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Verfahren : 2006/0132(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A6-0443/2008

Aussprachen :

PV 12/01/2009 - 14
CRE 12/01/2009 - 14

Abstimmungen :

PV 13/01/2009 - 6.10
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2009)0010

Ausführliche Sitzungsberichte
Montag, 12. Januar 2009 - Straßburg Ausgabe im ABl.

14. Nachhaltiger Einsatz von Pestiziden - Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Aussprache)
Video der Beiträge
Protokoll
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  Die Präsidentin. - Als nächster Punkt folgt die gemeinsame Aussprache über folgende Berichte:

A6-0443/2008 von Christa Klaß, im Namen des Ausschusses für Umwelt, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, zur Rahmenrichtlinie zum nachhaltigen Einsatz von Pestiziden (06124/5/2008 – C6-0323/2008 – 2006/0132(COD));

A6-0444/2008 von Hiltrud Breyer, im Namen des Ausschusses für Umwelt, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, zum Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (11119/8/2008 – C6-0326/2008 – 2006/0136(COD)).

 
  
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  Christa Klaß, Berichterstatterin. (DE) Frau Präsidentin, sehr geehrte Kommissarin Vassiliou, sehr geehrter Kommissar Dimas, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute das Ergebnis vieler Diskussionen und Verhandlungen, die zum Teil auch sehr emotional geführt wurden, vorliegen und wir dürfen morgen darüber abstimmen. Wir haben es uns nicht einfach gemacht. In den Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission wurde um die richtigen Lösungen gerungen. Wir haben festgestellt, dass die Wissenschaft nicht immer mit klaren Erkenntnissen den einzig richtigen Weg vorgibt. Eine weitere wissenschaftliche Begleitung wird notwendig sein, um auch die Auswirkungen dieser neuen Gesetzgebung zu evaluieren. Zuerst deshalb ein herzliches Dankeschön an alle, die mit konstruktiven Vorschlägen zu diesem guten Ergebnis beigetragen haben, den Kolleginnen und Kollegen hier im Parlament, der Europäischen Kommission, der französischen Ratspräsidentschaft – schade, dass die tschechische Ratspräsidentschaft heute Abend nicht da ist – aber auch Danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Mit der jetzt vorliegenden Richtlinie über den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln machen wir einen großen Schritt zu mehr Gemeinsamkeit im europäischen Umwelt- und Verbraucherschutz. Nachhaltigkeit als Leitbild unserer europäischen Landwirtschaft garantiert gesunde Lebensmittel und gesunde Umwelt. Zum ersten Mal wird die Handhabung von Pflanzenschutzmitteln auf europäischer Ebene harmonisiert. Der Grundsatz „Soviel wie nötig, so wenig wie möglich“ setzt ein umfassendes, fundiertes Wissen voraus. Pflanzenschutzmittel sind nämlich Arzneien für Pflanzen. Sie müssen fachgerecht eingesetzt werden, um richtig wirken zu können: zur richtigen Zeit das richtige Mittel und die richtige Dosis. Dazu gehört auch die Abwägung, ob chemischer Pflanzenschutz notwendig ist oder ob eher mechanische Maßnahmen sinnvoll sind. Die Auswahl der besten Technik und geprüfte Ausbringungsgeräte schützen die Umwelt und den Anwender und tragen durch gute Ernten zum Betriebserfolg bei. Die Mitgliedstaaten legen in ihren nationalen Aktionsplänen Maßnahmen zur Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln fest.

Die Reduzierung des Risikos ist das oberste Ziel. Die Anwendung der allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes wird ab 2014 für die gesamte Europäische Union verpflichtend festgesetzt. Die Einhaltung der Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie hat höchste Priorität. Die Mitgliedstaaten legen Pufferzonen zu Wasserkörpern fest, die an die Bedingungen von Bodenbeschaffenheit und geografischen Verhältnissen angepasst sein müssen. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im kommunalen Bereich und in Schutzgebieten wird minimiert oder gegebenenfalls eingestellt. Es gibt Vorschriften für die Geräteprüfung, und regelmäßige Wartungsintervalle werden festgelegt. Zur Risikoreduktion gehört, dass die professionellen Anwender eine gut fundierte Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet des zum Pflanzenschutzmitteleinsatzes absolvieren. Private Anwender, die keine spezifische Ausbildung haben und durch einen unsachgemäßen Einsatz im Privatgarten Schaden anrichten können, müssen beim Verkauf von Pflanzenschutzmitteln über den Einsatz und über die Risiken von einem gut ausgebildeten Verkäufer aufgeklärt und informiert werden.

Mit der Richtlinie werden bisher unterschiedliche Regelungen der einzelnen Mitgliedstaaten auf einem gemeinsamen hohen Level angepasst. Die vorgesehenen Maßnahmen dienen der Umwelt, den Verbrauchern und den Anwendern. Gleiche Bedingungen in der gesamten europäischen Union garantieren gleiche Sicherheitsstandards und gleiche Produktionsbedingungen. Wirkstoffe, die nachweislich gesundheitsschädigend sind, dürfen nicht zugelassen werden, da sind wir uns einig. Ein Verbot muss aber auf wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen basieren und nicht auf politischen Dogmen. Es muss auch die Exposition betrachtet werden, denn bei Pestiziden ist es wie bei vielem im Leben: Die Dosis macht das Gift. Eine Kopfschmerztablette ist ein Segen, aber wenn wir 20 nehmen, dann ist es gefährlich, lebensbedrohend.

Wir haben einen guten Kompromiss erreicht. Er bringt Umwelt und Wirtschaftspolitik in Einklang, und ich hoffe, dass wir morgen in einer eindeutigen Abstimmung unseren Forderungen Nachdruck verleihen.

Ich erlaube mir noch einen technischen Hinweis: In Artikel 14 Absatz 4 hat sich ein Fehler eingeschlichen. Hier wird Bezug auf das in Artikel 4 Absatz 3 genannte Internetportal genommen; in Artikel 4 gibt es aber keinen Absatz 3. Das sollten wir richtig stellen.

 
  
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  Hiltrud Breyer, Berichterstatterin. (DE) Frau Präsidentin! Liebe Kommissarin, lieber Kommissar, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Die Einigung ist ein Meilenstein, ein Meilenstein für den europäischen Gesundheitsschutz, Verbraucherschutz, aber auch für die Umwelt und die Wirtschaft. Zunächst herzlichen Dank an die Schattenberichterstatterin und die Schattenberichterstatter für die sehr gute Zusammenarbeit. Vielen Dank auch an die daran beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie an die Kommission, an Sie, Frau Vassiliou und Herr Dimas, und auch an die französische Ratspräsidentschaft, aber auch Dank an die Kolleginnen und Kollegen, die sich von den völlig überzogenen Zahlen der Industrie nicht haben Angst machen lassen.

Wir haben in der ersten Lesung 200 Änderungsanträge im Europäischen Parlament verabschiedet und versucht, den Gemeinsamen Standpunkt auch mit dieser Einigung damit entscheidend zu verbessern. Mit den klaren Cut-off-Kriterien beenden wir ein unwissenschaftliches, endloses Zahlenspiel, den Hokuspokus um Grenzwertsetzung. Niemand kann das Risiko quantifizieren. Deshalb ist Sicherheit nur mit einem klaren Verbot zu erreichen. Krebserregende, fortpflanzungs- und erbgutschädigende Pestizide bzw. Substanzen haben nichts, aber auch gar nichts in Lebensmitteln verloren! Mit dem Cut-off für PBT-Stoffe sorgen wir für einen erfolgreichen Umweltschutz. Ganz besonders freut mich, dass es uns gelungen ist, erste klare Kriterien für endokrine Stoffe durchzusetzen, zu verankern, und ich vertraue auf die Verantwortung der Kommission, in den nächsten vier Jahren mit den weiteren Kriterien nachzulegen.

Ganz besonders freut es mich aber auch, dass es dem Europäischen Parlament gelungen ist, dass erstmalig Bienenschutz als Zulassungskriterium verankert wird. Führende Wissenschaftler in Frankreich und Deutschland haben den ökonomischen Wert der Bestäuber auf jährlich 150 Milliarden Euro geschätzt und die Schäden auf bis zu 310 Milliarden Euro, wenn uns die Bienen als Bestäuber verlorengehen würden. Daher bitte ich auch ganz besonders, dass die Änderungsanträge, die noch eingereicht wurden, morgen abgelehnt werden. Sie würden diesen Kompromiss verwässern. Das ist ein Kompromiss, dem der Rat bereits seine Zustimmung gegeben hat. Es war bislang üblich, dass nicht versucht wird, einen gemeinsamen Kompromiss noch einmal anzugreifen. Es freut mich aber auch, dass wir gemeinsam eine Verbesserung für die immuno- und die neurotoxischen Substanzen erzielt haben. Denn in einem Europa, das von sich behauptet, eine Wissensgesellschaft zu sein, können wir es uns nicht leisten, dass die Entwicklung des kindlichen Gehirns vor allem durch diese neurotoxischen Substanzen nachhaltig beeinträchtigt wird. Wir sagen auch ganz klar ja zur Harmonisierung, ohne jedoch das Recht der Mitgliedstaaten einzuschränken, und wir lassen ihnen Flexibilität für die Modalitäten bei der Zulassung.

Die dreifache Rechtsgrundlage zeigt auch den hohen Stellenwert, den wir der Gesundheit beimessen, und wir haben die Ausnahmen vom Verbot sehr restriktiv gefasst, beispielsweise mit einem Substitutionsplan verbunden, sodass hier nicht die Ausnahme zur Regel wird, sondern dass es genau umgekehrt ist. Ich freue mich auch, dass es gelungen ist, den Tierschutz in dieser Verordnung festzuschreiben, und dass wir mehr Transparenz festlegen konnten, obwohl ich mir da mehr Mut von der Kommission versprochen hätte. Ich hoffe, dass wir mehr Zugang zu den Anwendungsprotokollen erhalten und den Einstieg in den elektronischen Feldpass schaffen. Es ist nicht nur ein Meilenstein für den Umwelt- und den Verbraucherschutz in Europa, ich finde, es ist auch eine Sternstunde für Europa. Es ist deshalb eine Sternstunde für Europa, weil dieser Ausstiegsbeschluss aus den hochgefährlichen Pestiziden erstmalig ist und er weltweit einzigartig ist und wir somit die Europäische Union auf die Überholspur für bahnbrechenden Gesundheitsschutz bringen können und Europa weltweit zum Vorreiter wird.

Diese Verordnung schafft auch Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger, die wissen, die Europäische Union hat sich vor allem auf die Seite der Verbraucher und der Gesundheit gestellt und hat keinen Kniefall vor der Industrie gemacht. Übrigens ist es auch ein „win-win“ für die Industrie, die Innovationsanreize bekommt, in Zukunft bessere und sichere Produkte zu produzieren.

 
  
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  Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. (EL) Frau Präsidentin! Zunächst einmal möchte ich den Berichterstatterinnen Frau Klaß und Frau Breyer sowie dem Parlamentsausschuss für Umwelt, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit danken und ihnen gratulieren zu ihrer ausgezeichneten Arbeit bei den Vorschlägen zur Rahmenrichtlinie zum nachhaltigen Einsatz von Pestiziden und zur Überprüfung und Verbesserung der Verordnung.

Die Tatsache, dass in zweiter Lesung eine Einigung erzielt wurde, ist besonders erfreulich. Diese Einigung wahrt die ökologische Integrität des ursprünglichen Kommissionsvorschlags und setzt bei bestimmten wichtigen Punkten sogar noch ambitioniertere Umweltziele.

Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass der Einsatz von Pestiziden für die Bürgerinnen und Bürger von besonderem Interesse ist. Darum mussten wir erstens den aktuellen Rechtsrahmen durch Änderung der Richtlinie von 1991 zum Inverkehrbringen bestimmter Produkte strenger machen, und zweitens auf Gemeinschaftsebene die Lücken bei der Anwendung dieser Produkte schließen.

Durch die Einigung über diese Richtlinie hat die Europäische Union bewiesen, dass sie den politischen Willen besitzt, wirksame Maßnahmen zum Schutz von Umwelt und öffentlicher Gesundheit zu ergreifen.

Das Parlament hat dazu beigetragen, die Richtlinie in bestimmten wichtigen Punkten über die gemeinsame Position des Rates hinaus ehrgeiziger zu gestalten. Die Mitgliedstaaten stehen nun in der Pflicht, nationale Aktionspläne mit quantitativen Zielen auszuarbeiten, um die inhärenten Risiken der Pestizidverwendung zu minimieren und den Einsatz bestimmter Produkte zu reduzieren.

Das war kein einfaches Unterfangen, da die Berichterstatterin die Mitgliedstaaten überzeugen musste, dass unter bestimmten Umständen der beste Weg zur Risikominimierung die Einschränkung der Verwendung bestimmter Pestizide ist, was ihr jedoch erfolgreich gelungen ist. Die erzielte Einigung ist ein bedeutender Fortschritt beim Schutz von Umwelt und öffentlicher Gesundheit in der Europäischen Union.

Die Europäische Kommission kann sich daher dem Kompromisspaket von Änderungsanträgen voll und ganz anschließen, um in zweiter Lesung eine Einigung über die Richtlinie zu erzielen.

 
  
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  Androulla Vassiliou, Mitglied der Kommission. − Frau Präsidentin! Zunächst einmal herzlichen Dank an die Berichterstatterinnen Frau Klaß und Frau Breyer, an die Schattenberichterstatter für ihre konstruktive Herangehensweise an den Vorschlag, an die französische Präsidentschaft und an alle, die zum erfolgreichen Abschluss der zweiten Lesung des Kommissionsvorschlags beigetragen haben.

Pflanzenschutzmittel spielen eine wichtige Rolle in Landwirtschaft, Weinbau, Forstwirtschaft und Gartenbau. Sie können aber auch Folgen für die Gesundheit von Mensch und Tier und die Umwelt haben. Darum müssen wir eine effektive, ausgeglichene Regulierung sicherstellen.

Bei der Vorbereitung des ursprünglichen Vorschlags führte die Kommission umfangreiche Gespräche mit Interessenvertretern aller betroffenen Bereiche und erstellte eine umfassende Folgenabschätzung. Oberste Priorität hatte und hat das Erreichen eines Höchstmaßes an Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Schutz der Umwelt. Ich freue mich, dass sich das auch im Ergebnis der Diskussionen zwischen den EU-Institutionen widerspiegelt.

Der uns heute vorliegende Kompromissentwurf würde diesen Schutz durch verschiedene Maßnahmen weiter verstärken. Klare und strenge Kriterien werden darin für die Wirkstoffzulassung festgelegt. Produzenten, Lieferanten und professionelle Anwender müssten demnach Aufzeichnungen führen, die auf Anfrage dritten Parteien wie Nachbarn, sonstigen Anwohnern oder den Wasserwerken zugänglich gemacht werden müssen. Die Behörden der Mitgliedstaaten müssten Marketing und Verwendung schärfer kontrollieren, und diese Kontrollen würden durch die Kommission überprüft. Doppelte Tierversuche würden völlig vermieden. Zur Förderung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft würden gefährlichere Produkte durch sicherere Alternativen ersetzt.

Damit umfassende Informationen verfügbar sind, darf die Kommission auch die Verfügbarkeit vorhandener Alternativen zu Substanzen, die als endokrine Disruptoren bekannt sind, prüfen. Dies alles würde natürlich geschehen, ohne den Sicherheitsanforderungen der Verordnung vorauszugreifen.

Als Teil des Gesamtkompromisses möchte ich folgenden Text bezüglich der Risikobewertung für Bienen vorschlagen: „Bei der Überprüfung der Datenerfordernisse für Wirkstoffe und Pflanzenschutzmittel gemäß Artikel 8(1) (b) und (c) wird die Kommission besonderes Augenmerk auf das Studium von Protokollen legen, die eine Risikobewertung erlauben, bei der die tatsächliche Belastung von Bienen durch diese Produkte, insbesondere über Nektar und Pollen, berücksichtigt wird.“

Der Kompromissentwurf würde einen noch sichereren Rahmen für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Europäischen Union schaffen, die Umweltsicherheit stärken und die Gesundheit der Bevölkerung besser schützen. Auch entspricht er der Lissabon-Strategie, da er Bürokratie abbaut. Beispielsweise würde das Zulassungsverfahren kürzer und effizienter. Außerdem würden die Mitgliedstaaten nicht länger isoliert arbeiten, da eine gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen eher zur Norm als zur Ausnahme würde. Das würde die Zersplitterung des Binnenmarktes vermindern und eine breitere Verfügbarkeit von Pestiziden für Landwirte schaffen.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass dies mit dem Vorschlag nach einer Richtlinie zum nachhaltigen Einsatz von Pestiziden, die in den Verantwortungsbereich meines Kollegen Kommissar Dimas fällt, problemlos vereinbar ist und diesen ergänzt.

 
  
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  Erna Hennicot-Schoepges, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (FR) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, Herr Kommissar! Zunächst einmal danke ich den Berichterstatterinnen, der Kommission und den Institutionen, besonders der französischen Präsidentschaft. Sie alle haben hart für diesen Kompromiss gearbeitet, der ein Gleichgewicht zwischen menschlicher Gesundheit und landwirtschaftlicher Produktion findet.

Was die Landwirte betrifft, wird die Harmonisierung des Drei-Zonen-Systems den Zugang zu Produkten vereinfachen, und ein Fonds für geringfügige Verwendungen, wie geplant und von der Kommission garantiert, wird die Markteinführung von Produkten speziell für den Kleinanbau und die Anwendung im Garten bedeuten. So ist sichergestellt, dass bis 2020 alle Substanzen mit nachgewiesen schädlicher Wirkung, wie beispielsweise CMR-Stoffe und endokrine Disruptoren, keine Genehmigung mehr für die Markteinführung erhalten werden.

Das bedeutet in der Konsequenz, dass durch diesen Vorschlag die Zahl der Krankheitsfälle und vieler Arten von Krebs, bei denen bereits wissenschaftlich ein Zusammenhang mit Pestiziden nachgewiesen wurde, gesenkt würde, ebenso wie die degenerativen Krankheiten, bei denen die Wirkungen ebenfalls nachgewiesen sind.

Auf einen sehr wichtigen Punkt sollte an dieser Stelle hingewiesen werden, nämlich dass jetzt alle Anstrengungen unternommen werden, um eine bessere Einhaltung der Maßnahmen zum Bienenschutz zu gewährleisten. Die Kommission hat gerade eine Erklärung zu diesem Thema abgegeben. Ich wüsste dennoch gerne, ob die Kommission die Richtlinie 2007/52 unter den von ihr aufgeführten Gesichtspunkten noch einmal erörtern wird. Augenmerk wird auch auf biologische Bekämpfungsmaßnahmen gelegt; in dem Zusammenhang muss auch die von der Kommission befürwortete und finanzierte Forschung effektiv kommerzialisiert werden. Übrigens bin ich zuversichtlich, dass dieser Text ein willkommener und notwendiger Anreiz sein wird, um auf Seiten der größten Produzenten konventioneller chemischer Pestizide Forschung und Innovation zu stimulieren.

Im Hinblick auf die Kommission sieht der Bericht Zwischenberichte vor, was uns eine Überwachung garantiert. Ich hoffe, auch die nationalen Organe werden ihr Bestes tun, um die Validität dieses Textes zu beweisen.

 
  
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  Dan Jørgensen, im Namen der PSE-Fraktion.(DA) Frau Präsidentin! Auf die Veröffentlichung des Kommissionsvorschlags reagierte eine große dänische Zeitung mit folgender Schlagzeile: „EU gefährdet dänisches Grundwasser“. In Dänemark sind wir sehr stolz auf die Tatsache, dass wir große Mengen sauberen Grundwassers besitzen, das völlig unbehandelt getrunken werden kann. Das heißt, aus unseren Wasserhähnen kommt Grundwasser, das ohne Vorbehandlung zum Trinken geeignet ist. Wäre der Vorschlag der Kommission in seiner ursprünglichen Form umgesetzt worden, hätte das in etwa eine Verdoppelung der Zahl der Pestizide auf dem dänischen Markt bedeutet. Was wiederum sehr wahrscheinlich zur Folge gehabt hätte, dass viele von ihnen auch in unser Grundwasser gelangt wären – Pestizide, deren Gebrauch wir bislang wegen der damit verbundenen Belastung des Grundwassers ablehnen und durch die das Grundwasser ohne vorherige Aufbereitung nicht mehr als Trinkwasser geeignet wäre. Wäre der ursprüngliche Vorschlag der Kommission angenommen worden, wäre das ganz klar eine Katastrophe gewesen, und zwar nicht nur für Dänemark. So wie uns in meiner Heimat der Schutz des Grundwassers besonders wichtig ist, und das habe ich hier nur als Beispiel gewählt, so liegen anderen Ländern andere Umwelt- und Gesundheitsaspekte besonders am Herzen; unter keinen Umständen darf die EU ein Land zwingen, seine Schutzmaßnahmen zu verringern. Daher bin ich mehr als erfreut, dass wir Erfolg hatten – nicht durch die Kommission, nicht durch den Rat, sondern durch die Bemühungen des Parlaments – und die nötige Flexibilität wahren konnten, die es einzelnen Ländern ermöglicht, aufgrund besonderer Überlegungen unerwünschte Pestizide abzulehnen, was ja eigentlich ganz selbstverständlich sein sollte.

Ein weiterer sehr positiver Punkt, über dessen Annahme ich hocherfreut bin, ist, dass wir nun ein Verbot bzw. Auslaufen von einigen der gefährlichsten Substanzen in Pestiziden erreicht haben. Dabei handelt es sich um Substanzen, die in anderen Bereichen durch die so genannte REACH-Verordnung, die wir vor ein paar Jahren erlassen haben, bereits verboten sind. Diese Substanzen sind so gefährlich, dass wir sie in Textilien, Elektrogeräten, Spielzeugen und allen möglichen anderen Dingen verbieten – aber in Pestiziden, wo sie letztendlich in unserem Essen landen, sind sie nach wie vor zulässig! Das ist natürlich eine völlig inakzeptable Situation, und deshalb ist es mir eine ganz besondere Freude, dass wir diese gefährlichen Stoffe in Pestiziden endlich loswerden.

Einen dritten Punkt möchte ich erwähnen, den ich für überaus positiv halte und auf den wir stolz sein können. Das ist die Tatsache, dass wir nun Reduzierungsziele für die einzelnen Mitgliedstaaten festgelegt haben. Durch die von uns eingeführten Aktionspläne sollen die einzelnen Länder sowohl eine qualitative als auch quantitative Reduzierung des Pestizideinsatzes erreichen. Qualität bezieht sich dabei auf die Tatsache, dass manche Substanzen gefährlicher sind als andere, und im Umgang mit solchen Substanzen sollten wir natürlich besonders vorsichtig sein; aber auch die quantitative Reduzierung des Pestizidverbrauchs insgesamt ist wichtig, um den Einsatz der Substanzen zu vermindern, die letztlich in unserer Umwelt und in unserem Essen landen.

Dennoch muss ich abschließend auch sagen, dass einige Dinge hätten besser gemacht werden können. Da sind beispielsweise die neurotoxischen Substanzen. Dabei handelt es sich um Substanzen, die die Gehirnentwicklung bei Kindern beeinträchtigen. Die Tatsache, dass wir diese Substanzen nicht stufenweise aus dem Verkehr ziehen, ist meiner Ansicht nach unambitioniert und eine Schande. Und ich halte es auch für eine Schande, dass wir die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen für diese gefährlichen Substanzen vorgesehen haben, sofern die Industrie eine entsprechende Notwendigkeit nachweisen kann. Ich denke, wir hätten hier ehrgeiziger sein müssen. Alles in allem freue ich mich jedoch und bin mit dem Ergebnis zufrieden. Dies ist ein Sieg für Umwelt und Gesundheit.

 
  
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  Anne Laperrouze, im Namen der ALDE-Fraktion. – (FR) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Wir sind also, wie ich hoffe, im Begriff, dieses Pestizidpaket anzunehmen. Die beiden Kompromisstexte, die hier im Parlament zur Abstimmung stehen werden, scheinen mir ausgewogen und unterstützenswert, und zwar aus mehreren Gründen.

Die Fortschritte für die Hersteller und Anwender sind erheblich: Einmal ist da die Vereinfachung der Genehmigungsverfahren, unter anderem durch eine Einteilung in drei Zonen und die damit verbundene gegenseitige Anerkennung. Mit wäre nur eine Zone lieber gewesen, um noch mehr Konsistenz auf dem Gebiet der EU zu erreichen, aber die Mitgliedstaaten waren doch etwas übervorsichtig. Höhere Anforderungen an die Schulung von Verkäufern und Anwendern – für ein besseres Verständnis von und einen sichereren Umgang mit Pestiziden – sind nicht nur Garanten für einen besseren Schutz der Gesundheit, sondern haben auch wirtschaftliche Vorteile.

Auch die Fortschritte in Sachen Tierschutz sind enorm, nicht zuletzt durch die Sammlung der Daten aus Tierversuchen. Die Vorteile für Gesundheit und Umweltschutz sind ebenfalls bedeutend, weil die gefährlichsten Substanzen langfristig durch ungefährlichere Alternativen ersetzt werden.

Ansprechen möchte ich allerdings noch das kontrovers diskutierte Thema der endokrinen Disruptoren. Bislang wurde dieser Begriff nicht definiert. Kein Gesetzestext hat sich mit dieser Frage befasst. Der Kompromiss lässt der Europäischen Kommission vier Jahre Zeit, um wissenschaftlich fundierte Vorschläge für Maßnahmen zur Definition endokriner Disruptoren zu entwickeln. Diese wissenschaftliche Definition wird es ermöglichen, Produkte anhand ihrer disruptiven bzw. nicht disruptiven Wirkung zu klassifizieren, und so den benötigten wissenschaftlich-rechtlichen Rahmen für die Industrie schaffen.

Auch das Thema Bienen und ihre entscheidende Rolle für das Ökosystem findet im Kompromisstext Berücksichtigung. Ich halte die in diesem Kompromiss gefundene Formulierung, zusammen mit der Erklärung der Europäischen Kommission, für einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Berücksichtigt werden nicht nur die Auswirkungen von Substanzen auf die Gesamtentwicklung von Bienen, sondern auch auf Nektar und Pollen. Denjenigen Interessenvertretern, die sich Sorgen um die Verfügbarkeit von Wirkstoffen und Produkten machen, möchte ich versichern, dass ihre Ängste in diesem Kompromiss Berücksichtigung gefunden haben. Das Drei-Zonen-System gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, eine größere Anzahl von Produkten zuzulassen. Außerdem besteht die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen.

Was die „geringfügigen Verwendungen“ betrifft, hat das Parlament dafür gekämpft, dass die Kommission kurzfristig Vorschläge zur Einrichtung eines europäischen Fonds erarbeitet. Dann gibt es da noch die Revisionsklausel, durch die die Europäische Kommission aufgefordert ist, die Auswirkungen dieses Gesetzes auf die Diversifizierung und Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft zu überprüfen.

Nicht zuletzt – das haben bereits meine Kollegen erwähnt – ermutigen wir die Hersteller von Pestiziden, neue und wirksame Produkte zu entwickeln, die die Umwelt und menschliche Gesundheit besser schützen.

Abschließend möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass Pflanzenschutzmittel Medikamente für Pflanzen sind, die nur sorgsam und kontrolliert angewendet werden sollten. Diese Texte erkennen die Bedeutung einer integrierten Produktion für eine gesunde und nachhaltige Landwirtschaft an und heben sie weiter hervor. Die beiden uns nun vorliegenden Texte halten die Balance zwischen Gesundheit und Umweltschutz einerseits und der Verfügbarkeit von Produkten für Landwirte andererseits.

Als letzten Punkt möchte ich noch sagen, was für ein Vergnügen die Zusammenarbeit bei diesem hochgradig sensiblen Thema mit Ihnen, meine Damen und Herren, gewesen ist. Unsere Arbeit war meiner Ansicht nach ein Paradebeispiel für gutes Zuhören, gegenseitiges Verständnis und Kooperation. Vielen Dank, Kolleginnen und Kollegen, und ein Lob an unsere beiden Berichterstatterinnen Frau Klaß und Frau Breyer, die sich bei der Suche nach einem Kompromiss mit dem Rat als ausgezeichnete Unterhändler erwiesen haben.

 
  
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  Liam Aylward, im Namen der UEN-Fraktion. – Frau Präsidentin! Wir sprechen in diesem Haus über eine unmittelbar bevorstehende Abstimmung, die für Landwirtschaft, Gesundheit und Umwelt von großer Bedeutung ist. Seien wir offen: Wer von uns Gesetzgebern im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens Probleme erkannt und zur Sprache gebracht hat, hat dies aus Sorge um die Landwirtschaft und die zukünftige Nahrungsmittelversorgung getan.

Natürlich mache auch ich mir Sorgen über jeglichen übermäßigen Pestizideinsatz und seine Folgen. Es gibt keinen Zweifel daran, dass die Zahl der Krebsfälle gestiegen ist. In der Luft, im Wasser und in unseren Nahrungsmitteln finden sich zunehmend Rückstände, die sich negativ auf unsere Gesundheit und die Umwelt auswirken. Wir dürfen auch unsere Landwirte nicht vergessen, die dem direktesten Kontakt mit Pestiziden ausgesetzt sind. Dieses Gesetz, das ich begrüße, hat den Schutz der Gesundheit unserer Bürger, der Umwelt und der Landwirtschaft zum Ziel.

Wir als Gesetzgeber müssen jedoch stets bestrebt sein, das Augenmaß zu behalten und der Gesetzgebung eine solide wissenschaftliche Basis zu geben. Gesetze im luftleeren Raum können und dürfen wir nicht zulassen. Indem wir uns vom ursprünglichen Ansatz der Kommission, nämlich einem risikobasierten wissenschaftlichen Ansatz, entfernt und zu einem gefahrenbasierten Konzept gewechselt sind, sind wir bereits an der ersten Hürde gescheitert. Ohne eine entsprechende Folgenabschätzung, die viele von uns wiederholt gefordert haben, kann niemand genau sagen, wie viele Substanzen verboten werden.

Irland hat ein einzigartig mildes und feuchtes Klima. Das macht unsere Kartoffeln und unser Wintergetreide anfällig für Unkraut und Krankheiten, beispielsweise Pilzerkrankungen wie Mehltau oder Braunfäule. Das Verbot von geschätzten 22 Substanzen, darunter Mancozeb und Opus, wird die Warenverfügbarkeit beeinträchtigen.

Was sind also die Aussichten nach Einführung dieses Gesetzes in 18 Monaten? Pestizide, die im Rahmen der aktuellen Gesetzgebung bereits auf dem Markt sind, würden es bis zum Auslaufen ihrer bestehenden Genehmigung bleiben. Wenn wir in Irland beweisen können, dass eine bestimmte Substanz, die vom Markt genommen werden soll, zur Bekämpfung einer schweren Gefahr für die Pflanzengesundheit notwendig ist und es keinen sichereren Ersatz gibt, kann diese Substanz trotz des Verbots wiederholt für Zeiträume von 5 Jahren zugelassen werden.

Das kann in der Theorie funktionieren. In der Praxis müssen wir dafür sorgen, dass es funktioniert. Bei der aktuellen Lage können wir es uns nicht leisten, die Nahrungsmittelproduktion in der EU zu reduzieren und durch eine unvollständige Ausnutzung unseres Marktführungspotenzials weniger wettbewerbsfähig zu sein. Wir müssen die Industrie dazu bringen, in alternative Produkte mit vergleichbarer oder sogar besserer Wirksamkeit zu investieren, die biologisch sicher sind. Dass das möglich ist, haben wir bereits an einem Präzedenzfall erlebt, einem natürlichen, nicht chemischen, günstigen und wirksamen Sprühmittel, das weltweit zum Schutz weißer Rebsorten eingesetzt wird.

Ich begrüße den Änderungsantrag des Parlaments, der einiges zum Schutz der Bienen tut, die durch die Bestäubung von Pflanzen mit Pollen eine entscheidende Rolle für die Landwirtschaft und die Nahrungsmittelversorgung spielen.

Zuletzt möchte ich die Kolleginnen und Kollegen noch um Unterstützung für den UEN-Änderungsantrag 182 und um Ablehnung des Änderungspakets 169 bitten. In vier Jahren wird die Kommission, werden die Experten, eine solide wissenschaftliche Basis zur Definition von endokrinen Disruptoren liefern können. Dieser wissenschaftlichen Beurteilung dürfen wir nicht durch eine wissenschaftlich nicht fundierte Definition vorgreifen.

 
  
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  Hiltrud Breyer, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (DE) Frau Präsidentin! Ich wollte eigentlich zu dem Bericht von Frau Klaß sprechen, nutze aber jetzt die Gelegenheit, dem Kollegen zu antworten.

Sie sollten die Einigung mal lesen! Was Sie gerade eben gesagt haben, war: Wir haben den Änderungsantrag eingebracht, damit die endokrinen Stoffe nicht noch weitere vier Jahre auf dem Markt sind. Genau das Gegenteil machen Sie mit Ihrem Änderungsantrag. Bitte schauen Sie sich das nochmals an. Vielleicht können Sie dann morgen Ihren Änderungsantrag zurückziehen, weil er genau dem zuwiderläuft, was Sie eben gesagt haben.

Was die Pestizidindustrie will, ist, dass wir hier keine Kriterien setzen. Jeder im Haus muss sich natürlich fragen, ob er den Kniefall vor der Pestizidindustrie macht oder ob er einen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger, die Gesundheit und die Umwelt schafft. Das ist die Frage, um die es geht, und nichts anderes. Ansonsten haben wir alle Maßnahmen ergriffen, um die Landwirtschaft zu schützen, wo auch immer. Gerade das dänische Beispiel zeigt sehr eindrucksvoll: Dort ist es gelungen, ohne Einbußen für die Landwirtschaft innerhalb von zwanzig Jahren den Pestizideinsatz zu halbieren, die Wasserqualität zu verdoppeln und die Pestizidrückstandsmengen zu halbieren.

Noch kurz zu Frau Klaß: Herzlichen Dank für Ihre Arbeit! Allerdings hätten wir uns als Fraktion natürlich gewünscht, klare Zielvorgaben und klare Zeitpläne zu haben. Dennoch hoffen wir natürlich, dass das ein Ansporn für die Mitgliedstaaten ist, untereinander einen Wettbewerb in Gang zu bringen, wer am meisten bereit ist, Pflanzenschutz und nachhaltige Bewirtschaftung wirklich ernst zu nehmen.

Und natürlich hätten wir uns mehr Rechte für die Bewohner an Landwirtschaft angrenzender Gebiete gewünscht. Auch da hoffe ich, dass der wegweisende Gerichtsbeschluss, den das oberste britische Gericht gefasst hat, das die Bürgerinnen und Bürger eindeutig in ihrem Anspruch bestärkt und unterstützt, diese Informationen zu bekommen, vielleicht auch dafür genutzt werden kann, europaweit mehr Bürgerinnen und Bürgern einen ähnlichen Zugang in ihren Mitgliedstaaten zu verschaffen. Ich hoffe auch, dass wir bereits einen kleinen Einstieg in mehr Transparenz geschaffen haben.

 
  
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  Roberto Musacchio, im Namen der GUE/NGL-Fraktion.(IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Gespräche über diese Maßnahmen – die Pestizidrichtlinie und -verordnung – waren sehr schwierig. Zu Recht hat das Parlament auf einer Gesetzgebung bestanden, die effektiv und sachlich angemessen ist. Es gab Debatten im Parlament, aber vor allem starken Widerstand im Rat, und Wirtschaftsmacht wurde zur Verteidigung von Kapitalinteressen mobilisiert.

Es ist absolut richtig, dass wir uns um allgemeine Belange kümmern müssen. Die Verbraucher sollten die Möglichkeit haben, rückstandsfreie Nahrungsmittel zu verzehren und sich an einer nicht durch Pestizide verschmutzten Umwelt zu erfreuen, und die Landwirte sollten sichere Arbeitsbedingungen vorfinden und eine bessere Produktqualität erreichen können.

Derzeit gibt es in der Landwirtschaft einen exzessiven Einsatz von Chemikalien, der in allen diesen Punkten von Nachteil ist – unser Essen, die Umwelt und die Landwirte, die gezwungen sind, die Industrieprodukte teuer zu bezahlen. Der Chemikalienmissbrauch ist eng mit einem alten Landwirtschaftsmodell verknüpft, in dem vor allem Wert auf Quantität statt auf Qualität gelegt wurde und wo das Erzeugnis losgelöst ist vom Land, den Jahreszeiten und dem Produzenten. Dieses Modell, wegen seiner Folgen für den Treibhauseffekt auch ein umweltfeindliches Modell, kommt alle Beteiligten teuer zu stehen. Das geplante Gesetz ist damit Teil einer Entwicklung hin zu einem moderneren, gesünderen Modell einer qualitativ hochwertigen Landwirtschaft, das die Bedürfnisse von Mensch und Umwelt erfüllt, sich stärker zur Arbeit bekennt und mehr Gewinn erwirtschaftet.

Unsere Anstrengungen haben Früchte getragen, dank der Beharrlichkeit der Berichterstatterinnen und aller Experten, die mit dem Rat zusammengearbeitet haben. Das Ziel, den Pestizideinsatz (und nicht nur die damit verbundenen Gefahren) zu reduzieren, wurde in die Liste der Zielsetzungen aufgenommen, die nur im Rahmen der jeweiligen nationalen Pläne zu erfüllen sind. Vor allem betrifft das Hochrisikosubstanzen.

Wenn so die nicht chemischen Methoden Vorrang erhalten, zum Schutz von Boden und Grundwasser und zur Erhaltung ihrer Integrität, ohne Verschmutzung gemeinsamer Ressourcen wie Wasser, dann müssen sich die einzelnen Länder dieser großen Verantwortung zur Reduzierung von Pestiziden und zu einer Entwicklung hin zu deren nachhaltigem Einsatz stellen. Das Sprühen aus der Luft ist inzwischen praktisch verboten, und dort, wo es keine praktikablen Alternativen gibt, müssen die Anwohner im Vorfeld über Zusammensetzung, Zeiten, Intensität und Planung der Sprühmaßnahmen informiert werden. Somit wurden also auch Fortschritte in Bezug auf das Recht auf Informationen, auch den Datenzugang via Internet, gemacht.

Wir waren dafür, in der Verordnung das Konzept dreier starrer Zonen aufzugeben. Da jedoch der Rat nicht zugestimmt hat, blieb dieses Konzept erhalten. Dennoch ist das Ergebnis bedeutend, denn diese Maßnahmen dienen der Bekämpfung des Schmuggels mit illegalen, gefälschten und gefährlichen Substanzen etc. Wir machen einen großen Schritt nach vorn, und ich hoffe, dass die Abstimmung im Parlament gut laufen wird!

 
  
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  Johannes Blokland, im Namen der IND/DEM-Fraktion. (NL) Frau Präsidentin! Die Debatte um den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und ihre Marktzulassung ist hochgradig komplex. Ein Gleichgewicht zwischen Gut und Schlecht zu schaffen, ist schwierig. Während chemische Substanzen Umwelt und Gesundheit schädigen, kommt unsere Landwirtschaft nicht ohne sie aus, da das Risiko von Pflanzenkrankheiten zu groß wäre. Das wiederum hätte negative Folgen für die Nahrungsmittelproduktion und die Wirtschaft.

Die wichtigste Aufgabe der Politik und der Politiker besteht darin, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Nachhaltigkeit und Agrarökonomie zu erreichen. Meiner Ansicht nach gehen die aktuellen Kompromissvorschläge in die richtige Richtung zum Erreichen eines solchen Gleichgewichts, daher kann ich sie unterstützen. Beispielsweise habe ich erfreut zur Kenntnis genommen, dass man sich nicht allein auf eine Senkung des Verbrauchs verlässt, sondern dass das Prinzip der Risikominderung beibehalten wird, da in der Praxis ein verminderter Verbrauch nicht immer gleichbedeutend mit einer Risikominderung ist. In manchen Fällen kann zwar die Pestizidmenge reduziert werden, aber das Produkt wird dann in höheren Konzentrationen eingesetzt; das ist weder für die Umwelt noch für unsere Gesundheit von Nutzen.

Ich bin auch froh, dass das Zulassungsverfahren nicht so restriktiv geworden ist, wie dies bei der ersten Lesung hier im Parlament vorgeschlagen wurde. Zusätzliche Einschränkungen gelten nun für die Zulassung von Produkten, aber das ist ganz richtig so und wird der Landwirtschaft nicht übermäßig schaden.

Ich möchte beiden Berichterstatterinnen meinen herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit und die Anstrengungen zum Erreichen dieses Ergebnisses aussprechen.

 
  
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  Ashley Mote (NI). - Frau Präsidentin! Ich wurde geradezu überschüttet mit Nachrichten von Erzeugern aus dem gesamten Südosten Englands, für die dieser Vorschlag einer Katastrophe gleichkommt. Er wird, so sagen sie, geringere Ernten und höhere Preise nach sich ziehen und den Weg freimachen für Importeure, die nicht denselben Beschränkungen unterliegen wie sie. Arbeitsplätze werden verloren gehen, manche Betriebe werden unrentabel, und die Produktion kommt zum Erliegen. Es wird in meinem Wahlkreis Betriebsschließungen geben, weil es in manchen Fällen keine Alternative zu wichtigen Substanzen gibt, die von hochspezialisierten Erzeugern genutzt werden.

In vielen Ländern, ausgenommen meinem, fand nur eine hoffnungslos unzureichende Folgenabschätzung statt, und das Ersetzen der Risikobeurteilung durch einen gefahrenbasierten Ansatz wurde ja bereits kommentiert. Wenn man die Gefahren als Kriterium nimmt, müssen Sie Benzin und Koffein auch gleich verbieten. Selbst die Wissenschaft widerlegt Sie: Es wird zunehmend Probleme mit der Resistenz gegen Krankheiten und Schädlinge geben und zu einem Verlust von Biodiversität kommen. Integrierte Pflanzenschutzprogramme haben bereits den Pestizidbedarf senken können. Wichtig sind die Optionen, nicht die Quantität. Außerdem scheinen Sie die Vorteile der Fruchtfolge völlig außer Acht gelassen zu haben. Sie haben kein Recht, einen der wenigen noch funktionierenden Bereiche der britischen Landwirtschaft zu zerstören, nur weil die Dänen ihr Trinkwasser nicht aufbereiten wollen.

 
  
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  Marianne Thyssen (PPE-DE). - (NL) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Unsere Berichterstatterinnen haben sehr hart für eine Einigung gearbeitet, die unsere Unterstützung verdient, vor allem weil sie ehrgeizige Ziele in Umwelt- und Gesundheitsschutz verfolgt, aber auch wegen ihrer Rationalität in agrarökonomischer Sicht, was heißt, dass sowohl die Sicherheit der Nahrungsmittelversorgung als auch die Rentabilität der Landwirtschaft in der Union Berücksichtigung gefunden haben.

Ein Kompromiss ist immer ein Geben und Nehmen. Mit den Cut-off-Kriterien kann ich immer noch nur schwer leben. Eine Auswahl auf Basis einer wissenschaftlich untermauerten Risikoanalyse wäre mir lieber gewesen – auch wenn ich zugeben muss, dass die Ausnahmeregelung das Ganze noch praktikabel bleiben lässt.

Positiv sind meiner Ansicht nach folgende Punkte: Zunächst einmal haben die Mitgliedstaaten bei der Festlegung der Volumensenkungsziele einen gewissen Handlungsspielraum. Zweitens wurde die Union in drei Zonen untergliedert, die Zulassungen gegenseitig anerkennen, was uns einem vereinten Markt mit weniger Bürokratie und einer schnelleren Verfügbarkeit besserer Pflanzenschutzmittel näherbringt. Drittens begrüße ich die Tatsache, dass den Mitgliedstaaten ausreichend Flexibilität bleibt, um die Handhabung von Pufferzonen um Fließgewässer selbst festzulegen. Schließlich ist es auch erfreulich, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen können, um die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln für Kleinkulturen zu erleichtern. Das ist besonders für Länder wichtig, die auf kleinen Flächen intensive Landwirtschaft betreiben; daher hoffe ich, dass der Fonds für geringfügige Verwendungen mit ausreichenden Mitteln ausgestattet wird.

Eine gute Orientierungshilfe für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln lautet: So wenig und so sicher wie möglich, aber so viel wie für eine sichere und profitable Ernte nötig. Wenn wir das begreifen und den Einsatz vernünftig kontrollieren, wenn wir uns um eine professionelle, gut informierte Verwendung bemühen und auch berücksichtigen, dass sich die Agrarproduktion in einem globalen Markt abspielt, dann werden wir ein sinnvolles Gleichgewicht erreichen. Deshalb erhält dieser Kompromiss unsere Unterstützung.

 
  
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  Anne Ferreira (PSE). – (FR) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, Herr Kommissar! Zunächst einmal möchte ich den Berichterstatterinnen danken. Uns ist heute bewusst, dass Pflanzenschutzmittel zwar eine deutliche Steigerung der Agrarproduktion ermöglicht haben, in bestimmten Fällen aber auch erhebliche negative Folgen für Gesundheit und Umwelt haben. Darum ist, außer der anstehenden Gesetzgebung, auch dringend ein epidemiologisches Register erforderlich, das es uns erlaubt, die Auswirkungen verschiedener Pestizide danach zu beurteilen, in welchem Maß ihnen Arbeiter, ihre Familien und natürlich die Verbraucher ausgesetzt sind. In bestimmten Regionen wurde tatsächlich ein besonders starker Anstieg verschiedener Krebsarten beobachtet. Die Kinder der Anwender und besonders der Landwirte sind ebenfalls betroffen. Neben dieser zentralen Thematik der Bevölkerungsgesundheit sollte auch die Auswirkung auf die Umwelt berücksichtigt werden. Wir beobachten bereits die schädigenden Auswirkungen bestimmter chemischer Substanzen auf das Grundwasser und auf Flüsse. Ich möchte zu diesem Thema außerdem hinzufügen, dass ich nicht der Meinung bin, dass der Vorschlag, das Thema der Pufferzonen an die verschiedenen nationalen Schiedsrichter weiterzuleiten, eine zufriedenstellende Lösung ist. Vielmehr glaube ich, dass die Kommission dieses Thema mit großer Aufmerksamkeit beobachten muss.

Heute können wir auch eine zunehmende Bodenerosion beobachten, welche die landwirtschaftliche Nutzung vieler Landstriche in der ganzen Europäischen Union in den kommenden Jahrzehnten gefährden könnte. Die Bodenfruchtbarkeit nimmt stark ab. Die Europäische Union reagiert, um diesen Risiken entgegenzutreten; das ist gut, aber sie sollte zugleich auch die Landwirte dabei unterstützen, schädliche Pestizide zu reduzieren oder sogar völlig darauf zu verzichten. Die zukünftige gemeinsame Agrarpolitik sollte dieses Ziel übernehmen und die enge Verbindung zwischen hochwertiger Produktion und Landwirtschaft in finanzieller Hinsicht berücksichtigen. Die Forschung in der Agrarwissenschaft und Ökotoxikologie sowie die Schulung der Landwirte sollte zur Unterstützung neuer Produktionsmethoden genutzt und an die besonderen Merkmale der jeweiligen Gebiete angepasst werden.

Ich möchte einfach mit dem Zitat des Titels eines jüngst erschienenen Films schließen, der sich mit dem Thema dieses Abends beschäftigt, und der wie folgt lautet: „Demain nos enfants nous accuserons“’ [Morgen werden uns unsere Kinder anklagen].

 
  
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  Mojca Drčar Murko (ALDE). - Frau Präsidentin! Ich möchte mich den Mitgliedern anschließen, die das Abkommen der zweiten Lesung angesichts der Komplexität des Themas als einen ausgewogenen Kompromiss betrachten. Es zeigt den Weg zu weiteren Verbesserungen in diesem Sektor, hin zu effizienteren und sichereren Pflanzenschutzmitteln, und ist flexibel genug, um Situationen zu vermeiden, in denen das Verbot bestimmter Pestizide letzten Endes die Untadeligkeit der Agrarprodukte verringern würde.

Besonders begrüße ich die Verbesserung des ursprünglichen Vorschlags der Kommission, der zum Ziel hat, Mehrfachtests und -studien zu vermeiden und Tests ohne Tierversuche zu fördern.

Ich hoffe, dass dies Auswirkungen auf andere verwandte Sektoren haben könnte, wie die Anforderungen an die Produktdaten von Pflanzenschutzmitteln, die gerade jetzt ihren eigenen Revisionsprozess durchlaufen.

Auch wenn Pestizide, im Gegensatz zu Chemikalien, als toxisch angesehen werden und ihre Sicherheitsbewertung daher ein besonderer Fall ist, heißt das nicht, das Mehrfachtierversuche stattfinden sollten oder dass sich die wissenschaftliche Erkenntnis nicht dahingehend entwickeln kann, dass weitere Redundanzen erkannt und Tierversuche künftig vermieden werden können. Es sollte beachtet werden, dass bei der Entwicklung und Registrierung neuer landwirtschaftlicher Pestizide oder Pflanzenschutzmittel möglicherweise bis zu 12 000 Tiere in Dutzenden von einzelnen und häufig sich überschneidenden Tests verwendet werden.

 
  
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  Leopold Józef Rutowicz (UEN). – (PL) Frau Präsidentin! Pestizide schädigen die Umwelt und die Tiere. Ich möchte darauf hinweisen, dass in vielen Ländern alte Pestizide unter Bedingungen gelagert werden, die dazu führen, dass die Produkte eine Gefahr für die Umwelt und die Menschen darstellen. Für arme Länder wird es ohne Hilfe der EU unmöglich sein, dieses Problem anzugehen.

Die nachhaltige Verwendung von Pestiziden ist ein wichtiges Thema. Die Informationsvermittlung und die Schulung der Anwender sind von wesentlicher Bedeutung, ebenso wie die Unterstützung der letzteren durch die agrartechnischen Dienste. Einige Experten sind der Meinung, dass die Mengen an Pestiziden, die verwendet werden, um ein Vielfaches größer sind, als tatsächlich notwendig wäre. Am häufigsten trifft dies auf kleinere Anwender zu, da diesen Menschen in vielen Dingen die notwendigen agrartechnischen Kenntnisse fehlen.

Weitere wichtige Themen sind das Inverkehrbringen von Pestiziden, die wissenschaftliche Forschung auf diesem Gebiet und alle Arten von Maßnahmen, die, bei Wahrung ihrer Effizienz, die Auswirkungen von Pestiziden auf die Gesundheit und Umwelt reduzieren. Ich möchte Frau Klaß und Frau Breyer für die Berichte, die sie vorbereitet haben, vielmals danken. Ich möchte außerdem hervorheben, dass diese Richtlinien sehr sinnvoll sind, vorausgesetzt, dass sie effektiv umgesetzt und Teil der landwirtschaftlichen Praxis werden.

Die Fraktion der Union für das Europa der Nationen unterstützt die Richtlinie.

 
  
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  Bart Staes (Verts/ALE). - (NL) Frau Präsidentin! Die Richtlinie über die nachhaltige und risikoreduzierende Verwendung von Pestiziden und die Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln sind beide äußerst notwendig und sinnvoll. Die nachhaltige Herstellung und der Verzehr von Nahrungsmitteln ist in der Tat ein grundlegendes Menschenrecht. Es gibt in der vor uns liegenden Frage zwei Kompromisse zwischen dem Parlament und dem Rat. Unsere Fraktion wird beide Dokumente billigen, obwohl wir natürlich lieber ein stärkeres Endergebnis gesehen hätten. Tatsächlich war ich ziemlich bestürzt über die Haltung und die heftigen Proteste der Landwirtschaftslobby und der Pestizidhersteller in Bezug auf dieses Dossier, angesichts der Tatsache, dass die Gesetze, über die wir morgen abstimmen werden, einen besseren Schutz für die Menschen und die Umwelt garantieren und außerdem schließlich zu mehr Innovation und sichereren Ersatzprodukten führen werden.

Die Kritik der Landwirtschaftslobby, dass mehr als die Hälfte der Pestizide verschwinden würde, kann von niemandem mehr aufrechterhalten werden. Tatsächlich geben selbst landwirtschaftliche Organisationen jetzt zu, dass lediglich 9 % der Produkte vom Markt genommen werden müssen, und selbst dies nicht vollständig, sondern lediglich für einen Zeitraum von einigen Jahren. Wesentlich in dieser Angelegenheit ist nach wie vor der Schutz der öffentlichen Gesundheit vor krebserregenden Stoffen sowie Stoffen, welche die DNA verändern, die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder den Hormonhaushalt stören können. Die uns zu diesem Thema vorliegenden Kompromisse sind ehrlich und berücksichtigen den Landwirtschaftssektor auf eine angemessene Art und Weise. Es wurde sogar vereinbart, dass, wenn ein bestimmter Agrarsektor in Schwierigkeiten zu geraten droht, ein separater Plan aufgestellt werden kann, um diesem Sektor mehr Zeit zu verschaffen.

Wir legen in meinen Augen einen ehrenvollen und akzeptablen Kompromiss zwischen der Ökologie auf der einen Seite und der Agrarökonomie auf der anderen Seite vor.

 
  
  

VORSITZ: MECHTILD ROTHE
Vizepräsidentin

 
  
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  Mary Lou McDonald (GUE/NGL). - Frau Präsidentin! Es gibt zahlreiche Beispiele für solide Umweltpolitiken der EU, die das Leben der Bürger innerhalb der Union verbessern, und natürlich gibt es ebenso viele Beispiele dafür, wie unnötige bürokratische Maßnahmen seitens der EU das Potenzial für die Unterstützung unserer landwirtschaftlichen Ökonomie und Lebensart einschränken. Ich glaube leider, dass dieses Paket über Pestizide in letztere Kategorie fällt.

Wenn ich meine Bedenken gegen diese Maßnahmen äußere, möchte ich klarstellen, dass ich dabei nicht an die Industrie denke, sondern vielmehr an die Gemeinschaft der Landwirte – Landwirte, die, darauf möchte ich meine Vorredner hinweisen, ebenso um die Gesundheit der Menschen besorgt sind, wie jeder andere Bürger, und die in dieser Hinsicht keine bösen Absichten hegen.

Diesem Paket fehlt die hinreichende wissenschaftliche Sorgfalt, die zur Verteidigung unserer Gesundheit sowie unserer Wirtschaft erforderlich ist. Der Mangel einer umfassenden Folgenabschätzung, die die Auswirkungen auf unsere Umwelt, Gesundheit, Wirtschaft und den Fortbestand unserer ländlichen Gemeinschaften berücksichtigt, ist der Nachweis dafür, dass keine hinreichende wissenschaftliche Sorgfalt angewandt wurde.

Ich befürchte, dass das Paket den gegenteiligen Effekt auf seine eigentlichen progressiven Absichten haben wird. Der gut gemeinte Versuch, eine nachhaltigere Landschaftspflege zu erzielen, könnte letztlich dazu führen, diese Landschaftspflege völlig zu unterminieren, indem einer bäuerlichen Bevölkerung, die bereits ums Überleben kämpft, übermäßig strenge Auflagen gemacht werden.

Ich habe den Argumenten zugehört, die von den Landwirten in Irland einstimmig vorgebracht wurden, und ich glaube, dass sie mit ihren Befürchtungen zu diesem Paket recht haben und dass die langfristigen Interessen unserer Bürger und der ländlichen Gemeinden mit diesen Maßnahmen nicht geschützt werden.

Die Position des Trilogs stellt keine Verbesserung des Vorschlags dar. Die Verordnung muss stärker nachgebessert werden, um diese ernsthaften Sorgen zu berücksichtigen.

 
  
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  Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Frau Präsidentin! Es kommt nicht häufig vor, dass ein bekennender Euroskeptiker wie ich einen Vorschlag loben und diesem Haus empfehlen kann, dafür zu stimmen. Der Grund dafür ist, dass wir hier mit grenzübergreifenden Umweltproblemen und der Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes zu tun haben. Nichtsdestotrotz tendieren die Vorschläge in der Regel zu einer ungerechtfertigten Bürokratie – nicht jedoch in diesem Fall.

Dieser Vorschlag vermeidet unnötige Bürokratie. Unsere Berichterstatterin ist auf dem richtigen Weg. Dieser Bericht schlägt strengere und engmaschigere Kontrollen vor. Die Verwendung von Giften wie Alkohol und Tabak muss der Entscheidung des Einzelnen überlassen bleiben. Für das Kollektiv jedoch muss der Schutz vor toxischen Substanzen möglich sein. Das ist der Inhalt des Vorschlags.

Der Vorschlag bietet Flexibilität, wechselseitige Anerkennung, die Einteilung in Zonen und das nationale Recht, Pestizide über die hier genannten hinaus zu verbieten, was absolut großartig ist. Pestizide, die bereits gebilligt wurden, werden nicht zurückgezogen. Dagegen habe ich in der Tat meine Vorbehalte. Wenn es um Gifte dieser Art geht, sollten wir äußerst strikt vorgehen.

Ich möchte Sie daran erinnern, was unser Kollege, Herr Mote, darüber sagte, dass es ein Risiko sei, wenn Bürger Produkte aus anderen Ländern kaufen, sobald wir in der EU strengere Regeln einführen. Ich glaube nicht, dass das geschehen wird. Es ist wichtig darauf hinzuweisen, wenn ein Produkt aus den Mitgliedstaaten der EU kommt. Die Menschen werden sich dann dafür entscheiden, vor allem solche Produkte zu kaufen. Ich empfehle daher, dass dieses Haus für diesen ausgezeichneten Kompromiss stimmt.

 
  
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  Françoise Grossetête (PPE-DE). – (FR) Frau Präsidentin! Ich sollte unseren Berichterstatterinnen natürlich gratulieren und die erreichte Vereinbarung empfehlen, die sie dank der beachtlichen Arbeit, die sie mit Hilfe der Europäischen Kommission und des Rates leisteten, erreicht haben. Wir haben hier in der Tat meiner Ansicht nach eine besonders wichtige Vereinbarung. Denn es ist eine ausgewogene Vereinbarung, die die Interessen aller berücksichtigt, das heißt, sie berücksichtigt den Schutz der Verbrauchergesundheit – der Verbraucher, die Angst bekommen, sobald die Rede von Pestiziden ist und die sich Sorgen machen, wenn sie hören, dass Pestizidrückstände Obst, Gemüse und Cerealien kontaminieren. Das in der Vereinbarung enthaltene Ziel zur Reduzierung, nebst der Abschaffung von krebserregenden und erbgutschädigenden Stoffen, ist daher sehr wichtig.

Der Schutz der Umwelt und der biologischen Vielfalt, mit Einbeziehung des Bienenproblems, der Schutz der Gewässer und des Bodens stellen natürlich zentrale Aspekte dar. Dies gilt auch für den Schutz der Landwirte, dieser Landwirte, die als erste vom Einsatz dieser Pestizide betroffen sind, die mit Zufriedenheit auf eine Vereinheitlichung der Gesetzgebung und die Vereinfachung der Verfahren blicken werden. Sie sind nun in der Lage, weiterhin bestimmte Substanzen verwenden zu können, die sie für den Ackerbau benötigen. Das wird aber jetzt, wie wir hoffen, eine nachhaltige Art der Landwirtschaft sein. Die chemische Industrie, die die Landwirtschaft braucht, ist ebenfalls verpflichtet, Alternativlösungen zu entwickeln und zu finden. Mit diesem Text kann es in Zukunft zwischen den Vorstellungen von Gefahr und Risiko keine Verwirrung mehr geben. Pestizide sind offensichtlich gefährlich, aber es ist ihre Verwendungsweise, die bestimmt, ob sie ein Risiko für Fachkräfte, Verbraucher und die Umwelt darstellen. Daher ist es wichtig sicherzustellen, dass Fachkräfte richtig geschult werden, dass die allgemeine Öffentlichkeit informiert wird und dass eine Art Schule der bewährten Verfahren eingeführt wird.

Zum Abschluss möchte ich sagen, dass die Importkontrollen absolut vereinheitlicht werden müssen, da wir nicht von unseren Landwirten einerseits die Erfüllung einer Reihe von Dingen fordern können, und andererseits damit fortfahren, Produkte in die Europäische Union einzuführen, die unserer Gesetzgebung nicht entsprechen. Da bestünde das Risiko eines unfairen Wettbewerbs.

 
  
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  Thomas Wise (NI). - Frau Präsidentin! Ich weiß nicht, was hier los ist, aber dies erinnert mich an Wladimir Iljitsch Lenin und eines seiner berühmtesten Zitate: „Je schlechter, desto besser.“ Jetzt, da ich die letzten sechs Monate meiner Amtszeit in diesem Hause antrete, kann ich sehen, dass genau dies geschieht. Je schlechter, desto besser! Von meinem Standpunkt aus gesehen ist es besser, denn je rascher die Menschen realisieren, welchen Schaden die EU ihren Einkommen, ihren Lebensgrundlagen und ihrer Nahrungsmittelproduktion zufügt, umso schneller werden sie erkennen, dass sie ohne die EU besser dran sind – und das ist es, wofür ich stehe.

Dieser Bericht erkennt nicht die Bedeutung von Gefahr oder Risiko; er kann zwischen beiden nicht unterscheiden. Lassen Sie es mich Ihnen erklären. Draußen hat es gefroren – das ist eine Gefahr. Es besteht das Risiko, dass ich hinfalle, wenn ich nach Hause gehe. Sie können für keines von beiden ein Gesetz erlassen.

Es wird die Nahrungsmittelproduktion schädigen. Es wird Landwirte aus dem Markt drängen. Es wird zu höheren Nahrungsmittelpreisen führen, besonders in Großbritannien. Ich werde dagegen stimmen, weil je schlechter, desto besser, und weil wir, wenn die Botschaft verstanden wird, in Großbritannien die EU verlassen werden.

 
  
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  Dorette Corbey (PSE). - (NL) Frau Präsidentin! Ich möchte den Berichterstatterinnen wie auch den Schattenberichterstattern meinen Dank aussprechen. Der erreichte Kompromiss ist meiner Meinung nach ein Schritt in die Richtung einer nachhaltigeren Landwirtschaft, und diese wird dringend benötigt. Es ist überflüssig zu sagen, dass Pestizide eine Schlüsselrolle bei der Vorbeugung von Krankheiten und Schädlingsplagen spielen, aber chemische Pestizide können auch die Umwelt verschmutzen und die Gesundheit schädigen. Daher ist es wichtig, die Kluft zwischen der regulären und der biologischen Landwirtschaft in einer verantwortlichen Weise zu verringern. Genau das tut diese Gesetzgebung, und sie tut es hauptsächlich durch drei Maßnahmen, die in dieser Hinsicht wichtig sind.

Zunächst werden einige der gefährlichsten chemischen Pestizide verboten. Ausnahmen werden dann zugelassen, wenn noch keine Alternativen verfügbar sind. Der Anbau von Tulpen ist somit nicht in Gefahr, aber es würde ihm auch nicht schaden, wenn der Toxingehalt leicht gesenkt würde.

Zweitens – und dies ist mindestens genauso wichtig – wurden in der Gesetzgebung Anreize eingeführt, um die Entwicklung von nachhaltigeren Produkten und von Produkten für „minor crops“ (kleinere Kulturpflanzen) zu fördern. „Minor crops“ sind Kulturpflanzen, die nur in kleinen Mengen kultiviert werden, so wie Tomaten, Rosenkohl und Tulpen. Viele Gartenbauer fürchten, dass gerade solche Kulturpflanzen von dieser Gesetzgebung bedroht werden, aber glücklicherweise hat sich diese Befürchtung als unbegründet erwiesen. In der Tat ist das Gegenteil der Fall, und zwar angesichts der Tatsache, dass die Verordnung die Einführung eines Sonderfonds unterstützt, um die Erforschung von Produkten zu fördern, die für „minor crops“ geeignet sind.

Eine dritte, ebenfalls wichtige Maßnahme ist, dass die Mitgliedstaaten in diesem Kontext Pläne aufstellen sollen, um die Risiken, die bei der Verwendung der verbleibenden chemischen Pestizide bestehen, zu reduzieren. Die Verwendung von chemischen Pestiziden wird überall reduziert, besonders aber in sensiblen Bereichen, wie in der Nähe von Schulen. Dies ist ebenfalls wichtig.

Dies sind alles Maßnahmen, die der Umwelt und der öffentlichen Gesundheit zu Gute kommen. Wenn es nach mir gegangen wäre, hätte ich gleichzeitig die neurotoxischen Substanzen verboten, da diese das Funktionieren des menschlichen Nervensystems beeinflussen können und daher nicht auf landwirtschaftliche Kulturpflanzen gesprüht werden sollten.

 
  
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  Frédérique Ries (ALDE). – (FR) Frau Präsidentin! Die Bevölkerung Europas sollte sich heute über die sehr vernünftige Vereinbarung freuen, welche die Kommission, der Rat und natürlich unsere Berichterstatterinnen heute zu diesem Problem der Pestizide erzielt haben. Nachdem, was ich in dieser Debatte gehört habe, wurde diese Vereinbarung in einem Klima sehr intensiver und besonders effektiver Lobbyarbeit in Großbritannien und Irland erreicht.

Es ist ein Gesetzespaket, das die Gesundheit und die Umwelt mit dem Wettbewerb und der Innovation in Einklang bringt, anstatt sie gegeneinander auszuspielen, wie es allzu oft der Fall ist. Wir dürfen nicht vergessen, dass es heute, obwohl die betroffenen gut 800 chemischen Moleküle unleugbar eine Rolle beim Schutz der Kulturpflanzen vor Schädlingen spielen, viele Menschen gibt, die sich dagegen aussprechen, die Bevölkerung vermeidbaren Gesundheitsrisiken auszusetzen, und ich denke natürlich besonders an die Landwirte, die mehr als andere bestimmten schädigenden Substanzen, CMR-Stoffen und endokrinen Disruptoren ausgesetzt sind.

Die Zahlen der Weltgesundheitsorganisation sind äußerst aufschlussreich: eine Million Fälle ernsthafter Vergiftung durch Pestizide, mit jährlich ca. 220 000 Todesfällen. Diese Philosophie der allgegenwärtigen Verwendung von Chemikalien, anschließenden Cocktaileffekten und der kurzfristigen Planung in der Landwirtschaft wird heute ernsthaft in Frage gestellt. Derzeit findet ein notwendiger Richtungswechsel statt, der morgen, natürlich nur, wenn der Kompromiss vom Plenum angenommen wird, eine ehrgeizige, realistische und entschieden moderne Pestizidrichtlinie hervorbringen wird. Sie ist ehrgeizig, weil die Europäer, wie auch wir, gefährliche Produkte abschaffen wollen. Sie unterstützen damit auch ein Verbot der Schädlingsbekämpfung durch Sprühen aus der Luft und den verstärkten Schutz von öffentlichen Bereichen. Sie ist realistisch, weil ökonomische Lebenszyklen respektiert werden. Zwei Drittel der auf dem Markt angebotenen Substanzen sind sicher und daher für die Dauer von 10 Jahren zugelassen. Diese Frist kann auch verlängert werden, und Hersteller haben daher eigentlich keine Ursache zur Klage.

Und schließlich, Frau Präsidentin, ist dieses Pestizidpaket modern, weil das integrierte Pestizidmanagement ein wesentlicher Bestandteil einer neuen Agrarpolitik ist, einer Politik, die es uns in Europa ermöglicht, mit weniger, aber besseren Pestiziden zu arbeiten.

 
  
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  Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk (UEN). – (PL) Frau Präsidentin! Ich möchte in dieser Aussprache zu dem Bericht über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden und das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln drei Punkte hervorheben.

Zunächst betreffen die diskutierten Bestimmungen lediglich zwei Phasen im Gebrauch von chemischen Produkten, nämlich das Inverkehrbringen und die anschließende Verwendung. Bislang existieren noch keine geeigneten Regelungen dafür, wie solche Substanzen vom Markt genommen oder wie sie entsorgt werden sollen. In meinem Land, Polen, ist die Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln ein großes Problem. Vorrang hat die Unterstützung mit beträchtlichen finanziellen Mitteln vor zusätzlichen gesetzlichen Bestimmungen. Die lokalen Behörden, auf deren Territorien sich die Depots für Substanzen dieser Art befinden, benötigen finanzielle Unterstützung für ihre Entsorgung. Zweitens wäre es wünschenswert, gemäß dem Subsidiaritätsprinzip, dass die einzelnen Mitgliedstaaten in Bezug auf die Erteilung, Einschränkung und Ablehnung von Genehmigungen zur Verwendung von chemischen Produkten auf ihren Märkten das letzte Wort haben. Drittens möchte ich meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, dass die im Parlament gebilligten Lösungen für alle europäischen Landwirte in Bezug auf die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen. Ich vertraue außerdem darauf, dass illegale Praktiken beim Handel und Gebrauch dieser Produkte auf ein Minimum reduziert werden.

 
  
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  Madeleine Jouye de Grandmaison (GUE/NGL). – (FR) Frau Präsidentin! Die Vorschläge des Berichts folgen dem richtigen Ansatz, und ich möchte den Berichterstatterinnen dafür mein Lob aussprechen. Auch wenn es richtig ist, wie die Kommission sagt, dass Pestizide hauptsächlich die gemeinsame Agrarpolitik betreffen, so ist es nicht weniger richtig, dass eine solche Richtlinie zum Ziel haben sollte, die Umwelt und die öffentliche Gesundheit als wichtigste gesetzliche Grundlage aufzunehmen. Ihre Reichweite kann nicht auf eine simple Marktharmonisierung oder ein Wettbewerbsproblem beschränkt werden. Den Beweis dafür liefert der Fall der französischen Überseeregionen Martinique und Guadeloupe wo, im Fall von Martinique, 20 % des Landes, 20 % der gesamten Inselfläche – das ist ein Gebiet von 1 000 km2 – auf unbestimmte Zeit durch das Molekül Chlordecon verseucht sind, dessen Lebensdauer unbekannt ist. Dieses Molekül hat nicht nur das Land, sondern auch die Oberflächengewässer verseucht, sowie einige Grundwassergebiete und die Seegewässer in Küstennähe, so dass ein großer Schaden für unsere Wirtschaft entstanden ist. Wer denkt an die gegenwärtigen Probleme der öffentlichen Gesundheit? Wenn es nicht zu spät ist, möchte ich dem Parlament raten, den Fall von Martinique zu untersuchen, der Frankreich durchaus gut bekannt ist.

Es ist von wesentlicher Bedeutung für diese Richtlinie, dass die Verwendung von chemischen Pestiziden deutlich verringert wird, nicht zuletzt durch die Förderung von nachhaltigen Alternativlösungen wie der ökologischen Landwirtschaft und dem Einsatz von Biopestiziden. Dies wird diesem Parlament zur Ehre gereichen. Schließlich dürfen wir – und das wurde schon viele Male betont – die verheerenden Auswirkungen auf die Fauna, insbesondere die Bienen, nicht vergessen. Es ist auch wichtig, dass das Parlament in Bezug auf Freihandelsprodukte sehr wachsam ist, insbesondere bei Agrarprodukten aus Ländern, die beim Gebrauch von Pestiziden nicht so streng sind.

 
  
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  Kathy Sinnott (IND/DEM). - Frau Präsidentin! Was wir hier gemeinsam haben, ist der Wunsch, die Gesundheit zu schützen. Wir sollten jedoch bedenken, dass es die Landwirte sind, welche die guten, frischen, nahrhaften Nahrungsmittel herstellen, die die Grundlage unserer Gesundheit darstellen. Ich komme aus einem sehr feuchten Land. Meine Landwirte kämpfen ständig gegen Pilzbefall. Pilze sind anders als Insekten, die kommen und gehen – Pilze kommen und bleiben. Ein Verbot von Fungiziden oder die Auflage, Fungizide zu verdünnen, könnte den Anbau von Kartoffeln oder Getreide in Irland unmöglich machen. Dieser Gesetzesvorschlag hat aber bereits einen anderen Effekt.

In unseren Medien erscheinen bereits Artikel zur Förderung des Anbaus von gentechnisch veränderten Kartoffeln als Antwort auf die EU-weiten Einschränkungen für Pestizide. Was wird den Bienen und der Umwelt mehr schaden: der fortgesetzte, verantwortungsvolle Gebrauch von Pestiziden, wie ihn die irischen Landwirte praktizieren, oder gentechnisch verändertes Saatgut? Uns wird erzählt, dass Pestizide die DNA schädigen können. Gentechnische Veränderungen basieren auf der Schädigung der DNA. Es ist mehr denn je notwendig, dass wir eine vollständige Folgenabschätzung durchführen.

 
  
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  Fernand Le Rachinel (NI). – (FR) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Als Folge des Trilogs zwischen Rat, Parlament und Kommission scheint der am 18. Dezember angenommene Text zum Pestizidpaket gut ausgewogen zu sein.

In der Tat berücksichtigt er sowohl die Interessen der Landwirte als auch den notwendigen Umweltschutz einschließlich geschützter Bereiche. Ich habe diese Angelegenheit intensiv verfolgt und bin mit dem erzielten Ergebnis sehr zufrieden, da es den Landwirten ermöglicht, ihre wirtschaftlichen Aktivitäten fortzusetzen ohne durch die vollständige Abschaffung von Pestiziden und Pflanzenschutzmitteln, die streng kontrolliert werden, bestraft zu werden.

Ich möchte hierbei noch betonen, dass die Hersteller von sauren Früchten und Gemüsen in meiner Region, der Normandie, beim Einsatz von ökologischen Verfahren in der Landwirtschaft nun schon seit mehreren Jahren führend sind. Glücklicherweise haben der Rat und das Parlament einen extrem nützlichen Bereich der Übereinstimmung in dieser Zeit der Unsicherheit gefunden, die durch die abschließende Bilanz der GAP und die über dem Agrarhaushalt schwebenden Drohungen noch verschlimmert wurde.

Zum Schluss möchte ich sagen, dass wir den Landwirten bei der Verteidigung ihres Handwerkszeug und ihrer unersetzlichen Aufgabe in der Gesellschaft stets beistehen, die zuerst und vorrangig darin besteht, ihre Mitbürger mit Nahrung zu versorgen und erst dann darin, die Landschaft zu schützen und das Land zur Zufriedenheit aller zu entwickeln. Angesichts des unverantwortlichen Drucks seitens der Ökologen ist es beruhigend, dass der gesunde Menschenverstand gesiegt hat.

 
  
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  Anja Weisgerber (PPE-DE). - (DE) Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stimmen morgen über Neuregelungen zum Thema Pflanzenschutz ab, einem Thema, das in der Bevölkerung sehr viele Emotionen weckt. Dies spiegelte sich auch in den Beratungen im Parlament wider. Wir alle wünschen uns frische, gesunde Nahrungsmittel aus der Region zu bezahlbaren Preisen ohne gefährliche Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Das im Trilog erreichte Ergebnis schafft die Voraussetzungen dafür. Die neue Pflanzenschutzverordnung ist ein großer Fortschritt für mehr Verbraucher- und Gesundheitsschutz.

Bei der Festlegung der Ausschlusskriterien wurde aber wieder wissenschaftlichen Kriterien statt politischen Dogmen der Vorzug gegeben. Im Vergleich zum Ergebnis unseres Parlaments in erster Lesung ist das Ergebnis des Trilogs ein riesengroßer Fortschritt. Es werden nicht mehr fast 80 % aller Wirkstoffe betroffen sein, sondern nur noch diejenigen, die ein Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen, und dies auf wissenschaftlicher Basis. Damit werden auch in Zukunft ausreichend viele Pflanzenschutzmittel zur Verfügung stehen, um nachhaltig wirtschaften zu können. Aber es werden auch die Stoffe verboten, die wirklich gefährlich sind.

Bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wird es künftig nicht mehr 27 nationale Zulassungen geben, sondern nur noch 3 Zulassungszonen. In diesen Zonen müssen die Mitgliedstaaten ihre Zulassungen dann grundsätzlich gegenseitig anerkennen. Die neue Pflanzenschutzmittelverordnung bringt die lange zu Recht eingeforderte Harmonisierung auch im Pflanzenschutzmittelbereich. Wir haben damit ein einheitlich hohes Schutzniveau, ohne dabei eine nachhaltige landwirtschaftliche Produktion innerhalb Europas zu gefährden. Wir bekommen jetzt einen wirklichen Binnenmarkt, einheitliche Wettbewerbsbedingungen und einen großen Fortschritt für den Gesundheitsschutz. Das ist ein schöner Erfolg für Verbraucher und Landwirte. Vielen Dank.

 
  
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  Daciana Octavia Sârbu (PSE).(RO) Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Übereinstimmung mit effizienten landwirtschaftlichen Methoden ist lebenswichtig, damit Nahrung in guter Qualität und in ausreichenden Mengen hergestellt werden kann und somit ein hohes Maß an Schutz für die Gesundheit der Verbraucher und die Umwelt geboten wird.

Die Verringerung der mit der Verwendung von Pestiziden verbundenen Risiken und Auswirkungen und die Festlegung von Zielen zur eingeschränkteren Verwendung dieser Produkte helfen dabei, eine nachhaltige Landwirtschaft zu garantieren.

Das Vorhandensein großer Mengen von Pestiziden in den Nahrungsmitteln, die in der Europäischen Union konsumiert werden, resultiert aus der Abhängigkeit von diesen chemischen Produkten, die zwar notwendig sind, um den Schädlingsbefall zu kontrollieren und für eine immer effizientere Produktion zu sorgen, sich jedoch nachteilig auf die öffentliche Gesundheit auswirken können.

Einige Mitgliedstaaten, wie beispielsweise Rumänien, leiden unter einem hohen Maß an Schädlingsbefall in ihren landwirtschaftlichen Gebieten, und die Verwendung von Pestiziden scheint das beste Mittel zu sein, die Schädlinge zu vernichten.

Aus diesem Grund werden die Vorschläge zum Einsatz eines integrierten Pestizidmanagements und die Verwendung von alternativen Substanzen helfen, geeignete Agrarprodukte zu liefern, die die Sicherheit der Umwelt und der öffentlichen Gesundheit berücksichtigen und dabei die Abhängigkeit von Pflanzenschutzmitteln verringern.

Gleichzeitig bedeutet die große Anzahl von Schädlingen in der Agrarlandschaft von Rumänien, dass wir auch die Schädlingsbekämpfung durch Sprühen aus der Luft benötigen. Sobald die Richtlinie in Kraft tritt, wird das Sprühen aus der Luft jedoch nur noch angewendet, wenn es keine praktikablen Alternativlösungen zur Schädlingsbekämpfung gibt, um die Umwelt angemessen zu schützen.

Ich freue mich über den erzielten Kompromiss, der von der Mehrheit der politischen Fraktionen unterstützt wird. Er stellt auch eine Ausgewogenheit zwischen der Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln und, implizit, einer ausreichenden Menge von Nahrungsmittelprodukten sicher und sorgt gleichzeitig für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirte und für einen besseren Schutz der Umwelt und der Gesundheit.

 
  
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  Holger Krahmer (ALDE).(DE) Frau Präsidentin, verehrte Kollegen! Pflanzenschutzmittel waren und bleiben essenzielle Betriebsmittel der Agrarwirtschaft. Landwirte brauchen eine Mindestauswahl an Pflanzenschutzmitteln, denn es geht um den Schutz der heimischen Kulturlandschaft, hochwertige Ernährung und den Schutz der Ressourcen.

Wir führen Diskussionen um Chemikalien zu oft auf einer sehr irrationalen Ebene. Um aber vernünftige Ergebnisse zu bekommen, müssen wir rational denken und handeln. Die Auswirkungen der ursprünglichen Parlamentsposition wären fatal gewesen: ein breites Verbot an Pflanzenschutzmitteln, damit geringere Erträge in der Landwirtschaft und in letzter Konsequenz steigende Lebensmittelpreise. Daher bin ich froh, dass in den Trilogverhandlungen ein gerade noch akzeptabler Kompromiss gefunden wurde. Es ist begrüßenswert, dass wir die Dreizonenregelung beibehalten haben, wenn auch mit erheblichen Ausnahmen für die Mitgliedstaaten. Ein mutiger Schritt zu einer konsequenten Binnenmarktlösung sähe an der Stelle anders aus.

Neben den akzeptablen Kompromissen sollten wir einer endgültigen Definition von endokrin wirksamen Substanzen nicht vorgreifen, sondern der EU-Kommission auch tatsächlich die vier Jahre Zeit geben, eine wissenschaftlich fundierte Definition vorzulegen. Andernfalls überdehnen wir an dieser Stelle das Vorsorgeprinzip.

Ich finde es bedauerlich, dass wir keine Folgenabschätzung zu der jetzt getroffenen Vereinbarung zulassen.

 
  
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  Janusz Wojciechowski (UEN). – (PL) Frau Präsidentin! Unsere Arbeit an einer weiteren Reihe von Aufgaben mit dem Ziel zur Regelung wichtiger Themen zur menschlichen Gesundheit innerhalb der Europäischen Union steht vor dem Abschluss. Ich glaube, dass die Kompromisse, die wir zu schließen hoffen, vernünftig sind. Sie sollten sicherstellen, dass die eingeführten Einschränkungen die Gesundheit fördern, ohne die Entwicklung der europäischen Landwirtschaft zu gefährden.

Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass all diese Änderungen, die die Landwirtschaft sicherer machen sollen, erhebliche Kostensteigerungen zur Folge haben werden. Die letzteren sind von unseren Landwirten zu tragen, von denen gleichzeitig verlangt wird, dass sie ihre Wettbewerbsfähigkeit auf den globalen Märkten verbessern. Unsere Landwirte werden für die sicheren Pestizide mehr zahlen müssen. Ich wiederhole hier, was ich in diesem Haus bei zahlreichen Gelegenheiten bereits gesagt habe. Wir müssen für unsere Landwirte und Nahrungsmittelhersteller unter allen Umständen hohe Standards einführen. Wir müssen diese selben Standards aber auch von den Importeuren von Nahrungsmitteln von außerhalb der Union verlangen, sonst werden sich unsere Bemühungen, die Standards zu erhöhen, als kontraproduktiv erweisen.

 
  
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  Jim Allister (NI). - Frau Präsidentin! Ich bestreite, dass uns bereits ein ausgewogenes Paket zu diesem Thema vorliegt. Für mich betont diese Aussprache vor allem zwei Torheiten: zunächst die klägliche Torheit der EU, die, ohne auch nur eine Folgenabschätzung abzuwarten, zahlreiche Pflanzenschutzmittel verbietet, ungeachtet der Tatsache, ob es dafür Ersatzstoffe gibt und ungeachtet dessen, dass die einheimische Nahrungsmittelproduktion insbesondere auf dem Getreide- und Gemüsesektor drastische Einbußen erleiden muss, und uns damit weiter in die beständig wachsende Abhängigkeit von Importen aus Ländern treibt, die sich um solche Dinge gar nicht kümmern.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, in dieser Sitzung war viel von Wissenschaft die Rede, aber welche Art Wissenschaft ist das, die sich selbst keiner ordnungsgemäßen Folgenabschätzung unterzieht?

Die zweite Torheit lässt sich besonders meinem Land zuschreiben, das vielleicht am stärksten von diesen Vorschlägen betroffen ist. Mein Land hat sich selbst der Anwendung der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit im Rat über diese Angelegenheiten unterworfen, bis hin zu dem Punkt, an dem wir nun wahrscheinlich zu schwach sind, um Widerstand zu leisten. Es ist der Idiotie zuzuschreiben, uns der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit zu unterwerfen, dass wir uns nun in dieser Lage befinden, und doch würden gemäß Lissabon einige sagen, dass wir mehr und mehr Themen in diese Kategorie übergeben sollten.

 
  
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  Richard Seeber (PPE-DE).(DE) Frau Präsidentin! Es handelt sich hier um einen ausgewogenen Kompromiss, darum werde ich ihn auch unterstützen. An dieser Stelle auch Dank an alle Beteiligten. Das Dossier war, wie wir hier in der Debatte auch hören, sehr emotionalisiert, und trotzdem ist es gelungen, die verschiedenen Schutzziele, die wir mit dieser Gesetzgebung verfolgen, unter einen Hut zu bringen.

Europa gibt sich hier eine der modernsten Pflanzenschutzgesetzgebungen weltweit und das ist ein großer Verdienst. Wichtig war, dass wir eine Balance finden zwischen den angestrebten Schutzzielen, wie eben dem Gesundheitsschutz, den Binnenmarktzielen und natürlich dem Umweltschutz, aber auch zwischen den einzelnen Schutzzielen hat man ein ausgewogenes Ergebnis erreicht. Wichtig war dabei, dass wir die verschiedenen Prinzipien beachtet haben, wie beispielsweise, dass das Ganze auf Fakten und wissenschaftlichen Grundlagen basiert und nicht auf Emotionen, zum Zweiten, dass wir hier nach wie vor bei dem risikobasierten Ansatz und nicht beim gefahrenbasierten Ansatz geblieben sind. Gerade für die Praktikabilität des gesamten Gesetzgebungswerkes und auch für dessen spätere Umsetzung ist das äußerst wichtig.

Gleichzeitig ist auch zu bedenken, dass wir vor allem jetzt in der Umsetzung nicht Importe bevorzugen und sozusagen die innerstaatliche beziehungsweise innereuropäische Produktion benachteiligen. Aber hier hat die Kommission noch eine große Aufgabe vor sich. Insgesamt wurden diese Prinzipien ausgewogen berücksichtigt. Deshalb können wir auch mit dem Kompromiss leben. Was die Details angeht, so ist für mich besonders wichtig, dass die Mitgliedstaaten insbesondere im Gewässerschutz die nötige Flexibilität, Subsidiarität an die Hand bekommen, um eben auf ihre spezifischen Gegebenheiten eingehen zu können. Holland kann dabei nicht mit Deutschland oder auch mit Malta oder Griechenland verglichen werden. Wichtig ist auch, dass der Einsatz von Pestiziden in Natura-2000-Gebieten und in Vogelschutzgebieten auf ein Minimum zurückzuführen ist. Auch hier haben die Mitgliedstaaten einen Spielraum, das entsprechend umzusetzen. Insgesamt aber ein Kompromiss, der von allen mitgetragen werden sollte.

 
  
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  Bogdan Golik (PSE). – (PL) Frau Präsidentin! Ich möchte zunächst den Berichterstatterinnen zu ihren ausgezeichneten Berichten gratulieren. Die Zeit ist knapp, deshalb werde ich mich nur auf den Bericht von Frau Klaß beziehen und bestimmte Mängel an der vorgeschlagenen Richtlinie hervorheben.

Die Richtlinie schreibt ein Schulungs- und Zertifizierungssystem für Händler und berufsmäßigen Verwender von Pestiziden vor. Die vorgeschlagenen Vereinbarungen sollen den Mitgliedstaaten die wechselseitige Anerkennung der Bescheinigungen ermöglichen, die den Abschluss der Schulung zur Pestizidverwendung bestätigen. Die Richtlinie beinhaltet außerdem die Vorschriften für das System zur technischen Kontrolle und Wartung der Ausrüstung für die Verwendung der Pestizide, basierend auf der nationalen Gesetzgebung. Ich glaube, es wäre besser, diese Angelegenheit auf Gemeinschaftsebene zu regeln. Wenn eine solche Kontrolle auf internationalen Bestimmungen basieren würde, gäbe es allen Grund für eine wechselseitige Anerkennung der Resultate durch die Mitgliedstaaten. Dies ist besonders relevant hinsichtlich der Bewirtschaftung von Feldern in Grenznähe und bei offiziellen Pflanzenschutzaktionen. Ein letzter Einwand, den ich ansprechen möchte, ist, dass die besonderen Umstände des Waldschutzes nicht berücksichtigt wurden. Die Pflege von Wäldern kommt nicht ohne Schädlingsbekämpfung durch das Sprühen aus der Luft aus.

 
  
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  Lambert van Nistelrooij (PPE-DE). - (NL) Frau Präsidentin! Als holländischer MdEP habe ich dieses Gesetzgebungsverfahren mit gebührender Aufmerksamkeit und Sorgfalt verfolgt. In meinem tiefgelegenen Land haben wir eine sehr spezielle Situation. Im Gegensatz zu anderen Regionen Europas ist es unmöglich, mit Pufferzonen zu arbeiten, wie es von Europa entlang aller Wasserläufe vorgeschrieben wird. Dies würde nicht funktionieren. Es würde eine normale, nachhaltige Produktion in Landwirtschaft und Gartenbau unmöglich machen. Die Niederlande sind jedoch auch bekannt für ihre „minor crops“ (kleinere Kulturpflanzen), darunter Tulpen, Zwiebeln und Chicorée. Daher sollten wir besonders auf den genauen Wortlaut des Kompromisses achten. Der jetzt getroffene Kompromiss stellt im Vergleich zu dem Vorschlag von Frau Breyer, der der Kommission zur Abstimmung vorlag, eine große Verbesserung dar. Als Mitglied der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und Europäischer Demokraten habe ich bei dieser Gelegenheit dagegen gestimmt. Nun gibt es vernünftige Übergangsvorschriften, die, in Verbindung mit Innovation und Ersatzprodukten, der Industrie weiterhelfen können. Darüber hinaus gibt dieser Fonds für „minor crops“, der eingeführt werden soll, diesen Alternativen einen Motivationsschub. Auch passen die drei Regelungen, die drei Zonen in Europa für die Anerkennung und Zulassung, wesentlich besser zur aktuellen Praxis.

Ich möchte noch einen problematischen Bereich hinzufügen, und zwar die Zulassung von Produkten aus Ländern außerhalb der Europäischen Union. Wir spielen die Vorreiterrolle, um eine gute Ausgewogenheit zwischen der öffentlichen Gesundheit und der praktischen Anwendbarkeit zu erzielen, aber was geschieht mit den Importen von außerhalb? Diese Wettbewerbsposition sollte meiner Meinung nach gemeinsam mit den „Paralleleinfuhren“ und dem „Parallelhandel“ der WTO zur Entscheidung vorgelegt werden, in der Themen dieser Art diskutiert werden.

Wir können den Vorschlag unterstützen. Ich möchte den Berichterstatterinnen und besonders Frau Klaß und Frau Hennicot-Schoepges für ihre Bemühungen in dieser Angelegenheit meinen Dank aussprechen. Ein problematischer Bereich, der die Landwirte betrifft, bleibt jedoch, und zwar, dass wir nachhaltige Landwirtschaft betreiben, aber wie steht es um alle anderen? Dieses Problem bleibt gegenwärtig ungelöst, und ich würde mich freuen, hierzu ihre Reaktionen zu hören.

 
  
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  Csaba Sándor Tabajdi (PSE). (HU) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Ernährungssicherheit ist ein Hauptziel der Europäischen Union, aber dies ist ein armseliger Kompromiss. Ungarn wird diesen Bericht im Rat ablehnen, und die ungarischen MdEP werden dies ebenfalls tun, denn er schadet der europäischen Landwirtschaft.

Wir sind mit zwei besonders wichtigen Problemen konfrontiert. Das Zonensystem ist ein künstliches Konstrukt und widerspricht dem Subsidiaritätsprinzip der Europäischen Union; es lässt, wie die Bemerkungen meines Kollegen aus den Niederlanden gerade gezeigt haben, keine flexiblen Reaktionen zu. Es ist außerdem nachteilig für die europäische Agrarwirtschaft, weil das Risikopotenzial zunimmt, die Gefahr von Resistenzen wächst, die Produktionskosten steigen und weil wir, wie viele meiner geschätzten Kollegen angemerkt haben, nicht in der Lage sein werden, die Produkte aus Drittländern zu überwachen. Aus diesem Grund ergeben sich aus dieser Richtlinie äußerst ernsthafte Gefahren.

Schließlich wird diese radikale Umweltperspektive dazu führen, dass Einschränkungen bei Pflanzenschutzmitteln den Weg für genetisch veränderte Organismen frei machen werden, was in Europa nicht wünschenswert ist.

 
  
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  Mairead McGuinness (PPE-DE). - Frau Präsidentin! Ich möchte denjenigen danken, die an diesen beiden wichtigen Berichten gearbeitet haben. Wenn man die Beiträge dieses Abends hört, könnte man meinen, dass die EU gegenwärtig überhaupt keine Kontrolle über den Handel und die Verwendung dieser Chemikalien hat – aber die haben wir! Wir verfügen derzeit über strenge Regeln und in der Tat auch über Regeln in Bezug auf Rückstände und Nahrungsmittel. So beuge ich mich keiner Seite und keinem Extrem der Debatte dieses Abends, besonders nicht derjenigen, die die Notwendigkeit von Pflanzenschutzmitteln bei der Nahrungsmittelproduktion nicht erkennen, und derjenigen, die sagen, dass diese beiden Vorschriften für die Landwirtschaft und die Nahrungsmittelproduktion in Europa eine Katastrophe darstellen.

Ich bin ein bisschen bestürzt über die Kommentare von Kommissar Dimas, der sagt, dass die Menschen sich wegen der Pestizide Sorgen machen. Ja, das mag der Fall sein, aber die Frage ist doch: Wie berechtigt sind diese Sorgen? Was haben Sie als Kommission getan, um den Verbrauchern deutlich zu machen, dass die überwältigende Mehrheit unserer Nahrungsmittel mit Hilfe von anderen Produkten hergestellt wird, damit wir qualitativ hochwertige, sichere Nahrungsmittel erhalten? Ja, einige der in den Chemikalien verwendeten Inhaltsstoffe sind sehr gefährlich, aber die Risiken ihrer Verwendung hängen davon ab, wie sie verwendet werden, sowie von der Einhaltung der Rückstandshöchstmengen in unseren Nahrungsmitteln. So weit ich betroffen bin, sind diejenigen, die diese Stoffe verwenden, nach meiner Erfahrung gut ausgebildet, und wir müssen die Ausbildung in anderen Mitgliedstaaten möglicherweise erweitern.

Zweiundzwanzig Substanzen sind auf der Streichliste; in Irland und Großbritannien gibt es bereits erhebliche Bedenken wegen der Getreideproduktion und den Kartoffeln. Hier stellt sich die Frage: Wird die Branche der Agrochemie reagieren und neue Produkte herstellen? Die Kommission kann diese Frage nicht beantworten. Werden die Ausnahmeregelungen funktionieren? Was geschieht, wenn es keine Alternativen gibt? Ich denke, dass wir diese Probleme angehen müssen, weil wir in Irland weiterhin Getreide und Kartoffeln produzieren möchten. Die Frage nach den importierten Nahrungsmitteln ist eine sehr reale Frage, und ich erbitte mir zu diesem Punkt fünf Extrasekunden. Wenn die Kommission dieses Thema gemeinsam mit den Nahrungsmittelherstellern der EU bearbeiten würde, würden wir weiterkommen. Es ist einfach nicht haltbar, dass die Kommission hier sitzen kann und sagen, wir werden die Verwendung von Substanzen in Europa verbieten, aber die Länder außerhalb der Europäischen Union können uns weiterhin Nahrungsmittel senden, in denen diese Substanzen enthalten sind. Dies ist keine wettbewerbsfähige Position, sie ist einfach unhaltbar, und ich möchte Sie bitten, dieses Thema heute Abend hier zu behandeln.

 
  
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  Pilar Ayuso (PPE-DE).(ES) Frau Präsidentin! Ich möchte etwas zu dem Breyer-Bericht sagen. Es muss gesagt werden, dass sich die europäischen Landwirte vollkommen darüber im Klaren sind, dass beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln besonderes Augenmerk auf die menschliche Gesundheit und den Schutz der Umwelt gelegt werden muss. Die Branche ist jedoch zutiefst verunsichert, weil das Europäische Parlament nicht versteht, welche Auswirkungen diese Bestimmungen möglicherweise haben werden.

Abschätzungen ihrer möglichen Folgen deuten darauf hin, dass es, da bestimmte Pflanzenschutzmittel künftig nicht mehr zur Verfügung stehen werden, sehr schwierig sein wird, Schädlinge und Krankheiten zu kontrollieren, die die Kultivierung zahlreicher Nahrungsmittel beeinträchtigen – insbesondere alle im Mittelmeerraum produzierten Erzeugnisse – sowie die Kultivierung von Zierpflanzen und Schnittblumen.

Ich bin mir vollkommen darüber im Klaren, dass die im Trilog angenommene Vereinbarung das Ergebnis harter Verhandlungen war, und muss daher die Arbeit anerkennen, die die Berichterstatterinnen geleistet haben. Dennoch müssen wir uns dessen bewusst sein, dass die gegenwärtige Definition endokriner Disruptoren dazu führen wird, dass eine große Anzahl von Wirkstoffen, insbesondere Insektizide, die für die Landwirtschaft von größter Bedeutung sind, verschwinden wird.

Die Hersteller müssen über eine ausreichende Menge an Wirkstoffen verfügen, um alle Krankheiten oder Schädlinge, die ihre Pflanzen befallen, effektiv und sicher zu bekämpfen, und wir dürfen hier nicht vergessen, dass die Gefahr häufig nicht im Produkt selbst liegt, sondern in seiner falschen Verwendung.

Aus diesen Gründen unterstützt die spanische Delegation der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und Europäischer Demokraten die Vorschläge zur Forderung einer Folgenabschätzung und wird für den Änderungsantrag von Herrn Sturdy stimmen – den ich selbst unterzeichnet habe – bezüglich endokriner Disruptoren, sowie den Änderungsantrag, der verlangt, dass in Notfällen Pflanzenschutzmittel zur Verfügung gestellt werden.

Außerdem möchte ich noch hinzufügen, dass, wenn diese Bestimmung im Wortlaut der erzielten Vereinbarung angenommen wird, dies zu einer Verringerung der Nahrungsmittelproduktion und zu einem Preisanstieg führen wird. Dies wiederum hat dann zur Folge, dass wir genau die Nahrungsmittel importieren, die wir nicht produzieren, weil sie mit eben jenen Produkten behandelt wurden, die wir verbieten.

 
  
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  Robert Sturdy (PPE-DE). - Frau Präsidentin! Zum Breyer-Bericht möchte ich die Kommission fragen, warum Sie gegen eine Folgenabschätzung sind? Was ist so lebenswichtig oder so besorgniserregend, dass die Kommission sich gegen eine Folgenabschätzung ausspricht?

Es gibt keinen wissenschaftlichen Nachweis, der vermuten lässt, dass einige der Produkte, die wir verwendet haben, für die öffentliche Gesundheit schädlich sind. Manche Produkte sind es, aber einige, die Ihrem Vorschlag folgend von der Karte genommen werden sollen, sind nicht gefährlich. Ich denke hier besonders an einen Stoff namens Triasol, der für die Produktion von Weizen in der Europäischen Union von entscheidender Bedeutung ist. Sie haben versagt, und das meine ich auch genau so! Sie, die Kommission, haben die Öffentlichkeit enttäuscht, als es Ihnen nicht gelungen ist, zu verhindern, dass gentechnisch veränderte Organismen in die Europäische Union gelangen, und die Kommission gibt das auch zu. Sie haben zugegeben, dass es Ihnen nicht gelungen ist, zu verhindern, dass gentechnisch veränderte Organismen nach Europa gelangen. Sie haben versagt, als es zu dem Bericht kam, den ich über die Rückstandshöchstmengen erstellt habe. Wir haben hier ein Mitglied von DG SANCO – die Kommissarin unterhält sich gerade, aber wenn sie ihr Gespräch beendet hat, könnte sie einmal kurz zuhören, was ich zu sagen habe. Sie haben dabei versagt, die eingehenden Importe mit den Rückstandshöchstmengen an Pestiziden zu kontrollieren. Sie werden erst auf den Regalen der Supermärkte gefunden.

Wenn wir also diese Produkte innerhalb der Europäischen Union verbieten, was werden Sie dann in Bezug auf die eingehenden Importe unternehmen? Werden Sie einfach sagen: Nun, das tut nicht wirklich etwas zur Sache, diese Produkte kommen ohnehin hier herein? Lassen wir es doch einfach dabei, und nehmen wir einfach an, dass die Menschen sich nicht darum kümmern?

Die Landwirte in der Europäischen Union haben stets größtes Verantwortungsbewusstsein gezeigt, wenn es um die Produktion von Nahrungsmitteln ging; und diese Gesetze einzuführen, bedeutet im Grunde zu sagen, dass sie Narren seien und kein Interesse hätten. Kein Landwirt, der klar bei Verstand ist, würde eine Chemikalie verwenden, die eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt. Wir haben eine große Anzahl von Umfragen zu diesem Thema durchgeführt.

Ich möchte Ihnen noch ein oder zwei letzte Gedanken dazu mit auf den Weg geben. Wir sind dabei, die Käfighaltung für die Produktion von Eiern zu verbieten, und schon lassen Sie Ausnahmen davon zu. Aber das ist für die Menschen ziemlich wichtig. Mich beunruhigt die Tatsache, dass es Ihnen, der Kommission, bisher nicht gelungen ist, alle bestehenden Gesetze umzusetzen. Es ist hier von wesentlicher Bedeutung, dass Sie den Landwirten die Chance geben, sich selbst zu beweisen und zu beweisen, dass diese Produkte sicher sind.

 
  
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  Alojz Peterle (PPE-DE). - (SL) Es gibt einige alarmierende Gesundheitstrends, die zum großen Teil der verantwortungslosen Verwendung von Pestiziden zuzuschreiben sind. Es ist klar, dass eine Verbesserung der Gesundheit und eine Verringerung der Krebsfälle nicht möglich ist, wenn unsere Nahrungsmittel zunehmend vergiftet werden. Ich spreche von einem der zentralen Themen in Bezug auf Umwelt und Gesundheit, und darum kann uns nur ein Wechsel im Entwicklungsparadigma helfen und keine rein kosmetischen Eingriffe.

Die Arbeit meiner Kolleginnen Frau Klaß und Frau Breyer, in Verbindung mit den Schattenberichterstattern, ist ein Schritt in die richtige Richtung, und ich möchte ihnen meine ganze Wertschätzung aussprechen. Ich freue mich, feststellen zu können, dass beide Berichte eine Reihe von Maßnahmen an verschiedenen Fronten aufzeigen und gleichzeitig die Hersteller, Händler und Verwender von Pestiziden ansprechen. Gleichzeitig fordern wir jedoch die Einführung von nationalen Aktionsplänen mit quantifizierten Zielen.

Es scheint mir sehr bezeichnend zu sein, dass die Benachrichtigung von Nachbarn aufgenommen wurde, da dies viel bewirken könnte, nicht nur für Menschen, sondern vor allem auch für die Bienen. Das bedeutet, dass wir Schäden ganz leicht vermeiden können, indem wir uns einfach darauf konzentrieren, wer die Schäden verursachen könnte. In dieser Richtlinie wird festgelegt, dass die Mitgliedstaaten in ihre nationalen Aktionspläne Bestimmungen zur Benachrichtigung von Nachbarn aufnehmen können. Mir wäre lieber, es wäre festgelegt worden, dass sie dies tun müssen.

Ich bin davon überzeugt, dass es möglich ist, dem Pflanzenschutz mit nicht chemischen, das heißt mit biologischen und mechanischen Produkten, eine wichtigere Rolle zuzuweisen.

 
  
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  Neil Parish (PPE-DE). - Frau Präsidentin, sehr geehrte Kommissare! Darf ich Ihnen sagen, dass wir vor weniger als einem Jahr hier in diesem Haus darüber debattierten, was wir in Bezug auf eine globale Ernährungssicherheit tun wollten, und ob es genügend Nahrungsmittel in der Welt gäbe, und wir waren schrecklich besorgt darüber. Hier stehen wir nun, knapp ein Jahr später, in der Aussprache dieser Bestimmungen, die möglicherweise tatsächlich zu einer Verringerung der Nahrungsmittelproduktion in der Europäischen Union führen können; und die Produktion von Nahrungsmitteln hat eine moralische Komponente, weil Sie nicht vergessen dürfen, dass, wenn wir in Europa keine Nahrungsmittel produzieren, wir sie wahrscheinlich bezahlen können, aber die Entwicklungsländer werden dazu nicht in der Lage sein.

Ein Großteil der Bestimmungen wird unsere Kulturpflanzen betreffen – nicht nur Weizen, wie Robert Sturdy sagte, sondern vor allem Kartoffeln. Wir hatten in den beiden vergangenen Jahren in Nordeuropa zwei der schlimmsten Sommer, die ich je gesehen habe. Wir benötigten Fungizide, um den Fäulnisbefall einzudämmen, damit die Kartoffeln überhaupt wachsen konnten. Und wenn die Menschen in Europa keine Kartoffeln essen, was essen sie dann, meine Damen und Herren Kommissare? Sie essen Reis und sie essen Nudeln, beides Nahrungsmittel – Reis jedenfalls – die in den Entwicklungsländern Mangelware sind.

Ergänzend zu dem, was Robert Sturdy gesagt hat, möchte ich ausführen, dass viele dieser Pestizide und Fungizide, die wir verwenden, bei einer ordnungsgemäßen Verwendung und bei einer ordnungsgemäßen Einhaltung der Absetzfristen keine Probleme bereiten, und dass wir mit Hilfe dieser speziellen Chemikalien sehr gute Nahrungsmittel produzieren können. Und wenn Sie sich hinstellen und mir erzählen, dass Sie die ankommenden importierten Nahrungsmittel stoppen werden, die wirklich mit diesen speziellen Chemikalienarten besprüht worden sind – dann sage ich, das werden Sie nicht! Das werden Sie aus dem einfachen Grund nicht tun, weil Sie nämlich, wenn diese Mittel ordnungsgemäß angewendet wurden, Ihren Weizen so lange testen können wie Sie wollen, wenn er durch den Hafen von Rotterdam kommt, aber Sie werden dort keine Rückstände finden. Daher bin ich der Meinung, dass wir endlich der Tatsache ins Auge sehen müssen, dass wir in Europa Nahrungsmittel produzieren müssen und dass wir sie sicher produzieren müssen. Wir müssen sicherstellen, dass wir die Menge der verwendeten Chemikalien reduzieren, wie wir es bereits tun, und wir müssen sicherstellen, dass wir die Landwirte darin schulen, ordnungsgemäß zu sprühen, was wir ebenfalls tun.

Daher fordere ich Sie dringend auf: Bitte führen Sie eine ordnungsgemäße Folgenabschätzung durch, denn es ist schon zwei Jahre her, dass Sie Ihre Folgenabschätzung durchgeführt haben. Wir hatte zwei der nassesten Sommer bisher; es wird Zeit, dass Sie noch einmal hinsehen. Wir fordern Sie wirklich dringend auf, eine ordnungsgemäße Folgenabschätzung durchzuführen.

 
  
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  Avril Doyle (PPE-DE). - Frau Präsidentin! Herr Struan Stevenson hat mir seine zwei Minuten Redezeit angeboten, da er leider verhindert ist. Kann ich sie als Redezeit für die PPE-DE nehmen?

 
  
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  Die Präsidentin. − Bitteschön!

 
  
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  Avril Doyle (PPE-DE). - Frau Präsidentin! Übertriebene Forderungen haben es schwierig gemacht, in den unterschiedlichen Phasen dieser schwierigen Debatte Fakten von Fiktionen zu unterscheiden. Ja, es ist notwendig, den Einsatz von Chemikalien in der Agrarwirtschaft zu kontrollieren – darin sind wir uns alle einig – und wenn sie nicht umweltbewusst verwendet werden, können sie für die Verwender und die Umwelt gefährlich sein. Aber wenn sie umweltbewusst verwendet werden, und wenn die Rückstandshöchstmengen und Absetzfristen beachtet werden, bergen sie nur ein minimales Risiko, und gar keines für die Verbraucher.

Der Vorschlag, bei den Entscheidungen für die Genehmigung einer aktiven Substanz die intrinsischen Eigenschaften der Substanz zu Grunde zu legen – der gefahrenbasierte Ansatz – anstatt sie mit dem wissenschaftlichen Prinzip der Risikobeurteilung zu begründen, ist ein wichtiges Anliegen.

Alkohol, reiner Alkohol ist eine Gefahr. Wenn Sie reinen Alkohol trinken, wissen wir, was geschieht. Aber bei ausreichender Verdünnung auf 4 % oder 12 % oder wie auch immer – bei nachhaltiger Verwendung besteht ein minimales Risiko. Ich darf sagen, dass dies zwei unterschiedliche Themen sind.

Die Folgenabschätzung der EU wurde erwähnt. Die wissenschaftliche Definition und das Nichtvorhandensein einer wissenschaftlichen Definition von endokrinen Disruptoren wurde bereits erwähnt. Der positive Aspekt ist jedoch, dass der Zeitraum der Ausnahmeregelung der Industrie erlaubt, in die notwendige Forschung und Entwicklung zu investieren und neue Produkte und praktikable Alternativen zu entwickeln. Ich möchte die agrochemische Industrie und ihre CERP-Gemeinschaft einladen, sich diesen Bereich anzusehen und in ihn zu investieren.

Der Aberwitz, importierte Nahrungsmittel zu erlauben, für die in der Regel Pflanzenschutzmittel verwendet werden, während wir unseren Landwirten deren Verwendung nicht gestatten, bleibt weiterhin eines der Mysterien und Hauptprobleme, die wir mit dieser Art Gesetzgebung haben. Alles in allem denke ich jedoch, dass gegenüber dem Originalvorschlag eine Menge Verbesserungen vorgenommen wurden, und ich neige dazu, ihn zu unterstützen.

 
  
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  Colm Burke (PPE-DE). - Frau Präsidentin! Ich möchte betonen, wie wichtig es ist, den betroffenen Interessengruppen schon früh im Gesetzgebungsverfahren die Gründe darzulegen, warum eine Regulierung notwendig ist.

Als Vertreter eines überwiegend ländlichen Wahlkreises habe ich eine Vielzahl von Einwendungen von den in hohem Maß betroffenen Wählern aus dem Kreis der Landwirte zu diesem besonderen Dossier erhalten.

In diesem Kreis herrscht allgemein die Ansicht, dass Brüssel seine Vorschriften rücksichtslos nach unten weitergibt, ohne Beiträge von unten zuzulassen. Daher bin ich davon überzeugt, dass die Regierungen der Mitgliedstaaten in diesen Angelegenheiten den betroffenen Interessengruppen weitaus mehr Erklärungen geben sollten, anstatt den einfachen Weg zu gehen und die Verantwortung auf die sogenannten Brüsseler Bürokraten abzuwälzen. Letztlich sind es die Mitgliedstaaten, die diese Maßnahmen umsetzen müssen, und es sind die Mitgliedstaaten, die über die Ressourcen in Form von lokalen Vertretern verfügen, um den Landwirten diese Dinge zu erklären.

Es ist für alle, die in der EU Nahrungsmittel produzieren, von großer Bedeutung, dass sie verglichen mit denen, die ihre Produkte von außerhalb der EU auf den Markt bringen, nicht überreguliert werden. Jeder Vorschlag muss Verbraucher, Landwirte und die Umwelt in gleichem Maße berücksichtigen, aber wir müssen auch sicherstellen, dass alle Interessengruppen die richtigen Informationen erhalten.

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE-DE). – (CS) Sehr geehrte Damen und Herren! Als Medizinerin bin ich mir sehr wohl darüber im Klaren, dass es unsere Pflicht gegenüber den europäischen Verbrauchern ist, Pflanzenschutzmittel abzuschaffen, die sich auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse als schädlich erwiesen haben. Gleichzeitig begrüße ich es, dass es den Berichterstatterinnen gelungen ist, eine ausgewogene Lösung für die neue Regelung zu finden, die die Industrie motivieren wird, sicherere alternative Pestizide zu suchen und zu entwickeln. Bis es soweit ist, wird es notwendig sein, die Ausnahmen zuzulassen, die Länder mit feuchtem Klima benötigen. Die südlichen Länder müssen hierfür Verständnis aufbringen. Ich bestehe darauf, dass die Mitgliedstaaten und auch die Kommission ernsthafte und kompromisslose Überprüfungen durchführen, um sicherzustellen, dass Nahrungsmittel und Blumen, die aus Ländern außerhalb der Europäischen Union importiert werden, nicht mit verbotenen Pestiziden und Fungiziden behandelt wurden. Es geht nicht einfach nur darum, die Rückstandsmengen in Nahrungsmitteln zu messen. Wir dürfen solche ungleichen Wettbewerbsbedingungen für europäische Landwirte nicht zulassen. Ich stimme außerdem der Aussage zu, dass die Kommission Kritik verdient, weil sie keine Folgenabschätzung durchgeführt hat und wir nun leider nicht in der Lage sind, auf alle von den Bürgern bezüglich dieser Vorschrift erhobenen Bedenken zu antworten, obwohl ich im Grunde dafür bin.

 
  
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  Gerard Batten (IND/DEM). - Frau Präsidentin! Die gemeinsame Agrarpolitik hat der britischen Landwirtschaft großen Schaden zu enormen finanziellen und wirtschaftlichen Kosten zugefügt.

Jetzt haben wir diese Vorschläge zu Pestiziden. Es wird geschätzt, dass diese Richtlinie das Verbot von 15 % der Pestizide bedeuten könnte. Es wird geschätzt, dass ein solches Verbot den Ertrag der Weizenproduktion um 26 % auf 62 %, den Ertrag der Kartoffelproduktion um 22 % auf 53 % und den Ertrag einiger andere Gemüseproduktionen um 25 % auf 77 % reduzieren könnte. Dies wird zur Folge haben, dass die Einzelhandelspreise in die Höhe schnellen und die am meisten darunter leiden müssen, die am wenigsten zahlen können.

Ich frage mich, ob die Berichterstatterinnen uns die Identität auch nur einer einzigen Person nennen können, die an den Auswirkungen dieser Pestizide erkrankt oder gestorben ist? Wahrscheinlich nicht! Aber ich kann Ihnen viele meiner Wähler aufzählen, die es sich nicht leisten können, für ihre Nahrungsmittel mehr Geld auszugeben.

 
  
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  Péter Olajos (PPE-DE). (HU) Ich freue mich, dass die Richtlinie zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln diese Angelegenheit im Wesentlichen in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten gelegt hat, insbesondere in Hinblick auf die Größe und Bestimmung der Pufferzone. Ich bin dafür, auf nationaler Ebene Aktionspläne vorzuschreiben und unterstütze den Vorschlag, dass das Gesetz die Reduzierung der Verwendung solcher Produkte in den Mittelpunkt stellen sollte. Ich freue mich außerdem über den erzielten Kompromiss beim Sprühen von Pestiziden aus der Luft.

In Bezug auf die Richtlinie zum Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ist der Vorschlag im Grunde insoweit vernünftig, als er das Verbot und das schrittweise Ersetzen von Produkten beinhaltet, die die menschliche Gesundheit ernsthaft schädigen. Gleichzeitig kann die Überwachung von Produkten aus Drittländern Probleme aufwerfen.

Ich halte die Genehmigung von Pflanzenschutzmitteln in einem 3-Zonen-System für inakzeptabel. Man muss kein Pflanzenschutzexperte sein, um allein bei dem Gedanken Entsetzen zu verspüren, dass beispielsweise Ungarn in die gleiche Zone fallen würde, wie Irland, in dem bezüglich der Wetterlage und der Agrarproduktion völlig andere Bedingungen herrschen.

 
  
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  Reinhard Rack (PPE-DE).(DE) Frau Präsidentin! Ich möchte ein Thema ansprechen, das heute in diesem Zusammenhang noch nicht diskutiert worden ist. Wir haben am Ende des Tages wieder einmal einen hoffentlich vernünftigen Kompromiss in Europa zustande gebracht. Aber was haben wir auf dem Weg dahin gemacht? Erinnern wir uns doch an die monatelangen Diskussionen mit zum Teil extremen Vorwürfen der einen Seite an die andere und umgekehrt. All das ist mit großer Begeisterung von den Medien aufgegriffen worden. All das hat in den Medien dazu geführt, dass Konsumenten verunsichert wurden, dass alle wieder einmal übereinstimmen konnten in der Beurteilung „Europa macht alles falsch“ und „Europa geht auf die Bürger los, statt auf die Bürger zu“. Jetzt, am Ende des Tages, kommen wir zu einer halbwegs vernünftigen Lösung, einer Kompromisslösung, aber immerhin einer, zu der es sehr viel Zustimmung geben wird. Was wird jetzt dann medial übrigbleiben? Wenig bis nichts!

 
  
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  Czesław Adam Siekierski (PPE-DE). – (PL) Dies ist das erste Mal, dass die Europäische Kommission, der Rat und das Parlament einen so umfassenden und weitreichenden Ansatz für Bestimmungen in Bezug auf die Qualität und Sicherheit von Nahrungsmitteln gebilligt haben. Die morgige Abstimmung im Parlament wird den Abschluss von drei Jahren Arbeit bilden. Unsere Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass die Vorschriften klar und sicher sind und auf fundiertem Fachwissen beruhen, insbesondere, wenn es um einen so sensiblen Bereich wie die Nahrungsmittelproduktion geht. Deshalb betonen wir gemeinsam mit einer Gruppe weiterer Mitglieder die Notwendigkeit einer fortgesetzten Überwachung der Auswirkungen der verabschiedeten Regelung in Bezug auf die Verwendung von Pestiziden.

Wir halten daran fest, dass die Vorschriften, die auf zuverlässigen Kenntnissen basieren, unter den Verbrauchern Vertrauen schaffen werden, wenn es um die Verwendung von Pestiziden auf einer wissenschaftlichen Basis geht. Der erzielte Kompromiss wird dabei helfen, die Bedingungen für die Gesundheit der Menschen zu verbessern, dabei jedoch die Produktionskosten erhöhen. Wir sollten dies bedenken, wenn wir über finanzielle Ressourcen für die gemeinsame Agrarpolitik diskutieren. Wir möchten außerdem nachfragen, ob importierte Nahrungsmittel die strengen Bestimmungen einhalten werden, die innerhalb der Union gelten. Ich bitte um Unterstützung für die Änderungsanträge 179, 180 und 181, die wir gemeinsam mit anderen Mitgliedern eingereicht haben.

 
  
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  James Nicholson (PPE-DE). - Frau Präsidentin! Ich muss sagen, dass ich ernste Bedenken gegen diesen Vorschlag habe, der uns heute vorliegt, sowie gegen die Folgen, die er für unseren Agrarsektor haben wird.

Ich möchte zu Protokoll geben, dass ich die Änderungsanträge von Herrn Sturdy unterstütze, die ich unterzeichnet habe und die ich mit Freuden unterstütze. Ich glaube, sie werden künftig wenigstens etwas Unterstützung für die Branche bieten.

Ja, wir brauchen und wir fordern Gesetze, es müssen aber gute Gesetze sein. Wir dürfen der Produktion in diesem Prozess nicht schaden. Wir benötigen eine aussagefähige Folgenabschätzung, um zu wissen, welche Auswirkungen die Bestimmungen haben werden. Das wird gefordert, das ist notwendig und das ist es, was wir im Moment nicht haben. Wir brauchen mehr Fakten, keine Fiktionen, und wir sollten auf jeden Fall näher auf die Fakten eingehen.

Es hat keinen Sinn, wenn Europa sich selbst aus dem Geschäft hinaus reguliert, weil wir nicht kontrollieren können, was importiert wird. Hier misst die Kommission mit zweierlei Maß, bei dem, was sie innerhalb der Europäischen Union verlangt, und dem, was sie in die Europäische Union hineinlässt. Denn sicher ist, dass die Menschen hinausgehen werden.

 
  
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  Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. (EL) Frau Präsidentin! Ich möchte allen, die in der heutigen Aussprache das Wort ergriffen haben, für ihre konstruktiven Beiträge danken. Auf der Basis des vereinbarten Textes, der einen Kompromiss, und zwar einen sehr erfolgreichen Kompromiss, darstellt, sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, nationale Aktionspläne vorzubereiten, die quantitative Ziele zur Risikobegrenzung aufstellen.

Im Rahmen dieser nationalen Aktionspläne sind die Mitgliedstaaten außerdem verpflichtet, die Verwendung von Pestiziden zu überwachen, die bereits spezifische Probleme bereitet haben, und Ziele für die Verringerung der Verwendung bestimmter Pestizide festzulegen. Dies stellt einen signifikanten Fortschritt dar, der, zusätzlich zum Schutz der Gesundheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger und der Umwelt auch finanzielle Vorteile bringen wird, aufgrund der niedrigeren Ausgaben für die nationale Gesundheit sowie durch den Nutzen der reduzierten Verwendung von Pestiziden unter den neuen Vorschriften.

Neben den nationalen Aktionsplänen enthält das vorgeschlagene Kompromisspaket außerdem eine Reihe anderer wichtiger Aspekte. Der Grundsatz der Prävention muss angewendet werden. Innerhalb des Rahmenwerks zum integrierten Schädlingsmanagement haben alternative, nicht chemische Verfahren des Pflanzenschutzes Priorität.

Der Schutz von Einwohnern und Nachbarn wurde insofern verbessert, als die nationalen Aktionspläne Bestimmungen in Bezug auf Informationen für Personen aufnehmen können, die möglicherweise der Abdrift ausgesetzt sind, während Land, das aus der Luft besprüht wird, nicht unmittelbar neben Wohngebieten liegen darf.

Alle Vertreiber von Pestiziden, nicht nur diejenige, die an berufsmäßige Verwender verkaufen, müssen sicherstellen, dass einige ihrer Mitarbeiter über eine spezielle Bescheinigung ihrer Eignung verfügen – die natürlich, wie ein Mitglied bemerkt hat, wechselseitig anerkannt wird –, über die Pestizide zu informieren, und zur Verfügung stehen, um Verbraucher beraten zu können. Lediglich bestimmte Kategorien von kleinen Händlern werden von dieser Forderung ausgenommen.

Soweit das Verbot der Verwendung von Pestiziden durch Sprühen aus der Luft betroffen ist, wurde eine Kompromisslösung für die Bearbeitung von Ausnahmeanträgen gefunden. Ausnahmen folgen einem zweistufigen Verfahren. Zunächst erfolgt die Vorbereitung eines allgemeinen Plans für die Verwendung von Pestiziden durch Sprühen aus der Luft, der den Behörden zur ausdrücklichen Genehmigung vorgelegt wird. Anschließend werden spezifische Einzelanfragen für die Verwendung von Pestiziden durch Sprühen aus der Luft eingereicht, die den Bedingungen unterliegen, zu denen der allgemeine Plan genehmigt wurde.

Zum Schluss möchte ich hinzufügen, dass die Kommission mit dem Ergebnis der Verhandlungen zufrieden und daher in der Lage ist, alle vorgeschlagenen Änderungsanträge zum Kompromiss zu akzeptieren.

 
  
  

VORSITZ: MARTINE ROURE
Vizepräsidentin

 
  
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  Androulla Vassiliou, Mitglied der Kommission. − Frau Präsidentin! Ich danke Ihnen allen für die äußerst fruchtbare Beteiligung an dieser wirklich interessanten Aussprache. Die Kommission hat diesem Dossier besondere Aufmerksamkeit gewidmet, und ich habe mich persönlich für ein höchstmögliches Maß der öffentlichen Gesundheit eingesetzt, das dieses Dossier zum Ziel hat. Es gab lange und schwierige Diskussionen während des Trilogs, den die Berichterstatterin mit großem Engagement und Einfühlungsvermögen geleitet hat, und ich möchte ihr dafür meinen Dank aussprechen.

Die Kommission hat die gemeinsame Position unterstützt und kann nun den Vorschlag unterstützen, wie er aus der zweiten Lesung hervorgegangen ist. All die innovativen Aspekte des Vorschlags wurden beibehalten, insbesondere die Genehmigungskriterien, die sicherstellen werden, dass gefährliche Substanzen, die ein großes Risiko für die öffentliche Gesundheit darstellen, abgeschafft oder durch sicherere Alternativen ersetzt werden, die verbesserte wechselseitige Anerkennung und das Ersetzen einiger Produkte durch sicherere Alternativen. Ich möchte jedoch auf einige der hier geäußerten Kommentare antworten.

Laut der Schätzung der Kommission würden lediglich 4 % der gegenwärtig auf dem Markt befindlichen Substanzen verschwinden, weil es sich dabei um endokrine Disruptoren handelt, und nur 2 %, weil sie krebserregend, erbgutschädigend oder fortpflanzungsgefährdend sind. Die Gesamtzahl der Wirkstoffe, die derzeit auf dem Markt sind und die möglicherweise nach der neuen Regelung nicht genehmigt werden würden, wird auf weniger als 25 Substanzen geschätzt.

Diese Einschätzung wurde durch einen Bericht von der Swedish Chemical Agency bestätigt und stimmt daher mit der revidierten Folgenabschätzung des britischen PSD (Pesticides Safety Directorate) überein. Ferner möchte ich darauf hinweisen, dass die neuen Kriterien auf Substanzen, die bereits zugelassen sind, nur bei der Erneuerung ihrer Zulassung angewendet werden, und für die meisten von ihnen liegt das Erneuerungsdatum im Jahr 2016. Die Branche hat daher ausreichend Zeit, um andere, sicherere Substanzen zu entwickeln.

Ich möchte noch auf einige Kommentare zu importierten Nahrungsmitteln eingehen. Darf ich Sie daran erinnern, dass wir seit 2008 die Verordnung über Rückstandshöchstmengen haben, die in vollem Umfang anwendbar ist. Wenn eine aktive Substanz nicht für die Verwendung in Pflanzenschutzmitteln in der EU zugelassen ist, wird die Rückstandshöchstmenge für diese Substanz auf das Nachweisniveau festgelegt. Diese Rückstandshöchstmenge ist für EU-Produkte gültig, aber auch für importierte Nahrungs- und Futtermittel.

Es gibt jedoch verschiedene Gründe, warum eine Substanz in der EU möglicherweise nicht zugelassen wird, und das mögliche Risiko für die Verbraucher ist nur einer davon. Andere Gründe können mit Umweltgesichtspunkten zusammenhängen oder mit dem Schutz der Arbeitskräfte, der unter die Souveränität der Drittländer fällt, in denen das Pestizid verwendet wird. Unter diesen Umständen kann die Verwendung der Pestizide für uns nicht akzeptabel sein, aber die behandelten Kulturpflanzen müssen nicht notwendigerweise ein Risiko für den EU-Verbraucher darstellen. Das Drittland, das Verbrauchsgüter in die EU exportieren will, die mit solchen Substanzen behandelt wurden, kann daher eine Importtoleranz beantragen, solange es Daten vorlegen kann, die beweisen, dass durch den Konsum dieser Verbrauchsgüter kein Risiko für die menschliche Gesundheit besteht, und dass diese Daten von der EFSA positiv beurteilt und in der EU-Gesetzgebung formal verabschiedet wurden. Dies ist die Lage bei importierten Waren.

Um zu der Richtlinie zurückzukommen, die wir hoffentlich verabschieden werden: Die Kommission ist der Meinung, dass der letzte Kompromiss wirklich ausgewogen ist, um die Ziele einer gesunden und umweltschonenden Produktion zu erreichen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Landwirte über die erforderlichen Pestizide verfügen. Wir erwarten nun die Formalisierung des Abkommens der zweiten Lesung.

Dies ist sicherlich eine sehr gute Art und Weise für das Europäische Parlament und den Rat, das neue Jahr zu beginnen, und gut für unsere Bürger, da ihre Gesundheit davon profitiert. Es ist außerdem, wie wir glauben, gut für unsere Landwirte, da es durch bestimmte Maßnahmen, wie die Förderung von sichereren Produkten, ihre eigene Produktion sicherstellt. Was wir erreicht haben, ist wichtig. Wir haben es gemeinsam erreicht, und es ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie eine interinstitutionelle Zusammenarbeit unseren Bürgern direkt zugute kommt.

 
  
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  Christa Klaß, Berichterstatterin. (DE) Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir können heute mit modernster Analytik ein Stück Würfelzucker im Bodensee feststellen. Wir müssen uns aber auch fragen, wie wir mit diesen neuen Erkenntnissen umgehen, was wir daraus machen.

Wir brauchen jetzt objektive Gefährdungseinschätzungen, die eine Balance zwischen den berechtigten Gesundheits- und Umweltanforderungen und den berechtigten Anliegen der Wirtschaft und der Ernährungssicherheit finden – auch im weltweiten Vergleich.

Die Fragen – die Kolleginnen und Kollegen haben sie ja auch gestellt – sind meiner Meinung nach von der Kommission nicht ausreichend beantwortet worden. Es reicht nicht aus zu sagen, es fallen vier oder es fallen zwei Stoffe weg und insgesamt sind es nur 25 Stoffe. Nein, wir wollen schon eine richtige wirtschaftliche Berechnung haben, eine Berechnung, die nicht nur wirtschaftliche Kriterien, sondern auch die gesundheitlichen Kriterien erfüllt. Da fehlt uns Evaluierung. Die Kommission muss jetzt die Auswirkungen dieser neuen Gesetzgebung gründlich evaluieren, damit wir wissen, wie es sich dann letzten Endes auswirkt. Das muss man auch weiterhin begleiten, denn wissenschaftliche Erkenntnisse gehen ja weiter.

Der gefundene Kompromiss bringt eine Neuausrichtung der europäischen Pflanzenschutzpolitik. Er bringt mehr europaweites gemeinsames Vorgehen und er fordert von den Mitgliedstaaten gezielte Maßnahmen, die einen nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln garantieren.

Ich bedanke mich als Berichterstatterin für die Unterstützung. Wir haben es geschafft, von unterschiedlichen Ausgangspositionen zu einem guten Kompromiss zu finden. Für das neue Jahr wünsche ich mir mehr positives Denken. Denn eines darf man auch sagen, das hat mir ein bisschen gefehlt: Pflanzenschutzmittel sichern uns gesunde und ausreichende Lebensmittel und eine gesunde Kulturlandschaft in Europa!

 
  
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  Hiltrud Breyer, Berichterstatterin. (DE) Frau Präsidentin! Auch ich möchte mich bedanken für die lebhafte Debatte. Ich kann nur noch einmal betonen: Ich bleibe dabei, es ist ein Meilenstein für den Umwelt- und Verbraucherschutz, und vor allem ist es eine Sternstunde für Europa. Denn Europa wird auf die Überholspur gesetzt. Europa zeigt: Es ist weltweit Vorreiter. Denn dieser Ausstiegsbeschluss aus den hochgefährlichen Pestiziden ist weltweit einmalig, und damit kann die Europäische Union auch wuchern.

Nun zu den in dieser Debatte immer wieder vorgebrachten Argumenten, die Importfrage sei nicht geklärt: Das ist falsch, die Importfrage ist geklärt! Mit dem Verbot dieser hochgefährlichen Stoffe werden sie in Europa illegal. Das heißt, wenn wir Importe haben – nehmen wir Obst und Gemüse –, dann müssen diese Importe selbstverständlich der europäischen Gesetzgebung genügen, und zwar über die Rückstandsmengenverordnung. Wenn bei der Rückstandsmengenprüfung Substanzen – Pestizide – gefunden werden, die in Europa verboten wurden, ist das Produkt illegal. Das heißt, auch die Banane, die aus Costa Rica kommt und mit krebserregenden Stoffen behandelt wird, die bei uns dann auf den Index gesetzt und damit verboten werden, ist dann in der Europäischen Union illegal. Das ist also hier ganz eindeutig dadurch geklärt, dass wir auch die Rückstandshöchstmengenverordnung mit hinzunehmen. Somit besteht gar kein Grund, hier weiter Stimmung, Panik und Angst zu betreiben!

Ich kann nur noch einmal darauf hinweisen – dankenswerterweise hat die Kommissarin das schon herausgehoben: In der ersten Studie der PSD hieß es, 80 % der Pestizide verschwinden vom Markt. Inzwischen hat man diese Zahl erheblich reduziert. Leider sind Sie mit keinem Wort auf diese Korrektur der PSD-Studie eingegangen.

Beenden Sie also bitte diese Angst- und Stimmungsmache! Lassen Sie uns wirklich diesen Erfolg feiern, den wir hier alle hoffentlich zugunsten der Bürgerinnen und Bürger Europas, für die Umwelt, für den Gesundheitsschutz erzielen.

(Die Präsidentin entzieht der Rednerin das Wort.)

 
  
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  Die Präsidentin. Frau McGuinness, sie haben einen Hinweis zur Geschäftsordnung.

 
  
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  Mairead McGuinness (PPE-DE). - Frau Präsidentin! Dies ist ein Hinweis zur Geschäftsordnung, weil ich denke, dass die Leute nur reden und nicht zuhören.

Ich habe gehört, was die Kommissarin zur Lage bei den Nahrungsmittelimporten sagte. Meiner Meinung nach verfehlen Sie das Wesentliche, und, bei allem Respekt, unsere Berichterstatterin verfehlt es ebenfalls. Den Landwirten in Europa wird die Verwendung bestimmter Substanzen verboten. Ihre Kollegen außerhalb der Europäischen Union können diese Produkte verwenden. Wir werden in den Nahrungsmitteln, die hereinkommen, keine Rückstände finden. Wir reden hier von einem Wettbewerbsnachteil für Produzenten in der EU. Vielleicht können wir uns an einem anderen Punkt mit der realen Welt beschäftigen anstatt mit diesem vagen Äther, in dem wir uns gegenwärtig befinden. Entschuldigen Sie meinen Zorn.

 
  
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  Die Präsidentin. Die gemeinsame Aussprache ist geschlossen.

Wir werden die Aussprache nicht erneut eröffnen.

Frau Breyer hat das Wort.

 
  
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  Hiltrud Breyer, Berichterstatterin. − Sehr geehrte Frau Präsidentin! Die Kommissarin und ich haben beide die Lage ausführlich erklärt. Wenn Sie nicht zuhören – oder vielleicht möchten Sie nicht hören, dass wir das Problem gelöst haben, weil es nicht zu Ihrer Kampagne gegen diese Regelung passt – dann weiß ich auch nicht weiter! Aber ich sage es noch einmal: Das Problem ist gelöst. In der Europäischen Union können Sie Substanzen, deren Inverkehrbringen in der Europäischen Union nicht erlaubt ist, nicht in Verkehr bringen. Schluss.

 
  
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  Die Präsidentin. Wir werden die Aussprache nicht erneut eröffnen. Ich möchte Sie bitten, bei Bedarf im Flur weiter zu diskutieren.

Die gemeinsame Aussprache ist geschlossen, und morgen wird die Abstimmung stattfinden.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Nicodim Bulzesc (PPE-DE), schriftlich. Ich unterstütze den Kompromiss des Breyer-Berichts zum Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, da er für Landwirte und Nahrungsmittelproduzenten mehr Stabilität und Sicherheit bietet.

Die Kompromissvereinbarung besagt, dass die neue Gesetzgebung das bestehende EU-Recht nur schrittweise ersetzen wird, und dass Pestizide, die nach den geltenden Bestimmungen bereits zugelassen sind, solange verfügbar sind, bis ihre bestehende Genehmigung abläuft. Produkte, die gefährliche Substanzen enthalten, müssen innerhalb von drei Jahren ersetzt werden, wenn sicherere Alternativen zur Verfügung stehen.

Wenn der Bericht angenommen ist, wird er einen wichtigen Schritt für eine bessere Gesundheit durch Umweltschutz darstellen, und die EU kann ohne weitere Verzögerung ein besseres System entwickeln.

 
  
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  Magor Imre Csibi (ALDE), schriftlich.(RO) Ich begrüße den Text des Kompromisses zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden, und ich möchte Frau Klaß zu ihrer ausgezeichneten Arbeit gratulieren.

Aus meiner Sicht liegt uns hier ein ausgewogener Text vor, der die Verwendung bestimmter schädlicher Pestizide verbietet, ohne jedoch der europäischen Landwirtschaft zu schaden.

Weiterhin möchte ich zum Ausdruck bringen, wie erfreut ich bin, dass die Verwendung von genetisch veränderten Organismen bei den vorgeschlagenen nicht chemischen Methoden des Pflanzenschutzes, der Schädlingsbekämpfung und des Pflanzenbaus keine Rolle spielt. Sie hätten in die Liste der nicht chemischen Verfahren aufgenommen werden können.

In diesem Fall wäre der Weg für eine künftige Vermarktung von Nahrungsmittelprodukten, die genetisch veränderte Organismen enthalten, in der EU frei geworden. Der Text des Kompromisses beweist uns, dass dies nicht der Fall ist.

Erneut sagt das Europäische Parlament kategorisch NEIN zum Einsatz von genetisch veränderten Organismen. Damit verschaffen sich 58 % der europäischen Bürgerinnen und Bürger mit vereinter Stimme erneut Gehör. Bei dieser Gelegenheit haben wir auch die Mitgliedstaaten auf unserer Seite, die durch den Rat vertreten sind.

 
  
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  Alexandru Nazare (PPE-DE), schriftlich.(RO) Die Bestimmungen zu Pestiziden sind wichtig, da sie die mit dem Einsatz von Pestiziden verbundenen Risiken für die Gesundheit der Bevölkerung und die Umwelt verringern. Die mit diesem Ziel angenommenen Maßnahmen müssen jedoch vernünftig sein und sowohl die Qualität der Produktion als auch das Erzielen von maximalen Erträgen berücksichtigen.

In der gegenwärtigen Wirtschaftskrise kann ein Ankurbeln der Nahrungsmittelproduktion eine Lösung sein. Wie Frau McGuiness in dem Bericht, der Ende letzten Jahres dem Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung vorgestellt wurde, bemerkt hat, ist der Preis für Weizen in zwei Jahren um 180 % gestiegen, während die Nahrungsmittelpreise weltweit um 83 % zulegten. Ursache für diese hohen Preise sind die strengen Normen, die wir den europäischen Produzenten auferlegen.

Ohne die Notwendigkeit einer besseren Regulierung der Verwendung von Pestiziden zu bestreiten, habe ich immer noch das Gefühl, dass eine der vorgeschlagenen Maßnahmen dazu führen wird, dass auf dem EU-Markt weniger Pflanzenschutzmittel zur Verfügung stehen werden. Als Ergebnis wird in bestimmten Sektoren die Produktivität nachlassen, wie zum Beispiel auf dem Getreidesektor.

Einige Bestimmungen dieses Rechtsaktes werden Produzenten betreffen, weil sie ein Verbot der Mehrheit der auf dem Markt verfügbaren Pestizide nach sich ziehen, und stattdessen die Vermarktung von Produkten begünstigen, die als sicherer gelten, aber wesentlich teurer sind. Infolgedessen werden die Produktionskosten steigen, und die Landwirte aus den neuen Mitgliedstaaten sind dann am stärksten benachteiligt.

 
  
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  Rovana Plumb (PSE), schriftlich.(RO) Wenn alle Beteiligten diese Empfehlung billigen, wird sichergestellt, dass die Bedingungen, die zur Harmonisierung der Grundsätze in Hinsicht auf den Umweltschutz und das Wohlergehen der Tiere mit einem effizienten Handeln auf dem Binnenmarkt erforderlich sind, erfüllt werden.

Die Bestimmungen in Bezug auf die wechselseitige Anerkennung und das Zonensystem wurden von Rumänien akzeptiert, da in den Text bestimmte Klauseln aufgenommen wurden, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, Maßnahmen zu ergreifen, um die Bestimmungen für die Genehmigung von Pflanzenschutzmitteln anzupassen, und somit spezifische Bedingungen zu berücksichtigen, sowie Klauseln, um eine Anerkennung in spezifischen, begründeten Fällen zu verweigern.

Diese Version scheint uns daher ausreichende Garantien zu bieten. Dies bietet außerdem die Vorteile, dass der Verwaltungsaufwand reduziert wird, da die Evaluierung der Pflanzenschutzmittel in jeder Zone nur durch ein Land erfolgt, das die spezifischen Bedingungen aller Mitgliedstaaten in dieser Zone berücksichtigt.

Als sozialdemokratisches MdEP glaube ich, dass wir uns nachhaltig für den Schutz der Umwelt, die menschliche Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere einsetzen müssen, ohne dabei jedoch die Agrarproduktion zu gefährden.

 
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