6.33. Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Gemeinschaft und elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (A6-0138/2009, Adina-Ioana Vălean)
Adina-Ioana Vălean (ALDE). - Herr Präsident, ich habe hier eine kleinere, vom Rat beantragte Änderung zur Beseitigung einer Uneinheitlichkeit der Wechselkurse, die für Kosten von SMS-Nachrichten und für die Kostengrenze gelten. Daher sollte gemäß der Absprache mit dem Rat der folgende Text am Ende von Artikel 1(4) der Originalverordnung ergänzt werden, bei dem es sich um Artikel 1, Punkt 2(b) der Änderungsverordnung handelt: „Die gleichen Referenzwechselkurse gelten bei der alljährlichen Anpassung der Gebührenhöhe, die in den Artikeln 4a, 4b und 6a(3) geregelt sind, sofern diese Gebühren in anderen Währungen als dem Euro angegeben werden.“