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Verfahren : 2008/2184(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0186/2009

Eingereichte Texte :

A6-0186/2009

Aussprachen :

PV 01/04/2009 - 22
CRE 01/04/2009 - 22

Abstimmungen :

PV 02/04/2009 - 9.8
CRE 02/04/2009 - 9.8
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2009)0203

Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 1. April 2009 - Brüssel Ausgabe im ABl.

22. Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (kurze Darstellung)
Video der Beiträge
Protokoll
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  Der Präsident. – Als nächster Tagesordnungspunkt folgt eine kurze Darstellung des Berichts (A6-0186/2009) von Adina-Ioana Vălean im Namen des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres zur Umsetzung der Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (2008/2184(INI)).

 
  
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  Adina-Ioana Vălean, Berichterstatterin. − Herr Präsident, von all den Grundrechten, die den Unionsbürgern zustehen, ist das Recht auf den freien Personenverkehr innerhalb der Europäischen Union dasjenige, das am meisten zu unserem Zusammenwachsen beiträgt.

Dieses in den europäischen Verträgen garantierte Recht wird mit der Richtlinie 2004/38/EG umgesetzt, die sowohl die Bedingungen als auch die Beschränkungen für die Unionsbürger und ihren Familienangehörigen, sich innerhalb der EU frei zu bewegen und aufzuhalten, regelt.

Zum Stichtag 1. Januar 2006 haben bereits mehr als 8 Millionen Unionsbürger dieses Recht in Anspruch genommen, sich in einem anderen Mitgliedstaat niederzulassen, und Millionen weitere haben die Möglichkeiten zum ungehinderten Reisen in der EU genutzt.

In meiner Eigenschaft als Berichterstatterin für das Europäische Parlament zur Evaluierung dieser Richtlinie muss ich sagen, dass die konkrete Umsetzung des Rechts auf freien Personenverkehr für unsere Bürger von Mitgliedstaaten ernsthaft unterlaufen wird, die unter Verletzung der europäischen Verträge und dieser Richtlinie Abwehrmechanismen entwickelt haben.

Erstens, bei Betrachtung der Richtlinienumsetzung durch Mitgliedstaaten kann gesagt werden, dass diese allenfalls auf schlechte Weise erfolgte. Die Kommission, in Übereinstimmung mit zwei getrennten, vom Parlament in Auftrag gegebenen Studien, weist auf eine Reihe von Problemen hin, von denen einige als Verletzungen von Grundrechten der Unionsbürger zu bewerten sind. Diese Probleme sind in meinem Bericht hervorgehoben.

Dabei handelt es sich um viele ungerechtfertigte administrative Hürden, insbesondere für Familienangehörige, die aus einem Drittland stammen. Dazu zählen: bestimmte Einreiseerfordernisse und langwierige Verfahrensweisen; Versagen des Personenfreizügigkeitsrechts für bestimmte, zivilrechtlich registrierte Partner, einschließlich solcher, die Teil einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft sind; ökonomisch oder sicherheitspolitisch begründete Ausnahmeregelungen, die das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verletzen und zu missbräuchlichen Abschiebeanordnungen führen; sowie Diskriminierung von Angehörigen bestimmter Staaten oder ethnischer Gruppen in Bezug auf die Rechte, die ihnen entsprechend der Richtlinie zustehen.

Zweitens, denjenigen, die ihr Augenmerk ausschließlich auf den Missbrauchsaspekt dieses Rechts richten, pflichte ich insoweit bei, als dass dieser Aspekt ein schwerwiegendes Problem darstellt. Aber ich sage auch, dass Artikel 35 der Richtlinie den Mitgliedstaaten bereits jetzt die Möglichkeit zur Bekämpfung solcher Missbrauchsfälle gibt: beispielsweise im Fall von Gefälligkeits- oder Scheinehen. Diese Instrumente müssen lediglich genutzt werden.

Ich möchte außerdem erwähnen, dass ich konstruktiv mit nationalen Parlamenten, der Kommission und dem Rechtsausschuss sowie Monica Frassoni zusammengearbeitet habe, die alle meine Bedenken bezüglich der vorgenannten Umsetzungsprobleme teilen und mit mir der Ansicht sind, dass alle Parteien an der sofortigen Lösung dieser Probleme mitarbeiten sollten.

Mein Bericht fordert außerdem eine Reihe von Maßnahmen, die auf das Finden geeigneter Lösungen abzielen. Einer der wichtigsten und unmittelbaren Schritte in diesem Sinne ist die Aufforderung an die Kommission zur Ausarbeitung umfassender Umsetzungsleitlinien. Diese Leitlinien könnten dazu dienen, Klarheit zu schaffen für die Auslegung solcher Begriffe wie „ausreichende Ressourcen“ oder „öffentliche Sicherheit“. Sobald solche Leitlinien erstellt sind, obliegt deren Umsetzung – möglichst bis Ende 2009 – den Mitgliedstaaten.

Diskriminierende Übergangsvereinbarungen, die die Bewegungsfreizügigkeit von Arbeitnehmern aus Mitgliedstaaten, die nach 2004 der EU beigetreten sind, einschränken, müssen nun endlich aufgehoben oder neu gefasst werden.

Für lokale Integrationsmaßnahmen, die sich an Unionsbürger mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat richten, müssen mehr Finanzmittel bereitgestellt werden. Und schließlich darf die Kommission nicht zögern, Strafverfahren gegen solche Mitgliedstaaten einzuleiten, die gegen die Richtlinie verstoßen.

Wir müssen erkennen, dass endlich alle Mitgliedstaaten die Richtlinie korrekt anwenden und in ihre Rechtspraxis übertragen müssen, damit diese Probleme zweckmäßig gelöst werden. Kein Mitgliedstaat sollte versuchen, sich in Bezug auf die Personenfreizügigkeit um seine Pflichten zu drücken, indem er nach einer Revision der Richtlinie ruft mit dem Ziel, diese aufzuweichen. Das Europäische Parlament ist strikt gegen eine solche Revision und dankt der Kommission dafür, dass sie sich dieser Position anschließt.

Es ist an der Zeit, dass die Mitgliedstaaten und der Rat dafür sorgen, dass Europa nicht nur den freien Verkehr von Kapital, Dienstleistungen und Waren ermöglicht, sondern auch die Freizügigkeit seiner Bürger. Ohne diese Personenfreizügigkeit ist Europa nicht möglich.

Lassen Sie mich meine Ausführungen mit der Bemerkung schließen, dass ich einer Anmerkung in meinem Bericht einen überarbeiteten mündlichen Änderungsantrag hinzufügen werde. Damit möchte ich all denjenigen die Rechtfertigungsbasis entziehen, gegen meinen Bericht zu stimmen, die die Personenfreizügigkeit aus nationalistischen, rassistischen oder fremdenfeindlichen Beweggründen heraus ablehnen, dies aber nicht offen zugeben möchten.

Mit der morgigen namentlichen Abstimmung wird sich erweisen, wer Europa und die Unionsbürgerschaft, den freien Personenverkehr und die Bürgerrechte vorbehaltlos unterstützt und wer nicht.

 
  
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  Günter Verheugen, Vizepräsident der Kommission. – (DE) Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte Ihnen, Frau Berichterstatterin, wirklich aufrichtig für einen bemerkenswerten Bericht danken, und ich möchte Ihnen auch danken für die ausgezeichnete konstruktive Zusammenarbeit in einem sehr schwierigen und sensiblen Bereich.

Der freie Personenverkehr ist eine der fundamentalsten Freiheiten im europäischen Binnenmarkt. Der freie Personenverkehr begründet das Funktionieren des Binnenmarktes und begründet damit auch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft. Man muss ganz klar sehen, dass Mängel bei der Durchführung des Gemeinschaftsrechts in diesem Bereich tatsächlich einen Verstoß gegen die elementaren Grundsätze bedeuten, die das Fundament Europas bilden. Es handelt sich also um eine absolut zentrale Frage.

Ich begrüße deshalb den Bericht, der den am 10. Dezember 2008 angenommenen Bericht der Kommission über die Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG ergänzt. Ich freue mich, dass praktisch alle Ergebnisse des Berichts des Europäischen Parlaments mit den Ergebnissen des Berichts der Kommission übereinstimmen.

Ich denke, wir haben nun ein vollständiges Bild von der Umsetzung und der Anwendung der Richtlinie in den Mitgliedsländern vor Ort und ich meine, dass jetzt die Zeit gekommen ist, tatsächlich zu handeln. In dem Bericht wird herausgestellt – völlig zu Recht – dass die Zuständigkeit für die ordnungsgemäße Umsetzung und Anwendung der Richtlinie bei den Mitgliedstaaten liegt. Allerdings wird die Kommission aufgefordert, in bestimmten Bereichen tätig zu werden. Lassen Sie mich daher erläutern, wo die Kommission in diesem Zusammenhang ihre unmittelbaren Prioritäten sieht.

Die Kommission legt großen Wert darauf, dass die Richtlinie vollständig und korrekt angewendet wird. Es ist eine der Prioritäten des 25. Jahresberichts der Kommission über die Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts 2009.

Die Kommission wird auch weiterhin Anstrengungen unternehmen, um zu gewährleisten, dass die Richtlinie in der gesamten Union einwandfrei umgesetzt und angewandt wird. In den kommenden Monaten werden wir bilaterale Treffen mit den Mitgliedstaaten durchführen, um die äußerst zahlreichen Fälle fehlerhafter Umsetzung und Anwendung zu besprechen. Sollten sich keine zufriedenstellenden Fortschritte erzielen lassen, wird die Kommission nicht zögern, unverzüglich Vertragsverletzungsverfahren gegen die betroffenen Mitgliedstaaten einzuleiten.

Die Kommission beabsichtigt, sowohl den Mitgliedstaaten als auch den Bürgerinnen und Bürgern selbst, Information und Hilfe anzubieten. Das soll z. B. dadurch geschehen, dass Leitlinien zu einer Reihe von Fragen herausgegeben werden, die sich bei der Umsetzung oder Anwendung der Richtlinie als problematisch erwiesen haben, beispielsweise die Frage der Ausweisung und die Bekämpfung von Missbräuchen. In den Leitlinien werden auch solche Themen behandelt werden, die in dem Bericht des Parlaments als schwierig erkannt sind.

Die Kommission wird auf technischer Ebene in den Sachverständigengruppen weiter mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um Schwierigkeiten zu definieren und Fragen der Auslegung der Richtlinie zu klären.

Hier muss ich allerdings sagen, Frau Abgeordnete, dass sich die Kommission dem Vorschlag Nr. 23 nicht anschließen kann. Der Vorschlag Nr. 23 sieht vor, dass Sachverständigenteams Besuche vor Ort durchführen sollen und dass aufgrund dieser Besuche ein gegenseitiges Bewertungssystem eingeführt werden soll. Ich muss Sie darauf hinweisen, dass solche gegenseitigen Überprüfungen gewöhnlich im Rahmen der dritten Säule durchgeführt werden, nicht aber innerhalb des Gemeinschaftsrechts. Rechts- und Verwaltungstraditionen und Lösungen, die von den Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Richtlinie gewählt wurden, bedeuten, dass der Mehrwert solcher Überprüfungen voraussichtlich ziemlich begrenzt sein wird. Denn, wie Sie wissen, den Mitgliedstaaten steht die Wahl der Form und der Mittel zur Umsetzung von Richtlinien frei.

Die Kommission wird allerdings der Verbreitung von Informationen über die Richtlinie weiter besondere Beachtung schenken, sie wird einen aktualisierten und vereinfachten Leitfaden an die EU-Bürger verteilen und das Internet zur Informationsverbreitung nutzen. Außerdem wird sie die Mitgliedstaaten dazu anhalten und sie dabei auch unterstützen, die Bürger mittels Sensibilisierungskampagnen über ihre Rechte zu informieren.

Lassen Sie mich feststellen, dass die Kommission bereit ist, den weitaus meisten der im Bericht des Parlaments enthaltenen Vorschläge nachzukommen. Ich möchte dem Europäischen Parlament für seine Unterstützung und seine Anregungen danken, wie gewährleistet werden kann, dass diese wichtige Richtlinie korrekt angewandt wird, eine Richtlinie, bei der es um nichts weniger geht, als die korrekte Anbindung einer der vier Grundfreiheiten innerhalb der europäischen Integration.

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt morgen.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Alin Antochi (PSE), schriftlich.(RO) Ich unterstütze in vollem Umfang den Bericht von Adina-Ioana Vălean über die praktische Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG. Dies um so mehr als die jüngsten Ereignisse, die sich in einigen Mitgliedstaaten ereigneten, die eklatante Verletzung einer der vier Grundfreiheiten haben deutlich werden lassen, insbesondere das Recht der Bürger, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten.

Des Weiteren hat die ineffektive Übertragung bzw. sogar Nichtübertragung dieser Richtlinie in das nationale Recht von Mitgliedstaaten zu einer Reihe missbräuchlicher Praktiken in Form bestimmter administrativer Formalitäten und der restriktiven Auslegung rechtlicher Bestimmungen geführt, die sich auf den Rechtsbegriff des „unerlaubten Aufenthalts“ konzentriert, was in ungerechtfertigten Festnahmen und Ausweisungen europäischer Bürger gipfelte. Allerdings besteht die Lösung des Problems nicht darin, Grenzen zu schließen sondern vielmehr in der Suche nach konkreten Maßnahmen, die die Integration von Bürgern in die Vielfältigkeit europäischer Gesellschaften ermöglicht.

Ich glaube, dass der soeben besprochene Bericht einen bedeutenden Beitrag zur Überwachung der Umsetzung der in dieser Richtlinie festgelegten Bestimmungen liefern wird, wenn die Mitgliedstaaten und die Kommission diesbezüglich erfolgreich kooperieren.

Gegenwärtig wünscht sich jeder Bürger Europas, in einer Europäischen Union zu leben, in der fundamentale Werte wie die Personenfreizügigkeit geachtet werden. Allerdings dürfen wir nicht vergessen, dass wir zur Erreichung dieses Ziels alle unseren eigenen Beitrag leisten müssen.

 
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