Der Präsident. − Der nächste Tagesordnungspunkt umfasst den Bericht (A6-0500/2008) von Carlos Coelho im Namen des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres zu einem Verordnungsvorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (COM(2007)0619 – C6-0359/2007 – 2007/0216(COD)).
Carlos Coelho, Berichterstatter. − (PT) Herr Präsident, Herr Barrot, meine Damen und Herren! Die heute diskutierte Vorlage zielt auf die Änderung der von 2004 stammenden Richtlinien, welche die Sicherheitsrichtlinien verbesserten und harmonisierten, die sich auf den Schutz der Reisepässe und Reisedokumente von EU-Bürgern vor Missbrauch beziehen. Gleichzeitig wurden biometrische Identifikationselemente eingeführt. Anders als in dem Verfahren 2004 entscheiden wir nun im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens. Ich möchte zunächst dem französischen Ratsvorsitz und Kommissar Barrot für ihr bemerkenswertes Engagement in dieser Angelegenheit danken, und für ihre Bemühungen, eine Einigung in erster Lesung zu erzielen. Ich möchte außerdem den Schattenberichterstattern für ihre Arbeit und ihre Kooperation danken, die zur Erreichung des vorliegenden Ergebnisses unerlässlich waren.
Diese Lösung war nötig, wenn wir uns vergegenwärtigen, dass diese Verordnung bereits 2004 in Kraft getreten ist, und dass spätestens ab Juni dieses Jahres sämtliche Mitgliedstaaten die Fingerabdrücke von Kindern ab deren Geburt erfassen müssen. Allerdings geht aus vorliegenden Studien zu in mehreren Mitgliedstaaten durchgeführten Pilotprojekten hervor, dass es sich in der Praxis als schwer durchführbar erwiesen hat, die Fingerabdrücke von Kindern unter sechs Jahren zu erfassen oder auch nur auf deren Zuverlässigkeit zu bauen. Es ist zutreffend, dass die nationale Gesetzgebung prinzipiell Ausnahmeregelungen zu dieser Verpflichtung aufstellen kann. Dies würde allerdings bedeuten, dass bis zu der entsprechenden Altersgrenze, bis zu der eine solche Ausnahmeregelung gelten würde, nur zeitlich befristete Reisepässe ausgestellt werden könnten. Für Eltern wäre es eine übermäßige Belastung, für jedes ihrer Kinder wiederholt einen Reisepass beantragen zu müssen, wenn sie außerhalb des Schengenraums reisen möchten.
Es ist uns daher gelungen, zu einer Einigung zu kommen, die während einer Übergangszeit von vier Jahren vorsieht, die Altersgrenze auf 12 Jahre festzusetzen. Dabei greift eine Ausstiegsklausel, die es jenen Mitgliedstaaten, die bereits gesetzliche Regelungen mit einer niedrigeren Altersgrenze beschlossen haben, erlaubt, diese beizubehalten, vorausgesetzt diese Altersgrenze ist nicht niedriger als sechs Jahre. Weiterhin wurde eine Revisionsklausel in Betracht gezogen, welche die Ergebnisse der Studie berücksichtigen soll, um deren Durchführung wir die Kommission gebeten hatten und die Erkenntnisse über die Zuverlässigkeit von Kinderfingerabdrücken bringen soll. Diese Revisionsklausel sieht vor, dass die Altersgrenze verbindlich für alle Mitgliedstaaten in vier Jahren festgesetzt und harmonisiert werden soll.
Eine zweite eingeführte Ausnahmeregelung bezieht sich Personen, die aus unterschiedlichen Gründen physisch nicht in der Lage sind, Fingerabdrücke abzugeben. Die Empfehlung „eine Person - ein Reisepass“ der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation wurde ebenfalls angenommen. Nach Aussage des europäischen Datenschutzbeauftragten ist dies eine weitere Vorkehrung im Kampf gegen den Kinderhandel.
Unter der Zielsetzung des Kinderschutzes haben wir darüber hinaus eine zwischen den drei Institutionen abgeschlossene Vereinbarung erzielt, die die Entwicklung einer gemeinsamen Position zur Ausarbeitung erforderlicher Regelungen zum Schutz von Kindern gegen Entführung und Verschleppung vorsieht. Die entsprechenden Initiativen sollen durch die Kommission im Rahmen des entsprechenden Teils des Zivilrechts eingeführt werden.
Ich muss zugeben, dass uns die reduzierte Kompetenz der Union in dieser Angelegenheit etwas zu schaffen macht: Die Ausstellung von Reisepässen ist ein nationales Vorrecht, und die Europäische Union hat lediglich Einflussmöglichkeiten in Bezug auf die verstärkte Integration biometrischer Datenkomponenten in Reisepässe und andere Reisedokumente – all dies unter der Zielsetzung einer verbesserten Sicherheit dieser Dokumente im Rahmen des Grenzkontrollregimes.
Ich muss hinzufügen, dass wir allerdings Regeln zur Sicherstellung der Ausübung der Gemeinschaftskompetenzen aufgestellt haben. Diese legen fest, welche Art von Daten aufgenommen werden – Fingerabdrücke und Fotos – und auch, unter welchen Bedingungen diese Daten ausschließlich verwendet werden dürfen. Sie dürfen nämlich nur für in dieser Richtlinie vorgesehene Zwecke verwendet werden: und zwar im Rahmen der Grenzkontrollen – sowie zur Überprüfung der Echtheit des Dokuments und um zu ermitteln, ob der das Dokument Vorweisende wirklich der rechtmäßige Dokumentinhaber ist oder nicht.
Wir haben weiterhin Einigung in Bezug auf zwei Studien erzielt: eine in Bezug auf die Ausgangsdokumente (Breeder Documents), um sicherzustellen, dass die Dokumente, die für die Ausstellung von Pässen herangezogen werden, dieselbe Zuverlässigkeit auszeichnet wie die Passdokumente selbst, die wir vor Missbrauch schützen wollen. Die zweite Studie bezieht sich auf den Datenabgleich im Rahmen von Grenzkontrollen, die uns in die Lage versetzt, den Anteil ungerechtfertigter Zurückweisungen zu ermitteln. Am Ende dieser Studien müssten zu einem bestimmten Zeitpunkt unter Berücksichtigung der Vierjahres-Revisionsklausel die erforderlichen Änderungen anhand des Mitentscheidungsverfahrens eingeführt werden, ohne dabei allerdings die Einbeziehung des europäischen Datenschutzbeauftragten zu vergessen. Dieses Erfordernis wurde leider bei der Abfassung der Vorlage nicht berücksichtigt.
Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. − (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst dem Vorsitzenden des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres danken. Ich möchte außerdem dem Berichterstatter Carlos Coelho für seinen bemerkenswerten Bericht danken und für die geleistete ausgezeichneten Zusammenarbeit mit der Kommission zu einem so heiklen und sensiblen Thema.
Der Kommissionsvorschlag soll harmonisierte Ausnahmeregelungen zu dem Erfordernis des Abnehmens von Fingerabdrücken einführen, so dass sämtliche EU-Bürger eine gleiche Behandlung erfahren. Darüber hinaus beabsichtigte die Kommission mit dieser Maßnahme, Kinder vor Menschenhandel zu schützen, indem sie dem international anerkannten Prinzip „eine Person - ein Reisepass“ die Rechtsverbindlichkeit verliehen hat.
Ich begrüße die Bemühungen des Europäischen Parlaments zu diesem Vorschlag über die Einbindung von Fingerabdrücken in Reisepässe, die von den Mitgliedstaaten bis spätestens 28. Juni 2009 ausgestellt werden, in erster Lesung zu einer Einigung zu kommen. Wäre eine Einigung nicht zustande gekommen, hätten alle Personen ihre Fingerabdrücke abnehmen lassen müssen, selbst Neugeborene, wenn sie mit einem Reisepass ins Ausland reisen wollen. Ich möchte daher ausdrücklich die Zufriedenheit der Kommission mit dem ausgehandelten Kompromissvorschlag zum Ausdruck bringen. Nun wird sich die Kommission in so effizienter Weise wie möglich an die im Bericht gestellte und vom Europäischen Parlament geforderte Aufgabe machen. Ich denke nicht, dass es noch weiterer Anmerkungen meinerseits bedarf. Ich werde nun mit Interesse den Ausführungen der Abgeordneten zuhören und möchte nochmals Ihrem Berichterstatter, Carlos Coelho danken, der eine ausgezeichnete Arbeit geleistet hat.
Urszula Gacek, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident! Gerne unterstütze ich die heute dargelegten Vorschläge.
Ich glaube, es besteht eine dringende Notwendigkeit zur Schaffung einer Reihe von Standards zur Verifizierung biometrischer Daten. Den Kolleginnen und Kollegen ist vielleicht nicht bekannt, dass es derzeit zwischen verschiedenen Ländern große Unterschiede gibt hinsichtlich beispielsweise der Sorgfalt, mit der Passfotos überprüft werden. In vielen Ländern müssen die Bürger, die einen Reisepass beantragen, persönlich bei der zuständigen Meldebehörde vorsprechen und die erforderlichen Dokumente und Fotos mitbringen. In diesem Fällen können die entsprechenden Sachbearbeiter überprüfen, ob das vorgelegte Foto Ähnlichkeit mit der vorsprechenden Person hat.
In einigen Ländern allerdings – das bekannteste Beispiel ist vielleicht das Vereinigte Königreich – ist die Antragstellung per Post die Norm. Hier wird die Authentizität des Fotos lediglich von einer so genannten „sachkundigen Person“ bestätigt, die den Antragsteller mindestens seit zwei Jahren kennt. Die Liste der zu einer solchen Bestätigung berechtigten Personen ist sehr aufschlussreich. Die Echtheitsbestätigung kann beispielsweise durch den persönlichen Optiker oder den Zahnarzt erfolgen, aber auch durch einen professionellen Fotografen oder durch einen Feuerwehrangehörigen – Höflichkeit gegenüber diesen Berufsständen ist also angebracht.
Es ist außerdem recht interessant, dass in den Vereinigten Staaten ziemlich lockere Regeln für die Fotoverifizierung bestehen. Die Echtheitsbestätigung für Passfotos von Erstantragstellern kann durch so genannte „akzeptable Stellen“ erfolgen. In der Praxis bedeutet dies, dass Mitarbeiter von Postämtern diese Beglaubigungen übernehmen können. Es erscheint unfassbar, dass ein so sicherheitsbewusstes Land wie die Vereinigten Staaten, deren Bürger im visumfreien Verkehr nach Europa reisen können, ein derart nachlässiges Verifizierungssystem hat.
Wenn wir also Reisepässe sicher machen wollen, benötigen wir wesentlich sicherere biometrische Identifizierungsmerkmale, insbesondere Fingerabdrücke. Wir müssen weiterhin dafür sorgen, dass die Stellen, die diese biometrischen Daten erheben und überprüfen, ihre Tätigkeit entsprechend einheitlichen Standards durchführen – nicht nur innerhalb der EU sondern auch in Ländern, deren Bürger den visumfreien Reiseverkehr nach Europa genießen. Dadurch können wir sichergehen, dass auch diese Länder dieselben strengen Sicherheitsanforderungen erfüllen wie unsere Bürger hier in Europa.
Martine Roure, im Namen der PSE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident! Als im Jahr 2004 die Verordnung über Sicherheitsmerkmale und die Einbindung biometrischer Daten in europäische Reisepässe verabschiedet wurde, planten die Mitgliedstaaten keinerlei Ausnahmebestimmungen von der Pflicht zur Abnahme von Fingerabdrücken. Die gegenwärtige Erfahrung zeigt, dass die derzeit verfügbare Technologie immer noch nicht erlaubt, hinreichend zuverlässige Fingerabdrücke von Kindern unter 12 Jahren zu erfassen, um sie als Sicherheitsmerkmal in Pässen verwenden zu können. Ich begrüße daher den mit den Mitgliedstaaten erzielten Kompromiss, das Mindestalter für die Aufnahme biometrischer Daten auf 12 Jahre festzusetzen und eine Klausel hinsichtlich einer Revision in drei Jahren aufzunehmen. Wir haben unsererseits diese Ausnahmeregelung für jene Mitgliedstaaten akzeptiert, die bereits entsprechende gesetzliche Regelungen für Kinder im Alter über sechs Jahren getroffen haben.
Die Verwendung dieser Art von Daten wäre nur dann akzeptabel, wenn dies wirklich dem Schutz unserer Kinder dient. Dies ist noch nicht der Fall. Wir bleiben allerdings offen gegenüber jeglichen positiven technologischen Änderungen in diesem Bereich. Unsere Priorität ist, dafür Sorge zu tragen, dass alleine reisende Kinder sicher reisen und der Gefahr von Kindesentführung und Kinderhandel entgegengewirkt wird. Die Einbindung solcher Daten in Reisepässe vermittelt allerdings ein falsches Gefühl der Sicherheit, da es nicht verhindern kann, dass Kinder ohne die Einwilligung ihrer Eltern eine Grenze queren. Der mit den Mitgliedstaaten gefundene Kompromiss wird es der Kommission ermöglichen, einen Bericht zu den Anforderungen für allein reisende Minderjährige vorzulegen, die eine EU-Außengrenze überqueren. Dieser Bericht wird dann Initiativen den Weg ebnen, die für einen gesamteuropäischen Ansatz hinsichtlich Regeln zum Schutz von Minderjährigen sorgen werden, wenn diese EU-Außengrenzen von Mitgliedstaaten überqueren.
Schließlich dürfen biometrische Daten in Reisepässen nur verwendet werden, um die Echtheit eines Dokuments zu überprüfen. Außerdem ist die Verwendung sensibler persönlicher Daten wie etwa biometrischer Angaben nur in Verbindung mit strengen Datenschutzregeln akzeptabel.
Gérard Deprez, im Namen der ALDE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst unserem Berichterstatter Carlos Coelho und dem vorangegangenen französischen Ratsvorsitz, der erwartungsgemäß heute nicht zugegen ist, dazu gratulieren, dass sie eine Einigung in erster Lesung zustande gebracht haben. Hierfür war der Wille zur Einigung erforderlich sowie die Fähigkeit, den erforderlichen Kompromiss zu akzeptieren. Ich habe ein besonderes Wort des Lobes an Carlos Coelho, unseren Berichterstatter, zu richten, denn seine erklärenden Ausführungen, die ich meinen Kolleginnen und Kollegen zur Lektüre empfehlen kann, sind ein kleines Juwel der Intelligenz und des politischen Geschicks.
Die eingehende Analyse des uns vorliegenden Textes verdeutlicht ein Hauptprinzip, das zugleich das Revolutionäre an diesem Bericht ist. Dieses Revolutionäre hat nichts zu tun mit biometrischen Daten. Darüber wurde bereits 2004 entschieden. Das Prinzip lautet „eine Person - ein Reisepass“. Dies wirft die Frage auf, wie bei Kindern zu verfahren ist, und ab welchem Alter die Fingerabdrücke von Kindern abgenommen werden können. Wir möchten nicht verhehlen, dass der Kompromiss äußerst schwierig war. Einige, wie auch Carlos Coelho zu Beginn, wünschten sich dies zum frühestmöglichen Zeitpunkt, um Kindern den frühestmöglichen Schutz zu bieten. Dies würde allerdings zuverlässige biometrische Daten erfordern, die derzeit noch nicht garantiert werden können. Schlussendlich wurde der folgende Kompromiss erreicht: Die Fingerabdrücke von Kindern sind obligatorisch ab dem 12. Lebensjahr. Mitgliedstaaten, die Fingerabdrücke schon früher abnehmen, können dies während einer Dauer von vier Jahren weiterhin tun. In keinem Fall allerdings darf die Altergrenze unter sechs Jahren liegen. Darüber hinaus wird die Kommission in den kommenden Jahren das System in der Praxis beurteilen und über die gewonnenen Erkenntnisse Bericht erstatten – sowie erforderlichenfalls (und dies ist im Text enthalten) Veränderungen vornehmen. Wir müssen daher unsere Hoffnung zunächst auf den weiteren technologischen Fortschritt setzen, denn es wäre ideal für den Schutz von Kindern, baldmöglichst zuverlässige und vergleichbare biometrische Daten zur Verfügung zu haben. Unter dieser Maßgabe können wir unsere Zustimmung zu diesem Text geben, den ich sehr begrüße. Meine Anerkennung auch an den Berichterstatter, die Kommission für ihren Initial-Vorschlag, und den Rat für seine Kompromissbereitschaft.
Roberta Angelilli, im Namen der UEN-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Zuerst möchte ich dem Berichterstatter zu seiner hervorragenden Arbeit gratulieren. In meiner Eigenschaft als Berichterstatterin zu den Kinderrechten obliegt es mir, auf bestimmte wichtige Punkten in Carlos Coelhos Bericht hinzuweisen, obwohl einige andere Mitparlamentarier dies bereits getan haben.
Erstens, das Prinzip der Garantie eines gemeinsamen Ansatzes für Bestimmungen zum Schutz von Kindern, die unsere Außengrenzen überqueren, ist sehr zu begrüßen.
Zweitens, das Prinzip „eine Person - ein Reisepass“ ist wichtig, weil es die biometrischen Daten unmittelbar mit dem Ausweisinhaber in Verbindung bringt. Dies erlaubt die Vermeidung all der gegenwärtig praktizierten Verfahren, die es zulassen, Kinder einfach den elterlichen Reisepässen hinzuzufügen. Solche Praktiken machen es viel schwieriger und unzuverlässiger, die Identität eines Kindes zu überprüfen. Dadurch wird es leichter, Kinder im Fall von Familienstreitigkeiten zu entführen, und auch dem Menschenhandel und der Ausbeutung von Kindern kann auf diese Weise wenig entgegengesetzt werden.
Drittens sieht der Bericht außerdem vor, dass die Kommission einen Bericht vorlegen wird, der die technische Durchführbarkeit der Verwendung von Fingerabdrücken zu Zwecken der Identifizierung von Kindern im Alter unter 12 Jahren untersuchen wird. Es ist sehr wichtig, an der Verbesserung des Systems zu arbeiten und seine Zuverlässigkeit sicherzustellen, insbesondere hinsichtlich des Kinderschutzes.
Ich möchte meine Ausführungen damit schließen, dass es für die Zukunft äußerst hilfreich sein wird, die ausgefeiltesten, geeignetsten und sichersten technischen Methoden zur Erfassung und somit absolut gesicherten Identifizierung eines Kindes und seines Alters bereits vom frühestmöglichen Zeitpunkt, möglichst bereits ab der Geburt, zur Verfügung zu haben.
Tatjana Ždanoka, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident! Zunächst möchte ich Carlos Coelho für seine ausgezeichnete Arbeit danken. Obwohl wir alle unterschiedliche politische Ansichten haben, hat er sein Bestes gegeben, um einen Kompromiss zu erreichen.
Die Verts/ALE-Fraktion ist so lange entschieden gegen die breite Einführung biometrischer Daten, bis deren Notwendigkeit über jeden vernünftigen Zweifel hinaus nachgewiesen worden ist. Wir glauben, diese Praxis hat erhebliche Auswirkungen auf den Schutz personenbezogener Daten und auf persönliche Grundrechte. Wir haben daher gegen biometrische Merkmale in Visa gestimmt. Wir sind außerdem gegen biometrische Merkmale in europäischen Reisepässen. Wir betrachten den aktuellen Vorschlag als einen möglichen Weg, der Erfassung von Fingerabdrücken für Reisedokumente Grenzen zu setzen. Wir sind daher über den mit der Kommission und dem Rat erzielten Kompromiss zufrieden. Die Altersgrenze von 12 Jahren wurde für diejenigen Mitgliedstaaten festgelegt, in denen keine Abnahme von Fingerabdrücken von Kindern stattfindet, und für andere Mitgliedstaaten wurde eine Altersgrenze von sechs Jahren festgelegt.
Ich möchte nochmals betonen, dass unsere Unterstützung für Altersgrenzen nicht bedeutet, dass wir die Abnahme von Fingerabdrücken prinzipiell befürworten. Wir sind entschieden der Auffassung, dass biometrische Merkmale in Reisepässen nur für die Überprüfung der Echtheit eines Dokuments oder zur Identifizierung des Dokumentinhabers verwendet werden darf. Die Verwendung solcher Daten für andere Zwecke, etwa zur Strafverfolgung, ist weder legitim noch verhältnismäßig. Wir können uns nicht die Auffassung zu Eigen machen, dass jeder Inhaber eines europäischen Reisepasses als potenziell verdächtige Person angesehen wird, deren Fingerabdrücke zu erfassen sind. Dies ist unsere Position. Aber ich möchte nochmals betonen, dass wir Carlos Coelho, der Kommission und dem Rat zu dem erzielten Kompromiss gratulieren.
Sylvia-Yvonne Kaufmann, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (DE) Herr Präsident! Ich bin nicht dafür, dass schon von kleinen Kindern, ja sogar von kleinsten Babys Fingerabdrücke genommen werden. Kinder müssen von der Pflicht zur Aufnahme von biometrischen Fingerabdrücken in Reisepässen befreit werden. Daher ist es richtig, diesbezüglich Ausnahmen für Kinder zu schaffen. Für die Verwendung von biometrischen Fingerabdrücken von Kindern unter zwölf Jahren gibt es bislang keine gesicherten Erkenntnisse. Unklar ist vor allem, wie lange Fingerabdrücke von Heranwachsenden eigentlich verlässlich sind. Würde man diese Daten einfach verwenden, könnte also genau das Gegenteil von dem passieren, was eigentlich erreicht werden soll, nämlich weniger statt mehr Sicherheit. Daher ist es unverhältnismäßig, Daten zu erheben und zu verwenden, deren Verlässlichkeit nicht zweifelsfrei gewährleistet werden kann.
Der nun mit dem Rat gefundene Kompromiss reflektiert diese Bedenken und stellt dank der Beharrlichkeit des Parlaments und dank der guten Arbeit des Berichterstatters auf die Altersgrenze von zwölf Jahren für eine Übergangszeit von vier Jahren ab. In dieser Zeit soll mittels einer breiten Studie untersucht werden, wie verlässlich biometrische Daten von Kindern sind. Leider sieht der Kompromiss aber auch Ausnahmemöglichkeiten für jene Mitgliedstaaten vor, die bereits per Gesetz in ihren Ländern die Aufnahme von Fingerabdrücken von Kindern unter zwölf Jahren erlauben. Umso wichtiger ist, dass nun im Zuge des gefundenen Kompromisses ausdrücklich festgestellt wird, dass der europäische Rechtsakt über Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in Pässen und Reisedokumenten in keinem Fall als Berufungsgrundlage dafür dienen kann, auf nationaler Ebene mit diesen Daten entsprechende Datenbanken einzurichten.
Gerard Batten, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – Herr Präsident! Mit großer Genugtuung kann ich sagen, dass das Vereinigte Königreich von dieser Verordnung ausgenommen ist, weil es nicht zum Schengen-Raum gehört. Allerdings hat die britischen Regierung zugesagt, dass sie im Sinn der Verordnung nachziehen wird, um sicherzustellen, dass britische Dokumente nicht als zweitklassig angesehen werden. Dies bedeutet wohl, dass sie die Vorschläge als erstklassig ansieht, und folglich wird sie letztendlich sowieso an die Substanz der Verordnung gebunden sein.
Wie dieser Bericht allerdings zeigt, werden im Zusammenhang mit der Authentizität biometrischer Daten und ihrer Überprüfung alle möglichen Fragen aufgeworfen. Welche Art von Ausgangsdokumenten werden für die Erstidentifizierung eines Antragsstellers verwendet, und wie kann man sicher sein, dass diese echt sind? Wenn ein Pass ausgestellt worden ist, ist er nur dann eine zuverlässige Urkunde, wenn die darin enthaltenen Angaben die Identität des Inhabers zweifelsfrei belegen, indem man sie mit einer Art nationaler bzw. zentraler Datenbank abgleichen kann.
Der Bericht betont die Notwendigkeit nach hochgradig sicheren Speichermedien, auf denen diese persönlichen Daten gespeichert werden können. Allerdings wissen wir aus Erfahrung in Großbritannien, dass es solche hochgradig sicheren Speichermedien zur Speicherung dieser Daten nicht gibt. Persönliche und hochsensible Daten von buchstäblich Millionen von Bürgern sind in den vergangenen Jahren bereits verloren gegangen oder wurden aus staatlichen Datenbanksystemen gestohlen. Jeder Bürger im Vereinigten Königreich weiß, dass seine in staatlichen Einrichtungen gespeicherten persönlichen Daten nicht sicher sind.
Dieser Bericht sagt nichts aus über die eigentliche Zuverlässigkeit biometrischer Daten. Vielmehr hat ein 2004 von der britischen Passbehörde durchgeführter Versuch zur praktischen Anwendung biometrischer Daten beträchtliche Unzuverlässigkeitsraten ermittelt: Bei der Gesichtserkennung ergab sich eine Fehlerquote von eins zu drei, bei Fingerabdrücken von eins zu fünf und bei Iris-Scans eine solche von ein zu zwanzig. Die biometrische Identifizierung ist eine attraktive Idee, aber sie ist nicht so fehlersicher wie wir uns alle vielleicht vorstellen. Die britische Independence Party wird daher gegen diesen Bericht stimmen.
Philip Claeys (NI). – (NL) Herr Präsident! Meiner Meinung nach tut der Berichterstatter gut daran, die Aufmerksamkeit auf eine Reihe von Aspekten zu lenken, die sich im Wesentlichen aus der Tatsache ergeben, dass das Erfassen, Verarbeiten und Vergleichen biometrischer Passdaten eine relativ neue Errungenschaft ist. Es wäre daher vernünftig, das gesamte Verfahren wie vorgeschlagen in drei Jahren erneut auf den Prüfstand zu stellen.
Es ist darüber hinaus von höchster Bedeutung, dass wir in Bezug auf den Umgang mit biometrischen Daten ein gewisses Maß an Harmonisierung einführen, denn eine Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Theoretisch hätte die Abschaffung der Binnengrenzen in der Europäischen Union zu einer verbesserten Überwachung der Außengrenzen führen sollen. Aber in Wirklichkeit ist es offensichtlich, dass das System nach wie vor ziemlich eklatante Schwachstellen aufweist. Internationale kriminelle Netzwerke, Drogen- und Menschenschmuggler sowie illegale Einwanderer profitieren allesamt von diesen Schwachstellen. Wenn wir ein effizienteres Grenzüberwachungssystem haben wollen, ist es jedenfalls höchste Zeit, dass biometrische Daten zu einem wesentlichen Bestandteil dieses Systems werden.
Esther de Lange (PPE-DE). – (NL) Herr Präsident! Ich möchte dem Berichterstatter, meinem Kollegen Carlos Coelho, für seinen Beitrag danken. Es ist ihm bereits in erster Lesung gelungen, einen Kompromiss mit dem Rat und der Kommission zu erzielen. Diesen Kompromiss unterstütze ich ausdrücklich, einschließlich des Prinzips des „eine Person - ein Reisepass“. Ich möchte diese Angelegenheit allerdings etwas genauer betrachten.
Das erwähnte Prinzip soll es ermöglichen, Kindern einen besseren Schutz gegen Verbrechen wie Kinderhandel und Kindesentführung zu bieten. Erreicht werden soll dies dadurch, dass jedes Kind seinen eigenen Reisepass erhält, der einen Chip mit seinen biometrischen Daten enthält. So etwas hat natürlich seinen Preis. Dies trifft insbesondere für Länder zu, die es bis jetzt Eltern erlaubten, ihre Kinder in ihren eigenen Pässen eintragen zu lassen. In den Niederlanden kostet ein Reisepass etwas über 48 Euro, wobei die Kosten für die Aufnahme eines Kindes in den elterlichen Reisepass 8,50 Euro betragen. Für eine Familie mit drei Kindern werden sich die Ausstellungskosten für Reisepässe von zuvor 120,- Euro nach der neuen Regelung auf über 240,- Euro verdoppeln. Selbstverständlich würden alle Eltern dieses Geld gerne bezahlen, wenn es denn zur Sicherheit ihrer Kinder beitrüge. Aber ist es nicht so, dass, wenn es möglich ist, ein Kind zu entführen, es ebenfalls möglich ist, seines Reisepasses habhaft zu werden? Wenn die Verordnung erst einmal in Kraft ist, wird es nicht mehr möglich sein, Kinder in den elterlichen Pass eintragen zu lassen. Ist es aber nicht vielmehr so, dass die Kindereintragung in den Reisepass eines Elternteils dem Sicherheitsinteresse des Kindes eher gerecht wird, da dies deutlich macht, welcher Elternteil das Sorgerecht über das Kind hat? Wie soll es dann noch möglich sein, effektiv die elterliche Fürsorgeberechtigung zu bestimmen?
Innerhalb der nächsten drei Jahre wird die Europäische Kommission zu überprüfen haben, ob nicht eventuell noch Bedarf nach einer weiteren Verordnung besteht, zum Beispiel in Bezug auf Gemeinschaftsregeln hinsichtlich des Grenzübertritts von Kindern. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die Meinungen der Mitgliedstaaten zu diesem Thema noch ziemlich geteilt. Ich fordere die Kommission dazu auf, im Rahmen ihres Überprüfungsverfahrens auch zu untersuchen, inwieweit die Einführung des Prinzips „eine Person - ein Reisepass“ zu einem Rückgang der Anzahl an Kindesentführungen beigetragen hat. Hat der aktuelle Kompromiss die gewünschte Wirkung erzielt oder lediglich zu lösungsbedürftigen Nebeneffekten geführt?
Kommissar Barrot, die Sicherheit unserer Kinder erfordert unsere permanente Aufmerksamkeit. Heute vollziehen wir einen ganz besonderen Schritt. Sollte es mittelfristig im Kindesinteresse erforderlich sein, weitere Maßnahmen zu ergreifen, dann können Sie mit Sicherheit auf die Christdemokraten in diesem Haus zählen.
Stavros Lambrinidis (PSE). – (EL) Herr Präsident! Die Tatsache, dass sich heute die Ansicht des Parlaments gegenüber dem Versuch des Rates, biometrische Daten von sechsjährigen Kindern zu erfassen, durchgesetzt hat, ist ein Sieg für das Grundprinzip, dass persönliche Daten nur erhoben werden dürfen, wenn dies nachweislich erforderlich, verhältnismäßig und selbstverständlich nützlich ist. Dieses Prinzip ist, fürchte ich, in den vergangenen Jahren vom Rat und von der Kommission bei ihren Gesetzesinitiativen nur allzu oft ignoriert worden.
Was die Reisepässe und Fingerabdrücke von Kindern angeht, so ist klar, dass Kinder eigene Pässe mit biometrischen Erkennungsmerkmalen benötigen. Dies trägt zur Vorbeugung gegen Kindesentführungen, Kinderpornografie und Kinderhandel bei.
Gleichzeitig aber ist es offenkundig unrechtmäßig, solche Erkennungsmerkmale zu sammeln, wenn dies gar nicht erforderlich ist. In Bezug auf Fingerabdrücke liegen uns Studien vor, die belegen, dass dieses Erkennungsmerkmal bei sechsjährigen Kindern kaum von irgendeinem praktischen Nutzen ist. Deren Fingerabdrücke ändern sich so schnell, dass Ausweisdokumente, die sich auf sie als Erkennungsmerkmal stützen, nutzlos sind.
Das Parlament hat heute also einen Interessenausgleich erreicht. Es fordert von der Kommission ernsthafte Untersuchungen, die Aufschluss darüber geben, in welchen Fällen das Erfassen von Fingerabdrücken wirklich einen Schutz für Kinder bietet, und die ein Erfassen von Fingerabdrücken nur ab einem Alter zulassen, von dem anzunehmen ist, dass es diesen Schutz bietet.
Was nun schließlich die biometrischen Erkennungsmerkmale in Pässen angeht, so sagen wir, „Ja“ für den Zweck der Erkennung des Passinhabers, „Ja“ für den Zweck der Identifizierung des Passinhabers, „Ja“ zur Überprüfung, ob der Pass eine Fälschung ist, aber „Nein“ zum Aufbau von elektronischen Datenbanken, in denen Millionen unbescholtener Bürger erfasst sind.
Marek Aleksander Czarnecki (ALDE). – (PL) Die Einführung von Reisepässen mit biometrischen Erkennungsmerkmalen des Inhabers ist eine Antwort auf Appelle zu mehr Engagement im Kampf gegen Urkundenfälschung, Terrorismus und illegale Einwanderung. Es ist daher von außergewöhnlicher Bedeutung, ein hohes Maß an Vertrauen in den Prozess der Erhebung biometrischer Daten sicherzustellen und für gemeinsame Grundstandards bei der Datenerfassung zu sorgen, so dass die Sicherheit und Glaubwürdigkeit dieser Daten gewährleistet ist.
Ich unterstütze den Vorschlag des Berichterstatters, eine Analyse der zwischen den Mitgliedstaaten bestehenden Verfahrensunterschiede bei den Ausgangsdokumenten durchzuführen, die für die Ausstellung eines Reisepasses vorgelegt werden müssen. Der Grund hierfür ist, dass normalerweise die Sicherheitsmerkmale dieser Ausgangsdokumente niedriger einzustufen sind als das Sicherheitsniveau, das bei der Ausstellung biometrischer Pässe zum Tragen kommt. Hieraus ergibt sich die Gefahr, dass diese Ausgangsdokumente möglicherweise leichter gefälscht oder manipuliert werden können.
Bogusław Rogalski (UEN). – (PL) Herr Präsident! Die Harmonisierung der Regelungen hinsichtlich Sicherheitsstandards in Verbindung mit der Einführung biometrischer Erkennungsmerkmale sollte einen nützlichen Effekt auf die Überprüfung von Dokumenten im Rahmen von Ausweiskontrollen haben und trägt somit zum Kampf gegen Urkundenfälschung bei. Diese Faktoren bieten wiederum die Gewähr für eine effektivere Bekämpfung von Kriminalität, Terrorismus und illegale Einwanderung.
In Ermangelung geeigneter Testverfahren in Verbindung mit dem Einsatz neuer Technologien sollten die Mitgliedstaaten ihre eigenen Anforderungen im Bereich des Schutzes der Bürgerrechte aufstellen. Die Festsetzung einer Altersgrenze, ab der Kinder einen eigenen Reisepass benötigen, ist erforderlich. Weiterhin sollte es nicht mehr möglich sein, einen Pass für einen Elternteil einschließlich Kind ohne biometrische Erkennungsmerkmale auszustellen. Solche Konstellationen können den Kinderhandel begünstigen, denn dies erschwert die Identitätskontrolle des Kindes. Um solche Verfahrensweisen auszuschließen, muss jede Person über einen eigenen Pass verfügen.
Abschließend möchte ich betonen, dass im Rahmen der Erfassung biometrischer Daten ein hohes Maß an Datenschutz gewahrt werden muss, um die Sicherheit für die Inhaber von Pässen und anderen Identitätsdokumenten zu gewährleisten.
Adamos Adamou (GUE/NGL). – (EL) Herr Präsident! Es ist eine Tatsache, dass der Änderungsvorschlag für diese Verordnung, dem wir zustimmen sollen, in einigen Mitgliedstaaten, in denen biometrische Erkennungsmerkmale sogar von Kleinkindern erfasst werden, vielleicht eine Verbesserung bringen wird, und bestimmte Mitgliedstaaten vielleicht für eine gewisse Zeit davon abhalten wird, Kinder unter 12 Jahren, die gegenwärtig in bestimmten Ländern nicht unbedingt gezwungen sind, einen eigenen Reisepass zu führen, solchen Prozeduren zu unterziehen.
Wir müssen diesen Verordnungsvorschlag auf der Basis der realen Motive untersuchen, die hinter ihnen stehen, denn unabhängig von der Diskussion um Altersgrenzen zur Erfassung biometrischer Erkennungsmerkmale werden wir möglicherweise alle früher oder später ohne Ausnahme elektronisch erfasst sein.
Bestimmungen wie diese führen im Wesentlichen zu einer Aufrechterhaltung und weiteren Institutionalisierung von Methoden zur allgegenwärtigen Speicherung von Bürgerdaten – und zwar von Unmengen von Daten unbescholtener Bürger – und berechtigen die Datenbesitzer zur Weiterleitung unserer sensiblen persönlichen Daten.
Es ist daher unsere Pflicht, die Bürger, die wir in einigen Monaten um die Erneuerung unserer Mandate zum Wohl der Prinzipien und der Politik in der Europäischen Union, für die wir stehen, bitten werden, daran zu erinnern, dass wir diese Maßnahmen nicht befürworten.
Andreas Mölzer (NI). – (DE) Herr Präsident! Grundsätzlich ist die Erfassung biometrischer Daten sicherlich eine Möglichkeit, um Pässe und Reisedokumente fälschungssicher zu gestalten. Vorrangig wird die neue Technologie uns hoffentlich im Kampf gegen die organisierte Kriminalität und gegen die Flut illegaler Zuwanderer behilflich sein.
Allen Mitgliedstaaten muss in diesem Zusammenhang aber klar sein, dass es nun gilt, Frontex finanziell und auch personell so aufzuwerten, dass dieses seine Aufgabe wirklich effektiv und tatsächlich erfüllen kann. Wenn es keine Binnengrenzen gibt, müssen die Außengrenzen entsprechend geschützt werden. Wenn sich gegenwärtig allerdings Hacker im Internet brüsten, wie leicht Fingerabdrücke auf deutschen Meldeämtern gefälscht wurden, und darauf hinweisen, dass bei einer Reduktion des Ausweises auf Scheckkartenformat die Fotos digital zugeschnitten werden, was die biometrische Erkennbarkeit erschwert, können leicht Zweifel an dieser Technologie entstehen.
Feststeht jedenfalls: Bei der Verwendung biometrischer Daten muss für uns Normalbürger der Datenschutz garantiert sein!
Edit Bauer (PPE-DE). – (HU) Herr Präsident, Kommissar Barrot, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich meinem Kollegen Carlos Coelho für seine ausgezeichnete Arbeit danken. Ich möchte lediglich eine Anmerkung zu dem Bericht anbringen.
Die Erfahrungen der jüngsten Zeit haben gezeigt, dass der Menschenschmuggel, und insbesondere der Kinderhandel, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union besorgniserregende Ausmaße angenommen hat. Daher halte ich es für einen positiven Schritt nach vorn, dass Minderjährige in Zukunft die Außengrenzen der EU mit einem eigenen Pass überqueren können. Unter dem Gesichtspunkt des Kinderhandels betrachtet kann dies zwar einerseits ein Mehr an Sicherheit bieten, andererseits jedoch muss auch in Betracht gezogen werden, dass ein Kind mit eigenem Reisedokument mit jeder beliebigen anderen Person unterwegs sein kann.
Ich finde es bedauerlich, dass der gemeinsame Vorschlag nicht die Vorgabe enthält, dass die Reisepässe von Minderjährigen neben den persönlichen Angaben des Passinhabers zusätzlich auch die persönlichen Angaben der erziehungsberechtigten Person/Personen aufweisen müssen. Es trifft zu, dass der erste Artikel der Vorlage festlegt, dass die Kommission einen Bericht über die Anforderungen für alleine oder in Begleitung reisende Kinder vorlegen soll, die Außengrenzen der Mitgliedstaaten überqueren, und der erforderlichenfalls Vorschläge hinsichtlich des Schutzes dieser Kinder machen soll.
Dies bietet Möglichkeiten für die Zukunft. Daher fordere ich, dass die Kommission, zusammen mit all den mit dieser Problematik befassten Organisationen, wie die OSZE, OECD, UNICEF, UNHCR und die IOM sowie selbstverständlich auch Europol, gemeinsam die Entwicklung untersuchen und die erforderlichen Schritte zu einem effektiveren Schutz von Kindern unternehmen. Die Erfahrung zeigt, dass die Anzahl der Kinder unter den Opfern des Menschenhandels stetig steigt.
Armando França (PSE). – (PT) Herr Präsident, Herr Barrot, meine Damen und Herren! Ich gratuliere Carlos Coelho, Martine Roure und den anderen beteiligten MdEP für ihre Arbeit. Im Dezember 2004 verabschiedete der Rat die Verordnung über Standards für Sicherheitsfunktionen und biometrische Erkennungsmerkmale in Pässen und Reisedokumenten, die von Mitgliedstaaten ausgestellt worden sind. Wir mussten nun neuerliche Schritte zur Bekämpfung von Kindesentführung und Kinderhandel unternehmen.
Die Ausstellung von Pässen für Kinder entsprechend dem Prinzip „eine Person - ein Reisepass“ ist möglicherweise ein grundlegendes Mittel, um diesen schwierigen und wichtigen Kampf zu gewinnen. In meinem Land, Portugal, ist die Abnahme von Fingerabdrücken von Kindern ab sechs Jahren bereits eine langjährige Praxis. Vielleicht ist dies der Grund, warum ich damit keine Probleme habe. Als Verfechter der europäischen Sache glaube ich, dass es wichtig ist, auf diesem Gebiet zu einer harmonisierten Regelung zu kommen. Für mich ist es beruhigend zu wissen, dass Mitgliedstaaten wie Portugal, die bereits seit langem ein Mindestalter von sechs Jahren für die Abnahme von Fingerabdrücken haben, ihr nationales Recht nicht ändern müssen.
Ich muss betonen, dass die Sicherheitsanforderungen für Reisepässe, die jetzt verschärft werden, nicht mit dem vorhandenen Reisepass an sich enden. Der Reisepass selbst genügt einem gestiegenen Sicherheitsniveau, angefangen bei der Einreichung der für die Ausstellung des Passes erforderlichen Ausgangsdokumente, gefolgt von der Erfassung biometrischer Daten, bis hin zur Passkontrolle und dem Datenabgleich an den Grenzkontrollstellen. Dieser Bericht stellt einen weiteren Schritt dar zur Festigung der Rechte des Einzelnen und der Garantie seiner Sicherheit.
Mihael Brejc (PPE-DE). – (SL) Ich befürworte den Bericht von Carlos Coelho, der wie gewohnt eine ausgezeichnete Arbeit abgeliefert hat. Ich stimme den gemachten Vorschlägen zu, einschließlich dem Vorschlag des Prinzips „eine Person - ein Reisepass“.
Mich würde allerdings interessieren, was insbesondere die Kommission, oder vielleicht auch mein Kollege Coelho, zu der Frage zu sagen haben, wie zu verfahren ist, wenn Kinder alleine reisen, ohne die Begleitung ihrer Eltern – da hier kein einheitliches Verfahren besteht hinsichtlich der Frage, welche Ausweispapiere sie mit sich führen müssen. Der Berichterstatter schlägt hier vor, dass die Namen der Erziehungsberechtigten im Pass des Kindes eingetragen sein sollten. Manchmal werden Kinder auf Reisen aber auch von anderen Familienmitgliedern begleitet, mit denen sie vielleicht sogar zusammenleben. Wir sollten in dieser Hinsicht also eine gewisse Flexibilität walten lassen.
Andererseits aber bin ich etwas besorgt, dass bislang niemand hinterfragt hat, inwiefern es praktikabel ist, dass sechsjährige Kinder ohne Begleitung auf Reise gehen. Eine Flugreise mag ja vielleicht noch angehen – lassen wir einmal dahingestellt sein uns vorzustellen, welche Ängste ein sechsjähriges Mädchen oder ein sechsjähriger Junge alleine auf einer Flugreise möglicherweise aussteht – denn das Kind kann ja von den Erwachsenen ins Flugzeug gesetzt, am Zielflughafen wieder abgeholt und von den entsprechenden Aufsichtspersonen an den Bestimmungsort, zu den Eltern oder zu wem auch immer begleitet werden. Welche Vorkehrungen wären aber zu treffen, wenn Kinder alleine mit dem Zug, dem Bus oder anderen öffentlichen Verkehrsmitteln reisen? Wie würde in solchen Fällen die Aufsicht zu organisieren sein? Wenn es Eltern gibt, die so verantwortungslos sind und ihre Kinder alleine auf solch weite Reisen schicken, sollten wir in dieser Frage eine aktivere Position einnehmen und den Standpunkt vertreten, dass Kindern nicht erlaubt sein sollte, unter einem gewissen Alter ohne Begleitung Erwachsener zu reisen. Das mag sich jetzt vielleicht etwas hart anhören, aber da an dieser Stelle bereits viel darüber gesagt wurde, wie wertvoll Kinder sind und wie groß die Entführungsgefahr heutzutage ist und so weiter, sollten wir zu diesem Thema eindeutiger Stellung beziehen.
Ich möchte außerdem die Kommission fragen, wie der Stand der Dinge ist in Bezug auf die gemeinsame Stellungnahme des Rates und des Europäischen Parlaments zu den Sicherheitsanforderungen an Originaldokumente, die für die Ausstellung eines Visums zu beachten sind. Ich frage dies, weil ich etwas besorgt darüber bin, dass die entsprechenden Verfahren in bestimmten Mitgliedstaaten möglicherweise dem Missbrauch in der ausstellenden Behörde Vorschub leisten könnten, soweit diese Einschätzung zutrifft. Ich würde abschließend gerne die Kommission oder vielleicht auch Carlos Coelho fragen: Wie ist in Fällen zu verfahren, wenn eine Person an der Grenze kontrolliert wird, aber die Angaben in ihrem Pass nicht mit den entsprechenden offiziellen Datenbankeinträgen übereinstimmen? Ich denke wir sollten eine entsprechende Anweisung hinzufügen, die der Sicherheit des Kindes bzw. des Reisenden dienlich ist.
Wolfgang Kreissl-Dörfler (PSE). – (DE) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Tausende Kinder werden jährlich Opfer von Kinderhandel und weit mehr Opfer von Entführungen. Eine aktuelle Studie zeigt, dass gerade unbegleitete Minderjährige Opfer von solchen Verbrechen werden. Deshalb begrüßen wir, dass die Europäische Kommission mit ihrer Änderung der alten Verordnung nun auch Kinder gebührend berücksichtigt. Wenn wir fordern, dass auch Kinder ab einem bestimmten Alter ihre biometrischen Daten in Pässen haben sollen, geschieht das nicht aus Sammelleidenschaft – diese teile ich nun wirklich nicht –, sondern weil wir unsere Kinder so besser schützen können. Doch dieser Schutz kann nur dann gewährleistet werden, wenn jedes Kind einen eigenen Pass mit seinen biometrischen Daten erhält und wenn in diesem auch die Erziehungsberechtigten eingetragen sind.
Wie bei jeder Erfassung von Daten ist es meiner Fraktion jedoch besonders wichtig, dass eine höchstmögliche Sicherheit bei der Aufnahme, Speicherung und Weiterverarbeitung der biometrischen Daten aller Bürgerinnen und Bürger garantiert wird. Es muss immer nachvollziehbar sein, wer wann auf welche Daten zugreifen kann. Die Verordnungen und Beschlüsse des Rates, die an dieser Stelle wirken, sehen extrem hohe Schutzmechanismen und Kontrollinstanzen gegen Datenmissbrauch vor. Ich muss sagen, dass ich ein Grundvertrauen in meine staatlichen Behörden habe, anders als in manche privatwirtschaftlichen Unternehmen, die zum Teil durch skandalöse Sicherheitslücken persönliche Daten ungeschützt an Dritte weitergeben können und dafür noch ordentlich Gelder kassieren. Gerade deshalb ist es so wichtig, dass staatliche Behörden den Vertrauensvorsprung nutzen und eng mit Datenschutzbehörden zusammenarbeiten. Dazu gehört auch, dass die Europäische Kommission – anders als hier geschehen – ihrer rechtlichen Verpflichtung nachkommt, den europäischen Datenschutzbeauftragten zu konsultieren.
– (PT) Ich möchte meinem Freund Carlos Coelho für die hervorragende Arbeit gratulieren, die er für dieses Parlament geleistet hat. Vielen Dank.
Dushana Zdravkova (PPE-DE) . – (BG) Vielen Dank. Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte dem Berichterstatter Carlos Coelho dafür gratulieren, dass ihm der Ausgleich gelungen ist zwischen der Sicherstellung eines höheren Sicherheitsniveaus für internationale Reisedokumente und dem Schutz der persönlichen Daten und der menschlichen Integrität der Bürger der Europäischen Union. Die Vorschläge zur Verbesserung einer Reihe technischer Anforderungen wird der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität, illegaler Einwanderung und des Menschenhandels dienlich sein. Für Länder wie Bulgarien mit EU-Außengrenzen, die einem intensiven Druck durch Migrationsströme und den Aktivitäten des international organisierten Verbrechens ausgesetzt sind, haben die schnelle und erfolgreiche Einführung neuer Standards eine erhebliche Bedeutung in Bezug auf den Schutz dieser Grenzen.
Leider haben wir in meinem Land einige schwerwiegenden Fälle zu verzeichnen, wo Kinder verschwunden sind, ohne dass bis zum heutigen Tag irgendwelche Informationen über deren Verbleib vorliegen. Daher denke ich, dass dieser Bericht eine solide Orientierung für die zukünftige Entwicklung von Standards in Bezug auf Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in Pässen für die jüngsten Bürger Europas bietet. Die Einführung des Prinzips „eine Person - ein Reisepass“ wird Kindern noch mehr Sicherheit bei Reisen außerhalb des Gebietes der Europäischen Union bieten. Der Vorschlag zur Einbindung zusätzlicher Dateninformationen in die Reisepässe von Kindern bis zum Alter von 18 Jahren wird die Möglichkeiten für die illegalen Machenschaften des Kinderhandels beschneiden. In Bezug auf die Anwendung der Verordnung im Rahmen des nationalen Rechts der Mitgliedstaaten müssen diese selbstverständlich die möglichen finanziellen Belastungen für mehrköpfige Familien bedenken. Dieses Problem wurde von einigen Mitparlamentariern zuvor bereits angesprochen. Die Reisefreiheit für solche Familien darf nicht dadurch eingeschränkt werden, dass sie hohe Summen für die Reisepässe ihrer Kinder ausgeben müssen.
Was schließlich das Thema des freien Personenverkehrs innerhalb der Europäischen Union angeht, so denke ich, dass die Beschränkungen für das Berechtigungsalter zum Erhalt eines Personalausweises abgeschafft werden können, da dies ebenfalls die Reisefreiheit für die jüngsten EU-Bürger fördern und sicherstellen wird.
Genowefa Grabowska (PSE). – (PL) Herr Präsident! Ich möchte meine Ausführungen damit beginnen, dem Berichterstatter zu seinem Bericht zu gratulieren und möchte meine Unterstützung dafür zum Ausdruck bringen. Ich denke, dieser Bericht ist nicht nur wichtig sondern auch eine gute Arbeit. Ich beginne vielleicht damit, die Aussage aufzugreifen, die in diesem Haus geäußert worden ist, wonach ein Reisepass ein durch einen Mitgliedstaat nach nationalem Recht ausgestelltes Dokument ist. Es stimmt natürlich, dass unsere Reisepässe in der Europäischen Union nicht nur in Bezug auf den Einband unterschiedliche Merkmale aufweisen. Aber es ist wichtig, einen Ausgleich zu finden zwischen den Sicherheitsmerkmalen dieser Pässe, so dass sich ein EU-Bürger oder jede andere Person, die in das Gebiet der Europäischen Union einreisen möchte, einwandfrei ausweisen kann, und geeigneten Maßnahmen zur Bekämpfung von Kriminalität – etwa illegale Einwanderung, Terrorismus, Kinderhandel oder Urkundenfälschung – bei der oft Pässe involviert sind. Diesen Ausgleich, denke ich, hat der Bericht gefunden. Es gibt keine Hinweise dafür, dass die in dem Bericht enthaltenen Sicherheitsauflagen in irgendeiner Weise die Mitgliedstaaten bei der Ausstellung von Pässen beeinflussen oder behindern.
Ich möchte noch auf einen Aspekt hinweisen, den ich uneingeschränkt billige: und zwar das Prinzip „eine Person - ein Reisepass“. In Bezug auf den Kinderschutz finde ich dies ein gutes Prinzip, aber ich möchte nicht, dass es für Eltern, die Reisepässe für ihre Kinder ausstellen lassen möchten und deren finanzielle Möglichkeiten vielleicht begrenzt sind, zu einem finanziellen Hindernis wird. Ich möchte aber auch noch auf eine Schwachstelle in diesem Bericht hinweisen, obwohl dies bereits der Berichterstatter selbst getan hat: Und dies ist die Notwendigkeit, dass moderne, noch wenig erprobte Technologien nach einer gewissen Zeit auf ihre Tauglichkeit überprüft werden müssen. Es ist daher gut, dass wir in drei Jahren diese Möglichkeit haben. Ich möchte darüber hinaus die Rolle des europäischen Datenschutzbeauftragten in Erinnerung bringen. Diese EU-Institution muss ebenfalls in den Prozess eingebunden werden, und zwar in viel größerem Umfang als dies bislang der Fall war und über das gesamte Verfahren hinweg. Dafür plädiere ich.
Robert Evans (PSE). - Herr Präsident! Ich möchte Carlos Coelho danken. Dieser Bericht ist sehr wichtig für die Zukunft Europas und seiner 500 Millionen Bürger: für deren Sicherheit und deren Wohlergehen, und unter anderem auch für Maßnahmen zur Terrorabwehr. Wie Dushana Zdravkova ganz richtig anmerkte: Wenn die Technologie verfügbar ist, sollten wir sie auch nutzen.
Was den Kinderschutz betrifft, so haben Roberta Angelilli, Stavros Lambrinidis und andere bereits betont, dass diese Technologie eine wirksame Waffe gegen beispielsweise die Verschleppung von Kindern sein kann.
Der entscheidende Punkt ist allerdings wirklich in dem neuen Artikel 3 dieser Verordnung festgehalten, in dem es heißt, dass der Zweck biometrischer Daten nicht nur in der Überprüfung der Echtheit des Dokumentes besteht, sondern auch in der Überprüfung der Identität des Inhabers mittels direkt verfügbarer und vergleichbarer Merkmale. Im Augenblick verlassen sich die meisten Länder diesbezüglich ausschließlich auf das Merkmal Foto. Allerdings schätze ich sehen die wenigsten Leute – möglicherweise nicht einmal Sie, Herr Präsident, oder Herr Barroso – ihren Passfotos ähnlich – und die wenigsten von uns möchten dies vielleicht! Ich denke also, wenn neue Verfahren und Methoden zur Identitätsüberprüfung vorhanden sind, sollten wir sie auch nutzen.
Was nun Urszula Gacek und Gerard Batten und ihre antibritischen Tiraden mit anschließendem Abtauchen angeht – denn beide sind nun nicht mehr zugegen, um sich die Reaktionen auf ihre Auslassungen anzuhören – so möchte ich entgegnen, dass das britische System wahrscheinlich nicht besser und nicht schlechter ist als viele andere Identitätssysteme in der Europäischen Union. Unser System sieht Kontrollen und Regeln vor, aber all dies ist noch verbesserungsfähig. Wir sollten die Möglichkeiten der im 21. Jahrhundert zur Verfügung stehenden Technologien auch nutzen, und, wie Genowefa Grabowska soeben richtig anmerkte, dazu bereit sein, diese Technologien ständig im Sinne deren effizienten Einsatzes in der Europäischen Union zu optimieren.
Milan Gaľa (PPE-DE). – (SK) Der Schutz von Kindern vor Entführung und Verschleppung erfordert die Einführung von Reisepässen für Kinder.
Das Prinzip „eine Person - ein Reisepass“ bedeutet, dass jedes Kind aus der EU, das aus dem Schengen-Raum ausreisen soll, einen Reisepass ausgestellt bekommt. Die neue Identifizierungsmethode wird die Grenzkontrollen erleichtern. Die Instrumente zum Schutz von Kindern vor Entführung umfassen einen europaweiten Notruf für die Meldung vermisster, entführter oder sexuell missbrauchter Kinder, den biometrischen Reisepass sowie das demnächst anlaufende paneuropäische Alarmsystem im Fall von Kindesentführungen.
Bei der Erfassung und Verwendung biometrischer Daten ist allerdings aus Gründen des Datenschutzes ein hohes Maß an Sorgfalt zu beachten. Ich unterstütze die Einschätzung des Berichterstatters, dass zur Abklärung möglicher Unzulänglichkeiten der Fingerabdruckidentifikationssysteme in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Studie durchgeführt werden muss. Nachgelagert wäre die Einführung eines gemeinsamen europäischen Systems zum Abgleich von Fingerabdrücken in Erwägung zu ziehen.
Nicolae Vlad Popa (PPE-DE). – (RO) Ich möchte Carlos Coelho zu diesem Bericht gratulieren.
Ich begrüße diese Initiative, die in der Folge des europäischen Ratstreffens von Thessaloniki einen reellen Erfolg darstellt bei den Bemühungen um eine technische Lösung für die sichere Zuordnung eines Reisedokuments zu seinem Inhaber und der Umsetzung des Prinzips „eine Person - ein Reisepass“.
Ich möchte drei wichtige Aspekte herausstellen:
Erstens müssen wir die Prinzipien und Ausnahmen, auf die in diesem Bericht Bezug genommen wird, mit den sich aus der praktischen Anwendung dieser Technik ergebenden Resultaten und Problemen abstimmen. Dies bedeutet, dass das Augenmerk auf den in diesem Bericht vorgeschlagenen dreijährigen Überprüfungszeitraum gelegt werden muss, während dem sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Kommission die formulierten Empfehlungen im Spannungsfeld zwischen theoretischen Prinzipien und den in der Praxis auftauchenden Hemmnissen auf den Prüfstand stellen muss.
Zweitens besteht ein ernst zu nehmendes Problem im Hinblick auf die Sicherheit der gespeicherten Daten und dem Schutz der persönlichen Daten des Passinhabers.
Schließlich möchte ich die Aufmerksamkeit auf die Notwendigkeit der Ausarbeitung gemeinsamer Prinzipien richten, die im Rahmen des Verfahrens zur Ausstellung von Reisedokumenten bzw. Pässen zur Anwendung kommen sollen – denn diese Phase ist von besonderer Bedeutung sowohl hinsichtlich der Gewährleistung der Sicherheit der Datenbanken als auch der erwünschten Fälschungssicherheit dieser Ausweisdokumente.
Martine Roure (PSE). – (FR) Herr Präsident! Ich möchte nur noch einmal meinen Dank an Carlos Coelho richten: Ich möchte Ihnen sagen, dass es eine große Freude ist, mit Ihnen zusammenzuarbeiten. Sie zeigen stets große Sachkenntnis, Sie verfügen wahrhaft über die Gabe des Zuhörens und der Analyse, und es ist Ihnen zu verdanken, dass wir dieses Ergebnis erzielt haben.
Marian-Jean Marinescu (PPE-DE) . – (RO) Rumänien hat zum 1. Januar 2009 den biometrischen Reisepass eingeführt. Dieser Reisepasstyp umfasst 50 Sicherheitselemente und beinhaltet als Novum in der Europäischen Union Merkmale sowohl zur Gesichtserkennung als auch zur Identifizierung von Fingerabdrücken.
Rumänien hat daher einen wichtigen Schritt in Richtung Beitritt zum Schengen-Raum unternommen, der für 2011 geplant ist. Die Einführung des biometrischen Reisepasses beseitigt das letzte Haupthindernis für die Einbeziehung Rumäniens in das Programm für visumfreies Reisen. Dies hat zur Folge, dass die Weigerung der Vereinigten Staaten zum Verzicht auf den Visumzwang für rumänische Bürger, die in die Vereinigten Staaten reisen, von nun an ausschließlich aus subjektiven Gründen aufrechterhalten werden kann, und ich hoffe, die Vereinigten Staaten werden diese neuen Gegebenheiten gebührend berücksichtigen.
Ich möchte dem Berichterstatter nochmals dazu gratulieren, dass er die erheblichen Verbesserungen der Verordnung durchsetzen konnte. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Schaffung eines einheitlichen europäischen Systems zur Überprüfung der Übereinstimmung von biometrischen Elementen mit den auf einem Speicherelement gespeicherten Daten zu nennen.
Silvia-Adriana Ţicău (PSE). – (RO) Die Harmonisierung von Sicherheitsstandards auf europäischer Ebene für biometrische Reisepässe stellt eine Erweiterung der Bestimmungen des Schengen-Acquis dar. Die Verordnung schreibt eine generelle Verpflichtung zur Erfassung von Fingerabdrücken vor, die auf einem kontaktlosen Chip im Reisepass gespeichert sind.
Ich unterstütze die Ausnahmebestimmungen für Kinder unter 12 Jahren hinsichtlich der Erfassung von Fingerabdrücken, und ich mahne eine Überprüfung und Harmonisierung des spezifischen nationalen Rechts an.
Ich bin der Ansicht, dass biometrische Passdaten in Übereinstimmung mit dem Gemeinschaftsrecht zum Schutz persönlicher Daten und der Persönlichkeitsrechte verarbeitet werden müssen. Die Kommission und die Mitgliedstaaten müssen im Fall des Vorhandenseins entsprechender nationaler Bestimmungen die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung dieser Datenschutzbestimmungen bei der Verarbeitung biometrischer Passdaten ergreifen, sowohl bei Passkontrollen an der Grenze als auch bei der Vorhaltung der Daten in den relevanten Datenbanken.
Ich möchte allerdings Ihre Aufmerksamkeit auf die Problematik richten, dass die Begrenzung der Gültigkeit eines biometrischen Passes auf 12 Monate oder darunter für Personen, die vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sind, Fingerabdrücke abnehmen zu lassen, das Leben dieser Betroffenen mit Behinderungen erschweren wird. Ich möchte daher die Kommission bitten, den relevanten Text unter diesem Aspekt neu zu bewerten.
Marios Matsakis (ALDE). - Herr Präsident! Kein gesetzestreuer Bürger muss sich Sorgen machen, wenn seine Identität oder die Identität seiner Kinder festgestellt wird. Ich begrüße daher die Verwendung biometrischer Daten in Pässen und anderen Dokumenten.
Ich möchte nur noch einen Punkt ansprechen, auf den wir in Zukunft zu sprechen kommen sollten. Es ist Tatsache, dass beim Menschen kein biometrisches Charakteristikum das ganze Leben lang unverändert bleibt, bis auf eines: nämlich der genetische Fingerabdruck. Der genetische Fingerabdruck bleibt unverändert von der Geburt bis zum Tod und selbst darüber hinaus. Es ist heute möglich, jemanden auch noch Jahre nach seinem Tod lediglich anhand einiger kleiner Knochenreste zu identifizieren. Die Technologie des DNA-Fingerabdrucks ist schnell, billig und es genügen ein paar Körperzellen, die entweder von einer kleinen Mundspeichelprobe oder einem Blutstropfen etwa von der Nabelschnur eines Neugeborenen gewonnen werden können.
Ich möchte daher anregen, künftig die Methode des genetischen Fingerabdrucks als einziges biometrisches Identifizierungsmerkmal anzuwenden, das für alle und für jeden einzelnen europäischen Bürger garantiert einheitlich ist.
Hubert Pirker (PPE-DE). – (DE) Herr Präsident! Ich danke Carlos Coelho und gratuliere ihm auch zu dem Bericht. Wir wären auch alle enttäuscht gewesen, wenn der Bericht nicht in dieser Qualität ausgefallen wäre, weil wir diese Qualitätsstufen von ihm bereits von mehreren Berichten gewohnt sind. Besonders gefallen hat mir, dass Carlos Coelho von Beginn an klar darauf hingewiesen hat, dass es in diesem Bericht um die Sicherheit von Kindern geht. Diese erreiche ich damit, dass ich sichere Pässe ausstelle und mit der Aufnahme von Fingerabdrücken auch ermögliche, dass überprüft werden kann, ob es sich bei der Person, die eben eine Grenze überschreitet, tatsächlich um die Person handelt, die der Pass vorgibt.
Daher ist dies ein Ziel, mit dem die Sicherheit von Kindern erreicht wird. Dass jetzt diskutiert wird, ob der Fingerabdruck mit sechs Jahren oder mit zwölf Jahren genommen werden soll, ist eine Frage der Technik, keine Ansichtssache. Ich hätte kein Problem, wenn der Fingerabdruck bereits mit sechs Jahren genommen würde, weil es eben um die Kinder und um die Sicherheit der Kinder geht. Für mich muss es eine Selbstverständlichkeit sein, dass Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Darüber sollten wir gar nicht diskutieren. Es ist Sache eines Rechtsstaates, das zu kontrollieren. Wenn es aber der Fall ist, dass wir sichere Pässe haben und die Datenschutzbestimmungen einhalten, dann hat die Europäische Union einen ganz entscheidenden Schritt vorwärts gemacht im Interesse der Kinder und gegen den Kinderhandel und Kinderschmuggel.
Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. − (FR) Herr Präsident! Ich denke, das gesamte Parlament hat der Arbeit von Carlos Coelho und seinen persönlichen Qualitäten Anerkennung gezollt, und ich möchte mich dem Lob von Martine Roure anschließen.
Ich möchte die Ausführungen von Gérard Deprez noch einmal aufgreifen und sagen, dass wir versuchen müssen, zu immer zuverlässigeren, immer vergleichbareren biometrischen Daten zu kommen, die uns einen optimaleren Einsatz der ausgefeiltesten Technologien zum Wohl der Sicherheit dieses Freiraums Europa, in dem wir leben, erlauben. Aus diesem Grund haben wir diese Sitzung anberaumt. Ich begrüße daher die Tatsache, dass das Parlament sich ebenfalls an diesen Bemühungen beteiligt hat, die Identifizierung von Kindern sicherer zu machen.
Ich bin gefragt worden, ob bereits Erkenntnisse darüber vorliegen, dass diese Verfahren etwas bringen. Ich würde sagen, dass sich die Effektivität erst in der Praxis richtig überprüfen lassen wird, aber zunächst einmal deutet alles darauf hin, dass mehr Sicherheit für allein reisende Kinder mit einer verbesserten Identifizierungsmethode zu erreichen ist. Auf jeden Fall dürfen wir dieses Hauptziel nicht aus den Augen verlieren. Ich möchte dem Parlament auf mehrere Fragen mehrere Antworten geben.
Zunächst ist zu sagen, dass die Kommission in ihren Vorlagen stets den Datenschutz gebührend berücksichtigt. Im Rahmen des Grundlagenentwurfs wurde der europäische Datenschutzbeauftragte einbezogen. Dessen Anmerkungen wurden von der Kommission berücksichtigt. Ich möchte weiterhin darauf hinweisen, dass unsere Standards hinsichtlich der Erkennungsmerkmale mit den Standards der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO harmonisiert worden sind, was, wie bereits gesagt worden ist, den Dialog mit den Vereinigten Staaten erleichtern wird.
Weiterhin möchte ich daran erinnern, dass mit den Kinderreisepässen offenkundig finanzielle Belastungen für die Familien verbunden sind. Diesbezüglich müssen allerdings die Mitgliedstaaten selbst geeignete Lösungen finden. Im Übrigen möchte ich betonen, dass für Reisen innerhalb des Schengen-Raums der Personalausweis ausreicht. Ein Reisepass wird nur für Reisen außerhalb der Europäischen Union benötigt.
Schließlich möchte ich bestätigen, dass die Kommission eine vergleichende Studie zu den in den einzelnen Mitgliedstaaten vorhandenen Regelungen bezüglich alleinreisenden Minderjährigen durchführen wird. Zu gegebener Zeit werden wir anregen, dass der Rat geeignete Maßnahmen zu einem besseren Schutz von Kindern und zur Vorbeugung gegen den Kinderhandel ergreift. Es ist in höchstem Maß nachvollziehbar, dass die besagte Studie – völlig zu Recht – vom Parlament gewünscht wird. Und ich werde selbstverständlich darauf drängen, dass sie von meinen damit beauftragten Mitarbeitern in sorgfältigster und zeitnaher Weise abgeschlossen wird.
Soweit meine Anmerkungen, aber ich möchte dem Parlament nochmals dafür danken, dass es wieder einmal einen sehr konstruktiven Beitrag zur europäischen Gesetzgebung geleistet hat.
Carlos Coelho, Berichterstatter. – (PT) Herr Präsident! Wenn eines in dieser Diskussion deutlich geworden ist, dann die unter der großen Mehrheit dieses Hauses verbreitete Sorge um die effektive Bekämpfung des Menschenhandels – und hier insbesondere des Kinderhandels. Dies ist der größte Nutzen dieser Maßnahme, die wir in Angriff nehmen werden, und ich freue mich ganz besonders darüber, dass nahezu sämtliche Redner auf diesen Aspekt abgehoben haben.
Ich möchte nochmals allen Schattenberichterstattern für ihre Mitarbeit danken – und dies ist wirklich angebracht. Es kann ohne Einschränkung gesagt werden, dass meine Kollegin Martine Roure eine entscheidende Rolle beim Erreichen dieser Einigung gespielt hat, zu der auch Kommissar Barrot und der französische Ratsvorsitz eine Menge beigetragen haben. Ich möchte insbesondere Kommissar Barrot für die Bereitschaft der Kommission danken, den erforderlichen institutionellen Rückhalt für den verstärkten Kampf gegen den Kinderhandel zu gewähren, sowie für ihre Bereitschaft zur Mitarbeit an den drei von uns geforderten Studien zur Zuverlässigkeit von Kinderfingerabdrücken, zu den Ausgangsdokumenten und zum Anteil ungerechtfertigter Zurückweisungen – was einige der Bedenken widerspiegelt, die wir in Bezug auf die Umsetzung dieser Bestimmungen haben.
Schließlich, Herr Präsident, hat Mihael Brejc eine Problematik angesprochen: Er fragte an, ob wir sagen könnten, dass das Ausstellen von Pässen als sicher gelten kann. Um ganz ehrlich zu sein: Ich muss sagen, dies ist von Land zu Land unterschiedlich einzuschätzen. Einige Länder verfügen über strengere Systeme als andere. Dies ist ein weiterer Grund, warum die Studie zu Ausgangsdokumenten sehr wichtig ist. Mir ist bekannt, dass Europa in diesem Bereich keine Zuständigkeitsbefugnisse hat – das Ausstellen von Pässen ist ein nationales Vorrecht – und daher hat es mich sehr gefreut, als Kommissar Barrot dem Ansinnen zustimmte, die Europäische Kommission zur Mitarbeit an dieser Studie zu Ausgangsdokumenten zu bewegen. Wir haben recht wenig davon, wenn Reisepässe in Umlauf kommen, die selbst zwar ungemein fälschungssicher sind, bei denen aber im Ausstellungsverfahren grobe Sicherheitslücken zu verzeichnen sind. Es geht aber nicht darum, den Mitgliedstaaten hier Vorschriften machen zu wollen, sondern darum, sich auf optimale Verfahrensweisen zu einigen, damit sichergestellt ist, dass der europäische Reisepass ein sicheres Ausweisdokument an unseren Außengrenzen darstellt. Haben Sie alle recht herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit.
Der Präsident. − Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet morgen, Mittwoch, um 12.00 Uhr mittags statt.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)
Siiri Oviir (ALDE), schriftlich. – (ET) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Annahme dieser Verordnung ist ein wichtiger Schritt, um die Reisedokumente der EU-Bürger sicherer zu machen. Dies führt dazu, dass ab dem 29. Juni 2009 in der EU eine klare Verbindung bestehen muss zwischen dem Reisepass und seinem Inhaber, wodurch wir dem Schutz von Pässen vor Missbrauch ein gutes Stück näher gekommen sind.
Ich begrüße insbesondere die Anwendung des Prinzips „eine Person - ein Reisepass“. Dadurch wird die Sicherheit auf Reisen, insbesondere für Kinder, verbessert, und die Aktivitäten von kriminellen Banden, die in Kinderhandel und Entführungen verstrickt sind, behindert. Es ist lobenswert, dass diese Anforderung in allen Mitgliedstaaten durchgesetzt wird. In Estland gilt diese Bestimmung bereits seit dem Jahr 2000.
Über das Vorhandensein von sicheren Reisedokumenten hinaus kommt den Grenzkontrollbehörden der Mitgliedstaaten eine wichtige Rolle zu: Sie müssen bei Kontrollen ein besonderes Augenmerk auf minderjährige Personen richten, die in Begleitung von Erwachsenen oder auch ohne Außengrenzen der EU überqueren – und dieselbe Achtsamkeit walten lassen wie bei ganz normalen Grenzübertritten von Erwachsenen.
Die Sicherheit von Reisedokumenten ist mit Sicherheit nicht alleine auf Reisepässe beschränkt, und der gesamte Verwaltungsprozess ist nicht weniger bedeutsam. Es macht also wenig Sinn, die Sicherheit von Pässen zu verbessern, ohne den übrigen Gliedern in der Kette die gebührende Beachtung zu schenken.
Ich bin der Ansicht, dass, zusätzlich zur Einführung sichererer Reisedokumente, die Europäische Kommission sich über einen gemeinsamen EU-Ansatz Gedanken machen sollte, der die derzeit in den 27 Mitgliedstaaten existierenden unterschiedlichen Regelungen zum Schutz von Kindern, die EU-Außengrenzen überqueren, ersetzen könnte.
Daciana Octavia Sârbu (PSE), schriftlich. – (RO) Die Gefahr des Terrorismus macht die Einführung einiger zusätzlicher Sicherheits- und Biometrie-Elemente erforderlich, um die Sicherheit von Reisenden innerhalb der Europäischen Union zu verbessern. Die wichtigsten Elemente in dem Vorschlag für eine Verordnung umfassen den Kampf gegen den Kinderhandel durch die Einführung des Prinzips „eine Person - ein Reisepass“ sowie die Einführung von Ausnahmeregelungen in Bezug auf das Erfassen von Fingerabdrücken von Kindern unter 12 Jahren. Allerdings erlauben es die Gesetze in einigen Mitgliedstaaten, auch die Fingerabdrücke von Kindern unter 12 Jahren zu erfassen. Dies wird allerdings nur für eine Übergangszeit von vier Jahren möglich sein. Wobei aber eine absolute Altersgrenze von sechs Jahren zu beachten sein wird. Einige von Mitgliedstaaten durchgeführte Pilotstudien haben ergeben, dass Fingerabdrücke von Kindern unter sechs Jahren nicht sehr zuverlässig sind und sich im Verlauf des Wachstums der Kinder noch verändern können. Durch das Festsetzen eines Mindestalters kann das Fehlerrisiko bei der Identifizierung von Personen anhand ihrer Fingerabdrücke verringert werden. Dies erschwert zudem auch den Kinderhandel. Die Notwendigkeit zum Schutz von Reisenden hat sich in der Zeit nach dem 11. September 2001 in besonderem Maß gezeigt. Der Ausbau der Sicherheits- und Schutzmaßnahmen muss allerdings einhergehen mit der Wahrung der Rechte und der Würde der Reisenden im Sinn der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten.