Der Präsident. −Meine Damen und Herren! Ich habe mich dafür entschieden, die Sprache des Landes zu wählen, in dem sich diese schreckliche Begebenheit ereignet hat.
Liebe Kollegen! Sicherlich haben Sie an diesem Wochenende die traurigen Nachricht vom Angriff auf den Massereene-Militärstützpunkt in Nordirland gehört, bei dem zwei Soldaten – der Pionier Mark Quinsey aus Birmingham und der Pionier Cengiz Azimkar aus London – getötet und vier weitere Personen verletzt wurden, darunter auch zwei Zivilisten, von denen sich einer – ein polnischer Staatsangehöriger – in kritischem Zustand befindet. Dieser tödliche Angriff auf die Sicherheitskräfte in Nordirland ist eine absolut verabscheuenswürdige Handlung, die ich mit aller Entschiedenheit verurteile.
(Beifall)
Unser Mitgefühl gilt den Familien und geliebten Menschen der getöteten Soldaten, die ihr Leben im Dienst der Gemeinschaft verloren haben, und den anderen Opfern.
Dies war der erste Soldatenmord in Nordirland in 12 Jahren und stellt einen Angriff auf die demokratischen Institutionen Nordirlands sowie die tiefsten Grundlagen der freien und demokratischen Gesellschaft der Menschen dar. Bei meinem jüngsten Besuch in Nordirland konnte ich selbst die reichen Früchte des Friedensprozesses sehen, bei dem Mitglieder beider Gemeinschaften zusammenarbeiten, um für die künftigen Generationen ein besseres Leben zu schaffen und das Unheil der Vergangenheit hinter sich zu lassen.
Die Mörder, die diesen Angriff verübt haben, versuchen die Demokratie und das normale Leben von den Straßen Nordirlands zu fegen. Sie haben nicht die Unterstützung der Bevölkerung, und ihre Aktionen werden von der großen Mehrheit der Menschen strikt abgelehnt. Unsere umfassende Solidarität liegt bei den Menschen dort und bei den Sicherheitskräften in deren Bemühungen, diese Mörder der Justiz zuzuführen.
Wir im Europäischen Parlament haben wiederholt erklärt, dass wir unter allen Umständen terroristische Gewalt ablehnen. Diesen Mördern wird es nicht gelingen, den sorgfältig aufgebauten Friedensprozess in Nordirland zu zerstören, einen Friedensprozess, den das Europäische Parlament immer sowohl moralisch als auch materiell entschieden unterstützt hat. Die Menschen in Nordirland haben sich für eine andere Zukunft entschieden: eine Zukunft in Frieden und gegenseitiger Achtung der Würde aller Menschen. Wir unterstützen sie bei dieser Wahl des Friedens, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit und stehen ihnen in dieser Zeit solidarisch bei.
Liebe Kollegen! Ich möchte Sie bitten, mit mir zusammen für einen Moment des Gedenkens zu Ehren der ermordeten Soldaten aufzustehen.
(Das Parlament erhebt sich zu einer Schweigeminute.)
James Nicholson (PPE-DE). - Herr Präsiden! Am Samstagabend waren in Nordirland alle – und ich glaube wirklich alle – absolut schockiert: Zwei junge Soldaten wurden brutal und kaltblütig ermordet. Das ist der schlimmste Albtraum für Nordirland.
Ich bin seit fast 20 Jahren Mitglied dieses Parlaments und hatte gehofft, nie mehr in diesem Parlament stehen und das Mitgefühl für Familienangehörige von Menschen ausdrücken zu müssen, die in Nordirland das Leben verloren haben. Es macht mich sehr traurig, dies heute wieder tun zu müssen.
Die jungen Männer taten, was viele junge Männer auch tun würden: Sie bestellten eine Pizza in einer Pizzeria vor Ort, drei Stunden bevor sie ein Flugzeug besteigen und nach Afghanistan fliegen sollten. Sie konnten das nicht mehr tun. Unser Gedenken kann heute nur bei ihnen sein, die in der Blüte ihres Lebens weggerafft wurden. Jetzt ist nicht der richtige Zeitpunkt, um etwas anderes als unser tiefes Mitgefühl gegenüber den Familien der jungen Männer auszudrücken. Jetzt ist allerdings der richtige Zeitpunkt, an dem ihre Familien diese Unterstützung benötigen.
Jene, die diese Tat verübt haben, werden wahrscheinlich nicht den verurteilenden Worten zuhören. Aber ich muss es sagen: Es wird ihnen nie gelingen – sie können nicht siegen –, denn es ist der demokratische Prozess in Nordirland, der gesprochen hat, und der muss siegen. Auch wenn er nicht immer perfekt ist, so hat er doch meinen Leuten in Nordirland ein anderes Leben gebracht: Sie haben ein besseres Leben gefunden, sie haben dieses bessere Leben erfahren, und ich möchte sehen, dass sie weiterhin dieses bessere Leben führen. Ich füge meine Worte des Mitgefühls an die Familien den Ihren hinzu.
(Beifall)
Liam Aylward (UEN). - Herr Präsident! Auch ich verurteile ohne Vorbehalte den Tod der beiden britischen Soldaten und die Verletzung von vier anderen Menschen außerhalb der Massereene-Kaserne in der Stadt Antrim am vergangenen Samstag. Die Real IRA, eine republikanische Splittergruppe in Nordirland, hat die Verantwortung für dieses schreckliche Attentat übernommen, den ersten tödlichen Angriff auf die Sicherheitskräfte in Nordirland seit 12 Jahren. Jene, die dieses Terrorattentat verübt haben, müssen vor Gericht kommen und für ihre schrecklichen Straftaten zur Rechenschaft gezogen werden. Ihre Attentate beruhen nicht auf der politischen Unterstützung der Menschen in Nordirland.
Das Karfreitagsabkommen von 1998 steckt eindeutig den Rahmen für die politische und wirtschaftliche Entwicklung in Nordirland ab. Die mit dem Abkommen eingerichteten Strukturen funktionieren gut zur Unterstützung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten sowie Frieden und Versöhnung. Wir dürfen und werden es nicht zulassen, dass diese Personen den Frieden zerstören, für den wir in Nordirland so lange und hart gearbeitet haben.
Jim Allister (NI). - Herr Präsident! Danke für Ihre Worte des Beileids für die britischen Soldaten, die am Samstagabend das Leben verloren haben. In Nordirland wird es geschätzt, dass Sie jetzt an jene denken, die deswegen trauern.
Die Mörder der beiden Soldaten versuchen auf dem Weg der Gewalt einen politischen Fortschritt zu erreichen. Ich wünschte, ich könnte sagen, dass es ihnen nicht gelingen wird, aber traurigerweise scheint sich die Gewalt in Nordirland auszuzahlen – und zwar soweit, dass wir heute drei verurteilte IRA-Terroristen als Minister in der Regierung haben, und unser Mit-Premierminister McGuinness von dem Peter Robinson, als er noch gegen Terroristen in der Regierung war, behauptete, dass er persönlich mindestens 12 Soldaten ermordet habe. Er ist nicht besser oder anders als die Antrim-Terroristen, die über sterbenden Soldaten standen und ihre Körper mit noch mehr Kugeln durchlöcherten.
Jetzt teilt dieser niederträchtige Mörder McGuinness – einst von Herrn Robinson als „Metzger von Bogside“ beschrieben – schändlicherweise das höchste Amt in meinem Land. Das ist, was geschieht, wenn man mit Terroristen verhandelt. Ich vertraue darauf, dass mit den Terroristen, die wieder auf unsere Straßen zurückgekehrt sind, niemals verhandelt wird und dass die Lektionen aus der Vergangenheit gezogen werden und berichtigt wird.
Der Präsident. −Meine Damen und Herren! Wir können jetzt nicht allen irischen Mitgliedern das Wort erteilen. Ich habe in unserer aller Namen gesprochen, und das sollte ausreichend sein. Stimmen Sie zu, dass dies ein würdiger Tribut für jene war, die ihr Leben verloren haben? Ich danke Ihnen.
Ich habe noch eine kurze Erklärung zum gestrigen Internationalen Frauentag zu machen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen und heute besonders alle weiblichen Mitglieder dieses Hauses begrüßen und ihnen wärmstens für ihre Engagement danken. Ich möchte auch dafür eintreten, alles zu tun, was im Rahmen unserer Möglichkeiten liegt, um das Prinzip der Gleichstellung der Geschlechter sowohl auf europäischer als auch auf internationaler Ebene zu einer Realität zu machen.
Vor einhundert Jahren demonstrierten 15 000 Frauen in New York für die Anerkennung ihrer Würde und Rechte. Heute ehren wir ihr Vermächtnis. Es gibt keinen Zweifel, dass seit damals im Sinne der Anerkennung und des Schutzes der Rechte der Frauen und der Förderung der Chancengleichheit für Frauen und Männer in allen Bereichen der Gesellschaft viel erreicht wurde. Wir dürfen uns aber nicht auf den Lorbeeren ausruhen; es ist noch viel zu tun, um die Gleichstellung der Geschlechter innerhalb der Europäischen Union zu verwirklichen, und die Beteiligung der Frauen bei in Arbeit, Zivilgesellschaft und Politik zu erreichen. Nach Ansicht des Europäischen Parlaments gibt es noch Raum für eine weitere Steigerung des gegenwärtigen Grades der Beteiligung von Frauen an den Entscheidungen auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene. Unsere Mitgliedstaaten müssen Wege finden, um die Beteiligung von Frauen am Entscheidungsfindungsprozess in der Politik sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene zu stimulieren und zu unterstützen.
Es verbleiben nur noch wenige Monate bis zu den Europawahlen. Ich möchte heute unterstreichen, dass die Teilnahme von Frauen an diesen Wahlen und eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter im Europäischen Parlament von besonderer Bedeutung sind, sowohl für die demokratische Entwicklung der Europäischen Union als auch unserer Gesellschaft als Ganzes. Zum Schluss möchte ich das Haus daran erinnern, dass viele Kriege auf dieser Welt zahlreiche Frauen besonders hart getroffen haben, und wir arbeiten daran, um zu verhindern, dass sexuelle Belästigung und Entführung von Frauen als Kriegswaffen eingesetzt werden. Wir müssen die Würde aller Menschen auf der Erde verteidigen und dürfen nie unser Engagement einstellen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall)
3. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll
Der Präsident. – Die endgültige Fassung des von der Konferenz der Präsidenten in der Sitzung am Donnerstag, den 5. Februar gemäß den Regeln 130 und 131 der Geschäftsordnung erstellten Tagesordnungsentwurfs wurde verteilt.
Montag:
Erstens: Die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament hat den Antrag gestellt, die Abstimmung über den Bericht von Frau Kósáné Kovács über die soziale Situation der Roma morgen und nicht wie geplant am Donnerstag abzuhalten.
Zweitens: Die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und Europäischer Demokraten hat ebenfalls den Antrag gestellt, die Abstimmung über den Bericht von Herrn Reul über mögliche Lösungen für die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Ölbelieferung morgen abzuhalten.
In beiden Fällen ist der späteste Termin für alternative gemeinsame Entschließungsanträge heute Abend, was bedeutet, dass es technisch unmöglich ist, über diese Texte morgen abzustimmen. Die Abstimmung könnte aber am Mittwoch statt morgen abgehalten werden. Gibt es dagegen Einwände?
Hannes Swoboda, im Namen der PSE-Fraktion. – (DE) Herr Präsident! Ich bedaure, dass es nicht möglich ist, morgen abzustimmen, weil morgen mehrere Roma-Vertreter da sein werden, weil sie dachten, diese Abstimmung sei morgen. Wenn es absolut unmöglich ist, dann müssen wir natürlich am Mittwoch abstimmen, aber ich möchte nochmals unterstreichen, dass es angesichts der Roma-Vertreter, die hier sein werden, mit der Zustimmung der Fraktionen doch möglich sein sollte, hier eine Ausnahme zu machen.
Der Präsident. −Von diesem politischen Willen wurde Kenntnis genommen. Es wurde mir gesagt, dass laut unserer Geschäftsordnung erst am Mittwoch abgestimmt werden kann. Wir können aber den Roma-Vertretern mitteilen, dass dem so ist und ihnen unseren politischen Willen kundtun. Dann könnten wir über beide Anfragen am Mittwoch abstimmen.
(Das Parlament stimmt dem Antrag zu.)
Dienstag:
Die Fraktion der Grünen/Europäische Freie Allianz hat Antrag auf Aufnahme der Erklärung der Kommission zum gentechnisch veränderter Mais MON810 in die Tagesordnung gestellt, und dass die Debatte mit der Einreichung eines Entschließungsantrags enden soll. Wer möchte diesen Antrag begründen? Herr Cohn-Bendit?
Daniel Cohn-Bendit, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (DE) Herr Präsident, liebe Kollegen! Ihr wisst, dass im letzten Umweltrat eine klare qualifizierte Mehrheit gegen den Antrag der Kommission war.
Schon im Jahr 2006, schon im Jahr 2007 wurden entsprechende Anträge der Kommission gestellt, und jedes Mal hat sich der Rat dagegen ausgesprochen. Jetzt soll dieser Antrag wahrscheinlich im nächsten Umweltrat wieder gestellt werden, diesmal gegen Frankreich und Griechenland. Das Parlament soll einfach klar Stellung nehmen, damit diese Debatte endlich beendet wird. Es ist nicht die Aufgabe der Kommission, immer zu versuchen, Länder wegen einer Initiative zu kaufen, die von unterschiedlichen politischen Lagern abgelehnt wurde. Deswegen wollen wir endlich einmal diese Debatte mit dem Rat und der Kommission und einen Entschließungsantrag, damit das endlich beendet wird. Und noch vor der Wahl, damit die Menschen, die dann zur Wahl gehen, wissen, wer für was steht. Nicht wahr, Herr Ferber, einverstanden?
Der Präsident. −Vielen Dank. Das war die Begründung. Wer spricht gegen den Antrag?
Martin Schulz, im Namen der PSE-Fraktion. – (DE) Herr Präsident! Kollege Swoboda hat gerade bereits darauf hingewiesen, dass ich einen Teil des Antrags von Herrn Cohn-Bendit befürworte und gegen einen Teil bin. Ich glaube, er hat Recht. Das Verhalten der Kommission ist sicher bemerkenswert, um es einmal ganz vornehm auszudrücken. Zweitens, es ist richtig, dass die Lage im Rat unübersichtlich ist, es gibt Staaten, die teilen die Meinung der Kommission, es gibt andere Staaten, die sind dagegen.
Ähnlich ist die Lage auch im Haus. Dass wir mit der Kommission – obwohl sie zum wiederholten Male entgegen den Empfehlungen des Parlaments und auch von Teilen des Rates das jetzt wieder vorangetrieben hat – diskutieren müssen, ist richtig, und dass wir deshalb eine Erklärung der Kommission bekommen, befürworten wir. Der zweite Teil ist die Entschließung. Ich habe den Antrag der grünen Fraktion sehr sorgfältig gelesen, und Herrn Cohn-Bendits Begründung bezog sich mehr auf den Wahlkampf als auf den Gen-Mais. Das war schon mal sehr interessant. In diesem Antrag ist auch ein Abwahlverfahren der Kommission, ein Misstrauensvotum gegen die Kommission beantragt. Das ist nun aber ein so weitreichender Vorgang, dass wir der Meinung sind, dass man das erst einmal sorgfältig prüfen muss. Deshalb beantragen wir die Aussprache. Ja! Im übrigen gibt es einen Fachausschuss, der sich mit der Entschließung befassen sollte, und dieser Ausschuss sollte uns dann einen Entschließungsantrag, der nicht mit der heißen Nadel in dieser Woche genäht, sondern seriös vorbereitet wird, in einer der nächsten Plenarsitzungen vorlegen.
Der Präsident. − Vielen Dank. Ich erteile nun Herrn Fjellner das Wort, der wiederum eine andere Position vertreten möchte.
Christofer Fjellner, im Namen der PPE-DE-Fraktion. − Herr Präsident! Ich bin gegen beide Teile von Herrn Cohn-Bendits Vorschlag, denn vor weniger als einem Monat haben wir im Umweltausschuss über dieses zuvor vorgeschlagene Thema debattiert und abgestimmt. Deshalb würde ich sagen, es reicht, und insbesondere jetzt, am Ende der Legislaturperiode, wo uns nur wenig Zeit für wichtige gesetzgebende Gespräche bleibt, bin ich der Ansicht, dass es falsch wäre, diesem spezifischen Thema Vorrang zu gewähren.
Wir dürfen diese bereits geführten Debatten nicht vorrangig behandeln, insbesondere weil es absolut verantwortungslos wäre, nur weil die Grünen im Vorlauf zu den Wahlen den Eindruck haben, nicht genug Beachtung zu finden.
Der Präsident. −Auf der einen Seite wurde ein Antrag gestellt, die Angelegenheit einer Entschließung in die Tagesordnung aufzunehmen; auf der anderen Seite sagt Herr Fjellner, dass weder eine Erklärung noch eine Entschließung aufgenommen werden sollen. Ich würde vorschlagen, zuerst über das Verfahren abzustimmen, und dann können wir diskutieren, ob wir nur die Erklärung haben.
Daneben habe ich einen Antrag auf namentliche Abstimmung erhalten. Mit dieser namentlichen Abstimmung soll bestimmt werden, wer den Antrag von Herrn Cohn-Bendit und der Fraktion der Grünen/Europäischen Freien Allianz unterstützt. Die Abstimmung ist eröffnet.
Martin Schulz (PSE). – (DE) Herr Präsident! Man muss es doch nicht komplizierter machen! Sie haben formal mit Sicherheit Recht. Sie sind ein so sattelfester Präsident, dass ich das nicht in Zweifel ziehe. Aber ich hatte den Eindruck, dass die Kollegin Frassoni mit dem, was wir vorgeschlagen haben, einverstanden ist.
Wir diskutieren mit der Kommission in dieser Woche, und ich beantrage auch, dass das auf die Tagesordnung kommt. Ich beantrage zugleich, dass wir durch den zuständigen Fachausschuss eine Entschließung vorbereiten lassen. Ich glaube, das ist der weitergehende Antrag, über den Sie dann zuerst abstimmen lassen können.
Der Präsident. – Wir könnten jetzt noch eine weitere halbe Stunde darüber diskutieren. Das korrekte Vorgehen sieht eine Abstimmung über den Antrag der Fraktion der Grünen/Europäischen Freien Allianz vor. Ich habe versucht, Ihnen mit meinem Vorschlag einer weiteren Diskussion entgegenzukommen, die wir nach der Abstimmung halten können, ob wir eine Erklärung der Kommission möchten. Aber diese Reihenfolge muss eingehalten werden.
(Das Parlament lehnt den Antrag ab.)
Mittwoch:
Ich möchte Sie davon in Kenntnis setzen, dass 113 Änderungsanträge zum Bericht von Frau Elisa Ferreira über den europäischen Konjunkturplan eingereicht wurden. Das sind mehr als der Schwellenwert von 50 Änderungsanträgen gemäß Artikel 156 der Geschäftsordnung, weshalb ich diese Texte zur Behandlung an die verantwortlichen Ausschüsse übersendet habe. Die Ausschüsse treten heute Abend zusammen, und die Debatte über den Bericht bleibt auf der Tagesordnung für Mittwoch.
Die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und Europäischer Demokraten hat den Antrag gestellt, die mündlichen Fragen an den Rat und die Kommission zu SIS II um 15.00 Uhr als erstes Thema der Nachmittagssitzung zu behandeln. Da alle Fraktionen ihre Zustimmung erteilt haben, wird die Tagesordnung entsprechend geändert.
Ich wurde gerade darauf hingewiesen, dass ich etwas für Dienstag übersehen habe: Die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament hat den Antrag gestellt, die Nachmittagsdebatten um eine halbe Stunde zu verlängern und somit die Fragstunde an die Kommission von 18.30 Uhr bis 20 Uhr abzuhalten. Ist das richtig?
(Das Parlament stimmt dem Antrag zu.)
Donnerstag:
Die Fraktion der Grünen/Europäische Freie Allianz und die Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa haben beantragt, die Debatte über die mündlichen Fragen an die Kommission bezüglich des 50. Jahrestags des Aufstands der Tibeter mit der Einreichung eines Entschließungsantrags zu beenden.
Monica Frassoni, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir glauben, dass es bei dieser sehr bedeutungsvollen Gelegenheit – 50. Jahrestag des Aufstandes des tibetischen Volkes und des Kampfes des Dalai Lama – sehr wichtig ist, dass unser Parlament seine Sichtweise in einer Entschließung ausdrückt und nicht nur in einer Debatte.
Das ist nicht das erste Mal: Dieses Parlament ist immer dem Dalai Lama und der Sache der Freiheit des tibetischen Volkes beigestanden, und wir können jetzt keinen Rückzieher machen, nicht zuletzt, weil sich die Lage keinesfalls verbessert hat. Die Lage verschlechtert sich immer mehr und vor kurzem wurden wir sogar Gegenstand einer Einschüchterung seitens der chinesischen Regierung bezüglich der Freiheit der Tibeter. Deshalb erachte ich es als von grundlegender Bedeutung, nicht nur zu reden, sondern auch Entscheidungen zu treffen.
Marco Cappato, im Namen der ALDE-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vor einem Jahr haben wir eine Entschließung verabschiedet, in der die vom Dalai Lama bei den Verhandlungen mit China bezogene Position unterstützt wurde, das heiß Gewaltlosigkeit und Autonomie – nicht Unabhängigkeit – für Tibet.
China hat diese Gespräche abgebrochen und den Dalai Lama beschuldigt, gewalttätig zu sein, Gewalt hervorzurufen und anstatt der Autonomie die Unabhängigkeit zu beabsichtigen. Deshalb wäre es heute, am 50. Jahrestag des Lhasa-Aufstands vollkommen unverständlich, wenn dieses Parlament nicht eingreifen würde, nicht nur, um den Dalai Lama und die Gewaltlosigkeit zu verteidigen, sondern auch, um die Stellung und den Ruf des Parlaments zu wahren. Wir verlangen nicht, dass andere Angelegenheiten aus der Tagesordnung gestrichen werden; wir fordern das Parlament nur auf, den Mut zu haben, eine Meinung zu äußern.
Deshalb beantragen wird, dass neben der Debatte auch über eine Entschließung abgestimmt wird.
Nirj Deva (PPE-DE). - Herr Präsident! Ich hatte eigentlich nicht vor zu sprechen, aber angesichts des Umstandes, dass dieses hier ein sehr wichtiges Parlament ist und wir in Zeiten einer weltweiten Kreditkrise leben, und dass wir versuchen sollten, von unseren Ansprechpartner in der ganzen Welt ernst genommen zu werden, sollten wir uns wirklich nicht auf Angelegenheiten wie diese konzentrieren, jetzt wo wir gerade Brücken und Partnerschaften für den Handel und die wirtschaftlichen Aktivitäten aufbauen müssen.
Der Präsident. – Ich schätze, was Sie sagen, aber das entsprach nicht der Geschäftsordnung.
(Das Parlament stimmt dem Antrag zu.)
Bezüglich der Debatte über Verstöße gegen Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit hat die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament beantragt, den Unterpunkt Sierra Leone durch einen neuen Unterpunkt unter der Überschrift „Ausweisung von Hilfsorganisationen aus Darfur“ zu ersetzen.
Hannes Swoboda, im Namen der PSE-Fraktion. – (DE) Ich kann es sehr kurz machen. Die Situation in Darfur ist jetzt sehr, sehr kritisch, und insbesondere durch die Ausweisung der verschiedenen Hilfsorganisationen wird sie noch dramatischer. Daher wollen wir das jetzt vorziehen. Ich bitte um Unterstützung. Danke.
Der Präsident. − Darfur− ist jetzt ein Punkt auf der Tagesordnung.
(Der Arbeitsplan ist somit festgelegt.)
16. Ausführungen von einer Minute zu Fragen von politischer Bedeutung
Der Präsident – Als nächster Punkt folgen die Ausführungen von einer Minute zu wichtigen politischen Fragen.
Georgios Papastamkos (PPE-DE). - (EL) Herr Präsident! Die nachteiligen Auswirkungen der weltweiten Finanzkrise sind jetzt im internationalen Handel zu erkennen. Man muss nur betrachten, dass die Wachstumsrate des Welthandels von 8,5 % im Jahr 2006 auf 5,5 % im Jahr 2007 zurückging und 2008 gerade einmal so um die 4 % lag. Im Rahmen der Welthandelsorganisation wurde ein spezieller Mechanismus eingeführt, um die von den Mitgliedstaaten der Organisation zur Stützung der betroffenen Wirtschaftssektoren getroffenen Maßnahmen zu überwachen.
Angesichts der besonderen Bedeutung des Außenhandels für die Wirtschaft, das Wachstum und die Beschäftigung in der Europäischen Union wird die Kommission aufgerufen, im Rahmen der Anwendung des Konjunkturplans eine führende Rolle bei einer multilateralen Initiative zur Stützung des Handels zu übernehmen. Sie wird auch aufgerufen, alle Arbeiten dieser Art mit der Arbeit der Weltbankgruppe und anderen multilateralen Entwicklungsorganisationen abzustimmen.
Ioan Mircea Paşcu (PSE). - Herr Präsident! Die internationale, politische, militärische, wirtschaftliche und finanzielle Architektur steht auf Grund der gegenwärtigen Krise unter Druck. Die EU ist ein wesentlicher Teil dieser Architektur. Sie scheint die einzige Formel zu sein, damit Europa seine Rolle in der bipolaren Welt aufrecht erhalten kann. Sie wurde erfolgreich erweitert, um den Kontinent nach Ende des Kalten Kriegs wieder zusammenzuführen, und jetzt ist sie aufgerufen, das bislang Erreichte zu wahren und die Integration fortzusetzen, sobald die Zeiten wieder besser werden.
Das ist keine einfache Aufgabe, insbesondere für die gegenwärtige Präsidentschaft, aber auch für die kommenden, die mit der andauernden institutionellen ausweglosen Situation bezüglich des Lissabon-Vertrags und des Übergangs zu einem neuen Parlament und einer neuen Kommission zu tun haben werden, während sie gegen protektionistische Tendenzen, drohende erneute Nationalisierung der gemeinsamen Politik und potenzielle internationale Krisen in unserer Nachbarschaft zu kämpfen haben werden.
Die EU befindet sich an einem Scheidepunkt. Sie kann es entweder schaffen oder daran zerbrechen. Unser Erfolg wird vom umfassenden Verständnis abhängen, dass die Solidarität der einzige Weg ist, auf dem wir uns alle diesen großen Herausforderungen stellen und unsere Odyssee in den Angelegenheiten der Welt fortsetzen können.
Magor Imre Csibi (ALDE) . – (RO) Nach den Parlamentswahlen in Rumänien erleben die politischen Parteien in der Opposition gegenwärtig eine schwierige Situation. In der Tat versuchen die sich an der Macht befindlichen Parteien sie zu isolieren und sogar aus dem lokalen politischen und Verwaltungsleben auszuschließen.
Der Austausch von lokalen Entscheidungsträgern auf Verwaltungsebene während der gegenwärtigen Wirtschaftskrise aus politischen Gründen unterstreicht den fehlenden Verantwortungssinn der Regierung. Dies birgt folglich die Gefahr, dass sich der Rhythmus beim Abschluss von speziell auf die lokalen Gemeinschaften abgestimmten Projekten verlangsamt.
Die demokratische Glaubwürdigkeit der aktuellen Regierung kann am Fall von zwei Stadträten, Vasile Bran und Iulian Mara, aus der Gemeinde Braşov in Frage gestellt werden, die von den Bürgern des Ortes gewählt wurden und deren Amt acht Monate nach den Kommunalwahlen nicht formell bestätigt ist. Die Wahl von Vasile Bran wurde ungerechtfertigt auf Beschluss des Stadtrates annulliert, während Iulian Mara nicht vereidigt werden konnte, da der Beschluss der Bestätigung seines Amts über verwaltungsrechtliche Verfahren von der Präfektur für den Kreis Braşov angefochten wurde.
Infolge der Beschäftigung der Vertreter der Regierenden mit widerrechtlichen Aneignungen von lokalen Verwaltungsfunktionen, ohne dabei die Wünsche der Bürger zu achten, wurde gegen das Gesetz verstoßen und die beiden Stadträte nach der Willkür der Mehrheit durch zwei andere Personen ersetzt.
Ich bin der Ansicht, dass sich die Regierung bewusst sein muss, dass das Erzielen einer Mehrheit nicht voraussetzt, dass man sich über das Gesetz hinwegsetzen kann. Übergriffen dieser Art muss Einhalt geboten und das Gesetzt durchgesetzt werden. Tatsächlich dürfen die Stimmen der Bürger nicht durch die Diktatur der Mehrheit außer Kraft gesetzt werden.
Jan Tadeusz Masiel (UEN). – (PL) Herr Präsident! Vergangene Woche besuchte eine informelle Delegation von MdEP Palästina und Israel. Wir besuchten auch den Gaza-Streifen. Was wir dort sahen, erzeugte in mir ein starkes Gefühl der Empörung und große Sympathie für die besetzte palästinensische Nation. Meine Empörung wird von den in dieser Region tätigen Agenturen der Vereinten Nationen geteilt.
Herr Präsident! Ich sehe nur einen Ausweg aus dieser Situation: die schnelle und bedingungslose Errichtung eines Palästinenserstaates. 1948, als Israel gegründet wurde, fragte die jüdische Bevölkerung die Palästinenser nicht nach ihrer Zustimmung. Heute darf Israel nicht den Willen der palästinensischen Bevölkerung behindern. Ich wiederhole: Einer unterdrückten Nation muss bedingungslos und dringend Hilfe geleistet werden, so dass dieser alte Konflikt endlich beendet werden kann.
Ich bin der Ansicht, solche Maßnahmen würden den Frieden in der ganzen Welt stärken, aber vor allem müssen wir das einfach deswegen tun, weil die Palästinenser ihren eigenen Staat verdienen.
Kyriacos Triantaphyllides (GUE/NGL). - (EL) Anscheinend beinhalten die Vorschläge der US-Außenministerin an die Israelis während ihres Besuchs, dass sie den Bau und die Erweiterung von Siedlungen im Westjordanland stoppen, die Straßenblockaden aufheben, den Bau der Mauer einstellen und keine Palästinenser mehr aus Ostjerusalem ausweisen, und für Gaza, dass sie den Import von Zement und den erforderlichen Baumaterialien für den Wiederaufbau zulassen.
Das sind gute Vorschläge, aber es scheint, sie stoßen auf taube Ohren, denn, während die Israelis es nicht zulassen, dass diese Materialien nach Gaza gelangen, zögern sie nicht, drei Viertel der an die israelische Bauwirtschaft im Westjordanland gelieferten Materialien illegal abzubauen und dabei gnadenlos die natürliche Umwelt zu zerstören, während die rechtmäßigen Eigentümer des Landes davon überhaupt keinen finanziellen Vorteil haben.
Es ist an der Zeit, dass die Vereinigten Staaten und die Europäische Union die Straffreiheit Israels aufheben und mehr tun, als nur schöne Worte und Ratschläge zu geben.
(Beifall)
Hans-Peter Martin (NI). – (DE) Herr Präsident! Ich möchte hinweisen auf einen besonderen Schandfleck in diesem Hause, den Pensionsfonds.
Den neuesten Berichten des Magazins Stern zufolge waren mindestens 76 deutsche Abgeordnete Mitglieder in diesem Fonds. Das bezieht sich aber nur auf die Vereinsliste, nicht auf den Fonds. Ich fordere hiermit Sie, Herrn Pöttering, als Parlamentspräsidenten auf, die komplette Fondsliste an die deutsche Bundestagsverwaltung zu übermitteln, weil es ja aufgrund der entsprechenden Regelungen in Ihrer Heimat – sollte es zu Doppelzahlungen gekommen sein – automatisch zum Verdacht auf schweren Betrug käme. Das muss dann auch entsprechend ermittelt werden, und die deutschen Behörden haben ein Anrecht darauf, das von Ihnen zu erfahren.
Ebenso haben wir alle ein Anrecht darauf, das Defizit dieses Fonds zu kennen. Da wird etwas verschwiegen, und es besteht die Gefahr, dass auf Kosten der Steuerzahler zum Ende der Legislaturperiode mit vielen Millionen Leute, die spekuliert haben, noch einmal herausgehauen werden. Das darf nicht sein!
Der Präsident. − Das Präsidium wird sich dieser Angelegenheit auf rechtlich und politisch korrekte Art und Weise annehmen – da können Sie sicher sein.
Tunne Kelam (PPE-DE). - Herr Präsident! Der letzte Bericht der Internationalen Atomenergieagentur kommt zu dem Schluss, dass der Iran genügend niedrig angereichertes Uran hergestellt hat, um eine Atombombe zu produzieren.
Noch alarmierender ist, wie schnell der Iran Fortschritte macht. Laut Schätzungen der Agentur hat Teheran die Anzahl der Urananreicherungszentrifugen in den letzten drei Jahren um das 34-fache erhöht. Für die kommenden fünf Jahre aber plant der Iran zu den bereits bestehenden 5 600 Zentrifugen noch weitere 45 000 hinzuzufügen. Das bedeutet die Fähigkeit, Atomwaffen in industriellem Maßstab herzustellen. Das bedeutet auch einsatzbereite Atombomben, wenn man die Entwicklung der Raketenkapazitäten und den Start des ersten Satelliten Irans berücksichtigt.
Das bedeutet, dass die Politik, den Iran nur mit halbherzigen und diplomatischen Sanktionen aufzuhalten, fehlgeschlagen hat. Dadurch hat Teheran nur die notwendige Zeit gewonnen, um sein Nuklearprogramm abzuschließen.
Deshalb ist es höchste Zeit, die faktische Politik der Beschwichtigung aufzugeben und sich auf eine gemeinsame Reaktion der EU auf eine eventuelle nukleare Erpressung oder ein Ultimatum des Irans zu konzentrieren. Wenn auch dann Verhandlungen „wie üblich“ unsere einzige Option sind, bedeutet das die politische Kapitulation.
VORSITZ: LUISA MORGANTINI Vizepräsidentin
Hannes Swoboda (PSE). – (DE) Frau Präsidentin! Wir diskutieren leider nicht, aber wir behandeln den Bericht von Kósáné Kovács, der die Roma-Problematik behandelt. Da wir in einer aktuell sehr schwierigen Situation sind, möchte ich doch bei dieser Gelegenheit darauf aufmerksam machen. Wir hatten einige Zwischenfälle in Ungarn, aber das betrifft nicht nur Ungarn allein, wo vielleicht angesichts der Wirtschaftskrise und der sozialen Probleme, es wieder zu verstärkten Angriffen auf Roma kommt. Das ist etwas, was wir besonders verurteilen sollten. Mehrere Roma – auch aus Österreich – haben mich angesprochen und mich gebeten, das zur Sprache zu bringen, da wieder Angst in dieser Roma-Gemeinschaft in Europa besteht. Ich möchte nachdrücklich auch die Kommission auffordern, die Situation mit voller Aufmerksamkeit zu verfolgen und alles dagegen zu tun, dass Roma – oder andere Minderheiten, aber hier geht es speziell um Roma – wieder Angst haben müssen in Europa. Das sollte heute nicht mehr der Fall sein!
Marco Cappato (ALDE). – (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In Italien hat die Regulierungsbehörde für Kommunikationen, eine unabhängige Behörde, wegen des Verstoßes gegen die Rechte der italienischen Bürger auf Informationen über Initiativen der Radikalen den 43. Bescheid gegen die staatliche Fernsehgesellschaft erlassen – den 43. Bescheid.
In Italien hat es seit den Wahlen – vor bereits zehn Monaten – keine Sendungen mit Wahldebatten gegeben; diese wurden rechtswidrig ausgesetzt. Der Aufsichtsausschuss für Rundfunk und Fernsehen des italienischen Parlaments tritt nicht zusammen, was auch gegen das Gesetz verstößt. Das ist ein Problem, das nicht nur mit Herrn Berlusconi zu tun hat: Es hat mit dem System der Rechten, Mitte und Linken zu tun, das gegen die politischen und Bürgerrechte der Italiener verstößt.
Herr Pannella und ich müssen morgen unsere Arbeit verlassen, schnell nach Italien reisen und neue Formen des gewaltlosen Widerstands gegen diese neue Demokratieverweigerung schaffen. Wir werden allen unseren Kollegen eine Nachricht senden, mit der wir im Einzelnen die Natur dieser Verstöße erklären und um Ihre Unterstützung und Hilfe bitten werden.
Bogusław Rogalski (UEN). – (PL) Frau Präsidentin! Ich sehe mich wieder einmal gezwungen, in dieser Kammer das Wort für die Rechte der nationalen Minderheiten in Litauen zu ergreifen, die von den litauischen Behörden und Justiz rücksichtslos gebrochen und verletzt werden.
In der Region um Vilnius besteht mehr als 70 % der Bevölkerung aus Polen. Bislang waren die Namen der Straßen und Städte zweisprachig, gleich wie in vielen anderen Ländern der Europäischen Union mit nationalen Minderheiten. Vor Kurzem aber urteilte das oberste Verwaltungsgericht von Litauen, dass Straßenschilder auf Polnisch neben den Schildern mit den litauischen Namen illegal seien und ordnete an, diese zu entfernen. Die Stadtregierung von Vilnius hat diese Entscheidung umgesetzt – die polnischen Straßennamen in der Region, in der die meisten Einwohner der polnischen Minderheit angehören, wurden entfernt.
In einem Land, das seit fünf Jahren Mitglied der Europäischen Union ist, kann das nicht hingenommen werden. Es ist ein Anzeichen für extremen Nationalismus, zeigt fehlende Achtung der Rechte der nationalen Minderheiten und stellt einen Verstoß gegen die Grundprinzipien dar, auf denen die Europäische Union beruht.
Ich appelliere an die litauischen Behörden, die polnischen Namen der Straßen und Städte in Regionen, in denen die Mehrheit der Einwohner der polnischen Minderheit angehört, wieder einzuführen.
Georgios Toussas (GUE/NGL). - (EL) Frau Präsidentin! Terrorismus gegen Arbeiter mit der Unterstützung von repressiven staatlichen Mechanismen ist zum Standardansatz für sklavenähnliche Arbeitsplätze geworden. Tausende Arbeiter werden überflüssig gemacht und die sozialen und Arbeitsgrundrechte der Arbeiter werden beschnitten, um sie die starren Vorgaben willkürlich anzupassen.
Ein typisches Beispiel ist das Vereinigte Königreich, wo herausgefunden wurde, dass ein privatwirtschaftliches Unternehmen Informationen von den gewerkschaftlichen, sozialen und politischen Aktivitäten der Arbeitnehmer erfasst und diese an Firmen verkauft. In Griechenland wurden Arbeitskämpfe, um die Wiedereinstellung von entlassenen Arbeitnehmern zu erreichen, als illegal und missbräuchlich bezeichnet.
Die Arbeiter sind offensichtlich entschlossen, ihre Rechte zu verteidigen und haben als Standard die Worte des 22 Jahre alten Arbeiters Nikos Nikopoulos aus seinem offenen Brief an den Staatsanwalt des obersten Revisionsgerichts in Griechenland übernommen, in dem er unter Anderem sagt:
„Für mich gibt es im Leben gewisse Dinge, die man nicht kaufen oder verkaufen kann. Ich bevorzuge als Lohn mein unveräußerliches Recht, den Reichtum, den ich erzeuge und der mir gehört, zu fordern. Auf Grund meiner unnachgiebigen Weigerung mich bestechen oder terrorisieren zu lassen wurde mir zum zweiten Mal gekündigt. Mein Leben und das meiner Familie wurde direkte bedroht.“
Diese Erklärung zeugt wahrhaftig vom Willen und dem Weg, den die Arbeiter nehmen.
(Die Präsidentin unterbricht den Redner.)
Zsolt László Becsey (PPE-DE). - (HU) In jüngster Zeit, vielleicht teilweise infolge der Krise, hat die öffentliche Meinung in den Mitgliedstaaten, die in den letzten fünf Jahren beigetreten sind, mit verstärkter Sensibilität auf alle Schritte reagiert, die Zweifel oder Unglaubwürdigkeit der Gleichbehandlung und identischen Standards ihrer Mitgliedschaft in der Union hervorrufen. In meinem eigenen Wahlkreis haben wir scharfe Anschuldigungen des schwedischen Fernsehens und dann über das Internet gehört, dass im Ort Harkakötöny die Art und Weise, wie die Gänse gerupft werden, eine Grausamkeit gegen die Tiere darstellen würde, wo doch seit Jahren weder dort noch an dem genannten Ort tatsächlich Gänse gezüchtet wurden. Ich freue mich, dass wegen dieser Angelegenheit ein Verleumdungsverfahren läuft. Ähnliche verleumderische Aussagen wurden kürzlich gegen die Züchter in meinem Land wegen der Zwangsfütterung von Gänsen gemacht. In diesen Erklärungen wurde zu einem Boykott gegen die Verarbeiter aufgerufen, der zu wirtschaftlichen Schäden geführt hat. Interessanterweise wurden keine Anschuldigungen in diesem Sinne gegen die alten Mitgliedstaaten gemacht. Dabei handelt es sich um Aktionen, die auf wirtschaftlichen Interessen beruhen, aber eine andere, politisch einmalige Art der Diffamierung sind Aussagen, bei denen ethisch begründete Angriffe gegen die Roma-Bevölkerung in Ungarn behauptet werden, als ob es sich dabei um Tatsachen handele, obgleich es bislang zum Großteil nicht möglich war zu belegen, dass solche Angriffe wirklich stattgefunden haben. Ich bitte die Kommission, solche Polemiken aufmerksam zu verfolgen und insbesondere nicht zu verbreiten, da solche Aussagen im Vorlauf zu den Wahlen das Prestige der Europäischen Union in meinem Land ernsthaft diskreditieren könnten.
Thierry Cornillet (ALDE). - (FR) Frau Präsidentin! Als Berichterstatter für humanitäre Aktionen unseres Parlaments bin ich gerade erst aus Kivu in der Demokratischen Republik Kongo zurückgekehrt und hatte gehofft, Ihnen eine optimistische Botschaft über die Lösung der Lage und die Rückkehr der Menschen in ihre Wohnungen geben zu können.
Leider wurde mein Optimismus durch die Entscheidung von Präsident El Béchir bezüglich der größten humanitären Krise, der von Darfur, gedämpft. Es stimmt, Präsident El Béchir, die Zurückstellung ist richtig, da es sich tatsächlich um den Kampf gegen die Straffreiheit handelt, und es ist richtig, die Einhaltung des internationalen Völkerrechts zu gewährleisten.
Aber Präsident El Béchir hat die Beweise gegen sich nur verstärkt, indem er eine Entscheidung getroffen hat, die aus zwei Gründen schlecht durchdacht ist: Erstens, weil sie zu den gegen ihn bereits vorliegenden Beschwerden dazukommt, und zweitens, weil sie alleine schon vor das Internationale Strafgericht gebracht werden könnte, da die Folgen für Darfur auf humanitärer Ebene außerordentlich schwerwiegend sind.
Die Welt wird das nicht vergessen, aber Worte alleine werden wenig ausrichten, Frau Präsidentin. Ich merke, dass wir das Thema wechseln, aber wir müssen über Worte alleine hinausgehen und wieder handeln.
Ewa Tomaszewska (UEN). – (PL) Frau Präsidentin! Der Umstand, dass EU-Bürger auswandern müssen, um Arbeit zu finden, der Umstand, dass sie mobil sein müssen, weil es dort, wo sie leben, keine Arbeit gibt und die mit der Arbeitslosigkeit einhergehende Armut bedeuten oft, dass Kinder weniger gut betreut und manchmal sogar vernachlässigt werden.
Die fortschreitende Wirtschaftskrise droht einen ernsthaften Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verursachen. Das kann zu einer Verschlechterung des Problems der Straßenkinder führen. Diesen Kindern fehlen eine angemessene Ernährung und Gesundheitsfürsorge, ihre Ausbildung wird abgebrochen und manchmal kommen sie mit kriminellen Elementen in Berührung. In Zeiten des demographischen Einbruchs ist das nicht nur eine Vergeudung von Entwicklungschancen der einzelnen Kinder, sondern stellt auch eine gesellschaftliche Bedrohung für die nächste Generation dar. Wir müssen dieses Problem unbedingt angehen.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL). – (PT) Gestern war der International Tag der Frau. Er wurde in Zeiten abgehalten, in denen die Lage der Frauen, insbesondere der arbeitenden Frauen, deutlich schlechter wird, da sie immer noch unter Ungleichheit und Diskriminierung leiden.
Millionen Frauen und junge Mädchen müssen gegenwärtig mit einer ernsthaften Verschlechterung ihrer Lebens- und Arbeitsbedingungen, erbärmlichen Renten, Entlassungen, Arbeitslosigkeit, prekärer und schlecht bezahlter Arbeit und mit verbreiteter Armut und sozialer Ausgrenzung zurecht kommen. Diese Probleme wirken sich besonders schwer auf Arbeitnehmerinnen und Rentnerinnen sowie Frauen mit Behinderungen aus, denen das Anrecht auf so wesentliche Dinge wie ein würdiges Leben verweigert wird.
Deshalb möchte ich, neben einem Gruß an alle Frauen in der Europäischen Union, hier einen Aufruf zu dringenden Maßnahmen und einer neuen Politik machen, um zu gewährleisten, dass Frauen ihre Rechte als vollwertige Bürger in Arbeit, Familie, Gesellschaft und Politik wahrnehmen können.
Wir müssen die Bedingungen für die Rechte der arbeitenden Frauen schaffen, damit sie ohne Benachteiligungen Mütter und Arbeitnehmerinnen sein können, und damit sie einen gerechten Lohn und Rente bekommen, die es ihnen ermöglichen, in Würde zu leben.
Árpád Duka-Zólyomi (PPE-DE). – (SK) Wieder einmal haben wir ein Problem, das mit der Achtung der Rechte der ethnischen Minderheit in der Slowakei zu tun hat, und das ist das Verschulden des Kultusministers, eines Mitglieds der extrem nationalistischen Regierungspartei.
Er hat einen Erlass herausgegeben, nach dem Schulen, an denen in den Sprachen der ethnischen Minderheit unterrichtet wird, künftig nur noch Geschichtsbücher verwendet werden dürfen, die wörtliche Übersetzungen aus dem Slowakischen sind. Das bedeutet, dass die Geschichte nach den Diktaten der Regierungspartei unterrichtet wird und nicht auf der Grundlage der Tatsachen.
Das steht im Widerspruch zur bislang verfolgten Praxis und auch zu den international garantierten Rechten der Minderheiten. In der EU steht jeder Minderheitengemeinschaft das natürliche Recht zu, ihre eigene Geschichte zu lernen. Die ungarischen Lehrer und tatsächlich auch die gesamte ungarische Gemeinschaft in der Slowakei sind zu Recht empört. Es ist inakzeptabel, dass eine extremistische Partei permanent auf eine solche Weise Druck auf die Minderheiten ausübt. Es ist verantwortungslos, wenn jemand während einer weltweiten Wirtschaftskrise auf den Gedanken kommt, die ethnischen Minderheiten provozieren zu müssen. Ein solches Verhalten in diesen Zeiten der Ungewissheit bedeutet mit Feuer zu spielen.
Olle Schmidt (ALDE). - (SV) Frau Präsidentin! Viele machen sich, wie ich, Sorgen um den zunehmenden Antisemitismus in Europa. Am Wochenende wurde in meiner Heimatstadt Malmö ein Davis-Cup-Tennisspiel zwischen Schweden und Israel ausgetragen. Es war kein gewöhnliches Spiel. Es fand ohne Zuschauer statt, weil die lokalen politischen Führungspersonen der Meinung waren, sie könnten die Sicherheit nicht gewährleisten, eine Ansicht, die viele von uns kritisierten. Im Zusammenhang mit dem Spiel gab es Demonstrationen; eine davon war sehr gewalttätig. Sicherlich ist es legitim, die Politik des Staates Israel zu kritisieren, aber diese Kritik darf nicht in Hass gegen die Juden allgemein umschlagen, in anderen Worten, in Antisemitismus.
Es darf nicht sein, dass Überlebende des Holocaust hören müssen, wie Menschen in Europa in Sprechchören „Mörder, Mörder“ rufen, wenn eine Gruppe ihre Unterstützung für den Staat Israel zeigt. Als Nachwirkungen des Gaza-Kriegs gab es eine Reihe Angriffe auf jüdisches Eigentum und jüdische Interessen, auch in meiner Heimatstadt. Alle demokratischen Kräfte müssen in diesem Sinne absolut eindeutig sein. Europa hat eine schreckliche Vergangenheit und das darf nie wieder geschehen.
Hanna Foltyn-Kubicka (UEN). – (PL) Frau Präsidentin! Als jemand, für den die Ideale, auf denen die Europäische Union beruht, mehr sind als nur ein Schlagwort, freue ich mich, dass das Europäische Parlament Veranstaltungsort für eine Debatte im Zusammenhang mit dem 50. Jahrestag des tibetischen Aufstands wird.
Gleichzeitig bin ich überrascht und traurig wegen des Umstandes, dass als Termin für die Debatte der 12. März gewählt wurde. Ich möchte alle, die es vergessen haben, daran erinnern, dass der Aufstand der Tibeter am 10. März begann. An diesem Tag wird das Parlament aber Themen behandeln wie die Anforderungen an die allgemeine Sicherheit von Kraftfahrzeugen und die Beladung von Schwertransportfahrzeugen für deren Bauartenzulassung.
Das sind wichtige Themen. Aber die von den Anforderungen für die Bauartenzulassung von Schwertransportfahrzeugen betroffenen Menschen und Institutionen wären nicht beleidigt, wenn die Debatten über diese Angelegenheiten terminlich ausgetauscht würden. Vielleicht ist der 10. März ein Jahrestag, der mit diesem Thema zusammenhängt, der mir nicht bekannt ist. Vielleicht ist es der „Welttag der Bauartenzulassung für Schwertransportfahrzeuge“ oder der „Tag der Bauartenzulassungsprüfer“.
Es würde ein sehr schlechtes Licht auf dieses Parlament werfen, wenn sich herausstellt, dass die Wahl des Termins für die Debatte auf dem Wunsch beruht, ihre Bedeutung zu schmälern.
Marie Panayotopoulos-Cassiotou (PPE-DE). - (EL) Frau Präsidentin! Der Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Abschaffung der Diskriminierung wurde gegen den Widerstand vieler europäischer Bürger behandelt, und infolge dessen befinden sie sich in der schwierigen Lage, die Gültigkeit eines solchen Vorschlag zu bezweifeln, der ihr Recht berührt, in ihren eigenen Staaten über Angelegenheiten zu entscheiden, für welche die Europäische Union nicht zuständig ist.
Ich bin der Ansicht, dass wir mit dem Näherrücken der Europawahlen solche Themen nicht behandeln sollten. Die Abschaffung von Symbolen, die Aufhebung des Rechtes, über das Leben zu entscheiden, gehört jedem Staat. In Zeiten, in denen das Europäische Parlament Strukturen abschafft, über die es den MdEP möglich ist, ihre Meinung frei zu äußern, wie die parteiübergreifenden Fraktionen, können wir nicht von der Abschaffung der Diskriminierung sprechen.
Chris Davies (ALDE). - Frau Präsidentin! Vor einem Monat besuchten Sie und ich zum zweiten Mal im Jahr Gaza. Andere sind unseren Fußstapfen gefolgt – Javier Solana war dort, Tony Blair hat es letztendlich auch dorthin geschafft, und der Präsident des Parlaments war dort, um persönlich die Umstände zu sehen, unter denen die Palästinenser jetzt leben.
Dieses Parlament hat gefordert, die Wirtschaftsblockade aufzuheben, aber sie besteht zum allergrößten Teil immer noch. Woche für Woche setzen die Israelis die Kollektivstrafe gegen die Palästinenser fort. Unsere Worte sind schön, aber sie sind wenig wert, solange Israel sie nicht hören will. Frau Vizepräsidentin! Ich bitte Sie, den Präsidenten aufzufordern, ein Treffen der Fraktionsvorsitzenden und seines Kabinetts einzuberufen, um zu beraten, wie unsere Worte in Taten umgesetzt werden können. Ich betrachte die Frage immer vom Standpunkt meiner Wähle aus: „Ihr habt ein Assoziierungsabkommen mit Israel. Wie kann es sein, dass wir diese Beziehungen zu einer Partei aufrecht erhalten, während diese unsere Interessen ignoriert und unsere Worte mit einer solchen Missachtung behandelt?“
Die Präsidentin. – Vielen Dank, Herr Davies. Ich werde Ihre Bitte weiterleiten.
Călin Cătălin Chiriţă (PPE-DE) . – (RO) Die europäischen Werte sind für das Bildungssystem in Rumänien besonders wichtig. Die Wahlreden unserer Kollegen László Tőkés, Csaba Sógor und Iulius Winkler verlieren manchmal den Bezug zur Realität.
Rumänien bietet den ethnischen Minderheiten eine umfangreiche Bildung in ihrer Muttersprache. Ich möchte die wichtige Rolle hervorheben, die die staatliche Universität Babeş-Bolyai in Cluj-Napoca im Rahmen der durchschnittlichen ungarischen Bildung spielt. Das multikulturelle Organisationssystem nach der Satzung der Babeş-Bolyai-Universität aus dem Jahr 1995 gewährleistet in allen akademischen Abschlüssen eine umfassende, unabhängige Bildung auf Rumänisch, Ungarisch und Deutsch neben jüdischen Studien.
Eine Reihe von Hinweisschildern und Inschriften auf Ungarisch und Deutsch ist an der Babeş-Bolyai-Universität zu sehen. Gegenwärtig bieten siebzehn Fakultäten Studienprogramme auf Rumänisch und Ungarisch an und 11 Fakultäten bieten Kurse auf Rumänisch und Deutsch an. Daneben gibt es zwei Fakultäten, Reformierte Theologie und Römisch-Katholische Theologie, in denen die Studienrichtungen ausschließlich auf Ungarisch abgehalten werden.
Jelko Kacin (ALDE). - (SL) Ich begrüße wärmstens die heutige Entscheidung der kroatischen Regierung, im Prinzip positiv auf die Initiative der Europäischen Kommission für eine Vermittlung zwischen Slowenien und Kroatien zu reagieren. Leider beinhaltet die positive Antwort einen unnötigen Zusatz, eine Bedingung, die die Vermittlungschancen deutlich verringert.
Es ist aber wichtig, gemeinsam daran zu arbeiten, die Bedingungen zu schaffen, die eine baldmögliche Aufnahme der Vermittlung möglich machen, um das politische Klima in beiden Ländern zu entschärfen und einen Dialog unter besseren Bedingungen zu ermöglichen. Außerdem müssen wir die Erweiterung der Europäischen Union fördern, und dazu benötigen wir den Lissabon-Vertrag. Zeit ist ein entscheidender Faktor und deshalb hoffe ich, dass das Vermittlungsrahmenabkommen in Kürze geschlossen wird.
Jim Higgins (PPE-DE). – (GA) Frau Präsidentin! Die Milchbauern befinden sich in einer sehr schwierigen Lage. Der Preis für einen Liter Milch ist auf zwischen 22 und 24 Cent gefallen, und die weltweite Nachfrage nach Milchprodukten ist, insbesondere in Asien und China infolge des Melamin-Skandals, plötzlich abgefallen. In Irland gibt es ungefähr zwanzigtausend Milchbauern und dreißigtausend Menschen sind in diesem Sektor direkt beschäftigt. Daneben ist die Produktion in den Vereinigten Staaten alleine um 3 %, aber auch in Brasilien gestiegen. Ein weiteres Problem ist der Wechselkurs des Euro und des Pfund Sterling. Es ist klar, dass die Milchbauern kurzfristig Beihilfen erhalten müssen, um ihnen überleben zu helfen. Was getan werden sollte, ist die Einführung eines Interventionsplans, wie sich in der Vergangenheit bereits als sehr erfolgreich erwiesen hat.
Filiz Hakaeva Hyusmenova (ALDE). – (BG) Danke, Frau Präsidentin! Der Internationale Tag der Frau stellt für uns eine Chance für eine Bestandsaufnahme unserer Gleichstellungspolitik der Geschlechter dar. Viele Menschen glauben, diese Politik richte sich nur an Frauen, um die gleichen Chancen im Sinne von Beschäftigung, Gehalt und Freizeit zu verfolgen.
Diese Ziele bleiben auch während einer Wirtschaftskrise von der gleichen Bedeutung, aber die Gleichstellungspolitik muss sich auch auf die Männer konzentrieren. Die Krise wirkt sich auf den Arbeitsmarkt aus. Es besteht die Gefahr, dass viele von ihnen wegen der höheren Gehälter und der Abnahme der arbeitsintensiven Tätigkeiten im Finanzsektor ihren Arbeitsplatz verlieren werden. Es steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sich Männer intensiver in das Familienleben einbringen und bei den traditionellen sozialen Rollen gibt es einen Durchbruch. Inwieweit wir darauf vorbereitet sind und ob die gesellschaftlichen Anpassungen eine Veränderung erleichtern können, sind Fragen die es zu beantworten gilt.
Die möglichen Lösungen können je nach Mitgliedstaat, Region und Gemeinschaft variieren. Deshalb fordere ich eine Aktualisierung der nationalen Gleichstellungspläne und flexible Regeln, mit denen die Bedürfnisse von Männern und Frauen im gleichen Maße erfüllt werden können.
Iosif Matula (PPE-DE) . – (RO) Laut den Statistiken führt ein Viertel der Kinder in der Europäischen Union eine sitzende Lebensweise und befolgt eine ungesunde Ernährung. Das führt zu einem gesteigerten Risiko nicht nur von hohem Blutdruck und Diabetes, sondern auch anderen Krankheiten.
2007 verabschiedete das Europäische Parlament den Bericht über die Rolle des Sportes in der Erziehung. Damit wurde auch die verpflichtende Einführung von mindestens drei Stunden Sport in der Woche als Teil der Bildungsprogramme vorgeschrieben. Wir wissen, dass die Kinder mit dem Sportunterricht auf eine gesunde Lebensführung vorbereitet und wichtige soziale Werte wie Selbstdisziplin, Solidarität, Teamgeist und Fairplay weitergegeben werden.
Gerade deshalb fordere ich die Europäische Kommission auf, die Umsetzung in nationales Recht und die Erfüllung der Verpflichtung von mindestens drei Stunden Sportunterricht in der Woche in den Schulen sowie die Steigerung der Anzahl der Sporthallen und die Verbesserung ihrer Grundausstattung genau zu verfolgen.
Marco Pannella (ALDE). – (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Im Buch von Albert Camus wird die Plage vergeblich von einer Ratte angekündigt, die ankommt und vor unseren Füßen stirbt. Wir wollen nicht wie nutzlose Ratten sein, die kommen, um die antidemokratische, gewalttätige, antieuropäische Plage anzukündigen, die jetzt zu neuen Katastrophen in Rom, Brüssel, Jerusalem und Paris führt.
Herr Cappato hat bereits erklärt, warum wir morgen unsere Arbeit hier verlassen werden, um uns rasch zu einem Aktivistenkampf des europäischen und demokratischen Widerstands in unserem Land zu begeben. Das Europäische Parlament feiert seinen 30. Geburtstag. Wenn wir 30 Jahre zurückdenken, gibt es viel, worüber wir uns Sorgen machen sollten. Wir kämpfen, wir sind nicht besorgt.
Zita Pleštinská (PPE-DE). – (SK) In meiner Rede möchte ich die Aufmerksamkeit des Europäischen Parlaments auf den 15. März lenken, der auf Initiative der Organisation Consumers International zum Internationalen Tag der Verbraucherrechte erklärt wurde. Dieser Tag stellt eine ausgezeichnete Gelegenheit dar, die EU über die Verbraucherschutzpolitik den Bürgern näher zu bringen.
Als Mitglied des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz habe ich dieses Thema intensiv bearbeitet. Ich freue mich über das enorme Interesse der jungen Leute, die sich aktiv in verschiedenen Verbraucheraktivitäten engagieren. Am internationalen Wettbewerb „Consumption for Life“ für junge Verbraucher, zum Beispiel, der vom slowakischen Verbraucherverband organisiert wird, beteiligen sich jedes Jahr mehr junge Verbraucher mit interessanten Geschichten über ihre ersten Erfahrungen bezüglich der Auswahl und Verbraucherentscheidungen.
Ich möchte die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten aufrufen, die Verbraucherorganisationen zu stärken und zu unterstützen. Nur starke, repräsentative und effektive Nicht-Regierungsorganisationen können den Verbrauchern erfolgreich ihre Rechte näher bringen.
Marian Harkin (ALDE). - Frau Präsidentin! Ich möchte meine Stimme zu jenen hinzufügen, die den mörderischen, gemeinen und feigen Angriff auf die britische Armeekaserne in Nordirland verurteilten und den Familien der Verletzten oder Getöteten mein tiefstes Beileid ausdrücken.
Das konkrete Thema, das ich heute Abend ansprechen möchte, ist, dass die Kommission am Mittwochabend eine Erklärung zu ihrem Grünbuch über das Gesundheitspersonal in der EU abgeben wird. Laut dem Grünbuch liegt der Schlüssel, um weiterhin über ausreichend Arbeitskräfte zu verfügen, bei der Ausbildung, Anwerbung und der Bindung von jungen praktischen Ärzten.
Aber in Irland haben wir genau die entgegengesetzte Lage mit einem Rückgang der niedrig qualifizierten Pflegestellen um 16,5 %. In meiner eigenen Region, im St.-Angela-College, haben wir einen Einschnitt von 25 % bei der allgemeinen Pflege und von 40 % bei der Pflege von geistig Behinderten.
Die Kommission muss Druck auf die Mitgliedstaaten ausüben, um sicher zu stellen, dass jedes Land seiner Verantwortung bei der Ausbildung des eigenen Sanitätspersonals nachkommt, und damit daneben eine ethische Auflage gebildet wird, nach der wir nicht versuchen dürfen, Sanitätspersonal aus Entwicklungsländern anzuwerben und deren bereits verletzliches Gesundheitswesen dadurch zu schädigen.
Csaba Sógor (PPE-DE). - (HU) Ich habe wiederholt das Wort im Namen der traditionellen nationalen Minderheiten ergriffen. Einige meiner Kollegen haben mich des Nationalismus beschuldigt. Es ist eigenartig, dass die Mehrheit oft versucht, ihre Ängste und Gefühle gegen die Minderheiten mit der Anschuldigung des Nationalismus oder von Hassregen gegen die Minderheiten zu verschleiern. Ich hoffe, meine Kollegen haben nichts dagegen, wenn ich jetzt im Namen einer religiösen Minderheit spreche. Die Rumänische Griechisch-Katholische Kirche wurde in der Zeit des Kommunismus verboten. Nach 1990 hat sie sich wieder organisiert und versucht nun, ähnlich wie andere historische Kirchen, das von ihr konfiszierte Eigentum zurückzubekommen. In Rumänien wird gegenwärtig ein Gesetzesentwurf erstellt, der, wenn er verabschiedet wird, letztendlich das Immobilieneigentum dieser Kirche, das diese eingefordert, wegnehmen würde. Ich möchte über dieses Mikrofon auf diese komplizierte Lage hinweisen, darauf wie auf Rechten herum getrampelt wird und auf diesen verdeckten Versuch der Verstaatlichung. Es ist inakzeptable, dass sich der Staat auf nachteilig in das Leben einer Kirche einmischt.
Nickolay Mladenov (PPE-DE). – (BG) Danke, Frau Präsidentin. Ich möchte ein Thema ansprechen, das Ursache für tiefen Schmerz ist. In den letzten beiden Wochen haben wir Berichte aus der Republik Mazedonien gehört, wo gewisse kirchliche Würdenträger den Wunsch geäußert hatten, die Körper der bulgarischen Soldaten zu exhumieren, die im Territorium dieses Landes in allen Kriegen des 20. Jahrhunderts gestorben sind. Die öffentliche Meinung in Bulgarien, und ich bin sicher, das trifft auch auf die öffentliche Meinung Europas zu, betrachten solche Aufrufe als vollkommen inakzeptabel. Niemand hat das Recht, das Gedenken an jene, die in Kriegen verstorben sind, zur Farce zu machen. Was wir zu tun haben ist die zu ehren und zu achten, die die grundlegenden europäischen Prinzipien der Ehrung der Toten wahren und die besten bestehenden Traditionen der Toleranz aufrecht erhalten.
Ich appelliere an das Europäische Parlament, die Behörden in der Republik Mazedonien darauf hinzuweisen, dass solche Aufrufe von der Regierung nicht unbeantwortet bleiben dürfen. Wir möchten klare, kategorische Versicherungen hören, dass niemand in Mazedonien solche Drohungen umsetzen wird. Dies wäre ein Verstoß gegen die wesentlichen kulturellen und nationalen Konventionen für jedes zivilisierte Land.
Bruno Gollnisch (NI). - (FR) Frau Präsidentin! Wir haben gerade vom unglaublichen Urteil auf sechs Jahre Haft für zwei deutsche Rechtsanwälte, Horst Mahler und Sylvia Stolz, erfahren.
Dieser schreckliche Urteilsspruch ist darauf begründet, dass die Beiden Standpunkte vertreten, die von der offiziellen Fassung der Realität und dem Ausmaß der Geschichte der Konzentrationslager im Zweigen Weltkrieg abweichen.
Gleich was man von ihren Meinungen hält ist es sehr schwerwiegend, dass in der Europäischen Union heute gegen Bürger und noch dazu Anwälte solche Urteile verhängt werden, weil sie einen historischen Umstand in Frage gestellt haben.
Anscheinend gibt es im heutigen sogenannten demokratischen Deutschland immer noch Richter, die die Meinungsfreiheit mit dem gleichen Eifer wie die im nationalsozialistischen oder im kommunistischen Deutschland zu knebeln suchen.
Das ist leider auch in anderen Staaten der Union der Fall, einschließlich in Frankreich. Das ist unerträglich und sehr schwerwiegend.
Mieczysław Edmund Janowski (UEN). – (PL) Frau Präsidentin! Heute möchte ich nicht eine Frage politischer Natur ansprechen. Kürzlich setzte sich einer meiner Wähler, ein enthusiastischer Unterstützer der Standardisierung, mit mir wegen der Frage der Standardisierung der Buchsen der Ladegeräte für Mobiltelefone in Verbindung.
Diese Angelegenheit erscheint vielleicht trivial, aber ich bin überzeugt, dass, wenn in diesem Bereich eine Regulierung eingeführt würde, diese von allen Mobiltelefonbenutzern begrüßt werden würde. Vom technischen Standpunkt aus ist die Sache sehr einfach. Solche Lösungen waren zum Beispiel im Fall der Standards für CDs erfolgreich – sie können in allen Rechnern verwendet werden. Vielleicht wäre es die Sache wert, solche kleinere Angelegenheiten zu prüfen, um unseren Bürgern zu helfen. Sie erwarten das von uns.
Die Präsidentin – Die Aussprache ist geschlossen.
17. Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2010 – Einzelplan III – Kommission – Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2010 – Einzelpläne I, II, IV, V, VI, VII, VIII und IX (Aussprache)
Die Präsidentin. − Als nächster Punkt folgt die gemeinsame Aussprache über folgende Berichte:
- A6-0111/2009 von Herrn Surján im Namen des Haushaltsausschusses zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2010 – Einzelplan III – Kommission (2009/2005(BUD));
- A6-0057/2009 von Herrn Maňka im Namen des Haushaltsausschuss zu den Leitlinien des Haushaltsverfahrens 2010 – Einzelpläne I, II, IV, V, VI, VII, VIII und IX (2009/2004(BUD)).
László Surján, Berichterstatter. – (HU) Das Europäische Parlament erwartet, dass der Entwurf des Haushaltes für 2010 den Mitgliedstaaten und Bürgern helfen wird, die gegenwärtige Krise zu überwinden. Das ist jetzt unsere größte Sorge. In anderen Worten, der Haushalt soll die Befürchtungen der europäischen Bürger verringern und ihr Vertrauen wieder herstellen, dass sie Arbeitsplätze haben und in der Lage sein werden, sich den Lebensunterhalt zu verdienen, und dass sie in Frieden und Sicherheit leben können. Wir sprechen über die Bürger, deren Geld wir ausgeben und denen gegenüber wir in der Verantwortung stehen.
Auf Grund der Finanzkrise sind die Europäer nicht sicher, ob ihr Geld bei den Banken gut aufgehoben ist, und sie wissen nicht, ob sie morgen noch einen Arbeitsplatz haben werden. Aber sie haben auch andere Sorgen und Probleme: Wie lange noch werden sie in der Lage sein ihre Wohnungen zu heizen, oder befinden sich schädliche Chemikalien oder andere krankheitserregende Substanzen in ihren Lebensmitteln, und die Liste geht weiter. Deshalb möchten wir einen Haushalt, der das Vertrauen der Bürger nicht nur in die Finanzinstitutionen, sondern untereinander wiederherstellt, und das mit Solidarität auf europäischer Skala. Wir wissen, dass nicht alle Probleme mit 1 % des BNE behoben werden können, aber es ist von Bedeutung, ob die kleinen und mittleren Unternehmen Ermutigung und Unterstützung erhalten. Wird eine harmonisierte gemeinsame Energiepolitik entwickelt? Tun wir alles, was in unserer Macht steht, um gegen den Klimawandel zu kämpfen und fördern wir die erneuerbaren Energiequellen? Wird der Schutz unserer Außengrenzen effektiver? Wird die Kohäsionspolitik fruchtbarer werden, der Aufholprozess schneller und unsere Lebensmittel sicherer?
Das Parlament sieht, dass der Haushalt angesichts dieser Ziele klein ist, aber es ist sich auch bewusst, dass die Mitgliedstaaten den gegenwärtigen Haushaltsrahmen nicht komplett ausschöpfen. Deshalb erwarten wir von der Europäischem Kommission, dass sie entschiedene Maßnahmen trifft, um die bürokratischen Hindernisse abzubauen, die Ausgaben auf Bereiche zu konzentrieren, in denen der Einsatz wirkungsvoll war, und die Unterstützung aus Bereichen zurückziehen, in denen regelmäßig Überschüsse bestehen. Das Parlament ist bereit, bei der Überwachung mitzuwirken, ob die auf den Weg gebrachten Programme wirklich erfolgreich sind und ob sie die Ziele erfüllen, für die sie entwickelt wurden. Wir dürfen uns nicht einfach damit zufrieden geben, festzustellen, dass die Ausgaben rechtmäßig sind. Wir verlangen Garantien, dass sie ihren Zweck erfüllen. Wir verlangen Wert, Ergebnisse als Gegenleistung für den Beitrag der europäischen Bürger und erwarten von den Mitgliedstaaten, dass sie die Programme schnell und effizient umsetzen. Wir verlangen von der Europäischen Kommission, dass sie unsere Forderungen ernst nimmt. Das Europäische Parlament ist die einzige Institution der EU, in der die Bürger direkt Einfluss ausüben können. Wir stehen ganz nah bei ihnen und in dem vorgelegten Bericht haben wir ihre Meinungen zusammengefasst. Es dauert noch mehr als einen Monat bis zur Vorlage des Vorentwurfs des Haushaltsplans. Die Kommission hat also noch Zeit genug, um die Meinung des Parlaments zu berücksichtigen und in die Vorschläge aufzunehmen.
Außerdem würde ich mich sehr freuen, wenn, entgegen der Gewohnheit, der Rat und das Parlament nicht den Vorschlag der Kommission mit Gegenvorschlägen verändern würden, sondern wenn die drei Institutionen zusammenarbeiten würden, um die Krise zu überwinden.
Meine Damen und Herren! Ich komme mit meinen Ausführungen zum Schluss und bedanke mich bei allen, die mit ihrer Arbeit einen Beitrag zu diesem Bericht geleistet haben, einschließlich des Sekretariats des Haushaltsausschusses, der Mitglieder des Ausschusses, der Fachleute meiner Fraktion und aller, die Änderungsanträge eingebracht haben. Ich bitte Sie, über die Vorschläge zu debattieren und sie dann mit ihrer Stimme zu unterstützen. Bieten wir den Bürgern Europas Hoffnung und Sicherheit!
Vladimír Maňka, Berichterstatter. – (SK) Danke, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Bei der Erstellung des Haushaltes des Europäischen Parlaments müssen wir uns auf unsere Kernaufgabe konzentrieren und die Mittel optimal nutzen, um die Gesetzgebungsarbeit des Parlaments zu verbessern. Wir müssen soweit wie möglich aus dem Haushalt Angelegenheiten ausschließen, die nichts mit unserer Aufgabe zu tun haben.
Wenn wir erreichen wollen, dass die MdEP effektiv arbeiten, dann müssen wir ihnen die Möglichkeit bieten, ihren Verpflichtungen in ihrer eigenen Sprache nachzugehen, wenn sie es so wünschen. Oft könnten wir Schwierigkeiten vermeiden und die Verschwendung von Geld verhindern, wenn man die Sprachen schnell gemäß den tatsächlichen und nicht den geplanten Teilnehmern an den Debatten umstellen könnte.
Vielen von Ihnen ist es sicherlich bekannt, dass einige Ausschussdokumente nicht einmal in den Grundsprachen zur Verfügung standen, wenn sie verabschiedet werden sollten. Muss ein Ausschuss aus diesem Grund zu einer außerordentlichen Sitzung zusammentreten oder stellen sich andere unnötige Verzögerungen ein, dann bedeutet das, dass wir Zeit und Geld verlieren.
Gleich wie bei den Übersetzungen müssen wir auch die Flexibilität der Dolmetscherdienste steigern. In meinen Gesprächen mit Vertretern verschiedener Generalsekretariate des Europäischen Parlaments habe ich einige sehr nützliche Vorschläge und Auskünfte zusammengetragen. Die Vertreter der Direktorate selber schlagen vor, einige der Vorbehalte aufzugeben. Manchmal benötigen sie aber unsere Unterstützung.
Es gibt zahlreiche Beispiele, meine Damen und Herren, und sicher wird niemand von Ihnen der Ansicht sein, das Parlament würde weniger sicher sein, wenn nicht beide Eingänge zum Straßburger Parlamentsgebäude außerhalb der Plenarsitzungsperioden offen gehalten werden. An einigen Orten brauchen wir auch nicht die physische Anwesenheit von Sicherheitsmännern, insbesondere in Straßburg und Luxemburg.
Auf der anderen Seite weist das gegenwärtige Sicherheitssystem Mängel auf. Wir konnten diese selbst bei dem vor kurzem erfolgten Überfall auf die Filiale der ING-Bank im Gebäude des Europäischen Parlaments in Brüssel und auch bei der Bedrohung des Lebens von zwei MdEP in Mumbai sehen.
Ich glaube, die vom Direktorat erarbeiteten Vorschläge werden zu Verbesserungen und auch zu einer besseren Nutzung der Mittel und überraschenden finanziellen Einsparungen führen. Wir können weitere Einsparungen in Millionenhöhe erreichen, wenn wir die Kooperation zwischen den Institutionen verbessern. Die Raumkapazitäten einer jeden Institution müssen den anderen Institutionen zur Verfügung gestellt werden.
Fehlende Planung und unzureichende oder inexistente Mitteilungen bezüglich der Verfügbarkeit von Übersetzungsressourcen unterbinden den effizienten Einsatz dieser Ressourcen. Das Organ, das eigentlich für die Erbringung der Übersetzungsleistungen zuständig ist, erteilt oft automatisch Aufträge an externe Übersetzer, ohne überhaupt zu prüfen, ob interne Ressourcen frei sind. Alleine im Bereich der Übersetzungen können wir jedes Jahr im Rahmen der Institutionen über 10 Millionen Euro einsparen. Und deshalb, meine Damen und Herren, bin ich überzeugt, dass Sie den Vorschlag unterstützen werden, dass wir so weit wie möglich unabhängige Untersuchungen über die Verwendung der Ressourcen und die Organisation der Arbeit verwenden sollen.
Die MdEP benötigen umfassende Informationen über die ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen und Materialien, damit sie ihrer Arbeit verantwortungsvoll und effizient nachgehen können. Deshalb haben wir die Verwaltung aufgefordert, ein Wissensmanagementsystem zu erstellen, das es uns ermöglicht, mit allen Dokumenten effizient zu arbeiten. Die ersten konkreten Vorschläge in diesem Bereich werden wir im Laufe der nächsten Wochen erhalten.
Eine weitere Priorität besteht darin, den Bürgern bessere Informationen über die Arbeit ihrer Vertreter im Europäischen Parlament und darüber, wie die Arbeit des Parlaments den Bürgern der EU nützt zu bieten. Hierbei müssen wir den Fernsehkanal des Europäischen Parlaments, das Besucherzentrum und das neue audiovisuelle Zentrum zum Abschluss bringen, konsolidieren und effektiv nutzen.
Die Posten der Verwaltungskosten der EU-Institutionen enthalten Aufwendungen für den Kauf und die Miete von Gebäuden. Wiederholt haben Institutionen früher Immobilien zu Preisen über dem Marktwert erworben oder angemietet. Nach den Erkenntnissen des Rechnungshofs haben Institutionen nicht einmal die Gebäudepolitik gemeinsam bewertet, sondern sind nur individuell vorgegangen. Deshalb müssen wir eine gemeinsame Gebäudepolitik entwickeln, um in diesem Bereich eine bessere Kooperation zu erreichen. Wir erwarten so bald wie möglich ein strategisches Dokument über die mittel- und langfristige Gebäudepolitik, damit wir in der ersten Lesung eine angemessene Entscheidung treffen können. Vielen Dank.
Dalia Grybauskaitė, Mitglied der Kommission. −Frau Präsidentin! Vielen Dank, dass Sie es mir erlauben, die Standpunkte mit dem Parlament in einem ungewöhnlich frühen Stadium in diesem Jahr auszutauschen. Ich bin dem Haushaltsausschuss für diese Initiative sehr dankbar. Die Kommission hat bereits sehr ernsthaft die Leitlinien des Parlaments für den Haushaltsplan 2010 untersucht und stimmt in den meisten Punkten überein. Die Kommission schätzt es auch, dass das Parlament die – bereits in Ihrer Entschließung enthaltene – Jährliche Strategieplanung für 2010 untersucht hat und teilt mit Ihnen viele der identifizierten politischen Prioritäten.
Es gilt unerwartete Herausforderungen, wie die finanzielle, wirtschaftliche und soziale Erholung anzugehen. Aber anhaltende Lösungen für andere Angelegenheiten, wie Klimawandel und das Erreichen eines nachhaltigen Europas, sind auch von wesentlicher Bedeutung. Auf dieser Grundlage wird die Kommission am 29. April den Vorentwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2010 verabschieden.
Die Kommission hat bereits darauf hingewiesen, dass 2010 finanzielle Anstrengungen erforderlich sein werden, insbesondere für den Konjunkturplan. Die Kommission hat auch die Unterstützung des Parlaments für effizientere Verwaltungsaufwendungen festgestellt und wird weitere Schritte in diese Richtung unternehmen. Wie bei den Pilotprojekten und Vorbereitungen bin ich sicher, dass wir auf der ausgezeichneten Zusammenarbeit des Vorjahres aufbauen können.
Der Vorentwurf des Haushaltsplans wird auf soliden Schätzungen der Notwendigkeit beruhen, unsere gemeinsamen Prioritäten zu erreichen und uns den vor uns liegenden Herausforderungen zu stellen. Ich bin zuversichtlich, dass wir, wieder einmal, über eine gute Kooperation und Zusammenarbeit aller Institutionen, und insbesondere mit dem Parlament, eine zufriedenstellende Einigung zum Haushaltsplan 2010 erreichen werden.
Margaritis Schinas, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EL) Frau Präsidentin! Der Haushaltsplan des Europäischen Parlaments für das kommende Jahr wird drei neue Elemente aufweisen. Es wird ein Jahr sein, in dem diese Kammer einen neuen Generalsekretär haben wird, es wird ein Jahr werden, in dem es wahrscheinlich nach dem Lissabon-Vertrag arbeiten wird und es wird ein Jahr sein, in dem es mit zwei neuen Statuten arbeiten wird, einem für die MdEP und einem für die parlamentarischen Assistenten.
Meine Fraktion hat versucht, diese neuen Entwicklungen im Maňka-Bericht mit zahlreichen Änderungsanträgen widerzuspiegeln, und wir freuen uns zu sehen, dass die Kommission in der Lage war, diese neue Dynamik in vier Grundprioritäten aufzunehmen.
Diese vier Grundprioritäten meiner Fraktion sind:
An erster Stelle die Betonung der Gesetzgebung. Das Parlament ist besonders effektiv, wenn es den gesetzgebenden Aufgaben nachgeht, und die Verwaltung muss uns beweisen, dass sie in der Lage ist, die Mittel des Parlaments dorthin zu leiten, wo wir einen Unterschied erreichen können.
Die zweite Priorität – und hier stimmen wir mit der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament überein – ist die vollkommene Sicherung der Mehrsprachigkeit und der Bereitstellung von Übersetzungs- und Dolmetscherdiensten für Abgeordnete in und aus ihrer Muttersprache.
Die dritte Priorität ist, dass wir in der Lage sein müssen, die Fortschritte bei der Umsetzung der großen, bereits verabschiedeten Pläne zu bewerten, wie Europarl TV oder das Besucherzentrum, das wir gerne vor den Europawahlen fertig gehabt hätten, was aber nicht der Fall sein wird, und das Haus der Europäischen Geschichte. Wir möchten, dass diese sich über mehrere Jahre erstreckenden Pläne reibungslos abgewickelt und ordnungsgemäß beurteilt werden.
Zuletzt glaube ich, dass wir im Europäischen Parlament keine Bemühungen scheuen dürfen, um den europäischen Steuerzahlern in Krisenzeiten zu zeigen, dass dieses Haus nur ausgibt, was angemessen notwendig ist, um eine bessere Arbeit zu leisten.
Costas Botopoulos, im Namen der PSE-Fraktion. – (EL) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin! Die Debatte über den Surján-Bericht, bei dem ich die Ehre hatte, als Schattenberichterstatter zu fungieren, ist eine politische Debatte mit sehr vielen springenden Punkten, insbesondere in diesem Jahr. Seine Bedeutung beginnt mit der Tatsache, dass es die einzige eindeutig politische Debatte über politische Prioritäten sein wird, denn, wie Sie wissen, werden wir in einem Wahljahr keine Gelegenheit mehr für eine andere haben; danach werden wir direkt in eine neue Stufe des Verfahrens übergehen, zu kritischen technischen Unterscheidungen und Debatten.
Aber es ist auch eine Debatte in einem Jahr, in dem – wie alle schon gesagt haben und als Politiker und Bürger wissen – sich Europa in einet sehr schweren Krise befinden sein wird, und leider alles darauf hinweist, dass das Jahr 2010, auf das sich unser Bericht und unsere Debatte beziehen, auch ein Krisenjahr sein wird.
Deshalb ist mein erster Kommentar, dass es zum jetzigen Zeitpunkt vielleicht ausreichend sein kann, wenn der Bericht, über den wir hier debattieren und abstimmen werden, mit der einfachen Mehrheit angenommen wird, aber es muss ein Bericht sein, der das ganze Europäische Parlament ausdrückt und nicht nur eine Fraktion. Es muss ein Bericht sein, der die Ängste der Bürger und Politiker ausdrückt, aber – und hierin liegt die politische Meinungsverschiedenheit zwischen uns und dem Berichterstatter und seiner Fraktion – nicht nur alleine mit der Betonung der Ängste und Befürchtungen, sondern auch mit Perspektiven für die Zukunft.
Wir müssen den Haushaltsplan nutzen, um den Bürgern zu verstehen zu geben, dass der Haushaltsplan ein politisches Werkzeug ist, mit dem wir nicht nur auf Ängste antworten, sondern auch politische Perspektiven für die Zukunft aufzeigen. Das ist, meiner Ansicht nach, sehr wichtig, und die Bemühungen unserer Fraktion, sowohl während des Diskussionsstadiums im Ausschuss als auch in diesem Stadium der Plenardebatte haben zum Ziel, eine Bilanz zwischen diesem Text und seiner davon ausgehenden politischen Dynamik zu ziehen, so dass wir nicht nur ein Bild der Apokalypse – nur Angst und Furcht – malen, sondern Perspektiven für die Europäische Union eröffnen.
Ich werde es noch einmal sagen: Heute ist vielleicht die einfache Mehrheit genug, und es kann sein, dass eine Fraktion ihre Linie durchsetzt, aber es ist angesichts der Debatte, die mit einer verstärkten Mehrheit enden wird, von grundlegender Bedeutung, dass die Meinung des Parlaments, in anderen Worten, die Meinung der Bürger in der abschließenden Analyse zu hören ist.
In Zeiten einer Krise glauben wir Sozialdemokraten, dass Europa über den Haushaltsplan mit sehr spezifischen Merkmalen reagieren soll. Die Antwort aus unserem Haushaltsplan und aus dem politischen Europa muss an erster Stelle koordiniert sein: Wir dürfen nicht den Eindruck entstehen lassen, dass wir es den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen, mit dieser schwierigen Situation alleine fertig zu werden. Zweitens müssen wir dem sozialen Schutz der Bürger Vorrang gewähren; dieser soziale Indikator, der eine Besonderheit der Europäischen Union ist, muss gehegt werden, komme auch was wolle. Deshalb versuchen wir im Bericht bestimmte Dinge auf andere Art zu sagen. Zuletzt muss diese Antwort auf die Krise so sein, dass die Bürger sie verstehen, so, dass sie die Prioritäten von Umwelt und Energie wiedergibt, und Ja sagt zu einer energetisch unabhängigen Europäischen Union, aber mit allen Wegen offen, mit allen Möglichkeiten offen, damit wir genau das erreichen können, was wir wollen.
Bei vielen Punkten stimmen wir mit dem allgemeinen Gefühl dieses Berichts überein, mit dem Gefühl der Dringlichkeit, mit dem Gefühl der politischen Notwendigkeit. Aber wir möchten betonen, dass die Antwort, die wir über den Haushaltsplan bieten wollen, eine Antwort mit diesen Merkmalen sein muss.
So warten wir auf unser Treffen im September in der Hoffnung, dass die Kommission die Sichtweisen des Parlaments sehr ernst nimmt.
Anne E. Jensen, im Namen der ALDE-Fraktion. – (DA) Frau Präsidentin! Herr Surján hat als Überschrift für den Haushaltsplan 2010 „Sicherheit“ gewählt, wobei das Wort im weitesten Sinn ausgelegt wird: Linderung der Finanz- und Wirtschaftskrise, seine Bedeutung für die Sicherheit der Arbeitsplätze und als wirtschaftliche Sicherheit, die Sicherheit der Energieversorgung, sicherer Transport, Sicherheit der Bürger angesichts der von der Zuwanderung verursachten Probleme und Probleme auf Grund der demographischen Veränderungen, mit weniger jungen Menschen, die für eine immer größere Anzahl ältere Menschen sorgen müssen, die Notwendigkeiten eines besseren Umweltschutzes, die Notwendigkeit, gegen den Terrorismus zu kämpfen, und die Notwendigkeit, die Sicherheit in der Welt über die Rolle der EU zu stärken. Die Überschrift „Sicherheit“ weist auf die vielen Bereich hin, für die der EU-Haushaltsplan wichtig ist und wie überlebenswichtig es ist, dass der Haushaltsplan unsere Bedürfnisse widerspiegelt.
2010 wird auf viele Arten ein aufregendes Jahr für den EU-Haushaltsplan. Für die Strukturfonds ist 2010 das erste Jahr, in dem die Regel „n+3“ ins Spiel kommt. Alle nicht in den vergangenen drei Jahren für die Programme abgerufenen Mittel verfallen. Jetzt werden wir sehen, ob die Mitgliedstaaten in der Lage waren, die Mittel rechtzeitig zu verwenden. Ich hoffe gewiss, dass die Auflösungsklausel, die n+3-Regel, nicht ins Spiel kommen wird, sondern, wenn dies aber der Fall sein sollte, dann ist das gewiss ein Grund, um erneut zu prüfen, ob die Regeln der Strukturfonds flexibel und unbürokratisch genug sind.
2010 wird, gleich wie in den vorausgehenden Jahren, die Außenpolitik eine heikle Angelegenheit sein. Ich möchte die Kommission dringend dazu aufrufen, die notwendigen Haushaltsmittel zu finden, selbst wenn der Höchstbetrag für diese Aufwendungen sehr niedrig ist. Im Haushaltsausschuss führten wir eine Reihe Diskussionen über unsere Haltung hinsichtlich der EU-Förderung für die Nabucco-Gaspipeline. Ich möchte betonen, dass es sich dabei um einen Punkt handelt, der für die Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa eine große Bedeutung besitzt. Die Energiesicherheit muss über viele Initiativen gewährleistet werden, aber wir würden es besonders gerne sehen, wenn Nabucco unterstützt würde, ein Projekt, das letztendlich von Gazprom unabhängig ist.
Das Haushaltsverfahren wird dieses Jahr ziemlich schwierig werden. Es handelt sich natürlich um ein Wahljahr. Die Berichte von Herrn Maňka und Herrn Surján stellen die einzige Gelegenheit dar, dass das Parlament seine Meinung zum Haushaltsplan ausdrückt. Es wird dann das neu gewählte Parlament sein, das die tatsächlichen Verhandlungen über den Haushaltsplan führen muss. Es ist nicht leicht, das von uns letztes Jahr mit Frau Haug als Berichterstatterin und mit der wesentlichen Beteiligung unserer Fachausschüsse eingeführte Verfahren beizubehalten. Wir müssen natürlich unser Bestes geben, um sicher zu stellen, dass das Verfahren so offen und strukturiert wie möglich ist, und es freut mich zu hören, Frau Kommissarin, das auch Sie das tun werden. Ich denke, sowohl Herr Surján als auch Herr Maňka haben einen guten Vorschlag vorgelegt, um das zu tun.
Wiesław Stefan Kuc, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Frau Präsidentin! Die Vorbereitung des Haushaltsplans für das Jahr 2010 fordert viel Mut. Wir kennen noch nicht das gesamte Ausmaß der Krise, die sich letztes Jahr ausgebreitet hat. Leider hat sich die Krise, trotz der deutlichen Bemühungen der einzelnen Länder sie unter Kontrolle zu bringen, weiter entwickelt – Arbeitsstätten schließen, die Arbeitslosigkeit nimmt zu und ganze Familien und Teile der Gesellschaft, Städte und Dörfer werden ärmer.
Die Umsetzung der im mehrjährigen Finanzrahmen für 2007-2013 verabschiedeten Aufgaben stellt immer größere Schwierigkeiten dar. Letztes Jahr, als der Haushaltsplan für 2009 erarbeitet wurde, konnte der geschätzte Finanzierungsgrad mit großen Schwierigkeiten erreicht werden. Wird es möglich sein, dieses Niveau 2010 zu halten? Ich hoffe es. Das wird unsere größte Herausforderung für das kommende Jahr werden.
Wir dürfen nicht vergessen, dass die Solidarität in harten Zeiten am wichtigsten ist. Wir dürfen nicht die mit der Lissabon-Strategie beschlossenen edlen Ziele aufgeben. Wir müssen die wirtschaftliche Vielfalt der EU-Mitgliedstaaten bedenken – nicht alle sind in der Lage, die Krise zu überwinden, aber gemeinsame Taten können eine sehr wichtige Hilfe darstellen. Wir haben immer noch die Gelegenheit, bei der Halbzeitbewertung unsere Politik zu ändern und auf den Kampf gegen die negativen Auswirkungen der Krise zu konzentrieren und zu unserer ersten Priorität zu machen.
Zuletzt möchte ich mich noch herzlich bei meinen Kollegen des Haushaltsausschusses László Surján und Vladimír Maňka für ihre Beiträge in so schweren Zeiten bedanken.
Pedro Guerreiro, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (PT) Die Europäische Union steht vor einer immer schwerer werdenden Krise und es fehlen jegliche Ziele und effektive Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene, um diese zu überwinden. Dabei hat das Europäische Parlament im vergangenen Dezember einem Haushaltsplan für 2009 zugestimmt, der ungefähr 8 Milliarden Euro niedriger ist, als im mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für 2007-2013 vorgegeben. Nun soll der endgültige Haushaltsplan für 2010 diesem Höchstbetrag näher kommen. Unserer Meinung nach ist das sehr Wenige, was das Europäische Parlament verlangt, zu wenig.
Die im gegenwärtigen MFR auferlegten Haushaltsbegrenzungen, welche den Haushalt der Gemeinschaft auf 1 % des Bruttoinlandsprodukt der EU beschränken, sind ganz offensichtlich nicht geeignet, um die verkündete Politik der wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion zu erreichen. Mehr noch, diese unangemessenen Grenzwerte werden nicht vollständig zu diesem Zweck eingesetzt bzw. überhaupt eingehalten. Sie werden offensichtlich nicht komplett umgesetzt. Die konstanten Haushaltsunterschreitungen und unzulängliche Umsetzung der Struktur- und Kohäsionsfonds, die bei der Umsetzung zwei Jahre hinterher hinken, machen es notwendig, eine Reihe von Maßnahmen zu treffen, um sicher zu stellen, dass diese Fonds umgesetzt werden, insbesondere da die Europäische Union und ihre neoliberale Politik wesentlich an der gegenwärtigen Wirtschaftskrise beteiligt sind.
Angesichts der Zunahme der Arbeitslosigkeit, der gesellschaftlichen Ungleichheiten und der Armut möchten wir auf der dringenden Notwendigkeit bestehen, unter anderen Maßnahmen, die Finanzmittel der Struktur- und Kohäsionsfonds zu erhöhen, diese zu beschleunigen und ihre vollständige Umsetzung zu gewährleisten, den Anteil der Kofinanzierung der Gemeinschaft zu erhöhen und die Anwendung der Regeln n+2 und n+3 für diese Fonds aufzuheben. Diese Fonds müssen auch zum Schutz der Beschäftigung mit Rechten und zur Stärkung der Kaufkraft der Arbeiterfamilien eingesetzt werden, indem die kleinen und familiären landwirtschaftlichen und Fischereibetriebe gefördert werden, indem die produktiven Sektoren eines jeden Mitgliedstaats, insbesondere in den Kohäsionsländern, verteidigt und entwickelt werden und indem effektive Unterstützung für Mikro-, kleinen und mittelständischen Unternehmen und Genossenschaften gewährt wird.
Nils Lundgren, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (SV) Frau Präsidentin! Die EU stellt sich der weltweiten Finanzkrise mit einem Haushaltsplan, der vor einem halben Jahrhundert erstellt wurde. Laut Berichterstatter sollte sich die EU der modernen, globalisierten Welt mit einem Haushaltsplan stellen, in dem praktisch das gesamte Geld für eine irrwitzige Landwirtschaftspolitik und eine unwirksame Regionalpolitik aufgewendet wird. Das ist wie die Kavallerie gegen ein hoch technisiertes Heer mit Lenkraketen stellen.
Der Unterschied im Ausmaß ist absurd. Die Kosten zur Überwindung der Finanzkrise können gegenwärtig unmöglich abgeschätzt werden, aber eine genannte Berechnung spricht von einer Zahl von um die 50 Billionen US-Dollar. Der gesamte EU-Haushalt stellt nur einmal gerade zwei Prozent von dieser Summe dar und ist bereits für die Landwirtschafts- und Regionalpolitik verplant. Die EU verlangt von allen Mitgliedstaaten die Umsetzung eines Konjunkturplans in Höhe von gerade etwas mehr als 1 % ihres BIP. Schon das stellt mehr dar als der gesamte EU-Haushalt, der natürlich nur ungefähr 1 % ausmacht.
Es ist also pathetisch, wenn man den Wortlaut dieser beiden Berichte hinsichtlich der Mittel für Umwelt- und Energiepolitik liest. Auch in diesen Bereichen ist der EU-Haushalt vollkommen nachlässig. Die Aufgabe der EU besteht darin, Kooperationen und Engagements zu finden, deren Kosten von den Mitgliedstaaten getragen werden müssen, nachdem sie dort in einem demokratischen Prozess verankert wurden.
Gleiches gilt für die Energiepolitik. Gaspipelines können auf dem Land billiger verlegt werden als auf dem Meeresboden. Jetzt, da Russland und Deutschland trotzdem zwischen beiden Ländern eine Gaspipeline auf dem Meeresboden bauen, machen sie das, um sich selber zu isolieren. Es ist ein neues Rapallo, und die EU sagt kein Wort dazu. „Meine Worte fliegen auf, meine Gedanken bleiben zurück“, sagt der König in Hamlet.
Sergej Kozlík (NI). – (SK) Die Grundlogik der Haushaltsstruktur des Europäischen Parlaments, wie sie vom Berichterstatter des Haushaltsausschusses Vladimír Maňka vorgeschlagen wird, ist solide. Sie beinhaltet Deckungen für jene Punkte, die sich als schwächer gezeigt haben und in Vorjahren nicht vollständig durchdacht oder nicht ausreichend umgesetzt wurden.
Das bedeutet an erster und vorderster Stelle eine Lösung für die im Europäischen Parlament verwendeten Übersetzungs- und Dolmetschressourcen. Trotz aller Erwartungen waren wir bei weitem nicht in der Lage, die vollständige Umsetzung eines der wesentlichen Grundsätze der Europäischen Union im Sinne des gleichberechtigten Zugangs und des Nichtvorliegens von sprachlicher Diskriminierung zu erreichen.
Und ich denke hier nicht nur an gleichberechtigten Zugang und das Nichtvorliegen von Diskriminierung im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der MdEP, sondern insbesondere die Möglichkeit der EU-Bürger, unabhängig von ihrer Muttersprache Zugang zu Informationen über die Tätigkeiten und Resultate der Debatten in den Institutionen zu erhalten, in die die Bürger ihre Vertreter über direkte Wahlen entsenden.
Auch wenn wir in der Europäischen Union eine sehr große Erweiterung erlebt haben, scheint eine Verzögerung von fünf Jahren ein absurdes Spiel auf Zeit zu sein. Das untergräbt den Glauben an die Institutionen der Europäischen Union, insbesondere in den kleineren Ländern, und bereitet den Nährboden für nationalistische politische Gruppierungen.
Salvador Garriga Polledo (PPE-DE). - (ES) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin! Das hier ist der letzte Haushaltsplan dieser Wahlperiode, und mit Glück wird es auch der letzte Haushaltsplan vor der Umsetzung des Lissabon-Vertrags mit seinen neuen Haushaltsbestimmungen sein.
Die Debatte, um die es heute geht, ist die Debatte über die Haushaltsleitlinien, denn das ist es was sie sind, und es ist absolut klar, dass wir diese Haushaltsleilinien hier mit ausreichend Zeit verabschieden müssen, um einen Einfluss auf die Ausarbeitung des Vorentwurfs des Haushaltsplans auszuüben, den die Kommissarin erstellt, wie sie uns bereits gesagt hat. Es sind Leitlinien, in die die politischen Prioritäten dieses Parlaments einfließen, die im Haushalt inhaltlich vorgesehen und denen Mittel zugeteilt werden müssen.
Der Haushaltsplan der Europäischen Union ist ein Kampf um knappe Mittel, insbesondere in diesen Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise. Die Entscheidung, die wir heute darüber treffen, welche die politischen Prioritäten des Europäischen Parlaments sein werden, ist folglich von größter Bedeutung, insbesondere weil dieser Haushaltsplan eine Brücke zwischen zwei Wahlperioden des Europäischen Parlaments und zwischen zwei Mandaten der Europäischen Kommission bilden wird.
Diejenigen, die heute dieses Verfahren in Gang setzen, werden nicht die sein, die es im Dezember abschließen, und es kann sogar sein, dass zwischen jetzt und Dezember drei Kommissare für den Haushalt verantwortlich sind – und ich möchte die Gelegenheit nutzen, um die Kommissarin zu ihrer Ernennung zu beglückwünschen. Deshalb ist es extrem wichtig, im Rahmen dieses Hauses einen Konsens zu unseren Prioritäten zu erreichen.
Natürlich werden wir, ähnlich wie im letzten Jahr, den Haushalt zur größten Sicherheit unserer Bürger erstellen. Diese Sicherheit bedeutet eine sehr große Anzahl von verschiedenen Themen, wie die soziale Kohäsion, Arbeitssuche und Kohäsion und – leider wurde dies zu Beginn dieser Debatte gesagt – ist es auch notwendig, Fortschritte bei der Sicherheit und im Kampf gegen den Terrorismus zu erreichen. Wir dürfen nicht vergessen, dass der Kampf gegen den Terrorismus leider immer noch eine Priorität für die Europäische Union darstellt.
Natürlich wird eine weitere Priorität der Kampf gegen die Wirtschaftskrise sein. Der Konjunkturplan hat die Grenzen und Unzulänglichkeiten des Jahreshaushaltsplans, des mehrjährigen Finanzrahmens und selbst der Zusammenarbeit der Institutionen untereinander aufgezeigt. Was fehlt ist ein echter Dialog, um beispielsweise die Rolle der Europäischen Investitionsbank zu untersuchen, und den Einsatz der Überschüsse aus Aufwendungsposten zur Finanzierung von Plänen der Europäischen Kommission. Was fehlt ist Konsens und auch Dialog.
Diese Leitlinien bedeuten politische Entscheidungen, die in der Konzertierung im Juli widergespiegelt und dann zum Bestandteil dieser ersten Lesung werden.
Ich wünsche mir, dass der Berichterstatter Herr Surján ausreichend Unterstützung erhält, um die Leitlinien erfolgreich abzuschließen, denn er besitzt die Fähigkeit, das zu tun, und ich hoffe, wir werden im Dezember ein sehr positives Resultat erreichen.
Ralf Walter (PSE). - (DE) Vielen Dank, Frau Präsidentin, vielen Dank, Frau Kommissarin! László SURJÁN hat gesagt, es ist ein knapper Haushalt, den wir jeweils zur Verfügung haben – 1 % des Bruttosozialprodukts. Umso sorgfältiger müssen wir mit dem Geld umgehen, gerade auch angesichts der die Menschen bedrückenden Krise. Wir sollten auch versuchen, die Beschlüsse gemeinsam zu fassen.
Es gibt einen Teil in diesem Bericht, über den kein gemeinsamer Beschluss gefasst werden kann. Er betrifft die Energieversorgung und die Energiesicherheit. Ich frage mich, ob wir tatsächlich in einer Zeit, in der wir mit jedem Euro rechnen müssen, Gelder in Bereiche investieren können, in denen Spieler im Markt sind, die Milliardengewinne erwirtschaften. Hier wird vorgeschlagen, Gaspipelines zu unterstützen, die im Falle von Southstream von ENI, einem italienischen Konzern, unterstützt werden, der 10 Milliarden Euro Überschuss gemacht hat. Bei Northstream ist es EON, ein deutscher Konzern, der 5 Milliarden Euro Überschuss macht, oder bei Nabucco sind es ein deutsches, ein österreichisches und ein türkisches Unternehmen, die insgesamt über 6 Milliarden Euro Überschüsse erwirtschaftet haben. Müssen wir tatsächlich in Bereiche, in denen Überschüsse erwirtschaftet werden, Gelder der Steuerzahler hineinbuttern? Müssen die Konzerne nicht von sich aus entsprechend investieren, und sollen wir nicht nur in die Bereiche hineingehen, wo tatsächlich vom Steuerzahler Unterstützung gewünscht ist? Wir sollten nicht denen noch Geld hinterherwerfen, die sowieso schon genügend verdienen. Also die Frage: Wollen wir das überhaupt?
Die zweite Frage ist: Wenn wir Unternehmen unterstützen, wieso Nabucco? Wieso wollen wir da Ungleichgewichte schaffen? Wieso wollen wir zum Beispiel das ungarische Unternehmen gegenüber dem italienischen Unternehmen bevorzugen? Wie begründen Sie das? Wettbewerbsneutralität ist ein Muss. Mit dem, was Sie beschließen wollen, verstoßen Sie dagegen.
Der dritte Punkt: Das Geld muss in Europa ausgegeben werden. Was nützt es denn, wenn wir in Aserbaidschan investieren? Unsere europäischen Bürger wollen angesichts der Krise von uns Lösungsmechanismen sehen. Sie erwarten von uns Hilfestellungen.
So, wie es im Bericht SURJÁN steht, kann es von uns nicht mitgetragen werden, denn damit würden wir wettbewerbsverzerrende Maßnahmen befördern, wir würden Institutionen und Industrien, die viel Geld verdienen, noch Geld hinterherwerfen. Das können wir uns als Europäische Union angesichts knapper Mittel überhaupt nicht leisten.
Kyösti Virrankoski (ALDE). - (FI) Frau Präsidentin! Die Aufgabe, den Haushaltsplan für das kommende Jahr zu erstellen, wird eine Herausforderung sein. Die Wahlen zum Europäischen Parlament im kommenden Frühjahr werden zu einer langen Pause im Ausarbeitungsverfahren führen, und das mögliche Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags bedeutet, dass der Haushaltsplan nach Regeln zu erstellen ist, die sehr stark von denen abweichen, unter denen er umzusetzen ist. Deshalb wünsche ich Herrn Surján und Herrn Maňka viel Erfolg bei dieser Mammutaufgabe als allgemeine Berichterstatter für den Haushalt.
Die Strukturpolitik der EU ist in einem enormen Teufelskreis der Bürokratie verfangen. Die Ursache ist das hoffnungslos komplexe Verwaltungs- und Prüfungssystem, das nur darauf eingestellt ist, 20 % der Programme des Sozialfonds und gerade einmal 7 % der Programme des Regionalen Entwicklungsfonds abzudecken. Finanzierung besteht nur für 2 % der größeren Projekte. Außerdem sind bereits über zwei Jahre der neuen Programmperiode verstrichen. So wurden, zum Beispiel, im, vergangenen Jahr über 2,8 Milliarden Euro aus Mittelbindungen zurückgezogen oder aufgeschoben und über 4 Milliarden Euro aus Zahlungsermächtigungen zurückgezogen.
Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk (UEN). – (PL) Frau Präsidentin! Die verabschiedeten Haushaltspläne belaufen sich jedes Jahr auf deutlich weniger als die in den mehrjährigen Finanzrahmen vorgegebenen Beträge. Mehr noch, die Haushaltspläne werden in noch geringerem Umfang umgesetzt, was zu einer bedeutenden Anzahl an ausstehenden Mittelbindungen (REL) führt. Dieses Phänomen sind konkret auf ein System komplizierter Regeln und Anforderungen zurück zu führen, die von der Europäischen Kommission auferlegt wurden, aber auch auf die detaillierten Bestimmungen bezüglich der Begünstigten, die von den Mitgliedstaaten eingeführt wurden.
Um die Umsetzung des Haushaltsplans zu verbessern, ist es von wesentlicher Bedeutung, dass sowohl die Kommission als auch die einzelnen Mitgliedstaaten die bürokratischen Lasten deutlich verringern. Zweitens ist es angesichts der sich verschärfenden Wirtschaftskrise in der EU von grundlegender Bedeutung, eine sogar noch breitere Verwendung der EU-Haushaltsmittel und Finanzierung in der Form von Darlehen und Krediten der europäischen Institutionen zu machen, um die Entwicklung in den Mitgliedstaaten und des Sektors der KMU konkret zu unterstützen. Drittens und letztens ist es auch von wesentlicher Bedeutung, die EU-Haushaltsmittel und Finanzierungen von Banken verstärkt einzusetzen, um eine echte Vielfalt bei der Energieversorgung, und insbesondere dem Nabucco-Projekt zu gewährleisten. Wenn wir die Rohstoffversorgung für die Energieerzeugung und insbesondere von Erdgas nicht diversifizieren, werden sich Krisen wie die von Januar wiederholen.
Hans-Peter Martin (NI). – (DE) Frau Präsidentin! Es ist zu Recht von der Finanzkrise die Rede, aber es ist zu Unrecht davon die Rede, dass die Europäische Union in dem Budget kein Geld hätte, entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen zu finanzieren.
144 Milliarden haben wir im Jahreshaushalt, 5 Milliarden hat man da jetzt irgendwie rausgezogen. Mein konkreter Vorschlag lautet: Machen wir doch aus diesen 5 Milliarden 50 Milliarden, ohne das Budget zu erhöhen. Wie geht das? Nehmen wir den Verwaltungsteil: Wenn wir die ganzen Verwaltungskosten der Europäischen Union, die in den operativen Programmen versteckt sind, hinein nehmen, sind wir bei 15 Milliarden.
Ich sage, wir kämen auch mit 5 Milliarden hin. Dann bleiben 10 Milliarden zur Bekämpfung der Finanzkrise, und dann tun wir das, was wir von allen anderen immer verlangen, nämlich dass ihre Programme und ihre Tätigkeiten unabhängig geprüft werden. Ich bin überzeugt davon, wenn endlich die konkreten politischen Maßnahmen dieser gegenwärtigen Europäischen Union untersucht würden, kämen wir locker auf weitere 30 Milliarden Einsparpotential pro Jahr, ohne dabei die Ziele aus den Augen zu verlieren.
Dann gibt es auch noch einige Kleinigkeiten in diesem Haus. Wir haben ein Budget von 1,5 Milliarden. Würden die Sitzungen pünktlich beginnen, würden wir effizient arbeiten, wären 700 Millionen drin, und die restlichen 300 holen wir uns vom Rat, der arbeitet mindestens so verschwenderisch wie dieses Parlament.
Reimer Böge (PPE-DE). – (DE) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesen Leitlinien zum Haushalt 2010 werden wir im Plenum nicht nur die Leitlinien zur Haushaltspolitik bestimmen, sondern in Ermangelung eines entsprechenden Entschließungsantrags der Fraktionen auch auf die Jährliche Strategieplanung der Kommission reagieren.
Der Haushalt ist natürlich deswegen ein komplexes Gebilde, weil er zunächst einmal in zwei Etappen abläuft. Dieses Parlament und dieser Haushaltsausschuss werden noch für die Juli-Konzertierung zuständig sein, und wir können heute nicht vorhersehen, welche neuen Herausforderungen und ergänzenden Maßnahmen es beispielsweise durch das mögliche Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages oder auch durch neue Anforderungen, die aufgrund der konjunkturellen internationalen und europäischen Entwicklungen auf uns zukommen, geben wird. Gleichzeitig wird später der Haushalt 2010 die Brücke zur Haushaltsüberprüfung und zur Halbzeitüberprüfung der Mehrjahresprogramme bilden, die beide 2010 stattzufinden haben. Ich begrüße es ausdrücklich, dass der Berichterstatter Surján bei den Aspekten der europäischen Haushaltspolitik den Akzent darauf legt, dass Europa Chance und Schutz bedeuten kann, nämlich Sicherheit nach innen wie nach außen zu gewährleisten, Schutz zu bieten für die europäischen Bürger und durch Impulse für Wachstum, Beschäftigung und Innovation einen Beitrag zur Bewältigung der aktuellen Probleme zu leisten. Da geht es nicht alleine um neues, frisches Geld. Es geht insbesondere auch um die Frage der Vereinfachung und der Beschleunigung der bestehenden Maßnahmen, so dass wir nicht alle Jahre wieder durch Nachtragshaushalte die vereinbarten Zahlungen bei unseren bereits im Haushalt vorhandenen Solidaritätsprogrammen permanent wieder zurückführen müssen.
Ich begrüße auch die Schwerpunkte, die der Kollege Maňka in seinem Bericht für das Parlament vorgelegt hat. Neben der notwendigen Verbesserung der Sprachenregelung geht es auch darum, bei den Verbesserungen der internen Strukturen des Parlaments nicht einfach immer nur neue Stellen zu fordern, sondern das Screening, das wir begonnen haben, fortzusetzen. Wenn wir mehr Gesetze verabschieden werden, dann werden wir uns an anderer Stelle mehr konzentrieren müssen und nicht immer beliebig neue Positionen und Posten einfordern können. Hier haben wir noch viel Arbeit vor uns!
István Szent-Iványi (ALDE). - (HU) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin! Ich begrüße die Tatsache, dass der Bericht eindeutig Stellung für die Unterstützung des Nabucco-Projekts durch die Gemeinschaft bezieht. Die russisch-ukrainische Gaskrise hat die Abhängigkeit Europas im Sinne der Gasversorgung offengelegt. Das Nabucco-Projekt ist der einzige realistische und machbare Plan, der in der Lage ist, die einseitige Abhängigkeit Europas von den russischen Gaslieferungen zu mildern. Vielleicht sind Sie es müde, jedes Jahr bei der Haushaltsdebatte meine Hinweise auf die unzweckmäßige Finanzierung des Kapitels Außenpolitik zu hören. Die Europäische Union kann nur rechtzeitig auf neue Herausforderungen reagieren, wenn ihr Haushalt eine echte Flexibilität und die Möglichkeit der Umschichtung innerhalt und unterhalb der Kapitel zulässt; anderenfalls können wir weiterhin unsere wichtigsten Ziele mit Haushaltstricks und undurchsichtigen Haushaltsmanipulationen unterstützen. Ich fordere die Kommission auf, eine Lösung für das schwere Finanzierungsproblem des Kapitels der Außenbeziehungen im Zusammenhang einer mittelfristigen, wirklichen Überarbeitung zu finden und die Flexibilität des Haushaltes sicher zu stellen.
James Elles (PPE-DE). - Frau Präsidentin! In diesem ersten Stadium des Haushaltsplans für das Jahr 2010 möchte ich beide Berichterstatter beglückwünschen. Es ist offensichtlich – und andere Sprecher haben das bereits angemerkt –, dass wir diesen Herbst eine anders geartete Debatte haben werden, weil wir nun Europawahlen im Kontext der schlechtesten wirtschaftlichen Bedingungen der letzten 60 Jahre haben.
Deshalb, Herr Surján, habe ich den Verdacht, dass, wenn es darum geht, den Haushaltsplan in diesem Herbst zu behandeln – und Sie haben in diesem Dokument traditionelle Herausforderungen genannt – sich diese deutlich verändert haben werden infolge der Debatten, die wir führen werden, die sich darauf konzentrieren werden, wo wir stehen werden, wie für die Zukunft neue Arbeitsplätze geschaffen werden und nicht so sehr zurückblickend. Der Schwerpunkt wird auf den Dingen aus Ihrem Dokument liegen, wie grüne Technologien, emissionsarme Technologien und vor allem die Überlegung, wie die IKT in der Lage sein können, die Innovation zu stärken und neues Wachstum zu schaffen, das die europäische Wirtschaft benötigen wird.
Herr Maňka, im Haushalt für das Europäische Parlament, wenn wir an das oben genannte Screening denken, vergessen Sie bitte nicht die Rolle der Technologien und wie alles einfacher gemacht werden kann. Wir brauchen keine traditionellen Handlungsweisen: Wir müssen an neue Wege denken, über die wir mit unseren Bürgern kommunizieren können. Ich gehe davon aus, dass am Ende des nächsten Parlaments jeder Abgeordneter einen oder zwei Blogs haben wird. Breits heute gibt es im weltweiten System über 100 Millionen Blogs; in dieser im Jahr 2004 begonnenen Wahlperiode gab es noch keine Blogs. Wir müssen zukunftsorientiert denken und dürfen nicht den normalen Wegen folgen, die wir in so vielen Kontexten verfolgt haben.
Zuletzt unterstütze ich entschieden den Vorschlag von Herrn Surján, denn er bezieht sich bei beiden Haushaltspläne auf das, was ich „Wert für Geld“, andere „Qualitätsverbesserungen“ der Art und Weise, wie wir Ausgaben tätigen nennen. Die Rezession der Wirtschaft wird für uns sehr schwer sein, und wir müssen in der Lage sein, die von uns ausgegebenen Gelder zu rechtfertigen. Ich möchte der Kommissarin für alles danken, was sie in ihrer Amtszeit dafür getan hat, um prüfen zu können, wie die Ausgaben getätigt wurden. Wenn für das neue Parlament eine Analyse der Linien gemacht werden könnte, die stark bzw. schwach waren, würde das sehr begrüßt werden.
VORSITZ: MAREK SIWIEC Vizepräsident
Maria Petre (PPE-DE). – (RO) An erster Stelle möchte ich meinem Kollegen Herrn Surján für seine Bemühungen danken. Besonders, weil wir über die Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2010 debattieren, was einer politischen Debatte gleich kommt, möchte ich ein paar Dinge hervorheben.
Meiner Meinung nach und nach rumänischer Ansicht gibt es ein wesentliches Element, um die effiziente Arbeit der Europäischen Union zu gewährleisten, das auf jeden Fall in die Haushaltsleitlinien für das Jahr 2010 aufgenommen werden muss: das Nabucco-Projekt. Wir alle kennen die recht unangenehme Erfahrung der Europäischen Union in diesem Winter, als wir zum Großteil ohne Gaslieferungen dastanden. Aber diese Angelegenheit betrifft nicht nur das Gas, sondern alle in der Europäischen Union verwendeten Energiequellen.
Die EU hängt von den Lieferanten nicht nur hinsichtlich des Preises ab, sondern auch hinsichtlich der Versorgung. Deshalb ist es absolut notwendig, unsere Energieversorger und Energiequellen sowie deren Beförderungsmethoden zu diversifizieren, um unseren Bürgern eine konstante Versorgung zu gewährleisten und sie, insbesondere in den kalten Wintermonaten, vor Unterbrechungen zu schützen.
Auf der anderen Seite habe ich das Gefühl, dass wir in Forschung und Entwicklung von neuen Technologien investieren und diese fördern müssen, damit die Industrie in der Lage ist, mit so wenig Energie wie möglich zu arbeiten. Wir müssen unsere Energiesparkampagnen für die Bürger Europas fortsetzen. Sowohl die Diversifizierung der Ressourcen als auch die Einsparungen sind Lösungen, um Energiekrisen, welche die Europäische Union bedrohen, zuvorzukommen und darauf zu reagieren.
Ville Itälä (PPE-DE). - (FI) Herr Präsident! Ein Jahr voller Herausforderungen erwartet uns: Es werden Wahlen abgehalten und die Wirtschaftskrise überschattet alles. Das bedeutet, dass wir eine sehr große Verantwortung tragen, aber zum Glück arbeiten Herr Surján und Herr Maňka daran. Ich weiß, dass beide ihre Verantwortung sehr ernst nehmen und absolut in der Lage sind, ihren Aufgaben nachzukommen. Das bedeutet natürlich, dass wir besonders die eigenen Projekte des Parlaments zu betrachten haben, und dass wir als Beispiel für die Allgemeinheit handeln und so ihr Vertrauen gewinnen müssen. Wir müssen wirklich die Lupe herausnehmen und ganz genau betrachten, welche Projekte wir in dieser Wahlperiode umsetzen können. Diese dürfen auch nicht sehr grandios sein.
Ich wollte mich in meiner Rede auf ein Detail konzentrieren. Das ist, dass der Haushalt dieses Jahres ein neues Kapitel bekommen hat, die „Strategie für den Ostseeraum“, und ich hoffe, dass dieses Jahr sowohl die Kommission als auch das Parlament zusammen die gleichen Projekte treffen und das richtige Geld für die richtige Art von Maßnahmen finden. Die Menschen aus dem Ostseeraum erwarten ein bisschen Fleisch am Knochen dieser Strategie für den Ostseeraum, und, wenn wir zu Ende denken, können wir dabei erfolgreich sein.
László Surján, Berichterstatter. – (HU) Ich begrüße die Anmerkungen und habe den Eindruck, die meisten vorgetragenen Kritiken und eingereichten Änderungsanträge stammen aus der gleichen Quelle. Ich denke, es handelt sich dabei hauptsächlich um Fragen des Ausdrucks und nicht einen echten Widerstand. Es gibt eine größeres Thema für Debatten: die Unterstützung der Nabucco-Frage. Ich möchte klarstellen, dass wir keine Unternehmen unterstützen möchten, und dass es nicht eine Frage von Milliardenprojekten ist; aber wir erwarten von der Europäischen Kommission, dass sie Schritte in Richtung der energetischen Unabhängigkeit Europas unternimmt, und ein Symbol dafür ist – unter anderem – das Nabucco-Projekt.
Herr Präsident! Erlauben Sie mir bitte auf einen weiteren Gedanken hinzuweisen. Dieser Haushaltsplan übersteigt sich selber. Heute haben die Bürger Europas nicht mehr das Gefühl der Exzellenz der Europäische Union, das die Gründungsväter noch hatte, namentlich, dass sie Frieden schaffen würde, dass es nicht mehr möglich sein sollte, einen Krieg anzustiften. Heute stehen andere Dinge auf dem Spiel. Wir fürchten keinen Krieg mehr, aber wir erleben Angriffe wie diese Krise. Wenn wir das lösen können und wenn wir uns selber und den Bürgern Europas gegenüber beweisen können, dass die Europäische Union in der Lage ist, mit solchen Problemen zusammen, gemeinschaftlich umzugehen, dann sendet die EU eine klare Botschaft an ihre Bürger, dass es sich lohnt Opfer hinzunehmen, dass sich die Zusammenarbeit lohnt. Wir brauchen die Union. Ich erwarte, dass die Europaskepsis zurückgeht, wenn wir einen erfolgreichen Haushalt für 2010 verabschieden, und ich bitte um Unterstützung dafür, jetzt und im Herbst. Danke für Ihre freundliche Aufmerksamkeit.
Vladimír Maňka, Berichterstatter. – (SK) Ich möchte allen danken, die sich an den inspirierenden Diskussionen beteiligt haben, und auch den Schattenberichterstattern für ihre konstruktive Zusammenarbeit. Dank ihrer Änderungsanträge hat sich die Qualität des gesamten Entwurfs verbessert.
Ich möchte auch dem Generalsekretär Rømer für seine Mitarbeit danken und freue mich schon jetzt auf die gemeinsame Arbeit mit dem nächsten Generalsekretär.
Ich möchte allen Vertretern des Generalsekretariats des Europäischen Parlaments danken, mit denen ich mit traf und Diskussionen führte. Ich möchte den Vertretern der anderen Generalsekretariate sagen, dass ich auch daran interessiert bin, mich mit ihnen zu treffen und auf der Suche nach effektiven Lösungen zusammenzuarbeiten, damit wir die finanziellen Mittel der Bürger Europas im besten Sinne nutzen.
Der Haushaltsausschuss hat auch in der Vergangenheit und im Rahmen des vorausgehenden Haushaltsprozesses konstruktiv mit anderen Institutionen zusammengearbeitet. Ich bin sicher, dass die gegenwärtig von diesen Institutionen eingereichten Haushaltsanforderungen realistisch sind.
Ich möchte meiner Wertschätzung Ausdruck verleihen, dafür, wie die Haushaltspläne in diesen Institutionen erstellt werden, da die Erarbeitung des Haushaltes nicht nur den Inflationskoeffizienten automatisch berücksichtigt, sondern auf den tatsächlichen Bedürfnissen beruht, was in der gegenwärtigen Periode eine große Herausforderung darstellt. In den nächsten Tagen werde ich mich mit Vertretern der Institutionen zusammensetzen, um ihre Sichtweise zu erfahren, bevor wir diese Veranschlagungen im Haushaltsausschuss behandeln. Ich möchte mich noch einmal bei allen meinen Kollegen bedanken. Ich freue mich auf die Fortsetzung der Zusammenarbeit.
Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung erfolgt am Dienstag, den 10. März 2009.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)
Šarūnas Birutis (ALDE), schriftlich. – (LT) In der Finanz- und Wirtschaftskrise sehen sich die kleinen und mittelgroßen Unternehmen verstärkt Schwierigkeiten ausgesetzt, wenn sie versuchen Finanzierungen für wissenschaftliche Forschungsarbeiten, technologische Entwicklungen und Innovation zu erhalten; im Sinne des allgemeinen Programms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation wäre es möglich, eine effektive Unterstützung für die Tätigkeiten der KMU im Zusammenhang mit der Innovation zu bieten, was die Wichtigkeit unterstreicht, die Finanzierung des Programms für Wettbewerb und Innovation mit ausreichenden Mittel auszustatten.
Die Informations- und Kommunikationstechnologien stellen eine große Chance dar, das Wachstum und die Innovation anzustoßen und somit zu helfen, die Ziele der Lissabon-Strategie umzusetzen und die gegenwärtige Wirtschaftskrise zu überwinden; mehr denn je stellt der europäische Forschungsraum das Fundament der europäischen Informationsgesellschaft dar und ist von grundlegender Bedeutung für den Abbau von Inkonsistenzen bei den wissenschaftlichen Forschungsarbeiten, Programmen und der Politik in Europa; eine angemessene Finanzierung ist wichtig, um sicher zu stellen, dass sich qualifizierte Wissenschaftler frei bewegen können und um die globale wissenschaftliche Forschungsinfrastruktur zu unterstützen, damit sie allen Forschergruppen in ganz Europa zur Verfügung steht.
Die Wahrung der Energieversorgungssicherheit in der Europäischen Union und des Prinzips der energetischen Solidarität gehören zu den wichtigsten Prioritäten der EU-Agenda, und das muss im EU-Haushalt entsprechende berücksichtigt werden.
Marusya Ivanova Lyubcheva (PSE), schriftlich. – (BG) Die Verantwortung des EP bei der Ausarbeitung des Haushaltsplans für 2010 ist größer als bei den früheren Haushaltsplänen. Grund dafür ist die Finanz- und Wirtschaftskrise neben der instabilen Energielage, die die Mitgliedstaaten der EU betraf. Es bedarf äußerster Genauigkeit für den Haushaltsprozess, zusammen mit flexiblen Optionen, da die Dynamik der Krise eine dynamische Verwaltung erforderlich macht.
Wir müssen erfolgreicher werden bei der Umsetzung der Politik der regionalen und sozialen Kohäsion in der gesamten EU. Das muss sich in jeder Priorität niederschlagen, und das stellt eine große Herausforderung im Kontext einer Wirtschaftskrise dar, im Sinne dass nicht das Entstehen einer Spaltung unter den Mitgliedstaaten zulassen und wir den neuen Mitgliedstaaten helfen, diese zu überwinden.
Ich glaube, anhand der Verwendung der Haushaltsinstrumente im Jahr 2010 tragen wir eine größere Verantwortung für Energie und die Transportnetze, und damit die EU-internen Energienetze gut geplant werden, sodass sie für die von der Energieknappheit am stärksten betroffenen Länder zu einer Alternative werden. Andere besonders wichtige Überlegungen sind die Flexibilität und Effizienz im Sinne der Finanzierung von Transportkorridoren, mit dem Ziel den Verkehr zu erleichtern und die Kommunikationsverbindungen zwischen den Ländern auszweiten. Ein besonderes Augenmerk muss den Nord-Süd-Netzwerken geschenkt werden.
Große Beachtung finden muss die Ausdehnung der Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Die Innovationspolitik muss sich auf Sektoren richten, die für die jeweiligen Länder relevant sind, um eine maximale Effizienz aus der Nutzung der Mittel zu ziehen.
Péter Olajos (PPE-DE), - schriftlich. (HU) Als mitberatender Berichterstatter des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit für den EU-Haushalt 2010 möchte ich meiner Zufriedenheit mit dem uns vorliegenden Material Ausdruck verleihen.
Ich begrüße insbesondere die Absicht der Kommission, einen Beitrag zum wirtschaftlichen und sozialen Aufschwung zu leisten, die Energieeffizienz zu verstärken und gegen den Klimawandel vorzugehen.
Ich stimme voll und ganz darin überein, dass die Europäische Union weiterreichende Finanz- und Haushaltsbeschlüsse fassen muss, die es der EU ermöglichen, insbesondere in den Bereichen des Wirtschaftswachstums und der Schaffung von Arbeitsplätzen eine Rolle zu spielen. Der Umweltschutz – das heißt der „Greene New Deal“ – kann, indem er Lösungen für die gegenwärtige Wirtschaftskrise findet, eine ausgezeichnete Chance darstellen, die Infrastruktur grüner Technologien zu verbessern.
Die Probleme der Gasversorgung zu Beginn des Jahres haben wieder einmal das Fehlen von alternativen Energiequellen, alternativen Energieversorgungswegen, Speicherkapazitäten für Energiequellen und Querverbindungen für den Energietransport unter den Mitgliedstaaten gezeigt. Deshalb ist es wichtig, dass der EU-Haushalt angemessen die Notwendigkeit widerspiegelt, die Sicherheit von Energieversorgung und -transport zu verbessern, und dass wir in diese Bereiche bedeutende Beträge investieren.
Wie der Bericht eindeutig besagt, stehen Klimawandel und Umweltschutz sowie das Problem der Energiesicherheit untereinander in einer engen Verbindung. Gleichzeitig ist es beklagenswert, dass die Maßnahmen gegen den Klimawandel noch nicht zufriedenstellend in den EU-Haushalt aufgenommen wurden. Deshalb betrachte ich es als Hauptaufgabe des Parlaments, in diesem Sinne Druck auf die Kommission auszuüben und zu versuchen, dass die oben genannten Mittel erhöht werden.
18. Statut der Europäischen Privatgesellschaft – Grenzüberschreitende Verlegung von Gesellschaftssitzen – Small Business Act – Arbeitnehmermitbestimmung in Gesellschaften mit einem Europäischen Statut (Aussprache)
Der Präsident. - Als nächster Punkt folgt die gemeinsame Aussprache über:
– den Bericht (A6-0044/2009) von Herrn Lehne im Namen des Rechtsausschusses zum Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Regulierung des Statuts der europäischen Privatgesellschaft (COM(2008)0396 - C6-0283/2008 - 2008/0130(CNS)).
– den Bericht (A6-0040/2009) von Herrn Lehne im Namen des Rechtsausschusses mit Empfehlungen an die Kommission zur grenzüberschreitenden Verlegung von Gesellschaftssitzen ((2008/2196(INI)).
– den Bericht (A6-0074/2009) von Frau Herczog im Namen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie über den Small Business Act (2008/2237(INI)).
– die Erklärung der Kommission zur Beteiligung der Arbeitnehmer an Unternehmen mit einem europäischen Statut.
Klaus-Heiner Lehne, Berichterstatter. – (DE) Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe hier zwei Berichte zu vertreten, die beide aus dem Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments kommen.
Ich möchte mit dem aktuell Bedeutsameren anfangen, weil er schon ein konkretes, durch die Kommission eingeleitetes Gesetzgebungsverfahren betrifft, nämlich die Europäische Privatgesellschaft. Dies ist ja – wenn man das so sagen darf – das gesetzgeberische Kernelement des sogenannten Small Business Act.
Ein paar Anmerkungen zur Historie: Die Idee der Europäischen Privatgesellschaft befand sich bereits in dem Aktionsplan Gesellschaftsrecht von Kommissar Bolkestein. Aus Gründen, die für mich nie nachvollziehbar waren, ist dann im Laufe der Jahre, im Laufe der Amtszeit dieser Kommission, die Idee der Europäischen Privatgesellschaft quasi aus dem Aktionsplan gestrichen und von der Kommission zunächst nicht weiter verfolgt worden.
Das Europäische Parlament hat hier aber eine gegenteilige Ansicht vertreten und vor diesem Hintergrund einen legislativen Initiativbericht nach Artikel 39 der Geschäftsordnung und Artikel 192 des Vertrags auf den Weg gebracht und mit überwältigender Mehrheit hier im Hause vor einiger Zeit beschlossen. Die Kommission sah sich ob dieser Umstände genötigt, die Idee der Europäischen Privatgesellschaft erneut zu überdenken, und hat sie jetzt im Rahmen des Small Business Act mit vorgeschlagen. Wir begrüßen das ausdrücklich.
Dies ist ein Angebot insbesondere für die mittelständische Wirtschaft in Europa für eine eigene Gesellschaftsform, die es bis jetzt nur für die Großunternehmen gibt, nämlich in Gestalt der Europäischen Aktiengesellschaft. Ich glaube, dass es längst überfällig war, einen solchen Vorschlag zu machen. Da dies an die mittelständischen Unternehmen gerichtet ist und hier auch die Möglichkeit von Neugründungen bestehen muss, also auch von Unternehmen, die aus der Idee heraus entstehen, ein Unternehmen gründen zu wollen, und nicht als Umwandlung, oder Spaltung oder Fusion bestehender oder anderer Unternehmen gedacht sind, begrüßen wir es auch, dass sich die Europäische Kommission im Hinblick auf die Erfordernisse, die an den grenzüberschreitenden Charakter gestellt werden, zurückgehalten hat. Ich denke, das haben wir auch im Parlamentsbericht getan.
Wir halten es auch für richtig, dass auf europäischer Ebene alle die Fragen gesetzgeberisch geklärt werden müssen, die insbesondere das Kapital und insbesondere auch die Haftung betreffen, weil gerade das für mittelständische Unternehmen ein Problem ist, denn sie haben angesichts der Tatsache, dass sie heute mit höchst unterschiedlichen nationalen Rechtsformen arbeiten müssen, hier einen erheblichen Beratungsbedarf, der durch diese neue Rechtsform wegfallen kann.
Wir sind auch der Ansicht, dass wir uns der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes anschließen bei der Frage, ob der Sitz des Unternehmens identisch sein muss mit dem Registersitz bzw. dem Verwaltungssitz, dass also nur ein Sitz des Unternehmens vorgesehen werden kann. Ich weiß, dass es in dieser Frage eine Minderheitenansicht hier im Hause gibt, aber wir im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments sind hier mehrheitlich der Ansicht, – ich nehme an, das Plenum wird dem morgen folgen – dass durchaus eine Trennungsmöglichkeit bestehen muss und dass wir hier nicht eine europäische Unternehmensform gegenüber nationalen Unternehmensformen benachteiligen können, die diese Möglichkeit ja nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes haben.
Ein großes Problem, das lange Verhandlungen erfordert hat, war die Frage, wie es mit der Mitbestimmung der Arbeitnehmer aussehen soll. Wir haben hier bereits in der Vergangenheit erhebliche Schwierigkeiten bei anderen gesellschaftsrechtlichen Rechtsakten gehabt. Ich verweise nur auf die Europäische Aktiengesellschaft und auf die Richtlinie der grenzüberschreitenden Fusion. Ich glaube, es ist uns hier gelungen, durch die Kompromissanträge, die von den drei größten Fraktionen dieses Hauses unterzeichnet wurden, eine echte Lösung zu finden, die an das anknüpft, was bei den bisherigen Rechtsakten in der Europäischen Union gelungen ist, die einen Kompromiss findet zwischen den unterschiedlichen Rechtslagen in den Mitgliedstaaten und die auch einen Beitrag dazu leistet, Arbeitnehmerrechte zu schützen.
Eine letzte Anmerkung möchte ich zur 14. Richtlinie machen, für die ich ja auch Berichterstatter bin. Hier haben wir eine ähnliche Historie wie bei der Europäischen Aktiengesellschaft. Unser Ziel ist es, die Kommission durch diesen legislativen Entschließungsantrag wie bei der EPG zu zwingen, einen konkreten Vorschlag zu machen, und wir erwarten von der Kommission, dass dies auch geschieht, damit eine der letzten Lücken, die es im Gesellschaftsrecht gibt, geschlossen und die Niederlassungsfreiheit der Unternehmen gewährleistet werden kann. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Edit Herczog, Berichterstatterin. – (HU) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Wir stehen am Ende eines langen Prozesses, eines langen und erfolgreichen Prozesses, der es uns ermöglicht hat, die kleinen und mittelgroßen Unternehmen vom Rand zu entfernen und in das Zentrum zu stellen. Es war ein langer Prozess, bis es uns gelungen ist, den Punkt zu erreichen, an dem dieser Binnenmarkt zwar vereint aber noch nicht homogen ist. Eine lange Straße, an deren Ende wir sehen, dass die 23 Millionen kleine und mittelgroße Unternehmen unter den gleichen Verwaltungslasten und -regeln arbeiten wie die 41 Tausend großen europäischen Konzerne, auch wenn es ihnen nicht möglich ist, die Märkte auch nur unter annähernd gleichen Bedingungen zu erreichen.
Wir haben den Eindruck, die Kommission hat unter der Leitung von Kommissar Verheugen in den letzten fünf Jahren viel erreicht, und deshalb begrüßen wir den Wandel der Philosophie der Europäischen Union im Sinne des Abbaus der Hürden, die für die KMU sowohl auf EU-Ebene als auch in den Mitgliedstaaten bestehen. Eine Möglichkeit zur Steigerung des Umsatzes der KMU besteht darin, immer mehr von ihnen die Fähigkeit zu bieten, den europäischen Binnenmarkt zu erreichen, was gegenwärtig nur 8 % der Unternehmen gelingt, und nur 15 % ihres Umsatzes wird auf diesem Markt erwirtschaftet. Ihr Umsatz kann steigen, wenn sie in der Lage sind, sich viel stärker an innovativen Forschungs- und Entwicklungsprogrammen und -projekten zu beteiligen. Es wäre den Markttätigkeiten der kleinen Unternehmen zuträglich, wenn Finanzquellen und -mittel viel schneller zur Verfügung stünden als gegenwärtig. Ihr Umsatz könnte gesteigert werden, wenn wir mindestens ein Gemeinschaftspatent schaffen könnten und so unterbinden, dass billige Fälschungen das von den kleinen Unternehmen erstellte geistige Eigentum ausquetschen.
Ich glaube, die spürbarste Veränderung vom Standpunkt des Erfolgs der gesamten Lissabon-Strategie aus ist mit Sicherheit die Unterstützung der KMU, damit sie sich von ihren eigenen Mitgliedstaaten auf den EU-Binnenmarkt verlagern können. Unter den aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen müssen wir aber darüber hinaus auf das bereits Besagte hinweisen, dass es Probleme bei den größten Finanzierungsquellen für die kleinen und mittelgroßen Unternehmen gibt. Diese Quelle ist für sie immer noch der Kredit. Das gesteigerte Risikobewusstsein der Finanzinstitutionen hat dazu geführt, dass immer mehr Unternehmen Probleme haben, um an Kredite zu gelangen. Unter Anführung der Ungewissheit der Wirtschaftslage bremsen die Banken die Darlehensvergabe in diesen Kreisen. Die Verantwortlichen der KMU beschweren sich, dass Tausende Unternehmen und Zigtausende Arbeitsplätze gefährdet sind. Es liegt im Wesentlichen in unserem Interesse, dass die benötigten Mittel, um Liquidität in das System zu bringen, die Wirtschaft erreichen und nicht in den Banktresoren bleiben. Einer der wichtigsten Schritte besteht darin, dass die Banken so bald wie möglich beginnen, die Wirtschaft und die KMU zu stimulieren.
Die andere Herausforderung ist das Erreichen der europäischen Solidarität. Sie ist der einzige Weg, um den KMU, die auf Grund der Krise in Schwierigkeiten geraten sind, einen effektiveren Schutz zu bieten als die Nationalstaaten. Wenn ich das sage, möchte ich hervorheben, dass die Lage der KMU und die Art und Weise, wie damit umgegangen wird, auch ein Test für die europäische Solidarität ist. Ich weiß, dass Europa in der Lage ist, auch zusammen mit Mitgliedstaaten außerhalb der Eurozone, gemeinsam Risiken zu übernehmen. Maßnahmen, die sich im Wesentlichen auf die Stabilisierung der Eurozone richten, können – und haben bereits – zu einem Finanzvakuum in der Nicht-Eurozone geführt. In der gegenwärtigen Lage muss ich also die europäischen Verantwortlichen und die Vertreter des Banksektors auffordern, es nicht zuzulassen, dass ein Europa der zwei Geschwindigkeiten entsteht, denn der Zusammenbruch einer Region, in der die KMU eine wesentliche Rolle spielen – da sie mehr als 90 % aller Geschäfte darstellen – würde katastrophale wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen. Ich bitte um die Unterstützung der Kommission und meiner Kollegen in diesem Sinne. Ich danke meiner Berichterstatterkollegin Nicole Fontaine und den anderen Schattenberichterstattern für ihre Arbeit und beglückwünsche noch einmal Kommissar Verheugen für das bislang Erreichte.
Ján Figeľ, Mitglied der Kommission. − Herr Präsident! An erster Stelle möchte ich den beiden Berichterstattern danken. Nach dem Prinzip „Ladies first“ und nicht nur diese Tage möchte ich damit beginnen, Frau Herczog für die Qualität ihres Berichtes zum Small Business Act (SBA) und die deutliche daraus abgeleitete Unterstützung für die Initiative der Kommission, eine umfassende Politik für kleine und mittelgroße Unternehmen einzuführen, bedanken. Ebenso Tribut zollen möchte ich Herrn Lehne, nicht nur wegen seiner Effizienz und Arbeit bei der Leitung des Statuts der Privatgesellschaften über das Beratungsverfahren, sondern auch für die in diesem Bericht enthaltenen interessanten und kreativen Lösungen.
Wir befinden uns jetzt wirklich in der kritischen Phase. Wir hören jeden Tag Botschaften wie die Notwendigkeit, das Vertrauen in die Funktionsweise der Weltwirtschaft zu stärken und neu zu schaffen. Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat die europäischen Unternehmen wirklich hart getroffen, und ich bin der Ansicht, dass es jetzt mehr den je wichtig ist, das gesamte Potenzial der kleinen und mittelgroßen Unternehmen auszuschöpfen. Sie stellen die echte Rettungsleine für die europäische Wirtschaft dar.
Der von der Kommission im Juni 2008 verabschiedete Small Business Act stellt einen umfassenden Rahmen für kurz-, mittel- und langfristige Aktionen für das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der KMU unter der Lissabon-Strategie dar. Er schlägt 10 politische Prinzipien und eine Reihe von konkreten Initiativen vor, um sicher zu stellen, dass die Sorgen der KMU in das Zentrum der Entscheidungsfindung gestellt werden – wie Frau Herczog sagte, Mainstreaming der KMU in den Schwerpunkt der Aufmerksamkeit und Strategien.
Der SBA beinhaltet eine Reihe Gesetzesinitiativen, darunter auch den Vorschlag des Statuts der Europäischen Privatgesellschaft. Der SBA ist ausgelegt, um sicher zu stellen, dass das Prinzip „Vorrang für KMU“ und die Priorität der kleinen Unternehmen dauerhaft und unwiderruflich in der Politikgestaltung in der gesamten Union verankert werden. Der SBA fordert auch eine größere Anerkennung der Unternehmerschaft und der Unternehmer. Wir brauchen jetzt, in Zeiten wie diesen, mehr denn je Menschen, die bereit sind, Initiativen zu ergreifen, Projekte zu entwerfen und Risiken zu übernehmen. Wir glauben deshalb auch, dass ehrliche Unternehmer, die in die Insolvenz geraten, eine zweite Chance verdienen.
In der aktuellen Wirtschaftskrise müssen wir Prioritäten setzen und uns auf schnell auf jene Tätigkeiten konzentrieren, die das größte Potenzial aufweisen, einen Beitrag zum Aufschwung zu leisten. Der SBA-Aktionsplan und der europäische Konjunkturplan schlagen ehrgeizige Maßnahmen in drei Schlüsselbereichen vor: Erstens, Lockerung der Bereitstellung der dringend benötigten Kredite; zweitens, Verringerung der Verwaltungslasten; und drittens, Unterstützung für die KMU, damit sie im Ausland tätig werden können.
Ob der Small Business Act zu einem Erfolg wird, hängt von der nahtlosen Kooperation aller Verantwortlicher ab. Wir sind für jede Unterstützung dankbar. Die Anfang Dezember vom Parlament verabschiedete Entschließung kam rechtzeitig und war eine sehr willkommene Initiative. Wie Sie wissen, billigten die Staats- und Regierungschefs auf dem Gipfel Ende Dezember einstimmig unter der französischen Präsidentschaft den Small Business Act.
Deshalb ist es wichtig, dass dieses Haus heute umfassend den Bericht von Frau Herczog unterstützt, um eine solide und legitime Grundlage für weitere Aktionen zu schaffen. Ich möchte Sie aufrufen, den Small Business Act in ihren jeweiligen Ländern und in Ihren Wahlkreisen zu fördern, um sicher zu stellen, dass dieses ehrgeizige Politikprogramm eine Realität wird und wirklich den KMU in ihren täglichen Geschäften hilft.
Lassen Sie mich jetzt zu den beiden Berichten von Herrn Lehne kommen. Das Parlament hat immer eindeutig das Statut der europäischen Privatgesellschaft unterstützt. Ihr Initiativbericht 2006 und Ihre schnelle Behandlung des Vorschlags der Kommission sind wichtige Beiträge zum Erfolg des neuen Statuts der europäischen Privatgesellschaft.
Das Statut der europäischen Privatgesellschaft ist ein wesentliches Element im Small Business Act. Es ist für KMU ausgelegt. Deshalb hat die Kommission vorgeschlagen, dass eine europäische Privatgesellschaft gleich wie ein inländisches Unternehmen gegründet werden kann, ohne die Auflage, Geschäfte in verschiedenen Mitgliedstaaten zu tätigen oder Gesellschafter aus mehr als einem Land zu haben – gleich wie zuhause. Es gibt Leute, die grenzüberschreitende Auflagen für den europäischen Rechtscharakter als wesentlich erachten. Die Entschließung des Parlaments, die es den Unternehmen ermöglicht, unter einer Reihe von grenzüberschreitenden Elementen zu wählen, ist flexibel. Die europäischen Privatgesellschaften können diese Auflagen erfüllen, zum Beispiel, indem sie eine ausländische Tochtergesellschaft gründen oder einfach indem sie ihre Absicht erklären, grenzüberschreitende Geschäfte zu machen.
Sie haben auch eine flexible Lösung für die Mindestkapitalanforderungen verlangt. Wie Sie wissen, wird nach dem Vorschlag der Kommission ein Mindestkapital von gerade einmal 1 Euro gefordert. Darüber hinaus wird es den Gesellschaftern überlassen zu entscheiden, wie hoch die Kapitalanforderungen ihrer europäischen Privatgesellschaft sind. Diese Bestimmung wurde von denen in Frage gestellt, die davon ausgehen, dass die Kapitalanforderung eine große Rolle bei dem Schutz der Gläubiger von kleinen Unternehmen spielt.
Der Bericht des Europäischen Parlaments hat alternative Lösungen genannt, um den Gläubigerschutz zu verbessern. Das bedeutet, dass es Unternehmen möglich ist, zwischen einem auf der Solvenz basierten oder auf der Kapitalerhaltung basierten Gläubigerschutz zu wählen.
Die Kommission stimmt mit den Elementen des Berichts überein, deren Ziel eine verbesserte Einheitlichkeit des Statuts ist und die somit die Rechtssicherheit der Anwendung fördern. Dazu gehören die Vorschrift, den Gesellschaftszweck einzutragen, die Klärung, dass das Verbot, Geschäftsanteile öffentlich anzubieten nicht Angebote an die Mitarbeiter des Unternehmens umfasst, oder die Verbesserung der Regeln der Aufgaben und Haftungen der Geschäftsführer. All dies stellt einen hilfreichen Beitrag dar, der die Anwendung dieses Statuts erleichtert.
Ich begrüße auch Ihren nützlichen Vorschlag einer Schiedsklausel, mit der die Gesellschafter aufgefordert werden sollen, alternative Wege zur Beilegung von Streitigkeiten in Anspruch zu nehmen.
Zuletzt möchte ich auf das am intensivsten im Parlament und anderenorts debattierte Thema eingehen; die Beteiligung der Mitarbeiter am Vorstand einer europäischen Privatgesellschaft. Wie ich bereits angemerkt habe, hat die Kommission ein Statut für kleinere Unternehmen erarbeitet. Die Einbindung der Mitarbeiter in den KMU existiert nur in einigen wenigen Mitgliedstaaten, und deshalb beruht die Lösung auf dem nationalen Recht, so dass das gleichzeitige Bestehen von verschiedenen Modellen möglich ist, was als zweckmäßigster und angemessenster Ansatz erschien.
Die Änderungsanträge des Parlaments führen weitere komplexe Bestimmungen ein, die auf KMU, die nach nationalem Recht in den meisten Mitgliedstaaten gegründet werden, nicht zutreffen. Damit würde das Statut der europäischen Privatgesellschaft wahrscheinlich unattraktiv für diese Mitgliedstaaten und eine weniger durchführbare Option für die KMU.
Um zum Schluss zu kommen: Ihr Bericht enthält eine Reihe nützliche Lösungen. Einige davon können den Weg ebnen für einen schnelleren Kompromiss der Mitgliedstaaten untereinander. Deshalb begrüßt die Kommission die Verabschiedung dieses Berichts.
Zuletzt noch zur grenzüberschreitenden Verlegung des Gesellschaftssitzes: Die Kommission hat das Parlament bei anderen Gelegenheiten bereits von ihren Gründen in Kenntnis gesetzt, warum sie nicht die 14. Gesellschaftsrechtliche Richtlinie vorschlägt. Diese Gründe bestehen immer noch. Wir stimmen mit dem Berichterstatter überein, dass es den Unternehmen frei gestellt sein soll, den Sitz innerhalb des Binnenmarktes festzulegen und von einem Land in ein anderes zu verlegen. Aber wir sind nicht überzeugt, dass der Vorschlag einer neuen gesetzlichen Bestimmung die beste Lösung ist, dieses Ziel zu erreichen. Das Fallrecht des Gerichtshofs erlaubt den Unternehmen eindeutig die Mobilität. Außerdem bieten die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen – die Richtlinie über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten – einen Rahmen für diese Verlegung, einschließlich der erforderlichen Schutzmaßnahmen für Dritte. Konkret die Richtlinie über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedsstaaten erlaubt es einem Unternehmen, in einem anderen Land eine neue Tochtergesellschaft zu gründen und dann das bestehende Unternehmen mit der Tochtergesellschaft zu verschmelzen. Das vom Rechtsausschuss vorgeschlagene Verlegungs- und Schutzverfahren ist dem in der Richtlinie enthaltenen sehr ähnlich.
Unsere Wirtschaftsanalysen zeigen, dass der Komplexitätsgrad der grenzüberschreitenden Verlegungsverfahren ähnlich dem der grenzüberschreitenden Verschmelzungsverfahren wäre. Die Richtlinie über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten musste von den Mitgliedstaaten bis Dezember 2007 umgesetzt werden. Es ist noch zu früh, ihre komplette Anwendung zu beurteilen. Bevor wir uns auf eine neue gesetzliche Bestimmung einlassen, sollte die Kommission zuerst bewerten, wie dieser neue Regulierungsrahmen in der Praxis funktioniert. Wir sind auch davon überzeugt, dass die Richtlinie die in diesem Bereich unter nationalem Recht und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bestehende Situation verbessert.
Zuletzt, angesichts des oben Besagten und des Umstandes, dass die aktuelle Legislaturperiode ihrem Ende entgegen geht, wäre es mehr als angemessen, wenn die nächste Kommission darüber befinden würde, wie mit dieser Angelegenheiten der Verlegung eines Gesellschaftssitzes zu verfahren ist. Bis dann wird auch klarer sein, wie das Thema der Sitzverlegung im SPE-Statut gelöst wurde.
Gunnar Hökmark, Verfasser der Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft und Währung. – (SV) Herr Präsident! Die Bedingungen der kleinen Unternehmen sind heute von grundlegender Bedeutung für die Zunahme der Arbeitsplätze morgen. Sie können überlebenswichtig sein für unsere Fähigkeit, aus dieser Krise besser und qualifizierter ausgebildet und wirtschaftliche konkurrenzfähig herauszukommen. Es sind die kleinen Unternehmen, die die Innovation vorantreiben, aber es sind auch die kleinen Unternehmen, die gegenwärtig unter den größten Kreditproblemen in verschiedenen Mitgliedstaaten und in der Union als solche leiden.
Was wir hier mit dem Statut der Europäischen Privatgesellschaft beabsichtigen – und ich möchte der Kommission für den Vorschlag und der Berichterstatterin für ihre Arbeit danken – ist, den Binnenmarkt den kleinen Unternehmen im gleichen Ausmaß zu öffnen wie den großen Firmen. In diesem Kontext müssen neue Dinge in Angriff genommen werden. Wie wir bereits im Ausschuss für Wirtschaft und Währung diskutiert haben, geht es dabei um die umfassende Vereinfachung der Regeln, die den kleinen Unternehmen die Tore öffnen wird.
Es geht darum, zu gewährleisten, dass die kleinen Unternehmen am öffentlichen Beschaffungswesen im gleichen Ausmaß teilnehmen können wie die großen Firmen infolge der Art und Weise, darum, wie die öffentlichen Beschaffungen getätigt werden. Es hat damit zu tun, es für die kleinen Unternehmen leichter zu machen, grenzüberschreitend zu arbeiten, einschließlich bei Angelegenheiten wie die Bezahlung der Umsatzsteuer, und mit dem Kampf gegen die Bürokratie, die sich gegenwärtig als untragbar erweist. Es geht auch darum, dem europäischen Finanzmarkt bessere Bedingungen für Ausdehnung und Wachstum zu bieten, indem ein besserer Kreditmarkt für die kleinen Unternehmen über die Bemühungen der Europäischen Investitionsbank und anderer geschaffen werden. Zuletzt möchte ich noch Folgendes sagen:
Klein ist schön. Was heute klein ist, wird morgen größer sein und neue Arbeitsplätze und mehr Wohlstand schaffen.
Harald Ettl, Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Wirtschaft und Währung. − (DE) Vielen Dank, Herr Präsident! Derzeit ist die Verlegung des Sitzes von Unternehmen mit administrativen Hürden, Kosten und sozialen Folgewirkungen verbunden und bietet weder Anteilseignern noch Gläubigern noch Arbeitnehmern die notwendige Rechtssicherheit. Schon 2004 wurde im Rahmen einer öffentlichen Konsultation deutlich gemacht, wie wichtig eine 14. Richtlinie wäre.
Aus diesem Grund möchte ich die Kommission auffordern, hierzu einen Legislativvorschlag zu unterbreiten – as soon as possible –, um einerseits die Mobilität von Unternehmen zu vereinfachen und andererseits die Frage der Mitbestimmung bei der Sitzverlegung nicht dem Europäischen Gerichtshof zu überlassen.
Eine künftige 14. Richtlinie darf keine Flucht aus starken Mitbestimmungssystemen ermöglichen. Bereits bestehende Rechte dürfen auf keinen Fall eingeschränkt werden. Um die Kohärenz und Substanz der Verfahren der Arbeitnehmerbeteiligung zu gewährleisten, sollte auf die Europäische Richtlinie über Betriebsräte, die 10. Richtlinie und die Richtlinie über Unterrichtung und Anhörung Bezug genommen werden. Zeitgerechte Information und eine Sitzverlegung erst nach Erstellung eines Verlegungsplanes sind absolut notwendig.
Donata Gottardi, Verfasserin der Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft und Währung. – (IT) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Die Verordnung der Europäischen Privatgesellschaften, über die wir nun befinden, schließt den Rahmen der Unternehmensarten ab, die auf europäischer Ebene reguliert werden müssen. In bestimmten Teilen trägt der Text die Merkmale des vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung verabschiedeten Textes.
Ich bedauere, dass wir nicht die Gelegenheit hatten, die Kommission aufzufordern, etwas mutiger zu sein, weitere Schritte zu tun und ein spezifisches Besteuerungssystem, ein geeignetes Buchhaltungssystem und einheitliche Regeln für die Fälle von Niederlassung, Insolvenz, Umwandlung, Verschmelzung, Abtrennung, Auflösung und Nichtigkeit einzuführen.
Es gibt noch zu viele Bereiche, die weiterhin dem nationalen Gesellschaftsrecht unterliegen, was zu Überlappungen und der Vervielfachung der Kosten führt. Wenn wir in der Wichtigkeit übereinstimmen, ein gemeinsames europäisches System zu errichten und opportunistische Verlagerungen verhindern wollen, wäre es jetzt, nachdem der Rahmen abgeschlossen ist, nach der Europäischen Gesellschaft und der Europäischen Genossenschaft, eine gute Idee, das Thema erneut aufzugreifen und auf die nächste Stufe zu gehen.
Harald Ettl, Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten. – (DE) Herr Präsident! Für die europäische Privatgesellschaft wurde im Rahmen des Small Business Act ein Kommissionsvorschlag präsentiert, der gravierende Schwachstellen aufweist. Den Interessen von Gläubigern wie Arbeitnehmern und Konsumenten oder kleinen Zulieferern wurde im Kommissionsvorschlag kaum Beachtung geschenkt. Um einige dieser Bestimmungen zu nennen: Vorgesehen war ein Mindestkapital von einem Euro, hinzukommen unzureichende Registrierungsverfahren, keine Vorschreibung einer grenzüberschreitenden Tätigkeit sowie die Trennung von Satzung, Sitz und Ort der tatsächlichen Geschäftsausübung.
Letzteres hätte zu einer Umgehung der Arbeitnehmermitbestimmung geführt. Jede neue Richtlinie im europäischen Gesellschaftsrecht sollte dazu beitragen, das Harmonisierungsziel der Arbeitnehmerrechte und die Idee des europäischen Mitbestimmungsstandards, basierend auf dem neuen EU-Reformvertrag, inklusive der Grundrechte-Charta zu erreichen. Arbeitnehmerrechte sind Kernrechte für ein soziales Europa.
Anja Weisgerber, Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten. – (DE) Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kleine und mittlere Unternehmen sind das Rückgrat unserer Gesellschaft und stellen 67% der Arbeitsplätze in der europäischen Privatwirtschaft.
Ich begrüße daher die Initiative "Vorfahrt für den Mittelstand" sehr und setze mich dafür ein, dass dieses Prinzip auf allen politischen und verwaltungstechnischen Entscheidungsebenen berücksichtigt wird. Gerade in der derzeitigen Finanzkrise müssen wir einen echten, greifbaren Mehrwert für kleine und mittlere Betriebe schaffen, um den Mittelstand als stabilisierenden Faktor in der Krise zu stärken.
Ich habe mich im Sozialausschuss als Verfasserin der Stellungnahme an der Ausarbeitung der Ideen, die nun zur Abstimmung vorliegen, beteiligt. Zahlreiche meiner Vorschläge finden sich nun im Text wieder, u.a. die Bedeutung des Flexicurity-Grundsatzes. Mit diesem Konzept sollen auf der einen Seite flexible Arbeitsmärkte entstehen, die auf der anderen Seite mit einem hohen Grad an Beschäftigungssicherheit in Einklang gebracht werden.
Auch hat meine Forderung Eingang gefunden, dass das Arbeitsrecht eine zuverlässige Grundlage für KMU bieten muss. Kleine und mittlere Unternehmen können sich oft keine eigene Rechts- oder Personalabteilung leisten und sind daher auf einfache und klare Regelungen angewiesen.
Eine meiner wichtigsten Forderungen – der KMU-Test für Gesetzesvorhaben – wurde ebenfalls vom federführenden Ausschuss unterstützt. Wir müssen Bürokratie verhindern, bevor sie entsteht. Für neue Gesetze ist konsequent eine Folgenabschätzung durchzuführen. Jede EU-Regelung muss vor ihrer Verabschiedung auf ihre Auswirkungen auf die kleinen und mittleren Unternehmen geprüft werden. Mir war es wichtig, dass die Ergebnisse dieses KMU-Tests einer unabhängigen Bewertung durch eine unabhängige Stelle unterzogen werden, und diese Idee fand Eingang in den Text.
Für die KMU bestehen besondere Herausforderungen im Kontext der weltweiten Finanzkrise, weshalb ich besonders den Appell des Berichtes begrüße, die Vorschläge der Hochrangigen Gruppe unabhängiger Interessenträger im Bereich Verwaltungslasten von Herrn Stoiber so schnell wie möglich umzusetzen. Wir müssen schnell handeln, um dieses Potenzial zu nutzen.
Othmar Karas, Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Rechtsausschusses. – (DE) Herr Präsident! Wir wissen alle, dass der Wohlstand der Europäischen Union entscheidend davon abhängt, ob wir imstande sind, das Wachstums- und Innovationspotenzial kleiner und mittelständischer Unternehmen zu nutzen. Auch bei der Bewältigung der Krise spielen die kleinen und mittelständischen Unternehmen die entscheidende Rolle. Wir müssen sie deshalb entlasten und unterstützen nach dem Motto: Weniger Regeln kann für die KMU viel mehr bedeuten.
Als Präsident der SME-Intergroup sage ich aber auch ganz deutlich, dass der Small Business Act nur eine Absichtserklärung der Staats- und Regierungschefs ist. Den KMU ist mit Absichtserklärungen allein nicht geholfen, und daher fordern wir sehr klar, dass das Prinzip "Vorrang für KMU" die nationale und die europäische Gesetzgebung bestimmt, und wir haben vier Punkte verlangt.
Erstens: Die Mitgliedstaaten müssen mitteilen, wie und in welchem Zeitraum sie die Grundsätze des Prinzips "Vorrang für KMU"in die nationalen Regelungsrahmen überführen. Zweitens: Die Mitgliedstaaten sollen die Fortschritte bei der Umsetzung des Prinzips "Vorrang für KMU" verpflichtend in den jährlichen Berichten über die nationalen Reformprogramme zum Lissabon-Prozess vorstellen. Drittens: Wir brauchen einheitliche Kriterien, wie die Fortschritte bei der Umsetzung des Prinzips "Vorrang für KMU" gemessen werden können. Und viertens: Wir müssen das Prinzip "Vorrang für KMU" als verbindlichen Bestandteil künftiger Gesetzgebung auch auf europäischer Ebene durchsetzen. Und aus aktuellem Anlass sage ich, dass wir alle bestehenden Regelungen auf ihre prozyklischen Auswirkungen auf KMU überprüfen sollten. Hier muss rasch gehandelt werden.
Der Präsident. − Leider haben wir nicht die Möglichkeit, den Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter zu hören, weil Frau Podimata momentan nicht zur Verfügung steht.
Nicole Fontaine, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren! An erster Stelle möchte ich die Bedeutung dieser gemeinsamen Debatte über KMU hervorheben, und ich hoffe wirklich, dass die KMU das deutliche Signal hören, das unser Parlament ihnen senden will.
Unsere Fraktion hat den von der Kommission vergangenen Juni vorgelegten Entwurf des Small Business Act freudig unterstützt. Es stimmt, dass seit 2000 Initiativen für KMU ergriffen wurden. Diese Initiativen wurden geschätzt, aber sie waren unzweckmäßig. Warum sage ich unzweckmäßig? Weil sie, laut den davon betroffenen Menschen, allzu oft nur gute Absichten blieben. Heute müssen wir aber weiter gehen. Das Small Business Act gibt uns diese Möglichkeit dazu, weil es Teil eines wirklich proaktiven, globalen Ansatzes ist.
Ich möchte hervorheben, dass das Europäische Parlament bereits einen Erfolg zu verzeichnen hat, da nach der mündlichen Frage, die wir im Dezember stellten, der Wettbewerbsrat einstimmig den Aktionsplan verabschiedete, den Kommissar Figel gerade jetzt nannte.
Das zeigt eindeutig den starken politischen Willen der Regierung, und heute möchte ich den ausgezeichneten Bericht von Frau Herczog begrüßen, der diesen Drang rechtzeitig ausweitet. Ich möchte mich auch für die Qualität der uns gebotenen Zusammenarbeit bedanken, und für die ausgezeichnete Arbeit, die wir, wie ich sagen muss, im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie erreicht haben. Heute haben wir in der Plenarsitzung nur zwei Änderungsanträge eingereicht. Das zeigt, wie gut wir unsere Arbeit gemacht haben.
Was unsere Fraktion betrifft, haben wir mit den eingereichten Änderungsanträgen, die unser Berichterstatter freundlicherweise angenommen hat, damit begonnen, zu versuchen, dass die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaftsorgane stärker involviert werden, um zu gewährleisten, dass die geplanten Maßnahmen wirklich einen Mehrwert für die KMU erbringen.
Wir haben auch gefordert, dass das Prinzip „klein denken“ ein verpflichtender und fester Bestandteil aller künftigen gesetzlichen Bestimmungen wird. Wir haben auf dem Gemeinschaftspatent bestanden und natürlich auch auf den Finanzmitteln, damit diese effektiv und schnell zur Verfügung stehen.
Ieke van den Burg, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident! Vielleicht erlauben Sie es mir, zuerst etwas als Antwort auf die Erklärung der Kommission zu sagen.
An erster Stellte bedauere ich, dass der Kommissarskollege Herr McCreevy nicht hier ist – ich glaube, die Pferderennsaison hat wieder begonnen! Ich bedauere es wirklich, weil das Thema des Gesellschaftsrechts für uns wirklich wichtig ist und im Kernbereich seines Amtes liegt. Zweitens, Herr Kommissar, bedauere ich zutiefst Ihre Argumente gegen die Vorschläge des Parlaments zur Mitbestimmung der Arbeitnehmer. Wir haben deutlich gemacht, dass dies nicht für kleine Unternehmen gedacht ist, sondern dass das SPE-Statut allen Unternehmen offen steht. Es ist nicht nach Größe beschränkt. Wir möchten nicht, dass dieses SPE-Statut einen Weg darstellt, um bestimmte gesetzliche Bestimmungen zu missbrauchen und zu umgehen – insbesondere in den nationalen Traditionen – und das ist ein sehr wichtiger Aspekt der Mitbestimmung. Wir wollen uns nicht „umsehen“ was es so alles gibt, und dass ein neues Delaware in der Europäischen Union geschaffen wird, in dem Unternehmen diese Art von Bestimmungen umgehen können.
Drittens, bezüglich der vierzehnten Richtlinie – von der wir wissen, dass Herr McCreevy nicht besonders dafür ist – wiederholen Sie die gleichen Argumente. Er sollte die Tatsache ernst nehmen, dass das Parlament von ihm wirklich verlangt, dass er diesen Vorschlag unterbreitet.
Viertens, wir haben zusammen eine Entschließung eingereicht, um die Kommission aufzufordern, die Sozialpartner auf der Grundlage von Artikel 138 zu befragen. Das wäre angemessen gewesen, bevor wir über eine Verordnung für die SPE befinden, denn die Mitbestimmung ist ein Thema, das im Artikel 138 des EG-Vertrags behandelt wird und zuerst die Konsultation mit den Sozialpartnern verlangt. Das ist nicht geschehen. Jetzt verlangen wir, dass das unmittelbar nachgeholt wird. Aber, wenn ich diese Art von Reaktionen seitens der Kommission höre, werde ich ernsthaft erneut erwägen und meiner Fraktion vorschlagen erneut zu erwägen, ob wir das SPE-Produkt unterstützen können. Vielleicht sollten Sie heute Abend ein paar Telefonate mit Herrn McCreevy und Herrn Špidla führen und prüfen, ob Sie morgen vor der Abstimmung einen besseren Vorschlag dazu unterbreiten können.
In Kürze – weil nun meine Redezeit erschöpft ist –, die Haltung der PSE ist nicht gegen die Chance der kleinen und mittelgroßen Unternehmen, dieses neue Statut zu bekommen – wir sind dafür – aber sie ist gegen diese Art des Missbrauchs. Wir haben einen sehr guten Kompromiss mit der Berichterstatterin gefunden. Er ist auch absolut auf dem neuesten Stand und nicht vollständig veraltet, sondern er ist zu diesem Zeitpunkt sehr aktuell, wenn man die desaströsen Arbeiten der Aktionäre und Finanzmärkte betrachtet, um einen besseren Weg für die Firmenleitung zu finden, bei der die Mitarbeiter eingebunden werden, und da müssen Sie wirklich mit ihrem Kollegium und mit den amtierenden Kommissaren überlegen, ob Sie eine positivere Erklärung vor dem Parlament abgeben können.
Jean Marie Beaupuy, im Namen der ALDE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar! Natürlich möchte auch ich Frau Herczog mein Kompliment für den ausgezeichneten Bericht mit 90 Punkten über den Small Business Act aussprechen.
Aber, Herr Kommissar, die Arbeit des Europäischen Parlaments wird nur dann wirklich effektiv sein, wenn die Umsetzung in jedem unserer Staaten schnell und effektiv erfolgt.
In Ihren einleitenden Anmerkungen sagten Sie, Herr Kommissar, dass Sie auf der Grundlage dieses Berichts eine globale Strategie erstellen würden, aber es wird Ihnen nicht entgangen sein, dass wir uns gegenwärtig in einer Finanzkrise, einer Wirtschaftskrise und einer Klimakrise befinden, die uns schnelle Antworten abverlangen.
Ich werde zwei Beispiele nennen. Erstes Beispiel: Ich verlange, dass die Unternehmen ihr Geld innerhalb von 30 Tagen erhalten. Das ist in Punkt 87 über den Kohäsionsfonds enthalten. Ich verlange von der Kommission und von den Mitgliedstaaten, dass sie Maßnahmen treffen, damit alle öffentlichen Aufträge mit Unternehmen in 30 Tagen beglichen werden.
Da es aber ferner bekannt ist, dass 20 % der Konkursanträge auf Grund der Zahlungsverspätungen der öffentlichen Behörden zurückzuführen sind, können wir sehen, wie weit diese Maßnahme der Regierungen und der Kommission die tägliche wachsende Arbeitslosigkeit verringern würde.
Zweites Beispiel: Bürokratie. Punkt 72. Wir fordern den Abbau der Bürokratie um mindestens 25 %. Ich kann Ihnen sagen, dass ich als Geschäftsführer eines Unternehmens seit Jahren auf konkrete Maßnahmen dieser Art warte. Es darf nicht Aufgabe eines Geschäftsführers sein, den ganzen Tag nur Formulare auszufüllen. Seine Aufgabe besteht darin, für unsere Mitbürger Produkte und Dienstleistungen bereit zu stellen.
Wenn Sie diese Aufforderungen beachten, Herr Kommissar, und zwar nicht nur über die globale Strategie, die Sie erstellen wollen, sondern auch im Sinne einer praktischen Antwort der Regierungen und der Kommission, dann werden Sie im Rahmen des gegenwärtigen Konjunkturplans Bestimmungen finden, die unseren Mitbürger direkt Lösungen bieten.
Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Wenn ich in dieser Debatte das Wort ergreife, ist das, um auf vier Angelegenheiten hinzuweisen. Erstens, möchte ich meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, dass der Bericht von Herrn Lehne einen starken Impuls darstellt, damit die Europäische Kommission geeignete gesetzliche Maßnahmen vorbereitet, die es den Unternehmen im Sinne der im Vertrag gewährleisteten Niederlassungsfreiheit, ermöglichen, sich innerhalb der Europäischen Union frei zu bewegen, ohne durch übermäßig viel Bürokratie belastet zu werden.
Zweitens, diese Art von Verlagerungen muss umgekehrt helfen, die bestehenden Rechte der Gesellschafter, Gläubiger und ganz besonders die Rechte der Mitarbeiter zu schützen. Ich möchte auch meine Hoffnung ausdrücken, dass die vom Berichterstatter vorgeschlagenen Lösungen, welche die Ausarbeitung eines Verlegungsvorschlags beinhalten und insbesondere einen Bericht, mit dem die rechtlichen und vor allem wirtschaftlichen Aspekte der vorgeschlagenen Verlegung von Unternehmenssitzen sowie deren Auswirkungen auf die Gesellschafter und Mitarbeiter erläutert und gerechtfertigt werden, sich nicht als zusätzliches Hindernis für die Verlegung von Unternehmen entpuppen.
Viertens und letztens, es könnte den Anschein erwecken, dass Wettbewerb im Sinne von Besteuerung und Gehältern eine besondere Triebkraft hinter den vorgeschlagenen Lösungen war, da eine positive Auswirkung auf die Geschwindigkeit des Wirtschaftswachstums in einigen Mitgliedstaaten und folglich auch in der gesamten Europäische Union zu sehen war.
Francis Wurtz, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar! Der Entwurf des Statuts der Europäischen Privatgesellschaft wird von der Kommission als Bestandteil des European Small Business Act vorgestellt.
In diesem Rahmen und unter Verwendung des Modells der Vereinigten Staaten stellte sich zu Beginn die Frage, einen bestimmten Anteil der öffentlichen Verträge für kleine Unternehmen zu reservieren. So edle Absichten können nur Beifall finden.
Leider ist es jetzt, da es uns in Begleitung der europäischen Privatgesellschaft erreicht, vollkommen anders. Erstens muss man die Größe der Zielunternehmen nehmen. Anstelle von kleinen Unternehmen hat sich das noch ungenauere Konzept der kleinen und mittelgroßen Unternehmen eingeschlichen. Das hat letztendlich, und ich lese aus der von der Kommission verabschiedeten Erläuterungserklärung zum Verordnungsentwurf vor, zu einem „Statut (geführt), das auch für größerer Unternehmen und Gruppen vorteilhaft sein kann“. Das ändert vollständig die Philosophie der Politik. Und was geschieht nun mit diesen pseudo-KMU? In Wahrheit werden es Tochtergesellschaften der Multinationalen sein, die, wie wir wissen, lange schon ein einziges, weniger verbindliches Statut verlangen, als das gegenwärtig für die von ihnen in den verschiedenen europäischen Ländern kontrollierten Unternehmen geltende.
Betrachten wir nun die Art der Vorteile, die den Unternehmen durch das EPC-Statut geboten werden. Es ist nun nicht mehr die Frage des erleichterten Zugangs zu Aufträgen der öffentlichen Hand. Vielmehr, und ich lese wieder aus der Erläuterungserklärung des Kommissionstexts vor, ist das Ziel jetzt „die Rahmenbedingungen für Geschäfte auf dem Binnenmarkt zu verbessern“. Somit könnten alle Europäischen Privatgesellschaften ihren Sitz in einem Land und ihre tatsächlichen Aktivitäten in einem anderen Land haben. Sie könnten auch ihren Sitz in jeden beliebigen Mitgliedstaat ihrer Wahl verlegen.
Wie sollen wir in diesen Bestimmungen nicht einen Weg sehen, der es den fraglichen Unternehmen ermöglicht, uneingeschränkt, unter den sanftesten Bedingungen für die Geschäftswelt Briefkastenfirmen zu gründen? Gibt die Kommission nicht sogar genau vor, dass das „anzuwendende Recht das Recht des Mitgliedstaats ist, in dem die Europäische Privatgesellschaft ihren Sitz hat, das auf die Gesellschaften mit beschränkter Haftung Anwendung findet“?
Wie der Europäische Gewerkschaftsbund genau vermerkt, „besteht die große Gefahr, dass Unternehmen das Statut der Europäischen Privatgesellschaft nutzen werden, um den Gesetzgebungen zu entweichen, die am stärksten die Rechte (der Arbeiter) schützen“.
Wir verstehen nicht, warum die Kommission nicht die Gewerkschaftsorganisationen befragt hat, bevor sie den Vorschlag verabschiedete und sich mit der reinen Formalität einer Online-Konsultation zufrieden gab.
Zusammenfassend, wenn wir diesen Verordnungsentwurf lesen, scheint es, dass der auf „kleine Unternehmen“ gesetzte Schwerpunkt nichts weiter als politische Schönfärberei ist, mit dem Ziel, das traurigerweise bekannte Prinzip des „Herkunftslandes“ akzeptabel zu machen. Es läuft auf einen aufpolierten Bolkestein hinaus.
Deshalb schlägt meine Fraktion vor, dass dieses Parlament ein klares Signal an die Kommission und den Rat sendet, indem es diesen Vorschlag eines Statuts der Europäischen Privatgesellschaft ablehnt.
Roberto Fiore (NI). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, wir müssen diese Krise der kleinen und mittelgroßen Unternehmen auf eine wirklich europäische Art lösen. Wir werden Zeugen einer Plage, die kleine und mittelgroße Unternehmen auf dem ganzen Kontinent betrifft, verursacht durch fehlende Kreditverfügbarkeit. Das Problem ist, dass die Banken den Unternehmen keine Darlehen gewähren, und es stimmt auch, dass die Versuche einiger Regierungen, die Banken zu finanzieren, damit diese ihrerseits die kleinen Unternehmen finanzieren, fehlschlagen, weil niemand weiß, welche Schulden die Banken gegenwärtig wirklich haben.
Deshalb schlage ich vor, dass die Nationalstaaten anhand der Verstaatlichung ihrer Landesbanken das Drucken von Geld oder Geldgutscheinen veranlassen, um die kleinen Unternehmen zu finanzieren. Ein Versuch dieser Art wurde kürzlich in der Republik Taiwan vorgenommen, mit der Ausgabe von Gutscheinen, die in jeglicher Hinsicht Geld gleichgestellt waren. Diese wurden in Form von persönlichen Gutscheinen den taiwanesischen Bürgern gegeben. Das bedeutet, dass im Grunde 3 Milliarden US-Dollar oder Euro in der Republik Taiwan ausgegeben wurden.
Wir müssen das Gleiche tun; wir müssen den kleinen Unternehmen Kredite gewähren, indem wir praktisch als Staaten nicht mehr als Schulden sondern als Kredit Geld ausgeben.
Georgios Papastamkos (PPE-DE). - (EL) Herr Präsident! Ich werde meine Rede auf das erste der beiden zur Debatte stehenden Themen konzentrieren, das Statut der Europäischen Privatgesellschaft. Wie Sie wissen, sind gerade einmal 8 % der europäischen kleinen und mittelgroßen Unternehmen an grenzübergreifenden Geschäften beteiligt, während die kleinen und mittelgroßen Unternehmen ungefähr 99 % der Unternehmen in der Europäischen Union darstellen.
Diese Tatsache belegt die Unzulänglichkeiten der bislang verfolgten Politik zur Förderung der innergemeinschaftlichen Geschäfte. Sie belegt auch die Notwendigkeit, zielorientierte Maßnahmen zu treffen, um einen einzigen und günstigeren rechtlichen Rahmen auf europäischer Ebene zu schaffen.
Die weltweite Wirtschaftskrise hat jetzt die Realwirtschaft erreicht, die Millionen kleinen und mittelgroßen Unternehmen in ganz Europa. Unter den gegenwärtigen Umständen müssen kleine, effiziente Unternehmen unser Hauptziel sein.
Der Vorschlag der Kommission einer Verordnung an den Rat geht in die richtige Richtung, die, meiner Meinung nach, darin besteht, die Verwaltungslasten in den kleinen und mittelgroßen Unternehmen in Europa, die notwendig sind, um den verschiedenen lokalen Verwaltungsauflagen für die Gründung einer Gesellschaft zu genügen, auf ein Minimum zu reduzieren.
Die Flexibilität und Einheitlichkeit der Europäischen Privatgesellschaften, die minimal geforderte grenzüberschreitende Komponente, die Vereinfachung der Prüfungen der Gesetzmäßigkeit der Gründungsurkunde und des Gesellschaftervertrags und das Prinzip des Startkapitals in Höhe von 1 Euro sind die wichtigsten Grundsätze einer Strategie, die der Entwicklung der innergemeinschaftlichen Unternehmerschaft einen neuen Anstoß geben können.
Um zum Ende zu kommen: Ich möchte dem Berichterstatter Herr Lehne für die Bemühungen gratulieren, um erfolgreich einen Kompromiss der auseinandergehenden Meinungen seiner Kollegen im Rechtsausschuss und den verschiedenen Fraktionen zu erreichen.
Manuel Medina Ortega (PSE). - (ES) Herr Präsident! Ich glaube, die am heutigen Abend hier geführte Debatte ist nützlich, um einige Punkte zu klären: Erstens, die Tatsache, dass die Debatte über die Europäischen Privatgesellschaften zeitgleich zur Debatte über die kleinen Unternehmen Europas geführt wird bedeutet nicht, dass eine Europäische Privatgesellschaft unbedingt ein kleines Unternehmen sein muss.
Wie Frau van den Burg sagte, und ich glaube Herr Wurtz hat den Punkt in seiner Kritik am Vorschlag auch hervorgehoben, ist das Statut der Europäischen Privatgesellschaft, so wie es im Vorschlag der Kommission konzipiert und im Rechtsausschuss verabschiedet wurde, ein Instrument für die Schaffung von Unternehmen, die groß sein können und bestimmte Merkmale aufweisen, wie die Beschränkung der Haftung der Gesellschafter und das Verbot mit diesen Unterhemen auf öffentlichen Märkten zu operieren. Sowohl das Statut der Europäischen Privatgesellschaft als auch das Statut der nationalen Privatgesellschaft kann aber auf kleine oder große Firmen Anwendung finden.
Wie Frau van den Burg sagte, ist es gerade die Flexibilität oder Dehnbarkeit der Europäischen Privatgesellschaft, die bedeutet, dass wir besonders vorsichtig sein müssen. Das war die Aufgabe des Rechtsausschusses. Die relativ zahlreichen im Rechtsausschuss verabschiedeten Änderungsanträge dienen gerade dazu, zu verhindern, dass die Formel der Europäischen Privatgesellschaft zur Grundlage wird, wie Frau van den Burg sagte, für die Schaffung eines europäischen Delaware. Das ist besonders relevant für eines der Themen, die Herrn Wurtz Besorgnis bereiten: Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Unternehmen.
Ich denke, der im Rechtsausschuss gewählte Wortlaut hebt diese Einschränkungen eindeutig hervor. Es geht nicht darum, wie Herr Wurtz sagte, die Herkunftsregel anzuwenden, sondern gemäß den im Rechtsausschuss verabschiedeten Regeln – und ich würde Herrn Wurtz empfehlen, die von uns verabschiedeten Änderungsanträge zu lesen – gibt es vielmehr Einschränkungen, die die Anwendung der Regel des Herkunftslands auf diese Unternehmen unterbinden, in denen eine stärkere Mitbestimmung der Mitarbeiter geschieht als normalerweise. Sie wurden vollständig in die verabschiedeten Änderungsanträge aufgenommen und ich glaube, mit diesen Änderungsanträgen ist es vollkommen zulässig, den Text anzunehmen, selbst vom Standpunkt von Herrn Wurtz aus.
In anderen Worten, wir haben es hier mit einer Form der europäischen Gesellschaft zu tun, die in allen unseren Ländern existiert, die aber im Rahmen der Europäischen Union harmonisiert werden muss. Dabei dürfen wir es aber diesen Unternehmen nicht gestatten, zu virtuellen Körperschaften zu werden, sondern sie müssen im Kontext der nationalen Realitäten existieren und die nationalen gesetzlichen Bestimmungen erfüllen, insbesondere in so heiklen Bereichen wie der Mitbestimmung der Arbeitnehmer.
Ich glaube, der vom Rechtsausschuss verabschiedete Text macht einige wesentliche Beiträge und deshalb wäre es ein Fehler, wenn die Kommission diese Änderungsanträge nicht berücksichtigen würde.
Ich denke die Änderungsanträge des Rechtsausschusses zielen gerade auf die Minderung der Unzulänglichkeiten des Texts der Kommission ab, und ich glaube, das Parlament kann ihn mit gutem Gewissen annehmen, nicht nur wegen der in dem Zusammenhang mit den kleinen Unternehmen gemachten Fortschritte, sondern auch angesichts der Führung von dieser Art von Unternehmen, die rechtmäßig existieren und in einem Mitbestimmungssystem Gegenstand einer rigorosen Überwachung durch die Mitarbeiter sein werden.
Jorgo Chatzimarkakis (ALDE). - (DE) Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Nie war der Mittelstand so wichtig wie heute. Anlässlich der Wirtschafts- und Finanzkrise, die von den Großen und nicht von den Kleinen verursacht wurde, kommt es jetzt vor allem auf den Mittelstand an. Es kommt auf die kleinen und mittleren Unternehmen an, weil sie auch bald leiden werden. Sie tragen jedoch einen Großteil der wirtschaftlichen Leistung.
In dem Land, das ich am besten kenne, steht der Mittelstand für 20% aller Patente, für 40% aller Bruttoinvestitionen, für 49% aller Umsätze, für 70% aller Arbeitnehmer und für 80% aller Auszubildenden. Wir brauchen jetzt ein Umdenken. Wir müssen sozusagen auf den großen Reset-Knopf drücken. Wir müssen unternehmerische Mentalität fördern und hierfür steht der Small Business Act.
Ich möchte der Kollegin Herczog zu ihrem Bericht gratulieren. Es kommt jetzt tatsächlich darauf an, dass wir den Mittelstand als Querschnitt bezeichnen und betrachten, dass wir die Fördermaßnahmen umdenken, dass wir bei öffentlichen Ausschreibungen die Kleinen ("think small first") nach vorne rücken und nicht die öffentliche Hand in den Wettbewerb eingreifen lassen. Deswegen Glückwunsch an Sie: Steuersenkung für arbeitsintensive Branchen, das muss jetzt kommen.
Eoin Ryan (UEN). - Frau Präsidentin! Auch ich möchte diesen Bericht begrüßen. Ungefähr 80 % aller neuen Arbeitsplätze in der Europäischen Union wurden von KMU geschaffen, und in meinem eigenen Wahlkreis in Dublin sind 400 000 Menschen bei ungefähr 100 000 Firmen aus dem KMU-Sektor beschäftigt.
Wir müssen alles tun, was zu diesem Zeitpunkt möglich ist, um diese Unternehmen in schweren Zeiten zu unterstützen. Ich begrüße die Tatsache, dass die EIB einen Fonds von 31 Milliarden Euro für kleine und mittelgroße Unternehmen hat und glaube, dass in diesem Bereich mehr getan werden sollte.
Auch der Abbau der Bürokratie seitens der Kommission wird willkommen geheißen. Das führt zu Einsparungen für die Europäische Union in Höhe von ungefähr 2,3 Milliarden Euro. Kürzlich hatte ich ein Treffen mit Kommissar Verheugen, bei dem wir mit irischen Geschäftsleuten über die Probleme diskutierten, denen sie sich gegenübergestellt sehen. Eine zu bedenkende Idee ist ein Moratorium für neue Bürokratie aus Europa, denn sie erstickt die Unternehmen. In diesen schweren Zeiten müssen wir alles tun, was in unserer Macht steht, um zu gewährleisten, dass die Unternehmen bis zum ersehnten Aufschwung überleben.
Das kann aber nicht von Europa alleine gemacht werden. Es muss auch von den nationalen und kommunalen Regierungen kommen, die dabei eine enorm wichtige Rolle spielen. Wenn wir wollen, dass sich unsere kleinen Unternehmen und die Beschäftigung in der Europäischen Union und in jedem einzelnen Mitgliedstaat stabilisieren, dann müssen wir alles tun, was nur möglich ist und sie retten.
Die Herausforderung, vor der wir derzeit stehen, sind Arbeitsplätze, Arbeitsplätze, Arbeitsplätze; wir müssen alles in unserer Macht Stehende tun, um die Beschäftigung zu sichern und in den kommenden Jahren hoffentlich auch neue Arbeitsplätze zu schaffen. Das ist absolut lebensnotwendig für uns alle.
Georgios Toussas (GUE/NGL). - (EL) Frau Präsidentin! Die europäische Privatgesellschaft stellt eine noch größere Gefahr für die beschäftigungsrelevanten und sozialen Rechte der Arbeitnehmer dar, analog zur Bolkestein-Richtlinie. Es wird zwar das Scheinargument vorgebracht, dass diese Gesellschaft kleinen und mittleren Unternehmen zum Vorteil gereicht; doch in Wahrheit stärkt sie die monopolistischen Konzerne.
Es soll eine Unternehmensform ohne Kapitalausstattung (nur 1 Euro reicht aus) geschaffen werden, die einen fiktiven eingetragenen Gesellschaftssitz haben und diesen beliebig verlegen kann. Die Mitgliedstaaten mit den niedrigsten Mindestlöhnen und niedrigsten sozialen Schutzstandards werden zur größtmöglichen Umgehung und Beschneidung der Arbeitnehmerrechte genutzt.
Die Verordnung, die in den Mitgliedstaaten direkt umgesetzt werden kann, ist eine natürliche Ergänzung zur Bolkestein-Richtlinie und zu den arbeitnehmerfeindlichen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs in den Fällen Viking, Laval und Ruffert. Sie ist eine Folge und das Ergebnis des Maastrichter Vertrages und der Anwendung der vier Freiheiten. Die europäische Privatgesellschaft ist eine Bloßstellung der politischen Mächte, die für Maastricht gestimmt haben und die Arbeitnehmer durch ihr Votum für die Bolkestein-Richtlinie und ihre Falschaussage getäuscht haben, wonach sich diese angeblich nicht auf die Arbeitnehmerrechte auswirkt.
Aus diesem Grunde werden wir gegen die Verordnung stimmen. Diejenigen, die diese Diskriminierungspolitik unterstützen, säen Wind und werden gewiss Sturm ernten.
Jim Allister (NI). - Frau Präsidentin! Die Tatsache, dass 70 % der privatwirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnisse in Europa in KMU anzutreffen sind, ist ein Beweis für ihre unternehmerische Ausdauer und Hartnäckigkeit, weil die restriktive EU-Verordnung ihnen das Leben nur unnötig erschwert.
Deshalb möchte ich eine Forderung wiederholen, die ich bereits geäußert habe, nämlich dass es in diesen Zeiten der Rezession keine weiteren Rechtsvorschriften für KMU geben sollte. Die Kosten für die Umsetzung von EU-Verordnungen in Großbritannien wurden auf 107 Milliarden GBP in den letzten zehn Jahren geschätzt. Das heißt, es hätten 107 Milliarden GBP in Innovation, verstärkte Exportanstrengungen und Wachstum fließen können. Doch ein Großteil dieser Summe musste zur Einhaltung von Rechtsvorschriften ausgegeben werden. Wenn KMU wirklich wachsen und gedeihen sollen, müssen die Vergabeverfahren vereinfacht, die Kosten für Patentanmeldungen und -verlängerungen verringert, die Vorschriften für staatliche Beihilfen gelockert und wirklich Maßnahmen gegen den unlauteren Wettbewerb aus dem Fernen Osten ergriffen werden.
Mehr denn je zuvor brauchen wir heute KMU in Familienbesitz – kleine Unternehmen –, da sie über das Engagement und die Hartnäckigkeit verfügen, um uns aus dieser Krise herauszuhelfen. Doch sie benötigen unsere Unterstützung in Form einer Lockerung der EU-seitigen Auflagen.
Kurt Lechner (PPE-DE). – (DE) Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde hier mehrfach das Thema Mitbestimmung angesprochen. Ich möchte das jetzt nicht vertiefen, ich will aber in diesem Zusammenhang doch darauf hinweisen, dass das Gesellschaftsrecht unserer Mitgliedstaaten auch eine Funktion im Sinne der Wahrnehmung der Interessen der öffentlichen Ordnung, wie z. B. Schutz der Gläubiger, Sicherheit der Rechtsordnung, Verbraucherschutz und anderes mehr, hat, die in den Mitgliedstaaten im Sinne einer vorsorgenden Rechtspflege, z. B. durch Register- und Formvorschriften, gewahrt wird. Hier gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten.
Die Beschlussfassung des Rechtsausschusses beachtet dies an vielen Stellen – das ist sehr zu begrüßen –, indem sie Optionen für die Mitgliedstaaten offen hält. Aber im Ergebnis werden diese Dinge konterkariert, sie können jedenfalls konterkariert werden, wenn es dabei bleibt, dass der eingetragene Sitz und der tatsächliche Sitz, d. h. dort, wo die Gesellschaft tatsächlich tätig ist, voneinander abweichen dürfen, weil dann diese Sicherungen im Ergebnis ins Leere laufen. Die Gesellschaft kann sich praktisch ihren eingetragenen Sitz aussuchen, wo sie will, und sich den Anforderungen des Landes, wo sie tatsächlich tätig ist, dadurch entziehen. Damit verlieren aber meines Erachtens die Mitgliedstaaten de facto – nicht de jure, aber de facto – einen großen Teil der Souveränität über ihr Gesellschaftsrecht und dessen Ordnungsfunktion, weil es ausgehebelt werden kann.
Ich möchte auch hinzufügen, dass – es muss nicht sein, aber es kann sein – dadurch auch die Seriosität der Europäischen Privatgesellschaft gefährdet ist, jedenfalls in den Mitgliedstaaten, in denen ansonsten strengere Anforderungen vorgesehen sind. Nun könnte man sagen, dann lasst uns abwarten, wie das ausgeht, und dann korrigieren wir das. Dem wäre dann zuzustimmen, wenn nicht wegen der Einstimmigkeit und aufgrund der Verfahren diese Entwicklung zementiert würde. Das ist meine größte Sorge. Es gibt für diesen Vorgang auch keinen Grund. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist nur ein Notbehelf, weil wir keine Richtlinie über die Verlegung von Sitzen haben, aber durch diese Europäische Privatgesellschaft, wie sie jetzt vorgesehen ist, würde dieses Auseinanderfallen im Grunde zementiert, und zwar für alle Zeiten als europäisches Gemeinschaftsrecht. Deshalb möchte ich den Rat bitten, sich diese Frage noch einmal sehr genau zu überlegen.
Juan Fraile Cantón (PSE). - (ES) Frau Präsidentin! Kleine und mittlere Unternehmen sind das Rückgrat der Wirtschaft in der europäischen Union. Aufgrund ihrer großen Dynamik und ihres Wachstums- und Innovationspotenzials haben sie sich eine wichtige Position in der EU-Politik verschafft.
Wir beglückwünschen Frau Herczog, weil ihr Bericht das Wachstum der KMU auf der Basis eines Grundsatzes fördert, der alles andere als trivial ist: Die politischen und wirtschaftlichen Maßnahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten sollten zur Umsetzung des Prinzips „Vorfahrt für KMU“ beitragen.
Der Small Business Act enthält Legislativvorschläge und politische Vereinbarungen, die zur Schaffung der administrativen, ordnungspolitischen und finanziellen Bedingungen für die potenzielle Entwicklung dieser Unternehmen innerhalb der europäischen Wirtschaft beitragen sollen. Die gegenwärtige Krise und die Instabilität des Finanzsystems schränken den Zugang zu Krediten für KMU ein, was ihre normale Geschäftstätigkeit bremst. Mehr denn je ist jetzt ein koordiniertes Vorgehen auf europäischer Ebene notwendig. Die Initiativen der Mitgliedstaaten sollten im Sinne des heute zur Diskussion stehenden Dokuments strukturiert und auf die darin vorgesehenen Bestimmungen ausgerichtet werden.
Abschließend möchte ich sagen, dass die Bereitstellung von 30 Milliarden Euro im Zeitraum 2009-2011 zur Förderung des Zugangs der KMU zu Finanzierungsmöglichkeiten außerordentlich wichtig ist. Diese Initiative ist als Ergänzung zum Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation und zur JEREMIE-Initiative (Gemeinsame europäische Ressourcen für kleinste bis mittlere Unternehmen) zu verstehen und verstärkt die Wirkung der Finanzierungsmöglichkeiten, zu denen KMU Zugang haben.
Wir sind voll und ganz davon überzeugt, dass ein koordiniertes Vorgehen auf europäischer Ebene unabdingbar ist, um die Wirtschaft so schnell wie möglich wieder anzukurbeln.
Patrizia Toia (ALDE). – (IT) Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der Small Business Act wurde unter anderen als den jetzigen Rahmenbedingungen konzipiert, nämlich zu einer Zeit, als es noch Wachstum und Entwicklung gab. Er soll heute im Parlament in einem völlig anderen Umfeld verabschiedet werden, in dem die KMU unter extrem harten Bedingungen und großen Schwierigkeiten infolge des Sturms der Produktions- und Finanzkrise zu leiden haben.
Bei der Annahme des Small Business Act im Parlament sollte die Kernaussage gegenüber den KMU meiner Meinung nach lauten, dass das Parlament und die europäischen Institutionen sie unterstützen sowie den Willen und die Möglichkeiten des Widerstands stärken möchten, mit dem kleine und mittlere Unternehmen derzeit diesem Sturm trotzen. Wir wollen dies durch die Präzisierung der Prioritäten dieser Unterstützung und durch konkrete Aussagen verstärken: die Forderung nach einer flexibleren Gesetzgebung und die Bereitstellung von Instrumenten, die zur Schaffung günstigerer Umgebungsbedingungen für diese Unternehmen beitragen.
Zweitens müssen wir meiner Auffassung nach klar unter Beweis stellen, dass wir den KMU bei dem für sie zurzeit kritischsten Faktor helfen möchten, nämlich dem Zugang zu und der Verfügbarkeit von Krediten. Die von der EIB zur Verfügung gestellten Mittel reichen nicht aus: Wir müssen unbedingt sagen – und wir werden es auch morgen sagen –, dass wir mehr tun wollen, um kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Krediten zu ermöglichen.
Ewa Tomaszewska (UEN). – (PL) Frau Präsidentin! Die Finanzkrise und die daraus resultierende Wirtschaftskrise verleiten die Arbeitgeber dazu, den Rechtsstatus ihrer Unternehmen zur Verringerung der Kosten zu ändern, einschließlich der Kosten, die in Verbindung mit Arbeitnehmerrechten und sozialen Verpflichtungen entstehen. Daher versuchen sie, ihren Unternehmenssitz in Ländern eintragen zu lassen, in denen die Vorschriften und wirtschaftlichen Bedingungen ein höheres Kosteneinsparungspotenzial bieten, weil die gesetzlichen Auflagen, wie beispielsweise Mindestlöhne oder Versorgungs- und Rentenbeiträge, niedriger sind. Die im Bericht enthaltenen Informationen weisen darauf hin, dass die grenzüberschreitende Verlagerung des Firmensitzes nicht dazu führen sollte, dass Unternehmen gesetzliche, sozial- oder steuerrechtliche Vorschriften umgehen. Wir dürfen nicht zulassen, dass soziale Standards ins Wanken geraten. Es sollten andere Mittel und Wege zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen gefunden werden, wie z. B. die Gewährung von Darlehen.
Vladimír Remek (GUE/NGL). – (CS) Sehr verehrte Damen und Herren! In Bezug auf den von Edit Herczog vorgelegten Bericht über KMU sprechen wir über 70 % der Arbeitsplätze und 70 % der Mehrwertsteuereinnahmen in der EU. Deshalb möchte ich nicht nur meine große Wertschätzung für die Initiative der Berichterstatterin, sondern auch meine Unterstützung zum Ausdruck bringen. In der aktuellen Krise zählen die KMU eindeutig zur Kategorie der besonders stark gefährdeten Unternehmen. Unablässig sind sie mit diversen Hindernissen konfrontiert. Für sie ist es weitaus schwieriger als für Großunternehmen, Darlehen zu erhalten. Auch der administrative und bürokratische Aufwand ist für KMU höher. Für KMU ist es immer weitaus schwieriger, den Zuschlag für öffentliche Aufträge in Europa zu erhalten als in den USA und in vielen asiatischen Ländern. Wir behaupten, dass sie für die Gesundheit der europäischen Wirtschaft lebensnotwendig sind. Als Bestätigung unserer Behauptung sollten wir ihnen das geben, was sie benötigen, Möglichkeiten gerade jetzt in einer Zeit, in der sich die Krise infolge des Domino-Effekts ausweitet, der durch Finanzriesen und multinationale Konzerne ausgelöst wurde.
Tadeusz Zwiefka (PPE-DE). – (PL) Frau Präsidentin! Die Annahme eines Statuts für eine europäische Privatgesellschaft ermöglicht die Gründung und Führung dieser Gesellschaften in allen Mitgliedstaaten auf gleicher Basis. Das vorrangige Ziel besteht darin, die vorhandenen rechtlichen und bürokratischen Hürden für international tätige kleine und mittlere Unternehmen abzubauen. Zur Führung eines solchen Geschäftsbetriebs sind die KMU de facto zur Gründung einer Gesellschaft im Zielland gezwungen. Angesichts der Tatsache, dass es 27 verschiedene Rechtssysteme in der EU gibt, ist dieser Prozess unbestritten mit einem enormen Kostenaufwand verbunden. Bei einer europäischen Privatgesellschaft sind die Inhaber unabhängig davon, ob sie in ihrem Heimatland oder in einem anderen Mitgliedstaat geschäftstätig sind, in der Lage, ihr Unternehmen nach der gleichen Rechtsform eintragen zu lassen. Der für Rechtsberatung, Management und Verwaltungsverfahren eingesparte Zeit- und Kostenaufwand wird den Prozess zweifelsohne erleichtern und für investitionswillige Unternehmer einfacher gestalten.
Eine der Hauptängste von Skeptikern bezieht sich darauf, dass es für diese Gesellschaft keine Auflage gibt, wonach das Eigenkapital zum Schutz der Gläubiger ausreichen muss. Nichts könnte weiter von der Wahrheit entfernt sein. Denn Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind ein Beweis dafür, dass eine Gesellschaft auch ohne das notwendige Eigenkapital erfolgreich sein kann – sie sind die beliebteste Gesellschaftsform weltweit. In der heutigen Welt hat das Eigenkapital seine wichtigste Funktion verloren, nämlich den Gläubigerschutz. Bei einer europäischen Privatgesellschaft wird dieser Schutz durch andere Mechanismen gewährleistet; er beruht hauptsächlich auf der stärkeren Transparenz ihrer Geschäftstätigkeit und der engeren Kooperation mit den Gläubigern. Heutzutage achten die Handelspartner weniger auf das Eigenkapital, sondern mehr auf den Kapitalfluss, den berühmten Cashflow, der weitaus mehr über die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens verrät.
Dann stellt sich noch die Frage der Arbeitnehmerrechte. Denn insbesondere in diesem Zusammenhang haben die Gewerkschaften die Sorge, dass die bisherigen Standards aufgegeben werden, was aus meiner Sicht jedoch ein falscher Alarm ist. Das vorgeschlagene Statut enthält eine eindeutige Bestimmung, wonach die Arbeitnehmermitbestimmung den nationalen gesetzlichen Vorschriften unterliegt. Die Attraktivität der europäischen Privatgesellschaft könnte dadurch gefährdet sein, dass die Schwelle für die Arbeitnehmermitbestimmung zu niedrig angesetzt ist. Meiner Auffassung nach sollte die Mindestbeschäftigung von 500 Arbeitnehmern beibehalten werden, um kleinere Unternehmen nicht noch mit zusätzlichen Kosten zu belasten.
Antolín Sánchez Presedo (PSE). - (ES) Frau Präsidentin! KMU sollten in der Europäischen Union stärker beachtet werden, da sie 99 % der Unternehmen ausmachen, 70 % der Erwerbstätigen beschäftigen, annähernd 60 % der unternehmerischen Wertschöpfung in Europa erzielen und einen ganz wesentlichen Beitrag zur Vielfalt, Innovation und Kohäsion in Europa leisten.
Es ist von fundamentaler Bedeutung, dass wir für sie die richtigen Rahmenbedingungen schaffen, die Unternehmergeist fördern, die Grundsätze des Prinzips „Vorfahrt für KMU“ bei der Festlegung von Richtlinien einhalten und ihr enormes Potenzial freisetzen. Die Behörden sollten sich an ihre Bedürfnisse und Familienausrichtung anpassen, um ihre Existenz, ihre Übertragung, insbesondere bei Krankheit, Pensionierung oder Insolvenz, und ihre Auflösung zu erleichtern.
Für die 23 Millionen KMU in Europa können nicht die gleichen Anforderungen gelten wie für die 41 000 Großunternehmen. Es müssen unbedingt einfachere gesetzliche Rahmenbedingungen ohne übermäßige bürokratische Hürden geschaffen werden. Zu Schritten in diese Richtung zählen das Statut der europäischen Privatgesellschaft, die Initiativen zur Gründung von Unternehmen binnen 48 Stunden und Verringerung des Verwaltungskostenaufwands um 25 % bis 2012, die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Mehrwertsteuerbelange und Einführung ermäßigter Mehrwertsteuersätze für arbeitsintensive, auf lokaler Ebene erbrachte Leistungen sowie die Schaffung einer einheitlichen und konsolidierten Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von Unternehmen.
KMU sollten sich stärker am Binnenmarkt und an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen. Derzeit sind nur 8 % grenzüberschreitend tätig; ihr Anteil bei der Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen liegt bei 42 %. Ausgeglichenere Wettbewerbsbedingungen könnten u. a. durch Ausnahmeregelungen für die neuen Kategorien staatlicher Beihilfen, die Förderung der Zusammenarbeit, die Änderung der Richtlinie über Zahlungsverzug zur Gewährleistung der Zahlung innerhalb von 30 Tagen und den Abbau der Hürden für die Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen geschaffen werden.
In diesen Krisenzeiten ist ein Vorgehen auf europäischer Ebene absolut notwendig, um KMU den Zugang zu Finanzmitteln zu angemessenen Preiskonditionen zu sichern. Ebenso wichtig sind Maßnahmen zur permanenten Verbesserung des Wissenstransfers und der Wirksamkeit von Unterstützungsdiensten.
Olle Schmidt (ALDE). - (SV) Frau Präsidentin! Wir wissen, dass kleine Unternehmen das Rückgrat unserer Wirtschaft bilden. Insbesondere in der jetzigen Zeit müssen die EU und die Mitgliedstaaten das Leben für kleine Unternehmen, sowohl für bereits bestehende als auch für zukünftige Unternehmen, durch eine Verringerung der Anzahl von Vorschriften und eine Verringerung des Verwaltungs- und Kostenaufwands erleichtern. Im Vergleich zu traditionellen Großunternehmen haben kleine und mittlere Unternehmen völlig andere Möglichkeiten, wenn es um die Anpassung an neue Gegebenheiten und die Einführung neuer Verfahren und Technologien geht.
Abgesehen davon, dass kleinen Unternehmen die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen durch einen besseren Zugang zum Binnenmarkt und der Zugang zu Finanzmitteln erleichtert werden muss und sie bei den Regelungen für staatliche Beihilfen nicht diskriminiert werden dürfen, ist auch eine grundlegende Einstellungsänderung bei den Entscheidungsabläufen vonnöten, an Schulen, an Universitäten und am Arbeitsplatz. Studien belegen die starke Korrelation zwischen Unternehmertum und Wachstums. Die bevorstehende schwedische Ratspräsidentschaft wird sich ganz gezielt um die Förderung der Unternehmertätigkeit von Frauen bemühen, eine wichtige europäische Strategie für die Zukunft.
Pilar del Castillo Vera (PPE-DE). - (ES) Frau Präsidentin! Im Hinblick auf diese Aussprache sollten wir uns darüber im Klaren sein, dass es sich hierbei letztendlich nicht um einen Rechtsakt, d. h. eine für die verschiedenen Mitgliedstaaten gültige Gemeinschaftsregelung, sondern vielmehr um Leitlinien handelt, mit denen künftig ein gemeinsames Vorgehen aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Bezug auf kleine und mittlere Unternehmen sichergestellt werden soll.
Rund um diese Thematik gibt es viele Aspekte, wobei ich drei ganz besonders ansprechen möchte, die meines Erachtens sehr wichtig sind.
Erstens muss eine Vielzahl der rechtlichen Hürden und der Hindernisse abgebaut werden. Es gilt, den übermäßigen bürokratischen Aufwand, der in bestimmten Ländern besonders stark ausgeprägt ist, zu verringern, der die Gründung kleiner Unternehmen und auch den weiteren Ausbau dieser Unternehmen nach ihrer Gründung behindert. Dafür und auch zur Lockerung des übermäßig starken Regulierungsdrucks sind finanzielle und personelle Ressourcen notwendig, wobei diese Ressourcen somit nicht für andere Zwecke verwendet werden können.
Der zweite Aspekt bezieht sich auf den Bereich technologische Innovation und angewandte Forschung. In dieser Hinsicht müssen wir unsere Anstrengungen deutlich verstärken, um sicherzustellen, dass die KMU Zugang zu Gemeinschaftsprogrammen haben, die vielfach auch mit einem zu großen Verwaltungsaufwand verbunden sind.
Ferner bin ich der Auffassung, dass das Verhältnis zwischen den KMU und dem Aus- und Weiterbildungsbereich von größter Bedeutung ist: Wenn KMU, die kleinen Unternehmen, nicht zum natürlichen Umfeld für qualifizierte Zusatzausbildung auf den verschiedenen Ausbildungsebenen werden, dann verlieren wir – oder besser gesagt die KMU – außerordentliche Ressourcen, und damit meine ich ausgebildete Fachkräfte.
Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (PSE). – (PL) Frau Präsidentin! Dieser Legislativvorschlag entspricht größtenteils der vor zwei Jahren angenommenen Entschließung des Europäischen Parlaments – mit den Empfehlungen für die Kommission über das Statut der europäischen Privatgesellschaft. Der Zweck des Vorschlags besteht darin, eine nach Gemeinschaftsrecht einheitliche Unternehmensform zu schaffen, die für kleine und mittlere Unternehmen attraktiv ist und auf vereinfachten Bedingungen basiert und den bürokratischen Aufwand auf ein Minimum reduzieren soll.
Das von der Kommission vorgeschlagene Eigenkapital von mindestens 10 000 Euro kann für das Firmenimage von Vorteil sein, weil es ein gewisses Maß an Glaubwürdigkeit gewährleistet. Doch andererseits ist diese Summe in einigen Mitgliedstaaten schwerer aufzubringen als in anderen. Das Eigenkapital sollte keine gravierende Hürde für die Gründung eines Unternehmens darstellen; daher befürworte ich den Kompromissvorschlag des Rechtsausschusses, wonach das Aktienkapital einer europäischen Privatgesellschaft auf mindestens 1 Euro festgelegt, doch mit der Auflage einhergehen sollte, dass das geschäftsführende Organ der Gesellschaft eine Insolvenzerklärung unterzeichnen muss.
Was die Frage der Arbeitnehmermitbestimmung im Unternehmen anbelangt, so sollte diese auf Basis des Rechts in dem Land entschieden werden, in dem das Unternehmen seinen eingetragenen Sitz hat. Doch es sollte eine Ausnahme von dieser Regel gemacht werden, wenn das Mitbestimmungsrecht einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitern des Unternehmens, das in dem Mitgliedstaat zur Anwendung käme, in dem sie tatsächlich erwerbstätig sind, durch das geltende Recht in dem Land eingeschränkt würde, in dem die europäische Gesellschaft eingetragen ist. In diesem Fall wäre die Unternehmensführung gezwungen, im Rahmen einer mit den Arbeitnehmervertretern ausgehandelten Vereinbarung ein einheitliches Mitbestimmungssystem einzurichten.
Abschließend möchte ich noch anmerken, dass diese neue Gesellschaftsform kein Ersatz für die in mehreren Ländern bereits vorhandenen Gesellschaftsformen ist, sondern eine Alternative bietet, und das auch nur, wenn bestimmte Bedingungen in Bezug auf die Gründung eines solchen Unternehmens erfüllt sind.
Giles Chichester (PPE-DE). - Frau Präsidentin! Als Kleinunternehmer mit etwa 25-jähriger praktischer Erfahrung unterstütze ich die Hauptstoßrichtung des Small Business Act und den Bericht meiner Ausschusskollegin Edit Herczog.
Insbesondere würde ich den Vorschlag für eine Richtlinie über ermäßigte Mehrwertsteuersätze für arbeitsintensive, auf lokaler Ebene erbrachte Leistungen, speziell zu diesem Zeitpunkt, begrüßen.
Außerdem begrüße ich die Änderungsvorschläge, wonach die Ergebnisse der hochrangigen Expertengruppe in Bezug auf die Verringerung des Verwaltungsaufwands umgesetzt werden sollten. Wenn immer kleinere Unternehmen etwas dringend benötigen, dann ist es der Bürokratieabbau.
Ferner befürworte ich die geforderte rasche Einigung auf ein Gemeinschaftspatent, das auf die Erfordernisse der KMU zugeschnitten ist. Allerdings sind „rasch“ und „Gemeinschaftspatent“ nicht unbedingt leicht miteinander vereinbare Begriffe und Konzepte.
Ich begrüße auch den geforderten besseren Zugang zu Finanzmitteln, weil dieser angesichts des aktuellen wirtschaftlichen Umfelds für das Überleben, geschweige denn für das Wachstum kleiner Unternehmen unerlässlich ist.
Dennoch habe ich zwei Vorbehalte. Der erste Vorbehalt betrifft die vorgeschlagene Schaffung einer einheitlichen und konsolidierten Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von Unternehmen, weil ich befürchte, dass die KMU und auch die Mitgliedstaaten dadurch an Flexibilität einbüßen. Zweitens bezweifle ich persönlich den Nutzen und die Vorteile einer Änderung der Zahlungsverzugsrichtlinie. Ich persönlich habe den Nutzen dieser Maßnahme für Kleinunternehmen immer angezweifelt, weil es meiner Meinung nach für sie besser ist, ihre Finanzen selbst zu verwalten als diese Aufgabe einer Vorschrift zu überlassen.
Joel Hasse Ferreira (PSE). – (PT) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! In diesem Bericht möchten wir mit Nachdruck auf die Bedeutung von KMU, einschließlich Familienunternehmen und gemeinwirtschaftlicher Unternehmen, hinweisen. Ich gratuliere meiner Kollegin Edit Herczog, weil ihr Bericht in dieser Hinsicht eine wichtige Rolle spielt. In diesem Bereich wurden bereits andere Dokumente und Texte vorgelegt, wobei es wichtig ist, dass sie übereinstimmen. Ich möchte beispielsweise das europäische Förderprogramm Eurostars und den Bericht über vorkommerzielle Auftragsvergabe nennen.
Frau Präsidentin! In diesem Bericht werden auch zahlreiche Möglichkeiten für den Bürokratieabbau dargelegt, die die Gründung dieser Gesellschaftsform erleichtern, um ihr Potenzial für die Neugründung von Unternehmen, die Herstellung neuer Produkte, die Bereitstellung neuer Dienstleistungen, die besser auf die Bedürfnisse von Verbrauchern und anderen Unternehmen abgestimmt sind, nutzen zu können und dadurch das Wachstum der europäischen Wirtschaft zu fördern. Außerdem möchte ich etwas ansprechen, das meiner Meinung nach sehr wichtig ist, nämlich die Frage in Ziffer 47 des Berichts von Edit Herczog. Bestimmte Aspekte des Rechts- und Steuersystems der Mitgliedstaaten sollten nach Möglichkeit in dieser Hinsicht verbessert werden, weil das jetzige Modell in den meisten Mitgliedstaaten abträglich für Unternehmensübertragungen, insbesondere für die Übertragung von Familienbetrieben, sein kann, wodurch das Risiko einer Auflösung oder Schließung des Unternehmens steigt. Daher sollten die Mitgliedstaaten ihre gesetzlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen eingehend überprüfen, um die Bedingungen für Unternehmensübertragungen zu verbessern und wirksame Modelle für die Übertragung von Unternehmen an Mitarbeiter als Alternative zur Unternehmensschließung zu fördern und umzusetzen. Dieser Ansatz würde zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Reinvestition von Gewinnen beitragen, um diese Unternehmen weiter auszubauen.
Abschließend möchte ich betonen, dass die Förderung innovativer Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, der leichtere Zugang zu EU-Fördermitteln und angesichts der aktuellen Rahmenbedingungen insbesondere auch der bessere Zugang zu Krediten wichtige Faktoren zur Unterstützung von KMU sind.
Dragoş Florin David (PPE-DE). – (RO) Zunächst einmal möchte ich der Berichterstatterin und denjenigen danken, die an der Ausarbeitung dieses möglicherweise wichtigsten Rechtsakts dieser letzten Legislaturperiode mitgewirkt haben.
Es muss betont werden, dass wir KMU und Unternehmerinnen die größte Bedeutung beimessen. Und da wir am 8. März den Internationalen Frauentag gefeiert haben, möchte ich ihnen bei dieser Gelegenheit meine besten Wünsche übermitteln. Wir weisen jedoch nachdrücklich darauf hin, dass dies ein recht komplizierter Rechtsakt ist, in den wir alles aufgenommen haben, was in Bezug auf KMU relevant ist: den Bürokratieabbau und die besondere Bedeutung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in KMU und von Fördermitteln zur Unterstützung dieser Aktivitäten.
Ich glaube, dass von diesem Rechtsakt in der aktuellen Wirtschaftskrise positive Signale ausgehen, weil die europäische Wirtschaft einen stärkeren Zusammenhalt und ihre stärkste Antriebskraft, die KMU, braucht. Aus diesem Grunde bin ich der Meinung, dass wir die Kommission und den Rat nach besten Kräften unterstützen und diesen Act möglichst schnell verabschieden sollten, um die Stärke der europäischen Wirtschaft und die Dynamik in diesem Bereich zu untermauern, alles wofür die europäische Wirtschaft und Produktion steht.
Schließlich sollten wir die Kommission auffordern, möglichst viele Finanzierungsquellen zu erschließen und den KMU möglichst viele Kreditmechanismen anzubieten.
Zsolt László Becsey (PPE-DE). - (HU) In Bezug auf den Bericht über kleine und mittlere Unternehmen möchte ich zuerst einmal die Kommission und insbesondere die Berichterstatterin, Frau Herczog, zu ihrer hervorragenden Arbeit beglückwünschen. Gleichzeitig bedauere ich den Umstand, dass dieser Bericht nicht gemäß Artikel 39 der Geschäftsordnung ausgearbeitet wurde, wonach die Kommission konkrete Legislativvorschläge vorlegen soll.
Insbesondere ist es meiner Ansicht nach im Interesse der Mitgliedstaaten wichtig, dass wir sie in ihren Jahresberichten zur Lissabon-Strategie um die Meldung der erzielten Fortschritte ersuchen. Andernfalls bleiben die meisten guten Empfehlungen in diesem Bericht totes Recht. Ich teile auch die Auffassung von Edit Herczog, dass die Vorzugsbehandlung der neuen Mitgliedstaaten und insbesondere der Staaten außerhalb der Eurozone eine wesentliche politische Folge dieser ganzen Übung ist. Sie befinden sich in einer besonders schwierigen Lage, einmal abgesehen von der generellen Benachteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen, und könnten trotzdem eine wichtige Rolle bei der Überwindung der Krise spielen.
Um nur einige Aspekte des Binnenmarkts anzusprechen: Es ist in der Tat besorgniserregend, dass nur 8 % der KMU grenzüberschreitend operieren; dieser Prozentsatz muss erhöht werden. Bei der Förderung solcher Aktivitäten spielt Mentorschaft eine besonders wichtige Rolle. Dies könnte einerseits durch den Abbau bürokratischer Hürden und andererseits durch mehrwertsteuerrelevante Aktivitäten wie eine zentrale Anlaufstelle für Mehrwertsteuerbelange und einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz erreicht werden. Darüber hinaus müssen wir die Beteiligung von KMU an öffentlichen Ausschreibungen auf Gemeinschaftsebene fördern, beispielsweise durch die häufigere Auswahl von KMU als Hauptunternehmer oder durch öffentliche Ausschreibungen, die speziell für sie gedacht sind.
Der SME Circle, bei dem ich den Vorsitz habe, würde großen Wert auf die Einrichtung eines durchdachten Garantie- und Kreditsystems auf EU-Ebene legen. Ich hoffe, dass die neue Europäische Investitionsbank (EIB) die in sie gesetzten Erwartungen erfüllt. In Bezug auf die rasche Umsetzung der Zahlungsrichtlinien und zur Überwindung der Kreditkrise sind koordinierte Maßnahmen auf einzelstaatlicher Ebene erforderlich. Zur Erschließung neuer Märkte und zur Überwindung der administrativen Hürden müssen die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Förderung eines Mentorsystems und die EU-seitige Unterstützung dieser Bemühungen schnell kommen.
Jacques Toubon (PPE-DE). - (FR) Frau Präsidentin! Ich begrüße die Aussprache und die Annahme dieses Statuts der europäischen Privatgesellschaft und möchte insbesondere dem Berichterstatter Klaus-Heiner Lehne meine Anerkennung aussprechen. Ich glaube, dass der Wortlaut, der hier in diesem Hause angenommen werden soll, in gewisser Weise seinen Namen trägt und dass die europäische Privatgesellschaft unter dem Namen Klaus-Heiner Lehne-Gesellschaft in die Geschichte eingehen wird.
Gestatten Sie mir eine Anmerkung zu einem Punkt. Ich teile den von Herrn Becsey soeben geäußerten Standpunkt, dass die im Kompromiss vorgeschlagenen Bestimmungen für die Arbeitnehmermitbestimmung dem vereinbarten Ziel zuwiderlaufen, mit anderen Worten der Erleichterung und Wirksamkeit dieses Statuts für kleine und mittlere Unternehmen zuwiderlaufen.
Ich glaube, dass es falsch ist, die Arbeitnehmermitbestimmung auf dieser Ebene einzuführen, mit anderen Worten in so kleinen Unternehmen. Ich verstehe sehr wohl das Festhalten an einem System der sozialen und wirtschaftlichen Verantwortung, das sich wirklich bewährt hat. Doch meiner Meinung nach büßen wir an Effizienz des von uns vorgeschlagenen und anzunehmenden Statuts ein, wenn wir die Systeme der Arbeitnehmermitbestimmung auch kleinen Unternehmen auferlegen, Systeme, die meiner Auffassung nach nur für große Unternehmen geeignet sind. Doch abgesehen von diesem Vorbehalt ist dieser Text meiner Meinung nach hervorragend.
Die Präsidentin. - Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet am Dienstag um 12.00 Uhr mittags statt.
Martí Grau i Segú, Verfasser der Stellungnahme des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. – (ES) Frau Präsidentin! Zunächst einmal möchte ich der Berichterstatterin, Frau Herczog, für ihren Bericht und ihre Zusammenarbeit mit den Verfassern der Stellungnahmen der anderen Ausschüsse danken.
Als Verfasser der Stellungnahme des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz möchte ich gern kurz auf die drei Aspekte zu sprechen kommen, die unserer Auffassung nach wesentlich sind – obwohl wir uns auch in Bezug auf andere Aspekte weitgehend einig sind – und die wir bei der Abfassung unserer Stellungnahme unbedingt betonen wollten.
Erstens möchte ich auf den notwendigen Handlungsbedarf hinweisen, der häufig entsteht, wenn der Eigentümer eines kleinen oder mittleren Unternehmens in den Ruhestand geht. In zu vielen Fällen führt diese Pensionierung dazu, dass diese Unternehmen ihren Geschäftsbetrieb einstellen, in anderen Fällen wiederum dazu, dass sie von größeren Unternehmen übernommen werden und dadurch keine kleinen oder mittelständischen Unternehmen mehr sind.
Zweitens möchte ich betonen, welche Bedeutung der Aus- und Weiterbildung zukommt, sowohl im Hinblick auf die Verbesserung der Möglichkeiten der Unternehmen und ihrer Mitarbeiter als auch im Hinblick auf den sozialen Wert von Unternehmen im weiteren gesellschaftlichen Kontext.
Drittens möchte ich insbesondere auf die Problematik von Frauen hinweisen, die weiterhin größte Schwierigkeiten bei der Führung dieser Art von Unternehmen haben.
Richard Corbett (PSE). - Frau Präsidentin! Ich möchte die lächerlichen Anmerkungen in Frage stellen, die der Kollege Allister eben in Bezug auf die angeblichen Kosten von EU-Rechtsvorschriften für Unternehmen, und insbesondere für britische Unternehmen gemacht hat.
Diese basieren auf einigen so genannten Studien, die momentan von der euroskeptischen britischen Presse kolportiert werden, in der immer reißerischer über die Berechnung dieser Kosten berichtet wird.
Doch diese Studien sind in dreierlei Hinsicht falsch. Erstens übertreiben sie den Anteil der Gesetze, die auf EU- und nicht auf einzelstaatlicher Ebene angenommen werden; sie beziffern diesen Anteil auf mindestens 50 %, wohingegen die meisten nationalen Studien belegen, dass dieser Anteil zwischen 6 und 15 % liegt. Zweitens berücksichtigen sie nicht den Umstand, dass Vorschriften auf EU-Ebene bei richtiger Umsetzung zur Kostensenkung für Unternehmen und zum Bürokratieabbau beitragen, weil es dann jeweils nur ein Standardregelwerk mit einheitlichen, gemeinsamen Vorschriften für den Binnenmarkt anstelle von 27 unterschiedlichen Regelwerken gibt. Drittens lassen sie die Tatsache außer Acht, dass, wenn wir Kosten auferlegen, dies häufig mit Absicht geschieht, um nachgeschaltet Kosten einzusparen. Wenn wir ein Gesundheitswarnsystem für Zigaretten vorschreiben oder wenn wir vorschreiben, dass Asbest nicht mehr in unseren Produkten oder an unseren Arbeitsplätzen zum Einsatz kommen darf, dann noch nur, um die Gesundheitskosten zu senken und das Leben von Menschen zu retten.
Zynischerweise unternehmen diese Studien nicht den Versuch, ein ausgewogenes Gesamtbild zu vermitteln. Es ist ein Skandal, dass jemand, der vorgibt, alle seine Wähler zu vertreten, nur eine Seite des Arguments im Blick hat.
Ieke van den Burg (PSE). - Frau Präsidentin! Es ist schade, dass Herr Toubon gerade den Saal verlässt, weil ich auf eine Anschuldigung in Bezug auf unseren Kompromiss reagieren wollte, nämlich dass den KMU dadurch neue schwere Bürden auferlegt werden. Denn in der Tat geht es bei diesem Kompromiss doch nur um eine Neuregelung des Status quo in Bezug auf Fusionen, die Spaltung von Unternehmen und Sitzverlagerungen. Bei Firmenneugründungen gibt es eine recht hohe Schwelle für Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten. Bei Unternehmen mit 500 bis 1 000 Mitarbeitern gibt es überhaupt keinen Unterschied zu den anderen Richtlinien. Man kann nicht behaupten, dass der Status quo dadurch noch erschwert wird; im Gegenteil er wird erleichtert. Bei dieser Konsultation mit den Sozialpartnern streben wir eine Vereinfachung und ein besseres, innerhalb der gesamten EU harmonisiertes System an.
Ján Figeľ, Mitglied der Kommission. − Frau Präsidentin! Ich möchte allen für die sehr interessante Aussprache danken. Zunächst einmal möchte ich meinen Kollegen Charlie McCreevy entschuldigen, der morgen früh einen Ecofin-Termin hat und aufgrund der Vorbereitungen auf diesen Termin heute nicht anwesend sein kann.
Ich möchte auf einige der angesprochenen Punkte näher eingehen. Ein Teil der Antwort ist vor dem Hintergrund des gesamten Prozesses zu sehen, den wir gemeinsam vorantreiben, wie u. a. die starken politischen Signale, die 2009 vom Parlament für die KMU ausgegangen sind. Diese Signale sind eine starke Ermutigung, vor allem in Krisenzeiten, insbesondere weil wir der Auffassung sind, dass KMU ein sehr hohes Potenzial haben und besondere Beachtung verdienen – wie beispielsweise der wichtige Zusammenhang zwischen der Aus- und Weiterbildung und den KMU.
Ich bin froh, dass wir seit 2007 mit der GD Unternehmen und Kommissar Verheugen im Bereich der Unternehmerausbildung zusammenarbeiten, die in Europa dringend notwendig ist und vielen anderen Bereichen hinterherhinkt. Ich könnte viele Beispiele für gute Instrumente nennen – wie das Programm Erasmus für Jungunternehmer – aber darauf möchte ich jetzt nicht näher eingehen. Dieser Prozess wirft viele Fragen rund um das Thema Zugang zu Finanzmitteln auf. Die EIB setzt jetzt Volumen für Kredite frei: 30 Milliarden Euro für KMU, 1 Milliarde Euro pro Jahr mehr für mittelständische Unternehmen und zusätzlich 1 Milliarde Euro für die Mezzanine-Finanzierung.
Wie Sie wissen, haben wir vor kurzem beschlossen, die Vorschriften für staatliche Beihilfen durch die Anhebung der Grenze für die De-minimis-Regelung auf 500 000 Euro zu lockern, wodurch die Bedingungen für stärkere staatliche Beihilfen generell verbessert werden. Dadurch kann auch die Herstellung umweltfreundlicher Produkte besser subventioniert werden.
Herr Karas hat sich zum Small Business Act (SBA) geäußert. Einige Mitgliedstaaten überwachen bereits die SBA-Umsetzung und legen zugehörige Berichte vor. Dies war 2008 der Fall; und ab 2009 soll es im Rahmen aller nationalen Reformprogramme eine jährliche Bewertung vonseiten der Mitgliedstaaten geben. Dadurch werden wir dann auch mehr wissen; diese Solidaritäts- und Unterstützungskultur soll wachsen.
In Bezug auf das öffentliche Auftragswesen und die KMU hat die Kommission umfangreiche Konsultationen mit allen Interessenvertretern, auch mit Unternehmensverbänden, durchgeführt. Ein echtes Problem besteht in der Anwendung der Regeln durch öffentliche Käufer. Wir brauchen mehr Wettbewerb, mehr Transparenz und keine Diskriminierung; die gute Nachricht ist jedoch, dass 42 % der Mittel, über den EU-Grenzwerten, bereits an die KMU in der Europäischen Union gehen, was eine ganz beachtliche Unterstützung ist.
Herr Wurtz hat die Trennung zwischen Firmensitz und Hauptniederlassung sowie das Problem einer potenziellen Untergrabung der Arbeitnehmermitbestimmung angesprochen. Die Trennung zwischen dem Firmensitz und der Hauptniederlassung von KMU ist in der Hälfte der Mitgliedstaaten bereits gang und gäbe, auch in Staaten mit sehr hohen sozialpolitischen Sicherungsstandards. Dadurch verfügen die Unternehmen über die notwendige Flexibilität, wenn sie in mehreren Ländern geschäftstätig sind.
Was die von Herrn Beaupuy geforderte 30-Tagesfrist anbelangt, so sollte diese zusammen mit dem Vorschlag für Zahlungsverzug berücksichtigt werden, der bereits in Vorbereitung ist und vor Ende des Monats in der Kommission angenommen werden soll.
Dann wurde – übrigens nicht nur heute – die Frage der Konsultationen und der Arbeitnehmermitbestimmung diskutiert. Im Rahmen ihrer Vorbereitungen hat die Kommission von Juli bis Oktober 2007 eine öffentliche Anhörung zum potenziellen Statut einer europäischen Privatgesellschaft (SPE) durchgeführt. Vertreter von Gewerkschaften, u. a. auch von europäischen Gewerkschaften, haben ihren Standpunkt bei Konferenzen, insbesondere im Jahresverlauf 2008, dargelegt. Im März 2008 fand eine große Konferenz statt; in dem Jahr haben wir diese Fragen auch mehrfach mit Sachverständigen von europäischen Gewerkschaften erörtert. Ich möchte auf einen wichtigen Sachverhalt hinweisen, nämlich auf die Rechtsgrundlage. Sie stützt sich nicht auf Artikel 138, weil es sich hierbei nicht um den Bereich Sozialpolitik handelt, sondern auf Artikel 308, wodurch diese Initiative einen völlig anderen Charakter hat und auf dem Prinzip der Einstimmigkeit der Mitgliedstaaten basiert. Nach dem Wortlaut des früheren Artikels gab es keinen Grund für die Einleitung einer speziellen Anhörung.
Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir mit der Vorlage des Vorschlags zur Europäischen Gesellschaft die großen Aktiengesellschaften bereits ins Visier genommen haben, wobei dieser SPE-Vorschlag für KMU gedacht war. Mit den Unterrichtungs- und Anhörungsrechten von Arbeitnehmern haben wir uns 2001 in der ersten Richtlinie zur Europäischen Gesellschaft befasst.
Seit 2002 gibt es einen allgemeinen Rechtsrahmen für die Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten in der Europäischen Union. Es besteht überhaupt kein Anlass, diese Vorschriften zu missachten und im aktuellen Vorschlag mit einer anderen Lösung für die SPE aufzuwarten.
Wenn die kollektiven Rechte der Arbeitnehmer verbessert werden sollen, was auch unsere Absicht ist, dann sollte dies nicht nur im Hinblick auf eine Gesellschaftsform, sondern vielmehr über eine allgemeinere Regelung geschehen, die auch den unterschiedlichen Gepflogenheiten in den Mitgliedstaaten Rechnung trägt.
Bei der Bewertung der im Statut der europäischen Gesellschaft verankerten Arbeitnehmerrechte haben wir bereits enorme Fortschritte erzielt. Nach Abschluss der Bewertung in 2010 sollen Folgemaßnahmen in Betracht gezogen werden.
Von einigen wurde die Frage aufgeworfen, warum nicht mehr Kommentare zur Besteuerung und Rechnungslegung abgegeben wurden. Ich darf Sie daran erinnern, dass wir nicht bei allen Fragen legislative Befugnisse haben. Die Gesetzesinitiativen zum Gesellschafts-, Insolvenz-, Rechnungslegungs- und Steuerrecht sind mit ganz bestimmten, häufig restriktiven Rechtsgrundlagen in unseren Verträgen verknüpft; und der vorhandene Vertrag dient kaum als Grundlage für ein allumfassendes europäisches Wirtschaftsrecht.
Abschließend möchte ich mich für die sehr offene und konstruktive Debatte und auch für die echte Zusammenarbeit bei den KMU-spezifischen politischen Fragen bedanken. Die Empfehlungen aus dem ersten Bericht werden bei der Umsetzung des Aktionsplans berücksichtigt, und insbesondere bei allen relevanten Fragen im Zusammenhang mit Kleinunternehmen.
In Bezug auf den Bericht von Herrn Lehne besteht noch großer Handlungsbedarf, weil wir eine Einigung im Rat erzielen müssen. Wir benötigen noch etwas Zeit, vor allem angesichts des Grundsatzes der Einstimmigkeit; doch jeder Kommentar Ihrerseits kann die Atmosphäre angenehmer gestalten und dazu beitragen, dass wir einen echten Konsens und generelle Zustimmung finden. Wir möchten diesen Prozess fördern und ein Statut einführen, das den europäischen Unternehmen wirklich von Nutzen ist.
Im Hinblick auf die grenzüberschreitende Verlegung von Gesellschaftssitzen stimmt die Kommission zu, dass es Unternehmen freigestellt sein sollte, ihren Sitz innerhalb der Europäischen Union zu verlegen, sofern die Wahrung der Rechte von Anteilseignern, Gläubigern und Arbeitnehmern gewährleistet ist. Daher müssen wir den richtigen Mittelweg zwischen der Niederlassungsfreiheit und den Interessen von Dritten finden.
Abschließend möchte ich sagen, dass es im Europäischen Jahr der Kreativität und Innovation darauf ankommt, eine Lösung zu finden, die das kreative Potenzial unserer Unternehmen freisetzt. Menschen sind enorm wichtig, nicht nur weil wir uns gerade in einer Krise befinden, sondern weil es kein größeres Potenzial als das von Menschen gibt. Fragen wie die geistigen Eigentumsrechte oder das Gemeinschaftspatent könnten in naher Zukunft durch einen aufgeschlosseneren, offenherzigeren politischen Ansatz gelöst werden. Europa könnte bei der Unterstützung der KMU innovativer und kreativer sein.
Klaus-Heiner Lehne, rapporteur. – (DE) Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Kommissar! Vier Bemerkungen. Erstens zur Sitzverlegungsrichtlinie. Ich denke, die Kommission sollte ihre Argumentation aufgeben. Sie läuft Gefahr, sich in der Fachwelt lächerlich zu machen. Die Theorie, dass man ja eine Sitzverlegung dadurch regeln könne, dass man in einem Nachbarstaat ein Unternehmen gründet und dann mit Hilfe der Fusionsrichtlinie das eigene Unternehmen mit diesem neugegründeten Unternehmen verschmilzt, ist an Bürokratie kaum noch zu überbieten. Wir reden hier von Bürokratieabbau und davon, dass wir für KMU Dinge erleichtern wollen. Dieser Vorschlag ist nur ein Beleg dafür, wie unsinnig das Festhalten der Kommission an der Nichtvorlage zur 14. Richtlinie ist. Das ist ein Geschäft für Anwälte, das hilft aber sonst niemandem.
Zweiter Punkt, die Mitbestimmung. Frau van den Burg hat Recht. Wirkliche kleine und mittelständische Unternehmen sind durch den Kompromiss, den wir vorgelegt haben, überhaupt nicht betroffen. Es geht ausschließlich darum, Missbrauchsfälle zu vermeiden und Unternehmen, die wirklich große Unternehmen sind und die eigentlich von der Zahl ihrer Mitarbeiter her passender zur Europäischen Aktiengesellschaft statt zur Europäischen Privatgesellschaft werden würden, ebenfalls zu erfassen. Es gibt praktisch nur Missbrauchsfälle, die erfasst sind.
Dritter Punkt, die Sitztheorie. Es gibt nur noch sieben Mitgliedstaaten, die der Sitztheorie anhängen. Es sind nur noch sieben! Deutschland als größter Mitgliedstaat hat im letzten Jahr die Sitztheorie aufgegeben. Der Europäische Gerichtshof vertritt sie ohnehin nicht, sondern lässt sie in Ausnahmefällen, wie bei Cartesio belegt, zu. Der Zug ist abgefahren. Der Streit darüber bringt nichts mehr.
Vierte Bemerkung: Die Argumentation der Linken – vorhin war während der Debatte kein Vertreter mehr zugegen –, dass man den Vorschlag ablehnen müsse, berücksichtigt – und da hat der Kollege Medina vollkommen Recht – nicht den Inhalt des Berichts. Alles, was an Kritik vorgetragen wurde, ist durch den Inhalt des Berichts eigentlich erledigt. Darum sollte vielleicht auch die Linke noch einmal darüber nachdenken, ob sie nicht den Bericht und die Anträge noch einmal liest und dann noch einmal in der Fraktion berät.
Edit Herczog, Berichterstatterin. − Frau Präsidentin! Es ist wirklich sehr schade, dass nicht alle meine Wählerinnen und Wähler heute im Saal anwesend waren, weil es wunderbar war zu hören, wie so viele Abgeordnete aus so vielen Ländern und so vielen Parteien meinen Bericht zum Small Business Act befürwortet haben. Dennoch muss ich sagen, dass mein Bericht ohne die Unterstützung der Kommission, genauer gesagt von Herrn Verheugen und seinem kleinen Team, Frau Le Bail und anderen, nicht möglich gewesen wäre. Auch ohne die interfraktionelle Arbeitsgruppe „Small Business Act“ wäre ich nicht zur Vorlage dieses Berichts in der Lage gewesen.
Die Mehrzahl meiner Kollegen war mit dem Bericht einverstanden, was man auch daran erkennen, dass kaum Änderungsvorschläge eingereicht wurden. Einige Kollegen haben die Frage gestellt, warum er nicht rechtsverbindlich ist. Aus vielen Gründen, die in der Natur der Sache liegen, ist er nicht rechtsverbindlich. Doch morgen werden wir eine namentliche Abstimmung zu vielen Ziffern beantragen, um das gemeinsame Vorgehen des Parlaments und die Forderung des Rats zum gemeinsamen Handeln unter Beweis zu stellen.
Abschließend möchte ich sagen, dass Darwin genau vor 200 Jahren sein Werk über die Entstehung der Arten veröffentlicht hat. Darin hat er gesagt, dass nicht der Überlebende der Stärkste ist, sondern derjenige, der sich am besten anpassen kann. Mit dem Small Business Act haben wir meiner Meinung nach einen Spielraum für Anpassungs- und Handlungsfähigkeit für die Mitgliedstaaten und für die Kleinunternehmen in den Mitgliedstaaten eine Möglichkeit geschaffen, damit sie sich schneller anpassen, diese Krise überstehen und sich den nächsten Herausforderungen stellen können. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Die Präsidentin. - Ich habe vier Entschließungsanträge(1) von vier Fraktionen zum Thema Arbeitnehmermitbestimmung in der europäischen Privatgesellschaft erhalten.
Die Abstimmung findet am Donnerstag statt.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)
Gabriela Creţu (PSE), schriftlich. – (RO) Ich möchte nur auf zwei absolut wichtige Aspekte hinweisen.
Zusammen mit den rechtlichen und administrativen Voraussetzungen ist der Zugang zu Finanzmitteln von zentraler Bedeutung. Die Einrichtung eines Sonderfonds für KMU und die Entwicklung von Mikrokrediten sind Voraussetzungen, ohne die die KMU die schwierige Marktlage nicht überstehen können und die Möglichkeit zur Gründung neuer KMU sehr stark eingeschränkt wäre.
Der zweite Aspekt ist mit dem Status von Unternehmerinnen verknüpft. In vielerlei Hinsicht unterscheiden sie sich nicht wesentlich von Arbeiternehmerinnen. Die Gründe dafür sind möglicherweise in dem Mangel von Instrumenten zur Förderung eines Gleichgewichts zwischen Privat- und Berufsleben sowie im rauen Wettbewerbsumfeld zu sehen, in dem Netzwerke eine sehr große Rolle spielen. Diese Netzwerke, die den Informationsfluss fördern und bei Bedarf auch Hilfestellung leisten können, sind ein Merkmal von Unternehmen, die von Männern geführt werden, wogegen Frauen in dieser Hinsicht schutzloser sind. Aus diesem Grunde müssen engere Bande zwischen den von Frauen geführten Unternehmen und den von Männern geführten Unternehmen gefördert werden.
Außerdem fordern wir in allen Mitgliedstaaten auch die Anerkennung der Mitinhaberstellung von Frauen, die in kleinen Familienbetrieben tätig sind. In den meisten Fällen ist der Inhaber ein Mann, während Frauen als unbezahlte Familienmitglieder angesehen werden. Sie genießen nicht einmal den Sozialversicherungsschutz, der Arbeitnehmerinnen zusteht. Im Alter und bei der Trennung von ihrem Partner liegen die schlimmen negativen Folgen auf der Hand.
Adrian Manole (PPE-DE), schriftlich. – (RO) Die Wettbewerbsfähigkeit der KMU wird häufig infolge der Hürden eingeschränkt, die den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr behindern. Der Abbau dieser Hürden würde die Rechtssicherheit erhöhen sowie Unternehmen und Unternehmern eine effizientere Ermittlung der Haftungsrisiken ermöglichen. Durch diesen Bericht offenbart das Europäische Parlament sein Verständnis für die wichtige Rolle, die kleinen und mittleren Unternehmen im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zukommt.
Ein gut durchdachtes Statut der europäischen Privatgesellschaft, das die bereits bestehenden Rechtsformen ergänzen soll, würde sich in vieler Hinsicht positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen KMU auswirken: Es würde den europäischen Binnenmarkt stärken, den Rechtsrahmen für Unternehmen vereinfachen, was zu einer Verringerung der Beratungskosten und einem leichteren Zugang zu grenzüberschreitenden Märkten beitragen würde, sowie die wirtschaftliche Integration und das Wirtschaftswachstum verbessern.
Darüber hinaus würde dieses Statut den KMU auch ein höheres Maß an Flexibilität bieten.
KMU haben einen Anteil von über 90 % an der europäischen Wirtschaft und stellen zwei Drittel der Arbeitsplätze. Daher sollten ihnen die bestmöglichen Bedingungen geboten werden, damit sie zum Wirtschaftswachstum in einem integrierten Binnenmarkt beitragen, die vorhandenen Chancen auch wirklich nutzen und sich den Herausforderungen der Globalisierung stellen können.
Søren Bo Søndergaard (GUE/NGL), schriftlich. – (DA) Laut Aussage der Kommission besteht das Ziel dieses Vorschlags darin, die Rahmenbedingungen für Unternehmen auf dem europäischen Binnenmarkt zu verbessern.
Der Vorschlag wird dieses Ziel dadurch erreichen, dass Unternehmen – unabhängig vom Ort ihrer eigentlichen Geschäftstätigkeit – den EU-Mitgliedstaat frei wählen können, in dem sie ihren Firmensitz haben wollen, und nur zur Einhaltung der Gesetze dieses Staates verpflichtet sind.
Auf diese Weise wird der Umgehung der hart erkämpften Arbeitnehmerrechte in den EU-Mitgliedstaaten allerdings Tür und Tor geöffnet.
In Wahrheit kommt es immer auf den konkreten Einzelfall an. Gestatten Sie mir, ein konkretes Fallbeispiel zu nennen.
Ein dänisches Unternehmen mit eingetragenem Sitz in Kopenhagen und 35 Beschäftigten ist nach dänischem Recht verpflichtet, der Ernennung von Arbeitnehmervertretern in der Geschäftsführung zuzustimmen. Dadurch ist gewährleistet, dass die Mitarbeiter einen gewissen Einblick in die Lage und Zukunft des Unternehmens erhalten.
Wenn der vorgelegte Vorschlag unverändert angenommen wird, dann könnte sich das fragliche Unternehmen einfach als europäische Gesellschaft mit Sitz in Finnland eintragen lassen. Für die Arbeitnehmermitbestimmung wären plötzlich 150 Mitarbeiter notwendig. In den meisten anderen EU-Mitgliedstaaten ist die Situation sogar noch schlimmer.
Vielleicht wird der Vorschlag der Kommission bei den bevorstehenden Verhandlungen noch etwas verbessert. Vielleicht ist der Text, der schließlich angenommen wird, gar nicht so schlecht.
In jedem Fall sollten wir uns die Frage nach dem „Warum“ stellen. Warum legt die Kommission immer wieder Vorschläge vor, deren einziges Ziel darin besteht, die Arbeitnehmerrechte zu beschneiden? Könnte es daran liegen, dass etwas grundlegend falsch in der EU ist?
Die Präsidentin. - Als nächster Punkt folgt die Aussprache über den Bericht von Giusto Catania im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres über die Zukunft des gemeinsamen europäischen Asylsystems [2008/2305(INI)] (A6-0050/2009).
Giusto Catania, Berichterstatter. – (IT) Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Flüchtlinge weltweit angestiegen und beziffert sich derzeit auf etwa 12 Millionen. Wenn man die Binnenvertriebenen einschließt, beläuft sich der Anstieg auf über 26 Millionen Menschen weltweit, die sich in der gleichen schutzbedürftigen Lage befinden. Der Grund dafür ist in den anhaltenden Kriegen weltweit zu suchen. Zurzeit gibt es 4 Millionen irakische Flüchtlinge und Vertriebene. Es liegt auf der Hand, dass diese Flüchtlinge die Folge der Kriege sind, an deren Ausbruch unsere Staaten nicht unbeteiligt waren.
Daher ist die Schaffung einer gemeinsamen europäischen Asylpolitik notwendig, weil wir nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind, diesen Menschen gleiche Bedingungen für die Aufnahme in allen Ländern der Europäischen Union zu gewährleisten. Dies wird umso wichtiger, wenn man bedenkt, dass es in einigen Mitgliedstaaten noch kein systematisches Asylrecht gibt. Ich habe mit Bedauern zur Kenntnis genommen, dass die Harmonisierung der Asylverfahren um zwei Jahre verschoben worden ist und somit erst 2012 umgesetzt werden soll. Wir müssen der furchtbaren Diskrepanz zwischen den Mitgliedstaaten und den verschiedenen Asylsystemen ein Ende machen. Derzeit befinden wir uns in der paradoxen Situation, dass die Anerkennungsquote von Personen, die den Flüchtlingsstatus beantragen, in Bezug auf bestimmte Drittstaatsangehörige in den Mitgliedstaaten zwischen 0 % und 90 % schwankt.
Die Harmonisierung der Normen soll in der gesamten EU zu einem hohen Schutzniveau und nicht zu einer Nivellierung nach unten führen. Das Konzept von Asyl ist ein wesentlicher Bestandteil der Demokratie und des Schutzes der Menschenrechte. Daher ist es inakzeptabel, dass dieses Konzept in den letzten Jahren stark ausgehöhlt wurde, weil die Bedürfnisse von Asylbewerbern und der in internationalen Übereinkommen verankerte Grundsatz der Nichtzurückweisung nicht immer geachtet wurden. Die Europäische Union muss an ihren Außengrenzen Verfahren einrichten, die Asylsuchende identifizieren, und Personen, die Recht auf internationalen Schutz haben, den Zutritt zu ihrem Territorium garantieren, auch im Rahmen von Kontrolloperationen an den Außengrenzen. Aus diesem Grunde ist es unserer Auffassung nach zweckmäßig, die Rolle der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Frontex) zu überprüfen, die Asylbewerber häufig wie illegale Einwanderer behandelt.
Mit diesem Bericht fordert das Europäische Parlament die Frontex auf, präzise Angaben zu der Zahl der bei ihren Operationen ermittelten Asylbewerber und zum Schicksal der dabei abgefangenen und in ihr Herkunftsland oder ein Transitland zurückgeschickten Personen vorzulegen. Wir müssen die richtige Umsetzung internationaler Übereinkommen sowie die Einhaltung von Kooperationsvereinbarungen mit Drittstaaten sicherstellen. Mit Staaten, die die Genfer Konvention nicht unterzeichnet haben, können keine Abkommen abgeschlossen werden. Doch viele Mitgliedstaaten beachten dies nicht, darunter auch Italien, das mit Libyen, einem Staat, der die Genfer Flüchtlingskonvention nicht unterzeichnen möchte, ein Abkommen zur Steuerung der Migrationsströme unterzeichnet hat.
Wir freuen uns darüber – und das haben wir auch betont und hoffen, dass es aus diesem Bericht auch hervorgeht –, dass der Europäische Gerichtshof den Artikel der Asylverfahrensrichtlinie in Bezug auf das Konzept der „sicheren Drittstaaten“ und eine gemeinsame Minimalliste der als „sichere Herkunftsstaaten“ geltenden Drittstaaten für nichtig erklärt hat. Unserer Ansicht nach gibt es keinen „sicheren Drittstaat“. Dieses Konzept ist falsch, weil jeder Bürger verfolgt werden kann, selbst in Ländern mit hohen demokratischen Standards.
Asylsuchende sind schutzbedürftige Personen, die Empfangsbedingungen vorfinden sollten, die dieser Tatsache Rechnung tragen. Die Mitgliedstaaten dürfen Asylsuchende nicht nur deshalb in Gewahrsam nehmen, weil sie internationalen Schutz beantragen. Daher bin ich der Meinung, dass Asylsuchende grundsätzlich nie in Gewahrsam genommen werden sollten. Leider ist die Ingewahrsamnahme von Asylbewerbern in vielen Mitgliedstaaten immer noch an der Tagesordnung, weil sie illegal einreisen. Bedauerlicherweise – und damit komme ich zum Schluss – gibt es keine andere Möglichkeit der Einreise in die Europäische Union. Diese Tatsache ist paradox: Für die Einwanderung in die EU müssen selbst Asylsuchende zu gemischten Migrationsströmen gehören. Asyl ist keine Konzession, sondern eine Staatspflicht und ein Recht für Kriegsflüchtlinge.
Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. − (FR) Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Im Juni hat die Kommission einen Aktionsplan zur Asylpolitik angenommen. Die Kommission hat sich verpflichtet, im Zeitraum von 2008 bis 2009 konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Schutznormen, zur Erhöhung der Solidarität und auch zur Stärkung der praktischen Zusammenarbeit vorzulegen.
Wir haben Leitlinien für das Vorgehen der Union formuliert, die ihre humanitäre Tradition und die vorhandenen Schutzsysteme wahren, eine echte Gleichbehandlung innerhalb der gesamten Union gewährleisten, die Effizienz des Asylsystems verbessern und die Solidarität innerhalb der Europäischen Union und zwischen der Union und Drittstaaten fördern sollen.
Mit großer Freude habe ich zur Kenntnis genommen, dass das Parlament dem Grundgedanken der Kommission voll zustimmt und unser ehrgeiziges Ziel unterstützt, ein effizienteres und gerechteres europäisches Asylsystem mit höherem Schutzniveau zu schaffen.
Aufgrund der Tatsache, dass das Parlament von nun an Mitgesetzgeber neben dem Rat ist, hoffe ich, dass die Verhandlungen, die langwierig werden, mehr Aussicht auf Erfolg haben, um sich auf Instrumente höchster Qualität zu einigen, die besser mit den Grundrechten vereinbar sind.
Dank des Mitentscheidungsverfahrens und der Beschlussfassung im Rat mit qualifizierter Mehrheit kann die Gemeinschaft diese internationalen Schutznormen dann auf einem höheren Niveau harmonisieren.
Ich danke dem Parlament für seine große Unterstützung für alle Maßnahmen, die die Kommission im Rahmen ihres Aktionsplans angekündigt hat.
Ich danke Ihnen auch dafür, dass Sie dem von mir vor kurzem geäußerten Vorschlag im Hinblick auf die Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen Vorrang eingeräumt haben. Wir brauchen die Unterstützung des Parlaments, um den Erfolg dieser Einrichtung zu gewährleisten, über die wir die praktische Zusammenarbeit stärken und die Qualität der Asylsysteme verbessern können. Ich hoffe, dass die drei Institutionen schnell zu einer Einigung kommen, damit dieses Büro seine Arbeit so schnell wie möglich aufnehmen kann.
Herr Catania – lassen Sie mich für Ihren Bericht danken – Sie haben Bedenken zu bestimmten Umständen geäußert, insbesondere zu den Bedingungen für die Ingewahrsamnahme von Asylsuchenden, zu den Rechten von Asylbewerbern nach dem Dublin-Verfahren, zur Auswirkung der Grenzkontrollen auf den Zugang zu Schutz und zur Belastung bestimmter Mitgliedstaaten bei der Aufnahme der Ströme von Asylbewerbern. Ich kann Ihnen einige Antworten geben.
Was die Bedingungen für die Ingewahrsamnahme von Asylbewerbern anbelangt, so hat die Kommission in Abänderung der Richtlinie über die Aufnahmebedingungen klarere Regeln als die derzeit gültigen Normen vorgeschlagen, insbesondere das grundsätzliche Verbot der Ingewahrsamnahme von unbegleiteten Minderjährigen. Wir haben auch klare Regeln für die Fälle formuliert, in denen Erwachsene in Gewahrsam genommen werden dürfen, und auch Schutzklauseln vorgesehen, wie das Recht, einen wirksamen Rechtsbehelf einlegen zu können, oder das Recht auf Rechtsberatung und regelmäßige gerichtliche Prüfung der freiheitsentziehenden Maßnahmen.
In Übereinstimmung mit dem Bericht von Martine Roure über offene und sichere Aufnahmezentren, der am 5. Februar angenommen wurde, hat das Parlament bestimmte Probleme in diesen Zentren erkannt. Die Änderungsvorschläge zur Richtlinie über die Aufnahmebedingungen sollten eine Lösung dieser Probleme vorsehen.
Den gleichen Grundsätzen folgend habe ich vorgeschlagen, dass die Rechte von Asylsuchenden, die dem Dublin-Verfahren unterliegen, besser gewährleistet werden müssen. Wir müssen beispielsweise die Zusammenführung von Familien, die Zusammenführung von Kindern mit ihren Familienangehörigen fördern und die Verfahrensgarantien für Asylsuchende verbessern, die dem Dublin-Verfahren unterliegen.
Das beste Asylverfahren ist nutzlos, wenn kein Zugang zu einem solchen Verfahren garantiert wird. Ich stimme Ihnen, Herr Catania, zu, dass wir die Zusammenarbeit mit den Grenzbeamten verbessern, sie ausbilden und ihr Bewusstsein für die Asylproblematik schärfen müssen. Sie haben die gemischten Ströme angesprochen. In der Tat muss Frontex in der Lage sein, diese Ausbildungsaufgabe zu übernehmen. Nach seiner Einrichtung muss das Unterstützungsbüro auch dazu beitragen und Handbücher für die Grenzbeamten erstellen. Außerdem müssen wir die Verantwortungsbereiche bei Seenotflüchtlingen besser definieren. Wo sollten sie von Bord gehen? Wo könnten sie im Notfall um Asyl bitten? Ich leiste gerade Sondierungsarbeit mit den Mitgliedstaaten, um die richtigen Antworten auf diese Fragen zu finden. Natürlich muss man sich über den Druck im Klaren sein, unter dem die Asylsysteme in manchen Mitgliedstaaten stehen. Wir wollen stärkere Solidarität, nicht nur in finanzieller Hinsicht, sondern auch in Form von Soforteinsatzteams, die vom Büro eingerichtet werden.
Wir werden auch die Möglichkeit der freiwilligen Überstellung von Flüchtlingen an andere Mitgliedstaaten prüfen.
Ende dieser Woche fahre ich nach Lampedusa und Malta, um mir ein Bild von den konkreten Bedürfnissen zu machen und festzustellen, wie die Europäische Union Unterstützung leisten kann.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich Ihnen, Frau Präsidentin und allen Abgeordneten, meinen Dank für die zusätzlichen 10 Millionen Euro aussprechen, die das Parlament Ende 2008 für den Europäischen Flüchtlingsfonds bewilligt hat. Diese 10 Millionen Euro sollen genutzt werden, um 2009 weitere Flüchtlinge in die Europäische Union zu überstellen. In diesem Zusammenhang möchte ich mit Nachdruck auf die Verpflichtung hinweisen, die die Mitgliedstaaten im Nachgang zu unserer in Jordanien und Syrien durchgeführten Mission eingegangen sind, nämlich in Bezug auf die Überstellung irakischer Flüchtlinge an die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft.
Wir, auch ich, arbeiten an allen Fronten, mit anderen Worten, an der Verbesserung der gesetzlichen Bestimmungen, der praktischen Zusammenarbeit und der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten.
Ich möchte dem Parlament für seine Unterstützung vielmals danken. Wir müssen die Europäische Union zu einem wirklich gemeinsamen, solidarischen Raum des Schutzes machen. In der Tat habe ich die Absicht, diesen Gedanken in das Stockholmer Programm aufzunehmen.
Vielen Dank meine Damen und Herren; vielen Dank auch an Herrn Catania und Frau Roure für die sehr nützliche Arbeit, die Sie geleistet haben.
VORSITZ: MECHTILD ROTHE Vizepräsidentin
Danutė Budreikaitė, Verfasserin der Stellungnahme des Entwicklungsausschusses. – (LT) In den letzten Jahren ist die Zahl der Flüchtlinge auf 16 Millionen weltweit angestiegen. Im Jahr 2007 wurden EU-weit über 200 000 Asylanträge gestellt. Sowohl Flüchtlinge, die Asyl beantragen, als auch einige Mitgliedstaaten sind mit Problemen konfrontiert, eine große Belastung, die durch das gemeinsame europäische Asylsystem verringert werden könnte. Staatliche Institutionen sollten bei der Entscheidung über die Genehmigung von Asylanträgen konkrete, klar definierte und gleiche Bedingungen anwenden. Die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft sollte unbedingt immer im konkreten Einzelfall entschieden und nicht einer verallgemeinerten Überprüfung (z. B. auf Grundlage der Staatsangehörigkeit) unterzogen werden. Ich möchte auch auf die Tatsache hinweisen, dass die Frontex-Agentur, die eine sehr wichtige Rolle im Bereich des Flüchtlingsschutzes spielt, im Aktionsplan der Europäischen Kommission zur Asylpolitik nicht erwähnt ist. Ferner muss unbedingt darauf hingewiesen werden, dass die Zahl der Asylanträge in direktem Zusammenhang zur politischen, wirtschaftlichen und sozialen Lage im Herkunftsland der Asylbewerber steht. Daher sollte das gemeinsame europäische Asylsystem in enger Verbindung zur europäischen Politik der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe stehen, wodurch die Anzahl der Asylbewerber und -suchenden, bei denen es sich häufig um Wirtschaftsmigranten handelt, verringert werden könnte.
Carlos Coelho, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (PT) Frau Präsidentin, Herr Vizepräsident der Kommission, sehr geehrte Damen und Herren! Seit den Schlussfolgerungen von Tampere ist viel unternommen worden, um das Asylrecht der Mitgliedstaaten zu harmonisieren. Diese Harmonisierung wurde jedoch auf Basis des kleinsten gemeinsamen Nenners bei den immer noch sehr unterschiedlichen Praktiken und Verfahren vorgenommen. Wir haben immer noch keine gleichen Bedingungen für den Zugang zu Schutz innerhalb der gesamten EU. Demzufolge gibt es auch immer noch Probleme, wie u. a. Sekundärbewegungen und Mehrfachanträge.
Im Jahr 2008 ist die Zahl der Flüchtlinge auf mehr als 12 Millionen angestiegen, wie der Berichterstatter schon erwähnt hat. Deshalb müssen wir dringend die zweite Phase des gemeinsamen europäischen Asylsystems in Angriff nehmen. Aus Gründen der Effizienz, Schnelligkeit, Qualität und Gerechtigkeit bei der Entscheidungsfindung darf es EU-weit nur ein Schutzniveau geben, wenn ein einheitliches Verfahren für Asylanträge sowie einheitliche Normen für die Anerkennung als Flüchtling oder als international Schutzbedürftiger geschaffen werden sollen. Nur so kann eine Gleichbehandlung der Asylbewerber gewährleistet werden, und zwar unabhängig von dem Mitgliedstaat, in dem der Asylantrag gestellt wird.
Deshalb bin ich hocherfreut über die Vorlage dieses Aktionsplans zur Asylpolitik, an dem diverse öffentliche Stellen mitgewirkt haben und in dem der Zeitplan für die Entwicklung des gemeinsamen europäischen Asylsystems in den kommenden Jahren festgelegt ist. Ich unterstütze die Änderungsvorschläge für die Richtlinie über Aufnahmebedingungen, die Richtlinie über Asylverfahren und die Qualifizierungsrichtlinie, um eine Klärung herbeizuführen, nach welchen Kriterien Asylbewerber internationalen Schutz beantragen können. Ich freue mich, dass Kommissar Barrot auf die Notwendigkeit hingewiesen hat, eine Kohärenz mit anderen politischen Maßnahmen zu gewährleisten, die sich auf den internationalen Schutz auswirken; und ich hoffe, dass dieser kohärente Ansatz auch auf andere gemeinsame Bereiche ausgedehnt wird.
Abschließend möchte ich dem Berichterstatter, Giusto Catania, zu seiner Arbeit beglückwünschen, die von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christlich-demokratischen Fraktion) und der Fraktion der Europäischen Demokraten voll und ganz getragen wird.
Martine Roure, im Namen der PSE-Fraktion. – (FR) Frau Präsidentin! Zunächst einmal möchte ich dem Berichterstatter meinen Glückwunsch zu diesem hervorragenden Bericht aussprechen, da er zu Recht auf die Ungleichgewichte verweist, durch die das europäische Asylrecht derzeit gekennzeichnet ist, und eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet, die es uns wirklich ermöglichen, den Weg die richtige Richtung einzuschlagen.
Die immer noch inakzeptable Diskrepanz zwischen den Asylsystemen der Mitgliedstaaten muss beendet werden. Denn die Antwort, die ein Asylbewerber erhält, hängt von dem Land ab, in dem er seinen Asylantrag stellt.
Wir fordern auch eine grundlegende Verbesserung der Bedingungen für die Unterbringung von Asylsuchenden. Das erfordert insbesondere die Bejahung des Grundsatzes, dass Asylbewerber nicht in Gewahrsam genommen werden dürfen, vor allem nicht besonders schutzbedürftige Personen, Frauen, Kinder und Folteropfer. Das erfordert aber auch den garantierten Zugang zu Mindestrechten wie Wohnung, Beschäftigung, Gesundheit und Ausbildung, mit anderen Worten, zu den Grundrechten, die die Würde des Menschen gewährleisten.
Aus unserer Sicht ist eine Reform des Dublin II-Systems dringend notwendig. Bei unseren Besuchen in den Auffanglagern konnten wir uns – wie Sie, Herr Rothe, bereits gesagt haben – von dem Kollateralschaden überzeugen, der durch das ungeeignete System verursacht wird, insofern als es in unangemessener Weise die Staaten belastet, die von den Migrantenströmen an den europäischen Außengrenzen am direktesten betroffen sind.
Es liegt noch ein weiter Weg bis zur Schaffung eines einheitlichen Asylsystems vor uns. Wir dürfen uns diesbezüglich keinen Illusionen hingeben. Doch die neuen Kommissionsvorschläge, zu denen wir sicherlich einen effizienten Beitrag leisten können, werden uns, so hoffe ich, die Möglichkeit geben, den Grundstein für eine Struktur zu legen, die heute zwar noch zerbrechlich sein mag, doch in Zukunft hoffentlich stark sein wird.
Mein aufrichtiger Dank gilt Kommissar Jacques Barrot für die Beharrlichkeit, die er in dieser Angelegenheit an den Tag gelegt hat; denn dafür ist Entschlossenheit, viel Entschlossenheit notwendig. Ich hoffe, dass Sie, Herr Kommissar, die Zeit haben werden, um diese Arbeit umzusetzen, denn es ist unsere Pflicht und moralische Verantwortung für die Werte, die wir in der Europäischen Union verteidigen.
Sarah Ludford, im Namen der ALDE-Fraktion. – Frau Präsidentin! Ich unterstütze den Bericht des Berichterstatters und die Arbeit der Kommission. Es gibt keine Entschuldigung für die schlechte Behandlung von Flüchtlingen in der EU, da die Zahl der Asylanträge derzeit vergleichsweise gering ist. Der Mangel an einheitlichen Verfahren, die unterschiedlichen Informationsquellen in Bezug auf die Herkunftsländer und die mangelnde Umsetzung des EU-Rechts führen zu Ungerechtigkeiten und dazu, dass Asylbewerber von einem Land zum anderen wandern.
Zur Ungleichbehandlung bei der Gewährung von Asylschutz trägt allerdings auch die Tatsache bei, dass einige Mitgliedstaaten Menschen deportieren, bevor sie einer Überprüfung unterzogen werden können, und sogar Drittstaaten bestechen, um ihre Einreise zu unterbinden.
Viele Asylbewerber in gemischten Flüchtlingsströmen sind Wirtschaftsmigranten, was sie noch nicht zu Kriminellen macht. Doch selbst wenn nur wenige von ihnen Flüchtlinge sind, müssen sie identifiziert werden. Wie Giusto Catania sagt, müssen Schutz- und Menschenrechtsbelange in den Grenzschutz einbezogen werden, insbesondere in das Mandat von Frontex. Menschen dürfen doch nicht einfach in Gewahrsam genommen werden, nur weil sie einen Asylantrag stellen.
Abgesehen vom gemeinsamen Verfahren und Inhalt des zu gewährenden Schutzes ist eine praktische Zusammenarbeit, Unterstützung und Solidarität erforderlich, auch über das wichtige Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen, das Informationen über die Herkunftsländer gibt. Durch bessere und fundiertere erste Entscheidungen könnten Kosten eingespart werden, da es weniger kostspielige Rechtsbehelfsverfahren gäbe.
Sehr wichtig ist die Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten, Asylbewerbern den Zugang zum Arbeitsmarkt nach sechs Monaten zu ermöglichen, wenn ihr Asylantrag noch nicht entschieden wurde. Denn dadurch könnten sie ihre Menschenwürde behalten und würden auch Steuern zahlen. Ich bin sehr enttäuscht darüber, dass sich Großbritannien gegen eine Überarbeitung der Richtlinie über Aufnahmebedingungen ausgesprochen hat, wonach Asylsuchende nicht mehr automatisch nur aufgrund eines Asylantrags in Gewahrsam genommen dürfen und ihnen der Zugang zum Arbeitsmarkt nach sechs Monaten gewährt werden muss. Meiner Meinung nach ist es doch recht beschämend, dass diese Auflagen aus Sicht meines eigenen Landes zu hoch sind.
Jan Tadeusz Masiel, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Frau Präsidentin! Wir möchten der französischen Ratspräsidentschaft nochmals für ihren Einsatz und die dadurch erzielten Fortschritte in der Asylfrage danken, die im Oktober letzten Jahres zur Annahme des Europäischen Pakts zu Einwanderung und Asyl durch den Rat geführt haben. In der Tat benötigt die Europäische Union eine gemeinsame Asylpolitik und Solidaritätshaltung in Bezug auf die Aufnahme von Flüchtlingen. EU-Mitgliedstaaten, die einem besonders starken Zustrom von Asylsuchenden ausgesetzt sind, sollten unterstützt werden. Die Asylfrage ist ausgesprochen heikel. Denn es ist wirklich schwierig zu beurteilen, wer wirklich schutzbedürftig ist und wer versucht, der Armut in seinem Heimatland zu entfliehen. Obwohl es die letztgenannten Personen verdienen, dass man ihnen hilft, können wir nicht alle Asylbewerber aufnehmen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verfahren in der EU vereinheitlicht, transparenter gestaltet und beschleunigt werden müssen.
Hélène Goudin, in Namen der IND/DEM-Fraktion. – (SV) Frau Präsidentin! Die Schaffung der „Festung Europa“ nimmt jedes Jahr an Tempo zu. Das ist sehr bedauerlich, nicht zuletzt weil eine gemeinsame Asylpolitik aller Voraussicht nach immer härtere und restriktivere Maßnahmen für wirklich schutzbedürftige Menschen zur Folge haben wird, die als großer Verlierer aus dieser Politik hervorgehen werden. Diese Entwicklung ist gelinde gesagt besorgniserregend.
Im Bericht wird die Einführung einheitlicher Normen zur Ermittlung vorgeschlagen, wann eine Person als Flüchtling anerkannt werden sollte. Ich frage mich warum. Es gibt bereits internationale Konventionen, in denen diese Bedingungen genau festgelegt sind. Wir sollten nicht versuchen, neue EU-Normen zu schaffen, die höchstwahrscheinlich noch restriktiver wären als beispielsweise die Genfer Konvention.
Nahezu jede Woche hören wir Horrormeldungen aus Flüchtlingslagern in Südeuropa, in denen Menschen unter schrecklichen Bedingungen leben müssen, vor denen die Behörden ihre Augen verschließen. Das Problem ist sicherlich nicht, dass Menschen in solchen Lagern in Gewahrsam genommen werden, sondern vielmehr die Missachtung der Menschenrechte, obwohl alle Mitgliedstaaten zumindest theoretisch die Kopenhagener Kriterien erfüllen. Diese Frage sollte hier im Parlament erörtert werden. Die Entscheidung über die Frage des Zugangs zum eigenen Staatsgebiet sollte jedem Land vorbehalten werden, wobei internationale Abkommen und Vereinbarungen natürlich zu respektieren sind.
Marian-Jean Marinescu (PPE-DE) . – (RO) Derzeit weist das gemeinsame europäische Asylsystem einen Mangel an einheitlichen Rechtsinstrumenten für den internationalen Schutz auf.
Aufgrund der großen Unterschiede, die es in den 27 Mitgliedstaaten bei den Verfahren zur Entscheidung und Bearbeitung von Asylanträgen gibt, reicht die Anerkennungsquote von Personen, die den Flüchtlingsstatus beantragen, von 0 % bis 90 %. Darüber hinaus werden die an den europäischen Außengrenzen gelegenen Mitgliedstaaten durch das im Dublin-System festgelegte Kriterium übermäßig belastet, wonach sie als erster Einreisestaat für die Bearbeitung von Asylanträgen verantwortlich sind.
Immer noch gibt es Sekundärbewegungen von einem Mitgliedstaat zum anderen sowie Mehrfachanträge. Eine der dringendsten Anforderungen an die Asylpolitik der EU ist der Austausch von Analysen, Erfahrungen und Informationen zwischen den Mitgliedstaaten. Es müssen auch praktische Lösungen für eine Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungsbehörden gefunden werden, die für die Prüfung von Asylanträgen zuständig sind.
Das gravierendste Problem ist jedoch nach wie vor die Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten über die unterschiedliche Behandlung von Asylsuchenden, die internationalen Schutz beantragen, je nach ihrem Herkunftsland. Ich hoffe, dass die von der Kommission vor drei Wochen vorgeschlagene Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen zu einer Teillösung der aktuellen Probleme beitragen wird.
Ich fordere die zukünftigen Leiter dieses europäischen Büros dringend dazu auf, nicht die Zusammenarbeit mit der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, mit dem Europäischen Migrationsnetzwerk und mit den zuständigen Stellen in den Mitgliedstaaten und Drittstaaten zu vernachlässigen, die im Bereich Migration und Asyl tätig sind. Neben der Vermeidung von Doppelarbeit sollte diese Kooperation eine bessere Koordinierung der von den Mitgliedstaaten getroffenen Maßnahmen und auch eine bessere Nutzung ihres Know-hows in Asylfragen ermöglichen.
Inger Segelström (PSE). - (SV) Frau Präsidentin! Kommissar Barrot! Zunächst möchte ich Giusto Catania für seinen Bericht danken. Ich teile voll und ganz die Auffassung, dass es bedauernswert ist, dass das Inkrafttreten auf 2012 verschoben wurde. Ich möchte drei Fragen ansprechen, nämlich die Rechte von Kindern, die Unterstützung von Frauen, die Opfer von Menschenhandel wurden, und auch die Frage, wie wir uns besser auf eine plötzliche weltweite Krise vorbereiten können.
Meiner Meinung nach macht das Parlament zu Recht darauf aufmerksam, dass Kinder und Minderjährige besonders hilfsbedürftig sind. Für mich ist es immer noch bedenklich und inakzeptabel, dass Kinder in Gewahrsam genommen werden.
Gestern haben wir den Weltfrauentag begangen. Während dieser Legislaturperiode habe ich mich immer wieder mit der Frage beschäftigt, wie verschiedene Länder Frauen und Kinder behandeln, die Opfer von Menschenhandel werden, d. h. ob diese Menschen ein Aufenthaltsrecht in der EU haben oder bei der Rückkehr in ihr Heimatland unterstützt werden sollten. Unter der sozialdemokratischen Regierung Schwedens stand von vorneherein fest, dass Frauen, die Opfer von Gewalt wurden – gleichgültig ob durch Menschenhandel, Heirat oder andere Formen von Gewalt – ein Aufenthalts- und Bleiberecht hatten. Jetzt haben Frauen möglicherweise nur ein Bleiberecht, wenn sie mit den Polizei- und Strafverfolgungsbehörden kooperieren. Bei welchen anderen Verbrechen als Menschenhandel ist die Zusammenarbeit eine Voraussetzung für die Gewährung von Asyl? Meiner Meinung nach ist das eine Diskriminierung von Frauen und Kindern. Daher sollte dieses Thema heute nach dem Weltfrauentag unbedingt angesprochen werden.
Die dritte Frage ist, wie unterschiedlich Länder Asylsuchende aufnehmen und welche Länder ausgewählt werden. Mein Heimatland Schweden hat die meisten Flüchtlinge aus dem Iran aufgenommen, verglichen mit den USA und Kanada und auch im Vergleich zu den meisten EU-Mitgliedstaaten eine beträchtliche Anzahl. Ich hoffe, dass das neue Asylsystem in der EU bei besonderen Ereignissen in der Welt oder – wie im Fall Irans – bei der Invasion eines Landes besser für die gemeinsame Übernahme von Verantwortung gerüstet ist. Es darf einfach nicht sein, dass ein auf Solidarität basierendes europäisches System nur in friedlichen Zeiten funktioniert; es muss sich auch in Krisen- und Konfliktzeiten bewähren.
Gerard Batten (IND/DEM). - Frau Präsidentin! Die Zahl der Flüchtlinge und Asylbewerber steigt alarmierend an. Dem Bericht zufolge gibt es zurzeit etwa 12 Millionen Flüchtlinge und rund 26 Millionen Binnenvertriebene weltweit. Diese Tatsache überrascht wohl kaum, da einige Länder in Kontinenten wie Afrika und Asien immer weiter ins politische Chaos abrutschen und die Welt immer stärker in den Sog einer Finanz- und Wirtschaftskrise von bisher noch ungewissem Ausmaß gerät.
Wir können jedoch sicher sein, dass die Zahl der Flüchtlinge und Asylsuchenden in den kommenden Monaten und Jahren noch weiter steigen wird. Es dürfte wohl niemanden überraschen, dass das Europäische Parlament die Lösung des Problems darin sieht, die nationalen Asylsysteme zu harmonisieren. Im Bericht wird die Einrichtung eines gemeinsamen Asylsystems und eines gemeinsamen Unterstützungsbüros mit einheitlichen Normen für die Zuerkennung des Flüchtlings- und Asylstatus vorgeschlagen. Die Regierungen der Mitgliedstaaten dürften Asylsuchende nicht allein deshalb in Gewahrsam nehmen, weil sie Asyl beantragen. Flüchtlingen wiederum dürfte auf ihren Antrag hin nicht die Zirkulation in Europa gestattet werden. Es wird vorgeschlagen, dass ein Asylbewerber zur Einlegung eines Rechtsbehelfs vor einem einzelstaatlichen Gericht berechtigt sein sollte, wenn er sich in Gewahrsam befindet.
Alle diese Vorschläge würden dem Chaos Tür und Tor öffnen und die einzelstaatlichen Asylsysteme lahmlegen. Viele, wenn nicht gar die meisten Personen, die weit von ihrer Heimat entfernt den Flüchtlings- und Asylstatus in europäischen Staaten beantragen, sind zweifelsohne Wirtschaftsmigranten, die auf der Suche nach besseren Lebensbedingungen sind. Wer kann ihnen das zum Vorwurf machen? Doch je mehr wir ihnen die Einreise nach Europa erleichtern, desto mehr werden kommen.
Auf Basis der hier vorgeschlagenen gemeinsamen Systeme wird es für die einzelnen Staaten noch schwerer, ihre Landesgrenzen zu schützen, und der Grenzübertritt für zahllose Wirtschaftsmigranten wird noch leichter. Großbritannien braucht noch strengere und nicht laxere Kontrollen, die von der europäischen Union auferlegt werden.
Simon Busuttil (PPE-DE). - (MT) Mit Recht hat der Berichterstatter darauf hingewiesen, dass sich eine gemeinsame Asylpolitik auf den Grundsatz der Solidarität stützen sollte. Und genau diese Solidarität fehlt in unserer Asylpolitik, wovon sich Kommissar Barrot bei seinem Besuch in meinem Heimatland Malta und auf der Insel Lampedusa am Ende dieser Woche selbst überzeugen kann. Herr Kommissar, Sie werden feststellen, dass Sie diese Solidarität vergeblich suchen. Der Grundsatz der Solidarität wurde erstmals letzten Oktober im Europäischen Pakt zu Einwanderung und Asyl eingeführt. Dieser Pakt enthält eine Klausel zur Lastenverteilung zwischen den Staaten, eine Premiere, die auch ein positiver Schritt war. Diese Klausel wird auf freiwilliger Basis angewendet und gibt die Möglichkeit, Migranten, die Asyl beantragen, an ein anderes Land der Europäischen Union zu überstellen. Zur leichteren Umsetzung dieser Klausel hat dieses Parlament sogar 5 Millionen Euro im diesjährigen Haushalt der Europäischen Union bereitgestellt. Mit Ausnahme von Frankreich, das die Aufnahme von 80 Asylsuchenden aus Malta angeboten hat, wurde diese Klausel bislang noch nicht in der Praxis angewendet. Dieses Angebot ist eine wichtige Geste, der bedauerlicherweise kein anderes Land der Europäischen Union Folge geleistet hat. Daher meine Frage an den Kommissar, mit welchen Maßnahmen die Kommission gewährleisten möchte, dass dieser Mechanismus der Lastenverteilung auch tatsächlich umgesetzt wird. Was wird unternommen, um sicherzustellen, dass mehr Länder ihre Solidarität anbieten und Immigranten aus einem Land aufnehmen, das übermäßig belastet ist? Hat die Kommission die Absicht, ein Programm zur Lastenverteilung zwischen den Ländern auszuarbeiten, und gibt es Pläne zur Anwendung dieser Klausel in diesem Programm?
Daciana Octavia Sârbu (PSE). – (RO) Angesichts der aktuellen Situation, in der die Zahl der Flüchtlinge weltweit immer mehr zunimmt und die Europäische Union über die Hälfte aller Asylsuchenden aufnimmt, hat die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems oberste Priorität.
Vor diesem Hintergrund begrüße ich die Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen, das die einzelstaatlichen Politiken in den verschiedenen Ländern koordinieren soll, um eine übermäßige Belastung bestimmter Mitgliedstaaten zu vermeiden. Meiner Meinung nach muss dieses Büro so organisiert werden, dass es im Falle einer Krise eine wichtige Rolle spielen und Asylanträge richtig bewerten kann.
Aus meiner Sicht müssen die neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, nämlich Rumänien und Bulgarien, durch wirksame Solidaritätsmechanismen von der Europäischen Union unterstützt werden, um adäquate Bedingungen für die Aufnahme von Asylbewerbern zu gewährleisten. Wir sollten jedoch nicht vergessen, dass wir auf europäischer Ebene proaktiv und nicht reaktiv handeln und zur Abwehr von Krisen ein stärkeres Augenmerk auf die Zusammenarbeit mit Drittstaaten legen müssen.
Alin Lucian Antochi (PSE) . – (RO) Jedes Jahr nehmen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union Millionen von Menschen auf, die auf der Flucht vor Verfolgung und Konflikten in ihrem Herkunftsland Asyl beantragen. Doch die Anerkennungsquote von Personen, die den Flüchtlingsstatus beantragen, schwankt in diesen Staaten zwischen 0 und 90 %. Darüber hinaus werden durch das Dublin-System, wonach Flüchtlinge an das erste Transitland überstellt werden, Diskrepanzen zwischen diesen Ländern und den zentral gelegenen Ländern in Bezug auf die Koordinierung ihrer Asylpolitik und Maßnahmen für Flüchtlinge geschaffen.
Wie meine Vorredner bereits gesagt haben, muss das gemeinsame europäische Asylsystem den Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben, Asylbewerbern –angefangen von ihrer Aufnahme bis hin zu ihrer Integration in die lokalen Gemeinschaften – einen hohen Schutz durch die Schaffung eines gemeinsamen Asylverfahrens zu bieten, in dem klare, vernünftige und einheitliche Fristen für die Bearbeitung von Asylanträgen durch die Behörden festgelegt sind.
Angesichts der großen Ströme von Asylbewerbern in einigen Ländern sollte der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten besondere Beachtung geschenkt werden, und zwar sowohl durch finanzielle Unterstützung als auch durch die Umsetzung von internen Wiederansiedlungs- und Umsiedlungsverfahren, damit die Flüchtlinge gleichmäßig auf die EU-Mitgliedstaaten verteilt werden können.
Katrin Saks (PSE). - (ET) Ich möchte dem Berichterstatter danken und auch auf die Bedeutung dieses Themas hinweisen, obwohl der Mitgliedstaat Estland, den ich hier vertrete, bekanntlich nur eine kleine Zahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern hat.
Bislang wird der Flüchtlingsstatus jedes Jahr nur einem kleinen Personenkreis zuerkannt. Aber man darf auch nicht vergessen, dass Estland ein kleines Land mit schwierigen Lebensbedingungen ist, obwohl es für Touristen attraktiv ist. Wir erkennen an, dass Solidarität notwendig ist, sind aber der Meinung, dass Personen, die in ihrem Leben schon so viel Leid erleben mussten, nicht erneut durch ein raues Klima bestraft werden sollten, es sei denn, dass sie sich selbst dafür entscheiden.
Daher sollte man über eine Verteilung von Aufgaben und nicht von Personen sprechen, um die Situation in den Ländern zu verbessern, die eine Vielzahl von Asylbewerbern aufnehmen. Die Harmonisierung der Normen ist definitiv zu befürworten. Wenn wir gemeinsame Grenzen haben, erscheint es auch logisch, dass Asylsuchende innerhalb der gesamten Europäischen Union eine Gleichbehandlung erfahren.
Zuzana Roithová (PPE-DE). – (CS) Frau Präsidentin! Mit Entschiedenheit widerspreche ich der euroskeptischen Kampagne gegen die im Vertrag von Lissabon verankerte gemeinsame Migrations- und Asylpolitik. Wir müssen die illegale Wirtschaftsmigration durch ein entschlosseneres, gemeinsames Handeln bekämpfen und gleichzeitig menschenwürdigere Bedingungen für Asylsuchende schaffen. Es beunruhigt mich, dass die Kinder von Asylbewerbern in europäischen Flüchtlingslagern monatelang keinen Zugang zu Ausbildung und Gesundheitsversorgung haben. Es ist bedauerlich, dass die europäische Agentur Frontex die Anzahl und Herkunftsländer der Asylbewerber nicht überwacht. Deshalb benötigen wir ein einheitliches Asylverfahren und müssen die Pufferstaaten auch auf Basis der Solidarität unterstützen. Doch zur Prävention von Migration müssen wir die Asylpolitik auch mit einer gezielten Entwicklungspolitik verknüpfen.
Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. − (FR) Frau Präsidentin! Ich werde mich sehr kurz fassen. Ich habe allen Rednern aufmerksam zugehört und danke dem Europäischen Parlament für seine Unterstützung bei den Bemühungen, der Asylpolitik die notwendige Tragweite für alle Menschen zu verleihen, die weltweit verfolgt werden. In dieser Hinsicht haben wir eine moralische Verpflichtung, wie Martine Roure schon gesagt hat.
Einige Punkte möchte ich noch klären. Einige von Ihnen haben Frontex angesprochen, insbesondere Giusto Catania. Ich kann Ihnen mitteilen, dass Frontex inzwischen einen Verbindungsmann im Büro des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen hat. Dadurch unterstreicht Frontex ihr Bemühen, die Probleme von Asylbewerbern wirklich zu verstehen. Außerdem hat die Kommission Regelungen vorgeschlagen, um die Verantwortungsbereiche von Frontex bei maritimen Operationen klarer abzugrenzen. Derzeit führen wir Gespräche mit den Mitgliedstaaten zu diesem wichtigen Thema.
Ich möchte nochmals auf die von vielen von Ihnen geforderte Solidarität zu sprechen kommen. Dabei denke ich insbesondere an die von Simon Busuttil erwähnte schwierige Situation, in der sich Malta diesbezüglich befindet. Es ist richtig, dass die Kommission im Aktionsplan zur Asylpolitik eine Untersuchung der Möglichkeiten vorgeschlagen hat, wie Asylsuchende auf freiwilliger Basis unter den Mitgliedstaaten verteilt werden könnten.
Die Gespräche mit den Mitgliedstaaten wurden im Herbst durch ein informelles Dokument eingeleitet, in dem mehrere Alternativen zur Umsetzung des Solidaritätsgrundsatzes im Asylbereich vorgeschlagen wurden. Ich muss zugeben, dass es kein leichtes Unterfangen ist, die Mehrzahl der Mitgliedstaaten zu einer Einigung in Bezug auf einen Verteilungsmechanismus für Flüchtlinge zu bewegen. Wir wollen eine Folgenabschätzung vornehmen und die Möglichkeiten für eine derartige Verteilung auf Unionsebene untersuchen.
Ich kann Ihnen auch mitteilen, dass wir bereit sind, derartige Verteilungs- und Umsiedlungsprojekte im Rahmen des Europäischen Flüchtlingsfonds zu finanzieren. Das werde ich auch bei meinen nächsten Besuchen in den Mitgliedstaaten ansprechen, insbesondere in den Ländern, die einen starken Zustrom von Asylbewerbern haben.
Zusammenfassend kann ich sagen, dass wir erst am Beginn eines langwierigen Prozesses stehen, der ausgesprochen wichtig ist, wenn Europa wirklich seine Werte und Identität als Region beibehalten möchte, in der besonders schutz- und hilfsbedürftige Menschen aus aller Welt willkommen sind.
Vielen herzlichen Dank an das Europäische Parlament, an Sie Frau Präsidentin und an alle Abgeordneten für Ihre in meiner Funktion als Kommissar sehr geschätzten Redebeiträge.
Giusto Catania, Berichterstatter. – (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte meinen Kolleginnen und Kollegen für ihre Unterstützung dieses Berichts und auch Kommissar Barrot für seine Unterstützung und der Kommission für ihre Arbeit zur Änderung bestimmter Richtlinien, insbesondere der Asylverfahrensrichtlinie, danken. Alle Anstrengungen stellen die generelle Bereitschaft zur Verbesserung des gemeinsamen Asylsystems unter Beweis. In diesem Bereich fungiert das Parlament als Mitgesetzgeber. Meiner Auffassung nach müssen wir unsere Aufgabe zur Harmonisierung der Asylverfahren auf höherer Ebene wahrnehmen und uns für ein einheitlicheres System mit besseren Normen für die Aufnahme von Flüchtlingen in den Mitgliedstaaten einsetzen.
Ich glaube, dass unser Parlament durch den Besuch vieler Verwaltungszentren für die Aufnahme von Asylsuchenden eine wichtige Rolle gespielt hat. Martine Roure war die Berichterstatterin des Schlussberichts. Wir konnten uns selbst davon überzeugen, dass das Asylrecht in den Mitgliedstaaten vielfach nicht eingehalten wurde. Häufig wurden nicht einmal die normalen Aufnahmebedingungen gewährleistet, wie beispielsweise das Recht auf Gesundheitsversorgung oder Rechtsbeistand; es wurden auch keine Informationen über potenzielle Asylbewerber vorgelegt. Dieser Umstand ist auf die gemischten Flüchtlingsströme zurückzuführen, wodurch die Bekämpfung der illegalen Einwanderung und der Schutz der Außengrenzen Vorrang gegenüber der notwendigen Aufnahme, insbesondere der Aufnahme von Asylsuchenden hat.
Ich teile die von einigen Kollegen geäußerte Auffassung, insbesondere in Bezug auf die notwendige Überarbeitung der Dubliner Verordnung und die Gewährleistung eines Solidaritätsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten, der auf eine bessere Lastenverteilung abzielt. Wir benötigen aber auch einen Solidaritätsmechanismus in Bezug auf Asylsuchende und die Anerkennung ihres Rechts auf Überstellung in ein anderes Land, damit ihr Fall dort angehört und auch bearbeitet wird.
Ich komme nun zum Schluss. Einige Mitglieder haben die Frage der Grenzkontrollen angesprochen. Meiner Auffassung nach ist diese Argumentation grundsätzlich falsch, weil der Schutz der Außengrenzen und das Asylrecht zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte sind. Wir müssen das Recht auf Asyl als Grundrecht innerhalb der Europäischen Union gewährleisten.
Die Präsidentin. – Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung erfolgt morgen.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)
Bogusław Rogalski (UEN), schriftlich – (PL) Frau Präsidentin! Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Flüchtlinge auf weltweit über 12 Millionen Flüchtlinge und 26 Millionen Binnenvertriebene angestiegen. Diese Zahlen belegen den Ernst der Lage. Bedauerlicherweise gibt es überhaupt keine einheitlichen Normen, da der prozentuale Anteil von Bewerbern aus Drittländern, denen der Flüchtlingsstatus zuerkannt wird, in den verschiedenen Mitgliedstaaten von 0 % bis 90 % reicht.
Neben der Einrichtung eines einheitlichen Verfahrens für die Gewährung von Asyl sollten auch Verfahren zur Erleichterung der Entscheidungen festgelegt werden, welchen Personen der Flüchtlingsstatus zuerkannt werden sollte oder welche Personen ein Recht auf internationalen Schutz haben. Alle Entscheidungsträger in diesem Bereich sollten gleichberechtigten Zugang zu professionell recherchierten Informationen über das Herkunftsland des Antragstellers haben, die ein maßgebliches Instrument für Asylbehörden und Rechtsmittelinstanzen sowie für Asylbewerber darstellen.
Während der Wartezeiten ist es außerordentlich wichtig, dass die Behörden die unterschiedlichen Bedürfnisse von Asylbewerbern in besonders schwierigen Lebensumständen berücksichtigen, wie zum Beispiel von Kindern, Menschen mit Behinderungen und Frauen. Es sollte unbedingt eine gemeinsame Datenbank zur Veröffentlichung und Erfassung von Informationen über die Herkunftsländer eingerichtet werden.
Mit Nachdruck sollte auf die Pflicht zur Hilfeleistung verwiesen werden, die im Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) verankert und für alle Mitgliedstaaten der EU und Frontex rechtsverbindlich ist.
20. Die soziale Lage der Roma und die Verbesserung ihres Zugangs zum EU-Arbeitsmarkt (kurze Darstellung)
Die Präsidentin. − Als nächster Punkt folgt die kurze Darstellung des Berichts (A6-0038/2009) der Kollegin Kósáné Kovács im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten über die soziale Lage der Roma und die Verbesserung ihres Zugangs zum EU-Arbeitsmarkt [2008/2137(INI)].
Magda Kósáné Kovács, Berichterstatterin – (HU) Vielen Dank Frau Präsidentin! Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach mehrmonatiger Arbeit habe ich dem Parlament den Bericht über die soziale Lage der Roma und ihren verbesserten Zugang zum Arbeitsmarkt vorgelegt. In diesem Bericht wird unsere Verantwortung für die Zukunft der Roma in Europa zum Ausdruck gebracht wird, einer ethnischen Minderheit, deren Mitgliederzahl mit der Einwohnerzahl eines Mitgliedstaates vergleichbar ist.
In den letzten Monaten ist der Handlungsbedarf nicht geringer, sondern weitaus dringender geworden. Die globale Finanzkrise, die auch über Europa hereingebrochen ist, und die damit einhergehenden Folgen haben die schwächsten Gruppen der Gesellschaft – und insbesondere die Roma – erneut besonders hart getroffen. Die zunehmenden und auch begründeten Existenzängste in weiten Teilen der Gesellschaft sind ein guter Nährboden für Hassgefühle gegenüber Minderheiten, für Diskriminierung, Ausgrenzung und Sündenbockdenken. Es ist ein glücklicher Umstand und von symbolischer Bedeutung, dass die Annahme des Berichts über die Roma genau in der Woche stattfinden könnte, in der sich das Parlament auf die nächste Ratssitzung vorbereitet. Es gilt nicht nur Mittel und Wege zur Überwindung der Krise, sondern auch Möglichkeiten zur Verringerung der Traumata und Gefahren für die Menschheit auf Basis des Grundsatzes der Solidarität zu finden, die Europa verbindet.
Die Erfahrung der letzten Jahrzehnte hat gezeigt, dass aufgrund der vorhandenen Umverteilungssysteme kein noch so dynamischer Wirtschaftsaufschwung zu einer Verbesserung der Lebenssituation für die Menschen auf der untersten Stufe der Gesellschaft beiträgt. Ganz im Gegenteil! Wir mussten feststellen, dass die soziale Kluft an den Rändern der Gesellschaft ohne eine Politik, die das Prinzip der Chancengleichheit unterstützt, in Zeiten eines Wirtschaftswachstums sogar noch größer wird. Unsere Aufgabe besteht nun darin, alle uns zur Verfügung stehenden Mittel und Kräfte zur Bewältigung der Krise und Ankurbelung der Wirtschaft so zu mobilisieren, dass die rund 10 Millionen Roma kein Opfer der Krise werden, sondern am Wirtschaftsaufschwung teilhaben. Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten vertritt mehrheitlich die Auffassung, dass es inakzeptabel ist, dass die Lebenssituation eines Großteils der Roma mit der in einem Entwicklungsland vergleichbar ist. Zehntausende von Roma-Kindern haben immer noch eine Ausbildung in getrennten Schulen ohne Aussicht auf Aneignung wettbewerbsfähiger Kenntnisse und machen so ihr Leben lang die schmerzhafte Erfahrung von Ausgrenzung und Diskriminierung. Millionen leben in Ghettos ohne fließendes Wasser, häufig auch ohne Stromversorgung. Ihre Lebenserwartung ist um 10 bis 20 Jahre kürzer als bei Angehörigen der Mehrheitsnationen. Abgesehen von ihrer mangelnden Berufsausbildung leben sie häufig nur von Gelegenheitsarbeit. Ihr Lebensstil ist durch sichtbare Diskriminierung geprägt. Noch dramatischer ist der Umstand, dass diese Situation ihre verbale Ausgrenzung und Hasstiraden gegen sie noch verstärkt und die Konfliktlösung aufgrund ihrer ethnischen Herkunft noch erschwert. Denn wer hat noch nicht den Ausspruch gehört, dass „Zigeuner nichts an ihrer Situation ändern wollen, sondern lieber stehlen als arbeiten“.
Die Hauptursache des Problems besteht darin, dass ihre Lebensqualität immer noch mit der in der dritten Welt zu vergleichen ist, wodurch die Ausgrenzungstendenz noch verstärkt wird. Der Hass führt wiederum zu Gewalt; und Gewalt lässt sich nur an der Wurzel bekämpfen. Davon ist nicht nur die Bevölkerung in den mittel- und osteuropäischen Staaten betroffen, die sich nach Frieden sehnt, sondern alle europäischen Bürgerinnen und Bürger. Wir sollten auch nicht vergessen, dass es im fundamentalen Interesse Europas, dessen Bevölkerung immer älter wird, liegt, dass seine Bürger nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind, sondern eine gute Ausbildung und einen Arbeitsplatz haben und dadurch in der Lage sind, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Das ist die Grundthematik des Berichts, der Ihnen heute vorliegt.
Zur Durchführung der notwendigen Maßnahmen müssen die verschiedenen Institutionen der Europäischen Union unbedingt eine umfassende Roma-Politik ausarbeiten und durchdacht umsetzen. Es muss eine gemeinsame europäische Lösung gefunden werden, damit die gut gemeinten, häufig auch kostenaufwändigen Anstrengungen der einzelnen Mitgliedstaaten, die aufgrund der mangelnden Koordinierung oft wirkungslos bleiben, auch zielführend sind. Ich möchte allen Kolleginnen und Kollegen für ihre tatkräftige Mitwirkung bei der Ausarbeitung dieses umfassenden Berichts meinen Dank aussprechen.Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit kann zur Förderung des unbedingt notwendigen Verständnisses beitragen, damit diese große, arbeitsfähige soziale Gruppe, die seit Jahrhunderten Erfahrung bei der Anpassung an Ihr Milieu hat, so bald wie möglich in die Gesellschaft der Europäischen Union integriert wird. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. – (FR) Frau Präsidentin, Frau Kósáné Kovács, meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte Magda Kósáné Kovács für ihren Bericht danken, der zu den gemeinsamen Bemühungen beiträgt, die soziale Eingliederung der Roma voranzutreiben.
Die Kommission teilt Ihre Untersuchungsergebnisse, Frau Kósáné Kovács, in Bezug auf die Hauptursachen für diese Ausgliederung: die soziale Kluft, unter der die Roma leiden, die Hürden, mit denen sie bei ihrem Zugang zu Bildung konfrontiert sind, die Diskriminierung, die ihren Zugang zur Arbeitswelt, zu Gütern und Dienstleistungen verhindert, und vor allem die ihnen anhängenden Vorurteile und Klischees, auf die Sie zu Recht hingewiesen haben.
Auch die Kommission unterstützt die vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen nachhaltigen Lösungen, insbesondere Lösungen, die auf die Förderung von Kindern im Vorschulalter, den leichteren Zugang zu Mikrokrediten zur Förderung von Unternehmertum und selbständiger Erwerbstätigkeit sowie die Umsetzung von Strukturfonds abzielen. Aus Sicht der Kommission erfordert die Umsetzung von dauerhaften und effizienten Lösungen die aktive Mitwirkung aller wichtigen Parteien, also insbesondere auch der Roma selbst, um die sie betreffenden politischen Maßnahmen entwickeln, umsetzen und überwachen zu können.
Darüber hinaus wäre es nach Auffassung der Kommission besser, Gemeinschaftsinstrumente und -politiken für die Integrierung der Roma zu nutzen und einen regelmäßigen Austausch über bewährte Verfahren zu pflegen, wie beispielsweise das ACCEDER-Programm in Spanien oder die Bemühungen um den Abbau der Diskriminierung in Ungarn. Die politischen Maßnahmen müssen zielgerichtet sein und die besonderen Umstände der Roma-Gemeinschaften berücksichtigen, um die angestrebte soziale Eingliederung wirklich erreichen zu können.
Im Geiste Ihres Berichts, sehr verehrte Frau Kósáné Kovács, wird die Kommission die soziale Eingliederung der Roma durch den verstärkten Schutz der Rechte aller Roma, insbesondere von Frauen und Kindern, und durch die Berücksichtigung der Probleme der Roma im Rahmen der politischen Koordinierung auf europäischer Ebene auch weiterhin unterstützen. Dabei geht es insbesondere um die Bereiche Beschäftigung und soziale Eingliederung durch eine gezieltere Nutzung der Mittel aus den Strukturfonds und dem Europäischen Sozialfonds und um eine Stärkung der institutionellen Kapazitäten der Bürgergesellschaft der Roma.
Ich möchte Ihnen, Frau Kósáné Kovács, nochmals für Ihren Bericht danken, Ich kann Ihnen versichern, dass Kommissar Špidla und ich uns dieser Probleme sehr wohl bewusst sind. Hinzufügen möchte ich, dass uns die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte auch zwei Berichte über die Lage der Roma vorlegen wird, auf deren Grundlage wir hoffentlich das vorschlagen und fördern können, was Sie diesem Haus heute so anschaulich erläutert haben.
Vielen Dank Frau Kósáné Kovács und vielen Dank auch an das Parlament für seine Unterstützung.
Die Präsidentin. − Der Punkt ist geschlossen. Die Abstimmung findet am Mittwoch statt.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)
Corina Creţu (PSE), schriftlich. – (RO) Bei der Ausarbeitung einer europäischen Lösung für die Probleme, mit denen die Roma konfrontiert sind, dürfen wir nicht vergessen, dass sie trotz ihrer Ausgliederung Bürger wie wir sind. Die Vertretungsorganisationen und Roma-Gemeinschaften müssen eine aktive Rolle bei der Entwicklung integrationspolitischer Strategien und Maßnahmen spielen.
Zur Verbesserung ihrer Lebensbedingungen und ihres Zugangs zu Bildungs- und Gesundheitsdiensten sind verstärkte Anstrengungen notwendig. Es gilt, die Mindestvoraussetzungen zu schaffen, damit sie in den Ländern, in denen sie leben, einen Arbeitsplatz finden und auch behalten können. Die Chancen und Förderung der Mobilität haben bei ihnen genau den umgekehrten Effekt erzielt und zu einer noch stärkeren Diskriminierung geführt. Frauen befinden sich in einer noch schwächeren Position, weil sie aus geschlechtsspezifischer, ethnischer und sozialer Sicht mehreren Formen der Diskriminierung ausgesetzt sind.
Die nationalen Programme für die Förderung der Integration und Bekämpfung der Armut haben nur zu bescheidenen Ergebnissen geführt. Die Wirtschaftskrise darf unter keinen Umständen als Ausrede für die unterlassene Umsetzung der Programme zur sozialen Eingliederung herhalten. Sie gibt vielmehr Anlass zu konzertierten Aktionen.
Wie andere benachteiligte Gruppen müssen die Roma für die Folgen der Krise teuer bezahlen. Die ungewöhnlichen Reaktionen, die in Italien zu beobachten waren, sollten uns eine Warnung sein. Wir können über Lösungen für Probleme nachdenken oder die Schuldigen suchen. Das Recht des Stärkeren sucht immer die Schuld bei anderen, in erster Linie bei den Schwachen. Als Vertreter der Linken würde ich die Suche nach Lösungen vorziehen.
Lívia Járóka (PPE-DE), schriftlich. – (HU) Ich möchte Magda Kósáné Kovács zu ihrem Bericht beglückwünschen, der eine umfassende Analyse der sozioökonomischen Lage der Roma-Gemeinschaften darstellt. Ihr Bericht enthält viele zukunftsweisende Empfehlungen, wie beispielsweise die Forderung an die Adresse der Kommission, die Auswirkung ihrer politischen Maßnahmen auf die Roma zu berücksichtigen und für Entwicklungsprogramme die Einführung eines Systems mit einheitlichen Zielvorgaben zu empfehlen. Die nicht zielführenden Pläne und Einzelprojekte der Mitgliedstaaten, die zumeist aus Mitteln der Europäischen Union finanziert werden, erzielen keine messbaren Ergebnisse. Wir benötigen einen gemeinsamen Aktionsplan, der auf einer soliden Rechtsgrundlage basiert und in der Lage ist, die Umsetzung von Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Wege von Sanktionen zu gewährleisten. Die Roma-Gemeinschaften müssen von der untersten Ebene bis zu den internationalen Beratungsgremien in den Planungs-, Umsetzungs- und Überwachungsprozess einbezogen werden. Es müssen einheitliche Richtwerte und Fristen festgelegt werden, um überprüfen zu können, ob die Finanzmittel auf effiziente Weise genutzt werden.
Studien haben den Nachweis erbracht, dass Armut und soziale Ausgrenzung in bestimmten geografischen Regionen besonders stark ausgeprägt sind. Die Mehrzahl der Roma leben in kleinen „zum Tode verurteilten“ Regionen, in denen selbst die Aufrechterhaltung ihrer Lebensqualität sehr kostenaufwändig ist. Langfristig gesehen könnte dies den größeren sozialen Zusammenhalt gefährden. Daher muss die Gemeinschaftsstrategie sofortige Rettungsmaßnahmen über Sonderprogramme ermöglichen, die aus finanziellen Reserven der Entwicklungsfonds auf EU-Ebene finanziert werden. Sie sollten zur Lösung aller Probleme unter Berücksichtigung ihrer vollen Komplexität beitragen und gleichzeitig auch die Transparenz zwischen den Fonds, ggf. durch die Einführung regionenspezifischer Hilfsmaßnahmen, gewährleisten.
Rumiana Jeleva (PPE-DE), schriftlich. – (BG) Als Vertreterin der Rechten bin ich der Überzeugung, dass jeder Bürger einen Beitrag zum Wohlergehen und Wohlstand der Gesellschaft leistet. Meiner Ansicht nach müssen die Integration aller sozialen Gruppen in die Gesellschaft und der soziale Zusammenhalt Ziele sein, die ohne populistische und sonstige laute Bekundungen verfolgt werden. Die nachhaltige und wirksame Integration der Roma muss sich auf ihren Beitrag zur Wirtschaft und die Beteiligung aller Roma am Arbeitsmarkt stützen.
In meinem Land, das sicherlich keine Ausnahme darstellt, gehören die Roma zu den sozialen Randgruppen und leben in Arbeit. Ihre Bildung kommt schon im Frühstadium zum Erliegen. Die von der Bulgarischen Akademie der Wissenschaften im Jahr 2007 durchgeführte Studie belegt, dass der Anteil der Hochschulabsolventen mit 0,2 % nahezu gleich Null ist. Dieser Bildungsmangel führt dazu, dass die Roma den untersten Rang auf dem Arbeitsmarkt einnehmen, und ist die Ursache für ihre hohe Arbeitslosenquote. Abgesehen vom besseren Zugang zu Bildung müssen auch ihre Lebensbedingungen verbessert werden; sie müssen aktiv in den Arbeitsmarkt einbezogen werden. Doch alle Integrationsmaßnahmen setzen die aktive Mitwirkung der Roma selbst und ihren bewussten Wunsch voraus, die jetzige Situation ändern zu wollen. Darin sehe ich die größte Herausforderung für uns alle.
Katalin Lévai (PSE), schriftlich. – (HU) Die Ereignisse der letzten Jahre haben gezeigt, dass es höchste Zeit ist, die wirtschaftliche, kulturelle und gesundheitliche Situation der in der Europäischen Union lebenden Roma einer ernsthaften Prüfung zu unterziehen. In bestimmten Regionen hat die soziale Benachteiligung fast tragische Ausmaße angenommen und droht angesichts der aktuellen Wirtschaftkrise zu einem sozialen Pulverfass zu werden. Aus diesem Grunde begrüße ich den Bericht von Magda Kósáné Kovács ganz besonders; denn er versucht, eine Antwort auf dieses gravierende soziale Problem zu geben. Ich bin auch zufrieden mit den im Bericht festgelegten Zielen, wobei eine Analyse der Situation, Informationskampagnen und die Stärkung der Zivilgesellschaft allein nicht ausreichen. Wir benötige konkrete, entschlossene Maßnahmen in den Bereichen Bildung und Arbeitsplatzbeschaffung.
Wenn für die Erreichung dieser Ziele nicht genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, dann bleibt diese Initiative ein reines Lippenbekenntnis. Wir benötigen auch eine Roma-Strategie der EU, damit sich die vorgeschlagenen Ziele auf die wirtschafts-, bildungs- und gesundheitspolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten auswirken. Denn nur so wird es möglich sein, menschenwürdige Lebensbedingungen für die über 10 Millionen zählende Bevölkerungsgruppe der Roma zu gewährleisten und ihre Integration schneller voranzubringen.
Die Strategie für die Verbesserung der Lage der in Europa lebenden Roma erfordert einen Aktionsplan. Ich hoffe, dass andere Personen zur Fortsetzung der in diesem Bericht begonnenen Arbeit bereit sind, die sich vermutlich über mehrere Legislaturperioden erstrecken wird.
Pier Antonio Panzeri (PSE), schriftlich. – (IT) Während die italienische Regierung in Bezug auf die Roma-Frage nicht immer einheitlich und unter humanitären Gesichtspunkten zuweilen höchst fragwürdig vorgegangen ist, hat man sich in Europa immer bemüht, die schwierige Balance zwischen Integration und Sicherheit zu wahren. Die Entschließung des Europäischen Parlaments zur sozialen Lage der Roma und zur Verbesserung ihres Zugangs zum Arbeitsmarkt ist ein gutes Beispiel dafür.
Der wiederholte Rückgriff auf legislative Dringlichkeitsmaßnahmen zur Lösung der mit den Roma einhergehenden Probleme ist ein klares Indiz für die Unfähigkeit, mit einem Phänomen umgehen, das sicherlich nicht neu ist. Notwendig wären vielmehr ein systematischer Ansatz und langfristige, koordinierte Lösungen in den Bereichen Bildung und Gesundheitsversorgung und vor allem arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, da soziale Akzeptanz und Integration durch Beschäftigung und Bildung gefördert werden.
In Europa werden immer wieder Forderungen laut, die diskriminierende Vertreibung von in Slums lebenden Roma zu beenden und stattdessen konkrete Wohnraumprojekte zu entwickeln, die zur Abhilfe des Wohnraumproblems dieser Gemeinschaften beitragen.
Kurzum, wir benötigen aufeinander abgestimmte, auf Solidarität und Verantwortung basierende politische Lösungen, durch die wir ausgewogen auf eine Notsituation reagieren können, die ansonsten außer Kontrolle geraten könnte. Wir sind uns sehr wohl darüber im Klaren, dass der noch vor uns liegende Weg schwierig sein wird; doch es gibt keine Alternative, um unser Ziel zu erreichen.
Rovana Plumb (PSE), schriftlich. – (RO) Ich möchte die Kommission auffordern, die Integration der Roma durch konkrete Maßnahmen, wie durch die Bereitstellung von Mitteln für Schulung und Umschulung, sowie durch Maßnahmen zu unterstützen, die auf die strikte Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt abzielen.
Ich möchte nochmals auf die dringend notwendige Einrichtung einer Sonderabteilung innerhalb der EG hinweisen, die den Dialog zwischen der Kommission und den nationalen Regierungen bei der Implementierung der Projekte unterstützen soll, die die soziale, wirtschaftliche und kulturelle Integration der Roma-Minderheit fördern sollen.
Daciana Octavia Sârbu (PSE), schriftlich. – (RO) Uns allen ist bewusst, dass das durch die Lage der Roma bedingte Problem kein einzelstaatliches, sondern ein europäisches Problem ist, das auch auf europäischer Ebene gelöst werden muss.
Ich weise mit Nachdruck darauf hin, dass insbesondere die neuen Mitgliedstaaten auf die Unterstützung der EU bei der Integration der Roma angewiesen sind, sowohl aus sozialer als auch aus arbeitsmarktpolitischer Sicht.
Es ist allgemein bekannt, dass die Zahl der Roma, die keinen Zugang zum Arbeitsmarkt der Europäischen Union haben, alarmierend ist. Deshalb dürfen wir die Schaffung wirksamer europäischer Programme zur gezielten Förderung des Zugangs der Roma zu Bildung nicht auf die lange Bank schieben, damit die Arbeitslosigkeit keine Lebensperspektive bleibt, die von Generation zu Generation weitergegeben wird.
Die den Roma von den neuen Mitgliedstaaten gewährte Freizügigkeit hat den Zugang zum EU-Arbeitsmarkt nicht unbedingt erleichtert. Die Abwanderung der Roma in andere Mitgliedstaaten hat nur zu einem Export ihrer eigenen Armut geführt.
Angesichts der aktuellen Wirtschaftskrise wird der Zugang zum Arbeitsmarkt für Roma-Bürger sogar noch erschwert, so dass eine Vielzahl von ihnen unter der Armutsgrenze lebt.
Deshalb stehen wir jetzt vor der großen Herausforderung und müssen Arbeitgeber in einer wirtschaftlichen Krisenzeit dazu ermutigen, der größten Minderheit in Europa Arbeitsplätze anzubieten.
Dushana Zdravkova (PPE-DE), schriftlich. – (BG) Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bericht von Magda Kósáné Kovács über die soziale Lage der Roma und die Verbesserung ihres Zugangs zum EU-Arbeitsmarkt spiegelt das hohe Maß an politischer Verantwortung wider, die das Europäische Parlament auf dem Höhepunkt der Weltwirtschaftskrise gegenüber den Bürgern Europas hat. In diesem Bericht werden die großen Herausforderungen für die Verbesserung der wirtschaftlichen Situation und sozialen Eingliederung der größten ethnischen Minderheit in Europa im Einzelnen erläutert. In diesen Krisenzeiten ist es wichtig, dass wir die Werte, auf denen sich unsere Union stützt, und die schwachen Mitglieder unserer Gesellschaft schützen.
Die Bereitstellung von Bildungsmöglichkeiten für die Roma, die Umsetzung gezielter beschäftigungspolitischer Maßnahmen, der garantierte Zugang zu Gesundheitsdiensten und nicht zuletzt der Kampf um die Gleichstellung für Roma-Frauen sind die Möglichkeiten, die zur langfristigen Lösung der Probleme genutzt werden müssen, von denen dieser Teil der europäischen Gesellschaft betroffen ist.
Klar und deutlich wird in diesem Bericht beschrieben, nach welchem Grundsatz Nichtregierungsorganisationen und die Roma bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen für die soziale Eingliederung vorgehen sollten. Meiner Meinung nach sollten die Mitgliedstaaten jetzt kurz nach Beginn des vierten Jahres des „Jahrzehnts der Integration der Roma“ die Umsetzung der konkreten Empfehlungen strenger überwachen, die die Kommission zur Implementierung dieses weit reichenden europäischen Projekts gemacht hat.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
21. Aktionsplan der Kommission für einen integrierten internen Kontrollrahmen (kurze Darstellung)
Die Präsidentin. − Als nächster Punkt folgt die kurze Darstellung des Berichts von Gabriele Stauner im Namen des Haushaltskontrollausschusses über den Aktionsplan der Kommission für einen integrierten internen Kontrollrahmen [2008/2150(INI) (A6-0022/2009)].
Gabriele Stauner, Berichterstatterin. – (DE) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Grundsatz einer effizienten internen Kontrolle gehört zu den wichtigsten Haushaltsgrundsätzen, die die Kommission bei der Durchführung des Haushalts und bei der Verwendung der Mittel zu beachten hat. Eine wirksame und effiziente Kontrolle der Haushaltsmittel ist vom Europäischen Rechnungshof und vom Europäischen Parlament jahrelang angemahnt worden, und zahlreiche Versuche und Anregungen sind insbesondere vonseiten des Rechnungshofs an die Kommission ergangen, damit die Haushaltsmittel zweckentsprechend und sparsam verwendet werden. Gleichwohl ist es jahrelang nicht gelungen, dass der Rechnungshof der Kommission eine sogenannte positive Zuverlässigkeitserklärung erteilt hat. Ich erinnere nur an die Vorkommnisse im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung des Leonardo-Programms vor einigen Jahren und andere Förderbereiche, die stets sehr anfällig für Unregelmäßigkeiten und vielleicht auch für Betrug waren.
Im Januar 2006 hat die Kommission dann einen Aktionsplan für einen integrierten internen Kontrollrahmen angenommen, wiederum mit dem Ziel, eine positive Zuverlässigkeitserklärung des Rechnungshofs zu erhalten. Bei den Bemühungen der Kommission zur Verwirklichung des Aktionsplans sind – so steht es auch in unserem Bericht – zweifellos ernsthafte Bemühungen festzustellen. Allerdings muss das Parlament mit aller Deutlichkeit feststellen, dass die Durchführung der Maßnahmen in erheblichem Zeitverzug ist. Die Kommission muss deshalb das Tempo, mit dem die beabsichtigten Maßnahmen verwirklicht werden, erheblich erhöhen, wenn sich in absehbarer Zeit positive Auswirkungen im Jahresbericht des Rechnungshofs niederschlagen sollen und damit auch wir, die Parlamentarier, mit ruhigem Gewissen eine Haushaltsentlastung erteilen können.
Ich will nicht in die Details der noch nicht befriedigenden Umsetzung der Maßnahmen eingehen, betone aber, dass effiziente Kontrollmaßnahmen jetzt umso notwendiger sind, als im Anschluss an das Konjunkturpaket nahezu alle Kriterien bei der Durchführung von Fördermaßnahmen wesentlich aufgeweicht und im Sinne einer schnellen Hilfe gelockert werden. Ich erinnere Sie nur an die geplanten Lockerungen bei den Strukturfonds und an die erheblichen Veränderungen bei den Fördergrundsätzen zum Europäischen Globalisierungsfonds.
Es ist uns natürlich bekannt, dass alle Fördermaßnahmen, gerade im Strukturfondsbereich, in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten erfolgen, was absolut notwendig ist, um die Sinnhaftigkeit der Ausgaben zu garantieren, was aber andererseits nicht unerhebliche Probleme bei der Kontrolle durch die Kommission aufwirft.
Wir wissen seit Jahren, dass die Kommission bei derartigen Kontrollen in den Mitgliedstaaten nicht immer so vorgehen kann, wie sie es vielleicht gerne möchte und wie es die Haushaltsgrundsätze und Vorstellungen des Rechnungshofs auch erfordern. Insbesondere bei den jährlichen Zusammenfassungen und Erklärungen zur Mittelverwaltung auf nationaler Ebene, die uns von der Kommission erstmals am 15. Februar 2008 vorgelegt worden sind, hat das Parlament große Schwierigkeiten, sich ein abschließendes Bild zu machen, weil die Unterlagen keinen einheitlichen Kriterien folgen.
Wir fordern deshalb in unserem Bericht – der im Übrigen einstimmig vom Haushaltskontrollausschuss angenommen worden ist –, hier nachhaltig auf die Mitgliedstaaten einzuwirken, dass die Daten einmal vollständig und zum zweiten nachvollziehbar geliefert werden. Ich hoffe sehr, dass die Kommission ihre Aufgabe zur Verwirklichung des internen Kontrollrahmens auch in Zukunft ernst nimmt. Vielen Dank.
Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. − (FR) Frau Präsidentin! Ich danke Gabriele Stauner für ihren Bericht und dem Parlament für den konstruktiven Dialog, den wir seit dem Zeitpunkt hatten, als die Kommission den Aktionsplan angenommen hat, um eine positive Zuverlässigkeitserklärung zu erhalten.
In diesem Zusammenhang ist die Kommission der Auffassung, dass die vom Europäischen Rechnungshof für 2007 ausgestellte Zuverlässigkeitserklärung die beste jemals erhaltene Erklärung ist. Der Aktionsplan hat zu dieser Verbesserung beigetragen. Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass die Kommission die Annahme ihres letzten Fortschrittsberichts auf den 3. Februar vorgezogen hat, was Gabriele Stauner in ihrem Bericht gefordert hatte. Dadurch können Sie diesen Bericht jetzt auch bei der Entschließung zur Entlastung berücksichtigen.
Unsere Mitteilung vom 3. Februar stellt eine erste Bewertung der Auswirkung des Aktionsplans bis zum 31. Dezember 2008 dar und kommt zu dem Schluss, dass während der Amtszeit der jetzigen Kommission beachtliche Fortschritte erzielt worden sind. Ich möchte nur einige Punkte ansprechen.
Im Hinblick auf die Vereinfachung ist der Anteil der Haushaltsmittel, die nach klareren und leichter anzuwendenden Kriterien ausgegeben wurden, auf 25 % des Gesamthaushalts gestiegen. Im Rahmen des Konjunkturprogramms schlagen wir weitere Maßnahmen zur Vereinfachung vor, insbesondere für die Strukturfonds.
Der Europäische Rechnungshof hat eine Verbesserung in Bezug auf die Klarheit und Zuverlässigkeit der Tätigkeitsberichte der Dienststellen der Kommission festgestellt, die unter Maßnahme 3 zusammengefasst sind.
Die Kommission hat die Finanzkorrekturen – Maßnahme 11 in den Strukturfonds – erhöht. Im Jahr 2008 wurden Finanzkorrekturen in Höhe von 1 Milliarde 500 Millionen Euro vorgenommen, im Vergleich zu 288 Millionen im Jahr 2007.
In zunehmendem Maße wenden die Dienststellen der Kommission gemeinsame Standards bei den Kontrollverfahren an, wodurch eine bessere Koordinierung und Mitteilung der Ergebnisse gewährleistet wird. Dies trägt auch zu einer Verringerung des Verwaltungsaufwands und zur besseren Nutzung der Kontrollergebnisse bei.
Darüber hinaus werden wir die Verantwortung der Mitgliedstaaten bei der geteilten Mittelverwaltung - Maßnahme 5 – verstärken. Wir haben gerade zum zweiten Mal die jährlichen Zusammenfassungen der Prüfungen erhalten. Die Kommission wird diese Maßnahmen in Verbindung mit anderen Initiativen zur Verbesserung des Kontrollrahmens fortsetzen.
Im Bericht von Gabriele Stauner wird auf die Schlüsselfunktion hingewiesen, die dem Konzept des hinnehmbaren Risikos zur Erzielung weiterer Verbesserungen zukommt. Dieses Konzept zielt darauf ab, auf politischer Ebene ein akzeptables Verhältnis zwischen dem Nutzen der Kontrollen und dem dafür erforderlichen Kostenaufwand festzulegen. Es liegt auf der Hand, dass eine Fehlerquote von Null unmöglich zu erreichen ist. Logisch erscheint auch, dass die Fehlerquote vom jeweils geprüften Bereich abhängt.
Der interinstitutionelle Dialog über dieses Konzept erfolgt auf Basis der jüngsten Mitteilung der Kommission. Vizepräsident Siim Kallas hatte bereits im Januar die Gelegenheit, über dieses Thema im Parlament zu sprechen. Ich möchte nochmals die Bedeutung dieser Initiative unterstreichen, auf deren Grundlage die Entlastungsbehörde die Qualität des von der Kommission eingeführten Risikomanagements besser beurteilen kann.
Aus unserem Bericht geht hervor, dass die Kommission die verschiedenen Maßnahmen abgeschlossen hat. Der Europäische Rechnungshof wird seine eigene Bewertung in Bezug auf die Auswirkung der verschiedenen Maßnahmen in seinem Jahresbericht für 2008 vornehmen.
Ich danke Gabriele Stauner für ihren Bericht, der als Aufforderung zur weiteren Verbesserung unseres Kontrollrahmens zu verstehen ist.
Die Präsidentin. – Der Punkt ist geschlossen. Die Abstimmung findet morgen statt.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)
Louis Grech (PSE), schriftlich. – Dieser Bericht, der darauf abzielt, die Transparenz, Wirksamkeit und Ordnungsmäßigkeit der EU-Ausgaben zu erhöhen, ist wichtiger denn je für die Ausführung des Haushaltsplans der EU entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung. Es ist ein echtes Engagement für Transparenz und effiziente interne Kontrollen notwendig, um den größtmöglichen Nutzen unserer Maßnahmen und Prioritäten zu gewährleisten. Darüber hinaus teile ich voll und ganz die Auffassung, dass eine Regelung überdacht werden sollte, wenn sie unter Berücksichtigung der Kosten und Risiken nicht zufrieden stellend durchgeführt werden kann. Angesichts der aktuellen Wirtschaftslage dürfen wir keine unnötigen Ausgaben bzw. keine missbräuchliche Verwendung von EU-Mitteln zulassen. Gleichzeitig benötigt die EU weniger komplexe rechtliche Auflagen. Der Verwaltungsaufwand und die finanzielle Belastung für Antragsteller und Begünstigte von EU-Mitteln müssen unbedingt verringert werden, weil der durch viele Instanzen bedingte, unnötige bürokratische Aufwand die wirksame Umsetzung von Maßnahmen behindert hat. Hier gilt es, die richtige Balance zu finden.
22. Integrität von Online-Glücksspielen (kurze Darstellung)
Die Präsidentin. − Nach der Tagesordnung folgt die kurze Darstellung des Berichts von Frau Christel Schaldemose im Namen des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz über die Integrität von Online-Glücksspielen 2008/2215(INI)] (A6-0064/2009).
Christel Schaldemose, Berichterstatterin. – (DA) Frau Präsidentin! Ich bin stolz und auch froh darüber, dass ich heute Abend den Initiativbericht über die Integrität von Online-Glücksspielen vorstellen darf. Wie Sie wissen, hat die Frage der Glücksspiele zu äußerst kontroversen Diskussionen im Europäischen Parlament geführt. Glücksspiele wurden aus dem Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie sowie der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr und auch der Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ gestrichen. Warum eigentlich? Ich denke, die meisten von uns werden mir zustimmen, wenn ich sage, dass Glückspiele eine Finanzdienstleistung sind – was der Europäische Gerichtshof als solches auch entschieden hat –, allerdings eine völlig eigenständige Form der Finanzdienstleistung. Man kann Glücksspiele im Internet nicht mit dem Kauf eines Wasserkochers oder mit der Beauftragung eines Schreiners, einen Boden zu legen, vergleichen. Daher sollten Glücksspiele auch völlig separat behandelt werden, was die Mitgliedstaaten bislang auch getan haben. Sie haben strenge Richtlinien festgelegt, um die Verbraucher vor Spielsucht, Betrug und Spielabsprachen zu schützen, doch auch um Geldwäsche zu verhindern. Darüber hinaus bestand ihr Ziel darin, die öffentliche Ordnung zu wahren. Doch Glücksspiel ist nicht gleich Glücksspiel. Denn Glücksspiele im Internet stellen im Vergleich zu normalen Glücksspielen besondere Herausforderungen dar, weil sie grenzüberschreitend und auch so leicht zugänglich sind.
Die Debatten über den Bericht waren zeitweise hitziger, als es mir lieb gewesen wäre. Wir waren beispielsweise sehr unterschiedlicher Meinung, inwiefern Online-Glücksspiele eine größere Gefahr für Spielsucht darstellen. Ich bin ein wenig überrascht darüber, weil die vorliegenden Zahlen eine deutliche Sprache sprechen. Einer Studie aus Schweden und anderen Ländern zufolge ist die Gefahr der Spielsucht bei Personen, die im Internet Poker spielen, fünf- bis siebenmal höher als bei Personen, die Poker in der realen Welt spielen. Allerdings wäre ich die Erste, die zugibt, dass wir nicht alle Folgen kennen, die mit Glücksspielen im Internet für den Verbraucher einhergehen. Dies war einer der Punkte, in denen wir tatsächlich eine Einigung erzielen konnten. Denn wir waren uns einig, dass wir mehr Informationen benötigen, wie wir die Verbraucher am besten schützen können.
Im Bericht werden jedoch insbesondere sechs Punkte angesprochen, auf die ich heute Abend näher eingehen möchte:
1. Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz vertritt mehrheitlich die Auffassung, dass Betreiber von Online-Glücksspielen nicht nur die spielrelevanten Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates einhalten müssen, in dem sie ihre Dienstleistungen anbieten, sondern auch in dem Land, in dem der Verbraucher ansässig ist.
2. Vor der gerichtlichen Klärung sollte auf politischer Ebene geklärt werden, wie durch Online-Glücksspiele entstehende Herausforderungen und Probleme zu bewältigen sind.
3. Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sollte erheblich intensiviert werden.
4. Es müssen Standards für den Schutz von Verbrauchern vor Betrug, Spielsucht und anderen Gefahren entwickelt werden.
5. Die Forschungsarbeit in diesem Bereich muss verstärkt werden.
6. Die Initiativen und der vom Rat eingeleitete Prozess werden vom Europäischen Parlament voll und ganz unterstützt. Wir fordern die Kommission auch dringend zur Unterstützung dieser Initiativen auf.
Insgesamt glaube ich, dass Glücksspiele durch diesen Bericht wieder in dem politischen Bereich angesiedelt werden, in den sie gehören. Der Bericht ist ausgewogen und hat trotz der Brisanz des Themas auch im Ausschuss eine breite Zustimmung gefunden. Die Schlussabstimmung ergab 32 Jastimmen und 10 Gegenstimmen. Von einer Minderheit im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz wurde eine alternative Entschließung verfasst. Ich habe versucht, ihre Standpunkte so weit wie möglich in den Bericht aufzunehmen. Aber da die politischen Unterschiede so fundamental sind, konnten nicht alle in den Bericht einfließen. Ich möchte meinen Kolleginnen und Kollegen für ihre Unterstützung danken und hoffe, dass mein Bericht bei der morgigen Abstimmung eine breite Unterstützung findet.
Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. − (FR) Frau Präsidentin, verehrte Frau Schaldemose! Die Kommission begrüßt diesen Initiativbericht des Europäischen Parlaments. Die Kommission würdigt die vom Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und von Ihnen, Frau Schaldemose, in Ihrer Eigenschaft als Berichterstatterin geleistete Arbeit und begrüßt insbesondere die Auseinandersetzung mit den Fragen der Integrität.
Wie mein Kollege Charlie McCreevy in seinen früheren Ausführungen bereits angemerkt hat, weichen die in den Mitgliedstaaten praktizierten Ansätze zu stark voneinander ab und ermöglichen daher keine Gesetzesinitiative. Die jüngsten Diskussionen im Rat Wettbewerbsfähigkeit haben klar gezeigt, dass sich die Mitgliedstaaten nicht auf eine derartige Initiative einigen können.
Abgesehen davon bietet der Vertrag einige Leitgrundsätze. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, nämlich das im März 2007 verkündete Placanica-Urteil, hat vor kurzem bestätigt, dass Sportwetten in der Tat Dienstleistungen im Sinne von Artikel 49 des Vertrages darstellen. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Gesetze zu Glücksspielen auf nationaler Ebene zu erlassen. Wenn sie Glücksspielaktivitäten einschränken möchten, dann liegt es an ihnen, die notwendigen Studien durchzuführen, um diese Einschränkungen zu rechtfertigen, beispielsweise Studien zum Thema Spielsucht oder Betrug.
Wenn nachgewiesen ist, dass derartige Maßnahmen notwendig sind, schreibt der Vertrag vor, dass sie nicht auf diskriminierende Weise zwischen nationalen Anbietern und Anbietern unterscheiden dürfen, die in anderen Mitgliedstaaten ansässig sind.
Die Kommission hat die Absicht, ihrer Pflicht nachzukommen und alle bei ihr eingereichten Beschwerden zu prüfen, und wird bei einer nachgewiesenen Verletzung des Vertrages auch die notwendigen Verfahren einleiten.
Es ist ermutigend festzustellen, dass sich einige Mitgliedstaaten, wie u. a. Frankreich, Ungarn und Italien, im Zuge anhängiger Vertragsverletzungsverfahren der Kommission angenähert und sich verpflichtet haben, ihre Gesetze entsprechend zu ändern. Selbstverständlich ist die Kommission bereit, den Mitgliedstaaten bei der Suche nach Lösungen im Rahmen von Vertragsverletzungsverfahren zu helfen.
Im Jahr 2006 hat die Kommission eine Studie über die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte des Glücksspielmarkts veröffentlicht. Unter den gegebenen Umständen sieht die Kommission derzeit keinen Handlungsbedarf, eine entscheidende Rolle bei der Prüfung der nationalen Gesetze oder Untersuchung weiter reichender Probleme wie Spielsucht, Betrug oder anderer strafbarer Handlungen zu übernehmen. Dennoch trägt dieser Bericht in einiger Hinsicht zur Klärung bei.
Die Präsidentin. – Der Punkt ist geschlossen. Die Abstimmung findet morgen statt.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)
Lasse Lehtinen (PSE), schriftlich. – (FI) Morgen werden wir erleben, dass viele Teile Europas immer noch die politische Absicht haben, ihr so lebenswichtiges Monopol in Bezug auf Glücksspiele zu behalten; das gilt auch für Finnland. Die Unterstützung des Europäischen Parlaments für die finnische Nationallotterie, die finnische Spielautomatenvereinigung und Fintoto, den finnischen Betreiber von Glücksspielen, ist wichtig, weil das von der Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren immer noch ein Thema ist. Für die europäische Breitensportbewegung ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten ihre nationalen Glücksspielsysteme beibehalten können.
Sie sind auch ein wesentlicher Bestandteil des Sportlebens in Finnland, in dem die von der Gesellschaft unterstützten ehrenamtlichen Tätigkeiten auch eine wichtige Stütze für den Leistungssport sind. Außerdem ist es leichter, den Begleiterscheinungen von Glücksspielen in Ländern entgegenzuwirken, in denen der Staat ein Monopol hat. Online-Glücksspiele haben nur einen Anteil von 5 % an sämtlichen Glücksspielen, wobei dieser Markt eine enorme Wachstumsquote verzeichnet. Aus diesem Grunde müssen die Mitgliedstaaten – selbst im Zeitalter des Internet – unbedingt ihre Rechte behalten. Wir sollten nicht vergessen, dass die EU nach der Annahme des Vertrags von Lissabon in bestimmten Sportbereichen Kompetenzen hat. Dadurch wird die Bekämpfung von Begleiterscheinungen des Profisports, wie Rassismus, Doping und Hooliganismus, unterstützt.
Zita Pleštinská (PPE-DE), schriftlich. – (SK) Im Jahr 2004 beliefen sich die Bruttoerträge von Online-Glücksspielen auf 2 bis 3 Milliarden Euro. Laut der vorgenannten SICL-Studie haben Online-Glücksspiele inzwischen einen Anteil von fast 5 % am gesamten Glücksspielmarkt in der EU. Da eine rasche Zunahme dieser Dienstleistung in der Zukunft unvermeidbar ist, benötigen wir klare und transparente Vorschriften.
Da im Bericht von Christel Schaldemose ein anderer Ansatz für die Glücksspielbranche in Europa vorgesehen ist, kann ich den Bericht nicht unterstützen. Es wird nicht unterschieden zwischen Betreibern, die eine Lizenz haben und die geltenden gesetzlichen Bestimmungen beim Glücksspielbetrieb einhalten, und Betreibern, die keine Lizenz haben und gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen.
Man muss von der Tatsache ausgehen, dass es in den meisten europäischen Staaten eine Glücksspielindustrie gibt. Ich stimme zu, dass einzelne Mitgliedstaaten weiterhin Vorschriften für Online-Glücksspiele festlegen sollten. Doch solange eine Gefährdung der Spieler, Geldwäsche oder Korruption nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden können, sollten wir davon Abstand nehmen, alle Betreiber als Kriminelle anzusehen. Es gibt durchaus auch seriöse Unternehmen, die mit der besten Technologie arbeiten und beim Spielbetrieb die gesetzlichen Auflagen einhalten.
Ich bin kein Anhänger, sondern eher ein Gegner von Online-Glücksspielen. Doch meiner Ansicht nach würde ein generelles Verbot dazu führen, dass rechtswidrige Praktiken in diesem Bereich zunehmen und überhaupt keine Vorschriften mehr vorhanden sind. Ich glaube, dass die von meinen Kollegen und mir verfasste Stellungnahme eine fairere und klarere Alternative zum Bericht der Berichterstatterin darstellt.
23. Gewährleistung der Lebensmittelqualität – Harmonisierung oder gegenseitige Anerkennung von Standards (kurze Darstellung)
Die Präsidentin. − Als nächster Punkt folgt die kurze Darstellung des Berichts von Maria Petre im Namen des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung über die Gewährleistung der Lebensmittelqualität – Harmonisierung oder gegenseitige Anerkennung von Standards [2008/2220(INI)] (A6-0088/2009).
Maria Petre, Berichterstatterin. – (RO) Zunächst einmal möchte ich der Europäischen Kommission für ihr Grünbuch zur Qualität von Agrarerzeugnissen und die durch diese begrüßenswerte Initiative ausgelöste Aussprache über dieses Thema danken.
Dieses Grünbuch wird der aufseiten der Mitgliedstaaten dringend notwendigen Imageförderung für ihre landwirtschaftlichen Erzeugnisse bei europäischen Verbrauchern und auch bei Verbrauchern in anderen Ländern gerecht, insbesondere was die Qualitätsvorteile ihrer Erzeugnisse anbelangt. Diese hohen Standards werden von den Verbrauchern gefordert und sind ein Mittel zur Erzielung des größtmöglichen Mehrwerts. Obwohl das Mitentscheidungsverfahren hier nicht zur Anwendung kommt, hoffe ich, dass die Stellungnahme des Europäischen Parlaments bei den anstehenden Phasen definitiv berücksichtigt wird.
Ich möchte auch meinen Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und insbesondere den Sachverständigen danken, die mich bei der Abfassung dieses Berichts unterstützt haben.
Die Vereinfachung der Vermarktungsnormen, die bessere Informierung der Verbraucher, insbesondere über den Ursprung von Nahrungsmitteln, und der bessere Schutz für europäische Qualitätserzeugnisse auf globaler Ebene zählen zu den wichtigsten Vorschlägen, die in diesem Bericht unterbreitet werden.
Die Qualitätspolitik ist untrennbar verbunden mit der Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und mit Herausforderungen wie Klimawandel, Erhaltung der biologischen Vielfalt, Sicherung der Energieversorgung und Bewirtschaftung der Wasserressourcen. Gleichzeitig zeigen die Verbraucher – wie wir alle wissen – ein immer stärkeres Interesse nicht nur für die Sicherheit, sondern auch für den Ursprung und die Herstellungsmethoden von Lebensmitteln.
Zertifizierungssysteme werden von den Verbrauchern mit einer höheren Qualitätsgarantie assoziiert. Normen und Standards sollen dazu beitragen, dass die Landwirte Produkte in der von den Verbrauchern gewünschten Qualität liefern, die Verbraucher nicht enttäuscht werden und Preise für unterschiedliche Erzeugnisqualitäten verglichen werden können.
Als Berichterstatterin erachte ich es für notwendig, dass die Komplexität der Mindestanforderungen der EU-Vermarktungsnormen und der zahlreichen Vorschriften verringert wird, die die europäischen Landwirte einhalten müssen. Ich befürworte die Vereinfachung und Annahme von Regeln, die eine ausreichende Lebensmittelsicherheit in der EU gewährleisten sollen.
Darüber hinaus schlage ich Möglichkeiten zur Vereinfachung der Regelungsverfahren durch die Verkürzung der Verfahren im Rahmen der Kommission, durch Übertragung dieser Aufgabe auf andere Stellen oder durch Heranziehung internationaler Normen vor. Ich bin auch der Auffassung, dass eine Vereinfachung dem Verwaltungsaufwand der zuständigen öffentlichen Behörden oder Interessenvertreter Rechnung tragen sollte. Im Zuge von Änderungen der Marktnachfrage und technologischen Fortschritten können Vermarktungsnormen teilweise veraltet sein und müssen angepasst und aktualisiert werden.
Die EU muss darauf bestehen, dass sämtliche Nahrungsmittel ihren Produktionsstandards entsprechen, insbesondere in Bezug auf Hygiene und Sicherheit. Außerdem muss die Europäische Union ein ausgewogenes Wettbewerbsniveau zwischen einheimischen Produkten und Erzeugnissen aus Drittstaaten gewährleisten. Ich befürworte die Einführung einer obligatorischen Angabe des Ortes, an dem die Grundstoffe erzeugt wurden, durch eine Kennzeichnung wie „Hergestellt in der EU“ oder „Drittland“.
Ich würde auch eine Ausweitung dieser Regelung auf verarbeitete Lebensmittel befürworten, die den Ursprung der Hauptinhalts- und -rohstoffe berücksichtigt und einen Zusammenhang zwischen diesen Komponenten und dem letzten Verarbeitungsort der Erzeugnisse herstellt. Ich bin der Auffassung, dass Regeln für die Verwendung der Begriffe „Berg“ und „Insel“ festgelegt werden sollten, denn dies würde den landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln aus den betreffenden benachteiligten Regionen einen erheblichen zusätzlichen Vorteil bescheren.
Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. − (FR) Frau Präsidentin! Ich möchte der Berichterstatterin Maria Petre für diesen Bericht danken. Die europäische Politik in Bezug auf die Qualität von landwirtschaftlichen Erzeugnissen ist ein wichtiges Thema für Landwirte, für alle Beteiligten an der Nahrungsmittelkette im Allgemeinen und natürlich auch für die Verbraucher. Aus diesem Grunde hat die Kommission das Grünbuch zur Qualität von Agrarerzeugnissen angenommen und vor der Einbringung von Gesetzesvorlagen die Interessenvertreter konsultiert.
Die Kommission begrüßt Ihren Bericht, Frau Petre, sowie die Diskussionen, die in verschiedenen Ausschüssen des Europäischen Parlaments stattgefunden haben. Abgesehen von dieser Debatte gingen während der Konsultationsphase auch 560 Beiträge und Vorschläge ein, auf deren Grundlage die Kommission die strategischen Leitlinien festlegen kann, die in einer Mitteilung Ende Mai dieses Jahres veröffentlicht werden sollen.
Die Kommission hat die Absicht, die europäischen Landwirte bei der Information über die strengen Herstellungsverfahren zu unterstützen, die sie einhalten müssen. Ich habe festgestellt, dass die vorgeschlagene Angabe des Herstellungsorts nur wenig Unterstützung gefunden hat. Noch geringer war die Unterstützung für die Idee eines Gemeinschaftslogos als Nachweis für die Einhaltung der europäischen Standards. Die Kennzeichnung des „Ursprungslands“ wird jedoch befürwortet.
Die Kommission ist erfreut, dass ihre Politik in Bezug auf die Vereinfachung der Vermarktungsnormen unterstützt wird. Die Kommission war immer schon eine Verfechterin der Vereinfachung der Gesetzgebung, wenn es notwendig ist. Daher, verehrte Frau Petre, spornen Sie uns an, unsere Arbeit in diesem Sinne fortzusetzen.
Die Kommission hat die fakultativ vorbehaltenen Angaben und die gewünschte Bestimmung von Begriffen wie „Erzeuger“ oder „Berg“ zur Kenntnis genommen. Ich kann Ihnen mitteilen, dass dieser Standpunkt auch mehrheitlich in den Stellungnahmen zum Grünbuch vertreten wird.
Die Kommission teilt Ihre Auffassung in Bezug auf die geografischen Angaben. Die Verfahren sollten vereinfacht oder zumindest beschleunigt werden. Derzeit prüfen wir die Reaktionen auf das Grünbuch, um zu entscheiden, wie wir dieses Vorhaben umsetzen können.
Die Frage einer Agentur bleibt weiterhin offen. Zwischenzeitlich sollten die Vor- und Nachteile eines derartigen Gremiums sorgfältig abgewogen werden.
Was die Verhandlungen mit der WTO anbelangt, kann ich Ihnen versichern, dass die Anerkennung der europäischen Qualitätsnormen auch weiterhin ein wichtiger Punkt auf der Tagesordnung der Kommission ist. Es zeichnet sich ein Konsens ab in Bezug auf die notwendige Harmonisierung, die Schaffung eines Rechtsrahmens für die Zertifizierungssysteme und die gegenseitige Anerkennung dieser Systeme. Leitlinien könnten ausreichen und würden dazu beitragen, zu hohen bürokratischen Aufwand zu vermeiden.
Dies ist ein erster Schritt hin zu einer echten Qualitätspolitik für landwirtschaftliche Erzeugnisse. Die Kommission wartet schon ungeduldig auf die nächsten Schritte und konstruktiven Gespräche. Ich kann Ihnen im Namen meiner Kollegin Fischer Boel versichern, dass die Kommission das Europäische Parlament in alle kommenden Maßnahmen einbeziehen wird, die in diesem Bereich getroffen werden. Denn dieser Bereich ist, wie Sie, Frau Petre, schon richtig angemerkt haben, von großer Bedeutung, nicht nur für die Erzeuger, sondern auch für uns alle als Verbraucher.
Die Präsidentin. – Damit ist dieser Punkt abgeschlossen. Die Abstimmung findet morgen statt.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)
Magor Imre Csibi (ALDE), schriftlich. – In einer stark globalisierten Welt sind Landwirte einem immer stärkeren Druck ausgesetzt. Zur Wahrung ihrer Wettbewerbsfähigkeit können sie entweder ihre Kosten senken oder sich auf die Erzeugung qualitativ hochwertiger Nischenprodukte spezialisieren. Somit bieten Lebensmittelqualitätsregelungen den Verbrauchern nicht nur Informationen über und die Gewähr für die Authentizität der Erzeugnisse, sondern unterstützen auch die ländliche Entwicklung. Um Landwirten eine Alternative zur ländlichen Entwicklung geben zu können, müssen die Vermarktungsnormen vereinfacht und die Anreize zur Mitwirkung kleinerer landwirtschaftlicher Betriebe verstärkt werden. Die Vereinfachung der Normen ist jedoch nicht gleichbedeutend mit Qualitäts- oder Authentizitätseinbußen. Die EU-Normen für die Vermarktung von Lebensmitteln zählen bereits zu den strengsten Auflagen weltweit. Um das Vertrauen in Qualitätsregelungen zu wahren, muss ihre Umsetzung unbedingt mit verstärkten Kontrollen und Systemen der Herkunftssicherung einhergehen. Darüber hinaus wäre es bei „geschützten geografischen Angaben“ oder „geschützter Ursprungsbezeichnung“ wünschenswert, wenn der bzw. die wichtigste(n) Inhaltsstoffe(e) mit Herkunftsort auf dem Etikett angegeben wäre(n), wenn diese(r) nicht aus dieser speziellen Region stammt bzw. stammen. Verbraucher assoziieren mit diesen Produkten auch Qualitätsmerkmale einer bestimmten Ursprungsregion oder Herstellungsmethode. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen der auf dem Etikett angegebene Inhaltsstoff nicht genau mit dem im Lebensmittel tatsächlich verwendeten Inhaltsstoff übereinstimmt, wie beispielsweise „Parmaschinken“, der in Wahrheit gar nicht aus Parma stammt.
Véronique Mathieu (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Der Verbraucher stellt immer höhere Ansprüche an die Qualität, den Ursprung und die Sicherheit landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Mit Erfolg hat die EU ein Qualitätskennzeichnungssystem eingeführt, dass die Authentizität regionaler Produkte und herkömmlicher Herstellungsverfahren gewährleistet. Die Mitgliedstaaten und die EU haben jetzt die Pflicht, diese Qualitätserzeugnisse zu fördern und sie auf internationaler Ebene stärker zu schützen. Das setzt die Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs zwischen europäischen Erzeugnissen und Produkten aus Drittstaaten voraus, indem die europäischen Landwirte insbesondere vor Produkten geschützt werden, bei denen anerkannte Namen zu Unrecht benutzt werden. Produkte, deren Namen widerrechtlich verwendet werden könnten, sollten von der WTO international geschützt werden. Anträge von Drittstaaten auf Eintragung einer geschützten Bezeichnung sollten strengeren Kontrollen unterzogen werden. Um den Verbraucher besser zu informieren, sollte das Ursprungsland der Grundstoffe bzw. bei verarbeiteten Erzeugnissen der Ursprung der Hauptinhaltsstoffe und der Herstellungsort des Endproduktes auf dem Etikett angegeben sein.
Gleichzeitig muss die EU gewährleisten, dass der Grundsatz des „qualifizierten Marktzugangs“ aufrechterhalten wird und dass die WTO auf ihre Empfehlung hin strengere Schutznormen für Qualitätserzeugnisse einführt, wonach importierte Erzeugnisse die gleichen Sicherheits- und Qualitätsanforderungen erfüllen müssen wie europäische Produkte.
Czesław Adam Siekierski (PPE-DE), schriftlich. – (PL) Sehr geehrte Frau Präsidentin, Qualität ist ein Schlüsselwort innerhalb der gesamten Nahrungs- und Lebensmittelkette, d. h. vom Anbau bis zum Verzehr. Es ist äußerst wichtig, dass die Verbraucher in der EU über die im Lebensmittelbereich geltenden hohen Anforderungen und Standards, die Landwirte und Hersteller von Agrarprodukten und Lebensmitteln erfüllen müssen, sowie über den zugehörigen Kostenaufwand informiert werden. Die in der EU erzeugten Nahrungs- und Lebensmittel zeichnen sich durch ihre hohe Qualität und demnach auch durch die Einhaltung hoher Standards aus, was man von importierten Produkten nicht immer sagen kann.
Meiner Meinung nach sollten auf Gemeinschaftsebene keine weiteren Zertifizierungssysteme oder Symbole zur besonderen Kennzeichnung der aus der EU stammenden Nahrungs- und Lebensmittel geschaffen werden. Das wäre irreführend für den Verbraucher. Vielmehr sollten wir uns auf Werbe- und Förderungsmaßnahmen zur Aufklärung der Verbraucher über die in der EU bereits vorhandenen Symbole konzentrieren, die von den Verbrauchern als Qualitätsgarantie angesehen werden sollten.
Eine weitere Herausforderung besteht darin, den Prozess zur Bewertung von Anträgen für regionale Erzeugnisse zu verbessern und den Eintragungsprozess zu beschleunigen. Bedauerlicherweise zieht sich die Bearbeitung solcher Anträge durch die Europäische Kommission oft jahrelang hin. Kleinpolen und die Region Kielce in Polen warten immer noch auf die Eintragung von Produkten, wie u. a. für fasola korczyńska (Bohnen aus Korczyn), kiełbasa lisiecka (Lisiecka-Wurst), wiśnia nadwiślanka (Kirschen aus der Region Vistula), śliwka szydłowska (Pflaumen aus Szydlow), jabłka łąckie (Äpfel aus Łącko), obwarzanek krakowski (Bagel aus Krakau) und fasola z Doliny Dunajca (Bohnen aus dem Donautal).
24. Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen (kurze Darstellung)
Die Präsidentin. − Als nächster Punkt folgt die kurze Darstellung des Berichts von Manuel Medina Ortega im Namen des Rechtsausschusses über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen [2008/2180(INI)] (A6-0058/2009).
Manuel Medina Ortega, Berichterstatter. − (ES) Frau Präsidentin! Zu dieser späten Stunde an einem Montag hat die Kommission bestimmt wichtigere Dinge im Kopf als diesen Bericht. Es handelt sich hierbei um eine Reaktion auf einen Bericht der Kommission in Bezug auf die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 des Rates vom 28. Mai 2001 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen.
In diesem Bereich, der nicht der Gemeinschaft, sondern den zwischenstaatlichen Beziehungen untersteht, hat sich der Rat um eine Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Gerichten bemüht. Ich glaube jedoch, dass es den Bemühungen aufseiten der Europäischen Union dabei an Durchschlagskraft gemangelt hat. Das heißt, es wurden zwar bestimmte Maßnahmen ergriffen wie die Formulierung praktischer Ideen, die Verwendung elektronischer Medien usw.; doch ich erkenne an, dass es für die Kommission schwierig ist zu agieren.
Ich weiß nicht, was die Kommission erreicht hat oder zu erreichen hofft. Aufgrund der enormen Schwierigkeiten bei dieser Form der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit ist es aus meiner Sicht jedoch recht schwierig, etwas zu erreichen. Wir fordern die Justizbehörden zur Zusammenarbeit auf, sprechen jedoch über 27 Länder, Justizbehörden mit 22 verschiedenen Sprachen und ganz unterschiedlichen Rechtssystemen, und versuchen, Ergebnisse zu erzielen.
Die Kommission hat festgestellt, dass die Ergebnisse nicht gut sind, dass diese Mechanismen der Zusammenarbeit nur sehr schleppend umgesetzt werden und dass wir daher nicht die Möglichkeiten haben, um dies zu erreichen. Die ideale Lösung bestünde in der Verwendung physischer Mittel. Was könnte die Kommission zum Beispiel tun, um die Gerichte, vor allem Gerichte der unteren Instanzen, mit technischen Einrichtungen wie Videokonferenzsystemen auszustatten? Videokonferenzen könnten in vielen kleinen Gerichten innerhalb der Europäischen Union utopisch sein, scheinen jedoch die einzige Möglichkeit zu sein, um dies zu erreichen.
Ich glaube, dass die Europäische Union die bereits vorhandenen Einrichtungen nutzen sollte, insbesondere das Europäische Justizielle Netz. Wir sollten diese Institution stärken, damit die Richter über ihre Kooperationssysteme diese Form der Kommunikation selbst entwickeln können.
Andererseits ist der gesamte Bereich der Schulung von Richtern von fundamentaler Bedeutung. Auch in diesem Bereich kann die Kommission selbst nicht tätig werden. Doch sie kann die Entwicklung von Schulungskursen dieser Art fördern, Schulungskursen in Gemeinschaftsrecht und zur Vermittlung von Kenntnissen über verschiedene Rechtssysteme.
Abgesehen davon gibt es eine andere große Schwierigkeit, nämlich das Sprachenproblem. Wie soll beispielsweise ein spanischer Richter mit einem finnischen Richter kommunizieren, wenn man bedenkt, wie verschieden diese beiden Sprachen sind? Man kann nicht argumentieren, dass Richter neben ihrer Beherrschung des eigenen Rechts, das selbst schon komplex genug ist, auch noch verpflichtet sind, Fachkenntnisse dieser Art zu haben.
Was können wir aus praktischer Sicht tun, um die Richter bei der Dolmetsch- und Übersetzungsarbeit zu unterstützen? Was könnten wir tun, um ihnen dabei zu helfen? Bei der Abfassung dieses Berichts möchte ich keine strenge oder harsche Haltung gegenüber der Kommission einnehmen. Meiner Meinung nach ist diese Aufgabe recht schwierig. Angesichts der Tatsache, dass hier ein Kommissar ist, der sich für dieses Thema interessiert, würde ich gern wissen, was aus Sicht der Kommission unternommen werden kann, um dieser Verordnung aus dem Jahr 2001, die recht vage war und sich zu stark auf Freiwilligkeit gestützt hat, mehr Wirkung zu verleihen. Ich weiß nicht, ob sie aus praktischer Sicht etwas bewirken kann oder ob sich mit ihr Fortschritte erzielen lassen.
Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. − (FR) Frau Präsidentin! Zunächst einmal möchte ich dem Berichterstatter Medina Ortega danken, der eine ganze Reihe von äußerst wichtigen Fragen anspricht. Es stimmt, dass Richter und Anwälte in jedem Land diese Verordnung besser kennen sollten.
Es sollte betont werden, dass die unmittelbare Beweisaufnahme, die in Artikel 17 der Verordnung vorgesehen ist, die Beweisaufnahme ohne größere Probleme auch tatsächlich vereinfacht und beschleunigt hat. Die in dieser Verordnung erwähnten Zentralstellen spielen eine wichtige Rolle bei der Überwachung der Gerichte, die die gemäß dieser Verordnung eingereichten Ersuchen erledigen sollen, sowie bei der Lösung der Probleme, auf die sie dabei stoßen.
Die von den Zentralstellen geleistete Unterstützung kann für kleine Gerichte ganz wesentlich sein, wenn sie im Zusammenhang mit der Beweisaufnahme in einer grenzüberschreitenden Rechtssache erstmalig mit einem Problem konfrontiert sind.
Neben einem sicheren E-Mail-System sollten IT-Einrichtungen und Videokonferenzen, Herr Medina Ortega, standardmäßig für die Übermittlung von Ersuchen um Beweisaufnahme zum Einsatz kommen. Wie Sie bereits gesagt haben, besteht die Aufgabe des Europäischen Justiziellen Netzes bei Zivil- und Handelssachen in der Regel darin, die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten in Europa zu fördern. Seit ihrem Inkrafttreten stand die Umsetzung der Verordnung über die Beweisaufnahme mehrfach im Mittelpunkt der Arbeit des justiziellen Netzes. Für die Anwendung dieser Verordnung wurde 2006 ein Leitfaden erstellt, der 2007 an alle europäischen Gerichte verteilt wurde. Über seine Kontakte kann sich das Europäische Justizielle Netz zweifelsohne – in diesem Punkt haben Sie, Herr Medina Ortega, vollkommen Recht – stärker bei der Übermittlung und Erledigung der Ersuchen um Beweisaufnahme innerhalb der in der Verordnung festgelegten Fristen einbringen. Das stimmt.
Ich möchte fortfahren und noch einen kurzen Blick in die Zukunft werfen. Es ist wahr, dass in der Verordnung genaue Kriterien in Bezug auf die Form und den Inhalt eines Ersuchens festgelegt sind. Das Ersuchen muss unter Einhaltung einer bestimmten Form übermittelt werden und bestimmte Informationen enthalten: den Namen und die Anschrift der Parteien des Verfahrens, die Art und den Gegenstand der betreffenden Rechtssache sowie eine Beschreibung der durchzuführenden Beweisaufnahme. Außerdem sieht die Verordnung vor, dass das Ersuchen in einer der Amtssprachen des Mitgliedstaates am Ort des ersuchten Gerichts oder in einer anderen Sprache abzufassen ist, die der ersuchte Mitgliedstaat zugelassen hat, wobei das Sprachenproblem nicht das geringste Problem ist, wie Sie soeben betont haben.
Ein Ersuchen um Beweisaufnahme sollte normalerweise schnell erledigt werden. Wenn das Ersuchen nicht innerhalb von 90 Tagen nach Eingang beim ersuchten Gericht erledigt werden kann, muss dieses Gericht das ersuchende Gericht unter Angabe der Gründe darüber informieren.
In der Tat darf die Erledigung eines Ersuchens um Beweisaufnahme nur in eng begrenzten Ausnahmefällen abgelehnt werden.
So sah es die Verordnung vor. Im März 2007 wurde eine Studie in Bezug auf ihre Anwendung durchgeführt; auf der Grundlage der Studienergebnisse hat die Kommission im Dezember 2007 einen Bericht angenommen, der gemäß Artikel 23 der Verordnung abgefasst und vorgelegt wurde. Was besagt der Bericht? Dass die Anwendung der Verordnung etwas besser und einfacher geworden ist und die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- und Handelssachen beschleunigt hat.
Demnach hat die Verordnung bereits zwei wesentliche Ziele erreicht, nämlich die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu vereinfachen und die Beweisaufnahme zu beschleunigen.
Die Vereinfachung wurde insbesondere durch die Einführung der direkten Übermittlung von Gericht zu Gericht erreicht, obwohl die Ersuchen manchmal an die Zentralstellen gerichtet werden, sowie durch die Einführung von Standardformularen. Die meisten Ersuchen werden schneller als vor dem Inkrafttreten der Verordnung und glücklicherweise auch innerhalb der in der Verordnung vorgesehenen Frist von 90 Tagen erledigt.
Aus diesem Grunde würde ich sagen, Herr Medina Ortega, dass eine Überarbeitung der Verordnung aus unserer Sicht nicht notwendig ist. Es ist jedoch unbedingt notwendig, dass ihre Anwendung verbessert wird. In seinem im November 2008 angenommenen Aktionsplan hat der Rat die Kommission mit der Einrichtung eines europäischen e-Justiz-Portals beauftragt. Selbstverständlich hat die Einrichtung und Inbetriebnahme der ersten Version dieses Portals im laufenden Jahr für uns und für mich absolute Priorität.
Auch dem Einsatz von Videokonferenzen soll Priorität eingeräumt werden. Das Europäische Justizielle Netz in Zivil- und Handelssachen arbeitet zurzeit einen Leitfaden für die juristischen Aspekte in Bezug auf den Einsatz von Videokonferenzen bei der Beweisaufnahme aus. Selbstverständlich wird dieser Leitfaden, der Ende dieses Jahres fertig gestellt sein soll, an die europäischen Richter weitergeleitet. Er wird auch auf dem Portal veröffentlicht, das, wie ich bereits gesagt habe, vor Ende des Jahres in Betrieb genommen werden soll.
Natürlich müssen die Gerichtssäle noch mit Videokonferenzgeräten ausgestattet werden. In dieser Hinsicht hoffen wir, dass wir die neuen Finanzierungsverfahren im Rahmen der finanziellen Vorausschau 2010-2013 nutzen können. Es gibt bereits Finanzierungsoptionen für grenzüberschreitende Projekte im Programm „Ziviljustiz“, wonach der Verwendung von Videokonferenzeinrichtungen Vorrang eingeräumt wird.
Ich würde sagen, dass wir Ihnen, Herr Medina Ortega, in einem wichtigen Punkt zustimmen, der meiner Auffassung nach eine Priorität für Stockholm sein sollte. Ich meine die Schulung für Richter. Für die Frage, die heute Abend zur Debatte ansteht, nämlich die Beweisaufnahme, ist wirklich eine angemessene Schulung der Richter vonnöten. Für mich zählt diese Frage zu den Leitlinien für das kommende Stockholmer Programm.
In jedem Fall danke ich Ihnen für diesen hilfreichen, sehr aufschlussreichen Bericht.
Die Präsidentin. – Der Punkt ist geschlossen. Die Abstimmung findet morgen statt.
25. Anwendung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen (kurze Darstellung)
Die Präsidentin. − Als nächster Punkt folgt die kurze Darstellung des Berichts von Herrn Doorn über die Anwendung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen [2008/2247(INI)] (A6-0014/2009).
Bert Doorn, Berichterstatter. – (NL) Frau Präsidentin! In diesem Bericht geht es um die Anwendung der achten Richtlinie über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen. Es ist zu begrüßen, dass das Parlament der Anwendung und Umsetzung der in diesem Haus verabschiedeten Gesetze mehr Aufmerksamkeit schenkt. Wir im Parlament können eine Entscheidung zu den dringendsten Regeln und Vorschriften treffen; doch wenn diese Regeln und Vorschriften in den Mitgliedstaaten nicht angewendet und eingehalten werden, vergeuden wir hier unsere Zeit.
Bei der Umsetzung der achten Richtlinie sind zu viele Dinge schief gelaufen. Wichtige Definitionen werden in den verschiedenen Staaten unterschiedlich ausgelegt; bei weitem haben noch nicht alle 27 Mitgliedstaaten eine unabhängige, öffentliche Aufsicht eingeführt. Der Bericht fordert die Kommission auf, schnell Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um diese Defizite abzustellen.
Darüber hinaus stellen wir uns auch die Frage, ob die angewandte Methode der Harmonisierung, nämlich die Mindestharmonisierung, der richtige Weg ist, um das angestrebte Ziel einer einheitlichen Anwendung wichtiger Begriffe zu erreichen. Möglicherweise müssen wir erneut darüber nachdenken, ob zentrale Definitionen dieser Art die richtige Lösung sind oder ob eine andere Methode der Harmonisierung – eine, die weniger Auslegungsspielraum zulässt – angewendet werden sollte.
Schließlich, Frau Präsidentin, befasst sich der Bericht mit der Empfehlung der Kommission in Bezug auf die Einschränkung der zivilrechtlichen Haftung von Abschlussprüfern. Sollten weitere Maßnahmen zur Erzielung einer Konvergenz in Europa notwendig sein, sehen wir den Vorschlägen der Kommission entgegen.
Das Ziel muss und wird auch weiterhin darin bestehen, eine möglichst effiziente und unabhängige Abschlussprüfung zu gewährleisten. Die Wirtschaftskrise hat uns gelehrt, dass strenge Prüfungen und Kontrollen unabdingbar sind.
Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. − (FR) Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst einmal möchte ich dem Berichterstatter Bert Doorn für seinen Bericht über die Anwendung der Richtlinie über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen danken. Ich möchte auch dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung und insbesondere Ieke van den Burg danken, die bei der Abfassung dieses Berichts maßgeblich mitgewirkt hat.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzkrise ist es dringend erforderlich, dass alle Mitgliedstaaten, die gegenwärtig noch im Rückstand sind, die Richtlinie rasch umsetzen, um die angestrebten Ziele zu erreichen. Die Kommission verfolgt permanent den Stand der Umsetzung dieser Richtlinie in den Mitgliedstaaten. Es gibt einen Anzeiger, der regelmäßig auf unserer Website veröffentlicht wird.
Die Ergebnisse in Bezug auf die Leistung der Mitgliedstaaten sollten im Frühjahr deutlich besser ausfallen. Der Bericht von Bert Doorn hat sicherlich zu dieser Verbesserung beigetragen. Wie Sie in Ihrem Bericht betonen, hat die Kommission bereits die Empfehlung in Bezug auf die Qualitätssicherung sowie die Empfehlung zur Beschränkung der zivilrechtlichen Haftung von Abschlussprüfern angenommen. Ich danke dem Parlament für seine Unterstützung bei diesen beiden Initiativen.
Die Empfehlung in Bezug auf die Beschränkung der zivilrechtlichen Haftung von Abschlussprüfern ist Bestandteil einer Strategie zur Verringerung der Konzentration auf dem Prüfungsmarkt. Zur Sondierung von Alternativen, die in die gleiche Richtung gehen, wurde eine Konsultation über die Kontrollstrukturen in Rechnungsprüfungsgesellschaften und deren Auswirkung auf den Prüfungsmarkt eingeleitet und im November veröffentlicht.
Das Europäische Parlament fordert die Kommission nun auf, die nationalen Rechtsvorschriften in Bezug auf die Umsetzung der Richtlinie einer Prüfung zu unterziehen und das Parlament über die Auswirkung der Folgemaßnahmen zu informieren, die von den Mitgliedstaaten aufgrund der Empfehlung zur Beschränkung der zivilrechtlichen Haftung von Abschlussprüfern ergriffen werden. Zum gegebenen Zeitpunkt werden wir diese Evaluierung gern unter Berücksichtigung aller im Bericht von Bert Doorn angesprochenen Themen in Angriff nehmen. Dies ist eine verbindliche Zusage von Kommissar McCreevy, von der ich Sie hiermit gern in Kenntnis setze. Ich danke Herrn Doorn und hoffe, dass all diese Bemühungen Früchte tragen werden.
VORSITZ: GÉRARD ONESTA Vizepräsident
Der Präsident. Der Punkt ist geschlossen.
Die Abstimmung erfolgt morgen.
26. Lösungsansätze für die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Ölversorgung (kurze Darstellung)
Der Präsident. - Als nächster Punkt folgt die kurze Darstellung des Berichts von Herbert Reul im Namen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie über „Lösungsansätze für die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Ölversorgung“ [2008/2212(INI)] (A6-0035/2009).
Herbert Reul, Berichterstatter. – (DE) Herr Präsident, meine Damen und Herren! In diesem Bericht über die Ölversorgung habe ich dafür plädiert – und es ist im Ausschuss auch entsprechend beschlossen worden –, dass die Bedeutung des Erdöls für die zukünftige europäische Energieversorgung betont wird. Es ist offensichtlich, dass Erdöl auch mittel- und langfristig ein ganz wichtiger Primärenergieträger in der EU bleiben wird.
Wir haben einen starken Nachfrageanstieg, bedingt durch Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum, und bedingt auch durch individuelle Mobilitätswünsche. Wir haben uns in den letzten Monaten und Jahren in unterschiedlicher Art und Weise – und insofern hat sich der Bericht ein Stück weit konzentriert – mit der logischerweise zunächst nahe liegenden Frage beschäftigt: Wie können wir den Verbrauch, wie können wir auf der Nachfrageseite reduzieren? Wie können wir sicherstellen, dass wir weniger verbrauchen oder dass wir das, was wir an Verbrauch in Anspruch nehmen, auch durch andere Energieträger realisieren?
Dieser Bericht will den Versuch unternehmen, den Blick auch darauf zu wenden, dass wir als Politiker uns darüber Gedanken machen sollen, wie wir die Ressourcen, die Angebotseite erhöhen können und ob wir sie erhöhen können und was wir da tun können. Hier wurden drei, vier Punkte genannt. Erstens, der Hinweis darauf, dass wir gigantische Investitionen brauchen, um das, was an Erdöl vorhanden ist, auch zu fördern und zu nutzen. 350 Milliarden Dollar jährlich ist die Zahl, die in diesem Zusammenhang immer vorgetragen wird.
Zweitens ist es notwendig, darauf hinzuweisen, dass wir uns im Bereich neuer technologischer Entwicklungen noch viel mehr werden einfallen lassen müssen. Wir müssen darüber nachdenken, wie die Reserven, die wir haben, auch alle möglichst effektiv genutzt werden. Hier rücken sowohl die Frage der Technologie als auch die Frage der Nutzbarkeit von Flächen und natürlich auch sehr schnell der Gesichtspunkt der außenpolitischen Zusammenhänge in den Mittelpunkt. Dieser Bericht versucht auch hier in einigen Punkten, die ich jetzt nicht alle vortragen kann, darauf hinzuweisen, dass wir die Bemühungen intensivieren müssen, nichtkommerzielle Erdölressourcen kommerziell nutzbar zu machen, um einen Beitrag zur Diversifizierung zu leisten, die Frage zu beantworten, wie wir auch Transportwege verändern können, die Frage aufzuwerfen, welchen Beitrag die Außenpolitik leisten kann, um hier zu stärkeren Beziehungen, Abhängigkeiten und Verlässlichkeiten zwischen der Europäischen Union und den Erdölförderländern zu kommen.
Dieser Bericht versucht nicht, alle Fragen im Zusammenhang mit Öl zu beantworten, sondern er versucht, einigen Fragen nachzugehen, die bisher nicht im Mittelpunkt gestanden haben. Sämtliche Fragen von Effizienz, von Sparen werden hier ausgeklammert, nicht weil sie nicht wichtig sind, sondern weil sie an anderer Stelle behandelt werden. Hier sollen einige neue Fragen aufgeworfen werden, bis hin zu dem Hinweis, dass wir uns auch Gedanken machen müssen, inwieweit wir ausreichend technologischen Nachwuchs bekommen, junge Leute, die bereit sind, sich in diesem Bereich zu engagieren und auch neue Lösungen zu finden.
Das ist in Kürze eine Zusammenfassung dessen, was in diesem Bericht steht.
Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. − (FR) Herr Präsident! Im Namen der Kommission möchte ich Herrn Reul für die Ausarbeitung des Berichts über Lösungsansätze für die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Ölversorgung danken. Mein Dank gilt auch den Mitgliedern der verschiedenen Ausschüsse für ihre Stellungnahmen und wertvollen Beiträge zur Aussprache über dieses wichtige Thema.
Seit der Mitteilung der Kommission vom Juni 2008 mit dem Titel „Maßnahmen gegen die steigenden Ölpreise“ haben sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erheblich geändert. Damals hatte der Erdölpreis die Marke von 140 USD pro Barrel erreicht, was sich auf die Wirtschaft insgesamt und auf die Privathaushalte in der Europäischen Union auswirkte. Seither ist der Preis für Erdöl um gut 100 USD auf unter 40 USD pro Barrel gefallen.
Doch die seinerzeit von der Kommission durchgeführte Analyse ist weiterhin relevant für die strukturellen Bedingungen der Ölmärkte, den mittel- und langfristigen weltweiten Energiebedarf und die Bedeutung der energie- und klimapolitischen Maßnahmen der Europäischen Union. Alle diese Faktoren werden unsere Produktions- und Verbrauchsformen und unser Verhalten ändern.
Viele dieser Fragen wurden im Rahmen der zweiten Überprüfung der Energiestrategie und des im November 2008 angenommenen Aktionsplans im Einzelnen erörtert, der bei anderen Gelegenheiten Gegenstand der Debatte im Parlament war. Darüber hinaus war das im Dezember 2008 vom Rat und vom Europäischen Parlament angenommene Paket von Vorschlägen zu den Bereichen Energie und Klimawandel ein wichtiger Schritt hin zu einem entschlossenen Vorgehen in Bezug auf den zukünftigen Energiebedarf, insbesondere durch die Zielsetzung, den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch bis 2020 auf 20 % zu steigern.
Die Kommission befürwortet die Mehrzahl der im Bericht von Herbert Reul angesprochenen Punkte. Wir haben die Unterstützung für neue Investitionen in alternative Energiequellen, wie beispielsweise erneuerbare Energien, und den Schwerpunkt auf energieeffiziente Produkte und Dienstleistungen zur Kenntnis genommen. Diese Aspekte wurden von der Kommission auch im Europäischen Konjunkturprogramm hervorgehoben.
Natürlich begrüßen wir die Bedeutung, die der Intensivierung des Dialogs mit den Förderländern beigemessen wird, um nach pragmatischen Lösungen für die anstehenden Probleme zu suchen. Angesichts der zunehmenden Verflechtung zwischen der Energie- und der Außenpolitik und der notwendigen Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit müssen natürlich gute Beziehungen zu den Erzeugerländern gefördert werden, um die Funktionsweise der internationalen Märkte berechenbarer zu gestalten.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Transparenz der Ölreserven. Diese Frage der Transparenz in Bezug auf die Erdölvorräte wurde seinerzeit im Rahmen der zweiten strategischen Analyse bereits angeschnitten. Diesbezüglich wird zurzeit die Möglichkeit geprüft, Daten über die kommerziellen Ölvorräte auf wöchentlicher Basis zu veröffentlichen.
Was die Fragen der Energieeinsparungen und der Diversifizierung der Bezugsquellen anbelangt, haben wir die vorgebrachten Argumente in Bezug auf das Energieeinsparpotenzial im Gebäudesektor zur Kenntnis genommen und erwarten mit Interesse den Ausgang der Debatten im Hinblick auf die Überarbeitung der Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden.
Was die Teile anbelangt, die sich auf die notwendige Diversifizierung der Energiequellen im Transportsektor und die Erschließung des Potenzials energieeffizienter Fahrzeuge beziehen, so gebe ich zu bedenken, dass das Konjunkturprogramm eine Initiative für umweltfreundliche Fahrzeuge vorsieht.
Abschließend möchte ich Sie auf die Verpflichtung der Kommission zur weiteren Förderung von Maßnahmen zu allen Fragen hinweisen, die in Bezug auf die Ölpreise aufgeworfen werden. Diese Fragen sind ein fester Bestandteil der allgemeinen Energie-, Klima- und Forschungspolitik.
Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament in allen diesen Bereichen. Ich danke Herrn Reul erneut für die dargelegten Informationen und Erläuterungen, die ein sehr nützlicher Leitfaden für unsere zukünftige Energiepolitik sind.
Der Präsident. Der Punkt ist geschlossen.
Die Abstimmung findet am Mittwoch statt.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)
Constantin Dumitriu (PPE-DE), schriftlich. – (RO) Der Bericht von Herbert Reul ist vor dem Hintergrund der aktuellen Wirtschaftskrise und der mit dem Klimawandel einhergehenden Herausforderungen von enormer Bedeutung.
Als Mitglied des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung habe ich immer den Standpunkt vertreten, dass wir die Bedeutung von Investitionen in umweltfreundliche Technologien und erneuerbare Energien als Lösungen zur Verringerung der Abhängigkeit von Öl, Senkung der CO2-Emissionen und nicht zuletzt als Lösung für die Schaffung neuer Arbeitsplätze und Förderung des Wirtschaftswachstums nicht herunterspielen dürfen.
Ich begrüße die Tatsache, dass auch Biokraftstoffe als Energiequelle im Bericht genannt werden, die bislang noch nicht in ausreichendem Maße genutzt werden. Ich hoffe, dass die empfohlene Erleichterung ihres Marktzugangs von der Europäischen Kommission berücksichtigt wird. Die Nutzung von Biokraftstoffen bietet eine wirtschafts- und sozialpolitisch tragfähige Alternative für die ländliche Entwicklung und den Umweltschutz.
Gleichzeitig bin ich erfreut über den nachdrücklichen Hinweis auf die Energieeffizienz von Gebäuden, die als eine Priorität in das europäische Konjunkturprogramm aufgenommen wurde und im Bericht von Herbert Reul als eine Lösung für die Verringerung der Nachfrage nach fossilen Energieträgern erwähnt wird. Die Energieeffizienz hat den Vorteil, dass sie in Zeiten einer Wirtschaftskrise, die sich auch in zunehmendem Maße negativ auf die Verbraucher auswirkt, zu einer Kostenentlastung für den Verbraucher beiträgt.
Anni Podimata (PSE), schriftlich. – (EL) Heute benötigt die Europäische Union dringender denn je eine gemeinsame europäische Energiepolitik, die zur Förderung der Energieversorgungssicherheit und -solidarität beiträgt und gleichzeitig alternative Energiequellen unterstützt. Heute ist Öl der wichtigste Primärenergieträger in Europa, was hauptsächlich auf seine weit verbreitete Verwendung im Transportsektor zurückzuführen ist. Zur Erläuterung wurde angeführt, dass die Abhängigkeit der EU von Erdöleinfuhren bis 2030 voraussichtlich auf 95 % steigen wird. Dabei darf man nicht außer Acht lassen, dass die Einfuhren im Wesentlichen aus politisch instabilen Staaten stammen, die nicht als sicher angesehen werden können.
Darüber hinaus sieht sich Europa heute drei Herausforderungen gegenüber, nämlich Herausforderungen durch die Finanz-, Energie- und Umweltkrise, die unsere Wahlmöglichkeiten zwangsläufig einschränken. Öl ist eine veraltete Energiequelle, deren Kosten sich seit 2005 verdoppelt haben und deren Preis ständigen Schwankungen unterworfen ist. Sie steht auch in engem Zusammenhang mit den hohen CO2-Emissionen. Daher ist die Neuausrichtung der Energiepolitik die einzige Alternative für die Zukunft. Die Unterstützung der Kernenergie oder neuer Förderquellen in Afrika sind keine Lösung. Die Lösung muss in der Unterstützung von Maßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene zur Förderung der Energieeffizienz und Investition in Projekte bestehen, bei denen erneuerbare Energiequellen genutzt werden.
27. Wettbewerbspolitik 2006 und 2007 (kurze Darstellung)
Der Präsident. - Als nächster Punkt folgt die kurze Darstellung des Berichts von Jonathan Evans im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über die Berichte über die Wettbewerbspolitik 2006 und 2007 [2008/2243(INI)] (A6-0011/2009).
Jonathan Evans, Berichterstatter. − Herr Präsident! Nachdem die Europäische Kommission ihren Bericht über die Wettbewerbspolitik vorgelegt hat, ist es traditionell die Aufgabe des Europäischen Parlaments, diesen Bericht zu prüfen und einen Initiativbericht als Reaktion darauf vorzulegen.
Aus zeitlichen Gründen wurden die Berichte für 2006 und 2007 in diesem Fall gemeinsam veröffentlicht. Um einen der Punkte aufzugreifen, den Kommissar Barrot soeben schon angesprochen hat, möchte ich anmerken, dass sich die Rahmenbedingungen für unsere Überprüfung dieser Berichte ziemlich drastisch geändert haben, da wir die Überprüfung schon vor einiger Zeit begonnen hatten. Zum damaligen Zeitpunkt lag unser Hauptaugenmerk auf der Modernisierung der Wettbewerbspolitik, der wichtigen Arbeit, die vom ehemaligen Kommissar, Mario Monti, und von der jetzigen Kommissarin, Neelie Kroes, geleistet wurde, und der Auswirkung dieser Arbeit auf das mögliche Vorgehen der Kommission gegen den Missbrauch von marktbeherrschenden Stellungen und den wirksameren Umgang mit Fusionen und staatlichen Beihilfen. Im Großen und Ganzen wurde ein sehr positives Bild in diesen Berichten gezeichnet, was auch durch die Reaktion auf unseren eigenen Bericht des Parlaments bestätigt wird. Aufseiten der Kommission wurde enorme Arbeit beim Vorgehen gegen Hardcore-Kartelle geleistet; die Kronzeugenregelung wurde weiter entwickelt. Es wurden Rekordstrafen von der Kommission verhängt. Außerdem war die Zahl der bei der Kommission angemeldeten Fusionen und staatlichen Beihilfen noch nie so hoch.
Dieser Prozess trägt zur Beschleunigung der Modernisierung bei, weil die Kommission derzeit Vorschläge, in einem Weißbuch, für die Einführung von privaten Schadensersatzleistungen ausarbeitet, was von unserem Ausschuss und vom Parlament gleichermaßen befürwortet wird.
Unser Ausschuss hat sich auf zwei spezielle Anliegen konzentriert, nämlich zum einen auf die aus unserer Sicht unausgeglichene Beziehung zwischen Produzenten und Einzelhändlern, insbesondere auf dem Lebensmittelmarkt. Das Parlament hat diesbezüglich auch eine schriftliche Erklärung verfasst, die von mehr als der Hälfe der Mitglieder unterzeichnet wurde. Unser Ausschuss hat auch Bedenken in Bezug auf die missbräuchlichen Verhaltensweisen im Dienstleistungsbereich geäußert.
Doch ich möchte nochmals auf die geänderten Rahmenbedingungen hinweisen, denn uns allen ist natürlich sehr wohl bewusst, dass die Arbeit der Kommission seit der Veröffentlichung der Berichte – insbesondere im Bereich der staatlichen Beihilfen – eine völlig andere Dimension angenommen hat. Fast auf täglicher Basis verfolgt die Kommission die Auswirkung der Rettungsaktionen, die im Rahmen der aktuellen Finanzkrise stattfinden. Es ist außerordentlich wichtig - und das ist auch in unserem Bericht nachzulesen –, dass wir bei unseren Lösungsansätzen für diese Probleme auch die vorhandenen Möglichkeiten zur Schaffung eines effizienten, offenen Marktes erkennen.
Wenn die Kommission Genehmigungen erteilt, dann müssen diese unbedingt im Einklang mit dem Vertrag stehen und dürfen in Zukunft keine marktbeherrschende Stellung herbeiführen, die Missbrauch Tür und Tor öffnet.
Der Bankensektor in Großbritannien ist im Augenblick ganz eindeutig ein Bereich, dessen neue Architektur nach einer Beruhigung der wirtschaftlichen Lage einer generellen Prüfung dahingehend unterzogen werden sollte, ob die Architektur tatsächlich mit den Grundsätzen eines freien, fairen und offenen Marktes vereinbar ist. Kommissarin Neelie Kroes hat uns dies zugesichert. Dennoch haben wir in diesem Bericht darauf hingewiesen. Generell sind wir der Auffassung, dass man die Kommission zu ihrer Arbeit beglückwünschen sollte. Das ist die Hauptaussage des Berichts, der meiner Erwartung nach morgen mit sehr großer Mehrheit verabschiedet wird.
Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. − (FR) Herr Präsident, verehrter Herr Evans! Zunächst einmal möchte ich Ihnen im Namen von Neelie Kroes und der gesamten Kommission danken.
Wir freuen uns wirklich über die in diesem Bericht geäußerte einhellige Unterstützung des Europäischen Parlaments im Hinblick auf eine strikte und konsequente Anwendung der Wettbewerbspolitik in allen diesen Maßnahmenbereichen, d. h. bei der Kartellbekämpfung, bei der Kontrolle von Fusionen und Übernahmen und im Bereich der staatlichen Beihilfen.
Insbesondere begrüßt die Kommission die Bedeutung, die das Europäische Parlament den personellen Anforderungen der Generaldirektion Wettbewerb beimisst, deren Arbeitsbelastung angesichts der aktuellen Wirtschaftskrise ständig wächst.
Vor dem Hintergrund der Rezession bleibt die Kommission fest entschlossen, entschieden gegen Aufrufe zum Protektionismus vorzugehen. Die Kommission begrüßt die Warnung des Europäischen Parlaments vor der Aussetzung der Wettbewerbsregeln, die eine nicht zu vernachlässigende Unterstützung bei diesen Bemühungen bieten. Man sollte nie vergessen, Herr Evans, dass diese Wettbewerbsregeln auch zur Förderung der Produktivität beitragen und uns die Möglichkeit geben sollen, aus der Krise gestärkt hervorzugehen.
2009 muss ein Jahr der Zusammenarbeit sein. Wir sind auf die Unterstützung aller europäischen Institutionen und unserer internationalen Partner angewiesen, um die Wirtschaft wieder anzukurbeln und die einwandfreie Funktion der Märkte zu gewährleisten.
Herr Evans, vielen Dank. Sie können versichert sein, dass Frau Kroes, die das Ihnen gegenüber bestimmt auch schon geäußert hat, Ihren Bericht mit großem Interesse gelesen hat.
Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung erfolgt morgen.
Als nächster Punkt sollte die kurze Darstellung des Berichts von Claire Gibault im Namen des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter über die Gleichbehandlung und den gleichen Zugang von Frauen und Männern zu den darstellenden Künsten folgen [2008/2182(INI)] (A6-0003/2009).
Meiner Meinung nach ist dieser Bericht sehr interessant. Frau Gibault hat mich davon in Kenntnis gesetzt, dass sie heute Abend bedauerlicherweise nicht anwesend sein kann, um eine Darstellung ihres Berichts zu geben. Aufgrund der Geschäftsordnung kann ich keiner anderen Person das Wort erteilen, da sie keinen Stellvertreter ernannt hat. Daher findet die kurze Darstellung ihres Berichts nicht statt.
Die Abstimmung über diesen Bericht erfolgt jedoch morgen, wie in der Tagesordnung vorgesehen.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)
Louis Grech (PSE), schriftlich. – Ich begrüße die Anstrengungen der Kommission im Bereich der Wettbewerbspolitik, ihr wirksames Vorgehen gegen Kartelle und die Rekordstrafen, die in den Jahren 2006 und 2007 bei Verstößen verhängt wurden. Ich teile voll und ganz die Schlussfolgerung der Kommission, wonach die Energiemärkte nicht richtig funktionieren. In dieser Hinsicht ist es enttäuschend, dass es dem Europäischen Rat nicht gelungen ist, die von der Kommission in ihrer Branchenanalyse ermittelten Probleme zu lösen. In Verbindung mit den Auswirkungen der Finanzkrise werden die Energiekosten, deren Anteil an den Haushaltskosten bedenklich steigt, voraussichtlich zu einer erheblichen Zunahme der Armut innerhalb der EU beitragen. Es ist inakzeptabel, dass die Ineffizienz der Energiemärkte zu einer Marktverzerrung zum Nachteil der Unternehmen und Verbraucher führt. Zur Bekämpfung der irrationalen Energiepreispolitik sollten wir die Einrichtung unabhängiger Energieregulierungsbehörden in allen Mitgliedstaaten in Erwägung ziehen, die über die notwendige Kompetenz verfügen, um zu gewährleisten, dass Preisanhebungen für öffentliche Versorgungsleistungen wie Energie und Wasser, Abwasserentsorgung, Flughafengebühren usw. begründet werden müssen.
Eoin Ryan (UEN), schriftlich. – Ich unterstütze nachdrücklich die verbraucherschutzorientierten Forderungen in diesem Bericht des Abgeordneten Jonathan Evans, insbesondere die Aufforderung, wonach die Kommission eine Sektoruntersuchung über Online-Werbung in Betracht ziehen sollte. Die Verbraucher werden trotz der europäischen Rechtsvorschriften häufig durch absichtlich verwirrende Online-Angebote und Werbeanzeigen in die Irre geführt. Die Kommission muss die Einhaltung der in diesem Bereich gültigen Rechtsvorschriften gewährleisten und sollte nicht nur ein Lippenbekenntnis zu Verbraucherrechten ablegen.
Ich begrüße die Aufforderung an die Adresse der Kommission, die Auswirkungen der unausgeglichenen Beziehungen zwischen Zulieferern und Einzelhändlern auf den Wettbewerb zu analysieren. Dieses Problem ist in Irland von besonderer Tragweite. Diese unterschiedliche Wettbewerbspolitik darf nicht fortgesetzt werden und würde die Verbraucher in diesen ohnehin schon schwierigen Wirtschaftszeiten noch weiter bestrafen.
Außerdem befürworte ich die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), nach der die Mitgliedstaaten Beihilfen für KMU, regionale Entwicklung, Ausbildung, Beschäftigung und Risikokapital bewilligen dürfen. In diesen schwierigen Zeiten sollten schnell Maßnahmen zur Förderung von unternehmerischer Initiative und Innovation sowie zur Unterstützung von KMU ergriffen werden. KMU sind die Säulen der Wirtschaft; es ist unsere Pflicht zu gewährleisten, dass sie gemeinsam nach besten Kräften unterstützt werden.
28. Tagesordnung der nächsten Sitzung: siehe Protokoll