4. Ratingagenturen - Gesellschaftsrecht: Berichts- und Dokumentationspflicht bei Verschmelzungen und Spaltungen - Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeit- Solvabilität II (Neufassung) (Aussprache)
Präsidentin. – Nach der Tagesordnung folgt die gemeinsame Aussprache über:
- den Bericht (A6-0191/2009) von Herrn Gauzès im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Ratingagenturen (KOM(2008)0704 – C6-0397/2008 – 2008/0217(COD)),
- den Bericht (A6-0247/2009) von Frau Weber im Namen des Rechtsausschusses zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 77/91/EWG, 78/855/EWG und 82/891/EWG des Rates sowie der Richtlinie 2005/56/EG hinsichtlich der Berichts- und Dokumentationspflicht bei Verschmelzungen und Spaltungen (KOM(2008)0576 – C6-0330/2008 – 2008/0182(COD)) und
- den Bericht (A6-0413/2008) von Herrn Skinner im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über den geänderten Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Neufassung) (KOM(2008)0119 – C6-0231/2007 – 2007/0143(COD)).
Jean-Paul Gauzès, Berichterstatter. − (FR) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Die Abfassung des Berichts über Ratingagenturen, mit dem ich betraut bin, war besonders interessant, und ich freue mich vor allem, dass wir uns mit Rat und Kommission einigen konnten, so dass dieser Bericht in erster Lesung verabschiedet werden kann.
Die Analyse der verschiedenen Ursachen der Finanzkrise hat gezeigt, dass eine Gesetzgebung für Ratingagenturen dringend notwendig war. Der von der Kommission vorgelegte Vorschlag für eine Verordnung wurde vom Parlament sehr sorgfältig geprüft, um sicherzustellen, dass die europäische Gesetzgebung zugleich beispielhaft, wirksam und pragmatisch ist.
Die jüngsten Schlussfolgerungen der G20 haben diese Entschlossenheit weiter untermauert. Der von Kommission, EU-Präsidentschaft und Parlament erzielte Kompromiss stimmt in den wesentlichen Punkten dieser Verordnung mit den vom Parlament angestrebten Leitlinien überein: Geltungsbereich, Ratings aus Drittstaaten und Vermeidung von Interessenkonflikten.
Vor allem aber freut es mich, dass mit diesem Text die Grundlage für eine europäische Aufsicht im Sinne der Ergebnisse des Berichts der De Larosière-Gruppe gelegt werden konnte. Das Parlament hat daran festgehalten, dass der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR) die einzige Anlaufstelle für die Registrierung der Agenturen sein sollte. Uns war klar, dass angesichts der geltenden Rechtslage nicht viel mehr möglich war, aber auf diese Weise haben wir die Voraussetzungen für diese künftige europäische Aufsicht geschaffen.
In den nächsten Monaten wird die Kommission eine Gesetzesinitiative vorschlagen, die es ermöglichen wird, die Leitlinien des De Larosière-Berichts umzusetzen, um eine wirksame und koordinierte europäische Aufsicht zu schaffen.
Als Behelfsmaßnahme und im Vorgriff auf die Gesetzesinitiative der Kommission wird die Verordnung unter der Koordination des CESR von einem Kollegium überwacht, das sich aus Vertretern der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zusammensetzt, wobei die Rechtskraft der Beschlüsse von der zuständigen Behörde des Staates garantiert wird, in dem die Agentur registriert ist.
Ich möchte heute hervorheben, wie sehr das Parlament in der zweiten Verhandlungsphase die sehr konstruktive und kooperative Haltung der tschechischen Präsidentschaft geschätzt hat. Durch intelligente Diskussionen konnten wir so einige Regeln erarbeiten, die es ermöglichen sollten, die notwendige Transparenz zu garantieren und die Probleme und Unzulänglichkeiten zu beheben, die auf die fehlende Gesetzgebung für Ratingagenturen zurückzuführen sind.
Daher ist dieses Ergebnis äußerst zufriedenstellend, und aus diesem Grund wird dem Parlament morgen ein umfassender Änderungsantrag vorgelegt, der den Text wiedergibt, auf den sich Kommission, Parlament und die tschechische Präsidentschaft – also die Mitgliedstaaten – geeinigt haben.
Ich denke, dass das Europäische Parlament, die Kommission und die Präsidentschaft auf diese Weise bewiesen haben, dass die europäischen Institutionen im Angesicht einer Krise von bisher nie gekanntem Ausmaß sehr einfallsreich waren. Ich hoffe, dass wir in demselben Sinne in der Lage sein werden, die anderen Bestimmungen dieses Finanzpakets zu verabschieden, insbesondere die Neufassung Eigenkapitalrichtlinie für Banken, auch „Basel II“ genannt.
In dieser Zeit, in der die Europäer die Wirksamkeit Europas in Frage stellen, scheint es mir sehr wesentlich zu sein, dass wir beweisen können, dass Europa die Krise bewältigen kann.
Renate Weber, Berichterstatterin. – (RO) Ich denke, es ist jetzt an der Zeit, dass wir alles Mögliche tun, um Wirtschaftsunternehmen in Europa am Leben zu halten, und vor allem die Anreize finden, die es erfolgreichen Unternehmen ermöglichen, möglichst viele Arbeitsplätze anzubieten. Eine solche Initiative ist jetzt in der Krisenzeit, die wir durchmachen, umso wichtiger. Ich begrüße den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Vereinfachung der Berichtsverfahren bei Verschmelzungen und Spaltungen, weil sie darauf abzielt, die Verwaltungskosten europäischer Unternehmen bis 2012 um 25 % zu senken und dadurch ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.
Der Bericht, den wir verfasst haben und über den wir morgen abstimmen werden, spiegelt die Ansichten der Kommission wider und ist insbesondere durch die folgenden Faktoren geleitet: Erstens müssen die Berichtspflichten bei Verschmelzungen und Spaltungen reduziert werden, um den Mitgliedstaaten und Unternehmen eine größere Flexibilität bei der Entscheidung zu ermöglichen, welche Berichte sie im Einzelfall wirklich brauchen. Gleichzeitig müssen Vorschriften abgeschafft werden, die derzeit zu einer doppelten Berichterstattung führen und dadurch unnötige Kosten verursachen. Drittens müssen die Veröffentlichungs- und Informationsvorschriften den neuen Realitäten unter Nutzung des Internets angepasst werden, so dass wir diese neuen Kommunikationsmittel voll ausschöpfen und gleichzeitig eine Botschaft zum Umweltschutz aussenden. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass die Maßnahmen, die in den geltenden Richtlinien über die Information von Aktionären festgelegt sind, vor 30 Jahren erdacht wurden und nie den heute verfügbaren technischen Möglichkeiten angepasst worden sind. Ich möchte den Schattenberichterstattern herzlich für ihre enge Zusammenarbeit mit uns und für ihre Unterstützung während dieses gesamten Prozesses der Berichtserstellung danken. Ebenfalls danke ich den Vertretern des Rates und der Kommission für ihre Bereitschaft und Offenheit im Laufe der letzten Monate.
Am 7. April hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) eine Einigung über das gesamte mit dem Parlament ausgehandelte Kompromisspaket erzielt, mit dem Ziel der Verabschiedung einer Richtlinie über Verschmelzungen und Spaltungen in erster Lesung. Wir möchten, dass dies durch die Annahme des Kompromisses geschieht, den wir beim informellen Trialog erreicht haben, und genau deshalb wurden zahlreiche Änderungsanträge für die morgige Plenarsitzung eingereicht. Fragen, die einigen Mitgliedstaaten besonders wichtig waren, wie zum Beispiel die Veröffentlichung in Lokalzeitungen oder die Bereitstellung von Papierausdrucken und die Nutzung des Internets, wurden gelöst, und die Vertreter der politischen Fraktionen haben diesen Änderungsanträgen zugestimmt. Was die Veröffentlichung von Informationen in Lokalzeitungen betrifft, wird diese Praxis weiterhin in den Mitgliedstaaten möglich sein, die dies für notwendig halten. Hinsichtlich Papierausdrucken lautet die Bestimmung, dass sie nicht mehr nötig sind, wenn Aktionäre die Möglichkeit haben, die Dokumente herunterzuladen und auszudrucken. Die Mitgliedstaaten können aber für Wirtschaftsunternehmen vorsehen, dass diese Dokumente in den Filialen für Beratungszwecke zur Verfügung gestellt werden müssen.
Ein weiterer wichtiger Kompromiss betrifft die Umsetzungsfrist der Richtlinie. Dies wird der 30. Juni 2011 sein, wie im Vorschlag der Kommission festgelegt. Die Mitgliedstaaten werden auch die Möglichkeit haben, über die Folgen einer vorübergehenden Unterbrechung des Internetzugangs aufgrund von technischen Problemen zu entscheiden. Ein wichtiger Änderungsantrag betrifft vereinfachte Verschmelzungen und Spaltungen, wenn Hauptversammlungen zu deren Genehmigung nicht mehr erforderlich sind. Allein auf der Grundlage der Anwendung dieser vereinfachten Verfahren betragen die geschätzten Einsparungen etwa 154 Millionen EUR pro Jahr. Deshalb lohnt es sich, dass wir diese Richtlinie in erster Lesung verabschieden.
Peter Skinner, Berichterstatter. − Frau Präsidentin, ich bin jetzt etwas überrascht, weil ich die komplette Umstellung des heutigen Zeitplans gar nicht gesehen hatte, aber ich bin sehr dankbar dafür, dass ich die Gelegenheit habe, zu einem sehr wichtigen Thema der Finanzdienstleistungsbranche vor dem Haus zu sprechen, nämlich der Versicherungs- und Rückversicherungswirtschaft, was wir mit dem Solvabilität II-Bericht gemacht haben und wie wir dies jetzt schließlich dem Parlament vorgelegt haben, um etwas schaffen zu können, was meiner Ansicht nach eine sehr konkrete Grundlage für Regulierung in der gesamten Europäischen Union darstellen wird.
Natürlich ist das etwas, auf das wir wieder zurückkommen. Wir hatten Solvabilität I, und mein Dank gilt Herrn Ettl, wir hatten ja damals eine eingehende Diskussion im Parlament und haben uns eine gute Grundlage erarbeitet. Jetzt muss aber eine Modernisierung her, und die Versicherungswirtschaft ist eine von vielen Finanzdienstleistungsbranchen, die an vorderster Front des Wandels stehen müssen. Angesichts der Finanzkrise und allem, was damit einhergegangen ist, ist klar, dass man die Versicherungswirtschaft nicht einfach alleine lassen kann.
Aus Solvabilität II ergeben sich verschiedene Maßnahmen, die meiner Ansicht nach dazu beigetragen haben, dies zu einem der führenden Berichte zu machen, und das sogar weltweit. Eine davon ist das Risikomanagement. Ich denke, es reicht heute nicht aus, dass die Regulierungsbehörden einfach nur Kästchen ankreuzen, um festzustellen, ob die Industrie, die sie im Namen der Verbraucher überwachen und schützen sollen, ordentlich arbeitet. Es ist ganz wesentlich, dass das Tagesgeschäft der Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften wirklich von Regulierungsbehörden über einen längeren Zeitraum beobachtet, geregelt und überwacht wird.--
Nur durch diesen Prozess werden wir eine ordentliche und geeignete Form der Regulierung schaffen können. Es geht um die Berichterstattung der Unternehmen: Natürlich müssen sie den Regulierungsbehörden genau sagen, was sie tun, aber die Behörden müssen sich auch selbst einbringen. Und dann haben wir natürlich 27 Mitgliedstaaten: Also, die einzelnen Mitgliedstaaten haben jetzt nicht mehr ihre eigenen getrennten Vorschriften und können sich überlegen, was sie hinsichtlich dieser Regulierung anwenden können, sondern sie werden tatsächlich in der gesamten Europäischen Union eine Standard-Regulierungsformel anwenden, die wirklich zu der besseren Verbraucherschutz-Plattform führen wird, die wir erwarten.
Genauso werden die Unternehmen aus dieser Regulierung auch Skaleneffekte erzielen können, weil sie jetzt nur noch jeder der Regulierungsbehörden auf eine Weise Bericht erstatten werden. Ihre Produkte, was sie zu berichten haben, was sie tun und wie sie Bericht erstatten, werden sie nicht unbedingt nur einer Regulierungsbehörde mitteilen, sondern möglicherweise einem Kollegium von Regulierungsbehörden, besonders bei Gruppen, weil es jetzt, wo die Versicherungsgesellschaften grenzüberschreitend tätig sind, wichtig ist, dass die Regulierungsbehörden sich zusammentun und zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Ebene der Berichterstattung und der Zahlen und die gelieferten Informationen stimmen, um sicherzustellen, dass die Märkte bestmöglich geschützt werden.
Während der Diskussion mit dem Rat hat das Parlament einige interessante und manchmal vielleicht auch bewusste Tricks gesehen, um die nationalen Industrien in die eine oder andere Richtung zu bringen. Ich kann also nicht so tun, als ob das nicht ein sehr schwieriges Dossier in den Verhandlungen mit dem Rat gewesen wäre – es war nämlich wirklich sehr schwierig. Das Parlament hat den Rat weit bewegt, weiter, als der Rat meines Erachtens unter den letzten beiden Präsidentschaften beschlossen hatte und tatsächlich gehen wollte. Deshalb bin ich sehr stolz und erfreut darüber, mit dem Team, das ich habe, zusammengearbeitet zu haben, um den Rat bewegen zu können.
Leider werden wir nicht die Art von Gruppenunterstützung haben, die wir ins Auge gefasst hatten, aber da wir eine Revisionsklausel in diese Richtlinie einbauen können, werden wir auf die Gruppenunterstützung noch zurückkommen können, und ich hoffe – und erwarte vom Kommissar, dass er mir sagen wird, dass er das genauso sieht –, dass wir die Gruppenunterstützung drei Jahre nach der Einführung dieser speziellen Richtlinie auf die eine oder andere Art und Weise wieder einbringen können, speziell um der ökonomischen Seite dieses besonderen Ansatzes gerecht zu werden.
Wir wollen eine Regulierung, die risiko- und grundsatzbasiert ist, aber auch eine, die die Leistungsfähigkeit der Industrie und die besten Instinkte der Regulierungsbehörden innerhalb und außerhalb der Europäischen Union fördert. Lassen Sie mich zum Abschluss noch einen Satz sagen. Wir müssen auch die Regulierungsbehörden anderswo auf der Welt herausfordern und die gewissen Ordnungen von Land zu Land einzeln anerkennen. Ich hoffe, die Kommission stimmt mir in diesem Punkt zu.
Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. − Frau Präsidentin, die heutige Aussprache findet zu einem Zeitpunkt statt, an dem wir uns der größten Herausforderung der europäischen Wirtschaft in der modernen Zeit gegenübersehen. Wir müssen dringend handeln, und zwar energisch, zielgerichtet und umfassend, um Vertrauen, Wachstum und Arbeitsplätze zurückzubringen und das Finanzsystem zu reparieren, um wieder Stabilität für die Zukunft zu schaffen, um Handel und Investitionen zu fördern und um unsere Bürgerinnen und Bürger besser zu schützen – kurzum, um ein wirksames und stabiles Finanzsystem zu schaffen.
Auf der Grundlage der Mitteilung der Kommission von Anfang März hat die Frühjahrstagung des Europäischen Rates einen starken EU-Aktionsplan für die Zukunft festgelegt – eine Strategie, um die Regulierungslücken im Finanzsektor zu schließen, Anreize wiederherzustellen und eine dem EU-Finanzbinnenmarkt angepasste Reform der Aufsicht durchzuführen. In wenigen Wochen wird die Kommission zu dem Prozess der Schaffung eines modernen Aufsichtsrahmens in Europa Stellung nehmen. Darüber werden dann im Juni die Staats- und Regierungschefs diskutieren. Die Kommission ist bereit, im Herbst konkrete Maßnahmen auf den Tisch zu legen.
Globale Probleme erfordern natürlich auch globale Lösungen. Die EU-Initiative für eine koordinierte globale Reaktion auf die Finanzkrise war sehr erfolgreich. Auf ihrem Treffen in London sind die Staats- und Regierungschefs der G20-Länder umfangreiche Verpflichtungen eingegangen, um sich in koordinierter Weise den Schwachstellen des Finanzsystems zu widmen, gemeinsam eine neue Finanzarchitektur aufzubauen und gleichzeitig für eine offene, globale Wirtschaft einzutreten.
Die Situation auf dem EU-Finanzsektor ist ernst. Aber es ist schon viel getan worden, und ich stelle erfreut fest, dass die Kommission, das Europäische Parlament und der Rat schnell reagiert und eng zusammengearbeitet haben, um der Krise zu begegnen. Wir sind im Begriff, drei Schlüsselmaßnahmen erfolgreich zu verabschieden: erstens die Verordnung über Ratingagenturen, zweitens die Neufassung von Solvabilität II und drittens die Überarbeitung der Dritten und der Sechsten Gesellschaftsrechtlichen Richtlinie über nationale Verschmelzungen und Spaltungen.-
Was den ersten Punkt betrifft, wird die erzielte Vereinbarung über eine Verordnung über Ratingagenturen dazu beitragen, einem der Probleme zu begegnen, das zu dieser Krise beigetragen hat, und somit gute Aussichten schaffen, das Marktvertrauen wiederherzustellen. Der im letzten November von der Kommission angenommene Vorschlag legt klare Ziele zur Verbesserung von Integrität, Transparenz, Verantwortung und verantwortungsvollem Handeln der Ratingagenturen fest. Die Schubkraft des ursprünglichen Vorschlags bleibt bei dieser Verordnung erhalten, wodurch besonders die analytische Unabhängigkeit der Ratingagenturen, die Integrität des Ratingprozesses und eine angemessene Behandlung von Interessenkonflikten, die bisher im Ratingprozess bestanden, sichergestellt werden. Darüber hinaus wird ein umfassendes Aufsichtssystem eingerichtet. Europäische Regulierungsbehörden werden das Verhalten der Ratingagenturen beaufsichtigen und, falls nötig, Zwangsmaßnahmen ergreifen.
Hinsichtlich der Aufsicht habe ich oft die Notwendigkeit betont, die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden zu verstärken. Daher kann ich nur zustimmen, dass wir in diesem wichtigen Bereich vorankommen müssen. Um Konsistenz und Kohärenz bei der gesamten relevanten Regulierung des Finanzsektors sicherzustellen, stimmt die Kommission daher auf der Grundlage der Empfehlungen des De Larosière-Berichts zu, die Notwendigkeit zur Verstärkung der Vorschriften dieser Verordnung im Hinblick auf eine Aufsichtsarchitektur zu prüfen.
In der Frage der Behandlung von Ratings, die in Drittstaaten erteilt werden, hat das Ergebnis des G20-Gipfels die globale Situation verändert. Alle G20-Mitgliedsländer haben sich darauf geeinigt, Ratingagenturen durch die Einführung einer obligatorischen Registrierung und eines Aufsichtssystems zu regulieren. Deshalb stimme ich der Lösung zu, die in den Verhandlungen zwischen Rat und Parlament zur Behandlung von Ratings aus Drittstaaten vereinbart wurde.-
Ich stelle erfreut fest, dass die im Kommissionsvorschlag festgelegten ehrgeizigen Ziele beibehalten worden sind. Die Kommission ist mit dem Ergebnis des Mitentscheidungsprozesses sehr zufrieden.
Nun zu Solvabilität II. Ich möchte dem Berichterstatter, Herrn Skinner, und dem Parlament für ihre Arbeit und ihre Bereitschaft danken, einen Kompromiss zu suchen, um in einer einzigen Lesung eine Einigung in diesem wichtigen Punkt zu erzielen. Die Versicherungswirtschaft in der EU, die Aufsichtsbehörden und die Interessengruppen im Allgemeinen werden dieses Ergebnis sehr begrüßen.
Ich muss aber auch zugeben, dass ich über bestimmte Aspekte des Kompromisses enttäuscht bin. Die Streichung des Gruppenunterstützungssystems, für mich einer der innovativsten Aspekte des Kommissionsvorschlags, bedeutet, dass wir die Aufsichtsarchitektur für grenzüberschreitend tätige Versicherer und Rückversicherer nicht in dem von uns gewünschten Umfang modernisieren können.-
Außerdem macht es mir weiterhin Sorgen, dass einige der Änderungen bezüglich der Behandlung des Eigenkapitalrisikos zu der Einführung eines unüberlegten Systems für Investitionen in Risikokapital führen könnten. Dies gilt besonders für die Änderungen zur Einführung des so genannten Haltedaueransatzes als Option der Mitgliedstaaten. Die Kommission wird genau darauf achten, dass die diesbezüglichen Durchführungsmaßnahmen überlegt und solide sind.--
Dennoch wird die Kommission die Vereinbarung zwischen Parlament und Rat unterstützen, wenn sie durch Ihre Abstimmung gebilligt wird. Das derzeitige Solvabilitätssystem ist mehr als 30 Jahre alt. Solvabilität II wird ein ökonomisches, risikobasiertes System einführen, das die Integration des EU-Versicherungsmarktes vertiefen, den Schutz der Versicherungsnehmer erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit der Versicherer in der EU steigern wird.-
Wie der Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen (CEIOPS) vor Kurzem in seinem Bericht über die Lehren aus der Finanzkrise bestätigt hat, brauchen wir Solvabilität II mehr denn je als erste Reaktion auf die gegenwärtige Finanzkrise. Wir brauchen eine Regulierung, die von den Unternehmen ein ordentliches Risikomanagement verlangt, welches die Transparenz erhöht und die sicherstellt, dass die Aufsichtsbehörden wirksamer zusammenarbeiten und ihre Aktivitäten wirksamer koordinieren. Solvabilität II wird ein System für die Versicherungswirtschaft schaffen, das als Modell für ähnliche Reformen auf internationaler Ebene dienen kann.
Die Einführung einer Revisionsklausel, in der das Gruppenunterstützungssystem ausdrücklich erwähnt wird, wird es der Kommission ermöglichen, auf dieses Thema zurückzukommen. Ich erwarte, dass durch den Fortschritt auf einer Reihe von verschiedenen Gebieten in Verbindung mit den Empfehlungen des De Larosière-Berichts günstigere Rahmenbedingungen für Reformen bezüglich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsbehörden im Heimat- und im Gastland geschaffen worden sind.-
Ich komme nun zum Weber-Bericht. Dank der effizienten Arbeit der Berichterstatterin, Frau Weber, war es möglich, einen Kompromiss über eine vereinfachte Berichts- und Dokumentationspflicht bei Verschmelzungen und Spaltungen von Aktiengesellschaften zu finden, durch den ein sehr erheblicher Teil des Einsparpotenzials des ursprünglichen Kommissionsvorschlags in Höhe von 172 Millionen EUR pro Jahr aufrechterhalten wird.
Messungen und Untersuchungen, die im Zusammenhang mit der Verringerung der Verwaltungslasten durchgeführt wurden, zeigen, dass das Gesellschaftsrecht einer der belastendsten Bereiche des gemeinschaftlichen Besitzstands in der EU ist. Aus verschiedenen Gründen treffen Verwaltungslasten KMU härter als größere Unternehmen. In einem Gutachten aus dem Jahr 2007 wird geschätzt, dass kleine Unternehmen zehnmal so viel wie Großunternehmen aufwenden, um durch Rechtsvorschriften bedingte Informationspflichten zu erfüllen. Ich wiederhole: zehnmal so viel. Gleichzeitig bilden die kleinen Unternehmen das Rückgrat unserer europäischen Wirtschaft, und sie haben zurzeit mit sehr schweren wirtschaftlichen Zeiten zu kämpfen.
In der jetzigen schwierigen und herausfordernden wirtschaftlichen Situation können wir uns solche Hindernisse nicht leisten. Stattdessen müssen wir unsere Anstrengungen zur Entlastung unserer Unternehmen verstärken. In seiner Entschließung vom 12. Dezember 2007 hat das Europäische Parlament die feste Absicht der Kommission begrüßt, bis 2012 das Ziel einer 25%igen Senkung der Verwaltungslasten bei Unternehmen auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene zu erreichen, und hat unterstrichen, dass es Gesetzesvorlagen in diesem Sinne prüfen werde. Heute, nur sieben Monate, nachdem der Vorschlag von der Kommission vorgelegt wurde, bin ich sehr zufrieden mit diesem Kompromiss, auch wenn die Kommission in ihrem ursprünglichen Vorschlag noch weiter gegangen war. Ich freue mich darauf, dass das Parlament diesen Kompromiss billigen wird, der schnell erhebliche Vorteile für die Unternehmen bringen wird, besonders für die KMU. Das darf aber nicht alles sein. Vereinfachung und Bürokratieabbau werden weiterhin ganz oben auf der Tagesordnung der Kommission stehen.
Gay Mitchell, Berichterstatter für die Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft und Währung. − Frau Präsidentin! Ich möchte mich nicht an jemand Bestimmtes richten. Ich denke, dass Solvabilität II, Regulierung und Ratingagenturen alle äußerst relevant und wichtig sind, aber wir müssen sowohl eine Feuerwache bauen als auch die Flammen löschen. Ich denke, wir haben uns zu sehr damit befasst, zu sagen: Ja, ja, wir werden diese Feuerwache schon irgendwann in der Zukunft bauen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir, wenn Präsident Sarkozy noch Ratspräsident wäre, immer noch in diesem Schneckentempo vorankämen. Die tschechische Präsidentschaft ist eine große Enttäuschung, und insbesondere der Präsident der Tschechischen Republik ist eine große Enttäuschung.
Ich sage Ihnen, wenn die tschechische Präsidentschaft oder deren Nachfolger die Aufgabe nicht erfüllen kann, dann zeigt das, dass wir Lissabon wirklich brauchen: Wir brauchen wirklich jemanden auf einer dauerhafteren Grundlage, der die Führungsrolle in der Europäischen Union übernimmt.
Die Menschen suchen nach Hoffnung, sie suchen nach Informationen über den Aufschwung. Glaubt irgendjemand in diesem Haus wirklich, dass wir, wenn Jacques Delors noch Kommissionspräsident wäre, in diesem Schneckentempo vorankämen? Es ist an der Zeit, das Heft in die Hand zu nehmen und voranzuschreiten, aber das passiert nicht, und das ist ein Punkt, der hier heute Morgen angesprochen werden muss.
Die Europäische Investitionsbank könnte viel mehr tun. Die Europäische Union und ihre Institutionen könnten zusammen mit Ländern wie China viel mehr tun. Wir haben nicht 1937. Damals gab es nicht die Institutionen oder die Möglichkeiten, Dinge anzugehen, die wir heute haben. Wir haben jetzt diese Institutionen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union – eine kleine Zahl von Institutionen, die zusammenarbeiten können. Was wir vermissen, ist Führung. Wir bräuchten jetzt Präsident Sarkozy oder jemanden wie Sarkozy, und wir müssen dafür sorgen, dass die Kommission gut angeführt wird, um den Menschen Hoffnung zu geben, und wir müssen anfangen, über wirtschaftlichen Aufschwung zu reden. Ich sehe nicht, dass das vom Europäischen Rat kommt, und es ist jetzt an der Zeit dafür.
Sharon Bowles, Berichterstatterin für die Stellungnahme des Rechtsausschusses. − Frau Präsidentin, ich begrüße die Vereinbarung zu Solvabilität II und bedaure wie andere, dass die Gruppenunterstützung auf eine zukünftige Revision aufgeschoben wurde und dass der Rat letztlich nicht in der Lage war, mit uns zusammen Möglichkeiten auszuloten, um das durchführbar zu machen, wobei wir schon einige begründete Sorgen berücksichtigt haben. Sowohl im Rechtsausschuss als auch im Ausschuss für Wirtschaft und Währung habe ich mir angeschaut, was mit dem Kapitalverkehr in Zeiten des Stresses auf Gruppen passiert, zum Beispiel bei einer nahen Insolvenz, und es ist ganz sicher nicht so eindeutig, wie es im Kommissionsentwurf oder von Vertretern der Versicherungswirtschaft dargestellt wurde.
Es gibt jedoch verfügbare Instrumente, mit denen das Ziel erreicht werden könnte, und wir haben Maßnahmen der Stufe 2 empfohlen, aber jetzt müssen wir auf zukünftige Möglichkeiten zur Maximierung eines sicheren, wirtschaftlichen Kapitaleinsatzes in einer Gruppe hoffen. Ich hoffe, dass die Mitgliedstaaten sich der Herausforderung stellen werden, wenn es darum geht, bessere Liquidationslösungen zu suchen.
Ich möchte nun zu einigen Punkten des Pakets kommen. Durch die Änderungen an Artikel 27 wurde festgelegt, dass Aufsichtsbehörden über entsprechende Sachkenntnis und Kapazität verfügen müssen. Ich habe den ursprünglichen Änderungsantrag teilweise vor dem Hintergrund des Berichts über Equitable Life verfasst, aber im Zusammenhang mit der Finanzkrise sind die Dinge breiter zu sehen, und ich habe Ähnliches auch in die Vorschläge zu Eigenkapitalanforderungen und Rating eingebaut.-
Es muss völlig klar sein, dass ein risikobasierter Ansatz keine weiche Lösung ist. Das richtige Verständnis von Modellen und zugrundeliegenden Annahmen sollte eine intensivere Art der Aufsicht sein als das Ankreuzen von Kästchen. Stresstests müssen über die Komfortzone der Annahmen hinausgehen, und Korrelationsfaktoren sollten aktiv überprüft werden.
Die Gruppenaufsicht wird jetzt zu einem einschließlichen Prozess, kein „Winner takes it all“ für die Gruppenaufsichtsbehörde, obwohl es letztlich Verantwortung an einem einzigen Endpunkt geben muss. Die Rolle von CEIOPS wird ausgeweitet, und es ist hervorzuheben, dass es die Diskussion um Solvabilität II war, die zu einem allgemeinen Konsens über erweiterte Funktionen der Stufe-3-Ausschüsse geführt hat. Wichtig ist, dass auch klargestellt ist, dass es keine Konflikte zwischen dem Mandat einer nationalen Aufsichtsbehörde und ihrer Rolle innerhalb von CEIOPS geben darf.
Diese Änderungsanträge waren ein wenig vorausschauend, als sie vor etlicher Zeit verfasst wurden, haben aber gezeigt, wie wertvoll sie sind, als sich die Finanzkrise entwickelt hat. Wie der Berichterstatter bereits gesagt hat, hat das Parlamentsteam gute Arbeit geleistet, und im Zusammenhang mit Solvabilität II gilt das auch für den tschechischen Präsidenten.
Karsten Friedrich Hoppenstedt, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben schon vom Berichterstatter gehört, wo die kritischen, aber auch die positiven Punkte dieses Ergebnisses über Solvabilität II liegen. Ich glaube, dass wir feststellen können, dass wir hier einen erheblichen Schritt nach vorne gemacht haben, um die europäische Versicherungswirtschaft auch in Krisensituationen für die Zukunft arbeitsfähig zu gestalten. Ich glaube, dass wir hier auch herausgearbeitet haben, wo die kritischen Punkte sind – das ist ja schon gesagt worden –, nämlich bei der Gruppenaufsicht. Kombiniert mit dem group support sind natürlich Nacharbeiten notwendig. Aber in einer Krisensituation, wenn Kapitalflüsse nicht so laufen, wie man sich das normalerweise vorstellt, ist es selbstverständlich, dass wir hier nacharbeiten und auch Rücksicht nehmen müssen auf die Länder, in denen Schwierigkeiten bestehen.
Wir haben auch eine andere Frage diskutiert, die wesentlich ist, denn wir haben in der Europäischen Union immerhin 500 Millionen Verbraucher, die auch alle Versicherte sind, mit den so genannten Aktienrisiken. Hierzu gibt es auch klare Meinungen der Industrie, der Wirtschaft und der Mitgliedstaaten. Hier haben wir einen Kompromiss eingehen müssen, der sich möglicherweise irgendwann auch unter einem review-Klausel-System in der Beurteilung wiederfindet. Wichtig ist, dass wir sagen können, dass wir hier ein Signal gegeben haben, ein Signal aus der Europäischen Union: Europa bewegt sich, Europa ist handlungsfähig. Ich glaube, dass man dieses Signal auch in den Vereinigten Staaten, in China und an anderen Stellen, wo man an diesen finanzaufsichtsrechtlichen Fragen arbeitet und gerade in dieser Situation bessere Systeme für die Zukunft vorbereitet, erkannt hat. Das ist eine der wichtigen Erkenntnisse.
Ich möchte auch zur Vergangenheit nochmals sehr deutlich Folgendes sagen: Wir hatten mit vier Präsidentschaften zu tun – die vierte läuft ja im Augenblick. Die Verhandlungen waren sehr unterschiedlich, geprägt natürlich auch vom jeweiligen Druck aus den einzelnen Mitgliedstaaten, aber wir haben ein Ergebnis erzielt. Das ist die eine Erkenntnis.
Das Zweite ist, dass wir mit der Versicherungswirtschaft in Europa zusammengearbeitet haben und dass hier die impact-Studien zu den einzelnen Bereichen sehr wichtig gewesen sind. Warum? Weil wir die Versicherungswirtschaft in diesem sehr komplizierten System und in dieser komplizierten Materie auf dem Weg zu einer solchen Lösung mitnehmen mussten. Wenn man bedenkt, dass in der letzten impact-Studie 1 400 Unternehmen mitgemacht haben – große und kleine, denn wir wollen ja keine Marktbereinigung machen, sondern wir wollen im Sinne des Verbrauchers alle mitnehmen –, dann haben wir hier einen großen Erfolg erzielt. Gemeinsam mit dem Verhandlungsteam Solvabilität II haben wir uns nicht einschüchtern lassen von bestimmten Druckpotenzialen, sondern wir haben den klaren Weg im Sinne der Verbraucher, im Sinne der Versicherungswirtschaft, aber vor allen Dingen natürlich auch im Sinne unserer parlamentarischen Aufgaben übernommen und erfüllt.
Gianni Pittella, im Namen der PSE-Fraktion. – (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich denke, es ist jedem klar, dass ein Entwicklungszyklus vorbei ist, ein Zyklus, der in den letzten Jahren Unausgewogenheiten und Widersprüche eines bestimmten Verständnisses von der Globalisierung ans Licht gebracht hat: einer ultraliberalen Globalisierung, die zu oft von der Schwäche der Institutionen profitiert hat und Politik als ein Hindernis angesehen hat, ein Ärgernis, das man loswerden muss.
Und jetzt ist es angesichts der schweren Wirtschaftskrise, die wir erleben, Aufgabe genau dieser Politik, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger wiederherzustellen. Dazu muss die Politik federführend tätig werden und sowohl die Zukunftsperspektiven aufzeigen als auch die Hindernisse, die überwunden werden müssen. Wir müssen den Widerspruch zwischen dem schnellen Wachstum des Weltmarkts und der Schwäche der Institutionen beseitigen, so dass wir in der Lage sind, ein Gegengewicht gegen die Übermacht der Finanzwirtschaft zu schaffen und diese zu kontrollieren.
Die Verordnung über Ratingagenturen stellt in diesem Sinne einen wichtigen Fortschritt dar. Ich habe als Schattenberichterstatter für die Sozialistische Fraktion im Europäischen Parlament an diesem Dossier gearbeitet und dabei auf ganzer Linie mit JeanPaul Gauzès, dem Verfasser des Berichts, zusammengearbeitet, dem ich herzlich gratuliere.
Die wichtigsten Punkte der Verordnung sind das Ergebnis des Einsatzes des Parlaments bei den schwierigen Verhandlungen mit dem Rat. Ich beziehe mich dabei auf handfeste Ergebnisse wie die Registrierungspflicht für Agenturen auf europäischem Territorium, Prognosen und zivilrechtliche Haftung, das duale Sicherheitssystem für die Genehmigung von Anleihen aus Drittstaaten und vor allem die Möglichkeit, dass diese Verordnung schnell in Kraft treten kann und nicht erst nach zwei Jahren, wie ursprünglich von den nationalen Regierungen gefordert.
Die Verordnung hat aber auch einen starken Symbolwert. Wir regulieren in der Tat einen Sektor, der wie andere – ich denke beispielsweise an spekulative Fonds – in den letzten Jahren von einer völligen Gesetzgebungslücke profitiert hat. Das Ergebnis dieser Art von Selbstregulierung ist für alle klar sichtbar, und es ist schrecklich. Jetzt ist es an der Zeit, mutig eine neue Struktur für die Finanzmärkte aufzubauen. Wir müssen uns darüber bewusst sein, dass es in diesem Sektor, noch mehr als in anderen, Herr Kommissar, nicht ausreicht, dass die nationalen Regierungen alleine handeln!
Deswegen verspüre ich trotz des hervorragenden Ergebnisses, das wir erzielt haben, ein leichtes Bedauern, weil eine Chance verpasst wurde. Aufgrund von Widerstand aus den Mitgliedstaaten – für den der Rat eine große Verantwortung trägt – war nicht der Wille da, in dem Text ein einziges europäisches Aufsichtsorgan für den Ratingsektor vorzusehen. Ein offizieller Antrag dafür wurde an das Parlament gestellt, aber mangelnder politischer Ehrgeiz und Realismus hat bislang verhindert, dass er Unterstützung fand. In diesem Punkt zeigt das Parlament weiterhin seine Fähigkeit, weit in die Zukunft zu schauen, und ich hoffe, dass die nationalen Regierungen dasselbe tun werden.
Wolf Klinz, im Namen der ALDE-Fraktion. – Frau Präsidentin! Die Versäumnisse der Ratingagenturen im Vorfeld der Krise haben ihre Regulierung unausweichlich gemacht. Die Ziele der nun vorliegenden Verordnung für die Registrierung von Ratingagenturen sind einmal mehr Transparenz, eine garantierte hohe Qualität, mehr Wettbewerb, die Überwindung von Interessenkonflikten und dadurch ein besserer Investorenschutz. Die Einigung war nicht leicht, es war eine schwierige Geburt. Kommission, Parlament und Rat waren anfangs weit auseinander, aber insgesamt sind jetzt doch die Ziele in weiten Teilen erreicht worden. Als positiv ist anzumerken, dass es nur eine Kategorie von Ratings geben wird: es wird nicht mehr Kategorie 1 und 2 geben für regulatorische Zwecke und andere. Die Interessenkonflikte sind überwunden, es wird keine Beratungsdienstleistungen neben den Ratingaktivitäten geben. Ratingagenturen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union haben die Möglichkeit, durch Nutzung eines Gleichwertigkeitssystems mit Zertifizierung – das ist für kleine Ratingagenturen wichtig – oder durch Nutzung des Bestätigungssystems – das können große Ratingagenturen nutzen – auf den europäischen Markt zuzugehen und hier zu arbeiten.
CESR wird eine entscheidende Rolle bei der Registrierung und Überwachung der Ratingagenturen spielen. Trotz alledem sehe ich auch einige Mankos bei dem nun vorliegenden Dossier und bei der nun vorliegenden Verordnung. Ich fürchte, dass die Möglichkeiten, auf den europäischen Markt zu kommen, durch die Vorschriften und Auflagen in der Praxis de facto erschwert werden. Diese Auflagen sind vielleicht doch zu restriktiv, und sie können zu einer Abschottung des europäischen Marktes und damit zu einem Protektionismus durch die Hintertür führen. Das wäre negativ. Ich hoffe, dass sich meine Befürchtung in Zukunft als falsch herausstellen wird.
Wir sind bei unseren Vorschriften für das interene Management sehr weit gegangen - eigentlich zu weit. Es ist beinahe ein overkill. Vergleichbare Vorschriften gibt es in keiner anderen EU-Verordnung. Wir hätten besser daran getan, klare Prinzipien zu definieren und die Umsetzung und Ausgestaltung dieser Prinzipien den Unternehmen in Eigenverantwortung zu überlassen.
Ein letzter Punkt: Wir haben meines Erachtens keinen Fortschritt bei der Überwindung der Oligopols erzielt. Wir werden lange Jahre mit sehr wenig Wettbewerb leben müssen.
Cristiana Muscardini, im Namen der UEN-Fraktion. – (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Wirtschaftskrise ist noch lange nicht vorbei, obwohl die Mitgliedschaft in der Eurozone Europa eine gewisse Stabilität gegeben hat. Der Internationale Währungsfonds beziffert die Kosten der Finanzkrise auf 4 000 Milliarden USD, von denen zwei Drittel den Banken zugeschrieben werden können.
Wir müssen viele Ziele erreichen: Vertrauen wiederherstellen, Wachstum fördern und Beschäftigung schützen. Das gelingt nur durch eine Wirtschaftspolitik, die in der Lage ist, das Finanzsystem wieder in Ordnung zu bringen, aber Europa hat noch keine Wirtschaftspolitik! Trotz der Vorschläge des Londoner G20-Treffens, dem Kreditsystem neue Impulse zu verleihen, gibt es – wie wir schon seit Jahren sagen – immer noch einen gravierenden Mangel an klaren Regeln zur Regulierung des Finanzmarkts, seiner Akteure, der angebotenen Produkte und der Derivate.
Die Märkte brauchen Regulierung und Aufsicht, vor allem im Finanzsektor, der unkontrolliert den Weg für die Ausweitung einer beispiellosen Verschuldung geebnet hat. Was muss mit diesen enormen Schulden passieren, die sich durch die Gewährung von Krediten ohne Garantien aufgetürmt haben? Sollten sie abgeschrieben werden? Sollten sie in einen von den Banken eingerichteten Reinigungsmechanismus einbezogen werden? Sollten künftige Transaktionen mit außerbörslich gehandelten Derivaten (OTC-Derivaten) verboten und die Banken aufgefordert werden, mit ihren Derivatkontrakten ein für allemal Schluss zu machen?
Wir brauchen endgültige Antworten, neue Kreditlinien für Klein- und Mittelbetriebe und für Sparer, um unkontrollierte Verlagerungen zu verhindern und die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) an der realen Situation neu auszurichten. Wenn wir nicht über Welthandelsregeln sprechen, werden wir gar nichts lösen: Das heißt, angesichts dieser systemischen Krise müssen wir das System reformieren, indem wir die Führungsrolle der Politik wiederherstellen, an der es zu oft mangelt, die reale Wirtschaft wieder in den Mittelpunkt rücken und die leicht erhältlichen Opiate der virtuellen Finanzwelt über Bord werfen!
Alain Lipietz, im Namen der Verts/ALE-Fraktion – (FR) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine Damen und Herren, zunächst möchte ich sagen, dass ich voll und ganz mit dem übereinstimme, was Herr Mitchell in seiner Rede gesagt hat. Wir sind nicht im Plan, wir hinken hinterher. Dennoch möchte ich ihn darauf aufmerksam machen, dass wir nicht denselben Fehler gegenüber dem französischen Präsidenten machen dürfen, den die Franzosen manchmal bei Herrn Brown machen. Reden über Taten garantieren nicht, dass die Taten auch wirksam sind.
Was die Krise selbst betrifft, ist klar, dass sie für uns nicht im Finanzbereich angefangen hat. Sie wurzelt im sozialen und im ökologischen Bereich. Aber es hängt natürlich mit dem Finanzzyklus zusammen, das heißt, wenn der Zyklus gut verläuft, gehen wir Risiken ein, aber wenn er nicht mehr gut verläuft, sagen wir uns, es wäre vielleicht klug, die Dinge ein bisschen zu regulieren.
Wir sind an dem Punkt, an dem wir Regulierung brauchen – und zwar starke Regulierung. Wir brauchen Regulierung auf Binnenmarktebene, das heißt, wir brauchen eine viel stärker zentralisierte Regulierung auf europäischer Ebene. Das ist es, was uns in unseren Abstimmungen leitet. Wir unterstützen voll und ganz den Gauzès-Bericht und die Fortschritte, die er macht. Schon seit Jahren fordern wir eine stärker zentralisierte Regulierung und Aufsicht auf europäischer Ebene, und die erste Stufe, die mit dem CESR erreicht worden ist, ist nach unserer Ansicht genau der richtige Schritt.
Trotz der Bemühungen von Herrn Skinner bedauern wir allerdings – und in diesem Punkt stimmen wir mit unserer Kritik völlig mit Herrn Mitchell überein –, dass die Regierungen nicht begriffen haben, um was es geht. Wir sind nicht einverstanden mit dem vorgeschlagenen Kompromiss, der das System der Gruppenaufsicht ablehnt. Eine solche Methode wird meines Erachtens nur zu weiteren Katastrophen führen.
Deshalb werden wir gegen den Skinner-Bericht stimmen – nicht gegen die Arbeit von Herrn Skinner selbst, sondern gegen den Kompromiss, den uns die Regierungen auferlegt haben.
Sahra Wagenknecht, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! So wie die öffentliche Sicherheit, die Justiz oder der Umweltschutz, so ist eben auch die Stabilität der Finanzmärkte ein öffentliches Gut, und das sollte öffentlich kontrolliert werden. Wir haben es doch erlebt: Wer die Regulierung der Finanzmärkte den privaten Großbanken, Versicherungen, Hedge Fonds und Ratingagenturen überlässt, der riskiert, dass gigantische Summen auf der Suche nach Maximalrenditen verspekuliert werden und am Ende die Allgemeinheit für die Verluste aufkommen muss.
Die Krise hat nur zu deutlich gezeigt, dass die freiwillige Selbstregulierung gescheitert ist. Trotzdem hält die Kommission unbeirrt daran fest. Statt riskante Finanzprodukte zu verbieten und der Finanzbranche klare Regeln vorzugeben, sollen auch künftig private Akteure selbst darüber entscheiden können, welche Risiken sie eingehen und wie die zu bewerten sind. Wir halten das für verantwortungslos.
Inzwischen ist klar, dass die Ratingagenturen aus Interesse am Profit die Risiken strukturierter Finanzprodukte systematisch unterschätzt und dadurch den Handel mit faulen Kreditpapieren erst richtig in Schwung gebracht haben. Angemessen wäre es daher, die Auslagerung des Risikomanagements an private, profitorientierte Akteure gänzlich zu beenden und eine öffentliche europäische Ratingagentur zu schaffen, die unabhängig über die Qualität der verschiedenen Wertpapiere urteilen kann. Diese Lösung wurde von der Kommission noch nicht einmal in Erwägung gezogen.
Der Bericht Gauzès fordert zu Recht, dass das Rating staatlicher Schuldtitel als öffentliche Aufgabe begriffen und daher von öffentlichen Akteuren vorgenommen werden muss. Aber warum sollte dieser Grundsatz nur für staatliche Schuldtitel gelten?
Auch bei der geplanten Richtlinie „Solvabilität II” setzen Kommission und Berichterstatter auf das gescheiterte Konzept der Selbstregulierung; zum Beispiel soll es den Versicherungskonzernen gestattet sein, bei der Kalkulation der Solvenzanforderungen, der Kapitalanforderungen auf interne Modelle der Risikobewertung zurückzugreifen. Ob die Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten über ausreichende Kapazitäten verfügen, diese Modelle nachzuvollziehen, wird sich zeigen. Ich persönlich zweifle daran.
Hinzu kommt, dass sowohl die Mindestkapital- als auch die Solvenzkapitalanforderungen viel zu gering sind. Sie müssen deutlich angehoben werden. Da das einige Banken oder Versicherungen vor Probleme stellen könnte, treten wir dafür ein, dass eine solche Aufstockung des Eigenkapitals durch staatliche Beteiligungen erfolgt, die mit einem entsprechenden Einfluss auf die Geschäftspolitik verbunden sind. Eine solche Teilverstaatlichung wäre ein mutiger, erster Schritt zur Neuausrichtung der Finanzbranche am Gemeinwohl.
Längerfristig sollte die gesamte Finanzbranche ohnehin in die öffentliche Hand überführt werden. Denn nur durch eine solche Vergesellschaftung kann gewährleistet werden, dass die Finanzbranche ihrem öffentlichen Auftrag nachkommt, statt sich auf der Suche nach immer höheren Renditen auf den globalen Finanzmärkten zu verzocken. Es ist wirklich an der Zeit, Schlüsse aus der angerichteten Katastrophe zu ziehen
Godfrey Bloom, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – Frau Präsidentin, ich habe 40 Jahre in der Finanzdienstleistungsbranche verbracht und denke deshalb, ich kenne mich ein bisschen aus mit dem, worüber ich hier rede.
Ich möchte gerne ein paar Worte zur britischen Finanzaufsicht Financial Services Authority (FSA) sagen, was uns dann zu der Frage führt, wie man Fehler macht. Die FSA im Vereinigten Königreich hat ein Regelbuch mit einer halben Million Wörtern. Keiner versteht es – am allerwenigsten die FSA. Die FSA legt ihr eigenes Regelbuch geheim aus, mit den Geldstrafen, die sie erheben, peppen sie ihre eigenen Gehälter und Pensionen auf, eine Berufungsinstanz gibt es nicht. Ich habe Kommissar McCreevy zu diesem Thema geschrieben, dass die Artikel 6 und 7 seiner eigenen Europäischen Menschenrechtskonvention ad absurdum geführt wird. Es gibt keine Berufungsinstanz. Es gibt überhaupt keinen Rechtsweg, wenn die FSA Fehler macht. Die Öffentlichkeit glaubt, wenn eine Verordnung den FSA-Stempel trägt, kann nichts schiefgehen. Das Prinzip caveat emptor gibt es nicht.
Jetzt scheint es, dass sie von einer Art EU-Aufseher aufgefangen werden, der bestimmt aus ignoranten Bürokraten, skandinavischen Hausfrauen, bulgarischer Mafia und rumänischen Wäscheklammer-Machern besteht. Offen gesagt, Sie werden sicher richtig gut miteinander auskommen.
Bruno Gollnisch (NI). – (FR) Frau Präsidentin, die Berichte von Herrn Gauzès über Ratingagenturen, von Frau Weber über die Berichts- und Dokumentationspflicht bei Verschmelzungen und Spaltungen und von Herrn Skinner über die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeit enthalten Vorschriften, die zweifellos nützlich sind, aber sie können nicht als Maßnahmen zur Bekämpfung der Finanzkrise bezeichnet werden. Die Krise, die wir erleben, hat eindeutig eine ganz andere Tragweite und kann nicht nur durch diese technischen und einmaligen Maßnahmen gelöst werden.
Was müssen wir tun, um die schreckliche Krise zu lösen, in der wir uns befinden? Zunächst mal müssen wir mit den Dogmen brechen, auf die Sie bislang Ihre Arbeit gestützt haben, nämlich die, die an die Wohltaten der internationalen Arbeitsteilung und des freien Personen-, Waren- und Kapitalverkehrs glauben.
Wir müssen mit dem freien Warenverkehr brechen, durch den die europäischen Arbeitnehmer mit den Arbeitnehmern aus Ländern konkurrieren müssen, die, wie das kommunistische China, ein Hafen für die zynischste Form des Kapitalismus sind, wo Arbeitnehmer kein Recht auf Streik, Vereinigungsfreiheit, eine angemessene Altersversorgung oder soziale Sicherheit haben und wo sie lächerlich niedrige Löhne bekommen. China ist allerdings nicht der einzige Staat in dieser Situation.
Wir müssen mit dem freien Personenverkehr brechen, der uns, der Sie dazu gebracht hat, eine Politik der Massenzuwanderung zu akzeptieren und sogar als das einzige Mittel zu empfehlen, künftige Generationen zu ersetzen. Die katastrophalen Folgen dieser Politik sind heute klar zu beobachten.
Und schließlich müssen wir mit dem freien Kapitalverkehr brechen, welcher der auslösende Faktor der Krise war, weil er es ermöglicht hat, dass die Krise des US-Hypothekenmarkts – eine vollkommen nebensächliche Krise, die auf den US-Markt hätte beschränkt bleiben müssen – allmählich alle unsere Volkswirtschaften infiziert und unsere Sparer, Arbeitnehmer und Arbeitgeber ruiniert hat.
Deshalb müssen Klein- und Mittelbetriebe von den Fesseln lästiger Steuern und der Bürokratie befreit werden, wir brauchen einfache Regeln, damit Geldwerte tatsächlich den vorhandenen Vermögenswerten von Industrie und Dienstleistungen entsprechen, und wir müssen eine Investitionspolitik in Gang setzen, die aber umsetzbar sein muss. Das sind nur einige grundlegende Maßnahmen, die wir letztlich von den Regierungen der Mitgliedstaaten umgesetzt sehen möchten im Rahmen der nationalen Politiken, die ihre hervorragende Reaktionsfähigkeit bewiesen haben.
John Purvis (PPE-DE). - Frau Präsidentin, ich freue mich, dass Solvabilität II jetzt endlich zur Entscheidung kommt. Herr Skinner und seine Schattenberichterstatter haben dabei eine beispielhafte Widerstandskraft und Geduld an den Tag gelegt. Ich bedaure wie andere, dass die Gruppenunterstützung ausgenommen ist, bin aber, offen gesagt, angesichts der derzeitigen fiebrigen Umstände nicht überrascht darüber. Wir müssen hart daran arbeiten, ein Gruppensystem zuwege zu bringen, dass für und in einem wirklich europäischen Binnenmarkt für Versicherungen funktioniert und das auch bei Drittstaaten effektiv ist – es darf kein weiteres Fiasko wie mit dem Versicherungsriesen AIG geben.
Ich möchte auch den Berichterstatter Gauzès und den Rat dazu beglückwünschen, dass sie ein vernünftiges Ergebnis für die Regulierung der Ratingagenturen erzielt haben. Diese Agenturen haben eindeutig schwere Fehler gemacht, und mehr Regulierung war unvermeidlich. Aber wer hat keine Fehler gemacht, nicht zuletzt die Regulierungsbehörden selbst, und können wir sicher sein, dass sie jetzt davor gefeit sind, zukünftige Fehler zu begehen?
Ich war besorgt darüber, dass die wütenden und aggressiven Schuldzuweisungen gegen die Ratingagenturen zu einer zu aufdringlichen und kontraproduktiven Regulierung mit einer erdrückend eurozentrischen, protektionistischen und extraterritorialen Dimension führen würden. Der Kompromiss hat diese Tendenzen zu meiner Freude einigermaßen gedämpft, aber nicht so weit, wie ich es gerne gesehen hätte.
Ratings sind Meinungen – es sind nützliche Meinungen, es sind Expertenmeinungen, aber es sind eben nur Meinungen, das heißt, es sind die Anleger selbst, die die volle Verantwortung für ihre Anlageentscheidungen übernehmen müssen. Diese Lehren sind jetzt zweifelsohne gezogen worden, aber natürlich allzu hart und zu einem hohen Preis.
Es freut mich, dass der Geltungsbereich auf Ratings für regulatorische Zwecke beschränkt ist. Es freut mich, dass wir bei der Behandlung von Drittstaaten-Ratings weggegangen sind von Äquivalenz und Indossament hin zu Äquivalenz oder Indossament. Aber könnte der Kommissar bitte noch bestätigen, dass das bedeutet, dass Anleger weiterhin frei in Aktien und Anleihen in Drittstaaten investieren können, die nicht in Europa bewertet werden und die auch keinen gleichwertigen Status haben?
Wir müssen auf unbeabsichtigte Folgen aufpassen, die ohne vorherige Folgenabschätzung sehr wahrscheinlich auftreten werden. Daher ist die Revisionsanforderung in Artikel 34 von entscheidender Bedeutung.
Pervenche Berès (PSE). – (FR) Frau Präsidentin, was Solvabilität II betrifft, das ist eine Reform, die weit vor der Krise in Gang gebracht wurde und auf welche die Krise ein neues Licht geworfen hat. Als Gesetzgeber haben wir gezögert und uns gefragt, ob diese Vereinbarung in erster Lesung getroffen werden musste.
Letztlich hat uns wohl die Entschlossenheit der Verhandler ermöglicht, einen Kompromiss zu finden, der meiner Ansicht nach mindestens zwei Vorteile hat: Erstens zwingt er den Versicherungssektor, seine Risiken besser zu bewerten, ein Prozess, der bislang noch ziemlich alte Mechanismen umfasst hat, die sicherlich nicht mehr für die Realität des modernen Versicherungssektors geeignet waren, und zweitens betont er die Notwendigkeit, dass die Aufsichtsmechanismen an die heutigen Versicherungsgesellschaften angepasst werden, sowohl hinsichtlich ihrer Vielzahl von verbrauchernahen Produkten und Angeboten als auch hinsichtlich ihrer grenzüberschreitenden Aufstellung.
Als Gesetzgeber wollten wir unbedingt der Realität dieses Marktes Rechnung tragen, das heißt eines Marktes, bei dem es beispielsweise in bestimmten Ländern Lebensversicherungsmechanismen gibt, die einen beträchtlichen Teil dieses Sektors ausmachen, und bei dem wir angesichts der Krise die Auswirkungen der Prozyklizität bezogen auf den Versicherungssektor berücksichtigen mussten.
Wir mussten auch sicherstellen, dass durch die Annahme dieser Rechtsvorschrift nicht die Architektur des Versicherungsmarkts auf den Kopf gestellt wird, und insbesondere, dass auch Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit ihren Platz in dieser Rechtsvorschrift haben. Es ist allerdings ganz klar, dass dies nur ein Schritt ist, und ich möchte sechs Punkte in Bezug auf den Sektor nennen, an denen wir unsere Arbeit in Zukunft umgehend wieder aufnehmen müssen.
Erstens müssen natürlich die Schlussfolgerungen des De Larosière-Berichts berücksichtigt werden und die Notwendigkeit sicherzustellen, dass unter den verschiedenen Aufsichtskollegien eine Gleichbehandlung und harmonische Bedingungen herrschen. Dazu müssen wir die europäische Behörde stärken, die für die Überwachung der Versicherungsgesellschaften zuständig ist.
Der zweite Punkt – viele meiner Kolleginnen und Kollegen haben es bereits erwähnt – ist, diesen berüchtigten Gruppenunterstützungsmechanismus umzusetzen, und in diesem Punkt teile ich nicht die Ansicht von Herrn Lipietz. Natürlich hätten wir es bevorzugt, die Gruppenunterstützung gehabt zu haben, aber es ist doch klar, dass es heute für Länder, in denen 80 % oder 100 % des Versicherungssektors in den Händen ausländischer Gesellschaften liegen und in denen es keine solide gesetzliche Grundlage gibt, schwierig ist, diesen Mechanismus zu akzeptieren. In diesem Bereich müssen wir Fortschritte machen.
Der dritte Schritt für die Zukunft ist die Harmonisierung zwischen dem, was wir hier machen, und dem, was mit den Pensionsfonds geschieht. Wie können wir daran denken, die Solvabilität bei den Versicherungsgesellschaften verbessern zu müssen, ohne uns bei den Pensionsfonds dieselbe Frage zu stellen? Das ist eine ganz große Herausforderung.
Die vierte Aufgabe für die Zukunft ist die Einrichtung, die Schaffung, die Einführung eines Einlagensicherungsmechanismus, wie wir ihn heute schon bei den Banken haben und den es im Versicherungssektor immer noch nicht gibt.
Der fünfte Punkt betrifft die Vermarktung von Versicherungsprodukten und die Garantie, dass die Art und Weise, in der Versicherungsvermittler den Versicherten Produkte anbieten, es ermöglicht, deren Interessen und Schutzbedürfnisse zu erfüllen.
Und beim letzten Punkt schließlich geht es darum, in diesem Sektor das umzusetzen, was wir auch für den Bankensektor einrichten werden, nämlich Selbstbeteiligungsmechanismen bei Verbriefungen.
Auf dieser Grundlage hoffe ich, dass wir in Zukunft aus den Lehren dieser Krise lernen können, um den europäischen Bürgerinnen und Bürgern einen Versicherungssektor zu garantieren, der für sie eine wirkliche Garantie darstellt für …
(Die Präsidentin unterbrach die Rednerin.)
Marielle De Sarnez (ALDE). – (FR) Frau Präsidentin, unsere Berichterstatter trifft keine Schuld, aber ich meine, die Vorschläge der Kommission kommen reichlich spät und entsprechen nicht dem, was geschehen ist. Um weitere Krisen zu verhindern, müssen wir eindeutig wesentlich ehrgeiziger sein und proaktiver vorgehen.
Zunächst mal müssen wir im Bereich der Regulierung ehrgeiziger und proaktiver sein. Wir müssen unsere Rechtsvorschriften harmonisieren, und das stärkste Signal wäre ohne Zweifel, uns selbst eine europäische Regulierungsbehörde zu geben. Das ist doch letztlich der Weg, sich Gehör zu verschaffen.
Was die Ratingagenturen betrifft, müssen wir europäische Agenturen schaffen, deren Unabhängigkeit garantiert ist, und diesem Skandal ein Ende setzen, dass Agenturen Unternehmen bewerten, von denen sie bezahlt werden.
Bei den Hedgefonds brauchen wir Regulierung und müssen uns eine Form der Besteuerung ausdenken, die alle kurzfristigen Finanztransaktionen bestraft.
Und schließlich müssen bei den Steueroasen einige ganz einfache Maßnahmen getroffen werden. Wir müssen Banken, die Transaktionen mit Steueroasen durchführen oder die eine Zusammenarbeit ablehnen, verbieten, in Europa tätig zu sein.
Das alles ist für den Moment. Ich glaube aber, dass wir noch weiter gehen müssen, und möchte hier zwei Handlungsoptionen vorschlagen. Erstens müssen wir meiner Ansicht nach daran denken, die Eurozone zu erweitern und neue Mitglieder aufzunehmen. Diese politische Geste wäre wahrscheinlich genauso stark wie die deutsche Wiedervereinigung seinerzeit und würde die vorhandene Solidarität innerhalb Europas zeigen und den Einfluss unserer Union erhöhen.
Zweitens schließlich müssen wir Fortschritte in Richtung Wirtschafts-, Haushalts- und Währungsintegration und in Richtung Steuerharmonisierung machen, die der einzige Weg ist, Steuerdumping in Europa zu bekämpfen.
Das alles ist notwendig, aber was unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger am meisten erwarten – und ich hoffe, dass die Kommission zuhört – ist, dass wir Maßnahmen gegen die Krise ergreifen. Unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger warten immer noch auf ein echtes europäisches Konjunkturprogramm und zum Beispiel auf ein bedeutendes Darlehen. Sie warten immer noch darauf, dass Europa unsere KMU angemessen unterstützt, ernsthaft Zukunftsinvestitionen plant und vor allem all diejenigen in Europa unterstützt, die von der Krise betroffen sind. Ich denke an die Arbeitslosen, an die Teilzeitbeschäftigten und an die Haushalte, die zurzeit in großen Schwierigkeiten sind.
Das sind meiner Ansicht nach die dringlichen Aufgaben, und das wird auch der Maßstab sein, an dem die führenden Politiker Europas in Zukunft gemessen werden.
Ewa Tomaszewska (UEN). – (PL) Frau Präsidentin, die Einführung von Solvabilität II und der Änderung des Systems für die Ausübung und die Aufsicht von Versicherungstätigkeiten, die seit einigen Jahren in Vorbereitung war, ist ein sehr wichtiger Schritt, besonders in einer Zeit der Finanzkrise. Ich habe mich jahrelang mit Rentensystemen befasst und weiß, wie wichtig die Finanzaufsicht von Pensionsfonds hinsichtlich der Mobilität der Arbeitnehmer und der Notwendigkeit einer grenzüberschreitenden Aufsicht ist.
Wenn wir die Menschen ermutigen, mobil zu sein, müssen wir sicherstellen, dass diejenigen, die das Beschäftigungsland und das Rentensystem wechseln, sicher sein können, dass ihre Sozialversicherungsbeiträge richtig einbehalten und den richtigen Konten gutgeschrieben werden und dass ihre zukünftige Rente durch die Gemeinschaftslösungen bei den Grundsätzen für die Investitionen und die Aufsicht von Pensionsfonds sicherer wird.
Ich gratuliere dem Ausschuss der europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung und seinem Beratungsgremium, in dem ich bis September 2007 mitwirken durfte, und ich gratuliere dem Berichterstatter, Herrn Skinner.
Mary Lou McDonald (GUE/NGL). - Frau Präsidentin, im Bericht zur Stabilität des globalen Finanzsystems des Internationaler Währungsfonds (IWF) werden die Kosten der Finanzkrise auf 4 Milliarden USD geschätzt. Das ist eine Schätzung, die noch steigen kann. Wie wir alle wissen, ist diese Krise durch eine Art Casino-Kapitalismus, Vetternwirtschaft und einen Finanzdienstleistungssektor, der keinerlei Regulierung unterworfen worden ist verursacht worden – oder einer „Light-Touch“-Regulierung, wie sie manchmal so nett genannt wird.
Die Auswirkungen von alledem für die Arbeitnehmer und Familien in ganz Europa waren nicht weniger als katastrophal. Ich bin erstaunt, wie überaus höflich wir in der Aussprache und in den verfassten Berichten diesem Skandal begegnen. Ich bin erstaunt, dass die Fraktionen der Liberalen und der Christdemokraten sich Sorgen um Überregulierung oder darum machen, dass Protektionismus durch die Hintertür hereinkommen könnte.
Tatsache ist, dass die Reaktion der EU auf die Finanzkrise träge und minimalistisch war. Tatsache ist, dass wir Protektionismus brauchen, und zwar sind diejenigen, die geschützt werden müssen, die Arbeitnehmer und die Realwirtschaft. Wir brauchen jetzt noch eine Debatte über Arbeitsplätze – das ist es nämlich, was für die Bürgerinnen und Bürger zählt – und diese Institution bleibt weiter mit einem System verheiratet, das versagt hat. Das sollten wir jetzt mal anerkennen und radikal und mutig vorgehen.
VORSITZ: Frau KRATSA-TSAGAROPOULOU Vizepräsidentin
Nils Lundgren (IND/DEM) . – (SV) Frau Präsidentin, eine weltweite Finanzkrise erschüttert die Weltwirtschaft und die Vorschläge zur Verhinderung einer erneuten Krise überschlagen sich. Mehr Regulierung und Überwachung sind dabei die beliebtesten Themen. Zuallererst müssen wir uns allerdings fragen, was schief gegangen ist. Geben Sie mir 50 Sekunden, um die Gründe zusammenzufassen.
Wir befinden uns in einer Zeit des Cowboy-Kapitalismus. Die Vorsitzenden von Finanzunternehmen sind in der Lage, Systeme zu schaffen, die ihnen gigantische Boni und Löhne bescheren, wenn die Gewinne steigen. Das Management kann die Gewinne kurzfristig steigern, indem es durch eine niedrigere Eigenkapitalquote das Risikolevel in den Unternehmen heraufsetzt. Wenn die Risiken eintreten, hat das Management sein Geld bereits bekommen und die Verluste werden von anderen getragen.
Für diejenigen, die diese Strategien ändern könnten, gibt es keinerlei Anreiz, das zu tun. Personen, die Geld bei Banken einzahlen, wissen, dass es Einlagensicherungen gibt. Jeder weiß, dass die meisten Banken zu groß sind, um bankrott gehen zu dürfen. Sie werden vom Steuerzahler gerettet werden. Ratingagenturen wissen, dass sie keine Aufträge bekommen, wenn sie die Liquidität ihrer Kunden in Frage stellen. Die Politik der Zentralbanken und der Finanzministerien begründet sich auf der Idee, dass Blasen nicht zum Platzen gebracht werden dürfen. Deshalb werden Blasen unverhältnismäßig groß.
Diskutieren wir bereits über Lösungen für diese Probleme? Nein, das tun wir nicht!
Othmar Karas (PPE-DE). - Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Wirtschafts- und Finanzkrise, die größte seit dem 2. Weltkrieg, hat globale Auswirkungen. Der Vertrauensverlust, Unsicherheit, Ungeduld und Ratlosigkeit sind spürbar. Die Lücken in der Finanzmarktregulierung sind sichtbar. Die Notwendigkeit, gemeinsame europäische Antworten zu beschließen und weltweit eine Vorreiterrolle einzunehmen, spornt an. Die Einsicht, mehr Europa schaffen zu müssen, macht Dinge möglich, die Kommissions- und Ratsmitglieder noch vor Monaten gegenüber Forderungen des Parlaments abgelehnt und verhindert haben.
Unser Modell der sozialen Marktwirtschaft – so viel Markt wie möglich, so viel Regelung wie notwendig – gibt den Ordnungsrahmen nicht nur für europäische, sondern auch für alle globalen Regulierungen vor. Die Europäische Union agiert erfolgreich, aber wir sind noch lange nicht fertig und am Ziel. Eine weitere Etappe wird zurückgelegt, weitere Kapitel müssen zügig angegangen oder abgeschlossen werden. Nur Entschlossenheit und Mut zu mutigen europäischen Regelungen schaffen Vertrauen.
Und wir beschließen heute – viel zu spät – Regelung für die Ratingagenturen. Registrierung ist notwendig, Kontrolle ist notwendig, Unvereinbarkeiten müssen geschaffen werden. Wir beschließen die Solvabilitätsrichtlinie – das müssten wir auch ohne Finanzmarktkrise machen. Wir sollten im Mai die Bankenrichtlinie beschließen. Wir müssen die Prozyklizitätseffekte endlich aus den bestehenden Regelungen beseitigen. Die Hedgefonds bedürfen ebenso wie die Private-Equity-Beteiligungen einer Regelung. Alle Managergehälter, die eine Bonuskomponente enthalten, benötigen auch eine Verlustkomponente.
Die Haftungsfragen werden in Europa weniger diskutiert als in den Vereinigten Staaten, und die europäische Aufsicht ist noch nicht fertig. Wir sollten sie nach dem System der europäischen Zentralbanken organisieren und rasch möglichst viele Beschlüsse noch vor dem Sommer fassen. Ich lade Sie dazu ein.
Robert Goebbels (PSE). – (FR) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Parlament wird in Kürze über Vorschriften für das internationale Finanzsystem abstimmen. Sie werden aber nicht ausreichen, da offensichtlich weder in Europa noch in den Vereinigten Staaten der politische Wille besteht, die Maßlosigkeit rein spekulativer Geschäfte zu beseitigen, wie beispielsweise die ungedeckten Leerverkäufe, dem Verkauf von Waren, die man noch nicht einmal besitzt.
Die internationale Finanzkrise begann nicht auf den Britischen Inseln. Sie hatte ihren Ursprung in den Vereinigten Staaten und breitete sich dann über die Londoner City bis zu den anderen großen Finanzzentren aus. All diese anderen Zentren hätten eigentlich vernünftig reguliert sein sollen. Trotzdem konnten die G20-Staaten ideale Täter ausmachen: Steueroasen, ob diese nun wirklich existierten oder nicht.
Schon im Jahr 2000 schlug ich in meinem Bericht für das Parlament über die Reform der internationalen Finanzstrukturen vor, alle schwarzen Löcher im internationalen Finanzsystem zu stopfen, angefangen bei Hedgefonds und weiteren rein spekulativen Fonds.
Die G20 beabsichtigen nur spekulative Fonds zu regulieren, die ein Systemrisiko bergen. Das Systemrisiko macht sich aber erst bemerkbar, wenn die Krise bereits ausgebrochen ist. In Wirklichkeit haben die führenden G20-Mächte ihre eigenen Steueroasen, wie die Kanalinseln, die Jungferninseln, Hongkong und Macau, ganz abgesehen von Zentren auf dem Festland wie Delaware, von der Regulierung ausgenommen.
Um es mit den Worten von Jacques Attali auszudrücken: In Zukunft werden London und New York das Monopol für Spekulationen besitzen. Die Nachricht ist klar: Das internationale Finanzsystem wird nur zum Vorteil der großen Länder reguliert werden. Um es mit George Orwell zu sagen: Alle Tiere sind gleich, aber manche sind gleicher.
Andrea Losco (ALDE). – (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist richtig, auf unseren Verzug hinzuweisen und ihn zu kritisieren, aber es ist auch richtig und angebracht zu sagen, dass wir heute einen Schritt nach vorne machen und dass die Europäischen Institutionen, angesichts dieser schlimmen Krise, die die Weltwirtschaft erschüttert hat, in Schlüsselsektoren, wie beispielsweise bei Ratingagenturen und Versicherungen, konkrete rechtliche Maßnahmen einleiten.
Ich denke dass, zumindest soweit ich es geprüft habe, die Richtlinie über die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit von großer Bedeutung ist. Durch die äußerst knapp mit dem Rat erzielte Einigung haben diese Sektoren im Wesentlichen neue und effizientere Vorschriften erhalten, die der Dynamik des echten Marktes außerhalb festgelegter Formeln Rechnung tragen.
Um den Versicherungssektor wettbewerbsfähiger zu machen und den Schutz für die Versicherten zu stärken, sind folgende Aspekte wichtig: wirtschaftliche Beurteilung, ein Kapitalbedarf, der den Risiken entspricht, die von Unternehmen eingegangen werden, Anreize für Risikomanagement, Harmonisierung, Berichtskontrolle, Informierung der Öffentlichkeit und Transparenz.
Durch den endgültigen Kompromiss konnten vernünftige Lösungen für die Probleme bezüglich der möglichen prozyklischen Effekte der neuen Vorschriften und für den Umgang mit Investitionen gefunden werden. Wir hätten natürlich noch mehr tun können, aber ich denke, dass wir an einem Punkt angelangt sind, von dem aus wir weitere Schritte unternehmen können.
Adamos Adamou (GUE/NGL). - (EL) Frau Präsidentin, die aktuelle Wirtschaftskrise hat unseren unveränderlichen Standpunkt über den Bedarf an Regulierung hervorgehoben. Unserer Meinung nach besteht kein Bedarf an der Gründung neuer multinationaler Konzerne und anderen Unternehmen oder an der Deregulierung der Bedingungen für Verschmelzungen zwischen ihnen. Des Weiteren zeigt die Krise die Notwendigkeit für Veränderungen im Kartellrecht und für Eingriffe zur Verhinderung von Monopolen und Kartellen, die unter anderem den Markt manipulieren, die Preise festsetzen, Arbeitsplätze streichen und nur vom Profitmotiv getrieben werden.
Die Bürgerinnen und Bürger sehen das Ergebnis eines Wirtschaftswachstums, dem jegliche soziale Komponente fehlt, und das, anstatt feste Arbeitsplätze zu schaffen, darauf abzielt, Reichtum und Macht unter noch weniger Personen aufzuteilen. Die Liberalisierung der Finanzmärkte, eine Standardpolitik der rechten und anderen Parteien, hat die Wirtschaft in eine schwerwiegende Situation gebracht, die sich direkt auf die Bevölkerung auswirkt.
Angesichts der Tatsache, dass sich die politischen Befürworter der Deregulierung und die Gegner der staatlichen Regulierung vor einem Jahr noch mit der damaligen Wirtschaftslage gebrüstet haben, möchte ich Sie daran erinnern, dass es genau diese Politik war, die zu Armut und Ungleichheit geführt hat, zu einer Abnahme des Wirtschaftswachstums und zur Geschäftemacherei von Lebensmittelfirmen, die 2008 jeweils Gewinne um die 40 Milliarden gemacht haben.
Allerdings werden die Bürgerinnen und Bürger denjenigen, die die Krise und damit die Ungleichheiten verursacht haben, eine deutliche Nachricht zukommen lassen.
Johannes Blokland (IND/DEM). - (NL) Nun, da die Zentralbanken von Europa und den Vereinigten Staaten die ersten Anzeichen für eine wirtschaftliche Erholung vorhergesagt haben, ist es wichtig, nicht mit der Umsetzung von Leitlinien zu zögern, die verhindern könnten, dass sich ein solches Szenario wiederholt.
Ratingagenturen spielen in der Kreditkrise eine bedeutende Rolle, da Investoren blind auf den Rat dieser Agenturen vertraut haben, ohne sich die Meinung Dritter einzuholen. Es gibt verschiedene Gründe, warum die Ratings nicht angemessen an den sich verändernden Markt angepasst wurden, und diese können nicht alle durch die Einführung neuer Vorschriften behoben werden. Die Einführung von Niederlassungsvoraussetzungen für Ratingagenturen in der Europäischen Union sind ein guter Anfang, aber angesichts des globalen Charakters des Marktes, sind sie wirklich nur ein Anfang.
Die Europäische Kommission muss die Leitlinien mit Drittländern dringend aufeinander abstimmen und deswegen wäre es besser, sich diesbezüglich auf einen zentralen Ansatz innerhalb der Europäischen Union zu einigen. Natürlich wird mehr benötigt, um das Vertrauen in die Finanzmärkte wieder herzustellen. Lassen Sie uns deshalb mit diesen neuen Moralvorstellungen im Bereich der Finanzen einen Anfang machen.
Werner Langen (PPE-DE). - Frau Präsidentin! Wir haben heute die ersten Gesetzgebungsvorschläge aus dem Finanzmarktpaket. Solvabilität II war längst überfällig. Das will ich vorab außen vor lassen. Da ist sehr gut verhandelt worden. Die Ergebnisse sind brauchbar, und wir werden dem zustimmen.
Bei den Ratingagenturen ist eines der Probleme aufgetaucht, bei denen man wirklich sagen kann: Hier handelt es sich um ein Versagen des Marktes und der Politik. Wir haben hier im Parlament die Kommission seit Jahren aufgefordert, zu verschiedenen Punkten betreffend die Ursachen der Finanzmarktkrise Vorschläge zu machen, was sehr lange gedauert hat. Das was jetzt vom Kollegen Gauzès verhandelt wurde, ist brauchbar. Es schafft unabhängige Kriterien, neue Aufsichtsstrukturen und ist in der Tat geeignet, diese Interessenvermischung zwischen Beratung und Bewertung zu lösen und mehr Transparenz zu schaffen. Das ist ein vernünftiger Vorschlag.
Er reicht allerdings nicht aus. Wenn ich mich an die Debatte mit dem britischen Premierminister Tony Blair erinnere, der hier aufgetreten ist, als ob er vor dem G-20-Gipfel in London die Lösung hätte! Tatsache ist, dass es in den letzten zehn Jahre auch innerhalb der Europäischen Union – insbesondere von Großbritannien, aber auch von der EU-Kommission – Weigerungen gab, irgendwelche Dinge so zu regeln, wie sie offenkundig waren. Diese sind ja nicht neu entstanden, sondern die Größe der Blase ist in der Tat erheblich geworden, und es stellt sich jetzt die Aufgabe, dass wir bei den Bilanzierungsregeln vorankommen – der Kommissar hat es bei den Bewertungs- und Bonussystemen der Manager erwähnt. Es kann nicht sein, dass es hier keine Regelungen gibt. Außerdem müssen wir bei der Eigenkapitalfrage, etwa bei Verbriefungen, noch im Mai einen Abschluss finden und insgesamt beim de Larosière-Bericht bei den europäischen Aufsichtsstrukturen ebenfalls eine schnelle Lösung finden.
Wir können nicht bei allen Fragen auf die USA warten. Ich appelliere daran, dass wir es wie beim Klimapaket machen: Gehen wir als Europäer vor und liefern wir der Welt eine brauchbare Vorlage! Dann haben wir unseren Beitrag zur Bewältigung der Krise geleistet. <
Ieke van den Burg (PSE). - (NL)Wenn Sie es gestatten, würde ich gerne einleitend sagen, dass ich den verschiedenen Beiträgen der Abgeordneten des Parlaments über Führungsverhalten und die Bekämpfung von Kapitalismus mit Staunen gefolgt bin. All diese Abgeordneten waren nie anwesend, als wir die eigentliche Vorarbeit geleistet haben, um Geldmittel in die richtige Richtung zu leiten.
Ich war Schattenberichterstatterin bei dem Bericht von Frau Weber. Sie ist jemand, der die Vorarbeit für ein Dossier über die Modernisierung, Vereinfachung und Reduzierung der Belastungen für Unternehmen, die durch Europäische Vorschriften und Verordnungen entstehen, geleistet hat. Das Dossier war Teil eines großen übergeordneten Gesetzespakets und ich möchte betonen, dass die übergeordneten Rechtsvorschriften nicht nur eine Frage der Deregulierung und der reduzierten Belastung ist, sondern auch darauf abzielt, mit klarer Handlungsermächtigung angemessener, flexibler und dynamischer auf Entwicklungen zu reagieren, nicht zuletzt was die beteiligten Aufsichtsorgane betrifft.
Hierzu möchte ich zweierlei Dinge sagen, die sich auch auf die beiden anderen Dossiers beziehen, über die heute beraten wird. Erstens macht es keinen Sinn, die Probleme von gestern lösen zu wollen. Stattdessen sollten wir versuchen, vorherzusehen, was in Zukunft geschehen wird und einen Vorgang einrichten, der uns erlaubt, angemessen auf dynamische Entwicklungen und Innovationen einzugehen. Aus genau diesem Grunde haben wir einen solchen Vorgang im kürzlich von uns entwickelten Lamfalussy-Verfahren eingeführt.
Zweitens sollten wir die zu prüfende Ebene mit in unsere Überlegungen einbeziehen. Die Akteure des Marktes agieren grenzüberschreitend und sind international geworden. Deswegen gibt es keinen Grund dafür, sich vorzumachen, dass diese Akteure von kleinen nationalen Aufsichtsbehörden kontrolliert werden können. Diese großen Akteure, die eine stark dominierende Stellung auf dem Markt einnehmen, sind es, die auf europäischer und internationaler Ebene angegangen werden müssen. Das heißt meiner Meinung nach, dass Handlungsermächtigungen auf dieser Ebene eingerichtet werden müssen, damit eine direkte Aufsicht möglich ist.
Das erlaubten gerade die Ratingagenturen. Es war anfänglich die Absicht des Parlaments, den Ausschuss der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR) zu ermächtigen, Registrierungen vorzunehmen. Aber leider funktionierte dies aufgrund des Tauziehens nicht, das unweigerlich zwischen den großen Ländern und den großen Finanzzentren begonnen hätte, um diese Hauptniederlassungen in ihrem Land zu haben und zu versuchen, dort die erste Geige zu spielen, um die großen Ratingagenturen unter ihre Fittiche zu nehmen. Das ist meiner Ansicht nach bedauerlich. Ich hätte es vorgezogen, dass dies von Anfang an auf Europäischer Ebene abgelaufen wäre.
Das gleiche Szenario spielte sich im Fall der Rahmenrichtlinie Solvabilität II ab. Es fehlte auch an entschlossenem Vorgehen als Handlungsermächtigungen vergeben wurden, um verbindliche Aussagen auf europäischer Ebene zu machen, für den Fall dass Aufsichtsbehörden zu keiner Einigung kommen sollten. Das bedeutet auch, dass diese Gastaufseher keine Handlungsermächtigungen an Aufseher abgeben, die die erste Geige spielen. Obwohl dies bedauerlich ist, wurden, nicht zuletzt in Erwägungsgrund 25 für uns als Parlament, Vorkehrungen getroffen, um klar vorzugeben, dass wir nächstes Jahr versuchen sollten, diesen Aspekt auf Grundlage der De Larosière-Vorschläge zu verbessern und zu stärken.
Olle Schmidt (ALDE). - (SV) Frau Präsidentin, die Finanz- und Wirtschaftskrise hat gezeigt, dass Europa in der Lage sein muss, als Gemeinschaft zu reagieren. Wir sollten und freuen, dass Europa über den Euro verfügte, und das immer noch tut, anstatt 16 verschiedene Währungen zu haben. Das hat uns die schwierigen Zeiten etwas erleichtert. Erst als die Länder der Eurozone sich letzten Herbst in Paris trafen, konnte die Krise stabilisiert und die Erholungsphase eingeleitet werden. Danach wurden weitere internationale Bemühungen auf dem G20-Gipfel unternommen, was der Anfang zu etwas neuem war - zu einer Welt, auf der sich die großen Länder auf gleicher Basis begegnen.
Wir müssen jetzt sicherstellen, dass wir gegen eine nächste Krise besser gewappnet sind. Die Richtlinien, über die heute beraten wird, sind wichtig und meiner Meinung nach ausgewogen. Wir benötigen offenere und transparentere Märkte, mehr Möglichkeiten auf grenzüberschreitender Ebene zu arbeiten und bessere Aufsicht. Außerdem müssen wir Protektionismus bekämpfen und aus meiner Sicht den freien Handel unterstützen. Wir müssen die Risikobereitschaft begrenzen und übertriebenem Handeln ein Ende setzen. Der freie Markt benötigt auch seine Grenzen und Regeln. Als Liberaler stimme ich dem natürlich zu. Trotzdem müssen wir vorsichtig sein, nicht überzuregulieren, wohin wir in der momentanen Stimmung tendieren. Lassen Sie uns nicht vergessen, dass die Marktwirtschaft für Wohlstand sorgt.
Bernard Wojciechowski (IND/DEM). – (PL) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, Anfang dieses Monats wurde uns gesagt, dass alle Maßnahmen zur Bekämpfung der Krise unternommen worden sind. Das Budget des Internationalen Währungsfonds (IWF) wird um ganze 500 Milliarden USD ansteigen, das heißt, dass es verdreifacht wird. Die Weltbank wird um 100 Milliarden USD reicher sein und 250 Milliarden USD wurden für die Subventionierung des internationalen Handels beiseite gelegt. Es soll angeblich eine strengere Aufsicht der Finanzmärkte geben und eine härtere Kontrolle von Steueroasen und Banker-Gehältern. US-Präsident Barack Obama sagte, dass der kürzlich stattgefundene G20-Gipfel ein Wendepunkt für die Erholung der Weltwirtschaft sein wird.
Im Großen und Ganzen gibt es wahrscheinlich nichts zu befürchten, vielleicht abgesehen von einer Ausnahme. Warum haben die führenden Staatsoberhäupter so lange gewartet, um ihren aufwendigen Plan zur Notfallunterstützung einzubringen und warum haben sie nicht früher etwas für eine wirtschaftliche Erholung auf internationaler Ebene unternommen? Fehlte ihnen diese Billion noch? Die grundlegende Frage ist deshalb: Woher stammt diese Billion? Aus dem Verkauf von 400 Tonnen Gold? In offiziellen Mitteilungen war von diesem Thema nie die Rede. Wurde das Geld vielleicht bei einer Bank geliehen? Da es jetzt eine wirtschaftliche Erholung geben wird, und ich richte mich mit meinem Anliegen hier an Herrn Barroso und Herrn Topolánek, könnten die führenden Staatsmänner vielleicht eine weitere Tagung veranstalten und nochmal eine weitere Billion hinzufügen, sodass wir eine Art „Turboerholung“ bekommen.
Margaritis Schinas (PPE-DE). - (EL) Frau Präsidentin, es besteht kein Zweifel daran, dass wir zurzeit in Europa unter den Folgen eines anarchischen, exzentrischen angloamerikanischen Modells zur Steuerung der Finanzmärkte leiden, die mittlerweile ohne Regeln, ohne Aufsicht und ohne demokratische Verantwortlichkeit funktionieren und das natürlich die Wirtschaft in Europa und der Welt negativ beeinflusst hat.
Mittels der Rechtstexte, über die wir heute beraten und über die wir morgen abstimmen werden, schaffen wir ein Schutzschild für die Bürgerinnen und Bürger hier in Europa. Ein Schutzschild, das sie vor diesem Paradox beschützt, in dem wir zurzeit leben, in dem Geldflüsse auf supranationaler Ebene stattfinden aber die Aufsicht und die Verantwortlichkeit, insofern diese existieren, auf nationaler Ebene gehandhabt werden.
Europa reagiert, wenn auch langsam. Aber besser spät als nie. Deshalb bleiben natürlich zwei wichtige Fragen offen, die beantwortet werden müssen. Die erste Frage lautet: Warum mussten wir diese Krise erst durchmachen, um zu reagieren? Warum haben wir erst abgewartet, bis alles längst passiert ist, bis wir Richtlinien einführen? Die Antwort wird von den Bürgerinnen und Bürgern gegeben werden. Denn sie werden es denjenigen danken, die mehr Gesetze gefordert hatten und diejenigen bestrafen, die uns davon überzeugen wollten, dass Selbstregulierung das Allheilmittel für all die Übel ist, denen wir heute gegenüberstehen.
Die zweite Frage lautet: Werden diese Rechtstexte, über die wir heute beraten, die einzigen sein oder wird es eine insgesamte Kontrolle und eine insgesamte Überarbeitung des rechtlichen und regulierenden Rahmens geben? Die Antwort auf diese zweite Frage werden wir geben, da wir als Mitgesetzgeber Druck ausüben sollen, damit wir nicht bei dem Bericht von Herrn Gauzès über Ratingagenturen stehen bleiben, der nämlich den auf die Titanic zuschwimmenden Eisberg nicht gesehen hat, und weswegen passiert ist, was passiert ist. In dem Bericht kam allerdings relativ schnell zu Tage, dass einige Mitgliedstaaten herabgestuft werden mussten, da sie „angeblich“ nicht über angemessene Bonität verfügten.
Wir müssen alles noch einmal neu untersuchen und korrigieren. Nichts wird in der Europäischen Union nach dieser Krise mehr so sein wie vorher.
Manuel Medina Ortega (PSE). – (ES) Frau Präsidentin, ich beziehe mich nur auf den Bericht von Frau Weber über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 77/91/EWG, 78/855/EWG, 82/891/EWG und der Richtlinie 2005/56/EG hinsichtlich der Berichts- und Dokumentationspflicht bei Verschmelzungen und Spaltungen.
Zurzeit werden die Verwaltungsverfahren vereinfacht. Wir sind für die Vorschläge der Kommission, einige Änderungen einzuführen, haben aber einige Änderungsanträge einfließen lassen, die von fast allen Fraktionen vorgebracht wurden, und die natürlich auch ich unterstützt habe, da sie Dinge vereinfachen.
Wir sprechen hier natürlich von einer wichtigen Änderung, nämlich der Abschaffung der Dokumentation, der Einführung von Webseiten und Referenzen für Webseiten, der Abschaffung von Anforderungen für Experten und anderen Arten von Anforderungen, die bis jetzt obligatorisch waren. Dies könnte zu einer wesentlichen Kosten- und Zeitersparnis führen, während für Gläubiger und beispielsweise auch für Arbeitnehmer eines Unternehmens und andere Personen, die Zugang zu dem Unternehmen haben, immer noch Garantien vorhanden wären.
Ich denke, dass die Vorschläge, die uns die Kommission unterbreitet hat, recht positiv sind und dass die vorgelegten Vorschläge zur Änderung des Textes dem gleichen Ansatz folgen, nämlich Unabhängigkeit zu garantieren, vor allen Dingen bei der Nutzung von Webseiten und beim Bedarf an Referenzen, die für jegliche Information dieser Webseiten auf anderen Webseiten genutzt werden, sodass diese Nutzung unkompliziert ist und genügend Zusatzinformationen vorliegen.
Kurzum, Frau Präsidentin, ich denke, dass das Parlament diesen Vorschlag für eine Richtlinie mit einer deutlichen Mehrheit annehmen kann und dass der daraus resultierende Rechtstext besser sein wird, als der, den uns die Kommission ursprünglich vorgelegt hat.
Margarita Starkevičiūtė (ALDE). – (LT) Die aktuellen Ereignisse zeigen wie der Einfluss und die Fehler großer Finanzkonzerne die Realwirtschaft beeinflussen, besonders die Wirtschaft kleiner Länder. Deshalb sollten die vorgestellten Dokumente einen rechtlichen Rahmen schaffen, um zwei Hauptverfahren zu steuern: Erstens sollten sie die freie prozyklische Bewegung von Kapital innerhalb eines Finanzkonzerns harmonisieren, wobei die Liquidität der Realwirtschaft und die makroökonomische Stabilität während einer Rezession sichergestellt sein muss. Zweitens sollten sie dabei behilflich sein, die Verantwortung zwischen nationalen Aufsichtsbehörden und Aufsichtsbehörden eines Gastlandes aufzuteilen, um sicherzustellen, dass die Tätigkeiten eines Finanzkonzerns angemessen sind, und um klarzustellen, wer für Verluste haftet, falls Fehler gemacht werden.
Es muss gesagt werden, dass das vorliegende Dokument nur der erste Schritt in diese Richtung ist und ich möchte betonen, dass diese Probleme nicht gelöst werden, solange man die Auswirkungen des Wettbewerbsrechts auf die Tätigkeiten der Finanzkonzerne nicht abschätzen kann. Wir vergessen diesen Aspekt jedes Mal; er sollte zu einer der Prioritäten des neu gewählten Parlaments gemacht werden.
Sirpa Pietikäinen (PPE-DE). - Frau Präsidentin, ich denke, dass dieses Gesetzespaket, das Teil der Maßnahmen zur Bekämpfung der Finanzkrise ist, im Hinblick auf die Solvabilität II-Rahmenrichtlinie und Ratingagenturen relativ gut ist und dass es zu guten Kompromissen und Resultaten führen wird.
Was die Zukunft anbetrifft, habe ich allerdings drei Anliegen. Erstens würde ich mir wünschen, dass die Europäische Union weltweit ambitionierter und aktiver auftritt. Obgleich die Ergebnisse des G20-Gipfels Schritte in die richtige Richtung sind, sind sie doch noch nicht ausreichend und wir sind immer noch weit von einer angemessenen, weltweiten, auf einer Vereinbarung beruhenden Regelung für Fonds, verschiedene Finanzinstrumente und Regulierungen entfernt.-
Zweitens, was den De Larosière-Bericht betrifft und unsere eigenen Maßnahmen, bin ich der Meinung, dass das Resultat von De Larosière relativ gut war, besonders hinsichtlich der Aufsicht und der Analyse des Systemrisikos auf europäischer Ebene. Aber ich möchte hier auf zwei Fallen hinweisen. Erstens hinsichtlich der Mikroaufsicht: Ich halte die vorgeschlagenen Moralvorstellungen, die immer noch sehr stark auf Zusammenarbeit anstatt auf einem zentralen europäischen Gedanken basieren, für sehr problembehaftet. Zweitens kann angesichts dessen, was wir bereits über die Vorbereitungen der Kommission im Bezug auf Risikokapital und Hedgefonds gehört haben, viel erhofft und erwartet werden.-
Wenn wir also wirklich effizient auf internationaler Ebene arbeiten wollen, müssen wir unsere Hausaufgaben richtig machen. Ich möchte wirklich einen besseren und ambitionierteren Ansatz seitens der Kommission in diesem Bereich sehen.
Antolín Sánchez Presedo (PSE). - (ES) Frau Präsidentin, das Maßnahmenpaket über Ratingagenturen, das Versicherungswesen und die Verschmelzungen und Spaltungen von Gesellschaften ist ein erster Schritt, um das Vertrauen und die Wirksamkeit der Finanzmärkte zu stärken. Es steht im Einklang mit den Grundsätzen der Europäischen Union und der G20 zur Stärkung der Transparenz, der Verantwortung und der Integrität auf den Finanzmärkten und teilt der Europäischen Union eine internationale Führungsrolle zu. Aus diesem Grund unterstütze ich die Maßnahmen, obgleich wir noch weitere Schritte unternehmen müssen.
Die Fehler, die die Ratingagenturen begangen haben, sind einer der Gründe für die Finanzkrise: Selbstregulierung reicht nicht aus. Regulierung spielt eine Vorreiterrolle bei der Einführung von Registrierungen, Verantwortung und Kontrolle der Agenturen, bei der Bewältigung von Interessenkonflikten, der Verbesserung von Arbeitsmethoden und der Qualität von einer Reihe an Qualifikationen, auch derer von Drittländern. Eine zukünftige Überarbeitung der Zahlungssysteme und die Schaffung einer europäischen öffentlichen Agentur stehen noch aus.
Die Richtlinie über Solvabilität kodifiziert den gesamten gemeinschaftlichen Besitzstand über Privatversicherungen und beinhaltet fachspezifische Fortschritte für ein verbessertes Risikomanagement, das neuen Antrieb für Innovationen, verbesserte Ressourcennutzung, die Stärkung des Versichertenschutzes und finanzielle Stabilität in diesem Sektor geben wird. Der neue Rahmen für die Aufsicht von Versicherungsgruppen ist von umsichtiger Natur und offen für weitere Entwicklungen. Im Prozess der Integration und Stärkung der europäischen Finanzaufsicht ist die Schaffung von Aufsichtsbehörden ein Schritt nach vorne. Der Prozess muss weiter vorangebracht werden und könnte als Vorbild für einen möglichen weltweiten Standard dienen. Das Parlament wird diese Entwicklungen verfolgen und fördern.
Zum Schluss möchte ich noch sagen, dass der Änderungsantrag verschiedener Richtlinien hinsichtlich der Berichts- und Dokumentationspflicht bei Verschmelzungen und Spaltungen eine Form der rechtlichen Vereinfachung darstellt und verdeutlicht, dass der Abbau von Belastungen für Unternehmen um 25 % perfekt mit der Stärkung der Rechte der Öffentlichkeit und der Anteilseigner kombiniert werden kann, sofern Informations- und Kommunikationstechnologien genutzt werden.
Daniel Dăianu (ALDE). - Frau Präsidentin, ich freue mich, dass im Endeffekt der gesunde Menschenverstand im Parlament und in der Kommission hinsichtlich der Ursachen der Finanzkrise überwogen hat. Die Menschen sind sich darüber klar geworden, dass diese Krise nicht dem normalen Konjunkturzyklus entspricht und dass eine tiefgehende Überarbeitung der Regulierung und Aufsicht der Finanzmärkte dringend notwendig ist. Der Bericht der De Larosière-Gruppe und der Turner-Bericht haben dies auch verdeutlicht. Diese Berichte stehen analytisch im Einklang mit dem Lamfalussy-Folgebericht des Parlaments.
Die Dokumente, über die heute beraten wird, sind aus dem Blickwinkel der gleichen Handlungslogik zu betrachten. Leider wird unsere Wirtschaft für einige Zeit Verluste erleiden, nicht zuletzt aufgrund der öffentlichen Haushaltspläne und der Maßnahmen, die zur Beseitigung der Misere zukünftig wahrscheinlich immer spärlicher unternommen werden. Es ist zu hoffen, dass wir dieses Mal mehr aus der Krise lernen als aus den vorherigen Krisen.
Klaus-Heiner Lehne (PPE-DE). - Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Dies ist ja eine wirklich interessante und gute Debatte, und zwar aus dem einfachen Grund, weil wir – wenn wir uns die Berichte anschauen – zwei Aspekte miteinander kombinieren, die auf den ersten Blick nicht unmittelbar etwas miteinander zu tun haben, aber schon etwas damit zu tun haben, wie wir mit der Krise fertig werden und die Wirtschaft wiederbeleben.
Ich war im Rechtsausschuss Schattenberichterstatter für den Bericht Weber, zu dem ich erst einmal Frau Weber ganz herzlich gratulieren möchte. Hier geht es nicht klassisch um die Bewältigung der Krise, sondern beim Bericht Weber geht es eigentlich um die Vereinfachung des Gesellschaftsrechts, um einen Beitrag zum Bürokratieabbau und die Beseitigung von Unternehmenslasten. Gerade jetzt, zum Ende der Legislaturperiode, ist das ein deutlicher Beleg und ein Beispiel dafür, wie das Europäische Parlament gerade mit diesem Thema umgeht und versucht, das Gesellschaftsrecht im Sinne der Unternehmen weiterzuentwickeln. Ich begrüße das nachdrücklich.
Da bei dieser Debatte auch die Gelegenheit besteht, etwas zur generellen Finanzmarktgesetzgebung zu sagen, sei angemerkt, dass auch das ein Zeichen gegen Ende dieser Legislaturperiode ist, dass wir jetzt mit dem ersten Finanzmarktpaket zu einem Ergebnis kommen und hier in erster Lesung in diesem Hause die Beratungen abschließen. Ich denke, dass auch das wichtig ist.
Ich will aber auch festhalten, dass wir mit dem zweiten Paket, das die Kommission im Augenblick ja noch vorbereitet, leider in dieser Legislaturperiode zu spät kommen. Das hat seine Ursachen. Sie werden sich daran erinnern, dass wir in der Vergangenheit das Thema der Regulierung bestimmter Bereiche der Finanzmärkte sehr wohl diskutiert haben, und zwar in den Ausschüssen in diesem Haus oder bei verschiedenen Gelegenheiten im Plenum. Es gab aber massive Widerstände. Widerstände gab es im Ministerrat: der sozialistische Premierminister Gordon Brown hat sich lange Zeit geweigert, bestimmte Realitäten anzuerkennen.
Widerstände hat es auch in der Kommission gegeben. Die Kommission hat im Bereich Hedgefonds und in anderen Sektoren lange Zeit Widerstand geleistet und Widerstände hat es auch hier im Haus gegeben. Als es darum ging, legislative Initiativberichte auf den Weg zu bringen, hat die Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft und Währung lange Zeit dieses aufgrund eines überflüssigen Kompetenzstreits verweigert. Ich bin froh, dass jetzt alle einsichtig geworden sind. Charly McCreevy reguliert die Hedgefonds, Frau Berès lässt Initiativberichte zu und Gordon Brown hat seine Meinung auch geändert. Das ist eine gute Entwicklung, die ich – auch im Namen meiner Fraktion – nachdrücklich begrüße.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE). – (FR) Frau Präsidentin, mein Beitrag bezieht sich auf den Bericht über Ratingagenturen und zuerst möchte ich meinem Freund, Herrn Gauzès, meine Dankbarkeit ausdrücken, denn er hat kompetente, klare und pragmatische Arbeit geleistet.
Obwohl ich das Risiko eingehe, mich auf gewisse Weise vom Thema zu entfernen, möchte ich, Frau Präsidentin, über das Problem der Ratingagenturen sprechen. In dieser Krise, die wir durchleben, sind Staaten angesichts des möglichen Zusammenbruchs des Finanzsektors zu wichtigen Akteuren auf dem Finanzmarkt geworden.
Sie haben Bürgschaften, Schulden und Kapitalbeteiligungen übernommen und deswegen frage ich mich, ob die Europäische Union nicht die Schaffung einer weltweiten öffentlichen Ratingagentur für Staaten als Teil einer neuen weltweiten Regulierung des Kapitalismus vorschlagen sollte. Die Agentur würde unter dem Internationalen Währungsfonds agieren und würde Bürgerinnen und Bürgern erlauben, sich anhand der Ratings ein Bild der finanziellen Situation von Staaten zu machen, die, ich wiederhole, zu Schlüsselfiguren auf dem Finanzmarkt geworden sind.
Kurt Joachim Lauk (PPE-DE). - Frau Präsidentin! Mir geht es um drei kurze Punkte. Erstens: Wir haben einen guten Konsens erreicht, dass in Zukunft alle Finanzinstitutionen der Regulierung unterworfen werden müssen, dass keine davon ausgenommen werden kann. Die Kommission ist jetzt in der Lage, nach und nach Vorschläge zu machen, die alle Akteure umfassen. Das ist absolut zwingend.
Zweitens: Wir sollten überlegen, wie wir die europäischen Finanzaufsichten, die dann notwendig werden, aufbauen und unter unsere Kontrolle bringen und unsere Abhängigkeit von den Institutionen der Regulierung in Amerika – ob formell oder informell – deutlich reduzieren, denn wir wissen, dass diese massiv versagt haben.
Der dritte Punkt ist: Mir macht die Entwicklung im Finanzbereich im Euroraum insgesamt Sorgen, weil sich die spreads und die Verschuldung zwischen den unterschiedlichen Ländern, das credit rating der unterschiedlichen Länder im Euroraum auseinander entwickeln statt aufeinander zu. Wir sollten hier alle Maßnahmen ergreifen und von den einzelnen Ländern einfordern, dass Disziplin herrscht.
Der letzte Punkt ist, dass wir darauf achten müssen, dass die EU nicht in die Lage gerät, sich zu verschulden. Die Länder der EU sind hoch genug verschuldet. Wir brauchen keine weitere Verschuldungsinstitution.
Pervenche Berès (PSE). – (FR) Frau Präsidentin, ich möchte nur Herrn Lehne darauf hinweisen, dass es die Sozialisten in diesem Parlament waren, die Vorschriften für spekulative Fonds gefordert haben und dass wir vor allem durch ihre Entschlossenheit diese Vorschriften schließlich erhalten haben. Auch in dem Bericht von Herrn Gauzès haben sie die Kommission dazu aufgefordert, an einer Idee für eine öffentliche Ratingagentur zu arbeiten.
Ich möchte diese Gelegenheit auch dazu nutzen, dem Herrn Kommissar zu sagen, dass ich über die Doppelstandards, die in Verbindung zum Monopol der Kommission beim Initiativrecht bestehen, erstaunt bin. Wenn der Rat die Kommission auffordert, einen Vorschlag zur Harmonisierung der Einlagensicherung der Banken auszuarbeiten, liegt der Vorschlag drei Wochen später vor. Wenn das Europäische Parlament einen Vorschlag für eine Gesetzesinitiative von Herrn Rasmussen vorlegt, für den in diesem Plenum mit großer Mehrheit gestimmt wurde, handhaben sie es so, dass der betreffende Vorschlag erst dann vorgelegt wird, wenn das Europäische Parlament nicht mehr über ihn beraten kann.
Wir hatten Sie letzten September um eine Gesetzesinitiative in diesem Bereich gebeten. Was haben Sie seitdem gemacht, Herr Kommissar?
Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. −Frau Präsidentin, ich möchte dem Parlament und besonders den drei Berichterstattern meine Anerkennung und meine Bewunderung für die effiziente Handhabung dieser drei Dokumente ausdrücken. Dies hatte eine schnelle Einigung zur Folge, wodurch die Funktionsweise unserer Finanzmärkte sicherlich verbessert wird. Die EU-Verordnung über Ratingagenturen wird die Integrität, die Transparenz, die Verantwortung und die verantwortungsvolle Ausführung der Tätigkeiten von Ratingagenturen erhöhen.
Herr Purvis hatte hierzu einige Fragen gestellt, nämlich über die Freiheit, in bestimmte Produkte zu investieren. Zurzeit kann in jedes Produkt investiert werden, ob es aus der Europäischen Union stammt oder nicht. Ratings sind nicht obligatorisch und deswegen sind europäische Unternehmen nicht dazu verpflichtet, in bewertete Produkte zu investieren. Ich möchte betonen, dass für regulatorische Zwecke, d. h. für Berechnungen des Kapitalbedarfs, die Bewertungen die genutzt werden können diejenigen sind, die entweder in der EU für Produkte aus der EU und aus Drittländern ausgestellt wurden oder die in der Europäischen Union als gleichwertig bestätigt und anerkannt worden sind.-
Obwohl ich, wie ich vorher schon erwähnt habe, von einigen Aspekten der Solvabilität II-Rahmenrichtlinie enttäuscht bin, wird die EU einen Rahmen für die Versicherungsbranche erhalten, der international als Vorbild für ähnliche Reformen fungieren könnte. Dies ist natürlich nicht das Ende der Geschichte. Es muss noch viel getan werden: Bereits vor Oktober 2012 müssen Durchführungsmaßnahmen vorhanden sein, damit die Mitgliedstaaten und die Branche genügend Zeit haben, um die Solvabilität II-Rahmenrichtlinie umzusetzen. Ich kann Ihnen versichern, dass die Kommission ihrer Aufgabe nachkommen und diesen Prozess vereinfachen wird. Sie wird diese lang überfällige Reform so schnell wie möglich im Interesse aller beteiligten Parteien umsetzen.
Obwohl ich dies bereits in meinen einleitenden Worten erwähnt habe, möchte ich noch einmal betonen, dass die Gruppenaufsicht in der vorgeschlagenen Solvabilität II-Richtlinie enthalten bleibt, obwohl die Unterstützung innerhalb der Gruppe kein Bestandteil mehr ist. Ich denke, es ist wichtig, diese beiden Konzepte nicht vollständig miteinander zu vermischen.
Schlussendlich möchte ich noch sagen, dass wir durch den Vorschlag für eine Richtlinie über die vereinfachte Berichts- und Dokumentationspflicht bei Verschmelzungen und Spaltungen von Aktiengesellschaften auf unserer Agenda zum Abbau der Verwaltungslast vorankommen. Das wird zum Wachstumspotenzial beitragen und Europa auf dem Weg der wirtschaftlichen Erholung helfen.
Jean-Paul Gauzès, Berichterstatter. − (FR) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte mich auf zwei bis drei kurze Anmerkungen beschränken. Erstens bestand eine breite Einigkeit im Parlament über den Bericht bezüglich der Ratingagenturen und natürlich wird sich das europäische Recht im Laufe der Zeit weiterentwickeln, aber ich denke, dass es zurzeit als Vorbild für eine internationale Vereinbarung dienen könnte.
Schließlich möchte ich noch den Schattenberichterstattern, Herrn Pittella und Herrn Klinz, danken, die mich aktiv bei meiner Arbeit unterstützt haben, sowie den Teams der Kommission, der Präsidentschaft und natürlich dem Sekretariat des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und den Experten, ohne die diese Arbeit nicht erfolgreich hätte abgeschlossen werden können.
Renate Weber, Berichterstatterin. −Frau Präsidentin, ich habe alle Beiträge heute Morgen im Parlament mit Interesse verfolgt. Wir befinden uns an einem Zeitpunkt, an dem wir nicht nur die schlimmste Finanz- und Wirtschaftskrise durchleben, sondern auch kurz vor neuen Europawahlen stehen. Die Berichte, über die wir heute beraten haben und über die morgen abgestimmt wird, zielen nicht darauf ab, die Finanzkrise zu beheben, aber wir hoffen, dass sie uns dabei behilflich sein werden, die Fehler in Zukunft nicht nochmal zu begehen oder zumindest die größten Fehler, und dass sie hoffentlich zur Erholung der europäischen Wirtschaft beitragen werden.
Wenn einem zu Ohren kommt, dass kleine Unternehmen heutzutage 10 Mal mehr ausgeben als große Unternehmen, um EU-Vorschriften bezüglich der Berichtspflichten zu erfüllen, wundert man sich zu Recht, warum das so ist und wie wir zu solchen Vorschriften gekommen sind, die durch ihre Auswirkungen die Schließung von diesen kleinen Unternehmen zur Folge haben können, und warum wir so lange gebraucht haben, dies zu ändern. Ich bin froh, dass Herr Kommissar McCreevy erwähnt hat, dass das Gesellschaftsrecht wahrscheinlich das schwierigste im gemeinschaftlichen Besitzstand der EU ist. Es ist vielleicht Zeit, es zu ändern. Sicherlich nicht, um es aufzuweichen, aber vielleicht, um es besser an unsere aktuelle Lage anzupassen.
Wenn wir effizienter sein wollen, müssen wir unsere Energie dafür aufwenden, konstruktiver zu sein. Ich denke, man kann fairerweise sagen, dass die Handhabung des Maßnahmenpakets, über das wir heute beraten haben, ein Beweis dafür ist. Es ist ein Beweis, dass wir verantwortungsvoll gehandelt haben und dass wir mit dem Rat und der Kommission zu einem Kompromiss gekommen sind, um dieses Paket bei der ersten Lesung anzunehmen. Können wir mehr tun? Natürlich, aber lassen Sie uns hierüber abstimmen und dann in der richtigen Richtung weiterarbeiten.
Peter Skinner, Berichterstatter. −Frau Präsidentin, ich möchte zuerst sagen, was ich vielleicht ganz am Anfang hätte sagen sollen, nämlich ein Dankeschön an alle Abteilungen der Kommission, des Rates und besonders des Parlaments für die Arbeit, die hier geleistet wurde. Ich muss sagen, dass wir ohne ihre Arbeit und ihre Hilfe dies nicht erreicht hätten.
Wie viele hier im Raum sind wir ziemlich erstaunt über die Anzahl der fachspezifischen Details, die für viele dieser Berichte nötig sind. Die Solvabilität II-Rahmenrichtlinie, das muss man sagen, wurde zu einer Zeit zur Bekämpfung einer Krise entwickelt, in der man sich gar nicht in einer Krise befand. Sie umfasst Risikomanagement und das ist, wie viele hier im Raum gehört haben, das erste Mal für die meisten Rechtsvorschriften über Finanzdienstleistungen. Außerdem beinhaltet sie, und ich gebe dem Kommissar Recht, das Konzept der Gruppenaufsicht. Die Unterstützung innerhalb der Gruppe wurde leider herausgenommen, aber dazu haben wir bereits alles gehört. Wir wollen hoffen, dass wir das später wieder einbringen können. Kapital wird auch definiert. Viele Aspekte dieses Berichts messen dem Kapital eine führende Rolle in der Welt bei.
Mein zweiter Punkt bezieht sich auf die strategischen Auswirkungen, die die Anwendung solcher Rechtsvorschriften hat. In vielerlei Hinsicht reicht eine nur in 27 Mitgliedstaaten funktionierende Vorschrift nicht aus, wenn wir nicht auch über das zugehörige Pendant verfügen, nämlich über eine strategische Regulierungsbehörde auf europäischer Ebene, die für alle 27 Mitgliedstaaten zuständig ist. Wir müssen die Unterschiede zwischen den einzelnen Regulierungsbehörden beseitigen und mit nur einer Stimme sprechen. Das ist besonders wichtig, wenn wir anderswo auf der Welt Regelwerke anerkennen. Gerade dieses Wochenende habe ich mich mit Paul Kanjorski, dem Vorsitzenden des Unterausschuss für Finanzen im US-Kongress, und anderen getroffen, die jetzt die Gespräche über die Einrichtung einer einzigen Regulierungsbehörde auf föderaler Ebene in den USA vorantreiben wollen. Falls sie das vor uns in Europa schaffen, könnten wir stark in Verlegenheit gebracht werden, da wir nicht über eine notwendige Regulierungsbehörde auf europäischer Ebene verfügen.
Der Bericht ist von internationaler Relevanz und beinhaltet internationale Maßnahmen. Darauf können wir alle stolz sein, aber wir müssen trotzdem sicherstellen, dass wir die Änderungen hinsichtlich der Fragen, die von dem De Larosière-Bericht aufgeworfen wurden, weiterhin mit Nachdruck vorantreiben. Das Gleiche gilt für die Unterstützung innerhalb der Gruppe, die wirtschaftliche Effizienz bewirken wird. Ich hoffe, dass jeder diese Maßnahmen unterstützt.
Präsidentin. - Die gemeinsame Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung über den Bericht (Α6-0191/2009) von Herrn JeanPaul Gauzès wird am Donnerstag, den 23. April 2009 stattfinden.
Die Abstimmung über den Bericht (A6-0247/2009) von Frau Renate Weber und über den Bericht (A60413/2008) von Herrn Peter Skinner werden heute stattfinden.-
Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)
Sebastian Valentin Bodu (PPE-DE), schriftlich. – (RO) Ich möchte hier nicht über die Wichtigkeit der Ratingagenturen sprechen. Jeder weiß, dass sie wichtig für das Bereitstellen einer guten Basis für Investitionsentscheidungen sind, ganz gleich, ob sich das auf die Finanzprodukte bezieht oder auf die Emittenten (sie liefern nämlich weitaus mehr als nur Beurteilungen). Allerdings möchte ich betonen, wie wichtig die Gründung einer europäischen Ratingagentur ist.
In Zeiten einer tiefen Wirtschaftskrise wie der jetzigen, sollten Ratingagenturen ungeachtet der wirtschaftlichen Bedingungen, transparent und glaubwürdig arbeiten und Europa Unterstützung bieten, während wir durch diese unruhigen Zeiten steuern. Wir können die Tatsache, dass die aktuelle Krise auch durch Ratingagenturen ausgelöst wurde nicht verschleiern. Sie haben konventionelle Finanzprodukte und hybride Finanzprodukte in einer völlig konfusen Art und Weise bewertet und das alles vor dem Hintergrund von Beschuldigungen der mangelnden Transparenz und Interessenkonflikten.
Wir brauchen neue Unternehmen in diesem Sektor, die für Wettbewerb sorgen, was die Versorgung mit objektiven Bewertungen anbetrifft. Wir müssen über den Schutz von Investoren nachdenken und ihr Vertrauen in Ratingagenturen. Die EU muss garantieren, dass Ratingagenturen nach klaren Vorschriften agieren. Welche bessere Möglichkeit zur Erfüllung dieser Bedingungen gäbe es, als eine europäische Ratingagentur zu schaffen, die nach den Vorschriften der Gemeinschaft handelt.
Călin Cătălin Chiriţă (PPE-DE), schriftlich. – (RO) Ich begrüße und unterstütze den Vorschlag über eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der vorherigen Richtlinien über die Berichts- und Dokumentationsverpflichtungen bei Verschmelzungen und Spaltungen. Ich begrüße dabei besonders die konkreten Maßnahmen, die zum Abbau der Verwaltungslast vorgeschlagen wurden. Verwaltungslasten stören unnötigerweise die wirtschaftlichen Aktivitäten im europäischen Unternehmenssektor.
Ich unterstütze die Ziele dieser Initiative, die den Wettbewerb zwischen Unternehmen in der EU durch den Abbau von Verwaltungslasten stärken sollen, die ihnen von europäischen Richtlinien im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrecht auferlegt wurden. In diesem Bereich kann die Reduzierung durchgeführt werden, ohne dass dies erhebliche Beeinträchtigungen für andere betroffene Parteien nach sich zieht.
Ich befürworte mit Nachdruck die wirksame Anwendung des Aktionsprogramms, gebilligt vom Europäischen Frühjahrsrat im März 2007, der auf die Reduzierung der Verwaltungslasten von Unternehmen um 25 % bis 2012 abzielt.
Ich bin der Meinung, dass die europäischen Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger großen Bedarf am Abbau von Bürokratie haben, die ihnen vom gemeinschaftlichen Besitzstand der EU und manchen nationalen Gesetzen auferlegt wurde.