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Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : O-0002/2009

Eingereichte Texte :

O-0002/2009 (B6-0005/2009)

Aussprachen :

PV 03/02/2009 - 14
CRE 03/02/2009 - 14

Abstimmungen :

Angenommene Texte :


Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 3. Februar 2009 - Straßburg Ausgabe im ABl.

14. Schutz traditioneller nationaler, ethnischer und Einwandererminderheiten in Europa (Aussprache)
Video der Beiträge
Protokoll
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  Der Präsident. − Der nächste Punkt ist die Aussprache über die mündliche Frage an die Kommission zum Schutz traditioneller nationaler, ethnischer und Einwandererminderheiten in Europa von Csaba Sándor Tabajdi, Hannes Swoboda, Jan Marinus Wiersma, Véronique De Keyser, Katrin Saks und Claude Moraes für die sozialistische Fraktion im Europäischen Parlament (O-0002/2009 - B6-0005/2009).

 
  
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  Csaba Sándor Tabajdi, Verfasser. (HU) Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, es gibt über 300 verschiedene nationale, ethnische und sprachliche Minderheiten, die auf dem europäischen Kontinent leben. Ca. 15 % der Bürger der 27 EU-Mitgliedstaaten sind Mitglieder einer traditionellen nationalen Minderheit oder einer Einwanderergemeinschaft. Das Ziel der Europäischen Union ist zwar der Erhalt der kulturellen Vielfalt, aber Minderheitensprachen und -gruppen sehen sich vom Aussterben oder der Assimilation bedroht. Die ständig wachsenden Einwanderergemeinden erlaben eine Integrationskrise; denken Sie nur an die Ausschreitungen in den französischen Vorstädten, am Stadtrand von Paris, an die terroristischen Anschläge in London oder die ethnischen Spannungen in den Niederlanden.

Ist die Europäische Union glaubwürdig, wenn sie Verletzungen der Menschenrechte und von Minderheitenrechten in Drittländern verurteilt? Gehen die Entscheidungsträger der EU mit den Problemen von nationalen und ethnischen Minderheiten bei den potenziellen Beitrittskandidaten in den westlichen Balkanstaaten angemessen um, wenn einige Mitgliedstaaten selbst nicht in der Lage sind, dies im eigenen Land zu tun, und ihre Praxis dieser Politik tatsächlich diametral entgegengesetzt ist? Diejenigen, die nicht in der Lage und nicht Willens sind, sich diesen Fragen zu stellen, die ihre Köpfe in den Sand stecken, spielen mit der Zukunft Europas.

Im Vorfeld der heutigen Debatte wurden zahlreiche Befürchtungen geäußert, und einige haben betont, dass dieses Thema zu heikel ist. Ja, diese Frage ist extrem heikel. Was würde aus der Europäischen Union werden, wenn wir nur die Fragen behandeln würden, die niemandes Interessen beleidigen? Wir können diese Probleme nicht unter den Teppich kehren! Die Bürger von Europa erwarten konkrete Antworten von uns. Die Europäische Union muss auf lokaler, regionaler, nationaler und auf EU-Ebene die Rechte von einheimischen und traditionellen Minderheiten, Roma und den mehreren Millionen Menschen garantieren, die im Minderheitenstatus leben und nicht über einen unabhängigen Staat verfügen, wie Katalanen, Basken, Schotten, Bretonen, Elsässer, Korsen, Waliser, die ungarischen Minderheiten in Rumänien, der Slowakei und in Serbien und andere nationale Gemeinschaften.

Subsidiarität und Selbstregierung, verteilte Machtausübung und gemeinsame Entscheidungen gehören zu den Werten der Europäischen Union. Es ist von großer Bedeutung, dass die Formen der gemeinsamen Entscheidung, Selbstregierung und Autonomie auf der Basis von Abkommen zwischen Mehrheiten und Minderheiten beruhen, während die Souveränität und territoriale Integrität von Mitgliedstaaten uneingeschränkt respektiert wird. Was Personen betrifft, die zu den Einwandererminderheiten in einem Staat gehören, so müssen wir ihnen dabei helfen, sich so vollständig wie möglich zu integrieren; und die Einwandererminderheiten müssen ihrerseits den größtmöglichen Respekt vor der Sprache und den Bräuchen des betreffenden Staates zeigen. Wenn das Europäische Parlament wirklich zu einem Machtzentrum werden möchte, muss es sich mit diesen heiklen Fragen auseinandersetzen.

 
  
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  Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, Herr Tabajdi, der Respekt vor Minderheiten ist ein wesentlicher Grundsatz unter den Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, bevor ein neues Land der Union beitreten kann. Die Kriterien von Kopenhagen sind speziell für Beitrittskandidaten der Union gedacht.

Die Achtung vor den Rechten der zu Minderheiten gehörenden Personen, einschließlich der Beachtung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung ist einer der fundamentalen Grundsätze der Union. Die Union besitzt jedoch keine allgemeinen Befugnisse im Bereich des Schutzes von Minderheitenrechten. Es obliegt den nationalen Behörden, in Übereinstimmung mit ihrer Verfassung und ihren internationalen Verpflichtungen einen solchen Schutz sicherzustellen.

Zusätzlich liegen die Themen der institutionellen Organisation oder Autonomie von Minderheiten in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. In ähnlicher Weise obliegt den einzelnen Mitgliedstaaten die Entscheidung, das Europäische Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten und die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, die beiden wichtigsten vom Europarat eingeführten Instrumente, zu unterzeichnen oder zu ratifizieren.

Daher steht es nicht in der Macht der Union, wie in der Frage vorgeschlagen wird, allgemeine Standards für die Festlegung von Rechtsvorschriften zum Schutz von Minderheiten sowie Inspektionsmechanismen anzunehmen. Die Union kann jedoch zu einigen Themen innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs Maßnahmen ergreifen, die sich positiv auf die Situation einzelner Angehöriger von Minderheiten auswirken.

Die Kommission verfolgt eine Politik zur Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund der Rasse, der ethnischen Herkunft oder der Religion. Damit wird die Umsetzung der gemeinschaftlichen Gesetzgebung in diesem Bereich sichergestellt wie auch die Umsetzung der Richtlinie, die diese Gesetzgebung ergänzt.

Die Annahme des Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit am 28. November ist dafür ein weiteres Beispiel. In diesem Rahmenbeschluss trägt die Union dazu bei, die Lage der Angehörigen von Minderheiten zu verbessern, wenn sie unter bestimmten Verhaltensweisen leiden. Die Union hat außerdem in Bezug auf die Situation der Roma-Minderheit gehandelt.

Die Integration der Einwanderer ist für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein wichtiges Thema von steigender Bedeutung. Im Jahr 2005 hat die Kommission ein Gemeinsames Integrationsprogramm vorgelegt, das die Rahmenrichtlinie für einen gemeinsamen Ansatz zur Integration in der Europäischen Union bildet. Zusätzlich hat die Union ein Budget von 825 Millionen Euro für die Jahre 2007-2013 zugewiesen, um den Europäischen Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen einzurichten.

Im Jahr 2009 erscheinen drei neue Initiativen der Kommission: Die dritte Ausgabe des Handbuchs zur Integration, das Europäische Integrationsforum, das die Zivilgesellschaft weiter in die Fortführung unserer Arbeit einbeziehen wird, und eine Integrationswebsite, die als einheitliches Portal für Informationen zum Thema Integration und zur Förderung des Austauschs bewährter Verfahren zwischen den Beteiligten auf dem Gebiet der Integration dienen soll.

Die Aufgabe der Europäischen Union auf dem Gebiet der Mehrsprachigkeit besteht nicht darin, die Aktionen der Mitgliedstaaten zu ersetzen, sondern darin, solche Aktionen vielmehr zu unterstützen und zu ergänzen. Die Politik der Europäischen Kommission auf dem Gebiet der Mehrsprachigkeit umfasst regionale Sprachen ebenso wie Sprachen von Minderheiten.

Die Achtung vor der sprachlichen und kulturellen Vielfalt ist einer der Eckpfeiler der Europäischen Union. Diese Achtung vor der sprachlichen und kulturellen Vielfalt ist nun Bestandteil der Europäischen Grundrechtecharta, die in ihrem Artikel 22 besagt: „Die Union achtet die Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen.“

Die letzte Mitteilung der Kommission, die im September 2008 angenommen wurde, besagt außerdem, dass jede der zahlreichen Sprachen, ob national, regional oder von Minderheiten oder Einwanderern gesprochen, unserer gemeinsamen Kultur etwas Besonderes hinzufügt. Die wichtigsten Instrumente, die der Union in diesem Bereich zur Verfügung stehen, sind Finanzierungsprogramme, insbesondere das Programm für lebenslanges Lernen 2007-2013.

Schließlich ist die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte ein äußerst wertvolles Instrument, das wir nutzen, um Daten zu sammeln, die bei der Entwicklung und Umsetzung sämtlicher Instrumente und dieser Gemeinschaftspolitiken von Nutzen sind. Im Anschluss an eine Anfrage des Europäischen Parlaments an die Agentur für Grundrechte, die sich, wie ich hier noch einmal erwähnen möchte, in Wien befindet, enthält das Arbeitsprogramm 2009 der Agentur einen vergleichenden Bericht über die Situation der ethnischen und rassischen Diskriminierung in der Europäischen Union. Dies ermöglicht uns, den Bericht über Rassismus, der das Jahr 2007 behandelt, zu aktualisieren.

Dies ist es, was ich Ihnen mitteilen kann. Mit anderen Worten, wir verfügen über keine rechtliche Grundlage dafür den Schutz von Minderheiten zu organisieren. Dieses Thema fällt wirklich in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, obwohl die Union offensichtlich jede Diskriminierung eines Bürgers, der zu einer Minderheit gehört, vermeiden muss.

 
  
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  Rihards Pīks, im Namen der PPE-DE-Fraktion. (LV) Ich danke Ihnen, Herr Präsident. Herr Tabajdi hat eine enorme Aufgabe unternommen – er hat versucht, Gemeinschaften von Menschen auf eine Formel zu bringen und zu klassifizieren, die sich in historisch unterschiedlicher Weise gebildet haben, und in größerer oder kleinerer Anzahl in Staaten leben, die ein ganz anderen ethnischen oder sprachlichen Ursprung haben. Wie wir wissen, haben sich in Europa im Laufe der Jahrhunderte die Grenzen und Namen der Länder häufig geändert, als Resultat von Kriegen oder nach dem Zusammenschluss oder der Teilung von Staaten, wenn Reiche sich gebildet haben oder zusammengebrochen sind. So wurden sehr oft Menschen, ohne ihren Wohnort zu wechseln, Untertanen eines anderen Königs oder Einwohner eines anderen Landes. Ebenso gab es die Migration auf individueller Ebene und mit der Bewegung ganzer ethnischer Gemeinschaften. Wir haben die Resultate all dieser Ereignisse geerbt. Unzweifelhaft gebührt heute jedem Einwohner der Europäischen Union ein Leben, das eines Menschen würdig ist und gleiche Möglichkeiten bietet. Was genau können wir jedoch als Minderheit bezeichnen, im heutigen Sinne, und können sich die Staaten darauf einigen und gleiche Kriterien aufstellen? Dies ist wichtig, da heutzutage eine neue Migration Gestalt annimmt: sowohl die Binnenwanderung innerhalb der Europäischen Union als auch die Migration aus Nicht-EU-Ländern. Es scheint mir sinnvoll, dass zuerst Spezialisten, Wissenschaftler, Historiker, Ethnographen und Linguisten darüber arbeiten sollten, und dann vielleicht die Politiker das letzte Wort haben können. Wenn sich Politiker zuerst mit etwas beschäftigen, sehen wir augenblicklich eine enorme politische Subjektivität und Selbstsucht, besonders, wenn Wahlen vor der Tür stehen. Danke.

 
  
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  Katalin Lévai, im Namen der PSE-Fraktion. – (HU) Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar, sehr geehrte Damen und Herren, mehr als 45 Millionen Menschen, die zu 57 verschiedenen Minderheiten gehören, leben in der Europäischen Union und in den anderen europäischen Ländern. Heutzutage, wenn der Geist des Rassismus in Europa umgeht, wenn der Chauvinismus der Mehrheit in den Nationalstaaten sichtbar in ganz Mittel- und Osteuropa erschreckende Dimensionen annimmt, können wir die Minderheitenpolitik nicht länger unter den Teppich kehren. Wie wir gehört haben – auch vom Herrn Kommissar – verfügt die EU noch nicht über eine Reihe von Vorschriften zum Schutz der Identität von Minderheiten, die für alle Mitgliedstaaten gelten. Die Frage der Minderheiten fällt in die Kompetenz der Mitgliedstaaten, und daher müssen diese Gemeinschaften in den meisten Fällen mit dem zufrieden sein, was auch immer sie mit ihren eigenen Regierungen aushandeln können. Die Gesamtzahl der Bürger in den mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten, die zu verschiedenen nationalen Minderheitengemeinschaften gehören, ist erheblich größer als in Westeuropa, und ihre Probleme sind zudem weit komplexer. Damit nicht nur nationale Minderheiten, sondern auch alle, die einer effektiv kleineren EU-Nation angehören, sich wirklich in Europa heimisch fühlen, muss die europäische Gesetzgebung eine rechtliches Rahmenwerk mit umfassenden rechtlichen Normen für den Schutz der Minderheiten schaffen.

Wir müssen die Art von politischen Strukturen schaffen, die sich nicht um Exklusivität bemühen, sondern Kompetenzbereiche teilen. Wenn dieses Modell in der ganzen Europäischen Union Realität wird, werden nationale Minderheiten an Status gewinnen und neue Möglichkeiten zum Schutz ihrer Sprache und Kultur erhalten. In dieser Hinsicht ist die Ratifizierung des Lissabon-Vertrags von elementarer Bedeutung, denn dank der Arbeit der ungarischen Regierung schließen zwei seiner Artikel die Rechte von Personen, die zu Minderheiten gehören, mit ein. Die Annahme des Vertrags wäre in der Geschichte der Europäischen Union ein großer Schritt nach vorne. Die gegenwärtige Wirtschaftskrise ist für Minderheiten von Nachteil, denn sie verschärft die Konflikte und schafft Raum für die Demagogie der äußersten Rechten. Europa kann es sich gerade in diesem Augenblick nicht leisten, nicht auf die Stimmen der Minderheiten zu hören. Es kann die Minderheiten zu diesem Zeitpunkt der Krise nicht im Stich lassen.

 
  
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  Henrik Lax, im Namen der ALDE-Fraktion. (SV) Eine Debatte auf europäischer Ebene zur Situation der verschiedenen Minderheiten ist sehr begrüßenswert. Ein gemeinsamer Blick auf die Rechte und Pflichten, die für nationale, ethnische oder sprachliche Minderheiten, Immigranten oder staatenlose Personen gelten sollten, würde diesen Gruppen und in vielerlei Hinsicht der ganzen Union zu Gute kommen. Nahezu ein Zehntel der EU-Bürger gehört gegenwärtig einer nationalen, sprachlichen oder ethnischen Minderheit an. Manche, wie ich selbst, als schwedisch sprechender Finne, werden gut behandelt. Andere werden diskriminiert oder verleugnet. Es ist für die historisch nationalen Minderheiten wichtig, sich selbst als vollständige Mitglieder der Union sehen zu können. Die EU benötigt die Unterstützung ihrer Minderheiten und darf es nicht unterlassen, ihnen die Möglichkeit zu geben, aktiv an den Entscheidungen und an der Arbeit zur Sicherstellung einer sicheren und harmonischen gemeinsamen Zukunft teilzuhaben.

Es ist klar, dass die Regeln, die beispielsweise für Einwandererminderheiten gelten, nicht auf nationale Minderheiten angewendet werden können. Immigranten benötigen besondere Unterstützung, um ihnen bei der Integration in ihre neuen Heimatländer zu helfen. Staatenlose Menschen sind ein besonderes Thema, sie sollten mit allen verfügbaren Mitteln dazu ermutigt werden, die Staatsbürgerschaft in ihrem Gastland zu beantragen.

Die EU braucht eine gemeinsame Sicht auf die Minderheitenproblematik, um in der Lage zu sein, sich und ihre Mitgliedstaaten gegen äußere Einwirkungen und Provokationen zu verteidigen, wenn Minderheitenrechte als Waffen verwendet werden, um Zwietracht zu sähen und Verwirrung zu stiften. Russlands Engagement und seine Propaganda in Estland und Litauen ist beispielsweise ein warnendes Beispiel. Wir müssen denen, die uns schaden wollen, keine Waffen in die Hände geben.

Europa braucht ein repräsentatives Minderheitenforum, das als ein beratendes Gremium bei Themen fungiert, die vom Europäischen Parlament und dem Europarat behandelt werden. Es wäre für dieses parlamentarische Gremium auch wichtig, dass ihm für Themen, die Minderheiten betreffen, ausdrücklich die Verantwortung übertragen wird. Dieses Parlament sollte eine Erklärung über die Rechte der Minderheiten verabschieden.

Abschließend möchte ich eine konkrete Frage stellen: ist die Kommission darauf vorbereitet, Verantwortung für die Einleitung einer europäischen Debatte über Minderheiten zu übernehmen, und ist sie darauf vorbereitet, die gerechte Behandlung der Minderheiten der Union aktiv voranzutreiben, und nicht einfach nur die sprachliche Vielfalt zu behandeln, die oft als Möglichkeit genutzt wird, die Minderheiten zu ignorieren. (Beifall)

 
  
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  Jan Tadeusz Masiel, im Namen der UEN-Fraktion.(PL) Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar, einige Minderheiten sind in den Mitgliedstaaten seit Jahrhunderten vorhanden, während andere erst vor relativ kurzer Zeit eingetroffen sind.

Die Roma sind eine der traditionellen Minderheiten, die in den Ländern der Union präsent sind, seit es Aufzeichnungen gibt. Ich muss leider sagen, dass das Ausmaß ihrer Integration in meinem Land, Polen, obwohl die Roma nicht diskriminiert werden, viel zu wünschen übrig lässt. Sie selbst sind ebenfalls dieser Ansicht. Ich glaube, dass die Roma eine stärkere Unterstützung vom Staat benötigen. Insbesondere benötigen sie Unterstützung bei der beruflichen Ausbildung und der Bildung im Allgemeinen.

Die Mitgliedstaaten sollten bei der Integration dieser und anderer Minderheiten die führende Rolle spielen. Eine gemeinsame Gesetzgebung der Union wäre jedoch für unser Bemühen sehr hilfreich. Ich denke hier besonders an die Definition der Rechte und Verantwortlichkeiten bei Neuankömmlingen aus den islamischen Staaten, die Mühe haben, sich in Europa zu integrieren.

 
  
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  Mikel Irujo Amezaga, im Namen der Verts/ALE-Fraktion.(ES) Sehr geehrter Herr Präsident, ich möchte meine tiefempfundene Dankbarkeit für die Arbeit von Herrn Tabajdi bei der Vorbereitung und Einbringung dieser mündlichen Frage zum Ausdruck bringen, die wir heute debattieren, und ebenso für sein enorme Arbeit bei der Abfassung des Antrags, den wir bedauerlicherweise nicht debattieren, den wir aber zweifellos in den bevorstehenden Plenarsitzungen diskutieren können.

Dieser Antrag ist notwendig, denn es ist klar, dass wir ein Mindestmaß an Schutz von Minderheiten in der Europäischen Union finden müssen, etwas, das momentan nicht existiert.

Ich teile nicht die Sichtweise von Herrn Kommissar Barrot, der sich oftmals hinter dem Mangel einer diesbezüglichen Gesetzgebung in der Europäischen Union versteckt. Es ist ein offensichtlicher Widerspruch, die Kriterien von Kopenhagen zu erwähnen, eine andere Art von Gesetzgebung zu erwähnen, und zur gleichen Zeit – wenn es vielleicht nicht von Interesse ist oder wenn man vielleicht nicht tapfer genug ist – sich hinter einer fehlenden Gesetzgebung zu verstecken, um, sollen wir sagen, keinen Fortschritt bei dem Schutz von Minderheiten zu machen, weil wir uns schließlich einem ewigen Dilemma gegenüber sehen. Wir sehen uns nicht mit einem Problem konfrontiert, sondern eher mit einer Herausforderung, der sich die Europäische Union stellen muss, und dieses Thema sollte als solche gesehen werden.

 
  
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  Kathy Sinnott, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – Sehr geehrter Herr Präsident, in jedem Mitgliedstaat der EU gibt es Gruppierungen von Menschen, die als anders betrachtet werden, aufgrund von Merkmalen wie der Volkszugehörigkeit, der Sprache, der Art, wie sie sich kleiden, der Musik, die sie hören und der Art, wie sie beten. Wenn die Menschen in diesem Land verpflichtet werden, die angeborene Würde jedes menschlichen Wesens zu respektieren, werden diese Unterschiede als Bereicherung gesehen und die Menschen erfahren Wertschätzung. Tatsache ist, dass wir, wenn wir die menschliche Würde respektieren, Minderheiten nicht negativ beurteilen. In vielen Ländern ist dieser Respekt jedoch nur schwach entwickelt oder nicht vorhanden. Dies führt zur Diskriminierung, bei der Minderheiten missbraucht und in die ärmsten Verhältnisse gedrängt werden.

Wir bestehen auf dem Abkommen von Kopenhagen, nach dem ein Land, das der EU beitreten möchte, wenigstens ein akzeptables Mindestmaß an Respekt für jeden innerhalb seiner Grenzen lebenden Menschen aufbringen muss. Dieser Grundsatz wird jedoch fallengelassen, wenn wir diese Kriterien ignorieren und Ländern die Mitgliedschaft ermöglichen, in denen Menschen an den Rand gedrängt und misshandelt werden.

In Irland beispielsweise wurden zum Zeitpunkt unseres Beitritts und noch Jahre nach unserer Mitgliedschaft zahlreiche Kinder und Erwachsene mit Behinderungen unter schlimmsten Bedingungen in Einrichtungen eingewiesen.

Heute noch herrschen trotz der Einführung der Kopenhagen-Kriterien ähnlich schreckliche Umstände für gefährdete Minderheiten in Ländern, die erst kürzlich der EU beigetreten sind oder den Beitritt planen. Die Kopenhagen-Kriterien wurden in diesen Fällen eindeutig ignoriert, und der Umgang mit Minderheiten wurde nicht als Hindernis für die Mitgliedschaft betrachtet. Dadurch wird der Zweck des Abkommens negiert. Wenn ein Land, um in die EU aufgenommen zu werden, die Kopenhagen-Kriterien in Bezug auf die Behandlung seiner Einwohner erfüllen muss, sollte es auch möglich sein, die Mitgliedschaft auszusetzen, wenn es dies nicht tut.

 
  
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  Sergej Kozlík (NI).(SK) Wir behandeln das Problem der ethnischen Minderheiten, das bedeutet jedoch hauptsächlich die ungarische ethnische Minderheit, Herr Tabajdi. Tatsächlich ist Ungarn ein Land, in dem ethnische Minderheiten in den letzten Jahrzehnten nahezu vollständig eliminiert worden sind. Die Worte des früheren Beauftragten für Minderheiten in Ungarn, Jenö Kaltenbacha, bestätigen dies. Die Anzahl der in Ungarn lebenden Slowaken ist in der fraglichen Zeit von über 300 000 auf 18 000 gesunken. Für die dezimierte slowakische Minderheit wird in den Schulen für ethnische Minderheiten in Ungarn ausschließlich Ungarisch als Unterrichtssprache verwendet. An diesen Schulen wird in vier Stunden in der Woche slowakisch gelehrt.

In der Slowakei denkt niemand an Rache, und für die in der Slowakei lebende ungarische Minderheit ist die Situation unvergleichlich besser. An den Schulen der ungarischen Minderheit ist die Unterrichtssprache ausschließlich Ungarisch. Slowakisch wird als zusätzliche Sprache in ein paar Stunden in der Woche gelehrt. Gottesdienste werden in allen slowakischen Gemeinden in Ungarn nur auf Ungarisch gefeiert, und sie werden ausschließlich von ungarischen Priestern gehalten. Auf der anderen Seite amtieren in den ungarischen Gemeinden in der Slowakei nur ungarische Priester.

Das Europäische Parlament zollt den Problemen von Slowaken, Deutschen, Serben und anderen geplagten Minderheiten in Ungarn paradoxerweise nicht die geringste Aufmerksamkeit. Es gibt immer wieder Diskussionen zu den Randproblemen der ungarischen Minderheit, die die slowakische Regierung in jedem Fall beständig berücksichtigt. Erst heute hat sie, als Teil dieses Prozesses, einen Änderungsantrag zum Bildungsgesetz gebilligt, der garantiert, dass geografische Namen in den Textbüchern für Minderheiten in ungarischer oder ukrainischer Sprache gedruckt werden. Es sind die ungarischen Politiker und MdEP, die sich, unter dem Vorwand, ethnische Probleme zu beheben, beständig auf autonome Lösungen konzentrieren, wie zum Beispiel die territoriale Autonomie. Erst kürzlich tat es der ungarische Präsident während eines Besuchs bei seinem rumänischen Kollegen in Budapest und erhielt eine strikte Ablehnung. Solche Haltungen müssen entlarvt und auch im Europäischen Parlament nachdrücklich verurteilt werden.

 
  
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  Kinga Gál (PPE-DE). - (HU) Während die Interessen aller anderen sozialen Minderheiten durch die Antidiskriminierungsvorschriften rigoros verteidigt werden, ist der europäische gesetzliche Schutz, vom politischen Willen gar nicht zu reden, äußerst zurückhaltend, wenn traditionelle nationale Minderheiten betroffen sind. Aber die Existenz dieser Minderheiten innerhalb der Europäischen Union ist keine politische Frage, sondern eine Tatsache – Millionen Menschen leben in der EU und sind doch keine Einwanderer. Sie leben in den europäischen Mitgliedstaaten und haben das Land ihrer Vorväter nie verlassen. Es geschah einfach im Lauf der Ereignisse im zwanzigsten Jahrhundert; die Grenzen ihrer Länder haben sich um sie herum verschoben und sie dann vor einem unlösbaren Dilemma zurückgelassen. Wie sollen sie ihre Identität und Gemeinschaft bewahren, wie können sie ihren Kindern eine sichere Vorstellung von einer Zukunft im einundzwanzigsten Jahrhundert vermitteln? Wir müssen zumindest zugeben, dass die Probleme dieser Gemeinschaften nicht allein mit Hilfe der allgemeinen Menschenrechte oder durch Antidiskriminierungsvorschriften gelöst werden können. Diese Gemeinschaften verlangen zu Recht alle diese Dinge, die von der Europäischen Union im Fall ähnlich großer Bevölkerungsgruppen von Rechts wegen denen zugestanden werden, die Teil einer Mehrheit sind. Daher sind eine EU-Rechtsvorschrift und der Beistand der EU notwendig. Solche Gemeinschaften haben recht, wenn sie denken, dass zum Beispiel die Autonomie, die den Minderheiten von Südtirol in Italien Wohlstand und Entwicklung gebracht hat, auch ihnen die gewünschte Lösung bringt.

Sicher, Formen der Autonomie – einschließlich vielleicht der territorialen Autonomie – könnten solchen Gemeinschaften eine positive und verwaltbare Zukunft bringen. Diese Gemeinschaften sollte kein Geheimnis umgeben, sie sollten offen diskutiert werden, denn wenn eine solche Option in einem Mitgliedstaat eine positive Lösung darstellt, die die territoriale Integrität dieses Staates nicht beeinträchtigt, könnte sie sich in ähnlicher Weise auch in anderen Mitgliedstaaten als Lösung erweisen. Die berechtigten Forderungen dieser Minderheiten, die auf den fundamentalen Grundsätzen und der gegenwärtig ausgeübten Praxis in der Europäischen Union basieren, können in der EU des einundzwanzigsten Jahrhunderts nicht als Tabu behandelt werden!

 
  
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  Bárbara Dührkop Dührkop (PSE).(ES) Herr Präsident, es ist merkwürdig, dass wir in jeder Wahlperiode auf den nicht vorhandenen oder fragilen gesetzlichen und materiellen Schutz der einen oder anderen Minderheitengruppe in den Mitgliedstaaten hinweisen.

Mit der letzten Erweiterung in Richtung Osten ist die Lage unvermeidlicherweise noch viel komplexer geworden.

Das Europa der 27 verfügt über mehr als 100 Gruppen, wenn wir seine ethnischen und sprachlichen Minderheiten denen hinzufügen, die aus den Zuwanderungen der letzten Zeit entstanden sind. Eine besondere Erwähnung verdienen – und verdienten – die Roma, eine Ethnie, die seit Jahrhunderten in unserer Mitte lebt. Sie hat ihre eigenen Merkmale und leidet unter den größten Benachteiligungen aller Minderheitengruppen überhaupt.

Die Verdoppelung unserer Anstrengungen, eine schrittweise Integration, wenn nicht Assimilation, dieser Gruppen zu erreichen und dieses „in Vielfalt vereinte Europa“ in die Realität umzusetzen, ist eine enorme Herausforderung für Europa, Herr Kommissar. Nicht umsonst verweist der Vertrag von Lissabon zum ersten Mal in der Geschichte der Europäischen Union ausdrücklich auf die Rechte der Menschen, die zu diesen Minderheiten gehören, und auf ihre eigenen Werte.

Jede soziale Gruppe ist anders. Die sprachlich-historischen Minderheiten der Mitgliedstaaten und ihr anerkanntes und unbestreitbares Recht, sich selbst in ihrer Muttersprache auszudrücken, hat nichts oder nur wenig mit den neuen Migrantenströmen zu tun, die ihre eigenen identitätsstiftenden Merkmale besitzen.

Wir nehmen die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen als Ausgangspunkt und bitten den Europäischen Sozialfonds, den Minderheitengruppen Aufmerksamkeit und Ressourcen zu widmen.

Soeben ging das Jahr 2008 als das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs zu Ende, und ich glaube, dass dieser Dialog eben erst begonnen hat. Ich glaube, wir sollten diesen Impuls nutzen und diesen Dialog weiterführen, um auf europäischer Ebene Kontrollmechanismen zum Schutz von Minderheitengruppen zu schaffen.

Und mit diesem Gedanken möchte ich schließen: wir haben die Pflicht, in unseren Mitgliedstaaten die Traditionen und Werte des im Entstehen begriffenen multikulturellen Europas zu schützen, und es ist die Pflicht dieses Parlaments, in einem gemeinsamen europäischen Rahmenwerk Standards für die Integration zu schaffen, die ein friedliches Zusammenleben erleichtern.

 
  
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  István Szent-Iványi (ALDE). (HU) Sehr geehrter Herr Präsident, jeder zehnte europäische Bürger gehört zu einer nationalen Minderheit. Viele von ihnen fühlen sich in ihrem eigenen Heimatland als Stiefkind behandelt. Sie blicken auf die Europäische Union, die ihre Rechte garantieren und ihnen helfen soll, ihre Lage zu verbessern. In Hinblick auf die Menschenrechte liegt die größte Verpflichtung der Europäischen Union beim Schutz von Minderheiten. Zwar sind die gesetzlichen Grundlagen für einen effektiven Schutz von Minderheiten vorhanden, es fehlt jedoch häufig am politischen Willen, sie durchzusetzen. Die Ratifizierung des Lissabon-Vertrags könnte die Situation verbessern, stellt an sich jedoch keine Zauberlösung dar. Sie ist wichtig, damit die bestehenden Institutionen effektiv arbeiten können und insbesondere, damit das Minderheitenprofil der Agentur für Grundrechte gestärkt wird. Die verschiedenen Minderheiten würden es als positives Zeichen sehen, wenn die neue Kommission einen Kommissar hätte, dessen Zuständigkeit ausschließlich in der Bearbeitung von Minderheitenangelegenheiten läge. Dies wäre ein klares Signal dafür, dass die Minderheiten auch vollwertige Bürger in einem vereinten Europa sind. Europa kann keine Stiefkinder haben, da wir alle im einen oder anderen Sinn Minderheiten sind.

 
  
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  László Tőkés (Verts/ALE). (HU) Sehr geehrter Herr Präsident, ich begrüße mit Dankbarkeit und Wertschätzung die Aufnahme des Schutzes von traditionellen nationalen und ethnischen Minderheiten sowie von Einwanderern in Europa in die Tagesordnung. Ich finde es traurig, dass ohne die notwendige Unterstützung der politischen Fraktionen unsere gemeinsame Aussprache heute ohne eine Entscheidung endet, und dass es immer noch nicht möglich ist, das Abkommen zum EU-Rahmenwerk über den Schutz von Minderheiten zu verabschieden. In den Ländern des früheren kommunistischen Lagers besaß der Grundsatz der Nichteinmischung höchste Priorität. Ich finde es nicht akzeptabel, dass die Europäische Union die Lösung des Minderheitenproblems auf ähnliche Weise der Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten überlässt. Mich erinnern die Erklärungen von Präsident Traian Băsescu in Budapest, in denen er die berechtigten Forderungen der transsilvanischen Ungarn nach kollektiven Rechten und nach Autonomie abgelehnt hat, an den diktatorischen Standpunkt in der Ära des nationalen Kommunismus. Die Europäische Union ist die gemeinsame Heimat von nationalen, ethnischen und religiösen Minderheiten gleichermaßen und aus eben diesem Grund darf die EU ihnen einen institutionellen und gesetzlich geregelten Schutz nicht länger vorenthalten.

 
  
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  Patrick Louis (IND/DEM).(FR) Sehr geehrter Herr Präsident, unsere Kulturen beinhalten das Rechtsstaatsprinzip und die Rechte einzelner, daher ist es recht und billig, die Rechte eines einzelnen Mitglieds einer Minderheit zu verteidigen. Es wäre jedoch gefährlich, die Rechte nicht-nationaler Minderheiten als Gemeinschaften mit eigenem Recht zu legalisieren.

Für nicht-nationale Minderheiten, und ich spreche ausschließlich von diesen, muss der gemeinschaftliche Ansatz abgelehnt werden, da er unvermeidlich zur Zerstörung des Zusammenhalts vieler europäischer Nationen führen würde. Wo es ein Rechtsstaatsprinzip gibt, muss die Regelung der Art und Weise, wie die Menschen zusammen leben, in nationaler Verantwortung bleiben. In diesem Fall würde, wenn die Mehrheit der Feind der Minderheit wäre, die Demokratie ernstlich in Frage gestellt werden.

Angesichts von Armut oder Gefahr fliehen Menschen aus ihrem Heimatland, um eine Zuflucht zu finden. Das Asylrecht ist eine Möglichkeit für die Menschen, mit ihren Füßen abzustimmen. Glücklicherweise ist es zu einem Grundrecht geworden, aber wie bei jedem Recht ist damit auch eine Pflicht verbunden. In diesem Fall ist es die Pflicht, die Regeln, Sprachen und Bräuche des Empfängerlandes zu akzeptieren.

Das Asylrecht ist ein wertvolles Recht, da es sich um ein grundlegendes Menschenrecht handelt. Auch die Tatsache, zu einer Minderheit zu gehören, legitimiert nicht die Schaffung eines Gemeinschaftsrechts. Die eigentliche Loyalität muss immer dem Land gehören, in dem man sich niederlässt. Es ist eine Illusion zu glauben, dass aus dem Nebeneinander flüchtiger Gemeinschaften mit unterschiedlichen Gedächtnissen ein Land entstehen kann. Mit der Zeit schafft dies lediglich einen Raum der Interesselosigkeit oder ein Schlachtfeld.

Man sollte das Empfängerland entweder lieben oder es verlassen. Das ist die Pflicht, die aus der Freiheit, zu kommen und zu gehen, erwächst.

 
  
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  Marian-Jean Marinescu (PPE-DE) . – (RO) Ich möchte meine volle Unterstützung für den Schutz von Minderheiten und die Achtung ihrer Kulturen, Sprachen, Traditionen und Bräuche ausdrücken. Ich glaube, dass alle Mitgliedstaaten in ihre nationale Rechtsprechung in den verschiedenen Bereichen den Verweis auf den Schutz von Minderheiten aufnehmen sollten.

In dieser Hinsicht habe ich das Gefühl, dass die Rechtsprechung Rumäniens in diesem Bereich besonders gut ausgearbeitet ist und als Modell für andere Mitgliedstaaten dienen kann. Der Beweis für diese Aussage wurde sogar von einem Mitglied dieses Parlaments erbracht, vor dem ich großen Respekt habe, das in der ungarischen Gemeinschaft in Transsilvanien geboren wurde, dort aufwuchs und studiert hat, und Ungarn jetzt in diesem Haus erfolgreich vertritt. Der Schutz von Minderheiten darf jedoch nicht zu solchen Exzessen führen wie kollektive Rechte, die Förderung der Autonomie und Selbstbestimmung, einschließlich der territorialen.

Ich glaube auch nicht, dass es hilfreich ist, Minderheiten in unterschiedliche Kategorien einzuteilen, da dies zu dem Schluss verleiten könnte, dass diese Kategorien auf unterschiedliche Arten behandelt werden müssten. Alle Bürger müssen gleich behandelt werden und dieselben Rechte und Pflichten gegenüber den Gemeinschaften haben, in denen sie leben. Dezentralisierung und lokale Autonomie unter nationalen Gesetzen reflektieren so ziemlich alle Vorstellungen, die Bürger haben, ungeachtet ihrer Nationalität oder ihres ethnischen Hintergrunds. Es ist nicht normal, Konzepte zur Diskussion zu stellen, die noch nicht in aktuelles internationales Recht aufgenommen sind, und die auf der Ebene der Mitgliedstaat nicht akzeptiert sind. Wir müssen auch die Bestimmungen des Europarats nicht annehmen.

Zur Minderheit der Roma ist eine gesonderte Anmerkung erforderlich. Ich glaube fest daran, dass gemeinsame Programme der EU, besonders im Bereich Bildung, die Integration der Roma beträchtlich beschleunigen würden.

Schließlich möchte ich Sie daran erinnern, dass jede Nation, ungeachtet ihrer Größe, im Vergleich zu den 500 Millionen Bürgern Europas eine Minderheit darstellt.

 
  
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  Monika Beňová (PSE).(SK) Der Schutz von Minderheiten ist unbestreitbar einer der wichtigsten Grundsätze und in meinem Land, der Slowakischen Republik, wird den Minderheiten wirklich ein ausnehmend hoher Schutzstandard garantiert. Wenn wir über ethnische Minderheiten sprechen, kann man sagen, dass dieser Standard ebenfalls in Form einer kulturellen und bildungsbezogenen Autonomie garantiert ist, da wir für unsere größte ethnische Minderheit eine eigene Universität haben

Ich wende mich jedoch grundsätzlich gegen den Anstoß einer Diskussion über die territoriale Autonomie, da ich der Meinung bin, dass dies ein äußerst wichtiges politisches und rechtliches Problem und in humanistischer Hinsicht außerdem ein sehr bewegendes Thema ist. Es könnte enormes menschliches Leid verursachen. Der Anstoß einer Diskussion über die territoriale Autonomie würde auch die Einheit und die erfolgreiche Fortführung der Europäischen Union gefährden.

Zum Schluss, Herr Kommissar, da Sie vom Respekt sprachen – ja, es ist ganz richtig und angemessen, dass die Mehrheitsgesellschaft ihren Minderheiten den größten Respekt entgegenbringen sollte, aber ich denke, dass die Minderheiten in einer gut funktionierenden Gesellschaft ebenso großen Respekt vor dieser Gesellschaft haben sollten.

 
  
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  Tatjana Ždanoka (Verts/ALE). - Sehr geehrter Herr Präsident, ich möchte Herrn Tabajdi für seine ausgezeichnete Arbeit danken. Es ist bedauerlich, dass wir nicht in der Lage sind, unsere Aussprachen mit einer Entschließung zu beenden.

Ich bin fest davon überzeugt, dass die Rechte von Minderheiten ein Bestandteil des acquis communautaire werden müssen. Leider ist die Kommission sehr zurückhaltend damit, in diesem Bereich Vorschläge zu unterbreiten. Wir sollten uns daran erinnern, dass Minderheitenrechte ein integraler Bestandteil der Menschenrechte sind und unsere Standards daher möglichst hoch sein sollten. Wir dürfen nicht vergessen, dass die Achtung und der Schutz von Minderheiten zu den Kopenhagen-Kriterien gehören. Die Kommission wendet die Kriterien nicht einmal während des Beitrittsprozesses ordnungsgemäß an.

Wir sind bereit, Zugeständnisse zu machen, in der Hoffnung, das sich die Situation anschließend bessert, aber auch nach den Beitritten gibt es immer noch keine Instrumente, um dieses Problem zu beheben, wie Herr Kommissar Barrot letzten Monat mitteilte. Wir haben einen gemeinsamen Standard der Europäischen Union auf dem Gebiet der Minderheitenrechte erarbeitet, und das ist ein absolutes Muss.

 
  
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  Edit Bauer (PPE-DE). – (HU) Vielen Dank, Herr Präsident. Es gibt einige politische Gebiete innerhalb der Europäischen Union, in denen ein doppelter Standard gilt. Die Kopenhagen-Kriterien zu Minderheitenrechten werden bei Beitrittsländern angewendet – wie wir heute bereits gehört haben – diese selben Rechte sind innerhalb des Gemeinschaftsrechts jedoch nicht vorhanden. Wenn der Reichtum Europas in seinen verschiedenen Kulturen liegt und niemand zusehen möchte, wie Kultur und Sprache kleiner Nationen verschwinden, dann haben ethnische Minderheiten einen noch größerer Bedarf an Schutz, auch an gesetzlichem Schutz. In den neuen Mitgliedstaaten ist der augenscheinliche Schutz durch den sozialistischen Internationalismus verschwunden und die nationalen Gefühle sind intensiver geworden. Außerdem erscheinen in den neuen Mitgliedstaaten häufig verschiedene Formen des repressiven Nationalismus, besonders seitdem die Kopenhagen-Kriterien nicht länger verbindlich sind. Wir erleben häufig, dass die Verfechter des Assimilationsprinzips ihr Engagement verstärken – vorgeblich im eigenen Interesse der Minderheit. Leider ist dies ein politisches Instrument, das von populistischen Parteien verwendet wird, um die Mehrheit gegen die Minderheit zu wenden.

Die Etablierung von internen rechtlichen Standards zum Schutz des rechtlichen Status von Minderheiten ist unvermeidlich. Diese Standards müssen den bewährten europäischen Methoden folgen und auf verschiedenen Formen der Selbstregierung aufbauen, die nicht als eine Form politischen Verbrechens entlarvt oder abgelehnt werden müssen. Stattdessen sollte das Subsidiaritätsprinzip ausgeweitet werden, um es Minderheiten zu ermöglichen, über ihre eigenen Angelegenheiten selbst zu entscheiden. Vielleicht ist die Methode der offenen Koordinierung in dieser Hinsicht hilfreich, bis eine rechtliche Grundlage geschaffen ist. Ich möchte die folgende Frage an den Herrn Kommissar stellen: Wäre es nicht möglich, diese Option zu nutzen, diese Methode, um eine Lösung für den Rechtsstatus der Minderheiten zu erreichen? Abschließend möchte ich gerne Herrn Tabajdi für seine ausgezeichnete Arbeit auf diesem Gebiet danken.

 
  
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  Corina Creţu (PSE) . – (RO) Wir haben auf europäischer Ebene eine einheitliche Gruppe von Regeln, Kriterien und Empfehlungen, die den Schutz von Bürgern, die nationalen Minderheiten angehören, garantieren. Verletzungen dieser Regeln sind innerhalb der Europäischen Union ziemlich selten. Rumänien hat seinen Minderheiten ermöglicht, nationale Rechte zu genießen, die europäische Standards weit übertreffen. In der Tat ist die Anwesenheit rumänischer MdEP in dieser Kammer, die ethnische Ungarn sind, ein lebender Beweis dafür.

Für die interethnische Harmonie in Europa ist es von elementarer Bedeutung, dass die Menschenrechte respektiert werden. Es darf jedoch nicht soweit kommen, dass der Verfall der ethnischen Rechte für separatistische Bestrebungen ausgenutzt wird. Das europäische Projekt ist die Integration und nicht die Schaffung von Enklaven anhand ethnischer Kriterien.

Außerdem denke ich, dass wir unsere Aufmerksamkeit stärker auf die Situation der nationalen Minderheiten in den Nachbarländern der EU richten sollten, umso mehr, wenn es Bürger der gleichen Nationalität einiger Mitgliedstaaten betrifft. Ein Beispiel hierfür sind die Rumänen in der Ukraine, in Serbien und der Republik Moldau, die ihrer Grundrechte beraubt wurden und einem intensiven Entnationalisierungsprozess unterzogen werden.

 
  
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  Josu Ortuondo Larrea (ALDE).(ES) Herr Präsident, in der EU gibt es verschiedene Sprachen, gesprochen von historischen europäischen Gruppen, die in den Debatten dieses Parlaments nicht verwendet werden können, weil sie nicht als Staatssprachen anerkannt sind. Dies ist ein Verlust für die repräsentative Demokratie.

Einer dieser Fälle ist die baskische Sprache, Euskera, die keine Minderheitensprache, sondern eine Amtssprache ist, zumindest im Süden des Baskenlands, das verwaltungsrechtlich als Teil des spanischen Staates gilt. Dasselbe gilt jedoch nicht – und nehmen Sie es bitte nicht persönlich, Herr Kommissar – im nördlichen Teil des Baskenlands, der zum französischen Staat gehört, dessen Präsident in der Versammlung der Vereinten Nationen sagte, dass die Verweigerung des Respekts für die nationalen Identitäten und Sprachen die Grundlage für Erniedrigung bildet, und dass es ohne diesen Respekt in der Welt keinen Frieden geben wird. Trotz alledem wird weder Euskera noch Korsisch, Bretonisch oder Okzitanisch die geringste offizielle Achtung zuteil, geschweige denn Unterstützung, um sicherzustellen, dass ihre Verwendung geachtet und gefördert wird.

Aus diesem Grund habe ich die Agentur für Grundrechte aufgefordert, darauf zu achten und daran zu arbeiten, sicherzustellen, dass das Recht der europäischen Bürger, ihre Muttersprache zu verwenden, innerhalb der Mitgliedstaaten nicht verletzt wird, dass ihre Bürger nicht diskriminiert werden und dass alle heimischen Sprachen innerhalb der jeweiligen Territorien als amtlich betrachtet werden.

(Der Redner fährt auf Baskisch fort.)

Eskerrik asko jaun-andreok zuen laguntzagatik Europako hizkuntza guztien alde.

 
  
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  Daniel Petru Funeriu (PPE-DE). - Herr Präsident, Ich begrüße diese Debatte umso mehr, als die europäische Geschichte zeigt, dass an sich stabile Situationen in Krisenzeiten durch ethnische Spannungen erschüttert werden können. Ich würde gerne glauben, dass die Initiatoren dieser Debatte beabsichtigen, die großzügigen zentralen Werte und Realitäten des europäischen Projekts hervorzuheben, denn die Realitäten in der Europäischen Union sind in der Tat die besten Standards weltweit bei der Behandlung von Minderheiten. Daher sollten wir laut und deutlich sagen, dass diese Versammlung keine spalterischen Handlungen oder die Verwässerung der eben erwähnten Standards akzeptiert und akzeptieren wird.

Wie Herr Kommissar Barrot unterstrichen hat, gibt es in jedem einzelnen Land der Union einen klaren, und in der Mehrzahl der Fälle, offiziellen Gesetzesrahmen, der den Schutz unserer kulturellen Vielfalt sicherstellt. Dennoch, gibt es für die Zukunftsfähigkeit unserer multiethnischen Gesellschaft irgendeine Alternative zur höheren Bildung? Beispiele aus dem echten Leben zeigen, dass die Lösung von Problemen im Bildungsbereich eine starke Gemeinschaftsentwicklung fördert. Bildung ist ihrer Natur nach eher einigend, als entzweiend. Sie lehrt uns in der Tat, dass wir alle für irgendwelche anderen Menschen eine Minderheit darstellen. Die Universität Babeş-Bolyai in Rumänien in der transsilvanischen Stadt Cluj ist ein Beispiel für eine multikulturelle Universität, die immer wieder von der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa als ein positives Beispiel für eine multikulturelle und interethnische Spitzenuniversität genannt wird.

Bei Bedarf ist eine höhere Bildung in der Sprache von Minderheiten Teil des nationalen Bildungssystems. Nehmen wir zum Beispiel die Sapientia-Universität in Rumänien.

Diese positiven Beispiele bedeuten jedoch nicht, dass wir uns nun zurücklehnen können, und wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass die größte Herausforderung möglicherweise noch vor uns liegt: eine Lösung für die schwierige Situation der Roma-Gemeinschaft in ganz Europa. Es ist meine Überzeugung, dass die effektivste Möglichkeit, dieses überaus schwierige europäische Problem langfristig zu lösen, in der Bildung liegt. Ich wünsche mir wirklich eine ganz grundlegende Aussprache darüber, wie Europa beabsichtigt, die Vorteile unseres einzigartigen Bildungssystems zu nutzen, so dass wir auch weiterhin in Vielfalt geeint bleiben.

 
  
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  Silvia-Adriana Ţicău (PSE).(RO) Der Europarat ist die Institution, die sich mit der Einhaltung der Menschenrechte befasst. Die Rechte und der Schutz von Minderheiten gehören in Übereinstimmung mit dem Subsidiaritätsprinzip zum Aufgabengebiet der Mitgliedstaaten. Traditionelle und ethnische Minderheiten, Migrantenminderheiten und Einwanderer müssen sich an die nationale Gesetzgebung des Mitgliedstaates, in dem sie leben, halten.

Ich glaube, dass die Integration neuer Migrantenminderheiten nicht Bestandteil der gemeinschaftlichen Einwanderungspolitik sein sollte, an deren Entwurf die EU derzeit arbeitet. Diese Politik kann nur festgelegt werden, wenn die gegenwärtigen Einschränkungen der Freizügigkeit von Beschäftigten aus den Mitgliedstaaten, die nach 2004 der Europäischen Union beigetreten sind, innerhalb der EU fallen.

Der Schutz von Migrantenminderheiten ist Teil der vom sozialen Europa geförderten Grundsätze. Faire Arbeitsbedingungen für alle europäischen Bürger, ungeachtet, aus welchem Mitgliedstaat sie kommen, garantiert ihnen ein anständiges Auskommen. Als europäische Sozialistin unterstütze ich die Entwicklung eines europäischen Rahmenwerks für die legale Immigration, aber ich fordere nachdrücklich, zuerst und vor allem, die Beachtung der grundlegenden Prinzipien der Europäischen Union für alle europäischen Bürger.

 
  
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  Csaba Sógor (PPE-DE). - (HU) Leider wird dieser Entwurf dem Parlament heute nur in Form einer Anfrage vorgelegt. Die Vertreter von traditionellen nationalen Minderheiten und Gemeinschaften haben versucht, die Mehrheit mit friedlichen parlamentarischen Mitteln zu überreden, dass das, was für die 14 Mitgliedstaaten der Europäischen Union gut ist, auch für das gesamte Gebiet der EU von Nutzen ist. Die traditionellen nationalen Minderheiten haben sich plötzlich in einem neuen Land wiedergefunden, ohne eigenes Zutun, ohne jemals aus ihrer Jahrhunderte alten Heimat weggezogen zu sein. Niemand hat sie gefragt, ob sie die Nationalität wechseln oder eine neue offizielle Sprache annehmen möchten. Diese traditionellen nationalen Minderheiten sind die loyalsten Bürger ihrer jeweiligen Länder. Trotz Kriegen, Wirtschaftskrisen, internen politischen Kämpfen und Assimilation haben sie ihre alteingesessene, langjährige und doch neue Heimat nicht verlassen. Ihre Loyalität ist ungebrochen. Aus genau diesem Grund ist es unvorstellbar, dass große Länder mit mehreren Dutzend Millionen Einwohnern sich vor Minderheiten mit wenigen hunderttausend, oder höchstens einer halben Million Mitglieder fürchten sollten.

Die verschiedenen Formen der Selbstregierung, die in der Europäische Union vorgefunden werden, wie die territoriale und kulturelle Autonomie, resultieren aus einer Politik des gemeinsamen Konsens seitens der Mehrheit wie der Minderheit, und haben die ökonomische, politische und soziale Kraft des betreffenden Staates oder der Europäischen Union nicht geschwächt. Mein Land, Rumänien existiert in seiner gegenwärtigen Form seit 1920. Im Jahr 1930 gehörten zur Bevölkerung dieses Territoriums 28 % Nicht-Rumänen; heute ist diese Zahl auf 10 % gesunken. Es gibt mehrere andere Mitgliedstaaten neben Rumänien, die ähnliche Sorgen haben. Es gibt Gesetze und Rechte, aber ihre Umsetzung kann nicht garantiert werden, obwohl die sprachliche, ethnische und regionale Vielfalt einen europäischen Wert darstellt. Daher ist es wichtig, dass ein Entwurf von Richtlinien aufgestellt wird, der auf vorhandenen, erfolgreichen EU-Beispielen basiert, die für alle akzeptabel sind und die territoriale Integrität des Staates nicht verletzen.

 
  
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  Gábor Harangozó (PSE). (HU) Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrter Herr Kommissar, sehr geehrte Damen und Herren, zunächst möchte ich meiner Freude über die Initiative von Csaba Tabajdi Ausdruck verleihen, die zum Ziel hat, die Situation der in der Europäischen Union lebenden Minderheiten zu verbessern. Obwohl bedeutende Beispiele beweisen, dass nationale Minderheiten in der Europäischen Union als Wert und Chance gelten, wie etwa in Südtirol oder Åland, begegnen wir leider in Osteuropa auch der entgegengesetzten Haltung, manchmal sogar in den Reden von Politikern. Genau aus diesem Grund müssen wir uns nachdrücklich den Erklärungen widersetzen, die dezidiert und unablässig die Forderungen von nationalen Minderheiten nach Autonomie ablehnen, indem sie auf die von der Europäischen Union festgelegten Auflagen verweisen. Wir müssen daher mit Entschlossenheit sprechen und erklären, dass nationale Minderheiten zur Autonomie berechtigt sind, in Ausübung der Minderheitenrechte auf Gemeinschaftsebene, und dass wir diese grundlegenden Rechte garantieren müssen, auch durch das Rechtssystem der Europäischen Union. Ich unterstütze daher voll und ganz die Ausarbeitung einer umfassenden Verordnung für den Schutz der Minderheitenrechte auf europäischer Ebene. Vielen Dank.

 
  
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  Michl Ebner (PPE-DE).(IT) Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, heute ist ein sehr glücklicher Anlass und das Verdienst hierfür gebührt, mit meinem Dank, ganz besonders Herrn Tabajdi, Vorsitzender der Arbeitsgruppe und Anwalt der Minderheiten.

Heute verwende ich die italienische Sprache, die Sprache des Staates, nicht meine Muttersprache. Ich tue dies aus einem bestimmten Grund: In Italien leben zahlreiche ethnische Minderheiten aus verschiedenen Ländern und ethnische Gruppen. Heute möchte ich dieses Beispiel – sowie die Darlegung, dass eine ethnische Minderheit nicht einfach nur eine ethnische Minderheit ist, sondern, dass sie Solidarität erfahren muss – nutzen, um diesen Minderheiten hier in diesem Haus eine Stimme zu geben. Ich möchte auch den italienischen Minderheiten, die im Ausland leben, mitteilen, dass sie diese Möglichkeit sonst nicht hätten.

Herr Barrot hat heute über Nichtdiskriminierung gesprochen. Ich glaube, Nichtdiskriminierung allein genügt nicht, weil wir gleiche Rechte erreichen müssen, und gleiche Rechte sind nur dann möglich, wenn wir Minderheiten in ihrer Situation wahrnehmen und ihnen erhebliche Hilfe dabei leisten, mit der Mehrheit auf die gleiche Stufe gestellt zu werden. Aus diesem Grund benötigen wir in bestimmten Situationen eine positive Diskriminierung. Das ist, glaube ich, eine neue Idee, eine Idee, die weiterverfolgt werden muss.

Die Europäische Union verfügt über Kompetenzen. Wenn wir die Artikel 21 und 22 der Grundrechtecharta der Europäischen Union und Artikel 2 des Vertrags von Lissabon anwenden – wollen wir hoffen, dass diese so bald wie möglich in Kraft treten – gemeinsam mit den Kopenhagen-Kriterien und etwas Flexibilität und Vorstellungskraft in Bezug auf die Gesetzgebung zeigen, können wir eine Menge erreichen. Ich möchte hier besonders Artikel 2 des Vertrags von Lissabon zum Schutz der Rechte von Einzelpersonen erwähnen – und hier gilt mein besonderer Dank dem früheren Außenminister, Herrn Frattini, der ganz entschieden zur Aufnahme dieses Artikels beigetragen hat.

Wir hoffen auf den Schutz der Rechte für Gruppen: das ist unser Ziel. Da es in der Europäischen Union 168 Minderheiten und insgesamt ca. 330 auf dem europäischen Kontinent gibt, machen 100 Millionen unserer Mitbürger auf diesem Kontinent die Erfahrung dieser Situation. Wir in Südtirol haben eine Ebene erreicht, die sicherlich noch verbesserungsfähig ist, aber dennoch als sehr sehr gut bezeichnet werden kann. Wenn ich von Vertretern in diesem Haus oder von Mitgliedern von Mehrheitsbevölkerungen höre, dass ihre Minderheiten gut behandelt werden, werde ich immer ein bisschen misstrauisch. Mit wäre wohler, wenn die Vertreter dieser Minderheiten selbst sagen würden, dass sie gut behandelt werden.

Wir in der Europäischen Union müssen verstehen, dass Minderheiten einen Mehrwert darstellen, eine Brücke zwischen Kulturen, Menschen und Ländern. Wir müssen auf die Einheit in der kulturellen Vielfalt hinarbeiten.

 
  
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  Katrin Saks (PSE).(ET) Sehr geehrte Damen und Herren, die sprachliche und kulturelle Vielfalt, die wir in der Europäischen Union als Wert schätzen, wird auf der Ebene der Mitgliedstaaten zum Problem, insbesondere in Bereichen, in denen die Grenzen sich verschoben haben, sei es aufgrund der wechselhaften Geschichte, sei es, weil aus einer Minderheit die Mehrheit und aus der Mehrheit eine Minderheit wurde, wie zum Beispiel in meiner Heimat Estland. In solchen Fällen stellt dies für ein einzelnes Land tatsächlich eine enorme Herausforderung dar.

Auf der Ebene der Europäischen Union ist es jedoch von wesentlicher Bedeutung, dass keine doppelten Standards angewendet werden. Die Kopenhagen-Kriterien, die von den vorherigen Sprechern in mehreren Reden bereits erwähnt worden sind, und die die neu hinzugekommenen Staaten erfüllen sollten, wurden bereits diskutiert. Wir alle wissen jedoch nur zu gut, dass eben diese Kriterien, diese selben Anforderungen – zum Beispiel Anforderungen im Bildungsbereich – in vielen der alten Mitgliedstaaten nicht erfüllt werden. Es ist von zentraler Bedeutung, dass alle Länder auf dieselbe Weise behandelt werden, und dass die Mindeststandards für alle gelten.

 
  
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  Rareş-Lucian Niculescu (PPE-DE) . – (RO) Zunächst muss ich sagen, dass ich nicht glaube, dass die Europäische Union eine gemeinsame Minderheitenpolitik braucht. Wir sind allen europäischen Bürgern dieselben Rechte schuldig, ungeachtet ihres ethnischen Hintergrunds. Auf der anderen Seite können wir, wenn diejenigen, die die hier diskutierte Anfrage gestellt haben, wirklich eine europäische Politik zu diesem Thema wünschen, ihnen versichern, dass die rumänische Gesetzgebung beispielsweise als Vorbild für eine gute Vorgehensweise in Betracht gezogen werden kann.

Rumänien hat vielleicht in ganz Europa die großzügigste und fortschrittlichste Rechtsprechung für nationale Minderheiten. Sie genießen umfassende politische und soziale Rechte, dieselben wie alle anderen Bürger. Minderheiten von signifikanter Größe, wie zum Beispiel die Ungarn, haben in jeder Bildungsstufe das Recht auf Unterricht in ihrer Muttersprache. Die Vertreter der Minderheiten haben Anspruch auf Sitze im Parlament, auch wenn sie nicht über die erforderlichen Stimmen verfügen. Die Partei der ungarischen Minderheit, die in den Debatten von gestern und heute Abend bereits erwähnt wurde, gehört seit 12 von den 19 Jahren, in denen Rumänien ein demokratischer Staat ist, sogar der rumänischen Regierung an.

 
  
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  Flaviu Călin Rus (PPE-DE) . – (RO) Minderheiten jeder Art müssen unterstützt werden, nicht nur für den Erhalt einer einzigartigen Identität, ihrer Werte, Traditionen und ihrer Sprache, sondern auch, damit sie ihre eigene Kultur weiterentwickeln können. In meinen Augen ist Rumänien, ein souveräner Einheitsstaat, ein vorbildliches Land, was die individuellen Rechte der Mitglieder von Minderheiten betrifft.

Ich begrüße den Fortschritt, den meine Kollegen gemacht haben, sowie ihre beständigen Bemühungen um den Schutz von ethnischen, traditionellen oder nationalen Minderheiten. Das ist ein klarer und begrüßenswerter Ansatz. In Bezug auf die Beziehungen zwischen Mehrheit und Minderheit möchte ich Sie jedoch auf zwei Aspekte hinweisen: 1) Ich bin der Meinung, dass nicht nur die Mitglieder einer Minderheit an solchen Maßnahmen beteiligt werden sollen, sondern, dass sich auch die Mehrheiten mit diesen Themen zu Minderheiten befassen müssen, und zwar im gleichen Umfang, um exakt das zu unterstützen und zu schützen, was wir „Einheit in der Vielfalt“ nennen, und das in Rumänien stattfindet. 2) Ich begrüße es, dass Minderheiten gleichermaßen um den Status von Mehrheiten besorgt sein sollten, da diese beiden Einheiten, und nur beide gemeinsam, das einheitliche Ganze bilden, das zur natürlichen Entwicklung jeder Gesellschaft beiträgt.

 
  
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  Nicodim Bulzesc (PPE-DE).(RO) Zu dieser Debatte möchte ich gerne sagen, dass nationale Minderheiten viel Lärm machen, weil ihnen die Argumente fehlen, um all die Rechte zu untermauern, die sie beanspruchen. Ich würde dafür gerne einen Slogan einführen: „Lärm machen tut nicht gut, und Gutes macht keinen Lärm.“

Die Gesetze der Europäischen Union können nicht nur die Minderheiten schützen und nationale Gemeinschaften benachteiligen, weil wir eine positive Diskriminierung zulassen. Ich möchte Ihnen ein Beispiel geben, bei dem die Realität den hier verlautbarten Zusicherungen widerspricht. Einige haben behauptet, dass die Rechte der ungarischen Minderheiten im Bildungsbereich in Rumänien nicht respektiert werden, und da mein Hintergrund die Bildungspolitik ist, möchte ich als ein Beispiel die Universitäten Rumäniens anführen, die sich bei der Behandlung von Minderheiten an europäische Standards halten.

 
  
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  Alexandru Nazare (PPE-DE) . – (RO) Im Rahmen dieser Debatte möchte ich auf die Verschlechterung in Hinsicht auf die religiösen Rechte der Rumänen hinweisen, die im Timok-Tal in Serbien leben. Die Rede ist hier von einer Gemeinschaft von über 100 000 Rumänen.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, und mein Bedauern über die Entscheidung des Stadtrats der serbischen Stadt Negotin zum Ausdruck bringen, die Fundamente einer rumänischsprachigen orthodoxen Kirche zu zerstören, obwohl der Priester, Boian Alexandru, sogar über die notwendigen Genehmigungen verfügte. Dies wäre die zweite Kirche für Rumänen, die in Serbien leben. Für seinen Wagemut, die erste zu bauen, erhielt Pater Alexandru eine zweimonatige Bewährungsstrafe. Ich möchte hervorheben, dass Serbien sich verpflichtet hat, die Menschenrechte in Übereinstimmung mit Artikel 5 des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zu respektieren und die ethnischen und religiösen Minderheiten zu schützen.

Ich möchte mit einem Abschnitt aus einem Brief von Vater Alexandru schließen, in dem er seiner Hoffnung darüber Ausdruck verleiht, dass die serbischen Behörden die Kirche, in der die Gottesdienste auf Rumänisch gehalten werden, nicht zerstören werden. Ich zitiere: „… um uns zu helfen, auch, um diese Rechte in unserem Land zu erhalten, in dem wir leben, nämlich Serbien, so dass wir zumindest unsere eigene Kirche und Schule haben und Rumänisch sprechen können.“

 
  
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  Adrian Severin (PSE). - Herr Präsident, die Europäische Union besitzt keine Rechtsprechung soweit es den Status der nationalen Minderheiten in den Mitgliedstaaten betrifft. Das ist jedoch kein Problem, da alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch Mitglieder im Europarat sind, einer Organisation, die hinsichtlich dieses Themas gut ausgestattet und sehr erfahren ist. Die Aktivitäten des Europarats zu kopieren wäre dem Umfang unserer Arbeit für Minderheiten abträglich und würde nur Verwirrung und Frustration schaffen.

Zweitens sehe ich mit Sorge, dass bei unserem Ansatz Minderheiten betreffend zu viel Betonung auf Lösungen gelegt wird, die vielleicht vor Jahrzehnten und Jahrhunderten gültig waren. Ich glaube, dass es auch auf diesem Gebiet besser wäre, unsere Vorstellungskraft zu entwickeln, als unser Erinnerungsvermögen.

Abschließend ist die Europäische Union besser beraten, auf einem Kontinent, auf dem jede ethno-kulturelle Gemeinschaft auch eine Minderheit ist, ein Konzept zum transnationalen Schutz von kulturellen Rechten zu entwickeln, anstatt sich wiederholt mit bereits behandelten Themen zu befassen.

 
  
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  Dragoş Florin David (PPE-DE).(RO) In dem gegenwärtigen weltweiten Klima der Globalisierung und Freizügigkeit sind die heute Abend hier vorgebrachten Ideen einer territorialen Autorität meiner Meinung nach nicht sinnvoll. Ich glaube, es gibt mehr als eine Million Rumänen, die in Spanien und Italien leben, aber ich sehe nicht, warum sie in diesen Ländern territoriale Autonomie fordern sollten.

Ich glaube, dass die Einrichtung eines Ausschusses oder Unterausschusses auf der Ebene des Europäischen Parlaments eine ausgezeichnete Idee wäre, auf dieser Ebene die europäische Politik oder zumindest einige Verfahren für die Respektierung der Rechte von Minderheiten umzusetzen. Ich glaube nicht, dass Rumänien jemals den Besuch irgendeines Präsidenten eines europäischen Staates verweigert hat, und dennoch, wieder einmal, ist dies ein Gerücht, das hier herumgeht. Ich bin davon überzeugt, dass Rumänien ein Modell bewährter Verfahren für viele Länder in der Europäischen Union anbietet.

 
  
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  Iuliu Winkler (PPE-DE). - (HU) Vielen Dank, Herr Präsident, die nationalen Minderheiten, die auf dem Gebiet der Europäischen Union leben, sind für die EU eine Bereicherung. Das Europäische Parlament muss bei der Verteidigung der ethnischen Minderheiten die Führungsrolle übernehmen, indem es eine ernsthafte Debatte über den rechtlichen Status von Minderheiten einleitet. Das Parlament muss für die Ausarbeitung und Annahme einer Rahmenverordnung, die für alle Mitgliedstaaten bindend ist, die Verantwortung übernehmen. Eine solche Rahmenverordnung dient den Interessen von Minderheitengemeinschaften nur dann, wenn ihre Vorschriften – eingedenk des Subsidiaritätsprinzips – die Tatsache beinhalten, dass die Einführung verschiedener Formen von Autonomie, die auf dem Konsens zwischen Mehrheit und Minderheiten aufbauen, der Weg ist, Minderheitengemeinschaften den geeigneten Status zu verleihen. Danke.

 
  
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  Miloš Koterec (PSE).(SK) Ja, Minderheiten müssen respektiert werden und ihre Rechte müssen von den Mitgliedstaaten der EU gesetzlich garantiert werden. Die kulturelle und sprachliche Vielfalt muss bewahrt werden, da sie die Grundlage einer gesund funktionierenden Union ist. Wir werden jedoch keine politischen Gruppen zulassen, die die Minderheitenposition nutzen, um Autonomiebestrebungen voranzutreiben, die oft das Prinzip der territorialen Integrität von Staaten in Frage stellen. Häufig liegen ihre Wurzeln zudem in einem Ungerechtigkeitsgefühl, das aus weit in der Vergangenheit getroffenen Entscheidungen stammt.

Die territoriale Autonomie auf nationaler Basis, die außerdem nicht auf Einheitlichkeit basiert, sondern häufig nur den Minderheitenstatus der Mehrheitsbevölkerung in einer bestimmten Mikroregion oder in einer Gemeinschaft politisch ausnutzt, stellt für das friedliche Leben und die Koexistenz in der Europäischen Union eine Bedrohung dar.

 
  
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  Christopher Beazley (PPE-DE).(FR) Herr Präsident, ich habe zwei Fragen an den Herrn Kommissar.

Während dieser Aussprache haben viele Mitglieder und Kollegen über doppelte Standards und ungleiche Verpflichtungen für alte und neue Mitgliedstaaten gesprochen. Welche Maßnahmen werden Sie in Beziehung auf die alten Mitglieder einleiten, auf die 15 Mitgliedstaaten, die das Abkommen von Kopenhagen nicht erfüllen?

Meine zweite Frage gilt den religiösen Minderheiten, den Juden und Muslimen, die auf unserem Kontinent, in unserer Union leben: Welche Maßnahmen werden von der Kommission unternommen, um ihren Glauben, ihr Recht und ihre Lebensweise zu schützen?

 
  
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  Csaba Sándor Tabajdi, Verfasser. (FR) Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar, die erste Frage, die beantwortet werden muss, ist, ob das Thema der nationalen Minderheiten ausschließlich unter die nationale Verantwortung fällt oder nicht.

Ich denke nicht, denn, wenn das Thema der Menschenrechte nicht ausschließlich Thema der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist, gilt dies ebenso für das Thema der Rechte der nationalen Minderheiten. Dies erfordert natürlich eine Klarstellung. Jugoslawien wurde bombardiert, weil die Rechte der Kosovaren verletzt wurden, warum treffen wir also zu diesem Thema keine klaren Aussagen?

Zweitens, warum war die Situation in den neuen Mitgliedstaaten vor ihrem Beitritt besser, als es sie jetzt ist?

Drittens hat Herr Beazley die Frage nach den zweifachen Standards gestellt. Es ist wahr, dass, ungeachtet der Probleme, die Situation der ungarischen Gemeinschaft in Rumänien besser ist. Es gibt Probleme in Rumänien, aber die Situation ist besser als im Elsass oder in der Bretagne. Warum gibt es hier zweifache Standards?

Viertens, lassen Sie uns über territoriale Autonomie sprechen. Auf den Inseln von Åland in Finnland und in Südtirol in Italien hat die regionale Autonomie das Land wirklich stabilisiert. In Spanien ist das System der autonomen Regionen ein sehr gutes Beispiel, trotz der wenigen baskischen Extremisten, die unsere Verurteilung verdienen.

Abschließend, Herr Präsident, muss gesagt werden, dass Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung nicht ausreichend sind, um die Benachteiligungen von Minderheiten auszugleichen. Letztlich sind zufriedengestellte Minderheiten ein Stabilitätsfaktor in den Ländern Europas. Wie Henrik Lax zu sagen pflegt: „Wenn eine Politik gut umgesetzt wird, zahlt sie sich stets aus.“ Das ist die Realität und ich möchte Ihnen für die Aussprache danken.

 
  
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  Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. – (FR) Sehr geehrter Herr Präsident, ich habe allen Beiträgen genau zugehört und bin gerührt von der Leidenschaft, mit der einige Positionen vertreten wurden.

Herr Tabajdi hat eine ganze Palette von Problemen aufgeführt. Mir ist sehr wohl bewusst, dass diese Probleme existieren, aber ich muss Sie noch einmal – bedauerlicherweise, aber ich kann nichts anderes tun – darauf hinweisen, dass der Schutz von Gruppen, von nationalen Minderheiten als Gruppen, nicht in den Kompetenzbereich der EU fällt, nicht einmal in die Zuständigkeit der Agentur für Grundrechte.

Gleichwohl wird die Agentur auf mein Drängen hin die ethnische und rassische Diskriminierung untersuchen, wenn sie ihren Bericht über Rassismus von 2007 aktualisiert, aber ich möchte wiederholen, dass die Verträge auf diesem Gebiet keine Rechtsprechung garantieren: nicht für die Europäische Union, nicht für die Kommission und nicht für die Agentur.

Das offene Koordinationsverfahren wurde erwähnt, aber dieses Verfahren verlangt ebenso, dass wir über die entsprechende Kompetenz verfügen. Es ist natürlich klar, dass wir, würde der Rat seine Position ändern, andere Möglichkeiten hätten, aber bis dahin werden wir den Kampf gegen die Diskriminierung, die besonders Menschen einer Minderheit betreffen kann, aufmerksam verfolgen.

Wir müssen hier in aller Deutlichkeit sagen: wir verfügen auf der Ebene der Gemeinschaft über die Instrumente, um Diskriminierung zu bekämpfen. Artikel 13 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft hat die gesetzliche Grundlage für zwei Richtlinien geschaffen: die Richtlinie vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft, und die Richtlinie vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf.

Daher ist in dieser Hinsicht tatsächlich ein Wille vorhanden, alle Formen von Diskriminierung gegen Bürger von Minderheiten zu bekämpfen. Darüber hinaus wird die Agentur für Grundrechte auf meine Aufforderung hin eine sehr detaillierte Untersuchung zu all diesen Formen von Diskriminierung durchführen.

Dies ist alles, was ich sagen kann. Ich kann nicht weiter darüber hinaus gehen, weil wir nicht über die rechtlichen Instrumente verfügen. Die Mitgliedstaaten werden es uns nicht gestatten.

Nichtsdestotrotz ist z. B. die Situation der Roma in der Europäischen Union in der Tat bedauerlich, und ihre Integration besitzt sowohl für die Union als auch für die Kommission höchste Priorität, wie es auch auf dem ersten Europäischen Roma-Gipfel am 16 September wiederholt wurde, an dem ich zusammen mit Herrn Barroso und Herrn Špidla teilgenommen habe. Als Folge dieses Gipfels wird Herr Špidla eine europäische Plattform über die Roma einrichten. Mit Hilfe dieser flexiblen Struktur können wir uns auf EU-Ebene den Herausforderungen stellen. Trotzdem müssen wir auch vorsichtig sein, denn nach Meinung der Kommission wäre ein ethnischer Ansatz kontraproduktiv.

Ich möchte schließen, indem ich Ihnen sage, dass mich das, was hier gesagt wurde, sehr berührt hat. Es ist ganz eindeutig, dass die eigentliche Stärke der Europäischen Union darin liegt, dieses Problem des Konflikts zwischen Minderheiten und Mehrheiten in einem bestimmten Staat zu lösen, aber es ist ebenso richtig, dass die Europäische Union gegenwärtig eine Föderation von Nationalstaaten ist, und das bedeutet, dass es für uns schwer ist, weiter zu gehen.

Abgesehen davon hält nichts die Länder davon ab, informell gute oder sehr gute Verfahren auszutauschen. Sie haben auf sehr gute Methoden in einigen neueren Mitgliedstaaten der Union verwiesen, und ich bezweifle nicht, dass diese guten Methoden als Inspiration für andere ähnliche Fälle dienen können.

Dies war, Herr Präsident, was ich zu sagen habe, und ich bedaure, dass ich Ihnen keine bessere Antwort geben kann, aber ich bin trotzdem verpflichtet, den Vorgaben zu folgen, die die Europäische Union gegenwärtig festlegt. Allerdings möchte ich nochmals betonen, dass Sie sicher sein können, dass ich im Falle der Diskriminierung von Personen, die einer Minderheit angehören, nicht nachgeben werde, weil ich mir fest vorgenommen habe, die Einhaltung dieser Nichtdiskriminierung sicherzustellen, die, wie ich hoffe, nach der Ratifizierung des Vertrags von Lissabon von der Grundrechte-Charta sehr stark institutionalisiert werden wird.

 
  
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  Der Präsident. − Die Aussprache ist geschlossen.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Genowefa Grabowska (PSE), schriftlich.(PL) Kein Land im gegenwärtigen Europa verleugnet die Rechte der Minderheiten. Unter dem Motto der EU „In Vielfalt geeint“ errichten wir ein multikulturelles Europa, ein Europa, in dem nationale Minderheiten mit großen, monolithischen Staaten koexistieren und im Besitz ihrer uneingeschränkten politischen Rechte und ihrer Bürgerrechte sind. Es scheint, dass Europa in diesem Punkt einig ist. Heutzutage kann sicherlich niemand, der die Rechte von Minderheiten in Frage stellt, in der Welt der Politik mit Erfolg rechnen. Die Rechte von Minderheiten sind in die gesetzliche Ordnung der einzelnen EU-Mitgliedstaaten integriert und werden in zahlreichen internationalen Abkommen bestätigt.

Daher war ich von dem Urteil, das der oberste Verwaltungsgerichtshof in Litauen am 30. Januar dieses Jahres erlassen hat, überrascht. Nach diesem Urteil waren die Schilder mit den Straßennamen in polnischer Sprache neben den Schildern mit den litauischen Namen illegal. Die Behörden in der Region Vilnius wurden angeordnet, die Schilder in polnischer Sprache innerhalb eines Monats zu entfernen. Dies ist vor allem deswegen merkwürdig, weil die ethnischen Polen in der Region Vilnius 70 % der Bevölkerung ausmachen und fast überall Straßenschilder auf Polnisch zu finden sind. Dies geschah trotz der Tatsache, dass Litauen sich zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung verpflichtet und das Europäische Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten von 1995 ratifiziert hat. Artikel 11 des Letzteren behandelt die Verwendung von Minderheitensprachen, beispielsweise auf Straßenschildern. Es ist schwer zu verstehen, warum Litauen, das nun seit fünf Jahren ein Mitgliedstaat der EU ist, die unionsweiten Standards missachtet und die Rechte der Minderheiten auf seinem Territorium nicht garantiert.

 
  
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  Iosif Matula (PPE-DE), schriftlich.(RO) Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich komme aus einem Gebiet an der Grenze zwischen Ungarn und Rumänien, im Kreis Arad, in dem die Probleme in Bezug auf Minderheiten seit langem überwunden sind.

In diesem Gebiet verwenden die Kollegen und Freunde aus der Kindheit, die die Schule und das Studium an der Universität auf Ungarisch absolviert haben in den Institutionen, in denen sie arbeiten, noch immer die ungarische Sprache.

Ich war Vorsitzender des Kreisrates von Arad und bei der Regionalbehörde West von Rumänien. In dieser Region, mit den Kreisen Arad, Timiş und Bihor in Rumänien, und Csongrád und Békés in Ungarn, haben Rumänien und Ungarn gemeinsam zahlreiche gemeinsame Projekte verwirklicht und arbeiten derzeit an weiteren Projekten, wobei sie alle eine einzige europäische Sprache verwenden, um die gemeinsamen europäischen Probleme zu lösen.

Ich lade alle ein, die aus erster Hand mehr über das rumänische Modell zur Lösung von Minderheitenproblemen erfahren möchten, sich zunächst die reale Situation anzusehen, bevor sie in den verschiedenen europäischen Foren ihre Ansichten äußern.

 
  
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  Andrzej Tomasz Zapałowski (UEN), schriftlich.(PL) Die Rechte von nationalen Minderheiten in den Mitgliedstaaten der EU sind ein besonders wichtiges Thema in Bezug auf die Menschenrechte. In der Praxis wird das Thema jedoch häufig für Aktionen genutzt, die zum Ziel haben, innerhalb Europas revisionistische Ansichten zu verbreiten und Grenzen in Frage zu stellen.

Das Recht auf die Verwendung der Muttersprache und das Recht auf die Bewahrung der traditionellen Kultur und Bräuche sind zweifellos zwei der Rechte, die geschützt werden müssen.

In der letzten Zeit gab es zahlreiche Fälle in Europa, bei denen einige Minderheiten den Wunsch äußerten, dass bestimmte Gebiete dem Land zurückgegeben werden sollten, dem sie in nationaler Loyalität verbunden sind. Dies provoziert eine Reaktion der Mehrheit. Es gab außerdem Fälle, in denen Minderheiten von mehreren Millionen Personen ignoriert wurden und ihnen der Minderheitenstatus verweigert wurde. So ist es beispielsweise den Polen in Deutschland ergangen. Deutschland verletzt daher die Grundrechte von Minderheiten.

Der Fall liegt ganz anders bei Menschen, die von außerhalb Europas in unsere Länder gekommen sind. Diese Menschen haben selbstverständlich ein Recht auf ihre eigene Kultur und Sprache. Dennoch können sie nicht ihre eigenen, separaten Gebiete schaffen, auf die sie dann das Recht ihrer Heimatländer übertragen. Wenn sie unter uns leben möchten, müssen sie bereit sein, sich in unseren Ländern zu integrieren und verantwortungsvolle Bürger des Landes zu werden, in dem sie sich ansiedeln.

 
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