Die Präsidentin. − Als nächstes folgt der Bericht von Carl Schlyter im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, über den Vorschlag einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 76/769/EWG für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (Dichlormethan) (KOM(2008)0080 – C6-0068/2008 – 2008/0033(COD)) (A6-0341/2008).
Carl Schlyter, Berichterstatter. – (SV) Frau Präsidentin! Ich wünschte, der französische Ratspräsident wäre heute hier anwesend, um ihm noch einmal für die außerordentlich gute Zusammenarbeit danken zu können. Ohne sein Engagement und seine Bereitschaft, neue Wege zu beschreiten, wäre eine Einigung niemals möglich gewesen. Während des Verfahrens gab es immer zu irgendeinem Thema eine Sperrminorität. Es ist daher der hervorragenden Zusammenarbeit mit der französischen Ratspräsidentschaft zu verdanken, dass diese Rechtsvorschrift nun umgesetzt werden kann und das ist eine gute Sache.
Es geht um das Abbeizmittel Dichlormethan (DCM), eine Chemikalie, die auch in der Pharmaindustrie häufig zum Einsatz kommt. In der industriellen Anwendung ist es möglich, Arbeitnehmer und die Umwelt bei Einsatz dieser Chemikalie zu schützen. Probleme treten hingegen meist dann auf, wenn sie an Verbraucher verkauft wird. DCM ist eine giftige, krebserregende Chemikalie mit narkotischer und gesundheitsschädigender Wirkung, mit der man leicht in Berührung gerät. Sobald Sie DCM über Ihren Geruchssinn wahrnehmen können, haben Sie den Sicherheitsgrenzwert bereits um das Dreifache überschritten, was es schwierig macht, sich selbst davor zu schützen. Eine geeignete Schutzausrüstung besteht aus Spezialhandschuhen, die alle drei Stunden gewechselt werden müssen. Eine solche Ausrüstung kostet, inklusive umgebungsluftunabhängigem Atemschutz, in der Regel etwa 2 700 Euro.
Die Tatsache, dass diese Chemikalie heute zum Einsatz kommt, ist darauf zurückzuführen, dass sie häufig illegal verwendet wird. Das bedeutete, dass es wichtig war, auch ihre professionelle Verwendung zu beschränken und zu verbieten. Bei den Personen, die Graffitis entfernen oder Farben abbeizen, handelt es sich oft um Selbstständige oder kleine Unternehmen mit nur wenigen Mitarbeitern. Die Schutzausrüstung wird dabei häufig nicht mitgeführt oder ist gar nicht erst vorhanden. Bei einem Verbot dieser Chemikalie geht es somit in hohem Maße um den Schutz von Arbeitnehmern. Uns ist bekannt, dass DCM in den Ländern, in denen es verwendet wird – also in 24 der derzeit 27 Mitgliedstaaten – kaum je entsprechend den geltenden nationalen und europäischen Gesetzen zum Einsatz kommt. Ich denke, dass es ausreicht, den entsprechenden Text des Deutschen Verbandes der Chemischen Industrie zu zitieren, der besagt, dass selbst dann, wenn Abbeizmittel nur in abgeschlossenen Bereichen eingesetzt, die entfernten Farbreste aufgefangen und die DCM-Behälter sofort verschlossen werden, die zulässigen Grenzwerte dennoch regelmäßig überschritten werden. Aus diesem Grund ist ein umgebungsluftunabhängiger Atemschutz erforderlich.
Ich halte es für sehr positiv, dass die Kommission einen Vorschlag vorgelegt hat und dass wir nun zu einem Kompromiss gelangt sind, der in der Praxis auch den professionellen Einsatz untersagt und den Ländern dabei die Möglichkeit einzelstaatlicher Ausnahmeregelungen offenlässt. Um jedoch eine solche Ausnahmeregelung zu erhalten muss gewährleistet sein, dass diejenigen Personen, die mit DCM in Kontakt kommen, über geeignete Schutzausrüstungen verfügen, entsprechend geschult, sich der möglichen Alternativen bewusst und in der Lage sind zu rechtfertigen, weshalb sie nicht diese Alternativen einsetzen können. Und in der Tat gibt es für die Bereiche, in denen DCM derzeit zum Einsatz kommt, funktionale Alternativen. Wir sprechen hier von den 5 %, die in gefährlichen Anwendungen, wie bspw. dem Abbeizen von Farbe, zum Einsatz kommen. Die restlichen 95 % des verwendeten DCM kommen in der Industrie zum Einsatz. Ich freue mich, dass wir mit dieser Maßnahme auch einen Beitrag zur Verbesserung des Arbeitnehmer- und des Umweltschutzes leisten.
Alles in allem bin ich sehr zufrieden mit der Einigung. Sie bietet Verbrauchern die Möglichkeit, Farbe sicher abzubeizen, ohne sich dabei gefährlichen, krebserregenden Chemikalien auszusetzen. Meine Kolleginnen und Kollegen hier im Parlament haben dazu beigetragen, dass diese Einigung so schnell erreicht werden konnte und ich danke Ihnen allen dafür sowie dafür, dass die Schattenberichterstatter und ich selbst eine Einigung mit dem Rat erzielen konnten. Das ist ein gutes Zeichen und war laut REACH-Verordnung im Grund die letzte Möglichkeit, Chemikalien noch nach dem alten Verfahren zu verbieten. Eine so wirksame Einigung zu erzielen, war somit eine Art großes Finale für die alte Chemikalienpolitik und mit Sicherheit ein gutes Finale für uns.
In Bezug auf DCM gibt es jene, die argumentieren, dass die Alternativen mindestens genauso gefährlich, wenn nicht sogar gefährlicher sind; doch die von der Kommission und anderen Stellen durchgeführten Prüfungen haben klar gezeigt, dass von den Alternativen bedeutend weniger Gefahr ausgeht. Und nun schaffen wir einen Markt für diese Alternativen. Die Unternehmen, die sich heute beschweren, werden in vielen Fällen auch die Alternativen herstellen; außerdem stellen auch kleinere Unternehmen diese Alternativprodukte her und erhalten nun die Möglichkeit, ihren Wettbewerbsvorteil eines besseren Umweltschutzes auf dem Binnenmarkt auszunutzen. Unser Weg weist in eine sicherere Zukunft und ich danke allen, die an diesem Prozess beteiligt waren.
Günter Verheugen, Vizepräsident der Kommission. – (DE) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst dem Berichterstatter, Herrn Schlyter, für die intensive Arbeit an diesem Vorschlag danken. Wir haben jetzt einen guten Kompromiss mit dem Rat gefunden, der in erster Lesung angenommen werden kann.
Es geht hier darum, das Inverkehrbringen von Dichlormethan und seine Verwendung in Farbabbeizern zu beschränken, um die Risiken zu vermindern, die wir in mehreren großen Studien ermittelt haben, die im Auftrag der Kommission durchgeführt wurden. Es gibt keinen Zweifel, Dichlormethan ist für die menschliche Gesundheit wegen seiner hohen Flüchtigkeit gefährlich. Diese Flüchtigkeit führt in der Umgebungsluft zur Entstehung von hochkonzentrierten Dämpfen, und diese Dämpfe werden von den Anwendern von Farbabbeizern leicht eingeatmet und wirken dann toxisch direkt auf das zentrale Nervensystem.
In Verbindung mit schlechten Arbeits- oder Betriebsbedingungen hat dies in mehreren Mitgliedstaaten zu Unfällen mit Todesfolge geführt oder jedenfalls dazu beigetragen. Die meisten Unfälle und Todesfälle ereigneten sich im gewerblichen und beruflichen Bereich, und zwar vor allem bei ungenügender Lüftung und mangelhafter Verwendung persönlicher Schutzausrüstung. Aber auch Verbraucher erlitten Unfälle, wenngleich hier die Zahl bekannter Unfälle deutlich geringer ist.
Der Vorschlag der Kommission zielt darauf ab, die von diesem gefährlichen chemischen Stoff ausgehenden Risiken so weit zu verringern, wie es möglich und technisch vertretbar ist. In der Fassung, die Parlament und Rat geändert haben, ist jetzt vorgesehen, die Abgabe von Farbabbeizern, die Dichlormethan enthalten, an Verbraucher vollständig zu verbieten. Es soll auch verboten werden, dass Verbraucher diesen Stoff verwenden, und zwar deshalb, weil Verbraucher in der Regel nicht über die erforderliche persönliche Schutzausrüstung verfügen und auch nicht geschult oder überwacht werden können, um die sichere Anwendung zu gewährleisten.
Das Inverkehrbringen und die Verwendung durch Fachkräfte werden generell verboten. Da aber bestimmte Mitgliedstaaten die Verwendung durch Fachkräfte auch künftig für unverzichtbar halten, erhalten diese Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die Verwendung unter bestimmten strengen Bedingungen weiterhin zu gestatten. Diese Mitgliedstaaten müssen dann spezifische Genehmigungsvorschriften und Regeln für die Zulassung von Fachkräften so erlassen, wie sie sich am besten in die nationalen Systeme einfügen. Fachkräfte erhalten die Genehmigung erst nach Absolvierung einer entsprechenden Schulung. Diese Schulung muss unter anderem die Kenntnis der Gefährlichkeit von Dichlormethan und die Verfügbarkeit von Ersatzstoffen vermitteln. Arbeitgeber und Selbständige sollen Dichlormethan vorzugsweise durch andere Stoffe oder Verfahren ersetzen, und zwar unter Beachtung der jeweiligen Arbeitsschutzbestimmungen.
In gewerblichen Anlagen wird die Verwendung von Dichlormethan enthaltenden Farbabbeizern weiterhin gestattet, sofern alle erforderlichen Vorkehrungen zur Verringerung der Exposition der dort Beschäftigten getroffen werden. So muss für eine ausreichende Entlüftung gesorgt werden, um Arbeitsplatzgrenzwerte nach Möglichkeit einzuhalten. Maßnahmen zur Minimierung der Verdunstung aus Abbeizbehältern sind zu treffen. Zudem ist persönliche Atemschutzausrüstung zu tragen, wenn die Arbeitsplatzgrenzwerte nicht eingehalten werden.
Herr Schlyter empfiehlt, den mit dem Rat ausgehandelten Kompromisstext zu unterstützen. Ich denke auch, dass dieser Kompromiss einen guten Ausgleich schafft, und sehe mich deshalb in der Lage, im Namen der Kommission diesen Kompromiss ohne Abstriche zu unterstützen.
Erna Hennicot-Schoepges, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (FR) Frau Präsidentin! Lassen Sie mich zunächst dem Berichterstatter noch einmal für die gute Zusammenarbeit auf dem Weg zu diesem Kompromiss danken, der von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und Europäischer Demokraten unterstützt wird. Es muss klar sein, dass es sich um ein hoch toxisches Produkt handelt und dass geeignete und sichere Alternativlösungen existieren. Die Gefahren im Zusammenhang mit der Verwendung von Dichlormethan sind – wie Sie, Herr Verheugen, sagten – nicht von der Hand zu weisen, besonders, wenn die Verwendungsbedingungen die Sicherheit der Anwender nicht gewährleisten. Dichlormethan wird häufig von Privatpersonen im Rahmen von Renovierungsarbeiten in ihrem Eigenheim eingesetzt. Diese halten es für ein hervorragendes und wirksames Produkt, sind sich jedoch nicht im Klaren darüber, dass sie bei der Verwendung in geschlossenen Räumen schnell das Bewusstsein verlieren und sogar sterben können, wenn keine geeigneten Maßnahmen getroffen werden.
Im Gegensatz zu der extremen Position eines vollständigen Verbots, das der Berichterstatter zunächst vorgeschlagen hatte, räumt der nun erreichte Kompromiss den Mitgliedstaaten die Möglichkeit ein, unter klar definierten Bedingungen für den professionellen und industriellen Einsatz Ausnahmeregelungen zuzulassen. Dies ist ein guter Kompromiss und es ist wichtig, dass erkannt wird, dass Dichlormethan für viele Unfälle verantwortlich ist. Leider liegen uns nur wenige Informationen zu Arbeitsunfällen, die sich ereignet haben, vor. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass vor Aufnahme der Arbeit durch die Kommission eine Folgenabschätzung vorgenommen wurde und die Ergebnisse daraus in den Text eingeflossen sind. Nichtsdestoweniger müssen wir sicherstellen, dass den Privatpersonen, die nach wie vor versucht sind, dieses Produkt zu verwenden, genaueste Informationen vorliegen, auch wenn die Verantwortung, klare Regeln aufzustellen und das allgemeine Vermarktungsverbot für dieses gesundheitsgefährdende Produkt durchzusetzen, nun bei den Mitgliedstaaten liegt.
Graham Watson, im Namen der ALDE-Fraktion. – Frau Präsidentin! Ich möchte dem Berichterstatter Carl Schlyter und den Schattenberichterstattern für ihre sehr gründliche und professionelle Arbeit in Bezug auf dieses Thema danken. Es ist eine in diesen Tagen seltene Freude für mich, besonders zu dieser Tages- oder vielmehr Nachtzeit an Debatten über die Ausschussarbeit teilnehmen zu können.
Ich hatte leider nur einmal die Gelegenheit, den Debatten im Ausschuss beizuwohnen, als ich mich vergewissern wollte, dass meine Kollegen sich darüber im Klaren sind, wie wichtig ihre Zustimmung zu den Vorschlägen des Berichterstatters ist. Doch es geht hier um eine wichtige Frage, um Leben oder Tod, und damit um eine Frage, die für mich doppelt wichtig ist, da ich über meinen Wahlkreis ein besonderes Interesse daran habe.
Dichlormethan ist, wie wir gehört haben, eine Substanz mit einem einzigartig gefährlichen Profil. Es ist ein so flüchtiger Stoff, dass die Mengen, die beim Einatmen, ja sogar schon durch das bloße Wahrnehmen über den Geruchssinn aufgenommen werden, bereits alle Grenzwerte überschreiten. DCM ist krebserregend und kann durch eine Schädigung des zentralen Nervensystems neurotische Folgen hervorrufen. Die Verwendung bei normalen Temperaturen führt zu einer Verflüchtigung mit gefährlichen Folgen. Für die sichere Arbeit mit Dichlormethan sind ein luftdichter Schutzanzug im Wert von etwa 2 000 Euro sowie für den Schutz der Haut Handschuhe im Wert von 25 bis 30 Euro erforderlich, die alle zwei bis drei Stunden gewechselt werden müssen.
Das tut selbstverständlich niemand, auch wenn man um die Gefährlichkeit des Stoffes weiß. Es gibt keine Möglichkeit, die sichere Nutzung von Dichlormethan durch Privatpersonen zu gewährleisten. Und da sie derart toxisch sind, wollten der Berichterstatter und der Ausschuss sie auch für den professionellen Einsatz verbieten, um Todesfälle zu vermeiden. In den letzten acht Jahren hat die Kommission 18 Todesfälle aufgrund der Nutzung dieser Produkte sowie 56 Verletzungen ohne Todesfolge verzeichnet. Ich bin mir sicher, dass es in Wahrheit sehr viele mehr sind. Allerdings hat eine Industrielobby im Rat für eine Sperrminorität im Rat gesorgt, sodass der Berichterstatter und der Ausschuss widerwillig zustimmen mussten, den Mitgliedstaaten Ausnahmeregelungen für den professionellen Einsatz zu gestatten.
Wir haben jedoch nicht nur für Arbeitnehmer, die DCM im Beruf gebrauchen, einen strengen Schutz, sondern darüber hinaus eine Verpflichtung zu Kontrollen und Inspektionen durch die Mitgliedstaaten erreicht. In Schweden, Dänemark und Deutschland sind diese Produkte bereits vollständig verboten und ich hoffe, dass kein Mitgliedstaat eine solche Ausnahmeregelung beantragen wird. Der industrielle Einsatz ist etwas anderes. Unter den richtigen Bedingungen können diese Produkte in der Industrie sicher eingesetzt werden.
Einzelne Mitglieder argumentieren, dass der Einsatz zum Schutz von kulturellem Erbe gestattet sein sollte, um alte Denkmäler von Farbe zu befreien, ohne sie dabei zu beschädigen. Experten halten das jedoch für keine gute Idee, sodass meine Fraktion keine Änderungen, die in diese Richtung gehen, unterstützt.
Ich habe bereits erwähnt, dass ich aufgrund meines Wahlkreises ein besonderes Interesse an dem Thema habe, zu dem ich seit nunmehr sieben Jahren mit Kommissar Verheugen in Schriftkontakt stehe. Ich will Ihnen erläutern, warum. In meinem Wahlkreis befindet sich ein Unternehmen namens Eco Solutions, das eine absolut sichere Alternative zu Dichlormethan entwickelt hat. Diese Alternativlösung basiert auf Wasser und hat dieselbe Wirkung, der Vorgang dauert nur ein wenig länger. Ich bedauere sagen zu müssen, dass sich das Vereinigte Königreich, das viele der genannten Stoffe in industriellen Mengen produziert, als einziger Mitgliedstaat vehement für den weiteren Einsatz von Dichlormethan stark gemacht hat.
Gemeinsam mit Kommissar Verheugen habe ich vier Jahre lang daran gearbeitet, dass sich der Expertenausschuss der Kommission diese sichere, wasserbasierte Alternative überhaupt ansieht und es hat weitere drei Jahre gedauert, bis diese wasserbasierte Alternative als wirksame und geeignete Technologie anerkannt wurde. Doch ich freue mich, dass diese Geschichte wie alle Erfolgsgeschichten ein gutes Ende hat. Dichlormethan wird für den nicht-industriellen Einsatz vom Markt genommen. Meinen Wählern verhilft ihre neue Technologie zu mehr Wohlstand und letztlich wird das Leben dank der hervorragenden Arbeit von Carl Schlyter und seinen Kollegen aus dem Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit für alle ein Stück besser sein.
Jens Holm, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (SV) Frau Präsidentin! Dichlormethan, kurz DCM, ist eine gefährliche Chemikalie, die Krebs, Augenschäden und akute Schäden an Organen wie Herz, Leber und Nieren hervorrufen kann. DCM kommt unter anderem in der Arzneimittelherstellung sowie als Abbeizmittel und Entfetter zum Einsatz. Einige Mitgliedstaaten wie Schweden, Dänemark und Österreich haben DCM bereits verboten,
und ich freue mich sehr, dass das Thema DCM jetzt auf der Tagesordnung steht. Noch mehr freue ich mich, dass diese Einigung ein vollständiges Verbot von DCM für normale Verbraucher vorsieht. Dafür kann man unseren Berichterstatter, Herrn Schlyter, nicht hoch genug loben. Sehr gut gemacht, Carl!
Personen, die in der Pharmaindustrie oder der Gebäude- und Fassadenreinigung beschäftigt sind, laufen jedoch leider weiterhin Gefahr, an den Folgen von Dichlormethan zu leiden. Diese Einigung enthält, wie ich leider sagen muss, kein vollständiges Verbot der professionellen Nutzung von DCM. Das ist ein schwerwiegender Mangel, ein Mangel, für den meiner Meinung nach allein die Kommission verantwortlich ist. Die Ausnahmeregelung wurde jedoch derart gefasst, dass ich hoffe, dass die wenigen Mitgliedstaaten, die DCM weiter verwenden möchten, den Nachweis erbringen müssen, dass ihren Arbeitnehmern dadurch kein Schaden entsteht. Die Beweislast liegt daher bei den Ländern, die einen begrenzten Einsatz von DCM wünschen und nachweisen müssen, dass der Stoff so sicher wie möglich eingesetzt wird und der Arbeitnehmerschutz gewährleistet ist. Letzten Endes ist das noch akzeptabel, und
im Großen und Ganzen handelt es sich um eine gute Einigung. Die Kommission fordere ich dringend auf, diesen Beschluss als Anregung aufzufassen. Yes, we can! Lassen Sie uns noch weiter gehen. Ich fordere die Kommission dringlich auf, uns einen Hinweis darauf zu geben, dass in Zukunft mehr gefährliche Stoffe wie krebserregende Azofarbstoffe, Bisphenol A und das Flammschutzmittel DecaBDE verboten werden. Und wenn die EU dazu nicht in der Lage ist, warum wird dann nicht den Mitgliedstaaten gestattet, weiter zu gehen und ihre eigenen Verbote auszusprechen? Sie in der Kommission gehen ja sogar so weit, die Mitgliedstaaten dazu zu zwingen, Beschränkungen aufzuheben, die manche bisweilen bereits haben. Mein Land zum Beispiel, Schweden, wurde nach seinem EU-Beitritt 1995 gezwungen, Azofarbstoffe zuzulassen. Und nachdem die Kommission nun mit rechtlichen Schritten vor dem Europäischen Gerichtshof droht, hat Schweden damit begonnen, auch DecaBDE zu gestatten. Das ist absolut inakzeptabel und zudem als alles andere als umweltfreundlich. Auf diese Art ist kein progressives Umweltschutzprogramm möglich. Sehr geehrte Kommission, sehr geehrter Herr Kommissar Verheugen, bitte überzeugen Sie mich auf andere Weise! Beweisen Sie, dass der Umweltschutz auch über diesen Einzelfall hinaus Vorrang vor den Anforderungen des Marktes hat.
Urszula Krupa, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – Frau Präsidentin! Dichlormethan, das auf dem Markt frei erhältlich und dessen Einsatz im Rahmen verschiedener kommerzieller Produkte gestattet ist, ist nicht nur in der chemischen Industrie, sondern auch in der Textil- und Pharmaindustrie weit verbreitet. Dichlormethan wird vom menschlichen Körper schnell aufgenommen, ist hochgiftig und krebserregend und für viele – auch tödliche – Vergiftungsfälle verantwortlich. Allein in Polen wird die Zahl der Menschen, die es an ihrem Arbeitsplatz mit dieser Chemikalie zu tun haben, auf mehrere Tausend geschätzt. Während der industrielle Einsatz der Chemikalie wirksam überwacht werden kann, ist der Gebrauch von Dichlormethan durch Einzelverbraucher oder auch durch Unternehmen für den Menschen unvermeidbar mit einer Gefahr für Gesundheit und Leben verbunden und dies nicht nur deshalb, weil es keine Möglichkeit gibt, geeignete Kontrollen einzuführen, sondern auch aufgrund der hohen Kosten, mit denen die Einführung von Schutzmaßnahmen verbunden ist.
Alle Warnungen und Maßnahmen, den Einsatz von Dichlormethan zu regulieren, haben sich angesichts der hohen Toxizität und Flüchtigkeit dieser chemischen Verbindung als unwirksam herausgestellt, weshalb die weit verbreitete Nutzung von Dichlormethan durch Verbraucher vollständig untersagt werden muss. Wirtschaftliche Faktoren sollten dabei nicht als Grund vorgeschoben werden, dieses Gift weiterhin für den allgemeinen Gebrauch verfügbar zu halten. Ferner sollte auch vermieden werden, die Interessen der Industriezweige, die Produkte herstellen, die DCM enthalten, als Argument für eine eingeschränkte Nutzung von Dichlormethan durch Verbraucher vorzubringen. In Bezug auf die allgemeine Verwendung dieser Verbindung liegen die gesellschaftlichen Kosten deutlich über jedem möglichen materiellen Nutzen.
John Bowis (PPE-DE). - Frau Präsidentin! Ich stimme dem letzten Satz des Herrn Kommissars zu, dass wir diesen Kompromiss begrüßen können, und nehme dies als Grundlage, dem Berichterstatter und den Schattenberichterstattern für ihre Arbeit zu danken.
Der Weg dorthin war schwierig. Ursprünglich hatten die Kommission einen Vorschlag für ein Verbot der privaten – nicht jedoch der professionellen – Verwendung des Stoffes, um den es hier geht, und der Berichterstatter weiter gehende Vorschläge zur Ausweitung dieses Verbots auch auf die professionelle Verwendung vorgelegt. Und so hörten wir auf die Erklärungen unserer Wähler, wie Graham Watson es getan hat. Er sprach von einer Industrielobby. Er bezog sich auch in Bezug auf seinen Wahlkreis auf eine Industrielobby, der es gelungen ist, ihn von ihrer Alternative zu überzeugen. Wir wissen, dass 90 % der Abbeizmittel DCM enthalten, und mussten daher die Bilanz dieses Stoffes betrachten.
Niemand möchte hier bei seinen Beschreibungen der Gefahren übertreiben. Während hier heute Abend die Gefahren, die dieser Stoff mit sich bringt, vorgetragen wurden, habe ich mich manchmal gefragt, weshalb wir damit einverstanden sind, Industriearbeiter diesen Gefahren auszusetzen, den professionellen Einsatz des Stoffes innerhalb der Vorschriften und unter strenger Überwachung jedoch untersagen möchten; und die Kleidung, die Graham Watson künftig vorschreiben möchte – eine Art vom Parlament verordnete weiße Raumanzüge – werden Realität.
Ich glaube, dass dieser Stoff wie viele andere auch, eine hohe Gefahr birgt. Er ist potenziell gefährlich. Es gibt Beweise für Unfälle, die sich ereignet haben und Menschen, die verletzt wurden. Es ist vermutlich richtig, dass wir härter durchgreifen, als es in der Vergangenheit der Fall war. Ich stimme dem angestrebten Kompromiss daher zu und begrüße diesen aufrichtig. Er stellt es den Mitgliedstaaten, die dies wünschen und für richtig erachten, frei, im Rahmen der geltenden strengen Vorschriften neben dem industriellen Einsatz auch – und zwar ausschließlich – den professionellen Einsatz weiterhin zuzulassen.
Sie, Herr Kommissar, sind nun jedoch dafür verantwortlich, hinzugehen und die Alternativen genauer unter die Lupe zu nehmen. Sehen Sie sich die verfügbaren Alternativen an: NMP existiert seit 11 Jahren, doch erst jetzt stellt sich seine reprotoxische Wirkung heraus; es gibt entzündliche Lösungsmittel, die geschnüffelt werden und die entsprechenden Probleme mit sich bringen können; es gibt Stoffe, die als K.-o.-Tropfen zur Verübung von Sexualdelikten eingesetzt werden, und die als sichere Alternativen gelten; es gibt DBE, über das nicht viel bekannt ist; und es gibt eher grundlegende Löt- und Schleifverfahren, deren Einsatz trotz der Staubbildung und anderer damit einhergehender Probleme gestattet ist. Lassen Sie uns daher hingehen und die Alternativen von Grund auf prüfen, damit wir wirklich sicher sein können, dass die Alternativen, die wir unseren Wählern anbieten, auch tatsächlich sicherer sind. Sollten wir dabei herausfinden, dass die Alternativen nicht weniger gefährlich sind, bin ich sicher, dass der Herr Kommissar oder seine Nachfolger wieder vor uns stehen und uns neue Vorschläge unterbreiten werden – und wenn sie es nicht tun, dann sicher Carl Schlyter.
Zuzana Roithová (PPE-DE). – (CS) Frau Präsidentin! Neben einer narkotischen Wirkung, die zur Depression des Zentralnervensystems und zu Bewusstlosigkeit führt, treten im Zusammenhang mit Dichlormethan auch kardiotoxische Effekte auf. Bei unsachgemäßem Gebrauch besteht unmittelbare Lebensgefahr, was wiederum für den Terrorismus von Bedeutung ist. Aus den genannten Gründen unterstütze ich den Vorschlag, privaten Verbrauchern den Gebrauch des Stoffes zu verbieten und den professionellen Gebrauch durch strenge Auflagen zu beschränken. Da es alternative und möglicherweise weniger toxische Bleichmittel gibt, sind Ausnahmen meiner Meinung nach unnötig. Der Vorschlag, über den wir morgen abstimmen werden, gestattet es den Mitgliedstaaten jedoch – wenn auch unter sehr strengen Bedingungen – bei der Kommission in gerechtfertigten Fällen Ausnahmen zu beantragen. Mich würde interessieren, wie die Kommission oder sonst jemand die Stichhaltigkeit von Ausnahmeanträgen beurteilen will und wie die Einhaltung der Auflagen überwacht werden soll.
Günter Verheugen, Vizepräsident der Kommission. – (DE) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst ein Wort an Graham Watson richten. Graham, Sie haben beim Zustandekommen dieses Vorschlags eine wichtige Rolle gespielt. Denn zu einem bestimmten Zeitpunkt, als Sie mich persönlich über das jahrelange Problem informiert haben, das Sie mit der Kommission hatten, ist mir klar geworden, dass es sehr wohl Alternativen zu diesem Stoff gibt, und Sie werden zugeben, dass es von da an sehr schnell ging. Es war meine persönliche Anweisung an meine Generaldirektion, den Gesetzesvorschlag zu unterbreiten, weil mir durch den Kontakt mit Ihnen klar geworden war, dass es Alternativen gibt. Ich habe an anderer Stelle hier in diesem Parlament gesagt – und da bitte ich besonders Herrn Holm zuzuhören –, ich bin zwar der Industriekommissar, aber ich bin nicht der Meinung, dass ein Industrieprodukt, wenn es gefährlich ist, auf dem Markt bleiben darf, nur damit man damit Geld verdienen kann. Ich bin der Meinung, wenn wir es mit einem gefährlichen Industrieprodukt zu tun haben und es eine Alternative dazu gibt, man es substituieren kann, dann muss man es substituieren. Das ist der Grundsatz, dem ich auch gefolgt bin, als wir hier REACH beraten und beschlossen haben. All die Substanzen, Herr Holm, von denen Sie gesprochen haben, fallen jetzt unter REACH.
Normalerweise wäre Dichlormethan auch unter REACH gefallen, aber weil hier die Gesundheitsgefahr so evident ist und wir es mit so vielen Fällen zu tun haben, haben wir diesen Stoff vorgezogen. Ich schließe überhaupt nicht aus, dass es andere Stoffe gibt, bei denen wir das auch tun müssten, wenn die Gesundheitsgefahren so evident sind und wir nicht warten können, bis das sehr umfangreiche und anspruchsvolle REACH-Verfahren abgeschlossen ist.
Ich möchte auch klarstellen, Herr Holm, dass ich auch einem weiter gehenden Kompromiss zugestimmt hätte. Wenn Sie, das Parlament, mit dem Rat hätten vereinbaren können, dass die gewerbliche Nutzung von Dichlormethan verboten wird, hätte ich dazu heute Abend auch ja gesagt. Machen Sie bitte nicht die Kommission dafür verantwortlich, dass es eine Reihe von Mitgliedsländern gibt, die aus Gründen, die ich nicht kenne, nicht weiter gehen wollten. Das ist ja auch der Grund gewesen, warum die Kommission den Vorschlag, den sie gemacht hat, so gemacht hat, denn wir wollten ja einen Vorschlag unterbreiten, der eine Chance hat, angenommen zu werden, und genauso ist es jetzt ja auch gekommen.
Meine letzte Bemerkung betrifft die Ausführungen von Herrn Bowis, was die Frage der toxischen Wirkungen der Alternativen angeht. Es ist bei Chemikalien eigentlich immer so, dass man den Grad der Risiken, die man hat, immer abwägen muss. Bei den bereits im Handel befindlichen Alternativstoffen haben unsere umfangreichen und gründlichen Studien ergeben, dass bei keinem einzigen die Eigenschaften auftreten, die bei Dichlormethan so gefürchtet sind, nämlich die direkte toxische Wirkung auf das zentrale Nervensystem. Das gibt es wirklich nur bei Dichlormethan und nicht bei den anderen.
Wir wissen nur von sehr wenigen Unfällen mit den Alternativstoffen. Das gilt auch für Länder, in denen die Verwendung von Dichlormethan bereits verboten ist, wie Dänemark, Österreich und Schweden. Wenn sich das ändern sollte, wird die Kommission selbstverständlich die Lage überprüfen und gegebenenfalls auch für andere Stoffe Maßnahmen vorschlagen.
Lassen Sie mich zum Schluss noch eine Bemerkung zu den Ausführungen von Herrn Holm machen, die ich gerade vergessen hatte, was die Frage angeht, ob die Kommission Mitgliedsländer dazu zwingt, fortschrittliche Umwelt- oder Gesundheitsregelungen wieder abzuschaffen, weil sie dem Binnenmarkt widersprechen. Das tut die Kommission nicht. Es ist sogar ausdrücklich im geltenden Recht festgelegt, dass Mitgliedsländer das Recht haben, dann abweichende Regelungen, also von den Binnenmarktregeln abweichende nationale Regeln zu erlassen, wenn sie dies aus gesundheitlichen oder Umweltgründen für erforderlich halten.
Da ich für die Überprüfung der Notifizierung solcher abweichenden Regelungen verantwortlich bin, kann ich Ihnen sagen, dass die Kommission hier nach einem ganz klaren und eindeutigen Prinzip handelt. Wir nehmen die gesundheitspolitischen und umweltpolitischen Argumente der Mitgliedsländer ernst. Wenn sie aus diesen Gründen abweichende Regeln erlassen, zwingen wir sie nicht dazu, mehr Umwelt- oder Gesundheitsschutz wieder rückgängig zu machen. Wenn Sie eine solche Information haben, die Ihren Vorwurf bestätigt, und zwar aus den letzten Jahren, dann würde ich diesen Vorwurf gerne sehr genau, konkret kennen lernen, um ihn entkräften zu können. Die, die Sie erwähnt haben, stammt aus dem Jahr 1995, damit habe ich bei Gott nichts zu tun.
Carl Schlyter, Berichterstatter. – (SV) Frau Präsidentin! Ich möchte noch einmal auf das zurückkommen, was Graham Watson gesagt hat. Auch er hat seinen Teil beigetragen. Auch wenn Sie kein Mitglied unseres Ausschusses sind, so hatten Sie doch großen Einfluss auf unseren Ausschuss und haben uns dabei geholfen, zu einem Kompromiss zu gelangen. Die Mitarbeiter, die mich dabei unterstützt haben, diese Einigung zu erzielen, haben natürlich ebenfalls eine wichtige Rolle gespielt.
Ich kann nur wiederholen, was Herr Kommissar Verheugen sagte: Die Kommission hat während des gesamten Prozesses zumindest mir gegenüber immer klar gemacht, dass sie, wenn der Rat und das Parlament einen deutlich weiter gehenden Kompromiss mit einem vollständigen Verbot erreicht hätten, dem zugestimmt hätte. Zwischen der Kommission und mir herrschte in Bezug darauf nie Unklarheit.
Lassen Sie mich Ihnen diese Chemikalie noch einmal genauer vorstellen. Wenn ich hier und jetzt einen Behälter mit einem Kilogramm-DCM öffnen und über die Sitze verteilen und ausstreichen würde, würden wir den sicheren Grenzwert in diesem doch sehr großen Raum deutlich überschreiten. So giftig ist diese Chemikalie.
Ich kann diese Aussprache nur mit einem erneuten Appell an die Kommission abschließen, jetzt zu gewährleisten, dass denjenigen Mitgliedstaaten, die eine Ausnahmegenehmigung für die gewerbliche Verwendung beantragen, diese Ausnahmegenehmigung entzogen wird, wenn diese neuen und strengeren Vorschriften regelmäßig missachtet werden. Wir alle wissen und alle Studien zeigen, dass Dichlormethan, wenn es sachgemäß gebraucht und die Gesundheit der Anwender geschützt wird, unwirtschaftlich und unökologisch ist. Wenn DCM auf dem Markt korrekt, d. h. unter Einhaltung der geltenden Gesetze, angewendet wird, wird es aufgrund seiner mangelnden Wettbewerbsfähigkeit sehr schnell aufgegeben und durch Alternativprodukte ersetzt werden. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, an die Kommission zu appellieren und sicherzustellen, dass die Vorschriften eingehalten werden. Ist dies der Fall, wird der Gebrauch von DCM schnell von selbst eingestellt werden.
Die Präsidentin. − Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung erfolgt morgen.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)
Gyula Hegyi (PSE), schriftlich. – (HU) Mit der heutigen Entscheidung schränkt das Europäische Parlament den Gebrauch des Abbeizmittels Dichlormethan deutlich ein. Als Schattenberichterstatter der SPE-Fraktion im Europäischen Parlament begrüße ich diese Entscheidung, in die wir eine Menge Arbeit gesteckt haben. In den vergangenen Jahren sind viele Menschen infolge des Gebrauchs von Dichlormethan gestorben. Dieser extrem flüchtige Stoff schädigt das Nervensystem und ist aus demselben Grund krebserregend. Bei den Opfern handelte es sich hauptsächlich um Heimwerker und Raumgestalter, da bei industriellem Einsatz bestimmte Sicherheitsvorschriften beachtet werden. Die in einigen europäischen Industrieanlagen gemessenen Konzentrationen lagen jedoch so hoch, dass 10 % der dort beschäftigten Arbeitnehmer – bei längerer Exposition – an Krebs erkranken würden.
Gemäß dem Kompromisstext, der nun verabschiedet wurde, kann Dichlormethan künftig nur in der Industrie und unter Einhaltung strenger Sicherheitsvorschriften als Abbeizmittel eingesetzt werden. Verbraucher und gewerbliche Anwender müssen unerwünschte Farbe mithilfe einer der gleichermaßen wirksamen, jedoch ungefährlichen Alternativchemikalien oder mithilfe eines pyrolytischen/thermischen Verfahrens abbeizen.
Am wichtigsten ist jedoch, dass der Einsatz des krebserregenden Stoffes in geschlossenen öffentlichen Räumen wie Einkaufszentren und Unterführungen nicht mehr gestattet ist, da der Dampf flüchtiger Stoffe schwerer als Luft ist und Messungen gezeigt haben, dass dieser nach unten absinkt und insbesondere für Kinder gefährlich ist. Mit dieser Entscheidung wird unsere Fraktion der Meinung der betroffenen Gewerkschaften in hohem Maße gerecht, da bei der industriellen Nutzung unsere Sorge zuvorderst der Gesundheit der Arbeitnehmer gilt.
Bogusław Rogalski (UEN), schriftlich. – (PL) Frau Präsidentin! Wie wir wissen, sind viele gefährliche Chemikalien trotz ihrer gefährlichen Inhaltsstoffe für den allgemeinen Gebrauch zugelassen. Dichlormethan (DCM) ist ein solcher Stoff, der allgemein bei der Herstellung von Arzneimitteln, Lösungsmitteln und anderen Produkten zum Einsatz kommt.
Es handelt sich dabei um einen Stoff, der als krebserregend eingestuft und daher für die menschliche Gesundheit hochgradig gefährlich ist. DCM schädigt das Nervensystem und fügt den inneren Organen schwere Schäden zu, die direkt zum Tode führen können.
Kinder sind aufgrund ihrer höheren Atemfrequenz ebenso wie Menschen, die unter kardiovaskulären Erkrankungen leiden, anfälliger für Vergiftungen durch Dichlormethan. Alarmierend ist auch die Tatsache, dass bereits Menschen infolge einer Vergiftung durch Dichlormethan gestorben sind.
In Anbetracht dessen, dass bekannt ist, dass auf dem Markt Produkte verfügbar sind, die eine Alternative zu Produkten mit Dichlormethan darstellen könnten, sowie angesichts der Tatsache, dass der Gebrauch des Stoffes in einigen Mitgliedstaaten bereits verboten ist, erscheint ein gänzliches Gebrauchsverbot wesentlich.
Ein weiteres Argument dafür, DCM zu verbieten, sollte die von Experten bestätigte Tatsache sein, dass ein sicherer Gebrauch von DCM durch Verbraucher nicht gewährleistet werden kann.
Der Vorschlag der Kommission, Schulungen für den professionellen Umgang mit Produkten, die DCM enthalten, anzubieten, wird im ersten Jahr nach seiner Umsetzung etwa 1,9 Milliarden Euro kosten.
DCM vollständig aus dem Verkehr zu ziehen, scheint angesichts dessen die vernünftigste und verantwortungsvollste Lösung zu sein.