Der Präsident. - Als nächster Punkt folgt die gemeinsame Aussprache über folgende Themen:
- Bericht von Daciana Sârbu im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit über den Vorschlag einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates, durch die die Richtlinie 98/8/EG über das Einführen von Biozid-Produkten auf dem Markt im Hinblick auf die Verlängerung bestimmter Zeiträume geändert werden würde (KOM(2008)0618 – C6-0346/2008 – 2008/0188(COD)) (A6-0076/2009)
- Erklärung der Kommission über den neuen Vorschlag, die Biozid-Richtlinie zu überarbeiten.
Daciana Octavia Sârbu, Berichterstatterin. – (RO) Ich möchte betonen, dass ich die Übereinkunft, die wir zusammen mit der Kommission und dem Rat über die Verlängerung des Zeitraums für die Auswertung von Wirkstoffen bis 2014 erzielt haben, als Erfolg betrachte. So können wir beizeiten einen geregelten Markt für Biozid-Produkte schaffen.
Dies wurde auch im Ergebnis der Abstimmung des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit widergespiegelt. Aus diesem Grund möchte ich meinen Kollegen danken, die diesen Kompromiss in den drei Institutionen unterstützt haben.
Die Verlängerung der Übergangszeit ist extrem wichtig, damit wir garantieren können, dass alle Biozid-Produkte, die entsprechende Wirkstoffe enthalten, legal auf dem Markt eingeführt werden.
Ich war der Meinung, dass die Überprüfung dieser Richtlinie unbedingt in der ersten Lesung stattfinden muss, damit wir nicht Gefahr laufen, die 10-Jahres-Frist für die systematische Überprüfung von Biozid-Produkten zu verpassen, wodurch diese Produkte ab 2010 vom Markt genommen werden würden.
Durch die Verlängerung dieser Frist haben Mitgliedstaaten nun genügend Zeit, diese Substanzen zu untersuchen, und zwar bis 2014, wenn wahrscheinlich die grundlegend überarbeitete Biozid-Richtlinie in Kraft treten wird.
Ein weiterer beim Berichtsentwurf vorgeschlagener Punkt ist der, die Möglichkeit der weiteren Verlängerung für die anderen Dossiers im Ausschussverfahren auf maximal zwei Jahre zu begrenzen. Dadurch soll vermieden werden, dass das Gesamtverfahren endlos hinausgezögert wird. Diese Maßnahme ist wichtig, falls die Überarbeitung der Richtlinie nicht bis spätestens 2014 abgeschlossen ist.
Wir hoffen, dass bei der grundlegenden Überarbeitung der Biozid-Richtlinie folgende Aspekte berücksichtigt werden: Datenschutz und die Praktik des „Trittbrettfahrens“, wobei Unternehmen die von einem anderen Unternehmen registrierten Informationen im Rahmen eines nationalen Systems nutzen.
Ich möchte erwähnen, dass die im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit angenommenen Änderungen Teil eines Übereinkommens sind, das mit der Kommission und dem Rat eingegangen wurde. Sie sind in der endgültigen Version des Entwurfs enthalten, über den morgen in der Plenarsitzung abgestimmt werden wird. Nach Abstimmung in der Plenarsitzung wird uns der Rat dahingehend unterstützen, in der ersten Lesung zu einer Übereinkunft zu kommen.
Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. − (EL) Herr Präsident, ich möchte der Berichterstatterin Daciana Sârbu für ihren Fleiß und ihre Bemühungen danken, in erster Lesung zu einer Übereinkunft über den Vorschlag zu kommen, die Richtlinie 98/8 über das Einführen von Biozid-Produkten auf dem Markt zu ändern.
Ich möchte zum Ausdruck bringen, dass die Europäische Kommission bereit ist, den Kompromiss anzunehmen, um so das Überarbeitungsprogramm zu ermöglichen. Dies gilt vor allem in Bezug auf die Notwendigkeit, die Übergangszeit anstatt von drei Jahren auf vier Jahre zu verlängern, und für weitere Verlängerungen eine Höchstgrenze von zwei Jahren einzuführen.
Christa Klaß, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Kommissar Dimas, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir können stolz darauf sein, dass wir in der Europäischen Union einen so hohen Gesundheits- und Hygienestandard erreicht haben. Der Einsatz von Bioziden trägt nicht unwesentlich dazu bei. Als Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungsmittel schützen sie vor gefährlichen Krankheiten bzw. vor ihren Überträgern. Biozide sind unverzichtbar. Sie müssen für Mensch und Umwelt unbedenklich sein, und aus diesem Grund ist nun eine Überprüfung aller Biozidwirkstoffe veranlasst worden.
Sicherheit braucht Zeit, und die Überprüfung dauert nun länger als ursprünglich geplant. Das Risiko, wichtige Produkte zu verlieren, weil ihre Registrierung nicht abgeschlossen ist, dürfen wir nicht eingehen. Deshalb begrüße ich, dass sich Parlament, Rat und Kommission nun in erster Lesung auf eine schnelle Verlängerung der Fristen der Biozid-Richtlinie – Herr Kommissar, ich hatte gedacht, bis 2014 – einigen konnten.
Warum aber kommt dieser Vorschlag erst so spät? Die Gefahr, dass Stoffe aufgrund auslaufender Fristen wegfallen könnten, sah man seit langem auf sich zukommen, und unsere Beratungen im Parlament mussten nun unter größtem Zeitdruck stattfinden.
Herr Kommissar, wir warten seit langem auf einen Vorschlag der Kommission zur Revision der Biozid-Richtlinie. Wichtige Bereiche müssen hier dringend harmonisiert und geregelt werden. Ich nenne die Definition der Zulassungskriterien, die Dauer der Zulassung und – ganz wichtig – den Datenschutz. Die Hersteller brauchen klare Regelungen und Verlässlichkeit. Auch der Einsatz und die Handhabung der Produkte brauchen Regeln. Die Prüfung eines Wirkstoffes kostet mehrere tausend Euro, und diese Investitionen können nur refinanziert werden, wenn die Ergebnisse zumindest für einen gewissen Zeitraum für andere Antragsteller nicht zugänglich sind. Unser hohes Hygieneniveau möchte heute niemand mehr missen. Dies müssen wir halten, um uns den neuen Anforderungen anzupassen.
Ich hoffe, dass die Kommission einen klaren und fundierten Bericht vorlegen wird, der all diesen Anforderungen gerecht wird – und das möglichst bald!
Vittorio Prodi, im Namen der ALDE-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, Herr Verheugen, für Ihre Teilnahme und dafür, dass Sie uns die Gelegenheit geben, dieses Dokument gemeinsam zu besprechen. Im Hinblick auf den Vorschlag, die Richtlinie über das Einführen von Biozid-Produkten auf dem Markt zu ändern, hat das Parlament der Notwendigkeit zugestimmt, gewisse Verlängerungen des Überarbeitungszeitraums aufgrund der spezifischen Natur der erforderlichen Tests und der Markterfordernisse zu gewähren, damit die wichtigsten Wirkstoffe gewisser Biozid-Produkte ordnungsgemäß untersucht werden können. Sie sollten jedoch wissen, dass wir die genauere Überarbeitung der Richtlinie 98/8/EG über Biozid-Produkte abwarten, um unsere Ansichten zum Inhalt mitzuteilen. Ich möchte daher einige Punkte erwähnen, über die sich die Kommission Gedanken machen könnte.
Zuallererst wäre es von Vorteil, wenn man aus der Richtlinie eine Verordnung machen würde. Durch diesen normativen Akt würden in allen Mitgliedstaaten gleichzeitig dieselben Vorschriften in Kraft treten, und der Sektor ließe sich so einheitlich regulieren. Ein wichtiger Punkt wäre der Datenaustausch unter Einhaltung der EU-Leitlinien und, wie bereits bei REACH umgesetzt, das Vermeiden oder starke Reduzieren von Tests an Wirbeltieren auch für Biozid-Produkte. Durch den obligatorischen Austausch von Daten, die bei derartigen Tests durch diejenigen erfasst werden, die denselben Wirkstoff registrieren, könnte man doppelt durchgeführte Studien vermeiden.
Durch Datenaustausch ließen sich das Dateiauswertungssystem effizienter gestalten und die Kosten, die beim Erstellen dieser Dateien entstehen, senken, wodurch sowohl kleine und mittelständische Unternehmen als auch die für das Bearbeiten entsprechender Anträge zuständigen nationalen Behörden stark profitieren würden.
Der Schwerpunkt muss auf das Vereinfachen der Verfahrensweisen und auf die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung eines bestimmten Produkts sowie dessen Nutzung in unterschiedlichen Mitgliedstaaten gelegt werden. So lassen sich die Verfahren und die Einführung von Biozid-Produkten auf den Märkten dieser Staaten beschleunigen. Anschließend sollten die Gebührenstufen und die allgemeinen Fristen zum Bearbeiten von in den unterschiedlichen Ländern gestellten Anträgen harmonisiert sowie das Genehmigungsverfahren vereinfacht werden, wenn beispielsweise Formulierungen mit geringfügigen Unterschieden vorliegen oder es um unterschiedliche Farben geht. So ließe sich vermeiden, dass von jedem einzelnen Mitgliedstaat weitere spezifische Tests durchzuführen sind, die dann auch noch ausgewertet werden müssen.
Abschließend möchte ich sagen, dass vermieden werden sollte, dass zwischen Waren europäischer Hersteller, die mit Biozid-Produkten behandelt wurden, und Waren, die diese Produkte zwar enthaltenen, aber aus einem Gebiet außerhalb der Gemeinschaft stammen, diskriminiert wird. Ich überlasse es der Kommission, eine Lösung zu finden, die vom neuen Parlament hoffentlich unterstützt wird.
Urszula Krupa, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (PL) Herr Präsident, die Harmonisierung der in der Europäischen Union geltenden Gesetze für Biozid-Produkte scheint angesichts der Tatsache, dass die Vorschriften in bestimmten Ländern stark abweichen, besonders wichtig zu sein. Der Mangel an allgemein gültigen gesetzlichen Bestimmungen stellt nicht nur für die Gesundheit und Leben von Menschen, sondern auch für die Umwelt eine Gefahr dar – besonders bei den Bedingungen, die auf einem freien Markt herrschen.
Der in der ursprünglichen Version des Textes enthaltene Vorschlag, nämlich der eines zehnjährigen Umsetzungszeitraums für die Gesetzgebung, erscheint mir angesichts der äußerst komplizierten und kostspieligen Registrierungsverfahren für die in diesen Produkten verwendeten Chemikalien unrealistisch. Diese Verfahren, die eigentlich für mehr Sicherheit sorgen sollten, könnten ironischerweise dazu beitragen, dass wir noch weniger Kontrolle haben. Wenn wir bedenken, dass die auf dem Markt eingeführten Biozid-Produkte in einigen Fällen durch nationale Vorschriften kontrolliert werden, ist dies sogar noch problematischer.
Heben wir jedoch diese Mechanismen auf und führen stattdessen weniger effiziente und kostspielige Auswertungsverfahren ein, würden unter Umständen die Verkaufszahlen für Biozid-Produkte fallen. Ein zentralisiertes europaweites Register von Wirkstoffen, die in Biozid-Produkten verwendet werden, würden auch nicht für Sicherheit sorgen. Dies gilt besonders, wenn man bedenkt, dass biologische Arbeitsstoffe extrem veränderlich und gegen Wirkstoffe resistent sind. Steht nur eine begrenzte Auswahl wirksamer Komponenten zur Verfügung, führt dies lediglich zu einem höheren Maß an Resistenz. Darüber hinaus werden die hohen Kosten und komplizierten Verfahren zur Folge haben, dass kleine Unternehmen vom Markt verdrängt werden und Großunternehmen in diesem Marktsektor ein Monopol etablieren.
Der Vorschlag einer auf 14 Jahre ausgedehnten Übergangszeit, die auf weitere zwei Jahre verlängert werden könnte, hat schon allein deshalb an Wert verloren, dass es vor 2014 nicht möglich sein wird, Wirkstoffe zu registrieren oder diese Verordnungen in nationales Recht umzusetzen.
Zuzana Roithová (PPE-DE). – (CS) Herr Präsident, ich möchte dem Kommissar eine Frage stellen, weil ich eine andere Auffassung vertrete. Ich finde es bedauernswert, dass es die EU innerhalb von zehn Jahren, also bis 2010, nicht schafft, die Untersuchung und Auswertung der etwa 900 Desinfektionsmittel, Konservierungsstoffe und Pestizide durchzuführen, die auf dem europäischen Markt verkauft werden. Es überrascht mich, dass wir hierfür weitere drei Jahre brauchen, und jetzt hat die Berichterstatterin sogar noch ein zusätzliches Jahr gewährt. Dies bedeutet, dass sich die Harmonisierung hinauszögern wird und dass der Markt im Hinblick auf diese schädlichen Stoffe stärker geschützt wird. Scheinbar hatten wir keine andere Wahl, als einen Aufschub anzukündigen, weil sonst zahlreiche Produkte vom Markt genommen werden müssten. Erlauben Sie mir bitte, hier einige Gedanken einzubringen. Vielleicht wäre es von Vorteil, wenn einige der Produkte, die aus unkontrollierten asiatischen Märkten importiert werden, vom Markt genommen würden. So ließe sich die Entwicklung anderer sichererer Stoffe beschleunigen. Mich würde es interessieren, ob die Kommission versucht hat, mit den Testzentren und Institutionen der Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten und deren Ressourcen zu nutzen, um die ursprünglich kürzere Frist einhalten zu können. Kann mir die Kommission oder die Berichterstatterin diese Frage beantworten?
Czesław Adam Siekierski (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident, aufgrund der speziellen Natur dieser Rechtsvorschriften und der potenziellen Gefahr, sie falsch auszulegen, sollten wir uns besonders auf das Thema der bioziden Stoffe konzentrieren.
Ich bin mit der Berichterstatterin einer Meinung, die sich dazu äußerte, dass die Übergangszeit für die Beurteilung von Wirkstoffen, die in Biozid-Produkten verwendet werden, auf alle Fälle bis 2014 verlängert werden muss, damit der Markt durch EU-Gesetzgebung reguliert werden kann. Würden wir diesen Schritt nicht ergreifen, würden die nationalen Vorschriften – die 2010 auslaufen – dazu führen, dass der Verkauf einer beträchtlichen Anzahl von Biozid-Produkten illegal werden würde. Dies hätte verschiedene paradoxe Folgen.
Während der Übergangszeit sollten die nationalen Vorschriften verwendet werden, um diesen speziellen Marktsektor intensiv zu überwachen. Es lohnt sich, dem hinzuzufügen, dass wir bei Vorschriften, bei denen es um biozide Stoffe geht, besonders vorsichtig vorgehen und nicht vergessen sollten, dass diese Produkte darauf abzielen, harmlose Organismen zu zerstören und abzuweisen, und dass sie chemische Wirkstoffe enthalten. Leichtfertigkeit unsererseits könnte unabänderliche Folgen haben.
Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. − (EL) Herr Präsident, ich möchte den Rednern für ihre konstruktiven Bemerkungen danken, und erklären, dass die Auswertung der Wirkstoffe tatsächlich mehr Zeit in Anspruch nehmen wird, als ursprünglich geplant war. Wir waren da wohl etwas optimistisch. Im Jahr 2000, als die Rechtsvorschriften verabschiedet wurden, konnte das Auswertungsprogramm nicht gleich eingeleitet werden. Es wurden etwa vier Jahre damit verbracht, unterschiedliche Vorbereitungen zu treffen, und die von den zuständigen nationalen Behörden zweifelsohne angewandten Auswertungsverfahren begannen erst im Jahr 2004. Obwohl bisher sehr beachtenswerte, wichtige Erfolge erzielt worden sind, können viele der Wirkstoffe nicht bis Mai vollständig ausgewertet werden.
Da laut der Richtlinie Biozid-Produkte, die Wirkstoffe enthalten, die nicht in Anhang 1 oder 1Α dieser Richtlinie aufgefόhrt sind, spδtestens am 14. Mai 2010 vom Markt zu nehmen sind, wurde entschieden, dass die Verlδngerung der Frist fόr die vollstδndige Durchfόhrung der Auswertung angemessen ist. Tδten wir dies nicht, müssten einige dieser Wirkstoffe aus besagtem Grund vom Markt genommen werden, und darunter würden in der Europäischen Union nicht nur Gesundheit und Umwelt leiden, sondern zweifelsohne auch der Handel.
In der Angelegenheit, die von Christa Klass angesprochen wurde, möchte ich erwähnen, dass es hier um den Schutz der Daten geht, die für die Auswertung von Wirkstoffen übermittelt wurden. Dies gilt vor allem in Fällen, in denen Unternehmen, die sich nicht am Ermitteln dieser Daten beteiligt haben, also „Trittbrettfahrer“, ihre Produkte dennoch bis zum Ablauf der Übergangszeit auf dem Markt verkaufen können.
Die Kommission befindet sich bei der Bearbeitung des Vorschlags, die Biozid-Richtlinie grundlegend zu überarbeiten, in der letzten Phase, und auf diesen Punkt wurde im Rahmen der Anhörungen, die beim Ausarbeiten und Entwerfen dieses Vorschlags durchgeführt wurden, klar hingewiesen. Viele der von Vittorio Prodi und anderen Kollegen gemachten Anmerkungen wurden dabei sicherlich bereits berücksichtigt.
Die Kommission wird auf den erwähnten Punkt im Rahmen der grundlegenden Überarbeitung der Richtlinie eingehen. Eine entsprechende Erklärung der Kommission wird an das Sekretariat des Europäischen Parlaments weitergeleitet, damit sie in das Protokoll der heutigen Sitzung aufgenommen werden kann.
Gleichfalls werden zahlreiche andere Punkte, auf die das Parlament hingewiesen hat, ebenfalls in diesem Vorschlag behandelt werden. Hier ein paar Beispiele: Ausweitung auf Waren und Stoffe, bei deren Herstellung Biozide verwendet werden, bessere Zulassungsverfahren für Biozid-Produkte, Einführung des obligatorischen Datenaustauschs bei der Produktlizenzierung und bei der Zulassung von Wirkstoffen in Einklang mit den Prinzipien der REACH-Verordnung sowie Anpassung an die bewährte Vorgehensweise, die in anderen Rechtsakten – wie der, die kürzlich über Pflanzenschutzmittel verabschiedet wurde – dargelegt wurde.
Abschließend drückt die Kommission ihre Befriedigung über das Ergebnis der Verhandlungen aus. Die Kommission ist in der Lage, die im Kompromiss erzielten Änderungen vollständig zu akzeptieren und sagt zu, während der Hauptüberarbeitung der Richtlinie die heute hier sowohl vom Rat als auch vom Parlament zum Ausdruck gebrachten Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes zu berücksichtigen.
Die Kommission nimmt die Probleme in Bezug auf den Datenschutz, die Weitergabe von Daten sowie hinsichtlich der vorgeblichen Trittbrettfahrer-Problematik, die während den Beratungen über den Vorschlag zur Ausdehnung bestimmter zeitlicher Fristen im Rahmen der Biozid-Richtlinie geäußert wurden, zur Kenntnis. Die Kommission wird sich im Rahmen der grundlegenden Reform der Biozid-Richtlinie um geeignete Lösungen bemühen.
VORSITZ: LUIGI COCILOVO Vizepräsident
Daciana Octavia Sârbu, Berichterstatterin. – (RO) Ich möchte nochmals meinen Kolleginnen und Kollegen, den Schattenberichterstattern, danken, mit denen wir sehr gut zusammengearbeitet haben. Wir waren sehr effizient bei der Erstellung dieses Berichts, obwohl dieser nicht die Bedeutung hat, die der eigentlichen Reform der Richtlinie zukommt.
Wie Sie gesehen haben, sprachen alle meine Kolleginnen und Kollegen von dieser Reform und weniger über den Bericht, über den wir uns heute unterhalten; denn es ist die Reform, auf die wir warten.
Wir haben hier zwar vernommen, dass die Ausweitung von Übergangszeiten von drei auf vier Jahre nicht wünschenswert ist. Allerdings bin ich der Ansicht, dass es viel wichtiger für uns ist, dafür zu sorgen, dass sämtliche Produkte legal auf den Markt kommen, und dass eine ordentliche Evaluierung dieser Produkte durchgeführt wird.
Haben Sie nochmals vielen Dank! Und, wie ich bereits sagte, wir warten auf eine in Bälde stattfindende Reform der Biozid-Richtlinie.
Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung erfolgt am Dienstag, den 24. März 2009.