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Ausführliche Sitzungsberichte
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Dienstag, 21. April 2009 - Straßburg Ausgabe im ABl.
1. Wiederaufnahme der Sitzungsperiode
 2. Erklärung des Präsidenten
 3. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll
 4. Prüfung von Mandaten: siehe Protokoll
 5. „Sag NEIN zur Gewalt an Frauen“ Kampagne (schriftliche Erklärung): siehe Protokoll
 6. Unterzeichnung von Rechtsakten, die im Mitentscheidungsverfahren angenommen wurden: siehe Protokoll
 7. Berichtigungen (Artikel 204a der Geschäftsordnung): siehe Protokoll
 8. Mitteilung des Präsidenten: siehe Protokoll
 9. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll
 10. Hinfällige schriftliche Erklärungen: siehe Protokoll
 11. Petitionen: siehe Protokoll
 12. Übermittlung von Abkommenstexten durch den Rat: siehe Protokoll
 13. Schriftliche Erklärungen (Vorlage): siehe Protokoll
 14. Mittelübertragungen: siehe Protokoll
 15. Arbeitsplan
 16. Ausführungen von einer Minute zu wichtigen politischen Fragen
 17. Elektrizitätsbinnenmarkt - Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden - Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel - Erdgasbinnenmarkt - Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen - Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz - Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) (Aussprache)
 18. Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Gemeinschaft und elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Aussprache)
 19. Entlastungen 2007, (Die Abstimmung findet am Donnerstag statt) (Aussprache)
 20. Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit (Aussprache)
 21. Bekämpfung der Entwaldung und der Waldschädigung zur Eindämmung des Klimawandels und des Verlusts der biologischen Vielfalt - Inverkehrbringen von Holz und Holzerzeugnissen: Verpflichtungen der Marktteilnehmer (Aussprache)
 22. Gemeinschaftsregelung zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik (Aussprache)
 23. Erhaltung der Fischereiressourcen durch technische Maßnahmen (Aussprache)
 24. Eine gemeinsame Einwanderungspolitik für Europa: Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente (kurze Darstellung)
 25. Kontrolle der haushaltsmäßigen Umsetzung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) im Jahr 2007 (kurze Darstellung)
 26. Effiziente Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in der Europäischen Union: Transparenz des Schuldnervermögens (kurze Darstellung)
 27. Die Beratungen des Petitionsausschusses im Jahr 2008 (kurze Darstellung)
 28. Integrierter Ansatz der Gleichstellung von Männern und Frauen im Rahmen der Arbeit der Ausschüsse und Delegationen (kurze Darstellung)
 29. Die künftige TEN-V-Politik (Grünbuch) (kurze Darstellung)
 30. Tagesordnung der nächsten Sitzung: siehe Protokoll
 31. Schluss der Sitzung


  

VORSITZ: HANS-GERT PÖTTERING
Präsident

(Die Sitzung wird um 17.05 Uhr eröffnet.)

 
1. Wiederaufnahme der Sitzungsperiode
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  Der Präsident. − Ich erkläre die am Donnerstag, dem 2. April 2009, unterbrochene Sitzungsperiode für wieder aufgenommen.

 

2. Erklärung des Präsidenten
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  Der Präsident. − Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei dem schwersten Erdbeben der letzten Jahrzehnte in Italien haben in der Region Abruzzen 295 Menschen auf schreckliche Weise ihr Leben verloren. Am schlimmsten wurde die Stadt L'Aquila getroffen. Wir alle sind erschüttert von der Gewalt dieser Naturkatastrophe und ihren tragischen Auswirkungen. Bis zu 40 000 Menschen wurden durch das Hauptbeben und die zahlreichen Nachbeben obdachlos. Schätzungen zufolge wurde jedes dritte Haus in der besonders betroffenen Provinz L'Aquila zerstört oder beschädigt. Im Namen des Europäischen Parlaments möchte ich anlässlich der heutigen Plenartagung unser tiefstes Beileid mit allen Opfern dieses schrecklichen Erdbebens aussprechen.

Ich möchte auch in unser aller Namen den Familien der Verstorbenen unser tief empfundenes Beileid und Mitgefühl bekunden sowie unsere Solidarität mit Italien, seinen Bürgerinnen und Bürgern und seinen Behörden in dieser Zeit der Trauer. Wir sind in Gedanken bei den Verstorbenen, den Verletzten, den Obdachlosen und allen von dieser Katastrophe betroffenen Menschen. Ich darf Sie bitten, sich zu einem stillen Gedenken von Ihren Plätzen zu erheben.

(Das Parlament erhebt sich zu einer Schweigeminute.)

Ich danke Ihnen!

 

3. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll
Video der Beiträge

4. Prüfung von Mandaten: siehe Protokoll
Video der Beiträge

5. „Sag NEIN zur Gewalt an Frauen“ Kampagne (schriftliche Erklärung): siehe Protokoll

6. Unterzeichnung von Rechtsakten, die im Mitentscheidungsverfahren angenommen wurden: siehe Protokoll
Video der Beiträge

7. Berichtigungen (Artikel 204a der Geschäftsordnung): siehe Protokoll

8. Mitteilung des Präsidenten: siehe Protokoll
Video der Beiträge

9. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll

10. Hinfällige schriftliche Erklärungen: siehe Protokoll

11. Petitionen: siehe Protokoll

12. Übermittlung von Abkommenstexten durch den Rat: siehe Protokoll

13. Schriftliche Erklärungen (Vorlage): siehe Protokoll

14. Mittelübertragungen: siehe Protokoll

15. Arbeitsplan
Video der Beiträge
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  Der Präsident. − Der endgültige Entwurf der Tagesordnung, wie er von der Konferenz der Präsidenten in ihrer Sitzung vom Donnerstag, 16. April, gemäß den Artikeln 130 und 131 der Geschäftsordnung festgelegt wurde, ist an Sie verteilt worden. Zu diesem Entwurf wurden folgende Änderungen beantragt:

Dienstag:

Die Fraktion der Grünen/FEA beantragt, den Bericht Hökmark zum Gemeinschaftsrahmen für nukleare Sicherheit von der Tagesordnung zu streichen.

 
  
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  Monica Frassoni (Verts/ALE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sollten den Hökmark-Bericht über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit aus zwei Gründen vertagen: Erstens hat der Ausschuss für Recht die Feststellung bestätigt, dass bei dem Vorschlag der Kommission ein wesentliches Verfahrensproblem besteht, weil die Euratom-Bestimmungen vorschreiben, dass die Kommission vor der Arbeit an dem Vorschlag die Meinung eines Fachausschusses einholen muss, was sie zweimal unterlassen hat. Der Auschuss für Recht hat festgestellt, dass dies ein wesentlicher Fehler ist, das heisst ein Fehler, der es erfordert, dass die Kommission den Vorschlag zurückzieht und ihn in Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen erneut vorlegt. Und zweitens besteht kein Anlass zur Eile, da diese Bestimmungen nur für Kraftwerke gelten, die nach 2015 gebaut werden. Es besteht also kein Grund zur Eile, und wir haben keine Veranlassung, einen Text zu verabschieden, der durch einen solch bedeutenden Formfehler wie diesen beeinträchtigt ist.

 
  
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  Gunnar Hökmark (PPE-DE). - (SV) Herr Präsident! Ich bin der festen Ansicht, dass wir bei dieser Tagung einen Beschluss in dieser Angelegenheit fassen sollten, und zwar aus vielerlei Gründen. Erstens ist dies ein Vorschlag, über den das Parlament zuvor bereits debattiert hat und der jetzt erneut aufgekommen ist, und im Rat wird darüber seit 2003 diskutiert. Es ist nun an der Zeit, einen Beschluss zu fassen. Was die rechtliche Situation betrifft, hat die Sachverständigengruppe, auf die sich Frau Frassoni beruft, bereits ihre Stellungnahme zu diesem Vorschlag abgegeben, woraufhin Korrekturen vorgenommen wurden. Die unterschiedlichen Ansichten zwischen der großen Mehrheit im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie und den Vertretern der Fraktion der Grünen/Europäische Freie Allianz liegen in der Frage, ob es sich hierbei um einen neuen Vorschlag handelt oder um einen Vorschlag, an dem wir schon seit 2003 arbeiten. Ich denke, dass mir jeder zustimmt, dass dies ein Vorschlag ist, an dem wir schon seit langem arbeiten. Irgendwann müssen wir einmal in der Lage sein, einen Beschluss zu fassen, besonders weil viele Länder jetzt den Bau von Kernkraftwerken planen. Ich halte es daher für sehr wichtig, dass wir über eine starke und stabile Gesetzgebung für die Europäische Union verfügen, und schlage deshalb vor, dass wir heute dafür stimmen, in dieser Woche über die Richtlinie über nukleare Sicherheit abzustimmen.

 
  
  

(Das Parlament lehnt den Antrag ab.)

Mittwoch:

 
  
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  Der Präsident. − Die Fraktion der Liberalen beantragt, die Abstimmung über die Entschließungsanträge über die Aufnahme von Verhandlungen im Hinblick auf die Annahme eines internationalen Vertrags über den Schutz der Arktis zu vertagen.

 
  
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  Diana Wallis (ALDE). – Herr Präsident! Wir haben hierüber bei der Abstimmung während der letzten Plenartagung bereits kurz diskutiert.

Das Problem ist: Bei der Debatte mit der Kommission und dem Rat wurde vielen von uns im Hause klar, dass es nicht angebracht war, über die Entschließung abzustimmen, und wir haben daher gefordert, sie zum damaligen Zeitpunkt zu vertagen.

Ich denke, wir sehen jetzt keine Notwendigkeit für eine Entschließung. Das Parlament hat sich zu diesem Thema vor einigen Monaten geäussert; dies ist absolut ausreichend, und es ist nicht nötig, dies zum jetzigen Zeitpunkt zu wiederholen. Unsere Debatte mit den anderen Institutionen war wertvoll, aber eine Entschließung ist nicht notwendig.

 
  
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  Véronique De Keyser (PSE).(FR) Herr Präsident! Ich gebe zu, dass ich etwas überrascht bin, da niemand der Ansicht war, dass diese Entschließung sinnlos war, als wir darüber debattiert haben. Absolut niemand, und am allerwenigsten Frau Wallis.

Wahr ist ferner, dass die Kommission darauf verwiesen hat, dass die Europäische Union dem Arktischen Rat beitreten wolle und so weiter. Aus meiner Sicht ist diese neue Entschließung, in der sehr deutlich unser Bestreben nach einem Bohrmoratorium und einer entmilitarisierten Zone in der Arktis dargelegt wird, in Einklang mit dem von der Kommission geäusserten Wunsch in der Tat besonders wichtig, kommt sie doch zu einem Zeitpunkt, da die Anrainerstaaten ihre Muskeln – auch ihre militärischen – in diesem Gebiet spielen lassen, um ihr Eigentum und ihre Bohrmöglichkeiten für sich zu beanspruchen.

Deshalb ist es aus politischer Sicht unbedingt erforderlich, dass wir für diesen Text stimmen, und diese Kehrtwendung von Frau Wallis – und auch von einem Teil des Hauses – ist angesichts der Debatten, die wir geführt haben, nicht zu rechtfertigen.

 
  
  

(Das Parlament nimmt den Antrag an.)

Mittwoch:

 
  
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  Der Präsident. − Die UEN-Fraktion beantragt, eine Erklärung der Kommission über das Erdbeben in der italienischen Region Abruzzen in die Tagesordnung einzufügen.

 
  
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  Roberta Angelilli (UEN).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach Beratungen mit den politischen Fraktionen und den Leitern der italienischen Delegationen, bitte ich Sie im Namen meiner Fraktion um Ihre Zustimmung, die morgige Tagesordnung um eine Debatte über das Erdbeben in den Abruzzen zu ergänzen. Ich bin davon überzeugt, dass die betroffenen Menschen dankbar für die Solidarität sind, die die europäischen Institutionen und Sie persönlich mit der ausgedrückten Anteilnahme und der Schweigeminute gezeigt haben, und sie werden für finanzielle und legislative Unterstützung für den Wiederaufbau ebenso dankbar sein. Deshalb könnte eine Debatte in Anwesenheit der Europäischen Kommission nationalen und lokalen Institutionen viele nützliche Informationen darüber liefern, wie viel Unterstützung die Europäische Union leisten kann.

 
  
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  Gianni Pittella (PSE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte sagen, dass die Sozialistische Fraktion im Europäischen Parlament dem Vorschlag von Frau Angelilli zustimmt. Ich möchte Herrn Pöttering für seine Worte danken und dem gesamten Haus dafür, dass es den betroffenen Menschen seine emotionale Solidarität bekundet hat. Ich denke auch, dass die Debatte morgen Nachmittag nicht nur erneute Solidaritätsbekundungen hervorbringen kann, sondern auch und vor allem bestimmte Vorschläge, weil Europa einen erheblichen Beitrag zum Wiederaufbau und zur Milderung der Krisensituation leisten kann, die die Einwohner der Abruzzen durchleben.

 
  
 

(Das Parlament nimmt den Antrag an.)

 
  
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  Astrid Lulling (PPE-DE).(FR) Herr Präsident! Mit Betrübnis und Verbitterung habe ich festgestellt, dass die mündliche Anfrage mit Aussprache über Rosé-Weine und zugelassene önologische Verfahren, die ich zusammen mit Kolleginnen und Kollegen aus zahlreichen politischen Fraktionen fristgerecht eingereicht habe, nicht auf der Agenda dieser Woche stand.

Im Namen aller Unterzeichner fordere ich, dass diese Situation behoben wird. Ich habe mit einigen der Vorsitzenden der politischen Fraktionen gesprochen und habe den Eindruck, dass sie entweder bezüglich dieser Anfrage falsch informiert wurden oder dass diese in Vergessenheit geraten ist.

Daher möchte ich Sie bitten, die fristgerecht eingereichte mündliche Anfrage der Agenda dieser Woche hinzuzufügen.

 
  
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  Der Präsident. − Frau Lulling, ich bin gerade unterrichtet worden, dass geplant ist, den Rosé-Wein im Mai zu behandeln. Dann wird auch genügend Redezeit sein, was heute nicht der Fall wäre.

 
  
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  Nikolaos Vakalis (PPE-DE).(EL) Herr Präsident! Ich bin so frei, meine Unzufriedenheit und meine Neugier zum Ausdruck zu bringen, weil ich eine mündliche Anfrage mit Aussprache beantragt habe, die von 48 Abgeordneten unterstützt wurde, und zwar – zu Ihrer Information – innerhalb kürzester Zeit, und selbst jetzt gibt es noch Abgeordnete, die die Anfrage unterstützen wollen, aber zu meiner großen Überraschung habe ich in dieser Angelegenheit von niemandem eine Antwort darauf erhalten, warum, wann und nach welchen Kriterien beschlossen wurde, die mündliche Anfrage mit Aussprache nicht anzunehmen.

Haben wir es jetzt plötzlich mit einem anderen Erdbeben zu tun? Ist es ein neues Erdbeben mit anderer Ursache? Ich wiederhole nochmals, ausgehend von dem letzten verhängnisvollen Erdbeben und den Opfern, von denen Sie gesprochen haben, und – das möchte ich ergänzen – dem daraus resultierenden kulturellen Schaden und der Zerstörung, dass wir die europäische Dimension dieses Phänomens hervorheben sollten. Angesichts der Tatsache, dass ich auch der Berichterstatter für den einzigen Bericht einer europäischen Institution zum Thema Erdbeben war, weiß ich sehr genau, dass auf europäischer Ebene eine Menge getan werden kann und getan werden muss. Ich danke Ihnen und warte auf eine Antwort.

 
  
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  Der Präsident. − Herr Vakalis, ein solcher Antrag muss eine Stunde vor Beginn der Sitzung gestellt werden. Mir wird gesagt, dass dies nicht der Fall ist. Es betrifft Artikel 132. Meine Empfehlung ist – anders können wir aufgrund der Geschäftsordnung auch nicht verfahren –, dass wir das im Mai berücksichtigen.

 
  
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  Astrid Lulling (PPE-DE). - Herr Präsident! Ich möchte Sie bitten, dass Sie das Haus fragen, ob das auf die Tagesordnung kommen soll. Das können Sie doch nicht allein entscheiden. Fragen Sie doch einmal, ob die Kollegen einverstanden sind.

Sie werden ganz sicher ein paar Minuten finden, damit wir dieses wichtige Thema, das viele Regionen in unserer Union sehr betrifft, behandeln können, und zwar beizeiten behandeln, denn im Mai ist es zu spät.

 
  
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  Der Präsident. − Frau Lulling, das entscheidet nicht der Präsident alleine, sondern ich folge der Geschäftsordnung. Ausschlaggebend ist der Artikel 132, an den sind wir gebunden. Es hätte eine Stunde vor der Sitzung beantragt werden müssen. Ich werde der Konferenz der Präsidenten empfehlen, dass wir uns im Mai mit dem Anliegen befassen.

Die Fraktion der Grünen/FEA hat beantragt, eine Erklärung der Kommission über gentechnisch veränderten Mais – MON 810 in die Tagesordnung aufzunehmen.

 
  
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  Monica Frassoni (Verts/ALE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Situation ist insofern wirklich surreal, als wir tatsächlich in der Luft hängen: Die meisten Mitgliedstaaten wollen nicht darauf verzichten, Moratorien für GVOs verhängen zu können, und die Kommission muss diesem negativen Ergebnis klar Rechnung tragen, obwohl sie handeln kann, wenn sie es will. An diesem Punkt sind wir angekommen!

Ich denke, dass es in einer so wichtigen Frage wie dieser hilfreich wäre zu verstehen, was die Kommission vorhat: Einen Legislativvorschlag fortzuführen, zu stoppen, zurückzuziehen oder vorzulegen. Alles was wir wollen ist, dass die Kommission uns mitteilt, was sie vorhat, und zwar öffentlich in einer Debatte im Parlament.

 
  
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  Lutz Goepel (PPE-DE). - Herr Präsident! MON 810 ist 1998 in der Europäischen Union zugelassen worden. Diese Zulassung ist nicht verpflichtend für die Mitgliedstaaten. Jeder Mitgliedstaat kann selbst entscheiden, ob er dieser Zulassung zustimmt, sie anwendet oder ein Verbot ausspricht, dass dieser Mais angebaut wird.

Ich gehe davon aus, dass das jüngste Urteil in der Bundesrepublik Deutschland zu dieser Anfrage den Grund gegeben hat. Ich darf hier sagen: 2005 wurde in Deutschland MON 810 zugelassen, 2007 wurde die Aussaat gestoppt, und im Dezember 2007 hat Monsanto einen Plan zur allgemeinen Überwachung des Anbaus vorgelegt. Daraufhin wurde er 2008 wieder zugelassen und jetzt vor ein paar Tagen in Deutschland verboten.

Frau Frassoni meint, dass es viele Mitgliedstaaten sind, die diesen Anbau ablehnen: Es sind exakt vier Staaten – Frankreich, Österreich, Ungarn und Luxemburg und Deutschland gehört jetzt dazu, also sind es fünf Mitgliedstaaten von 27. Dies ist eine rein nationale Entscheidung auf der Grundlage der Subsidiarität, und so sollten wir damit das Parlament nicht belasten.

 
  
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  Martin Schulz (PSE). - Herr Präsident, vielen Dank! Wir sind nicht dafür, so zu verfahren, wie das die Kollegin Frassoni beantragt hat, aber aus einem anderen Grund als der Kollege Goepel, und deshalb bin ich Ihnen dankbar, dass ich das kurz darlegen darf.

Eine umfassende Debatte, nicht nur über diesen Punkt, sondern über die Frage, wie wir mit gentechnisch veränderten Lebensmitteln umgehen wollen, ist notwendig. Das können wir aber nicht in der kurzen Zeit bis übermorgen erledigen. Deshalb glaube ich, dass wir das neue Parlament nach den Wahlen bitten sollten, eine umfassende Debatte über den Einsatz von gentechnisch veränderten Lebensmitteln zu führen. Vielen Dank.

 
  
 

(Das Parlament lehnt den Antrag ab.)

(Der Arbeitsplan ist somit angenommen.)

 

16. Ausführungen von einer Minute zu wichtigen politischen Fragen
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  Der Präsident. − Als nächster Punkt folgen die Ausführungen von einer Minute zu wichtigen politischen Fragen.

 
  
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  Georgios Papastamkos (PPE-DE).(EL) Herr Präsident! Wie Sie wissen, erleben wir einen besorgniserregenden Rückgang des internationalen Handels. Eine sofortige Umkehr dieser Situation ist folglich ein grundlegender Parameter im Hinblick auf die wirtschaftliche Erholung, die wir anstreben. Schätzungen zufolge sind die gestiegenen Kosten für die Kreditaufnahme und der verringerte Kreditfluss für etwa 10 bis 15 % der Abschwächung im Handel verantwortlich. Das multilaterale Finanzpaket für den Handel, das in London von der G20 verabschiedet wurde, ist zweifelsohne ein positiver Schritt. Meiner Meinung nach ist die Union auch aufgefordert, in drei Richtungen weiterhin eine führende Rolle bei der praktischen Anwendung des Londoner Pakets zu spielen:

- erstens, gezieltes Eingreifen durch multilaterale und regionale Finanzinstitutionen,

- zweitens, koordiniertes Eingreifen der öffentlichen Hand auf nationaler Ebene, und

- drittens, Anpassung der relevanten multilateralen Regeln.

Diese Botschaft richtet sich an die Europäische Kommission, damit diese die notwendigen Initiativen ergreifen kann.

 
  
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  Pierre Pribetich (PSE).(FR) Herr Präsident! Die Reden eines populistischen Anführers der extremen Rechten in den Niederlanden enthalten islamfeindliche Züge, wir erleben eine Zunahme der Übergriffe auf Roma in der Tschechischen Republik, und wir hören unsägliche, nicht zu tolerierende Äusserungen des iranischen Präsidenten bezüglich der Schaffung einer rassistischen Regierung in Palästina, in Anspielung auf die Errichtung des Staates Israel, im Rahmen einer UN-Konferenz über Rassismus, durch die vor allem Toleranz und Vielfalt gefördert werden sollten.

Wie kann es sein, dass unser Parlament, ausser der gezeigten Entrüstung, keine starke und symbolische Botschaft zur Förderung dieser Vielfalt und der Toleranz gesendet hat, die in einer globalisierten Welt geboten ist, indem es solche Äusserungen entschieden verurteilt? Wie kann es sein, dass das Parlament den Europäischen Rat und die Kommission nicht dazu aufgefordert hat, eine eindringliche Warnung an Staaten zu senden, die dieser aggressiven Logik beipflichten und sie sogar äussern, wo die Geschichte uns doch nur allzu oft gelehrt hat, dass solchen Äusserungen leider oftmals Taten folgen?

Wie, Herr Präsident, konnte unser Parlament bei dieser Sitzung angesichts solcher rassistischen, fremdenfeindlichen Haltungen schweigen, vor dem Hintergrund einer Wirtschaftskrise, in der der Rückzug von Nationen in sich selbst, der Protektionismus, leider sprießt wie Samen im Frühling?

 
  
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  Cristian Silviu Buşoi (ALDE) . – (RO) Ich bin sehr besorgt über die jüngsten Ereignisse in der Republik Moldau. Zu den schwerwiegendsten zählen Menschenrechtsverletzungen, Verhaftungen, Entführungen, Folter, Einschüchterung und die Ausweisung von Journalisten. Der Wille der Bürger der Republik Moldau wurde von den Behörden durch die zahlreichen Unregelmäßigkeiten untergraben, in denen man Beweise für die Vermutung sehen kann, dass die Wahlen manipuliert wurden. Dazu gehören die zusätzlich gedruckten Listen und Stimmzettel, die Bedrohung der Opposition, das Verbot des Zugangs zu öffentlichen Fernsehstationen und die Kampagne der staatlichen Institutionen für die kommunistische Partei. Obwohl in diesen Wochen viele Stimmen laut wurden, die auf europäischer und weltweiter Ebene protestiert haben, hat sich die Situation in der Republik Moldau leider nicht verbessert. Ich hoffe, dass bei den Diskussionen in dieser Woche und bei der Reise der Ad-hoc-Delegation in die Republik Moldau, vor allem aber durch die Entschließung, die wir in der letzten Sitzung im Mai erwarten, das Europäische Parlament die unmissverständliche Botschaft aussendet, dass die Europäische Union Menschenrechtsverletzungen nicht toleriert, und offen eine Wiederholung der Wahlen in der Republik Moldau fordert.

 
  
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  Mieczysław Edmund Janowski (UEN).(PL) Herr Präsident! Am Morgen des Karfreitag, des 13. April, ereignete sich vor Tagesanbruch eine große Tragödie in der polnischen Stadt Kamień Pomorski nahe Szczecin. Mehr als 20 Menschen, darunter auch Kinder, sind lebendig in einem Gebäude verbrannt. Dies hat in ganz Polen großen Schmerz ausgelöst, der noch immer anhält.

Heute möchte ich von diesem Hause aus an die Regierungen aller Mitgliedstaaten und an lokale und regionale Behörden appellieren, dringende Schritte zur Überprüfung der Brandschutzvorkehrungen in allen Wohngebäuden vorzunehmen, besonders in Gebäuden, die von sozialen Einrichtungen genutzt werden. Ich denke dabei sowohl an die Verwendung von geeigneten Materialien beim Bau dieser Gebäude als auch an eine strenge Kontrolle der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen. Das Drama in Polen ist eines von vielen solcher Ereignisse, die es leider in Europa gegeben hat. Mögen dieser Brand und seine Opfer ein großer Warnruf für die Zukunft sein.

 
  
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  László Tőkés (Verts/ALE).(HU) In meiner Rede am 23. März habe ich das Europäische Parlament und die Europäische Kommission aufgefordert, zu intervenieren, um die rumänische Stadt Verespatak (Roşia Montană) zu schützen, deren schutzlose Bevölkerung, architektonisches Erbe und natürliche Umwelt durch Pläne eines kanadisch-rumänischen Joint Ventures zur Erschließung einer Mine bedroht sind.

Die Befürchtungen, die wir damals hatten, sind Wirklichkeit geworden, da die neue rumänische Regierung nach zweijährigem Aufschub nun endgültig den Weg für die Investition freimachen will, was dazu führen wird, dass auf Cyanid-Technologie basierende Produktionsverfahren unter Verletzung europäischer Normen eingesetzt werden. Dadurch ist nicht nur die unmittelbare Umgebung, sondern auch das gesamte Gebiet entlang der rumänisch-ungarischen Grenze von einer ökologischen Katastrophe bedroht.

Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um zusammen mit anderen Kolleginnen und Kollegen bei Kommissar Dimas einen Antrag auf ein Verbot der Cyanid-Technologie einzureichen. Ich fordere die Europäische Kommission auf, in Einklang mit dem Geist der europäischen Umweltschutzpolitik, Kontrolleure nach Rumänien zu schicken, um langfristig sicherzustellen, dass entsprechende EU-Vorschriften auf Bergwerksbetriebe angewandt werden.

 
  
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  Vittorio Agnoletto (GUE/NGL).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte über die Geschehnisse bei Fiat in Brüssel sprechen. Mit dem einzigen Ziel, die Gewerkschaft zu untergraben, hat Fiat fälschlicherweise seine Arbeiter beschuldigt, Fiat-Manager als Geiseln genommen zu haben – ein Vorfall, der in Wirklichkeit nie stattgefunden hat. Es gab keine Geiselnahme, weder am 9. April, noch zu einem anderen Zeitpunkt. Das Gerücht wurde von Fiat absichtlich verbreitet, um die Arbeiter zu diskreditieren, die angesichts von 24 Entlassungen ihre Zukunft sichern wollen. Fiat verweigert jegliche Treffen, Diskussionen oder Verhandlungen mit den Gewerkschaftsvertretern. Einziges Ziel ist die Entlassung von 24 Arbeitern, von denen 12 Gewerkschaftsvertreter sind. Ich denke, es wäre sinnvoll, wenn das Parlament nicht nur diese Tatsache erörtern würde, sondern auch das gewerkschaftsfeindliche Verhalten von Fiat und zahlreicher multinationaler europäischer Großkonzerne, das jedem Respekt vor den Rechten der Arbeiter entbehrt. Diese multinationalen Konzerne profitieren zwar von nationalen und EU-Regelungen und in manchen Fällen auch von Subventionen, respektieren die Recht der Arbeiter jedoch nicht.

 
  
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  Georgios Georgiou (IND/DEM).(EL) Herr Präsident! Vor einigen Tagen besuchte eine große Gruppe von Abgeordneten die südöstlichen Grenzen Europas.

Was wir in dem besuchten Gebiet sahen und erlebten, gab keinerlei Anlass zu Stolz. Ich muss Ihnen mitteilen, dass es dort europäische Bürger gibt, die auf kleinen Inseln mit einer Einwohnerzahl zwischen 120 und 130 leben, auf denen jeweils 150, 200 oder 250 illegale Einwanderer pro Tag ankommen und wo all diese Menschen unter elenden Bedingungen zusammen leben, weil es keine Infrastruktur gibt.

In diesem Haus wird ständig über Darfur, Südsudan und Myanmar geredet, und das zu Recht, nur müssen wir irgendwann auch einmal auf diese europäischen Bürger schauen, die dort leben und die genauso europäisch sind wie die Einwohner von Paris, Madrid oder Berlin. Ich habe es als meine Pflicht angesehen, Ihnen dies mitzuteilen, Herr Präsident, und vertraue darauf, dass Sie handeln werden.

 
  
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  Slavi Binev (NI).(BG) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die bulgarische Gesellschaft ist zurzeit einer Gefahr ausgesetzt, und zwar der, dass sich die Polizei von einer Organisation, die die Öffentlichkeit schützen soll, in eine Behörde verwandelt, die an dunklen politischen Machenschaften beteiligt ist und Befehle von Gangstern ausführt. Am Vorabend des Ostersonntag wurde ein Mitglied des Stadtrats von Burgas, der 64-jährige Petko Petkov, vor den Augen zahlreicher Zeugen vor einer Kirche von zwei uniformierten Polizisten zu Boden gestoßen und geschlagen. Im offiziellen Polizeibericht vom nächsten Tag wurde dieser Vorfall mit keinem Wort erwähnt. Dies ist ein weiteres Beispiel für Polizeigewalt gegen Mitglieder der Partei Attack nach den Prügeln, die der Abgeordnete Dimitar Stoyanov und ein Mitglied des Stadtrats von Sofia erlitten haben. Bei keinem einzigen dieser Angriffe wurden Ermittlungen aufgenommen.

Ein anderes Beispiel für die absichtliche Untätigkeit der Polizei in Fällen, in denen sie „befehligt“ wird, ist die Tatsache, dass in Bulgarien kein einziger Entführungsfall gemeldet wurde, obwohl es bereits 15 Fälle gegeben hat, die letzten beiden gerade wieder in diesem Monat. Unsere Gesellschaft ist von einem Gefühl der Angst und der Hilflosigkeit erfasst worden. Dies hat dazu geführt, dass Polizisten in Bulgarien zum Synonym für geldgierige Geschäftsleute geworden sind. Wenn die für Recht und Ordnung zuständigen Polizeibeamten Kriminelle sind, vor wem können wir uns dann noch schützen, und wer verteidigt die Menschen? Diese Frage bleibt unbeantwortet.

 
  
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  Richard James Ashworth (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich möchte dieses Haus auf die Auswirkungen auf die Auswirkungen der unrechtmäßigen Blockade der Kanalhäfen Calais, Boulogne und Dünkirchen durch Mitglieder der französischen Fischwirtschaft in der letzten Woche aufmerksam machen. Dieser Streik hat zu schweren Unterbrechungen der Frachtströme über diese bedeutende transeuropäische Route geführt. Er bürdet der Industrie enorme Kosten und Verzögerungen auf und bringt gravierende Störungen und Unannehmlichkeiten für die Menschen im Südosten Englands mit sich.

Dies ist ein häufig wiederkehrendes Problem, und ich fordere die Kommission auf, ihre Befugnisse einzusetzen, um einzugreifen und sicherzustellen, dass diese Unterbrechung des freien Waren- und Personenverkehrs innerhalb der Europäischen Union unter Kontrolle gebracht wird. Ausserdem frage ich die Kommission: Stellt nach ihrer Ansicht die Gewährung von 4 Millionen EUR an die Fischer durch die französische Regierung eine staatliche Beihilfe dar, und ist sie daher im Rahmen der Regelungen der Gemeinsamen Fischereipolitik wettbewerbs- und rechtswidrig?

 
  
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  Ioan Mircea Paşcu (PSE). – Herr Präsident! Die jüngsten negativen Entwicklungen in Moldau verdeutlichen einige Punkte, die erwähnt werden sollten. Erstens unsere Reaktion auf die Verstöße gegen Kernwerte der EU durch die moldauischen Behörden bei den Repressalien gegen junge Menschen und Journalisten nach den Protesten gegen die Wahlergebnisse. Jede Nachsicht unsererseits würde einen Schatten auf die Glaubwürdigkeit der EU in dieser Beziehung werfen.

Zweitens die Reaktion der EU auf den Verfahrensverstoß durch die moldauischen Behörden bei der Umsetzung ihrer Abkommen mit uns und durch die Diskriminierung europäischer Bürger auf Grund ihrer Nationalität. Dabei stehen wiederum die Glaubwürdigkeit und die Autorität der EU auf dem Spiel.

Drittens die Solidarität der EU angesichts der falschen Anschuldigungen gegen einen ihrer Mitgliedstaaten, ein möglicher Vorwand, um die militärische Situation in dem Gebiet unter Verletzung wichtiger Verpflichtungen in diesem Bereich einzufrieren.

Viertens wird die Reaktion der EU erneut den Statusunterschied zwischen den Ländern verdeutlichen, die 1940 ein ähnliches Schicksal erlebt haben, und die zukünftige Richtung der Beziehungen zwischen der EU und Russland aufzeigen.

 
  
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  Chris Davies (ALDE). – Herr Präsident! Wenn einer unserer Wähler in betrügerischer Weise Sozialleistungen in Anspruch nimmt, wird er strafrechtlich verfolgt und kann ins Gefängnis kommen.

Hier scheint das manchmal anders zu sein. Letzten November haben Zeitungen darüber berichtet, dass einer unserer Abgeordneten, Den Dover, Ausgaben in Höhe von 750 000 GBP, die für die Beschäftigung von Mitarbeitern bestimmt waren, an eine Firma gezahlt hat, die seiner Frau und seiner Tochter gehörte, und einen Teil dieses Geldes dafür verwendet hat, sich teure Autos zu kaufen und sich anderweitig persönlich zu bereichern.

Für die meisten Leute ist Dover nicht besser als ein Dieb, ein Gauner, der im Gefängnis sitzen sollte, und ich bitte Sie, Herr Präsident, uns mitzuteilen, wie viel dieses Geldes nun zurückgezahlt worden ist.

Dieses Parlament sollte ein leuchtendes Beispiel für Offenheit, Ehrlichkeit und Transparenz sein; stattdessen aber scheint es hier manchmal einen Verschwiegenheitskodex zu geben, um das wahre Ausmaß des Missbrauchs von Zulagen durch einige Abgeordnete verborgen zu halten. Unsere Weigerung, dieselben Prinzipien der finanziellen Transparenz einzuführen, die wir von jeder anderen europäischen Institution erwarten, ist eine Schande für uns alle.

 
  
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  Der Präsident. − Herr Davis, Sie können davon ausgehen, dass auch in diesem Fall nach Recht und Gesetz vorgegangen wird.

 
  
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  Ewa Tomaszewska (UEN).(PL) Herr Präsident! Der April bietet eine weitere Gelegenheit, über die Auswirkungen der beiden totalitären Systeme nachzudenken. Er ruft das Massaker von Katyń in Erinnerung, die Ermordung tausender polnischer Offiziere, die als Kriegsgefangene in Lagern in Ostaszków, Starobielsk und Kozielsk gehalten und im März 1940 auf Befehl von Lavrenty Beria zum Tode verurteilt wurden. Ebenso ruft er den Beginn des Aufstands im Warschauer Ghetto 1943 als Protest gegen den Massentransport von Juden in Vernichtungslager durch deutsche Besatzungstruppen in Erinnerung.

Zur Bewältigung der Tragödie im Ghetto dient der heutige „March of the Living“, der eine Garantie für das Gedenken an solche Ereignisse darstellt, um deren Wiederholung zu verhindern. Leider wurden das Massaker von Katyń und die Täter noch immer nicht gerichtlich verfolgt und verurteilt. Die vom Parlament verabschiedete schriftliche Erklärung zur Ausrufung des 23. August zum Europäischen Tag des Gedenkens an die Opfer von Stalinismus und Nazismus gibt jedoch Anlass zur Hoffnung.

 
  
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  Den Dover (PPE-DE). – Herr Präsident! Herr Davies hat eine Rede über eine Situation gehalten, die mich betrifft, und deshalb möchte ich das Recht haben, darauf zu antworten. Ich habe nur die letzten 10 Worte gehört. Wenigstens hat er mir in den vergangenen 20 Minuten in einer E-Mail seine Absicht mitgeteilt, darüber zu sprechen.

Ich möchte nur sagen, dass der große Wirbel um meine Ausgaben für parlamentarische Assistenz, über die in den letzten neun bis zwölf Monaten in den Medien berichtet wurde, eine schreckliche Erfahrung war. Ich habe meine Unterlagen beim Gericht erster Instanz hinterlegt und beabsichtige daher, hart vor Gericht zu kämpfen. Ich weiß, dass vieles für mich spricht, und habe außerdem einstweilige Maßnahmen ergriffen, das heißt, es wird kein Geld ausgezahlt, bis das Gericht alle Beweise gehört und das richtige Urteil gefällt hat. Ich bitte um Nachsicht, dass ich das Haus aufgehalten habe, und danke Ihnen für diese Gelegenheit.

 
  
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  Gerard Batten (IND/DEM). – Herr Präsident! Was bedeutet nach 36 Jahren Mitgliedschaft die Europäische Union für Großbritannien? Sie bedeutet, dass wir uns nicht mehr selbst regieren. Zwischen 75 % und 85 % unserer Gesetze kommen jetzt aus der EU und nicht aus unserem eigenen Parlament. Die EU kostet Großbritannien mindestens 56 Milliarden Pfund Sterling pro Jahr, das entspricht 900 GBP jährlich pro Kopf. Wir kontrollieren unsere eigenen Grenzen nicht mehr selbst und erdulden eine uneingeschränkte und unkontrollierte Zuwanderung.

Die Menschenrechtsgesetzgebung der EU bedeutet, dass wir uns nicht mehr wirksam vor ausländischen Kriminellen, illegalen Einwanderern und Scheinasylanten schützen können. Der Europäische Haftbefehl und die Gerichtsverhandlungen in absentia bedeuten, dass wir unseren grundlegendsten Schutz vor ungerechtfertigter Festnahme und Inhaftierung verloren haben.

Die EU-Mitgliedschaft ist ein Desaster für Großbritannien. Sie ist eine schmerzliche und unnötigerweise selbstverschuldete Wunde. Die einzige Lösung des Problems ist Großbritanniens bedingungsloser Austritt aus der Europäischen Union.-

 
  
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  Milan Horáček (Verts/ALE). - Herr Präsident! Vor wenigen Wochen hat eine unheilige Allianz von EU-befürwortenden tschechischen Sozialdemokraten, dem EU-gegnerischen Präsidenten Klaus und den Kommunisten zum Sturz der Regierung Topolánek geführt. Nun wird an der Aufstellung der Übergangsregierung gearbeitet, die ab Mai bis nach den Neuwahlen im Oktober die Regierungsarbeit leisten soll. Ich hoffe, dass dieses neue Kabinett die bisher sehr gut geführte Ratspräsidentschaft Tschechiens zu Ende führt und die notwendige Ratifizierung des Vertrags von Lissabon in Tschechien mit ermöglicht. Das wäre ein wichtiges, ein positives Zeichen für Europa.

 
  
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  Zsolt László Becsey (PPE-DE).(HU) In den letzten Monaten herrschte in der Vojvodina in Nordserbien erneut ein Klima der Angst unter den verschiedenen dort lebenden Nationalitäten, hauptsächlich Ungarn. Obwohl unser Parlament sowohl 2004 als auch 2005 eine Entschließung als Reaktion auf die physischen und psychischen Angriffe gegen nichtserbische Einwohner dieses Gebiets verabschiedet und außerdem 2005 die beispielhafte Maßnahme ergriffen hat, eine Ermittlungskommission in das Gebiet zu entsenden, gehen die Fälle von Gewalt, Einschüchterung und Demütigung gegen die dort lebenden Minderheiten, vor allem Ungarn, nicht nur weiter, sondern scheinen sich noch zu verschlimmern.

Seit Anfang des Jahres gab es insgesamt fünfzehn psychische und fünf physische Angriffe, darunter zwei schwere. Leider ist das Vertrauen in die Polizei gering. Dies wird durch die Tatsache belegt, dass bei ethnischen Angriffen bislang keines der verhängten Urteile tatsächlich vollstreckt wurde, was auf die unzulängliche Funktion und leider, basierend auf langjähriger Erfahrung, auf die milde Haltung der Justiz hinweist. Hinzu kommt, dass die serbische Mehrheit bis heute nicht eingestehen will, dass viele zehntausende Menschen ohne Urteil und individuelle Schuld hingerichtet wurden, die wir auch nicht vergessen dürfen.

Wie lange kann die Europäische Union es noch hinnehmen, dass Einheimische, die eine europäische Sprache sprechen, am Anfang des 21. Jahrhunderts von einem angehenden Mitgliedstaat physisch und psychisch terrorisiert werden? Sorgen wir uns nicht im Geringsten um unseren Ruf?

 
  
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  Jo Leinen (PSE). - Herr Präsident! Gestern ist in Genf die Anti-Rassismus-Konferenz der UNO eröffnet worden. 22 Länder der EU nehmen teil, 5 Länder haben sich entschieden, nicht teilzunehmen. Das wirft ein schlechtes Licht auf die Geschlossenheit der Europäischen Union gegenüber einem so wichtigen Ereignis.

Nun lese ich, dass das eine oder andere Land überlegt, im Laufe der Woche doch noch nach Genf zu fahren, und deshalb möchte ich Sie bitten, auf die tschechische Ratspräsidentschaft einzuwirken, dass wir als EU eine einheitliche Haltung haben zu dieser Anti-Rassismus-Konferenz.

Es kann doch nicht sein, dass eine fürchterliche Rede des iranischen Staatspräsidenten die EU teilt und die UNO schwächt. Das darf nicht das Ergebnis dieser Rede sein, und daher meine ich, dass nochmals Anstrengungen gemacht werden müssen – wie Generalsekretär Ban Ki-moon das auch gewünscht hat –, dass alle 27 EU-Staaten und die EU gemeinsam wirklich dort das Abschlussdokument unterstützt und den Millionen Menschen auf der Welt hilft, die von Rassismus und von Diskriminierung betroffen sind. Vielen Dank.

 
  
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  Marco Cappato (ALDE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei der letzten Tagung habe ich Sie gebeten, die Pflichten des Parlaments zu beachten und Daten über die Anwesenheit Abgeordneter bei parlamentarischen Aktivitäten zu veröffentlichen. Herr Präsident, Sie haben mir versichert, dass dieser Punkt bei der nächsten Präsidiumssitzung – also die, die in genau 40 Minuten ansteht – diskutiert werde. Nun stelle ich jedoch fest, dass dieser Punkt nicht auf der Tagesordnung der um 18.30 Uhr stattfindenden Präsidiumssitzung steht. Da jetzt nur noch etwas mehr als ein Monat bis zu den Wahlen verbleibt und das Parlament sich dazu verpflichtet hat, Daten und Informationen über die Anwesenheit Abgeordneter bei parlamentarischen Aktivitäten zu veröffentlichen, weiß ich angesichts der sehr wenigen verbleibenden Gelegenheiten nicht, ob noch eine Präsidiumssitzung abgehalten werden kann, um sich formal mit dieser Angelegenheit zu befassen. Der Generalsekretär hatte sich dazu verpflichtet, einen Bericht zu liefern, auf dessen Grundlage das Präsidium in der Lage gewesen wäre, eine Entscheidung zu treffen. Daher frage ich Sie, Herr Präsident: Werden die Bürger, die europäischen Wähler, vor den Europawahlen im Juni über diese Informationen verfügen können, wie von diesem Parlament gefordert, festgelegt und beschlossen, oder müssen wir unser eigenes Versprechen brechen und gegen unsere eigenen Beschlüsse verstoßen?

 
  
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  Etelka Barsi-Pataky (PPE-DE).(HU) Gestern wurde die neue ungarische sozialistische Regierung gebildet. Ich will aber nicht über die politischen Aspekte dieses Ereignisses sprechen, sondern über die Tatsache, dass die neue Regierung nicht ein einziges weibliches Mitglied hat. Es ist schon merkwürdig, dass in Europa im Jahr 2009 eine neue Regierung gebildet werden kann, in der es unter den 14 Ministern keine einzige Frau gibt. In den skandinavischen Ländern sind mehr als die Hälfte der Regierungsmitglieder Frauen. Frankreich nähert sich diesem Verhältnis ebenfalls an. Mehr als ein Drittel der Mitglieder der deutschen Regierung sind Frauen. Dies ist die allgemein anerkannte Praxis in Europa.

In diesem Haus haben wir in den letzten fünf Jahren 11 Berichte zum Thema der Gleichstellung der Geschlechter verabschiedet. Basierend auf den Werten Europas ist dies ein wichtiges Ziel, das jedoch bedeutungslos ist, wenn es nicht in die Tat umgesetzt wird. Daher fordere ich meine Kolleginnen und Kollegen, in diesem Fall aus der Sozialistischen Fraktion, auf, ihren Einfluss geltend zu machen, so dass diese wichtigen und ehrenwerten Bestrebungen auch in ihren Ländern in die Tat umgesetzt werden, wenn dies bisher noch nicht geschehen ist.

 
  
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  Neena Gill (PSE). – Herr Präsident! Vor kurzem war ich in Birmingham. Ich bin von Tür zu Tür gegangen – eine typisch britische Art des Wahlkampfs –, und wie nicht anders zu erwarten, hatte nicht eine einzige Person, mit der ich gesprochen habe, die geringste Ahnung davon, dass in weniger als sechs Wochen eine Europawahl anstand.

Wie Sie sicher wissen, zeigen Statistiken im Vereinigten Königreich, dass nur 16 % der Öffentlichkeit von den Wahlen wissen, aber was Ihnen Sorgen machen sollte, ist, dass diese Statistiken auch in den anderen Mitgliedstaaten nicht besser sind. Tatsächlich haben 30 % keinerlei Absichten, an den bevorstehenden Wahlen teilzunehmen. Für dieses fehlende Interesse und Bewusstsein ist dieses Parlament genauso verantwortlich wie jeder andere. Die Millionen, die für die Kommunikation mit den Bürgern ausgegeben wurden, waren vergebens.

Besonders frustrierend finde ich, dass die versprochene Werbung zum Wahlbewusstsein ein spektakulärer Fehlschlag war. Eine Werbung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat berufstätige Frauen und bestimmte Gruppen empört, weil sie Frauen zum Stillen anregen wollte. Dies ist ein weiteres Eigentor. Herr Präsident, Sie müssen sich dringend mit dieser Situation befassen, dafür sorgen, dass die beleidigende Werbung zurückgezogen wird, und sicherstellen, dass wir eine einfache Botschaft haben, warum die Menschen an den bevorstehenden Wahlen teilnehmen sollten. Diese Botschaft muss sichtbar und leicht verständlich sein.-

 
  
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  Marie Panayotopoulos-Cassiotou (PPE-DE).(EL) Herr Präsident! Ich möchte mich auch zu demselben Thema äußern, also der Wahlbeteiligung bei den bevorstehenden Europawahlen, die nicht besonders hoch zu werden verspricht. Die Gründe dafür sind unter anderem die vom Parlament organisierte Wahlkampagne, die nicht spektakulär genug ist, und vor allem die Angriffe auf die Errungenschaften der Europäischen Union, die soziale Marktwirtschaft, das Modell, für dessen Entwicklung wir so hart gekämpft haben und das den Arbeitnehmern in der Europäischen Union Vorteile bringt. Die Bürger sehen die Entwicklungen negativ, weil sie nicht versprechen, erfreulich und zufriedenstellend zu sein. Es ist deshalb schade, dass es hier eine Konfrontation im Hinblick auf Angelegenheiten gibt, die uns eigentlich im Interesse der Bürger Europas einen sollten.

 
  
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  Catherine Guy-Quint (PSE).(FR) Herr Präsident! Am 14. und 15. März bin ich als Mitglied des Haushaltsausschusses, zusammen mit Herrn Botopoulos, in die Regionen des Peloponnes gereist, die am schlimmsten von den Überschwemmungen im Sommer 2007 betroffen waren. Zu unserer großen Überraschung haben wir festgestellt, dass die versprochenen 89,7 Millionen EUR, die aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union gezahlt werden sollen, immer noch nicht in diesen Gebieten angekommen sind.

Wir machen daher die Kommission formal auf diesen Sachverhalt aufmerksam und möchten gerne wissen, an welcher Stelle die Umsetzung der von der Haushaltsbehörde getroffenen Beschlüsse blockiert wird. Wie kann es sein, dass diese Beihilfe, über die bereits vor einigen Monaten abgestimmt wurde, sich noch immer nicht nennenswert auf diese Regionen ausgewirkt hat, in denen die Notwendigkeit für europäische Solidarität täglich offensichtlicher wird?

Außer der rückwirkenden Kontrolle durch die Kommission möchten wir gerne von der griechischen Regierung Erklärungen über die Verwendung dieser europäischen Beihilfe erhalten. Dies ist wirklich eine dringende Angelegenheit, sowohl in menschlicher als auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Zwei Jahre des Wartens sind wirklich viel zu lang.

 
  
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  Călin Cătălin Chiriţă (PPE-DE) . – (RO) Ich möchte auf die Tatsache aufmerksam machen, dass die zunehmenden unerwünschten Ereignisse, die letztes Jahr mit Armenien begannen und sich in diesem Jahr mit Georgien und Moldau fortgesetzt haben, uns nachdenklich machen, da es zwei Gemeinsamkeiten gibt: Alle drei Länder sind Mitglieder der Östlichen Partnerschaft, und das Szenario ist bei allen gleich. Ich denke, wir sollten diese Tatsache berücksichtigen.

Letzte Woche hat der moldauische Präsident Voronin sogar erklärt, aus dieser Östlichen Partnerschaft austreten zu wollen, damit er seine unerwünschten menschenrechtsfeindlichen Handlungen in Moldau forcieren kann. Meiner Ansicht nach sollte die Europäische Union eng mit dem Europarat und der OSZE zusammenarbeiten.

 
  
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  Jim Allister (NI). – Herr Präsident! Die Verherrlichung des Terrorismus kennt viele Formen, aber wenn eine Abgeordnete dieses Hauses abscheuliche Mörder preist, die zu Recht von gesetzlich dazu ermächtigten Sicherheitskräften getötet wurden, dann hat sie sich in Widerspruch zu allem begeben, was in diesem Hause jemals zur Verurteilung des Terrorismus und derjenigen gesagt wurde, die ihn von seinen negativen Assoziationen befreien und rechtfertigen. Genau das aber hat das Mitglied von Sinn Fein, de Brún, am Ostersonntag getan, als sie die IRA-Terroristen als anständig, selbstlos und ehrenwert beschrieben hat. Terrorismus ist in keinster Weise anständig oder ehrenwert, weder in der Vergangenheit noch heute. Ein Mitglied des Parlaments, das eine solche obszöne Verherrlichung von Mördern öffentlich äußert, sollte sich schämen!

 
  
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  Jelko Kacin (ALDE).(SL) Mit seiner populistischen und kompromisslos nationalistischen Rhetorik fügt Präsident Ahmadinedschad dem Bild und dem Ansehen des Iran großen Schaden zu. Außerdem bedroht er den gemäßigten Islam im Westen und verbreitet negative Klischees darüber.

Wir müssen entschlossen gegen eine solche Provokation vorgehen. Mit der Verurteilung von Roxana Saberi hat das iranische Regime bewiesen, dass es in Wirklichkeit schwach und feige ist. In seiner verbalen Konfrontation mit den Vereinigten Staaten nimmt es Geiseln, in diesem Fall eine Frau und Journalistin, um die Bevölkerung ideologisch zu mobilisieren. Es verhöhnt alle demokratischen Grundsätze.

Grundlegende Menschenrechte bilden das Fundament der Europäischen Union, ebenso wie der Kampf für das Recht auf Information. Die vierte Macht im Staate, die Medien und die Presse, sind ein wichtiges Werkzeug bei der Wiederherstellung demokratischer Grundsätze. Eine Macht, die Angst vor der Presse hat, geht zuerst gegen sie vor. Undemokratische Regime haben immer Angst, weshalb sie Journalisten verfolgen, inhaftieren und foltern und sie sogar töten.

 
  
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  Kinga Gál (PPE-DE).(HU) Am 1. Mai ist es fünf Jahre her, dass wir zusammen mit zahlreichen anderen mittel- und osteuropäischen Ländern der Europäischen Union beigetreten sind. Damals schien es, dass jeder der neuen Mitgliedstaaten die Grundprinzipien der EU und das Diskriminierungsverbot einhalten sowie die Sprachenvielfalt und die Rechte nationaler Minderheiten schützen und wertschätzen würde.

Auch nach fünfjähriger EU-Mitgliedschaft kann es jedoch noch vorkommen, dass die Mehrheitssprache in einer offenen, diskriminierenden Weise geschützt wird, durch die die Sprachen der einheimischen nationalen Minderheiten in ihrer Anwendung benachteiligt werden. Dies ist gegenwärtig in der Slowakei der Fall, wo das Sprachengesetz, das 1995 verabschiedet wurde und damals auf scharfe internationale Kritik stieß, nun novelliert worden ist. Dieser Entwurf des Sprachengesetzes gefährdet die Anwendung von Minderheitensprachen in allen Lebensbereichen, was beispielsweise auch die eine halbe Million Menschen starke einheimische ungarische Minderheit betrifft, die dort lebt. Anstatt die Sprachenvielfalt zu fördern und die Identität der Minderheit zu schützen, erlaubt das Gesetz Sprachkontrolleuren, Minderheitengemeinschaften aufzusuchen und ihnen hohe Geldstrafen aufzuerlegen, wenn sie die Bestimmungen nicht einhalten, was aus Brüsseler Sicht nur als aberwitzig bezeichnet werden kann. Deshalb fordere ich den EU-Kommissar für Mehrsprachigkeit auf, einzugreifen und dafür zu sorgen, dass die Sprachenvielfalt auch in der Slowakei in die Tat umgesetzt wird.

 
  
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  Csaba Sándor Tabajdi (PSE).(HU) Die 10 neuen Mitgliedstaaten sind nun seit fünf Jahren in der Europäischen Union. Es ist an der Zeit, Bilanz zu ziehen, zumal nun auch die Legislaturperiode des Parlaments abläuft. Anfangs herrschte Misstrauen unter den alten Mitgliedstaaten, das jedoch allmählich verschwand. Nach einer Weile hat sich jedoch gezeigt, dass die neuen Mitgliedstaaten bei vielen Themen, wie z.B. der Dienstleistungsrichtlinie oder der Beschäftigungsfreiheit, für EU-Reformen eingetreten sind. Deshalb können wir meines Erachtens sagen, dass diese fünf Jahre eine sehr steile Lernkurve waren. Gleichzeitig müssen wir aber auch betonen, dass die neuen Mitgliedstaaten noch immer mit diskriminierenden Maßnahmen konfrontiert sind. Erwähnt sei nur, dass Landwirte aus den neuen Mitgliedstaaten auch in diesem Jahr wieder nur 60 % dessen erhalten, was Landwirte in den alten Mitgliedstaaten bekommen. Ich möchte noch ergänzen, dass der Beitritt zur EU ein beiderseitiger Erfolg war, und möchte daher dem Europäischen Parlament dafür danken, dass es die neuen Mitgliedstaaten willkommen geheissen hat. Wir haben uns hier in den letzten fünf Jahren völlig gleichberechtigt behandelt gefühlt.

 
  
  

VORSITZ: FRAU MORGANTINI
Vizepräsidentin

 
  
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  Präsidentin. − Dieser Punkt ist abgeschlossen.

 

17. Elektrizitätsbinnenmarkt - Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden - Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel - Erdgasbinnenmarkt - Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen - Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz - Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) (Aussprache)
Video der Beiträge
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  Präsidentin. − Der nächste Punkt ist die gemeinsame Aussprache über folgende Punkte:

- die Empfehlung für die zweite Lesung (A6-0216/2009) von Frau Morgan im Namen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie über den gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf die Annahme einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EG (14539/2/2008 – C6-0024/2009 – 2007/0195(COD));

- die Empfehlung für die zweite Lesung (A6-0235/2009) von Herrn Chichester in Namen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie über den gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf die Annahme einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gründung einer Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (14541/1/2008 - C6-0020/2009 - 2007/0197(COD));

-die Empfehlung für die zweite Lesung (A6-0213/2009) von Herrn Vidal-Quadras im Namen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie über den gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf die Annahme einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 (14546/2/2008 - C6-0022/2009 - 2007/0198(COD));

- die Empfehlung für die zweite Lesung (A6-0238/2009) von Herrn Mussa im Namen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie über den gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf die Annahme einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/55/EG (14540/2/2008 - C6-0021/2009 - 2007/0196(COD));

- die Empfehlung für die zweite Lesung (A6-0237/2009) von Herrn Paparizov im Namen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie über den gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf die Annahme einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1775/2005 (14548/2/2008 - C6-0023/2009 - 2007/0199(COD));

- der Bericht (A6-0218/2009) von Herrn Belet in Namen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere wesentliche Parameter (KOM(2008)0779 - C6-0411/2008 - 2008/0221(COD));

- der Bericht (A6-0254/2009) von Frau Ţicău im Namen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) (KOM(2008)0780 - C6-0413/2008 - 2008/0223(COD)).

 
  
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  Eluned Morgan, Berichterstatterin. − Frau Präsidentin! Dieses Energiepaket ist das Ergebnis jahrelanger harter Arbeit und das Parlament kann sehr stolz auf die Veränderungen sein, die nun auf den Weg gebracht werden. Insbesondere sollten wir stolz darauf sein, dass wir die europäischen Strom- und Energieverbraucher zum ersten Mal in den Mittelpunkt der Energiedebatte gestellt haben und dass das Thema Energiearmut jetzt auf europäischer Ebene anerkannt worden ist. Der Interessenkonflikt, der entsteht, wenn ein Unternehmen gleichzeitig für die Erzeugung und für die Übertragung von Elektrizität zuständig ist, wurde behoben und das Regulierungssystem für die Energiemärkte gestärkt.

Die Elektrizitätsrichtlinie, für die ich Berichterstatterin war, ist Teil eines Pakets, das fünf Maßnahmen enthält. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Art und Weise, in der die Strom- und Gasmärkte in Europa zusammenarbeiten zu verbessern und sicherzustellen, dass sie besser integriert sind und fairer und weniger diskriminierend funktionieren.

Ich bin den anderen Berichterstattern, die an diesem Paket mitgearbeitet haben, den Schattenberichterstattern, der Kommission und der tschechischen Präsidentschaft sehr dankbar für ihre enorme Zusammenarbeit, die uns dabei geholfen hat, in dieser teils recht anspruchsvollen Debatte zu einem Ergebnis zu kommen.

Durch die Rechtsvorschriften wird eine ganze Reihe an Verbraucherschutzmaßnahmen eingeführt werden, einschließlich der Möglichkeit, dass Kunden innerhalb von drei Wochen den Anbieter wechseln können, der Einrichtung eines unabhängigen und stabilen Beschwerdesystems in jedem Mitgliedstaat und das Recht auf Entschädigung, falls ein bestimmtes Niveau an Serviceleistungen nicht erreicht wird. Diese Gesetzgebung wird außerdem sicherstellen, dass jeder Haushalt in der EU bis 2022 mit einem so genannten „intelligenten Zähler“ ausgestattet wird. Diese intelligenten Zähler werden es den Stromkunden erlauben, ihren Energieverbrauch besser zu kontrollieren und die Energieeffizienz zu erhöhen, wodurch die Energiekosten verringert werden und der CO2-Ausstoß sinkt.-

Auf Initiative des Europäischen Parlaments enthält das Gesetzespaket auch spezielle Schutzmaßnahmen für schutzbedürftige Energieverbraucher und das Thema der Energiearmut muss nun zum ersten Mal ernst genommen werden.

Ich möchte Herrn Kommissar Piebalgs fragen, ob er sich jetzt verpflichtet, dass im gesetzlichen Rahmen für Energie in der EU zukünftig bei allen energiepolitischen Vorschlägen nicht nur die Versorgungssicherheit, die Nachhaltigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit, sondern als vierter Punkt auch die Erschwinglichkeit gewährleistet wird. Ein von der EU unterstützter Bericht kam kürzlich zu dem Schluss, dass bis zu 125 Millionen Bürger von Energiearmut betroffen sind. Die Mitgliedstaaten müssen jetzt angemessene Maßnahmen ergreifen, die den Tod von hunderten, wenn nicht tausenden von Bürgern der ärmsten Haushalte in Europa verhindern könnten. Des Weiteren wird der diskriminierenden Preisgestaltung beim Einsatz von Prepayment-Zählern ein Ende gesetzt.-

Der umstrittenste Teil des Pakets war die Frage, ob es Bedarf für die komplette Entflechtung der Eigentumsverhältnisse auf den Energiemärkten gibt - mit anderen Worten, eine komplette Trennung der Stromübertragungssysteme von der Stromerzeugung. Die Marktstruktur in einigen Mitgliedstaaten bedingt, dass durch das Monopol, das die Betreiber des Stromübertragungssystems, die gleichzeitig Besitzer der Anlagen sind, die den Strom erzeugen, innehaben, neue Akteure keinerlei Anreiz haben, in den Markt einzusteigen, wodurch der Wettbewerb untergraben wird. Das Parlament hat nun einem Kompromiss zugestimmt, der einem Unternehmen das Betreiben der Übertragungsnetze und die gleichzeitige Stromerzeugung nur dann erlaubt, wenn die gegenseitige Kontrolle verstärkt wird, um die sich daduch unweigerlich ergebenden Interessenkonflikte zu beheben. Viele von uns haben diesem Kompromiss nur widerstrebend zugestimmt, da wir der Meinung sind, dass dies zu der Spaltung des Großhandels führen wird und diese integrierten Unternehmen sich wahrscheinlich, unabhängig von der Richtlinie, in jedem Fall spalten werden.

Die Bemühungen der Kommission, den Missbrauch einiger Unternehmen darzulegen, fängt an Früchte zu tragen, denn beispielsweise Unternehmen wie E.ON und RWE haben sich einverstanden erklärt, ihre Übertragungsnetze aufgrund der kartellrechtlichen Untersuchungen zu verkaufen. Des Weiteren wird die Rolle der nationalen Regulierungsbehörden gestärkt werden.

Ich möchte mich bei allen für ihre Zusammenarbeit bedanken und ich glaube, wir können stolz darauf sein, was wir für die Verbraucher in der EU erreicht haben.

 
  
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  Giles Chichester, Berichterstatter. − Frau Präsidentin! Auf dieses Gesetzespaket passt hoffentlich eher die Aussage „aller guten Dinge sind drei“ als „sie befindet sich noch in Arbeit“. Meiner Meinung nach ist die zukünftige Rolle, die die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden spielen wird, wesentlich für die Verwirklichung des lang erwünschten Erdgas- und Elektrizitätsbinnenmarkts.

Während der Trilogverhandlungen wurde mir klar, dass die Verbesserungen, die ich im Namen des Parlaments vorgelegt habe, für faire und effiziente Energiemärkte sehr wichtig sind. Mein Ziel war es, eine Agentur mit mehr Unabhängigkeit und mehr Entscheidungsgewalt zu schaffen. Wenn die Agentur wirksam zur Schaffung eines wettbewerbsfähigen Energiebinnenmarkts beitragen soll, muss sie über mehr Handlungsgewalt verfügen, um grenzüberschreitende Probleme zu bewältigen und die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) und nationalen Regulierungsbehörden (NRB) zu einer erfolgreichen Kooperation zu ermutigen.

Allerdings sollte die erhöhte Handlungsermächtigung mit mehr Verantwortlichkeit und Transparenz einhergehen. Ich denke dabei an das generelle Prinzip, die Unabhängigkeit der Agentur zu verstärken, sodass sie nicht nur effizienter arbeitet sondern auch glaubwürdiger ist. Dies könnte durch die erhöhte Rechenschaftspflicht der Agentur sichergestellt werden, insbesondere diesem Parlament gegenüber. Ich denke, dass das geschehen wird.

Ich muss sagen, dass eine Reihe der Rollen, die wir der Agentur verliehen haben, eher zur Beratung und nicht zum Ergreifen von Maßnahmen dienen. Allerdings haben wir versucht, Möglichkeiten für eine innovative Regulierung zu schaffen, indem auf Themen aufmerksam gemacht wird, wo Maßnahmen erforderlich sind, die Agentur allerdings nicht über die geeigneten Befugnisse zu handeln verfügt.

Ich möchte zuerst auf die verstärkten Formen der Rechenschaftspflicht eingehen, die wir ausgehandelt haben. Der Direktor/die Direktorin wird vor der Ernennung und während ihrer/seiner Amtszeit vor dem zuständigen Ausschuss des Parlaments auftreten, um Stellung zu nehmen und Fragen zu beantworten. Ebenso kann der Vorsitzende des Regulierungsrats an den Sitzungen der jeweiligen Ausschüsse teilnehmen und Rechenschaft über Arbeit des Rats ablegen. Das Parlament hat das Recht erhalten, zwei Mitglieder des Verwaltungsrats zu ernennen. All das gewährleistet der Agentur ein öffentliches Forum, um sich Gehör über von ihr gewählte Themen zu verschaffen.

Hinsichtlich der Rollen, die ich bereits erwähnt habe, bin ich der Ansicht, dass die Kontrolle der Binnenmärkte für Gas und Elektrizität, die Teilnahme an der Ausarbeitung von Netzkodes, der Beitrag zur Umsetzung von Richtlinien für transeuropäische Energienetze, die Kontrolle der Fortschritte, die bei der Umsetzung von Projekten zur Schaffung neuer Verbundmöglichkeiten erzielt wurden, die Befähigung, über die Befreiung von Auflagen für Investitionen in die Infrastruktur, entscheiden zu können, die Kontrolle der Umsetzung des 10-jährigen Netzwerk-Investitionsplans und die Befähigung, Stellungnahmen und Empfehlungen für ÜNBs herauszugeben und weitere Aspekte, die ich hier aus Zeitgründen nicht aufzählen kann, werden der Agentur umfangreiche Möglichkeiten verschaffen, Änderungen auf den Weg zu bringen.

Schlussendlich haben wir auch Vorraussetzungen für rationalisiertes Entscheidungsfinden eingeführt. Ich hoffe, dass die Agentur den Herausforderungen, die wir ihr gestellt haben, gewachsen sein wird. Auch der Kommission haben wir die Möglichkeit gegeben, mit ihrem Bericht über die Funktionsweise der Agentur vorzutreten und unter Berücksichtigung ihrer Erfahrung Vorschläge für weitere Aufgaben und Rollen der Agentur zu machen.

Ich möchte mich bei unseren Kolleginnen und Kollegen, den Berichterstattern, den beiden anderen Institutionen und besonders beim Kommissar für die harte und konstruktive Arbeit bedanken, durch die wir zu einem endgültigen Kompromiss gekommen sind und das Paket schnüren konnten. Ich hoffe, dass die Tatsache, dass ich meinen Beitrag an zweiter und nicht an fünfter Stelle vortragen durfte, als wirkliche Anerkennung für die Bedeutung und Wichtigkeit dieses Vorschlags gewertet werden kann.

 
  
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  Alejo Vidal-Quadras, Berichterstatter. − Frau Präsidentin! Zu Anfang möchte ich mich ganz herzlich bei den Berichterstattern, den Schattenberichterstattern, Herrn Kommissar Piebalgs und der Botschafterin Frau Reinišová für die exzellente Zusammenarbeit während der ersten drei Monate dieses Jahres bedanken. Diese Kooperation war der Hauptantrieb für das erfolgreiche Ergebnis, über das wir diese Woche abstimmen werden. Die Verhandlungen waren lang, komplex und manchmal hart, aber ich denke, wir haben eine Vereinbarung erreicht, mit der alle Parteien zufrieden sein können.

Das Parlament kann stolz auf das Gesamtpaket und den abschließenden Text sein, so wie diese ausgehandelt wurden. Unsere sehr robuste Einigung in erster Lesung über eigentumsrechtliche Entflechtung hat dem verhandelnden Team während der Gespräche viel Einfluss verliehen. Dadurch konnten wir einen viel engeren Regulierungsrahmen schaffen, besonders in Ländern, in denen das Modell der unabhängigen Übertragungsnetzbetreiber angewandt wird, und in denen die Kompetenzen der nationalen Regulierungsbehörden durch das Paket zunehmen werden, unabhängig von den Regierungen und der Industrie. Diese neue Rolle wird das Risiko für wettbewerbswidriges Verhalten senken, insbesondere in Umständen, in denen vertikal integrierte Unternehmen ihre Stellung missbrauchen, um Investitionen in neue Kapazitäten zu verhindern.

Des Weiteren wurde eine Einigung über die Revisionsklausel erzielt, die uns erlaubt, in einigen Jahren zu kontrollieren, ob alle Modelle unserem Ziel, einen voll wettbewerbsfähigen und legalisierten Markt zu schaffen, entsprechen. Zudem haben wir die Regelungen für den Verbraucherschutz wesentlich verstärkt, unter anderem was Abrechnungsinformationen und verbesserte Bedingungen für den Anbieterwechsel betrifft.

Ein weiterer großer Erfolg war die Einführung einer neuen Bestimmung in der Drittstaatenregelung, wodurch die Zulassung eines Übertragungsnetzbetreibers (ÜNB) eines Drittlandes auch dann verweigert werden könnte, wenn die Versorgungssicherheit der gesamten Europäischen Union oder die eines einzelnen Mitgliedstaats (ein anderer Staat als derjenige, der den Antrag auf Zulassung gestellt hat) bedroht wird.

Hinsichtlich der Stromverordnung möchte ich verdeutlichen, dass dieser Verordnung eine bedeutende Rolle zukommt, da sie den Mitgliedstaaten das nötige Werkzeug verleiht, um die Verbundmöglichkeiten innerhalb der Union durch die Entwicklung und Einrichtung von verbindlichen Netzkodes, die von allen Übertragungsnetzbetreibern bei einer Übertragung von Strom angewandt werden müssen, zu erhöhen und somit eine der hauptsächlichen physikalischen Barrieren für die Verwirklichung eines Elektrizitätsbinnenmarktes aus dem Weg räumt.

Der vereinbarte Rechtstext stärkt auch die Rolle der Agentur für Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden in diesem Prozess, gemäß der ersten Lesung im Europäischen Parlament. Ich muss zugeben, dass das Parlament auf eine noch sehr viel ambitioniertere Agentur gehofft hatte. Trotzdem verstehen wir, dass dies nur einen ersten Schritt auf einem langen Weg der Integration der unterschiedlichen Regulierungsrahmen darstellt.

Wir konnten eine neue Regelung einführen, die es der Agentur erlaubt, die grundlegenden Voraussetzungen, die bei der Genehmigung von Ausnahmen für neue Zusammenschaltungen, gegeben sein müssen, vorzuschlagen. Das ist von besonderer Wichtigkeit, da dies eines der Haupthindernisse für neue Investoren darstellt, wenn sie es mit verschiedenen Mitgliedstaaten zu tun haben. Verschiedene Regulierungsverfahren einhalten zu müssen kann zeitweise zu verwirrenden Ergebnissen führen und Investoren abschrecken, wie beispielsweise bei Nabucco.

Diese Verordnung gründet außerdem das europäische Netz der Fernleitungsnetzbetreiber (ENTSO-Strom) und definiert klare Aufgaben dafür. Sie werden für die Ausarbeitung der Netzkodes zuständig sein, die der Agentur vorgelegt werden müssen, sowie für die Entwicklung koordinierter Mechanismen in Notfallsituationen wie Stromausfällen in der gesamten Europäischen Union, wie wir sie in jüngster Vergangenheit erlebt haben.-

Ich möchte meinen Beitrag abschließen, indem ich dem gesamten technischen Personal danke, dessen Arbeit es uns ermöglicht hat, zu dieser Vereinbarung zu gelangen. Zu Beginn der Verhandlungen hatten wir teilweise nicht mehr daran geglaubt, das zu schaffen.

 
  
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  Antonio Mussa, Berichterstatter - (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte mich bei der tschechischen Präsidentschaft, bei der Kommission, bei Frau Niebler, der Vorsitzenden des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, meinen Kolleginnen und Kollegen, den Berichterstattern dieses Energiepaketes, den Schattenberichterstattern und dem Sekretariat des Ausschusses, einschließlich all seinen Mitarbeitern, für ihre Kooperation und das Können, das sie bei der Arbeit an diesem Thema gezeigt haben, danken.

Wir können und sollten alle stolz auf das Ergebnis sein, das wir erreicht haben. Ich bin es auf alle Fälle, wenn ich an die Arbeit denke, mit der ich konfrontiert wurde, als mir die Richtlinie über den Gasbinnenmarkt übertragen wurde, welche Probleme barg, zu denen es keine einfachen Lösungen gab. Ich bin froh darüber, dass meine jetzige zweite Amtszeit als Abgeordneter des Europäischen Parlaments mit dem Verfahrensabschluss dieses Pakets zusammenfiel, welches meiner Meinung nach eine der wichtigsten Angelegenheiten dieser Amtszeit darstellt und zugleich eine, die unseren Wählern, den Bürgern Europas, zugutekommen wird.

Die Gasrichtlinie, die 2011 in Kraft treten wird, bringt wichtige Innovationen in diesem Sektor mit sich: Ein wichtiges Ergebnis, das unterstrichen werden sollte, ist dass die Option des Einsatzes eines unabhängigen Übertragungsnetzbetreibers erreicht wurde. Dies wird die Märkte öffnen und sicherstellen, dass reale Fortschritte auf dem Weg zu einem System gemacht werden, das der Europäischen Union die Möglichkeit gibt, mit einer Stimme über Energiefragen zu sprechen. Das System eines Unabhängigen Übertragungsnetzbetreibers ist die echte Innovation des Pakets. In diesem Bereich hat das Europäische Parlament das beste Ergebnis erzielt.

Die neue Gasrichtlinie misst den Behörden im Gasbereich und der Agentur viel Bedeutung bei. Die Richtlinie legitimiert die Behörden in deren Rolle, insbesondere in den Ländern, in denen sie ihre Aktivität ganz neu aufnehmen. Die Rolle und die Zuständigkeiten dieser Organe festzulegen, sowie ihnen umfassende Befähigungen zu erteilen, ist eine grundlegend wichtige Angelegenheit, da sie die schwierige Aufgabe haben, den gemeinsamen Energiemarkt zu kontrollieren.

Ein weiteres Detail, das in der Trilogphase hinzugefügt wurde, ist die Ausnahme von so genannten „geschlossenen“ Systemen wie Flughäfen, Krankenhäusern, Bahnhöfen, Industriegeländen, usw., von den gemeinsamen Vorschriften, da diese aufgrund ihrer speziellen Eigenschaften einem günstigeres System unterliegen. Das ist ein Beispiel für die Aufmerksamkeit, die die neue Richtlinie den Bedürfnissen der Bürger Europas schenkt.

Meiner Ansicht nach werden es die europäischen Bürger sein, die wirklich von dieser Richtlinie profitieren, da sie durch den Einsatz intelligenter Zähler Zugang zu allen Abrechnungsinformationen bekommen und in der Lage sein werden, das beste Angebot auf dem Markt ausfindig zu machen und einen Anbieter auf Basis des besten Preises auszusuchen. Obwohl es einige Jahre dauern wird, bis alle Vorteile dieser Liberalisierung zu Tage treten, kann nicht verleugnet werden, dass der Markteintritt von neuen Betreibern zu sinkenden Preisen und zu besseren Marktbedingungen für EU-Bürger führen wird.

Ein weiteres wichtiges Instrument ist die Anerkennung der europäischen Übertragungsnetzsysteme, die die Gasversorgungsicherheit der europäischen Bürger gewährleisten wird. All das ist außerdem abhängig von der Verstärkung und der Schaffung neuer Infrastruktur, wie Regasifizierungsanlagen und Lagerungseinrichtungen. Dies wird die treibende Kraft hinter dem dritten Gesetzespaket sein. Deswegen ist die Öffnung eines wettbewerbsfähigen Marktes vonnöten, der langfristige Investitionen und Verträge von Unternehmen in diesem Sektor sicherstellt, insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten, in denen die Schaffung neuer Infrastruktur auch eine Möglichkeit darstellt, langjährige Probleme der Energieabhängigkeit zu lösen.

Der Schutz gefährdeter Verbraucher wurde berücksichtigt, da die nationalen und regionalen Behörden die Möglichkeit erhalten haben, die Gasversorgung auch in sehr kritischen Zeiten sicherzustellen. Das erfolgreiche Ergebnis dieser Gasrichtlinie und des gesamten Energiepakets verdeutlicht erneut die wichtige Rolle, die Europa und die EU-Institutionen für die europäischen Bürger spielen.

 
  
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  Atanas Paparizov, Berichterstatter.(BG) Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Ich bin äußerst erfreut, dass eine Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über das dritte Energiepaket erzielt werden konnte, einschließlich der Verordnung über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen, für die ich Berichterstatter bin. Ich möchte hier auch den Beitrag der tschechischen Präsidentschaft und die aktive Unterstützung von der Europäischen Kommission bei der Entscheidungsfindung erwähnen.

Hinsichtlich des Zugangs zu den Erdgasfernleitungsnetzen hat das dritte Energiepaket seine Ziele erreicht. Der Grundstein für einen europäischen Energiebinnenmarkt wurde auf Basis von Vorschriften, die im Detail in den verbindlichen Netzkodes enthalten sind, gelegt. Die Möglichkeiten für die Entwicklung einer regionalen Kooperation wurden erhöht, in der, neben dem europäischen Netz der Übertragungsnetzbetreiber und den nationalen Regulierungsbehörden auch die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden eine erhebliche, motivierende Rolle spielen wird.

Das wird die Versorgungssicherheit um einiges erhöhen und dazu ermutigen, im Rahmen des 10-jährigen Netzinvestitionsplans des europäischen Netzes von Betreibern neue Infrastruktur zu fördern. Die Umsetzung des Investitionsplans wird von den nationalen Regulierungsbehörden kontrolliert und von der Agentur überwacht. Das bietet allen Marktteilnehmern die Möglichkeit sich zu engagieren, auf der Basis von klar definierten Verfahren, durch die Ausarbeitung von Netzkodes und durch Änderungsvorschläge bezüglich der letzteren, falls deren praktische Anwendung Änderungen benötigt. Die Bedingungen, die den Wettbewerb zwischen Anbietern regeln, wurden durch die Anwendung strengerer Vorschriften über Information und Transparenz bezüglich der Tätigkeit von Übertragungsnetzbetreibern verschärft.

Ich möchte mich ganz besonders bei den Teilnehmern der Verhandlungen für die Unterstützung der Vorschläge, die ich für den 10-jährigen Investitionsplan und die Entwicklung von regionalen Kooperationsinitiativen vorgelegt habe, bedanken. Zudem freue ich mich, dass durch die geführten Verhandlungen eine bessere Ausgewogenheit zwischen den Befugnissen des Europäischen Netzes der Übertragungsnetzbetreiber, der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden und der Europäischen Kommission hinsichtlich der Schaffung eines reibungslos funktionierenden, effizienten und wettbewerbsfähigen Marktes hergestellt wurde.

Ich möchte besonders hervorheben, dass die fünf Rechtstexte des dritten Energiepakets in enger Zusammenarbeit erarbeitet wurden. Es wurde auch ein allgemeiner Rahmen geschaffen, in dem individuelle Elemente sich ergänzen und gegenseitig verstärken können. Ich möchte das bedeutende Ergebnis der aktiven Kooperation mit meinen Kollegen, den Berichterstattern Frau Morgan, Herr Mussa, Herr Vidal-Quadras und Herr Chichester erwähnen. Ich danke auch den Schattenberichterstattern, die zu jeder Phase der Verhandlungen konstruktive und sehr hilfreiche Vorschläge beigetragen haben. Ich danke ganz besonders der Vorsitzenden des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie dessen Sekretariat.

Frau Präsidentin, das Jahr 2009 hat für Bulgarien und Slowenien mit Unterbrechungen in der Gasversorgung begonnen. Hinzu kam ein starker Abfall des Versorgungsvolumens in anderen Ländern Mittel- und Osteuropas. Ich denke, dass die Europäische Union Ende 2009 in der Lage sein wird, jegliche Unterbrechungen in der Versorgung dank mehr materieller Ressourcen und stärkerer Solidarität ausgleichen zu können. Diese Kapazität der EU begründet sich auf dem dritten Energiepaket, den unerwarteten Vorschlägen der Europäischen Kommission für neue Inhalte der Richtlinie zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung und der Projekte zur Zusammenschaltung von Übertragungsnetzen, die vom Konjunkturprogramm unterstützt werden. Ich denke, es ist angesichts der erreichten Ergebnisse gerechtfertigt, meine Mitabgeordneten dazu aufzurufen, diesen gemeinsam mit dem Rat erarbeiteten Rechtstext, der ihnen vorgestellt wurde, bei der zweiten Lesung zu befürworten.

 
  
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  Ivo Belet, Berichterstatter. (NL) Obwohl die Beratung über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz heute relativ ungünstig zwischen die Beratungen über Strom und Gas gelegt wurde, sprechen wir hier über wichtige und sehr konkrete Maßnahmen, die von direkter Relevanz für alle Verbraucher, jeden Autofahrer und eigentlich für die meisten Menschen in Europa sind.

Es handelt sich um eine konkrete Maßnahme, die wenig oder gar nichts kosten und doch erheblich zum Erreichen unserer ehrgeizigen Klimaziele beitragen wird. Der Reifen eines Autos - ich weiß nicht, ob Sie das wissen - ist für 20 % bis 30 % des gesamten Kraftstoffverbrauchs eines Autos verantwortlich. Deswegen ist es logisch, dass Reifen enormes Potenzial für Energieeffizienz und -einsparungen bergen.

Welche konkreten Maßnahmen wollen wir ergreifen? Wir werden versuchen, alle Autofahrer, also fast jeden Bürger in Europa, zu ermutigen, ab jetzt auf die Energieeffizienz und die Geräuschemission von Reifen zu achten. Wir werden niemanden dazu verpflichten, wir werden die Menschen nur informieren, genauso, wie wir es beispielsweise heute mit Kühlschränken mittels einer klar verständlichen Aufschrift oder eines Aufklebers tun. Wer möchte mit Reifen der B- oder C-Klasse herumfahren, wenn man das auch mit umweltfreundlichen A-Klasse-Reifen tun könnte? Zudem ist ein A-Klasse-Reifen auf lange Sicht kosteneffizienter. Das nennt man Reingewinn, ein Gewinn für den Verbraucher und vor allem ein Gewinn für die Umwelt.

Ich möchte Ihnen zur Veranschaulichung eine Zahl nennen: eine Folgenabschätzung hat gezeigt, dass das Einsparpotenzial bei bis zu anderthalb Millionen Tonnen CO2 liegt. Dies entspricht der Beseitigung der CO2-Emissionen von fast einer Million PKW auf europäischen Straßen. Sobald diese Maßnahme ihr volles Potenzial entfaltet hat, wird die CO2-Emission von einer Million PKW beseitigt worden sein, was ziemlich beeindruckend ist!

Reifenhersteller profitieren natürlich auch davon. Natürlich haben wir diesen Sektor logischerweise konsultiert als wir diese Maßnahme ausgearbeitet haben. Es würde natürlich keinen Sinn machen, diese neue Regelung einem Sektor aufzuerlegen, der im Kraftfahrzeugsektor besonders schwer von der Krise betroffen ist, wenn das zusätzlichen Aufwand und Bürokratie verursachen würde. Diese Argumente sind stichhaltig und können nicht einfach ignoriert werden. Diese Kennzeichnungsrichtlinie kommt auch den Herstellern von Qualitätsreifen zugute, weswegen wir der Überwachung ihrer Umsetzung soviel Bedeutung beimessen. Dies ist grundlegend für die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen, nur auf hohem Niveau.

Es ist selbstverständlich, dass Umweltfreundlichkeit nie auf Kosten der Sicherheit gehen sollte und deswegen haben wir diesbezüglich Änderungen vorgelegt. Sicherheit bleibt natürlich unsere oberste Priorität was Autoreifen angeht.

Ich möchte noch eine kurze Anmerkung zum Kriterium der Geräuschemission machen. Diese wurde auch berücksichtigt, da Lärmbelästigung, wie Sie wissen, ein Fluch unserer Zeit ist. Deswegen begrüße ich in dieser Hinsicht die Tatsache, dass wir ein umsichtiges und praktikables Kriterium zur weiteren Geräuschreduzierung mit einbezogen haben, sehr. Allerdings darf das, wie bereits vorher erwähnt, nie auf Kosten der Sicherheit des Autos und des Reifens gehen.

Ich möchte meinen Beitrag mit ein paar Worten über den Zeitrahmen abschließen. Meiner Ansicht nach sind wir zu einem anspruchsvollen, aber trotzdem vernünftigen Kompromiss gelangt. Natürlich zählen wir auf die Autoreifenhersteller, so wie es auch im Fall der CO2-Emissionen der Autos selbst war, Produkte einzuführen, die den umweltfreundlichsten Standards schon viel früher entsprechen.

 
  
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  Silvia-Adriana Ţicău, Berichterstatterin.(RO) Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Gebäude sind für den Verbrauch von 40 % der Primärenergie und für die Emission von 40 % der Treibhausgase verantwortlich. Deshalb ist die unverzügliche Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden die zuverlässigste, schnellste und kostengünstigste Methode, um Treibhausgasemissionen zu verringern. Allerdings birgt die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Häusern durch die Schaffung von über 250 000 neuen Arbeitsplätzen, durch die für die Förderung erneuerbarer Energieressourcen und energieeffizienter Häuser benötigten Investitionen und nicht zuletzt auch durch die Erhöhung der Lebensqualität der europäischen Bürger mittels niedrigerer Stromrechnungen großes Potenzial für die wirtschaftliche Erholung der EU.

Der neue Vorschlag der Kommission zur Änderung der existierenden Richtlinie sieht vor, die 1 000 mGrenze zu entfernen und stattdessen bestimmte Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu stellen. Außerdem sollen in einem Verfahren alle nationalen Mindestanforderungen angeglichen werden, Gebäude gefördert werden, die lokal die gleiche Menge an erneuerbarer Energie erzeugen, die sie an Primärenergie verbraucht haben, und nur der Bau von Gebäuden staatlich finanziert werden, die die Mindestanforderungen an die Gesamteffizienz erfüllen.

Das Parlament hat die folgenden wichtigen Änderungen eingeführt: Die Erweiterung der Reichweite der Richtlinie auf Zentralheizungen und Kühlsysteme, die Verstärkung der Rolle des Ausweises über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und dessen Standardisierung, die Entwicklung einer gemeinsamen Methode zur Definition von Mindestanforderungen an die Gesamteffizienz, die Umsetzung von Empfehlungen, falls solche von öffentlichen Institutionen im Ausweis über die Gesamteffizienz zur Zeit seiner Gültigkeit enthalten sind, neue Vorschriften über die Information von Verbrauchern und die Ausbildung von Revisoren und Experten, sowie ab 2019 die Gewährung von Baugenehmigungen für Gebäude, die lokal erneuerbare Energie in zumindest gleichem Maße erzeugen, in dem Energie herkömmlich erzeugt wurde, sowie die Einführung neuer Vorschriften zur Heizungs- und Kühlsysteminspektion.

Ich lade meine Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten zum Besuch der Ausstellung ein, die dieser Art von Gebäuden - Netto-Nullenergiegebäuden - im Europäischen Parlament gewidmet ist und zusammen mit dem WWF organisiert wurde.

Obwohl die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden seit 2002 in Kraft ist, ist ihre Umsetzung in mehreren Mitgliedstaaten nicht befriedigend. Für die Mitgliedstaaten stellt der Mangel an Geldern das Haupthindernis zur korrekten Umsetzung dieser Richtlinie dar. Aus diesem Grund hat das Europäische Parlament die Finanzierung von Maßnahmen hinsichtlich der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung vorgeschlagen, sowie die Gründung eines Europäischen Fonds für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und die Förderung von Quellen erneuerbarer Energien durch den Beitrag der Europäischen Investitionsbank, der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten. Des Weiteren wurde die Möglichkeit der Nutzung einer niedrigen Mehrwertsteuer für Dienstleistungen und Produkte bezüglich der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und die Entwicklung von nationalen Programmen, die dabei helfen, die Energieeffizienz von Gebäuden zu erhöhen, indem sie finanzielle Instrumente und einige bestimmte steuerrechtliche Maßnahmen einführen, vorgeschlagen.

Zu guter Letzt möchte ich den Schattenberichterstattern, dem technischen Personal des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und dem GASP-Personal dieses Ausschusses danken, mit dem ich außerordentlich gut zusammengearbeitet habe. Ich erwarte mit Interesse die Kommentare meiner Kolleginnen und Kollegen.

 
  
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  Andris Piebalgs, Mitglied der Kommission. − Frau Präsidentin! Es ist nicht leicht, in fünf Minuten die Antwort der Kommission auf sieben hervorragende Berichte zu formulieren, aber ich möchte diese Gelegenheit nicht verpassen, allen Berichterstattern zu danken, Frau Morgan, Frau Ţicău, Herrn Chichester, Herrn Vidal-Quadras, Herrn Mussa, Herrn Paparizov und Herrn Belet und natürlich auch allen Schattenberichterstattern. Ich möchte auch Frau Niebler danken, die sehr hart gearbeitet hat, damit wir diesen Bericht in so kurzer Zeit erstellen konnten.

Ich möchte mit dem Energiebinnenmarkt anfangen, da wir uns vor zwei Jahren ein ehrgeiziges Ziel gesetzt haben: Einen wirklich wettbewerbsfähigen und absolut europäischen Energiebinnenmarkt zum Vorteil der Bürger der Europäischen Union zu schaffen. Das Instrument, mit dem dieses Ziel erreicht werden kann, ist das dritte Energiebinnenmarktpaket für Gas und Strom.

Heute nähern wir uns der Annahme dieses Pakets und somit dem Erreichen dieses Ziels. Bei den Trilogverhandlungen wurde nun ein Kompromiss geschlossen. Die Kommission steht voll und ganz hinter diesem Kompromiss. Wenn er morgen vom Plenum angenommen wird, wird er der Europäischen Union den klaren Rechtsrahmen geben, der benötigt wird, um einen reibungslos funktionierenden Binnenmarkt zu schaffen und die stark benötigten Investitionen zu fördern. -

Erstens wird er den grenzüberschreitenden Handel durch die Einrichtung einer Agentur für die Zusammenarbeit der nationalen Energieregulierungsbehörden erleichtern, die verbindliche Entscheidungsbefugnisse erhält, um die Arbeit nationaler Regulierungsbehörden zu ergänzen. Das gewährleistet den korrekten Umgang mit grenzüberschreitenden Fällen und ermöglicht der Europäischen Union, einen echtes europäisches Netzwerk aufzubauen.

Zweitens wir das neue Gesetzespaket mit dem neuen europäischen Netz für Übertragungsnetzbetreiber die grenzüberschreitende und regionale Zusammenarbeit und Investition fördern. Europäische Netzbetreiber werden kooperieren und Netzkodes und Sicherheitsstandards ausarbeiten sowie die auf EU- Ebene benötigten Investitionen planen und koordinieren.

Drittens wird es für eine effizientere Regulierungsaufsicht der nationalen Regulierungsbehörden sorgen, die viel unabhängiger und mit allen nötigen Mitteln arbeiten werden.

Viertens wird es die effiziente Entflechtung der Erzeugung und Übertragung von Strom gewährleisten, um jegliche Interessenkonflikte auszuräumen, Netzinvestitionen zu fördern und diskriminierendes Verhalten zu unterbinden.

Dieser Rechtstext wird außerdem mehr Transparenz sicherstellen und so den den gleichberechtigten Zugang zu Informationen garantieren die Preisbildung transparenter gestalten, das Vertrauen in den Markt erhöhen und jegliche Manipulation, auch des Marktes, verhindern.

Es geht hier nicht nur um einen reibungslos funktionierenden Binnenmarkt, sondern allgemein um die Gewährleistung, dass die EU den Herausforderungen, denen wir im Energiebereich gegenüberstehen, gewachsen ist: Dem Klimawandel, zunehmender Importabhängigkeit, Versorgungssicherheit und weltweite Wettbewerbsfähigkeit.

Insbesondere ist ein funktionierender Binnenmarkt ein Schlüsselelement der Bemühungen der EU, den Klimawandel zu bewältigen. Ohne einen wettbewerbsfähigen Strommarkt wird ein Emissionshandelssystem niemals korrekt funktionieren und unsere Ziele hinsichtlich erneuerbarer Energien werden nicht erreicht werden.

Der erreichte Kompromiss stellt außerdem ein gutes Gleichgewicht zwischen den Standpunkten des Parlaments und des Rates her. Die Berichterstatter haben Ihnen bereits die Schlüsselelemente vorgestellt, die dazu beitragen, dass der erreichte politische Kompromiss den gemeinsamen Standpunkt des Rates vom Januar 2009 stärkt.

Ich möchte einige Schlüsselthemen hervorheben.

Die Forderung des Parlaments nach mehr Verbraucherschutz und der Kampf gegen Energiearmut sind nun in den Rechtstexten enthalten. Intelligente Zähler, die die Energieeffizienz fördern und den Verbrauchern ermöglichen, sich aufs Genauste über ihren Verbrauch zu informieren, sollen bis 2020 von 80 % der europäischen Verbraucher genutzt werden. Die Handlungsermächtigung und Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden wurden verstärkt sowie die Ermächtigungen der Agentur. Auch die Regelungen zur effizienten Entflechtung wurden effizienter gestaltet.

Am wichtigsten ist allerdings, dass auch Entwicklungen vor Ort verzeichnet werden konnten. Viele Unternehmen haben Umstrukturierungen vorgenommen, auch im Bereich ihrer Netze, und gehen anders mit Verbrauchern um. Heute auf der Hannover Messe habe ich gesehen, dass bei den intelligenten Zählern gute Fortschritte gemacht werden und Unternehmen diese Entscheidungen annehmen.

Energieeffizienz ist mit Sicherheit ein politischer Schwerpunkt in der europäischen Energiepolitik. Der Bausektor verfügt noch über erhebliches Potenzial, um die Energieeffizienz weiter zu verbessern, wodurch gleichzeitig neue Arbeitsplätze geschaffen würden und das Wachstum angekurbelt würde.

Ich bedanke mich herzlich beim Parlament für die Unterstützung des Vorschlags der Kommission über die Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Die Diskussionen und Vorschläge zeigen, dass das Parlament die gleichen politischen Ziele verfolgt und die aktuelle Situation deutlich verbessern möchte. Dies ist kein einfacher Bereich, da das Subsidiaritätsprinzip hier stark zum Tragen kommt. Deswegen müssen wir ein gutes Gleichgewicht finden. Die Richtlinie bietet einen Rahmen zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz der Gebäude in der EU.

Vieles wurde klarer, wie beispielsweise die Prinzipien der „kostenoptimalen“ Methode, Anforderungen für Kontrollmechanismen und viele Definitionen. Das verstärkt die Wirkung der Richtlinie.

Ein weiterer Punkt sind die Finanzierungsinstrumente, die zur Förderung von Energieeffizienz-Maßnahmen sehr wichtig sind, aber diese müssen durch angemessene Rechtstexte und Initiativen eingerichtet werden. Deswegen ist die Gebäude-Richtlinie hinsichtlich finanzieller und steuerrechtlicher Aspekte eingeschränkt.

Sehr energieeffiziente Gebäude, die Niedrig-Energiegebäude, Null-Energiegebäude oder Gebäude der nächsten Generation genannt werden, wurden von der Kommission neu in die Richtlinie eingebracht.

Diese Vorschrift sollte ehrgeizig, aber realistisch sein und aufgrund des sich verändernden Klimas und der sich ändernden Wirtschaftslage der EU flexible Eigenschaften aufweisen. Wenn der Bau von Netto-Nullgebäuden eine einheitliche Anforderung wäre, könnte die Anforderung nicht erfüllt werden und wäre deshalb übertrieben.-

Harmonisierung ist sehr wichtig für den Binnenmarkt. Ich unterstütze den Wunsch des Parlaments nach einer einheitlichen Methode zur Berechnung des kostenoptimalen Niveaus für Anforderungen voll und ganz. Eine gemeinsame Methode zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz könnte allerdings kontraproduktiv sein und die Umsetzung der Richtlinie durch die Komplexität der baurechtlichen Vorschriften in den Mitgliedstaaten um mehrere Jahre verzögern.

Es handelt sich deshalb um eine sehr komplexe und schwierige Rechtsetzung, aber ich verlasse mich darauf, dass das Parlament dieses Rechtsinstrument stärkt.

Der Berichterstatter sprach auch von Reifen, die eine wesentliche Rolle bei der Reduzierung der Energieintensität im Straßenverkehr und der Emissionen spielen können. Durch die kombinierten Auswirkungen dieses Vorschlags und die Typgenehmigungsvorschrift für Reifen sollte bis 2020 ungefähr 5 % des Kraftstoffverbrauchs in der gesamten EU eingespart werden. Dieser Vorschlag wird Verbrauchern genormte Informationen über Kraftstoffeffizienz bieten. Er wird außerdem Auskunft über die Nasshaftung geben, einem anderen sehr wichtigen Parameter für Reifen, und über externe Rollgeräusche. Die Aufschrift wird den Markt dazu bringen, effizientere Reifen anzubieten und verhindern, dass Verbesserungen eines Aspekts auf Kosten eines anderen gehen.

Der Bericht, über den diese Woche abgestimmt wird, wird einige maßgebliche Verbesserungen in den ursprünglichen Vorschlag einbringen, wie beispielsweise den Wechsel von einer Richtlinie zu einer Verordnung, wodurch die Kosten der Umsetzung verringert werden und sichergestellt wird, dass das Datum der Einführung der Aufschriften für alle Mitgliedstaaten gilt. Die Tatsache, dass die Aufschriften auch für Winterreifen gelten, wobei für diese Reifen so schnell wie möglich eine bestimmte Einstufung eingeführt werden soll, wird denjenigen zugute kommen, die in Eis und Schnee Auto fahren.

Wichtig ist, dass wir die Aufschrift bestmöglich auf dem Reifen anbringen. Darüber wird bereits beraten. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie unseren Vorschlag, die Aufschrift auf den Aufklebern zu integrieren, die sich zurzeit auf jedem neuen Reifen befinden und Auskunft über deren Maß, deren Tragfähigkeitsindex, etc. geben, unterstützen würden.

Ich glaube, wir haben wirklich bemerkenswerte Fortschritte hinsichtlich des Energiedossiers während dieser Legislaturperiode gemacht und am wichtigsten ist, dass dieses auch von unseren Bürgern und der Industrie unterstützt wird. Auf der Hannover Messe haben wir eine enorme Antriebskraft seitens der Industrie für effiziente Energienutzung verspürt und nicht nur in Bereichen, in denen wir bereits Vorschriften erlassen haben, sondern auch in anderen Branchen der Industrie, beispielsweise für verschiedene Geräte für den Endverbraucher und zur Herstellung von Werkzeugen für unterschiedliche Bereiche der Industrie.

Energieeffizienz, Energie und Europa: Das sind die Schlüsselworte dessen, was wir während dieser Legislaturperiode erreicht haben. Ich möchte all denen danken, die daran beteiligt waren, insbesondere den Abgeordneten des Europäischen Parlaments, die dies unterstützt haben.

Zum Abschluss möchte ich mich dafür entschuldigen, dass ich das nächste Mal, wenn ich zu Wort komme, nur eine Minute meiner Zeit nutzen werde, obwohl ich fünf Minuten lang sprechen könnte. Vielen Dank, dass ich meinen Beitrag beenden durfte.

 
  
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  Rebecca Harms, Verfasserin der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit. − (DE) Frau Präsidentin! Vielen Dank, Herr Piebalgs, für diese konzentrierte Rede. Ich glaube, dass man die Fortschritte am besten daran messen kann, was man sich zu Beginn der Debatte als Ziel gesetzt hat. Die Ausgangssituation erinnere ich als eine, in der unter anderem Neelie Kroes mit der Analyse kam, dass trotz mehrerer Liberalisierungspakete auf europäischer Ebene die Marktmacht von immer weniger Playern – großen Konzernen im Energiebereich – in immer mehr Staaten der Europäischen Union, also die Konzentration im Energiesektor, im Elektrizitätsbereich genau so wie im Gasbereich, zunimmt. Ich war deshalb sehr froh, dass zu Beginn der Debatte sowohl die Kommission als auch dann später das Europäische Parlament gesagt haben, dass das wirkungsvollste Instrument gegen diese Konzentration – gerade auch im Strombereich – die Trennung von Erzeugung und Netz ist.

Ich würde heute an dieser Stelle mit Ihnen die Wette eingehen, dass wir ohne diese Trennung – so wie Sie sie zuerst auch befürwortet haben – keinen wirklichen Schutz der Verbraucher vor willkürlichen Preisen auf dem Energiemarkt hinbekommen. Ich würde auch gerne mit Ihnen Wetten darüber abschließen, dass dieses Parlament in absehbarer Zeit über dieses Instrument neu diskutieren wird. Denn das, was wir jetzt beschließen, wird nicht ausreichen, diese Macht, diese Vormachtstellung einiger Energiekonzerne zu brechen. Es wird nicht ausreichen zu verhindern, dass trotz immer größerer Gewinne im Energiebereich die Strom- und Gaspreise immer weiter ansteigen. Es wird nicht ausreichen, tatsächlich für Transparenz und Verbraucherschutz zu sorgen, wie das hier von vielen Kollegen gutmeinend versprochen wird.

Ich muss anerkennen, dass hier von den Kollegen sehr hart gekämpft worden ist. Ich muss aber auch feststellen, dass die Konzerne und einige Mitgliedstaaten und nicht die weitschauenden europäischen Politiker sich an dieser Stelle durchgesetzt haben. Ich hoffe, Sie nehmen die Wette an, und dann werden wir in vier Jahren über den nächsten Liberalisierungsschritt diskutieren und dann wirklich über die Entflechtung.

 
  
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  Gunnar Hökmark, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Frau Präsidentin! Ich möchte mich bei Frau Morgan für ihren Bericht über die Strommärkte bedanken. Es war mir eine Freude als Schattenberichterstatter mit ihr zusammenzuarbeiten und ich denke, man kann fairerweise sagen, dass wir die Liberalisierung der Energiemärkte erreicht haben. Zumindest haben wir wichtige Fortschritte gemacht und somit den Markt geöffnet. Ich denke, es kann fairerweise gesagt werden, dass der Bericht über Strom auch eine führende Rolle in dem Verfahren gespielt hat, über das wir heute beraten.

Es ist meiner Meinung nach wichtig, anzumerken, dass all dies im Gegensatz dazu steht, was einige in verschiedenen Mitgliedsländern verfolgen, nämlich stärker geschützte Grenzen bezüglich der Energiemärkte. In Schweden gibt es eine Debatte deren Teilnehmer zum Teil für eine Art Protektionismus in Bezug auf den Export von Strom sind. Aber das würde alles behindern und zunichte machen, was wir durch einen offenen Elektrizitätsmarkt erreichen können.

Nur durch die Öffnung der Märkte können wir etwas gegen den Klimawandel tun und erneuerbare Energien sowie Atomenergie bestmöglich nutzen. Des Weiteren können wir auch die zuverlässige Energieversorgung in der gesamten Europäischen Union sicherstellen und Länder und Märkte dadurch verbinden. Ich denke, dass die aufgrund dieses Energiemarktpakets unternommenen Schritte als wichtig angesehen werden sollten. Obwohl noch weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen, haben wir hiermit zur Energiesicherheit in Europa und zum Kampf gegen den Klimawandel beigetragen.

 
  
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  Edit Herczog, im Namen der PSE-Fraktion. – Frau Präsidentin! Das dritte Energiepaket zielt darauf ab, mehr Sicherheit und Transparenz im Energiesektor herzustellen sowie nachhaltige und erschwingliche Energie für alle europäischen Bürger und Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Ziel ist es, sich mit den Herausforderungen, die im Energiesektor vor uns liegen, auseinanderzusetzen. Außerdem soll es die Abhängigkeit der Mitgliedstaaten von einigen wenigen Exportländern reduzieren. Die Zufriedenheit der Kunden und der Verbraucher soll erhöht werden. Marktverzerrungen, besonders zwischen Ländern, die Strom günstig erzeugen und denen, die günstig Strom einkaufen möchten und nicht unbedingt die selben sind, sollen verhindert werden. Neue Investoren sollen sich im Energiebereich engagieren.

Die Europäische Agentur wird eine Schlüsselrolle spielen und wie mein Kollege Berichterstatter, Herr Chichester, bereits sagte, haben wir eine starke und unabhängige Agentur gegründet und wir konnten die Rolle des Europäischen Parlaments stärken, wodurch die oben genannten Ziele erreicht werden können. Ich denke, wir haben großartig zusammengearbeitet. In gewisser Weise tut es mir leid, das Energiepaket jetzt abzuschließen.

 
  
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  Anne Laperrouze, im Namen der ALDE-Fraktion.(FR) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Im September 2007 hat die Europäische Kommission ihr drittes Energiepaket bezüglich der Funktionsweise des Binnenmarkts vorgelegt. Sehr schnell stand bei den Beratungen das wichtige, allerdings nicht einzige Thema der Trennung der Stromerzeugung und der Stromübertragung im Mittelpunkt.

Das Thema des Netzeigentums, das meiner Meinung nach bei der ersten Lesung nicht ausreichend berücksichtigt wurde, wurde anscheinend ernster genommen. Die Koexistenz mehrerer nun verbesserter und klarer definierter Optionen, einschließlich des berüchtigten dritten Wegs, erscheint mir als gut. Das ist natürlich eine zu erwartende Aussage, da ich diese Änderung mitverfasst habe.

Glücklicherweise wäre die Zusammenfassung dieses Pakets als eigentumsrechtliche Entflechtung aber ein Fehler. Reale Fortschritte wurden gemacht: Verbraucher erhalten mehr Rechte, Regulierungsbehörden erhalten mehr Rechte, es besteht mehr Kooperation zwischen den Regulierungsbehörden, es gibt die 10-jährigen Investitionspläne, es besteht mehr Transparenz, um die Entwicklung der erneuerbaren Energien zu erleichtern, es besteht mehr technische Kooperation zwischen Netzbetreibern und es liegen bessere Instrumente für den Verbraucher vor, wie beispielsweise die intelligenten Zähler.

Das ist ein weiterer Schritt in Richtung Solidarität in Europa. Die Drittlandsklausel, obwohl sie weniger brisant erscheint als die, die ursprünglich von der Kommission verfasst wurde, bestimmt explizit, dass ein Mitgliedstaat das Recht hat, die Zulassung eines Betreibers zu verweigern, falls dadurch die Sicherheit seiner Energieversorgung oder die eines anderen Mitgliedstaats gefährdet werden würde.

Einen Aspekt hinsichtlich der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden bedauere ich vielleicht: Es wäre unser Wunsch gewesen, eine starke, unabhängige Agentur zu schaffen, die in der Lage ist, ohne unsere Institution Entscheidungen zu treffen. Wir sind auf das berüchtigte Meroni-Urteil gestoßen. Wir wollen uns nicht selbst etwas vormachen: Die Entwicklung einer echten europäischen Energiepolitik benötigt viele weitere Fortschritte und insbesondere welche in Bezug auf die Institutionen.

Die Versorgungssicherheit, der Kampf gegen den Klimawandel, die Regulierung des Marktes: All diese Ziele sollten in einer pragmatischen und nicht dogmatischen Weise verfolgt werden.

Was die Bürger Europas erwarten ist nicht die Anwendung von Wirtschaftstheorien, sondern konkrete Beweise, dass die Öffnung der Märkte ihnen durch die freie Wahl der Anbieter und vernünftige, stabile und vorhersehbare Preise zugute kommt.

Ich bin meinen Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten, unserem Herrn Kommissar und dem Rat für die konstruktiven Bemühungen zu Dank verpflichtet.

 
  
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  Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk, im Namen der UEN-Fraktion. (PL) Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Ich spreche in dieser Aussprache im Namen der Fraktion Union für das Europa der Nationen und möchte Sie auf vier Punkte aufmerksam machen.

Erstens sollten wir die Lösungen, die auf die Trennung der Stromerzeugung, dem Vertrieb von Strom und Gas von deren Übertragung abzielen, positiv bewerten. Dies sollte zu Wettbewerb zwischen den Herstellern von Energieressourcen und somit zu einer Reduzierung der Kosten für Dienstleistungen führen.

Zweitens ist es wichtig, dass insbesondere Mitgliedstaaten, die verpflichtet sind, ihre Energieerzeugung von der Übertragung zu trennen, eines der drei folgenden Modelle dazu nutzen können: Die größtmögliche Trennung von Eigentumsrechten, die Abgabe der Verwaltung der Übertragungsnetze an einen unabhängigen Betreiber oder die Bewahrung der integrierten Erzeugung und Übertragung von Strom, aber nur unter der Bedingung, dass diese beiden Bereiche des Unternehmens in der Praxis unabhängig von einander betrieben werden.

Drittens müssen die Lösungen zur Stärkung der Stellung der Verbraucher auf den Elektrizitäts- und Gasmärkten besonders akzentuiert werden und insbesondere die Option, innerhalb von maximal drei Wochen den Energieversorger ohne jegliche zusätzliche Kosten wechseln zu können.

Viertens und letztens möchte ich besonders auf die Lösungen hinweisen, die eine soziale Komponente beinhalten und vorschreiben, dass die Mitgliedstaaten Gas- und Stromverbrauchern, die ihre Rechnungen nicht begleichen können, Unterstützung gewähren.

 
  
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  Claude Turmes, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Frau Präsidentin! Als erstes möchte ich sagen, dass die Grünen für den Bericht von Frau Ţicău stimmen werden: Er weist eine grüne Note auf und ich danke dem gesamten Verhandlungsteam.

Ich möchte in den wenigen Sekunden, die ich habe, auf die Binnenmärkte eingehen. Es ist aus diesem Abend bereits klar hervorgegangen, dass wir ein viertes Liberalisierungspaket mit den folgenden fünf Punkten benötigen: Erstens die eigentumsrechtliche Entflechtung von Pipelines und Stromnetzen, zweitens den Zugang zu Lagerungseinrichtungen für Elektrizität und Gas, drittens, mehr Handlungsbefähigungen für die EU-Agentur für die Zusammenarbeit von Energieregulierungsbehörden, viertens, die Verstaatlichung der Strombörsen, da sie sonst niemals funktionieren werden, und fünftens wird ein gezieltes Kartellrecht für infrastrukturbasierte Volkswirtschaften benötigt.

Obwohl Eluned Morgan hart für die Verbraucher gekämpft hat, haben Verbraucher nur dann Vorteile, wenn der Großhandelsmarkt funktioniert. Enel übernimmt Endesa, RWE übernimmt Nuon und Vattenfall übernimmt Essent. Am Ende werden wir zehn Riesenkonzerne haben, die weder Interesse an einer Umweltagenda noch an einer Verbraucheragenda haben. Es wird zu einem Kartell führen und um dieses Kartell aufzulösen brauchen wir härtere Gesetze. In dieser Hinsicht verzeichnen wir heute Abend eine Niederlage, die von Herrn Reul, Frau Niebler und anderen wie ihnen inszeniert wurde. Die Energieoligopole werden einen Sieg davontragen und die Verbraucher in Europa werden die Verlierer sein.

 
  
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  Vladimír Remek, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. (CS) Meine Damen und Herren! Es ist nicht möglich, das ganze Energiepaket in so kurzer Zeit zu besprechen. Trotzdem möchte ich erst all denjenigen danken, die an der Erarbeitung der vorliegenden Dokumente beteiligt waren. Lassen Sie uns aber realistisch bleiben. Das Ergebnis ist weit davon entfernt, perfekt zu sein. Trotzdem bin ich der Meinung, dass es zu diesem Zeitpunkt unmöglich war, mehr zu erreichen. Die Tatsache, dass die Amtszeit des aktuellen Parlaments bald beendet ist, hat zweifelsohne eine Rolle gespielt. Ich persönlich möchte hauptsächlich über das von Herrn Chichester vorgestellte Dokument zur Schaffung einer Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden sprechen. Als Schattenberichterstatter habe ich unter anderem befürwortet, dass die Agentur zur Schaffung regionaler Märkte beitragen sollte. Derweil war es nicht möglich, weitere nützliche Pläne als den zur Schaffung einer supranationalen pan-europäischen Regulierungsbehörde abzuschließen.

Ich habe auch auf Bestätigung des ursprünglichen Vorschlags der Kommission gedrungen, zur Beibehaltung des „ein Mitglied - eine Stimme“-Prinzips für die Entscheidungsfindung im Rat der europäischen Regulierungsbehörden im Energiebereich. Dies ist für kleine EU-Mitgliedstaaten von großer Bedeutung. Der Versuch vorrangig großer Staaten, so wie Frankreich und Deutschland, ein so genanntes gewichtetes Verhältnis an Stimmen durchzusetzen, würde kleine Länder benachteiligen. Beispielsweise das „ein Mitglied - eine Stimme“-Prinzip hilft der tschechischen Republik und anderen Ländern großen Netzbetreibern entgegenzutreten, die versuchen den Markt zu dominieren. In diesem Zusammenhang freue ich mich, dass meine Anstrengungen nicht umsonst waren und halte dies für einen Erfolg der tschechischen Präsidentschaft.

Nicht alle Fragen hinsichtlich der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden konnten geklärt werden. Beispielweise wurde keine Lösung für den Sitz ihrer Hauptgeschäftsstelle gefunden. Ich persönlich würde es begrüßen, wenn die Agentur ihren Sitz in der Slowakei hätte, die Interesse daran bekundet hat. Die am wenigsten akzeptable Lösung wäre die so genannte provisorische Option: Die Agentur würde in Brüssel bleiben, wo bereits viele Agenturen sind, einschließlich einiger, die dort eigentlich nur temporär ihren Sitz haben sollten.

 
  
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  Jim Allister (NI). – Frau Präsidentin! Hin und wieder höre ich, dass der einheitliche Strommarkt in Irland als Beispiel für die angewandten Konzepte genannt wird. Bewertet man ihn am Preis, an der Eigenschaft, die den Verbraucher am meisten tangiert, muss ich sagen, dass er kein Erfolgskonzept ist. Als Minister Dodds ihn eingeführt hat, versprach er Energieeinsparungen und verbesserten Wettbewerb, um die Einkaufspreise von Strom zu minimieren und den Großteil der dadurch entstehenden Vorteile den Verbrauchern zukommen zu lassen. Deswegen klingt dies nun wie ein leeres Versprechen, nicht nur für die Verbraucher aus Nordirland, die auf der Besuchertribüne sitzen und diese Aussprache verfolgen.

Meiner Ansicht nach ist Teil des Problems ein ineffizientes Regulierungsverfahren, das zu sehr auf die Industrie abgestimmt ist und zu sehr über anhaltend hohe Preise hinwegsieht, obwohl der Ölpreis drastisch gefallen ist. Die Förderung des Kaufs von Produkten im obersten Marktsegment zu derzeit horrenden Preise tangiert die Regulierungsbehörde kaum. Somit verweigert sie den Verbrauchern, die in finanzieller Bedrängnis sind, die nötige Erleichterung, was eigentlich ihre Aufgabe wäre.

 
  
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  Herbert Reul (PPE-DE). - Frau Präsidentin, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir waren uns einig, dass wir dafür sorgen wollen, dass die Menschen ein höheres Maß an Versorgungssicherheit bei Energie bekommen, dass sie ausreichend Energie haben, dass sie Energie zu günstigen Preisen kaufen können. Wir waren uns nicht einig in der Frage, mit welchen Instrumenten man das am besten erreichen kann.

Wir haben aber heute ein Ergebnis vorliegen, das sich sehen lassen kann, das gut ist, das differenziert ist, denn die Fragestellung ist eben auch kompliziert, und eine einfache Antwort gibt es nicht. Die Lösung heißt: Wir müssen dafür sorgen, dass im Energiebereich mehr investiert wird, in Netze, in Interkonnektoren, in neue Kraftwerke. Das ist eine ganz wichtige Fragestellung, und dafür muss auch das nötige Kapital zur Verfügung gestellt werden.

Umgekehrt müssen wir dafür sorgen, dass diejenigen, die Energie anbieten, kontrolliert werden und dass wirklich Wettbewerb hergestellt wird. Ich glaube, dass es die richtige Lösung war, bei der Organisation der Unternehmen differenzierte Modelle zuzulassen und andererseits eine starke Kontrolle sicherzustellen, eine starke Agentur, eine starke Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden, und dafür zu sorgen, dass nicht jeder machen kann, was er will. Dass aber durchaus differenzierte Angebote – auch nach besonderen nationalen Gegebenheiten – gemacht werden, ist eine kluge Lösung. Wenn sie richtig genutzt wird, ist sie auch eine, die zukunftsfähig sein kann und die uns ein wesentliches Stück voran bringt. Übrigens – auch das ist ja die Wahrheit – konnte man während unseres Prozesses, während der Diskussion in den Mitgliedstaaten durchaus schon beobachten, wie Veränderungen stattfanden. Es ist ja heute nicht mehr so wie zu Beginn der Umfrage, die die Kommission durchgeführt hat. Die Daten und Fakten sind heute schon viel vielfältiger, und wir sind schon ein wesentliches Stück weiter, aber das, was wir jetzt beschließen, bringt uns noch weiter.

 
  
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  Norbert Glante (PSE). - Frau Präsidentin, Herr Kommissar, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe schon einmal in einer kleineren Runde gesagt, dass diese Debatte über das Energiepaket nicht unbedingt eine Frage von schwarz oder rot, links oder rechts war. Sie war allerdings idelogiebehaftet. Das haben wir heute wieder gesehen. Ich würde meiner Kollegin aus Deutschland, Frau Harms, gerne anbieten, die Wette anzunehmen, dass wir in vier Jahren nicht ein viertes Paket auf den Tisch legen, sondern dass wir mit den Instrumenten, die wir haben, zurechtkommen: den Markt regulieren, die Netze zugänglicher machen, so wie es in der Bundesrepublik Deutschland schon gelungen ist. Man kann sich positive Beispiele ja mal anschauen. Ich bin dafür, dass wir einfach die Füße stillhalten und die Instrumente nutzen, die uns gegeben sind, und schauen, dass sie umgesetzt werden.

Zweitens möchte ich dafür plädieren, dass die neu gegründete Agentur der Regulierer maßgebliche Kompetenz bekommt, durchgreift und die best practice aus den Mitgliedstaaten zur Anwendung bringt. Wenn das geschieht, ist mir nicht bange, dass wir ein gutes Ergebnis erzielen werden.

 
  
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  Leopold Józef Rutowicz (UEN).(PL) Frau Präsidentin! Eine Aussprache über das Energiepaket für den Elektrizitäts- und Gasbinnenmarkt ist bitter nötig. Damit er gut funktioniert, müssen die Verordnungen Antwort auf einige Fragen geben, einschließlich der folgenden: Wird es zukünftig einen gemeinsamen Energiemarkt in der EU geben oder werden wir die einzelnen Märkte der Mitgliedstaaten koordinieren müssen? Welche Art von Energie wird in den nächsten 30 Jahren stabile und ausreichende Versorgung zu einem relativ geringen Preis bieten? Dieser Punkt ist wichtig für die europäische Wirtschaft und die Bürger in Europa. Welche Energiequellen werden den Treibhauseffekt am besten eindämmen und die Kosten für dessen Senkung reduzieren?

Leider sind die Maßnahmen, die bisher in diesem Bereich unternommen wurden, weder transparent noch überzeugend, was innerhalb der nächsten 15 Jahre negative Auswirkungen für die Bürger und die Wirtschaft haben könnte.

 
  
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  Jerzy Buzek (PPE-DE).(PL) Frau Präsidentin! Das dritte Energiepaket sollte zu allererst und hauptsächlich den Kunden in Europa dienen. Das wurde erreicht, denn der Kunde wurde in den Mittelpunkt gestellt. Es war allerdings auch notwendig die grundlegenden Interessen der Energieerzeuger zu berücksichtigen. Wir standen zwei wichtigen Problemen gegenüber.

Erstens der Versorgungssicherheit - diese wurde erreicht. Meiner Meinung nach wurden im Vergleich zum ersten und zweiten Paket enorme Fortschritte gemacht. Die Schaffung eines gemeinsamen Energiemarktes nimmt Gestalt an und das Prinzip der europäischen Solidarität ist deutlich erkennbar. Des Weiteren können wir, falls unsere Sicherheitsbedürfnisse dies erfordern, außerhalb der EU investieren.

Das zweite Problem bezieht sich auf das Prinzip des offenen Wettbewerbs auf dem europäischen Energiemarkt. Dieser wurde nicht vollständig erreicht und es könnte nötig sein, weiter über spezifischere Lösungen nachzudenken. Allerdings müssen wir von jetzt an sicherstellen, dass die Bedingungen für Investoren aus Drittländern auf dem europäischen Markt gleich sind und sie nicht gegenüber Investoren aus den Mitgliedstaaten bevorzugt werden. Auch unsere Energiekonzerne müssen auf gleicher Ebene miteinander im Wettbewerb stehen und frei in Länder außerhalb der Europäischen Union investieren können.

Ich möchte betonen, dass das dritte Energiepaket nicht nur vom technischen und wirtschaftlichen Standpunkt aus von großer Bedeutung ist, sondern auch vom politischen. Wir sollten dies als großen Erfolg der EU anerkennen.

 
  
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  Hannes Swoboda (PSE). - Frau Präsidentin! Ich glaube, dass hier – ich war Schattenberichterstatter meiner Fraktion für den Gassektor – ein Kompromiss gefunden worden ist, der aber auch in den anderen Bereichen ein Kompromiss ist, dem wir zustimmen können. Deswegen, weil man nicht ideologisch nach dem Markt gesucht hat, sondern praktisch. Ein gemeinsamer europäischer Markt heißt vor allem, dass wir den nationalen Regulatoren mehr Möglichkeiten geben, mehr Macht geben, dass wir die Kriterien gemeinsam europäisch erarbeiten, so dass nicht ein Regulator ganz anders entscheidet und der eine von der Regierung abhängig ist und der andere nicht, und dass wir eine europäische Agentur haben, die in Zusammenarbeit mit der Kommission wirklich danach trachten kann, dass sich ein europäischer Markt bildet.

Das zweite Element, das sehr wesentlich ist, besteht darin, dass die Konsumentenrolle gestärkt wird. Das ist in mehreren Bestimmungen – ich hätte es mir noch mehr gewünscht – im Grundsatz hier enthalten. Es geht darum, dass die Konsumentinnen und Konsumenten bei diesem wichtigen Versorgungsbereich auch Möglichkeiten und Rechte haben und Transparenz erleben können. Diese beiden Bedingungen sind erfüllt, und daher stimme ich diesem Paket zu.

 
  
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  Inese Vaidere (UEN).(LV) Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Letzten Winter wurde uns deutlich vor Augen geführt, wie sehr wir von Gasimporten abhängig sind und zu welchem Ausmaß diese Abhängigkeit als Instrument in der Außenpolitik genutzt wird. Ich möchte deshalb ganz besonders die Notwendigkeit betonen, so schnell wie möglich einen gemeinsamen, offenen und effizienten europäischen Binnenmarkt für Erdgas zu schaffen und einen Regelkatalog für das Übertragungsnetz einzuführen, um transparenten grenzüberschreitenden Zugang zu Versorgungsnetzen sicherzustellen und somit eine langzeitige Planung und Entwicklung zu ermöglichen. Die langfristige Planung sollte sich nicht nur auf Gasversorgungsnetze, sondern auch auf regionale Zusammenschaltungen beziehen. Die Vorschriften müssen verbessert werden, um einen Zugang zur Infrastruktur ohne Diskriminierungen zu gewährleisten. Gleichzeitig möchte ich besonders betonen, dass Bedarf an der Diversifizierung von Energiequellen durch die Entwicklung von echten Anreizen für die breitere Einführung von erneuerbarer Energie besteht. Da Gebäude für 40 % des gesamten Energieverbrauchs der Europäischen Union verantwortlich sind, ist die Betonung der Nutzung von erneuerbaren Energien in Gebäuden für die Energieeffizienz, die Energiewirtschaft und die Isolierung zu betonen. Die Maßnahmen der Europäischen Union und der nationalen und lokalen Regierungen sowie finanzielle Anreize, müssen in einem einheitlichen System zusammengefasst werden. Vielen Dank.

 
  
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  Ján Hudacký (PPE-DE). (SK) Bevor ich mich zu einer Reihe an Punkten dieses Berichts äußere, möchte ich mich bei der Berichterstatterin, Frau Ţicău, und bei den Schattenberichterstattern für ihre Kooperation bei der Erarbeitung dieses Berichts bedanken.

Mein Interesse und das Interesse meiner Fraktion lag bei diesem Bericht darin, gute Vorbedingungen für eine schnelle Einigung zwischen der Kommission, dem Rat und dem Parlament über praktische Maßnahmen zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in den verschiedenen Mitgliedstaaten zu schaffen.

In diesem Zusammenhang muss ich sagen, dass ich einigen Vorschlägen kritisch gegenüberstand, die meiner Ansicht nach nutzlose bürokratische Maßnahmen sind, übermäßig ehrgeizige bindende Ziele für einzelne Mitgliedstaaten stecken und die sich bei einer abschließenden Untersuchung als hinderlich für die praktische Umsetzung der nötigen Projekte herausstellen würden. Ein bedeutender Aspekt dieses Berichts ist die Einigung auf eine einheitliche, harmonisierte Methode zur Berechnung der kosteneffektivsten Gesamtenergieeffizienz, welche den Mitgliedstaaten eine Basis zur Spezifizierung ihrer Mindeststandards bietet und welche auch regionale Unterschiede des Klimas berücksichtigt.

Abschließend möchte ich noch den Aspekt der finanziellen Unterstützung erwähnen, der für die Durchführungsmaßnahmen zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz in den verschiedenen Mitgliedstaaten grundlegend ist. Ich stimme dem Vorschlag zur Einrichtung eines europäischen Fonds in Kooperation mit der Europäischen Investitionsbank zu, wodurch Bedingungen zur Schaffung finanzieller Ressourcen entstehen, um einen nationalen oder regionalen Fonds mithilfe der so genannten Hebelwirkung einzurichten. Ich begrüße außerdem den Vorschlag zur besseren Nutzung der Strukturfonds mit dem Zweck, die Gesamtenergieeffizienz in den Mitgliedstaaten zu erhöhen.

Zusammenfassend möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass es wichtig ist, die Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten unternehmen, um ihre Gesamtenergieeffizienz zu verbessern, schnell und genau zu untersuchen. Das wieder eingeführte Konzept der Gesamtenergieeffizienz in der Baubranche, außer bei einer deutlichen Reduzierung...

(Die Präsidentin unterbricht den Redner.)

 
  
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  Reino Paasilinna (PSE).(FI) Frau Präsidentin! Ich möchte mich besonders bei den Berichterstattern, die sich dort drüben unterhalten, bedanken. Wir sind an einem wichtigen Punkt angekommen. Wir befinden uns auf dem rechten Weg, obwohl, wie bereits gesagt wurde, nie genug getan werden kann. Wir haben noch viel Arbeit vor uns.

Intelligente Zähler, der Bedarf für ein praktikables und offenes Energiesystem, die Notwendigkeit des echten Wettbewerbs: Dies alles sind Worte und Aussagen, die wir für wichtig halten. Dasselbe gilt auch für die Rechte der Verbraucher. Energiearmut ist zu einem ernsten Thema geworden. Die Preise für Energie steigen, es handelt sich um ein teures Versorgungsgut und deswegen müssen die Rechte der Verbraucher garantiert werden. Aus diesem Grunde machen wir mittels dieses Gesetzespakets aus der Energieversorgung eine öffentliche Dienstleistung. Was meine Fraktion, die Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, betrifft, zeigt sich, dass wir die Interessen der Verbraucher verteidigen und somit einen möglichst transparenten Markt schaffen. Lassen Sie uns weitere Fortschritte auf diesem Weg machen. Vielen Dank.

(Applaus)

 
  
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  Neena Gill (PSE). – Frau Präsidentin! Seit Beginn unserer Verhandlungen über den Bericht von Herrn Belet waren wir der Ansicht, dass sich alle Interessenvertreter - von den Reifenherstellern bis zu den Umweltlobbyisten - über den Bedarf an diesem Rechtstext einig waren. Ich möchte dem Berichterstatter zu der Art und Weise gratulieren, wie er mit diesem speziellen Bericht umgegangen ist, und wie er mir den Schattenberichterstattern zusammengearbeitet hat.

Meiner Meinung nach wird dieser Rechtstext sofort benötigt. Er wird der Autoindustrie in dieser schwierigen Zeit Auftrieb geben. Ich habe vor kurzem die Werke von Michelin in Stoke und die von Jaguar Land Rover in meinem Wahlkreis besichtigt. Dort konnte ich mir ein Bild davon machen, dass bereits stark im Bereich grüner Technologien geforscht und entwickelt wird. Jegliche Unterstützung, die der Industrie während des wirtschaftlichen Abschwungs zu Teil wird, muss darauf abzielen, die ökologischen Herausforderungen zu bewältigen.

Rechtstexte wie dieser werden sicherstellen, dass unsere Hersteller weltweit führend in den Technologien sein werden, die wir so dringend brauchen. Es ist ein Win-Win-Vorschlag, denn er wird auch den Verbrauchern zugute kommen und endlich die nötige Klarheit schaffen. Reifen sind nicht billig, dennoch werden einzelne Käufer meistens zu Einheitskäufen gezwungen. Diese Information wird dazu beitragen, einen Wechsel zu Reifen einzuleiten, die die CO2-Emission und die Geräuschbelastung verringern. Mittels dieses Vorschlags können wir einen vollständig wettbewerbsfähigen Markt für grünere Produkte fördern.

 
  
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  Dragoş Florin David (PPE-DE).(RO) Herr Kommissar" Der erste Nutzen, den die Bürger aus dem neuen freien Markt ziehen werden, begründet sich im Grundsatz der Demokratie. Ich spreche über die Freiheit. Effizient funktionierende Märkte, die Neueinsteigern auf dem Markt die Möglichkeit geben, Energiedienstleistungen für Bürger anzubieten, werden eine vorteilhafte Alternative für Verbraucher darstellen. Ihre Rolle wird nämlich nicht mehr sein, passiv von einer Dienstleistung zu profitieren, sondern sich aktiv am Marktgeschehen zu beteiligen. Beispielsweise werden sie in der Lage sein, den Anbieter zu wechseln, wenn dessen Dienste von schlechter Qualität sind, wenn die Stromversorgung unterbrochen wird oder die Preise zu hoch sind. Die Freiheit zu wählen ermöglicht Verbrauchern, aktiv am Kampf gegen den Klimawandel teilzunehmen, da sie sich Anbieter aussuchen können, die erneuerbare Energien mit niedrigem CO2-Ausstoß anbieten. Das neue Maßnahmenpaket wird zu niedrigeren Preisen, innovativen Produkten und einer Erhöhung der Dienstleistungsqualität führen. Des Weiteren werden die Bürger durch die Deregulierung des Energiesektors auch von der Versorgungssicherheit profitieren. Ich begrüße die Aufnahme von speziellen Maßnahmen zum Schutz von schutzbedürftigen Verbrauchern in das neue Gesetzespaket.

 
  
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  Romana Jordan Cizelj (PPE-DE).(SL) Das Europäische Parlament hat den Verbraucher zurecht in den Mittelpunkt der Verhandlungen gestellt, denn was der Binnenmarkt benötigt, sind Verbraucher mit mehr Rechten und Zugang zu klaren Informationen. Der Verbraucher muss die Möglichkeit haben, sich seinen Dienstleistungsanbieter auszusuchen, weswegen er auch einen intelligenten Zähler benötigt.

Ich freue mich, dass wir zu einer Einigung über dieses umfangreiche und professionell anspruchsvolle Dossier gekommen sind. Ich glaube allerdings, dass der ausgehandelte Kompromiss zur eigentumsrechtlichen Entflechtung immer noch wesentliche organisatorische Unterschiede zwischen den Strom- und Gasmärkten der einzelnen Mitgliedstaaten erlaubt. Des Weiteren hoffe ich, dass wir durch die Mechanismen und Vorschriften dieses Pakets, wie der erhöhten Unabhängigkeit für nationale Regulierungsbehörden, in der Lage sein werden, diese Differenzen zu überwinden und wieder einen Strom- und Gasbinnenmarkt aufbauen können.

 
  
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  Czesław Adam Siekierski (PPE-DE).(PL) Frau Präsidentin! Für den Erfolg einer Unternehmung wie der Schaffung eines einheitlichen Energieraums sind gemeinsame und koordinierte Investitionen in die Energieinfrastruktur unerlässlich. Eine Schlüsselaufgabe besteht in der Erhöhung der Erzeugungskapazitäten von europäischen Kraftwerken und in der Entwicklung eines grenzüberschreitenden Netzes. Gleichzeitig sollte das Wohlbefinden der Umwelt und die Richtlinien des Klima- und des Energiepakets im Hinterkopf behalten werden. Eine weitere Herausforderung bei der Harmonisierung des europäischen Energiemarktes ist die Sicherstellung der Versorgungssicherheit mit Energiequellen von außerhalb der EU.

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der Sicherheit sind die Diversifizierung der Versorgung und größere Bemühungen zur Entwicklung eines europäischen Energiesystems nötig. Schließlich besteht die Angst, dass die vollständige Öffnung des Marktes für den Wettbewerb eine Gefahr für die ärmsten Menschen in der EU darstellen könnte, die oft nicht in der Lage sind, ihre Rechnungen regelmäßig zu bezahlen. Zu diesem Zeitpunkt ist es angebracht, über mögliche Instrumente nachzudenken, die garantieren würden, dass diesen Menschen nicht der Strom abgestellt wird.

 
  
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  Iliana Malinova Iotova (PSE).(BG) Frau Präsidentin! Ich war Schattenberichterstatterin für den Gasmarkt im Namen des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. Ich denke Sie werden mir alle zustimmen, dass die größte Errungenschaft des dritten Energiepakets der Schutz der europäischen Verbraucher und Bürger ist, den es hervorgebracht hat. Dies ist das erste Mal, dass solche Texte klar formuliert wurden. Ich möchte ganz besonders die Definition der brennstoffbedingten Armut und die Tatsache, dass es unmöglich wird die Versorgung einzustellen, sowie die Möglichkeit, kostenfrei den Anbieter zu wechseln und leichtverständliche, transparente Vereinbarungen ins Zentrum der Aufmerksamkeit stellen. Allerdings soll dieser Rechtstext zukünftig Verbrauchern noch stärkere Garantien geben, Schutzmaßnahmen für Schutzbedürftige einführen und mehr Transparenz und Vergleichbarkeit hinsichtlich der Vertragsbedingungen herstellen. Die nächsten grundlegenden Fragen, mit denen wir Abgeordneten konfrontiert werden, beziehen sich auf Preise und Regulierungsmaßnahmen für Preise, wenn diese kontinuierlich steigen. Ich glaube, dass dieses Gesetzespaket auch in Zukunft darauf abzielen wird.

 
  
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  Paul Rübig (PPE-DE). - Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Kommissar! Ich möchte Ihnen vor allem zu diesem Paket gratulieren. Es ist ein großer Fortschritt für unsere Bürgerinnen und Bürger in Europa. Sie werden es alle in der eigenen Geldbörse, auf dem eigenen Konto spüren. Es ist ein großer Fortschritt auch für die kleinen und mittleren Betriebe, weil die gerade jetzt in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise wettbewerbsfähiger werden müssen, und hier ein derartiges Energiepaket der richtige Ansatz ist.

Auch dass wir einen europäischen Regulator bekommen, der den eigenen Betrieben hilft, in den anderen 26 Mitgliedstaaten auf gleicher Ebene behandelt zu werden, dass also die Energieversorger in den anderen 26 Märkten neue Chancen bekommen, ist ein wesentliches Merkmal dieser Regulierung, so dass hier völlig neue Chancen entstehen.

Ferner zur Gesetzgebung über Passivhäuser, über Aktivhäuser: Dass wir mit unserer Gebäudeeffizienz sorgfältig umgehen, lässt für die Zukunft hoffen, dass auch hier neue Arbeitsplätze entstehen.

 
  
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  Präsidentin. − Herr Stolojan! Da Ihre Anwesenheit bei dieser Aussprache so wichtig war, obwohl ich Ihnen gesagt hatte, dass die Teilnehmerzahl bereits überschritten ist, denke ich, dass Ihr verantwortlicher Ansatz und Ihre Anwesenheit belohnt werden sollten. Deswegen gebe ich Ihnen für eine Minute das Wort.

 
  
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  Theodor Dumitru Stolojan (PPE-DE) . – (RO) Frau Präsidentin! Ich möchte allen Berichterstattern zu ihrer hervorragenden Arbeit gratulieren. Ich bin sicher, wir fragen uns alle, warum wir immer noch nicht über einen Binnenmarkt für Strom oder Erdgas verfügen. An dieser Stelle sollte jeder Mitgliedstaat, der die Vorschriften der europäischen Richtlinie noch nicht erfüllt hat, dies tun.

Zweitens begrüße ich die Entscheidung, die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden einzurichten und ich möchte dem Europäischen Parlament mitteilen, dass Rumänien sich für den Sitz der Hauptgeschäftsstelle beworben hat.

 
  
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  Andris Piebalgs, Mitglied der Kommission. − Frau Präsidentin! Ich verspreche Ihnen, dass ich mich kurz fasse. Ich bin zufrieden mit dem Gesetzespaket, über das abgestimmt wird. Es gibt keine idealen Rechtstexte. Dies ist ein Rechtstext, über den nach Beratungen und aufgrund von Kompromissen abgestimmt wird. Wir haben mit sehr unterschiedlichen Standpunkten angefangen zu verhandeln, aber im Endeffekt hat der Rat den Vorschlag fast einstimmig angenommen.

Im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie des Parlaments war die große Mehrheit für diesen Kompromiss. Das heißt, dass wir alles richtig gemacht haben.

Ich weiß, dass es jetzt hinsichtlich der Umsetzung, der Verlaufskontrolle und der Bedürfnisse der Agentur viel zu tun gibt, aber wir haben unseren Bürgern wirklich die grundlegenden Instrumente zur Verfügung gestellt.-

Haben Sie vielen Dank für die getane Arbeit. Wir können sehr stolz darauf sein.

 
  
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  Eluned Morgan, Berichterstatterin. − Frau Präsidentin! Ich möchte mich nochmals bei meinen Kolleginnen und Kollegen für deren Kooperation bedanken. Des Weiteren möchte ich mich bei Bethan Roberts und René Tammist bedanken, die mir bei der Ausarbeitung dieses Berichts eine große Hilfe waren.

Nach 15 Jahren im Parlament ist dies mein Schwanengesang und ich bin sehr erfreut, dass wir für die europäische Öffentlichkeit erhebliche Verbesserungen auf den Energiemärkten erreicht haben. Das Gesetzespaket ist bei Weitem nicht perfekt, aber es ist definitiv ein Fortschritt.

Ich denke, dass sich die Energiekrise in den kommenden Jahren verschärfen wird. Deswegen müssen jetzt die richtigen Marktbedingungen und die richtigen Anreize für die richtigen Investitionen geschaffen werden. Wir brauchen geschätzt 1 Billion EUR an Investitionen auf den Märkten, damit wir auch in Zukunft nicht im Dunkeln stehen.

Aber es gibt noch viel mehr zu tun. Wie Sie wissen dominiert in zwölf Ländern der Europäischen Union ein Unternehmen 70 % des Elektrizitätsmarkts. Momentan befinden wir uns in der schlimmstmöglichen Situation: Wir denken, dass Wettbewerb auf unseren Märkten besteht, aber in Wirklichkeit dominieren nur sehr große Unternehmen massiv bestimmte Märkte. Wir benötigen Maßnahmen seitens der nationalen Regulierungsbehörden und Kartellbehörden, damit sich etwas ändert.

Die wirkliche zukünftige Herausforderung besteht in der Umsetzung des Gesetzespakets. Man sollte bedenken, dass die Energiemärkte bereits von vielen europäischen Gesetze geregelt werden und dass die Überarbeitung dieses Gesetzes nur deswegen benötigt wurde, da die bereits bestehenden Gesetze nicht geachtet werden. Ob wir ein viertes Paket benötigen oder nicht wird davon abhängen, ob die Kommission die Umsetzung sicherstellt und ob die nationalen Regulierungs- und Kartellbehörden diese neuen Gesetze korrekt überwachen. Ich hoffe auf ein bisschen Engagement seitens der Kommission und seitens der nationalen Regulierungsbehörden.

 
  
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  Giles Chichester, Berichterstatter. − Frau Präsidentin! Als erstes möchte ich Ihnen mitteilen, dass sich mein Kollege Herr Vidal-Quadras entschuldigen lässt. Er wird seine Redezeit nicht nutzen. Er musste geschäftlich dringend anderswo hin, hat mich aber freundlicherweise gebeten, mitzueilen, dass wir uns geeinigt haben, dass ich für unsere Fraktion sprechen werde.

Ich möchte den ein oder anderen Punkt aufgreifen, der in der Debatte zur Sprache gekommen ist. Als erstes nehme ich den Gedanken des Kollegen auf, der sich sorgte, dass einige wenige Versorgungsunternehmen im Endeffekt den Markt dominieren werden. Wenn das passieren sollte, verfügt die Kommission durch die Wettbewerbsvorschriften über die nötigen Mittel, dies zu beheben. Außerdem existieren Präzedenzfälle in anderen Teilen der Welt, beispielsweise in den USA, wo feste Monopole und dominante Marktpositionen aufgelöst wurden. Das wäre allerdings die letzte Möglichkeit, wenn das Gesetz fehlschlägt.

Sollten wir auf ein viertes Paket zurückkommen? Ich möchte den Herrn Kommissar daran erinnern, dass ich ihm bereits bei der Entscheidung für ein drittes Gesetzespaket zur Vorsicht geraten habe: Ich riet ihm, die Ergebnisse des zweiten Pakets abzuwarten, wenn dieses umgesetzt würde. Ich denke, dass wir jetzt abwarten müssen, bis dieses Paket umgesetzt wird. Erst nachdem es durchgesetzt wurde und sich absehen lässt, ob es gut funktioniert, können wir entscheiden, ob weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Ich muss sagen, dass meine Enttäuschung über den fehlenden Erfolg bei der Bewältigung der eigentumsrechtlichen Entflechtung durch meinen Optimismus hinsichtlich der Möglichkeit, eine Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden zu schaffen wieder ausgeglichen wurde. Diese Agentur sollte die Befähigungen, die wir ihr verliehen haben, einfallsreich nutzen, um der Situation gerecht zu werden. Ich möchte mich außerdem bei meinem anderen Kollegen bedanken, der sich für mehr Handlungsbefähigungen für die Energieregulierungsbehörden einsetzt.

Die Marktkräfte bewegen sich bereits in diese Richtung. Zwei deutsche Versorgungsunternehmen veräußern ihre Übertragungssysteme, da sie realisiert haben, dass dies besser ist.

Könnte ich abschließend erneut etwas zum Wettbewerb sagen? Wettbewerb bringt Verbrauchern einen größeren Nutzen und mehr Dienstleistungen und Ressourcen können effizienter eingesetzt werden. Deswegen tun wir das Richtige.

 
  
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  Antonio Mussa, Berichterstatter. (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dieser gemeinsamen Aussprache entspringt ein sehr starkes Gefühl: Die große Zufriedenheit darüber, mit diesem dritten Energiepaket des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, ein wichtiges Gesetzespaket für die europäischen Bürger geschnürt zu haben. Es wird natürlich nicht das letzte Paket sein, da, wie Sie ja wissen, alternative Energiequellen wie erneuerbare Energien und Atomkraft im Kommen sind. Über die nächsten 10, 15 oder 20 Jahre wird das Paket allerdings dafür sorgen, dass die Nachfrage und der Bedarf an Energie gedeckt ist und es wird auf die Interessen der Verbraucher eingehen, bzw. sie schützen, insbesondere die Schutzbedürftigen.

Ich denke, dass Frau Morgan, ich und alle anderen beteiligten Abgeordneten, bei der Erarbeitung des Punktes über den Schutz von schutzbedürftigen Verbrauchern eine wesentliche Rolle gespielt haben und den nationalen und regionalen Behörden wesentliche Handlungsermächtigungen verliehen haben, die in Krisenzeiten Veränderungen schaffen können. Ich sage nicht, dass sie Energie kostenfrei abgeben können, aber die Behörden werden definitiv in der Lage sein, Änderungen vorzunehmen und eine kontinuierliche Energieversorgung sicherzustellen.

Der andere grundlegende Punkt ist der folgende: Die Bevölkerung Europas ist sich dessen, was wir bei der Kommission, dem Rat und im Parlament für dieses Gesetzespaket getan haben, nicht bewusst. Es ist allerdings von erheblicher Bedeutung für Energieverbraucher - Sie wissen ja, was letzten Winter geschehen ist. Ich denke, es gibt nichts Schlimmeres als diejenigen, die von einem wichtigen Projekt profitieren, nicht darüber zu informieren. Meiner Meinung nach kommt der Kommission, dem Rat und dem Parlament, noch bevor wir über die Anwendung dieses Pakets beraten, die Aufgabe zu, die Verbraucher über die Existenz dieses Pakets zu informieren und sie wissen zu lassen, was für sie erreicht wurde, in ihrem Namen und was ihnen zugute kommt.

 
  
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  Atanas Paparizov, Berichterstatter. − Frau Präsidentin! Wie meine Kolleginnen und Kollegen halte ist das dritte Energiepaket, obwohl es nicht perfekt ist, für eine sehr gute Basis zur Entwicklung unseres gemeinsamen Marktes, insbesondere für Erdgas und zur Verstärkung der Gassicherheit.

Für Länder wir meines, eines kleinen Lands innerhalb der Europäischen Union, ist der Kompromiss zur eigentumsrechtlichen Entflechtung sehr wichtig. Solch ein Kompromiss gibt uns allen die Sicherheit, dass wir unsere Energiesicherheit durch das gesamte Paket an verbesserten Regelungen, Transparenz, der Drittlandsklausel und allen anderen Komponenten sicherstellen können. So können wir der Energiesicherheit oberste Priorität verleihen.

Das Paket sichert Verbrauchern außerdem zu, dass sie ihre Rechte nutzen können und stellt bessere wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Energiemärkte und deren effizientes Funktionieren her. Der Erfolg dieses Gesetzespakets hängt von dessen Umsetzung ab, wie meine Kollegin Eluned Morgan gerade gesagt hat. Ich denke nicht, dass ein viertes Paket eine Lösung ist. Die Lösung ist eher die genaue Umsetzung dieses Pakets und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten bei der Schaffung des Marktes, insbesondere bei der Entwicklung von neuen Initiativen für regionale Kooperation, vorrangig in Ländern, in denen die Energieversorgung am meisten beeinträchtigt ist, und in denjenigen, die sich zurzeit in einer energiewirtschaftlichen Insellage befinden.

 
  
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  Ivo Belet, Berichterstatter. (NL) Hinsichtlich der Kennzeichnung von energieeffizienten Autoreifen, einer Maßnahme, die in dieses Gesetzespaket aufgenommen wurde, möchte ich ein paar Worte über die Kosten hinzufügen. Diese Maßnahme verursacht fast keine Kosten für die Reifenindustrie und deswegen auch fast keine für den Verbraucher. Die Kosten, die dem Hersteller entstehen, wurden auf weniger als 0,01 EUR pro Reifen geschätzt und sind somit vernachlässigbar, falls jemand geneigt ist, Kritik zu üben. Alle zusätzlichen Kosten, die sich durch den Kauf von energieeffizienten Autoreifen ergeben, werden Berechnungen zufolge innerhalb von acht Monaten wieder eingebracht worden sein. Ab diesem Zeitpunkt werden die Autofahrer und die Umwelt von den wirklichen Vorteilen profitieren.

Gleichwohl möchte ich betonen, dass die gleiche Anwendung dieser Maßnahme in allen Mitgliedstaaten sehr wichtig ist. Das gilt auch für alle Hersteller innerhalb und außerhalb der EU. Aus diesem Grunde würden wir eine Verordnung einer Richtlinie vorziehen.

Alles in allem hoffen wir, dass morgen mit großer Mehrheit für diese Maßnahme gestimmt wird, obwohl immer noch Meinungsunterschiede zwischen einigen Fraktionen dieses Parlaments über eine Reihe von Punkten bestehen. Nach der Anlaufphase werden wir durch diese einfache Maßnahme in der Lage sein, CO2-Emissionen in der Höhe einzusparen, die eine Million PKW erzeugt hätten. Deswegen sollten wir die Maßnahme natürlich am besten so früh wie möglich einführen.

Ich möchte dies mit einem Wort des Dankes an die Schattenberichterstatterin, Frau Chambris von der Europäischen Kommission und Herrn Sousa de Jesus von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten für unsere hervorragende Arbeitsbeziehung abschließen.

 
  
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  Silvia-Adriana Ţicău, Berichterstatterin.(RO)Meine Damen und Herren! Der Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist eine der wichtigsten Maßnahmen, die das Parlament je angenommen hat, hinsichtlich der erhöhten Lebensqualität der Europäer und der Förderung der wirtschaftlichen Erholung in der EU. Die Bürger Europas erwarten Maßnahmen und konkrete Lösungen für ihre Probleme und spezifischen Bedürfnisse.

Ich persönlich glaube, dass eine Anhebung des Anteils des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, der von den Mitgliedstaaten genutzt werden kann, um die Gesamtenergieeffizienz in Wohngebäuden zu finanzieren, von bis zu 15 % notwendig ist. Dadurch erhielten Mitgliedstaaten mehr Flexibilität und die Möglichkeit, nächstes Jahr bei der Halbzeitbewertung zur Nutzung der Strukturfonds die laufenden Programme entsprechend anpassen zu können, mit dem Ziel, die Strukturfonds besser auszuschöpfen.

Ich möchte betonen, dass diese Richtlinie sehr hohes Potenzial zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen hat: Um die 500 000 Arbeitsplätze könnten auf europäischer Ebene geschaffen werden, was maßgebliche Auswirkungen auf die regionalen und nationalen Arbeitsmärkte haben würde.

Herr Kommissar, ich hoffe, dass sie dies weiterhin unterstützen werden, einschließlich der Einführung eines Mindestanteils des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, zumindest in Zukunft. Ich möchte mich nochmals bei den Schattenberichterstattern und den Mitarbeitern des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und bei den Kolleginnen und Kollegen Berichterstattern bedanken, die uns unterstützt haben und mit denen ich hervorragend zusammengearbeitet habe.

 
  
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  Präsidentin. – Damit ist die Aussprache beendet.

Die Abstimmung wird am Mittwoch, den 22. April 2009 stattfinden.

Die Abstimmung über den Bericht von Frau Ţicău wird am Donnerstag, den 23. April 2009 stattfinden.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Adam Gierek (PSE), schriftlich. (PL) Vor nicht allzu langer Zeit wurde der Umzug in ein Haus aus vorgefertigten Betonplatten von vielen Millionen Menschen als gesellschaftlicher Aufstieg und als Verbesserung des Lebensstandards angesehen. Da Energie billig war, machte sich niemand Gedanken über die Heizkosten.

Heute leben fast 100 Millionen Menschen in Fertiggebäuden. Ich möchte die Europäische Kommission bitten, zur Modernisierung dieser Gebäude und ganzer Wohnsiedlungen, besonders in Mittel- und Osteuropa, umfassende finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Mittels der Halbzeitbewertung des Finanzrahmens 2007-2013 sollten Gelder für diesen Zweck bereitgestellt werden können. Die bestehende Obergrenze der Ausgaben für Gebäude von 3 % des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ist definitiv zu niedrig.

Die groß angelegte Modernisierung und Instandsetzung von Fertiggebäuden und Wohnsiedlungen in der EU wird die Heizkosten senken, den Lebensstandard anheben, zehntausende an Arbeitsplätzen schaffen und den Energieverbrauch reduzieren. Das wird sich direkt in sinkenden Treibhausgasemissionen widerspiegeln, wodurch wir einem der 3x20-Ziele näher kommen.

Das Europäische Parlament sollte sich nach der Europawahl unter anderem die Unterstützung zur Modernisierung der bestehenden Fertiggebäude zur Aufgabe machen. Die Nachfrage nach dieser Art von Dienstleistungen kann bei der Überwindung der momentanen Wirtschaftskrise und der Arbeitslosigkeit eine große Rolle spielen, sowie beim Kampf gegen Armut.

 
  
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  Louis Grech (PSE), schriftlich. – Die Kosten für Energie steigen alarmierend stark an und tragen erheblich zur zunehmenden energiebedingten Armut in der EU bei. Der Marktpreis für Energie ist allerdings nur ein Teil des Problems. Aufgrund der Ineffizienzen auf dem Energiemarkt und der Verzerrungen besteht eine erhebliche zusätzliche finanzielle Last für Verbraucher. Beispielsweise mussten die Verbraucher und Unternehmen auf Malta eine maßlose Erhöhung ihrer Energierechnungen hinnehmen, als der Ölpreis seinen Höchststand erreichte, aber die Rechnungsbeträge gingen nicht wieder zurück, als der Ölpreis sich um mehr als die Hälfte verringerte. Was wir brauchen ist eine europaweite Politik, um Verbraucher und KMU vor Missbräuchen in der Preisgestaltung der öffentlichen Versorgungsunternehmen zu schützen. Eine Lösung könnte eine nationale unabhängige Regulierungsbehörde sein, die die nötigen Kontrollen zur Verhinderung von missbräuchlichem oder undurchsichtigem Verhalten von Privatunternehmen und/oder staatlichen Behörden durchführt, hinsichtlich von Preiserhöhungen bei öffentlichen Leistungen, wie zum Beispiel Gas, Elektrizität und Wasser aber auch bei Flughafengebühren und anderen Gebühren.

Dies sollte durch eine Verbesserung der bereits bestehenden Rechtsvorschriften der EU und durch Richtlinien umgesetzt werden, die den Verbraucher besonders bezüglich folgender Punkte schützen:

- Besseres Niveau der Transparenz und der Rationalität bei Preissteigerungen sowie besserer Zugang zu Informationen hinsichtlich Verbraucherrechten.

- Weniger Kosten und weniger Bürokratie für den Verbraucher, der Rechtshilfe benötigt.

 
  
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  András Gyürk (PPE-DE) , schriftlich.(HU) Unserer Ansicht nach ist es sehr wichtig, dass das Europäische Parlament dem dritten Energiepaket bereits bei der zweiten Lesung zustimmen kann. Die neue Verordnung könnte den Wettbewerb auf dem europäischen Strom- und Gasmarkt ankurbeln. Allerdings können wir den Vorschlag nicht annehmen, ohne darauf hinzuweisen, dass die endgültige Verordnung viel an Ehrgeiz verloren hat, im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag der Kommission.

Während der Verhandlungen zu diesem Paket führte das Thema der Entflechtung der Stromerzeugung und des Netzbetriebs zu den heftigsten Debatten. Das endgültige Ergebnis wird grundlegende Auswirkungen auf die Struktur des europäischen Energiemarktes haben. Meiner Ansicht nach wird der von den Mitgliedstaaten gefundene Kompromiss nicht zu transparenter Regulierung in diesem Bereich führen, da die Mitgliedstaaten sich drei verschiedener Modelle zur Entflechtung bedienen können. Dies wird auch zu großen Differenzen auf dem europäischen Energiemarkt führen.

Gleichzeitig begrüße ich, dass der Kompromiss des Rats die zahlreichen Vorschläge zum Verbraucherschutz des Parlaments widerspiegelt. Maßnahmen wie die Option, den Anbieter innerhalb von drei Wochen zu wechseln, detailliertere Rechnungsinformationen und die Vereinfachung von Entschädigungsverfahren, werden die Vorteile einer Marktderegulierung für viele Bürger greifbar machen. Eine weitere wichtige Entwicklung ist, dass die neue Verordnung es Drittländern erschwert, Energie einzukaufen. Auch dank dieser Tatsache wird die in Kürze stattfindende Abstimmung über dieses Energiepaket ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer gemeinsamen europäischen Energiepolitik sein.

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE), schriftlich. (SK) Die Kosten und die Zuverlässigkeit der Energieversorgung sind nicht nur für die Wettbewerbsfähigkeit der EU, sondern auch für das Wohlbefinden der Bürger ausschlaggebende Faktoren. Aus diesem Grund hat das Europäische Parlament den Verbraucher ins Zentrum seines dritten Energiepakets gestellt. Damit Verbraucher von dieser wichtigen Rechtsetzung profitieren, hat das Parlament die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, die für 40 % des gesamten Energieverbrauchs in der EU aufkommen, überarbeitet und verbessert.

Planer und Gebäudeinspektoren werden angemessene Leitlinien durch diese Richtlinie erhalten. Ich messe der Methode zur Berechnung der optimalen Kosten und zur Definition der minimalen wirtschaftlichen Effizienzanforderungen für die strukturellen Komponenten der Wärmedämmung eines Gebäudes und zugehörigen Diensten sowie der Anwendung dieser Berechnungen bei neuen und bestehenden Gebäuden große Bedeutung zu. Die Ziele für Gebäude mit einem Null-Nettoverbrauch sind ein wichtiger Bestandteil der überarbeiteten Richtlinie.

Ich begrüße die Schaffung eines Europäischen Fonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien, um die Umsetzung dieser Richtlinie zu unterstützen. Bisher wurde die Nutzung der Strukturfonds zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden nur begrenzt und nur in den zwölf neuen Mitgliedstaaten genehmigt. Diese Option wurde nun auf alle Mitgliedstaaten erweitert. Gleichzeitig wird der Anteil der EFRE-Ressourcen für diese Projekte von 3 % auf 15 % angehoben.

Um die erfolgreiche Umsetzung dieser Richtlinie zu gewährleisten, müssen sich die Mitgliedstaaten mit Vertretern der lokalen und regionalen Behörden und Verbraucherschutzgruppen über alle Auswirkungen dieser Richtlinie beraten.

 
  
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  Katrin Saks (PSE), schriftlich.(ET) Ich möchte mich bei den Berichterstattern, die an den Entwürfen für das Energiepaket gearbeitet haben, bedanken, besonders bei Frau Morgan, die einen Großteil der wichtigen Arbeit im Bereich des Verbraucherschutzes geleistet hat. Ich bin besonders erfreut, dass das neue Paket auch dem Thema Energiearmut Aufmerksamkeit schenkt. Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, wie mein Heimatland Estland, sollten einen staatlichen Aktionsplan zur Bekämpfung der Energiearmut einführen, um die Zahl der Menschen, die an Energiearmut leiden, einzudämmen. Dies ist gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Situation von großer Bedeutung. Es besteht wirklich Bedarf, dieses Problem in Estland zu beheben, denn die Heizkostenrechnungen sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Direkte Unterstützung für weniger wohlhabende Verbraucher, wie sie in Großbritannien bereits zur Verfügung gestellt wird, ist eine wichtige Maßnahme, obwohl die Energieeffizienz von Gebäuden auch verbessert werden könnte und das gerade in Estland sehr wirkungsvoll wäre.

 
  
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  Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. (PL) Europa wird vor viele Herausforderungen bezüglich der kurz-, mittel- und langfristigen Versorgung mit Energie und der Nachfrage nach Energie gestellt.

Wir, die Europäische Gemeinschaft, haben uns eine sehr ehrgeizige Aufgabe gestellt. Bis zum Jahr 2020 werden wir die Treibhausgasemissionen um 20 % und auch den Energieverbrauch um 20 % reduzieren.

Im Zusammenhang damit, sollten wir besonderes Augenmerk auf die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden legen, da diese für ganze 40 % des gesamten Energieverbrauchs verantwortlich sind.

Damit möchte ich dem Berichterstatter meine Unterstützung aussprechen. Meiner Meinung nach sollten wir eine Informationskampagne organisieren, mit dem Ziel, die Bürger über die Möglichkeit, durch die Isolation von Gebäuden Energie zu sparen, aufzuklären und wir sollten die Regierungen aller Länder der Gemeinschaft dazu aufrufen, Subventionen für dieses Projekt zur Verfügung zu stellen. Wir sollten eine Liste an einheitlichen Mindeststandards zur Gebäudeisolierung für die gesamte EU anfertigen.

Ich unterstütze auch die Erweiterung der Nutzung der Strukturfonds auf die Arbeit bezüglich der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in allen Ländern der Gemeinschaft und die Anhebung des Anteils des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in diesem Bereich von 3 % auf 15 %.

 

18. Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Gemeinschaft und elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Aussprache)
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  Präsidentin. − Der nächste Punkt auf der Tagesordnung ist der Bericht (A6-0138/2009) von Frau Vălean im Namen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 717/2007 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Gemeinschaft und der Richtlinie 2002/21/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (KOM(2008)0580 - C6-0333/2008 - 2008/0187(COD)).

 
  
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  Adina-Ioana Vălean, Berichterstatterin.(RO) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin Reding, meine Damen und Herren. Dass ein Liberaler das Eingreifen in den Markt durch die Regulierung von Preisen, obgleich es sich nur um das Setzen einer maximalen Obergrenze handelt, begrüßt, ist selten. Allerdings ist es im Falle der Mobilfunk-Roaminggebühren nötig und dies kann nur gemeinschaftlich, auf europäischer Ebene stattfinden. Es ist aus dem Grund notwenig, da übertrieben hohe Gebühren Hindernisse für die Freizügigkeit und Kommunikationsfreiheit der europäischen Bürger darstellen. Diese Hindernisse zu beseitigen ist ein grundlegendes Ziel der Europäischen Union und eines meiner persönlichen Ziele als Abgeordnete. Deswegen habe ich mich bereiterklärt, die Aufgabe der Berichterstatterin für diese Verordnung und den Bericht des Europäischen Parlaments über die administrativen und rechtlichen Hindernisse von Mitgliedstaaten, die die Freizügigkeit von europäischen Bürgern verhindern, zu übernehmen.

Diese Verordnung ist beispielsweise für Kleinunternehmer nötig, die sich auf Geschäftsreise befinden und mit Kolleginnen und Kollegen in ihrem Heimatland telefonieren müssen, um ein Problem zu beheben. Für Journalisten ist es wichtig, Nachrichtenmeldungen direkt vom Ort des Geschehens per E-Mail zu übermitteln. Für junge Leute ist es auch wichtig, ihren Freunden und Freundinnen im Ausland Kurznachrichten zu schicken. Letztendlich ist es auch wichtig für Personen, die im Ausland arbeiten, die Stimme ihrer Kinder am Telefon zu hören. All diese europäischen Bürger haben den drei- oder vierfachen Preis bezahlt, und tun dies oft immer noch, wenn sie ein Mobiltelefon benutzen, nur weil sie ein paar Kilometer von ihrem Land entfernt sind, sich aber noch innerhalb der Grenzen der Gemeinschaft befinden.

Dank der Verordnung, die wir morgen annehmen werden, wird es keine übertriebenen Preise mehr geben. Die Obergrenzen, die die Verordnung festsetzt, ermöglichen den Anbietern trotz niedrigerer Preise weiterhin eine beträchtliche Gewinnspanne zu erzielen und im Wettbewerb zu stehen. Wir stehen einem komplexen Problem hinsichtlich der Zerstückelung und des Betriebs des Mobilfunkmarktes in Europa gegenüber.

Wenn Verbraucher einen Mobilfunkanbieter auswählen, informieren sie sich zuerst und vorrangig über die Telefonkosten im Inland oder über den Preis eines neuen Mobiltelefons, aber prüfen weniger die Roaminggebühren. Wenn sie die Grenze zu einem anderen Mitgliedstaat überqueren, müssen sie diese Roaminggebühren zahlen, auch wenn sie nur Telefonate empfangen. Die einzige Möglichkeit, die Verbrauchern bleibt, ist nicht per Mobiltelefon zu kommunizieren. Wettbewerb zwischen Anbietern funktioniert aber nicht von diesem Gesichtspunkt aus. Der Mobilfunkanbieter des Heimatlandes muss dem Anbieter im besuchten Land Gebühren für die Übertragung des Signals bezahlen.

Einige touristische Länder haben für kurze Zeit sehr hohe Besucherzahlen während die Staatsbürger anderer Länder zu einem Großteil ins Ausland reisen. Deswegen besteht ein Ungleichgewicht zwischen dem Angebot und der Nachfrage und das ist der Grund für die hohen Bruttogebühren, sogar unter den Anbietern. Des Weiteren sind die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb von Mobilfunknetzen in einigen Ländern höher als in anderen. Hinzu kommt noch, dass kleinere oder neue Anbieter, die gerade erst in den Markt eingetreten sind, hinsichtlich der Preise von großen europaweiten Anbietern diskriminiert werden. Letztendlich ist es immer der Verbraucher, der zahlen muss.

Die Verordnung, die wir morgen annehmen werden, ist eine kurzfristige Lösung. Wir können die Preise nicht unbegrenzt regulieren, da dies der Innovation schadet und eventuell sogar dem Wettbewerb. Aus diesem Grunde setzt die Verordnung fest, dass es Aufgabe der Europäischen Kommission ist, die verschiedenen Instrumente zur Marktregulierung zu analysieren. Einige dieser Instrumente werden sogar in der Verordnung vorgeschlagen. In zwei oder drei Jahren, wenn wir über mehr Informationen verfügen, werden wir in der Lage sein, über mehr Möglichkeiten zu beraten. Ich hoffe, dass wir dann imstande sein werden, langfristig einen rechtlichen Rahmen für wettbewerbsfähige Roaminggebühren einzurichten.

Abgesehen von diesem Punkt hat das Parlament die Verordnung meiner Meinung nach in vielerlei Hinsicht verbessert. Wir haben die maximalen Roaminggebühren zur Datenübermittlung auf 50 Cent pro Megabyte reduziert, um die Nutzung dieser Dienstleistung zu fördern und echten Wettbewerb in diesem Bereich herzustellen. Wir haben die Leitlinien zur Information der Kunden über den Zugang zu mobilem Internet Roaming transparenter gemacht. Außerdem haben wir die Regelungen zur Begrenzung der monatlichen Rechnungen für Roaming-Datenübertragungen auf 50 EUR für diejenigen, die diesen Dienst nutzen möchten, sehr viel flexibler gemacht. Über ein ausländisches Mobilfunknetz verschickte und somit zum Roamingtarif berechnete Kurznachrichten, werden außerdem eine Referenz zu der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 beinhalten. Wir haben die maximalen Gebühren für empfangene und abgehende Telefonate reduziert und eine Gewinnmarge für Anbieter beibehalten. Des Weiteren haben wir Anbietern verboten, den Kunden im Ausland weiterhin Gebühren zu berechnen, wenn ihnen jemand eine Voice-Mail-Nachricht hinterlässt.

Ich möchte abschließend allen für ihre Bemühungen binnen so kurzer Zeit danken: Meinen Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten der anderen Fraktionen, Frau Kommissarin Reding und ihren Mitarbeitern, der Botschafterin Frau Reinišová und den Vertretern der tschechischen und französischen Präsidentschaft, dem Rat und nicht zuletzt unseren Mitarbeitern im Europäischen Parlament, die alle zusammengearbeitet haben, damit Millionen von Bürgern sich diesen Sommer über akzeptable Roaminggebühren freuen können.

 
  
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  Viviane Reding, Mitglied der Kommission. − Frau Präsidentin! Ich stimme der Berichterstatterin vollständig zu und möchte ihr zu der zügigen und effizienten Arbeit, die sie geleistet hat, gratulieren.

Wir sind mit einem Hindernis der Freizügigkeit konfrontiert, denn wenn man Bürger mittels ihrer Telefonrechnung dafür bestraft, dass sie die Grenzen überqueren, hat das definitiv nichts mit dem Binnenmarkt zu tun, den wir anstreben und errichten möchten. Um unseren Bürgern also dieses Recht auf Freizügigkeit zu gewähren, müssen wir diese Hindernisse beheben. Von diesen Hindernissen sind sehr viele Menschen betroffen. Um die 150 Millionen Bürger in der Europäischen Union nutzen ihr Mobiltelefon mindestens einmal pro Jahr für Roaming wenn sie im Ausland sind und müssen somit die Gebühren zahlen. Es sind Studenten, Reisende und Urlauber, aber auch Grenzgänger, Journalisten und Unternehmer, die durch die sehr hohen Kommunikationskosten eingeschränkt werden.

Deswegen danke ich dem Europäischen Parlament, so schnell auf den Vorschlag der Kommission reagiert zu haben. Ich denke, wir haben den Vorschlag so schnell wie noch nie in der Geschichte der Europäischen Union umgesetzt: Vom Vorschlag bis zur Umsetzung haben wir nur sieben Monate gebraucht. Das ist ein Novum, auch hinsichtlich der Interessen der europäischen Verbraucher.

Ich möchte noch ein paar Worte zu den Errungenschaften des ersten Roamingpakets zu sagen. Bei Sprachroamingdiensten wurden 60 % niedrigere Preise für den Verbraucher und 30 % mehr Nutzung dieser Leistung für die Branche erzielt. Die Branche konnte interessanterweise auch einen kontinuierlichen Anstieg der Penetrationsrate der von den Bürgern benutzten Mobilfunktelefone verzeichnen. Aktuell liegt die Penetrationsrate in Europa bei 119 %. Das ist ein absoluter Weltrekord und die sinkenden Roamingpreise ermöglichen den Mobilfunknutzern von der Kommunikationsfreiheit zu profitieren. Die Mobilfunkbranche hat außerdem mehr Einnahmen, da ihre Dienste zunehmend genutzt werden. Gleichzeitig sinken die Preise für Dienste im Inland. Durch Maßnahmen der Barroso-Kommission sind die Preise im Inland für den Mobilfunk um ca. 35 % gesunken. Das möchte ich all denen sagen, die die Meinung vertreten, die Inlandspreise würden steigen, wenn die Roaminggebühren gesenkt werden. Das ist nämlich nicht der Fall. Die Statistiken belegen genau das Gegenteil.

Jetzt gehen wir noch einen Schritt weiter: Erstens natürlich was Sprachroamingdienste anbetrifft. Ich denke es ist sehr gut, dass wir die Obergrenzen herunterschrauben, damit der Wettbewerb unterhalb dieser Grenzen stattfinden kann. Es ist sehr wichtig, dass wir auch SMS-Roaming mit einbeziehen, denn jedes Jahr werden in der Europäischen Union 2,5 Milliarden SMS versendet. Der Wert der Einnahmen in der Branche beträgt hierfür um die 800 Millionen EUR. Und wer schreibt diese Kurznachrichten? Hauptsächlich unsere jungen Mitbürger: 77 % der jungen Leute bis 24 Jahre nutzen Kurznachrichten, um zu kommunizieren, wenn sie im Ausland sind, denn das ist leichter und kostengünstiger für sie. Sie werden also beim Roaming mit außergewöhnlich hohen Preise bestraft, wenn man die Höhe der Kosten für den Anbieter berücksichtigt. Gut: Wir werden diese Preise reduzieren, sodass das Versenden von Kurznachrichten ganz normal sein wird, ganz gleich ob man bei sich zu Hause ist, oder im Nachbarland. Somit werden Verbraucher großen Nutzen daraus ziehen. Die Reduzierung, über die das Parlament morgen abstimmt, beläuft sich bei den Preisen für Kurznachrichten auf 60 %. Was die Abrechnung für Roaminggespräche pro Sekunde betrifft kann ich nur sagen: Man sollte den Kunden nichts berechnen, was sie nicht genutzt haben, sondern nur das, was sie auch wirklich in Anspruch genommen haben. Wir werden auch die aktuellen versteckten Kosten von 24 % senken, sodass die Kunden nur das bezahlen, was sie auch wirklich genutzt haben. Auch beim Datenroaming, von dem wir glauben, dass es sich dabei um eine zukünftige Entwicklung handelt.

Aber, obwohl wir uns um eine zukünftige Entwicklung bemühen, die es erlaubt, Dateien herunterzuladen, egal wo man sich befindet, wie einen Film, einen Nachrichtenartikel oder ein Foto, das man seinen Freunden schicken möchte, zahlen wir heute noch horrende Rechnungen dafür. Ich habe Rechnungskopien von Personen erhalten, die für drei oder vier Tage im Ausland waren, und mehrere tausend Euro zahlen mussten, nur weil sie ihre Lieblings-Fernsehshow oder einen Nachrichtenartikel heruntergeladen haben, was sie sonst auch tun. Dem wird jetzt ein Ende gesetzt, da in der neuen Verordnung eine Grenze zum automatischen Abschalten vorgesehen ist. Diese Standardgrenze wird ab dem 1. Juli 2010 automatisch angewandt, um Verbraucher zu schützen.

Es ist also ein großer Tag für Europa und ein großer Tag für europäische Verbraucher. Ich danke dem Parlament, das sehr schnell gearbeitet hat. Ich denke, dass die Menschen dort draußen verstehen werden, dass dieses Parlament für die Bürger arbeitet.

 
  
  

VORSITZ: Herr SIWIEC
Vizepräsident

 
  
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  Syed Kamall, Verfasser der Stellungnahme des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbaucherschutz. − Herr Präsident! Darf ich damit beginnen, zunächst den Schattenberichterstattern aller Fraktionen des Ausschusses für den Binnenmarkt, sowie deren Personal und Beratern, meinen Dank auszusprechen? Ich bin der Meinung, dass wir innerhalb dieses Ausschusses alle stolz darauf sein können, dass wir einen gemeinsamen Konsens in Sachen erhöhter Transparenz und wie das Problem „Rechnungsschock“ zu lösen ist, erreicht haben. Rechnungsschocks halfen weder dem Ruf der Mobilfunknetzbetreiber, noch, und viel wichtiger, halfen sie dem Verbraucher.

Allerdings habe ich immer noch einige Bedenken im Hinblick auf das Kappen von Preisen. Wir müssen uns fragen, welche Verbraucher von der Deckelung der Preise in der sowjetischen Wirtschaft profitieren. Wenn man bedenkt, dass nur höchstens 35 % der Verbraucher tatsächlich roamen und die Zahl derjenigen, die regelmäßig roamen, noch viel niedriger ist, und wenn man bedenkt, wie die Kommissarin selbst zugab, dass von dieser Rechtsprechung hauptsächlich eine kleine Gruppe priviligierter Verbraucher, wie Kommissionsbedienstete, Mitglieder des Europäischen Parlaments, Interessenvertreter und Geschäftsleute, profitieren wird, dann lassen Sie uns hoffen, dass wir nicht von den Armen stehlen, was wir den Reichen geben, damit diese billig telefonieren können.

 
  
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  Manolis Mavrommatis, Verfasser der Stellungnahme des Ausschusses für Kultur und Bildung. (EL) Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Ich würde gerne damit beginnen, beiden Berichterstattern, Frau Vălean und Herrn Rübig, der über die erste Roamingverordnung berichtete, für die hervorragende Zusammenarbeit, die wir im Ausschuss für Kultur und Bildung hatten, für den ich als Verfasser der Stellungnahme in einer Angelegenheit, die selbstverständlich für 150 Millionen Verbraucher und die Telekommunikationsbranche von Interesse ist, fungierte, zu gratulieren.

Der erfolgreichen Anwendung der ersten Verordnung von vor zwei Jahren folgend, ist das Europäische Parlament nun dazu aufgefordert, eine revidierte Verordnung zu verabschieden, die die Preise von Textnachrichten und (übermittelten) Daten betrifft.

Ich persönlich möchte gerne die Vorteile dieser Neuverordnung, besonders für Geschäftsreisende, kommentieren. Vertreter der Medienberufe, zum Beispiel, nutzen die Funktion, Dokumente auf ihre Mobiltelefone herunterzuladen, sehr häufig.

Die revidierte Verordnung wird als Sicherheitsventil gegen die überhöhten und unkontrollierten Gebühren wirken, die noch immer von Mobiltelefonunternehmen erhoben werden, wie die Kommissarin sagte. Darum denke ich, dass eine Abstimmung zugunsten des Berichts ein weiterer Sieg für das Parlament im Kampf für den Schutz der Verbraucher sein wird und ebenso ein weiterer großer Schritt, der den Binnenmarkt neu beleben wird.

Schließlich glaube und hoffe ich, dass diese Verordnung durch eine Übereinkunft zwischen den Institutionen diesen Sommer in Kraft treten wird, so dass Reisende vor jeglichen undurchsichtigen Gebühren und zu hohen Berechnungen durch Mobilfunkunternehmen geschützt sein werden.

 
  
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  Paul Rübig, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (DE) Herr Präsident, danke! Ich möchte vor allem der Berichterstatterin Vălean gratulieren, aber auch Frau Kommissarin Reding, die sehr engagiert die Roaming II-Regelung verhandelt hat. Ich glaube, dass durch dieses Verhandeln und natürlich auch die Zielrichtung, die nationalen Preise und die Preise, die wir in den anderen europäischen Ländern zahlen, auf ein Niveau zu bringen, ein wesentlicher Schritt erreicht wurde.

Es ist auch gut, dass die nationalen Regulierungsbehörden jetzt noch zusätzlich für das Roaming zuständig sind und damit Kontroll- und Monitoringfunktionen übernehmen, die uns ganz einfach mehr Transparenz bringen. Transparenz ist das Wichtigste für das Funktionieren eines Marktes. Bis jetzt hat es in vielen Bereichen mangelnde Transparenz gegeben, aber auch klar und deutlich Marktmissbrauch.

Wenn im Datenroaming oft bis zum Tausendfachen mehr verlangt wurde, dann ist das nicht korrekt. Auch die Sekundenabrechnung bei eingehenden Gesprächen wird in Zukunft einen deutlichen Fortschritt und Kostenvorteile für Europas Bürgerinnen und Bürger bringen.

 
  
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  David Hammerstein, im Namen der Verts/ALE-Fraktion (ES) Herr Präsident! Wenn der Markt nicht funktioniert, muss man einschreiten. Wir haben wieder einmal ein Tabu gebrochen: Der freie Markt ist nicht heilig und erst recht nicht in Krisenzeiten, wenn die Taschen der Verbraucher in Europa leerer sind als je zuvor.

Dieses Abkommen, das den überhöhten Kosten für Anrufe und Textnachrichten beim Roaming Einhalt gebieten soll, nützt dem Verbraucher, nützt der Kommunikation zwischen europäischen Ländern und nützt einem sinnvollen und positiven Europa.

Millionen von Telefonrechnungen europäischer Bürger könnten geringer ausfallen, oder das genaue Gegenteil könnte eintreten: Wenn zum Beispiel eine Textnachricht nur 11 Cent kostet, könnten sich die Menschen den ganzen Tag lang Nachrichten schicken und am Ende das Gleiche bezahlen.

Die Übertragungsmaßnahmen, bei denen nach den ersten dreißig Sekunden eine Abrechnung pro Sekunde erfolgt, sind besonders positiv. Die Höchstkosten für Textnachrichten und für die Datenübertragung hätten etwas niedriger ausfallen können, aber wir sind diesen Kompromiss zugunsten der Erzielung einer Übereinkunft eingegangen.

Ich möchte mich bei Kommissar Reding, bei Frau Vălean und den Berichterstattern aller Fraktionen bedanken, da wir ein gutes Beispiel für das Handeln der Europäischen Union in Krisenzeiten geliefert haben.

 
  
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  Präsident. – Daher können wir zu einem erfreulichen Abschluss kommen, was besonders vor den Wahlen sehr wichtig ist. Nun rufe ich Frau Ţicău auf, um über das Catch-the-eye-Verfahren zu sprechen.

 
  
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  Silvia-Adriana Ţicău (PSE).(RO) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Ich würde gerne meinen Kolleginnen und Kollegen zu der Arbeit, die sie geleistet haben, und zu dem Bericht, den sie erstellt haben, gratulieren. Das Europäische Parlament arbeitet zweifelsohne im Interesse der europäischen Bürger. Ich erinnere mich auch, dass wir bei der vorangegangenen Debatte über die Senkung von Mobilfunk-Roaminggebühren vor zwei Jahren eine sehr umfangreiche Diskussion hatten. Ich freue mich, daß wir dabei keine unterschiedlichen Standpunkte hatten. Vielmehr haben wir diese Gebührensenkung alle schnell gebilligt. Ich möchte anmerken, dass ich es für sehr wichtig halte, die existierenden Mobilfunkgebühren weiterhin und um größere Beträge zu senken, sowohl jene für ab- als auch jene für eingehende Gespräche. Jedoch ist die Senkung der Gebühren für Textnachrichten besonders wichtig.

Wir tun dies nicht nur für die jüngere Generation, sondern für jeden, der in der Europäischen Union reist. Diese Maßnahme ist einerseits ein Mittel zum Schutz der Verbraucher, aber gleichzeitig auch ein gutes Beispiel dafür, wie der Markt zugunsten der Bürger Europas reguliert werden kann.

 
  
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  Czesław Adam Siekierski (PPE-DE).(PL) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Mobiltelefon und Internet sind zu Symbolen für Mobilität und Innovation geworden. Bürger sollten daher umfangreichen und einfachen Zugang zu Telekommunikationsdiensten haben. Trotz vieler Einsprüche der Kommissarin sind die Preise für SMS beim Roaming durchschnittlich immer noch bedeutend höher und überschreiten die Preise für diesen Service im Inland maßgeblich. Wir müssen uns bemühen, diese Situation zu ändern. Diesbezüglich schätze ich die Arbeit der Kommission und der Kommissarin sehr.

Die Situation mit dem Internet ist ähnlich. Warum muss es ein Luxus sein, das Internet mittels eines Mobiltelefons zu nutzen? Wir sind alle dafür, den breitestmöglichen Zugang zum Internet sicherzustellen. Eine Senkung der Preise von Datenroaming-Dienstleistungen würde hier ganz bestimmt helfen. Dies ist wichtig, weil diese Angelegenheit in hohem Maße die jüngste Gruppe in unserer Gesellschaft betrifft.

 
  
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  Bogusław Liberadzki (PSE).(PL) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Ich freue mich über die Richtung, in die wir uns bewegen. Ich beziehe mich auf die drastischen Preissenkungen beim Roaming für Telefonanrufe und den Internetzugang. Dies ist der erste Schritt, und ich glaube, dass weitere folgen werden. Dies sind Faktoren, die die Umsetzung der Lissabon-Strategie beschleunigen können. Dies ist für den Bildungsprozess und für die junge Generation wichtig. Es ist wichtig, dass Interneteinrichtungen für Menschen zugänglich sind, die verhältnismäßig arm sind oder ein geringes Einkommen haben. Wir bewegen uns in die richtige Richtung. Diese Neuigkeiten werden sicherlich mit Freude aufgenommen werden. Ich möchte der Kommission danken.

 
  
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  Alojz Peterle (PPE-DE).(SL) Ich möchte gerne dem Berichterstatter und der Kommissarin gegenüber meine aufrichtigen Glückwünsche äußern. Frau Kommissarin, vor einigen Jahren sagte ich Ihnen, dass mir nicht gefiele, für im Ausland getätigte Anrufe bestraft zu werden. Ich erwartete nicht, als Verbraucher so schnell Verbesserungen zu sehen, und besonders nicht von dieser Richtlinie.

Diese Richtlinie ist Beweis dafür, das die Europäische Union in der Lage ist, ihre gemeinsamen Politiken dazu zu benutzen, eine engere Beziehung zu seinen Bürgern zu formen, indem man ihnen da Vorteile verschafft, wo sie es am meisten merken - in ihrem Geldbeutel. Diese Richtlinie steht für mehr Europa, bessere Wettbewerbsfähigkeit und eine einheitliche Wirtschaft und für mich ist sie eine der Haupterrungenschaften der gegenwärtigen Mandate der Kommission und des Parlaments. Das Einzige, was ich jetzt noch möchte, ist, dass wir dem Verbraucher auch im nächsten Mandat mit der gleichen Gesinnung genauso viel Beachtung schenken. Nochmals meine Glückwünsche und vielen Dank.

 
  
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  Viviane Reding, Mitglied der Kommission. − Herr Präsident! Ich möchte hauptsächlich den Mitgliedern danken, die eine sehr gute Arbeit geleistet haben. Zunächst natürlich der Berichterstatterin Frau Vălean, aber ebenso den Berichterstattern der anderen Ausschüsse, den Schattenberichterstattern und den Sprechern der Fraktionen. Sie haben in nur sieben Monaten ermöglicht, dass ein sehr wichtiger Vorschlag für die Freizügigkeit von Bürgern und die Senkung überhöhter Gebühren Realität wurde. Ich glaube, dies ein großer Moment für den Binnenmarkt. Es ist ein großer Moment, der den Bürgern zeigt, dass die Abgeordneten sie ernst nehmen.

Wenn Sie mir erlauben, dann möchte ich trotzdem sagen – mit allem nötigen Respekt, zum Beispiel Herrn Kamall gegenüber –, dass, wenn der Markt nicht funktioniert, die politische Führung intervenieren muss. Könnte mir jemand hier im Haus bitte erklären, wie behauptet werden kann, dass der Markt funktioniert, wenn die Kosten zum Versenden einer Textnachricht von einem Land ins andere für den Betreiber weniger als 11 Cent betragen, während der Durchschnittsverbraucher über 28 Cent bezahlen muss. Dann läuft da etwas nicht richtig.

Wenn wir also nun eine Preisobergrenze von 11 Cent festsetzen, glaube ich ist der Handlungsspielraum, sowie der Spielraum zum Ausbau des Wettbewerbs groß genug. Wie die meisten von Ihnen hier in dieser Kammer, hätte ich mir einen funktionierenden Markt gewünscht, so dass wir dies nicht hätten tun müssen. Nun lassen Sie uns hoffen, dass wir so etwas in Zukunft nicht mehr machen müssen, und lassen Sie uns weiterhin hoffen, dass der Markt nach dieser Entscheidung wirklich im Interesse der Branche, im Interesse des Bürgers, im Interesse der Freizügigkeit und im Interesse des Binnenmarktes funktioniert, wo jeder Bürger reisen kann, ohne mit einer Telefonrechnung bestraft zu werden.

 
  
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  Adina-Ioana Vălean, Berichterstatterin.(RO) Die Senkung der Roaminggebühren ist eine absolute Notwendigkeit. Wir sind uns alle einig, dass der Markt nicht funktioniert. Wie wir dies regulieren sollten, ist eine Angelegenheit, die wir immer noch diskutieren können.

Jetzt diskutieren wir den Vorschlag der Kommission, einige Gebührenlimits festzulegen. Ist dies das beste zur Verfügung stehende Instrument? Das wissen wir nicht, aber es ist die einzige Möglichkeit, die uns momentan zur Verfügung steht. Ich hoffe, dass wir in Zukunft Alternativmethoden finden können.

Ich möchte gerne ein letztes Wort an diese gesamte Branche richten. Wir dürfen nicht zulassen, dass der Eindruck entsteht, der Mobilfunksektor würde die Verbraucher rücksichtslos ausbeuten. Diese Vorstellung könnte gefährlich sein, weil diese Branche erfolgreich ist, was sich in der Schaffung von Arbeitsplätzen, bedeutenden Beiträgen zum Haushalt und im Bereich technologischer Innovationen widerspiegelt. Daher glaube ich, dass es für diejenigen von uns, die den Markt regulieren, wichtig ist, nicht restlos mit der hier verrichteten Arbeit zufrieden zu sein und uns um weitere Verbesserungen zu bemühen, um eine langfristig nützliche Wirkung zu erzielen.

Ich möchte allen an diesem Bericht Beteiligten danken und hoffe, dass wir das gleiche Thema bei einer anderen Gelegenheit diskutieren werden.

 
  
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  Präsident. – Die Aussprache ist beendet.

Die Abstimmung findet am Mittwoch, den 22. April 2009 statt.

 

19. Entlastungen 2007, (Die Abstimmung findet am Donnerstag statt) (Aussprache)
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  Präsident. – Der nächste Punkt ist die gemeinsame Aussprache über folgende Berichte:

- A6-0168/2009 von Herrn Audy, im Namen des Ausschusses für Haushaltskontrolle, über die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007 (SEK(2008)2359 – C6-0415/2008 – 2008/2186(DEC)),

- A6-0159/2009 von Herrn Liberadzki, im Namen des Ausschusses für Haushaltskontrolle, über die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des siebten, achten und neunten Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2007 (KOM(2008)0490 – C6-0296/2008 – 2008/2109(DEC)),

- A6-0184/2009 von Herrn Casaca, im Namen des Ausschusses für Haushaltskontrolle, über die Entlastung bezüglich der Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007, Einzelplan I: Europäisches Parlament (C6-0416/2008 – 2008/2276(DEC)),

- A6-0151/2009 von Herrn Søndergaard, im Namen des Ausschusses für Haushaltskontrolle, über die Entlastung bezüglich der Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007, Einzelplan IV: Gerichtshof (C6-0418/2008 – 2008/2278(DEC)),

- A6-0152/2009 von Herrn Søndergaard, im Namen des Ausschusses für Haushaltskontrolle, über die Entlastung bezüglich der Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007, Einzelplan V: Europäischer Rechnungshof (C6-0419/2008 – 2008/2279(DEC)),

- A6-0155/2009 von Herrn Søndergaard, im Namen des Ausschusses für Haushaltskontrolle, über die Entlastung bezüglich der Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007, Einzelplan VI: Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) (C6-0420/2008 – 2008/2280(DEC)),

- A6-0153/2009 von Herrn Søndergaard, im Namen des Ausschusses für Haushaltskontrolle, über die Entlastung bezüglich der Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007, Einzelplan VII: Ausschuss der Regionen (C6-0421/2008 – 2008/2281(DEC)),

- A6-0156/2009 von Herrn Søndergaard, im Namen des Ausschusses für Haushaltskontrolle, über die Entlastung bezüglich der Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007, Einzelplan VIII: Europäischer Bürgerbeauftragter (C6-0423/2008 – 2008/2282(DEC)),

- A6-0154/2009 von Herrn Søndergaard, im Namen des Ausschusses für Haushaltskontrolle, über die Entlastung bezüglich der Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007, Einzelplan IX: Europäischer Datenschutzbeauftragter (C6-0424/2008 – 2008/2283(DEC)),

- A6-0157/2009 von Herrn Fjellner, im Namen des Ausschusses für Haushaltskontrolle, über die Entlastung bezüglich der Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2007 (C6-0437/2008 – 2008/2264(DEC)),

- A6-0158/2009 von Herrn Fjellner, im Namen des Ausschusses für Haushaltskontrolle, über die Entlastung bezüglich der Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit für das Haushaltsjahr 2007 (C6-0442/2008 – 2008/2269(DEC)),

- A6-0160/2009 von Herrn Fjellner, im Namen des Ausschusses für Haushaltskontrolle, über die Entlastung bezüglich der Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Polizeiakademie für das Haushaltsjahr 2007 (C6-0444/2008 – 2008/2271(DEC)),

- A6-0161/2009 von Herrn Fjellner, im Namen des Ausschusses für Haushaltskontrolle, über die Entlastung bezüglich der Ausführung des Haushaltsplans von Eurojust für das Haushaltsjahr 2007 (C6-0436/2008 – 2008/2263(DEC)),

- A6-0162/2009 von Herrn Fjellner, im Namen des Ausschusses für Haushaltskontrolle, über die Entlastung bezüglich der Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2007 (C6-0435/2008 – 2008/2262(DEC)),

- A6-0163/2009 von Herrn Fjellner, im Namen des Ausschusses für Haushaltskontrolle, über die Entlastung bezüglich der Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2007 (C6-0439/2008 – 2008/2266(DEC)),

- A6-0164/2009 von Herrn Fjellner, im Namen des Ausschusses für Haushaltskontrolle, über die Entlastung bezüglich der Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen GNSS-Aufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2007 (C6-0446/2008 – 2008/2273(DEC)),

- A6-0165/2009 von Herrn Fjellner, im Namen des Ausschusses für Haushaltskontrolle, über die Entlastung bezüglich Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Eisenbahnagentur für das Haushaltsjahr 2007 (C6-0443/2008 – 2008/2270(DEC)),

- A6-0166/2009 von Herrn Fjellner, im Namen des Ausschusses für Haushaltskontrolle, über die Entlastung bezüglich der Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007 (C6-0445/2008 – 2008/2272(DEC)),

- A6-0167/2009 von Herrn Fjellner, im Namen des Ausschusses für Haushaltskontrolle, über die Entlastung bezüglich der Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2007 (C6-0438/2008 – 2008/2265(DEC)),

- A6-0169/2009 von Herrn Fjellner, im Namen des Ausschusses für Haushaltskontrolle, über die Entlastung bezüglich der Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Wiederaufbau für das Haushaltsjahr 2007 (C6-0429/2008 – 2008/2256(DEC)),

- A6-0170/2009 von Herrn Fjellner, im Namen des Ausschusses für Haushaltskontrolle, über die Entlastung bezüglich der Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2007 (C6-0441/2008 – 2008/2268(DEC)),

- A6-0171/2009 von Herrn Fjellner, im Namen des Ausschusses für Haushaltskontrolle, über die Entlastung bezüglich der Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2007 (C6-0432/2008 – 2008/2259(DEC)),

- A6-0172/2009 von Herrn Fjellner, im Namen des Ausschusses für Haushaltskontrolle, über die Entlastung bezüglich der Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2007 (C6-0440/2008 – 2008/2267(DEC)),

- A6-0173/2009 von Herrn Fjellner, im Namen des Ausschusses für Haushaltskontrolle, über die Entlastung bezüglich der Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2007 (C6-0428/2008 – 2008/2255(DEC)),

- A6-0174/2009 von Herrn Fjellner, im Namen des Ausschusses für Haushaltskontrolle, über die Entlastung bezüglich der Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2007 (C6-0433/2008 – 2008/2260(DEC)),

- A6-0175/2009 von Herrn Fjellner, im Namen des Ausschusses für Haushaltskontrolle, über die Entlastung bezüglich der Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2007 (C6-0431/2008 – 2008/2258(DEC)),

- A6-0176/2009 von Herrn Fjellner, im Namen des Ausschusses für Haushaltskontrolle, über die Entlastung bezüglich der Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für das Haushaltsjahr 2007 (C6-0430/2008 – 2008/2257(DEC)),

- A6-0177/2009 von Herrn Fjellner, im Namen des Ausschusses für Haushaltskontrolle, über die Entlastung bezüglich der Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2007 (C6-0427/2008 – 2008/2254(DEC)),

- A6-0178/2009 von Herrn Fjellner, im Namen des Ausschusses für Haushaltskontrolle, über die Entlastung bezüglich der Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007 (C6-0434/2008 – 2008/2261(DEC)),

- A6-0179/2009 von Herrn Fjellner, im Namen des Ausschusses für Haushaltskontrolle, über die Entlastung bezüglich der Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2007 (C6-0447/2008 – 2008/2274(DEC)), und

- A6-0148/2009 von Herrn Fjellner, im Namen des Ausschusses für Haushaltskontrolle, für Finanzmanagement und -kontrolle der EU-Agenturen (2008/2207(INI)).

 
  
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  Jean-Pierre Audy, Berichterstatter. (FR) Herr Präsident, Herr Kallas, meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen, Herr Kallas, und Ihren Kollegen in der Kommission, zunächst meinen Dank für die Aufmerksamkeit aussprechen, die Sie der parlamentarischen Arbeit gewidmet haben, die in Zusammenhang mit dem Entlastungverfahren zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Kommission und der ausführenden Agenturen für 2007 steht. Mein Dank gilt auch den Verwaltungsdiensten.

Ich möchte auch dem Europäischen Rechnungshof unter der Führung seines Präsidenten, Vítor Caldeira, meine Anerkennung für seine großen Bemühungen zollen. Mit nur beschränkten Mitteln löste er die sehr umfangreiche, ihm aufgetragene Aufgabe.

Ich möchte gerne etwas zum Kontext dieser Entlastung sagen. 2007 war das erste Jahr des neuen mehrjährigen finanziellen Rahmenprogramms 2007-2013, in dem eine Reihe neuer Vorschriften implementiert wurden. 2007 war auch das Jahr des letzten Entlastungsverfahrens der gegenwärtigen Kommission, die zu Beginn ihres Mandates versprochen hatte – Sie werden sich erinnern, Herr Kommissar, es war durch Ihren Präsidenten –, eine positive Zuverlässigkeitserklärung vom Europäischen Rechnungshof zu erhalten.

14 Jahre lang jedoch hat der Rechnungshof eine negative Erklärung über die Recht- und Regelmäßigkeit der zugrunde liegenden Transaktionen für den Großteil der Ausgabenbereiche herausgegeben, da diese zu unterschiedlichen Graden stark fehlerbehaftet waren, obgleich – und darüber sollten wir uns freuen – Verwaltungsausgaben und die konsolidierten Abschlüsse Gegenstand einer positiven Zuverlässigkeitserklärung sind.

2007 war nun schließlich das Jahr der letzten Entlastungsabstimmung vor den Wahlen zum Europäischen Parlament. In diesem speziellen Zusammenhang und abgesehen von den zahlreichen Vorbehalten, die im Entschließungsentwurf bezüglich der Verwaltung der Gemeinschaftsmittel erscheinen, war Ziel meines Berichts der Versuch, das Entlastungsverfahren zu analysieren und einen Beitrag auf diesem schwierigen Weg zu leisten, der uns zu einer positiven Zuverlässigkeitserklärung führen muss, wobei wir uns der Grenzen dieses Unterfangens absolut bewusst sein müssen. Daher möchte ich herausfinden, welche Haltung die Kommission, die politischen Fraktionen und meine Kolleginnen und Kollegen haben, die nun zu diesem Thema sprechen werden.

Nach Abschluss der Arbeit in dieser Angelegenheit, habe ich gemischte Gefühle: Einerseits glaube ich fest daran, dass sich die Dinge verbessern, aber nicht genug und zu langsam. Demgegenüber steht die unhaltbare Tatsache, in einer Situation zu stecken, in der der Europäische Rechnungshof seit 14 Jahren keine positive Zuverlässigkeitserklärung herausgegeben hat und das Europäische Parlament dessen ungeachtet für eine Entlastung stimmt.

Die Europäer werden zu dem Schluss kommen, dass das Parlament seine Überwachungsrolle nicht richtig ausübt. Deshalb schlage ich angesichts des Ernstes der Lage vor, unverzüglich eine interinstitutionelle Konferenz zu organisieren. Letztere würde alle betreffen, die bei der Verwaltung und Überwachung der Gemeinschaftsmittel eine Rolle spielen, und würde eine umfangreiche Diskussion in Gang setzen, um einen Überblick über die nötigen Reformen zu bekommen, um so bald wie möglich eine positive Zuverlässigkeitserklärung herbeizuführen. Ich bin auf die Gründe gespannt, aufgrund derer bestimmte politische Fraktionen gegen diese Diskussion sind.

Besondere Aufmerksamkeit muss auch der Rolle der Mitgliedstaaten gelten, die ungefähr 80 % des Haushalts der Union verwalten. Tatsächlich ist in dieser geteilten Verwaltung ein Großteil unserer Probleme zu suchen. Während ich über diese Thema spreche, bedauere ich, dass vom Rat niemand anwesend ist. Die gegenwärtigen politischen Schwierigkeiten der Tschechischen Republik reichen nicht aus, um die unbeständige politische Präsenz des Rates zu erklären, es sei denn, wir interpretieren diese Abwesenheit und das Schweigen als Gleichgültigkeit oder schlimmer noch als Desinteresse.

In Bezug auf den Bericht über die geteilte Verwaltung durch die Mitgliedstaaten, würde ich nicht nur die Rolle nationaler Verwaltungserklärungen hervorheben, sondern auch von zusammenfassenden Jahresberichten. Dies sind so viele Elemente, die uns in Richtung einer positiven ZVE führen.

Des Weiteren und entsprechend Artikel 248 des Vertrages schlage ich vor, dass die Zusammenarbeit zwischen den einzelstaatlichen Rechnungsprüfungsorganen und dem Europäischen Rechnungshof verstärkt wird, was die Überwachung der geteilten Verwaltung betrifft.

Ich schlage vor, dass wir die Möglichkeit der einzelstaatlichen Rechnungsprüfungsorgane in ihrer Eigenschaft als unabhängige externe Rechnungsprüfer untersuchen und unter Berücksichtigung internationaler Prüfungsnormen nationale Prüfbescheinigungen für die Verwaltung der Gemeinschaftsmittel ausstellen. Diese Bescheinigungen würden an die Regierungen der Mitgliedstaaten ausgehändigt werden, um während des Entlastungsverfahrens in Übereinstimmung mit einem entsprechenden, noch einzuführenden interinstitutionellen Verfahren vorgelegt zu werden.

Schließlich, Herr Präsident, möchte ich mein Erstaunen darüber ausdrücken, dass die konsolidierten Jahresabschlüsse mit einem Nettovermögen im Bereich von 58 Milliarden EUR vorgelegt wurden und schlage daher vor, dass darüber nachgedacht werden sollte, einen Pensionsfonds einzurichten, um 33,5 Milliarden EUR in Verpflichtungen dem Personal gegenüber zu veräußern.

Abschießend möchte ich sagen, dass es an der Zeit ist, unser System zu reformieren, und ich bin fest davon überzeugt, dass diese Reform auf einem gründlichen und aufrichtigen Dialog zwischen allen, mit dem Haushalt Beschäftigten basieren sollte.

 
  
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  Bogusław Liberadzki, Berichterstatter. – (PL) Herr Präsident, Herr Kommissar! Wir sprechen über den Europäischen Entwicklungsfonds, der die Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean betrifft. Aus unserer Sicht sind diese Länder keine Standardregionen, keine herkömmlichen Staaten, und sie weisen keine typischen Problemen auf. Hinsichtlich der Implementierung des Fonds im Jahr 2007 sahen wir eine Zunahme der Zahlungen und Verpflichtungen, was mit einer Leistungszunahme einhergeht. Dies ist ohne Zweifel ein positiver Punkt, und damit möchte ich beginnen.

Der Fonds bestand aus zwei Teilen: Dem Teil, der von der Europäischen Kommission verwaltet wurde, und dem Teil, der der Kontrolle der Europäischen Investitionsbank (EIB) unterstand. Der von der Europäischen Kommission verwaltete Teil ist Gegenstand dieser Entlastungsaussprache, wohingegen der von der EIB verwaltete Teil bis auf weiteres von der Entlastung ausgeschlossen ist. Darauf möchte ich später näher eingehen.

Unsere Aussprache basiert auf der Stellung des Europäischen Rechnungshofs. Das Gericht äußerte klar, dass die den Einkünften und Verpflichtungen für das Jahr 2007 unterliegenden Transaktionen, rechtlich und regulär als Ganzes betrachtet werden, aber Aufmerksamkeit auf das im Hinblick auf die Haushaltsunterstützung hohe treuhänderische Risiko lenkten, das sich aus der „dynamischen Interpretation“ der Förderkriterien durch die Kommission ergibt. Die Rechnungsprüfung enthüllte jedoch einiges an fehlerhaftem Material und befand - und hier sind wir uns einig -, dass eine rasche Verbesserung im Bereich der Überwachung und Kontrolle unerlässlich ist. Derartige Möglichkeiten existieren, und wir teilen diesen Standpunkt.

Die Stichprobe der Rechnungsprüfung umfasste sechs Staaten und 250 Transaktionen. Man kam zu einer sehr wichtigen Erkenntnis, und zwar, dass die Kommission immer noch keine vollständigen Buchführungsdaten zur Verfügung stellen kann. Wir heißen die Erklärung willkommen, dass ab Februar 2009 ein neues System in Kraft treten wird. Ich hoffe, dass der Kommissar diese Tatsache bestätigt.

Eine andere sehr wichtige Angelegenheit ist die Unterscheidung zwischen Worten und Taten, bei der Vorbereitung von Abkommen. Die Ausarbeitung und das Unterzeichnen verursachen eine große Ambiguität. Die Kommission muss dies klären, besonders auch weil die AKP-Staaten andere Ansätze dafür haben. Aus unserer, der Sicht des Europäischen Parlaments, ist es sehr wichtig, dass die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit nicht erst nach dem Geschehen durchgeführt werden sollte, sondern eine Form der Überwachung und Kontrolle annehmen sollte, um Unregelmäßigkeiten zu vermeiden. Das Vermeiden von Unregelmäßigkeiten hilft auch, den Nutzen abzuschätzen, den wir durch die Zuteilung von Fonds erreichen. Dies ist nicht nur eine Frage der Ordnungsmäßigkeiten auf den Konten, sondern zeigt auch den Grad an, zu welchem die Zielsetzung erreicht wird. Diesbezüglich möchten wir die Aufmerksamkeit auf die Notwendigkeit der Kooperation nationaler Parlamente lenken, da diese die Angelegenheit weitestgehend verstehen sollten. Dies ist eine Frage der Zusammenarbeit mit den Behörden und Regierungen und auch mit der Zivilgesellschaft.

Ein Aspekt, der besonders wichtig zu sein scheint, ist die Frage der Überwachung der Fonds, die von der EIB verwaltet werden. Die EIB bleibt aus unserer Sicht weiterhin eine Institution, die unmöglich zu beaufsichtigen ist. Unser Bericht bestätigt ganz deutlich, dass die EIB eine Summe von 2,2 Milliarden EUR zu ihrer Verfügung hatte. Dabei handelte es sich um öffentliches Geld - es stammte nicht von den Finanzmärkten. Die EIB würde demnach als eine sehr undemokratische Institution erscheinen, die nichtsdestotrotz über öffentliches Geld verfügt.

Schließlich möchte ich mich beim Kommissar für seine Kooperation während dieser Amtszeit bedanken. Ich möchte Herrn Łuckiewicz unseren Dank im Namen des Rechnungshofs überbringen. Ich möchte außerdem meinen Kolleginnen und Kollegen vom Ausschuss für Entwicklung und auch vom Ausschuss für Haushaltskontrolle, unter der sehr guten Leitung von Herrn Bösch, danken.

 
  
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  Paulo Casaca, Berichterstatter.(PT) Herr Präsident, Herr Kallas, Herr Bösch, meine Damen und Herren! Wir stehen kurz vor Abschluss der wohl gründlichsten Reform des Europäischen Parlaments. Diese Reform umfasst die Erstellung von Satzungen für Miglieder des Europäischen Parlaments und Assistenten, ein Ende der inakzeptablen Gehaltsunterschiede zwischen Parlamentsmitgliedern, ein Ende des undurchsichtigen Zahlungssystems unserer Reisekostenzuschüsse und ein Ende des diskriminierenden Pensionssystems.

Als Berichterstatter für die Entlastung der Buchführung des Parlaments, als 10-jähriges Mitglied des Ausschusses für Haushaltskontrolle und als Sprecher der Sozialistischen Fraktion im Europäischen Parlament, bin ich sehr stolz auf das, was wir erreicht haben und ich glaube, es wäre nicht zu viel verlangt, dass die Öffentlichkeit diese Änderungen zur Kenntnis nimmt, die sie selbst so nachdrücklich gefordert hat.

Andererseits bin ich nach wie vor für die vollständige Transparenz im Hinblick auf die Verwendung öffentlicher Mittel. Diesbezüglich stimme ich den Ansichten des Europäischen Bürgerbeauftragten voll und ganz zu. Ich bin nach wie vor gegen die Verwendung öffentlicher Mittel, um die Folgen einer privater Übernahme von Risiken zu decken. Ich bin nach wie vor gegen freiwillige Pensionsfonds, die Gehaltsunterschiede ignorieren und damit zu einer ungerechten Behandlung führen.

Ich halte es für inakzeptabel, wenn schlichtweg falsche Verallgemeinerungen gemacht werden, wie zum Beispiel, dass alle Parlamentsmitglieder das Recht auf zwei Pensionen hätten.

Als Verfasser dieses Berichts möchte ich betonen, dass ich nach 10 Jahren als Parlamentsmitglied und kürzeren Phasen im portugiesischen Parlament und im regionalen Parlament der Azoren nun das Parlament verlasse, ohne ein grundsätzliches Anrecht auf eine Pension, weder national, regional noch europäisch, zu haben.

Insofern muss ich sagen, dass diejenigen, die glauben, dass ein Leugnen der Rechte ihrer Vertreter, die in jeder Gesellschaft die gleichen sind, hilft, Europa zu verbessern, absolut falsch liegen.

Ich bin im Gegenteil davon überzeugt, dass man den Mangel an Vertrauen in seine Vertreter einzig und allein dadurch überwinden kann, dass man die Festlegung bestimmter Regeln für Parlamentarier minimiert, da diese für deren Verabschiedung verantwortlich sind. Ich glaube sogar, dass das Einzige, worüber das Parlament hätte entscheiden sollen, die relative Stellung der Mitglieder des Europäischen Parlaments im Rahmen der Europäischen Verwaltung war.

Während ich den Mangel an Klarheit, der in der Vergangenheit im Pensionssystem zwischen öffentlicher Pflicht und privatem Interesse existierte, bedauere, sollte ich die Arbeit derer, besonders in unserem Ausschuss für Haushaltskontrolle, schätzen, die unermüdlich für Strenge und Transparenz im Hinblick auf die europäischen Konten gekämpft haben.

Ich möchte allen in diesem Haus hier meine höchste Anerkennung zollen und drücke meinen Wunsch aus, dass die Arbeit, die bisher von unserem Ausschuss geleistet wurde, in der nächsten Legislaturperiode des Parlaments fortgesetzt werden sollte, und zwar mit dem gleichen Elan und Engagement wie bisher, um ein strikteres und gerechteres Europa mit größerer Solidarität zu schaffen.

Das Parlament, das im Juni gewählt wird, wird unter wesentlich transparenteren und gerechteren Regeln arbeiten, und das ist etwas, worüber sich jeder der hier und heute Anwesenden freuen kann.

 
  
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  Präsident. – Der nächste Sprecher ist Herr Fjellner. Der Berichterstatter Herr Søndergaard wird aufgrund einer Flugverzögerung erst später eintreffen. Er wird daher später sprechen.

 
  
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  Christofer Fjellner, Berichterstatter.(SV) Herr Präsident! Ich bin beeindruckt, dass sie zumindest versucht haben, all diese dezentralen Einrichtungen aufzulisten. Davon gibt es natürlich viele. Ich möchte behaupten, dass die Entlastung sogar noch wichtiger für die EU-Einrichtungen geworden ist, grade weil ihre Anzahl gestiegen ist. Das Budget und die Zahl der Angestellten sind ebenfalls gestiegen.

Die Zahl der Einrichtungen hat sich von 11 im Jahr 1995 auf heute insgesamt 27 erhöht. Im Jahr 2007 betrug das Budget für alle Einrichtungen 1 243,5 Millionen EUR. Im Jahr 1995 betrug das durchschnittliche Budget pro Einrichtung 7 Millionen EUR, wohingegen es heute über 22 Millionen EUR sind. Die Zahl der Angestellten ist genauso dramatisch gestiegen. 1995 arbeiteten durchschnittlich 38 Angestellte in jeder Einrichtung. Heute sind es 155. Meiner Meinung nach ist diese Zunahme allein schon bemerkenswert und wir müssen über die Frage nachdenken, ob dies der richtige Weg und eine derartige Zunahme sinnvoll ist. Die sich daraus für uns bei der Entlastungsdiskussion ergebenden Anforderungen erhöhen sich dadurch ebenfalls, da wir mehr Zeit und Energie darauf verwenden müssen.

Wir haben daher beschlossen, 21 dieser Einrichtungen, für die wir verantwortlich sind, in getrennten Berichten abzuhandeln und zusätzlich einen Querschnittsbericht zu verfassen, der einen Überblick über die häufigsten Probleme eines Großteils der Einrichtungen gibt.

Ich freue mich sagen zu können, dass die Mehrheit der Einrichtungen eine klare Zuverlässigkeitserklärung vom Rechnungshof erhalten hat. Sie sind demnach also richtig verwaltet worden. Gleichzeitig haben aber viele, oder genauer gesagt fast alle von ihnen, jedes Jahr wieder immer noch große Rücklagenprobleme und Probleme, die Haushaltsordnung und Statuten zu befolgen. Darüber müssen wir nachdenken, nämlich, dass wir Jahr für Jahr wiederholt die gleichen Punkte kritisieren und sich aber nichts ändert. Das heißt, dass wir verstärkt darüber nachdenken müssen, wie wir von diesen Einrichtungen Verantwortung einfordern und wie wir sie verwalten. Im Querschnittsbericht schlage ich daher unter anderem vor, dass wir bestimmte Kürzungen vornehmen, wenn die Einrichtungen nicht einen bestimmten Teil des Budgets verwenden oder nicht in der Lage sind, alle Stellen zu besetzen. Des Weiteren schlug ich vor, dass wir einen gemeinsamen Unterstützungsdienst einrichten sollten, der den kleinen Einrichtungen bei beschwerlichen Verwaltungsaufgaben hilft. Ich glaube, dass dies äußerst wichtig ist.

Dieses Jahr haben wir uns speziell vier Einrichtungen vorgenommen, die eine schlechte Zuverlässigkeitserklärung vom Rechnungshof erhielten und besonders große Probleme haben. Dies waren die Europäische Polizeiakademie, die Europäische GNSS-Aufsichtsbehörde, die wir für gewöhnlich als Galileo bezeichnen, die Europäische Eisenbahnagentur und die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (Frontex). Ich freue mich sagen zu können, dass es möglich war, nach Prüfung aller von ihnen erhaltenen Informationen, dreien von ihnen die Entlastung zu bewilligen: Galileo, der Europäischen Eisenbahnagentur und Frontex.

Leider hat EPA, die Europäische Polizeiakademie, uns viel Information zur Verfügung gestellt, aber nicht annähernd alle. Daher können wir ihr noch keine Entlastung zusagen. Das verbleibende Problem betrifft die private Nutzung von Geldern der EU-Steuerzahler, z.B. für die Bezahlung von Privatmöbeln, privaten Mobilfontelefonaten und Privatreisen. Wir haben um Auskunft darüber gebeten, aber noch nicht alle diesbezüglichen Informationen erhalten. Der Ausschuss und ich schlagen daher vor, dass wir die Bewilligung der Entlastung verschieben, bis EPA diesbezüglich eine vollständige Erklärung abgegeben hat. Bezüglich dieser Einrichtung läuft natürlich beim Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) eine Untersuchung wegen Betruges. Dies ist eine ernste Angelenheit und wir müssen zeigen, dass wir es ernstnehmen. Wir müssen der Sache auf den Grund gehen. Deshalb verschieben wir die Bewilligung der Entlastung. Ich tue das nicht gern, aber würde behaupten, dass es das einzig Verantwortliche ist. Wir müssen alle Informationen vorliegen haben, bevor wir die Entlastung bewilligen können.

 
  
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  Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission. − Herr Präsident! Das ist nun das fünfte Mal, dass ich vor Ihnen stehe, während Sie eine Abstimmung für eine Entlastungsentschließung durch die Kommission vorbereiten. Und ich muss auch zugeben, dass es das fünfte Mal ist, dass wir – trotz unzweifelhaften Fortschritts bei der Ausführung des Budgets – immer noch keine positive ZVE haben.

Im Ihnen vorliegenden Entschließungsentwurf (Paragraph 58) fordert der Berichterstatter …

Vizepräsident der Kommission. (FR) „die Kommission dazu auf, ohne Verzögerung [sans délai] ihre Vorschläge zur Erreichung der Zielsetzung einer positiven ZVE einzureichen“.

Vizepräsident der Kommission. − Also werde ich dies tun. ‘sans délai’.

Ich werde die drei Hauptgründe nennen, warum wir meines Erachtens nach keine positive ZVE zustandebrachten, obwohl dies die Zielsetzung zu Anfang des gegenwärtigen Kommissionsmandats war.

Wir haben uns wahrscheinlich am Anfang zu sehr darauf verlassen, dass die Mitgliedstaaten unsere Bedenken über die negative öffentliche und politische Wirkung der negativen ZVE teilen, während unser Aufruf zu handeln tatsächlich erst wirksam wurde, als ihm durch die Richtlinie „Warne, löse oder stoppe die Zahlungen“ Nachdruck verliehen wurde. Es gab also anfänglich zu viele Anreize, aber nicht genug Kontrolle.

Wir verfolgten Entwicklung statt Auflehnung. Bei unserem Erstversuch die ZVE einzusetzen, schoben wir radikalere Lösungen, wie z.B. zur Vereinfachung beiseite.

Offensichtlich waren fünf Jahre für unseren Aktionsplan nicht genug. Einige Ergebnisse unseres Aktionsplans zeigen erst jetzt langsam ihre Wirkung. Die nächste Kommission wird die Früchte unserer Arbeit ernten, die ohne den Aktionsplan nicht zu erwarten gewesen wären.

Aber Ihre Frage ist: „Wie und wann kann ein positiver ZVE garantiert werden?“ Zunächst sollte ich die ehrenwerten Mitglieder daran erinnern, was die sogenannte „negative ZVE“ ist.

Artikel 248 des Vertrages erteilt dem Rechnungshof die Aufgabe, eine Zuverlässigkeitserklärung auszustellen, in der er „die Zuverlässigkeit der Buchführung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrundeliegenden Transaktionen“ zusichert. Dies wurde im letzten Augenblick ohne jede wirkliche Diskussion über die Tragweite in den Maastricht-Vertrag aufgenommen. Dies hat sich seitdem als sehr problematisch erwiesen.

Die sogenannte negative ZVE ist Teil der Stellungnahme des Rechnungshofs. Sie besagt, dass bestimmte Ausgabenbereiche immer noch erheblich fehlerbehaftet sind, wohl aber in unterschiedlichen Ausmaßen. Der Hof bestätigt darüber hinaus auch, dass unsere Jahresabschlüsse zuverlässig sind und macht viele positive und angemessene Bemerkungen über unsere Finanzverwaltung. Die ZVE als solche klingt also nicht besonders speziell, verglichen damit, wie Buchprüfungsstellungnahmen für gewöhnlich formuliert werden.

Aber wir werden mit einer hochpolitisierten und oft willkürlichen Fehlinterpretation dieses Satzes konfrontiert. Ich muss zugeben, dass es mich überrascht hat, wie schwierig es ist, gewählte Politiker und die öffentliche Meinung davon zu überzeugen, dass die Finanzmittelverwaltung in der Europäischen Union viel besser ist, als es dieser Satz widerspiegelt. Wir müssen daher etwas unternehmen, um diese schädigende politische Ansicht über die Verwendung europäischer Finanzmittel zu beenden.

Für schnelle Ergebnisse mit einer höheren Garantie, könnte man sich drei Möglichkeiten vorstellen:

Möglichkeit eins: Änderung des Vertrags. Durch die gegenwärtige Vertragsformulierung wurde, automatisch und fast unausweichlich, die vernünftige öffentliche Erwartung einer korrekten Finanzverwaltung untergraben, und das jedes Jahr seit der Vertrag von Maastricht in Kraft trat.

Während der Regierungskonferenz zum Vertrag von Lissabon machte ich mir Gedanken darüber, ob man Artikel 248 des Vertrages nicht nachbessern könnte. Zusammen mit dem Hof schauten wir nach einer realistischeren Aufgabe für den Hof, wie vielleicht den Haushalt über einen Drei-Jahres-Zyklus abzudecken, statt jährlich, und baten den Hof darum, zu berücksichtigen, dass die meisten Kontrollsysteme der Kommission mehrjährig sind und damit sichergestellt sei, dass Fehler sich über einen längeren Zeitraum wieder ausgleichen. Wir setzten uns mit mehreren nationalen Delegationen in Verbindung: Sie stimmten alle zu, aber niemand handelte.

Möglichkeit zwei: Ich komme jetzt zur zweiten Möglichkeit und dem schnellsten Weg zur positiven ZVE. Unter dem gegenwärtigen Vertrag sollten wir vielleicht aufhören, Finanzmittel an Verwaltungssysteme zu verteilen, die so komplex sind, dass wir die gegenwärtig niedrigen Fehlerschwellen nicht einhalten können.

Wenn wir den hohen Entwicklungsstand gemeinsam nicht bedienen können, dann müssen wir ihn vereinfachen. „Vereinfachen“ ist ein nettes Wort, das jeder gerne hört. Es gibt Millionen Transaktionen zu überprüfen. Wie könnten 480 Rechnungsprüfer mit Sitz in Luxemburg, wie kompetent auch immer sie sein mögen, deren Arbeitsbereich ein hochkomplexer Rechtsbereich ist, in 27 Mitgliedstaaten mit 23 offiziellen Sprachen, in der Lage sein, jedes Jahr einen Bericht zur Rechts- und Ordnungsmäßigkeit aller zugrundeliegenden Transaktionen in allen Ausgabengebieten herausgeben?

Wenn Sie wollen, dass eine Vereinfachung einen schnellen und wirksamen Einfluss auf die Fehlerquote hat, dann müssen wir meiner Meinung nach in einigen Bereichen auf eine geteilte Verwaltung verzichten. Die Anzahl der Transaktionen muss dazu von Millionen auf ein paar Tausend reduziert werden.

Am Beispiel der Strukturfonds würde das bedeuten, die Verantwortungsbereiche, die gegenwärtig geteilt werden, klar zu definieren. Um das zu erreichen, könnten die Strukturfonds in eine Haushaltsunterstützung für die ärmeren Regionen umgewandelt werden. Eine förderungswürdige Region oder ein berechtigter Mitgliedstaat würde EU-Finanzmittel in den Staatshaushalt fließen sehen, die mittels nationaler Systeme unter der ausschließlichen Rechenschaftspflicht des Finanzministers ausgegeben und durch die höchsten Rechnungsprüfungsinstitutionen der Mitgliedstaaten überprüft würden.

Ein Mitgliedstaat bekäme eine Jahrestranche vom EU-Budget und wäre seinen eigenen Bürgern und anderen Mitgliedstaaten gegenüber anhand der Ergebnisse zur Rechenschaft verpflichtet. Qualifikationsregeln, Vergabeverfahren und Absorptionsraten wären kein europäisches Problem mehr.

Bei diesem radikalen Szenario würden wir Millionen von Projekten, die zu klein und zu differenziert sind, um unter genauester Aufsicht Brüssels stehen, verwerfen. Keine kleinen, kreativen Projekte mehr, die am Ende in der EUR-SkeptikerInnen-Presse ins Lächerliche gezogen werden!

Möglichkeit drei: Wenn der Vertrag oder dessen Auslegung nicht geändert werden kann, könnten wir vielleicht besprechen, ab wann eine Transaktion als „Ok“ gilt. Wir könnten realistische und rentable Grenzwerte für „legal und ordnungsgemäß“ einführen.

Das ist die Diskussion über tolerierbares Risiko. Momentan setzt der Rechnungshof eine einheitliche 2 %-Wesentlichkeitsschwelle im gesamten Ausschuss an. Der Rechnungshof selbst hat um eine bessere Risikoanalyse und politisches Übereinkommen bezüglich des tolerierbaren Risikos in verschiedenen Haushaltsbereichen gebeten.

Um diese Diskussion voranzubringen, haben Sie jetzt eine Mitteilung der Kommission auf dem Tisch. Ihr Berichterstatter schlägt vor, diese Mitteilung als „solide methodische Basis“ zu begrüßen und fordert eine weitere Analyse, Datenerhebung, den Dialog und konkrete Vorschläge. Ich wäre für diese Unterstützung sehr dankbar und schlage vor, dass wir so schnell wie möglich weitermachen. Der Rat scheint sich jetzt auch damit befassen zu können.

Basierend auf Ihrer gesamtpolitischen Unterstützung würde die Kommission gerne mit Vorschlägen zur Festsetzung spezifischer tolerierbarer Risikoniveaus für jede einzelne Haushaltslinie fortfahren. Für jeden zukünftigen Ausgabenvorschlag würden Sie dann ein sorgfältig kalkuliertes Risikoniveau „tolerieren“ müssen, damit der Rechnungshof - hoffentlich - seine Wesentlichkeitsschwelle auf dieser Grundlage angleichen würde.

Wir müssen jetzt damit beginnen. Wenn wir auf eine revidierte Finanzverordnung warten, oder sogar auf die nächste finanzielle Vorausschau nach 2013, dann würde sich dies nicht im Entlastungsverfahren für die nächsten fünf Jahre widerspiegeln.

Meine Damen und Herren, heute bereiten Sie sich darauf vor, abzustimmen, ob eine Entlastung für 2007 bewilligt wird, einem Jahr, für das die Rechnungsprüfer jetzt sagen, dass für alle Haushaltsbereiche, außer dem Bereich der Strukturfonds, 95 % oder mehr der Zahlungen frei von ernsthaften finanziellen Fehlern sind.

Dies ist der bisher beste ZVE, eine Verbesserung zum letzten Jahr, für ein Jahr mit höheren Zahlungen, in einer größeren Anzahl von Mitgliedstaaten, der EU27. Unsere Finanzverwaltung verbessert sich ständig und ist sicherlich gut genug, um eine Entlastung zu verdienen. Den Vollkommenheitstest besteht sie jedoch nicht.

Die EU wurde geschaffen, um Frieden und Wohlstand zu bringen. Sie hat die Erwartungen bisher erfüllt. Schaut man sich den institutionellen Aufbau der EU an, dann war bei ihrer Entstehung möglicherweise kein Rechnungsprüfer anwesend und demnach ist sie auch nicht perfekt. Aber eine perfekte Rechnungsprüfung ist überall auf der Welt eine Seltenheit.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und stimmen Sie bitte für Entlastung. Die Kommission wird keine Selbstgefälligkeit an den Tag legen.

 
  
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  Luca Romagnoli, Verfasser der Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr. (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr begrüßt die Tatsache, dass der Auslastungsgrad für Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen für TEN-T-Projekte anhaltend hoch ist, nahezu bei 100 %, und fordert die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass der Verpflichtung der EU entsprechende Finanzmittel aus nationalen Budgets zur Verfügung gestellt werden.

Er ist bezüglich des niedrigen Auslastungsgrads der Verpflichtungsermächtigungen für die Transportsicherheit und die Galileo-Aufsichtsbehörde sowie der Zahlungsermächtigungen für den Binnenmarkt und die Optimierung der Transportsysteme und Passagierrechte besorgt.

Er kann mit Zufriedenheit zur Kenntnis nehmen, dass der Höchstsatz der Finanzhilfen für grenzüberschreitende Projekte auf 30 % und die Mindestfinanzierungsschwelle auf 1,5 Milliarden EUR gestiegen ist. Ich möchte Sie auch daran erinnern, dass das Bewertungsverfahren für die Auswahl von Projekten zusammen mit der entsprechenden Überwachung verbessert wurde, aber gleichzeitig bedauert der Ausschuss die Tatsache, dass die Struktur für die Beschreibung von Arbeiten nicht harmonisiert und die technische and finanzielle Überwachung nicht standardisiert wurden.

 
  
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  Jan Andersson, Verfasser der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten.(SV) Herr Präsident! Die Beschäftigungspolitik ist Teil der Kohäsionspolitik. Es gibt immer noch eine Reihe von Fehlern und Mankos in diesem Bereich und eine Reihe von Dingen, bei denen wir Bedenken haben. Ungefähr 27 % der Kohäsionspolitik fallen in den Aufgabenbereich des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheit. Was die Zahlungen betrifft, fielen die meisten davon zwischen 2000 und 2006 an. Es ist erfreulich zu sehen, dass 100 % der Zahlungsermächtigungen während dieses Zeitraums verwendet wurden.

Was manchmal problematisch ist, ist der Mangel an Beweisen für die indirekten Kosten und Personalkosten und die Überschätzung solcher Kosten. Wir haben daher unsere Unterstützung für eine standardmäßigere Art und Weise für deren Angabe, in Kombination mit einer besseren Überprüfung auf Ebene der Mitgliedstaaten zum Ausdruck gebracht, die während der nächsten Amtsperiode zum tragen kommen und in Zukunft zu Verbesserungen in diesem Bereich führen könnten.

 
  
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  Péter Olajos, Verfasser der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit.(HU) Nach 2006 wurde mir die Ehre zuteil, die Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit bezüglich der Durchführung des Haushaltsplans der fünf Europäischen Agenturen zu verfassen, die für das Haushaltsjahr 2007 in unseren Zuständigkeitsbereich fielen.

Ich glaube, dass das allgemeine Niveau der Durchführung der Haushaltslinien in diesem Bereich mit 94,6 % insgesamt zufriedenstellend ist. Der Durchführungsgrad der Verpflichtungsermächtigungen für das LIFE+ Programm war mit 98,87 % ausgezeichnet. Andere hervorragende Agenturen waren die Europäische Umweltagentur (EUA), die sowohl bei Verpflichtungen wie auch bei Zahlungen 100 % erreichte, und das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC). Jedoch gibt es bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMEA), der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) immer noch ein gewisses Verbesserungspotential im Hinblick auf die Haushaltsführung. Im Falle der letzteren war 2007 übrigens deren erstes Betriebsjahr. Als Verfasser der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit schlage ich vor, dass den Agenturen der Kommission für 2007 Entlastung in den Bereichen Umweltpolitik, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bezüglich der Durchführung des Haushaltsplans bewilligt wird.

 
  
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  Jan Olbrycht, Verfasser der Stellungnahme des Ausschusses für regionale Entwicklung. – (PL) Herr Präsident, Herr Kommissar! Der Ausschuss für regionale Entwicklung hat die Ergebnisse der Arbeit des Rechnungshofs sorgfältig überprüft, hat aber auch aktiv an der außerordentlich tiefgreifenden, vom Ausschuss für Haushaltskontrolle durchgeführten Arbeit teilgenommen. Der Vergleich dieser Ergebnisse mit denen der vorherigen Entlastung zeigt einen fundamentalen Fortschritt in der Arbeit der Kommission hinsichtlich des Überwachungsniveaus. Wir sind uns allerdings bewusst, dass die ersten sichtbaren Auswirkungen der Einführung des Aktionsplans sich erst in den nächsten Jahren zeigen werden.

Für unseren Ausschuss ist es wichtig, dass die Ergebnisse, die im Bericht des Rechnungshofs erscheinen, das Verständnis für die Wichtigkeit der Kohäsionspolitik in den EU-Richtlinien nicht beeinträchtigen und die Zielsetzungen dieser Richtlinien nicht untergraben sollten. Wir möchten auch darauf aufmerksam machen, dass im Bericht hervorgehobene Fehler nicht fälschlicherweise als Unregelmäßigkeiten oder möglicherweise sogar als Missbrauch verstanden werden sollten. Im Allgemeinen glauben wir, dass es sichtbaren Fortschritt gibt, und wir werden die Bewilligung der Entlastung der Kommission befürworten.

 
  
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  Marusya Ivanova Lyubcheva, Verfasserin der Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter.(BG) Der Bericht zur Entlastung durch die Europäische Kommission für 2007 zeigt einige Fortschritte, obwohl wir Aktionen und Kontrollmechanismen nach wie vor harmonisieren müssen, um eine effizientere Nutzung der Ressourcen zu erreichen, die Anzahl und Schwere von Zuwiderhandlungen verringern und mehr Transparenz und Bestimmung, besonders im Geschlechter-Budget, zeigen müssen.

Die Verantwortung der Kommission, mit Mitgliedstaaten und Institutionen zusammenzuarbeiten, darf nicht ignoriert werden. Zusammenarbeit und Kommunikation sind wichtige Mittel und oftmals sind wir Zeugen davon, was passiert, wenn es dabei Unterlassungen gibt. Ohne die Zuwiderhandlungen der neuesten Mitgliedstaaten, Bulgarien und Rumänien, herunterspielen zu wollen, glaube ich, dass es notwendig ist, allen Mitgliedstaaten eine gleiche Behandlung zu garantieren.

Ein spezieller Kooperationsmechanismus wird auf diese beiden Länder angewandt, der nicht verkompliziert werden darf. Einige der Texte im Bericht sind inakzeptabel, besonders die Vorschläge für einen Mechanismus, bei dem Bulgarien und Rumänien vierteljährliche Berichte oder Sonderberichte über die Verwendung von Strukturfonds verfassen sollen. Ich bitte dringend darum, diese Passagen zu streichen. Das wird den Ländern die Gelegenheit geben, sich auf die Überwindung der Probleme, die entstanden sind, zu konzentrieren.

 
  
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  Präsident. – Ich möchte anmerken, dass wir die Stellungnahmen des Ausschusses für Entwicklung, des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr oder des Ausschusses für Kultur und Bildung nicht gehört haben, weil die Berichterstatter nicht rechtzeitig zur Aussprache kamen und aufgrunddessen die Reihenfolge der Sprecher geändert wurde. Wir werden die Diskussion fortsetzen. Herr Ferber wird jetzt im Namen der Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) (Christdemokraten) und der Europäischen Demokraten anderthalb Minuten sprechen.

 
  
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  Markus Ferber, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich denke, dass wir in dieser Legislaturperiode, was die Entlastungsprozedur der europäischen Institutionen betrifft, einiges miteinander auf den Weg gebracht haben. Ich bedaure es aber, dass es so lange Zeit gedauert hat, weil wir im Prinzip jetzt erst alles das abgearbeitet haben, was sich schon mit dem Rücktritt der Kommission 1999 – also vor zehn Jahren – abgezeichnet hatte. Das zeigt, dass wir in unserer Arbeitsweise und in unseren Prozeduren durchaus noch etwas nachbessern und dafür sorgen müssen, dass die notwendige Transparenz schneller einkehrt, wenn es darum geht, dass die Bürgerinnen und Bürger erfahren, wofür die Steuergelder eingesetzt werden.

Ich darf mich insbesondere beim Kollegen Casaca bedanken, mit dem ich die Ehre hatte, für die EVP-Fraktion an der Parlamentsentlastung zu arbeiten. Ich bedaure es sehr, dass ein Kollege, der sich sehr intensiv über die Presse zu verschiedenen Dingen des Europäischen Parlaments äußert, weder an den Beratungen im Ausschuss noch an den Abstimmungen im Ausschuss noch hier an der Plenardebatte teilnimmt. Das will ich an dieser Stelle sehr deutlich sagen, damit es auch für die Nachwelt erhalten ist und erhalten bleibt!

Wir wissen sehr wohl, dass es hier eine Reihe von Problemen gab und gibt, und es waren die Abgeordneten, die jetzt hier sind, die in den letzten fünf Jahren dafür gesorgt haben, dass die notwendigen Reformen an einer Vielzahl von Stellen im Interesse der Abgeordneten erreicht wurden. Dafür an alle ein ganz herzliches Dankeschön! Wir haben das getan, was notwendig ist, und wir haben nicht dafür gesorgt, dass alles zwar breit in den Medien ausgetreten wird, aber nicht mitgearbeitet wird. Dafür ein Dankeschön für die seriöse Zusammenarbeit.

 
  
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  Costas Botopoulos, im Namen der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas (PSE).(EL) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte zu Beginn sagen, was ich immer sage, wenn wir Haushaltsthemen und Haushaltskontrolle debattieren, nämlich, dass es sich dabei nicht um ein technisches, sondern um ein zutiefst politisches Verfahren handelt.

Das Bild, das die Bürger von unserem Parlament und von der Europäischen Union insgesamt bekommen, ist sehr wichtig. Mit anderen Worten, wieviel von den Steuergeldern der europäischen Steuerzahler wir ausgeben und welches Image wir den Bürgerinnen und Bürger Europas im Hinblick auf die Transparenz deren Verwaltung vermitteln. Es ist daher ein politischer Prozess und sehr wichtig, dass wir den Gesamtumfang untersuchen, den Eindruck, den wir als die Europäische Union hinterlassen, und nicht nur bestimmte Details einzelner Länder, was aber nicht bedeuten soll, dass wir nicht über jedes Land sprechen sollten.

Diese Beobachtung zwingt mich zu der Äußerung, dass unsere Berichte auch sehr wichtig sind. Ein Beispiel hierfür ist das Beispiel von der Verbesserung, die wir schließlich nach mehrjährigen Bemühungen im Bereich des Status der Parlamentarier und der parlamentarischen Assistenten gemacht haben, und an diesem Punkt möchte ich meinem Kollegen Herrn Casaca für seine Bemühungen danken. Wir haben heute ein sehr gutes Ergebnis, das zeigt, dass unsere Berichte wichtig sind und wir Ergebnisse haben, die wir mit Sorgfalt behandeln müssen.

Ich möchte gerne ein paar Worte über die Ergebnisse unserer Bemühungen in diesem Jahr hinzufügen. Ich möchte das gleiche wie der Berichterstatter Herr Audy sagen, nämlich dass wir natürlich Fortschritte gemacht haben, aber dass es noch nicht genug ist. Das Hauptthema ist das Problem des Umfangs der Kohäsion, aber hier möchte ich sagen, dass wir Sozialdemokraten Verbesserung, Glaubwürdigkeit, Effektivität und Vereinfachung verlangen, wie der Kommissar bereits sagte. Ich glaube hier, Herr Kommissar, dass wir uns im Bereich der Vereinfachung von der Entwicklung zur Revolution weiterbewegen müssen. Das bedeutet nicht, dass wir die Kohäsion abschaffen können, die ja eine grundlegende Richtlinie der Europäischen Union ist, sondern dass wir sie verbessern und wirksamer machen können.

Abschließend ein wichtiges Thema, das im Bericht ebenfalls zur Sprache kommt, das Thema der Fähigkeit der Europäischen Union, mit Krisen umzugehen. Wir müssen Krisen selbst bewältigen und diese Fähigkeit nicht auf andere Organe übertragen.

 
  
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  Jan Mulder, im Namen der ALDE-Fraktion.(NL) Ich möchte zunächst den Berichterstattern und auch Herrn Audy danken, der meiner Meinung nach eine hervorragende Rede gehalten hat. Des Weiteren bin ich dem Kommissar und den Diensten der Kommission zu Dank verpflichtet. Sie waren dem Parlament gegenüber immer offen, was ich sehr schätze. Es gab vielleicht hier und da kleine Unstimmigkeiten, aber wo kommt das nicht vor?

Meiner Meinung nach sollte die Kommission an dem gemessen werden, was sie am Anfang der Amtszeit gesagt hat, und am gegenwärtigen Ergebnis. Nun, wie der Kommissar schon gesagt hat, hat die Kommission nicht im Allergeringsten erreicht, was sie sich zu Anfang auf die Fahne geschrieben hatte, nämlich eine positive Zuverlässigkeitserklärung (ZVE) zu erreichen. Sie kam nicht einmal in die Nähe des erhofften Ergebnisses, was ein Problem darstellt, obwohl der Kommissar eine Reihe sehr interessanter Vorschläge machte. Es ist bedauerlich, dass diese am Ende der Amtszeit kamen. Vielleicht hätte es möglich sein können, ich weiß es nicht, wenn wir diese drei Jahre nach seinem Amtsantritt hätten diskutieren können; es waren schließlich viele interessante Vorschläge darunter.

Soweit ich das beurteilen kann – und der Kommissar hat auch darauf hingewiesen –, ist das immer noch Wesentliche die gemeinsame Verwaltung. Können wir dies den Mitgliedstaaten überlassen oder nicht, und wie können wir die Mitgliedstaaten besser überwachen? Im interinstitutionellen Übereinkommen haben wir festgesetzt, dass wir Erklärungen auf einem bestimmten politischen Niveau wollen, was auf die Finanzvorschriften übertragen wurde. Für mich allerdings war immer die große Frage, ob dies ausreichend ist. Ich habe im Augenblick nicht genug Einblick in diese Angelegenheit. Ich danke dem Kommissar für den umfassenden Bericht, den er sandte, obwohl er meiner Meinung nach an manchen Stellen nicht eindeutig ist. Wo ist die Belohnung für die fleißigen, guten Mitgliedstaaten, und wo die Strafe für die schlechten? Das ist mir nicht ganz klar und dies sollte in den Richtlinien erklärt werden.

Ich bin der Meinung, die Diskussion über eine positive ZVE sollte ohne Verzögerung fortgeführt werden. Es schadet der öffentlichen Meinung sehr, wenn Jahr für Jahr die Situation einer negativen ZVE aufrechterhalten wird.

 
  
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  Mogens Camre, im Namen der UEN-Fraktion.(DA) Herr Präsident! Unsere Überprüfung der Abschlüsse für 2007 zeigt, dass wir dieses Jahr wieder einfach nicht ausreichend in der Lage sind, die großen Ressourcen zu verwalten, die der EU von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden. Die ausgezeichneten Berichte der Ausschüsse zeigen deutlich die ernsthaften Mankos, die existieren. Erlauben Sie mir, aus einem dieser Berichte zu zitieren. Hinsichtlich der Kohäsion gibt der Ausschuss an, dass er die Schätzung der Europäischen Cockpit-Vereinigung (ECA) mit großer Besorgnis zur Kenntnis nimmt, nach der mindestens 11 % des in Verbindung mit strukturpolitischen Projekten rückerstatteten Gesamtbetrages nicht hätte rückerstattet werden sollen.

Ich gebe zu, dass das enorme Netzwerk der EU an Rechtsvorschriften und administrativen Organen kombiniert mit schwacher Verwaltung und unverhohlener Korruption in einigen Mitgliedstaaten eine verantwortungsvolle Finanzverwaltung erschweren, aber das ist und bleibt inakzeptabel. Es gibt nur eine Lösung, und zwar damit aufzuhören, der EU diese großen Summen an Geldern zu zahlen, und damit dem ganzen EU-Umverteilungszirkus Einhalt zu gebieten.

Mein kleines Land, Dänemark, wird der EU dieses Jahr fast 20 Milliarden DKK bezahlen. Wir würden niemals in Erwägung ziehen, dieses Geld für die Zwecke zu verwenden, für die die EU es ausgibt. Sogar das Geld der Mitgliedstaaten zur Umverteilung über Brüssel zu senden hat eine Reduzierung des Nettobetrages dieses Geldes zur Folge und trägt damit auch noch zu einer weiteren gesetzwidrigen Verwendung des Geldes der Bürgerinnen und Bürger bei. Die EU-Mitgliedstaaten müssen sich selbst finanzieren und nicht noch ihre Nachbarn besteuern.

Schließlich möchte ich dem Vorsitzenden des Ausschusses der Haushaltskontrolle, Herrn Bösch, für sein hervorragendes Management dessen Arbeit danken, und ich möchte auch dem Berichterstatter, meinen Kolleginnen und Kollegen, dem Sekretariat des Ausschusses und allen Beteiligten für deren außerordentliches Engagement und die sehr konstruktive Zusammenarbeit danken.

 
  
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  Bart Staes, im Namen der Verts/ALE-Fraktion.(NL) Diesmal werde ich mich auf den Haushalt des Parlaments beschränken und möchte meine Freude über Herrn Casacas Bericht und insbesondere über das Kapitel zum freiwilligen Pensionsfonds, in dem wir etwa 10 Absätze genehmigten, ausdrücken. Einige von diesen waren ursprünglich Änderungen, die ich eingebracht hatte, und die ich an diesem Punkt für notwendig hielt.

Was nun mit diesem freiwilligen Pensionsfonds passiert, wurde von den Euroskeptikern abgelehnt. Mit Fug und Recht, weil es eine Schande ist! Was dort geschieht, ist unrecht und dagegen müssen wir etwas unternehmen. In Zeiten wie diesen können wir nicht zulassen, dass Mitglieder des Europäischen Parlaments eher ihr eigenes Einkommen im Kopf haben als das der Bürgerinnen und Bürger. Gemeinsam mit Herrn Ferber möchte ich den Euroskeptikern dort sagen, dass sie während dieser Sitzung in keiner Weise den Versuch gemacht haben, irgendeinen konstruktiven Beitrag in Richtung Berichtigung der Mängel zu leisten.

Ich möchte speziell meine Abgeordnetenkollegen bitten, dem Absatz 105 zuzustimmen, der sich auf den freiwilligen Pensionsfonds bezieht. Das wird sicherstellen, dass das Präsidium dieses Parlaments daran gehindert wird, Steuergelder zu verwenden, um die enormen Lücken zu stopfen, da dies nicht vertretbar ist. Daher fordere ich all meine Kolleginnen und Kollegen auf, sich hinter uns zu stellen und den Casaca-Bericht zu billigen. Ich habe eine namentliche Abstimmung beantragt, da jeder hier in dieser Angelegenheit Farbe bekennen sollte!

 
  
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  Véronique Mathieu (PPE-DE).(FR) Herr Präsident! In dieser Zeit der wirtschaftlichen Rezession war es für die Europäische Union wichtig, weiterhin den Entwicklungsländern gegenüber Solidarität zu zeigen. Lassen Sie uns daran erinnern, dass die Europäische Gemeinschaft gemeinsam mit den Mitgliedstaaten im Jahr 2007 60 % aller Entwicklungshilfe beisteuerten und damit die Europäische Union zum weltweit führenden Geldgeber machte.

Der Europäische Entwicklungsfonds ermöglicht es uns, Armut zu bekämpfen, während wir wirtschaftliche Entwicklung und Demokratie fördern. Ich freue mich daher sehr, dass den AKP-Staaten für den Zeitraum 2008-2013 unter dem 10. EEF ein Budget von 23 Milliarden EUR zugewiesen wurde. Das ist fast doppelt so viel wie unter dem 9. EEF.

In seinem Bericht kommt der Rechnungshof zu dem Schluss, dass die Abschlüsse für den 7., 8. und 9. EEF im Allgemeinen zuverlässig, recht- und ordnungsmäßig sind. Wir können uns nur über den Rekordstand der Durchführung von Verträgen und Zahlungen unter den EEFs freuen.

Ich nehme allerdings auch zur Kenntnis, dass es hinsichtlich der Stärkung des Überwachungs- und Kontrollsystems immer noch Fortschritte zu machen gibt, da immer noch ein hohes Maß an Fehlern bestimmte Transaktionen beeinflusst.

Ebenso liegt nur allzu oft ein hohes Risiko im Bereich der Haushaltszuschüsse vor und ich glaube, dass solche Risiken besser abgeschätzt werden sollten. In diesem Zusammenhang teile ich die Ansicht, dass Haushaltszuschüsse nur bewilligt werden sollten, wenn das begünstigte Land über die Kompetenz verfügt, die Finanzmittel transparent, verantwortungsvoll und effektiv zu verwalten.

Von den Prioritäten, an denen wir zukünftig arbeiten müssen, möchte ich gerne die Integration des EEF in den Gesamthaushalt der Gemeinschaft nennen, da dies die Effektivität und Transparenz der Entwicklungshilfe vergrößern würde.

Abschließend, Herr Präsident, möchte ich dem Berichterstatter für seinen ausgezeichneten Bericht, den Vertretern des Rechnungshofes und auch allen Kommissionsangestellten danken, die ausgezeichnete Arbeit vor Ort geleistet haben. Ich bedauere natürlich die Abwesenheit des Rates und speziell des tschechischen Vorsitzes.

 
  
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  Edit Herczog (PSE).(HU) Während dieses Zyklus hatte das Europäische Parlament die Aufgabe, die Kontrolle über die Verwaltung einer stetig wachsenden Anzahl von Agenturen auszuüben, wie auch schon mein Abgeordnetenkollege Herr Fjellner erwähnte. Der konstruktive Dialog, der sich während des Überwachungsprozesses zwischen dem Parlament, den Agenturen und dem Europäischen Rechnungshof entwickelte, hatte eine Zunahme der Transparenz und eine straffere Verwaltungsdisziplin zur Folge. Im gegenwärtigen, schwierigen, wirtschaftlichen und finanziellen Klima, ist die Bedeutung der Überwachung wichtiger als je zuvor geworden.

Schaut man zurück auf die letzte Amtszeit, ist es erfreulich, dass wir während der Haushaltsüberwachung nicht nur Übereinstimmung oder einen Mangel daran feststellten, sondern wir waren auch in der Lage, den überprüften Einrichtungen zukunftsweisende Empfehlungen zu geben, und diese versucht haben, jene erfolgreich umzusetzen. Ich glaube, dass es wichtig ist, und ich unterstütze dies, dass Einrichtungen nicht nur völlig objektiv überprüft werden, sondern dass wir auch deren jeweils eigene Entwicklung untersuchen sollten. Ich bin besonders dafür, dass Agenturen auch in neuen Mitgliedstaaten eingerichtet werden, um den Menschen dort die Arbeit der Europäischen Union näherzubringen. Wir stimmen fast völlig mit Herrn Fjellner überein, und das abschließende Urteil wird morgen fallen.

 
  
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  Ingeborg Gräßle (PPE-DE). - (DE) Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Bericht Audy – herzlichen Dank an den Berichterstatter – bringt uns wirklich weiter, weil er innovative Elemente enthält, nämlich naming und shaming – ein Meilenstein in der Haushaltskontrolle. Zielgenaue Kritik statt pauschaler Anklagen. Dass gerade die sozialistische Fraktion nun einen Rückzieher macht und lieber die Wahrheit unter den Teppich kehren will, ist ein Skandal und ein Bärendienst an unseren Kontrollaufgaben. Die Glaubwürdigkeit des Parlaments steht auf dem Spiel, und ich appelliere an die Kollegen, das nicht zuzulassen.

Ein Wort zu unseren größten Sorgenkindern Rumänien und Bulgarien. Das Versagen der Kommission bei der Vorbereitung der Beitritte wird hier am greifbarsten. Wir haben viel Geld verloren. Die Kommission hat lange zugesehen und erst 2008 Gelder eingefroren – für Bulgarien mittlerweile über 1 Milliarde EUR, für Rumänien rund 142 Millionen EUR. Geld einfrieren ist aber keine Lösung der Probleme. Der Kooperations- und Verifikationsmechanismus, für den der Kommissionspräsident selber verantwortlich zeichnet, ist ein Papiertiger, und die Fortschrittsberichte verdienen den Namen nicht. Hier macht der Bericht Audy Vorschläge, wie es besser gehen könnte. Die EU-Kommission hat das Parlament über die Beitrittsreife dieser Länder getäuscht, und eigentlich müsste der Erweiterungskommissar daraus Konsequenzen ziehen. Uns geht es aber um das Management künftiger Beitritte, und deswegen bleibt dieses Thema auf der Tagesordnung.

Unsere Fraktion wird der Kommission die Entlastung erteilen, aber ich persönlich werde der Kommission die Entlastung verweigern. Leider ist der Reformeifer der Kommission, von dem man im letzten Jahr wieder einen kleinen Funken erahnen konnte, bereits wieder erloschen. Stillstand in der Betrugsbekämpfung, nichts zum Thema Prävention, mehr Ethik nicht erwünscht und so weiter. Über eines sollten sich die Kommission und insbesondere Kommissar Kallas im Klaren sein: Wer in der neuen Kommission dabei sein will, ist auf die Unterstützung des Parlaments angewiesen!

 
  
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  Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission. − Herr Präsident! Ich danke den ehrenwerten Mitgliedern für ihre Anmerkungen. Ich möchte nur sagen, dass ich während dieser fünf Entlastungsverfahren mit unserer Zusammenarbeit sehr zufrieden war. Der Prozess war immer kompliziert, aber immer konstruktiv und sehr professionell. Vielen Dank also für Ihre Beiträge zu der komplizierten Entlastungsmaschinerie.

Nur zwei Anmerkungen. Herrn Liberadzki möchte ich sagen, dass die EEF-Abschlüsse im Februar 2009 erfolgreich an ABAC übertragen wurden. Wir brachten das Thema zur Sprache, aber diese sind nun zusammengeschlossen.

Jan Mulders Frage dazu, warum diese radikalen Vorschläge so spät kommen, war sehr gut. Vier Jahre zur Entwicklung eines solchen Vorschlages sind nicht zu lang. In Europa brauchen die Dinge Zeit und in diesem Fall versuchen wir alle Möglichkeiten im Rahmen unseres Aktionsplans auszuschöpfen, da wir sehen, dass hier etwas wirklich Entscheidendes zur Lösung dieses Problems unternommen werden muss.

Ich denke also nicht, dass es zu spät ist, bedauere aber, dass es so lange gedauert hat.

 
  
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  Dragoş Florin David (PPE-DE).(RO) Herr Präsident, Herr Kommissar! Ich werde mich kurz fassen. Unter den Hauptschlussfolgerungen der Entlastung der Europäischen Kommission besagt Absatz 4 in Herrn Audys Bericht, dass er der Meinung ist, dass der Beitritt von Rumänien und Bulgarien von der Kommission nicht mit der notwendigen Ernsthaftigkeit behandelt wurde und zur Zeit des Beitritts beider Kandidaten, die Berichte für beide Länder irreführend waren und dass bedauerlich ist, dass diese Fehlinformation zur gegenwärtigen Situation geführt hat, in der Kohäsionsfonds an Mitgliedstaaten ohne funktionierendes Verwaltungs- und Rechtssystem vergeben wurden, und dass dies der Meinung der Öffentlichkeit sowie des Parlaments im Hinblick auf den Ruf der EU geschadet hat.

Ich möchte gerne meine Abgeordnetenkollegen, Herrn Jørgensen und Herrn Casaca, die diese Änderung einbrachten, und die anderen Abgeordnetenkollegen, die ihr im Haushaltsausschuss zustimmten, darum bitten, diese Argumentation zu erklären, weil ich glaube, dass sowohl Rumänien als auch Bulgarien sehr wohl funktierende Verwaltungs- und Rechtssysteme haben, vielleicht nicht mit Parametern, die sie haben sollten, aber trotzdem funktionieren sie. Ich glaube auch nicht, dass irgend jemand sich herausgenommen hat, die öffentliche Meinung und am allerwenigsten das Parlament und die Kommission irrezuführen.

 
  
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  Jean-Pierre Audy, Berichterstatter. (FR) Herr Präsident! Ich glaube, dass der Fall von Rumänien und Bulgarien es verdient, debattiert zu werden, aber wir befinden uns hier wirklich in einer äußerst ernsthaften Situation.

Bezüglich der Schlussfolgerungen möchte ich den Berichterstattern der politischen Fraktionen und allen Sprechern, besonders dem Ausschuss für Haushaltskontrolle, danken. Ich möchte mit meheren Themen abschließen.

Erstens gibt es keinen Betrug, was das Budget betrifft. Zweitens haben wir viele Fehler, und das aus zwei Gründen. Der erste ist, dass unsere Vorschriften zu komplex sind und daher die Endbegünstigten Schwierigkeiten haben, diese anzuwenden, und Fehler machen, die nicht allzu schwerwiegend sind. Der zweite Grund ist, dass der Europäische Rechnungshof eine zu niedrige Wesentlichkeitsschwelle anwendet: 2 % für alle Sektoren; wie es bei Buchprüfungsmethoden der Fall ist, müssen diese nochmals überprüft werden.

Dann wird gesagt, dass alles schlecht läuft, aber weil wir alle verantwortlich sind. Die Kommission ist verantwortlich, weil sie ihr Versprechen nicht gehalten hat, und vielen Dank, Herr Kommissar, für die Revision der Vorschläge für das nächste Mandat. Der Rat ist verantwortlich, weil er kein Interesse mehr hat: Er ist nicht hier. Die Mitgliedstaaten sind verantwortlich, weil sie die Vorschriften nicht strikt genug anwenden. Der Europäische Rechnungshof ist verantwortlich, weil er über seine Rechnungsprüfungsmethoden, und im Speziellen über die Wesentlichkeitsschwellen nachdenken muss; es ist die Verantwortung des Hofes, nicht die der Kommission oder des Parlaments, die Wesentlichkeitsschwellen festzulegen. Das Parlament ist verantwortlich, weil es sich über die gegenwärtigen Fehlerhaftigkeiten im Klaren sein und die Reformen akzeptieren muss.

Kurz gesagt, glaube ich, dass wir eine Reihe von gemeinsamen Verantwortlichkeiten haben. Die Zusammenfassung wird am Ende dieses Mandats erledigt. Wir hoffen und bitten darum, dass diese Reform durchgeführt wird, damit wir endlich in bevorstehenden finanziellen Vorausschauen eine positive Zuverlässigkeitserklärung haben. Wir hoffen auch, dass wir im Falle einer negativen Zuverlässigkeitserklärung auch eine negative Abstimmung vom Parlament bekommen, damit zwischen den Organen, die Entscheidungen zur Haushaltskontrolle fällen müssen, politische Beständigkeit herrscht.

 
  
  

VORSITZ: HERR ONESTA
Vizepräsident

 
  
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  Herbert Bösch, Verfasser der Stellungnahme des Ausschusses der Haushaltskontrolle. − (DE) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe die ehrenvolle Aufgabe, mich zu bedanken. Und zwar zum einen bei den Berichterstattern, die eine große Arbeit geleistet und gute Berichte vorgelegt haben – über einen werden wir morgen noch zu reden haben. Zum zweiten bedanke ich mich bei einem hervorragenden Sekretariat, das uns in den letzten Jahren zur Seite gestanden hat. Ich kann denen, die nach uns kommen, nur solche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wünschen.

Was ich nicht verstehe, Herr Präsident, ist etwas anderes. Wenn man in die Pressevorschau – Vorschau der Plenartagung 21.-24. April – reinschaut, kann man zwar über die wichtigen Berichte über die Immunität von Abgeordneten lesen, aber nichts über die Entlastung für das Haushaltsjahr 2007. Wenn wir die Rechte des Parlaments nicht wahrnehmen, wer soll uns dann in der Öffentlichkeit wahrnehmen und uns ernst nehmen und am 7. Juni wählen gehen, wenn wir so mit dem stärksten Recht verfahren, das dieses Parlament hat? Nämlich zu kontrollieren, wie diese über 100 Milliarden EUR im Jahre 2007 ausgegeben wurden.

Wenn wir uns nicht über Fakten unterhalten, dann werden wir uns eben über Gerüchte zu unterhalten haben. Der Herr Kollege Ferber ist auf diesen Punkt schon eingegangen. Wir müssen dieses Europa auf Fakten aufbauen, wir brauchen die Zusammenarbeit und die konstruktiven Ideen, die wir ja in den letzten Jahren entwickelt haben. Es ist kein Wunder, dass wir am Ende dieser Periode eigentlich auch die größte Schaffenskraft und die größte Klarheit in dieser Periode entwickelt haben. Es liegt zum Teil an den handelnden Personen, denen ich gratulieren möchte, aber es liegt auch daran, dass wir uns über verschiedene Dinge klar geworden sind, nämlich was Kontrolle letztendlich für den europäischen Steuerzahler heißt.

Wir sollten wissen, dass wir über dieses eine Jahr 2007 auch hinausgehen. Natürlich wissen wir, dass es Fehlentwicklungen gab, die wir zum Teil abgestellt haben. Ich bin sehr dankbar dafür, was Costas gesagt hat. Wir haben in dieser Periode ein Assistentenstatut geschaffen. Dafür sind wir vor einigen Jahren noch geprügelt worden. Wir haben ein Abgeordnetenstatut geschaffen. Auch dafür sind wir geprügelt worden. Da mag das eine oder andere noch nicht ganz hundertprozentig sein, aber vergessen wir auch als Kontrollausschussmitglieder nicht: Es kann nicht alles à la carte nach deutschem, portugiesischem, österreichischem oder spanischem Muster geschaffen werden. Wir brauchen ein europäisches Muster. Das ist manchmal etwas schwierig und gerade in Wahlkampfzeiten gelegentlich auch schwer darzustellen. Ich bin all denjenigen sehr dankbar, die den Versuchungen des kommenden Wahlkampfes widerstanden haben und gesagt haben: Wir bleiben bei den Fakten, wir sind auch bereit, diese Fakten den Kolleginnen und Kollegen und auch den Wählerinnen und Wählern zu erklären.

Herr Kallas, ich möchte noch einen Punkt anfügen, denn darüber werden wir auch in der Entlastung Audy – die ich sehr begrüße – noch reden. Es geht um eine unterstellte Bankgebühr. Die Kommission ist seit Jahren säumig mit der Berechnung des Bruttoinlandsprodukts der Europäischen Union, um das BNE, was eigentlich vorgeschrieben ist, auf ordentliche Beine zu stellen. Das kostet verschiedene Mitgliedstaaten viele Millionen EUR. Wir haben es angesprochen. Ich hoffe, Sie oder Ihre Nachfolger werden das entsprechend ausräumen.

Herr Präsident, ich bin sehr dankbar für diese tolle Arbeit, die von meinem Ausschuss geleistet wurde, und Sie wissen, morgen werden wir eine Nichtentlastung empfehlen. Ich bin sehr froh darüber, Vorsitzender dieses Ausschusses zu sein! Dankeschön!

 
  
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  Christofer Fjellner, Berichterstatter. - (SV) Herr Präsident! Zur Zeit wird viel Dank gesagt, trotzdem möchte ich die Gelegenheit ergreifen, unserem hervorragenden Vorsitzenden, Herrn Bösch, zu danken. Ich denke, dass er in den letzten zweieinhalb Jahren im Vorsitz des Ausschusses hervorragende Arbeit geleistet hat.

Auch wenn meine Berichte zur Entlastung für die Agenturen nicht sehr stark diskutiert wurden, hoffe ich, dass alle Mitglieder sich für deren Unterstützung entscheiden werden, unabhängig davon, wie sie im Ausschuss abgestimmt oder was sie bisher angedeutet haben. Es ist wichtig für das Parlament, sich bei diesen Angelegenheiten einig zu sein.

Da dies eine gemeinsame Aussprache für alle Berichte ist, möchte mich auf einen Bericht beziehen, der nicht von mir ist. Ich habe sehr starke Ansichten zu dem Bericht von Herrn Casaca, den ich für äußerst gut halte, insbesondere Absatz 105, in dem wir feststellen, dass das Parlament keine zusätzlichen Gelder aus dem Budget zur Verfügung stellen wird, um das Defizit des freiwilligen Pensionsfonds für uns Mitglieder des Europäischen Parlaments auszugleichen. Ich weiß, dass viele von Ihnen der Ansicht sind, dass diese Punkte sehr strittig seien, aber zumindest meines Erachtens sind sie selbstverständlich. Seit vielen Jahren wird dieser Fonds von vielen kritisiert. Ich möchte sagen, dass ich der Meinung bin, dass der Fonds selbst eine Art Skandal ist. Wir sind zur Zeit alle von der weltweiten Finanzkrise betroffen. Zu einer Zeit, in der normale Menschen feststellen, dass ihre Renten immer kleiner werden, dürfen die Politiker nicht ihre eigene Haut retten, indem sie noch mehr Geld der Steuerzahler für ihre eigenen Renten verwenden.

Ich hoffe, dass dies eine Botschaft ist, die die Leiter dieses Parlaments annehmen und dass sie davon absehen werden, den Fonds mit noch mehr Geldern der Steuerzahler zu erhöhen. Im Gegenteil - wir müssen dem Einhalt gebieten und zwar so schnell wie möglich.

 
  
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  Präsident. – Die gemeinsame Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Donnerstag, den 23. April 2009 statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Bárbara Dührkop Dührkop (PSE), schriftlich.(ES) Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres hat darum gebeten, dass der Kommission sowie den fünf Gemeinschaftsagenturen, die innerhalb ihrer Zuständigkeit liegen, Entlastung gewährt wird.

Obwohl unser Ausschuss über den - verglichen mit 2006 - niedrigen Durchführungsgrad der Zahlungsermächtigungen in den Bereichen Freiheit, Sicherheit und Recht besorgt ist (60,41 % 2007 und 86,26 % 2006),

sind wir uns trotzdem darüber im Klaren, dass die Verantwortung nicht so sehr bei der Kommission als mehr bei den Mitgliedstaaten liegt und dass die geringe Durchführung sich insbesondere aus der Genehmigung von Mai und Juni 2007 für Mittel, die im Solidaritätsrahmen und dem Management von Migrationsströmen enthalten sind, sowie aus Verzögerungen bei der Durchführung anderer spezifischer Programme (wie denen zur Ziviljustiz und Information sowie Drogenprävention) ergibt.

Wie gesagt, der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres hat empfohlen, dass folgenden Einrichtungen Entlastung gewährt wird:

- der Agentur für Grundrechte,

- der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht in Lissabon,

- Frontex,

- Eurojust und

- der EPA.

Ich möchte zu den letzten beiden Agenturen folgende Anmerkungen machen:

- Wir hoffen, dass Eurojust die übermäßig hohen Überträge verringert und seine Auftragsvergabe standardisiert, so wie dies von der Agentur angegeben wurde.

- Unter Berücksichtigung der Kritik, die unser Ausschuss an die EPA gerichtet hat, ist es unsere Ansicht, dass die Entlastung für die Agentur nicht aufgeschoben werden sollte. Soweit wir wissen, hat der Direktor der EPA eng mit dem Ausschuss für Haushaltskontrolle zusammengearbeitet und ergreift die erforderlichen Maßnahmen, um die festgestellten Managementfehler zu korrigieren.

 
  
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  Silvana Koch-Mehrin (ALDE), schriftlich. – (DE) Ungefähr 80 % der EU-Mittel werden immer noch von den Mitgliedstaaten verwaltet und ausgegeben und es gibt weiterhin offene Fragen und Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Verwaltung der Gelder der Europäischen Union. Der Europäische Rechnungshof hat nun 14 Mal in Folge in seinen jährlichen Prüfungsberichten die Rechtmäßigkeit und Regelmäßigkeit der Finanztransaktionen der EU nicht bestätigt. Eine vollständige Offenlegung und Prüfung der EU-Ausgaben ist erforderlich. Die Finanzminister der Mitgliedstaaten müssen eine nationale Zuverlässigkeitserklärung für alle verwendeten EU-Mittel einreichen.

 

20. Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit (Aussprache)
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  Präsident. – Als nächster Punkt folgt der Bericht (A60236/2009) von Herrn Hökmark im Namen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie zu dem Vorschlag für eine Richtlinie (Euratom) des Rates über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit (KOM(2008)0790 – C6-0026/2009 – 2008/0231(CNS)).

 
  
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  Gunnar Hökmark, Berichterstatter. − Herr Präsident! Ich denke, man kann sagen, dass wir uns jetzt in einem neuen Zeitalter der Energiepolitik befinden, in dem es erforderlich ist, dass die Energiepolitik mit der Politik zur Aufhaltung des Klimawandels vereinbar ist und gleichzeitig mit einer Politik für Energiesicherheit kombiniert wird. Diese drei Grundlagen – Energiepolitik, Klimapolitik und Energiesicherheit – müssen zusammen funktionieren.

Meiner Meinung nach wird dadurch die Bedeutung der Kernkraft betont. Es ist wichtig, dass die bestehenden Kernkraftwerke so sicher und zuverlässig wie möglich betrieben werden, aber es ist außerdem wichtig, dass wir klare Regeln haben, um sicherzustellen, dass die in Zukunft in der Europäischen Union gebauten Kernkraftwerke so sicher und zuverlässig wie möglich sein werden.

Das ist nicht nur eine Frage der Vorbereitung auf mehr Kernkraft. Ich denke, dass es in der Europäischen Union große Unterstützung für eine solche Politik gibt und diese ständig wächst, und dass wir der Verantwortung gerecht werden müssen, die wir dadurch erhalten. Ich respektiere diejenigen, die der Kernkraft unschlüssig oder ablehnend gegenüber stehen. Aber unabhängig von der Meinung oder Ansicht, die wir zur Kernkraft haben, darf es keine Meinungsverschiedenheiten über die Notwendigkeit geben, dass die Regeln für die bestehenden Kernkraftwerke so sicher und zuverlässig wie möglich sein müssen.

Aus dieser Perspektive möchte ich den Bericht über den Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit vorstellen. Es gibt eine gesetzliche Grundlage dafür und im Ausschuss wurde bereits diskutiert, ob alle Verfahren eingehalten wurden. Vom Rechtssausschuss wurde ein Brief an den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie geschickt, in dem stand, dass eine neue Stellungnahme von der Sachverständigengruppe erforderlich ist, wenn es sich bei dem Vorschlag um einen neuen Vorschlag handelt. Meine Ansicht und die Ansicht der Mehrheit des Ausschusses ist es, dass dies ein überarbeiteter Vorschlag ist, an dem wir in der Europäischen Union seit fast sieben Jahren arbeiten. Er hat sich aufgrund einer Stellungnahme der Sachverständigengruppe und der Stellungnahme des Parlaments geändert und ich muss sagen, dass jetzt die Zeit gekommen ist, eine Entscheidung zu treffen. Ich hoffe, dass der Rat diese Entscheidung in diesem Frühjahr fällen kann.

Wenn wir dies nicht schaffen und diesen Prozess verzögern, wird es dazu kommen, dass Kernkraftwerke ohne diesen Gemeinschaftsrahmen geplant und gebaut werden. Damit ist jetzt die Zeit zum Handeln. Diejenigen, die versuchen, diesen Prozess aufgrund ihrer Meinung zur Kernkraft aufzuhalten, halten tatsächlich die Europäische Union davon ab, einen Gemeinschaftsrahmen einzurichten, der möglichst sichere und zuverlässige Regeln festlegt.

Ich habe versucht, meinen Bericht in drei Richtungen auszurichten. Erstens, um eine klare Struktur der Verantwortlichkeiten der Mitgliedstaaten und deren Regierungen, der Lizenzinhaber und der nationalen Aufsichtsbehörden vorzugeben. Zweitens habe ich sehr deutlich meine Ansicht zur Unabhängigkeit der nationalen Aufsichtsbehörden vertreten und ich verstärke die Anforderungen an die nationalen Aufsichtsbehörden, was bedeutet, dass diese in der Lage sein müssen, zu reagieren, wenn sie befürchten, dass ein Kernkraftwerk die Sicherheitsregeln nicht erfüllt.

Drittens nehmen wir die Regeln der IAEO in einem Anhang als verbindliche Regeln auf, wodurch dieser Gemeinschaftsrahmen ein klares, strenges und beständiges Regelwerk wird. Und damit beende ich meine Ausführungen.

 
  
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  Andris Piebalgs, Mitglied der Kommission. − Herr Präsident! Wie der Berichterstatter bereits sagte, hat die nukleare Sicherheit absolute Priorität in der Europäischen Union. Ich möchte dem Berichterstatter für seinen aussagefähigen, klaren und umfassenden Bericht danken.

Da die Nutzung der Kernenergie in der Europäischen Union eine Tatsache ist und bleiben wird und sich die nukleare Sicherheit nicht von Landesgrenzen begrenzen lässt, benötigen wir einen Gemeinschaftsrahmen, der darauf hinzielt, die nukleare Sicherheit in der Europäischen Union umzusetzen, zu erhalten und ständig zu verbessern.

Das ist das Ziel des überarbeiteten Vorschlags für eine Richtlinie, mit der ein Gemeinschaftsrahmen für nukleare Sicherheit festgelegt wird. Das grundlegende Ziel des Vorschlags ist die Festlegung einer verbindlichen Gesetzgebung, die einzige Lösung die garantiert, dass auf politische und industrielle Zusagen, die nukleare Sicherheit ständig zu verbessern, konkrete Maßnahmen folgen. Diese grundlegenden Sicherheitsprinzipien der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und die Verpflichtungen des Übereinkommens über nukleare Sicherheit, stellen den Kern der Richtlinie dar. De facto würde deren Umsetzung in verbindliches Gemeinschaftsrecht zu Rechtssicherheit führen.

Der Vorschlag zielt außerdem darauf hin sicherzustellen, dass die für die nukleare Sicherheit verantwortlichen nationalen Aufsichtsbehörden unabhängig von staatlichen Entscheidungsorganen und anderen Organisationen sind, die Interesse an nuklearen Fragen haben könnten. Dadurch haben sie die Möglichkeit, sich ausschließlich mit Fragen der Anlagensicherheit zu beschäftigen.

Der Vorschlag zielt darauf hin, die Rolle der Aufsichtsbehörden zu stärken, indem sichergestellt wird, dass die Mitgliedstaaten sie mit ausreichenden Befugnissen, Kompetenzen sowie Personal und Finanzen ausstatten, um ihre Verpflichtungen zu erfüllen.

Der überarbeitete Vorschlag berücksichtigt dabei die Ergebnisse eines Konsultationsprozesses, der 2004 mit der Arbeitsgruppe des Rates zur nuklearen Sicherheit begann. Vor der Annahme wurde er mit der Europäischen Fraktion von Regulierungsstellen für nukleare Sicherheit sowie in anderen Foren diskutiert. Er spiegelt außerdem die wesentlichen Punkte der Stellungnahme der Fraktion wissenschaftlicher Sachverständiger wider, auf die in Artikel 31 des Euratom-Vertrags verwiesen wird. Der aktuelle Vorschlag zur nuklearen Sicherheit ist die zweite Überarbeitung des regionalen Vorschlags im Bereich nukleare Sicherheit. Arikel 31 des Euratom-Vertrags erfordert keine erneute Einreichung des überarbeiteten Vorschlags der Fraktion wissenschaftlicher Sachverständiger. Außerdem hat die enge Zusammenarbeit mit der Internationalen Atomenergie-Organisation eine Übereinstimmung mit internationalen Verfahrensweisen gewährleistet.

Die Kommission ist mit den meisten der vorgeschlagenen Änderungen, die die eingeschlagene Linie unterstützen, einverstanden. Der Bericht erkennt eindeutig die Verpflichtung der Mitgliedstaaten an, die grundlegenden Sicherheitsprinzipien der IAEO und die Bestimmungen des Übereinkommens über nukleare Sicherheit einzuhalten, und bemüht sich außerdem, die Rolle der nuklearen Aufsichtsbehörden zu stärken und ihre unabhängige Rolle bei der Entscheidungsfindung zu gewährleisten.

Daher bin ich sicher, dass der Rat die Stellung des Parlaments berücksichtigen wird, wenn er zur Verbesserung und Klärung der Ziele der Richtlinie beiträgt.

 
  
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  Rebecca Harms, Verfasserin der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit. − Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! Das Parlament hat in dieser Sache eigentlich gar nichts zu sagen; es wird angehört, und es macht sich zum Instrument bei der Vorbereitung einer Richtlinie, die nicht zu mehr Sicherheit im Atomsektor beitragen wird, sondern der Fortsetzung der Unsicherheit dienen wird. Diese Richtlinie ist irrelevant für alle bestehenden Atomanlagen in der Europäischen Union. Diese Richtlinie ist auch nicht relevant für Hochrisikoprojekte, wie sie derzeit in Bulgarien, in der Slowakei und in Rumänien geplant werden. Sie kommt da überhaupt nicht zum Tragen.

Diese Richtlinie wird auch dann, wenn sie trägt, nämlich bei zukünftigen Planungen, die jetzt noch gar nicht begonnen haben, nicht die heute höchst verfügbaren Standards von Wissenschaft und Technik festlegen, sondern sie empfiehlt die Einhaltung von Prinzipien.

Ich frage mich, warum wir als Parlament uns an dieser Stelle in dieser Alibiveranstaltung so instrumentalisieren lassen, der Sicherheit von Bürgerinnen und Bürger dienen wir damit nicht.

 
  
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  Herbert Reul, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das ist ein kluger Beschluss, eine kluge Vorlage, und es ist eine kluge Entscheidung, dass das Parlament einen Beitrag dazu leistet, in Europa zu Vereinheitlichungen zu kommen und mehr Sicherheitsbestimmungen zu realisieren. Das ist unsere Pflicht.

Frau Kollegin Harms, es ist nicht in Ordnung, einerseits immer mehr Sicherheit im nuklearen Bereich einzufordern und zu beklagen, dass nukleare Technologien nicht ausreichend gesichert sind, und andererseits jede Chance zu nutzen, solche Beschlüsse hier zu verhindern. Ich kann nicht beklagen, dass das Europäische Parlament sich um dieses Anliegen kümmert, und auf der anderen Seite dann unzufrieden sein und sagen, die nukleare Technologie ist nicht sicher genug.

Wir haben unsere Pflicht heute wahrgenommen. Wir kümmern uns darum, wir versuchen, einen Beitrag zu leisten, um nukleare Technologie europaweit mit Mindestsicherheit auszustatten, und natürlich auch einen Beitrag dazu zu leisten, dass – wie wir es in anderen Beschlüssen hier gemeinsam mit großer Mehrheit festgelegt haben – die nukleare Technologie als eine von mehreren Möglichkeiten im Energiemix stabilisiert und unterstützt wird. Dazu gehört auch die Antwort auf die Frage: Wie sieht es mit der Sicherheit aus? Die Antwort muss man geben, man kann sie nicht nur ständig einfordern.

Dieser Vorschlag liegt heute vor, und ich hoffe, dass er morgen eine Mehrheit bekommt.

 
  
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  Edit Herczog, im Namen der PSE-Fraktion.(HU) Morgen werden wir eine sehr wichtige Aussprache mit der Abstimmung zu diesem Vorschlag beenden, der zweifellos die Sicherheit der Bürger Europas sowie deren Sicherheitsgefühl erhöhen wird. Dabei ist das Ziel nicht, eine Lösung zu finden, sondern dass wir bezogen auf die gegenwärtige Situation Fortschritte erzielen. Ich habe auf jeden Fall das Gefühl, dass der Entwurf einer Gemeinschaftsverordnung einen wichtigen Schritt in Richtung einer nationalen Verordnung darstellt. Aus diesem Grunde unterstützen wir die von der Kommission vorgestellte Richtlinie und den Bericht von Herrn Hökmark vollständig und uneingeschränkt. Wir haben versucht mit unseren vorgeschlagenen Änderungen weitere Verbesserungen daran vorzunehmen. Ich bin der Überzeugung, dass die Bürger Europas es verdienen, dass wir bei der Kernenergie Fortschritte machen, da diese immerhin 32 % unserer Stromversorgung gewährleistet. Lassen Sie uns das also zusammen machen!

 
  
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  Anne Laperrouze, im Namen der ALDE-Fraktion.(FR) Herr Präsident! Meine Fraktion unterstützt die Ziele dieser Richtlinie voll und ganz. Diese bestehen darin, einen Gemeinschaftsrahmen zu errichten, der die ständige Verbesserung der Sicherheit nuklearer Anlagen innerhalb der Europäischen Union sicherstellen und erhalten soll.

Unser Parlament hat immer betont, wie dringend eine klare und strenge Gesetzgebung umgesetzt sowie praktische Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene in den von der nuklearen Sicherheit, dem Atommüllmanagement und der Stilllegung nuklearer Anlagen betroffenen Bereichen übernommen werden müssen.

Unsere Aussprachen haben unter anderem Fragen zu Schulung und Fachkenntnissen zur Sprache gebracht. Es ist unerlässlich für Europa, das über nukleare Kenntnisse verfügt, diese Kenntnisse zu bewahren; nicht zuletzt indem es sicherstellt, dass die Sicherheitsbeauftragten in den nuklearen Anlagen geschult und qualifiziert sind.

Nicht zuletzt bin ich damit zufrieden, dass der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie eine Änderung der legislativen Entschließung angenommen hat, mit der die Europäische Kommission aufgerufen wurde, gemäß Artikel 31 des Vertrags, die Sachverständigengruppe hinzuzuziehen.

Ich wiederhole: Wir fordern Transparenz und wir wollen eine klare und strenge Gesetzgebung. Ich bin unserem Berichterstatter, Herrn Hökmark, dankbar.

 
  
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  Paul Rübig (PPE-DE). - Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Vorschlag ist zu begrüßen. Ich bedanke mich bei Kommissar Piebalgs, und auch Kommissarin Palacio vor Ihnen hat schon gesehen, dass es wichtig ist, an die Sicherheit zu denken und ich glaube, dass die Verbesserung der Unabhängigkeit der nationalen Regulatoren wichtig ist.

Wenn alle in den anderen Ländern so unabhängig wären wie der Regulator in Frankreich, wäre das schon ein großer Fortschritt. Noch besser wäre es natürlich, wenn man EU-weit einen Regulator hätte, der die Möglichkeit hat, im peer review gefährliche Atomkraftwerke vom Netz zu nehmen. Es ist auch wichtig, strenge verbindliche Sicherheitsstandards zu haben und die Ausführung der Abschaltung durch den europäischen Regulator zu gewährleisten.

Sicherheit und Sicherung spielen für die Gesundheit der Bevölkerung eine ganz wichtige Rolle und erhalten von uns die volle Unterstützung. Hier muss in Zukunft mehr getan werden.

 
  
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  Atanas Paparizov (PSE).(BG) Auch ich möchte die Gelegenheit ergreifen, um auszudrücken, wie wichtig der Vorschlag der Kommission über eine Rahmenrichtlinie für nukleare Sicherheit ist. Ich bin der Überzeugung, dass dieses Dokument eine gute Grundlage für die Erstellung verbindlicher Verordnungen in der Europäischen Union bezüglich dieser Frage und eine Zusicherung für alle Länder, einschließlich derer, die Kernenergie nicht nutzen, darstellt, dass die in der Europäischen Union erzeugte Kernenergie sicher ist.

Ich möchte betonen, dass ich mich über die Annahme der Änderungen freue, die ich im Hinblick darauf eingebracht habe, den genauen Umfang der Richtlinie zu definieren und damit sicherzustellen, dass ein regelmäßiger Austausch bewährter Verfahrensweisen zwischen den Mitgliedstaaten stattfindet und die Verantwortlichkeiten zwischen den Ländern, Lizenzinhabern und Aufsichtsbehörden klarer verteilt werden.

Ich möchte betonen, dass diese Richtlinie erneut das Recht der Länder herausstellt, ihren Energie-Mix selbst zu wählen, selbst wenn dieser Kernenergie umfasst, die Kohlendioxid spart und gut für die Umwelt ist.

 
  
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  Andris Piebalgs, Mitglied der Kommission. − Herr Präsident! Wie bereits zu Recht gesagt wurde, ist das Ziel dieses Vorschlags die Schaffung eines Gemeinschaftsrahmens. Es war nicht leicht, dies zu erreichen. Wir haben unsere Arbeit auf den Verband der westeuropäischen Atomaufsichtsbehörden (WENRA) und auf Erfahrungen der hochrangigen Fraktion für nukleare Sicherheit und Abfallentsorgung gestützt. Außerdem haben wir mit dem Rat zusammengearbeitet, der 2003 mehr oder weniger die gleichen Vorschläge diskutiert hat.

Ich bin der Überzeugung, dass der Vorschlag in diesem Stadium das richtige Gleichgewicht schafft. Ich glaube, dass er den europäischen Bürgern eine klare Vorstellung davon vermittelt, dass es einen Gemeinschaftsrahmen gibt. Ich bin überzeugt, dass sich dieser Rahmen im Laufe der Zeit weiterentwickeln wird. Dennoch begrüße ich Herrn Hökmarks Bericht sehr, denn er stärkt den Vorschlag und wahrt gleichzeitig das Gleichgewicht, das wir benötigen. Die nationalen Aufsichtsbehörden sind für die Sicherheit der in ihren jeweiligen Ländern betriebenen Anlagen verantwortlich. Diese Fragen sind so heikel, dass wir sie nicht umgehen können und auch nicht umgehen sollten, aber wir müssen die Standards für nukleare Sicherheit ständig verbessern. Ich denke, dass uns diese Richtlinie diese Möglichkeit gibt.-

 
  
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  Gunnar Hökmark, Berichterstatter. − Herr Präsident! Ich denke, es ist vor allem wichtig, zu sagen, dass niemand gegen die Verbesserung des Sicherheitsgrads und die Stärkung der Sicherheitsregeln sein sollte. Es darf aufgrund der Tatsache, dass man gegen Kernenergie ist und deren Anwendung ablehnt, keine Tendenz dazu geben, die Bedeutung der Regeln, die wir brauchen, herunterzuspielen.

In diesem Sinne denke ich, ist es ein Schritt nach vorn, dass wir einen Gemeinschaftsrahmen haben, da dieser Übereinstimmung, Transparenz und die Möglichkeit schafft, unsere gemeinsame Entwicklung hin zu höheren Standards sicherzustellen. Diese Richtlinie gilt in erster Linie für bestehende Kernkraftwerke, denn sie steigert die Bedeutung und die Unabhängigkeit nationaler Aufsichtsbehörden, was sehr wichtig ist, und sie ebnet uns den Weg, immer höhere Anforderungen festlegen zu können, um bei der Sicherheit sozusagen für ein „Rennen um den Spitzenplatz“ zu sorgen.

Lassen Sie uns offen sein. Wir werden auch in Zukunft Kernkraft haben, unabhängig davon, worauf wir uns hier und heute in dieser Frage einigen. Meiner Ansicht nach, ist es wichtig, dass wir die Grundlagen für mehr Kernkraftwerke schaffen können. Diese müssen glaubwürdig sein und die öffentliche Meinung muss ihnen Glauben schenken, aber – und das ist noch wichtiger – es muss auch eine umfangreiche, tatsächliche Sicherheit beim Management der Kernkraft geben, genauso wie es diese Sicherheit in allen anderen Dingen geben muss, die wir unternehmen.

Die bestehenden Regeln sind gut und stark, aber wir machen sie noch konsequenter und das ist ein Schritt nach vorne. Ich möchte Ihnen für die Zusammenarbeit und für die Diskussion danken. Ich denke, dass wir ein besseres Ergebnis erzielt haben und ich hoffe, dass der Rat auf diese Meinung hören wird.

 
  
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  Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Mittwoch, den 22. April 2009, statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  John Attard-Montalto (PSE), schriftlich. – Ich möchte die Aufmerksamkeit auf die Umweltsituation in der Bucht von Marsaxlokk richten. Die malerischste Bucht Maltas wurde zerstört, als dort ein Kraftwerk gebaut wurde. Dies hatte gesundheitliche Auswirkungen auf die Bewohner dieser Region, insbesondere die von Marsaxlokk. Jetzt wird eine Müllverbrennungsanlage in dieser Bucht geplant und wieder müssen die Bewohner dieser Region unter einem umweltbedingten Alptraum leiden. Außerdem besteht eine Gesundheitsgefahr, die nicht abgeschätzt werden kann.

Als ich als Anwalt in einem Fall tätig war, in dem der Bau eines Kraftwerks in der Bucht verhindert werden sollte, konnte ich nachweisen, dass der Ausstoß des Kraftwerks nicht vollständig von der Atmosphäre aufgenommen wurde. Ein Teil des Ausstoßes war zu schwer, um zu verdampfen, und ging in der Umgebung der Anlage nieder. Im Freien verlegte Fliesen waren sichtbar mit einer rostfarbenen Substanz befleckt. Es zeigte sich, dass diese Flecken ein Ergebnis des Ausstoßes waren. Wie wird es sein, wenn die zunehmenden Ausstöße der Müllverbrennungsanlage in die Atmosphäre entlassen werden?

 
  
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  Vladimir Urutchev (PPE-DE), schriftlich.(BG) Mit einer Verzögerung von fast sechs Jahren ist die EU heute nahe daran, eine Richtlinie zur nuklearen Sicherheit zu verabschieden, ein wichtiges politisches Dokument für die Kernenergie in Europa, mittels derer nahezu ein Drittel des Stroms in der EU erzeugt wird.

Die Mitgliedstaaten haben das alleinige Recht zu entscheiden, ob sie sich auf Kernenergie verlassen möchten. Es ist für die Länder, die diese Form der Energie akzeptieren genauso wichtig, wie für die, die sie ablehnen, dass für die Kernenergie die höchsten Sicherheitsstandards gelten.

Ich begrüße die Aufnahme der grundlegenden Sicherheitsprinzipien der IAEO als Anhang zu dieser Richtlinie. Dies wird dafür sorgen, dass die besten Entwicklungen bei den Standards für nukleare Sicherheit zu einem Bestandteil der europäischen Gesetzgebung werden, an die die Mitgliedstaaten entsprechend gebunden sind.

Der Mangel an allgemein zugelassenen Anforderungen für die nukleare Sicherheit in der EU hat es ermöglicht, dass selbst in jüngster Vergangenheit einige der Staaten, die der EU beigetreten sind, ihrer Atomenergie politische Lösungen auferlegt haben, die heutzutage nicht den Zielen der EU zur Begrenzung des Klimawandels und der Sicherheit der Stromversorgung entsprechen.

Zu einer Zeit, in der in der EU mehrere neue Kernkraftwerke gebaut und geplant werden, ist die rechtzeitige Verabschiedung der Richtlinie für nukleare Sicherheit nicht nur gerechtfertigt, sondern sie ist sogar zwingend erforderlich, da sie der Bevölkerung Sicherheit und innere Ruhe garantiert.

 

21. Bekämpfung der Entwaldung und der Waldschädigung zur Eindämmung des Klimawandels und des Verlusts der biologischen Vielfalt - Inverkehrbringen von Holz und Holzerzeugnissen: Verpflichtungen der Marktteilnehmer (Aussprache)
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  Präsident. – Als nächster Punkt folgt die gemeinsame Aussprache über:

- Die Erklärung der Kommission – Beschäftigung mit dem Thema der Entwaldung und der Waldschädigung zur Eindämmung des Klimawandels und des Verlusts der biologischen Vielfalt, und

- den Bericht (A6-0115/2009) von Frau Lucas, im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen (KOM(2008)0644 – C6-0373/2008 – 2008/0198(COD)).

 
  
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  Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. (EL) Herr Präsident! Die Entwaldung ist weltweit für ca. 20 % der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Daher hat das Thema der Entwaldung im Hinblick auf den Klimawandel eine hohe Priorität. Gleichzeitig trägt die Bekämpfung der Entwaldung dazu bei, andere wichtige Ziele, wie die Ausrottung der Armut und die Umkehr der Abnahme der biologischen Vielfalt, die eine weitere bedeutende umweltbezogene Gefahr für unseren Planeten darstellt, zu erreichen.

Die Entwaldung ist inzwischen zu einem wichtigen Thema bei internationalen Verhandlungen sowohl zum Klimawandel als auch zur biologischen Vielfalt geworden. Um eine Politik zu fördern, die sich um diese Frage kümmert, hat die Europäische Kommission im Oktober 2008 eine Mitteilung herausgegeben, die der Rat letzten Dezember vollständig angenommen hat. Diese Mitteilung bezieht sich auf die Frage der Entwaldung und den Rückgang von Wäldern in Entwicklungsländern und schlägt vor, unter anderem einen Finanzierungsmechanismus zu entwickeln, mit dem Ziel, Anreize zum Erhalt bestehender Wälder zu schaffen.

Dieser Vorschlag wird bereits bei den gegenwärtig stattfindenden internationalen Verhandlungen zum Klimawandel diskutiert und bearbeitet. In ihrer Mitteilung erkennt die Kommission auch an, dass die Politik mehrer europäischer Länder, sowohl intern als auch international, indirekte Auswirkungen auf die globalen Holzvorkommen haben könnte. Daher hat die Kommission spezifische Maßnahmen ergriffen, um den Zusammenhalt der europäischen Politik zu stärken.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind Folgende:

- Eine Folgenabschätzung des Verbrauchs importierter Waren in der Europäischen Union, die zu einer Entwaldung beitragen könnten,

- Die Fortsetzung der Überprüfung der Kohäsion unserer Entwicklungspolitik, die erforderlich ist, um die Entwicklungsländer bei ihren Bemühungen zum Erreichen der Millennium-Entwicklungsziele zu unterstützen.

Diese Maßnahmen werden auch durch die Politik der Europäischen Kommission zur Nachhaltigkeit beim Verbrauch und bei der Produktion umgesetzt. Ziel dieser Politik ist es, das Wachstum und die Nachfrage nach nachhaltigen Waren und Dienstleistungen, einschließlich Holz und Holzerzeugnissen, die aus Wäldern stammen, in denen nachhaltige Managementmethoden angewandt werden, zu beleben.

Gestatten Sie mir nun, auf einen der Hauptfaktoren der Entwaldung zu verweisen: Illegaler Holzeinschlag. Illegaler Holzeinschlag ist oftmals der erste Schritt hin zu einer allgemeinen Ausbeutung von Naturwäldern. Daher ist der Kampf gegen illegalen Holzeinschlag und die Verbesserung des Waldmanagements allgemein von grundlegender Bedeutung, wenn wir die Bemühungen um eine Begrenzung der Entwaldung und der Zerstörung der Wälder zum Erfolg führen wollen. Gemäß dem EU-Aktionsplan Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor von 2003 hat die Kommission eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, um das Problem des illegalen Holzeinschlags und des damit verbundenen Handels zu anzugehen.

Das Kernelement des genannten Aktionsplans war der Abschluss freiwilliger Partnerschaftsabkommen mit Holzproduzenten aus Drittländern. Wir gehen davon aus, dass diese Abkommen dazu beitragen können, das Problem des illegalen Holzeinschlags zu lösen. Gleichzeitig hat die Kommission jedoch eingeräumt, dass diese Abkommen alleine nicht ausreichen könnten, um das Problem zu lösen, und dass daher andere Möglichkeiten untersucht werden müssen.

Auf Grundlage der Ergebnisse der Folgenabschätzung hat die Kommission letztes Jahr einen politischen Vorschlag vorgelegt, der auf dem ‚Prinzip der sorgfältigen Prüfung’ beruht. Gemäß der vorgeschlagenen Verordnung müssen die Produzenten das Risiko, illegal geschlagenes Holz und zugehörige Produkte auf den Markt zu bringen, minimieren, indem sie ihre Sorgfaltspflicht erfüllen, wenn sie diese Produkte auf den Markt der Europäischen Union bringen, indem Sie Informationen zur Herkunft und Rechtmäßigkeit der betreffenden Produkte einholen.

Ich möchte der Berichterstatterin Frau Lucas, den Schattenberichterstattern und dem Verfasser der Stellungnahme Herrn Ford für ihre außerordentlich sorgfältige Arbeit meinen besonderen Dank aussprechen. Die Kommission hat die Änderungsanträge zu ihrem vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Verordnungsentwurf überprüft und ich möchte kurz darauf eingehen:

Der Änderungsantrag, der den Handel mit illegal geschlagenem Holz und zugehörigen Produkten verbietet, ist sehr wichtig. Dieses Verbot war in den Optionen enthalten, die von der Kommission beim Entwurf ihres Vorschlags überprüft wurden. Dennoch bringt dieser Ansatz, auch wenn er auf den ersten Blick sehr verlockend erscheint, bedeutende praktische und politische Schwierigkeiten mit sich. Genau aus diesem Grund haben wir einen Vorschlag gebilligt, der auf dem Prinzip der sorgfältigen Prüfung beruht. Dieser Vorschlag erzielt das bestmögliche Gleichgewicht zwischen einem wirksamen Ansatz gegen illegale Praktiken, der Möglichkeit, diese Maßnahmen umzusetzen, ohne die Produzenten unnötig zu behindern, und schließlich der Vereinbarkeit mit den Regeln der Welthandelsorganisation.

Die Änderungen, gemäß denen alle Beteiligten die Sorgfaltspflicht in allen Phasen der Lieferkette erfüllen müssen, scheinen dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit nicht zu genügen. Wenn die Rechtmäßigkeit des Holzes geprüft wird, wenn es das erste Mal auf den Markt gebracht wird, dürfte es nicht mehr nötig sein, die Prüfungen in allen weiteren Phasen der Lieferkette zu wiederholen.

Ich möchte außerdem den Änderungsantrag des Parlaments kommentieren, in dem eine weiter gefasste Definition von ‚legal geschlagenem Holz’ vorgeschlagen wird. Diese Definition ist der Mittelpunkt des Vorschlags und wird zweifellos zu Diskussionen mit dem Rat führen. Die Kommission wird die Auswirkungen der Annahme einer solchen weiter gefassten Definition genau prüfen.

In Bezug auf die Änderungsanträge zur Anerkennung von Überwachungs- und Kontrollbehörden sind wir der Überzeugung, dass unser ursprünglicher Vorschlag dem Subsidiaritätsprinzip besser entspricht, wenn die Mitgliedstaaten für die Anerkennung dieser Behörden verantwortlich gemacht werden.

Die Gründe, warum die Einrichtung einer Beratungsgruppe vorgeschlagen wurde, sind völlig verständlich. Die Kommission war, wie sie auch in ihrer Begründung angegeben hat, immer bereit dazu, sich mit den Interessenvertretern zu beraten. Obwohl die Kommission jedoch das Initiativrecht hat, solche Beratungsgruppen einzurichten, ist es nicht notwendig, dass eine solche Bestimmung in die Verordnung aufgenommen wird.

Wir verstehen schließlich auch, warum vorgeschlagen wurde, die Anwendung des Gesetzes in den Mitgliedstaaten zu standardisieren. Wir sind jedoch unsererseits der Meinung, dass die betreffenden Änderungen prinzipiell dem Subsidiaritätsprinzip entsprechen sollten.

Das bringt mich zum Ende meiner Ausführungen und ich werde der Aussprache mit Interesse folgen.

 
  
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  Caroline Lucas, Berichterstatterin. − Herr Präsident! Ich möchte gleich zu Beginn sagen wie erleichtert ich bin, dass wir nun endlich einen Gesetzesvorschlag vorliegen haben, um das Problem des illegalen Holzeinschlags zu lösen. Das Parlament hat sehr lange darauf gewartet und ich danke meinen Kolleginnen und Kollegen herzlich für ihre beharrlichen Bemühungen für dessen Vorbringung. Außerdem möchte ich meinen Kolleginnen und Kollegen für ihre hervorragende Kooperation danken, die uns soweit gebracht hat, dass wir morgen abstimmen können. Die Schattenmitarbeiter und das Personal haben wirklich alles Menschenmögliche getan, damit wir die erste Lesung des Parlaments in der kürzestmöglichen Zeit abschließen konnten und damit in der Lage sind, eine Annahme in erster Lesung zu erreichen und weitere Verzögerungen zu vermeiden.

Leider hat der quälend langsame Fortschritt im Rat dieser Idee jedoch einen Riegel vorgeschoben. Es scheint also, dass wir uns damit zufrieden geben müssen, diese Arbeit im Herbst zu beenden, nachdem im Juni eine politische Einigung im Rat zustande kommt. Dies ist sowohl für mich als auch für viele Kolleginnen und Kollegen, die so hart daran gearbeitet haben, sehr enttäuschend. Wäre der Rat hier gewesen, hätte ich diesen heute gern um die Garantie gebeten, dass alles Mögliche getan wird, damit vor dem Sommer eine gemeinsame Position gefunden wird, denn diese Situation ist unglaublich dringend.

Der illegale Holzeinschlag ist ein sehr ernstes Problem, gegen das die EU seit vielen Jahren predigt und dennoch gleichzeitig weiterhin einen der größten Märkte der Welt für illegal geschlagenes Holz und Holzprodukte bereitstellt. Zwischen 20 % und 40 % der weltweiten industriellen Holzproduktion entstammt schätzungsweise illegalen Quellen, und bis zu 20 % davon findet den Weg in die EU. Dies drückt die Holzpreise, plündert natürliche Ressourcen, mindert die Steuereinnahmen und steigert die Armut der vom Holz abhängigen Völker. Wie Kommissar Dimas andeutete, sind die längerfristigen Auswirkungen sogar noch ernster, da die Entwaldung, die vom illegalen Holzeinschlag stark beschleunigt wird, für fast ein Fünftel der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich ist.

Da in Kopenhagen bald die Klimakonferenz stattfinden wird, sind glaubwürdige Aktionen der EU in Bezug auf illegalen Holzeinschlag nun wichtiger denn je. Aber glaubwürdige Aktionen bedeuten eine wirksame, verbindliche Gesetzgebung. Obwohl die freiwilligen Partnerschaftsabkommen, die aus dem FLEGT-Aktionsplan von 2003 hervorgegangen sind, das Potential zum Vorantreiben positiver Veränderungen heben, ist bisher nur eines davon unterzeichnet worden, und solange sie nicht allgemeingültig sind, sind die Gefahren der Geldwäsche und Umgehung einfach zu groß.

Die gute Nachricht ist, dass wir endlich eine EU-Gesetzgebung haben. Die schlechte Nachricht ist, dass der Vorschlag der Kommission erschreckend schwach ist und noch umfassender Verbesserungen bedarf, um sinnvoll und wirksam zu werden.

Trotz der guten Worte von Kommissar Dimas über die Bedeutung des Kampfes gegen den illegalen Holzeinschlag, erfüllt der gegenwärtige Vorschlag der Kommission einfach seinen Zweck nicht. Die Präambel des Vorschlags erklärt, dass ‚schwache Regeln gegen den Handel mit illegal geschlagenem Holz’ die Ursache für die weite Verbreitung des illegalen Holzeinschlages sind. Doch ich befürchte, dass das, was die Kommission ausgearbeitet hat, nicht dazu beitragen wird, daran etwas zu ändern. Der gegenwärtige Vorschlag der Kommission wird unser Ziel, sicherzustellen, dass die EU keinen Markt mehr für illegal geschlagenes Holz darstellt, ganz einfach nicht erreichen.

Das eklatanteste, klaffende Loch des Vorschlags ist, dass er den Import und Verkauf illegal geschlagenen Holzes nicht wirklich verbietet – so pervers das auch klingt. Er verlangt nur, dass die Produzenten an einem bestimmten Punkt in der Lieferkette ein System der sorgfältigen Prüfung einrichten, während alle anderen Teilnehmer keinerlei Verpflichtungen bezüglich der Rechtmäßigkeit des Holzes oder der Holzprodukte, mit denen sie handeln, haben.

Dies steht nun in einem starken Widerspruch zu dem im Mai 2008 gebilligten, überarbeiteten Lacey Act der Vereinigten Staaten, der ein ausdrückliches Verbot des Imports und Verkaufs illegal geschlagenen Holzes in Kraft setzt. Es gibt absolut keinen guten Grund, warum die EU dies nicht nachahmen kann. Obwohl mein Bericht den Vorschlag der Kommission aufrecht erhält, dass nur die Händler, die erstmalig Holz und Holzprodukte auf den EU-Markt bringen, ein vollständiges System der sorgfältigen Prüfung unterhalten müssen, da sie eindeutig die Beteiligten mit dem größten Einfluss sind, macht er dennoch klar, dass alle Beteiligten an den Märkten gemeinsam die Verantwortung tragen, dass nur Holz aus legalen Quellen gehandelt wird und dass es eine Straftat darstellt, wenn dies nicht geschieht.

Ich möchte Herrn Kommissar Dimas gern sagen, dass ich davon überzeugt bin, dass unsere Vorschläge die Sorgfaltspflicht ergänzen: Sie machen sie wirksamer, sie machen sie funktionsfähig und es gibt keinerlei Probleme mit WTO-Regeln. Wenn die USA so etwas schaffen, sollten wir es auch schaffen, und aus diesem Grunde bemüht sich das Parlament darum, diesen Vorschlag zu ändern.

 
  
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  Péter Olajos, im Namen der PPE-DE-Fraktion.(HU) Als Sprecher der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und der Europäischen Demokraten sehe ich die beiden genannten Punkte als gleich wichtig an: Die Erklärung der Kommission und den Bericht von Frau Lucas. Unserer Ansicht nach, benötigen wir beide sehr dringend, um der Entwaldung, Waldschädigung und der Abnahme der biologischen Vielfalt Einhalt zu gebieten. Gegenwärtig verschwinden jährlich fast 13 Millionen Hektar Wald, eine Fläche von der Größe Griechenlands. Außerdem ist die Entwaldung für fast 20 % der weltweiten Kohlendioxidemissionen verantwortlich, dies ist mehr als die gesamten Treibhausgasemissionn der Europäischen Union. Die Entwaldung ist für die erhebliche Abnahme der biologischen Vielfalt und für das Aussterben bestimmter Arten verantwortlich, ganz zu schweigen von der Schädigung des Ökosystems der Erde. Es besteht daher kein Zweifel daran, dass wir jetzt handeln müssen. Das bedeutet, dass die Europäische Union eine führende Rolle beim Entwurf einer globalen politischen Stellungnahme übernehmen muss.

Abgesehen von den tropischen Wäldern, denke ich, dass es besonders wichtig ist, der Entwaldung in Mittel- und Osteuropa Einhalt zu gebieten, und eine Reihe strenger Nachhaltigkeitskriterien für Holz und Holzprodukte zu schaffen. Für Holz und andere Arten von Biomasse, die für die Erzeugung erneuerbarer Energien verwendet werden, sind ein umweltgerechtes Beschaffungswesen und Nachhaltigkeitskriterien erforderlich. Ein Teil der Verkaufseinnahmen, die sich aus der Verringerung der Kohlendioxidemissionen ergeben, müssen für die Aufhaltung der Entwaldung vorgesehen werden. Ich begrüße das in dem Bericht von Frau Lucas ausgedrückte Bestreben, das darauf hinzielt, die Kontrollen zu verschärfen und ein wirksames Sanktionssystem zu schaffen. Und schließlich bin ich der Meinung, dass es besonders wichtig ist, Überwachungsorgane zu schaffen und Geldstrafen zu verhängen, die eine angemessene Entschädigung für Umweltschäden darstellen.

 
  
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  Riitta Myller, im Namen der PSE-Fraktion.(FI) Herr Präsident! Der Bericht über das Verbot illegalen Holzeinschlags, der von einer großen Mehrheit des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit angenommen wurde, ist sehr ausgewogen. Obwohl er ausreichend ehrgeizig bezüglich des Verbots illegalen Holzeinschlags sowie des Imports und Handels mit Produkten, die daraus hergestellt werden, ist, führt er nicht zu zusätzlicher Bürokratie für die Produzenten, die sich jetzt schon tadellos verhalten.

Es ist von grundlegender Bedeutung, den illegalen Holzeinschlag zu kontrollieren, da er ein Hauptgrund für die weltweite Entwaldung ist, die, wie hier bereits gesagt wurde, 20 % der weltweiten Treibhausgasemissionen verursacht und eine Hauptursache für die Abnahme der biologischen Vielfalt darstellt. Zusätzlich zu den Umweltproblemen beeinträchtigt der illegale Holzeinschlag die Wettbewerbsfähigkeit der rechtmäßig arbeitenden Holzproduzenten und führt dazu, dass Länder großen Einkommensverluste zu verzeichnen haben.

Ich möchte der Berichterstatterin Frau Lucas für ihre Arbeit danken, aufgrund der wir morgen über einen guten grundlegenden Vorschlag abstimmen können.

 
  
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  Magor Imre Csibi, im Namen der ALDE-Fraktion. – Herr Präsident! Wenn man von der Zeit, die für diese Aussprache vorgesehen ist, ausgeht, könnte man denken, dass das Parlament die Rettung der Wälder als nicht sehr wichtig ansieht. Dadurch wird die Enttäuschung verhindert, die entsteht, wenn man feststellt, wie schüchtern der Ansatz der Kommission ist, mit der gegen den illegalen Holzeinschlag vorgegangen werden soll. Was mich jedoch am meisten enttäuscht hat, war die Wiederholung des Arguments, dass wir nicht gutgläubige EU-Händler bestrafen sollten, um ein externes Problem zu lösen.

Ein Teil der Lösung eines Problems ist die Bewusstmachung dieses Problems und es ist höchste Zeit, dass wir anerkennen, dass einige europäische Regionen – wie meine – auch von überhandnehmender Entwaldung betroffen sind. Die Verordnung zum illegalen Holzeinschlag hat nicht das Ziel, den Handel zu bestrafen oder zu verhindern, sondern ihn besser zu kontrollieren. Es stimmt, dass die Vorschläge der Kommission dahingehend nicht sehr eindeutig waren, wie das System in der Praxis funktionieren soll.

Es freut mich, dass das EP es geschafft hat, den Vorschlag zu stärken und klarer zu gestalten, indem alle Holzprodukte davon abgedeckt werden und alle Produzenten verpflichtet werden, eine gewisse Sorgfaltspflicht walten zu lassen. Dies wurde durch die Einführung einer neuen Basis für Geldstrafen und die Schaffung eindeutiger Kriterien für ein glaubwürdiges und unabhängiges Überwachungssystem erreicht. Jetzt besteht unsere Herausforderung darin, das System anzunehmen und möglichst bald umzusetzen. Wir müssen den Verbrauchern die Garantie geben, dass sie nicht zur Umweltschädigung beitragen, indem sie unbeabsichtigt Produkte aus illegal geschlagenem Holz kaufen.

 
  
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  Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. − Herr Präsident! Ich möchte allen Sprechern der Aussprache heute Abend für ihre konstruktiven Beiträge danken. Es ist wichtig zu betonen, dass die Bekämpfung der weltweiten Entwaldung und Waldschädigung ein komplexes Problem darstellt. Die Lösung dieses Problems erfordert echten politischen Willen und Maßnahmen auf der Nachfrageseite.

Wir sollten nicht vergessen, dass alle Arten der tropischen Entwaldung das Ergebnis eines Zusammenspiels zahlreicher verschiedener Faktoren sind, die an verschiedenen Orten jeweils unterschiedliche Bedeutung haben. Die Bewaldung wird nicht nur von der Forstpolitik beeinflusst, sondern auch von anderen politischen Entscheidungen, wie der Steuerpolitik, Landbesitzverhältnissen und -rechten.

Wir in der Europäischen Union verstehen, dass die Arbeit an der Kohärenz unserer Politiken mit der Unterstützung von Ländern einher gehen muss, ihre Bemühungen, nationale und lokale Institutionen zu stärken und Fortschritte bei einer wirksamen Steuerung und bei der Nutzung der Waldressourcen zu erzielen. Ich möchte Frau Lucas, Herrn Ford und den Schattenberichterstattern für ihre hervorragende Arbeit nochmals danken. Es spornt mich an, dass das Parlament dem Ansatz der Kommission zustimmt und ihn weiter stärken möchte und die diesbezüglich nötigen Änderungen daran vorgenommen hat.

Lassen Sie mich Ihnen versichern, dass ich dem Ziel des Parlaments, eine ehrgeizige Verordnung zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags und des damit verbundenen Handels umzusetzen, vollständig zustimme. Außerdem möchte ich Ihnen versichern, dass die Kommission die Änderungsanträge zu der vorgeschlagenen Verordnung genau prüfen wird.

Zum Abschluss möchte ich noch besonders auf zwei der heute Abend angesprochenen Probleme eingehen. Als Erstes möchte ich mich auf den Ansatz der sorgfältigen Prüfung beziehen, der mehr als nur eine Bescheinigung der Rechtmäßigkeit ist. Das Prinzip der sorgfältigen Prüfung spiegelt die gesetzliche Verpflichtung zu einem proaktiven Verhalten hinsichtlich einer bestimmten Rechtmäßigkeit wider und muss durch umfassende Maßnahmen, durch die man sich angemessen von der Rechtmäßigkeit überzeugen kann, bewiesen werden.-

In einigen Fällen wird eine Bescheinigung der Rechtmäßigkeit nur der Ausgangspunkt sein, die erste Maßnahme des Verfahrens der sorgfältigen Prüfung. Wenn eine Risikobeurteilung gezeigt hat, dass das Herkunftsland stärker von Korruption in der Verwaltung bedroht ist oder die Durchsetzung des nationalen Rechts nur schwach ist, sind zusätzliche Garantien notwendig, um die bescheinigte Rechtmäßigkeit zu untermauern.

Das zweite Problem, dass ich gern ansprechen möchte, ist die vorgeschlagene Erweiterung des Anwendungsbereichs auf nachgelagerte Händler. Gemäß den Prinzipien einer besseren Regulierung und einer Verringerung des Verwaltungsaufwands erscheint die Verpflichtung der Vertriebs- und Einzelhändler zum Nachweis der sorgfältigen Prüfung der vorgelagerten Marktteilnehmer übertrieben. Wenn das Holz beim Eintritt in den Markt einer sorgfältigen Prüfung unterzogen wurde, weshalb sollten dann die nachgelagerten Händler übermäßig damit belastet werden?

Zusammenfassend kann die Kommission von den 75 vorgeschlagenen Änderungsanträgen 37 vollständig, teilweise oder prinzipiell unterstützen. Ich werde dem Generalsekretariat des Parlaments eine Liste vorlegen, in der die Stellung der Kommission zu den Änderungsanträgen aufgeführt wird.

 
  
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  Caroline Lucas, Berichterstatterin. − Herr Präsident! Ich möchte meinen Kolleginnen und Kollegen und Kommissar Dimas vielmals für deren Anmerkungen danken.

Eine wichtige Sache, die ich noch erwähnen möchte, ist, dass wir bei unseren Änderungen genau darauf geachtet haben, das Rad nicht neu zu erfinden. Ich habe bei zahlreichen Treffen mit Industrie- und anderen Interessenvertretern erfahren, dass viele Länger und auch viele Unternehmen bereits über hervorragende Systeme verfügen, die die meisten wenn nicht gar alle Anforderungen des Systems zur sorgfältigen Prüfung erfüllen würden.

Daher ist es sinnvoll, wenn all der Aufwand, der für die Einrichtung dieser Systeme nötig war, nicht umsonst gewesen wäre und wir keinen unnötigen zusätzlichen Verwaltungsaufwand schaffen. Das ist ganz und gar nicht unsere Absicht.

Daher waren wir sehr vorsichtig und haben uns auf gute Ratschläge gestützt, wie wir Formulierungen aufnehmen können, die es ermöglichen, dass gute bestehende Systeme die Bedingungen der Verordnung erfüllen, ohne dass vollständig neue Systeme eingerichtet werden müssen.

Daher haben wir die Aufforderung, nicht unverhältnismäßig streng zu sein, dass wir die einzelnen Handelsbeteiligten nicht zu stark belasten sollten, sehr ernst genommen. Und genau das versucht unser Bericht zu erreichen: Sicherstellen, dass alle Handelsbeteiligten Verantwortung tragen, damit wir nicht die gesamte Verantwortung denen aufbürden, die die Produkte als Erste auf den Markt bringen. Das ist es, was als unverhältnismäßig streng erschiene. Ich denke, es ist wesentlich sinnvoller, wenn jeder seinen Teil dazu beitragen muss.

Ich möchte außerdem hinzufügen, dass viele Elemente unseres Vorschlags tatsächlich von der Industrie unterstützt werden. Es ist ein wenig ironisch, dass die Industrie in vielerlei Hinsicht in diesem Bereich wesentlich ehrgeiziger zu sein scheint, als die Kommission selbst.

Ich habe direkt von Industrievertretern gehört, wie sehr sie nicht nur die Tatsache schätzen, dass der Bericht des Ausschusses für Umwelt ihnen zu wesentlich mehr Klarheit darüber verhilft, was von ihnen erwartet wird, sondern auch genau diese fairere und wirksamere Aufteilung der Verantwortung auf die verschiedenen Beteiligten in der Lieferkette, die ich gerade beschrieben habe.

Was die europäischen Unternehmen betrifft, möchte ich ganz klar sagen, dass die Verordnung mit unseren Änderungen verantwortungsbewussten europäischen Unternehmen nur Nutzen bringen wird, da die große Mehrheit von ihnen bereits jetzt alle geforderten Bedingungen erfüllt und die Verordnung verhindern wird, dass sie von denjenigen unterboten werden, die weniger gewissenhaft arbeiten.

Daher sollten wir es ganz deutlich machen, dass dieser Bericht nichts enthält, was das Leben europäischer Unternehmen erschwert. Wir haben auch einige besondere Maßnahmen für kleinere Unternehmen aufgenommen und haben die Gefahr der Unverhältnismäßigkeit somit sehr ernst genommen. Ich denke, wir haben dieses Thema in dem Ihnen vorliegenden Bericht sehr feinfühlig behandelt.

Nachdem ich erneut Ihre Anmerkungen zum Bericht des Umweltausschusses gehört habe, Herr Kommissar, muss ich leider meine Ansicht bekräftigen, dass der Vorschlag der Kommission in der aktuellen Fassung enttäuschend und schwach ist und einfach nicht das erreichen wird, was er vorgibt zu erreichen. Ich verstehe nicht, wie Sie mit der Gesetzgebung erreichen wollen, dass ein Verkauf illegal geschlagenen Holzes verhindert wird, ohne dass dies durch jene tatsächlich zu einer Straftat erklärt wird. Der gesamte Vorschlag der Kommission ist äußerst lückenhaft und zurückhaltend.

Ich denke, die meisten europäischen Verbraucher wären schockiert, wenn sie erführen, dass die EU noch keine Gesetzgebung gegen illegalen Holzeinschlag hat, und ich nehme an, dass alle, die als Reaktion auf die Beratung der Kommission zu dem Schluss kamen, dass eine Gesetzgebung der einzig mögliche Weg sei, das Problem tatsächlich zu bekämpfen, die Vorschläge der Kommission, das System der sorgfältigen Prüfung alleine, nicht als ausreichend betrachten würden, um die Probleme, denen wir gegenüber stehen, zu bekämpfen.

Ich beende meine Anmerkungen heute Abend, indem ich – eventuell durch Ihren freundliche Vermittlung, Herr Kommissar – etwas Druck auf den Rat auszuüben versuche, damit dieser seine Arbeit beschleunigt, denn wir möchten wirklich sicherstellen, dass wir noch vor Sommer einen gemeinsamen Standpunkt vom Rat erhalten, damit wir im Herbst schnell damit fortfahren können.

Wie bereits gesagt, hatte ich wirklich gehofft, dass wir eine Annahme in erster Lesung erreichen. Das Parlament hat alles getan, damit dies geschieht. Es ist offen gestanden zutiefst enttäuschend, dass der Rat nicht mit der gleichen Ernsthaftigkeit und Geschwindigkeit reagiert hat. Ich hoffe jedoch, dass ich Sie, Herr Kommissar, erneut darum bitten kann, alles zu tun, um sicherzustellen, dass der Rat bei diesem Thema schnell reagiert.

 
  
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  Präsident. - Die gemeinsame Aussprache ist geschlossen.

Gemäß Artikel 103 Absatz 2, wurde im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit ein Entschließungsantrag eingereicht((1)).

Die Abstimmung über diesen Entschließungsantrag findet am Donnerstag, den 23. April 2009, statt.

Die Abstimmung über den Bericht von Frau Lucas findet am Mittwoch, den 22. April 2009, statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Véronique Mathieu (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Der Kampf gegen den Handel mit illegal geschlagenem Holz muss ganz klar vorrangig sein, wenn man bedenkt, welche Konsequenzen er für die Ökosysteme hat, und welchen unfairen Wettbewerb er für die „rechtmäßig“ agierenden Beteiligten im Wald-Holz-Papier-Sektor verursacht.

Wenn wir jedoch den Produzenten, die Holz auf den Markt bringen, unangemessene Beschränkungen auferlegen – insbesondere bezüglich der Rückverfolgbarkeit –, führt dies dazu, dass unsere Unternehmen weniger wettbewerbsfähig werden, ohne dass im Gegenzug dazu die Fälle illegalen Holzeinschlags abnehmen, was sich wiederum auf andere Märkte auswirkt. Wir wären tatsächlich unrealistisch, wenn wir dächten, dass genau diese verbindliche europäische Gesetzgebung allein das Problem lösen könnte, das mit der Korruption oder mit staatlichen Defiziten zusammenhängt, die oft in Ländern bestehen, die diese illegale Praxis ausüben.

Ebenso denke ich, dass dieser Bericht zu weit geht, wenn er den ursprünglichen Bericht der Kommission in Frage stellt, der für die Unternehmen akzeptabel ist. Daher denke ich, dass es nicht angemessen wäre, das von Fachleuten eingerichtete Bescheinigungssystem in Frage zu stellen, Berufsverbände und Überwachungsorganisationen, die von den Unternehmen in dem Sektor finanziert werden, auszuschließen, oder staatliche Behörden, die für die Bestimmung der Überwachungsorganisationen zuständig sind, abzuschaffen. Ich glaube, dass die Fachleute des Sektors weiterhin der Kern des Systems sein müssen und dass ihnen keine übermäßig beschwerlichen Verwaltungsaufgaben aufgebürdet werden sollten.

 
  

(1)() Siehe Protokoll.


22. Gemeinschaftsregelung zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik (Aussprache)
Video der Beiträge
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  Präsident. – Als nächster Punkt folgt der Bericht (A6-0253/2009) von Herrn Romeva i Rueda im Namen des Ausschusses für Fischerei über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Durchführung einer Gemeinschaftsregelung zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik (KOM(2008)0721 – C6-0510/2008 – 2008/0216(CNS)).

 
  
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  Raül Romeva i Rueda, Berichterstatter. (ES) Herr Präsident! Ich möchte, dass wir uns zu Beginn alle daran zu erinnern, dass vor ein paar Wochen Greenpeace das galizische Unternehmen Armadores Vidal bei der spanischen Staatsanwaltschaft angezeigt hat, weil es von 2003 bis 2005 Subventionen in Höhe von 3,6 Millionen EUR von der spanischen Regierung erhalten hat, obwohl seit 1999 zahlreiche Sanktionen wegen illegalen Fischfangs in mehreren Ländern auf der ganzen Welt gegen das Unternehmen verhängt wurden.

Tatsächlich hat die Kommission diese Situation unlängst verurteilt.

Letzte Woche hat die Fangsaison für Roten Thun begonnen. Wissenschaftler erklären, dass wir bereits jetzt die akzeptablen Grenzen für nachhaltigen Fischfang dieser Art, die eindeutig vom Aussterben bedroht ist, überschritten haben.

Der spanische Verteidigungsminister führt gegenwärtig in Somalia eine Operation an, mit der die Thunfisch-Fischerboote im Indischen Ozean vor Piratenangriffen geschützt werden sollen.

Wenn europäische Thunfischfangschiffe soweit von zuhause unterwegs sein müssen, um Arbeit zu finden, liegt das zuallererst daran, dass die nahen Fanggründe kurz vor dem Zusammenbruch stehen, und zweitens haben wir eine übersubventionierte und deutlich überdimensionierte Flotte, die nach Rentabilität strebt, selbst auf die Gefahr hin, das Hauptelement, auf dem ihre Tätigkeit aufbaut, aufzubrauchen: Den Fisch.

Noch einmal: Die üblichen Faktoren in all diesen Fällen – und in vielen anderen – sind Überfischung, die übermäßig große europäische Flotte und insbesondere der Mangel an Kontrolle und der Möglichkeiten, Sanktionen zu verhängen.

Aus diesem Grunde verficht unser Bericht die Meinung, dass die Umsetzung der Regeln in einer nicht diskriminierenden und wirksamen Weise eine der grundlegenden Säulen der Gemeinsamen Fischereipolitik sein sollte.

Wir bitten daher zum Beispiel darum, dass es ausdrücklich verboten wird, öffentliche Subventionen an Unternehmen zu vergeben, die illegal handeln, wie im Fall von Armadores Vidal.

Die Einhaltung der Regeln und die Annahme eines einheitlichen Ansatzes sind die besten Maßnahmen für einen langfristigen Schutz der Interessen der Fischwirtschaft.

So eine Politik muss fehlschlagen, wenn die in der Fischwirtschaft tätigen Menschen, vom Fischer bis zu den Händlern, die den Fisch an die Verbraucher weiterverkaufen, sich nicht an die Regeln halten. Die Fischbestände werden ebenso verschwinden wie diejenigen, die für ihr Überleben von ihnen abhängen.

Bereits mehrmals haben die Kommission und das Europäische Parlament beklagt, wie schlecht die Gesetze eingehalten werden, und wir haben unter anderem beantragt, dass die Mitgliedstaaten die Kontrollen verstärken, die Inspektionskriterien und Sanktionen harmonisieren, sowie dass die Inspektionsergebnisse transparenter gestaltet werden. Außerdem haben wir beantragt, dass die Inspektionssysteme der Gemeinschaft gestärkt werden.

Die vorgeschlagene Verordnung, die zu diesem Bericht geführt hat, behandelt die dringend nötige Reform des bestehenden Kontrollsystems und bringt eine Reihe von Empfehlungen vor, die nach der Annahme der Verordnung über illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei – „Jo-Jo-Fischerei“ – oder der Verordnung bezüglich der Genehmigung der Fischereitätigkeit zu den bestehenden hinzugefügt werden sollen.

Der wichtigste Faktor eines Kontrollsystems, das auf 27 Mitgliedstaaten angewendet werden soll, ist vermutlich, dass alle Interessenvertreter gleich behandelt werden sollten, insbesondere allen in der Produktionskette – Fischer, Zwischenhändler, Käufer, Personen mit Verbindungen zur Freizeitfischerei und andere – sollte das Gefühl vermittelt werden, dass sie nicht diskriminiert werden, aber auch, dass sie ihren Anteil an der Verantwortung für diese Angelegenheit haben.

Aus diesem Grund müssen wir sicherstellen, dass die Bedingungen in der gesamten Gemeinschaft aber auch entlang der ganzen Überwachungskette gleich sind.

Obwohl wir den ursprünglichen Vorschlag der Kommission auch größtenteils unterstützen, enthält der von uns eingereichte Vorschlag eine Reihe von Aspekten, die es uns ermöglichen, in dieser Richtung beträchtliche Fortschritte zu machen.

Ich möchte nur einen Aspekt hervorheben, nämlich dass die Europäische Fischereiaufsichtsagentur aufgrund ihres Gemeinschaftscharakters und ihrer Unparteilichkeit dabei eine besonders wichtige Rolle spielen muss.

Daher hoffe ich, dass die von uns in letzter Minute zum Abschluss des Berichts vorgelegten Änderungen von meinen Kolleginnen und Kollegen hier angenommen werden, wie es bereits während der Aussprache unseres Ausschusses geschehen ist. Und ich hoffe wirklich, dass sich der Bericht als nützliches Hilfsmittel erweisen wird, um die zu schützen, die geschützt werden müssen: Nicht nur die Fischbestände, sondern auch die Gemeinschaften, die davon leben.

 
  
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  Joe Borg, Mitglied der Kommission. − Herr Präsident! Erlauben Sie mir zuerst, dem Berichterstatter, Herrn Romeva i Rueda, zu danken, der mit diesem Bericht eine beeindruckende Arbeit geleistet hat. Was noch bemerkenswerter ist, ist die Tatsache, dass der Berichterstatter es auf sich genommen hat, sich in mehreren Hauptstädten mit zahlreichen Interessenvertretern aus der Welt und der Gemeinschaft zu treffen. Diese Akte war komplex und heikel. Die Kommission möcht Herrn Romeva i Rueda für seine Arbeit an diesem Bericht danken.

Wie Sie wissen, stammt die gegenwärtige Verordnung zur Fischereiaufsicht aus dem Jahre 1993. Seitdem wurde sie x-mal geändert, insbesondere 1998, als die Überwachung des Fischereiaufwands darin aufgenommen wurde, und 2002 zur jüngsten Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP). Das sich daraus ergebende System hat jedoch eindeutige Mängel, die verhindern, dass es so wirksam ist, wie es sein sollte. Wie sowohl die Europäische Kommission als auch der Europäische Rechnungshof hervorgehoben haben, ist das gegenwärtige System unwirtschaftlich, teuer und kompliziert und es führt nicht zu den gewünschten Ergebnissen. Dies untergräbt wiederum Maßnahmen zur Erhaltung und Aufwandssteuerung. Mängel bei den Kontrollen tragen somit zu schlechten Ergebnissen der Gemeinsamen Fischereipolitik bei.

Das Hauptziel der Kontrollreform ist, sicherzustellen, dass die GFP-Regeln eingehalten werden, indem ein neuer harmonisierter Rahmen geschaffen wird, der die Mitgliedstaaten und die Kommission in die Lage versetzen wird, ihrer Verantwortung vollständig nachzukommen. Sie schafft einen globalen und integrierten Ansatz für die Kontrolle, der sich auf alle Aspekte der GFP konzentriert und die gesamte Handelskette von Fang, Anlandung, Transport, Verarbeitung bis hin zum Verkauf – ‚vom Fang bis zum Verbraucher’ – umfasst. Um dies zu erreichen, baut die Reform auf drei Achsen auf.

Achse 1: Die Schaffung einer Kultur der Einhaltung der Gesetze und der Verantwortung im Sektor. Das Ziel dieses Punktes ist, das Verhalten aller mit dem weiten Feld der Fischereitätigkeiten beschäftigten Interessenvertreter zu beeinflussen, um die Einhaltung der Gesetze nicht nur durch Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen zu erreichen, sondern auch als Ergebnis einer allgemeinen Kultur der Einhaltung der Gesetze, in der alle Teile der Industrie verstehen und akzeptieren, dass die Einhaltung der Regeln langfristig in ihrem eigenen Interesse ist.

Achse 2: Einrichtung eines globalen und integrierten Ansatzes zur Kontrolle und Inspektion. Der Vorschlag sorgt für eine Einheitlichkeit bei der Umsetzung der Kontrollpolitik und respektiert gleichzeitig die Unterschiedlichkeit und besonderen Merkmale der einzelnen Flotten. Er schafft ein ausgeglichenes Tätigkeitsfeld für die Industrie, in dem alle Aspekte vom Fang bis zum Markt abgedeckt sind.

Achse 3: Die wirksame Anwendung der GFP-Regeln. Die Reform zielt auch darauf ab, die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Mitgliedstaaten, der Kommission und der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur eindeutig festzulegen. Gemäß der GFP unterliegen Kontrolle und Durchsetzung der ausschließlichen Kompetenz der Mitgliedstaaten. Die Aufgabe der Kommission besteht in der Kontrolle und Überprüfung, ob die Mitgliedstaaten die GFP-Regeln korrekt und wirksam umsetzen. Der gegenwärtige Vorschlag versucht nicht, diese Aufgabenverteilung zu ändern. Es ist jedoch wichtig, die Verfahren zu rationalisieren und sicherzustellen, dass die Kommission über die Mittel verfügt, um tatsächlich dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten die GFP-Regeln in gleicher Weise umsetzen.

Außerdem möchte ich betonen, dass der Vorschlag den Verwaltungsaufwand reduzieren und das System weniger bürokratisch machen wird. Die Folgenabschätzung der Kommission hat ergeben, dass, wenn die Reform angenommen würde, sich die Gesamtverwaltungskosten der Unternehmen um 51 % – von 78 auf 38 Millionen EUR – verringern würden. Dies geschehe hauptsächlich aufgrund des Einsatzes modernerer Technologien, wie der erweiterten Verwendung von ERS, VMS und AIS.

Die papiergebundenen Dokumente werden in allen Phasen der Fischereikette ersetzt – d. h. Logbücher, Anlandeerklärungen und Verkaufsbelege – mit Ausnahme von Schiffen mit weniger als 10 m Gesamtlänge. Das elektronische System wird es für die Fischer einfacher machen, ihre Daten aufzuzeichnen und weiterzugeben. Sobald das System eingeführt ist, werden einige Berichterstattungsanforderungen aufgehoben.

Das System wird schneller, genauer und preiswerter sein und eine automatisierte Datenverarbeitung ermöglichen. Außerdem wird eine Gegenprüfung der Daten und Informationen und die Erkennung von Risiken vereinfacht. Das Ergebnis wird ein rationalerer und stärker risikobasierter Ansatz für Kontrollmaßnahmen auf See und an Land sein, wobei letzteres an sich kostengünstiger wird.

Der Vorschlag hebt auch die gegenwärtige Verpflichtung der Mitgliedstaaten auf, Listen der Fanglizenzen oder Fangerlaubnisse an die Kommission zu senden. Diese werden stattdessen den staatlichen Kontrollstellen und denen von anderen Mitgliedstaaten sowie der Kommission auf elektronischem Wege zugänglich gemacht.

Nun möchte ich mich in Bezug auf den Bericht zu den vorgeschlagen Änderungen äußern.

Die Kommission begrüßt die Tatsache, dass das Europäische Parlament die Gesetzgebung prinzipiell unterstützt und der Meinung ist, dass eine neue Kontrollverordnung erforderlich ist. Die Kommission kann sich mit bestimmten Änderungsanträgen, die der Diskussion innerhalb der Arbeitsgruppe des Rates entsprechen, einverstanden erklären, aber sie sieht es als grundlegend an, bestimmte Kernelemente des Vorschlags beizubehalten.

Die Kommission kann einer bedeutenden Anzahl an Änderungsanträgen zustimmen, insbesondere den Änderungsanträgen 3, 6, 9, 10, 11, 13 bis 18, 26 bis 28, 30, 31, 36, 44, 45, 51 bis 55, 57, 58, 62, 63, 66 bis 69, 82, 84, 85 und 92 bis 98.

Die Kommission kann jedoch den folgenden Änderungsanträgen nicht zustimmen. Diese können folgendermaßen zusammengefasst werden:

In Bezug auf die Überwachung der Fischereitätigkeiten: Änderungsantrag 23 ändert die Toleranzspanne, die für die im Logbuch eingetragenen Fangzahlen gelten, auf 10 % anstatt 5 % wie im Vorschlag. Dies wird deutliche Auswirkungen auf die Genauigkeit der Logbuchdaten haben, die von grundlegender Bedeutung ist, wenn die Daten für Gegenprüfungen verwendet werden. Da solche Gegenprüfungen eingesetzt werden, um Ungereimtheiten in den Daten auszumachen, die auf illegales Verhalten hindeuten, auf das die Mitgliedstaaten ihre knappen Kontrollressourcen konzentrieren sollten, hätte diese Änderung auch negative Auswirkungen auf den Betrieb des computerisierten Überprüfungssystems, das in Artikel 102 Absatz 1 des Vorschlags vorgesehen ist und als Rückgrat des neuen Kontrollsystems angesehen wird. Das wichtigste Argument ist jedoch die Tatsache, dass Fischer ihre Fänge tatsächlich mit einer Genauigkeit von 3 % einschätzen können. Schließlich wird Fisch in Kisten gelagert und transportiert und die Fischer wissen, welches Gewicht an Fisch eine Kiste fasst.

In Bezug zu Änderungsantrag 29 zu vorherigen Anmeldungen ist die Kommission der Ansicht, dass der Plan, nur dem Rat die Möglichkeit zu geben, Ausnahmen zu gewähren, den gesamten Prozess deutlich verkomplizieren würde und keine rechtzeitigen Reaktionen auf Entwicklungen vor Ort zuließe.

Die Kommission ist außerdem der Ansicht, dass die Neuverteilung nicht ausgeschöpfter Quoten eine Managementfrage ist, die im Rahmen der GFP-Reform zu behandeln ist. Aus diesem Grund kann der Änderungsantrag 41 zu Korrekturmaßnahmen nicht akzeptiert werden.

Mit dem Änderungsantrag 42 zu Umladungen von Fängen, für die ein Mehrjahresplan gilt, entfällt der gesamte Artikel 33. Dies ist nicht akzeptabel, da Umladungen, wie Sie wissen, in der Vergangenheit dazu genutzt wurden, illegale Fänge zu verbergen. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass Artikel 33 beibehalten wird und dass die umgeladenen Mengen von einer unabhängigen Stelle gewogen werden, bevor sie auf das Transportschiff geladen werden.

Mit Änderungsantrag 47 entfällt der gesamte Abschnitt zur Echtzeit-Schließung von Fischereien. Würde die Kommission dies akzeptieren, würde sie ein sehr wichtiges Instrument zum Schutz der Bestände verlieren. Echtzeit-Schließungen sind direkt mit Kontrollfragen verbunden. Aus diesem Grund kann diese Änderung nicht akzeptiert werden.

Der Änderungsantrag 102 ist nicht akzeptabel, da mit ihm der Artikel entfällt, mit dem die Kommission die Möglichkeit erhält, Fischereien zu schließen, wenn dies von der Kommission gefordert wird. Eine ähnliche Vorschrift besteht bereits in der gegenwärtigen Kontrollverordnung und sie ist ein notwendiges Hilfsmittel, um sicherzustellen, dass die Kommission, wenn ein Mitgliedstaat eine Fischerei nicht schließt, berechtigt ist, diese Fischerei zu schließen, um sicherzustellen, dass die Quoten eingehalten werden. Dies haben wir letztes Jahr für den Roten Thun und im Jahr zuvor für den Kabeljau in der Ostsee getan.

Gleichermaßen kann die Kommission den Änderungsantrag 103 nicht akzeptieren, mit dem die Vorschriften zu Korrekturmaßnahmen entfallen. Dies würde die Rolle der Kommission als Hüter des EU-Rechts schwächen, das sicherstellt, dass alle Mitgliedstaaten in der Lage sind, ihre Fangmöglichkeiten voll auszunutzen. Außerdem besteht diese Vorschrift bereits in der gegenwärtigen Gesetzgebung.

In Bezug auf neue Technologien: Mit Änderungsantrag 19 tritt der Einsatz des elektronischen Schiffsüberwachungssystems (VMS) und des Schiffsortungssystems (VDS) auf Schiffen von 10 bis 15 m Länge ab 1. Juli 2013 anstatt, wie in dem Vorschlag angegeben, ab 1. Januar 2012 in Kraft. Mit Änderungsantrag 20 ist der Einbau von VMS-Geräten und elektronischen Logbüchern mit einer Kofinanzierung von 80 % aus dem EU-Budget förderfähig.

In Bezug auf den Änderungsantrag 19 ist im Vorschlag bereits eine Übergangszeit vorgesehen, da diese Verpflichtung erst ab 1. Januar 2012 gelten würde, wohingegen das Inkrafttreten der Verordnung für den 1. Januar 2010 geplant ist. Da das neue Kontrollsystem die moderne Technologie optimal ausnutzen soll, um ein wirksames automatisiertes und systematisches System der Gegenprüfung zu entwickeln, ist es wichtig, dass diese Vorschriften ab dem im Vorschlag vorgesehenen Datum gelten, damit es nicht zu weiteren Verzögerungen der Umsetzung des neuen Kontrollansatzes kommt.

In Bezug auf die Bedenken zu den Einführungskosten dieser neuen Technologien besteht bereits eine Kofinanzierung durch die Kommission gemäß der Verordnung (EG) Nr. 861/2006 des Rates, in der Kofinanzierungssätze festgelegt sind. Im Rahmen dieser Verordnung wird die Kommission eine Erhöhung dieser Sätze erwägen. Es würde jedoch den Haushaltsregeln widersprechen, die Kofinanzierungssätze in einem anderen Gesetzgebungsakt festzulegen.

In Bezug auf die Freizeitfischerei: Zu diesem umstrittenen Thema möchte ich anmerken, dass der Verordnungsentwurf im Gegensatz zu dem, was oft darüber berichtet wird, nicht darauf abzielt, eine unangemessene Belastung für einzelne Angler oder den Freizeitfischereisektor zu verursachen. Was darin vorgeschlagen wird, ist, dass bestimmten Freizeitfischereien bei bestimmten einzelnen Beständen, nämlich denen, die einem Wiederauffüllungsplan unterliegen, bestimmte Grundbedingungen für Erlaubnisse und Fangberichte auferlegt werden. Diese Anforderungen werden auch dazu beitragen, Informationen einzuholen, die es den öffentlichen Behörden ermöglichen, die biologischen Auswirkungen solcher Aktivitäten auszuwerten und bei Bedarf erforderliche Maßnahmen einzuleiten.

In Bezug auf den Bericht des EP begrüßt die Kommission die Tatsache, dass in Änderungsantrag 11 eine Definition der „Freizeitfischereien“ angegeben wird, und das Parlament plant, dass, wenn festgestellt wird, dass eine Freizeitfischerei deutliche Auswirkungen hat, die Fangmengen mit den Quoten verrechnet werden sollen. Sie begrüßt außerdem die Tatsache, dass das EP zustimmt, die Vermarktung von Fängen der Freizeitfischer zu verbieten, ausgenommen zu gemeinnützigen Zwecken. Ich möchte jedoch betonen, dass es wichtig ist, die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zu erhalten, die Auswirkungen der Freizeitfischereien, wie in dem Änderungsantrag 93 angegeben, zu bewerten, und diese nicht auf die Möglichkeit zu reduzieren, wie dies in den Änderungsanträgen 48, 49 und 50 erwogen wird.

Die Kommission möchte natürlich sicherstellen, dass die vom Rat angenommene, abschließende Verordnung ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen der Beschaffung genauer Informationen über die Auswirkungen der Freizeitfischereien auf die Wiederauffüllung der Bestände - gemäß von Fall zu Fall durchgeführter Analsysen - einerseits und der Gewährleistung, dass die Freizeitfischer, deren Fangmengen eindeutig vernachlässigbare biologische Auswirkungen haben, nicht durch unangemessene Anforderungen belastet werden, andererseits, erzielt.

In Bezug auf Sanktionen und die Durchsetzung: Mit dem Änderungsantrag 64 wird ein neuer Artikel 84(2a) eingefügt, gemäß dem der Inhaber einer Fanggenehmigung, solange er ‘Strafpunkte’ hat, während dieses Zeitraums weder EU-Subventionen noch nationale öffentliche Fördermittel erhalten soll. Die Kommission kann diese Änderung nicht annehmen. Aus demselben Grund kann der Änderungsantrag 61 nicht angenommen werden.

Tatsächlich besteht mit Artikel 45, Punkt 7 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008, mit dem ein gemeinschaftliches System zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei eingerichtet wird, bereits jetzt die Möglichkeit, diejenigen zeitweilig oder dauerhaft vom Zugang zu öffentlichen Hilfen oder Subventionen auszuschließen, die die Gesetze missachten. So eine Regel zusätzlich im Zusammenhang mit dem Strafpunktesystem einzuführen, wäre unangemessen.

Mit dem Änderungsantrag 107 werden die von der Kommission vorgeschlagenen Unter- und Obergrenzen für Sanktionen aufgehoben. Das ist nicht annehmbar, da vergleichbare Sanktionen in allen Mitgliedstaaten einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass in allen Gewässern der Gemeinschaft der gleiche Abschreckungsgrad erzielt wird und damit durch die Errichtung eines einheitlichen Rahmens auf Gemeinschaftsebene ein einheitliches Betätigungsfeld geschaffen wird. Die Vorschrift hat keine Auswirkung auf die Entscheidungsfreiheit der Mitgliedstaaten bei der Festlegung, welche Verstöße als ernst zu betrachten sind.

In Bezug auf die Befugnisse der Kommission: Mit dem Änderungsantrag 71 wird die Anwesenheit eines Beamten eines Mitgliedstaats bei Inspektionen der Kommission vorgeschrieben und in derselben Art beschränkt der Änderungsantrag 108 die Möglichkeit der Kommission, Anfragen und Inspektionen nur dann vorzunehmen, wenn ein Mitgliedstaat im Voraus informiert wurde. Die Möglichkeit der Kommission, selbständig Inspektionen vorzunehmen, wäre ernsthaft beeinträchtigt, wenn bei Inspektionen immer Beamte der betroffenen Mitgliedstaaten anwesend sein müssten. Ein Mitgliedstaat könnte, indem er keinen Beamten zur Verfügung stellt, es sogar verhindern, dass eine selbständige Inspektion überhaupt stattfindet.

Auch die Änderungsanträge 104, 108, 109 und 110 sind problematisch, da sie die Befugnisse der Gemeinschaftsinspektoren einschränken und ihre Möglichkeit, selbständig Überprüfungen und selbständige Inspektionen vorzunehmen, einschränken. Ohne diese Befugnisse für Gemeinschaftsinspektoren kann die Kommission nicht in allen Mitgliedstaaten die gleiche Qualität bei der Umsetzung der GFP-Regeln gewährleisten.

Mit dem Änderungsantrag 72 wird die Grundlage, nach der die gemeinschaftliche Finanzhilfe ausgesetzt oder gestrichen werden kann, wenn es Beweise dafür gibt, dass die Vorschriften der Verordnung nicht eingehalten wurden, entzogen. Die Kommission kann diesen Änderungsantrag nicht annehmen. Mit dieser Änderung würde die einfache Schlussfolgerung der Kommission, dass der betroffene Mitgliedstaat keine angemessenen Maßnahmen getroffen hat, genügen, um Maßnahmen gegen diesen Mitgliedstaat einzuleiten.

Andererseits werden mit den Änderungsanträgen 111 und 112 die Befugnisse der Kommission zur Aussetzung der gemeinschaftlichen Finanzhilfe eingeschränkt. Dies würde die Möglichkeit der Kommission, diese Maßnahme vorzunehmen, ernsthaft schwächen. Außerdem klärt dieser Änderungsantrag nicht, wer anstelle der Kommission eine solche Entscheidung treffen soll.

In Bezug auf die Schließung von Fischereien: Der Änderungsantrag 73 begrenzt die Fälle, in denen die Kommission eine Fischerei aufgrund der Nichteinhaltung der Zielvorgaben der Gemeinsamen Fischereipolitik schließen kann. Der ‚Beweis’ der Nichteinhaltung wird wesentlich schwieriger zu beschaffen sein als ein ‚Grund zur Annahme’. Um sicherzustellen, dass die Regeln der GFP in allen Mitgliedstaaten gleich angewandt werden und um besondere Gefahren für gefährdete Bestände zu vermeiden, ist es wichtig, dass die Kommission die Möglichkeit hat, eine Fischerei zu schließen, wenn der betreffende Mitgliedstaat dies nicht tut. Aus demselben Grund kann die Kommission den Änderungsantrag 113 nicht annehmen, der vorschlägt, diesen Artikel entfallen zu lassen.-

Die Änderungsanträge 74 bis 78 verringern den Druck auf die Mitgliedstaaten, die nationalen Quoten einzuhalten, erheblich. Eine Annahme dieser Änderungsanträge würde einfach bedeuten, dass der gegenwärtige Stand aufrecht erhalten bliebe. Die Änderungsanträge verringern die Möglichkeit der Kommission erheblich, Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass die Fischer eines Mitgliedstaates keine kontrollierten Bestände befischen, für die der Mitgliedstaat keine oder nur eine kleine Quote hat. Dies wäre besonders nachteilig in Fällen, in denen diese Fischerei andere Mitgliedstaaten gewissermaßen davon abhält, ihre Quoten zu fischen.

Mit den Änderungsanträgen 79 und 80 entfallen die Artikel 98 und 100, die der Kommission die Möglichkeit geben, aufgrund einer Nichteinhaltung der Zielvorgaben der GFP Quoten abzuziehen und einen Quotenaustausch abzulehnen. Die Kommission möchte diese Vorschrift beibehalten, die ein wichtiges Instrument darstellt, um die Einhaltung der GFP durch die Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Sie geht auf die Empfehlung des Rechnungshofes ein, die Möglichkeit der Kommission, auf die Mitgliedstaaten Druck auszuüben, zu stärken. Sie wird außerdem dazu beitragen, der nationalen Fischwirtschaft zu zeigen, dass die Einhaltung der GFP-Regeln durch ihre nationale Verwaltung auch in ihrem Interesse ist. Und es kann davon ausgegangen werden, dass sie in dieser Hinsicht einen positiven Druck auf die nationalen Verwaltungen ausübt.

Mit dem Änderungsantrag 114 wird vorgeschlagen, Artikel 101 zu Notmaßnahmen entfallen zu lassen. Die Kommission kann diesen Änderungsantrag nicht annehmen, da diese Vorschrift ein wichtiges Instrument darstellt, um die Einhaltung der GFP-Regeln durch die Mitgliedstaaten sicherzustellen.

Ich möchte noch einmal Herrn Romeva i Rueda für den Bericht und dem Ausschuss für die Aufmerksamkeit danken, die er dieser sehr wichtigen Frage gewidmet hat. Dieser Bericht ist ein bedeutender Beitrag zu einem wirklich wirksamen Kontrollsystem. Ich möchte um Entschuldigung dafür bitten, dass ich solange gebraucht habe.

 
  
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  Carmen Fraga Estévez, im Namen der PPE-DE-Fraktion.(ES)Herr Präsident, Herr Kommissar! Es gibt einen eingangs zu erwähnenden, bedeutenden Einwand, der gegen diesen Vorschlag vorgebracht werden muss: Nämlich dass es gänzlich unterlassen wurde, den betroffenen Sektor zu Rate zu ziehen.

Es ist nicht akzeptabel, dass die Kommission weiterhin erklärt, dass die gesamte Fischereipolitik auf Gesprächen mit Interessenvertretern basieren soll, während sie genau zur gleichen Zeit eine Verordnung entwirft, die schwerwiegende und unmittelbare Auswirkungen auf die Flotte haben wird, obwohl der Industrie eine solche Möglichkeit zum Dialog oder zur vorherigen Beratung vorenthalten wird.

Das ist ein schlechter Beginn für einen Versuch, eine Kultur der Einhaltung von Gesetzen zu schaffen, auf die die Kommission so oft verweist. Auch die Wahl des Zeitpunktes ist höchst fragwürdig.

Es stimmt, dass die Kontrollpolitik einer der schlimmsten Misserfolge der Gemeinsamen Fischereipolitik ist. Es stimmt jedoch ebenso, dass die Kommission seit 1993 dabei geblieben ist und entschieden hat, sie nur zu modifizieren, während sie einen Entwurfsbericht zur Reform des GFP vorstellt, mit dem eine vollständige Überarbeitung des Systems zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände angekündigt wird.

Da Kontrolle ein ständiges Merkmal jedes Bewirtschaftungssystems ist, wäre es wesentlich sinnvoller gewesen, beide Reformen aufeinander abzustimmen, wodurch man sich nicht der Gefahr ausgesetzt hätte, das dieser Vorschlag mit der Reform von 2012 überholt wäre. Einige seiner Maßnahmen sollen sogar frühestens 2012 in Kraft treten.

Diese beiden Hauptmängel lenken von etwas ab, was richtige Erfolgsgeschichten hätten werden können, wie zum Beispiel die Bemühungen um eine Harmonisierung von Verstößen und Sanktionen und die Zielvorgabe, die Mitgliedstaaten für ihren mangelnden politischen Willen zur Umsetzung von Kontrollmaßnahmen entschieden zur Verantwortung zu ziehen.

Herr Präsident! Mir bleibt nur noch, dem Berichterstatter für seine Arbeit zu danken und zu sagen, dass es mir leid tut, dass wir nur so wenig Zeit haben, uns mit einer so wichtigen Angelegenheit zu beschäftigen.

 
  
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  Emanuel Jardim Fernandes, im Namen der PSE-Fraktion.(PT) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Der Bericht von Herrn Romeva i Rueda, dem ich für seine Offenheit gratuliere, hat hauptsächlich das Ziel, die Einhaltung der Regeln der Gemeinsamen Fischereipolitik sicherzustellen.

Die Einhaltung dieser Regeln und ein europäischer Ansatz für Fischereien sind der beste Weg, um die Interessen des Fischereisektors zu schützen. Wenn die in dem Sektor Beschäftigten – von den Mannschaften an Bord bis zu den Händlern, die den Fisch verkaufen – die Regeln nicht einhalten, sind sie zum Scheitern verurteilt. Der Versuch, europäische Regeln anzuwenden, ohne die Verschiedenheit der europäischen Flotten zu berücksichtigen, wird ebenso zu diesem Scheitern beitragen.

Aus diesem Grunde schlage ich – auch wenn ich weiter gehen wollte – vor, dass der Vorschlag der Kommission mehr an die Realität angepasst werden sollte, mit der kleine und lokale Flotten, die es im Prinzip in der ganzen Europäischen Union, insbesondere in den Randregionen gibt, konfrontiert werden, ohne dabei zu vergessen, dass eine gemeinsame Fischereipolitik angemessene Kontrollmaßnahmen braucht.

Verschiedentlich habe ich als Berichterstatter für den Fischereihaushalt die unzureichende Einhaltung der europäischen Regeln bedauert. Insbesondere habe ich bessere Kontrollen durch die Mitgliedstaaten, Transparenz bei den Ergebnissen der Inspektionen sowie eine Stärkung der gemeinschaftlichen Inspektionspolitik gefordert, sofern diese von finanziellen Unterstützungsmaßnahmen für den Sektor begleitet sind.

Wir wären natürlich gern weiter gegangen, aber ich muss dem Berichterstatter zu dem Vorschlag und den von ihm vorgestellten Maßnahmen gratulieren und ich hoffe, dass der Kommissar in dieser Hinsicht eine angemessene Antwort gibt.

 
  
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  Elspeth Attwooll, im Namen der ALDE-Fraktion. – Herr Präsident! Abgesehen von meiner Gratulation für Herrn Romeva i Rueda zu seinem Bericht möchte ich außerdem auf den Inhalt im weiteren Zusammenhang der gemeinsamen Fischereipolitik eingehen.

In den letzten 10 Jahren habe ich viel Kritik darüber gehört, unter anderem über den Mangel an gleichen Ausgangsvoraussetzungen, eine ungenügende Einbeziehung der Interessenvertreter, einen unangemessenen Ausgleich wirtschaftlicher, sozialer und umweltbezogener Notwendigkeiten und ein Übermaß an Mikromanagement aus der Mitte heraus.

Seit Kurzem bin ich jedoch dazu in der Lage, den Menschen zu versichern, dass die Politik bedeutende Änderungen erfährt. Es liegt natürlich noch ein langer Weg vor uns – die Unterbindung der Rückwürfe zum Beispiel – und es gibt Zeiten, in denen die Kommission immer noch in Richtung Mikromanagement zu tendieren zu scheint. Ich spreche hier Artikel 47 der Kontrollverordnung an, zumindest in seiner ursprünglichen Fassung. Ich habe jedoch oft gesagt, dass die gemeinsame Fischereipolitik ein bisschen wie ein Öltanker ist: Es dauert seine Zeit, ihn zu wenden. Ich bin davon überzeugt, dass die Kontrollverordnung viel dazu beitragen wird, die nötigen gleichen Ausgangsvoraussetzungen bezüglich der Durchsetzung und Sanktionen zu schaffen, genauso wie der Aufbau regionaler Beiräte viel dazu beitragen wird, Verbesserungen in anderen Bereichen zu bewirken.-

Daher möchte ich mit einer persönlichen Bemerkung schließen, indem ich meine Wertschätzung für die durchgehend wertvolle Arbeit der Mitglieder des Ausschusses für Fischerei ausdrücke und Kommissar Borg und seinem Team für alles, was sie in ihren fünf Jahren am Ruder erreicht haben, danke.

 
  
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  Pedro Guerreiro, im Namen der GUE/NGL-Fraktion.(PT) Herr Präsident! Portugal umfasst das historisch festgelegte Gebiet auf dem europäischen Kontinent sowie die Inselgruppen der Azoren und Madeiras. Das Gesetz legt das Ausmaß und die Grenzen seiner Hoheitsgewässer, seiner ausschließlichen Wirtschaftszone und die Rechte Portugals am angrenzenden Meeresboden fest. Der Staat wird keinen Teil des portugiesischen Hoheitsgebiets oder die Hoheitsgewalt daran abgeben.

Artikel 5 der Verfassung der portugiesischen Republik könnte in diesem Zusammenhang nicht klarer sein. Daher haben wir gemäß den im Grundgesetz Portugals niedergelegten Vorschriften und um deren Einhaltung zu gewährleisten einen Änderungsantrag eingereicht, der angibt, dass dieser Verordnungsvorschlag die Befugnisse und Verantwortlichkeiten der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Überprüfung der Einhaltung der GFP-Regeln achten und nicht bedrohen sollte.

Die vom Fischereiausschuss vorgelegten Änderungsanträge schützen jedoch die Prinzipien, die wir als grundlegend ansehen, nicht, obwohl sie in einiger Hinsicht bestimmte negative Aspekte des unannehmbaren Vorschlags der Europäischen Kommission minimieren.

Abgesehen von anderen beunruhigenden und unangemessenen Aspekten, ist es besonders inakzeptabel, dass die Kommission die Befugnis haben sollte, selbständig Inspektionen vorzunehmen, ohne vorher die ausschließlichen Wirtschaftszonen und Gebiete der Mitgliedstaaten darüber zu informieren, und nach eigenem Ermessen Fischereiaktivitäten verbieten oder die Zahlungen der gemeinschaftlichen Finanzhilfe für einen Mitgliedstaat aussetzen könnte. Es ist außerdem inakzeptabel, dass ein Mitgliedstaat seine Fischereifahrzeuge in der ausschließlichen Wirtschaftszone eines anderen Mitgliedstaats überprüfen kann, ohne die Genehmigung des letzteren einzuholen.

Ich möchte schließen, indem ich daran erinnere, was das Parlament selbst genehmigt hat: Die Bedeutung der Kontrolle im Fischereiwesen, die in der Kompetenz der Mitgliedstaaten liegt. Wir hoffen erneut, dass das Parlament sein Wort nicht brechen wird, wie dies in der Vergangenheit leider oftmals geschehen ist.

 
  
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  Nigel Farage, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – Herr Präsident! Ich muss mein Interesse an diesem Thema zum Ausdruck bringen. Ich bin schon mein ganzes Leben lang begeisterter Hochseeangler, ebenso wie die meisten in meiner Familie. Ich genieße das, weil es eine der letzten grundlegenden Freiheiten ist, die wir haben. Wir können an den Strand gehen oder in unseren Booten hinausfahren, ein paar Fische fangen und sie zum Essen mit nach Hause nehmen.

Die Freizeithochseeangler betreiben nun bereits seit einigen Jahren Lobbyarbeit, damit ihr Sport in die GFP aufgenommen wird. Ich sage seit Jahren: ‚passt auf, was ihr euch wünscht.’ Nun, jetzt ist es geschehen und es nennt sich Artikel 47 und er ist nach diesem maltesischen Kommissar, Joe Borg, benannt. Es gibt über eine Million von uns in Großbritannien: Wir sorgen uns um die Umwelterhaltung, wir sind vernünftig. Wir brauchen keine Verordnungen, Herr Borg, von Leuten wie Ihnen. Aus diesem Grund müssen wir Artikel 47 vollständig ablehnen, weil das das Einzige ist, was hilft Wenn Sie diese Macht erhielten, könnten Sie Jahr für Jahr wiederkommen. Wir können jetzt sagen, dass das Strandangeln ausgenommen wird, aber sobald es einmal unter der Schirmherrschaft von Leuten wie Ihnen, Herr Borg, steht, können Sie nächstes Jahr oder das Jahr danach wiederkommen, und beginnen es zu regeln.

Im Hinblick auf das Bootsangeln, öffnet all dies die Tür, damit in Zukunft jeder eine Lizenz haben und seinen Fang melden muss. Jeder Minisieg, den wir in der Ausschussphase gewonnen zu haben schienen, in dem wir die Worte ‚die Mitgliedstaaten müssen’ in ‚die Mitgliedstaaten können’ diese Daten sammeln ändern, geht verloren: Ich befürchte, die Defra-Behörde zu Hause wird jede Gelegenheit nutzen, um die EU-Regeln einzusetzen, um uns auf alle möglichen Arten und Weisen zu kontrollieren.

Das Hochseeangeln benötigt Unterstützung. Wir sollten küstennahe Riffe schaffen. Wir sollten – wie das die Amerikaner bereits getan haben – die gewaltige wirtschaftliche Auswirkung erkennen, die das haben kann. Stattdessen haben wir eine gemeinsame Fischereipolitik, die bereits jetzt ein ökologisches Desaster ist. Sie ist gegen die britische Berufsfischereiflotte voreingenommen und wird jetzt auch noch das britische Hochseeangeln verderben, wenn wir diesem Mann und solchen Leuten Macht geben. Also Kommissar Borg, mein Ratschlag ist, ‚ziehen Sie ihr Leine ein!’

 
  
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  Jean-Claude Martinez (NI).(FR) Herr Präsident! Ich danke Ihnen für Sète. Es geht heute Abend tatsächlich um Fischereiressourcen und ein neues Überwachungssystem, aber vor allem geht es um die Fischer, ihre Arbeitsplätze und ihren Lebensunterhalt. Die Arbeit als Fischer ist einer der härtesten Berufe der Welt. Es ist nicht die Arbeit eines Beamten oder gewählten Vertreters und sie formt Männer, die frei sind aber heutzutage auch verzweifelt. Aus diesem Grunde kam es zu den Aufständen der Thunfischfischer am Mittelmeer, in Sète, in Le Grau-du-Roi, sowie der wütenden Fischer in der Boulogne in Frankreich.

Wir regulieren ihren Fischfang seit 1983, also seit 26 Jahren. Seit dem Inkrafttreten des Römischen Vertrags, gelten die Artikel 32 bis 39 zur GAP auch für sie. Die erste gemeinschaftliche Fischereiverordnung trat 1970 in Kraft. Seit 39 Jahren verabschieden wir Gesetze: Über den Schock des Beitritts Spaniens 1986 und Dänemarks 1993, zu Kiemennetzen, Treibnetzen, Fischereiagenturen, erlaubten Gesamtfangmengen, Quoten, Hilfen, Flottenumstrukturierungen und Modernisierungen.

Wir schaffen Gesetze zu Sanktionen, Schonzeiten, Beständen, Rückwürfen, Überwachungssystemen, Menschen, Arten, Kabeljau, Seehecht, Rotem Thun und sogar internationalen Vereinbarungen und jetzt über die Freizeitfischerei! Außerdem kommt noch dazu, dass es immer noch nicht funktioniert. Das blaue Europa wird immer grauer.

Warum? Weil die Fischerei ein Teil der weltweiten Herausforderungen im Bereich Lebensmittel im 21. Jahrhundert ist. Daher müssen die Probleme auch auf globaler Ebene gelöst werden. Genauso wie die Finanzkrise, Pandemien, der Klimawandel, die Immigration und schwere Verbrechen, sind Fische ‚andere Globalisierer’.

Sie halten sich weder an Grenzen noch an Gemeinschaftsgesetze. Europa ist zu klein, um Fischereiressourcen zu regeln. Wir benötigen Verordnungen zur weltweiten Aufteilung der Rechte an den Fischereiressourcen von Peru bis Japan, Moskau bis Dakar und von Irland bis Valencia. Das ist der Weg, Herr Präsident, den Brüssel auch einschlagen muss.

 
  
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  Präsident. – Nun, nach diesem Wortschwall hat Herr Stevenson das Wort.

 
  
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  Struan Stevenson (PPE-DE). – Herr Präsident! Sie wissen vermutlich, dass zwei Fischer, ein Vater und sein Sohn, aus Nordirland, die vor Peterhead fischen, in Liverpool ins Gefängnis kamen, nachdem ihnen eine Geldstrafe von 1 Million GBP auferlegt wurde, und dass das Amt zur Sicherstellung von Vermögenswerten, das normalerweise gegen Drogenhändler und Gangster eingesetzt wird, genutzt wurde, um diese beiden berufstätigen Fischer festzunageln, die zugegebenermaßen in die illegale Anlandung von Fisch verwickelt waren, was niemand stillschweigend dulden würde, aber diese Berufsfischer, selbst wenn sie dieses Vergehens schuldig sind, als Verbrecher, als Gangster zu behandeln, wie man Drogenhändler behandeln würde, ist erschreckend. Dies zeigt, warum wir unbedingt einige Maßnahmen benötigen, die für gleiche Ausgangsvoraussetzungen sorgen, wie im Bericht von Herrn Romeva i Rueda erwähnt. Denn ein ähnliches Vergehen würde in einigen Teilen der EU vermutlich nur zu einer Strafe von 2 000 EUR oder 3 000 EUR führen.

Ich möchte den Rest meiner Redezeit jedoch nutzen, um über Artikel 47 zu sprechen, was sie nicht überraschen dürfte, denn ich denke, dass es erforderlich ist, zwischen den Wörtern ‚müssen’ und ‚können’ in den Änderungsanträgen 93, 48, 49 und 50 zu unterscheiden. Wir haben im Ausschuss für meinen Änderungsantrag, der das Wort ‚können’ enthielt, viel Unterstützung erhalten, aber jetzt informieren Sie uns, Herr Kommissar, dass sie diese Formulierung in jedem Fall ablehnen würden. Also scheint es, als hätten wir unsere Zeit verschwendet.

Ich hoffe, dass Sie das noch einmal überdenken. Wenn ein Mitgliedstaat der Ansicht ist, dass es diese Verfahrensweise nicht anwenden möchte, hoffe ich, dass sie das Subsidiaritätsprinzip anerkennen würden.

 
  
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  Nils Lundgren (IND/DEM) . – (SV) Herr Präsident! Als Euroskeptiker empfinde ich oft eine gewisse Schadenfreude, wenn verschiedene EU-Organe unangemessene und lächerliche Vorschläge wie den Artikel 47 präsentieren. Solche Vorschläge tragen zur Aushöhlung des ungerechtfertigten Respekts bei, den viele Bürger der EU-Mitgliedstaaten für die Bemühungen der EU empfinden – Bemühungen um eine Übertragung der Macht von den demokratischen Mitgliedstaaten auf ein bürokratisches Brüssel. Solche Vorschläge machen es daher leichter, gegen die Zentralisierung und Bürokratie zu kämpfen. Zur gleichen Zeit nehme ich meine Aufgabe hier im Europäischen Parlament sehr ernst. Wir müssen diesen Trend aufhalten und ich hoffe, dass die Mehrheit der Mitglieder dieses Hauses ähnlich empfindet. Falls nicht, hoffe ich, dass die Mehrheit wenigstens das Urteil der Wähler Anfang Juni fürchtet und daher erkennt, dass sie in ihrem eigenen Interesse – dem sie sich sehr bewusst sind – gegen diesen Vorschlag stimmen müssen. Wenn das Subsidiaritätsprinzip nicht einmal die EU in die Lage versetzt, ihre Krallen von der Freizeitfischerei im Stockholm-Archipel fernzuhalten, dann sind die Aussichten für das europäische Projekt düster.

 
  
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  Avril Doyle (PPE-DE). – Herr Präsident! Auch ich möchte dem Herrn Kommissar sagen, dass ich ‚können’ gegenüber ‚müssen’ vorziehe. Ich bin auch Mitunterzeichnerin.

Die gesamte Kultur der Einhaltung der gemeinsamen Fischereipolitik wird nicht zustande kommen, bevor wir im Zentrum der Inspektionspolitik und darauf folgenden Maßnahmen gegen unsere Fischer zu einer Gerechtigkeit und Fairness gefunden haben. Gemäß der Vorschläge dieser Verordnung – und auch der Aussagen des Berichterstatters – benötigen wir, wie die Anforderungen dieser Situation zeigen, gemeinschaftliche Kontrollen und eine Einhaltung der Gesetze, wobei wir jedoch die endgültige Verantwortung den Mitgliedstaaten überlassen.

Im Moment ist es erschreckend, dass Strafen für ähnliche Vergehen in verschiedenen Mitgliedstaaten zwischen 600 EUR und 6 000 EUR schwanken können. Es gibt keinerlei Respekt für die gemeinsame Fischereipolitik, die allgemein als fehlerhaftes Instrument angesehen wird. Wir brauchen das im Kern nicht.

Im Artikel 47 zur Freizeitfischerei begrüße ich die Definition, die im Vorschlagsentwurf fehlte. Wir brauchen eine Reaktion mit gesundem Menschenverstand. Ja, die Mitgliedstaaten können bewerten, ob es ernste Auswirkungen auf Quoten von gefährdeten Beständen gibt, aber wir sollten das nicht die Faustregel sein lassen. Es muss die Ausnahme und nicht die Regel sein. Bitte ändern Sie Ihre Ansicht zu den Rückwürfen - es ist unmoralisch und nicht akzeptabel, dass wir unsere Fischer kriminalisieren. Wir dürfen nicht zu Beifängen ermutigen, aber wir dürfen die Fischer auch nicht dafür kriminalisieren, wenn sie sie anlanden. Bitte sorgen Sie für ein ausgewogenes Gleichgewicht, Kommissar Borg.-

 
  
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  Paulo Casaca (PSE).(PT) Herr Präsident, Herr Kommissar! Ihr Vorschlag ist absolut grundlegend. Niemand, der den Bericht des Rechnungshofes zur Situation der Kontrollen der gemeinsamen Fischereipolitik gelesen hat, kann Zweifel daran haben, dass diese Initiative der Europäischen Kommission absolut notwendig ist.

Es stimmt jedoch ebenso, dass unser Berichterstatter in diesem Fall ganz und gar außergewöhnliche Arbeit geleistet hat, und es geschafft hat, viele spezifische Merkmale in Betracht zu ziehen, insbesondere bezüglich der kleinen Fischereien, und einige unserer Anregungen aufgenommen hat. Ich möchte ihm gern herzlich zu seiner beispielhaften Arbeit gratulieren.

Ich möchte jedoch auch sagen, dass ich die Subsidiarität bevorzuge. Es kann jedoch keine Subsidiarität bei den Kontrollen geben, wenn es keine Subsidiarität in der Logik der gemeinsamen Fischereipolitik gibt.

Das ist die Herausforderung, der der Kommissar bei der Reform der gemeinsamen Fischereipolitik gegenübersteht. Ich hoffe, dass er sich stark für die Bewältigung dieser Herausforderung einsetzt und Erfolg dabei hat, denn dies ist von entscheidender Bedeutung für die Fischereien in ganz Europa.

 
  
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  Joe Borg, Mitglied der Kommission. − Herr Präsident! Als erstes möchte ich Ihnen für diese interessante Aussprache danken. Wir sind uns eindeutig alle genauso stark der Notwendigkeit für eine aussagefähige Reform unseres Kontrollsystems bewusst.

Lassen Sie mich versuchen, auf einige der angesprochenen Punkte einzugehen, als erstes auf die Frage der Freizeitfischereien. Wie ich bereits sagte, ist das ein sehr strittiges Thema, vielleicht die strittigste aller Kontrollvorschriften in diesem Vorschlag.

Dies hat jedoch zu einer Reihe von Missverständnissen bezüglich des wahren Ziels und Zwecks dieser Vorschrift geführt. Ich sagte, dass wir bereit seien, die Definition, die in einem der Änderungsanträge vorgeschlagen wird, anzunehmen.

Ich werde unsere Stellung zur Definition und der vorgeschlagenen Verordnung zu Freizeitfischereien in den nächsten Tagen darlegen, auch dadurch, dass ich den Anglervertretern direkt schreibe, um ihnen die Ziele, die Parameter und die Einzelheiten zu den Freizeitfischereien vorzustellen.

Dann hoffe ich, von ihnen Feedback zu erhalten, und falls erforderlich, werden wir uns dann die Vorschriften ansehen, um sie genauer auf das einzige Ziel, auf das wir uns ausrichten müssen, abzustimmen.-

Wir haben ein erhebliches Problem mit Wiederauffüllungsbeständen. Es gibt bestimmte Freizeitaktivitäten, die großen Druck auf diese Wiederauffüllungsbestände ausüben, und um dieses Problem müssen wir uns kümmern.

Es ist nur fair für die Berufsfischer, dass wir uns um dieses Problem kümmern. Andernfalls können wir nie hoffen, diese Situation umkehren zu können, wenn Druck durch erhebliche Fischereiaktivitäten ausgeübt wird, selbst wenn dies freizeitmäßig geschieht und keine Einnahmen damit erzielt werden. Wissenschaftliche Berichte haben uns darauf hingewiesen, dass die Bestände keine Hoffnung auf Erholung haben werden, wenn sie erheblich befischt werden.

(Zwischenruf: „Keine wissenschaftlichen Beweise für all das!“)

Was die nicht stattgefundene Beratung mit dem Sektor angeht, bin ich doch der Meinung, dass wir uns mit der Industrie besprochen haben. Vor einiger Zeit habe ich selbst an einer solchen Konferenz in Schottland teilgenommen. Alle regionalen Beiräte haben ihre Stellungnahmen eingereicht; und außerdem haben wir, wie bei anderen Gesetzgebungsverfahren auch, eine öffentliche Internetkonsultation durchgeführt. Der Sektor wurde insbesondere im Hinblick auf das Rahmenwerk des Beratenden Ausschusses für Fischerei und Aquakultur im Verlauf des Jahres 2008 konsultiert.

Bezüglich des Problems mit kleineren Schiffen ist die Kommission der Ansicht, dass die Flotte kleiner Schiffe deutliche Auswirkungen auf die Ressourcen haben kann. Aus diesem Grund gibt es für diese Flotte in dem Vorschlag keine allgemeine Ausnahmeregelung.

Der Vorschlag bietet jedoch für bestimmte Schiffskategorien spezifische Ausnahmeregelungen, allgemein für Schiffe von weniger als 10 m Länge, insbesondere bezüglich dem VMS, der Logbücher, der vorherigen Benachrichtigung und Anlandeerklärungen. In dieser Hinsicht beachtet der Vorschlag den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Auch finanzielle Aspekte werden auf EU-Ebene kalkuliert, indem die Gemeinschaft 95 % der Kosten dieser elektronischen Geräte kofinanziert, um den Interessenvertretern zu helfen, diese neuen Technologien zu nutzen. Die Ausnahmeregelungen werden im endgültigen Kompromiss des Vorsitzes weiter geprüft.

Ich möchte weiterhin in Bezug auf Herrn Guerreiro sagen, dass viele der von ihm angesprochenen Punkte bereits in den bestehenden Kontrollvorschriften existieren. Daher würden wir, wenn wir die von ihm vorgeschlagenen Änderungen vornehmen würden, uns in Bezug auf Kontrolle und Durchsetzung tatsächlich rückwärts bewegen, anstatt die Vorschriften zu stärken, die gestärkt werden müssen.

Wie bemühen uns bei den Sanktionsvorschriften in der vorgeschlagenen Verordnung um gleiche Ausgangsvoraussetzungen. Wir sind offensichtlich bereit, sie genauer zu untersuchen, um festzustellen, ob eine weitere Abstimmung erforderlich ist, aber das Hauptziel der Sanktionsvorschriften in der vorgeschlagenen Verordnung ist jedoch, sicherzustellen, dass es keine bedeutenden Unterschiede zwischen den Sanktionen bestimmter Mitgliedstaaten oder den Rechtsorganen bestimmter Mitgliedstaaten und denen von Rechtsorganen anderer Mitgliedstaaten gibt, wie sie heute existieren.-

Und schließlich möchte ich Herrn Farage für sein Vertrauen danken, das sich darin ausdrückt, dass ich für eine zweite Amtszeit hier bleibe!

 
  
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  Raül Romeva i Rueda, Berichterstatter. (ES) Herr Präsident! Ich möchte die letzten beiden Minuten nutzen, um meinen Dank auszudrücken.

Erstens der Kommission, nicht nur für die von ihr erledigte Arbeit und die Gelegenheit, die sie geschaffen hat: Ich glaube, dass es nie leicht ist, ein Thema dieser Art und dieser Bedeutung anzuschneiden, aber ich bin der Überzeugung, dass es nötig war, wenigstens mit der Aussprache zu beginnen. Das hat die Kommission mutig getan. Natürlich wird es immer Personen geben, die der Meinung sind, dass nicht die rechte Zeit dafür ist. Aber ich denke, dass die Aussprache wenigstens dazu beigetragen hat und weiter dazu beitragen wird, einige Schwierigkeiten zu klären, die wir bei der Erzielung einer stärkeren und besseren Regulierung dieses Sektors haben.

Zweitens möchte ich dem Rest der Berichterstatter und Schattenberichterstatter danken, da wir, wie wir während dieser Aussprache sehen konnten, tatsächlich sehr unterschiedliche Ansichten haben und wir uns stark darum bemüht haben, gemeinsame Positionen zu finden.

Lassen Sie mich außerdem die Anstrengungen anerkennen, die alle Beteiligten unternommen haben. Der erreichte Schluss ist vielleicht nicht dass, worauf wir alle gehofft hatten. Wenn ich die Toleranzspanne als Beispiel nehme, stimme ich mit der Kommission überein, dass 5 % ausreichend war. Die Spanne von 10 % ist Teil unseres Kompromisses, da es andere Mitglieder gab, die noch viel weiter gehen wollten.

Wir sind bezüglich der Möglichkeit, den Zeitraum für die Umsetzung des elektronischen Systems zu verlängern oder jedenfalls zu verschieben, in einer ähnlichen Situation.

Ich möchte außerdem darauf aufmerksam machen, dass all dies nicht zu zusätzlichen Kosten führt. Das ist ein Detail, dass manchmal vergessen wird. Auf jeden Fall stehen von der Kommission dafür besondere Ressourcen zur Verfügung.

In Bezug auf das letzte Thema der Freizeitfischerei, vielleicht der umstrittenste aber nicht zwingend der wichtigste Teil dieser Entschließung, möchte ich mich auf einen Aspekt konzentrieren: Den der Nichtdiskriminierung. Wenn wir nicht erkennen, dass wir alle unseren Teil der Verantwortung zu übernehmen haben, ist es unwahrscheinlich, dass wir das gewünschte Ergebnis erzielen werden.

Der Kompromiss, den wir bei unseren Verhandlungen erreicht haben, war natürlich nicht einfach, aber ich denke, dass er ziemlich annehmbar ist. Trotzdem ging unsere Vereinbarung nicht auf die Frage ein, ob die Untersuchung von möglichen Auswirkungen der Freizeitfischerei freiwillig oder obligatorisch ausgeführt werden sollte.

Da einige Ausnahmen für den Freizeitsektor vorgeschlagen wurden, bin ich der Meinung, dass es zumindest gut wäre, wenn sich Mitgliedstaaten dazu verpflichten würden, die notwendigen Informationen bereitzustellen, anstatt dass sie dazu gezwungen werden müssen. Denn – und jetzt wiederhole ich mich – entweder teilen wir die Verantwortung oder wir, und das umfasst auch den Freizeitsektor, werden am Ende die Auswirkungen eines Mangels an Regelungen zu spüren bekommen.

 
  
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  Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Mittwoch, den 22. April 2009, statt.

 

23. Erhaltung der Fischereiressourcen durch technische Maßnahmen (Aussprache)
Video der Beiträge
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  Präsident. – Als nächster Punkt folgt der Bericht (A6-0206/2009) von Herrn Visser im Namen des Ausschusses für Fischerei über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Erhaltung der Fischereiressourcen durch technische Maßnahmen (KOM(2008)0324 – C6-0282/2008 – 2008/0112(CNS)).

 
  
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  Carmen Fraga Estévez, in Vertretung des Berichterstatters.(ES) Herr Präsident! Ich möchte dem Berichterstatter danken für die Hervorhebung einiger der Hauptbedenken, die sich aus dem Vorschlag der Kommission ergeben.

Ein Punkt betrifft die neue Tendenz, einzelne Bereiche von Problemen, die zu den Säulen der gemeinsamen Politik gehören, regulieren zu wollen. Dieser Ansatz kann in der Theorie bei technischen Maßnahmen verständlich sein, wir müssen jedoch sehr vorsichtig sein, um sicherzustellen, dass die darauffolgenden regionalen Verordnungen auf diejenigen Aspekte begrenzt sind, die sich ausschließlich auf die Umsetzung und Regelung technischer Details beziehen.

Ich erwähne dies, weil der Entwurf von Rahmenverordnungen, die Mindestmaßnahmen enthalten, für die daraufhin Gesetze für einzelne Gebiete erlassen werden, zusammen mit der zunehmenden Tendenz zur Komitologie eine der Optionen ist, die die Kommission bereit ist, zu nutzen, wenn es wahrscheinlich ist, dass es zu einem Mitentscheidungsverfahren zu den Fischereien kommen wird, wie die Generaldirektion Maritime Angelegenheiten und Fischerei in dem Grünbuch zur Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik offen zugibt.

Wir sollten auch nicht vergessen, dass wir hier nicht über eine gewöhnliche Politik sondern über eine gemeinsame Politik sprechen. Diese erfordert vollständige Klarheit bezüglich dessen, was von einer mehr oder weniger verdeckten Übergabe der Kontrolle an die Mitgliedstaaten oder einer übermäßigen territorialen Aufgliederung betroffen sein könnte, wenn eigentlich gemeinsame Regeln geschaffen werden sollten, die den Wettbewerb nicht stören und eine Diskriminierung unter den Flotten verhindern.

Auch wenn es bei sehr lokalen Arten sinnvoll sein kann, dass Mindestgrößen durch regionale Verordnungen festgelegt wird, sollten diese Fälle den geringsten Anteil ausmachen. Im Allgemeinen sollten die Mindestgrößen, wie Netzmaße oder Kriterien, nach denen die Fänge entladen und verkauft werden können, allgemein sein und vom Rat und vom Parlament angenommen werden.

Einige der Hauptänderungen des Ausschusses für Fischerei gehen auch in diese Richtung. Sie versuchen die Anwendung des Komitologieverfahrens auf einzelne Details zu begrenzen und bestehen darauf, dass dem Rat Regeln zur Verfügung stehen sollten, mit denen er saisonbedingte Sperrungen, Netzmaße und Maßnahmen zur Verhinderung oder Verringerung von Rückwürfen festlegt, denn wir sehen es so, dass alle Fischereien der Gemeinschaft bestimmten Regeln unterworfen sein müssen, die für alle gleichermaßen gelten.

Wir sollten daran denken, dass der einzige wirklich vergemeinschaftete Aspekt dieser Politik, die wir als „gemeinsam“ bezeichnen, der Zugang zum Markt ist, wohingen die Erhaltungs- und Bewirtschaftungspolitik – nennen wir sie nicht länger Kontrollpolitik – einen gewissen Spielraum bietet, den die Mitgliedstaaten üblicherweise zum Vorteil ihrer Flotten und zum Nachteil derer anderer Mitgliedstaaten skrupellos ausnutzen.

Wir haben gerade erst gesehen, wie stark sich die Kommission darum bemüht, die Kontrolle zu vergemeinschaften und zu standardisieren und es wäre schwer zu verstehen, wie die verbleibenden Maßnahmen im Gegensatz dazu beitragen, diese Kontrolle aufzubrechen und in Bruchstücke zu zerlegen, oder warum für die gleiche Tätigkeit verschiedene Regeln geschaffen werden, abhängig davon, wo sie ausgeführt werden.

Das gefährdet die Glaubwürdigkeit der Gemeinsamen Fischereipolitik und ihre Zukunft als solche, etwas, das nicht vor der Reform 2012 versucht werden sollte.

Und schließlich glaube ich, in Bezug auf die strittige ‘Ein-Netz-Regel’, dass das Parlament der Kommission einen guten Alternativansatz angeboten hat, in dem angegeben wird, in welchen Fällen, das unrentabel sein könnte. Aus diesem Grund sollte es akzeptabel sein, mehr als ein Fischernetz an Bord zu nehmen.

Daher hoffe ich, dass die Kommission etwas Feingefühl zeigen kann dafür, was die Fischindustrie und unseren eigenen Ausschuss für Fischerei eindeutig beschäftigt.

 
  
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  Joe Borg, Mitglied der Kommission. − Herr Präsident! Erlauben Sie mir, dem Berichterstatter, Herrn Visser, Frau Fraga und dem Ausschuss für Fischerei meinen Dank auszusprechen für den Berichtsentwurf über den Vorschlag der Kommission zu den für den Atlantik und die Nordsee geltenden technischen Maßnahmen.

Das ist eine sehr technische Akte und wie Sie wissen, gehen die technischen Erhaltungsmaßnahmen im Atlantik und der Nordsee größtenteils auf die bestehenden Regeln zurück. Im Gemeinschaftsrecht sind die Maßnahmen auf verschiedene Verordnungen verteilt: Die allgemeine Verordnung zu technischen Maßnahmen für den Atlantik und die Nordsee von 1998, die Verordnung zu zusätzlichen technischen Maßnahmen zur Wiederauffüllung der Kabeljau- und Seehechtbestände, und die jährliche TAC- und Quotenverordnung, die auch eine Reihe technischer Erhaltungsmaßnahmen enthält. Abgesehen von dieser rechtlichen Komplexität sind die gegenwärtigen Regeln in einigen Fällen sehr kompliziert und schwierig umzusetzen und zu kontrollieren.

Am 4. Juni letzten Jahres hat die Kommission den Vorschlag für eine neue Verordnung zu technischen Erhaltungsmaßnahmen für den Atlantik angenommen. Der Vorschlag wurde nach umfangreichen Konsultationen mit Interessenvertretern und Mitgliedstaaten in den Jahren 2006 und 2007 entworfen. Damit werden alle einschlägigen Regeln in einem Gesetzgebungsakt zusammengefasst, der damit die rechtliche Gleichstellung verbessert. Weiterhin versucht der Vorschlag die verschiedenen Regeln zu vereinfachen, klarzustellen und zu rationalisieren. Es muss besonders darauf geachtet werden, die Inspektionen an Bord zu vereinfachen und die Kosten für die Fischer zu verringern. Es gibt außerdem einige zusätzliche Regeln zur Verringerung der Rückwürfe, wie zum Beispiel die Einführung eines rechtlichen Rahmens für Echtzeit-Schließungen, die in der Nordsee bereits umgesetzt werden.

Es wird eine neue Entscheidungsstruktur vorgeschlagen, bei der eine Ratsentscheidung für die allgemeinen und grundlegenden Vorschriften und die Komitologie für die detaillierteren und technischeren regionalen Vorschriften genutzt werden, wodurch Mikromanagement auf politischer Ebene vermieden wird. Dieser neue Ansatz wird in Ihrem Bericht nicht unterstützt, in dem die Änderungsanträge 1, 6, 7, 25 und 26 zu Ratsverordnungen sowohl für allgemeine und detaillierte technische Regeln aufrufen. Die Kommission möchte insbesondere im Rahmen der GFP-Reform die Mikromanagement-Maßnahmen auf politischer Ebene nicht weiterführen. Unter Berücksichtigung der Bemerkung in dem Bericht zur Komitologie ist die Kommission jedoch bereit, Verfahren zu überprüfen, die es ermöglichen, Angelegenheiten, die für wichtig oder politisch erachtet werden, auf Ratsebene zu bringen, während gleichzeitig die Komitologie bei regionalen technischen Regeln erhalten wird.

Die Kommission kann die Änderungsanträge 2 und 3, die sich auf zusätzliche Abbildungen der Fanggeräte bei Bedarf und auf bestimmte spezifische Marktvorschriften, insbesondere zur Mindestgröße, beziehen, um die Maßnahmen zu harmonisieren, teilweise akzeptieren.

Entsprechend der Rückwurfpolitik schlägt die Kommission neue Regeln zu Echtzeit-Schließungen und Weiterzugvorschriften für bestimmte Fischereien vor, um die Rückwurfpraxis zu verringern. Beide Maßnahmen werden als wirksame Hilfsmittel angesehen und sind wichtig, um die Rückwürfe zu verringern und um von Regeln, die sich mit den angelandeten Fischen beschäftigen, zu Vorschriften zu den tatsächlichen Fängen überzugehen. Aus diesem Grund kann die Kommission die Änderungsanträge 4, 5, 21, 23 und 24 nicht akzeptieren. Der Änderungsantrag 20 ist jedoch akzeptabel, soweit er lediglich dazu auffordert, die „Fangmenge“ durch das ‚Fanggewicht’ zu ersetzen, um die Menge des Beifangs zu bestimmen. Außerdem können wir den zweiten Teil des Änderungsantrags zu den Entfernungsabweichungen positiv beurteilen. Die Parameter einer solchen Abweichung müssten jedoch in einer Studie detailliert beurteilt werden und in der umsetzenden Verordnung angegeben werden.

Hauptsächlich zum Zwecke der Inspektion beabsichtigt die Kommission, die Ein-Netz-Regel umzusetzen, die für die meisten europäischen Fischereien gelten sollte. Die Kommission ist bereit, mögliche Abweichungen für bestimmte Fischereien zu untersuchen, wenn diese gerechtfertigt und gut begründet sind und wenn sie die in Änderungsantrag 11 angeführten Kriterien berücksichtigen. Solche Abweichungen sollten Teil der regionalen Verordnungen sein.

Die anderen Aspekte des Vorschlags der Kommission sind sehr technisch und enthalten viele detaillierte Angaben zum Aufbau und zur Verwendung von Fanggeräten im Atlantik. Mir ist aufgefallen, dass der Berichterstatter und der Ausschuss für Fischerei auch auf die sehr technischen Elemente des Vorschlags eingegangen sind und eine Reihe von Änderungen angeregt haben, um den Vorschlag zu verbessern. Ich muss jedoch meine Vorbehalte bezüglich der Änderungsanträge 8, 9, 10, 12, 13, 14, 15, 16 und 22 vorbringen. Die technischen Regeln, die auf der Grundlage wissenschaftlicher Empfehlungen vorgeschlagen wurden, sind gegenüber der gegenwärtigen Gesetzgebung vereinfacht worden. Sie werden die Inspektion an Bord erleichtern und die Kosten für die Fischer verringern. Die Kommission kann die Änderungsanträge 18 und 19 nicht akzeptieren, da die vorgeschlagenen Vorschriften nach einer politischen Vereinbarung im Rat zu einem auf wissenschaftlichen Empfehlungen beruhenden Vorschlag der Kommission bereits in Kraft sind und keine neuen Informationen zur Verfügung stehen, die eine Abänderung rechtfertigen würden.

Ich kann die im Änderungsantrag 27 angeführte Idee unterstützen und daher stimmt die Kommission bei der Einführung neuer technischer Maßnahmen zu, deren Inkrafttreten zu verzögern, um den Fischern die nötige Zeit zu geben, die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen.

Erlauben Sie mir, dem Berichterstatter und dem Ausschuss für Ihre Arbeit an diesem Vorschlag nochmals zu danken.

 
  
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  Paulo Casaca, im Namen der PSE-Fraktion.(PT) Herr Präsident! Auch ich möchte der Kommission für ihre Gesetzesinitiative sowie unserem Berichterstatter, der heute hier von unserer Kollegin Frau Fraga vertreten wird, gratulieren.

Ich glaube, dass es wirklich allerhöchste Zeit war, den rechtlichen Rahmen in dieser Hinsicht zu vereinfachen. Ich glaube jedoch auch, dass wir viel weiter gehen müssen, und zwar insbesondere in zwei grundlegenden Bereichen, einer davon betrifft die Rückwürfe.

Ich bin der Überzeugung, dass die geplante Reform Rückwürfe schlicht und einfach prinzipiell verbieten muss. Rückwürfe müssen vollständig verboten sein. Zweitens glaube ich, dass wir das Prinzip der Beachtung strengerer Regeln als die europäischen durch alle Schiffe in Regionen, in denen die regionalen oder nationalen Behörden dies so verstehen, einrichten müssen.

Das sind zwei grundlegende Prinzipien, die hier fehlen, und ich hoffe, dass diese in der Reform der gemeinsamen Fischereipolitik berücksichtigt werden.

 
  
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  Avril Doyle (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich begrüße die Maßnahmen zur Förderung selektiver Fangmethoden, die den Schaden an dem komplexen Ökosystem, in dem sich die Ressourcen befinden, minimieren und gleichzeitig die Fortsetzung einer verantwortungsvollen Fischerei sowie die Maßnahmen zur Maximierung des Gewinns bei gleichzeitiger Minimierung der Beifänge und nachfolgender Rückwürfe ermöglichen. Herr Kommissar, wir müssen so schnell wie möglich soweit kommen, die Rückwürfe zu verbieten.

Die Vielfalt der Fanggründe in der EU ist Teil unserer Stärke, aber sie macht es damit auch zusätzlich schwierig, eine angemessene, aufgeschlossene und zusammenhängende Gesetzgebung zu schaffen. Alle Meere in Europa haben ihre jeweiligen Eigenheiten und es ist wichtig, das Wissen und die Fachkenntnisse, die von den Interessenvertretern vor Ort eingebracht werden können, anzuerkennen und der Versuchung zum Mikromanagement auf EU-Ebene zu widerstehen.

Da dies unsere letzte Aussprache zu Fischereien in diesem politischen Mandat ist, möchte ich Ihnen, Herr Kommissar, und all Ihren Mitarbeitern für Ihre großes Engagement und Ihre gründliche Kenntnis Ihres Zuständigkeitsbereichs sowie für die Zeit und Aufmerksamkeit, die Sie dem Ausschuss für Fischerei immer gewidmet haben, danken. Sie waren immer für uns da. Das wurde sehr geschätzt und zur Kenntnis genommen und mit der Verfügbarkeit anderer Kommissare verglichen.

 
  
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  Joe Borg, Mitglied der Kommission. − Herr Präsident! Als erstes möchte ich Frau Davis für Ihre freundlichen Worte eben danken. Ich möchte anmerken, dass in Bezug auf diese Verordnung die Frage der Komitologie, wie ich bereits in meiner Eingangserklärung gesagt habe, darauf abzielt, das gegenwärtig zu komplizierte System der Entscheidungsfindung zu sehr technischen Fragen zu vereinfachen.

Ich stimme jedoch zu, dass wir ein Verfahren haben müssen, das es trotzdem zulässt, eine Frage auf Ratsebene zu bringen, wenn sich herausstellt, dass eine Angelegenheit bedeutenden oder politischen Charakters ist.

In Bezug zu den Rückwürfen haben wir bereits begonnen, Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu verringern, insbesondere im Rahmen der Nordsee und des Kabeljauwiederauffüllungsplans. Wir werden weitermachen und weitere Vorschläge einbringen, zum Beispiel zum Verbot der Aufwertung der Fänge („High-grading“) im Allgemeinen. Das werden wir für 2010 vorschlagen und wir hoffen, dass wir diese Frage in der Diskussion um die Reform der gemeinsamen Fischereipolitik ganzheitlich behandeln werden, wie ich hoffe, mit dem Ziel, die Rückwürfe schließlich vollständig abzuschaffen.

Ich möchte den Mitgliedern des Parlaments, insbesondere den Mitgliedern des Auschusses für Fischerei, für die ständige Unterstützung, die sie der Kommission im Rahmen des manchmal komplizierten und politisch heiklen Themas der Fischereien geschenkt haben, danken.

 
  
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  Carmen Fraga Estévez, in Vertretung des Berichterstatters. (ES) Herr Präsident! Ich bin dem Kommissar insbesondere für eine Bemerkung dankbar, nämlich dass er bereit ist, die Position der Kommission zur Frage der Komitologie neu zu überdenken. Ich begrüße diese Nachricht, da das Parlament in seiner Aussprache im Auschuss für Fischerei eindeutig gezeigt hat, dass es mit dem Eifer der Kommission nicht einverstanden ist – was sich auch in dem Entwurf des Grünbuches zur Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik zeigt –, sich dem Thema der Komitologie übermäßig und mit besonderem Interesse zuzuwenden.

Die Kommission rechtfertigt dies zusätzlich im Grünbuch mit der Behauptung, dass die Verfahren jetzt aufgrund des Mitentscheidungsverfahrens, das das Parlament im Bereich der Fischereien erstmalig anwenden wird, sobald der Vertrag von Lissabon in Kraft tritt, verzögert werden können.

Ich glaube nicht, dass das stimmt. Ich denke, dass Gesetzgebungsverfahren oft nicht wegen des Parlaments oder des Mitentscheidungsverfahrens verzögert werden, sondern eher, weil auch die Kommission manchmal ihre Vorschläge spät vorstellt. Meiner Meinung nach ist das eine interessante Angelegenheit, die diskutiert werden sollte.

Ich verstehe die Ansicht des Kommissars, wenn er sagt, dass bei einer so technischen Verordnung wie dieser manche Aspekte durch die Komitologie geklärt werden müssen und nicht alle im Rat behandelt werden können.

Ich denke jedoch, Herr Kommissar, dass es einen bestimmten Unterschied gibt, zwischen dem, was Sie als „technisch“ ansehen, und dem, was wir im Parlament als ‚technisch’ ansehen. Wir schränken das stärker ein, als Sie das meist tun.

Und zum Abschluss – ich möchte nicht zu lange bei einer Sache verweilen, für die ich nicht die Berichterstatterin bin – möchte ich die Ein-Netz-Regel erwähnen. Kommissar, während der Aussprachen, die wir im Ausschuss für Fischerei hatten, wurde deutlich, dass die Kommission diesen Grundsatz hauptsächlich aus Gründen der Kontrolle verteidigt.

Wir alle verstehen, dass die Frage der Kontrolle mit der Ein-Netz-Regel wesentlich einfacher zu klären ist, aber diese Angelegenheit führt, wie Sie auch wissen, auch zu ernsten Problemen für bestimmte Fischereien.

Daher sollten wir nicht immer die Frage der Kontrolle nutzen, um gelegentlich sehr einschränkend zu sein, denn manche Entscheidungen müssen nicht immer getroffen werden.

 
  
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  Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Mittwoch, den 22. April 2009, statt.

 

24. Eine gemeinsame Einwanderungspolitik für Europa: Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente (kurze Darstellung)
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  Präsident. – Als nächster Punkt folgt eine kurze Vorstellung des Berichts (A6-0251/2009) von Herrn Busuttil im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres zu einer gemeinsamen Einwanderungspolitik für Europa: Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente (2008/2331)(INI)).

 
  
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  Simon Busuttil, Berichterstatter. (MT) Wenn ich meinen Bericht in zwei Zeilen zusammenfassen müsste, würde ich sagen, dass das Europäische Parlament erstens eine gemeinsame Politik zur Einwanderung deutlich befürwortet und zweitens keine fragmentierte Einwanderungspolitik mehr möchte. Stattdessen möchte es eine einheitliche Politik, denn nur eine einheitliche Politik kann effektiv sein.

Ich sage dies jetzt mit stärkerer Überzeugung, angesichts des jüngsten Falles, der sich in den letzten Tagen ereignete, als das Schiff Pinar 154 Einwanderer rettete, die es in internationalen Gewässern aufgenommen hatte. Dieser Fall zeigt die Notwendigkeit für eine gemeinsame Politik auf. Tatsächlich unterstreicht dies den Preis, den wir aufgrund des Mangels an einer vernünftigen gemeinsamen Politik bezahlen müssen. Was für einen Preis? Der Preis besteht darin, dass alle ihre Verantwortung abschütteln und sie anderen aufbürden, und während wir noch damit beschäftigt sind, mit dem Finger auf andere zu zeigen, ertrinken und sterben täglich vor unseren Augen Menschen.

Es ist eine Schande, dass ein Land mit einer Bevölkerung von 60 Millionen seine Gesetze nutzt, in dem Versuch, seine Verantwortung auf ein Land mit einer Bevölkerung von weniger als einer halben Million abzuwälzen. Ich prophezeie, dass dies nur ein Einzelfall war, und dass der italienische Minister der Lega Nord ein paar Wochen vor den Wahlen zum Europaparlament seinem Publikum schmeicheln wollte. Diese politischen Tricks sind leicht auszumachen, doch dadurch werden sie nicht akzeptabel. Ich möchte den konstruktiven Geist der Premierminister von Malta und Italien loben, die eingriffen, um das Pinar-Problem zu lösen. Dank ihres Eingreifens hat der Verstand über dramatische Possen gesiegt. Der gesunde Menschenverstand setzte sich gegen Unnachgiebigkeit durch und die Achtung der Gesetze gegen das Faustrecht.

Ich hoffe, dass wir alle aufgrund des Pinar-Vorfalls verstehen lernen, dass, auch wenn es einfach ist, seine Verantwortung auf andere abzuwälzen und sich gegenseitig des Fehlverhaltens zu bezichtigen, der einfache Weg doch niemals zur Lösung führt. Es ist der Weg zu einer echten europäischen Politik, der zu einer Lösung führt, auch wenn er steiniger sein mag.

Mein Bericht hat sechs Schwerpunkte. Als erstes müssen wir ein für allemal die menschliche Tragödie beenden, die wir in Form der illegalen Einwanderung erleben, zweitens muss der Lastenverteilungsmechanismus im Einwanderungspakt unverzüglich umgesetzt und in verbindliche Rechtsakte umgewandelt werden, drittens muss größerer Nachdruck auf die Rückkehr von Einwanderern gelegt werden, die nicht berechtigt sind, auf europäischem Gebiet zu bleiben, viertens muss in jeder Vereinbarung, die zwischen der Europäischen Union und einem Drittstaat abgeschlossen wird, auch auf das Thema Einwanderung eingegangen werden, fünftens muss die FRONTEX-Agentur gestärkt werden, und zwar nicht nur finanziell, sondern insbesondere mit Ressourcen, und schließlich müssen wir im Kampf gegen das organisierte Verbrechen härter durchgreifen.

Zusammenfassend kann ich sagen, dass wir im Hinblick auf einige der Punkte dieses Berichts Kompromisse erzielen konnten. Leider gibt es immer noch einen rechtshängigen Punkt aufgrund einer Mehrheit, die sich innerhalb der Sozialistischen Fraktion zum Stimmrecht der Einwanderer gebildet hat. Das könnte ich nicht akzeptieren. Daher habe ich eine alternative Lösung für den Bericht vorgestellt, nämlich die Erwähnung des Stimmrechts durch einen Kompromiss zu ersetzen, der eine Neuformulierung enthält.

 
  
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  Joe Borg, Mitglied der Kommission. (MT) Im Namen der Europäischen Kommission möchte ich Herrn Busuttil zu dem wichtigen Bericht gratulieren, den er erstellt hat. Dieser Bericht beschäftigt sich mit einer zentralen Frage, die mit der fortlaufenden Entwicklung der Europäischen Union verbunden ist, nämlich die eine gemeinsame Einwanderungspolitik. Wie in dem Bericht angedeutet, diente der vom Europäischen Rat letztes Jahr angenommener Einwanderungspakt als Ausgangspunkt in Richtung einer gemeinsamen Politik im Bereich Asyl und Einwanderung.

Wir müssen jetzt sicherstellen, dass die in diesem Pakt festgelegten Verpflichtungen umgesetzt werden. Nächsten Monat wird die Kommission Maßnahmen vorschlagen, mit denen die Umsetzung dieses Paktes überwacht werden kann. Dies wird durch einen jährlichen Bericht geschehen, der von der Kommission erstellt wird. Diese Berichte werden ab 2010 als Grundlage für die jährliche Aussprache zur Einwanderungs- und Asylpolitik im Europäischen Rat dienen.

Die in dem Pakt niedergelegte Definition der allgemeinen Ziele für die gemeinsame Politik soll ebenso in das Mehrjahresprogramm aufgenommen werden, d. h. das Stockholm-Programm, das später in diesem Jahr unter der schwedischen Ratspräsidentschaft angenommen werden soll. Der Busuttil-Bericht liefert der Kommission äußerst nützliche Informationen, die dazu beitragen werden, ihren geplanten Beitrag in Form einer Mitteilung zu leisten, die diesen Sommer angenommen werden soll. Ich möchte die allgemeine Konvergenz unserer Ideen betonen.

An verschiedenen Stellen drängt der Busuttil-Bericht die Kommission zum Handeln. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf reagieren und sagen, dass die Kommission sich bereits aktiv eingesetzt hat. Beispiele dafür können in der Entwicklung von Einrichtungen für die zeitweilige und periodische Einwanderung, der Verbesserungen im Bereich Datenerfassung und -analyse, der Verbreitung von Informationen sowohl zu realistischen Möglichkeiten für Einwanderer als auch zu den mit einer illegalen Einwanderung verbundenen Risiken sowie auch im Bereich der Zusammenarbeit mit Drittländern festgestellt werden.

Außerdem möchte ich auf einen bestimmten Bereich hinweisen, zu dem Herr Busuttil seine Besorgnis ausgedrückt hat, nämlich die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten gegenüber Einwanderungsfragen. Wie der Berichterstatter in seiner Rede betont hat, haben die jüngsten Ereignisse, die sich im Mittelmeer abspielten, wieder einmal die Probleme und den starken Druck hervorgehoben, unter denen bestimmte Mitgliedstaaten stehen. Ich möchte Ihnen versichern, Herr Busuttil, dass die Kommission sich stark dafür engagiert, Lösungen zu finden, wie diesen Mitgliedstaaten geholfen werden kann, die unter einem besonders starken Einwanderungsdruck stehen.

An dieser Stelle möchte ich drei Beispiele für Maßnahmen anführen, die in diesem Zusammenhang bereits ergriffen wurden oder in Kürze durchgeführt werden. Die Dublin-Verordnung soll dahingehend geändert werden, dass Transfers in Mitgliedstaaten, die unter einem besonderen Druck stehen, ausgesetzt werden. Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen wird eingerichtet, um diesen Mitgliedstaaten Unterstützung zu gewähren. Außerdem werden den Mitgliedstaaten Mittel zur Verfügung gestellt, um eine freiwillige interne Umverteilung der Einwanderer zu ermöglichen.

 
  
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  Präsident. – Der Punkt ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Mittwoch, den 22. April 2009, statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Corina Creţu (PSE), schriftlich.(RO) Die Europäische Kommission schätzt, dass die EU bis 2050 60 Millionen Arbeitskräfte aus Drittländern benötigt, zu einer Zeit, in der die arbeitende Bevölkerung immer schneller abnimmt. Demnach hängen die ehrgeizigen Ziele der Lissabon-Strategie von der Mitwirkung von Arbeitskräften von außerhalb der EU ab.

Jetzt in der Wirtschaftskrise steigen die Arbeitslosigkeitszahlen jedoch deutlich an und unter den vom Verlust des Arbeitsplatzes Betroffenen sind besonders viele grenzüberschreitende Arbeitskräfte aus den neuen Mitgliedstaaten. Daher ist es wichtig, die Einwanderungs- und Arbeitspolitiken miteinander zu verbinden, um eine faire und durchführbare Position zu erreichen und gleichzeitig den Grundsatz der gemeinschaftlichen Begünstigung einzuhalten. Ich bin der Ansicht, dass es falsch ist, Einwanderern Freizügigkeit innerhalb der EU zu gewähren, während Rumänen und Bulgaren nicht die volle Freizügigkeit auf dem europäischen Arbeitsmarkt genießen.

Es ist unmoralisch und gefährlich, wenn wir die Abwanderung qualifizierter Fachkräfte aus Entwicklungsländern fördern, ohne das Risiko der Bumerangwirkung zu berücksichtigen und ohne uns um die stattfindende Diskriminierung zu kümmern, durch die der Mehrheit der Einwanderer, insbesondere Frauen, Stellen unter ihrem Qualifikationsniveau angeboten werden, wodurch sie alle zu Opfern negativer Stereotypen und Praktiken des Herkunftslands und der EU-Mitgliedstaaten werden.

 
  
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  Jamila Madeira (PSE), schriftlich.(PT) Gemäß Eurostat wird die Überalterung der Bevölkerung in der EU mittelfristig zur Realität werden. Die Einwanderung könnte einen wichtigen Anreiz liefern, um eine gute wirtschaftliche Leistung der EU zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund müssen wir die grundlegende Art der Einwanderung in die EU verstehen.

Das Problem der illegalen Arbeit muss gelöst werden, da es die Rechte der Wanderarbeiter grundlegend verletzt. Wir müssen eine europäische Politik fördern, die illegal ansässige Wanderarbeiter dazu ermutigt, sich bei den Behörden zu melden, und gleichzeitig sicherstellt, dass dies nicht zu beschleunigten Rückführungsverfahren unter Verletzung ihrer Rechte führt. Diese Arbeiter sind doch bereits in einer schwachen Position, wenn sie nach Europa kommen, und es ist klar, dass gut gesteuerte Migrationsprozesse der EU und den Drittländern gleichermaßen nützen können.

Wir müssen gegen eine ungenügende Nutzung von Fertigkeiten vorgehen, die derzeit wiederholt bei Einwanderern festzustellen ist. Diese Arbeiter – insbesondere Frauen – übernehmen oft Beschäftigungen, für die sie überqualifiziert sind.

Ich bin der Ansicht, dass die Kommission besonders die Frage der Anerkennung von Qualifikationen wie auch den Anreiz zu lebenslangem Lernen berücksichtigen muss, wobei auch dafür zu sorgen ist, dass die Einwanderer Möglichkeiten zum Erlernen der Sprache des Aufnahmelandes als Form der sozialen, beruflichen und kulturellen Integration in die Europäische Union haben.

 
  
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  Bogusław Rogalski (UEN), schriftlich. (PL) Die Einwanderung nach Europa ist ein Phänomen, das fortlaufend und seit langer Zeit stattfindet und durch Faktoren wie deutliche materielle Unterschiede zwischen dem Lebensstandard in Europa und dem anderer Regionen der Welt begünstigt wird.

Europa braucht auf jeden Fall einen gemeinsamen Ansatz zur Einwanderung in die EU. Wenn ein Mitgliedstaat es versäumt zu handeln, kann sich das direkt auf andere Staaten auswirken. Eine schlechte Verwaltung der Einwanderung kann schwerwiegende Konsequenzen für die Herkunftsländer und die Einwanderer selbst haben.

Wir sollten erkennen, dass die legale Einwanderung ein nützliches Phänomen ist, das vielen verschiedenen Gruppen Chancen bietet. Einwanderer haben bei der Entwicklung der Europäischen Union in den letzten Jahrzehnten eine wichtige Rolle gespielt und die EU benötigt ihre Arbeit immer noch. Im Zusammenhang damit ist eine gemeinsame politische Vision nötig, die auf den vergangenen Errungenschaften aufbaut und sich auch auf die Zukunft bezieht. Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine effektivere Zusammenarbeit erforderlich. Es gibt viele Menschen, die ihr Leben oder ihre Gesundheit aufs Spiel setzen, um insbesondere die neuen Süd- oder Ostgrenzen der EU zu überwinden. Tausende von ihnen sterben auf hoher See, während sie nach einem besseren Leben suchen.

Die Einwanderung ist eine der schwierigsten Herausforderungen, denen Europa gegenwärtig gegenübersteht, und wie wir darauf reagieren, liegt bei uns. Wir können es in eine Gelegenheit verwandeln oder wir können vielen Menschen schaden, indem wir es falsch angehen.

 
  
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  Daciana Octavia Sârbu (PSE), schriftlich.(RO) Aufgrund der Tatsache, dass Europa das Hauptziel für Einwanderer ist, muss die Harmonisierung des rechtlichen Rahmens für die Einwanderung zu den Prioritäten der EU gehören.

Wenn wir Europäer jetzt keine Maßnahmen ergreifen, um eine gemeinsame Einwanderungspolitik zu fördern, werden wir später die Konsequenzen zu spüren bekommen, weil wir nicht rechtzeitig gehandelt haben.

Ich kann mir das Szenario vorstellen, wenn tausende illegale Einwanderer auf See ihr Leben lassen. Ich denke, es ist unsere Pflicht, den Verlust von Menschenleben zu verhindern. In dieser Hinsicht müssen wir uns völlig für eine aktive Zusammenarbeit mit den Ländern, aus denen die illegalen Einwanderer kommen, einsetzen.

Ich bin der Überzeugung, dass eine gemeinsame europäische Einwanderungspolitik sich als eine Politik herausstellen muss, die die Solidarität mit den Mitgliedstaaten, die sich an den Grenzen der EU befinden und unter einem starken Zustrom von Einwanderern leiden, unterstützt.

Ich unterstütze die Ansicht, dass der Kampf gegen die illegale Einwanderung nur über eine Förderung der kontrollierten legalen Einwanderung geführt werden kann. Jeder Mitgliedstaat muss für sich feste Verpflichtungen eingehen, um günstige Bedingungen für die legale Einwanderung zu schaffen.

Ich begrüße diesen Bericht, der sich als ziemlich ehrgeizig herausgestellt hat, und ich hoffe, dass er mit fliegenden Fahnen durch die Vollsitzungsabstimmung kommt.

 

25. Kontrolle der haushaltsmäßigen Umsetzung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) im Jahr 2007 (kurze Darstellung)
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  Präsident. – Als nächster Punkt folgt eine kurze Vorstellung des Berichts (A6-0181/2009) von Frau Kratsa-Tsagaropoulou im Namen des Ausschusses für Haushaltskontrolle zur Kontrolle der haushaltsmäßigen Umsetzung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) im Jahr 2007 (2008/2206(INI)).

 
  
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  Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Berichterstatterin. (EL) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir zuallererst, zu wiederholen, dass das Instrument für Heranführungshilfe das neue Finanzierungsinstrument der Gemeinschaft zur Gewährung von Heranführungshilfe für den Zeitraum 2007-2013 ist und vorangegangene Programme für Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer, insbesondere PHARE, CARDS, ISPA und andere Programme, ablöst.

Das neue Instrument setzt sich aus fünf Komponenten zusammen, die die gemäß dem Bedarf der Empfängerländer definierten Prioritäten umfassen, nämlich: Hilfe beim Übergang und Institutionsaufbau, grenzübergreifende Zusammenarbeit, regionale Entwicklung, Entwicklung der Humanressourcen und Entwicklung des ländlichen Raums.

Dieser Bericht des Parlaments ist die erste Untersuchung zur Anwendung dieses neuen Instruments und hat zwei Ziele:

- Erstens, das finanzierte Projekt besser auf die Heranführungsprioritäten abzustimmen, insbesondere in Bezug auf Umwelt, Gleichstellung der Geschlechter, nukleare Sicherheit und geringere Arbeitslosigkeit,

- und zweitens, die Fehler der Vergangenheit zu vermeiden, wie die, die bei der Umsetzung der Programme PHARE, SAPARD und ISPA in Bulgarien und Rumänien verspätet erkannt wurden.

Wir glauben, dass dies besser erreicht werden kann, wenn das Parlament die Anwendung des neuen Instruments von Anfang an genau überwacht. Aus diesem Grund haben wir diesen Initiativbericht gefordert.

Das Parlament ist im Rahmen dieses Entschließungsantrags über die erzielte hohe Durchführungsrate bei den IPA-Mittelbindungen im Jahr 2007 erfreut, bedauert jedoch, dass es zu deutlichen Verzögerungen sowohl bei der Annahme der relevanten Verordnungen als auch bei der Umsetzung der Programme kam, die 2008 begonnen wurden. Wir möchten außerdem darauf hinweisen, dass das Ziel der parlamentarischen Kontrolle der Heranführungshilfe nicht nur darin besteht, zu überprüfen, ob die zur Verfügung stehenden Mittel legitim verwendet wurden, sondern auch, um zu ermitteln, ob sie tatsächlich für wichtige Beitrittsziele eingesetzt und ob die erwünschten Ergebnisse erzielt wurden.

In unserem Bericht fordern wir eine bessere Ausgewogenheit zwischen Projekten, die zur Erreichung politischer Kriterien dienen sollen, und Projekten, die das Land mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand in Einklang bringen sollen, sowie, dass die horizontalen und regionalen Programme gestärkt werden. Außerdem rufen wir dazu auf, dass besonders gegen Korruption, organisiertes Verbrechen und Arbeitslosigkeit vorgegangen wird, insbesondere gegen die Arbeitslosigkeit unter jungen Menschen. Wir fordern mehr Mittel zur Stärkung der Rechte von Frauen und Chancengleichheit im Allgemeinen. Außerdem rufen wir dazu auf, dass die grenzübergreifende Zusammenarbeit gestärkt wird, damit die Abstimmung und gute nachbarschaftliche Beziehungen zwischen den Empfängerländern und zwischen ihnen und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union stärker gefördert werden.

Zum Abschluss möchte ich unsere Überzeugung zum Ausdruck bringen, dass das Instrument für Heranführungshilfe ein vernünftiger und flexibler Mechanismus zur Optimierung der Finanzhilfe für Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer ist. Um optimale Ergebnisse zu erzielen, muss es jedoch weiterhin streng im Einklang mit den wichtigen Beitrittszielen und den gesellschaftlichen und politischen Bedingungen der einzelnen Länder bleiben. Aus diesem Grund hofft das Parlament, dass es eine grundlegende Rolle bei der Anwendung und Anpassung dieses Instruments spielen wird.

 
  
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  Joe Borg, Mitglied der Kommission. − Herr Präsident! Im Namen der Kommission möchte ich dem Parlament dafür danken, dass es uns die Möglichkeit gibt, Anmerkungen zu dem Bericht über die Kontrolle der haushaltsmäßigen Umsetzung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) für 2007 zu machen, und der Berichterstatterin, Frau Kratsa Tsagaropoulou, unseren Dank für den sehr wertvollen Bericht aussprechen, den sie eingeleitet und erstellt hat.

Wir können den Erkenntnissen und Empfehlungen des Berichts insgesamt zustimmen, die vollständig im Einklang mit den Ansichten der Kommission dazu, wie die Finanzhilfe für die westlichen Balkanstaaten und die Türkei am besten genutzt werden soll, stehen.

Die Kommission erkennt den späten Start der IPA-Programme für 2007 aufgrund der späten Annahme des rechtlichen Rahmens für die IPA an. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass die Kommission alle Anstrengungen unternommen hat, um die Verzögerung der Umsetzung vor Ort zu begrenzen, und dass die Erstellung von Managementstrukturen und detaillierten Projektplänen während des gesamten Jahres 2008 vorangetrieben wurden.

In diesem Rahmen wird die Kommission sicherstellen, dass die Auswirkungen der IPA in den Empfängerländern sichtbar werden.

Erlauben Sie mir, auf einige der in dem Bericht angesprochenen Themen genauer einzugehen. In Bezug auf die Ausgewogenheit zwischen den politischen Kriterien und der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes hat die Kommission bereits 2008 die IPA-Zuweisungen für Projekte im Bereich der politischen Kriterien verstärkt und wir werden dies auch weiterhin schrittweise tun.

Aufgrund der gegenwärtigen Wirtschaftskrise müssen wir jedoch auch in den Programmen für 2009 und 2010 einen angemessenen Ausgleich zwischen der fortgesetzten Förderung politischer Reformen und der Finanzhilfe finden, mit der den Ländern geholfen werden soll, die Auswirkungen des wirtschaftlichen Abschwungs zu mindern.

In dieser Hinsicht erkennt der Bericht die Herausforderungen, die sich aus der Finanzkrise ergeben, sowie die Notwendigkeit zu einer Reaktion der EG richtig. Zu diesem Zweck hat die Kommission Ende des Jahres 2008 ein IPA-Krisenbewältigungspaket über ungefähr 250 Millionen EUR zusammengestellt, um Darlehen internationaler Finanzinstitutionen in Höhe von 600 Millionen EUR zu mobilisieren.

Die Maßnahmen werden sich in enger Zusammenarbeit mit internationalen Finanzinstitutionen auf die Unterstützung von KMU des Privatsektors, energieeffiziente Investitionen und die Unterstützung von Investitionen und der Infrastruktur der nationalen IPA-Programme konzentrieren.

Die Kommission stimmt auch vollständig zu, dass es erforderlich ist, das dezentralisierte Verwaltungssystem einzurichten, um das Eigentum sowie die Verantwortung der Kandidatenländer und potenziellen Kandidatenländer zu fördern. Diesen Ländern wird Rat und Hilfe gewährt, damit sie die erforderlichen öffentlichen Verwaltungsstrukturen und Finanzkontrollsysteme aufbauen können.

Gemäß der Grundsätze des IPA sind der Umweltschutz, verantwortliches Regierungshandeln, die Entwicklung der Zivilgesellschaft, die Gleichstellung der Geschlechter und die Nichtdiskriminierung alles miteinander verbundene Themen und wesentlicher Bestandteil des Projektentwurfs.

Die zivilgesellschaftlichen Organisationen sind jetzt stärker in die Entwicklung und Einführung von Projekten einbezogen. 2008 hat die Kommission die zivilgesellschaftliche Einrichtung als Hilfsmittel zur Förderung der Entwicklung der Zivilgesellschaft und der regionalen Zusammenarbeit ins Leben gerufen, für die ein bereitzustellender Haushalt von 130 Millionen EUR für 2008-2010 vorgesehen ist.

Die Kommission teilt auch die Ansichten der Berichterstatterin bezüglich der Bedeutung von Bildung, regionaler und grenzübergreifender Zusammenarbeit und Gleichheit der Geschlechter, um nur einige Themen herauszugreifen.

Die Dienste der Kommission haben die Empfehlungen des Parlaments vollständig übernommen und wir freuen uns darauf, mit Ihnen den Fortschritt in unseren regelmäßigen Treffen zu überprüfen, bei denen wir auch die Möglichkeit haben, die Finanzhilfsstrategien und deren Umsetzung zu diskutieren.

Dies ermöglicht eine weitere Verbesserung des ständigen Dialogs zwischen unseren jeweiligen Institutionen.

 
  
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  Präsident. – Der Punkt ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Mittwoch, den 22. April 2009, statt.

 

26. Effiziente Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in der Europäischen Union: Transparenz des Schuldnervermögens (kurze Darstellung)
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  Präsident. - Als nächster Punkt folgt eine kurze Vorstellung des Berichts (A6-0252/2009) von Frau Gill im Namen des Rechtsausschusses über die effiziente Vollstreckung von Gerichtsurteilen in der Europäischen Union: Transparenz des Schuldnervermögens (2008/2233(INI)).

 
  
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  Neena Gill, Berichterstatterin. − Herr Präsident! Hinter dem Konsultationspapier der Kommission zum Schuldnervermögen steht die Sorge darum, dass zu spät oder gar nicht geleistete Schuldenzahlungen die Interessen der Unternehmen und die der Verbraucher gefährden. Dies trifft insbesondere zu, wenn dem Gläubiger und den Vollstreckungsbehörden nichts über den Aufenthaltsort des Schuldners oder dessen Vermögen bekannt ist. Das Problem kann gelöst werden, wenn der Schuldner Vermögen in der EU hat und dieses zurückverfolgt werden und ein Gerichtsverfahren eröffnet werden kann.

In ihrem Bericht schlägt die Kommission vor, einen Leitfaden zu Vollstreckungsrecht und -praktiken auf nationaler Ebene zu erstellen und hebt die Möglichkeit hervor, den Zugriff auf Melderegister zu verstärken. Außerdem stellte sie die Frage, ob den Vollstreckungsbehörden ein besserer Zugang zu Sozialversicherungs- und Steuerregistern gewährt werden sollte. Der Vorschlag deutete an, dass die Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen staatlichen Vollstreckungsorganen verbessert werden könnte, und schließlich stellte die Kommission die Idee einer europäischen Vermögenserklärung vor, die den Schuldner zur Offenlegung seines gesamten Vermögens, über das er im europäischen Rechtsraum verfügt, verpflichten würde und die möglicherweise mit Sanktionen einhergehen würde

Mein Bericht, über den der Ausschuss abgestimmt hat, schlug vor, dass Gläubiger von der Einführung eines einfachen, flexiblen Verfahrens profitieren würden, das in der gesamten EU wirksam sein könnte, um die Offenlegung von Informationen über Vermögenswerte zu fordern, die für eine gerichtlichen Entscheidung infrage kämen. Diese Maßnahmen könnten auch die Form der Anordnung einer vorläufigen Zahlung haben, wodurch der Gläubiger eine sofortige Zahlung erhielte, bevor die zugrunde liegende Streitigkeit endgültig entschieden ist. Der Bericht ruft außerdem zu einer Studie darüber auf, wie die derzeitigen einzelstaatlichen Systeme in der Praxis arbeiten, in der ein Vergleich zwischen Ländern mit Gewohnheitsrecht, wie z.B. Großbritannien, und anderen europäischen Rechtssystemen sowie eine Untersuchung, wie die bestehenden Systeme verbessert werden könnten, enthalten wären. Der Bericht betont außerdem die Notwendigkeit der Berücksichtigung von Bereichen, in denen eine weitere Zusammenarbeit mit Mitgliedstaaten positive Auswirkungen haben könnte, und wie die Vorschläge parallel zu der bestehenden Datenschutz- und Menschenrechtsgesetzgebung funktionieren werden.

Wir haben uns darum bemüht, den Bericht an diesen Grundsätzen auszurichten und die vom Ausschuss ausgearbeiteten Kompromisse haben bereits einige der Verschiedenheiten zwischen den Rechtssystemen der Mitgliedstaaten ausgebügelt. Viele der von uns angefügten Ergänzungen sollen den Vorschlag für die Gläubiger transparenter und einfacher nutzbar machen.

Daher wird es unbedingt nötig sein, sicherzustellen, dass der vorgeschlagene Leitfaden zu Vollstreckungsrechten und -praktiken auf nationaler Ebene aktualisiert und dass die aufgeführten Informationen in einem leicht nutzbaren Format bereitgestellt und in einer zugänglichen Sprache verfasst werden. Auch wird es von entscheidender Bedeutung für die Initiative sein, dass sie die Arbeit der nationalen Gerichte ergänzt, anstatt sie zu ersetzen. Dazu wird es erforderlich sein, die Gesetzgebung ausschließlich auf grenzübergreifende Fälle zu beschränken. Wenn man diesen Vorbehalt berücksichtigt, kann die Durchsetzung dieser Gesetzgebung effizient und proaktiv erfolgen.

Insgesamt wird der Bericht stark dazu beitragen, kleinen Unternehmen und Einzelunternehmern zu helfen, ein bedeutendes Hindernis für ihren Erfolg zu überwinden, nämlich dass ihnen die Ressourcen großer Unternehmen fehlen, Schuldner zu verfolgen und gerichtliche Schritte gegen sie einzuleiten. Kleine Unternehmen sind unverhältnismäßig stark davon betroffen, dass Zahlungen verzögert geleistet werden. Wenn Unternehmen dadurch von der Abwicklung von Geschäften im Ausland abgehalten werden, stellt dies eine echte Bedrohung für das Funktionieren des gemeinsamen Marktes dar. Es wird von grundlegender Bedeutung sein, die Tätigkeiten kleinef Unternehmen in diesen schwierigen Zeiten zu schützen, da die KMU einen großen Teil unserer Wirtschaft ausmachen.

Ich möchte dem Sekretariat des Rechtsausschusses danken und ihm mein Lob für die hervorragende Unterstützung aussprechen, die es mir bei diesem Bericht gewährt hat. Meinen Dank muss ich auch den Kolleginnen und Kollegen anderer Fraktionen aussprechen, die sehr konstruktive Anregungen vorgebracht haben.

Ich denke, das Wichtigste ist jetzt, dass diese Gesetzgebung so schnell wie möglich voran gebracht wird. Ich rufe die Kommission auf, mit Eile den Empfehlungen des Parlaments zu folgen. Ein Großteil der guten Arbeit, die die Mitgliedstaaten in Reaktion auf den Abschwung des Marktes geleistet haben, muss sich auf große Unternehmen konzentrieren.

 
  
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  Joe Borg, Mitglied der Kommission. − Herr Präsident! Ich freue mich sehr, diese Gelegenheit zu haben, die Sorgen des Parlaments bezüglich der Frage der Schuldenbeitreibung im Ausland zu diskutieren. Außerdem möchte ich Frau Gill für den Bericht danken.

Was steht auf dem Spiel? Das Parlament und die Kommission stimmen darin überein, dass die Probleme der grenzübergreifenden Schuldenbeitreibung ein schwerwiegendes Hindernis für den freien Zahlungsverkehr innerhalb der Europäischen Union sein und den Zugang zur Rechtssprechung behindern können. Weiterhin spielt dies eine Schlüsselrolle für das Überleben kleiner Unternehmen im aktuellen Wirtschaftsklima.

Was sollten also vor diesem Hintergrund und in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit die Ziele der Gemeinschaft sein? Die Europäische Union verfügt über eine beeindruckende Menge an Rechtsvorschriften, mit denen der Zugang zur Justiz in grenzübergreifenden Fällen sichergestellt und der freie Kreislauf ziviler und geschäftlicher Entscheidungen innerhalb der Union vereinfacht werden soll.

Es gibt jedoch keine Zweifel, dass es tatsächlich wesentlich einfacher wäre, die Urteile innerhalb der Europäischen Union durchzusetzen, wenn es möglich wäre, exakte Informationen zur finanziellen Lage der Schuldner zu erhalten, und dies wird bereits in dem vom Europäischen Rat angenommenen Haager Programm zur gegenseitigen Anerkennung erkannt.

Die Kommission hat im März 2008 ein Grünbuch zur Transparenz der Schuldnervermögen veröffentlicht und alle Antworten – sowie eine Zusammenfassung – können jetzt über die öffentliche Webseite eingesehen werden.

Die meisten Befragten stimmten der Notwendigkeit für Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene zu, um die Transparenz bei den Schuldnervermögen zu erhöhen, wobei allerdings die Ansichten dazu, was in der Praxis getan werden kann, auseinander gingen.

Ich bin dem Parlament dankbar für die Vorstellung dieser detaillierten Reaktionen auf das Grünbuch. Der Bericht reagiert eher skeptisch auf die im Grünbuch vorgestellten Ideen, und geht davon aus, dass das Hauptproblem widerspenstige, skrupellose Schuldner seien.

Der Bericht äußert auch starke Bedenken bezüglich Datenschutz-/Geheimhaltungsfragen bei der Einholung von Informationen zur Finanzlage von Personen. Die Kommission engagiert sich auch für den Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten der Bürger.-

Stattdessen ruft der Bericht dazu auf, nationale Verzeichnisse ausländischer Rechtsanwälte, die in den Mitgliedstaaten arbeiten, einzurichten, um Gläubigern zu helfen, und schlägt vor eine gemeinschaftliche einstweilige Maßnahme einzurichten.

Ich möchte das Parlament darüber informieren, dass die Verbesserung der praktischen Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen im zukünftigen Stockholm-Programm im Bereich Justiz, Freiheit und Sicherheit für den Zeitraum 2010-2014, den die Kommission 2009 vorlegen wird, eine hohe Priorität haben wird.

Bisher hat die Kommission jedoch noch keine spezifischen gesetzgeberischen Maßnahmen, die auf das Grünbuch folgen, geplant.

Zum Abschluss möchte ich sagen, dass die Kommission im Hinblick auf die ersten Ergebnisse der Konsultation der Ansicht ist, dass dieser Vorschlag – das heißt die Erstellung eines Leitfadens zu Vollstreckungsrechten auf nationaler Ebene, zur Verstärkung des Zugriffs auf Handelsregister und öffentliche Register, zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Vollstreckungsbehörden und zur Schaffung einer obligatorischen Vermögenserklärung des Schuldners – einiges dazu beitragen wird, unsere Ziele zu erfüllen.

Im Hinblick darauf wird die Kommission die Entschließung des Parlaments zu den verschiedenen Themen dieses Berichts natürlich gründlich überprüfen.

 
  
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  Präsident. – Der Punkt ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Mittwoch, den 22. April 2009, statt.

 

27. Die Beratungen des Petitionsausschusses im Jahr 2008 (kurze Darstellung)
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  Präsident. – Als nächster Punkt folgt eine kurze Vorstellung des Berichts (A6-0232/2009) von Frau McGuinness im Namen des Petitionsausschusses über die Beratungen des Petitionsausschusses im Jahr 2008 (2008/2301(INI)).

 
  
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  Mairead McGuinness, Berichterstatterin. − Herr Präsident! Der Bericht enthält aufgrund dessen Art und Weise viele Statistiken. Sie können diese ansehen, sie lesen und analysieren, aber natürlich ist dort die Arbeit des Ausschusses in den letzten 12 Monaten zu sehen.

Dieser Ausschuss, in dem ich sitze, ist ein eigentümlicher Ausschuss des Parlaments. Er hat sehr direkte Verbindungen zu den Bürgern und er beschäftigt sich mit Problemen, die von Einzelpersonen und Gruppen vorgebracht werden. Ja, sehr oft kommen Menschen zu diesem Ausschuss mit Problemen, die wir sehr oft nicht lösen können, aber wenigstens haben sie einen Anlaufpunkt und, wenn Fälle nicht annehmbar sind, versuchen wir sie weiterzuleiten.

Wir kümmern uns um viele, viele Probleme aus allen Mitgliedstaaten, aber, wie die Statistiken zeigen, nutzen manche Staaten die Dienste unserer Ausschusses stärker als andere, vielleicht weil Mitglieder des Ausschusses aus diesen Ländern sind, und daher Probleme von ihren Wählern übernehmen. Ich bin immer wieder von der Realität fasziniert, insbesondere in einem irischen Zusammenhang. Manchmal beschweren sich die Menschen darüber, dass Europa zu mächtig ist, und dann, wenn sie ein Problem haben und sich an Europa wenden, um Hilfe zu erhalten, beschweren sie sich, dass Europa nicht mächtig genug ist. Ich denke, dass das ziemlich bezeichnend ist.

Der Petitionsausschuss funktioniert, meiner Meinung nach, über die Überzeugungskraft, und ich denke, in der Arbeit der letzten 12 Monate ging es darum, Mitgliedstaaten, die die Gesetzgebung nicht so umsetzen, wie sie das sollten, dazu zu bewegen, ihre Haltung zu ändern. Wir können jedoch nur tätig werden, wenn Menschen mit Problemen zu uns kommen, und wir uns dann um diese und ihre jeweiligen Bedürfnisse kümmern.

Ich möchte einige der Probleme vorstellen, mit denen wir zu tun hatten, nicht im Detail, sondern nur, um Ihnen eine Vorstellung davon zu vermitteln. Die Umwelt ist eindeutig das Hauptthema, zu dem uns die Bürger der Europäischen Union Beschwerden vorlegen. Einige der wichtigsten beschäftigen sich mit der Wasserqualität. Das Ostseeproblem war ein sehr umstrittenes Thema, mit dem sich der Ausschuss zusammen mit anderen Ausschüssen des Parlaments beschäftigt hat. Eigentumsrechte sind eine Thema großer Sorge für die Bürger und werden, fürchte ich, noch zunehmen, wenn ich dies anhand der Beschwerden, die ich in meinem Wahlkreisbüro von Bürgern entgegennehme, die in Mitgliedstaaten der Europäischen Union Eigentum erworben haben, beurteilen kann. Unsere Möglichkeiten in dieser Hinsicht sind beschränkt, doch dies bedeutet nicht, dass wir diese Angelegenheiten nicht ansprechen und versuchen können, Verbesserungen zu erreichen.

Im Zusammenhang mit Branchenverzeichnissen – bei denen Unternehmen, Privatpersonen und Schulen dazu verleitet wurden, Geld an Unternehmen zu zahlen, die Namen veröffentlichen und dann eine Zahlung verlangen, und bei denen die Personen anfangs nicht dachten, dass eine Zahlung nötig oder überhaupt verlangt sei, oder noch schlimmer die Dienstleistung überhaupt nicht wollten - werden wir immer noch von Beschwerden Einzelner überflutet, die in eine Falle gelockt wurden und sich dem Druck dieser gewissenlosen Branchenverzeichnisfirmen machtlos ausgesetzt fühlen. Wir haben die Kommission aufgerufen, in dieser Hinsicht tätig zu werden.

In diesem Bericht betonen wir auch unsere Sorge über den nicht stattfindenden Fortschritt zum Thema „Equitable Life“, zu dem der Petitionssausschuss 2007 einiges an Arbeit geleistet hat und bei dem ich den Vorsitz im Untersuchungsausschuss inne hatte. Wir möchten die britischen Behörden dringend bitten, alle unsere Empfehlungen zu überdenken: Entschuldigungen, ja, aber auch Entschädigungen für die am stärksten Betroffenen.

In meinen letzten Sekunden möchte ich über den Ausschuss selbst und die Verfahren, nach denen wir arbeiten, sprechen. Wir hätten es lieber, wenn nur annehmbare Petitionen bei uns abgegeben würden, und wir müssen sehr streng mit den Bürgern zusammenarbeiten, damit sie wissen, bei welchen Angelegenheiten wir etwas unternehmen können und bei welchen nicht. Ich möchte, dass in unserer weiteren Arbeit der Zeitrahmen, innerhalb dessen Beschwerden bearbeitet werden, verbessert wird. Als jemand, der in dieser Wahlperiode in diesem Ausschuss tätig war, glaube ich, dass dieser Ausschuss, weil er direkt mit den Bürgern zu tun hat, eine große Rolle dabei spielen wird, das zu verringern, worüber ich gerade gestern in einer irischen Schule sprach, das sogenannte demokratische Defizit. Wenigstens kommen hier Menschen zum Parlament und werden gehört und angehört. Ich denke, das ist äußerst wichtig.

Nun da das nächste Jahr vor uns liegt, möchte ich dem Sekretariat des Ausschusses, dem Personal der Fraktion und meinem eigenen Personal für ihre Hilfe bei diesem Bericht danken.

 
  
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  Joe Borg, Mitglied der Kommission. − Herr Präsident! Zuerst möchte ich meine Wertschätzung für die Arbeit von Frau McGuinnesss an diesem Bericht ausdrücken, von der ich weiß, dass sie unter schwierigen Umständen geschehen ist. Sie konnte erfolgreich die große Vielfalt der Arbeit im Petitionsausschuss beschreiben und ich möchte erneut die Bereitschaft der Kommission bestätigen, in der Arbeit des Ausschusses in allen möglichen Bereichen zu kooperieren, was sie zweifellos erwartet.

Ich möchte nur auf zwei Punkte zu sprechen kommen, die sie in ihrer kurzen Vorstellung des Berichts erwähnte. Frau McGuinnesss, als erstes betonen Sie die Bedeutung des direkten Kontakts zwischen dem Parlament und den täglichen, sehr echten Sorgen der Bürger, die sich an Sie wenden. Ich stimme dem zu und ich weiß, wovon ich rede. Sie haben sich seit 2004 mit fast einhundert Petitionen aus Malta beschäftigt, das ist eine recht hohe Zahl, wenn man sie mit der Bevölkerung Maltas vergleicht.

Einige dieser Petitionen gibt es so auch in vielen anderen Mitgliedstaaten, aber viele davon sind ziemlich spezifisch für Malta. Dies zeigt den nützlichen direkten Kontakt mit den Bürgern, den dieser Ausschuss ermöglicht. Außerdem stimmt es ebenso, dass eine gute Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden und der Organisation für die Tatsachenfeststellung eindeutig nützlich für Ihre Arbeit sind.

Abgesehen von der Anerkennung der Bedeutung der direkten Arbeit mit den Bürgern, möchte ich als zweites Thema gern die allgemeine Frage der Grundrechte ansprechen. Diese tauchen in Ihrem Bericht an vielen Stellen auf, in Fragen zur Nationalität und zugehörigen Rechten, Personen- und Familienrechten oder dem Eigentumsrecht, und wie Sie wissen, geschieht es oft, dass Menschen, die Anfragen bezüglich ihrer Grundrechte an das Parlament stellen, enttäuscht werden. Der Grund dafür liegt darin, dass diese Rechte oftmals außerhalb des Rahmens des Gemeinschaftsrechts liegen, wie Sie gerade korrekt angeführt haben.

Um es in Ihren eigenen Worten zu sagen: Es gibt viel zu tun, um den Weizen von der Spreu zu trennen, die Sorgen, gegen die wir etwas tun können, und die, gegen die wir nichts tun können. Mein Wunsch, mein sehr aufrichtiger Wunsch, ist, dass Ihr Bericht den Menschen helfen wird, dies klar und realistisch zu sehen.

Mit diesen beiden Anmerkungen, die sicherlich so verstanden werden, wie sie gemeint waren, möchte ich nur sagen, dass ich der Berichterstatterin allen Erfolg wünsche und Ihr erneut für diesen Bericht danke.

 
  
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  Präsident. – Der Punkt ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Mittwoch, den 22. April 2009, statt.

 

28. Integrierter Ansatz der Gleichstellung von Männern und Frauen im Rahmen der Arbeit der Ausschüsse und Delegationen (kurze Darstellung)
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  Präsident. – Als nächster Punkt folgt eine kurze Vorstellung des Berichts (A6-0198/2009) von Frau Záborská im Namen des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter über das “Gender Mainstreaming“ im Rahmen der Arbeit dessen Ausschusses und Delegationen (2008/2245(INI)).

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Anna Záborská, Berichterstatterin. (SK) In den vergangenen Jahren haben die Würde und Berufung der Frau ein neues Ausmaß angenommen. Dies wird besonders im Rahmen der horizontalen Politikbereiche der Gemeinschaft, die in der Lissabon-Strategie definiert sind, deutlich, demographische Herausforderungen und Bemühungen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erreichen, sowie Maßnahmen zum Kampf gegen Gewalt gegen Frauen und Menschenhandel.

Der Bericht über das “Gender Mainstreaming“ im Rahmen der Arbeit der Ausschüsse und Delegationen ist einer der regelmäßigen Berichte des Ausschusses für die Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter, den ich zu zwei Gelegenheiten während der Wahlperiode dem Parlament vorstellen durfte. Obwohl manche die wachsende Anzahl an Frauen im Europäischen Parlament begrüßen, beklagt der Ausschuss für die Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter die Tatsache, dass Frauen in den obersten Gremien des Parlaments immer noch ungenügend vertreten sind. Auf der Ebene der Generaldirektion ist die Vertretung der Frauen immer noch ungenügend. Wir unterstützen die Schaffung von Netzwerken von Beamten in Sekretariaten, Ausschüssen und Delegationen, die in dieser Frage besonders ausgebildet sind, um regelmäßig geprüfte und getestete Verfahren auszutauschen.

Der Bericht ruft das Generalsekretariat dazu auf, weiterhin eine integrierte Strategie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf umzusetzen und die Karrierefortschritte von Beamtinnen zu fördern. Der Bericht betont, dass das “Gender Mainstreaming“ zu positiven Entwicklungen sowohl für Frauen als auch für Männer führen wird und dass die Forderung nach der Gleichstellung von Frauen und Männern in einem praktischen Ansatz zum Ausdruck kommen muss, der Frauen und Männer nicht gegeneinander ausspielt.

Der Ausschuss für die Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter betont die Notwendigkeit, in den Ausschüssen und Delegationen über geeignete Instrumente zu verfügen, die das maximale Bewusstsein für das “Gender Mainstreaming“ sicherstellen. Wir benötigen Indikatoren und nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten und Statistiken und Haushaltsmittel, die unter dem Aspekt der Gleichstellung von Frauen und Männern zugewiesen werden.

Wir rufen die Fraktionen auf, auf den Ausgleich der Geschlechter zu achten, wenn Führungsposten vergeben werden. Der Bericht über das “Gender Mainstreaming“ ist das Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen Parlamentsausschüssen und dem Ausschuss für die Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter.

Als Vorsitzende des Ausschusses für die Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter und Berichterstatterin möchte ich Ihnen aufrichtig für diese Arbeit danken. Ich möchte insbesondere meinen Kolleginnen und Kollegen aus den verschiedenen Ausschüssen, die für diese Arbeit verantwortlich waren, danken. Die Arbeit wurde im Ausschuss einstimmig angenommen und ich schätze das sehr. Der Ausschuss hat ein neues methodisches Modell entwickelt, dass eine Einschätzung der Arbeit aller Parlamentsausschüsse ermöglicht. Das Modell wird in der Begründung detailliert beschrieben. Die Einschätzung hätte sicherlich eine höhere Beweiskraft, wenn alle Ausschüsse und Delegationen des Europäischen Parlaments darauf geantwortet hätten.

Im Rahmen der Diskussionen wurde eine Reihe von Änderungsvorschlägen angenommen, die die Bedeutung des Berichts noch erhöhen. Ich achte die Tatsache, dass der Bericht durch pluralistische Parlamentsdiskussionen entstanden ist und die Bedeutung dieses Themas unterstrichen hat. Im Zusammenhang mit den Europawahlen möchte ich betonen, wie wichtig es ist, dass Wähler beiderlei Geschlechts sich darum bemühen, sicherzustellen, dass Frauen im Europäischen Parlament so stark wie möglich vertreten sind.

 
  
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  Präsident. – Heute Abend sind die Frauen im Parlament, im Plenarsaal, in der Mehrzahl. Darauf möchte ich nur hinweisen.

Der Punkt ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Mittwoch, den 22. April 2009, statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Gabriela Creţur (PSE), schriftlich.(RO) Wir begrüßen die Tatsache, dass in Bezug auf die Erreichung einer ausgeglichenen Vertretung in den Verwaltungs- und Assistentenstellen auf Ebene des Ausschusssekretariats gewisse Fortschritte gemacht wurden. Wir hoffen, dass in Bezug auf Führungsposten in den Fraktionen und insbesondere auf der politischen Ebene im Parlament ähnliche Maßnahmen ergriffen werden. Wir können jedoch nicht umhin, festzustellen, dass diese Änderungen nur einen kleinen Teil dessen darstellen, was durch das “Gender Mainstreaming“ gefordert wird.

Die Umsetzung des „Gender Mainstreamings“ würde bedeuten, dass jegliche Gesetzgebung von einer vorbereitenden geschlechtsspezifischen Wirkungsanalyse begleitet wäre. Ebenso wäre ein Bewusstsein für Geschlechterfragen und eine Mindestmenge an Fachwissen in jedem Ausschuss erforderlich. Die Realität zeigt uns, dass in der Wahlperiode 2004-2009 keine einzige Gesetzgebung, die ein Ausschuss eingereicht hat, zurückgewiesen wurde, weil sie diese Auswirkungsanalyse nicht enthielt, obwohl dies seit dem Vertrag von Amsterdam vorgeschrieben wäre. Leider müssen wir anerkennen, dass geringe positive Ergebnisse erzielt wurden und dass das Ziel der Gleichstellung der Geschlechter immer noch in weiter Ferne liegt.

 
  
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  Lívia Járóka (PPE-DE), schriftlich.(HU) Ich möchte Frau Záborská zu ihrem Bericht gratulieren, der die Tatsache betont, dass es immer noch offensichtliche Mängel bezüglich der konsequenten Anwendung des Grundsatzes der Gleichstellung der Geschlechter gibt, obwohl einige der Ausschüsse des Europäischen Parlaments eine Strategie zur Förderung dieses Grundsatzes angenommen haben. Dieser Bericht gibt auch eine Reihe vorausschauender Empfehlungen. Ein solcher Vorschlag ist zum Beispiel die Initiative, nach der Beamte des Europäischen Parlaments Fortbildungen zum Thema Gleichstellung durchlaufen sollten, da angemessene Kenntnisse unerlässlich sind, um diesen Grundsatz in die Tat umzusetzen.

Die Gleichstellung der Geschlechter ist einer der Grundsätze des Gemeinschaftsgesetzes. Das Europäische Parlament kann seine Glaubwürdigkeit in den Augen der Öffentlichkeit jedoch nur erhalten, wenn es auf der Einführung und vollständigen Umsetzung von Maßnahmen besteht, die die Gleichstellung der Geschlechter auch innerhalb dieser Institution, insbesondere in ihren Ausschüssen und Delegationen, fördert.

Wir müssen mit diesem Ziel im Kopf eine Strategie ausarbeiten, die konkrete Ziele für eine aktive Förderung der Chancengleichheit und bezüglich des „Gender Mainstreamings“ enthält. Es ist leider so, dass es, seit dem Bericht von Frau Záborská, der 2007 zu demselben Thema erstellt wurde, praktisch keinen Fortschritt gegeben hat. Wir hoffen, dass diese neueste Stellungnahme mehr Ergebnisse hervorbringen wird.

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE), schriftlich. (SK) Frauen machen 52 % der europäischen Bevölkerung aus. Die Aufgabe der politisch aktiven Frauen besteht darin, insbesondere Wählerinnen davon zu überzeugen, dass die Mitarbeit von Frauen in der europäischen Politik wichtig für zukünftige Generationen und für das ordnungsgemäße Funktionieren des demokratischen Systems ist.

Ich glaube fest daran, dass die Vertretung von Frauen in der Politik nicht auf der Einführung von Pflichtquoten basieren sollte, die Mindestzahlen für Kandidatinnen vorgeben, sondern auf der Fähigkeit von Politikerinnen, die Art von Themen herauszusuchen, zu übernehmen und zu unterstützen, die Frauen helfen, ihre Probleme zu lösen.

Als Mitglied des Ausschusses für die Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter habe ich im Europäischen Parlament oft über die Anregungen gesprochen, die ich in Gesprächen mit Frauen erhalten habe. Insbesondere betrachte ich die Aufnahme der Kindererziehung in die Berechnung von Renten und die Bereitstellung von mehr Kinderkrippen und Kindergärten als Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ich glaube fest daran, dass eine Politikerin, die aufgrund ihrer eigenen Erfahrung mit Mutterschaft und Familienleben handelt, die Probleme der Frauen am besten versteht.

Der Bericht von Frau Záborská über das “Gender Mainstreaming“ im Rahmen der Arbeit der Ausschüsse und Delegationen beweist, dass der Ausschuss für die Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter besonders aktiv im Europäischen Parlament tätig ist. Er hat mehrere Berichte und Stellungnahmen angenommen, die mehr Beachtung von den anderen Ausschüssen des Parlaments verdienen. Auch aus diesem Grund sollte die Anzahl der weiblichen Mitglieder des Parlaments um ein Drittel bis zur Hälfte zunehmen.

 
  
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  Rovana Plumb (PSE), schriftlich.(RO) Heutzutage beteiligen sich immer mehr Frauen an der Politik und treffen wichtige Entscheidungen in Unternehmen. 2006 waren 32,6 % der Führungskräfte in der EU Frauen. Der Anteil an Frauen im Europäischen Parlament stieg von 16,3 % 1979, als die ersten europäischen Wahlen stattfanden, auf 31 % 2009.

Es scheint jedoch immer noch notwendig zu sein, eine Strategie zum “Gender Mainstreaming“ anzunehmen und umzusetzen, die besondere Ziele in allen Bereichen der Gemeinschaftspolitik enthält, die in den Aufgabenbereich der Parlamentsausschüsse und -delegationen fallen.

Ich unterstütze die Notwendigkeit, in den Ausschüssen und Delegationen über geeignete Instrumente zum Erzielen eines guten Verständnisses des „Gender Mainstreamings“, wie Indikatoren und nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten und Statistiken zu verfügen und Haushaltsmittel auch unter dem Aspekt der Gleichstellung von Frauen und Männern zuzuweisen.

Alle diese Möglichkeiten müssen den ständigen Austausch guter Verfahrensweisen fördern, um die Umsetzung einer integrierten Strategie zur Vereinbarkeit von Familie und Arbeitsleben und die Vereinfachung der beruflichen Entwicklung weiblicher Angestellter zu erzielen.

Als Sozialdemokratin glaube ich, dass dies eine hervorragende Initiative ist, mit der die positiven Modelle, die das EP bezüglich der Gleichstellung der Geschlechter bietet, auf die Nationalparlamente übertragen werden können (11 % der Mitglieder des rumänischen Parlaments sind Frauen).

 

29. Die künftige TEN-V-Politik (Grünbuch) (kurze Darstellung)
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  Präsident. – Als nächster Punkt folgt eine kurze Vorstellung des Berichts (A6-0224/2009) von Frau Lichtenberger im Namen des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr über das Grünbuch über die künftige TEN-V-Politik (2008/2218(INI)).

 
  
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  Eva Lichtenberger, Berichterstatterin. − Herr Präsident! Herzlichen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen, die für dieses Thema noch hier geblieben sind, das eigentlich viel wichtiger ist, als es durch die Anwesenheit von Kollegen hier zum Ausdruck kommt. Es geht um die Revision der Verkehrspolitik in Bezug auf die transeuropäischen Netze. Lassen Sie mich am Anfang den Kolleginnen und Kollegen meinen Dank aussprechen, die dazu beigetragen haben, vor allem der Kommission und dem Sekretariat, die sehr gute Unterstützung geleistet haben.

Die transeuropäischen Netze haben eine lange Geschichte. Fünfzehn Jahre lang wurden Projekte vorgestellt, Listen diskutiert und Entscheidungen hinausgeschoben. Das war und ist Anlass, sich diese gesamte Geschichte einmal genauer anzuschauen, zu revidieren und zu sehen, inwieweit Ziele erreicht worden sind und erreicht werden können. Nicht immer waren die transeuropäischen Netze erfolgreich. Das liegt – wie so oft in der Europäischen Union – auch am Geld. Und hier liegt es vor allem am mangelnden Geld der Mitgliedstaaten, die noch dazu eine sehr unselige Praxis pflegen, indem sie von der Europäischen Union sehr viel Unterstützung einfordern. Wenn es aber um die Entscheidung zur Dotierung des Budgets der Union geht, dann wird der Sack fest zugeschnürt, und es wird wenig herausgegeben.

Nun, da von nichts nichts kommt, blieben auch viele Projekte im Sand stecken, und es ist notwendig, sich das noch einmal genauer anzuschauen, vor allem angesichts der neueren Herausforderungen, vor denen wir stehen, wenn es um die Verkehrspolitik in der Union insgesamt geht. Einerseits sind wir mit neuen Herausforderungen konfrontiert, die der Klimawandel mit sich bringt. Wir müssen darauf reagieren. Die Frage der Nachhaltigkeit im Verkehr, die Frage der Klimaschädlichkeit bestimmter Verkehrsmittel muss immer wieder neu gestellt werden und muss sich auch im Handeln der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union niederschlagen.

Der zweite Punkt, der uns natürlich sehr stark zu beschäftigen hat, ist die gegenwärtige Finanzkrise, die die Handlungsfähigkeit einiger Mitgliedstaaten unter Umständen noch weiter einschränken wird, wenn es um die Infrastrukturen und die damit verbundenen notwendigen Investitionen geht. Wir stehen durch die Erweiterung aber auch vor völlig neuen Aufgabenstellungen in Europa, die noch nicht existierten, als über die Liste der transeuropäischen Netze entschieden wurde. Deswegen fiel die Entscheidung nach langen Diskussionen im Ausschuss zugunsten einer Vorgangsweise, die genau auf diese Dinge reagieren sollte.

Zum einen sollten die unterschiedlichen Verkehrsmittel wesentlich besser als bisher vernetzt werden. Das war in der Vergangenheit ein Manko. Besonders betrifft das Häfen und Hinterland, was in den letzten Jahren viel zu wenig berücksichtigt wurde und nun einen Schwerpunkt in diesem Bericht gebildet hat. Dazu braucht es aber auch die Entwicklung eines Kernnetzes und der Verbindungen eines Netzwerks, auf dem das Ganze ruht, mit dem das Ganze in Verbindung steht, damit eine gute Entwicklung im Verkehrsbereich möglich ist und immer besser gemanagt werden kann. Es muss also nicht nur eine geografische Vernetzung erfolgen, sondern es muss auch eine konzeptionelle Vernetzung zwischen den Verkehrsträgern, bessere intermodale Verknüpfungen und bessere Vernetzungsarbeit im technischen Sinn geben. Hier geht es um Software und nicht nur um Hardware. Das steht im Mittelpunkt unseres Berichts, und ich hoffe, dass wir uns auf diese Entschließung einigen können, die breite Unterstützung hatte, und dass nicht ein Rückschritt erfolgt, wie es in einer alternativen Entschließung derzeit angedeutet wird!

 
  
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  Joe Borg, Mitglied der Kommission. − Herr Präsident! Seit die transeuropäische Verkehrsnetzpolitik vor 15 Jahren eingerichtet wurde, hat sie deutlich zum Funktionieren des Binnenmarktes und zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt beigetragen. Jetzt muss sie an neue Herausforderungen angepasst werden.

Das Grünbuch über die Überarbeitung der künftigen TEN-V-Politik befasst sich mit diesen Herausforderungen und schlägt Maßnahmen vor, mit denen diese sowohl in der Phase der Netzplanung als auch der Projektumsetzung bewältigt werden können.

Die Kommission achtet es sehr, dass das Europäische Parlament von Anfang an diesen Überarbeitungsprozess verfolgt, wie in dieser Entschließung zu erkennen ist. Dies unterstreicht die Entschlossenheit beider Organe, eine zukunftsorientierte TEN-V-Politik zu entwickeln.-

Es gibt eine starke Übereinstimmung zwischen unseren Vorschlägen und den Zielen und Notwendigkeiten, die in dem vom Verkehrsausschuss angenommenen Bericht von Frau Lichtenberger angeführt sind: Das heisst, dass ein stärker integrierter und zusammenhängender Netzansatz erforderlich ist, in dem kombinierte Anschlüsse wie Zuganschlüsse an Häfen und Flughäfen und kombinierte Stationen, die Verbindung zwischen dem Fernverkehr und den städtischen Verkehrssystemen sowie die Interoperabilität verstärkt werden müssen, um die Grundlage für effiziente, sichere und hochwertige Dienstleistungen für Passagiere und den Lastentransport zu verbessern.

Die Kommission teilt auch die Ansicht, die in diesem Bericht angeführt wird – insbesondere bezüglich des Frachtsektors –, dass es äußerst wichtig ist, die Nutzung kombinierter Verkehrssysteme zu vereinfachen, in denen der Schiffs- und Schienentransport eine wichtige Rolle spielen und intelligente Transportsysteme dazu beitragen, die Nutzung der Infrastruktur zu optimieren.

Im Entwurfsbericht hat der Verkehrssausschuss Möglichkeit drei gewähl, zwei Schichten, die aus einem Kernnetz und einem umfassenden Netz bestehen. Indem das Parlament diese Möglichkeit unterstützt, bestätigt es die Notwendigkeit, zusätzlich zu der traditionellen Verkehrsinfrastrukturpolitik neue Bedingungen und Umstände angemessen zu berücksichtigen, die Notwendigkeit für mehr Flexibilität und Reaktionsbereitschaft bei sich ändernden Gegebenheiten und mehr Offenheit bei der Erkennung und Unterstützung der sich daraus ergebenden Infrastrukturmaßnahmen für Anforderungen von Verkehrsdienstleistungen, und die wirtschaftlichen und umweltbezogenen Herausforderungen bei der Förderung einer koordinierten Verbesserung der Verkehrskorridore durch eine Reihe kleiner Infrastruktur- und ITS-Projekte.

Wir stellen fest, dass nach der Abstimmung zum Entwurfbericht des Verkehrsausschusses eine andere Entschließung vorgeschlagen wurde, die die zweite Möglichkeit unterstützt: ein einschichtiges Netz nur mit Prioritätsprojekten oder einem Prioritätsnetz, also ohne umfassendes Netz. Wie wir das verstehen, widerspricht dies einigen anderen Punkten des Entschließungsentwurfs.

An diesem Punkt möchte ich auch an die Vor- und Nachteile eines umfassenden Netzes erinnern. Es ist zwar zu groß, um eine eindeutige Festlegung von Prioritäten zu ermöglichen und der Schwerpunkt von Gemeinschaftsinstrumenten zur Förderung seiner Umsetzung zu sein, aber es trägt dazu bei, den TEN-V-Zugang sicherzustellen und den Zusammenhalt zu vereinfachen. Es hat sich auch gezeigt, dass es als Referenzrahmen für verschiedene verkehrspolitische Maßnahmen und Gesetzgebungen von grundlegender Bedeutung ist: Insbesondere die Interoperabilität im Schienensektor und bei der Sicherheit im Straßenverkehr. Die Beseitigung des umfassenden Netzes hätte daher einige absurde Auswirkungen.

Bezüglich der Netzumsetzung stimmen wir vollständig mit der in dem Bericht angeführten Ansicht überein, dass die Mitgliedstaaten eine entscheidende Rolle bei der Festlegung, Planung und Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur spielen. Gemäß dem TEN-V-Haushalt werden ausreichend finanzielle Ressourcen benötigt, die Abstimmung der territorialen Entwicklungsziele auf die TEN-V-Politik muss durchgesetzt werden und öffentliche/private Partnerschaften müssen weiter unterstützt werden.

Die Kommission unterstreicht auch, dass die TEN-V-Investitionen der Schlüssel zu einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung sind und damit ein grundlegender Weg, um dazu beizutragen, die gegenwärtige Krise zu überwinden.

Abschließend möchte ich sagen, dass wir sehr dankbar sind für diesen Entschließungsantrag zur Zukunft der transeuropäischen Verkehrsnetzpolitik. Wir möchten dem Verkehrsausschuss für seine konstruktive Diskussion und insbesondere Frau Lichtenberger für ihre umfassende Arbeit danken. Dies wird einen wertvollen Beitrag zu den nächsten Schritten des Prozesses in den Aussprachen mit den anderen Organen darstellen.

 
  
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  Präsident. – Der Punkt ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Mittwoch, den 22. April 2009, statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Krzysztof Hołowczyc (PPE-DE), schriftlich. (PL) Da sich die gegenwärtige Amtszeit des Europäischen Parlamentes ihrem Ende nähert, haben wir die Möglichkeit, uns zu den baldigen Änderungen an dem größten Infrastrukturprojekt der Gemeinschaft, dem transeuropäischen Verkehrsnetz, die die Kommission für die nahe Zukunft plant, zu äußern.

Zur Zeit werden in den Mitgliedstaaten Teile dieses Netzes gebaut. Die logische Fortsetzung davon ist die Integration einzelner Bestandteile in verschiedenen Ländern in ein umfassendes Ganzes, wodurch ein transeuropäisches System geschaffen wird. Dies wird auch die Endphase sein.

Die Geographie der Europäischen Union verändert sich. Daher erscheint die Notwendigkeit, Änderungen an den Trassierungskarten des Netzes vorzunehmen, gerechtfertigt zu sein. Im Zusammenhang damit ändern sich auch die finanziellen Anforderungen der Investitionen. In der Endphase der Netzintegration sollte mehr Gewicht auf die Finanzierung der grenzüberschreitenden Elemente gelegt werden.

Die Erhöhung der Qualität der bestehenden und der Bau neuer Verkehrsverbindungen in Europa wird dazu beitragen, die Verkehrsunfälle zu verringern, was unsere ständige Priorität bei den Bemühungen um mehr Mobilität für die Bürger Europas ist. Außerdem wird die Einführung aller Arten technischer Innovationen und die jüngste Verbreitung intelligenter Verkehrssysteme durch die europäischen Infrastrukturprioritäten für das 21. Jahrhundert gerechtfertigt.

 

30. Tagesordnung der nächsten Sitzung: siehe Protokoll
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31. Schluss der Sitzung
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  Präsident. – Nun möchte ich nur noch der Öffentlichkeit, die zwar nicht zahlreich aber dafür aufmerksam vertreten ist, für ihre Anwesenheit danken. Auch bleibt mir nun noch meine sicherlich letzte Abendsitzung als Präsident zu beenden.

(Die Sitzung wurde um 23.45 Uhr geschlossen)

 
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