Sophia in 't Veld, Berichterstatterin. − Herr Präsident! Nach Absprache mit den Schattenberichterstattern der Fraktionen der PPE-DE, PSE und Verts/ALE möchte ich einen mündlichen Änderungsantrag zu Ziffer 1 Buchstabe G einbringen. Er besteht aus zwei kleinen Änderungen.
Die erste Änderung betrifft den Austausch der Wörter „nicht...entspricht“ im zweiten Satz durch die Wendung „möglicherweise nicht...entspricht“, so dass der zweite Satz wie folgt lautet: „...und dass die Vereinbarung im Ergebnis möglicherweise nicht den EU- und internationalen Datenschutzstandards entspricht“.
Die zweite kleine Änderung betrifft den letzten Satz, in dem ich das Wort „möglicherweise“ hinzufügen möchte, so dass der Satz dann heißt: „...bedenkt, dass dies die Vereinbarung möglicherweise rechtlich anfechtbar macht“.
Der Präsident. – Frau in ‘t Veld, ich habe eine Frage. Gehe ich recht in der Annahme, dass dies dann die Teilabstimmung ersetzt, wenn Ihr mündlicher Änderungsantrag akzeptiert wird? Mit anderen Worten: Wenn Ihr mündlicher Änderungsantrag angenommen wird, können wir über den Absatz als Ganzes abstimmen. Ist dies so zutreffend?
Sophia in 't Veld, Berichterstatterin. − Herr Präsident! Was mich anbetrifft ja, denn die Forderung nach einer Teilabstimmung wurde von der PSE-Fraktion gestellt, da sie mit dem mittleren Abschnitt nicht einverstanden war. Wenn mein mündlicher Änderungsantrag angenommen wird – und ich schaue eben einmal zur Schattenberichterstatterin der PSE-Fraktion hinüber: ja, sie bestätigt – dann stimmt die Fraktion mit dem Absatz als Ganzes überein, so dass wir über den Absatz als Ganzes abstimmen könnten.
(Das Parlament nimmt den mündlichen Änderungsantrag an.)