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Verfahren : 2008/2215(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0064/2009

Eingereichte Texte :

A6-0064/2009

Aussprachen :

PV 09/03/2009 - 22
CRE 09/03/2009 - 22

Abstimmungen :

PV 10/03/2009 - 8.16
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2009)0097

Ausführliche Sitzungsberichte
Montag, 9. März 2009 - Straßburg Ausgabe im ABl.

22. Integrität von Online-Glücksspielen (kurze Darstellung)
Video der Beiträge
Protokoll
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  Die Präsidentin. − Nach der Tagesordnung folgt die kurze Darstellung des Berichts von Frau Christel Schaldemose im Namen des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz über die Integrität von Online-Glücksspielen 2008/2215(INI)] (A6-0064/2009).

 
  
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  Christel Schaldemose, Berichterstatterin. (DA) Frau Präsidentin! Ich bin stolz und auch froh darüber, dass ich heute Abend den Initiativbericht über die Integrität von Online-Glücksspielen vorstellen darf. Wie Sie wissen, hat die Frage der Glücksspiele zu äußerst kontroversen Diskussionen im Europäischen Parlament geführt. Glücksspiele wurden aus dem Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie sowie der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr und auch der Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ gestrichen. Warum eigentlich? Ich denke, die meisten von uns werden mir zustimmen, wenn ich sage, dass Glückspiele eine Finanzdienstleistung sind – was der Europäische Gerichtshof als solches auch entschieden hat –, allerdings eine völlig eigenständige Form der Finanzdienstleistung. Man kann Glücksspiele im Internet nicht mit dem Kauf eines Wasserkochers oder mit der Beauftragung eines Schreiners, einen Boden zu legen, vergleichen. Daher sollten Glücksspiele auch völlig separat behandelt werden, was die Mitgliedstaaten bislang auch getan haben. Sie haben strenge Richtlinien festgelegt, um die Verbraucher vor Spielsucht, Betrug und Spielabsprachen zu schützen, doch auch um Geldwäsche zu verhindern. Darüber hinaus bestand ihr Ziel darin, die öffentliche Ordnung zu wahren. Doch Glücksspiel ist nicht gleich Glücksspiel. Denn Glücksspiele im Internet stellen im Vergleich zu normalen Glücksspielen besondere Herausforderungen dar, weil sie grenzüberschreitend und auch so leicht zugänglich sind.

Die Debatten über den Bericht waren zeitweise hitziger, als es mir lieb gewesen wäre. Wir waren beispielsweise sehr unterschiedlicher Meinung, inwiefern Online-Glücksspiele eine größere Gefahr für Spielsucht darstellen. Ich bin ein wenig überrascht darüber, weil die vorliegenden Zahlen eine deutliche Sprache sprechen. Einer Studie aus Schweden und anderen Ländern zufolge ist die Gefahr der Spielsucht bei Personen, die im Internet Poker spielen, fünf- bis siebenmal höher als bei Personen, die Poker in der realen Welt spielen. Allerdings wäre ich die Erste, die zugibt, dass wir nicht alle Folgen kennen, die mit Glücksspielen im Internet für den Verbraucher einhergehen. Dies war einer der Punkte, in denen wir tatsächlich eine Einigung erzielen konnten. Denn wir waren uns einig, dass wir mehr Informationen benötigen, wie wir die Verbraucher am besten schützen können.

Im Bericht werden jedoch insbesondere sechs Punkte angesprochen, auf die ich heute Abend näher eingehen möchte:

1. Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz vertritt mehrheitlich die Auffassung, dass Betreiber von Online-Glücksspielen nicht nur die spielrelevanten Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates einhalten müssen, in dem sie ihre Dienstleistungen anbieten, sondern auch in dem Land, in dem der Verbraucher ansässig ist.

2. Vor der gerichtlichen Klärung sollte auf politischer Ebene geklärt werden, wie durch Online-Glücksspiele entstehende Herausforderungen und Probleme zu bewältigen sind.

3. Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sollte erheblich intensiviert werden.

4. Es müssen Standards für den Schutz von Verbrauchern vor Betrug, Spielsucht und anderen Gefahren entwickelt werden.

5. Die Forschungsarbeit in diesem Bereich muss verstärkt werden.

6. Die Initiativen und der vom Rat eingeleitete Prozess werden vom Europäischen Parlament voll und ganz unterstützt. Wir fordern die Kommission auch dringend zur Unterstützung dieser Initiativen auf.

Insgesamt glaube ich, dass Glücksspiele durch diesen Bericht wieder in dem politischen Bereich angesiedelt werden, in den sie gehören. Der Bericht ist ausgewogen und hat trotz der Brisanz des Themas auch im Ausschuss eine breite Zustimmung gefunden. Die Schlussabstimmung ergab 32 Jastimmen und 10 Gegenstimmen. Von einer Minderheit im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz wurde eine alternative Entschließung verfasst. Ich habe versucht, ihre Standpunkte so weit wie möglich in den Bericht aufzunehmen. Aber da die politischen Unterschiede so fundamental sind, konnten nicht alle in den Bericht einfließen. Ich möchte meinen Kolleginnen und Kollegen für ihre Unterstützung danken und hoffe, dass mein Bericht bei der morgigen Abstimmung eine breite Unterstützung findet.

 
  
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  Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Frau Präsidentin, verehrte Frau Schaldemose! Die Kommission begrüßt diesen Initiativbericht des Europäischen Parlaments. Die Kommission würdigt die vom Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und von Ihnen, Frau Schaldemose, in Ihrer Eigenschaft als Berichterstatterin geleistete Arbeit und begrüßt insbesondere die Auseinandersetzung mit den Fragen der Integrität.

Wie mein Kollege Charlie McCreevy in seinen früheren Ausführungen bereits angemerkt hat, weichen die in den Mitgliedstaaten praktizierten Ansätze zu stark voneinander ab und ermöglichen daher keine Gesetzesinitiative. Die jüngsten Diskussionen im Rat Wettbewerbsfähigkeit haben klar gezeigt, dass sich die Mitgliedstaaten nicht auf eine derartige Initiative einigen können.

Abgesehen davon bietet der Vertrag einige Leitgrundsätze. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, nämlich das im März 2007 verkündete Placanica-Urteil, hat vor kurzem bestätigt, dass Sportwetten in der Tat Dienstleistungen im Sinne von Artikel 49 des Vertrages darstellen. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Gesetze zu Glücksspielen auf nationaler Ebene zu erlassen. Wenn sie Glücksspielaktivitäten einschränken möchten, dann liegt es an ihnen, die notwendigen Studien durchzuführen, um diese Einschränkungen zu rechtfertigen, beispielsweise Studien zum Thema Spielsucht oder Betrug.

Wenn nachgewiesen ist, dass derartige Maßnahmen notwendig sind, schreibt der Vertrag vor, dass sie nicht auf diskriminierende Weise zwischen nationalen Anbietern und Anbietern unterscheiden dürfen, die in anderen Mitgliedstaaten ansässig sind.

Die Kommission hat die Absicht, ihrer Pflicht nachzukommen und alle bei ihr eingereichten Beschwerden zu prüfen, und wird bei einer nachgewiesenen Verletzung des Vertrages auch die notwendigen Verfahren einleiten.

Es ist ermutigend festzustellen, dass sich einige Mitgliedstaaten, wie u. a. Frankreich, Ungarn und Italien, im Zuge anhängiger Vertragsverletzungsverfahren der Kommission angenähert und sich verpflichtet haben, ihre Gesetze entsprechend zu ändern. Selbstverständlich ist die Kommission bereit, den Mitgliedstaaten bei der Suche nach Lösungen im Rahmen von Vertragsverletzungsverfahren zu helfen.

Im Jahr 2006 hat die Kommission eine Studie über die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte des Glücksspielmarkts veröffentlicht. Unter den gegebenen Umständen sieht die Kommission derzeit keinen Handlungsbedarf, eine entscheidende Rolle bei der Prüfung der nationalen Gesetze oder Untersuchung weiter reichender Probleme wie Spielsucht, Betrug oder anderer strafbarer Handlungen zu übernehmen. Dennoch trägt dieser Bericht in einiger Hinsicht zur Klärung bei.

 
  
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  Die Präsidentin. – Der Punkt ist geschlossen. Die Abstimmung findet morgen statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Lasse Lehtinen (PSE), schriftlich. – (FI) Morgen werden wir erleben, dass viele Teile Europas immer noch die politische Absicht haben, ihr so lebenswichtiges Monopol in Bezug auf Glücksspiele zu behalten; das gilt auch für Finnland. Die Unterstützung des Europäischen Parlaments für die finnische Nationallotterie, die finnische Spielautomatenvereinigung und Fintoto, den finnischen Betreiber von Glücksspielen, ist wichtig, weil das von der Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren immer noch ein Thema ist. Für die europäische Breitensportbewegung ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten ihre nationalen Glücksspielsysteme beibehalten können.

Sie sind auch ein wesentlicher Bestandteil des Sportlebens in Finnland, in dem die von der Gesellschaft unterstützten ehrenamtlichen Tätigkeiten auch eine wichtige Stütze für den Leistungssport sind. Außerdem ist es leichter, den Begleiterscheinungen von Glücksspielen in Ländern entgegenzuwirken, in denen der Staat ein Monopol hat. Online-Glücksspiele haben nur einen Anteil von 5 % an sämtlichen Glücksspielen, wobei dieser Markt eine enorme Wachstumsquote verzeichnet. Aus diesem Grunde müssen die Mitgliedstaaten – selbst im Zeitalter des Internet – unbedingt ihre Rechte behalten. Wir sollten nicht vergessen, dass die EU nach der Annahme des Vertrags von Lissabon in bestimmten Sportbereichen Kompetenzen hat. Dadurch wird die Bekämpfung von Begleiterscheinungen des Profisports, wie Rassismus, Doping und Hooliganismus, unterstützt.

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE), schriftlich. – (SK) Im Jahr 2004 beliefen sich die Bruttoerträge von Online-Glücksspielen auf 2 bis 3 Milliarden Euro. Laut der vorgenannten SICL-Studie haben Online-Glücksspiele inzwischen einen Anteil von fast 5 % am gesamten Glücksspielmarkt in der EU. Da eine rasche Zunahme dieser Dienstleistung in der Zukunft unvermeidbar ist, benötigen wir klare und transparente Vorschriften.

Da im Bericht von Christel Schaldemose ein anderer Ansatz für die Glücksspielbranche in Europa vorgesehen ist, kann ich den Bericht nicht unterstützen. Es wird nicht unterschieden zwischen Betreibern, die eine Lizenz haben und die geltenden gesetzlichen Bestimmungen beim Glücksspielbetrieb einhalten, und Betreibern, die keine Lizenz haben und gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen.

Man muss von der Tatsache ausgehen, dass es in den meisten europäischen Staaten eine Glücksspielindustrie gibt. Ich stimme zu, dass einzelne Mitgliedstaaten weiterhin Vorschriften für Online-Glücksspiele festlegen sollten. Doch solange eine Gefährdung der Spieler, Geldwäsche oder Korruption nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden können, sollten wir davon Abstand nehmen, alle Betreiber als Kriminelle anzusehen. Es gibt durchaus auch seriöse Unternehmen, die mit der besten Technologie arbeiten und beim Spielbetrieb die gesetzlichen Auflagen einhalten.

Ich bin kein Anhänger, sondern eher ein Gegner von Online-Glücksspielen. Doch meiner Ansicht nach würde ein generelles Verbot dazu führen, dass rechtswidrige Praktiken in diesem Bereich zunehmen und überhaupt keine Vorschriften mehr vorhanden sind. Ich glaube, dass die von meinen Kollegen und mir verfasste Stellungnahme eine fairere und klarere Alternative zum Bericht der Berichterstatterin darstellt.

 
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