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Verfahren : 2008/0231(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0236/2009

Eingereichte Texte :

A6-0236/2009

Aussprachen :

PV 21/04/2009 - 20
CRE 21/04/2009 - 20

Abstimmungen :

PV 22/04/2009 - 6.38
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2009)0254

Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 21. April 2009 - Straßburg Ausgabe im ABl.

20. Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit (Aussprache)
Video der Beiträge
Protokoll
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  Präsident. – Als nächster Punkt folgt der Bericht (A60236/2009) von Herrn Hökmark im Namen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie zu dem Vorschlag für eine Richtlinie (Euratom) des Rates über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit (KOM(2008)0790 – C6-0026/2009 – 2008/0231(CNS)).

 
  
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  Gunnar Hökmark, Berichterstatter. − Herr Präsident! Ich denke, man kann sagen, dass wir uns jetzt in einem neuen Zeitalter der Energiepolitik befinden, in dem es erforderlich ist, dass die Energiepolitik mit der Politik zur Aufhaltung des Klimawandels vereinbar ist und gleichzeitig mit einer Politik für Energiesicherheit kombiniert wird. Diese drei Grundlagen – Energiepolitik, Klimapolitik und Energiesicherheit – müssen zusammen funktionieren.

Meiner Meinung nach wird dadurch die Bedeutung der Kernkraft betont. Es ist wichtig, dass die bestehenden Kernkraftwerke so sicher und zuverlässig wie möglich betrieben werden, aber es ist außerdem wichtig, dass wir klare Regeln haben, um sicherzustellen, dass die in Zukunft in der Europäischen Union gebauten Kernkraftwerke so sicher und zuverlässig wie möglich sein werden.

Das ist nicht nur eine Frage der Vorbereitung auf mehr Kernkraft. Ich denke, dass es in der Europäischen Union große Unterstützung für eine solche Politik gibt und diese ständig wächst, und dass wir der Verantwortung gerecht werden müssen, die wir dadurch erhalten. Ich respektiere diejenigen, die der Kernkraft unschlüssig oder ablehnend gegenüber stehen. Aber unabhängig von der Meinung oder Ansicht, die wir zur Kernkraft haben, darf es keine Meinungsverschiedenheiten über die Notwendigkeit geben, dass die Regeln für die bestehenden Kernkraftwerke so sicher und zuverlässig wie möglich sein müssen.

Aus dieser Perspektive möchte ich den Bericht über den Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit vorstellen. Es gibt eine gesetzliche Grundlage dafür und im Ausschuss wurde bereits diskutiert, ob alle Verfahren eingehalten wurden. Vom Rechtssausschuss wurde ein Brief an den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie geschickt, in dem stand, dass eine neue Stellungnahme von der Sachverständigengruppe erforderlich ist, wenn es sich bei dem Vorschlag um einen neuen Vorschlag handelt. Meine Ansicht und die Ansicht der Mehrheit des Ausschusses ist es, dass dies ein überarbeiteter Vorschlag ist, an dem wir in der Europäischen Union seit fast sieben Jahren arbeiten. Er hat sich aufgrund einer Stellungnahme der Sachverständigengruppe und der Stellungnahme des Parlaments geändert und ich muss sagen, dass jetzt die Zeit gekommen ist, eine Entscheidung zu treffen. Ich hoffe, dass der Rat diese Entscheidung in diesem Frühjahr fällen kann.

Wenn wir dies nicht schaffen und diesen Prozess verzögern, wird es dazu kommen, dass Kernkraftwerke ohne diesen Gemeinschaftsrahmen geplant und gebaut werden. Damit ist jetzt die Zeit zum Handeln. Diejenigen, die versuchen, diesen Prozess aufgrund ihrer Meinung zur Kernkraft aufzuhalten, halten tatsächlich die Europäische Union davon ab, einen Gemeinschaftsrahmen einzurichten, der möglichst sichere und zuverlässige Regeln festlegt.

Ich habe versucht, meinen Bericht in drei Richtungen auszurichten. Erstens, um eine klare Struktur der Verantwortlichkeiten der Mitgliedstaaten und deren Regierungen, der Lizenzinhaber und der nationalen Aufsichtsbehörden vorzugeben. Zweitens habe ich sehr deutlich meine Ansicht zur Unabhängigkeit der nationalen Aufsichtsbehörden vertreten und ich verstärke die Anforderungen an die nationalen Aufsichtsbehörden, was bedeutet, dass diese in der Lage sein müssen, zu reagieren, wenn sie befürchten, dass ein Kernkraftwerk die Sicherheitsregeln nicht erfüllt.

Drittens nehmen wir die Regeln der IAEO in einem Anhang als verbindliche Regeln auf, wodurch dieser Gemeinschaftsrahmen ein klares, strenges und beständiges Regelwerk wird. Und damit beende ich meine Ausführungen.

 
  
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  Andris Piebalgs, Mitglied der Kommission. − Herr Präsident! Wie der Berichterstatter bereits sagte, hat die nukleare Sicherheit absolute Priorität in der Europäischen Union. Ich möchte dem Berichterstatter für seinen aussagefähigen, klaren und umfassenden Bericht danken.

Da die Nutzung der Kernenergie in der Europäischen Union eine Tatsache ist und bleiben wird und sich die nukleare Sicherheit nicht von Landesgrenzen begrenzen lässt, benötigen wir einen Gemeinschaftsrahmen, der darauf hinzielt, die nukleare Sicherheit in der Europäischen Union umzusetzen, zu erhalten und ständig zu verbessern.

Das ist das Ziel des überarbeiteten Vorschlags für eine Richtlinie, mit der ein Gemeinschaftsrahmen für nukleare Sicherheit festgelegt wird. Das grundlegende Ziel des Vorschlags ist die Festlegung einer verbindlichen Gesetzgebung, die einzige Lösung die garantiert, dass auf politische und industrielle Zusagen, die nukleare Sicherheit ständig zu verbessern, konkrete Maßnahmen folgen. Diese grundlegenden Sicherheitsprinzipien der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und die Verpflichtungen des Übereinkommens über nukleare Sicherheit, stellen den Kern der Richtlinie dar. De facto würde deren Umsetzung in verbindliches Gemeinschaftsrecht zu Rechtssicherheit führen.

Der Vorschlag zielt außerdem darauf hin sicherzustellen, dass die für die nukleare Sicherheit verantwortlichen nationalen Aufsichtsbehörden unabhängig von staatlichen Entscheidungsorganen und anderen Organisationen sind, die Interesse an nuklearen Fragen haben könnten. Dadurch haben sie die Möglichkeit, sich ausschließlich mit Fragen der Anlagensicherheit zu beschäftigen.

Der Vorschlag zielt darauf hin, die Rolle der Aufsichtsbehörden zu stärken, indem sichergestellt wird, dass die Mitgliedstaaten sie mit ausreichenden Befugnissen, Kompetenzen sowie Personal und Finanzen ausstatten, um ihre Verpflichtungen zu erfüllen.

Der überarbeitete Vorschlag berücksichtigt dabei die Ergebnisse eines Konsultationsprozesses, der 2004 mit der Arbeitsgruppe des Rates zur nuklearen Sicherheit begann. Vor der Annahme wurde er mit der Europäischen Fraktion von Regulierungsstellen für nukleare Sicherheit sowie in anderen Foren diskutiert. Er spiegelt außerdem die wesentlichen Punkte der Stellungnahme der Fraktion wissenschaftlicher Sachverständiger wider, auf die in Artikel 31 des Euratom-Vertrags verwiesen wird. Der aktuelle Vorschlag zur nuklearen Sicherheit ist die zweite Überarbeitung des regionalen Vorschlags im Bereich nukleare Sicherheit. Arikel 31 des Euratom-Vertrags erfordert keine erneute Einreichung des überarbeiteten Vorschlags der Fraktion wissenschaftlicher Sachverständiger. Außerdem hat die enge Zusammenarbeit mit der Internationalen Atomenergie-Organisation eine Übereinstimmung mit internationalen Verfahrensweisen gewährleistet.

Die Kommission ist mit den meisten der vorgeschlagenen Änderungen, die die eingeschlagene Linie unterstützen, einverstanden. Der Bericht erkennt eindeutig die Verpflichtung der Mitgliedstaaten an, die grundlegenden Sicherheitsprinzipien der IAEO und die Bestimmungen des Übereinkommens über nukleare Sicherheit einzuhalten, und bemüht sich außerdem, die Rolle der nuklearen Aufsichtsbehörden zu stärken und ihre unabhängige Rolle bei der Entscheidungsfindung zu gewährleisten.

Daher bin ich sicher, dass der Rat die Stellung des Parlaments berücksichtigen wird, wenn er zur Verbesserung und Klärung der Ziele der Richtlinie beiträgt.

 
  
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  Rebecca Harms, Verfasserin der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit. − Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! Das Parlament hat in dieser Sache eigentlich gar nichts zu sagen; es wird angehört, und es macht sich zum Instrument bei der Vorbereitung einer Richtlinie, die nicht zu mehr Sicherheit im Atomsektor beitragen wird, sondern der Fortsetzung der Unsicherheit dienen wird. Diese Richtlinie ist irrelevant für alle bestehenden Atomanlagen in der Europäischen Union. Diese Richtlinie ist auch nicht relevant für Hochrisikoprojekte, wie sie derzeit in Bulgarien, in der Slowakei und in Rumänien geplant werden. Sie kommt da überhaupt nicht zum Tragen.

Diese Richtlinie wird auch dann, wenn sie trägt, nämlich bei zukünftigen Planungen, die jetzt noch gar nicht begonnen haben, nicht die heute höchst verfügbaren Standards von Wissenschaft und Technik festlegen, sondern sie empfiehlt die Einhaltung von Prinzipien.

Ich frage mich, warum wir als Parlament uns an dieser Stelle in dieser Alibiveranstaltung so instrumentalisieren lassen, der Sicherheit von Bürgerinnen und Bürger dienen wir damit nicht.

 
  
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  Herbert Reul, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das ist ein kluger Beschluss, eine kluge Vorlage, und es ist eine kluge Entscheidung, dass das Parlament einen Beitrag dazu leistet, in Europa zu Vereinheitlichungen zu kommen und mehr Sicherheitsbestimmungen zu realisieren. Das ist unsere Pflicht.

Frau Kollegin Harms, es ist nicht in Ordnung, einerseits immer mehr Sicherheit im nuklearen Bereich einzufordern und zu beklagen, dass nukleare Technologien nicht ausreichend gesichert sind, und andererseits jede Chance zu nutzen, solche Beschlüsse hier zu verhindern. Ich kann nicht beklagen, dass das Europäische Parlament sich um dieses Anliegen kümmert, und auf der anderen Seite dann unzufrieden sein und sagen, die nukleare Technologie ist nicht sicher genug.

Wir haben unsere Pflicht heute wahrgenommen. Wir kümmern uns darum, wir versuchen, einen Beitrag zu leisten, um nukleare Technologie europaweit mit Mindestsicherheit auszustatten, und natürlich auch einen Beitrag dazu zu leisten, dass – wie wir es in anderen Beschlüssen hier gemeinsam mit großer Mehrheit festgelegt haben – die nukleare Technologie als eine von mehreren Möglichkeiten im Energiemix stabilisiert und unterstützt wird. Dazu gehört auch die Antwort auf die Frage: Wie sieht es mit der Sicherheit aus? Die Antwort muss man geben, man kann sie nicht nur ständig einfordern.

Dieser Vorschlag liegt heute vor, und ich hoffe, dass er morgen eine Mehrheit bekommt.

 
  
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  Edit Herczog, im Namen der PSE-Fraktion.(HU) Morgen werden wir eine sehr wichtige Aussprache mit der Abstimmung zu diesem Vorschlag beenden, der zweifellos die Sicherheit der Bürger Europas sowie deren Sicherheitsgefühl erhöhen wird. Dabei ist das Ziel nicht, eine Lösung zu finden, sondern dass wir bezogen auf die gegenwärtige Situation Fortschritte erzielen. Ich habe auf jeden Fall das Gefühl, dass der Entwurf einer Gemeinschaftsverordnung einen wichtigen Schritt in Richtung einer nationalen Verordnung darstellt. Aus diesem Grunde unterstützen wir die von der Kommission vorgestellte Richtlinie und den Bericht von Herrn Hökmark vollständig und uneingeschränkt. Wir haben versucht mit unseren vorgeschlagenen Änderungen weitere Verbesserungen daran vorzunehmen. Ich bin der Überzeugung, dass die Bürger Europas es verdienen, dass wir bei der Kernenergie Fortschritte machen, da diese immerhin 32 % unserer Stromversorgung gewährleistet. Lassen Sie uns das also zusammen machen!

 
  
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  Anne Laperrouze, im Namen der ALDE-Fraktion.(FR) Herr Präsident! Meine Fraktion unterstützt die Ziele dieser Richtlinie voll und ganz. Diese bestehen darin, einen Gemeinschaftsrahmen zu errichten, der die ständige Verbesserung der Sicherheit nuklearer Anlagen innerhalb der Europäischen Union sicherstellen und erhalten soll.

Unser Parlament hat immer betont, wie dringend eine klare und strenge Gesetzgebung umgesetzt sowie praktische Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene in den von der nuklearen Sicherheit, dem Atommüllmanagement und der Stilllegung nuklearer Anlagen betroffenen Bereichen übernommen werden müssen.

Unsere Aussprachen haben unter anderem Fragen zu Schulung und Fachkenntnissen zur Sprache gebracht. Es ist unerlässlich für Europa, das über nukleare Kenntnisse verfügt, diese Kenntnisse zu bewahren; nicht zuletzt indem es sicherstellt, dass die Sicherheitsbeauftragten in den nuklearen Anlagen geschult und qualifiziert sind.

Nicht zuletzt bin ich damit zufrieden, dass der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie eine Änderung der legislativen Entschließung angenommen hat, mit der die Europäische Kommission aufgerufen wurde, gemäß Artikel 31 des Vertrags, die Sachverständigengruppe hinzuzuziehen.

Ich wiederhole: Wir fordern Transparenz und wir wollen eine klare und strenge Gesetzgebung. Ich bin unserem Berichterstatter, Herrn Hökmark, dankbar.

 
  
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  Paul Rübig (PPE-DE). - Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Vorschlag ist zu begrüßen. Ich bedanke mich bei Kommissar Piebalgs, und auch Kommissarin Palacio vor Ihnen hat schon gesehen, dass es wichtig ist, an die Sicherheit zu denken und ich glaube, dass die Verbesserung der Unabhängigkeit der nationalen Regulatoren wichtig ist.

Wenn alle in den anderen Ländern so unabhängig wären wie der Regulator in Frankreich, wäre das schon ein großer Fortschritt. Noch besser wäre es natürlich, wenn man EU-weit einen Regulator hätte, der die Möglichkeit hat, im peer review gefährliche Atomkraftwerke vom Netz zu nehmen. Es ist auch wichtig, strenge verbindliche Sicherheitsstandards zu haben und die Ausführung der Abschaltung durch den europäischen Regulator zu gewährleisten.

Sicherheit und Sicherung spielen für die Gesundheit der Bevölkerung eine ganz wichtige Rolle und erhalten von uns die volle Unterstützung. Hier muss in Zukunft mehr getan werden.

 
  
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  Atanas Paparizov (PSE).(BG) Auch ich möchte die Gelegenheit ergreifen, um auszudrücken, wie wichtig der Vorschlag der Kommission über eine Rahmenrichtlinie für nukleare Sicherheit ist. Ich bin der Überzeugung, dass dieses Dokument eine gute Grundlage für die Erstellung verbindlicher Verordnungen in der Europäischen Union bezüglich dieser Frage und eine Zusicherung für alle Länder, einschließlich derer, die Kernenergie nicht nutzen, darstellt, dass die in der Europäischen Union erzeugte Kernenergie sicher ist.

Ich möchte betonen, dass ich mich über die Annahme der Änderungen freue, die ich im Hinblick darauf eingebracht habe, den genauen Umfang der Richtlinie zu definieren und damit sicherzustellen, dass ein regelmäßiger Austausch bewährter Verfahrensweisen zwischen den Mitgliedstaaten stattfindet und die Verantwortlichkeiten zwischen den Ländern, Lizenzinhabern und Aufsichtsbehörden klarer verteilt werden.

Ich möchte betonen, dass diese Richtlinie erneut das Recht der Länder herausstellt, ihren Energie-Mix selbst zu wählen, selbst wenn dieser Kernenergie umfasst, die Kohlendioxid spart und gut für die Umwelt ist.

 
  
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  Andris Piebalgs, Mitglied der Kommission. − Herr Präsident! Wie bereits zu Recht gesagt wurde, ist das Ziel dieses Vorschlags die Schaffung eines Gemeinschaftsrahmens. Es war nicht leicht, dies zu erreichen. Wir haben unsere Arbeit auf den Verband der westeuropäischen Atomaufsichtsbehörden (WENRA) und auf Erfahrungen der hochrangigen Fraktion für nukleare Sicherheit und Abfallentsorgung gestützt. Außerdem haben wir mit dem Rat zusammengearbeitet, der 2003 mehr oder weniger die gleichen Vorschläge diskutiert hat.

Ich bin der Überzeugung, dass der Vorschlag in diesem Stadium das richtige Gleichgewicht schafft. Ich glaube, dass er den europäischen Bürgern eine klare Vorstellung davon vermittelt, dass es einen Gemeinschaftsrahmen gibt. Ich bin überzeugt, dass sich dieser Rahmen im Laufe der Zeit weiterentwickeln wird. Dennoch begrüße ich Herrn Hökmarks Bericht sehr, denn er stärkt den Vorschlag und wahrt gleichzeitig das Gleichgewicht, das wir benötigen. Die nationalen Aufsichtsbehörden sind für die Sicherheit der in ihren jeweiligen Ländern betriebenen Anlagen verantwortlich. Diese Fragen sind so heikel, dass wir sie nicht umgehen können und auch nicht umgehen sollten, aber wir müssen die Standards für nukleare Sicherheit ständig verbessern. Ich denke, dass uns diese Richtlinie diese Möglichkeit gibt.-

 
  
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  Gunnar Hökmark, Berichterstatter. − Herr Präsident! Ich denke, es ist vor allem wichtig, zu sagen, dass niemand gegen die Verbesserung des Sicherheitsgrads und die Stärkung der Sicherheitsregeln sein sollte. Es darf aufgrund der Tatsache, dass man gegen Kernenergie ist und deren Anwendung ablehnt, keine Tendenz dazu geben, die Bedeutung der Regeln, die wir brauchen, herunterzuspielen.

In diesem Sinne denke ich, ist es ein Schritt nach vorn, dass wir einen Gemeinschaftsrahmen haben, da dieser Übereinstimmung, Transparenz und die Möglichkeit schafft, unsere gemeinsame Entwicklung hin zu höheren Standards sicherzustellen. Diese Richtlinie gilt in erster Linie für bestehende Kernkraftwerke, denn sie steigert die Bedeutung und die Unabhängigkeit nationaler Aufsichtsbehörden, was sehr wichtig ist, und sie ebnet uns den Weg, immer höhere Anforderungen festlegen zu können, um bei der Sicherheit sozusagen für ein „Rennen um den Spitzenplatz“ zu sorgen.

Lassen Sie uns offen sein. Wir werden auch in Zukunft Kernkraft haben, unabhängig davon, worauf wir uns hier und heute in dieser Frage einigen. Meiner Ansicht nach, ist es wichtig, dass wir die Grundlagen für mehr Kernkraftwerke schaffen können. Diese müssen glaubwürdig sein und die öffentliche Meinung muss ihnen Glauben schenken, aber – und das ist noch wichtiger – es muss auch eine umfangreiche, tatsächliche Sicherheit beim Management der Kernkraft geben, genauso wie es diese Sicherheit in allen anderen Dingen geben muss, die wir unternehmen.

Die bestehenden Regeln sind gut und stark, aber wir machen sie noch konsequenter und das ist ein Schritt nach vorne. Ich möchte Ihnen für die Zusammenarbeit und für die Diskussion danken. Ich denke, dass wir ein besseres Ergebnis erzielt haben und ich hoffe, dass der Rat auf diese Meinung hören wird.

 
  
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  Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Mittwoch, den 22. April 2009, statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  John Attard-Montalto (PSE), schriftlich. – Ich möchte die Aufmerksamkeit auf die Umweltsituation in der Bucht von Marsaxlokk richten. Die malerischste Bucht Maltas wurde zerstört, als dort ein Kraftwerk gebaut wurde. Dies hatte gesundheitliche Auswirkungen auf die Bewohner dieser Region, insbesondere die von Marsaxlokk. Jetzt wird eine Müllverbrennungsanlage in dieser Bucht geplant und wieder müssen die Bewohner dieser Region unter einem umweltbedingten Alptraum leiden. Außerdem besteht eine Gesundheitsgefahr, die nicht abgeschätzt werden kann.

Als ich als Anwalt in einem Fall tätig war, in dem der Bau eines Kraftwerks in der Bucht verhindert werden sollte, konnte ich nachweisen, dass der Ausstoß des Kraftwerks nicht vollständig von der Atmosphäre aufgenommen wurde. Ein Teil des Ausstoßes war zu schwer, um zu verdampfen, und ging in der Umgebung der Anlage nieder. Im Freien verlegte Fliesen waren sichtbar mit einer rostfarbenen Substanz befleckt. Es zeigte sich, dass diese Flecken ein Ergebnis des Ausstoßes waren. Wie wird es sein, wenn die zunehmenden Ausstöße der Müllverbrennungsanlage in die Atmosphäre entlassen werden?

 
  
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  Vladimir Urutchev (PPE-DE), schriftlich.(BG) Mit einer Verzögerung von fast sechs Jahren ist die EU heute nahe daran, eine Richtlinie zur nuklearen Sicherheit zu verabschieden, ein wichtiges politisches Dokument für die Kernenergie in Europa, mittels derer nahezu ein Drittel des Stroms in der EU erzeugt wird.

Die Mitgliedstaaten haben das alleinige Recht zu entscheiden, ob sie sich auf Kernenergie verlassen möchten. Es ist für die Länder, die diese Form der Energie akzeptieren genauso wichtig, wie für die, die sie ablehnen, dass für die Kernenergie die höchsten Sicherheitsstandards gelten.

Ich begrüße die Aufnahme der grundlegenden Sicherheitsprinzipien der IAEO als Anhang zu dieser Richtlinie. Dies wird dafür sorgen, dass die besten Entwicklungen bei den Standards für nukleare Sicherheit zu einem Bestandteil der europäischen Gesetzgebung werden, an die die Mitgliedstaaten entsprechend gebunden sind.

Der Mangel an allgemein zugelassenen Anforderungen für die nukleare Sicherheit in der EU hat es ermöglicht, dass selbst in jüngster Vergangenheit einige der Staaten, die der EU beigetreten sind, ihrer Atomenergie politische Lösungen auferlegt haben, die heutzutage nicht den Zielen der EU zur Begrenzung des Klimawandels und der Sicherheit der Stromversorgung entsprechen.

Zu einer Zeit, in der in der EU mehrere neue Kernkraftwerke gebaut und geplant werden, ist die rechtzeitige Verabschiedung der Richtlinie für nukleare Sicherheit nicht nur gerechtfertigt, sondern sie ist sogar zwingend erforderlich, da sie der Bevölkerung Sicherheit und innere Ruhe garantiert.

 
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