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Verfahren : 2008/2196(INL)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A6-0040/2009

Aussprachen :

PV 09/03/2009 - 18
CRE 09/03/2009 - 18

Abstimmungen :

PV 10/03/2009 - 8.5
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2009)0086

Ausführliche Sitzungsberichte
Montag, 9. März 2009 - Straßburg Ausgabe im ABl.

18. Statut der Europäischen Privatgesellschaft – Grenzüberschreitende Verlegung von Gesellschaftssitzen – Small Business Act – Arbeitnehmermitbestimmung in Gesellschaften mit einem Europäischen Statut (Aussprache)
Video der Beiträge
Protokoll
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  Der Präsident. - Als nächster Punkt folgt die gemeinsame Aussprache über:

– den Bericht (A6-0044/2009) von Herrn Lehne im Namen des Rechtsausschusses zum Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Regulierung des Statuts der europäischen Privatgesellschaft (COM(2008)0396 - C6-0283/2008 - 2008/0130(CNS)).

– den Bericht (A6-0040/2009) von Herrn Lehne im Namen des Rechtsausschusses mit Empfehlungen an die Kommission zur grenzüberschreitenden Verlegung von Gesellschaftssitzen ((2008/2196(INI)).

– den Bericht (A6-0074/2009) von Frau Herczog im Namen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie über den Small Business Act (2008/2237(INI)).

– die Erklärung der Kommission zur Beteiligung der Arbeitnehmer an Unternehmen mit einem europäischen Statut.

 
  
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  Klaus-Heiner Lehne, Berichterstatter.(DE) Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe hier zwei Berichte zu vertreten, die beide aus dem Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments kommen.

Ich möchte mit dem aktuell Bedeutsameren anfangen, weil er schon ein konkretes, durch die Kommission eingeleitetes Gesetzgebungsverfahren betrifft, nämlich die Europäische Privatgesellschaft. Dies ist ja – wenn man das so sagen darf – das gesetzgeberische Kernelement des sogenannten Small Business Act.

Ein paar Anmerkungen zur Historie: Die Idee der Europäischen Privatgesellschaft befand sich bereits in dem Aktionsplan Gesellschaftsrecht von Kommissar Bolkestein. Aus Gründen, die für mich nie nachvollziehbar waren, ist dann im Laufe der Jahre, im Laufe der Amtszeit dieser Kommission, die Idee der Europäischen Privatgesellschaft quasi aus dem Aktionsplan gestrichen und von der Kommission zunächst nicht weiter verfolgt worden.

Das Europäische Parlament hat hier aber eine gegenteilige Ansicht vertreten und vor diesem Hintergrund einen legislativen Initiativbericht nach Artikel 39 der Geschäftsordnung und Artikel 192 des Vertrags auf den Weg gebracht und mit überwältigender Mehrheit hier im Hause vor einiger Zeit beschlossen. Die Kommission sah sich ob dieser Umstände genötigt, die Idee der Europäischen Privatgesellschaft erneut zu überdenken, und hat sie jetzt im Rahmen des Small Business Act mit vorgeschlagen. Wir begrüßen das ausdrücklich.

Dies ist ein Angebot insbesondere für die mittelständische Wirtschaft in Europa für eine eigene Gesellschaftsform, die es bis jetzt nur für die Großunternehmen gibt, nämlich in Gestalt der Europäischen Aktiengesellschaft. Ich glaube, dass es längst überfällig war, einen solchen Vorschlag zu machen. Da dies an die mittelständischen Unternehmen gerichtet ist und hier auch die Möglichkeit von Neugründungen bestehen muss, also auch von Unternehmen, die aus der Idee heraus entstehen, ein Unternehmen gründen zu wollen, und nicht als Umwandlung, oder Spaltung oder Fusion bestehender oder anderer Unternehmen gedacht sind, begrüßen wir es auch, dass sich die Europäische Kommission im Hinblick auf die Erfordernisse, die an den grenzüberschreitenden Charakter gestellt werden, zurückgehalten hat. Ich denke, das haben wir auch im Parlamentsbericht getan.

Wir halten es auch für richtig, dass auf europäischer Ebene alle die Fragen gesetzgeberisch geklärt werden müssen, die insbesondere das Kapital und insbesondere auch die Haftung betreffen, weil gerade das für mittelständische Unternehmen ein Problem ist, denn sie haben angesichts der Tatsache, dass sie heute mit höchst unterschiedlichen nationalen Rechtsformen arbeiten müssen, hier einen erheblichen Beratungsbedarf, der durch diese neue Rechtsform wegfallen kann.

Wir sind auch der Ansicht, dass wir uns der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes anschließen bei der Frage, ob der Sitz des Unternehmens identisch sein muss mit dem Registersitz bzw. dem Verwaltungssitz, dass also nur ein Sitz des Unternehmens vorgesehen werden kann. Ich weiß, dass es in dieser Frage eine Minderheitenansicht hier im Hause gibt, aber wir im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments sind hier mehrheitlich der Ansicht, – ich nehme an, das Plenum wird dem morgen folgen – dass durchaus eine Trennungsmöglichkeit bestehen muss und dass wir hier nicht eine europäische Unternehmensform gegenüber nationalen Unternehmensformen benachteiligen können, die diese Möglichkeit ja nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes haben.

Ein großes Problem, das lange Verhandlungen erfordert hat, war die Frage, wie es mit der Mitbestimmung der Arbeitnehmer aussehen soll. Wir haben hier bereits in der Vergangenheit erhebliche Schwierigkeiten bei anderen gesellschaftsrechtlichen Rechtsakten gehabt. Ich verweise nur auf die Europäische Aktiengesellschaft und auf die Richtlinie der grenzüberschreitenden Fusion. Ich glaube, es ist uns hier gelungen, durch die Kompromissanträge, die von den drei größten Fraktionen dieses Hauses unterzeichnet wurden, eine echte Lösung zu finden, die an das anknüpft, was bei den bisherigen Rechtsakten in der Europäischen Union gelungen ist, die einen Kompromiss findet zwischen den unterschiedlichen Rechtslagen in den Mitgliedstaaten und die auch einen Beitrag dazu leistet, Arbeitnehmerrechte zu schützen.

Eine letzte Anmerkung möchte ich zur 14. Richtlinie machen, für die ich ja auch Berichterstatter bin. Hier haben wir eine ähnliche Historie wie bei der Europäischen Aktiengesellschaft. Unser Ziel ist es, die Kommission durch diesen legislativen Entschließungsantrag wie bei der EPG zu zwingen, einen konkreten Vorschlag zu machen, und wir erwarten von der Kommission, dass dies auch geschieht, damit eine der letzten Lücken, die es im Gesellschaftsrecht gibt, geschlossen und die Niederlassungsfreiheit der Unternehmen gewährleistet werden kann. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

 
  
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  Edit Herczog, Berichterstatterin. – (HU) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Wir stehen am Ende eines langen Prozesses, eines langen und erfolgreichen Prozesses, der es uns ermöglicht hat, die kleinen und mittelgroßen Unternehmen vom Rand zu entfernen und in das Zentrum zu stellen. Es war ein langer Prozess, bis es uns gelungen ist, den Punkt zu erreichen, an dem dieser Binnenmarkt zwar vereint aber noch nicht homogen ist. Eine lange Straße, an deren Ende wir sehen, dass die 23 Millionen kleine und mittelgroße Unternehmen unter den gleichen Verwaltungslasten und -regeln arbeiten wie die 41 Tausend großen europäischen Konzerne, auch wenn es ihnen nicht möglich ist, die Märkte auch nur unter annähernd gleichen Bedingungen zu erreichen.

Wir haben den Eindruck, die Kommission hat unter der Leitung von Kommissar Verheugen in den letzten fünf Jahren viel erreicht, und deshalb begrüßen wir den Wandel der Philosophie der Europäischen Union im Sinne des Abbaus der Hürden, die für die KMU sowohl auf EU-Ebene als auch in den Mitgliedstaaten bestehen. Eine Möglichkeit zur Steigerung des Umsatzes der KMU besteht darin, immer mehr von ihnen die Fähigkeit zu bieten, den europäischen Binnenmarkt zu erreichen, was gegenwärtig nur 8 % der Unternehmen gelingt, und nur 15 % ihres Umsatzes wird auf diesem Markt erwirtschaftet. Ihr Umsatz kann steigen, wenn sie in der Lage sind, sich viel stärker an innovativen Forschungs- und Entwicklungsprogrammen und -projekten zu beteiligen. Es wäre den Markttätigkeiten der kleinen Unternehmen zuträglich, wenn Finanzquellen und -mittel viel schneller zur Verfügung stünden als gegenwärtig. Ihr Umsatz könnte gesteigert werden, wenn wir mindestens ein Gemeinschaftspatent schaffen könnten und so unterbinden, dass billige Fälschungen das von den kleinen Unternehmen erstellte geistige Eigentum ausquetschen.

Ich glaube, die spürbarste Veränderung vom Standpunkt des Erfolgs der gesamten Lissabon-Strategie aus ist mit Sicherheit die Unterstützung der KMU, damit sie sich von ihren eigenen Mitgliedstaaten auf den EU-Binnenmarkt verlagern können. Unter den aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen müssen wir aber darüber hinaus auf das bereits Besagte hinweisen, dass es Probleme bei den größten Finanzierungsquellen für die kleinen und mittelgroßen Unternehmen gibt. Diese Quelle ist für sie immer noch der Kredit. Das gesteigerte Risikobewusstsein der Finanzinstitutionen hat dazu geführt, dass immer mehr Unternehmen Probleme haben, um an Kredite zu gelangen. Unter Anführung der Ungewissheit der Wirtschaftslage bremsen die Banken die Darlehensvergabe in diesen Kreisen. Die Verantwortlichen der KMU beschweren sich, dass Tausende Unternehmen und Zigtausende Arbeitsplätze gefährdet sind. Es liegt im Wesentlichen in unserem Interesse, dass die benötigten Mittel, um Liquidität in das System zu bringen, die Wirtschaft erreichen und nicht in den Banktresoren bleiben. Einer der wichtigsten Schritte besteht darin, dass die Banken so bald wie möglich beginnen, die Wirtschaft und die KMU zu stimulieren.

Die andere Herausforderung ist das Erreichen der europäischen Solidarität. Sie ist der einzige Weg, um den KMU, die auf Grund der Krise in Schwierigkeiten geraten sind, einen effektiveren Schutz zu bieten als die Nationalstaaten. Wenn ich das sage, möchte ich hervorheben, dass die Lage der KMU und die Art und Weise, wie damit umgegangen wird, auch ein Test für die europäische Solidarität ist. Ich weiß, dass Europa in der Lage ist, auch zusammen mit Mitgliedstaaten außerhalb der Eurozone, gemeinsam Risiken zu übernehmen. Maßnahmen, die sich im Wesentlichen auf die Stabilisierung der Eurozone richten, können – und haben bereits – zu einem Finanzvakuum in der Nicht-Eurozone geführt. In der gegenwärtigen Lage muss ich also die europäischen Verantwortlichen und die Vertreter des Banksektors auffordern, es nicht zuzulassen, dass ein Europa der zwei Geschwindigkeiten entsteht, denn der Zusammenbruch einer Region, in der die KMU eine wesentliche Rolle spielen – da sie mehr als 90 % aller Geschäfte darstellen – würde katastrophale wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen. Ich bitte um die Unterstützung der Kommission und meiner Kollegen in diesem Sinne. Ich danke meiner Berichterstatterkollegin Nicole Fontaine und den anderen Schattenberichterstattern für ihre Arbeit und beglückwünsche noch einmal Kommissar Verheugen für das bislang Erreichte.

 
  
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  Ján Figeľ, Mitglied der Kommission. − Herr Präsident! An erster Stelle möchte ich den beiden Berichterstattern danken. Nach dem Prinzip „Ladies first“ und nicht nur diese Tage möchte ich damit beginnen, Frau Herczog für die Qualität ihres Berichtes zum Small Business Act (SBA) und die deutliche daraus abgeleitete Unterstützung für die Initiative der Kommission, eine umfassende Politik für kleine und mittelgroße Unternehmen einzuführen, bedanken. Ebenso Tribut zollen möchte ich Herrn Lehne, nicht nur wegen seiner Effizienz und Arbeit bei der Leitung des Statuts der Privatgesellschaften über das Beratungsverfahren, sondern auch für die in diesem Bericht enthaltenen interessanten und kreativen Lösungen.

Wir befinden uns jetzt wirklich in der kritischen Phase. Wir hören jeden Tag Botschaften wie die Notwendigkeit, das Vertrauen in die Funktionsweise der Weltwirtschaft zu stärken und neu zu schaffen. Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat die europäischen Unternehmen wirklich hart getroffen, und ich bin der Ansicht, dass es jetzt mehr den je wichtig ist, das gesamte Potenzial der kleinen und mittelgroßen Unternehmen auszuschöpfen. Sie stellen die echte Rettungsleine für die europäische Wirtschaft dar.

Der von der Kommission im Juni 2008 verabschiedete Small Business Act stellt einen umfassenden Rahmen für kurz-, mittel- und langfristige Aktionen für das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der KMU unter der Lissabon-Strategie dar. Er schlägt 10 politische Prinzipien und eine Reihe von konkreten Initiativen vor, um sicher zu stellen, dass die Sorgen der KMU in das Zentrum der Entscheidungsfindung gestellt werden – wie Frau Herczog sagte, Mainstreaming der KMU in den Schwerpunkt der Aufmerksamkeit und Strategien.

Der SBA beinhaltet eine Reihe Gesetzesinitiativen, darunter auch den Vorschlag des Statuts der Europäischen Privatgesellschaft. Der SBA ist ausgelegt, um sicher zu stellen, dass das Prinzip „Vorrang für KMU“ und die Priorität der kleinen Unternehmen dauerhaft und unwiderruflich in der Politikgestaltung in der gesamten Union verankert werden. Der SBA fordert auch eine größere Anerkennung der Unternehmerschaft und der Unternehmer. Wir brauchen jetzt, in Zeiten wie diesen, mehr denn je Menschen, die bereit sind, Initiativen zu ergreifen, Projekte zu entwerfen und Risiken zu übernehmen. Wir glauben deshalb auch, dass ehrliche Unternehmer, die in die Insolvenz geraten, eine zweite Chance verdienen.

In der aktuellen Wirtschaftskrise müssen wir Prioritäten setzen und uns auf schnell auf jene Tätigkeiten konzentrieren, die das größte Potenzial aufweisen, einen Beitrag zum Aufschwung zu leisten. Der SBA-Aktionsplan und der europäische Konjunkturplan schlagen ehrgeizige Maßnahmen in drei Schlüsselbereichen vor: Erstens, Lockerung der Bereitstellung der dringend benötigten Kredite; zweitens, Verringerung der Verwaltungslasten; und drittens, Unterstützung für die KMU, damit sie im Ausland tätig werden können.

Ob der Small Business Act zu einem Erfolg wird, hängt von der nahtlosen Kooperation aller Verantwortlicher ab. Wir sind für jede Unterstützung dankbar. Die Anfang Dezember vom Parlament verabschiedete Entschließung kam rechtzeitig und war eine sehr willkommene Initiative. Wie Sie wissen, billigten die Staats- und Regierungschefs auf dem Gipfel Ende Dezember einstimmig unter der französischen Präsidentschaft den Small Business Act.

Deshalb ist es wichtig, dass dieses Haus heute umfassend den Bericht von Frau Herczog unterstützt, um eine solide und legitime Grundlage für weitere Aktionen zu schaffen. Ich möchte Sie aufrufen, den Small Business Act in ihren jeweiligen Ländern und in Ihren Wahlkreisen zu fördern, um sicher zu stellen, dass dieses ehrgeizige Politikprogramm eine Realität wird und wirklich den KMU in ihren täglichen Geschäften hilft.

Lassen Sie mich jetzt zu den beiden Berichten von Herrn Lehne kommen. Das Parlament hat immer eindeutig das Statut der europäischen Privatgesellschaft unterstützt. Ihr Initiativbericht 2006 und Ihre schnelle Behandlung des Vorschlags der Kommission sind wichtige Beiträge zum Erfolg des neuen Statuts der europäischen Privatgesellschaft.

Das Statut der europäischen Privatgesellschaft ist ein wesentliches Element im Small Business Act. Es ist für KMU ausgelegt. Deshalb hat die Kommission vorgeschlagen, dass eine europäische Privatgesellschaft gleich wie ein inländisches Unternehmen gegründet werden kann, ohne die Auflage, Geschäfte in verschiedenen Mitgliedstaaten zu tätigen oder Gesellschafter aus mehr als einem Land zu haben – gleich wie zuhause. Es gibt Leute, die grenzüberschreitende Auflagen für den europäischen Rechtscharakter als wesentlich erachten. Die Entschließung des Parlaments, die es den Unternehmen ermöglicht, unter einer Reihe von grenzüberschreitenden Elementen zu wählen, ist flexibel. Die europäischen Privatgesellschaften können diese Auflagen erfüllen, zum Beispiel, indem sie eine ausländische Tochtergesellschaft gründen oder einfach indem sie ihre Absicht erklären, grenzüberschreitende Geschäfte zu machen.

Sie haben auch eine flexible Lösung für die Mindestkapitalanforderungen verlangt. Wie Sie wissen, wird nach dem Vorschlag der Kommission ein Mindestkapital von gerade einmal 1 Euro gefordert. Darüber hinaus wird es den Gesellschaftern überlassen zu entscheiden, wie hoch die Kapitalanforderungen ihrer europäischen Privatgesellschaft sind. Diese Bestimmung wurde von denen in Frage gestellt, die davon ausgehen, dass die Kapitalanforderung eine große Rolle bei dem Schutz der Gläubiger von kleinen Unternehmen spielt.

Der Bericht des Europäischen Parlaments hat alternative Lösungen genannt, um den Gläubigerschutz zu verbessern. Das bedeutet, dass es Unternehmen möglich ist, zwischen einem auf der Solvenz basierten oder auf der Kapitalerhaltung basierten Gläubigerschutz zu wählen.

Die Kommission stimmt mit den Elementen des Berichts überein, deren Ziel eine verbesserte Einheitlichkeit des Statuts ist und die somit die Rechtssicherheit der Anwendung fördern. Dazu gehören die Vorschrift, den Gesellschaftszweck einzutragen, die Klärung, dass das Verbot, Geschäftsanteile öffentlich anzubieten nicht Angebote an die Mitarbeiter des Unternehmens umfasst, oder die Verbesserung der Regeln der Aufgaben und Haftungen der Geschäftsführer. All dies stellt einen hilfreichen Beitrag dar, der die Anwendung dieses Statuts erleichtert.

Ich begrüße auch Ihren nützlichen Vorschlag einer Schiedsklausel, mit der die Gesellschafter aufgefordert werden sollen, alternative Wege zur Beilegung von Streitigkeiten in Anspruch zu nehmen.

Zuletzt möchte ich auf das am intensivsten im Parlament und anderenorts debattierte Thema eingehen; die Beteiligung der Mitarbeiter am Vorstand einer europäischen Privatgesellschaft. Wie ich bereits angemerkt habe, hat die Kommission ein Statut für kleinere Unternehmen erarbeitet. Die Einbindung der Mitarbeiter in den KMU existiert nur in einigen wenigen Mitgliedstaaten, und deshalb beruht die Lösung auf dem nationalen Recht, so dass das gleichzeitige Bestehen von verschiedenen Modellen möglich ist, was als zweckmäßigster und angemessenster Ansatz erschien.

Die Änderungsanträge des Parlaments führen weitere komplexe Bestimmungen ein, die auf KMU, die nach nationalem Recht in den meisten Mitgliedstaaten gegründet werden, nicht zutreffen. Damit würde das Statut der europäischen Privatgesellschaft wahrscheinlich unattraktiv für diese Mitgliedstaaten und eine weniger durchführbare Option für die KMU.

Um zum Schluss zu kommen: Ihr Bericht enthält eine Reihe nützliche Lösungen. Einige davon können den Weg ebnen für einen schnelleren Kompromiss der Mitgliedstaaten untereinander. Deshalb begrüßt die Kommission die Verabschiedung dieses Berichts.

Zuletzt noch zur grenzüberschreitenden Verlegung des Gesellschaftssitzes: Die Kommission hat das Parlament bei anderen Gelegenheiten bereits von ihren Gründen in Kenntnis gesetzt, warum sie nicht die 14. Gesellschaftsrechtliche Richtlinie vorschlägt. Diese Gründe bestehen immer noch. Wir stimmen mit dem Berichterstatter überein, dass es den Unternehmen frei gestellt sein soll, den Sitz innerhalb des Binnenmarktes festzulegen und von einem Land in ein anderes zu verlegen. Aber wir sind nicht überzeugt, dass der Vorschlag einer neuen gesetzlichen Bestimmung die beste Lösung ist, dieses Ziel zu erreichen. Das Fallrecht des Gerichtshofs erlaubt den Unternehmen eindeutig die Mobilität. Außerdem bieten die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen – die Richtlinie über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten – einen Rahmen für diese Verlegung, einschließlich der erforderlichen Schutzmaßnahmen für Dritte. Konkret die Richtlinie über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedsstaaten erlaubt es einem Unternehmen, in einem anderen Land eine neue Tochtergesellschaft zu gründen und dann das bestehende Unternehmen mit der Tochtergesellschaft zu verschmelzen. Das vom Rechtsausschuss vorgeschlagene Verlegungs- und Schutzverfahren ist dem in der Richtlinie enthaltenen sehr ähnlich.

Unsere Wirtschaftsanalysen zeigen, dass der Komplexitätsgrad der grenzüberschreitenden Verlegungsverfahren ähnlich dem der grenzüberschreitenden Verschmelzungsverfahren wäre. Die Richtlinie über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten musste von den Mitgliedstaaten bis Dezember 2007 umgesetzt werden. Es ist noch zu früh, ihre komplette Anwendung zu beurteilen. Bevor wir uns auf eine neue gesetzliche Bestimmung einlassen, sollte die Kommission zuerst bewerten, wie dieser neue Regulierungsrahmen in der Praxis funktioniert. Wir sind auch davon überzeugt, dass die Richtlinie die in diesem Bereich unter nationalem Recht und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bestehende Situation verbessert.

Zuletzt, angesichts des oben Besagten und des Umstandes, dass die aktuelle Legislaturperiode ihrem Ende entgegen geht, wäre es mehr als angemessen, wenn die nächste Kommission darüber befinden würde, wie mit dieser Angelegenheiten der Verlegung eines Gesellschaftssitzes zu verfahren ist. Bis dann wird auch klarer sein, wie das Thema der Sitzverlegung im SPE-Statut gelöst wurde.

 
  
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  Gunnar Hökmark, Verfasser der Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft und Währung. (SV) Herr Präsident! Die Bedingungen der kleinen Unternehmen sind heute von grundlegender Bedeutung für die Zunahme der Arbeitsplätze morgen. Sie können überlebenswichtig sein für unsere Fähigkeit, aus dieser Krise besser und qualifizierter ausgebildet und wirtschaftliche konkurrenzfähig herauszukommen. Es sind die kleinen Unternehmen, die die Innovation vorantreiben, aber es sind auch die kleinen Unternehmen, die gegenwärtig unter den größten Kreditproblemen in verschiedenen Mitgliedstaaten und in der Union als solche leiden.

Was wir hier mit dem Statut der Europäischen Privatgesellschaft beabsichtigen – und ich möchte der Kommission für den Vorschlag und der Berichterstatterin für ihre Arbeit danken – ist, den Binnenmarkt den kleinen Unternehmen im gleichen Ausmaß zu öffnen wie den großen Firmen. In diesem Kontext müssen neue Dinge in Angriff genommen werden. Wie wir bereits im Ausschuss für Wirtschaft und Währung diskutiert haben, geht es dabei um die umfassende Vereinfachung der Regeln, die den kleinen Unternehmen die Tore öffnen wird.

Es geht darum, zu gewährleisten, dass die kleinen Unternehmen am öffentlichen Beschaffungswesen im gleichen Ausmaß teilnehmen können wie die großen Firmen infolge der Art und Weise, darum, wie die öffentlichen Beschaffungen getätigt werden. Es hat damit zu tun, es für die kleinen Unternehmen leichter zu machen, grenzüberschreitend zu arbeiten, einschließlich bei Angelegenheiten wie die Bezahlung der Umsatzsteuer, und mit dem Kampf gegen die Bürokratie, die sich gegenwärtig als untragbar erweist. Es geht auch darum, dem europäischen Finanzmarkt bessere Bedingungen für Ausdehnung und Wachstum zu bieten, indem ein besserer Kreditmarkt für die kleinen Unternehmen über die Bemühungen der Europäischen Investitionsbank und anderer geschaffen werden. Zuletzt möchte ich noch Folgendes sagen:

Klein ist schön. Was heute klein ist, wird morgen größer sein und neue Arbeitsplätze und mehr Wohlstand schaffen.

 
  
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  Harald Ettl, Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Wirtschaft und Währung. (DE) Vielen Dank, Herr Präsident! Derzeit ist die Verlegung des Sitzes von Unternehmen mit administrativen Hürden, Kosten und sozialen Folgewirkungen verbunden und bietet weder Anteilseignern noch Gläubigern noch Arbeitnehmern die notwendige Rechtssicherheit. Schon 2004 wurde im Rahmen einer öffentlichen Konsultation deutlich gemacht, wie wichtig eine 14. Richtlinie wäre.

Aus diesem Grund möchte ich die Kommission auffordern, hierzu einen Legislativvorschlag zu unterbreiten – as soon as possible –, um einerseits die Mobilität von Unternehmen zu vereinfachen und andererseits die Frage der Mitbestimmung bei der Sitzverlegung nicht dem Europäischen Gerichtshof zu überlassen.

Eine künftige 14. Richtlinie darf keine Flucht aus starken Mitbestimmungssystemen ermöglichen. Bereits bestehende Rechte dürfen auf keinen Fall eingeschränkt werden. Um die Kohärenz und Substanz der Verfahren der Arbeitnehmerbeteiligung zu gewährleisten, sollte auf die Europäische Richtlinie über Betriebsräte, die 10. Richtlinie und die Richtlinie über Unterrichtung und Anhörung Bezug genommen werden. Zeitgerechte Information und eine Sitzverlegung erst nach Erstellung eines Verlegungsplanes sind absolut notwendig.

 
  
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  Donata Gottardi, Verfasserin der Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft und Währung.(IT) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Die Verordnung der Europäischen Privatgesellschaften, über die wir nun befinden, schließt den Rahmen der Unternehmensarten ab, die auf europäischer Ebene reguliert werden müssen. In bestimmten Teilen trägt der Text die Merkmale des vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung verabschiedeten Textes.

Ich bedauere, dass wir nicht die Gelegenheit hatten, die Kommission aufzufordern, etwas mutiger zu sein, weitere Schritte zu tun und ein spezifisches Besteuerungssystem, ein geeignetes Buchhaltungssystem und einheitliche Regeln für die Fälle von Niederlassung, Insolvenz, Umwandlung, Verschmelzung, Abtrennung, Auflösung und Nichtigkeit einzuführen.

Es gibt noch zu viele Bereiche, die weiterhin dem nationalen Gesellschaftsrecht unterliegen, was zu Überlappungen und der Vervielfachung der Kosten führt. Wenn wir in der Wichtigkeit übereinstimmen, ein gemeinsames europäisches System zu errichten und opportunistische Verlagerungen verhindern wollen, wäre es jetzt, nachdem der Rahmen abgeschlossen ist, nach der Europäischen Gesellschaft und der Europäischen Genossenschaft, eine gute Idee, das Thema erneut aufzugreifen und auf die nächste Stufe zu gehen.

 
  
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  Harald Ettl, Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten. – (DE) Herr Präsident! Für die europäische Privatgesellschaft wurde im Rahmen des Small Business Act ein Kommissionsvorschlag präsentiert, der gravierende Schwachstellen aufweist. Den Interessen von Gläubigern wie Arbeitnehmern und Konsumenten oder kleinen Zulieferern wurde im Kommissionsvorschlag kaum Beachtung geschenkt. Um einige dieser Bestimmungen zu nennen: Vorgesehen war ein Mindestkapital von einem Euro, hinzukommen unzureichende Registrierungsverfahren, keine Vorschreibung einer grenzüberschreitenden Tätigkeit sowie die Trennung von Satzung, Sitz und Ort der tatsächlichen Geschäftsausübung.

Letzteres hätte zu einer Umgehung der Arbeitnehmermitbestimmung geführt. Jede neue Richtlinie im europäischen Gesellschaftsrecht sollte dazu beitragen, das Harmonisierungsziel der Arbeitnehmerrechte und die Idee des europäischen Mitbestimmungsstandards, basierend auf dem neuen EU-Reformvertrag, inklusive der Grundrechte-Charta zu erreichen. Arbeitnehmerrechte sind Kernrechte für ein soziales Europa.

 
  
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  Anja Weisgerber, Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten. – (DE) Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kleine und mittlere Unternehmen sind das Rückgrat unserer Gesellschaft und stellen 67% der Arbeitsplätze in der europäischen Privatwirtschaft.

Ich begrüße daher die Initiative "Vorfahrt für den Mittelstand" sehr und setze mich dafür ein, dass dieses Prinzip auf allen politischen und verwaltungstechnischen Entscheidungsebenen berücksichtigt wird. Gerade in der derzeitigen Finanzkrise müssen wir einen echten, greifbaren Mehrwert für kleine und mittlere Betriebe schaffen, um den Mittelstand als stabilisierenden Faktor in der Krise zu stärken.

Ich habe mich im Sozialausschuss als Verfasserin der Stellungnahme an der Ausarbeitung der Ideen, die nun zur Abstimmung vorliegen, beteiligt. Zahlreiche meiner Vorschläge finden sich nun im Text wieder, u.a. die Bedeutung des Flexicurity-Grundsatzes. Mit diesem Konzept sollen auf der einen Seite flexible Arbeitsmärkte entstehen, die auf der anderen Seite mit einem hohen Grad an Beschäftigungssicherheit in Einklang gebracht werden.

Auch hat meine Forderung Eingang gefunden, dass das Arbeitsrecht eine zuverlässige Grundlage für KMU bieten muss. Kleine und mittlere Unternehmen können sich oft keine eigene Rechts- oder Personalabteilung leisten und sind daher auf einfache und klare Regelungen angewiesen.

Eine meiner wichtigsten Forderungen – der KMU-Test für Gesetzesvorhaben – wurde ebenfalls vom federführenden Ausschuss unterstützt. Wir müssen Bürokratie verhindern, bevor sie entsteht. Für neue Gesetze ist konsequent eine Folgenabschätzung durchzuführen. Jede EU-Regelung muss vor ihrer Verabschiedung auf ihre Auswirkungen auf die kleinen und mittleren Unternehmen geprüft werden. Mir war es wichtig, dass die Ergebnisse dieses KMU-Tests einer unabhängigen Bewertung durch eine unabhängige Stelle unterzogen werden, und diese Idee fand Eingang in den Text.

Für die KMU bestehen besondere Herausforderungen im Kontext der weltweiten Finanzkrise, weshalb ich besonders den Appell des Berichtes begrüße, die Vorschläge der Hochrangigen Gruppe unabhängiger Interessenträger im Bereich Verwaltungslasten von Herrn Stoiber so schnell wie möglich umzusetzen. Wir müssen schnell handeln, um dieses Potenzial zu nutzen.

 
  
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  Othmar Karas, Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Rechtsausschusses. – (DE) Herr Präsident! Wir wissen alle, dass der Wohlstand der Europäischen Union entscheidend davon abhängt, ob wir imstande sind, das Wachstums- und Innovationspotenzial kleiner und mittelständischer Unternehmen zu nutzen. Auch bei der Bewältigung der Krise spielen die kleinen und mittelständischen Unternehmen die entscheidende Rolle. Wir müssen sie deshalb entlasten und unterstützen nach dem Motto: Weniger Regeln kann für die KMU viel mehr bedeuten.

Als Präsident der SME-Intergroup sage ich aber auch ganz deutlich, dass der Small Business Act nur eine Absichtserklärung der Staats- und Regierungschefs ist. Den KMU ist mit Absichtserklärungen allein nicht geholfen, und daher fordern wir sehr klar, dass das Prinzip "Vorrang für KMU" die nationale und die europäische Gesetzgebung bestimmt, und wir haben vier Punkte verlangt.

Erstens: Die Mitgliedstaaten müssen mitteilen, wie und in welchem Zeitraum sie die Grundsätze des Prinzips "Vorrang für KMU"in die nationalen Regelungsrahmen überführen. Zweitens: Die Mitgliedstaaten sollen die Fortschritte bei der Umsetzung des Prinzips "Vorrang für KMU" verpflichtend in den jährlichen Berichten über die nationalen Reformprogramme zum Lissabon-Prozess vorstellen. Drittens: Wir brauchen einheitliche Kriterien, wie die Fortschritte bei der Umsetzung des Prinzips "Vorrang für KMU" gemessen werden können. Und viertens: Wir müssen das Prinzip "Vorrang für KMU" als verbindlichen Bestandteil künftiger Gesetzgebung auch auf europäischer Ebene durchsetzen. Und aus aktuellem Anlass sage ich, dass wir alle bestehenden Regelungen auf ihre prozyklischen Auswirkungen auf KMU überprüfen sollten. Hier muss rasch gehandelt werden.

 
  
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  Der Präsident. − Leider haben wir nicht die Möglichkeit, den Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter zu hören, weil Frau Podimata momentan nicht zur Verfügung steht.

 
  
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  Nicole Fontaine, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren! An erster Stelle möchte ich die Bedeutung dieser gemeinsamen Debatte über KMU hervorheben, und ich hoffe wirklich, dass die KMU das deutliche Signal hören, das unser Parlament ihnen senden will.

Unsere Fraktion hat den von der Kommission vergangenen Juni vorgelegten Entwurf des Small Business Act freudig unterstützt. Es stimmt, dass seit 2000 Initiativen für KMU ergriffen wurden. Diese Initiativen wurden geschätzt, aber sie waren unzweckmäßig. Warum sage ich unzweckmäßig? Weil sie, laut den davon betroffenen Menschen, allzu oft nur gute Absichten blieben. Heute müssen wir aber weiter gehen. Das Small Business Act gibt uns diese Möglichkeit dazu, weil es Teil eines wirklich proaktiven, globalen Ansatzes ist.

Ich möchte hervorheben, dass das Europäische Parlament bereits einen Erfolg zu verzeichnen hat, da nach der mündlichen Frage, die wir im Dezember stellten, der Wettbewerbsrat einstimmig den Aktionsplan verabschiedete, den Kommissar Figel gerade jetzt nannte.

Das zeigt eindeutig den starken politischen Willen der Regierung, und heute möchte ich den ausgezeichneten Bericht von Frau Herczog begrüßen, der diesen Drang rechtzeitig ausweitet. Ich möchte mich auch für die Qualität der uns gebotenen Zusammenarbeit bedanken, und für die ausgezeichnete Arbeit, die wir, wie ich sagen muss, im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie erreicht haben. Heute haben wir in der Plenarsitzung nur zwei Änderungsanträge eingereicht. Das zeigt, wie gut wir unsere Arbeit gemacht haben.

Was unsere Fraktion betrifft, haben wir mit den eingereichten Änderungsanträgen, die unser Berichterstatter freundlicherweise angenommen hat, damit begonnen, zu versuchen, dass die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaftsorgane stärker involviert werden, um zu gewährleisten, dass die geplanten Maßnahmen wirklich einen Mehrwert für die KMU erbringen.

Wir haben auch gefordert, dass das Prinzip „klein denken“ ein verpflichtender und fester Bestandteil aller künftigen gesetzlichen Bestimmungen wird. Wir haben auf dem Gemeinschaftspatent bestanden und natürlich auch auf den Finanzmitteln, damit diese effektiv und schnell zur Verfügung stehen.

 
  
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  Ieke van den Burg, im Namen der PSE-Fraktion. Herr Präsident! Vielleicht erlauben Sie es mir, zuerst etwas als Antwort auf die Erklärung der Kommission zu sagen.

An erster Stellte bedauere ich, dass der Kommissarskollege Herr McCreevy nicht hier ist – ich glaube, die Pferderennsaison hat wieder begonnen! Ich bedauere es wirklich, weil das Thema des Gesellschaftsrechts für uns wirklich wichtig ist und im Kernbereich seines Amtes liegt. Zweitens, Herr Kommissar, bedauere ich zutiefst Ihre Argumente gegen die Vorschläge des Parlaments zur Mitbestimmung der Arbeitnehmer. Wir haben deutlich gemacht, dass dies nicht für kleine Unternehmen gedacht ist, sondern dass das SPE-Statut allen Unternehmen offen steht. Es ist nicht nach Größe beschränkt. Wir möchten nicht, dass dieses SPE-Statut einen Weg darstellt, um bestimmte gesetzliche Bestimmungen zu missbrauchen und zu umgehen – insbesondere in den nationalen Traditionen – und das ist ein sehr wichtiger Aspekt der Mitbestimmung. Wir wollen uns nicht „umsehen“ was es so alles gibt, und dass ein neues Delaware in der Europäischen Union geschaffen wird, in dem Unternehmen diese Art von Bestimmungen umgehen können.

Drittens, bezüglich der vierzehnten Richtlinie – von der wir wissen, dass Herr McCreevy nicht besonders dafür ist – wiederholen Sie die gleichen Argumente. Er sollte die Tatsache ernst nehmen, dass das Parlament von ihm wirklich verlangt, dass er diesen Vorschlag unterbreitet.

Viertens, wir haben zusammen eine Entschließung eingereicht, um die Kommission aufzufordern, die Sozialpartner auf der Grundlage von Artikel 138 zu befragen. Das wäre angemessen gewesen, bevor wir über eine Verordnung für die SPE befinden, denn die Mitbestimmung ist ein Thema, das im Artikel 138 des EG-Vertrags behandelt wird und zuerst die Konsultation mit den Sozialpartnern verlangt. Das ist nicht geschehen. Jetzt verlangen wir, dass das unmittelbar nachgeholt wird. Aber, wenn ich diese Art von Reaktionen seitens der Kommission höre, werde ich ernsthaft erneut erwägen und meiner Fraktion vorschlagen erneut zu erwägen, ob wir das SPE-Produkt unterstützen können. Vielleicht sollten Sie heute Abend ein paar Telefonate mit Herrn McCreevy und Herrn Špidla führen und prüfen, ob Sie morgen vor der Abstimmung einen besseren Vorschlag dazu unterbreiten können.

In Kürze – weil nun meine Redezeit erschöpft ist –, die Haltung der PSE ist nicht gegen die Chance der kleinen und mittelgroßen Unternehmen, dieses neue Statut zu bekommen – wir sind dafür – aber sie ist gegen diese Art des Missbrauchs. Wir haben einen sehr guten Kompromiss mit der Berichterstatterin gefunden. Er ist auch absolut auf dem neuesten Stand und nicht vollständig veraltet, sondern er ist zu diesem Zeitpunkt sehr aktuell, wenn man die desaströsen Arbeiten der Aktionäre und Finanzmärkte betrachtet, um einen besseren Weg für die Firmenleitung zu finden, bei der die Mitarbeiter eingebunden werden, und da müssen Sie wirklich mit ihrem Kollegium und mit den amtierenden Kommissaren überlegen, ob Sie eine positivere Erklärung vor dem Parlament abgeben können.

 
  
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  Jean Marie Beaupuy, im Namen der ALDE-Fraktion. (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar! Natürlich möchte auch ich Frau Herczog mein Kompliment für den ausgezeichneten Bericht mit 90 Punkten über den Small Business Act aussprechen.

Aber, Herr Kommissar, die Arbeit des Europäischen Parlaments wird nur dann wirklich effektiv sein, wenn die Umsetzung in jedem unserer Staaten schnell und effektiv erfolgt.

In Ihren einleitenden Anmerkungen sagten Sie, Herr Kommissar, dass Sie auf der Grundlage dieses Berichts eine globale Strategie erstellen würden, aber es wird Ihnen nicht entgangen sein, dass wir uns gegenwärtig in einer Finanzkrise, einer Wirtschaftskrise und einer Klimakrise befinden, die uns schnelle Antworten abverlangen.

Ich werde zwei Beispiele nennen. Erstes Beispiel: Ich verlange, dass die Unternehmen ihr Geld innerhalb von 30 Tagen erhalten. Das ist in Punkt 87 über den Kohäsionsfonds enthalten. Ich verlange von der Kommission und von den Mitgliedstaaten, dass sie Maßnahmen treffen, damit alle öffentlichen Aufträge mit Unternehmen in 30 Tagen beglichen werden.

Da es aber ferner bekannt ist, dass 20 % der Konkursanträge auf Grund der Zahlungsverspätungen der öffentlichen Behörden zurückzuführen sind, können wir sehen, wie weit diese Maßnahme der Regierungen und der Kommission die tägliche wachsende Arbeitslosigkeit verringern würde.

Zweites Beispiel: Bürokratie. Punkt 72. Wir fordern den Abbau der Bürokratie um mindestens 25 %. Ich kann Ihnen sagen, dass ich als Geschäftsführer eines Unternehmens seit Jahren auf konkrete Maßnahmen dieser Art warte. Es darf nicht Aufgabe eines Geschäftsführers sein, den ganzen Tag nur Formulare auszufüllen. Seine Aufgabe besteht darin, für unsere Mitbürger Produkte und Dienstleistungen bereit zu stellen.

Wenn Sie diese Aufforderungen beachten, Herr Kommissar, und zwar nicht nur über die globale Strategie, die Sie erstellen wollen, sondern auch im Sinne einer praktischen Antwort der Regierungen und der Kommission, dann werden Sie im Rahmen des gegenwärtigen Konjunkturplans Bestimmungen finden, die unseren Mitbürger direkt Lösungen bieten.

 
  
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  Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Wenn ich in dieser Debatte das Wort ergreife, ist das, um auf vier Angelegenheiten hinzuweisen. Erstens, möchte ich meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, dass der Bericht von Herrn Lehne einen starken Impuls darstellt, damit die Europäische Kommission geeignete gesetzliche Maßnahmen vorbereitet, die es den Unternehmen im Sinne der im Vertrag gewährleisteten Niederlassungsfreiheit, ermöglichen, sich innerhalb der Europäischen Union frei zu bewegen, ohne durch übermäßig viel Bürokratie belastet zu werden.

Zweitens, diese Art von Verlagerungen muss umgekehrt helfen, die bestehenden Rechte der Gesellschafter, Gläubiger und ganz besonders die Rechte der Mitarbeiter zu schützen. Ich möchte auch meine Hoffnung ausdrücken, dass die vom Berichterstatter vorgeschlagenen Lösungen, welche die Ausarbeitung eines Verlegungsvorschlags beinhalten und insbesondere einen Bericht, mit dem die rechtlichen und vor allem wirtschaftlichen Aspekte der vorgeschlagenen Verlegung von Unternehmenssitzen sowie deren Auswirkungen auf die Gesellschafter und Mitarbeiter erläutert und gerechtfertigt werden, sich nicht als zusätzliches Hindernis für die Verlegung von Unternehmen entpuppen.

Viertens und letztens, es könnte den Anschein erwecken, dass Wettbewerb im Sinne von Besteuerung und Gehältern eine besondere Triebkraft hinter den vorgeschlagenen Lösungen war, da eine positive Auswirkung auf die Geschwindigkeit des Wirtschaftswachstums in einigen Mitgliedstaaten und folglich auch in der gesamten Europäische Union zu sehen war.

 
  
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  Francis Wurtz, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar! Der Entwurf des Statuts der Europäischen Privatgesellschaft wird von der Kommission als Bestandteil des European Small Business Act vorgestellt.

In diesem Rahmen und unter Verwendung des Modells der Vereinigten Staaten stellte sich zu Beginn die Frage, einen bestimmten Anteil der öffentlichen Verträge für kleine Unternehmen zu reservieren. So edle Absichten können nur Beifall finden.

Leider ist es jetzt, da es uns in Begleitung der europäischen Privatgesellschaft erreicht, vollkommen anders. Erstens muss man die Größe der Zielunternehmen nehmen. Anstelle von kleinen Unternehmen hat sich das noch ungenauere Konzept der kleinen und mittelgroßen Unternehmen eingeschlichen. Das hat letztendlich, und ich lese aus der von der Kommission verabschiedeten Erläuterungserklärung zum Verordnungsentwurf vor, zu einem „Statut (geführt), das auch für größerer Unternehmen und Gruppen vorteilhaft sein kann“. Das ändert vollständig die Philosophie der Politik. Und was geschieht nun mit diesen pseudo-KMU? In Wahrheit werden es Tochtergesellschaften der Multinationalen sein, die, wie wir wissen, lange schon ein einziges, weniger verbindliches Statut verlangen, als das gegenwärtig für die von ihnen in den verschiedenen europäischen Ländern kontrollierten Unternehmen geltende.

Betrachten wir nun die Art der Vorteile, die den Unternehmen durch das EPC-Statut geboten werden. Es ist nun nicht mehr die Frage des erleichterten Zugangs zu Aufträgen der öffentlichen Hand. Vielmehr, und ich lese wieder aus der Erläuterungserklärung des Kommissionstexts vor, ist das Ziel jetzt „die Rahmenbedingungen für Geschäfte auf dem Binnenmarkt zu verbessern“. Somit könnten alle Europäischen Privatgesellschaften ihren Sitz in einem Land und ihre tatsächlichen Aktivitäten in einem anderen Land haben. Sie könnten auch ihren Sitz in jeden beliebigen Mitgliedstaat ihrer Wahl verlegen.

Wie sollen wir in diesen Bestimmungen nicht einen Weg sehen, der es den fraglichen Unternehmen ermöglicht, uneingeschränkt, unter den sanftesten Bedingungen für die Geschäftswelt Briefkastenfirmen zu gründen? Gibt die Kommission nicht sogar genau vor, dass das „anzuwendende Recht das Recht des Mitgliedstaats ist, in dem die Europäische Privatgesellschaft ihren Sitz hat, das auf die Gesellschaften mit beschränkter Haftung Anwendung findet“?

Wie der Europäische Gewerkschaftsbund genau vermerkt, „besteht die große Gefahr, dass Unternehmen das Statut der Europäischen Privatgesellschaft nutzen werden, um den Gesetzgebungen zu entweichen, die am stärksten die Rechte (der Arbeiter) schützen“.

Wir verstehen nicht, warum die Kommission nicht die Gewerkschaftsorganisationen befragt hat, bevor sie den Vorschlag verabschiedete und sich mit der reinen Formalität einer Online-Konsultation zufrieden gab.

Zusammenfassend, wenn wir diesen Verordnungsentwurf lesen, scheint es, dass der auf „kleine Unternehmen“ gesetzte Schwerpunkt nichts weiter als politische Schönfärberei ist, mit dem Ziel, das traurigerweise bekannte Prinzip des „Herkunftslandes“ akzeptabel zu machen. Es läuft auf einen aufpolierten Bolkestein hinaus.

Deshalb schlägt meine Fraktion vor, dass dieses Parlament ein klares Signal an die Kommission und den Rat sendet, indem es diesen Vorschlag eines Statuts der Europäischen Privatgesellschaft ablehnt.

 
  
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  Roberto Fiore (NI).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, wir müssen diese Krise der kleinen und mittelgroßen Unternehmen auf eine wirklich europäische Art lösen. Wir werden Zeugen einer Plage, die kleine und mittelgroße Unternehmen auf dem ganzen Kontinent betrifft, verursacht durch fehlende Kreditverfügbarkeit. Das Problem ist, dass die Banken den Unternehmen keine Darlehen gewähren, und es stimmt auch, dass die Versuche einiger Regierungen, die Banken zu finanzieren, damit diese ihrerseits die kleinen Unternehmen finanzieren, fehlschlagen, weil niemand weiß, welche Schulden die Banken gegenwärtig wirklich haben.

Deshalb schlage ich vor, dass die Nationalstaaten anhand der Verstaatlichung ihrer Landesbanken das Drucken von Geld oder Geldgutscheinen veranlassen, um die kleinen Unternehmen zu finanzieren. Ein Versuch dieser Art wurde kürzlich in der Republik Taiwan vorgenommen, mit der Ausgabe von Gutscheinen, die in jeglicher Hinsicht Geld gleichgestellt waren. Diese wurden in Form von persönlichen Gutscheinen den taiwanesischen Bürgern gegeben. Das bedeutet, dass im Grunde 3 Milliarden US-Dollar oder Euro in der Republik Taiwan ausgegeben wurden.

Wir müssen das Gleiche tun; wir müssen den kleinen Unternehmen Kredite gewähren, indem wir praktisch als Staaten nicht mehr als Schulden sondern als Kredit Geld ausgeben.

 
  
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  Georgios Papastamkos (PPE-DE). - (EL) Herr Präsident! Ich werde meine Rede auf das erste der beiden zur Debatte stehenden Themen konzentrieren, das Statut der Europäischen Privatgesellschaft. Wie Sie wissen, sind gerade einmal 8 % der europäischen kleinen und mittelgroßen Unternehmen an grenzübergreifenden Geschäften beteiligt, während die kleinen und mittelgroßen Unternehmen ungefähr 99 % der Unternehmen in der Europäischen Union darstellen.

Diese Tatsache belegt die Unzulänglichkeiten der bislang verfolgten Politik zur Förderung der innergemeinschaftlichen Geschäfte. Sie belegt auch die Notwendigkeit, zielorientierte Maßnahmen zu treffen, um einen einzigen und günstigeren rechtlichen Rahmen auf europäischer Ebene zu schaffen.

Die weltweite Wirtschaftskrise hat jetzt die Realwirtschaft erreicht, die Millionen kleinen und mittelgroßen Unternehmen in ganz Europa. Unter den gegenwärtigen Umständen müssen kleine, effiziente Unternehmen unser Hauptziel sein.

Der Vorschlag der Kommission einer Verordnung an den Rat geht in die richtige Richtung, die, meiner Meinung nach, darin besteht, die Verwaltungslasten in den kleinen und mittelgroßen Unternehmen in Europa, die notwendig sind, um den verschiedenen lokalen Verwaltungsauflagen für die Gründung einer Gesellschaft zu genügen, auf ein Minimum zu reduzieren.

Die Flexibilität und Einheitlichkeit der Europäischen Privatgesellschaften, die minimal geforderte grenzüberschreitende Komponente, die Vereinfachung der Prüfungen der Gesetzmäßigkeit der Gründungsurkunde und des Gesellschaftervertrags und das Prinzip des Startkapitals in Höhe von 1 Euro sind die wichtigsten Grundsätze einer Strategie, die der Entwicklung der innergemeinschaftlichen Unternehmerschaft einen neuen Anstoß geben können.

Um zum Ende zu kommen: Ich möchte dem Berichterstatter Herr Lehne für die Bemühungen gratulieren, um erfolgreich einen Kompromiss der auseinandergehenden Meinungen seiner Kollegen im Rechtsausschuss und den verschiedenen Fraktionen zu erreichen.

 
  
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  Manuel Medina Ortega (PSE). - (ES) Herr Präsident! Ich glaube, die am heutigen Abend hier geführte Debatte ist nützlich, um einige Punkte zu klären: Erstens, die Tatsache, dass die Debatte über die Europäischen Privatgesellschaften zeitgleich zur Debatte über die kleinen Unternehmen Europas geführt wird bedeutet nicht, dass eine Europäische Privatgesellschaft unbedingt ein kleines Unternehmen sein muss.

Wie Frau van den Burg sagte, und ich glaube Herr Wurtz hat den Punkt in seiner Kritik am Vorschlag auch hervorgehoben, ist das Statut der Europäischen Privatgesellschaft, so wie es im Vorschlag der Kommission konzipiert und im Rechtsausschuss verabschiedet wurde, ein Instrument für die Schaffung von Unternehmen, die groß sein können und bestimmte Merkmale aufweisen, wie die Beschränkung der Haftung der Gesellschafter und das Verbot mit diesen Unterhemen auf öffentlichen Märkten zu operieren. Sowohl das Statut der Europäischen Privatgesellschaft als auch das Statut der nationalen Privatgesellschaft kann aber auf kleine oder große Firmen Anwendung finden.

Wie Frau van den Burg sagte, ist es gerade die Flexibilität oder Dehnbarkeit der Europäischen Privatgesellschaft, die bedeutet, dass wir besonders vorsichtig sein müssen. Das war die Aufgabe des Rechtsausschusses. Die relativ zahlreichen im Rechtsausschuss verabschiedeten Änderungsanträge dienen gerade dazu, zu verhindern, dass die Formel der Europäischen Privatgesellschaft zur Grundlage wird, wie Frau van den Burg sagte, für die Schaffung eines europäischen Delaware. Das ist besonders relevant für eines der Themen, die Herrn Wurtz Besorgnis bereiten: Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Unternehmen.

Ich denke, der im Rechtsausschuss gewählte Wortlaut hebt diese Einschränkungen eindeutig hervor. Es geht nicht darum, wie Herr Wurtz sagte, die Herkunftsregel anzuwenden, sondern gemäß den im Rechtsausschuss verabschiedeten Regeln – und ich würde Herrn Wurtz empfehlen, die von uns verabschiedeten Änderungsanträge zu lesen – gibt es vielmehr Einschränkungen, die die Anwendung der Regel des Herkunftslands auf diese Unternehmen unterbinden, in denen eine stärkere Mitbestimmung der Mitarbeiter geschieht als normalerweise. Sie wurden vollständig in die verabschiedeten Änderungsanträge aufgenommen und ich glaube, mit diesen Änderungsanträgen ist es vollkommen zulässig, den Text anzunehmen, selbst vom Standpunkt von Herrn Wurtz aus.

In anderen Worten, wir haben es hier mit einer Form der europäischen Gesellschaft zu tun, die in allen unseren Ländern existiert, die aber im Rahmen der Europäischen Union harmonisiert werden muss. Dabei dürfen wir es aber diesen Unternehmen nicht gestatten, zu virtuellen Körperschaften zu werden, sondern sie müssen im Kontext der nationalen Realitäten existieren und die nationalen gesetzlichen Bestimmungen erfüllen, insbesondere in so heiklen Bereichen wie der Mitbestimmung der Arbeitnehmer.

Ich glaube, der vom Rechtsausschuss verabschiedete Text macht einige wesentliche Beiträge und deshalb wäre es ein Fehler, wenn die Kommission diese Änderungsanträge nicht berücksichtigen würde.

Ich denke die Änderungsanträge des Rechtsausschusses zielen gerade auf die Minderung der Unzulänglichkeiten des Texts der Kommission ab, und ich glaube, das Parlament kann ihn mit gutem Gewissen annehmen, nicht nur wegen der in dem Zusammenhang mit den kleinen Unternehmen gemachten Fortschritte, sondern auch angesichts der Führung von dieser Art von Unternehmen, die rechtmäßig existieren und in einem Mitbestimmungssystem Gegenstand einer rigorosen Überwachung durch die Mitarbeiter sein werden.

 
  
  

VORSITZ: RODI KRATSA-TSAGAROPOULOU
Vizepräsidentin

 
  
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  Jorgo Chatzimarkakis (ALDE). - (DE) Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Nie war der Mittelstand so wichtig wie heute. Anlässlich der Wirtschafts- und Finanzkrise, die von den Großen und nicht von den Kleinen verursacht wurde, kommt es jetzt vor allem auf den Mittelstand an. Es kommt auf die kleinen und mittleren Unternehmen an, weil sie auch bald leiden werden. Sie tragen jedoch einen Großteil der wirtschaftlichen Leistung.

In dem Land, das ich am besten kenne, steht der Mittelstand für 20% aller Patente, für 40% aller Bruttoinvestitionen, für 49% aller Umsätze, für 70% aller Arbeitnehmer und für 80% aller Auszubildenden. Wir brauchen jetzt ein Umdenken. Wir müssen sozusagen auf den großen Reset-Knopf drücken. Wir müssen unternehmerische Mentalität fördern und hierfür steht der Small Business Act.

Ich möchte der Kollegin Herczog zu ihrem Bericht gratulieren. Es kommt jetzt tatsächlich darauf an, dass wir den Mittelstand als Querschnitt bezeichnen und betrachten, dass wir die Fördermaßnahmen umdenken, dass wir bei öffentlichen Ausschreibungen die Kleinen ("think small first") nach vorne rücken und nicht die öffentliche Hand in den Wettbewerb eingreifen lassen. Deswegen Glückwunsch an Sie: Steuersenkung für arbeitsintensive Branchen, das muss jetzt kommen.

 
  
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  Eoin Ryan (UEN). - Frau Präsidentin! Auch ich möchte diesen Bericht begrüßen. Ungefähr 80 % aller neuen Arbeitsplätze in der Europäischen Union wurden von KMU geschaffen, und in meinem eigenen Wahlkreis in Dublin sind 400 000 Menschen bei ungefähr 100 000 Firmen aus dem KMU-Sektor beschäftigt.

Wir müssen alles tun, was zu diesem Zeitpunkt möglich ist, um diese Unternehmen in schweren Zeiten zu unterstützen. Ich begrüße die Tatsache, dass die EIB einen Fonds von 31 Milliarden Euro für kleine und mittelgroße Unternehmen hat und glaube, dass in diesem Bereich mehr getan werden sollte.

Auch der Abbau der Bürokratie seitens der Kommission wird willkommen geheißen. Das führt zu Einsparungen für die Europäische Union in Höhe von ungefähr 2,3 Milliarden Euro. Kürzlich hatte ich ein Treffen mit Kommissar Verheugen, bei dem wir mit irischen Geschäftsleuten über die Probleme diskutierten, denen sie sich gegenübergestellt sehen. Eine zu bedenkende Idee ist ein Moratorium für neue Bürokratie aus Europa, denn sie erstickt die Unternehmen. In diesen schweren Zeiten müssen wir alles tun, was in unserer Macht steht, um zu gewährleisten, dass die Unternehmen bis zum ersehnten Aufschwung überleben.

Das kann aber nicht von Europa alleine gemacht werden. Es muss auch von den nationalen und kommunalen Regierungen kommen, die dabei eine enorm wichtige Rolle spielen. Wenn wir wollen, dass sich unsere kleinen Unternehmen und die Beschäftigung in der Europäischen Union und in jedem einzelnen Mitgliedstaat stabilisieren, dann müssen wir alles tun, was nur möglich ist und sie retten.

Die Herausforderung, vor der wir derzeit stehen, sind Arbeitsplätze, Arbeitsplätze, Arbeitsplätze; wir müssen alles in unserer Macht Stehende tun, um die Beschäftigung zu sichern und in den kommenden Jahren hoffentlich auch neue Arbeitsplätze zu schaffen. Das ist absolut lebensnotwendig für uns alle.

 
  
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  Georgios Toussas (GUE/NGL). - (EL) Frau Präsidentin! Die europäische Privatgesellschaft stellt eine noch größere Gefahr für die beschäftigungsrelevanten und sozialen Rechte der Arbeitnehmer dar, analog zur Bolkestein-Richtlinie. Es wird zwar das Scheinargument vorgebracht, dass diese Gesellschaft kleinen und mittleren Unternehmen zum Vorteil gereicht; doch in Wahrheit stärkt sie die monopolistischen Konzerne.

Es soll eine Unternehmensform ohne Kapitalausstattung (nur 1 Euro reicht aus) geschaffen werden, die einen fiktiven eingetragenen Gesellschaftssitz haben und diesen beliebig verlegen kann. Die Mitgliedstaaten mit den niedrigsten Mindestlöhnen und niedrigsten sozialen Schutzstandards werden zur größtmöglichen Umgehung und Beschneidung der Arbeitnehmerrechte genutzt.

Die Verordnung, die in den Mitgliedstaaten direkt umgesetzt werden kann, ist eine natürliche Ergänzung zur Bolkestein-Richtlinie und zu den arbeitnehmerfeindlichen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs in den Fällen Viking, Laval und Ruffert. Sie ist eine Folge und das Ergebnis des Maastrichter Vertrages und der Anwendung der vier Freiheiten. Die europäische Privatgesellschaft ist eine Bloßstellung der politischen Mächte, die für Maastricht gestimmt haben und die Arbeitnehmer durch ihr Votum für die Bolkestein-Richtlinie und ihre Falschaussage getäuscht haben, wonach sich diese angeblich nicht auf die Arbeitnehmerrechte auswirkt.

Aus diesem Grunde werden wir gegen die Verordnung stimmen. Diejenigen, die diese Diskriminierungspolitik unterstützen, säen Wind und werden gewiss Sturm ernten.

 
  
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  Jim Allister (NI). - Frau Präsidentin! Die Tatsache, dass 70 % der privatwirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnisse in Europa in KMU anzutreffen sind, ist ein Beweis für ihre unternehmerische Ausdauer und Hartnäckigkeit, weil die restriktive EU-Verordnung ihnen das Leben nur unnötig erschwert.

Deshalb möchte ich eine Forderung wiederholen, die ich bereits geäußert habe, nämlich dass es in diesen Zeiten der Rezession keine weiteren Rechtsvorschriften für KMU geben sollte. Die Kosten für die Umsetzung von EU-Verordnungen in Großbritannien wurden auf 107 Milliarden GBP in den letzten zehn Jahren geschätzt. Das heißt, es hätten 107 Milliarden GBP in Innovation, verstärkte Exportanstrengungen und Wachstum fließen können. Doch ein Großteil dieser Summe musste zur Einhaltung von Rechtsvorschriften ausgegeben werden. Wenn KMU wirklich wachsen und gedeihen sollen, müssen die Vergabeverfahren vereinfacht, die Kosten für Patentanmeldungen und -verlängerungen verringert, die Vorschriften für staatliche Beihilfen gelockert und wirklich Maßnahmen gegen den unlauteren Wettbewerb aus dem Fernen Osten ergriffen werden.

Mehr denn je zuvor brauchen wir heute KMU in Familienbesitz – kleine Unternehmen –, da sie über das Engagement und die Hartnäckigkeit verfügen, um uns aus dieser Krise herauszuhelfen. Doch sie benötigen unsere Unterstützung in Form einer Lockerung der EU-seitigen Auflagen.

 
  
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  Kurt Lechner (PPE-DE).(DE) Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde hier mehrfach das Thema Mitbestimmung angesprochen. Ich möchte das jetzt nicht vertiefen, ich will aber in diesem Zusammenhang doch darauf hinweisen, dass das Gesellschaftsrecht unserer Mitgliedstaaten auch eine Funktion im Sinne der Wahrnehmung der Interessen der öffentlichen Ordnung, wie z. B. Schutz der Gläubiger, Sicherheit der Rechtsordnung, Verbraucherschutz und anderes mehr, hat, die in den Mitgliedstaaten im Sinne einer vorsorgenden Rechtspflege, z. B. durch Register- und Formvorschriften, gewahrt wird. Hier gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten.

Die Beschlussfassung des Rechtsausschusses beachtet dies an vielen Stellen – das ist sehr zu begrüßen –, indem sie Optionen für die Mitgliedstaaten offen hält. Aber im Ergebnis werden diese Dinge konterkariert, sie können jedenfalls konterkariert werden, wenn es dabei bleibt, dass der eingetragene Sitz und der tatsächliche Sitz, d. h. dort, wo die Gesellschaft tatsächlich tätig ist, voneinander abweichen dürfen, weil dann diese Sicherungen im Ergebnis ins Leere laufen. Die Gesellschaft kann sich praktisch ihren eingetragenen Sitz aussuchen, wo sie will, und sich den Anforderungen des Landes, wo sie tatsächlich tätig ist, dadurch entziehen. Damit verlieren aber meines Erachtens die Mitgliedstaaten de facto – nicht de jure, aber de facto – einen großen Teil der Souveränität über ihr Gesellschaftsrecht und dessen Ordnungsfunktion, weil es ausgehebelt werden kann.

Ich möchte auch hinzufügen, dass – es muss nicht sein, aber es kann sein – dadurch auch die Seriosität der Europäischen Privatgesellschaft gefährdet ist, jedenfalls in den Mitgliedstaaten, in denen ansonsten strengere Anforderungen vorgesehen sind. Nun könnte man sagen, dann lasst uns abwarten, wie das ausgeht, und dann korrigieren wir das. Dem wäre dann zuzustimmen, wenn nicht wegen der Einstimmigkeit und aufgrund der Verfahren diese Entwicklung zementiert würde. Das ist meine größte Sorge. Es gibt für diesen Vorgang auch keinen Grund. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist nur ein Notbehelf, weil wir keine Richtlinie über die Verlegung von Sitzen haben, aber durch diese Europäische Privatgesellschaft, wie sie jetzt vorgesehen ist, würde dieses Auseinanderfallen im Grunde zementiert, und zwar für alle Zeiten als europäisches Gemeinschaftsrecht. Deshalb möchte ich den Rat bitten, sich diese Frage noch einmal sehr genau zu überlegen.

 
  
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  Juan Fraile Cantón (PSE). - (ES) Frau Präsidentin! Kleine und mittlere Unternehmen sind das Rückgrat der Wirtschaft in der europäischen Union. Aufgrund ihrer großen Dynamik und ihres Wachstums- und Innovationspotenzials haben sie sich eine wichtige Position in der EU-Politik verschafft.

Wir beglückwünschen Frau Herczog, weil ihr Bericht das Wachstum der KMU auf der Basis eines Grundsatzes fördert, der alles andere als trivial ist: Die politischen und wirtschaftlichen Maßnahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten sollten zur Umsetzung des Prinzips „Vorfahrt für KMU“ beitragen.

Der Small Business Act enthält Legislativvorschläge und politische Vereinbarungen, die zur Schaffung der administrativen, ordnungspolitischen und finanziellen Bedingungen für die potenzielle Entwicklung dieser Unternehmen innerhalb der europäischen Wirtschaft beitragen sollen. Die gegenwärtige Krise und die Instabilität des Finanzsystems schränken den Zugang zu Krediten für KMU ein, was ihre normale Geschäftstätigkeit bremst. Mehr denn je ist jetzt ein koordiniertes Vorgehen auf europäischer Ebene notwendig. Die Initiativen der Mitgliedstaaten sollten im Sinne des heute zur Diskussion stehenden Dokuments strukturiert und auf die darin vorgesehenen Bestimmungen ausgerichtet werden.

Abschließend möchte ich sagen, dass die Bereitstellung von 30 Milliarden Euro im Zeitraum 2009-2011 zur Förderung des Zugangs der KMU zu Finanzierungsmöglichkeiten außerordentlich wichtig ist. Diese Initiative ist als Ergänzung zum Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation und zur JEREMIE-Initiative (Gemeinsame europäische Ressourcen für kleinste bis mittlere Unternehmen) zu verstehen und verstärkt die Wirkung der Finanzierungsmöglichkeiten, zu denen KMU Zugang haben.

Wir sind voll und ganz davon überzeugt, dass ein koordiniertes Vorgehen auf europäischer Ebene unabdingbar ist, um die Wirtschaft so schnell wie möglich wieder anzukurbeln.

 
  
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  Patrizia Toia (ALDE).(IT) Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der Small Business Act wurde unter anderen als den jetzigen Rahmenbedingungen konzipiert, nämlich zu einer Zeit, als es noch Wachstum und Entwicklung gab. Er soll heute im Parlament in einem völlig anderen Umfeld verabschiedet werden, in dem die KMU unter extrem harten Bedingungen und großen Schwierigkeiten infolge des Sturms der Produktions- und Finanzkrise zu leiden haben.

Bei der Annahme des Small Business Act im Parlament sollte die Kernaussage gegenüber den KMU meiner Meinung nach lauten, dass das Parlament und die europäischen Institutionen sie unterstützen sowie den Willen und die Möglichkeiten des Widerstands stärken möchten, mit dem kleine und mittlere Unternehmen derzeit diesem Sturm trotzen. Wir wollen dies durch die Präzisierung der Prioritäten dieser Unterstützung und durch konkrete Aussagen verstärken: die Forderung nach einer flexibleren Gesetzgebung und die Bereitstellung von Instrumenten, die zur Schaffung günstigerer Umgebungsbedingungen für diese Unternehmen beitragen.

Zweitens müssen wir meiner Auffassung nach klar unter Beweis stellen, dass wir den KMU bei dem für sie zurzeit kritischsten Faktor helfen möchten, nämlich dem Zugang zu und der Verfügbarkeit von Krediten. Die von der EIB zur Verfügung gestellten Mittel reichen nicht aus: Wir müssen unbedingt sagen – und wir werden es auch morgen sagen –, dass wir mehr tun wollen, um kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Krediten zu ermöglichen.

 
  
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  Ewa Tomaszewska (UEN).(PL) Frau Präsidentin! Die Finanzkrise und die daraus resultierende Wirtschaftskrise verleiten die Arbeitgeber dazu, den Rechtsstatus ihrer Unternehmen zur Verringerung der Kosten zu ändern, einschließlich der Kosten, die in Verbindung mit Arbeitnehmerrechten und sozialen Verpflichtungen entstehen. Daher versuchen sie, ihren Unternehmenssitz in Ländern eintragen zu lassen, in denen die Vorschriften und wirtschaftlichen Bedingungen ein höheres Kosteneinsparungspotenzial bieten, weil die gesetzlichen Auflagen, wie beispielsweise Mindestlöhne oder Versorgungs- und Rentenbeiträge, niedriger sind. Die im Bericht enthaltenen Informationen weisen darauf hin, dass die grenzüberschreitende Verlagerung des Firmensitzes nicht dazu führen sollte, dass Unternehmen gesetzliche, sozial- oder steuerrechtliche Vorschriften umgehen. Wir dürfen nicht zulassen, dass soziale Standards ins Wanken geraten. Es sollten andere Mittel und Wege zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen gefunden werden, wie z. B. die Gewährung von Darlehen.

 
  
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  Vladimír Remek (GUE/NGL). – (CS) Sehr verehrte Damen und Herren! In Bezug auf den von Edit Herczog vorgelegten Bericht über KMU sprechen wir über 70 % der Arbeitsplätze und 70 % der Mehrwertsteuereinnahmen in der EU. Deshalb möchte ich nicht nur meine große Wertschätzung für die Initiative der Berichterstatterin, sondern auch meine Unterstützung zum Ausdruck bringen. In der aktuellen Krise zählen die KMU eindeutig zur Kategorie der besonders stark gefährdeten Unternehmen. Unablässig sind sie mit diversen Hindernissen konfrontiert. Für sie ist es weitaus schwieriger als für Großunternehmen, Darlehen zu erhalten. Auch der administrative und bürokratische Aufwand ist für KMU höher. Für KMU ist es immer weitaus schwieriger, den Zuschlag für öffentliche Aufträge in Europa zu erhalten als in den USA und in vielen asiatischen Ländern. Wir behaupten, dass sie für die Gesundheit der europäischen Wirtschaft lebensnotwendig sind. Als Bestätigung unserer Behauptung sollten wir ihnen das geben, was sie benötigen, Möglichkeiten gerade jetzt in einer Zeit, in der sich die Krise infolge des Domino-Effekts ausweitet, der durch Finanzriesen und multinationale Konzerne ausgelöst wurde.

 
  
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  Tadeusz Zwiefka (PPE-DE).(PL) Frau Präsidentin! Die Annahme eines Statuts für eine europäische Privatgesellschaft ermöglicht die Gründung und Führung dieser Gesellschaften in allen Mitgliedstaaten auf gleicher Basis. Das vorrangige Ziel besteht darin, die vorhandenen rechtlichen und bürokratischen Hürden für international tätige kleine und mittlere Unternehmen abzubauen. Zur Führung eines solchen Geschäftsbetriebs sind die KMU de facto zur Gründung einer Gesellschaft im Zielland gezwungen. Angesichts der Tatsache, dass es 27 verschiedene Rechtssysteme in der EU gibt, ist dieser Prozess unbestritten mit einem enormen Kostenaufwand verbunden. Bei einer europäischen Privatgesellschaft sind die Inhaber unabhängig davon, ob sie in ihrem Heimatland oder in einem anderen Mitgliedstaat geschäftstätig sind, in der Lage, ihr Unternehmen nach der gleichen Rechtsform eintragen zu lassen. Der für Rechtsberatung, Management und Verwaltungsverfahren eingesparte Zeit- und Kostenaufwand wird den Prozess zweifelsohne erleichtern und für investitionswillige Unternehmer einfacher gestalten.

Eine der Hauptängste von Skeptikern bezieht sich darauf, dass es für diese Gesellschaft keine Auflage gibt, wonach das Eigenkapital zum Schutz der Gläubiger ausreichen muss. Nichts könnte weiter von der Wahrheit entfernt sein. Denn Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind ein Beweis dafür, dass eine Gesellschaft auch ohne das notwendige Eigenkapital erfolgreich sein kann – sie sind die beliebteste Gesellschaftsform weltweit. In der heutigen Welt hat das Eigenkapital seine wichtigste Funktion verloren, nämlich den Gläubigerschutz. Bei einer europäischen Privatgesellschaft wird dieser Schutz durch andere Mechanismen gewährleistet; er beruht hauptsächlich auf der stärkeren Transparenz ihrer Geschäftstätigkeit und der engeren Kooperation mit den Gläubigern. Heutzutage achten die Handelspartner weniger auf das Eigenkapital, sondern mehr auf den Kapitalfluss, den berühmten Cashflow, der weitaus mehr über die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens verrät.

Dann stellt sich noch die Frage der Arbeitnehmerrechte. Denn insbesondere in diesem Zusammenhang haben die Gewerkschaften die Sorge, dass die bisherigen Standards aufgegeben werden, was aus meiner Sicht jedoch ein falscher Alarm ist. Das vorgeschlagene Statut enthält eine eindeutige Bestimmung, wonach die Arbeitnehmermitbestimmung den nationalen gesetzlichen Vorschriften unterliegt. Die Attraktivität der europäischen Privatgesellschaft könnte dadurch gefährdet sein, dass die Schwelle für die Arbeitnehmermitbestimmung zu niedrig angesetzt ist. Meiner Auffassung nach sollte die Mindestbeschäftigung von 500 Arbeitnehmern beibehalten werden, um kleinere Unternehmen nicht noch mit zusätzlichen Kosten zu belasten.

 
  
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  Antolín Sánchez Presedo (PSE). - (ES) Frau Präsidentin! KMU sollten in der Europäischen Union stärker beachtet werden, da sie 99 % der Unternehmen ausmachen, 70 % der Erwerbstätigen beschäftigen, annähernd 60 % der unternehmerischen Wertschöpfung in Europa erzielen und einen ganz wesentlichen Beitrag zur Vielfalt, Innovation und Kohäsion in Europa leisten.

Es ist von fundamentaler Bedeutung, dass wir für sie die richtigen Rahmenbedingungen schaffen, die Unternehmergeist fördern, die Grundsätze des Prinzips „Vorfahrt für KMU“ bei der Festlegung von Richtlinien einhalten und ihr enormes Potenzial freisetzen. Die Behörden sollten sich an ihre Bedürfnisse und Familienausrichtung anpassen, um ihre Existenz, ihre Übertragung, insbesondere bei Krankheit, Pensionierung oder Insolvenz, und ihre Auflösung zu erleichtern.

Für die 23 Millionen KMU in Europa können nicht die gleichen Anforderungen gelten wie für die 41 000 Großunternehmen. Es müssen unbedingt einfachere gesetzliche Rahmenbedingungen ohne übermäßige bürokratische Hürden geschaffen werden. Zu Schritten in diese Richtung zählen das Statut der europäischen Privatgesellschaft, die Initiativen zur Gründung von Unternehmen binnen 48 Stunden und Verringerung des Verwaltungskostenaufwands um 25 % bis 2012, die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Mehrwertsteuerbelange und Einführung ermäßigter Mehrwertsteuersätze für arbeitsintensive, auf lokaler Ebene erbrachte Leistungen sowie die Schaffung einer einheitlichen und konsolidierten Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von Unternehmen.

KMU sollten sich stärker am Binnenmarkt und an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen. Derzeit sind nur 8 % grenzüberschreitend tätig; ihr Anteil bei der Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen liegt bei 42 %. Ausgeglichenere Wettbewerbsbedingungen könnten u. a. durch Ausnahmeregelungen für die neuen Kategorien staatlicher Beihilfen, die Förderung der Zusammenarbeit, die Änderung der Richtlinie über Zahlungsverzug zur Gewährleistung der Zahlung innerhalb von 30 Tagen und den Abbau der Hürden für die Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen geschaffen werden.

In diesen Krisenzeiten ist ein Vorgehen auf europäischer Ebene absolut notwendig, um KMU den Zugang zu Finanzmitteln zu angemessenen Preiskonditionen zu sichern. Ebenso wichtig sind Maßnahmen zur permanenten Verbesserung des Wissenstransfers und der Wirksamkeit von Unterstützungsdiensten.

 
  
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  Olle Schmidt (ALDE). - (SV) Frau Präsidentin! Wir wissen, dass kleine Unternehmen das Rückgrat unserer Wirtschaft bilden. Insbesondere in der jetzigen Zeit müssen die EU und die Mitgliedstaaten das Leben für kleine Unternehmen, sowohl für bereits bestehende als auch für zukünftige Unternehmen, durch eine Verringerung der Anzahl von Vorschriften und eine Verringerung des Verwaltungs- und Kostenaufwands erleichtern. Im Vergleich zu traditionellen Großunternehmen haben kleine und mittlere Unternehmen völlig andere Möglichkeiten, wenn es um die Anpassung an neue Gegebenheiten und die Einführung neuer Verfahren und Technologien geht.

Abgesehen davon, dass kleinen Unternehmen die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen durch einen besseren Zugang zum Binnenmarkt und der Zugang zu Finanzmitteln erleichtert werden muss und sie bei den Regelungen für staatliche Beihilfen nicht diskriminiert werden dürfen, ist auch eine grundlegende Einstellungsänderung bei den Entscheidungsabläufen vonnöten, an Schulen, an Universitäten und am Arbeitsplatz. Studien belegen die starke Korrelation zwischen Unternehmertum und Wachstums. Die bevorstehende schwedische Ratspräsidentschaft wird sich ganz gezielt um die Förderung der Unternehmertätigkeit von Frauen bemühen, eine wichtige europäische Strategie für die Zukunft.

 
  
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  Pilar del Castillo Vera (PPE-DE). - (ES) Frau Präsidentin! Im Hinblick auf diese Aussprache sollten wir uns darüber im Klaren sein, dass es sich hierbei letztendlich nicht um einen Rechtsakt, d. h. eine für die verschiedenen Mitgliedstaaten gültige Gemeinschaftsregelung, sondern vielmehr um Leitlinien handelt, mit denen künftig ein gemeinsames Vorgehen aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Bezug auf kleine und mittlere Unternehmen sichergestellt werden soll.

Rund um diese Thematik gibt es viele Aspekte, wobei ich drei ganz besonders ansprechen möchte, die meines Erachtens sehr wichtig sind.

Erstens muss eine Vielzahl der rechtlichen Hürden und der Hindernisse abgebaut werden. Es gilt, den übermäßigen bürokratischen Aufwand, der in bestimmten Ländern besonders stark ausgeprägt ist, zu verringern, der die Gründung kleiner Unternehmen und auch den weiteren Ausbau dieser Unternehmen nach ihrer Gründung behindert. Dafür und auch zur Lockerung des übermäßig starken Regulierungsdrucks sind finanzielle und personelle Ressourcen notwendig, wobei diese Ressourcen somit nicht für andere Zwecke verwendet werden können.

Der zweite Aspekt bezieht sich auf den Bereich technologische Innovation und angewandte Forschung. In dieser Hinsicht müssen wir unsere Anstrengungen deutlich verstärken, um sicherzustellen, dass die KMU Zugang zu Gemeinschaftsprogrammen haben, die vielfach auch mit einem zu großen Verwaltungsaufwand verbunden sind.

Ferner bin ich der Auffassung, dass das Verhältnis zwischen den KMU und dem Aus- und Weiterbildungsbereich von größter Bedeutung ist: Wenn KMU, die kleinen Unternehmen, nicht zum natürlichen Umfeld für qualifizierte Zusatzausbildung auf den verschiedenen Ausbildungsebenen werden, dann verlieren wir – oder besser gesagt die KMU – außerordentliche Ressourcen, und damit meine ich ausgebildete Fachkräfte.

 
  
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  Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (PSE).(PL) Frau Präsidentin! Dieser Legislativvorschlag entspricht größtenteils der vor zwei Jahren angenommenen Entschließung des Europäischen Parlaments – mit den Empfehlungen für die Kommission über das Statut der europäischen Privatgesellschaft. Der Zweck des Vorschlags besteht darin, eine nach Gemeinschaftsrecht einheitliche Unternehmensform zu schaffen, die für kleine und mittlere Unternehmen attraktiv ist und auf vereinfachten Bedingungen basiert und den bürokratischen Aufwand auf ein Minimum reduzieren soll.

Das von der Kommission vorgeschlagene Eigenkapital von mindestens 10 000 Euro kann für das Firmenimage von Vorteil sein, weil es ein gewisses Maß an Glaubwürdigkeit gewährleistet. Doch andererseits ist diese Summe in einigen Mitgliedstaaten schwerer aufzubringen als in anderen. Das Eigenkapital sollte keine gravierende Hürde für die Gründung eines Unternehmens darstellen; daher befürworte ich den Kompromissvorschlag des Rechtsausschusses, wonach das Aktienkapital einer europäischen Privatgesellschaft auf mindestens 1 Euro festgelegt, doch mit der Auflage einhergehen sollte, dass das geschäftsführende Organ der Gesellschaft eine Insolvenzerklärung unterzeichnen muss.

Was die Frage der Arbeitnehmermitbestimmung im Unternehmen anbelangt, so sollte diese auf Basis des Rechts in dem Land entschieden werden, in dem das Unternehmen seinen eingetragenen Sitz hat. Doch es sollte eine Ausnahme von dieser Regel gemacht werden, wenn das Mitbestimmungsrecht einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitern des Unternehmens, das in dem Mitgliedstaat zur Anwendung käme, in dem sie tatsächlich erwerbstätig sind, durch das geltende Recht in dem Land eingeschränkt würde, in dem die europäische Gesellschaft eingetragen ist. In diesem Fall wäre die Unternehmensführung gezwungen, im Rahmen einer mit den Arbeitnehmervertretern ausgehandelten Vereinbarung ein einheitliches Mitbestimmungssystem einzurichten.

Abschließend möchte ich noch anmerken, dass diese neue Gesellschaftsform kein Ersatz für die in mehreren Ländern bereits vorhandenen Gesellschaftsformen ist, sondern eine Alternative bietet, und das auch nur, wenn bestimmte Bedingungen in Bezug auf die Gründung eines solchen Unternehmens erfüllt sind.

 
  
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  Giles Chichester (PPE-DE). - Frau Präsidentin! Als Kleinunternehmer mit etwa 25-jähriger praktischer Erfahrung unterstütze ich die Hauptstoßrichtung des Small Business Act und den Bericht meiner Ausschusskollegin Edit Herczog.

Insbesondere würde ich den Vorschlag für eine Richtlinie über ermäßigte Mehrwertsteuersätze für arbeitsintensive, auf lokaler Ebene erbrachte Leistungen, speziell zu diesem Zeitpunkt, begrüßen.

Außerdem begrüße ich die Änderungsvorschläge, wonach die Ergebnisse der hochrangigen Expertengruppe in Bezug auf die Verringerung des Verwaltungsaufwands umgesetzt werden sollten. Wenn immer kleinere Unternehmen etwas dringend benötigen, dann ist es der Bürokratieabbau.

Ferner befürworte ich die geforderte rasche Einigung auf ein Gemeinschaftspatent, das auf die Erfordernisse der KMU zugeschnitten ist. Allerdings sind „rasch“ und „Gemeinschaftspatent“ nicht unbedingt leicht miteinander vereinbare Begriffe und Konzepte.

Ich begrüße auch den geforderten besseren Zugang zu Finanzmitteln, weil dieser angesichts des aktuellen wirtschaftlichen Umfelds für das Überleben, geschweige denn für das Wachstum kleiner Unternehmen unerlässlich ist.

Dennoch habe ich zwei Vorbehalte. Der erste Vorbehalt betrifft die vorgeschlagene Schaffung einer einheitlichen und konsolidierten Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von Unternehmen, weil ich befürchte, dass die KMU und auch die Mitgliedstaaten dadurch an Flexibilität einbüßen. Zweitens bezweifle ich persönlich den Nutzen und die Vorteile einer Änderung der Zahlungsverzugsrichtlinie. Ich persönlich habe den Nutzen dieser Maßnahme für Kleinunternehmen immer angezweifelt, weil es meiner Meinung nach für sie besser ist, ihre Finanzen selbst zu verwalten als diese Aufgabe einer Vorschrift zu überlassen.

 
  
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  Joel Hasse Ferreira (PSE).(PT) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! In diesem Bericht möchten wir mit Nachdruck auf die Bedeutung von KMU, einschließlich Familienunternehmen und gemeinwirtschaftlicher Unternehmen, hinweisen. Ich gratuliere meiner Kollegin Edit Herczog, weil ihr Bericht in dieser Hinsicht eine wichtige Rolle spielt. In diesem Bereich wurden bereits andere Dokumente und Texte vorgelegt, wobei es wichtig ist, dass sie übereinstimmen. Ich möchte beispielsweise das europäische Förderprogramm Eurostars und den Bericht über vorkommerzielle Auftragsvergabe nennen.

Frau Präsidentin! In diesem Bericht werden auch zahlreiche Möglichkeiten für den Bürokratieabbau dargelegt, die die Gründung dieser Gesellschaftsform erleichtern, um ihr Potenzial für die Neugründung von Unternehmen, die Herstellung neuer Produkte, die Bereitstellung neuer Dienstleistungen, die besser auf die Bedürfnisse von Verbrauchern und anderen Unternehmen abgestimmt sind, nutzen zu können und dadurch das Wachstum der europäischen Wirtschaft zu fördern. Außerdem möchte ich etwas ansprechen, das meiner Meinung nach sehr wichtig ist, nämlich die Frage in Ziffer 47 des Berichts von Edit Herczog. Bestimmte Aspekte des Rechts- und Steuersystems der Mitgliedstaaten sollten nach Möglichkeit in dieser Hinsicht verbessert werden, weil das jetzige Modell in den meisten Mitgliedstaaten abträglich für Unternehmensübertragungen, insbesondere für die Übertragung von Familienbetrieben, sein kann, wodurch das Risiko einer Auflösung oder Schließung des Unternehmens steigt. Daher sollten die Mitgliedstaaten ihre gesetzlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen eingehend überprüfen, um die Bedingungen für Unternehmensübertragungen zu verbessern und wirksame Modelle für die Übertragung von Unternehmen an Mitarbeiter als Alternative zur Unternehmensschließung zu fördern und umzusetzen. Dieser Ansatz würde zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Reinvestition von Gewinnen beitragen, um diese Unternehmen weiter auszubauen.

Abschließend möchte ich betonen, dass die Förderung innovativer Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, der leichtere Zugang zu EU-Fördermitteln und angesichts der aktuellen Rahmenbedingungen insbesondere auch der bessere Zugang zu Krediten wichtige Faktoren zur Unterstützung von KMU sind.

 
  
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  Dragoş Florin David (PPE-DE).(RO) Zunächst einmal möchte ich der Berichterstatterin und denjenigen danken, die an der Ausarbeitung dieses möglicherweise wichtigsten Rechtsakts dieser letzten Legislaturperiode mitgewirkt haben.

Es muss betont werden, dass wir KMU und Unternehmerinnen die größte Bedeutung beimessen. Und da wir am 8. März den Internationalen Frauentag gefeiert haben, möchte ich ihnen bei dieser Gelegenheit meine besten Wünsche übermitteln. Wir weisen jedoch nachdrücklich darauf hin, dass dies ein recht komplizierter Rechtsakt ist, in den wir alles aufgenommen haben, was in Bezug auf KMU relevant ist: den Bürokratieabbau und die besondere Bedeutung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in KMU und von Fördermitteln zur Unterstützung dieser Aktivitäten.

Ich glaube, dass von diesem Rechtsakt in der aktuellen Wirtschaftskrise positive Signale ausgehen, weil die europäische Wirtschaft einen stärkeren Zusammenhalt und ihre stärkste Antriebskraft, die KMU, braucht. Aus diesem Grunde bin ich der Meinung, dass wir die Kommission und den Rat nach besten Kräften unterstützen und diesen Act möglichst schnell verabschieden sollten, um die Stärke der europäischen Wirtschaft und die Dynamik in diesem Bereich zu untermauern, alles wofür die europäische Wirtschaft und Produktion steht.

Schließlich sollten wir die Kommission auffordern, möglichst viele Finanzierungsquellen zu erschließen und den KMU möglichst viele Kreditmechanismen anzubieten.

 
  
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  Zsolt László Becsey (PPE-DE). - (HU) In Bezug auf den Bericht über kleine und mittlere Unternehmen möchte ich zuerst einmal die Kommission und insbesondere die Berichterstatterin, Frau Herczog, zu ihrer hervorragenden Arbeit beglückwünschen. Gleichzeitig bedauere ich den Umstand, dass dieser Bericht nicht gemäß Artikel 39 der Geschäftsordnung ausgearbeitet wurde, wonach die Kommission konkrete Legislativvorschläge vorlegen soll.

Insbesondere ist es meiner Ansicht nach im Interesse der Mitgliedstaaten wichtig, dass wir sie in ihren Jahresberichten zur Lissabon-Strategie um die Meldung der erzielten Fortschritte ersuchen. Andernfalls bleiben die meisten guten Empfehlungen in diesem Bericht totes Recht. Ich teile auch die Auffassung von Edit Herczog, dass die Vorzugsbehandlung der neuen Mitgliedstaaten und insbesondere der Staaten außerhalb der Eurozone eine wesentliche politische Folge dieser ganzen Übung ist. Sie befinden sich in einer besonders schwierigen Lage, einmal abgesehen von der generellen Benachteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen, und könnten trotzdem eine wichtige Rolle bei der Überwindung der Krise spielen.

Um nur einige Aspekte des Binnenmarkts anzusprechen: Es ist in der Tat besorgniserregend, dass nur 8 % der KMU grenzüberschreitend operieren; dieser Prozentsatz muss erhöht werden. Bei der Förderung solcher Aktivitäten spielt Mentorschaft eine besonders wichtige Rolle. Dies könnte einerseits durch den Abbau bürokratischer Hürden und andererseits durch mehrwertsteuerrelevante Aktivitäten wie eine zentrale Anlaufstelle für Mehrwertsteuerbelange und einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz erreicht werden. Darüber hinaus müssen wir die Beteiligung von KMU an öffentlichen Ausschreibungen auf Gemeinschaftsebene fördern, beispielsweise durch die häufigere Auswahl von KMU als Hauptunternehmer oder durch öffentliche Ausschreibungen, die speziell für sie gedacht sind.

Der SME Circle, bei dem ich den Vorsitz habe, würde großen Wert auf die Einrichtung eines durchdachten Garantie- und Kreditsystems auf EU-Ebene legen. Ich hoffe, dass die neue Europäische Investitionsbank (EIB) die in sie gesetzten Erwartungen erfüllt. In Bezug auf die rasche Umsetzung der Zahlungsrichtlinien und zur Überwindung der Kreditkrise sind koordinierte Maßnahmen auf einzelstaatlicher Ebene erforderlich. Zur Erschließung neuer Märkte und zur Überwindung der administrativen Hürden müssen die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Förderung eines Mentorsystems und die EU-seitige Unterstützung dieser Bemühungen schnell kommen.

 
  
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  Jacques Toubon (PPE-DE). - (FR) Frau Präsidentin! Ich begrüße die Aussprache und die Annahme dieses Statuts der europäischen Privatgesellschaft und möchte insbesondere dem Berichterstatter Klaus-Heiner Lehne meine Anerkennung aussprechen. Ich glaube, dass der Wortlaut, der hier in diesem Hause angenommen werden soll, in gewisser Weise seinen Namen trägt und dass die europäische Privatgesellschaft unter dem Namen Klaus-Heiner Lehne-Gesellschaft in die Geschichte eingehen wird.

Gestatten Sie mir eine Anmerkung zu einem Punkt. Ich teile den von Herrn Becsey soeben geäußerten Standpunkt, dass die im Kompromiss vorgeschlagenen Bestimmungen für die Arbeitnehmermitbestimmung dem vereinbarten Ziel zuwiderlaufen, mit anderen Worten der Erleichterung und Wirksamkeit dieses Statuts für kleine und mittlere Unternehmen zuwiderlaufen.

Ich glaube, dass es falsch ist, die Arbeitnehmermitbestimmung auf dieser Ebene einzuführen, mit anderen Worten in so kleinen Unternehmen. Ich verstehe sehr wohl das Festhalten an einem System der sozialen und wirtschaftlichen Verantwortung, das sich wirklich bewährt hat. Doch meiner Meinung nach büßen wir an Effizienz des von uns vorgeschlagenen und anzunehmenden Statuts ein, wenn wir die Systeme der Arbeitnehmermitbestimmung auch kleinen Unternehmen auferlegen, Systeme, die meiner Auffassung nach nur für große Unternehmen geeignet sind. Doch abgesehen von diesem Vorbehalt ist dieser Text meiner Meinung nach hervorragend.

 
  
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  Die Präsidentin. - Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Dienstag um 12.00 Uhr mittags statt.

 
  
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  Martí Grau i Segú, Verfasser der Stellungnahme des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. (ES) Frau Präsidentin! Zunächst einmal möchte ich der Berichterstatterin, Frau Herczog, für ihren Bericht und ihre Zusammenarbeit mit den Verfassern der Stellungnahmen der anderen Ausschüsse danken.

Als Verfasser der Stellungnahme des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz möchte ich gern kurz auf die drei Aspekte zu sprechen kommen, die unserer Auffassung nach wesentlich sind – obwohl wir uns auch in Bezug auf andere Aspekte weitgehend einig sind – und die wir bei der Abfassung unserer Stellungnahme unbedingt betonen wollten.

Erstens möchte ich auf den notwendigen Handlungsbedarf hinweisen, der häufig entsteht, wenn der Eigentümer eines kleinen oder mittleren Unternehmens in den Ruhestand geht. In zu vielen Fällen führt diese Pensionierung dazu, dass diese Unternehmen ihren Geschäftsbetrieb einstellen, in anderen Fällen wiederum dazu, dass sie von größeren Unternehmen übernommen werden und dadurch keine kleinen oder mittelständischen Unternehmen mehr sind.

Zweitens möchte ich betonen, welche Bedeutung der Aus- und Weiterbildung zukommt, sowohl im Hinblick auf die Verbesserung der Möglichkeiten der Unternehmen und ihrer Mitarbeiter als auch im Hinblick auf den sozialen Wert von Unternehmen im weiteren gesellschaftlichen Kontext.

Drittens möchte ich insbesondere auf die Problematik von Frauen hinweisen, die weiterhin größte Schwierigkeiten bei der Führung dieser Art von Unternehmen haben.

 
  
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  Richard Corbett (PSE). - Frau Präsidentin! Ich möchte die lächerlichen Anmerkungen in Frage stellen, die der Kollege Allister eben in Bezug auf die angeblichen Kosten von EU-Rechtsvorschriften für Unternehmen, und insbesondere für britische Unternehmen gemacht hat.

Diese basieren auf einigen so genannten Studien, die momentan von der euroskeptischen britischen Presse kolportiert werden, in der immer reißerischer über die Berechnung dieser Kosten berichtet wird.

Doch diese Studien sind in dreierlei Hinsicht falsch. Erstens übertreiben sie den Anteil der Gesetze, die auf EU- und nicht auf einzelstaatlicher Ebene angenommen werden; sie beziffern diesen Anteil auf mindestens 50 %, wohingegen die meisten nationalen Studien belegen, dass dieser Anteil zwischen 6 und 15 % liegt. Zweitens berücksichtigen sie nicht den Umstand, dass Vorschriften auf EU-Ebene bei richtiger Umsetzung zur Kostensenkung für Unternehmen und zum Bürokratieabbau beitragen, weil es dann jeweils nur ein Standardregelwerk mit einheitlichen, gemeinsamen Vorschriften für den Binnenmarkt anstelle von 27 unterschiedlichen Regelwerken gibt. Drittens lassen sie die Tatsache außer Acht, dass, wenn wir Kosten auferlegen, dies häufig mit Absicht geschieht, um nachgeschaltet Kosten einzusparen. Wenn wir ein Gesundheitswarnsystem für Zigaretten vorschreiben oder wenn wir vorschreiben, dass Asbest nicht mehr in unseren Produkten oder an unseren Arbeitsplätzen zum Einsatz kommen darf, dann noch nur, um die Gesundheitskosten zu senken und das Leben von Menschen zu retten.

Zynischerweise unternehmen diese Studien nicht den Versuch, ein ausgewogenes Gesamtbild zu vermitteln. Es ist ein Skandal, dass jemand, der vorgibt, alle seine Wähler zu vertreten, nur eine Seite des Arguments im Blick hat.

 
  
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  Ieke van den Burg (PSE). - Frau Präsidentin! Es ist schade, dass Herr Toubon gerade den Saal verlässt, weil ich auf eine Anschuldigung in Bezug auf unseren Kompromiss reagieren wollte, nämlich dass den KMU dadurch neue schwere Bürden auferlegt werden. Denn in der Tat geht es bei diesem Kompromiss doch nur um eine Neuregelung des Status quo in Bezug auf Fusionen, die Spaltung von Unternehmen und Sitzverlagerungen. Bei Firmenneugründungen gibt es eine recht hohe Schwelle für Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten. Bei Unternehmen mit 500 bis 1 000 Mitarbeitern gibt es überhaupt keinen Unterschied zu den anderen Richtlinien. Man kann nicht behaupten, dass der Status quo dadurch noch erschwert wird; im Gegenteil er wird erleichtert. Bei dieser Konsultation mit den Sozialpartnern streben wir eine Vereinfachung und ein besseres, innerhalb der gesamten EU harmonisiertes System an.

 
  
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  Ján Figeľ, Mitglied der Kommission. Frau Präsidentin! Ich möchte allen für die sehr interessante Aussprache danken. Zunächst einmal möchte ich meinen Kollegen Charlie McCreevy entschuldigen, der morgen früh einen Ecofin-Termin hat und aufgrund der Vorbereitungen auf diesen Termin heute nicht anwesend sein kann.

Ich möchte auf einige der angesprochenen Punkte näher eingehen. Ein Teil der Antwort ist vor dem Hintergrund des gesamten Prozesses zu sehen, den wir gemeinsam vorantreiben, wie u. a. die starken politischen Signale, die 2009 vom Parlament für die KMU ausgegangen sind. Diese Signale sind eine starke Ermutigung, vor allem in Krisenzeiten, insbesondere weil wir der Auffassung sind, dass KMU ein sehr hohes Potenzial haben und besondere Beachtung verdienen – wie beispielsweise der wichtige Zusammenhang zwischen der Aus- und Weiterbildung und den KMU.

Ich bin froh, dass wir seit 2007 mit der GD Unternehmen und Kommissar Verheugen im Bereich der Unternehmerausbildung zusammenarbeiten, die in Europa dringend notwendig ist und vielen anderen Bereichen hinterherhinkt. Ich könnte viele Beispiele für gute Instrumente nennen – wie das Programm Erasmus für Jungunternehmer – aber darauf möchte ich jetzt nicht näher eingehen. Dieser Prozess wirft viele Fragen rund um das Thema Zugang zu Finanzmitteln auf. Die EIB setzt jetzt Volumen für Kredite frei: 30 Milliarden Euro für KMU, 1 Milliarde Euro pro Jahr mehr für mittelständische Unternehmen und zusätzlich 1 Milliarde Euro für die Mezzanine-Finanzierung.

Wie Sie wissen, haben wir vor kurzem beschlossen, die Vorschriften für staatliche Beihilfen durch die Anhebung der Grenze für die De-minimis-Regelung auf 500 000 Euro zu lockern, wodurch die Bedingungen für stärkere staatliche Beihilfen generell verbessert werden. Dadurch kann auch die Herstellung umweltfreundlicher Produkte besser subventioniert werden.

Herr Karas hat sich zum Small Business Act (SBA) geäußert. Einige Mitgliedstaaten überwachen bereits die SBA-Umsetzung und legen zugehörige Berichte vor. Dies war 2008 der Fall; und ab 2009 soll es im Rahmen aller nationalen Reformprogramme eine jährliche Bewertung vonseiten der Mitgliedstaaten geben. Dadurch werden wir dann auch mehr wissen; diese Solidaritäts- und Unterstützungskultur soll wachsen.

In Bezug auf das öffentliche Auftragswesen und die KMU hat die Kommission umfangreiche Konsultationen mit allen Interessenvertretern, auch mit Unternehmensverbänden, durchgeführt. Ein echtes Problem besteht in der Anwendung der Regeln durch öffentliche Käufer. Wir brauchen mehr Wettbewerb, mehr Transparenz und keine Diskriminierung; die gute Nachricht ist jedoch, dass 42 % der Mittel, über den EU-Grenzwerten, bereits an die KMU in der Europäischen Union gehen, was eine ganz beachtliche Unterstützung ist.

Herr Wurtz hat die Trennung zwischen Firmensitz und Hauptniederlassung sowie das Problem einer potenziellen Untergrabung der Arbeitnehmermitbestimmung angesprochen. Die Trennung zwischen dem Firmensitz und der Hauptniederlassung von KMU ist in der Hälfte der Mitgliedstaaten bereits gang und gäbe, auch in Staaten mit sehr hohen sozialpolitischen Sicherungsstandards. Dadurch verfügen die Unternehmen über die notwendige Flexibilität, wenn sie in mehreren Ländern geschäftstätig sind.

Was die von Herrn Beaupuy geforderte 30-Tagesfrist anbelangt, so sollte diese zusammen mit dem Vorschlag für Zahlungsverzug berücksichtigt werden, der bereits in Vorbereitung ist und vor Ende des Monats in der Kommission angenommen werden soll.

Dann wurde – übrigens nicht nur heute – die Frage der Konsultationen und der Arbeitnehmermitbestimmung diskutiert. Im Rahmen ihrer Vorbereitungen hat die Kommission von Juli bis Oktober 2007 eine öffentliche Anhörung zum potenziellen Statut einer europäischen Privatgesellschaft (SPE) durchgeführt. Vertreter von Gewerkschaften, u. a. auch von europäischen Gewerkschaften, haben ihren Standpunkt bei Konferenzen, insbesondere im Jahresverlauf 2008, dargelegt. Im März 2008 fand eine große Konferenz statt; in dem Jahr haben wir diese Fragen auch mehrfach mit Sachverständigen von europäischen Gewerkschaften erörtert. Ich möchte auf einen wichtigen Sachverhalt hinweisen, nämlich auf die Rechtsgrundlage. Sie stützt sich nicht auf Artikel 138, weil es sich hierbei nicht um den Bereich Sozialpolitik handelt, sondern auf Artikel 308, wodurch diese Initiative einen völlig anderen Charakter hat und auf dem Prinzip der Einstimmigkeit der Mitgliedstaaten basiert. Nach dem Wortlaut des früheren Artikels gab es keinen Grund für die Einleitung einer speziellen Anhörung.

Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir mit der Vorlage des Vorschlags zur Europäischen Gesellschaft die großen Aktiengesellschaften bereits ins Visier genommen haben, wobei dieser SPE-Vorschlag für KMU gedacht war. Mit den Unterrichtungs- und Anhörungsrechten von Arbeitnehmern haben wir uns 2001 in der ersten Richtlinie zur Europäischen Gesellschaft befasst.

Seit 2002 gibt es einen allgemeinen Rechtsrahmen für die Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten in der Europäischen Union. Es besteht überhaupt kein Anlass, diese Vorschriften zu missachten und im aktuellen Vorschlag mit einer anderen Lösung für die SPE aufzuwarten.

Wenn die kollektiven Rechte der Arbeitnehmer verbessert werden sollen, was auch unsere Absicht ist, dann sollte dies nicht nur im Hinblick auf eine Gesellschaftsform, sondern vielmehr über eine allgemeinere Regelung geschehen, die auch den unterschiedlichen Gepflogenheiten in den Mitgliedstaaten Rechnung trägt.

Bei der Bewertung der im Statut der europäischen Gesellschaft verankerten Arbeitnehmerrechte haben wir bereits enorme Fortschritte erzielt. Nach Abschluss der Bewertung in 2010 sollen Folgemaßnahmen in Betracht gezogen werden.

Von einigen wurde die Frage aufgeworfen, warum nicht mehr Kommentare zur Besteuerung und Rechnungslegung abgegeben wurden. Ich darf Sie daran erinnern, dass wir nicht bei allen Fragen legislative Befugnisse haben. Die Gesetzesinitiativen zum Gesellschafts-, Insolvenz-, Rechnungslegungs- und Steuerrecht sind mit ganz bestimmten, häufig restriktiven Rechtsgrundlagen in unseren Verträgen verknüpft; und der vorhandene Vertrag dient kaum als Grundlage für ein allumfassendes europäisches Wirtschaftsrecht.

Abschließend möchte ich mich für die sehr offene und konstruktive Debatte und auch für die echte Zusammenarbeit bei den KMU-spezifischen politischen Fragen bedanken. Die Empfehlungen aus dem ersten Bericht werden bei der Umsetzung des Aktionsplans berücksichtigt, und insbesondere bei allen relevanten Fragen im Zusammenhang mit Kleinunternehmen.

In Bezug auf den Bericht von Herrn Lehne besteht noch großer Handlungsbedarf, weil wir eine Einigung im Rat erzielen müssen. Wir benötigen noch etwas Zeit, vor allem angesichts des Grundsatzes der Einstimmigkeit; doch jeder Kommentar Ihrerseits kann die Atmosphäre angenehmer gestalten und dazu beitragen, dass wir einen echten Konsens und generelle Zustimmung finden. Wir möchten diesen Prozess fördern und ein Statut einführen, das den europäischen Unternehmen wirklich von Nutzen ist.

Im Hinblick auf die grenzüberschreitende Verlegung von Gesellschaftssitzen stimmt die Kommission zu, dass es Unternehmen freigestellt sein sollte, ihren Sitz innerhalb der Europäischen Union zu verlegen, sofern die Wahrung der Rechte von Anteilseignern, Gläubigern und Arbeitnehmern gewährleistet ist. Daher müssen wir den richtigen Mittelweg zwischen der Niederlassungsfreiheit und den Interessen von Dritten finden.

Abschließend möchte ich sagen, dass es im Europäischen Jahr der Kreativität und Innovation darauf ankommt, eine Lösung zu finden, die das kreative Potenzial unserer Unternehmen freisetzt. Menschen sind enorm wichtig, nicht nur weil wir uns gerade in einer Krise befinden, sondern weil es kein größeres Potenzial als das von Menschen gibt. Fragen wie die geistigen Eigentumsrechte oder das Gemeinschaftspatent könnten in naher Zukunft durch einen aufgeschlosseneren, offenherzigeren politischen Ansatz gelöst werden. Europa könnte bei der Unterstützung der KMU innovativer und kreativer sein.

 
  
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  Klaus-Heiner Lehne, rapporteur.(DE) Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Kommissar! Vier Bemerkungen. Erstens zur Sitzverlegungsrichtlinie. Ich denke, die Kommission sollte ihre Argumentation aufgeben. Sie läuft Gefahr, sich in der Fachwelt lächerlich zu machen. Die Theorie, dass man ja eine Sitzverlegung dadurch regeln könne, dass man in einem Nachbarstaat ein Unternehmen gründet und dann mit Hilfe der Fusionsrichtlinie das eigene Unternehmen mit diesem neugegründeten Unternehmen verschmilzt, ist an Bürokratie kaum noch zu überbieten. Wir reden hier von Bürokratieabbau und davon, dass wir für KMU Dinge erleichtern wollen. Dieser Vorschlag ist nur ein Beleg dafür, wie unsinnig das Festhalten der Kommission an der Nichtvorlage zur 14. Richtlinie ist. Das ist ein Geschäft für Anwälte, das hilft aber sonst niemandem.

Zweiter Punkt, die Mitbestimmung. Frau van den Burg hat Recht. Wirkliche kleine und mittelständische Unternehmen sind durch den Kompromiss, den wir vorgelegt haben, überhaupt nicht betroffen. Es geht ausschließlich darum, Missbrauchsfälle zu vermeiden und Unternehmen, die wirklich große Unternehmen sind und die eigentlich von der Zahl ihrer Mitarbeiter her passender zur Europäischen Aktiengesellschaft statt zur Europäischen Privatgesellschaft werden würden, ebenfalls zu erfassen. Es gibt praktisch nur Missbrauchsfälle, die erfasst sind.

Dritter Punkt, die Sitztheorie. Es gibt nur noch sieben Mitgliedstaaten, die der Sitztheorie anhängen. Es sind nur noch sieben! Deutschland als größter Mitgliedstaat hat im letzten Jahr die Sitztheorie aufgegeben. Der Europäische Gerichtshof vertritt sie ohnehin nicht, sondern lässt sie in Ausnahmefällen, wie bei Cartesio belegt, zu. Der Zug ist abgefahren. Der Streit darüber bringt nichts mehr.

Vierte Bemerkung: Die Argumentation der Linken – vorhin war während der Debatte kein Vertreter mehr zugegen –, dass man den Vorschlag ablehnen müsse, berücksichtigt – und da hat der Kollege Medina vollkommen Recht – nicht den Inhalt des Berichts. Alles, was an Kritik vorgetragen wurde, ist durch den Inhalt des Berichts eigentlich erledigt. Darum sollte vielleicht auch die Linke noch einmal darüber nachdenken, ob sie nicht den Bericht und die Anträge noch einmal liest und dann noch einmal in der Fraktion berät.

 
  
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  Edit Herczog, Berichterstatterin. Frau Präsidentin! Es ist wirklich sehr schade, dass nicht alle meine Wählerinnen und Wähler heute im Saal anwesend waren, weil es wunderbar war zu hören, wie so viele Abgeordnete aus so vielen Ländern und so vielen Parteien meinen Bericht zum Small Business Act befürwortet haben. Dennoch muss ich sagen, dass mein Bericht ohne die Unterstützung der Kommission, genauer gesagt von Herrn Verheugen und seinem kleinen Team, Frau Le Bail und anderen, nicht möglich gewesen wäre. Auch ohne die interfraktionelle Arbeitsgruppe „Small Business Act“ wäre ich nicht zur Vorlage dieses Berichts in der Lage gewesen.

Die Mehrzahl meiner Kollegen war mit dem Bericht einverstanden, was man auch daran erkennen, dass kaum Änderungsvorschläge eingereicht wurden. Einige Kollegen haben die Frage gestellt, warum er nicht rechtsverbindlich ist. Aus vielen Gründen, die in der Natur der Sache liegen, ist er nicht rechtsverbindlich. Doch morgen werden wir eine namentliche Abstimmung zu vielen Ziffern beantragen, um das gemeinsame Vorgehen des Parlaments und die Forderung des Rats zum gemeinsamen Handeln unter Beweis zu stellen.

Abschließend möchte ich sagen, dass Darwin genau vor 200 Jahren sein Werk über die Entstehung der Arten veröffentlicht hat. Darin hat er gesagt, dass nicht der Überlebende der Stärkste ist, sondern derjenige, der sich am besten anpassen kann. Mit dem Small Business Act haben wir meiner Meinung nach einen Spielraum für Anpassungs- und Handlungsfähigkeit für die Mitgliedstaaten und für die Kleinunternehmen in den Mitgliedstaaten eine Möglichkeit geschaffen, damit sie sich schneller anpassen, diese Krise überstehen und sich den nächsten Herausforderungen stellen können. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

 
  
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  Die Präsidentin. - Ich habe vier Entschließungsanträge(1) von vier Fraktionen zum Thema Arbeitnehmermitbestimmung in der europäischen Privatgesellschaft erhalten.

Die Abstimmung findet am Donnerstag statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Gabriela Creţu (PSE), schriftlich.(RO) Ich möchte nur auf zwei absolut wichtige Aspekte hinweisen.

Zusammen mit den rechtlichen und administrativen Voraussetzungen ist der Zugang zu Finanzmitteln von zentraler Bedeutung. Die Einrichtung eines Sonderfonds für KMU und die Entwicklung von Mikrokrediten sind Voraussetzungen, ohne die die KMU die schwierige Marktlage nicht überstehen können und die Möglichkeit zur Gründung neuer KMU sehr stark eingeschränkt wäre.

Der zweite Aspekt ist mit dem Status von Unternehmerinnen verknüpft. In vielerlei Hinsicht unterscheiden sie sich nicht wesentlich von Arbeiternehmerinnen. Die Gründe dafür sind möglicherweise in dem Mangel von Instrumenten zur Förderung eines Gleichgewichts zwischen Privat- und Berufsleben sowie im rauen Wettbewerbsumfeld zu sehen, in dem Netzwerke eine sehr große Rolle spielen. Diese Netzwerke, die den Informationsfluss fördern und bei Bedarf auch Hilfestellung leisten können, sind ein Merkmal von Unternehmen, die von Männern geführt werden, wogegen Frauen in dieser Hinsicht schutzloser sind. Aus diesem Grunde müssen engere Bande zwischen den von Frauen geführten Unternehmen und den von Männern geführten Unternehmen gefördert werden.

Außerdem fordern wir in allen Mitgliedstaaten auch die Anerkennung der Mitinhaberstellung von Frauen, die in kleinen Familienbetrieben tätig sind. In den meisten Fällen ist der Inhaber ein Mann, während Frauen als unbezahlte Familienmitglieder angesehen werden. Sie genießen nicht einmal den Sozialversicherungsschutz, der Arbeitnehmerinnen zusteht. Im Alter und bei der Trennung von ihrem Partner liegen die schlimmen negativen Folgen auf der Hand.

 
  
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  Adrian Manole (PPE-DE), schriftlich.(RO) Die Wettbewerbsfähigkeit der KMU wird häufig infolge der Hürden eingeschränkt, die den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr behindern. Der Abbau dieser Hürden würde die Rechtssicherheit erhöhen sowie Unternehmen und Unternehmern eine effizientere Ermittlung der Haftungsrisiken ermöglichen. Durch diesen Bericht offenbart das Europäische Parlament sein Verständnis für die wichtige Rolle, die kleinen und mittleren Unternehmen im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zukommt.

Ein gut durchdachtes Statut der europäischen Privatgesellschaft, das die bereits bestehenden Rechtsformen ergänzen soll, würde sich in vieler Hinsicht positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen KMU auswirken: Es würde den europäischen Binnenmarkt stärken, den Rechtsrahmen für Unternehmen vereinfachen, was zu einer Verringerung der Beratungskosten und einem leichteren Zugang zu grenzüberschreitenden Märkten beitragen würde, sowie die wirtschaftliche Integration und das Wirtschaftswachstum verbessern.

Darüber hinaus würde dieses Statut den KMU auch ein höheres Maß an Flexibilität bieten.

KMU haben einen Anteil von über 90 % an der europäischen Wirtschaft und stellen zwei Drittel der Arbeitsplätze. Daher sollten ihnen die bestmöglichen Bedingungen geboten werden, damit sie zum Wirtschaftswachstum in einem integrierten Binnenmarkt beitragen, die vorhandenen Chancen auch wirklich nutzen und sich den Herausforderungen der Globalisierung stellen können.

 
  
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  Søren Bo Søndergaard (GUE/NGL), schriftlich. (DA) Laut Aussage der Kommission besteht das Ziel dieses Vorschlags darin, die Rahmenbedingungen für Unternehmen auf dem europäischen Binnenmarkt zu verbessern.

Der Vorschlag wird dieses Ziel dadurch erreichen, dass Unternehmen – unabhängig vom Ort ihrer eigentlichen Geschäftstätigkeit – den EU-Mitgliedstaat frei wählen können, in dem sie ihren Firmensitz haben wollen, und nur zur Einhaltung der Gesetze dieses Staates verpflichtet sind.

Auf diese Weise wird der Umgehung der hart erkämpften Arbeitnehmerrechte in den EU-Mitgliedstaaten allerdings Tür und Tor geöffnet.

In Wahrheit kommt es immer auf den konkreten Einzelfall an. Gestatten Sie mir, ein konkretes Fallbeispiel zu nennen.

Ein dänisches Unternehmen mit eingetragenem Sitz in Kopenhagen und 35 Beschäftigten ist nach dänischem Recht verpflichtet, der Ernennung von Arbeitnehmervertretern in der Geschäftsführung zuzustimmen. Dadurch ist gewährleistet, dass die Mitarbeiter einen gewissen Einblick in die Lage und Zukunft des Unternehmens erhalten.

Wenn der vorgelegte Vorschlag unverändert angenommen wird, dann könnte sich das fragliche Unternehmen einfach als europäische Gesellschaft mit Sitz in Finnland eintragen lassen. Für die Arbeitnehmermitbestimmung wären plötzlich 150 Mitarbeiter notwendig. In den meisten anderen EU-Mitgliedstaaten ist die Situation sogar noch schlimmer.

Vielleicht wird der Vorschlag der Kommission bei den bevorstehenden Verhandlungen noch etwas verbessert. Vielleicht ist der Text, der schließlich angenommen wird, gar nicht so schlecht.

In jedem Fall sollten wir uns die Frage nach dem „Warum“ stellen. Warum legt die Kommission immer wieder Vorschläge vor, deren einziges Ziel darin besteht, die Arbeitnehmerrechte zu beschneiden? Könnte es daran liegen, dass etwas grundlegend falsch in der EU ist?

 
  

(1) Siehe Protokoll.

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