Hubert Pirker (PPE-DE). – (DE) Herr Präsident! Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil er im Interesse der Sicherheit der Kinder eine Reform eingefordert und zusätzlich Maßnahmen für sichere Reisepässe gebracht hat, also insgesamt ein Paket, das uns im Kampf gegen den Kinderhandel und um mehr Sicherheit für Kinder vorwärtsbringt.
Zuzana Roithová (PPE-DE). – (CS) Ich halte es für erforderlich, die Sicherheitsmerkmale der Reisedokumente um biometrische Daten zu ergänzen. Allerdings müssen wir neben der Erhöhung der Sicherheit der europäischen Bürger, was unser oberstes Ziel ist, auch die Kehrseite der Medaille berücksichtigen, und zwar den Schutz der Privatsphäre unserer Bürger. Ich werde mich dafür einsetzen, sicherzustellen, dass die Umsetzung dieser Gesetzgebung und ihrer Umsetzung auf nationaler Ebene nicht zu bürokratischen Schwierigkeiten oder gar zum Datenmissbrauch führt. Dies schließt den Missbrauch durch Drittländer außerhalb der EU ein. Ich möchte auf die Notwendigkeit hinweisen, eine stärkere Einbindung von Europol und Frontex in dieser Angelegenheit zu fördern. Nur eine enge Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten untereinander wird zu dem erwünschten Ergebnis führen, Europa zu einem sicheren Zuhause für uns alle zu machen. Ich bin froh, dass Kinder ab 12 Jahren ihren eigenen Reisepass haben werden. Diese Maßnahme wird den grenzübergreifenden Missbrauch von Kindern durch organisierte Kriminelle eindämmen, was ein weiterer Grund für meine Unterstützung dieses offensichtlich kontroversen Themas ist.
Frank Vanhecke (NI). - (NL) Herr Präsident! Ich habe den Coelho-Bericht über biometrische Daten in EU-Reisepässen ausdrücklich unterstützt, denn dies ist unter anderem ein erster Schritt zur Bekämpfung der vielen Formen des Missbrauchs und der Fälschung von Reisepässen. Es ist eine Art der Harmonisierung, die wir zumindest gut heißen können, denn es ist mit Sicherheit eine nützliche und sogar notwendige Maßnahme in den Schengen-Ländern.
Wenn ein System der offenen Binnengrenzen eingeführt wird, sollte die größere Außengrenze natürlich so effizient wie möglich geschützt werden. Dieser Bericht ist ein Schritt in die richtige Richtung, denn die Außengrenze wird derzeit nicht ausreichend geschützt.
Gestatten Sie mir jedoch einen Einwand. Bessere Reisepässe allein reichen nicht aus. Jedes Jahr kommen mehrere hunderttausend Nichteuropäer auf unseren Kontinent Europa. Dabei handelt es sich um legale, halblegale und illegale Einwanderer. Im letzten Jahr kamen mehr als 70 000 Nichteuropäer nach Belgien, zusätzlich zu einer unbekannten Anzahl an illegalen Ausländern. Das ist eine Flutwelle, die wir stoppen müssen, und bessere Reisepässe allein werden in dieser Angelegenheit keine Lösung sein.
Dimitar Stoyanov (NI). – (BG) Ich danke Ihnen, Herr Präsident! Ich habe aus zweierlei Gründen gegen den Coelho-Bericht gestimmt. Erstens bin ich äußerst besorgt um die Rechte der Bürger und den Umstand, dass die Erfassung biometrischer Daten eine erhebliche Bedrohung der Sicherheit der Bürger darstellen wird, insbesondere was ihre Freiheit anbelangt. Auch gegen das Grundrecht der Menschen auf Freizügigkeit wird verstoßen.
Aber was mich noch mehr beunruhigt, ist, dass in meinem Land zum zweiten Mal in den vergangenen zehn Jahren neue Personalausweise eingeführt worden sind. Persönlich möchte ich anmerken, dass ich tatsächlich schon zum dritten Mal in zehn Jahren einen neuen Personalausweis ausgestellt bekommen habe. Sie mögen das amüsant finden, aber in Bulgarien ist das Einkommen der Bevölkerung so gering, dass die zusätzliche Belastung ihres Haushaltseinkommens, das sie für den Erwerb neuer Personalausweise aufwenden müssen, für diese Menschen einfach unethisch und unmoralisch ist. Wenn wir über Rentner sprechen, die 100 BGN erhalten, was einer Pension von 50 Euro entspricht, ist es nicht richtig, von ihnen 20 Euro für die Ausstellung neuer Personalausweise zu verlangen. Deshalb habe ich gegen den Coelho-Bericht gestimmt, denn ich denke, dass er für mein Land höchst unangemessen ist.
Gay Mitchell (PPE-DE). - Herr Präsident! Ich möchte nur zu Protokoll geben, dass ich am Ende gegen den Cappato-Bericht gestimmt habe, weil dem Parlament meines Erachtens ein besserer Bericht vorgelegt werden sollte, der sich mit diesen Angelegenheiten befasst.
Ich möchte auch sagen, dass das Parlament etwas in Bezug auf unsere Protokolle unternehmen muss, denn es gibt Abgeordnete, die seit über viereinhalb Jahren hier sind und ein volles Gehalt für diese Zeit erhalten haben, aber weniger Reden gehalten haben als Herr Burke, der erst seit sechs Monaten in diesem Parlament vertreten ist. Ich denke, es ist Zeit, uns diesem Thema zuzuwenden.
Es gibt Leute, die sich weder in diesem Parlament noch in dessen Ausschüssen oder im Plenum engagieren. Einige von ihnen sind Mitglieder kleiner Fraktionen. Sie kommen hierher und erhalten Redezeit, bevor sie zum Flughafen eilen, um ihre Zeit in unseren nationalen Mitgliedstaaten zu verbringen, anstatt hier zu sein, und erzählen den Menschen dann, wie übel es mit der Demokratie in der Europäischen Union bestellt ist. Nun, um die Demokratie in der Europäischen Union steht es wirklich schlecht, wenn Abgeordneten dieses Parlaments, die hier nicht erscheinen, Gehälter ausbezahlt werden können, damit sie mit dieser Art des schamlosen Missbrauchs der Demokratie weitermachen können. Herr Präsident, ich möchte dies zu Protokoll geben.
Ich denke, dass, wenn wir schon Reformen durchführen, wenn wir Dokumente zur Verfügung stellen und sicherstellen, dass es eine größere Transparenz gibt, dann sollten wir auch Schritte unternehmen, um zu zeigen, welche Parlamentarier sich an der Arbeit des Parlaments beteiligen und welche nicht.
- Bericht: Alexander Graf Lambsdorff (A6-0415/2008)
Zuzana Roithová (PPE-DE). – (CS) Der europäische Waffenmarkt ist aufgrund seiner Fragmentierung ineffektiv. Heute haben wir einen Raum für die öffentliche Beschaffung in diesem Sektor geschaffen, während wir gleichzeitig die Befreiungen aus strategischen Gründen gemäß Artikel 273 des Gründungsvertrags respektieren. Im Ausschuss habe ich daran gearbeitet, der Verschwendung öffentlicher Mittel durch undurchsichtige Militärmandate Einhalt zu gebieten. In der Vergangenheit wurde die Klausel bezüglich der nationalen Interessen im Fall der öffentlichen Armeemandate, die eindeutig nichts mit der Qualität der geleisteten Sicherheit zu tun hatten, ebenfalls missbraucht. Ich könnte ohne zu zögern Arbeits-, Catering- und Transportaufträge nennen. Dieser Vorschlag wird Geld einsparen, das anschließend in Forschung und Technik investiert werden kann, um uns effektiver gegen aktuelle und künftige Bedrohungen zu schützen.
Jim Allister (NI). - Herr Präsident! Ich lehne diesen Bericht wegen der Bedrohung ab, die er nach meinem Verständnis für Regierungen und Unternehmen darstellt, die riesige Summen in Verteidigungsforschung und -entwicklung investiert haben und sich jetzt in der Entwicklungs- und Produktionsphase um den Ertrag gebracht sehen.
Nach der vorgeschlagenen Richtlinie müssen Beschaffungsverträge jetzt dem europäischen Wettbewerb geöffnet werden, womit einem Unternehmen für Verteidigungsgüter – selbst einem Land – keine Mittel zum Schutz seiner internationalen Eigentumsrechte und der Arbeitsplätze bleiben. Da einige Rüstungsunternehmen in Großbritannien in Forschung und Entwicklung führend sind, löst die von diesem Bericht ausgehende Bedrohung ernste Besorgnis aus.
Mein Unbehagen wird noch durch die Erkenntnis verstärkt, dass die Stärkung der EU-Integration und der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik eine treibende Kraft in diesem Bericht darstellt, statt dass der greifbare wirtschaftliche Vorteil den Vorrang erhielte.
Carlo Fatuzzo (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich werde versuchen, mich kürzer zu fassen als gewöhnlich; ich habe für den Lambsdorff-Bericht gestimmt, der die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik einen Schritt voranbringt. Allerdings frage ich mich, und ich frage auch Sie: Wann werden wir endlich eine echte europäische Verteidigung, eine echte europäische Armee haben, eine reale Möglichkeit, Geld zu sparen, und wann werden wir in der Lage sein, uns als ein vereintes Europa zu verteidigen? Ich hoffe, Herr Präsident, dass dies sehr bald der Fall ist!
Der Präsident. − In diesem Fall steht es mir nicht zu, eine direkte Antwort zu geben, die kompliziert wäre. Lassen Sie uns mit weiteren Stimmerklärungen fortfahren, jetzt zum Schlyter-Bericht.
Zuzana Roithová (PPE-DE). – (CS) Den Bericht über gefährliche Stoffe und Zubereitungen, namentlich Dichlormethan, der eine Einschränkung dieses karzinogenen Stoffs in Abbeizmitteln ermöglicht, habe ich unterstützt, auch wenn Ausnahmen unter strengen Bedingungen vorgesehen sind. Ich bin überzeugt, dass von den Ausnahmen in der Praxis kein Gebrauch gemacht werden wird, weil es sichere Alternativen gibt, für die sich in der Zukunft nicht nur Verbraucher, sondern auch gewerbliche Nutzer bevorzugt entscheiden werden.
Kathy Sinnott (IND/DEM). - Herr Präsident! Manche Stoffe sind so gefährlich, dass sie vollständig verboten werden müssen oder ihre Verwendung auf eng begrenzte Fälle eingeschränkt werden muss, begleitet von strengsten Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen. Dichlormethan ist einer dieser Stoffe und muss aus dem Verkehr gezogen werden.
Zuzana Roithová (PPE-DE). – (CS) Ich begrüße das internationale Übereinkommen, das für die Beschäftigten im Fischereisektor neue Arbeitsbedingungen schaffen wird. Bei Fischern ist die Häufigkeit von schweren Arbeitsunfällen und Todesfällen am höchsten. An den Rat und die Kommission möchte ich die Bitte richten, alles dafür zu tun, dass dieses Übereinkommen deutlich vor 2012 ratifiziert wird. Vermerken Sie bitte im Protokoll, dass meine Abstimmungseinrichtung nicht funktionierte und dass ich natürlich für diesen Bericht gestimmt habe.
Irena Belohorská (NI). – (SK) Der Initiativbericht von Herrn Catania hat einen bedeutsamen Meinungsaustausch zwischen Fraktionen dieses Hauses und einzelnen Abgeordneten ausgelöst.
Die Europäische Union steht jetzt vor sehr ernsten Problemen, wie der Finanzkrise und der Energiekrise, die vom Konflikt zwischen der Ukraine und Russland hervorgerufen wurde. In dieser Zeit sollten wir gemeinsam handeln und Schritte vermeiden, die unsere Einheit untergraben könnten. Die Folgen dieser Krisen werden zweifellos alle Bürger der Europäischen Union betreffen, ob Slowaken, Polen, Ungarn oder Deutsche. Ich halte die regelmäßig in unseren Sitzungen aufkommenden Versuche, Streit zwischen Mitgliedstaaten anzuzetteln, für ein Zeichen der Unkenntnis der gegenwärtigen ernsten Lage, in der die Einheit der EU bedroht ist. Wir sollten uns mehr darauf besinnen, Lösungen zu finden und den Vertrag von Lissabon zu ratifizieren, um die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union zu stärken.
Wiederholt habe ich hier im Europäischen Parlament die Ansicht zum Ausdruck gebracht, dass Autonomie in unserem gemeinsamen Raum keinen Platz hat. Die Schlüsselidee der Integration der EU-Länder darf nicht vergessen und erst recht nicht ignoriert oder gar verworfen werden. Wir müssen Schumans Aussage im Gedächtnis behalten, dass ein intelligenter Europäer sich nicht am Leid seines Nachbarn erfreuen kann, weil wir alle durch ein gemeinsames Schicksal in guten wie in schlechten Zeiten verbunden sind.
Hubert Pirker (PPE-DE). – (DE) Herr Präsident! Der Bericht Catania ist eine echte Mogelpackung. Wenn wir den Bericht verfolgen, enthält er keinerlei Überprüfung, inwieweit die Grundrechte in der Europäischen Union im Zeitraum von 2004 bis 2008 eingehalten worden sind. Er ist lediglich ein Forderungskatalog der politisch Linken in diesem Hause.
Gefordert wurden unter anderem die Anerkennung der Ehe gleichgeschlechtlicher Partner in allen Mitgliedstaaten, die Legalisierung von Drogen, die Legalisierung der Euthanasie und die Legalisierung illegaler Zuwanderer. Diese Forderungen, die ich oben genannt habe und die mit Mehrheit angenommen worden sind, werden von mir und von der ÖVP-Delegation insgesamt strikt abgelehnt, und wir haben daher – und ich auch – gegen diesen Bericht gestimmt.
Peter Baco (NI). – (SK) Ich habe für den Bericht über die Lage der Grundrechte in der Europäischen Union 2004–2008 gestimmt.
Meine Unterstützung habe ich von der Ablehnung des ursprünglichen Entwurfstexts in Absatz 49 über die Unterstützung für territoriale und regionale Autonomie abhängig gemacht. Ich sehe dies als eine deutliche Zurückweisung der Versuche von Provokateuren und Verschwörern an, über den Status quo zu spekulieren. Anders ausgedrückt: das Europäische Parlament nimmt keine Spielchen mit territorialer und regionaler Autonomie hin. Das ist eine sehr wertvolle Schlussfolgerung aus der heutigen Plenardebatte des Europäischen Parlaments, und ich meine, dazu können wir uns alle gratulieren.
Zuzana Roithová (PPE-DE). – (CS) Herr Präsident! Ich habe ebenfalls gegen die Annahme dieses Berichts eines kommunistischen Abgeordneten über die Lage der Grundrechte in der Europäischen Union gestimmt. Dennoch weiß ich zu schätzen, dass es Berichterstattern aus anderen Gruppen gelungen ist, den Text ein wenig zu bearbeiten, und dass er einige gute Abschnitte über die Lage von Minderheiten enthält. Einige Passagen sind jedoch nicht objektiv. Außerdem überschreitet der Bericht in einem noch nie dagewesenen Maß die Grenzen eines Dokuments, das einen zurückliegenden Zeitraum beschreibt. Der Bericht vertritt eine allzu einseitige politische Sicht der Menschenrechte in der Union. Der Bericht tritt die Subsidiarität mit Füßen, indem er Regeln zur Familienpolitik und anderen ethischen Fragen diktiert, was den Gründungsverträgen widerspricht.
Simon Busuttil (PPE-DE). - (MT) Auch ich habe gegen den Catania-Bericht gestimmt, weil er an mindestens drei Stellen Abtreibung als ein Menschenrecht bezeichnet. Das ist etwas, womit ich nicht einverstanden bin und was ich für inakzeptabel halte. Es ist bedauerlich, dass ein wichtiger Bericht wie dieser, der ein so breites Spektrum an Themen behandelt, Elemente aufnehmen musste, die ohne Frage außerhalb der Zuständigkeit der Europäischen Union liegen und in die sich die Europäische Union nicht einmischen kann und dies wegen des Subsidiaritätsprinzips auch nicht versuchen sollte. Darum habe ich gegen den Catania-Bericht gestimmt.
Péter Olajos (PPE-DE). – (HU) Herr Präsident! Beim Catania-Bericht habe ich zustimmend votiert, da er frühere Mängel hinsichtlich der Minderheitenrechte beseitigt. Für Ungarn und die Minderheiten diesseits und jenseits seiner Grenzen ist diese Frage besonders wichtig. Der Bericht hebt den Schutz der Minderheitensprachen hervor und erklärt die Verwendung der Muttersprache zu einem der wichtigsten Grundrechte. Leider war das in mehreren der neuen EU-Mitgliedstaaten in jüngster Zeit nicht der Fall.
Der Bericht betont überdies die Notwendigkeit, den Status einer nationalen Minderheit zu definieren und festzulegen. Meiner Ansicht nach ist das für die 150 Minderheiten in Europa von höchster Bedeutung.
Schließlich betrachte ich Absatz 49 als besonders wichtig, denn er bestätigt, dass die Selbstverwaltung das wirksamste Mittel ist, mit den Problemen nationaler Minderheiten umzugehen. Dazu ist nach den vorbildlichsten Modellen in der Europäischen Union vorzugehen, was personelle, kulturelle, territoriale und regionale Autonomien betrifft.
Jim Allister (NI). - Herr Präsident! Eine von Rechtsansprüchen verzehrte Gesellschaft ist eine „Alles-mir“-Gesellschaft, die aus dem Lot geraten ist. Das ist es, was hinter der Forderung des Berichts nach Gleichheit zwischen regulär verheirateten Paaren und homosexuellen Partnerschaften steht. Die natürliche Ordnung ist Mann und Frau. Wir pervertieren das, wenn wir für die genaue Antithese Gleichheit verlangen.
So unmodern das sein mag – ich erkläre ganz offen, dass die widernatürliche Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare nichts ist, dem ich als Gesetzgeber zustimmen möchte. Sind meine Rechte, für diese Position einzutreten, geringer als die der Leute, die das Gegenteil verlangen? Angesichts des intoleranten Klimas, in dem diese Debatte teilweise geführt wurde, scheint es so.
In diesem Punkt bin ich mit dem Bericht nicht einverstanden. Wenn ich mich damit lächerlich mache, dann ist es eben so. Ich stehe lieber für das ein, was ich für richtig halte, als dass ich das beklatschte, was falsch ist.
Frank Vanhecke (NI). - (NL) Herr Präsident! Während meiner Zeit in diesem Parlament habe ich selten einen solchen Katalog von politisch korrektem Unsinn und so genannten progressiven Plattitüden gesehen wie in dem Catania-Bericht. Das stärkste Stück ist jedoch die Tatsache, dass ein Bericht über angebliche Grundrechte de facto auf dem Vertrag von Lissabon fußt – einem Vertrag, der in Volksentscheiden abgelehnt wurde und der gegenwärtig keinerlei rechtliche Basis besitzt. Welche Arroganz! Ich frage mich, ob Grundrechte vielleicht nicht für die europäischen Bürger gelten, sondern nur für die Eurokratie.
Zudem fehlt in diesem Bericht ein Grundrecht, nämlich das Recht der Menschen, etwa der Menschen der eigenen Nation, sich in ihrem eigenen Land daheim und sicher zu fühlen, ihren hart erarbeiteten Wohlstand zu verteidigen, ihre Sprache, ihre Kultur, ihre Tradition und ihre Gesetze zu bewahren. Das wäre jetzt eine Neuheit in diesem Tempel der politischen Korrektheit. Das Parlament hat sich durch die Billigung des Catania-Berichts mit überwältigender Mehrheit einmal mehr komplett zum Narren gemacht.
Philip Claeys (NI). - (NL) Herr Präsident! Das Recht der freien Meinungsäußerung und die Art, in der dieses Recht ausgeübt werden kann, sind zweifellos Schlüsselindikatoren zur Bewertung der Lage unserer Grundrechte. Der Bericht warnt zu Recht vor inoffizieller Zensur und Selbstzensur, die aufkommt, wenn bestimmte Themen aus der öffentlichen Debatte verbannt werden. Genauso gerechtfertigt ist in dem Bericht der Abschnitt, der vor Einzelpersonen und Gruppen warnt, die andere durch die Behauptung mundtot machen wollen, sie würden ständig unverdientermaßen angegriffen.
Völlig rätselhaft ist aber die Forderung, „mit Entschiedenheit jede Art der Anstachelung zum Hass in rassistischen Sendungen in den Medien und Artikel, in denen Intoleranz gepredigt wird, [...] zu verfolgen“. Das ist genau die Art, die zu Zensur und Selbstzensur führt, was an anderer Stelle in dem Bericht beklagt wird. Rechtsvorschriften dieser Art haben in Belgien zur Verurteilung der größten flämischen Partei geführt, weil diese Partei die verabschiedete Immigrationspolitik kritisiert hat. Deshalb sollten die Menschen wissen, was sie wollen. Man kann nicht ein bisschen für die freie Meinungsäußerung sein. Entweder ist man für die freie Meinungsäußerung und akzeptiert alle Folgen, die damit verbunden sind, oder man ist dagegen.
Carlo Fatuzzo (PPE-DE). - (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu den Grundrechten: obwohl ich bei der Schlussabstimmung dagegen votierte, habe ich für Absatz 81 gestimmt, den ich befürworte. In diesem Absatz stellt mein Freund Giusto Catania, der in diesem Augenblick von seinem Platz zu mir schaut, die Forderung an die Mitgliedstaaten auf, alles in ihren Kräften Stehende zu unternehmen, um für junge Menschen, die Älteren und Menschen mit Behinderung den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern und zu verbessern.
Giusto Catania – der absolut gerecht ist, wie sein Vorname schon sagt – muss daran gedacht haben, auch wenn er es nicht niedergeschrieben hat, dass nicht nur der Zugang zu Arbeit verbessert werden sollte, sondern auch der zu Sozialleistungen, da er die Älteren nannte. Darum sind Sozialleistungen für junge Menschen, Menschen mit Behinderung und die Älteren relevant. Ich bin sicher – und ich sehe, dass er mir zustimmt –, dass junge Menschen ebenfalls Sozialleistungen als junge Menschen erhalten und dann arbeiten, wenn sie alt sind. Ich sehe, dass er applaudiert. Ich meine, dass Sie auch einverstanden sind, aber da meine Bemerkungen ins Internet gehen, möchte ich klarstellen, dass ich das gesagt habe, um freundlich darauf hinzuweisen, dass die Älteren ebenfalls ein Recht auf Sozialleistungen haben.
Kathy Sinnott (IND/DEM). - Herr Präsident! Mit dem Catania-Bericht haben viele in diesem Haus wieder einmal versucht, die Menschenrechte als Vorwand für die Förderung der Abtreibung zu benutzen, obwohl Abtreibung jährlich Millionen von Babys das wichtigste Menschenrecht versagt – das Recht auf Leben und damit das Menschenrecht, von dem alle anderen Rechte abhängen.
Überdies ist für mich als irische Abgeordnete und Wählerin die Feststellung interessant, dass dieser Bericht und die Änderungen den Vertrag von Lissabon und die Charta der Grundrechte mit den Rechtsvorschriften zur Abtreibung in der EU verknüpfen.
Mairead McGuinness (PPE-DE). - Herr Präsident! Zunächst bitte ich die Dienste, zu notieren, dass beim Absatz 31 meine Stimme im ersten Teil für die Vorlage sein sollte.
Ich denke, dieser Bericht hätte mehr für Bereiche der Behinderung tun können, die mehr Arbeit benötigen. So gesehen freue ich mich jedoch über die Unterstützung des Parlaments für meinen Änderungsantrag 42, der die Kommission eindringlich bittet, dafür zu sorgen, dass nur solche Mitgliedstaaten Geld erhalten, die hinsichtlich Entinstitutionalisierung den Kriterien der UN-Konvention gerecht werden. Das ist für mich und für viele Leute in diesem Haus ein entscheidender Punkt. Dieser Bericht enthält – wie andere schon gesagt haben – viele Punkte, die unter die Subsidiarität fallen und die Europäische Union nichts angehen, weil diese keine Rechtsvorschriften zur Abtreibung erlässt, nicht erlassen sollte und nicht erlassen wird. Somit konnte ich nicht den gesamten Bericht befürworten. Stattdessen habe ich mich enthalten, weil ich glaube, dass der Änderungsantrag zur Behinderung für diejenigen unter uns wichtig ist, die sich um jene sorgen, die sich nicht äußern, die keine Stimme haben und denen nicht zugehört wird.
Miroslav Mikolášik (PPE-DE). – (SK) Der Catania-Bericht behandelt viele Menschenrechtsthemen. Ich stimme mit einigen der Vorredner überein und möchte wie sie meinen grundlegenden Widerspruch zum Ausdruck bringen, und zwar wegen eines Hauptproblems: es wurden wichtige Änderungsanträge nicht angenommen, die korrigiert hätten, was ursprünglich ein schlechter Bericht war.
Der Bericht enthält weiterhin Verweise auf „so genannte“ sexuelle Gesundheit und sexuelle Rechte, die nach der Definition beispielsweise der Weltgesundheitsorganisation ausdrücklich das Recht auf Abtreibung einschließen, und das ist etwas, das nicht im EU-Gemeinschaftsrecht gelten oder den Mitgliedstaaten aufgezwungen werden kann.
Als Mediziner verteidige ich das menschliche Leben und die Menschenwürde von der Empfängnis an, und deswegen stimmte ich nicht für diesen kontroversen Text, der zudem das Prinzip der Subsidiarität nicht beachtet.
Michl Ebner (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich stimme mit dem von Herrn Pirker Gesagten überein, und darum brauche ich damit keine Zeit mehr zu verlieren. Ich meine, Herr Catania hat über das falsche Thema geschrieben. Dieser Bericht hätte gar nicht erst ins Parlament gelangen dürfen, weil die Dienste prüfen müssten, ob ein Bericht sich mit dem angegebenen Thema und Titel befasst oder etwas vollkommen anderes ist. Dieser Bericht ist etwas völlig anderes und entspricht wirklich nicht seinem Titel und Auftrag.
Hinsichtlich der speziellen Frage im Zusammenhang mit Absatz 49 wäre es mir lieber gewesen, wenn das Parlament den ursprünglichen Text angenommen hätte, ohne jede Änderung. Aus genau den genannten Gründen habe ich gegen den Bericht als Ganzes gestimmt.
Koenraad Dillen (NI). - (NL) Herr Präsident! Ich habe selten mit soviel Überzeugung gegen einen Bericht gestimmt wie heute. Wenn wir den in diesem Bericht dargelegten Empfehlungen folgen würden, würden wir morgen in der Europäischen Union eine Diktatur der politischen Korrektheit begründen, wodurch unter dem Deckmantel von so genanntem Antirassismus in hochtrabenden Grundsatzerklärungen die freie Meinungsäußerung zu Themen wie Asyl und Einwanderung noch weiter eingeschränkt würde. Dieser Bericht verfolgt die Absicht, der legalen und illegalen Einwanderung in die Europäische Union Tür und Tor noch weiter zu öffnen und stellt auch nicht das Recht der Bürger auf Sicherheit in den Mittelpunkt, sondern meint stattdessen, dass es die Rechte von Kriminellen sind, die als so genannte Grundrechte anerkannt werden müssen.
Das stellt die Dinge auf den Kopf. In einer normalen Gesellschaft gehen Rechte und Pflichten Hand in Hand. In diesem ganzen dicken Bericht kann ich jedoch keine Spur einer Verpflichtung für Fremde finden, sich in unsere europäische Gesellschaft zu integrieren. Ganz im Gegenteil: es werden nur wir Europäer bis zum Überdruss ins Visier genommen. Also, unsere Bürger haben das stigmatisierende Drohen der europäischen Mandarine mit dem erhobenen Zeigefinger, der nur auf sie zeigt, gründlich satt.
Martin Callanan (PPE-DE). - Herr Präsident! Der Catania-Bericht enthält vieles, dem ich widersprechen möchte.
Zunächst einmal akzeptiere ich nicht, dass es Sache der Europäischen Union ist, uns irgendwelche Rechte zu verleihen – in der Tat lehrt uns die Geschichte, dass die Europäische Union genau das Gegenteil getan hat.
Außerdem akzeptiere ich nicht, dass die Charta der Grundrechte – bei der es sich um ein als Bestandteil der gescheiterten europäischen Verfassung erdachtes grundlegendes politisches Dokument handelt – in das europäische Recht aufgenommen werden soll. Insbesondere sollte sie nicht in das britische Recht aufgenommen werden.
Ich bin absolut gegen die Charta der Grundrechte. Ich lehne den absolutistischen Ansatz zu Menschenrechten ab. Ich würde sagen, dass ich nicht grundsätzlich gegen die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften bin, aber auch hier gilt, dass dies keine Angelegenheit für die Europäische Union ist: es ist eine Sache, die die Parlamente der einzelnen Mitgliedstaaten für ihr Hoheitsgebiet zu entscheiden haben.
Angesichts dieser Liste grundsätzlicher Einwände habe ich gegen diesen Bericht gestimmt.
Daniel Hannan (NI). - Herr Präsident! Die Erfahrung vieler Epochen lehrt uns, dass Rechte auf Papier allein keine ausreichenden Garanten bürgerlicher Freiheiten sind. Die in der Charta der Grundrechte und Freiheiten der Europäischen Union beschriebenen Rechte unterscheiden sich nicht so sehr von denen, die in den Verfassungen von beispielsweise der DDR oder der UdSSR angelegt waren, aber wie die Bürger dieser bedauerlichen Staaten festgestellt haben, sind Rechte auf Papier allein wertlos, wenn es keine entsprechenden Mechanismen einer parlamentarischen Regierung gibt.
Es gibt in der Europäischen Union keine Krise der Menschenrechte, aber es gibt eine Krise der demokratischen Legitimität. Gestatten Sie mir den Hinweis, dass es ein möglicher Ausweg aus dieser Krise wäre, unseren Wählern gegenüber Wort zu halten und sie wie versprochen in einer Reihe von Referenden über den Vertrag von Lissabon entscheiden zu lassen. Pactio Olisipiensis censenda est!
Ewa Tomaszewska (UEN). - (PL) Herr Präsident! Alle Kinder haben ein Recht auf die Liebe beider Elternteile. Auch wenn die Ehe der Eltern scheitert, ist es das Wohl des Kindes und nicht das „Ermessen“ von Beamten, das über die Kontakte des Kindes zu seinen Eltern entscheiden sollte.
Kinder haben das Recht, mit ihren Eltern in deren Muttersprache zu sprechen. Wenn die Eltern unterschiedlicher Nationalität sind, sollten sie das Recht haben, in beiden Sprachen zu sprechen. Das Jugendamt handelt jedoch gegen die Interessen von Kindern aus gemischten Ehen, wenn es den Umgang mit dem nicht deutschen Elternteil sofort einschränkt. Der Petitionsausschuss hat in dieser Angelegenheit mehr als 200 Eingaben verzeichnet. Darum habe ich den Änderungsantrag 24 unterstützt. Aufgrund von dessen Ablehnung habe ich schließlich gegen einen Bericht gestimmt, der durch abtreibungsfreundliche Rechtsvorschriften das Recht auf Leben verneint und gegen das Prinzip der Subsidiarität verstößt.
Gerard Batten (IND/DEM). - Herr Präsident! Die UK Independence Party ist gegen Rassismus, Genitalverstümmelung von Frauen und Mädchen, Kriminalisierung von Homosexualität und Vorurteile gegen Ausländer, wo immer in der Welt diese Dinge vorkommen. Allerdings haben die Briten sehr gute Menschenrechte nach ihrem eigenen Recht, und wir brauchen den Schutz der Europäischen Union nicht. Die EU ist undemokratisch und antidemokratisch, und darum ist sie kein geeigneter Wahrer der Menschenrechte von irgendjemand.
Wir möchten das Parlament auch daran erinnern, dass das Familienrecht in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt und kein Bereich ist, für den die EU zuständig ist. Die Frage, ob gegen Personen, die Drogen missbrauchen, strafrechtlich vorzugehen ist, ist eine Angelegenheit des Rechts der Mitgliedstaaten, und die EU sollte nicht danach streben, das Rechtssystem der Mitgliedstaaten auszuhöhlen und zu ersetzen. Darum haben die Abgeordneten der UK Independence Party gegen diesen Bericht gestimmt.
Christopher Heaton-Harris (PPE-DE). - Herr Präsident! Im Zusammenhang mit Berichten wie diesem spreche ich oft mit verschiedenen gemeinnützigen und sozialen Gruppen aus meinem Wahlkreis, wo man viel aus den Erfahrungen und Kontakten anderer Leute lernen kann.
Außerdem versuche ich regelmäßig, die Meinung anderer Abgeordneter aus verschiedenen politischen Lagern und aus verschiedenen Ländern zu erfahren, um so die Einstellungen und Probleme anderer besser zu verstehen. Ich stimme den von meinen Kollegen Daniel Hannan und Martin Callanan geäußerten Ansichten voll zu.
Bei Fragen wie den in diesem Bericht enthaltenen spreche ich auch gern mit Abgeordneten wie Jim Allister, der zwar nicht aus meiner politischen Partei kommt, aber ein fleißiger und pragmatischer Kollege ist, dessen Rat oft klug ist und den ich als jemanden kenne, mit dem ich auf kultivierte Weise verschiedener Meinung sein kann – wie bei dem, was er gerade gesagt hat.
Bei Berichten wie diesen – bei denen man sich die vielen verschiedenen Fragen herauspicken kann, um zu entscheiden, wie man darüber abstimmen will – wird es unmöglich, eine Trennlinie dafür zu finden, ob man dafür oder dagegen stimmen soll, und deshalb bin ich ausgestiegen – ich habe mich enthalten. Es tut mir leid.
Kinga Gál (PPE-DE). – (HU) Herr Präsident! Der Bericht „über die Lage der Grundrechte in der Europäischen Union“, den wir gerade angenommen haben, ist umfassend und stellt in verschiedener Hinsicht einen Durchbruch dar. Seine Darstellung der Rechte von Kindern sowie sozialer Grundrechte verdient besondere Beachtung. Ich halte es für außerordentlich positiv, dass er endlich eine richtige Haltung zu den Problemen und Rechten von traditionellen nationalen Minderheiten einnimmt und die Grundsätze der Selbstverwaltung und des Gebrauchs der Sprache festlegt, Bereiche, in denen die Union erst ziemlich spät Normen geschaffen hat.
Darum habe ich diesen Bericht unterstützt und mich für seine Annahme eingesetzt, und darum hat die ungarische Delegation der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und Europäischer Demokraten ebenfalls dafür gestimmt, trotz einer Reihe von umstrittenen angenommenen Absätzen, die wir nicht billigen können, weil wir es für nicht akzeptabel halten, bestimmte Fragen auf EU-Ebene zu regeln.
László Tőkés (Verts/ALE). – (HU) Herr Präsident! Ich bitte um Entschuldigung, dass ich nicht unterschrieben habe, ich wusste es nicht. Als Geistlicher und Angehöriger einer unter Diskriminierung leidenden ungarischen Minderheit bin ich bereit, erforderlichenfalls Kompromisse einzugehen und habe guten Gewissens für den Catania-Bericht über Grundrechte gestimmt, denn ich halte ihn in vieler Hinsicht für einen bedeutenden Schritt nach vorn, beispielsweise bei den sozialen Rechten.
Meine besondere Anerkennung möchte ich für den Absatz über Minderheitenrechte ausdrücken, der Grundlage und Ausgangspunkt eines EU-Rechtsrahmens für den Schutz von Minderheiten sein könnte. Ich stimme dem zu, was Frau Kinga Gál gesagt hat.
Ich musste Kompromisse eingehen, weil ich bestimmte Punkte ablehnen muss, zum Beispiel den Absatz über Euthanasie oder die Fragen im Zusammenhang mit Homosexualität. Ich lehne die Vorstellung ab, dass religiöse Führer hinsichtlich Homosexualität in ihrer Gewissens- und Religionsfreiheit eingeschränkt sein sollen.
Ich bedauere, dass in Absatz 49 keine Aussagen zu den Rechten traditioneller Minderheiten und Gemeinschaften oder zu territorialer und regionaler Autonomie enthalten sind.
Georgs Andrejevs (ALDE). - (LV) Ich danke Ihnen, Herr Präsident. Ich habe bei der Schlussabstimmung gegen diesen Bericht gestimmt, der in vielerlei Hinsicht unterstützenswert war. Ich habe dagegen gestimmt, weil der Bericht traditionelle Minderheiten und ihre Rechte mit den Wirtschaftsmigranten und zwangsweise umgesiedelten Migranten vermischt, die infolge der Besetzung Lettlands nach dem zweiten Weltkrieg in mein Land strömten. Im Lauf der 50-jährigen Besetzung wurde die autochthone Nation bis auf 50 % verwässert und erreichte in den 13 größten Städten Lettlands, einschließlich der Hauptstadt Riga, sogar Minderheitenstatus. Ich danke Ihnen.
John Attard-Montalto (PSE). - Herr Präsident! Wir haben heute gerade über die Lage der Grundrechte in der Europäischen Union abgestimmt. Zu unserem großen Bedauern mussten wir uns bei der Abstimmung über den Bericht zusammen mit meinen beiden maltesischen Kollegen in der PSE-Fraktion der Stimme enthalten.
Der Bericht spricht zwar zahlreiche Fragen der grundlegenden Menschenrechte an, die lobenswert sind, er enthält aber andere Fragen, wie Abtreibung, die niemals in diesen Bericht hätten aufgenommen werden dürfen. Da die maltesischen sozialistischen Abgeordneten im Europäischen Parlament gegen Abtreibung sind, mussten wir gegen diese speziellen Teile des Berichts stimmen.
Es sind tatsächlich noch andere Fragen in diesem Bericht enthalten, beispielsweise Patientenverfügungen und das Recht, in Würde zu sterben, bei denen es sich um sensible Fragen handelt, bei denen wir uns enthalten mussten. Darum haben wir uns am Ende dieser Abstimmung enthalten. Ich möchte Ihnen für diese Gelegenheit danken.
Der Präsident. − Wir kommen jetzt zu den Stimmerklärungen zum Cappato-Bericht, wobei wir die von Herrn Gay Mitchell bereits gehört haben.
Zuzana Roithová (PPE-DE). – (CS) Herr Präsident! Ich habe diesen populistischen Text nicht unterstützt, der in der ursprünglichen Fassung eine Reihe von nützlichen Bestimmungen zu größerer Transparenz in Bezug auf politische Aktivitäten in der Europäischen Union enthielt. Leider wurde er geändert. Ich habe nicht die Absicht, solchen Unsinn zu unterstützen wie die Verbreitung der berufsbezogenen und privaten Dokumente, die Abgeordnetenkollegen untereinander austauschen bzw. die sie von Nichtregierungsorganisationen und Lobbygruppen erhalten. Ich halte derartige Dokumente zwar nicht für vertraulich, aber kein nationales Parlament in einer kultivierten Demokratie schreibt die Pflicht zur Verbreitung berufsbezogener – geschweige denn sämtlicher – Korrespondenz vor.
Der Präsident. − Gut. Last, but not least, Herr Syed Kamall.
Syed Kamall (PPE-DE). - Herr Präsident! Ich danke Ihnen für Ihre freundlichen Worte. Ich werde sie hoffentlich nie vergessen.
Wenn wir über Transparenz und Zugang zu EU-Dokumenten sprechen, so ist das etwas, auf das wir uns in diesem Parlament alle einigen können. Schließlich sind wir nur wegen der Steuerzahler hier, die uns ins Amt gewählt haben, und wegen der Steuerzahler, die diese Institutionen finanzieren und unsere Arbeit bezahlen. Aber eines sollte völlig klar sein. Wenn wir über Transparenz von Dokumenten und Zugang zu Dokumenten sprechen, sollten wir auch dafür sorgen, dass der Steuerzahler Zugang zu den Dokumenten erhält, zu denen er wirklich Zugang haben möchte.
Kürzlich haben Fraktionsführer des Parlaments dem Staatsoberhaupt eines demokratischen Landes, der Tschechischen Republik, einen Besuch abgestattet. Die Fraktionsführer, die, soviel wir wissen, als Vertreter des Parlaments dort waren, haben den Präsidenten dieses Landes beleidigt. Das einzige, um das eine Reihe von Bürgern gebeten hat, ist, dass das Protokoll dieses Treffens veröffentlicht wird. Seien wir also transparent, stellen wir die Dinge klar und respektieren wir diejenigen, die eine andere Meinung haben als die, die in diesem Parlament sitzen.
John Attard-Montalto (PSE), schriftlich. − Eine der zentralen Sicherheitsmaßnahmen, die gebilligt worden sind, ist die Frage biometrischer Daten in Pässen und Reisedokumenten. Das ist natürlich mit bedeutenden Kosten verbunden, die in die Millionen Euro gehen können, aber bei Sicherheitsmaßnahmen kann man keine Kompromisse machen.
Andererseits muss man den Verdienst der Menschen berücksichtigen, der von Staat zu Staat unterschiedlich ist. Die Ausstellung eines normalen Passes in Malta verursacht Ausgaben. Wer bezahlt für die Umstellung auf biometrische Pässe: der Staat oder die Einzelperson oder beide gemeinsam?
Im Europäischen Parlament haben wir heute vereinbart, dass diejenigen Mitgliedstaaten, in denen die Aufnahme von Kindern in die Dokumente ihrer Eltern bisher zulässig war, verpflichtet sein werden, ohne zusätzliche Kosten mit Ausnahme von Materialkosten Einzeldokumente für die Kinder auszustellen. Es wäre zweckmäßig, wenn die Regierung dies zur Kenntnis nehmen würde, denn es ist Praxis geworden, dies zu ignorieren, wenn die Regierung unzulässige Gebühren und Steuern erhebt, wie in den Fällen im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer auf Anmeldung und Zahlungen bei Satellitenschüsseln.
Koenraad Dillen (NI) , schriftlich. − (NL) Im Coelho-Bericht hat sich der gesunde Menschenverstand durchgesetzt, und darum habe ich aus voller Überzeugung dafür gestimmt. Es ist zu begrüßen, dass die Verwendung von biometrischen Daten in Pässen und Reisedokumenten strengeren Regeln unterworfen und harmonisiert wird, vor allem weil die Abschaffung der europäischen Binnengrenzen die Notwendigkeit verstärkter Sicherheitskontrollen an den Außengrenzen gezeigt hat. Ein einheitliches und harmonisiertes System von biometrischen Daten wird uns unter anderem in die Lage versetzen, die Kriminalität wirkungsvoller zu bekämpfen. Dieser Bericht macht einen zögernden Schritt in diese Richtung.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Mit dieser Verordnung sollen die Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten geändert werden. Dabei handelt es sich um eine Verordnung, die wir schon seit ihrer Einführung im Jahr 2004 ablehnen, weil sie im Rahmen der auf EU-Ebene geförderten Sicherheitspolitik die Harmonisierung von Sicherheitsmechanismen und die Integration biometrischer Identifikatoren einführt.
Wesentliches Ziel dieser Änderung ist die Einführung von Ausnahmen für Kinder unter 12 Jahren – eine Ausnahmeregelung, die vier Jahre gelten soll, damit Länder, deren nationales Recht eine niedrigere Altersgrenze vorsieht, sie einhalten können, sofern sie die Mindestgrenze von sechs Jahren (im Fall von Portugal, Frankreich und Estland) beachten – abgesehen von anderen Aspekten im Zusammenhang mit dem Schutz und der Sicherheit biometrischer Daten.
Obwohl der Vorschlag Ausnahmeregelungen für Kinder unter 12 Jahren vorsieht (eine durch ausschließlich technische Fragen bedingte Entscheidung), geht es darin nach unserer Meinung nicht um die grundlegende Frage, also die Verwendung von biometrischen Daten, insbesondere von Kindern, und deren Harmonisierung auf EU-Ebene (vor allem, weil die Ausstellung von Pässen in die Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten fällt) im Rahmen ihrer Sicherheitspolitik.
Aus diesen Gründen haben wir uns enthalten.
Jörg Leichtfried (PSE), schriftlich. − (DE) Ich stimme für den Bericht von Carlos Coelho über Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in Pässen und Reisedokumenten.
Allerdings ist es nicht sinnvoll, eine lückenhafte Verordnung unwidersprochen hinzunehmen, wenn es doch einige Verbesserungsmöglichkeiten gäbe.
Beispielsweise ist es nicht haltbar, dass die verschiedenen Mitgliedstaaten unterschiedliche Regelungen betreffend das Kindesalter bei der Abnahme von Fingerabdrücken anwenden. Deshalb wäre es wichtig, dass, wenn nicht immer gemeinsame, doch wenigstens umfassendere Maßnahmen, vor allem hinsichtlich des Kinderhandels, eingeführt werden.
Letzten Endes ist es mir ein großes Anliegen hervorzuheben, dass biometrische Daten keinesfalls für unlautere Zwecke genutzt werden dürfen. Eine strenge und immer wiederkehrende Überprüfung der Datensicherheit ist daher unumgänglich.
Bogusław Liberadzki (PSE), schriftlich. – (PL) Herr Präsident! Ich stimme für den Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (A6-0500/2008).
Ich befürworte den Vorschlag des Berichterstatters, den Grundsatz „eine Person – ein Pass“ einzuführen, damit jede Person einen Reisepass mit ihren biometrischen Daten hat.
Die Praxis, dass für einen Passinhaber und dessen Kinder ein einziger Reisepass ausgestellt werden kann, in den die Vor- und Nachnamen der Kinder mit aufgenommen werden, der aber nur die biometrischen Daten des Elternteils und Passinhabers enthält, kann dem Kinderhandel Vorschub leisten.
Außerdem unterstütze ich die Initiative von Carlos Coelho, zwei Ausnahmen von der Pflicht zur Abnahme von Fingerabdrücken zuzulassen: bei Kindern unter sechs Jahren und bei allen Personen, bei denen eine Abnahme von Fingerabdrücken aus verschiedenen Gründen physisch unmöglich ist.
Marian-Jean Marinescu (PPE-DE), schriftlich. – (RO) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil er hinsichtlich der für die Ausstellung biometrischer Reisepässe notwendigen Normen wichtige Punkte klarstellt. Darüber hinaus hoffe ich, dass die Einführung biometrischer Reisepässe (die in Rumänien am 1. Januar 2009 erfolgt ist) dazu führt, dass Rumänien in das Programm für visumfreies Reisen der USA (Visa Waiver Program) aufgenommen wird und der Prozess seiner Integration in den Schengen-Raum beschleunigt wird.
Besondere Beachtung müssen wir allerdings der Zuverlässigkeit der biometrischen Technik schenken, da sie sich im Fall der Identifizierung von Kindern unter 6 Jahren als ineffektiv erwiesen hat. Die Mitgliedstaaten sollten bald ein neues Pilotprojekt zur Überprüfung der Zuverlässigkeit dieses Identifizierungssystems starten, das sicherlich dazu beitragen wird, in den Mitgliedstaaten aufgetretene Fehler deutlich zu machen.
Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Sogar Kinder müssen erkennungsdienstlich behandelt werden, weil sie als möglicherweise gefährlich für die EU angesehen werden. Das ist der Vorschlag der Europäischen Kommission, des Rates der EU und des Europäischen Parlaments. Der einzige Unterschied zwischen dem Vorschlag für eine Richtlinie und dem Europäischen Parlament ist das Alter, in dem ein Kind als gefährlich angesehen wird. Nach Meinung der Kommission werden Kinder im Alter von sechs Jahren gefährlich und müssen daher Fingerabdrücke abliefern, die ab diesem Alter in persönliche Reisepässe aufgenommen werden, während das Europäische Parlament sein „demokratisches Feingefühl“ demonstriert und denkt, dass Kinder erst erkennungsdienstlich behandelt werden müssen, wenn sie etwas älter sind, nämlich 12 Jahre.
Diese inakzeptable Richtlinie, die im Europäischen Parlament von den Befürwortern der Einbahnstraße in Europa gebilligt wurde, ist das unvermeidliche Ergebnis der überzogenen „Terrorismusbekämpfungs“-Politik der EU, die in dem Bestreben, im Wesentlichen die Herrschaft des Kapitals über die Arbeiter- und Basisbewegung zu sichern, in bedenklicher Weise sogar Kinder als gefährlich bezeichnet. Die EU zieht anscheinend praktischen Nutzen aus der Erfahrung der israelischen Armee, die die „Sicherheit“ des Staates Israel gegen palästinensische „Terroristen“ übermäßig verteidigt, indem sie zahllose Kinder in Gaza umbringt, während wir hier reden. Wie alt sind die ermordeten palästinensischen Kinder? Sind sie sechs oder zwölf Jahre alt?
Tobias Pflüger (GUE/NGL), schriftlich. − (DE) Bei der Abstimmung zum „Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten“ habe ich mich enthalten.
Der Bericht sieht eine Einschränkung der biometrischen Überwachung der Bürgerinnen und Bürger der EU-Staaten vor, indem Kinder unter 12 Jahren von der Pflicht, biometrische Daten abzuliefern, ausgenommen werden. Diese Ausnahme ist sehr zu begrüßen.
Gleichwohl lehne ich biometrische Authentifikationssysteme grundsätzlich ab. Sie führen zu einer zunehmenden polizeistaatlichen Überwachung der Bürgerinnen und Bürger. Sicherheit wird so nicht erzielt. Da der Bericht diese Überwachung grundsätzlich akzeptiert, konnte ich ihm nicht zustimmen. Eine Ablehnung hätte bedeutet, dass ich die erwähnte Verbesserung ablehne. Deshalb habe ich mich enthalten.
Luca Romagnoli (NI), schriftlich. − (IT) Herr Präsident, verehrte Kollegen! Ich habe für den Coelho-Bericht über Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in Pässen und Reisedokumenten gestimmt.
Ich stimme dem Vorschlag zu, Pässe auch für Kinder zu verwenden, um Kindesentführungen und Kinderhandel zu bekämpfen. Ich befürworte die Mindestaltersgrenze von sechs Jahren, aus den oben genannten Gründen sollten jedoch die Namen der für das Kind sorgeberechtigten Personen in das Dokument mit aufgenommen werden.
Schließlich stimme ich Herrn Coelho zu, wenn er die Aufnahme einer Klausel zur Überprüfung nach Ablauf von drei Jahren vorschlägt, damit die Ergebnisse einer ausführlichen und umfassenden Studie abgewartet werden können, in der die Zuverlässigkeit und Nützlichkeit der Fingerabdrücke von Kindern und älteren Menschen untersucht wird: eine so heikle und wichtige Angelegenheit erfordert eine dauernde Überwachung, damit sie im Sinne des Gemeinschaftsrechts richtig bearbeitet werden kann.
Bart Staes (Verts/ALE), schriftlich. − (NL) Diese Rechtsvorschriften erlauben die Speicherung von Fingerabdrücken in Reisepässen/Reisedokumenten, damit die Authentizität des Dokuments und die Identität des Inhabers geprüft werden können.
Ich habe für die vom Berichterstatter vorgeschlagenen Änderungen gestimmt. Positiv ist, dass die Fingerabdrücke von Kindern unter 12 Jahren nur abgenommen werden können, wenn die Mitgliedstaaten dies bereits gesetzlich regeln. Verglichen mit der Option der Kommission und des Rates, die Fingerabdrücke schon von sechsjährigen Kindern abzunehmen, ist dies ein Schritt nach vorn.
Abgesehen davon hat die Abnahme von Fingerabdrücken ihren Preis. Ein Visum kostet Sie bald 60 Euro. Durch die Pflicht zur Abnahme von Fingerabdrücken wird dieser Preis beträchtlich steigen, so dass eine vierköpfige Familie, die ins Ausland reisen möchte, vor ihrer Abreise ein schönes Sümmchen ausgeben muss.
Auf jeden Fall widerspreche ich der übermäßigen Verwendung von Fingerabdrücken bzw. Verwendung von biometrischen Daten. Ist es wirklich der Mühe wert? Die Effizienz ist nicht nachgewiesen, die Verwendung steht in keinem Verhältnis zum gewünschten Ergebnis und außerdem ist es sehr teuer. Darum habe ich den Änderungsanträgen zugestimmt, die den Text verbessert haben, habe aber schließlich meine Unzufriedenheit zum Ausdruck gebracht, indem ich gegen die legislative Entschließung gestimmt habe.
- Bericht: Alexander Graf Lambsdorff (A6-0415/2008)
Jan Andersson, Göran Färm, Anna Hedh, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. − (SV) Wir haben für den Bericht von Graf Lambsdorff über Vergabevorschriften in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit gestimmt.
Der Bericht stellt klar, dass die Mitgliedstaaten die alleinige Zuständigkeit für Verteidigung und nationale Sicherheit haben, was nach unserer Meinung unbedingt betont werden muss. Nach unserer Meinung sollten Ausrüstungen, öffentliche Arbeiten und Dienstleistungen in der Regel auch in diesem Bereich vergeben werden. Wir glauben allerdings, dass es eine logische Folge der Natur dieses Marktes ist, dass die Vergabe nicht vollständig entsprechend den Vorschriften der Richtlinie erfolgen kann. Die Ausnahmen sollten jedoch nur gelten, wenn sie wegen ihrer Bedeutung in Bezug auf die Sicherheitspolitik gerechtfertigt werden können. Nach unserer Meinung können wir das Problem der gewohnheitsmäßigen Nutzung von Befreiungen aus protektionistischen Gründen, die für die schwedische Industrie besonders nachteilig ist, auf diese Weise in den Griff bekommen.
Avril Doyle (PPE-DE), schriftlich. − Alexander Graf Lambsdorff hat einen Vorschlag zum „Verteidigungspaket“ der Kommission vorgelegt, in dem es um die Beschaffung für militärische wie auch für nicht militärische Sicherheitszwecke geht sowie um öffentliche Aufträge unter Wirtschaftsteilnehmern in der EU. Dieser Vorschlag stellt eine Verbesserung gegenüber der derzeit geltenden Richtlinie von 2004 (2004/18/EG) dar, indem er die Flexibilität, die Transparenz und, sehr wichtig, den lauteren Wettbewerb stärkt. Der Markt für die Beschaffung von Verteidigungsgütern ist ein sehr spezieller Markt, und Graf Lambsdorff hat eine Möglichkeit aufgezeigt, seiner komplexen Natur Rechnung zu tragen.
Es gibt ausdrückliche Ausnahmeregelungen für bestimmte Verpflichtungen zur Preisgabe, wenn diese den Sicherheitsinteressen des Mitgliedstaats widersprechen.
Die Beschaffung von Verteidigungsgütern bleibt zwar im Wesentlichen eine nationale Zuständigkeit, aber dieser Vorschlag trägt dazu bei, durch einen strukturierten Rechtsrahmen einen gemeinsamen europäischen Markt für Verteidigungs- und Sicherheitsgüter zu schaffen. Dieser Markt hat einen Umfang von 90 Milliarden Euro im Jahr. Alexander Graf Lambsdorff hat eine gemeinsame Position vorgeschlagen, die ich unterstützen kann.
Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Verteidigungsindustrie, die angeblich durch zu begrenzte und zu sehr in sich geschlossene europäische Märkte benachteiligt wird, war der Vorwand für diese Richtlinie über die Öffnung von öffentlichen Aufträgen in diesem Sektor für den Wettbewerb.
Es ist zwar richtig, dass der Text, der uns heute vorgelegt wird, eine Reihe von Fragen berücksichtigt, die der ursprüngliche Text der Kommission aufgeworfen hat, wie beispielsweise sein Anwendungsbereich, die Nichtanwendung des Abkommens der WTO betreffend öffentliche Aufträge, die finanziellen Schwellenwerte und die Vertraulichkeit.
Er folgt jedoch der Logik von Brüssel, nach der kein Sektor, nicht einmal strategische oder lebenswichtige Sektoren, von deren Aufsicht, von Liberalisierung oder von Privatisierung ausgenommen werden dürfen. Er gewährleistet nicht die Achtung der Souveränität der Mitgliedstaaten, obwohl diese rechtlich allein für ihre nationale Sicherheit zuständig sind. Er fördert nicht die Existenz von breit angelegten Märkten in Europa, wo die Verteidigungsbudgets der Staaten drastisch schrumpfen. Er führt keinerlei Gemeinschaftspräferenz ein, die allein das natürliche Entstehen eines wirklichen europäischen Marktes ermöglichen würde. Er verstärkt die zivile/militärische Zweiteilung, die so typisch für Europa ist und uns schon soviel Geld gekostet hat. Vor allem räumt er wirtschaftlichen und Markterwägungen Vorrang vor allem anderen ein. Diese schweren Mängel in zentralen Punkten sind der Grund für unseren Widerspruch.
Małgorzata Handzlik (PPE-DE), schriftlich. − (PL) Der europäische Markt für die Beschaffung von Verteidigungsgütern ist stark zersplittert, und dies hat negative wirtschaftliche Auswirkungen. Hauptziel der angenommenen Richtlinie ist es, diese Zersplitterung zu beseitigen und einen gemeinsamen Markt für Verteidigungsgüter auf dem Gebiet der Europäischen Union zu schaffen, dabei die spezifischen Aspekte des Markts für Verteidigungsgüter zu berücksichtigen und die Sicherheitsinteressen der Mitgliedstaaten zu schützen.
Die Mitgliedstaaten sind bei ihren Entscheidungen von der Voraussetzung ausgegangen, dass die derzeitige Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge die Eigenheiten des öffentlichen Auftragswesens im Verteidigungsbereich unzureichend berücksichtigt. Dies hat zu verschiedenen in die Richtlinie aufgenommenen Instrumenten zur Vergabe von Aufträgen, Auswahl von Bietern oder von den Auftraggebern auferlegten Vertragsbedingungen geführt. Die in die Richtlinie eingebauten Kontrollen sollen außerdem einen ausreichenden Rechtsschutz für Bieter gewährleisten sowie Transparenz und Nichtdiskriminierung bei der Auftragsvergabe fördern.
Ich bin der Auffassung, dass die angenommenen Bestimmungen – bei gebührender Berücksichtigung der nationalen Sicherheit – einen wichtigen Beitrag zur Öffnung des Marktes leisten werden. Die Richtlinie sollte außerdem sowohl in den nationalen Haushalten als auch bei der Industrie zu einer Optimierung der Kosten führen und sicherstellen, dass die Streitkräfte mit dem besten auf dem Markt verfügbaren Material versorgt werden.
Malcolm Harbour und Geoffrey Van Orden (PPE-DE), schriftlich. − Die konservative Delegation hat Bestrebungen zur Öffnung von Märkten und zur Förderung des grenzüberschreitenden Handels zwischen Mitgliedstaaten der EU immer unterstützt. Wir begrüßen es, wenn die britische Industrie Chancen auf Zugang zu Märkten für Verteidigungsgüter erhält, die Wettbewerbern von außen bisher möglicherweise verschlossen waren. Wir bedauern aber, dass solche positiven, praktischen Aspekte zurücktreten gegenüber dem politischen Motiv der EU, eine integrierte europäische verteidigungsindustrielle Basis zu schaffen und die europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu stärken, wogegen wir immer Widerstand geleistet haben.
Besonders besorgt sind wir wegen der negativen Folgen, die es hat, wenn darauf bestanden wird, dass es ungeachtet der Investitionen nationaler Regierungen und Firmen in Verteidigungsforschung und -entwicklung dann einen offenen Wettbewerb für spätere Produktionsaufträge geben soll. Dies macht es unmöglich, Aufwendungen für Forschung und Entwicklung wieder hereinzuholen, und bietet keine Möglichkeit, geistiges Eigentum, Arbeitsplätze oder Exportchancen zu schützen. Wir sind außerdem besorgt, dass ein nach innen gerichteter europäischer Ansatz sich nachteilig auf unsere sehr notwendigen und fruchtbaren verteidigungsindustriellen Beziehungen zu anderen Ländern auswirkt – vor allem zu den USA, aber auch zu Japan, Israel und anderen Ländern.
Aus all diesen Gründen hat sich die konservative Delegation bei diesem Bericht der Stimme enthalten.
Luca Romagnoli (NI), schriftlich. − (IT) Herr Präsident, verehrte Kollegen! Ich habe für den Bericht des Kollegen Graf Lambsdorff über öffentliche Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit gestimmt. Die Schaffung einer europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik erfordert den Aufbau von notwendigen Kapazitäten, wofür eine leistungsfähige europäische Industrie notwendig ist. Dazu soll der Aufbau einer europäischen verteidigungstechnologischen und verteidigungsindustriellen Basis und eines europäischen Marktes für die Beschaffung von Verteidigungsgütern beitragen.
Diese beiden Maßnahmen können die erforderlichen Fähigkeiten liefern, um die globalen Verteidigungsaufgaben und die neuen Herausforderungen im Bereich der Sicherheit zu bewältigen. Ich stimme daher dem Berichterstatter zu, dass es Ziel des Richtlinienvorschlags sein sollte, einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen zu schaffen, der es den Mitgliedstaaten erlaubt, Gemeinschaftsrecht anzuwenden, ohne ihre Sicherheitsinteressen zu gefährden.
Schließlich stimme ich der Aufnahme eines Nachprüfungsverfahrens in das Gesetz zu. Dies dient dem Ziel, einen wirksamen Rechtsschutz für Bieter zu gewährleisten, fördert die Transparenz und Nichtdiskriminierung bei der Auftragsvergabe und trägt somit zu einer echten Marktöffnung bei.
Edite Estrela (PSE), schriftlich. − (PT) Ich habe für den Schlyter-Bericht über Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (Dichlormethan) gestimmt. Nach meiner Meinung wird dieser Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 76/769/EWG zu einer wirkungsvollen Minderung des Risikos einer Belastung von Umwelt und Menschen durch Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften beitragen, beispielsweise durch Dichlormethan (DCM), das ein charakteristisches Gefahrenprofil hinsichtlich der Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit aufweist. Der Schutz der menschlichen Gesundheit muss Vorrang vor den Interessen der Industrie haben.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Angesichts der Tatsache, dass diese Maßnahme sich auf Arbeitnehmer in verschiedenen Branchen, insbesondere im Automobil- und Schiffsbau, positiv auswirken kann, da sie deren Belastung durch sehr schädliche giftige Stoffe minimiert, haben wir für den Kompromisstext gestimmt. Darin geht es um Dichlormethan (DCM), bei dem es sich um eine farblose chemische Verbindung mit süßlichem, angenehmem und durchdringendem, ätherähnlichem Geruch handelt. DCM wird im Wesentlichen für die Herstellung von Arzneimitteln, Lösungsmitteln und Hilfsprodukten, Farbabbeizmitteln und Klebstoffen in Verkehr gebracht.
DCM weist ein charakteristisches Gefahrenprofil auf, was die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit anbelangt, und steht auf der nach der Wasserrichtlinie erstellten Liste von 33 prioritären Stoffen. Der Stoff ist als krebserregender Stoff der Kategorie 3 eingestuft. Er hat eine narkotische Wirkung und führt bei hoher Exposition zur Depression des Zentralnervensystems, zu Bewusstlosigkeit und zum Auftreten kardiotoxischer Effekte, so dass bei unsachgemäßem Gebrauch unmittelbare Lebensgefahr besteht.
Nach Ansicht des Wissenschaftlichen Ausschusses „Gesundheits- und Umweltrisiken“ besteht eines der Hauptprobleme im Zusammenhang mit der Toxizität von DCM in der Gefährdung besonders anfälliger Gruppen.
Es sind bereits verschiedene Alternativen zu DCM-haltigen Farbabbeizern auf dem Markt erhältlich.
Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Dem Ziel des Vorschlags, die Risiken bei der Verwendung von Dichlormethan (DCM) durch private Verbraucher und bei der gewerblichen Verwendung zu verringern, stimme ich grundsätzlich zu.
DCM besitzt ein charakteristisches Profil an negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit:es ist ein krebserregendes Mittel, hat narkotische Wirkung und führt bei hoher Exposition zu einer Depression des Zentralnervensystems, zu Bewusstlosigkeit und zu kardiotoxischen Effekten mit unmittelbarer Lebensgefahr als Folge von unsachgemäßer Verwendung.
Nach Angaben der Kommission wurden zwischen 1989 und 2007 in der EU 18 Todesfälle verzeichnet, die durch die Verwendung von DCM verursacht wurden. Ich halte es für unabdingbar, Maßnahmen im europäischen Rahmen zu verhängen, um diesen Stoff zu verbieten oder zu ersetzen.
Dem Votum im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit folgend befürworte ich, die Verwendung von DCM durch die Allgemeinheit zu verbieten, den Einsatz durch gewerbliche Verwender unter sicheren Bedingungen aber zuzulassen.
Luca Romagnoli (NI), schriftlich. − (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich stimmte für den Schlyter-Bericht zur Änderung der Richtlinie des Rates in Bezug auf Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen.
Dichlormethan (DCM) hat in der Tat viele negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit: es hat eine narkotische und depressive Wirkung auf das Zentralnervensystem und verursacht bei hoher Exposition kardiotoxikologische Symptome. Darum ist es notwendig, die geltenden Arbeitsschutzvorschriften durchzusetzen, da die Durchsetzungsverfahren auf diesem Gebiet unzureichend sind, hauptsächlich wegen der hohen Zahl, geringen Größe und mobilen Arbeitsweise der belieferten Unternehmen. Schließlich stimme ich Herrn Schlyters Feststellung zu, dass wir die Gesundheit von Kindern besonders beachten müssen, deren Gesundheit wegen des erheblichen Potenzials für eine hohe Exposition stärker gefährdet ist.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Die heutige Abstimmung über den von mir im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten vorgelegten Bericht über das Übereinkommen über die Arbeit im Fischereisektor der Internationalen Arbeitsorganisation aus dem Jahr 2007 ist ein wichtiger Beitrag zur Schaffung internationaler Mindeststandards auf globaler Ebene, die bessere Arbeitsbedingungen, mehr Sicherheit und weniger tödliche Unfälle in einem Sektor gewährleisten, der große Gefahren birgt, aber auch eine strategische Bedeutung hat. In den Mittelpunkt unserer Bemühungen werden in Anbetracht der Tatsache, dass der Bereich den prozentual höchsten Anteil an tödlichen Unfällen aufweist, die Verteidigung der Würde und das harte Arbeitsleben der Fischer gestellt. Es verdient festgehalten zu werden, dass 671 Stimmen für und nur 16 gegen diesen Bericht abgegeben wurden.
Das Übereinkommen Nr. 188 tritt in Kraft, nachdem es von 10 der 180 Mitgliedstaaten der IAO ratifiziert worden ist, von denen 8 Küstenstaaten sein müssen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass dieses Übereinkommen die Übereinkommen über das Mindestalter von Fischern, über ärztliche Untersuchungen, über den Heuervertrag der Fischer und über die Quartierräume auf Fischereifahrzeugen ändert und auch solche Punkte abdeckt wie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Anwerbung, Arbeitsvermittlung und soziale Sicherheit.
Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. − (SV) Das Europäische Parlament fordert die Mitgliedstaaten auf, das Übereinkommen über die Arbeit im Fischereisektor der IAO (Übereinkommen Nr. 188) zu ratifizieren. Dieses Übereinkommen stammt aus dem Jahr 2007 und behandelt so wichtige Themen wie die Arbeitsumgebung der Fischer, Ruhezeit und soziale Sicherheit. Es sollte den Mitgliedstaaten freigestellt sein, in einem demokratischen Verfahren zu entscheiden, ob sie das vorliegende Übereinkommen der IAO ratifizieren wollen. Deshalb habe ich gegen den vorliegenden Bericht gestimmt, denn das ist keine Angelegenheit, in die das Europäische Parlament sich einmischen sollte.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Die Union strebt durch die gemeinsame Fischereipolitik an, die Fischerei effektiver zu gestalten, so dass der Sektor einschließlich der Aquakultur rentabel und wettbewerbsfähig ist, den von der Fischerei abhängigen Menschen einen angemessenen Lebensstandard sichert und den Interessen der Verbraucher gerecht wird.
Bei dem im Juni 2007 angenommenen Übereinkommen Nr. 188 der IAO handelt es sich um ein Dokument, das einen fairen Wettbewerb zwischen den Eignern von Fischereifahrzeugen ermöglichen und den Beschäftigten in dem Sektor zu menschenwürdigen Arbeitsbedingungen verhelfen will. Das Übereinkommen verfolgt diese Ziele durch die Festlegung einer Reihe von internationalen Mindeststandards für den Fischereisektor, für die in gewissen Bereichen ausschließlich die Gemeinschaft zuständig ist. Deshalb erscheint der Vorschlag an die Mitgliedstaaten notwendig, dieses Übereinkommen im Interesse der Gemeinschaft und der Stetigkeit der gemeinsamen Fischereipolitik zu ratifizieren.
Luca Romagnoli (NI), schriftlich. − (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich unterstütze den Bericht von Frau Figueiredo über die Ermächtigung, das Übereinkommen über die Arbeit im Fischereisektor der Internationalen Arbeitsorganisation (2007) (Übereinkommen Nr. 188) zu ratifizieren.
Eines der Ziele des Dokuments aus dem Jahr 2007 besteht darin, durch die Förderung menschenwürdiger Lebens- und Arbeitsbedingungen für Fischer und weltweit gerechterer Wettbewerbsbedingungen im Fischereisektor gleiche Ausgangsbedingungen herzustellen und zu erhalten. Dadurch soll auch die geringe Zahl der Ratifizierungen vieler Seearbeitsübereinkommen aufgewogen werden. Dafür stellt die Annahme des Übereinkommens einen Fortschritt dar auf dem Weg zu menschenwürdigen Arbeitsbedingungen in diesem wichtigen strategischen Sektor durch die Berücksichtigung verschiedener Aspekte der beruflichen Tätigkeit, insbesondere: bessere Einrichtungen und Bedingungen für die Sicherheit am Arbeitsplatz, Heuer, medizinische Versorgung auf See und an Land, Ruhezeiten, Heuerverträge und soziale Sicherheit.
Abschließend begrüße ich die Initiative von Frau Figueiredo, weil sie sicherstellen will, dass weltweit Mindestnormen für alle Betroffenen angewandt werden, unbeschadet der bereits in einzelnen Mitgliedstaaten bestehenden günstigeren Normen für Arbeitnehmer.
Alessandro Battilocchio (PSE), schriftlich. − (IT) Ich habe für den Bericht gestimmt. Wenn wir heute das Thema der Grundrechte in der EU angehen, dürfen wir aber nicht versäumen, auf die schrecklichen Ereignisse in Gaza hinzuweisen. Das Geschehen im Nahen Osten verlangt von der EU, der Achtung der grundlegenden Menschenrechte, die leider gerade in Gefahr sind, stete Aufmerksamkeit zu schenken. Bei den schwierigen Verhandlungen, bei denen hoffentlich Fortschritte erzielt werden können, würde ich sogar behaupten, dass die Autorität und Festigkeit der Gemeinschaftsinstitutionen zum Teil von der Güte der Demokratie abhängen, die wir innerhalb der EU erreichen können.
Unglücklicherweise besteht eine echte Gefahr, dass der Kampf gegen den Terrorismus selbst in Europa zu einer Missachtung der Grundrechte und -freiheiten führen kann. Hoffnung geben mir die Äußerungen des designierten Präsidenten der USA, Barack Obama, in Bezug auf den Beginn der Zusammenarbeit zwischen Europa und den Vereinigten Staaten in dieser Frage. Wenn ich alle Aspekte bedenke, die den Rahmen der unantastbaren Menschenrechte bilden, sollte besondere Aufmerksamkeit schließlich den schutzlosesten Personen gewidmet werden, also den Kindern, den Älteren, Migranten und jungen Menschen, die Arbeit suchen.
Philip Bradbourn (PPE-DE), schriftlich. − Die Konservativen erinnern an ihre schon lange vertretene Ansicht, dass die Charta der Grundrechte nicht justiziabel sein sollte. In diesem Zusammenhang meinen wir, dass viele der in diesem Bericht behandelten Themen eigentlich in den Aufgabenbereich der Mitgliedstaaten fallen und keine Angelegenheiten sind, die die EU zu regeln versuchen sollte. Außerdem enthält der Bericht etliche Punkte, bei denen es um individuelle Gewissensfragen geht, zum Beispiel die indirekte Empfehlung zur Euthanasie und die Entkriminalisierung von harten Drogen. Aus diesen Gründen können wir dem Bericht nicht zustimmen.
Carlo Casini (PPE-DE) , schriftlich. − (IT) Mein Votum in der Schlussabstimmung gegen den fraglichen Bericht gilt weniger dem, was er enthält, als dem, was er nicht enthält.
Eine Diskussion über Menschenrechte kann nicht geführt werden, ohne über das erste und wesentlichste zu sprechen: das Recht auf Leben. Jedes Jahr werden in den 27 Mitgliedstaaten etwa 1 200 000 Menschenleben durch Abtreibung zerstört. Das ist eine tragische Zahl, und über diese Zahl hinaus gibt es die illegalen Abtreibungen und die unabsehbare Zahl menschlicher Embryos, die durch die Anwendung der In-vitro-Fertilisation zerstört werden. Wir sind verpflichtet, die Vielfalt der Meinungen in dieser Frage zu beachten, aber mit Sicherheit handelt es sich hier um einen Angriff auf die eigentliche Grundlage der Kultur der Menschenrechte. Die Entschließung ignoriert aber nicht nur das Problem, sondern will es vergessen machen und richtet ihre Aufmerksamkeit lediglich auf die „reproduktive und sexuelle Gesundheit“ der Frauen.
Niemand kann gegen die Gesundheit der Frauen sein, insbesondere wenn sie jung, schwanger und Mütter sind, aber das kann keine Rechtfertigung dafür sein, die Rechte der Kinder völlig wegzulassen. Auf der anderen Seite ist bekannt, dass die Formel „reproduktive und sexuelle Gesundheit“ benutzt wird, um den Schwangerschaftsabbruch heimlich einzubeziehen, verstanden als ein Recht und als eine soziale Dienstleistung.
Călin Cătălin Chiriţă (PPE-DE), schriftlich. – (RO) Ich habe gegen den von Herrn Catania vorgelegten Bericht gestimmt, weil ich mit Absatz 49 nicht einverstanden bin. Der strittige Passus ermutigt dazu, die Probleme „traditioneller nationaler Minderheiten“ durch „Selbstverwaltung (personelle-kulturelle, territoriale, regionale Autonomien)“ zu lösen.
Ich unterstütze die Rechte von Personen, die Minderheiten angehören, aber ich lehne die Idee einer territorialen Autonomie auf der Grundlage ethnischer Kriterien und kollektiver Rechte von Minderheiten kategorisch ab – eine Idee, die in der Praxis ethnischen Separatismus und interethnische Konflikte entfacht hat. Zudem steckt auch in vagen, umstrittenen Konzepten wie „Selbstverwaltung“ und „kulturelle Autonomie“ Konfliktpotenzial. Diese Konzepte gehen über die gegenwärtigen europäischen Völkerrechtsnormen in Bezug auf Personen, die nationalen Minderheiten angehören, hinaus und führen uns auf ein Feld der Kontroversen.
Ich meine, dass die EU-Mitgliedstaaten das hoheitliche Recht besitzen, selbst darüber zu entscheiden, inwieweit sie solche Konzepte annehmen oder ablehnen. Tatsächlich muss die EU die Souveränität ihrer Mitgliedstaaten achten und garantieren.
Sylwester Chruszcz (UEN), schriftlich. – (PL) Auch wenn der Wunsch nach Achtung der Menschenrechte eine der Stützen aller Staaten und Organisationen auf internationaler Ebene ist, stellt dieser Bericht über die Lage der Grundrechte in der Europäischen Union 2004-2007 einen skandalösen Bruch eben dieser Rechte in Europa dar. Aus diesem Grund konnte ich ihn in der heutigen Abstimmung nicht unterstützen. Noch einmal: den Mitgliedstaaten soll eine bestimmte Sicht der Welt, formuliert vom Verfasser des Berichts, auferlegt werden. Dem kann ich nicht zustimmen.
Derek Roland Clark, Trevor Colman, Nigel Farage und Michael Henry Nattrass (IND/DEM), schriftlich. − UKIP ist gegen weibliche Genitalverstümmelung, Homophobie, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Aber wir sind auch gegen eine EU-Kontrolle der Grundrechte. Großbritannien hat bereits sehr gute Gesetze und Schutzmechanismen zu den Grundrechten. Die EU ist nicht demokratisch und deshalb kein geeigneter Hüter der Menschenrechte. Außerdem fällt das Familienrecht in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und nicht der EU. Ob Drogenmissbrauch strafrechtlich verfolgt werden soll, ist eine Frage des Rechts der Mitgliedstaaten, und die EU sollte nicht das Recht beugen wollen.
Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Seit einigen Jahren legt der Rat dem Europäischen Parlament einen Jahresbericht über die Lage der Grundrechte in der Union vor, auf den das Parlament mit dem Entwurf eines Initiativberichts geantwortet hat.
Erstmals wurden beim Verfassen dieses Berichts die von der Agentur für Grundrechte erzielten Ergebnisse berücksichtigt. Er hat angesichts der Tatsache, dass seit 2003 kein Bericht zu dieser Thematik angenommen worden ist, eine besondere Bedeutung.
Meines Erachtens hat der Berichterstatter gewisse Themen zu stark ausgeführt, zumal sie bereits in eigenen Berichten erörtert worden sind, und es gibt verschiedene ziemlich umstrittene Punkte, von denen ich bei der Abstimmung manche abgelehnt habe, da sie eindeutig meinen Grundsätzen zuwiderlaufen.
Es gibt jedoch viele andere Punkte, mit denen ich vollkommen einverstanden bin, und darum habe ich mich enthalten – nicht nur, weil meiner Meinung nach der Text durch die ausgezeichnete Arbeit von Frau Gál wesentlich verbessert worden ist, sondern auch, weil ich unmöglich und unter keinen Umständen gegen einen Bericht zur Verteidigung der Grundrechte stimmen könnte.
Dragoş Florin David (PPE-DE), schriftlich. – (RO) Ich habe gegen diesen Bericht gestimmt, weil er Einstellungen nahe legt, die zu Mehrfachabtreibungen, gleichgeschlechtlichen Ehen oder Autonomie nach ethnischen Aspekten ermutigen.
Proinsias De Rossa (PSE), schriftlich. − Ich unterstütze diesen Bericht, der zu einem breiten Themenspektrum, darunter Diskriminierung, Immigration, soziale Rechte und Geschlechtergleichberechtigung, Empfehlungen gibt.
Er stellt fest, dass die Empfehlungen dieses Parlaments in seinem Bericht zu den CIA-Gefangenentransporten in der EU (Februar 2007) von Mitgliedstaaten und EU-Institutionen noch nicht umgesetzt worden sind. Die Terrorismusbekämpfung darf niemals dazu dienen, den Schutz der Menschenrechte und der grundlegenden Freiheiten einzuschränken. Tatsächlich wird gerade durch die Verteidigung der Menschenrechte der Terrorismus bekämpft, und zwar sowohl seine Ursachen als auch die Wirkungen. In dieser Hinsicht begrüße ich die Aussage des designierten US-Präsidenten Barack Obama zur Schließung des Internierungslagers in Guantanamo Bay und seine Erklärung, dass solche Gefangenentransporte niemals wieder durchgeführt werden.
Der Bericht legt außerdem nahe, der Öffentlichkeit das Recht der Frauen stärker bewusst zu machen, ihre sexuellen und reproduktiven Rechte in vollem Umfang wahrzunehmen, einschließlich der Erleichterung des Zugangs zu Empfängnisverhütung, um ungewollte Schwangerschaften und illegale Hochrisikoabtreibungen zu verhindern, und die Praxis der weiblichen Genitalverstümmelung zu bekämpfen.
Darüber hinaus drängt der Bericht die Mitgliedstaaten zu gesetzgeberischen Maßnahmen, um die von gleichgeschlechtlichen Paaren erfahrene Diskriminierung durch Anerkennung solcher Beziehungen zu überwinden. Mitgliedstaaten mit gesetzlichen Regelungen zu gleichgeschlechtlichen Partnerschaften sollten Vorschriften mit ähnlicher Wirkung anerkennen, die von anderen Staaten verabschiedet wurden.
Glyn Ford (PSE), schriftlich. − Ich habe den Catania-Bericht über die Lage der Grundrechte in der Europäischen Union (2004-2008) unterstützt. Vor allem habe ich Absatz 32 befürwortet, in dem gefordert wird, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur PMOI (Volksmudschaheddin von Iran) zu achten. Diese Entscheidung verlangte, die PMOI von der EU-Liste terroristischer Organisationen zu streichen.
Ich will kein besonderes Plädoyer für diese Organisation halten. Schon lange unterzeichne ich ihre Erklärungen zur Lage im Iran nicht mehr, die für glaubhaft zu halten mir immer schwerer fiel, zumal nach einer Teheran-Reise mit einer Delegation des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, bei der ich die aufstrebende reformistische Opposition gegen das kompromisslose fundamentalistische Regime im Iran selbst sehen konnte.
Ich muss jedoch nicht die Organisation unterstützen, um die Nichtumsetzung der Meinung des Gerichts zu missbilligen, dass das Handeln der PMOI keinen Anlass gibt, sie auf die Terrorliste zu setzen oder weiterhin dort zu führen und sie damit allen sich ergebenden repressiven Konsequenzen auszusetzen.
Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (PSE), schriftlich. − (PL) Der Bericht über die Lage der Grundrechte in der Europäischen Union 2004-2008 bestätigt, dass der wirksame Schutz und die Förderung der Grundrechte die Basis der Demokratie in Europa bilden. Die parlamentarische Kommission stellt jedoch fest, dass Mitgliedstaaten wiederholt eine EU-Untersuchung ihrer Menschenrechtspolitik verweigert und den Schutz der Menschenrechte auf eine rein nationale Basis gestellt haben, wodurch sie die Glaubwürdigkeit der Gemeinschaft in Sachen Schutz der Grundrechte im internationalen Rahmen untergraben.
Deshalb sollte die Europäische Kommission darauf abzielen, Mitgliedstaaten zu einer engeren Zusammenarbeit mit ihr zu ermutigen, indem sie ihnen für künftige Berichte über die Menschenrechte nicht nur Analysen der Lage in der Welt im Großen, sondern auch in einzelnen Mitgliedstaaten vorzulegen anbietet. Aufmerksamkeit verdienen auch verschiedene Vorschläge, die auf eine wirksame Bekämpfung diskriminierender Praktiken in der EU gerichtet sind und unterstreichen, dass Chancengleichheit ein Grundrecht eines jeden Bürgers ist und kein Privileg. Es ist sehr beunruhigend, dass nahezu 20 % der Kinder in der Europäischen Union unterhalb der Armutsgrenze leben und viele von ihnen aus Familien mit nur einem Elternteil stammen oder aus Familien, in denen die Eltern von außerhalb der EU kommen. In dieser Hinsicht ist es notwendig, dass geeignete Maßnahmen für den Zugang zu Rechten ergriffen werden, bei denen insbesondere die Bedürfnisse der Kinder im Mittelpunkt stehen, und dass die Mitgliedstaaten wirkungsvolle Maßnahmen zur Verringerung der Armut ergreifen.
Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Der Bericht von Herrn Catania ist einfach erschreckend. Er ist ein Katalog all der Rechte, Sonderrechte und vom allgemeinen Recht abweichenden Rechte, die den Minderheiten nach seiner Meinung unbedingt gewährt werden müssen, vor allem, wenn sie außereuropäisch sind. Er ist eine Gebrauchsanweisung für die Zerstörung der nationalen und regionalen Identitäten, für die Zerstörung der Werte, Traditionen und Kulturen unserer Länder und für die systematische und institutionelle Diskriminierung von Europäern in ihren eigenen Ländern. Er ist ein Angriff auf unser unveräußerliches Recht auf Selbstbestimmung – das allen Völkern eingeräumt wird, nur nicht unseren.
Er ist auch der Gipfel der Heuchelei für eine Institution, in der täglich wegen politischer Ideen diskriminiert und einigen Mitgliedern ohne richtige Einschätzung oder Überlegung das Etikett „mutmaßlich schuldig“ angeheftet wird, beispielsweise Herrn Vanhecke und mir, die wir in unseren jeweiligen Ländern Opfer eines Hexenprozesses sind.
Wir sind nicht hier, um hauptsächlich diese sichtbaren und lautstarken Minderheiten zu verteidigen, die immer mehr Vorrechte fordern und jene Länder und Bevölkerungen anprangern, die gutmütig genug oder dumm genug sind, sie aufzunehmen. Wir sind hier, um die Unsrigen zu verteidigen, die Bürger unserer Nationen, diese große Mehrheit – im Moment noch – der Europäer, die in Ihren Augen unsichtbar, unhörbar und verachtenswert sind.
Mieczysław Edmund Janowski (UEN), schriftlich. − (PL) Ich habe gegen den vom italienischen Abgeordneten Giusto Catania verfassten Bericht über die Lage der Grundrechte in der Europäischen Union 2004–2008 gestimmt, weil der Verfasser weniger eine Beschreibung der Lage in den vergangenen vier Jahren vorgelegt als seine eigenen Ansichten zum Ausdruck gebracht hat und den Mitgliedstaaten Rechtsvorschriften vorschlägt und sogar aufzuerlegen versucht, die ausschließlich in deren Zuständigkeit fallen. Ich glaube nicht, dass die Länder der Europäischen Union gezwungen werden können, Gesetze zu erlassen, die ihre Öffentlichkeit für inakzeptabel hält.
Die genaue Definition von „Ehe“ sollte der Verbindung zwischen Frau und Mann vorbehalten sein. Der Vorschlag von Herrn Catania wird weniger zu Toleranz gegenüber homosexuellem Verhalten (die ich unterstütze) als zu Diskriminierung von im Grunde biologischen, also heterosexuellen Beziehungen führen. Im Prinzip müssen wir fragen, ob es tatsächlich das Ziel ist, die Rechte der Familie im traditionellen Sinn, also Mutter, Vater und Kinder, zu beschneiden. Die sehr privaten Fragen des Geschlechtslebens einer Person werden dadurch zu politisierten Handlungen, auch wenn es durch die öffentliche Demonstration ihrer Homosexualität ist, beispielsweise durch so genannte „Love Parades“.
Nach meiner Ansicht öffnet dieser Bericht durch die Verwendung von Formulierungen wie „Reproduktionsrechte“, die im gegenwärtigen Sinn des Völkerrechts Abtreibung auf Verlangen einschließen, derartigen Praktiken Tür und Tor.
Lívia Járóka (PPE-DE), schriftlich. – (HU) Ich halte den Bericht meines Abgeordnetenkollegen für besonders wichtig, weil Menschenrechte eine der Säulen der in den Verträgen über die Europäische Union niedergelegten Werte darstellen. Neben Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ist Achtung der Menschenrechte etwas, was wir von Kandidatenländern verlangen, und wir betonen auch in unseren internationalen Beziehungen die Zusicherung universeller, unveräußerlicher Rechte. Die Europäische Union wird jedoch nur dann ein glaubwürdiger globaler Verfechter der Menschenrechte sein, wenn sie auf ihrem eigenen Gebiet stets jedes verfügbare Instrument nutzt, um die in der Charta der Grundrechte ausgedrückten Werte zu verteidigen.
Einen eigenen Abschnitt widmet der Bericht den Roma, die die größte Minderheit in der Europäischen Union darstellen und die am stärksten durch soziale Ausgrenzung belastet sind. Es ist die gemeinsame Verantwortung der europäischen Staaten, eine umfassende und einheitliche Strategie zu entwickeln, um die Probleme der Roma anzugehen, die zum größten Teil unter beklagenswerten Umständen und in bitterer Not leben. Erforderlich ist ein Rahmenprogramm mit konkreten und eindeutigen Zielen und Fristen, das wirkungsvolle Überwachungs- und Bewertungsmechanismen nutzt.
Es muss ein Programm entwickelt werden, das sich unabhängig von Parteien und Regierungsperioden gleichzeitig mit Bildung, Wohnraum, Gesundheit und Diskriminierung befasst und gegen schlechte Praktiken in den Mitgliedstaaten vorgeht; ein solches Programm sollte als Grundlage für sofortiges Handeln in Krisenregionen dienen können. Wenn wir den Millionen Roma dabei helfen können, vollwertige europäische Bürger und im geistigen Sinn Mitglieder der europäischen Gemeinschaft zu werden, wird dies ein Riesenschritt auf dem Weg zum sozialen Zusammenhalt des Kontinents sein.
Ona Juknevičienė (ALDE), schriftlich. – (LT) Eine der Grundfreiheiten von Bürgern in der Gemeinschaft ist die Freizügigkeit. Nach meiner Meinung haben alle EU-Bürger das gleiche Recht, am politischen Leben der Europäischen Union (EU) teilzunehmen und ihre politischen Meinungen und Einstellungen frei auszudrücken. Diesen Freiheiten kam nach der Ausdehnung der EU auf die Länder Osteuropas noch größere Bedeutung zu, denn sobald die osteuropäischen Länder der EU beigetreten waren, nahm die Wirtschaftsmigration von den neuen Mitgliedstaaten nach Westeuropa stark zu. Bei der Zahl der Menschen, die seit dem Beitritt zur Gemeinschaft emigriert sind, nimmt Litauen wiederum eine Spitzenstellung ein. Bei einem Treffen mit litauischen Emigranten in London habe ich erfahren, dass viele dieser Menschen auf lange Sicht in Großbritannien bleiben wollen, insbesondere diejenigen, die dort eine Familie gegründet haben und ihre Kinder in Schulen anmelden. Eine solche Tendenz ist meines Wissens auch statistisch belegt. Auch in den anderen EU-Ländern, in die Litauer emigriert sind, ist die Lage ähnlich. Ich halte es für besonders wichtig, das Recht dieser Bürger auf Teilnahme an den Wahlen zum Europäischen Parlament in dem Land zu gewährleisten, in dem sie derzeit wohnhaft sind.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Teilnahme von Bürgern an EU-Angelegenheiten und Wahlen zum Europäischen Parlament nicht zunimmt, sondern ganz im Gegenteil die Distanz der EU von ihren Menschen zunimmt. Vor diesem Hintergrund glaube ich, dass es das Vertrauen der Menschen in die EU-Institutionen nur stärkt, wenn die EU-Bürger das Recht bekommen, bei Wahlen zum Europäischen Parlament in ihrem Wohnsitzland abzustimmen. Aus diesen Gründen habe ich für den Änderungsantrag 45 gestimmt.
Filip Kaczmarek (PPE-DE), schriftlich. − (PL) Ich habe gegen den Bericht von Giusto Catania über die Lage der Grundrechte in der Europäischen Union (2004-2008) gestimmt. Ich habe nicht gegen den Bericht gestimmt, weil ich gegen Grundrechte bin. Im Gegenteil, sie sind nach meiner Auffassung außerordentlich wichtig für die Europäische Union und die ganze Welt. Das Problem ist, dass der Catania-Bericht die Umsetzung von Grundrechten gefährdet. Warum das so ist? Der Grund ist, dass es bei der Forderung nach europäischen Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Homophobie oder zur Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften nicht um Grundrechte geht. Wenn dazu Rechtsvorschriften erlassen werden sollen, müssten sie Teil eines völlig getrennten Berichts sein. Das Europäische Parlament kann die Definition von Grundrechten nicht rechtswirksam erweitern, weil es nicht die Befugnis hat, Völkerrecht zu begründen. Außerdem wird eine derartig erweiterte Auslegung von einigen Mitgliedstaaten abgelehnt. Es ist also nichts weiter als eine politische Geste und Wunschdenken.
Die Gefahr liegt darin, dass dies ein Bereich ist, in dem die Mitgliedstaaten ihre eigenen Entscheidungen treffen und auch treffen sollten. Das Aufzwingen solcher Ansichten ist ein Schlag ins Gesicht für den Zusammenhalt in der Europäischen Union. Ich finde Homophobie nicht gut, aber es ist absurd, dagegen Rechtsvorschriften im Gemeinschaftsrecht zu erlassen. Wenn die EU gegen Homophobie angehen soll, könnte man genauso einfach sagen, dass sie gegen Polenfeindlichkeit, Russenfeindlichkeit, Deutschenfeindlichkeit, Franzosenfeindlichkeit, Islamfeindlichkeit, Antipapismus, Antiklerikalismus, Antikatholizismus und eine Vielzahl anderer Einstellungen und Verhaltensweisen angehen sollte. Und noch gefährlicher könnte es sein, Mitgliedstaaten zur Annahme der Legalität von gleichgeschlechtlichen Ehen zu zwingen.
Tunne Kelam (PPE-DE), schriftlich. − Ich habe gegen den Änderungsantrag 103 im Catania-Bericht gestimmt, in dem die Auffassung vertreten wird, dass langfristig ansässige Nichtbürger zur Förderung der sozialen und politischen Integration an Wahlen zum Europäischen Parlament wie auch an Kommunalwahlen teilnehmen sollten.
Tatsächlich haben Wahlen zum Europäischen Parlament die gleiche Bedeutung wie Wahlen zum nationalen Parlament. Die Teilnahme daran ist das Recht von Bürgern. Andernfalls verliert die Staatsbürgerschaft ihre Bedeutung, und zudem würden Anreize verlorengehen, dass ansässige Nichtbürger die Staatsbürgerschaft beantragen. Nur so können wir das unerlässliche Gleichgewicht zwischen Rechten und Pflichten aufrechterhalten, die nur Bürger haben können.
Eija-Riitta Korhola (PPE-DE), schriftlich. − (FI) Die unterschiedlichen politischen Grundsätze, die die Mitgliedstaaten bei ethischen Fragen haben, gaben in den Fraktionen, und insbesondere in unserer eigenen Fraktion, Anlass zu genau der Art von weit reichender Debatte, die zu erwarten gewesen war. Ich kann nur sagen, dass wir akzeptieren, dass wir unterschiedlicher Meinung sind, und das muss als Zeichen dafür gesehen werden, wie verschieden Europa ist: wir müssen in der Lage sein, der Meinungsvielfalt Raum zu geben. Die Grundpositionen meiner eigenen Fraktion finde ich in vieler Hinsicht bewundernswert.
In Bezug auf Punkt 61 möchte ich allerdings Folgendes sagen: Ich würde es für problematisch halten, wenn jemand gegen Verständnis für das Recht auf reproduktive und sexuelle Gesundheit (allgemein gesagt ein Euphemismus für das Recht auf Abtreibung) wäre und gleichzeitig gegen die Erwähnung einer Vereinfachung von Möglichkeiten der Verhütung, um unerwünschte Schwangerschaften und Abtreibungen zu verhindern. Gleichzeitig gegen beides zu sein wäre für mich eine Realitätslücke, die nur zu unerfreulichen Konsequenzen führen könnte. Ich sage dies mit allem gebührenden Respekt, und ich möchte allen Parteien noch einmal für diesen lohnenden Meinungsaustausch danken.
Stavros Lambrinidis (PSE), schriftlich. – (EL) Die PASOK-Fraktion im Europäischen Parlament hat für den Catania-Bericht über die Lage der Grundrechte in der Europäischen Union gestimmt, möchte aber mit dieser schriftlichen Erklärung darauf hinweisen, dass sie die Formulierung von Absatz 49 und den damit zusammenhängenden Änderungsantrag 35 ablehnt.
Carl Lang (NI), schriftlich. – (FR) Einen kommunistischen Abgeordneten mit einem solchen Bericht zu betrauen stellt eine Provokation für die hunderte Millionen Opfer des Kommunismus dar. In diesem Bericht ist Herr Catania von einer Ideologie beseelt, die zwar nicht so brutal wie der Kommunismus, aber genauso totalitär ist: Euro-Internationalismus. Sein Text bestreitet in Wirklichkeit die grundlegendsten Menschenrechte:
– das Recht auf Leben, indem er Abtreibung und Euthanasie unterstützt;
– das Recht eines jeden Kindes auf einen Vater und eine Mutter, indem er die Staaten auffordert, den „Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung für homosexuelle Paare anzuwenden, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder in einer standesamtlich eingetragenen Partnerschaft leben“;
– das Recht der europäischen Völker, über sich selbst zu bestimmen und sie selbst zu bleiben, das durch Vorschläge missachtet wird, die darauf abzielen, Europa noch weiter für die globale Immigration zu öffnen – eine Entwicklung, an die die Staatsangehörigen unserer Länder sich anpassen sollen;
– und die Demokratie, denn der Bericht beruft sich auf den Vertrag von Lissabon, der von den irischen Wählern abgelehnt wurde.
Die Wahrung unserer Freiheiten und der Identität unserer Völker verlangt mehr denn je den Bau eines neuen Europas, das Europa der freien und souveränen Nationen.
Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. − (SV) Die Juni-Liste ist der Meinung, dass der Schutz der Grundfreiheiten und Grundrechte sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU von größter Bedeutung ist. Es ist außerordentlich wichtig, dass die Mitgliedstaaten der EU die Grundfreiheiten und Grundrechte beachten, und es ist klar, dass wir es nicht den Mitgliedstaaten überlassen können, sich selbst zu überwachen. Allerdings kritisiert die Juni-Liste die Errichtung einer neuen europäischen Agentur auf diesem Gebiet sowie den Wunsch nach Betreiben einer „Außenpolitik“. Nach unserer Meinung bietet die UNO – nicht die EU – mit ihrer globalen Ausdehnung und ihrer umfassenden Erfahrung und Kompetenz die besten Voraussetzungen für die Überwachung und Umsetzung der notwendigen Maßnahmen.
Ich habe mich daher entschieden, gegen den Bericht als Ganzes zu stimmen, stehe aber einigen der Texte in dem Vorschlag sehr positiv gegenüber und habe für sie gestimmt. Ich begrüße es, dass der Bericht sich mit der ungerechten Behandlung von Gefangenen im amerikanischen Internierungslager in Guantánamo befasst. Es gibt nur einen Weg: sie müssen entweder vor Gericht gestellt oder freigelassen werden.
Ich bin sehr besorgt über die besonders schwierige Lage von Angehörigen verschiedener Minderheitengruppen und glaube, dass sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene Maßnahmen ergriffen werden müssen. Ich habe für diesen Punkt im Bericht gestimmt, bin aber skeptisch, ob ein Rechtsrahmen auf europäischer Ebene eine gute Lösung des Problems darstellt.
Marian-Jean Marinescu (PPE-DE), schriftlich. – (RO) Der Bericht über die Lage der Grundrechte in der Europäischen Union enthält Änderungsanträge, die ich eingereicht habe und von denen ich glaube, dass sie für rumänische Bürger wichtig sind (beispielsweise der Änderungsantrag, die Arbeitsmarktbeschränkungen für Bürger aus den neuen Mitgliedstaaten zu beseitigen).
Darüber hinaus stimme ich vielen der in dem Bericht angesprochenen Punkte zu, wie zum Beispiel der Strategie zur Integration der Roma, dem Schutz von Minderheiten, den Rechten von Wanderarbeitnehmern oder dem Schutz von Kindern.
Allerdings enthält der Bericht auch Punkte, die einige der Grundprinzipien der rumänischen Gesellschaft in Zweifel ziehen (beispielsweise die Betrachtung der Familie als ein Kernelement der Gesellschaft) oder die gegen rumänisches Recht verstoßen (beispielsweise der Konsum von Drogen).
Aus diesen Gründen habe ich in der Schlussabstimmung gegen den Bericht gestimmt.
David Martin (PSE), schriftlich. − Ich begrüße diese Entschließung, die die wichtigsten Anliegen zur Lage der Grundrechte innerhalb der Union darstellt und zusammenfasst, sowie die darin enthaltenen Empfehlungen zur Verbesserung der Menschenrechte in den Mitgliedstaaten.
Mary Lou McDonald (GUE/NGL), schriftlich. − Der Catania-Bericht über die Lage der Grundrechte in der Europäischen Union in den Jahren 2004 bis 2008 betont die Notwendigkeit, die Rechte von Minderheiten zu schützen und jegliche Diskriminierung aller gefährdeten Gruppen zu bekämpfen.
Ich begrüße diesen Bericht, in dem wichtige Elemente aus der Schriftlichen Erklärung 111 zur Beendigung der Obdachlosigkeit enthalten sind, die im April 2008 vom Europäischen Parlament angenommen wurde.
Insbesondere begrüße ich die Forderung des Berichts nach Einführung von Winternotfallplänen für die Obdachlosen, nach einer Rahmendefinition von Obdachlosigkeit und nach der Erhebung von zuverlässigen statistischen Daten zur Obdachlosigkeit in der gesamten EU.
Die Beendigung der Obdachlosigkeit ist eine grundlegende Frage in der Europäischen Union. Dieser Bericht ist ein zusätzlicher Schritt, um den Europäischen Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten zu Maßnahmen gegen Obdachlosigkeit zu drängen.
Zum Schluss: der Vertrag von Lissabon wird die Lage bei den Grundrechten in der EU nicht voranbringen. Unterstützung für diesen Bericht bedeutet nicht Unterstützung für den Vertrag. Die Weigerung des Europäischen Parlaments, das Nein der Iren zu respektieren, steht sogar im Gegensatz zum Geist der Charta.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − (DE) Wenn sich die Bevölkerung einzelner EU-Mitgliedstaaten dazu entschließt, homosexuellen Paaren die Heirat, eingetragene Lebenspartnerschaften oder Adoption von Kindern zu ermöglichen, dürfen andere EU-Staaten nicht zu selbigem gezwungen werden. Wenn nun religiöse Würdenträger oder Politiker aufgrund ihrer Überzeugung nicht homo-euphorisch sind – wie vom politisch korrekten Mainstream vorgeschrieben – dürfen sie nicht für diese Überzeugung verurteilt oder verfolgt werden. Gleiches gilt für die Rassismus-Keule, die bequemerweise gegen jeden geschwungen wird, der Fehlentwicklungen im Bereich Asyl und Ausländer aufzeigt.
Stattdessen wird undemokratisch über die Hintertür versucht, den Mitgliedstaaten homosexuelle Partnerschaften aufzudrängen – wohl ein Vorgeschmack dessen, was bei Umsetzung des Lissabonner Vertrages blüht. Und jeder, der es wagt, Kritik an Homosexualität oder Umtriebe im Asylwesen und Zusammenleben mit Ausländern aufzuzeigen, soll – im Widerspruch zum Menschenrecht auf Meinungsfreiheit – strafrechtlich kaltgestellt werden. Deshalb ist der Bericht Catania aufs Schärfste abzulehnen.
Alexandru Nazare (PPE-DE), schriftlich. – (RO) Der von Giusto Catania vorgelegte Bericht steckt voller Interpretationen und Empfehlungen allgemeiner Art in Bezug auf die Lage der Grundrechte in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Doch die Regulierungsgrundlage, die wir benötigen, besteht bereits: die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Nicht das Hinzufügen neuer Verordnungen hat für uns im Augenblick Vorrang, sondern das Bemühen, die bestehenden Verordnungen anwendbar und effektiv zu gestalten.
Eines der in diesem Bericht behandelten Anliegen ist die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, in deren Genuss derzeit leider nicht alle europäischen Bürger in gleicher Weise kommen. Die zweijährige Frist für Arbeitsmarktbeschränkungen, die den neuen Mitgliedstaaten auferlegt wurde, ist zwar Ende 2008 abgelaufen, aber sechs Mitgliedstaaten haben die Beschränkungen für Rumänien und Bulgarien um weitere drei Jahre verlängert, wobei sie die Entscheidung für die Verlängerung der Beschränkungen mit der gegenwärtigen Finanzkrise rechtfertigten. Der Bericht erörtert dieses Problem nicht ausdrücklich, obgleich es um eine unterschiedliche Behandlung von EU-Bürgern geht, die in diesem Fall nicht gerechtfertigt ist.
Rareş-Lucian Niculescu (PPE-DE), schriftlich. – (RO) Ich habe gegen diesen Bericht gestimmt, der neben mindestens zehn kritikwürdigen Punkten (um es freundlich auszudrücken) einen unannehmbaren Verweis auf die Empfehlung Nr. 1201 des Europarats enthält. Auf diese Empfehlung sollte nicht Bezug genommen werden, ohne sehr genau zu erläutern, wie man sie auslegt, da sie so verstanden werden kann, dass Minderheiten Kollektivrechte gewährt werden oder territoriale Autonomie auf der Grundlage von ethnischen Kriterien eingeräumt wird. Ich begrüße die Billigung von Änderungsantrag 35, der sehr vernünftig ist, aber eine Reihe von Punkten des Berichts kann aus meiner Sicht nicht akzeptiert werden.
Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Der Bericht bemüht sich dazu beizutragen, das so genannte „demokratische und soziale Defizit“ der – in ihrem wahren Wesen – zutiefst reaktionären EU zu kaschieren, um sie damit attraktiver zu machen und die durch ihre volksfeindliche Politik hervorgerufene Unzufriedenheit zu dämpfen. Er akzeptiert und begrüßt all die reaktionären Prinzipien und Institutionen, die von der EU angenommen worden sind, wie die vier Freiheiten im Maastricht-Vertrag, indem er versucht, ihrer Anwendung eine wirksame Dimension zuzuschreiben.
Er beruht hauptsächlich auf der den volksfeindlichen Vertrag von Lissabon begleitenden Charta der Grundrechte der EU, die das in vielen Mitgliedstaaten geschützte Maß an Rechten unterschreitet. Er stellt weitgehend einen Bericht von Ideen und einer unbestimmten Wunschliste dar; er behandelt Grundrechte, wie das Recht auf Arbeit, Bildung und Gesundheit, einfach als „Möglichkeiten“, die jedem „gleich“ gegeben werden müssen, was in der Praxis schlichtweg unmöglich ist, und sobald er spezifischer wird, schlägt er vor, nur bestimmte extreme Fälle von Armut, Diskriminierung und so weiter mit Maßnahmen anzugehen, wie der Annahme eines Mindestlohns und so weiter. Das Fehlen jeglichen Hinweises auf antidemokratische Entscheidungen und die Verfolgung von Bürgern, wie das Verbot von kommunistischen Parteien und anderen Organisationen und die Inhaftierung von Kommunisten und anderen Kämpfern in Mitgliedstaaten der EU in Mitteleuropa und dem Baltikum, offenbart schließlich das Wesen des Berichts.
Dimitrios Papadimoulis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Ich habe für den Bericht über die Lage der Grundrechte in Europa gestimmt, weil er meiner Ansicht nach durch die Beteiligung an konstruktiver Kritik eines der grundsätzlichsten Probleme unserer verbindenden Struktur berührt. Diskriminierung bei der Wahrnehmung der Grundrechte leitet sich hauptsächlich von Geschlecht, Alter, Herkunft oder sexueller Ausrichtung der Diskriminierten her, wie der Bericht zutreffend darlegt. Das Problem wird verschlimmert, wenn die Opfer solcher Verstöße nicht reagieren können, hauptsächlich weil sie in Nervenheilanstalten, Betreuungseinrichtungen und ähnlichem eingesperrt sind. Angesichts dieser Situation kann Europa nicht gleichgültig bleiben, vor allem insofern als die Durchsetzung der Menschenrechte zur Konsolidierung des europäischen Raums der Freiheit und Sicherheit beiträgt. Folglich und in Anbetracht der Tatsache, dass die Charta der Grundrechte nicht bindend ist, und der sehr begrenzten Möglichkeiten für Privatpersonen, sich an Gerichte der Gemeinschaft zu wenden, kann ich die von Herrn Catania vorgelegten Vorschläge zur Festlegung einer allgemeinen Verpflichtung seitens der Gemeinschaftsinstitutionen, die Menschenrechte bei ihren Tätigkeiten zu berücksichtigen, und zur Errichtung einer Agentur mit Fachleuten für diesen Zweck nur begrüßen.
Zita Pleštinská (PPE-DE), schriftlich. – (SK) Bei dem Bericht ist problematisch, dass er viele sensible Themen behandelt. Der Bericht gibt zwar etliche Empfehlungen in verschiedenen Bereichen, darunter Minderheitenrechte, der Berichterstatter hat aber wieder das Thema der reproduktiven Gesundheit in den Bericht aufgenommen.
Die vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen in Zusammenhang mit der reproduktiven Gesundheit, denen das Europäische Parlament zugestimmt hat, verweigern das Recht auf Leben und verletzen das Subsidiaritätsprinzip. Die Achtung vor jedem ungeborenen Kind und die Notwendigkeit, das menschliche Leben von der Empfängnis an zu schützen, haben für mich prinzipielle Bedeutung. Ich bin nicht damit einverstanden, dass wir auf europäischer Ebene Fragen entscheiden, bei denen die Mitgliedstaaten aus ihren christlichen Traditionen erwachsene unterschiedliche Haltungen einnehmen. Ich bin nicht damit einverstanden, dass die EU die Slowakei, Polen, Irland und andere Mitgliedstaaten zwingt, Abtreibungen und Euthanasie zuzustimmen, die nach ihren jeweiligen nationalen Gesetzen nicht erlaubt sind. Auf europäischer Ebene ist es immer so, dass wir nur über das Recht der Mutter sprechen, über Leben oder Tod ihres Kindes zu entscheiden, und wir vergessen das Recht des ungeborenen Kindes auf Leben.
Aus diesen Gründen habe ich gegen den Bericht über die Lage der Grundrechte in der Europäischen Union 2004–2008 gestimmt.
Nicolae Vlad Popa (PPE-DE), schriftlich. – (RO) Es steht außer Frage, dass die Europäische Volkspartei und die rumänische Liberaldemokratische Partei (PD-L) die grundlegenden Menschenrechte schätzen und respektieren und klar Stellung beziehen, wenn sie verletzt werden.
Ich habe gegen den Catania-Bericht über die Lage der Grundrechte in der Europäischen Union 2004–2008 gestimmt, weil der Bericht über seinen Auftrag hinausgeht, indem er Empfehlungen und Bemerkungen aufführt, die über den Zeitraum von 2004 bis 2008 hinausreichen, über den berichtet werden sollte. Statt sich mit spezifischen Fällen von Menschenrechtsverletzungen zu befassen, liefert der Catania-Bericht Kommentare und empfiehlt Mitgliedstaaten, Regelungen anzuwenden, die im Widerspruch zu nationalen Vorschriften stehen. So wird beispielsweise in den Absätzen 38 und 76 der Begriff der gleichgeschlechtlichen Ehe verwendet – eine Sache, die nicht nur unsere religiösen Ansichten, sondern auch Rechtsstandpunkt und Vernunft verletzt.
In Absatz 149 wird die Legalisierung des Drogenkonsums angesprochen – eine Sache, die gegen das rumänische Strafrecht verstößt.
Zwar ist die Initiative lobenswert, einen Bericht über die Lage der Menschenrechte in der Europäischen Union zu verfassen, und einige der in dem Bericht genannten Punkte sind sogar in Ordnung, aber nach dem, was ich gerade ausgeführt habe, stimmte ich dagegen.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Es wäre eine fehlerhafte Analyse und dem politischen Handeln abträglich, zu meinen, die Grundrechte wären in der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten vollständig garantiert und geschützt. Grundrechte müssen auch in freien und demokratischen Gesellschaften geschützt und gefördert werden. In Bezug auf diesen Bericht und diese Debatte ergeben sich jedoch andere Fragen.
Zuerst geht es um die Überwachung des Schutzes dieser Rechte auf nationaler Ebene. In Gesellschaften wie den unseren wird diese Funktion in erster Linie im nationalen Rahmen wahrgenommen, aber natürlich unbeschadet der Berufungsmöglichkeit auf europäischer Ebene, die uns zur Verfügung steht. Zwischen der Pflicht der Institutionen, die Verträge zu gewährleisten, und der nationalen Souveränität gibt es Raum für jede Seite, ihre Funktion unbeschadet des institutionellen Wesens der EU wahrzunehmen.
Auf der anderen Seite besteht insbesondere in diesem Bericht ein unerwünschtes Durcheinander zwischen Grundrechten und ideologischen Optionen zur Organisation der Gesellschaft. Eine Debatte über sie ist interessant. Doch der Versuch, den Mitgliedstaaten diese Positionen gegen ihren demokratisch ausgedrückten Wunsch und gegen das Prinzip der Subsidiarität aufzuzwingen, belegt genau die Gefahren, nationale Angelegenheiten zur Sache der Gemeinschaft zu machen. Aus diesem Grund und weil ich mit einem großen Teil des Inhalts nicht einverstanden bin, habe ich gegen diesen Bericht gestimmt.
José Ribeiro e Castro (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Wäre ich ein Unterstützer der „Nein“-Kampagne beim irischen Referendum gewesen, hätte ich dem Catania-Bericht und seinen Befürwortern begeistert applaudiert. Er stellt eine so grobe Missachtung des Subsidiaritätsprinzips dar und tritt die institutionellen Regeln der Europäischen Union und die Befugnisse der Mitgliedstaaten in einem solchen Maß mit Füßen, dass er all jene glaubwürdig erscheinen lässt, die Misstrauen gegenüber der politischen Gier von Brüssel schüren. Die Schutzklauseln, die einen unmittelbaren Ausdruck der Verträge und eine fundamentale Garantie der Demokratie der Mitgliedstaaten darstellen, als der „Kodifizierung ... diskriminierender Praktiken“ dienend anzugreifen, ist erbärmlich und höhlt die Grundrechte der Staatsbürgerschaft massiv aus.
Die Behauptung, die Unterzeichnung internationaler Übereinkommen durch eine Mehrheit der Mitgliedstaaten verpflichte die gesamte EU, sich an sie zu halten, ist eine völlige rechtliche Absurdität, eine Verdunkelung, die den extremsten Föderalismus in den Schatten stellt. Ich weise auch die absolut abwegige Behauptung zurück, Europa mangele es an Glaubwürdigkeit, was bestimmt zu unserer „taktischen Unterlegenheit“ führt: welche spezifischen Probleme Europa auch immer haben mag, es ist weder Sudan noch die Volksrepublik China, auch nicht Kuba, Somalia oder Nordkorea. Kurzum: der Bericht verirrt sich in Bereiche der politischen Auseinandersetzung, die mit den Grundrechten nichts zu tun haben, und dies nimmt ihm Glaubwürdigkeit, Logik und Wirksamkeit. Ich habe gegen ihn gestimmt.
Luca Romagnoli (NI), schriftlich. − (IT) Herr Präsident, verehrte Kollegen! Ich habe gegen den Bericht von Herrn Catania über die Lage der Grundrechte in der Europäischen Union (2004-2008) gestimmt.
Die Mitgliedstaaten schädigen meiner Meinung nach nicht die aktive Rolle, die die Europäische Union bei der Verteidigung der Menschenrechte überall auf der Welt spielt. Außerdem bin ich nicht der Ansicht, dass der Krieg gegen den Terrorismus als ein Vorwand für eine Verschlechterung des Schutzes der Menschenrechte, insbesondere des Rechts auf Privatsphäre, angesehen werden kann.
Deshalb bin ich gegen die Punkte in Zusammenhang mit den Roma, die keines besonderen Schutzes bedürfen; ansonsten würde eine erheblich diskriminierende Situation in Bezug auf die Roma geschaffen, die diese Entschließung als eine ethnische Gruppe erachtet, die sich von anderen unterscheidet. Schließlich stimme ich dem Absatz über die Rückführung nicht zu: die bei der Rückführung einer Person anzuwendenden Verfahren können nicht allein nach diesen Parametern bewertet werden.
Martine Roure (PSE), schriftlich. – (FR) Ohne den Schutz der Grundrechte kann es keinen europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts geben. Europa hat die Pflicht, ein Beispiel zu geben und in dieser Angelegenheit untadelig zu sein.
Verletzungen sind erkannt und aufgedeckt worden, beispielsweise auch in geschlossenen Einrichtungen für Kinder und ältere Menschen. Zudem gibt es das ewige Problem der verheerenden Zustände mancher Gefängnisse, wie der heute von uns verabschiedete Bericht darlegt. Wir müssen auch dafür kämpfen, dass die sozialen Rechte anerkannt werden.
Armut und Arbeitsplatzunsicherheit sind Angriffe auf die Menschenrechte. Wie können wir uns mit einer Situation abfinden, in der Menschen Arbeit haben und sich doch keine Wohnung leisten können – in Europa und im 21. Jahrhundert?
Wir müssen die Grundrechte eines jeden Menschen proklamieren. Die Europäische Union ist mit einer Charta der Grundrechte ausgestattet.
Lassen Sie uns dafür sorgen, dass sie geachtet wird!
Toomas Savi (ALDE), schriftlich. − Herr Präsident! Ich habe für den Bericht gestimmt, und ich begrüße vor allem die Einbeziehung von Absatz 31 in den Bericht, nach dem das Europäische Parlament bedauert, dass die EU die Urteile des Gerichtshofs erster Instanz vom 12. Dezember 2006 und vom 4. und 17. Dezember 2008 sowie die Entscheidung des Berufungsgerichts des VK vom 7. Mai 2008 zugunsten der PMOI (Volksmudschaheddin von Iran) nicht umgesetzt hat.
Die Europäische Union steht für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Umso entsetzlicher ist die Vorstellung, eine ihrer Institutionen handelte gegen die Grundsätze der Union. Ich hoffe, dass der Rat die Haltung des Parlaments wirklich berücksichtigt, wenn die neue „schwarze Liste“ der EU erstellt wird. Der Vorwurf terroristischer Aktivitäten muss tatsächlich begründet sein, und die Entscheidungen über die Aufnahme von Organisationen in die „schwarze Liste“ müssen transparenter sein.
Solche Angelegenheiten dürfen nicht willkürlich behandelt werden, sondern entsprechend den Grundsätzen von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Die EU darf nicht zulassen, dass der weltweite Kampf gegen den Terrorismus zu einem Schauplatz des politischen Kuhhandels gemacht wird, und muss deshalb die erwähnten Gerichtsurteile respektieren.
Olle Schmidt (ALDE), schriftlich. − (SV) Ich interpretiere Absatz 149 des Catania-Berichts über die Lage der Grundrechte in der Europäischen Union so, dass die Mitgliedstaaten eindringlich gebeten werden sicherzustellen, dass die Gleichbehandlung von Patienten im Gesundheitssystem auch Drogenabhängige einschließt. Darum habe ich für diesen Absatz votiert.
Csaba Sógor (PPE-DE), schriftlich. – (HU) Die beiden letzten Erweiterungsrunden der Europäischen Union, bei denen die einst sozialistischen Staaten Mittel- und Osteuropas aufgenommen wurden, schlugen auch bei der Herangehensweise der Gemeinschaft an die Fragen der Menschenrechte ein neues Kapitel auf.
Seither ist deutlich geworden, dass der Schutz der Grundrechte – und in diesem Rahmen der Rechte der nationalen Minderheiten – in den neuen Mitgliedstaaten eine der größten Herausforderungen für die Europäische Gemeinschaft darstellt.
Giusto Catanias Initiativbericht betont, dass bei der Beschäftigung mit den Problemen der traditionellen nationalen Minderheiten die Prinzipien der Subsidiarität und der Selbstverwaltung als Wegweiser dienen müssen, die es ermöglichen könnten, eine auf die Lösung der Situation der fraglichen Gemeinschaften gerichtete Politik mit Zuversicht zu formulieren.
Der Bericht ermutigt zur Anwendung von kulturellen, territorialen und regionalen Formen der Autonomie.
Ich begrüße es auch, dass der Bericht meines Kollegen Giusto Catania fordert, eine Definition der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit zu erarbeiten, und vorschlägt, einen Mindestbestand an Gemeinschaftsgrundsätzen für den Schutz der Rechte solcher Minderheiten zu entwerfen.
Bart Staes (Verts/ALE), schriftlich. − (NL) Der Schutz und die Förderung der Grundrechte bilden die Grundlage für unsere europäische Demokratie und sind wesentliche Voraussetzungen, um unseren europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu stärken. Diese Rechte sind daher selbstverständlich in der Praxis in die Zielsetzungen der verschiedenen Politikbereiche der EU aufgenommen worden.
Darüber hinaus möchten wir den Rat bitten, in den jährlichen Menschenrechtsberichten die Lage in der Welt und in jedem EU-Mitgliedstaaten zu untersuchen, und zwar im Interesse der Glaubwürdigkeit Europas, dass es intern und in den Außenbeziehungen nicht mit zweierlei Maß misst. Die von der Fraktion der Grünen/Europäische Freie Allianz eingereichten Änderungsanträge zu Antidiskriminierung, Minderheitsrechten und sozialen Rechten sind ganz oder teilweise angenommen worden.
Außerdem haben wir erreicht, dass ein Hinweis auf die Notwendigkeit aufgenommen wurde, bei Rechtsvorschriften zu Strafrechtsverfahren die Grundrechte zu berücksichtigen. Der Catania-Bericht legt die mit den Grundrechten zusammenhängenden Probleme dar und gibt Empfehlungen zu ihrer Lösung. Er hat daher meine uneingeschränkte Unterstützung, denn bei den Grünen steht die Achtung aller Menschen und ihrer Grundrechte im Mittelpunkt der Politik, unabhängig von Geschlecht, Alter, Nationalität oder sozioökonomischem Hintergrund.
Catherine Stihler (PSE), schriftlich. − Ich habe erfreut festgestellt, dass das Europäische Parlament die Streichung der PMOI von der Liste der terroristischen Organisationen unterstützt. Im Iran wurden zwanzigtausend Menschen getötet, die gegen das Regime sind. Solange die PMOI auf der Terrorliste bleibt, werden weitere Menschen im Iran nur deswegen getötet, weil sie ihre Opposition zum Regime zum Ausdruck bringen. Die EU muss dem Beispiel Großbritanniens folgen und die PMOI von der Terrorliste streichen.
Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. − (PL) Ich habe mich in der heutigen Abstimmung für die Annahme des Berichts von Giusto Catania über die Lage der Grundrechte in der Europäischen Union ausgesprochen.
Bedauerlicherweise wird in der Europäischen Union oft gegen Grundrechte verstoßen, wobei Diskriminierung von Minderheiten und Verletzung der Privatsphäre am häufigsten anzutreffen sind. Ein weiteres Problem ist die Chancengleichheit und hier insbesondere die Gleichstellung von Frauen. Der Berichterstatter hat die Mitgliedstaaten aufgefordert, Argumente zurückzuweisen, die Gewalt und Diskriminierung gegenüber Frauen mit Tradition und Religion rechtfertigen.
In vielen EU-Ländern sind Bürger – vor allem die schwächsten, die Kinder – von Diskriminierung und Armut betroffen. Der Bericht verurteilt zu Recht jede Form von Gewalt gegen Kinder, wie Gewalt in der Familie, sexuellen Missbrauch und körperliche Züchtigung in Schulen.
Die Mitgliedstaaten kontrollieren die Praktiken im Bereich der Menschenrechte nicht und beeinträchtigen dadurch die Glaubwürdigkeit der Außenpolitik der EU in der Welt. Meiner Ansicht nach darf die Gemeinschaft in ihrer Innen- und ihrer Außenpolitik nicht mit zweierlei Maß messen.
Konrad Szymański (UEN), schriftlich. − Für mich liegt der größte Wert des Catania-Berichts darin, uns daran zu erinnern, dass wir innerhalb der EU unsere eigenen Probleme haben, denen wir uns stellen müssen. Darum sollten wir sehr vorsichtig sein und uns nicht für heiliger als andere halten, wenn wir uns zu Menschenrechten außerhalb der EU äußern.
Ich habe dem Nichtständigen Ausschuss zur behaupteten Nutzung europäischer Länder für die Beförderung und die unrechtmäßige Inhaftierung von Gefangenen durch die CIA angehört. Er war in erster Linie eine Bühne für die Linken, um ihren Lieblingsbösewicht, die Vereinigten Staaten, anzugreifen.
Ich finde, wir sollten der CIA und den Vereinigten Staaten dankbar sein, dass sie dazu beitragen, die Europäer gegen Terroristen zu schützen, die nur darauf aus sind, unschuldige Bürger zu töten. Es ist ein Armutszeugnis für unsere eigenen Gesellschaften, dass wir auf Amerika angewiesen waren, das für uns zu erledigen.
Absolutismus über Menschenrechte spielt denen in die Hände, die uns zerstören möchten, und gefährdet die Menschenrechte unserer eigenen Bürger.
Aus diesem Grund habe ich gegen den Bericht gestimmt.
Konrad Szymański (UEN), schriftlich. − (PL) Der heute im Europäischen Parlament angenommene Bericht über Grundrechte in der EU im Zeitraum 2004-2008 enthält Forderungen nach gegenseitiger Anerkennung für homosexuelle Paare in allen EU-Ländern und nach Verankerung derartiger Beziehungen in den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten. Ein anderer Punkt des Berichts tritt für so genannte „Reproduktionsrechte“ ein, was in der Sprache des Völkerrechts auch Abtreibung auf Verlangen einschließt. Das Parlament hat die Kritik der so genannten diskriminierenden Bemerkungen ausgeweitet und zählt dabei auch religiöse Würdenträger zu den Urhebern solcher Bemerkungen.
Die europäische Linke hat sich des Berichts über Grundrechte in der EU bemächtigt, um sich für Forderungen zur Unterstützung von Abtreibung und Homosexualität einzusetzen, die nichts mit Grundrechten zu tun haben. Es gibt im internationalen oder europäischen Recht keine Dokumente, die die Existenz solcher „Rechte“ belegen.
Auch wenn der Bericht nicht verbindlich ist, so ist er doch das schädlichste Dokument, das in der Wahlperiode des derzeitigen Parlaments gebilligt wurde. Es handelt sich um den jüngsten Versuch, Grundrechte neu zu definieren und sie in ihrer Bedeutung zu verändern, ohne dass dafür Verträge auf UN- oder EU-Ebene geändert werden müssen.
Ein weiterer Punkt des Berichts ist, dass die EU eine spezielle Richtlinie zur Bestrafung von homophoben Handlungen einführen soll. Aufgrund der weitgefassten und unbestimmten Art der Formulierung stellt dies einen Versuch dar, homosexuelle Kreise vom demokratischen Recht auf freie Kritik auszunehmen. Würde dies umgesetzt, könnte es Folgen in Form von Zensur haben.
Das Ergebnis der Schlussabstimmung (401 Stimmen dafür, 220 Stimmen dagegen, 67 Enthaltungen) zeigt, wie tief gespalten die Abgeordneten in dieser Frage sind. Das ist eine Niederlage für den Berichterstatter, denn Grundrechte sind etwas, das das Parlament nicht spalten, sondern zusammenführen sollte.
Charles Tannock (PPE-DE), schriftlich. − Ich hätte es begrüßt, wenn dieser Bericht sich intensiver mit der Lage von Waisen und behinderten Kindern in Heimen in Rumänien und Bulgarien, den jüngsten EU-Mitgliedstaaten, beschäftigt hätte.
Vor dem Beitritt dieser Länder zur EU gab es große Besorgnis hinsichtlich der Qualität der Betreuung von in Heimen untergebrachten Waisen und behinderten Kindern. Vielleicht könnte der nächste Bericht dieser Art sich eingehender mit dieser Angelegenheit befassen.
Ganz allgemein habe ich meine Ansichten zu diesem Bericht in der Aussprache im letzten Monat geäußert. Ich fürchte, unsere Kultur der Menschenrechte ist von Absolutismus infiziert und wir schwächen, indem wir uns um die Rechte von Kriminellen und Terroristen sorgen, tatsächlich die Rechte aller anderen.
Insbesondere glaube ich, dass alles, was mit Abtreibung und Empfängnisverhütung zu tun hat, nicht Sache der Europäischen Union ist, sondern der entsprechenden Gesetzgebung auf der Ebene der Mitgliedstaaten unterliegen sollte. Genauso lehne ich die Forderung ab, dass die Charta der Grundrechte Vorrang vor dem Recht des Vereinigten Königreichs haben soll, das eine Freistellung von deren Bestimmungen ausgehandelt hat.
Daher habe ich mich bei der Abstimmung über diesen Bericht enthalten.
Thomas Ulmer (PPE-DE), schriftlich. − (DE) Ich habe gegen den Catania-Bericht gestimmt. Ich bin erstaunt, dass die Dienste des Hauses den Bericht in seiner jetzigen Form überhaupt zugelassen haben. Er verstößt nachhaltig gegen das Gebot der Subsidiarität. Inhaltlich ist nahezu alles zu bemängeln. Die Nationalstaaten dürfen sich nicht entmündigen und entmachten lassen, wenn es um elementare Rechte geht. Hier wurde versucht, zu Lasten der Mehrheiten Minderheitsrechte, die auf nationaler Ebene nicht umsetzbar sind, durch zu drücken. Eine positive Einstellung zur Abtreibung ist für mich undenkbar. Das eigentliche Thema, die Menschenrechte und ihre Umsetzung der letzten 4 Jahre, kommt nicht vor.
Thomas Wise (NI), schriftlich. − Bei der namentlichen Abstimmung über Absatz 62 habe ich mich enthalten, weil nach meiner Auffassung jedes Land – was die EU nicht ist – dafür sorgen sollte, dass Rechtsvorschriften zu Genitalverstümmelung von Frauen und Mädchen lokal geschaffen und angewendet werden. Ein internationales Übereinkommen wäre hier angemessener und weitsichtiger. Die EU hat bisher keine Zuständigkeit in Gesundheitsfragen und sollte diese auch nicht anstreben.
Bei der Abstimmung über Absatz 72 habe ich mich ebenfalls enthalten, weil ich Bedenken wegen der Auswirkungen auf die Redefreiheit habe. Diskriminierende Bemerkungen sind zwar zu missbilligen, sie schüren aber nicht notwendigerweise „den Hass und die Gewalt“. Dass wir aufgefordert werden, dem zuzustimmen, bedeutet, dass jeder, der es möchte, dies als Beweis dafür verwenden kann.
Meine Entscheidung, mich bei Änderungsantrag 54 der Stimme zu enthalten, beruht auf der Ablehnung der Freizügigkeit von Personen in der EU und des Grundsatzes gegenseitiger Anerkennung und spiegelt keinesfalls meine Ansichten über gleichgeschlechtliche Partnerschaften wider, die auch nach meiner Meinung die gleichen Rechte genießen sollten wie andere.
Anna Záborská (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Das Europäische Parlament hat gerade für den Catania-Bericht über die Lage der Grundrechte gestimmt. Während wir gerade den 60. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte begangen haben, fragt uns dieser Bericht danach, was wir unter Grundrechten verstehen.
Sicher, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union war das Ergebnis eines Konsenses, der nach über einjährigen Verhandlungen zwischen verschiedenen Interessenvereinigungen und Lobbys, Vertretern der Zivilgesellschaft und der nationalen Regierungen usw. erreicht wurde. Dieser Prozess, zu dem wir als Vertreter der Länder des Ostens nicht eingeladen waren, ist in mehr als einer Hinsicht interessant. Wie der Catania-Bericht unterstreicht, ist die Charta ein nicht rechtsverbindlicher Text, solange der Vertrag von Lissabon nicht von sämtlichen Mitgliedstaaten ratifiziert worden ist.
Die in Wien (Österreich) ansässige Agentur für Grundrechte stützt sich jedoch vollständig auf diesen politischen Text, um ihre Stellungnahmen zu begründen. Es ist daher interessant, sich einen Eindruck davon zu verschaffen, wie die Grundrechte der Charta betrachtet werden, indem man sich die Themen ansieht, mit denen die Agentur für Grundrechte sich beschäftigt. Noch interessanter ist dies hinsichtlich des FRALEX-Netzes von Sachverständigen, die im Sommer 2008 rekrutiert wurden und hauptsächlich zum Netz von Human European Consultancy mit Sitz in den Niederlanden gehören.
Dragoş Florin David (PPE-DE), schriftlich. – (RO) Ich habe für diese Entschließung gestimmt, weil die Ratifizierung des Übereinkommens einen bedeutenden Beitrag zur Förderung angemessener Arbeitsnormen weltweit leisten wird. Unterstützt wird außerdem die von den Sozialpartnern geschlossene Vereinbarung über bestimmte Aspekte der Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern im Seeschifffahrtssektor, weil darin die notwendige Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der notwendige Schutz von Gesundheit und Sicherheit von Seeleuten in einem ausgewogenen Verhältnis stehen, und auch weil es diese Berufsgruppe in Rumänien gibt.
Constantin Dumitriu (PPE-DE), schriftlich. – (RO) Die von Mary Lou McDonald vorgelegte Entschließung fasst die wichtigsten Punkte zusammen, die der Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über das Seearbeitsübereinkommen 2006 und zur Änderung der Richtlinie 1999/63/EG (KOM(2008)0422) in Betracht ziehen muss.
Seeleute gehören zu einer Kategorie von Arbeitnehmern, die ihre Tätigkeit unter extrem schwierigen und häufig sogar gefährlichen Bedingungen ausführen. Darum brauchen wir Normen für Arbeitsbedingungen, so dass wir Rücksicht auf Gesundheit und Sicherheit dieser Arbeitnehmer nehmen können, wie auch eindeutige Regeln für ihre Beschäftigung. Der erste Schritt bei der Festlegung dieser Normen muss sein, die von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Seeschifffahrtssektor festgestellten Bedürfnisse und Probleme darzustellen und gleichzeitig bei ihrer Durchsetzung durch die Mitgliedstaaten eine gewisse Flexibilität zu gewährleisten.
An die Dokumente, die wir auf europäischer Ebene annehmen, müssen sich Maßnahmen seitens der Mitgliedstaaten sowie eine Überwachung seitens der Kommission anschließen, damit wir sicher sein können, dass die Bestimmungen auch angewandt werden. Davon abgesehen hat die Europäische Union bei den Seearbeitsnormen die Chance auf eine Führungsrolle bei der Umsetzung dieser Normen in Grundsätze, die überall auf der Welt anwendbar sind.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. − (IT) Wir haben für diesen Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Durchführung der Vereinbarung zwischen den Verbänden der Reeder in der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Transportarbeiter-Föderation über das Seearbeitsübereinkommen 2006 und zur Änderung der Richtlinie 1999/63/EG gestimmt, weil er internationale Mindestrechte für Arbeitnehmer festigt. Das ist wichtig, um bessere Arbeitsbedingungen und größere Sicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig die Würde dieser Arbeitnehmer zu achten.
Wir bedauern allerdings, dass die von unserer Fraktion vorgelegten Vorschläge nicht angenommen wurden, vor allem jene, mit denen rechtliche Ungewissheiten oder Vorbehalte hinsichtlich der von den Sozialpartnern geleisteten Arbeit zur Erzielung einer Vereinbarung beseitigt werden sollten. Das Übereinkommen selbst akzeptiert, dass Länder keine Flexibilität nutzen, und genau das sah der Richtlinienvorschlag vor, mit der Zustimmung der Sozialpartner. Hinsichtlich der Aufnahme der Frage der Flexibilität in Absatz 6 stimmen wir daher nicht mit der Mehrheit des Europäischen Parlaments überein.
Luca Romagnoli (NI), schriftlich. − (IT) Herr Präsident, verehrte Kollegen! Ich möchte meine Stimmabgabe für die Entschließung zum Seearbeitsübereinkommen 2006 (mit dem sozialen Dialog zusammenhängende Verfahren) bestätigen.
Ich unterstütze uneingeschränkt die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern geschlossene Vereinbarung über bestimmte Aspekte der Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern im Seeschifffahrtssektor, weil darin die notwendige Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der notwendige Schutz von Gesundheit und Sicherheit von Seeleuten in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Außerdem bin ich überzeugt, dass es unbedingt erforderlich ist, hinsichtlich Beschäftigung, Gesundheit und Sicherheit allgemeingültige Mindestnormen für Seeleute festzulegen und durchzusetzen, die auf See arbeiten bzw. auf Seeschiffen beschäftigt sind. Schließlich bin ich mit der Rolle zufrieden, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Verbesserung der Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen für Arbeitnehmer gespielt haben.
Alessandro Battilocchio (PSE), schriftlich. − (IT) Ich habe für den Bericht gestimmt. Wir erkennen heute mehr denn je, welch wichtige Rolle ein Gremium wie der Menschenrechtsrat spielen kann. Die bisher unternommenen Schritte sollten unterstützt werden, und wir sollten auch die aktive Rolle würdigen, die die EU im Menschenrechtsrat spielt, ungeachtet der unbestreitbaren Restriktionen, die sich aus der Abwesenheit der Vereinigten Staaten ergeben, eine Abwesenheit, durch die sich die EU in der Tat häufig in einer isolierten Position befindet. Das darf jedoch keine Ausrede für die EU sein, die in der Lage sein sollte, durch politische Anstrengungen eine einheitliche, geschlossene Führung zu erreichen und die widerstreitenden geographischen Blöcke, die innerhalb der EU häufig zu beobachten sind, zu überwinden.
Es bleibt also noch eine Menge zu tun, um dem Menschenrechtsrat zu größerer Glaubwürdigkeit und Autorität zu verhelfen und um zu verhindern, dass einige Regierungen ihre Pflichten im internationalen Bereich weiterhin umgehen können. Ich unterstütze daher ausdrücklich eine neue Analyse im Hinblick auf die Überprüfung, und ich möchte bestätigen, dass die Stärkung des Menschenrechtsrates ein wichtiger Schritt auf dem Weg der Zivilisation ist, den die EU immer unterstützt hat.
Călin Cătălin Chiriţă (PPE-DE), schriftlich. – (RO) Ich habe für den Andrikienė-Bericht über die Zukunft des UN-Menschenrechtsrates gestimmt, denn nach meiner Meinung braucht die EU eine langfristige Strategie zur Tätigkeit dieser Institution, die das wichtigste globale Forum für Menschenrechte werden muss. Ich meine, die EU-Mitgliedstaaten müssen bei der Vertretung bestimmter gemeinsamer EU-Standpunkte zu Menschenrechten mit größerer Einigkeit und Effizienz auftreten.
Die EU muss eine weltweit führende Kraft werden und Strategien zum Schutz der Menschenrechte in der ganzen Welt entwickeln. Größere Aufmerksamkeit müssen wir der Förderung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Menschenrechte widmen, denn Armut, Rückständigkeit und ein niedriges Bildungs- und Kulturniveau in der Bevölkerung haben negative Multiplikatoreffekte.
Um viel breitere Unterstützung für ihre Standpunkte zu finden, muss die EU Mechanismen der Koalitionsbildung schaffen und muss damit beginnen, zu bestimmten Themen regelmäßige Treffen mit all den demokratischen Staaten auf anderen Kontinenten zu organisieren. Außerdem ist es unbedingt erforderlich, dass Staaten zu internationalen Foren Spezialisten mit fundiertem Wissen auf dem jeweiligen Gebiet entsenden – eine Maßnahme, die im Bericht von Frau Andrikienė nachdrücklich und völlig zu Recht empfohlen wird.
Philip Claeys (NI), Koenrad Dillen (NI), schriftlich. − (NL) Ich habe gegen diesen Bericht gestimmt, weil dieser UN-Menschenrechtsrat beim besten Willen nicht als eine legitime Institution angesehen werden kann. Es ist für mich unannehmbar, dass Länder wie Kuba, Saudi-Arabien, Ägypten, Pakistan und Jordanien sowie verschiedene afrikanische Regime Resolutionen verfassen dürfen, die die Menschenrechtslage in anderen Ländern verurteilen. Die Lage der Andersdenkenden und Andersgläubigen in diesen Ländern macht diese Institution völlig unglaubwürdig.
Dragoş Florin David (PPE-DE), schriftlich. – (RO) Ich habe für diesen Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments gestimmt, weil die Achtung, die Förderung und die Wahrung der Universalität der Menschenrechte ein integraler Bestandteil des rechtlichen Besitzstands der Europäischen Union und eines der Grundprinzipien der EU sind. Außerdem habe ich dafür gestimmt, weil die Vereinten Nationen und der UN-Menschenrechtsrat zu den Organisationen gehören, die am besten in der Lage sind, sich umfassend mit Menschrechtsfragen und den humanitären Herausforderungen zu befassen. Ich glaube, dass Menschenrechte und Demokratie zentrale Elemente in den Außenbeziehungen und der Außenpolitik der EU sind.
Neena Gill (PSE), schriftlich. − Herr Präsident! Ich habe sehr gern für den Andrikienė-Bericht über den UN-Menschenrechtsrat gestimmt, weil ich die Tatsache begrüße, dass dieses Gremium eine weit größere Glaubwürdigkeit hat als sein Vorgänger, die UN-Menschenrechtskommission. Die Kommission war stark in Misskredit geraten, weil mehrere ihrer Mitgliedsländer eine sehr fragwürdige Menschenrechtsbilanz hatten.
Für das größere Ansehen des Rates spielt die regelmäßige Überprüfung der Menschenrechtsbilanz der Mitgliedstaaten eine wichtige Rolle. Dies wird in der nächsten Runde von Überprüfungen besonders wichtig sein, in der es um Russland, Kuba, Saudi-Arabien und China geht.
Begrüßenswert sind auch die Klauseln in dem Bericht, in denen es um eine Einschätzung der Koordinierung in diesen Fragen zwischen den EU-Mitgliedstaaten geht. Es ist unbedingt notwendig, dass die EU als eine Organisation, die die Menschenrechte in den Mittelpunkt ihrer Mission stellt, mit multinationalen Partnern mit ähnlichen Idealen, wie der UNO, zusammenarbeitet, um gemeinsam mehr zu erreichen. Die Zusammenarbeit ist unerlässlich um zu gewährleisten, dass die Menschenrechte als außenpolitisches Ziel nicht länger aus kommerziellen oder strategischen Gründen hintangestellt werden.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Dieser Bericht offenbart eine gewisse Unzufriedenheit des Europäischen Parlaments mit dem UN-Menschenrechtsrat, weil die Mitgliedstaaten der EU „numerisch in der Minderheit“ sind, was nach seinem Verständnis „die Möglichkeit der EU zur Beeinflussung der Agenda des Menschenrechtsrates ernsthaft einschränkt“, ebenso die Sicherstellung der erwünschten Rolle der EU als „führende Kraft“.
Dieser hochfliegenden Vision liegt der Versuch zugrunde, die EU in puncto Menschenrechte als Modell vorzuschreiben, was unannehmbar ist, insbesondere, wenn die Tatsachen ihre heuchlerische Menschenrechtspolitik zeigen, wie sie in der Komplizenschaft der EU in Bezug auf Israel zum Ausdruck kommt – siehe ihre Enthaltung bei der Resolution des UN-Menschenrechtsrates zu Palästina.
Der Bericht ist reich an Widersprüchen, wenn er nämlich „die Aufspaltung des Menschenrechtsrates in regionale Blöcke bedauert“ und gleichzeitig erklärt, dass er die Existenz „eines koordinierten gemeinsamen Standpunkts im Menschenrechtsrat“ auf Seiten der EU unterstützt. Ist das nicht ebenfalls eine Politik von Blöcken, oder ist eine Politik von Blöcken nur dann schlecht, wenn sie nicht zum Vorteil der EU ist?
Im Gegensatz zum Europäischen Parlament halten wir es nicht für „bedauerlich“, dass die Vereinigten Staaten nicht im Menschenrechtsrat vertreten sind, einerseits wegen ihrer ständigen Verletzungen der Menschenrechte und des Völkerrechts und andererseits, weil sie sich aus Angst vor der Schmach, nicht gewählt zu werden, nicht beworben haben. Es ist verständlich, warum ...
Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. − (SV) Dafür, dass er aus dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten kommt, enthält dieser Bericht erstaunlich viele kluge Ansichten. So wird zum Beispiel die Ansicht vertreten, dass es positiv ist, dass bei den Mitgliedstaaten der EU die Tendenz zunimmt, ihre Meinung zu vertreten, statt es der EU-Präsidentschaft zu überlassen, für alle Länder zu sprechen. Aussagen dieser Art sind sehr selten, und ich begrüße sie.
Leider sind die positiven Elemente zu dünn gesät. Eine der am meisten zu beanstandenden Formulierungen findet sich in Erwägung H, wo der „fortdauernde Wunsch der Mitgliedstaaten, bei den Vereinten Nationen unabhängig zu handeln“ beklagt wird. Immerhin ist „Ein Staat, eine Stimme“ einer der Grundsteine der Vereinten Nationen. Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten bedauert außerdem die zunehmende Aufspaltung des Menschenrechtsrates in regionale Blöcke. Paradoxerweise scheinen bestimmte regionale Blöcke – zum Beispiel die EU – erwünscht zu sein.
Das Europäische Parlament ist weder ein Garant, noch kann und sollte es einer sein, dass auf der Welt keine Menschenrechte verletzt werden. Das zeigen insbesondere die Erklärungen von Mitgliedern dieses Hauses beispielsweise zu Homosexuellen. Auch wenn der Kern des Berichts wahrscheinlich gut ist, habe ich bei der heutigen Abstimmung dagegen gestimmt.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − (DE) Die EU sagt von sich, dass sie Menschenrechte und Demokratie in den Mittelpunkt ihrer Außenbeziehungen stellt. Hier im Hause fordert man die EU auf, bei der Ratifizierung von Verträgen auf die Glaubwürdigkeit auf dem Gebiet der Menschenrechte zu achten. Aber die Glaubwürdigkeit der EU ist doch bereits zum Teufel – dafür haben CIA-Überflüge, mangelnder Einsatz gegen US-Foltergefängnisse und ein völkerrechtlicher Zickzack-Kurs, etwa bei der Kosovo-Krise, schon gesorgt.
Wie kann eine Gemeinschaft, die angeblich Demokratie so hoch hält, Referendumsergebnisse negieren, Abstimmungen wiederholen, bis das gewünschte Ergebnis vorliegt und Mitgliedstaaten für Wahlergebnisse mit Sanktionen belegen? Wenn der EU die Achtung ihrer viel zitierten Wertegemeinschaft wirklich so am Herzen läge, hätte sie schon längst, spätestens aber seit deren Kriegsgebärden, die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei abbrechen müssen. Statt sich wirklich für Völker- und Menschenrechte und gemeinsame Werte einzusetzen, werden derzeit jährlich anscheinend etwa 15 Millionen Euro für eine überflüssige Europäische Grundrechteagentur (GRA) hinausgeschmissen.
Nicolae Vlad Popa (PPE-DE), schriftlich. − Ich habe für den Bericht über die Entwicklung des UN-Menschenrechtsrates gestimmt, weil ich bei aller Anerkennung der unbestrittenen Errungenschaften und der unternommenen Bemühungen zur Stärkung der Glaubwürdigkeit und des Umfangs des Schutzes der Menschenrechte fest davon überzeugt bin, dass die Arbeit dieses Gremiums auch in Zukunft noch verbessert werden kann.
Gleichzeitig bin ich der Ansicht, dass die Europäische Union bei der Schaffung und dem Tätigwerden des UN-Rates weiterhin eine aktive, sichtbare Rolle spielen muss.
Außerdem begrüße ich die Tatsache, dass der Bericht die Europäische Union dazu auffordert, die Grundsätze der Universalität, Unteilbarkeit und Interdependenz der Menschenrechte zu bekräftigen und vehement zu verteidigen.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Wenn die Vereinten Nationen und die verschiedenen mit ihnen verbundenen Agenturen und Organisationen ihrer Natur nach ein Spiegel der Welt sein sollen, dann ist es natürlich, dass das darin gespiegelte Bild nicht so ist, wie wir es uns wünschen würden oder gern aufbauen möchten. Diese Erwägungen sind hinsichtlich der Diskussion über den UN-Menschenrechtsrat notwendig.
Wenn in einer Welt mit Ländern, in denen Menschenrechte keinerlei Respekt genießen, über diese Rechte diskutiert und durch Abstimmung entschieden wird, ist ein bizarres Resultat zu erwarten. Das ist nicht nur eine Frage der Legitimität. Es ist vor allem eine Frage der Sprache. Welchen Bewertungsmaßstab bei Menschenrechten werden die Regierungen von Libyen oder Simbabwe wohl mit demokratischen Staaten gemeinsam haben, die ihren Bevölkerungen gegenüber verantwortlich sind? Natürlich keinen. Aber gerade die Erleichterung des Dialogs zwischen denen, die verschiedene Sprachen sprechen, ist die Aufgabe der Diplomatie. Zwischen Gleichen ist eine Vermittlung nicht nötig.
Aus diesem Grund muss die Existenz von Orten des Dialogs ein Grundsatz sein, der angeregt und gefördert wird. Andernfalls kann ich mir nicht vorstellen, dass wir als Maßstab für unsere Werte und unser Handeln etwas akzeptieren können oder sollten, das in einem solchen Kontext entschieden wird.
Luca Romagnoli (NI), schriftlich. − (IT) Herr Präsident, verehrte Kollegen! Ich habe für den Andrikienė-Bericht über die Entwicklung des UN-Menschenrechtsrates, einschließlich der Rolle der EU, gestimmt. Innerhalb dieses Rates ist der europäische Standpunkt entscheidend.
In der Tat hat die EU, die vor allem durch ihre Tätigkeit im Rahmen internationaler Menschenrechtsgremien Menschenrechte und Demokratie in den Mittelpunkt ihrer eigenen Außenbeziehungen stellt, sich von Anfang an darum bemüht, eine aktive und sichtbare Rolle bei der Schaffung und dem Tätigwerden des Menschenrechtsrates zu übernehmen, um auf diese Weise höchste Menschenrechtsstandards zu wahren, indem sie normgebende Texte einbrachte bzw. unterstützte.
Daher begrüße ich den Vorschlag der Kollegin, die Maßnahmen zu überprüfen, die die EU ergreifen kann, um ihren Einfluss im Menschenrechtsrat zu verbessern und diesem dadurch neue Impulse zu verleihen, damit er zu einem effizienter funktionierenden Gremium wird.
Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. − (PL) Am 15. März 2006 nahm die UN-Generalversammlung eine Resolution an, mit der die UN-Menschenrechtskommission durch den Menschenrechtsrat als ein internationales Gremium zur Förderung und Wahrung der Menschenrechte ersetzt wurde.
Gleichzeitig mit der Namensänderung wurden neue Mechanismen und Verfahren eingeführt, durch die das Potenzial des Menschenrechtsrates gestärkt wird.
Der Bericht hat die Aufgabe, die Leistungen des Rates zu bewerten und die Erwartungen mit den Ergebnissen zu vergleichen. Vor allem sollen Verbesserungsmöglichkeiten bei seiner Arbeitsweise aufgezeigt werden.
Wir dürfen nicht vergessen, dass Demokratie und Menschenrechte das Fundament bilden, auf dem die Europäische Union auf der internationalen Bühne agiert. Die Europäische Union reklamiert für sich eine sehr herausragende Rolle und engagiert sich in internationalen Menschenrechtsorganisationen und war auch bei der Einsetzung des Menschenrechtsrates beteiligt. Sie hat Texte, beispielsweise Übereinkommen oder Resolutionen, mitverfasst, in denen die Normen für den Schutz der Menschenrechte dargelegt werden.
Leider ist die Europäische Union häufig nicht in der Lage, Themen zu antizipieren (vor allem wegen der zeitaufwändigen Verfahren, die manchmal für die Ausarbeitung gemeinsamer Standpunkte notwendig sind) und bei Menschenrechtsinitiativen eine Führungsrolle zu übernehmen.
Charles Tannock (PPE-DE), schriftlich. − Zusammen mit meinen Kollegen von den britischen Konservativen unterstütze ich die Arbeit der UN und des UN-Menschenrechtsrates. Wir erkennen an, dass weitere Reformen des Rates notwendig sind um sicherzustellen, dass die Menschenrechte überall in der Welt verbessert werden.
Wir sind dafür, dass die EU-Mitgliedstaaten sich um die Abstimmung von Standpunkten im Rat bemühen, unterstreichen aber, dass es wichtig ist, dass jeder Staat seine eigenen nationalen Interessen und Standpunkte sichert.
Unsere Unterstützung für diesen Bericht schließt keine Unterstützung für den Absatz des Berichts (Ziffer 56) ein, der fordert, dass die UN-Resolution über ein Moratorium für die Todesstrafe umgesetzt wird. Die Todesstrafe ist für jeden Abgeordneten der Konservativen eine Gewissensfrage.
Alessandro Battilocchio (PSE), schriftlich. − (IT) Ich stimme dafür. Das Näherrücken des nächsten Wahltermins erfordert, dass wir den stimmberechtigten Bürgern alle Instrumente zur Verfügung stellen, die sie für den Zugang zu den Dokumenten des Europäischen Parlaments brauchen. Zu einem Zeitpunkt, wenn die Wähler gebeten werden, Vertrauen in diese Organe zu setzen, müssen wir uns unsererseits darum bemühen, alle Hindernisse zu beseitigen, die der Transparenz und Zugänglichkeit noch im Wege stehen.
Dazu sollte es den stimmberechtigten Bürgern meiner Ansicht nach auch ermöglicht werden, die Tätigkeit der Abgeordneten und ihre Beteiligung und Anwesenheit bei der parlamentarischen Arbeit in absoluten, relativen und Prozentzahlen zu kontrollieren; überdies sollten Maßnahmen ergriffen werden, um den Zugang zu Daten über die Vergütungen und Ausgaben der Abgeordneten zu erleichtern. Schließlich hoffe ich, dass dies alles bis zum Ende dieser Wahlperiode erreicht werden kann.
Nicodim Bulzesc (PPE-DE), schriftlich. – (RO) Das Recht auf Zugang zu den Dokumenten des Parlaments, des Rates und der Kommission ist ein Grundrecht, das (gemäß Artikel 254 und Artikel 255 EG-Vertrag) allen Unionsbürgerinnen und -bürgern und den Gebietsansässigen in der Europäischen Union zusteht.
Einen Aspekt möchte ich aber besonders hervorheben. Nach meiner Ansicht ist die Veröffentlichung der Arbeitsdokumente der europäischen Organe nur ein erster Schritt, denn die meisten Unionsbürger verstehen die von uns verwendeten Verfahren nicht und wissen nicht, wie sie die benötigten Informationen finden können. In dieser Hinsicht stimme ich meinem Abgeordnetenkollegen zu, der die Schaffung eines einzigen EU-Portals für den Zugang zu allen Dokumenten vorschlägt, das so aufgebaut ist, dass es für jedermann leicht verständlich ist. Dieses Portal muss Informationen auf eine leicht zugängliche, vereinfachte Weise bereitstellen, so dass die Unionsbürger es problemlos nutzen können. Derartige technische Lösungen gibt es definitiv, und ich hoffe, dass sich die finanziellen Mittel für die Realisierung dieses Portals finden lassen.
Ich habe allerdings gegen den Bericht gestimmt, weil der allgemeine Rahmen zwar in Ordnung ist, einige der von meinem Abgeordnetenkollegen vorgeschlagenen Details aber nicht annehmbar sind.
Philip Claeys (NI) , schriftlich. − (NL) Da ich für möglichst große Offenheit bei allen EU-Organen bin, habe ich mit voller Überzeugung für diesen Bericht gestimmt. Es ist gut, dass verschiedenen europäischen Institutionen ernsthaft auf die Finger geklopft wird. Der Europäische Rat trifft große politische Entscheidungen und erörtert sehr wichtige und kontroverse Fragen. Es ist auch unbefriedigend und nicht hinnehmbar, dass der Rat nicht zulässt, dass die genauen Standpunkte der verschiedenen nationalen Delegationen zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bekannt sind. Das Parlament muss aber auch das eigene Haus in Ordnung bringen und in allen Aspekten für größtmögliche Offenheit sorgen.
Esther De Lange (PPE-DE), schriftlich. − (NL) Stimmerklärung im Namen der CDA-Delegation im Europäischen Parlament zum Cappato-Bericht über den Zugang zu Dokumenten.
Die CDA-Delegation im Europäischen Parlament hat sich heute bei der Abstimmung über den Cappato-Bericht über den Zugang zu Dokumenten der Stimme enthalten. Das heißt nicht, dass wir gegen Transparenz sind. Wir sind für Transparenz und demokratische Kontrolle. Nicht umsonst hat die ehemalige Europaparlaments-Abgeordnete Hanja Maij-Weggen an der Wiege der gemeinschaftlichen Gesetzgebung in diesem Bereich gestanden.
Wir haben uns enthalten, weil der Cappato-Bericht zu viele Ungenauigkeiten, unkorrekte Formulierungen und grob vereinfachte Darstellungen enthält. Zum Beispiel muss nach unserer Meinung die Offenheit der Ratsdokumente in der Tat gewährleistet sein, aber es gibt einen deutlichen Unterschied zwischen Dokumenten für legislative und andere Verfahren. Der Berichterstatter unterscheidet jedoch nicht zwischen diesen Verfahren. Wir sind außerdem besorgt über die großen administrativen Belastungen, die die Empfehlungen im Cappato-Bericht mit sich bringen würden.
Wegen der Ungenauigkeiten und Unschärfen konnten wir dem Bericht nicht zustimmen. Da wir den Grundsatz der Transparenz und demokratischen Kontrolle unterstützen wollen, haben wir uns letztendlich der Stimme enthalten.
Koenraad Dillen (NI) , schriftlich. – (NL) Ich habe mit voller Überzeugung für diesen Bericht gestimmt. Einmal ist keinmal. Es ist zwar zu begrüßen, dass einige europäische Institutionen stark kritisiert werden, ich möchte aber doch eine Bemerkung machen. Angesichts der Tatsache, dass der Europäische Rat das Heft in der Hand hat und letztendlich über sehr wichtige und kontroverse Fragen beschließt, ist es nicht hinnehmbar, dass der Rat nicht zulässt, dass die Standpunkte der verschiedenen nationalen Delegationen zum Zeitpunkt der Beschlussfassung öffentlich gemacht werden. Allerdings stimmt es auch, dass das Parlament erst das eigene Haus in Ordnung bringen und für größtmögliche Offenheit in allen Einzelheiten sorgen muss, bevor es anderen die Leviten liest.
Avril Doyle (PPE-DE), schriftlich. − Der vorliegende Initiativvorschlag von Marco Cappato fordert das Parlament auf, den Bericht über die Durchführung der Verordnung Nr. 1049/2001 zu billigen, worin es um den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Parlaments, der Kommission und des Rates bei einem Einsatz in ihrer gesetzgeberischen Eigenschaft geht.
Während das Ziel, die Transparenz bei den EU-Organen zu verbessern, meine volle Unterstützung hat, gibt es in dieser Verordnung drei wesentliche Punkte, die meiner Ansicht nach eine weitere Prüfung rechtfertigen.
(1) Der unabdingbare Schutz der Vertraulichkeit zwischen Mandant und Anwalt ist nicht ausreichend gewährleistet, wie es im Turco-Urteil steht, auf das in den einleitenden Absätzen verwiesen wird, und die Forderung nach seiner Anwendung kann nicht unterstützt werden.
(2) Die verschiedenen Verfahren, durch die die einzelstaatlichen Regierungen zu Entscheidungen gelangen, können durch Aufhebung der erforderlichen Einwilligung zur Freigabe der an EU-Organe übermittelten Dokumente ebenfalls unterminiert werden.
(3) Diese Empfehlungen für die gesamte EU berücksichtigen nicht die unterschiedlichen Ansätze in Zusammenhang mit der Informationsfreiheit in den Mitgliedstaaten.
Ein gewisses Maß an Vertraulichkeit ist nötig, um unter politischen Gruppierungen vollkommen freimütige politische Diskussionen sicherzustellen, und die Verbreitung dieser Meinungen könnte mehr Schaden als Nutzen anrichten. Die Aussicht auf zurückhaltenden Meinungsaustausch anstelle leidenschaftlicher Debatten ist kein gutes Zeichen für unsere demokratischen Institutionen.
(Stimmerklärung abgekürzt nach Artikel 163(1))
Carl Lang und Fernand Le Rachinel (NI), schriftlich. – (FR) Für jeden, dem die obskuren Geheimnisse der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates bekannt sind, steht außer Frage, dass Bemühungen um Zugang zu Informationen bei den Organen der Europäischen Union für den Durchschnittsbürger Unternehmungen voller Fallstricke bleiben. Dafür gibt es viele Gründe.
In der Tat ist es genauso sehr eine Frage der riesigen Anzahl von herausgegebenen Dokumenten und der unzähligen Formen, in denen sie veröffentlicht werden (Berichte, Stellungnahmen, Entschließungen, Richtlinien, Verordnungen usw.), wie des Mangels an Vereinfachung und Klarheit der Register der Organe und der Webseiten sowie des Mangels an Transparenz und Kommunikation.
Dieser Bericht schlägt zur Lösung solcher Probleme richtigerweise vor, für größere Transparenz der europäischen Organe zu sorgen.
Das stellt wirklich einen Teil des umfassenderen Anliegens dar, den Part der Bürger der Union dabei zu stärken, wie diese funktioniert und die Dinge versteht. Die Völker Europas wollen nicht systematisch von den Entscheidungen ausgeschlossen werden, die sich direkt auf ihren Alltag auswirken und bei denen sie kein Recht zu einer Prüfung oder einem Einspruch haben. Bei den seltenen Gelegenheiten, bei denen sie per Referendum ihren Stimmen Gehör verschafft haben, haben sie sich von ihren Führern und der Brüsseler Bürokratie abgewandt, die blind, taub und unempfänglich für ihre Nöte und Wünsche ist.
Die europäischen Organe transparenter zu machen, ist ein erster Schritt hin zu einem neuen Europa, einem Europa der Völker und einem Europa der souveränen Nationen.
Jörg Leichtfried (PSE), schriftlich. − (DE) Ich stimme dem Jahresbericht über den vereinfachten Zugang zu Dokumenten der EU-Institutionen zu.
Es ist keine Frage, dass der Zugang zu den verschiedenen Dokumenten des EP, des Rates und der Kommission erleichtert werden sollte. Die BürgerInnen der Europäischen Union dürfen nicht das Gefühl haben, sie seien von den Vorgängen und Abstimmungen der EU-Institutionen ausgeschlossen. Außerdem ist es ihr gutes Recht, über möglichst alles informiert zu sein.
Zu überprüfen wäre allerdings, ob diese Veröffentlichung nicht insofern eingeschränkt werden sollte, als man schließlich den Blick fürs Wesentliche nicht verlieren darf. Erstens will niemand eine Datenüberschwemmung und zweitens sollte die Privatsphäre der MitarbeiterInnen ebenfalls gewahrt bleiben. Denn üblicherweise sind so manche Details aufgrund des Datenschutzes auch an anderen, z. T. nationalen, Institutionen nicht für jedermann zugänglich.
Luca Romagnoli (NI), schriftlich. − (IT) Herr Präsident, verehrte Kollegen! Ich habe für den vom Kollegen Marco Cappato vorgelegten Vorschlag über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission gestimmt.
Es hat grundlegende Bedeutung für die Europäische Union, dass die Bürger das Gefühl haben, dass die Organe der Gemeinschaft ihnen nahe sind. Das kann nur durch den Zugang der Öffentlichkeit zu den Dokumenten der drei Organe erreicht werden. Ich bin deshalb vollkommen einer Meinung mit dem Berichterstatter, wenn er feststellt, dass wir die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auffordern müssen, eine gemeinsame Kultur der Transparenz in der Verwaltung zu fördern, die den Grundsätzen folgt, die in Artikel 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, den Empfehlungen des Europäischen Bürgerbeauftragten und den bewährten Verfahrensweisen der Mitgliedstaaten vorgegeben sind.
Schließlich begrüße ich die Initiative des Kollegen Cappato, weil ich glaube, dass angesichts der Probleme mit der häufigen Abwesenheit italienischer Abgeordneter in diesem Parlament die Bereitstellung von Informationen für die Öffentlichkeit einen sehr hohen Stellenwert haben muss, um die Integrationsprozesse zu verbessern und zu beschleunigen.
Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. − (PL) Der Vertrag über die Europäische Union legt fest, dass Transparenz und immer engeren Bindungen zwischen den Völkern Europas Vorrang einzuräumen ist und dass Beschlüsse so offen wie möglich und so nah an den Bürgern wie möglich gefasst werden müssen. Transparenz erlaubt den Bürgern eine nähere Beteiligung am Entscheidungsprozess und gewährleistet, dass die Verwaltung größere Glaubwürdigkeit genießt, effektiver ist und verantwortlicher gegenüber ihren Bürgern in einem demokratischen System handelt.
Das EuGH-Urteil in der Rechtssache „Turco” wird gewaltige Folgen für die Transparenz und den Zugang zu Dokumenten der mit legislativen Angelegenheiten befassten EU-Organe haben.
Das Urteil bestätigt, dass dem fraglichen Grundsatz Vorrang einzuräumen ist und dass es bei allen Organen der Gemeinschaft gelten soll, und (was sehr wichtig ist) die Möglichkeit von Ausnahmen ist eng auszulegen und von Fall zu Fall unter dem Blickwinkel des überwiegenden öffentlichen Interesses zu bewerten, und das ist Offenheit. Offenheit stärkt das Vertrauen in die Organe, da sie eine offene Debatte erlaubt.
Der EuGH stellte fest, dass die Verweigerung des Zugangs zu Dokumenten in diesem Fall keine Grundlage für eine allgemeine Forderung sein kann, Rechtsgutachten zu legislativen Angelegenheiten der Vertraulichkeit zu unterwerfen.
Thomas Ulmer (PPE-DE), schriftlich. − (DE) Ich lehnte den Bericht ab. Die Forderungen, die darin gestellt werden, gehen weit über das Maß dessen hinaus, was ich unter Transparenz verstehe. Auch die Veröffentlichung von Anwesenheits- und Abstimmungslisten von Kolleginnen und Kollegen halte ich ohne umfangreiche zusätzliche Erklärungsmöglichkeiten für gefährlich. Ich habe eine hohe Präsenz und bin deshalb unverdächtig. Es geht darum, einen Persönlichkeitsschutz auch für Abgeordnete zu erhalten. In Europa wären zunächst öffentliche Sitzungen des Rates und der Kommission ein Weg zu mehr Transparenz, bevor man Abgeordnete zwingt, sich bis auf das letzte Hemd auszuziehen. Außerdem muss es in schwierigen Verhandlungsphasen auch zwischen den Institutionen Vertraulichkeit geben.
Anna Záborská (PPE-DE), schriftlich. – (SK) Nach den Erfahrungen in den Mitgliedstaaten hat die EU begonnen, ein wirkliches „Recht auf Zugang zu Dokumenten“ und ein „Recht auf Information“ anzuerkennen, das sich aus den Grundsätzen von Demokratie, Transparenz, öffentlichem Interesse und Offenheit ergibt.
Das Europäische Parlament ist überzeugt, dass der Zugang zu Informationen über die EU-Organe für den Normalbürger Probleme aufwirft, weil eine effiziente, interinstitutionelle Politik zur Transparenz und der auf die Bürger zugeschnittenen Kommunikation fehlt.
Im Interesse größerer Transparenz sollten die EU-Organe den Grundsatz der Mehrsprachigkeit respektieren. Im Jahr 2008 habe ich zu dieser Frage eine Schriftliche Erklärung des Europäischen Parlaments vorgelegt. Die EU arbeitet in allen Nationalsprachen und nicht nur in einer oder einer Auswahl von Sprachen, die sie vielleicht einmal zusammengestellt hat und die vielleicht von einem wesentlichen Teil ihrer Bürger nicht verstanden werden.
Die Übersetzung legislativer, politischer und administrativer Dokumente erlaubt der EU die Erfüllung ihrer rechtlichen Verpflichtungen, und gleichzeitig hilft das System der Mehrsprachigkeit, die Transparenz, Legitimität und Effektivität der Union zu verbessern. Das unterstützt die ordentliche Vorbereitung der Wahl zum Europäischen Parlament, die im Juni 2009 stattfindet.
Ich fordere hiermit die Organe der EU auf, dafür zu sorgen, dass im EU-Haushalt 2009 die erforderlichen Mittel für die fehlenden Stellen für Übersetzer bei den EU-Organen bereitgestellt werden; das Europäische Parlament fordert die EU-Organe auf, alle legislativen, politischen und administrativen Dokumente für diese Wahlperiode unverzüglich in sämtliche offiziellen Sprachen der EU zu übersetzen, damit die Bürger die politische Arbeit aller Institutionen verfolgen können.
Damit können wir wirklich zu größerer Transparenz für unsere Bürger beitragen.