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Verfahren : 2008/0233(AVC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A6-0127/2009

Aussprachen :

PV 01/04/2009 - 15
CRE 01/04/2009 - 15

Abstimmungen :

PV 02/04/2009 - 9.6
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2009)0201

Ausführliche Sitzungsberichte
Donnerstag, 2. April 2009 - Brüssel Ausgabe im ABl.

10. Stimmerklärungen
Video der Beiträge
Protokoll
  

Mündliche Erklärungen zur Abstimmung

 
  
  

– Bericht: Hannu Takkula (A6-0125/2009)

 
  
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  Tomáš Zatloukal (PPE-DE). (CS) Herr Präsident! Die Präsenz einer sehr großen Zahl von Schülern mit Migrationshintergrund hat enorme Folgen für das Bildungssystem. Es gibt klare und eindeutige Hinweise darauf, dass viele Kinder aus Migrantenfamilien weniger gut ausgebildet sind als ihre Mitschüler. Die Schulen müssen sich auf deren Präsenz einstellen und sie systematisch in ihre traditionellen Programme mit dem Ziel einer hochwertigen Bildung und Erziehung einbeziehen. Bildung und Erziehung ist die Voraussetzung dafür, dass diese Schüler voll integrierte, erfolgreiche und leistungsfähige Bürger des jeweiligen Aufnahmelandes werden und dadurch Migranten wie Aufnahmeländer von Migration profitieren. Ich begrüße den Bericht von Herrn Takkula und habe ihn unterstützt.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI).(FR) Herr Präsident! Mehrsprachiger Unterricht, vielsprachige Lehrer, die jedes Kind in seiner Muttersprache ansprechen, speziell für sie eingestellte ausländische Lehrer, Rücksicht auf und sogar Förderung von ursprünglichen Kulturen seitens der Schulen, minimale Kenntnisse der Sprache des Aufnahmelandes, wobei diese nicht einmal wirklich Pflicht sind: ein solches Rezept führt nicht zur Integration von Migranten. Paradoxerweise würde es inzwischen zur Gettobildung in unseren Gesellschaften führen, zum Verwischen von Identitäten und zur kulturellen Angleichung aller, ob Migranten oder ursprüngliche Einwohner des Aufnahmelandes.

Ich empfehle dem Berichterstatter, sich einmal die ZEP – die Gebiete mit Vorrang bei Bildungsmaßnahmen – in den französischen Vorstädten anzusehen, um zu erkennen, wohin solch löbliche Absichten führen. In Wirklichkeit bedeuten sie nur, dass in unseren eigenen Ländern die Idee aufgegeben wird, von denen, die um unsere Gastfreundschaft bitten, Achtung vor unseren Kulturen, unseren Sitten und Gebräuchen und unserem Moralkodex zu verlangen.

Von unseren Bildungssystemen sollte keine Anpassung an die Kulturen anderer Völker verlangt werden. Es ist Sache der Migrantengruppen, sich an unsere Kulturen anzupassen, wenn sie in unseren Ländern bleiben wollen.

 
  
  

– Bericht: Adina-Ioana Vălean (A6-0186/2009)

 
  
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  Mario Borghezio (UEN).(IT)Herr Präsident! Ich möchte nur unterstreichen, wie wichtig es ist, den Appell, der heute Morgen durch eine entsprechende Entscheidung untermauert wurde, massiv zu unterstützen. Es ist unbegreiflich, dass in einem Dokument der Europäischen Union, insbesondere einem Dokument, über das das Europäische Parlament abgestimmt hat, die Möglichkeit der Anerkennung der polygamischen Ehe erwähnt wurde, wenn auch nur beiläufig.

Das hat nichts mit der Kultur der Europäischen Union zu tun. Im rechtlichen Raum der Europäischen Union sollte für Einstellungen dieser Art kein Platz sein – sie widersprechen unserer Tradition, also der Tradition des christlichen Europa, und sind Ausdruck unter anderem des Prinzips der Unterdrückung von Frauenrechten. Die heute Morgen getroffene Entscheidung war daher sehr wichtig, aber die äußerst unverantwortliche Handlung, einen solchen Hinweis in ein Dokument des Europäischen Parlaments aufzunehmen, ist sehr besorgniserregend.

 
  
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  Ewa Tomaszewska (UEN).(PL) Herr Präsident! Ich konnte dem Bericht von Frau Vălean nicht zustimmen. Er ermöglicht eine Situation, in der das Recht sich selbst widerspricht, und verletzt das Subsidiaritätsprinzip, fördert die Zusammenführung von Familien aus Drittländern, die eine andere Kultur haben, und lässt auch Polygamie zu. Er richtet ein rechtliches Chaos an. Wir alle wissen, dass „Familie“ und „Familienmitglied“ in verschiedenen EU-Ländern unterschiedlich definiert werden. Die Rechte unterscheiden sich, beispielsweise das Erbrecht, das Familienrecht ist unterschiedlich, ebenso das Recht auf Bezug von Sozialleistungen. Die Begründung eines Rechts auf Sozialleistungsansprüche ohne Zustimmung des Aufnahmelands und ohne Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage kann zu schweren sozialen Konflikten führen. Ich verwahre mich gegen die ständigen Verletzungen des Subsidiaritätsprinzips in dieser Kammer.

 
  
  

– Bericht: Urszula Gacek (A6-0182/2009)

 
  
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  David Sumberg (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich habe heute Morgen die große Ehre, neben meinem lieben Kollegen Daniel Hannan zu sitzen, dessen Rede vor einigen Wochen die Vermittlung von Informationen und politischen Vorstellungen revolutioniert hat und für die Zukunft verändern wird. Die Macht des Internets ist von überragender Bedeutung, aber noch wichtiger ist der Weg über die normalen Medien.

Ich habe aus einem ganz einfachen Grund gegen diesen Bericht gestimmt, weil ich nämlich nicht für die Förderung der Unionsbürgerschaft bin. Ich bin britischer Staatsbürger und bin stolz darauf. Was uns ein Anliegen sein sollte, ist die Förderung der nationalen Staatsbürgerschaft unserer einzelnen Länder, dass wir also sagen: ja, wir sind als Länder Mitglieder der Europäischen Union, aber wir sind keine Unionsbürger. Wir sind Bürger der Länder, in denen wir geboren wurden und aufgewachsen sind, die uns schützen und vielen von uns im Lauf der Jahre Zuflucht geboten haben. Darauf bin ich stolz und werde es auch in den kommenden Jahren sein.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI).(FR) Herr Präsident! Schon die alten Griechen haben die Fragen diskutiert, mit denen wir uns hier beschäftigen. Bei ihren Zusammenschlüssen von Stadtstaaten erörterten sie die jeweiligen Vorteile von Isopoliteia, also gleicher Staatsbürgerschaft, bei der jede Person in einer Stadt wie in einer anderen gleiche Rechte hatte, und von Sympoliteia, also gemeinsamer Staatsbürgerschaft.

Es wird Sie nicht überraschen zu hören, dass ich entschieden für die erste dieser Regelungen bin. Die Unionsbürgerschaft ist in ihrem Wesen doch sehr künstlich. Die Berichterstatterin bedauert vor allem, dass den Bürgern nicht klar ist, welche Rechte sie dadurch bekämen. Ich stelle allerdings fest, dass jedes Mal, wenn diese Bürger nach ihrer Meinung gefragt werden, zum Beispiel zur europäischen Verfassung oder ihrem unergründlichen Avatar, dem Vertrag von Lissabon, und mit Nein stimmen, diese Meinung dann bewusst ignoriert wird.

Darum scheinen mir diese angeblich so großzügigen Auslegungen der gemeinsamen Staatsbürgerschaft größtenteils scheinheilig zu sein und ich würde sie lieber durch die gegenseitige Anerkennung von Rechten zwischen verbundenen aber weiterhin souveränen Nationen ersetzen.

 
  
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  Jim Allister (NI). – Herr Präsident! Die Staatsbürgerschaft bestimmt, wer wir sind. Sie ist der Kern unserer Identität. Ich bin britischer Staatsbürger und bin stolz darauf, nicht zuletzt wegen der bösartigen Kampagne der IRA, mich und meine Wähler aus dieser Staatsbürgerschaft herauszudrängen – was ihnen zum Glück nicht gelungen ist.

Die Staatsbürgerschaft ist Sache der Mitgliedstaaten. Sie sollte ihnen nicht entzogen werden, und sie sollte nicht geteilt werden. Daher weise ich diese Erfindung Unionsbürgerschaft zurück, die natürlich eine Ergänzung der durch den Vertrag von Lissabon geförderten laufenden Bemühungen um den Aufbau der Eigenstaatlichkeit der EU ist. Daher diese Vorstellung, dass wir alle, ob es uns passt oder nicht, ob wir es wollen oder nicht, zunächst und vor allem Unionsbürger sein müssen. Ich lehne diese Philosophie ab, genau wie ich den Vertrag von Lissabon ablehne.

 
  
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  Martin Callanan (PPE-DE). – Herr Präsident! Es entwickelt sich hier so etwas wie ein bekannter Refrain, wenn ich meinen Kollegen zustimme.

Ich habe gegen diesen Bericht gestimmt, weil ich das ganze Konzept einer Unionsbürgerschaft natürlich ebenfalls grundsätzlich ablehne. Nach meiner Meinung ist Staatsbürgerschaft auf Nationalstaaten beschränkt, und ich denke, all die Bemühungen mit diesem Versuch, eine Unionsbürgerschaft zu begründen, hängen mit den gleichen Versuchen zusammen, einen europäischen Superstaat zu führen.

Viele meiner Wähler und ich sind außerdem nicht glücklich darüber, dass wir gezwungen sind, effektiv Unionsbürger zu werden. Sie betrachten Staatsbürgerschaft als etwas, was auf der Grundlage von über Jahrhunderte gewachsenen gemeinsamen Werten und Idealen bestätigt oder abgelehnt werden muss. Keiner von uns hatte Gelegenheit zur Meinungsäußerung, es gab kein Referendum, keinerlei Befragung, ob wir Unionsbürger werden möchten oder nicht.

Natürlich sollte es ein Referendum über den Vertrag von Lissabon geben. Wir sollten aber auch gefragt werden, ob wir zusätzlich zu unserer Staatsbürgerschaft Unionsbürger sein wollen. Wir haben kein Recht, auf die Unionsbürgerschaft zu verzichten, selbst wenn wir – so wie ich – das ganze Konzept einer solchen Sache vollständig ablehnen.

 
  
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  Gay Mitchell (PPE-DE). – Herr Präsident! Zuallererst: ich bin kein Unionsbürger. Ich bin ein irischer Bürger und in Ergänzung dazu bin ich ein europäischer Bürger.

Ich habe heute hier eine Menge gelernt. Mir war nicht bewusst, dass unsere britischen Kollegen Bürger sind. Ich dachte, sie wären Untertanen. Aber ich habe kein Problem mit den Wörtern „Untertan“ und „Bürger“. Man kann Schotte, Waliser oder Engländer sein, aber um Brite zu sein, muss man Schotte, Waliser oder Engländer oder einer jener Menschen in Irland sein, die die britische Staatsbürgerschaft annehmen. So etwas wie einen britischen Bürger gibt es nur, wenn man Ire aus Nordirland, Schotte, Waliser oder Engländer ist.

Ich verstehe wirklich nicht, was jetzt hier bezweckt werden soll. Das sind Ergänzungen zu unseren nationalen Staatsbürgerschaften, und ich habe damit gewiss keinerlei Schwierigkeiten. Da machen die Leute aus einer Mücke einen Elefanten, weil wir uns im Vorfeld der Wahlen befinden, und vertreten mit dieser konstant antieuropäischen Rhetorik ihre eigenen Interessen statt der Interessen ihres Landes, dem sie dienen sollten.

 
  
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  Richard Corbett (PSE). – Herr Präsident! Lassen Sie mich dem Vorredner beipflichten. Einige unserer Kollegen scheinen eine sehr enge, eindimensionale Sicht von Staatsbürgerschaft und sogar von Identität zu haben. Doch wir sind alle vielseitig: ich unterstütze England im Fußball, weil ich Engländer bin, und das ist ein Teil meiner Identität; ich unterstütze Großbritannien bei den Olympischen Spielen in der Leichtathletik, weil das meine Identität in einer weitergefassten Dimension zeigt, und ich unterstütze das europäische Golfteam beim Ryder Cup gegen die Vereinigten Staaten – und ich vermute, dass selbst der Abgeordnete, der eben die Äußerungen abgab, das auch tut.

Das sind unterschiedliche Dimensionen unserer Identität und unserer Staatsbürgerschaft. Sie widersprechen sich nicht, sondern ergänzen sich. Natürlich ist keine Staatsbürgerschaft dieser Art durch ein Referendum zuerkannt worden. Es gab nie ein Referendum darüber, dass ich Engländer werde oder die britische Staatsbürgerschaft besitze – was sich gegenüber dem Status eines Untertan geändert hat – noch fand ein Referendum über die Verträge statt, die vor fast zwei Jahrzehnten die Idee der Unionsbürgerschaft hervorbrachten und diese ausdrücklich mit bestimmten, in ganz Europa bestehenden und von uns begrüßten Rechten verknüpften, nicht mehr und nicht weniger.

 
  
  

– Bericht: Emmanouil Angelakas (A6-0134/2009)

 
  
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  Neena Gill (PSE). – Herr Präsident! Ich habe diesen Bericht unterstützt, weil ich glaube, dass damit die von diesem Haus geleistete äußerst wichtige Arbeit weitergeführt wird, indem unser Engagement für die Umwelt mit der Notwendigkeit verbunden wird, Mitgliedstaaten in der aktuellen Finanzkrise zu helfen. Wir brauchen aber auch, da alle Bereiche unserer Wirtschaft und Gesellschaft betroffen sind, einen holistischen Ansatz für die Erholung von Wirtschaft und Umwelt.

Ich habe 18 Jahre im Wohnungsbausektor gearbeitet und ich befürchte, dass dem Thema Wohnungsbau und Energie nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt wurde, vor allem in der Bauphase, denn der Wohnungsbereich hat einen erheblichen Anteil an den Kohlenstoffemissionen. Die Konzentration auf die Kohäsionspolitik stellt für uns eine vernünftige Möglichkeit dar, unsere Verpflichtung gegenüber Bevölkerung und Wirtschaft zu erfüllen. Veränderung beginnt, wie so vieles, daheim. Gelder aus dem Europäischen Entwicklungsfonds einzusetzen, um Programme regionaler und lokaler Behörden für Doppelverglasung, Isolierung und Solarkollektoren oder den Ersatz alter Boiler durch energiesparende Geräte zu ergänzen, ist ein ausgezeichnetes Beispiel dafür, wie die Europäische Union Mitgliedstaaten beim Erreichen von Zielen helfen kann, was für alle europäischen Bürger von Vorteil ist.

 
  
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  Syed Kamall (PPE-DE). – Herr Präsident! Als ich den Titel des Berichts „Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Bereich Wohnungsbau“ sah, war ich beeindruckt. Niemand kann das in diesen Zeiten der Sorge um den Klimawandel ablehnen, was auch immer man darüber denkt. Wir sind uns alle einig, dass die Energieeffizienz erhöht und das Energiesparen verbessert werden muss.

Das Europäische Parlament sollte doch wohl ein Beispiel dafür geben. Wie können wir über Energieeffizienz reden, wie können wir von Sparen reden, wenn wir weiterhin drei Gebäude für das Europäische Parlament unterhalten? Wir haben ein Gebäude in Straßburg, das nur 12 Wochen im Jahr genutzt wird und wenn wir nicht dort anwesend sind, weiterhin CO2 abgibt und Energie verschwendet, ein Bürogebäude in Luxemburg, das die Mitglieder des Parlaments nie besuchen (und wir bauen gerade ein weiteres Gebäude in Luxemburg) und wir haben dieses Parlament hier in Brüssel. Es wird Zeit, die Heuchelei bei der Energieeffizienz zu beenden, mit gutem Beispiel voranzugehen und nur ein Parlamentsgebäude zu haben.

 
  
  

– Bericht: Henrik Lax (A6-0161/2009)

 
  
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  Czesław Siekierski (PPE-DE).(PL) Herr Präsident! Angesichts der Schwierigkeiten bei Visaverfahren ist es unbedingt erforderlich, dass sie vereinfacht werden, was eine Senkung der vom Antragsteller zu tragenden Kosten einschließt. Das trägt zu einem besseren kulturellen Austausch und besserer Zusammenarbeit zwischen der EU und Drittländern bei. Ich halte es für unbedingt erforderlich, die Visaverfahren für Menschen zu vereinfachen, die Familienangehörige in Mitgliedstaaten haben. Ich nehme Polen als Beispiel. Seit Jahrhunderten ist die Geschichte Polens mit der von Ländern wie der Ukraine und Belarus verknüpft, wo eine beträchtliche polnische Minderheit lebt. Diese Menschen besitzen nicht die polnische Staatsbürgerschaft, aber sie kommen oft über die Grenze, um ihre Verwandten zu besuchen.

Die größtmögliche Vereinfachung der Visaverfahren ist deshalb für Menschen notwendig, die sich durch die Einhaltung sämtlicher Visavorschriften das Vertrauen der zuständigen Behörde erworben haben. Ich halte es für bedeutsam, dass die Einführung biometrischer Kennzeichen den Datenaustausch erleichtern und bei der künftigen Integration des Visasystems helfen wird, was den Visaprozess selbst erleichtern und außerdem die Sicherheit in der gesamten EU verbessern wird. Der Bericht ist für die Entwicklung von Kontakten zwischen der EU und Drittländern wichtig.

 
  
  

– Bericht: Salvatore Tatarella (A6-0105/2009)

 
  
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  Neena Gill (PSE). – Herr Präsident! Noch einmal, ich habe für diesen Bericht gestimmt, denn wir müssen nach meiner Auffassung, wenn wir im Kampf gegen den Klimawandel vorankommen sollen, es dem Verbraucher erleichtern, sich für grüne Produkte zu entscheiden.

Obwohl meine Region – die West Midlands – eines der wenigen Gebiete im Vereinigten Königreich ohne Zugang zum Meer ist, konsumieren wir natürlich Fisch und Fischerzeugnisse, um die es in diesem Bericht geht.

Durch die Einführung eines Systems auf freiwilliger Basis, wie Umweltzeichen, können wir einen Markt für energieeffizientere und umweltfreundlichere Erzeugnisse unterstützen. Das passt zu anderen marktbasierten Lösungen zum Klimawandel, beispielsweise Steuersenkungen für umweltfreundliche Waren.

Meine Wähler sagen mir, dass sie beim Einkaufen gern unter verschiedenen Dingen wählen, und der Kauf von grünen Produkten erleichtert es ihnen. Wenn das System die gewünschte Wirkung haben soll, müssen wir es besser bekannt machen, und es wird ein besseres Marketing, aber auch die Standardisierung und Harmonisierung der angezeigten Informationen erfordern, wenn es einen wirklichen Nutzen für die Verbraucher haben soll.

Ein gutes Modell ist der Bericht zur Energieeffizienz von Reifen, an dem ich gearbeitet habe und der ähnliche Details in einer klaren, präzisen Art und Weise darstellt.

 
  
  

– Bericht: Kathalijne Buitenweg (A6-0149/2009)

 
  
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  Anja Weisgerber (PPE-DE).(DE) Herr Präsident! Wir, die CDU/CSU-Fraktion, haben gegen den Bericht Buitenweg gestimmt. Wir sind gegen Diskriminierung jeder Art, aber wir halten eine umfassende Rahmenrichtlinie auf europäischer Ebene nicht für den richtigen Weg, die Betroffenen tatsächlich zu schützen. Zehn Mitgliedstaaten haben die bestehende Antidiskriminierungsrichtlinie noch gar nicht umgesetzt. Trotzdem hat eine einfache Mehrheit des Parlaments – nicht die qualifizierte Mehrheit – heute für diese Ausweitung gestimmt. Sie würde erhebliche zusätzliche Bürokratie und unnötige Kosten verursachen – das verstehen die Bürger nicht.

Zwar konnten Verbesserungen im Versicherungsbereich und zu den baulichen Anpassungsmaßnahmen bezüglich eines behindertengerechten Zugangs erreicht werden. Auch die Forderung nach einem Verbandsklagerecht konnte abgewendet werden. Wir sehen aber erhebliche Probleme auf die Mitgliedstaaten zukommen, wenn beispielsweise die Weltanschauung in die unzulässigen Diskriminierungsgründe aufgenommen werden müsste. Die Folge wäre, dass sich auch Extremisten und Sekten, wie beispielsweise Scientology, auf den Schutz der Richtlinie berufen könnten.

Wir wenden uns auch gegen eine absolute Gleichstellung der traditionellen und der gleichgeschlechtlichen Ehe. Nach Auffassung der Kommission erfordert die Umsetzung der Richtlinie, dass gleichgeschlechtliche Partner, sofern diese rechtlich in einem Mitgliedstaat anerkannt werden, dann auch dieselben Rechte wie Ehepartner erhalten sollten. Hiergegen wenden wir uns. Deswegen haben wir gegen den Bericht und für die Rücküberweisung des Vorschlags der Kommission gestimmt.

 
  
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  David Sumberg (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich habe mich in dieser Frage aus zwei Gründen enthalten. Erstens akzeptieren wir alle eine gewisse Diskriminierung. In aIlen unseren Ländern gibt es Konfessionsschulen – katholische, evangelische, muslimische, jüdische – und bei diesen Schulen gibt es eine gewisse Diskriminierung, weil dort hauptsächlich Menschen dieses Glaubens angenommen werden. Ich unterstütze das. Ich unterstütze Bekenntnisschulen.

Der Hauptgrund für meine Enthaltung war jedoch, dass damit das ganze Prinzip der Rechtswissenschaft auf den Kopf gestellt wird. Man gilt als unschuldig, bis einem die Schuld nachgewiesen ist. Das ist ein Kardinalprinzip, gewiss des englischen Rechts, und sicherlich auch des Rechts in vielen anderen Ländern der Europäischen Union. Das kehrt die Beweislast um, und das ist, offen gesagt, nicht annehmbar. Natürlich sind wir alle gegen Diskriminierung. Wir treten alle für Gleichbehandlung ein, aber wir müssen darauf achten, dass die Rechtsprinzipien erhalten bleiben, die uns von alters her geleitet haben. Darum habe ich mich enthalten.

 
  
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  Erna Hennicot-Schoepges (PPE-DE).(FR) Herr Präsident! Ich gehöre zu den Mitgliedern der EVP-Fraktion, die dem Bericht zugestimmt haben. Ich tat es, weil ich meine, dass das Parlament mit diesem Votum ein starkes Signal für die Nichtdiskriminierung aussenden muss, und es gibt sicherlich andere, wesentlich wichtigere Faktoren als die hier gerade erwähnten.

In den Mitgliedstaaten gibt es tatsächlich Fälle, in denen Kindern Unterricht in ihrer Muttersprache verwehrt wird, wo deren Verwendung verboten ist. Wir sind meilenweit entfernt von der wirklichen Situation. Deshalb ist es richtig, ein Signal auszusenden, wie das Parlament es mit meiner Unterstützung getan hat. Sicherlich bleibt bei dieser Aufgabe, andere bewusster wahrzunehmen, noch viel zu tun, und wir sind weit entfernt von dem Dialog der Kulturen, den wir 2008 voranzubringen gelobten. Ich bedauere den ganzen Streit, der sich um diesen Bericht dreht.

 
  
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  Richard Corbett (PSE). – Herr Präsident! In den 27 Ländern der Europäischen Union haben wir eine, über die letzten Jahrzehnte entwickelte, stolze Tradition des gemeinsamen Kampfes gegen Diskriminierung und des Verweisens von Diskriminierung in die Ungesetzlichkeit als etwas zu unterbindendes.

Dieser Bericht korrigiert also eine Anomalie. Es gibt Vorschriften in unserem Gesetzbuch, die Diskriminierung wegen der Rasse und des Geschlechts am Arbeitsplatz und anderswo zu Recht verbieten, doch Diskriminierung wegen Behinderung oder Alter oder sexueller Orientierung ist nur am Arbeitsplatz aber nicht anderswo verboten – nicht beim Verbraucherschutz und nicht in anderen Situationen, in die Bürger geraten und in denen sie diskriminiert werden können.

Es ist richtig, dass wir diese Anomalie korrigieren. Die große Mehrheit sendet heute ein starkes Signal an den Rat, und ich erwarte die Annahme in nächster Zukunft.

 
  
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  Frank Vanhecke (NI).(NL) Herr Präsident! In der gestrigen Aussprache habe ich eine Reihe von Argumenten aufgezählt, warum die Änderungen und Vorschläge im Buitenweg-Bericht für mich unannehmbar sind, vielleicht noch weniger als der ursprüngliche Vorschlag der Kommission für eine Antidiskriminierungsrichtlinie selbst. Auch mit den Änderungen, über die wir heute abgestimmt haben, stellt er weiterhin eine unannehmbare Verletzung des Subsidiaritätsprinzips dar. Er führt zu einer riesigen Bürokratie, die viel Geld kostet und enorme Hindernisse für die Mitgliedstaaten schafft. Vor allem zeugt er von einem ungewöhnlichen Maß an Misstrauen gegenüber den Mitgliedstaaten selbst.

Das Problem bei solchen Texten, die alle möglichen Dinge beinhalten, ist, dass natürlich auch ein paar gute Punkte enthalten sind. Mit dieser Erklärung zur Abstimmung möchte ich, soweit das nötig ist, bestätigen, dass ich selbstverständlich voll und ganz dafür bin, dass die ganze Gemeinschaft große Anstrengungen zum Beispiel zugunsten der Behinderten unternimmt. Allerdings bin ich auch hier davon überzeugt, dass die Umsetzung am besten den Mitgliedstaaten überlassen bleiben sollte.

 
  
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  Daniel Hannan (NI). – Herr Präsident! Diesem Bericht liegt ein begriffliches Missverständnis zugrunde. Außerhalb dieses Hauses bedeutet Gleichheit das Recht von Menschen, gleich behandelt zu werden. Hier in diesem Haus meinen wir mit dem Begriff das Recht von Menschen, unterschiedlich behandelt zu werden.

Das ist ein entscheidender Punkt. Antidiskriminierungsgesetzgebung dieser Art ist keine Verbesserung des Prinzips der Gleichheit vor dem Gesetz. Sie ist ein gegensätzliches Prinzip. Mit der Verabschiedung von Berichten wie diesem beschneiden wir die Befugnisse von Menschen, man kann dafür stimmen –und dagegen stimmen – und es in das Ermessen von Juristen stellen. Wenn dieser Bericht wörtlich umgesetzt würde, dürfte ein Opernhaus das Engagement von Männern für Sopranrollen nicht ablehnen, dürfte ein Labour-Politiker einen Konservativen als seinen Pressesprecher nicht ablehnen und dürfte eine katholische Schule oder ein katholisches Krankenhaus Angehörige seiner eigenen Religion nicht bevorzugt einstellen.

Als ich diese Punkte vorgebracht habe, war die Antwort der Befürworter des Berichts, dass er nicht in dieser Weise angewendet werden würde und dass jeder weiß, wie er eigentlich zu verstehen ist. Ich muss sagen, dass ich es als sehr schlechte Rechtsphilosophie empfinde, in der Theorie alles zu kriminalisieren und es dann den Gerichten zu überlassen, das Recht nach Ermessen nicht anzuwenden.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI).(FR) Herr Präsident! Der große katholische Philosoph Chesterton hat gesagt, die moderne Welt sei voll von christlichen Ideen, die verrückt geworden seien.

Ich finde, dieser Bericht von Frau Buitenweg ist ein perfektes Beispiel dafür. Es ist ein Text, der von löblichen Absichten zur Vermeidung von Diskriminierungen ausgeht, denen beispielsweise behinderte Menschen ausgesetzt sein könnten, dann aber direkt totalitär wird, indem er einen fundamentalen begrifflichen Fehler macht, indem er nämlich nicht zwischen legitimen Unterschieden und ungerechten Diskriminierungen differenziert.

Es ist zum Beispiel natürlich, dass ein Kind das Recht auf einen Vater und eine Mutter hat, auch wenn es adoptiert wird. Dieses Recht muss Vorrang haben vor dem Recht von Personen gleichen Geschlechts, ein Kind zu adoptieren. Es ist natürlich, dass Unterschiede auf der Basis der Nationalität gemacht werden. Es ist natürlich, dass Franzosen, Briten, Tschechen und Litauer in ihren eigenen Ländern gegenüber Ausländern bevorzugt werden, genau wie es natürlich ist, dass diese Ausländer in ihren Ländern gegenüber EU-Bürgern bevorzugt werden.

Dies sind völlig legitime Unterscheidungen, die in diesem Text ignoriert werden, der überdies die Unschuldsvermutung abschafft. Dies ist in der Tat ein Schritt in Richtung sanfter Totalitarismus, der durch diese neue Doktrin der politischen Korrektheit zum Ausdruck gebracht wird.

 
  
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  Martin Kastler (PPE-DE).(DE) Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Während sich zehn der 27 Mitgliedstaaten wegen Nichtumsetzung der ersten Richtlinie in einem laufenden Gerichtsverfahren befinden, haben wir heute erlebt, dass eine einfache Mehrheit die zweite Richtlinie noch darüber gestülpt hat.

Ich persönlich – und auch die Mehrheit meiner Fraktion – hat dazu Nein gesagt. Warum? Ich möchte zwei Beispiele anführen. Aus Erfahrung aus meiner fränkischen Heimat weiß ich von Bemühungen politischer Extremisten, Neonazis und Linksradikale, die versuchen, Immobilien zu erwerben, und damit eine breite Öffentlichkeitswirkung zu ihren Gunsten zu erzielen. Eigentümer und unsere Vermieter müssen nun, wenn das umgesetzt wird, solche Geschäfte unter Umständen dank der Gleichbehandlungsrichtlinie machen, was sie bisher ablehnen konnten.

Aus diesem Grund habe ich heute den Bericht Buitenweg abgelehnt. Der andere Grund ist, dass wir heute in dem Änderungsantrag die Beweisumkehr und damit einen Grundsatz in unserem Rechtsstaat umgekehrt haben. Das halte ich für völlig illegitim. Der dritte Punkt waren die Zeitungen und Verleger, die durch diese Richtlinie in ihrer Freiheit beschnitten werden, Anzeigen von Extremisten nicht zu veröffentlichen. Dies ist meines Erachtens ein klarer Eingriff in die Pressefreiheit, den ich ablehne.

 
  
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  Neena Gill (PSE). – Herr Präsident, ich habe diesen Bericht mit Begeisterung unterstützt, weil ich mich stets gegen alle Arten der Diskriminierung einsetze. Meiner Meinung nach benötigen wir unbedingt ein Rahmenwerk, durch das der Ausbeutung von Menschen aufgrund von Religion, Alter, Behinderung, Bildung oder Familienstand entgegengewirkt wird. Wenn wir vor Diskriminierung, die auf diesen Ursachen basiert, keinen Schutz bieten, werden unsere Zielsetzungen, uns auch weiterhin für ein soziales Europa einzusetzen, in der Bedeutungslosigkeit versinken. Dies gilt besonders angesichts der derzeitigen Wirtschaftslage. In schwierigen Zeiten ist man stets der Versuchung ausgesetzt, diejenigen auszubeuten, die sich nicht so gut verteidigen können, oder den einfachsten Weg zu wählen, wenn es darum geht, Vorschriften zu erlassen, die eigentlich dazu dienen sollten, vor derartiger Ausbeutung Schutz zu bieten.

In meinem Wahlkreis, dem westlichen Mittelengland, droht die Zunahme rechtsextremer Politik. Ich bin davon überzeugt, dass Europa eine Schlüsselrolle dabei zukommt, Menschen zu versichern, dass Aggression und Ausbeutung für sie keine Gefahr darstellen.

 
  
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  Martin Callanan (PPE-DE). – Herr Präsident, ich habe gegen diesen Bericht gestimmt, weil ich im Wesentlichen der Meinung bin, dass diese Themen absolut nichts mit der Europäischen Union zu tun haben. Ich glaube nicht, dass für diese Angelegenheiten europäische Gesetzgebung erforderlich ist. Meiner Ansicht nach sollten derart sensible, traditionell ausgerichtete Themen wie dieses lieber von den Mitgliedstaaten behandelt werden. Die nationalen Parlamente sind eher in der Lage, die kulturelle Grundlage, die Traditionen und das Rechtssystem des jeweiligen Landes zu berücksichtigen.

Einige andere Mitglieder haben spezielle Probleme zur Sprache gebracht, die dadurch entstehen würden. Beispielsweise wären religiöse Gruppen gezwungen, Mitarbeiter einer anderen Glaubensrichtung einzustellen, und konfessionell geführte Schulen und verschiedene politische Parteien, die lieber Menschen beschäftigen, die dieselben Überzeugungen und Werte vertreten, würden ein Problem darstellen. Prinzipiell könnte man sagen, dass das Hauptproblem darin besteht, dass wir als gewählte bzw. als nationale Politiker an Einfluss verlieren würden und nicht durch Wahl bestimmte Richter die Gesetzgebung auf eine Art und Weise auslegen und neu interpretieren könnten, die bei den äußerst wohlgesinnten Intentionen einiger der Verfasser dieses Berichts absolut nicht in Erwägung gezogen wurde. Ich denke, dass wir uns hier im Grunde auf eine recht komplizierte Sache einlassen.

 
  
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  Ewa Tomaszewska (UEN).(PL) Herr Präsident, ich habe gegen den Bericht über die Gleichbehandlung von Menschen gestimmt, obwohl oder vielleicht gerade weil ich gegen Diskriminierung bin. Die Annahme dieses Dokuments würde im Einzelfall bedeuten, dass man der rechtlichen Garantie der Chancengleichheit zustimmt, die Pädophilen den Zugang zu Arbeitsstellen ermöglichen würde, bei denen sie direkten Kontakt zu Kindern hätten. Dies wäre für Kinder gefährlich. Es würde bedeuten, dass wir damit einverstanden sind, dass faschistische Gruppen und religiöse Sekten Publikationen veröffentlichen und in der Öffentlichkeit in Erscheinung treten. Auch wäre es Kirchen untersagt, in ihren Gemeinden erzieherische und gemeinnützige Zentren zu betreiben. Dies würde gesellschaftliche Aktivitäten ernsthaft beeinträchtigen und mehr Möglichkeiten für die Diskriminierung von Christen bieten. Beim Dokument wird das Subsidiaritätsprinzip nicht eingehalten, und dieser Verstoß ist im Europäischen Parlament immer häufiger festzustellen.

 
  
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  Marie Panayotopoulos-Cassiotou (PPE-DE).(EL) Herr Präsident, ich möchte die große Überraschung und Enttäuschung der Menschen zum Ausdruck bringen, die behindert sind oder sonderpädagogische Bedürfnisse haben. Diese Menschen gingen davon aus, dass man ihnen während der derzeitigen Legislaturperiode des Parlaments eine Rahmenrichtlinie bieten würde, damit die Mitgliedstaaten ihre Gesetzgebung entsprechend anpassen und der Personenkreis nicht mehr diskriminiert wird. Zwar werden diese Menschen durch große europäische Gewerkschaften vertreten, aber persönlich können sie ihren Wunsch nach Schutz nicht bekunden.

 
  
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  Gay Mitchell (PPE-DE). – Herr Präsident, ich hatte im Hinblick auf die Formulierung des von der Kommission eingereichten Vorschlags Bedenken, aber kein Gesetz ist perfekt. Ich habe beiden Teilen der Erwägung 17, Änderung 28 zugestimmt. Ich hatte die Absicht, für den ursprünglichen Text zu stimmen, wollte die Formulierung der Änderung aber nicht ablehnen, in der – wenn auch im Hinblick auf die Rechte der Mitgliedstaaten nicht im gleichen Maße wie der Originaltext – meine Bedenken weitgehend aus dem Weg geräumt wurden. Außerdem war es klar, dass dieser Vorschlag große Unterstützung genießen würde. Aus diesem Grund hätte ich keine Gelegenheit gehabt, über den Originaltext abzustimmen, da dieser angesichts der Umstände keine Chance gehabt hätte. Es hätte daher den Eindruck vermitteln können, dass ich gegen ein Prinzip stimme, und das war nicht meine Absicht.

Nachdem ich mir den Text genau durchgelesen hatte, kam ich zu der Überzeugung, dass behinderte Menschen durch den Vorschlag besser in der Lage sein werden, Zugang zu Waren und Dienstleistungen zu erlangen, aber ohne Verweise, die als Legalisierung einer Abtreibung verstanden werden könnten.

Ich bin fest von der Notwendigkeit überzeugt, Mechanismen einzuführen, die es Behinderten ermöglichen, innerhalb der Europäischen Union so zu reisen wie jeder andere Bürger auch. In Europa leben mehr als 50 Millionen behinderte Bürger. Wir müssen daher unbedingt alle erdenklichen Maßnahmen ergreifen, die dazu beitragen, dass das Wohlbefinden dieser Menschen gesteigert wird. Dies ist der Grund, weshalb ich für den Bericht gestimmt habe.

 
  
  

– Entschließungsantrag: B6-0177/2009 (Dialog EU-Belarus)

 
  
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  Laima Andrikienė (PPE-DE). – Herr Präsident, ich habe der Entschließung über die Auswertung des Dialogs zwischen der EU und Belarus zugestimmt. Meine „Ja“-Stimme beruht darauf, dass ich die Intensivierung des auf hoher Ebene geführten Dialogs EU-Belarus einschließlich der bilateralen Kontakte sowie die durch die Kommission initiierte stärkere technische Zusammenarbeit befürworte.

Gleichzeitig möchte ich darauf hinweisen, dass der politische Dialog zwischen der EU und Belarus an die Bedingungen geknüpft werden und in direktem Zusammenhang mit diesen Tatbeständen stehen muss, dass die Einschränkung der Freiheiten aufzuheben ist sowie die Unterdrückung von Menschen, die an friedlichen Demonstrationen teilnehmen, und von Menschenrechtlern ein Ende finden muss.

Ich bestehe darauf, dass die demokratische Opposition in Belarus und die Zivilgesellschaft am Dialog zwischen der EU und Belarus beteiligt wird.

Abschließend möchte ich meine Hoffnung zum Ausdruck bringen, dass die Regierung von Belarus die kommenden neun Monate nutzen wird, um in einigen Bereichen einschneidende Fortschritte zu erzielen. Dazu gehören die Vereinigungsfreiheit sowie das Gewähren politischer Rechte und Freiheiten.

 
  
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  Toomas Savi (ALDE). – Herr Präsident, ich habe für diese Entschließung gestimmt, weil sie einen ausgewogenen und realistischen Überblick über die Beziehung zwischen der Europäischen Union und Belarus gibt.

Präsident Lukaschenko scheint sowohl die Beziehung mit der Europäischen Union als auch mit der Russischen Föderation verbessern zu wollen. Die Freilassung von politischen Gefangenen vor einem Jahr war das erste Zeichen dafür, dass die Regierung von Lukaschenko bereit ist, den Forderungen der EU nachzukommen und einen ernst gemeinten Dialog zu etablieren.

Obwohl man weniger starke Unterdrückung seitens der Regierung als Verbesserung einstufen kann, wurde von der Staatsführung noch kein wahrhaftiger Wandel eingeleitet. Ich bin der Meinung, dass die Beteiligung der demokratischen Opposition in Belarus und der Zivilgesellschaft entscheidend ist, wenn zwischen der Europäischen Union und Belarus ein bedeutsamer Dialog geführt und letztendlich eine erfolgreiche Demokratisierung vollzogen werden soll.

 
  
  

– Entschließungsantrag: RC-B6-0165/2009 (Europas Gewissen und der Totalitarismus)

 
  
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  Frank Vanhecke (NI).(NL) Herr Präsident, der heute von uns angenommene gemeinsame Entschließungsantrag enthält viele Punkte, die es wert sind, unterstützt zu werden. Hier ein Beispiel: Ich stimme der Tatsache zu, dass die Opfer, die sehr viele Menschen beim Kampf gegen die totalitären Regimes des 21. Jahrhunderts in Europa erbracht haben, nicht in Vergessenheit geraten sollten.

Ich möchte hierzu jedoch noch einige Anmerkungen machen. Es ist bedauernswert, dass die Alliierten dieser totalitären Regimes, die bis in die jüngste Vergangenheit fast ganz Osteuropa unter Kontrolle hatten, nicht erwähnt werden. Es stimmt, dass sich so genannte rechte Politiker kaum dafür einsetzten, in Osteuropa Demokratisierungsbemühungen zu fordern. Nicht weniger wahr ist jedoch, dass sehr viele linke Politiker diese kommunistischen Regime aktiv unterstützten, auch wenn sie heute auf unschuldig machen – sogar hier im Parlament.

Zudem sollten wir wirklich den Mut haben, uns durch diesen Bericht gegen Maulkorbgesetze auszusprechen. Es sollten ungeachtet der Schwierigkeit dieses Unterfangens historische Ermittlungen durchgeführt werden, bei denen feinfühlig vorgegangen und Opfern Respekt gezollt wird, die jedoch keinerlei Einschränkungen unterliegen dürfen. Es ist bedauernswert, dass wir beide Chancen ungenutzt gelassen haben.

 
  
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  Siiri Oviir (ALDE).(ET) Ich unterstütze die Verabschiedung der besagten Entschließung, die durch die Kooperation vier politischer Gruppen entstanden ist. Das Dokument ist ausgewogen, und auch folgende Aussage würde zutreffen: Besser spät als nie. Genau genommen können wir in dieser Sache hier im Parlament im Namen der Gerechtigkeit kein besseres Ergebnis erzielen.

Wir schulden unseren Eltern und Großeltern eine entschiedene parlamentarische Stellungnahme, und genau dafür haben wir heute gesorgt. Es ist jedoch auch unsere Pflicht zu gewährleisten, dass die besprochenen Vergehen nicht noch einmal begangen werden, und dazu müssen wir die zur Verfügung stehenden Mittel nutzen. Wahrheit und Erinnerung spielen hierbei eine wichtige Rolle. Unsere Aufgabe besteht darin, die Einhaltung des Rechtsstaatsprinzips zu gewährleisten.

 
  
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  Daniel Hannan (NI). – Herr Präsident, diese Entschließung erinnert an die Gräuel des Faschismus und sowjetischen Kommunismus. Kein Europäer, kein Kind der westlichen Zivilisation, kein zivilisierter Mensch könnte dem widersprechen. Dann wird jedoch behauptet, dass die Europäische Union eine Alternative oder ein Gegenmittel für solchen Totalitarismus ist. So steht es geschrieben: „Die Europäische Union trägt eine ganz besondere Verantwortung, sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch außerhalb Demokratie zu fördern und zu gewährleisten.“

Liebe Freunde, genau an dieser Stelle wird ein grober Fehler begangen. Die Europäische Union sichert Demokratie weder intern noch extern. Extern werden Geschäfte mit Castros Kuba und mit den Ayatollahs in Teheran abgeschlossen, und man besteht auf das Recht, dem kommunistischen China Waffen zu verkaufen. Intern werden die Ergebnisse von Referenda zunichte gemacht, wenn sie sich gegen eine engere Integration richten.

Man muss natürlich vorsichtig sein, wenn man solche Parallelen zieht. Niemand behauptet, dass die Europäische Union einem sowjetischen System gleicht, in dem Menschen ihr Ausweis abgenommen wird, Gulags betrieben oder Schauprozesse abgehalten werden. Es sollte uns jedoch sehr nachdenklich stimmen, wenn ein System behauptet, dass die vorherrschende Ideologie zu wichtig ist, als dass an der Wahlurne entschieden werden sollte.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI).(FR) Herr Präsident, ich stelle mit Freude fest, dass Nationalsozialismus mit Kommunismus gleichgesetzt und im Rahmen einer allgemeinen Verurteilung der totalitären Regime berücksichtigt wird, die das 20. Jahrhundert mit Blut befleckten. Nichtsdestotrotz fanden diese Regime bei vielen Intellektuellen großen Anklang, die bis heute nicht zur Rechenschaft gezogen worden sind und von denen viele auch jetzt noch zu unseren prominentesten Persönlichkeiten zählen.

Positiv finde ich auch, dass einige Änderungen, durch die der Text eher an Qualität verloren hätte, zurückgenommen wurden. Allerdings glaube ich nicht, dass es beispielsweise möglich ist, den offiziellen Verlauf dieser dunklen Periode unserer Vergangenheit sakrosankt zu machen oder abweichende Stimmen zu verurteilen.

Es ist völlig überraschend, dass in Frankreich die geschichtliche Debatte aufgrund des kommunistisch angeregten Guessot-Gesetzes durch die Gefahr ernsthafter strafrechtlicher Sanktionen weiter kontrolliert werden soll. Unser Kollege Jacques Toubon nannte das Gesetz bei seiner Verabschiedung stalinistisch. Nun, sein Freund Herr Barrot, der Kommissar für Justiz, schlägt vor, dieses Gesetz auf all die Länder der Union auszuweiten, die noch keine entsprechende Gesetzgebung haben, und die mit ihm verbundenen Sanktionen und Gefängnisstrafen sogar zu verdreifachen. Totalitarismus lässt sich nicht mit totalitären Methoden bekämpfen.

 
  
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  Katrin Saks (PSE).(ET) Ich denke, dass ich erklären sollte, weshalb ich diese Entschließung im Gegensatz zu vielen anderen Mitgliedern meiner politischen Fraktion unterstütze und vor allem, warum ich für die Version bin, die von meiner Fraktion abgelehnt wurde. Ich kann mich dem Argument nicht anschließen, dass dies ein Versuch sei, Geschichte neu zu schreiben. Ein Großteil der osteuropäischen Geschichte ist noch ungeschrieben oder zumindest ist sie wenigen Menschen bekannt. Und dies gilt gerade für den Teil, der sich auf Verbrechen bezieht, die mit Kommunismus in Verbindung gebracht werden.

Auch kann ich mich nicht dem Ansatz anschließen, dass wir Historiker entscheiden lassen sollten, wie sich die Dinge zugetragen haben. Ich bin der Meinung, dass es unsere moralische Verpflichtung ist, und freue mich, dass diese Entschließung heute verabschiedet werden konnte.

 
  
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  Syed Kamall (PPE-DE). – Herr Präsident, vielen Dank, dass Sie mir Gelegenheit geben, die Gründe für meine Entscheidung zu erklären.

Der Bericht enthält zwei interessante Sätze, denen man sich genauer widmen sollte. Im ersten Satz wird anerkannt, dass Kommunismus und Nazismus ein gemeinsames Erbe haben und über sämtliche im vergangenen Jahrhundert begangene Verbrechen totalitärer Natur eine ehrliche und gründliche Debatte geführt werden sollte.

Der andere Satz, der sich vom Rest absetzt, lautete folgendermaßen: „... fordert eine paneuropäische akademische Debatte über die Natur, die Geschichte und das Erbe totalitärer Regime auf der Grundlage eines internationalen Rechtsrahmens, die öffentlich zu führen ist.“

Ich frage mich wirklich, ob solch eine Debatte erforderlich ist. Es ist recht klar, welcher Aspekt dem sowjetischen Sozialismus und dem Nationalsozialismus gemein ist. Bereits der Satz selbst weist darauf hin, und die Antwort lautet „Sozialismus“.

Wenn sozialistische Parlamentarier verhindern wollen, dass ein MdEP bei der nächsten parlamentarischen Zusammenkunft die erste Sitzung leitet, ist dies ein Angriff auf die Redefreiheit, und zwar unabhängig davon, wie extrem die Meinung dieses Parlamentariers ist. Wenn sich die sozialistische Regierung Großbritanniens weigert, die im Programm enthaltene Verpflichtung einzuhalten, über den Vertrag von Lissabon ein Referendum abzuhalten, dann ist dies ein Akt der Intoleranz. Wir sollten darauf achten, dass dies nicht der erste Schritt in Richtung Totalitarismus ist.

 
  
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  Mario Borghezio (UEN).(IT) Herr Präsident, sowjetischer Totalitarismus führte nicht nur dazu, dass Menschen inhaftiert wurden, leider legte er auch der Geschichte und den über sie verfassten Dokumenten Fesseln an. Millionen von Seiten, auf denen historische Ereignisse festgehalten sind, wurden in geheimen Archiven aufbewahrt, die auch heute noch in Moskau existieren. Ganze Zugladungen von historischen Unterlagen - Millionen von Dokumenten - wurden an andere Orte gebracht. Einige wurden den Deutschen gestohlen, aber die meisten wurden direkt geraubt oder, wie im Falle Italiens, über kommunistische Widerstandskämpfer bezogen.

Wir möchten, dass unsere Geschichte zugänglich ist. Europa muss diese Forderung stellen und entsprechende Erfolge erzielen. Wir möchten, dass Dokumente zugänglich sind, die derzeit nicht konsultiert werden können. Dies gilt zum Beispiel für Unterlagen über den Holocaust militärischer Gefangener in Italien, die Versuchen der Gehirnwäsche unterzogen wurden und inhaftiert waren, ohne Nahrung zu erhalten. Viele von ihnen litten unter schlimmeren Bedingungen als in den Gefangenenlagern der Nazis herrschten. Ihr Tod wurde durch Tausende Formen des Leidens einschließlich Folter verursacht, die unter anderem durch psychologische Methoden verübt wurden; diese Gräueltaten wurden mit den Agitprop-Geräten der sowjetischen Kommunisten und leider auch durch italienische Kommunisten ausgeübt.

 
  
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  Ioannis Varvitsiotis (PPE-DE).(EL) Herr Präsident, die MdEP-Gruppe Neue Demokratie,die der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und den Europäischen Demokraten angehört, lehnt jegliche Form des Totalitarismus rundum ab und weist gleichzeitig darauf hin, wie bedeutend es ist, die Vergangenheit in Erinnerung zu behalten. Dies ist ein wichtiges Element unserer geschichtlichen Entwicklung. Allerdings sind wir nicht der Ansicht, dass historische Fakten im Rahmen von Mehrheitsbeschlüssen durch das Parlament interpretiert werden sollten. Die Entwicklung historischer Tatsachen ist einzig Aufgabe von Historikern. Deshalb kamen wir zu dem Entschluss, uns bei der Abstimmung über den gemeinsamen Entschließungsantrag über die Themen Europas Gewissen und Totalitarismus durch die vier Fraktionen, zu denen auch die PPE-DE-Fraktion zählt, zu enthalten.

 
  
  

– Entschließungsantrag: RC-B6-0166/2009 (Rolle der Kultur)

 
  
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  Daniel Hannan (NI). - Herr Präsident, hat man in diesem Parlament keinerlei Sinn für Selbsterkenntnis? Erst verabschieden wir eine Entschließung, mit der wir Totalitarismus verurteilen, und wenige Sekunden später verabschieden wir eine Entschließung, durch die wir Brüssel auffordern, in den Regionen Kulturpolitik zu finanzieren.

Liebe Freunde, Kultur lässt sich nicht durch bürokratische Anordnung schaffen. Sie wächst organisch und entfaltet sich auf natürliche Art und Weise inmitten eines Volkes. Dieser Bericht zeigt in gewisser Hinsicht auf, welches strukturelle Problem im Kern des europäischen Projekts vorhanden ist. Die Brüsseler Institutionen sind weder in einer Nation noch in einem Volk oder einer kulturellen Einheit verwurzelt. Aber anstatt dies zu akzeptieren und zu versuchen, unsere Institutionen an die öffentliche Meinung anzupassen, bemühen wir uns darum, die öffentliche Meinung an die bereits vorhandenen Institutionen anzupassen.

Wenn wir die Öffentlichkeit wirklich überzeugen wollen, ist das Subventionieren von Volkstanz sicherlich nicht der richtige Weg. Wir sollten stattdessen ihre Meinung respektieren, und dies bedeutet – wie Sie bemerkt haben, habe ich diesen Punkt heute noch gar nicht erwähnt – die Abstimmung über den Vertrag von Lissabon zuzulassen. Pactio Olisipiensis censenda est!

 
  
  

– Bericht: Janusz Onyszkiewicz (A6-0140/2009)

 
  
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  Laima Andrikienė (PPE-DE). – Herr Präsident, ich habe für die Entschließung gestimmt, und das Dokument enthält mindestens zwei wichtige Aspekte, für die ich meinen Standpunkt erklären möchte.

Zu Beginn seiner Amtszeit verpflichtete sich Präsident Medwedew öffentlich, sich in Russland für die Stärkung des Rechtsstaatsprinzips einzusetzen. Zudem äußerte er Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit des Justiz- und Rechtssystems Russlands. Darauf wird in unserer Entschließung hingewiesen, und ich unterstütze diesen Standpunkt. Es ist an der Zeit zu handeln. Es muss jetzt bewiesen werden, dass es sich bei den Worten des Präsidenten nicht nur um eine rein rhetorische Aussage handelte, die die internationale Gemeinschaft hören wollte.

In unserer Entschließung haben wir auch der russischen Regierung gegenüber unsere Bedenken im Hinblick auf ihre Entscheidung der Anerkennung Abchasiens und Südossetiens als souveräne Staaten, die Unterzeichnung von Abkommen über militärische Unterstützung und Kooperation mit den De-Facto-Behörden dieser beiden Provinzen und die Einrichtung von Militärstützpunkten Ausdruck verliehen. Wie bereits aus den entsprechenden Resolutionen der Vereinten Nationen hervorgeht, wird durch diese Maßnahmen die territoriale Integrität Georgiens untergraben. Wir sollten Russland daher erneut auffordern, die Entscheidung rückgängig zu machen, und die Ansicht vertreten, dass Russland im Friedensprozess nicht als unparteiischer Diskussionsleiter betrachtet werden kann.

 
  
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  David Sumberg (PPE-DE). – Herr Präsident, ich danke Ihnen vielmals, dass Sie mir das Wort erteilen, und entschuldige mich, beim vorherigen Aufruf nicht anwesend gewesen zu sein. Es ist nett, dass Sie mich jetzt einschieben können.

Ich möchte diese Abstimmung, bei der ich mit Ja gestimmt habe, als Gelegenheit nutzen, um vor der zunehmenden Macht der Sowjetunion und der Atmosphäre, die in diesem Land herrscht, zu warnen.

Wir alle hatten hohe Erwartungen, als der Kommunismus in die Knie ging, aber in Teilen der ehemaligen Sowjetunion und insbesondere in Russland herrscht jetzt eine Atmosphäre der Angst und des Nationalismus, und dies ist – das muss ich leider sagen – inakzeptabel. Obwohl die Europäische Union mit der russischen Regierung Beziehungen unterhalten muss, ist es unsere Aufgabe, diese Regierung bei jeder Gelegenheit daran zu erinnern, dass wir verlangen, dass als Staatsform und Ethos stets Demokratie vorherrschen muss und dass die Europäische Union keinerlei Versuche akzeptieren wird, Ansichten zu zensieren, mit denen die Regierung nicht einverstanden ist, oder Politiker auf unfaire Weise unter Druck zu setzen. Darauf sollten wir immer wieder hinweisen.

 
  
  

– Bericht: Frédérique Ries (A6-0089/2009)

 
  
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  Brigitte Fouré (PPE-DE).(FR) Herr Präsident, ich habe für den Bericht von Frau Ries gestimmt, bei dem es um gesundheitliche Bedenken im Hinblick auf elektromagnetische Felder geht.

Zwar stimmt es, dass elektromagnetische Felder auch in der Natur vorkommen, allerdings hat die starke Nachfrage nach Strom und insbesondere die Entwicklung von Funktechnologien dazu geführt, dass Menschen immer mehr elektromagnetischen Wellen ausgesetzt sind. Wir müssen daher wachsam bleiben, und das Europäische Parlament hat dafür vollstes Verständnis gezeigt.

Als Mitglied des Wahlkreises für den Nordwesten Frankreichs kann ich bestätigen, welch starke Bedrohung einige Hochspannungsleitungen darstellen, die in meinem Wahlkreis installiert wurden. Sie wurden in der Nähe von Schulen oder Institutionen des Gesundheitswesens aufgestellt, und dies ist besonders im Departement La Manche der Fall, in dem vor Ort arbeitende Menschen und Einwohner in hohem Maße emittierten Wellen ausgesetzt sind.

Da Wissenschaftler sich hinsichtlich der Auswirkungen elektromagnetischer Felder auf die Gesundheit unserer Mitbürger nicht einig sind, sollten wir verantwortlich handeln und das Prinzip der Vorsorge anwenden. Die Grenzwerte sollten daher regelmäßig aktualisiert werden, um für die Öffentlichkeit ein angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Das Europäische Parlament wollte hier die Aufmerksamkeit der Europäischen Kommission auf dieses Thema lenken, das unter der Bevölkerung verständlicherweise Sorge bereitet. Die Europäische Union hat die Pflicht, sich stärker dafür einzusetzen, dass im Bereich der elektromagnetischen Wellen eine klare Strategie verfolgt wird. Dazu sollten der Öffentlichkeit mehr Informationen erteilt und verbindliche Rechtsvorschriften der Gemeinschaft eingeführt werden.

 
  
  

– Bericht: Pál Schmitt (A6-0124/2009)

 
  
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  Tomáš Zatloukal (PPE-DE). (CS) Eines der Ziele, die wir in Lissabon im Jahr 2000 kurz darstellten, war die Wissensgesellschaft. Obwohl wir inzwischen wissen, dass wir unsere Zielvorgaben etwas heruntersetzen müssen oder vielmehr, dass wir sie später erreichen werden, dürfen unsere diesbezüglichen Bemühungen nicht nachlassen. Auch ich habe daher den Bericht von Herrn Schmitt unterstützt, durch den potenzielle Probleme im Bildungsbereich erkannt werden sollen, die angegangen werden müssen. Bildung ist in der Tat häufig die Grundlage für das Erreichen unserer Ziele. Das Bildungsniveau hat einen direkten Einfluss auf die Beschäftigungschancen junger Menschen und somit auch auf ihre soziale Integration. Trotz der momentanen Wirtschaftskrise dürfen wir nicht zulassen, dass dieses Potenzial ungenutzt bleibt.

 
  
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  Siiri Oviir (ALDE).(ET) Ich habe ebenfalls für diesen Bericht gestimmt, weil das Thema äußerst wichtig ist. In diesem Bereich gibt es viele Probleme. Wir können nicht tatenlos zusehen, während jedes Jahr mindestens sechs Millionen Schüler an europäischen Schulen ihre Ausbildung abbrechen. Was bedeutet ein Schulabbruch für diese Schüler? Er bedeutet, dass sie in ihrem künftigen Leben schlechtere Perspektiven haben werden.

Und genau an diesem Punkt könnte die Schule des 21. Jahrhunderts von Vorteil sein. In solch einer Schule herrscht ein günstiges soziales Klima, es kommen unterschiedliche pädagogische Methoden zum Einsatz, man spürt ein Gefühl der Offenheit und Flexibilität und es wird die Praxis des lebenslangen Lernens gefördert.

Die Bevölkerung Europas vergreist zunehmend. Wir sind nicht reich genug, um dieses Thema weiter aufschieben zu können. Alle Kinder müssen in den Genuss einer Ausbildung kommen, durch die sie in der Welt von heute gute Chancen haben. Unsere Jugendlichen müssen in der Lage sein, im Wettbewerb bestehen zu können. Aber dies genügt nicht. Auch muss die Bildungspolitik einen Beitrag zur Entwicklung der Identität jedes einzelnen Menschen leisten.

 
  
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  Frank Vanhecke (NI).(NL) Herr Präsident, ich möchte den Dolmetschern dafür danken, dass sie Überstunden machen. Ich wollte lediglich hinzufügen, dass ich energisch gegen den Schmitt-Bericht gestimmt habe, und zwar nicht zuletzt, weil ich der Meinung bin, dass Bildungsfragen weiterhin von den Mitgliedstaaten behandelt werden sollten. Dieses Thema fällt nicht wirklich in den Zuständigkeitsbereich Europas. Es handelt sich um eine fundamentale Angelegenheit.

Ich habe aber auch noch andere Einwände gegen den Schmitt-Bericht. Ein Beispiel ist die Tatsache, dass in diesem Bericht davon ausgegangen wird, dass die Bildungssysteme verschiedener europäischer Ländern einfach an die Präsenz nicht-europäischer Einwanderer angepasst werden sollten, und nicht umgekehrt. Es ist mir unbegreiflich, wie diese Auffassung mit Integration oder gar mit der Förderung des Assimilationsprinzips in Einklang gebracht werden kann, wenn genau das Gegenteil eintreten wird. Dieser Bericht enthält – wie immer – einen obligatorischen Absatz, bei dem es speziell um die Bevölkerungsgruppe der Roma geht, und natürlich wird auch diesmal nicht dargelegt, wer für was verantwortlich ist. Es heißt auch, dass die Mitgliedstaaten gewährleisten sollen, dass Migrantenkinder in ihrer Muttersprache unterrichtet werden und dass die Lehrkräfte insbesondere die multikulturelle Gesellschaft widerspiegeln. Verzeihen Sie mir, wenn ich an dieser Stelle sage, dass es sich hier um einen politisch korrekten Bericht handelt, der mehr Probleme schafft als er löst.

 
  
 

Schriftliche Stimmerklärungen

 
  
  

– Bericht: Neil Parish (A6-0141/2009)

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. (IT) Ich habe für den Bericht von Herrn Parish gestimmt, bei dem es um den Vorschlag geht, einen Ratsbeschluss zur Berichtigung der Richtlinie 2008/73/EG zu bewirken, um so das Verfahren zur Aufführung und Veröffentlichung von Informationen im Veterinär-und Tierzuchtbereich zu vereinfachen.

 
  
  

– Bericht: Angelika Niebler (A6-0128/2009)

 
  
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  Nicolae Popa (PPE-DE), schriftlich. (RO) Ich habe für den Bericht über Gemeinschaftsstatistiken für die Informationsgesellschaft gestimmt, da Informations-und Kommunikationstechnologien einen wichtigen Beitrag zur Produktivitätssteigerung in der Europäischen Union und zum BIP-Wachstum leisten.

Der Zweck dieser Verordnung besteht darin, die Fortführung des bisher verwendeten gemeinsamen Rahmens zu gewährleisten, um so systematisch zuverlässige, harmonisierte, rechtzeitig bereitgestellte und qualitativ hochwertige Gemeinschaftsstatistiken für die Informationsgesellschaft sowie jährliche Statistiken über die Nutzung von IKT in Unternehmen und Haushalten hervorzubringen.

Ich unterstütze diese Bestimmungen zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren, die sowohl für Behörden (auf Gemeinschafts- oder Landesebene) als auch für Privatpersonen gelten.

Ich glaube, dass auf europäischer Ebene dauerhaft einheitliche Statistiken über die Informationsgesellschaft ermittelt werden müssen, und zwar jährlich.

Auch unterstütze ich die Umsetzung der i2010-Strategie. Sie fördert eine offene, wettbewerbsfähige digitale Wirtschaft und betont die zentrale Rolle, die IKT in Bezug auf Integration und Lebensqualität spielt.

Diese Strategie gilt als grundlegendes Element in der wiederbelebten Lissabonner Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. (IT) Ich habe für den Bericht von Frau Niebler über den Vorschlag einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates gestimmt, durch die die Verordnung (EG) Nr. 808/2004 über Gemeinschaftsstatistiken für die Informationsgesellschaft geändert werden soll.

Ich bin der Meinung, dass die Änderungsanträge von wesentlicher Bedeutung sind, weil sie für die Erstellung harmonisierter, zuverlässiger, rechtzeitig bereitgestellter und qualitativ hochwertiger Gemeinschaftsstatistiken für die Informationsgesellschaft nützlich sind.

 
  
  

– Bericht: Béla Glattfelder (A6-0122/2009)

 
  
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  Bogusław Liberadzki (PSE), schriftlich. (PL) Ich habe für die Annahme des Berichts über den Vorschlag eines Ratsbeschlusses zum Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft gestimmt, durch den Anhang 11 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Produkten geändert werden würde.

Ich stimme den Ausführungen des Berichterstatters über die weitere Integration beider Märkte zu. Das Abkommen würde dazu beitragen, dass im Agrarsektor beider Partner ein höheres Maß an Produktivität erzielt wird sowie die von Bürgern zu entrichtenden Nahrungsmittelpreise ein gerechtes und relativ stabiles Niveau erreichen.

Dennoch teile ich die Ansicht, dass beide Parteien im Hinblick auf einen vollständig liberalisierten Handelsaustausch vorsichtig verhandeln sollten. Das Volumen des bilateralen Handels ist beträchtlich, und die Beseitigung der Handelsschranken hätte einschneidende Auswirkungen, vor allem auf die Agrarwirtschaft der EU-Länder, die an die Schweiz angrenzen, und auf die Schweizer Landwirte.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. (IT) Ich habe für den Bericht von Herrn Glattfelder gestimmt, bei dem es um den Vorschlag eines Ratsbeschlusses zum Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft ging, durch den Anhang 11 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Produkten geändert werden würde.

 
  
  

– Bericht: Ioannis Varvitsiotis (A6-0147/2009)

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. (IT) Ich habe für den Bericht von Herrn Varvitsiotis über die gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen über Überwachungsmaßnahmen gestimmt. Im Grunde genommen glaube ich, dass Überwachungsmaßnahmen nur im Ausnahmefall ergriffen sowie in Bezug auf das Recht auf Freiheit und die Unschuldsvermutung sorgfältig abgewogen werden sollten.

Leider muss ich dem Berichterstatter zustimmen, wenn er sagt, dass es bisher nicht möglich war, Maßnahmen, bei denen es sich nicht um Überwachungsmaßnahmen handelte, grenzübergreifend anzuerkennen, weil kein spezifisches Instrument der gegenseitigen Anerkennung vorhanden war. Dies ist im Hinblick auf den Schutz einzelner Rechte ein Hindernis und ein Aspekt, den wir unbedingt noch einmal diskutieren müssen.

 
  
  

– Bericht: Karin Jöns (A6-0116/2009)

 
  
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  Călin Chiriţă (PPE-DE), schriftlich. (RO) Ich habe für den Bericht von Frau Jöns gestimmt, weil ich für die Ausweitung der Arten von Kosten bin, für die ein Beitrag aus dem Europäischen Sozialfonds geleistet werden kann.

Meiner Meinung nach werden die im Bericht vorgeschlagenen Änderungen dazu beitragen, dass die Fonds schneller implementiert sowie Leitung, Verwaltung und Kontrolle der Maßnahmen, die mit ESF-Mitteln kofinanziert werden, vereinfacht werden.

Ich möchte besonders auf die Notwendigkeit hinweisen, die Verfahren für die Aufteilung der Finanzmittel aus den Strukturfonds zu vereinfachen.

Es wurde erwähnt, dass Verzögerungen bei der Umsetzung der regionalen Entwicklungspolitik zum Teil auf allzu restriktive Verfahren zurückzuführen sind, die durch europäische Rechtsvorschriften auferlegt werden. Abschließend möchte ich sagen, dass es wichtig ist, dass diese Verfahren vereinfacht werden.

 
  
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  Proinsias De Rossa (PSE), schriftlich. − Ich unterstütze diese Verordnung, die einen schnelleren und effizienteren Zugang zu europäischen Fonds gewährleisten wird, um so Arbeitslosigkeit zu verhindern und die soziale Ausgrenzung während der Krise zu bekämpfen.

Das Ziel des Vorschlags besteht darin, dem Europäischen Sozialfonds eine weitere, einfachere Methode der Ausgabenfinanzierung hinzuzufügen, damit ein schnellerer und effektiverer Beitrag zur Bekämpfung wirtschaftlicher und sozialer Herausforderungen geleistet werden kann, denen sich Europa während der Krise ausgesetzt sieht. Der Vorschlag beschränkt sich auf die Einführung vereinfachter Verfahren im Hinblick auf den Europäischen Sozialfonds. So sollen zur Verfügung stehende Mittel effektiv, effizient und schnell genutzt werden können, ohne dass dabei die Grundsätze der wirtschaftlichen Haushaltsführung verwässert werden.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. (IT) Ich habe für den Bericht von Frau Jöns über die Ausweitung der Arten von Kosten gestimmt, für die ein Beitrag aus dem ESF geleistet werden kann. Ich stimme dem Vorschlag der Kommission zu, bei dem das Ziel verfolgt wird, eine weitere, einfachere Methode der Ausgabenfinanzierung durch Mittel des Europäischen Sozialfonds hinzuzufügen, um so schneller und effektiver auf Europas wirtschaftliche und soziale Probleme reagieren zu können. Ich freue mich auch, dass durch den ESF weiterhin Maßnahmen zur Ausweitung und Verbesserung der Investitionen in Humankapital unterstützt werden, vor allem durch die Stärkung der allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme sowie von Maßnahmen, die auf die Entwicklung institutioneller Kapazitäten und die effizientere Gestaltung der öffentlichen Verwaltung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene ausgerichtet sind.

 
  
  

– Bericht: Iratxe García Pérez (A6-0127/2009)

 
  
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  Šarūnas Birutis (ALDE), schriftlich. – Das Europäische Parlament begrüßt die schnelle Reaktion der Kommission, die Änderung dieser Rechtsvorschrift vorzuschlagen, wodurch die negativen Auswirkungen dieser unerwartet eingetretenen Finanzkrise zweifelsohne leichter überwunden werden können. Es bedauert jedoch, dass andere ebenfalls wichtige Änderungen noch nicht geplant sind.

Das Änderungspaket wurde als Antwort auf eine vorübergehende, jedoch extrem kritische Situation wahrgenommen. Dennoch kommt es den Bedürfnisse nach vereinfachten Verfahren und flexiblerer Anwendung der bisher für den Strukturfonds gültigen Vorschriften, die im Laufe der letzten Jahre mehrfach vom Europäischen Parlament angeboten wurden, voll und ganz nach.

Wenn die von der Gemeinschaft und den Landesregierungen stammenden Mittel während des gesamten Programmplanungszeitraums flexibler verteilt werden können, werden die nationalen Volkswirtschaften sofort direkt von diesem Geldstrom profitieren. Dies ist extrem wichtig, wenn auf die derzeitigen Haushaltsbeschränkungen reagiert werden soll.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. (IT) Nachdem ich mir die Empfehlung von Frau García Pérez über den EFRE, den ESF und den Kohäsionsfonds genau durchgelesen habe, glaube ich nicht, dass die europäische Wirtschaft durch die Veröffentlichung einer Mitteilung der Europäischen Kommission mit dem Titel „Europäisches Konjunkturprogramm“ einen echten Aufschwung erleben kann, obwohl diese Mitteilung eine Reihe spezifischer Maßnahmen zur Investitionsförderung und Zuteilung weiterer öffentlicher Mittel an die nationalen Volkswirtschaften enthält, die mit schwerwiegenden Haushaltsengpässen konfrontiert sind.

 
  
  

– Bericht: Hannu Takkula (A6-0125/2009)

 
  
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  Adam Bielan (UEN), schriftlich. (PL) Der Bericht von Herrn Takkula weist auf ein wichtiges soziales Problem hin. Ich bin der Meinung, dass wir es Kindern aus Drittländern leichter machen sollten, in der Sprache des Landes ausgebildet zu werden, in dem sie auch in Zukunft leben werden. So lässt sich gewährleisten, dass sie später die gleichen Chancen haben werden, einen tertiären Bildungsabschluss zu erwerben. Dies ist der erste und zudem ein äußerst wichtiger Schritt auf dem Weg zu vollständiger Integration in die Gesellschaft.

 
  
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  Šarūnas Birutis (ALDE), schriftlich. (LT) Im Rahmen der Bemühungen, Migranten zu integrieren, ist es besonders wichtig, dass wir Sprachkurse stärker unterstützen. Bei Integration handelt es sich um einen zweigleisigen Prozess, an dem sich sowohl die Migranten selbst als auch das jeweilige Gastland beteiligen. Wenn Migranten bereit sind, die Sprache des Gastlandes zu lernen und ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen, heißt dies noch lange nicht, dass sie die Sprache und Kultur ihres Herkunftslandes aufgeben müssen.

Das Erlernen von Sprachen (sowohl des Herkunftslandes als auch des Landes, in dem man wohnhaft ist) muss schon sehr früh gefördert werden, und zwar schon vor dem Grundschulalter. Dabei wird vor allem das Ziel verfolgt, die Eingliederung von Migranten und nationalen Minderheiten wie beispielsweise den Roma in die europäische Gesellschaft zu fördern.

Für Migranten, ethnische Minderheiten und sozioökonomisch benachteiligte Gruppen ist das lebenslange Lernen wichtig, weil sie sich dadurch integrieren können. Die Teilnahme an Studienprogrammen und an Initiativen zur Weiterbildung bietet Neuzuwanderern Möglichkeiten.

Besonderes Augenmerk ist den normalerweise schlechten Ergebnissen bei schulischen und beruflichen Aktivitäten von Migranten, ethnischen Minderheiten und sozioökonomisch benachteiligten Gruppen zu schenken. Je schneller und besser diese Kinder in den Schulen integriert werden, desto erfolgreicher werden sie sein, und zwar nicht nur in der Schulausbildung, sondern auch im Hinblick auf Weiterbildung und Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

 
  
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  Catherine Boursier (PSE), schriftlich. (FR) Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung. Die Integration von Migranten ist für uns Sozialisten eine Priorität, und dabei spielt es keine Rolle, ob sie sich legal oder illegal im Land aufhalten. Wir lehnen die Hierarchie ab, die die parlamentarische Rechte für verschiedene Gruppen von Migranten schaffen möchten. Aus diesem Grund habe ich mich bei der Abstimmung über den ausgezeichneten Bericht von Herrn Takkula über die Bildung und Erziehung von Kindern mit Migrationshintergrund der Stimme enthalten. Ich tat dies, weil es uns – da es sich um einen Initiativbericht handelt – nicht möglich war, getrennt abzustimmen, um die Entfernung der Absätze 5, 8 und 16, die ich absolut unbefriedigend finde, durchzusetzen.

Durch das Unterrichten von Migrantenkinder lässt sich ein wichtiger Beitrag zur Integration aller Kinder leisten – unabhängig von ihrem Rechtsstatus. Wir können Migranten besser unterstützen, wenn wir für günstige sozioökonomische Bedingungen sorgen, und dabei sollte es nachrangig sein, ob sich Migranten legal in Europa aufhalten, ob sie erst später das Aufenthaltsrecht erhalten oder ob sie letztendlich in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden. Wir sollten für diese Kinder keinen Rechtsstatus schaffen, der dazu führt, dass sie nur deshalb nicht in den Genuss von Schulbildung kommen und gettoisiert werden, weil sich ihre Eltern illegal im Land aufhalten. Dies verstößt schlichtweg gegen die internationalen Konventionen.

 
  
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  Lena Ek (ALDE), schriftlich. (SV) „Die Inhalte und die Gestaltung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung fallen in den nationalen Zuständigkeitsbereich.“ So steht es in einem der ersten Absätze des Initiativberichts von Herrn Takkula über die Bildung und Erziehung von Kindern mit Migrationshintergrund geschrieben. Allerdings wird es nicht lange dauern, bis wir diskutieren werden, was im Lehrplan stehen muss, welche Art von Lehrerausbildung wir haben sollten und was von den Mitgliedstaaten zu unternehmen ist, damit sich „junge Migranten an einem breiten Spektrum von außerschulischen Aktivitäten beteiligen können“. Natürlich ist es wichtig, dass allen Kindern und somit auch Migrantenkindern eine möglichst gute Bildung vermittelt wird, aber ich frage mich, ob dieses Thema wirklich auf EU-Ebene behandelt werden sollte. Ich denke, dass die Antwort bereits im oben aufgeführten Absatz verborgen ist. Ich stimme für eine schlankere EU, die jedoch gezielter handelt. Deshalb habe ich gegen diesen Initiativbericht gestimmt, obwohl ich der Meinung bin, dass es in ihm um ein äußerst wichtiges Thema geht, das auf nationaler Ebene detaillierter untersucht werden muss.

 
  
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  Glyn Ford (PSE), schriftlich. − Ich habe mich im Hinblick auf diesen Bericht enthalten. Dies war eine Reaktion darauf, dass der mündliche Änderungsantrag durch unsere christlich-demokratischen und konservativen Kollegen blockiert wurde. Durch diesen Antrag wäre deutlich klargelegt worden, dass alle Kinder mit Migrationshintergrund ein Recht auf Bildung haben, und zwar unabhängig davon, ob sich ihre Eltern legal oder illegal in der Union aufhalten.

Weltweit lehnen wir die Idee, dass Kinder für die Sünden ihrer Eltern bestraft werden, zu Recht ab, aber in Europa scheint das jetzt in Ordnung zu sein.

Die opportunistische Heuchelei meiner Tory-Kollegen kann ich nur bewundern.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass in der EU wie wir sie heute kennen die Zuständigkeit für die Gestaltung des Unterrichts allein bei den Mitgliedstaaten liegt.

Der Entwurf enthält eine Reihe von guten Ideen, wenn wir uns jedoch auf das aktuelle Thema beschränken, vertreten wir die Auffassung, dass dieser Bericht über den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Union hinausgeht. Aufgrund des Subsidiaritätsprinzips muss dieses Thema von den Mitgliedstaaten selbst behandelt werden.

Unter Berücksichtigung dieses Prinzips sollte auch der parlamentarische Ausschuss für Kultur und Bildung aufgelöst werden, weil von ihm Themen behandelt werden, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der EU liegen.

Aus diesen Gründen haben wir gegen diesen Bericht gestimmt.

 
  
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  Malcolm Harbour (PPE-DE), schriftlich. − Ich und meine britischen Kollegen der konservativen Partei unterstützen einige der in diesem Bericht unterbreiteten Vorschläge. Dazu zählen die Lehrerausbildung und die Tatsache, dass Schüler die Sprache des Gastlandes lernen sollten.

Allerdings sind wir der Meinung, dass auch in Zukunft die Mitgliedstaaten selbst für Bildungspolitik zuständig sein sollten. Werden im Hinblick auf die Bildung und Erziehung von Kindern mit Migrationshintergrund Verbesserungen bewirkt und andere Maßnahmen ergriffen, so sollte dies von den Mitgliedstaaten ausgehen. Aus diesen Gründen haben wir uns bei der Abstimmung über diesen Bericht enthalten.

 
  
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  Jens Holm, Søren Bo Søndergaard und Eva-Britt Svensson (GUE/NGL), schriftlich. − Wir unterstützen die Konzepte der Diskriminierungsbekämpfung und der Chancengleichheit beim Bildungszugang uneingeschränkt und sind der festen Überzeugung, dass integrative Schulsysteme und Schulen geschaffen werden sollten. Wir glauben, dass Maßnahmen zur Unterstützung all der Schüler ergriffen werden sollten, die gefährdet sind. Allerdings glauben wir auch, dass der Zugang zu Bildung und integrative Schulbildung sowohl für die Staatsbürger des jeweiligen Landes als auch für ausländische Einwohner am besten von den Mitgliedstaaten gewährleistet werden können. Wir sind der Meinung, dass die demokratische Kontrolle des Schulwesens durch das Volk, für das es letztendlich geschaffen wurde, nur gewährleistet werden kann, wenn die Mitgliedstaaten Bildungspolitik ausarbeiten und umsetzen.

 
  
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  Anne E. Jensen und Karin Riis-Jørgensen (ALDE), schriftlich. − (DA) Wir haben für den Bericht über die Bildung und Erziehung von Kindern mit Migrationshintergrund gestimmt, weil in diesem Bericht ein aktuelles und relevantes Problem behandelt wird. Allerdings sind wir beide der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten über den Umfang des muttersprachlichen Unterrichts entscheiden sollten. In Dänemark wird die Entscheidung den Gemeinden überlassen, und dies sollte auch respektiert werden.

Wir glauben, dass es für Kinder in erster Linie wichtig ist, die Sprache des Gastlandes zu beherrschen, damit ihnen später nicht die Möglichkeit verwehrt wird, einen höheren Schulabschluss zu erwerben und auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. – (DE) Schon seit Jahren warnen die nationalen und patriotischen Kräfte in der EU vor den Folgen einer ungebremsten Massenzuwanderung. Ausländeranteile von 20, 50 oder gar 90 Prozent zeigen, dass die Multi-Kulti-Vision gescheitert ist. Schulversuche mit „reinen Ausländerklassen“ haben sich als fruchtlos erwiesen und auch intensive Sprachkurse stoßen an ihre Grenzen, wenn die Eltern ihr Kind nicht unterstützen. In Österreich werden seit Jahren Sprachkurse für Eltern angeboten, aber auch hier lässt der Erfolg zu wünschen übrig. Die Bildungsneigung wird nun einmal von einer Generation an die nächste weitergegeben, und wenn die Eltern Bildung als nutzlos ansehen, dann laufen wir gegen Mauern, das haben wir in Frankreich gesehen.

Die einzige Lösung ist Null- und Minuszuwanderung, ein Stopp des Familiennachzugs, und es muss endlich Integrationswille eingefordert werden. Der Lösungsvorschlag der EU, dass mehr Lehrer mit Migrationshintergrund an den Schulen unterrichten sollen, geht an der Realität vorbei, weshalb ich den Bericht auch abgelehnt habe.

 
  
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  Rareş-Lucian Niculescu (PPE-DE), schriftlich. (RO) Dieser Bericht wird einen wertvollen Beitrag zur Lösung des ernsthaften Problems leisten, das im Hinblick auf die Kinder europäischer Bürger auftritt, die in einem Mitgliedstaat leben, bei dem es sich nicht um ihr Herkunftsland handelt. Beispielsweise sind viele Kinder rumänischer Einwanderer entsprechenden Schwierigkeiten ausgesetzt. Für sie ist es genauso wichtig, Zugang zu Bildung in der Sprache des Gastlandes zu erhalten, um sich so leichter integrieren zu können, als auch in ihrer Muttersprache. Dies gilt besonders dann, wenn man davon ausgeht, dass sie später vielleicht in ihr Herkunftsland zurückkehren werden. Am Beispiel Rumäniens lässt sich dies derzeit gut erkennen. Zahlreiche rumänische Schüler, die als Kinder von Emigranten nach Spanien oder Italien gingen, kehren nach Hause zurück und werden von Verwandten wieder in rumänischen Schulen angemeldet. Es ist im Interesse dieser Kinder und gut für ihre Zukunft, wenn sie nach der Veränderung des schulischen Umfelds wieder problemlos eingegliedert werden können. Rumänien ist in dieser Hinsicht keineswegs ein Einzelfall. Andere Mitgliedstaaten aus Osteuropa sind auch jetzt noch mit derselben Situation konfrontiert, weshalb der in diesem Bericht unterbreitete Vorschlag sobald wie möglich umgesetzt werden muss.

 
  
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  Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Die Kommunistische Partei Griechenlands hat gegen den Bericht gestimmt. Die EU der imperialistischen Interventionen, der neokolonialen Ausbeutung, der Menschenjagd auf Einwanderer sowie der Angriffe auf die arbeitsrelevanten, sozialen und demokratischen Rechte seiner Arbeitnehmer kann nicht für die gleiche gesellschaftliche Integration von Einwanderern sorgen, wozu die Chancengleichheit ihrer Kinder im Hinblick auf den Zugang zu Bildung und Erziehung zählt.

Das Unterrichten von Kindern mit Migrationshintergrund lässt sich nicht von der allgemeinen Einwanderungspolitik der EU trennen. Diese Politik zeichnet sich durch harte Maßnahmen gegen diejenigen aus, die nicht von großen Unternehmen benötigt werden, und lässt die selektive Legalisierung und Integration in den Arbeitsmarkt von Einwanderern, die den Anforderungen der Monopole gerecht werden, als illegale Immigration gelten – natürlich unter weit weniger günstigen Bedingungen. Es ist typisch und kann so nicht hingenommen werden, dass sich der Bericht ausschließlich auf die Kinder legaler Einwanderer bezieht. So wie Migranten der ersten Generation zu den ersten Opfern der Klassenausbeutung werden, werden ihre Kinder zu den ersten Opfern der Klassendiskriminierung im Bildungswesen. Die Statistiken über die Schulabbrecherquote unter Einwandererkindern auf weiterführenden Schulen sprechen für sich. Im Schuljahr 2005 lag der Anteil von Einwandererkindern in Schulen, für die Schulpflicht besteht, bei 10,3 %, in weiterführenden Schulen jedoch nur bei 4 %.

Einwanderer müssen zusammen mit einheimischen Arbeitern im Rahmen der Bewegung der arbeitenden Klasse gegen Ausbeutung und Klassenhindernisse beim Bildungszugang kämpfen.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. (IT) Ich habe mich bei der Abstimmung über den Bericht von Herrn Takkula über die Bildung und Erziehung von Kindern mit Migrationshintergrund enthalten. Ich habe wirklich nicht den Eindruck, Argumente für oder gegen den Bericht von Herrn Takkula zu haben.

 
  
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  Martine Roure (PSE), schriftlich. (FR) Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung. Die Integration von Migranten ist für uns Sozialisten eine Priorität, und dabei spielt es keine Rolle, ob sie sich legal oder illegal im Land aufhalten. Wir lehnen die Hierarchie ab, die die parlamentarische Rechte für verschiedene Gruppen von Migranten schaffen möchten. Aus diesem Grund habe ich mich bei der Abstimmung über den ausgezeichneten Bericht von Herrn Takkula über die Bildung und Erziehung von Kindern mit Migrationshintergrund der Stimme enthalten. Ich tat dies, weil es uns – da es sich um einen Initiativbericht handelt – nicht möglich war, getrennt abzustimmen, um die Entfernung der Absätze 5, 8 und 16, die ich absolut unbefriedigend finde, durchzusetzen.

Durch das Unterrichten von Migrantenkinder lässt sich ein wichtiger Beitrag zur Integration aller Kinder leisten – unabhängig von ihrem Rechtsstatus. Wir können Migranten besser unterstützen, wenn wir für günstige sozioökonomische Bedingungen sorgen, und dabei sollte es nachrangig sein, ob sich Migranten legal in Europa aufhalten, ob sie erst später das Aufenthaltsrecht erhalten oder ob sie letztendlich in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden. Wir sollten für diese Kinder keinen Rechtsstatus schaffen, der dazu führt, dass sie nur deshalb nicht in den Genuss von Schulbildung kommen und gettoisiert werden, weil sich ihre Eltern illegal im Land aufhalten. Dies verstößt schlichtweg gegen die internationalen Konventionen.

 
  
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  Anna Záborská (PPE-DE), schriftlich. (SK) Auch wenn ich die vorliegende Entschließung insgesamt positiv finde, möchte ich ein paar ernst gemeinte Bemerkungen machen:

Zuallererst möchte ich bedauern, dass in der Entschließung das Rahmenprogramm des von den VN erklärten Internationalen Jahres der Menschenrechte nicht erwähnt wird.

Ich kann in dieser Entschließung auch eine weitere gefährliche Tendenz erkennen, die sich im Rahmen der europäischen Politik abzeichnet. Dabei geht es darum, Kinder aus ihrer natürlichen Umgebung, also aus ihren natürlichen Familien, herauszunehmen. Die Familie ist der Ort, an dem sich ein Kind auf natürlichste Weise entwickelt, und daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Für ein Kind sind Mutter und Vater die wichtigsten Bezugspersonen. Und dies ist auch in den ärmsten Familien und in Migrantenfamilien nicht anders. Anstatt Kinder aus ihren Familien herauszureißen, sollten wir uns darüber Gedanken machen, wie wir Eltern und Familien in ihren gemeinsamen Aufgaben unterstützen können.

Abschließend möchte ich sagen, dass es bedauernswert ist, dass die Rolle des Vaters in diesem Bericht vollkommen untergeht. Auch in Migrantenfamilien üben Mütter und Väter unterschiedlich und dennoch komplementäre Rollen aus. Wenn wir Müttern Schutz gewähren, sollten wir dies auch für Väter tun.

Ich möchte einfach, dass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte eingehalten wird. Dadurch hat das Kind ausdrücklich das Recht, in einer Familie aufzuwachsen, und Eltern können die Schulbildung wählen, die ihrer Meinung nach für ihr Kind am besten ist.

Dieses Recht gilt auch für Migrantenfamilien.

 
  
  

– Bericht: Adina-Ioana Vălean (A6-0186/2009)

 
  
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  Alfredo Antoniozzi (PPE-DE), schriftlich. (IT) Trotz einiger Kompromisse, die zwischen den verschiedenen Fraktionen im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres für zahlreiche wichtige Punkte des Berichts von Frau Vălean eingegangen wurden, und ungeachtet der politischen Überzeugung und der Position, die ich im Namen der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und der Europäischen Demokraten in meiner Funktion als Schattenberichterstatter für diesen Bericht zum Ausdruck gebracht habe – nämlich, dass die Freizügigkeit der Bürger in der Gemeinschaft ein EU-Grundrecht ist –, enthält die endgültige Fassung des Berichts in einigen Fußnoten von Erwägung S eine Reihe von unangemessenen Hinweisen, die die italienische Delegation der PPE-DE zwingen, in der Kammer aufgrund der für diese Art des Berichts vorgeschriebenen Abstimmung en bloc gegen diesen Bericht zu stimmen.

Die italienische Delegation der PPE-DE vertritt die Auffassung, dass die im Bericht aufgeführten Hinweise unangemessen und völlig aus dem Kontext gerissen sind. Sie beziehen sich auf Aspekte, die von der Richtlinie nicht abgedeckt werden, da es sich um Themen wie öffentliche Sicherheit, Rechtmäßigkeit und Familienrecht handelt, die in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten fallen.

 
  
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  Philip Claeys (NI) , schriftlich. − (NL) Ich habe gegen diesen Bericht gestimmt, weil Richtlinien dieser Art die Fähigkeit der Mitgliedstaaten untergraben, Kontrolle über ihre eigenen Gebiete auszuüben und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Recht und Ordnung aufrechtzuerhalten. Hier kommt einem beispielsweise Italien in den Sinn. Das Land wurde basierend auf dieser Richtlinie heftig kritisiert, weil man annahm, dass drastische Maßnahmen ergriffen werden sollten, um für Recht und Ordnung zu sorgen. In diesem Zusammenhang fällt mir auch das Metock-Urteil des Gerichtshofs ein, durch das die Einwanderungspolitik der Mitgliedstaaten aufgrund dieser Richtlinie untergraben wird. Ich denke aber auch an Belgien, da dieses Land nach wie vor bei der Einbürgerung von Einwanderern die weltweit lockersten Voraussetzungen anwendet. Dies hat zur Folge, dass diese Einwanderer dann vollkommen ungehindert europäische Grenzen überqueren können.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Die Juni-Liste unterstützt den freien Binnenmarkt, der uns nicht nur wirtschaftlichen Wohlstand gebracht, sondern unseren Bürgern auch mehr Freiheit ermöglicht hat, denn wir können uns jetzt innerhalb der Grenzen Europas frei bewegen. Wir teilen die Auffassung der Berichterstatterin, dass die dürftige Umsetzung dieser Richtlinie in einigen Mitgliedstaaten im Allgemeinen als enttäuschend betrachtet werden sollte, und fordern die Mitgliedstaaten auf, die Richtlinie 2004/38/EG in vollem Umfang umzusetzen, damit das Recht auf Freizügigkeit Realität werden kann.

Jedoch lehnen wir jegliche Erhöhung der Mittel oder die Zuweisung zu einer bestimmten Haushaltslinie vehement ab, durch die nationale und lokale Projekte unterstützt werden, bei denen die Integration von Bürgern und ihrer Familienangehörigen während ihres Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat im Mittelpunkt steht. Solche Aufgaben fallen in den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Mitgliedstaats.

Dennoch hat dieser Bericht aufgrund seiner klaren Position für die Verwirklichung des freien Binnenmarktes mehr positive als negative Aspekte, weshalb wir beschlossen haben, für ihn zu stimmen.

 
  
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  Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. − Ich habe den Vălean-Bericht über die Rechte von EU-Bürgern unterstützt. Das Recht der EU-Bürger und ihrer Familienangehörigen, sich innerhalb der Union frei bewegen und aufhalten zu können, gehört zu den Grundfreiheiten. Das Gesetz muss daher unbedingt von allen Mitgliedstaaten gleichermaßen angewendet werden. In meiner Funktion als Vertreter Schottlands bin ich mir bewusst, dass die EU im Ausland lebenden Schotten zahlreiche Möglichkeiten geboten und Schottland viele Neuankömmlinge willkommen geheißen hat, die in wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht in unserem Land eine wichtige Rolle spielen. In Zeiten der Wirtschaftskrise ist es wichtig, dass die Vorteile der Freizügigkeit anerkannt werden und wirtschaftliche Not nicht als Vorwand für Diskriminierung dient.

 
  
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  Dan Jørgensen, Poul Rasmussen, Christel Schaldemose und Britta Thomsen (PSE), schriftlich. − (DA) Wir haben gegen den Bericht über die Anwendung der Aufenthaltsrichtlinie gestimmt. Obwohl es im Bericht über die Anwendung und Umsetzung der Aufenthaltsrichtlinie geht, wird auch auf den Metock-Beschluss verwiesen. Dieser Beschluss ermöglicht es Ausländern, die nicht zum legalen Aufenthalt in der EU berechtigt sind, durch Heirat eine Aufenthaltsberechtigung zu erlangen und sich somit zusammen mit dem Ehepartner innerhalb der Europäischen Union frei bewegen zu können. Zwar unterstützen wir an sich das Prinzip der Freizügigkeit von Unionsbürgern, sind jedoch nicht der Meinung, dass Menschen, die illegal nach Europa gekommen sind, dazu berechtigt sein sollten, ihre rechtliche Situation durch Heirat zu verbessern.

 
  
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  Anne E. Jensen und Karin Riis-Jørgensen (ALDE), schriftlich. − (DA) Die Abgeordneten der Dänischen Liberalen Partei haben gegen diesen Bericht gestimmt. Wir sind für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und dafür, dass gewährleistet werden sollte, dass die Richtlinie von allen Mitgliedstaaten eingehalten wird. Allerdings lehnen wir die im Metock-Beschluss aufgeführte Möglichkeit ab, einen rechtswidrigen Aufenthalt durch die Eheschließung mit einem Wanderarbeitnehmer zu legalisieren. Die Mitgliedstaaten müssen mittels ihrer Verwaltung eine reale Chance haben, dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen für Freizügigkeit nicht missbraucht werden, um die für Ausländer geltenden Vorschriften zu umgehen.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. (IT) Ich habe gegen den Bericht von Adina-Ioana Vălean über die Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG auf das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen gestimmt, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei bewegen und aufhalten zu können. Ich stimme dem Punkt nicht zu, gemäß dem die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, für Ausweispapiere ihrer eigenen Staatsangehörigen und von EU-Bürgern anderer Mitgliedstaaten ungeachtet der erkennbaren Unterschiede in den Dokumenten dasselbe Format zu verwenden. Ich finde diese Lösung unnötig und oberflächlich.

 
  
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  Andrzej Szejna (PSE), schriftlich. (PL) Im Sinne von Artikel 18 des EG-Vertrags hat jeder Bürger das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten. Richtlinie 2004/38/EG legt im Detail fest, welche Möglichkeiten der Freizügigkeit innerhalb der EU für Bürger, ihre nahen Familienangehörigen oder einen Partner mit legalem Aufenthaltsstatus rechtlich zulässig sind.

Die Freizügigkeit sollte jedoch zusammen mit den Verordnungen über die Freizügigkeit von Arbeitnehmern und dem freien Dienstleistungsverkehr betrachtet werden.

Wie wir alle wissen, haben vier EU-Mitgliedstaaten ihren Arbeitsmarkt noch nicht für Arbeitnehmer aus den Ländern geöffnet, die im Jahr 2004 beigetreten sind. In ganzen 11 EU-Mitgliedstaaten sind Bürger aus Rumänien und Bulgarien weiterhin Arbeitsmarktbeschränkungen ausgesetzt.

Ich denke, dass sich diese Situation negativ auswirken wird, und zwar nicht nur auf den Integrationsprozess. Wir sollten versuchen, die noch vorhandenen Hindernisse so schnell wie möglich abzubauen.

In Übereinstimmung mit Artikel 20 des EG-Vertrags hat jeder Bürger, der sich im Hoheitsgebiet eines Drittlandes aufhält, in dem der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, nicht vertreten ist, ein Recht auf Schutz durch die diplomatischen oder konsularischen Behörden eines beliebigen Mitgliedstaats, und zwar unter denselben Bedingungen wie die Staatsangehörigen dieses Staates.

Die Maßnahmen, die im Hinblick auf die Stärkung des konsularischen Schutzes in Drittländern angekündigt wurden, sollten so bald wie möglich durchgeführt werden, und man sollte weiter mit Drittländern über die Aufhebung der Visumspflicht verhandeln.

 
  
  

– Bericht: Urszula Gacek (A6-0182/2009)

 
  
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  Alin Lucian Antochi (PSE), schriftlich. (RO) Der Bericht von Urszula Gacek rückt einen wichtigen Aspekt in den Mittelpunkt: Durch die Erweiterung der Europäischen Union konnte man eine deutliche Zunahme der Anzahl an europäischen Bürgern verzeichnen, die ihren Wohnsitz außerhalb ihres Herkunftslandes haben. In diesem Zusammenhang ergänzt die Unionsbürgerschaft die Staatsbürgerschaft der Mitgliedstaaten, von denen jeder einzelne für die Regelung dieses Aspekts verantwortlich ist.

Trotz der aktiven Beteiligung der Bürger beim Einleiten von Gesetzesvorlagen und bei den Bemühungen, das Rechtssystem der Gemeinschaft transparenter zu gestalten, ergeben sich für Europäer im Hinblick auf die Missachtung oder Nichteinhaltung ihres Rechts, sich innerhalb des Hoheitsgebiets der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, noch immer eine Reihe von Problemen. Die Unterschiede, die zwischen Mitgliedstaaten bezüglich der Regulierung einer obligatorischen Visumspflicht oder der Ausübung des Rechts, sowohl im Herkunftsland als auch im Gastland wählen zu können, festzustellen sind, stellen die Gleichberechtigung aller europäischen Bürger in Frage.

Aus diesem Grund bin ich der Meinung, dass die Mitgliedstaaten alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen müssen, um die Normen, durch die die Rechte der europäischen Bürger harmonisiert werden sollen, wirksam umzusetzen. In diesem speziellen Fall sollten wir bedenken, dass die Partnerschaft sowohl zwischen Mitgliedstaaten und der EU als auch zwischen regionalen, lokalen und zivilgesellschaftlichen Institutionen die Grundlage bildet.

Abschließend möchte ich erwähnen, dass Mitgliedstaaten allen EU-Bürgern, die in einem Mitgliedstaat wohnhaft sind, bei dem es sich nicht um ihr Heimatland handelt, bei Parlamentswahlen das Wahlrecht garantieren müssen.

 
  
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  Charlotte Cederschiöld (PPE-DE), schriftlich. (SV) Die im Europäischen Parlament vertretene Delegation der schwedischen Konservativen hat heute für den Bericht (A6–0182/2009) von Urszula Gacek (PPE-DE, PL) über die Probleme und Perspektiven der Unionsbürgerschaft gestimmt.

Wir teilen den Grundgedanken dieses Berichts, im Hinblick auf die Unionsbürgerschaft und die Freizügigkeit für Verbesserungen zu sorgen. Allerdings sind wir der Meinung, dass sich die erwähnten Probleme durch weitere Informationskampagnen lösen lassen. Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass die Frage, ob für kommunale Wahlen ein Wahlrecht besteht, eine interne Angelegenheit ist, die vom jeweiligen Mitgliedstaat entschieden werden sollte.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich.(PT) Es wurden konkrete Schritte unternommen, um die Unionsbürgerschaft zu verwirklichen. Portugiesische Migranten, die in anderen EU-Ländern leben, werden davon besonders profitieren, da sie in Zukunft in den Genuss eines breiten Spektrums von Rechten und Pflichten kommen werden, und dazu zählt die Gleichbehandlung von Migranten im Vergleich zu den Staatsangehörigen des Gastlandes.

Die wichtigste Entwicklung war dabei zweifelsohne die Annahme der Staatsbürgerschaftsrichtlinie, in der das uneingeschränkte Recht von EU-Bürgern und ihren Familienangehören auf ständigen Wohnsitz verankert ist, wenn sie mindestens fünf Jahre lang im Gastland gelebt haben.

Es gibt jedoch noch viel zu tun, da immer noch Hürden vorhanden sind, die überwiegend auf die fehlerhafte Umsetzung dieser Richtlinie durch die Mitgliedstaaten zurückzuführen sind.

Ich begrüße die Initiative der Kommission, einen Leitfaden zu dieser Richtlinie zu veröffentlichen, damit Informationen über die Rechte von Bürgern nicht nur den Bürgern selbst, sondern auch lokalen und regionalen Behörden in den Mitgliedstaaten zugänglich gemacht werden können.

Es ist wichtig, dass die sozialen und politischen Beziehungen zwischen EU-Bürgern weiter intensiviert werden. Der Vertrag von Lissabon muss in dieser Hinsicht einen beträchtlichen Beitrag leisten, vor allem durch die „Bürgerinitiative“, die Bürgern bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen die Möglichkeit eines Initiativrechts gibt.

 
  
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  Lena Ek (ALDE), schriftlich. (SV) Wir müssen die Unionsbürgerschaft stärken, weil sie der Dreh- und Angelpunkt der Freizügigkeit ist. In diesem Bericht wird auf einige Bereiche hingewiesen, in denen die Möglichkeit, von den Vorteilen der EU-Freizügigkeit zu profitieren, noch verbessert werden können. Da es sich beim Abbau der Grenzen und bei größerer Mobilität um zentrale Gedanken der EU handelt, habe ich für diesen Bericht gestimmt, obwohl einige recht unglücklich formulierte Hinweise auf die Förderung der „europäischen Identität“ und die Schaffung einer „europäischen Dimension“ in unseren Schulen gemacht wurden.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich.(PT) Trotz einiger Punkte, denen wir selbstverständlich zustimmen, und einer Reihe von Aspekten, über die man zumindest sagen könnte, dass sie „politisch korrekt“ sind, wäre diese Entschließung des Europäischen Parlaments, die den Titel „Probleme und Perspektiven der Unionsbürgerschaft“ trägt, lächerlich, wenn die Sache nicht so ernst wäre. Hier einige Beispiele: Das Europäische Parlament ...

- „ ... begrüßt die Tatsache, dass es durch den Vertrag von Lissabon möglich sein wird, dass eine Million EU-Bürger aus verschiedenen Mitgliedstaaten gemeinsam die Kommission auffordern können, Gesetzesvorlagen zu unterbreiten, und ist der Auffassung, dass ein solcher Rechtsanspruch wesentlich dazu beitragen wird, dass Europäer ein stärkeres Bewusstsein für die Unionsbürgerschaft entwickeln“;

- „ ... erinnert daran, dass Transparenz und demokratische Beteiligung durch eine Vielzahl von Formen der Partnerschaft erreicht werden muss, und zwar zwischen der EU und den Mitgliedstaaten, zwischen regionalen und lokalen Institutionen sowie zwischen den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft.“

Und dann ist da noch all das Geschwätz, das den Eindruck vermittelt, dass es sich bei dieser „Unionsbürgerschaft“ um etwas sehr Positives handelt, sofern man verhindert, dass die Bürger darüber entscheiden, was wirklich wichtig ist. Dies gilt vor allem, wenn es darum geht, sie nicht in einem Referendum über den Vertrag von Lissabon abstimmen zu lassen, oder – wenn sich dies nicht verhindern lässt – sie einfach wählen zu lassen, bis sie ‚Ja‘ sagen ...

Heuchlerischer kann man doch gar nicht mehr sein ...

 
  
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  Jean-Marie Le Pen (NI), schriftlich. (FR) Der Bericht von Urszula Gacek über die Unionsbürgerschaft ist ein echter Betrug.

Unter dem Vorwand, die Freizügigkeit und das Aufenthaltsrecht von Staatsangehörigen der Gemeinschaft in der Europäischen Union zu stärken, führt er dazu, dass zwischen diesen Staatsangehörigen und Bürgern von Drittländern echte Gleichbehandlung eingeführt wird.

In diesem Bericht wird absichtlich der allgemeine Begriff der Staatsbürgerschaft verwendet, um die Konzepte der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats und der Unionsbürgerschaft auf völlig unzulässige Weise in einen Topf zu werfen.

Abgesehen davon, dass man Verwirrung stiften möchte, wird damit ganz klar Folgendes bezweckt: Man möchte in Übereinstimmung mit dem Recht, das von der Unionsbürgerschaft abzuleiten ist, die Möglichkeit, die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats zu erwerben, auf alle Personen ausweiten, die sich rechtmäßig in diesem Staat aufhalten. Aus diesem Grund führt der Berichterstatter das neue Konzept des innergemeinschaftlichen Migranten ein, und diese Gattung breitet sich immer mehr aus. Es stimmt, dass sich das Europäische Parlament inzwischen aus Vertretern der Unionsbürger zusammensetzt und nicht aus Vertretern der Menschen, die in diesen Staaten leben. Dies ist ein schwerwiegender Angriff auf die nationale Identität und den Zusammenhalt.

Vorsicht, meine Damen und Herren! Als Vertreter unterschiedsloser Bürger der Europäischen Union werden Sie bald staatenlose Mitglieder werden. Aber vielleicht ist das ja genau das, was Sie im tiefsten Inneren wollen.

 
  
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  Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Der Bericht ist eine Übung in Propaganda, die von den politischen Kräften der „europäischen Einbahnstraße“ durchgeführt wird, um die Bevölkerung von den angeblichen Vorteilen der EU zu überzeugen. Indem eine künstliche, im Grunde nicht vorhandene Unionsbürgerschaft gefördert wird, mit der keine praktischen Rechte einhergehen, versuchen sie, die Idee des „Bürgers Europas“ und ein „europäisches Bewusstsein“ zu kultivieren. Dadurch möchte man die Arbeitnehmer und vor allem junge Menschen einen ideologischen Gartenweg entlang führen. Dazu investieren sie in „politische Parteien Europas“ und fordern die EU auf, sie politisch und vor allem wirtschaftlich stärker zu fördern, um so ihre Rolle besser wahrnehmen zu können, die EU schöner darzustellen und zu unterstützen, und gleichzeitig wirksamer für Verwirrung und Täuschung zu sorgen. Um der immer höher schwappenden Welle der Opposition gegen die EU-Politik zur Bekämpfung basisdemokratischer Bewegungen und somit des Konstrukts selbst, durch das Europa zusammengeschweißt wird, Herr werden zu können, bitten sie die EU, die falsche Propaganda zu intensivieren und für die nicht vorhandenen Vorteile der Unionsbürgerschaft zu werben.

Die Arbeitnehmer werden tagtäglich zum Opfer der schmerzlichen Folgen des Maastricht-Vertrags und der EU-Politik zur Bekämpfung basisdemokratischer Bewegungen. Sie wissen aus Erfahrung, dass die EU nicht geschaffen wurde, um basisdemokratischen Interessen zu dienen, sondern um die Bedürfnisse, Interessen und Gewinne der europäischen Monopole zu verteidigen und in ihrem Sinne zu handeln.

Nur durch Ungehorsam, Opposition und den Bruch mit der EU kommen wir weiter, und dies ist im Interesse der Menschen. Die Arbeitnehmer können und werden diese Nachricht bei den Europawahlen im Juni an der Wahlurne vermitteln.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. (IT) Ich habe mich entschlossen, gegen den Bericht von Urszula Gacek über die Probleme und Perspektiven der Unionsbürgerschaft zu stimmen. Ich glaube eigentlich nicht, dass wir uns über die geringfügige Umsetzung der geltenden Richtlinien zu viele Sorgen machen müssen, weil ich nicht der Meinung bin, dass das von Urszula Gacek beschriebene Bild die Situation widerspiegelt, in der wir uns tatsächlich befinden. Dies gilt vor allem in Bezug auf die Richtlinie über die Freizügigkeit, die im Zusammenhang mit diesem Thema und anderen Rechten von EU-Bürgern zahlreiche Probleme aufwirft.

 
  
  

– Bericht: Helmuth Markov (A6-0126/2009)

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. (IT) Ich habe für den Bericht von Helmuth Markov über Gemeinschaftsstatistiken für den Außenhandel gestimmt. Um die gewünschten Ergebnisse erzielen zu können, halte ich es für notwendig, den „Rotterdam-Effekt“ zu mildern, der laut Kommission und Rat folgende Auswirkungen hat: Er führt zu einer Überrepräsentation der Außenhandelsstatistiken der Mitgliedstaaten, die hinsichtlich Ausfuhren und Zollabfertigungen hohe Werte aufweisen, eigentlich aber nur als Transitländer fungieren. Dies würde zu Lasten der Mitgliedstaaten gehen, in denen die Waren tatsächlich erhalten oder versendet werden.

 
  
  

– Bericht: Avril Doyle (A6-0048/2009)

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich.(PT) Bei diesem Vorschlag wird das Ziel verfolgt, das Maß, in dem Verbraucher pharmakologisch wirksamen Stoffen, die für die Verwendung in Tierarzneimitteln für Lebensmittel erzeugende Tiere vorgesehen sind, sowie Rückständen davon in Lebensmitteln tierischen Ursprungs ausgesetzt sind, zu verringern. Dies schließt Lebensmittel ein, die aus Drittländern eingeführt werden.

Nach Abschluss eines langen Verfahrens wurde der Text über den gemeinsamen Standpunkt verfasst, der den durch Verhandlungen der drei Institutionen erzielten Kompromiss widerspiegelt.

Dies sind die wichtigsten Punkte dieses neuen Textes:

- Bezugspunkte zum Handeln: Dies ist jetzt als das Maß eines Rückstands eines pharmakologisch wirksamen Stoffs definiert, das im Falle bestimmter Stoffe zu Kontrollzwecken ermittelt wird, für die in Übereinstimmung mit dieser Verordnung keine Rückstandshöchstmenge festgelegt wurde;

- Import: Die Mitgliedstaaten verbieten den Import und das Inverkehrbringen von Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs, die Rückstände enthalten, welche aus der illegalen Anwendung pharmakologisch wirksamer Stoffe entstehen, die keiner mit dem Text übereinstimmenden Klassifizierung unterliegen. Entsprechend werden im Interesse der öffentlichen Gesundheit Importe aus Drittländern von Nahrungsmitteln, die Rückstände enthalten, welche aus der illegalen Anwendung von in der Europäischen Union verbotenen Stoffen entstehen, verboten.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. (IT) Ich habe gegen den Bericht von Frau Doyle zur Festlegung von Grenzwerten für Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe in Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs gestimmt. Ich stimme mit dem Ziel überein, jedoch nicht mit den Methoden. Ich glaube nicht, dass eine Begrenzung der Gefährdung von Verbrauchern durch pharmakologisch wirksame Stoffe in Arzneimitteln für Tiere, die zur Nahrungsmittelproduktion eingesetzt werden, und durch die Rückstände solcher Stoffe in Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs eine gute Lösung ist, zum gewünschten Ziel zu gelangen. Ich würde mich mit der eigentlichen Ursache des Problems befassen, deren Wurzeln ganz woanders liegen.

 
  
  

– Bericht: Emmanouil Angelakas (A6-0134/2009)

 
  
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  Adam Bielan (UEN), schriftlich. (PL) Ich habe den Bericht von Herrn Angelakas unterstützt, da er die Verwendung bestimmter Geldbeträge für die Kofinanzierung regionaler und lokaler Programme für erneuerbare Energien und Wohnungsbau betont. Des Weiteren ist sehr zu begrüßen, dass die Mitgliedstaaten Kriterien festlegen und darüber entscheiden, welche Wohnungsbauprojekte in Übereinstimmung mit den nationalen Rechtsvorschriften die Voraussetzungen für Finanzhilfen erfüllen. Dies ist ein Zeichen dafür, dass das Geld in jedem Mitgliedstaat für die Gebäude bereitgestellt wird, die es am dringendsten benötigen.

 
  
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  Proinsias De Rossa (PSE), schriftlich. − Ich unterstütze diesen Bericht zur Änderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung mit dem Ziel, Interventionen für eine bessere Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien im Wohnungsbausektor in allen Mitgliedstaaten zu ermöglichen und zu stärken. Zielgruppe der Interventionen sollten Haushalte mit geringen Einkommen sein, wie sie in den geltenden nationalen Rechtsvorschriften definiert sind. Ich habe in Irland sogar vorgeschlagen, die Mehrwertsteuer auf Arbeiten in diesem Bereich von 13,5 % auf 5 % zu senken, um den Erhalt von Arbeitsplätzen und die Nachfrage nach diesen Renovierungsarbeiten zu fördern.

Das „Europäische Konjunkturprogramm“ nennt als bevorzugte Bereiche die Lissabon-Strategie und den Bereich Energie (mit besonderem Augenmerk auf Energieeffizienz in Gebäuden). Daher sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre operationellen Strukturfondsprogramme neu zu gestalten, um einen besseren Ausgleich bei den Investitionen in die Energieeffizienz zu erzielen, wie beispielsweise bei der Förderung des sozialen Wohnungsbaus.

Innerhalb der derzeit geltenden rechtlichen Rahmenvorschriften unterstützte der Europäische Fonds für regionale Entwicklung Interventionen im Wohnungsbausektor, z. B. bezüglich der Energieeffizienz, beschränkte sich dabei jedoch auf Mitgliedstaaten, die frühestens am 01. Mai 2004 der Europäischen Union beigetreten waren. Die Änderung der Verordnung hat zum Ziel, diese Möglichkeit für die Haushalte mit geringem Einkommen in allen Mitgliedstaaten zu ermöglichen und zu erweitern.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Das Loblied des Berichterstatters auf die Kohäsionspolitik der EU scheint keine Grenzen zu kennen, trotz der Tatsache, dass diese Politik ein alarmierendes Beispiel dafür ist, wohin eine zunehmende Zentralisierung führen kann.

Mangelhafte Kontrollen und eine unzulängliche Weiterverfolgung der jedes Jahr als Teil der Projekte des EU-Fonds gewährten Finanzhilfen haben zum Ergebnis, dass beachtliche Geldsummen in die falschen Taschen fließen. Dies ist jetzt allgemein bekannt. Erst im November 2008 hat der Europäische Rechnungshof festgestellt, dass 11 % der 42 Milliarden Euro, die 2007 im Rahmen der Kohäsionspolitik der EU gebilligt worden waren, niemals ausgezahlt hätten werden sollen.

Im Bericht wird dies jedoch an keiner Stelle erwähnt. Dies ist bedauerlich, aber kaum überraschend. Es versteht sich von selbst, dass wir gegen den Bericht gestimmt haben.

 
  
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  Sérgio Marques (PPE-DE), schriftlich.(PT) Die wirtschaftliche und finanzielle Krise, die Europa derzeit erlebt, muss als Gelegenheit betrachtet werden, Maßnahmen zu ergreifen, die nicht nur den Mitgliedstaaten dabei helfen, sich wieder zu erholen, sondern auch die Sensibilität der Bevölkerung für mehr Nachhaltigkeit in ihrem Verhalten verstärkt.

Die Möglichkeit, die Energieeffizienz im Wohnungsbau zu verbessern, indem jedem Mitgliedstaat Finanzhilfen von bis zu 4 % aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zugewiesen werden, bietet selbst einen doppelten Vorteil: auf der einen Seite werden die fixen Energiekosten der Familien reduziert, auf der anderen Seite wird der nationale Verbrauch verringert. Dies trägt zu einer höheren Energiesicherheit sowie zu einer Reduzierung von Importen fossiler Brennstoffe und der Emission von Treibhausgasen bei.

Ich befürworte diesen Bericht in der Hoffnung, dass die Mitgliedstaaten diese Finanzhilfen in ihre nationalen Aktionspläne für eine bessere Energieeffizienz integrieren und sie verantwortungsbewusst und pragmatisch einsetzen können.

Ich hoffe, dass die kleinen Inselregionen besonders von diesen Finanzhilfen profitieren werden, angesichts der Tatsache, dass sie über weniger Möglichkeiten zur Energieerzeugung verfügen, wodurch jedem Einzelnen eine verantwortungsbewusste Energienutzung abverlangt wird. Die Investition in Energieeffizienz ist eines der wichtigsten Werkzeuge in dieser Hinsicht und muss für die Regierungen der Mitgliedstaaten ein Ziel mit hoher Priorität sein.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. (IT) Ich habe für den Bericht von Herrn Angelakas zum EFRE gestimmt, in Hinblick auf die Förderungswürdigkeit von Energieeffizienz und Investitionen in erneuerbare Energien im Wohnungsbau. Ich teile die Ansicht des Berichterstatters, dass die Finanzinstrumente, die der Europäischen Union zur Verfügung stehen, so schnell und effektiv wie möglich geändert werden sollten, um die wachsenden Herausforderungen in Verbindung mit der aktuellen Wirtschaftskrise zu meistern. Als wichtiger internationaler Akteur kann die Europäische Union auf dem Feld der Energieeffizienz und bei erneuerbaren Energien im Wohnungsbau nicht zurückbleiben. Daher müssen alle Mitgliedstaaten und alle Regionen der Union, nicht nur die der neuen Mitgliedstaaten, in die Lage versetzt werden, Investitionen zu tätigen und in diesen Sektoren Projekte zu verwirklichen. Dies bringt außerdem klare Vorteile in Hinblick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen, die in der extrem schwierigen Wirtschaftslage, in der wir uns befinden, von entscheidender Bedeutung ist.

 
  
  

– Bericht: Henrik Lax (A6-0161/2009)

 
  
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  Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich.(PT) Ich befürworte eine gemeinsame Visapolitik, die legitime Reisen erleichtert und Maßnahmen umsetzt, die zum Ziel haben, den Prozess zum Einreichen und Bearbeiten von Visaanträgen zu vereinfachen (Kostensenkung, vereinfachte Ausstellungsverfahren, Visa für mehrere Einreisen, längere Gültigkeitsdauer).

Es ist auch eine Frage der Dringlichkeit, der illegalen Immigration durch eine weitere Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften und der Bearbeitungspraktiken in den lokalen konsularischen Vertretungen zu begegnen.

Mir ist bewusst, dass ein dringender Bedarf besteht, die Kohärenz der gemeinsamen Visapolitik zu verbessern, insbesondere durch die Integration aller Bestimmungen zur von Visa und zu Entscheidungen in Verbindung mit der Verweigerung, Verlängerung, Annullierung, Widerrufung und Kürzung von ausgestellten Visa in einem gemeinsamen Visakodex.

Ich gratuliere dem Berichterstatter, Herrn Lax, zu dem ausgezeichneten Kompromiss, den er erzielt hat, bedaure jedoch, dass der schwache Kompromiss, der im Bericht zur Gemeinsamen Konsularischen Instruktion erzielt wurde (der in diesen Vorschlag aufgenommen werden muss) diesem Vorschlag schließlich zum Nachteil gereichen wird. Ein Beispiel dafür ist die Ausnahme von sowie die Kostensenkung für Visa für Kinder, die in diesem Haus beschlossen wurden, aber schließlich nicht den beabsichtigten Effekt haben werden, aufgrund der zusätzlichen Gebühren, die erhoben werden, wenn der Service von externen Unternehmen bereitgestellt wird.

Aus all diesen Gründen, die mich dazu brachten, gegen diesen Bericht zu stimmen, kann ich diesen Bericht nicht rückhaltlos unterstützen und habe mich daher der Stimme enthalten.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. – (DE) Es ist schon vielsagend, wenn man illegale Einwanderung durch verstärkte Harmonisierung der nationalen Vorschriften und Verfahrensweisen bei Visa erreichen will. Die Visaskandale der Vergangenheit zeigen ja, wie locker mit der Visaerteilung seitens einiger Staaten vorgegangen wird. Diesen Fällen wurde zu wenig nachgegangen und es wurden nicht ausreichend Konsequenzen daraus gezogen.

Auch die Massenlegalisierungen der letzten Jahrzehnte lassen an der Sinnhaftigkeit einer Harmonisierung Zweifel aufkommen. Solange nicht alle Mitgliedstaaten für strenge Visabestimmungen und rigorose Zuwanderungspolitik bis hin zu Nullzuwanderung sind, kann das Resultat nur eine Nivellierung nach unten sein. Damit der Zuwanderung nicht möglicherweise über die Hintertür Tür und Tor geöffnet wird, habe ich gegen den Bericht Lax gestimmt.

 
  
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  Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Der Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zu einem Visakodex der Gemeinschaft ist eine der Maßnahmen der EU, die Immigranten weiter zurückzudrängen und gegen Drittstaatsangehörige und Personen aus der EU selbst eine „Festung Europa“ zu schaffen. Mit dem Visakodex hat die EU strengere Regelungen zur Erteilung von EU-Einreisevisa für Drittstaatsangehörige angenommen, die einheitlich für alle Mitgliedstaaten gelten. Der Kodex verpflichtet zur Aufnahme von biometrischen Daten in die Visa (Abdrücke aller zehn Finger) selbst bei Kindern unter 12 Jahren. Diese Daten werden mit einer Reihe anderer persönlichen Daten im Visainformationssystem (VIS) gespeichert. Dieses System wurde bereits von der EU eingeführt und entwickelt sich – wegen der eingegebenen Polizeiakten – zur größten Personendatenbank aller Drittstaatsangehörigen. Individuelle Verbesserungen durch das Europäische Parlament ändern nicht das Wesen, die Richtung oder das Grundprinzip des Visakodex, der bereits ein weiteres Instrument für die Kontrolle und stärkere Zurückdrängung von Einwanderern im Rahmen der übergreifenden Antiimmigrationspolitik ist, die sich im Europäischen Pakt zu Einwanderung und Asyl ausdrückt. Erneut hat die EU bewiesen, dass sie ein Feind der Menschen, Einwanderer und Flüchtlinge ist, indem sie die Geiseln der schonungslosen Ausbeutung des Kapitals ausliefert.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. (IT) Ich habe gegen den Bericht Lax zum Visakodex der Gemeinschaft gestimmt. Ich glaube, dass die Ziele, die die Kommission im Kontext des Haager Programms vorschlägt und die darin bestehen, ein System zur Erleichterung von legitimen Reisen und zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung einzurichten, nicht durch die Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften und der Bearbeitungspraktiken in den lokalen konsularischen Vertretungen erreicht werden können. Es bleibt noch viel zu tun in Hinblick auf Dialog und Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten und wir sollten eher auf diesem Weg fortfahren als alle Bestimmungen in Bezug auf die Ausstellung von Visa und Entscheidungen in Verbindung mit der Verweigerung, Verlängerung, Annullierung, Widerrufung und Kürzung von ausgestellten Visa in einem gemeinsamen Visakodex zu integrieren, Bestimmungen, zu deren Umsetzung diese Europäische Union weder bereit noch in der Lage ist. Daher glaube ich nicht, dass das vorgeschlagene System gebilligt und fortgeführt werden sollte.

 
  
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  Andrzej Szejna (PSE), schriftlich. (PL) Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres hat im Kontext des Haager Programms einen weiteren Vorschlag vorbereitet. Ziel dieses Vorschlags ist die Vereinfachung der Visapolitik durch die Schaffung eines Visakodex der Gemeinschaft, um die Bearbeitung von Visaanträgen sowie die Verlängerung, Annullierung, Widerrufung und Kürzung von ausgestellten Visa zu vereinfachen. Der Kodex vereinheitlicht und definiert die Grundsätze für die Ausstellung von Visa sowie ihre Art und Gültigkeitsdauer. Außerdem werden die zum Erlangen eines entsprechenden Visums erforderlichen Dokumente festgelegt.

Als Ergebnis der Harmonisierung der Visavorschriften der Europäischen Union werden die Rechtsvorschriften, die den Prozess zum Erlangen eines Visums häufig behindert haben, außer Kraft gesetzt. Der Visakodex der Gemeinschaft wird den Personenverkehr nicht nur von EU-Bürgern, sondern vor allem von Bürgern aus Ländern außerhalb der EU vereinfachen. Dies stellt eine Erleichterung des Personenverkehrs von Bürgern und damit auch von Arbeitern zwischen Ländern inner- und außerhalb der Gemeinschaft dar.

In Verbindung mit der oben genannten Veränderung sollte der fortlaufenden Weiterbildung der Zollbeamten, insbesondere derjenigen, die an den Grenzen der Europäischen Union eingesetzt werden, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.

Die Visapolitik der EU sollte die fundamentalen Prioritäten ihrer Außenpolitik widerspiegeln. Ich denke, dass die Erstellung eines Visakodex der Gemeinschaft eine gute Idee ist und dass sie dazu dient, die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten zu harmonisieren.

 
  
  

– Bericht: Salvatore Tatarella (A6-0105/2009)

 
  
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  Edite Estrela (PSE), schriftlich.(PT) Ich habe für die Verordnung zu einer Regelung für das Umweltzeichen der Gemeinschaft gestimmt, da ich glaube, dass es lebenswichtig ist, die nachhaltige Produktion und den nachhaltigen Verbrauch von Produkten zu fördern. Das Umweltzeichen ist ein nützliches Instrument, um die Verbraucher zu den Produkten auf dem Markt zu lenken, die ökologisch empfohlen sind, und um die Produktion und den Verbrauch von umweltfreundlichen Produkten zu stärken.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich.(PT) Wie in dem Bericht angegeben, ist das Umweltzeichen ein freiwilliges Zeichen, dessen Zweck die Förderung der Verbreitung hocheffizienter Produkte auf europäischer Ebene ist, die über ihre gesamte Lebensdauer hinweg nur geringe Umwelteinflüsse aufweisen.

Zu diesem Zweck wurden für jede aus einer Reihe spezifischer Produktkategorien bestimmte ökologische Qualitätsstandards festgelegt (wir werden sie hier kurz „Kriterien“ nennen). Derzeit gibt es 26 Produktkategorien, 622 Lizenzen und über 3 000 Produkte und Dienstleistungen – Reinigungsmittel, Papier, Kleidung (einschließlich Schuhe und Textilien), Tourismus, Campingprodukte usw. – für die Umweltzeichen vergeben wurden.

Dieses Zeichen und die Blume, die es symbolisiert, wirken als dynamisierende Elemente, die dank der konstanten Aktualisierung der Umweltkriterien für die Produkte, für die sie vergeben werden, Unternehmen ermutigen, auf positive Rückkopplungseffekte hinzuarbeiten mit dem Ziel, ganz allgemein die ökologische Qualität der Produkte auf dem Markt zu steigern.

Im aktuellen System scheint es jedoch einige Mängel zu geben, wenn man die Erfahrungen der letzten zehn Jahre bedenkt, die dieses Zertifikat nun bereits existiert, die darauf hindeuten, dass entschlossenere Interventionen notwendig sind, um bestimmte Mängel im System zu beheben.

In diesem Kontext hat die Kommission einen Vorschlag für eine neue Regelung vorgelegt, die die Mitglieder zu verbessern versuchen.

 
  
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  Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Das Umweltzeichen ist eine weitere irreführende Methode, für Produkte von zweifelhafter Qualität und fraglichem Umwelteinfluss zu werben. Diese Produkte erhalten mit diesem Zeichen einen „Mehr“-Wert durch die Registrierung, dessen Kosten an den Endverbraucher weitergeleitet werden, wodurch die Profite der Monopolinhaber noch weiter steigen.

Durch dieses Zeichen können das Kapital und die Marktmonopole außerdem noch stärker auf einige wenige multinationale Unternehmen konzentriert werden, die über die Mittel, die Organisation und, was noch wichtiger ist, über das Geld verfügen, das für die Registrierung ihrer Produkte unter dem Umweltzeichen erforderlich ist.

Wie auch immer die Sicherheitsvorkehrungen bei den Verfahren für eine transparente, zuverlässige und unvoreingenommene Vergabe des Zeichens aussehen mögen, alle wissen, dass Kapital und Großunternehmen immer Wege finden, diese zu umgehen, um ihre Profite zu steigern, wie eine Reihe von Nahrungsmittelskandalen und die „toxischen“ Produkte der Finanzkrise selbst gezeigt haben.

Die ΕU ist nicht in der Lage, ökologischen Schutz zu gewährleisten, da sie das Kapital umwirbt und bedient, das mit seiner unverantwortlichen Ausbeutung natürlicher und menschlicher Ressourcen und dem Einsatz moderner Technologien in derselben Richtung die Umwelt zerstört. Die für die Zerstörung der Umwelt verantwortlichen Personen können nicht gleichzeitig mit ihrem Schutz betraut werden.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. (IT) Ich habe für den Bericht Tatarella über eine Regelung für ein Umweltzeichen der Gemeinschaften gestimmt. Ich glaube, dass dieser Vorschlag hervorragend zu dem Europäischen Aktionsplan für Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch passt und infolgedessen auch zu dem allgemeinen Ziel, ein freiwilliges integriertes System einzurichten, das Unternehmen ermutigt, ihre Produkte zu verbessern, um die Produktqualität nicht nur in Hinblick auf die Ernährungsweise und den Verbraucherschutz zu verbessern, sondern auch hinsichtlich der Umwelt, indem höhere Standards in der Energieeffizienz und Umweltfreundlichkeit erreicht werden. Daher gratuliere ich dem Berichterstatter zu seiner ausgezeichneten Arbeit in einem Kontext, der für unsere Produzenten, auch die kleinsten, so wichtig und entscheidend ist, weil die Betonung von Qualität und die Einhaltung von ernährungstechnischen und ökologischen Grundsätzen sie dabei unterstützt, in der zunehmenden Globalisierung und dem härter werdenden Wettbewerb zu bestehen und zu überleben.

 
  
  

– Bericht: Linda McAvan (A6-0084/2009)

 
  
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  Liam Aylward, Brian Crowley, Seán Ó Neachtain und Eoin Ryan (UEN), schriftlich. − Das Europäische Parlament praktiziert das umweltfreundliche Verhalten, das es stets predigt! Wir haben uns freiwillig dafür entschieden, unsere ökologische Leistung täglich zu verbessern. Im Februar 2007 habe ich persönlich den Präsidenten gebeten, das Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) im Parlament einzuführen. Heute haben wir für das EMAS gestimmt, wodurch andere Unternehmen in der EU aufgefordert werden, dasselbe zu tun.

Dadurch, dass wir die Umweltbelastung verringern, indem wir zum Beispiel das Licht ausschalten oder auf eine intelligente Dosierung, Sensorleuchten und geringeren Papierverbrauch achten, strebt das Europäische Parlament ein ökologisch einwandfreies Verhalten an. Als Ergebnis einer Prüfung im Parlament haben wir ein EMAS-Logo erhalten.

Wenn wir heute für die Erweiterung des EMAS-Systems stimmen, bedeutet dies auch ein „Ja“ für mehr Umweltbewusstsein in den Mitgliedstaaten. Dieser Plan hat zum Ziel, proaktive Organisationen, die über die Anforderungen des geltenden Umweltrechts hinausgehen und ihre Wechselwirkungen mit der Umwelt beständig verbessern, anzuerkennen und zu belohnen. Nun ist es wichtig, innerhalb der gesamten Europäischen Union ein gemeinsam abgestimmtes System mit einem einheitlichen Regelsatz einzurichten, das den Nutzen und die Exposition dieses Plans nicht nur für Gebäude sondern auch für die Mitgliedstaaten selbst sicherstellt. Aus diesen Gründen ist es von entscheidender Bedeutung, für diese Rechtsvorschrift mit „Ja“ zu stimmen.

 
  
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  Edite Estrela (PSE), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) gestimmt, da dieses System Organisationen dabei unterstützt, ihren Umwelteinfluss zu identifizieren, zu überwachen und zu messen und entsprechende Informationen darüber bereitzustellen.

EMAS wurde erstmals 1995 eingeführt und 2001 auf Organisationen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor erweitert. Diese neuerliche Überarbeitung bietet die Gelegenheit, das System für kleine und mittlere Unternehmen attraktiver und einfacher zu gestalten. Sie ist gleichzeitig ein Versuch, sicherzustellen, dass EMAS denselben Teilnehmerstand erreicht wie derzeit ISO 14001 (das führende Umweltmanagementsystem in Europa).

Außerdem ist wichtig, dass die Anerkennung von EMAS als Referenzzeichen in Umweltmanagementsystemen auf einer Linie mit dem Ziel der EU zur Bekämpfung des Klimawandels liegt.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. (IT) Ich gratuliere Frau McAvan zu ihrer ausgezeichneten Arbeit und erkläre meine Unterstützung ihres Berichts über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS), für den ich hiermit stimme. Das Ziel, die langfristige ökologische Leistung von Organisationen zu verbessern, ist sicherlich lobenswert, wie auch alle Ressourcen im kleinen und großen Maßstab, die zur Erreichung dieses Ziels bestimmt sind. Ich schließe mich dem Berichterstatter an und begrüße die von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen, insbesondere diejenigen in Verbindung mit der geplanten Reduzierung von Gebühren und der weniger häufigen Berichterstattung für KMU, für die eine Teilnahme an diesem System sonst beschwerlicher aber nicht weniger wichtig wäre. Ich glaube, dass wir auch die Anpassung der EMAS-Definitionen an die bestehenden Definitionen der Norm ISO 14001 unterstützen sollten, die den Übergang vom einen zum anderen System erleichtern würden, und dass wir eine Vereinfachung der Sprache empfehlen sollten - dies könnte vor allem für kleinere Organisationen sehr hilfreich sein.

 
  
  

– Bericht: Kathalijne Buitenweg (A6-0149/2009)

 
  
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  Alexander Alvaro und Holger Krahmer (ALDE), schriftlich. – (DE) Die angewandte Rechtsgrundlage, Artikel 13 Absatz 1 EGV ist nicht einschlägig, zumal nach Auffassung der FDP das Subsidiaritätsprinzip nicht eingehalten wurde. Es fällt nicht in die Kompetenz des EU-Gesetzgebers, die vorliegenden Regelungen zu treffen und dabei weit in die Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten einzugreifen.

Die Bekämpfung von Diskriminierungen aller Art sowie die Teilhabe von Behinderten am öffentlichen Leben sind wichtige Aufgaben. Die vorgesehene Ausdehnung der Antidiskriminierungsvorschriften auf nahezu alle Lebensbereiche ist aber realitätsfremd. So führt die in der Richtlinie verankerte Beweislastumkehr dazu, dass Beschuldigungen ohne hinreichende Beweise ausreichen, um ein Verfahren zu eröffnen. Betroffene müssten dadurch Entschädigungen leisten, obwohl sie nicht diskriminiert haben, aber ihre Unschuld nicht nachweisen können. Derart pauschal definiert ist die Umkehr der Beweislast daher rechtsstaatlich bedenklich. Hierdurch wird Unsicherheit geschaffen und Missbrauch Vorschub geleistet. Das kann nicht Sinn und Zweck einer fortschrittlichen Antidiskriminierungspolitik sein.

Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Europäische Kommission gegenwärtig gegen zahlreiche Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelhafter Umsetzung der bisherigen europäischen Richtlinien zur Antidiskriminierungspolitik eingeleitet hat. Es fehlt bisher jedoch eine Übersicht der umgesetzten Vorschriften, um den reklamierten Bedarf neuer Vorschriften feststellen zu können. Insbesondere Deutschland ist hier bereits erheblich über vergangene Vorgaben aus Brüssel hinausgegangen. Aus diesem Grund haben wir gegen diesen Bericht gestimmt.

 
  
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  Philip Bradbourn (PPE-DE), schriftlich. − Meine britischen konservativen Kollegen und ich stimmen diesem Bericht in weiten Teilen zu. Wir verabscheuen Diskriminierung in all ihren Formen und unterstützen von ganzem Herzen die Gleichbehandlung für alle ungeachtet ihrer Behinderung, Rasse, Religion oder sexuellen Ausrichtung. Wir haben jedoch ernsthafte Bedenken in Hinblick auf die Umkehrung der Beweislast vom Kläger auf den Beklagten. Britische Konservative glauben, dass es in Fällen der Glaubhaftmachung der Diskriminierung und unter dem britischen Rechtssystem dem Kläger überlassen bleiben muss, schlüssige Beweise für solche Diskriminierungsfälle vorzulegen. Daher haben wir uns entschieden, uns zu diesem Bericht zu enthalten.

 
  
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  Philip Claeys (NI) , schriftlich. – (NL) Ich habe ausdrücklich gegen diesen Bericht gestimmt. Überflüssig zu sagen, dass wir alle dagegen sind, dass Menschen aufgrund ihrer Behinderung, sexuellen Ausrichtung oder aus ähnlichen Gründen diskriminiert werden. Die Frage ist nur, ob Europa hier einbezogen werden sollte. Ich denke nicht. Maßnahmen gegen Diskriminierung sollten ausschließlich in der Kompetenz der Mitgliedstaaten liegen. Infolgedessen habe ich für den Änderungsantrag 81 gestimmt, der feststellt, dass der entscheidende Vorschlag für eine Direktive das Subsidiaritätsprinzip ernsthaft untergräbt. Davon ganz abgesehen, enthält dieser Bericht auch zahlreiche Empfehlungen, die dem demokratischen Grundprinzip und dem Rechtsstaatsprinzip widersprechen. Um nur ein Beispiel zu geben: auf der einen Seite ermutigt der Bericht die Leute dazu, andere nicht wegen ihres Glaubens zu diskriminieren, auf der anderen Seite ist die Diskriminierung aufgrund des politischen Bekenntnisses explizit gestattet.

 
  
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  Koenraad Dillen (NI) , schriftlich. − (NL) Ich habe gegen diesen Bericht gestimmt, einer von vielen, die von politischer Korrektheit durchdrungen sind, und zwar, weil dieser Vorschlag das Subsidiaritätsprinzip der EU verletzt und überdies einen hohen bürokratischen Aufwand erforderlich macht. Überflüssig zu sagen, dass ich gegen alle Formen der Diskriminierung aufgrund von Behinderung, Alter oder sexueller Ausrichtung bin. Dieser Bericht enthält jedoch zahlreiche Empfehlungen, die den elementarsten Grundsätzen des Rechtsstaatsprinzips widersprechen. So ist Diskriminierung plötzlich gestattet, wenn es um Diskriminierung aufgrund der politischen Ausrichtung geht. Dann kann der Grundsatz der Gleichbehandlung auch gleich vollständig wegfallen. Das ist lächerlich.

 
  
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  Avril Doyle (PPE-DE), schriftlich. − Dieser Bericht hat zum Ziel, diejenigen, die zu Unrecht an den Rand gedrängt werden, zu schützen und sicherzustellen, dass sie über die richtigen und angemessenen Mittel verfügen, ihre Situation zu meistern. Ich habe ihn gerne unterstützt. Er kann auf eine breite Unterstützung aller sozialen Plattformen und der Zivilgesellschaft zählen. Ich bin überzeugt, dass er mit den Kompetenzen der Mitgliedstaaten in den folgenden Gebieten nicht in Konflikt gerät:

- Bildung

- Zugang zu religiösen Institutionen

- Angelegenheiten des Ehestands oder Familienstands

- Beziehung zwischen Kirche und Staat

- Die säkulare Natur des Staates und seiner Einrichtungen

- Der Status der religiösen Organisationen und

- Das Tragen von religiösen Symbolen in Schulen.

Irland hatte bis vor kurzem ein sehr aktives Nationales Beratungskomitee gegen Rassismus und für interkulturelle Zusammenarbeit (NCCRI) und eine gut ausgestattete Gleichstellungsbehörde. Trotz der großen Bedeutung der Arbeit, mit der diese beiden Gremien betraut waren, unter anderem die Rechtsvorschriften zur Sicherstellung der Gleichbehandlung, sind sie heute nicht mehr existent, angesichts der drastischen Einschnitte bei den für sie bereitgestellten Finanzmitteln. Es ist wichtig, diese Gruppen und ihre Arbeit weiterhin zu unterstützen.

Der Bericht Buitenweg markiert eindeutig bestimmte Bereiche, die in der Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten bleiben; für ein soziales und gerechteres Europa ist ein Fortschritt auf europäischer Ebene jedoch von enormer Bedeutung.

 
  
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  Edite Estrela (PSE), schriftlich.(PT) Ich habe für den Bericht zur „Gleichbehandlung“ gestimmt, der einige Verbesserungen zum Vorschlag der Kommission enthält und den Schutz der Bürger verstärkt, einschließlich Personen mit Behinderungen, die Opfer von Diskriminierung sind.

Laut dem Eurobarometer von 2008 gaben 15 % der europäischen Bürger an, dass sie im vergangenen Jahr diskriminiert worden waren. Das ist nicht akzeptabel und deshalb begrüße ich die Annahme dieses Textes durch das Europäische Parlament, trotz der unverständlichen Gegenstimmen der rechten Seite.

Ich erachte es als lebensnotwendig für die Gesetzgebung, direkte und indirekte Diskriminierung zu verbieten, Mehrfachdiskriminierungen sowie Diskriminierungen durch Assoziierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung oder des Geschlechts in bestimmten Bereichen, wie beispielsweise soziale Sicherheit, Bildung und Zugang zu und Versorgung mit Waren und Dienstleistungen wie Wohnen, Transport, Telekommunikation und Gesundheit.

 
  
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  Glyn Ford (PSE), schriftlich. − Dieses Parlament spielte eine entscheidende Rolle bei der Förderung der Gleichbehandlung innerhalb der Union in Hinblick auf Geschlecht, Rasse, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Ausrichtung.

Ich begrüße daher diesen Bericht, der auf eine weitere Stärkung der Vorkehrungen zur Durchsetzung einer solchen Gleichbehandlung drängt.

Mein einziger Vorbehalt betrifft den Änderungsantrag 39, der zum Teil besagt, dass die Redefreiheit nicht gefährdet werden dürfe, auch nicht im Fall von aktiver Belästigung. Es gibt bei uns aber völlig zu Recht bereits Einschränkungen der Redefreiheit durch die Gesetze gegen Verleumdung und üble Nachrede. Genauso darf man nicht ungestraft in einem Kino ‘Feuer’ rufen. Auf dieser Grundlage muss ich gegen diesen speziellen Änderungsantrag mit seiner potenziellen Gefährdung von Minderheiten stimmen.

 
  
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  Patrick Gaubert (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Die Verteidigung der Rechte und der Schutz von Menschen, die Opfer von Diskriminierung sind, muss für die EU eine hohe Priorität besitzen. Dies kann jedoch nur dann effektiv und zweckmäßig sein, wenn allen Beteiligten Rechtssicherheit garantiert, gleichzeitig jedoch eine unverhältnismäßige Belastung der betroffenen Beteiligten aus der Wirtschaft vermieden wird.

In diesem sensiblen Bereich war es von wesentlicher Bedeutung, auf die Einhaltung der Kompetenzverteilung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten zu achten und sicherzustellen, dass das Parlament sich strikt an die Möglichkeiten hält, die die gesetzlichen Grundlagen zulassen.

Der Text, wie er heute angenommen wurde, ist in gewisser Hinsicht zufriedenstellend – insbesondere in Bezug auf den Kampf gegen die Diskriminierung Behinderter – das vage Konzept und die rechtlichen Unsicherheiten, die der Text enthält, sowie die überflüssigen Anforderungen, die er einführt, machen ihn jedoch juristisch unbrauchbar und damit in seiner Anwendung ineffektiv.

Da ich glaube, dass eine übermäßige Regulierung keine Lösung darstellt, habe ich den Änderungsantrag zur Ablehnung des Vorschlags der Kommission verteidigt, da bereits geltende Richtlinien zu diesem Thema in einer ganzen Reihe von Mitgliedstaaten bis heute nicht umgesetzt wurden, in denen wir nun Vertragsverletzungsverfahren haben.

Unter diesen Umständen, weil ich zwar das Ziel dieser Richtlinie unterstütze, sie aber nicht wirklich zufriedenstellend finde, habe ich es vorgezogen, mich in der Schlussabstimmung zu enthalten.

 
  
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  Louis Grech (PSE), schriftlich. − Ich werde für diesen Bericht stimmen, vor allem, weil er auf eine sehr nachdrückliche und konkrete Weise den Grundsatz der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung stärkt. Ich sagte, dass ungeachtet der Gefühle meiner Delegation die nationalen Gegebenheiten und nationalen Befürchtungen in den unterschiedlichen Mitgliedstaaten berücksichtigt werden müssen (Änderungsantrag 28) bevor der Änderungsantrag umgesetzt wird. Außerdem müssen wir sicherstellen, dass eine beschlossene Rechtsvorschrift nicht zu der grotesken Situation führt, dass die Redefreiheit nicht garantiert sondern im Gegenteil eingeschränkt wird.

 
  
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  Françoise Grossetête (PPE-DE), schriftlich. (FR) Ich stand dem entschlossenen, effektiven Kampf gegen alle Formen von Diskriminierung und Homophobie in Einklang mit den fundamentalen Werten der Europäischen Union immer positiv gegenüber.

Die Verteidigung der Rechte und der Schutz von Menschen, die Opfer von Diskriminierung sind, muss für die EU eine hohe Priorität besitzen. Dies kann jedoch nur dann effektiv und zweckmäßig sein, wenn allen Beteiligten Rechtssicherheit garantiert, gleichzeitig jedoch eine unverhältnismäßige Belastung der betroffenen Beteiligten aus der Wirtschaft vermieden wird.

In diesem sensiblen Bereich ist es von wesentlicher Bedeutung, auf die Einhaltung der Kompetenzverteilung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten zu achten und sicherzustellen, dass das Parlament sich strikt an die Möglichkeiten hält, die die gesetzlichen Grundlagen auf europäischer Ebene zulassen.

Der Text, wie er heute angenommen wurde, ist in gewisser Hinsicht zufriedenstellend – insbesondere in Bezug auf den Kampf gegen die Diskriminierung Behinderter – das vage Konzept und die rechtlichen Unsicherheiten, die der Text enthält, sowie die überflüssigen Anforderungen, die er einführt, machen ihn jedoch juristisch unbrauchbar und damit in seiner Anwendung ineffektiv. Unter diesen Umständen, und obwohl ich das Ziel der Richtlinie unterstütze, habe ich mich dazu entschlossen, mich in der Schlussabstimmung zu diesem Text der Stimme zu enthalten.

 
  
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  Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. − Ich gratuliere meiner Kollegin Frau Buitenweg zu der Mehrheit, die sie in diesem Haus für ihren Bericht gewonnen hat. Die Diskriminierung aufgrund von Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Ausrichtung hat keinen Platz in der europäischen Gesellschaft. Es ist richtig, dass der gesetzliche Schutz über die Grenzen des Arbeitsmarkts hinaus erweitert wird, und die vorgeschlagene Richtlinie ist ein wertvolles Instrument im Kampf gegen Intoleranz.

 
  
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  Carl Lang und Fernand Le Rachinel (NI), schriftlich. (FR) Seit 2000 hat die Europäische Union die Gleichbehandlung kontinuierlich gefördert und dies zunehmend im weitesten Sinne des Wortes: Gleichbehandlung zwischen Mann und Frau, zwischen Staatsangehörigen und Ausländern, zwischen Kranken und Gesunden, zwischen Katholiken, Muslimen, Buddhisten und anderen Religionen, Gleichbehandlung beim Zugang zu Bildung und Gesundheit, Gleichbehandlung in Bezug auf die sexuelle Ausrichtung und so weiter. Kurz, die Liste ist offensichtlich nicht vollständig und die europäischen Richtlinien, die sich derzeit im Entwurf befinden, betreffen den gleichberechtigten Zugang zu sozialen Diensten und Wohnungen.

Hier ist nun eine neue Richtlinie, die unter dem Deckmantel des legitimen Kampfes gegen die Diskriminierung von Behinderten beabsichtigt, nahezu jeden Bereich, in dem eine Wahlfreiheit, sei sie vertraglich oder anderweitig gesichert, noch existiert, zu regulieren oder vielmehr zu an die Kette zu legen.

Die Fallen, die in einer so strikten Regelung lauern, sind zahllos. Tatsächlich werden diese neuen europäischen Maßnahmen nicht nur die europäische Bürokratie und Arbeitslast enorm steigern, sie stellen für andere fundamentale Freiheiten und Rechte, beispielsweise vor allem für die Glaubensfreiheit, die Assoziationsfreiheit und die Pressefreiheit sogar eine echte Bedrohung dar.

Im Namen der Gleichbehandlung sind hier Zensoren und Diktatoren vertreten.

 
  
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  Astrid Lulling (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe mit großem Bedauern entschieden, mich zum Bericht Buitenweg über die Gleichbehandlung zu enthalten.

Der Grundsatz der Gleichbehandlung von Personen ungeachtet der politischen oder religiösen Weltanschauung, von Alter, Geschlecht, sexueller Ausrichtung oder Behinderung, ist eines der Grundprinzipien der Europäischen Union. Die Realität des Alltags zeigt, dass in den Mitgliedstaaten noch viel getan werden muss. Die beleidigenden Bemerkungen über die Älteren, die unvermindert weiter geäußert werden, sind ein deutliches Beispiel dafür.

Ich kann jedoch die in diesem Bericht beschriebenen Wege und Möglichkeiten nicht gutheißen. Ich habe große Befürchtungen, dass die guten Absichten in endlosen Rechtsstreitigkeiten und bürokratischen Exzessen enden und damit genau das Gegenteil des gewünschten Ziels erreicht wird.

 
  
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  Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Die Juni-Liste glaubt, dass die EU eine Union von Werten ist, daher bin ich sehr für eine umfassende Richtlinie gegen Diskriminierung. Ich bin der Ansicht, dass dies in einem funktionierenden Binnenmarkt, in dem die Unverletzlichkeit der Menschenrechte geachtet wird, eine Selbstverständlichkeit ist. Für mich ist es sehr wichtig, dass niemand aufgrund einer Behinderung diskriminiert werden sollte.

Ich bin auch für den Änderungsantrag 87, weil ich denke, dass die Steuerzahler in jedem Land sicherstellen sollten, dass Behinderte über ausreichende Finanzmittel verfügen, um auf dem Kreditmarkt als uneingeschränkt kreditwürdig zu gelten. Ich habe daher für den Bericht in seinem vollen Umfang gestimmt.

 
  
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  Maria Martens (PPE-DE), schriftlich. − (NL) Da die niederländischen Christdemokraten (CDA) immer vehement für Bestimmungen zur Sicherung der Gleichbehandlung der Menschen ungeachtet ihrer Religion, Weltanschauung, Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Ausrichtung argumentiert haben, begrüßen wir die Grundidee dieser Richtlinie.

Eine Rechtsvorschrift in diesem Bereich muss jedoch gut durchdacht sein. Die CDA hält zahlreiche gesetzliche Definitionen in dem Text für extrem unklar und erwartet – wie viele andere – dass der Text alle möglichen Gerichtsverfahren nach sich ziehen wird.

Die CDA ist gegen den Vorschlag, die Beweislast umzukehren. Für uns gilt solange die Unschuldsvermutung, bis eine Schuld bewiesen ist. Die CDA kann sich nicht mit dem Vorschlag identifizieren, dass es nun Sache der Beklagten sein soll, ihre Unschuld zu beweisen.

Mehr noch, wir bedauern, dass die sozialistische Fraktion im Europäischen Parlament und die Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa, die offensichtlich unter dem Druck der bevorstehenden Wahlen stehen, noch mehr Ungereimtheiten in diesen Text gebracht haben, indem sie zahlreiche neue Elemente einführten und eine Teilung der Abstimmung herbeiführten. Aus diesem Grund sah sich die CDA außerstande, diesen Bericht zu unterstützen.

 
  
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  Mairead McGuinness (PPE-DE), schriftlich. − Dies ist ein bedeutender Bericht mit wichtigen Konsequenzen für die EU-Bürger.

Es ist schwer, gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung zu argumentieren, und doch hat dieser Bericht in diesem Haus heftige Diskussionen ausgelöst, nicht nur zwischen den Fraktionen, sondern auch innerhalb der politischen Fraktionen selbst.

Ich habe gegen den Änderungsantrag 81 gestimmt, um diesen Bericht vollständig abzulehnen. Ich habe zahlreiche Interessengruppen von Behinderten getroffen und wurde von Lobbyisten angesprochen, die mich gebeten haben, ihre Position zu berücksichtigen. Vor allem das Europäische Behindertenforum vertritt vehement die Auffassung, dass wir eine EU-Gesetzgebung brauchen, um Menschen mit Behinderungen gegen Diskriminierung zu schützen.

Im Rat haben zahlreiche Mitgliedstaaten ebenfalls Bedenken gegen den Vorschlag geäußert. Diese Bedenken bewegen sich von der anwendbaren gesetzlichen Grundlage bis hin zum Gesamtumfang des Vorschlags und den Befürchtungen, dass er nationale Kompetenzbereiche berührt, wie beispielsweise Bildung, soziale Sicherheit und Gesundheitswesen.

Wir müssen auch deutlich machen, dass das Adoptions- und Fortpflanzungsrecht (einschließlich der assistierten menschlichen Reproduktion) nicht von dieser Richtlinie betroffen sind.

Ich habe gegen den Änderungsantrag 28 gestimmt, um den Verweis auf das nationale Recht in Bezug auf die Familie oder den Familienstand, einschließlich der Reproduktionsrechte zu gewährleisten. Dieser Änderungsantrag wurde vom Parlament abgelehnt, somit habe ich mich in der Schlussabstimmung enthalten.

 
  
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  Erik Meijer (GUE/NGL), schriftlich. − (NL) Heute habe ich gemeinsam mit den Euroskeptikern in meiner Fraktion für den Bericht von Frau Buitenweg zum Thema Gleichbehandlung gestimmt. Wir stimmen voll und ganz mit dem Inhalt ihrer Vorschläge überein und bedauern daher die vielen „Nein“-Stimmen von Mitgliedern, die eigentlich mehr Europa sehen möchten. Es ist bedauerlich, dass andere Parteien vor der Abstimmung die Ansicht äußerten, dass unsere Entscheidung, mit „Ja“ zu stimmen, vielleicht nicht ganz unserem Charakter entspreche.

In den nationalen Parlamenten und nationalen Regierungen der Mitgliedstaaten der EU wird häufig die Frage gestellt, ob die EU weitere Kompetenzen an sich ziehen sollte. Diese Kompetenzerweiterung geschieht häufig auf Kosten der Entscheidungsbefugnis auf den unteren Ebenen, auf denen den Betroffenen eine maximale Einflussnahme garantiert ist. In solchen Fällen ist meine Partei, die niederländische Sozialistische Partei, dagegen. Im Europäischen Parlament jedoch liegt die Betonung jedoch stärker auf der Art und Weise, wie die EU ihre Kompetenzen umsetzt oder, mit anderen Worten, auf dem Inhalt. Dann stimmen wir stets für das, was in unseren Augen eine Verbesserung darstellt und gegen das, was wir für eine Wendung zum Schlechteren halten. Wenn wir uns für dieses Handeln entscheiden, bedeutet das nicht, dass wir solche Bereiche nicht lieber dem Rat überlassen würden, der festgestellt hat, dass der europäische Durchschnitt noch unter dem liegt, was wir bisher in den Niederlanden und in einer Reihe anderer Mitgliedstaaten erreicht haben.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. (IT) Die Gleichbehandlung von Personen ungeachtet von Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Ausrichtung ist ein Grundsatz, der weit über das Gemeinschaftsrecht hinausgeht: es handelt sich hier um ein unveräußerliches Menschenrecht. Daher war ich gezwungen, gegen den Bericht Buitenweg über den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zu stimmen. Ich glaube, das einzige Ziel dieser Richtlinie ist die Kontrolle von Aspekten, bei denen die Europäische Union ohnehin schon sehr aktiv und beteiligt sein sollte.

 
  
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  Toomas Savi (ALDE), schriftlich. − Ich habe für den Bericht von Kathalijne Maria Buitenweg über die Gleichbehandlung von Menschen ungeachtet ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Ausrichtung gestimmt. Ich finde es wirklich empörend, dass im 21. Jahrhundert im Europäischen Parlament über etwas so Selbstverständliches wie die Gleichbehandlung von Menschen immer noch Uneinigkeit herrscht. Die Tatsache, dass 226 MdEP gegen den Bericht gestimmt haben, war eine schlimme Überraschung und ein klares Gefahrensignal, das nicht ignoriert werden kann.

Toleranz ist einer der Eckpfeiler der Europäischen Union und der Kampf gegen Diskriminierungen jeglicher Art muss für uns oberste Priorität besitzen. Das Motto der Europäischen Union „In Vielfalt geeint“ gilt nicht nur für die verschiedenen Nationalitäten der EU, sondern betrifft in erster Linie die Bürger der Europäischen Union mit ihren individuellen Unterschieden. Alle EU-Bürger sind gleich und müssen auch so behandelt werden, nur dann kann die Europäische Union ihrem Motto gerecht werden.

 
  
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  Margie Sudre (PPE-DE), schriftlich. (FR) Die Verteidigung der Rechte und der Schutz von Menschen, die Opfer von Diskriminierung sind, muss für die EU eine hohe Priorität besitzen. Dies kann jedoch nur effektiv und zweckmäßig sein, wenn allen Beteiligten Rechtssicherheit garantiert wird, während gleichzeitig eine unverhältnismäßige Belastung der betroffenen Beteiligten aus der Wirtschaft vermieden wird.

In diesem Bereich ist es von entscheidender Bedeutung, auf die Einhaltung der Kompetenzverteilung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten zu achten und sicherzustellen, dass das Parlament sich strikt an die Möglichkeiten hält, welche die gesetzlichen Grundlagen zulassen.

Der heute angenommene Text ist in gewisser Hinsicht zufriedenstellend, insbesondere in Bezug auf den Kampf gegen die Diskriminierung Behinderter. Das vage Konzept und die rechtlichen Unsicherheiten, die der Text enthält, sowie die überflüssigen Anforderungen, die er einführt, machen ihn jedoch juristisch unbrauchbar und damit in seiner Anwendung ineffektiv.

Da übermäßige Regulierung keine Lösung sein kann, hat die Delegation den Änderungsantrag zur Ablehnung des Vorschlags der Kommission verteidigt, da bereits bestehende Texte zu diesem Problem in einigen Mitgliedstaaten immer noch nicht umgesetzt wurden, in denen daher Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wurden.

Schließlich hat die französische Delegation, die das Ziel dieser Richtlinie unterstützt, teilweise jedoch unzufrieden damit ist, es vorgezogen, sich bei der Schlussabstimmung zu enthalten.

 
  
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  Andrzej Szejna (PSE), schriftlich. (PL) Diskriminierung ist ein Problem, das in diesen Tagen der europäischen Vereinheitlichung ein Thema von äußerster Bedeutung ist und unter keinen Umständen ignoriert werden darf. Trotz der Tatsache, dass wir dieses Thema schon oft diskutiert haben, sind die Auswirkungen nach wie vor nicht zufriedenstellend.

Die verschiedenen Formen der Diskriminierung sind ein schwerwiegendes Problem. Diskriminierung aufgrund der ethnischen oder rassischen Herkunft ist sowohl inner- wie außerhalb des Arbeitsmarkts verboten. Ungleichbehandlung aufgrund von Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Ausrichtung ist derzeit nur am Arbeitsplatz verboten.

Ich denke, unsere Aufmerksamkeit sollte dem Kampf gegen Diskriminierung nicht nur im beruflichen Bereich sondern auch außerhalb davon gelten. Diskriminierung sollte, egal, welcher Art sie ist, stets auf dieselbe Weise definiert werden.

Die Prävention von Ungleichbehandlungen ist eine äußerst wichtige Frage, wir dürfen jedoch die Menschen, die unter Diskriminierung leiden, nicht vergessen. Wir müssen sicherstellen, dass es ihnen möglich ist, ihre Rechte durchzusetzen, und wir müssen uns um die konsequente Bestrafung derjenigen bemühen, die andere diskriminieren.

Diskriminierung ist ein äußerst wichtiges Thema, sowohl in Verbindung mit dem Privatleben der Bürger als auch mit dem europäischen Integrationsprozess. Ich stimme mit der Berichterstatterin, Frau Buitenweg voll und ganz überein und danke ihr für einen sehr guten und umfassenden Bericht.

 
  
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  Marianne Thyssen (PPE-DE), schriftlich. − (NL) Als Anwältin kann ich die Auflage der Umkehr der Beweislast auf europäischer Ebene unmöglich akzeptieren, die in der neuen Antidiskriminierungsrichtlinie vorgeschlagen wird. Schließlich ist es nahezu unmöglich, zu beweisen, dass etwas nicht der Fall ist, es ist weitaus einfacher, zu beweisen, dass etwas der Fall ist.

Für die EU ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass ihre positiven Leitlinien und Werte, wie sie im EU-Vertrag festgehalten sind, ihren Bürgern auch in der Praxis vermittelt werden. In diesem Bereich ist auch eine horizontale Gesetzgebung zu begrüßen. Deshalb habe ich für den Bericht Buitenweg in seinem vollen Umfang gestimmt.

 
  
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  Anna Záborská (PPE-DE), schriftlich. (SK) Ich habe mit der PPE-DE gegen die Antidiskriminierungsrichtlinie gestimmt, weil sie eine negative Auswirkung auf EU-Bürger hätte. Die Mehrheit des linken Flügels hat heute gezeigt, dass die europäischen Institutionen nicht beabsichtigen, die mit dem Geld der Steuerzahler finanzierte Bürokratie zu reduzieren. Diese Entschließung ist der Beweis, dass die EU ihre Regelungen auf alle Lebensbereiche der Menschen in den Mitgliedstaaten ausdehnen möchte. Das ist ein schlechtes Zeichen.

Diese Entschließung hat keinen Einfluss auf den legislativen Prozess. Es liegt beim Rat, eine einstimmige Entscheidung herbeizuführen.

Ich bin grundsätzlich gegen jede Form von Diskriminierung. Ursprünglich sollte die Richtlinie die Diskriminierung von körperlich behinderten und alten Menschen behandeln. Ich habe mich immer für den Schutz dieser Menschen eingesetzt. Dieser Richtlinie mangelt es jedoch an Klarheit, so dass sie meiner Meinung nach niemandem helfen wird.

Die Lobby hat aus der eigentlichen Diskriminierung eine Geisel gemacht, als sie die Aspekte der sexuellen Ausrichtung und Religion oder Weltanschauung hinzufügte. Diese Formen der Diskriminierung sind niemals in einem EU-Dokument definiert worden. Die Konsequenzen könnten dramatisch sein.

Niemand kann eine sexuelle Ausrichtung oder die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung präzise definieren. Dies stellt eine potenzielle Gefahr für die Interpretation dieser Richtlinie dar. Die Nichtdiskriminierung aufgrund der „Weltanschauung“ ist ebenfalls problematisch. Sekten oder politische Extremisten könnten diese Richtlinie ausnutzen und die Massenmedien werden sich ihnen nicht verweigern können. Kirchliche Schulen werden ihre Lehrer nicht mehr aufgrund ihrer Religion auswählen können. Versicherungsgesellschaften werden keine Informationen mehr auswerten können, um Versicherungsrisiken zu bestimmen. Die Versicherungsprämien werden steigen.

Es gibt außerdem bereits Richtlinien und internationale Dokumente, die ältere und körperlich behinderte Menschen schützen. Diese wurden von den Mitgliedstaaten nicht umgesetzt.

 
  
  

– Entschließungsantrag: B6-0177/2009 (Dialog EU-Belarus)

 
  
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  Koenraad Dillen (NI) , schriftlich. − (NL) Diese Entschließung ist ziemlich kritisch und wir sollten der Tatsache Beifall zollen, dass sie den politischen Dialog von dem Fortschritt bei Menschenrechten und innerer Freiheit ausdrücklich abhängig macht. In diesem Bereich lässt das Regime noch viel zu wünschen übrig, insbesondere in Hinblick auf die Rede- und Meinungsfreiheit, die Pressefreiheit und die Freiheit der demokratischen Opposition und der Medien.

Es ist jedoch allzu offensichtlich, dass die kürzlich gemachten Zugeständnisse des Regimes schlicht Teil einer kosmetischen Operation für die übrige Welt sind, bei der Präsident Lukaschenko die Fäden zieht. Es ist viel zu früh, in irgendeine Form von normalem Dialog mit Belarus zu treten.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich.(PT) Dies ist eine weitere Entschließung, die tief in der Vision von Einmischung und Stigmatisierung in Hinblick auf Belarus wurzelt und eindeutig auf eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten dieses Landes abzielt.

Wenn Sie sich einmal eingehend mit dem eigentlichen Sinn hinter dieser mystifizierenden und manichäischen Sprache befassen, ist das Ziel klar: die EU akzeptiert nicht die Bestätigung der Souveränität von Belarus und seine Definition einer unabhängigen Politik, die sich nicht den Interessen der EU/NATO/US unterwirft, und versucht, diese zu umgehen.

Die EU verlegt sich daher auf Erpressung und die Auflage von Sanktionen, die ihrer Aussage nach aufgehoben werden können, wenn dieses Land die Maßnahmen ergreift, die von ihm verlangt werden, wie zum Beispiel: „die demokratische Opposition von Belarus und die Zivilgesellschaft in den Dialog zwischen der EU und Belarus einzuschließen“, „über die Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDMR) vollen und effektiven Gebrauch der Möglichkeiten zur Unterstützung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Entwicklungen in Belarus zu machen“ oder den „unabhängigen belarussischen Fernsehkanal Belsat finanziell zu unterstützen“.

Würde irgend eines der EU-Länder solche Bedingungen gutheißen? Die Scheinheiligkeit dieses Ansatzes ist offenkundig, besonders, wenn die „Europäische Familie“ aus so genannten „demokratischen Nationen“ das regelrechte Blutbad, das die israelische Armee im Gazastreifen unter dem palästinensischen Volk anrichtet oder die CIA-Flüge, an denen sie als Komplize beteiligt war, nicht mit einer Silbe verurteilt.

 
  
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  Filip Kaczmarek (PPE-DE), schriftlich. (PL) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe für die Annahme der Entschließung über die Bewertung des Dialogs EU-Belarus gestimmt. Ich freue mich, dass die Entschließung nicht nur die allgemeine politische Lage bewertet, sondern von spezifischen Erwartungen an die belarussischen Behörden spricht. Ein Dialog wird jedoch natürlich nicht nur um des Dialoges willen geführt, sondern sollte in denjenigen Situationen, in denen dies aus verschiedenen Gründen erforderlich ist, zu einer Verbesserung der Situation führen. Es steht für alle außer Frage, dass die Situation in Belarus nicht ideal ist.

Wir hoffen daher, dass die Entscheidungen, die im Falle der Wehrpflicht der jungen Aktivisten Franak Viačorka, Ivan Šyla und Zmiter Fedaruk gefällt wurden, überprüft werden. Sie dürfen von den Behörden nicht als „Geiseln“ genommen werden. Franak Viačorka ist der Sohn eines bekannten oppositionellen Aktivisten. Die Wehrpflicht sollte nicht zu einem Instrument politischen Handelns werden. Wir fordern weiterhin die Anerkennung des Bundes der Polen in Belarus und seiner Vorsitzenden Angelika Borys, die am 15. März 2009 gewählt wurde, durch die Behörden. Wir fordern die belarussischen Behörden auf, eine Überprüfung der Urteile gegen 11 Teilnehmer an einer Demonstration, die im Januar 2008 stattfand, anzuordnen.

Dies alles sind konkrete Beispiele, anhand derer die belarussischen Behörden ihren guten Willen und ihren Wunsch, einen echten Dialog zu führen, unter Beweis stellen könnten. Ich hoffe, dass Belarus diese Gelegenheit ergreift. Zum Nutzen von Belarus selbst, aber auch zum Nutzen der Belarussen, der Europäischen Union und der Beziehungen zwischen Belarus und Europa. Ich danke Ihnen.

 
  
  

– Entschließungsantrag: RC-B6-0165/2009 (Europas Gewissen und der Totalitarismus)

 
  
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  Adam Bielan (UEN), schriftlich. (PL) Wenn wir uns verpflichten, die Zukunft Europas zu errichten, dürfen wir nicht zulassen, dass historische Tatsachen verkannt oder das Gedenken an die tragischen Momente unserer Geschichte vernachlässigt werden. Das Gedenken an die Opfer von Verbrechen gegen die Menschlichkeit sollte eines der grundlegenden Elemente des Geschichtsunterrichts und der Bewusstseinsbildung junger Menschen in Europa sein. Geschichtliche Unkenntnis führt nicht nur zu einer Verdrehung von Tatsachen, sondern auch zum Entstehen verschiedener gefährlicher Formen des Nationalismus. Ich wünschte auch, dass die europäische Gesellschaft mehr über polnische Helden wie den Hauptmann der Kavallerie Witold Pilecki wüsste. Wir müssen uns daran erinnern, dass das Verständnis der Vergangenheit ganz Europas und nicht nur seines westlichen Teils der Schlüssel zum Aufbau einer gemeinsamen Zukunft ist.

 
  
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  Koenraad Dillen (NI) , schriftlich. − (NL) Ich habe für diese objektive Entschließung gestimmt, die jede Art und Form von Totalitarismus verurteilt. Das 20. Jahrhundert war das Jahrhundert der schockierendsten Bluttaten, die die Geschichte je gesehen hat. Nazideutschland, Sowjetrussland, Kambodscha, China und Ruanda sind Mahnmale des Wahnsinns und der Grausamkeit, zu denen Menschen gegenüber ihren Nächsten fähig sind, wenn Tyrannei die Oberhand über die Freiheit gewinnt. Gestatten Sie mir jedoch einen Einwand. Ich bin gegen eine Hierarchisierung von Leid. Jeder Leidensfall ist einzigartig und verdient unseren Respekt, egal, ob es sich bei den Betroffenen um Juden, Tutsi, Kulaken, russische Kriegsgefangene oder polnische Priester handelt. Aus diesem Grund habe ich mich im Falle von Antrag 19 enthalten.

 
  
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  Edite Estrela (PSE), schriftlich.(PT) Ich habe für die Entschließung über totalitäre Regime gestimmt. Ich glaube, dass Europa erst dann vereint sein wird, wenn es in der Lage ist, zu einer gemeinsamen Sicht auf seine Geschichte zu gelangen und eine ehrliche und eingehende Debatte über die Verbrechen des Nazismus, des Stalinismus und der faschistischen und kommunistischen Regime des vergangenen Jahrhunderts zu führen.

Ich denke, dass der Prozess der europäischen Integration erfolgreich war und zu einer Europäischen Union geführt hat, die die Länder Mittel- und Osteuropas einschließt, die seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges bis in die frühen 1990er Jahre unter kommunistischen Regimen lebten, und dazu beigetragen hat, die Demokratie in südeuropäischen Ländern wie Griechenland, Spanien und Portugal, die lange Zeit unter faschistischen Regimen lebten, zu sichern.

 
  
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  Glyn Ford (PSE), schriftlich. − Ich bin für ein Höchstmaß an Objektivität bei der Analyse der europäischen Geschichte und erkenne die Grausamkeit der Verbrechen des stalinistischen Russlands an. Diese Entschließung weist jedoch Elemente eines historischen Revisionismus auf, der dem Anspruch nach einer objektiven Analyse nicht gerecht wird.

Ich bin nicht gewillt, die Verbrechen der Nazis, den Holocaust und den Genozid, der sechs Millionen Juden, Kommunisten, Gewerkschaftsmitgliedern und Behinderten den Tod brachte, mit denjenigen des stalinistischen Russlands gleichzusetzen. Dieser politische Relativismus birgt die Gefahr in sich, die Einzigartigkeit der Verbrechen der Nationalsozialisten zu verwässern und die Ideologien heutiger Neonazis und Faschisten, von denen sich einige heute unter uns befinden, zu untermauern.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Der von den fünf größten Fraktionen des Parlaments eingereiche Entschließungsantrag beinhaltet viele wichtige Aspekte der europäischen Geschichte der vergangenen 100 Jahre. Die Änderungen, insbesondere die der Fraktion der Union für das Europa der Nationen sind ebenfalls löblich, doch aus redaktionellen Gründen können nicht alle Vorschläge in den Entschließungstext aufgenommen werden. Es gibt viele Tragödien und individuelle Heldentaten, die in einer Entschließung zum Gewissen Europas und zum Totalitarismus aufgegriffen werden könnten. Doch leider steht uns nicht genügend Raum für alles zur Verfügung, sodass wir gezwungen waren, gegen einige der Änderungen der Entschließung zu stimmen.

Wir haben jedoch für die Entschließung als Ganzes gestimmt.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich.(PT) Diese vom Parlament verabschiedete, beschämende Entschließung ist Teil der Bemühungen von reaktionären und rachsüchtigen Menschen, den Verlierern des Zweiten Weltkrieges, die historische Wahrheit zu verzerren. Es handelt sich dabei um dieselben Leute, die in ihren eigenen Ländern zum Beispiel all diejenigen, die mit der Barbarei der Nazis kollaboriert haben, rehabilitieren.

Damit wird beabsichtigt, den Neofaschismus in ein gutes Licht zu rücken und den Kommunismus zu verurteilen, mit anderen Worten, Tyrannen und Unterdrücker gut dastehen zu lassen, während gleichzeitig ihre Opfer und die Unterdrückten verurteilt werden. Ihr Ziel ist es, den entscheidenden Beitrag der Kommunisten und der Sowjetunion bei der Niederschlagung von Nazismus und Faschismus, ihre Rolle bei der Verbesserung der Lebensbedingungen der Arbeiter, ihren Beitrag zur Befreiung von Völkern vom Joch der Kolonialherrschaft und ihre Rolle bei der Bekämpfung von Ausbeutung und Krieg nach dem Zweiten Weltkrieg aus dem Gedächtnis zu streichen.

In Portugal kämpfte die Portugiesische Kommunistische Partei (PCP) mehr denn alle anderen für Freiheit, Demokratie, Frieden, Menschenrechte, bessere Lebensbedingungen für das portugiesische Volk, die Freiheit der vom Faschismus vereinnahmten Völker und die Errungenschaften, die in der heute 33 Jahre alten Verfassung der Portugiesischen Republik verankert sind.

Ihre Absicht ist es im Grunde, die Kommunisten, ihr Handeln und ihre Ideale zu kriminalisieren.

In einer Zeit, in der der Kapitalismus eine tiefgreifende Krise durchlebt, die den Kampf um Frieden, Demokratie und sozialen Fortschritt zur großen Aufgabe unserer Zeit werden lässt, ist eine solche Entschließung umso bedenklicher.

 
  
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  Jens Holm und Eva-Britt Svensson (GUE/NGL), schriftlich. − Selbstverständlich bedauern wir die Opfer aller aggressiven und autoritären Regime, nicht nur diejenigen der Gräueltaten, die in Europa oder zum Beispiel in den früheren europäischen Kolonien begangen wurden. Allen direkten oder indirekten Bemühungen von Politiken oder Parlamenten, zu versuchen, die allgemeine Wahrnehmung historischer Tatsachen zu beeinflussen, stehen wir jedoch besorgt gegenüber. Diese Aufgabe sollte der unabhängigen akademischen Forschung und der öffentlichen Debatte überlassen werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass jede neue Mehrheit im Parlament versucht, durch die Beschreibung der größten Feinde der Gesellschaft die Geschichte zu verändern, sowie, dass die Diskussion über die europäische Geschichte zu kurzfristigen Wahlkampfzwecken herangezogen wird. Aus diesem Grund haben wir beschlossen, uns in der Schlussabstimmung zu enthalten.

 
  
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  Maria Koppa (PSE), schriftlich. (EL) Die PASOK-Fraktion hat gegen den Entschließungsantrag gestimmt, da dieser Nazismus und Kommunismus in inakzeptabler Weise vergleicht.

Wir verurteilen die Gräueltaten des Nazismus und des Stalinismus.

Wir sind der Auffassung, dass dieser Vergleich nicht zum Verständnis der Besonderheiten dieser beiden totalitären Regime beiträgt.

 
  
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  Erik Meijer (GUE/NGL), schriftlich. − (NL) Ich habe entgegen der Empfehlung meiner Partei, die diese Entschließung für überflüssig hielt, für die Entschließung über den Totalitarismus gestimmt. Ich bin für einen deutlichen Bruch mit allen Versuchen, politische Ziele durch Gewalt, Inhaftierung, Einschüchterung und andere Formen der Unterdrückung zu erreichen. Das 20. Jahrhundert war das Jahrhundert großer Volksbewegungen, die von der Vorstellung geblendet waren, am Ende der Geschichte zu stehen. Um das zu erreichen, was sie als die ideale Welt erachteten, und um diese Welt für immer vor Veränderung zu schützen, wurde jedes Verbrechen gerechtfertigt. Für manche bestand diese ideale Welt in der Gleichstellung aller, der umfassenden Versorgung durch den Staat, der Konzentration der Produktionsmittel in den Händen des Volkes und der Abschaffung aller alten Privilegien, von denen bevorzugten Gruppen profitierten. Für andere ging es darum, Traditionen, Ungleichheiten, Machtpositionen und Privilegien zu bewahren. Ich kann mich mit der ersten Gruppe identifizieren, nicht jedoch mit der zweiten.

Aufgrund ihrer Gewaltanwendung werden beide Gruppen für immer verpönt sein. An ihre Sache erinnert sich niemand, an ihre Mittel jeder. Diese Ära muss endgültig der Vergangenheit angehören. Auch wenn ich an manchen Stellen mit der Wortwahl nicht einverstanden bin, halte ich diese Entschließung für essenziell.

 
  
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  Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Kein Parlament und keine parlamentarische Mehrheit, in denen sich Vertreter und Diener des barbarischen kapitalistischen Systems befinden, können Verleumdungen, Lügen und Fälschungen heranziehen, um die von Menschen mit ihrem Blut ge- und unterschriebene Geschichte der sozialen Revolution auszulöschen. Keine schwarze, antikommunistische Front kann den immensen Beitrag des Sozialismus, seine beispiellosen Errungenschaften und die von ihm erlangte Abschaffung der Ausbeutung von Menschen durch Menschen auslöschen.

Der gemeinsame Entschließungsantrag der EVP-Fraktion, der ALDE-Fraktion, der Grüne/EFA-Fraktion und der UEN-Fraktion, der auch von den Sozialisten im Europäischen Parlament in unbeschreiblich schamloser Weise unterstützt wurde, stellt Faschismus und Kommunismus sowie nationalsozialistisch-faschistische Regime und sozialistische Regime gleich.

In einem erbärmlichen quid pro quo schlagen sie die Ausrufung eines gemeinsamen Europäischen Gedenktages für Täter und Opfer vor. Der Faschismus wird damit reingewaschen, der Sozialismus verleumdet und der Imperialismus von seinen früheren und heutigen Verbrechen entlastet. Ideologisch wird der Kapitalismus als das einzige „demokratische System“ unterstützt.

Alle politischen Kräfte, die sich unschlüssig verhalten und dieser obskurantistischen Politik damit zu einem Alibi verhelfen, sind in weiten Teilen mit für diese antikommunistische Hysterie verantwortlich.

Die Kommunistische Partei Griechenlands (KKE) ruft die Arbeiterklasse und alle fortschrittlichen Menschen auf, den Antikommunismus und seine Abgesandten zu verurteilen.

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE), schriftlich. (SK) Das 20. Jahrhundert war von den Verbrechen der totalitären Regime des Kommunismus und des Nationalsozialismus gekennzeichnet, die Millionen unschuldiger Menschen brutal aufgezwungen wurden. Die europäische Integration war eine direkte Antwort auf den Krieg und die Gewaltherrschaft totalitärer Regimes auf dem europäischen Kontinent.

Ich bin der festen Überzeugung, dass Europa nie geeint sein wird, wenn es ihm nicht gelingt, zu einer gemeinsamen Sicht seiner eigenen Geschichte zu gelangen, und habe daher für die Entschließung zum Gewissen Europas und zum Totalitarismus gestimmt. Wir müssen Kommunismus und Nazismus als gemeinsames Erbe anerkennen und eine sachliche Debatte über alle im vergangenen Jahrhundert von totalitären Regimes begangenen Verbrechen führen. Das sind wir den jüngeren Generationen, die nicht mehr unter solchen Regimes aufgewachsen sind und deren Bewusstsein für Totalitarismus in all seinen Ausprägungen bereits in den fünf Jahren seit der Erweiterung von 2004 alarmierend oberflächlich und unzulänglich geworden ist, schuldig. Auch heute wissen viele nicht über die Regime, die ihre Mitbürger in Mittel- und Osteuropa 40 Jahre lang terrorisiert und durch den Eisernen Vorhang und die Berliner Mauer vom demokratischen Europa getrennt haben, Bescheid.

2009 haben wir den 20. Jahrestag des Zusammenbruchs der kommunistischen Diktaturen in Mittel- und Osteuropa und den Fall der Berliner Mauer gefeiert. Ich glaube deshalb, dass alle EU-Regierungen diese Gelegenheit beim Schopfe packen und den 23. August zum Europäischen Gedenktag an die Opfer von Stalinismus und Nazismus ausrufen sollten.

Dies wäre eine Entschließung für alle Opfer totalitärer Regime und eine starke und entschiedene Garantie dafür, dass sich so etwas in Europa nie wieder wiederholt.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. (IT) Ich beabsichtige, für die Entschließung zum Gewissen Europas und zum Totalitarismus zu stimmen.

Ich bin der Überzeugung, dass in Europa ein stärkeres Bewusstsein für die Verbrechen totalitärer und undemokratischer Regime vonnöten ist, da ich denke, dass wir die europäische Integration nicht ohne den Schutz unserer historischen Erinnerung zu fördern konsolidieren können, vorausgesetzt, dass alle Aspekte der europäischen Vergangenheit Berücksichtigung finden.

Ich unterstütze auch den Antrag für die Ausrufung eines „Europäischen Gedenktages“ an die Opfer aller totalitären und autoritären Regime.

 
  
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  Peter Skinner (PSE), schriftlich. − Für viele Menschen in der EU und im übrigen Europa sind die Folgen des Totalitarismus mit seinen Millionen Toten ein entscheidender Punkt in der Geschichte. Die Geisteshaltung vieler späterer Generationen beruht auf dieser Grundlage, doch für viele Menschen, die diese Zeit erlebt haben, stellt sie eine furchtbare Narbe in der europäischen Entwicklung dar. Extremismus ist eine nach wie vor bestehende Bedrohung und diese Extremisten haben an der Wahlurne einen stillschweigenden Verbündeten – die Lethargie. Für uns als Politiker ist das Wissen um die Gefährdung unserer Freiheit und unseres Lebens etwas, das wir uns bemühen müssen, heutigen und künftigen Generationen bewusst zu machen. Aus diesem Grund kann ich diesen Entschließungsantrag unterstützen.

 
  
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  Ioannis Varvitsiotis (PPE-DE), schriftlich. (EL) Wir verurteilen jede Form von Totalitarismus auf das Schärfste und unterstreichen gleichzeitig die Bedeutung der Erinnerung an die Vergangenheit. Dies ist ein wichtiges Element unserer geschichtlichen Entwicklung.

Allerdings sind wir nicht der Ansicht, dass historische Fakten im Rahmen von Mehrheitsbeschlüssen durch das Parlament interpretiert werden sollten.

Die Entwicklung historischer Tatsachen ist einzig Aufgabe von Historikern.

Deshalb kamen wir zu dem Entschluss, uns bei der heutigen Abstimmung über den gemeinsamen Entschließungsantrag über die Themen Europas Gewissen und Totalitarismus durch die vier Fraktionen, zu denen auch die EVP-Fraktion zählt, zu enthalten.

 
  
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  Francis Wurtz (GUE/NGL), schriftlich. (FR) Wir hatten wiederholt Gelegenheit, unsere Meinung zum Thema „alle totalitären Regime“ im Rahmen verschiedener Erklärungen zu äußern.

Unsere Fraktion verurteilt jede Form von Totalitarismus vorbehaltlos. Sie verurteilt den Stalinismus vorbehaltlos. Gleichzeitig protestiert sie mit Nachdruck gegen alle Versuche, den Nazismus zu bagatellisieren, wie dies einmal mehr in der uns übermittelten gemeinsamen Entschließung der Fall ist.

Aus diesem Grund lehnt unsere Fraktion die Teilnahme an der Abstimmung über diese Entschließung ab.

 
  
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  Anna Záborská (PPE-DE), schriftlich. (SK) Die Verurteilung totalitärer Regime, die sich den Ideologien des Nazismus oder Kommunismus verschrieben haben, sollte nur der erste Schritt hin zu einer umfassenden Verurteilung aller Formen von Intoleranz, Fanatismus und Ignoranz sein, die die Grundrechte und -freiheiten einzelner Menschen und ganzer Nationen unterdrückt haben und dies weiter tun. Jede Ideologie, die die Würde des Menschen und das Leben nicht achtet, verdient es, verurteilt zu werden und ist von Grund auf inakzeptabel.

Nazismus und Kommunismus sind Ideologien, die eigentlich aus älteren Ideologien hervorgingen, die im 19. Jahrhundert formuliert wurden und als konstitutionelle Grundsätze in die europäischen Staaten der damaligen Zeit Eingang fanden. Ideologien wie Militarismus, Chauvinismus, Imperialismus und der spätere Faschismus waren in ihrem Wesen unmenschlich und zerstörerisch und verdienen daher die ausdrückliche Verurteilung ebenso wie die Ideologien, die später in Form des Kommunismus und des Nazismus zutage tragen.

Besonders in unserer heutigen, von Unsicherheit und besonderen Schwierigkeiten geprägten Zeit ist es wichtig, dies hervorzuheben. Wir dürfen es daher nicht zulassen, dass sich neue, von ähnlich menschenfeindlichem Gedankengut wie dem des Nazismus und des Kommunismus geprägte politische Strömungen einen Weg bahnen. Intoleranz kann nur kompromiss- und ausnahmslos bekämpft werden und aus diesem Grund schlagen wir vor, die Formulierung „Ablehnung aller Formen von Totalitarismus“ in „Ablehnung aller staatlichen Regime, die auf der Unterdrückung der Menschenwürde, der Freiheit und der Ablehnung der Einzigartigkeit jedes Individuums beruhen“ geändert wird.

 
  
  

– Entschließungsantrag: RC-B6-0166/2009 (Rolle der Kultur)

 
  
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  Călin Chiriţă (PPE-DE), schriftlich. (RO) Ich habe für die gemeinsame Entschließung zur Rolle der Kultur bei der Entwicklung europäischer Kulturen gestimmt, da ich glaube, dass die EU kulturelle Projekte stärker unterstützen muss.

Ich bin der Ansicht, dass regionale und lokale Entwicklungsstrategien, die Kultur, Kreativität und Kunst einbeziehen, durch Stärkung der kulturellen Vielfalt, der Demokratie, der Mitwirkung und des interkulturellen Dialogs in hohem Maße zur Verbesserung der Lebensqualität in europäischen Regionen und Städten beitragen.

Die Entschließung fordert die Kommission auf, das Grünbuch mit einer möglichen Palette zeitgemäßer Maßnahmen zu Kulturaktivitäten vorzulegen, mit denen die kulturelle Entwicklung in den Regionen Europas gestärkt werden soll.

Ich denke, dass die kulturelle Seele Europas zunehmend als Mittel an Bedeutung gewinnt, mit dem die Europäer sich so aneinander annähern können, dass die unterschiedlichen kulturellen und sprachlichen Identitäten gewahrt bleiben. Die Kulturen Europas sind strategische Faktoren in der Entwicklung Europas auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene sowie auch auf der Ebene zentralisierter europäischer Institutionen.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Kultur ist ein Politikbereich, der in die politische Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten fällt. Diese Entschließung diskutiert Themen, die außerhalb der Zuständigkeiten der Europäischen Union liegen. Da wir das Subsidiaritätsprinzip ernst nehmen, sind wir der Auffassung, dass der parlamentarische Ausschuss für Kultur und Bildung abgeschafft werden sollte.

Folglich haben wir gegen diesen Bericht gestimmt.

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE), schriftlich. (SK) Kultur spielt bei der nachhaltigen Entwicklung der Regionen Europas eine bedeutende Rolle, weshalb die Entwicklungspläne für alle Regionen eine kulturelle Dimension beinhalten müssen. Eine Strategie, die Kultur, Kreativität und Kunst einbezieht, wird in hohem Maße zur Verbesserung der Lebensqualität in europäischen Regionen und Städten beitragen.

Mein eigenes, eher kleines Land, die Slowakei, hat verschiedene kulturelle Regionen, die sich alle voneinander unterscheiden. Die kulturellen Traditionen, die sich hier über die Jahrhunderte entwickelt haben, umspannen eine ungewöhnlich hohe Vielfalt folkloristischer Formen, Ausprägungen und Varianten.

In der Region von Stará Ľubovňa im Nordosten der Slowakei, aus der ich stamme, finden sich so beispielsweise slowakische, deutsche, ruthenische und goralische Kulturen sowie Kulturen der Roma. Alle Dörfer organisieren jährliche Kulturfestivals, die viele Besucher in unsere Region führen. Die Vielfalt an Trachten, Liedern und Tänzen stärkt die Partnerschaft zwischen den europäischen Regionen. Hinter kulturellen Projekten stehen Initiativen ehrenamtlicher Organisationen, die die Aufmerksamkeit und insbesondere die Unterstützung der Europäischen Kommission verdienen. Es ist eine Schande, dass die finanziellen Mittel für kulturelle Projekte jedes Jahr aufs Neue gesenkt werden und es den örtlichen Behörden damit sehr schwer gemacht wird, diese bemerkenswerten und einzigartigen kulturellen Traditionen zu bewahren.

Ich bin nachdrücklich der Ansicht, dass die Kommission das Grünbuch mit einer möglichen Palette von Maßnahmen zur Unterstützung von Kulturaktivitäten, mit denen die kulturelle Entwicklung in den Regionen Europas gestärkt werden soll, vorlegen sollte und habe daher für die Entschließung zur Rolle der Kultur bei der Entwicklung europäischer Regionen gestimmt.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. (IT) Ich habe gegen diesen Entschließungsantrag zur Rolle der Kultur bei der Entwicklung europäischer Regionen gestimmt.

Ich erkenne zwar an, dass die vorgeschlagenen Initiativen von dem ehrenwerten Ziel angetrieben sind, die regionale und lokale Entwicklung innerhalb der EU zu fördern, bin jedoch nicht der Ansicht, dass sie ausreichen, das Erreichen solcher Ziele zu gewährleisten. So zweifle ich insbesondere daran, dass diese Initiativen die sprachlichen und kulturellen Identitäten wirkungsvoll fördern können, da sie nicht durch weiträumigere Initiativen und Politikansätze gestützt werden.

 
  
  

– Bericht: Janusz Onyszkiewicz (A6-0140/2009)

 
  
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  Martin Callanan (PPE-DE), schriftlich. − Russland ist und bleibt ein wichtiger strategischer Partner für die EU. Wir hegen gemeinsame Interessen wie die Bekämpfung der Verbreitung von Kernwaffen und die Schaffung von Frieden im Nahen Osten. Russland spielt auch eine bedeutende diplomatische Rolle, nicht nur als ständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrats, sondern als Land mit großem Einfluss auf den Iran. Wenn wir den Iran davon überzeugen wollen, keine Atombomben zu bauen, sind wir auf die Hilfe Russlands angewiesen.

In unserer Beziehung zu Russland gibt es jedoch Bereiche, die für uns Anlass zur Sorge sind: und mögen wir auch gemeinsame Interessen hegen, so bin ich nicht überzeugt, dass wir auch die gleichen Werte teilen. Die Lage der Demokratie und des Rechtsstaates in Russland ist nach wie vor besorgniserregend. Die Pressefreiheit entspricht ebenfalls nicht den Standards, die wir erwarten würden.

Was wir brauchen ist daher eine starke und nachhaltige, jedoch keine bedingungslose Partnerschaft mit Russland. So muss Russland insbesondere deutlich gemacht werden, dass wir die Annektierung und Anerkennung der souveränen georgischen Gebiete während des Krieges im vergangenen Sommer nicht tolerieren werden.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. (FR) Es gibt wohl nur eine Nation, die in den Augen dieses Parlaments, das für gewöhnlich so schnell bei der Hand ist, Wirtschafts-, Handels- oder Kooperationsabkommen mit Kuba, der kommunistischen Diktatur Chinas oder der Türkei von Premierminister Erdogan abzuschließen, nie Anklang findet.

Die Mehrheit in diesem Parlament, welche die einseitige Unabhängigkeitserklärung des Kosovo enthusiastisch begrüßte, obwohl es die historische Wiege der serbischen Nation ist, erntet nun in Form der von Russland gestützten Unabhängigkeit von Abchasien und Südossetien die bitteren Früchte ihrer Politik.

Und wie kann es sein, dass allein Russland die Schuld für das Missverständnis in Bezug auf Sicherheitsfragen gegeben wird, während die NATO-Erweiterung bis an seine Grenzen von den Russen als Provokation und Bedrohung empfunden wird?

Sicher, es gibt weiterhin Schwierigkeiten. Russland gehört jedoch – anders als die Türkei – kulturell, geistig und geografisch zu Europa. Wir sollten daher vorrangig mit ihm privilegierte Beziehungen haben.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich.(PT) Die soeben verabschiedete Entschließung macht deutlich, welche Ziele und Zwecke die Mehrheit dieses Parlaments in Bezug auf die Beziehungen zwischen der EU und Russland verfolgt. Sie besteht darauf, dass diesen Beziehungen „die Grundsätze liberalisierter und offener Märkte und der Gegenseitigkeit der Investitionsrechte der Partner zugrunde liegen, und somit zu fordern, dass die russische Regierung als Gegenleistung für enge, vorteilhafte Wirtschaftsbeziehungen die Eigentumsrechte von ausländischen Investoren sichert“.

Mit anderen Worten, es wird beabsichtigt, Russland zu zwingen, seine immensen natürlichen Reichtümer wie beispielsweise Erdgas und Erdöl auszuliefern, seine Produktionskapazität zu konditionieren und seine Arbeitskräfte der Ausbeutung in den Interessen der Großmächte und Großunternehmen in der EU anheimzustellen, die sich Zugang zu den Ressourcen verschaffen möchten, die eigentlich dem russischen Volk gehören sollten.

Die Entschließung setzt Russland unter Druck, ohne dabei mit nur einer Silbe auf die NATO-Osterweiterung und das neue Raketenabwehrsystem der USA in Europa zu verweisen.

Wir für unseren Teil lehnen diese Art von Beziehung ab. Wir rufen zum Aufbau gleichberechtigter Beziehungen und zu gegenseitigem Respekt zwischen den beiden Parteien auf, basierend auf den Interessen ihrer Völker und der Wahrung der Grundsätze der Nichteinmischung, der Abrüstung und der Détente.

 
  
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  Carl Lang (NI), schriftlich. (FR) Im Gegensatz zur Türkei ist Russland Teil der geografischen, kulturellen und geistigen Welt und damit der Zivilisation Europas. Es sollte daher eigentlich in vielen Bereichen, besonders in Energiefragen, ein idealer strategischer Partner sein. Darüber hinaus ist Russland jedoch auch eine Schwesternation, die wir unterstützen und nicht endlos kritisieren sollten, wie es viele rechtsdenkende Ultra-Europäer insbesondere in diesem Bericht tun, der die Rettung der russischsprachigen Minderheiten in Georgien als einen „unverhältnismäßigen Gegenschlag“ bezeichnet, der „die Bereitschaft Russlands, zusammen mit der EU einen gemeinsamen Sicherheitsraum in Europa zu schaffen, in Frage stellt“.

Die Ultra-Europäer, die allzeit bereit sind, sich selbst in eine Reihe mit den Vereinigten Staaten zu stellen, und ihr Krieg im Irak können die Russen nichts lehren. Eben diese ultra-europäischen Menschenrechtler waren es, die vor zehn Jahren nicht zögerten, die NATO in ihrer unsäglichen Gewalthandlung gegen Serbien zu unterstützen.

Wir rufen zum Aufbau eines neuen Europas auf, eines freien Europas souveräner Nationen, die bereit sind, privilegierte Beziehungen mit Russland einzugehen.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. (IT) Ich habe gegen den Bericht von Janusz Onyszkiewicz mit einem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu dem neuen Abkommen zwischen der EU und Russland gestimmt.

Ich stimme bezüglich der Empfehlungen an den Rat und die Kommission im Hinblick auf die Wiederaufnahme der Verhandlungen mit Russland nicht mit dem Berichterstatter überein, da ich nicht glaube, dass diese ausreichen, um zu einem angemessenen Abkommen zu gelangen, das die Rechte und Vorrechte der Europäischen Union achtet und der Entwicklung guter Beziehungen zwischen den jeweiligen Akteuren zuträglich ist. Ich bin daher der Ansicht, dass beide Parteien größere Anstrengungen unternehmen müssen, um dieses Ziel zu erreichen.

 
  
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  Charles Tannock (PPE-DE), schriftlich. − Russland muss sich über eines klar werden: strebt es die gemeinsamen Werte der EU an oder nicht? Es gibt viele Übereinstimmungsbereiche mit Russland, das letztlich unser strategischer Partner ist. Wir erkennen die allgemeine Bedrohung der Verbreitung von Kernwaffen an, die insbesondere von Iran ausgeht. Wir brauchen Russlands Hilfe als Partner des Nahost-Quartetts, um gemeinsam mit einem neuen israelischen Ministerpräsidenten und einem neuen US-Präsidenten zu einer friedlichen Lösung des Nahostkonflikts zu gelangen. Wir können jedoch nicht zulassen, dass Russland seine Nachbarn drangsaliert und seine Kohlenwasserstoffressourcen als diplomatische Waffe einsetzt. Ebenso wenig können wir zulassen, dass Russland so tut, als habe der Krieg in Georgien im vergangenen Sommer nicht stattgefunden. Die Annektierung souveräner georgischer Gebiete kann nicht einfach unter den Teppich gekehrt werden – weder von Russland noch von der EU. Schließlich muss Russland seine gegenüber der OSZE und dem Europarat verbindlich eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaat erfüllen.

 
  
  

– Bericht: Frédérique Ries (A6-0089/2009)

 
  
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  John Attard-Montalto (PSE), schriftlich. − Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um den vorgeschlagenen Bericht im Hinblick auf einen stärkeren Schutz der Gesundheit der EU-Bürger voll zu unterstützen, möchte gleichzeitig jedoch auch die Gelegenheit nutzen, um darauf hinzuweisen, dass in Malta und auf Gozo bestimmte grundlegende Bereiche des Gesundheitssystems in einem desolaten Zustand sind. Die Wartelisten der Einwohner Maltas und Gozos für medizinische Untersuchungen und chirurgische Eingriffe sind unglaublich lang. Zwei Prozent der Bevölkerung warten auf eine Operation des grauen Stars.

Die Wartelisten sind nur eines von vielen Beispielen, die meine Stellungnahme stützen. Ein anderes ist der Bettenmangel in einem der vermeintlich modernsten Krankenhäuser, das knapp eine Milliarde Euro gekostet hat.

 
  
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  Liam Aylward (UEN), schriftlich. − Ich habe insbesondere deshalb für diesen Bericht gestimmt, weil er die Kommission drängt, aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zum Schutz der EU-Bürger vor den möglichen Gefahren elektromagnetischer Felder (EMF) zu nutzen. Die Empfehlung aus dem Jahr 1999 verlangt fünf Jahre nach ihrer Veröffentlichung eine Aktualisierung, die aktuelle Forschungsergebnisse berücksichtigt. Bislang ist keine Aktualisierung erfolgt. In meinem Schreiben aus dem Jahr 2008 an den Kommissar Kyprianou habe ich die Überprüfung der ursprünglichen Empfehlung gefordert, die zu dem Zeitpunkt bereits vier Jahre überfällig war, doch nach wie vor ist keine Aktualisierung erfolgt.

Seit der Empfehlung hat die wissenschaftliche Forschung sich verändert und Fortschritte gemacht und neue Ergebnisse hervorgebracht und auch Technologien wie WiFi und Bluetooth, die EMF nutzen, haben sich stark weiter entwickelt. Angesichts der beständigen Veränderungen in diesem Bereich müssen wir die Vorschriften zum Schutz unserer Bürger neu bewerten.

Eine von der EU 2007 durchgeführte Befragung zeigt, dass die Mehrheit der EU-Bürger der Ansicht ist, von den staatlichen Behörden nicht hinreichend über Möglichkeiten, sich vor EMF zu schützen, informiert worden zu sein. Die EU muss bei der Erfassung wesentlicher Forschungsergebnisse, die eine von EMF ausgehende mögliche Gefahr zutage fördern, eine stärkere Rolle spielen und ihren Bürgern entsprechende Leitlinien an die Hand geben. Ich unterstütze die weitere Forschung über die Folgen der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern und hoffe, dass die Empfehlung aus dem Jahr 1999 überprüft und aktualisiert wird.

 
  
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  Proinsias De Rossa (PSE), schriftlich. − Ich unterstütze diesen Bericht, der die Kommission auffordert, wachsam zu bleiben und die wissenschaftlichen Grundlagen und die Angemessenheit der EMF-Belastungsgrenzwerte mithilfe des wissenschaftlichen Ausschusses „Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken“ (SCENIHR) einer Überprüfung zu unterziehen. Auf diese Weise genießen Verbraucher weiterhin ein hohes Maß an Schutz, ohne dadurch die Funktionsfähigkeit und die Weiterentwicklung von Drahtlostechnologien einzuschränken.

Die EU-Bürger sind direkt von der Problematik elektromagnetischer Felder (EMF) betroffen. Ein spezielles Eurobarometer über EMF hat gezeigt, dass die Europäer in Bezug auf die möglichen Gesundheitsrisiken von EMF geteilter Meinung sind: 14 % sind überhaupt nicht besorgt, 35 % sind nicht sehr besorgt, 35 % sind ziemlich besorgt und 13 % sind sehr besorgt. In den vergangenen Jahren wurden verschiedene wissenschaftliche Studien zu dem Thema veröffentlicht. Keine davon hat jedoch klare Beweise für die möglichen Auswirkungen von elektromagnetische Felder erzeugenden Drahtlostechnologien auf die menschliche Gesundheit geliefert.

 
  
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  Edite Estrela (PSE), schriftlich.(PT) Ich habe für die Entschließung zur Gesundheitsproblematik in Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern gestimmt, da es sich dabei um ein Thema handelt, dass die gesamte europäische Öffentlichkeit, die zu Hause und bei der Arbeit elektromagnetischen Feldern ausgesetzt ist, direkt betrifft.

Die Exposition gegenüber Quellen von Menschenhand geschaffener elektromagnetischer Felder hat sich in den vergangenen Jahren nicht zuletzt aufgrund des steigenden Strombedarfs und immer spezialisierterer Drahtlostechnologien deutlich erhöht. Aus diesem Grund bin ich der Ansicht, dass es äußerst wichtig ist, allen Verbrauchern einen besseren Schutz zu bieten, ohne jedoch dadurch die Funktionsfähigkeit der Mobilfunknetze und die Entwicklung neuer Drahtlostechnologien einzuschränken.

 
  
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  Robert Goebbels (PSE), schriftlich. (FR) Ich habe gegen den Initiativbericht von Frédérique Ries gestimmt. Es handelt sich um genau die Art schlichtweg überflüssigen Bericht, auf den manche Abgeordnete versessen sind, und zwar genau diejenigen Abgeordneten, die sich daran ergötzen, das „Vorsorgeprinzip“ blindlings anzuwenden, und die um die kleinste „Beunruhigung“ der Öffentlichkeit großen Wirbel machen. Die Lebenserwartung der Europäer steigt Jahr für Jahr weiter an. Angesichts dieser Entwicklung ist jede neue Studie über die möglichen Auswirkungen elektromagnetischer Felder, die unbeantwortete Fragen aufwirft, völlig unverhältnismäßig. Auf der anderen Seite werden Dutzende von Studien wissenschaftlicher Einrichtungen und anderer grundweg kompetenter Stellen, die herausgefunden haben, dass keine echte Gefahr besteht, systematisch ignoriert. Alles, was übertrieben ist, ist unbedeutend.

 
  
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  Françoise Grossetête (PPE-DE), schriftlich. (FR) Ich habe für den Bericht von Frédérique Ries zur Gesundheitsproblematik in Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern gestimmt.

Es ist wichtig, den Verbrauchern und insbesondere Kindern einen weit reichenden Schutz zu gewährleisten, ohne dadurch die Funktionsfähigkeit der Mobilfunknetze einzuschränken. Auch wenn bislang kein wissenschaftlicher Beweis dafür vorliegt, dass die Nutzung von Mobiltelefonen eine Gefahr für die Gesundheit darstellt, kann diese Hypothese doch nicht definitiv ausgeschlossen werden, weshalb es erforderlich ist, die Frage im Rahmen des Vorsorgeprinzips zu behandeln. Es ist wichtig, dass die Grenzwerte für die Exposition der Öffentlichkeit gegenüber elektromagnetischen Feldern regelmäßig angepasst werden.

Schließlich ist es dringlich erforderlich, mehr Informationen über die Auswirkungen von elektromagnetischer Strahlung verfügbar zu machen und, wie der Bericht unterstreicht, ein einheitliches System zur Genehmigung der Aufstellung von Antennen und Sendemasten einzurichten.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. − Ich unterstütze diesen Bericht, der zu einer weitergehenden Erforschung der von Radio- und Fernsehgeräten, Mikrowellen, Mobiltelefonen oder Hochspannungsleitungen ausgehenden elektromagnetischen Felder aufruft. Der Bericht empfiehlt, dass Schulen, Kindertagesstätten, Seniorenheime und Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge in einer bestimmten Entfernung von dieser Art von Anlagen liegen, die anhand wissenschaftlicher Kriterien festgelegt wird.

 
  
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  Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Der Entwurf einer Entschließung zur Gesundheitsproblematik in Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern ist ein Versuch, die Auswirkungen zu kontrollieren und die Verantwortlichen zu vertuschen, um das Handeln und die Rentabilität der Monopole nicht zu beeinträchtigen, anstatt vorzubeugen und zu schützen. Das wachsende Bewusstsein für und die wachsende Skepsis gegenüber Energie- und Telekommunikationsunternehmen sowie den Herstellern der elektrischen und elektronischen Geräte, von denen die größte Gefahr ausgeht, an der Basis, macht eine Forschung, die zu eindeutigen Ergebnissen führt, unumgänglich, zumal die Verantwortung für diese Geräte grundsätzlich bei den Unternehmen selbst liegt, die ihre Waren und Dienstleistungen verkaufen wollen und daher kein Interesse daran haben, die schädlichen Auswirkungen elektromagnetischer Felder nachzuweisen.

Um diesem äußerst ernsten Problem, das möglicherweise eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt, gerecht zu werden, sind detaillierte Regierungsstudien in Bezug auf neoplastische degenerative Gehirnerkrankungen, die Auswirkungen elektromagnetischer Strahlung als Ganzes auf den menschlichen Stoffwechsel u. Ä. erforderlich.

Seitens der Beschäftigten ist ein koordinierter Kampf vonnöten, um die Expositionsgrenzwerte und die tatsächliche Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern auf Grundlage des Vorsorgeprinzips zu senken.

Die Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten können im Rahmen der EU nicht grundlegend und wirksam geschützt werden, wenn die Rentabilität und die Wettbewerbsfähigkeit des Kapitals auf Kosten der öffentlichen Gesundheit Unterstützung erfahren.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. (IT) Ich habe für den Bericht von Frédérique Ries zur Gesundheitsproblematik in Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern gestimmt.

Ich stimme mit der Berichterstatterin überein, dass der Frage der Auswirkungen elektromagnetischer Geräte auf die menschliche Gesundheit durch die Förderung entsprechender Studien und Forschungsansätze, die das Thema, das immer breiter diskutiert wird, genauer und eingehender beleuchten, mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte.

Ich unterstütze daher ihren Aufruf, die Kommission aufzufordern, in Bezug auf elektromagnetische Wellen eine klare politische Linie zu verfolgen, auch wenn ich mir der ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten in bestimmten Bereichen wie z. B. Wellen im Zusammenhang mit Mobiltelefonen, durchaus bewusst bin.

 
  
  

– Bericht: Pál Schmitt (A6-0124/2009)

 
  
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  Charlotte Cederschiöld und Gunnar Hökmark (PPE-DE), schriftlich. − (SV) Wir haben heute für den Initiativbericht von Pál Schmitt zum Thema „Bessere Schulen: eine Agenda für die europäische Zusammenarbeit“ (A6-0124/2009) gestimmt. Der Bericht zeigt zahlreiche Herausforderungen der europäischen Schulen auf und enthält eine Reihe guter Empfehlungen. So zum Beispiel die Empfehlung, junge Menschen bereits während ihrer Schul-, Ausbildungs- und Studienzeit besser auf die Flexibilität am Arbeitsmarkt vorzubereiten, da sich die Anforderungen für ein Beschäftigungsverhältnis aufgrund der Schnelllebigkeit rasch verändern.

Gegen einen Absatz des Berichts, der die Zunahme von Gewalt an den Schulen Faktoren wie einer Vertiefung der Klassenunterschiede und einer wachsenden Multikulturalität in den EU-Mitgliedstaaten zuschreibt, wehren wir uns jedoch. Die Zunahme von Gewalt an den Schulen ist ein ernstes gesellschaftliches Problem, dem viele komplexe Ursachen zugrunde liegen, und das nicht durch vereinfachende kausale Erklärungen klein geredet werden sollte.

 
  
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  Călin Chiriţă (PPE-DE), schriftlich. (RO) Ich habe für den Bericht zum Thema „Bessere Schulen: eine Agenda für die europäische Zusammenarbeit“ gestimmt.

Ich glaube, dass die EU die Modernisierung und die Verbesserung der Lehrpläne unterstützen sollte, um zu erreichen, dass diese die aktuellen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und technischen Realitäten widerspiegeln.

Ich begrüße die Tatsache, dass Schulen nicht nur die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen anstreben, sondern ihnen auch die Möglichkeit geben sollten, ihr Potenzial entsprechend ihren persönlichen Begabungen voll zu entfalten. Auch die Notwendigkeit, jungen Menschen die Möglichkeit zu bieten, demokratische Grundkompetenzen zu erwerben, sollte nicht außer Acht gelassen werden.

 
  
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  Marie-Hélène Descamps (PPE-DE), schriftlich. (FR) Das Thema Schulbildung ist von grundlegender Wichtigkeit, was wir heute bekräftigen sollten. Der Bericht zum Thema „Bessere Schulen: eine Agenda für die europäische Zusammenarbeit“, dem ich meine volle Unterstützung zusage, ist Teil dieses Ziels. Der Bericht legt besonderes Augenmerk auf die Notwendigkeit, jungen europäischen Bürgern gleichermaßen Zugang zu einer hochwertigen Bildung zu garantieren, die ihnen die Möglichkeit bietet, sich Kenntnisse und solides Wissen anzueignen. Er fordert weiterhin eine stärkere finanzielle Unterstützung von benachteiligten Einrichtungen. Neben dem Erwerb von Grundwissen unterstreicht die Entschließung zu Recht die Bedeutung des Fremdsprachenerwerbs schon im frühen Alter sowie der für die persönliche Entwicklung wesentlichen Möglichkeit, künstlerische, kulturelle und physische Kompetenzen zu erwerben. Sie empfiehlt ferner eine höhere Mobilität und einen stärkeren Austausch im schulischen Rahmen, hebt die diesbezügliche Bedeutung des Comenius-Programms hervor und weist auf die Notwendigkeit hin, dieses sichtbarer und leichter zugänglich zu machen. Schließlich ermutigt die Entschließung unter strenger Achtung des Subsidiaritätsprinzips die Einführung modernisierter schulischer Programme, welche die sich verändernden Technologien und die damit verbundenen Möglichkeiten berücksichtigen.

 
  
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  Lena Ek (ALDE), schriftlich. (SV) „Die Mitgliedstaaten sind für die Gestaltung, die Inhalte und Reformen der Schulbildung verantwortlich.“ Mit diesen Worten beginnt der erste Absatz des Initiativberichts von Pál Schmitt über bessere Schulen. Bis zu diesem Punkt bin ich einverstanden. Die Rolle der EU ist es, verschiedene Austauschprogramme und die Mobilität der Lernenden zu fördern. Aus allen anderen schulischen Angelegenheiten sollte sie sich heraushalten. Die Entschließung von Pál Schmitt wird ihrem eingangs genannten Versprechen leider nicht gerecht. Beinahe unmittelbar macht er sich daran auszubreiten, wie Schulen finanziert und beurteilt werden sollten, wie die Lehrpläne aussehen sollten usw. Genau die Art von Fragen, mit denen sich die EU nicht beschäftigen sollte und genau die Art von Fragen, die in den Händen der Mitgliedstaaten selbst liegen sollten. Ich stimme für eine schlankere, aber fokussiertere EU. Deshalb habe ich gegen den Initiativbericht und die alternative Entschließung gestimmt.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Der Erklärungsentwurf enthält eine Reihe lohnender Ideen, doch sind Schulen ein Politikbereich, der unter die politische Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten fallen sollte. Diese Entschließung befasst sich daher mit Fragen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Europäischen Union liegen. Da wir das Subsidiaritätsprinzip ernst nehmen sind wir der Ansicht, dass das Parlament gegen diesen Bericht stimmen und der parlamentarische Ausschuss für Kultur und Bildung abgeschafft werden sollte.

Es versteht sich von selbst, dass wir gegen den Bericht gestimmt haben.

 
  
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  Louis Grech (PSE), schriftlich. − Grundsätzlich sind wir für diesen Bericht, der jedoch einige Klauseln enthält (z. B. die Aufnahme von muttersprachlichem Unterricht für Migranten in die Lehrpläne), die die Realitäten bestimmter Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf die Zuwanderung von Immigranten, finanzielle und administrative Möglichkeiten, die Landesbevölkerung und viele andere Faktoren nicht korrekt widerspiegeln.

 
  
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  Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. − Ich habe für den Bericht von Pál Schmitt über bessere Schulen gestimmt. Der Bericht stellt zutreffend fest, dass die Schulbildung in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt und ich halte es für richtig, dass den Bildungssystemen der einzelnen Mitgliedstaaten Autonomie gewährt und Respekt entgegengebracht wird. Nichtsdestoweniger kann die Bildungserfahrung von Kindern in der EU nur durch eine umfassendere europäische Kooperation verbessert werden, und die Bildungssysteme auf dem ganzen Kontinent müssen verändert werden, um sich den modernen Herausforderungen stellen zu können.

 
  
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  Lívia Járóka (PPE-DE), schriftlich. (HU) Ich möchte meinen Kollegen Pál Schmitt für seinen Bericht zum Thema „Bessere Schulen: eine Agenda für die europäische Zusammenarbeit“ beglückwünschen, der zutreffend aufzeigt, dass integrative Bildungsmodelle der Integration benachteiligter Schüler und Studenten mit besonderen Unterrichtsbedürfnissen dienlich sind. Weiterhin ruft der Bericht die Mitgliedstaaten auf, den Zugang solcher Schüler und Studenten zur beruflichen Bildung und zum Hochschulstudium nach den höchsten Standards zu verbessern.

In ganz Europa leiden die Kinder der Roma unter größter Benachteiligung in Bildungsfragen: nahezu ein Viertel der Kinder der Roma im Grundschulalter ist in gesonderten Klassen untergebracht, während die Mehrheit der Schüler, die grundlos in Sonderschulen gesteckt werden, von Roma abstammen. 82 % der Roma verfügen nur über einen Grundschulabschluss oder ein noch geringeres Bildungsniveau, nur 3,1 % haben Zugang zu einem Bildungsniveau, das dem durchschnittlichen Niveau der Mehrheitsbevölkerung entspricht. Das Anheben des Bildungsniveaus der Kinder der Roma ist jedoch aus volkswirtschaftlicher Sicht eine lohnende Investition, da die Kosten, die für den Abschluss der Sekundärstufe eines Kindes der Roma aufgewendet werden müssen, durch den späteren Beitrag des Kindes zum Staatshaushalt vollständig erstattet werden. Bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch eine bessere Bildung bedeutet, dass diese Menschen zunehmend in der Lage sein werden, einen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten, anstatt von den sozialen Sicherungssystemen abhängig zu sein. Die höheren Steuereinnahmen und die geringeren erforderlichen Sozialleistungen führen unter dem Strich zu einem Nettogewinn für den Staatshaushalt.

 
  
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  Stavros Lambrinidis (PSE), schriftlich. (EL) Die PASOK-Fraktion hat für den alternativen Entschließungsantrag zu dem Bericht von Pál Schmitt über bessere Schulen in der EU gestimmt, dem es gelungen ist, die Streichung des Verweises auf die Bildung ausschließlich „legaler“ Migranten und die Umsetzung einiger anderer Verbesserungen zu erreichen. Gleichzeitig möchte die Fraktion klarstellen, dass sie Absatz 15 des Textes und der Verbindung, die zwischen den verschiedenen Bildungsstufen und der „Flexibilität“ des Arbeitsmarktes aufgrund der Anforderungen der Arbeitgeber hergestellt wird, nicht zustimmt.

 
  
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  Zdzisław Podkański (UEN), schriftlich. (PL) Der Initiativbericht von Pál Schmitt über eine Agenda für die europäische Zusammenarbeit für europäische Schulen versucht, gemeinsame Herausforderungen und Bedrohungen der Schulsysteme der Mitgliedstaaten herauszuarbeiten. In vielen Punkten ist dies richtig. Diese gemeinsame Diagnose ist notwendig, und sei es nur aufgrund der starken Migration innerhalb der Gemeinschaft.

Der Bericht verdient es, unterstützt zu werden, doch kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, die gemeinsamen Werte, die der Berichterstatter als Grundlage der Bildungsreform betrachtet, spiegelten nicht alle Faktoren wider, die Europa über die Jahrhunderte geprägt haben. Unterabsatz 17 bezieht sich auf die umfassende und allseitige Entwicklung des Menschen, die Hervorhebung der Achtung der Menschenrechte und die soziale Gerechtigkeit, das lebenslange Lernen zum Zwecke der persönlichen Entfaltung und des beruflichen Fortkommens sowie den Schutz der Umwelt und des individuellen und gesellschaftlichen Wohlbefindens. Diese Werte sind erstrebenswert, doch fehlen einige Details – ich denke dabei an die Tatsache, dass diese gemeinsamen Werte eine Quelle haben, die in den christlichen Wurzeln Europas liegt.

Kurz, ich bin überzeugt, dass die Einheit im Geiste des Christentums vermutlich das einzig dauerhafte und fruchtbare Band ist. Es ist eine stabile Grundlage. Der fehlende Verweis darauf ist dabei freilich nicht nur ein Mangel dieses Berichts, sondern der Gemeinschaftsgesetzgebung insgesamt. Dies weckt Zweifel hinsichtlich der Richtung der Änderungen. Heute sagen wir „Ja“ zu guten Werten, doch fragen wir uns auch, was mit diesen Werten morgen sein wird.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. (IT) Ich habe gegen den Bericht von Pál Schmitt zum Thema „Bessere Schulen: eine Agenda für die europäische Zusammenarbeit“ gestimmt.

Grundsätzlich stimmte ich zwar mit den allgemeinen Zielen des Berichts sowie mit der Tatsache, dass die europäischen Bildungssysteme im Hinblick auf die Verbesserung ihrer Qualität einer Überarbeitung bedürfen, überein. Ich bin jedoch nicht der Ansicht, dass dieser Bericht Lösungen enthält, die die Qualität der Lehre und die Vorrechte der Schule als Ort der Kommunikation und Sozialisierung wirksam verbessern können.

 
  
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  Andrzej Szejna (PSE), schriftlich. (PL) Bildung ist ohne Frage ein äußerst wichtiges Thema, dem wir mehr Aufmerksamkeit widmen sollten. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei der ersten Bildungsstufe, der Vorschulerziehung, gelten. Es ist wichtig, dass ein gutes soziales Klima und Bedingungen geschaffen werden, in denen sich Kinder und junge Menschen entfalten können. Die Bildung junger Menschen ist unsere Zukunft, die Zukunft der gesamten Europäischen Union. Wir sollten kontinuierlich daran arbeiten, die Lernbedingungen zu verbessern und für alle Kinder und junge Menschen die gleichen Chancen zu schaffen. Wir sollten außerdem benachteiligte Menschen, nationale Minderheiten und Ausländer nicht vergessen.

Die kontinuierliche Weiterbildung der Lehrkräfte und die Einführung moderner Unterrichtsmethoden sind dabei von herausragender Bedeutung. Wir sollten die Vergütung von Lehrern verbessern und den Lehrerberuf in seiner Bedeutung aufwerten.

Ich denke, dass auch jungen Menschen, die in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union studieren möchten, größere Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte. Der Ort und weniger noch das Niveau der Bildung junger Menschen sollten nicht von ihrer finanziellen Situation abhängig sein.

Ich unterstütze den Bericht von Pál Schmitt und bin absolut seiner Meinung, dass die Bildung junger Menschen in allen Stufen des Prozesses von enormer Bedeutung ist.

 
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