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Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 1. April 2009 - Brüssel Ausgabe im ABl.

19. Bewertung der Lenk- und Ruhezeiten (Aussprache)
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Protokoll
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  Der Präsident. − Als nächster Tagesordnungspunkt folgt die Stellungnahme der Kommission in Bezug auf die Lenk- und Ruhezeiten.

 
  
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  Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission.(FR) Herr Präsident, ich verlese die Stellungnahme der Kommission zur Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten.

Vor etwa 2 Jahren, am 11. April 2007, trat die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 in Kraft. Sie ersetzte die Bestimmungen zu den Lenk- und Ruhezeiten, die seit über 20 Jahren unverändert geblieben waren.

Seit ihrem Inkrafttreten verfolgt die Kommission in aktiver Weise deren Anwendung. Diesem Zweck dienen auch mehrere Zusammenkünfte mit den Mitgliedstaaten, mit Vertretern der Wirtschaft und der Gewerkschaften, die Ausschusstreffen sowie die verschiedenen vom Ausschuss eingesetzten Arbeitsgruppen.

Die Kommission wird in Bälde den Zweijahresbericht zur Umsetzung von Sozialbestimmungen veröffentlichen. Eine der vorläufigen Schlussfolgerungen hieraus besteht darin, dass die von den Mitgliedstaaten in Bezug auf die Überwachung der Verordnung unternommenen Anstrengungen und Investitionen gesteigert werden müssen, um den Anforderungen der europäischen Gesetzgebung gerecht zu werden.

Die von der Kommission unternommenen Initiativen umfassen die Leitlinien, die in Absprache mit den Mitgliedstaaten veröffentlicht werden und zielen darauf ab, die harmonisierte Anwendung der Bestimmungen zu den Lenk- und Ruhezeiten sicherzustellen, zum Beispiel in Fällen, wo ein Fahrer seine Ruhezeit aufgrund einer Notsituation unterbrechen muss.

Die Kommission arbeitet außerdem aktiv an der Verbesserung des digitalen Tachographen. Im Januar wurde ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Sicherheit des Systems verabschiedet. Die Mitgliedstaaten müssen demnach geeignetes Gerät zur Überwachung des Tachographen entwickeln.

Ein zweites Maßnahmenpaket zur Anpassung der technischen Spezifikationen für den Tachograph wird derzeit in einem Ausschussverfahren diskutiert. Diese Maßnahmen werden den Fahrern die Anwendung des Tachographen erleichtern, indem manuelle Eingaben ermöglicht werden.

Aus diesen Beobachtungen der Anwendung der Verordnung schließt die Kommission, dass die neue Gesetzgebung über die Lenk- und Ruhezeiten über einen Zeitraum von zwei Jahren betrachtet bislang ein Erfolg war. Aus diesem Grund hat die Kommission in Übereinstimmung mit den Mitgliedstaaten soeben die Unterzeichnerstaaten des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR-Übereinkommen) davon überzeugt, diese neuen Bestimmungen von 2010 an zu übernehmen. Allerdings müssen die Mitgliedstaaten natürlich sicherstellen, dass diese Sozialbestimmungen in Europa in harmonisierter Weise angewendet werden.

Soweit meine Ausführungen für das Parlament im Namen der Kommission. Ich werde nun den Anmerkungen der verschiedenen MdEP aufmerksam zuhören.

 
  
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  Corien Wortmann-Kool, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident, es gab einige Verwirrung heute wegen dieser Stellungnahme der Kommission. Es ist aber auch klar, dass die von der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und den Europäischen Demokraten mündlich vorgetragenen Fragen die Ausgangsbasis für die heutige Stellungnahme darstellten. Diese mündlich vorgetragenen Fragen rühren von dem starken Unbehagen, das, ungeachtet der Bemühungen der Kommission, in Bezug auf die praktische Umsetzung dieser Verordnung besteht.

Wenn ich in einem Land nur eine Minute länger am Steuer sitze als erlaubt, weil ich mein Fahrzeug nicht einfach irgendwo stehen lassen kann, kann ich schlimmstenfalls Wochen später noch in einem anderen Land mit einem saftigen Strafmandat belegt werden. Dies ist nur ein Beispiel für die vielen Probleme, mit denen Fahrpersonal und Verkehrsunternehmen konfrontiert sind. So kann es beispielsweise schon enorme Probleme geben, wenn ich nur ein paar Kilometer weiterfahre, um einen sicheren Parkplatz zu erreichen (was aufgrund der permanent überfüllten Rastplätze in Europa nicht immer ganz einfach ist) - oder eine geeignete Raststätte zum Übernachten.

Es freut mich, dass Sie eine Reihe von Initiativen ergriffen haben und auch, dass Sie demnächst Ihren Bericht vorlegen werden. Ich möchte Sie dazu auffordern, dass Sie in diesem Bericht Ihre Aufmerksamkeit nicht nur auf die Einführung der Bestimmungen richten sondern auch auf die Verordnung als Ganzes. Und dass Sie eine weitreichende Evaluierung vornehmen, die der betroffenen Branche die Gelegenheit zur Erörterung der Bedenken gibt, die ich soeben angesprochen habe. Eine solche weitreichende Evaluierung ist es, die wir daher benötigen, damit wir unsere Blicke auf die Verbesserungen richten können, die möglich sind.

Der Nachteil dieser Leitlinien, soweit ich dies beurteilen kann, besteht wohl darin, dass sie in den Mitgliedstaaten nicht rechtskräftig sind. Wenn sich die Fahrer nach diesen Leitlinien richten, stehen sie womöglich mit leeren Händen da, weil diese Bestimmungen eigentlich keine Rechtskraft haben - und das ist das Problem. Kommissar Barrot, angesichts Ihrer einschlägigen Fachkenntnisse bin ich froh, dass Sie heute Kommissar Tajani ersetzen. Und ich hoffe aufrichtig, dass Sie in der Lage sind, uns die erwähnte weitreichende Evaluierung zu versprechen.

 
  
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  Silvia-Adriana Ţicău, im Namen der PSE-Fraktion.(RO) Die europäischen Verordnungen zu den Arbeitszeiten sowie den Lenk- und Ruhezeiten für das Verkehrsgewerbe beziehen sich nicht nur auf die sozialen Bedingungen im Straßenverkehrssektor sondern insbesondere auch auf die Straßenverkehrssicherheit.

Leider hat es die Europäische Union nicht geschafft, ausreichende Maßnahmen zur Reduzierung der Verkehrsunfälle zu ergreifen. Die Mitgliedstaaten müssen eindeutig ihre Kontrollen für den Transitverkehr verbessern. Als Berichterstatterin für die sozialen Bedingungen habe ich den ersten von der Europäischen Kommission zusammengestellten Bericht untersucht, der eigentlich zwei Mal jährlich erscheinen sollte. Der Bericht war leider erst verspätet verfügbar, allerdings konnte ich diesem dann entnehmen, dass einige Mitgliedstaaten in der Praxis die Mindestanzahl der geforderten Kontrollen überschritten haben, während andere Mitgliedstaaten ihr Pflichtpensum nicht erfüllten.

Ich freue mich, dass es uns im Einvernehmen mit dem Rat der European Union in dem von Herrn Grosch vorgelegten Bericht über den Marktzugang gelungen ist, einen Kompromisstext zu erstellen. Insbesondere haben wir für sämtliche Verkehrskontrollen gefordert, dass diese keinen diskriminierenden Charakter haben dürfen, weder im Hinblick auf die Nationalität noch auf das Herkunftsland des Verkehrsunternehmens.

Herr Kommissar, ganz gewiss brauchen wir auch sichere Raststätten. Uns lag der Entwurf eines Berichts über den Bau von sicheren Rasthöfen an der Grenze zwischen der Europäischen Union und Russland vor. Leider reichen diese geplanten Rastplätze jedoch nicht aus. Angesichts der traurigen Tatsache, dass sich 40 % der Raubüberfälle, denen die Verkehrsunternehmen zum Opfer fallen, auf Rastplätzen ereignen, müssen die Mitgliedstaaten mehr in sichere Raststätten investieren.

Wir haben außerdem einen Budgetantrag eingebracht, der es uns erlaubt, Gelder für den Bau sicherer Raststätten zuzuweisen. Ich bin der Ansicht, dass die Regelungen zu den Lenk- und Ruhezeiten nur eingehalten werden können, wenn wir den Verkehrsunternehmen Bedingungen schaffen, die ihnen die Respektierung der Bestimmungen erlaubt.

 
  
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  Eva Lichtenberger, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (DE) Herr Präsident! Meine Kollegin von der Fraktion der Konservativen hat davon gesprochen, dass der Sektor große Sorge hat, dass man, wenn man nur eine Minute zu lange fährt, unter Umständen Wochen später zahlen muss.

Ich kann – leider, aus meiner Sicht – meine Kollegin beruhigen. Erstens, die Kontrollen in den Mitgliedstaaten sind sehr durchlässig, weil die meisten Mitgliedstaaten ihre Überwachungspflichten auf die leichte Schulter nehmen oder schlicht ignorieren. Zweitens, die Strafverfolgung in diesem Bereich befindet sich nach wie vor in den Kinderschuhen, obwohl die Zustände katastrophal sind. Wenn man zum Beispiel einen Fahrer auf der Inntalautobahn aufhält, der 38 Stunden ununterbrochen gearbeitet hat, dann kann mir niemand erzählen, dass er keinen Parkplatz gefunden hat, sondern hier gibt es oft Druck von Unternehmerseite, dass die Fahrer bis zum Umfallen durchfahren. Das ist eine Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Die Schwere der Unfälle mit Lastkraftwagen brauche ich Ihnen nicht im Detail zu schildern.

Das ist natürlich auch etwas, was Anrainern und Anrainerinnen Sorgen macht, weil der eine oder andere ja auch gefährliche Güter mit sich führen könnte, die dann Schäden verursachen. Also, ich finde es extrem notwendig und wichtig, dass hier gut kontrolliert wird. Die Kontrolle ist hier essenziell!

Zweitens meine ich, dass wir gerade bei der Einführung des digitalen Tachographen jetzt schon so eine lange Geschichte der Implementierung in den Mitgliedstaaten hinter uns haben, dass es langsam aber sicher Zeit wird, dass endlich eine bessere Kontrolle ermöglicht wird für jene, die zum Nutzen der Fahrer, zum Nutzen der Anrainer, zum Nutzen der Straßenverkehrssicherheit und der anderen Verkehrsteilnehmer kontrollieren wollen.

 
  
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  Johannes Blokland, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (NL) Herr Präsident, endlich hat der funktionelle Charakter dieser Verordnung über die Lenk- und Ruhezeiten den Weg auf die Plenartagesordnung gefunden. Seit Inkrafttreten der Verordnung hagelt es an Beschwerden, die sich auf ihre praktische Anwendung beziehen: dabei fallen oft die Wörter „unklar“ und „unsinnig“. Hier besteht eindeutiger Handlungsbedarf. Die Verordnung gehört überarbeitet, und zwar schnell. Welche Verbesserungen brauchen wir? Die Gesetzgebung muss berechenbar sein.

Ich spreche mich nicht für die Harmonisierung sämtlicher Sanktionen aus. Dies muss in der Kompetenz der Mitgliedstaaten verbleiben. Wofür ich mich allerdings ausspreche, ist ein klares, berechenbares und vernünftiges System. Dies ist der einzige Weg, um wegzukommen von völlig überhöhten und unsinnigen Strafmandaten, die darüber hinaus noch langwierige Eintreibverfahren nach sich ziehen. Die aktuelle Gesetzgebung eröffnet eindeutig Spielräume für die diskriminierende Behandlung ausländischer LKW-Fahrer, insbesondere auf europäischen Straßen. Dies ist nicht hinnehmbar. Dieses Problem stellt schlicht und einfach eine schwerwiegende Wettbewerbsverzerrung des Binnenmarkts dar.

Abschließend ein kleines Beispiel für den absurden Charakter der gegenwärtigen Verordnung über die Lenk- und Ruhezeiten. Ein Fahrer, der in Frankreich unterwegs war, bekam ein Strafmandat über 750 Euro, weil er seine vorgeschriebene Ruhezeit um 15 Minuten unterschritten hatte. Hinzu kam noch, dass die Begleichung dieses Strafmandats sechs Stunden gedauert hat. Die Folge war, dass der Fahrer an diesem Tag nicht laden und entladen konnte, mit all den damit verbundenen Folgen. Der aus dieser 15-minütigen Ruhezeitenunterschreitung resultierende Gesamtverlust summierte sich auf diese Weise schließlich auf 1 750 Euro.

Die Kommission muss daher eine entschlossenere Haltung einnehmen gegenüber Mitgliedstaaten, die einer solchen Wettbewerbsverzerrung des Binnenmarkts Vorschub leisten. Als Niederländer richtet sich mein Blick dabei vor allem in südliche Richtung.

 
  
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  Marian-Jean Marinescu (PPE-DE) . – (RO) Es ist ganz wichtig, dass sich die Autofahrer an die Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten halten, damit auf Europas Straßen ein hohes Maß an Verkehrssicherheit gehalten werden kann und die Mitreisenden geschützt werden.

Im Januar 2009 verabschiedete die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket gegen den Missbrauch des Tachographen und zur Erweiterung der Möglichkeiten der Mitgliedstaaten zur Überprüfung der Einhaltung der Verordnungen über Lenk- und Ruhezeiten. Angesichts der zahlreichen Probleme, die sich mit der Zeit aus dem Einsatz von Systemen zur Erfassung von Arbeitszeiten, insbesondere im Zusammenhang mit digitalen Tachographen, ergeben haben, aber auch aufgrund der Tatsache, dass sich die vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen als unflexibel und schwer durchsetzbar erwiesen haben, sind diese Maßnahmen begrüßenswert.

Ich glaube, dass einer der wichtigsten Aspekte, den die Kommission im Auge behalten muss, die Bedeutung der Übertragung der Richtlinie Nr. 22/2006 in das nationale Recht der Mitgliedstaaten ist und die Harmonisierung der aus Artikel 19 der Verordnung Nr. 561/2006 abgeleiteten nationalen Bestimmungen. Rumänien ist seinen Verpflichtungen diesbezüglich nachgekommen. Aber es gibt immer noch Mitgliedstaaten, die diesen Prozess noch nicht abgeschlossen haben. Daraus ergeben sich auf einer grenzüberschreitenden Ebene Probleme bei der effektiven Durchsetzung von Sanktionen und bei der Beitreibung von Strafmandaten aus Gesetzesverstößen.

Unter Einbeziehung der Sechsmonatsberichte einiger Mitgliedstaaten während dieser letzten Referenzperiode und den zahlreichen, vom Verkehrsgewerbe gemeldeten Schwierigkeiten, fordere ich die Europäische Kommission zur Prüfung der Möglichkeit einer Überarbeitung der Verordnung Nr. 561/2006 auf.

 
  
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  Bogusław Liberadzki (PSE).(PL) Herr Präsident, wir diskutieren über Ruhezeiten und Arbeitszeiten für das Fahrpersonal im Straßenverkehrsgewerbe inmitten einer Wirtschaftskrise. Tausende Fahrzeuge stehen still, weil es keine Aufträge gibt. Dementsprechendes gilt für die Fahrer. Hinzu kommt, dass eine Vielzahl von Firmen am Rande des finanziellen Bankrotts steht. Herr Jarzembowski, Frau Wortmann-Kool und die anderen zuständigen Mitglieder des Hauses hatten schon Recht, diese drei Problempunkte anzusprechen, als da zu nennen sind: die Komplexität des Systems, seine Zuverlässigkeit bzw. Nicht-Zuverlässigkeit, und die entsprechende Restriktionspraxis bis zum heutigen Tag.

Es existieren keine wissenschaftlichen Beweise, die es nahe legen, dass eine flexiblere Umsetzung dieser Bestimmungen, die unter bestimmten Umständen sogar eine Verlängerung der Arbeitszeit in einer bestimmten Woche erlauben könnte, die Straßenverkehrssicherheit negativ beeinflussen würde, vor allem nicht bei abnehmendem Verkehrsaufkommen. Im Gegenteil erscheint es wahrscheinlicher, dass die Zukunft dieses Sektors durch die strikte Umsetzung der Restriktionen - und auch durch die neu auferlegten begleitenden Belastungen für die Straßenverkehre - gefährdet wird. Ich möchte hier insbesondere die Eurovignette und die Internalisierung externer Kosten erwähnen. Das Thema lohnt in der Tat die Diskussion, und ich würde mich sehr darüber freuen, den Standpunkt der Kommission zu diesem Thema zu hören.

 
  
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  Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich habe Ihren Ausführungen aufmerksam zugehört.

Ich würde sagen, diese Verordnung befindet sich in ihrer „Warmlaufphase“ – um es einmal mit den Worten des Verkehrsgewerbes auszudrücken – und sie ist mit Sicherheit von großer Wichtigkeit für die Sicherheit im Straßenverkehr - und darüber hinaus von Bedeutung aus sozialer Sicht. Ich möchte all diejenigen von Ihnen ein wenig beruhigen, die die Bedenken der betroffenen Branche zum Ausdruck gebracht haben. Die Kommission ist sich bewusst, dass die vom Europaparlament und dem Rat angenommene Verordnung erst nach und nach umgesetzt wird. Die Kommission steht im Austausch mit den Sozialpartnern und den Fachleuten in den Mitgliedstaaten, so dass die Verordnung schrittweise und unter Berücksichtigung interpretativer Spielräume harmonisiert werden kann.

Es ist zutreffend, dass die Kommission am 30. Januar 2009 eine Richtlinie verabschiedet hat, welche die Definitionen von Regelverstößen harmonisiert, und dass sie zum Thema Sanktionen entsprechend den Erfordernissen des Artikels 10 der Richtlinie 2006/22 beabsichtigt, einen Bericht vorzulegen. Dieser Bericht wird zeigen, dass sich die Bußgelder in den unterschiedlichen Mitgliedstaaten voneinander unterscheiden, aber auch in Bezug auf die Art und Weise, wie Verstöße kategorisiert werden.

So viel zunächst vorweg.

Um auf die Ausführungen von Frau Wortmann-Kool einzugehen, die anführte, dass die Fahrer schließlich erst einen sicheren Parkplatz ansteuern müssten, und die sich für die Errichtung weiterer Rasthöfe einsetzte, möchte ich sagen, dass die Verordnung die Möglichkeit vorsieht, länger zu fahren, um einen sicheren Rastplatz anfahren zu können.

Es trifft zu, dass Herr Liberadzki gerade ausgeführt hat, wir sollten der Verkehrsbranche nicht zu viele Zwänge zumuten. Aber wie Sie ebenfalls wissen, geht es darum, der Branche zu ermöglichen, Sicherheitsrisiken zu vermeiden. Und diese Verordnung bietet den Fahrern einen gewissen Schutz gegen Risiken, die sie eingehen. Frau Lichtenberger erinnerte uns an die Bedeutung dieser Bestimmungen für die Straßenverkehrssicherheit.

Herr Marinescu, ich denke wir unternehmen stets Anstrengungen zur Überprüfung der Richtlinien-Umsetzung. Aber es ist auch so, dass wir vorläufig diese gesetzlichen Bestimmungen nicht noch einmal aufrollen können. Wir müssen diesen Verordnungen etwas Zeit geben, damit sich neue Gewohnheiten herausbilden können; Gewohnheiten, die, so bin ich überzeugt, dem gesamten Transportsektor zugute kommen werden. Denn sie werden für eine etwas bessere Harmonisierung der Arbeitsbedingungen sorgen, indem sie sowohl das Privatleben der Fahrer respektieren als auch für mehr Sicherheit sorgen werden.

Das ist alles was ich zu diesem Thema zu sagen hätte. Ich werde Ihre Bemerkungen an meinen Freund, Herrn Tajani, weiterleiten, damit er dafür sorgen kann, dass diese Maßnahmenüberprüfung weiterhin an der Basis und unter dem Blickwinkel all der gemachten Rückmeldungen durchgeführt werden kann - und ganz besonders, Herr Präsident, unter Berücksichtigung der heute hier von den verschiedenen MdEP vorgebrachten sachdienlichen Beiträge.

 
  
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  Der Präsident. − Die Aussprache ist geschlossen.

 
  
  

VORSITZ: GÉRARD ONESTA
Vizepräsident

 
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