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Verfahren : 2009/2502(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B6-0022/2009

Aussprachen :

PV 14/01/2009 - 14
CRE 14/01/2009 - 14

Abstimmungen :

PV 15/01/2009 - 6.6
CRE 15/01/2009 - 6.6
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2009)0028

Ausführliche Sitzungsberichte
Donnerstag, 15. Januar 2009 - Straßburg Ausgabe im ABl.

7. Stimmerklärungen
Video der Beiträge
Protokoll
  

Mündliche Stimmerklärungen

 
  
  

- Bericht: Teresa Riera Madurell (A6-0491/2008)

 
  
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  Daniel Hannan (NI). – Herr Präsident! Die Frage des gleichen Entgelts und der Gleichstellung der Geschlechter gehört wahrscheinlich zu den besten Beispielen für den juristischen Aktivismus in der Europäischen Union: Im Vertrag steht eine Bestimmung, die dann vom Europäischen Gerichtshof umfassend und kreativ interpretiert wird.

Die Römischen Verträge enthalten einen Satz zu diesem Thema, vom dem man eigentlich annehmen müsste, dass er sehr einfach zu verstehen sei: „Männer und Frauen müssen bei gleicher Arbeit das gleiche Entgelt erhalten.“ Doch in einer Reihe strittiger Urteile, beispielsweise in Sachen Defrenne gegen Sabena, Barber gegen Guardian Royal Exchange und anderen, wurde diese Definition progressiv erweitert. Zunächst wurden auch Urlaubsansprüche, Pensionen usw. einbezogen, und dann wurde die Anwendbarkeit dieses Satzes auch auf gleichwertige Arbeit ausgedehnt.

Völlig unklar ist jedoch, wie ein Arbeitgeber die Gleichwertigkeit von Arbeit einschätzen soll und ob er dazu beispielsweise die Verfügbarkeit angemessen qualifizierter Bewerber zu berücksichtigen hat. Mir geht es dabei weniger um die Gleichstellung der Geschlechter, sondern viel mehr um die Fairness gegenüber den Mitgliedstaaten. Sie haben einen Vertrag unterschrieben, und dann stellen sie fest, dass ihm vor den Gerichten durch Richter eine Bedeutung zugewiesen wird, die er möglicherweise niemals haben sollte.

Bevor wir durch den Vertrag von Lissabon die Tür für massive neue Ausweitungen öffnen, sollten wir ihn in einem Referendum zur Abstimmung stellen. Pactio Olisipiensis censenda est!

 
  
  

VORSITZ: GÉRARD ONESTA
Vizepräsident

 
  
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  Philip Claeys (NI).(NL) Herr Präsident! Mit dem Bericht von Frau Riera Madurell kann ich mich nicht identifizieren, und das liegt nicht daran, dass ich gegen das Prinzip der Gleichstellung der Geschlechter bin. Selbstverständlich bin ich ganz im Gegenteil für eine solche Gleichstellung. Das Problem, das ich mit diesem Bericht wie auch mit ähnlichen Berichten aus diesem politisch korrekten Haus habe, ist seine bevormundende Tonlage. Wie sollte man beispielsweise dem Prinzip der Beweislastumkehr zustimmen können? Es gehört doch zu den Grundprinzipien des Rechts, dass die Schuld eines Menschen und nicht etwa seine Unschuld nachzuweisen ist.

Warum werden Unternehmen dazu verpflichtet, jährlich ein Konzept zur Gleichstellung der Geschlechter vorzulegen? Das stellt eine starke Bevormundung dar und belastet die Unternehmen mit bürokratischem Unfug, nur um unmissverständlich klarzumachen, dass bestimmte Prinzipien gelten, die ohnehin universell anerkannt, aber in der Praxis eben nicht immer leicht umzusetzen sind. Wie können wir ein Unternehmen dazu zwingen, eine gleiche Anzahl an Männern und Frauen einzustellen, anstatt einfach nach der für eine bestimmte Stelle am besten geeigneten Person zu suchen?

 
  
  

- Entschließungsantrag B6-0051/2009 (Lage im Nahen Osten / Gaza)

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE-DE).(LT) Ich habe für den Entschließungsantrag zur Lage im Gaza-Streifen gestimmt, da er viele Punkte enthält, die auch den Einwohnern Litauens, die mich in dieses Parlament abgeordnet haben, wichtig sind.

Der wichtigste Punkt ist ein sofortiger und dauerhafter Waffenstillstand. Die gestern von den weltweiten Nachrichtenagenturen veröffentlichten Statistiken sind erschreckend: mehr als 1 000 Tote, Hunderte verletzter, verstümmelter, weinender Kinder. Das darf so nicht weitergehen.

Ich arbeite im Unterausschuss Menschenrechte des Europäischen Parlaments mit. Deshalb empfinde ich die Menschenrechtsverletzungen und die humanitäre Situation im Gaza-Streifen als besonders wichtige Probleme. Es sollte keine Hindernisse für humanitäre Hilfe geben. Hilfe müssen diejenigen erhalten, für die sie bestimmt ist und die sie am meisten brauchen: die Zivilisten.

Ich begrüße diese Entschließung des Europäischen Parlaments. Sie war dringend notwendig. Das Europäische Parlament schweigt nie und darf nie schweigen, wenn Menschen sterben.

 
  
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  Mairead McGuinness (PPE-DE). – Herr Präsident! Es scheint eher nutzlos zu sein, diesen Antrag für eine Entschließung zur Lage in Gaza zu unterstützen, was ich selbstverständlich tue. Bisher wurden diese Worte aber im Lärm und Getöse des Raketenfeuers, der Geschosse und der schreienden Männer, Frauen und Kinder, die in dieser Region verwundet wurden oder starben, überhört. Möglicherweise kommt es heute zu weiteren Entwicklungen in Richtung eines Waffenstillstands in dieser Region, der sehr zu begrüßen wäre.

In dieser Hinsicht unterstützen wir die Bemühungen Ägyptens, einen Waffenstillstand zu vermitteln. Ägypten und die politischen Führer des arabischen Raums können ihren Einfluss auf die Hamas geltend machen. In Bezug auf Israel glaube ich, dass die USA diesen Einfluss haben, obwohl ich auch hoffe, dass der heute in diesem Parlament einstimmig unterstützte Entschließungsantrag den Druck in Richtung einer sofortigen und effektiven humanitären Hilfe, eines Waffenstillstands und eines dauerhaften Friedens in der Region weiter erhöht.

 
  
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  Daniel Hannan (NI). – Herr Präsident! Zunächst habe ich mich darüber gefreut, dass keine Maßnahmen gegen die Abgeordneten ergriffen wurden, die während dieser Abstimmung mit ihren Plakaten mit der Aufschrift „Stoppt den Krieg“ und ihren palästinensischen Flaggen demonstriert haben. Ich hoffe, dass wir nun den Präzedenzfall geschaffen haben, dass wir im Unterschied zu denen, die für ein Referendum demonstriert haben, das Recht auf eine angemessene und friedliche Meinungsäußerung als Teil des demokratischen Prozesses akzeptieren.

Wie alle in diesem Haus bin auch ich über das im Nahen Osten Geschehene entsetzt. Keine Seite dieses Konflikts kann zum Verlierer erklärt werden. Verlierer sind alle gutwilligen Menschen dieser Region. Es gibt Familien im Gaza-Streifen, die versuchen, ihre Kinder friedlich zu erziehen und die nun die Hölle des Raketenfeuers durchleben müssen. Es gibt auch Israelis, die verstehen, dass eines Tages ein unabhängiges Palästina ihr Nachbar sein wird und dass Maßnahmen dieser Art kaum dazu beitragen können, dass dieser Nachbar ein freundlich gesonnener ist. Unter den aktuellen Umständen möchte jedoch niemand auf solche Stimmen hören.

Ich möchte einfach sagen, dass mir das im Entschließungsantrag zum Ausdruck gebrachte Insistieren auf Proportionalität ein Rätsel ist. Ich bin mir nicht sicher, was Proportionalität bedeutet. Wären die Kritiker der israelischen Regierung glücklicher, wenn nach dem Zufallsprinzip eine äquivalente Anzahl israelischer Raketen auf Dörfer im Gaza-Streifen niedergegangen wäre? Ich sehe, dass Sie den Hammer bereits erhoben haben. Deshalb möchte ich einfach sagen, dass ich auf die rasche Aushandlung eines Waffenstillstands sowie darauf hoffe, dass wir zu Gesprächen zurückfinden und eine friedliche Lösung dieses Konflikts erreichen.

 
  
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  Bernd Posselt (PPE-DE).(DE) Herr Präsident! Ich danke dem tschechischen Außenminister und Ratspräsidenten Fürst Schwarzenberg sowie der Außenkommissarin Ferrero-Waldner für ihre gestrige Präsenz bei unserer Debatte und den Kollegen für die heutige fast einstimmige Abstimmung.

Die EU ist in der Tat viel geschlossener, als dies behauptet wird. Wenn wir diese Geschlossenheit bewahren, können wir im Nahen Osten auch etwas erreichen. Deshalb müssen wir auf dieser Linie fortfahren.

Die Elemente sind eigentlich klar: Ja zum Existenzrecht Israels, Nein zu Krieg und Blutvergießen, Nein zum Raketenbeschuss der Hamas, Nein zum Terrorsystem der Hamas, und vor allem – was ganz wesentlich ist – brauchen wir Verhandlungen über die strittigen Punkte einschließlich des Siedlerproblems, was neben dem inakzeptablen Terror der Hamas zum Kern des Ganzen gehört.

Das heißt, die Grundelemente liegen auf dem Tisch. Von daher ist es unsere Aufgabe als EU, die Dinge mit Energie und Entschlossenheit voranzutreiben, statt wieder zu einem zerrissenen Debattierklub zu werden, der wir leider in den letzten Jahren in der Frage der Nahostpolitik waren.

 
  
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  Hannu Takkula (ALDE).(FI) Herr Präsident! Ich glaube, dass wir alle in der Europäischen Union und im Europäischen Parlament Frieden für diese Region wünschen – Frieden und einen Waffenstillstand. Damit ein Waffenstillstand aber zustande kommen kann, müssen wir gewaltige Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass die Hamas, eine terroristische Organisation, vollständig entwaffnet wird.

Meines Erachtens hätte in diesem Entschließungsantrag stärker auf den Charakter der Hamas als terroristische Organisation eingegangen werden müssen. Ich weiß jedoch auch, dass dies bei einem zwischen verschiedenen Parteien auszuhandelnden Kompromiss nur schwer umzusetzen ist. Auf jeden Fall müssen wir als Europäer jedoch unparteiisch und objektiv bleiben und vor allem immer und unter allen Umständen die Prinzipien von Demokratie, Menschenrechten, Redefreiheit und Ablehnung von Terror aufrechterhalten. Das ist am wichtigsten. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass der Ausgangspunkt dieser Geschehnisse ein Terroranschlag war, und nun müssen wir das terroristische Element mit der Wurzel beseitigen.

 
  
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  Kristian Vigenin (PSE). – Herr Präsident! Ich freue mich darüber, dass unser Parlament in der Lage war, diesen Entschließungsantrag durch ein solch beeindruckendes Votum ohne Gegenstimme anzunehmen. Wir alle, auch ich persönlich, haben diesen Entschließungsantrag unterstützt, denn das Europäische Parlament muss eine klare Position vertreten und eine gemeinsame Basis finden, selbst wenn der heute angenommene Entschließungsantrag nicht uneingeschränkt der Position der SPE-Fraktion entspricht.

Gestatten Sie mir, zu wiederholen, dass die SPE-Fraktion ihr tiefstes Entsetzen über die Gewalt im Gaza-Streifen, die Konsequenzen des unverhältnismäßigen Einsatzes von Mitteln der Gewalt durch die israelische Armee sowie die militärische Eskalation zum Ausdruck bringt, die Hunderte von Opfern fordert, die meisten davon Zivilisten, unter ihnen auch viele Kinder. Wir bedauern außerordentlich, dass Zivilisten und Einrichtungen der UN getroffen wurden.

Wir betonen erneut, dass jegliche Vertiefung der politischen Beziehungen zwischen der EU und Israel nur unter der strikten Voraussetzung einer Respektierung des humanitären Völkerrechts, einer tatsächlichen Verpflichtung zu einer umfassenden Friedensvereinbarung, der Beendigung der humanitären Krise im Gaza-Streifen und in den besetzten palästinensischen Gebieten sowie der Respektierung der uneingeschränkten Umsetzung des zwischen der EU und der PLO abgeschlossenen Interimsassoziationsabkommens möglich sein darf.

 
  
  

- Bericht: Teresa Riera Madurell (A6-0491/2008)

 
  
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  Astrid Lulling (PPE-DE). – (FR) Herr Präsident! Ich möchte einfach etwas klarstellen, da einer meiner Kollegen in einer mündlichen Stimmerklärung verschiedene Dinge sagte und von bestimmten Bestimmungen behauptete, sie seien in der Entschließung enthalten, obwohl sie nicht darin enthalten sind. Die Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, Pläne zu erarbeiten. Wir haben alle diese Verpflichtungen und alle diese Forderungen aus dem Bericht gestrichen, als er vom Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter verabschiedet wurde. Wir haben eine gemeinsame Entschließung vorgelegt, und ich hoffe, dass mein Kollege nichts dagegen hat, wenn die Notwendigkeit der Förderung eines sozialen Dialogs zwischen den Sozialpartnern betont wird, um die Anwendung des Prinzips der Gleichberechtigung zu gewährleisten, oder wenn die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, ihre Arbeitnehmer und deren Vertreter regelmäßig über die Einhaltung des Prinzips der Gleichstellung zu informieren. Alle kritisierten Punkte sind in der verabschiedeten Entschließung nicht mehr enthalten. Das wollte ich nur klarstellen.

 
  
  

- Entschließungsantrag RC-B6-0028/2009 (Belarus)

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE-DE).(LT) Ich habe für unsere Entschließung zur Strategie der Europäischen Union im Umgang mit Belarus gestimmt. Ich bin der Meinung, dass das Dokument in perfekter Art und Weise die Veränderungen widerspiegelt, die in diesem Land in den letzten sechs Monaten abliefen und die bewertet werden müssen.

Selbstverständlich macht eine Schwalbe noch keinen Sommer, doch Belarus ist ein großer und wichtiger Staat, ein Nachbar der Europäischen Union, und über positive Veränderungen freuen wir uns zweifellos alle sehr. Die Freilassung politischer Häftlinge, die Aufhebung bestimmter Beschränkungen der Pressefreiheit und der mit der Europäischen Union geführte Dialog zu Fragen der Energieversorgung, des Umweltschutzes sowie zu anderen Angelegenheiten sind positive Veränderungen.

Heute möchte ich meine Überzeugung zum Ausdruck bringen, dass die Zeit für einen Besuch von Belarus durch eine Delegation des Europäischen Parlaments gekommen ist, und diese Entschließung spricht in dieser wichtigen Angelegenheit eine deutliche Sprache. Ich hoffe, dass der Zeitpunkt nicht fern ist, zu dem Belarus die Vorteile der positiven Möglichkeiten nutzen kann, die durch die Europäische Nachbarschaftspolitik geboten werden. Lassen Sie uns aber keinesfalls auf halbem Wege stehen bleiben. Das gilt sowohl für Belarus als auch für die Europäische Union.

 
  
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  Roberto Fiore (NI). (IT) Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Ich habe gegen die Entschließung gestimmt, obwohl sie ausgewogene und akzeptable Elemente enthielt. Ich bin der Meinung, dass es keine ausreichenden Gründe für eine Aufrechterhaltung des Systems von Sanktionen im Umgang mit Belarus mehr gibt. Was die wirtschaftliche, politische und religiöse Freiheit angeht, so hält dieses Land die freiheitlichen Grundsätze, an die auch wir glauben, nahezu uneingeschränkt ein.

Meines Erachtens ist es stattdessen notwendig, aufrichtige, gute Beziehungen zu Belarus aufzunehmen, um die Integration dieses Landes in Europa zu erleichtern. Das gilt umso mehr in einer Zeit, in der wir erkennen, dass wir unsere Beziehungen zu Russland öffnen müssen. Belarus könnte eine hervorragende Brücke zwischen Europa und Russland darstellen. Deshalb glaube ich, dass nicht bedrohliche Sanktionen, sondern ehrliche, beiderseits profitable Beziehungen zu diesem Land initiiert werden sollten.

 
  
  

Schriftliche Stimmerklärungen

 
  
  

- Bericht: Véronique Mathieu (A6-0488/2008)

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE-DE), schriftlich. - (LT) Ich habe für den Bericht zur Kontrolle der Ausführung von Afghanistan zugewiesenen EU-Haushaltsmitteln und die Entschließungen des Europäischen Parlaments in dieser Sache gestimmt, die meine Kollegin Véronique Mathieu erarbeitet hat.

Es handelt sich dabei um ein umfassendes, gut erarbeitetes Dokument, in dem nicht weniger als drei Ausschüsse des Europäischen Parlaments ihre Meinungen darlegen, darunter auch der Haushaltsausschuss, dessen Stellungnahme ich erarbeitete.

Ich möchte noch einmal Ihre Aufmerksamkeit auf die wichtigsten Aspekte lenken, von denen die Ergebnisse unserer Hilfe für Afghanistan abhängen. Dazu gehört vor allem die Koordinierung der finanziellen Unterstützung, und zwar nicht nur zwischen den Mitgliedstaaten der EU und der Europäischen Kommission, sondern auch zwischen den Mitgliedstaaten selbst, sowie die Koordination mit weiteren Geberländern.

Zweitens möchte ich die Bedeutung von Prioritäten hervorheben. Ich bin davon überzeugt, dass die Entwicklung der Infrastruktur, die Unterstützung alternativer Quellen zum Bestreiten des Lebensunterhalts, die zu einem Abbau der Armut sowie zu einem Ersatz des Opiumanbaus durch andere Aktivitäten beitragen, sowie schließlich Einrichtungen des Gesundheits- und Bildungswesens auf der Prioritätenliste der EU stehen sollten.

 
  
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  Robert Atkins (PPE-DE), schriftlich. − Meine Kollegen von den britischen Konservativen und auch ich selbst unterstützen die Bemühungen der EU und internationaler Kräfte um Frieden, Demokratie und Wohlstand für die Bevölkerung in Afghanistan uneingeschränkt. Die zukünftige Stabilität von Afghanistan ist für die Sicherheit der Mitgliedstaaten der EU und das größere Umfeld von entscheidender Bedeutung.

Wir unterstützen die Finanzierung der Entwicklung sowie die Förderung einer verantwortungsbewussten Regierungsführung in Afghanistan uneingeschränkt, glauben aber gleichzeitig auch, dass diese Finanzierung effektiv überwacht werden muss. Transparenz im Umgang mit den Geldern der Steuerzahler ist außerordentlich wichtig. Jedem Anschein einer Veruntreuung oder eines Missbrauchs muss ordnungsgemäß nachgegangen werden.

Wir möchten klarstellen, dass unsere Unterstützung für diesen Bericht in keiner Weise eine Anerkennung des Vertrags von Lissabon impliziert, was auch im Punkt 11 der Präambel des Berichts zum Ausdruck gebracht wird. Unsere Einwände gegen den Vertrag von Lissabon sind grundsätzlicher Natur.

 
  
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  Călin Cătălin Chiriţă (PPE-DE), schriftlich. (RO) Ich habe dem von Véronique Mathieu vorgelegten Bericht zur Kontrolle der Ausführung von EU-Mitteln in Afghanistan zugestimmt. Es handelt sich dabei um einen ausgewogenen Bericht von großer Bedeutung, da der Erfolg der auf finanziellem, politischem, zivilem und militärischem Gebiet unternommenen Anstrengungen zur Stabilisierung Afghanistans für die EU und die gesamte demokratische Welt ein besonders wichtiges Anliegen ist.

Rumänien trägt zu diesen internationalen Anstrengungen in Afghanistan mit 721 Soldaten im Rahmen der ISAF-Mission (unter dem Kommando der NATO) und 57 an der Operation Enduring Freedom (militärische Mission von Koalitionstruppen) beteiligten Soldaten bei. Bei diesen Missionen wurden auch einige rumänische Soldaten getötet oder verletzt, was bei den betroffenen rumänischen Familien und in der Gesellschaft große Trauer auslöste. Sie sollen nicht umsonst ihr Leben geopfert haben. Möge der von Rumänien geleistete finanzielle, militärische und humanitäre Beitrag zu den europäischen und internationalen Anstrengungen zu langfristiger Stabilität in Afghanistan und zur Beseitigung von Brennpunkten des Terrorismus führen.

 
  
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  Dragoş Florin David (PPE-DE), schriftlich. (RO) Ich habe für den Bericht gestimmt, denn die Kommission muss ihre Ressourcen im Kampf gegen den Drogenhandel ausweiten.

In den Jahren 2004-2007 hat die EU sowohl direkte als auch indirekte Hilfe geleistet. Zwischen 2002 und 2007 lag der Anteil der direkten Gemeinschaftshilfe bei 70 % (970 Millionen Euro) aller durch die Gemeinschaft gewährten Hilfen. Der Anteil der von internationalen Organisationen verwalteten indirekten Gemeinschaftshilfen lag bei 30 % aller Gemeinschaftshilfen (422 Millionen Euro).

Dass die Koordination zwischen den Geberländern auf internationaler Ebene mangelhaft war, darf jedoch nicht übersehen werden. Ähnlich ist die Situation zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Kommission, und das in einer Zeit, in der beide eine einigende Rolle spielen könnten. Als direkte Folge dieser Situation ist das Verhältnis von Kosten und Wirkung wesentlich niedriger als es sein sollte. Es besteht die Überzeugung, dass die afghanische Bevölkerung wesentlich stärker von den internationalen und den Gemeinschaftsmitteln hätte profitieren können, die diesem Land zugewiesen wurden.

 
  
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  Koenraad Dillen (NI) , schriftlich. − (NL) Die EU ist einer der größten Geber von humanitärer und Entwicklungshilfe für Afghanistan. Zwischen 2002 und 2007 hat die Europäische Kommission diesem Land Hilfen in Höhe von insgesamt 1 400 000 000 Euro zur Verfügung gestellt.

Der Bericht ist von exzellenter Qualität, denn er basiert auf korrekten Aussagen und gibt eine Vielzahl stimmiger Empfehlungen. Beispielsweise müssen die Kontrollen über die Verwendung der EU-Mittel ausgeweitet und stärkere Anstrengungen unternommen werden, um die zügellose Korruption in diesem Land zu bekämpfen. (Gilt diese Aussage nicht im Prinzip für alle Entwicklungsländer, die Hilfen von uns erhalten?)

Das Europäische Parlament setzt sich außerdem für mehr Entwicklungshilfe und eine Vergrößerung der Delegation der Kommission in Kabul ein, um die nötigen Kontrollen, Überprüfungen und Inspektionen durchführen zu können.

Da Afghanistan den Kampf gegen den internationalen Terrorismus nur gewinnen oder verlieren kann, sind weitere Hilfen außerordentlich wünschenswert.

 
  
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  Carl Lang (NI), schriftlich. (FR) Der Inhalt des Berichts zur Kontrolle der Ausführung von EU-Mitteln in Afghanistan zeigt erneut, dass der Interventionismus des Westens in diesen Ländern nichts geändert hat. Unsere Präsenz verlängert lediglich den Krieg und das daraus resultierende Leid, anstatt es zu eliminieren.

Von Demokratie und Gleichheit der Geschlechter in einem Land zu sprechen, in dem die Bräuche mitunter in unmittelbarer Nähe der Barbarei liegen, ist für die himmelschreiende Ignoranz der Ultra-Europäer typisch. Diese Kreise kümmern sich noch immer lieber um internationale Angelegenheiten, als dass sie sich mit der Lösung europäischer Probleme beschäftigen.

In Afghanistan tobt seit Jahrhunderten Krieg. Die ethnischen Gruppen dieses Landes werden niemals eine ausländische Okkupation akzeptieren, wie „humanitär“ auch immer sie sein mag. Dadurch werden die Positionen der Taliban und anderer extremistischer Fraktionen nur gestärkt. Eine stabile, kompetente legitime Macht zur Weiterentwicklung und Stabilisierung des Landes kann auf diese Weise nicht aufgebaut werden.

Die Europäer müssen sich aus dem afghanischen Wespennest so schnell wie möglich zurückziehen.

 
  
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  Bogusław Liberadzki (PSE), schriftlich. (PL) Herr Präsident! Ich stimme für die Annahme des Berichts zur Kontrolle der Ausführung von EU-Mitteln in Afghanistan (2008/2152(INI)).

Frau Mathieu hat völlig recht mit ihrer Feststellung, dass die Sozialindikatoren von Afghanistan extrem niedrig sind. Es gibt dauerhaft Konflikte oder Krieg, internationale Konflikte und Stammeskonflikte, Drogenhandel und Korruption. Deshalb braucht Afghanistan internationale Hilfe.

Ich möchte meine Unterstützung zur Gewährung von Hilfen an Afghanistan ausdrücken. Ich begrüße die langfristige Verpflichtung zu Maßnahmen, die auf eine Unterstützung dieses Landes abzielen. Ich glaube, dass die im Länderstrategiepapier der Kommission für die Jahre 2007-2013 beschriebenen Prioritäten den Erfordernissen der afghanischen Gesellschaft gerecht werden.

 
  
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  Alexandru Nazare (PPE-DE), schriftlich. (RO) Die Europäische Union gehört zu den Hauptgebern in Afghanistan und trägt damit zur Stabilisierung und Verbesserung der Sicherheitslage in dieser Region bei. Dabei sind bereits konkrete Ergebnisse feststellbar, beispielsweise ein Anstieg der Lebenserwartung.

Die EU muss mit der Gewährung von Hilfen an Afghanistan fortfahren. Allerdings kann auch der verschwenderische Umgang mit Geldern aus dem Gemeinschaftshaushalt nicht ignoriert werden, denn schließlich kommen diese Mittel aus den Taschen unserer Steuerzahler. Deshalb begrüße ich diesen Bericht als Instrument zur Straffung der Zuweisung von EU-Hilfen in Afghanistan sowie zur Maximierung der finanziellen Wirkungen dieser Mittel. In diesem Sinne gehört die Koordinierung und Kontrolle der Unterstützungsmittel, die Afghanistan gewährt werden, zu den drei Elementen, die entscheidend dafür sind, dass die Gelder bestimmungsgemäß verwendet werden.

Im Berichtsentwurf ist eine ganze Reihe von Problemen zusammengefasst, die mit der Gewährung von EU-Mitteln für Afghanistan zusammenhängen, und es wird eine Vielzahl realisierbarer Empfehlungen gegeben. Ich möchte meine Unterstützung für diesen Bericht zum Ausdruck bringen und hoffe, dass diesem Bericht die Umsetzung einer ganzen Reihe konkreter Maßnahmen folgt, die auf eine stärkere Wirkung der eingesetzten EU-Mittel abzielen und eine straffere Kontrolle ihrer Verwendung sicherstellen. Auch angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Situation in den meisten unserer Länder bin ich der Meinung, dass es die Pflicht des Europäischen Parlaments als Gremium mit Funktionen im Bereich der Haushaltsplanung ist, eine maximale Effizienz des Einsatzes öffentlicher Gelder zu garantieren.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich .– (IT) Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Ich habe für den Bericht von Frau Mathieu zur Kontrolle der Ausführung von EU-Mitteln in Afghanistan gestimmt.

Der Bericht enthält sehr klare Schlussfolgerungen zu den durch die Gemeinschaftshilfen ab dem Moment der Unterzeichnung des Vertrags bis zum heutigen Tag erreichten Ergebnissen. Zwar hätten die Ergebnisse durchaus weiterreichend sein können, doch sind sie als positiv und beachtenswert einzuschätzen. Insbesondere möchte ich auf die Senkung der Säuglingssterblichkeit, die bessere Zugänglichkeit zu medizinischer Grundversorgung sowie den erheblichen Anstieg der Anzahl der Kinder verweisen, die eine Schule besuchen. Ich stimme der Berichterstatterin auch in ihrer Auffassung zu, dass erhöhte Anstrengungen unternommen werden sollten, um die Koordination zwischen der Gemeinschaft und internationalen Gebern zu verbessern. Damit sollen doppelte Mittelzuweisungen und mögliche Korruptionsquellen im Land vermieden werden.

Außerdem ist es wichtiger als je zuvor, dass bei der Gewährung von Finanzhilfen an ein Land mit schwerwiegenden sozialen und politischen Problemen ein effektives Kontrollsystem existiert. Anderenfalls besteht das Risiko, dass sich die Situation nicht verbessert, sondern verschlechtert. Deshalb hoffe ich, dass das Kontrollsystem, insbesondere ex-ante, im Vergleich zur bisherigen Situation verbessert und konsequenter angewandt wird.

 
  
  

- Bericht: Teresa Riera Madurell (A6-0491/2008)

 
  
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  Robert Atkins (PPE-DE), schriftlich. − Meine Kollegen von den britischen Konservativen und ich unterstützen das Prinzip der Gleichbehandlung von Mann und Frau in allen Lebensbereichen uneingeschränkt. Das gilt auch für den Zugang zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen.

Meines Erachtens sind diese Angelegenheiten jedoch primär von den Mitgliedstaaten und nicht von der Europäischen Union zu verfolgen. Deshalb haben wir uns dafür entschieden, uns bei der Abstimmung über diesen Bericht der Stimme zu enthalten.

 
  
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  Gerard Batten, Godfrey Bloom, Derek Roland Clark, Nigel Farage, Michael Henry Nattrass und John Whittaker (IND/DEM), schriftlich. − Die UKIP tritt uneingeschränkt für die Gleichstellung von Männern und Frauen ein. Allerdings existieren im Vereinigten Königreich bereits Gesetze zur Gleichstellung, die bei einem entsprechenden Wunsch unseres Parlaments oder der Bevölkerung geändert und nachgebessert werden können. Eine weitere Gesetzgebung und Bürokratie seitens der EU ist damit nicht erforderlich. Darüber hinaus ist die EU undemokratisch und für niemandes Rechte ein zuverlässiger Sachverwalter, auch nicht für die der Frauen.

 
  
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  Koenraad Dillen (NI) , schriftlich. − (NL) Ich habe gegen diesen soundsovielten politisch korrekten Bericht gestimmt, der uns in diesem Parlament zur Genehmigung vorgelegt wurde. Zunächst möchte ich hervorheben, dass in der EU seit vielen Jahren eine Gleichstellung der Geschlechter besteht. Folglich ist dieser Bericht völlig überflüssig. Darüber hinaus möchte ich Einspruch gegen die Beweislastumkehr erheben, die mit diesem Bericht (Absatz 20) befürwortet wird und die nach rechtsstaatlichen Grundsätzen von keinem Staat zum Prinzip erhoben werden kann. Gleichzeitig wird den mit der Umsetzung dieser Richtlinie beauftragten Organisationen eine uneingeschränkte Allmacht eingeräumt (Absatz 19).

Die Tatsache, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, von den Unternehmen die Erarbeitung von Jahresplänen zur Gleichstellung der Geschlechter und eine zwischen den Geschlechtern ausgewogene Besetzung der Aufsichtsräte zu verlangen, stellt einen diametralen Gegensatz zur Freiheit des Unternehmers dar. Für Unternehmen, die aufgrund der internationalen Finanzkrise ohnehin Schwierigkeiten haben, könnte sich der mit dieser Forderung verbundene Papierkram als verheerend erweisen. In einem freien Markt gesunder Unternehmen wird sich Qualität immer durchsetzen, ungeachtet dessen, ob sie männlich oder weiblich ist. Dafür gibt es unzählige Beispiele.

 
  
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  Constantin Dumitriu (PPE-DE), schriftlich. (RO) In der aktuellen wirtschaftlichen Krise gehören Frauen zu dem Personenkreis, der am stärksten von Arbeitslosigkeit und Gehaltskürzungen betroffen ist. Auf europäischer Ebene müssen die Mitgliedstaaten die Bestimmungen der Richtlinie 2002/73/EG umsetzen. Die Europäische Kommission muss diese Maßnahmen überwachen und das Europäische Parlament regelmäßig informieren.

Im Bericht von Frau Madurell wird auch darauf eingegangen, dass eines der größten Probleme beim Kampf gegen die geschlechtliche Diskriminierung mangelnde Kenntnisse über die Rechte von Diskriminierungsopfern sind. Die Verantwortung dafür ist gleichmäßig unter den Mitgliedstaaten, den europäischen Institutionen wie dem Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen und den Arbeitgebern verteilt. Dabei spielen auch die Organisationen der Zivilgesellschaft eine wichtige Rolle. Sie können zum Ausgleich für mangelnde Aktivitäten auf nationaler oder europäischer Ebene solche Instrumente wie Informationskampagnen und Kontrollberichte nutzen.

Die Kommission ist verpflichtet, zu überwachen, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, die auf die Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben, die Reduzierung des Lohngefälles zwischen Männern und Frauen sowie die Schaffung von Möglichkeiten des Zugriffs auf Führungspositionen durch Frauen abzielen. Uns in Rumänien haben die auf europäischer Ebene verabschiedeten Bestimmungen dabei geholfen, ein institutionelles System aufzubauen, durch das die Gleichberechtigung von Männern und Frauen garantiert ist.

 
  
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  Edite Estrela (PSE), schriftlich. − (PT) Ich habe für den Bericht von Teresa Riera Madurell zur Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 2002/73/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen gestimmt, da ich es für wichtig erachte, das Prinzip der Gleichbehandlung von Männern und Frauen in den von dieser Richtlinie betroffenen Angelegenheiten anzuwenden.

Von den unterschiedlichen Fehlern bei der Umsetzung dieser Richtlinie möchte ich insbesondere die Tatsache hervorheben, dass in der Gesetzgebung der verschiedenen Mitgliedstaaten kein spezieller Bezug auf die geschlechtliche Diskriminierung genommen wird. Wie die Berichterstatterin erwähnte, bleibt das Lohngefälle hoch, wobei Frauen durchschnittlich 15 % weniger verdienen als Männer. Zwischen den Jahren 2000 und 2006 konnte dieses Gefälle um lediglich 1 % verringert werden. Im Kontext der Lissabon-Strategie kommt es vor allem auf eine Veränderung des Status quo an. Deshalb stimme ich der Berichterstatterin in ihrer Auffassung zu, dass es wichtig ist, zu empfehlen, dass die Europäische Kommission die Umsetzung der Richtlinie sowie die Konformität der nationalen Gesetze mit der Richtlinie aktiv überwacht.

 
  
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  Mieczysław Edmund Janowski (UEN), schriftlich. − (PL) Ich habe für den Bericht von Frau Madurell zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg gestimmt. Gleichbehandlung ungeachtet des Geschlechts, der ethnischen und religiösen Zugehörigkeit usw. ist ein grundlegendes Menschenrecht. Selbstverständlich dürfen wir dabei auch die zwischen Männern und Frauen bestehenden natürlichen biologischen Unterschiede nicht vergessen.

Meines Erachtens ist die flächendeckende automatische Anwendung des Grundsatzes eines 50:50-Gleichgewichts zwischen den Geschlechtern kein wirkliches Anzeichen dafür, dass uns die Gleichstellung der Geschlechter ein Anliegen ist. Bei körperlich schweren Tätigkeiten wie beispielsweise im Bergbau, in einem Stahlwerk usw. führt eine solche Vorgehensweise zu lächerlichen Situationen. Genauso verhält es sich im Fall von Krankenschwestern oder Lehrern. Wir können auch junge Frauen nicht dazu zwingen, eine technische Fachrichtung zu studieren, um das 50:50-Gleichgewicht aufrechtzuerhalten. Zu den Grundproblemen gehört der Zugang zu Bildung auf allen Ebenen, das Besetzen von Führungspositionen (darunter auch in politischen Institutionen), die Umsetzung des Prinzips „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, ein adäquater Zugang zur Sozialversicherung und entsprechenden Leistungen sowie die medizinische Behandlung (unter Berücksichtigung des Mutterschaftsurlaubs). Die Gewerkschaften sollten auf diesem Gebiet eine wichtige Rolle spielen. Es handelt sich hierbei um ein wichtiges Problem auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene sowie auch auf der Ebene der Institutionen der Europäischen Union.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen und Ihre Aufmerksamkeit auf Scheidungsurteile von Gerichten lenken, die eine Diskriminierung von Männern darstellen, da sie fast immer automatisch der Frau das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder zubilligen.

 
  
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  Jörg Leichtfried (PSE), schriftlich. − (DE) Ich stimme dem Bericht von Teresa Riera Madurell zur Umsetzung der Richtlinie zur Gleichbehandlung zu.

Meines Erachtens ist es höchst an der Zeit, dass Frauen den Männern nicht nur ansatzweise, sondern voll und ganz gleichgestellt werden.

Von Chancengleichheit im Berufszugang bzw. -alltag kann noch lange keine Rede sein. Was die Einkommensschere zwischen den Geschlechtern betrifft, so schließt sich diese in manchen Mitgliedsländern äußerst zaghaft, in anderen öffnet sie sich sogar wieder.

Aufgrund dieser offenkundigen Ungerechtigkeiten und vor allem deshalb, weil ich als Familienmensch Frauen sehr schätze und respektiere, liegt mir die Realisierung dieser Richtlinie ganz besonders am Herzen.

 
  
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  Astrid Lulling (PPE-DE), schriftlich. (FR) Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ist über die Umsetzung der Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen besorgt.

Da kein entsprechender Bericht der Europäischen Kommission vorliegt, hat unser Ausschuss unter den nationalen Parlamenten und Gleichstellungsorganisationen eine eigene Umfrage durchgeführt. An 22 Mitgliedstaaten wurden Aufforderungsschreiben versandt. Einige Definitionen wurden in 15 Mitgliedstaaten falsch umgesetzt. Per 5. Oktober 2008 hatten neun Mitgliedstaaten die Kommission noch nicht über die zur Umsetzung der Richtlinie ergriffenen Maßnahmen informiert.

Unser in Eigeninitiative erarbeiteter Bericht ist ein Alarmsignal und eine Warnung an die Mitgliedstaaten. Leider wurden im Ausschuss auch übertriebene Erklärungen und Forderungen eingereicht. Ich habe deshalb einen alternativen Entschließungsantrag vorgelegt.

Schließlich konnten wir uns auf eine gemeinsame Entschließung einigen, der ich zugestimmt habe. Der Bericht über die Durchführung steht noch aus. Wir rechnen damit, ihn bis Mitte 2009 zu erhalten. Dann kann eine gründliche Analyse durchgeführt werden, sodass jene Folgemaßnahmen festgelegt werden können, die zur Gewährleistung der Einhaltung des Vertrags und der auf dem Gebiet der Gleichbehandlung und gleicher Möglichkeiten für Männer und Frauen geltenden Gesetzgebung erforderlich sind.

 
  
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  Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. − (SV) Diskriminierung und Schikanierung haben in einer liberalen Gesellschaft keinen Platz. Dieser Bericht erinnert uns an die erschreckende Tatsache, dass viele Mitgliedstaaten noch einen weiten Weg vor sich haben, bis die Gleichstellung von Mann und Frau im Privat- und Berufsleben erreicht ist. Die Verantwortung für den Kampf gegen Ungerechtigkeiten am Arbeitsmarkt beispielsweise liegt jedoch nicht bei den Institutionen der EU, sondern ist eine Angelegenheit verantwortungsbewusster Bürger und ihrer politischen und gewerkschaftlichen Vertreter in den Mitgliedstaaten, und das sollte sie auch bleiben. Ich bin absolut gegen Formulierungen, mit denen der Versuch unternommen wird, diese Ungerechtigkeiten als Argumente für eine Stärkung des Supranationalismus auf Kosten der Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten zu nutzen. Eine Vergrößerung der Distanz zwischen denen, die regieren, und denen, die regiert werden, ist kein Weg zu einer liberalen Gesellschaft, die auf dem Prinzip der Gleichstellung aller Menschen basiert.

Das primäre Ziel des Berichts besteht jedoch darin, zu illustrieren, wie Diskriminierung und Schikanierung die Lebenschancen und Mitwirkungsmöglichkeiten von Menschen zerstören können. Dieser Aspekt ist so wichtig, dass ich mich entschlossen habe, trotz allem für den alternativen Entschließungsantrag zu stimmen.

 
  
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  Iosif Matula (PPE-DE), schriftlich. (RO) Ich habe für den Bericht zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen gestimmt.

Zwar gehört die Gleichstellung der Geschlechter zu den in der Europäischen Union geltenden Grundrechten, doch zeigen offizielle Statistiken, dass in Bezug auf die Beschäftigungsquote noch immer Unterschiede bestehen. Das gilt insbesondere für jene Länder, die erst kürzlich der Europäischen Union beigetreten sind.

Angesichts der Tatsache, dass die Gleichbehandlung von Männern und Frauen noch immer ein strukturelles Problem ist, wurde durch den Europäischen Rat im März 2000 in Lissabon der Europäischen Union das Ziel auferlegt, bis 2010 die Beschäftigungsquote der Frauen auf über 60 % zu erhöhen, was in den neuen Mitgliedstaaten genau überwacht werden muss.

Meines Erachtens ist die Umsetzung der EU-Richtlinie für uns von grundlegender Bedeutung, um die Diskriminierung von Frauen am Arbeitsmarkt zu beseitigen. Das gilt gerade in einer Zeit, in der zusätzliche Anstrengungen unternommen werden, um die in diesem Punkt bestehenden Einstellungen insbesondere in ländlichen Gebieten zu verändern.

 
  
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  Nicolae Vlad Popa (PPE-DE), schriftlich. (RO) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da ich glaube, dass die darin formulierte Aufforderung an die Kommission, die Umsetzung der Richtlinie 2002/73/EG und die Einhaltung der nach dem Umsetzungsprozess verabschiedeten Gesetze konsequent zu überwachen, legitim und notwendig ist.

Mit der Annahme dieses Berichts hat das Europäische Parlament den Mitgliedstaaten ein nützliches Instrument zur Konsolidierung ihrer nationalen Gesetzgebung zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt.

Laut den vorliegenden Statistiken liegt der Unterschied in der Beschäftigungsquote zwischen Männern und Frauen noch immer bei 28,4 %. Dadurch wird deutlich, dass die Ungleichheit der Geschlechter am Arbeitsmarkt noch immer ein Problem ist, an dessen Lösung gearbeitet werden muss.

Deshalb bin ich der Meinung, dass die Mitgliedstaaten alle Anstrengungen unternehmen müssen, die erforderlich sind, um die Strategien zur Unterstützung der Gleichstellung der Geschlechter auch umzusetzen.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. (IT) Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Hiermit erkläre ich, für den Bericht von Teresa Riera Madurell zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen gestimmt zu haben.

Ich stimme meiner Kollegin in ihrer Einschätzung zu, dass das Prinzip der Gleichstellung am Arbeitsmarkt in der Praxis noch immer bei Weitem nicht umgesetzt ist, und zwar trotz der Anstrengungen der Europäischen Union zur Steigerung des Anteils berufstätiger Frauen im Rahmen der Lissabon-Ziele. Ich teile die Einschätzungen der Berichterstatterin in Bezug auf die Umsetzung der Richtlinie 2002/73/EG durch die Mitgliedstaaten sowie die Notwendigkeit, die durch diese Richtlinie zur Verfügung gestellten Instrumente für eine Stärkung der nationalen Gesetzgebung zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsmarkt zu nutzen. Die Gleichbehandlung der Geschlechter hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung ist nicht nur ein ethisch hehrer Grundsatz, sondern ist auch die Grundlage einer nachhaltigen, dauerhaften wirtschaftlichen Entwicklung der Europäischen Union als Ganzes.

 
  
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  Catherine Stihler (PSE), schriftlich. − Die Gleichstellung von Mann und Frau gehört zu den Grundprinzipien der Europäischen Union. Um dieses Prinzip in der Praxis uneingeschränkt umzusetzen, ist noch viel zu tun. Ich hoffe, dass wir diese Angelegenheit zu einer politischen Priorität in allen Bereichen unserer Arbeit im Europäischen Parlament werden lassen. Nicht nur der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter sollte solche Themen vorbringen.

 
  
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  Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. (PL) Trotz der Tatsache, dass die Gleichstellung der Frau ein Grundrecht ist, bleibt die ungleiche Behandlung der Geschlechter am Arbeitsmarkt (was das Entgelt, die Beschäftigungsquote und die Qualität der Beschäftigung betrifft) ein schwerwiegendes strukturelles Problem. Leider müssen wir erkennen, dass ein höheres Qualifikationsniveau nicht immer zu einer Verringerung der Unterschiede in der Bezahlung männlicher und weiblicher Arbeitskräfte führt.

Im Bericht von Frau Madurell werden die in den Mitgliedstaaten bestehenden Mängel in Bezug auf die Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 2002/73/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen offengelegt.

Die Berichterstatterin hebt dabei vor allem hervor, dass viele Mitgliedstaaten die Definition des Begriffs „Diskriminierung“ nicht ordnungsgemäß in ihre Rechtssysteme übertragen haben. In vielen Ländern ist die einzig verbindliche Definition sehr allgemein gehalten, und geschlechtliche Diskriminierung wird nicht einmal erwähnt. In anderen Ländern wird kein Bezug auf sexuelle Belästigung genommen, oder es wird nur in einer allgemeinen Definition des Begriffs „Belästigung“ darauf eingegangen (in Polen wird der Begriff der sexuellen Belästigung im Abschnitt 6 Artikel 183 Absatz a des Arbeitsgesetzbuchs definiert), was Geschädigten die Durchsetzung der eigenen Rechte erheblich erschwert.

Basisinitiativen, die das Bewusstsein der Gesellschaft erhöhen möchten, spielen beim Kampf gegen Diskriminierung eine extrem wichtige Rolle.

 
  
  

- Entschließungsantrag B6-0051/2009 (Lage im Nahen Osten / Gaza)

 
  
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  Marco Cappato (ALDE), schriftlich. (IT) Um die Position der Partito Radicale von den Positionen jener zu unterscheiden, die in diesem Haus Begründungen vorgebracht haben, die zu unseren gegensätzlich sind, haben wir Lose gezogen. Auf diese Weise haben wir entschieden, wer von uns sich der Stimme enthalten und nicht an der Abstimmung teilnehmen wird. Präsident Pöttering wiederholte heute hier in Straßburg die von der EU unterstützte Lösung zum Erreichen eines langfristigen, strukturellen Friedens: die Existenz zweier souveräner, unabhängiger Staaten.

Die Gründungsväter Europas hatten eine gegenteilige Auffassung: Um Frieden zu erreichen, muss auf eine absolute Souveränität verzichtet werden. Dieser Gedanke kommt im Manifest von Ventotene zum Ausdruck.

Heute müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die Mehrheit der israelischen Staatsbürger, die den Beitritt Israels zur EU anstreben, von den herrschenden Klassen Israels und der EU überhaupt nicht zur Kenntnis genommen wird.

Das „inklusive“ Europa der Nachkriegszeit, offen für Beitritte und ein Bezugspunkt für seine Nachbarländer, war ein Faktor des Friedens, wenngleich in einer inadäquaten Art und Weise. Das „exklusive“ Europa der Nationalstaaten dagegen, das europäische „Grenzen“ anstrebt und sich auf die „jüdisch-christlichen Wurzeln“ beruft, ist ein Europa, das zu Kriegen führt, wie beispielsweise im Nahen Osten, auf dem Balkan oder im Kaukasus, und das Spannungen produziert, beispielsweise im Ural, in der Türkei und in den Maghreb-Staaten.

Wir als Gewaltfreie Radikale Partei sind der Meinung, dass die strukturelle Friedenslösung im europäischen Föderalismus liegt, in Vereinigten Staaten von Europa, die ihre Türen für die Türkei, Israel und zukünftig für weitere demokratische Staaten öffnen, die bereit sind, auf ihre eigene absolute nationale Souveränität zu verzichten.

 
  
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  Proinsias De Rossa (PSE), schriftlich. − Ich verurteile bedingungslos das willkürliche und brutale Töten von Zivilisten im Gaza-Streifen, und ich verurteile auch das kaltschnäuzige und unentschuldbare Töten israelischer Zivilisten durch Raketen der Hamas.

Ich habe für die Entschließung des Europäischen Parlaments zum Gaza-Streifen gestimmt, da sie explizit die Resolution des UN-Sicherheitsrats unterstützt, mit der ein sofortiger Waffenstillstand gefordert wird. Gleichzeitig wird mit dieser Entschließung die Aufmerksamkeit auf die vom Parlament im Dezember getroffene Entscheidung gelenkt, die Erweiterung der Beziehungen zwischen der EU und Israel zu verschieben. Die Sprache der Resolution ist schwächer als ich mir gewünscht hätte. Dennoch hat eine von einem überwältigenden Votum dieses Parlaments getragene Resolution wahrscheinlich einen größeren Einfluss auf die Entscheidungen Israels und der Hamas als Entscheidungen einzelner politischer Gruppen.

Ich bin gegen die Erweiterung der Beziehungen zwischen der EU und Israel, und ich bin der Meinung, dass das Handelsabkommen mit Israel so lange auf Eis gelegt werden sollte, bis das Land die Menschenrechtsnormen einhält und mit seinen Nachbarn konstruktive, substanzielle Verhandlungen über die Umsetzung einer Zweistaatenlösung zur Bewältigung dieses Konflikts aufnimmt. Alle Mitgliedstaaten sollten sich nun einverstanden damit erklären, ihre früheren Entscheidungen über eine Erweiterung ihrer Beziehungen mit Israel aufzuheben. Ein solcher Schritt könnte dazu beitragen, das Land mit realistischen Vorschlägen an den Verhandlungstisch zurückzubringen.

 
  
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  Manuel António dos Santos (PSE), schriftlich. (PT) Ich habe mich in Bezug auf den Entschließungsantrag zur Situation im Nahen Osten bzw. im Gaza-Streifen zur Stimmenthaltung entschieden. Der einzige Grund für diese Entscheidung besteht darin, dass ich eine Entschließung des Europäischen Parlaments in diesem Moment für nicht gerechtfertigt halte.

Ich glaube, eine Diskussion in dieser Angelegenheit ohne anschließende Abstimmung wäre ein effektiverer Weg zur Einbeziehung des Europäischen Parlaments in dieser Frage.

 
  
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  Koenraad Dillen (NI) , schriftlich. − (NL) Une fois n’est pas coutume, das ist eine sehr ausgewogene Entschließung, die unsere uneingeschränkte Unterstützung verdient, da sie beide Parteien dieses Konflikts eindeutig auffordert, nicht auf das Mittel der Gewalt zurückzugreifen. Dennoch sollten wir uns keinerlei Illusionen darüber machen, welchen Einfluss Europa und, a fortiori, das Europäische Parlament auf die Entwicklung der Situation im Nahen Osten haben kann. Ehe wir nach einer Lösung suchen können, muss die Hamas allerdings ihre Raketenangriffe auf Israel stoppen. Gleichzeitig muss Israel die unangemessen starke Intensität des eigenen Einsatzes militärischer Gewalt, der unschuldige Kinder und Zivilisten zum Opfer fallen, reduzieren. Auch wenn ich diese Entschließung unterstütze, möchte ich doch dieses Haus daran erinnern, dass die Hamas die Hauptschuld an dieser Eskalation trägt.

 
  
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  Glyn Ford (PSE), schriftlich. − Ich habe für eine gemeinsame Entschließung gestimmt, obwohl sie in ihrer Verurteilung der israelischen Maßnahmen im Gaza-Streifen weniger rigoros war als ich mir gewünscht hätte.

Die willkürlichen Raketenangriffe der Hamas können nicht unterstützt werden. Allerdings war es auch nicht die alleinige Verantwortung der Hamas, dass der Waffenstillstand endete. Die israelischen Maßnahmen sind völlig unangemessen und gegen unschuldige Zivilisten – Männer, Frauen und Kinder – gerichtet. Eine solche Form der Kollektivbestrafung widerspricht dem humanitären Völkerrecht.

Die Angriffe auf Büros der UN und damit auf ihre Hilfsmaßnahmen waren ganz offensichtlich ein vorsätzlicher Akt, mit dem die Hilfe für die Bedürftigen abgeschnitten und die unabhängigen Beobachter der barbarischen Maßnahmen Israels vertrieben werden sollten.

 
  
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  Mathieu Grosch (PPE-DE), schriftlich. – (DE) Ich finde es richtig, dass das Europäische Parlament mit einer Stimme spricht. Unsere Bemühungen müssen dahin gehen, dass sowohl Israel als auch die Hamas eindeutig verstehen, dass wir gegen jede Form von kriegerischer Gewalt sind und den absoluten Respekt für die Friedenstruppen und Hilfsorganisationen fordern.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Trotz des Aufrufs zu einem Waffenstillstand, einem dringenden Anliegen, dem wir zustimmen, ist die vom Parlament verabschiedete Entschließung zu der extrem ernsten Lage im Gaza-Streifen in hohem Maße unangemessen. Sie enthält sogar negative Aspekte, insbesondere im Vergleich mit der Entschließung des UN-Menschenrechtsrats (UNHRC) vom 12. Januar. An der Entschließung des Parlaments ist Folgendes zu kritisieren:

- Trotz der brutalen Aggression, der Verbrechen und der Verstöße selbst gegen die elementarsten Menschenrechte findet sich kein Wort der Verurteilung Israels.

- Sie ist unklar, denn sie unterschlägt die Tatsache, dass sich in Palästina ein Besiedler und ein Besiedelter, ein Aggressor und ein Opfer, ein Unterdrücker und ein Unterdrückter, ein Ausbeuter und ein Ausgebeuteter befinden, und sie verschleiert die Verantwortlichkeiten Israels.

- Sie stellt eine Reinwaschung der Verantwortlichkeiten der EU dar, die an der Straffreiheit Israels mitschuldig ist. Denken Sie auch an die jüngste Entscheidung zur Stärkung der bilateralen Beziehungen mit diesem Land sowie die beschämende Stimmenthaltung der Länder der EU bei der Abstimmung über die vom UNHRC angenommene Entschließung.

- Darüber hinaus ist trotz einer so ernsten Situation wie momentan in der Entschließung keine Kritik an der Verletzung von UN-Resolutionen durch Israel, an den illegalen Siedlungen, am Mauerbau, an den Morden und Inhaftierungen, an den unzähligen Demütigungen des palästinensischen Volkes zu lesen, keine Aufforderung zum Beenden der Okkupation und auch nichts über das unabdingbare Recht Palästinas auf einen eigenen Staat in den Grenzen von 1967 mit einer Hauptstadt Ost-Jerusalem.

 
  
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  Jens Holm und Eva-Britt Svensson (GUE/NGL), schriftlich. − (SV) Wir begrüßen die Tatsache, dass mit der Entschließung eine sofortige Einstellung der Tötung von Einwohnern des Gaza-Streifens durch Israel gefordert wird. Wir bedauern jedoch, dass mit der Entschließung keine Aussetzung des Assoziationsabkommens mit Israel und auch kein Ende der Erweiterung der Beziehungen zu Israel verlangt wird. Wenn ein Land so offensichtlich gegen die von ihm selbst eingegangenen Verpflichtungen verstößt, insbesondere in Bezug auf die Respektierung der Menschenrechte und internationaler Gesetze, ist es selbstverständlich, dass solche Forderungen erhoben werden müssen.

Wir stellen auch die Behauptung infrage, dass der israelische Überfall als Reaktion auf den Raketenbeschuss durch die Hamas initiiert wurde. Israel hat permanent gegen den Waffenstillstand verstoßen, darunter auch am 4. November des letzten Jahres, als israelische Truppen in den Gaza-Streifen eindrangen und sechs Palästinenser töteten, aber auch mit der Kollektivbestrafung des palästinensischen Volkes durch Embargos, die Abschaltung der Stromversorgung, den Bau neuer Siedlungen und Mauern, das Kidnapping führender palästinensischer Politiker usw.

Dessen ungeachtet begrüßen wir die gemeinsame Entschließung und die gegenüber Israel erhobene Forderung, das Töten unverzüglich einzustellen.

 
  
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  Mikel Irujo Amezaga (Verts/ALE), schriftlich. (ES) Präsident Pöttering hatte es eilig, festzustellen, dass es keine Gegenstimmen gibt. Ich habe gegen diese Entschließung gestimmt. Zwar gebe ich zu, dass sie auch sehr positive Elemente enthält, wozu insbesondere die Verwendung des Begriffs einer „Kollektivbestrafung“ der Einwohner des Gaza-Streifens gehört. Dennoch halte ich die Entschließung für nicht ausreichend. Die einzige praktische Handlung, die dieses Parlament unternehmen kann, ist der Versuch, das Assoziationsabkommen mit Israel auf Eis zu legen. Ansonsten bleibt lediglich die Möglichkeit, zu reden – zwar positiv und werbend für die eigene Position –, doch es sind nur Gespräche. Schöne Worte zählen in der Politik nichts. Handeln ist notwendig. Deshalb wird sich nach dieser Entschließung in Gaza NICHTS ändern. Hätten wir über einen anderen Staat als Israel gesprochen, wäre die Entschließung erheblich kraftvoller ausgefallen. Ich bin der festen Überzeugung, dass Israel das Recht hat, in Frieden zu existieren. Aber es ist nicht so, dass alles erlaubt ist, und Israel muss das wissen. Das einzige Ergebnis dieser Offensive wird eine Intensivierung des Konflikts sein. Das ist kein guter Tag für dieses Parlament, denn es hat sich dafür entschieden, zu reden anstatt zu handeln.

 
  
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  Carl Lang (NI), schriftlich. (FR) Der von allen Fraktionen dieses Parlaments vorgelegte Text, der die Interessen der europäischen Völker repräsentieren soll, enthält tatsächlich einige hervorragende Empfehlungen, beispielsweise den Aufruf zu einem Waffenstillstand. Auf den Import dieses Konflikts nach Europa wird jedoch nicht eingegangen. Neben der Gewalt im Umfeld waren zwei Bilder von den Demonstrationen gegen die israelische Intervention besonders schockierend.

Das eine zeigte Demonstranten, bei denen es sich mehrheitlich um Immigranten handelte, die Flaggen Palästinas, Algeriens, der Hamas und der Hisbollah sowie Spruchbänder mit arabischen Schriftzügen schwenkten.

Auf dem anderen waren Führer der extremen französischen Linken dargestellt, und zwar Olivier Besancenot von der Revolutionär-kommunistischen Liga und Marie-George Buffet von der Kommunistischen Partei, die zusammen mit den Imamen marschierten.

Diese Bilder belegen zwei besorgniserregende Entwicklungen: einerseits die allmähliche Übernahme der Immigrantenmassen aus der muslimischen Welt durch islamistische Vereinigungen, und andererseits Absprachen zwischen islamistischen Bewegungen und der extremen kommunistischen Linken, die versuchen, unsere Zivilisation zu zerstören. Mehr denn je ist es im Interesse der Identität und der Freiheit des europäischen Volkes erforderlich, solche Demonstrationen zu verbieten und eine Politik zu verfolgen, durch die eine Umkehr der Immigrantenströme erreicht wird.

 
  
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  Roselyne Lefrançois (PSE), schriftlich. (FR) Angesichts des ernsten Charakters der Lage im Gaza-Streifen konnte das Europäische Parlament nicht schweigen. Ich habe deshalb diese Entschließung unterstützt, mit der ein sofortiger und dauerhafter Waffenstillstand gefordert wird, einschließlich der Beendigung der militärischen Maßnahmen Israels im Gaza-Streifen sowie des Raketenbeschusses von Israel durch die Hamas.

Ich bedaure jedoch, dass die Angriffe der israelischen Armee, die bereits mehr als 1 000 Menschleben forderten, unter ihnen viele Zivilisten, nicht konsequent und bedingungslos verurteilt wurden. Zwar stimme ich Martin Schulz, dem Vorsitzenden der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament, zu, der vor der Abstimmung wiederholte, dass diese Angriffe unentschuldbar sind. Allerdings hätte ich mir gewünscht, dass diese Entrüstung schriftlich zum Ausdruck gebracht wird.

Ähnliches gilt für einen anderen Aspekt: Zwar werden die israelischen Behörden aufgefordert, eine ununterbrochene Versorgung mit humanitärer Hilfe sowie freien Zugang für internationale Journalisten in den Gaza-Streifen zu garantieren, doch geht der Entschließungsentwurf nicht so weit, wie wir uns gewünscht hätten und macht die Erweiterung der Beziehungen zwischen der EU und Israel nicht von der Einhaltung der Menschenrechte durch den Staat Israel abhängig.

Europa muss bei der Lösung dieses Konflikts eine bedeutende Rolle spielen. Eine Vereinbarung über einen dauerhaften Frieden zwischen Israelis und Palästinensern kann jedoch meines Erachtens nur durch die Bildung eines lebensfähigen palästinensischen Staats, der Israel anerkennt und von Israel anerkannt wird, erreicht werden.

 
  
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  Willy Meyer Pleite (GUE/NGL), schriftlich. (ES) Die gemeinsame Entschließung zur Lage im Gaza-Streifen hat positive Effekte, beispielsweise die Aufforderung zu einem sofortigen Waffenstillstand, die Anerkennung der 1 000 Todesopfer, unter ihnen Frauen und Kinder, die durch Handlungen der israelischen Armee ums Leben kamen, sowie die Anerkennung der Tatsache, dass das von Israel für den Gaza-Streifen erlassene Embargo einen Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht darstellt.

Dennoch war ich nicht in der Lage, für diese Entschließung zu stimmen, da sie die Verantwortung für die aktuelle Situation in gleichem Maße bei der Hamas und bei Israel sieht. Damit wird nicht anerkannt, dass es die israelische Armee war, die am 4. November in den Gaza-Streifen einfiel und Luftangriffe flog. Stattdessen wird die Hamas beschuldigt, den Waffenstillstand gebrochen zu haben. Die Entschließung ist eindeutig unzureichend, denn sie fordert die Kommission und den Rat nicht zu energischen Maßnahmen auf. Die EU sollte das Assoziationsabkommen mit Israel mit der Begründung einfrieren, dass das Land gegen den Artikel 2 dieses Abkommens verstoßen hat. In diesem Artikel ist festgelegt, dass die Respektierung der Menschenrechte eine Bedingung für das Abkommen ist. Darüber hinaus wird mit der gemeinsamen Entschließung keine Beendigung der israelischen Blockade des Gaza-Streifens gefordert und auch nicht verlangt, dass die 27 Mitgliedstaaten der EU alle Rüstungsexporte nach Israel beenden.

 
  
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  Alexandru Nazare (PPE-DE), schriftlich. (RO) Mit dieser Entschließung ist es gelungen, die wichtigsten politischen Gruppen des Europäischen Parlaments für eine Erklärung zusammenzubringen, die angesichts der aktuellen humanitären und Sicherheitssituation im Nahen Osten absolut notwendig ist.

Ungeachtet der Entwicklungen, die zum Ausbruch dieses Konflikts führten, wirkt er sich bereits jetzt nachteilig auf große Teile der Zivilbevölkerung in diesem Gebiet und auf die Präsenz der Vereinten Nationen im Gaza-Streifen aus. Gemeinsam mit meinen anderen Kollegen bin ich der Meinung, dass wir einen Punkt erreicht haben, an dem nachhaltige Ergebnisse nur durch Dialog zu erreichen sind, was wiederum nur mit einem Waffenstillstand möglich ist.

Im Übrigen hatten die konsistenten rumänischen Positionen einen erheblichen Einfluss auf dieses Dokument. Ich freue mich, für ein Dokument stimmen zu können, das sowohl den Standpunkt der europäischen politischen Familie, der ich angehöre, als auch den meines Landes zum Ausdruck bringt.

 
  
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  Vural Öger (PSE), schriftlich. (DE) Ich begrüße die Annahme der Entschließung zur Situation im Gazastreifen. Es ist unabdingbar, dass sich das Europäische Parlament zu der Krise äußert. Die Verurteilung dieses humanitären Desasters liegt in der Pflicht des EPs, das bei der Einhaltung von Menschenrechten einen moralischen Führungsanspruch erhebt. Eben deswegen kann das EP nicht länger schweigen. Daher habe ich für diese Entschließung gestimmt. Dennoch hätte das EP ein stärkeres Signal setzen können. An einigen Punkten bleibt die Entschließung zu schwach. Es ist wichtig, dass wir einen nachhaltigen Waffenstillstand fordern und das Leiden der Zivilbevölkerung verurteilen. Es liegt aber auch in unserer Pflicht, konkrete Lösungen für die Beendigung des Krieges aufzuzeigen und die EU dazu aufzufordern, sich für diese im Rahmen des Nahost-Quartetts einzusetzen. Da die USA derzeit aufgrund des Präsidentenwechsels paralysiert sind, muss die EU sich noch stärker in der Pflicht sehen. Eine Pause in den Verhandlungen über ein Upgrading in den Beziehungen zu Israel ist wegen einer derart unverhältnismäßigen militärischen Aktion angebracht. Leider erwähnen wir nichts davon in der Entschließung. Wenn Israel nicht direkt mit der Hamas verhandeln will, so ist es auch Aufgabe der EU, sich dafür einzusetzen, dass andere mit der Hamas reden. Der Fortgang der militärischen Offensive kostet zu viele Menschenleben. Lippenbekenntnisse sind bei einer humanitären Krise dieses Ausmaßes nicht ausreichend.

 
  
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  Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. (EL) In der gemeinsamen Entschließung bleiben die eigentlichen Ursachen des von Israel geführten, aggressiven und barbarischen Krieges ungenannt. Stattdessen werden sie als Reaktion auf die Raketenangriffe der Hamas bezeichnet. Jeder weiß, dass dieser Krieg im Voraus geplant war und dass seine Ursachen in der israelischen Okkupation und in der Ablehnung der UN-Resolutionen zu einem unabhängigen palästinensischen Staat mit Hauptstadt Ost-Jerusalem durch Israel liegen. Der Krieg ist auch das Ergebnis der von den USA und der EU unterstützten aggressiven Politik Israels, der illegalen Siedlungen und der Weigerung Israels, zu den Grenzen von 1967 zurückzukehren.

Zwar ist in der Entschließung von einer Beendigung des Kriegs die Rede. Doch sie bleibt abwartend und verlangt Maßnahmen der EU. Man konnte sich nicht einmal dazu durchringen, die neuen Vorzugsbeziehungen einzufrieren, um Druck auf Israel auszuüben. Die aggressive Politik Israels wird in der Entschließung nicht verurteilt. Stattdessen mischt man sich in innerpalästinensische Probleme ein.

Die Kräfte, die diese Entschließung unterzeichnet haben, verlangen eine stärkere Rolle der EU bzw. stimmen einer solchen stärkeren Rolle zu, und das ist auf ihre imperialistischen Ambitionen in dieser Region zurückzuführen. Sie stärken die „Broader Middle East Initiative“ der USA und der NATO, der auch die EU zugestimmt hat und mit der die Imperialisten beabsichtigen, sich die gesamte Region zu unterjochen.

Aus diesen Gründen hat die Kommunistische Partei Griechenlands nicht für die gemeinsame Entschließung der politischen Fraktionen gestimmt. Stattdessen fordern wir eine Stärkung des antiimperialistischen Kampfes, denn es gibt weder einen guten noch einen schlechten Imperialismus.

 
  
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  Dimitrios Papadimoulis (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Ich habe nicht für die gemeinsame Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage im Gaza-Streifen gestimmt, da sie zwar positive Aspekte enthält, aber die militärische Überreaktion, die zu der humanitären Katastrophe führt, nicht klar und deutlich verurteilt hat. Die vom Europäischen Parlament in Zusammenhang mit den Angriffen auf Zivilisten und die Behinderung des Zugangs zu humanitärer Hilfe zum Ausdruck gebrachten Gefühle des Erschreckens und Bedauerns reichen nicht aus. Europa muss zu seiner Verantwortung stehen, ein definitives Ende der israelischen Aggression verlangen sowie versuchen, eine realisierbare langfristige Lösung zu finden. In dem vom Europäischen Parlament angenommenen Kompromiss einer Entschließung fehlt leider dieser starke politische Wille.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Das Recht Israels auf eine Existenz in Frieden und Sicherheit ist unabdingbar. Gleichermaßen unabdingbar ist aber auch das Recht der Palästinenser, in einem freien, selbstverwalteten Gebiet, in Frieden und Demokratie sowie unter Respektierung der Menschenrechte zu leben. Jede für diese Region gefundene Lösung muss garantieren, dass diese Rechte nicht gefährdet werden.

Die Konfrontation im Gaza-Streifen zeigt durch die entgegengesetzte Situation im Westjordanland, dass Beziehungen zwischen den Parteien trotz aller Spannungen und Konflikte möglich sind, wenn beide Parteien bereit sind, die Existenz der jeweils anderen zu akzeptieren. Die Hamas ist dazu nicht bereit. Sie nutzt das von ihr kontrollierte Territorium dafür, ihr selbsterklärtes Ziel zu verfolgen: die Existenz Israels zu verhindern.

Dadurch wird allerdings die Tragik der Todesfälle im Gaza-Streifen nicht abgeschwächt. Wir wissen, dass die Hamas ohne jede Rücksicht auf das Leben von Palästinensern die eigene Bevölkerung als menschliche Schutzschilde gegen die Angriffe Israels einsetzt und die bei diesen Angriffen getöteten Personen als Propagandawaffen nutzt. Israel ist entschlossen, die eigenen legitimen Sicherheitsinteressen durchzusetzen und setzt trotz dieser tragischen Konsequenzen seinen Kampf fort. Dieser Prozess ist unausweichlich, wenn nicht die internationale Gemeinschaft, einschließlich der arabischen Länder, die Lebensfähigkeit der einen und die Sicherheit der anderen Seite als Ziel des Friedensprozesses im Nahen Osten fördert.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. (IT) Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Ich erkläre, dass ich dem Entschließungsantrag zur tragischen Lage im Gaza-Streifen zugestimmt habe.

Ich teile uneingeschränkt die Bedenken, dass sich dieser Konflikt nicht einer Lösung annähert, trotz des von der internationalen Gemeinschaft zum Ausdruck gebrachten Wunsches nach einer Einstellung der Feindseligkeiten. Ich stimme meinen Kollegen zu und möchte ebenfalls mein tiefes Bedauern für die zivilen Opfer im Gaza-Streifen zum Ausdruck bringen. Ich glaube, dass die einzige Lösung (und zwar nicht nur in diesem Gebiet, sondern im gesamten Heiligen Land) nur in Dialog, Verhandlungen und Diplomatie bestehen kann, niemals aber in Krieg, der den Hass nur verschlimmert.

Die Europäische Union kann und muss in diesem Prozess eine prominente Rolle übernehmen. Das gilt sowohl für das Bemühen um einen Waffenstillstand, als auch für das Öffnen von Kanälen zu humanitären Zwecken. Deshalb stimme ich für diesen Entschließungsantrag. Ich hoffe, dass die Bemühungen um Versöhnung schnellstmöglich zu konkreten Fortschritten im Friedensprozess führen.

 
  
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  Martine Roure (PSE), schriftlich. (FR) Der Konflikt zwischen Israel und dem Gaza-Streifen dauert einfach bereits zu lange.

Mittlerweile werden die Toten bereits nach Tausenden gezählt. Vor diesem Hintergrund ist es unsere vorrangige Pflicht, eine sofortige Einstellung der Kampfhandlungen zu gewährleisten.

Die Politik der Isolierung des Gaza-Streifens ist misslungen. Die Bevölkerung war das erste Opfer dieser Politik, und das führte zu ihrer Radikalisierung.

Eine militärische Lösung des israelisch-palästinensischen Konflikts ist nicht möglich.

Die einzig mögliche Form der Beilegung des Konflikts ist eine dauerhafte, umfassende Friedensvereinbarung zwischen den Parteien. Deshalb fordern wir eine internationale Konferenz, angeregt vom Nahost-Quartett, an der alle betroffenen Seiten dieser Region teilnehmen. Diese Konferenz sollte schnellstmöglich organisiert werden, und zwar auf der Grundlage der Initiative der Arabischen Liga und der früheren Vereinbarung zwischen den Israelis und Palästinensern.

Bis dahin, so glauben wir, muss jede Erweiterung der politischen Beziehungen zwischen der EU und Israel strikt auf der Respektierung des humanitären Völkerrechts basieren. Deshalb sind wir auch weiterhin gegen das Votum zur Unterstützung einer verstärkten Einbeziehung Israels in Gemeinschaftsprogramme.

 
  
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  Flaviu Călin Rus (PPE-DE), schriftlich. (RO) Ich habe für die Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage im Gaza-Streifen und für einen sofortigen Waffenstillstand in dieser Region gestimmt.

Ich glaube, dass ungeachtet der Positionen der Konfliktparteien Dialog die einzige Möglichkeit zur Lösung der Probleme im Interesse des Allgemeinwohls ist.

 
  
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  Olle Schmidt (ALDE), schriftlich. − (SV) Die heute im Europäischen Parlament zur Abstimmung gekommene Entschließung zur Situation im Gaza-Streifen enthielt keine Verurteilung der terroristischen Organisation Hamas, die den Waffenstillstand vom Dezember gebrochen hat und Zivilisten als menschliche Schutzschilde nutzt. Auch wenn dies nicht Gegenstand der Entschließung war, hielt ich es für wichtig, für einen Aufruf zu einem Waffenstillstand in der Region zu stimmen, weshalb ich auch für die Entschließung stimmte.

 
  
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  Brian Simpson (PSE), schriftlich. − Die Lage im Gaza-Streifen ist bedauerlich. Hunderte unschuldiger Zivilisten wurden getötet, und Tausende sind derzeit täglich mit dem Tod konfrontiert. Ja, ich akzeptiere die Forderung, dass Israel in Frieden leben können sollte. Ja, grenzüberschreitende Raketenangriffe sind inakzeptabel und sollten gestoppt werden.

Doch die israelische Antwort ist völlig unangemessen und kann nicht unterstützt werden.

Die Israelis haben die internationale Gemeinschaft missachtet. Sie haben das UN-Gelände bombardiert, sie haben Schulen und Kinder angegriffen. Das ist völlig inakzeptabel und muss gestoppt werden. Wir brauchen einen sofortigen Waffenstillstand.

Ich werde zugunsten dieser Entschließung stimmen, da die Stimme des Europäischen Parlaments Gehör finden muss, damit die im Gaza-Streifen eingeschlossenen palästinensischen Zivilisten nicht vergessen werden.

Israel: Du hast das Recht, in Frieden zu leben. Du hast aber nicht das Recht, unschuldigen Zivilisten in schamloser Weise Tod und Zerstörung zu bringen. Deine Aktionen bedeuten, dass du der Aggressor bist und nicht das Opfer.

 
  
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  Bart Staes (Verts/ALE), schriftlich. − (NL) Ich habe dem uns vorliegenden Kompromiss zugestimmt, obwohl es ihm an der Schlagkraft und Unerschrockenheit fehlt, die ich mir gewünscht hätte. Ich bin bestürzt und verärgert über die in großem Maßstab ausgeführte, unangemessene Offensive der israelischen Luftwaffe und der Bodentruppen in diesem dicht besiedelten Gebiet.

Ich fühle Solidarität mit den 1,5 Millionen Palästinensern, die im Gaza-Streifen eingeschlossen sind und dieses Gebiet nicht verlassen können, und ich sorge mich um ihr Schicksal und ihre Sicherheit. Das gleiche Gefühl habe ich auch in Zusammenhang mit der humanitären Situation der Palästinenser im Westjordanland, die trotz der von der palästinensischen Autonomiebehörde gezeigten Kooperation keine Verbesserung ihrer Lebensbedingungen erkennen können.

Leider wird in dem Kompromiss nicht auf die problematische Erweiterung der Beziehungen zwischen der EU und Israel eingegangen. Ich fordere den Rat eindringlich auf, die Erweiterung der Beziehungen zu Israel so lange einzufrieren, bis zwischen allen Seiten ein vollständiger, dauerhafter Waffenstillstand vereinbart wurde und Israel einen uneingeschränkten Zugang für humanitäre Hilfen gewährt.

Die Beziehungen zwischen der EU und Israel können nur erweitert werden, wenn die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht respektiert werden, die humanitäre Krise im Gaza-Streifen und in den besetzten palästinensischen Gebieten beendet wird und uneingeschränkte Anstrengungen für einen umfassenden Friedensvertrag und eine vollständige Umsetzung des Interimsassoziationsabkommens zwischen der EU und der PLO unternommen werden.

 
  
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  Catherine Stihler (PSE), schriftlich. − Ich unterstütze die Entschließung zur Lage im Gaza-Streifen und die Aufrufe zu einem sofortigen Waffenstillstand.

 
  
  

- Entschließungsantrag B6-0033/2009 (Lage am Horn von Afrika)

 
  
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  Alessandro Battilocchio (PSE), schriftlich. – (IT) Ich danke Ihnen, Herr Präsident. Ich stimme für den Entschließungsantrag. Die Lage am Horn von Afrika gibt auch weiterhin Anlass zu großer Sorge. Die Probleme und Konflikte sind mittlerweile so miteinander verflochten, dass die permanente Aufmerksamkeit der EU erforderlich ist, um eine dramatische Verschlechterung der Situation zu vermeiden. Wie meine gesamte Fraktion bin ich der Meinung, dass die Lage am Horn von Afrika dringend ein umfassendes Handeln erfordert.

Wie bereits gesagt wurde, sind die wichtigsten Probleme auf die zahlreichen Konflikte zwischen den verschiedenen Ländern in dieser Region zurückzuführen. Deshalb ist es absolut notwendig, an der Sicherheit und den vielen Wechselbeziehungen in Verbindung damit zu arbeiten. Dabei ist auch die Frage zu beantworten, wie Regierungswechsel überwacht werden sollten. Darüber hinaus sollten die Regierungen dieser Region gedrängt werden, sich aktiv für eine verbesserte Umsetzung der Menschenrechte einzusetzen.

 
  
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  Marie-Arlette Carlotti (PSE), schriftlich. (FR) Das Horn von Afrika leidet derzeit unter einer Vielzahl von einander verstärkenden Geißeln. Dazu gehören:

- Bürgerkriege und regionale Kriege,

- das Fehlen von Demokratie und Freiheit,

- Hunger und Nahrungsmittelkrise.

Die an ein anderes Zeitalter erinnernden Piratenakte sind nur das letzte Produkt dieses Chaos.

Angesichts dieser Tragödien, die die Region zerreißen und zu immer mehr Blutvergießen führen, können wir nicht schweigen oder uns auf Machtlosigkeit berufen.

Die internationale Gemeinschaft zeigt sich von dieser offensichtlich unendlichen Krise allmählich ermüdet. Gerade zu einem solchen Zeitpunkt muss die EU eine führende Rolle übernehmen.

Mit dem Beginn der Operation „Atalanta“ zum Schutz gefährdeter Schiffe und zur Sicherung der Nahrungsmittellieferungen für somalische Flüchtlinge hat die Union demonstriert, dass sie in der Lage ist, in einem Notfall reale, effektive Lösungen zu finden.

Allerdings muss sie auch Antworten auf die allgemeine politische Krise in der Region geben.

Sie muss die „Regionale politische Partnerschaft der EU zur Förderung von Frieden, Sicherheit und Entwicklung am Horn von Afrika“ aufbauen, die der Entwicklungsausschuss mit der Annahme seines Berichts im April 2007 ins Leben rief.

Lassen wir nicht zu, dass das Horn von Afrika ein Gebiet der Gesetzlosigkeit wird, in dem keinerlei Entwicklung stattfindet.

 
  
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  Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. − (SV) Da ich der festen Überzeugung bin, dass sich das Europäische Parlament vollständig aus der Außenpolitik heraushalten sollte, habe ich gegen diese Entschließung als Ganzes gestimmt. Das bedeutet jedoch nicht per se, dass ich den gesamten Inhalt dieser Entschließung für falsch oder nicht wünschenswert erachte. Im Gegenteil: Der Bericht enthält auch positive Elemente, die ich gern von ganzem Herzen unterstützt hätte, wenn es sich dabei beispielsweise um eine Erklärung der schwedischen Regierung gehandelt hätte. Ein solches Beispiel ist der Fall des schwedischen Eritrea-Journalisten Dawit Isaak, der ohne Gerichtsverfahren seit 2001 inhaftiert ist.

 
  
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  Alexandru Nazare (PPE-DE), schriftlich. (RO) Die Chancen, dass die EU und die internationale Gemeinschaft die grundlegenden Umstände in Somalia ändern kann, sind gering. Die Bekämpfung einer Konsequenz dieser Umstände, der Piraterie, steht dagegen viel eher in unserer Macht. Wir dürfen nicht vergessen, dass Piraterie primär ein Mittel zur Einnahme von Einkünften für die Bevölkerungsgruppen im Süden und in der Mitte Somalias ist. Diese Einkünfte werden aber wiederum auch zum Schüren der Konflikte genutzt, die im Land und in der Region ausgetragen werden.

Eine stärkere Flottenpräsenz in der Region kann einen positiven Einfluss auf die Entwicklung der Sicherheit in Somalia und damit auch auf die Region als Ganzes haben. Deshalb muss die EU die moderaten Elemente in der somalischen Führung unterstützen, die engagiert für Stabilität und Frieden in der Region eintreten. Die Bekämpfung der Piraterie ist eine Option, die der Europäischen Union zur Verfügung steht, denn sie verfügt über die notwendigen militärischen Kapazitäten und kann damit nicht nur zur Wiederherstellung der Sicherheit eines wichtigen Transitwegs, sondern auch zur Schaffung von Stabilität und Frieden in der Region beitragen.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. (IT) Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Ich stimme für den Entschließungsentwurf zur Lage am Horn von Afrika.

Aufgrund der labilen Situation in dieser Region Afrikas müssen die europäischen Institutionen eine entschiedene Haltung einnehmen. Deshalb stimme ich zu, an den Rat zu appellieren, einen speziellen EU-Vertreter oder Gesandten für die Region am Horn von Afrika zu ernennen. Äthiopien, Eritrea, Somalia und Djibouti müssen zusammenarbeiten, wenn sie die derzeitige Sackgasse überwinden möchten.

Deshalb muss die Regierung von Eritrea ihren momentanen Rückzug aus der IGAD überdenken. Deshalb muss Djibouti alles in seiner Kraft Stehende unternehmen, um einen besseren Schutz der Rechte von Gewerkschaften zu gewährleisten. Deshalb muss Äthiopien die Ankündigung zur Registrierung und Regulierung ziviler Organisationen und karitativer Institutionen aufheben. Deshalb muss Somalia eine der schlimmsten humanitären und sicherheitspolitischen Krisen weltweit beenden.

 
  
  

- Entschließungsantrag RC-B6-0028/2009 (Belarus)

 
  
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  Alessandro Battilocchio (PSE), schriftlich. (IT) Es hat den Anschein, als würde das Lukaschenko-Regime, wenngleich zögerlich, Signale aussenden, sich gegenüber der internationalen Gemeinschaft zu öffnen. Nehmen wir davon Notiz und arbeiten wir schnell auf einen gemeinsamen Prozess hin, um die Beziehungen mit diesem Land, das sich so dicht an unseren Grenzen befindet, zu verbessern. Von unseren Forderungen in Bezug auf die Respektierung der Menschenrechte und das Garantieren von Meinungs- und Informationsfreiheit dürfen wir jedoch keinen Zollbreit abrücken. Die Bilder der Unterdrückung der verschiedenen Versuche friedlicher, demokratischer Demonstrationen durch die Opposition sind noch immer frisch.

Darüber hinaus empfehle ich größere Anstrengungen bei der Vereinbarung gemeinsamer Regeln zum heiklen Thema der Besuche belarussischer Kinder bei Gastfamilien in der EU während der Sommermonate. Die belarussische Regierung ändert jährlich ihre Strategie in dieser Angelegenheit. Das führt oft zu sehr schwierigen Situationen mit negativen Auswirkungen, insbesondere auf die bereits in anderer Hinsicht benachteiligten Kinder. Der aktuelle Prozess ist zu begrüßen, die Wegstrecke bis zum Ziel ist jedoch noch sehr lang: Wir hoffen, dass Herr Lukaschenko nach mehreren Fehlstarts bereit ist, zumindest einen Teil dieser Wegstrecke gemeinsam zurückzulegen.

 
  
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  Martin Callanan (PPE-DE), schriftlich. − Aufgrund des autoritären Regierungsstils von Präsident Lukaschenko ist Belarus noch immer ein von der Europäischen Union weitestgehend geächtetes Land. In den letzten fünf Jahren hat das Europäische Parlament zweimal den Sacharow-Preis an belarussische Dissidenten vergeben, weitere kamen in die engere Wahl. Das zeigt die explizite Anerkennung des Umstands, dass in Belarus Menschenrechte und politische Freiheiten unterdrückt werden.

Dennoch gibt es Anzeichen dafür, dass Herr Lukaschenko allmählich dem Westen entgegenkommt. Natürlich ist die Situation in Belarus noch immer ernst. Wir müssen jedoch erkennen, dass eine Möglichkeit, Belarus näher an die Europäische Union heranzuführen, darin besteht, die Angebote Herrn Lukaschenkos zu würdigen und darauf zu reagieren. Kurz: In dieser Situation ist eine Politik von Zuckerbrot und Peitsche angebracht.

Ich verfolge mit großem Interesse die Entwicklung der früheren Sowjetrepubliken in Mittelasien und sehe Parallelen zwischen dieser Region und Belarus. Die vorliegende Entschließung hält nicht mit Kritik an Herrn Lukaschenko hinterm Berg, enthält jedoch auch eine Art Roadmap, die Herrn Lukaschenko den Weg zur Normalisierung der Beziehungen mit der EU bahnt.

Wir sollten uns in Bezug auf Belarus keinen Illusionen hingeben, und wir sollten auch nicht zögern, den Dialog abzubrechen, wenn sich die Situation verschlechtert. Diese Entschließung lässt jedoch einige Hoffnung, dass sich die Beziehungen im Laufe der Zeit verbessern. Deshalb habe ich für diese Entschließung gestimmt.

 
  
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  Koenraad Dillen (NI) , schriftlich. (NL) Ich habe für diese Entschließung gestimmt. Das Europäische Parlament begrüßt die Tatsache, dass die Beschränkungen der Pressefreiheit in Belarus ein wenig gelockert und einige politische Gefangene freigelassen wurden. Es wurde jedoch auch betont, dass andere Dissidenten noch immer hinter Gittern sitzen. Zur Verbesserung der Beziehungen empfiehlt diese Entschließung, dass alle politischen Häftlinge in Belarus freigelassen werden, die Regierung Meinungsfreiheit garantiert usw. Auch die Gesetzgebung sollte geändert werden, und die Belarussen sollten Bewegungsfreiheit erhalten.

Das sind Punkte, die wir alle befürworten. Dennoch möchte ich Sie fragen: Sollte das Europäische Parlament nicht diese Entschließungen auf andere Länder ausdehnen, mit denen Europa freundschaftlichen Beziehungen unterhält? Dabei denke ich an China, wo die Menschenrechtssituation mindestens ebenso dramatisch wie in Belarus ist. Oder halten uns vielleicht wirtschaftliche Aspekte davon ab?

 
  
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  Alexandru Nazare (PPE-DE), schriftlich. (RO) Mit der Entschließung wird ein fortlaufender, produktiver Dialog mit der Regierung in Minsk fortgesetzt. Sie ist ein Beleg dafür, mit welcher Besorgnis das Europäische Parlament und die von ihm vertretenen Bürger die Menschenrechtssituation und die allgemeinen Entwicklungen in Belarus verfolgen.

Die belarussischen Behörden haben einige Fortschritte erreicht, was anerkennenswert ist. Dennoch hoffen wir, dass sie einen Prozess der Demokratisierung auf den Weg bringen und nicht nur einige temporäre kosmetische Korrekturen vornehmen. Die vorliegende Entschließung ist ausreichend bestimmt, aber auch fein nuanciert und drückt unsere Zufriedenheit über den ersten Punkt sowie unsere Unzufriedenheit über den zweiten aus.

Die aktuellen Ereignisse in der Region verdeutlichen erneut die Wichtigkeit von Transparenz im Regierungsgeschäft sowie die Bedeutung der demokratischen Verantwortung, die Regierungen gegenüber den von ihnen vertretenen Bürgern haben. Zwischen den übernommenen demokratischen Werten einerseits sowie Stabilität und Entwicklung von Gesellschaften und Werten andererseits besteht ein enger Zusammenhang. Das gilt auch für die Energiemärkte. Die Entschließung ist ein Schritt zur nochmaligen Bekräftigung dieser Werte.

 
  
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  Zdzisław Zbigniew Podkański (UEN), schriftlich. (PL) Die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Belarus hängen von beiden Parteien ab. Wenn es einen gemeinsamen guten Willen gibt, ist Dialog möglich. Gleiches gilt für eine angemessene Nachbarschaftspolitik sowie die Östliche Partnerschaft. Verbote und Anweisungen können keine Grundlage für partnerschaftliche Beziehungen sein. Deshalb begrüße ich die jüngste Initiative der Europäischen Kommission zur Verbesserung der Beziehungen mit Belarus. Objektiv gesprochen, müssen wir zugeben, dass Belarus ebenfalls viel zur Verbesserung des beiderseitigen Verständnisses getan hat. Als Beispiele können die Zulassung der Bewegung „Für die Freiheit“, die Genehmigung der Veröffentlichung und Distribution oppositioneller Zeitungen sowie die Aufgeschlossenheit gegenüber der Initiative „Östliche Partnerschaft“ genannt werden. Die Europäische Union hat jedoch noch größere Erwartungen. Und dafür gibt es selbstverständlich gute Gründe. Es gibt jedoch auch gute Gründe für viele der von Belarus gehegten Erwartungen.

Auf vielen Gebieten muss zwischen beiden Partnern Symmetrie und gegenseitiges Verständnis hergestellt werden. Beispielsweise rufen wir die belarussischen Behörden auf, die Ausstellung von Ausreisevisa für ihre Bürger, insbesondere Kinder und Studenten, zu stoppen. Warum unternimmt jedoch die Europäische Union keine Schritte zur Vereinfachung und Liberalisierung der Visaverfahren für belarussische Staatsbürger? Diese Probleme sind besonders jenen von uns wichtig, die in Grenzregionen leben, in denen zwischen beiden Seiten kulturelle und familiäre Bindungen bestehen.

Neben kulturellen Angelegenheiten und der Frage der Nationalität ist auch die wirtschaftliche und grenzüberschreitende Zusammenarbeit wichtig. Auch auf diesem Gebiet können und sollten die Kommission und der Rat mehr tun.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Der aktuelle Kontext und die Zukunft der Beziehungen mit Belarus sind eine Herausforderung für die Außenpolitik der Europäischen Union. Einige Gesten aus Minsk rechtfertigen die Wiederaufnahme gewisser Beziehungen. Klar ist jedoch, dass zur Beschleunigung dieses Prozesses der Energiefaktor im aktuellen Kontext eine wichtige Rolle spielt. Das ist verständlich. Realismus ist ein integrales Element der Außenpolitik. Durch diesen Realismus kann, muss und sollte jedoch nicht von Werten und Strategien abgewichen werden. Die Förderung der Demokratie in Belarus ist sowohl eine Frage der Werte als auch der Strategie. Diese Wahrnehmung der mittel- und langfristigen europäischen Interessen muss ein zentrales Anliegen in dieser neuen Phase der Beziehungen sein. Anderenfalls produzieren wir eine zukünftige Abhängigkeit, in der die Werte kurzfristigen Strategien untergeordnet werden – mit geringerem Erfolg.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. (IT) Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Ich möchte für den Entschließungsantrag zur Haltung der Europäischen Union im Umgang mit Belarus stimmen.

Ich freue mich darüber, dass der belarussische Außenminister die Absicht seines Landes bestätigt hat, gemeinsam mit anderen osteuropäischen Ländern in der Östlichen Partnerschaft mitzuwirken. Es ist jedoch notwendig, dass Belarus beim Bau eines neuen Kernkraftwerks internationale Sicherheitsstandards und -anforderungen sowie das Rahmenabkommen über die nukleare Sicherheit einhält.

Schließlich stimmt mich die Tatsache traurig, dass Belarus als einziges Land in Europa nicht auf die Todesstrafe verzichtet. Wenn eine zukünftige Erweiterung der Union erwogen werden soll, muss diese barbarische Form der Bestrafung abgeschafft werden.

 
  
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  Flaviu Călin Rus (PPE-DE), schriftlich. (RO) Ich habe für die Entschließung der EU zu Belarus gestimmt, weil ich der Meinung bin, dass jede Veränderung, die zu mehr Demokratie in einem Land dieser Welt führt, ein positiver Schritt ist.

Durch den Prozess der Demokratisierung in Belarus wird der Respekt für die Rechte und Freiheiten der Bürger dieses Landes gefördert.

Ich begrüße diese Entschließung auch deshalb, weil ich hoffe, dass durch diese Maßnahme eine immer größere Anzahl belarussischer Bürger einen leichteren Zugang zu Visa für die Staaten der Europäischen Union erhält, sodass sie von unseren Werten und unserer Tradition lernen können. Ich hoffe außerdem, dass es in Belarus schon sehr bald keine politischen Häftlinge mehr gibt und auch niemand mehr unter Hausarrest steht.

 
  
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  Charles Tannock (PPE-DE), schriftlich. − Meine Kollegen von den britischen Konservativen und ich unterstützen voll und ganz die Auffassung, dass die demokratische Opposition in Belarus in den Prozess einer allmählichen Wiederaufnahme der Beziehungen zwischen der EU und Belarus einbezogen werden muss. Derzeit sind vom starken Mann des Landes, Präsident Lukaschenko, der ein autoritäres Regime führt, Angebote an die EU sowie eine Distanzierung von Moskau zu vernehmen. Diesen Prozess sollten wir durch eine Verbesserung unserer politischen Beziehungen mit Minsk unterstützen.

Wir unterstützen auch die an die belarussische Regierung gerichtete Aufforderung, die Menschenrechte einzuhalten und zu respektieren, was ein wichtiger Teil des Prozesses zur Verbesserung der Beziehungen zwischen der EU und Belarus ist.

Aus diesen Gründen und um die Bedeutung einer demokratischen Zukunft von Belarus zu betonen, haben wir uns für eine Unterstützung dieser gemeinsamen Entschließung entschieden. Bezug nehmend auf den Absatz 16 dieser gemeinsamen Entschließung möchten wir auch klarstellen, dass die Frage der Todesstrafe für die Abgeordneten der britischen Konservativen eine Gewissensfrage ist.

 
  
  

- Entschließungsantrag RC-B6-0022/2009 (Srebrenica)

 
  
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  Alessandro Battilocchio (PSE), schriftlich. (IT) Ich habe dafür gestimmt.

Srebrenica ist eine Wunde, die in der europäischen Geschichte eine tiefe Narbe hinterlassen hat. Die Überlebenden erzählen noch heute davon, wie zwischen April 1992 und April 1993 Tausende von Flüchtlingen, die sich vor den Übergriffen der bosnischen Serben schützen wollten, in Kellern, Garagen und sogar in von den Serben verlassenen Häusern versteckten; wie sie nur Wurzeln zum Essen hatten; wie sie von Flöhen befallen waren; wie sie sich, in der Kälte des langen Winters 1992 frierend, an brennenden Autoreifen und Kunststoffflaschen wärmten; und wie die Körper der an Hunger und Schutzlosigkeit Verstorbenen von Hunden gefressen wurden. 17 Jahre nach dem Massaker steht die Identifizierung der sterblichen Überreste Hunderter Personen noch aus.

Deshalb glaube ich, dass die Ausrufung eines Gedenktags dafür sorgen würde, dass wir nicht vergessen. Dadurch käme auch unsere Solidarität mit den Familienangehörigen der Opfer dieses unsinnigen Massakers zum Ausdruck, und unser politisches Wirken für ein Europa des Friedens, der sozialen Gerechtigkeit und der Freiheit würde noch entschiedener unterstützt. Denn wir sind davon überzeugt, dass die Respektierung der Gleichberechtigung nur durch Anerkennung der Unterschiede erreicht werden kann.

 
  
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  Glyn Ford (PSE), schriftlich. − Diese Entschließung erinnert auf tragische Art und Weise daran, dass die Inhumanität des Menschen gegenüber dem Menschen nach dem Holocaust im Zweiten Weltkrieg nicht endete. Sie fand in Europa in Srebrenica und heute im Gaza-Streifen ihre Fortsetzung!

 
  
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  Erik Meijer (GUE/NGL), schriftlich. (NL) Ich befürworte die Einführung eines Jahrestags des Gedenkens an den Genozid in Srebrenica, und zwar genau deshalb, weil die Intervention der EU und ihrer Mitgliedstaaten ein falsches Gefühl der Sicherheit schuf, sodass die Einwohner nicht rechtzeitig flohen. Die Befürworter von Militärinterventionen werden diese Kritik nicht gern hören. Inmitten meiner Rede gestern Abend wurde mir vom Präsidenten das Wort entzogen, möglicherweise aufgrund der Irritationen, die ihr Inhalt hervorrief. Die letzte Passage war aufgrund der starken Hammerschläge des Präsidenten kaum mehr zu hören. Sie stimmt mit dem vorliegenden Bericht überein.

Srebrenica ist auch ein Symbol für den Irrweg der optimistischen Vorstellungen von humanitären Interventionen und sicheren Häfen. Es hätte von Anfang an klargestellt werden sollen, dass eine ausländische Militärpräsenz nur falsche Illusionen wecken kann. Damit entwickelte sich Srebrenica zu einer Operationsbasis gegen das serbische Umfeld. Gleichzeitig wurde klar, dass es schließlich von genau diesem Umfeld verschluckt werden würde.

Ohne die niederländische Armee in Srebrenica wäre es nicht zu einer Kriegssituation gekommen, und es hätte keinen Anlass für eine Revanche durch die Serben gegeben. Die Opfer sind nicht nur der Grund dafür, dass sich Mladić und Karadžić vor der Justiz verantworten müssen, sondern auch dafür, dass über die Misserfolge militärischer Interventionen und aller Versuche nachgedacht wird, ein ethnisch geteiltes Bosnien zu vereinigen.

 
  
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  Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Die gemeinsame Entschließung des Europäischen Parlaments zu Srebrenica ist ein Versuch, die Geschichte zu verzerren und die Verantwortung für die Verbrechen der amerikanischen und europäischen Imperialisten, die Zerstückelung des Landes und den gegen dieses Land von der NATO unter Mithilfe der EU geführten barbarischen Krieg den Opfern des ehemaligen Jugoslawien in die Schuhe zu schieben.

Gleichzeitig versucht dieses Parlament, das Ansehen des von den Amerikanern angeregten, verachteten Sondergerichtshofs in Den Haag zu stärken, vor den die Imperialisten ihre Opfer bringen möchten und der bereits zur physischen Eliminierung des jugoslawischen Staatsoberhaupts Slobodan Milosevic genutzt wurde.

Die Ereignisse von Srebrenica als das größte Verbrechen der Nachkriegsgeschichte zu bezeichnen und gleichzeitig einen Vorschlag zur Festlegung eines Tags des Gedenkens an dieses Ereignis in den Mitgliedstaaten der EU einzubringen, während in Bezug auf das tatsächliche Geschehen in Srebrenica noch immer viele Fragen offen sind, ist eine grobe Fehlinterpretation der Geschichte. Tatsächlich war das größte Verbrechen, das in der bisherigen Nachkriegsgeschichte in Europa begangen wurde, das Abschlachten des jugoslawischen Volkes durch die amerikanischen und europäischen Imperialisten.

Die Kommunistische Partei Griechenlands lehnt die Annahme solcher inakzeptabler Entschließungen ab, insbesondere in einer Zeit, in der wir alle Zeugen des täglichen Tötens Hunderter palästinensischer Kinder und Zivilisten durch Israel werden – ein Verbrechen, das mit der Unterstützung der gleichen imperialistischen Kräfte begangen wird, die nun wegschauen. Das jugoslawische Volk wurde an der betreffenden Entschließung nicht beteiligt.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die dunkle Geschichte Europas ist noch nicht zu Ende, und die Fähigkeit des Menschen, die schlimmsten Seiten des eigenen Charakters offen zu legen, sind auch weiterhin vorhanden. Srebrenica und seine schreckliche Tragödie sind nicht nur das neueste Beispiel menschlicher Gräuel. Diese Ereignisse sind auch eine Erinnerung daran (sofern eine solche erforderlich ist), dass Zerstörung immer möglich ist, dass der Mensch permanent für Frieden kämpfen muss und dass nichts, was wir schaffen, von Dauer ist. Die Erinnerung an dieses Massaker und das Gedenken an diese Tragödie sind auch der Tribut, den das Böse an das Gute bezahlen muss.

Wir Portugiesen sind geografisch und kulturell weit von den Orten der schlimmsten europäischen Gräueltaten des 20. Jahrhunderts entfernt, und wir haben eine andere Geschichte. Deshalb ist es für uns umso wichtiger, sich an diese Taten zu erinnern. Aus geografischen und kulturellen Gründen blicken wir auf eine unterschiedliche Geschichte zurück. Doch in unserem Menschsein sind wir vereint. Das Erinnern an Ereignisse, deren Zeuge auch wir hätten sein können, ist ein integraler Bestandteil unseres Erbes.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. (IT) Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Ich stimme zugunsten des Entschließungsantrags, mit dem der 11. Juli zu einem Tag des Gedenkens an die Opfer des serbischen Massakers erklärt werden soll.

Der tragische Monat Juli 1995, als serbische Truppen unter der Führung von Ratko Mladić über 8 000 Bosnier massakrierten, ist in unseren Herzen noch immer lebendig. Die beste Möglichkeit, die Opfer der Gräuel des Krieges im ehemaligen Jugoslawien zu ehren, ist die Verkündung eines Tags des Gedenkens, sodass an das Geschehene immer wieder erinnert wird.

Weitere Anstrengungen und Opfer sind notwendig, um sicherzustellen, dass die Schuldigen dieses Genozids (deren wichtigste Person der General Ratko Mladić ist) vor Gericht gebracht werden. Das erfordert unsere Achtung gegenüber den Vätern, Müttern, Kindern, Brüdern und Schwestern der unschuldigen Opfer, die in diesen Jahren ums Leben kamen, aber auch die Achtung gegenüber einem Europa, das in Freiheit leben möchte.

 
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