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Verfahren : 2007/0220(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0349/2008

Eingereichte Texte :

A6-0349/2008

Aussprachen :

PV 18/11/2008 - 14
CRE 18/11/2008 - 14

Abstimmungen :

PV 19/11/2008 - 5.3
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0548

Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 18. November 2008 - Straßburg Ausgabe im ABl.

14. Europäische Statistiken (Aussprache)
Video der Beiträge
Protokoll
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  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt der Bericht (A6-0349/2008) von Andreas Schwab im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Statistiken (KOM(2007)0625 - C6-0346/2007 - 2007/0220(COD)).

 
  
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  Andreas Schwab, Berichterstatter. – (DE) Herr Präsident, Herr Kommissar! Zunächst einmal tut es mir leid, dass Kommissar McCreevy den Saal jetzt verlässt, weil er bei diesem Dossier den Abschluss einer ganz erfolgreichen und relativ langwierigen Prozedur mit dem Europäischen Parlament hätte miterleben können. Das ist nun Ihnen, Herr Kommissar Almunia, vorbehalten. Ich freue mich, dass wir heute ein erfolgreiches, langwieriges Verfahren sehr einvernehmlich in erster Lesung zum Abschluss bringen dürfen. Ich darf zu Beginn auch – und das ist anders als beim vorhergehenden Dossier – der slowenischen aber auch der französischen Ratspräsidentschaft für die nachhaltigen und teilweise auch schwierigen Verhandlungen danken, die Sie geführt haben, um hier zu einem Kompromiss zu kommen.

Es geht allerdings bei diesem Dossier auch um die Verringerung von Verwaltungslasten im Bereich der Statistik in der Europäischen Union und damit auch bei den Unternehmen vor Ort. Deswegen glaube ich, dass wir diesen Bericht in den Kontext des Bürokratieabbaus stellen dürfen. In Deutschland beispielsweise liegt der Anteil der Kosten für die amtliche Statistik nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung bei einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung unter 10 % der gesamten Bürokratiebelastung. Das sind ungefähr 230 Millionen Euro. Wenn wir hier als Europäische Union wirklich angreifen können, glaube ich, dass wir mit der Reduzierung der Statistikpflichten einen wichtigen Schritt zu weniger Bürokratie leisten. Ihnen, Herr Kommissar Almunia, für Ihren Vorschlag herzlichen Dank.

Nun konkret zur neuen Verordnung über europäische Statistik. Die Verordnung über europäische Statistik stellt das rechtliche Rückgrat für die Erstellung von Statistiken auf europäischer Ebene dar und überarbeitet den bestehenden grundlegenden Rechtsrahmen für die Erstellung von Statistiken auf europäischer Ebene. Auch wenn die Schattenberichterstatter der anderen Fraktionen heute Abend nicht zugegen sind, so möchte ich Ihnen an dieser Stelle dennoch herzlich für die gute Zusammenarbeit danken. Es waren keine einfachen Gespräche, aber sie waren am Ende erfolgreich.

Der Vorschlag ist Teil einer Reihe von Regelungen, die die Kommission in der laufenden Legislaturperiode im Bereich der Erstellung und Verbreitung von Statistiken erlassen hat und die im Ausschuss für Wirtschaft und Währung beraten wurden. Inhaltlich werden wir mit diesem Verordnungsvorschlag folgende Änderungen durchführen: Wir werden das europäische statistische System neu definieren und seine Tätigkeiten im Gemeinschaftsrecht verankern. Wir werden die Funktionen der nationalen statistischen Ämter im europäischen statistischen System festlegen, gleichzeitig aber die volle Anwendung des Subsidiaritätsprinzips in den Mitgliedstaaten beibehalten, wie es vorgeschrieben ist, und eine Erwähnung des Verhaltenskodex für europäische Statistiken und dessen Verankerung im Gemeinschaftsrecht anstreben. Insoweit gibt es eine Antwort auf die schwierige Situation der Statistik nach der Einführung des Euro in einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Der Vorschlag richtet zu guter Letzt zwei getrennte Gremien ein: eine so genannte ESS-Partnerschaftsgruppe und einen ESS-Ausschuss, die beide den bisherigen Ausschuss für das statistische Programm ersetzen.

Das klare Ausschussvotum und ein erfolgreicher Trilog beweisen, dass hier Gesetzgebung aus einem Guss gemacht wurde. Ich möchte in den verbleibenden Minuten dieses gesetzgeberische Projekt nochmals an zwei wichtigen Stellen darstellen. Wir haben sicherstellen können, dass Eurostat mittels dieser Verordnung in Zukunft uneingeschränkten schnelleren Zugang zu allen statistischen Daten, die für die Erhebung wichtiger volkswirtschaftlicher Kriterien erforderlich sind, bekommt. Wir werden damit ein Stück mehr Transparenz in die Statistik auf europäischer Ebene bringen und damit auch die Eurozone ein Stück weit wettbewerbsfähiger machen. Das sind gerade vor dem Hintergrund der Finanzkrise und schwieriger Diskussionen über das statistische System gute Nachrichten.

Zum Zweiten glaube ich, dass es sehr wichtig ist, dass wir mit diesem Bericht die wissenschaftliche Unabhängigkeit der Statistik weiter stärken. Das ist ein positives Signal für die in diesem Bereich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zuletzt bin ich dankbar, dass es gelungen ist, einen Kompromiss mit allen Mitgliedstaaten zu finden. Ich weiß – auch wenn die Bänke des Rates heute Abend leer sind –, dass es für viele nicht einfach war, aber ich glaube, dass wir mit diesem Verordnungsvorschlag alle Beteiligten zufriedenstellen können und mit der Regelung zufrieden sein können. Ihnen danke ich für die Aufmerksamkeit und für die gute Zusammenarbeit.

 
  
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  Joaquín Almunia, Mitglied der Kommission.(ES) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Offizielle Statistiken spielen in der Gesellschaft von heute zweifelsohne eine wesentliche Rolle. Institutionen, politische Entscheidungsträger, Wirtschaftsakteure, Märkte und Menschen verlassen sich stark auf Statistiken, wenn es darum geht, die Entwicklung im wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich sowie in anderen Bereichen so genau wie möglich zu beschreiben.

Die Transparenz und Offenheit politischer Entscheidungen lässt sich durch statistische Informationen untermauern, und offizielle Statistiken stellen daher ein öffentliches Gut dar, das eine Grundlage für das reibungslose Funktionieren der Demokratie darstellt. Auf europäischer Ebene sind europäische Statistiken immer wichtiger, wenn es um die Entwicklung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung politischer Strategien geht, die hier im Parlament und im Rat beschlossen werden. Dies spiegelt sich im Kommissionsvorschlag wider.

Das Ziel des heute diskutierten Vorschlags der Kommission ist es, den grundlegenden Rechtsrahmen zu überarbeiten, der für die Erstellung von Statistiken in Europa gilt. Ich begrüße die gründliche Arbeit, die in einem konstruktiven Geist vom Parlament und insbesondere von Andreas Schwab als Berichterstatter, Elisa Ferreira, die hier heute durch Ieke van den Burg vertreten wird, und Margarita Starkevičiūtė geleistet wurde, die diese Aussprache in Zusammenarbeit mit Eurostat und der Kommission vorbereitet haben.

Dieser Überarbeitung gehen gesellschaftliche Veränderungen und die Notwendigkeit voraus, die Funktion des Europäischen Statistischen Systems (ESS) genauer zu definieren. Die letzte Verordnung zu diesem Thema stammt aus dem Jahr 1997, und da sich seitdem vieles geändert hat, ist eine Überarbeitung erforderlich. Durch die Überarbeitung wird der bereits etablierten Zusammenarbeit zwischen den nationalen Statistikinstituten der 27 Mitgliedstaaten und Eurostat neues Leben eingehaucht, und sie wird zweifelsohne die Grundlage bieten, um sich den in Zukunft auftretenden statistischen Herausforderungen zu stellen.

Darüber hinaus stellt diese Überarbeitung den Höhepunkt einer Reihe von Maßnahmen dar, die von der Kommission mit Unterstützung von Parlament und Rat seit 2005 zur Modernisierung der Funktionsweise des Europäischen Statistischen Systems ergriffen wurden. In diesem Zuge wurden das Europäische Beratungsgremium für die Statistische Governance und der Europäische Beratende Ausschuss für Statistik gegründet, die bald ihre Arbeit aufnehmen werden.

In dieser Hinsicht müssen die Statistikbehörden – wie in der neuen Verordnung vorgeschlagen wird – fachliche Unabhängigkeit genießen, unparteiisch sein und hochwertige europäische Statistiken erstellen können, damit diesen Statistiken mehr Vertrauen geschenkt wird. Dabei sind die Grundsätze zu berücksichtigen, die im Verhaltenskodex für europäische Statistiken enthalten sind, der von der Kommission in ihrer Verordnung über die Unabhängigkeit, Integrität und Rechenschaftspflicht der Statistikbehörden der einzelnen Länder und der Gemeinschaft bestätigt wurde.

Bei den Grundsätzen, die für den Vorschlag der Kommission als Grundlage galten und im Bericht von Andreas Schwab aufgeführt sind, sollte ich auch das Ziel erwähnen, dass die geplanten Verbesserungen des Regulierungsumfelds für europäische Statistiken der Notwendigkeit entsprechen sollten, die Rückmeldepflichten für Unternehmen zu reduzieren und dazu beizutragen, dass das allgemeinere Ziel des Abbaus des Verwaltungsaufwands auf europäischer Ebene erreicht wird.

Herr Präsident! Abschließend möchte ich noch einmal dem Berichterstatter Andreas Schwab und dem gesamten Ausschuss für Wirtschaft und Währung für die hervorragende Arbeit danken, durch die sie der Union eine solidere und zuverlässigere Statistikstruktur geben wollen. Dies wird, zusammen mit vollkommener Sicherheit, in Krisenzeiten wie diesen äußerst nützlich sein, da die Erstellung von Statistiken – vor allem der für die Staatshaushalte – eine immer größere Rolle spielt.

 
  
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  Ieke van den Burg, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident! Es gibt Zeiten, in denen Politiker vielleicht den Wunsch haben, auf Statistiken Einfluss zu nehmen. Momentan befinden wir uns in solch einer Zeit. Wenn die Wirtschaftsstatistiken so schlecht sind, neigt man vielleicht dazu, sie wegschieben zu wollen und davon zu träumen, dass die Realität anders ist und sich beispielsweise die Verbraucher nicht von diesen Zahlen beeinflussen lassen.

Ich stimme all denen zu, die sich bereits zu diesem Bericht geäußert haben. Korrekte, richtige und faire Statistiken sind für die Politik tatsächlich ein wichtiges Instrument, und dies ist ein wichtiger Grund dafür, dass diese Statistiken von unabhängigen Statistikgremien vorgelegt werden sollten.

Ich möchte auch dem Berichterstatter und der Kommission zu den für diese Verordnung eingereichten Vorschlägen gratulieren. Die Zusammenarbeit mit dem Rat war gut, um Kompromisse zu finden zu dem, was hier in diesem Dokument steht. Wir brauchen diese unabhängigen Gremien als eindeutige Kontaktstelle für die Kommission in den Mitgliedstaaten, und im Rahmen dieses europäischen statistischen Systems muss der Verhaltenskodex für Statistiken, der von Fachleuten ausgearbeitet wurde, in die europäische Gesetzgebung aufgenommen werden. Ich denke, dass dies eine gute Leistung war, und hoffe, dass es wirklich funktionieren und uns helfen wird, in Zukunft bessere Statistiken zu erstellen und uns der bevorstehenden Rezession zu stellen, damit wir deutlichere Maßnahmen ausarbeiten können, um dieser Rezession entgegenzuwirken.

 
  
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  Margarita Starkevičiūtė, im Namen der ALDE-Fraktion.(LT) Wir beschäftigen uns mit einem sehr wichtigen Dokument, das helfen soll, das Europäische Statistische System zu reformieren. Wie meine Kollegen dies bereits getan haben, möchte auch ich betonen, dass der Berichterstatter des Europäischen Parlaments, die Arbeitsgruppe für die statistische Reform und Experten aus dem Rat, der Präsidentschaft und der Kommission bei der Vorbereitung dieses Dokuments sehr gründlich vorgegangen sind. Dies ist ein hervorragendes Beispiel für unsere gemeinsamen Anstrengungen. In den letzten Tagen haben wir uns aufgrund zahlreicher Probleme vielleicht manchmal gegenseitig beschuldigt, aber wenn wir alle zusammenarbeiten, können wir wirklich gute Ergebnisse erreichen. Die ALDE-Fraktion unterstützt den eingereichten Vorschlag und hofft, dass so die für den Bereich der Statistiken geltenden Vorschriften festgelegt werden.

Vor allem müssen Statistiken zuverlässig sein und dürfen nicht von den unterschiedlichen Interessengruppen beeinflusst werden. Auch heute noch kommen gelegentlich Zweifel auf, und häufig geht es dabei um die Qualität der Statistiken, die für Staatsfinanzen erstellt werden. Im Hinblick auf Finanzmarktstatistiken bestehen Probleme der Vertraulichkeit, und in diesem Fall müssen wir auch mit der Europäischen Zentralbank zusammenarbeiten.

Die Qualität statistischer Daten hängt nicht nur davon ab, wie gut die von spezialisierten Institutionen geleistete Arbeit ist, sondern auch von den verwendeten Methoden. Wir sind dafür, dass sich akademische Institutionen aktiver an der Erstellung von Statistiken beteiligen.

Die Erfassung statistischer Daten muss effektiver organisiert werden, indem Daten verwendet werden, die bereits in staatlichen Registern vorhanden sind, und es müssen verallgemeinerte Methoden angewandt werden. So lässt sich der Verwaltungsaufwand der Unternehmen beim Erstellen statistischer Berichte reduzieren. In diesem Bereich gibt es sicherlich viele noch ungenutzte Reserven.

Die wirtschaftliche und soziale Entwicklung ist in der heutigen Welt dynamisch, weshalb statistische Daten effektiver bereitgestellt werden sollten, damit schneller Entscheidungen getroffen werden können. Hoffentlich wird die statistische Reform auch zur Lösung dieses Problems beitragen.

Das Europäische Statistische Programm wird aus dem Haushalt der Europäischen Union finanziert. Ich hoffe, dass die vorgelegten Vorschläge helfen werden, diese Programme besser zu koordinieren, denn dadurch könnte das Kapital der Gemeinschaft effektiver eingesetzt werden.

 
  
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  Joaquín Almunia, Mitglied der Kommission.(ES) Herr Präsident! Ich möchte nur noch einmal dem Berichterstatter und den Abgeordneten, die gerade gesprochen haben, für ihre hervorragende Arbeit danken. Wie Margarita Starkevičiūtė schon gesagt hat, solche Ergebnisse lassen sich durch Zusammenarbeit erzielen, und davon profitiert letztendlich jeder. Wir alle hoffen, dass wir unseren Bürgern durch diese hervorragenden Statistiken bald gute Nachrichten über die Wirtschaftslage überbringen können.

 
  
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  Andreas Schwab, Berichterstatter.(DE) Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank für die konstruktiven Kommentare jetzt am Ende und vor allem für die konstruktive Zusammenarbeit. Ich möchte nun nichts mehr wiederholen, was bereits gesagt wurde. Deswegen würde ich gerne zwei Punkte ansprechen, die aus meiner Sicht im Nachgang zu dieser Berichtsdiskussion durchdacht werden sollten. Zum einen ist es ja so, dass wir uns hier mit Artikel 285 des EU-Vertrags beschäftigt haben, der von der wissenschaftlichen Unabhängigkeit der statistischen Behörden spricht. Wir haben jetzt in diesem Bericht sehr stark auch die fachliche Unabhängigkeit herausgestellt, weil wir festgestellt haben, dass es hier in der Vergangenheit Schwierigkeiten gab. Das müsste möglicherweise irgendwann auch im Primärrecht entsprechend verankert werden, damit hier auf Dauer Klarheit herrscht. Ich möchte allerdings auch ausdrücklich hinzufügen, dass das für das deutsche Recht nicht bedeutet, dass es eine fachaufsichtsrechtliche Unabhängigkeit geben kann.

Zweitens haben wir in diesem Bericht sehr stark die Prioritätensetzung bei der Ermittlung statistischer Daten und auch bei deren Erfassung in den Vordergrund gestellt. Frau Starkevičiūtė hat darauf auch hingewiesen. Lieber Kommissar Almunia, ich hoffe, dass wir durch diese Prioritätensetzung auch dazu kommen können, die statistischen Lasten für mittelständische Betriebe mittelfristig zu senken, weil wir einfach noch viel zielgenauer nach den Daten suchen können, die wir wirklich für unsere Statistik brauchen. In diesem Sinne herzlichen Dank. Ich hoffe, dass wir morgen eine schnelle Abstimmung hinbekommen.

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt morgen.

 
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