17. Elektrizitätsbinnenmarkt - Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden - Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel - Erdgasbinnenmarkt - Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen - Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz - Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) (Aussprache)
Präsidentin. − Der nächste Punkt ist die gemeinsame Aussprache über folgende Punkte:
- die Empfehlung für die zweite Lesung (A6-0216/2009) von Frau Morgan im Namen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie über den gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf die Annahme einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EG (14539/2/2008 – C6-0024/2009 – 2007/0195(COD));
- die Empfehlung für die zweite Lesung (A6-0235/2009) von Herrn Chichester in Namen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie über den gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf die Annahme einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gründung einer Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (14541/1/2008 - C6-0020/2009 - 2007/0197(COD));
-die Empfehlung für die zweite Lesung (A6-0213/2009) von Herrn Vidal-Quadras im Namen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie über den gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf die Annahme einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 (14546/2/2008 - C6-0022/2009 - 2007/0198(COD));
- die Empfehlung für die zweite Lesung (A6-0238/2009) von Herrn Mussa im Namen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie über den gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf die Annahme einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/55/EG (14540/2/2008 - C6-0021/2009 - 2007/0196(COD));
- die Empfehlung für die zweite Lesung (A6-0237/2009) von Herrn Paparizov im Namen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie über den gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf die Annahme einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1775/2005 (14548/2/2008 - C6-0023/2009 - 2007/0199(COD));
- der Bericht (A6-0218/2009) von Herrn Belet in Namen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere wesentliche Parameter (KOM(2008)0779 - C6-0411/2008 - 2008/0221(COD));
- der Bericht (A6-0254/2009) von Frau Ţicău im Namen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) (KOM(2008)0780 - C6-0413/2008 - 2008/0223(COD)).
Eluned Morgan, Berichterstatterin. − Frau Präsidentin! Dieses Energiepaket ist das Ergebnis jahrelanger harter Arbeit und das Parlament kann sehr stolz auf die Veränderungen sein, die nun auf den Weg gebracht werden. Insbesondere sollten wir stolz darauf sein, dass wir die europäischen Strom- und Energieverbraucher zum ersten Mal in den Mittelpunkt der Energiedebatte gestellt haben und dass das Thema Energiearmut jetzt auf europäischer Ebene anerkannt worden ist. Der Interessenkonflikt, der entsteht, wenn ein Unternehmen gleichzeitig für die Erzeugung und für die Übertragung von Elektrizität zuständig ist, wurde behoben und das Regulierungssystem für die Energiemärkte gestärkt.
Die Elektrizitätsrichtlinie, für die ich Berichterstatterin war, ist Teil eines Pakets, das fünf Maßnahmen enthält. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Art und Weise, in der die Strom- und Gasmärkte in Europa zusammenarbeiten zu verbessern und sicherzustellen, dass sie besser integriert sind und fairer und weniger diskriminierend funktionieren.
Ich bin den anderen Berichterstattern, die an diesem Paket mitgearbeitet haben, den Schattenberichterstattern, der Kommission und der tschechischen Präsidentschaft sehr dankbar für ihre enorme Zusammenarbeit, die uns dabei geholfen hat, in dieser teils recht anspruchsvollen Debatte zu einem Ergebnis zu kommen.
Durch die Rechtsvorschriften wird eine ganze Reihe an Verbraucherschutzmaßnahmen eingeführt werden, einschließlich der Möglichkeit, dass Kunden innerhalb von drei Wochen den Anbieter wechseln können, der Einrichtung eines unabhängigen und stabilen Beschwerdesystems in jedem Mitgliedstaat und das Recht auf Entschädigung, falls ein bestimmtes Niveau an Serviceleistungen nicht erreicht wird. Diese Gesetzgebung wird außerdem sicherstellen, dass jeder Haushalt in der EU bis 2022 mit einem so genannten „intelligenten Zähler“ ausgestattet wird. Diese intelligenten Zähler werden es den Stromkunden erlauben, ihren Energieverbrauch besser zu kontrollieren und die Energieeffizienz zu erhöhen, wodurch die Energiekosten verringert werden und der CO2-Ausstoß sinkt.-
Auf Initiative des Europäischen Parlaments enthält das Gesetzespaket auch spezielle Schutzmaßnahmen für schutzbedürftige Energieverbraucher und das Thema der Energiearmut muss nun zum ersten Mal ernst genommen werden.
Ich möchte Herrn Kommissar Piebalgs fragen, ob er sich jetzt verpflichtet, dass im gesetzlichen Rahmen für Energie in der EU zukünftig bei allen energiepolitischen Vorschlägen nicht nur die Versorgungssicherheit, die Nachhaltigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit, sondern als vierter Punkt auch die Erschwinglichkeit gewährleistet wird. Ein von der EU unterstützter Bericht kam kürzlich zu dem Schluss, dass bis zu 125 Millionen Bürger von Energiearmut betroffen sind. Die Mitgliedstaaten müssen jetzt angemessene Maßnahmen ergreifen, die den Tod von hunderten, wenn nicht tausenden von Bürgern der ärmsten Haushalte in Europa verhindern könnten. Des Weiteren wird der diskriminierenden Preisgestaltung beim Einsatz von Prepayment-Zählern ein Ende gesetzt.-
Der umstrittenste Teil des Pakets war die Frage, ob es Bedarf für die komplette Entflechtung der Eigentumsverhältnisse auf den Energiemärkten gibt - mit anderen Worten, eine komplette Trennung der Stromübertragungssysteme von der Stromerzeugung. Die Marktstruktur in einigen Mitgliedstaaten bedingt, dass durch das Monopol, das die Betreiber des Stromübertragungssystems, die gleichzeitig Besitzer der Anlagen sind, die den Strom erzeugen, innehaben, neue Akteure keinerlei Anreiz haben, in den Markt einzusteigen, wodurch der Wettbewerb untergraben wird. Das Parlament hat nun einem Kompromiss zugestimmt, der einem Unternehmen das Betreiben der Übertragungsnetze und die gleichzeitige Stromerzeugung nur dann erlaubt, wenn die gegenseitige Kontrolle verstärkt wird, um die sich daduch unweigerlich ergebenden Interessenkonflikte zu beheben. Viele von uns haben diesem Kompromiss nur widerstrebend zugestimmt, da wir der Meinung sind, dass dies zu der Spaltung des Großhandels führen wird und diese integrierten Unternehmen sich wahrscheinlich, unabhängig von der Richtlinie, in jedem Fall spalten werden.
Die Bemühungen der Kommission, den Missbrauch einiger Unternehmen darzulegen, fängt an Früchte zu tragen, denn beispielsweise Unternehmen wie E.ON und RWE haben sich einverstanden erklärt, ihre Übertragungsnetze aufgrund der kartellrechtlichen Untersuchungen zu verkaufen. Des Weiteren wird die Rolle der nationalen Regulierungsbehörden gestärkt werden.
Ich möchte mich bei allen für ihre Zusammenarbeit bedanken und ich glaube, wir können stolz darauf sein, was wir für die Verbraucher in der EU erreicht haben.
Giles Chichester, Berichterstatter. − Frau Präsidentin! Auf dieses Gesetzespaket passt hoffentlich eher die Aussage „aller guten Dinge sind drei“ als „sie befindet sich noch in Arbeit“. Meiner Meinung nach ist die zukünftige Rolle, die die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden spielen wird, wesentlich für die Verwirklichung des lang erwünschten Erdgas- und Elektrizitätsbinnenmarkts.
Während der Trilogverhandlungen wurde mir klar, dass die Verbesserungen, die ich im Namen des Parlaments vorgelegt habe, für faire und effiziente Energiemärkte sehr wichtig sind. Mein Ziel war es, eine Agentur mit mehr Unabhängigkeit und mehr Entscheidungsgewalt zu schaffen. Wenn die Agentur wirksam zur Schaffung eines wettbewerbsfähigen Energiebinnenmarkts beitragen soll, muss sie über mehr Handlungsgewalt verfügen, um grenzüberschreitende Probleme zu bewältigen und die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) und nationalen Regulierungsbehörden (NRB) zu einer erfolgreichen Kooperation zu ermutigen.
Allerdings sollte die erhöhte Handlungsermächtigung mit mehr Verantwortlichkeit und Transparenz einhergehen. Ich denke dabei an das generelle Prinzip, die Unabhängigkeit der Agentur zu verstärken, sodass sie nicht nur effizienter arbeitet sondern auch glaubwürdiger ist. Dies könnte durch die erhöhte Rechenschaftspflicht der Agentur sichergestellt werden, insbesondere diesem Parlament gegenüber. Ich denke, dass das geschehen wird.
Ich muss sagen, dass eine Reihe der Rollen, die wir der Agentur verliehen haben, eher zur Beratung und nicht zum Ergreifen von Maßnahmen dienen. Allerdings haben wir versucht, Möglichkeiten für eine innovative Regulierung zu schaffen, indem auf Themen aufmerksam gemacht wird, wo Maßnahmen erforderlich sind, die Agentur allerdings nicht über die geeigneten Befugnisse zu handeln verfügt.
Ich möchte zuerst auf die verstärkten Formen der Rechenschaftspflicht eingehen, die wir ausgehandelt haben. Der Direktor/die Direktorin wird vor der Ernennung und während ihrer/seiner Amtszeit vor dem zuständigen Ausschuss des Parlaments auftreten, um Stellung zu nehmen und Fragen zu beantworten. Ebenso kann der Vorsitzende des Regulierungsrats an den Sitzungen der jeweiligen Ausschüsse teilnehmen und Rechenschaft über Arbeit des Rats ablegen. Das Parlament hat das Recht erhalten, zwei Mitglieder des Verwaltungsrats zu ernennen. All das gewährleistet der Agentur ein öffentliches Forum, um sich Gehör über von ihr gewählte Themen zu verschaffen.
Hinsichtlich der Rollen, die ich bereits erwähnt habe, bin ich der Ansicht, dass die Kontrolle der Binnenmärkte für Gas und Elektrizität, die Teilnahme an der Ausarbeitung von Netzkodes, der Beitrag zur Umsetzung von Richtlinien für transeuropäische Energienetze, die Kontrolle der Fortschritte, die bei der Umsetzung von Projekten zur Schaffung neuer Verbundmöglichkeiten erzielt wurden, die Befähigung, über die Befreiung von Auflagen für Investitionen in die Infrastruktur, entscheiden zu können, die Kontrolle der Umsetzung des 10-jährigen Netzwerk-Investitionsplans und die Befähigung, Stellungnahmen und Empfehlungen für ÜNBs herauszugeben und weitere Aspekte, die ich hier aus Zeitgründen nicht aufzählen kann, werden der Agentur umfangreiche Möglichkeiten verschaffen, Änderungen auf den Weg zu bringen.
Schlussendlich haben wir auch Vorraussetzungen für rationalisiertes Entscheidungsfinden eingeführt. Ich hoffe, dass die Agentur den Herausforderungen, die wir ihr gestellt haben, gewachsen sein wird. Auch der Kommission haben wir die Möglichkeit gegeben, mit ihrem Bericht über die Funktionsweise der Agentur vorzutreten und unter Berücksichtigung ihrer Erfahrung Vorschläge für weitere Aufgaben und Rollen der Agentur zu machen.
Ich möchte mich bei unseren Kolleginnen und Kollegen, den Berichterstattern, den beiden anderen Institutionen und besonders beim Kommissar für die harte und konstruktive Arbeit bedanken, durch die wir zu einem endgültigen Kompromiss gekommen sind und das Paket schnüren konnten. Ich hoffe, dass die Tatsache, dass ich meinen Beitrag an zweiter und nicht an fünfter Stelle vortragen durfte, als wirkliche Anerkennung für die Bedeutung und Wichtigkeit dieses Vorschlags gewertet werden kann.
Alejo Vidal-Quadras, Berichterstatter. − Frau Präsidentin! Zu Anfang möchte ich mich ganz herzlich bei den Berichterstattern, den Schattenberichterstattern, Herrn Kommissar Piebalgs und der Botschafterin Frau Reinišová für die exzellente Zusammenarbeit während der ersten drei Monate dieses Jahres bedanken. Diese Kooperation war der Hauptantrieb für das erfolgreiche Ergebnis, über das wir diese Woche abstimmen werden. Die Verhandlungen waren lang, komplex und manchmal hart, aber ich denke, wir haben eine Vereinbarung erreicht, mit der alle Parteien zufrieden sein können.
Das Parlament kann stolz auf das Gesamtpaket und den abschließenden Text sein, so wie diese ausgehandelt wurden. Unsere sehr robuste Einigung in erster Lesung über eigentumsrechtliche Entflechtung hat dem verhandelnden Team während der Gespräche viel Einfluss verliehen. Dadurch konnten wir einen viel engeren Regulierungsrahmen schaffen, besonders in Ländern, in denen das Modell der unabhängigen Übertragungsnetzbetreiber angewandt wird, und in denen die Kompetenzen der nationalen Regulierungsbehörden durch das Paket zunehmen werden, unabhängig von den Regierungen und der Industrie. Diese neue Rolle wird das Risiko für wettbewerbswidriges Verhalten senken, insbesondere in Umständen, in denen vertikal integrierte Unternehmen ihre Stellung missbrauchen, um Investitionen in neue Kapazitäten zu verhindern.
Des Weiteren wurde eine Einigung über die Revisionsklausel erzielt, die uns erlaubt, in einigen Jahren zu kontrollieren, ob alle Modelle unserem Ziel, einen voll wettbewerbsfähigen und legalisierten Markt zu schaffen, entsprechen. Zudem haben wir die Regelungen für den Verbraucherschutz wesentlich verstärkt, unter anderem was Abrechnungsinformationen und verbesserte Bedingungen für den Anbieterwechsel betrifft.
Ein weiterer großer Erfolg war die Einführung einer neuen Bestimmung in der Drittstaatenregelung, wodurch die Zulassung eines Übertragungsnetzbetreibers (ÜNB) eines Drittlandes auch dann verweigert werden könnte, wenn die Versorgungssicherheit der gesamten Europäischen Union oder die eines einzelnen Mitgliedstaats (ein anderer Staat als derjenige, der den Antrag auf Zulassung gestellt hat) bedroht wird.
Hinsichtlich der Stromverordnung möchte ich verdeutlichen, dass dieser Verordnung eine bedeutende Rolle zukommt, da sie den Mitgliedstaaten das nötige Werkzeug verleiht, um die Verbundmöglichkeiten innerhalb der Union durch die Entwicklung und Einrichtung von verbindlichen Netzkodes, die von allen Übertragungsnetzbetreibern bei einer Übertragung von Strom angewandt werden müssen, zu erhöhen und somit eine der hauptsächlichen physikalischen Barrieren für die Verwirklichung eines Elektrizitätsbinnenmarktes aus dem Weg räumt.
Der vereinbarte Rechtstext stärkt auch die Rolle der Agentur für Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden in diesem Prozess, gemäß der ersten Lesung im Europäischen Parlament. Ich muss zugeben, dass das Parlament auf eine noch sehr viel ambitioniertere Agentur gehofft hatte. Trotzdem verstehen wir, dass dies nur einen ersten Schritt auf einem langen Weg der Integration der unterschiedlichen Regulierungsrahmen darstellt.
Wir konnten eine neue Regelung einführen, die es der Agentur erlaubt, die grundlegenden Voraussetzungen, die bei der Genehmigung von Ausnahmen für neue Zusammenschaltungen, gegeben sein müssen, vorzuschlagen. Das ist von besonderer Wichtigkeit, da dies eines der Haupthindernisse für neue Investoren darstellt, wenn sie es mit verschiedenen Mitgliedstaaten zu tun haben. Verschiedene Regulierungsverfahren einhalten zu müssen kann zeitweise zu verwirrenden Ergebnissen führen und Investoren abschrecken, wie beispielsweise bei Nabucco.
Diese Verordnung gründet außerdem das europäische Netz der Fernleitungsnetzbetreiber (ENTSO-Strom) und definiert klare Aufgaben dafür. Sie werden für die Ausarbeitung der Netzkodes zuständig sein, die der Agentur vorgelegt werden müssen, sowie für die Entwicklung koordinierter Mechanismen in Notfallsituationen wie Stromausfällen in der gesamten Europäischen Union, wie wir sie in jüngster Vergangenheit erlebt haben.-
Ich möchte meinen Beitrag abschließen, indem ich dem gesamten technischen Personal danke, dessen Arbeit es uns ermöglicht hat, zu dieser Vereinbarung zu gelangen. Zu Beginn der Verhandlungen hatten wir teilweise nicht mehr daran geglaubt, das zu schaffen.
Antonio Mussa, Berichterstatter - (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte mich bei der tschechischen Präsidentschaft, bei der Kommission, bei Frau Niebler, der Vorsitzenden des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, meinen Kolleginnen und Kollegen, den Berichterstattern dieses Energiepaketes, den Schattenberichterstattern und dem Sekretariat des Ausschusses, einschließlich all seinen Mitarbeitern, für ihre Kooperation und das Können, das sie bei der Arbeit an diesem Thema gezeigt haben, danken.
Wir können und sollten alle stolz auf das Ergebnis sein, das wir erreicht haben. Ich bin es auf alle Fälle, wenn ich an die Arbeit denke, mit der ich konfrontiert wurde, als mir die Richtlinie über den Gasbinnenmarkt übertragen wurde, welche Probleme barg, zu denen es keine einfachen Lösungen gab. Ich bin froh darüber, dass meine jetzige zweite Amtszeit als Abgeordneter des Europäischen Parlaments mit dem Verfahrensabschluss dieses Pakets zusammenfiel, welches meiner Meinung nach eine der wichtigsten Angelegenheiten dieser Amtszeit darstellt und zugleich eine, die unseren Wählern, den Bürgern Europas, zugutekommen wird.
Die Gasrichtlinie, die 2011 in Kraft treten wird, bringt wichtige Innovationen in diesem Sektor mit sich: Ein wichtiges Ergebnis, das unterstrichen werden sollte, ist dass die Option des Einsatzes eines unabhängigen Übertragungsnetzbetreibers erreicht wurde. Dies wird die Märkte öffnen und sicherstellen, dass reale Fortschritte auf dem Weg zu einem System gemacht werden, das der Europäischen Union die Möglichkeit gibt, mit einer Stimme über Energiefragen zu sprechen. Das System eines Unabhängigen Übertragungsnetzbetreibers ist die echte Innovation des Pakets. In diesem Bereich hat das Europäische Parlament das beste Ergebnis erzielt.
Die neue Gasrichtlinie misst den Behörden im Gasbereich und der Agentur viel Bedeutung bei. Die Richtlinie legitimiert die Behörden in deren Rolle, insbesondere in den Ländern, in denen sie ihre Aktivität ganz neu aufnehmen. Die Rolle und die Zuständigkeiten dieser Organe festzulegen, sowie ihnen umfassende Befähigungen zu erteilen, ist eine grundlegend wichtige Angelegenheit, da sie die schwierige Aufgabe haben, den gemeinsamen Energiemarkt zu kontrollieren.
Ein weiteres Detail, das in der Trilogphase hinzugefügt wurde, ist die Ausnahme von so genannten „geschlossenen“ Systemen wie Flughäfen, Krankenhäusern, Bahnhöfen, Industriegeländen, usw., von den gemeinsamen Vorschriften, da diese aufgrund ihrer speziellen Eigenschaften einem günstigeres System unterliegen. Das ist ein Beispiel für die Aufmerksamkeit, die die neue Richtlinie den Bedürfnissen der Bürger Europas schenkt.
Meiner Ansicht nach werden es die europäischen Bürger sein, die wirklich von dieser Richtlinie profitieren, da sie durch den Einsatz intelligenter Zähler Zugang zu allen Abrechnungsinformationen bekommen und in der Lage sein werden, das beste Angebot auf dem Markt ausfindig zu machen und einen Anbieter auf Basis des besten Preises auszusuchen. Obwohl es einige Jahre dauern wird, bis alle Vorteile dieser Liberalisierung zu Tage treten, kann nicht verleugnet werden, dass der Markteintritt von neuen Betreibern zu sinkenden Preisen und zu besseren Marktbedingungen für EU-Bürger führen wird.
Ein weiteres wichtiges Instrument ist die Anerkennung der europäischen Übertragungsnetzsysteme, die die Gasversorgungsicherheit der europäischen Bürger gewährleisten wird. All das ist außerdem abhängig von der Verstärkung und der Schaffung neuer Infrastruktur, wie Regasifizierungsanlagen und Lagerungseinrichtungen. Dies wird die treibende Kraft hinter dem dritten Gesetzespaket sein. Deswegen ist die Öffnung eines wettbewerbsfähigen Marktes vonnöten, der langfristige Investitionen und Verträge von Unternehmen in diesem Sektor sicherstellt, insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten, in denen die Schaffung neuer Infrastruktur auch eine Möglichkeit darstellt, langjährige Probleme der Energieabhängigkeit zu lösen.
Der Schutz gefährdeter Verbraucher wurde berücksichtigt, da die nationalen und regionalen Behörden die Möglichkeit erhalten haben, die Gasversorgung auch in sehr kritischen Zeiten sicherzustellen. Das erfolgreiche Ergebnis dieser Gasrichtlinie und des gesamten Energiepakets verdeutlicht erneut die wichtige Rolle, die Europa und die EU-Institutionen für die europäischen Bürger spielen.
Atanas Paparizov, Berichterstatter. – (BG) Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Ich bin äußerst erfreut, dass eine Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über das dritte Energiepaket erzielt werden konnte, einschließlich der Verordnung über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen, für die ich Berichterstatter bin. Ich möchte hier auch den Beitrag der tschechischen Präsidentschaft und die aktive Unterstützung von der Europäischen Kommission bei der Entscheidungsfindung erwähnen.
Hinsichtlich des Zugangs zu den Erdgasfernleitungsnetzen hat das dritte Energiepaket seine Ziele erreicht. Der Grundstein für einen europäischen Energiebinnenmarkt wurde auf Basis von Vorschriften, die im Detail in den verbindlichen Netzkodes enthalten sind, gelegt. Die Möglichkeiten für die Entwicklung einer regionalen Kooperation wurden erhöht, in der, neben dem europäischen Netz der Übertragungsnetzbetreiber und den nationalen Regulierungsbehörden auch die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden eine erhebliche, motivierende Rolle spielen wird.
Das wird die Versorgungssicherheit um einiges erhöhen und dazu ermutigen, im Rahmen des 10-jährigen Netzinvestitionsplans des europäischen Netzes von Betreibern neue Infrastruktur zu fördern. Die Umsetzung des Investitionsplans wird von den nationalen Regulierungsbehörden kontrolliert und von der Agentur überwacht. Das bietet allen Marktteilnehmern die Möglichkeit sich zu engagieren, auf der Basis von klar definierten Verfahren, durch die Ausarbeitung von Netzkodes und durch Änderungsvorschläge bezüglich der letzteren, falls deren praktische Anwendung Änderungen benötigt. Die Bedingungen, die den Wettbewerb zwischen Anbietern regeln, wurden durch die Anwendung strengerer Vorschriften über Information und Transparenz bezüglich der Tätigkeit von Übertragungsnetzbetreibern verschärft.
Ich möchte mich ganz besonders bei den Teilnehmern der Verhandlungen für die Unterstützung der Vorschläge, die ich für den 10-jährigen Investitionsplan und die Entwicklung von regionalen Kooperationsinitiativen vorgelegt habe, bedanken. Zudem freue ich mich, dass durch die geführten Verhandlungen eine bessere Ausgewogenheit zwischen den Befugnissen des Europäischen Netzes der Übertragungsnetzbetreiber, der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden und der Europäischen Kommission hinsichtlich der Schaffung eines reibungslos funktionierenden, effizienten und wettbewerbsfähigen Marktes hergestellt wurde.
Ich möchte besonders hervorheben, dass die fünf Rechtstexte des dritten Energiepakets in enger Zusammenarbeit erarbeitet wurden. Es wurde auch ein allgemeiner Rahmen geschaffen, in dem individuelle Elemente sich ergänzen und gegenseitig verstärken können. Ich möchte das bedeutende Ergebnis der aktiven Kooperation mit meinen Kollegen, den Berichterstattern Frau Morgan, Herr Mussa, Herr Vidal-Quadras und Herr Chichester erwähnen. Ich danke auch den Schattenberichterstattern, die zu jeder Phase der Verhandlungen konstruktive und sehr hilfreiche Vorschläge beigetragen haben. Ich danke ganz besonders der Vorsitzenden des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie dessen Sekretariat.
Frau Präsidentin, das Jahr 2009 hat für Bulgarien und Slowenien mit Unterbrechungen in der Gasversorgung begonnen. Hinzu kam ein starker Abfall des Versorgungsvolumens in anderen Ländern Mittel- und Osteuropas. Ich denke, dass die Europäische Union Ende 2009 in der Lage sein wird, jegliche Unterbrechungen in der Versorgung dank mehr materieller Ressourcen und stärkerer Solidarität ausgleichen zu können. Diese Kapazität der EU begründet sich auf dem dritten Energiepaket, den unerwarteten Vorschlägen der Europäischen Kommission für neue Inhalte der Richtlinie zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung und der Projekte zur Zusammenschaltung von Übertragungsnetzen, die vom Konjunkturprogramm unterstützt werden. Ich denke, es ist angesichts der erreichten Ergebnisse gerechtfertigt, meine Mitabgeordneten dazu aufzurufen, diesen gemeinsam mit dem Rat erarbeiteten Rechtstext, der ihnen vorgestellt wurde, bei der zweiten Lesung zu befürworten.
Ivo Belet, Berichterstatter. − (NL) Obwohl die Beratung über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz heute relativ ungünstig zwischen die Beratungen über Strom und Gas gelegt wurde, sprechen wir hier über wichtige und sehr konkrete Maßnahmen, die von direkter Relevanz für alle Verbraucher, jeden Autofahrer und eigentlich für die meisten Menschen in Europa sind.
Es handelt sich um eine konkrete Maßnahme, die wenig oder gar nichts kosten und doch erheblich zum Erreichen unserer ehrgeizigen Klimaziele beitragen wird. Der Reifen eines Autos - ich weiß nicht, ob Sie das wissen - ist für 20 % bis 30 % des gesamten Kraftstoffverbrauchs eines Autos verantwortlich. Deswegen ist es logisch, dass Reifen enormes Potenzial für Energieeffizienz und -einsparungen bergen.
Welche konkreten Maßnahmen wollen wir ergreifen? Wir werden versuchen, alle Autofahrer, also fast jeden Bürger in Europa, zu ermutigen, ab jetzt auf die Energieeffizienz und die Geräuschemission von Reifen zu achten. Wir werden niemanden dazu verpflichten, wir werden die Menschen nur informieren, genauso, wie wir es beispielsweise heute mit Kühlschränken mittels einer klar verständlichen Aufschrift oder eines Aufklebers tun. Wer möchte mit Reifen der B- oder C-Klasse herumfahren, wenn man das auch mit umweltfreundlichen A-Klasse-Reifen tun könnte? Zudem ist ein A-Klasse-Reifen auf lange Sicht kosteneffizienter. Das nennt man Reingewinn, ein Gewinn für den Verbraucher und vor allem ein Gewinn für die Umwelt.
Ich möchte Ihnen zur Veranschaulichung eine Zahl nennen: eine Folgenabschätzung hat gezeigt, dass das Einsparpotenzial bei bis zu anderthalb Millionen Tonnen CO2 liegt. Dies entspricht der Beseitigung der CO2-Emissionen von fast einer Million PKW auf europäischen Straßen. Sobald diese Maßnahme ihr volles Potenzial entfaltet hat, wird die CO2-Emission von einer Million PKW beseitigt worden sein, was ziemlich beeindruckend ist!
Reifenhersteller profitieren natürlich auch davon. Natürlich haben wir diesen Sektor logischerweise konsultiert als wir diese Maßnahme ausgearbeitet haben. Es würde natürlich keinen Sinn machen, diese neue Regelung einem Sektor aufzuerlegen, der im Kraftfahrzeugsektor besonders schwer von der Krise betroffen ist, wenn das zusätzlichen Aufwand und Bürokratie verursachen würde. Diese Argumente sind stichhaltig und können nicht einfach ignoriert werden. Diese Kennzeichnungsrichtlinie kommt auch den Herstellern von Qualitätsreifen zugute, weswegen wir der Überwachung ihrer Umsetzung soviel Bedeutung beimessen. Dies ist grundlegend für die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen, nur auf hohem Niveau.
Es ist selbstverständlich, dass Umweltfreundlichkeit nie auf Kosten der Sicherheit gehen sollte und deswegen haben wir diesbezüglich Änderungen vorgelegt. Sicherheit bleibt natürlich unsere oberste Priorität was Autoreifen angeht.
Ich möchte noch eine kurze Anmerkung zum Kriterium der Geräuschemission machen. Diese wurde auch berücksichtigt, da Lärmbelästigung, wie Sie wissen, ein Fluch unserer Zeit ist. Deswegen begrüße ich in dieser Hinsicht die Tatsache, dass wir ein umsichtiges und praktikables Kriterium zur weiteren Geräuschreduzierung mit einbezogen haben, sehr. Allerdings darf das, wie bereits vorher erwähnt, nie auf Kosten der Sicherheit des Autos und des Reifens gehen.
Ich möchte meinen Beitrag mit ein paar Worten über den Zeitrahmen abschließen. Meiner Ansicht nach sind wir zu einem anspruchsvollen, aber trotzdem vernünftigen Kompromiss gelangt. Natürlich zählen wir auf die Autoreifenhersteller, so wie es auch im Fall der CO2-Emissionen der Autos selbst war, Produkte einzuführen, die den umweltfreundlichsten Standards schon viel früher entsprechen.
Silvia-Adriana Ţicău, Berichterstatterin. – (RO) Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Gebäude sind für den Verbrauch von 40 % der Primärenergie und für die Emission von 40 % der Treibhausgase verantwortlich. Deshalb ist die unverzügliche Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden die zuverlässigste, schnellste und kostengünstigste Methode, um Treibhausgasemissionen zu verringern. Allerdings birgt die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Häusern durch die Schaffung von über 250 000 neuen Arbeitsplätzen, durch die für die Förderung erneuerbarer Energieressourcen und energieeffizienter Häuser benötigten Investitionen und nicht zuletzt auch durch die Erhöhung der Lebensqualität der europäischen Bürger mittels niedrigerer Stromrechnungen großes Potenzial für die wirtschaftliche Erholung der EU.
Der neue Vorschlag der Kommission zur Änderung der existierenden Richtlinie sieht vor, die 1 000 m2 Grenze zu entfernen und stattdessen bestimmte Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu stellen. Außerdem sollen in einem Verfahren alle nationalen Mindestanforderungen angeglichen werden, Gebäude gefördert werden, die lokal die gleiche Menge an erneuerbarer Energie erzeugen, die sie an Primärenergie verbraucht haben, und nur der Bau von Gebäuden staatlich finanziert werden, die die Mindestanforderungen an die Gesamteffizienz erfüllen.
Das Parlament hat die folgenden wichtigen Änderungen eingeführt: Die Erweiterung der Reichweite der Richtlinie auf Zentralheizungen und Kühlsysteme, die Verstärkung der Rolle des Ausweises über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und dessen Standardisierung, die Entwicklung einer gemeinsamen Methode zur Definition von Mindestanforderungen an die Gesamteffizienz, die Umsetzung von Empfehlungen, falls solche von öffentlichen Institutionen im Ausweis über die Gesamteffizienz zur Zeit seiner Gültigkeit enthalten sind, neue Vorschriften über die Information von Verbrauchern und die Ausbildung von Revisoren und Experten, sowie ab 2019 die Gewährung von Baugenehmigungen für Gebäude, die lokal erneuerbare Energie in zumindest gleichem Maße erzeugen, in dem Energie herkömmlich erzeugt wurde, sowie die Einführung neuer Vorschriften zur Heizungs- und Kühlsysteminspektion.
Ich lade meine Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten zum Besuch der Ausstellung ein, die dieser Art von Gebäuden - Netto-Nullenergiegebäuden - im Europäischen Parlament gewidmet ist und zusammen mit dem WWF organisiert wurde.
Obwohl die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden seit 2002 in Kraft ist, ist ihre Umsetzung in mehreren Mitgliedstaaten nicht befriedigend. Für die Mitgliedstaaten stellt der Mangel an Geldern das Haupthindernis zur korrekten Umsetzung dieser Richtlinie dar. Aus diesem Grund hat das Europäische Parlament die Finanzierung von Maßnahmen hinsichtlich der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung vorgeschlagen, sowie die Gründung eines Europäischen Fonds für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und die Förderung von Quellen erneuerbarer Energien durch den Beitrag der Europäischen Investitionsbank, der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten. Des Weiteren wurde die Möglichkeit der Nutzung einer niedrigen Mehrwertsteuer für Dienstleistungen und Produkte bezüglich der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und die Entwicklung von nationalen Programmen, die dabei helfen, die Energieeffizienz von Gebäuden zu erhöhen, indem sie finanzielle Instrumente und einige bestimmte steuerrechtliche Maßnahmen einführen, vorgeschlagen.
Zu guter Letzt möchte ich den Schattenberichterstattern, dem technischen Personal des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und dem GASP-Personal dieses Ausschusses danken, mit dem ich außerordentlich gut zusammengearbeitet habe. Ich erwarte mit Interesse die Kommentare meiner Kolleginnen und Kollegen.
Andris Piebalgs, Mitglied der Kommission. − Frau Präsidentin! Es ist nicht leicht, in fünf Minuten die Antwort der Kommission auf sieben hervorragende Berichte zu formulieren, aber ich möchte diese Gelegenheit nicht verpassen, allen Berichterstattern zu danken, Frau Morgan, Frau Ţicău, Herrn Chichester, Herrn Vidal-Quadras, Herrn Mussa, Herrn Paparizov und Herrn Belet und natürlich auch allen Schattenberichterstattern. Ich möchte auch Frau Niebler danken, die sehr hart gearbeitet hat, damit wir diesen Bericht in so kurzer Zeit erstellen konnten.
Ich möchte mit dem Energiebinnenmarkt anfangen, da wir uns vor zwei Jahren ein ehrgeiziges Ziel gesetzt haben: Einen wirklich wettbewerbsfähigen und absolut europäischen Energiebinnenmarkt zum Vorteil der Bürger der Europäischen Union zu schaffen. Das Instrument, mit dem dieses Ziel erreicht werden kann, ist das dritte Energiebinnenmarktpaket für Gas und Strom.
Heute nähern wir uns der Annahme dieses Pakets und somit dem Erreichen dieses Ziels. Bei den Trilogverhandlungen wurde nun ein Kompromiss geschlossen. Die Kommission steht voll und ganz hinter diesem Kompromiss. Wenn er morgen vom Plenum angenommen wird, wird er der Europäischen Union den klaren Rechtsrahmen geben, der benötigt wird, um einen reibungslos funktionierenden Binnenmarkt zu schaffen und die stark benötigten Investitionen zu fördern. -
Erstens wird er den grenzüberschreitenden Handel durch die Einrichtung einer Agentur für die Zusammenarbeit der nationalen Energieregulierungsbehörden erleichtern, die verbindliche Entscheidungsbefugnisse erhält, um die Arbeit nationaler Regulierungsbehörden zu ergänzen. Das gewährleistet den korrekten Umgang mit grenzüberschreitenden Fällen und ermöglicht der Europäischen Union, einen echtes europäisches Netzwerk aufzubauen.
Zweitens wir das neue Gesetzespaket mit dem neuen europäischen Netz für Übertragungsnetzbetreiber die grenzüberschreitende und regionale Zusammenarbeit und Investition fördern. Europäische Netzbetreiber werden kooperieren und Netzkodes und Sicherheitsstandards ausarbeiten sowie die auf EU- Ebene benötigten Investitionen planen und koordinieren.
Drittens wird es für eine effizientere Regulierungsaufsicht der nationalen Regulierungsbehörden sorgen, die viel unabhängiger und mit allen nötigen Mitteln arbeiten werden.
Viertens wird es die effiziente Entflechtung der Erzeugung und Übertragung von Strom gewährleisten, um jegliche Interessenkonflikte auszuräumen, Netzinvestitionen zu fördern und diskriminierendes Verhalten zu unterbinden.
Dieser Rechtstext wird außerdem mehr Transparenz sicherstellen und so den den gleichberechtigten Zugang zu Informationen garantieren die Preisbildung transparenter gestalten, das Vertrauen in den Markt erhöhen und jegliche Manipulation, auch des Marktes, verhindern.
Es geht hier nicht nur um einen reibungslos funktionierenden Binnenmarkt, sondern allgemein um die Gewährleistung, dass die EU den Herausforderungen, denen wir im Energiebereich gegenüberstehen, gewachsen ist: Dem Klimawandel, zunehmender Importabhängigkeit, Versorgungssicherheit und weltweite Wettbewerbsfähigkeit.
Insbesondere ist ein funktionierender Binnenmarkt ein Schlüsselelement der Bemühungen der EU, den Klimawandel zu bewältigen. Ohne einen wettbewerbsfähigen Strommarkt wird ein Emissionshandelssystem niemals korrekt funktionieren und unsere Ziele hinsichtlich erneuerbarer Energien werden nicht erreicht werden.
Der erreichte Kompromiss stellt außerdem ein gutes Gleichgewicht zwischen den Standpunkten des Parlaments und des Rates her. Die Berichterstatter haben Ihnen bereits die Schlüsselelemente vorgestellt, die dazu beitragen, dass der erreichte politische Kompromiss den gemeinsamen Standpunkt des Rates vom Januar 2009 stärkt.
Ich möchte einige Schlüsselthemen hervorheben.
Die Forderung des Parlaments nach mehr Verbraucherschutz und der Kampf gegen Energiearmut sind nun in den Rechtstexten enthalten. Intelligente Zähler, die die Energieeffizienz fördern und den Verbrauchern ermöglichen, sich aufs Genauste über ihren Verbrauch zu informieren, sollen bis 2020 von 80 % der europäischen Verbraucher genutzt werden. Die Handlungsermächtigung und Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden wurden verstärkt sowie die Ermächtigungen der Agentur. Auch die Regelungen zur effizienten Entflechtung wurden effizienter gestaltet.
Am wichtigsten ist allerdings, dass auch Entwicklungen vor Ort verzeichnet werden konnten. Viele Unternehmen haben Umstrukturierungen vorgenommen, auch im Bereich ihrer Netze, und gehen anders mit Verbrauchern um. Heute auf der Hannover Messe habe ich gesehen, dass bei den intelligenten Zählern gute Fortschritte gemacht werden und Unternehmen diese Entscheidungen annehmen.
Energieeffizienz ist mit Sicherheit ein politischer Schwerpunkt in der europäischen Energiepolitik. Der Bausektor verfügt noch über erhebliches Potenzial, um die Energieeffizienz weiter zu verbessern, wodurch gleichzeitig neue Arbeitsplätze geschaffen würden und das Wachstum angekurbelt würde.
Ich bedanke mich herzlich beim Parlament für die Unterstützung des Vorschlags der Kommission über die Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Die Diskussionen und Vorschläge zeigen, dass das Parlament die gleichen politischen Ziele verfolgt und die aktuelle Situation deutlich verbessern möchte. Dies ist kein einfacher Bereich, da das Subsidiaritätsprinzip hier stark zum Tragen kommt. Deswegen müssen wir ein gutes Gleichgewicht finden. Die Richtlinie bietet einen Rahmen zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz der Gebäude in der EU.
Vieles wurde klarer, wie beispielsweise die Prinzipien der „kostenoptimalen“ Methode, Anforderungen für Kontrollmechanismen und viele Definitionen. Das verstärkt die Wirkung der Richtlinie.
Ein weiterer Punkt sind die Finanzierungsinstrumente, die zur Förderung von Energieeffizienz-Maßnahmen sehr wichtig sind, aber diese müssen durch angemessene Rechtstexte und Initiativen eingerichtet werden. Deswegen ist die Gebäude-Richtlinie hinsichtlich finanzieller und steuerrechtlicher Aspekte eingeschränkt.
Sehr energieeffiziente Gebäude, die Niedrig-Energiegebäude, Null-Energiegebäude oder Gebäude der nächsten Generation genannt werden, wurden von der Kommission neu in die Richtlinie eingebracht.
Diese Vorschrift sollte ehrgeizig, aber realistisch sein und aufgrund des sich verändernden Klimas und der sich ändernden Wirtschaftslage der EU flexible Eigenschaften aufweisen. Wenn der Bau von Netto-Nullgebäuden eine einheitliche Anforderung wäre, könnte die Anforderung nicht erfüllt werden und wäre deshalb übertrieben.-
Harmonisierung ist sehr wichtig für den Binnenmarkt. Ich unterstütze den Wunsch des Parlaments nach einer einheitlichen Methode zur Berechnung des kostenoptimalen Niveaus für Anforderungen voll und ganz. Eine gemeinsame Methode zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz könnte allerdings kontraproduktiv sein und die Umsetzung der Richtlinie durch die Komplexität der baurechtlichen Vorschriften in den Mitgliedstaaten um mehrere Jahre verzögern.
Es handelt sich deshalb um eine sehr komplexe und schwierige Rechtsetzung, aber ich verlasse mich darauf, dass das Parlament dieses Rechtsinstrument stärkt.
Der Berichterstatter sprach auch von Reifen, die eine wesentliche Rolle bei der Reduzierung der Energieintensität im Straßenverkehr und der Emissionen spielen können. Durch die kombinierten Auswirkungen dieses Vorschlags und die Typgenehmigungsvorschrift für Reifen sollte bis 2020 ungefähr 5 % des Kraftstoffverbrauchs in der gesamten EU eingespart werden. Dieser Vorschlag wird Verbrauchern genormte Informationen über Kraftstoffeffizienz bieten. Er wird außerdem Auskunft über die Nasshaftung geben, einem anderen sehr wichtigen Parameter für Reifen, und über externe Rollgeräusche. Die Aufschrift wird den Markt dazu bringen, effizientere Reifen anzubieten und verhindern, dass Verbesserungen eines Aspekts auf Kosten eines anderen gehen.
Der Bericht, über den diese Woche abgestimmt wird, wird einige maßgebliche Verbesserungen in den ursprünglichen Vorschlag einbringen, wie beispielsweise den Wechsel von einer Richtlinie zu einer Verordnung, wodurch die Kosten der Umsetzung verringert werden und sichergestellt wird, dass das Datum der Einführung der Aufschriften für alle Mitgliedstaaten gilt. Die Tatsache, dass die Aufschriften auch für Winterreifen gelten, wobei für diese Reifen so schnell wie möglich eine bestimmte Einstufung eingeführt werden soll, wird denjenigen zugute kommen, die in Eis und Schnee Auto fahren.
Wichtig ist, dass wir die Aufschrift bestmöglich auf dem Reifen anbringen. Darüber wird bereits beraten. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie unseren Vorschlag, die Aufschrift auf den Aufklebern zu integrieren, die sich zurzeit auf jedem neuen Reifen befinden und Auskunft über deren Maß, deren Tragfähigkeitsindex, etc. geben, unterstützen würden.
Ich glaube, wir haben wirklich bemerkenswerte Fortschritte hinsichtlich des Energiedossiers während dieser Legislaturperiode gemacht und am wichtigsten ist, dass dieses auch von unseren Bürgern und der Industrie unterstützt wird. Auf der Hannover Messe haben wir eine enorme Antriebskraft seitens der Industrie für effiziente Energienutzung verspürt und nicht nur in Bereichen, in denen wir bereits Vorschriften erlassen haben, sondern auch in anderen Branchen der Industrie, beispielsweise für verschiedene Geräte für den Endverbraucher und zur Herstellung von Werkzeugen für unterschiedliche Bereiche der Industrie.
Energieeffizienz, Energie und Europa: Das sind die Schlüsselworte dessen, was wir während dieser Legislaturperiode erreicht haben. Ich möchte all denen danken, die daran beteiligt waren, insbesondere den Abgeordneten des Europäischen Parlaments, die dies unterstützt haben.
Zum Abschluss möchte ich mich dafür entschuldigen, dass ich das nächste Mal, wenn ich zu Wort komme, nur eine Minute meiner Zeit nutzen werde, obwohl ich fünf Minuten lang sprechen könnte. Vielen Dank, dass ich meinen Beitrag beenden durfte.
Rebecca Harms, Verfasserin der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit. − (DE) Frau Präsidentin! Vielen Dank, Herr Piebalgs, für diese konzentrierte Rede. Ich glaube, dass man die Fortschritte am besten daran messen kann, was man sich zu Beginn der Debatte als Ziel gesetzt hat. Die Ausgangssituation erinnere ich als eine, in der unter anderem Neelie Kroes mit der Analyse kam, dass trotz mehrerer Liberalisierungspakete auf europäischer Ebene die Marktmacht von immer weniger Playern – großen Konzernen im Energiebereich – in immer mehr Staaten der Europäischen Union, also die Konzentration im Energiesektor, im Elektrizitätsbereich genau so wie im Gasbereich, zunimmt. Ich war deshalb sehr froh, dass zu Beginn der Debatte sowohl die Kommission als auch dann später das Europäische Parlament gesagt haben, dass das wirkungsvollste Instrument gegen diese Konzentration – gerade auch im Strombereich – die Trennung von Erzeugung und Netz ist.
Ich würde heute an dieser Stelle mit Ihnen die Wette eingehen, dass wir ohne diese Trennung – so wie Sie sie zuerst auch befürwortet haben – keinen wirklichen Schutz der Verbraucher vor willkürlichen Preisen auf dem Energiemarkt hinbekommen. Ich würde auch gerne mit Ihnen Wetten darüber abschließen, dass dieses Parlament in absehbarer Zeit über dieses Instrument neu diskutieren wird. Denn das, was wir jetzt beschließen, wird nicht ausreichen, diese Macht, diese Vormachtstellung einiger Energiekonzerne zu brechen. Es wird nicht ausreichen zu verhindern, dass trotz immer größerer Gewinne im Energiebereich die Strom- und Gaspreise immer weiter ansteigen. Es wird nicht ausreichen, tatsächlich für Transparenz und Verbraucherschutz zu sorgen, wie das hier von vielen Kollegen gutmeinend versprochen wird.
Ich muss anerkennen, dass hier von den Kollegen sehr hart gekämpft worden ist. Ich muss aber auch feststellen, dass die Konzerne und einige Mitgliedstaaten und nicht die weitschauenden europäischen Politiker sich an dieser Stelle durchgesetzt haben. Ich hoffe, Sie nehmen die Wette an, und dann werden wir in vier Jahren über den nächsten Liberalisierungsschritt diskutieren und dann wirklich über die Entflechtung.
Gunnar Hökmark, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Frau Präsidentin! Ich möchte mich bei Frau Morgan für ihren Bericht über die Strommärkte bedanken. Es war mir eine Freude als Schattenberichterstatter mit ihr zusammenzuarbeiten und ich denke, man kann fairerweise sagen, dass wir die Liberalisierung der Energiemärkte erreicht haben. Zumindest haben wir wichtige Fortschritte gemacht und somit den Markt geöffnet. Ich denke, es kann fairerweise gesagt werden, dass der Bericht über Strom auch eine führende Rolle in dem Verfahren gespielt hat, über das wir heute beraten.
Es ist meiner Meinung nach wichtig, anzumerken, dass all dies im Gegensatz dazu steht, was einige in verschiedenen Mitgliedsländern verfolgen, nämlich stärker geschützte Grenzen bezüglich der Energiemärkte. In Schweden gibt es eine Debatte deren Teilnehmer zum Teil für eine Art Protektionismus in Bezug auf den Export von Strom sind. Aber das würde alles behindern und zunichte machen, was wir durch einen offenen Elektrizitätsmarkt erreichen können.
Nur durch die Öffnung der Märkte können wir etwas gegen den Klimawandel tun und erneuerbare Energien sowie Atomenergie bestmöglich nutzen. Des Weiteren können wir auch die zuverlässige Energieversorgung in der gesamten Europäischen Union sicherstellen und Länder und Märkte dadurch verbinden. Ich denke, dass die aufgrund dieses Energiemarktpakets unternommenen Schritte als wichtig angesehen werden sollten. Obwohl noch weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen, haben wir hiermit zur Energiesicherheit in Europa und zum Kampf gegen den Klimawandel beigetragen.
Edit Herczog, im Namen der PSE-Fraktion. – Frau Präsidentin! Das dritte Energiepaket zielt darauf ab, mehr Sicherheit und Transparenz im Energiesektor herzustellen sowie nachhaltige und erschwingliche Energie für alle europäischen Bürger und Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Ziel ist es, sich mit den Herausforderungen, die im Energiesektor vor uns liegen, auseinanderzusetzen. Außerdem soll es die Abhängigkeit der Mitgliedstaaten von einigen wenigen Exportländern reduzieren. Die Zufriedenheit der Kunden und der Verbraucher soll erhöht werden. Marktverzerrungen, besonders zwischen Ländern, die Strom günstig erzeugen und denen, die günstig Strom einkaufen möchten und nicht unbedingt die selben sind, sollen verhindert werden. Neue Investoren sollen sich im Energiebereich engagieren.
Die Europäische Agentur wird eine Schlüsselrolle spielen und wie mein Kollege Berichterstatter, Herr Chichester, bereits sagte, haben wir eine starke und unabhängige Agentur gegründet und wir konnten die Rolle des Europäischen Parlaments stärken, wodurch die oben genannten Ziele erreicht werden können. Ich denke, wir haben großartig zusammengearbeitet. In gewisser Weise tut es mir leid, das Energiepaket jetzt abzuschließen.
Anne Laperrouze, im Namen der ALDE-Fraktion. – (FR) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Im September 2007 hat die Europäische Kommission ihr drittes Energiepaket bezüglich der Funktionsweise des Binnenmarkts vorgelegt. Sehr schnell stand bei den Beratungen das wichtige, allerdings nicht einzige Thema der Trennung der Stromerzeugung und der Stromübertragung im Mittelpunkt.
Das Thema des Netzeigentums, das meiner Meinung nach bei der ersten Lesung nicht ausreichend berücksichtigt wurde, wurde anscheinend ernster genommen. Die Koexistenz mehrerer nun verbesserter und klarer definierter Optionen, einschließlich des berüchtigten dritten Wegs, erscheint mir als gut. Das ist natürlich eine zu erwartende Aussage, da ich diese Änderung mitverfasst habe.
Glücklicherweise wäre die Zusammenfassung dieses Pakets als eigentumsrechtliche Entflechtung aber ein Fehler. Reale Fortschritte wurden gemacht: Verbraucher erhalten mehr Rechte, Regulierungsbehörden erhalten mehr Rechte, es besteht mehr Kooperation zwischen den Regulierungsbehörden, es gibt die 10-jährigen Investitionspläne, es besteht mehr Transparenz, um die Entwicklung der erneuerbaren Energien zu erleichtern, es besteht mehr technische Kooperation zwischen Netzbetreibern und es liegen bessere Instrumente für den Verbraucher vor, wie beispielsweise die intelligenten Zähler.
Das ist ein weiterer Schritt in Richtung Solidarität in Europa. Die Drittlandsklausel, obwohl sie weniger brisant erscheint als die, die ursprünglich von der Kommission verfasst wurde, bestimmt explizit, dass ein Mitgliedstaat das Recht hat, die Zulassung eines Betreibers zu verweigern, falls dadurch die Sicherheit seiner Energieversorgung oder die eines anderen Mitgliedstaats gefährdet werden würde.
Einen Aspekt hinsichtlich der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden bedauere ich vielleicht: Es wäre unser Wunsch gewesen, eine starke, unabhängige Agentur zu schaffen, die in der Lage ist, ohne unsere Institution Entscheidungen zu treffen. Wir sind auf das berüchtigte Meroni-Urteil gestoßen. Wir wollen uns nicht selbst etwas vormachen: Die Entwicklung einer echten europäischen Energiepolitik benötigt viele weitere Fortschritte und insbesondere welche in Bezug auf die Institutionen.
Die Versorgungssicherheit, der Kampf gegen den Klimawandel, die Regulierung des Marktes: All diese Ziele sollten in einer pragmatischen und nicht dogmatischen Weise verfolgt werden.
Was die Bürger Europas erwarten ist nicht die Anwendung von Wirtschaftstheorien, sondern konkrete Beweise, dass die Öffnung der Märkte ihnen durch die freie Wahl der Anbieter und vernünftige, stabile und vorhersehbare Preise zugute kommt.
Ich bin meinen Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten, unserem Herrn Kommissar und dem Rat für die konstruktiven Bemühungen zu Dank verpflichtet.
Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Ich spreche in dieser Aussprache im Namen der Fraktion Union für das Europa der Nationen und möchte Sie auf vier Punkte aufmerksam machen.
Erstens sollten wir die Lösungen, die auf die Trennung der Stromerzeugung, dem Vertrieb von Strom und Gas von deren Übertragung abzielen, positiv bewerten. Dies sollte zu Wettbewerb zwischen den Herstellern von Energieressourcen und somit zu einer Reduzierung der Kosten für Dienstleistungen führen.
Zweitens ist es wichtig, dass insbesondere Mitgliedstaaten, die verpflichtet sind, ihre Energieerzeugung von der Übertragung zu trennen, eines der drei folgenden Modelle dazu nutzen können: Die größtmögliche Trennung von Eigentumsrechten, die Abgabe der Verwaltung der Übertragungsnetze an einen unabhängigen Betreiber oder die Bewahrung der integrierten Erzeugung und Übertragung von Strom, aber nur unter der Bedingung, dass diese beiden Bereiche des Unternehmens in der Praxis unabhängig von einander betrieben werden.
Drittens müssen die Lösungen zur Stärkung der Stellung der Verbraucher auf den Elektrizitäts- und Gasmärkten besonders akzentuiert werden und insbesondere die Option, innerhalb von maximal drei Wochen den Energieversorger ohne jegliche zusätzliche Kosten wechseln zu können.
Viertens und letztens möchte ich besonders auf die Lösungen hinweisen, die eine soziale Komponente beinhalten und vorschreiben, dass die Mitgliedstaaten Gas- und Stromverbrauchern, die ihre Rechnungen nicht begleichen können, Unterstützung gewähren.
Claude Turmes, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Frau Präsidentin! Als erstes möchte ich sagen, dass die Grünen für den Bericht von Frau Ţicău stimmen werden: Er weist eine grüne Note auf und ich danke dem gesamten Verhandlungsteam.
Ich möchte in den wenigen Sekunden, die ich habe, auf die Binnenmärkte eingehen. Es ist aus diesem Abend bereits klar hervorgegangen, dass wir ein viertes Liberalisierungspaket mit den folgenden fünf Punkten benötigen: Erstens die eigentumsrechtliche Entflechtung von Pipelines und Stromnetzen, zweitens den Zugang zu Lagerungseinrichtungen für Elektrizität und Gas, drittens, mehr Handlungsbefähigungen für die EU-Agentur für die Zusammenarbeit von Energieregulierungsbehörden, viertens, die Verstaatlichung der Strombörsen, da sie sonst niemals funktionieren werden, und fünftens wird ein gezieltes Kartellrecht für infrastrukturbasierte Volkswirtschaften benötigt.
Obwohl Eluned Morgan hart für die Verbraucher gekämpft hat, haben Verbraucher nur dann Vorteile, wenn der Großhandelsmarkt funktioniert. Enel übernimmt Endesa, RWE übernimmt Nuon und Vattenfall übernimmt Essent. Am Ende werden wir zehn Riesenkonzerne haben, die weder Interesse an einer Umweltagenda noch an einer Verbraucheragenda haben. Es wird zu einem Kartell führen und um dieses Kartell aufzulösen brauchen wir härtere Gesetze. In dieser Hinsicht verzeichnen wir heute Abend eine Niederlage, die von Herrn Reul, Frau Niebler und anderen wie ihnen inszeniert wurde. Die Energieoligopole werden einen Sieg davontragen und die Verbraucher in Europa werden die Verlierer sein.
Vladimír Remek, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (CS) Meine Damen und Herren! Es ist nicht möglich, das ganze Energiepaket in so kurzer Zeit zu besprechen. Trotzdem möchte ich erst all denjenigen danken, die an der Erarbeitung der vorliegenden Dokumente beteiligt waren. Lassen Sie uns aber realistisch bleiben. Das Ergebnis ist weit davon entfernt, perfekt zu sein. Trotzdem bin ich der Meinung, dass es zu diesem Zeitpunkt unmöglich war, mehr zu erreichen. Die Tatsache, dass die Amtszeit des aktuellen Parlaments bald beendet ist, hat zweifelsohne eine Rolle gespielt. Ich persönlich möchte hauptsächlich über das von Herrn Chichester vorgestellte Dokument zur Schaffung einer Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden sprechen. Als Schattenberichterstatter habe ich unter anderem befürwortet, dass die Agentur zur Schaffung regionaler Märkte beitragen sollte. Derweil war es nicht möglich, weitere nützliche Pläne als den zur Schaffung einer supranationalen pan-europäischen Regulierungsbehörde abzuschließen.
Ich habe auch auf Bestätigung des ursprünglichen Vorschlags der Kommission gedrungen, zur Beibehaltung des „ein Mitglied - eine Stimme“-Prinzips für die Entscheidungsfindung im Rat der europäischen Regulierungsbehörden im Energiebereich. Dies ist für kleine EU-Mitgliedstaaten von großer Bedeutung. Der Versuch vorrangig großer Staaten, so wie Frankreich und Deutschland, ein so genanntes gewichtetes Verhältnis an Stimmen durchzusetzen, würde kleine Länder benachteiligen. Beispielsweise das „ein Mitglied - eine Stimme“-Prinzip hilft der tschechischen Republik und anderen Ländern großen Netzbetreibern entgegenzutreten, die versuchen den Markt zu dominieren. In diesem Zusammenhang freue ich mich, dass meine Anstrengungen nicht umsonst waren und halte dies für einen Erfolg der tschechischen Präsidentschaft.
Nicht alle Fragen hinsichtlich der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden konnten geklärt werden. Beispielweise wurde keine Lösung für den Sitz ihrer Hauptgeschäftsstelle gefunden. Ich persönlich würde es begrüßen, wenn die Agentur ihren Sitz in der Slowakei hätte, die Interesse daran bekundet hat. Die am wenigsten akzeptable Lösung wäre die so genannte provisorische Option: Die Agentur würde in Brüssel bleiben, wo bereits viele Agenturen sind, einschließlich einiger, die dort eigentlich nur temporär ihren Sitz haben sollten.
Jim Allister (NI). – Frau Präsidentin! Hin und wieder höre ich, dass der einheitliche Strommarkt in Irland als Beispiel für die angewandten Konzepte genannt wird. Bewertet man ihn am Preis, an der Eigenschaft, die den Verbraucher am meisten tangiert, muss ich sagen, dass er kein Erfolgskonzept ist. Als Minister Dodds ihn eingeführt hat, versprach er Energieeinsparungen und verbesserten Wettbewerb, um die Einkaufspreise von Strom zu minimieren und den Großteil der dadurch entstehenden Vorteile den Verbrauchern zukommen zu lassen. Deswegen klingt dies nun wie ein leeres Versprechen, nicht nur für die Verbraucher aus Nordirland, die auf der Besuchertribüne sitzen und diese Aussprache verfolgen.
Meiner Ansicht nach ist Teil des Problems ein ineffizientes Regulierungsverfahren, das zu sehr auf die Industrie abgestimmt ist und zu sehr über anhaltend hohe Preise hinwegsieht, obwohl der Ölpreis drastisch gefallen ist. Die Förderung des Kaufs von Produkten im obersten Marktsegment zu derzeit horrenden Preise tangiert die Regulierungsbehörde kaum. Somit verweigert sie den Verbrauchern, die in finanzieller Bedrängnis sind, die nötige Erleichterung, was eigentlich ihre Aufgabe wäre.
Herbert Reul (PPE-DE). - Frau Präsidentin, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir waren uns einig, dass wir dafür sorgen wollen, dass die Menschen ein höheres Maß an Versorgungssicherheit bei Energie bekommen, dass sie ausreichend Energie haben, dass sie Energie zu günstigen Preisen kaufen können. Wir waren uns nicht einig in der Frage, mit welchen Instrumenten man das am besten erreichen kann.
Wir haben aber heute ein Ergebnis vorliegen, das sich sehen lassen kann, das gut ist, das differenziert ist, denn die Fragestellung ist eben auch kompliziert, und eine einfache Antwort gibt es nicht. Die Lösung heißt: Wir müssen dafür sorgen, dass im Energiebereich mehr investiert wird, in Netze, in Interkonnektoren, in neue Kraftwerke. Das ist eine ganz wichtige Fragestellung, und dafür muss auch das nötige Kapital zur Verfügung gestellt werden.
Umgekehrt müssen wir dafür sorgen, dass diejenigen, die Energie anbieten, kontrolliert werden und dass wirklich Wettbewerb hergestellt wird. Ich glaube, dass es die richtige Lösung war, bei der Organisation der Unternehmen differenzierte Modelle zuzulassen und andererseits eine starke Kontrolle sicherzustellen, eine starke Agentur, eine starke Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden, und dafür zu sorgen, dass nicht jeder machen kann, was er will. Dass aber durchaus differenzierte Angebote – auch nach besonderen nationalen Gegebenheiten – gemacht werden, ist eine kluge Lösung. Wenn sie richtig genutzt wird, ist sie auch eine, die zukunftsfähig sein kann und die uns ein wesentliches Stück voran bringt. Übrigens – auch das ist ja die Wahrheit – konnte man während unseres Prozesses, während der Diskussion in den Mitgliedstaaten durchaus schon beobachten, wie Veränderungen stattfanden. Es ist ja heute nicht mehr so wie zu Beginn der Umfrage, die die Kommission durchgeführt hat. Die Daten und Fakten sind heute schon viel vielfältiger, und wir sind schon ein wesentliches Stück weiter, aber das, was wir jetzt beschließen, bringt uns noch weiter.
Norbert Glante (PSE). - Frau Präsidentin, Herr Kommissar, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe schon einmal in einer kleineren Runde gesagt, dass diese Debatte über das Energiepaket nicht unbedingt eine Frage von schwarz oder rot, links oder rechts war. Sie war allerdings idelogiebehaftet. Das haben wir heute wieder gesehen. Ich würde meiner Kollegin aus Deutschland, Frau Harms, gerne anbieten, die Wette anzunehmen, dass wir in vier Jahren nicht ein viertes Paket auf den Tisch legen, sondern dass wir mit den Instrumenten, die wir haben, zurechtkommen: den Markt regulieren, die Netze zugänglicher machen, so wie es in der Bundesrepublik Deutschland schon gelungen ist. Man kann sich positive Beispiele ja mal anschauen. Ich bin dafür, dass wir einfach die Füße stillhalten und die Instrumente nutzen, die uns gegeben sind, und schauen, dass sie umgesetzt werden.
Zweitens möchte ich dafür plädieren, dass die neu gegründete Agentur der Regulierer maßgebliche Kompetenz bekommt, durchgreift und die best practice aus den Mitgliedstaaten zur Anwendung bringt. Wenn das geschieht, ist mir nicht bange, dass wir ein gutes Ergebnis erzielen werden.
Leopold Józef Rutowicz (UEN). – (PL) Frau Präsidentin! Eine Aussprache über das Energiepaket für den Elektrizitäts- und Gasbinnenmarkt ist bitter nötig. Damit er gut funktioniert, müssen die Verordnungen Antwort auf einige Fragen geben, einschließlich der folgenden: Wird es zukünftig einen gemeinsamen Energiemarkt in der EU geben oder werden wir die einzelnen Märkte der Mitgliedstaaten koordinieren müssen? Welche Art von Energie wird in den nächsten 30 Jahren stabile und ausreichende Versorgung zu einem relativ geringen Preis bieten? Dieser Punkt ist wichtig für die europäische Wirtschaft und die Bürger in Europa. Welche Energiequellen werden den Treibhauseffekt am besten eindämmen und die Kosten für dessen Senkung reduzieren?
Leider sind die Maßnahmen, die bisher in diesem Bereich unternommen wurden, weder transparent noch überzeugend, was innerhalb der nächsten 15 Jahre negative Auswirkungen für die Bürger und die Wirtschaft haben könnte.
Jerzy Buzek (PPE-DE). – (PL) Frau Präsidentin! Das dritte Energiepaket sollte zu allererst und hauptsächlich den Kunden in Europa dienen. Das wurde erreicht, denn der Kunde wurde in den Mittelpunkt gestellt. Es war allerdings auch notwendig die grundlegenden Interessen der Energieerzeuger zu berücksichtigen. Wir standen zwei wichtigen Problemen gegenüber.
Erstens der Versorgungssicherheit - diese wurde erreicht. Meiner Meinung nach wurden im Vergleich zum ersten und zweiten Paket enorme Fortschritte gemacht. Die Schaffung eines gemeinsamen Energiemarktes nimmt Gestalt an und das Prinzip der europäischen Solidarität ist deutlich erkennbar. Des Weiteren können wir, falls unsere Sicherheitsbedürfnisse dies erfordern, außerhalb der EU investieren.
Das zweite Problem bezieht sich auf das Prinzip des offenen Wettbewerbs auf dem europäischen Energiemarkt. Dieser wurde nicht vollständig erreicht und es könnte nötig sein, weiter über spezifischere Lösungen nachzudenken. Allerdings müssen wir von jetzt an sicherstellen, dass die Bedingungen für Investoren aus Drittländern auf dem europäischen Markt gleich sind und sie nicht gegenüber Investoren aus den Mitgliedstaaten bevorzugt werden. Auch unsere Energiekonzerne müssen auf gleicher Ebene miteinander im Wettbewerb stehen und frei in Länder außerhalb der Europäischen Union investieren können.
Ich möchte betonen, dass das dritte Energiepaket nicht nur vom technischen und wirtschaftlichen Standpunkt aus von großer Bedeutung ist, sondern auch vom politischen. Wir sollten dies als großen Erfolg der EU anerkennen.
Hannes Swoboda (PSE). - Frau Präsidentin! Ich glaube, dass hier – ich war Schattenberichterstatter meiner Fraktion für den Gassektor – ein Kompromiss gefunden worden ist, der aber auch in den anderen Bereichen ein Kompromiss ist, dem wir zustimmen können. Deswegen, weil man nicht ideologisch nach dem Markt gesucht hat, sondern praktisch. Ein gemeinsamer europäischer Markt heißt vor allem, dass wir den nationalen Regulatoren mehr Möglichkeiten geben, mehr Macht geben, dass wir die Kriterien gemeinsam europäisch erarbeiten, so dass nicht ein Regulator ganz anders entscheidet und der eine von der Regierung abhängig ist und der andere nicht, und dass wir eine europäische Agentur haben, die in Zusammenarbeit mit der Kommission wirklich danach trachten kann, dass sich ein europäischer Markt bildet.
Das zweite Element, das sehr wesentlich ist, besteht darin, dass die Konsumentenrolle gestärkt wird. Das ist in mehreren Bestimmungen – ich hätte es mir noch mehr gewünscht – im Grundsatz hier enthalten. Es geht darum, dass die Konsumentinnen und Konsumenten bei diesem wichtigen Versorgungsbereich auch Möglichkeiten und Rechte haben und Transparenz erleben können. Diese beiden Bedingungen sind erfüllt, und daher stimme ich diesem Paket zu.
Inese Vaidere (UEN). – (LV) Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Letzten Winter wurde uns deutlich vor Augen geführt, wie sehr wir von Gasimporten abhängig sind und zu welchem Ausmaß diese Abhängigkeit als Instrument in der Außenpolitik genutzt wird. Ich möchte deshalb ganz besonders die Notwendigkeit betonen, so schnell wie möglich einen gemeinsamen, offenen und effizienten europäischen Binnenmarkt für Erdgas zu schaffen und einen Regelkatalog für das Übertragungsnetz einzuführen, um transparenten grenzüberschreitenden Zugang zu Versorgungsnetzen sicherzustellen und somit eine langzeitige Planung und Entwicklung zu ermöglichen. Die langfristige Planung sollte sich nicht nur auf Gasversorgungsnetze, sondern auch auf regionale Zusammenschaltungen beziehen. Die Vorschriften müssen verbessert werden, um einen Zugang zur Infrastruktur ohne Diskriminierungen zu gewährleisten. Gleichzeitig möchte ich besonders betonen, dass Bedarf an der Diversifizierung von Energiequellen durch die Entwicklung von echten Anreizen für die breitere Einführung von erneuerbarer Energie besteht. Da Gebäude für 40 % des gesamten Energieverbrauchs der Europäischen Union verantwortlich sind, ist die Betonung der Nutzung von erneuerbaren Energien in Gebäuden für die Energieeffizienz, die Energiewirtschaft und die Isolierung zu betonen. Die Maßnahmen der Europäischen Union und der nationalen und lokalen Regierungen sowie finanzielle Anreize, müssen in einem einheitlichen System zusammengefasst werden. Vielen Dank.
Ján Hudacký (PPE-DE). – (SK) Bevor ich mich zu einer Reihe an Punkten dieses Berichts äußere, möchte ich mich bei der Berichterstatterin, Frau Ţicău, und bei den Schattenberichterstattern für ihre Kooperation bei der Erarbeitung dieses Berichts bedanken.
Mein Interesse und das Interesse meiner Fraktion lag bei diesem Bericht darin, gute Vorbedingungen für eine schnelle Einigung zwischen der Kommission, dem Rat und dem Parlament über praktische Maßnahmen zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in den verschiedenen Mitgliedstaaten zu schaffen.
In diesem Zusammenhang muss ich sagen, dass ich einigen Vorschlägen kritisch gegenüberstand, die meiner Ansicht nach nutzlose bürokratische Maßnahmen sind, übermäßig ehrgeizige bindende Ziele für einzelne Mitgliedstaaten stecken und die sich bei einer abschließenden Untersuchung als hinderlich für die praktische Umsetzung der nötigen Projekte herausstellen würden. Ein bedeutender Aspekt dieses Berichts ist die Einigung auf eine einheitliche, harmonisierte Methode zur Berechnung der kosteneffektivsten Gesamtenergieeffizienz, welche den Mitgliedstaaten eine Basis zur Spezifizierung ihrer Mindeststandards bietet und welche auch regionale Unterschiede des Klimas berücksichtigt.
Abschließend möchte ich noch den Aspekt der finanziellen Unterstützung erwähnen, der für die Durchführungsmaßnahmen zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz in den verschiedenen Mitgliedstaaten grundlegend ist. Ich stimme dem Vorschlag zur Einrichtung eines europäischen Fonds in Kooperation mit der Europäischen Investitionsbank zu, wodurch Bedingungen zur Schaffung finanzieller Ressourcen entstehen, um einen nationalen oder regionalen Fonds mithilfe der so genannten Hebelwirkung einzurichten. Ich begrüße außerdem den Vorschlag zur besseren Nutzung der Strukturfonds mit dem Zweck, die Gesamtenergieeffizienz in den Mitgliedstaaten zu erhöhen.
Zusammenfassend möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass es wichtig ist, die Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten unternehmen, um ihre Gesamtenergieeffizienz zu verbessern, schnell und genau zu untersuchen. Das wieder eingeführte Konzept der Gesamtenergieeffizienz in der Baubranche, außer bei einer deutlichen Reduzierung...
(Die Präsidentin unterbricht den Redner.)
Reino Paasilinna (PSE). – (FI) Frau Präsidentin! Ich möchte mich besonders bei den Berichterstattern, die sich dort drüben unterhalten, bedanken. Wir sind an einem wichtigen Punkt angekommen. Wir befinden uns auf dem rechten Weg, obwohl, wie bereits gesagt wurde, nie genug getan werden kann. Wir haben noch viel Arbeit vor uns.
Intelligente Zähler, der Bedarf für ein praktikables und offenes Energiesystem, die Notwendigkeit des echten Wettbewerbs: Dies alles sind Worte und Aussagen, die wir für wichtig halten. Dasselbe gilt auch für die Rechte der Verbraucher. Energiearmut ist zu einem ernsten Thema geworden. Die Preise für Energie steigen, es handelt sich um ein teures Versorgungsgut und deswegen müssen die Rechte der Verbraucher garantiert werden. Aus diesem Grunde machen wir mittels dieses Gesetzespakets aus der Energieversorgung eine öffentliche Dienstleistung. Was meine Fraktion, die Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, betrifft, zeigt sich, dass wir die Interessen der Verbraucher verteidigen und somit einen möglichst transparenten Markt schaffen. Lassen Sie uns weitere Fortschritte auf diesem Weg machen. Vielen Dank.
(Applaus)
Neena Gill (PSE). – Frau Präsidentin! Seit Beginn unserer Verhandlungen über den Bericht von Herrn Belet waren wir der Ansicht, dass sich alle Interessenvertreter - von den Reifenherstellern bis zu den Umweltlobbyisten - über den Bedarf an diesem Rechtstext einig waren. Ich möchte dem Berichterstatter zu der Art und Weise gratulieren, wie er mit diesem speziellen Bericht umgegangen ist, und wie er mir den Schattenberichterstattern zusammengearbeitet hat.
Meiner Meinung nach wird dieser Rechtstext sofort benötigt. Er wird der Autoindustrie in dieser schwierigen Zeit Auftrieb geben. Ich habe vor kurzem die Werke von Michelin in Stoke und die von Jaguar Land Rover in meinem Wahlkreis besichtigt. Dort konnte ich mir ein Bild davon machen, dass bereits stark im Bereich grüner Technologien geforscht und entwickelt wird. Jegliche Unterstützung, die der Industrie während des wirtschaftlichen Abschwungs zu Teil wird, muss darauf abzielen, die ökologischen Herausforderungen zu bewältigen.
Rechtstexte wie dieser werden sicherstellen, dass unsere Hersteller weltweit führend in den Technologien sein werden, die wir so dringend brauchen. Es ist ein Win-Win-Vorschlag, denn er wird auch den Verbrauchern zugute kommen und endlich die nötige Klarheit schaffen. Reifen sind nicht billig, dennoch werden einzelne Käufer meistens zu Einheitskäufen gezwungen. Diese Information wird dazu beitragen, einen Wechsel zu Reifen einzuleiten, die die CO2-Emission und die Geräuschbelastung verringern. Mittels dieses Vorschlags können wir einen vollständig wettbewerbsfähigen Markt für grünere Produkte fördern.
Dragoş Florin David (PPE-DE). – (RO) Herr Kommissar" Der erste Nutzen, den die Bürger aus dem neuen freien Markt ziehen werden, begründet sich im Grundsatz der Demokratie. Ich spreche über die Freiheit. Effizient funktionierende Märkte, die Neueinsteigern auf dem Markt die Möglichkeit geben, Energiedienstleistungen für Bürger anzubieten, werden eine vorteilhafte Alternative für Verbraucher darstellen. Ihre Rolle wird nämlich nicht mehr sein, passiv von einer Dienstleistung zu profitieren, sondern sich aktiv am Marktgeschehen zu beteiligen. Beispielsweise werden sie in der Lage sein, den Anbieter zu wechseln, wenn dessen Dienste von schlechter Qualität sind, wenn die Stromversorgung unterbrochen wird oder die Preise zu hoch sind. Die Freiheit zu wählen ermöglicht Verbrauchern, aktiv am Kampf gegen den Klimawandel teilzunehmen, da sie sich Anbieter aussuchen können, die erneuerbare Energien mit niedrigem CO2-Ausstoß anbieten. Das neue Maßnahmenpaket wird zu niedrigeren Preisen, innovativen Produkten und einer Erhöhung der Dienstleistungsqualität führen. Des Weiteren werden die Bürger durch die Deregulierung des Energiesektors auch von der Versorgungssicherheit profitieren. Ich begrüße die Aufnahme von speziellen Maßnahmen zum Schutz von schutzbedürftigen Verbrauchern in das neue Gesetzespaket.
Romana Jordan Cizelj (PPE-DE). – (SL) Das Europäische Parlament hat den Verbraucher zurecht in den Mittelpunkt der Verhandlungen gestellt, denn was der Binnenmarkt benötigt, sind Verbraucher mit mehr Rechten und Zugang zu klaren Informationen. Der Verbraucher muss die Möglichkeit haben, sich seinen Dienstleistungsanbieter auszusuchen, weswegen er auch einen intelligenten Zähler benötigt.
Ich freue mich, dass wir zu einer Einigung über dieses umfangreiche und professionell anspruchsvolle Dossier gekommen sind. Ich glaube allerdings, dass der ausgehandelte Kompromiss zur eigentumsrechtlichen Entflechtung immer noch wesentliche organisatorische Unterschiede zwischen den Strom- und Gasmärkten der einzelnen Mitgliedstaaten erlaubt. Des Weiteren hoffe ich, dass wir durch die Mechanismen und Vorschriften dieses Pakets, wie der erhöhten Unabhängigkeit für nationale Regulierungsbehörden, in der Lage sein werden, diese Differenzen zu überwinden und wieder einen Strom- und Gasbinnenmarkt aufbauen können.
Czesław Adam Siekierski (PPE-DE). – (PL) Frau Präsidentin! Für den Erfolg einer Unternehmung wie der Schaffung eines einheitlichen Energieraums sind gemeinsame und koordinierte Investitionen in die Energieinfrastruktur unerlässlich. Eine Schlüsselaufgabe besteht in der Erhöhung der Erzeugungskapazitäten von europäischen Kraftwerken und in der Entwicklung eines grenzüberschreitenden Netzes. Gleichzeitig sollte das Wohlbefinden der Umwelt und die Richtlinien des Klima- und des Energiepakets im Hinterkopf behalten werden. Eine weitere Herausforderung bei der Harmonisierung des europäischen Energiemarktes ist die Sicherstellung der Versorgungssicherheit mit Energiequellen von außerhalb der EU.
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der Sicherheit sind die Diversifizierung der Versorgung und größere Bemühungen zur Entwicklung eines europäischen Energiesystems nötig. Schließlich besteht die Angst, dass die vollständige Öffnung des Marktes für den Wettbewerb eine Gefahr für die ärmsten Menschen in der EU darstellen könnte, die oft nicht in der Lage sind, ihre Rechnungen regelmäßig zu bezahlen. Zu diesem Zeitpunkt ist es angebracht, über mögliche Instrumente nachzudenken, die garantieren würden, dass diesen Menschen nicht der Strom abgestellt wird.
Iliana Malinova Iotova (PSE). – (BG) Frau Präsidentin! Ich war Schattenberichterstatterin für den Gasmarkt im Namen des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. Ich denke Sie werden mir alle zustimmen, dass die größte Errungenschaft des dritten Energiepakets der Schutz der europäischen Verbraucher und Bürger ist, den es hervorgebracht hat. Dies ist das erste Mal, dass solche Texte klar formuliert wurden. Ich möchte ganz besonders die Definition der brennstoffbedingten Armut und die Tatsache, dass es unmöglich wird die Versorgung einzustellen, sowie die Möglichkeit, kostenfrei den Anbieter zu wechseln und leichtverständliche, transparente Vereinbarungen ins Zentrum der Aufmerksamkeit stellen. Allerdings soll dieser Rechtstext zukünftig Verbrauchern noch stärkere Garantien geben, Schutzmaßnahmen für Schutzbedürftige einführen und mehr Transparenz und Vergleichbarkeit hinsichtlich der Vertragsbedingungen herstellen. Die nächsten grundlegenden Fragen, mit denen wir Abgeordneten konfrontiert werden, beziehen sich auf Preise und Regulierungsmaßnahmen für Preise, wenn diese kontinuierlich steigen. Ich glaube, dass dieses Gesetzespaket auch in Zukunft darauf abzielen wird.
Paul Rübig (PPE-DE). - Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Kommissar! Ich möchte Ihnen vor allem zu diesem Paket gratulieren. Es ist ein großer Fortschritt für unsere Bürgerinnen und Bürger in Europa. Sie werden es alle in der eigenen Geldbörse, auf dem eigenen Konto spüren. Es ist ein großer Fortschritt auch für die kleinen und mittleren Betriebe, weil die gerade jetzt in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise wettbewerbsfähiger werden müssen, und hier ein derartiges Energiepaket der richtige Ansatz ist.
Auch dass wir einen europäischen Regulator bekommen, der den eigenen Betrieben hilft, in den anderen 26 Mitgliedstaaten auf gleicher Ebene behandelt zu werden, dass also die Energieversorger in den anderen 26 Märkten neue Chancen bekommen, ist ein wesentliches Merkmal dieser Regulierung, so dass hier völlig neue Chancen entstehen.
Ferner zur Gesetzgebung über Passivhäuser, über Aktivhäuser: Dass wir mit unserer Gebäudeeffizienz sorgfältig umgehen, lässt für die Zukunft hoffen, dass auch hier neue Arbeitsplätze entstehen.
Präsidentin. − Herr Stolojan! Da Ihre Anwesenheit bei dieser Aussprache so wichtig war, obwohl ich Ihnen gesagt hatte, dass die Teilnehmerzahl bereits überschritten ist, denke ich, dass Ihr verantwortlicher Ansatz und Ihre Anwesenheit belohnt werden sollten. Deswegen gebe ich Ihnen für eine Minute das Wort.
Theodor Dumitru Stolojan (PPE-DE) . – (RO) Frau Präsidentin! Ich möchte allen Berichterstattern zu ihrer hervorragenden Arbeit gratulieren. Ich bin sicher, wir fragen uns alle, warum wir immer noch nicht über einen Binnenmarkt für Strom oder Erdgas verfügen. An dieser Stelle sollte jeder Mitgliedstaat, der die Vorschriften der europäischen Richtlinie noch nicht erfüllt hat, dies tun.
Zweitens begrüße ich die Entscheidung, die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden einzurichten und ich möchte dem Europäischen Parlament mitteilen, dass Rumänien sich für den Sitz der Hauptgeschäftsstelle beworben hat.
Andris Piebalgs, Mitglied der Kommission. − Frau Präsidentin! Ich verspreche Ihnen, dass ich mich kurz fasse. Ich bin zufrieden mit dem Gesetzespaket, über das abgestimmt wird. Es gibt keine idealen Rechtstexte. Dies ist ein Rechtstext, über den nach Beratungen und aufgrund von Kompromissen abgestimmt wird. Wir haben mit sehr unterschiedlichen Standpunkten angefangen zu verhandeln, aber im Endeffekt hat der Rat den Vorschlag fast einstimmig angenommen.
Im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie des Parlaments war die große Mehrheit für diesen Kompromiss. Das heißt, dass wir alles richtig gemacht haben.
Ich weiß, dass es jetzt hinsichtlich der Umsetzung, der Verlaufskontrolle und der Bedürfnisse der Agentur viel zu tun gibt, aber wir haben unseren Bürgern wirklich die grundlegenden Instrumente zur Verfügung gestellt.-
Haben Sie vielen Dank für die getane Arbeit. Wir können sehr stolz darauf sein.
Eluned Morgan, Berichterstatterin. − Frau Präsidentin! Ich möchte mich nochmals bei meinen Kolleginnen und Kollegen für deren Kooperation bedanken. Des Weiteren möchte ich mich bei Bethan Roberts und René Tammist bedanken, die mir bei der Ausarbeitung dieses Berichts eine große Hilfe waren.
Nach 15 Jahren im Parlament ist dies mein Schwanengesang und ich bin sehr erfreut, dass wir für die europäische Öffentlichkeit erhebliche Verbesserungen auf den Energiemärkten erreicht haben. Das Gesetzespaket ist bei Weitem nicht perfekt, aber es ist definitiv ein Fortschritt.
Ich denke, dass sich die Energiekrise in den kommenden Jahren verschärfen wird. Deswegen müssen jetzt die richtigen Marktbedingungen und die richtigen Anreize für die richtigen Investitionen geschaffen werden. Wir brauchen geschätzt 1 Billion EUR an Investitionen auf den Märkten, damit wir auch in Zukunft nicht im Dunkeln stehen.
Aber es gibt noch viel mehr zu tun. Wie Sie wissen dominiert in zwölf Ländern der Europäischen Union ein Unternehmen 70 % des Elektrizitätsmarkts. Momentan befinden wir uns in der schlimmstmöglichen Situation: Wir denken, dass Wettbewerb auf unseren Märkten besteht, aber in Wirklichkeit dominieren nur sehr große Unternehmen massiv bestimmte Märkte. Wir benötigen Maßnahmen seitens der nationalen Regulierungsbehörden und Kartellbehörden, damit sich etwas ändert.
Die wirkliche zukünftige Herausforderung besteht in der Umsetzung des Gesetzespakets. Man sollte bedenken, dass die Energiemärkte bereits von vielen europäischen Gesetze geregelt werden und dass die Überarbeitung dieses Gesetzes nur deswegen benötigt wurde, da die bereits bestehenden Gesetze nicht geachtet werden. Ob wir ein viertes Paket benötigen oder nicht wird davon abhängen, ob die Kommission die Umsetzung sicherstellt und ob die nationalen Regulierungs- und Kartellbehörden diese neuen Gesetze korrekt überwachen. Ich hoffe auf ein bisschen Engagement seitens der Kommission und seitens der nationalen Regulierungsbehörden.
Giles Chichester, Berichterstatter. − Frau Präsidentin! Als erstes möchte ich Ihnen mitteilen, dass sich mein Kollege Herr Vidal-Quadras entschuldigen lässt. Er wird seine Redezeit nicht nutzen. Er musste geschäftlich dringend anderswo hin, hat mich aber freundlicherweise gebeten, mitzueilen, dass wir uns geeinigt haben, dass ich für unsere Fraktion sprechen werde.
Ich möchte den ein oder anderen Punkt aufgreifen, der in der Debatte zur Sprache gekommen ist. Als erstes nehme ich den Gedanken des Kollegen auf, der sich sorgte, dass einige wenige Versorgungsunternehmen im Endeffekt den Markt dominieren werden. Wenn das passieren sollte, verfügt die Kommission durch die Wettbewerbsvorschriften über die nötigen Mittel, dies zu beheben. Außerdem existieren Präzedenzfälle in anderen Teilen der Welt, beispielsweise in den USA, wo feste Monopole und dominante Marktpositionen aufgelöst wurden. Das wäre allerdings die letzte Möglichkeit, wenn das Gesetz fehlschlägt.
Sollten wir auf ein viertes Paket zurückkommen? Ich möchte den Herrn Kommissar daran erinnern, dass ich ihm bereits bei der Entscheidung für ein drittes Gesetzespaket zur Vorsicht geraten habe: Ich riet ihm, die Ergebnisse des zweiten Pakets abzuwarten, wenn dieses umgesetzt würde. Ich denke, dass wir jetzt abwarten müssen, bis dieses Paket umgesetzt wird. Erst nachdem es durchgesetzt wurde und sich absehen lässt, ob es gut funktioniert, können wir entscheiden, ob weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Ich muss sagen, dass meine Enttäuschung über den fehlenden Erfolg bei der Bewältigung der eigentumsrechtlichen Entflechtung durch meinen Optimismus hinsichtlich der Möglichkeit, eine Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden zu schaffen wieder ausgeglichen wurde. Diese Agentur sollte die Befähigungen, die wir ihr verliehen haben, einfallsreich nutzen, um der Situation gerecht zu werden. Ich möchte mich außerdem bei meinem anderen Kollegen bedanken, der sich für mehr Handlungsbefähigungen für die Energieregulierungsbehörden einsetzt.
Die Marktkräfte bewegen sich bereits in diese Richtung. Zwei deutsche Versorgungsunternehmen veräußern ihre Übertragungssysteme, da sie realisiert haben, dass dies besser ist.
Könnte ich abschließend erneut etwas zum Wettbewerb sagen? Wettbewerb bringt Verbrauchern einen größeren Nutzen und mehr Dienstleistungen und Ressourcen können effizienter eingesetzt werden. Deswegen tun wir das Richtige.
Antonio Mussa, Berichterstatter. − (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dieser gemeinsamen Aussprache entspringt ein sehr starkes Gefühl: Die große Zufriedenheit darüber, mit diesem dritten Energiepaket des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, ein wichtiges Gesetzespaket für die europäischen Bürger geschnürt zu haben. Es wird natürlich nicht das letzte Paket sein, da, wie Sie ja wissen, alternative Energiequellen wie erneuerbare Energien und Atomkraft im Kommen sind. Über die nächsten 10, 15 oder 20 Jahre wird das Paket allerdings dafür sorgen, dass die Nachfrage und der Bedarf an Energie gedeckt ist und es wird auf die Interessen der Verbraucher eingehen, bzw. sie schützen, insbesondere die Schutzbedürftigen.
Ich denke, dass Frau Morgan, ich und alle anderen beteiligten Abgeordneten, bei der Erarbeitung des Punktes über den Schutz von schutzbedürftigen Verbrauchern eine wesentliche Rolle gespielt haben und den nationalen und regionalen Behörden wesentliche Handlungsermächtigungen verliehen haben, die in Krisenzeiten Veränderungen schaffen können. Ich sage nicht, dass sie Energie kostenfrei abgeben können, aber die Behörden werden definitiv in der Lage sein, Änderungen vorzunehmen und eine kontinuierliche Energieversorgung sicherzustellen.
Der andere grundlegende Punkt ist der folgende: Die Bevölkerung Europas ist sich dessen, was wir bei der Kommission, dem Rat und im Parlament für dieses Gesetzespaket getan haben, nicht bewusst. Es ist allerdings von erheblicher Bedeutung für Energieverbraucher - Sie wissen ja, was letzten Winter geschehen ist. Ich denke, es gibt nichts Schlimmeres als diejenigen, die von einem wichtigen Projekt profitieren, nicht darüber zu informieren. Meiner Meinung nach kommt der Kommission, dem Rat und dem Parlament, noch bevor wir über die Anwendung dieses Pakets beraten, die Aufgabe zu, die Verbraucher über die Existenz dieses Pakets zu informieren und sie wissen zu lassen, was für sie erreicht wurde, in ihrem Namen und was ihnen zugute kommt.
Atanas Paparizov, Berichterstatter. − Frau Präsidentin! Wie meine Kolleginnen und Kollegen halte ist das dritte Energiepaket, obwohl es nicht perfekt ist, für eine sehr gute Basis zur Entwicklung unseres gemeinsamen Marktes, insbesondere für Erdgas und zur Verstärkung der Gassicherheit.
Für Länder wir meines, eines kleinen Lands innerhalb der Europäischen Union, ist der Kompromiss zur eigentumsrechtlichen Entflechtung sehr wichtig. Solch ein Kompromiss gibt uns allen die Sicherheit, dass wir unsere Energiesicherheit durch das gesamte Paket an verbesserten Regelungen, Transparenz, der Drittlandsklausel und allen anderen Komponenten sicherstellen können. So können wir der Energiesicherheit oberste Priorität verleihen.
Das Paket sichert Verbrauchern außerdem zu, dass sie ihre Rechte nutzen können und stellt bessere wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Energiemärkte und deren effizientes Funktionieren her. Der Erfolg dieses Gesetzespakets hängt von dessen Umsetzung ab, wie meine Kollegin Eluned Morgan gerade gesagt hat. Ich denke nicht, dass ein viertes Paket eine Lösung ist. Die Lösung ist eher die genaue Umsetzung dieses Pakets und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten bei der Schaffung des Marktes, insbesondere bei der Entwicklung von neuen Initiativen für regionale Kooperation, vorrangig in Ländern, in denen die Energieversorgung am meisten beeinträchtigt ist, und in denjenigen, die sich zurzeit in einer energiewirtschaftlichen Insellage befinden.
Ivo Belet, Berichterstatter. − (NL) Hinsichtlich der Kennzeichnung von energieeffizienten Autoreifen, einer Maßnahme, die in dieses Gesetzespaket aufgenommen wurde, möchte ich ein paar Worte über die Kosten hinzufügen. Diese Maßnahme verursacht fast keine Kosten für die Reifenindustrie und deswegen auch fast keine für den Verbraucher. Die Kosten, die dem Hersteller entstehen, wurden auf weniger als 0,01 EUR pro Reifen geschätzt und sind somit vernachlässigbar, falls jemand geneigt ist, Kritik zu üben. Alle zusätzlichen Kosten, die sich durch den Kauf von energieeffizienten Autoreifen ergeben, werden Berechnungen zufolge innerhalb von acht Monaten wieder eingebracht worden sein. Ab diesem Zeitpunkt werden die Autofahrer und die Umwelt von den wirklichen Vorteilen profitieren.
Gleichwohl möchte ich betonen, dass die gleiche Anwendung dieser Maßnahme in allen Mitgliedstaaten sehr wichtig ist. Das gilt auch für alle Hersteller innerhalb und außerhalb der EU. Aus diesem Grunde würden wir eine Verordnung einer Richtlinie vorziehen.
Alles in allem hoffen wir, dass morgen mit großer Mehrheit für diese Maßnahme gestimmt wird, obwohl immer noch Meinungsunterschiede zwischen einigen Fraktionen dieses Parlaments über eine Reihe von Punkten bestehen. Nach der Anlaufphase werden wir durch diese einfache Maßnahme in der Lage sein, CO2-Emissionen in der Höhe einzusparen, die eine Million PKW erzeugt hätten. Deswegen sollten wir die Maßnahme natürlich am besten so früh wie möglich einführen.
Ich möchte dies mit einem Wort des Dankes an die Schattenberichterstatterin, Frau Chambris von der Europäischen Kommission und Herrn Sousa de Jesus von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten für unsere hervorragende Arbeitsbeziehung abschließen.
Silvia-Adriana Ţicău, Berichterstatterin. – (RO)Meine Damen und Herren! Der Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist eine der wichtigsten Maßnahmen, die das Parlament je angenommen hat, hinsichtlich der erhöhten Lebensqualität der Europäer und der Förderung der wirtschaftlichen Erholung in der EU. Die Bürger Europas erwarten Maßnahmen und konkrete Lösungen für ihre Probleme und spezifischen Bedürfnisse.
Ich persönlich glaube, dass eine Anhebung des Anteils des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, der von den Mitgliedstaaten genutzt werden kann, um die Gesamtenergieeffizienz in Wohngebäuden zu finanzieren, von bis zu 15 % notwendig ist. Dadurch erhielten Mitgliedstaaten mehr Flexibilität und die Möglichkeit, nächstes Jahr bei der Halbzeitbewertung zur Nutzung der Strukturfonds die laufenden Programme entsprechend anpassen zu können, mit dem Ziel, die Strukturfonds besser auszuschöpfen.
Ich möchte betonen, dass diese Richtlinie sehr hohes Potenzial zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen hat: Um die 500 000 Arbeitsplätze könnten auf europäischer Ebene geschaffen werden, was maßgebliche Auswirkungen auf die regionalen und nationalen Arbeitsmärkte haben würde.
Herr Kommissar, ich hoffe, dass sie dies weiterhin unterstützen werden, einschließlich der Einführung eines Mindestanteils des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, zumindest in Zukunft. Ich möchte mich nochmals bei den Schattenberichterstattern und den Mitarbeitern des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und bei den Kolleginnen und Kollegen Berichterstattern bedanken, die uns unterstützt haben und mit denen ich hervorragend zusammengearbeitet habe.
Präsidentin. – Damit ist die Aussprache beendet.
Die Abstimmung wird am Mittwoch, den 22. April 2009 stattfinden.
Die Abstimmung über den Bericht von Frau Ţicău wird am Donnerstag, den 23. April 2009 stattfinden.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)
Adam Gierek (PSE), schriftlich. – (PL) Vor nicht allzu langer Zeit wurde der Umzug in ein Haus aus vorgefertigten Betonplatten von vielen Millionen Menschen als gesellschaftlicher Aufstieg und als Verbesserung des Lebensstandards angesehen. Da Energie billig war, machte sich niemand Gedanken über die Heizkosten.
Heute leben fast 100 Millionen Menschen in Fertiggebäuden. Ich möchte die Europäische Kommission bitten, zur Modernisierung dieser Gebäude und ganzer Wohnsiedlungen, besonders in Mittel- und Osteuropa, umfassende finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Mittels der Halbzeitbewertung des Finanzrahmens 2007-2013 sollten Gelder für diesen Zweck bereitgestellt werden können. Die bestehende Obergrenze der Ausgaben für Gebäude von 3 % des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ist definitiv zu niedrig.
Die groß angelegte Modernisierung und Instandsetzung von Fertiggebäuden und Wohnsiedlungen in der EU wird die Heizkosten senken, den Lebensstandard anheben, zehntausende an Arbeitsplätzen schaffen und den Energieverbrauch reduzieren. Das wird sich direkt in sinkenden Treibhausgasemissionen widerspiegeln, wodurch wir einem der 3x20-Ziele näher kommen.
Das Europäische Parlament sollte sich nach der Europawahl unter anderem die Unterstützung zur Modernisierung der bestehenden Fertiggebäude zur Aufgabe machen. Die Nachfrage nach dieser Art von Dienstleistungen kann bei der Überwindung der momentanen Wirtschaftskrise und der Arbeitslosigkeit eine große Rolle spielen, sowie beim Kampf gegen Armut.
Louis Grech (PSE), schriftlich. – Die Kosten für Energie steigen alarmierend stark an und tragen erheblich zur zunehmenden energiebedingten Armut in der EU bei. Der Marktpreis für Energie ist allerdings nur ein Teil des Problems. Aufgrund der Ineffizienzen auf dem Energiemarkt und der Verzerrungen besteht eine erhebliche zusätzliche finanzielle Last für Verbraucher. Beispielsweise mussten die Verbraucher und Unternehmen auf Malta eine maßlose Erhöhung ihrer Energierechnungen hinnehmen, als der Ölpreis seinen Höchststand erreichte, aber die Rechnungsbeträge gingen nicht wieder zurück, als der Ölpreis sich um mehr als die Hälfte verringerte. Was wir brauchen ist eine europaweite Politik, um Verbraucher und KMU vor Missbräuchen in der Preisgestaltung der öffentlichen Versorgungsunternehmen zu schützen. Eine Lösung könnte eine nationale unabhängige Regulierungsbehörde sein, die die nötigen Kontrollen zur Verhinderung von missbräuchlichem oder undurchsichtigem Verhalten von Privatunternehmen und/oder staatlichen Behörden durchführt, hinsichtlich von Preiserhöhungen bei öffentlichen Leistungen, wie zum Beispiel Gas, Elektrizität und Wasser aber auch bei Flughafengebühren und anderen Gebühren.
Dies sollte durch eine Verbesserung der bereits bestehenden Rechtsvorschriften der EU und durch Richtlinien umgesetzt werden, die den Verbraucher besonders bezüglich folgender Punkte schützen:
- Besseres Niveau der Transparenz und der Rationalität bei Preissteigerungen sowie besserer Zugang zu Informationen hinsichtlich Verbraucherrechten.
- Weniger Kosten und weniger Bürokratie für den Verbraucher, der Rechtshilfe benötigt.
András Gyürk (PPE-DE), schriftlich. – (HU) Unserer Ansicht nach ist es sehr wichtig, dass das Europäische Parlament dem dritten Energiepaket bereits bei der zweiten Lesung zustimmen kann. Die neue Verordnung könnte den Wettbewerb auf dem europäischen Strom- und Gasmarkt ankurbeln. Allerdings können wir den Vorschlag nicht annehmen, ohne darauf hinzuweisen, dass die endgültige Verordnung viel an Ehrgeiz verloren hat, im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag der Kommission.
Während der Verhandlungen zu diesem Paket führte das Thema der Entflechtung der Stromerzeugung und des Netzbetriebs zu den heftigsten Debatten. Das endgültige Ergebnis wird grundlegende Auswirkungen auf die Struktur des europäischen Energiemarktes haben. Meiner Ansicht nach wird der von den Mitgliedstaaten gefundene Kompromiss nicht zu transparenter Regulierung in diesem Bereich führen, da die Mitgliedstaaten sich drei verschiedener Modelle zur Entflechtung bedienen können. Dies wird auch zu großen Differenzen auf dem europäischen Energiemarkt führen.
Gleichzeitig begrüße ich, dass der Kompromiss des Rats die zahlreichen Vorschläge zum Verbraucherschutz des Parlaments widerspiegelt. Maßnahmen wie die Option, den Anbieter innerhalb von drei Wochen zu wechseln, detailliertere Rechnungsinformationen und die Vereinfachung von Entschädigungsverfahren, werden die Vorteile einer Marktderegulierung für viele Bürger greifbar machen. Eine weitere wichtige Entwicklung ist, dass die neue Verordnung es Drittländern erschwert, Energie einzukaufen. Auch dank dieser Tatsache wird die in Kürze stattfindende Abstimmung über dieses Energiepaket ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer gemeinsamen europäischen Energiepolitik sein.
Zita Pleštinská (PPE-DE), schriftlich. – (SK) Die Kosten und die Zuverlässigkeit der Energieversorgung sind nicht nur für die Wettbewerbsfähigkeit der EU, sondern auch für das Wohlbefinden der Bürger ausschlaggebende Faktoren. Aus diesem Grund hat das Europäische Parlament den Verbraucher ins Zentrum seines dritten Energiepakets gestellt. Damit Verbraucher von dieser wichtigen Rechtsetzung profitieren, hat das Parlament die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, die für 40 % des gesamten Energieverbrauchs in der EU aufkommen, überarbeitet und verbessert.
Planer und Gebäudeinspektoren werden angemessene Leitlinien durch diese Richtlinie erhalten. Ich messe der Methode zur Berechnung der optimalen Kosten und zur Definition der minimalen wirtschaftlichen Effizienzanforderungen für die strukturellen Komponenten der Wärmedämmung eines Gebäudes und zugehörigen Diensten sowie der Anwendung dieser Berechnungen bei neuen und bestehenden Gebäuden große Bedeutung zu. Die Ziele für Gebäude mit einem Null-Nettoverbrauch sind ein wichtiger Bestandteil der überarbeiteten Richtlinie.
Ich begrüße die Schaffung eines Europäischen Fonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien, um die Umsetzung dieser Richtlinie zu unterstützen. Bisher wurde die Nutzung der Strukturfonds zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden nur begrenzt und nur in den zwölf neuen Mitgliedstaaten genehmigt. Diese Option wurde nun auf alle Mitgliedstaaten erweitert. Gleichzeitig wird der Anteil der EFRE-Ressourcen für diese Projekte von 3 % auf 15 % angehoben.
Um die erfolgreiche Umsetzung dieser Richtlinie zu gewährleisten, müssen sich die Mitgliedstaaten mit Vertretern der lokalen und regionalen Behörden und Verbraucherschutzgruppen über alle Auswirkungen dieser Richtlinie beraten.
Katrin Saks (PSE), schriftlich. – (ET) Ich möchte mich bei den Berichterstattern, die an den Entwürfen für das Energiepaket gearbeitet haben, bedanken, besonders bei Frau Morgan, die einen Großteil der wichtigen Arbeit im Bereich des Verbraucherschutzes geleistet hat. Ich bin besonders erfreut, dass das neue Paket auch dem Thema Energiearmut Aufmerksamkeit schenkt. Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, wie mein Heimatland Estland, sollten einen staatlichen Aktionsplan zur Bekämpfung der Energiearmut einführen, um die Zahl der Menschen, die an Energiearmut leiden, einzudämmen. Dies ist gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Situation von großer Bedeutung. Es besteht wirklich Bedarf, dieses Problem in Estland zu beheben, denn die Heizkostenrechnungen sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Direkte Unterstützung für weniger wohlhabende Verbraucher, wie sie in Großbritannien bereits zur Verfügung gestellt wird, ist eine wichtige Maßnahme, obwohl die Energieeffizienz von Gebäuden auch verbessert werden könnte und das gerade in Estland sehr wirkungsvoll wäre.
Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. – (PL) Europa wird vor viele Herausforderungen bezüglich der kurz-, mittel- und langfristigen Versorgung mit Energie und der Nachfrage nach Energie gestellt.
Wir, die Europäische Gemeinschaft, haben uns eine sehr ehrgeizige Aufgabe gestellt. Bis zum Jahr 2020 werden wir die Treibhausgasemissionen um 20 % und auch den Energieverbrauch um 20 % reduzieren.
Im Zusammenhang damit, sollten wir besonderes Augenmerk auf die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden legen, da diese für ganze 40 % des gesamten Energieverbrauchs verantwortlich sind.
Damit möchte ich dem Berichterstatter meine Unterstützung aussprechen. Meiner Meinung nach sollten wir eine Informationskampagne organisieren, mit dem Ziel, die Bürger über die Möglichkeit, durch die Isolation von Gebäuden Energie zu sparen, aufzuklären und wir sollten die Regierungen aller Länder der Gemeinschaft dazu aufrufen, Subventionen für dieses Projekt zur Verfügung zu stellen. Wir sollten eine Liste an einheitlichen Mindeststandards zur Gebäudeisolierung für die gesamte EU anfertigen.
Ich unterstütze auch die Erweiterung der Nutzung der Strukturfonds auf die Arbeit bezüglich der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in allen Ländern der Gemeinschaft und die Anhebung des Anteils des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in diesem Bereich von 3 % auf 15 %.