Zuzana Roithová (PPE-DE). – (CS) Frau Präsidentin! Ich begrüße den Kompromiss, mit dem die Regierungen der EU-Länder gezwungen werden sollen, einen Zeitplan und Aktionspläne zu erstellen, um die Gefahren durch die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln einzuschränken. Die Einschränkungen des Sprühens aus der Luft wird von den EU-Bürgern sicher begrüßt werden, ebenso wie die Pufferzonen zum Schutz des Trinkwassers und der im Wasser lebenden Organismen. Ich habe für die Richtlinie gestimmt, weil sie auf der gleichen Linie liegt wie meine Sicht des Gesundheitsschutzes.
Mairead McGuinness (PPE-DE). - Frau Präsidentin! Ich habe für diesen Kompromiss gestimmt, weil es sinnvoll ist, eine nachhaltige Verwendung der Pflanzenschutzmittel zu machen. Ich glaube, das eigentliche Problem liegt darin, dass es in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedliche Bestimmungen gibt: In einigen Ländern werden die Anwender sehr strikt ausgebildet und geschult, so dass sie eine gute und nachhaltige Verwendung der Pflanzenschutzmittel machen, aber das ist nicht in allen Ländern der Fall. Ich glaube, dieser Gesetzestext wird dazu dienen, dass wir in der gesamten Europäischen Union höhere Standards erreichen. Das ist sowohl für jene gut, die die Produkte versprühen, als auch für jene, die damit in Berührung kommen.
Meiner Meinung nach sprechen wir hier von einem sehr sensiblen Paket, so dass es mich sehr freut, es unterstützen zu können. Ich beglückwünsche die Berichterstatterin dazu.
Avril Doyle (PPE-DE). - Frau Präsidentin! Auch ich habe dem Bericht meine Stimme gegeben. Es steht außer jeder Frage, dass wir ein Regulierungssystem für Pflanzenschutzmittel brauchen. Darüber gibt es keine Diskussion. Der Klaß-Bericht dehnt den Kontrollbereich aus und schränkt die Anwendung des Verursacherprinzips auf wesentliche Verwendungen ein.
Interessanterweise hatte ich den Eindruck, dass, während die Debatte über Gefahren und Risiken im Breyer-Bericht sehr heftig geführt wurde, diese Angelegenheit mehr die tatsächliche Anwendung betrifft als die Markteinführung – in anderen Worten, diesen Bericht. Sehr viele allgemein übliche Produkte können sehr gefährlich werden, wenn die Handhabungs- und Anwendungsanweisungen missachtet werden. Die Präsenz auf dem Markt stellt für den Verbraucher, die Umwelt oder den Verwender solcher Produkte noch kein Risiko dar. Pflanzenschutzmittel sind nur dann gefährlich, wenn der Anwender nicht weiß, was er oder sie tut, wenn die Geräte zur Anwendung fehlerhaft sind, wenn die Gewässer nicht beachtet werden, oder wenn sie nicht richtig gelagert werden und Bestandteil eines integrierten Schädlingsbekämpfungsplans sind. Bei dem Konzept der quantitativen Verringerung muss vorsichtig vorgegangen werden, da eine weniger häufige Behandlung zu höheren Pflanzenschutzmittelkonzentrationen führen kann.
Letztendlich geht es darum, dass diese Mittel so wenig wie möglich eingesetzt werden, wie jeder Landwirt weiß.
Zuzana Roithová (PPE-DE). – (CS) Frau Präsidentin! Ich möchte erneut auf die Plenardebatte von gestern eingehen. Ich habe die neuen Bestimmungen unterstützt, weil sie meiner Meinung nach ein Werkzeug darstellen, um neue und sichere Alternativen im Pflanzenschutz zu verfolgen. Ich halte die gegenseitige Anerkennung von nach geographischen Zonen zugelassenen Pestiziden für eine positive Leistung unseres Parlaments. Die Ausarbeitung einer Liste der verbotenen Substanzen – dazu gehören krebserregende und genotoxische Substanzen, aber auch Substanzen mit neurotoxischen und immunotoxischen Wirkungen – stellt auch einen Schritt nach vorne dar und beruht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wie der Kommissar gestern erklärt hat, scheint dies auf einen recht kleinen Prozentsatz der Substanzen zuzutreffen, die heute noch verwendet werden. Ich möchte darauf hinweisen, dass diese Bestimmungen auch strikt auf importierte Produkte anzuwenden sind. Herr Kommissar, ich wollte noch etwas zu anderen Berichten zusagen, mir wurde aber nicht das Wort erteilt. Die Erklärungen zu diesen Berichten wurden bereits abgegeben oder hier debattiert, weshalb ich glaube, dass sie schriftlich zu verfassen sind.
Diana Wallis (ALDE). - Frau Präsidentin! Ich muss etwas eingestehen. Seit ich ein Kind bin, gibt es ein Gemüse, das ich hasse: Erbsen. Ich habe nun das Pech, die größte britische Erbsenerzeugerregion zu vertreten, was für mich ein großes Problem im Zusammenhang mit dem Breyer-Bericht verursachte. Ich stimme mit den Zielen dieses Berichts überein. Ich stimme mit den Zielen des Gesetzestexts überein, die Gesundheit unserer Umwelt, die Gesundheit von uns als Personen zu fördern, aber es wird tatsächlich möglicherweise ein großer Agrarsektor in meiner Region bedroht.
Nach einem langen Gewissenkampf habe ich mich der Stimme enthalten, möchte aber klarstellen, dass ich der Meinung bin, dass unser Gesetzgebungsverfahren in diesem Zusammenhang mangelhaft war. Zum Schluss hatten wir so viele Informationen – widersprüchliche und andere –, dass ich, und ich denke viele andere auch, die Möglichkeit einer dritten Lesung oder eines Vermittlungsverfahrens begrüßt hätten, um sicher zu stellen, dass wir alle Interessen geschützt haben.
Marian Harkin (ALDE). - Frau Präsidentin! Auch für mich war diese Entscheidung besonders schwer. Ich habe den Eindruck, dass der Bericht allgemein sehr ausgewogen und konstruktiv ist. Er beabsichtigt sicher, einen hohen Schutzgrad für die Gesundheit von Menschen, Tieren und der Umwelt zu gewährleisten.
Ich mache mir aber Sorgen, dass wir Entscheidungen über die Zulassung einer bestimmten Substanz auf der Grundlage, ob diese gefährlich ist oder nicht, treffen, ohne dabei die mögliche Exposition zu berücksichtigen. Meiner Meinung nach benötigen wir Folgebewertungen, die auf wissenschaftlicher Grundlage vorgenommen werden.
Eine meiner Sorgen ist, dass, wenn ich mit Bürgern über die EU spreche, eines der Probleme, das sie ansprechen, ist, dass die EU-Gesetzgebung nicht immer verhältnismäßig ist. Ich glaube zwar, dass dieser Bericht Flexibilität bietet, bin aber der Ansicht, dass wir ein wenig mehr brauchen. Auf jeden Fall aber brauchen wir weitere wissenschaftliche Belege, um den Fall zu unterstützen. Ja, es gibt das Vorsorgeprinzip, und wir müssen das vor Augen haben, aber es müssen auch Entscheidungen getroffen werden, die auf Offenkundigkeiten beruhen, und ich hätte bei dieser Angelegenheit gerne mehr Belege gehabt.
Neena Gill (PSE). - Frau Präsidentin! Der effiziente und effektive Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist eine Notwendigkeit. Während Umweltschutz und Erhaltung der öffentlichen Gesundheit Hand in Hand gehen, glaube ich, dass wir die Bedürfnisse der Verbraucher und der Erzeuger abwägen müssen. Obwohl ich die Ziele des Breyer-Berichts zum Abbau der Bürokratie begrüße, bin ich nicht in der Lage, ihn zu unterstützen.
Wir haben mit vielen Fachleuten, Landwirten und Vertretern des Nationalen Bauernverbands in meinem Wahlkreis in den West Midlands gesprochen, die alle sehr große Vorbehalte bezüglich der Auswirkungen dieses Berichts auf die Ernteerträge hatten. Ich teile ihre Sorgen. Meine größte Sorge ist, dass die Kommission keine angemessene Bewertung der Auswirkungen vorgenommen hat und nicht klar ist, was dieser Bericht für die Landwirtschaft bedeutet.
In Zeiten steigender Lebensmittelpreise in der ganzen Welt glaube ich nicht, dass jetzt der richtige Zeitpunkt für eine unüberlegte Reaktion ist, mit der Maßnahmen eingeführt werden, die viele negative Auswirkungen auf die Lebensmittelerzeugung haben können. Deshalb hat meine Delegation einen Änderungsantrag im Sinne einer eingehenden und lange überfälligen Bewertung der Auswirkungen eingereicht.
Mairead McGuinness (PPE-DE). - Frau Präsidentin! Wie andere Kollegen möchte auch ich sagen, dass dieses Dossier sehr schwierig war. Während sich Diana Wallis Sorgen wegen der Erbsen macht, können Sie sich vorstellen, dass in Irland die Kartoffeln mit Gewissheit auf dem Speiseplan und der Agenda standen. Im Großen und Ganzen bin ich der Ansicht, dass wir über einen viel besseren Vorschlag und ein besseres Paket abgestimmt haben, als ursprünglich vorgelegt – und gratulieren allen, die daran gearbeitet haben.
Erlauben Sie mir, ein paar Dinge zu sagen – und ich werde mit dem springenden Punkt enden. Ich glaube, wir befinden uns in einer Situation, in der die Landwirte Lobbyarbeit beim Sektor der Agrarchemikalien machen müssen, damit dieser sicherere Alternativen herstellt, damit jene weiterhin Lebensmittel erzeugen zu können. Und ich glaube, für diese Lobbyarbeit sollte gleich viel Energie aufgewendet werden wie bislang.
Wenn es um die Lebensmittelimporte geht, muss die Kommission die echten Sorgen der EU-Landwirte und -Erzeuger berücksichtigen, dass für sie die Verwendung von bestimmten Mitteln verboten ist, diese aber in Drittländern weiterhin eingesetzt werden. Wir brauchen eine Erklärung dafür, damit wir die Landwirte auf unsere Seite bekommen.
Ashley Mote (NI). - Frau Präsidentin! Ich habe einfach deshalb mit Nein gestimmt, weil der Vorschlag tatsächlich vom Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit entführt worden ist. Die Berichterstatterinnen prahlten gestern mit Standardisierung, das ist aber immer noch eine Union der Vielfalt. Wenn es einen Bereich gibt, in dem Urteilsvermögen, Diskretion und Vielfalt erforderlich sind, dann ist es vielleicht dieser hier.
Dies war im Wesentlichen ein landwirtschaftliches Thema, aber der dänische Kommissar für Landwirtschaft war zu keiner Zeit irgendwo zu sehen, und das ist eine Schande. Der Grund ist selbstverständlich ein Interessenskonflikt, denn die Dänen schaffen es nicht, ihr Trinkwasser aufzuarbeiten, das sie aus dem Grundwasser gewinnen.
Die Landwirte in meiner Gegend fühlen sich völlig im Stich gelassen und – offen gesagt – vor den Kopf gestoßen angesichts der Tatsache, dass ihnen hier unterstellt wird, sie wüssten nicht, was sie tun und man müsste es ihnen deshalb erklären. Im Ergebnis wurde hier lediglich eine weitere Bevölkerungsgruppe im Vereinigten Königreich offen gegen die Einmischungspolitik der Europäischen Union aufgebracht.
Avril Doyle (PPE-DE). - Frau Präsidentin! In Bezug auf diesen Bericht sind von allen Seiten übertriebene Behauptungen aufgestellt und Befürchtungen geäußert worden. Es ist schwierig, dabei Fakten von Fiktion zu unterscheiden und zu einer Entscheidung über die Abstimmung zu kommen.
Wiewohl ich die mir gegenüber von den irischen Produzenten im Getreide- Kartoffel- und Weichobstanbau geäußerten Bedenken nachvollziehen kann, unterstütze ich den Kompromiss. Mein Eindruck ist, dass die erfolgten Verbesserungen unsere Unterstützung verdienen, obwohl ich nach wie vor einige Bedenken habe. Ich unterstützte die Zustimmung, denn meiner Meinung nach wäre es das Schlimmste, wenn dieser Bericht in das Vermittlungsverfahren käme. Die fünfjährige Ausnahmeregelung, die im Fall bedeutender Pflanzenschutzprojekte verlängerbar ist, stellt ein wichtiges Sicherheitsnetz dar und ist zugleich ein Anreiz für die Pflanzenschutzindustrie, Produktalternativen zu entwickeln und zu produzieren.
Syed Kamall (PPE-DE). - Frau Präsidentin! Ich glaube, wenn man über das europäische Projekt nachdenkt, geht es im Kern um einen dialektischen Aspekt. Wir sprechen über Demokratie, ignorieren aber den demokratischen Volkswillen, wie er in den französischen, niederländischen und irischen Referenden zum Ausdruck gebracht worden ist. Wir sprechen über Lebensmittelsicherheit, stimmen aber über einen Bericht ab, der potenziell die Lebensmittelproduktion in der Europäischen Union behindert. Wir sprechen über Hilfen für Bürger und Bauern in ärmeren Ländern. Das Ergebnis dieser Abstimmung wird nun aber ein Aufruf zum Verbot von Importen von Produkten landwirtschaftlicher Produzenten sein, die Pestizide für ihre Produkte verwendet haben, die in der Europäischen Union künftig verboten sein werden.
Ich möchte lediglich folgende Bitte an meine Mitabgeordneten im Parlament und an die Kommission richten: Bitte lassen Sie uns in Zukunft über die unbeabsichtigten Folgen unserer Gesetze nachdenken. Ich stimme mit Diana Wallis in Bezug auf das Gesetzgebungsverfahren überein und auch, dass es einer dritten Lesung bedurft hätte. Ich denke ebenfalls, dass diese Regelung überstürzt verabschiedet wurde, und wir stimmen wohl alle darin überein, dass eine wissenschaftlich fundierte Folgenanalyse nicht in ausreichendem Maß erfolgt ist. Lassen Sie uns dafür sorgen, dass dies in Zukunft nicht mehr geschieht.
Christopher Heaton-Harris (PPE-DE). - Frau Präsidentin! Ich habe versucht, die Kompromissformulierungen zu verhindern, indem ich gegen die entsprechenden Passagen dieses Berichts stimmte. Ich werde Ihnen erklären warum, indem ich Ihnen ein Schreiben von James Mowbray vorlese, der Landwirt in Skegness in meiner Region ist.
Er schreibt: „Ich persönlich verwende nun schon seit über 40 Jahren Pflanzenschutzmittel in meinem Betrieb. Ich habe diese Produkte stets verantwortungsvoll im Hinblick auf Mensch und Ökosystem eingesetzt, und ich habe dabei meines Wissens weder meiner eigenen Gesundheit noch der Umwelt geschadet. Ich finde es daher besorgniserregend, dass ein mögliches Verbot vieler Produkte, etwa der Triazol-Fungizide, kaum wissenschaftlich begründet ist und mir meine landwirtschaftliche Existenz nicht gerade erleichtern wird. Dadurch wird sich das Angebot heimischer Agrarprodukte eher verringern.“
Diese und ähnliche Einschätzungen habe ich auch von buchstäblich hunderten weiteren Betroffenen erhalten, von Empire World Trade aus Spalding in Lincolnshire, von John Manby aus Parker Farms in Leicester, von John Clark aus Nottinghamshire, Jonathan Reading sowie hunderten weiteren Bürgern. Deshalb wollte ich mit meiner Stimme die Kompromissformel verhindern.
Kathy Sinnott (IND/DEM). - Frau Präsidentin! Nun da diese Abstimmung vorüber ist und alle Argumente vorgetragen worden sind, würde ich gerne auf etwas zu sprechen kommen, das sich wie ein roter Faden durch die Debatte hier und die Ausschussarbeit gezogen hat. Und zwar war dies das spürbare Misstrauen gegenüber Landwirten und die Vorstellung Vieler, dass Landwirte potenziell die Gesundheit der Verbraucher und die Umwelt gefährden. Aus meiner Erfahrung kann ich Ihnen sagen, dass das Gegenteil der Fall ist. Die irischen Farmer sind – und zwar seit jeher – die Sachwalter der Umwelt, die seit tausenden von Jahren die Landschaft schützen und erhalten, sie lebendig, sauber und produktiv gestalten. Entsprechend kann man sagen, dass unsere Bauern die Grundvoraussetzung für unser aller Gesundheit sind. Sie produzieren die gute Nahrung, die die Grundlage unserer guten Gesundheit ist. Ich möchte Sie daher dringend bitten, das Vertrauen in unsere Landwirte zu erneuern, die ihr Bestes geben, um uns – auch unter sehr schweren Bedingungen sowie allem widrigen Wetter, Schädlingsplagen und ja sogar der EU-Politik zum Trotz – zu ernähren.
John Attard-Montalto (PSE), schriftlich. − Wir haben soeben über ein Abkommen zur Sicherheit in der Zivilluftfahrt abgestimmt. Obwohl das Flugzeug eines der sichersten Verkehrsmittel ist, können Sicherheitsvorkehrungen nie sorgfältig genug sein.
Verbunden mit dieser Debatte ist die Diskussion um die Sicherheit. Seit den schrecklichen Terroranschlägen auf das World Trade Center in New York sind unzählige Sicherheitsmaßnahmen ergriffen worden. Ebenso wie die Problematik der Sicherheitsvorkehrungen ist keine Maßnahme, die der Sicherheit der Reisenden dient, zu übertrieben. Vielmehr schlägt der Terror gewöhnlich dann wieder zu, wenn wir uns in völliger Sicherheit wähnen.
Natürlich muss zwischen den bürgerlichen Freiheiten und Rechten einerseits und Sicherheitsmaßnahmen andererseits ein Gleichgewicht gefunden werden. Vor die Wahl gestellt zwischen dem einen oder dem anderen allerdings, müssen Prioritäten gesetzt werden. So gab es beispielsweise mit dem Hinweis auf Datenschutzbedenken beträchtlichen Widerstand gegen die Weitergabe von Passagierlisten. Sicherheitsmaßnahmen dieser Art erlauben allerdings gründliche Überprüfungen, die in dieser Art an den Grenzabfertigungen nicht möglich sind.
Wir leben mittlerweile in einer neuen Ära. Unschuldige Zivilisten werden ganz gezielt zu Anschlagszielen, und dabei werden die Bürger bestimmter Länder bevorzugt angegriffen. Unter solchen Bedingungen ist davon auszugehen, dass diese Länder alles Erdenkliche unternehmen werden, um die Interessen ihrer Bürger zu schützen.
Dragoş Florin David (PPE-DE), schriftlich. – (RO) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil auch die rumänische Luftfahrtindustrie von den entsprechenden Maßnahmen profitieren wird. Das ausgehandelte Abkommen spiegelt im Großen und Ganzen die Struktur eines konventionellen Luftfahrtsicherheitsabkommens wider. Es basiert auf dem gegenseitigen Vertrauen in die Systeme des jeweils anderen und auf der Vergleichsmöglichkeit der unterschiedlichen Bestimmungen. Dies bringt Verpflichtungen und Methoden im Hinblick auf eine Kooperation zwischen den liefernden und empfangenden Behörden mit sich. Die Mittel zur Erreichung dieses Ziels, insbesondere hinsichtlich der Kooperation und der gegenseitigen Anerkennung von Zertifizierungsergebnissen in den Bereichen Flugtüchtigkeit und Wartung, sind allerdings in den Anhängen des Abkommens ausgeführt. Insofern unterscheidet es sich von konventionellen Abkommen, in denen diese Festlegungen gewöhnlich in separaten, unverbindlichen Vereinbarungen auf der Ebene der Zivilluftfahrtbehörden erfolgen. Die Anhänge spiegeln im Großen und Ganzen den Inhalt der Umsetzungsregeln der Gemeinschaft zu Flugtüchtigkeit (Kommissionsverordnung Nr. 1702/2003) und Wartung (Kommissionsverordnung Nr. 2042/2003) wider. Diese unterliegen der Abänderung durch die beteiligten Parteien auf der Grundlage einer Entscheidung des bilateralen Aufsichtsgremiums.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Die Ursprünge der verschiedenen Luftfahrtabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten sind in der Liberalisierung der Luftfahrt begründet und stützen sich auf diese.
Diese auf EU-Ebene angesiedelten Abkommen (oder vielmehr durch die Europäische Gemeinschaft – der einzigen existierenden Rechtskörperschaft – und ihrem gemeinsamen Markt, der vollständig liberalisiert werden soll, abgeschlossenen Abkommen) sollen Vorrang haben vor sämtlichen zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten und den Vereinigten Staaten abgeschlossenen Abkommen.
Wie bereits in anderen durch das Europäische Parlament angenommenen Entschließungen formuliert, möchten wir darauf hinweisen, dass wir ganz gewiss die Ersten sind, die an einem „hohen Niveau in der Zivilluftfahrtsicherheit“ und an Maßnahmen „zur Verminderung der wirtschaftlichen Belastung der Luftfahrtindustrie und der Fluggesellschaften durch übermäßige Auflagen“ interessiert sind. Allerdings legen wir dabei auf zwei wichtige Aspekte Wert: (1) Das Ziel und die angenommene Grundlage dieser Verfahren darf nicht darin bestehen, über die Harmonisierung von Standards die Bedingungen für eine verstärkte Liberalisierung des Luftverkehrs herbeizuführen bzw. diese Liberalisierung zu erleichtern; (2) diese Verfahren dürfen nicht die Harmonisierung mittels einer Lockerung von Sicherheitsstandards und Sicherheitsregeln befördern, insbesondere wenn unter Abwägung von Sicherheitsaspekten, der Minimierung von Belastungen und Liberalisierungsgesichtspunkten Erwägungen des Gewinnstrebens und der Unternehmenskonzentration die Überhand gewinnen.
Wir sind der Ansicht, dass der Luftverkehr als öffentliche Dienstleistung bewahrt werden muss, der in jedem Land von öffentlichen Unternehmen bereitgestellt werden muss, die mit ihren Dienstleistungen für die Bürger Qualität und Sicherheit garantieren.
Jörg Leichtfried (PSE), schriftlich. − (DE) Ich stimme Paolo Costas Bericht zur Zivilluftfahrt grundsätzlich zu.
Es ist notwendig, dass sich die EU und die USA mithilfe dieses Abkommens auf eine gemeinsame Linie einigen. In dieser Übersee-Partnerschaft ist es allerdings unumgänglich, wirkliche Partner zu sein, sprich nicht nur auf dem Papier. Es müssen Kriterien gefunden werden, an die sich beide „Vertragsparteien“ zu halten haben.
Im Falle von Missachtung, entweder seitens der EU oder der USA, ist eine aufkündbare Variante des Abkommens unentbehrlich.
Bogusław Liberadzki (PSE), schriftlich. – (PL) Ich stimmte für den Bericht über einen Vorschlag für eine Ratsentscheidung über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika bezüglich einer Zusammenarbeit bei der Regulierung der Zivilluftfahrtsicherheit (A6-0468/2008). Ich billige den Vorschlag des Berichterstatters über den Abschluss dieses Abkommens.
Ich glaube, dass die Ziele des Abkommens legitim sind, insbesondere die vorgesehenen Handelserleichterungen für Waren und Dienstleistungen, die von diesem Abkommen abgedeckt werden, sowie die bestmögliche Begrenzung doppelt durchgeführter Überprüfungen, Tests und Kontrollen aufgrund erheblicher Abweichungen der jeweils bestehenden Bestimmungen, und darüber hinaus die Möglichkeit der gegenseitigen Anwendung der jeweiligen Zertifizierungssysteme zur Prüfung der Konformität mit den Vorschriften der jeweils anderen Partei.
Ich hoffe, dass das gegenseitige Vertrauen in die Systeme der jeweils anderen Partei der Umsetzung dieses Abkommens förderlich sein wird.
Marian-Jean Marinescu (PPE-DE), schriftlich. – (RO) Als Berichterstatter des Europäischen Parlaments für den legislativen Bericht zur Ausweitung der Befugnisse der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) begrüße ich das mit den Vereinigten Staaten ausgehandelte Abkommen zur Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung von Zivilluftfahrtzertifikaten.
Dieses Abkommen stellt einen wichtigen Schritt bei der Ausweitung der transatlantischen Kooperation dar, was ein prioritäres Ziel der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und der Europäischen Demokraten ist. Es stellt solide Bedingungen für einen intensivierten Handel von Waren und Dienstleistungen im Zivilluftfahrtsektor zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten dar, wovon Europa zweifellos profitieren wird. Angesichts der erhöhten Anforderungen beim Umweltschutz bietet das Abkommen erweiterte Garantien in Bezug auf die Sicherheit und die verstärkte Kompatibilität von Produkten, Komponenten und Flugzeugen. Unter diesen Bedingungen können wir hoffen, dass die Prinzipien des einheitlichen europäischen Luftraums in Zukunft auch auf die transatlantische Kooperation ausgeweitet wird und dass diese Kooperation darüber hinaus dann den Forschungsbereich mit einschließen und auch die Implementierung neuer Technologien in diesem Bereich auf der Grundlage einer Zusammenarbeit zwischen SESAR und NextGen umfassen wird.
Ich glaube weiterhin, dass dieses Abkommen langfristig die für beide Seiten nutzbringende Erweiterung des Kooperationsrahmens zwischen der EASA und der FAA begünstigen wird, von dem Fluggesellschaften, die Luftfahrtindustrie und vor allen Dingen die Reisenden direkt profitieren werden.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Die Zukunft der externen Verkehrspolitik erfordert gute Beziehungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten. Im Ergebnis ist einer der wesentlichen Punkte dieses Kooperationsabkommens zur Regulierung der Zivilluftfahrtsicherheit das gegenseitige Vertrauen in die Systeme des jeweils anderen und die Vergleichsmöglichkeit der unterschiedlichen Vorschriften. Das Ziel des Abkommens liegt in Handelserleichterungen für Waren und Dienstleistungen im Luftfahrtsektor durch die bestmögliche Begrenzung doppelt durchgeführter Überprüfungen, Tests und Kontrollen aufgrund der zwischen den Parteien bestehenden, erheblich unterschiedlichen Vorschriften. Wir glauben daher, dass dadurch ein Rahmenwerk geschaffen wird, das für einen reibungslosen Routineablauf sorgen wird und das es erlaubt, aus seiner Implementierung sich ergebende technische Probleme über ein System kontinuierlicher Kooperation und Konsultation zu lösen. Dieses Abkommen ist ein weiterer grundlegender Schritt in Richtung einer extern orientierten Verkehrspolitik. Deshalb habe ich für diesen Bericht gestimmt.
Luca Romagnoli (NI), schriftlich. – (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte mitteilen, dass ich, entsprechend dem Vorschlag für eine Ratsentscheidung, für den Bericht von Paolo Costa über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika bezüglich einer Zusammenarbeit bei der Regulierung der Zivilluftfahrtsicherheit gestimmt habe.
Ich gehe mit dem Berichterstatter konform, dass sich das Parlament für den Abschluss dieses Abkommens aussprechen muss, denn dies würde eindeutig den Handel von Waren und Dienstleistungen zwischen den Parteien in den Bereichen Flugtüchtigkeit und Wartung straffen und die doppelt durchgeführten Überprüfungen und Checks hinsichtlich der Einhaltung von Sicherheitserfordernissen vermeiden, die bis dato wiederholt werden müssen, selbst wenn sie praktisch miteinander vergleichbar sind. Ich bin allerdings der Ansicht, dass das Abkommen zunächst provisorisch in Kraft treten sollte, so dass eventuell in der Praxis und der Umsetzung auftretende Schwierigkeiten identifiziert und beseitigt werden können, bevor es endgültig in Kraft tritt.
Dragoş Florin David (PPE-DE), schriftlich. – (RO) Ich habe für diesen Bericht über eine verbesserte rechtliche Regulierung von Unternehmen innerhalb der EU gestimmt.
Nicolae Vlad Popa (PPE-DE), schriftlich. – (RO) Ich stimmte für den Bericht über ein gemeinsames Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, Abspaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten betreffen, da diese rechtlichen Transaktionen zu fundamentalen Veränderungen des Rechtsstatus von Wirtschaftsunternehmen führen. Die Europäische Union muss außerdem die nötigen Maßnahmen ergreifen, um eine einheitliche, harmonisierte aber zugleich effektive Regulierung zu erreichen.
Ich unterstütze diesen Vorstoß außerdem, weil ich Rechtanwalt bin, und ich werde auch weiterhin jede vom Europäischen Parlament unternommene Bemühung zur Harmonisierung und Kodifizierung des Steuer-, Wirtschafts-, Zivil- und Strafrechts auf europäischer Ebene unterstützen.
Dragoş Florin David (PPE-DE), schriftlich. – (RO) Ich stimmte für diesen Bericht, da die Verfahrensordnung des Gerichts Erster Instanz keinerlei Bestimmung zur Sprachenregelung bei Berufungsverfahren (gegen die Entscheidungen des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union) vorsieht. Es gibt in der Tat keine Entsprechung zu Artikel 110 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs.
Adam Bielan (UEN), schriftlich. – (PL) Frau Präsidentin! Hinsichtlich des letzten bewaffneten Konflikts auf dem Balkan haben die Staaten Europas sehr unterschiedlich zu der Problematik Stellung bezogen. Durch ihr aktives Eingreifen in die seinerzeitigen Verhältnisse auf dem Balkan hat die EU allerdings unterstrichen, dass sie diese Region für sehr wichtig hält und dass sie sie als integralen Bestandteil Europas ansieht. Wir haben daher die Pflicht, diese Länder in ihren Bemühungen nach Stabilität und vollständiger Demokratie zu unterstützen. Ich unterstütze den Belder-Bericht, denn er unterstreicht die Notwendigkeit, den Balkanstaaten zu helfen und sie gleichzeitig als individuelle, unabhängige Partner zu behandeln.
Es ist weiterhin gut, dass der Bericht die Notwendigkeit zur Etablierung einer gemeinsamen Energiepolitik hervorhebt. Die Diversifizierung der Energiequellen ist dringend erforderlich. Dies würde nicht nur der EU sondern gesamt Europa nützen.
Avril Doyle (PPE-DE), schriftlich. − Der Bericht von Bastiaan Belder behandelt die aktuelle Situation der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen der Europäischen Union mit dieser zunehmend an Stabilität gewinnenden Region, in der viele Länder eine Mitgliedschaft in der EU anstreben. Die EU nimmt in der Region eine wichtige Rolle ein bei der Aufrechterhaltung von Handels- und Wirtschaftsbeziehungen sowie beim Voranbringen eines stabilen und dauerhaften Friedens.
Die starke Position der EU als Wirtschaftspartner, aber auch als Vorbild für eine stabile Zivilgesellschaft, eines stabilen Staatswesens und dynamischer Institutionen muss genutzt werden, um die Entwicklung der Region voranzutreiben. Ein dreidimensionaler und differenzierter Ansatz, der die relativen Unterschiede zwischen den Ländern in der Region berücksichtigt und den Abschluss von Assoziierungsabkommen sowie weitere Hilfen umfasst, zeichnet den Weg deutlich vor, um Probleme der Unterentwicklung anzugehen und die intensive regionale und internationale wirtschaftliche Kooperation zu stützen.
Im Sinne eines Mittels zur Zementierung eines dauerhaften Friedens und zur Förderung der Ideale, denen wir uns alle verpflichtet fühlen, unterstütze ich den Bericht von Bastiaan Belder.
Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Ich weiß, der Belder-Bericht behandelt lediglich die wirtschaftlichen und Handelsbeziehungen mit den westlichen Balkanstaaten und der offenkundigen Notwendigkeit für die Europäischen Union, beim wirtschaftlichen, rechtlichen, politischen und sozialen Wiederaufbau zu helfen.
Ich bin allerdings dennoch erstaunt, dass der Bericht, ungeachtet der Verlautbarung, dass diese Hilfe, ebenso wie die Beitrittsprozesse, differenziert und an jedes einzelne Land angepasst erfolgen soll, nicht wirklich die individuelle Situation eines jeden Balkanstaats in Betracht zieht. So wird beispielsweise Serbien nicht einmal erwähnt.
Vor allen Dingen aber hat dieses Parlament, das sonst immer schnell bei der Hand ist, um überall in der Welt Menschenrechtsverletzungen anzuprangern oder „Menschenrechtsklauseln“ in internationalen Kooperationsabkommen zu fordern, das Meisterstück vollbracht, für einen Balkanbericht zu stimmen, ohne auch nur ein Mal die dramatische und unhaltbare Situation der serbischen Bevölkerung im Kosovo zu erwähnen, die im Ursprungsland ihrer Vorfahren mittlerweile zu Parias geworden ist. Stattdessen lobt man sich selbst zu den hunderten Millionen Euro, die an die Behörden gezahlt worden sind, die diese Situation heraufbeschworen, organisiert und toleriert hat.
Vural Öger (PSE), schriftlich. − (DE) Die Festigung der Wirtschaftsbeziehungen zum Westbalkan ist sowohl für die EU als auch für den Westbalkan von großer Bedeutung. Daher begrüße ich es sehr, dass das EP sich intensiv mit dieser Thematik beschäftigt hat und wir den Bericht Belder heute angenommen haben. Angesichts der Tatsache, dass die Zukunft der Länder des Westbalkans in der EU liegt, ist ihre wirtschaftliche und politische Annäherung an die EU sehr wichtig. Um diese Länder langfristig an die EU zu binden, muss die Entwicklung ihrer Marktwirtschaften und die regionale Zusammenarbeit gefördert werden.
Deswegen sind auch konstruktive und positive Signale aus dem EP wichtig. Es ist im Interesse der EU, sich dafür einzusetzen, dass politische Stabilität, Rechtssicherheit und damit auch gute Rahmenbedingungen in diesen Ländern für ausländische Investitionen geschaffen werden. Der Bericht Belder unterstreicht, dass der Grad der Wirtschaftsbeziehungen vom individuellen Fortschritt des jeweiligen Landes abhängt. Ferner sollte es Ziel der EU sein, die Volkswirtschaften der Länder des Westbalkans zu diversifizieren. All diese wichtigen Aspekte spiegeln sich im Bericht wider. Ich bin überzeugt, dass eine positive Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und dem Westbalkan ein Gewinn für alle Länder des europäischen Kontinents sein wird und bin gespannt auf die konkrete Umsetzung unserer Vorschläge.
Luca Romagnoli (NI), schriftlich. – (IT) Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe für den Bericht von Bastiaan Belder über die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit den Ländern des westlichen Balkans gestimmt.
Ich stimme mit meinem Parlamentskollegen darin überein, dass die Europäische Union beim Prozess der wirtschaftlichen und politischen Erneuerung der westlichen Balkanregion im Hinblick auf deren mögliche Mitgliedschaft in der Europäischen Union eine wesentliche Rolle spielen muss, erstens hinsichtlich der Stabilisierung der politischen Situation und zweitens in wirtschaftlicher Hinsicht.
Ich möchte dessen ungeachtet auf die Notwendigkeit hinweisen, vonseiten der Union eine tiefer gehende, länderspezifische Analyse der jeweiligen Situation der Menschenrechte und der demokratischen Prinzipien durchzuführen. Ich möchte hier insbesondere auf Kroatien und die dortige große italienische Bevölkerungsgruppe hinweisen, die, trotz der offiziellen Bewerbung dieses Landes um eine Mitgliedschaft in der EU, eindeutig Diskriminierungen ausgesetzt ist. Dieser Sachverhalt steht meines Erachtens im Widerspruch zur Situation Serbiens, dem lediglich der Status eines potenziellen Beitrittskandidaten zugewilligt wurde, und dem gegenüber die Union aufgeschlossener gegenübertreten sollte als dies bislang der Fall war.
Flaviu Călin Rus (PPE-DE), schriftlich. – (RO) Ich habe für diesen Bericht über die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit den Ländern des westlichen Balkans (A6-0489/2008) gestimmt, da der Antrag auf eine Entschließung des Europäischen Parlaments auch die Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie des Ausschusses für regionale Entwicklung, dem ich angehöre, einschließt.
Wirtschaftliches Wachstum und Entwicklung in der westlichen Balkanregion wird die Voraussetzungen für eine konstruktive Partnerschaft mit den östlichen Mitgliedstaaten der EU schaffen, zu denen bekanntlich auch Rumänien zählt.
Darüber hinaus wird die Anbindung der Wirtschafts- und Handelspolitik der westlichen Balkanländer an die Strukturen der Europäischen Union die zwischen der EU und diesen Ländern abgeschlossenen Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen stützen.
Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil wirtschaftliche Stabilität in dieser Region, die in den vergangenen Jahren besonders intensive Turbulenzen erlebte, auch zu politischer Stabilität führen kann.
Czesław Adam Siekierski (PPE-DE), schriftlich. – (PL) Die EU sollte alle verfügbaren Mittel nutzen, um die westliche Balkanregion zu motivieren und davon zu überzeugen, grundlegende Reformen durchzuführen. Die Ausweitung regionaler wirtschaftlicher Kooperation scheint in diesem Zusammenhang besonders bedeutsam zu sein, ebenso wie die Aussicht auf Mitgliedschaft in der EU für die Staaten in der Region. Ausgedehnte und stabile wirtschaftliche Kontakte zwischen bestimmten Ländern würden zu einer besonderen wirtschaftlichen Integration führen. Dies würde mit Sicherheit dazu beitragen, die Gefahr künftiger Konflikte einzudämmen. Eine realistische Perspektive für eine EU-Mitgliedschaft würde diesem Ziel ebenfalls dienen. Der Balkan hat bereits große Fortschritte gemacht auf seinem Weg zu einer Annäherung an die EU, aber die Aussicht auf einen Beitritt wird sicherlich viele Balkanländer dazu ermuntern, ihre Integrationsbemühungen mit der Gemeinschaft fortzusetzen.
Ich möchte allerdings betonen, dass neben Instrumenten der Wirtschaftshilfe Initiativen, die auf die Integration der Balkan-Gesellschaft in die EU abzielen, ebenso bedeutsam sind. Daher ist die Einleitung von Veränderungen, die so weit reichend wie möglich sein sollten und die den Personenverkehr erleichtern würden, sehr wichtig – ebenso wie eine breite Unterstützung der jungen Generation in der Region. Nur wenn die Menschen auf dem Balkan das Gefühl haben, die gleichen Rechte zu besitzen wie die anderen Bürger Europas, können wir sagen, dass wir Erfolg gehabt haben.
Bart Staes (Verts/ALE), schriftlich. − (NL) Ich stimme völlig mit dem überein, was Bastiaan Belder ausgeführt hat, und pflichte seinen Empfehlungen bei, wie die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit den Ländern des westlichen Balkans verbessert werden können. Die EU hat eine Schlüsselrolle inne bei der Erholung dieser Region. Die Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen, die Handelserleichterungen und die technische und finanzielle Unterstützung sind die drei Pfeiler, auf die sich die Hoffnung der EU stützt, Stabilität in die Region bringen zu können. Es ist zutreffend, dass das Entwicklungsniveau und der Grad des erreichten acquis communautaire nicht in allen Ländern der Region gleich hoch ist. Daher ist es ungeachtet des Vorhandenseins einer einheitlichen Strategie erforderlich, spezifische Herangehensweisen zu verfolgen, die sich nach den jeweiligen Erfordernissen richten. Albanien ist nicht Montenegro, und Bosnien-Herzegowina ist nicht der Kosovo.
Die Fortschritte bei den Beitrittsverhandlungen (beziehungsweise deren Einleitung im Fall potenzieller Beitrittsländer) mit den westlichen Balkanstaaten müssen selbstverständlich von der vollständigen Erfüllung der Kopenhagen-Kriterien und der uneingeschränkten Achtung demokratischer Prinzipien und der Menschenrechte abhängig gemacht werden. Gleichzeitig muss aber auch klar sein, dass alle diese Länder eine Zukunft in der EU haben und dass deren Mitgliedschaft dafür sorgen wird, dass die fürchterlichen Konflikte, die diese Region seit Jahrhunderten auszeichnen, fortan der Vergangenheit angehören.
Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. – (PL) Die Europäische Union spielt beim Prozess des wirtschaftlichen und politischen Wiederaufbaus der Länder des früheren Jugoslawien eine enorm wichtige Rolle. Sie hat aber auch in Bezug auf den gesamten westlichen Balkan eine enorme Verantwortung übernommen. In diesem Zusammenhang ist die EU derzeit mit der schwierigen Aufgabe des Wiederaufbaus der gesamten Region konfrontiert.
Die EU ist inzwischen zum Haupthandelspartner sämtlicher Länder des westlichen Balkans avanciert. Die drei Hauptsäulen dieser Kooperation sind: Stabilisierungsabkommen, Handelserleichterungen sowie technische und finanzielle Unterstützung. Der Stabilisierungsprozess muss in erster Linie auf eine Anhebung des Lebensstandards und die Sicherung einer dauerhaften wirtschaftlichen Entwicklung in den Balkanstaaten ausgerichtet sein. Bei all den Maßnahmen, die die EU hier unternimmt, muss sie die anvisierte Mitgliedschaft einiger dieser Länder und den Status der übrigen Balkanstaaten als potenzielle Beitrittskandidaten berücksichtigen.
Es ist schwierig, nicht mit dem Berichterstatter in seiner Einschätzung überein zu stimmen, dass eine Grundvoraussetzung für die Entwicklung der hier angesprochenen Länder deren Mitgliedschaft in der Welthandelsorganisation ist. Dies trifft im Fall von Kroatien, Albanien und dem früheren Jugoslawien bereits zu. Für eine vollständige Integration in das Welthandelssystem ist es aber erforderlich, dass auch Bosnien und Herzegowina sowie Serbien und Montenegro der WTO beitreten.
Ungeachtet des bereits erzielten Fortschritts in Bezug auf die Modernisierung der Region, muss die vollständige Integration der westlichen Balkanstaaten in das EU-Wirtschaftssystem angestrebt werden.
Jan Andersson, Göran Färm, Anna Hedh, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. − (SV) Der Bericht über die gemeinsame Agrarpolitik und weltweite Ernährungssicherheit spricht wichtige Punkte an: etwa die Folgen steigender Lebensmittelpreise in armen und reichen Ländern und die Bedeutung der Sicherstellung des Zugangs zu Lebensmitteln für alle.
Wir schwedischen Sozialdemokraten beschlossen, gegen den Bericht zu stimmen, denn er enthält eine problematische Wortwahl in Bezug auf die Agrarpolitik. Neben anderen Dingen würden wir gerne eine Reduzierung des für die Agrarpolitik bestimmten EU-Haushaltsanteils sehen, die Eindämmung und Entwicklung der Cross-Compliance-Problematik und eine Marktanpassung des Systems. Der Bericht wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Deshalb stimmen wir dagegen.
Liam Aylward (UEN), schriftlich. − Die Sicherstellung einer nachhaltigen Versorgung mit Nahrungsmitteln ist eine der größten Herausforderungen, mit denen wir es zu tun haben. Diese Herausforderung wird mit zunehmender Weltbevölkerung weiter wachsen. Derzeit wächst die Bevölkerung jährlich weltweit um 70 Millionen Menschen. Dies bedeutet, jedes Jahr müssen Nahrungsmittel für 70 Millionen mehr Menschen bereitgestellt werden. Wie soll dies bewerkstelligt werden, wenn bereits über 850 Millionen Menschen weltweit unterernährt sind?
Während die Sicherstellung einer nachhaltigen Versorgung mit Nahrungsmitteln eine der größten Herausforderungen unserer Zeit ist, ist die EU eine der größten Erfolgsgeschichten der jüngsten Zeit, die dem Kontinent Frieden, Stabilität und Wohlstand gebracht hat. Die EU ist weltweit der größte Geber staatlicher Entwicklungshilfe und ein Modell für die internationale Kooperation. Diese Erfahrung kann sie weltweit nutzbringend einsetzen.
Die EU kann es sich nicht erlauben, engstirnigen Politiklinien zu folgen. Ebenso wie internationale Kapitalströme miteinander verwoben sind, stehen immer mehr Politikbereiche untereinander in wechselseitiger Beziehung. Dieser Bericht erkennt diese Problematik und auch, dass die hohen Standards der EU und der Wert ihrer praktischen Erfahrung in der Landwirtschaft von höherem Nutzen bei den Bemühungen um die globale Ernährungssicherheit sein können, auch durch die Bereitstellung von Finanzhilfen für Düngemittel, ertragreiches Saatgut sowie die Vermittlung von Wissen und praktischer Hilfe für Landwirte und Nahrungsmittelproduzenten.
Niels Busk und Anne E. Jensen (ALDE), schriftlich. − (DA) Anne E. Jensen und Niels Busk haben für den Initiativbericht von Mairead McGuinness über die gemeinsame Agrarpolitik und weltweite Ernährungssicherheit gestimmt, da der überwiegende Teil des Berichts ausgezeichnet ist und nur die Alternative zwischen Ablehnung und Zustimmung besteht. Wir können allerdings nicht die Absätze 63 und 64 unterstützen, in denen Zweifel über den freien Handel mit landwirtschaftlichen Produkten geäußert werden. Wir sind starke Befürworter des Freihandels und glauben, dass es absolut richtig ist, auf Verhältnisse hinzuarbeiten, in denen der Handel mit landwirtschaftlichen Produkten auf den Prinzipien des freien Marktes basiert.
Ole Christensen, Dan Jørgensen, Poul Nyrup Rasmussen, Christel Schaldemose und Britta Thomsen (PSE), schriftlich. − (DA) Die dänischen Abgeordneten der Sozialistischen Fraktion im Europäischen Parlament haben gegen den Initiativbericht über die gemeinsame Agrarpolitik und weltweite Ernährungssicherheit gestimmt, da sich der Bericht gegen die Liberalisierung der Agrarpolitik ausspricht und EU-Regelungen zur Beschränkung des Pestizid-Einsatzes kritisiert. Wir glauben, dass ein ausgeglichener Zugang zu einer globalen Nahrungsmittelversorgung erforderlich ist. Aber dies wird nicht dadurch erreicht, dass die EU-Agrarhilfen beibehalten oder sogar noch erhöht werden.
Konstantinos Droutsas (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Das globale Ernährungsproblem verschärft sich eher als dass es kleiner wird und trifft sämtliche Unterschichten, nicht nur in den weniger entwickelten Ländern sondern auch in den höher entwickelten Ländern.
Der Hauptgrund für diese Situation ist, dass das wesentliche Kriterium für die Produktion von Agrarprodukten weniger der globale Nahrungsmittelbedarf sondern der Profit ist.
Der Handel mit Nahrungsmitteln an internationalen Warenbörsen hat zu ausufernden Preisanstiegen und in der Folge zu ebensolchen Profiten für die Nahrungsmittelmultis geführt. Außerdem ist ein spürbarer Rückgang der Agrarproduktion und der globalen Nahrungsmittelreserven sowie ein Anstieg der Anzahl unterernährter Menschen die Folge.
Um diese inakzeptable Situation anzugehen, die eine Milliarde Menschen zu Unterernährung und Hunger verdammt, beschränkt sich der Bericht auf das Formulieren von Wunschlisten, die sich selbst ad absurdum führen durch das Beharren auf der immer gleichen Politik: Befürwortung der gemeinsamen Agrarpolitik mit seinen Kontrollmechanismen und Rentabilitätschecks, das Abschließen von Vereinbarungen im Rahmen der Welthandelsorganisation, die Entkopplung von Hilfen von der Produktion, und die Weiterführung der Biokraftstoffproduktion unter dem Deckmantel des Umweltschutzes unter Einsatz von Agrarflächen, die besser der Nahrungsmittelproduktion dienen sollten.
Der Bericht berührt nur wage die Prinzipien der Ernährungssouveränität, der Ernährungssicherheit und des Rechts auf Nahrungsmittelselbstversorgung.
Die MdEP der Kommunistischen Partei Griechenlands haben gegen den Bericht gestimmt, weil er – ungeachtet seiner Untersuchungsergebnisse und geäußerten „Wünsche“ – eine monopolfreundliche, gegen die Unterschichten gerichtete, Politik vertritt, die immer mehr Menschen zu Unterernährung und Hunger verurteilt.
Lena Ek (ALDE), schriftlich. − (SV) Es ist wichtig, dass wir den Hunger in der Welt bekämpfen und lindern. In dieser Hinsicht begrüße ich den Initiativbericht von Mairead McGuinness über die gemeinsame Agrarpolitik und weltweite Ernährungssicherheit.
Ich habe mich dennoch dazu entschlossen, mich der Stimme zu enthalten, denn der Bericht trägt stellenweise stark protektionistische Züge. Das Subventionieren und Regulieren unserer heimischen Landwirtschaft befördert nicht unser Ziel einer offenen, ökologischen, sicheren und unternehmerischen EU. Ein freierer Weltmarkt für landwirtschaftliche Produkte würde es den Menschen in armen Ländern einfacher machen, ihre eigene Landwirtschaft zu entwickeln. Wir sehen dies nun besonders in weiten Teilen Afrikas.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Wir stimmen mit verschiedenen in dem Bericht hervorgehobenen Aspekten überein, insbesondere:
- mit der Tatsache, dass die veränderte Agrarpolitik zu einem Verlust potenzieller Marktchancen für EU-Produzenten geführt hat und zu einer erhöhten Abhängigkeit von Nahrungsmittelimporten von außerhalb der Europäischen Union, die nach völlig anderen Produktionsstandards hergestellt werden, wodurch EU-Agrarprodukte benachteiligt werden;
- mit der Sorge, dass dramatische Anstiege der landwirtschaftlichen Produktionskosten zu einem Rückgang der landwirtschaftlichen Aktivitäten und Produktion führen, wodurch sich die Ernährungskrise in Europa und der Welt verschärfen wird;
- mit dem Erfordernis nach Politikinstrumenten, die darauf abzielen, solche erheblichen und schädlichen Preisschwankungen abzuwenden;
- mit der Sorge hinsichtlich einer zunehmenden Marktkonzentration in der Nahrungsmittelindustrie, die zur Ausbildung von Monopolstrukturen geführt hat, sowie der Notwendigkeit nach alternativen Lösungen in den Verhandlungen mit den Einzelhandelskonzernen zugunsten kleiner landwirtschaftlicher Betriebe.
Allerdings enthält der Bericht auch Aspekte, mit denen wir nicht einverstanden sein können:
- und zwar der zunehmenden Ausrichtung der gemeinsamen Agrarpolitik etwa auf den Markt und den geringen Stellenwert der Ernährungssouveränität, wobei der Schwerpunkt lediglich auf die Ernährungssicherheit gelegt und dabei vergessen wird, dass diese nur schwer ohne die Ernährungssouveränität zu haben ist.
Deshalb haben wir uns enthalten.
Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Der McGuinness-Bericht behandelt ein Problem, das meiner Ansicht nach von strategischer Bedeutung ist: die Ernährungssicherheit und die Bedeutung einer starken und wettbewerbsfähigen europäischen Landwirtschaft in einer globalisierten Welt.
Nach der Nahrungsmittelpreiskrise der jüngsten Zeit sollte die Ernährungssicherheit eine Priorität der EU sein. Ungeachtet der Tatsache, dass eine weitere Nahrungsmittelkrise in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist, so ist mit einer solchen in der Zukunft durchaus zu rechnen, wenn wir die negativen Auswirkungen des Klimawandels auf die landwirtschaftliche Produktion und die konstant steigende Nachfrage berücksichtigen.
Wenn wir uns weiterhin der Tatsache bewusst sind, dass viele Entwicklungsländer wahrscheinlich nicht in der Lage sein werden, Nahrungsmittel in ausreichenden Mengen zur Versorgung ihrer wachsenden Bevölkerungen selbst zu produzieren, werden die Industrieländer weiterhin die wichtige Aufgabe haben, Nahrungsmittel zu produzieren und zu exportieren.
Die gemeinsame Agrarpolitik muss daher angesichts deren steigender Bedeutung vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise aufs Neue eine europäische Priorität werden und die Grundlage bilden für die europäische Politik der Ernährungssicherheit.
Jeanine Hennis-Plasschaert, Jules Maaten, Toine Manders und Jan Mulder (ALDE), schriftlich. − (NL) Die Delegation der niederländischen Volkspartei für Freiheit und Demokratie (VVD) hat für den McGuinness-Bericht über die gemeinsame Agrarpolitik und weltweite Ernährungssicherheit gestimmt, obwohl sie einige inhaltliche Vorbehalte hat. Die VVD-Delegation hätte sich in dem Bericht klare Festlegungen dahingehend gewünscht, die Handelsbarrieren mit den Entwicklungsländern schrittweise und gegenseitig abzubauen. Darüber hinaus hätte sie sich gewünscht, dass sich der Bericht für ein spezielles, schnelleres Verfahren der Genehmigung cisgener Produkte ausspricht. Diese fallen nach wie vor unter das gleiche Verfahren wie gewöhnliche Biotechnologie-Produkte, obwohl sie genetisches Material aus derselben Art benutzen.
Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. − Der McGuinness-Bericht beschäftigt sich mit Angelegenheiten von immenser globaler Bedeutung. Innerhalb von zwei Jahren sind die Nahrungsmittelpreise weltweit um über 80 % gestiegen und die Getreidevorräte haben gefährlich niedrige Stände erreicht. Der Druck auf die globalen Nahrungsmittelvorräte speist sich aus relativ neuen Quellen, beispielsweise aus dem zunehmenden Einsatz von Biotreibstoffen. Ich begrüße die allgemeine Richtung dieses Berichts und habe dementsprechend dafür gestimmt.
Anneli Jäätteenmäki (ALDE), schriftlich. − (FI) Frau Präsidentin! Ich habe für die Annahme des Berichts von Mairead McGuinness gestimmt, aber ich möchte ihre Aufmerksamkeit insbesondere auf die folgende Problematik richten.
Zum ersten Mal seit den 1970er Jahren haben wir es mit einer akuten weltweiten Ernährungskrise zu tun. Diese Krise begann eigentlich bereits vor der aktuellen globalen Wirtschaftskrise zu einer Zeit als die Weltmarktpreise für Mais und Weizen innerhalb kürzester Zeit in die Höhe schossen. Die Ernährungskrise mag nun mittlerweile zwar Wirtschaftskrise heißen, aber die Erstere ist deshalb leider noch nicht vorüber. Es ist ein schrecklicher Gedanke, dass bereits vor Ausbruch der aktuellen Ernährungskrise ungefähr eine Milliarde Menschen weltweit unter chronischem Hunger und Unterernährung litten.
Ernährungssicherheit – der Zugang zu ausreichenden, sicheren und nahrhaften Lebensmitteln – muss jetzt eine wichtige politische Priorität sowohl hier als auch weltweit werden. Wir können nicht eine Situation tolerieren, in der Hunger sich weltweit immer weiter ausbreitet und die Preise für Nahrungsmittel ständig steigen, während wir hier in Europe die Landwirtschaft drastisch zurückfahren und dies aus den absurdesten Gründen. In Finnland wie in den anderen Mitgliedstaaten müssen die Menschen das Recht haben, jetzt und in Zukunft in lohnendem Umfang Landwirtschaft zu betreiben.
Die Nahrungsmittelindustrie hat erhebliche Auswirkungen auf die Beschäftigung, da sie Arbeit für mehr als vier Millionen Menschen in Europa bietet. Der gesamte Nahrungsmittelsektor in Finnland beschäftigt schätzungsweise 300 000 Menschen, was 13 % aller Beschäftigten im Land darstellt. Es ist unbestritten, dass in diesen Zeiten der Ernährungs- und Wirtschaftskrise die Arbeitsplätze all dieser Menschen erhalten werden müssen.
Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. − (SV) Es ist interessant anzumerken, dass der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung einen wichtigen vom Entwicklungsausschuss vorgeschlagenen Aspekt ganz bewusst nicht in seinen Bericht aufgenommen hat, der lautet: „Das Europäische Parlament ruft den Rat und die Kommission dazu auf, in enger Konsultation mit den AKP-Staaten der Frage Priorität einzuräumen, welche Auswirkungen die EU-Subventionen für die Exporte von Agrarerzeugnissen aus der Gemeinschaft in die AKP-Staaten auf diese Staaten haben, und sich um die Ausarbeitung spezifischer und nachhaltiger Lösungsvorschläge zur Vermeidung von Dumping entsprechend den in diesem Bereich eingegangenen Verpflichtungen zu bemühen.“
In dem Bericht wird hingegen die Behauptung aufgestellt, dass die EU die potenziell handelsverzerrenden Elemente der EU-Agrarpolitik, die sich negativ auf die Landwirtschaft in den Entwicklungsländern auswirken kann, bereits angegangen ist. Der Bericht beklagt, dass Nicht-EU-Länder Nahrungsmittel nach sehr unterschiedlichen Produktionsstandards produzieren und dadurch EU-Agrarprodukte ungleichen Wettbewerbsbedingungen ausgesetzt sind.
Diese beiden in dem Bericht enthaltenen Behauptungen sind, vorsichtig formuliert, ziemlich umstritten und nicht dazu angetan, von allen politischen Kräften in der EU mitgetragen zu werden. Falls dem so sein sollte: Könnte denn der Vorschlag des Entwicklungsausschusses nicht ebenfalls noch in den Bericht aufgenommen werden?
Der Bericht spricht sich außerdem gegen die Reduzierung der Agrarsubventionen und gegen jede Reform der gemeinsamen Agrarpolitik aus. Darüber hinaus schlägt er mit Blick auf die gemeinsame Agrarpolitik eine Bürgerinformationspolitik vor, die meines Erachtens den Charakter einer politischen Propaganda für ein System hat, das insbesondere in meinem Land sehr umstritten ist.
Ich habe daher gegen diesen Bericht gestimmt.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Der außergewöhnliche Anstieg der Nahrungsmittelpreise der jüngsten Zeit hat völlig zu Recht eine Diskussion über die Agrarpolitik, Ernährungssicherheit und die Entwicklung angestoßen. Bedauerlicherweise ist in solchen Debatten nur allzu oft das Thema internationaler Handel abwesend. Dies führt zu einer Suche nach Lösungen, die das positive Potenzial ignoriert, das eine erhöhte globale Nachfrage haben kann.
Obwohl diese Nahrungsmittelpreisinflation anfänglich die Gefahr von Hungersnöten in Ländern und Bevölkerungen in sich birgt, die nicht über entsprechende Ressourcen verfügen, und erhöhte humanitäre Hilfen nach sich ziehen, so bietet sie letztendlich doch einen Anreiz für eine Steigerung der globalen Kapazitäten für die Nahrungsmittelproduktion und für eine Belebung des Welthandels. Dies ist eine Chance für die Agrarbevölkerungen weltweit, die unbedingt genutzt werden muss.
Was nun Europa und die gemeinsame Agrarpolitik anbelangt, so sollte unsere Anpassung an diese neuen globalen Zusammenhänge – mit einem Potenzial für ein langsameres Wachstum als erwartet – nicht um den Preis von entweder Protektionismus und neuen Handelshindernissen oder von Marktverzerrungen erfolgen. Die mittel- und langfristige Rentabilität der europäischen Landwirtschaft und die ländliche Entwicklung sollten bei der gemeinsamen Agrarpolitik und ihrer Reform als entscheidende Kriterien herangezogen werden.
Zuzana Roithová (PPE-DE), schriftlich. – (CS) Dieser Bericht vermittelt eher den Eindruck einer Verteidigung der aktuellen gemeinsamen Agrarpolitik denn eines umfassenden Überblicks über Ernährungssicherheit in einer hungernden Welt. Ich habe dennoch dafür gestimmt, denn er lenkt die Aufmerksamkeit auf die Bedeutung eines gesicherten Zugangs von Bauern in Entwicklungsländern zu Krediten, damit sie ihre landwirtschaftliche Produktion modernisieren und den Ertrag und die Qualität ihrer Produkte erhöhen können. Ich bedauere allerdings, dass sich der Bericht nur wenig der Problematik des Aufkaufs von Land in den ärmsten Ländern der Erde widmet, auf dem dann billige Exporterzeugnisse für den Weltmarkt angebaut werden – zum Schaden der wirtschaftlichen Entwicklung und der Bedürfnisse der lokalen Bevölkerungen in Ländern, die bereits unter chronischer Nahrungsmittelknappheit leiden.
Luca Romagnoli (NI), schriftlich. – (IT) Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe für den Bericht von Mairead McGuinness über die gemeinsame Agrarpolitik und weltweite Ernährungssicherheit gestimmt.
Ich teile die von meiner Kollegin zum Ausdruck gebrachten Bedenken und möchte die Aufmerksamkeit auf die dringender denn je vorhandene Notwendigkeit nach angemessenen Maßnahmen zur Sicherstellung des Zugangs für alle Erdenbürger zu gesunden und nahrhaften Lebensmitteln richten, egal ob sie in der Europäischen Union oder sonst wo auf der Welt leben. Ich möchte betonen, dass unsere Bemühungen unter einer mittel- bis langfristigen Perspektive erfolgen müssen und nicht nur auf kurze Sicht angelegt sein dürfen.
Es wird nicht ausreichen, für die armen und unterentwickelten Länder lediglich großzügige Finanzmittel bereitzustellen, solange diese Hilfen nicht durch ernsthafte Bemühungen vonseiten der Industrieländer zur Verhinderung von Preisspekulationen mit Grundnahrungsmitteln begleitet werden, die wir in der jüngsten Vergangenheit erlebt haben, und solange nicht internationale Vereinbarungen getroffen worden sind, die die ganz unterschiedlichen Situationen von Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation berücksichtigen. Sonst werden die zuvor bereits gescheiterten Verhandlungen auch zukünftig wenig Aussicht auf Erfolg haben.
Catherine Stihler (PSE), schriftlich. − Die Problematik der GAP und die weltweite Ernährungssicherheit sind wichtige Themen. Wir müssen dafür sorgen, dass wir unseren Teil in der EU dazu beitragen, dass die Hungrigen der Welt satt werden. Es ist eine Schande, dass es Menschen auf dieser Welt gibt, die wegen unseres Mangels an politischer Koordination Hungers sterben.
Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. – (PL) Der Zweck der gemeinsamen Agrarpolitik besteht nicht allein darin, die Agrarproduktivität zu erhöhen und die rationale Entwicklung der Agrarproduktion durch den optimalen Einsatz der Produktionsfaktoren, insbesondere der Arbeit, sicherzustellen. Vielmehr geht es auch darum, der ländlichen Bevölkerung einen akzeptablen Lebensstandard zu ermöglichen sowie eine ausreichende Nahrungsmittelversorgung und angemessene Nahrungsmittelpreise für die Verbraucher sicherzustellen.
Eine ausreichende Versorgung mit sicheren und nahrhaften Nahrungsmitteln ist derzeit eine wichtige politische Priorität sowohl auf EU-Ebene als auch weltweit.
Es ist beunruhigend, dass die Nahrungsmittelpreise höher als in den vorangegangenen Jahren sind, und die weltweiten Nahrungsmittelreserven sind auf einen kritischen Tiefstand gefallen. Es besteht die Gefahr, dass die Weltfinanzkrise die entwickelten Länder dazu verleiten wird, ihren Verpflichtungen im Bereich der Entwicklungshilfe für arme Länder nicht mehr nachzukommen.
Mittel- und langfristige Maßnahmen sind erforderlich, um die weltweite Nahrungsmittelproduktion zu sichern und um diejenigen Menschen zu unterstützen, die in Bezug auf die grundlegende Befriedigung ihres Ernährungsbedarfs am härtesten betroffen sind.
Die größte Herausforderung besteht zurzeit darin, eine Agrar- und Ernährungspolitik zu entwickeln, die den Bedürfnissen der weiter zunehmenden Weltbevölkerung gerecht wird. Diese wird Schätzungen zufolge bis zum Jahr 2050 um 40 %, angestiegen sein, während davon ausgegangen wird, dass sich im gleichen Zeitraum die weltweite Nachfrage nach Nahrungsmitteln verdoppeln wird.
Die Entwicklung einer Politik, die den Landwirten ein angemessenes Einkommen für die von ihnen produzierten Nahrungsmittel sichert, ist ein wichtiges politisches Ziel. Dies ist von fundamentaler Bedeutung in Bezug auf die Sicherung der Nahrungsmittelproduktion. Wenn der Markt nicht in der Lage ist, dieses Ziel zu garantieren, muss eine entsprechende Politik dafür sorgen.
Glenis Willmott (PSE), schriftlich. − Die Labour-Delegation wird trotz der starken Vorbehalte gegenüber der GAP für den Bericht über die GAP und die weltweite Ernährungssicherheit stimmen.
Wir sind nicht einverstanden mit der prominenten Rolle, die der GAP bei der Sicherstellung der Ernährungssicherheit beigemessen wird, und auch nicht mit der Kritik an der GAP-Reform, die sich durch eine Schwerpunktverlagerung weg von der Quantität hin zu einer Qualitätsproduktion auszeichnet, wodurch unsere Ernährungssicherheit in Gefahr gerät. Unsere Position ist, dass wir unsere Agrarpolitik modernisieren müssen und nicht mehr zu einer produktionsbasierten Politik zurückkehren, die eine massive Überproduktion begünstigte und zu einer Verzerrung der Märkte beigetragen hat. Dies hat die Fähigkeit anderer Länder beeinträchtigt, Agrarprodukte zu produzieren und mit diesen Handel zu treiben.
Unser Eindruck ist allerdings, dass der Bericht in Bezug auf die weltweite Ernährungssicherheit viele, sehr wichtige Punkte anspricht, beispielsweise die Anerkennung der Bedeutung der Ernährungssicherheit als eine der wichtigen politischen Prioritäten der EU. Weiterhin spricht er sich für mehr Kooperation auf globaler Ebene aus, ruft zu mehr Investitionen in den Entwicklungsländern auf, damit diese ihre Produktionskapazitäten aufbauen können, und mahnt dazu, die Landwirtschaft in das Zentrum der EU-Entwicklungsagenda zu stellen. Alle diese Punkte sind gleichermaßen wichtig und erfordern, über den engen Horizont derjenigen hinauszublicken, die dieses Thema als Rechtfertigung für eine interventionistischere und protektionistischere GAP benutzen.
Jan Andersson, Göran Färm und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. − (SV) Wir schwedische Sozialdemokraten haben für den Bericht von Genowefa Grabowska über die Perspektiven des Dialogs mit den Bürgern im Rahmen des Vertrags von Lissabon gestimmt. Die Stärkung des Dialogs mit der Zivilgesellschaft ist wichtig für die Schaffung einer EU, die ihren Bürgern Gehör verschafft und deren Sichtweisen repräsentiert. Wir stimmen außerdem den Forderungen in dem Bericht zu, die den Rat aufruft, sich um mehr Offenheit zu bemühen und der Zivilgesellschaft die Möglichkeit zu geben, in nennenswerter Weise am politischen Dialog teilzuhaben.
Allerdings möchten wir klarstellen, dass wir es für falsch halten, Kirchen und anderen religiösen Gemeinschaften einen Sonderstatus unter den Organisationen der Zivilgesellschaft einzuräumen. Kirchen und andere religiöse Gemeinschaften sollten in gleicher Weise wie alle anderen Organisationen teilhaben am Dialog mit den Unionsinstitutionen.
Adam Bielan (UEN), schriftlich. – (PL) Frau Präsidentin! Jede Initiative, die sich zum Ziel setzt, die Bürger den Institutionen näherzubringen, die für sie Entscheidungen treffen, ist zu unterstützen. Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass die eingebrachte Initiative nicht aus einer Eigendynamik heraus zu einer weiteren Institution mutiert. Ich habe den Bericht unterstützt, denn jeder Schritt, der unternommen wird, um die Bürger den Institutionen näherzubringen, die für sie Entscheidungen treffen, ist ein Schritt in Richtung einer besseren und transparenteren Demokratie. Allerdings möchte ich betonen, dass, wie in jedem Dialog so auch in diesem den Lissabon-Vertrag betreffenden Dialog, die Ansichten aller Beteiligten berücksichtigt werden sollten.
Martin Callanan (PPE-DE), schriftlich. − Dieser Bericht bezieht sich auf den Vertrag von Lissabon, der – so lassen Sie mich in Erinnerung bringen – bislang nicht in Kraft ist. Es ist daher reichlich anmaßend, um nicht zu sagen arrogant, den Vertrag von Lissabon in einer Weise anzuführen als sei er bereits ein gegebener Fakt.
Für den Fall, dass Sie es bereits vergessen haben sollten: Dem Vertrag von Lissabon wurde durch den demokratischen Willen des irischen Volkes eine Abfuhr erteilt. Die Iren haben dieses Projekt ausgebremst, weil sie eine andere Vorstellung von Europa haben. Die Haltung, die das irische Volk in dieser Abstimmung zum Ausdruck gebracht hat, spiegelt auch die Haltung der Bürger der anderen Mitgliedstaaten, auch meines Landes, wider, denen ein Referendum von ihren jeweiligen Regierungen verwehrt wurde.
Irland wurde daraufhin zur Abhaltung einer zweiten Abstimmung genötigt, aber die Iren werden es wohl kaum schätzen, derart herablassend behandelt zu werden.
Wir sollten es künftig vermeiden, uns durch Diskussionen um hypothetische Szenarien, wie es der Vertrag von Lissabon ist, unglaubwürdig zu machen. So etwas stellt lediglich das arrogante Übergehen der EU von demokratischen Willensbekundungen bloß.
Ich habe gegen diesen Bericht gestimmt.
Koenraad Dillen (NI) , schriftlich. − (NL) Vielleicht lebe ich ja auf einem anderen Planeten, aber ich meine mich daran erinnern zu können, dass die niederländischen und französischen Bürger im Jahr 2005 in einem demokratischen Referendum die Europäische Verfassung abgelehnt haben. Diese Verfassung ist mausetot, zumindest wenn wir uns als Demokraten bezeichnen. Den verwunschenen Vertrag von Lissabon, der lediglich eine umgemodelte Version dieser Verfassung ist, ereilte das gleiche Schicksal – indem er in einem demokratischen Referendum vom irischen Volk abgelehnt wurde.
Europa allerdings weigert sich, die Volksmeinung zu akzeptieren und versucht, seine Verfassung den Europäern über die Hintertür einzuflößen, indem behauptet wird, dass dies die beste aller Lösungen sei. Dabei wird mit dem größten Zynismus von einem „Dialog mit den Bürgern im Rahmen des Vertrags von Lissabon“ schwadroniert.
So soll nun also der „Dialog mit den Bürgern“ aussehen, diese „solide Kultur der Konsultation und des Dialogs“. Dabei beruft sich die Berichterstatterin in ihrem Zynismus ausdrücklich auf Artikel 10 des Vertrags der Europäischen Union: „Jeder Bürger hat das Recht auf Teilhabe am demokratischen Leben in der Union“. Dies mag so sein, aber Europa nimmt in keiner Weise Notiz von der demokratischen Stimme seiner Bürger.
Avril Doyle (PPE-DE), schriftlich. − Dieser Bericht von Genowefa Grabowska unterbreitet Vorschläge für bessere Mechanismen zur Bürgerbeteiligung und für den bürgerschaftlichen Dialog innerhalb der Europäischen Union. Er untersucht die vorhandene Lücke zwischen den Mitgliedern der Union und deren Beziehung zu den ihnen dienlichen Institutionen. Er erkennt die Notwendigkeit einer Intensivierung des bürgerschaftlichen Dialogs zur Aufrechterhaltung des echten Engagements für die Ziele des europäischen Projekts.
Die vor kurzem erfolgte Ablehnung des Lissabon-Vertrages in Irland lag zum Teil auch an den Unterschieden zwischen der Wahrnehmung der Union und der Realität der Union. Um eine echte demokratische Partnerschaft zu erreichen ist es wichtig, dem allgemeinen Mangel an Informationen entgegenzuwirken. Zentraler Aspekt des vorliegenden Vorschlags ist die Vorstellung, dass der Dialog in beide Richtungen laufen muss und dass die zum Ausdruck gebrachten Ansichten beachtet und respektiert werden müssen.
Im Rahmen dieses Berichts stellt Genowefa Grabowska sowohl die Transparenz als auch die Repräsentativität als wesentliche Bestandteile aktiven bürgerschaftlichen Dialogs und einer echten partizipativen Demokratie heraus. Ein offenerer und zugänglicherer Rat, eine besser integrierte interinstitutionelle Kooperation, eine bessere Nutzung neuer Medien als Mittel zur Kommunikation mit den Bürgern sowie Unterstützung für Institutionen der Zivilgesellschaft tragen dazu bei, Europa mehr zusammenzubringen. Aus all diesen Gründen unterstütze ich den Bericht von Genowefa Grabowska.
Bairbre de Brún und Mary Lou McDonald (GUE/NGL), schriftlich. − Wir unterstützen jede Art von Bemühung, die dem Ziel dient, den Bürgern, Verbänden und Organisationen der Zivilgesellschaft mehr Mitspracherechte bei den Entscheidungsfindungsprozessen, auch in der EU, einzuräumen.
Allerdings glauben wir nicht, dass der Lissabon-Vertrag in dieser Hinsicht wirkliche Fortschritte bietet. Außerdem sind wir der Ansicht, dass die eingebrachte Bürgerinitiative nur dann einen Sinn macht, wenn die Kommission rechtsverbindlich zur Erarbeitung eines Weißbuchs verpflichtet würde, in dem sie ihre Stellungnahme zu dem Vorschlag auszuführen hätte, oder sie müsste die EU-Vertragsbestimmung anführen, die ihre Untätigkeit rechtfertigt.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Dieser Bericht ist ein weiterer, dem Willen der Mehrheit des Europäischen Parlaments entgegengesetzter Versuch, das Lissabon-Vertragsprojekt um jeden Preis zu „verkaufen“ – ein Unterfangen, das sich nicht als einfach erwiesen hat, wenn man die Ergebnisse vorangegangener Referenden betrachtet. Diese wiederholten Bemühungen haben zumindest ein Verdienst: Sie zeigen deutlich, wie schwierig und sogar schmerzhaft es für die Lissabon-Vertragsbefürworter ist, Argumente für ihr Projekt zu finden.
Keine noch so geschickte Propaganda – und darum geht es letztendlich in diesem Bericht – ist in der Lage, das antidemokratische Wesen zu verschleiern, das in dem hartnäckigen Betreiben der EU-Führer liegt, ein erneutes Referendum in Irland zu erzwingen, um dieses Vertragswerk doch noch durchdrücken zu können. Wir teilen nicht die verengte Ansicht derjenigen, die glauben, dass die Entwicklung eines „bürgerschaftlichen Dialogs“ oder einer „Bürgerinitiative“ ausreicht, um dem eigentlichen Wesen eines Projekts entgegenzuwirken, das als Ganzes gesehen die Bürger jedes Mitgliedstaates daran hindert, ihre kollektive Zukunft selbst zu bestimmen, und das sich auf Politikmaßnahmen gründet, die zu prekären Arbeitsverhältnissen, verlängerten Arbeitszeiten, weniger Kündigungsschutz und der Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen führen.
Keine noch so geschickte Propaganda ist in der Lage, den neoliberalen, föderalistischen und militaristischen Wesensgehalt dieses Vertragsprojekts zu verschleiern. Deshalb haben wir gegen diesen Bericht gestimmt.
Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Genowefa Grabowskas Bericht empfiehlt den permanenten Dialog zwischen allen Europäischen Institutionen und den „Vertretern“ der Zivilgesellschaft. Im Rahmen dieses Verfahrens sollen dann Politik- und Gesetzesvorschläge auf EU-Ebene erarbeitet werden. Mit anderen Worten, es soll eine formale, obligatorische Instanz partizipativer „Demokratie“ auf Unionsebene etabliert werden.
Das Problem ist nur: Partizipative „Demokratie“ ist lediglich ein Deckmantel für diejenigen, die wahre Demokratie in Wirklichkeit ablehnen. Sie erlaubt die Beschränkung des Dialogs auf die rührigsten Organisationen, die selten auch die repräsentativsten sind. Auf diese Weise lassen sich die Ansichten der Bürger bereits im Voraus auskundschaften, damit man ihnen später die Mitsprache umso besser vorenthalten kann.
Wenn das Brüsseler Europa die Stimme seiner Bürger hören möchte, soll es bitteschön das französische und niederländische Nein zur Europäischen Verfassung zur Kenntnis nehmen und den Lissabon-Vertrag aufgeben, der lediglich ein Abklatsch der abgelehnten Verfassung ist. Wenn Meinungsumfragen berücksichtigt werden sollen, wie dies die Berichterstatterin befürwortet, dann sollte man die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei abbrechen, denn die Mehrheit der europäischen Bürger ist gegen eine Mitgliedschaft der Türkei in der EU. Wenn das Prinzip richtig ist, dass Entscheidungen so nah wie möglich am Bürger getroffen werden sollen, dann sollte man aufhören, Europa über unseren Alltag bestimmen zu lassen. Dann würde ein Stück Glaubwürdigkeit darin liegen, wenn Europa von Demokratie spricht.
Anna Hedh (PSE), schriftlich. − (SV) Ich habe für den Bericht von Genowefa Grabowska über die Perspektiven des Dialogs mit den Bürgern im Rahmen des Vertrags von Lissabon gestimmt. Ich glaube, um eine EU zu schaffen, die auf ihre Bürger hört und deren Ansichten vertritt, ist es wichtig, den Dialog mit der Zivilgesellschaft zu stärken. Ich stimme außerdem den Forderungen in dem Bericht zu, die den Rat aufruft, sich um mehr Offenheit zu bemühen und der Zivilgesellschaft die Möglichkeit zu geben, in nennenswerter Weise am politischen Dialog teilzuhaben. Ich bin allerdings auch der Ansicht, dass es unnötig war, den Lissabon-Vertrag einzubeziehen, da dieser nach dem irischen Nein-Referendum nicht mehr relevant ist.
Außerdem halten wir es für falsch, Kirchen und anderen religiösen Gemeinschaften einen Sonderstatus unter den Organisationen der Zivilgesellschaft einzuräumen. Kirchen und andere religiöse Gemeinschaften sollten in gleicher Weise wie alle anderen Organisationen auch teilhaben am Dialog mit den Unionsinstitutionen.
Jörg Leichtfried (PSE), schriftlich. − (DE) Ich stimme dem Bericht über die Perspektiven für den Ausbau des Dialogs mit den Bürgern im Rahmen des Vertrags von Lissabon zu.
Ich halte den zivilen Dialog für sehr bedeutsam, damit die BürgerInnen der EU Einblick in die Tätigkeitsbereiche ihrer gewählten RepräsentantInnen erhalten.
Hervorheben möchte ich die Bemerkung, dass der Dialog zwischen der EU und den UnionsbürgerInnen zweiseitig sein sollte. Denn es reicht tatsächlich nicht, die Heimatländer über die Umsetzung von Vorhaben zu informieren, man muss auch auf die einzelnen Menschen hören, ihre Meinungen ernst nehmen.
Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. − (SV) Der Vertrag von Lissabon ist nicht angenommen worden. Er wurde von den Wählern in Irland in einem Referendum abgelehnt und muss daher als zu den Akten gelegt angesehen werden. Was im Wesentlichen derselbe Vertragsentwurf war, wurde bereits zuvor in Referenden in Frankreich und den Niederlanden abgelehnt.
Allerdings ist die föderalistische Mehrheit des Europäischen Parlaments nicht Willens, auf diese Stimmen zu hören. Stattdessen verfolgt sie weiter ihr Ziel einer Union, die in noch größerem Ausmaß auf der supranationalen Ebene regiert wird, ungeachtet der Tatsache, dass die Bürger in mehreren Volksabstimmungen ihre Skepsis dieser Politik gegenüber zum Ausdruck gebracht haben, und auch dass sie diese Skepsis aller Voraussicht nach in gleicher Weise auch in anderen Ländern zum Ausdruck bringen würden, hätten sie hierzu die Gelegenheit.
Die von der föderalistischen Mehrheit des Europäischen Parlaments an den Tag gelegte Vorgehensweise zeigt, welche Art bürgerschaftlichen Dialogs sie sich eigentlich vorstellt. Sie sind lediglich gewillt, denjenigen Teilen der Zivilgesellschaft Gehör zu schenken, die in ihr föderalistisches Konzept passen.
Abgesehen von dem gesetzgeberischen Verfahren ist der uns vorliegende Bericht nicht übermäßig beeindruckend. Absatz 9 des Berichts führt aus, dass alle EU-Institutionen aktualisierte Register sämtlicher relevanter Nichtregierungsorganisationen unterhalten sollten. Dies zieht ein unnötiges Mehr an Bürokratie nach sich, das zu gar nichts führt. Und weiter in Absatz 11 spricht der Bericht über die Förderung eines „aktiven europäischen Bewusstseins“. Wie aber sollte dieses Bewusstsein definiert sein?
Der bedenklichste Aspekt des Berichts allerdings ist der Vorschlag in Absatz 22, europäischen Vereinigungen und europäischen Organisationen der Zivilgesellschaft einen Rechtsstatus auf EU-Ebene einzuräumen. Dieser Vorschlag ist ein weiterer Schritt hin zur Errichtung eines EU-Staates.
Ich habe daher gegen diesen Bericht gestimmt.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − (DE) Es mag ja ganz nett klingen, wenn von einer in allen Sprachen geführten öffentlichen Debatte zum Lissabonner Vertrag die Rede ist. Allen Täuschungsmanövern zum Trotz haben die Menschen sehr wohl verstanden, dass ein Vertrag, der zu 95 % mit der abgelehnten EU-Verfassung übereinstimmt, kein Ei des Kolumbus ist, auch wenn das EU-Establishment es als solches zu vermarkten versucht.
Interessant ist auch, wenn man diesen Dialog in allen Sprachen führen will, wo man doch nicht einmal in der Lage ist, für durchgängige Internetauftritte der jeweils amtierenden Ratspräsidentschaft in den meist gesprochenen Sprachen der Union, nämlich Englisch, Französisch und Deutsch, zu sorgen. Besonders verhöhnt muss sich auch der Bürger vorkommen, wenn die in der Verfassung neu vorgesehene Bürgerinitiative als Schritt zu mehr Demokratie hochgelobt wird, wo doch bei Referenden so lange abgestimmt wird, bis das seitens der EU gewünschte Ergebnis vorliegt. Da es sich bei der vorliegenden Initiative also nur um eine weitere reine Pro-EU-Verfassungs-Kampagne handeln kann, wofür bereits genug Gelder ausgegeben wurden, habe ich den Bericht Grabowska abgelehnt.
Nicolae Vlad Popa (PPE-DE), schriftlich. – (RO) Ich stimmte für diesen Bericht, da die Zivilgesellschaft in Europa im Rahmen des europäischen Integrationsprozesses eine wichtige Rolle spielt, indem sie die Ansichten und Ansinnen der EU-Bürger an die europäischen Institutionen weiterleitet.
Damit die Europäische Union ihre gesteckten Ziele erreichen kann, muss sie sich einer breiteren öffentlichen Debatte stellen. Sie benötigt einen effektiveren bürgerschaftlichen Dialog und die Entwicklung eines politischen Bewusstseins. All diese Aspekte spricht der Bericht an.
Der Bericht unterstreicht darüber hinaus die Bedeutung des Sachverstands, den die Zivilgesellschaft den Institutionen erschließt, und hebt die Rolle und Bedeutung der Mechanismen zur Informierung und Bewusstseinsbildung hervor, die der bürgerschaftliche Dialog mit sich bringt.
Ich hoffe, dass die derzeit laufenden EU-Initiativen, die einer intensiveren Einbeziehung der Zivilgesellschaft in den europäischen Integrationsprozess dienen, auch künftig fortgesetzt werden. Ich beziehe mich hier beispielsweise auf Initiativen wie Europa über Satellit, das Agora-Bürgerforum und weitere Bürgerforen der unterschiedlichsten Art.
Ich hoffe, dieser Bericht trägt zu einem leichteren Zugang zu den Tätigkeitsberichten des Rates der Europäischen Union bei, da dies eine Grundvoraussetzung für die Initiierung eines angemessenen Dialogs mit der Zivilgesellschaft ist.
Zuzana Roithová (PPE-DE), schriftlich. – (CS) Meine Damen und Herren! Ich begrüße die Tatsache, dass der Bericht die Aufmerksamkeit auf die Notwendigkeit nach sozialem Dialog richtet in einer Zeit, in der die europäischen Länder eine demokratische Krise erleben. Die Menschen verstehen entweder die Angelegenheiten nicht, die nicht unmittelbar mit ihrem eigenen Alltag zu tun haben, oder sie interessieren sich nicht dafür. Die bei Europawahlen zu beobachtende niedrige Wahlbeteiligung ist eine logische Konsequenz der Tatsache, dass die Bürger Europas nicht wissen, welchen positiven Beitrag die europäischen Gesetze zu ihrem Leben leisten können, und sie glauben nicht daran, dass ihre Wählerstimme irgend etwas bewirken kann. Es ist wenig bekannt, dass der Lissabonner Vertrag die partizipative Demokratie stärkt. Ich stimme mit Genowefa Grabowska darin überein, dass die Mitgliedstaaten Nichtregierungsorganisationen grundlegender unterstützen sollten. Allerdings muss sichergestellt sein, dass sie repräsentativ und transparent sind. Ich habe den Bericht auch deshalb unterstützt, weil er die Kommission zur Veröffentlichung von Listen derjenigen Nichtregierungsorganisationen auffordert, die ihre Vorschläge im Verlauf der legislativen Vorbereitungen angewendet haben. Dies wird mit Sicherheit zur Reduzierung der Anonymität des gesamten Prozesses beitragen und den Nichtregierungsorganisationen mehr Repräsentativität verleihen. Ich bin außerdem der Ansicht, dass der Wahlkampf für das Europäische Parlament eine gute Gelegenheit für verantwortungsbewusste MdEP bietet zu erklären, welche Art von Entscheidungen wir in Straßburg treffen, wie die Zivilgesellschaft an unserer Arbeit teil hat und in welcher Weise sie nach der Annahme des Lissabonner Vertrags am Entscheidungsfindungsprozess partizipieren kann.
Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. – (PL) Der Vertrag von Lissabon billigt dem Dialog einen imperativen Status zu. Dies gilt verbindlich für alle EU-Politikfelder und Aktivitätsbereiche.
Der Erfolg von Dialog hängt von der Repräsentativität ab und folglich von einem starken Engagement wichtiger Akteure. Nationale, regionale und lokale Behörden sollten die Methode des Dialogs nutzen, damit die Bürger die partizipative Demokratie in ihrer praktischen Anwendung erleben können.
Zugegebenermaßen hat die Europäische Union im Bereich der Kommunikation und insbesondere im Bereich des Dialogs mit den Bürgern noch eine Menge Boden gut zu machen.
Die Bürger der EU müssen sicher sein können, dass keine Entscheidungen auf europäischer Ebene ohne ihre Einbeziehung erfolgen und dass sie durch ihre Wählerstimme einen echten Einfluss auf die Form dieser Entscheidungen haben.
Ich unterstütze in vollem Umfang den Aufruf der Berichterstatterin, die Förderung von Initiativen im Bereich des Dialogs mit den Bürgern voranzubringen.
Charles Tannock (PPE-DE), schriftlich. − Es ist verfrüht, darüber zu sprechen, was geschehen wird, wenn der Lissabonner Vertrag in Kraft tritt. Der Vertrag ist immer noch in der Schwebe und kann nach wie vor später in diesem Jahr von den Iren in einem zweiten Referendum erneut abgelehnt werden.
Solange dies der Fall ist, sollten wir nicht so tun als ob der Lissabonner Vertrag bereits in Kraft wäre. Ein solches Vorgehen setzt uns in höchstem Maß Anschuldigungen der Arroganz und der Geringschätzung demokratischer Verfahren aus, die nach wie vor auf die eine oder andere Weise zu einem Abschluss gebracht werden müssen.
Ich bin außerdem nicht dafür, dass EU-Gelder zur Kommunikation des Lissabonner Vertrags über bürgerschaftlichen Dialog oder sonstige Mittel ausgegeben werden. Wir haben freie Medien und lebendige Demokratien in unseren Mitgliedstaaten, die ganz gut in der Lage sind, diese Diskussionen auf ihre eigene Art zu führen, ohne dass die Kommission versucht, den Lauf der Dinge zu beeinflussen. In meinem eigenen Land, dem Vereinigten Königreich, hat der Versuch der Kommission, eine weitere EU-Integration zu befördern, eher kontraproduktive Effekte.
Ich persönlich, ebenso wie andere britische Konservative möchten vielmehr, dass die Europäische Union in eine andere Richtung geht – indem sie weniger tut, dies aber dafür besser.
Aus diesem Grunde habe ich gegen diesen Bericht gestimmt.
Frank Vanhecke (NI), schriftlich. − (NL) Der Grabowska-Bericht ist ein weiteres Beispiel für die skandalöse Art, in der dieses Parlament mit den Prinzipien umgeht, denen es vorgeblich dient. „Dialog mit den Bürgern im Rahmen des Vertrags von Lissabon“: Welch ein Witz! Der Vertrag von Lissabon, der lediglich die verkleidete Fassung der früheren Europäischen Verfassung ist, wurde in den Volksabstimmungen in den Niederlanden und in Frankreich, und später auch in Irland, dem Papierkorb überstellt. Andere Länder wagen es nicht einmal mehr, ihrerseits Volksabstimmungen abzuhalten.
Wenn es Europa um den Dialog mit dem Bürger ernst ist, dann sollte es endlich anfangen, die Demokratie zu respektieren. Wenn das Ergebnis eines Referendums den eurokratischen Nomenklaturen nicht gefällt, dann heißt das nicht unbedingt, dass es dem Stimmvolk an den nötigen grauen Gehirnzellen fehlt. Vielmehr ist das Gegenteil richtig! Ich habe daher nachdrücklich gegen diesen Bericht gestimmt. Nec spe, nec metu, oder: ohne Hoffnung oder Furcht.
Anna Záborská (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Die europäischen Institutionen und Organe müssen dem Dialog und der Kooperation mit den Bürgern und mit Organisationen der Zivilgesellschaft aufgeschlossen gegenübertreten. Jeder kann seinen Beitrag leisten zum gemeinsamen Guten.
Allerdings sollte verhindert werden, dass Partikularinteressengruppen und Lobbys, die nicht das Allgemeinwohl repräsentieren, unter dem Vorwand des zivilgesellschaftlichen Dialogs den legislativen Prozess infiltrieren. Beim Zugang zum Dialog muss es gerecht zugehen.
Ich lege Wert auf die Feststellung, dass sich der Dialog in erster Linie auf Vereinigungen konzentrieren muss, die den Ärmsten und ihren Familien eine Stimme geben. Der Kampf gegen die extreme Armut und soziale Ungleichheit wird ohne den permanenten Dialog mit armen Menschen und den Familien, die in ihrem Alltag extreme Armut erleben, keinen bleibenden Erfolg haben. Dieser Dialog ist schwierig aber auch notwendig. Die europäischen, nationalen, regionalen und lokalen Behörden können nicht einfach den Weg des geringsten Widerstands beschreiten, wenn wir eine integrative Gesellschaft und ein Europa für alle aufbauen wollen. In Bezug auf Best Practice sollten wir die Arbeit des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und der Internationalen Bewegung ATD Vierte Welt anerkennen, die seit 1989 in Europa Veranstaltungen der Vierte Welt Volkshochschulen organisieren, die den strukturierten Dialog zwischen Behördenvertretern und Menschen mit direkter Erfahrung extremer Armut ermöglichen.
Gerard Batten (IND/DEM), schriftlich. − Ich habe mich bei dieser Abstimmung enthalten, obgleich ich und die britische Independence Party in vollem Umfang die Gleichheit zwischen Männern und Frauen unterstützen. Das Vereinigte Königreich verfügt bereits über ein Gleichstellungsgesetz, das bei Bedarf durch unser eigenes, demokratisch gewähltes und verantwortliches Parlament verändert oder verbessert werden kann. Die EU ist antidemokratisch und undemokratisch und kein legitimer Garant wessen Rechte auch immer.
Sylwester Chruszcz (UEN), schriftlich. – (PL) Ich stehe hinter dem Weiler-Bericht und unterstütze Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern und Verbrauchern. Die Idee der Einrichtung einer schwarzen Liste zu unlauteren Geschäftspraktiken nicht nur zwischen Unternehmern und Verbrauchern sondern auch zwischen Unternehmen ist lobenswert. Ich unterstütze außerdem die Mechanismen zur Überwachung und Durchsetzung der Umsetzung von rechtlichen Bestimmungen im Bereich des Verbraucherschutzes bezüglich unlauterer Praktiken. Darüber hinaus unterstütze ich die Initiative zur Einrichtung einer öffentlich zugänglichen Datenbank von nationalen Maßnahmen, die im Rahmen der Richtlinienumsetzung in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken eingeführt worden sind. Aus Sicht des polnischen und europäischen Verbrauchers ist die Initiative wertvoll.
Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Wir haben uns in Bezug auf den Weiler-Bericht zum Schutz der Verbraucher und Unternehmen vor unlauteren Geschäftspraktiken und irreführender Werbung der Stimme enthalten, da wir erhebliche Kritikpunkte anzubringen haben.
Der erste besteht darin, dass die europäische Gesetzgebung zu dieser Problematik in der Form einer Richtlinie vorgelegt wird. Mit anderen Worten, die Mitgliedstaaten sind relativ frei in den Ressourcen, die sie einsetzen möchten, um die entsprechenden Ziele zu erreichen. Das Bestreben der Berichterstatterin nach Vereinheitlichung, sowohl in der Substanz als auch in der Form nationalen Rechts, wird ein Wunschdenken bleiben, es sei denn, es findet eine völlig inakzeptable Einmischung der Europäischen Union in die Rechts- und Verwaltungssysteme der Mitgliedstaaten ohne jeglichen realen Nutzen für die Verbraucher statt.
Der zweite Punkt ist, dass der Hauptnutzen, den die Europäische Union in diesen Bereichen bringen soll, darin besteht, grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten zu lösen. Dieses Problem wurde jedoch weder in den derzeit gültigen Gesetzestexten noch in den vorgelegten Änderungsvorschlägen zur Zufriedenheit gelöst.
Das Hauptziel dieses Gesetzes sollte also nicht darin bestehen, per se zu existieren sondern darin, Verbraucher und Unternehmen zu schützen.
Małgorzata Handzlik (PPE-DE), schriftlich. – (PL) Die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und die Richtlinie über irreführende und vergleichende Werbung sind von erheblicher Bedeutung bei der Bemühung, den Verbrauchern mehr Klarheit und Unternehmen Rechtssicherheit im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zu bieten. Dies ist von besonderer Bedeutung in Bezug auf grenzüberschreitende Transaktionen, die auf dem europäischen Markt immer üblicher werden. Nationale Verbraucherschutzstellen sind nach wie vor mit erheblichen Schwierigkeiten konfrontiert, wenn es darum geht, in solchen Fällen im entsprechenden Zielland in angemessenem Umfang aktiv zu werden.
Die richtige Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung dieser Richtlinien sind wichtig zur Erreichung der beabsichtigten Ziele der Richtlinien. Leider sind eine Reihe von Mitgliedstaaten dieser Verpflichtung bis jetzt noch nicht nachgekommen. Dies trägt nicht zur Herausbildung einer angemessenen Beziehung zwischen Unternehmen und Verbrauchern bei.
Im Jahr 2007 setzte die Europäische Kommission im Hinblick auf die Überprüfung und Durchsetzung der Implementierung der Verbraucherschutzgesetze zum ersten Mal das „EU Sweep“-System bei den Internetseiten von Fluggesellschaften ein. Daraufhin wurden bei sage und schreibe 43,6 % der überprüften Websites Unregelmäßigkeiten festgestellt. Dies bestätigt die Notwendigkeit einer besseren Überwachung in Bezug auf die Durchsetzung der vorhandenen Bestimmungen.
Ich begrüße daher die Initiative der Kommission bezüglich der Schaffung einer öffentlich zugänglichen Datenbank von nationalen Maßnahmen, die im Rahmen der Umsetzung dieser Richtlinien eingeführt worden sind.
Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. − Die EU hat erhebliche Fortschritte gemacht bei der Verbesserung der Verbraucherrechte. Es ist enttäuschend, dass einige Mitgliedstaaten die Richtlinie zu unlauteren Geschäftspraktiken bisher noch nicht umgesetzt haben – und dieses Haus hat heute ein klares Signal gesetzt, dass diese Mitgliedstaaten dieses Versäumnis nachholen müssen.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − (DE) Bereits 2005 haben wir eine EU-Richtlinie zum Schutz der Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken und Werbung erlassen. Aber wir versagen nach wie vor beim Schutz des Bürgers vor Internet-Dialern, unerwünschten Werbeanrufern, Abzockdiensten und Co. Neppfirmen verstecken sich hinter Postfächern und Strohmännern und wechselnden Namen.
Sofern man dieser Firmen dann habhaft wird, werden sie zu einem lächerlich geringen Strafgeld verurteilt, sodass keinerlei abschreckende Wirkung besteht. Hier gehören die Strafen, vor allem im Wiederholungsfall, drastisch erhöht. Es ist wichtig, dass der geneppte Kunde eine Möglichkeit zur Schadenersatzklage hat, sonst lässt man ihn im Regen stehen. Die vorgesehenen Änderungen werden die Situation für die Verbraucher verbessern, weshalb ich dafür gestimmt habe.
Zuzana Roithová (PPE-DE), schriftlich. – (CS) Ich begrüße die Debatte über den Bericht zur Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern und Verbrauchern und der Richtlinie 2006/114/EG über irreführende und vergleichende Werbung. Während diese Richtlinien das Rückgrat des Verbraucherschutzes in der EU bilden, müssen sie auch durchgehend in den Mitgliedstaaten zur Anwendung kommen, insbesondere in Bezug auf den Internet-Handel. Der Binnenmarkt darf nicht fragmentiert werden und Unternehmen und Verbraucher müssen sich den gleichen Regeln und Schutzbestimmungen unterwerfen, egal mit welchem Mitgliedstaat sie Geschäfte machen. Ich muss Ihre Aufmerksamkeit auf die Tatsache richten, dass einige Mitgliedstaaten, darunter auch Tschechien, diese Richtlinien nur zögerlich in ihr nationales Recht umsetzen. Das Wichtigste ist nun, dass die nationalen Aufsichtsbehörden Unternehmen, die sich unlauterer Methoden bedienen, auch tatsächlich dazu bringen, diese Bestimmungen in ihre Geschäftspraxis zu übertragen. Die Verkaufszeit nach Weihnachten bietet eine ausgezeichnete Gelegenheit, dies zu überprüfen. Es ist außerdem erforderlich, dass die Europäischen Institutionen die intensivere Kooperation zwischen den nationalen Rundfunk- und Fernsehaufsichtsgremien anregen, die für die Überwachung der Einhaltung der EU-Richtlinien in den Massenmedien zuständig sind. Es ist zudem in unserem Interesse, dass diese Aufsicht in konsistenter Weise in der gesamten EU greift.
Luca Romagnoli (NI), schriftlich. – (IT) Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stimme für den Bericht von Barbara Weiler über die Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern und Verbrauchern und der Richtlinie 2006/114/EG über irreführende und vergleichende Werbung.
Ich bin fest davon überzeugt, dass die richtige Anwendung der Richtlinie es der Öffentlichkeit ermöglichen wird, sich in vollem Umfang über ihre Rechte im Klaren zu sein. Die Ausweitung der Verbraucherrechte durch die Richtlinie zu unlauteren Geschäftspraktiken muss durch Maßnahmen unterstützt werden, die die Ausübung dieser Rechte erleichtert.
Ich stimme mit der Berichterstatterin überein, wenn sie feststellt, dass die richtige Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung der Richtlinien über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern und Verbrauchern und über irreführende und vergleichende Werbung von fundamentaler Bedeutung für das Erreichen der in diesen Richtlinien festgelegten Ziele sind, insbesondere in Erwägung der in den diversen Mitgliedstaaten praktizierten Anwendungs- und Implementierungsmethoden und -systemen, der Komplexität einiger in den Richtlinien enthaltenen Rechtsauffassungen, der Menge und erschöpfenden Natur der nationalen Standards, die im Zusammenhang mit unlauteren Geschäftspraktiken und irreführender Werbung greifen, sowie außerdem die weite Bandbreite der Anwendungsfelder der Richtlinie. Schließlich möchte ich meiner Freude über diese Initiative meiner Kollegin Ausdruck verleihen, deren Ziel die rechtliche Regelung einer Thematik ist, die von überragender Bedeutung für die Gemeinschaft ist.
Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. – (PL) Ich unterstütze entschieden den Bericht von Barbara Weiler zur Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr sowie die Richtlinie über irreführende und vergleichende Werbung.
Das Problem irreführender und vergleichender Werbung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen wurde durch die Aufstellung einer einzelnen konsolidierten Richtlinie geregelt. Das Problem unlautere Geschäftspraktiken im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern und Verbrauchern wurde in der Richtlinie 2005/29/EG geregelt.
Die Richtlinien wurden aufgestellt, um den Verbrauchern mehr Sicherheit und den Unternehmen größere Rechtssicherheit zu geben. Der Verbraucherschutz wurde zum einen durch das Aufstellen einer „schwarzen Liste“ verstärkt, in der Geschäftspraktiken genannt sind, die unzulässig sein sollen, und zum anderen durch eine bessere Harmonisierung des Schutzes der Verbraucher gegen unlautere Praktiken.
Ein noch höheres Maß an Schutz könnte erreicht werden, wenn die Bestimmungen der Richtlinie durch rechtliche Maßnahmen zu einer effektiveren Durchsetzung begleitet würden. Die Mitgliedstaaten müssen deshalb ihre Rechtssysteme einsprechend durchforsten und die Klarheit des Umsetzungsprozesses erhöhen.
Die eingeführten Änderungen müssen durch klare Verfahren für die Anwendung und effektive Maßnahmen für Regressforderungen untermauert werden. Dies gibt den Verbrauchern Rechtsmittel zur Einklagung von Schadenersatz für erlittene Verluste in Verbindung mit unlauteren Geschäftspraktiken an die Hand – vergleichbar mit den Mechanismen zur Überwachung des Verbraucherschutzes, wie sie erstmals 2007 bei den Internetseiten von Fluggesellschaften angewendet wurden. Auf der Ebene der Mitgliedstaaten sind Informationskampagnen zur Bewusstseinsbildung und zur Verbesserung der Verbraucherbildung zum Thema Rechte der Verbraucher zu überlegen.
Jan Andersson, Göran Färm, Anna Hedh, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. − (SV) Wir schwedischen Sozialdemokraten haben gegen den Bericht zum Ökosystemansatz beim Fischereimanagement gestimmt. Wir glauben, der Bericht stellt nicht deutlich heraus, dass die Fischereipolitik von umweltpolitischen Aspekten und Kriterien der Nachhaltigkeit ausgehend aufgestellt werden muss. Darüber hinaus fixiert sich der Bericht zu sehr auf die Zurückhaltung der erforderlichen Reformen der Fischereipolitik und betätigt sich als Sachwalter der Interessen der Großfischereiindustrie.
Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Kurz zusammengefasst zielt dieser Initiativbericht des Europäischen Parlaments darauf ab, die Anforderungen der Gemeinschaft hinsichtlich des Erhalts des Meeresökosystems mit der gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) in Einklang zu bringen, die als eines ihrer operativen Ziele die stufenweise Anwendung des Ökosystemansatzes im Fischereimanagement vorsieht.
Die Grundgedanken dieses Berichts, die ich gerne herausstellen möchte, lassen sich in der Einschätzung formulieren, dass das gegenwärtige System der gesamten zulässigen Fangquoten nicht den Zielen der reformierten GFP dient. Vielmehr hat es sich sowohl für den Fischereisektor der Gemeinschaft als auch für den Erhalt der Bestände als ungeeignet erwiesen.
Es sollten daher schnell alternative Fischereimanagementsysteme aufgestellt werden. Vor diesem Hintergrund bin ich weiterhin der Ansicht, dass die EU zügiger alternative Ansätze diskutieren sollte, da einige dieser Ansätze, wie beispielsweise das auf Fischereirechten beruhende Management, den Grundstein bilden für die Fischerei in Ländern wie den Vereinigten Staaten, Neuseeland, Norwegen und Island, die alle über eine lange Tradition und großes Potenzial im Fischereiwesen verfügen.
Die Neuformulierung des Wiederauffüllungsplans für Seehecht und Hummer ist ein weiterer zu überlegender grundlegender Punkt.
Ich habe für diesen Bericht gestimmt.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Obwohl ich nicht mit dem gesamten Inhalt der angenommenen Entschließung einverstanden bin, enthält sie dennoch eine Reihe wichtiger Ziele und Prinzipien, die in einer Fischereipolitik immer enthalten sein sollten.
Es ist besonders wichtig, diese Ziele und Prinzipien zu verteidigen, was die Kommunistische Partei Portugals (PCP) bisher stets getan hat. Viele dieser Ziele und Prinzipien werden von der gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) nicht respektiert (obgleich einige darin enthalten sind), wenn die Europäische Kommission für den nächsten April die Vorstellung eines Grünbuchs über die Zukunft der gemeinsamen Fischereipolitik ankündigt – mit der Perspektive einer möglichen Reform dieser Politik bis 2012.
Angesichts der von der Europäischen Kommission und anderen EU-Institutionen in Bezug auf die Fischereiindustrie formulierten Ziele und Absichtserklärungen sollte dieser Wirtschaftssektor in Portugal – der sich aufgrund der seit Jahrzehnten auf nationaler und Gemeinschaftsebene verfolgten, den Sektor teuer zu stehen kommenden politischen Vorgaben in einer tiefen Krise befindet – auf der Hut sein und den Widerstand gegen neue und noch kostspieligere Maßnahmen mobilisieren. Falls diese Pläne Realität werden sollten, würde dies die Zerstörung eines großen Teils dieses strategischen Sektors mit sich bringen – mit negativen Folgen für Portugal.
All dies ist aber noch keine ausgemachte Sache.
Es gibt Alternativen für die Fischereipolitik in Portugal.
Diese Alternativen werden von der PCP schon seit langem sowohl auf nationaler Ebene als auch im Europäischen Parlament vertreten.
Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. − Ich habe für den Bericht von Pedro Guerreiro gestimmt. Der Bericht führt ganz richtig aus, dass die EU-Fischereipolitik die Modernisierung und nachhaltige Entwicklung der Fischereiindustrie fördern, ihre sozioökonomische Tragfähigkeit und die Nachhaltigkeit der Fischbestände sicherstellen, die Versorgung der Bevölkerung mit Fischprodukten garantieren, für die Ernährungssouveränität und Ernährungssicherheit sorgen und darüber hinaus die Arbeitsplätze erhalten und verbesserte Lebensbedingungen der im Fischereiwesen Beschäftigten befördern soll. In den letzten drei Jahrzehnten hat die GFP allerdings das Gegenteil von all dem bewirkt. Aus diesem Grund spreche ich mich auch für die Rückführung des Fischereimanagements in den nationalen Rahmen aus.
Luca Romagnoli (NI), schriftlich. – (IT) Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe für den Bericht von Pedro Guerreiro über die GFP (Gemeinsame Fischereipolitik) und den Ökosystemansatz beim Fischereimanagement gestimmt. Es ist von fundamentaler Bedeutung, Meeres- oder Ozeanpolitik nicht mit Fischereipolitik zu verwechseln. In dieser Hinsicht stimme ich dem Berichterstatter vollkommen zu.
Eine Fischereipolitik muss sich auf das Prinzip gründen, dass eine wechselseitige Abhängigkeit besteht zwischen dem Wohlergehen des Fischereigewerbes und der Nachhaltigkeit der Ökosysteme, von denen ersteres einen integralen Bestandteil darstellt. Sie muss insbesondere die Besonderheiten und die Bedeutung der kleinen Küstenfischerei und des Fischereigewerbes anerkennen.
Ich stimme außerdem meinem Parlamentskollegen zu, wenn er ausführt, dass die überragende Hauptaufgabe des Fischereimanagements in seiner Funktion als Bewirtschafter einer erneuerbaren Ressource darin besteht, die Gesamtfischereiaktivitäten unter der Zielsetzung zu überwachen (auf direkte oder indirekte Weise), dass immer nur die unter Nachhaltigkeitsaspekten maximal tragfähigen Mengen gefangen werden. Wenn wir diesen Ansatz übernehmen, kommen wir den von der Europäischen Union formulierten Zielen ein gutes Stück näher.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Auch in diesem Fall hat der abschließende Kompromiss letztendlich doch mehrere von uns am ursprünglichen Entwurf vorgebrachten Kritikpunkte berücksichtigt, insbesondere in Bezug auf die Reduzierungsindikatoren und Ziele sowie Messgrößen und Fristenfestlegungen zur Reduzierung der mit dem Pestizideinsatz und der Abhängigkeit von Pestiziden verbundenen Risiken und Gefahren. Unserer Auffassung nach ist es vernünftiger, diese Zielgrößen nicht gleich von Anfang an zu quantifizieren, damit nicht immer mehr Hindernisse für kleine Agrarbetriebe aufgebaut werden.
Wir begrüßen außerdem den Umstand, dass die Ausnahmeregelungen von den in der ursprünglichen Kommissionsvorlage enthaltenen Pflichtinspektionen für Agrargerät und Zubehör weiterhin Bestand haben und dass die allumfassenden Pflichtinspektionen, auch für Agrargerät und Zubehör, das in kleinen Familienbetrieben eingesetzt wird, fallengelassen worden sind.
Wir sind der Ansicht, dass diese Differenzierung – in der Praxis und im Prinzip – zwischen Familienbetrieben und groß angelegter Intensivlandwirtschaft in sämtlichen Festlegungen berücksichtigt werden muss. Im Übrigen sollten wir immer daran denken, dass es nicht die kleinen Familienbetriebe und die nichtintensiven landwirtschaftlichen Produktionsmethoden waren, die zu Skandalen wie BSE, Dioxinen und Nitrofuranen in Lebensmitteln, und anderen Vorfällen geführt haben…
Deswegen haben wir für den Kompromiss gestimmt.
Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Ich stimme der Berichterstatterin zu und gratuliere ihr zu ihrem Abschlussbericht.
Das Inkrafttreten dieser Richtlinie ist äußerst wichtig, um den Druck für eine dringende Änderung der politischen Vorgaben für eine Reduzierung des Risikos beim Einsatz von Pestiziden zu erhöhen. Die entsprechende EU-Politik zeichnete sich bislang durch einen gewissen Mangel an Informationen und Inspektionen von Praktiken und Produkten aus. Zum Schutz der Gesundheit der Menschen und der Umwelt ist es absolut wichtig, die Herangehensweise an Agrarpestizide zu ändern.
Dieses Dokument ist von grundlegender Bedeutung, denn er legt Regeln für die Informierung und Schulung der Benutzer von Pestiziden fest und fordert die Inspektion der eingesetzten Gerätschaften. Es verbietet außerdem den Pestizideinsatz aus der Luft (erlaubt nur in absoluten Ausnahmefällen und wo es keine Alternativen gibt). Ein weiterer positiver Aspekt ist die Möglichkeit für jeden Mitgliedstaat, Schutzflächen und Risikobereiche zu definieren.
Robert Goebbels (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe mich bei der Abstimmung über das „Pestizidpaket“ der Stimme enthalten, um gegen diese antidemokratische Methode zu protestieren, bei der in informellen Dreiergesprächen zwischen dem Rat, der Kommission und Vertretern des Europäischen Parlaments ausgehandelte Kompromisse dem Europäischen Parlament vorgelegt werden, die ausschließlich auf Verhandlungen in einem einzigen Parlamentsausschuss beruhen. Indem man auf eine angemessene demokratische Aussprache im Rahmen einer ersten Lesung verzichtet, nimmt man in der Tat nicht nur jedem Parlamentsmitglied das Recht, selbst Änderungsvorschläge einzubringen; ein solches Vorgehen führt außerdem zu einer europäischen Gesetzgebung, die unter Abwesenheit eines demokratisch transparenten Verfahrens aufgestellt wird.
Hinzu kommt: Die auf diese Weise angenommenen Gesetze sind in vielerlei Hinsicht überzogen, bürokratisch und kontraproduktiv.
Eija-Riitta Korhola (PPE-DE), schriftlich. − (FI) Frau Präsidentin! Ich denke, die angenommenen Berichte zu Pestiziden und Pflanzenschutzprodukten enthalten die bestmöglichen Lösungen. Sie sind darüber hinaus realistisch und hilfreich. Deshalb habe ich sie unterstützt.
Obwohl einige Abgeordnete im Plenum im letzten Augenblick Änderungsanträge einbrachten, von denen sie dachten, sie würden dafür sorgen, dass diese Gesetze auf einer solideren wissenschaftlichen Grundlage basieren und zugleich die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen für einzelne Mitgliedstaaten eröffnen, war es für die Parlamentsmehrheit dennoch klar, dass es gewagt wäre, nun damit zu beginnen, die Verhandlungsergebnisse zwischen dem Parlament und dem Rat in Frage zu stellen, selbst wenn die Änderungsanträge legitim gewesen wären.
Dabei erregte insbesondere der Bericht über die Marktzulassung von Pflanzenschutzmitteln die Gemüter. Dabei spiegelten sich im Parlament die divergierenden nationalen Interessen und Ansätze wider und auch der fehlende Konsens, der sich bereits im Rat manifestiert hatte. Auch in unserer eigenen Fraktion fand eine hitzige Debatte statt. Dessen ungeachtet zeigen die Reaktionen der Akteure in diesem Sektor, dass dieses Gesetzespaket Sinn macht und die Realisierung der diesbezüglichen EU-weiten Ziele ermöglicht – zum Wohl und zum Schutz sowohl der Umwelt als auch der öffentlichen Gesundheit.
Carl Lang (NI), schriftlich. – (FR) Von technischen Instituten und Forschungszentren in Frankreich durchgeführte Verträglichkeitsstudien haben ergeben, dass der Reformentwurf der europäischen Pestizid-Richtlinie zum Verschwinden vieler derzeit noch am Markt erhältlicher Produkte führen könnte.
Es ist hingegen wichtig, dass dieser Entwurf den Landwirten in der Union nicht die Mittel zum Schutz ihrer Ernten nimmt. Ansonsten wird dies zu einem empfindlichen Produktionsrückgang bei den Feldfrüchten führen und möglicherweise auch spürbare Auswirkungen auf die Agrartierhaltung haben.
In Frankreich und Europa könnten ganze Agrarsektoren in ihrer Existenz bedroht sein und die fundamentale Bedeutung der Landwirtschaft – nämlich deren Rolle als Versorger der Bevölkerung mit gesunden und reichhaltigen Nahrungsmitteln – würde bedroht sein.
Ohne die Notwendigkeit des Verbraucherschutzes in Frage stellen zu wollen, dürfen die neuen Bestimmungen nicht Innovationen oder die Diversität chemischer Produktangebote in Frage stellen. Die Richtlinie muss daher von vornherein auch alternative Lösungen beinhalten.
Dies ist die einzige Möglichkeit, die Abwanderung eines großen Teils der landwirtschaftlichen Produktion, und der damit verbundenen Arbeitsplätze und Wertschöpfung, zu vermeiden.
Angesichts dieser für die Landwirte entscheidenden Herausforderungen als Produzenten von Gemüse, Obst und Getreide, müssen wir im Hinblick auf die aktuellen Reformen und den zu deren Umsetzung auf nationaler Ebene unternommenen Maßnahmen wachsam bleiben.
Astrid Lulling (PPE-DE), schriftlich. − (DE) Ich habe den beiden Kompromissen, die in schwierigen Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission zustande gekommen sind, zugestimmt.
Pflanzenschutzmittel sind in der modernen Landwirtschaft unverzichtbar. Sie sind ein Garant für die optimale Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen in Europa für die Sicherung einer qualitativ hohen Lebensmittelproduktion.
Ich bin natürlich zufrieden, dass meiner im November hier angenommenen Entschließung Rechnung getragen wird, indem bei der Zulassung die Bienentoxizität besonders beachtet wird, so dass Pflanzenschutzmittel, die nachweisbar bienenschädigend sind, nicht zugelassen werden.
Das Ziel ist Effizienz: das heißt so viel wie nötig, so wenig wie möglich. Eine lineare Verringerung der Zahl der Mittel wäre irrsinnig. Die Landwirtschaft braucht genügend und diversifizierte Mittel, sei es nur, um die Bildung von Resistenzen zu vermeiden.
Ich habe sicher noch Bedenken über die tatsächlichen Auswirkungen der Verordnung auf die Landwirtschaft, den Weinbau und den Gartenbau in Bezug auf ihre Versorgung mit Pflanzenschutzmitteln und deren Preisgestaltung. Auch über die Auswirkungen auf die betroffenen Industriesektoren tappen wir noch im Dunkeln. Eine diesbezüglich umfassende Folgenabschätzung ist unabdingbar.
Ich freue mich, dass Luxemburg jetzt mit Belgien und Deutschland in einer Zone liegt, dass heißt, dass unsere Bauern und Winzer die gleichen Mittel diesseits und jenseits der Landesgrenzen benutzen können. Das Problem mit Frankreich muss mit Verstand gelöst werden.
Luca Romagnoli (NI), schriftlich. – (IT) Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe für den Bericht von Christa Klaß über die Rahmenrichtlinie zum nachhaltigen Einsatz von Pestiziden gestimmt. Ich stehe in vollem Umfang hinter der Annahme der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates.
Das Ziel der Richtlinie besteht darin, die negativen Auswirkungen von Pestiziden auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu vermindern: Eine mengenmäßige Reduzierung des Pestizideinsatzes sollte daher eines der praktischen Ziele sein. Erreicht werden soll dies durch die Festsetzung bestimmter Höchstmengen und die Anwendung nationaler Aktionspläne. Für einen umfassenden Schutz der Volksgesundheit müssen Kontrollmaßnahmen restriktiver gehandhabt werden. Ich glaube außerdem, dass die Produktkennzeichnungen klar und verständlich für alle gehalten sein müssen, so dass sämtliche mit dem Gebrauch der einzelnen Produkte verbundenen Implikationen verständlich gemacht werden können.
Bart Staes (Verts/ALE), schriftlich. − (NL) Gestern führte ich im Rahmen der Aussprache aus, dass ich den vorliegenden Kompromiss als ein achtbares Ergebnis ansehe und dass die Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz im Europäischen Parlament ihn unterstützen wird. Ich möchte allerdings betonen, dass wir für die Einigung mit der Agrarlobby und der Pestizidindustrie einige Zugeständnisse machen mussten. Ich bedauere nach wie vor, dass wir das 50-Prozentziel fallen gelassen haben.
Dies hat zur Folge, dass alles dem guten Willen der einzelnen Mitgliedstaaten überlassen wird. Wobei es den Mitgliedstaaten nun ohne weiteres möglich ist, diesbezüglich nicht übermäßig ambitioniert zu sein, was auch zu zu viel Zurückhaltung führen kann. Hinzu kommt, dass im Ergebnis hinsichtlich der Einhaltung von Pufferzonen entlang von Wasserläufen die Vorgaben abgemildert worden sind. Auch dieser Aspekt liegt nunmehr im Ermessen der Mitgliedstaaten. Aus ökologischer und gesundheitspolitischer Sicht wäre ein europaeinheitlicher Mindestabstand wünschenswert gewesen. Positiv ist allerdings, dass öffentliche Bereiche mit sensibler Nutzung (Parks, Sportanlagen, Freizeitgebiete, Schulen und dergleichen) zukünftig besser geschützt sein werden. Diese Thematik findet bereits Beachtung in der Region Flandern und wird von den Regierungen der Mitgliedstaaten in ganz Europa zunehmend in Betracht gezogen.
Martin Callanan (PPE-DE), schriftlich. − Dieses Gesetzesvorhaben trägt durch und durch die Handschrift der EU: ein klassisches Beispiel für die Methode, mit dem Vorschlaghammer eine Nuss zu knacken. Seine Auswirkungen auf die Landwirte und Gartenbaubetriebe in Nordostengland, der von mir vertretenen Region, werden beträchtlich sein.
Zweifellos werden Arbeitsplätze verloren gehen oder sogar Betriebe schließen müssen. Zweifellos werden unsere hart bedrängten Landwirte mit noch mehr Bürokratie belastet werden. Zweifellos werden die Agrarerträge zurückgehen. Die Tatsache, dass wir diese Woche auch die weltweite Ernährungssicherheit diskutieren, ist daher reichlich ironisch. Pflanzenschutzmittel sind ein unverzichtbarer Bestandteil für die Agrarproduktion, und sie unterliegen bereits einem strengen System von Auflagen.
Niemand bestreitet die Bedeutung des Umweltschutzes, aber dieses Gesetzesprojekt ist unausgewogen. Es ist überladen mit Vorschriften und es fehlt ihm an Flexibilität. Die Kommission hat es versäumt, eine ausreichend umfassende Verträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Aus diesen Gründen habe ich gegen dieses Gesetzesvorhaben gestimmt.
Charlotte Cederschiöld, Christofer Fjellner, Gunnar Hökmark und Anna Ibrisagic (PPE-DE), schriftlich. − (SV) Wir haben heute für den Bericht von Hiltrud Breyer über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gestimmt. Die Verordnung, die sowohl zur Verbesserung der Ernährungssicherheit beitragen als auch die Umweltauswirkungen von Pflanzenschutzprodukten unter Kontrolle bringen soll, ist solide konzipiert und von großer Bedeutung.
Seit ihrer ersten Lesung im Europäischen Parlament sind Analysen zu dem Ergebnis gekommen, dass die Verordnung die Gefahr birgt, äußerst weit reichend in die Landwirtschaft einzugreifen und unflexibel zu sein. Eine weitere Folge könnte sein, dass der gewerbsmäßige Anbau der gebräuchlichsten Gemüsearten (beispielsweise Karotten und Zwiebeln) in Schweden nicht mehr möglich sein wird. Die Situation wird auch nicht dadurch besser, dass die Ergebnisse der Verträglichkeitsprüfungen dieser Bestimmungen in Bezug auf einige wichtige Schlussfolgerungen differieren, beispielsweise zwischen denjenigen der schwedischen Aufsichtsbehörde für Chemikalien und ihrem britischen Pendant, dem Pesticides Safety Directorate. Wir bedauern, dass in dieser zweiten Lesung im Parlament keine Möglichkeit vorgesehen war, über entsprechende Präzisierungen abzustimmen. Wir möchten aber gleichzeitig betonen, dass der angenommene Gesetzestext Verbesserungen gegenüber der Vorlage aus der ersten Parlamentslesung enthält.
Wir hätten es gerne gesehen, wenn die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erreichte Einigung Eingang in die Vorlage gefunden hätte. Dies würde zu einer klareren Ausgestaltung der Verordnung beitragen mit dem Effekt, dass der gefährliche Einsatz von Wirkstoffen unter ein deutlicheres Verbot gestellt, unabdingbarer, verantwortungsvoller und sicherer Pflanzenschutz hingegen – der nun Gefahr läuft, unter die Verbotsverfügung zu fallen – weiterhin erlaubt sein würde.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Der schlussendlich im Europäischen Parlament erreichte Kompromiss stellt einen Rückzieher von den Maximalforderungen dar, die in Bezug auf die Eliminierung von Wirkstoffen aufgestellt worden waren, insbesondere hinsichtlich der negativen Auswirkungen, die diese Vorschläge im Hinblick auf Insektizide und Pestizide gehabt hätten. Dies trifft insbesondere für Länder wie Portugal zu, das stark betroffen ist von bestimmten Insektenplagen an Obst und Gemüsekulturen, Kartoffel- und Olivenpflanzungen, etwa hinsichtlich Kiefern-Nematode und Kastanienbrand. Hier verursachen diese Schädlingsbefälle und Krankheiten – nicht zuletzt aufgrund fehlender effektiver Pflanzenschutzprogramme – erhebliche Schäden, insbesondere bei kleinen Familienbetrieben.
Obwohl wir in Bezug auf bestimmte Aspekte des Kompromisses viele Zweifel hegen, beispielsweise hinsichtlich der Probleme der nichtchemischen Kontroll- bzw. Präventionsmethoden sowie des Schädlingsbefalls- und Feldfruchtmanagements, halten wir es für richtig, das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung der Pflanzenschutzproduktautorisierungen und der Schaffung von geografischen Zonen mit ähnlichen Boden- und Klimabeschaffenheiten zu praktizieren.
Allerdings bestehen wir auf der Notwendigkeit nach Studien, die uns ein realistisches Bild der Folgen dieser Maßnahmen auf die Produktivität und demnach auch auf die Einkommen der Landwirte vermitteln, so dass diese Kosten von der gesamten Gesellschaft mitgetragen werden können. Denn schließlich sprechen wir hier über Anforderungen hinsichtlich Umweltschutz und Ernährungssicherheit.
Glyn Ford (PSE), schriftlich. − Ich habe gegen die Änderungsvorschläge zum Breyer-Bericht gestimmt. Über diesen Bericht ist in Großbritannien eine völlig unnötige Angstkampagne angestoßen worden in dem Stil: „Das Ende der konventionellen Landwirtschaft wie wir sie kennen.“ Dies ist nicht die von vielen Landwirten in anderen Mitgliedstaaten vertretene Position.
Ungeachtet dessen sind die tatsächlichen Auswirkungen unklar, denn für die Vorlage in ihrer aktuellen Form wurde keine zufrieden stellende Verträglichkeitsprüfung vorgelegt. Ich unterstütze daher die Idee einer Ausnahmeregelung nach 2015, wenn die aktuellen Genehmigungen auslaufen, für den Fall, dass Mitgliedstaaten ernsthafte Bedenken haben sollten, dass aufgrund eventuell nicht mehr verfügbarer Pestizide die Ernteerträge erhebliche Einbußen erleiden könnten.
Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Dieses Dokument wird zur Harmonisierung der Gesetzgebung zu Pestiziden beitragen.
Ich stimme dem angenommenen Bericht zu, insbesondere weil die Anwendung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung der Pflanzenschutzproduktautorisierungen die zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten (und deren unterschiedlich dimensionierten Märkten) bestehenden Wettbewerbsverzerrungen beenden und insbesondere die hinsichtlich des Umweltschutzes und der Ernährungssicherheit bestehenden Bedenken verringern wird. Die Schaffung dreier geografischer Zonen mit ähnlichen Boden- und Klimabeschaffenheiten ist sehr positiv. Es bestünde sonst die Gefahr, völlig unterschiedliche örtliche Verhältnisse in einen Topf zu werfen.
Das Thema Störungen des Hormonsystems verursachende Stoffe hat meiner Ansicht nach eine solide Grundlage: Der vorgeschlagene Text basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen. Das Problem mit Störungen des Hormonsystems verursachenden Stoffen liegt darin begründet, dass für diese (im Gegensatz zu karzinogenen oder mutagenen Stoffen) keine toxikologischen Parameter vorliegen, wiewohl sie eine ganze Reihe von Effekten hervorrufen, angefangen von geringen Hormonschwankungen bis hin zu genitalen Missbildungen und/oder Krebsgeschwüren.
Es ist wichtig, die Verwendung von Substanzen zu reglementieren, die nachweislich gesundheitsschädliche Effekte auf den menschlichen Organismus haben.
Diese Verordnung besitzt eine dreifache Rechtsgrundlage: jeweils eine auf die Landwirtschaft, den Binnenmarkt und die Volksgesundheit bezogene Rechtsgrundlage. Dies ist meiner Ansicht nach sehr positiv.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − (DE) In den vergangenen Jahren hat die Union die Grenzwerte stets angehoben, eine Reduktion war daher längst überfällig. Ein Fortschritt ist jedenfalls, dass massiv gesundheitsschädigende Pestizide endlich verboten werden, hier wird aber noch viel zu wenig geforscht. Besorgniserregend ist nach wie vor die Akkumulation von Pestiziden, mit der Grenzwertvorgaben umgangen werden können. Über daraus mögliche Wechselwirkungen ist uns noch viel zu wenig bekannt, hier sind rechtliche Vorgaben überfällig.
Inwieweit Dokumentation und Rückverfolgbarkeit wirklich effektiv sind, mag bezweifelt werden. Die Fleischskandale der letzten Jahre führen vor Augen, wie leicht ein Etikettenschwindel ist. Nicht zuletzt stellt sich noch das Problem, dass wir zwar unseren Produzenten und Bauern Pestizid-Vorgaben auferlegen, dann jedoch Waren aus Ländern mit laxeren Vorschriften importieren. Die chinesische Spielzeug-Episode sollte uns eine Lehre sein. Mit den geplanten Regelungen wird ein Schritt in die richtige Richtung gemacht, weshalb ich auch dafür gestimmt habe, sie reichen aber bei Weitem nicht aus.
Bill Newton Dunn (ALDE), schriftlich. − Ich habe gegen die in den Dreiergesprächen zwischen Rat, Kommission und Parlament ausgehandelten Schlussfolgerungen und Empfehlungen gestimmt, weil:
- dieses Gesetzesprojekt zu überstürzt durchgezogen werden sollte, nur weil sich die Amtszeiten sowohl des Parlaments als auch der Kommission im kommenden Sommer ihrem Ende zuneigen, was allerdings kein ausreichender Grund ist, Gesetze in Eile zu beschließen;
- für diese Vorschläge keine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde;
- die Empfehlungen nicht auf wissenschaftlichen Nachweisen beruhen sondern mehr auf emotionalen Befürchtungen über die Ursachen des alarmierenden weltweiten Bienensterbens und auf befürchteten Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit;
- die von mir vertretenen Landwirte in Lincolnshire und den East Midlands mich einmütig dazu aufgefordert haben, gegen diese Vorschläge Position zu beziehen, und da es sich bei diesen Leuten um ausgewiesene Praktiker handelt, deren tägliches Geschäft es ist, unsere Nahrungsmittel heranzuziehen, sollte man deren Meinung Beachtung schenken.
Luca Romagnoli (NI), schriftlich. – (IT) Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe für den Bericht von Hiltrud Breyer über die Marktzulassung von Pflanzenschutzmitteln gestimmt. Ich stimme mit dem Zweck und den Zielen dieser Arbeit überein, die darin bestehen, ein hohes Maß an Schutz für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherzustellen.
Die Europäische Union ist seit jeher in besonderem Maß um Themen des Umweltschutzes bemüht, und diese Verordnung ist eine weitere Strategie, die diesem Ziel dient. Ich bin außerdem überzeugt davon, dass es richtig ist, Experimente an Tieren auf ein Minimum zu beschränken und nur im äußersten Notfall darauf zurückzugreifen. Vielmehr sollten alternative Versuchsmethoden genutzt werden, damit Tieren unnötige Qualen erspart bleiben.
Brian Simpson (PSE), schriftlich. − Ich habe mich entschlossen, gegen diesen Bericht zu stimmen, und zwar aus zwei Gründen:
Zum einen müssen wir unseren Landwirten die Mittel an die Hand geben, die sie für die Ausübung ihres Berufs benötigen – und diese Vorlage wird deren Möglichkeiten stark einschränken. Dies gilt insbesondere für Landwirte, die in feuchten und nassen Klimaregionen Landwirtschaft betreiben und die Pestizide zum Schutz ihrer Ernten und Viehbestände einsetzen müssen. Ich kenne keinen einzigen Landwirt, der gerne Pestizide verwendet, aber sie sind nun einmal ein wesentliches Hilfsmittel, um für unsere Bevölkerung Nahrungsmittel zu einem erschwinglichen Preis anbieten zu können.
Zweitens wurde für dieses Gesetzesvorhaben keine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt. Dies finde ich angesichts der potenziellen, erheblichen Auswirkungen auf den Agrarsektor skandalös.
Bart Staes (Verts/ALE), schriftlich. − (NL) Gestern führte ich im Rahmen der Aussprache aus, dass ich den vorliegenden Kompromiss als ein achtbares Ergebnis ansehe und dass die Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz im Europäischen Parlament ihn unterstützen wird. Ich möchte allerdings betonen, dass wir für die Einigung mit der Agrarlobby und der Pestizidindustrie einige Zugeständnisse machen mussten. Von welcher Warte man die Problematik auch betrachtet: Was wir hinsichtlich der Grenzwertkriterien erreichen konnten ist im Vergleich zu der Position des EP in erster Lesung ein verwässertes Ergebnis.
Für 12 Wirkstoffe wurden ausdrücklich Ausnahmeregelungen festgelegt. Auch hinsichtlich der Regelung der Einteilung in geografische Zonen hatten wir unsere Vorbehalte. Die Idee dreier Zonen über einen derart großen geografischen Raum hinweg erscheint uns problematisch, denn die Umweltgegebenheiten innerhalb dieser Zonen selbst können dennoch erheblich variieren. Positiv ist allerdings, dass die Rechtsgrundlage auf der Landwirtschaft, dem Binnenmarkt und der Volksgesundheit beruht, wobei der Volksgesundheit sowohl in den entsprechenden Präambeln als auch in Artikel 1 oberste Priorität eingeräumt wird. Darüber hinaus sind die Grenzwertkriterien für Wirkstoffe, die nicht hinnehmbare Auswirkungen auf Bienen haben, ein willkommenes Extra. Die Forderung, gefährliche Produkte schneller durch sichere Alternativen zu ersetzen, wurde ebenfalls berücksichtigt. Obwohl wir uns ein besseres Resultat gewünscht hätten, haben wir dennoch für einen akzeptablen Kompromiss gestimmt.
Catherine Stihler (PSE), schriftlich. − Ich war enttäuscht über die nachträgliche Änderung der gemeinsamen Position. Mir wäre die gemeinsame Position lieber, denn sie bietet einen besseren Ausgleich zwischen Volksgesundheit und Nahrungsmittelproduktion.
Glenis Willmott (PSE), schriftlich. − Durch die nach wie vor fehlende, umfassende Verträglichkeitsprüfung sieht sich die Labour-Fraktion im EP nicht in der Lage, dem zwischen dem Rat und der Berichterstatterin des Europäischen Parlaments ausgehandelten Kompromisspaket zuzustimmen, da es keine klaren Erläuterungen zu seinen Auswirkungen auf die Nahrungsmittelproduktion enthält.
Wir Labour-MdEP wünschen uns durchaus bessere und sicherere Pestizide, aber wir müssen auch unsere Verantwortung sowohl gegenüber den Produzenten als auch den Verbrauchern wahrnehmen, um abschätzen zu können, welches die schlussendlichen Effekte der vorliegenden Vorschläge auf die Agrarproduktion und die Nahrungsmittelpreise sein werden.
Obwohl dieses Gesetzesvorhaben nicht unbedingt die katastrophalen Auswirkungen haben würde, die ihm von einiger Seite nachgesagt worden ist, sind die damit verbundenen Unsicherheiten dennoch groß genug, um die Labour-Fraktion im EP zu dem Schluss kommen zu lassen, diesem Kompromisspaket nicht zuzustimmen.
Liam Aylward, Brian Crowley, Seán Ó Neachtain und Eoin Ryan (UEN), schriftlich. − Wir haben uns bei der heutigen Abstimmung zu diesem Pflanzenschutz-Gesetzesprojekt der Stimme enthalten.
Die Entscheidung bei dieser Abstimmung ist eine sehr schwere. Wir waren bis zum jetzigen Zeitpunkt in sämtliche Phasen der intensiven Verhandlungen zu diesem umstrittenen Gesetzespaket involviert.
Im Kern geht es bei diesem Gesetzesvorhaben eindeutig um Gesundheitsaspekte und den Zusammenhang zwischen chemischen Substanzen und Krebsrisiko. Dabei sind die Landwirte aufgrund ihres direkten Umgangs mit solchen Substanzen am direktesten betroffen. Während das Gesetz das Inverkehrbringen von krebserregenden Substanzen einschränken will, ist es Mitgliedstaaten möglich, bestimmte Wirkstoffe auf dem Markt zuzulassen, wenn die Gesundheit von Nutzpflanzen ernsthaft in Gefahr ist. Die Vorlage hat sich zum Ziel gesetzt, die Bienen zu schützen und den bürokratischen Aufwand für die Genehmigung von Wirkstoffen zu reduzieren. Mit einem schrittweisen Aus-dem-Verkehr-ziehen von Substanzen bis 2016, würden wir die Industrie in Zugzwang bringen, umweltfreundliche und wirksame Produkte auf den Markt zu bringen.
Wir können diesem Gesetzesvorhaben allerdings nicht zustimmen. Wiederholten Aufforderungen nach einer neueren Verträglichkeitsprüfung zum Trotz ist die Kommission diesem Ansinnen nicht nachgekommen. Wir können Gesetze aber nicht einfach aus dem Blauen heraus beschließen! Auf diese Weise werden Produkte ohne wissenschaftliche Grundlage nach Gutdünken verboten, anstatt solche Entscheidungen auf Erfahrungswerte aus der praktischen Anwendung zu gründen. Hinzu kommt, dass die Definition des Begriffs „Störungen des Hormonsystems verursachender Stoff“ auf wissenschaftlicher Ebene bislang noch nicht abschließend geklärt worden ist. Wir haben daher Änderungsanträge eingebracht, die für die Einholung gutachterlicher Stellungnahmen durch die Kommission plädieren, die hier Klarheit schaffen sollen.
Michel Teychenné (PSE), schriftlich. – (FR) Mit diesem Gesetzestext, der die Produktion und das Inverkehrbringen von Pestiziden einschränkt, sowie dem begleitenden Text, der den Rahmen setzt für die Anwendung dieser Wirkstoffe, hat Europa schließlich beispielhafte Standards in Bezug auf Pestizide erreicht. Hiltrud Breyers Bericht weist in die richtige Richtung. Während der Vorschlag die Marktzulassung von Produkten mit geringem Risikopotenzial vorsieht, sollen 22 als äußerst schädlich eingestufte Substanzen verboten werden.
Wenn wir Aussicht haben wollen, dass sich in der Welt eine vernünftige Landwirtschaftspraxis durchsetzt, dann müssen wir diesen in der Europäischen Union erzielten Fortschritt begrüßen. Die europäische Landwirtschaft, die ausgiebig von Pflanzenschutzmitteln Gebrauch macht, wird durch diese Regelungen nicht geschwächt. Vielmehr werden sie der EU die schärfsten Gesetzesinstrumente zur Bekämpfung toxischer Pestizide an die Hand geben.
Avril Doyle (PPE-DE), schriftlich. − Die gesetzlichen Regelungen bezüglich paneuropäischer Investmentfonds, den Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere (OGAW), unterliegen seit einiger Zeit einer beträchtlichen Überarbeitung. Diese OGAW setzen sich aus kollektiven Investmentfondsplänen zusammen, die in der gesamten Europäischen Union gehandelt werden können, sobald sie in einem der Mitgliedstaaten eine Zulassung erhalten haben. Diese Zulassung fungiert als eine Art „Pass“, durch den weitere Prüfungen nicht erforderlich sind. In diesen Zeiten allgemeiner Finanzmarktunsicherheit muss die Regulierung von Finanzmarktgeschäften in fairer und konsistenter Weise erfolgen, um das Vertrauen in diesen Sektor wieder zu stärken.
Der Bericht von Wolf Klinz schlägt die Einführung eines „Passes“ für Vermögensverwaltungsgesellschaften vor, die OGAW-Fonds vertreiben. Dieser Vorschlag sieht die Möglichkeit des grenzüberschreitenden Fondsmanagements ohne die gegenwärtig noch erforderliche Gründung voll funktionsfähiger Vermögensverwaltungsgesellschaften vor. Es ist daher erforderlich, dass ausreichend Fondsmanager zur Verfügung stehen, die sich um die erforderliche Aufsicht über die auszugebenden Pässe für die Vermögensverwaltungsgesellschaften kümmern.
Wolf Klinz hat eine kompromissfähige Vorlage unterbreitet, die ich unterstützen kann.
Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. – (PL) Bei Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) handelt es sich um harmonisierte Investmentfonds-Produkte, die Investitionen entsprechend einer festgelegten Investitionspolitik tätigen. Die OGAW-Rahmenrichtlinie, auf die sich der Klinz-Bericht bezieht, sorgt für Kostentransparenz und darüber hinaus für einen hohen Grad an Anlegerschutz – etwas, das in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise in der EU von besonderer Bedeutung ist. Die Rahmenrichtlinie legt grundlegende Anforderungen an die Organisation, das Management und die Aufsicht von Investmentfonds fest.
Es trifft zu, dass sich die europäischen Investmentfonds im Vergleich zum amerikanischen Markt durch ihre geringe Größe auszeichnen. Daraus ergeben sich hohe Kosten für die Investoren. Es besteht daher die Notwendigkeit zu einer Überarbeitung der OGAW-Rahmenrichtlinie mit dem Ziel der Anpassung an die Erfordernisse der Anleger und um die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Fondsindustrie sicherzustellen.
Die vom Berichterstatter vorgeschlagenen Änderungen umfassen in erster Linie die Einführung neuer Bestimmungen hinsichtlich der Fusionierung von Fonds (in dem Sinne, dass sie als inländische Fusionen angesehen werden und in den Genuss der Steuerneutralität kommen können), die Einführung eines Dokuments, das die wichtigsten Anlegerinformationen liefert (als Ersatz für den vereinfachten Prospekt), sowie die Vereinfachung des vorhandenen Meldeverfahrens durch die Nutzung des direkte Informationsaustauschs zwischen den jeweiligen Aufsichtsbehörden.
Jan Andersson, Göran Färm and Åsa Westlund (PSE), schriftlich. − (SV) Wir unterstützen den Bericht, denn wir glauben, dass nachhaltige öffentliche Finanzen sehr wichtig sind. Allerdings sind wir mit der Formulierung in Absatz 8 nicht einverstanden, in dem ausgeführt wird, dass die Steuerlast für mittlere bis niedrige Einkommen und Renten schrittweise und deutlich gesenkt werden muss, mit Steuernachlässen, neu festgelegten Steuersätzen und Entschädigung für „Steuerdrift“. Wir glauben, dass diese Angelegenheiten nicht auf EU-Ebene geregelt sondern von den Mitgliedstaaten selbst entschieden werden sollten.
Konstantinos Droutsas (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Der Bericht zu den öffentlichen Finanzen in der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) macht sich die gegen die arbeitende Bevölkerung gerichteten Entscheidungen des Rates und der Kommission zu Eigen, die dem Zweck dienen, die Wettbewerbspositionen von Monopolen zu stärken und somit die Profite des Kapitals zu sichern. Dabei wird die Last der tiefen Krise, in der der Kapitalismus steckt, der arbeitenden Bevölkerung aufgebürdet.
Die von der EU mit dem Stabilitätspakt und der Lissabon-Strategie für die Mitgliedstaaten – insbesondere diejenigen in der WWU – gestaltete, gegen die unteren Bevölkerungsschichten gerichtete Politik wird damit gestärkt.
Das Europäische Parlament, ebenso wie die Kommission, unternimmt den Versuch, die zentrifugalen Kräfte und die Logik des „Jeder für sich“ einzudämmen, indem es nach noch größeren Anstrengungen zur Vollendung des Binnenmarktes, zur Harmonisierung des Steuersystems und zur Stärkung des Wettbewerbs und der Regeln des Marktes aufruft.
Die Kritik an dem Umstand, dass die hohen Summen, die zur Bewältigung der Krise bereitgestellt worden sind, nicht die kleinen und mittleren Unternehmen erreichen, von der arbeitenden Bevölkerung ganz zu schweigen, führt in die Irre. Die veralteten und fehlgeschlagenen Modelle staatlicher Interventionen zur Übertünchung der Unzulänglichkeiten des Marktes sind lediglich Ausdruck eines Wunschdenkens und der Versuch, die arbeitende Bevölkerung in die Irre zu führen und sich den sozialen Konsens zu einem abgewirtschafteten System zu erschleichen.
Die einzige Lösung besteht darin, dass die arbeitende Bevölkerung für ihre Rechte und für eine Wirtschaft kämpft, die den Bedürfnissen ihrer Klasse gerecht wird – ein Kampf, der letztendlich die kapitalistische Barbarei überwindet.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Es ist eigentlich recht interessant, dass der Bericht anerkennt, dass die Analyse der Situation der öffentlichen Finanzen im Jahr 2007 und im ersten Halbjahr 2008 „deutlich eine wirtschaftliche Trendwende anzeigt und sich ein Wirtschaftsabschwung und eine Wachstumsabschwächung andeutet, gepaart mit einer immer niedrigeren Inflationsrate und steigenden Einkommensdisparitäten“.
Um dieser Krise gegenzusteuern, legt der Bericht dann aber im Wesentlichen die gleichen Rezepte vor, die zu der aktuellen Situation geführt haben – anstatt diese Gelegenheit zu nutzen, um Änderungen dieses neoliberalen und monetaristischen Politikansatzes vorzuschlagen, der zu der aktuellen ernsten sozialen Lage beigetragen hat, die sich durch steigende Ungleichheit, Arbeitslosigkeit, unsichere und schlecht bezahlte Arbeit und Armut auszeichnet.
Der Bericht pocht daher auf Preisstabilität und die Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts – wenn auch mit einem gewissen Grad an Flexibilität – sowie auf die Beachtung der Lissabon-Strategie, die, wie wir wissen, als Vorwand dient, um Privatisierungen voranzutreiben und den Staat von der Verantwortung für soziale Funktionen zu entledigen. Dieser Ansatz umfasst außerdem die Idee des schlanken Staates und der besseren Effizienz des Privatsektors. Ziel ist es, die Arbeitnehmer zu so genannter Lohnzurückhaltung zu nötigen, was diese in der Folge allerdings mit einem Verlust ihrer Kaufkraft bezahlen.
Deshalb haben wir gegen diesen Bericht gestimmt.
Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Was ich dem Bericht von Donata Gottardi zu den öffentlichen Finanzen entnehmen kann ist, dass in diesem keinerlei Lehren aus der Weltkrise gezogen worden sind.
Frau Gottardi bezeichnet als „Marktversagen“ und „unzureichende Aufsicht“, was in Wirklichkeit das Versagen eines Systems ist, das uns seit Jahren aufgezwungen wird: ein System der Deregulierung, der weltweiten radikalen Freimarktphilosophie, der absurden Aufblähung des Finanzsektors in der Wirtschaft, in der der Markt regiert, der sich angeblich selbst reguliert. Die auf dem G20-Gipfel oder in Brüssel beschlossenen kosmetischen Retuschen werden die Situation nicht grundlegend verändern. Vielmehr müssen wir die wirtschaftlichen Dogmen in Frage stellen, denen wir uns nach wie vor hingeben. Die Krise hat gezeigt, dass die unbegrenzte Freizügigkeit für Waren, Dienstleistungen, Kapital und Menschen nicht zu Wohlstand führt sondern in die Katastrophe. Die Krise hat außerdem gezeigt, dass der Nationalstaat die geeignete, effiziente Entscheidungs-, Handlungs- und Reaktionsebene ist, auch wenn Präsident Sarkozy das Bedürfnis hat, überall hin von EU-Kommissionspräsident Barroso begleitet zu werden, um den Leuten glauben zu machen, dass die Europäische Union in dieser Situation hilfreich ist.
In diesem Zusammenhang sind daher die guten Ratschläge der Berichterstatterin zur Verwaltung der öffentlichen Finanzen und ihr Appell zur Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts leider wenig brauchbar.
Mary Lou McDonald (GUE/NGL), schriftlich. − Wir begrüßen einige der positiven Elemente dieses Berichts, insbesondere die Anerkennung der Notwendigkeit, die Steuerlast gerechter zu verteilen sowie die Bedeutung, die den öffentlichen Ausgaben und einer soliden und aktiven Wirtschaftspolitik zukommen. Allerdings habe ich mich bei der Abstimmung enthalten, da sich der Bericht für die fehlerhafte Lissabon-Strategie und für mehr Wettbewerb ausspricht. Außerdem unterstützt er den so genannten Flexicurity-Ansatz und stellt unter dem Deckmantel „struktureller Reformen“ implizit die Sicherheit der Renten, des Gesundheits- sowie des Pflegesystems in Frage.