Die Präsidentin. – Als nächster Punkt folgt die Empfehlung von Ulrich Stockmann im Namen des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr für die zweite Lesung über Flughafenentgelte (08332/2/2008 – C6-0259/2008 – 2007/0013(COD)) (A6-0375/2008).
Ulrich Stockmann, Berichterstatter. − (DE) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach diesem sehr bewegenden Thema wird es nun etwas technisch. Morgen wollen wir die Richtlinie zu den Flughafenentgelten in zweiter Lesung endgültig verabschieden. Nach dem klaren Votum im Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr bin ich mir sicher, dass uns das auch gelingt.
Worum geht es dabei? Mit der Richtlinie haben wir europaweit einheitliche Prinzipien und Verfahren zur Festlegung von Flughafenentgelten beschlossen. Das heißt, transparente Berechnungsgrundlagen, Nichtdiskriminierung von Fluggesellschaften und ein festgelegtes Konsultationsverfahren sind einige Elemente zur Erstellung von fairen Flughafenentgelten. Eine unabhängige nationale Aufsichtsbehörde kann auftretende Konflikte nach klaren Regeln schlichten. Damit stärken wir die Systempartnerschaft zwischen Flughäfen und Fluggesellschaften und verhindern einen möglichen Marktmachtmissbrauch.
Was war die Ausgangslage? Seit über 15 Jahren haben wir in zwei Anläufen versucht, die Interessensgegensätze zwischen Airports und Airlines in diesem Bereich zu lösen. Dass das nicht gelungen ist, lag auch daran, dass wir ganz unterschiedliche Verfahren und Strukturen in den Mitgliedstaaten haben. Es gibt z. B. in Großbritannien eine strenge Regulierungsbehörde, die Obergrenzen festsetzen kann, in fünf Mitgliedstaaten haben wir Flughafennetzwerke und die Praxis von Quersubventionierungen, wir haben sogar Parlamente, die über Flughafenentgelte entscheiden, dezentrale Zuständigkeiten in Deutschland und anderes mehr. Dennoch ist es uns gelungen, in Verhandlungen mit dem Rat einen tragfähigen Kompromiss zu finden.
Was sind nun die Bestandteile dieses Kompromisses? Wir haben den Geltungsbereich auf Flughäfen mit über fünf Millionen Passagieren jährlich und dazu die größten Flughäfen eines Mitgliedstaates festgelegt. Das bedeutet zurzeit, dass die Richtlinie für 69 Flughäfen der Europäischen Union gilt. Wir haben eine regelmäßige Konsultationspflicht zwischen Airports und Airlines eingeführt, und wir haben zur gleichen Zeit ein strukturiertes Vermittlungsverfahren mit zeitlichen Fristen festgelegt, und natürlich die Aufsichtsbehörde eingerichtet, die ich schon erwähnt habe.
Was bedeuten nun aus unserer Sicht faire Entgelte? Flughafenentgelte sollen künftig einen stärkeren Kostenbezug aufweisen, sie müssen durch transparente Berechnungen gerechtfertigt werden und beziehen sich auf vereinbarte Dienstleistungsniveaus. Zur gleichen Zeit gilt ein striktes Diskriminierungsverbot. Dies bedeutet im Grundsatz, dass wir gleiche Gebühren für gleiche Leistungen für jede Fluggesellschaft auf demselben Flughafen haben. Es gibt da durchaus Differenzierungsmöglichkeiten. Mich freut, dass wir diese vor allen Dingen für Lärm- und Schadstoffemissionen ermöglicht haben. In einigen Ländern wird es weiterhin gemeinsame Entgeltsysteme geben, bei den genannten Flughafennetzwerken, aber auch bei so genannten Flughafensystemen in Stadt- und Ballungsgebieten. Aber auch für diese gilt, dass sie dem Transparenzgebot der Richtlinie genügen müssen.
Wir haben versucht, durch die Möglichkeit der Vorfinanzierung von Infrastruktur über Entgelte einigen Anliegen unserer Kollegen aus den osteuropäischen Mitgliedstaaten zu entsprechen. Dies wird – wenn auch aufgrund nationaler Kriterien schwierig – möglich sein, so weit man sich an die Voraussetzungen der ICAO-Standards hält.
Was versprechen wir uns von den Effekten? Mehr Wettbewerb zwischen den europäischen Flughäfen, mehr Wettbewerb zwischen den verschiedenen Airlines auf einem Flughafen, vielleicht tendenziell sinkende Ticketpreise, falls die Airlines denn die niedrigeren Entgelte an die Passagiere weitergeben.
Die Richtlinie muss in zwei Jahren umgesetzt sein.
Ich bedanke mich für die erfolgreichen Verhandlungen bei allen Schattenberichterstattern, bei der slowenischen Ratspräsidentschaft und bei der Kommission.
Antonio Tajani, Vizepräsident der Kommission. – (IT) Frau Präsidentin! Ich möchte dem Berichterstatter, Ulrich Stockmann, zu seiner hervorragenden Arbeit gratulieren: er hat den Inhalt eines Textes, eines Vorschlags für eine Richtlinie, die wir in Kürze verabschieden werden, sehr gut beschrieben. Es handelt sich um einen Vorschlag, dessen Absicht es ist, bestimmte Prinzipien in das Gemeinschaftsrecht aufzunehmen, zu denen sich alle Mitgliedstaaten bereits im Rahmen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation ICAO verpflichtet haben: Nichtdiskriminierung, Transparenz und Konsultation.
Der durch die Richtlinie festgesetzte Rahmen wird bei der Festlegung und Einziehung der Entgelte eine Strukturierung des Dialogs zwischen Luftfahrtunternehmen und Flughäfen ermöglichen. So wird die Richtlinie die Flughäfen dazu verpflichten, vor Entscheidungen hinsichtlich der Flughafenentgelte die Fluggesellschaften zu konsultieren. Ich für meinen Teil bin ähnlich vorgegangen und habe die Fluggesellschaften und Flughäfen vor der Ausarbeitung dieses Vorschlags, der im Wesentlichen von beiden Parteien angenommen wurde, konsultiert.
Wie Herr Stockmann erwähnt hat, führt die Richtlinie den Gedanken von unabhängigen nationalen Aufsichtsbehörden ein. Diese Organe werden eine einflussreiche Rolle spielen, da sie dafür verantwortlich sein werden, dass die grundlegenden Prinzipien, die ich genannt habe, auch eingehalten werden. Dies sind im Wesentlichen die Ziele des Vorschlags. Ich möchte dem Berichterstatter noch einmal für seine Arbeit in der zweiten Lesung im Hinblick auf die Einigung mit dem Rat danken. Das Ergebnis hat in der Tat viel Mühe gekostet und uns viele Treffen und eine Verpflichtung abverlangt, aber ich glaube, dass wir ein gutes Dokument erarbeitet haben.
Die Ergebnisse der Verhandlungen spiegeln sich in einer Reihe von Änderungsanträgen wider, die die Kommission fordert, um ihre volle Zustimmung geben zu können. Ich freue mich sehr, dass der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr diese Einigung ebenfalls einstimmig unterstützt hat. Ich werde die Debatte selbstverständlich aufmerksam verfolgen und all Ihre Bemerkungen zur Kenntnis nehmen.
Zsolt László Becsey, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (HU) Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Kommissar, das könnte heute trotz des Regens ein schöner Tag werden. Ich möchte sowohl dem Berichterstatter als auch dem Schattenberichterstatter gratulieren, denn durch die Vereinigung unserer Kräfte mit der Kommission, der slowenischen und anschließend der französischen Ratspräsidentschaft ist es uns nach langen Gesprächen gelungen, einen guten Kompromiss zu erzielen. Auch für uns ist es ein Sprung ins Ungewisse, und ich würde mich freuen, wenn die Mitgliedstaaten baldmöglichst mit der Umsetzung dieser Richtlinie beginnen würden, nicht erst nach Ablauf der vereinbarten Zweijahresfrist. Auf diese Weise werden wir wirksam beurteilen können, was unsere legislative Arbeit wert ist, und bis zur Vierjahres-Revision alle notwendigen Anpassungen vornehmen können.
Ich hoffe, dass die Mitgliedstaaten dies begreifen und die ggf. erforderlichen institutionellen Entwicklungen schnell abschließen werden. Ich bin zuversichtlich, dass die Richtlinie zu transparenten Entgelten und maßvollen Preiserhöhungen führen wird, sodass wir rücksichtslose Fluggesellschaften daran hindern können, ihre Überlegenheit darauf zu verwenden, ihre Wettbewerber dadurch zu überflügeln, dass sie dieselben Leistungen an händeringend nach Kunden suchenden Flughäfen für geringere Preise anbieten. Gleichzeitig könnten wir so sicherstellen, dass Flughäfen ihre Entgelte nicht, wie dies häufig der Fall ist, intransparent und sprunghaft erhöhen. In beiden Fällen besteht das Ziel darin, zu gewährleisten, dass die europäischen Verbraucher nur für die Leistungen zahlen, die sie auch tatsächlich in Anspruch nehmen. Dies ist ein anderer Grund dafür, dass wir nicht zugelassen haben, dass die Kosten für die Sicherheit oder die Erbringung von Dienstleistungen für behinderte Fluggäste in die Entgelte aufgenommen werden. Ich halte es für einen guten Kompromiss, dass die Entscheidung darüber, inwieweit Einnahmen aus kommerziellen Tätigkeiten eines Flughafens bei der Festlegung der Flughafenentgelte berücksichtigt werden, dem Ermessen der Mitgliedstaaten überlassen wird. Ein gutes Ergebnis wurde auch bei der Einigung hinsichtlich der Flughafennetze erzielt, wobei ein gemeinsames Leitungsorgan akzeptiert wird, die Beteiligten jedoch – wie die Kommission versprochen hatte – bei der Festlegung der Entgelte auch dann den Wettbewerbsbestimmungen unterliegen, wenn die Gefahr einer Marktverzerrung in Bezug auf naheliegende Flughäfen in anderen Ländern besteht. Der Kompromiss hinsichtlich der Zuständigkeitsbereiche ist gut.
Ich persönlich hätte mir gewünscht, dass neben Flughäfen mit einem jährlichen Fluggastaufkommen von über 5 Millionen und dem Flughafen mit den meisten Fluggastbewegungen jedes Mitgliedstaates auch kleinere und wahrscheinlich konkurrierende Flughäfen in der Nähe aufgenommen werden. Um eine Einigung zu erzielen, habe ich diesen Standpunkt jedoch aufgegeben, auch wenn ich diesen Punkt in der nächsten Revision gerne ebenfalls prüfen würde. Ich akzeptiere, auch wenn ich damit nicht glücklich bin, dass wir in den Erwägungen die Möglichkeit der Vorfinanzierung an die Politik der ICAO koppeln, auch wenn ich diese lieber im Haupttext gesehen hätte. Ich hoffe, dass die stufenweisen Erhöhungen der Entgelte anstelle plötzlicher Preiserhöhungen von den Fluggästen wohlwollender aufgenommen werden, doch auch hierauf wird bei der Revision ein erneuter Blick zu werfen sein. Das Ergebnis bietet Transparenz bei der Finanzierung durch den Staat oder andere öffentliche Stellen. Dieser Faktor spielt im Wettbewerb zwischen den Flughäfen ebenso wie die Berücksichtigung des Umweltschutzes eine wichtige Rolle. Als bedeutendstes Ergebnis betrachte ich die Tatsache, dass alle Mitgliedstaaten verpflichtet werden, eine starke und unabhängige, mit beträchtlichen Befugnissen ausgestattete nationale Behörde einzurichten. Ich bin stolz darauf, dass das Prinzip, wonach im Falle von Streitigkeiten bei der Entgeltfestlegung keine langwierigen Vermittlungsverfahren folgen sollen, akzeptiert und in den Bericht aufgenommen wurde. Stattdessen soll eine vorläufige Entscheidung getroffen werden, die als Grundlage für das Vermittlungsverfahren herangezogen werden kann. Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Brian Simpson, im Namen der PSE-Fraktion. – Frau Präsidentin! Ich begrüße den Bericht meines Kollegen Ulrich Stockmann, und ich danke ihm für seine harte Arbeit an diesem so schwierigen Dossier.
Während des gesamten Prozesses dieses Berichts war meine Fraktion darum bemüht, sicherzustellen, dass das System der Flughafenentgelte in der gesamten EU sowohl gerecht als auch transparent ist und dass im Falle von Streitigkeiten ein detailliertes Beschwerdeverfahren existiert. Die Luftfahrt wird oft als einzelne Industrie wahrgenommen; wenn man Themen wie die Flughafenentgelte betrachtet, wird jedoch schnell offenbar, dass die Flughäfen und Fluggesellschaften unterschiedliche Ansichten vertreten und Ziele verfolgen.
Der Bericht, der uns nun vorliegt, bietet eine ausgewogene Lösung, die weder die Fluggesellschaften noch die Flughäfen begünstigt. Auch wenn ich mir persönlich eine auf dem prozentualen Anteil der nationalen Fluggäste und nicht auf einer willkürlichen Zahl beruhende Lösung gewünscht hätte, hat der Berichterstatter in seinem Bericht dafür gesorgt, dass diese Zahl auf den vernünftigen Wert von fünf Millionen Fluggästen – und nicht die lächerlich geringe Zahl der Kommission von einer Million – festgelegt wurde und zudem der größte Flughafen eines Mitgliedstaates einbezogen werden muss.
Ein Schlüsselelement in unserer ganzen Diskussion war die Frage, ob bestimmte Flughäfen eine marktbeherrschende Stellung innehaben. Meine Fraktion ist der Auffassung, dass die Flughafenentgelte dort, wo dies der Fall ist, reguliert werden müssen. Jedoch befinden sich viele Flughäfen in einer Wettbewerbssituation, und es steht den Fluggesellschaften frei, zu entscheiden, wohin sie fliegen möchten. In meiner Region fertigt der Flughafen von Manchester zwar jährlich 22 Millionen Fluggäste ab, sieht sich dabei jedoch der Konkurrenz von acht Flughäfen innerhalb eines Umkreises von 150 km ausgesetzt. Unter diesen Umständen ist eindeutig der Markt selbst ein guter Regulierer.
Ich begrüße daher die Entscheidung, dass das Vereinigte Königreich die Genehmigung erhält, sein aktuelles System der Überwachung von Flughafengebühren beizubehalten, denn es handelt sich dabei um einen regulatorischen Rahmen, der den Wettbewerb begünstigt und die Entgelte durch die eigene Aufsichtsbehörde nur für die Flughäfen reguliert, die eine beherrschende Stellung einnehmen. Vielleicht könnten andere Länder diesem Beispiel eines regulatorischen Rahmens als eine Möglichkeit für ein gerechtes und transparentes Flughafenentgeltsystem folgen.
Ich hoffe, dass wir uns auf diese Richtlinie in ihrer zweiten Lesung einigen können. Dies sollte uns dabei helfen, eine Richtlinie zu verabschieden, die geheimen Treffen zur Festlegung von Entgelten für Flughäfen mit Monopol- bzw. marktbeherrschender Stellung ein Ende setzt. Ich hoffe aufrichtig, dass die Fluggesellschaften ebenfalls erkennen, dass wir damit über ein transparentes System mit einem detaillierten Beschwerdeverfahren unter Einbeziehung aller Parteien verfügen werden, mit dem den beständigen Beschwerden über Flughafenentgelte ein Ende gesetzt wird, und dass sie im Hinblick auf die Erbringung kostenbewusster, preisgünstiger Leistungen für Nutzer und Fluggäste gleichermaßen mit den Flughäfen zusammenarbeiten.
Arūnas Degutis, im Namen der ALDE-Fraktion. – (LT) Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Ich glaube, niemand zweifelt an der Notwendigkeit dessen, dass die Flughafenentgelte und -gebühren innerhalb der Europäischen Gemeinschaft transparent und rechtfertigbar sein müssen, und zwar aufgrund der einfachen Tatsache, dass einige Flughäfen in der Gemeinschaft über ein natürliches Monopol verfügen. Ab dem Zeitpunkt, an dem erstmalig über das Dokument diskutiert wurde, hat das Europäische Parlament die Vorschläge und den Wunsch der Kommission, über 150 Flughäfen in der Gemeinschaft zu kontrollieren, dennoch mit größter Sorgfalt geprüft.
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments sehen sich, wenn sie an der Vorbereitung verschiedener Dokumente beteiligt sind, oft in dem Dilemma, entscheiden zu müssen, wie viel Kontrolle und Regulierung notwendig ist, bevor diese zu einem Selbstzweck werden und die eigentliche Kontrolltätigkeit lähmen.
Dies gilt besonders in der aktuellen Krise, in der bei der Betrachtung handelsrelevanter Fragen wahrlich großes Fingerspitzengefühl gefragt ist.
Ich glaube, dass es dem Europäischen Parlament in dem Dokument, über das morgen abgestimmt wird, mit der Festlegung der Anzahl von Flughäfen, die kontrolliert werden müssen, gelungen ist, einen guten Mittelweg zu finden und zu verteidigen. Ich freue mich, dass der Rat ähnlicher Meinung war und dass die Kommission die für das Erzielen eines konstruktiven Kompromisses erforderliche Flexibilität an den Tag gelegt hat.
Eine andere, ebenso bedeutende Aufgabe bestand darin, eine ausgewogene Lösung zwischen den Hauptbeteiligten der Branche, d. h. den Interessen der Flughäfen und der Fluggesellschaften, zu finden. Ich glaube, dass es uns auch hier gelungen ist, den Erwartungen beider Seiten gerecht zu werden. Und dies umso mehr, als dass ein einseitiger und unausgewogener Vorschlag in der einen oder anderen Weise die Möglichkeiten der EU-Verbraucher, das sicherste Transportmittel zu nutzen, einschränken würde.
All dies konnte dank der professionellen Bemühungen des Berichterstatters erreicht werden. Herr Stockmann zeichnete sich jederzeit als unparteiischer Politiker aus, der allen Seiten Gehör schenkt. Wir haben nun zum vierten Mal bei der Vorbereitung von Dokumenten zur Regulierung des Luftverkehrs zusammengearbeitet. Und auch dieses Mal hat er mich nicht enttäuscht und mich, im Gegenteil, durch neue Erfahrungen bereichert. Ich möchte Herrn Stockmann und meinen Kollegen zum Abschluss der Aussprache über dieses Dokument im Europäischen Parlament danken und ihnen meinen Glückwunsch aussprechen. Ferner wünsche ich der Europäischen Kommission, die nun vor der schwierigen Aufgabe steht, diese Richtlinie umzusetzen und ihre Wirksamkeit zu überwachen, und allen Vertretern allen erdenklichen Erfolg.
Roberts Zīle, im Namen der UEN-Fraktion. – (LV) Vielen Dank, Frau Präsidentin, Herr Tajani! Lassen Sie mich zunächst dem Berichterstatter, Ulrich Stockmann, sowie allen Schattenberichterstattern zu dem mit dem Rat in der zweiten Lesung erzielten Kompromiss gratulieren. In meinen Augen ist auch die Einigung bezüglich des Geltungsbereichs der Richtlinie begrüßenswert, da alle Mitgliedstaaten durch die Regulierung zumindest ihrer wichtigsten Flughäfen betroffen sind. Ich hoffe, dass sich solch rechtlich unbegreifliche Gerichtsurteile wie dasjenige, das kürzlich von einem litauischen Bezirksgericht gegen eine lettische Fluggesellschaft und ihren Hauptflughafen ergangen ist, in der Europäischen Union in zwei Jahren, wenn die Richtlinie in Kraft tritt, nicht mehr wiederholen werden. Mit diesem Urteil beschlagnahmt ein Gericht eines Mitgliedstaates nicht nur Eigentum eines ausländischen Flughafens, sondern einer ausländischen Fluggesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat. Dieses Gerichtsurteil beruhte auf einer außergewöhnlichen Diskriminierung bei den Flughafenentgelten auf dem lettischen Hauptflughafen. Ich hoffe sehr, dass solche rechtlich unklaren Auslegungen dank der Richtlinie in Zukunft unmöglich sein werden, da sie dem Fluggeschäft schaden. Ich danke Ihnen.
Gerard Batten, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – Frau Präsidentin! Dieser Bericht soll einzelne Flughäfen daran hindern, ihre marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen, für alle Anbieter gleiche Bedingungen schaffen und die Verbraucherinteressen schützen.
Wie oft haben wir diese Art von Argumenten bereits gehört? Wenn diese Harmonisierung der Flughafenentgelte umgesetzt wird, wird sie vermutlich ähnlich erfolgreich sein wie die Harmonisierung, die uns die Gemeinsame Agrarpolitik, die Gemeinsame Fischereipolitik und die ständig zunehmende Last der EU-Handelsregulierung beschert hat, die das Vereinigte Königreich jährlich mindestens 26 Milliarden Pfund kostet.
Sie wird eine absolut unnötige Änderung der britischen Rechtsvorschriften über Flughafenentgelte und das Verkehrswesen erforderlich machen. Sie wird die Einrichtung einer vermeintlich unabhängigen Aufsichtsbehörde erforderlich machen, die der Bürokratie nur eine weitere Ebene hinzufügt – mit allen damit unweigerlich zusammenhängenden Kosten.
Im Vereinigten Königreich gibt es eine Höchstpreisregulierung, welche den Flughafenbetreibern Anreize bieten soll, kosteneffizient zu wirtschaften. Ziel dieses unaufhörlichen legislativen Stroms ist es, alle Aspekte des Lebens in der Europäischen Union zu harmonisieren und der obersten Autorität der Europäischen Union zu unterstellen. Alle sonstigen Erwägungen sind dabei nebensächlich oder unbedeutend. Wir können absolut sicher sein, dass diese Maßnahmen höhere Kosten für die Flugreisenden nach sich ziehen werden.
Georg Jarzembowski (PPE-DE). – (DE) Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Vizepräsident der Kommission, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, der Vorredner hat das Dossier schlichtweg nicht verstanden. Wir machen hier Regeln für transparente Bestimmungen zur Festlegung der Flughafenentgelte, und Sinn des Ganzen ist es, die Flughafenentgelte objektiv zu bestimmen und zugunsten des Verbrauchers herunterzusetzen. Das ist unsere Aufgabe.
Es gibt nämlich zwei verschiedene Situationen. Einige Flughäfen sind so dominant, dass die Fluglinien im Grunde genommen der Monopolsituation des Flughafens unterworfen sind und möglicherweise zu hohe Flughafenentgelte bezahlen. Es gibt andere, möglicherweise kleine Flughäfen, bei denen eine Fluglinie vor der Frage, ob sie ihn nutzen will oder nicht, entscheiden kann, wie wenig sie als Flughafenentgelt zahlen will. Also eine völlig unterschiedliche Situation.
Deshalb muss ich sagen, dass das, was Kollege Stockmann mit seinem Bericht gemacht hat –, und ich bedanke mich bei ihm – eine gute Aufstellung von Kriterien ist, um festzustellen, was die richtigen, substantiell begründeten Flughafenentgelte sind, die auch vom Fahrgast zu tragen sind. Als Kontrollinstanz hierfür haben wir unabhängige nationale Aufsichtsbehörden.
Herr Vizepräsident, Sie müssen natürlich in den nächsten zwei Jahren aufpassen, dass die nationalen Aufsichtsbehörden auch wirklich unabhängig sind. Das heißt also, dass die nationalen Aufsichtsbehörden weder mit den Flughäfen verbunden sind noch mit den Fluglinien verschwägert sind. Denn wir bestehen darauf, dass die Aufsichtsbehörden einen fairen Ausgleich zwischen Fluglinien und Flughäfen zugunsten der Verbraucher herstellen.
Zweitens: Wir wollen mit diesen neuen Kriterien auch den Wettbewerb zwischen den Flughäfen gerechter machen. Es gibt manchmal Flughäfen in zwei verschiedenen Mitgliedstaaten, ein paar Kilometer von der gemeinsamen Landesgrenze. Wir wollen sicher sein, dass hier nicht ein unfairer Wettbewerb stattfindet. Ich meine daher, dass die neuen Kriterien richtig sind.
Erlauben Sie mir zum Schluss, Herr Vizepräsident, eine Frage an Sie zu richten. Ich glaube, es ist fast zwei Jahre her, dass die Kommission Leitlinien für Regionalflughäfen erlassen hat. Sie haben nun in den letzten Monaten untersucht, ob es bei einigen Flughäfen unzulässige Subventionen gegeben hat, nämlich staatliche Subventionen für den einen oder anderen Flughafen, die den Wettbewerb verzerren. Ich glaube, wir würden alle gerne wissen, was Ihre Ergebnisse sind. Wir hoffen, dass Sie uns heute versprechen können, dass Sie uns die Untersuchung über unzulässige oder zulässige Regionalbeihilfen demnächst vorstellen werden, denn eines ist das Oberthema: Wir wollen Fairness zwischen den Flughäfen zugunsten der Fluggäste.
Silvia-Adriana Ţicău (PSE). – (RO) Ich gratuliere Herrn Stockmann für seine Bemühungen zum Erreichen eines Gemeinsamen Standpunkts des Rats hinsichtlich der Verabschiedung einer Richtlinie, die allgemeine Grundsätze für die Erhebung von Flughafenentgelten auf den Flughäfen der Gemeinschaft festlegt. Den Flughafennutzern bietet die vorgeschlagene Rechtsvorschrift einen Rahmen für die Gebührenfestsetzung, der sie bei der Entscheidungsfindung einbezieht, transparent ist und Rechtsmittel ermöglicht.
Der Rat hat den Vorschlag des Parlaments angenommen, sich auf Flughäfen mit einem Passagieraufkommen von mehr als 5 Millionen Passagieren jährlich und den jeweils größten Flughafen in einem Mitgliedstaat zu beschränken. Die Differenzierung der Flughafenentgelte muss auf transparenten, objektiven und eindeutigen Kriterien basieren. Gemäß des Gemeinsamen Standpunkts sind die Flughäfen aufgerufen, kosteneffizient zu arbeiten, und für neue Routen zu benachteiligten und in äußerster Randlage befindlichen Regionen werden Fördergelder gewährt. Die Bewilligung der Fördergelder kann allerdings nur auf der Grundlage transparenter Kriterien erfolgen.
Wir unterstützen die Idee, gemäß der Informationen der Kommission und in Überstimmung mit den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft, dass Mitgliedstaaten eine Flughafenverwaltung einsetzen können, um so ein allgemeines, transparentes Gebührensystem für Flughäfen umzusetzen, welche das gleiche Stadt- oder Ballungsgebiet anfliegen, vorausgesetzt, jeder dieser Flughäfen bietet die in der Richtlinie geforderte Transparenz. Außerdem werden auch Umweltkriterien der Anpassung von Flughafenentgelten zugrunde gelegt. Die Flughafenverwaltung wird Entscheidungen über Änderungen des Gebührensystems spätestens zwei Monate vor Inkrafttreten veröffentlichen.
Im Hinblick auf die Vorfinanzierung von Flughafeninvestitionen sollten sich die Mitgliedstaaten nach den Vorgaben der internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) richten oder eigene Schutzmaßnahmen aufstellen. Das Parlament hält es für notwendig, dass die unabhängigen Aufsichtsbehörden die Umsetzung der Vorschriften der Richtlinie vollverantwortlich an andere unabhängige Aufsichtsbehörden abgeben können, wobei die Anwendung der gleichen Normen zum Tragen kommt.
Paweł Bartłomiej Piskorski (ALDE). – (PL) Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Auch ich gratuliere Herrn Stockmann zu dem Ergebnis seiner Arbeit. Das hier diskutierte Thema erfordert eine Regulierung, und weder diese Art von Regulierung noch Regulierungsbehörden an sich widersprechen meinen Vorstellungen von Liberalität. Jetzt, nach der Finanzkrise, sehen wir, dass der freie Markt funktionieren sollte und auch funktioniert. Wir müssen aber trotzdem Systeme einrichten, mit deren Hilfe diejenigen Mechanismen in einer modernen Wirtschaft reguliert werden können, die zuweilen stecken bleiben oder die üblichen Mechanismen des wirtschaftlichen Wettbewerbs – des reinen marktwirtschaftlichen Wettbewerbs – unterlaufen.
Wir diskutieren jetzt den endgültigen Entwurf eines bestimmten Dokuments, einer Arbeit, deren Langwierigkeit uns von Anfang an bewusst war, da die Regulierung eines natürlichen Monopols – und Flughäfen sind aus einleuchtenden Gründen normalerweise den Regeln natürlicher Monopole unterworfen – nicht einfach ist. Es ist ein Fortschritt im Interesse unserer Bürger, im Interesse der Bürger der Europäischen Union, die wieder einmal aus diesem Haus und durch die Arbeit der Europäischen Kommission etwas Greifbares erfahren, das sich auf ihr Leben auswirkt. Ich gratuliere allen, die bei dieser Arbeit beteiligt waren. Hoffentlich werden die Mitgliedstaaten während der zweijährigen Umsetzungsfrist dieses Systems in diese Aufgabe hineinwachsen.
Luís Queiró (PPE-DE). – (PT) Viele von uns in diesem Haus nutzen das Internet zum Buchen ihrer Flüge und Kaufen ihrer Flugscheine. Ich glaube jedoch, dass die meisten von uns nicht wissen, wie die Flughafenentgelte festgelegt werden, die sie gemeinsam mit den Flugscheinen zahlen.
Da ich jedoch weiß, dass nicht alle auf dem Flugschein angegebenen Gebühren Flughafenentgelte sind, möchte ich Sie bitten, mir die Freude dieser kleinen Übung zu erlauben: Wenn ein Passagier zum Beispiel mit Brussels Airlines von Lissabon nach Brüssel fliegt, ist auf dem Flugschein eine Gebühr von 48 Euro angegeben; reist er mit der portugiesischen Fluggesellschaft TAP, zahlt er 2 Euro weniger. Auf der Rückreise jedoch verschwindet dieser Unterschied, und dem Passagier wird ein Aufschlag von 15 Euro pro Reise berechnet. Warum?
Wenn unser imaginärer Passagier nun mit Brussels Airlines nach London reist, d. h. er fliegt von Brüssel zum Flughafen Gatwick, betragen die Gebühren für die Hin- und Rückreise 124 Euro. Wenn er mit BMI nach Heathrow fliegt, zahlt er nur 65 Euro an Gebühren. Wenn er mit BMI zum Flughafen Heathrow fliegt und mit der Lufthansa zurückreist, zahlt er jetzt 70 Euro Gebühren. Warum gibt es alle diese Unterschiede? Manchmal bezahlt er bei der Hinreise einen Betrag und bei der Rückreise einen anderen. Manchmal berechnen alle Fluggesellschaften den gleichen Betrag für den gleichen Flughafen und andere Male wieder nicht. Vielleicht wissen Sie in manchen Fällen gar nicht, wie viel Sie bezahlt haben.
Die Existenz verschiedener Flughafenentgelte ist trotz allem keine üble Sache. Unterschiedliche Dienstleistungen müssen auch unterschiedlich berechnet werden. Weniger erstrebenswert ist es, wenn die gleichen Entgelte für unterschiedliche Dienstleistungen berechnet werden und, im Gegenzug, für anscheinend identische Leistungen unterschiedliche Entgelte verlangt werden.
Wir verlangen in Bezug auf diese Entgelte vor allem, dass sie allumfassend sind und gemäß klarer und transparenter Kriterien festgelegt werden. Das ist unser Endziel. Wir wollen einen fairen und transparenten Wettbewerb zwischen den wichtigsten europäischen Flughäfen garantieren und auf diesem Weg nicht nur die Verfeinerung des Binnenmarkts unterstützen, sondern auch die Kosten reduzieren, die den Passagieren beim Kauf ihrer Flugscheine entstehen. Aus diesem Grund unterstützen wir voller Hoffnung diesen Vorschlag für eine Richtlinie.
Inés Ayala Sender (PSE). – (ES) Frau Präsidentin! Ich muss zunächst meinem Kollegen, Herrn Stockmann, meine Glückwünsche aussprechen für diesen ausgezeichneten Bericht und insbesondere auch für seine Geduld und Beharrlichkeit, die er bei der Durchführung bewiesen hat.
Es handelt sich um einen Text, der uns helfen wird, einen gemeinsamen Luftraum einzurichten. Nun können wir mit einem besonderen Augenmerk auf die Transparenz und die Nichtdiskriminierung das vorbereiten, was der große Sprung in den einheitlichen europäischen Luftraum sein wird.
Anhand dieses allgemeinen Systems für die Erhebung von Benutzerentgelten können wir die notwendigen Bedingungen für einen fairen und transparenten Wettbewerb gewährleisten. Wir richten den Blick auch in die Zukunft und berücksichtigen die Umweltkriterien bei der Gebührenanpassung ebenso wie die Gebührenfreiheit für die Unterstützung von Passagieren mit Behinderungen. Auch diesbezüglich bereiten wir uns auf die Zukunft vor.
Ich verweise auch auf die Überlegung, die eine übermäßige Belastung von kleinen Flughäfen zu verhindern sucht, indem eine Mindestgrenze von fünf Millionen Passagieren pro Jahr eingerichtet wird.
Wir sind erfreut, dass eine Verwaltung der Flughafennetzwerke durch eine einzige Stelle anerkannt wurde, da dies sich bereits bewährt hat – wie zum Beispiel im Fall der spanischen Flughafenbehörde AENA –, und dass neben der Prüfung durch die unabhängigen Aufsichtsbehörden weitere rechtlich geprüfte Methoden der Kontrolle und der Gebührenfestsetzung in Betracht gezogen werden – was in meinem Land bereits der Fall ist. Ich freue mich daher, dass diese Vorschläge berücksichtigt wurden.
Ich möchte den Berichterstatter auch dazu beglückwünschen, dass er feste Fristen für die Veröffentlichung der Entscheidungen gesetzt hat. Auf diese Weise werden rechtliche Unsicherheiten ausgeschlossen und den Benutzern Garantien hinsichtlich der Umsetzung dieser Entscheidungen geboten. Ein positiver Aspekt hierbei ist auch die parlamentarische Überprüfung, die bei diesen Fristen und Entscheidungen in Betracht gezogen wird.
Fiona Hall (ALDE). – Frau Präsidentin! Ich begrüße die stärkere Transparenz durch die neue Regulierung der Flughafenentgelte. Zu häufig halten die Flughäfen erzielte Einigungen unter Verschluss, selbst dann, wenn sie teilweise oder ganz öffentlichen Behörden gehören. Die Öffentlichkeit hat ein Recht, darüber informiert zu werden, woher diese Flughäfen ihre Gelder erhalten und wie sie ausgeben werden. Es enttäuscht mich hingegen, dass die Grenze für eine umfangreichere Auskunftspflicht bei fünf Millionen festgesetzt wurde, ohne Bezug zum prozentualen nationalen Marktanteil.
Diese Schwelle wird regionale Flughäfen, wie zum Beispiel Newcastle, besonders hart treffen. Mit sechs Millionen Passagieren pro Jahr schafft es Newcastle, diese Schwelle zu überschreiten, bleibt aber ein kleiner Fisch im Vergleich zu den Giganten Heathrow und Gatwick. Da regionale Flughäfen in der Regel mit ihren nächsten Nachbarn konkurrieren, wäre es gerechter gewesen, ein System einzuführen, das alle mittelgroßen und kleinen Flughäfen auf die gleiche Weise behandelt.
Ich bedauere es daher, dass der Rat sich nicht für die Option entschieden hat, den Geltungsbereich der Richtlinie auf Flughäfen mit über fünf Millionen Fluggastbewegungen pro Jahr und mit über 15 % nationalen Fluggastbewegungen zu begrenzen. Eine derartige Schwelle hätte immer noch garantiert, dass Europas große Flughäfen die Flughafenentgelte nicht hinter verschlossenen Türen diktieren können. Ich hoffe, dass die Kommission bei der Prüfung der Richtlinie einen aufmerksamen Blick darauf richtet, ob regionale Flughäfen wie Newcastle unter einer Verzerrung des Marktes zu leiden haben.
Emanuel Jardim Fernandes (PSE). – (PT) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Ich möchte als erstes Herrn Stockmann zu seiner Offenheit und Kompromissbereitschaft bei der Erstellung dieses ausgezeichneten Berichts gratulieren, der direkt die Flughäfen mit über fünf Millionen Passagieren betrifft und damit vor allem auch die Flughäfen von Faro und Lissabon in meinem Land.
Der Vorschlag sollte unbedingt von diesem Parlament und vom Rat verabschiedet werden, denn er garantiert Nichtdiskriminierung bei Flughafenentgelten, außer wo sie nötig und vertragskonform ist. Für die Absprache zwischen Verwaltungen und Nutzern der Flughäfen sollte ein verbindliches Verfahren eingerichtet werden. Jegliche Gebührenunterschiede werden transparent sein und auf eindeutigen Kriterien basieren. Flughäfen werden gleiche Gebühren für gleiche Dienstleistungen erheben, auch wenn Flughafennutzer aufgrund der Qualität der in Anspruch genommenen Leistung Rabatte erhalten können, vorausgesetzt, alle Flughafennutzer können von diesen Rabatten gleichermaßen unter öffentlichen, transparenten und objektiven Bedingungen profitieren. Die Rabatte können auch Nutzern gewährt werden, die in Übereinstimmung mit dem Wettbewerbsrecht neue Routen anbieten. Eine nationale unabhängige Aufsichtsbehörde ist einzurichten, die bei Unstimmigkeiten hinsichtlich der Gebührenfestsetzung eingreift. Es sollten Fördergelder für die Erschließung neuer Routen bereitstehen, die benachteiligte Regionen und solche in äußerster Randlage anbinden. Schließlich sollten die Mitgliedstaaten das für das Flughafennetzwerk verantwortliche Verwaltungsorgan dazu ermächtigen können, ein allgemeines Gebührensystem in diesem Netzwerk einzuführen.
Frau Präsidentin, mit dieser neuen Richtlinie werden die an unseren Flughäfen erhobenen Flughafenentgelte, selbst an Flughäfen in sehr abgelegenen Regionen wie derjenigen, aus der ich komme, allen einen universellen Zugang zum Luftverkehr garantieren. Dies ist insbesondere in einer Region wie meiner Heimat wichtig, wo der Luftverkehr die einzige Reisemöglichkeit darstellt. Daher hoffe ich, dass dieser Vorschlag morgen angenommen wird und dass Kommission und Rat ihn ordnungsgemäß akzeptieren.
Robert Evans (PSE). – Frau Präsidentin! Ich schließe mich dem Dank meiner Kollegen an Herrn Stockmann an, für das, was er selbst als durchführbaren Kompromiss im Interesse der 69 europäischen Flughäfen bezeichnete.
Ich stimme weiterhin den Aussagen von Herrn Becsey und auch denen meines Kollegen Brian Simpson bezüglich des fairen und transparenten Wettbewerbs zu. Ich freue mich, dass dieser Bericht, so wie er heute vorgestellt wurde, nicht nur für Londons drei Flughäfen Heathrow, Stansted und Gatwick eine gute Lösung bietet, sondern auch für die Flughäfen im restlichen Europa, sei es nun Herr Zīles Litauen, das Rumänien von Frau Ţicău oder Portugal, und sogar auch für die Kommissare – die italienischen Flughäfen, und ich glaube, auch in Deutschland gibt es Flughäfen, die jedoch nicht stark frequentiert werden.
Ich denke aber auch, dass hier eine gute Lösung für die Passagiere Europas gefunden wurde – und was sind denn schon Flughäfen ohne die Bürger, ohne die Passagiere. Sie sind für uns vorrangig, wie gleichermaßen auch die Umwelt, die meines Wissens in diesem Bericht angesprochen wird.
Mein Londoner Kollege, Herr Batten, hat in seinem Beitrag, den man wohl „überfallsartig“ nennen darf (da er bereits gegangen ist), die Einrichtung neuer Organe und alle möglichen Arten von Panikmache vorgeschlagen. Diese Organe – die Zivilluftfahrtbehörde – gibt es bereits. Daher denke ich, dass hier ein Missverständnis seinerseits vorliegt – um es höflich auszudrücken.
Und zu Fiona Hall möchte ich sagen, dass ich nicht sicher bin, dass sich Newcastle in direkter Konkurrenz zu London befindet. Zwischen den beiden liegt eine nicht geringe Entfernung, und jeder der sich für einen Flug nach London entscheidet, statt nach Newcastle zu fliegen, hat noch einen enormen Weg zurückzulegen. Daher halte ich dies für einen abwegigen Vergleich.
Meiner Ansicht nach liegt uns hier ein guter, durchführbarer Kompromiss vor. Ich denke, alle unsere ursprünglichen Vorbehalte, die wir ansprechen wollten, wurden behandelt, und er bietet, als Ganzes gesehen, die Ausgewogenheit, nach der wir suchen – im Interesse der Fluggesellschaften ebenso wie im Interesse der Passagiere –, aber lässt den Flughäfen doch ausreichend Freiraum, um in einem Wettbewerbsumfeld zu agieren.
Ich lebe in der Hoffnung, dass wir als Folge dieser Maßnahme eines fernen Tages – man kann es schließlich nie wissen, liebe Kollegen – sogar einen anständigen Flugdienst nach Straßburg bekommen. Das ist zwar sehr weit vorgegriffen, aber man ja weiß nie – und der Einsatz lohnt sich.
Bogusław Liberadzki (PSE). – (PL) Frau Präsidentin! Ich möchte zunächst unserem Berichterstatter, Herrn Ulrich Stockmann, meinen Dank aussprechen. Er hat sehr viel Arbeit hinter sich, angefangen mit dem Richtlinienentwurf, für den er eine neuartige Herangehensweise gewählt hat, da er den Bericht ordnungsgemäß und in Zusammenarbeit mit der Kommission und dem Rat verfassen wollte, was ihm ja auch gelungen ist. Erstens möchte ich seine Initiative zur genaueren Definition der Flughafenentgelte hervorheben, und zweitens darauf eingehen, welche Flughäfen dadurch erfasst werden sowie auf die Leistungsangebote der Flughäfen und ihren Zusammenhang mit den Verpflichtungen der Flughafenbetreiber. Gleichermaßen wichtig ist die Finanzierung der neuen Infrastrukturprojekte – vor allem für die neuen Mitgliedstaaten. Wir legen einen Richtlinienentwurf vor, der es aus der Sicht des Passagiers ermöglicht, dass jeder, der in Europa Flugdienste in Anspruch nimmt, betreibt oder bezahlt, erfährt, wie viel er zu zahlen hat und wo das Geld hingeht. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem wahrhaft europäischen System und einem europäischen Netzwerk der Fluggesellschaften. Ich danke Ihnen dafür und bin fest davon überzeugt, dass dieser Richtlinienentwurf der Luftfahrt zugute kommen wird.
Zuzana Roithová (PPE-DE). – (CS) Ein reibungsloser Ablauf der Flughafendienste ist wichtig für das Funktionieren des Binnenmarkts der Europäischen Union. Sowohl die Passagiere wie auch die Fluggesellschaften kritisieren den Mangel an Transparenz und zuweilen auch die überhöhten Flughafensteuern, welche die Reisekosten in unvertretbarem Ausmaß steigern. Wir reagieren nun endlich darauf, indem wir diese Richtlinie in zweiter Lesung verabschieden. Die Vorschriften verpflichten Flughäfen mit mehr als fünf Millionen Passagieren dazu, ihre Gebühren offenzulegen und die Kosten zu begründen. Dies wird auch die Streitigkeiten zwischen den Flughafennutzern und den Betreibern vereinfachen. Ich bin der festen Überzeugung, dass dies zu einer Reduzierung von Entgelten führen und das Wettbewerbsumfeld verbessern wird. Ich freue mich, dass der Rat die Eröffnung des Bietverfahrens anerkannt hat, was zur Erschließung neuer Routen zu benachteiligten und abgelegeneren Zielflughäfen führen wird. Außerdem begrüße ich, dass eine gemeinsame Definition für die Netzwerke der Flughäfen gefunden werden konnte, die in Zukunft von den gleichen Verwaltungsorganen betrieben werden. Ich beglückwünsche die Berichterstatter zu diesen Ergebnissen.
Mieczysław Edmund Janowski (UEN). – (PL) Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Herr Stockmann verdient unseren Dank. Dies ist wirklich ein guter Kompromiss. Ich gratuliere ihm.
Heute schließen wir die Arbeit über die Flughafenentgelte ab. Kurz gesagt, innerhalb von zwei Jahren werden wir in der gesamten Europäischen Union ein konsolidiertes System für die Erhebung dieser Entgelte haben. Dies wird die Flughäfen mit mehr als fünf Millionen Fluggastbewegungen pro Jahr betreffen und den jeweils größten Flughafen eines Landes. Sie mögen zwar noch zur Diskussion stehen, aber ich halte die Zahlen für gut. Meines Wissens sind hiervon etwa 80 Flughäfen in der Europäischen Union betroffen.
Ein spezieller Vorteil dieser angenommenen Vorschriften ist ihre Transparenz, die den Aufsichtsbehörden zugute kommen wird. Flughäfen in benachteiligten Regionen werden die entsprechenden Vorzüge anwenden können. Auch die Umweltaspekte und die Situation Behinderter wurden berücksichtigt. Ich hoffe, die Richtlinie wird nicht nur für einen fairen Wettbewerb auf den Flughäfen sorgen, sondern auch zu einer höheren Sicherheit der Passagiere führen und sie vor überhöhten Start- oder Landegebühren bewahren.
Antonio Tajani, Vizepräsident der Kommission. − (IT) Frau Präsidentin! Ich glaube, die Debatte hat gezeigt, dass Parlament und Kommission eine gute Arbeit geleistet haben, und das an Herrn Stockmann gerichtete Lob kann uns nur bestätigen, dass er die richtige Richtung eingeschlagen hat. Ich möchte ihm erneut in aller Öffentlichkeit meinen Dank aussprechen für seine Arbeit und für die Zusammenarbeit mit der Kommission bei der Suche nach einer erfolgreichen Kompromisslösung, die, soweit ich sehen kann, bei allen Sprechern auf breite Zustimmung getroffen ist.
Ich denke, dass der Richtlinienvorschlag, den wir hier überprüfen und der hoffentlich von diesem Haus angenommen werden kann, wie bereits Frau Ayala Sender sagte, nichts anderes ist als ein Schritt hin zu einem einheitlichen Luftraum – ein Ziel, das meines Erachtens von der Kommission mit der Unterstützung des Parlaments und dem Rückhalt des Rats verfolgt werden muss, um noch vor dem Ende dieser Wahlperiode ein aussagekräftiges Signal auszusenden. Ich unterstütze alle Entscheidungen und Beurteilungen hinsichtlich der Einsetzung einer unabhängigen Behörde, wie sie bereits in vielen Ländern der Union existiert. Meiner Meinung nach sollten wir dies weiter verfolgen; wir haben diese positive Entscheidung gemeinsam getroffen.
Abschließend möchte ich gerne erneut allen Mitgliedern danken, die zur Debatte beigetragen haben, und die Frage von Herrn Jarzembowski beantworten. Es werden sieben regionale Flughäfen hier berücksichtigt. Das 18 Monate dauernde Verfahren wurde im Juli 2007 eröffnet. Ich gehe daher nicht davon aus, dass die Ergebnisse vor Jahresende oder dem Beginn des nächsten Jahres eintreffen werden.
Die Ergebnisse werden selbstverständlich veröffentlicht, aber es wäre ungerecht und nicht angemessen von mir, mich vor dem Abschluss dieser Arbeit zu äußern. Sobald dies der Fall ist und die Kommission sich entschieden hat, wird das Parlament benachrichtigt, und dann wird Herr Jarzembowski eine umfassende Antwort erhalten, zusätzlich zu den Informationen, die ich ihm bereits geben konnte bezüglich der Vorschläge der Kommission für diese sieben – um es zu betonen – sieben untersuchten Fälle.
Ulrich Stockmann, Berichterstatter. − (DE) Frau Präsidentin! Ich möchte mich noch einmal bei allen Kollegen für die wirklich konstruktive Zusammenarbeit und auch für die spannende Diskussion bedanken. Ich hoffe auf große Unterstützung morgen. Ich denke, es ist spät, der Worte sind genug gewechselt. Lassen Sie morgen Taten folgen! Ich wäre froh, wenn wir das Gesetzgebungsverfahren in der zweiten Lesung beenden könnten.
(Beifall)
Die Präsidentin. – Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung erfolgt morgen, am Donnerstag, den 23. Oktober.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)
Corina Creţu (PSE), schriftlich. – (RO) Eine europäische Rahmenrichtlinie für die Regulierung von Flughafenentgelten ist deswegen von hoher Wichtigkeit, da sie die Reisekosten innerhalb der Europäischen Union verringert und somit auch die Mobilität insbesondere von hoch qualifizierten Arbeitnehmern verstärkt.
Im Kontext betrachtet, der im entsprechenden Kapitel der Lissabon-Strategie dargelegt ist, stellt die Mobilität von Arbeitnehmern sogar ein Schlüsselelement für einen effektiven Arbeitsmarkt dar, der auf Wirtschaftswachstum und auf eine Zunahme von Arbeitsplätzen ausgerichtet ist. Weiterhin würde die Erleichterung von Bewegungen der hoch qualifizierten Arbeitnehmer zu einem gesteigerten Informationsfluss und zu nutzbarem Wissen in den Produktionsbereichen mit hohem Mehrwert führen. Auf diese Weise wird der Lissabon-Strategie entsprochen, die zum Ziel hat, die europäische Wirtschaft zur dynamischsten wissensbasierten Wirtschaft der Welt zu machen.
Christine De Veyrac (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Sehr geehrte Damen und Herren! Hier wurde ein Kompromiss zwischen dem Rat und unserer Institution erzielt, was einen Abschluss dieser Sache in zweiter Lesung ermöglicht.
Ich freue mich über diese Einigung, die vor allem den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verhindern und die ausgewogene Entwicklung des europäischen Luftfahrtsektors erleichtern sollte.
Diese Richtlinie über Flughafenentgelte ist ein echter Fortschritt: Indem sie transparente Verhältnisse zwischen Flughäfen und Fluggesellschaften schafft, können häufig undurchsichtige und konfliktbeladene Beziehungen erweitert und verbessert werden.
Darüber hinaus ermöglicht die Einsetzung einer unabhängigen Behörde objektive Lösungsansätze für jegliche Konflikte zwischen den Partnern.
Die Nutznießer dieser neuen Regeln werden letzten Endes die Luftverkehrsnutzer sein, worüber ich sehr erfreut bin.