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Verfahren : 2007/0229(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A6-0431/2008

Aussprachen :

PV 19/11/2008 - 11
CRE 19/11/2008 - 11

Abstimmungen :

PV 20/11/2008 - 6.6
CRE 20/11/2008 - 6.6
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0558

Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 19. November 2008 - Straßburg Ausgabe im ABl.

11. Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung - Einheitliches Antragsverfahren für eine kombinierte Erlaubnis für Drittstaatsangehörige zum Aufenthalt und zur Arbeit im Gebiet eines Mitgliedstaates
Video der Beiträge
PV
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  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die gemeinsame Aussprache über folgende Berichte:

- A6-0432/2008 von Ewa Klamt, im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, über den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung (KOM(2007)0637 – C6-0011/2008 – 2007/0228(CNS)) und

- A6-0431/2008 von Patrick Gaubert, im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, über den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über ein einheitliches Antragsverfahren für eine kombinierte Erlaubnis für Drittstaatsangehörige zum Aufenthalt und zur Arbeit im Gebiet eines Mitgliedstaates und über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten (KOM(2007)0638 – C6-0470/2007 – 2007/0229(CNS)).

Die Dienste des Parlaments haben mich davon unterrichtet, dass der Vater von Frau Klamt verstorben ist und dass sie daher nicht anwesend ist. Wir sprechen Frau Klamt natürlich unser Beileid aus und danken Herrn Weber, dass er in dieser Aussprache die Funktion des Berichterstatters übernimmt.

 
  
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  Manfred Weber, Berichterstatter. – (DE) Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Vizepräsident! Es wurde bereits angedeutet, warum ich heute hier sprechen darf, und zwar weil Frau Klamt einen schweren Trauerfall in der Familie hat. Wir sprechen ihr unser Beileid aus.

Ich möchte mich zunächst im Namen der Berichterstatterin für die hervorragende Zusammenarbeit bedanken. Sie wissen, dass der Bericht in enger Zusammenarbeit zwischen dem Innenausschuss und dem Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments im Rahmen des Verfahrens der verstärkten Zusammenarbeit erarbeitet wurde. Deswegen ein herzliches Dankeschön an die Kollegen, die dort beteiligt waren, auch an die Schattenberichterstatter im Innenausschuss. Die Berichterstatterin möchte sich auch ausdrücklich bei der französischen Ratspräsidentschaft bedanken, die in den letzten Monaten engen Kontakt gehalten hat. Als Mitglied des gesamteuropäischen Parlaments möchte aber auch ich noch einmal unterstreichen, dass es schöner gewesen wäre, wenn die Einigung auf der Botschafterebene erst nach der Beratung durch das Europäische Parlament erfolgt wäre. Das wäre ein schönes Zeichen der engen Zusammenarbeit gewesen.

Zur Sache. In Bezug auf die hochqualifizierten Arbeitskräfte stehen wir in einem weltweiten Wettbewerb. Die Europäische Union liegt mit einem Anteil von 1,72 % an der Gesamtbeschäftigung deutlich hinter allen Mitbewerbern zurück. Australien, Kanada, die Vereinigten Staaten und sogar die Schweiz haben höhere Quoten an Hochqualifizierten in ihrem Beschäftigungsanteil. Im Wettbewerb um die besten und klügsten Köpfe haben wir derzeit als Europäische Union eine schlechte Ausgangsposition. Wir alle wissen, dass diese Frage für die Zukunft, für die Innovationsfähigkeit unserer Volkswirtschaften entscheidend ist.

In acht Kompromissänderungsanträgen konnte sich Ewa Klamt mit den anderen Fraktionen des Parlaments auf wesentliche Kriterien einigen. Der im Innenausschuss abgestimmte Bericht von Ewa Klamt beinhaltet zunächst die für die Zulassung von hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen bedeutenden Kriterien. Dabei handelt es sich zunächst um die Definition des Hochqualifizierten. Es geht um die Frage der Löhne, die bezahlt werden. Der Anwendungsbereich der Richtlinie erstreckt sich zum einen auf Personen, die über einen Hochschulabschluss verfügen, und zum anderen auf Personen, die eine vergleichbare, mindestens fünfjährige Berufserfahrung vorweisen können. Die Kommission hatte zunächst eine dreijährige Berufserfahrung vorgeschlagen. Auch beim Gehaltskriterium geht das Europäische Parlament einen Schritt weiter. Die Gehaltsuntergrenze soll das 1,7fache des durchschnittlichen Bruttojahreslohns betragen. Der Rat geht vom 1,5fachen aus. Ich möchte deswegen unterstreichen, dass das Europäische Parlament hier eine höherwertige Definition des Hochqualifizierten einfordert.

Das Nächste ist die Frage des „brain drain“. Eine wichtige Fragestellung. Wie gehen wir mit dieser Herausforderung um? Es soll keine Rekrutierung von Hochqualifizierten aus Drittstaaten geben, die dort dringend benötigt werden. Ein Antrag auf Erteilung einer „blue card“ kann abgelehnt werden, wenn „brain drain“ ein echtes Problem darstellt. Wir müssen andererseits auch ehrlich sehen, dass wir, auch wenn wir „brain drain“ ernst nehmen, im weltweiten Wettbewerb stehen und deswegen die Befristung notwendig ist, die mit der „blue card“ ja vorgesehen ist.

Für die Attraktivität Europas als Zuwanderungsraum für Hochqualifizierte sind natürlich nicht nur Verwaltungsfragen entscheidend. Es geht um kulturelle Fragen, es geht um das Offensein für Zuwanderung, um die besten Köpfe. Aber den europäischen Mehrwert, den wir durch die „blue card“ bekommen, dürfen wir auch nicht vernachlässigen. Erstmals gelingt es uns, ein europaweit einheitliches Zulassungssystem aufzubauen. Das ist ein echter europäischer Mehrwert.

Für uns ist für die morgige Abstimmung noch zusätzlich wichtig, dass wir einen Sonderantrag eingebracht haben, der die Gemeinschaftspräferenz unterstreicht. Das heißt, wenn es für Jobs qualifizierte innereuropäische Kolleginnen und Kollegen gibt, müssen diese einer „blue-card“-Vergabe vorgezogen werden. Wir müssen auch unterstreichen, dass wir uns alle einig waren – und das sollten wir in den Heimatstaaten auch so kommunizieren –, dass wir zwar die Verfahren vereinheitlichen, aber keine europäischen Quoten festlegen wollen, das heißt nicht definieren wollen, wie viel Zuwanderung es geben soll. Das muss und soll in nationaler Kompetenz bleiben. Im Namen der Berichterstatterin darf ich allen Beteiligten nochmals herzlich danken. Ich hoffe, dass wir morgen ein ähnlich gutes Ergebnis bekommen, wie wir es bereits im Innenausschuss hatten.

 
  
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  Patrick Gaubert, Berichterstatter. (FR) Herr Präsident, liebe Kollegen! Ich freue mich besonders darüber, dass sich unsere heutige legislative Aussprache mit legaler Einwanderung beschäftigt und wir dadurch die Möglichkeit haben, hier eine Diskussion zu führen, die nicht – oder nicht mehr – die Kriminalisierung der illegalen Einwanderung in den Mittelpunkt stellt, sondern die zu Recht die positiven Aspekte und den bedeutenden Beitrag der legalen Einwanderung für unsere europäischen Unternehmen hervorhebt.

Es ist wichtig, die Europäer angesichts der derzeitigen demographischen Entwicklung an den erheblichen Anteil zu erinnern, den die Einwanderung am Wohlstand und der wirtschaftlichen Entwicklung der Europäischen Union hat. Die uns vorliegenden neuesten demographischen Prognosen lassen erhebliche Risiken hinsichtlich der Tragfähigkeit der Renten-, Gesundheits- und Sozialversicherungssysteme erkennen.

Angesichts dieser Situation hat die Europäische Union eine eindeutige Entscheidung getroffen, nämlich eine gemeinsame Einwanderungspolitik zu verfolgen, die eine legale Einwanderung aus wirtschaftlichen Gründen fördert, welche entsprechend den Bedürfnissen der nationalen Märkte effizient umgesetzt wird. Darum diskutieren wir heute zwei weit reichende, pragmatische Gesetzestexte als Reaktion auf den von unseren Mitgliedstaaten klar definierten Arbeitskräftebedarf.

Durch die gleichzeitige Annahme dieser beiden Texte sendet das Europäische Parlament ein deutliches Signal der Offenheit, das wir unbedingt aufgreifen müssen, um der öffentlichen Meinung, unseren Mitbürgern sowie Drittstaaten zu erklären, welche positiven Schritte wir in Sachen Einwanderung unternehmen. Wir brauchen uns unserer Entscheidungen in dieser Sache nicht zu schämen und brauchen in dieser Frage auch keine Belehrungen durch führende Vertreter von Drittstaaten, die nicht in der Lage sind, eine geeignete Politik zu betreiben, sodass ihre Bevölkerung nicht unter Einsatz ihres Lebens versucht, in Europa bessere Bedingungen zu finden.

Ich möchte mich jetzt auf die Richtlinie über ein einheitliches Verfahren konzentrieren, für die ich der Berichterstatter bin: Erstens schafft der Vorschlag für Bürger aus Drittstaaten, die in einem Mitgliedstaat wohnen wollen, um dort zu arbeiten, ein System der einzigen Anlaufstelle. Er sieht ein einheitliches Antragsverfahren vor, das sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Einwanderer einfacher, kürzer und schneller ist. Hierdurch sollen die bürokratischen Verfahren abgebaut und die administrativen Schritte vereinfacht werden. Darüber hinaus wird durch dieses Verfahren und die kombinierte Erlaubnis die Prüfung der Gültigkeit der Erlaubnis für Verwaltung und Arbeitgeber erleichtert.

Zweitens wird der Richtlinienvorschlag die Gleichbehandlung aller Drittstaatsangehörigen auf bestimmten Gebieten sicherstellen. Die Anerkennung der sozialen und wirtschaftlichen Grundrechte von Einwanderern, die sich legal im Hoheitsgebiet der Europäischen Union aufhalten, und von Neuankömmlingen wird ihre Integration fördern und somit zu einem besseren sozialen Zusammenhalt beitragen.

Die Gleichbehandlung betrifft Arbeitsbedingungen, Gesundheitswesen, Sicherheit am Arbeitsplatz, allgemeine und berufliche Bildung, Anerkennung von Befähigungsnachweisen, Sozialversicherung und Gesundheitsversorgung, Ausfuhr von gezahlten Renten, Zugang zu Waren und Dienstleistungen sowie Steuervergünstigungen.

Es sind tatsächlich realistische Beschränkungen geplant, doch wir werden dafür sorgen, dass diese nicht über das hinausgehen, was im Rahmen der Blue Card vorgesehen ist. Die Interessen der Einwanderer müssen berücksichtigt und ihre Rechte geschützt werden. In der Tat zeigen die Zahlen, dass die Arbeitslosenquote unter Einwanderern höher ist als unter den Bürgern der Europäischen Union, dass sie häufig in unsicheren Beschäftigungsverhältnissen sind und die Beherrschung der Sprache des Gastlandes ein wesentliches Hindernis bleibt.

Die beiden von der Kommission vorgeschlagenen Texte, deren gesunden Menschenverstand ich hier loben möchte, entsprechen unserer Vorstellung von Einwanderungspolitik, einer angemessen bestimmten und menschlichen Politik. Ich möchte auch dem Rat und der französischen Präsidentschaft danken, dass sie außerordentlich engagiert und schnell die Voraussetzungen für eine schnelle Annahme dieser beiden sich perfekt ergänzenden Texte geschaffen haben.

 
  
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  Jean-Pierre Jouyet, amtierender Präsident des Rates. (FR) Herr Präsident, meine Herren Berichterstatter Manfred Weber und Patrick Gaubert, verehrte Abgeordnete, Herr Vizepräsident der Kommission, lieber Jacques Barrot! Herr Weber, ich möchte Sie bitten, Frau Klamt, die natürlich nicht bei uns sein kann, unser Beileid und unsere Anteilnahme zu übermitteln.

Vor fast vier Jahren, im Januar 2005, kündigte die Europäische Kommission eine wichtige Debatte über die Perspektiven einer proaktiven europäischen Politik im Bereich der Einwanderung aus wirtschaftlichen Gründen an. Es zeigte sich, dass noch zahlreiche Widerstände und Vorbehalte bestanden und erhebliche Anstrengungen notwendig waren, um in dieser Sache zu einem Konsens zu kommen. Patrick Gaubert hat darauf hingewiesen. Er hat auch darauf hingewiesen, wie verblüffend es war festzustellen, wie stark die Meinung sich seitdem gewandelt hat. Die Einwanderung aus wirtschaftlichen Gründen ist zum ersten Pfeiler der gemeinsamen Einwanderungspolitik geworden, für deren Annahme die Mitgliedstaaten sich entschieden haben, als sie beim Europäischen Rat am 16. Oktober dem Europäischen Pakt zu Einwanderung und Asyl zugestimmt haben.

Das Europäische Parlament wird heute im Plenum über die ersten beiden Texte der Gemeinschaft abstimmen, die für den Bereich der Einwanderung aus wirtschaftlichen Gründen gemeinsame Instrumente einführen. Das erste, die Blue Card, wird hoch qualifizierten Arbeitskräften Zugang zur gesamten Europäischen Union ermöglichen und ihnen verschiedene Rechte sowie Sachleistungen zuerkennen.

Das zweite Instrument, die kombinierte Erlaubnis, verbindet Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis und wird für alle, die eine legale Arbeit in der Europäischen Union aufnehmen wollen, die administrativen Schwierigkeiten deutlich verringern und ihnen in der gesamten Union eine Reihe von Rechten garantieren.

Diese beiden Texte belegen, dass die Union wirklich für die Förderung der legalen Einwanderung eintritt, wie die Berichterstatter aufgezeigt haben, dass sie das Leben von Drittstaatsangehörigen, die sich legal auf unserem Hoheitsgebiet aufhalten, erleichtern möchte – mit einem Wort, dass sie nicht die „Festung Europa“ ist, die einige in ihr gerne sehen möchten.

Ich möchte meinerseits die Arbeit würdigen, die die Berichterstatter bei diesen beiden Vorschlägen geleistet haben. Ihre Arbeit hat, was ich gern betone, eine sehr aktive Zusammenarbeit zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament während dieser ganzen Phase ermöglicht.

Ich werde zunächst auf das Thema Blue Card eingehen. Weniger als ein Jahr nach der Vorlage des Vorschlags der Kommission ist es dem Rat gelungen, einen allgemeinen Ansatz zu erarbeiten. Das war in Anbetracht der Einstimmigkeitsregel keine leichte Aufgabe. Der Rat hat dank der hervorragenden Zusammenarbeit mit Frau Klamt zahlreichen Diskussionspunkten des Europäischen Parlaments Rechnung getragen, sei es bei der Definition der Kartenberechtigten, bei den Abgabebedingungen, bei der Beachtung des ethischen Einstellungsverfahrens und der Möglichkeiten der zirkulären Migration oder beim Ausschluss von Diskriminierung aufgrund des Alters oder bei der notwendigen Flexibilität hinsichtlich der Gültigkeit der Karte.

Es gibt einen Punkt, in dem die Standpunkte des Europäischen Parlaments und des Rates deutlich auseinander gehen, und das ist die Frage des Gehaltskriteriums. Der Rat hat eine niedrigere Schwelle akzeptiert, wobei für Branchen, in denen ein Mangel besteht, weitere Abweichungen möglich sind, sodass mehr Menschen die Vorteile der Blue Card in Anspruch nehmen können. Ich hoffe, dass das Europäische Parlament angesichts der vorgelegten Vorschläge in der Lage ist, den Standpunkt des Rates zu akzeptieren und dadurch den Anwendungsbereich dieser Blue Card zu erweitern.

Diese Arbeiten versprechen einen Erfolg, von dem eine dreifache Botschaft an unsere europäischen Mitbürger ausgeht, eine Botschaft der Entschlossenheit Europas, die Möglichkeiten der legalen Einwanderung – vor allem für berufliche Zwecke – zu organisieren. Dies ist eigentlich der erste Text im Rahmen dieser speziellen Zielsetzung. Die Botschaft bezeugt mit diesem Symbol, zu dem die europäische Blue Card werden wird, zudem die Reaktionsfähigkeit der europäischen Integration, die hoch qualifizierten Angehörigen von Drittstaaten und ihren Familienangehörigen echte Mobilität innerhalb Europas ermöglichen wird, entsprechend der Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten, die natürlich die Kontrolle über ihren Arbeitsmarkt behalten. Die dritte Botschaft betrifft die Bedeutung, die die Union einer verbesserten Nutzung von Fähigkeiten und Talenten in einer nunmehr globalisierten Welt beimisst, entsprechend den im Rahmen der Strategie von Lissabon unternommenen Bemühungen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit Europas.

Auf diese Weise bringt die Europäische Union den Wunsch nach einer Stärkung ihrer Attraktivität in Einklang mit ihrer Treue zu ihren Verpflichtungen hinsichtlich der Entwicklung der ärmsten Länder. Der Rat hat dafür gesorgt, dass in die Richtlinie eine ganze Reihe von Bestimmungen zur Verhinderung und Begrenzung des Braindrain aufgenommen wurden. Ich möchte das hier hoch und heilig bestätigen und werde natürlich bei der Beantwortung der verschiedenen Beiträge darauf eingehen, die sicher von Ihnen kommen werden, denn mir ist Ihr völlig legitimes Engagement für eine effektive und gerechte Kooperation mit den insbesondere afrikanischen Herkunftsländern bewusst.

Ich komme jetzt zu der Richtlinie zur Einführung einer kombinierten Erlaubnis, die die Aufenthaltserlaubnis und die Arbeitserlaubnis verschmilzt. Dies ist ebenfalls ein wichtiger Text, der die Einwanderung aus wirtschaftlichen Gründen deutlich vereinfacht, und zwar in einem Rahmen, der legal, transparent, sensibel und vorhersehbar ist und die administrativen Verfahren verringert, die allzu häufig die Zuwanderung erschwert, welche für das wirtschaftliche und demographische Gleichgewicht der Union notwendig ist. Vor allem führt dieser Text zum ersten Mal gemeinsame Rechte für alle Arbeitnehmer aus Drittstaaten ein, die legal in der Europäischen Union arbeiten und wohnen.

Angesichts der ersten Aufnahme, die diese Richtlinie fand, kann in naher Zukunft nicht mit wesentlichen Fortschritten gerechnet werden. Die Arbeiten an der Blue Card machten es dennoch möglich, nach und nach in dieser schwierigen Angelegenheit den Boden zu bereiten. Die Präsidentschaft scheut keine Mühen, um bei dem Abschluss dieses Vorschlags möglichst gut voranzukommen, wobei sie natürlich die Standpunkte des Parlaments weitestgehend berücksichtigt.

Die Arbeiten an diesem Text wurden intensiviert, und wir sind zuversichtlich, dass die wichtigsten Elemente bis Ende Dezember stehen. Die erstmalige Prüfung des Vorschlags durch die Minister wird während der Tagung des Rates „Justiz und Inneres“ am 27. und 28. November erfolgen. Ganz sicher wird ein starkes Signal des Europäischen Parlaments hinsichtlich der Zweckmäßigkeit und des Mehrwerts dieses Textes die Bewegung verstärken, die derzeit Gestalt annimmt und den Weg für die endgültige Annahme dieser Richtlinie bereiten kann, die eindeutig das Leben der Einwanderer erleichtert.

 
  
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  Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Herr Präsident! Auch ich möchte den Berichterstattern, Frau Ewa Klamt – und ich schließe mich dem Mitgefühl an, das Herr Jouyet ihr ausgesprochen hat – und natürlich Herrn Patrick Gaubert meinen herzlichen Dank aussprechen. Ihre Berichte sind von hoher Qualität, und ich danke den beiden Berichterstattern des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, Frau Rumiana Jeleva und Herrn Jan Tadeusz Masiel. Ich danke auch Herrn Manfred Weber, der für Frau Klamt eingesprungen ist.

Die beiden Richtlinienvorschläge sind die ersten einer Reihe, die die Kommission 2005 in ihrem Aktionsplan zur legalen Einwanderung angekündigt hat. Sie sind sowohl für die Einwanderer selbst als auch für unsere Mitgliedstaaten und deren Unternehmen wichtig. Sie zeigen – um die Ausführungen von Patrick Gaubert und das, was Sie, Herr Jouyet, gerade gesagt haben, aufzugreifen – die wahre Bedeutung dieses Pakts zu Einwanderung und Asyl, den die französische Präsidentschaft zu einem guten Ende gebracht hat, und sie beweisen, dass dieser Pakt in der Tat ausgewogen ist und dass er auch den Willen der Europäer zeigt, sich für diese Migrationsströme zu öffnen, die besonders nützlich sein und sich als sehr positiv für die Zukunft unserer europäischen Gesellschaft erweisen können.

Mit diesen beiden Texten können wir somit das Gesicht einer Europäischen Union zeigen, die offen ist und aufgeschlossen gegenüber Drittstaatsangehörigen, die somit legal dort wohnen und dort entsprechend ihrer Qualifikation arbeiten können – natürlich bei voller Ausübung ihrer Rechte. Sie beweisen auch die Fähigkeit der Europäischen Union, sich auf gemeinsame Instrumente für die Einwanderung aus wirtschaftlichen Gründen zu einigen und damit ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den Erwartungen einer Gesellschaft, den Rechten der Einwanderer und den Bedürfnissen ihrer Herkunftsländer zu finden.

Ich werde mit dem horizontalen Instrument, der Richtlinie über die kombinierte Erlaubnis und die Rechte von Wanderarbeitnehmern, beginnen. Ich freue mich, dass die Grundzüge des ursprünglichen Vorschlags der Kommission bestätigt wurden, vor allem hinsichtlich des einheitlichen Verfahrens, der kombinierten Erlaubnis für die als Arbeitnehmer zugelassenen Drittstaatsangehörigen sowie hinsichtlich der gemeinsamen Rechte für alle, für alle legal arbeitenden Einwanderer, unabhängig des ursprünglichen Grunds für ihren Aufenthalt.

Es ist von grundlegender Bedeutung, sicherzustellen, dass alle legal arbeitenden Drittstaatsangehörigen in allen Mitgliedstaaten die gleichen Mindestrechte genießen. Das entspricht, wie mir scheint, all den großen europäischen Prinzipien bezüglich der Grundrechte.

Darüber hinaus werden in Ihrem Bericht, Herr Gaubert, neue oder zusätzliche Elemente vorgeschlagen, die die Kommission unterstützen kann. Ich möchte insbesondere drei Änderungsanträge erwähnen: Den Änderungsantrag, der im Fall eines Verzugs der Behörden bei der Prüfung eines Antrags auf Verlängerung eine befristete Aufenthaltsgenehmigung gewährt, die Änderungsanträge zur Stärkung der Verfahrensrechte und schließlich die Änderungsanträge, die die Möglichkeit eines Antrags auf eine kombinierte Erlaubnis vorsehen, wenn man sich bereits rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhält.

Die Kommission versteht und teilt den Wunsch des Europäischen Parlaments, in dem Artikel, der die Gleichbehandlung vorsieht, jede Einschränkung zu streichen, und – damit wende ich mich an die Präsidentschaft – ich hoffe natürlich, dass der Rat sich soweit wie möglich für all diese Änderungsanträge offen erweist.

Ich komme jetzt zu dem Richtlinienvorschlag „europäische Blue Card“ in dem Bericht von Frau Klamt, den uns Herr Weber in Erinnerung gerufen hat. Mit dieser europäischen Blue Card soll die Union attraktiver gestaltet werden, sie soll hoch qualifizierte Arbeitnehmer aus Drittstaaten stärker ansprechen können, damit die legale Einwanderung ergänzend zu der Strategie von Lissabon zu einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft beiträgt.

Der vorliegende Bericht unterstützt die Kommission hinsichtlich der dringenden Notwendigkeit, dieses gemeinsame System in Europa einzuführen. Die Kommission stimmt daher gern den Schlussfolgerungen des Berichts zu, allerdings mit einigen Vorbehalten. Zunächst einmal steht die Kommission sicherlich jenen Änderungsanträgen positiv gegenüber, die das System attraktiver gestalten, beispielsweise denjenigen, die alle Einschränkungen bei der Gleichbehandlung und beim Zugang zum Arbeitsmarkt streichen wollen, nachdem man zwei Jahre Inhaber einer Blue Card war. Zweitens die Einbeziehung der Flüchtlinge in die Kategorie der Aufenthaltsberechtigten, die dieses System nutzen können. Diese Begünstigung fehlte in dem ursprünglichen Vorschlag, und sie erscheint uns in jeder Hinsicht – politisch, humanitär und wirtschaftlich – interessant.

Und schließlich die Beibehaltung des Kriteriums der Berufserfahrung bei bestimmten Berufen. Insbesondere auf dem Gebiet der neuen Technologien zählen die Erfahrung und die Fähigkeiten einer Person mehr als irgendwelche Diplome.

Auf der anderen Seite kann die Kommission den Änderungsantrag nicht akzeptieren, der die Erteilung der Blue Card auf Bürger solcher Länder beschränken möchte, mit denen die Union Abkommen geschlossen hat. Ziel dieses Änderungsantrags ist zwar eine Reduzierung negativer Auswirkungen auf Entwicklungsländer, aber nach Einschätzung der Kommission würde dies die Anwendung der Richtlinie am Ende doch übermäßig einschränken. Zudem wäre damit die Gefahr der Diskriminierung hoch qualifizierter Migranten verbunden, die dann die nationalen Systeme nutzen könnten, über die weder die Kommission noch das Parlament irgendeine Kontrolle haben.

Ebenso habe ich Vorbehalte dagegen, eine Abweichung von dem Recht auf zirkuläre Migration zu ermöglichen. Ein Vorbehalt, der ehrlich gesagt mehr eine Ablehnung ist. Die Möglichkeit, für zwei Jahre in das Herkunftsland zurückkehren zu können, ohne die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten zu verlieren, muss unbedingt gegeben sein, wenn wir beispielsweise den Austausch von Personal an Universitäten oder Krankenhäusern ermöglichen oder das Engagement der Diaspora bei der Entwicklung der Herkunftsländer fördern wollen. Dies würde die zirkuläre Migration einschränken, die unserer Meinung nach aber zunehmen sollte.

Schließlich möchte ich noch etwas zu der offensichtlichen Notwendigkeit sagen, die Lage des Arbeitsmarktes zu berücksichtigen. Wie Manfred Weber schon gesagt hat, haben wir ein Europa mit getrennten Arbeitsmärkten, und jeder Staat muss für sich bestimmen, wie viele Einwanderer er aufnehmen kann. Natürlich dürfen wir auch nicht vergessen, dass es im Bereich des Arbeitsmarktes Pflicht ist, alle europäischen Bürger der anderen Mitgliedstaaten aufzunehmen.

Zum Abschluss wende ich mich an die Präsidentschaft, an Herrn Jean-Pierre Jouyet, in der Hoffnung, dass die Minister, die sich in der nächsten Woche im Rat treffen, die Änderungsanträge des Europäischen Parlaments – die sicherlich einen Mehrwert bringen – so weit wie möglich nutzen können. Ich hoffe, wir können vor Ende des Jahres zeigen, dass dieses Europa weit davon entfernt ist, sich abzukapseln, und dass es sich für diese Migrationsströme öffnen will, wobei wir immer mehr zu einem mit den Einwanderungsländern abgestimmten Management der Migrationsströme kommen wollen.

(Beifall)

 
  
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  Danutė Budreikaitė, Verfasserin der Stellungnahme des Entwicklungsausschusses. − (LT) Mit dem Blue-Card-Vorschlag ist die Hoffnung verbunden, dass die EU attraktiv für qualifizierte Arbeitnehmer wird, denen Bedingungen geboten werden, unter denen sie zeitlich befristet, gleichzeitig aber langfristig bleiben können. Der Vorschlag erklärt, dass es nicht zu Braindrain, also einer Abwanderung von Intelligenz, kommen würde, sondern eher zu einem Rückfluss – einem Kreislauf. Das ist sehr unwahrscheinlich.

Wie erscheint der Vorschlag im Kontext der Politik der Entwicklungszusammenarbeit?

Bei Einführung der Blue Card werden Entwicklungsländer Fachkräfte verlieren, an deren Ausbildung auch die EU beteiligt war, und zwar vor allem in den empfindlichsten Sektoren, nämlich Bildung und Gesundheit. Der Mangel dieser Fachkräfte wird vielleicht durch Freiwillige aus unseren Ländern ausgeglichen werden müssen.

Überdies beteiligen sich das Vereinigte Königreich, Irland und Dänemark nicht an der Blue Card mit ihrer Ethik, keine Fachkräfte aus sensiblen Sektoren in Entwicklungsländern anzuwerben. In diesem Fall erscheinen Initiativen zur Unterstützung von Entwicklungsländern falsch. Anscheinend überwiegen nach wie vor wirtschaftliche Interessen.

In Wirklichkeit kann die Blue Card zu massiven intellektuellen Verlusten in Entwicklungsländern führen.

 
  
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  Jan Tadeusz Masiel, Verfasser. (PL) Herr Präsident, Herr Kommissar, Herr Minister! Die Richtlinie über den Zugang von qualifizierten Drittstaatsangehörigen zur EU ist der erste wertvolle Schritt in Richtung einer gemeinsamen Einwanderungspolitik der Europäischen Union. Es ist der erste ernsthafte Versuch, die illegale Einwanderung in Europa einzuschränken und die legale Einwanderung zu fördern.

Bei der Ausarbeitung des Blue-Card-Programms waren wir hin- und hergerissen zwischen der Befürchtung, dass es durch Drittstaatsangehörige missbraucht wird, und der Hoffnung, dass die Neuankömmlinge den Bedarf unserer Arbeitsmärkte decken und zur Entwicklung unserer Wirtschaft beitragen werden. Die Blue Card soll Europas Visitenkarte werden und dafür sorgen, dass Europa ein Ort wird, an dem die von unseren kleinen und mittleren Unternehmen benötigten qualifizierten Arbeitnehmer gern arbeiten und leben.

Aus Sicht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, den ich heute vertrete, war es wichtig sicherzustellen, dass Arbeitnehmer von außerhalb der Europäischen Union nicht schlechter behandelt werden als unsere eigenen Bürger. Aus diesem Grund mussten wir gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit sicherstellen, gewährleisten, dass Familien zusammengeführt werden können und für Zugang zu grundlegenden Sozialleistungen sorgen, um eine schnelle und vollständige Integration der Ankömmlinge zu erreichen. Abschließend möchte ich den Schattenberichterstattern für ihre Unterstützung danken und der französischen Präsidentschaft mitteilen, dass der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten schnell gearbeitet hat, um sie bei der Erreichung ihrer Ziele vor dem Ende ihrer Amtszeit zu unterstützen.

 
  
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  Rumiana Jeleva, Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten. (BG) Ich möchte Herrn Gaubert zu seinem Bericht über die Richtlinie des Rates über eine kombinierte Erlaubnis für Drittstaatsangehörige zum Aufenthalt und zur Arbeit im Gebiet der Europäischen Union beglückwünschen. Ich war Verfasserin der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten zu dieser Richtlinie. Als Abgeordnete für Bulgarien, einem der zehn Mitgliedstaaten, für die Übergangsfristen gelten, bin ich entschieden gegen Beschränkungen des freien Zugangs zum Arbeitsmarkt für einen wesentlichen Teil der europäischen Arbeitskräfte. Daher begrüße ich die Bemühungen der europäischen Institutionen um die Sicherstellung der Gleichbehandlung aller, die sich in der Europäischen Union aufhalten und dort legal arbeiten.

Diese Richtlinie soll als ein horizontales Instrument dienen, wobei zu beachten ist, dass bereits spezielle Richtlinien in Kraft sind bzw. angenommen werden sollen. Ich denke dabei an die Richtlinien über Saisonarbeitnehmer, über langfristig aufenthaltsberechtigte Arbeitnehmer und über „EU Blue Cards“, über die wir heute diskutieren. Bei der Formulierung unseres Standpunkts wurde ich von Kollegen aus unserem Parlamentsausschuss unterstützt, und ich glaube, dass die von uns vorgeschlagenen Texte ausgewogene Rechte für Drittstaatsangehörige festlegen. Erwähnen möchte ich hier das Recht auf Bildung, die Anerkennung von Bildungsabschlüssen und Zeugnissen, Arbeitsbedingungen, Zugang zu der Sozialversicherung, Steuervergünstigungen und andere Rechte. Diese Richtlinie bietet Drittstaatsangehörigen ein allgemeines Mindestmaß an arbeitsbezogenen Rechten. Folglich dürfen die ihnen gewährten Rechte daher nicht über die Rechte hinausgehen, die im Rahmen von bestimmten Richtlinien garantiert werden. Das ist auch der Grund, weshalb der Vorschlag der Europäischen Kommission bestimmte Bedingungen für die Ausübung dieser Rechte vorsieht. In der endgültigen Fassung des Standpunkts, die dem Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten zur Abstimmung vorgelegt wurde, fehlen jedoch diese Bedingungen. Dadurch befinden wir uns in einer Lage, wo es eklatante Diskrepanzen gibt, beispielsweise mit der „EU Blue Card“ oder mit Garantien gemäß anderen speziellen Richtlinien, einschließlich der Richtlinie zu Drittstaatsangehörigen, die langfristig Aufenthaltsberechtigte in der EU sind.

Meine Damen und Herren, in diesen Zeiten der finanziellen und ökonomischen Krise müssen wir realistisch sein. Als Berichterstatterin des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersuche ich Sie, die Dinge verantwortungsbewusst zu sehen und für ein schlüssiges und konsistentes Dokument zu stimmen.

 
  
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  Kinga Gál, im Namen der PPE-DE-Fraktion.(HU) Vielen Dank, Herr Präsident, dass Sie mir das Wort erteilen. Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Im Zusammenhang mit dem aktuellen Paket von Migrationsrichtlinien debattiert das Parlament heute wichtige und langfristige Berichte und wird diese morgen annehmen.

Derzeit gibt es in der Europäischen Union 27 unterschiedliche Systeme zur Regelung der Rechtsstellung von Drittstaatsangehörigen. Die beiden neuen Richtlinien gewährleisten ein vereinfachtes Verfahren für hoch qualifizierte Arbeitnehmer und schließen die Möglichkeit eines vereinfachten Systems für Einreise und Aufenthalt ein. Wir können uns vorstellen, dass diese beiden Richtlinien ein effektives Kompromiss-System anstelle der heutigen zersplitterten Regelungen einführen können.

Die Berichterstatter für die Europäische Volkspartei haben in dieser Hinsicht eine seriöse und wichtige Arbeit geleistet. Der Bericht über die Beschäftigung von hoch qualifizierten Arbeitnehmern, der inzwischen als der „Blue Card“-Bericht bekannt ist, ist ein guter, ausgewogener Bericht. Die Berichterstatterin Ewa Klamt verdient besonderes Lob. Wir beglückwünschen auch Herrn Gaubert zu seinem Bericht.

Die Volkspartei setzt sich zugleich dafür ein, dass die Bestimmung hinsichtlich der vorrangigen Berücksichtigung von EU-Bürgern ein wichtiger Bestandteil der Richtlinie ist. Diejenigen Abgeordnetenkollegen, die das Prinzip der vorrangigen Berücksichtigung ablehnen und Änderungsanträge mit dem Ziel vorschlagen, diese Prinzip aus dem Bericht zu streichen, möchte ich daher auf die Tatsache aufmerksam machen, dass ich es als ungarische Bürgerin und im Namen der Bürger aller neuen Mitgliedstaaten für unannehmbar halte, das Prinzip, Arbeitskräfte aus Mitgliedstaaten gegenüber Arbeitskräften aus Drittstaaten vorrangig zu berücksichtigen, nicht fest zu verankern.

Dieser Ansatz ist besonders unannehmbar und heuchlerisch angesichts der Tatsache, dass wir als Angehörige der neuen Mitgliedstaaten noch immer – bis heute und wer weiß wie lange noch – in zahlreichen alten Mitgliedstaaten beim Zugang zum Arbeitsmarkt diskriminiert werden. Es ist eine Schande, dass Europa von unserer Union spricht und dabei die Bürger der neuen Mitgliedstaaten in dieser Hinsicht immer noch als Bürger zweiter Klasse behandelt. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

 
  
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  Javier Moreno Sánchez, im Namen der PSE-Fraktion.(ES) Herr Präsident! Ich bitte darum, dass die höllische Zeitmaschine meine ersten Worte nicht berücksichtigt, denn damit möchte ich mich der Beileidsbekundung dieses Hauses an Frau Klamt anschließen und insbesondere die Berichterstatter beglückwünschen.

Ich werde also jetzt beginnen. Ich beglückwünsche die Berichterstatter, weil wir mit diesen beiden Vorschlägen einen qualitativen Schritt hin zu einer gemeinsamen Einwanderungspolitik machen und die legale Migration fördern, die ein Schlüsselelement unseres globalen Ansatzes bildet.

Die gemeinsamen Rechte und die kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für legale Migranten müssen für so viele Arbeitskräfte wie möglich gelten. Daher fordern wir Sozialisten, dass keine Kategorie von Arbeitskräften ausgeschlossen wird.

Die „Blue Card“ bietet Migranten die Chance, sich mit ihren Familien in unseren Ländern niederzulassen und dort zu arbeiten. Sie öffnet eine einzige Tür zu 27 Arbeitsmärkten. Allerdings dürfen nicht ausschließlich Hochqualifizierte durch diese Tür eintreten. Wir erwarten daher, Herr Kommissar, dass die Kommission demnächst ihre Vorschläge bezüglich der anderen Kategorien von Arbeitskräften vorlegt.

Meine Damen und Herren, wir müssen einen Braindrain verhindern. Diese Blue Card darf nicht zu einem Pass werden, der einen Anreiz für wichtige Arbeitskräfte bildet, die Entwicklungsländer zu verlassen. Die PSE-Fraktion möchte, dass wir für jede qualifizierte Fachkraft, die nach Europa kommt, im Herkunftsland die Ausbildung einer neuen Fachkraft finanzieren.

Ein letzter Punkt: Europa muss ein attraktives Ziel nicht nur für Talente von außerhalb der Union sein, sondern auch für unsere eigenen europäischen Talente. 2007 haben fast 300 000 hoch qualifizierte Europäer eine Beschäftigung außerhalb der Union aufgenommen. Wir müssen unser Möglichstes tun, damit diese in dem europäischen Haus bleiben.

 
  
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  Jeanine Hennis-Plasschaert, im Namen der ALDE-Fraktion. – Herr Präsident! Wie es aussieht, machen Konservative und Sozialisten bei der Blue Card gemeinsame Sache, was bei meiner Fraktion, ehrlich gesagt, große Verwunderung hervorruft. Die EU versucht jetzt schon eine Weile, ein umfassendes Paket zur Migration zu entwickeln, das Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Migration wie auch Maßnahmen zur Unterstützung der vorausschauenden Strategie Europas im Hinblick auf die legale Migration einschließt.

Sie erinnern sich vielleicht an die sehr emotionale Aussprache über die Rückführungsrichtlinie. Damals stellte die ALDE-Fraktion fest, dass die Rückführungspolitik nicht isoliert gesehen werden könne, sondern als integraler Bestandteil – und notwendiger Teil – eines Gesamtpakets zur Migration betrachtet werden müsse, und das stimmt immer noch. Heute haben wir endlich Gelegenheit zu einer eindeutigen Botschaft, dass bessere Chancen für legale Migration erforderlich sind, um auf die Bedürfnisse der Wirtschaft zu reagieren, die dringend qualifizierte Arbeitskräfte braucht.

Dass wir in Sachen legale Migration von der EVP nicht zu viel erwarten konnten, ist zwar bedauerlich, war aber in gewisser Weise absehbar. Dass die SPE ganz allgemein gesehen bei den Blue-Card-Änderungsanträgen problemlos mit der EVP übereinstimmt, lässt mir die Haare zu Berge stehen. Nach der Abstimmung im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres wurde das Programm stark verwässert. Es wurden deutlich viel zu viele Einschränkungen eingeführt, die alles andere als hilfreich sind, wenn es darum geht, die EU für hoch qualifizierte Arbeitnehmer attraktiver zu machen.

Es muss klar sein, dass mit der Blue Card die Absicht verfolgt wird, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft in der EU zu verbessern. Der Blue-Card-Vorschlag ist kein bequemer Versuch, die Besten herauszupicken und den Rest sich selbst zu überlassen, sodass in Entwicklungsländern ein Braindrain gefördert wird.

Derzeit tendiert die überwiegende Mehrheit der hoch qualifizierten Arbeitnehmer dazu, in die USA, nach Kanada oder nach Australien auszuwandern, aber nicht in die EU. Wenn wir diesen Trend umkehren wollen, müssen wir uns ehrgeizige Ziele stecken. Dieses Haus ist im Begriff, einen Bericht anzunehmen, der einen schon nicht sehr anspruchsvollen Kommissionsvorschlag noch weiter abschwächen würde. Ich möchte klarstellen, dass die ALDE-Fraktion ein ganz starker Befürworter der Blue Card ist. Allerdings sind wir der Meinung, dass der aktuelle Text nicht die dringend benötigten Veränderungen bei der legalen Migration herbeiführt, sondern stattdessen die protektionistische Praxis der Mitgliedstaaten bestätigt.

Wir wissen alle, dass der Rat sehr gut darin ist, ehrgeizige Erklärungen abzugeben, wissen aber auch, dass die effektive Beschlussfassung allzu häufig durch die Unfähigkeit der Mitgliedstaaten behindert wird, im gegenseitigen Interesse wirklich zusammenzuarbeiten, und dass die effektive Beschlussfassung in diesem Bereich durch eine sehr emotionale und verworrene Diskussion über legale Migration untergraben wird, weil es an Entschlossenheit mangelt.

Das Tampere-Programm, das Haager Programm, der französische Pakt zu Einwanderung, das anstehende Stockholmer Programm – letzten Endes geht es immer darum, diese grundlegenden Verpflichtungen in konkrete und wirksame Maßnahmen umzusetzen. Wenn das vorgeschlagene Programm für die EU von Nutzen sein soll, müssen wir Ehrgeiz entwickeln, und darum hoffe ich, dass Sie morgen entsprechend abstimmen werden.

 
  
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  Bogusław Rogalski, im Namen der UEN-Fraktion.(PL) Herr Präsident! Die vorliegenden Daten machen deutlich, dass die Europäische Union, anders als Länder wie die USA, Kanada oder Australien, für qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten gewöhnlich nicht das Ziel der Wahl ist. Von den qualifizierten Migranten aus den Maghreb-Ländern kommen beispielsweise nur 5,5 % in die EU, während die USA oder Kanada rund 54 % aufnehmen. Der Grund sind die sehr unterschiedlichen Zulassungssysteme für Migranten in der EU, die die Bewegung von einem Land in ein anderes enorm erschweren. In lediglich sechs Mitgliedstaaten gibt es spezifische Programme für die Beschäftigung von qualifizierten Migranten.

Es ist daher unbedingt erforderlich, dass wir in der europäischen Zuwanderungspolitik zu einem kohärenteren Ansatz der Mitgliedstaaten kommen, der Integrationsfragen und politische Aspekte berücksichtigt. Wir müssen die Regelungen vereinheitlichen, sodass wir die Migrationsströme sowohl nach als auch innerhalb von Europa steuern und damit qualifizierten Migranten eine bessere Chance geben können.

 
  
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  Jean Lambert, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident! Ich möchte den Berichterstattern für ihren positiven Ansatz zu diesen partiellen – aber lang ersehnten – positiveren Maßnahmen zur Zuwanderung und zur Stellung von Drittstaatsangehörigen in der Europäischen Union danken. Ich begrüße auch die positivere Einstellung der Kommission zu bestimmten Änderungsanträgen des Parlaments.

Für meine Fraktion, die Grünen, bestand der Ausgangspunkt darin, Rechte zu haben, die denen von EU-Bürgern möglichst gleichwertig sind – ein gemeinsames Bündel von Rechten –, und das System so offen und so aufnahmefreundlich wie möglich zu gestalten. Ich stimme den Abgeordneten voll und ganz zu, die sagten, es sei ein Skandal, dass es für Unionsbürger derzeit keine Gleichbehandlung gebe, doch ich möchte die Kollegen dringend bitten, nicht genauso vorsichtig vorzugehen wie unsere Mitgliedstaaten und für die Gleichbehandlung unserer eigenen Bürger zu sorgen, indem Drittstaatsangehörige bestraft werden.

Es besteht überhaupt kein Zweifel, dass die EU Arbeitskräfte unterschiedlicher Qualifikationsebenen braucht. Wir möchten Menschen aus unterschiedlichen Ländern – Indien, Neuseeland, Ghana, China, woher auch immer –, die kommen wollen, um ihre Fähigkeiten einzusetzen und zu entwickeln, und deshalb werden wir den Änderungsantrag 84 nicht unterstützen und gewiss auch nicht den Änderungsantrag 24, in dem die Rede davon ist, die Blue Card nur hoch qualifizierten Zuwanderern aus Ländern zu gewähren, mit denen wir zuvor Partnerschaftsabkommen geschlossen haben. Ich bin nicht sicher, was die Vereinigten Staaten dazu sagen würden.

Wir müssen zwar vorsichtig sein, was bestimmte Sektoren in den ärmsten Ländern der Welt betrifft, aber wir müssen auch dafür sorgen, dass diese Menschen nicht die Einzigen sind, die ihre Fähigkeiten nicht in der Europäischen Union entwickeln dürfen. Wir müssen zudem darauf achten, dass wir nicht anhand dieses speziellen Vorschlags eine allgemeine Entwicklungspolitik formulieren. Das ist ein globaler Vorschlag. Er gilt für alle potentiellen Länder der Welt. Ja, wir müssen auch die Qualifikationen in unseren Mitgliedstaaten ausbauen, und darum unterstützen wir den Änderungsantrag, der beispielsweise die Antidiskriminierungsgesetze wieder in Erinnerung bringt, die auf ihrer nächsten Stufe hoffentlich ebenfalls ambitioniert sein werden.

Daher werden wir alle Änderungsanträge unterstützen, die die Rechte des Einzelnen schützen, und wir werden gegen diejenigen stimmen, die versuchen, diese Rechte abzuschaffen. Wir begrüßen die Bemühungen, Verfahren zu vereinfachen, aber wir bedauern auch, dass das Parlament nicht ehrgeiziger vorgegangen ist, vor allem bei der Blue Card, und dass es sogar weitere Hindernisse aufgebaut hat. Deshalb ist es unwahrscheinlich, dass wir diesen Vorschlag in der vorliegenden Form unterstützen werden, auch wenn wir die Idee im Grundsatz sicherlich mittragen.

 
  
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  Giusto Catania, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Namen meiner Fraktion möchte auch ich Frau Klamt mein Beileid aussprechen.

Ich möchte gleich auf den Kern der heutigen Aussprache eingehen, da die Europäische Union in Bezug auf die Einwanderung weiterhin eine schizophrene Politik betreibt. Folgendes geschieht in der Politik der Mitgliedstaaten: Sie haben den Pakt zu Einwanderung und Asyl unterzeichnet, in dem ausdrücklich erklärt wird, dass Nullzuwanderung für die Europäische Union schädlich und unrealistisch ist, doch dann stellen wir fest, dass der Innenminister meines Landes für die Schließung der Grenzen für die nächsten zwei Jahre eintritt.

Die Gemeinschaftspolitik zur Einwanderung bleibt schizophren. Herr Gaubert sagt zu Recht, dass wir in Europa vor einer demographischen Krise stehen und mehr Zuwanderung brauchen. Die Kommission hat es uns erklärt: Wir brauchen 50 Millionen Einwanderer bis zum Jahr 2060, aber wir tun nichts, um sie zum Kommen zu ermutigen – wir haben stattdessen vorrangig die Rückführungspolitik harmonisiert.

Heute debattieren wir über eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ausschließlich für jene, die sich bereits auf dem Gebiet der Europäischen Union befinden, und wir schaffen die Blue Card für hoch qualifizierte Arbeitskräfte, was sich mit nur 1,5 % bis 3 % auf die Immigrationsquote in Europa auswirken wird und deshalb im Vergleich zu unserem wirklichen Arbeitskräftebedarf in Europa eine minimale Rolle spielt.

Gegenwärtig gibt es in der Europäischen Union rund 6 Millionen illegale Arbeitskräfte, die vom Arbeitsmarkt bereits absorbiert worden sind und in nicht illegalen Beschäftigungsverhältnissen gehalten werden, weil eine solche Situation natürlich gelegen kommt, um die Arbeitskosten gering zu halten und die Sozialleistungen zu beschneiden.

Wir glauben, dass wir für diese Arbeitskräfte, die vom Arbeitsmarkt bereits absorbiert worden sind, ein Legalisierungsprogramm auf den Weg bringen sollten: Wir glauben, dass die Blue Card ein Fehler ist, da vor der Zuwanderung eine Selektion stattfindet; wir glauben, dass die Definition von hoch qualifizierten Arbeitskräften zu restriktiv ist, und wir glauben, dass die Gemeinschaftspräferenz eine Form von unverhohlener Diskriminierung ist.

Unserer Ansicht nach sollte bei der Einwanderungspolitik ein kompletter Richtungswechsel vollzogen werden. Wir wissen die Tatsache einzuordnen, dass die Blue Card das erste Signal bei der Eröffnung legaler Einwanderungskanäle ist, aber das reicht nicht aus, um die Zustimmung unserer Fraktion sicherzustellen.

 
  
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  Johannes Blokland, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Die Mitgliedstaaten müssen weiterhin selbst über das Einreiserecht von Migranten in ihr Staatsgebiet entscheiden, und solange es in unseren Mitgliedstaaten Menschen ohne Arbeit gibt, habe ich Zweifel an der Notwendigkeit, die legale Zuwanderung zu fördern.

Anders als es behauptet wird, bringt uns der Kommissionsvorschlag einem einfachen Verfahren nicht näher. Neben dem Kommissionsvorschlag bleiben nationale Regelungen für Migranten mit guten Qualifikationen in Kraft, zudem sind zusätzliche Anforderungen möglich. Welchen Mehrwert hat dann eine europäische Verordnung? Damit wird nicht die Frage der Bildungseinrichtungen und der Industrie beantwortet. Sie wollen ein klares System für Arbeitskräfte und Studenten von außerhalb der Europäischen Union, doch dieses wird für noch mehr Bürokratie sorgen, obgleich man weniger versprochen hat. Ich möchte ein System fordern, das die Einwanderungspolitik bei den Mitgliedstaaten belässt. Auf diese Weise kann jeder Mitgliedstaat sein eigenes klares Verfahrenswerk haben. Im EU-Kontext können wir dann vereinbaren, ob Menschen frei reisen und in andere Länder ziehen dürfen.

 
  
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  Carl Lang (NI).(FR) Herr Präsident, Herr Minister Jouyet, Herr Kommissar Barrot! Ich danke Ihnen aufrichtig. Mit Ihren Ansichten haben Sie mir eben die Argumente für meinen nächsten Wahlkampf im Zusammenhang mit der Einwanderungsfrage geliefert, denn Sie selbst sprechen – ich zitiere – von einer „offenen Europäischen Union, der Öffnung für Einwanderungsströme, den Vorteilen des Zugangs so vieler Menschen wie möglich zur Blue Card, der Anwerbung von Fachkräften und der ungehinderten Einwanderung“.

Nichts sehen, nichts hören, nichts wissen – das könnte das Motto der europäischen Institutionen in Bezug auf die Einwanderungsfrage sein, während die Menschen in Europa seit 20 Jahren täglich unter dieser Frage und all den sozialen und wirtschaftlichen Folgen im Zusammenhang mit Identität, Sicherheit, Arbeitsplatzunsicherheit, Armut und Arbeitslosigkeit leiden.

Ich höre Verweise auf die Rechte der Einwanderer, aber wer erwähnt die sozialen Rechte der Arbeitnehmer? Wer spricht von den Millionen und Abermillionen Menschen in Europa, die sich in einer schwierigen sozialen Lage befinden, die auf keiner Hierarchiestufe und in keinem Qualifikationsbereich Zugang zu Arbeit haben?

Des Weiteren ist die in Europa verfolgte Einwanderungspolitik in Wahrheit eine nationale Desintegrationspolitik, die durch übermäßige Vergemeinschaftung einen faden Beigeschmack bekommen hat. Die von Ihnen vorgeschlagene Blue Card ist nichts anderes als eine Einladung an Millionen neuer Einwanderer aus der ganzen Welt. Eine solche Politik sollte nicht betrieben werden. Vielmehr brauchen wir eine Politik zur Rückführung der Einwanderer in ihre Länder, eine Politik der nationalen und gemeinschaftlichen Präferenz, eine Politik des nationalen und gemeinschaftlichen Schutzes.

Zum Schluss möchte ich sagen, dass Sie mit dem Abzug der Eliten aus den Entwicklungsländern die wirtschaftliche Entwicklung in diesen Ländern verhindern werden. Diese Völker und diese Länder brauchen Kapital und Fachkräfte. Sie rauben ihnen beides.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE-DE).(PT) Herr Präsident, Herr Jouyet, Herr Barrot, meine Damen und Herren! Im Gegensatz zu meinem Vorredner bin ich ganz klar gegen eine Festung Europa und unterstütze daher eine aktive Politik zur Aufnahme von Wirtschaftsflüchtlingen.

Der einzige Weg zur Erreichung einer ausgewogenen Einwanderungspolitik ist eine konsequente Bekämpfung der illegalen und eine mutige Regulierung der legalen Einwanderung. In diesem Zusammenhang billigen wir die Richtlinie über die „Blue Card“.

Allerdings wollen wir die Einwanderung nicht nur auf hoch qualifizierte Leute beschränken und damit die Tür für alle anderen Einwanderer mit geringerer Qualifikation zuschlagen. In den kommenden Jahren werden beide Kategorien für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Europas von entscheidender Bedeutung sein. In diesem Zusammenhang sprechen wir von vielen Millionen Menschen.

Daher unterstütze ich auch den Vorschlag für eine Richtlinie, die die Einführung eines einheitlichen Bewerbungsverfahrens zum Erhalt einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis vorsieht. Neben den klaren Vorteilen der Vereinfachung, des Bürokratieabbaus und der leichteren Kontrolle ihres Status ermöglicht diese Richtlinie die Anerkennung einheitlicher Rechte für Arbeitnehmer mit Migrationshintergrund, die ihren Wohnsitz auf dem Gebiet der Union haben. Mit Ausnahme der saisonalen und hoch qualifizierten Arbeitnehmer, für die spezielle Richtlinien gelten, werden alle Einwanderer in den Genuss einer Reihe von Arbeitsrechten kommen, die denen der Staatsangehörigen des betreffenden Mitgliedstaates entsprechen.

Diese Gleichbehandlung im gesamten Gemeinschaftsgebiet dürfte dazu beitragen, der Ausbeutung von Arbeitskräften entgegenzuwirken und die Integration dieser Arbeitnehmer zu verbessern, was letztendlich zu einer stärkeren sozialen Kohäsion führen wird.

Ich stimme dem zu, was Ewa Klamt gesagt hat: Es ist sinnvoll, ein einheitliches System zur Aufnahme hoch qualifizierter Arbeitskräfte zu schaffen, anstatt mit 27 unterschiedlichen Systemen zu arbeiten. Ich schließe mich den von Frau Klamt vorgelegten Vorschlägen zur Verschärfung der Aufnahmebedingungen und zur stärkeren Verhinderung der Abwanderung von Fachkräften an.

Herr Präsident, wenngleich ich die Anstrengungen von Frau Klamt und Herrn Gaubert begrüße, möchte ich zum Schluss mein Bedauern darüber ausdrücken, dass die Meinung dieses Parlaments wieder einmal nicht wirklich zu zählen scheint. Alles deutet darauf hin, dass vom Rat bereits eine politische Entscheidung getroffen wurde, ohne die Abstimmung im Parlament abzuwarten, was ich bedaure.

 
  
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  Wolfgang Kreissl-Dörfler, (PSE).(DE) Herr Präsident! Lassen Sie mich zuerst der Kollegin Klamt mein herzliches und tiefes Beileid aussprechen und ihr zu diesem Bericht gratulieren.

Ja, wir brauchen auf unseren Arbeitsmärkten Hochqualifizierte aus Drittstaaten, auch weil wir hier zu wenig in Aus- und Weiterbildung investiert und zu viele Fachkräfte in die Arbeitslosigkeit geschickt haben, die jetzt auf dem Markt nicht mehr verfügbar sind. Langfristig muss daher mehr für die Aus- und Weiterbildung im eigenen Hause getan werden, und die Arbeitsmärkte müssen zusätzlich für hoch qualifizierte Zuwanderer geöffnet werden.

Die Blue Card ist ein erster richtiger Schritt, sogar mit einer möglichen „triple win“ Situation. Erstens, Firmen können mittelfristig einen Teil ihrer offenen Stellen mit Fachkräften besetzen und vom neuen internationalen Know-how profitieren. Zweitens: Die Hochqualifizierten und ihre engsten Familienangehörigen erhalten eine Perspektive, die sie in ihrer Heimat möglicherweise so nicht finden würden. Und drittens: Indem sie zeitweise oder danach wieder in ihre Heimat zurückgehen, können sie einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung ihres Herkunftslandes leisten.

Die Sorge, dass es zu einem „brain drain“ kommen kann, ist berechtigt. Daher fordern wir, vor allem im Bildungs- und Gesundheitssektor nicht aktiv in den Herkunftsländern zu werben, die von Abwanderung und mangelnden Arbeits- und Fachkräften betroffen sind. Dennoch, dies ist eine entwicklungspolitische Frage, die wir in diesem Rahmen nicht werden lösen können. Zudem müssen wir bedenken, dass niemand Leibeigener eines Staates ist. So wie auch unsere Bürgerinnen und Bürger ohne allzu große Hürden in anderen Ländern Arbeit suchen oder das Land verlassen können, soll es anderen auch möglich sein, in der EU zu arbeiten.

Für uns gilt dabei natürlich auch gleiches Gehalt für gleiche Arbeit. Natürlich kann man immer wieder etwas verbessern, und das ist auch notwendig. Aber ich halte dies für den ersten Schritt in die absolut richtige Richtung.

 
  
  

VORSITZ: EDWARD McMILLAN-SCOTT
Vizepräsident

 
  
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  Gérard Deprez (ALDE).(FR) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst möchte ich wie viele andere auch unseren beiden Berichterstattern, Patrick Gaubert und Ewa Klamt, gratulieren und ihr im Namen meiner Fraktion unser Beileid aussprechen.

Herr Jouyet, ich möchte aber auch die französische Präsidentschaft hier einbeziehen, denn zumindest was die Blue Card anbelangt, hat die französische Präsidentschaft ein starkes Engagement gezeigt, das eine politische Einigung auf Ratsebene ermöglicht hat. Ich möchte hinzufügen, dass dies meiner Ansicht nach bei Herrn Gauberts Bericht ein wenig anders gelagert war.

Wie meine Vorredner bereits herausgestellt haben, unternimmt die Europäische Union mit diesen zwei Berichten einen wichtigen Schritt in ihrer Einwanderungspolitik. Wir alle wissen und haben dies in den letzten Jahren oft bedauert, dass der Großteil unserer Zeit und Ressourcen auf die notwendige Bekämpfung der illegalen Einwanderung verwendet wurde. Heute jedoch erkennt die Europäische Union mit diesen beiden Texten die Notwendigkeit und Wichtigkeit einer aktiven legalen Einwanderungspolitik für Wirtschaftsflüchtlinge an. Wir alle wissen nun, dass die legale Wirtschaftsimmigration für den europäischen Kontinent eine Notwendigkeit darstellt und dass die Borniertheit einiger weniger Faschisten unsere Meinung kaum ändern wird.

Durch die Einführung der Verpflichtung für Mitgliedstaaten, eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu erteilen, wird mit Patrick Gauberts Bericht auch versucht, das Recht der eingewanderten Arbeitnehmer auf Gleichbehandlung in so vielen Bereichen wie möglich sicherzustellen. Ich möchte meinem Freund Giusto Catania etwas sagen. Giusto, Sie haben einen dummen Fehler gemacht. Diese Erlaubnis gilt nicht nur für Arbeitnehmer, die sich bereits auf dem Gebiet der Europäischen Union aufhalten. Die gleichen Rechte gelten auch für diejenigen, die noch kommen werden, und nicht nur für diejenigen, die bereits hier sind. Es tut mir Leid, aber wenn Sie etwas kritisieren, um Argumente für die Ablehnung eines Berichts zu haben, sollten Sie wirklich versuchen, den Bericht richtig zu lesen.

Der Bericht von Frau Klamt befasst sich mit der Definition der Einwanderungsbedingungen für hoch qualifizierte Kräfte in Europa, und das ist etwas, was wir definitiv brauchen. Da einige meiner Fraktionsmitglieder darauf hingewiesen haben, möchte ich eine letzte Anmerkung in dieser Angelegenheit machen. Es gibt gewisse Punkte, die meine Fraktionsmitglieder und ich bedauern. Das System – ich spreche hier nicht von Grundsätzen – das System ist etwas zu übervorsichtig, manchmal zu protektionistisch, aber im Grunde stellt es einen notwendigen Schritt nach vorn dar, und aus diesem Grund werde ich persönlich und in meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres für die beiden Berichte stimmen.

 
  
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  Mario Borghezio (UEN).(IT) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Jahrelang haben wir zum Thema Einwanderung nun schon durch Pläne untermauerte Aufforderungen gehört, die uns vorgaukeln  was übrigens auch von den Vereinten Nationen behauptet wird  dass die westliche Wirtschaft laufend expandieren muss, und insbesondere haben wir gehört, dass die europäischen Länder behaupten, es gäbe einen Bedarf an zehn oder möglicherweise hundert Millionen neuer Arbeitskräfte in Europa.

Nun, die Finanzkrise macht zum Bedauern aller leider jedem in unserem Land zu schaffen, und selbst die größte unserer Gewerkschaften, die CGL, sagt zumindest über einige ihrer Führungskräfte in Venetien: „Ehrlich gesagt sind die Arbeitsplätze unserer Arbeitnehmer nicht mehr sicher, und wir müssen anfangen, uns ernsthaft damit auseinanderzusetzen“. Die Kommission tut daher gut daran, all diese schönen Märchen aus der Vergangenheit zurückzuweisen und sich mit den 3 % der Einwanderer zu beschäftigen, die uns tatsächlich weiterbringen können, und für deren Aufnahme in die EU es möglicherweise gute Gründe gibt. Europa braucht sicher nach wie vor qualifizierte Einwanderer, und sie können für uns von Nutzen sein, aber es gibt ein großes Hindernis: nämlich das Recht der Heimatländer der Einwanderer darauf, dass ihre besten Köpfe abgeworben werden.

Dieser Vorschlag ist daher an sich gut, doch es fehlt der letzte Schliff, der darin bestünde, die Rückführung dieser Fachkräfte in ihre Länder zu fördern und zu erleichtern, um diese Länder vor den Auswirkungen der Globalisierung zu schützen.

 
  
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  Hélène Flautre (Verts/ALE).(FR) Herr Präsident! Sechs Monate nach der Abstimmung über die beschämende „Rückführungsrichtlinie“, die international so viel Spott und Kritik geerntet hat, bezweifle ich sehr, dass die Union imstande sein wird, sich durch die Annahme dieser beiden Texte zu der Blue Card und der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis auf internationaler Ebene zu rehabilitieren. Warum? Weil so pompös angekündigt wurde, dass man eine echte europäische Politik für die legale Einwanderung einführen werde, und was wir nun haben, ist ein drittklassiger Status für Arbeitskräfte, der keine soziale Unterstützung umfasst, der Verlust der Aufenthaltserlaubnis, wenn sie ihren Arbeitsplatz verlieren, ein eingeschränkter Zugang zu Gewerkschaften und eine begrenzte Freizügigkeit. Das ist kein Zeichen für großen Ehrgeiz, und die Union ist weit davon entfernt, mit dieser Blue Card mit den Vereinigten Staaten oder Kanada konkurrieren zu können, wenn man zudem davon ausgeht, dass dies an sich schon ein hehres Ziel ist.

Ist es wirklich zu viel verlangt, echten Sozialschutz und Gleichbehandlung zu gewähren, so wie es auch für nationale Arbeitnehmer der Fall ist? Wollen wir diese Menschen wirklich auf Arbeitskräfte zu reduzieren, die Frondienste leisten? Hätte ihnen die Ratifizierung der UN-Konvention über den Schutz von Einwanderern und ihren Familienangehörigen zu viele Rechte gegeben?

Abschließend frage ich mich – und auch Sie – welche Logik dahinter steckt, Arbeitnehmer aus dem Ausland für die Union gewinnen zu wollen, wenn wir uns gleichzeitig weigern, diejenigen Personen zu legalisieren, die bereits legal auf unserem Territorium arbeiten, aber keine Aufenthaltsgenehmigung haben? Die Union strebt eine Politik zur legalen Einwanderung an, aber nur unter Protest, und es sind die utilitaristische Logik und die von jedem Mitgliedstaat festgelegten Ausnahmen von gleichen Rechten, die durchgesetzt werden sollen. Wann werden wir begreifen – und vor allem akzeptieren – dass die Einwanderung eine Chance, eine Möglichkeit für die menschliche, wirtschaftliche und soziale Entwicklung, die Entwicklung der Länder im Süden und den interkulturellen Dialog darstellt, den wir uns auch in diesem Jahr wieder auf die Fahne schreiben?

 
  
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  Eva-Britt Svensson (GUE/NGL).(SV) Herr Präsident! Durch Frontex und ähnliche Einrichtungen werden hochgradig gefährdete Menschen von der EU fern gehalten, und die Union baut Mauern, die von vielen sehr schutzbedürftigen Menschen nur schwer durchbrochen werden können. Gleichzeitig wird nun vorgeschlagen, bestimmten Leuten mithilfe der „Blue Card“ eine besondere Aufnahme zu gewähren. Damit würde es für hoch qualifizierte Arbeitskräfte ein spezielles Aufnahmeverfahren geben, das sehr hohe Anforderungen an den Bildungsstand und die Berufserfahrung der betreffenden Person stellt und ein Mindestgehalt vorsieht, das sich beispielsweise in Schweden auf mindestens 43 000 SEK bzw. 4 300 Euro pro Monat belaufen würde. Normale Arbeitskräfte oder schutzbedürftige Menschen brauchen sich gar nicht erst die Mühe zu machen, während hoch qualifizierte Kräfte – genau die Leute, die Entwicklungsländer brauchen, um ihre Lage im Land selbst verbessern zu können – willkommen sind. Ich für meinen Teil begrüße Offenheit und Einwanderung, jedoch unter der Voraussetzung, dass niemand aufgrund seines Herkunftslandes oder seines Bildungsstands diskriminiert wird.

 
  
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  Gerard Batten (IND/DEM). – Herr Präsident! Die Europäische Union zieht es vor, noch mehr Migranten in die EU zu holen, anstatt zu versuchen, das Problem der Europäer zu lösen, die in den Mitgliedstaaten bereits arbeitslos sind. Erfolgreiche Bewerber für die so genannte Blue Card, denen es gestattet wird, in einen Mitgliedstaat einzuwandern, erhalten nach 18 Monaten die Erlaubnis, in einen anderen Mitgliedstaat zu ziehen. Diese Erlaubnis erstreckt sich auch auf ihre Familie und Angehörigen. Dies ist Teil der sich abzeichnenden gemeinsamen Einwanderungspolitik der Europäischen Union, mit der sie bestimmen wird, wer zu welchen Bedingungen in die Mitgliedstaaten einwandern darf.

Großbritannien fordert ein Opt-out aus dieser Politik, aber die Königin hat ihre Zustimmung zum Vertrag von Lissabon gegeben, und wir haben gute Aussichten auf dessen vollständige Ratifizierung durch die anderen Mitgliedstaaten. Wenn der Vertrag von Lissabon erst von allen ratifiziert ist, wird das Opt-out Großbritanniens wertlos sein, und es ist so gut wie sicher, dass wir gezwungen werden, diese Richtlinie einzuhalten.

 
  
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  Roberto Fiore (NI). - (IT) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, es ist ein strategischer Fehler der Europäischen Union, zu glauben, wir müssten qualifizierte Fachkräfte aus anderen Ländern und Kontinenten in die EU holen, wo es doch die Aufgabe unserer Institutionen, Schulen und Universitäten sein sollte, hoch qualifizierte Arbeitskräfte in Übereinstimmung mit einem neuen strategischen Ansatz auszubilden. Uns fehlt also eine Vision zu der Zukunft Europas, und deshalb denkt keiner daran, wer in den kommenden zehn oder fünfzehn Jahren die Leitung unserer großen Fabriken oder Unternehmen übernehmen sollte.

Wir sollten auch erwähnen, dass dies mit Sicherheit eine Kürzung der Sozialleistungen für diejenigen mit sich bringen wird, die in Italien und anderen europäischen Ländern solche Aufgaben übernehmen. Es wird Lohndumping geben, denn dies ist typisch für eine bestimmte Einwanderungspolitik. Zudem ist es in diesen durch den Zusammenbruch des Finanzsystems verursachten schweren Krisenzeiten unvorstellbar, dass wir zusätzlich zu unseren eigenen Arbeitslosen das Problem der Arbeitslosen von außerhalb der EU haben werden, die aufgrund der gegebenen Umstände ein Problem für unsere öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen werden.

 
  
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  Dumitru Oprea (PPE-DE) . – (RO) „Europa ist keine Festung“, sagte Herr Jouyet. Das stimmt tatsächlich, denn die zwei Berichte, mit denen wir uns heute Nachmittag befasst haben, sind ein Beweis für die Offenheit Europas und dafür, dass der Globalisierungsprozess akzeptiert und gefördert wird. Meines Erachtens wird die europäische Arbeitserlaubnis die gesamte Bandbreite der Probleme im Zusammenhang mit der illegalen Einwanderung lösen, mit der Europa konfrontiert ist. Die USA haben dies mit der in der Vergangenheit eingeführten Green Card gezeigt.

Europa muss beweisen, dass es für Offenheit eintritt, umso mehr angesichts der Tatsache, dass laut Bericht nur 5,5 % der Einwanderer in die Europäische Union wollten, während 50 % der hoch qualifizierten Einwanderer die USA oder Kanada bevorzugten. Warum sind wir kein attraktives Ziel? Warum gibt es eine große Diskrepanz zwischen den Gehältern hier und denen in den USA und Kanada, wodurch die fehlende Attraktivität noch eklatanter zu Tage tritt?

Angesichts der derzeitigen Krise ist dies eine Geste des Fair Play, eine normale Geste von Seiten Europas, die im Hinblick auf die Offenheit gegenüber Arbeitskräften aus Drittländern ausgewogen sein muss. Allerdings muss diese Politik im Hinblick auf die europäischen Karten logisch umgesetzt werden, damit es nicht zu einem ernsten Ungleichgewicht kommt und keine wesentlichen Probleme in den Ländern verursacht werden, aus denen die Fachkräfte ursprünglich stammen.

 
  
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  Claudio Fava (PSE). - (IT) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Fraktion ist mit diesen zwei Vorschlägen ziemlich zufrieden. Der Umstand, dass wir ziemlich, aber nicht hundertprozentig zufrieden sind, zeigt sich an den zahlreichen Änderungsanträgen, mit denen wir versucht haben, zur Verbesserung dieser Texte beizutragen. Wir sind auch deshalb nur ziemlich zufrieden, weil es an Ehrgeiz gemangelt hat. Unseres Erachtens hätte man mehr tun und bessere Ergebnisse erzielen können.

Es gibt Anzeichen für eine Öffnung und ein zivilisiertes Verhalten, denen – selbst während der Aussprache in diesem Parlament – rasch Zeichen der Unnachgiebigkeit, insbesondere von Seiten des Rates, und eines erheblichen Protektionismus folgen. Dies gilt auch für die Blue Card: Es gibt bei einigen zentralen Grundsätzen Widerstand, beispielsweise im Hinblick auf den unantastbaren und natürlichen Grundsatz „gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit“. Aber selbst hier haben wir gewisse Schwierigkeiten angetroffen.

Unserer Ansicht nach ist es entscheidend, den Grundsatz der Gemeinschaftspräferenz, den Gedanken, dass es ein Europa der zwei Geschwindigkeiten gibt, zu überwinden – denn gerade deshalb müssen wir von dem Grundsatz der Gemeinschaftspräferenz Gebrauch machen. Wir denken, dass der Verweis auf den Arbeitsmarkt wichtig ist, doch der Arbeitsmarkt kann nicht das einzige und oberste Prinzip sein. Es gibt andere wichtige Grundsätze wie die politische und die soziale Kultur, die Teil der Einwanderungspolitik sein sollten. Legale Einwanderung bedeutet gleiche Würde und Chancen. Andernfalls kehren wir zur selektiven, parteiischen und diskriminierenden Einwanderung zurück. Das möchten wir gerne vermeiden.

Auch aus diesem Grund unterstütze ich im Namen meiner Fraktion den Vorschlag von Herrn Moreno an die Kommission: Lassen Sie uns versuchen, eine Blue Card auszuarbeiten, die nicht ausschließlich für die 3 % der hoch qualifizierten Einwanderer erhältlich ist, sondern eine, die spezifische Rechtsinstrumente sucht, mit denen der Markt für Einwanderer geöffnet wird. Einwanderung sollte Eingliederung bedeuten. Wenn sie selektiv wird, ist sie keine positive Politik mehr.

 
  
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  Athanasios Pafilis (GUE/NGL).(EL) Herr Präsident! Die Vorschläge für eine Richtlinie und die zwei Berichte stellen die allgemeine Einwanderungspolitik der Europäischen Union dar, deren Ziel es ist, billige Arbeitskräfte für das europäische Kapital zu beschaffen, um dessen Gewinne zu steigern.

Die Richtlinie über die Ausstellung der Blue Card, einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für hoch qualifizierte Einwanderer für die Europäische Union, erlaubt das Abwerben des intellektuellen Potenzials aus ärmeren Ländern, damit die europäischen Monopole eine bessere Position im globalen Wettbewerb erreichen können, insbesondere im Hinblick auf die Vereinigten Staaten von Amerika. Sie bietet den Karteninhabern keine besonderen Rechte oder Vorteile, denn es muss bereits ein Arbeitsvertrag vorliegen. Zudem werden ihre Gehälter institutionell niedriger sein.

Die zweite Richtlinie und der Bericht über eine Standardaufenthalts- und Arbeitserlaubnis geht in dieselbe Richtung. Nur diejenigen, deren Beschäftigung gesichert ist, werden imstande sein, in die Europäische Union zu kommen und eine Erlaubnis zu erhalten. Daher hängen Einwanderer von der Willkür ihrer Arbeitgeber ab. Eine Kündigung wird gleichbedeutend sein mit einer Abschiebung. Für illegale Einwanderer gibt es weitergehende Maßnahmen, den Europäischen Einwanderungspakt, der eine 18-monatige Inhaftierung, Abschiebung und ein 5-jähriges Einreiseverbot vorsieht.

Die gesamte Politik der Europäischen Union legalisiert die harsche und unzivilisierte Ausbeutung von Einwanderern und Arbeitskräften insgesamt in der Europäischen Union.

Wir unterstützen den Kampf der Einwanderer für gleiche Arbeits- und soziale Rechte, den Kampf zur Verteidigung und für den Ausbau der Arbeitnehmerrechte in der gesamten Europäischen Union.

 
  
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  Hélène Goudin (IND/DEM).(SV) Eines der Argumente, warum die EU kein attraktives Einwanderungsziel für qualifizierte Arbeitnehmer ist, ist die Tatsache, dass es in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche Einreise- und Aufenthaltsregelungen gibt. Die erklärenden Ausführungen zu diesem Bericht gehen noch weiter, indem angeführt wird, dass die unterschiedlichen Regelungen in den Mitgliedstaaten sogar zu einem Wettbewerb der Mitgliedstaaten untereinander führen. Dies wird als negativ bewertet. Ich behaupte, dass genau dieser Punkt – die Tatsache, dass das System nicht in ein einheitliches Format gepresst worden, bei dem verschiedene Lösungen nicht mehr miteinander konkurrieren – Europa erfolgreich gemacht hat.

Wir können sehen, dass manche Länder erfolgreicher waren als andere. Schweden ist zum Beispiel eines davon. Schweden hat unter anderem in Bildung und Sprachunterricht investiert, was Schweden zu einem der konkurrenzfähigsten Länder gemacht hat, mit Unternehmen wie Ericsson, Volvo und Ikea. Das Problem der fehlenden Wettbewerbsfähigkeit in vielen Mitgliedstaaten ergibt sich jedoch vielmehr aus dem Umstand, dass die Union von Protektionismus und Subventionen für Industriezweige durchdrungen ist, die weit davon entfernt sind, wettbewerbsfähig zu sein. Wir haben uns für die Lebenserhaltung entschieden, nicht für eine Konzentration auf strukturelle Änderungen.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Hier haben wir eine weitere absurde Initiative der EU: Mit Einführung der Blue Card wird die Einwanderung von Arbeitskräften aus Drittländern gefördert, die fälschlicherweise als hoch qualifiziert bezeichnet werden.

Der Berichterstatterin zufolge wird dies dazu beitragen, dem demografischen Rückgang entgegenzuwirken. Sie sagt, dass „zum Beispiel in Deutschland ein Bedarf an 95 000 Ingenieuren besteht“. Wenn sie gut bezahlt würden, bin ich mir sicher, dass wir mehrere tausend aus Italien schicken könnten. Mit dieser absurden Initiative wird nicht nur qualifiziertes Personal aus Entwicklungsländern abgeworben, sie ignoriert zudem die Arbeitslosigkeit, unter der qualifizierte Leute in Europa leiden, wie auch die berechtigten Ängste unserer jungen Akademiker und Absolventen von Fortbildungskursen. Statt ihren Einstieg in das Berufsleben zu erleichtern, ihre Fähigkeiten für Studium und Forschung zu fördern und sicherzustellen, dass sie eine Zukunft mit Arbeit und beruflicher Qualifikation haben, schaffen wir einen weiteren Grund für Zweifel, Wettbewerb und unbestrittene Ausbeutung.

Die Grenze zwischen Dummheit und Verbrechen menschlichen Handelns ist häufig eine Grauzone, und mir scheint, dass die EU uns heute ein weiteres Beispiel dafür liefert.

 
  
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  Simon Busuttil (PPE-DE).(MT) Ich begrüße den Bericht von Ewa Klamt und Patrick Gaubert über die Blue Card und das einheitliche Antragsverfahren. Dies ist das erste Mal, dass wir an einer Politik zur legalen Einwanderung arbeiten. Diese Berichte sind daher äußerst relevant, denn mit ihnen können wir die zukünftige Politik zu diesem wirklich wichtigen Thema ausarbeiten. Des Weiteren gibt diese Lösung Einwanderern erstmals eine Rechtsgrundlage an die Hand, mit der sie in die Europäische Union einreisen können, um bei uns zu arbeiten.

Allerdings müssen wir dies in den Kontext unserer klaren Politik setzen. Nach meinem Verständnis muss die Einwanderungspolitik, an der wir uns ausrichten müssen, auf dem Recht der Mitgliedstaaten der Europäischen Union basieren, die vollständige Kontrolle über die Anzahl der Arbeitnehmer zu behalten, denen die Aufnahme gewährt wird. Wie zuvor erwähnt wurde, müssen wir uns an den Grundsatz der Gemeinschaftspräferenz halten, nach dem den Bürgern der Europäischen Union Vorrang vor Einwanderern aus Drittländern gegeben wird.

Ich denke, dass wir auf dieser Basis nicht nur eine Politik über die legale Einwanderung gestalten können, die sich mit der Vergabe der Blue Card für hoch qualifizierte Arbeitskräfte beschäftigt, sondern im Anschluss daran auch mit der Arbeit an anderen Vorschlägen beginnen können, die die Kommission meines Wissens in den kommenden Monaten im Hinblick auf die Möglichkeit einer Beschäftigung geringer qualifizierter Arbeitnehmer vorlegen wird.

Unsere heutigen Entscheidungen müssen auch im Kontext unserer Politik über illegale und nicht legale Einwanderung betrachtet werden. Ich sage dies aus folgendem Grund: Wenn es uns nicht gelingt, eine glaubhafte Einwanderungspolitik zu verfolgen, können wir von unseren Bürgern nicht erwarten, dass sie uns bei der Öffnung unserer Märkte für legale Einwanderer vertrauen. Meiner Ansicht nach ergänzt sich beides und sollten parallel zueinander erfolgen. Andernfalls werden wir nicht in der Lage sein, Fortschritte zu machen. Im Bereich der Politik zur illegalen Einwanderung gibt es eine Reihe offener Fragen, mit denen wir uns noch befassen müssen, darunter das Gesetz über Sanktionen gegen Arbeitgeber, die illegal Bürger aus Drittländern oder gar illegale Einwanderer beschäftigen. Wir müssen an diesem Gesetz arbeiten, wenn wir diese Arbeitgeber angemessen bestrafen wollen, da dies darüber hinaus eine abschreckende Wirkung auf den Zustrom illegaler Einwanderer haben wird.

Es gibt einen weiteren Vorschlag, dessen Vorlage in den kommenden Wochen die Europäische Kommission bereits angekündigt hat. Er bezieht sich auf die Revision des Dubliner Übereinkommens über die Verantwortung, die die Länder übernehmen müssen, wenn sie Asylanträge von Einwanderern bearbeiten, die sich bereits auf ihrem Gebiet aufhalten. Wir erwarten die Vorlage dieses Vorschlags mit Spannung.

Zum Abschluss möchte ich darauf hinweisen, dass sich die Rechtsgrundlage dieser Vorschläge von dem unterscheiden würde, was wir heute haben, wenn der Vertrag von Lissabon heute in Kraft gewesen wäre. Der Vertrag von Lissabon hätte der Europäischen Union neue Impulse gegeben, um eine Lösung im Bereich der Einwanderung zu finden. Ich denke, dass diejenigen, die den Vertrag von Lissabon ablehnen, keinen Grund zur Freude darüber haben, dass die aktuelle europäische Einwanderungspolitik nicht so gut ist wie sie sein sollte.

 
  
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  Martine Roure (PSE).(FR) Herr Präsident! Auf europäischer Ebene brauchen wir wirksame Einwanderungsinstrumente, und unsere Welt braucht Schutzmaßnahmen, die denjenigen, die leiden, bereits in einem frühen Stadium Unterstützung bieten.

Die internationale Gemeinschaft im Allgemeinen und Europa im Besonderen sind bedauerlicherweise unvorbereitet, obwohl wir in einem Jahrhundert leben, in dem die Globalisierung unweigerlich Migrationsströme mit sich bringen wird. Wir müssen diese Realität bei all unseren Prognosen berücksichtigen.

Was die Blue Card anbelangt, so müssen wir in der Lage sein, Einwanderer, die hier arbeiten wollen, aufzunehmen und dabei sicherstellen, dass wir keine Länder plündern, indem wir die für ihre Entwicklung benötigten Leute abwerben. Aus diesem Grund möchten wir bei der Ausbildung hoch qualifizierter Arbeitskräfte in Schlüsselsektoren ihrer Herkunftsländer behilflich sein, und wir müssen eine zirkuläre Migration fördern.

Ich möchte mit meiner kurzen Rede zum Schluss kommen, indem ich Sie daran erinnere, dass wir unsere europäische Solidarität auf die Entwicklungsländer ausweiten müssen. Wenn wir von der Durchführbarkeit sprechen – und die Fähigkeit, auf die derzeitige Finanzkrise zu reagieren, stellt diese unter Beweis – so verfügen wir über die materiellen Mittel, wenn wir den politischen Willen dazu haben.

 
  
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  Hubert Pirker (PPE-DE).(DE) Herr Präsident, Herr Kommissar, Vertreter des Rates! Wenn wir hier unter den Kollegen die Diskussion verfolgen, so vermerken wir Polarisierungen. Die Rechte fürchtet sich vor massenhafter illegaler Zuwanderung. Herr Romagnoli ist nicht mehr da, um die Diskussion weiterzuverfolgen. Die Linke macht sich Sorgen, dass Illegale nicht beschäftigt werden können. Wir wollen beides nicht, weder massenhafte illegale Einwanderung, noch die Beschäftigung von Illegalen und damit die Legalisierung Illegaler. Das, was wir mit der Blue Card tatsächlich erreichen wollen, ist ein Schritt in Richtung einer gesteuerten Zuwanderung von hoch qualifizierten Arbeitskräften in einzelne Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Mit dieser Blue Card und mit diesen einheitlichen Regelungen für einen Aufenthalt und für eine Arbeitsbewilligung schaffen wir genau dieses Instrument, das es den Mitgliedstaaten erlaubt, dann zu reagieren, dann hoch qualifizierte Mitarbeiter in das Land zu holen, wenn in den einzelnen Mitgliedstaaten tatsächlich Bedarf an diesen Arbeitskräften besteht. Das, was wir damit auch schaffen, sind einheitliche Regeln für die Ausgabe dieser Blue Card. Einheitliche Regeln europaweit auch für die Kontrolle. Ich freue mich, dass der Rat meinen Vorschlag in die Durchführungsbestimmungen aufgenommen hat, nämlich diese Blue Card auch mit dem Staat – mit dem Signet des Staates –, der die Blue Card ausgestellt hat und für den die Arbeitsbewilligung und die Aufenthaltsgenehmigung gelten, zu kennzeichnen. Für Österreich kann ich also sagen: Es gibt so etwas wie eine rot-weiß-rote Blue Card, und bei den anderen Staaten ist es ähnlich.

Als positiv erachte ich auch den Anreiz, dass nach drei Jahren eine Arbeit in anderen Mitgliedstaaten aufgenommen werden kann, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und sofern Bedarf besteht. Wichtig ist auch die Regelung, dass nämlich die Blue Card dann erlischt, wenn ein Bedarf offensichtlich nicht mehr gegeben ist, und das zeigt sich daran, dass eine durchgehende Arbeitslosigkeit von mehr als sechs Monaten gegeben ist. Dann sieht man nämlich, dass der Bedarf offensichtlich nicht mehr da ist, und dann erlischt die Gültigkeit dieser Blue Card. Hier möchte ich an den Rat den Vorschlag richten, dass bei den nationalen Behörden eine Meldepflicht eingerichtet wird, wenn eine derartige Arbeitslosigkeit beginnt. Ansonsten wäre eine Kontrolle der sechs Monate nicht mehr gegeben.

Abschließend möchte ich sagen: Diese Blue Card ist ein Instrument für die Mitgliedstaaten, bei Bedarf flexibel zu reagieren. Diese Blue Card ist für die Europäische Union eine Chance, als Wirtschaftsstandort attraktiv zu sein und als Wirtschaftsstandort attraktiv zu bleiben. Sie ist ein Anreiz für die Spitzenkräfte, nicht in die USA, nach Kanada oder Australien zu gehen, sondern die Europäische Union als Lebens- und Arbeitsort für sich – zumindest für eine gewisse Zeit – auszuwählen. Ich glaube, mit dieser Blue Card ist uns ein guter Schritt in Richtung einer gesteuerten Zuwanderung nach den Notwendigkeiten, Möglichkeiten und Bedürfnissen der Mitgliedstaaten gelungen.

 
  
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  Stavros Lambrinidis (PSE).(EL) Herr Präsident, Herr Vizepräsident der Kommission! Seit nun über einem Jahrzehnt hat es keine maßgebliche Aussprache darüber gegeben, wie die Mitgliedstaaten enger zusammenarbeiten können, um Europa zu einem attraktiveren Ziel für legale Einwanderer zu machen, die unsere Gemeinschaft braucht, und um einen menschenwürdigeren Ort für diejenigen zu schaffen, die bereits bei uns leben.

Die kürzlich verabschiedete „Rückführungsrichtlinie“, die, wie wir wissen, viele arme Einwanderer wie gemeine Kriminelle behandelt, ist bezeichnend für die fast schon monomanische Art und Weise, in der sich Europa auf eine auf Kontrollen basierende Einwanderungspolitik konzentriert.

Der eigentliche Grund hierfür lautet: Die meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben es noch nicht geschafft, erstens wirksame Integrationsprogramme für Einwanderer umzusetzen und zweitens, einen Großteil der Öffentlichkeit davon zu überzeugen, dass die unvermeidliche Zunahme der multikulturellen Gesellschaften eine wünschenswerte Entwicklung ist, die unser wirtschaftliches und soziales Wachstum fördert.

In diesem Rahmen kann man die Legislativinitiativen, über die wir heute sprechen, nur begrüßen. Dies ist vielleicht die erste ernsthafte Bemühung zur Schaffung einer gemeinsamen europäischen Politik zur legalen Einwanderung, wenngleich einige Vorschläge relativ zaghaft ausgefallen sind und es Probleme gibt, von denen wir einige in Form von Änderungsanträgen angegangen sind, darunter – wie viele zu Recht gesagt haben – das Risiko, dass armen Ländern ihre qualifizierten Fachkräfte entzogen werden.

Gleichzeitig jedoch betreffen diese Einzelregelungen lediglich eine kleine Anzahl von Menschen, die man als privilegierte legale Einwanderer bezeichnen könnte. Jetzt sind mutige Legislativinitiativen gefragt, um europäische Regelungen zur legalen Beschäftigung und für die Millionen anderer Zuwanderer einzuführen, die unsere Volkswirtschaften und Gesellschaften brauchen.

 
  
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  Marie Panayotopoulos-Cassiotou (PPE-DE).(EL) Herr Präsident, Herr Vizepräsident, Herr amtierender Ratsvorsitzender! Die Europäische Union gilt bei hoch qualifizierten Arbeitskräften aus Drittländern nach wie vor als unattraktives Einwanderungsziel, während ungelernte Einwanderer zu Tausenden hereinströmen. Aus diesem Grund braucht die europäische Einwanderungspolitik einen breiten und konsequenten allgemeinen Ansatz für Frieden und Sicherheit, die europäische Entwicklungspolitik sowie Integration und Beschäftigung.

Der Legislativvorschlag stellt eine Anstrengung zur Festlegung gemeinsamer Kriterien für ein Schnelleinwanderungsverfahren für hoch qualifizierte Immigranten dar. Wir brauchen gemeinsame einheitliche Definitionen für den Zugang zu 27 Arbeitsmärkten.

Jeder erkennt die Tatsache an, dass die Europäische Union die Möglichkeit haben muss, auf langfristiger Basis qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittländern einzusetzen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und das Wirtschaftswachstum anzukurbeln. Allerdings müssen die Voraussetzungen hierfür geschaffen werden. Als Mitglied des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sollte die erste Voraussetzung meines Erachtens die Anerkennung des Hochschulstudiums hoch qualifizierter Personen oder einer dreijährigen Berufserfahrung sein.

Die Entwicklungspolitik muss die Verfügbarkeit von Arbeitskräften aus Drittländern gewährleisten. Die Berichterstatterin, der ich wegen des tragischen Vorfalls mein Mitgefühl aussprechen möchte, betont, dass die Einwanderung zum Zweck der Beschäftigung hoch qualifizierter Kräfte keine langfristige Lösung für die wirtschaftlichen und demografischen Probleme darstellt, da die Einwanderung aus wirtschaftlichen Gründen gewöhnlich negative Auswirkungen auf die nationalen Arbeitsmärkte in den Mitgliedstaaten hat.

Das Subsidiaritätsprinzip muss solange gelten, bis wir einheitliche soziale Systeme und ein einheitliches Arbeitsrecht haben. Das Europäische Parlament empfiehlt daher eine strikte Einhaltung des Grundsatzes der Gemeinschaftspräferenz. Die Mitgliedstaaten müssen die Anzahl der Einwanderer aus Drittländern festlegen, die im Rahmen der nationalen Souveränität aufgenommen werden, und sie müssen auch das Recht haben, eine Nullquote festzulegen.

Blue Cards sollten, selbst wenn die Voraussetzungen erfüllt werden, nur im Ermessen jedes einzelnen Mitgliedstaates mit europäischem Mehrwert in Form eines Rechts auf Umzug nach einem zweijährigen legalen Aufenthalt in einen anderen Mitgliedstaat ausgestellt werden.

 
  
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  Karin Jöns (PSE).(DE) Herr Präsident! Um die illegale Einwanderung in den Griff zu bekommen, um den Herausforderungen des demografischen Wandels Rechnung zu tragen, um unsere Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und um gleichzeitig ein Höchstmaß an sozialem Frieden zu sichern, brauchen wir heute dringender denn je eine gemeinsame Zuwanderungspolitik. Hierin besteht in diesem Hause auch Einigkeit. Deshalb gilt mein Dank an dieser Stelle allen vier Berichterstattern für die gute Zusammenarbeit.

Aber für meine Fraktion muss eine gemeinsame Zuwanderungspolitik alle Migrantinnen und Migranten einschließen, sonst greift sie wirklich zu kurz. Das heißt, der Gleichbehandlungsgrundsatz muss uneingeschränkt für alle gelten, wenn es um Arbeitnehmerrechte geht, wenn es um den Zugang zu Bildung geht und wenn es um den Zugang zu Systemen der sozialen Sicherheit geht. Deshalb bitte ich Sie herzlich, morgen den Änderungsanträgen meiner Fraktion zuzustimmen. Die Rahmenrichtlinie muss auch für Saisonarbeiter, für Flüchtlinge oder für Personen, die vorübergehenden Schutz beantragt haben, gelten.

Was die Blue Card betrifft, bitte ich das Abstimmungsergebnis des federführenden Ausschusses morgen dahingehend zu korrigieren, dass der europäische Arbeitsmarkt nicht nur für Migrantinnen und Migranten aus Ländern, mit denen wir bereits Partnerschaftsabkommen haben, offenstehen darf. Eine solche Einschränkung darf es nicht geben. Es freut mich zu hören, dass die Kommission diese Ansicht teilt.

Zum Schluss noch ein Wort an den Rat. Ich fordere Sie aus gegebenem Anlass auf, mit Nachdruck beide Richtlinien gemeinsam zu verabschieden. Wenn wir es mit der Gleichbehandlung ernst meinen, können wir Gleichbehandlungsgrundsätze doch nicht zunächst nur für Hochqualifizierte und irgendwann später vielleicht auch für andere Migrantinnen und Migranten verabschieden.

 
  
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  Inger Segelström (PSE).(SV) Herr Präsident! Ich möchte zu Beginn der Berichterstatterin Frau Klamt und den Schattenberichterstattern für den interessanten Bericht danken. Als skandinavischer Sozialdemokrat habe ich auf Ihre Unterstützung gehofft, damit Tarifverträge auch für die Blue Card der EU gelten. Ich halte dies für notwendig, aber es erschreckt mich auch nicht besonders, wenn dies nicht umgesetzt wird. Allerdings hätte das Parlament hier die Führung übernehmen sollen.

Gut ist nun die klare Festlegung, dass es für Arbeitgeber strafbar ist, gegen die Regeln zu verstoßen und nicht zu prüfen, ob sie illegale Arbeitnehmer beschäftigen. Gleichzeitig müssen sie zu niedrige Löhne und Gehälter bzw. ähnliche Leistungen gegebenenfalls rückwirkend erstatten. Es ist auch gut, dass die Bürger von Drittländern während des betreffenden Zeitraums in ihre Heimatländer zurückkehren und anschließend wieder in die EU einreisen können. Dies zeigt, dass wir die Sorgen der Drittländer in Bezug auf die Abwanderung hoch qualifizierter Arbeitskräfte ernst nehmen. Ebenfalls zufrieden bin ich mit der Entscheidung, dass die Mitgliedstaaten die nationalen und regionalen Arbeitsmärkte berücksichtigen müssen, weshalb ich sie unterstütze. Das zeigt, dass diejenigen, die bereits in unseren Mitgliedstaaten leben und arbeitslos sind, bei der Stellenvergabe an erster Stelle stehen werden. Dies ist bei der derzeit steigenden Arbeitslosigkeit infolge der Kreditklemme besonders wichtig, vor allem auch deshalb, weil Fremdenfeindlichkeit in vielen unserer Mitgliedstaaten eine Gefahr für die Demokratie darstellt.

 
  
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  Roselyne Lefrançois (PSE).(FR) Herr Präsident! Ich möchte zunächst der Berichterstatterin und den Schattenberichterstattern für ihre hervorragende Zusammenarbeit danken. Diese Richtlinie ist der erste wichtige Text zur legalen Einwanderung. Er zielt darauf ab, die Einwanderung hoch qualifizierter Arbeitskräfte aus Drittländern in die EU zu fördern, von denen die große Mehrheit derzeit lieber in die Vereinigten Staaten oder nach Kanada geht. Dank der Blue Card werden diese Arbeitskräfte nun in den Genuss zahlreicher Rechte für sich und ihre Familien kommen.

Natürlich laufen wir Gefahr, beschuldigt zu werden, den Gedanken der selektiven Einwanderung zu unterstützen, doch ich möchte herausstellen, dass es der Rat ist, der sich systematisch gegen eine horizontale Richtlinie stellt, die für alle Einwanderer gilt. Die Kommission hatte daher, wenn sie die Hoffnung nicht aufgeben wollte, auf dem Gebiet der legalen Einwanderung ein wenig voranzukommen, keine andere Wahl, als mit hoch qualifizierten Arbeitskräften zu beginnen, denn sie wusste, dass es leichter sein würde, die Zustimmung der Mitgliedstaaten dazu zu erhalten. Selbstverständlich bedaure ich diese sektorielle Herangehensweise, aber wir von der SPE-Fraktion haben schon so lange die rein repressive Natur der europäischen Einwanderungspolitik angeprangert und eine Politik zur legalen Einwanderung gefordert, die ihren Namen verdient, dass ich es für wichtig halte, diesen ersten Schritt abzusegnen.

Wir dürfen nicht vergessen, dass andere Texte bereits in Vorbereitung sind, zum Beispiel über Saisonarbeiter und Praktikanten.

 
  
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  Emine Bozkurt (PSE).(NL) Herr Präsident! Wir haben endlich einen wichtigen Schritt gemacht. Europa ist sich über die Bedingungen für ein einheitliches System zur Anwerbung von Spitzenkräften einig. Dies ist der Mehrwert, den die Karte bietet. Dieser Schritt ist notwendig, wenngleich er meines Erachtens nur der erste ist. Sobald wir mit der Blue Card ein wenig Erfahrung gesammelt haben, müssen wir in der nächsten Amtszeit weitere Schritte in Angriff nehmen.

Wir dürfen nicht vergessen, dass wir in turbulenten Zeiten leben. Infolge der Finanzkrise kann es kurzfristig durchaus zu Entlassungen kommen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass das Blue-Card-System, wie es im Bericht von Frau Klamt beschrieben ist, Raum für die Politik der nationalen Mitgliedstaaten lässt. Die Mitgliedstaaten müssen imstande sein, zu entscheiden, wie viele Einwanderer mit guten Qualifikationen benötigt werden und sich in ihren Ländern einsetzen lassen, ohne in den Drittländern eine Abwanderung von hoch qualifizierten Arbeitskräften in sensiblen Sektoren wie dem Gesundheitswesen auszulösen. Wir sollten aber auch nach vorn blicken. Europa braucht dringend Migranten mit guten Qualifikationen. Aus diesem Grund ist die beste Lösung die einfachste Regelung für die Blue Card, mit der Talente angeworben werden können. Ich denke, diese Lösung ist – teils dank der Änderungsanträge der SPE-Fraktion – im vorgelegten Vorschlag enthalten. Dementsprechend ist es für Menschen, die sich bereits legal in der EU aufhalten, wichtig, nicht erst in ihre Heimatländer zurückkehren zu müssen, um eine Blue Card für einen EU-Mitgliedstaat zu beantragen, wenn sie die anderen Voraussetzungen erfüllen.

 
  
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  Harald Ettl (PSE).(DE) Herr Präsident! Die Europäische Union hat innerhalb der nächsten 20 Jahre mehr Bedarf an Topfachkräften aus Drittländern. Andere Staaten schöpfen seit Jahren ungleich stärker aus diesem Potential. Das Reglement, das sich die EU dazu gibt, ist ausgewogen und soll einem „brain drain“ aus Drittländern vorbeugen. Den jeweiligen Bedarf bestimmen die Mitgliedstaaten. Das klingt alles sehr vernünftig, nur – und das ist jetzt die andere Seite – mit der Finanz- und Wirtschaftskrise schrammen wir an einer Rezession entlang.

Die Arbeitslosigkeit wird europaweit ansteigen, und schon jetzt wollen einige Mitgliedstaaten selbst bei der Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Union weiter auf die Bremse steigen. Wäre es in so einer Situation, in der wir auch die Industriepolitik aufgrund der Umweltfrage umstellen müssen, nicht sinnvoller, auf mehr und bessere Ausbildungsprogramme für Topkräfte mit hohem Innovationspotential zu setzen? Wir müssen alle unsere Kräfte auf diese Frage konzentrieren, anstatt Topkräfte aus Drittländern abzuwerben. Das alleine wird à la longue für unsere Zukunft zu wenig sein.

 
  
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  Genowefa Grabowska (PSE).(PL) Herr Präsident! Wir erinnern uns alle daran, dass im Herbst 2006 in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union Arbeitslager aufgedeckt wurden. In diesen Lagern arbeiteten illegale Einwanderer unter demütigenden Bedingungen Seite an Seite mit Bürgern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Diese Situation brachte unsere Arbeit am Einwanderungspaket voran, und heute sprechen wir über einige Elemente davon. Ich denke, wir gehen in die richtige Richtung. Der Vorschlag sieht zivilisiertere Arbeitsbedingungen vor und vereinfacht die Regelungen zur Beschäftigung und zum Aufenthalt legaler Einwanderer. Als polnische Frau möchte ich zudem meine Solidarität mit den Bürgern aus Drittstaaten unterstreichen, die legal in der Europäischen Union leben. Wir dürfen sie nicht diskriminieren.

Ich denke auch nicht, dass die Blue Card die wirtschaftlichen Interessen der Bürger der neuen Mitgliedstaaten gefährdet oder zu einem Wettbewerb führt. Fakt ist, dass uns nun die meisten europäischen Arbeitsmärkte offen stehen, und wie wir wissen, enden alle Übergangszeiträume, bevor die Blue Card in Kraft tritt.

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE-DE). - (LT) Herr Minister, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Die Welt öffnet sich mehr und mehr, nicht nur Europa. Moderne Technologien und die Globalisierung machen dies möglich, und eine Bekämpfung dieser Realität ist kontraproduktiv.

Ich gratuliere Frankreich, das während seiner Präsidentschaft die wichtigen Initiativen ergriffen hat, über die wir heute sprechen.

Das Interesse der Europäischen Union ist eindeutig: Uns fehlen Arbeitskräfte und hoch qualifizierte Experten. Wir brauchen sie, weil unsere Bürger von Ihrem Recht Gebrauch machen, ihre Länder zu verlassen, anderswo zu leben und zu arbeiten – an einen Ort, der ihnen besser gefällt.

Die legale Einwanderung in die EU ist eine völlig akzeptable Lösung für dieses Problem. Sie ist auch unsere Antwort auf die Herausforderungen der Globalisierung und auf das Ziel der EU, wettbewerbsfähiger zu werden.

Ich stimme zu, dass die Vorschläge untereinander und mit anderen Rechtsakten koordiniert werden müssen, doch es besteht kein Zweifel, dass wir diese Probleme lösen mussten, und ich gratuliere nochmals beiden Berichterstattern und dem Land, das derzeit den Vorsitz führt.

 
  
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  Daciana Octavia Sârbu (PSE). (RO) Der Entschließungsentwurf, mit dem die Einführung der Blue Card für hoch qualifizierte Einwanderer angestrebt wird, soll hoch qualifizierte Experten von außerhalb der Europäischen Union anwerben, wobei diesen Einwanderern die Chance gegeben wird, sich legal in der Europäischen Union niederzulassen und hier zu arbeiten. Diese Initiative ist in einer Situation von Vorteil, in der man voraussehen kann, dass in den kommenden 20 Jahren das Risiko besteht, dass 20 Millionen Arbeitsplätze unbesetzt bleiben.

Allerdings möchte ich Sie daran erinnern, dass die Bürger aus Rumänien und Bulgarien nach wie vor nur einen beschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt haben und befürchten, dass einige Länder die Übergangsphase um weitere drei Jahre verlängern werden. Deshalb ist es vor diesem Hintergrund entscheidend, dass wir nicht auch noch zur Diskriminierung europäischer Bürger beitragen.

 
  
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  Marek Aleksander Czarnecki (ALDE).(PL) Herr Präsident! Der demografische Wandel in der Europäischen Union und die alternde Bevölkerung sind Umstände, die einen Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften aus Drittländern schaffen. Die Einwanderung aus wirtschaftlichen Gründen ist eine Herausforderung, der sich die Europäische Union in einer sich schnell globalisierenden Welt stellen muss. Ich bin der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten einen integrierten und kohärenten Ansatz im Hinblick auf die europäische Einwanderungspolitik erarbeiten müssen.

Ingenieurwesen und Computertechnik sind Bereiche, denen im Kontext von Entwicklung und Beschäftigung besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss. Die Annahme von Gemeinschaftsverordnungen ist erforderlich, wenn wir der illegalen Einwanderung einen Riegel vorschieben wollen. Ich stimme der Berichterstatterin und dem Berater, Herrn Masiel, zu und unterstütze die Einführung des europäischen Blue-Card-Programms für qualifizierte Einwanderer, mit der die Beschäftigung von Fachkräften aus Drittländern erleichtert werden soll.

 
  
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  Tomáš Zatloukal (PPE-DE). (CS) Die Freizügigkeit von Personen aus Drittländern auf dem Gebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Union stellt in einer globalisierten Welt, die von einem scharfen wirtschaftlichen Wettbewerb geprägt ist, für Europa ein großes Problem dar. Wir beschließen gemeinsame europäische Regelungen, die den Umgang mit Einwanderungsströmen nach Europa und die Begrenzung der illegalen Einwanderung ermöglichen. Es ist richtig, den Kommissionsvorschlag zu begrüßen, der eine Beschleunigung des Aufnahmeverfahrens für Arbeitskräfte und bessere Aufenthaltsbedingungen für diese vorsieht, um die Attraktivität der EU für hoch qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittländern zu steigern. Der entscheidende Faktor ist nicht nur ein schnelles Aufnahmeverfahren für Arbeitskräfte ohne bürokratische Hindernisse, sondern auch gemeinsame und einheitliche Zugangsvoraussetzungen für alle 27 Arbeitsmärkte. Während wir über beide Berichte sprechen, muss erwähnt werden, dass es innerhalb der EU nach wie vor Hindernisse bezüglich der Beschäftigung von Menschen aus den neuen Mitgliedsländern gibt.

 
  
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  Toomas Savi (ALDE). – Herr Präsident! Die Blue Card der Europäischen Union ist aus Sicht der Entwicklungsländer eine äußerst geschätzte Initiative. Da die Blue Card der EU von den Mitgliedstaaten ausgestellt wird, kann man darauf spekulieren, dass ein Mitgliedstaat nach Prüfung seines jeweiligen Arbeitsmarkts viel zu häufig zu dem Schluss kommen könnte, dass seine Situation eine Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte nicht zulässt, oder dass die öffentliche Ordnung eines Mitgliedstaates eine vollständige Umsetzung der Blue-Card-Politik der EU verhindert. Ich befürchte, dass einige Mitgliedstaaten den Zweck der Blue Card der EU untergraben werden.

Die Blue Card der EU ist nicht nur dazu geschaffen worden, den Arbeitnehmerbedarf der Mitgliedstaaten zu decken, sondern auch, um „Brain Circulation“ zu ermöglichen. In gewisser Weise ist dies eine unterstützende Maßnahme der EU-Politik für Entwicklungszusammenarbeit, da die Blue-Card-Arbeitnehmer irgendwann mit der gesammelten Erfahrung in ihre Herkunftsländer zurückkehren wollen, was für den Fortschritt entscheidend ist.

 
  
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  Nicolae Vlad Popa (PPE-DE). (RO) Ich denke, dass es für die Europäische Union äußerst wichtig ist, für hoch qualifizierte Arbeitnehmer attraktiver zu werden, insbesondere wenn man bedenkt, dass der Großteil der Einwanderer derzeit keine Berufsausbildung hat. Für diese Arbeitskräfte muss es günstige Bedingungen, ein harmonisiertes System für die Regulierung der Einwanderung und Freizügigkeit innerhalb der Mitgliedstaaten sowie Löhne und Gehälter geben, die ihrer Qualifikation entsprechen.

Des Weiteren muss die europäische Blue Card als Möglichkeit gesehen werden, die illegale Einwanderung einzudämmen, als Teil des Pakts für Einwanderung und Asyl und als Teil der Lösung des Problems des Arbeitskräftemangels, unter dem die Europäische Union in den kommenden Jahrzehnten leiden wird.

Ich möchte unterstreichen, dass Bürger aus den neuen Mitgliedstaaten nicht schlechter gestellt werden dürfen als Menschen aus Drittländern. Es kann nicht angehen, dass einige Mitgliedstaaten ihre Arbeitsmärkte für Bürger aus den neuen Mitgliedstaaten verschließen, aber andererseits Arbeitskräften aus Nicht-EU-Ländern Stellen anbieten, die hohe Qualifikationen erfordern.

 
  
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  Czesław Adam Siekierski (PPE-DE). - (PL) Die demografischen Probleme und die Alterung der europäischen Bevölkerung sind nicht die einzigen Gründe dafür, warum die Blue Card als von der EU kontrolliertes Instrument eingeführt werden sollte. Der EU-Erweiterung folgte eine starke Abwanderungswelle von Fachkräften aus den neuen Mitgliedstaaten. Die Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte stellt heute das größte Problem für Arbeitgeber dar, denn dadurch werden Investitionen zurückgehalten und so die wirtschaftliche Entwicklung gebremst.

Wenn unsere Unternehmen auf ihren Heimatmärkten keine qualifizierten Arbeitnehmer finden können, werden sie im Wettbewerb mit China unterliegen. Die polnischen Arbeitgeber wünschen sich eine breitere Öffnung des Arbeitsmarkts. Sie sind bereit, Arbeitskräfte aus Ländern wie der Ukraine und Belarus zu beschäftigen. Gleichzeitig sollten wir daran denken, dass alle Sozialleistungen innerhalb der EU konsistent sein müssen. Auch müssen wir bedenken, dass einige derjenigen, die im Rahmen des Blue-Card-Programms zu uns kommen werden, in ihre Herkunftsländer zurückkehren und ihre Erfahrungen, die sie in der EU gesammelt haben, mitnehmen werden. Wir müssen gleichzeitig daran arbeiten, Bildung und Weiterentwicklung für Fachkräfte zu verstärken, die auf den Arbeitsmärkten in unseren Mitgliedstaaten benötigt werden.

 
  
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  Janusz Onyszkiewicz (ALDE).(PL) Herr Präsident! Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf zwei Gefahren lenken, die sich im Verlauf der Aussprache und in den vorgeschlagenen Regelungen herauskristallisiert haben.

Erstens sind die Anforderungen an Bürger aus Drittländern, die hier eine Arbeitsstelle antreten wollen, viel zu hoch. Die Anforderung, mindestens zwei von fünf Jahren Berufserfahrung in einer Führungsposition gesammelt zu haben, erscheint mir definitiv zu hoch. Im Fall einer Krankenschwester oder eines IT-Experten ist dies nicht erforderlich, damit sie in unseren Unternehmen in einer nützlichen Funktion eingesetzt werden können.

Die zweite Gefahr ist der Versuch, einen einheitlichen Mindestlohn für die Arbeitnehmer festzulegen. Diese Regelung macht mit Sicherheit das Grundprinzip zunichte, das wirklich gelten sollte: gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Sie könnte nämlich dazu führen, dass Leute, die in die EU einwandern, mehr verdienen als Arbeitnehmer, die bereits hier sind.

 
  
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  Jean-Pierre Jouyet, amtierender Präsident des Rates. (FR) Herr Präsident! Diese facettenreiche Aussprache spricht für die Qualität der vorgelegten Berichte. Ich möchte den Berichterstattern und den Verfassern der Stellungnahmen, Herrn Masiel, Frau Jeleva und Frau Panayotopoulos nochmals danken und sagen, dass dies, wie unsere Aussprachen gezeigt haben, in der Tat ein großer Schritt in Richtung einer Einigung über die legale Einwanderung ist. Vor vier Jahren wollte niemand etwas über Gemeinschaftsinstrumente hören. Wir sind uns dessen bewusst, dass wir in ein paar Jahren imstande sein werden, weitere Fortschritte zu erzielen.

Ich gratuliere auch der Kommission über Herrn Barrot, der diese Aussprache anregen konnte und dafür gesorgt hat, dass unsere Ziele in diesem Bereich schnell höher gesteckt wurden. Auch der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres hat gute Arbeit geleistet. Herr Deprez fand die richtigen Worte, sorgte für die nötige Ausgewogenheit und war die Stimme der Vernunft. Er unterstützt ein offenes Europa, und ich begrüße das. Mit ein oder zwei Abstrichen möchte auch Frau Roure, dass Europa auf das Jahrhundert der Migrationsströme vorbereitet ist. Genau das versuchen wir zu erreichen. Wie Frau Lefrançois herausgestellt hat, sind diese zwei Texte erst der Anfang und noch nicht das Ende, und sie lassen Raum für zirkuläre Migrationen.

Zur Frage der Gemeinschaftspräferenz, die von Frau Grabowska und Frau Gál sowie insbesondere von den Herren Fava und Catania angesprochen worden ist, möchte ich darauf hinweisen, dass die Blue Card nicht vor 2011 eingeführt werden wird. Zu diesem Zeitpunkt werden die Übergangsbestimmungen in den Beitrittsverträgen ausgelaufen sein. Zudem gewährt die Blue Card einen Status, der nicht mit dem der EU-Bürger vergleichbar ist. Des Weiteren sind wir bereit und willens, den Grundsatz der Gemeinschaftspräferenz, der in den Beitrittsverträgen verankert ist, in den Text zu integrieren.

Was die zahlreichen Anmerkungen zum Thema Brain Drain – insbesondere die von Herrn Kreissl-Dörfler und Herrn Borghezio, Frau Budreikaitė, Herrn Moreno, Frau Lambert und Frau Roure – anbelangt, so denke ich, dass das Europäische Parlament seine berechtigten Bedenken darüber zum Ausdruck gebracht hat, die Blue Card mit Schutzmaßnahmen zu versehen, um aus dem Brain Drain einen Brain Gain zu machen, und mir scheint, dass es drei Hauptmöglichkeiten gibt, um dieses Ziel zu erreichen.

Erstens hat die Richtlinie in keiner Weise Vorrang vor europäischen Verträgen oder Verträgen zwischen bestimmten Mitgliedstaaten und den Herkunftsländern, die Listen über Berufe erstellen, die nicht abgeworben werden dürfen, um in Sektoren, die unter einem Arbeitskräftemangel leiden, eine ethische Anwerbung zu gewährleisten. Zweitens muss den Mitgliedstaaten Verantwortung im Zusammenhang mit der Einzelfalluntersuchung zugestanden werden. Sie müssen in der Lage sein, einen Blue-Card-Antrag abzulehnen, um eine ethische Einstellung von Arbeitskräften sicherzustellen. Abschließend muss die Richtlinie die zirkuläre Migration hoch qualifizierter Arbeitskräfte fördern können und natürlich, wie bereits erwähnt worden ist, die Anforderungen bezüglich der Ausbildung im Herkunftsland unterstreichen.

Andererseits scheint es mir nicht erforderlich zu sein, die Ausstellung von Blue Cards systematisch zu verhindern, wenn kein Vertrag mit dem Herkunftsland besteht. Wie schon Herr Barrot dargelegt hat, denke auch ich, dass dies eine Diskriminierung zur Folge hätte und somit eher Anträge an die nationalen Systeme gestellt würden, weshalb es besser ist, auf Einzelfallbasis zu verhandeln.

Kommen wir nun zur Unterscheidung zwischen hoch qualifizierten und ungelernten Arbeitskräften – ein Thema, das vor allem von Herrn Busuttil und Frau Lefrançois sowie von Frau Lambert angesprochen worden ist. Ich denke, hier müssen wir schrittweise vorangehen. Derzeit gibt es bedauerlicherweise keinen Konsens im Hinblick auf eine legale Einwanderung auf Gemeinschaftsebene in allen Arbeitsmarktsegmenten. Dennoch kommen wir voran, denn es gibt in der Europäischen Union einheitliche Rechte für alle Arbeitnehmer aus Drittländern, und wir müssen mit den hoch qualifizierten, saisonalen und entsandten Arbeitnehmern und mit den Auszubildenden beginnen. Das Stockholm-Programm kann uns dabei behilflich sein, Fortschritte zu erzielen.

Im Gegensatz zu dem, was von Frau Flautre und anderen Rednern gesagt worden ist, beinhalten die durch die Blue Card garantierten Rechte keine Beschränkungen in Bezug auf die Versammlungsfreiheit oder die Arbeitnehmerrechte. Das Gegenteil ist der Fall, und diese Blue Card wird das einzige Instrument sein, das es Migranten ermöglicht, ein Recht auf Freizügigkeit zur Erbringung qualifizierter Arbeit in der Europäischen Union auszuüben, was die nationalen Systeme derzeit nicht vorsehen. Das ist der wesentliche Vorteil dieses Textes.

Ich möchte auch auf Herrn Pirkers Frage in Bezug auf die Frist eingehen, nach der diese Rechte im Fall der Arbeitslosigkeit verfallen. Es ist richtig, dass es eine Dreimonatsfrist gibt. Die Präsidentschaft der Europäischen Union hätte sich eine längere Frist als die vorgeschlagene gewünscht, doch in diesem Punkt wurde kein Konsens erreicht. Es gab sogar einige Mitgliedstaaten, die es gerne gesehen hätten, wenn es überhaupt keine solche Frist geben würde – was eindeutig nicht dem Wunsch der Präsidentschaft entsprach.

Zum Schluss möchte ich Herrn Favas Frage beantworten. Erwägung 16 des Ratstextes beinhaltet das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ für Arbeitnehmer aus Drittländern und Bürger der Gemeinschaft. Dieser ist mit Artikel 15(1) desselben Textes umgesetzt.

 
  
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  Jacques Barrot, Mitglied der Kommission. (FR) Herr Präsident! Ich werde mich darauf beschränken, die Anmerkungen von Herrn  Jouyet zu ergänzen, die heute Nachmittag meiner Meinung nach unser gemeinsames Interesse an Ihrer Arbeit gut zum Ausdruck bringen. Ich möchte allen Rednern und den Berichterstattern danken, die gute Arbeit geleistet haben.

Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, dass der Richtlinienentwurf die Gemeinschaftspräferenz voll unterstützt. Darüber hinaus ist diese Gemeinschaftspräferenz in den Beitrittsverträgen zur Europäischen Union verankert, und diese Verträge sehen Folgendes vor: Wenn ein Mitgliedstaat die Freizügigkeit von Arbeitnehmern, die Bürger eines anderen Mitgliedstaates sind, vorübergehend einschränkt, muss er ihnen bezüglich des Zugangs zum Arbeitsmarkt anderen Arbeitnehmern aus Drittländern gegenüber den Vorzug geben. Ich sage dies den Bürgern aus anderen Mitgliedstaaten, denn darauf muss hingewiesen werden.

Als Nächstes muss ich denen antworten, die aufgrund der Gefahren eines Brain Drain besorgt sind. Ich möchte Sie daran erinnern, dass der Vorschlag eine Klausel über ethisches Anwerben empfiehlt, um eine aktive Werbung von Mitgliedstaaten in Entwicklungsländern zu beschränken oder gar zu untersagen, die bereits jetzt unter einem starken Brain Drain leiden.

In diesem Vorschlag ist auch die Möglichkeit für einen Mitgliedstaat vorgesehen, Blue-Card-Anträge aufgrund von Erwägungen zur ethischen Anwerbung abzulehnen. Wir haben Maßnahmen vorgesehen, um die zirkuläre Migration zu erleichtern. Zudem sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission jährlich Statistiken über die Anwendung der Richtlinie vorzulegen, damit die Kommission die Auswirkung dieser Gesetzgebung überwachen kann.

Es ist richtig, dass wir eine aktive Anwerbung in Ländern vermeiden müssen, die unter einem akuten Arbeitskräftemangel leiden, insbesondere im Gesundheitssektor in Afrika, doch all dies wird durch den Aufbau von Partnerschaften mit den Herkunftsländern gelöst werden.

Drittens möchte ich gerne sagen, dass auf diesen Text weitere Vorschläge der Kommission folgen werden. Im März nächsten Jahres werde ich einen Text über die legale Einwanderung für saisonale Arbeitnehmer, bezahlte Auszubildende und Beschäftigte plurinationaler oder multinationaler Konzernen vorlegen, die versetzt werden können. Auch hier wird dies, wie Frau Lefrançois sagte, nur der Anfang sein, und wir müssen weiter an einem umfassenden Rahmen für die legale Einwanderung arbeiten.

Ich möchte ebenfalls kurz wiederholen, was Herr Jouyet so gut ausgedrückt hat: Es besteht ein sehr konkreter Wunsch, allen Einwanderern und Neuankömmlingen in der Europäischen Union die gleichen Rechte zu geben, was – ich betone dies nochmals – auch das Ideal unserer europäischen Gemeinschaft widerspiegelt.

In jedem Fall habe ich zahlreiche Kommentare und Anmerkungen zur Kenntnis genommen. In den kommenden Monaten werden wir weitere Diskussionen über diese Einwanderungsthematik haben. In der Tat denke ich, dass wir uns daran gewöhnen müssen, uns sachlich, objektiv und einem Sinn für Gerechtigkeit mit diesen Themen auseinanderzusetzen. Zudem müssen wir erkennen, dass wir auf Einwanderung angewiesen sind, aber auf eine Einwanderung, die in einen Rechtsrahmen eingebettet ist, der für alle zuverlässig und gerecht ist.

 
  
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  Manfred Weber, Berichterstatter.(DE) Herr Präsident, Herr Vizepräsident der Kommission, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zuerst zum Ausdruck bringen, dass ich Ewa Klamt die guten Wünsche und auch die Anteilnahme gerne überbringen werde. Ich bedanke mich für die Debatte und möchte drei Punkte unterstreichen.

Ich möchte zuerst die teilweise nationalistischen Töne, die wir heute vernommen haben, zurückweisen. Diese haben in diesem Haus ganz sicher keine Mehrheit und sollten auf das Schärfste zurückgewiesen werden.

Zweitens möchte ich natürlich auf die Frage der legalen Zuwanderung hinweisen, die wir für die Innovationsfähigkeit unserer Volkswirtschaften brauchen, aber auch auf die Bekämpfung der illegalen Zuwanderung, die zwei Seiten derselben Medaille sind. Die Bürger in Europa erwarten von uns beides: offen sein für Zuwanderung, die sinnvoll und richtig ist, aber auch Kampf gegen illegale Zuwanderung.

Und drittens: Ja, man hätte sich bei der Frage der „blue card“ erwarten können, aber ich sage auch, dass dies ein guter erster Schritt ist, den wir gehen, um weltweit mit einem gemeinsamen Label aufzutreten. Ich sage daher, lassen Sie uns diesen Schritt gemeinsam gehen, dann sind wir einen Schritt weiter. Lassen Sie uns morgen die Gesetzgebung entsprechend abstimmen!

 
  
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  Patrick Gaubert, Berichterstatter. (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe so einiges gehört... und ich beginne mit einigen Worten zur Aussprache. Die Aussprache war recht interessant. Ich möchte niemanden namentlich nennen, aber ich möchte darauf hinweisen, dass die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und Europäischer Demokraten in Bezug auf die Menschenrechte keine Lektionen braucht. Die PPE-DE-Fraktion freut sich, dass Europa imstande ist, eine Einigung über gemeinsame Instrumente zum Umgang mit Migrationsströmen zu erreichen, und dass Europa seine Türen nicht verschließt.

Wir haben eine Einwanderungspolitik, die sowohl menschlich als auch entschlossen ist; menschlich, weil sie die beschämenden Lebensbedingungen illegaler Einwanderer, die in unseren Ländern leben, ablehnt – wir tun alles, was in unserer Macht steht, um zu verhindern, dass sich Männer und Frauen auf Boote begeben und dabei ihr Leben riskieren – und entschlossen, weil sie Menschenhändler und Schlepper verurteilt.

In Bezug auf die Blue Card und die einheitlichen Beantragung der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sage ich unserem Freund Herrn Catania, dass wir die Elite und auch die anderen in unseren Ländern brauchen. Wenn wir schon beim Thema sind, die legalen Zuwanderer werden die gleichen Rechte haben wie die Bürger unserer Gemeinschaft, nicht mehr und nicht weniger.

Europa braucht sich im Hinblick auf seine Einwanderungspolitik nicht vor anderen zu verstecken. Europa betrachtet Zuwanderer weder als Gauner oder Kriminelle noch als Bedrohung unserer Sicherheit oder unserer Arbeitnehmer. Es sind Männer, Frauen und Kinder aus Fleisch und Blut, die sich in unserem Territorium ein besseres Leben erhoffen, weil sie zu Hause nichts haben.

Unser gemeinsames Ziel besteht darin, ihnen zu helfen und sie zu unterstützen, selbst wenn dies bedeutet, sie dazu zu ermutigen, in ihren Heimatländern zu bleiben. Unsere Einwanderungspolitik ist menschenwürdig, offen und vielleicht auf Sicherheitsaspekte ausgerichtet, doch wir können sowohl im Hinblick auf die Zuwanderer als auch auf uns selbst stolz darauf sein – genauso wie wir morgen, wenn wir über diese zwei Berichte über die europäische Einwanderungspolitik abstimmen, stolz sein können.

 
  
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  Der Präsident. − Ich möchte Frau Klamt meine persönliche Anteilnahme zum unerwarteten Verlust ihres Vaters letzte Woche aussprechen. Ich habe sie getroffen, kurz nachdem sie die Nachricht erhalten hatte. Sie hat mein volles Mitgefühl.

Die gemeinsame Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt am Donnerstag, den 20. November.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Cristian Silviu Buşoi (ALDE), schriftlich. (RO) Zunächst einmal begrüße ich sowohl die Initiative der Kommission als auch die Haltung der Berichterstatterin, denn meines Erachtens haben wir beim Thema Zuwanderung hoch qualifizierter Arbeitskräfte erhebliche Fortschritte erzielt, was für die Ziele von Lissabon unerlässlich ist.

Allerdings muss die EU meines Erachtens nicht nur für hoch qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittländern, sondern auch für junge Europäer attraktiv sein. Wenn man bedenkt, dass die Wettbewerbsfähigkeit der EU auf dem Spiel steht, wollen wir auch keinen Brain Drain zu Gunsten der USA oder Kanada und zum Nachteil der EU sehen. Dementsprechend muss die derzeit laufende Initiative durch eine Politik zur Förderung junger Europäer konsolidiert werden.

Zudem müssen wir diese Maßnahme mit besonderer Sorgfalt und Verantwortung umsetzen, wobei wir die personelle Lage in bestimmten Bereichen in den Herkunftsländern der Migranten berücksichtigen müssen, um den Fachkräftemangel, insbesondere im Bildungs- und Gesundheitswesen, nicht noch zu verschärfen.

Abschließend unterstütze ich die Haltung von Frau Klamt im Hinblick auf die Anwendung der Gemeinschaftspräferenz im Einstellungsprozess sowie die Bevorzugung von Bürgern aus den neuen Mitgliedstaaten, die im Hinblick auf den Zugang zum Arbeitsmarkt noch immer Beschränkungen unterliegen. Wenn diese Beschränkungen aufrechterhalten werden müssen, scheint mir die Bevorzugung eine Mindestvoraussetzung zu sein, um sicherzustellen, dass sich die Bürger aus diesen Ländern nicht als Europäer zweiter Klasse fühlen.

 
  
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  Corina Creţu (PSE), schriftlich. (RO) Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf bestimmte Regelungen lenken, die möglicherweise diskriminierend wirken. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie bitten, hinsichtlich des Zugangs zum EU-Arbeitsmarkt die Bevorzugung von Bürgern aus den neuen Mitgliedstaaten der EU vor Zuwanderern aus Drittländern zu erwägen.

Die „Blue Card"-Initiative ist vorteilhaft, denn sie wird das Problem des Mangels an hoch qualifizierten Arbeitskräften teilweise lösen, und sie kann eine wichtige Rolle bei der Begrenzung der illegalen Zuwanderung spielen. Allerdings gibt es auch Regelungen, die die Bürger aus den Ländern benachteiligen, die erst kürzlich der Europäischen Union beigetreten sind. Angesichts dessen, dass der Zugang zum Arbeitsmarkt in den meisten EU-Mitgliedstaaten für Rumänen noch entweder ganz oder in bestimmten Bereichen beschränkt ist, halte ich es für notwendig, die Mitgliedstaaten dazu zu zwingen, Blue-Card-Anträge für diejenigen Sektoren abzulehnen, in denen der Zugang für Arbeitnehmer aus den Ländern, die kürzlich der EU beigetreten sind, noch durch die aktuellen Übergangsregelungen beschränkt ist. Den Einwohnern von EU-Mitgliedstaaten muss Vorrang vor den Menschen aus Drittländern gegeben werden, selbst wenn diese Mitgliedstaaten erst vor kurzem beigetreten sind.

Des Weiteren möchte ich vor der Gefahr eines Brain Drains aus Entwicklungsländern warnen, der den Schlüsselsektoren in diesen Ländern, beispielsweise Gesundheit, Bildung und Forschung, schaden und einen Bumerangeffekt mit komplexen Auswirkungen auf globaler Ebene auslösen wird.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Was die Festlegung der „Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung“ in der EU (die „Blue Card“) und die Einführung einer „einheitlichen Beantragung der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis“ anbelangt, denken wir, auch in Bezug auf andere Besorgnis erregende Aspekte, dass diese Initiativen im Kontext einer allgemeinen Einwanderungspolitik der EU betrachtet werden müssen.

Mit anderen Worten, sie machen nur Sinn und ihr voller Umfang kommt nur voll zum Tragen, wenn sie in die anderen Säulen dieser Politik integriert werden, die im „Europäischen Pakt zu Einwanderung und Asyl“ bestätigt werden. Diese Säulen sind: Kriminalisierung von Einwanderern, Auffangzentren, die „Rückführungsrichtlinie“, Grenzkontrollen, Schaffung von Frontex und „Rückführungsabkommen“ als Klausel von „Kooperationsverträgen“.

Durch die Schaffung einer Diskriminierung der Zuwanderer untereinander wird mit dieser „Blue Card“ versucht, auf die neoliberalen Ziele der „Lissabon-Strategie“ und den Bedarf an Arbeitskräften in der EU zu reagieren (der mithilfe von Quoten festgelegt wird), wodurch Zuwanderer auf „Arbeitskräfte“ reduziert werden, die Plünderung von Fachkräften aus Drittländern – insbesondere der am besten Qualifizierten – gefördert wird und in der EU gefährliche zentralisierte Systeme für die Speicherung und Erhebung von Daten über Zuwanderer eingeführt werden.

Anders ausgedrückt, die „Blue Card“ und das einheitliche Verfahren“ bilden eine Säule der unmenschlichen Einwanderungspolitik der EU, die Zuwanderer kriminalisiert, vertreibt, ausbeutet oder ausschließt.

 
  
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  Magda Kósáné Kovács (PSE), schriftlich.(HU) Die Zuwanderung ist schon seit Langem eines der wichtigsten wirtschaftlichen und sozialen Themen in der Europäischen Union. In einem alternden Europa stimmt jeder zu, dass wir mehr Arbeitnehmer brauchen, um unsere Wettbewerbsfähigkeit zu bewahren und auszubauen.

Die Förderung der Zuwanderung als gemeinsame Reaktion bedarf nicht nur einer Regelung durch die EU, sondern auch einer fairen Strategie, die in gleichem Maße auf nachhaltige Entwicklung und soziales Gleichgewicht setzt.

Der Bericht von Frau Klamt über die europäische Blue Card ist begrüßenswert, denn er beinhaltet akzeptable Beschäftigungsbedingungen für hoch qualifizierte Arbeitnehmer aus Drittländern, die sowohl ihre familiäre Situation als auch ihre mögliche vorübergehende Heimreise berücksichtigen. Ganz besonders freue ich mich jedoch darüber, dass wir diese Angelegenheit zusammen mit dem Gaubert-Bericht über die einheitliche Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis angehen, sodass wir sogar verhindern können, dass Europa seine Türen nur für hoch qualifizierte Arbeitskräfte öffnet.

Um des internen sozialen Gleichgewichts der EU willen müssen wir das Ausmaß durchdenken, in dem sich eine Finanz- und Wirtschaftskrise wie die derzeitige auf die Interessen Europas auswirkt. Die steigende Arbeitslosigkeit an sich führt zu sozialen Spannungen, weshalb wir eine weitere Verschärfung der intern bestehenden ethnischen und rassenbezogenen Spannungen durch Zuwanderung verhindern müssen. Dies kann nicht nur einen weitaus größeren Zulauf zur extremen Rechten zur Folge haben, sondern langfristig die Abneigung gegenüber der EU verstärken – obgleich die Europäische Union in der Krise eine ausschließlich stabilisierende Rolle gespielt hat.

 
  
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  Marian-Jean Marinescu (PPE-DE), schriftlich. (RO) Die Einführung der Blue Card, die die EU aufgrund des Mangels an hoch qualifizierten Arbeitskräften in bestimmten Wirtschaftssektoren braucht, ist ein Schritt nach vorn für die wirtschaftliche Zuwanderung hoch qualifizierter Arbeitnehmer aus Drittländern.

Allerdings kann die Blue Card auch einen Rückschritt darstellen, wenn die Mitgliedstaaten Anträge auf Ausnahmen nicht für diejenigen Sektoren des Arbeitsmarkts ablehnen, in denen der Zugang für Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten aufgrund der in den Beitrittsverträgen vorgesehenen Übergangsmaßnahmen beschränkt ist.

I denke, ich muss Sie daran erinnern, dass Großbritannien und Irland bereits den Wunsch geäußert haben, die Arbeitsmarktbeschränkungen für Rumänien und Bulgarien für weitere drei Jahre beizubehalten.

Ich möchte betonen, dass die Anwendung der Politik der Blue-Card-Richtlinie die europäischen Bürger im Vergleich zu Bürgern aus Drittländern benachteiligen würde. Obwohl sich diese Richtlinie auf den Grundsatz der Gemeinschaftspräferenz bezieht, ist es offensichtlich, dass dies nicht auf diejenigen europäischen Bürger angewandt werden kann, die in bestimmten Sektoren des europäischen Arbeitsmarkts Beschränkungen unterliegen.

Ich möchte Sie bitten, für den Änderungsantrag über diese Klarstellung zu stimmen, damit wirtschaftliche Zuwanderer aus Drittländern am Ende nicht Vorrang vor der Freizügigkeit innerhalb der Mitgliedstaaten der EU haben. Es ist nur logisch, dass sich die neuen Mitgliedstaaten wünschen, sich nicht als EU-Mitglieder zweiter Klasse zu fühlen.

 
  
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  Marianne Mikko (PSE), schriftlich.(ET) Liebe Kolleginnen und Kollegen! die Blue Card wird diverse Arbeitsmarkt- und Einwanderungsprobleme lösen. Die Blue Card ist ein so genanntes „Zuckerbrot“ im Kampf gegen illegale Zuwanderung. Durch die Förderung und Erleichterung der legalen Zuwanderung bekämpft Europa nicht nur den Fachkräftemangel, sondern auch den Menschenhandel und die illegale Zuwanderung.

Ich unterstütze den Gedanken, dass die Mitgliedstaaten das Recht haben müssen, zu entscheiden, wie viele Karten sie jährlich ausstellen möchten. Gleichzeitig sollten wir aufgrund der derzeitigen Wirtschaftskrise nicht protektionistisch werden. Wir müssen bereit sein, hoch qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittländern aufzunehmen. Zudem sollten wir infolge der derzeitigen Rezession nicht die Tür für talentierte Bürger aus Drittländern verschließen.

Wir brauchen eine einheitliche Herangehensweise, um auf internationaler Ebene wettbewerbsfähig zu bleiben. Das System der Europäischen Union aus 27 unterschiedlichen Erlaubnissen ist ein Hindernis für Talente, die zum Arbeiten nach Europa kommen. Ein einheitliches System kann eine Lösung sein, die dazu beitragen würde, die derzeitige Rezession zu überwinden, ganz zu schweigen von der Verbesserung der heutigen und vor allem der zukünftigen Wettbewerbsfähigkeit.

 
  
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  Sirpa Pietikäinen (PPE-DE), schriftlich.(FI) Europa braucht sowohl heute als auch in Zukunft höher und geringer qualifizierte Arbeitskräfte von außerhalb der EU-Grenzen. Damit die EU imstande ist, im Wettbewerb mit den Vereinigten Staaten von Amerika um qualifizierte und ausgebildete Einwanderer zu bestehen, muss die Union als Einwanderungsziel attraktiver werden. Die Erleichterung der Mobilität von Arbeitnehmern aus Drittländern ist für die EU ein Schritt in die richtige Richtung, weshalb ich Frau Klamt für ihren ausgezeichneten Bericht danke. Die Blue Card würde die Mobilität von qualifizierten Arbeitskräften aus Drittländern in der EU verbessern.

Allerdings darf das Ziel, die EU zu einem attraktiveren Arbeitsort zu machen, nicht auf Kosten der Entwicklungsländer erfolgen. Bedauerlicherweise werden durch den Brain Drain häufig die Fähigkeiten und Kenntnisse, welche für die Entwicklung benötigt werden, aus diesen Ländern abgezogen, und wenn die EU die neuen Regelungen beschließt, sollte sie dieses Problem unbedingt berücksichtigen. Zudem bedarf es jedoch einer laufenden aktiven Förderung der höheren Bildung in Europa, auch wenn es einfach ist, qualifizierte und ausgebildete Leute von außerhalb zu bekommen.

Die neuen Regelungen für Zuwanderer dürfen nicht zu einer wesentlichen Ungleichbehandlung von Bürgern aus Drittländern und der EU führen. Die strengen Definitionen des Parlaments im Hinblick auf qualifizierte Arbeitskräfte werden ein Szenario der Ungleichbehandlung schaffen, wenn von den Zuwanderern aus Drittländern unangemessene Anforderungen an ihre Ausbildung und Berufserfahrung gestellt werden.

Der Arbeitskräftemangel bedroht die gesamte Europäische Union, und zwar nicht nur in den hoch qualifizierten Sektoren. Die EU sollte daher das Programm zur Erleichterung der Mobilität der Arbeitskräfte aus Drittländern auf das gesamte Spektrum der Arbeitnehmer ausweiten, anstatt nur die Sahne abzuschöpfen.

 
  
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  Mihaela Popa (PPE-DE), schriftlich. (RO) Das demografische Defizit und die Alterung der Bevölkerung der Europäischen Union könnten zu einer Gefährdung des Arbeitsmarkts, des Gesundheitswesens und der Rentenversicherung führen.

In dieser Situation wird die Blue Card das Gegenstück zum Green-Card-System der USA darstellen, das sich als echter Erfolg erwiesen hat, bedenkt man, dass sich rund 50 % der hoch qualifizierten Arbeitskräfte entweder für den US-amerikanischen oder den kanadischen Markt entscheiden.

Ich denke, für uns ist ein einheitliches Einwanderungssystem für alle 27 Mitgliedstaaten entscheidend, damit jeder Mitgliedstaat in der Europäischen Union den Mehrwert nutzen kann, den hoch qualifizierte Arbeitskräfte bieten.

Für gleichermaßen wichtig halte ich den Umstand, dass die EU diesen Fachkräften die verdiente Anerkennung zollt, indem sie ihnen faire und nicht diskriminierende Gehälter bietet.

Bevor ich zum Schluss komme, möchte ich jedoch gerne auf die Tatsache verweisen, dass der Arbeitsmarkt der EU für Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten noch nicht vollständig zugänglich ist. Daher müssen wir sehr darauf achten, dass die von uns ergriffenen Maßnahmen die de-facto-Bürger der Europäischen Union nicht diskriminieren.

 
  
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  Katrin Saks (PSE), schriftlich.(ET) Es gibt zwei Probleme, die mir im Zusammenhang mit der Blue Card Sorgen bereiten.

Aus europäischer Sicht ist der Zustrom hoch qualifizierter Arbeitskräfte hervorragend. Verglichen mit Amerika, Australien oder Kanada ist die Zahl der Fachkräfte, die zu uns gekommen sind, deutlich geringer. Eine solche „Abwerbung“ steht jedoch mit unserem anderen Grundsatz in Konflikt, der besagt, dass das Migrationsproblem auf globaler Ebene gelöst und die wirtschaftliche Entwicklung von Drittländern unterstützt werden muss, damit die Migration eingedämmt werden kann, insbesondere die illegale Migration. Ob wir es nun zugeben wollen oder nicht, die hoch qualifizierten Arbeitskräfte, von denen wir hier träumen, werden in den Drittländern benötigt, um die dortige Entwicklung zu fördern.

Aus europäischer Sicht wäre es aufgrund des starken Wettbewerbs natürlich günstiger, neue Fachkräfte zu gewinnen – insbesondere, weil die Forschung gezeigt hat, dass ihre Integration in eine neue Gesellschaft ein weitaus einfacherer und schnellerer Prozess ist. Dies spielt keine weniger wichtige Rolle.

Ein weiteres Problem, das ich sehe, ist der Umstand, dass sich im Zusammenhang mit der Wirtschaftskrise und der zunehmenden Arbeitslosigkeit die negative Einstellung zu Migranten noch verstärken dürfte. Zudem befürchte ich eine Migration innerhalb der EU. Ich hoffe jedoch, dass die Unterstützer von Parteien der extremen Rechten daraus keinen Vorteil ziehen und die Beschränkungen, die derzeit für einige Mitgliedstaaten gelten, in naher Zukunft aufgehoben werden. Die EU als Ganzes würde davon profitieren.

 
  
  

VORSITZ: GÉRARD ONESTA
Vizepräsident

 
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