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Verfahren : 2007/0145(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A6-0294/2008

Aussprachen :

PV 20/10/2008 - 16
CRE 20/10/2008 - 16

Abstimmungen :

PV 21/10/2008 - 8.21
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0497

Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 21. Oktober 2008 - Straßburg Ausgabe im ABl.

9. Stimmerklärungen
Video der Beiträge
Protokoll
  

Mündliche Stimmerklärungen

 
  
  

– Bericht von Anders Wijkman (A6-0366/2008)

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE-DE). – (CS) Ich begrüße den Vorschlag zur Schaffung eines globalen Bündnisses zum Klimawandel zwischen der Europäischen Union, den am wenigsten entwickelten Ländern und den kleinen Schwelleninselstaaten. Man kann davon ausgehen, dass eine Anpassung an den Klimawandel Kosten in Höhe von 80 Milliarden US-Dollar erfordern wird, da man natürlich vorrangig der Entwaldung der tropischen Regenwälder Einhalt gebieten muss. Die hierfür bestimmten 60 Millionen Euro machen weniger als 1 % davon aus, sind aber dennoch ein erheblicher Betrag für die am stärksten bedrohten Länder, sofern er effektiv genutzt wird. Das Bündnis stellt eine Chance dar, wenn es als Bezugspunkt und Methodenzentrum für ein präventives Risikomanagement in Bezug auf die Naturkatastrophen dient, die der Klimawandel in den ärmsten Ländern mit sich bringen wird. Der größte Schwachpunkt ist die fehlende Koordination der unzähligen Aktivitäten. Das Bündnis sollte die humanitäre Hilfe nicht ersetzen. Vielmehr soll es dazu beitragen, das Ausmaß der erwarteten Katastrophen durch die Bereitstellung von Unterstützung im Rahmen innovativer Programme, durch die Stärkung der Verwaltungsstrukturen auf nationaler und lokaler Ebene und die Bildung der Einwohner der bedrohten Inselstaaten zu minimieren.

 
  
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  Bogdan Pęk (UEN). – (PL) Frau Präsidentin! Ich habe dagegen gestimmt, denn ich glaube, dass das gesamte Konzept der drastischen Senkung der Kohlendioxidemissionen, wie es von der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat vorgeschlagen wurde, grundsätzlich verkehrt ist und einer geeigneten Rechtsgrundlage entbehrt. Darüber hinaus würde mein Land, wenn diese Politik in Polen umgesetzt werden müsste, mehr verlieren als alles, was es bislang in Form von Direktzahlungen, indirekten Subventionen und Zuschüssen erhalten hat, und es müssten noch mehr Mittel aufgebracht werden. Dies bedeutet, dass diese Politik für die Volkswirtschaften vieler Entwicklungsländer desaströs wäre. Sie wäre kein gutes Beispiel für den Rest der Welt, die dieses Konzept basierend auf den in Europa erzielten Ergebnissen auf globaler Ebene umsetzen soll. Würde diese Politik jedoch nur in Europa umgesetzt, wäre dies eine vollkommen unnütze Verschwendung von 500 Milliarden Euro.

 
  
  

– Bericht von Jean-Marie Beaupuy (A6-0356/2008)

 
  
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  Victor Boştinaru, im Namen der PSE-Fraktion. – Frau Präsidentin! Der Bericht bezieht sich auf die Zukunft der Kohäsionspolitik. Es war nicht einfach, pragmatische Antworten zu finden, die für alle 27 Mitgliedstaaten und ihre diversen Regierungs- und Partnerschaftssysteme gelten. Dem Berichterstatter ist es gelungen, sehr konkrete Vorschläge vorzulegen. Was die Regierungsführung anbelangt, möchte ich zwei Elemente unterstreichen. Wir müssen die regionalen und lokalen Behörden in die Lage versetzen, ihre Verantwortung besser und effizienter aufzuteilen. Des Weiteren ist es äußerst wichtig, die mangelnde Erfahrung und Verwaltungsfähigkeit im Hinblick auf die Verwaltung von Mitteln und Projekten auf regionaler und lokaler Ebene anzugehen. Bezüglich der Partnerschaft besteht der Bericht zu Recht auf der zentralen Bedeutung integrativer Prozesse und der vollen Zuständigkeit. Wir müssen in allen politischen Phasen und Umsetzungsphasen so viele Interessenvertreter wie möglich einbeziehen, und dafür brauchen wir ein Mindestmaß an verbindlichen Standards.

Ich bin äußerst zufrieden mit der Art und Weise, wie der Berichterstatter all unsere Beiträgen und Bedenken berücksichtigt hat, und gratuliere ihm nochmals für seine ausgezeichnete Arbeit.

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE). – (SK) Ich habe Erfahrung in einer lokalen Behörde gesammelt und halte den Grundsatz der Partnerschaft für ein Schlüsselelement der Kohäsionspolitik der EU, so wie es auch der Berichterstatter Herr Jean Marie Beaupuy sieht. Daher habe ich für den Bericht gestimmt.

Eine erfolgreiche Partnerschaft erfordert am Anfang des Prozesses eine gewisse Investition. Später werden dann Einsparungen in Bezug auf Zeit, Geld und Effektivität erreicht. Die Schaffung eines Erasmus-Programms für lokal gewählte Volksvertreter würde zu einem Austausch erprobter und bewährter Ansätze im Bereich der Verwaltung öffentlicher Angelegenheiten innerhalb der EU beitragen.

Ich appelliere an die zuständigen Institutionen, insbesondere an die 12 neuen Mitgliedstaaten, zu denen auch mein eigenes Land, die Slowakische Republik zählt, den Grundsatz der Partnerschaft im Programmplanungszeitraum 2007–2013 gewissenhaft anzuwenden und eine historische Chance zu nutzen, die Unterschiede zwischen den Regionen zu beseitigen. Lokalpolitiker kennen ihre Bereiche sehr gut und sind imstande, die effektivsten Lösungen für die Probleme ihrer Städte und Dörfer zu finden. Deshalb appelliere ich an die Mitgliedstaaten, ihre Macht zu dezentralisieren, um die EU-Kohäsionspolitik nicht auf zentraler, sondern auf regionaler Ebene umzusetzen.

 
  
  

– Bericht von Marielle De Sarnez (A6-0294/2008)

 
  
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  Czesław Adam Siekierski (PPE-DE). – (PL) Zusammen mit dem übrigen Teil der Hochschulbildung habe ich die zweite Phase des Programms Erasmus Mundus sehr begrüßt. Ich bin mir sicher, dass niemand davon überzeugt werden muss, dass die Integration kluger junger Menschen aus unterschiedlichen Regionen der Welt der Schlüssel für den Ausbau und die Erhaltung des Friedens ist – weder auf unserem Kontinent noch weltweit. Die Horizonte der Studenten werden erweitert und sie lernen, Dinge aus neuen Blickwinkeln zu sehen. All dies geschieht infolge direkter Kontakte, Unterricht in einer Fremdsprache und dem Kennenlernen anderer Kulturen. Die Studenten werden offener und toleranter. Aus diesen Gründen befürworte ich das neue Konzept sehr, das in dem Dokument über das Programm Erasmus Mundus enthalten ist.

 
  
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  Philip Claeys (NI). - (NL) Frau Präsidentin! Ich habe gegen den Bericht von Frau De Sarnez gestimmt, da es für mich nicht hinnehmbar ist, dass das Programm verlängert werden soll, ohne dass grundlegende Änderungen bezüglich der Diskriminierung europäischer Studenten im Vergleich zu ihren nicht europäischen Kommilitonen vorgenommen werden, die Stipendien in Anspruch nehmen möchten. Ein nicht europäischer Student erhält ein jährliches Stipendium in Höhe von 21 000 Euro, während europäische Studenten, die im Rahmen von Erasmus Mundus außerhalb der Europäischen Union studieren wollen, nur mit 3 100 Euro rechnen können. Da sich eine Diskrepanz dieser Größenordnung nicht objektiv erklären oder rechtfertigen lässt, kann und darf diese Diskriminierung nicht länger aufrechterhalten werden.

 
  
  

– Bericht von Jozsef Szajer (A6-0297/2008)

 
  
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  Gyula Hegyi (PSE). - (HU) Als Berichterstatterin bzw. in diesem Fall als Verfasserin der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit zum Bericht über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen möchte ich erneut betonen, dass dem Europäischen Parlament eine größere Rolle bei der Beaufsichtigung von Verfahren eingeräumt werden muss. Der Bürger Europas fürchten sich vor der intransparenten Anwendung von genetisch veränderten Mikroorganismen, und eine Aufsicht durch das Parlament bedeutet Offenheit und Transparenz. Dem Misstrauen kann nur mit vollständiger Offenheit begegnet werden. Auch im Fall der genetisch veränderten Mikroorganismen sollte das Ziel darin bestehen, die Beteiligung des Europäischen Parlaments in Gesundheits- und Umweltsicherheitsfragen obligatorisch vorzuschreiben. Ich freue mich, dass meine diesbezüglichen Änderungsvorschläge, die vom Umweltausschuss einstimmig unterstützt werden, nun auch vom Europäischen Parlament angenommen worden sind.

 
  
  

– Bericht von Evelyne Gebhardt (A6-0361/2008)

 
  
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  Carlo Casini (PPE-DE).(IT) Frau Präsidentin! Ich denke, ich muss deutlicher erklären, warum ich dagegen bin und es für ungerecht halte, dass die von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und Europäischer Demokraten eingebrachten Änderungsanträge zu dem Gebhardt-Bericht als hinfällig erklärt werden sollen, obwohl über ein vollkommen anderes Thema abgestimmt worden ist.

Es ist eine Sache, zu sagen, dass man das Recht eines beliebigen Landes der Welt wählen kann, sofern es nicht gegen die Menschenrechte verstößt; aber eine ganz andere, zu sagen, dass man nur ein Recht der Mitgliedstaaten der Europäischen Union wählen darf. Da gibt es einen Unterschied, und deshalb halte ich es für ungerecht, dass die Änderungsanträge zu Letzterem zurückgezogen werden sollen.

Allerdings bin ich – und ich hoffe, dass mein Argument im Verlauf der Aussprache über diese Regulierung akzeptiert wird – für die Anstrengungen zur Schaffung eines europäischen Rechtsraums mit europäischer Harmonisierung. Es macht keinen Sinn, beispielsweise das chinesische Recht oder das Recht eines fernen Pazifikstaates in einer so heiklen Angelegenheit wie den ehelichen Beziehungen anzuwenden, wenn es doch dringend erforderlich ist, erst einmal in den 27 Mitgliedstaaten der Union einen einheitlichen Rechtsraum zu schaffen.

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE-DE). – (CS) Scheidungen gehören bedauerlicherweise zur dunklen Seite der europäischen Zivilisation, und die Zahl der so genannten internationalen Scheidungen steigt. Die Kinder leiden darunter immer am meisten. Internationale Scheidungen führen auch häufig zu Streitigkeiten darüber, in welchem Land die Gerichtsverhandlung stattfinden soll, in der über die Zukunft der Kinder entschieden wird. Ich habe die Maßnahme unterstützt, die eindeutigere Regelungen für internationale Paare schafft, die sich scheiden lassen wollen, da es auf der Grundlage eines Vertrags für beide Parteien möglich wird, ein geeignetes Gericht und damit das Recht eines Mitgliedstaates zu wählen, mit dem sie eine gewisse Verbindung haben. Das ist wichtig, ganz besonders in einer Situation, in der Ehegatten in einem Land leben, in dem keiner von beiden eingebürgert ist. Die Rechtsvorschriften weisen zwischen den Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede auf, daher ist es eine weitere Verbesserung, dass das Europäische Parlament in diese Maßnahme die Aufgabe für die Kommission zur Erstellung eines öffentlichen internetgestützten Informationssystems eingebaut hat, das über alle diese unterschiedlichen Details Auskunft gibt. Es sollte erwähnt werden, dass inzwischen jedes Jahr einhundertsiebzigtausend Ehepaare und ihre Kinder von internationalen Scheidungen betroffen sind.

 
  
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  David Sumberg (PPE-DE). - Frau Präsidentin! Vielen Dank, dass Sie mir das Wort erteilt haben. Die konservative Delegation im Parlament und ich haben gegen diesen Gebhardt-Bericht gestimmt. Bevor ich einen Sitz in diesem Parlament hatte, praktizierte ich als Jurist in Großbritannien und befasste mich dabei gelegentlich auch mit dem Scheidungsrecht. Ich denke, dies wäre ein Rückschritt. Es sollte jedem Mitgliedstaat obliegen, das Recht zu bestimmen, das in solchen Angelegenheiten zur Anwendung kommt.

Es besteht absolut keine Notwendigkeit für die Europäische Kommission oder ein anderes europäisches Gremium, hier einzugreifen. Alle unsere Mitgliedstaaten haben unterschiedliche Traditionen, andere Ansichten zur Scheidung, andere Glaubenssätze, Religionen und Hintergründe, und es ist nur recht und billig, dass jedes einzelne Land dies zum Ausdruck bringt. Wir sollten die Einführung einer übergeordneten Behörde, die uns vorschreibt, was zu tun ist, nicht akzeptieren.

Vielen Dank, dass Sie mir die Gelegenheit gegeben haben, diesen denkwürdigen Moment in meiner politischen Laufbahn zu erleben, denn ich kann wahrheitsgetreu sagen, dass ich – abgesehen von Ihnen, Frau Präsidentin – zu einem vollkommen leeren Parlament gesprochen habe.

 
  
  

Schriftliche Stimmerklärungen

 
  
  

– Bericht von Angelika Niebler (A6-0367/2008)

 
  
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  Alessandro Battilocchio (PSE), schriftlich. (IT) Ich habe für den Bericht (A6-0367/2008) von Angelika Niebler über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens über eine wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Neuseelands andererseits im Namen der Europäischen Gemeinschaft gestimmt, wobei Neuseeland das einzige Industrieland ist, mit dem die Europäische Gemeinschaft noch kein Abkommen über eine wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit geschlossen hat.

Derzeit basiert die Kooperation zwischen der Gemeinschaft und Neuseeland auf einem informellen Abkommen über eine wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit zwischen der Kommission und der Regierung Neuseelands, das am 17. Mai 1991 unterzeichnet wurde und in Kraft trat. Allerdings sieht dieses Abkommen weder eine institutionelle Koordination der Zusammenarbeit vor, noch beinhaltet es spezifische Regelungen für die Behandlung und den Schutz von geistigen Eigentumsrechten. Anlässlich meiner kürzlichen Reise nach Neuseeland hatte ich Gelegenheit, mit einigen der hochrangigsten Vertreter dieses Landes zu sprechen, die ihr Interesse an einer Stärkung dieser Zusammenarbeit durch das Rahmenprogramm über Nahrungsmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie, Informations- und Kommunikationstechnik, Gesundheit, Umwelt und Mobilität der Forscher bekräftigt haben.

Diese Sektoren entsprechen genau denen, die nach Ansicht der Kommission für die EU am interessantesten und am vielversprechendsten im Hinblick auf eine künftige Zusammenarbeit sind, welche ihr wiederum die Möglichkeit bieten wird, das Potenzial für eine Kooperation mit dieser Industrienation voll auszuschöpfen.

 
  
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  Charlotte Cederschiöld, Christofer Fjellner, Gunnar Hökmark und Anna Ibrisagic (PPE-DE), schriftlich. (SV) Die schwedischen Konservativen unterstützen den Vorschlag der Kommission zur Einführung eines speziellen Programms, das armen Entwicklungsländern dabei hilft, sich auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten und sich daran anzupassen. Des Weiteren befürworten wir auch den Kerninhalt des parlamentarischen Berichts über den Kommissionsvorschlag, und wir haben uns daher entschieden, für den Bericht zu stimmen.

Allerdings sind wir gegen den Antrag, den Haushalt von derzeit 60 Millionen Euro bis 2010 auf 2 Milliarden Euro aufzustocken, um die Globale Allianz gegen den Klimawandel zu finanzieren. Ferner lehnen wir den Vorschlag zur Zuweisung von mindestens 25 % der künftigen Versteigerungserlöse aus dem Emissionshandelsprogramm für die Finanzierung dieser Haushaltserhöhung ab.

 
  
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  Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die Verordnung (EG) Nr. 639/2004 sieht eine Reihe von Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Zu- und Abgänge von Schiffen vor, die in Artikel  13 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik festgelegt sind.

Allerdings hat es die verspätete Annahme des Rechtsinstruments der Kommission, das die betroffenen Mitgliedstaaten in die Lage versetzt, staatliche Beihilfen und eine begrenzte Werftkapazität zuzuteilen, unmöglich gemacht, die Frist hinsichtlich des Zugangs zu der Fischfangflotte einzuhalten, der gemäß Verordnung (EG) Nr. 639/2004 staatliche Beihilfen für Renovierungen bis zum 31. Dezember 2008 zustehen.

In seinem Bericht hat das Europäische Parlament und insbesondere dessen Fischereiausschuss die Verlängerung der Fristen für staatliche Beihilfen für die Renovierung und Registrierung von Schiffen sowohl in Bezug auf die derzeit geltende Verordnung als auch im Hinblick auf den von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschlag verteidigt, nach dem die Frist nur um ein Jahr verlängert werden sollte, sprich bis zum 31. Dezember 2009.

Die Verlängerung der staatlichen Beihilfen für die Renovierung der Flotten der äußersten Regionen bis zum 31. Dezember 2009 und die Möglichkeit der Registrierung von Schiffen bis zum 31. Dezember 2011 stellen angesichts der erwähnten Hindernisse eine entscheidende Hilfe dar.

Aus diesem Grund habe ich für diesen Bericht gestimmt.

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE), schriftlich. – (SK) Während des Zeitraums vom 19.-27. Juli besuchte ich Neuseeland als Mitglied einer 11-köpfigen Delegation des Europäischen Parlaments. Dieses fortschrittliche und reiche Land mit europäischem Geist liegt über 27 000 km von der Slowakischen Republik entfernt. Unsere Treffen mit den Studenten des European Institute an der Universität Auckland und der Universität Canterbury in Christchurch waren sehr inspirierend. Wir sprachen über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft in den Bereichen Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration sowie über die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit zwischen der EU und Neuseeland in Wissenschaft und Forschung. Aus genau diesem Grund unterstütze ich im Rahmen des Konsultationsprozesses die Unterzeichnung des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Neuseelands, und ich habe daher für den Bericht der Berichterstatterin Angelika Niebler gestimmt.

Neuseeland ist eines der am wenigsten verschmutzten Länder der Welt, worauf das Land zu Recht stolz ist. Die Neuseeländer halten sich an den Slogan „Grün, sauber und sicher“. 2/3 des Stroms des Landes werden aus Wasserkraft erzeugt. Auch enorme Mengen an heißem Wasser werden zur Stromerzeugung verwendet. Atomkraft gibt es dort nicht.

Ich bin fest davon überzeugt, dass sich eine wechselseitige Zusammenarbeit im Kampf gegen den Klimawandel mit dem Ziel, gemeinsame Ansätze in den Bereichen Wissenschaft, Forschung und Innovation zu finden, für beide Seiten als vorteilhaft erweisen wird.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe für Frau Nieblers Bericht über den Abschluss eines Abkommens über eine wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Neuseelands gestimmt. Wie wir aus dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates entnehmen können, ist Neuseeland das einzige nicht europäische Industrieland, mit dem die Gemeinschaft noch keinen formellen Vertrag über eine Wissenschaft und Technologie geschlossen hat. Aus diesem Grund und angesichts der zunehmenden Komplexität der technologischen Innovation und der Geschwindigkeit des wissenschaftlichen Fortschritts denke ich, dass es angebrachter ist als jemals zuvor, dass die Gemeinschaft den bestehenden Kooperationsvertrag formalisiert, um die Zusammenarbeit stärken zu können, insbesondere in Sektoren, die wichtiger sind denn je – beispielsweise Gesundheitswesen, Biotechnologie sowie Informations- und Kommunikationstechnik.

Ich bin überzeugt, dass die Gemeinschaft damit in der Lage sein wird, das Potenzial einer Zusammenarbeit mit Neuseeland voll zu nutzen. Diese sollte auf den Grundsätzen eines wirksamen Schutzes von geistigem Eigentum und einer fairen Aufteilung geistiger Eigentumsrechte beruhen.

 
  
  

– Bericht von Paolo Costa (A6-0374/2008)

 
  
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  Bogusław Liberadzki (PSE), schriftlich. – (PL) Herr Präsident! Ich habe für den Bericht über die Stellungnahmen zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation und der Europäischen Gemeinschaft über die Kooperation auf dem Gebiet der Luftsicherheitsaudits und -inspektionen sowie damit zusammenhängender Angelegenheiten (KOM(2008)0335 – C6-0320/2008 – 2008/0111(CNS)) gestimmt.

Herr Costa, der Berichterstatter, hat zu Recht betont, dass die Kooperationsvereinbarung gemäß den Zielen der Gemeinschaftspolitik im Bereich der zivilen Luftfahrt die Beziehungen zwischen der Gemeinschaft und der ICAO stärken wird. Ganz besonders wichtig ist es, sich vor Augen zu halten, dass die Umsetzung der ausgehandelten Vereinbarung eine bessere Nutzung der stets knappen Ressourcen im Bereich der Überwachung und der Einhaltung von Verordnungen ermöglichen wird. Die Umsetzung des Beschlusses dürfte den Mitgliedstaaten erhebliche Vorteile bringen.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Mit dem Entwurf der Kooperationsvereinbarung, die Thema dieses Berichts ist, wird eine erhebliche Reduzierung der Einzelfallprüfungen durch die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) in den Mitgliedstaaten angestrebt. Zu diesem Zweck wird die ICAO das Luftsicherheits-Inspektionssystem der Europäischen Gemeinschaft prüfen.

Daher wird die Kooperationsvereinbarung gemäß den Zielen der zivilen Luftfahrtpolitik der Gemeinschaft die Beziehungen zwischen der Gemeinschaft und der ICAO stärken und eine bessere Nutzung der knappen Ressourcen der Mitgliedstaaten im Bereich der Einhaltungsüberwachung ermöglichen.

Die Mitgliedstaaten hatten bis dato mit zwei Einhaltungsüberwachungssysteme, die dasselbe Ziel verfolgen und im Großen und Ganzen denselben Umfang haben. Einmal mehr wird das Hauptziel dieser Maßnahme die rationellere Nutzung der verfügbaren Ressourcen sein.

Schließlich ist die ICAO dazu verpflichtet, sich an die Gemeinschaftsvorschriften zu halten, um für einen geeigneten Umgang mit den klassifizierten EU-Informationen zu sorgen, und die Kommission ist dazu befugt, vor Ort zu prüfen, welche Schutzmaßnahmen von der ICAO getroffen worden sind.

Daher habe ich für den Costa-Bericht gestimmt.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. (IT) Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe für Herrn Costas Bericht über den Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation und der Europäischen Gemeinschaft über die Kooperation auf dem Gebiet der Luftsicherheitsaudits und -inspektionen gestimmt. Meines Erachtens führt die Anwendung von zwei Einhaltungsüberwachungssystemen mit demselben Ziel und größtenteils demselben Umfang nicht nur zu einer ineffizienten Mittelzuteilung durch die zuständigen Stellen, sondern auch, was noch schwerer wiegt, zu einer Belastung der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Kosten und die Nutzung der ihnen zur Verfügung stehenden knappen Ressourcen. Daher begrüße ich den Vorschlag einer Zusammenarbeit zwischen der ICAO und der Europäischen Kommission bei diesem Thema.

 
  
  

– Bericht von Diana Wallis (A6-0380/2008)

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich.(FR) Ich habe auf der Grundlage des Berichts meiner britischen Kollegin Frau Wallis für die legislative Entschließung gestimmt, womit der Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht angenommen wird. Dieser Entwurf entsteht aus dem Wunsch heraus, das Gemeinschaftsrecht zu konsolidieren, was meiner Meinung nach fälschlicherweise als Kodifikation bezeichnet wird. Dies ist ein lobenswerter Wunsch, aber ich bedaure, dass die Kommission angesichts der Entwicklung und der Komplexität der Texte ihren Standpunkt vom 1. April 1987 nicht überdacht hat, der darin besteht, ihre Dienste anzuweisen, weiterhin alle Gesetzgebungsakte spätestens nach ihrer zehnten Änderung zu kodifizieren, wobei gleichzeitig betont wird, dass dies ein Mindeststandard ist und ihre Dienste im Interesse der Klarheit und des richtigen Verständnisses der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft Anstrengungen unternehmen müssten, die Texte, für die sie verantwortlich sind, in noch kürzeren Abständen zu kodifizieren. In diesem besonderen Fall kodifizieren wir eine Reihe von Richtlinien aus den Jahren 1972, 1983, 1990, 2000 und 2005 zusammen mit Texten, die diese abändern. Ich bin der Ansicht, dass die Politik der Konsolidierung des Gemeinschaftsrechts eine der Prioritäten der Europäischen Kommission sein sollte.

 
  
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  Šarūnas Birutis (ALDE), schriftlich. – (LT) Wir müssen ein vereinfachtes und klareres Gemeinschaftsrecht anstreben, damit es für alle Bürger verständlicher und zugänglicher wird. Dadurch würden ihnen neue Möglichkeiten eröffnet und sie wären imstande, bestimmte Rechte zu nutzen, die ihnen gewährt werden.

Dieses Ziel ist unerreichbar, wenn zahlreiche Verordnungen, die mehrmals teilweise, häufig sogar wesentlich geändert werden, über mehrere Akte verteilt sind, sodass manche davon im ursprünglichen Gesetzesakt und andere in später geänderten Akten zu finden sind. Um die jeweils geltenden Regelungen zu finden, muss also eine umfangreiche Recherche durchgeführt werden, bei der diverse Rechtsakte miteinander verglichen werden müssen.

Aus diesem Grund ist es wichtig, die mehrmals geänderten Verordnungen zu kodifizieren, um das Gemeinschaftsrecht klar und transparent zu gestalten, was wir ja anstreben.

 
  
  

– Bericht von Diana Wallis (A6-381/2008)

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich.(FR) Ich habe auf der Grundlage des Berichts meiner britischen Kollegin Frau Wallis für die legislative Entschließung gestimmt, mit der der Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf einfache Druckbehälter angenommen wird. Dieser Entwurf entsteht aus dem Wunsch heraus, das Gemeinschaftsrecht zu konsolidieren, was meiner Meinung nach fälschlicherweise als Kodifikation bezeichnet wird. Dies ist ein lobenswerter Wunsch, aber ich bedaure, dass die Kommission angesichts der Entwicklung und der Komplexität der Texte ihren Standpunkt vom 1. April 1987 nicht überdacht hat, der darin besteht, ihre Dienste anzuweisen, weiterhin alle Gesetzgebungsakte spätestens nach ihrer zehnten Änderung zu kodifizieren, wobei gleichzeitig betont wird, dass dies ein Mindeststandard ist und ihre Dienste im Interesse der Klarheit und des richtigen Verständnisses der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft Anstrengungen unternehmen müssten, die Texte, für die sie verantwortlich sind, in noch kürzeren Abständen zu kodifizieren. In diesem besonderen Fall kodifizieren wir eine Reihe von Richtlinien aus den Jahren 1987, 1990 und 1993 zusammen mit Texten, die diese abändern. Ich bin der Ansicht, dass die Politik der Konsolidierung des Gemeinschaftsrechts eine der Prioritäten der Europäischen Kommission sein sollte und dass die derzeitige Lage nicht angemessen ist, insbesondere im Hinblick auf die Mitgliedstaaten und die Europäer.

 
  
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  Šarūnas Birutis (ALDE), schriftlich. – (LT) Die Mitgliedstaaten müssen alle erforderlichen Mittel einsetzen, um sicherzustellen, dass Druckbehälter nur dann auf den Markt kommen und zur Verwendung bereitgestellt werden, wenn sie für Menschen, Tiere und Sachwerte sicher sind und entsprechend ihrem Einsatzzweck installiert, gewartet und genutzt werden. Die Hersteller müssen die Übereinstimmung der Behälter mit der EG-Baumusterprüfbescheinigung und der Beschreibung des Herstellungsverfahrens gewährleisten. Des Weiteren müssen die Behälter mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein und über eine Konformitätserklärung verfügen. Diese Richtlinie gilt für einfache, in Serie hergestellte Druckbehälter, nicht jedoch für Behälter, die speziell für den Einsatz in Atomkraftwerken, den Schiffs- oder Flugzeugantrieb und Feuerlöscher entwickelt werden.

Mit diesem Entwurf wird die Kodifizierung der Richtlinie 87/404/EWG des Rates vom 25. Juni 1987 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für einfache Druckbehälter angestrebt. Die neue Richtlinie wird diverse Gesetzesakte ändern, deren Vorschriften in diese einbezogen wurden. Der Entwurf ändert den Inhalt der kodifizierten Rechtsakte nicht; er fasst diese lediglich nach den für die Kodifizierung erforderlichen Änderungen zusammen.

 
  
  

– Bericht von Diana Wallis (A6-385/2008)

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe auf der Grundlage des Berichts meiner britischen Kollegin Frau Wallis für die legislative Entschließung gestimmt, mit der der Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf das ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel angenommen wird. Dieser Entwurf entsteht aus dem Wunsch heraus, das Gemeinschaftsrecht zu konsolidieren, was meiner Meinung nach fälschlicherweise als Kodifikation bezeichnet wird. Ich bedaure, dass die Kommission angesichts der Entwicklung und der Komplexität der Texte ihren Standpunkt vom 1. April 1987 nicht überdacht hat, der darin besteht, ihre Dienste anzuweisen, weiterhin alle Gesetzgebungsakte spätestens nach ihrer zehnten Änderung zu kodifizieren, wobei gleichzeitig betont wird, dass dies ein Mindeststandard ist und ihre Dienste im Interesse der Klarheit und des richtigen Verständnisses der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft Anstrengungen unternehmen müssten, die Texte, für die sie verantwortlich sind, in noch kürzeren Abständen zu kodifizieren. In diesem besonderen Fall konsolidieren wir die Verordnung des Rates von 1992 und die vier Texte, mit denen diese jeweils in den Jahren 1994, 2003, 2005 und 2006 geändert wurde. Ich bin der Ansicht, dass die Politik der Konsolidierung des Gemeinschaftsrechts eine der Prioritäten der Europäischen Kommission sein sollte und dass die derzeitige Lage nicht angemessen ist, insbesondere im Hinblick auf die Mitgliedstaaten und die Europäer.

 
  
  

– Bericht von Diana Wallis (A6-386/2008)

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), - (FR) Ich habe auf der Grundlage des Berichts meiner britischen Kollegin Frau Wallis für die legislative Entschließung gestimmt, mit der nach Abschluss des Konsultationsverfahrens der Entwurf einer Verordnung des Rates über die Anwendung von Artikel 81 des Vertrags im Luftverkehrssektor angenommen wird. Dieser Entwurf entsteht aus dem Wunsch heraus, das Gemeinschaftsrecht zu konsolidieren, was meiner Meinung nach fälschlicherweise als Kodifikation bezeichnet wird. Ich bedaure, dass die Kommission angesichts der Entwicklung und der Komplexität der Texte ihren Standpunkt vom 1. April 1987 nicht überdacht hat, der darin besteht, ihre Dienste anzuweisen, weiterhin alle Gesetzgebungsakte spätestens nach ihrer zehnten Änderung zu kodifizieren, wobei gleichzeitig betont wird, dass dies ein Mindeststandard ist und ihre Dienste Anstrengungen unternehmen müssten, die Texte, für die sie verantwortlich sind, in noch kürzeren Abständen zu kodifizieren. In diesem besonderen Fall konsolidieren wir die Verordnung des Rates von 1987 und die fünf Texte, mit denen diese jeweils in den Jahren 1990, 1992, 1994, 2003 und 2004 geändert wurde. Ich bin der Ansicht, dass die Politik der Konsolidierung des Gemeinschaftsrechts eine der Prioritäten der Europäischen Kommission sein sollte und dass die derzeitige Lage nicht angemessen ist, insbesondere im Hinblick auf die Mitgliedstaaten und die Europäer.

 
  
  

– Bericht von Diana Wallis (A6-379/2008)

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich.(FR) Ich habe auf der Grundlage des Berichts meiner britischen Kollegin Frau Wallis für die legislative Entschließung gestimmt, mit der nach Abschluss des Konsultationsverfahrens der Entwurf einer Verordnung des Rates über die Anwendung von Artikel 81 des Vertrags im Luftverkehrssektor angenommen wird. Dieser Entwurf entsteht aus dem Wunsch heraus, das Gemeinschaftsrecht zu konsolidieren, was meiner Meinung nach fälschlicherweise als Kodifikation bezeichnet wird. Ich bedaure, dass die Kommission angesichts der Entwicklung und der Komplexität der Texte ihren Standpunkt vom 1. April 1987 nicht überdacht hat, der darin besteht, ihre Dienste anzuweisen, weiterhin alle Gesetzgebungsakte spätestens nach ihrer zehnten Änderung zu kodifizieren, wobei gleichzeitig betont wird, dass dies ein Mindeststandard ist und ihre Dienste Anstrengungen unternehmen müssten, die Texte, für die sie verantwortlich sind, in noch kürzeren Abständen zu kodifizieren. In diesem besonderen Fall konsolidieren wir die Verordnung des Rates von 1987 und die fünf Texte, mit denen diese jeweils in den Jahren 1990, 1992, 1994, 2003 und 2004 geändert wurde. Ich bin der Ansicht, dass die Politik der Konsolidierung des Gemeinschaftsrechts eine der Prioritäten der Europäischen Kommission sein sollte und dass die derzeitige Lage nicht angemessen ist, insbesondere im Hinblick auf die Mitgliedstaaten und die Europäer.

 
  
  

– Bericht von Alain Lamassoure (A6-0342/2008)

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich.(FR) Ich habe auf der Grundlage des Berichts meines exzellenten französischen Kollegen, dem ehemaligen Minister Herrn Lamassoure, für die legislative Entschließung gestimmt, mit der – vorbehaltlich Änderungen – der Entwurf einer Verordnung des Rates, mit der die Verordnung von 2000 über den Beschluss bezüglich des Systems der Eigenmittel der Gemeinschaften geändert wird, angenommen wird. Wie die große Mehrheit der Abgeordneten denke auch ich, dass man sich ins Gedächtnis rufen sollte, dass der Rat die Kommission gebeten hat, eine vollständige und gründliche Analyse aller Aspekte der Ausgaben und Mittel der Europäischen Union durchzuführen und ihm 2008/2009 einen entsprechenden Bericht vorzulegen. Im Einklang mit der interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 in Bezug auf die Haushaltsdisziplin und ein solides Finanzmanagement begrüße ich den Umstand, dass das Parlament an allen Phasen der Analyse angemessen beteiligt war. In diesem Zusammenhang sollte sich jeder ins Gedächtnis rufen, dass die aktuelle Finanzplanung für 2007/2013 im Rahmen eines politischen Kompromisses abgesegnet wurde, um die Korrektur des britischen Beitrags zu überprüfen.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Der Bericht von Herrn Lamassoure zum Eigenmittelsystem der Europäischen Union ist ohne jede Frage ideologisch geprägt. Es besteht eine Abneigung, ich zitiere „sich mit den Details … eines veralteten, ungerechten und intransparenten Systems zu befassen“, dessen größtes Manko in den Augen des Berichterstatters in der Tatsache liegt, dass nicht das Europäische Parlament über die Angelegenheit entscheidet.

Das ist auch gut so, da es nach dem, was in diesem Plenum gesagt worden ist, wohl nicht mehr lange gedauert hätte, bis dass die europäischen Steuerzahler mit einer Zusatzsteuer direkt von Brüssel belastet worden wären. Eine freiwillige Zustimmung zu einer Besteuerung (seitens der Bürger oder ihrer Vertreter) ist ein wesentlicher Grundsatz des Rechtsstaats, wie die Fähigkeit, Steuern zu erheben, ein Vorrecht des Staates ist.

Genau hierin liegt das Problem. Die Europäische Union ist kein Staat und kann daher unter keinen Umständen für sich entscheiden, eine Steuer zu erheben. Durch die Missachtung der Ablehnung der europäischen Verfassung durch die Franzosen, die Niederländer und die Iren wird ferner deutlich gemacht, dass die freiwillige Zustimmung der einzelnen Mitgliedstaaten wenig zählt. Bedauerlicherweise zieht sie es vor, zu lügen, zu manipulieren oder gar Zwang auszuüben.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. (IT) Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe für den Bericht von Herrn Lamassoure über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über Änderungen des Eigenmittelsystems der Gemeinschaften gestimmt. Ich schließe mich den Gründen an, auf denen der Bericht basiert, und ich teile die Meinung des Berichterstatters, dass der jüngste Beschluss der Kommission, der fordert, die Eigenmittelverordnung im Einklang mit dem Ratsbeschluss vom 7. Juni 2007 zu aktualisieren, mit seinem derzeitigen Wortlaut das Verfahren noch komplizierter machen würde, indem gewissen Mitgliedstaaten fortwährend Ausnahmen und Sonderbedingungen eingeräumt werden.

Ich meine daher, dass die notwendige allgemeine Überprüfung der Anwendung des Eigenmittelsystems bei der Erarbeitung geeigneter Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz die aktive Einbindung des Europäischen Parlaments vorsehen sollte.

 
  
  

– Bericht von Gérard Deprez (A6-0408/2008)

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich.(FR) Auf der Grundlage des Berichts meines belgischen Kollegen Herrn Deprez habe ich für die legislative Entschließung gestimmt, mit der der Entwurf eines Rahmenbeschlusses des Rates über die Europäische Beweisanordnung zur Erlangung von Sachen, Schriftstücken und Daten zur Verwendung in Strafsachen geändert wird. Wie viele meiner Kolleginnen und Kollegen begrüße auch ich den Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates, der die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung einer Europäischen Anordnung zur Erlangung von Sachen, Schriftstücken und Daten zur Verwendung in Strafsachen vorsieht. Die Europäische Anordnung, nachstehend als Europäische Beweisanordnung bezeichnet, wird – im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates – eine schnellere und effizientere rechtliche Zusammenarbeit in Strafsachen ermöglichen und das derzeitige System der gegenseitigen Rechtshilfe in diesem Bereich ersetzen.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Neben der Tatsache, dass wir ernste Vorbehalte gegenüber der Analyse bestimmter Aspekte des EP-Berichts haben, lehnen wir die Harmonisierung der Gesetze und die Festlegung gemeinsamer Verfahren ab. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Europäische Beweisanordnung, eine Initiative, mit der ein europäisches Strafrecht geschaffen werden soll.

Die Europäische Kommission hat inzwischen den Ruf, unzählige Vorschläge über die Supranationalisierung der Justiz auf EU-Ebene vorzulegen, wodurch Kernaspekte der Souveränität der Mitgliedstaaten und ihre Pflicht, die Rechte ihrer Bürger zu schützen, gefährdet werden.

In dem aktuellen Konsultationsprozess verteidigt das Europäische Parlament die grenzübergreifende Beweisaufnahme, die auf dieselbe Art und Weise funktioniert wie der europäische Haftbefehl. Eine Mehrheit im Europäischen Parlament möchte die vom Rat vereinbarte „Territorialklausel“ (die es einem Mitgliedstaat ermöglicht, eine Europäische Beweisanordnung unter bestimmten Bedingungen abzulehnen) abschaffen, was einen Angriff auf die Souveränität der Mitgliedstaaten darstellt.

Im Wesentlichen möchte das Europäische Parlament, das „stets päpstlicher ist als der Papst“, einen vorgeschlagenen Vertragstext umsetzen, der insbesondere in den Bereichen Justiz und Inneres bereits dreimal abgelehnt wurde. Damit soll das „europäische Strafrecht“ geschaffen und, wie der Berichterstatter sagt, „die Tür für die Ausübung nationaler Vetorechte verschlossen“ werden.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe für den Bericht des Vorsitzenden des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, Herrn Deprez, über den Rahmenbeschluss des Rates zur Europäischen Beweisanordnung gestimmt. Ich schließe mich dem Ziel des Berichts und dem darin dargelegten Standpunkt an.

Eine Erleichterung der grenzübergreifenden Beweisaufnahme ist zweifellos ein wichtiger Schritt hin zur Realisierung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Gerichtsbeschlüssen. Dieser Grundsatz bildet die Basis der juristischen Zusammenarbeit, deren Ziel letztendlich eine schnellere und effizientere Rechtshilfe für alle Mitgliedstaaten ist. Ich möchte herausstellen, dass der Rechtsrahmen von allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden sollte und die Instrumente eine Unterstützung durch die verschiedenen nationalen Justizbehörden vereinfachen sollten, ohne natürlich den Schutz personenbezogener Daten außer Acht zu lassen. So lässt sich ein kohärenter europäischer Rechtsraum garantieren und es kann sichergestellt werden, dass mit der juristischen Zusammenarbeit in Strafsachen die gewünschten Effekte erzielt werden.

 
  
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  Bernard Wojciechowski (IND/DEM), schriftlich. – (PL) Die Gewährleistung der Sicherheit der Bürger in den Mitgliedstaaten und ein reibungsloses und effizientes Funktionieren des Rechtssystems sollten für die Gemeinschaft Priorität haben. Dies ist im Kontext der dramatischen Entwicklung des organisierten Verbrechens, insbesondere der grenzübergreifenden Straftaten von enormer Bedeutung. Besondere Aufmerksamkeit sollte allen Rechtsinstrumenten gewidmet werden, die Strafverfahren erleichtern und dazu beitragen können, Straftäter zu verurteilen.

Die Europäische Beweisanordnung sieht eine automatische Anerkennung von gerichtlichen Entscheidungen an, die in einem anderen Mitgliedstaat ergangen sind. Dies ist recht problematisch, denn es erfordert weit reichende Änderungen der Strafverfahren in den Mitgliedstaaten. Die Umsetzung der europäischen Beweisführung ist aufgrund der diversen Strafverfahren und der erheblichen Unterschiede im Hinblick auf Haftbefehle mit Schwierigkeiten verbunden. Meines Erachtens sollten sich Kommission und Europäisches Parlament – anstatt in so sensible Bereiche wie das Strafrecht eines bestimmten Landes einzugreifen – darauf konzentrieren, die bestmögliche Kooperation der Polizei der einzelnen Mitgliedstaaten zu erreichen. Dies könnte durch Stellen wie Eurojust und die Europäische Polizeiakademie erreicht werden.

 
  
  

– Bericht von Niels Busk (A6-0340/2008)

 
  
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  Lena Ek (ALDE), schriftlich. (SV) Die von der EU verfolgte Fischereipolitik basierte und basiert nicht auf gut durchdachten gemeinsamen Entscheidungen. Die Fischbestände in Europa sind in den vergangenen Jahren drastisch geschrumpft, und es wird sehr wenig getan, um diese Situation zu ändern. Die Fischereipolitik der EU sollte hingegen von langfristigem und weitsichtigem Denken geprägt sein.

Allerdings stellt der Bericht von Herrn Busk in vielerlei Hinsicht eine Änderung zum Positiven dar. Aus den erklärenden Ausführungen geht unter anderem hervor, dass die Erholung des Kabeljaubestands eine äußerst wichtige Angelegenheit ist, und dass die beste Methode, dies zu erreichen, ein vollständiges Kabeljaufangverbot wäre, selbst wenn diese Maßnahme dann abgelehnt wird. Leider wird in den Änderungsanträgen zu diesem Bericht nicht auf die Sorge eingegangen, die Herr Busk in den erklärenden Ausführungen zum Ausdruck gebracht hat.

Die vorgeschlagenen Änderungsanträge sind viel zu schwach, um echte Bedeutung zu haben. Es ist schade, dass eine Revision der bereits unzureichenden Regulierung der Fischerei ermöglicht wird, sobald sich die Kabeljaubestände „deutlich erholt“ haben. Es ist ein vernünftiger Vorschlag, den Schwerpunkt stattdessen auf eine stärkere Gewährleistung der Erholung zu legen, als dies derzeit der Fall ist. Erst dann können wir anfangen, über eine mögliche Revision zu sprechen. Damit sendet der Bericht völlig falsche Signale aus – nämlich dass das Problem bald gelöst sein wird und wir dann beginnen sollten, das System zu überprüfen. Tatsächlich ist genau das Gegenteil der Fall. Aus diesem Grund habe ich gegen diesen Bericht gestimmt.

 
  
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  Glyn Ford (PSE), schriftlich. – Der Busk-Bericht erhält nicht meine Unterstützung. Wir wissen alle, dass eine Erholung der Kabeljaubestände wichtig ist. Es ist klar, dass Kabeljau bei dem Versuch, andere Fischarten zu fangen, versehentlich in die Netze geraten kann. Dennoch ist der Vorschlag, die Fischereiintensität im Gebiet von Cornwall bis zur Severn-Mündung insgesamt zu reduzieren, drastisch und dramatisch. Als Abgeordneter für die betreffende Region bin ich noch nicht von der Notwendigkeit überzeugt, so schnell so weit zu gehen, wenngleich ich mich umstimmen lassen könnte, wenn mehr Beweise vorliegen.

 
  
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  Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. (PT) Das Ziel dieses Berichts besteht darin, die europäische Strategie zur Bewahrung der Kabeljaubestände zu verfeinern.

Seit November 2000 hat der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) auf die ernste Gefahr eines Zusammenbruchs des Kabeljaubestands in der Nordsee und vor Westschottland aufmerksam gemacht, und auf der Tagung des Rates im Dezember 2000 haben die Fischereiminister und die Kommission ihre Sorge über den kritischen Zustands der Bestände zum Ausdruck gebracht.

Angesichts der unterschiedlichen Lage in den diversen Fischereisegmenten will dieser Bericht des Europäischen Parlaments für mehr Handlungsflexibilität sorgen, wobei die unterschiedlichen Fischerei- und Bestandsbedingungen in den verschiedenen Bereichen berücksichtigt werden, in denen Pläne zur Wiederauffüllung dieser Art umgesetzt werden sollen.

Die Gewährleistung einer stärkeren Beteiligung der betreffenden Regionalen Beratungsausschüsse (RAC) und der Mitgliedstaaten an der effizienten Pflege der Kabeljaubestände ist eine der Prioritäten dieses Berichts. Der ausdrückliche Verweis auf die RAC und die Mitgliedstaaten in der Gesetzbebung wird ein klares Zeichen setzen, dass es die EU-Institutionen mit der Beteiligung dieser Interessengruppen an der künftigen Entwicklung von Fischereimanagementsystemen ernst meinen.

Ich habe für diesen Bericht gestimmt.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Der Zustand des Kabeljaubestands ist äußerst ernst und erfordert umgehende und wirksame Maßnahmen. Allerdings sind die Vorschläge der Kommission ungeeignet und weisen in vielen Bereichen Mängel auf.

Des Weiteren hat das Parlament interessanterweise recht plötzlich entschieden, dass das Thema auf nationaler Ebene behandelt werden sollte. Man versucht eindeutig, den Kommissionsvorschlag zu Gunsten der Industrie abzuschwächen. Man will sich die Dinge einfach zurechtbiegen.

Aus diesen Gründen haben wir gegen den Bericht gestimmt.

 
  
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  Bogusław Liberadzki (PSE), schriftlich. – (PL) Ich habe für den Bericht über den Entwurf einer Ratsverordnung gestimmt, mit der die Verordnung (EG) Nr. 423/2004 bezüglich der Erholung des Kabeljaubestands und die Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 geändert wird.

Laut Aussagen des Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für die Fischerei (STECF) befinden sich die Kabeljaubestände in der Nordsee in einem kritischen Zustand. Es wird zu viel Fisch gefangen, insbesondere zu viele junge Fische. Damit hat diese Art weniger Möglichkeiten, sich zu erholen.

Der Berichterstatter Herr Busk hat die Notwendigkeit der Überwachung und Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften unterstrichen. Zudem tendiert er, was die Notwendigkeit anbelangt, die Fänge zu prüfen, das Managementsystem zu vereinfachen und den Ausschuss zu verringern, zu der Sichtweise der Kommission. Wir können den Fischfang aufgrund der sozialen und wirtschaftlichen Folgen nicht verbieten, aber es werden umgehend Maßnahmen benötigt, um den Kabeljauwiederauffüllungsplan umzusetzen.

 
  
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  James Nicholson (PPE-DE), schriftlich. – Ich begrüße die Anstrengung, die Probleme in Bezug auf den Kabeljauwiederauffüllungsplan aus dem Jahr 2004 anzugehen, der sich eindeutig als unwirksam herausgestellt hat. Trotz diverser Maßnahmen haben sich die Kabeljaubestände kaum erholt.

Der wichtigste Punkt in diesem Vorschlag bezieht sich auf die Verringerung des Ausschusses. In dem derzeitigen Klima der Nahrungsmittelknappheit und diesen für Fischer extrem schwieriger Zeiten kann dies nur als eine völlig unlogische und verschwenderische Praxis bezeichnet werden.

Die gesamte zulässige Fangquote ist extrem niedrig, und die Fischer sind gezwungen, große Fischmengen wieder in das Meer zu werfen – obgleich diese Methode nicht dazu beiträgt, die Bestände aufzustocken.

Natürlich müssen wir weiterhin Maßnahmen ergreifen, die unsere Kabeljaubestände schützen. Allerdings sollten wir auch über den Tellerrand schauen. Der Klimawandel und die Auswirkungen der globalen Erwärmung dezimieren die Bestände möglicherweise stärker als Fischer, die nur versuchen, von dieser Branche zu leben.

 
  
  

– Bericht von Kyösti Virrankoski (A6-0412/2008)

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich.(FR) Auf der Grundlage des Berichts meines finnischen Kollegen Herrn Virrankoski habe ich für eine Entschließung gestimmt, mit der der Entwurf des Berichtigungshaushalts Nr. 7/2008 der EU in Bezug auf die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union über einen Betrag von 12,8 Millionen Euro an Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen ohne Änderung angenommen werden soll. Diese Summe ist für die Unterstützung der Bevölkerung in den französischen Übersee-Departements Guadeloupe und Martinique bestimmt, die nach dem „Hurrikan Dean“ im August 2007 erhebliche Schäden erlitten hat. Dieser Entwurf des Berichtigungshaushalts ist aus haushaltstechnischer Sicht vollkommen neutral, denn er sieht eine entsprechende Kürzung der Zahlungsermächtigungen bei der Haushaltslinie 13 04 02 bezüglich des Kohäsionsfonds vor. Es ist wichtig zu beachten, dass dieser Haushaltsentwurf der erste ist, der einzig und allein dem Solidaritätsfonds der EU gewidmet ist, wie es vom Europäischen Parlament beantragt wurde.

 
  
  

– Bericht von Reimer Böge (A6-0399/2008)

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Auf der Grundlage des Berichts meines geschätzten deutschen Kollegen Herrn Böge habe ich für die Entschließung gestimmt, mit der der Entwurf eines Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) im Hinblick auf die Unterstützung Frankreichs, dessen Übersee-Departments Martinique und Guadeloupe 2007 von dem „Hurrikan Dean“ getroffen worden sind, ohne Änderung angenommen wird. Der Betrag in Höhe von 12,8 Millionen Euro an Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen wird daher im Rahmen des Solidaritätsfonds für Frankreich in Anspruch genommen, und zwar über einen parallel dazu festgestellten Berichtigungshaushalt für 2008. Dieser Betrag stellt 2,5 % der geschätzten Summe der Direktschäden in Höhe von 511,2 Millionen Euro dar.

 
  
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  Šarūnas Birutis (ALDE), schriftlich. – (LT) Der Solidaritätsfonds und andere Sondermaßnahmen stellen im Vergleich zu dem Haushalt der Europäischen Union keine großen Summen dar. Sie dienen letztendlich dazu, Katastrophengebiete und die Menschen vor Ort in der Folge von Naturkatastrophen zu unterstützen. Ich begrüße den Beschluss, Frankreich Hilfsmittel aus dem Solidaritätsfonds für Martinique und Guadeloupe zuzuweisen, die im August 2007 von dem Hurrikan Dean getroffen worden sind. In Fällen wie diesen müssen wir uns solidarisch zeigen.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Frankreich hat einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds infolge des „Hurrikans Dean“ gestellt, der im August 2007 in Martinique und Guadeloupe schwere Schäden angerichtet hat. Die Kommission hat daher vorgeschlagen, Frankreich einen Gesamtbetrag in Höhe von 12 780 000 Euro aus dem Fonds zur Unterstützung zur Verfügung zu stellen.

Die Juniliste begrüßt sowohl die nationale als auch die internationale Solidarität sowie Hilfsaktionen, wenn ein Land von Katastrophen heimgesucht wird.

Allerdings haben unserer Meinung nach erstens die früheren Erfahrungen gezeigt, dass die EU nicht imstande ist, die Notfallhilfe mit Gemeinschaftsmitteln effektiv zu organisieren. Zweitens reden wir über einen Beitrag in Höhe eines Bruchteils des BIP von Frankreich. Es ist nicht vernünftig, dafür zu plädieren, dass die EU intervenieren und gemeinsam Projekte finanzieren soll, die ein reicher Mitgliedstaat durchaus selbst stemmen können sollte.

Deshalb haben wir beschlossen, gegen den Bericht als Ganzes zu stimmen.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Die Kommission schlägt vor, den Europäischen Solidaritätsfonds zu Gunsten von Frankreich zu nutzen.

Die interinstitutionelle Einigung ermöglicht die Inanspruchnahme dieses Fonds im Rahmen der jährlichen Obergrenze von 1 Milliarde Euro. Im Laufe des Jahres 2008 wurde ein Gesamtbetrag in Höhe von 260 411 197 Euro zu Gunsten von Großbritannien (162 387 985 Euro), Griechenland (89 769 009 Euro) und Slowenien (8 254 203 Euro) in Anspruch genommen.

Frankreich hat Hilfsgelder aus dem Fonds beantragt, nachdem der Hurrikan Dean im August 2007 in Martinique und Guadeloupe schwere Schäden angerichtet hat. Die Kommission schlägt vor, aus dem Solidaritätsfonds der EU einen Gesamtbetrag von 12 780 000 Euro im Rahmen von Zahlungsermächtigungen zuzuteilen, die nicht im Kohäsionsfonds in Anspruch genommen worden sind.

Allerdings stellt sich wie in früheren Fällen zumindest eine offensichtliche Frage: Wie kommt es, dass die EU-Finanzierung erst jetzt zur Verfügung gestellt wird, also über ein Jahr nach der Katastrophe, die die Bevölkerung getroffen hat? Zweifellos stimmt hier etwas ganz und gar nicht …

Hier ist anzumerken, dass wir Vorschläge vorgelegt haben, die die Verfahren für die Inanspruchnahme dieses Fonds beschleunigen und sicherstellen sollen, dass regionale Katastrophen nach wie vor abgedeckt sind. Mit diesen Vorschlägen sollte auch die spezifische Art von Naturkatastrophen in der Mittelmeerregion, beispielsweise Dürren und Waldbrände, durch diesen Fonds abgedeckt werden.

 
  
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  Mary Lou McDonald (GUE/NGL), schriftlich. – Änderungsantrag 134

Wir sind absolut gegen Zwangsabtreibung, Zwangssterilisation und Kindestötungen, und wir stimmen zu, dass damit die Menschenrechte mit Füßen getreten werden.

Bezüglich des Änderungsantrags haben wir uns enthalten, da EU-Mittel noch nie auf diese Weise verwendet worden sind. Aus dem Änderungsantrag geht nicht die Bedeutung der internationalen Entwicklungsarbeit hervor, die glaubwürdige Organisationen mit der Unterstützung von Frauen im Zusammenhang mit Fruchtbarkeitsfragen und insbesondere mit Kursen und Gesundheitsdienstleistungen im Bereich der reproduktiven Gesundheit und Familienplanung sowie Kampagnen für das Recht der Frauen auf Gesundheitsdienstleistungen leisten.

Änderungsanträge 130, 131, 132, 133

Wenngleich wir angesichts der Wichtigkeit des Themas für diese Änderungsanträge stimmen, wäre es unseres Erachtens angebrachter, eine separate Haushaltslinie für Kinderrechte zu schaffen, welche die Themen einschließt, die in diesen Änderungsanträgen behandelt werden.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. (DE) Die Auswirkungen von Naturkatastrophen sind vielfältig und meist verheerend. Neben dem dadurch verursachten menschlichen Leid sind es vor allem auch wirtschaftliche Auswirkungen, die diese Länder – wie im vorliegenden Falle – in ihrer Entwicklung um Jahre zurückwerfen. Unverzichtbare Infrastruktur wird zerstört und kann mit Eigenmitteln nur mühsam wiederhergestellt werden.

Durch die Einrichtung des zu befürwortenden Solidaritätsfonds sollen derartige Reparaturen durch punktuelle finanzielle Unterstützung beschleunigt werden, was aber auch der genauen Kontrolle der Verwendung vor Ort bedarf. Zwar bedarf es der raschen Hilfe in betroffenen Regionen, jedoch auch einer verlässlichen Überwachung der Investitionen in die entsprechenden Projekte. Diesem Bereich sollte meiner Meinung nach noch mehr Augenmerk gewidmet werden, weshalb ich mich bei der Abstimmung des Berichtes der Stimme enthalten habe.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe für Herrn Böges Bericht über den Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments und des Rates für eine Inanspruchnahme des EU-Solidaritätsfonds gestimmt, die von Frankreich angesichts der durch den Hurrikan Dean im August 2007 in Martinique und Guadeloupe verursachte Notlage beantragt wurde. Ich schließe mich dem Berichterstatter an und teile die Ansicht des Ausschusses für regionale Entwicklung, dass die Verwendung des Fonds in diesem Fall vollkommen im Einklang mit den Bestimmungen der interinstitutionellen Einigung vom 17. Mai 2006 steht.

 
  
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  Margie Sudre (PPE-DE), schriftlich. (FR) Unser Parlament hat soeben, wie von der Kommission vorgeschlagen, Hilfsmittel in Höhe von 12,78 Millionen Euro zu Gunsten von Martinique und Guadalupe bewilligt, um einen Teil der nach dem „Hurrikan Dean“ notwendigen Ausgaben abzudecken.

Diese finanzielle Hilfe wird willkommen sein, insbesondere da Martinique und Guadeloupe noch immer unter den Folgen der von Hurrikan Dean verursachten Schäden leiden – vor allem in Hinblick auf Wohnungen und die Bananen- und Zuckerrohrindustrie.

Der Solidaritätsfonds, der in diesem Fall abweichend von den allgemeinen Regelungen in Anspruch genommen wird, ist für die Regionen in äußerster Randlage von besonderer Bedeutung, da ein Großteil der dortigen Bevölkerung regelmäßig bedroht wird und die karibischen Inseln vergangene Woche erneut von dem Hurrikan Omar getroffen wurden.

Seit dieser Fonds im Jahr 2002 eingerichtet wurde, habe ich mich sehr dafür eingesetzt, dass die Übersee-Departements diese Art der Unterstützung in Anspruch nehmen können. Die Erfahrung der französische Regierung bei der Vorlage ihres Antrags und das Verständnis seitens Kommission, Europäischem Parlament und Rat zeigen, dass sich Europa mit den Menschen in Übersee, die vor schweren Krisen stehen, solidarisch zeigen kann.

 
  
  

– Bericht von Reimer Böge (A6-0405/2008)

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Auf der Grundlage des Berichts von Herrn Böge habe ich für die Entschließung gestimmt, mit der der Entwurf eines Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates bezüglich der Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung über einen Betrag von 10,8 Millionen Euro an Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen im Rahmen des Allgemeinen Haushalts der Europäischen Union für 2008 mit dem Ziel angenommen wird, dem Automobilsektor in Spanien und dem Textilsektor in Litauen unter die Arme zu greifen. Im Fall von Spanien (für das eine Zuteilung von 10,5 Millionen Euro vorgeschlagen wird) bezieht sich der Antrag auf die Entlassung von 1 589 Mitarbeitern, davon 1 521 bei Delphi Automotive Systems España in Puerto Real, einer Provinz von Cádiz in Andalusien. Bei diesem Unternehmen handelt es sich um einen Hersteller von Motorkomponenten, der zu Delphi Automotive Systems Holding Inc. gehört, deren Hauptsitz sich in Troy, Michigan in den Vereinigten Staaten befindet. Im Fall von Litauen (für das eine Zuteilung von 0,3 Millionen Euro vorgeschlagen wird), bezieht sich der Antrag auf 1 089 Entlassungen bei Alytaus Tekstilė, einem Textilunternehmen, das über einen Bezugszeitraum von vier Monaten in Liquidation geht.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Spanien hat einen Antrag in Bezug auf 1 589 Entlassungen gestellt, davon 1 521 bei Delphi Automotive Systems España und 68 bei deren Zulieferern. Das Land hat eine Zuteilung in Höhe von 10 471 778 Euro zur Deckung eines Teils der Kosten für Unterstützungsmaßnahmen beantragt, die sich auf knapp 20,94 Millionen belaufen.

Litauen hat einen Antrag in Bezug auf 1 089 Entlassungen aufgrund der Schließung von Alytaus Tekstile, einem Textilhersteller beantragt. Das Land hat einen Betrag von 298 994 Euro zur Deckung eines Teils der Gesamtkosten von knapp 0,06 Millionen Euro beantragt.

Wie wir bereits erwähnt haben, darf dieser Fonds nicht als vorübergehendes „Polster“ für inakzeptable sozioökonomische Kosten aufgrund der Verlagerung von Unternehmen und entsprechenden Entlassungen oder aufgrund einer versäumten Strategieänderung verwendet werden, die die Ursache für Mitarbeiterausbeutung, Unsicherheit und Arbeitslosigkeit ist. Es gilt, Unternehmensverlagerungen zu vermeiden und unter Strafe zu stellen und der Politik der Liberalisierung des Welthandels, wie sie von der EU angeregt wird, ein Ende zu setzen.

Staatliche Beihilfen müssen als Gegenleistung für langfristige Verpflichtungen im Hinblick auf Arbeitsplätze und regionale Entwicklung gewährt werden. Die Beihilfen dürfen nicht gewährt werden, wenn sie dazu verwendet werden können, Unternehmensverlagerungen zu fördern.

Wir müssen die Rolle der Arbeitnehmervertreter in Unternehmensorganen und bei strukturellen Managemententscheidungen stärken.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. (IT) Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe als Reaktion auf die von Spanien und Litauen im Februar und Mai 2008 gestellten Anträge für den Bericht von Herrn Böge über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gestimmt. Ich denke, eine Inanspruchnahme des Fonds ist angemessen, denn diesen Ländern sind enorme Kosten in Form von Unterstützung für Arbeitnehmer entstanden. Angesichts dessen, dass der Fonds gerade dazu eingerichtet wurde, Arbeitnehmern, die durch die neuen Wettbewerbsbedingungen und die Praktiken der heutigen Geschäftswelt bedroht sind, zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen, denke ich, dass in diesem Fall dem Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds ohne Bedenken entsprochen werden kann.

 
  
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  Silvia-Adriana Ţicău (PSE), schriftlich. (RO) Ich habe für den Entschließungsentwurf gestimmt, mit dem die Einführung von Passagierprüfungsverfahren als Mittel zur Verstärkung der Sicherheit in der zivilen Luftfahrt verhindert wird. Die Sicherheit der Passagiere ist von zentraler Bedeutung, doch die ergriffenen Maßnahmen sollten nicht dazu führen, dass die Grundrechte der Bürger verletzt werden. Die Einführung von Körperscannern in der derzeit vorgeschlagenen Form garantiert nicht die Achtung des Rechts auf Privatsphäre.

Ich denke, dass Studien durchgeführt werden müssen, um die gesundheitlichen Auswirkungen der Einführung dieser Maßnahme zu erforschen. Zudem ist eine Folgenabschätzung erforderlich, um die Eignung dieser Maßnahmen beurteilen zu können. Ich denke darüber hinaus, dass die Verfahren, die für den Umgang mit den gescannten Bildern eingeführt werden sollten, äußerst wichtig sind. Angesichts dessen sollte der europäische Datenschutzbeauftragte eine Stellungnahme formulieren und vorlegen, damit alle Maßnahmen zur Sicherheit der Passagiere unter Einhaltung der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten umgesetzt werden.

Wir warten mit Interesse auf weitere Informationen der Europäischen Kommission in Bezug auf die Maßnahmen, die wir für die Verbesserung der Sicherheit in der zivilen Luftfahrt angedacht haben. Ich war dafür, diese Entschließung heute anzunehmen, denn die Grundrechte der Bürger der Europäischen Union müssen geschützt werden.

 
  
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  Bernard Wojciechowski (IND/DEM), schriftlich. – (PL) Die Globalisierung hat positive Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigung. Sie kann aber auch negative Folgen für die anfälligsten und am wenigsten qualifizierten Arbeitskräfte in bestimmten Sektoren haben. Unter diesen negativen Folgen können alle Mitgliedstaaten leiden, gleich, ob sie groß oder klein sind und ob sie schon seit langem oder erst seit kurzem Mitglied der EU sind.

Die Strukturfonds der Europäischen Union unterstützen die geplanten Änderungen und ihre Verwaltung im Rahmen von Maßnahmen wie dem lebenslangen Lernen auf langfristiger Basis. Im Gegensatz dazu bietet der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung eine einmalige personalisierte Unterstützung über einen begrenzten Zeitraum. Sein Ziel ist die Unterstützung von Arbeitnehmern, die infolge von Marktänderungen entlassen worden sind. Die Europäische Union sollte diesem Fonds besondere Aufmerksamkeit schenken.

 
  
  

– Bericht von Anders Wijkman (A6-0366/2008)

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe im Anschluss an die Mitteilung der Kommission und auf der Grundlage des Initiativberichts meines schwedischen Kollegen Herrn Wijkman für die Entschließung zur Schaffung einer Globalen Allianz gegen den Klimawandel zwischen der EU und den am stärksten gefährdeten armen Entwicklungsländern gestimmt. Es steht inzwischen fest, dass die ärmsten Entwicklungsländer (least developed countries – „LDC“) und die kleinen Inselentwicklungsländer (small island developing states – SIDS) am schnellsten und am stärksten unter den Auswirkungen des Klimawandels zu leiden haben werden. Diese Länder verfügen über die geringsten Ressourcen, um sich auf diese Umstellungen vorzubereiten und ihre Lebensweise anzupassen. Daher laufen wir Gefahr, dass der Klimawandel die Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele (millennium development objectives – „MDO“) in zahlreichen dieser Länder verzögert. Aus diesem Grund begrüße ich die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Globale Allianz gegen den Klimawandel, die zwischen der EU und den durch den Klimawandel am stärksten gefährdeten armen Entwicklungsländern, insbesondere den LDC-, SIDS- und AKP-Ländern (AKP – Afrika, Karibik und Pazifik) errichtet werden soll. Wie die große Mehrheit meiner Kolleginnen und Kollegen bin ich der Meinung, dass das Budget von 60 Millionen Euro, der dieser Initiative zugeteilt wurde, nicht annähernd ausreicht.

 
  
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  Alessandro Battilocchio (PSE), schriftlich. (IT) Ich habe für Herrn Wijkmans Bericht über den Aufbau einer Globalen Allianz gegen den Klimawandel zwischen der Europäischen Union, den am stärksten gefährdeten armen Entwicklungsländern (LDC) und den kleinen Inselentwicklungsländern (SIDS) gestimmt. Meiner Ansicht nach können wir wirksamere Maßnahmen außerhalb der EU nicht länger hinausschieben, um den gemeinsamen Herausforderungen zu begegnen, die der Klimawandel und die Verringerung der Armut darstellen. Solche Maßnahmen würden einen Schritt hin zur Umsetzung des EU-Aktionsplans zu Klimawandel und Entwicklung (2004) darstellen. Grundlage hierfür wäre unser besseres Verständnis der Tatsache, dass der Klimawandel unsere Herangehensweise an die Entwicklungshilfe verändern muss.

Als Mitglied des Entwicklungsausschusses bin ich im Hinblick auf diese Entscheidung sehr sensibel, denn sie könnte für die internationalen Verhandlungen über den Klimawandel in Poznań 2008 und in Kopenhagen 2009 wichtig sein. Wir müssen das Misstrauen zwischen den Industrie- und den Entwicklungsländern überwinden, das eines der größten Hindernisse bei der Erreichung eines Klimaschutzabkommens für den Zeitraum nach 2012 war.

 
  
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  Šarūnas Birutis (ALDE), schriftlich. – (LT) Die Entwicklungsländer haben am wenigsten zum Klimawandel beigetragen, müssen jedoch am stärksten unter den Folgen leiden und werden am wenigsten in der Lage sein, mit diesen umzugehen. Die Industrienationen haben eine historische Verantwortung für den Klimawandel und die moralische Pflicht, einen Beitrag zu den Anstrengungen der Entwicklungsländer zu leisten, um sich an die Folgen des Klimawandels anzupassen.

Die Revision des EU-Aktionsplans 2007 zu Klimawandel und Entwicklung zeigt, dass nicht genug getan wird, um den Klimawandel in die EU-Entwicklungspolitik zu integrieren, und die Arbeit daran zieht sich besonders lange hin. Ich unterstütze die Initiative der Kommission, die Globale Allianz gegen den Klimawandel zu errichten. Allerdings reichen die 60 Millionen Euro, die für die Globale Allianz gegen den Klimawandel bereitgestellt wurden, bei weitem nicht aus. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Kommission eine langfristige Finanzierung aufstellt und mindestens 2 Milliarden Euro bis 2010 und 5 Milliarden Euro bis 2020 bereitstellt. Derzeit fehlen den Entwicklungsländern die dringend erforderlichen Mittel, um sich an den Klimawandel anzupassen. Durch eine Unterstützung der Entwicklungsländer helfen wir uns auch selbst.

 
  
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  Marie-Arlette Carlotti (PSE), schriftlich. (FR) Ja, wir haben eine Verpflichtung, den Entwicklungsländern, vor allem den ärmsten unter ihnen (LDC) und den kleinen Inselentwicklungsländern (SIDS), zu helfen, die Auswirkungen der globalen Erwärmung zu begrenzen. Diese Länder werden der globalen Erwärmung zuerst zum Opfer fallen, ohne dafür verantwortlich zu sein.

Derzeit ist Afrika bei den Klimaschutzverhandlungen der „vergessene Kontinent“.

Dieser Wille muss sich jedoch in einer finanziellen Verpflichtung niederschlagen, die dem gerecht wird, was auf dem Spiel steht.

Darin liegt das Problem.

Das von der Europäischen Kommission zugeteilte Budget von 60 Millionen Euro reicht nicht aus.

Das langfristige Finanzierungsziel sollte mindestens 2 Milliarden Euro von jetzt bis 2010 und 5 bis 10 Milliarden Euro von jetzt bis 2020 betragen.

Zur Finanzierung dieser Aufstockung müssen Kommission und Mitgliedstaaten mindestens 25 % der Erlöse aus dem Emissionshandelsprogramm verwenden.

Wir fordern auch Maßnahmen in Bezug auf finanzielle Hilfe, technische Unterstützung und Technologietransfer, um die Nutzung von Technologien mit geringem Treibhausgasausstoß zu ermöglichen.

Schließlich müssen neue Finanzierungsmethoden erschlossen werden.

Wenn erneut technische Entwicklungskredite und der europäische Entwicklungsfonds in Anspruch genommen werden, wird das betreffende Bündnis nichts als Augenwischerei sein.

 
  
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  Konstantinos Droutsas (GUE/NGL), schriftlich.(EL) Die EU übertreibt die derzeitigen Bedrohungen durch den Klimawandel durch die verantwortungslose Rohstoffgewinnung großer Unternehmen – aber nicht, um wichtige Maßnahmen voranzutreiben, die diesen eindämmen sollen, sondern um den Menschen Furcht einzujagen, um ihre Stellung im Wettbewerb mit anderen Imperialisten zu verbessern und eine Lösung für die übermäßige Anhäufung von Kapital durch noch höherer Gewinne der Monopole zu finden.

Der Bericht des Europäischen Parlaments über die Bildung einer Allianz gegen den Klimawandel zwischen der EU und den Entwicklungsländern stellt einen offenen Interventionismus in die inneren Angelegenheiten dieser Länder bezüglich der Organisation ihrer Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltungsmechanismen dar. Er sieht nur geringfügige finanzielle Entschädigungen für die Plutokratie dieser Länder vor oder droht mit militärischen Interventionen im Rahmen seiner Präventionspolitik, um Sicherheitsbedrohungen und klimabezogene Konflikte anzugehen, womit der Solana-Bericht über diese Themen unterstützt wird.

Er empfiehlt eine aktivere Rolle der Privatwirtschaft durch öffentlich-private Partnerschaften, insbesondere in Sektoren wie Wasserversorgung, Volksgesundheit und Energieversorgung, sowie die Einführung von Ökosteuern. Er begrüßt das Emissionshandelsprogramm, das den Unternehmen auf Kosten von Arbeitnehmern und Umwelt zu Gute kommt, wie auch die Anpassung der Entwicklungsländer an kapitalistische Strukturen in Handel, Landwirtschaft und Sicherheitspolitik.

Die Menschen werden die imperialistischen Pläne der EU ablehnen und eine bessere und gesunde Umwelt fordern.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Der Bericht befasst sich mit dem Vorschlag der Kommission zur Bildung einer Globalen Allianz gegen den Klimawandel. Leider sind die grundlegenden Absichten des Berichts mit Aussagen gespickt, die die Juniliste nicht unterstützen kann, beispielsweise die Forderung, das Umweltengagement der Europäischen Union mit einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik zu verknüpfen, oder detaillierte Vorschläge dahingehend, wie die EU Umweltinvestitionen in Drittländern tätigen sollte.

Basierend auf einigen Aussagen des Berichts könnte die Globale Allianz gegen den Klimawandel als ein Versuch der EU betrachtet werden, ihre Macht in Verbindung mit Forstwirtschafts- und Marinefragen auszubauen. Wir sind voll und ganz gegen diese Form der Besetzung von Themen zum Aufbau des EU-Staates.

Die Juniliste befürwortet eindeutig die EU-Kooperation zur Lösung grenzübergreifender Umweltprobleme. Allerdings sollten die Bekämpfung der Armut und Anstrengungen zu Lösung von Umweltproblemen auf globaler Ebene im Rahmen der VN erfolgen. Nach sorgfältiger Prüfung hat die Juniliste daher beschlossen, gegen den Bericht zu stimmen.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Der Klimawandel auf der Erde ist nicht nur eine Folge der natürlichen Entwicklung, sondern auch einer Politik der Industrieländer zur Intensivierung des Abbaus natürlicher Ressourcen. Dies hat den Klimawandel so stark beschleunigt, dass er der Menschheit nun ernste Probleme bereitet.

Ein verantwortungsvolles Handeln zur Behebung der Folgen der enormen Verschwendung natürlicher Ressourcen erfordert einen grundlegenden Bruch mit der kapitalistischen Politik.

Allerdings erfordert die bevorzugte Herangehensweise mit der EU am Steuer eine gemeinsame Verantwortung aller Länder. Dies umfasst den Versuch, den „Entwicklungs“-Ländern in Bezug auf die souveräne Nutzung ihrer eigenen natürlichen Ressourcen Grenzen aufzuerlegen – was offensichtlich im Einklang steht mit dem Ziel großer transnationaler Unternehmen, diese selbst zu abzubauen.

Neben anderen Aspekten beinhaltet der vom Europäischen Parlament angenommene Text nicht nur Widersprüche, sondern er geht auf diese zentralen Themen erst gar nicht ein. Stattdessen befürwortet er eine „präventive Sicherheitspolitik als Reaktion auf klimabedingte Sicherheitsbedrohungen oder Konflikte“ und nutzt den „Klimawandel“, um internationale Beziehungen sicherzustellen und zu militarisieren.

Der Bericht, der auf dem Grundsatz „Der Verbraucher zahlt“ basiert, tritt zudem für die Einführung „ökologischer Steuern“ ein (im Gegensatz zu einem einkommensbasierten Steuersystem), was der Privatisierung öffentlicher Dienste und der privaten Nutzung so grundlegender Ressourcen wie Wasser Tür und Tor öffnet.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Der Klimawandel ist eine Tatsache, die interessante Diskussionen auslösen wird, wenn es darum geht, Antworten zu finden. Hier müssen wir Dogmen und Rücksichtslosigkeit ablehnen.

Anstelle einer fatalistischen Haltung, die nur das Wachstum der Weltbevölkerung, den steigenden Konsum und zwangsläufig verbesserte Lebensbedingungen für Millionen von Menschen mit einer möglichen Umweltkatastrophe feststellt, sollten wir unsere modernen wissenschaftlichen Fähigkeiten und den enormen Fortschritt nutzen, von denen wir alle profitieren, um geeignete Antworten zu finden, die jedoch keine Gefahr unerwünschter Nebenwirkungen bergen (wie es so oft bei Entscheidungen der Fall ist, die durchgepeitscht werden, weil man schnell handeln möchte, ohne jedoch die Lage richtig zu verstehen).

Aber ganz gleich, welcher Ansatz – oder Ansätze, weil es mehrere Antworten geben muss – gewählt wird, wir müssen anerkennen, dass einige Länder weniger gut in der Lage sind, zu reagieren. Diese Länder befinden sich in einer Entwicklungsphase, wodurch sie nicht über die notwendigen Mittel verfügen und sich in einer äußerst prekären Lage befinden. Die Berücksichtigung dieser Länder und ihrer Bevölkerung muss ein Kernelement unserer Politik sein. Dabei gilt es, die negativen Folgen des Klimawandels zu mildern und sie bei der Anpassung zu unterstützen.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. (IT) Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe für den Bericht von Herrn Wijkman über die Bildung einer Globalen Allianz gegen den Klimawandel gestimmt. Das Thema Klimawandel steht schon seit vielen Jahren auf der Tagesordnung: Es wurde viel getan, aber noch nicht genug. Ziel ist die Beschleunigung der Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels außerhalb der EU. Daher müssen wir den politischen Dialog zwischen der EU und den Entwicklungsländern fördern. Damit wollen wir anregen, in den Plänen zur Bekämpfung der Armut auf lokaler und nationaler Ebene Faktoren zu berücksichtigen, die in Verbindung mit dem Klimawandel stehen.

Ich unterstütze diese Initiative. Bevor sie jedoch Wirkung zeigt, wird sie sich diversen Herausforderungen stellen müssen, beispielsweise der mangelnden Koordination auf globaler Ebene, unzureichenden Mitteln und so weiter. Ich schließe mich zudem den Anmerkungen des Berichterstatters zur Investition in den Ausbau innovativer öffentlich-privater Partnerschaftsmodelle (PPP-Modelle) an, in die Europa große Hoffnungen setzt. Sie verkörpern die Zukunft der EU auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene.

 
  
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  Bart Staes (Verts/ALE), schriftlich. (NL) Es ist schon seit geraumer Zeit bekannt, dass die globale Erwärmung die ärmsten Entwicklungsländer (LDC) am stärksten trifft, obwohl es gerade diese Länder sind, die am wenigsten dazu beigetragen haben. Ihre Anfälligkeit wird sie weiter in den Abgrund der Armut ziehen, und ich begrüße es, dass Herr Wijkman dies nachdrücklich unterstreicht.

Die Idee besteht darin, eine Allianz zur Bekämpfung des Klimawandels zu gründen, aber die Kommission stellt hierfür nicht genügend Mittel zur Verfügung. Die Kosten des Klimawandels können gut und gerne 80 Milliarden Euro betragen. Die Haushaltsmittel, die die Kommission dafür zugeteilt hat, belaufen sich jedoch auf nur 60 Millionen Euro. Das reicht für die LDC einfach nicht aus, um sich auf den Klimawandel vorzubereiten. Nun liegt es an der Allianz, mehr Mittel aufzutreiben bzw. freizustellen. Dies bedeutet, dass sich die einzelnen Mitgliedstaaten der Union ihrer Verantwortung stellen müssen. Sie werden größere Summen aufbringen müssen als bisher.

Das Europäische Parlament schlägt ferner vor, mindestens 25 % der Erlöse der EU aus dem Emissionshandelssystem für die Allianz zu verwenden.

Es sieht so aus, als würde die Union angesichts des Klimawandels beginnen, anders über die Entwicklungszusammenarbeit zu denken. Das ist zu begrüßen. Aus diesem Grund werden wir den Bericht unterstützen.

 
  
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  Silvia-Adriana Ţicău (PSE), schriftlich. (RO) Ich habe für den Bericht über die „Bildung einer Globalen Allianz gegen den Klimawandel zwischen der Europäischen Union und armen Entwicklungsländern“ gestimmt, da diese Länder am anfälligsten gegen den Klimawandel sind.

Die Revision des vorstehend erwähnten EU-Aktionsplans zu Klimawandel und Entwicklung im Jahr 2007 zeigt, dass der Fortschritt hinsichtlich einer vollwertigen Aufnahme des Klimawandels in die Entwicklungspolitik der Europäischen Union bislang unzureichend war und zu langsam erreicht wurde.

Wenngleich sich die EU das Ziel gesetzt hat, eine führende Rolle im Kampf gegen den Klimawandel zu übernehmen, spiegelt der EU-Haushalt die Priorität, die dieser Politik eingeräumt wird, nicht wider. Die Clean-Development-Mechanismen (CDM) sind bislang kaum geeignet, um den Anforderungen der ärmsten Länder in Bezug auf Investitionen in saubere Technologie gerecht zu werden.

Der Bericht fordert die EU dazu auf, den Klimaschutz ins Zentrum ihrer Entwicklungszusammenarbeitspolitik zu rücken und bittet die Kommission, detaillierte Informationen über bestehende Finanzmechanismen für Klimawandel und Entwicklung auf nationaler und internationaler Ebene bereitzustellen. Die Kommission sollte dringend die erforderlichen Maßnahmen vorschlagen, um die finanzielle Unterstützung der EU für Klimaschutz und Entwicklung aufzustocken, sodass eine optimale Koordination und die Ergänzung bestehender Initiativen gewährleistet werden.

 
  
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  Bernard Wojciechowski (IND/DEM), schriftlich. – (PL) Der Umweltschutz sollte für jeden Mitgliedstaat und die Gemeinschaft als Ganzes zweifellos Priorität haben. Was die Initiative zur Bildung einer Globalen Allianz gegen den Klimawandel anbelangt, kann man jedoch bestenfalls sagen, dass diese zwecklos ist. Die Verwendung von Steuergeldern für eine weitere teure politische Organisation dürfte mit großer Sicherheit nicht dazu beitragen, den Zustand der Umwelt zu verbessern. Diese wird nur zusätzliche lukrative Posten schaffen, die mit Bürokraten aus Brüssel besetzt werden. Entwicklungsländer verschmutzen die Umwelt weitaus weniger, und ihr Kohlendioxidausstoß ist im Vergleich zu dem der Wirtschaftsriesen unbedeutend.

Ich möchte herausstellen, dass die Vereinigten Staaten von Amerika bereits seit vielen Jahren die Liste der Länder anführen, die toxische Substanzen produzieren. Sie haben das Kyoto-Protokoll immer noch nicht ratifiziert. Ich bin überzeugt, dass die Bildung eines Bündnisses der EU und der Entwicklungsländer nicht das Geringste zur Reduzierung der Umweltverschmutzung beitragen wird. Andererseits könnten jedoch Maßnahmen wie Gespräche mit den führenden Politikern dieser Entwicklungsländer durchaus entscheidend sein. Sie sind sie diejenigen, die am meisten zur Umweltzerstörung beitragen.

 
  
  

– Bericht von Jean Marie Beaupuy (A6-0356/2008)

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für die Entschließung über Governance und Partnerschaft auf nationaler und regionaler Ebene und die Grundlage für Vorhaben im Bereich der Regionalpolitik gestimmt, der auf der Grundlage des Initiativberichts meines französischen Kollegen Jean Marie Beaupuy verfasst wurde. Ich schließe mich dem Gedanken voll und ganz an, die Möglichkeit zu prüfen, die diversen Gemeinschaftsfonds zwecks Vereinfachung und Effizienz in die künftige Kohäsionspolitik für den Zeitraum nach 2013 zu verschmelzen.

 
  
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  Petru Filip (PPE-DE), schriftlich. (RO) Ich begrüße die Initiative zur Erstellung eines Berichts über gute lokale und regionale Governance und die Bedeutung des Begriffs der Partnerschaft zwischen den vier oder mehr Machtebenen: lokal, regional, national und europäisch. Begegnungen mit Vertretern der lokalen Behörden, die direkt vom Volk gewählt wurden, lassen zumeist Unterschiede in der Art und Weise erkennen, wie mit europäischer Politik auf den verschiedenen Machtebenen umgegangen wird.

Ohne eine Politik der echten Partnerschaft zwischen allen Machtinstanzen, die von politischer Parteilichkeit unbeeinflusst ist und keine Verbindung mit der Subsidiarität hat, werden die vom Europäischen Parlament und den anderen europäischen Institutionen unternommenen Anstrengungen nicht die gewünschten konkreten Ergebnisse und Wirksamkeit zeigen. Wir sind mit den Konflikten und falsch verstandenen Rivalität zwischen den Vertretern der diversen politischen Parteien, die auf unterschiedlichen Regierungsebenen an der Macht sind, ausreichend vertraut. In den meisten Fällen führen diese dazu, dass die europäischen Bürger der Vorteile der europäischen Projekte, die in diesem Forum des Europäischen Parlaments beschlossen werden, beraubt werden. Aus diesem Grund habe ich für den Bericht gestimmt, in der Erwartung, dass der Regionalpolitik der Stellenwert beigemessen wird, der ihr gebührt.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI), schriftlich.(FR) Der Bericht von Herrn Beaupuy ist ganz besonders lehrreich. Er behandelt die Governance der Strukturpolitik, und wir erfahren, dass neben der Neugewichtung der Entwicklungsniveaus aller Regionen in der Europäischen Union das wahre Ziel der Brüsseler Regionalpolitik darin besteht, die territoriale Organisation der Mitgliedstaaten und damit ihre administrativen und politischen Strukturen radikal zu ändern.

Tatsächlich überrascht dies nicht wirklich. Heute wird in Europa alles dafür getan, die Nationalstaaten zu umgehen oder aufzulösen: Von oben durch Abtretung ihrer Zuständigkeiten an den europäischen Superstaat und von unten durch die Förderung der „Region“ als privilegierte Ebene der infranationalen Organisation bzw. als Struktur grenzübergreifender infranationaler Räume. Dies erfolgt entgegen der Traditionen einiger Mitgliedstaaten und der natürlichen Grenzen bzw. Identitätsgrenzen von Provinzen, und es verschlingt mehrere Milliarden Euro. Die vom Berichterstatter gelobte „integrierte Herangehensweise“ an die europäische Gesetzgebung, die darin besteht, diese Ebene bei allen europäischen Politiken mit territorialen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen zu berücksichtigen, trägt zu der dargestellten Entwicklung bei.

Neben den wahltaktischen Manipulationen muss die von Herrn Sarkozy vorgeschlagene Verwaltungsreform sicherlich unter Einbeziehung dieser Gesichtspunkte analysiert werden.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Der Bericht befürwortet eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den nationalen Regierungen. Allerdings müssen wir uns vor Augen halten, dass die besten Formen der Governance als Ergebnis des institutionellen Wettbewerbs erprobt und von denjenigen unterschieden werde, die weniger geeignet sind. Die diversen Regierungsformen in Europa und der Erfahrungsaustausch zwischen diesen Regierungen ist wahrscheinlich ein gutes Beispiel.

Der Bericht ist voll von gut gemeinten Aussagen, doch es fehlen konkrete Vorschläge, wie die Verwaltung der Strukturpolitik verbessert werden kann, um die enormen Mängel zu beseitigen, die in Bezug auf die Steuerung der wirtschaftlichen Aspekte der Strukturpolitiken bestehen. Man sollte berücksichtigen, dass die Strukturpolitik der EU den größten Ausgabeposten der Europäischen Union für den Zeitraum von 2007 bis 2013 darstellt und der Europäische Rechnungshof in seinem Bericht für das Haushaltsjahr 2006 angibt, dass mindestens 12 % der für die Strukturpolitik ausgezahlten Mittel nicht hätten ausgezahlt werden dürfen.

Der Bericht enthält zudem Verweise auf den Vertrag von Lissabon. Dieser Vertrag ist jedoch im Rahmen demokratischer Prozesse abgelehnt worden. Die Berufung auf den Vertrag von Lissabon ist daher ein Ausdruck inakzeptabler Arroganz. Die Zukunft des Vertrags ist zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts so unsicher, dass ein Verweis auf dessen Inhalt vermieden werden sollte. Aus diesen Gründen hat sich die Juniliste für eine Ablehnung des Berichts in seiner Gesamtheit entschieden.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Offensichtlich besteht bei der Definition von Zielen und Programmen wie auch bei der Umsetzung und Kontrolle der Verwendung der Strukturfonds der Gemeinschaft in den einzelnen Mitgliedstaaten kein Zweifel daran, dass wir eine wesentliche Beteiligung der lokalen und regionalen Behörden oder anderer öffentlicher Stellen, sozialer und wirtschaftlicher Organisationen und der allgemeinen Öffentlichkeit befürworten, da wir stets dafür plädiert haben.

Allerdings können wir nicht zulassen, dass unter dem Deckmantel dieses legitimen Ansinnens andere Ziele verfolgt werden, beispielsweise die Zusammenführung der verschiedenen Gemeinschaftsfonds in der „künftigen Kohäsionspolitik für den Zeitraum nach 2013“ (Europäischer Regionaler Entwicklungsfonds, Europäischer Sozialfonds, Kohäsionsfonds und Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums). Dieser Vorschlag könnte das zentrale Ziel des Gemeinschaftshaushalts gefährden, also seine Aufgabe der Umverteilung des Wohlstands zwischen den „Kohäsions“-Ländern und den „reichen“ Ländern – vor allem, weil er Mittel aufzehren würde, die ausschließlich für Kohäsionsländer gedacht sind (wobei zudem die Gemeinschaftsfinanzierung der „gemeinsamen Politik“ wie Landwirtschaft und Fischerei gefährdet würde).

Wir können auch die im Vorschlag enthaltene Förderung „öffentlich-privater Partnerschaften“ nicht unterstützen, die ein Instrument zur Privatisierung der öffentlichen Dienste darstellen, welche für die Menschen und die sozioökonomische Entwicklung jedes Mitgliedstaates von ausschlaggebender und strategischer Bedeutung sind.

 
  
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  Ramona Nicole Mănescu (ALDE), schriftlich. (RO) Herr Beaupuys Bericht weist auf eine gute Governance auf der Ebene von zwei sich ergänzenden Systemen hin: dem institutionellen System, das die Zuteilung von Befugnissen und Haushaltsmitteln zwischen dem Staat und den regionalen und lokalen Behörden vorsieht, und dem Partnerschaftssystem, das die diversen öffentlichen und privaten Stellen zusammenbringt, die sich in einem bestimmten Gebiet jeweils mit demselben Thema befassen.

Eine Partnerschaft kann bei der Umsetzung der Kohäsionspolitik durch mehr Legitimität, nachhaltige Koordination, garantierte Transparenz und bessere Mittelverwendung für Mehrwert sorgen. Die Beteiligung der Partner kann dazu beitragen, auf Sektor- und Territorialebene eine institutionelle Einrichtung aufzubauen. Wir dürfen nicht ignorieren, dass Partner über die erforderlichen Fähigkeiten und Ressourcen verfügen, die die Wirksamkeit des Programms durch einen effizienteren Projektauswahlprozess deutlich steigern können.

Um den Entscheidungsfindungsprozess zu legitimieren und politischem Einfluss als Teil der öffentlichen Konsultationen während der Vorbereitungsphase der operationellen Programme entgegenzuwirken, ist es äußerst wichtig, dass lokale und regionale Behörden wie auch die Zivilgesellschaft einbezogen werden. Dies fördert die Nutzung umfangreicher Erfahrungen und trägt dazu bei, die Ausarbeitung, Überwachung und Beurteilung des Programms zu optimieren.

Wir müssen uns dessen bewusst sein, dass die neuen Mitgliedstaaten noch nicht für das Partnerschaftsprinzip bereit sind. Dies könnte durch supranationalen und subnationalen Druck allmählich verstärkt werden.

Basierend auf den Argumenten, die bereits in den von uns eingereichten und angenommenen Änderungsanträgen zum Ausdruck kommen und in den endgültigen Text von Herrn Beaupuy eingeflossen sind, unterstütze ich diesen Bericht.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. (IT) Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe für Herrn Beaupuys Bericht über Governance und Partnerschaft auf nationaler und regionaler Ebene und die Grundlage für Vorhaben in der Regionalpolitik gestimmt. Es ist klar, dass der Erfolg der regionalen Entwicklung nicht nur von den erreichten Ergebnissen abhängt, sondern auch von der Art und Weise, wie diese Ergebnisse erzielt werden, also von der Governance. Daher müssen wir Mechanismen entwickeln, die Governance-Systeme optimieren, ohne durch unterschiedliche Politiken behindert zu werden.

Ich teile die Begeisterung des Berichterstatters für das Partnerschaftsprinzip: neue Governance-Methoden sollten öffentliche Institutionen nicht ersetzen, sondern mit diesen Hand in Hand gehen. Ich bin ferner für die Änderung der Art, auf die die Governance mit den Gemeinschaftsmitteln, den verschiedenen Territorialdimensionen und natürlich der Europäischen Union zusammenhängt. Die von der Geschäftswelt entlehnten Projektmanagementfähigkeiten können hervorragende Werkzeuge für die Verwirklichung neuer Formen der Governance sein, mit denen die besondere Entwicklung des europäischen Systems vorangetrieben werden kann.

 
  
  

– Bericht: Manuel Medina Ortega (A6-0355/2008)

 
  
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  Ole Christensen, Dan Jørgensen, Poul Nyrup Rasmussen, Christel Schaldemose und Britta Thomsen (PSE), schriftlich. (DA) Die dänischen Abgeordneten der SPE-Fraktion haben für den Initiativbericht über bessere Regulierung gestimmt. Wir möchten jedoch betonen, dass der Abbau von Verwaltungsaufwand ein sehr politischer Prozess sein kann. Wir unterstützen das Ziel des Abbaus von unnötigem Verwaltungsaufwand. Bestimmte Verwaltungslasten können jedoch sozial durchaus nötig sein, selbst wenn sie den Eindruck erwecken, sie würden das Wachstum und die Innovation von Unternehmen hemmen. Wir denken, dass wir für den Abbau von Verwaltungsaufwand einen ausgewogenen Ansatz benötigen.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Wenn wir über die Notwendigkeit einer „besseren Rechtsetzung“ diskutieren müssen, bevor wir über den Inhalt der europäischen Gesetzgebung sprechen, sollten wir abwägen, wie viel dieser Gesetzgebung tatsächlich erforderlich ist. Es ist richtig, dass durch die Schaffung eines gemeinsamen Markts und die Vereinheitlichung von Ländern mit unterschiedlicher Geschichte und unterschiedlichen Traditionen, welche sich häufig in den Einzelheiten ihrer Gesetzgebung widerspiegeln, eine Harmonisierung benötigt wird, die möglicherweise wiederum eine aktivere Gesetzgebung erfordert.

Dies festzustellen ist eine Sache. Die Tatsache anzuerkennen, dass wir vor allem Gesetze erlassen müssen, und zwar auf europäischer Ebene, ist hingegen etwas ganz anderes. Auch wenn ich davon überzeugt bin, dass die EU häufig den richtigen Handlungsrahmen darstellt, sollte man bedenken, dass der Grundsatz der Subsidiarität von entscheidender Bedeutung ist und diese oftmals im Namen falscher Effizienz und eines unnötigen Ergebnisses vernachlässigt wird.

Wenn wir wollen, dass die EU auf Belange reagieren kann, für die eine Entscheidungsfindung auf europäischer Ebene gerechtfertigt ist, sollten wir es tunlichst konsequent vermeiden, Europa mit Legislativprojekten und -befugnissen zu überfluten, die auf nationaler Ebene effektiv funktionieren können. Dieser Punkt, der in den Verträgen häufig erwähnt wird, findet in Brüssel leider weniger Beachtung, was nicht zuletzt im Hinblick auf bürokratische Versuchungen unvermeidliche Konsequenzen nach sich zieht.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe für Herrn Medina Ortegas Bericht zum Protokoll über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit gestimmt. Die Europäische Union sollte innerhalb des Rechtsrahmens Standards für Klarheit und Effizienz anstreben. Da uns die Optimierung von Gesetzgebungsverfahren bei der Erreichung dieser Ziele helfen kann und angesichts dessen, dass die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit zwei der Eckpfeiler sind, auf denen die Gemeinschaft aufgebaut ist – insbesondere in Bereichen, in denen sie keine exklusive legislative Kompetenz hat – möchte ich den Rechtsausschuss dafür loben, dass er unermüdlich dafür sorgt, dass die Gesetzgebung der Gemeinschaft durch eine Vereinfachung des gemeinschaftlichen Besitzstandes auf Qualität und nicht auf Quantität basiert.

Des Weiteren habe auch ich meine Zweifel bezüglich der Selbstregulierungs- und Co-Regulierungsverfahren; die derzeitige Finanzkrise auf den Märkten ist teilweise diesen Verfahren zuzuschreiben. Die Regulierung bleibt der einfachste Weg, die Ziele der Union zu verfolgen und den Unternehmen und Bürgern Rechtssicherheit zu bieten.

 
  
  

– Bericht: Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (A6-0363/2008)

 
  
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  Carl Lang und Fernand Le Rachinel (NI), schriftlich. – (FR) Die Kommission hat soeben ihren 24. Jahresbericht über die Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts durch die Mitgliedstaaten veröffentlicht. Die recht legitime Frage, die gestellt werden kann, lautet: Gibt es irgendwelche Unterschiede oder Fortschritte in Bezug auf den vorherigen Bericht? Das scheint nicht der Fall zu sein. Wie immer sind die Mitgliedstaaten die armen Studenten Europas. Welche Lösung wird von der Berichterstatterin vorgeschlagen? Mehr Entschlossenheit in Bezug auf die Mitgliedstaaten, mehr Eingaben an den Gerichtshof, sofern diese erforderlich sind, und eine entschiedenere Durchsetzung der Urteile des Gerichtshofs. Kurzum: Mehr Befugnisse zur Ausübung von Zwang und Repression durch die europäischen Institutionen in Bezug auf die Mitgliedstaaten.

Die Rechtsordnung der Gemeinschaft, die bereits in Verträgen festgelegt worden ist, die Vorrang vor nationalen Rechten haben, soll nun im Hinblick auf diese Rechte der Mitgliedstaaten zunehmend repressiv und destruktiv werden. Wir sind entschieden dagegen, da die Belehnung der nationalen Rechte und der rechtlichen Besonderheiten mit Sicherheit zu einer Belehnung der Mitgliedstaaten selbst im Rahmen eines europäischen und föderalistischen Projekts führen wird.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. (IT) Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe für den Bericht von Frau Geringer de Oedenberg über die Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts gestimmt. Die Zahlen sind objektiv; sie können zwar interpretiert, jedoch nicht infrage gestellt werden: Der beachtliche Anstieg der Verstöße und das Versäumnis, sich an die Urteile des Gerichtshofs zu halten bzw. die Richtlinien innerhalb der festgelegten Fristen umzusetzen, deuten darauf hin, dass eine stärkere Überwachung der einzelnen Mitgliedstaaten durch die Kommission erforderlich ist.

Zudem bin ich davon überzeugt, dass es eine stärkere Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten geben sollte, um die Anwendung des Gemeinschaftsrechts auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu fördern und diesem mehr Schlagkraft zu verleihen. Ich unterstütze auch die Einbeziehung der Frage des Strukturfondsmanagements in den Text: Die Mitgliedstaaten müssen daran erinnert werden, dass sie ihre Gesetzgebung vor allem im Bereich des Umweltschutzes in geeigneter Weise mit dem europäischen Recht in Einklang bringen müssen, um die wirtschaftliche und soziale Entwicklung auf regionaler Ebene zu fördern, wenn sie die Fonds im Finanzrahmen von 2007 bis 2013 nutzen wollen.

 
  
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  Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. – (PL) Während der heutigen Parlamentssitzung habe ich für den Jahresbericht des Rechtsausschusses über die Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts im Jahr 2006 gestimmt.

Das von der Berichterstatterin Frau Geringer de Oedenberg verfasste Dokument enthält Verweise auf das Versäumnis, die Frist zur Umsetzung der Richtlinien einzuhalten, auf die nicht zufrieden stellende Kooperation zwischen den Rechtssystemen der Mitgliedstaaten und dem Europäischen Gerichtshof und Kritik an der Art und Weise, wie Klagen bearbeitet werden.

Ein sehr Besorgnis erregendes Phänomen ist die fehlende Bereitschaft der nationalen Gerichte, den Grundsatz des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts umzusetzen und das Vorabentscheidungsverfahren zu nutzen.

Des Weiteren weist der Bericht auf die steigende Zahl der Verstöße hin, die sich daraus ergeben, dass sich die Mitgliedstaaten nicht an die Urteile des Europäischen Gerichtshofs halten und die Fristen für die Umsetzung der Richtlinien nicht einhalten.

Angesichts dessen ist es dringend notwendig, die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten sowie die Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts auf nationaler und regionaler Ebene zu verstärken. Eine solche Maßnahme wird die Europäische Union den Bürgern näher bringen und ihre demokratische Legitimität stärken.

 
  
  

– Bericht: Georgios Papastamkos (A6-0354/2008)

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe auf der Grundlage des Initiativberichts meines hervorragenden Kollegen und Freundes, des ehemaligen griechischen Minister Herrn Papastamkos, für die Entschließung über eine Strategie zur künftigen Umsetzung der institutionellen Aspekte der Regulierungsagenturen gestimmt. Es ist schade, dass die von Parlament und Kommission unternommenen Anstrengungen im Hinblick auf die Einführung einer rechtsverbindlichen Aufsicht der europäischen Regulierungsagenturen zu keinem nennenswerten Ergebnis geführt haben. Ich teile die Meinung der großen Mehrheit meiner Kolleginnen und Kollegen, die das Fehlen einer allgemeinen Strategie zur Errichtung von Agenturen in der Europäischen Union bedauern. Für den Rat und die Kommission ist es nun dringend notwendig, zusammen mit dem Parlament einen klaren, gemeinsamen und kohärenten Rahmen bezüglich der Stellung zu schaffen, die den Agenturen künftig im Rahmen der europäischen Governance eingeräumt werden soll, um eine parlamentarische Kontrolle über die Errichtung und den Betrieb der Regulierungsagenturen einzuführen.

 
  
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  Šarūnas Birutis (ALDE), schriftlich. – (LT) Unlängst kam es zu einem bemerkenswerten Anstieg der Zahl der Regulierungsagenturen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene. Zwischen diesen beiden Ebenen gibt es Ähnlichkeiten und Unterschiede. Die Vielfalt der Struktur und Funktion dieser Agenturen auf europäischer und nationaler Ebene wirft Fragen bezüglich der Regulierung, des guten Managements und der Nähe der Institutionen im Hinblick auf Zentralisierung und Dezentralisierung auf.

Bei den Regulierungsagenturen in Europa handelt es sich zumeist um dezentralisierte oder unabhängige Stellen, daher ist es erforderlich, eine besonders hohe Transparenz und demokratische Kontrolle zu fordern, wenn wir über ihre Finanzierung und Aufgaben sprechen – denn ohne Regulierungs- und Exekutivinstitutionen, die über exklusive Rechte verfügen, kann die Zunahme in den wichtigsten Bereichen sozialer Aktivitäten dem Ruf von Institutionen, die die Europäische Union vertreten, schaden, sie entfremden und zu deutlich mehr Bürokratie führen.

Die parlamentarische Kontrolle der Struktur und Aktivitäten von Regulierungsagenturen sollten dem klassischen Grundsatz der Demokratie entsprechen, der eine zunehmende politische Verantwortung aller Institutionen mit Exekutivgewalt fordert.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Die Europäische Union verfügt über 29 Agenturen, bei denen es sich um echte europäische Mikroinstitutionen handelt, deren Kosten sich auf mehr als 1 Milliarde Euro belaufen und deren Nützlichkeit fraglich ist. Der Berichterstatter fordert daher zu Recht mehr Transparenz und Verantwortung bei der Verwaltung dieser zahlreichen Agenturen, eine echte politische Kontrolle ihrer Aktivitäten, die Beurteilung bereits bestehender Agenturen, ein Moratorium bezüglich der Schaffung neuer Agenturen und eine Kosten-Nutzen-Analyse, bevor Entscheidungen getroffen werden.

Allerdings liegt das wahre Problem in der Existenz dieser Agenturen selbst, die für zusätzliche europäische Bürokratie sorgt. Einige verfügen über Regulierungsbefugnisse, andere haben Exekutivfunktionen, die die Arbeit der nationalen Behörden behindern oder gar verkomplizieren. Das wahre Problem ist ihre starke Zunahme und der Umstand, dass sie sich in ganz Europa ausbreiten und die entsprechenden Posten wie Geschenke zum Stimmenfang vergeben werden. Das wahre Problem ist, dass sich 40 % von ihnen auf den Artikel 308 des Vertrags stützen, diesen berühmten Artikel, der es ermöglicht, die Kompetenzen von Brüssel zu erhöhen, wenn diese nicht ausdrücklich in den Gesetzen und Verordnungen vorgesehen sind.

Da mit diesem Bericht nichts gelöst wird, sehen wir uns nicht imstande, ihn anzunehmen. Da er aber dennoch den Versuch darstellt, ein wenig Ordnung in das Chaos zu bringen, können wir ihn auch nicht ablehnen. Aus diesem Grund enthalten wir uns.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Es ist interessant, dass das Fehlen einer allgemeinen Strategie für die Schaffung von EU-Agenturen nun in Punkt 5 des Vorschlags bemerkt wird. Neue Agenturen werden auf einer Einzelfallbasis errichtet, was zu einem intransparenten Flickenteppich von Regulierungs- bzw. Exekutivagenturen und anderen Gremien der Gemeinschaft führt.

Noch interessanter ist es, dass die Mehrheit im Europäischen Parlament stets die Schaffung neuer Agenturen befürwortet hat und erst jetzt bemerkt, dass man das Gesamtbild aus den Augen verloren hat.

Die Juniliste unterstützt die Kerngedanken des Berichts, aber wir fragen uns, wie das Europäische Parlament nun versuchen will, neue Gebiete zu erschließen, wenn die Regulierungsagenturen dem Parlament Jahresberichte vorlegen müssen und die Leiter der Agenturen möglicherweise aufgefordert werden, vor dem zuständigen parlamentarischen Ausschuss zu erscheinen, bevor sie ernannt werden. Wir sehen diese Vorschläge skeptisch. Erstens ist es angebracht, dass die Kommission für die Governance dieser Agenturen verantwortlich ist, und zweitens können parteipolitische Querelen die Ernennung der Agenturleiter beeinflussen, die als solche lediglich Beamte sein sollten.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. (IT) Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Ich habe für den von Herrn Papastamkos vorgelegten Bericht über eine Strategie zur künftigen Regelung der institutionellen Aspekte der Regulierungsagenturen gestimmt. Ich begrüße den Plan der Kommission, eine interinstitutionelle Arbeitsgruppe einzurichten, die für die Festlegung der Aufgaben der Regulierungsagenturen sowie die entsprechenden Kompetenzen jedes Gremiums der Europäischen Union in Bezug auf diese Agenturen zuständig ist.

Dieser Vorschlag sollte jedoch eher der Ausgangspunkt als das Ziel sein, denn die Ziele gehen weit über die Bildung einer interinstitutionellen Arbeitsgruppe hinaus. In der Tat wird mit dem Vorschlag eines gemeinsamen Ansatzes hinsichtlich der Struktur und der Aufgaben dieser Agenturen – soweit dies möglich ist – ein Bürokratieabbau angestrebt, sodass diese Gremien ihre legislative Rolle in geeigneter und effektiver Weise wahrnehmen können. Dies wird es ermöglichen, sie zumindest teilweise zu überwachen und die Prüfungsanforderungen zu erfüllen und die Verantwortung zu fördern, die mit einer Aufgabe von solcher Bedeutung einhergeht.

 
  
  

– Entschließungsantrag: Anklage und Verurteilung von Joseph Kony vor dem Internationalen Strafgerichtshof (B6-0536/2008)

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Joseph Kony und die Widerstandsarmee des Herrn haben sich in den vergangenen 20 Jahren vieler entsetzlicher Verbrechen schuldig gemacht, weshalb der Internationale Strafgerichtshof ihn nun vor Gericht stellen will.

Der Konflikt in der Region der Großen Seen, in Uganda und im Sudan geht weiter und fordert laufend neue zivile Opfer. Es obliegt eindeutig der Verantwortung der internationalen Gemeinschaft, dieser furchtbaren Tragödie ein Ende zu setzen.

Die Juniliste hat im Allgemeinen eine negative Einstellung zur außenpolitischen Entschließungen. Allerdings bezieht sich diese auf eine Organisation und ihren Leiter, der vom Internationalen Strafgerichtshof zahlreiche Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen werden. Wir haben daher beschlossen, diesen Entschließungsantrag zu unterstützen.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. (IT) Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte das Plenum darüber in Kenntnis setzen, dass ich für den Entschließungsantrag über die Anklage und Verurteilung von Joseph Kony vor dem Internationalen Strafgerichtshof gestimmt habe. Es ist absolut nicht hinnehmbar, dass seit mehr als drei Jahren Versuche unternommen werden, einen internationalen Kriminellen wie Kony, der Verbrechen wie Mord, Genozid, Vergewaltigung und Plünderung verübt und dazu angestiftet hat, hinter Gitter zu bringen. All diese Versuche sind aufgrund der konstant fehlenden Bereitschaft der ugandischen Regierung zur Zusammenarbeit bei der Verhaftung dieses Kriminellen gescheitert, für den der Internationale Strafgerichtshof einen internationalen Haftbefehl ausgestellt hat.

Ich möchte herausstellen, dass Uganda das Rom-Statut unterzeichnet hat, nach dem sich jedes Mitglied verpflichtet, der Straffreiheit für die schwersten Verbrechen ein Ende zu setzen, die für die internationale Gemeinschaft von größter Bedeutung sind, und zur Verhinderung solcher Verbrechen beizutragen. Des Weiteren möchte ich meine Sorge darüber zum Ausdruck bringen, dass keinerlei klare Verpflichtung besteht, die Weiterleitung internationaler Hilfsmittel an die LRA, die von Kony geführte Armee, zu verhindern, mit denen diese sich auf einfache Weise finanzieren kann. Dies erfolgt insbesondere durch die sudanesische Regierung.

 
  
  

– Bericht: Marielle De Sarnez (A6-0294/2008)

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe auf der Grundlage des Berichts von Frau de Sarnez für die legislative Entschließung gestimmt, mit der der Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm zur Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und zur Förderung des interkulturellen Verständnisses durch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten (Erasmus Mundus) (2009-2013) abgeändert wird. Ich unterstütze die Kompromissänderungsanträge, die eine Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung, Gerechtigkeit bei der geographischen Abdeckung, eine Information der Öffentlichkeit über dieses Programm und die Notwendigkeit anstreben, alle rechtlichen und bürokratischen Hindernisse in Bezug auf Austauschprogramme zwischen europäischen Ländern und Drittstaaten zu beseitigen (Visaproblem). Ich denke ebenfalls, dass im Rahmen des Programms Schritte unternommen werden müssen, sodass Studierende, Doktoranden, promovierte wissenschaftliche Mitarbeiter und Forscher aus den ärmsten Entwicklungsländern (besonders aus AKP-Ländern = Afrika, Karibik und Pazifik) in ihre Heimatländer zurückkehren, sobald ihr Aufenthalt abgeschlossen ist, um das Phänomen des „Braindrain“ zu vermeiden. Abschließend begrüße ich die Forderung, dass mindestens zwei europäische Sprachen gelernt, gegen Diskriminierung gekämpft und der Respekt für die Gleichbehandlung der Geschlechter gefördert werden müssen.

 
  
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  Ole Christensen, Dan Jørgensen, Poul Nyrup Rasmussen, Christel Schaldemose und Britta Thomsen (PSE), schriftlich. (DA) Die dänischen Abgeordneten der SPE-Fraktion haben gegen den Bericht über das Programm Erasmus Mundus II gestimmt. Der Grund ist nicht, dass wir gegen das Programm sind. Unsere Ablehnung liegt vielmehr daran, dass der Wortlaut über die Finanzierung dazu führen könnte, dass dänische Studierende für die Teilnahme an dem Programm zahlen müssen. Im Allgemeinen unterstützen wir das Ziel der Programme Erasmus Mundus.

Die dänischen Abgeordneten der SPE-Fraktion haben für den Initiativbericht über bessere Regulierung gestimmt. Wir möchten jedoch betonen, dass der Abbau von Verwaltungsaufwand ein sehr politischer Prozess sein kann. Wir unterstützen das Ziel des Abbaus von unnötigem Verwaltungsaufwand. Bestimmte Verwaltungslasten können jedoch sozial durchaus nötig sein, selbst wenn sie den Eindruck erwecken, sie würden das Wachstum und die Innovation von Unternehmen hemmen. Wir denken, dass wir für den Abbau von Verwaltungsaufwand einen ausgewogenen Ansatz benötigen.

 
  
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  Konstantinos Droutsas (GUE/NGL), schriftlich.(EL) Im Rahmen der volksfeindlichen Politik der Lissabon-Strategie nutzt die EU das Programm Erasmus Mundus (2009-2013) für die spießbürgerliche Modernisierung der Universitäten in den Mitgliedstaaten entsprechend den Bedürfnissen des Kapitals, damit es zu einem „Braindrain“ aus Drittländern kommt und die Ausbeutung von Arbeitnehmern beschleunigt wird, um so die Rentabilität der europäischen Monopole zu steigern.

Es verstärkt die privatwirtschaftlichen Kriterien zur Beurteilung von Universitäten und Forschungszentren und sorgt für eine Gleichstellung staatlicher und privater Bildungseinrichtungen. Es schafft Bildungs-„Konsortien“ auf der Grundlage des „Ziels der Spitzenleistung“ und verlangt von Studierenden Studiengebühren, wodurch im Wesentlichen alle Kinder aus Arbeiterfamilien von der Hochschulbildung ausgeschlossen werden.

Die demagogischen Erklärungen der EU über die Verhinderung eines Braindrain aus Entwicklungsländern können das wahre Ziel nicht verschleiern, das schlicht in der bedauerlichen Ausbeutung von Arbeitskräften aus diesen Ländern und der drastischen Einschränkungen des Anspruchs auf hochwertige kostenlose staatliche Bildung aller Kinder aus Arbeiterfamilien besteht.

Aus diesen Gründen hat die Fraktion der kommunistischen Partei Griechenlands gegen diese Legislativinitiative gestimmt.

 
  
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  Edite Estrela (PSE), schriftlich. (PT) Ich habe für den De Sarnez-Bericht über das Programm Erasmus Mundus (2009-2013) gestimmt, da dieses neue Programm meines Erachtens für die Förderung der Europäischen Union als erstklassiger Bildungsstandort auf Weltniveau entscheidend ist.

Durch die Zusammenarbeit zwischen den diversen Bildungseinrichtungen der EU wird Erasmus Mundus II eine bessere Antwort auf die zunehmende Forderung nach Mobilität der Studierenden liefern und die Qualität der Hochschulbildung in der EU sowie den Dialog zwischen unterschiedlichen Kulturen fördern. Des Weiteren möchte ich auf die wichtigen Innovationen verweisen, die in dem Bericht vorgeschlagen werden, darunter die Verlängerung des Doktorandenprogramms, die Einbeziehung von Stipendien und die Förderung einer aktiven Beteiligung von Unternehmen und Forschungszentren.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Dies ist ein wichtiges Programm, mit dem versucht wird, Studierende aus Drittländern zu unterstützen, die in der Europäischen Union studieren wollen, wenngleich seine begrenzte finanzielle Ausstattung Schwierigkeiten für diejenigen bedeuten kann, die eventuelle Studiengebühren nicht zahlen können. Infolgedessen bedauern wir, dass die von unserer Fraktion vorgelegten Vorschläge abgelehnt wurden, obwohl wir für den Bericht gestimmt haben, da diese zum Ziel hatten, zur Lösung dieses Problems beizutragen.

Wir freuen uns jedoch darüber, dass Vorschläge angenommen wurden, mit denen die Mobilität dieser Studierenden verbessert und die Aufmerksamkeit auf den Umstand gelenkt werden soll, dass das Programm nicht dazu genutzt werden darf, Menschen mit besonderen Fähigkeiten aus Drittländern in die Europäische Union zu holen, was zum Nachteil ihrer Herkunftsländer wäre. Wir haben darauf bestanden, dass die Europäische Kommission bei der Beurteilung des Programms die möglichen Folgen des „Braindrain“ und die sozioökonomische Situation der Betroffenen berücksichtigen muss.

Wir müssen dafür sorgen, dass Studierende in Master-Programmen, Doktoranden, Forscher und Akademiker aus armen Drittländern in ihre Herkunftsländer zurückkehren können, sobald ihr Studium abgeschlossen ist, um einen „Braindrain“ zu verhindern.

 
  
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  Neena Gill (PSE), schriftlich. – Frau Präsidentin! Ich habe für diesen Bericht gestimmt, und hoffe, dass die Verlängerung des Programms Erasmus Mundus bis 2013 weiterhin eine wichtige Brücke zwischen unterschiedlichen Kulturen schlagen wird.

Die Vorteile dieses Bildungsprogramms liegen auf der Hand – so wird nicht nur die EU von der Anziehung intelligenter Studenten mit Potenzial aus Drittländern profitieren, die Forschung und Innovation in der EU vorantreiben werden; auch unsere eigenen Studierende werden bessere Sprachkenntnisse erwerben und ihre Beschäftigungsfähigkeit sowohl im In- als auch im Ausland steigern.

Vor allem denke ich, dass dieses Programm besonders relevant ist, denn wir haben das Jahr des interkulturellen Dialogs. Der Aufbau von Verbindungen mit Drittländern durch Bildung fördert das Verständnis und die Kommunikation zwischen unterschiedlichen Kulturen, Sprachen und Religionen. Das ist genau die Art von Programm, die das Europäische Parlament unterstützen sollte, und ich begrüße es außerordentlich.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Wir haben beschlossen, gegen diesen Bericht des Ausschusses für Kultur und Bildung zu stimmen. Wir stimmen nicht gegen die Idee des Programms Erasmus Mundus als solches, sondern gegen einige der detaillierten Vorschläge, die der Ausschuss und die Kommission vorgelegt haben.

Wir unterstützen kein gesondertes Visum für Erasmus Mundus gemäß den im Vorschlag enthaltenen Kurzbeschreibungen. Jeder Mitgliedstaat hat das Recht, Visa auszustellen, und wir hoffen, dass sie sich großzügig zeigen, wenn es um die Ausstellung von Visa für Studierende geht, die am Programm Erasmus Mundus teilnehmen. Wir sind der Meinung, dass es nicht möglich ist, diese Art von Visa auf EU-Ebene zu regulieren.

Wir lehnen zudem den Gedanken ab, dass die EU finanzielle Unterstützung für Alumniverbände von Studierenden bereitstellt, die im Rahmen der verschiedenen Programme Erasmus Mundus einen Abschluss erlangt haben. Studentenorganisationen sollten sich aus den Bedürfnissen und auf der Grundlage der persönlichen Anstrengungen der einzelnen Studierenden heraus entwickeln. Sie können nicht von oben, also von den EU-Institutionen, gegründet werden.

 
  
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  Małgorzata Handzlik (PPE-DE), schriftlich. – (PL) Das Programm Erasmus Mundus umfasst die Zusammenarbeit und Mobilität im Hochschulbildungssektor und soll die Europäische Union weltweit als erstklassigen Bildungsstandort fördern. Es weitet die bisher verfügbaren Möglichkeiten im Rahmen des Erasmus-Programms aus und eröffnet für Länder, die keine Mitgliedstaaten der Union sind, die Möglichkeit für eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Bildung.

Bildung spielt im Leben junger Menschen eine entscheidende Rolle. Internationale Erfahrungen werden von den Studierenden selbst und von den künftigen Arbeitgebern zunehmend geschätzt. Sprachkenntnisse, Erfahrungen mit anderen Kulturen und der spezifischen Natur jedes Landes sowie die Fähigkeit, sich in einem internationalen Umfeld zu bewegen, sind nur einige der zahlreichen Vorteile einer Teilnahme an diesem Programm. Die Förderung der Mobilität ist ein weiteres wichtiges Merkmal der Programmziele. Diese sind insbesondere im Zeitalter der Globalisierung wichtig, da Kontakte mit Drittländern an Bedeutung zulegen. Wir sollten die Tatsache begrüßen, dass europäische Studierende und Studierende aus Drittländern auch weiterhin die Möglichkeit haben werden, solche Erfahrungen zu sammeln.

Ich freue mich, dass das Programm, über das wir abgestimmt haben, auch Vorschläge zur Lösung der Visaprobleme enthält. Diese machen die Reisevorkehrungen unnötig kompliziert. Die vorgeschlagene Erleichterung sollte sich auch den Umfang der verfügbaren Informationen auswirken. Studierende sollten alle Informationen einholen können, die sie benötigen, um ihnen die Vorbereitung ihres Aufenthalts vor Antritt der Reise einfacher zu machen. In diesem Zusammenhang könnte eine Unterstützung durch Vertretungen der Europäischen Kommission in Drittländern besonders hilfreich sein.

 
  
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  Ona Juknevičienė (ALDE), schriftlich. – (LT) Heute haben wir über die neue Generation des Programms Erasmus Mundus (2009-2013) abgestimmt. Das derzeitige Programm Erasmus Mundus wurde 2004 eingeführt, und mehr als 4 000 Bürger aus der Europäischen Union und aus Drittländern haben erfolgreich daran teilgenommen. Erasmus Mundus hat sich im Bereich der Hochschulbildung als zuverlässige Maßnahme erwiesen, insbesondere im Bereich der Master-Studiengänge. Ziel des neuen Programms ist es, die Hochschulbildung in Europa zu fördern, dazu beizutragen, dass jungen Menschen mehr und bessere berufliche Möglichkeiten angeboten werden, und eine besser strukturierte internationale Zusammenarbeit zwischen höheren Bildungseinrichtungen zu gewährleisten, um die Mobilität der Studierenden aus der Europäischen Union und Drittländern zu steigern. In den kommenden fünf Jahren wird Universitäten in Europa und Drittländern ein Betrag von über 950 Millionen Euro zugeteilt, damit sich diese am Programm beteiligen und Stipendien gewähren können. Hinzu kommt ein gesondertes Programm für Postgraduiertenstudiengänge. Zudem erhalten die Studierenden mehr finanzielle Unterstützung. Bei der Abstimmung habe ich die Änderungsanträge des zuständigen Ausschusses unterstützt, die für eine klarere Regulierung im Rahmen dieses Dokuments sorgen, die Wahlmöglichkeit und die Rechte der Studierenden wahren und eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Universitäten ermöglichen.

 
  
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  Carl Lang und Fernand Le Rachinel (NI), schriftlich.(FR) Das Ziel der Förderung der wirtschaftlich motivierten Zuwanderung in großem Stil, wie es bereits am 11. Januar 2005 von der Europäischen Kommission in ihrem „Grünbuch zur Steuerung der Zuwanderung von Arbeitskräften aus Drittstaaten“ formuliert wurde, ist angesichts dieses Berichts aktueller denn je.

Ganze 950 Millionen Euro sind dem Programm Erasmus Mundus II für den Zeitraum 2009-2013 zugeteilt worden. Dieses Programm soll ausländische Studierende und Lehrkräfte in das geografische Gebiet der Europäischen Union holen. Der Betrag übersteigt die Zuteilung für die erste Version des Programms um rund 654 Millionen Euro.

Unter dem – an sich lobenswerten – Vorwand, Studierende aus Drittländern dazu zu ermutigen, in Europa zu studieren, indem ihnen anspruchsvolle Master- oder Promotionsstudiengänge angeboten werden, öffnet man in Wahrheit die Schleusen für einen neuen Weg der legalen Zuwanderung. Tatsächlich wird Ausländern aus Drittstaaten insbesondere mittels vereinfachter Verfahren zum Erhalt von Visa und Stipendien und ermäßigter Studiengebühren die Einreise nach Europa erleichtert.

Die Europäische Union ist weit davon entfernt, ihre eigenen Landsleute zu bevorzugen und die benötigte europäische Forschung und Spitzenleistung zu fördern. Stattdessen gewährt sie wieder einmal Menschen von außerhalb der EU den Vorrang und hängt ihre Zuneigung zur Zuwanderung an die große Glocke.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. (DE) Das Programm Erasmus Mundus II nimmt wohl Anleihe an dem Austauschprogramm für europäische Studenten, Erasmus, hat aber im Wesentlichen den Austausch mit Drittstaaten im Sinn. Es soll dazu dienen, qualifizierte ausländische Studenten nach Europa zu locken.

Grundsätzlich befürworte ich an und für sich den interkulturellen Austausch, gerade auch auf wissenschaftlicher Ebene. Ich bezweifle jedoch die Wirksamkeit und vor allem die Nützlichkeit dieses Programms für die Mitgliedstaaten. In Zeiten, in denen in einigen Mitgliedstaaten Plätze an den Universitäten für die einheimische Bevölkerung in manchen Fachbereichen begrenzt sind, sollte man gerade auch bei der Höherqualifizierung vorsichtig sein.

Durch die Umstellung des gesamten Studiensystems in Europa nach Bologna ist es für Studenten mit einer abgeschlossenen Masterausbildung ohnehin schon sehr schwierig, einen Doktorandenplatz zu finden. Hier für einheimische Studenten die Konkurrenz noch zu erhöhen, scheint mir kontraproduktiv. Ebenso wird bei dem Programm auch der Missbrauch der Einwanderungsbestimmungen wohl schwerlich zu kontrollieren sein. Aus diesem Grund habe ich gegen den Bericht gestimmt.

 
  
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  Zdzisław Zbigniew Podkański (UEN), schriftlich. – (PL) Das Programm Erasmus Mundus hat in der zeitgenössischen Bildung von Jugendlichen und Erwachsenen bereits eine bedeutende Rolle gespielt. Die gewonnene Erfahrung zeigt jedoch, dass die Herausforderungen mit einem gewissen Maß an Vorsicht angegangen werden sollten. Unangemessen radikale Änderungen wie zum Beispiel neue Bedingungen für Studiengebühren könnten dieses Bildungssystem aus dem Gleichgewicht bringen, was sich am Markt bereits bemerkbar gemacht hat. Solche Änderungen können auch gegen gewisse Grundsätze hinsichtlich der Autonomie von akademischen Einrichtungen verstoßen. Daher muss man abwägen, ob es das Beste wäre, die Entscheidungen dem Konsortium von Erasmus Mundus zu überlassen oder die Bedingungen für die Verwaltung von oben festzulegen.

Wenn eine bewährte Praxis besteht und die lokalen Stellen die Möglichkeit haben, Entscheidungen zu treffen, sollte dies meiner Meinung nach respektiert werden, und man sollte nicht per Dekret etwas Neues vorgeben. Dies ist ganz besonders wichtig, da wir in sehr unterschiedlichen Regionen leben. Es heißt, einige davon seien besser entwickelt, andere weniger gut, und sie haben alle unterschiedliche Traditionen und unterschiedliche wirtschaftliche Bedingungen.

Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um hervorzuheben, dass sich das Parlament ungerechtfertigterweise auf Dokumente zu bezieht, die noch nicht rechtsverbindlich sind, beispielsweise die europäische Verfassung, die in einem Referendum abgelehnt wurde, der Vertrag von Lissabon und die damit zusammenhängende Charta der Grundrechte. Eine Gesetzgebung kann nicht auf etwas basieren, das noch nicht im Gesetzbuch steht.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. (IT) Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe für den Bericht von Frau De Sarnez über das Programm Erasmus Mundus (2009-2013) gestimmt. Die Jugendlichen sind unsere Zukunft, und ich sage das nicht einfach, weil es hier passt: Das Programm Erasmus Mundus fußt auf einem Ethos der Spitzenleistung und der Förderung der interkulturellen Integration durch die Kooperation mit Drittländern, damit künftige Generationen eine bessere Welt schaffen können. Das neue Programm Erasmus Mundus konzentriert sich insbesondere auf die Möglichkeit der Teilnahme an Master- und Promotionsstudiengängen, den Aufbau von Partnerschaften mit Bildungseinrichtungen in Drittländern und die Verfolgung spezieller Kommunikations- und Informationsaktivitäten.

Ich begrüße diese Initiative und möchte zudem die Aufmerksamkeit auf den Vorschlag von Frau De Sarnez lenken, dass das Erlernen von mindestens zwei Fremdsprachen zu einer Priorität gemacht werden sollte: Sprachen sind in der Tat das wichtigste Mittel für die kulturelle Integration.

 
  
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  Bart Staes (Verts/ALE), schriftlich. (NL) Erasmus Mundus II entspricht in weiten Teilen seinem Vorgänger, wenngleich größere Anpassungen vorgenommen worden sind. Zu den wichtigen Änderungen zählen eine stärker ausgewogene und garantierte geographische Vertretung in den Programmen Erasmus Mundus, die Universitätskonsortien von mindestens drei europäischen Ländern anbieten können, wobei benachteiligten Bevölkerungsgruppen besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird.

Die Zulassungskriterien für die Kurse müssen auf Qualität basieren. Gleichzeitig müssen die Gleichstellung der Geschlechter respektiert und der Zugang für benachteiligte Gruppen verbessert werden.

Bei der Vergabe von Stipendien an europäische Studierende und Studierende aus Drittländern müssen die Einrichtungen, die diese Studiengänge anbieten, den Grundsatz der Chancengleichheit und der Nichtdiskriminierung achten.

Gleichzeitig sollte Erasmus Mundus II zur nachhaltigen Entwicklung der Hochschulbildung in Europa und in Drittländern beitragen, wobei sich die Kommission nach besten Kräften bemühen sollte, ein Braindrain zu verhindern.

Die Grünen werden dafür sorgen, dass diese Anpassungen auch wirklich umgesetzt werden. Die Beurteilung von Erasmus Mundus sollte auch zeigen, dass sich der Zugang zu Erasmus Mundus-Studiengängen für benachteiligte Gruppen verbessert hat.

Die Fraktion der Grünen/Europäische Freie Allianz hat diesen Bericht vorbehaltlich dieser Bedingungen unterstützt

 
  
  

– Bericht: József Szájer (A6-0300/2008)

 
  
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  Bogusław Liberadzki (PSE), schriftlich. – (PL) Ich habe für den Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe (Neufassung) (KOM(2007)0737 – C6-0442/2007 – 2007/0257(COD)) gestimmt.

Wie Herr Szájer neige auch ich dazu, die Grundsätze und Leitlinien der Konferenz der Präsidenten anzuerkennen. Sie entsprechen voll und ganz dem geltenden Recht. Des Weiteren unterstütze ich den Vorschlag, dass der auf der Konferenz der Präsidenten gefasste Beschluss noch technische Anpassungen erfordert.

 
  
  

– Bericht: József Szájer (A6-0297/2008)

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe auf der Grundlage des Berichts von Herrn Szajer für den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen (Neufassung) gestimmt. Ich bedaure, dass die Kommission angesichts der Entwicklung und Komplexität der Gesetze und Verordnungen ihren Standpunkt vom 1. April 1987 nicht überdacht hat, der darin besteht, ihre Dienste anzuweisen, alle Gesetzgebungsakten spätestens nach ihrer zehnten Abänderung zu kodifizieren, während sie gleichzeitig betont, dass dies ein Mindeststandard ist und ihre Dienste die Texte, für die sie verantwortlich sind, in noch kürzeren Intervallen kodifizieren sollten. In diesem besonderen Fall befassen wir uns mit der Revision der Richtlinie von 1990 sowie der Gesetze und Verordnungen, die vier Mal geändert wurden, und zwar in den Jahren 1994, 1998, 2001 und 2003. Die ursprünglich für eine Kodifizierung vorgesehene Richtlinie 90/219/EWG wird letztendlich neu gefasst, um die erforderlichen Änderungen für die Anpassung an das 2006 eingeführte Verfahren über Verordnungen mit Kontrolle einzubeziehen. Meines Erachtens sollte die Politik der Konsolidierung der Gemeinschaftspolitik für die Europäische Kommission Priorität haben, denn die derzeitige Situation ist insbesondere in Bezug auf die Mitgliedstaaten und die Bürger nicht in Ordnung.

 
  
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  Dumitru Oprea (PPE-DE), schriftlich. (RO) Selbst wenn die erzielten Fortschritte und die erreichte Effizienz in der Agrar-, Getreide- und Tierproduktion ohne die großen Entdeckungen im Bereich der Genetik undenkbar sind, müssen wir die optimalen Biosicherheitsmaßnahmen für die Nutzung genetisch veränderter Mikroorganismen unter kontrollierten Bedingungen entwickeln, da wir das Vorsorgeprinzip achten müssen, um die Volksgesundheit und die Umwelt zu schützen.

Definitiv wäre die Menschheit ohne die Entdeckungen von Mendel, Morgan, Crick und Watson heute schlechter dran und krisenanfälliger. Allerdings ist klar, dass die Verfahren zur Gewinnung, Prüfung, Nutzung und Kommerzialisierung genetisch veränderter Organismen (GVO) – ganz gleich, ob es sich dabei um Pflanzen, Tiere oder Mikroorganismen handelt – in jedem Land einem speziellen Regulierungs-, Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren unterliegen müssen, das einen rechtlichen und institutionellen Rahmen schafft, mit dem die Gefahren negativer Auswirkungen beseitigt oder gemindert werden sollen.

 
  
  

– Bericht: Eoin Ryan (A6-0348/2008)

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe für den Bericht von Herrn Ryan über Gemeinschaftsstatistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten gestimmt. Ziel dieses Gemeinschaftsrechts ist der Abbau unnötiger und übermäßiger Bürokratie, daher kann das Thema Statistiken in Bezug auf den Warenverkehr zwischen Mitgliedstaaten davon nicht unberührt bleiben.

Eurostat hat eine Arbeitsgruppe gebildet, die untersuchen soll, wie die gemeinschaftsinterne Berichterstattung über diesen Handel vereinfacht und modernisiert werden kann. Des Weiteren wird derzeit eine Studie über ein einheitliches System zur Entwicklung und Katalogisierung von Warenströmen im gemeinsamen Markt durchgeführt. Ich schließe mich dieser Initiative an, hoffe aber zusammen mit Herrn Ryan, dass die Kommission diesen Vorschlag durch ausführliche Angabe der Maßnahmen verbessert, die ergriffen werden sollten, um ein einheitliches System dieser Art einzuführen. Zu diesem Zweck könnten Pilotprojekte durchgeführt werden, damit der Wert und die Durchführbarkeit des Programms umfassend untersucht werden können.

 
  
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  Eoin Ryan (UEN), schriftlich. – (GA) Wie in der gesamten Europäischen Union sind neunzig Prozent der Unternehmen in Irland kleine und mittlere Unternehmen. In Irland – mit der dortigen Lage bin ich besser vertraut – haben wir rund 250 000 kleine und mittlere Unternehmen, die mehr als 800 000 Mitarbeiter beschäftigen. Die meisten dieser Unternehmen (ca. 90 %) haben eine Belegschaft von weniger als zehn Mitarbeitern, in der Hälfte der Fälle gibt es nur einen Mitarbeiter. Zeit ist daher eine sehr wertvolle Ressource, aber gerade diese Unternehmen müssen viel Zeit auf das Ausfüllen von Formularen verwenden.

Es überrascht nicht, dass ich diesen Bericht unterstütze (da es mein eigener ist), zu dem dank der Zusammenarbeit zwischen dem Rat und meinen Kollegen im ECON-Ausschuss ein Kompromiss erreicht wurde. Allerdings wollte ich diese Stimmerklärung abgeben, um auf seine Bedeutung hinzuweisen. Durch die Bestimmungen in diesem Bericht werden über 200 000 kleine und mittlere Unternehmen von der Aufgabe entlastet, Formulare über den Warenverkehr auszufüllen. So sparen sie Zeit, was wiederum dem Geschäft und den Unternehmen im Allgemeinen zu Gute kommt.

 
  
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  Bernard Wojciechowski (IND/DEM), schriftlich. – (PL) Intrastat ist ein einheitliches System für europäische Länder. Mit ihm sollen unnötige Bürokratie und Regulierungen abgebaut werden. Es ist ein flexibles System, das die Berücksichtigung spezifischer Bedürfnisse und Lösungen für einzelne Mitgliedstaaten der Europäischen Union ermöglicht.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Sowohl das Intrastat-System als auch internationale Handelsstatistiken basieren auf den Empfehlungen für ein Statistiksystem für den internationalen Warenverkehr, das von der Statistikabteilung der VN entwickelt wurde. Dies ermöglicht den Erhalt umfassender und vollständig vergleichbarer Informationen über den internationalen Warenverkehr.

Die laufende Erfassung statistischer Daten über wichtige Wirtschaftsthemen ist dringend erforderlich. Die Mitgliedstaaten sollten alles in ihrer Macht Stehende tun, um dieses System zu modernisieren und zu optimieren.

 
  
  

– Bericht: Evelyne Gebhardt (A6-0361/2008)

 
  
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  John Attard-Montalto (PSE), schriftlich. – Malta ist das einzige Land in der EU, in dem Scheidungen nicht möglich sind. In Europa gibt es nur drei Länder, in denen man sich nicht scheiden lassen kann: der Vatikan, Andorra und Malta.

Malta hat jedoch die Eintragung von Scheidungen erlaubt, die andernorts durchgeführt werden, sofern die betroffene Person Staatsbürger des Landes war, in dem das Scheidungsurteil gesprochen wurde, oder aber dort seinen bzw. ihren Wohnsitz hatte.

Kraft Brüssel II (Verordnung des Rates (EG) Nr. 2201/2003) kann sich eine Person nun scheiden lassen, wenn sie über die Staatsbürgerschaft eines beliebigen Mitgliedstaats verfügt und dort seit mindestens sechs Monaten gewöhnlich ansässig ist. Alle anderen Personen können eine Scheidung beantragen, wenn sie unmittelbar vor Beantragung der Scheidung in diesem Mitgliedstaat mindestens ein Jahr lang ohne Unterbrechung gewöhnlich ansässig waren.

Es ist lobenswert, dass in Bezug auf Länder, die wie Malta über kein Scheidungsrecht verfügen ein neuer Artikel in Erwägung gezogen worden ist.

In Malta haben wir im Rahmen des Systems der Eintragung bereits Scheidungen anerkannt, sofern die jeweiligen Verordnungen Anwendung fanden. Hier geht es nicht um eine Einführung des Scheidungsgrundsatzes, da dieser unter gewissen Umständen bereits gilt. Der Punkt ist, ob die Scheidung ein spezifischer Teil unseres Rechtssystems sein sollte, selbst wenn diese besonderen Umstände nicht gegeben sind.

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe auf der Grundlage des Berichts von Frau Gebhardt für die legislative Entschließung gestimmt, die vorbehaltlich Änderungen den Vorschlag für eine Verordnung des Rates annimmt, mit der die Verordnung von 2003 hinsichtlich der Rechtsprechung und der Einführung von Vorschriften in Bezug auf das geltende Recht in Ehesachen geändert wird. Angesichts der höheren Mobilität der Bürger in der Europäischen Union, die eine Zunahme der Zahl „internationaler“ Ehepaare zur Folge hat, bei denen die Ehegatten über unterschiedliche Staatsbürgerschaften verfügen oder in verschiedenen Mitgliedstaaten bzw. in einem Mitgliedstaat wohnen, von dem zumindest einer der Ehegatten kein Staatsbürger ist, und aufgrund der hohen Scheidungsrate in der Europäischen Union ist es zwingend notwendig geworden, Rechtsvorschriften zum geltenden Recht und der Zuständigkeit in Ehesachen zu erlassen, von denen jedes Jahr immer mehr Bürger betroffen sind. Man muss darauf hinweisen, dass die Verträge eine schrittweise Einführung eines gemeinsamen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts vorsehen. Zudem sehen sie Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit der in den Mitgliedstaaten im Bereich von Konflikten zwischen Gesetzen und Zuständigkeiten geltenden Vorschriften vor.

 
  
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  Lena Ek (ALDE), schriftlich. (SV) Der Bericht von Frau Gebhardt klärt die Zuständigkeit der nationalen Gerichte im Zusammenhang mit Ehesachen innerhalb der EU sowie die Frage, welches Gesetz als geeignet gilt. Damit soll die Gefahr vermieden werden, dass einer der Ehegatten versucht, die Scheidung zuerst einzureichen, damit der Fall dem Recht eines bestimmten Landes unterliegt, das die Interessen des betreffenden Ehegatten schützen würde. Dieses Ziel an sich ist selbstverständlich lobenswert. Allerdings wiegen meines Erachtens die Nachteile dieser Gesetzgebung schwerer als die Vorteile.

Das Eherecht von Schweden zählt weltweit zu den Liberalsten, worauf wir stolz sein sollten. Die mit dem ursprünglichen Vorschlag verbundene Gefahr besteht darin, dass die schwedischen Gerichte in verschiedenen Fällen dazu gezwungen sein könnten, ein Urteil nach maltesischem, irischem, deutschem und iranischem Recht zu sprechen, wenn eine Partei einen entsprechenden Scheidungsantrag stellt. Langfristig würde dies das in Schweden geltende bedingungslose Recht einer Person beschränken, einen Scheidungsantrag zu stellen und diesen genehmigt zu bekommen – ein Bereich, in dem ich niemals Zugeständnisse machen könnte. Daher war mein erster Gedanke, gegen den Bericht zu stimmen. Allerdings wurde im Verlauf der Abstimmung ein mündlicher Änderungsantrag angenommen, der sich im Wesentlichen auf den Rechtsgrundsatz der öffentlichen Ordnung bezieht. Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass das schwedische Modell bewahrt werden sollte, aber um eine Verbesserung anzuregen, habe ich stattdessen beschlossen, mich zu enthalten.

 
  
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  Edite Estrela (PSE), schriftlich. (PT) Ich habe für den Gebhardt-Bericht über das geltende Recht in Ehesachen gestimmt. Angesichts der zunehmenden Mobilität der Bürger in der EU und der verschiedenen geltenden Rechtsvorschriften in den diversen Mitgliedstaaten im Fall einer Scheidung unterstütze ich die Möglichkeit der Ehegatten mit unterschiedlicher Staatsbürgerschaft bzw. mit Wohnsitz in unterschiedlichen Mitgliedstaaten, das für ihre Scheidung geltende Recht wählen zu können.

Allerdings halte ich es für entscheidend, dass jeder Ehegatte umfassend informiert wird, damit sich beide voll und ganz der rechtlichen und sozialen Folgen bewusst sind, die sich aus der Wahl des geltenden Rechts ergeben.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Die neue Gesetzgebung, die uns vorgeschlagen wurde, betrifft die Scheidung von „internationalen“ Ehepaaren, also Ehepaaren, bei denen die Ehegatten eine unterschiedliche Staatsbürgerschaft haben oder in unterschiedlichen Mitgliedstaaten leben.

Wir diskutieren hier über die Festlegung der Vorschriften in Bezug auf die zuständige Rechtsprechung und das geltende Recht, um die rechtliche Unsicherheit in diesem Bereich zu beseitigen. Derzeit wird das geltende Recht im Einklang mit den nationalen Gesetzen in Bezug auf das Kollisionsrecht bestimmt, die in den diversen Mitgliedstaaten selbst stark voneinander abweichen und komplex sind. Die Mehrzahl der Mitgliedstaaten legt das geltende Recht nach Kriterien der Bindung oder des Wohnsitzes (lex loci) fest. Andere Mitgliedstaaten wenden systematisch ihr nationales Recht (lex fori) an, was offensichtlich dazu führen kann, dass ein Gesetzes Anwendung findet, mit dem die Ehegatten kaum verbunden sind, und dass ein Ergebnis erreicht wird, das keine Rechtssicherheit bedeutet.

Diese neue Gesetzgebung schlägt vor, dass wir die Kollisionsnormen harmonisieren. Wir befürworten dies, da so eine ohnehin dramatische Situation vorhersehbarer wird. Dabei geht es uns insbesondere um die Sicherheit, auf die Kinder, die allzu oft die Opfer der Trennung ihrer Eltern sind, Anspruch haben.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Wir von der Juniliste sind zutiefst enttäuscht über den Eifer des Berichterstatters, ein Thema zu verfolgen, das erst kürzlich vom Rat abgelehnt worden ist. Tatsache ist, dass die derzeitige Brüssel-IIa-Verordnung trotz ihrer Mängel für eine viel bessere Gesetzgebung sorgt als der Vorschlag des Berichterstatters. Die Einschränkung der Freiheit der Ehegatten, ein Gericht und eine Rechtsprechung zu wählen, deutet auf die arrogante Haltung der Kommission und speziell des Berichterstatters im Hinblick auf die gängige Praxis in allen Mitgliedstaaten hin.

Wir lehnen diesen schlecht durchdachten Bericht nicht nur ab, sondern appellieren an alle Mitgliedstaaten, sich für die Wahlfreiheit der Ehegatten im Fall einer Scheidung einzusetzen. Komplizierte EU-Vorschriften sind das Letzte, was diese Menschen in einer so schwierigen Situation brauchen.

 
  
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  Marian Harkin (ALDE), schriftlich. – Irland beteiligt sich nicht an der Annahme und Anwendung dieser Verordnung, da wir nicht befürworten, dass irische Gerichte aufgrund einer Ausweitung des Anwendungsbereichs einem EU-Bürger eine Scheidung aussprechen, die auf dem deutlich anderen Recht desjenigen Staats basiert, aus dem er/sie stammt.

Wenn Irland diese Maßnahme umsetzen müsste, hätten EU-Bürger mit Wohnsitz in Irland die Möglichkeit, in Irland eine Scheidung auf einer wesentlich anderen und weniger strengen Grundlage zu erwirken, als dies in unserer Verfassung vorgesehen ist. Diese basiert auf dem Referendum zur Scheidung von 1995 und verlangt eine vierjährige Trennung der Ehegatten. Das würde auch bedeuten, dass in solchen Fällen nicht die derzeitige in der Verfassung verankerte Auflage gelten würde, die vorschreibt, dass irische Gerichte in Scheidungsverfahren nur dann eine Scheidung aussprechen dürfen, wenn die beteiligten Parteien und die minderjährigen Kinder angemessen versorgt sind. Wenngleich dieser Bericht auch positive Aspekte beinhaltet, habe ich mich aufgrund der Nichtbeteiligung Irlands für eine Enthaltung entschieden.

 
  
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  Anneli Jäätteenmäki (ALDE), schriftlich. – (FI) Frau Präsidentin! Ich habe gegen den Bericht von Frau Gebhardt über Eheangelegenheiten gestimmt, da es meines Erachtens wichtig ist, dass an finnischen Gerichten auch künftig die finnischen Gesetze in Fällen gelten, in denen die Anwendung des Rechts eines anderen Landes mit den Grundlagen des finnischen Rechts deutlich kollidieren würde.

Des Weiteren habe ich auch große Bedenken in Bezug auf die vorgeschlagenen Schuldbeurteilungen in Scheidungsfällen. In Finnland haben wir es bereits vor 20 Jahren aufgegeben, in Scheidungsangelegenheiten Untreue oder Ähnliches nachzuweisen. Wenn diese Gesetzgebung eingeführt werden sollte, wäre dies ein enormer Rückschritt, der die alten Zeiten ein Stück weit wieder aufleben lassen würde.

 
  
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  Ona Juknevičienė (ALDE), schriftlich. – (LT) In der erweiterten Europäischen Union gibt es immer mehr internationale Familien, also Ehegatten mit unterschiedlicher Staatsbürgerschaft. Leider enden zahlreiche solcher Ehen in der EU mit einer Scheidung, und das Scheidungsverfahren ist oft kompliziert und langwierig. Das liegt daran, dass die Bürger bis dato nur begrenzte Möglichkeiten zur Wahl des Gerichts hatten, das über ihren Scheidungsfall entscheiden soll. Nachdem sich die Ehegatten für eine Trennung entschieden haben, konnten sie sich nur an ein Gericht im Land ihres Wohnsitzes wenden. Dementsprechend konnten sie auch nicht die Gesetze anderer Mitgliedstaaten der Gemeinschaft wählen und diese auf ihre Scheidung anwenden. Ein Beispiel: Um sich von ihrem Ehemann scheiden zu lassen, musste sich eine Frau aus Litauen, die mit einem Deutschen verheiratet war und in Deutschland eine Familie hatte, an ein Gericht an ihrem Wohnsitz wenden. Über ihren Scheidungsfall musste nach deutschem Recht entschieden werden. Wenn die Verordnung angenommen worden ist, werden diese Beschränkungen ab dem 1. März 2009 nicht mehr gelten. Familien, die ein Scheidungsverfahren durchlaufen, werden entweder das Gericht je nach ihrem Wohnsitz oder das Recht wählen können, das von dem Land angewandt wird, dessen Staatsbürgerschaft sie besitzen. Bei der Abstimmung habe ich die Änderungsanträge unterstützt, die vorsehen, dass das in Scheidungsfällen angewandte Recht nicht mit den Hauptgrundsätzen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union kollidieren darf. Dies ist besonders wichtig, da wir bei der Urteilsfindung in Scheidungsfällen eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vermeiden wollen.

 
  
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  Eija-Riitta Korhola (PPE-DE), schriftlich. – (FI) Ich habe für Frau Gebhardts Bericht gestimmt, denn meines Erachtens ist der Kommissionsvorschlag zur Standardisierung der Kollisionsnormen bei Scheidungen internationaler Ehepaare sehr wichtig. Eine Scheidung ist für die Parteien und ihre Kinder eine menschliche Tragödie. Deshalb müssen die betroffenen Parteien so gut wie möglich über das anzuwendende Verfahren und den Inhalt des geltenden Rechts Bescheid wissen.

Die derzeitige Rechtslage, nach der die Ehegatten im Rahmen der Brüssel-IIa-Verordnung aus einer Reihe zuständiger Gerichte wählen können und die Zuständigkeit unter Verweis auf die Kollisionsnormen in dem Mitgliedstaat festgelegt wird, in dem das Gericht seinen Sitz hat, bietet nicht die erforderliche Rechtssicherheit. Die Auswahl des günstigsten Gerichtsstands und ein schneller Antrag auf Scheidung durch eine Partei mit der Absicht, ein günstiges Ergebnis zu erzielen, sind die unerwünschten Nebenwirkungen dieser Praxis.

Ich denke, dass das Recht der Ehepartner, das zuständige Gericht und die Zuständigkeit in beiderseitigem Einvernehmen zu wählen, auch dazu beitragen würden, dass sie sich mit dem Inhalt auseinander setzen. Eben aus diesem Grund ist es entscheidend, dass der Zugang zu Informationen über den Inhalt und die Verfahren erleichtert wird, wie es in Änderungsantrag 2 dargestellt ist. Änderungsantrag 1, der die Interessen der Kinder bei der Wahl des Rechts wahrt, ist ebenfalls äußerst wichtig.

Ich unterstütze den von meiner Fraktion vorgelegten Änderungsantrag 37, nach dem das Recht des Mitgliedstaats, in dem die Eheschließung erfolgte, auch für die Scheidung gelten muss. Das ist logisch und würde es noch einfacher machen, sich mit dem Inhalt des anzuwendenden Rechts auseinander zu setzen.

 
  
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  Astrid Lulling (PPE-DE), schriftlich. – (FR) In Europa haben wir generell zu viele Scheidungen, insbesondere in meinem Land. Immer mehr Scheidungen betreffen gemischte Ehepaare, also Ehepaare, deren Ehegatten unterschiedliche Staatsbürgerschaften besitzen.

Da die Freizügigkeit von Personen einen festen Bestandteil der europäischen Integration darstellt, ist die Schaffung eines klaren Rechtsrahmens ausschlaggebend.

Ich bin mir bewusst, dass die nationalen Regeln auf dem Gebiet der Scheidung sehr stark voneinander abweichen, und sehe daher die Gefahr, die sich aus einem „Scheidungstourismus“ ergeben könnte, wenn es möglich wäre, dass einer der Ehegatten die für einen der Partner vorteilhafteste und für den anderen Partner ungünstigste Zuständigkeit wählt.

Ich hätte für diesen Bericht gestimmt, denn die vorgeschlagene Verordnung hätte die bisherigen Mängel behoben und es möglich gemacht, dass zwei Ehegatten, die in unterschiedlichen Mitgliedstaaten leben, in beiderseitigem Einvernehmen und in voller Kenntnis der Fakten das für ihr Scheidungsverfahren zuständige Gericht wählen können, das sich in einem der beiden Mitgliedstaaten der Europäischen Union befinden sollte, in dem die Ehegatten ihren Wohnsitz haben.

Leider hat die Annahme eines mündlichen Änderungsantrags während der Abstimmung für so große Verwirrung gesorgt, dass es erforderlich gewesen wäre, den gesamten Bericht an den Ausschuss zurückzuverweisen. Da der Bericht nicht an den Ausschuss zurückverwiesen wurde, habe ich an der endgültigen Abstimmung nicht mehr teilgenommen.

Das Thema ist zu heikel, um darüber abzustimmen, solange Verwirrung herrscht.

 
  
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  Mairead McGuinness (PPE-DE), schriftlich. – Ich habe nicht über diesen Bericht abgestimmt, da Irland beschlossen hat, nicht von seiner Option Gebrauch zu machen, sich an der Einführung und Anwendung der vorgeschlagenen Verordnung zu beteiligen, und bei den Verhandlungen auf Ratsebene keine aktive Rolle gespielt hat.

Irland war dagegen, dass irische Gerichte aufgrund dieser Ausweitung des Anwendungsbereichs einem EU-Bürger eine Scheidung auf der Grundlage eines Rechts gewähren, das sich wesentlich von dem Scheidungsrecht des Landes unterscheidet, aus dem dieser stammt.

Im Fall einer Umsetzung hätten EU-Bürger mit Wohnsitz in Irland die Möglichkeit, in Irland eine Scheidung auf einer wesentlich anderen und weniger strengen Grundlage zu erwirken, als dies in unserer Verfassung vorgesehen ist. Diese basiert auf dem Referendum zur Scheidung von 1995.

Angesichts dessen, dass sich Irland nicht an der Einführung und Anwendung dieser Verordnung beteiligt, habe ich beschlossen, nicht über diesen Bericht abzustimmen.

 
  
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  Miroslav Mikolášik (PPE-DE), schriftlich. – (SK) Ich begrüße den Bericht meiner Kollegin Evelyne Gebhardt über die Wahl des Gerichts, die Anerkennung von Urteilen und die Vorschriften bezüglich des Rechts, über Ehesachen zu entscheiden. Ich bin fest davon überzeugt, dass es wichtig ist, einen eindeutigen, umfassenden und flexiblen Rechtsrahmen in diesem sensiblen Bereich zu schaffen.

Bei der heutigen Abstimmung habe ich für die Einführung des Rechts gestimmt, ein geeignetes Gericht für Scheidungsverfahren zu wählen. Ich habe einen Vorschlag unterstützt, nach dem ein so genanntes internationales Ehepaar das Recht hat, das Gericht am Ort seines gewöhnlichen Wohnsitzes oder in dem Rechtssystem des Landes zu wählen, in dem die Eheschließung erfolgte.

Ich stehe voll und ganz hinter der Ansicht, dass es wichtig ist, für beide Ehegatten einen ausreichenden Zugang zu Informationen sicherzustellen, ungeachtet ihrer finanziellen Lage oder ihres Bildungsniveaus. Beide Seiten sollten genau und umfassend über die Folgen ihrer Gerichtswahl und das Recht, in Scheidungsfällen zu entscheiden, aufgeklärt werden. Dies gilt ganz besonders im Fall internationaler Ehepaare, da die Gesetze der Mitgliedstaaten, die Scheidungsverfahren und die Bedingungen, unter denen Scheidungen abgewickelt werden, stark voneinander abweichen.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. (DE) In grenzüberschreitenden Eheangelegenheiten ist es jedenfalls wichtig, dass es eine vereinheitlichte Rechtslage in Europa gibt. Gerade die Rechtssicherheit des Bürgers bei einem oft so emotional besetzten Thema wie Eheschließung und Ehescheidung ist von erhöhter Wichtigkeit in den Politikbereichen.

In einer mit immer größerer Geschwindigkeit immer kleiner werdenden Welt sind Regelungen, wie sie im Zivilrecht ja schon möglich sind, nämlich die freie Rechts- und Gerichtswahl der Parteien, wichtig für deren Beweglichkeit. In diesem Sinne schafft man also mit dieser Regelung einen „benutzerfreundlichen“ Zugang zu einem Teil des Familienrechts. Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber auch, dass die Parteien über die Rechtsfolgen, die ihre Entscheidung beinhaltet, auch gut informiert sind. Daher habe ich dem Bericht zugestimmt.

 
  
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  Rareş-Lucian Niculescu (PPE-DE), schriftlich. (RO) Ich habe für diesen Bericht gestimmt und dabei an die über 150 000 europäischen Männer und Frauen gedacht, die Jahr für Jahr an grenzübergreifenden Scheidungsverfahren beteiligt sind. Dazu zählen auch viele rumänische Männer oder Frauen, die im Ausland geheiratet haben. Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil ich fest von unserer Verpflichtung überzeugt bin, die Abschaffung all dieser bürokratischen Hindernisse und Schwierigkeiten zu unterstützen, die dazu führen, dass man sagt, die Union sei die Hölle für Bürger und ein Paradies für Anwälte.

Des Weiteren bin ich der Ansicht, dass wir gegenüber denen, die wir vertreten, die Pflicht haben, eine Reihe der Probleme zu beseitigen, die den Bürgern Europas das Leben schwer machen. Ich möchte hier nur zwei Beispiele nennen: Die Probleme in Verbindung mit der medizinischen Versorgung europäischer Bürger in einem anderen Land als ihrem Herkunftsland und die Gleichwertigkeit der Bildungsabschlüsse.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. (IT) Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe für die von Frau Gebhardt vorgelegte Arbeit über das geltende Recht in Eheangelegenheiten gestimmt. Sie hat ein lohnenswertes Ziel: die Schaffung eines klaren und umfangreichen Rechtsrahmens bezüglich der Gesetze über die gerichtliche Zuständigkeit sowie die Anerkennung und Umsetzung von Urteilen in Ehesachen und der Vorschriften zum geltenden Recht.

In der Tat kann in dem derzeitigen Szenario aufgrund von Konflikten zwischen nationalem Recht und Gemeinschaftsrecht eine „internationale“ Scheidung eine Vielzahl rechtlicher Fragen aufwerfen. Wir müssen ferner die Gefahr berücksichtigen, dass derjenige Ehegatte belohnt wird, der zuerst versucht, eine Scheidung zu beantragen und das Recht zu wählen, das seinen oder ihren Interessen am ehesten dient.

Das ist absolut nicht hinnehmbar. Deshalb begrüße ich diesen Bericht, der das Ziel hat, den Ehegatten erhebliche Verantwortung zu übertragen, vor allem im Hinblick auf eine informierte Wahl des Gerichts und schließlich auch des geltenden Rechts.

 
  
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  Olle Schmidt (ALDE), schriftlich. (SV) Als Abgeordneter, der für die Europäische Union ist, erkenne ich im Regelfall den Mehrwert der europäischen Gesetzgebung. Häufig werden bessere Lösungen gefunden, wenn mehrere Leute darüber nachgedacht haben. Dieser Bericht ist eine bedauernswerte Ausnahme dieser Regel. Wir können wirklich stolz sein auf eine Gesetzgebung, die den Menschen die Möglichkeit gibt, sich auf Wunsch zu trennen, und wir sollten daher das System, das wir derzeit in Schweden haben, bewahren. Wie die Regierung bin ich daher der Meinung, dass der Kommissionsvorschlag bezüglich der Harmonisierung in die falsche Richtung geht, wenn zum Beispiel die Praxis aus Malta berücksichtigt werden muss. Dem Vatikan darf es nicht erlaubt werden, einer aktiven Gleichstellungspolitik auf nationaler Ebene Steine in den Weg zu legen. Das Europäische Parlament vertrat einen anderen Standpunkt. Daher meine Absicht, gegen den Bericht zu stimmen. Der Änderungsantrag ist ebenfalls in das Protokoll eingegangen.

 
  
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  Anna Záborská (PPE-DE), schriftlich. – (SK) Ich habe gegen diese Maßnahme gestimmt, denn ich halte es für verantwortungslos von der EU, sich in Angelegenheiten einzumischen, die nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen. Dazu zählt auch das Familienrecht. Der Ministerrat sollte sorgfältig darüber nachdenken, ob er Vorschläge vom Parlament oder der Kommission annehmen sollte. Man sollte nicht wenige Problemfälle heranziehen, damit sich die EU weitere Befugnisse aneignet. Darum geht es bei der europäischen Integration sicher nicht.

Des Weiteren bezog sich das Europäische Parlament in seiner Stellungnahme auf die EU-Charta der Grundrechte. Dies stellt eine nicht hinnehmbare Manipulation von Seiten des Parlaments dar, da die EU-Charta der Grundrechte kein rechtlich bindendes Dokument, sondern ein politischer Kompromiss ist. Aus Artikel 9 der EU-Charta der Grundrechte geht Folgendes hervor: „Das Recht auf Eheschließung und das Recht auf Gründung einer Familie wird im Einklang mit den nationalen Gesetzen, die die Ausübung dieser Rechte regeln, garantiert.“ Weshalb brauchen wir ein paralleles europäisches Scheidungsrecht, wenn das Familienrecht auf nationaler Ebene geregelt wird? Das ermöglicht eine Manipulation. Daher ist nicht völlig klar, welche Richtung diese Gesetzgebung einschlägt, und die Kommission ist nicht imstande, die Unsicherheiten auszuräumen. Ich schlage eine Ablehnung dieser Maßnahme durch den Ministerrat vor.

 
  
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  Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. – (PL) Die Zahl der Ehepaare in der EU, deren Ehegatten Staatsbürger unterschiedlicher EU- oder Nicht-EU-Mitgliedstaaten sind, ist merklich gestiegen.

Dementsprechend taucht die Frage nach der Wahl des anwendbaren Rechts oder des zuständigen Gerichts für ein bestimmtes Problem immer häufiger auf.

Die Europäische Union braucht wirksame Konfliktlösungsmittel zur Festlegung der rechtlichen Zuständigkeit.

Da die Zahl der Scheidungen zunimmt, steigt auch die Zahl der Diskriminierungsfälle bei Scheidungen oder rechtlichen Trennungen. Der am besten informierte Ehegatte ergreift die Initiative und wendet sich an das Gericht, dessen Rechtsprechung seinen Interessen am ehesten dient. Dadurch präjudiziert dieser Ehegatte die Zuständigkeit des betreffenden Rechtssystems.

Im Fall von Ehen, bei denen einer der Ehegatten in einem Land außerhalb der EU lebt, kann es schwierig sein, ein in einem Nicht-EU-Mitgliedstaat gefälltes Scheidungsurteil gerichtlich anerkennen zu lassen.

Der Bericht, über den heute abgestimmt worden ist, soll den Zugang beider Ehegatten zu verlässlichen Informationen über Scheidungs- und Trennungsverfahren sowie über die wesentlichen Inhalte des nationalen Rechts und des Gemeinschaftsrechts sicherstellen. Es wurde zu Recht anerkannt, dass es für die Interessen betroffener Kinder entscheidend ist, dass diese bei der Wahl des anwendbaren Rechts immer berücksichtigt werden.

 
  
  

– Bericht: Pedro Guerreiro (A6-0388/2008)

 
  
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  Lena Ek (ALDE), schriftlich. (SV) Die von der EU verfolgte Fischereipolitik basierte und basiert nicht auf durchdachten gemeinsamen Entscheidungen. Die Fischbestände in Europa sind in den vergangenen Jahren drastisch geschrumpft, und es wird sehr wenig getan, um diese Situation zu ändern. Stattdessen bietet die EU Hilfsmittel als Gegenleistung für Fischfangrechte in Ländern der Dritten Welt an, mit denen sie dann auch deren Meere leer fischen will. Die lokale Bevölkerung an den Küstenstreifen wird ihrer Existenzgrundlage beraubt und von Hilfsgeldern abhängig gemacht, die zudem kaum eine angemessene Entschädigung für das entgangene Einkommen darstellen.

Stattdessen sollte die EU eine Fischereipolitik befürworten, die von langfristigem und nachhaltigem Denken geprägt ist. Ein solcher Prozess bietet keinen Raum für Hilfszahlungen zur Verbesserung und Modernisierung von Fischfangflotten, deren Ziel letztendlich darin besteht, die Fangmenge zu erhöhen. Allerdings würde ich gerne Maßnahmen unterstützen, mit denen der gefährdeten lokalen Bevölkerung in armen Küstenregionen geholfen werden soll, deren einzige Einkommensquelle der Fischfang ist und die enorm unter den rückläufigen Fischbeständen leidet, welche größtenteils eine direkte Folge der fehlgeleiteten Fischereipolitik darstellen. Die Vorschläge in Herrn Guerreiros Bericht enthalten jedoch keine derartigen Maßnahmen, daher habe ich gegen ihn gestimmt.

 
  
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  Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die Verordnung (EG) Nr. 639/2004 zur Steuerung der Flottenkapazität der in Gebieten in äußerster Randlage registrierten Fangflotten sieht eine Reihe von Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Zu- und Abgänge von Schiffen vor, die in Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik festgelegt sind.

Allerdings hat es die verspätete Annahme des Rechtsinstruments der Kommission, das die betroffenen Mitgliedstaaten in die Lage versetzt, staatliche Beihilfen und eine begrenzte Werftkapazität zuzuteilen, unmöglich gemacht, die Frist hinsichtlich des Zugangs zu der Fischfangflotte, die staatliche Beihilfen für Renovierungen bis zum 31. Dezember 2008 nutzen kann, gemäß Verordnung (EG) Nr. 639/2004 einzuhalten.

In seinem Bericht hat der Fischereiausschuss die Verlängerung der Fristen für staatliche Beihilfen für die Renovierung und Registrierung von Schiffen sowohl in Bezug auf die derzeit geltende Verordnung als auch im Hinblick auf den von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschlag verteidigt, nach dem die Frist nur um ein Jahr verlängert werden sollte, sprich bis zum 31. Dezember 2009.


Die Verlängerung der staatlichen Beihilfen für die Renovierung der Flotten der äußersten Regionen bis zum 31. Dezember 2009 und die Möglichkeit der Registrierung von Schiffen bis zum 31. Dezember 2011 stellen angesichts der zuvor erwähnten Hindernisse eine entscheidende Unterstützung dar.

Daher habe ich für den Guerreiro-Bericht gestimmt.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Die Unterstützung für die Erneuerung und Modernisierung der Fischfangflotten in den äußersten Regionen ist angesichts der strategischen Natur des Fischereisektors in diesen Regionen äußerst wichtig. Mit dem Bericht, über den heute abgestimmt worden ist, soll der Finanzierungszeitraum für die Erneuerung und Modernisierung der Fischfangflotten in den äußersten Regionen um ein Jahr verlängert werden.

Es ist vertretbar, in Bezug auf die Verwaltung der Fischfangflotten die besondere strukturelle, soziale und wirtschaftliche Lage dieser Regionen zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck sollten die Regelungen in Bezug auf die Verwaltung der Zu- und Abgänge von Flotten und die Zwangskürzung der Kapazität sowie die Regelungen über den Zugang zu staatlichen Beihilfen für die Erneuerung und Modernisierung von Fischereifahrzeugen an die Bedürfnisse dieser Regionen angepasst werden.

Zusammenfassend sollte die Unterstützung für die Erneuerung und Modernisierung der Fischfangflotten in den äußersten Regionen fortgesetzt werden, insbesondere im Fall von kleinen Flotten, da die Flotten dieser Regionen größtenteils aus veralteten Schiffen bestehen, die in manchen Regionen schon vor über 30 Jahren gebaut wurden. Diese Maßnahmen sind eine unabdingbare Voraussetzung für die Verbesserung der Lagerungsbedingungen der gefangenen Fische sowie der Arbeits- und Sicherheitsbedingungen der Fischer in diesen Regionen.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. (IT) Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe für den von Herrn Guerreiro vorgelegten Bericht über die Verwaltung der Fischereiflotten, die in den äußersten Regionen der Gemeinschaft registriert sind, gestimmt. Die Kommission hat sich immer zur europäischen Integration bekannt, gleich in welchem Bereich, und ich teile diese Ansicht. In diesem Fall müssen wir jedoch alle zeitlichen Begrenzungen beiseite lassen, sodass diese Regionen ausreichend Zeit für eine geeignete Erneuerung und Modernisierung haben, damit sie besser für den Wettbewerb auf dem Binnenmarkt gerüstet sind.

Ohne jede Frage ist eine weitere Unterstützung für diese Erneuerung eine unabdingbare Voraussetzung, ohne die es unmöglich sein wird, die Arbeits- und Sicherheitsbedingungen sowie die Erhaltung der Fischbestände angemessen sicherzustellen. Aus diesem Grund unterstütze ich diese Initiative, die darauf abzielt, die Flotten der äußersten Regionen komplett umzustrukturieren, damit sie den neuen europäischen Anforderungen im Fischereisektor gewachsen sind.

 
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