- Entschließungsantrag: Billigung der Ernennung von Catherine Ashton zum Mitglied der Europäischen Kommission (B6-0575/2008)
Toomas Savi (ALDE). – Herr Präsident! Ich begrüße die Ernennung von Baronin Ashton zum Mitglied der Kommission, und ich möchte betonen, dass alleine bereits die Tatsache, dass sie auf Lebenszeit in den Adelsstand erhoben worden ist, für die ausgezeichnete Arbeit spricht, die sie für das Vereinigte Königreich geleistet hat. Ich bin der festen Überzeugung, dass sie eine ebenso wertvolle Kommissionsarbeit leisten wird wie ein anderes Mitglied des britischen Oberhauses vor ihr. Im Jahr 1984 wurde Lord Cockfield von der Regierung Margaret Thatchers zum britischen EG-Kommissar ernannt. Er war erfolgreich in Brüssel tätig, wo er die Fundamente für den gemeinsamen Binnenmarkt legte.
Baronin Ashton würde sich einen Platz in der Geschichte der Europäischen Union sichern, wenn es ihr gelänge, die Doha-Verhandlungen wieder in Schwung zu bringen. Es ist eine große Herausforderung, aber der erfolgreiche Abschluss der Verhandlungen würde den Entwicklungsländern ungemein helfen.
- Entschließungsantrag: Europäischer Rat (B6-0543/2008)
Jim Allister (NI). – Herr Präsident! Ich habe gegen den gemeinsamen Antrag zum Gipfel des Europäischen Rates gestimmt wegen seiner Doppelzüngigkeit in Bezug auf das irische Referendum und wegen seinem törichten Festhalten an den die Wirtschaft schädigenden Klimaschutzzielen. In der Mitteilung wird in heuchlerischer Weise behauptet, man respektiere das irische Nein zu Lissabon. Im gleichen Atemzug aber wird in der verklausulierten Sprache dieser Dokumente zu verstehen gegeben, dass die Iren sich doch bitteschön in den Gang der Dinge wieder einfügen sollen. Dieser angebliche Respekt für die demokratische Entscheidung der Wähler ist eindeutig vorgeschoben.
Wir stecken hier allesamt in einer tiefen Wirtschaftskrise, der schlimmsten Wirtschaftskrise, an die sich die meisten von uns erinnern können – und die EU hat keine anderen Sorgen als ihren Klimaschutz-Firlefanz stur durchzuziehen. Die Unternehmen und überhaupt unsere Volkswirtschaften können sich im Augenblick diese ständig weiter steigende Ökosteuerlast nicht leisten. Alles, was wir damit erreichen werden, ist, dass wir immer mehr unserer produzierenden Unternehmen nach Fernost vertreiben.
Marian Harkin (ALDE). – Herr Präsident! Ich möchte auf Änderungsantrag 3 zu sprechen kommen. Dort wird Kritik an einer Reihe von Kommissionsmitgliedern geäußert, weil sie auf die schon seit langem bestehenden Forderungen des Europäischen Parlaments nach Regelungen für eine bessere Finanzmarktaufsicht mit Beschwichtigungen reagierten. Dies ist die Realität der Situation. Aber ich denke, es ist wichtig, ebenfalls festzustellen, dass auch die Mitgliedstaaten ihren Teil der Schuld tragen. Denn selbst wenn die Kommission einen entsprechenden Vorstoß unternommen hätte, wäre sie wohl auf einen nicht geringen Widerstand gestoßen. Dennoch trägt die Kommission eine Verantwortung, und obwohl wir auf Prinzipien gründende und nicht auf Vorschriften gründende Regelungen haben, müssen diese Regelungen trotzdem verbindlichen Charakter haben – denn wachsweiche Regelungen bewirken herzlich wenig.
Ich möchte außerdem auf Ziffer 20 zu sprechen kommen, in der das Parlament seine Achtung gegenüber dem irischen Referendum und den Ergebnissen der Ratifizierungsverfahren in den anderen Mitgliedstaaten erneut bekräftigt. Während der Debatte zum irischen Referendum wurde immer wieder behauptet, das Parlament respektiere das Ergebnis nicht. Abgesehen von allen anderen Erwägungen besitzt das Parlament in dieser Angelegenheit keinerlei Befugnis und keinerlei Macht, um in welcher Weise auch immer tätig zu werden. Im Gegensatz zu meinem Kollegen Jim Allister begrüße ich dennoch die erfolgte Stellungnahme.
Abschließend in Bezug auf Ziffer 20 denke ich, ist es möglich, vor den Europawahlen auf die Bedenken des irischen Volkes einzugehen. Aber wir sollten nicht unterschätzen, was hier erforderlich ist. Weiterhin heißt es in diesem Absatz, dass das Parlament bereit ist, bei der Schaffung eines breiteren, informierteren Konsenses mitzuhelfen. Ich denke, dies sollte man wirklich umformulieren in: „...bei der Schaffung eines besser informierten Konsenses...“.
Daniel Hannan (NI). – Herr Präsident! Der gefährlichste Satz, der in der Politik unserer Zeit immer wieder auftaucht, lautet: „Es muss etwas getan werden.“ Politiker haben eine irrationale und übermäßige Angst davor, der Untätigkeit bezichtigt zu werden. Was dieses „etwas“ dann letztendlich sein soll, ist zweitrangig, wie wir während der Finanzkrise gesehen haben. Es ist egal, was dieses „etwas“ ist – 500 Milliarden Pfund in Großbritannien, 500 Milliarden Euro in Europa, 850 Milliarden US-Dollar in den Vereinigten Staaten – na, das ist doch „etwas“. Also dann machen wir das. Was die praktischen Folgen davon sind, spielt keine Rolle.
Die einfache Wahrheit ist: Gegen Rezessionen kommt man nicht mit Gesetzen an – genauso wenig, wie gegen den Lauf der Sonne oder des Mondes. Wir werden nun Zeuge einer unerbittlichen Korrektur dessen, was in den Jahren der leichtfertigen Kreditvergaben von den gleichen Regierungen beschlossen worden ist, die die Zinsen zu lange zu niedrig gehalten haben. Das war eine Entscheidung der Politik und nicht des Marktes, und die Luft, mit der der Ballon aufgeblasen wurde, strömt jetzt wieder heraus. Die einzige praktische Veränderung durch die Verstaatlichung unserer Banken und durch diese riesigen Rettungsaktionen besteht darin, dass wir, statt die Steuern zu senken, um den Menschen über die schweren Zeiten zu helfen, ihnen zusätzlich eine enorme neue Last aufbürden. Unsere Steuerzahler werden einen hohen Preis für unsere Einbildung zahlen.
Eija-Riitta Korhola (PPE-DE). – Herr Präsident! Beim Änderungsantrag 9, den meine Fraktion abgelehnt hat, kam es der PPE-DE-Fraktion entscheidend darauf an, dass der demokratische Prozess ohne Abkürzungen abgeschlossen wird, die zu einem Demokratiedefizit führen, insbesondere jetzt, da man im Fall des Emissionshandels nichts vorteilhaftes über das parlamentarische Verfahren sagen kann. Wir haben irreführende Tricks, Manipulation und schließlich das Übergehen des politischen Willens der eigenen Fraktion durch die Berichterstatterin erlebt.
Das hat angesichts der festgefahrenen Situation beim Rat letzte Woche noch an Relevanz gewonnen. Die PPE-DE-Fraktion hat eine Lösung für das Problem angeboten, dass die Industrie Schaden nimmt, während die Linderung des Klimawandels vorangebracht wird. Darum unterstützen neben der EU-Industrie auch die Gewerkschaften unseren Benchmarking-Vorschlag, um das kostspielige Versteigerungssystem zu ersetzen. Wir sind uns alle einig in dem Bemühen um eine Verringerung schädlicher Emissionen. Daran gibt es keinen Zweifel.
Die Frage lautet, wie es zu bewerkstelligen ist. Unsere erste Sorge muss unserer Erde gelten, aber ich behaupte, dass ein wirtschaftlicher Abschwung der führenden klimafreundlichen Volkswirtschaften, der zu Arbeitslosigkeit in der EU führt, den zum Aufhalten des Klimawandels erforderlichen Maßnahmen nicht förderlich ist.
Peter Skinner (PSE). – Herr Präsident! Die EPLP begrüßt den Inhalt dieser gemeinsamen Entschließung und des Antrags bezüglich des Finanzklimas und der Wirtschaft im Allgemeinen. Was die nächsten Schritte angeht, stimmt es, dass das Parlament eine Reihe von Forderungen – gewissermaßen eine Art Wunschliste – aufgestellt und außerdem konkrete Vorschläge gemacht hat, was getan werden muss. Gelegentlich sind wir weiter gegangen als die Kommission. Wir haben gelegentlich – vielleicht aus einzelstaatlichen Gründen oder politischen Interessen – sogar erlebt, dass das Parlament sowohl Texte verwässert als auch gute Texte vorgeschlagen hat.
Aber diese Forderungen sind heute ziemlich relevant und von Belang für die Lage, in der wir uns befinden. Aufsichtsstrukturen müssen mehr denn je gestärkt werden, allerdings auf globaler und nicht nur auf europäischer Ebene. Wir müssen über die Europäische Union hinausblicken. So müssen wir auch berücksichtigen, was in Sachen Entwicklungshilfe rund um die Welt geschieht. Beim Umgang mit Entwicklungsthemen müssen wir unsere Reserven stärken statt sie aufzugeben, und dadurch werden wir hoffentlich die Art von wirtschaftlichem Gleichgewicht erreichen, wie sie überall auf der Welt notwendig ist. Wir haben die Aufgabe, die Aufmerksamkeit auf diese Fragen zu lenken. Wir haben außerdem die Aufgabe, etwas mehr in dieser Angelegenheit zu unternehmen, und ich werde mehr dazu schriftlich vorlegen.
Ivo Strejček (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich möchte die Gründe für mein Votum gegen die Entschließung zusammenfassen. Erstens ist die Stärkung der Rolle des Staates die falsche Antwort bei der Suche nach einem Weg aus den finanziellen Turbulenzen. Zweitens stellen stärkere Regulierung und die Schaffung einer europaweiten Aufsichtsbehörde ohne Klarstellung der Kompetenzen keine Lösung der Krise dar. Drittens kann der Lissabon-Vertrag nach der Ablehnung durch das Volk in Irland nicht in Kraft treten. Darum sollte der Europäische Rat das Ergebnis des irischen Referendums respektieren. Viertens ist der Europäische Rat nicht bereit, seine eigenen unrealistischen und extrem teuren Zielsetzungen beim Klimawandel zurückzunehmen. Das wird letzten Endes dem Lebensstandard der einfachen Menschen abträglich sein.
Gay Mitchell (PPE-DE). – Herr Präsident! Lassen Sie mich eingangs festhalten, dass die Feststellung, der Lissabon-Vertrag könne erst nach der Zustimmung aller 27 Mitgliedstaaten in Kraft treten, zwar richtig ist, das heißt aber nicht, dass Europa nicht voranschreiten kann, und ich, zum Beispiel, möchte nicht, dass Europa ohne Irland voranschreitet. Als Wahldirektor der Fine Gael bei der Kampagne zum jüngsten Referendum möchte ich unmissverständlich klarstellen, dass es der irische Standpunkt ist und sein muss, dass wir in der Mitte Europas sein wollen. Wir wollen nicht mehr eine Insel hinter einer Insel sein, dominiert von britischen Interessen. Wir respektieren, dass Großbritannien seine Interessen hat – es hat ein Recht darauf. Unsere Interessen sind anders gelagert, und ich möchte nicht, dass ein britischer Abgeordneter hier aufsteht und für meine Wähler oder für irische Interessen spricht.
Ich möchte feststellen, dass die Abgeordneten der Fine Gael in der PPE-DE-Fraktion den Tenor des Berichts zur Tagung des Europäischen Rates unterstützen, aber nicht akzeptieren, dass das Parlament die Ansicht vertreten sollte, „dass es möglich ist, den vom irischen Volk geäußerten Anliegen Rechnung zu tragen, um so zu gewährleisten, dass vor den Wahlen zum Europäischen Parlament eine für alle Parteien akzeptable Lösung gefunden wird“, denn das ist eine Sache, die das irische Volk nach seinem Ermessen und Zeitplan bedenken muss. Diesen Punkt müssen wir ausdrücklich festhalten.
Zuzana Roithová (PPE-DE). – (CS) Ich bin nicht besonders zufrieden mit dem Inhalt unserer gemeinsamen Entschließung, und ich bin auch nicht besonders zufrieden mit der Leistung von Ratspräsident Sarkozy. Trotzdem halte ich eine Vereinbarung oder wenigstens die Möglichkeit, sich auf eine Art gemeinsamen Vorgehens zu einigen, für einen überaus wichtigen Schritt, denn die schlechteste Botschaft, die wir den Menschen in Europa vermitteln könnten, wäre, dass wir unfähig sind, uns auf irgendetwas zu verständigen. Dennoch möchte ich auch um ein wenig gesunden Menschenverstand bitten. Es geht hier um drei Faktoren. Einer ist natürlich die Finanzkrise, der zweite ist die Rezession und der dritte betrifft im Wesentlichen den Einfluss der Globalisierung auf unseren Binnenmarkt. Ich spreche schon seit vielen, vielen Monaten, ja sogar seit einigen Jahren darüber. Wir scheinen unfähig zu sein, den Zuwachs bei den an die europäische Industrie gestellten Anforderungen zu bremsen, und wir sind nicht einmal fähig, diese Zunahme auf WTO-Ebene zu diskutieren. Diese Unvereinbarkeit stellt für uns ein großes Problem dar.
Hubert Pirker (PPE-DE). – (DE) Herr Präsident! Wir wissen alle, dass Leiharbeit in der Europäischen Union enorm zunimmt. Das ist auf der einen Seite positiv, weil es viele Arbeitsplätze schafft, aber durch die äußerst unterschiedlichen nationalen Regelungen hat dies in der Regel bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt eher negative Auswirkungen, insbesondere für die Arbeitnehmer, weil es in der Folge zu Lohndumping durch Billiglöhne führt und damit auch zur Verdrängung von Arbeitnehmern, die ortsansässig sind. Und es führt letzten Endes zu Wettbewerbsverzerrungen vor allem für die kleinen und mittleren Unternehmen und bringt Vorteile für die, die möglichst viele dieser Leiharbeiter zu Billigstkonditionen einstellen.
Daher muss es unser Ziel sein, in den Richtlinien die Leiharbeit für die gesamte Europäische Union zu regeln und insbesondere vorzusehen, dass Leiharbeiter in ihren Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen mit den Mitarbeitern in den entleihenden Unternehmungen gleichgestellt werden. Das wäre im Interesse des Wirtschaftsstandortes Europa, vor allem im Interesse der Arbeitnehmer und würde eine Wettbewerbsverzerrung für die Unternehmen verhindern.
Ewa Tomaszewska (UEN). – (PL) Herr Präsident! Jeder Änderungsantrag zu dieser Richtlinie würde, unabhängig von seiner Relevanz, eine erhebliche Verlängerung des Legislativverfahrens bedeuten und die Leiharbeiter eine entsprechend längere Zeit ohne rechtlichen Schutz lassen. Diese Richtlinie ist seit vielen Jahren überfällig. Sie ist auch ein Ausdruck der Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern. Aus diesem Grund habe ich für die Ablehnung aller Änderungsanträge gestimmt.
Neena Gill (PSE). – Herr Präsident! Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil mir die Sicherheit von Kindern im Online-Umfeld ein echtes Anliegen ist. Es ist auch ein Thema, das von vielen Menschen in meinem Wahlkreis West Midlands angesprochen wird. Ich weiß, dass viele Eltern und Lehrer sich zunehmend Sorgen darüber machen, dass Kinder an ungeeignetes und potenziell gefährliches Material gelangen.
Das Anwachsen des Internets zu einem mächtigen weltweiten Medium hat die Gefahren für die Jüngeren überall auf der Welt erhöht. Neuere Untersuchungen im Vereinigten Königreich haben ergeben, dass von Kindern, die Chatrooms nutzen, nicht weniger als jedes zehnte über das Internet von Pädophilen angesprochen wird. Unbestreitbar bietet das Internet Kindern eine Welt von Unterhaltung, Chancen und Wissen, doch wir müssen auch Vorkehrungen für ihre Sicherheit im Internet treffen. Ich glaube, dass wir dafür verantwortlich sind, Kinder vor schädlichem Material und bestimmten Anbietern von Online-Diensten zu schützen.
Dem Europäischen Parlament kommt bei der Einschränkung der Verfügbarkeit von ungeeigneten und illegalen Materialien und bei der Stärkung des öffentlichen Bewusstseins für Online-Gefahren eine entscheidende Rolle zu. Darum begrüße ich diesen Bericht und die EU-Bemühungen, unsere Kinder zu schützen. Kinder müssen all die Chancen nutzen können, die diese Technik bietet, ohne Angst vor jenen Teilen zu haben, die ihnen schaden würden.
Hubert Pirker (PPE-DE). – (DE) Herr Präsident! Das Internet ist an und für sich eine sehr positive Erfindung, aber es wird zunehmend von Verbrechern genutzt, und das führt dazu, dass eines der hässlichsten Verbrechen, nämlich der Handel mit kinderpornographischem Material, exponentiell zunimmt.
Wenn Sie sich vorstellen, dass allein im letzten Jahr 16 % mehr an solchem Material via Internet gedealt wurde – und dazu kommt, dass über 20 000 Kinder in einem Jahr zu diesem Zweck missbraucht werden, um dieses Bildmaterial herzustellen –, dann erkennen Sie die Dimension. Unsere Ziele müssen sein: Nulltoleranz bei Kindesmissbrauch, harte Strafen für Täter und maximaler Schutz für Kinder bei der Nutzung des Internets.
Ich begrüße das Maßnahmenpaket, für das sich das Europäische Parlament stark gemacht hat und das von Meldestellen über den Einbau von Blockiersystemen und Schulungen bis zur Stärkung der Polizei und der Rückverfolgbarkeit von Zahlungsleistungen reicht.
Dieser Bericht des Europäischen Parlaments ist deshalb sehr wichtig, weil er ein sehr starkes Signal zum Schutz der Schwächsten in unserer Gesellschaft, zum Schutz der Kinder ist.
Zita Pleštinská (PPE-DE). – (SK) Das Internet ist eine große Hilfe, aber gleichzeitig auch eine große Gefahr, vor allem für Kinder. Kinder kennen sich mit Computern viel besser aus als ihre Eltern, und deshalb ahnen die Erwachsenen oftmals nichts von den zahllosen Fallen, in die insbesondere Kinder geraten können, wenn sie stundenlang im Internet surfen. Ich begrüße diesen Bericht und habe für ihn gestimmt.
Ich meine, dass das Programm „Sicheres Internet“ helfen wird, den enormen Generationsunterschied zu beseitigen, der hinsichtlich des Internet-Bewusstseins besteht. Wir brauchen eine an Eltern und Lehrer gerichtete Informationskampagne. Ich unterstütze die Einrichtung von Anlaufstellen in den einzelnen EU-Ländern, an die illegale Aktivitäten in Zusammenhang mit der Internet-Sicherheit gemeldet werden können.
In Finnland stellte Matti Juhani Saari Videos ins Internet, unter anderem auf die YouTube-Website, die ihn beim Abfeuern einer Pistole auf einem Schießplatz zeigten. Später ermordete dieser waffentragende Irre in einer Schule in der finnischen Stadt Kauhajoki zehn junge Leute. Meine Damen und Herren, ich glaube, dass es uns durch dieses Programm gelingen wird, die Risiken zu verringern und zu gewährleisten, dass junge Leute keinen Zugang zu derartigen Videos im Internet haben.
Jan Březina (PPE-DE). – (CS) Ich habe den Bericht Angelilli unterstützt, weil ich glaube, dass er bei der Bekämpfung von Kindesmissbrauch im Internet helfen wird. Ich möchte, dass der Schwerpunkt auf die Verbesserung der Instrumente gelegt wird, die den Polizeikräften zur Verfügung stehen. Konkret betrifft das den Aufbau einer europäischen Datenbank zu Kinderpornographie in Verbindung mit der Bekanntmachung der Hotlines, die den Polizeikräften zur Verfügung stehen sollten. Dies wird ein sehr nützliches Instrument für solche Fälle sein, in denen Bilder über Peer-to-Peer-Gruppenkommunikation gekauft werden, da damit überprüft werden kann, ob ein bestimmtes Bild bereits im Internet erschienen ist und ob Nachforschungen zu diesem Bild bereits durchgeführt worden sind, wodurch unnötiger Doppelaufwand bei den Nachforschungen vermieden wird. Eine wirksame Maßnahme wäre auch, die Spuren der Zahlungen auf Websites mit Kinderpornographie zu überwachen, wobei die Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre und das Bankgeheimnis vollständig einzuhalten sind.
Die bisherige Erfahrung zeigt, dass die Sicherheit von Kindern im Internet nur durch eine Vorgehensweise auf mehreren Ebenen sichergestellt werden kann, bei der Kinder, Familien, Schulen, alle Telekommunikationsbetreiber, Internetdienstanbieter und staatlichen Organe eingebunden sind. Es ist notwendig, das Maß an Wissen und Vorbeugung zu erhöhen, was das Melden von Fällen auf technischer Ebene erleichtern und die Chancen verbessern würde, dass diese von der Polizei untersucht werden. Ich glaube fest, dass das Programm zur Internet-Sicherheit dazu beitragen kann.
Zuzana Roithová (PPE-DE). – (CS) Gestatten Sie mir eine Ergänzung zur Aussprache über den Schutz von Kindern bei der Nutzung des Internets und anderer Kommunikationstechnologien vom Montag. Ich habe den Bericht natürlich unterstützt und begrüße ihn sehr. Allerdings wird in dem Programm, dem wir zugestimmt haben, die Standardisierung der Terminologie in Bezug auf gefährliche Inhalte nicht besonders hervorgehoben. Die Mitgliedstaaten unterscheiden sich auch in ihren Ansichten darüber, was lediglich nicht erlaubt ist und was bereits kriminalisiert ist. Das erschwert offensichtlich den Kampf gegen Internet-Kriminalität, die sich weder um die Grenzen von Staaten noch die von Kontinenten kümmert. Zum Wohl unserer Kinder sollte eine Harmonisierung auf diesem Gebiet für uns Vorrang haben, ob es uns gefällt oder nicht.
Koenraad Dillen (NI). – (NL) Herr Präsident! Ich habe mit voller Überzeugung für diesen Bericht gestimmt. Es ist zu begrüßen, dass Europa etwas tun will, um Kinder vor den vielen Gefahren zu schützen, die das Internet heutzutage mit sich bringt. Junge Menschen werden schon sehr früh mit dem Internet vertraut, sind aber natürlich auch mit seinen Gefahren konfrontiert.
Schätzungen zufolge kommen 9 von 10 Kindern im Alter von 8 bis 16 Jahren im Internet mit pornographischem Material in Berührung. Online-Pornohändler werden immer rücksichtsloser. Ganz abgesehen von der Gefahr der Internet-Pädophilen und Pornohändler gibt es auch die Online-Casinos mit ihren aggressiven Vermarktungsmethoden. Insbesondere kleine Kinder sind sich nicht immer der damit verbundenen Gefahren bewusst.
Deshalb ist es Sache der Eltern, der Schulen und der Lehrer, aber auch der Politiker, die Kinder vor all dem zu schützen. Sie müssen sowohl überwachen als auch das Bewusstsein schärfen, besonders bei den jüngsten Mitgliedern der Gesellschaft, weil sie am leichtesten zu beeindrucken und am verletzlichsten sind.
Marusya Ivanova Lyubcheva (PSE). – (BG) Ich danke Ihnen, Herr Präsident. Ich habe für den Bericht gestimmt, weil ich ihn für außerordentlich wichtig halte. Es ist schwierig, die Vielzahl der Probleme, die entstehen, wenn Kinder Kommunikationstechnologien nutzen, in einem einzigen Dokument zu lösen. Dieses Programm ist jedoch aus organisatorischen Gründen notwendig. Bei der Erörterung der Auswirkungen der neuen Technologien neigen wir dazu, über die sozialen, pädagogischen, kulturellen und sonstigen Vorteile zu reden, und werden uns der negativen Einflüsse erst zu spät bewusst. Die vorhandenen Mechanismen zur Beschränkung von Produkten, die einen negativen Einfluss ausüben, sind zwar bei der Minimierung der Risiken sehr wichtig, aber daneben brauchen wir auch vorbeugende Programme. Nachdem wir jetzt ein gemeinsames europäisches Programm haben, geht es darum, dass jeder Mitgliedstaat in dieser Hinsicht sein eigenes nationales Programm hat. Wir müssen die Gesellschaft stärker für das Problem sensibilisieren und Kindern die intelligente Nutzung der IKT vermitteln. Ein anderes Thema, mit dem wir uns befassen müssen, ist die Gefahr der „Computerabhängigkeit“. Es sind integrierte Anstrengungen erforderlich, und das ist eine weitere Rolle, die die nationalen Regierungen übernehmen müssen.
Milan Gaľa (PPE-DE). – (SK) Herr Präsident! Ich danke Ihnen, dass Sie mir das Wort erteilen, und ich möchte auch Frau Grossetête für den Bericht über die vorgeschlagene Richtlinie danken, in der es um Änderungen der Bedingungen für Zulassungen von Arzneimitteln geht. Ich habe ihn bei der Abstimmung unterstützt. Er stellt einen Fortschritt bei der Harmonisierung von Rechtsvorschriften und beim Verbraucherschutz dar, denn er baut Bürokratie ab, erhöht die Flexibilität und bringt Vorteile hinsichtlich Sicherheit und Sensibilisierung von Patienten. Gleichzeitig vereinfacht er die Abläufe und reduziert die Kosten für mittelgroße Pharmaunternehmen.
Ich freue mich über den eindeutigen Standpunkt, den Kommissar Verheugen hinsichtlich gefälschter Arzneimittel, minderwertiger Generika, die häufig nicht wirksamer als ein Placebo sind, sowie illegaler Arzneimittel und Impfstoffe, die über den Schwarzmarkt zu europäischen Bürgern gelangen, vertritt. Derartige Praktiken sind kriminell. Die Kommission wird in naher Zukunft Maßnahmen zur Stärkung der bestehenden Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet erarbeiten, damit keine derartigen Arzneimittel mehr in den Vertrieb gelangen können. Sie wird auch Sanktionen gegen Personen einführen, die in diesem Bereich tätig sind. Der Kommissar hat auch versichert, dass wirksame Arzneimittel auf der Basis von anerkannten europäischen Normen und Fertigungsverfahren hergestellt werden müssen.
Zuzana Roithová (PPE-DE). – (CS) Ich muss auf die heutige Aussprache zurückkommen, in der ich natürlich erklärt habe, dass ich diesen Bericht sehr begrüße. Es gab jedoch eine Forderung, dass alle Arzneimittel, die denselben Wirkstoff enthalten, den gleichen Firmennamen tragen, damit Patienten nicht verwirrt werden und zu hohe Dosen einnehmen. Für Nichtfachleute mag das vernünftig klingen, aber Arzneimittel unterliegen einem ständigen Innovationsprozess, und außerdem können sich Arzneimittel mit denselben oder ähnlichen Wirkstoffen in verschiedenen anderen Bestandteilen unterscheiden. Der Kommission Vorwürfe dafür zu machen, dass sie keine Standardisierung von Firmennamen anordnet, wäre absurd und würde auf fehlendes Verständnis dafür hindeuten, wie das System funktioniert, unabhängig davon, welche Befugnisse die Europäische Union im allgemeinen haben mag.
Neena Gill (PSE). – Herr Präsident! Ich bin wirklich froh, dass das Parlament sich endlich mit den Lücken in der Teilzeitnutzungsrechte-Richtlinie von 1994 befasst, so dass die Verbraucher auf einen besseren Schutz ihrer Investitionen hoffen können. Langfristig werden damit auch bis zu 40 000 europäische Arbeitsplätze gesichert. Dieser Bericht hat mich besonders interessiert, weil es hier um eine Frage geht, die viele meiner Wähler direkt betrifft. Wir haben im Vereinigten Königreich mehr Besitzer von Teilzeitnutzungsrechten als irgendein anderes europäisches Land. Daher wird dies viele von ihnen beruhigen, dass Europa etwas unternimmt, um sie vor betrügerischen Gewerbetreibenden zu schützen. Der Umsatz der britischen Teilzeitnutzungsrechte-Branche liegt bei etwa 157 Millionen Euro im Jahr, und diese Richtlinie stellt einen wichtigen Schritt nach vorn dar, um skrupellose Unternehmen auszuschalten, die Verbraucher in Schwierigkeiten und rechtschaffene Gewerbetreibende in Misskredit bringen. Die neuen vereinfachten Regeln werden sicherstellen, dass die Verbraucher in der ganzen EU gleich gut geschützt sind, und werden gleichzeitig für gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem Markt für Teilzeitnutzungsrechte und andere beliebte Urlaubsprodukte sorgen.
Zuzana Roithová (PPE-DE). – (CS) Ich freue mich sehr, dass ungeachtet des breiten politischen Spektrums Übereinstimmung über die Harmonisierung von Rechtsvorschriften erzielt worden ist, die alle Europäer schützen, die einen Urlaub im Ausland planen und die ohne Risiko eine Unterkunft im Ausland mieten wollen. Die Überarbeitung der Teilzeitnutzungsrechte-Richtlinie schließt die Registrierung von unzuverlässigen Dienstleistern aus und erhöht dadurch die Chancen, dass die Menschen keine Betrugsopfer werden, wie es heute allzu häufig der Fall ist.
Den Verbrauchern wird außerdem eine Frist von vierzehn Tagen eingeräumt, in der sie Verträge widerrufen können und keine Anzahlungen leisten müssen, zudem werden sie Verträge in einer Sprache erhalten, die sie verstehen, was für tschechische Bürger ebenfalls eine gute Nachricht ist.
Gary Titley (PSE). – Herr Präsident! Genau wie meine liebe Kollegin Neena Gill bin ich froh darüber, dass wir Schlupflöcher in dieser Richtlinie schließen.
Teilzeitnutzungsrechte sind ein großer Wirtschaftszweig, können aber auch großer Betrug sein. Ich befasse mich zum Beispiel gerade mit einem Unternehmen namens European Timeshare Owners Organisation, das in Spanien tätig ist – allerdings praktischerweise von einer Adresse in Gibraltar aus. Wähler haben mir berichtet, dass sie von diesem Unternehmen mit dem Angebot angesprochen wurden, ihr Teilzeitnutzungsrecht weiterzuverkaufen. Als sie dann für viel Geld nach Spanien gefahren seien, hätte sich herausgestellt, dass es keinen Käufer für ihr Teilzeitnutzungsrecht gab, sondern dass dieses Unternehmen ihnen weitere Teilzeitnutzungsrechte verkaufen wollte.
Ich versuche seit mehreren Wochen, Kontakt mit dem Unternehmen aufzunehmen, und erst diese Woche ist es mir endlich gelungen, weil bei den angegebenen Telefonnummern die Anrufe wundersamerweise nicht von Menschen angenommen werden – und auf Briefe scheinen sie auch nicht zu antworten.
Wir werden jetzt hoffentlich damit beginnen, bei solchen Organisationen wie der European Timeshare Owners Organisation hart durchzugreifen, weil sie die Teilzeitnutzungsrechte-Branche in Verruf bringen und offen gesagt dem Image der spanischen Ferienindustrie schaden, das Ihnen so wichtig ist, wie ich weiß.
Zuzana Roithová (PPE-DE). – (CS) Es war mir nicht möglich, für den Andersson-Bericht zu stimmen. Ich finde es nicht gut, dass diejenigen, die mit dem Urteil des Gerichtshofs nicht zufrieden waren, jetzt versuchen, mittels dieses Berichts das Urteil des Gerichts in der Rechtssache Laval in Schweden anzugreifen. Der freie Dienstleistungsverkehr ist einer der Vorzüge der Europäischen Union, und die Mitgliedstaaten müssen sich deutlich stärker darum bemühen, sicherzustellen, dass sowohl die Arbeitnehmer als auch die Unternehmer besser über die Grundsätze der Entsenderichtlinie in ihrer heutigen Form informiert sind. Das – und nicht der Angriff auf Gerichtsentscheidungen – ist die richtige Art der Auseinandersetzung mit illegaler Beschäftigung sowie mit Dumping auf dem EU-Arbeitsmarkt. In demokratischen Gesellschaften müssen Rechte unermüdlich eingefordert und nicht ausgehöhlt werden.
Marian Harkin (ALDE). – Herr Präsident! Der erste Teil von Änderungsantrag 24 weist darauf hin, dass beim irischen Nein zu Lissabon der Faktor soziales Dumping eine Rolle gespielt hat. Dem stimme ich zu, ebenso der Passage, mit der der Rat aufgefordert wird, Maßnahmen zu ergreifen, um gleichen Lohn für gleiche Arbeit sicherzustellen. Der Änderungsantrag fordert dazu auf, dass alle Mitgliedstaaten das Ergebnis des Referendums in Irland respektieren. Das versteht sich von selbst, ganz abgesehen davon, dass dies sowieso für alle Mitgliedstaaten eine rechtliche Notwendigkeit ist.
Neben all dem steht jedoch eine Forderung, dass wir mit einer tiefgreifenden Überarbeitung der bestehenden Verträge beginnen müssen, um den Weg zu einem sozialen Europa zu ebnen. Da wird doch mit Kanonen auf Spatzen geschossen! „Tiefgreifende Überarbeitung der bestehenden Verträge“ klingt für mich nach Aufkündigung der geltenden Regeln. Wir haben bereits sehr positive Rechtsvorschriften in Sachen Antidiskriminierung, und diese werden gerade verbessert. Wir haben einen Gemeinsamen Standpunkt im Hinblick auf die Richtlinie über Leiharbeitnehmer erzielt. Dies wird die Rechte der Arbeitnehmer stärken, und es zeigt, dass das soziale Herz Europas weiterhin schlägt.
Der Änderungsantrag 16 fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs anzufechten. So kann man die Sache nicht betreiben. Wir müssen die Entsenderichtlinie überprüfen und ihre korrekte Umsetzung in allen Mitgliedstaaten sicherstellen, und wenn sie geändert werden muss, dann müssen wir sie ändern, aber wir brauchen keine tiefgreifende Überarbeitung der Verträge.
Mairead McGuinness (PPE-DE). – Herr Präsident! Zur Abstimmung möchte ich sagen, dass die Abgeordneten der Fine Gael, zu denen ich gehöre, für den Andersson-Bericht gestimmt haben, weil er sich mit den wichtigen in den Urteilen des Gerichtshofs in den Rechtssachen Viking, Laval und Rüffert aufgeworfenen Fragen beschäftigt und die Grundprinzipien der Gleichbehandlung und des gleichen Lohns für gleiche Arbeit verteidigt.
Der Bericht stellt ganz eindeutig fest, dass die Rechtsvorschriften unzureichend sind und dass wir für größere Ausgewogenheit zwischen den Arbeitnehmerrechten und der Dienstleistungsfreiheit sorgen müssen, aber die Antwort ist nicht eine tiefgreifende Überarbeitung der bestehenden EU-Verträge, wie es in Änderungsantrag 24 gefordert wurde. Die Antwort ist eine Verbesserung der Rechtsvorschriften, und darum haben wir gegen Änderungsantrag 24 und Änderungsantrag 16 gestimmt, der wenig hilfreich und auch unnötig war, weil er sich nicht mit der legislativen Notwendigkeit beschäftigt.
Philip Claeys (NI). – (NL) Herr Präsident! Ich habe gegen den Andersson-Bericht gestimmt, nicht nur, weil der Text in den Bereich des Arbeitsrechts fällt – das zum Aufgabenbereich der Mitgliedstaaten gehört –, sondern auch, weil er immer wieder auf die Charta der Grundrechte und den Vertrag von Lissabon Bezug nimmt.
Natürlich ist dies nicht der erste Bericht, der diesen Verstoß begeht, aber es zeugt von großer Geringschätzung der irischen Wähler, die den Vertrag für nichtig erklärt haben, und eigentlich aller Wähler in Europa, denen man keine Gelegenheit gegeben hat, ihre Meinung zum Vertrag von Lissabon in demokratischer Weise zum Ausdruck zu bringen.
Immer wieder wird versprochen, dass Europa den Willen der Menschen berücksichtigen wird, dass etwas zur Beseitigung des Demokratiedefizits unternommen wird – und immer wieder zeigt sich hier im Parlament, dass Europa die Versprechen nicht einlöst. Die Europäische Union hat ein Problem der Glaubwürdigkeit, das mindestens so groß ist wie das Problem des Demokratiedefizits.
Ewa Tomaszewska (UEN). – (PL) Herr Präsident! Ich habe als Schattenberichterstatterin für die UEN-Fraktion mit Herrn Andersson zusammengearbeitet und bin mir völlig im Klaren über die Bedeutung der in dem Bericht behandelten Fragen für meine eigene Gewerkschaft, die Solidarität, und für andere Gewerkschaften sowie für meine Fraktion, die sensibel für soziale Fragen ist. Mir liegt dazu der Brief von Janusz Śniadek, dem Vorsitzenden der Gewerkschaft Solidarität, vor.
Der Bericht weist vor allem auf die Notwendigkeit hin, die Rechte von Gewerkschaften zu achten, und auf die Bedeutung des Dialogs zwischen den Sozialpartnern und die Ergebnisse dieses Dialogs, vor allem Tarifverträge, sowie auf die Beachtung des Grundsatzes der „gleichen Arbeit für gleichen Lohn“. Darum habe ich für diesen Bericht gestimmt, auch wenn, wie einige Kollegen in diesem Haus bereits gesagt haben, die Bezugnahmen auf den Vertrag von Lissabon zum jetzigen Zeitpunkt nicht gerechtfertigt sind.
Katrin Saks (PSE). – (ET) Ich möchte erklären, warum ich nicht für den Bericht von Herrn Andersson gestimmt habe.
Dieser Bericht ist jetzt zwar gegenüber der ursprünglichen Fassung deutlich ausgewogener, aber ich und viele meiner Fraktionskollegen aus Osteuropa haben sich enthalten. Wir unterstützen natürlich den Grundsatz der Gleichbehandlung, aber wir sahen die Gefahr, dass man mit diesem Schlagwort versuchen würde, die Umsetzung einer der Grundfreiheiten der Europäischen Union zu verhindern, nämlich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Das ist für Osteuropa von besonderer Bedeutung: unsere Arbeitnehmer möchten Zugang zum westeuropäischen Arbeitsmarkt erhalten, selbst wenn es nur vorübergehend ist, um mehr zu verdienen, aber nach meiner Meinung ist dies auch für die wirtschaftliche Entwicklung der Europäischen Union insgesamt von Bedeutung.
Ich bin der Auffassung, dass man nicht die Verordnung auf der Ebene der Europäischen Union ändern sollte, wie es gefordert wurde, sondern dass stattdessen größeres Augenmerk auf die Umsetzung der Richtlinie und auf die Regelungen in den Mitgliedstaaten gerichtet werden muss.
Schriftliche Stimmerklärungen
- Vorschlag für einen Beschluss: Billigung der Ernennung von Catherine Ashton zum Mitglied der Kommission (B6-0575/2008)
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe auf der Grundlage des Berichts meiner deutschen Kollegin Evelyne Gebhardt für die legislative Entschließung gestimmt, die den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung von 2003 im Hinblick auf die Zuständigkeit in Ehesachen und zur Einführung von Vorschriften betreffend das anwendbare Recht in diesem Bereich vorbehaltlich von Änderungen billigt. Angesichts der gestiegenen Mobilität von Bürgern innerhalb der Europäischen Union, die zu immer mehr so genannten „internationalen“ Ehepaaren geführt hat, also Ehepaaren, bei denen die Ehegatten unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besitzen oder ihren Aufenthaltsort in verschiedenen Mitgliedstaaten haben bzw. in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsbürgerschaft mindestens einer der Ehegatten nicht besitzt, und aufgrund der hohen Scheidungsrate in der Europäischen Union war es notwendig, das anwendbare Recht und die Zuständigkeit in Ehesachen zu regeln, die jedes Jahr eine zunehmende Zahl von Bürgern betreffen. Man muss ständig darauf hinweisen, dass die Verträge die schrittweise Verwirklichung eines gemeinsamen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts vorsehen, wobei die Maßnahmen „die Vereinbarkeit der in den Mitgliedstaaten geltenden Kollisionsnormen und Vorschriften zur Vermeidung von Kompetenzkonflikten“ fördern sollen.
David Martin (PSE), schriftlich. − Ich unterstütze Catherine Ashton als neue Kommissarin für Handel. Es freut mich sehr, dass wir endlich einen weiblichen Handelskommissar und erstmals eine britische Kommissarin haben. Ich bin sicher, dass sie eine sehr aufgeschlossene und offene Kommissarin sein wird, die eng mit dem Parlament zusammenarbeiten wird.
- Entschließungsantrag: Europäischer Rat (B6-0543/2008)
Colm Burke, Avril Doyle, Jim Higgins und Mairead McGuinness (PPE-DE), schriftlich. − Wir möchten deutlich machen, dass die Abgeordneten der Fine Gael in der PPE-DE-Fraktion den Tenor des Berichts über die Tagung des Europäischen Rates unterstützen, es aber nicht akzeptieren, dass das Parlament die Ansicht vertreten soll, „dass es möglich ist, den vom irischen Volk geäußerten Anliegen Rechnung zu tragen, um so zu gewährleisten, dass vor den Europawahlen eine für alle Parteien akzeptable Lösung gefunden wird“, weil dies eine Angelegenheit ist, die das irische Volk nach seinem Ermessen und seinen Zeitvorstellungen prüfen muss.
Philip Bushill-Matthews (PPE-DE), schriftlich. − Zusammen mit meinen Kollegen von den britischen Konservativen unterstütze ich die Teile dieser Entschließung, in denen es um die Zusammenarbeit zwischen Ländern bei der derzeitigen Finanzkrise geht, sowie die Befürwortung von Unterstützung für KMU in diesem Zusammenhang. Außerdem unterstützen wir, dass die EU an ihren Verpflichtungen hinsichtlich des Klimawandels festhält. Wir begrüßen die in dieser Entschließung ausgedrückte starke Unterstützung von Georgien nach der kürzlichen russischen Intervention in diesem Land.
Allerdings können wir aufgrund unserer entschiedenen Ablehnung des Vertrags von Lissabon den Text zu diesem Thema nicht unterstützen. Außerdem sind wir gegen eine gemeinsame Einwanderungspolitik der EU.
Aus diesen Gründen haben wir uns bei der Schlussabstimmung enthalten.
Sylwester Chruszcz (NI), schriftlich. − (PL) Ich habe heute gegen die Entschließung zur Tagung des Europäischen Rates in Brüssel gestimmt, weil ich bei mindestens zwei der beim EU-Gipfel diskutierten Themen den Standpunkt der Mehrheit der Abgeordneten nicht teile. Nach meiner Ansicht war der Prozess der Ratifizierung des Vertrags von Lissabon mit den Ergebnissen des irischen Referendums definitiv beendet. Das bedeutet, dass irgendwelche Versuche, mit dem Verfassungsverfahren in der Europäischen Union weiterzumachen, vergeblich sind. Ich teile auch nicht den Standpunkt, den die Mehrheit beim Thema Energie und Klimawandel vertritt. Ich möchte darauf hinweisen, dass aufgezwungene Lösungen für Industrie und Verbraucher in vielen Ländern, darunter auch Polen, eine Bedrohung darstellen.
Avril Doyle (PPE-DE), schriftlich. − Ich und alle meine Kollegen in der irischen Partei, der wir angehören, der Fine Gael, haben dafür gestimmt und wünschen, dass der Vertrag von Lissabon sobald wie möglich klar und eindeutig von der irischen Regierung ratifiziert wird. Es wäre allerdings gefährlich für uns, die irischen Wähler als Lemminge zu betrachten. Zwischen dem Ergebnis der Abstimmung vom 12. Juni und einem Beschluss über einen zweiten Ratifizierungsversuch ist ein deutlicher politischer Abstand erforderlich.
Den Zeitpunkt werden wir schneller erreichen und die Erfolgschancen werden größer sein ohne solche als Diktat empfundenen Aussagen von Kollegen zum zeitlichen Ablauf unseres Ratifizierungsverfahrens wie in Ziffer 20, nämlich „vor den Wahlen zum Europäischen Parlament“, wogegen ich heute gestimmt habe.
Edite Estrela (PSE), schriftlich. – (PT) Ich habe für den gemeinsamen Entschließungsantrag zu den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (15. und 16. Oktober 2008) gestimmt, weil ich die Entscheidung, in die Finanzmärkte einzugreifen, für richtig halte. Sie war verständlich, weil es dringend notwendig war, auf die Ängste der europäischen Bürger zu reagieren und für Liquidität und Sicherheit auf dem Markt zu sorgen, mit all den entsprechenden Vorteilen für Familien und KMU.
Dabei darf allerdings nicht vergessen werden, dass diese Entschließung auch befürwortet, grundlegende Maßnahmen zur Umstrukturierung des internationalen Finanzsystems zu ergreifen, vor allem durch Stärkung der Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen Regulierern auf Gemeinschaftsebene sowie Einrichtung eines gerechten und effizienten Aufsichtssystems in der Europäischen Union. Eine stärkere Regulierung der Finanzmärkte ist wichtig, aber wir brauchen zuerst eine bessere Regulierung. Diese Entschließung geht in diese Richtung.
Patrick Gaubert (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich freue mich sehr, dass das Parlament im Rahmen der Abstimmung über die Entschließung zum Europäischen Rat vom 15. und 16. Oktober 2008, für die ich gestimmt habe, den Europäischen Pakt zu Einwanderung und Asyl unterstützt hat.
Die Abgeordneten haben diese Initiative der französischen Präsidentschaft der EU begrüßt, die einen kohärenten und ausgewogenen Ansatz in Bezug auf die Einwanderung verfolgt und die die verantwortungsbewusste Entscheidung der Europäischen Union bestätigt, legale Einwanderung zu fördern und illegale Einwanderung entschieden zu bekämpfen.
Konsolidiert wird dieser den globalen Handlungsrahmen betreffende Erfolg durch die Bemühungen der französischen Präsidentschaft um eine schnelle Annahme der gerade erörterten Richtlinienvorschläge, um so diese ehrgeizigen Erklärungen in konkrete Maßnahmen umzusetzen. Dabei handelt es sich insbesondere um die Richtlinie über das einheitliche Verfahren und das gemeinsame Bündel von Rechten, um die so genannte „Blue Card“-Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise von hoch qualifizierten Drittstaatsangehörigen sowie um die Richtlinie über Sanktionen gegen Personen, die Drittstaatsangehörige ohne legalen Aufenthalt beschäftigen.
Dieser Pakt ist ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zu einer echten gemeinsamen Einwanderungs- und Asylpolitik, die die Grundrechte und die Menschenwürde achtet, wie sie auch vom Europäischen Parlament verteidigt werden.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. − (SV) Hinsichtlich des von der Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz eingereichten Änderungsantrags 7 möchten wir darauf hinweisen, dass es bei den Arbeiten zur Reform der Bretton-Woods-Institutionen den Mitgliedstaaten möglich sein sollte, ihre eigene Linie zu verfolgen.
Da wir die Unterlagen zur Kompromiss-Entschließung und die entsprechenden Änderungsanträge spät erhalten haben, haben wir an den Abstimmungen ab Ziffer 19 nicht teilgenommen (wobei es in keinem Fall eine namentliche Abstimmung war).
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Die Entschließung von PPE/PSE/ALDE/UEN zeigt die Grenzen und die wahren Ziele der bisher von der EU ergriffenen Maßnahmen auf.
Die Mehrheit dieses Hauses ignoriert die wahren Ursachen der aktuellen Finanzkrise – die in der zunehmenden Anhäufung und Konzentration von Kapital, in der Finanzialisierung der Wirtschaft, in der Spekulation und im freizügigen Kapitalverkehr liegen – und reduziert sie auf einen „Mangel an Transparenz“ und „mangelhafte Überwachung“ der Finanzmärkte und versucht damit die Quadratur des Kreises. Anders ausgedrückt: sie will das System aus einer Krise retten, die dem System immanent ist, indem sie (kurzzeitig) das „Vertrauen in die Märkte“ wiederherstellt und ohne echte Garantien öffentliche Mittel zuführt – wie im Fall von Portugal, wo gerade ein echter „Blankoscheck“ über einen Betrag ausgestellt worden ist, der der Höhe aller Strukturfonds entspricht, die das Land im aktuellen Finanzrahmen der Gemeinschaft nutzen kann.
All diese Maßnahmen, denen das Parlament so großen Wert beimisst, werden jedoch lediglich unternommen, um in den grundlegenden Fragen nicht tätig werden zu müssen, wie beispielsweise der Schaffung einer starken und maßgeblichen öffentlichen Bank in jedem Land zur Deckung von dessen Entwicklungsbedarf, der Schließung von „Steuerparadiesen“, der Einführung von Auflagen für den Kapitalverkehr und der Beendigung der Finanzspekulation, der Änderung der Geldpolitik der EU und des Stabilitätspakts, der Beendigung der Privatisierung und der Liberalisierung der Wirtschaft und so weiter.
Stattdessen möchte die Mehrheit dieses Hauses ihre neoliberale Agenda bestätigen.
Ona Juknevičienė (ALDE), schriftlich. − Die Entschließung zur Tagung des Europäischen Rates vom 15. und 16. Oktober 2008 spricht eine Reihe wichtiger Themen an, beispielsweise die Auswirkungen der weltweiten Finanzkrise auf die wirtschaftliche Strategie für einen Ausweg aus der Finanzkrise, die Verbesserung der Regulierung zur Stärkung der Aufsichts- und Regulierungsbestimmungen der EU und Fragen der Energie und des Klimawandels sowie der Energieversorgungssicherheit. Allerdings haben wir das Thema Energieversorgungssicherheit angesichts der jüngsten Verpflichtungen der Kommission und der Schlussfolgerungen der französischen Präsidentschaft meiner Ansicht nach nicht umfassend behandelt. Die Europäische Kommission hat sich verpflichtet, den Verbundplan für den baltischen Energiemarkt auszuarbeiten und im Dezember den EU-Energieministern vorzulegen. Der Rat betrachtet es als vorrangige Aufgabe, Litauen, Lettland und Estland an das größere europäische Stromnetz anzuschließen und die Gasversorgung zu diversifizieren, um die Abhängigkeit von russischem Gas zu verringern. Ich hatte angeregt, diese Vorschläge in die Entschließung aufzunehmen, sie wurden aber während der Verhandlungen zwischen den Fraktionen nicht berücksichtigt, ebenso wenig wie mein mündlicher Änderungsantrag. Ich denke, das Europäische Parlament hat es versäumt, Solidarität mit den baltischen Staaten zu demonstrieren, die bereits die am stärksten isolierten Energieinseln in der Gemeinschaft und beim Gas völlig von Russland abhängig sind. Aus den genannten Gründen habe ich mich bei der Abstimmung über die gemeinsame Entschließung der Stimme enthalten.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − (DE) Beim Kosovo hat sich die EU auf die Seite Prištinas gestellt, im Kaukasus-Konflikt hingegen beharrt sie auf der territorialen Integrität Georgiens. Brüssel muss endlich klären, ob es für oder gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist. Wenn es der EU Ernst ist mit den hehren Zielen, die immer hochgehalten werden, darf nicht ständig mit zweierlei Maß gemessen werden, sind nicht länger immerzu nur US-Interessen zu vertreten, sondern ist eine neutrale Vermittlerrolle einzunehmen.
Aber auch die Finanzkrise stellt das EU-Selbstverständnis infrage. Denn in den vergangenen Jahrzehnten erwies sich die Union als Werkzeug eines hemmungslosen Liberalismus. Nicht der Bürger, sondern die gnadenlose Umsetzung neoliberaler Vorstellungen stand im Mittelpunkt. Nun müssen nicht nur im Bereich der Finanzmarktaufsicht EU-weite strenge Mindeststandards gelten, sondern es muss auch von den Nutznießern des internationalen Finanzsystems ein Solidarbeitrag verlangt werden. Damit könnte etwa ein Sicherheitsfonds gespeist werden, um Banken in Krisenfällen zu unterstützen.
Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Während die Mitte-Rechts- und Mitte-Links-Regierungen seiner Mitgliedstaaten die Erfüllung selbst kleinster Lohn- oder anderer Forderungen von Arbeitnehmern mit der Begründung ablehnen, die Wirtschaft könne sie nicht verkraften, unterstützt der Europäische Rat die Banken und Monopole in unverschämter Weise mit Millionen und Abermillionen von Euro und zwingt wiederum die Arbeitnehmer, die Kosten der Krise zu tragen.
Im Zentrum des neuen Sturms, den die auf dem EU-Gipfel gefassten Beschlüsse ankündigen, stehen schnellere kapitalistische Umstrukturierungen, die Demontage der Sozialpartnerschaft, der Abbau von sozialen Schutz- und Versicherungssystemen, produktivitätsbezogene Löhne sowie Arbeitslosigkeit. Dieser brutale Angriff wird durch die europäische Vereinbarung zu Einwanderung und Asyl ergänzt, die in der EU inhumane Hürden für Einwanderer aufbaut, während sie gleichzeitig dafür sorgt, dass Monopole ihren Bedarf an billigen Arbeitskräften decken können.
Gleichzeitig kaschieren die Beschlüsse des Rates das scheinheilige Interesse der EU am Klima, angesichts der Tatsache, dass die Energiekosten jetzt ohne Rücksicht auf die Produktionskosten auf den Launen der Börse basieren sollen, was die Gewinne der Monopole auf Kosten der Umwelt steigert.
Im Rahmen von Konkurrenzdenken und dereguliertem Handeln des Kapitals, das von der EU und den Regierungen sogar noch mit Maßnahmen zur staatlichen Unterstützung von Monopolen gefördert wird, während sie ihren volksfeindlichen Angriff verstärken, um dem kapitalistischen System aus seiner Krise herauszuhelfen, kann es keine Lösungen zum Wohl der Menschen geben.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Die Tagung des Europäischen Rates vom 15. und 16. Oktober war bemerkenswert wegen seiner Reaktion auf die Finanzkrise. Auch wenn andere Themen Beachtung verdienen und erörtert werden könnten, steht die Finanzkrise gezwungenermaßen im Mittelpunkt unserer Aufmerksamkeit. Angesichts der Entwicklung einer Finanzkrise, in der der Kreditmangel im wahrsten etymologischen Sinne des Wortes täglich neue Probleme und Bedrohungen mit sich brachte, hat die europäische Reaktion das notwendige Vertrauen in die Märkte wirkungsvoll wiederhergestellt.
Unabhängig davon, welche Meinung man zu den Ursprüngen der Krise und den bestmöglichen Reaktionen haben mag, bestätigen die Tatsachen diese Interpretation. In diesem Sinne ist die Reaktion der europäischen Institutionen zu begrüßen. Bei der Analyse der europäischen Reaktion fällt eine Tatsache besonders auf. Die für die Wiederherstellung des Vertrauens der Märkte entscheidenden Treffen sind weder in den geltenden Verträgen noch im Vertrag von Lissabon vorgesehen. Dies beweist, dass Europa als eine Union von Staaten, die es jetzt ist und hoffentlich in Zukunft weiterhin sein wird, institutionelle Flexibilität und vor allem starke und entschlossene politische Führung braucht. Genau dies hatten wir, und dieser Umstand hat sicherlich mehr dafür getan, die Europäer der EU näher zu bringen als jede PR-Strategie oder institutionelle Debatte.
Catherine Stihler (PSE), schriftlich. − Die Ablehnung von Änderungsantrag 4 ist eine Enttäuschung. Die Finanzkrise darf nicht bedeuten, dass wir unsere internationalen Verpflichtungen vernachlässigen, den Klimawandel anzugehen und die Armut zu bekämpfen.
Alessandro Battilocchio (PSE), schriftlich. – (IT) Ich begrüße den Bericht von Harlem Désir von der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament, der es dem Parlament ermöglicht hat, eine Richtlinie zu erlassen, die Leiharbeitnehmer schützt, indem sie deren Recht bekräftigt, bei den Arbeitsbedingungen mit den direkt beschäftigten Mitarbeitern gleichgestellt zu werden. Die Mitgliedstaaten müssen jetzt innerhalb von drei Jahren nach der Veröffentlichung der Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union die für ihre Umsetzung erforderlichen Rechts-, Regulierungs- und Verwaltungsvorschriften erlassen. Ziel der Richtlinie ist auch die Festlegung eines geeigneten Rahmens für den Einsatz von Leiharbeit, um so wirksam zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Entwicklung von flexiblen Arbeitsformen beizutragen, was nach meiner Auffassung in diesen Krisenzeiten eine besonders wichtige Lösung ist.
Richard Corbett (PSE), schriftlich. − Ich begrüße den Erlass der Richtlinie über Leiharbeitnehmer, die endlich dafür sorgen wird, dass einige unserer schutzbedürftigsten Arbeitnehmer bei der Arbeit gleich behandelt werden.
Diese Richtlinie hat lange auf sich warten lassen. Es ist sechs Jahre her, dass die Kommission erstmals Vorschläge für eine Richtlinie über Leiharbeitnehmer vorgelegt hat, und in der Zwischenzeit hat die Zahl der Leiharbeitnehmer im öffentlichen wie im privaten Sektor des Arbeitsmarkts stark zugenommen. Leiharbeit trägt zu einer dynamischen und flexiblen modernen Wirtschaft bei und kann für Langzeitarbeitslose oft eine Brücke zurück auf den Arbeitsmarkt sein. Allerdings dürfen Leiharbeitnehmer nicht als Arbeitnehmer zweiter Klasse behandelt werden, und die Unternehmen dürfen nicht die Möglichkeit haben, durch Unterbietung der Löhne und Arbeitsbedingungen anderer Arbeitnehmer den Arbeitsmarkt zu verzerren.
Daher freue ich mich sehr, dass das Parlament den von den europäischen Arbeitsministern beim Ministerrat im Juni erzielten Kompromiss angenommen und dadurch jetzt sichergestellt hat, dass diese Richtlinie Gesetzeskraft erlangt. Das ist eine gute Nachricht für die schätzungsweise 1,3 Millionen britischen Arbeitnehmer, die durch diese Rechtsvorschriften geschützt werden, und ein hervorragender Beweis, dass unser europäischer gemeinsamer Markt ein sozialer Markt ist, der den Schutz von Arbeitnehmerrechten mit flexiblen Arbeitsmärkten verbindet.
Proinsias De Rossa (PSE), schriftlich. − Ich begrüße es sehr, dass das Europäische Parlament heute dafür gestimmt hat, die Richtlinie über Leiharbeitnehmer zu billigen, die den Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit festschreibt und damit die Bezahlung und die Arbeitsbedingungen von Leiharbeitnehmern wie auch von dauerhaft beschäftigten Vollzeitkräften schützt.
Viele Jahre haben die irische und die britische Regierung verhindert, dass beim europaweiten Schutz für Leiharbeitnehmer, die bei ihren Arbeitsbedingungen und ihrem Recht auf Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft diskriminiert wurden, Fortschritte erzielt wurden. Mit der heutigen Abstimmung des Europäischen Parlaments für die Endfassung einer neuen Richtlinie wurde eine große Schlacht im Kampf gegen den Abwärts-Wettlauf gewonnen. Viel zu lange konnten Leiharbeitsunternehmen die Bezahlung und die Arbeitsbedingungen von dauerhaft beschäftigten Vollzeitkräften unterbieten, zum Schaden aller Arbeitnehmer.
Um die Inkraftsetzung der Rechtsvorschriften zu beschleunigen, billigt dieser Bericht den Gemeinsamen Standpunkt des Rates ohne Änderungsanträge. Der Rat hatte in der Tat die vorgeschlagene Richtlinie nach Annahme der Änderungsanträge des Parlaments aus erster Lesung zur zweiten Lesung an das Parlament zurückverwiesen. Das Einreichen von Änderungsanträgen in diesem Stadium des Verfahrens ist nur das unverantwortliche Unruhestiften derjenigen, die lieber Parteipolitik betreiben als bessere Arbeits- und Lebensbedingungen für unsere Bürger erreichen wollen.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Wir erkennen an, dass die Annahme des Gemeinsamen Standpunkts des Rates zu Leiharbeit und Leiharbeitsunternehmen einige Bedeutung für Arbeitnehmer in den verschiedenen EU-Ländern hat, in denen die Rechtsvorschriften sehr schwach sind und in denen es beim Einsatz dieser Art von Arbeit den größten und schwersten Missbrauch gibt.
Daher ist es wichtig, dass für von Leiharbeitsunternehmen vermittelte Arbeitnehmer die Gleichbehandlung im entleihenden Unternehmen auch hinsichtlich der Löhne gilt. Wichtig ist auch, dass diese Gleichbehandlung ab dem ersten Tag gilt und dass Ausnahmen von diesem Grundsatz nur von den Sozialpartnern durch Tarifverträge oder Vereinbarungen zwischen den Partnern auf nationaler Ebene vereinbart werden können.
Es wäre allerdings besser gewesen, solche Ausnahmen, wie von uns vorgeschlagen, zu vermeiden. Es wäre außerdem sinnvoll gewesen, das Konzept der Leiharbeit besser zu klären, um ihren Einsatz nur auf Ausnahmefälle zu beschränken bzw., anders gesagt, auf Zeiten mit hohem Arbeitsanfall und Zeiten, in denen der fest angestellte Arbeitnehmer vorübergehend ausfällt. Wir bedauern, dass die Mehrheit, einschließlich der PSE-Fraktion, unsere Vorschläge abgelehnt hat.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. − (SV) Viele der Änderungsanträge, zu denen das Europäische Parlament in diesem Bericht Stellung nimmt, sind sehr empfehlenswert. Allerdings geht es in den Änderungsanträgen um Fragen, die auf nationaler Ebene und nicht von den EU-Institutionen behandelt werden sollten. Wir haben deshalb gegen diese Änderungsanträge gestimmt.
Małgorzata Handzlik (PPE-DE), schriftlich. − (PL) Nach sechsjährigen Verhandlungen hat das Europäische Parlament letztendlich die Richtlinie über Leiharbeitnehmer gebilligt. Gegenwärtig gibt es große Diskrepanzen bei der Gesetzgebung zur Leiharbeit in den einzelnen Mitgliedstaaten. Doch Leiharbeit spielt in allen Ländern der Europäischen Union eine immer größere Rolle, und der Arbeitsmarkt entwickelt sich dynamisch. Schätzungen zufolge sind in der gesamten Europäischen Union etwa drei Millionen Menschen für rund 20 000 Unternehmen als Leiharbeitnehmer beschäftigt. Aus diesem Grund brauchen wir eine präzisere Definition des Umfangs dieser Form von Beschäftigung.
Diese Regelungen sind besonders wichtig für die Arbeitnehmer selbst. Leiharbeitnehmer haben jetzt die Gewähr, dass ein Arbeitgeber, für den sie arbeiten, ihnen dieselben Bedingungen bietet wie Zeitarbeitern, die er direkt einstellt. Darüber hinaus müssen diese Bedingungen ab dem ersten Tag der vorübergehenden Beschäftigung gelten.
Außerdem profitieren die Leiharbeitsunternehmen selbst von der Regelung für Leiharbeitnehmer. Leiharbeit erlaubt zudem Unternehmen, ihre Belegschaft flexibel zu organisieren, vor allem wenn sie saisonbedingt ihren Personalbestand aufstocken müssen, um der Nachfrage des Marktes gerecht zu werden.
Ona Juknevičienė (ALDE), schriftlich. − (LT) Gegenwärtig gibt es große Unterschiede zwischen einzelstaatlichen Gesetzen zur Leiharbeit. Die vage Koordinierung der Aktivitäten von Leiharbeitsunternehmen schafft Bedingungen zur Ausbeutung von Leiharbeitnehmern. Bei Treffen mit im Ausland arbeitenden Litauern habe ich mehrfach gehört, dass sie schlechter bezahlt werden, oft für geleistete Arbeit gar nicht bezahlt werden oder ihnen Transport- und Unterbringungskosten unrechtmäßig von ihren Löhnen abgezogen werden.
Leiharbeitnehmer finden außerdem Arbeitsbedingungen vor, die härter und häufig gesundheitsschädlich sind. Gleichzeitig müssen sie oftmals mehr und schneller als andere Arbeitnehmer arbeiten. Menschen in Leiharbeitsverhältnissen fehlen zudem echte soziale Garantien. Leiharbeit nimmt in allen Ländern der Europäischen Union zu, auch wenn diese Gruppe von Arbeitnehmern sich von Land zu Land erheblich unterscheidet. Ich stimme mit dem allgemeinen Standpunkt des Europäischen Parlaments und des Rates überein und glaube, dass diese Richtlinie dazu beitragen wird, die Arbeitsbedingungen für die Mehrheit der Menschen zu verbessern, und ihnen soziale Garantien bieten wird. Leiharbeitsunternehmen werden als Arbeitgeber behandelt und müssen sicherstellen, dass die Beschäftigten alle ihnen zustehenden Rechte bekommen.
Für die Leiharbeitnehmer gilt das allgemeine Arbeitsrecht. Ihnen muss derselbe Lohn wie anderen Arbeitnehmern gezahlt werden, und ihnen werden dieselben Bedingungen der sozialen Sicherheit gewährt. Auf Initiative des Parlaments gelten diese Rechte ab dem ersten Tag ihrer Beschäftigung. Bei der Abstimmung habe ich die von der GUE-Fraktion eingereichten Änderungsanträge nicht unterstützt, die darauf abzielten, die Mitgliedstaaten zum Untersagen oder Beschränken von Arbeitsmöglichkeiten durch Leiharbeitsunternehmen zu veranlassen.
David Martin (PSE), schriftlich. − Ich unterstütze die Richtlinie über Leiharbeit. Die 1,3 Millionen britischen Leiharbeitnehmer haben jetzt Rechte, die denen ihrer festangestellten Kollegen vergleichbar sind. Ich unterstütze voll und ganz, dass Leiharbeitnehmer in Bereichen wie krankheitsbedingte Fehlzeiten, Rentenbeitrag, gleiche Bezahlung und Zugang zu beruflicher Bildung dieselben Rechte haben.
Catherine Stihler (PSE), schriftlich. − Ich begrüße die Verabschiedung dieses Berichts in zweiter Lesung. Jetzt müssen die Mitgliedstaaten handeln, um den verbesserten Schutz für diejenigen in Leiharbeitsverhältnissen in Kraft zu setzen.
Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. − (PL) Leiharbeitsunternehmen beschäftigen in der Europäischen Union ungefähr drei Millionen Menschen. Sie stellen Dienstleistungen im Wert von schätzungsweise 75 Milliarden Euro bereit.
Der Entwurf einer Richtlinie über die Bedingungen für Leiharbeitnehmer zielt darauf ab, für ein Mindestmaß an Schutz für Leiharbeitnehmer zu sorgen und gleichzeitig die Leiharbeitsbranche zu unterstützen. Er ist in einer Zeit verbreiteter Erwartung eines sozialen Europas ein Beispiel sozialer Rechtsvorschriften.
Die wesentliche Grundlage dieses Gesetzgebungsakts ist die Nichtdiskriminierung von Leiharbeitnehmern bei Bezahlung, Sozial- und Mitarbeiterrechten sowie den anwendbaren Rechtsvorschriften.
Es wird auch keine Diskriminierung bezüglich Arbeitszeit, Überstunden, Urlaub und Mutterschutz geben.
Ein sehr wichtiger Punkt der Richtlinie ist, dass Leiharbeitnehmer jetzt ab dem ersten Tag geschützt sind. Jede Einschränkung dieses Prinzips muss stets mit den Sozialpartnern erörtert werden.
Gegenwärtig bestehen für Leiharbeitnehmer zweifellos riesige Unterschiede bei den Arbeitsbedingungen und der Bezahlung. Diese Unterschiede müssen so schnell wie möglich beseitigt werden.
Aus den oben genannten Gründen habe ich mich bei der Abstimmung für die Annahme der Regelungen entschieden, um diese Arbeitnehmer so schnell wie möglich zu schützen.
Georgios Toussas (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Die vom Europäischen Parlament unter dem Vorwand, die sogenannten „gleichen Rechte“ von Arbeitnehmern zu schützen, verabschiedete Richtlinie erlaubt die Eröffnung und den Betrieb von Sklavenhändler-Firmen, die irreführend „Leiharbeitsunternehmen“ genannt werden. Die Mitgliedstaaten sollen alle Hindernisse für ihre Gründung und ihren Geschäftsbetrieb untersagen und ihr Recht auf eine Gebühr für ihre „Dienste“ sichern, mit anderen Worten das Lösegeld für ihren Sklavenhandel.
In Wirklichkeit stellt sie den eigentlichen Arbeitgeber von jeder Verpflichtung gegenüber den Arbeitnehmern frei, die als Beschäftigte der Sklavenhändler-Briefkastenfirma angesehen werden, die Mitarbeiter nur auf dem Papier beschäftigt. So brauchen Arbeitgeber nicht mehr den Verpflichtungen nachzukommen, die sie nach den arbeits- und versicherungsrechtlichen Vorschriften (beispielsweise Versicherungsbeiträge) haben, und sie werden aus jeder Haftung entlassen, wie Entschädigung für Arbeitsunfälle.
Tatsächlich sichert die Richtlinie keine Rechte für die Arbeitnehmer bzw. Opfer der Sklavenhändler; vielmehr werden sie aller Rechte beraubt.
Der angebliche Schutz von Arbeitnehmerrechten erweist sich als Schutz für die Sklavenhändler-Firmen, als Legitimierung der Unverantwortlichkeit des Kapitals und rigorose Ausbeutung der Arbeiterklasse.
Die Befriedigung der heutigen Bedürfnisse und Rechte des Volkes setzt das Kippen der volksfeindlichen Politik der EU und einen Gegenschlag der Arbeiter voraus, der die Bedingungen der Volksallianz festlegt, so dass sie ihren Anspruch auf die Macht des Volkes erheben können.
Geoffrey Van Orden (PPE-DE), schriftlich. − Die EU-Richtlinie über Leiharbeit fügt sich in die Menge der Rechtsvorschriften der EU und der britischen Regierung ein, die das Leben von Arbeitgebern und Unternehmern komplizieren, verteuern und einengen sowie weniger flexibel und allgemein problematischer machen. In einem Zeitalter des globalen Wettbewerbs ist es sogar noch wichtiger, dass Großbritannien und die anderen europäischen Länder alle in der jeweiligen Wirtschaft eventuell vorhandenen Wettbewerbsvorteile erhalten. Deshalb sollten Beschäftigungsregelungen Sache der einzelstaatlichen Behörden sein und nicht der EU. Mit der Richtlinie soll ein gemeinsamer Rechtsrahmen für ganz Europa zur Regelung von Bezahlung und Arbeitsbedingungen von Leiharbeitnehmern geschaffen werden. Dies hätte erhebliche negative Auswirkungen auf den britischen Arbeitsmarkt mit seinen schätzungsweise 1,4 Millionen Leiharbeitnehmern. Sie wird außerdem Wanderarbeitnehmer ermutigen, die Nutzen aus der Richtlinie ziehen können. Da wir in eine Rezessionsphase eintreten, ist es umso wichtiger, dass mehr flexible Beschäftigungsmöglichkeiten für unsere Bürger geschaffen und vor allem kleine Unternehmen unterstützt und nicht belastet werden.
John Attard-Montalto (PSE), schriftlich. − Ich möchte meine Unterstützung für den Vorschlag der Kommission und des Rates zur Nutzung von Internet und Kommunikationstechnologien zum Ausdruck bringen. Während einerseits Online-Technologien wie Mobiltelefone eine Reihe von Chancen bieten, gibt es weiterhin Gefahren für Kinder und Missbrauch dieser Technologien. Zu den Gefahren, denen Kinder ausgesetzt sind, gehört das Risiko, auf Material über Kindesmissbrauch zu stoßen oder von Leuten kontaktiert zu werden, die eine Online-Anfreundung zum Zweck des sexuellen Missbrauchs suchen (Grooming), oder Opfer von Schikanierung im Online-Umfeld (Cyber Bullying) zu werden.
Da die Herausforderungen auf diesem Gebiet durch das Auftreten neuer Technologien und Dienste zugenommen haben, ist das von der Kommission vorgeschlagene neue Programm zum besseren Schutz von Kindern vor den neuen Gefahren, denen sie ausgesetzt sind, unbedingt erforderlich, und ich stimme den vorgeschlagenen Aktionen und Maßnahmen voll und ganz zu.
Ich bin mir der Schwere und Gefahr übler Machenschaften für Kinder vollauf bewusst, weil meine eigene Tochter – die knapp im Jugendlichenalter ist – davon direkt betroffen war. Die meisten jungen Heranwachsenden sind neugierig und glauben, dass sie mit Erreichen der Pubertät nun erwachsen sind. Es ist eine sehr heikle Phase ihres Lebens, und wir müssen unser Möglichstes tun, um zu ihrem Besten eine gewisse Form von Sicherheit und Schutz zu bieten.
Alessandro Battilocchio (PSE), schriftlich. – (IT) Ich habe für den Vorschlag der Kommission für den Aktionsplan zur Förderung der sicheren Nutzung des Internets gestimmt, mit dem dank Finanzmitteln von 55 Millionen Euro vom 1. Januar an fünf Jahre lang Kinder geschützt werden sollen, die das Internet und andere Kommunikationstechnologien, wie Mobiltelefone, nutzen. Diese Verpflichtung unterstützt Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und den Kampf gegen illegale Inhalte und schädliches Verhalten, um ein sichereres Umfeld zu fördern. Der Berichterstatterin Roberta Angelilli spreche ich meine Anerkennung aus für den sorgsamen Umgang mit den heiklen Themen, wie Kinderpornographie und „Online-Grooming“, und für die verschiedenen Vorschläge zum Schutz gegen die möglichen Gefahren für die „kleinen Surfer“.
Tatsache ist, dass die Kinder mit der Verbreitung der neuen Technologien und der sich ausweitenden Informationskompetenz immer mehr den Gefahren illegaler Inhalte und schädlicher Verhaltensweisen ausgesetzt sind. Darum ist es unsere Pflicht, ihnen einen sicheren Zugang zu den neuen Medien zu gewährleisten.
Charlotte Cederschiöld (PPE-DE), schriftlich. − (SV) Initiativen und Maßnahmen, die verhindern, dass Kinder bei der Nutzung des Internets Verbrechen ausgesetzt sind, sind äußerst wichtig und notwendig. Aus diesem Grund haben wir für Roberta Angelillis Bericht über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zum Schutz der Kinder bei der Nutzung des Internets und anderer Kommunikationstechnologien gestimmt. Wir möchten aber betonen, dass etliche der in dem Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen besser von den Mitgliedstaaten selbst auf den Weg gebracht und finanziert würden. Andere Maßnahmen, die der Bekämpfung von beispielsweise Kinderpornographie dienen, sollten aber wegen des globalen Charakters des Problems in Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten entwickelt werden.
Derek Roland Clark, Nigel Farage und John Whittaker (IND/DEM), schriftlich. − Wir sind uns einig, dass Kinder vor Sexjägern, Schikanierung im Online-Umfeld (Cyber Bullying) und anderen Gefahren im Internet geschützt werden müssen. Allerdings haben wir zwei Einwände gegen diese Rechtsvorschrift. Erstens die Tatsache, dass sie der EU noch mehr Kontrolle über das Internet einräumt – und wir sind der Meinung, dass die EU bereits fast ein Monopol auf die Medienkanäle hat. Zweitens sollte unserer Ansicht nach die undurchsichtige Europol-Behörde mit keinerlei Gesetzesvollzug befasst werden. Wir sind der Meinung, dass die einzelstaatlichen Parlamente und die nationalen Behörden zur Durchsetzung des Rechts die geeigneten Organe für den Kinderschutz sind, die den angemessenen Kindesschutz im Internet ausarbeiten können. Dies hat die demokratische Legitimität, die nur Volksvertretungen auf nationaler Ebene verleihen, und die operative Wirksamkeit, die nur der Gesetzesvollzug im nationalen Rahmen bieten kann.
Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Ich begrüße die Einführung eines mehrjährigen Gemeinschaftsprogramms (2009-2013), mit dem das Bewusstsein der Öffentlichkeit verbessert sowie Kindern die sicherere Nutzung des Internets vermittelt werden soll, vor allem in Bezug auf den Zugang zu illegalen Inhalten, Online-Anfreundung zum Zweck des sexuellen Missbrauchs (Grooming) und Online-Schikanierung (Cyber Bullying).
Nach den neuesten Statistiken von Eurobarometer nutzen fast 74 % der jungen Menschen (im Alter von 12 bis 15 Jahren) das Internet mindestens drei Stunden am Tag. Die große Mehrheit dieser Kinder bestätigte, dass sie bereits zufällig Zugang zu pornographischen Bildern hatte.
Es ist unerlässlich, dass wir so schnell wie möglich alle Maßnahmen ergreifen, die notwendig erscheinen, um unsere Kinder vor den wachsenden Gefahren zu schützen, denen sie auf der zunehmenden Zahl von Websites mit für Kinder schädlichem Inhalt, insbesondere Kinderpornographie, ausgesetzt sind.
Wir müssen den bei Kindesmissbrauch im Internet verzeichneten Anstieg – im vergangenen Jahr rund 16 % – stoppen, zumal der beunruhigende Trend, dass immer jüngere Kinder betroffen sind, die Sache noch verschlimmert.
Deshalb unterstütze ich die Schaffung dieses Programms und die Einrichtung von Anlaufstellen und Hotlines für die Meldung von Inhalten dieser Art und außerdem die Entwicklung einer gemeinsamen Kennzeichnung „Kindersicher“ für Websites.
Petru Filip (PPE-DE), schriftlich. − (RO) Der Bericht über die Notwendigkeit, dass das Europäische Parlament und der Rat einen Beschluss vorlegen zur Schaffung eines Gemeinschaftsprogramms zum Schutz von Kindern gegen die Flut von Websites, auf denen Pornographie und Gewalt dargestellt werden, und andere Kommunikationstechnologien ist mehr als willkommen, auch wenn zu viel von ihm erwartet worden ist.
Mussten wir wirklich erst warten, bis Kinder andere Kinder töteten oder Kinder sich an Kindern vergingen, um einen solchen Beschluss zu fassen? Noch vor wenigen Jahren konnte man sich eine solche Wirklichkeit in der europäischen Gesellschaft kaum vorstellen. All das ist geschehen, weil die Globalisierung, die auch Kommunikation über Grenzen hinweg bedeutet, eine Situation geschaffen hat, in der Information eine Ware mit dem einzigen, klaren Ziel geworden ist, Gewinn um jeden Preis zu erzielen, statt Wahrheit, Bildung und Schönheit zu vermitteln.
Darum muss der Bericht vom Rat und der Kommission wirklich ernstgenommen werden, denn wir wollen nicht in eine Lage kommen, in der unsere eigenen Kinder die Gesellschaft der Zukunft in Richtung Verbrechen, Gewalt und Pornographie führen. In der Hoffnung, dass dieser Bericht Auslöser des Prozesses zur Ausarbeitung einer Richtlinie sein kann, die Kindern den Zugang zu Informationen mit unangebrachtem Inhalt versperrt, während gleichzeitig das Informationsrecht der Bürger geachtet wird, habe ich für ihn gestimmt.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. − (SV) Es gibt heutzutage hunderte von einfachen, zugänglichen und billigen Computerprogrammen, die wirkungsvoll verhindern, dass Kinder auf ungeeignete Internet-Seiten stoßen. Außerdem verfügen die meisten der üblichen Web-Leseprogramme über verschiedene „Kinderfunktionen“, womit die Eltern leicht überwachen können, welche Websites ihre Kinder vielleicht besuchen. Die Berichterstatterin ist sehr vage darin, wie nach ihrer Meinung die insgesamt 55 Millionen Euro der europäischen Steuerzahler einem EU-Propagandaprogramm zugewiesen werden sollten, das unserer Ansicht nach unnötig, teuer und ineffektiv wäre.
Małgorzata Handzlik (PPE-DE), schriftlich. − (PL) Computer-Kompetenz und Internetzugang nehmen mit der Verbreitung der neuen Technologien zu. Kinder und Jugendliche stellen eine der größten Gruppen von Internet-Nutzern. Wenngleich das Internet Informationen zugänglich macht, birgt es leider auch viele Gefahren. Kinder und junge Menschen bilden eine der am stärksten betroffenen Gruppen. Aus Studien geht hervor, dass fast alle Kinder auf pornographische Bilder gestoßen sind. Sehr beunruhigend ist der Trend, dass immer jüngere Kinder Opfer dieses Verfahrens werden.
Meiner Ansicht nach muss der Bekämpfung dieses Phänomens Vorrang gegeben werden. Das heißt, dass eine Vorgehensweise auf mehreren Ebenen verfolgt wird, die Eltern, Schulen, Telekommunikationsunternehmen, Internetdienstanbieter, Nichtregierungsorganisationen und Selbstregulierungsgremien einbindet. Insbesondere eine stärkere Sensibilisierung, die Vermeidung schädlicher Verfahren, ein wirksames System zur Meldung von Missbrauch und die Verbesserung der Mittel von Polizei und Ermittlungsbehörden sind notwendig. Außerdem glaube ich, dass eine breit angelegte Aufklärungskampagne bei Kindern das Bewusstsein für die Gefahren bei der Nutzung der neuen Technologien schärfen würde.
Darum stimme ich gern dafür, dass für den Zeitraum 2009 bis 2013 Mittel im Gesamtumfang von 55 Millionen Euro für das Programm „Sicheres Internet“ bereitgestellt werden, das Bestandteil des zur Abstimmung gestellten Vorschlags war. Ich glaube, dass das Programm durch diese Mittel seine Ziele erreichen kann.
Ona Juknevičienė (ALDE), schriftlich. − (LT) Infolge der schnellen Verbreitung neuer Technologien und der Zunahme der Computer-Kompetenz nutzen immer mehr Kinder und Jugendliche das Internet. Im Internet stoßen Minderjährige häufig auf Websites, die schädliches Verhalten, Kinderpornographie und Prostitution Minderjähriger fördern, für Diäten werben, die zu Magersucht führen, oder zum Selbstmord anstiften. Wie die Interpol-Daten zeigen, nimmt die Zahl der neuen Kinderpornographie-Bilder im Internet von Jahr zu Jahr zu. Wir müssen das Problem der Sicherheit von Kindern im Internet auf allen Ebenen lösen und dabei die Kinder, ihre Familien, die Schulen sowie die gesamte Gesellschaft einbeziehen. Wir müssen die Kinder über die ihnen drohenden Gefahren aufklären, die sich bei der Nutzung neuer Technologien ergeben. Wir müssen den Kindern helfen, Fälle von möglichem Kindesmissbrauch, Belästigung, Gewalt oder andere Gefahren sowie die Formen, die diese annehmen, zu erkennen, und müssen den Kindern zeigen, wie sie sich schützen können. Das neue Programm „Sichereres Internet“ der Europäischen Kommission sieht vor, 55 Millionen Euro für den Kampf gegen solche Verhaltensweisen im Internet bereitzustellen, die für Kinder und Jugendliche schädlich sind. Damit sollen ein sicheres Internet-Umfeld geschaffen und Mittel und Wege zur Verbrechensverhütung gefördert werden. Es umfasst Pläne zum Aufbau einer gemeinsamen Datenbank und zum Austausch von empfehlenswerten Verfahren auf internationaler Ebene.
Roger Knapman und Thomas Wise (NI), schriftlich. − Missbrauch und Ausbeutung von Kindern über das Internet, über Mobiltelefone und andere Technologien ist abscheulich und unannehmbar, allerdings müssen Maßnahmen zu ihrem Schutz – und zur Bestrafung derjenigen, die ihnen Schaden zufügen bzw. dies versuchen – auf nationaler Ebene und auf der Basis von Zusammenarbeit zwischen nationalen Regierungen ergriffen werden. Wir sind wie immer der Meinung, dass ein Vorgehen auf EU-Ebene nicht die Antwort ist.
Eija-Riitta Korhola (PPE-DE), schriftlich. − (FI) Ich habe für den Bericht von Frau Angelilli gestimmt, denn unsere Pflicht zum Schutz unschuldiger Seelen, also der Kinder, gehört zu den wesentlichsten und beständigsten Bausteinen im Fundament der europäischen Werte. Die Rechte von Kindern und ihr Schutz bilden den Kern der menschlichen Werte. Vom Internet gehen zahlreiche Bedrohungen aus, gegen die Kinder effektiver geschützt werden müssen, als dies heute der Fall ist. In diesem Bereich sind Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene gerechtfertigt. Wir müssen uns immer gegenseitig an den „Mühlstein“ und die „Tiefe des Meeres“ erinnern.
Außerdem müssen wir uns unserer eigenen Verantwortung als Eltern bewusst sein. Ich habe alle Änderungsanträge unterstützt, in denen die Bedeutung von Informationen und Schulungen für Eltern, Lehrer und andere Personen betont wurde, die Umgang mit Kindern haben. Es ist sehr wichtig, Eltern auf diese Weise aufzuklären und so die verantwortungsvolle Nutzung von Kommunikationstechnologien zu fördern.
Daneben ist der Änderungsantrag 23 wichtig, in dem es auch um die Probleme des „Grooming“ und der elektronischen Belästigung sowie verschiedene Formen von gewalttätigen Inhalten geht. Die Vorschläge im Änderungsantrag 26 zur Einführung verschiedener technischer Werkzeuge und zur Bekräftigung der Verantwortung von Dienstanbietern sind nur recht und billig.
Carl Lang und Fernand Le Rachinel (NI), schriftlich. – (FR) Die sexuelle Ausbeutung von Kindern für kommerzielle Zwecke im Online-Umfeld stellt nach Angaben von Internet Watch Foundation, einer englischen Organisation, die Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie-Bildern bekämpft, einen expandierenden Sektor dar, der risikoarm und äußerst lukrativ ist. Der Verkauf dieser Bilder im Internet stellt in der Tat einen Milliarden Euro schweren widerlichen Handel dar.
Wir können den Ansatz der Kommission und unserer Kollegin nur gutheißen, die derartigen Aktivitäten insbesondere dadurch einen Riegel vorschieben wollen, dass ein Mechanismus zur Sperrung von Zahlungen eingeführt wird, die beim Kauf von Kinderpornographie-Bildern im Internet per Kreditkarte oder elektronisch geleistet werden.
Leider besteht heute bei allen Mechanismen, die für den nationalen und europäischen Schutz entwickelt werden, eine gravierende technische Einschränkung. Die Mehrzahl der kommerziellen Server für diese Bilder befindet sich nämlich nicht in Europa, sondern in den USA, in Russland und in Asien. Ihre verbotenen Inhalte können also leicht in einem Land hochgeladen und in einem anderen betrachtet werden. Daran ist zu erkennen, dass wirkungsvolle Maßnahmen gegen die Entwicklung der Internet-Pädophilie zwar sehr notwendig, aber auch schwierig sind.
Kartika Tamara Liotard (GUE/NGL), schriftlich. − Wir begrüßen den Bericht, mit dem ein sichereres Online-Umfeld für Kinder geschaffen werden soll. Wir haben die Pflicht, unsere Kinder vor gefährlichem Material mit Kinderpornographie und Gewaltdarstellung zu schützen. Doch sollte dieser Bericht nicht als Vorwand für die Harmonisierung des Strafrechts in der EU benutzt werden. Zunächst brauchen wir eine bessere Koordinierung zwischen den einzelstaatlichen Rechtssystemen.
David Martin (PSE), schriftlich. − Ich unterstütze voll und ganz, dass ein Betrag von 55 Millionen Euro angefordert wird, um einen besseren Schutz von Kindern, von denen viele mindestens drei Stunden am Tag im Internet verbringen, vor unsicheren Inhalten sicherzustellen. Ich trete dafür ein, die Eltern und Sorgeberechtigten durch Informationspakete besser über die Gefahren des Internets zu unterrichten.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − (DE) Im Internet gibt es keine Kontrollen, Kinder und Jugendliche sind sich aber der Gefahren, die dort auf sie lauern, nur selten bewusst. Es ist erschreckend, wenn laut einer britischen Studie bereits drei von vier Kindern im Web versehentlich auf Fotos mit pornografischen oder gewalttätigen Inhalten gestoßen sind. Wir müssen unseren Nachwuchs davor schützen, aber auch vor teurer Internetabzocke, vor so genanntem „Cyberbulling“ und „Cybergrooming“.
Gerade Letzteres ist wichtig, damit das Internet dank seiner Anonymität nicht länger ein Paradies für pädophile Straftäter ist. Gelingen wird uns dies nur durch eine Kombination mehrerer Maßnahmen, auch Internetcafés dürfen nicht vergessen werden. Der vorliegende Bericht ist meiner Meinung nach ein Schritt in die richtige Richtung, wenn auch nicht ausreichend. Deshalb habe ich für ihn gestimmt.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Die Sicherheit der Kinder in Bezug auf Online-Kommunikationssysteme hat grundlegende Bedeutung angesichts der Tatsache, dass mit der Verbreitung neuer Technologien und der wachsenden Computer-Kompetenz Kinder zunehmend den Gefahren illegaler Inhalte und schädlicher Verhaltensweisen wie Belästigung, Kinderpornographie, Online-Anfreundung mit der Absicht sexuellen Missbrauchs, Cyber-Schikanierung und Anstiftung zur Selbstverstümmelung, zu Anorexie und zum Selbstmord ausgesetzt sind.
Die zu ergreifenden Maßnahmen müssen Kinder, Familien und Schulen sowie alle anderen Akteure einbeziehen. Erforderlich sind gemeinsame Bemühungen um mehr Wissen und mehr Vorbeugung, um das Bewusstsein der Kinder zu schärfen. Bei Eltern und Schullehrern müssen darum erhebliche Anstrengungen unternommen werden, um ihnen die Computer-Kompetenz zu vermitteln, damit die technologische Generationskluft nicht immer größer wird. Maßnahmen wie Aufklärung, Entwicklung neuer technischer Werkzeuge und Austausch empfehlenswerter Verfahren müssen gefördert werden.
Diese Vorschläge gelten auch für Portugal, wo die Regierung Kindern ab 6 Jahren den Magalhães-Computer bereitstellt. Ich wüsste gern, ob all die Besorgnisse, die in dem Bericht zum Ausdruck gebracht werden, beim Handeln der portugiesischen Regierung Berücksichtigung finden.
Frédérique Ries (ALDE), schriftlich. – (FR) Das Internet ist ein integraler Bestandteil des täglichen Lebens unserer Kinder. Mit zunehmendem Alter nutzen sie das Internet mehr. Ab 11 Jahren surfen die Jugendlichen täglich im Internet, und mit 15 sind sie mehrmals am Tag online und kommunizieren über das Netz.
Dennoch ist die Nutzung dieses großartigen Werkzeugs, das ein Tor zum Wissen und ein Sprungbrett zur lernenden Gesellschaft ist, nicht ohne Risiken.
Zahllose Kinder sind so unabsichtlich schädlichen Bildern und Inhalten ausgesetzt, wie kommerziellem Betrug, Belästigung, Pornographie und Anstiftung zu Rassismus und Selbstmord.
Diese Missbrauchsfälle lassen sich vor allem auf das Fehlen adäquater internationaler Regelungen und Zusammenarbeit zurückführen.
Das europäische Programm „Sichereres Internet“ mit einem Budget von 55 Millionen Euro hat zum Ziel, das Bewusstsein für die Gefahren des Internets zu verbessern, und zwar nicht nur bei den Kindern, sondern auch bei ihren Eltern und Lehrern. Außerdem will es die Entwicklung von Filtersystemen fördern und zur Kennzeichnung von Websites ermutigen, die als sicher für Kinder angesehen werden.
Darum habe ich natürlich für den Bericht der italienischen Abgeordneten Roberta Angelilli gestimmt, der die Nutzung des Internets in einem sicheren Umfeld befürwortet und damit den vollen Schutz der körperlichen und moralischen Unversehrtheit der Kinder gewährleistet.
Luca Romagnoli (NI), schriftlich. – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin für den Bericht der Kollegin Angelilli über den Schutz von Kindern bei der Nutzung des Internets und anderer Kommunikationstechnologien. Durch die massive Ausbreitung neuer Technologien, die immer leichter verfügbar sind, werden Kinder immer mehr den Gefahren illegaler Inhalte ausgesetzt, wie Belästigung, Kinderpornographie, Schikanierung, Anstiftung zu Anorexie und so weiter. Zur Verhütung und Bekämpfung von solchem Missbrauch sind deshalb gemeinsame Maßnahmen notwendig. Ich unterstütze diesen Bericht entschieden, weil er ein Thema ins Blickfeld rückt, dem von den Gemeinschaftsorganen oft zu wenig Beachtung geschenkt wird. Schlussendlich heiße ich den Vorschlag gut, eine europäische Bilddatenbank zur Kinderpornographie aufzubauen, die mit den den Polizeikräften zugänglichen Meldestellen in Echtzeit verbunden ist, so dass diese über die bestmöglichen Instrumente zur Bekämpfung solcher anomalen Verhaltensweisen verfügen.
Liam Aylward (UEN), schriftlich. − Diese Richtlinie schlägt neue Maßnahmen zur Förderung von umweltbewusstem Fahren vor. Die Verpflichtung zu einer 18-prozentigen Senkung der Treibhausgasemissionen stellt für Irland eine enorme Herausforderung dar. Was den Verkehr betrifft, so müssen wir uns bei der Senkung auf diesen Sektor konzentrieren und die Öffentlichkeit stärker sensibilisieren.
Mit diesem Vorschlag der EU wird die Entwicklung einer neuen Methodik zur Berechnung der Kosten des Energieverbrauchs und der Emissionen von Fahrzeugen angestrebt, die die Menschen zum Kauf von energieeffizienten Autos veranlassen soll. Die Methodik gilt für alle Straßenfahrzeuge mit Ausnahme von Einsatz- und Rettungs- sowie Militärfahrzeugen.
Wir unterstützen die Einführung eines integrierten Konzepts, an dem sich die Fahrzeughersteller, Treibstofflieferanten, Reparaturbetriebe, Kunden, Fahrer und die Behörden beteiligen. Die Initiative zur Ankurbelung des Marktes für energieeffizientere Autos zu wettbewerbsfähigen Preisen bedeutet für irische Bürger eine Möglichkeit zur Emissionsminderung wie auch wirtschaftliche Vorteile. Das wirkt sich auf allen Ebenen günstig aus: bei den privaten Kosten und zusätzlich bei den volkswirtschaftlichen Kosten. Geringerer Kraftstoffverbrauch bedeutet, dass weniger Kraftstoff importiert werden muss. Die Initiative wird die Entwicklung der Technik für energieeffiziente Fahrzeuge weltweit voranbringen, und das ist ein äußerst positiver Schritt.
Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Die umfassende Markteinführung von Technologien mit besserer Leistung wird häufig durch hohe Anschaffungskosten und deshalb unzureichende Kundennachfrage erschwert. Daher sind Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene erforderlich, um die für die Herstellung von energieeffizienteren und schadstoffärmeren Fahrzeugen nötigen Investitionen anzuregen, nicht zuletzt, weil auf lange Sicht die Kosten dieser Art von Alternative geringer sind.
Ich stimme dem Ziel dieser Richtlinie zu, nämlich die Markteinführung von sauberen und energieeffizienten Fahrzeugen zu fördern und auf diese Weise durch Senkung des Kraftstoffverbrauchs zur Energieeffizienz im Verkehr, durch Verringerung der CO2-Emissionen zum Klimaschutz und durch Verringerung der Schadstoffemissionen zur Verbesserung der Luftqualität beizutragen.
Das Europäische Parlament muss ein Beispiel geben, indem es Nachhaltigkeitskriterien insbesondere im öffentlichen Beschaffungswesen beschließt.
Ich unterstütze den über diesen Bericht erzielten Kompromiss. Er ist flexibler und weniger bürokratisch als der von der Kommission und dem Berichterstatter vorgelegte ursprüngliche Vorschlag. Vor allem stimme ich dem Kompromiss zu, weil er das Subsidiaritätsprinzip achtet und die lokalen Behörden weniger stark belastet.
Konstantinos Droutsas (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Technisch gesehen ist die Förderung „sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge“ eine wesentliche Umweltschutzmaßnahme, da Emissionen von herkömmlichen Fahrzeugen zum Klimawandel und zur Luftverschmutzung in Innenstädten beitragen, mit gravierenden Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit.
Trotz Demonstrationen von Arbeitern, die Maßnahmen gegen diese gravierenden Probleme forderten, ist die Automobilindustrie im Rahmen des Wettbewerbs nicht bereit, „saubere Fahrzeuge“ herzustellen, sofern ihr nicht vorher größere Rentabilität garantiert wird, und fordert, dass die Kosten für Forschung und Entwicklung von sauberen Fahrzeugen zusammen mit ihren höheren Gewinnen von der öffentlichen Hand finanziert werden.
Genau dies tut nun die vorgeschlagene Richtlinie, indem sie fordert, dass die über die gesamte Lebensdauer des Fahrzeugs anfallenden Kosten des Energieverbrauchs, der CO2-Emissionen und der Schadstoffemissionen als Kriterien bei der öffentlichen Beschaffung von Fahrzeugen berücksichtigt werden. Damit verwendet sie in unverschämter Weise öffentliche Gelder, um die Herstellung von saubereren Fahrzeugen durch die Automobilindustrie zu subventionieren.
Die Arbeiter kämpfen für öffentliche Verkehrsunternehmen, die mit hochwertigen umweltfreundlichen Dienstleistungen ihre Bedürfnisse befriedigen. Sie sind gegen jede Form von Regulierung, die zur Bereicherung der Automobilindustrie dient, die mit ihrer auf Gewinnsteigerung ausgerichteten verantwortungslosen sozialen und ökologischen Haltung zum Klimawandel, zum übermäßigen Verbrauch von Energieressourcen und zur Luftverschmutzung beiträgt.
Edite Estrela (PSE), schriftlich. – (PT) Ich habe für den Bericht von Dan Jørgensen über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge gestimmt, weil die Industrie nach meiner Auffassung veranlasst werden muss, in die Entwicklung von Fahrzeugen mit niedrigem Energieverbrauch und geringen Treibhausgasemissionen zu investieren.
Behörden müssen dazu beitragen, diesen Markt anzukurbeln und den Beitrag des Verkehrssektors zur EU-Politik in den Bereichen Umwelt, Klima und Energie zu verbessern, indem sie beim Kauf von Straßenfahrzeugen Energie und Umweltbelastungen berücksichtigen.
Genowefa Grabowska (PSE), schriftlich. − (PL) Umweltfreundliche, sparsame Fahrzeuge im öffentlichen Sektor sind ein offensichtlicher Vorteil. Sie stellen für unsere Städte und die Umwelt eine Notwendigkeit dar. Wir sollten auch daran denken, die Nutzung „sauberer“ Fahrzeuge in unsere Aktivitäten in Zusammenhang mit dem Klimapaket aufzunehmen. Als Mitglied des Ausschusses für Umweltfragen unterstütze ich deshalb die Mehrzahl der vom Berichterstatter vorgeschlagenen Maßnahmen (und insbesondere die technischen und organisatorischen Maßnahmen), die zur Erreichung des grundlegenden Ziels beitragen werden, nämlich die Umweltverschmutzung zu verringern, indem in umweltfreundliche Technologien mit geringeren CO2-Emissionen investiert wird. Zu den in Frage stehenden Fahrzeugen zählen vor allem Servicefahrzeuge (spezielle Lastkraftwagen und Busse für technische Unterstützung und Unterhaltung der Infrastruktur, Straßenreinigungsfahrzeuge usw.).
Doch der Vorschlag, bei öffentlichen Ausschreibungen für die Beschaffung von Fahrzeugen für öffentliche Dienstleistungen obligatorische Kriterien für CO2-Emissionen einzuführen, erscheint mir ziemlich fragwürdig. Aus meiner Sicht wäre es, wenigstens in der Anfangsphase der neuen Verordnung, vorzuziehen, den Beschaffungsstellen in den einzelnen Mitgliedstaaten (bei denen es sich überwiegend um lokale Behörden handelt) das Recht einzuräumen, bei der Beschaffung von Fahrzeugflotten ihre eigenen Umweltkriterien festzulegen. Ich teile die Auffassung, dass die öffentliche Beschaffung als ein überaus wichtiger Teil des europäischen Marktes ein Mittel zur Förderung umweltfreundlicher Fahrzeuge bleiben sollte, aber das sollte nicht schematisch geschehen.
Jörg Leichtfried (PSE), schriftlich. − (DE) Ich stimme für die Förderung umweltfreundlicher und energieeffizienter Fahrzeuge in öffentlichen Ausschreibungen.
Es ist zu begrüßen, dass Behörden und gewisse Unternehmen bei der Beschaffung von Straßenfahrzeugen nicht nur den Beschaffungspreis, sondern auch die über die gesamte Lebensdauer anfallenden Energie- und Umweltauswirkungen berücksichtigen müssen – und zwar inklusive Energieverbrauch, CO2-Emissionen und weiteren Schadstoffemissionen.
Seán Ó Neachtain (UEN), schriftlich. − Wir befinden uns inmitten der Finanzmarktkrise, und da neigen wir Politiker dazu, allein das aktuelle Problem im Blick zu haben und die Ziele und anderen Initiativen der Europäischen Union zu vergessen oder außer Acht zu lassen. Daher begrüße ich diesen Bericht, der betont, dass Fortschritte bei sauberen und effizienten Fahrzeugen unbedingt nötig sind.
Der wichtigste Aspekt dieses Berichts ist meiner Ansicht nach, dass er sich nicht nur auf die Fahrzeuge selbst und den privaten Verkehr konzentriert, sondern sich auch mit der Unterstützung und Förderung des öffentlichen Sektors beschäftigt. Es ist angebracht, dass der öffentliche Sektor den Menschen in Europa durch die Förderung von sauberen Fahrzeugen ein Beispiel gibt.
Es ist lobenswert, dass der Berichterstatter eine Verbindung zwischen dem öffentlichen Beschaffungswesen und der Förderung von sauberen, effizienten Fahrzeugen herzustellen sucht, und ich hoffe, dass dies zu mehr Investitionen und Forschung bei Fahrzeugen mit geringen CO2-Emissionen führen wird.
Rovana Plumb (PSE), schriftlich. − (RO) Diese Richtlinie führt eine harmonisierte Methodik für die Beschaffung sauberer und energieeffizienter Fahrzeuge für einen nachhaltigen öffentlichen Verkehrsdienst ein. Sie wird auch dazu beitragen, die im Rahmen der Strategie von Lissabon festgelegten Prioritäten umzusetzen.
Es wird ausdrücklich gefordert, dass bei der Beschaffung von Straßenfahrzeugen durch Behörden und durch Unternehmen, die aufgrund eines mit einer Behörde geschlossenen Vertrags Verkehrsdienste erbringen, sowie bei Anschaffungen von Straßenfahrzeugen für öffentliche Personenverkehrsdienste der Energieverbrauch und die Kohlendioxid- und Schadstoffemissionen berücksichtigt werden.
Der größte wirtschaftliche Nutzen würde erzielt, wenn bei allen Beschaffungsentscheidungen die externen Kosten als Vergabekriterien einbezogen werden müssten. Die Fahrzeugeigentümer würden dann direkt von den langfristigen Energieeinsparungen profitieren, die den möglicherweise höheren Preis des Fahrzeugs deutlich übersteigen würden.
Die durch diese Initiative unterstützte Förderung von sauberen, energieeffizienten Fahrzeugen durch öffentliche Beschaffung für öffentliche Personenverkehrsdienste wird die Entwicklung dieser Technologien auf dem Markt beschleunigen und zur Einsparung von Energie sowie zum Schutz der Umwelt und der Volksgesundheit beitragen.
Silvia-Adriana Ţicău (PSE), schriftlich. − (RO) Ich habe für den Jørgensen-Bericht zur Förderung des Einsatzes umweltfreundlicher Fahrzeuge für den öffentlichen Verkehr gestimmt. Der von der Kommission im Jahr 2005 vorgelegte ursprüngliche Vorschlag wurde vom Parlament abgelehnt, weil er mit sehr viel Bürokratie verbunden war, ohne jedoch das Ausmaß der Verschmutzung zu reduzieren. Der alte Vorschlag forderte, dass 25 % der Kraftfahrzeuge umweltfreundlich sein sollten. Der neue Vorschlag bezieht sich nur auf Kraftfahrzeuge, die für den öffentlichen Verkehr vorgesehen sind, und die für die Erbringung dieser Dienste zuständigen Behörden. Ich glaube, der neue Vorschlag wird dazu beitragen, dass die lokalen Entscheidungsträger ein stärkeres Bewusstsein entwickeln und wirksamere Maßnahmen zum Schutz der Umwelt ergreifen. Auf europäischer Ebene werden die Kosten, die durch Verkehrsstaus in großen Ballungsräumen verursacht werden, auf 1 % des europäischen BIP geschätzt.
Die Verschmutzung in Großstädten kann auch durch die Förderung des öffentlichen Verkehrs reduziert werden, insbesondere durch ein sauberes öffentliches Verkehrssystem. Neben der Förderung von U-Bahnen, Straßenbahnen, Oberleitungsbussen und Regionalzügen bzw. des Schiffsverkehrs kann die Verschmutzung in den großen europäischen Städten auch durch die Einführung umweltfreundlicher Busse reduziert werden. Die neue Richtlinie führt für lokale Behörden die Verpflichtung ein, die über die gesamte Lebensdauer anfallenden Kosten der Nutzung eines Busses oder Minibusses zu berechnen und zu berücksichtigen. Ich möchte den lokalen Behörden in Prag dazu gratulieren, dass sie mit staatlichen Beihilfen eine Flotte umweltfreundlicher Busse angeschafft und uns dadurch ein nachahmenswertes Beispiel gegeben haben.
Liam Aylward (UEN), schriftlich. − In dieser Richtlinie geht es um Verordnungen über Zulassungen von Arzneimitteln. Wir begrüßen die Initiative der EU zur Vereinfachung und Harmonisierung der derzeitigen Verordnungen. Damit wird Zeit und Geld gespart, und dies wird sowohl die Hersteller als auch die Verbraucher in Irland freuen.
Die vorgeschlagenen Überarbeitungen werden für den irischen Arzneimittelmarkt von Vorteil sein, der in Europa eine starke Position inne hat. Wir sind glücklich, dass in dieser Branche 13 der 15 besten Unternehmen der Welt derzeit in Irland tätig sind. Es gibt in Irland heute mehr als 140 medizintechnische Unternehmen, die 26 000 Arbeitsplätze bieten. Überdies hat der jährliche Export von medizinischen Geräten einen Umfang von etwa 6,2 Milliarden Euro, das entspricht 10 % der gesamten Exporte Irlands.
Wir unterstützen die Schaffung von gleichen Kriterien für Bewertung, Genehmigung und Verwaltung von Arzneimitteln, bei denen beispielsweise bei Herstellungsverfahren, Produktkennzeichnungen oder Beipackzetteln Änderungen vorgenommen werden. Außerdem erkennen wir die Notwendigkeit einer weiteren Harmonisierung der nationalen Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der europäischen Verordnungen an, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und das Regelungssystem für Änderungen zu vereinfachen, zum Beispiel durch die Möglichkeit eines einzigen Antrags für eine oder mehrere identische Änderungen. Wir stimmen der Revision der Kontrolle der Kommission über „Listen von Stoffen“, „Wartezeiten“ und „Grundsätze und Leitlinien“ zu.
Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Die derzeitige Art der Verwaltung von Änderungen erweist sich zunehmend als ineffizient und ist weder für die Behörden noch für die Pharmaindustrie insgesamt befriedigend.
Ein und dieselbe Änderung, die im Wege rein nationaler Verfahren zugelassene Erzeugnisse in verschiedenen Mitgliedstaaten betrifft, wird hinsichtlich der einzureichenden Unterlagen und des Bewertungsverfahrens unterschiedlich behandelt. Dieser Zustand führt auf verschiedenen Gebieten zu Problemen: Volksgesundheit, Binnenmarkt, rechtliche und praktische Anwendungen.
Der Bericht schlägt bestimmte Verbesserungen vor. Aus Gründen der Harmonisierung und der Vereinfachung ist es wichtig, dass Änderungen bei Arzneimittelzulassungen unabhängig vom ursprünglichen Registrierungsverfahren denselben Vorschriften unterliegen. Dies kommt allen zugute, den Patienten, den Behörden und den Pharmaunternehmen.
Ich stimme den im Kompromiss-Standpunkt vorgeschlagenen Änderungsanträgen zu, weil sie die Notwendigkeit der Vereinfachung und Abstimmung von Verwaltungsverfahren betonen, die Einreichung eines einzigen Antrags für eine oder mehrere identische Änderungen ermöglichen und die Notwendigkeit der Anwendung des Subsidiaritätsprinzips unterstreichen.
Edite Estrela (PSE), schriftlich. – (PT) Ich habe für den Bericht von Françoise Grossetête über Änderungen der Bedingungen für Zulassungen von Arzneimitteln gestimmt, weil ich ein einziges Registrierungsverfahren für den Verkauf von Arzneimitteln auf dem Gemeinschaftsmarkt befürworte, da dies Sicherheit für europäische Bürger gewährleistet.
Hervorheben möchte ich insbesondere den Vorschlag der Sozialistischen Fraktion im Europäischen Parlament zur Geltung des Subsidiaritätsprinzips bei Anwendung des europäischen Variationen-Systems auf Arzneimittel, die ausschließlich auf dem nationalen Markt verkauft werden, um dadurch kleine und mittlere Unternehmen zu schützen, die Arzneimittel auf Pflanzenbasis und homöopathische Mittel herstellen.
Bernard Wojciechowski (IND/DEM), schriftlich. − (PL) Angesichts fehlender Harmonisierung auf Gemeinschaftsebene fallen Änderungen rein einzelstaatlicher Zulassungen unter nationale Rechtsvorschriften. In einigen Mitgliedstaaten sind die Vorschriften für nationale Zulassungen analog denen für die Änderungen von Zulassungen. In der Mehrzahl der Länder gibt es jedoch keine derartige Koordination, das heißt, es bestehen legislative Diskrepanzen zwischen den Mitgliedstaaten.
Dieser Zustand hat nachteilige Auswirkungen, was Volksgesundheit, Verwaltungsaufwand und das allgemeine Funktionieren des Binnenmarkts für Arzneimittel betrifft.
Für alle Arzneimittel müssen unabhängig von den Zulassungskriterien die gleichen Bewertungskriterien und die gleichen Verwaltungsmaßnahmen gelten, wenn ihre Zulassung sich unterscheidet.
Brian Crowley (UEN), schriftlich. − Im Mittelpunkt dieses Berichts steht die wichtige Frage des Verbraucherschutzes. Offensichtlich besteht Nachfrage nach Teilzeitnutzungsrechten und ähnlichen Produkten, und wir können seriöse Unternehmen nicht daran hindern, auf diese Nachfrage zu reagieren. Ich denke, niemand will unterstellen, dass alle in diesem Bereich tätigen Unternehmen mit missbräuchlichen Praktiken oder Ausbeutung zu tun haben. Trotzdem ist uns klar, dass es Unternehmen gibt, die europäische Verbraucher skrupellos ausnutzen, und dass europäischen Verbrauchern Nachteile entstehen, wenn sie mit schlecht geführten Unternehmen zu tun haben, die infolge unzureichender Regulierung auf diesem Gebiet ungeschoren davonkommen. Etlichen irischen Urlaubern sind beträchtliche finanzielle und rechtliche Schwierigkeiten aufgrund von Vereinbarungen entstanden, die sie mit einem schlecht geführten Teilzeitnutzungsrechte-Unternehmen auf dem europäischen Kontinent abgeschlossen haben.
Die neue Richtlinie enthält einige wesentliche Verbraucherschutzklauseln in Bereichen wie Werbung und Verträge. Ich begrüße insbesondere die Bestimmung zum Widerrufsrecht, also die Überdenkungsfrist, die Verbrauchern, die von einem cleveren Werbegespräch beeindruckt oder im Urlaub sind, Zeit für nüchterne Überlegungen gibt, so dass sie sich sicher sind, dass sie die mittel- und langfristigen Folgen eines Vertrages über ein Teilzeitnutzungsrecht akzeptieren.
Konstantinos Droutsas (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Aus dem Recht von Arbeitnehmern auf Arbeitsruhe und Urlaub ist eine Ware zur Bereicherung des Kapitals geworden. Der Zweck von Teilzeitnutzungsrechten und den in diesem Rahmen geförderten neuen Produkten ist es, ständige Kürzungen bei Urlaubsansprüchen, schrumpfende Einkommen und das Streben von Arbeitnehmern nach langfristig billigerem Urlaub auszunutzen und so einen Umsatz von mehr als 11 Milliarden Euro zu erzeugen.
Die raffinierten und aggressiven Methoden, mit denen Unternehmen, die oft Briefkastenfirmen sind, Käufer überreden und überlisten, reichen im besten Fall vom Kleingedruckten in Verträgen bis hin zu irreführender Werbung, lästigen Präsentationen, Versprechen von Geschenken und so weiter und enden fast immer mit der sofortigen Unterzeichnung verbindlicher Dokumente unter Druck.
Verbraucherorganisationen erhalten zahllose Beschwerden über Betrug, überhöhte Instandhaltungskosten, angegliederte Kreditkarten, enorme Preiseinbußen beim Wiederverkauf aufgrund von Vermarktungskosten und so weiter.
Die Einbeziehung anderer Produkte, wie Urlaub auf Schiffen oder in Clubs oder Wohnwagen, in die Teilzeitnutzungsrechte-Richtlinie garantiert rechtliche Absicherung und neue Gewinnquellen für das Kapital.
Die Überdenkungsfrist, die auf 10 Tage begrenzt und mit einer Strafe in Höhe von 3 % des Gesamtbetrages belegt ist, löst das Problem nicht. Im Gegenteil, die EU schiebt die Last der Verantwortung auf die Arbeitnehmer ab, wie sie es bei allen Verbraucherprodukten tut.
Edite Estrela (PSE), schriftlich. – (PT) Ich habe für den Manders-Bericht über den Schutz der Verbraucher im Hinblick auf Teilzeitnutzungsrechte gestimmt, weil der zu diesem Thema mit dem Rat erzielte Kompromiss einen besseren Schutz der Rechte und Interessen der europäischen Verbraucher bietet.
Ich denke, eine bessere Regulierung der Branche nützt nicht nur den Verbrauchern, sondern auch dem europäischen Tourismus.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Dieser Bericht präsentiert eine Reihe von Vorschlägen, die wir angesichts der Notwendigkeit, das Recht der Verbraucher auf Information über Urlaubsprodukte zu stärken, im Großen und Ganzen akzeptieren. Es wird festgelegt, dass Gewerbetreibende verpflichtet sind, eine Reihe wichtiger Informationen zur Verfügung zu stellen, damit die Verbraucher fundiertere Entscheidungen über den Abschluss von Verträgen treffen können.
Außerdem wird die Frist verlängert, während der die Verbraucher Verträge kostenfrei widerrufen können, insbesondere, wenn ihnen die notwendigen Informationen nicht zur Verfügung gestellt wurden. Missbrauch und wiederholte Fälle von Betrug müssen unbedingt verhindert werden. Wir hoffen, dass das Verbot von Anzahlungen von Beträgen während der Widerrufsfrist sowie die Auflage von gestaffelten Zahlungen beim Verkauf von langfristigen Urlaubsprodukten einen positiven Beitrag leisten werden.
David Martin (PSE), schriftlich. − Ich unterstütze den Bericht über die Verbesserung des Verbraucherschutzes in diesem Bereich voll und ganz. Da britische Verbraucher ein Drittel aller europäischen Eigentümer von Teilzeitnutzungsrechten stellen, ist dies eine Rechtsvorschrift, die auf die Sorgen der britischen Verbraucher eingeht. Ich bin uneingeschränkt dafür, dass Gewerbetreibende im Teilzeitnutzungsrechtesektor die Überdenkungsfrist für Käufer verlängern müssen und außerdem verpflichtet werden, vor Unterzeichnung des Vertrages umfassende Angaben zum Kauf zur Verfügung zu stellen.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Viele Verbraucherbeschwerden bestätigen die gravierenden Probleme, die bei Teilzeitnutzungsrechten auftreten und das Gleichgewicht auf dem Markt stören. Die Marktentwicklung in Bezug auf die Nachfrage und die bedeutende Entwicklung neuer Produkte, die auf ähnliche Weise vermarktet werden, haben zu wesentlichen Problemen für Verbraucher und Unternehmen geführt.
Der heute zur Abstimmung gestellte Text ändert praktisch die Definitionen und den Anwendungsbereich der Richtlinie, so dass neue Urlaubsprodukte mit erfasst werden. Außerdem werden die Bestimmungen klarer formuliert und aktualisiert, in denen es um die Vorgaben bezüglich des Inhalts und der Sprache der Informationen und der Verträge geht, die die Verbraucher erhalten.
Die kommerziellen Tätigkeiten, auf die sich die Richtlinie auswirkt, sind für die europäische Tourismusbranche, einschließlich des portugiesischen Sektors, und im Besonderen für die Reiseveranstalter und Verbraucher von grundlegender Bedeutung. Der Grundgedanke ist daher, die Position des Verbrauchers bei Verhandlungen für den Erwerb von Nutzungsrechten zu stärken. Dadurch können die auf dem Markt bestehenden Unsicherheiten besser bekämpft und ein stabileres und transparenteres Umfeld geschaffen werden, so dass die Verbraucher umfassender und besser informiert werden.
Alessandro Battilocchio (PSE), schriftlich. – (IT) Ich habe für den Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zum Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Australien über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records – PNR) aus der Europäischen Union und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an die australische Zollbehörde gestimmt. Ich war kürzlich in Australien und habe dort bei Gesprächen mit Regierungsvertretern die Erkenntnis gewonnen, dass dieses Votum einen wichtigen Schritt darstellen und die bereits bestehende Zusammenarbeit zwischen Europa und Australien auf dem Gebiet der Sicherheit des Personen- und Güterverkehrs stärken würde.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Auch wenn sie einen Schritt zurück darstellt, kommt der Stellungnahme des Europäischen Parlaments das Verdienst zu, dass sie auf die – unter dem Vorwand der „Bekämpfung des Terrorismus“ geschlossenen – inakzeptablen Abkommen zwischen der EU und Drittstaaten über die Verarbeitung und Übermittlung von in den Fluggastdatensätzen (PNR) von Fluggesellschaften enthaltenen Daten aufmerksam macht.
Neben anderen wichtigen Aspekten wird in dem Vorschlag
- das häufige Fehlen jeglicher parlamentarischer Kontrolle über die Verhandlungsführung und Billigung dieser Abkommen angeprangert, wobei eine Zustimmung der nationalen Parlamente nur in sieben Mitgliedstaaten erforderlich ist;
- darauf hingewiesen, dass das Abkommen den internationalen Datenschutzgesetzen möglicherweise nicht entspricht;
- die Menge der geforderten Daten bedauert, die der in dem Abkommen mit den Vereinigten Staaten entspricht und in der neben Hotel- und Fahrzeugreservierungen auch Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Privat- und Geschäftsanschriften, Ernährungsvorlieben, Kreditkartennummern, personenbezogene Daten über rassische oder ethnische Abstammung, politische Ansichten, religiöse oder philosophische Überzeugungen und Gewerkschaftsmitgliedschaften sowie andere Angaben über Gesundheit oder sexuelle Aktivität enthalten sind.
Dies ist ein weiterer inakzeptabler Zustand, der eine Folge des derzeitigen Sicherheitstrends ist, der die Rechte, Freiheiten und Garantien von Bürgern gefährdet.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − (DE) Wenn man sich die Situation der Passagierdaten-Abkommen mit den USA ansieht, zeichnet sich hier im Namen der Terrorbekämpfung eine bedenkliche Entwicklung ab. Aufgrund dieses Abkommens werden personenbezogene Daten der Flugpassagiere wie Telefonnummern, E-Mail usw. übermittelt und jahrelang gespeichert. Der Datenschutz ist dabei keineswegs gewährleistet. Es darf nicht zu weiteren derartigen Datenschutzverletzungen kommen.
Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Der Bericht offenbart die Scheinheiligkeit des Europäischen Parlaments, was die persönlichen Rechte und demokratischen Freiheiten der Menschen betrifft. Jegliche Kritik seitens des Europäischen Parlaments beschränkt sich auf verfahrenstechnische Fragen und auf die Tatsache, dass europäischen Bürgern nicht der Schutz gewährt wird, den sie angeblich nach den EU-Rechtsvorschriften genießen. Es sind jedoch genau diese Rechtsvorschriften, die massiv gegen alle Formen des Schutzes personenbezogener Daten verstoßen und allgemeine personenbezogene Datensätze und die Erhebung und den Austausch sensibelster personenbezogener Daten zwischen den Unterdrückungsmechanismen der Mitgliedstaaten und sogar den Geheimdiensten dritter Staaten einführen.
Die Tatsache, dass der Bericht nicht wagt, die Aufhebung des Abkommens oder dessen Gegenseitigkeit zu fordern, beweist, dass alle oberflächlichen Proteste dagegen nur dazu dienen, den Schein zu wahren. Wie bei dem ähnlichen, inakzeptablen Abkommen zwischen der EU und den USA verhindern die diskreten Vorbehalte des Europäischen Parlaments nicht, dass die personenbezogenen Daten von EU-Arbeitern jedem Geheimdienst und jedem repressiven Apparat im Rahmen von deren „Antiterrorismus-Zusammenarbeit“ zur Verfügung gestellt werden.
Es zeigt sich wieder einmal, dass das Europäische Parlament und die EU die demokratischen Rechte und die Freiheit des Volkes nicht nur nicht verteidigen, sondern im Gegenteil sie durch ein Netz von reaktionären legislativen Maßnahmen und Abkommen fast bis zum Auslöschen einschränken.
John Attard-Montalto (PSE), schriftlich. − Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen Laval, Rüffert und Luxemburg haben die Notwendigkeit einer Klarstellung gezeigt, dass wirtschaftliche Freiheiten, wie in den Verträgen verankert, so ausgelegt werden müssen, dass sie die Wahrnehmung von in den Mitgliedstaaten und durch Gemeinschaftsrecht anerkannten grundlegenden Sozialrechten nicht beeinträchtigen. Das schließt das Recht ein, Tarifverträge auszuhandeln, abzuschließen und durchzusetzen sowie kollektive Maßnahmen zu ergreifen, und darf die Autonomie der Sozialpartner nicht verletzen, wenn diese grundlegenden Rechte in Verfolgung sozialer Interessen und des Schutzes der Arbeitnehmer ausgeübt werden.
Die Überarbeitung der bestehenden Rechtsvorschriften ist sicherlich nötig. Die Situation könnte dazu führen, dass Arbeitnehmer in Gastländern sich in einen Niedriglohnwettbewerb gezwungen fühlen. Ich möchte mich meinen Kollegen bei ihrer Initiative anschließen, für eine konsequente Umsetzung der Entsenderichtlinie in allen Mitgliedstaaten zu sorgen.
Ich stimme uneingeschränkt zu, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Bekämpfung von Missbrauch ergreifen sollten, vor allem bezüglich der Tätigkeit von Unternehmen, die im Niederlassungsland in Wirklichkeit keine echte und effektive Geschäftstätigkeit entfalten.
Die Schaffung eines Rechtsrahmens für länderübergreifende Tarifvereinbarungen wird sicherlich ein Schritt nach vorn sein und natürlich ein wichtiger dazu.
Philip Bushill-Matthews (PPE-DE), schriftlich. − Die britischen Konservativen treten für das Streikrecht von Arbeitnehmern ein, aber auch für das Recht von Arbeitnehmern, nicht zu streiken, wenn sie es so wollen. Wir unterstützen die EuGH-Urteile und glauben nicht, dass die Rechte von Arbeitnehmern durch sie in Frage gestellt worden sind. Eine Überarbeitung der Entsenderichtlinie ist ebenso wenig erforderlich wie die Ausweitung ihrer Rechtsgrundlage, weil bestimmte Mitgliedstaaten aufgrund der Organisation ihres jeweiligen Arbeitsmarkts Probleme bekommen haben. 1 Million Arbeitnehmer werden jedes Jahr erfolgreich entsandt.
Charlotte Cederschiöld (PPE-DE), schriftlich. − (SV) Ich habe mich bei der heutigen Schlussabstimmung über den Bericht von Jan Andersson über die Herausforderungen für Tarifverträge in der EU (A6-0370/2008) für eine Enthaltung entschieden. Tarifverträge, Gewerkschaftsrechte und das Recht auf Arbeitskampfmaßnahmen sind im Vertrag von Lissabon verankert, dessen Rechtsverbindlichkeit ich wünsche. Der Vertrag umfasst auch das Recht auf Arbeit, das Recht auf Geschäftstätigkeit und das Recht, die EU-Grenzen zu überschreiten. Es können keine Ausnahmen für Gewerkschaftsvertreter gemacht werden, so wie es bei dem Vorschlag der Fall wäre, wenn es darum geht, die grundlegenden EG-Rechtsprinzipien, zum Beispiel das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, zu achten. Es gilt – und muss natürlich gelten – für alle EU-Bürger.
Das EG-Recht und die Verträge sollten ihre stärksten Verfechter im Europäischen Parlament haben. Bei dem vom Parlament eingenommenen Standpunkt zur Rechtsgrundlage besteht die Gefahr, dass er zu einer Bedrohung für die künftige Freizügigkeit wird. Aber ich freue mich sehr, dass das Europäische Parlament einen positiven Standpunkt zum schwedischen Modell und unseren Tarifverträgen einnimmt.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Die von einer Mehrheit im Europäischen Parlament angenommene Entschließung zu den nicht akzeptablen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen Laval, Rüffert und Viking ist völlig unzureichend. Es genügt nicht anzuerkennen, dass die Dienstleistungsfreiheit nicht über den Grundrechten steht, insbesondere dem Recht der Gewerkschaften, Arbeitskampfmaßnahmen zu ergreifen, zumal dies in mehreren Mitgliedstaaten ein verfassungsmäßiges Recht ist.
Obwohl die Entschließung betont, dass wirtschaftliche Freiheiten, wie sie in den Verträgen verankert sind, so ausgelegt werden sollten, dass sie nicht die Wahrnehmung grundlegender Sozialrechte beeinträchtigen, einschließlich des Rechts, Tarifverträge auszuhandeln, abzuschließen und durchzusetzen und kollektive Maßnahmen zu ergreifen, kann in Wahrheit niemand garantieren, dass solche Urteile nicht wieder gefällt werden, solange die vom Gerichtshof herangezogenen Grundsätze in den Europäischen Verträgen bleiben, und sie stehen schließlich auch im Entwurf des Vertrags von Lissabon.
Wir haben darum in Anbetracht der Tatsache, dass der Bericht nicht zum Kern der Sache gelangt und stattdessen darauf besteht, den Entwurf des Vertrags von Lissabon zu unterstützen, obwohl dieser bereits vom irischen Volk abgelehnt worden ist, gegen ihn gestimmt.
Glyn Ford (PSE), schriftlich. − Ich habe den Andersson-Bericht über die Herausforderungen, die einige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs aus jüngster Zeit für Tarifverträge in der Union bedeuten, unterstützt. Die Rechtsgültigkeit der gefällten Urteile bestreite ich nicht, aber ich bestreite, dass sie die Intention von Parlament, Kommission und Rat beim Erlass der Entsenderichtlinie widerspiegeln.
Die Schlussfolgerung ist klar: die Richtlinie muss überarbeitet werden, um ihre Bestimmungen zu ändern, damit unsere ursprüngliche Absicht wiederhergestellt wird. Das muss für die Europäische Kommission Vorrang haben. Es muss dringend in Angriff genommen werden. Wenn diese Kommission den Zustand nicht korrigiert, muss es die nächste Kommission nach den Wahlen zum Europäischen Parlament 2009 tun. Ich zum Beispiel werde nicht für die Bestätigung einer neuen Kommission stimmen, in deren Arbeitsprogramm für die ersten 12 Monate dieses Thema fehlt.
Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Der Bericht von Herrn Andersson behauptet, die Lektionen aus den skandalösen Urteilen des Gerichtshofs in Luxemburg, insbesondere in den Rechtssachen Laval und Viking, gelernt zu haben. Diese Urteile räumen der Dienstleistungsfreiheit und der Niederlassungsfreiheit Vorrang ein gegenüber der Verteidigung der Interessen und Rechte der einheimischen Arbeitskräfte gegen Sozialdumping. Sie unterwerfen die Wahrnehmung von Sozialrechten in einem unannehmbaren Maß einem „Verhältnismäßigkeitsprinzip“, das über rechtmäßige Einschränkungen (öffentliche Ordnung und Gesundheit beispielsweise) weit hinausgeht, die in einzelstaatlichen Gesetzen und Übereinkommen der IAO anerkannt sind.
Sie stellen eine Wiedereinführung der ersten Fassung der Bolkenstein-Richtlinie durch die Hintertür dar, bei der das Recht des Ursprungslandes (Sozialrecht, Arbeitsrecht, Gehälter usw.) für Arbeitskräfte galt, die in einem anderen Mitgliedstaat Dienstleistungen erbringen, ungeachtet der geltenden Gesetzgebung oder Tarifverträge in dem letzteren. Diese Fassung wurde vom europäischen Gesetzgeber verworfen, und es ist untragbar, dass die Richter sich unter dem Vorwand der Gesetzesauslegung selbst als Gesetzesmacher einsetzen können.
Obwohl Herr Andersson teilweise gute Ideen einbringt, ist er den ultraliberalen Prinzipien zu sehr verhaftet, die zu dieser Situation führten, als dass sein Bericht unsere Unterstützung finden könnte. Darum werden wir uns enthalten.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. − (SV) Die Sozialistische Fraktion im Europäischen Parlament und die Parteien rechts der Mitte haben von ganzem Herzen alle Vertragsänderungen der EU unterstützt. Sie haben so dazu beigetragen, den EU-Institutionen, darunter dem Europäischen Gerichtshof, immer mehr Macht über den schwedischen Arbeitsmarkt zu verschaffen. Auf diese Weise ist die EU eine Bedrohung für Arbeitsmarktregelungen geworden, die durch Verhandlungen und fest in der schwedischen Gesellschaft verankerte Gesetzgebung entwickelt wurden.
Der Bericht empfiehlt hauptsächlich Änderungen an der Entsenderichtlinie. Damit kann er eine anhaltende Einmischung des Europäischen Gerichtshofs in das den schwedischen Arbeitsmarkt bestimmende Regelwerk nicht verhindern. Erstens ist das Ergebnis ein Kompromiss zwischen Konservativen und Sozialisten – was zu halbherzigen und widersprüchlichen Formulierungen geführt hat. Zweitens hat das Primärrecht der EU bezüglich des Binnenmarktes (Artikel 49) Vorrang vor den Bestimmungen der Entsenderichtlinie. Der Europäische Gerichtshof kann deshalb immer noch zur selben Schlussfolgerung kommen wie in der Rechtssache Laval.
Der EU dürfen keine Aufgaben übertragen werden, die von den Mitgliedstaaten selbst erledigt werden können, und der Arbeitsmarkt ist wirklich eine Sache, die ihnen obliegen sollte. Die Juniliste empfiehlt darum eine schwedische Befreiung von den EU-Rechtsvorschriften für den Arbeitsmarkt, um zu gewährleisten, dass in Zukunft der schwedische Arbeitsmarkt nicht vom Europäischen Gerichtshof gesteuert werden kann.
Wir haben trotzdem für den Bericht gestimmt, weil seine Zielsetzung, so weit wie möglich zu verhindern, dass der Europäische Gerichtshof in Zukunft in schwedische Tarifverträge eingreift, immer noch gültig ist.
Wir haben auch die Änderungsanträge unterstützt, die mehr einzelstaatliche Selbstbestimmung bei Arbeitsmarktfragen empfehlen, haben aber natürlich gegen die Lobrede des Berichterstatters auf den Vertrag von Lissabon gestimmt.
Małgorzata Handzlik (PPE-DE), schriftlich. − (PL) Ich habe beschlossen, gegen den Bericht von Jan Andersson über die Herausforderungen für Tarifverträge in der Europäischen Union zu stimmen.
Der Berichterstatter kritisiert die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zur Entsenderichtlinie und fordert eine Überarbeitung der Richtlinie.
Ich bin entschieden gegen den Ansatz des Berichterstatters und glaube auch, dass die Forderung nach einer Änderung der Richtlinie ohne die notwendige Analyse auf der Ebene der Mitgliedstaaten, insbesondere in den vom Urteil des Europäischen Gerichtshofs betroffenen Mitgliedstaaten, ein unvernünftiger Schritt ist, der politisch motiviert ist. Insbesondere stellt die vom Berichterstatter verwendete Formulierung einen Angriff auf die Dienstleistungsfreiheit dar, eine der Grundfreiheiten der Europäischen Union, und bedroht die Liberalisierung im Dienstleistungsverkehr, die von der Dienstleistungsrichtlinie gewährt wird, sowie das Herkunftslandprinzip.
Aus meiner Sicht würden eine ordnungsgemäße Umsetzung der Entsenderichtlinie durch alle Mitgliedstaaten und eine verbesserte administrative Zusammenarbeit der Staaten ausreichende Möglichkeiten bieten, auf der einen Seite den Schutz der Arbeitnehmerrechte und auf der anderen Seite die Dienstleistungsfreiheit zu gewährleisten.
Ich bedaure, dass dieses Haus die Änderungsanträge zurückgewiesen hat, die dem Bericht zu einer gewissen Ausgewogenheit verhelfen wollten.
Ona Juknevičienė (ALDE), schriftlich. − (LT) Die Richtlinie über Leiharbeitnehmer ist wichtig bei unserer Kampagne zur Legalisierung der Freizügigkeit von Dienstleistungen und Arbeitnehmern in der gesamten Gemeinschaft. Nicht alle Mitgliedstaaten halten sich an die Anforderungen der Richtlinie. Manchmal wird von den Dienstleistungserbringern mehr verlangt, als in der Richtlinie festgelegt wurde. Durch Verzerren der Richtlinienbestimmungen wird der Dienstleistungsverkehr zwischen Mitgliedstaaten blockiert, und so wird protektionistische Politik verschleiert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) untersuchte den Fall der lettischen Baufirma „Laval“, der die Erbringung von Bauleistungen in Schweden verwehrt wurde. Nach schwedischem Recht wurde ein Tarifvertrag verlangt, obwohl der Vertrag in Lettland unterschrieben wurde. Der EuGH entschied, dass keine Anforderungen gestellt werden dürfen, die zu den in der Richtlinie festgelegten hinzukommen oder über diese hinausgehen. Die Urteile des EuGH in der Rechtssache „Laval“ und anderen ähnlichen Fällen werden in dem Bericht und in den Änderungsanträgen kritisiert und sogar in Frage gestellt.
Ich habe dagegen gestimmt, weil ich glaube, dass das Europäische Parlament seinen Auftrag überschreitet, wenn es Urteile des EuGH auslegt oder in Frage stellt. Ich bin mit den Erklärungen, die die Rechtmäßigkeit der EuGH-Urteile in Zweifel ziehen, nicht einverstanden und schlage vor, die Beschlüsse des EuGH in bestimmten EU-Ländern nicht anzuwenden. Mit solchen Erklärungen stellen wir nicht nur die Kompetenz des EuGH in Frage, sondern wir bringen auch Zweifel an seiner Unparteilichkeit zum Ausdruck, riskieren Verzerrungen des institutionellen Systems der EU und unterstützen bei den Menschen den Mangel an Vertrauen in das System. Außerdem bin ich gegen die Zielsetzung, die Richtlinie zu überarbeiten und zu novellieren. Wenn die Richtlinie in manchen Ländern nicht in der gedachten Weise wirkt, sind die Mitglieder der Gemeinschaft dafür verantwortlich, weil sie die Bestimmungen der Richtlinie nicht in die Praxis umsetzen oder im nationalen Recht in unangebrachter Weise anwenden. Die Europäische Kommission sollte beobachten, ob EU-Richtlinien ordnungsgemäß in einzelstaatliches Recht übertragen werden und ob einzelstaatliche Gesetze in Einklang mit der Substanz und dem Geist der Richtlinien stehen.
Carl Lang (NI), schriftlich. – (FR) Das von der Europäischen Union aufgestellte Ziel eines sozialen Europas ist eine Illusion, die Strategie von Lissabon ist ein Fehler und die verschiedenen Zaubermittel, die sich die Pro-Europäer haben einfallen lassen, um die Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern, werden einfach dadurch unwirksam gemacht, dass Brüssels wahre Vision ultraliberal ist und im Dienst der Globalisierung steht. Wir wollen einerseits Sozialdumping verhindern, um die Arbeitnehmer zu schützen, ob sie nun entsandt werden oder nicht, und dadurch einen ausgewogenen Binnenmarkt haben, und andererseits alles in unserer Macht Stehende unternehmen, um unsere Wirtschaftsgrenzen durch die massive Einwanderung von Arbeitsuchenden und Menschen ein wenig mehr zu öffnen.
Das ist einfach eine nicht enden wollende Illustration der wahren pro-europäischen Schizophrenie. Um ein Beispiel zu nennen, brauchen wir nur die mehrfachen Verweise aufzuführen, die dieses Durcheinander von Bericht auf den untergegangenen Vertrag von Lissabon enthält. Folglich ist nicht zu erkennen, wie er eine klare Vision bieten könnte, die eine Balance zwischen dem freien Dienstleistungsverkehr und den Rechten der Arbeitnehmer anstrebt.
Bogusław Liberadzki (PSE), schriftlich. − (PL) Die Europäische Gemeinschaft hat das Ziel, die Grundrechte aller Bürger zu sichern, sowohl hinsichtlich des öffentlichen Lebens als auch auf dem Arbeitsmarkt. Unser Ideal ist es, Diskriminierung und Unsicherheit über die Zukunft abzuschaffen.
Der Berichterstatter Jan Andersson weist darauf hin, dass einige Urteile des Europäischen Gerichtshofs gegen den Gleichheitssinn mancher Bürger und die Rücksicht auf den Arbeitsmarkt verstoßen können. Damit solche Situationen in Zukunft nicht entstehen, schlägt Herr Andersson vor, dass unverzüglich gehandelt werden muss, um in den Rechtsvorschriften Änderungen zu verankern, die alle potenziellen sozialen, wirtschaftlichen und politischen Auswirkungen von Urteilen des EuGH abwenden. Das schließt eine Überarbeitung der Entsenderichtlinie und die sofortige Verabschiedung der Richtlinie über Leiharbeitnehmer ein.
Zusammenfassend glaube ich, dass wir den Bericht im Interesse einer Vision von einem vereinten Europa annehmen sollten.
Kartika Tamara Liotard und Erik Meijer (GUE/NGL), schriftlich. − (NL) Viele Unternehmer sind versucht, ihren Mitarbeitern so wenig wie möglich für die geleistete Arbeit zu bezahlen. Auch andere arbeitsbezogene Kosten, wie für Sicherheit und Einrichtungen, drücken auf die Waagschale. Doch Arbeitnehmer können sich nur dadurch schützen, dass sie sicherstellen, ihre Bezahlung auf der Grundlage eines allgemein verbindlichen Tarifvertrags zu erhalten, und durch angemessenen rechtlichen Schutz in dem Land, in dem sie leben und arbeiten.
Sowohl die ursprünglichen Ziele der Dienstleistungsrichtlinie als auch die jüngsten Urteile des Europäischen Gerichtshofs betreffen diesen Schutz. Wenn diese die Anwendung schlechterer ausländischer Tarifverträge oder schlechterer ausländischer Gesetzgebung erlauben, werden immer mehr Arbeitgeber von diesen kostensparenden Möglichkeiten Gebrauch machen, und das Einkommen der Arbeitnehmer wird drastisch sinken.
Manche geben sich der Illusion hin, dass der Entwurf einer EU-Verfassung bzw. der Vertrag von Lissabon ausreichend Garantien dagegen bieten. Um das zu erreichen, müssten diese Dokumente modifiziert werden, bevor sie verabschiedet werden könnten. Es gab auch die Erwartung, dass der Andersson-Bericht die besagten Garantien bieten würde. Nach den in Bezug auf diesen Text ausgehandelten Kompromissen ist das jetzt jedoch noch unwahrscheinlicher, als es ursprünglich der Fall war. Darum können wir nicht zustimmen.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − (DE) Es kann nicht angehen, dass öffentliche Aufträge einerseits EU-weit ausgeschrieben werden müssen und dann die an die Vergabe geknüpfte Verpflichtung zur Zahlung des tariflichen Mindestlohns vom EuGH als nicht mit der Entsende- und Dienstleistungsrichtlinie vereinbar aufgehoben wird. Da zeigt die EU ihr wahres Gesicht als reine Wirtschaftsgemeinschaft, welche die sozial Schwachen mit Peanuts und leeren Worten abspeist. Es ist allerhöchste Zeit, dass die EU auf die zu lange ignorierten Hilferufe der Bürger reagiert und hier Schlupflöcher und Unstimmigkeiten zu schließen versucht. Mit dem vorliegenden Bericht soll dies zumindest ansatzweise probiert werden, jedoch lässt er noch zu viel Spielraum für etwaigen Missbrauch, weshalb ich mich meiner Stimme enthalten habe.
Dimitrios Papadimoulis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Wie die europäische Linke unterstütze ich die volle Anerkennung der Grundrechte der Arbeiter. Weil der Andersson-Bericht, abgesehen von einzelnen positiven Elementen, immer noch zu kurz greift, habe ich meine Zustimmung verweigert. Meiner Ansicht nach ist dieser Bericht eine vertane Chance, die Frage der Arbeiterrechte nach europäischem Primärrecht wirkungsvoll anzugehen. Die Wahrnehmung der Grundrechte, wie sie von den Mitgliedstaaten, in den IAO-Konventionen und in der Europäischen Sozialcharta anerkannt wird, einschließlich des Verhandlungsrechts, darf nicht vom unkontrollierten Ermessen des Richters abhängen und immer erst an zweiter Stelle stehen, weil ihr legislativer Ursprung weiter unten in der Hierarchie angesiedelt ist. Das Recht auf gewerkschaftliche Aktionen darf nicht gefährdet werden. Eine „Sozialschutzklausel“ muss in die Verträge eingefügt werden.
Olle Schmidt (ALDE), schriftlich. − (SV) Im Lauf des Tages wurde der Bericht von Jan Andersson über die Zukunft von Tarifverträgen in Europa nach, zum Beispiel, dem Laval-Urteil angenommen. Die Sozialistische Fraktion im Europäischen Parlament forderte, die aktuelle EU-Rechtsvorschrift – als Entsenderichtlinie bekannt – solle aufgekündigt werden, damit gewährleistet ist, dass Schweden seine Tarifverträge beibehalten kann.
Mit meiner Aktivität sowohl im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz als auch im Plenum wollte ich dagegen sicherstellen, dass die Frage zuerst auf der richtigen Ebene debattiert wird: der einzelstaatlichen Ebene. Der Grund dafür ist, dass meines Erachtens die Strategie auf Seiten der PSE-Fraktion schlecht durchdacht ist. Indem wieder und wieder versucht wird, das Laval-Urteil auf die europäische Ebene zu hieven, statt eine Lösung mit Hilfe schwedischer Gesetzgebung zu finden, wird Druck in Richtung Ausweitung von gemeinsamen Arbeitsmarkt-Rechtsvorschriften erzeugt – und genau das hat von Beginn an unsere aktuellen Probleme hervorgerufen. Wenn 27 Mitgliedstaaten sich einig sind, ist es natürlich nicht vorstellbar, dass Schweden allein Gesetze verabschiedet, die genau nach unserem Geschmack sind. Schließlich ist unser Modell im europäischen Kontext einzigartig. Da Herr Andersson und das Parlament meinen Vorschlag akzeptierten, die Entsenderichtlinie nicht aufzukündigen, bevor einzelstaatliche Untersuchungen klar ergeben haben, dass dies wirklich nötig ist, habe ich überlegt, dass ich trotzdem für den Bericht stimmen kann.
Brian Simpson (PSE), schriftlich. − Ich danke unserem Berichterstatter Jan Andersson für seinen Bericht zu diesem sehr wichtigen Thema.
Kürzlich vor dem EuGH verhandelte Rechtssachen und vor allem die Urteile dieses Gerichts bedeuten, dass Arbeitnehmerrechte und die Solidarität von Arbeitnehmern durch Tarifverträge von Unternehmen bedroht werden, denen es allein um den Gewinn geht, und wenn das bedeutet, Arbeitnehmerrechte auszuhöhlen, dann ist es eben so: sie sind bereit, genau das zu tun.
Das europäische Sozialmodell, auf das wir zu Recht stolz sind, steht unter Beschuss und wird von Profiteuren ernsthaft bedroht.
Die Gefährdung durch importierte billige Arbeitskräfte ist eine Realität, durch die Hintertür unter dem Deckmantel der Freizügigkeit eingeführt von skrupellosen Arbeitgebern.
Das Freizügigkeitsprinzip war nie als ein Mittel für billige Arbeit oder als ein Grundsatz gedacht, durch den die sozialen Bedingungen der Arbeitnehmer verschlechtert werden können. Es wäre höchst interessant zu sehen, was Jacques Delors da gemacht hätte.
Die Urteile in den Rechtssachen Viking und Laval sind ein Angriff auf die Gewerkschaften und die Arbeitnehmerrechte. Deshalb wird der Andersson-Bericht dringend benötigt und deshalb werde ich ihn unterstützen. Er stellt die in den kürzlich gefällten Urteilen des EuGH derart deutlich aufgegebene Balance wieder her.
Søren Bo Søndergaard (GUE/NGL), schriftlich. − (DA) Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen Vaxholm/Viking Line/Rüffert/Luxemburg haben zu Lasten der Arbeitnehmerrechte, einschließlich des Streikrechts zur Verhinderung von Sozialdumping, eindeutig den Binnenmarkt und das Niederlassungsrecht gestärkt.
Aber die Urteile des Europäischen Gerichtshofs kamen nicht aus heiterem Himmel. Sie fußen auf den grundlegenden Verträgen der EU, ergänzt durch eine vage Entsenderichtlinie.
Wenn eine Mehrheit im Europäischen Parlament die Interessen der Arbeitnehmer wirklich verteidigen wollte, wären wesentliche Änderungen an den EU-Verträgen erforderlich, zum Beispiel in der Form eines rechtsverbindlichen Sozialprotokolls, das die grundlegenden Rechte der Arbeitnehmer über den Binnenmarkt und das Niederlassungsrecht stellen würde.
In der Endfassung des Andersson-Berichts, die aus der Zusammenarbeit des sozialistischen Berichterstatters mit den Konservativen entstanden ist, wird diese entscheidende Forderung nicht erhoben. Dem Bericht gelingt es nicht einmal, die Überarbeitung der Entsenderichtlinie zu fordern. Das heißt, es gibt nur viel heiße Luft, umgeben von einer Menge netter Worte und Wünsche.
Die Volksbewegung hat eine Reihe von Änderungsanträgen vorgelegt; so soll beispielsweise die Regelung des Streikrechts eine einzelstaatliche Angelegenheit bleiben. Alle diese Änderungsanträge wurden von der sozialistisch-konservativen Allianz abgelehnt.
In Anbetracht dessen kann die Volksbewegung den Andersson-Bericht in der Schlussabstimmung nicht unterstützen. Stattdessen werden wir weiterhin für den Schutz der Arbeitnehmer vor schlechteren Löhnen und Arbeitsbedingungen arbeiten, für die die Urteile des Europäischen Gerichtshofs den Weg bereitet haben.
Eva-Britt Svensson (GUE/NGL), schriftlich. − (SV) Der Bericht über Tarifverträge in der EU ist eine Meinungsäußerung ohne rechtlichen Wert. Er will nach dem Laval-Urteil die Positionen der Arbeitnehmer stärken, aber der Inhalt des Berichts ist leider sehr weit davon entfernt, dieser Absicht gerecht zu werden.
Eine Neuverhandlung der EU-Entsenderichtlinie, wie im Bericht vorgeschlagen, wäre falsch. Damit würde riskiert, die Dinge für die Arbeitnehmer zu verschlimmern. Dieses Risiko sind wir nicht bereit einzugehen, weil die konservativen Kräfte das gesamte EU-System dominieren.
In dem Bericht steht kein Wort darüber, dass das Streikrecht Vorrang vor der Freiheit des Marktes haben muss und dass dies in einem sozial verbindlichen Protokoll zum Vertrag von Lissabon festgeschrieben werden muss. Die Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke hat eine Reihe von Änderungsanträgen dazu eingereicht, doch sie wurden mit großer Mehrheit abgelehnt.
Es obliegt Schweden, in den Vertrag von Lissabon eine Ausnahmeregelung einzubringen, die besagt, dass die Auswirkungen des Laval-Urteils für Schweden keinen Belang haben. Doch auch dieser Änderungsantrag der GUE/NGL-Fraktion wurde zurückgewiesen. Der Bericht lobt stattdessen den Vertrag von Lissabon trotz der Tatsache, dass der Vertrag das Laval-Urteil überhaupt nicht ändert, sondern nur bestätigt.
Georgios Toussas (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Der Bericht versucht, auf die Reaktionen der Arbeiterklasse und der Arbeiter allgemein auf die inakzeptablen Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) einzugehen, die Streiks von Arbeitern für illegal befinden, weil der Rahmen für den Kampf der Arbeiter und die Art ihres Kampfes im Widerspruch zum Maastricht-Vertrag und Lissabon-Vertrag stehen, die Konkurrenzdenken und Freizügigkeit und Handeln des Kapitals in den Mitgliedstaaten der EU als ein grundlegendes, unanfechtbares Prinzip schützen. Er verteidigt die Basispolitik und das reaktionäre Wesen der EU. Er versucht, die Arbeiter davon zu überzeugen, dass es durch die EU angeblich eine „Balance“ geben kann zwischen den Rechten der Arbeiter und dem Recht auf Kapitalverkehr, um jede Gelegenheit zu größerer Ausbeutung der arbeitenden Klasse und der Basis auszunutzen und dadurch die Gewinne der Monopole zu schützen und zu steigern.
In diesem Sinne verbreiten die europäischen Parteien, die nur den einen Weg nach vorn kennen, unter den Arbeitern die gefährliche Illusion, dass die EU auch ein „soziales Gesicht“ annehmen kann und dass die EU und das Kapital sich durch „soziale Schutzklauseln“ soziales Bewusstsein aneignen können.
Der volksfeindliche Angriff der EU auf die grundlegendsten Rechte der Arbeiter zeigt, dass die EU sich nicht ändern kann. Sie wurde geschaffen und besteht, um den Interessen der Monopolgruppen der Wirtschaft loyal zu dienen und die Ausbeutung der arbeitenden Klasse zu sichern.
Lars Wohlin (PPE-DE), schriftlich. − (SV) Ich habe gegen den Bericht gestimmt. Weitere Regelungen auf EU-Ebene würden jedoch wahrscheinlich die Macht des Europäischen Gerichtshofs stärken. Meiner Ansicht nach sollten Angelegenheiten aus dem Bereich der Arbeitsmarktpolitik nicht vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden, sondern vom schwedischen Parlament und/oder den beiden Tarifparteien.
Ich habe gegen die positiven Formulierungen zum Vertrag von Lissabon gestimmt und glaube nicht, dass die Charta der Grundrechte rechtsverbindlich sein sollte, da in der Praxis dann die Gefahr einer Verschiebung der gesetzgebenden Gewalt vom schwedischen Parlament zum Europäischen Gerichtshof bestünde.
Alessandro Battilocchio (PSE), schriftlich. – (IT) Ich habe für das neue Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Vietnam gestimmt, das eine klare Klausel zu den Menschenrechten enthält. Allerdings möchte ich betonen, dass von der vietnamesischen Regierung in diesem Zusammenhang festgelegte Bedingungen erfüllt werden müssen. Sie muss sich verpflichten, Kooperation sicherzustellen und die Menschenrechte und die Religionsfreiheit besser zu achten, indem sie diejenigen Gesetzesbestimmungen aufhebt, die abweichende Meinungen kriminalisieren, und die Zensur beendet.
Bairbre de Brún, Jens Holm, Kartika Tamara Liotard, Mary Lou McDonald, Erik Meijer und Eva-Britt Svensson (GUE/NGL), schriftlich .− Wir sind voll und ganz für die Achtung der Menschenrechte und demokratischen Grundsätze, wie im Kooperationsabkommen zwischen der EU und Vietnam vorgesehen, und meinen, dass in dieser Hinsicht auf Seiten Vietnams Verbesserungen notwendig sind.
Solche Grundsätze sind universell und sollten gegenüber allen Ländern, innerhalb und außerhalb der EU, in gleicher Weise angewandt werden.
Deshalb stimmen wir dieser Entschließung trotz der etwas unausgewogenen Art ihrer Darstellung zu.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Hinsichtlich der zweiten Gesprächsrunde über ein neues Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und Vietnam, die gestern und vorgestern in Hanoi stattgefunden hat, hat dieses Parlament mehrheitlich eine Entschließung angenommen, die eher wie eine Übung in Heuchelei und Instrumentalisierung der Menschenrechte erscheint.
Bei der Lektüre ihres Inhalts könnten wir fragen, warum diese Parlamentsmehrheit nicht auch vorgeschlagen hat, das künftige Abkommen von einer Klausel abhängig zu machen, die die Achtung der Demokratie und Menschenrechte auf Seiten der EU sicherstellt.
Wie nützlich und lehrreich wäre es beispielsweise, wenn das EP die Mitgliedstaaten und die EU „bitten“ würde, von einer Zusammenarbeit mit der CIA und/oder Beschönigung ihrer kriminellen Flüge abzusehen, die in der „Rückführungsrichtlinie“ ganz eindeutig verletzten Menschenrechte von Immigranten zu achten, den demokratisch und souverän geäußerten Willen der Franzosen, Niederländer und Iren zu achten, die den vorgeschlagenen „Verfassungs-“/„Lissabon-“Vertrag abgelehnt haben, das Völkerrecht zu achten, besonders in Bezug auf den Kosovo, und den Anspruch aufzugeben, dass sie der Welt Lehrstunden erteilen können …
Was würde geschehen, wenn Vietnam all das täte? Wäre das EP einverstanden, unter solchen Bedingungen zu verhandeln? Wäre es einverstanden, diese Klausel wechselseitig anzuwenden? Offenbar nicht, denn „Dialog“ und die „Klausel“ gelten nur für andere …
Luca Romagnoli (NI), schriftlich. – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe für den Entschließungsantrag zu Demokratie, Menschenrechten und dem neuen Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und Vietnam gestimmt. Der Dialog zwischen der Europäischen Union und Vietnam muss tatsächlich in konkrete Verbesserungen bei den Menschenrechten umgesetzt werden, die allzu oft brutal verletzt werden. Ich unterstütze diesen Antrag entschieden, da Vietnam die Zensur der Medien beenden und gesetzliche Bestimmungen aufheben muss, die die freie Religionsausübung sowie die politische und Religionsfreiheit einschränken, wenn es eine aktive Rolle in der internationalen Gemeinschaft übernehmen will. Darüber hinaus muss Vietnam in der Frage dieser Rechte und Freiheiten mit den Vereinten Nationen zusammenarbeiten.
Deshalb stehe ich hinter diesem Antrag und schließe mich der Bitte an die Kommission an, klare Kriterien für die Bewertung der aktuellen Entwicklungsprojekte in Vietnam festzulegen, um die Einhaltung der Menschenrechts- und Demokratieklausel sicherzustellen.