Der Präsident. − Als nächster Punkt folgt der Bericht von Astrid Lulling im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung zum Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über das allgemeine Verbrauchsteuersystem (KOM(2008)0078 – C6-0099/2008 – 2008/0051(CNS)) (A6-0417/2008).
Astrid Lulling, Berichterstatterin. − (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Vorschlag für eine Richtlinie, welche die Richtlinie von 1992 ersetzen soll, beabsichtigt vor allem die Einführung zum 1. April 2009 der elektronischen Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren – das berühmte System zur Beförderung und Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren (EMCS) – in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften.
Es handelt sich daher um eine technische Maßnahme, aber gleichzeitig ist dies auch ein Schritt hin zu einem geringeren bürokratischen Aufwand, zu weniger Betrugsfällen und zu höheren Geschwindigkeiten.
Neben einigen wenigen Änderungsanträgen, die ich eingereicht habe und die angenommen wurden, um mehr Konsistenz beim Betrieb des neuen Systems zu erreichen, sind wir uns über diesen Handlungsfaden im Vorschlag der Europäischen Kommission einig.
In seiner Position hat der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung wesentlich sperriger gemacht, indem eine Vielzahl von Änderungen, die im Rat verhandelt wurden, kopiert wurde. Tatsächlich erreicht dieser Zug nichts Wesentliches, soweit wir betroffen sind.
Die politische Debatte läuft woanders. Sie betrifft die Bedingungen der Beförderung und der Besteuerung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren, insbesondere Alkohol und Tabak, die von Privatkunden gekauft werden. Die Europäische Kommission war so klug, wenigstens diesmal, einen Text vorzulegen, der auf der aktuellen Rechtsprechung beruht, das heißt, auf einer Rechtsprechung, die es den Europäern ermöglicht, Waren zu befördern, die in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Heimatland gekauft wurden, und zwar ohne quantitative Beschränkungen, vorausgesetzt, dass die Waren nur für den privaten Bedarf gekauft wurden.
Mein Vorschlag und meine Position als Berichterstatterin sind eindeutig: Ich bin uneingeschränkt für diesen Text der Kommission, denn er ist klar, präzise und beruht auf den Grundsätzen, die den Binnenmarkt lenken. Dennoch haben sich einige meiner Kollegen und Kolleginnen, Sozialisten und Liberale vor allem, verpflichtet gefühlt, Änderungsanträge einzureichen, die wieder Steuergrenzen einrichten würden, wie die, die bis 1992 bestanden, indem sie Richtmengen einführen.
Tatsache ist, dass theoretische Richtmengen in der Praxis quantitative Einschränkungen darstellen. Infolge von Abwesenheiten und unter Ausnutzung der mangelnden Kenntnisse einiger Kollegen haben sie im Ausschuss eine Mehrheit erhalten. Meine politische Fraktion hat einstimmig beschlossen, Änderungsanträge zur Wiederherstellung der ursprünglichen Vorschläge der Europäischen Kommission einzureichen. Es ist nur fair, wenn wir das tun. Wir möchten nicht zu den Grenzen und den Verfahren zurückkehren, die es vor der Einführung des Binnenmarktes gab.
Im Gegenteil, wir streben Lösungen an, die unserer Zeit entsprechen, auch in Hinblick auf den elektronischen Handel. Unsere Botschaft für den Rat muss eindeutig sein: Schlagen Sie unseren Mitbürgern nicht vor, beim gemeinsamen Besitzstand Rückschritte zu machen.
Was einfach unverständlich erscheint, ist die Haltung einiger Sozialisten und Liberalen, die auch die letzten noch verbleibenden Duty-free-Läden an den Außengrenzen der Europäischen Union abschaffen möchten. Auch die Kommission möchte das, selbst wenn diese Läden in keiner Weise den Binnenmarkt stören. Ihr Schließen würde dennoch Tausende ihren Job kosten, insbesondere an den Grenzen zu Griechenland. Wir haben wirklich einen günstigen Zeitpunkt erwischt, um solche Dinge vorzuschlagen!
Es kommt aber noch schlimmer. Die geringe Mehrheit im Ausschuss für Wirtschaft und Währung hat sogar meinen Änderungsantrag abgelehnt, der zum Ziel hatte, die Möglichkeit zum zollfreien Einkauf für Reisende beizubehalten, deren letztes Ziel ein Drittland ist, um die Situation bei Flügen zu berücksichtigen.
Warum kann ich, wenn ich über Frankfurt oder Paris von Luxemburg nach Singapur fliege, in meinem Abflughafen nicht zollfrei einkaufen? Ich muss schon sagen, das ist ziemlich deprimierend, Herr Präsident; ich möchte Ihnen mitteilen, dass ich sechs Minuten habe, aber ich werde sie gar nicht brauchen. Ich vertraue nun auf den gesunden Menschenverstand der meisten unserer Kolleginnen und Kollegen – schade, dass sie nicht hier sind – eine Lösung anzunehmen, die auch im Interesse der Verbraucher liegt und nicht wieder neue Steuern und neue bürokratische Hindernisse erfindet.
Diejenigen, die morgen gegen unsere vernünftigen Vorschläge stimmen, werden Schwierigkeiten haben, unseren Landsleuten diesen Rückschritt zu erklären. Sie können darauf zählen, dass ich und meine Kollegen ihre rückwärtsgerichteten Ansichten aufdecken werden.
VORSITZ: ALEJO VIDAL-QUADRAS Vizepräsident
László Kovács, Mitglied der Kommission. − Herr Präsident! Zunächst möchte ich Frau Lulling und dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung für den Bericht und die rasche Bearbeitung dieses Vorschlags danken, der die rechtliche Grundlage für die Einführung der EDV-gestützten Verbrauchsteuerverfahren ab April 2010 darstellt.
Die Mitgliedstaaten und die Kommission haben eine Menge in das System zur Beförderung und Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren (EMCS) investiert. Es ersetzt die aktuellen papierbasierten Systeme zur Überwachung der Beförderung durch ein neues, computergestütztes System.
Die umfassendere Nutzung der transeuropäischen Kommunikationsnetze zwischen Händlern und Steuerbehörden sowie zwischen den Steuerbehörden untereinander reduziert den Zeitaufwand für die Erledigung der steuerlichen Verpflichtungen für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren.
Dies stellt den zuständigen Behörden ein wichtiges Instrument zur Verfügung, um effektiv gegen Betrug vorzugehen und damit den legitimen Handel zu schützen. Gleichzeitig werden die Dienstleistungen für die Steuerzahler verbessert, die von einer besseren Rechtssicherheit und dem unmittelbaren Informationsaustausch mit ihren Steuerbehörden profitieren.
Neben diesen neuen Bestimmungen wird die vorgeschlagene Richtlinie die alte horizontale Verbrauchsteuerrichtlinie von 1992 vollkommen neu gestalten und aktualisieren. Sie wird die Verbrauchsteuerverfahren vereinfachen und modernisieren, mit dem Ziel, die Verbrauchsteuerpflichten für Händler zu reduzieren, insbesondere für Händler, die grenzüberschreitende Geschäfte tätigen, ohne die Verbrauchsteuerkontrollen zu beeinträchtigen.
Da die Kommission einen neuen und aktuellen gesetzlichen Rahmen vorgeschlagen hatte, mussten natürlich auch einige der eher politischen Fragen in diesen Rechtsvorschriften neu diskutiert werden.
Dies betrifft die Fragen der steuerfreien Läden an Land, die Position von Transitflughäfen und die Beibehaltung von Richtmengen zur Unterscheidung der kommerziellen verbrauchsteuerpflichtigen Beförderungen von der Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren für den persönlichen Gebrauch.
Viele vom Parlament vorgeschlagene Änderungen stimmen bereits mit dem Text der allgemeinen Ausrichtung überein, der bei dem ECOFIN-Treffen am 4. November 2008 vereinbart wurde, oder gehen in dieselbe Richtung. Sie sind auch für die Kommission akzeptabel.
Ich bin daher zuversichtlich, dass der Vorschlag bald angenommen werden kann und die rechtzeitige Anwendung des EMCS sichergestellt ist.
Manuel António dos Santos, Verfasser der Stellungnahme des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie. – (PT) Ich werde die erste meiner beiden Minuten nutzen, um kurz die wichtigsten Grundzüge meiner Stellungnahme zu beschreiben, die im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie einstimmig angenommen wurde.
Die Grundzüge lauten wie folgt: Die Effizienz von Produktion und Vertrieb von Waren und Dienstleistungen muss gesteigert werden, vor allem durch den Abbau von Bürokratie, die bestehenden Regeln müssen verbessert und an die derzeitigen Umstände angepasst werden, insbesondere um den nationalen Verwaltungen risikobasierte Überwachungsverfahren zu ermöglichen, die Verfahren müssen vereinfacht und die Transparenz für den innergemeinschaftlichen Handel muss erhöht werden, indem die Rechtssicherheit erhöht wird und faire Vorschriften festgelegt werden, und schließlich sollte das System der Erhebung und Erstattung der Steuer nicht zum Entstehen diskriminierender Kriterien führen, und Doppelbesteuerung ist zu vermeiden.
Dies waren die wesentlichen Grundzüge der Stellungnahme, die ich dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung im Namen des Ausschusses für Industrie vorgelegt habe. Ich möchte wiederholen, dass im Ausschuss für Industrie ein breiter Konsens über die Stellungnahme herrschte.
Aus diesem Grund muss ich sagen, und ich verwende dafür meine zweite Minute, dass ich als Mitglied der sozialistischen Fraktion im Europäischen Parlament die Anmerkung von Frau Lulling nicht verstehe, dass die sozialistische Fraktion und die Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa – und nur sie allein – Mengengrenzen eingeführt hätten. Es war nicht nur die sozialistische Fraktion und die ALDE-Fraktion, zumindest im Ausschuss für Industrie, es waren alle, angesichts der Tatsache, dass meine Stellungnahme einstimmig angenommen wurde, wie ich bereits sagte.
Ich habe das Gefühl, es ist wirklich außerordentlich, dass keine Mengengrenzen aufgenommen wurden, da wir wissen, dass diese Steuerart verschiedene Ziele verfolgt. Das erste Ziel sind offensichtlich die Steuereinnahmen, es geht jedoch auch um den Schutz der öffentlichen Gesundheit. Natürlich misst jedes Land diesen beiden Zielen jeweils eine unterschiedlich hohe Bedeutung zu.
Daher habe ich das Gefühl, dass die Lösung, die wir entwickelt haben (das Festlegen von Mengengrenzen) eine faire und ausgewogene Lösung ist, die kein Land besonders bevorzugt. Ebenso wird keines der Länder benachteiligt, die selbstverständlich eine andere Ansicht haben, als das Land, das Frau Lulling vertritt, und das ich natürlich respektiere. Wie auch immer, die Wünsche dieses Landes können offensichtlich nicht den Vorrang vor den allgemeinen Wünschen der anderen Länder der Europäischen Union erhalten.
Mein abschließender Kommentar in nur zehn Sekunden lautet, dass die sozialistische Fraktion den Binnenmarkt und seine Erweiterung offensichtlich unterstützt und nicht glaubt, dass die entweder im Ausschuss für Industrie oder im Ausschuss für Wirtschaft angenommenen Vorschläge den Binnenmarkt gefährden können.
Bill Newton Dunn, Verfasser der Stellungnahme des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. − Sehr geehrter Herr Präsident, das Parlament verteidigt individuelle und kleine Organisationen, kleine Unternehmen, im Gegensatz zu den Regierungen, die gerne alles Unangenehme wegfegen würden, und der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ist davon überzeugt, dass die außerhalb der Landesgrenzen liegenden Läden bleiben dürfen sollten. Sie sollten besser kontrolliert werden, wie alle Kontrollen in Hinblick auf die grenzübergreifende Kriminalität in Europa erheblich verbessert werden sollten, aber das ist kein Grund, sie zu beseitigen.
Zweitens ist der Ausschuss für den Binnenmarkt in Bezug auf den See- und Flugverkehr davon überzeugt, dass die Reisenden – abhängig von ihrem Endziel, im Gegensatz zu einem Transitziel – zollfrei einkaufen dürfen sollten, weil dies kleinen Regionalflughäfen zu Einnahmen verhelfen würde. Es mag für die Regierungen unbequem sein, aber wir verteidigen diesen Standpunkt mit großem Nachdruck.
Der dritte und letzte Punkt, den ich ansprechen möchte – und es ist sehr bedauerlich, dass die Kommission diesen Punkt nicht in ihre Konsultation von 2006 zu diesen Rechtsvorschriften aufgenommen hat –, ist die Abschaffung dieser Ausnahmen, die sie nun vorschlägt. Warum hat sie diesen Punkt nicht aufgenommen? Warum hat sie keine Folgenabschätzung durchgeführt, was dies bedeuten würde, bevor sie es vorgeschlagen hat?
Zsolt László Becsey, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (HU) Ich danke Ihnen, Herr Präsident. Ich möchte der Kommission und den Berichterstattern zu ihrer Arbeit gratulieren, und ich glaube, dass dieses elektronische Aktualisierungssystem einen zeitgemäßen und sehr positiven Effekt haben wird.
Erlauben Sie mir zwei Anmerkungen. Zuerst sollten wir einen funktionsfähigen Binnenmarkt ermöglichen. Ich glaube, dass der Verkehr für den persönlichen Bedarf durch Privatpersonen keinen großen Schaden verursacht, wenn das System zur Steuererfassung und der Informationsaustausch gut funktionieren. Wenn jemand irgendwo – nachdem er Waren für den persönlichen Bedarf gekauft hat – die Verbrauchsteuer zahlt, werden die Großhandelspreise und zum Teil die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze in jedem Fall miteinander konkurrieren.
Es ist nicht nötig, alles mit Obergrenzen zu versehen, und es ist vollkommen unnötig, negative Signale auszusenden, um die Staatskassen der Länder mit den hohen Preisen zu schützen. Es wäre sehr merkwürdig, insbesondere innerhalb des Schengen-Raums, wenn wir uns mit Inspektionen durch die Polizei oder den Zoll befassen müssten, da wir wissen, dass es verschiedene andere Verfahren gibt, den Inhalt großer Lastkraftwagen zu scannen. Daher sehe ich keinen Sinn in einer quantitativen Auflistung.
Meine andere Anmerkung lautet, dass auch ich die Rechte der Bürger unterstütze, die den Binnenmarkt verlassen, beim Verlassen dieses Marktes solche Waren zu kaufen. In Hinblick auf Überlandreisen denke ich nicht, dass dies Anlass zu groß angelegten Schmuggeleien geben würde oder dass die benachbarten Mitgliedstaaten große Verluste erleiden müssten, da die Preise in benachbarten Drittländern wesentlich niedriger sind als innerhalb der EU-Mitgliedstaaten. Dabei denke ich nicht an einen Warenexport im industriellen Maßstab.
Ich nehme an, dasselbe gilt für Flughäfen, da es nicht möglich ist, in dem aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck so große Warenmengen zu befördern, dass wir es verbieten müssten, solche Waren für den persönlichen Bedarf in Drittländer außerhalb der Zollunion mitzunehmen. Ich danke Ihnen vielmals, Herr Präsident, für die Gelegenheit, hier zu sprechen.
Elisa Ferreira, im Namen der PSE-Fraktion. – (PT) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst der Berichterstatterin, Frau Lulling, und den Schattenberichterstattern, Benoît Hamon und Olle Schmidt gratulieren. Aus unvermeidbaren Gründen kann mein Kollege Benoît Hamon heute nicht hier sein, daher werde ich versuchen, seine Position zu vertreten, die auch die Position unserer politischen Fraktion ist, in einer Angelegenheit, die unsere volle Aufmerksamkeit verdient. Tatsächlich ist die Besteuerung hinsichtlich der Verbrauchsteuer eine sensible Frage.
Wenn wir über Verbrauchsteuern sprechen, müssen wir bedenken, dass sie auf klar festgelegte Verbrauchsgüter und Dienstleistungen erhoben werden: Tabak, Alkohol und Energieerzeugnisse.
Der Vorschlag der Kommission ändert einen Text aus dem Jahr 1992. Der Binnenmarkt für diese Waren hat sich seitdem erheblich verändert. Außerdem ist zu beachten, dass das neue elektronische System zur Verwaltung und Kontrolle von Transaktionen eine Veränderung darstellt, die wir begrüßen und die die Funktionsweise des Systems vereinfachen dürfte, sowohl für die Betreiber als auch für die Steuerbehörden, wie der Kommissar eben erwähnt hat.
Was die technischeren Aspekte angeht – beispielsweise die Fristen für das Weiterleiten von Dokumenten, die Regeln für die Festlegung von finanziellen Garantien durch die Betreiber und so weiter – verdienen der Vorschlag der Kommission und der Bericht der Berichterstatterin unsere Anerkennung und unsere Zustimmung, da sie einen echten und zweckmäßigen Fortschritt darstellen.
In Hinblick auf diese Verbrauchsteuern sollte der politische Inhalt jedoch nicht bei den technischen Aspekten haltmachen, wie mein Kollege Manuel António dos Santos bereits ausgeführt hat. Die von diesem Vorschlag betroffenen Waren sind sensible Waren, deren Verkauf nicht einfach den Kräften des Wettbewerbs überlassen werden sollte. In dieser Hinsicht möchte ich daher vor allem zwei anschauliche Beispiele herausstreichen. Das eine Beispiel betrifft die Richtgrenzen für den persönlichen Transport dieser Waren, das andere betrifft die Regeln, die für Internetverkäufe gelten.
In diesen Punkten stimmen wir ganz und gar nicht mit der Berichterstatterin überein.
In Hinblick auf Alkohol, Tabak und auch Öl sind die Unterschiede in der Besteuerung zwischen den Mitgliedstaaten enorm, weswegen auch die Einzelhandelspreise sehr unterschiedlich sind. Ich möchte hier nur darauf hinweisen, dass der Preis für ein Päckchen Tabak aufgrund dieser signifikanten Steuerunterschiede innerhalb der Union zwischen 1 Euro und 7 Euro betragen kann.
In der Regel sind die Steuern im Verbrauchsland fällig, ausgenommen sind Waren, die innerhalb der Europäischen Union transportiert werden. Bei den gegenwärtigen Regelungen müssen bestimmte Mengengrenzen eingehalten werden, andernfalls kann man davon ausgehen, dass die Waren zu kommerziellen Zwecken transportiert werden.
Der Vorschlag der Kommission beabsichtigt, diese Mengengrenzen abzuschaffen, und in diesem spezifischen Aspekt stimmt die Berichterstatterin, Frau Lulling, zu. So wurde dies im Ausschuss für Wirtschaft und Währung jedoch nicht verstanden. Im Gegenteil, wir haben, den Initiativen der Schattenberichterstatter, Benoît Hamon und Olle Schmidt sowie meiner eigenen folgend, vereinbart, diese Grenzen zu senken.
Die Liberalisierung erlaubt einigen Verbrauchern, diese Waren billiger einzukaufen. Dies hat jedoch nur dann einen Sinn, wenn es den öffentlichen Finanzen der Mitgliedstaaten oder den Zielen der öffentlichen Gesundheit nicht schadet, zu deren Wahrung die Mitgliedstaaten berechtigt sind. Es hat auch dort keinen Sinn, wo der graue Markt unterstützt wird, den wir doch alle vermeiden sollten.
Daher wurde im Ausschuss letztlich beschlossen, dass die Grenzen in vernünftigem Maße beibehalten werden sollten, nämlich 400 Zigaretten oder 45 Litern Wein pro Person. Dies sind die Mengen, die als persönlicher Verbrauch angenommen werden. Infolgedessen sind Reisende, die diese Waren im Rahmen dieser Mengengrenzen kaufen, nicht betroffen.
Aus denselben Gründen stimmen wir gegen den Änderungsantrag 68 der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und Europäische Demokraten, der vorschlägt, Fernverkäufe, insbesondere Verkäufe über das Internet, im Land des Verkäufers, nicht im Land des Verbrauchers zu besteuern. Das ist eine (ungerechtfertigte) Umkehrung des allgemeinen Besteuerungsgrundsatzes. Diese Änderung würde auch die Tür für einen breiten grauen Markt öffnen und muss daher absolut abgelehnt werden.
Abschließend muss ich noch das Problem der Duty-free-Läden erwähnen. Der international anerkannte Grundsatz lautet, dass Duty-free-Läden nur in Häfen und Flughäfen bestehen dürfen, um eine optimale Kontrolle zu gewährleisten und jegliches Betrugs- oder Missbrauchsrisiko zu verhindern. Wir müssen den Menschen daher ausreichend Zeit geben, sich den neuen Verhältnissen anzupassen. Daher schlagen wir im Namen der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament einen Übergangszeitraum für die Mitgliedstaaten vor, in denen noch andere Duty-free-Verkaufsstellen existieren, damit sie sich schrittweise an die neue Situation anpassen können. So schlagen wir das in ferner Zukunft liegende Datum 1. Januar 2017 vor, um eine schrittweise Konvergenz an die gemeinschaftliche Regelung zu ermöglichen.
Wir glauben, dieser Ansatz ist angemessen. Es ist ein Ansatz, der im Konsens entwickelt wurde. Es war kein einstimmiger Konsens, aber er wurde von einer Mehrheit im Ausschuss für Wirtschaft und Währung angenommen, und ich hoffe, dass er auch morgen in der Abstimmung im Plenum angenommen wird.
Olle Schmidt, im Namen der ALDE-Fraktion. – (SV) Herr Präsident, Herr Kommissar und Frau Lulling! Nun treffen wir erneut zusammen, um dieses Thema zu diskutieren. Natürlich ist es nicht das erste Mal, dass wir, Frau Lulling und ich, darüber streiten, welche Form die Verbrauchsteuer in Europa annehmen sollte. Es ist aber wahrscheinlich das erste Mal, dass ich das Gefühl habe, die Mehrheit auf meiner Seite zu haben. Es ist gefährlich, den Dingen vorzugreifen, aber wir werden ja sehen, wie es ausgeht.
In der Frage des neuen technischen Systems, EMCS, stimmen wir völlig überein. Es ist das sensible Thema der Importquoten, bei dem unsere Ansichten stark auseinandergehen.
Wenn der Ansatz des Ausschusses aufgegriffen wird, wird das Parlament damit sowohl sein Engagement für die Freizügigkeit in Europa als auch seine Verpflichtung, den Wunsch nach einer vernünftigen Gesundheitspolitik zu unterstützen, zum Ausdruck gebracht haben. Wie immer, wenn es um steuerliche Fragen geht, müssen wir eine Ausgewogenheit finden zwischen den Angelegenheiten, die in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten verbleiben sollten, und denen, für die wir uns gemeinschaftlich verantwortlich fühlen. Wenn wir für den Vorschlag des Ausschusses stimmen, bedeutet dies, dass das Europäische Parlament festlegt, dass Tabak und Alkohol nicht mit beliebigen anderen Waren gleichzusetzen sind, wie wir es bereits eben in diesem Haus gehört haben, und dass sie anders behandelt werden müssen. Das ist natürlich nichts Neues, da diese Ansicht schon seit langem von Vielen geäußert wird.
Indem wir entscheiden, die Richtmengen für den Import zu halbieren und gleichzeitig grundsätzlich an Grenzwerten festzuhalten, geben wir den Mitgliedstaaten einen großen Spielraum, ihre eigene Politik zu verfolgen, während die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften den grenzüberschreitenden Handel für Unternehmen und Einzelpersonen gleichzeitig erleichtern. Oder, um es einfacher zu sagen: Schweden erhält die Möglichkeit, gesundheitspolitischen Fragen den Vorrang zu geben, während Lullings Luxemburg weiterhin seine Politik der niedrigen Steuern verfolgen kann. Der Binnenmarkt kann nicht aufgebaut werden, wenn der Alkoholtourismus als Modell dient.
Der Alkoholismus und seine Folgen sind kein schwedisches Problem, wie ich manchmal sagen höre. Vor kurzem haben wir Forderungen nach strengen Maßnahmen gehört, um den Alkoholismus in Großbritannien zu bekämpfen – darüber sollten die britischen Mitglieder vielleicht ebenfalls nachdenken. Ich denke, es ist höchste Zeit, dass das Europäische Parlament einen vernünftigeren Standpunkt zu diesen Fragen einnimmt und den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gibt, Maßnahmen für die öffentliche Gesundheit zu ergreifen.
Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident, Herr Kommissar! Im Namen der Fraktion Union für das Europa der Nationen möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf drei Punkte lenken. Zunächst sollten die Steueränderungen auf Ebene der Europäischen Union den Anstieg der Herstellung und der Verteilung von Waren und Dienstleistungen fördern, vor allem durch weniger Bürokratie, aber auch, indem der Einsatz von Kontrollverfahren auf der Basis von Risikoanalysen für die nationalen Verwaltungen vereinfacht wird.
Zweitens erfüllen die in dieser Richtlinie vorgeschlagenen Lösungen diese Anforderungen. Vereinfachte Verwaltungsverfahren und ein elektronisches System für den Informationsaustausch werden den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten ein Instrument für bessere und besser verwaltete Kontrollen an die Hand geben. Drittens müssen wir die von der Berichterstatterin vorgeschlagenen Lösungen unterstützen, die die Aufnahme von Fernverkäufen steuerpflichtiger Waren in den Geltungsbereich der Richtlinie und in das Verfahren zur Steueraussetzung betreffen, indem geringere Garantien für Organisationen gelten, die die Bedingungen für ein gutes Verhalten erfüllen und das Garantiesystem regelmäßig nutzen .
Trevor Colman, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – Herr Präsident! Laut Artikel 10 des Vorschlags der Kommission in Bezug auf das Verfahren 2008/0051(CNS) können die „Mitgliedstaaten […] bestimmen, dass die Verbrauchsteuern auf Verbrauchsteuerpflichtige Waren […] erstattet werden.“ Auf dieser Grundlage teilt uns Frau Lulling mit, dass der Vorschlag in Hinblick auf die Bedingungen für die Erstattung der Verbrauchsteuer grundsätzlich vorsieht, dass es Sache der Mitgliedstaaten ist, diese Bedingungen festzulegen.
Artikel 10 führt jedoch weiter aus: „wenn […] eine solche Erstattung nicht zu anderen als den in Artikel 11 aufgeführten Steuerbefreiungen führt.“ Artikel 11 bezieht sich auf Ausnahmen zu diplomatischen Zwecken, für die Unterstützung internationaler Organisationen, für die Unterstützung der Streitkräfte der NATO und im Rahmen bestimmter Vereinbarungen mit Nicht-EU-Ländern, also alles – ich denke, da werden Sie mir zustimmen – recht spezielle Ausnahmen, die im Gegensatz zu der Aussage von Frau Lulling nicht das allgemeine Prinzip bestätigen, dass es Sache der Mitgliedstaaten ist, die Bedingungen für die Erstattung festzulegen.
Es gibt in diesem Vorschlag keine Ausnahme für Mitgliedstaaten, und aus diesem Grund empfehle ich den Mitgliedern den Änderungsantrag 54, der einen eklatanten Fehler in diesem Vorschlag korrigieren soll.
Margaritis Schinas (PPE-DE). - (EL) Herr Präsident! Wir haben hier vor uns einen weiteren exzentrischen Vorschlag der Kommission; der mit dem Vorschlag, alle Duty-free-Läden an den Landgrenzen zwischen der Gemeinschaft und Drittländern abzuschaffen, nicht mehr und nicht weniger als eine Bulldozer-Politik vertritt.
Die große Frage lautet nun, warum? Warum, Herr Kommissar, hatten Sie diesen Gedanken, und warum haben Sie ihn dann nicht bei der Konsultation vorgetragen, die Sie 2006 organisiert haben, und warum haben Sie ihn nicht in eine entsprechende Folgenabschätzung aufgenommen, die Sie im Rahmen des neuen Grundsatzes einer besseren Regulierung durchführen mussten?
Sie müssen uns daher erklären, warum wir hunderten von Arbeitnehmern sagen sollten, dass sie ihren Arbeitsplatz verlieren werden, insbesondere in diesen schwierigen Zeiten; Sie müssen uns erklären, welche enormen Folgen sich für den Binnenmarkt ergeben, sodass Sie auf einen Schlag alle Läden an den Landgrenzen zu Drittländen abschaffen müssen, die im Fall meines Landes, Griechenland, extrem erfolgreich arbeiten und keinerlei Betrugsprobleme verursachen oder sich irgendwie auf den Binnenmarkt auswirken. Das Parlament und die politischen Fraktionen, die diese Ansicht teilen, müssen auch die politische Verantwortung übernehmen und den Arbeitnehmern erklären, warum wir diese erfolgreichen Läden abschaffen möchten.
Was mich betrifft – wie Frau Lulling recht deutlich sagte und wie auch der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) in seinem Bericht recht deutlich sagte – so haben wir keine überzeugende Antwort erhalten, daher halten wir dies für eine Art Laune der Kommission. Wir haben keine überzeugende Antwort erhalten.
Ich möchte daher in letzter Minute dazu aufrufen, morgen für die Änderungsanträge 63, 64 und 65 zu stimmen, um zu verhindern, dass diese Bulldozer-Politik wieder einmal alles in Grund und Boden stampft, was in der Europäischen Union funktioniert.
Katerina Batzeli (PSE). - (EL) Herr Präsident, Herr Kommissar! Ich möchte einen spezifischen Vorschlag für das System der Ausnahme von Läden an Land machen.
Herr Kommissar, Sie führen eine allgemeine Ausnahme für Läden an Land ein, die für diese Unternehmen eine Diskriminierung darstellt und sich erheblich auf die Funktionsfähigkeit dieser ansonsten gesunden Läden auswirkt, welche einen signifikanten Beitrag für die nationalen Gemeinschaften und die lokale Beschäftigungssituation leisten.
In Mitgliedstaaten wie zum Beispiel Griechenland, die lange Landgrenzen zu Drittländern haben, arbeiten diese Läden seit langem reibungslos und profitabel, wobei die nationalen Behörden die Frage der systematischen Verletzung des Kriteriums der Einkäufe zum persönlichen Gebrauch bzw. Fälle von systematischem Missbrauch und Steuerbetrug eindeutig unter Kontrolle haben. Wenn Duty-free-Läden den Handel an den Landgrenzen weiterführen dürfen, dann wäre das meiner Meinung nach eine Lösung, die auch mit dem eigenen Vorschlag der Kommission übereinstimmt, wobei die Kontrolle der Vorgehensweise dieser Läden und die Bekämpfung von Steuerbetrugsfällen – wie bei allen anderen Läden auch – in der Verantwortung der Häfen und Flughäfen liegen würde.
Daher denke ich, dass wir in der morgigen Abstimmung die Änderungsanträge 57, 63, 64 und 65 und im schlimmsten Fall auch den Änderungsantrag 69, der den Betriebszeitraum dieser Läden bis 2012 verlängert, unterstützen sollten.
Colm Burke (PPE-DE). - Herr Präsident! Ich begrüße den Bericht über das allgemeine Verbrauchsteuersystem. Ich möchte den Fortschritt hervorheben, der bei den Einkaufszöllen gemacht wurde. Wäre der Originalvorschlag umgesetzt worden, so hätten Passagiere zollfreie Waren nur am letzten Abflughafen vor Verlassen der EU kaufen dürfen. In der Praxis hätte dies bedeutet, dass ein Passagier, der von Cork in Irland über Paris nach Dubai fliegt, ausschließlich in Paris zollfreie Waren einkaufen darf. Dies hätte die Profitabilität der irischen Regionalflughäfen erheblich geschmälert, da derzeit viele einen Großteil ihrer Einnahmen aus kommerziellen Aktivitäten beziehen. Das hätte zweifelsohne zu Arbeitsplatzverlusten geführt. Dieses Problem wurde nun jedoch angegangen, und entsprechend möchte ich der Berichterstatterin dazu gratulieren, dass er sich bei seiner Arbeit unserer Befürchtungen angenommen hat.
Das ist eine willkommene Entwicklung zu einer Zeit, in der die irische Regierung eine neue Flughafensteuer eingeführt hat, die kleinere, bereits angeschlagene Flughäfen zu Gunsten des schon völlig überfüllten Flughafens Dublin diskriminieren wird. In dieser Hinsicht rufe ich die Kommission auf, die Legalität dieser Maßnahme in Hinblick auf die Wettbewerbsregelungen der EU zu untersuchen. Ich begrüße den Bericht von Frau Lulling und der Kommission.
Peter Skinner (PSE). - Herr Präsident! Vielleicht würde ich mir, wenn ich Frau Lulling wäre und in Luxemburgwohnen würde, ebenso sehr wünschen, es gebe keine Richtmengen.
Leider lebe ich auf einer Insel, auf der viel geschmuggelt wird und viel von dem Alkohol und dem Tabak, der angeblich für den persönlichen Eigenverbrauch bestimmt ist, tatsächlich später durch den gewerblichen Wiederverkauf an andere verkauft wird. Ich fürchte, dass alles, was wir tun, um Richtmengen abzuschaffen, ein Signal und eine Botschaft an diese Schmuggler senden würde, die Alkohol und Zigaretten weiterverkaufen.
Richtmengen sind vielleicht kein sicherer Leitfaden für Verbraucher, aber sie sind ein sicherer Leitfaden für Kinder – Kinder, die am Ende häufig die von Schwarzhändlern und Schmugglern verkauften Alkoholika und Zigaretten konsumieren, die diese in meine Region im Südosten bringen und auf der Straße, in den Seitenstraßen und auf Grundstücken gegen Kleingeld verkaufen, vielleicht eine oder zwei Zigaretten, aber genug, um die Kinder zum ersten Konsum zu bewegen.
Genau dieser Handel muss kontrolliert werden, und er kann nur durch die Festlegung von Richtmengen kontrolliert werden, sodass wir an die Quelle dieser Leute kommen, die versuchen, zu handeln, und die versuchen, die Waren an unserer Polizei und unserer Zollbeamten vorbei zu schmuggeln.
Deshalb glaube ich, dass wir die Richtmengen beibehalten sollten. Das bedeutet, wie ich schon sagte, nicht das Ende der Integration des gemeinsamen Marktes, aber es sorgt sicherlich für ein besseres Konzept des sozialen Zusammenhalts und des sozialen Verhaltens, und in Großbritannien haben die Zoll- und Steuerbeamten sowie die Polizeibeamten dies gefordert. Sie haben Richtmengen gefordert, weil diese eine gute Richtschnur dafür darstellen, was erwartungsgemäß für den privaten Bedarf mitgebracht wird.
Tabak hat eine Haltbarkeit von nur sechs Monaten. Wenn Sie also Lieferwagen stoppen, die bis unter das Dach mit Zigaretten beladen sind, müssen Sie doch fragen: Ist das wirklich für den privaten Bedarf, oder wird diese Ware wiederverkauft – und häufig an Kinder?
Gabriela Creţu (PSE). – (RO) Sehr geehrte Kollegen! Verbrauchsteuern und elektronische Gebührensysteme erscheinen im Allgemeinen als technische Angelegenheiten, aber sie dienen auch bestimmten wichtigen politischen Zielen. Um sie einsetzen zu können, müssen wir jedoch neben den abstrakten Theorien auch die spezifische Situation in den jeweiligen Mitgliedstaaten berücksichtigen. Gleichzeitig müssen wir die Übereinstimmung mit allgemeiner gefassten Grundsätzen unserer Politik sicherstellen. Dies gilt zum Beispiel für den Grundsatz der Gleichbehandlung.
Dieser Bericht würde beide Bedingungen erfüllen, wenn ein Vorschlag angenommen wird. Das gilt besonders für den Änderungsantrag 69, der sich auf den Erhalt der Duty-free-Läden an den Zollstationen der Union bis zum Jahr 2017 bezieht, bei denen es sich nicht um Häfen und Flughäfen handelt. Dieser Änderungsantrag beseitigt die Diskriminierung zwischen denen, die per Schiff oder Flugzeug reisen und denen, die auf dem Landweg reisen, welche nicht nur aus wirtschaftlicher und theoretischer Sicht, sondern auch vom praktischen Standpunkt aus vollkommen ungerechtfertigt ist. Gleichzeitig bietet sie denen, die in den Grenzgebieten leben, einen gewissen Vorteil, wie bereits beschrieben wurde. Diese Menschen sind in der Regel durch ihre Randlage wirtschaftlich benachteiligt, aber wenn ihre Arbeitsplätze verschwinden, hätte das sehr negative Folgen für sie.
Liebe Kollegen, das sind triftige Gründe für Sie, diesen Änderungsantrag morgen in Ihrer Abstimmung anzunehmen. Verglichen mit den enormen Ausgaben, die wir zur Rettung von Unternehmen ohne Murren zu leisten bereit sind, hat diese Ausnahme nur geringe finanzielle Auswirkungen.
Zuzana Roithová (PPE-DE). – (CS) Herr Präsident! Die Freizügigkeit von Personen und Waren ist eine der großen Errungenschaften der Europäischen Union, aber sie funktioniert bei Waren, die zwischen den Mitgliedstaaten unterschiedlich hohen Verbrauchsteuern unterliegen, nicht sehr gut. Die gegensätzlichen Ansichten der Kommission, des Ausschusses, des Europäischen Gerichtshofs und der Berichterstatter in Bezug auf die Mengenstrategie haben gezeigt, dass wir keine gute Lösung finden, solange diese Steuerunterschiede fortbestehen. Es stört mich, dass die Kommission keine Folgenabschätzung durchgeführt hat, damit wir die wirtschaftliche Bedeutung des Parallelmarkts und die soziale Bedeutung, die unsere Bürger einschränkt und die wir alle anerkennen, beurteilen können. Ich hätte gerne, dass diese Aussprache zu einer Koordinierung der verschiedenen Strategien zur Verbrauchsteuer auf Alkohol und Tabak führen würde, unter anderem auch wegen der gesundheitlichen Risiken. Tatsache ist, dass Länder mit hohen Steuern keine sichtbaren Erfolge im Kampf gegen den Alkoholismus verbuchen können.
Silvia-Adriana Ţicău (PSE). – (RO) Herr Präsident, Herr Kommissar! Kapitel 4 enthält die grundlegenden Bestimmungen und Verfahren, die als Teil des Systems zur Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren angewendet werden. Der neue Aspekt ist die Einführung des System und der administrativen Dokumentation in elektronischer Form.
Um die effiziente Funktion des EDV-gestützten Systems sicherzustellen, sollten die Mitgliedstaaten einheitliche Datensätze und -strukturen in ihre nationale Anwendung aufnehmen, um eine zuverlässige Schnittstelle für die kommerziellen Betreiber bereitzustellen.
Der Übergangszeitraum für die Annahme des Systems zur Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren mit der vorübergehenden Aussetzung der Verbrauchsteuer muss unter Berücksichtigung der Machbarkeit der Einführung des EDV-gestützten Systems in allen Mitgliedstaaten festgelegt werden. Angesichts dessen ergreifen die Mitgliedstaaten und die Kommission die notwendigen Maßnahmen, um die wichtigsten öffentlichen Einrichtungen auf nationaler Ebene zu implementieren und ihre Interoperabilität sicherzustellen.
Herr Kommissar, angesichts der erwähnten Nahrungsmittelkrise und der sozialen und wirtschaftlichen Bedeutung der Landwirtschaft Europas sollten wir meines Erachtens die Möglichkeit einer Abschaffung der Verbrauchsteuer auf Kraftstoffe für landwirtschaftliche Zwecke und auf Energie für Bewässerungspumpen ernsthaft in Erwägung ziehen.
László Kovács, Mitglied der Kommission. − Herr Präsident! Den Diskussionen entnehme ich eine allgemeine Unterstützung des Hauptziels des Vorschlags der Kommission, d. h. der Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für die Einführung des EDV-gestützten Verbrauchsteuerverfahrens bis April 2010.
Ich möchte hier betonen und bestätigen, dass der Vorschlag die Vereinfachung und Modernisierung des Verbrauchsteuerverfahrens bezweckt, um die Kontrolle der Beförderungen von Verbrauchsteuerpflichtigen Waren zu verbessern und gleichzeitig den bürokratischen Aufwand für Händler im Hinblick auf Verbrauchsteuerverpflichtungen und den Aufwand für private Reisende zu verringern. Dies waren die Leitlinien für den Vorschlag.
Ich möchte einige Anmerkungen zu den Änderungsanträgen bezüglich einiger sensiblerer Themen des Vorschlags machen.
Hinsichtlich der „Richtmengen“ könnte die Kommission ihre Beibehaltung als Instrument akzeptieren, obwohl wir ursprünglich keine Richtmengen einführen oder vorschlagen wollten. Der gegenwärtigen mengenmäßigen Referenzwerte müssen jedoch beibehalten werden. Wir können nicht akzeptieren, dass diese Werte heruntergesetzt werden, weil dies im Vergleich zu der Richtlinie von 1993 einen Rückschritt bedeuten würde.
Zur Abschaffung der Duty-free-Läden an den Landgrenzen – ein weiteres sensibles Thema – möchte ich Sie daran erinnern, dass der Ursprung dieses Ansatzes auf das Jahr 1960 zurückgeht, als die WCO, die Weltzollorganisation, die Abschaffung der Duty-free-Läden an Landgrenzen empfahl, und ich möchte Sie außerdem daran erinnern, dass im Jahr 2002, als die Beitrittsgespräche mit zehn neuen Ländern abgeschlossen wurden, Länder wie Slowenien, Ungarn und einige andere gezwungen wurden, ihre Duty-free-Läden an Landgrenzen zu schließen. Ich denke daher, dass die vorgeschlagene Lösung, die einen sehr langen Übergangszeitraum für Griechenland und Rumänien vorsieht, verglichen mit dem Standpunkt gegenüber den damaligen neuen Ländern ziemlich fair ist.
Bei der Erstattung der Verbrauchsteuer an kleine Kraftstoffvertreiber hält die Kommission an dem Grundsatz fest, dass die Insolvenz des Endverbrauchers kein Grund sein kann, keine Verbrauchsteuer zu erheben. Gleichzeitig sollte es den Mitgliedstaaten angesichts der gegenwärtigen Wirtschaftskrise und der bisweilen anhaltend hohen Kraftstoffpreise wie auch im Hinblick auf die Sicherstellung der Kraftstoffversorgung der Endverbraucher ermöglicht werden, das Interesse der kleinen Vertreiber anderweitig zu schützen, sofern diese Maßnahmen den Wettbewerb nicht verzerren.
In Bezug auf die Folgenabschätzung, ein Punkt, den viele Redner angesprochen haben, möchte ich Sie daran erinnern, dass bereits 2004 eine Folgenabschätzung durchgeführt wurde, daher hielten wir es einfach nicht für notwendig, sie zwei Jahre später zu wiederholen.
Abschließend möchte ich dem Parlament für seine Unterstützung und seinen konstruktiven Ansatz danken. Mit der Schaffung der gesetzlichen Grundlage für das neue System zur Kontrolle der Beförderung Verbrauchsteuerpflichtiger Waren können die Mitgliedstaaten ihre Vorbereitung auf die Einführung des Systems beschleunigen, die bis April 2010 geplant ist. Die Kommission wird alle notwendigen Schritte ergreifen, um sicherzustellen, dass alle zentralen Systeme bis zu diesem Zeitpunkt einsatzbereit sind, und Unterstützung leisten, um eine reibungslose Umstellung auf die neue, papierlose Umgebung zu ermöglichen.
Astrid Lulling, Berichterstatterin. − (FR) Herr Kommissar! Uns liegt viel daran, im April 2009 die Verfahren in Papierform durch das System zur Kontrolle der Beförderung Verbrauchsteuerpflichtiger Waren zu ersetzen und wir hoffen, dass die ganze unglückliche Aussprache zu den Richtmengen die Annahme der Richtlinie nicht hinauszögert.
Ich möchte Herrn Dos Santos antworten, dass diese Richtmengen nichts mit der Gesundheit oder mit Luxemburg zu tun haben. Frau Ferreira möchte ich darauf hinweisen, dass wir 2005 in diesem Haus den Bericht des Mitglieds der sozialistischen Fraktion im Europäischen Parlament, Herrn Rosati, angenommen haben, in dem wir die Abschaffung der Richtmengen bereits unterstützt haben. Zudem hatte Herr Hamon, der sich nun um andere Fragen kümmert, in seinem Änderungsantrag weit höhere Grenzwerte gefordert als diejenigen, die in dem infamen sozioliberalen Kompromiss enthalten sind, der hinter meinem Rücken geschlossen wurde. Zu Herrn Schmidt möchte ich sagen, dass wir Äpfel nicht mit Birnen vergleichen und Steuer- und Gesundheitspolitik in einem Atemzug nennen sollten. Denn das Übel des Alkoholismus steht leider in direktem Verhältnis zur Höhe der Verbrauchsteuer; je höher der Verbrauchsteuersatz, desto größer das Übel des Alkoholismus in den Ländern. Den letzteren steht es offensichtlich frei, einen beliebig hohen Verbrauchsteuersatz zu erheben, denn wir haben lediglich Mindestsätze, keine Höchstsätze; aber sprechen Sie bitte nicht über Gesundheitspolitik, wenn Sie solche Steuersätze haben.
Zu Herrn Skinner möchte ich sagen, dass Schmugglern Grenzwerte und Richtmengen absolut gleichgültig sind. Außerdem gibt es im Vorschlag der Kommission Kriterien zur Definition von für den privaten Bedarf erworbenen Waren, die einen besseren Schutz bieten als die Richtmengen, auch gegen Schmuggel. Ich hoffe, dass wir morgen die richtige Lösung finden werden, nämlich die, die ich vorgeschlagen habe.