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Verfahren : 2006/0135(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0361/2008

Eingereichte Texte :

A6-0361/2008

Aussprachen :

PV 20/10/2008 - 14
CRE 20/10/2008 - 14

Abstimmungen :

PV 21/10/2008 - 8.26
CRE 21/10/2008 - 8.26
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0502

Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 21. Oktober 2008 - Straßburg Ausgabe im ABl.

8.26. Anwendbares Recht in Ehesachen (A6-0361/2008, Evelyne Gebhardt) (Abstimmung)
Protokoll
  

– Vor der Abstimmung

 
  
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  Panayiotis Demetriou, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Frau Präsidentin! Der mündliche Änderungsantrag, den ich vorschlagen möchte, ist Folgender: „Die Ehegatten können sich darauf einigen, welches Recht zur Scheidung und rechtmäßigen Trennung zur Anwendung kommen soll, vorausgesetzt, dieses Recht steht mit den in den Verträgen und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union definierten Grundrechten und dem Grundsatz der öffentlichen Politik im Einklang.“

Dieser mündliche Änderungsantrag beschränkt das Recht der Ehegatten auf Rechtswahl, wie es in Artikel 20 vorgesehen ist. Ich glaube, dies ist im Sinne der Politik der PPE-DE-Fraktion, die die Rechtswahl einschränken wollte, sodass diese, wie wir hier sagen, mit den Grundrechten und auch mit der öffentlichen Politik in Einklang steht. Somit wird ein Richter, dem ein solcher Antrag der Ehegatten auf Anwendung eines ausländischen Rechts vorgelegt wird, urteilen und verkünden, dass er diesem nicht stattgibt, da dieser gegen die öffentliche Politik oder die Grundrechte verstößt.

 
  
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  Evelyne Gebhardt, Berichterstatterin.(DE) Frau Präsidentin! Ich kann diesen Änderungsantrag annehmen, weil er eine Selbstverständlichkeit wiedergibt. Natürlich muss das anwendbare Recht den Grundsätzen unserer Verträge und der Grundrechtecharta genügen. Mit diesem Antrag habe ich kein Problem.

 
  
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  Die Präsidentin. - Gibt es Einwände irgendwelcher Art gegen die Einbeziehung dieses mündlichen Änderungsantrags?

Ich sehe hier keine.

(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen)

 
  
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  Carlo Casini (PPE-DE).(IT) Frau Präsidentin! Natürlich habe ich nichts dagegen, dass die Menschenrechte und die Grundrechte der Union bei der Rechtswahl geachtet werden müssen. Das ist nicht das Thema. Die Frage ist, ob, wenn die Ehegatten das Recht wählen dürfen – ich möchte darauf hinweisen, dass die Rechtswahl eine Ausnahme in allen Rechtssystemen darstellt – dieses Recht das Recht eines der 27 Mitgliedstaaten der Union sein muss oder das irgendeines Landes der Welt sein kann.

Daher stimme ich nicht gegen diesen Änderungsantrag, aber ich denke, dass wir damit um die Abstimmung über die nachfolgenden Änderungsanträge der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und Europäischer Demokraten nicht herumkommen, die festlegen, dass nur das Recht eines der 27 Mitgliedstaaten der Union gewählt werden darf.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI). - (FR) Frau Präsidentin! Aus dieser Aussprache geht ohne jeden Zweifel hervor, dass wir bezüglich dieser Angelegenheit noch einen langen Weg vor uns haben. Über diese Themen hätte im Ausschuss debattiert werden sollen. Deshalb möchte ich Sie im Einklang mit unserer Geschäftsordnung darum bitten, diesen Bericht an den Ausschuss zurückzuverweisen.

 
  
  

(Der Antrag auf Rücküberweisung an den Ausschuss wird abgelehnt.)

Nach der Abstimmung über Änderungsantrag 32

 
  
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  Evelyne Gebhardt, Berichterstatterin.(DE) Frau Präsidentin! Die Vereinbarung zwischen den Fraktionen EVP, PSE, Grüne und Liberale war Folgende: Wenn wir diesen mündlichen Änderungsantrag der EVP akzeptieren, werden alle EVP-Änderungsanträge zurückgezogen werden. Ich erwarte von der EVP, dass sie diese jetzt auch zurückzieht.

 
  
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  Panayiotis Demetriou, im Namen der PPE-DE-Fraktion. (EL) Frau Präsidentin! Es stimmt, dass die Vereinbarung diese Bedingung enthielt. Herr Casini war anderer Meinung. Ich denke, dass die Änderungsanträge der PPE-DE-Fraktion durch den von mir eingebrachten und angenommenen mündlichen Änderungsantrag abgedeckt sind, daher besteht keine Notwendigkeit, über diese Änderungsanträge abzustimmen, die gerade dazu eingebracht worden sind, um die Forderung der Einschränkung des Rechts zu unterstützen.

 
  
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  Die Präsidentin. - Die Änderungsanträge 32 bis einschließlich 37 sind damit hinfällig.

Fahren wir also fort. Die Fraktionen wollten etwas sagen.

- Vor der Abstimmung über die legislative Entschließung

 
  
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  Cristiana Muscardini (UEN). - (FR) Frau Präsidentin! Manchmal muss man seine Brille aufsetzen, um zu sehen, ob ein Abgeordneter im Hinblick auf die Geschäftsordnung mit der Präsidentschaft sprechen möchte.

Wie Sie wissen, kann eine andere Fraktion die Änderungsanträge annehmen, die eine Fraktion abgelehnt hat. Wir sind nicht glücklich über das, was Herr Casini gesagt hat. Wir sollten daher über den von der UEN-Fraktion angenommenen Änderungsantrag abstimmen.

 
  
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  Die Präsidentin. - Frau Muscardini, ich habe eben gesagt, dass die Änderungsanträge hinfällig sind. Sind sie einmal hinfällig, kann ich sie nicht mehr zur Abstimmung stellen.

 
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