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Verfahren : 2008/0231(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A6-0236/2009

Aussprachen :

PV 21/04/2009 - 20
CRE 21/04/2009 - 20

Abstimmungen :

PV 22/04/2009 - 6.38
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2009)0254

Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 22. April 2009 - Straßburg Ausgabe im ABl.

7. Stimmerklärungen
Video der Beiträge
Protokoll
  

Mündliche Erklärungen zur Abstimmung

 
  
  

- Tagungskalender des Europäischen Parlaments - 2010

 
  
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  David Sumberg (PPE-DE). - Herr Präsident, Sie könnten vielleicht glauben, dass ich - weil ich das Parlament im Juli verlassen werde - vermutlich überhaupt gar keine Ansichten mehr zum Parlamentsprogramm für das Jahr 2010 habe. Doch würde ich denjenigen Wählern nicht gerecht, die mich in den letzten 10 Jahren hierher geschickt haben, wenn ich diese Gelegenheit zum Protest gegen die Durchführung der Parlamentssitzungen in Straßburg überhaupt nicht nutzen würde. Es handelt sich hierbei um eine skandalöse Verschwendung von Steuergeldern. Es gibt überhaupt gar keinen Grund dafür: in Brüssel gibt es ein völlig angemessenes Parlamentsgebäude. Wenn ich das den Menschen im Vereinigten Königreich gegenüber erwähne, und zwar den Aufwand und die Mühe, die jeder auf sich nimmt, um hierher zu kommen, dann sind sie völlig verblüfft darüber, dass wir auch in Zeiten der Rezession diese Gewohnheit immer noch weiterpflegen. Die Zeit ist gekommen, dieser Farce in Straßburg schließlich ein Ende zu setzen und dafür zu sorgen, dass das Parlament nur noch in Brüssel tagt und somit einen echten Beitrag zur Einsparung öffentlicher Gelder leistet, die man für sinnvollere Dinge ausgeben könnte.

 
  
  

VORSITZ: HERR COCILOVO
Vizepräsident

 
  
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  Christopher Heaton-Harris (PPE-DE) Herr Präsident, jedes Jahr bringt die Konferenz der Präsidenten Änderungsanträge mit dem Ziel ein, unseren vorgeschriebenen Aufenthalt in Straßburg zeitlich zu verlängern. Tatsache ist jedoch, dass wir mehr Zeit in Straßburg verbringen, als dies irgendjemand außerhalb des Parlaments Recht sein könnte, da allein die Anreise für die meisten unter uns annähernd einen Tag in Anspruch nimmt. Daher sollten wir befürworten, nicht mehr nach Straßburg zu kommen.

Das einzige Sonderrecht, das ich diesem Parlament einräumen möchte, ist das Recht, seinen Sitzungsort selbst zu bestimmen. Mein Kollege Herr Posselt gesteht hierzu ein, dass im Umkreis wohnende Politiker über bestimmte ortsbedingte Vorteile verfügen. Es ist jedoch für niemanden von uns einfach, über die deutsche Grenze hinweg nach Straßburg zu pendeln. Und die Beförderung von Wählern nach Straßburg - Menschen also, die das Parlament besichtigen und seine Funktionsweise kennen lernen möchten - dauert über einen Tag. Dabei steht uns in Brüssel eine gute Infrastruktur zur Verfügung. Wir sollten aus diesem Grund einer Verlängerung unseres Aufenthalts in Straßburg nicht zustimmen, sondern den Beschluss fassen, uns ein für alle Mal aus Straßburg zu verabschieden.

 
  
  

- Bericht: Mairead McGuinness (A6-0232/2009)

 
  
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  Daniel Hannan (NI). - Herr Präsident, ich möchte nur ein Thema besprechen, nämlich dem Skandal der Grundstücksenteignungen in Spanien, der in den vergangenen sechs Jahren auf die eine oder andere Weise vor den Petitionsausschuss gebracht worden ist. Unabhängig von unserer Staatsangehörigkeit hat jeder in diesem Haus Wähler, die gleich Tausender spanischer Bürgerinnen und Bürger unter dem Missbrauch gelitten haben, der im Rahmen des an den spanischen Küsten geltenden städtebaulichen Erschließungsgesetzes betrieben wurde.

Die Versuche, die Angelegenheit von diesem Haus beurteilen zu lassen, wurden von mehreren spanischen Abgeordneten beider Parteien schmählich vereitelt. Dabei möchte ich vor allem meine Kollegen der spanischen Partido Popular dringend bitten, sich die Bedeutung der Unverletzlichkeit des Eigentums in Erinnerung zu rufen. Im Hinblick auf ihre Geschichte und das Wissen darum, was während der Zweiten Republik geschah, als das Eigentumsrecht nicht abgesichert war, sollten sie von allen am besten nachvollziehen können, wie wichtig es ist, dass Menschen davon ausgehen können, dass ihre Eigentumsurkunden gegen staatlichen Missbrauch geschützt sind.

 
  
  

- Bericht: Anna Záborská (A6-0198/2009)

 
  
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  Hannu Takkula (ALDE). - (FI) Herr Präsident, zunächst möchte ich einbringen, dass der Bericht von Frau Záborská den richtigen Ansatz verfolgt. Es ist sehr wichtig, dass der Gleichheitsgrundsatz im Rahmen der verschiedenen Aufgaben, die dem Parlament in Ausschüssen und Delegationen zukommen, umgesetzt werden kann.

Ferner ist es von großer Bedeutung, dass bei der Ausarbeitung der Kandidatenlisten für die Europäischen Wahlen zu gleichen Teilen weibliche und männliche Kandidaten aufgestellt werden können.

Da wir aufeinander angewiesen sind, hoffe ich auf eine Entwicklung, im Rahmen derer den Fähigkeiten und Fachkenntnisse eines Tages größere Bedeutung beigemessen wird als dem Geschlecht. Bei der Beschlussfassung im Parlament ist es äußerst wichtig, dass unsere Ausschüsse aus fähigen, sachverständigen Menschen - Männern und Frauen - bestehen. Auf diese Weise wird jede und jeder eine gemeinsame, eindeutige Auffassung dazu entwickeln, wie Wissen und Fähigkeiten zur Gestaltung einer besseren Zukunft und eines besseren Europas eingesetzt werden können.

 
  
  

- Bericht: Eluned Morgan (A6-0216/2009)

 
  
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  Daniel Hannan (NI). - Herr Präsident, erhebliche Einsparungen sind durch die Schaffung eines gemeinschaftlichen europäischen Netzes möglich. Da jederzeit an irgendeinem Ort in Europa überschüssige Elektrizität zur Verfügung steht, können wir durch den Abbau nationaler Schranken unsere Abhängigkeit von importierten Energiequellen erheblich reduzieren. Es ist somit bedauerlich, dass wir uns in den heutigen Berichtsserien nicht für dieses Integrationsmodell als einem freien, dezentralisierten und organischen Marktmodell entschieden haben. Stattdessen schlagen wir einen Weg ein, der auf Harmonisierung, Festpreise, Schutzmaßnahmen, gemeinsame Verhandlungspositionen gegenüber Russland und anderen Drittländern ausgerichtet ist. In der Europäischen Union besteht ein grundlegender ideologischer Unterschied zwischen einem freien Markt, der auf gegenseitige Produktanerkennung gründet, und einem harmonisierten Markt, dessen Grundlage eine reduzierte Produktauswahl für den Verbraucher, den Schutz der Hersteller und die behördliche Regulierung bilden.

Meiner Ansicht nach bedeutet dies besonders für Länder wie Großbritannien eine Gefahr. Noch bis vor zwei Jahren waren wir der einzige Nettoenergieerzeuger in der EU. Und auch heute befinden wir uns annähernd im Gleichgewicht. Eine gemeinsame Energiepolitik könnte für uns wie die Gemeinsame Fischereipolitik eine Situation heraufbeschwören, in der wir als einziges Land einen erheblichen Betrag in den gemeinsamen Topf zahlen müssen, aus dem sich dann alle anderen nach dem Gleichstellungsprinzip bedienen.

 
  
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  Syed Kamall (PPE-DE). - Herr Präsident, bevor ich mit meinen Ausführungen beginne, möchte ich zunächst der Berichterstatterin Frau Morgan danken. Meines Wissens nach wird sie dieses Haus bald verlassen, und obwohl wir nicht immer gleicher Meinung sind, denke ich im Namen aller zu sprechen, wenn ich sage, dass sie einen enormen Arbeitsaufwand für diesen Bericht geleistet hat.

Die Geschichte der EU-Liberalisierung zeigt allgemein auf, dass die Liberalisierung der Telekommunikation ein großer Erfolg war und in der gesamten Europäischen Union zu einer größeren Produktauswahl, niedrigeren Preisen und besserem Service geführt hat. Es ist äußerst bedauerlich, dass der Postmarkt und besonders der Energiemarkt diesem Erfolg hinterherhinken müssen. Es wurden sicherlich einige Schritte in die richtige Richtung gemacht, doch das Problem der Entflechtung von Netzwerken und auch des Zugangs zu anderen Märkten ist noch nicht gelöst.

Es kann nicht richtig sein, dass bestimmte Märkte, wie beispielsweise Großbritannien, für den Wettbewerb offen bleiben, so dass für deutsche und französische Unternehmen der Zugang zum britischen Markt gewährleistet ist, während den Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich und anderen Staaten der Zugang zum deutschen und französischen Markt verwehrt wird. Die Zeiten des Protektionismus sind vorbei. Es gilt nun, das Vertrauen vermehrt in den Markt zu setzen.

 
  
  

- Bericht: Ivo Belet (A6-0218/2009)

 
  
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  Hannu Takkula (ALDE). - (FI) Herr Präsident, zunächst möchte ich anmerken, dass Herr Belet einen ausgezeichneten Bericht verfasst hat. Es ist sehr wichtig, sicherzustellen, dass wir energiefreundlich, energiesparsam und - im Verkehrswesen und in anderen Bereichen - in jeder Beziehung effizient handeln.

Dies muss auch im Fall von Reifen unser Ziel sein. Dieser Bericht bezieht sich speziell auf Verkehrswesen und Reifen. Es sollte jedoch nicht unerwähnt bleiben, dass die Sicherheit auf diesem Gebiet immer Vorrang hat und Kompromisse nicht erlaubt sind.

Wir müssen in dieser Frage ein ausgewogenes Gleichgewicht finden. Die Kraftstoffeffizienz in der Reifenfertigung darf die Sicherheitsbelange nicht in den Hintergrund rücken. In anderen Worten, wenn wir Kraftstoffeffizienz garantieren und steigern wollen, müssen wir gleichzeitig gewährleisten, dass die Sicherheit in keiner Weise beeinträchtigt wird und ihr beim Ausbau des europäischen Verkehrswesens auf Autobahnen, Landstraßen und anderswo als wichtigstes Ziel oberste Priorität eingeräumt wird.

 
  
  

- Bericht: Adina-Ioana Vălean (A6-0138/2009)

 
  
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  Hannu Takkula (ALDE). - (FI) Herr Präsident, ich möchte zuerst der Berichterstatterin Frau Vălean für ihren ausgezeichneten Bericht danken. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir in Europa auf eine Situation zusteuern, die künftig eine Kostenminderung für das Mobiltelefonieren europaweit und eine einheitliche Tarifgestaltung für den gesamten Binnenmarkt ermöglicht.

Gegenwärtig besteht das Problem noch darin, dass wir bei Reisen von einem Land in ein anderes häufig neue Verträge abschließen oder ansonsten sehr hohe Gebühren zahlen müssen.

Angesichts des freien Personenverkehrs und der Freizügigkeit der Arbeitnehmer sowie der Gestaltung eines gemeinsamen Wirtschaftsraums - etwas, das auf Ebene der Europäischen Union Gültigkeit haben sollte - ist es auch wichtig, ein kohärentes System für Mobilfunktarife zu schaffen. Dies wäre im Interesse der Öffentlichkeit.

Die Europäische Union muss in erster Linie im Interesse der Öffentlichkeit handeln. Wenn wir möchten, können wir eine Tarifermäßigung für Sprachtelefonanrufe aktiv bewirken.

 
  
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  Syed Kamall (PPE-DE). - Herr Präsident, als Berichterstatter des Ausschusses für den Binnenmarkt und Verbraucherschutz im Rahmen dieses Berichts möchte ich meinen Stolz über die von uns geleistete Arbeit zur Schaffung von vermehrter Transparenz zum Ausdruck bringen. Seit vielen Jahren ist eines der großen Probleme der sogenannte „Rechnungsschock”, den viele Verbraucher erleiden, die bei ihrer Heimkehr eine viel höhere Gebührenabrechnung als erwartet vorfinden.

Betrachten wir jedoch die übrigen Themen und insbesondere den Punkt der Preisobergrenzen, müssten wir meiner Ansicht nach erkennen, dass auch ohne diese Verordnung die Preise rückläufig waren. Basierend auf eigenem Zahlenmaterial räumt selbst die Kommission ein, dass die wenigsten Verbraucher Roamingdienste in Anspruch nehmen: 70 % der Verbraucher verwenden das gesamte Jahr über kein Roaming und die Anzahl regelmäßiger Benutzer von Roamingdiensten ist weitaus niedriger. Das bedeutet, dass wir die Telefon- und Übertragungsgebühren lediglich für einige privilegierte MdEPs, Kommissionsbedienstete, europäische Journalisten und Geschäftsleute herabsetzen.

Hoffentlich werden Unternehmen bei ihrem Versuch, diesen Ertragsverlust an anderer Stelle auszugleichen, nicht die Anrufe inländischer Nutzer - und insbesondere den ärmeren unter ihnen - verteuern. Hoffentlich nehmen wir nicht den Armen etwas weg, um die Telefongespräche Reicher kostengünstiger zu gestalten.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI).(FR) Herr Präsident, ich begrüße den Bericht von Frau Vălean, der ein Thema zum Gegenstand hat, auf das ausnahmsweise die Machtbefugnisse der EU vollständig anwendbar sind.

Ich muss zugeben, dass in diesem Bereich der Telekommunikation die Situation zuweilen völlig untragbar ist. Da ist die Enttäuschung von Verbrauchern, die Mobiltelefone wie dieses hier benutzt haben und die aufgrund der abgeschlossenen Verträge davon ausgehen, dass internationale Anrufe vertragsmäßig abgedeckt sind, die jedoch bei Erhalt ihrer Abrechnungen einen wahren Schock erleiden. Mir ist beispielsweise erst kürzlich Folgendes passiert: Nachdem ich in Italien an einem Tag zwei oder drei Mal eine Internetverbindung genutzt hatte, erhielt ich vom virtuell verstaatlichten französischen Netzbetreiber Orange eine Abrechnung über 1 200 EUR und an einem anderen Tag, den ich in Nähe der französischen Grenze zwischen Evian und Genf verbracht hatte, ging mir eine Rechnung über 3 000 EUR zu!

Dies sind absolut unsägliche Geschäftspraktiken, die an unverhohlener Ausbeuterei grenzen und im Verantwortungsbereich dieser Netzbetreiber liegen, denn sie bieten Kunden keinerlei Transparenz. Aus diesem Grund müssen die Regeln zur Transparenz von Handyverträgen innerhalb der Europäischen Union genormt werden.

 
  
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  Daniel Hannan (NI). - Herr Präsident, natürlich sind wir alle dafür, dass die Gebühren für das Mobiltelefonieren im Ausland günstiger werden - ansonsten müssten wir schon verrückt sein. Doch dies ist nur eine Seite der Gleichung. Wenn wir in diesem Haus die Netzbetreiber dazu verpflichten, ihre Roaminggebühren zu senken, müssen die Unternehmen das Geld an anderer Stelle wieder eintreiben, was im Allgemeinen dazu führt, dass die Gebühren für diejenigen steigen, die nicht ins Ausland reisen.

Anders ausgedrückt handelt es sich hierbei um eine Gebühr für Nichtreisende zugunsten Reisender. In den Sozialsiedlungen meines Wahlkreises wird es nun Jugendliche geben, die mit höheren Gebühren rechnen müssen, damit einige Geschäftsleute, MdEPs und Kommissare im Ausland zu günstigeren Preisen telefonieren können.

Ich muss zugeben, dass wir nicht sehr uneigennützig sind. Jeder an dieser Abstimmung Beteiligte profitiert erheblich von den Rechtsvorschriften, die wir im vergangenen Jahr auf diesem Gebiet vorangetrieben haben. Es genügt, diesen Bericht zu lesen, um nachvollziehen zu können, wie sich ein Machtwechsel in Europa vollzogen hat. Lenin stellte die Frage „Wer wen?”, die vielleicht die markanteste Behauptung politischer Philosophie darstellt, die jemals geäußert worden ist: Wer hat die Macht und über wen übt er sie aus? Es können nun darüber, bei wem die Macht liegt, nicht mehr viele Zweifel bestehen: Denn die Macht liegt bei uns, den Eurokraten.

 
  
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  Inese Vaidere (UEN). - (LV) Herr Präsident, vielen Dank, dass Sie mir das Wort erteilen. Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da das Europäische Parlament meiner Ansicht nach im Bereich Mobilkommunikation bedeutende Änderungen vorangebracht hat. Dabei erinnere ich mich an meine ersten Arbeitstage in Brüssel, wo einminütige Telefongespräche mindestens drei Euro kosteten. Dank dieser Vorschriften bezahlen wir heute limitierte Beträge, was für die europäische Öffentlichkeit insgesamt von Vorteil ist. Ferner möchte ich darauf hinweisen, dass diese Roaminggebühren wenig transparent waren, was insbesondere Textnachrichten betrifft. Während wir einerseits große Einsparungen bei Telefongesprächen erzielen konnten, erwirtschafteten die Unternehmen einen zu hohen Gewinn im Bereich Textnachrichten, was wiederum nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger war. Ich vertrete die Ansicht, dass mit dieser Richtlinie und Verordnung ein großer Schritt zur Stärkung des Verbraucherschutzes gemacht wurde. Denn gerade heutzutage, wo die Datenübertragung einen so hohen Stellenwert hat, dass Nutzer Daten auf ihren Mobiltelefonen empfangen, kann die Senkung der Gebühren als wesentliche Errungenschaft des Europäischen Parlaments gewertet werden.

 
  
  

- Bericht: Peter Skinner (A6-0413/2008)

 
  
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  Eoin Ryan (UEN). - Herr Präsident, ich möchte Herrn Skinner für diesen Bericht beglückwünschen. Er hat seine Aufgabe ausgezeichnet gemeistert. Es war ein gewaltiges Unternehmen, doch Herr Skinner ist diesem komplexen Stück Rechtsvorschrift in jeder Hinsicht gerecht geworden. Des Weiteren möchte ich den Europäischen Institutionen und Mitgliedstaaten gratulieren, die die Solvabilität II-Rahmenrichtlinie erfolgreich zum Abschluss gebracht haben.

Dies ist ein gutes Beispiel dafür, wie Europa im Hinblick auf eine finanzielle Erholung zusammenarbeiten muss. Belastungen werden gemeinsam getragen und Lösungen gemeinsam gefunden. Diese bewährte Einflussnahme Europas stellt anschaulich dar, wie eng sich die Beziehungen hinsichtlich finanzieller Zusammenarbeit gestalten können. Durch unsere Anstrengungen müssen wir sicherstellen, dass wir nie wieder eine Bankenkrise erleben wie die gegenwärtige.

Mit großem Interesse habe ich die Annahme der Kommission eines Hypotheken-Unterstützungsplans für Hausbesitzer im Vereinigten Königreich zur Kenntnis genommen. Hausbesitzer, die ihre Hypothekenrückzahlungen nicht mehr leisten können, haben im Rahmen dieses Plans die Möglichkeit, sämtliche Hauptzahlungen und bis zu 70 % der Zinszahlungen zwei Jahre lang auszusetzen. Die weitere Durchführung dieses Plans sollte eingehend beobachtet werden, damit Schlüsse gezogen und etwaige wirksame Maßnahmen umgesetzt werden können, die unsere Belastung verringern würden.

Meines Erachtens könnte diese Vorgehensweise für alle Mitgliedstaaten von Nutzen sein. Gleichzeitig sollten die Finanzinstitutionen in den einzelnen Mitgliedstaaten die Konditionen für Menschen erleichtern, damit sie im Fall von Zahlungsschwierigkeiten zu Hypotheken mit ausschließlicher Zinszahlung wechseln können. Angesichts der erheblichen Beihilfen, die ihnen die Regierungen der Mitgliedstaaten zur Verfügung stellen, sollten die Finanzinstitutionen in erster Linie diejenigen unterstützen, die von der Rezession stark betroffen sind.

 
  
  

- Bericht: Gunnar Hökmark (A6-0236/2009)

 
  
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  Christopher Heaton-Harris (PPE-DE). - Herr Präsident, bevor ich meine Erklärung zur Abstimmung abgebe, möchte ich meinen Kollegen Herrn Kamall gratulieren, der gerade seinen 100. Redebeitrag im Plenum geleistet hat. Einige werden überrascht sein, dass es so lange gedauert hat! Doch es ist gut zu wissen, dass er nun zum Zenturio-Club gehört.

Ich habe aus vielerlei Gründen für den Hökmark-Bericht gestimmt. In erster Linie, nun, wer könnte schon gegen nukleare Sicherheit sein? Zudem glaube ich, dass es uns bei dem Thema der nuklearen Sicherheit und unserer künftigen Energieversorgung darauf ankommt, dass Energie mit größtmöglicher Sicherheit bereitgestellt und so sicher wie möglich nutzbar ist. Ich habe mich jedoch zu gleichen Teilen dafür entschieden, da ich mir für die Zukunft eine Erhöhung der Kernenergieproduktion - auch in Großbritannien - wünsche. Der Grund ist, dass ich es gründlich satt habe, Windparks und Windkraftanlagen in den schönsten Teilen der europäischen Landschaft auftauchen zu sehen, die weder einen Beitrag für unsere nationalen Netze leisten - und eine zusätzliche Belastung für diese darstellen - noch erneuerbare Energien liefern: Sie stellen lediglich auf kurze Dauer Energie bereit, die geringfügig alternativ ist. Ich befürworte daher ausdrücklich nukleare Sicherheit und Kernenergie.

 
  
  

- Bericht: Raül Romeva i Rueda (A6-0253/2009)

 
  
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  Jim Allister (NI). - Herr Präsident, der in seiner ursprünglichen Fassung haarsträubende Vorschlag der Kommission zur Kontrolle der Freizeitfischerei und den Erfordernissen diesbezüglicher Erfassungen und Lizenzen und allem Weiteren, was zu einem solchen Bürokratismus gehört, ist einer der Vorschläge, der völlig zu Recht auf erhebliche Widerstände traf. Die Proteste wurden jedoch nicht nur in diesem Sektor laut, sondern auch unter denjenigen, die sich mit Fragen der Fischerei und der EU-Bürokratie beschäftigen.

Daher bin ich froh, dass der Änderungsantrag 48 heute angenommen wurde. In gewisser Weise wird zumindest wieder in das Ermessen der Mitgliedstaaten gestellt, ob Maßnahmen der Lizensierung und Registrierung in der Freizeitfischerei getroffen werden sollen. Die Mitgliedstaaten können diesbezüglich frei beurteilen, ob das Angeln der Freizeitfischerei irgendwelche Auswirkungen auf den Fischbestand hat, was jedoch in den meisten Mitgliedstaaten nicht der Fall ist. Aus diesem Grund bin ich erleichtert, dass der Vorschlag der Kommission zurückgewiesen wurde und dass diese zu Beginn sehr negative Angelegenheit abgemildert werden konnte.

 
  
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  Daniel Hannan (NI). - Herr Präsident, nach 10 Jahren in diesem Parlament fühlte ich mich gegen Überraschungen allgemein gewappnet. Doch der törichte Vorschlag, die Gemeinsame Fischereipolitik auf Freizeitangler auszuweiten und sie zu verpflichten, ihre Fänge zu registrieren und diese mit den nationalen Fangquoten zu verrechnen, hat mich zutiefst schockiert.

Der Vorschlag wurde zwar nicht gestrichen, konnte jedoch in einem langen, aufreibenden Zermürbungskrieg, der von vier mutigen, patriotischen Schotten als Stellvertreter der wichtigsten Parteien ihres Landes im Ausschuss ausgefochten wurde, wesentlich verbessert werden. Zu ihnen gehören Frau Attwooll und Frau Stihler sowie wie die Herren Stevenson und Hudghton. Ferner möchte ich Jim Allister danken, der sich im Europäischen Parlament am stärksten für Nordirland einsetzt und als großer Vorkämpfer für die Interessen beider Gemeinschaften und Traditionen in dieser Region einsteht.

Die Durchsetzung war hierbei problematisch. Das Problem bestand darin, dass die Menschen die bestehenden Gesetze nicht umsetzten. In diesem Parlament neigen wir stets dazu, neue Gesetze zu schaffen anstatt das rechtliche Arsenal zu nutzen, das uns zur Verfügung steht. Ich würde mir wünschen, dass wir nicht nur begrenzt auf das Gebiet der Fischerei nach dem Grundsatz handeln, dass die beste Lösung nur dann in der Verabschiedung eines neuen Gesetzes liegen kann, wenn existierende rechtliche Befugnisse vollständig ausgeschöpft wurden.

 
  
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  Catherine Stihler (PSE). - Herr Präsident, die heutige Abstimmung zum Romeva-Bericht kann europäische Angler hoffentlich das beruhigende Gefühl geben, dass ihren Belangen Rechnung getragen wird. Änderungsanträge 7 und 11 wurden ohne Gegenstimme angenommen. Änderungsantrag 48 wurden mit 608 zu 37 Stimmen angenommen. Änderungsantrag 49 wurden mit 580 zu 54 Stimmen angenommen. Änderungsantrag 50 erhielt breiten Zuspruch. Änderungsantrag 2 wurde als Teil einer Blockabstimmung zusammen mit den Änderungsanträgen 7 und 11 angenommen. Änderungsantrag 92 und Änderungsantrag 93 wurden wie von der Anglergemeinschaft gefordert abgelehnt.

Als nächstes hat der Rat über die tatsächliche Umformulierung von Artikel 47 zu bestimmen. Wird er dazu die vom Parlament vorgeschlagenen Umformulierungen nutzen oder vielleicht einen ganz neuen Ansatz zugrunde legen? Es ist bedauernswert, dass kein Ratsmitglied anwesend ist, um diese Frage zu beantworten. Doch die heutige Veröffentlichung des Grünbuchs über die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik eröffnet uns allen die Möglichkeit, die Fischereipolitik der Gemeinschaft zu ändern, und ich hoffe, dass die Parlamentsmitglieder diese Gelegenheit ergreifen werden, um das Grünbuch möglichst vielen Wählern vorzustellen und ihrer Stimme Gehör zu verschaffen.

 
  
  

- Bericht: Cornelis Visser (A6-0206/2009)

 
  
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  Syed Kamall (PPE-DE). - Herr Präsident, ich danke Ihnen vielmals. Es fühlt sich an, als ob wir einen Meilenstein - entschuldigen Sie bitte, sagte ich Meilenstein oder Klotz am Bein? - erreicht hätten.

Dieser Bericht trägt den interessanten Titel: „Die Erhaltung der Fischereiressourcen durch technische Maßnahmen“. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass, wenn wir wirklich die besten technischen Maßnahmen zur Erhaltung der Fischbestände treffen wollen, diese nicht in der Gemeinsamen Fischereipolitik zu suchen sind. Das Ergebnis ist offensichtlich: Die Gemeinsame Fischereipolitik hat bei der Erhaltung von Fischbeständen versagt. Es ist an der Zeit - und längst überfällig -, dass wir uns Resultate anschauen, die sich weltweit bewährt haben.

Ein Beispiel ist Island, wo ein Konzept eigentumsbasierter Lösungen und übertragbarer Rechte entwickelt wurde. Ein weiteres gutes Beispiel ist Neuseeland, wo die Rechte auf Fanggründe jeweils an die nächste Generation weitergegeben werden. In beiden Fällen zeigt sich, dass ein Vertrauen in den Markt meistens mit dem Vertrauen in Rechtsstaatlichkeit und Eigentumsrechte einhergeht und somit eine bessere Lösung bietet als eine Art sowjetischer Zentralwirtschaft wie die Gemeinsame Fischereipolitik, die sich jetzt als Desaster erwiesen hat. Es ist an der Zeit, Vertrauen in den Markt zu fassen. --

 
  
  

- Bericht: Simon Busuttil (A6-0251/2009)

 
  
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  Simon Busuttil (PPE-DE). - (MT) Eine kurze Anmerkung, um die Stimmabgabe unserer Fraktion, der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und Europäischen Demokraten, zu meinem Bericht über die gemeinsame Einwanderungspolitik zu erläutern. Es gab zwei Stimmabgaben, einmal zu einem alternativen Entschließungsantrag und eine zweite zum Bericht selbst. Wir stimmten dem Bericht zu, um auf diesem Weg einen Absatz streichen zu können, der von der sozialistischen Fraktion dieser Einrichtung eingefügt worden war und Einwanderern das Wahlrecht gewährt. Dies lehnen wir ab und haben bereits auf Ausschussebene dagegen gestimmt.

Wir bedauern, dass dieser Entschließungsantrag nicht angenommen wurde, denn dann wäre der Absatz bereits gestrichen worden. Stattdessen stimmten wir für den Bericht als Ganzes, da er unserer Meinung nach einwandfrei das Gesamtprogramm des Europäischen Parlaments auf dem Gebiet einer gemeinsamen Einwanderungspolitik zusammenfasst.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI).(FR) Herr Präsident, die Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente der europäischen Einwanderungspolitik - dass ist das weitreichende Thema, mit dem sich der Bericht von Herrn Busuttil beschäftigt.

Die Grundsätze? Voraussichtlich im Jahr 2050 wird die Europäische Union trotz ihrer Millionen Arbeitslosen und armen Bürgerinnen und Bürger, der Massenentlassungen und Unternehmensschließungen zusätzliche 60 Millionen nichteuropäischer Einwanderer benötigen.

Die Maßnahmen? Der einwandernden Bevölkerung mehr Rechte, insbesondere das Wahlrecht, und unbegrenzten Zugang zum europäischen Territorium und Arbeitsmarkt gewähren.

Die Instrumente? Die sogenannte „positive“ Diskriminierung oder die Anerkennung informeller Qualifikationen jeglicher Art, während von Europäern verlangt wird, ordnungsmäßig bescheinigte Qualifikationen nachweisen zu können; die Anerkennung einer neuen Kategorie von Migranten als Umweltflüchtlinge; und die Pflicht europäischer Bürgerinnen und Bürger, sich dem unvermeidlichen Ansturm zu fügen, der von den Eurokraten im Zusammenspiel mit diesem Parlament inszeniert und geplant wurde.

Anstelle dieser Maßnahmen sollten wir diese Migrationsströme dringlichst umleiten, die Binnengrenzen wieder errichten, eine echte familienorientierte Politik umsetzen, um das natürliche Bevölkerungswachstum in Europa zu unterstützen, und eine nationale und europäische Bevorzugung in allen Bereichen auferlegen.

 
  
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  Mario Borghezio (UEN).(IT) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich habe viele Bedenken im Bezug auf diesen Bericht. Wie kürzlich bereits angemerkt, betreffen diese in erster Linie eine Bestimmung, die in einer Zeit, in der Europa mit dem Problem des Garantiefonds für Arbeitsentgelt oder in der Tat mit der Entlassung von Millionen von Beschäftigten konfrontiert ist, rätselhaft erscheint. Dafür zu sorgen, dass 60 Millionen neue Einwanderer zum Arbeiten nach Europa kommen, ist meiner Ansicht nach eine ungeheuerliche Maßnahme.

Ferner möchte ich darauf hinweisen, dass, während wir noch über die Regulierung und Organisierung der zukünftigen Einwanderungsflüsse diskutieren, sich bereits Tragödien ereignen, die, wie im Fall des türkischen Schiffs Pinar, glücklicherweise aufgrund der italienischen Menschlichkeit und Herrn Maronis verantwortungsbewusster Regierungsführung verhindert wurde.

Was soll Europa tun? In 600 Fällen - wie Herr Maroni zu Recht ausführte - ist Malta trotz seiner EU-Förderung der Verpflichtung nicht nachgekommen, Zuwanderer von der nordafrikanischen Küste aufzunehmen, die an den maltesischen Stränden an Land gingen. In all diesen Fällen musste Italien eingreifen, obwohl die Kapazitäten unseres Auffanglagers in Lampedusa, wie allseits bekannt ist, bereits heute über die Maßen ausgeschöpft sind.

Wir bitten Europa, einzugreifen und einige klare Regeln festzulegen. Wir fordern eine erhebliche Steigerung der Fördermittel für unser Land, um in der Lage zu sein, diese Herausforderung mit geeigneten Mitteln angehen zu können. Europa muss endlich aufwachen und die Einwanderungsflüsse ernsthaft regulieren - denn so kann es nicht weitergehen!

 
  
  

- Bericht: Cornelis Visser (A6-0206/2009)

 
  
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  Inese Vaidere (UEN). - (LV) Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte mich zum Bericht von Herrn Visser, Ausschuss für Fischerei, äußern, der sich mit der Erhaltung des Fischbestands beschäftigt. Herr Präsident, in meinem Heimatland Lettland kommt der Fischerei ein extrem hoher Stellenwert zu, da wir über 550 km Küstenlinie verfügen. Da Lettland in Europa mit lediglich acht MdEPs vertreten ist, können wir nicht an allen Ausschüssen teilnehmen. Dabei ist dieses Thema sowohl für unsere Wirtschaft als auch für unsere traditionelle Lebensweise von großer Bedeutung. Die aktuelle Verordnung, die in diesem Bericht geregelt ist, bietet keinen ausreichenden Schutz für die Küstenfischerei. Ich kann nachvollziehen, dass Überfischung ein ernstzunehmendes Problem darstellt. Doch die übermäßige Regulierung bedroht unsere Küstenfischerei und vertreibt unsere Fischer von unserer Ostseeküste. Meiner Ansicht nach sollte sich das Europäische Parlament als nächstes aktiv dafür einsetzen, dass die direkten Küstenstaaten sowohl ihre traditionelle Lebensweise erhalten als auch der Fischerei konkret verbunden bleiben können. Heutzutage ist es nämlich keine Seltenheit mehr, dass unsere Fischerdörfer Erzeugnisse von Großunternehmen abnehmen oder in entfernt liegenden Meeren fischen müssen. Hunderte, ja Tausende von Küstenbewohnern verlieren ihren Arbeitsplatz, obwohl sie seit Jahrhunderten ihren Lebensunterhalt hauptsächlich durch den Fischfang bestreiten. Ich bedanke mich ganz herzlich.

 
  
  

Schriftliche Stimmerklärungen

 
  
  

- Bericht: Helmuth Markov (A6-0243/2009)

 
  
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  Rovana Plumb (PSE), schriftlich. (RO) Ich habe diese Empfehlung über den Beitritt zur Verordnung Nr. 61 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa zugestimmt, bezüglich der einheitlichen Bestimmungen zur Zulassung gewerblicher Fahrzeuge im Hinblick auf ihre vorstehenden Außenkanten vor der Führerhausrückwand (geändertes Abkommen), die ein Ziel der Gemeinsamen Handelspolitik in Übereinstimmung mit Artikel 113 des Vertrags darstellt, um technische Handelshemmnisse für Kraftfahrzeuge, die zwischen den Vertragsparteien bestehen, zu beseitigen.

Die Beteiligung der Gemeinschaft wird die Kohärenz der im Rahmen des Übereinkommens durchgeführten Harmonisierungsarbeiten gewährleisten und auf diese Weise die Märkte von Drittländern zugänglicher machen. Durch diese Beteiligung muss sich eine auf Dauer angelegte Kohärenz der Instrumente entwickeln, die als sogenannte „Vorschriften“ im Rahmen des geänderten Abkommens und des Gemeinschaftsrechts auf diesem Gebiet verabschiedet wurden. Der Erlass einer solchen Verordnung steht für eine reelle Anpassung an den technischen Fortschritt.

 
  
  

- Empfehlung für die zweite Lesung: Jan Cremers (A6-0207/2009)

 
  
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  Alessandro Battilocchio (PSE), schriftlich. − (IT) Ich stimme dafür.

Die Europäische Kommission hat stets großen Wert darauf gelegt, die individuellen Rechte mobiler Bürgerinnen und Bürger insbesondere hinsichtlich der Vorteile zu gewährleisten, die in den Bereich der sozialen Sicherheit fallen. Die Freizügigkeit innerhalb der Gemeinschaft gehört zu den Grundfreiheiten der Bürgerinnen und Bürger und fördert die Entwicklung der Binnenwirtschaft der Mitgliedstaaten.

Aus diesem Grund möchte die Kommission die Bemühungen verstärken, damit EU-Bürger und ihre Familien ihre unter der aktuellen europäischen Gesetzgebung gewährten Rechte tatsächlich genießen können. Während die nationale Gesetzgebung für die Bevölkerung der Gemeinschaft und deren Familien für bestimmte Bereiche eine bessere Behandlung vorsieht, als dies in der europäischen Gesetzgebung vorgesehen ist, hat bisher kein Mitgliedstaat alle zu diesem Thema ausgegebenen Richtlinien richtiggehend ratifiziert.

Die ständigen Verletzungen der Grundrechte von EU-Bürgern hinsichtlich der Freizügigkeit im europäischen Hoheitsgebiet ist insbesondere in Verbindung mit folgenden Situationen offensichtlich: das Einreise- und Aufenthaltsrecht von Familienmitgliedern, die Bürgerinnen und Bürger von Drittländern sind, und der Mangel an Hilfeleistungen bei Arbeitsunfällen.

Wir hoffen, dass die Kommission ihre technische Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten fortsetzen wird, im Rahmen derer verschiedene Diskussionspunkte bestimmt werden konnten, die insbesondere hinsichtlich Verstöße weiterer Klärung bedürfen.

 
  
  

- Bericht: Caroline Lucas (A6-0115/2009)

 
  
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  Avril Doyle (PPE-DE), schriftlich. − Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da er dem nächsten Parlament ein starkes Zeichen gibt, dass Themen wie der illegale Holzeinschlag und die widerrechtliche Abholzung einen effizienteren Umgang erfordern.

Dieser Vorschlag ist längst überfällig. Schätzungsweise stammen ungefähr 20 %- 40 % der weltweiten industriellen Holzproduktion aus illegalen Quellen und bis zu 20 % davon werden jährlich in Europa eingeführt. Die Folge sind niedrige Holzpreise, der Abbau natürlicher Ressourcen und Steuerverluste sowie eine weltweite Verschärfung der Armut der einheimischen Bevölkerung. Die langfristigen Auswirkungen sind noch schwerwiegender, da die Abholzung, die größtenteils auf illegalen Holzeinschlag zurückzuführen ist, für fast ein Fünftel der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich ist.

Die Änderungsanträge im Lucas-Bericht weisen darauf hin, dass es eine strafbare Handlung ist, wenn Unternehmen aus Nachlässigkeit, Rücksichtslosigkeit oder mit Absicht Holz aus illegalem Einschlag besitzen oder damit Handel treiben. Unternehmen hingegen, die ihren formellen Sorgfaltspflichten nachgekommen sind, können diesbezüglich nicht geahndet werden. Es besteht daher nicht die Notwendigkeit, einen Nachweis der Rechtmäßigkeit von den Unternehmen einzufordern.

 
  
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  Edite Estrela (PSE), schriftlich. (PT) Ich habe für den Beschluss über die Auflagen für Unternehmen gestimmt, die Holz und Holzprodukte gewerblich vertreiben, da der illegale Holzeinschlag ein zunehmend ernstes Problem ist, dessen Umweltfolgen wie Verlust der Artenvielfalt, Abholzung und Waldschäden sehr besorgniserregend sind. Zudem ist er für fast 20 % der weltweiten Kohlenstoffemissionen verantwortlich.

In ihrer Funktion als Hauptabnehmerin von Holz und Holzprodukten ist die Europäische Union dazu verpflichtet, wirksame Maßnahmen gegen Abholzung und illegalen Holzeinschlag zu treffen, wozu eindeutig gehören muss, dass die Bereitstellung eines Marktes für illegale Holzprodukte beendet wird.

Wir müssen Gesetze gegen illegalen Holzeinschlag verabschieden, damit Verbraucher wissen, welche Produkte legalen Ursprungs sind. Auf diese Weise werden Unternehmen, die diesen Regelungen entsprechen, nicht benachteiligt, und die Unternehmen, die sich für illegale Holzerzeugnisse entscheiden, finden keinen Absatzmarkt mehr.

 
  
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  Glyn Ford (PSE), schriftlich. − Ich begrüße den Bericht von Caroline Lucas, der bestimmte Auflagen für Unternehmen festlegt, die Holz und Holzprodukte gewerblich vertreiben. Ich habe als Verfasser die Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel erstellt, die im Ausschuss einstimmig angenommen wurde.

Die Unterbindung des illegalen Holzhandel könnte unserer Ansicht nach am besten erreicht werden, indem Anforderungen und Auflagen verschärft und Rechtsmittel ausgeweitet werden, um den Besitz und den Handel von Unternehmen strafrechtlich zu verfolgen und diese davon abzuhalten, illegales Holz und Holzerzeugnisse in den EU-Markt einzuführen.

Um dieses Problem bewältigen zu können, ist eine Zusammenarbeit mit den größten Verbraucherländern wie den USA, China, Russland und Japan erforderlich. Zudem müssen wir mithilfe von Interpol als geeigneter UN-Organisation, die über die neuesten Satellitentechniksysteme verfügt, ein weltweites Warnsystem einrichten und ein Verzeichnis zum illegalen Holzeinschlag ausarbeiten, das die betroffenen Länder enthält.

 
  
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  Françoise Grossetête (PPE-DE), schriftlich. (FR) Ich habe mich von der Abstimmung zum Verordnungsvorschlag enthalten, in dem die Auflagen für Unternehmen festgelegt werden, die Handel mit Holz und Holzerzeugnissen betreiben.

Ich bin zwar der festen Überzeugung, dass es von äußerster Wichtigkeit ist, an den Grenzen des Binnenmarktes ein Kontrollsystem für Holzimporte einzurichten. Allerdings habe ich den Eindruck, dass in diesem Bericht ein zu aufwendiges und bürokratisches System vorgeschlagen wird, das sich auf unsere eigene Forstwirtschaft in Europa nachteilig auswirken wird.

Anstatt ein komplexes und teures System zur verbindlichen Produktkennzeichnung einzuführen, das für die Branche und das Holz als Material von großem Nachteil sein würde, sollten wir zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags die Kontrollen zahlenmäßig erhöhen und die Kette der Lieferanten zurückverfolgen, die die Erzeugnisse auf den europäischen Markt bringen.

Das Ziel der Verordnung muss in erster Linie darin bestehen, eine neue gemeinsame Kultur der Kontrolle und der Verantwortung umzusetzen, anstatt ein bürokratisches, kostspieliges Prüfungsverfahren verbindlich für einzelne Produkte einzuführen. Angesichts der in dieser Branche herrschenden Probleme, sollten wir Holz nicht mehr als andere Materialien oder Energiequellen durch allzu verbindliche Vorschriften beim Inverkehrbringen der Erzeugnisse benachteiligen.

 
  
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  Eija-Riitta Korhola (PPE-DE), schriftlich. − Ich möchte unterstreichen, dass es sich bei dieser Regelung um eine lang erwartete und dringend erforderliche Verordnung handelt. Der illegale Holzeinschlag ist ein Problem, dass nicht nur aus klimatischen Gründen, sondern auch aus umweltbedingten und sozialen Aspekten wirksam angegangen werden muss. Trotzdem musste ich mich in der heutigen Abstimmung dagegen entscheiden. Der Bericht des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) hat seinen Schwerpunkt aus den Augen verloren und den Geltungs- und Aufgabenbereich über den ursprünglichen Zweck hinaus ausgeweitet. Wir müssen sicherstellen, dass Holzerzeugnisse bei ihrer Einführung und Verzollung an den Binnenmarktgrenzen wahrscheinlich legal sind. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass nicht alle Unternehmen innerhalb der EU zusätzlich und unverhältnismäßig mit bürokratischen und finanziellen Auflagen belastet werden.

Der ENVI-Bericht hingegen sieht aufwendige Kennzeichnungen und zusätzliche Nachhaltigkeitskriterien vor, weitet die Definition der Rechtmäßigkeit über den Geltungsbereich hinaus aus und belastet alle Unternehmen im Binnenmarkt mit der Sorgfaltspflicht zusätzlich. Mit dieser Verordnung sollte ursprünglich der illegale Holzeinschlag an den Grenzen bekämpft werden. Diese Verordnung kann jedoch nicht befürwortet werden, da das Ziel nicht darin bestehen kann, alle Unternehmen im Binnenmarkt einschließlich derjenigen zu belasten, die kein illegal geschlagenes Holz verwenden oder vertreiben, und deren Wettbewerbsfähigkeit auf den Weltmärkten möglicherweise zu beeinträchtigen.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. − Ich habe für diesen Bericht gestimmt, der Regelungen für Unternehmen aufstellt, die erstmalig Holz auf dem EU-Markt in Verkehr bringen. Die Unternehmen werden verpflichtet, eine „Sorgfaltspflichtregelung“ zu befolgen, damit das gesamte Holz entsprechend der relevanten regionalen, nationalen und internationalen Gesetzgebung geschlagen wird. Ich freue mich darüber, dass die Unternehmen darüber hinaus Nachhaltigkeitskriterien und Gesetze über einheimische Völker einhalten müssen. Die Überprüfung der Einhaltung durch eine unabhängige Drittpartei ist von wesentlicher Bedeutung, und ich freue mich, dass dies in dem Bericht besonders hervorgehoben wird.

 
  
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  Robert Sturdy (PPE-DE), schriftlich. − Im Interesse eines wirksamen Wettbewerbs, einer nachhaltigen Entwicklung und dem Schutz der weltweiten Artenvielfalt und der Umwelt müssen Anstrengungen unternommen werden, um die Vermarktung in der EU von illegal geschlagenem Holz und Holzerzeugnissen zu stoppen.

Die von der Kommission eingebrachte Sorgfaltspflichtregelung (die bereits auf hohem Niveau in Großbritannien Anwendung findet) beinhaltet Maßnahmen und Verfahren, die Unternehmen ermöglichen, Holz und Holzerzeugnisse nachzuverfolgen, Informationen zur Erfüllung der anwendbaren Gesetzgebung zu erhalten und das Risiko, das Holz und Holzerzeugnisse aus illegalem Einschlag auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, weitestgehend zu begrenzen. Diese Vorgehensweise bietet Verbrauchern zudem die Sicherheit, dass sie mit dem Kauf von Holz und Holzerzeugnissen dem illegalen Holzeinschlag und dem damit verbundenen Handel keinen Vorschub leisten.

Grundsätzlich unterstützen wir diesen Vorschlag, wir befürworten jedoch nicht den Vorschlag der Berichterstatterin, die Anforderungen für Unternehmen insgesamt zu verschärfen, da wir der Überzeugung sind, dass dies für alle Unternehmen in der EU einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand und eine finanzielle Belastung bedeutet. Der Vorschlag der Kommission, der einen viel effektiveren und praktischeren Ansatz bietet, sieht eine flexible Sorgfaltspflicht vor, deren Grundlage die Risikobeurteilung und Auswertung der Beweisstücke bildet.

 
  
  

- Bericht: Miloslav Randsdorf (A6-0214/2009)

 
  
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  Šarūnas Birutis (ALDE), schriftlich.? – (LT) Öl ist die wichtigste Energiequelle in der Europäischen Union, und die Wirtschaft ist stark darauf angewiesen, dass eine ständige, zuverlässige und verfügbare Ölversorgung gewährleistet ist. Angesichts unserer starken und stetig zunehmenden Abhängigkeit von Ölimporten, kommt dem Sicherheitsniveau der Ölversorgung eine besondere Bedeutung zu.

Bis 2030 wird die Ölnachfrage innerhalb der EU kontinuierlich steigen, obwohl sich die jährliche Wachstumsrate auf lediglich 0,25 % belaufen wird. Im Jahr 2030 wird Öl weiterhin die wichtigste Primärenergiequelle der EU sein und ungefähr 35 % des gesamten Energieverbrauchs bereitstellen. Da die steigende Nachfrage aktuell nicht durch die Ölversorgung und die bestehenden Verarbeitungskapazitäten abgedeckt werden kann, wird die Situation auf dem Markt weiterhin angespannt bleiben.

Diese Faktoren müssen bei der Ausarbeitung einer gemeinschaftlichen und realen europäischen Energiepolitik berücksichtigt werden. Ein Element dieser Politik muss die Fähigkeit der EU sein, auf eventuelle Versorgungsengpässe schnell reagieren zu können. Ölreserven spielen dabei eine wichtige Rolle, denn sie können die Einbrüche, die durch unerwartete Lieferungsengpässe entstehen, abmildern. Ohne Öl würden die Wirtschaftssektoren nämlich teilweise oder insgesamt zum Stillstand kommen. In dieser Hinsicht ist der Besitz solcher Reserven von grundlegender Bedeutung für die nationale Sicherheit.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir haben für diesen Bericht gestimmt, da wir es für wichtig halten, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Mineralölerzeugnissen zu halten. Die Mindestvorratshaltung ist für jedes Land und seine Sicherheit in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht von äußerster Wichtigkeit. Im Gegensatz zu den jüngsten Ereignissen muss folglich jegliche Form von Spekulation auf diese Vorräte verboten werden. Das Eigentum und die Verwaltung dieser Vorräte sollten in öffentlicher Hand sein, um die Interessen der EU-Mitgliedstaaten zu schützen.

Wir teilen jedoch nicht die Ansicht der Entscheidungsträger, dass dieser Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission und insbesondere den Kommissionsdienststellen die Möglichkeit geben soll, in den Mitgliedstaaten „Kontrollmaßnahmen im Zusammenhang mit Sicherheitsreserven und spezifischen Reserven“ durchzuführen. Länder müssen Reserven für diese Erzeugnisse anlegen, die Verwaltung dieser Reserven und die Bestimmung der Mindest- und Höchstbestände sollten jedoch in der Hand des jeweiligen Staates liegen. Wir lehnen zudem jeden Versuch ab, die Schaffung dieser Reserven als eine weitere Rechtfertigung für eine Interventionspolitik, wenn auch in abgemilderter Form, zu nutzen, wie aus der Schaffung eines „günstigen Investitionsklimas für die Exploration und Ausbeutung von Erdölreserven innerhalb wie außerhalb der Europäischen Union“ gefolgert werden könnte.

 
  
  

- Bericht: Luca Romagnoli (A6-0228/009)

 
  
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  Philip Bradbourn (PPE-DE), schriftlich. − Obwohl wir die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei diesen Belangen befürworten, sollte diese Frage unserer Ansicht nach jedoch weiterhin auf Ebene der Subsidiarität bleiben und nicht dem Handlungsspielraum der EU zugeordnet werden.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich. (PT) Diese Initiative ist Bestandteil einer globalen Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen. Die Wirtschaft und die Sicherheit der Europäischen Union sowie das Wohlbefinden seiner Bürgerinnen und Bürger hängen vom Vorhandensein und einwandfreien Funktionieren verschiedener Infrastrukturen ab, die unverzichtbare Dienste bereitstellen, wie unter anderem Gesundheitsdienste, Telekommunikation, Energie- und Verkehrsnetze, Finanzdienste, Nahrungsmittel- und Wasserversorgung.

Während in einigen Mitgliedstaaten bereits robuste Schutzmaßnahmen und -strukturen vorhanden sind, ist die Situation in anderen Mitgliedstaaten weiterhin sehr prekär. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zu verbessern und effizienter zu gestalten, was einzig durch die Einrichtung dieses Informations- und Kommunikationssystems möglich sein wird.

Das System wird den Dialog intensivieren, vermehrt Informationen über gemeinschaftliche Bedrohungen und Schwachstellen bereitstellen und zudem die Zusammenarbeit und Koordination zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern. Gleichzeitig wird es die Entwicklung adäquater Maßnahmen und Strategien zur Risikoverringerung und Förderung angemessener Schutzvorrichtungen vorantreiben und es wird zudem die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger erhöhen.

Ich unterstütze zudem die Aufnahme einer dreijährigen Revisionsklausel, um die erforderlichen Verbesserungen durchführen zu können. In diesem Zusammenhang sei insbesondere auf die Möglichkeit verwiesen, die Funktionalität eines Schnellwarnsystems miteinzubeziehen.

 
  
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  Edite Estrela (PSE), schriftlich. (PT) Ich habe für den Vorschlag eines Warn- und Informationsnetzes für kritische Infrastrukturen (CIWIN) gestimmt. Die Infrastrukturen in einer Reihe von Mitgliedstaaten sind materielle und informationstechnologische Einrichtungen, Dienste und Anlagegüter, deren Störungen sich gravierend auf die Gesundheit, die Sicherheit und das wirtschaftliche oder soziale Wohlergehen auswirken können.

Verkehrssysteme, Telekommunikation und Energie sind Sektoren, die für die Entwicklung von Mitgliedstaaten von ausschlaggebender Bedeutung und immer häufiger miteinander verbunden sind, wobei einige Mitgliedstaaten aufeinander angewiesen sind. Aus diesem Grund ist es für die weitere Entwicklung der Europäischen Union äußerst wichtig, dass in einem einzigen System die Informationen zum Schutz kritischer Infrastrukturen von Behörden beurteilt und ausgetauscht bzw. bewährte Verfahren weitergegeben werden und ein Schnellwarnsystem eingerichtet wird.

 
  
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  Athanasios Pafilis (GUE/NGL), ischriftlich.(EL) Der Vorschlag der Kommission, auf Grundlage dessen der Bericht formuliert wurde, begründet die Schaffung eines Warn- und Informationsnetzes zwischen den Mitgliedstaaten für deren öffentliche und private Infrastrukturen, die als „kritisch“ erachtet werden.

Dieses Netzwerk ist ein erster Schritt, um den Privatsektor zu ermöglichen, das heißt den Monopolgesellschaften, deren Installationen den kritischen Infrastrukturen zugeordnet werden, Kompetenzen in Sicherheitsfragen zu erwerben, die heute vollständig im staatlichen Zuständigkeitsbereich liegen.

Es ebnet den Weg, um Demonstrationen von Beschäftigten, die „kritische“ Infrastrukturen einschließlich privater Installationen betreffen können (beispielsweise Streiks in kritischen Sektoren wie Energie, Telekommunikation usw., Arbeitsniederlegungen in Fabriken, Unternehmen usw., Streikpostenketten, Demonstrationen usw.), als „terroristischen Akt“ zu klassifizieren.

Das Netzwerk untergräbt die Verteidigung und die Souveränität der Mitgliedstaaten, hebt die Trennung zwischen ihrer inneren und äußeren Sicherheit auf und gewährt der EU diesbezüglich direkten Einfluss und Mitwirkung.

Die Bekämpfung der „Terrorgefahr“ wurde erneut als willkommener Vorwand genutzt, um das reaktionäre institutionelle Rahmenwerk der EU zu vervollständigen, das in seinem Vorgehen grundsätzlich gegen Arbeitnehmer und die Basisdemokratie ausgerichtet ist, und, in dem die Hoheitsrechte der Mitgliedstaaten untergraben werden, die Macht des Kapitals weiter zu stärken.

 
  
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  Vladimir Urutchev (PPE-DE), schriftlich. (BG) Heute hat die Europäische Union den Bericht von Herrn Romagnoli über die Schaffung eines Warn- und Informationsnetzes für kritische Infrastrukturen in der EU angenommen, der nicht während der Plenarsitzung erörtert wurde. Meiner Ansicht nach hat der Schutz der EU-Bürger in dieser Institution oberste Priorität, was den Bürgern bekannt sein sollte.

Basierend auf dem Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren zwischen den EU-Ländern wird mit der Schaffung dieses Informationsnetzwerkes die Möglichkeit gegeben, ein besseres Verständnis und höhere Standards für den Schutz kritischer Standorte und Aktivitäten zu erreichen, die für Länder und deren Einwohner von wesentlicher Bedeutung sind.

Ich möchte hinzufügen, dass ich in meiner Funktion als Schattenberichterstatter für die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und Europäischen Demokraten sehr erfreut bin, dass die erlassene Bestimmung, die die Beteiligung der Mitgliedstaaten an dem neuen System verbindlich macht, von allen politischen Fraktionen im Parlament einstimmig angenommen wurde. Auf diesem Weg wird aus europäischer Perspektive die Bedeutung dieser Initiative sichergestellt.

Ich möchte zudem meiner Zuversicht Ausdruck verleihen, dass die Europäische Kommission nur nach wenigen Jahren der erfolgreichen Inbetriebnahme des Systems alle erforderlichen Maßnahmen treffen wird, um das System durch zusätzliche Funktionen zu erweitern. Somit kann die schnelle Verteilung dringender Informationen über Bedrohungen gewährleistet werden, die in Bezug auf kritische Infrastrukturanlagen in den verschiedenen Regionen der EU aufgetreten sind.

Letztlich werden wir über ein vollständiges Informationssystem verfügen, das den EU-Bürgern mehr Sicherheit und Schutz bieten wird.

 
  
  

- Bericht: Gérard Deprez (A6-0193/2009)

 
  
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  Alessandro Battilocchio (PSE), schriftlich. − (IT) Ich stimme dafür.

Einer der von der Europäischen Union am eingehendsten debattierten Punkte, war die Implementierung einer gemeinsamen Politik für den Schutz von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens (nachstehend die „Persönlichkeiten“). Das Konzept der „Persönlichkeit“ ist natürlich sehr weitreichend, heute liegt uns jedoch eine gemeinsame Definition vor, nach der dies jede Person in amtlicher Eigenschaft oder nicht-öffentlicher Stellung betrifft, die aufgrund ihres Beitrags zur öffentlichen Debatte als bedroht gilt.

Zu den bekannteren Fällen gehören unter anderem Frau Hirshi Ali, ehemaliges Mitglied des niederländischen Parlaments, die im Februar 2008 nach ihrer wertvollen Rede zum brennend aktuellen Thema der Radikalisierung des Islams in Europa Drohungen erhielt, und der renommierte britisch-indische Schriftsteller, Herr Salman Rushdie, der aufgrund seiner kontroversen Haltung gegenüber dem Islam verfolgt wurde.

Es ist demnach wünschenswert, dass jeder Person, die einen positiven Beitrag zur öffentlichen Debatte leistet, bei einem Besuch in einem Land, indem sie bedroht oder angegriffen werden könnte, das Recht auf Schutz zustehen sollte. Dies sollte vor allem für Personen gelten, die wie Salman Rushdie von einem Drittstaat bereits zum Tode verurteilt wurden.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich. (PT) Der Schutz von Persönlichkeiten liegt weiterhin in der Zuständigkeit des Gastgeberlandes entsprechend den in diesem Staat geltenden Rechtsvorschriften.

Im Jahr 2002 wurde das Europäische Netzwerk zum Schutz von Persönlichkeiten eingerichtet, um die Kommunikation und die Konsultation zwischen den Mitgliedstaaten in diesem Bereich zu verbessern.

Mit der vorliegenden Initiative soll die Definition der „Persönlichkeit des öffentlichen Lebens“, die in Artikel 2 des Beschlusses 2002/956/JI des Rates festgelegt wurde, auf Personen ausgeweitet werden, die unabhängig davon, ob in amtlicher Eigenschaft oder nicht aufgrund ihres Beitrags zu oder ihrer Wirkung auf die öffentliche Debatte bedroht werden.

Dieser niederländische Vorschlag entstand 2008 nach einem Zwischenfall, in dem ein ehemaliges Mitglied des niederländischen Parlaments in ihrer körperlichen Unversehrtheit bedroht wurde, da sie während eines Seminars im Europäischen Parlament eine Rede über die Radikalisierung des Islams gehalten hatte.

Als Schattenberichterstatter für die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und Europäischen Demokraten unterstütze ich diese Initiative, die darauf abzielt, den Schutz der Menschenrechte auszuweiten und insbesondere das Recht auf freie Meinungsäußerung zu fördern.

 
  
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  Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. – (PL) Die Mitgliedstaaten kooperieren auf dem Gebiet des Schutzes von Persönlichkeiten im Rahmen der in dem Land geltenden Rechtsvorschriften sowie entsprechend internationaler Übereinkünfte. Der zur Diskussion stehende Beschluss des Rates (2002/956/JI) bestimmt den Schutz von Persönlichkeiten gemäß der nationalen Gesetzgebung eines Mitgliedstaates oder aufgrund der für eine internationale oder supranationale Organisation oder Institution geltenden Regeln. Der Schutz von Persönlichkeiten fällt in den Zuständigkeitsbereich des Gastgeberlandes.

Angesichts der Drohungen, die in den letzten Jahren gegen Persönlichkeiten gerichtet wurden, befürworte ich in allen Teilen die Entscheidung, mit der der bereits existierende Beschluss des Rates zu einem Europäischen Netzwerk zum Schutz von Persönlichkeiten ergänzt werden soll. Der Hauptziel besteht darin, den Geltungsbereich von Artikel 2 auszuweiten, indem eine „Persönlichkeit“ definiert wird als jede Person in amtlicher Eigenschaft oder nicht-öffentlicher Stellung, die aufgrund ihres Beitrags zur öffentlichen Debatte oder ihrer Wirkung, die sie darauf hat, als bedroht gilt.

Meiner Ansicht nach wird diese Entscheidung die Sicherheit von Persönlichkeiten erhöhen und sich positiv auf den demokratischen Entwicklungsprozess auswirken.

 
  
  

- Bericht: María Isabel Salinas García (A6-0200/2009)

 
  
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  Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) In der Europäischen Union über Herstellungskapazitäten für Baumwolle zu verfügen, kann nicht ein Ziel an sich sein. Die Union muss den weltweiten Baumwollmarkt als Ganzes betrachten und den EU-Verbrauchern die Möglichkeit geben, Baumwolle so preisgünstig wie möglich und unabhängig vom Produktionsstandort einkaufen zu können, vorausgesetzt, die Baumwolle wurde unter bestimmten ethisch und ökologisch einwandfreien Bedingungen hergestellt.

Ich distanziere mich entschieden von diesem Bericht. Dabei möchte ich erneut anmerken, dass dem Europäischen Parlament glücklicherweise keine Mitentscheidungsrechte bei der Agrarpolitik der EU zukommen. Ansonsten würde die EU dem Protektionismus zum Opfer fallen und die vielen verschiedenen Interessengruppen in der Agrarindustrie insgesamt mit Subventionen unterstützen.

 
  
  

- Bericht: Reinhard Rack (A6-0219/2009)

 
  
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  Alessandro Battilocchio (PSE), schriftlich. − (IT) Ich habe dafür gestimmt.

Der Alpenraum ist einer der wichtigsten und wohlhabendsten Territorien innerhalb der europäischen Gemeinschaft. Er erstreckt sich über acht Staaten, die bereits am 4. April 1998 gemeinsame Übereinkommen zum Schutz und der Erhaltung der Region und einer gemeinsamen Verkehrspolitik unterzeichnet haben. Hinsichtlich des Verkehrs wurde indes am 24.-25. Mai 2000 das „Protokoll über die Durchführung der Alpenkonvention im Bereich Verkehr“ erlassen, das in erster Linie darauf abzielt, die rechtlichen Rahmenbedingungen für nachhaltige Mobilität in den Alpen bereitzustellen.

Obwohl noch nicht alle acht an der Alpenkonvention beteiligten Staaten dieses Protokoll angenommen haben, tun wir unserer Möglichstes, um sicherzustellen, dass das Protokoll in Kürze von den anderen Staaten in der Region ratifiziert wird, und die Ratifizierung des „Verkehrsprotokolls“ somit zu einer Hauptpriorität der Europäischen Kommission wird.

 
  
  

- Bericht: Mairead McGuinness (A6-0232/2009)

 
  
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  Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) In diesem Bericht werden die Tätigkeiten des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments dargestellt. Obwohl in dem Bericht an einigen Stellen der Vertrag von Lissabon lobend erwähnt und der Hoffnung Ausdruck verliehen wird, das der Vertrag in Kürze ratifiziert sein wird, habe ich trotzdem gegen den Bericht als Ganzes gestimmt.

Ich glaube, dass der Vertrag von Lissabon generell abgelehnt wurde, da die Bürgerinnen und Bürger eines Mitgliedstaates sich in einem Referendum dagegen entschieden hatten. Zudem hätte sich in verschiedenen anderen Mitgliedstaaten sicherlich eine Mehrheit der Wähler ebenfalls gegen den Vertrag von Lissabon ausgesprochen, wenn man ihnen die Gelegenheit dazu gegeben hätte.

Ich kann die Unkenntnis nicht ertragen, die der Petitionsausschuss des Europäischen Parlament im Wortlaut dieses Berichts zum Ausdruck bringt.

 
  
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  Francis Wurtz (GUE/NGL), schriftlich. (FR) Ich möchte mich gegen den Absatz 17 des Berichts aussprechen, der lediglich in anderer Form den Feldzug gegen Straßburg als Sitz des Europäischen Parlaments darstellt. In diesem Zusammenhang möchte ich auf Folgendes hinweisen:

Zunächst hatte die Entscheidung für Straßburg von Beginn an in Verbindung mit der Geschichte Europas eine sehr symbolische Aussagekraft. Die Absicht bestand darin, das Ziel des europäischen Prozesses als eine treibende Kraft hervorzuheben, die sich für Frieden und für das Zusammenbringen der Völker einsetzt. Da ich glaube, dass dieses Ziel weiterhin von Bedeutung ist, setze ich mich dafür ein, den Symbolgehalt von Straßburg zu schützen.

Zweitens möchte ich wiederholen, dass ich mir die Entstehung eines Europas wünsche, das die Vielfalt der Kulturen fördert, die kennzeichnend für die Nationen der Europäischen Union ist. Warum sollten nicht zusätzlich zur Kommission in Brüssel und zum Parlament in Straßburg wichtige europäische Institutionen in Warschau, in Barcelona und in Stockholm eingerichtet werden?

Sofern das alleinige Anliegen nicht in der Schaffung eines unternehmensorientierten Europas liegt, kann die Zentralisierung an einem Ort, der zwangsläufig von den Völkern in Europa weit entfernt ist, durch nichts gerechtfertigt werden.

Aus diesen Gründen spreche ich mich gegen Absatz 17 des McGuinness-Bericht aus, der ansonsten keine weiteren Probleme aufweist.

 
  
  

- Bericht: Anna Záborská (A6-0198/2009)

 
  
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  Edite Estrela (PSE), schriftlich. (PT) Ich habe für den Entschließungsantrag zum Gender Mainstreaming im Rahmen der Arbeit der Ausschüsse und Delegationen gestimmt. Dieser Eigeninitiativbericht zeigt die in Ausschüssen und Delegationen gemachten Fortschritte auf und weist erneut auf die Notwendigkeit hin, eine Gleichstellungsstrategie zu übernehmen und anzuwenden.

Die Forderung nach Gleichstellung der Geschlechter richtet sich nicht gegen Männer, sondern betrifft die Gesellschaft als Ganzes, ist also sowohl für Frauen als auch für Männer und Familien insgesamt von Vorteil. Gender Mainstreaming beinhaltet die Reorganisation, die Verbesserung, die Entwicklung und die Bewertung von Strategien, wodurch gewährleistet werden soll, dass auf allen Ebenen und in allen Phasen dem Ansatz der Chancengleichheit von denjenigen Rechnung getragen wird, die üblicherweise in die Politikgestaltung involviert sind.

Deswegen ist es erforderlich, eine Gleichstellungsstrategie zu übernehmen und anzuwenden, mittels derer spezifische Zielvorstellungen in alle Gemeinschaftspolitiken integriert werden, die in den Bereich parlamentarischer Ausschüsse und Delegationen fallen.

 
  
  

- Empfehlung für die zweite Lesung: Eluned Morgan (A6-0216/2009)

 
  
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  Richard Corbett (PSE), schriftlich. − Hunderttausenden meiner Wähler in ganz Yorkshire und Humberside werden aufgrund dieser Rechtsvorschriften Einsparungen bei ihren Gas- und Elektrizitätsabrechnungen zugute kommen. Die Maßnahmen werden eine erhöhte Energieeffizienz mit geringeren Kosten verbinden.

Obwohl die Entflechtung bisher noch nicht vollständig abgeschlossen ist, bewegen sich diese Rechtsvorschriften auf ein Netzwerk zu, das Gesellschaften nicht mehr gestattet, gleichzeitig die Elektrizitätserzeugung und deren Verteilung zu betreiben und dabei den Verbrauchern überhöhte Preise in Rechnung zu stellen. Insbesondere möchte ich die Tatsache begrüßen, dass Verbrauchern zudem das Recht gewährt wird, ihre Gas- und Elektrizitätsversorgung kostenlos innerhalb von drei Wochen wechseln zu können, und dass ein Entschädigungsanspruch entsteht, wenn Verbrauchern fehlerhafte oder verspätete Rechnungen zugehen. Ferner werden energieeffiziente Verbrauchszähler eingeführt. -

Diese neuen Regeln laufen auf eine Charta für die Gas- und Elektrizitätsverbraucher hinaus. Die Unternehmen konnten über einen viel zu langen Zeitraum Verbraucher zwingen, unverhältnismäßig viel für ihren Gas- und Elektrizitätsverbrauch zu zahlen. Meine Wähler werden den Vorteil dieser Rechtsvorschriften an ihren niedrigeren Rechnungen erkennen.

 
  
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  Teresa Riera Madurell (PSE), schriftlich. (ES) Als Mitglieder der spanischen sozialistischen Delegation haben wir uns für das Modell der eigentumsrechtlichen Entflechtung vertikal integrierter Unternehmen sowohl im Gas- als auch im Elektrizitätssektor ausgesprochen. Unserer Meinung nach wird den europäischen Verbrauchern mit der Trennung der Versorger-/Erzeugerunternehmen und der Transportgesellschaften eine echte Wahl gegeben. Zudem wird die in diesem Sektor erforderliche Investitionstätigkeit angeregt, was bedeutet, dass die Energieversorgung für das gesamte EU-Gebiet ohne Unterbrechungen gewährleistet sein wird. Wie auch immer, ich habe aus folgenden Gründen für das Paket bezüglich des Gas- und Elektrizitätsbinnenmarkts gestimmt:

(1) Bei der Abänderung dieses Rechtsvorschriftenpakets wurden die Verbraucherinteressen in den Mittelpunkt gestellt;

(2) Das Konzept der Energiearmut wurde eingeführt und die Mitgliedstaaten wurden verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, um die Energiearmut in den nationalen Energieaktionsplänen anzugehen, und nicht nur dafür zu sorgen, dass die schutzbedürftigsten Verbraucher mit Energie versorgt werden, sondern auch die Abtrennung vom Versorgungsnetz dieser Verbraucher in kritischen Zeiten zu verbieten;

(3) Da durch die kartellrechtlichen Verfahren der Generaldirektion Wettbewerb die eigentumsrechtliche Entflechtung in wenigen Jahren Realität sein wird, haben wir den Schwerpunkt auf die institutionelle Struktur, eine Ausweitung des Zuständigkeitsbereichs der neuen europäischen Agentur und die Unabhängigkeit der nationalen Aufsichtsbehörden gelegt.

 
  
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  Gary Titley (PSE), schriftlich. − Am meisten hat der Binnenmarkt bei der gescheiterten Einrichtung eines Energiebinnenmarktes versagt. Staatliche Energiepolitiken haben Europa in eine Sackgasse und in eine extreme Abhängigkeit von teuren fossilen Brennstoffimporten geführt. Es gibt weder ein europäisches Energienetz noch eine strategische Richtlinie zur Energiespeicherung. Es ist dringend notwendig, dass wir unsere Energieversorgung diversifizieren, den Verbrauch senken, kohlenstoffarme Energie fördern und einen stabilen wettbewerbsfähigen Binnenmarkt errichten.

Aus diesen Gründen unterstütze ich diese Berichte. Gleichzeitig bin ich jedoch darüber besorgt, dass die Anstrengung, einen für alle annehmbaren Kompromiss zu finden, die Wirksamkeit dieser Rechtsvorschriften abschwächen wird. Die effiziente Überwachung der Implementierung ist daher von grundlegender Bedeutung.

Ich unterstütze die erweiterten Vorschriften für Verbraucherrechte und begrüße, dass Energiearmut als ein schwerwiegendes soziales Problem anerkannt wird.

Was mir weiterhin nicht behagt, ist der nicht rechtsverbindliche Status der EU-Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden. Letztlich können wir einen einheitlichen Energiemarkt nur sichern, wenn wir über eine europäische Regulierungsbehörde mit echten Befugnissen verfügen.

Ich beglückwünsche das Parlament dafür, dass es die Mitgliedstaaten dazu gebracht hat, über ihr ursprüngliches Vorhaben hinauszugehen. Dies ist ein erneutes Beispiel dafür, wie das Parlament über nationale Eigeninteressen und Protektionismus hinweg die erfolgreiche Umsetzung des umfassenden Europagedankens garantiert.

 
  
  

- Empfehlung für die zweite Lesung: Giles Chichester (A6-0235/2009)

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Das dritte Energiepaket wird den Energiemarkt, der noch bis vor Kurzem auf einem Monopolsystem basierte, schrittweise erweitern. Der Schritt in Richtung Liberalisierung erfordert einen echten, nachhaltigen Wettbewerb und zeigt auf, wie wichtig eine stärkere Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden ist, die mit eindeutigen, unabhängigen Befugnissen ausgestattet sein muss.

Das Hauptziel der Agentur wird darin bestehen, die Regulierungsbehörden auf Gemeinschaftsebene bei der Umsetzung der Aufgaben zu unterstützen, die von den Mitgliedstaaten geleistet wurden, und gegebenenfalls deren Maßnahmen zu koordinieren. Überdies wird die Agentur die Binnenmärkte für Elektrizität und Erdgas überwachen und auf diese Weise einen Beitrag zu den gesamten Anstrengungen leisten, die hinsichtlich einer gesteigerten Sicherheit für Energieversorgung unternommen werden.

Ich möchte insbesondere auf die zentrale Rolle hinweisen, die der Agentur bei der zukünftigen Energiepolitik in Europa zukommen wird. Diesbezüglich wünschen wir uns, dass sich diese Energiepolitik durch mehr Wettbewerb und andere Bedingungen auszeichnen wird, die von der Monopolsituation der Vergangenheit weit entfernt sind und zugunsten der Verbraucher erhöhte Sicherheit und verbesserte Effizienz bedingen.

Dies sind die Gründe, die mich veranlassten, für den Bericht zu stimmen.

 
  
  

- Empfehlung für die zweite Lesung: Alejo Vidal-Quadras (A6-0213/2009)

 
  
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  Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich. (PT) Ich begrüße die Annahme dieses Berichts als integrativen Bestandteil des heute verabschiedeten Energiepaketes, da er meiner Ansicht nach ein weiterer wichtiger Schritt ist, um die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in Europa zu verbessern.

Die Möglichkeit verbesserter Verbindungen zwischen Stromnetzwerken und das Vorhandensein starker, leistungsfähiger Regulierungsbehörden als Garant für Markttransparenz und grenzüberschreitende Zusammenarbeit sind zentrale Faktoren, um sicherzustellen, dass Endverbraucher eine in jeder Hinsicht gerechte und preisgünstige Dienstleistung in Anspruch nehmen können.

Die Aufteilung der Zuständigkeiten und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in den Elektrizität- und Erdgasmärkten bilden den Eckpfeiler für das Bestehen eines echten europäischen Energiemarktes, der auf Gerechtigkeit, Dynamik und Nachhaltigkeit ausgerichtet ist.

 
  
  

- Empfehlung für die zweite Lesung: Antonio Mussa (A6-0238/2009)

 
  
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  Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Ich unterstütze vorbehaltlos den Vorschlag, den Gasbinnenmarkt für den Wettbewerb zu öffnen. Es ist jedoch falsch, zu bestimmen, dass Mitgliedstaaten konkrete Maßnahmen treffen sollten, um die erweiterte Nutzung von Biogas und Gas aus Biomasse zu unterstützen. Dies sollte jeder Mitgliedstaat frei entscheiden können. Aus diesem Grund habe ich gegen den vom Ausschuss eingebrachten Vorschlag gestimmt.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Das dritte Energiepaket schließt viele strukturelle Lücken der Vergangenheit. In diesem Zusammenhang sollte die gegen neue Stromanbieter gerichtete Diskriminierung oder die fehlende Preistransparenz und mangelnde Auswahl bei den Versorgungsunternehmen nicht unerwähnt bleiben. Mit diesem Paket können wir endlich hoffen, die vollständige Liberalisierung des Energiebinnenmarktes in der EU zu vervollständigen.

Die Annahme des dritten Pakets und insbesondere des vorliegenden Vorschlags machen den Weg für wettbewerbsfähigere und nachhaltigere europäische Energiemärkte frei, die ein Mehr an Versorgungssicherheit bieten.

Erwartungsweise werden Verbraucherrechte den eigentlichen Mittelpunkt des Öffnungsprozesses der Märkte bilden. Grund hierfür ist eine erzielte Einigung, die die Bereiche der eigentumsrechtlichen Trennung und Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden und zudem die Bedingungen abdeckt, auf Grundlage derer die Zuständigkeiten zwischen den nationalen Behörden, der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden und dem Europäischen Netz der Fernleitungsnetzbetreiber abgeklärt werden.

In der Erwartung, dass der Markt an Transparenz gewinnen wird, da Verbraucher Zugang zu ausführlichen Informationen haben und den Stromanbieter kostenlos wechseln können, habe ich für den Vorschlag gestimmt.

 
  
  

- Bericht: Dragoş Florin David (A6-0136/2009)

 
  
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  Alessandro Battilocchio (PSE), schriftlich. (IT) Ich habe für den Bericht von Herrn David über Interoperabilitätslösungen für europäische öffentliche Verwaltungen (ISA) gestimmt, der darauf abzielt, die Zusammenarbeit zwischen den europäischen öffentlichen Verwaltungen zu unterstützen.

Dieses Programm erleichtert effektive und effiziente grenzen- und branchenübergreifende elektronische Interaktionen zwischen europäischen Verwaltungen und ermöglicht diesen, elektronische öffentliche Dienste anzubieten, die bei der Ausführung ihrer Tätigkeiten und der Umsetzung von Gemeinschaftspolitiken für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen Unterstützung bieten können. Hierdurch wird die uneingeschränkte Freizügigkeit, Niederlassung und Beschäftigung von Bürgerinnen und Bürgern in Mitgliedstaaten gefördert, um Bürgerinnen und Bürgern und öffentlichen Verwaltungen einen leichteren Zugriff auf verbesserte und effizientere Dienste zu bieten.

Meiner Ansicht nach ist es sinnvoll, die internationale Zusammenarbeit zu fördern und das ISA-Programm somit für eine Teilnahme von Ländern aus dem Europäischen Wirtschaftsraum und den Kandidatenländern zu öffnen. Ich befürworte ferner, verstärkt mit anderen Drittländern und internationalen Organisationen bzw. Behörden zusammenzuarbeiten.

Die Teilnahme von Kandidatenländern am ISA-Programm ist ein sehr wichtiger Schritt, um ihre öffentliche Verwaltung auf alle Aufgaben und Arbeitsmethoden vorzubereiten, die sich aus der EU-Mitgliedschaft ergeben. Meiner Ansicht nach sollte die Möglichkeit eingehend untersucht werden, ob für diesen Zweck die europäischen Fonds zur Vorbereitung auf den Beitritt genutzt werden können.

 
  
  

- Empfehlungen für die zweite Lesung: Eluned Morgan (A6-0216/2009), Giles Chichester (A6-0235/2009), Alejo Vidal-Quadras (A6-0213/2009), Antonio Mussa (A6-0238/2009), Atanas Paparizov (A6-0238/2009)

 
  
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  Mary Lou McDonald (GUE/NGL), schriftlich. − Ich kann den heutigen Bericht nicht befürworten, der im Wesentlichen das Anliegen der Europäischen Kommission stützt, die Elektrizitäts- und Gasmärkte zu liberalisieren.

Unsere eigenen Erfahrungen in Irland haben gezeigt, dass die Liberalisierung und die resultierende Privatisierung keine Antwort auf die im Energiesektor bestehenden Probleme waren.

In Irland sind die Energiepreise gestiegen, was in den letzten Jahren vor allem für einfache Familien und Arbeiter von Nachteil war. In diesen Zeiten der Rezession ist das Anliegen der EU, die Liberalisierung in den wichtigsten Wirtschaftssektoren verbindlich durchzusetzen, noch weniger sinnvoll als zuvor. Die Kommission und die Europäische Union müssen lernen, nicht dieselben überholten und gescheiterten neoliberalen Politiken erneut anzuwenden.

Ich bedauere, dass das „Energiepaket“ heute auf so viel Unterstützung unter den MdEPs gestoßen ist.

 
  
  

- Bericht: Leopold Józef Rutowicz (A6-0137/2009)

 
  
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  Alessandro Battilocchio (PSE), schriftlich. − (IT) Ich habe dafür gestimmt.

Gegenstand der Debatte auf europäischer Ebene waren die durch den Einsatz von Pestiziden verursachten Umwelt- und Gesundheitsfolgen, und das Europäische Parlament hat die Richtlinien zur Zulassung und dem Verkauf von Pestiziden angenommen.

Diese Maßnahme legt grundlegende Anforderungen für Sicherheit und den Gesundheitsschutz fest, denen auf dem Binnenmarkt erhältliche Pestizidausbringungsmaschinen entsprechen müssen, damit sie innerhalb der Gemeinschaft zum freien Verkehr zugelassen werden können. Zusätzlich zum Verbraucherschutz zielt die Gesetzgebung ebenfalls darauf ab, die Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern zu schützen.

Die für Hersteller anfallenden Kosten werden wahrscheinlich in Form von Preiserhöhungen an Verbraucher weitergegeben. Infolge des im Jahresdurchschnitt rückläufigen Verbrauchs von Pestiziden werden Verbraucher Einsparungen machen können, die etwaige Preiserhöhungen kompensieren.

Mit der vorgeschlagenen Richtlinie wird das Ziel erreicht, ein gemeinsames Umweltschutzniveau zu gewährleisten und gleichzeitig einen fragmentierten Rechtsrahmen auf Gemeinschaftsebene zu verhindern, der zu erhöhten Kosten für Unternehmen führen könnte, die über ihre nationalen Grenzen hinweg unternehmerisch tätig werden möchten.

 
  
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  Janelly Fourtou und Andreas Schwab (PPE-DE), schriftlich. − Im Rahmen der Änderung der Richtlinie 2006/42/EG über Maschinen vom 17. Mai 2006 im Hinblick auf Pestizidausbringungsmaschinen möchten wir hervorheben, dass wir seit der Annahme der Maschinenrichtlinie durch das Europäische Parlament im Jahr 2006 verstärkt darauf hinweisen, dass die Europäische Kommission die Traktorenrichtlinie überarbeiten sollte, um einen einheitlichen Ansatz sicherzustellen. Traktoren fallen unseres Erachtens nicht in den Geltungsbereich für Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie. Die bestehende Richtlinie über Traktoren könnte und sollte daher durch eine weniger komplexe Bestimmung ersetzt werden.

 
  
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  Rovana Plumb (PSE), schriftlich. (RO) Es gilt als anerkannte Tatsache, dass der Einsatz von Pestiziden für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt eine Bedrohung darstellt. Mit der „Thematischen Strategie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden“ wird bezweckt, die Risiken für die menschliche Gesundheit und Umwelt, die durch den Einsatz von Pestiziden bedroht sind, zu reduzieren.

Die Harmonisierung der Umweltschutzanforderungen und Konformitätsbewertungsverfahren für Pestizidausbringungsmaschinen ist eine Voraussetzung dafür, dass EU-weit dasselbe Umweltschutzniveau erreicht wird und zudem ein fairer Wettbewerb zwischen den Herstellern sichergestellt und der freie Verkehr dieser Produkte innerhalb der Gemeinschaft erleichtert wird.

Die einwandfreie Planung und Konstruktion dieser Maschinen spielt eine bedeutende Rolle, um die negativen Auswirkungen von Pestiziden auf die menschliche Gesundheit und Umwelt zu reduzieren. In der Annahme, dass ein Sprühgerät für Pestizide eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 12 bis 15 Jahre aufweist, werden pro Jahr schätzungsweise annähernd 1 250 000 bis 250 000 neue Sprühgeräte in der Gemeinschaft erworben. Die Sprühgeräte, die den neuen Umweltanforderungen entsprechen, verbrauchen dank ihrer höheren Effizienz weniger Pestizide und verkürzen dadurch die Zeit, die auf Tätigkeiten wie Mischen, Einfüllen, Versprühen und Reinigen verwendet wird. Nicht unerwähnt sollten auch die für Verbraucher entstehenden Einsparungen bleiben, die etwaige Preiserhöhungen bei bestimmten Sprühgeräten ausgleichen werden.

Aus diesem Grund habe ich für diesen Bericht gestimmt.

 
  
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  Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. – (PL) Die Richtlinie des Europäischen Parlaments über Pestizidausbringungsmaschinen zur Änderung der Richtlinie 2006/42/EG vom 17. Mai 2006 über Maschinen enthält eine sehr wichtige Gesetzesänderung.

Es wird beabsichtigt, die Standards für den Umweltschutz und die menschliche Gesundheit in der Europäischen Union zu harmonisieren. Durch Harmonisierung von Rechtsvorschriften kann zudem der grenzüberschreitende Verkehr von Maschinen innerhalb der EU auf gleichgestellter Basis erfolgen, was sich wiederum positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Markt auswirken wird.

Die Richtlinie sieht für Mitgliedstaaten die Verpflichtung vor, die für die Pestizidausbringung gewerblich genutzten Geräte regelmäßig zu kontrollieren, und verpflichtet zudem zur Einrichtung eines Systems, das die Instandhaltung und regelmäßige Kontrolle der Ausstattung sicherstellt. Dadurch wird die Richtlinie den Einsatz von Pestiziden verringern (und in Folge deren schädliche Auswirkungen auf die Umwelt reduzieren) und zudem die Gesundheit von Verbrauchern und Bürgerinnen und Bürgern positiv beeinflussen, die im Rahmen ihrer Arbeit in direktem Kontakt mit Pestiziden stehen.

 
  
  

- Bericht: Ivo Belet (A6-0218/2009)

 
  
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  Šarūnas Birutis (ALDE), schriftlich. (LT) Da der Straßenverkehr mehr als 25 % des gesamten CO2 ausstößt, besteht die größte Aufgabe der EU darin, den Kraftstoffverbrauch dieses Beförderungsmittels herabzusetzen und die an die Atmosphäre abgegebene Menge an Kohlenstoffverbindungen zu reduzieren. Reifen haben einen Anteil von 20 %-30 % am gesamten Kraftstoffverbrauch dieses Transportmittels. Daher sollte eine verbesserte Reifenstabilität als Bestandteil eines integrierten Konzepts bedacht werden, das auf eine Reduzierung des im Straßenverkehr verbrauchten Kraftstoffs und der Menge der ausgestoßenen Schadstoffe abzielt. Der Aktionsplan für Energieeffizienz, der das Ziel hat, den Energieverbrauch bis 2020 um 20 % zu senken, enthält eine Liste mit zielgerichteten Aktionen, in der auch auf die Möglichkeit hingewiesen wird, dieses Ziel durch die Kennzeichnung von Reifen zu erreichen.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich. (PT) Ich begrüße diesen Bericht in der Überzeugung, dass er sich als weiteres Instrument erweisen wird, um die für Kunden bereitgestellten Informationen zu verbessern und auf diese Weise die Markttransparenz zu erhöhen. Auf Grundlage von einfachen Standards, die jedoch wissenschaftlich und technologisch gerechtfertigt sind, ist somit eine sachkundige und bewusste Produktauswahl möglich.

Meiner Ansicht nach ist dieser Bericht ein weiterer Schritt in Richtung eines nachhaltigen Europas im Energiebereich, da Verbraucher zwischen Reifen wählen können, die den Kraftstoffverbrauch ihrer Fahrzeuge reduzieren.

Zudem stellt die mögliche Auswahl eines Reifens nach seiner spezifischen Leistungsstärke ein weiteres Instrument für Verbraucher dar, Sorge für den eigenen Schutz zu tragen und ihre Fahrzeuge entsprechend der lokalen Fahrweise und den lokalen Umweltbedingungen auszurüsten.

Darüber hinaus möchte ich auf den nutzbringenden, technologisch ausgerichteten Wettbewerb hinweisen, den dieses System im Reifenmarkt begründen wird und der dazu führt, dass die technologischen Entwicklungen verschiedener Marken durch die Verbraucher auf eindeutige und objektive Weise miteinander verglichen - und verstanden - werden können.

 
  
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  Edite Estrela (PSE), schriftlich. (PT) Ich habe für die Entschließung zur Kennzeichnung von Reifen im Hinblick auf Kraftstoffeffizienz gestimmt. Da fast 25 % des gesamten CO2-Ausstoßes durch den Straßenverkehr bedingt sind, wird die EU hinsichtlich der Reduzierung der Energieintensität von Fahrzeugen vor eine besonders große Herausforderung gestellt.

Durch die Schaffung eines Kennzeichnungssystems, das angemessene Angaben zu Kraftstoffeffizienz, Reifenhaftung und anderen Merkmalen bereitstellt, können Kunden beim Reifenkauf eine sachkundige Wahl treffen.

Der Anteil der Reifen am gesamten Kraftstoffverbrauch beträgt 20 % bis 30 %. Aus diesem Grund sollte die Nachhaltigkeit von Reifen als Bestandteil des integrierten Konzepts zur Senkung des Kraftstoffverbrauchs und folglich der Kohlendioxidabgabe an die Atmosphäre gefördert werden.

 
  
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  Astrid Lulling (PPE-DE), schriftlich. (FR) Dieser Bericht stellt einen annehmbaren Kompromiss dar, der es Endverbraucher ermöglichen müsste, beim Kauf ihrer Reifen eine sachkundige Entscheidung insbesondere hinsichtlich Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externen Rollgeräuschen treffen zu können.

Ich begrüße die erhöhte Flexibilität in Bezug auf das zeitliche Inkrafttreten dieser Vorschrift, die Herstellern einen größeren Handlungsspielraum geben müsste und somit die Vernichtung von Reifenbeständen verhindern kann. Diese Vernichtung würde im Widerspruch zu den formulierten Umweltzielen stehen.

Die vermutlich heikelsten Punkte in Verbindung mit Reifen betrafen zweifelsohne die verbindlichen Kennzeichnungen in oder auf jeder Seitenwand, die Energieeffizienz, den Nasshaftungsindex und den Lärmpegel. Diese Forderung hätte unsere Reifenhersteller gezwungen, all ihre Kennzeichnungsformen unter enormem Kostenaufwand zu ersetzen. Meiner Ansicht nach hätte eine solche Anforderung unsere Reifenbranche, die bereits erheblich unter den Auswirkungen der Wirtschaftskrise leidet, weiter unter Druck gesetzt.

 
  
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  Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Viele gute Gründe sprechen dafür, eine verbesserte Energieeffizienz und niedrigere Emissionen unserer Fahrzeuge durchzusetzen. Ein harmonisiertes Kennzeichnungssystem für Reifenfahrzeuge in der EU ist allerdings ein schwieriges Unterfangen. Vor allem die bisherigen Erfahrungen mit Kennzeichnungen sollten Anlass für sorgfältiges Abwägen geben.

Das Kennzeichnungssystem für Haushaltsartikel veranschaulicht dies. Die fehlende Bereitschaft der Industrie, die Anforderungen für bestimmte gekennzeichnete Energieeffizienzklassen, wie beispielsweise Kühlschränke, stetig zu erhöhen, brachte ein Kennzeichnungssystem hervor, das heute extrem kompliziert und nur schwer nachvollziehbar ist. Die Politik hatte sich erhofft, dass dieser Schritt einer kontinuierlichen Entwicklung förderlich wäre und den Verbrauchern als nützliche Orientierungshilfe dienen würde. Stattdessen hat die Einrichtung des Kennzeichnungssystems die Entwicklung von Produktverbesserungen verhindert und es Verbrauchern erschwert, die richtige Wahl zu treffen.

Ich bin davon überzeugt, dass die EU eine bedeutende Rolle spielen kann, um die Auswirkungen von Fahrzeugen auf die Umwelt zu verringern. Im Gegensatz zur Kommission und dem Ausschuss würde ich allerdings die Mindestanforderungen für die Reifenhersteller erhöhen, die ihre Erzeugnisse auf dem Binnenmarkt vertreiben möchten, anstatt eine Detailregelung auszuarbeiten. Die EU-Politik sollte nachhaltige und vorteilhafte Rahmenbedingungen für die Gesellschaft und die Unternehmen schaffen, anstatt sich an der Überprüfung von Einzeldetails zu beteiligen. Da die Kommission und der zuständige Ausschuss meine Meinung nicht zu teilen scheinen, habe ich mich entschlossen, gegen den Bericht zu stimmen.

 
  
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  Gary Titley (PSE), schriftlich. − Ich begrüße diesen Bericht als notwendigen Zusatz zum Gesetz über die Typengenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit, das im Frühjahr dieses Jahres verabschiedet wurde und in erster Linie Umwelt- und Sicherheitsstandards für Reifen betrifft.

Wir benötigen Reifen, die sicherer, kraftstoffeffizienter und leiser sind. Verkehrslärm, der zu einem erheblichen Anteil durch Reifengeräusche verursacht wird, ist einer der häufigsten Auslöser für Krankheiten. Eine Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs wird für Verbraucher in einer Zeit zunehmender Einschränkungen von großem Nutzen sein. Gleichzeitig werden CO2-Emissionen gesenkt und ein Beitrag zu den ehrgeizigen EU-Zielen zur Verringerung des Klimawandels geleistet.

Durch das Kennzeichnungsverfahren werden Verbraucher in der Lage sein, eine sachdienliche Wahl beim Kauf von Reifen, aber auch bei der Kaufentscheidung für ein neues Auto treffen zu können.

Die Wirksamkeit der Kennzeichnungen muss jedoch überwacht werden. Dabei muss sichergestellt werden, dass Verbraucher diese Kennzeichnungen tatsächlich nachvollziehen können, da der gesamte Vorgang ansonsten bedeutungslos wäre.

 
  
  

- Bericht: Adina-Ioana Vălean (A6-0138/2009)

 
  
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  Šarūnas Birutis (ALDE), schriftlich. (LT) Ich stimme damit überein, dass die Regulierung der Entgelte für Sprachtelefonanrufe fortgesetzt werden sollte. Nachdem die Verordnung (EG) Nr. 717/2007 verabschiedet wurde, konnte kein deutlicher Gebührenrückgang für Anrufe zwischen Netzwerken festgestellt werden. Vielmehr bewegten sich die Tarife in Nähe der Obergrenzen, die in der Verordnung vorgesehen waren.

Meiner Ansicht nach sollte der Geltungsbereich der Verordnung auf SMS ausgeweitet werden. Infolge der unverhältnismäßig hohen Gebühren, die Verbraucher zahlen müssen, scheint leider gegenwärtig eine Regulierung von SMS-Gebühren auf Groß- und Endkundenebene erforderlich zu sein, weshalb ich für die vorliegende Verordnung stimme.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich. (PT) Ich lehne grundsätzlich das Eingreifen des Gesetzgebers in den Markt und die Preisregulierung ab. Meiner Überzeugung nach sollte der Markt die Preise entsprechend den Grundsätzen eines gesunden Wettbewerbs selbst bestimmen.

Genau dies fehlt jedoch bei Roamingdiensten, was das Eingreifen des Europäischen Parlaments und die Festsetzung von Höchstpreisen rechtfertigt, die Telekommunikationsunternehmen nun zum Wettbewerb zwingen. Ich habe für diese Verordnung gestimmt, die nicht auf getätigte oder erhaltene Anrufe begrenzt ist, sondern SMS und Datenroaming miteinbezieht.

Eine EU, die die Freizügigkeit seiner Bürgerinnen und Bürger fördert, ist nicht mit Marktregeln vereinbar, die mit dem Übergang über eine Landesgrenze enden oder eingeschränkt werden.

Gegenwärtig benutzt die überwiegende Mehrheit der EU-Bürger nur widerstrebend das eigene Mobiltelefon im Ausland, da man Angst vor der Roamingrechnung hat. Ich habe für diese Verordnung gestimmt, insbesondere um eine Tarifsenkung für Roamingkunden zu gewährleisten und gleichzeitig die Regeln zur Preistransparenz auszuweiten.

Hierbei handelt es sich um ein konkretes Beispiel dafür, wie die EU unser tägliches Leben beeinflusst. Nach einer Urlaubs- oder Geschäftsreise im Ausland werden sich europäische Bürgerinnen und Bürger von nun an daran erinnern, dass sie ihre niedrigere Mobiltelefonrechnung der EU zu verdanken haben.

 
  
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  Konstantinos Droutsas (GUE/NGL), schriftlich.(EL) Die EU fördert schnellere Kapitalumschichtungen auf dem Gebiet der mobilen Telekommunikationsdienste, indem der Anwendungsbereich der besagten Verordnung auf sämtliche von Mobiltelefonanbietern angebotenen Dienste ausgeweitet wird.

Die Richtlinie stärkt die Position der europäischen Monopole im Hinblick auf ihre internationalen Wettbewerber. Sie verlängert die Gültigkeitsdauer der Verordnung, um Unternehmensübernahmen und -zusammenschlüsse zu erleichtern und auf diese Weise höhere Kapitalgewinne sicherzustellen.

Die Anwendung der Richtlinie festigt die Position von Monopolgesellschaften. Die veranschlagte Obergrenze für Roamingtarife wird umgangen, indem die Methode des Mindestzeitraums für Abrechnungen angewandt wird, was zu einer Preiserhöhung der angerechneten Dienstleistungen und zu mehr Unternehmensgewinn führt, wie die zuständigen Prüfungsbehörden eingestehen. Die geplante Aufteilung der Tarife zwischen Großkunden und sonstigen Mobiltelefondiensten, wie SMS und Voicemail, wird Verbrauchern keine Vorteile bringen, sondern die Kapitalgewinne noch weiter steigern.

Wir lehnen die Liberalisierung und Privatisierung des Telekommunikationsmarktes grundlegend ab, die in einer Verschlechterung der Dienstleistungsstandards und einem Ausverkauf der Basiswerte enden wird. Wir fordern die Arbeitnehmer auf, ihren allgemeinen Widerstand gegen die EU und deren gegen die Basisdemokratie gerichteten Politik Ausdruck zu verleihen und die Machtverhältnisse auf politischer Ebene durch die kommenden Wahlen zu verändern.

 
  
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  Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Die Kommission möchte den Geltungsbereich der aktuellen Preisregulierung für Roaming nicht nur auf Sprachtelefondienste, sondern auch auf SMS-Verkehr und Datenroaming ausweiten. Das Europäische Parlament empfiehlt eine restriktivere Regulierungsform und weist darauf hin, dass die Preisregulierung nur vorübergehend ist und das auf lange Sicht der Markt die hohen Roaminggebühren beseitigen sollte. Ich habe für die Position des Europäischen Parlaments gestimmt, da sie geringfügig mehr auf Marktliberalismus ausgerichtet ist als der Vorschlag der Kommission. Ich habe gegen die legislative Entschließung gestimmt, da die Preisregulierung de facto auf lange Sicht in die falsche Richtung führt.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. (DE) Mobiles Telefonieren gehört heute zum Alltag, und das Telefon ist für große Teile der Bevölkerung zum ständigen Begleiter geworden. Ob man es nun beruflich oder privat in Verwendung hat, spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle. Jedenfalls entstehen bei jeder Art der Kommunikation, sei es nun beim Telefonieren, MMS, SMS, Internet oder Surfen Kosten, die der Betreiber dem Kunden verrechnet.

Dass diese Kosten in einem fremden Netz – also nicht dem Heimatnetz des Betreibers – höher sind, leuchtet ein. Seit Beginn der internationalen Mobilfunktelefonie wurde mit diesen Roamingkosten aber auch immer wieder unverhältnismäßig Schindluder getrieben.

Die Konsumenten mussten teilweise unverschämte Rechnungen in Kauf nehmen, ohne dass es dafür eine gemeingültige Berechnung gab. Mit dieser Initiative, die nicht nur für den einzelnen Bürger den Dschungel an Tarifen leichter überschaubar macht, sondern auch noch die Kosten vereinheitlicht, ist endlich von Seiten der Union auch einmal etwas zum Vorteil der Menschen in Europa unternommen worden. Deshalb habe ich diesem Bericht zugestimmt.

 
  
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  Rovana Plumb (PSE), schriftlich. (RO) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da die neue Verordnung Präventionsmechanismen und andere Mechanismen vorsieht, die eine Preistransparenz für Datenroamingdienste gewährleisten, so dass Bürger/Kunden die angewandten Abrechnungsmethoden besser nachvollziehen, ihre Gebühren kontrollieren und somit einen etwaigen „Rechnungsschock“ vermeiden können.

Das Festsetzen von Obergrenzen für die Roamingdienste Sprachtelefonanrufe und SMS, die Annahme der Maßnahmen zur Gewährleistung von Transparenz und der Präventionsmechanismus bei Großkundentarifen für Datendienste lassen den Betreibern weiterhin freie Hand, um am Markt konkurrenzfähig zu bleiben und ihre Angebote innerhalb der festgelegten Grenzen differenziert zu gestalten. Als Ergebnis bietet sich neuen Kleinunternehmen die Möglichkeit, mit den unverhältnismäßigen Großkundentarifen der größten Netzbetreiber zu konkurrieren.

Die aktuellen Abrechnungsmodalitäten, die bei Sprachtelefonanrufen von Roamingkunden auf Grundlage einer 60-Sekunden Einheit in Anwendung kommen, verursachen für Verbraucher versteckte Kosten, die, gegenüber einer typischen Abrechnung für Roamingdienste nach dem Eurotarif, die Kosten für ausgehende Anrufe um 24 % und für eingehende Anrufe um 19 % erhöhen.

Die Bestimmung muss Verbrauchern ein angemessenes Schutzniveau und eine bequeme Nutzung von Datenroamingdiensten bieten, ohne dabei Telekommunikationsanbieter unverhältnismäßig zu belasten.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die Vollendung des Binnenmarktes gehört zu den grundlegenden Zielen der EU. Aus diesem Grund sind unsere gemeinsamen Bemühungen, die bestmöglichen Wettbewerbsbedingungen in verschiedenen Wirtschaftssektoren zu schaffen, von so großer Bedeutung. Die Globalisierung des Handels, der Unternehmen und der Kommunikation ist ein Teil hiervon. Demzufolge ist dieser Bericht über den Mobilkommunikationsmarkt von entscheidender Wichtigkeit.

Dass nach der ersten Lesung eine Übereinstimmung gefunden werden konnte und die Verordnung folglich im Juli 2009 in Kraft treten kann, stellt einen Sieg des Parlaments dar. In diesem Bericht werden neben den Bedingungen zur Verbesserung der Transparenz und des Verbraucherschutzes Bestimmungen für den Wettbewerb festgesetzt, um Letzteren für alle Teilnehmer - von der Industrie bis zum Verbraucher - gerechter und nachvollziehbarer zu gestalten.

Aus diesem Grund habe ich für den Bericht gestimmt.

 
  
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  Olle Schmidt (ALDE), schriftlich. (SV) Ich habe mich heute bei der Abstimmung zur Roaming II-Verordnung enthalten, die eine Preisregulierung für mobile Telefondienste im Ausland vorsieht. Der Vorschlag als Kompromiss der großen Fraktionen enthält viele gute Ideen, zu denen unter anderem vermehrte Informationen für Verbraucher gehören, auf Grundlage derer erhöhte Telefonrechnungen nach einem Auslandsaufenthalt vermieden werden können.

Der Grund für meine Enthaltung ist lediglich der, dass ich nicht davon überzeugt bin, dass die EU-Politik die Preise auf dem freien Markt bestimmen sollte. Ziel und Zweck einer Marktwirtschaft bestehen gerade darin, dass sich die Preise durch Angebot und Nachfrage am Markt bilden und nicht auf Grundlage dessen, was politische Entscheidungsträger in Brüssel für „gerecht“ halten. Es wurden bereits mit der Roaming I-Verordnung Preisregulierungsmechanismen eingeführt. Dies führte dazu, dass sich die Netzbetreiber vorwiegend um die vorgegebene Preisobergrenze bewegen, was für Verbraucher nicht von Vorteil sein kann.

Unsere Aufgabe als Politiker besteht in der Gewährleistung eines funktionierenden Wettbewerbs im Binnenmarkt. Ich stimme zu, dass dies bei Roamingdiensten nicht der Fall ist. Doch anstatt eine Preisregulierung nach sowjetischem Modell einzuführen, wären wettbewerbsfördernde Maßnahmen von Vorteil gewesen, wie beispielsweise ein Verbot der Preisdiskriminierung großer Netzbetreiber gegenüber kleineren Unternehmen, die Zugang zu ausländischen Netzwerken fordern.

 
  
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  Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. – (PL) Die hohen Tarife für Roamingdienste in der Europäischen Gemeinschaft sind ein Problem, das gleichzeitig den Prozess der europäischen Integration behindert und die Freizügigkeit der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union einschränkt.

Während der heutigen Abstimmung habe ich der Gesetzgebungsvorlage der Entschließung des Europäischen Parlaments als Änderungsvorschlag zur Verordnung (EG) Nr. 717/2007 und Richtlinie 2002/21/EG zugestimmt, mittels derer ab dem 1. Juli 2009 bis 2011 die Höchstkosten für die Nutzung von Roaming in der EU schrittweise gesenkt werden wird.

Der Höchstpreis für aus- und eingehende Verbindungen wird sich durch eine jährliche Herabsetzung von 4 Cent im Jahr 2011 auf 0,35 EUR bzw. 0,11 EUR pro Minute belaufen. Darüber hinaus ist für Netzbetreiber ab dem 1. Juli 2009 eine sekundengenaue Abrechnung verbindlich, so dass eine Textnachricht nicht mehr als 0,11 EUR kosten wird. Die Gebühren für Datenübertragung werden ebenfalls auf 0,50 EUR pro Megabyte im Jahr 2011 gesenkt.

Ich stimme dem Bericht in jedem Fall zu. Er ist ein weiterer Schritt in Richtung eines sozialen Europas, in dessen Mittelpunkt die Menschen, ihre Freizügigkeit, ihre Freiheit und die Verbesserung ihres Lebensstandards stehen.

 
  
  

- Bericht: Renate Weber (A6-0247/2009)

 
  
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  Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (PSE), schriftlich. – (PL) Die Dritte und Sechste Richtlinie (78/855/EWG bzw. 82/891/EWG) über Verschmelzungen und Spaltungen von Aktiengesellschaften enthält gegenwärtig eine Liste detaillierter Anforderungen zum Berichtswesen, die von Unternehmen während einer Verschmelzung oder Spaltung erfüllt werden müssen. Dies ist mit einem erheblichen Kostenaufwand verbunden. Die in den Richtlinien vorgesehenen Mittel, um Informationen an Aktieninhaber zu verschicken, wurden vor 30 Jahren festgelegt und berücksichtigen nicht unsere heutigen technologischen Möglichkeiten. Hierdurch entstehen unnötige Kosten, die zu Lasten der Gesellschaften gehen.

In diesem Kontext sollten wir den Antrag der Kommission begrüßen, den Verwaltungsaufwand der Berichts- und Dokumentationsanforderungen im Fall von Verschmelzungen und Spaltungen einzuschränken.

Insbesondere sollten die Anstrengungen unterstützt werden, die darauf abzielen, die Bestimmungen beider Richtlinien weitestgehend in folgenden Bereichen auszuweiten: Vermeidung von Überschneidungen der Bestimmungen für die Gutachten von Sachverständigen, Freigabe von Verschmelzungsplänen und Anpassung der Bestimmungen der Dritten und Sechsten Richtlinie an die Zweite Richtlinie im Hinblick auf den Gläubigerschutz.

Zudem erscheint es angebracht, Gesellschaften zu verpflichten, ihre vollständigen Angaben auf ihren Websites zu veröffentlichen und einen auf diese Websites verweisenden Hyperlink auf eine zentrale elektronische Plattform zu stellen, die in Kürze definitiv von der Kommission bestätigt werden wird. Insbesondere durch die Einführung der zusätzlichen Verpflichtung, die veröffentlichten Daten regelmäßig zu aktualisieren, wird diese Anforderung zweifelsohne zu einem Mehr an Transparenz führen. Die vorgenannten Lösungsvorschläge zielen darauf ab, den Arbeitsalltag in europäischen Gesellschaften zu erleichtern. Eine tatsächliche Reduzierung des Verwaltungsaufwands hängt jedoch von der Art und Weise ab, wie diese Lösungen von den Mitgliedstaaten, Gesellschaften und den Aktieninhabern selbst umgesetzt werden.

 
  
  

- Interimshandelsabkommen mit Turkmenistan (B6-0150/2009)

 
  
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  Richard James Ashworth (PPE-DE), schriftlich. − Britische Konservative konnten der Entlastung des Europäischen Haushaltsplans 2007, Einzelplan des Europäischen Rates, nicht zustimmen. Für das 14. Jahr in Folge konnte der Europäische Rechnungshof somit nur eine eingeschränkte Zuverlässigkeitserklärung für die Haushaltsrechnung der Europäischen Union abgeben. Wir nehmen die Anmerkungen der Rechnungsprüfer zur Kenntnis, dass rund 80 % der EU-Transaktionen von Agenturen ausgeführt werden, für deren Tätigkeit innerhalb der Mitgliedstaaten Abkommen über eine gemeinsame Verwaltung gelten. Die Rechnungsprüfer weisen jedoch beständig darauf hin, dass die Verwendung von EU-Fonds innerhalb der Mitgliedstaaten in unzureichendem Umfang kontrolliert und überwacht wird. Um dieses fortgesetzte Problem anzugehen, ist der Rat im Jahr 2006 eine interinstitutionelle Vereinbarung eingegangen, welche die Mitgliedstaaten verpflichtet, Transaktionen, die in ihren Verantwortungsbereich fallen, beurkunden zu lassen. Wir sind bestürzt über die Tatsache, dass ein Großteil der Mitgliedstaaten bis zum heutigen Tage ihrer Verpflichtung nur unzureichend nachgekommen ist. Aus diesem Grund und entgegen dem traditionellen „Gentleman Agreement“ zwischen dem Parlament und dem Rat werden wir solange keine Entlastung gewähren, bis die Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen entsprechend der interinstitutionellen Vereinbarung erfüllt haben.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. − Ich habe für diesen Beschluss gestimmt, der die Handelsbeziehung zwischen der Europäischen Union und Turkmenistan untersucht. Für viele Grundfreiheiten wie Pressefreiheit, Meinungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit belegt Turkmenistan gemäß sehr ausführlichen Berichten von Human Rights Watch, Amnesty International und Open Society Institute unter den Ländern weltweit einen der letzten Plätze. Ich freue mich, dass in dieser Entschließung besonders darauf hingewiesen wird. Obwohl die von Präsident Berdymukhamedovs eingebrachten geringfügigen Veränderungen begrüßt werden, erwartet die EU eine wesentliche Verbesserung der Menschenrechte in Turkmenistan.

 
  
  

- Bericht: Daniel Caspary (A6-0085/2009)

 
  
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  Glyn Ford (PSE), schriftlich. − Trotz meiner Hochachtung vor der Arbeit des Berichterstatters Herrn Caspary habe ich gegen die Interimsvereinbarung mit Turkmenistan gestimmt. Vor einigen Jahren hatte ich Gelegenheit, das Land mit einer Delegation des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten zu besuchen, als es noch unter der Führung von Turkmenbashi und seines Buchs Ruhnama stand. Obwohl sich die Situation seither geringfügig verbessert hat, weisen Amnesty International und andere NROs weiterhin auf die schwerwiegenden Probleme und Menschenrechtsverletzungen in diesem Land hin. Meines Erachtens sind die Verbesserungen nicht weitreichend genug, als dass ich zu diesem Zeitpunkt dem Abkommen beruhigt zustimmen könnte.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. − Ich habe gegen diesen Bericht gestimmt, der die Annahme (Zustimmung) des Parlaments zum Interimhandelsabkommen zwischen der EU und Turkmenistan zum Gegenstand hatte. Das Europäische Parlament hat im vergangenen Jahr gefordert, dass Turkmenistan fünf Maßstäbe zu den Menschenrechten erfüllen muss, bevor das Parlament diesem Abkommen zustimmen kann. Diese Maßstäbe sind: das Rote Kreuz muss ungehindert im Land arbeiten können; das Bildungssystem muss nach internationalen Standards ausgerichtet werden; alle politischen Gefangenen und Gewissensgefangene müssen freigelassen werden; Hindernisse auf Regierungsebene hinsichtlich Auslandsreisen müssen beseitigt werden und abschließend muss unabhängigen NROs freier Zugang gewährt werden und UN-Institutionen im Bereich Menschenrechte müssen die Fortschritte landesweit überprüfen können. Meiner Überzeugung nach wird Turkmenistan keinem dieser Maßstäbe bisher gerecht. Daher bin ich sehr enttäuscht darüber, dass dem Abschluss dieses Interimshandelsabkommens zugestimmt wurde.

 
  
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  Alexandru Nazare (PPE-DE), schriftlich. − Ich möchte Herrn Caspary für all die Arbeit danken, die er im Ausschuss für internationalen Handel insbesondere hinsichtlich dieser Gesetzgebung geleistet hat, die eine Verbesserung der Beziehungen der EU zu Turkmenistan zum Ziel hatte.

Die Handels- und Wirtschaftsabkommen der EU mit diesem Land, die bereits seit 20 Jahren in unveränderter Form bestehen, mussten an die heutige Zeit insbesondere aufgrund der erheblichen finanziellen Belastungen weltweit angepasst werden.

Neben den handelspolitischen und wirtschaftlichen Vorteilen dieses neuen Interimsabkommen mit Turkmenistan, erwarten wir für alle Bereiche eine Verbesserung der Sicherheit in der Region, die von einer verbesserten Förderung der Menschenrechte und der Demokratie bis hin zu besseren Ergebnissen im Kampf gegen Drogen- und Menschenhandel und einer nachhaltigen Beteiligung Turkmenistans am Wiederaufbau von Afghanistan reichen, indem es die Tätigkeiten der EU-Mitgliedstaaten in diesem Land unterstützt. Als nicht unwichtiger Punkt sei erwähnt, dass verbesserte Beziehungen zu Turkmenistan ein weiterer Schritt zur Stärkung der Energiesicherheit für Europa sind.

Zusammen mit meinen Kollegen stimme ich der von Herrn Caspary vorgeschlagenen Gesetzgebung zu. Zu einem späteren Zeitpunkt müssen alle Maßnahmen getroffen werden, um sicherzustellen, dass dieses Land sich an dieser gemeinsamen Anstrengung beteiligt und der Weg zum Erfolg dadurch geebnet wird.

 
  
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  Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. – (PL) Die Beziehungen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und Turkmenistan unterliegen gegenwärtig dem Abkommen über den Handel und die handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit, das zwischen den Europäischen Gemeinschaften und der UdSSR 1989 abgeschlossen wurde.

Es besteht keine Zweifel darüber, dass der wirtschaftliche Entwicklungsstand und insbesondere der Schutz der Menschenrechte in Turkmenistan nicht zufriedenstellend sind. Turkmenistan wird einer Reihe humanitärer Erfordernisse nicht gerecht (dazu gehört der Umstand, dass das Rote Kreuz seine Arbeit in Turkmenistan nicht aufnehmen darf).

Ich denke, dass die Paraphierung des Interimhandelsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Turkmenistan zusammen mit der eindeutigen Vorgabe einer fünfjährigen Frist zur Einführung demokratischer Grundsätze und Menschrechtsstandards, die denen der EU gleichkommen, die Motivation anregen und ein Zeichen des guten Willen seitens der Gemeinschaft darstellen werden. Die Paraphierung des Abkommens kann dazu beitragen, das Leben der Bürgerinnen und Bürger in Turkmenistan zu verbessern und wirtschaftliche Reformen einzuleiten.

Die Unterzeichnung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommen kann lediglich in Betracht gezogen werden, wenn hinsichtlich der Achtung der demokratischen Grundsätze und Menschenrechte sichtliche Verbesserungen erzielt wurden.

 
  
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  Charles Tannock (PPE-DE), schriftlich. − Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um einen der zahlreichen Gründe zu erläutern, auf deren Grundlage ich heute für engere Handelsbeziehungen zwischen der EU und Turkmenistan gestimmt habe. Die gemeinsame Außenpolitik der EU zur Sicherung der Energieversorgung, die von den britischen Konservativen in jeder Hinsicht unterstützt wird, bestätigt die Bedeutung neuer Energiekorridore auf der Achse des Kaspischen Meers, um die Öl- und Gasversorgung in Europa sicherzustellen. Diese transkaspische Route sollte vollständig in die Pipelines des „südlichen Korridors“ integriert werden, die Nabucco, South Stream und White Stream umfassen. Es ist für unsere gemeinschaftliche Energie- und Außenpolitik von ausschlaggebender Bedeutung, dass wir unsere Energieabhängigkeit von Russland verringern.

Aus diesem Grund sollten wir uns proaktiv durch die Annahme des Interimhandelsabkommens, das einen Anstoß für inländische Reformbewegungen und die verbesserte Wahrung der Menschrechte in diesem Land geben kann, zu dem Aufbau einer Partnerschaft mit Turkmenistan verpflichten.

 
  
  

- Bericht: Gunnar Hökmark (A6-0236/2009)

 
  
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  Liam Aylward (UEN), schriftlich. − Die Kernenergie ist Realität in Europa. In Irland wird diese Tatsache jedoch mit einigem Unbehagen zur Kenntnis genommen. Wir akzeptieren aber das Recht aller Länder, ihren eigenen Energiemix zusammenzustellen, und dürfen dieses Thema auch nicht umgehen, da unsere Nachbarn Kernenergie nutzen.

Erst letzte Woche ist es im Kernkraftwerk Sellafield zu einer ernsten Verletzung der Sicherheitsvorschriften gekommen. Dabei stellen die Lagerstätten für Kernmaterialien in Sellafield - das Becken B30 - wohl das gravierendste Problem dar, mit dem die Atomindustrie in Europa konfrontiert ist. Im Becken B30 werden große Mengen an Kernbrennstoffen gelagert, deren angemessene Aufbereitung seit Jahrzehnten aussteht.

Ich unterstütze daher den Vorschlag für ein EU-Rahmenwerk zur nuklearen Sicherheit, das die Unabhängigkeit nationaler Aufsichtsbehörden stärken wird und erhöhte Transparenz für die Sicherheit von Kernanlagen gewährleistet.

Ich unterstütze die zu diesem Bericht eingebrachten Änderungsanträge, um die Sicherheitsvorschriften und -anforderungen weiter zu verschärfen. In Irland verfügen wir nicht über Kernanlagen, unsere Bürgerinnen und Bürger können jedoch durch Verletzungen der Sicherheitsbestimmungen andernorts in Mitleidenschaft gezogen werden. Daher muss die EU unseren Bürgerinnen und Bürger den weitest möglichen Schutz zusichern.

 
  
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  Brian Crowley (UEN), schriftlich (GA) Wir müssen die Tatsache akzeptieren, dass heute und auch in Zukunft Atomkraft in Europa erzeugt wird. In Irland sind wir nicht besonders glücklich damit, doch wir respektieren das Recht jedes Mitgliedstaates, seine Energiequellen selbst auszuwählen. Solange es in unseren Nachbarländern Kernkraftwerke gibt, können wir dieses Thema nicht ignorieren.

Letzte Woche hat sich in Sellafield eine Verletzung der Sicherheitsvorschriften ereignet. Dabei stellen die Lagerstätten für Atommüll in Sellafield - das sogenannte „Becken B30“ - eines der größten Probleme im europäischen Nuklearsektor dar. Im Becken B30 werden enorme Mengen an nicht aufbereitetem Atommüll gelagert.

Daher unterstütze ich voll den Vorschlag in Bezug auf ein Rahmenwerk der Gemeinschaft für Atomsicherheit, das einen hohen Grad an Transparenz und Sicherheitsstandards für Kernkraftwerke gewährleisten wird.

Ich habe für den Änderungsantrag gestimmt, der auf eine Stärkung dieses Vorschlags abzielt. Obgleich es in Irland keine Kernkraftwerke gibt, könnten Sicherheitsprobleme in Kraftwerken anderer europäischer Länder das irische Volk in Mitleidenschaft ziehen. Es ist Aufgabe der Europäischen Union sicherzustellen, dass in Bezug auf dieses Thema die Bürgerinnen und Bürger unserer Länder umfassenden Schutz genießen.

 
  
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  Glyn Ford (PSE), schriftlich. − Da ich hinsichtlich der langfristigen Sicherheit von Kernkraftwerken Vorbehalte habe, stehe ich diesem Bericht eher kritisch gegenüber. Ich stimme zu, dass es sich bei den Beschäftigten in dieser Industrie um engagierte Fachkräfte handelt. Ich erkenne an, dass Unfälle lediglich vereinzelt auftreten. Das Problem besteht jedoch darin, dass bei einem Unfall die potenziellen Folgen von erheblichem Ausmaß sein können. In dieser Hinsicht sei an die Reaktorkatastrophe im Ural erinnert, die von Roy Medvedev aufgedeckt wurde, dem Three Mile Island-Unfall, der den Ereignissen im Film Das China-Syndrom nahekommt, der nur wenige Tage vor der Katastrophe anlief, sowie an den Tokaimura-Unfall in Japan und schließlich Tschernobyl, dessen Auswirkungen uns tagtäglich begleiten, die sich jedoch besondere für die Menschen und Kinder als tragisch erwiesen haben, die selbst oder deren Eltern im näheren Umkreis des Kernkraftwerkes lebten.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die Atomenergie wird zukünftig eine bedeutende Rolle in der Energieversorgung unserer Gesellschaften einnehmen. Aus diesem Grund und angesichts der Pläne für zukünftige Anlagen in Europa ist es von wesentlicher Bedeutung, ein Rahmenprogramm der Gemeinschaft für nukleare Sicherheit aufzustellen.

Mit dem Bericht von Herrn Hökmark wird sichergestellt, dass für zukünftige nukleare Anlagen in Europa die besten und sichersten Bedingungen geschaffen werden. Es wird ein eindeutiger Rahmen mit unabhängigen und starken nationalen Regulierungsstellen geschaffen, dem ein System für die Lizenzvergabe für nukleare Anlagen und ein System zur Überprüfung und Kontrolle dieser Anlagen beigefügt sind.

Die Bedeutung, die der Atomenergie künftig zukommen wird, erfordert ausgezeichnete Bedingungen bei der Implementierung und dem Austausch wesentlicher Informationen, so dass einheitliche und erstklassige Sicherheitsbedingungen geschaffen werden können.

Aus diesem Grund habe ich für den Bericht gestimmt.

 
  
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  Paul Rübig (PPE-DE), schriftlich. (DE) Die ÖVP-Delegation unterstützt die Schaffung einer unabhängigen Kontrollbehörde für Atomkraftwerke mit der rechtlich verbindlichen Möglichkeit, gefährliche AKW vom Netz zu nehmen.

 
  
  

- Bericht: Raül Romeva i Rueda (A6-0253/2009)

 
  
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  Jan Andersson, Göran Färm, Anna Hedh, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. (SV) Wir haben uns entschlossen, gegen diesen Bericht über ein Kontrollsystem innerhalb der Gemeinsamen Fischereipolitik zu stimmen. Selbstverständlich begrüßen wir Vorschläge für verstärkte Maßnahmen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen. Wir stehen jedoch der Bedeutung kritisch gegenüber, welche der Kontrolle der Freizeitfischerei beigemessen wird. Es ist unverhältnismäßig, die Freizeitfischerei regulieren zu wollen, während die industrielle Fischerei faktisch für die Probleme wie Überfischung unserer Meere verantwortlich ist.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir bedauern die breite Ablehnung unseres Änderungsvorschlags durch eine Mehrheit im Parlament, der in Übereinstimmung mit den in der Konstitution der Portugiesischen Republik verankerten Vorschriften - das heißt denjenigen zur nationalen Souveränität - und als Teil der Anstrengungen, um die Einhaltung dieser Vorschriften zu gewährleisten, vorsieht, dass dieser Verordnungsvorschlag die Kompetenzen und Zuständigkeiten von Mitgliedstaaten bei der Überwachung der Einhaltung der Regeln zur Gemeinsamen Fischereipolitik beachten und nicht gefährden sollte.

Wir bedauern die breite Ablehnung durch eine Mehrheit im Parlament unserer Änderungsvorschläge, die verhindert hätten, dass die Europäische Kommission ohne Vorankündigung unabhängige Kontrolle in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und den Hoheitsgebieten der Mitgliedstaaten durchführen kann und nach eigenem Ermessen in der Lage ist, Fischereitätigkeiten zu verbieten und Zahlungen des finanziellen Beistands der Gemeinschaft an einen Mitgliedstaat auszusetzen oder einzustellen, und die des Weiteren verhindert hätten, dass ein Mitgliedstaat seine Fischereifahrzeuge in der AWZ eines anderen Mitgliedstaat ohne dessen Einwilligung kontrollieren kann.

Dieser Verordnungsvorschlag, der von den Europäischen Institutionen weiter diskutiert wird, stellt bei Annahme in seiner jetzigen Fassung einen weiteren Angriff auf die Souveränität dar, da er Anforderungen hinsichtlich Ausstattung und Verfahren miteinbezieht, die von den portugiesischen Fischereien als völlig unangemessen angezeigt wurden.

Aus diesem Grund haben wir dagegen gestimmt.

 
  
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  Carl Lang und Fernand Le Rachinel (NI), schriftlich. (FR) Im Jahr 2008 wurden 165 Trawlers verschrottet. Für das Jahr 2009 wurde die Anzahl bereits auf 225 angesetzt.

Die Fischereibranche in Frankreich leidet erheblich unter der Entscheidung der französischen Regierung und Brüssel, die französischen Fischer der europäischen Wirtschafts- und Handelspolitik zu opfern.

Somit nimmt Norwegen, ein Land außerhalb der Europäischen Union, das jedoch ein Wirtschaftsabkommen zum Gas mit der EU ausgehandelt hat, allein 80 % der Fangquote für Kabeljau in Anspruch, was zahlenmäßig 500 000 Tonnen pro Jahr entspricht. Frankreich hat seinerseits ein Anrecht auf lediglich 9 000 Tonnen jährlich, wobei nur 700 Tonnen aus dem Ärmelkanal und der Nordsee stammen.

Wie kann man unter diesen Umständen der Ausmerzung der französischen Fischer beiwohnen, ohne Abscheu zu empfinden? Warum planen Brüssel und die französische Regierung im Geheimen, einen unserer Wirtschaftssektoren vollständig zu zerstören? Der Grund sind europäische globale Interessen und das Dogma des Freihandels.

Dabei können die 4 Millionen EUR dieses Problem nicht lösen, die der Minister für Landwirtschaft und Fischerei als finanziellen Ausgleich für das Aussetzen von Booten vorgesehen hat, die ihre Fangquote erreicht haben. Vielmehr ist dringend erforderlich, die französischen Fischer von diesen diskriminierenden und vernichtenden europäischen Fangquoten zu befreien.

 
  
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  Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Das Europäische Parlament hat sich heute dafür ausgesprochen, die Sport- und Freizeitfischerei in die Gemeinsame Fischereipolitik miteinzubeziehen. Mit diesem Vorgang hat die EU begonnen, eine unserer beliebtesten Freizeitaktivitäten zu regulieren.

Der Vorschlag ist absurd. Zunächst einmal gehören die Fischereigewässer den einzelnen Ländern und nicht etwa Brüssel. Zweitens haben die Aktivitäten von Freizeitfischern keinen bedeutenden Einfluss auf die Bestände. Und drittens ist die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften unmöglich. Schweden ist mit seiner 11 500 km langen Küstenlinie ein gutes Beispiel. Glauben die EU-Bürokraten und Mitglieder dieses Hauses, dass es tatsächlich möglich sein wird, überall und jederzeit diesbezügliche Aktivitäten zu überwachen? Ein nicht umsetzbares Gesetz ist ein besonders schlechtes Gesetz.

Andererseits überrascht mich dieser Vorschlag nicht über die Maßen. Die EU gleicht einer Dampfmaschine, die mit dem Abrollen des langen Weges begonnen hat, um ihr Ziel, ein eigenständiger föderaler Staat zu werden, zu erreichen. Sie ist groß und gewichtig und, sobald sie einmal ins Rollen gekommen ist, nur schwer zu stoppen. Jeder, der sich ihr in den Weg stellt, wird niedergewalzt.

Der heutige Tag ist ein schwarzer Tag für all diejenigen, die eine kernige und effektive europäische Zusammenarbeit wünschen. Der heutige Tag ist jedoch besonders schwarz für alle Freizeitfischer in den Mitgliedstaaten.

 
  
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  Sebastiano (Nello) Musumeci (UEN), schriftlich. – (IT) Das Ziel dieses Verordnungsvorschlags, nämlich ein gemeinschaftliches Kontrollsystem zu garantieren, um die Einhaltung der Regeln der Gemeinsamen Fischereipolitik durch eine europäische Instanz zu gewährleisten, ist sicherlich lobenswert, da es die zahlreichen Forderungen berücksichtigt, die vom Parlament und der Europäischen Union über die letzten Jahren gestellt wurden. Darüber hinaus enthält die Verordnung den - wenn auch zurückhaltenden - Vorschlag, die vorgenannten Regeln auf einheitliche Weise in den 27 Mitgliedstaaten umzusetzen und anzuwenden.

Obwohl ich dem Gesamttenor dieses Textes zustimme (das heißt eine Kultur der Achtung der Regeln aufrechtzuerhalten, um sicherzustellen, dass die Gemeinsame Fischereipolitik vollständig angewendet wird), habe ich das Gefühl, dass bei dieser Gelegenheit leider die spezifischen Merkmale der Fischerei im Mittelmeer nicht berücksichtigt wurden.

Ein Beispiel ist etwa die Anforderung, ein satellitengestütztes Schiffsüberwachungssystem (VMS) auf über 10 Meter langen Schiffen zu installieren. Dies ist sicherlich äußerst angemessen für die robusten Fischereischiffe in der Nordsee, entspricht jedoch nicht denjenigen im Mittelmeer, die mit ihren kleinen Abmessungen und ohne Kabine für die „kleine Küstenfischerei“ genutzt werden. Zudem stellt sich das Problem des erheblichen Kostenaufwands, das jedoch gelöst wäre, wenn die Gemeinschaft entsprechend des angemessenen Vorschlags in Änderungsantrag 20, 80 % der Mitfinanzierung übernehmen würde.

 
  
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  Brian Simpson (PSE), schriftlich. − Ich werde diesen Bericht unterstützen, da die Änderungsanträge 48 und 49 angenommen wurden und Änderungsantrag 93 zur Freizeitfischerei abgelehnt wurde.

Die Freizeitfischerei in die Fangquoten eines Mitgliedstaats einzubeziehen ist für mich unannehmbar.

Wenn wir ernsthaft davon ausgehen, dass die Freizeitfischerei unsere Fischbestände vernichtet, lassen wir meiner Ansicht nach eine grundlegende Frage außer Acht, welche die sich verringernden Fischbestände betrifft, nämlich die Überfischung durch industrielle Fischereikonzerne unter Einsatz ihrer Fabrikschiffe.

Von ihnen müssen wir die Einhaltung der GFP einfordern und nicht etwa von Freizeitfischern, die ihrem Hobby nachgehen.

 
  
  

- Bericht: Cornelis Visser (A6-0206/2009)

 
  
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  Roger Knapman und Thomas Wise (NI), schriftlich. − Die Gemeinsame Fischereipolitik, die extrem viele Schwachstellen aufweist, hat sich auf die britische Wirtschaft und die Umwelt überaus nachteilig ausgewirkt. Obwohl wir den Bedarf an innovativen Neuerungen zur Verbesserung der Situation anerkennen, müssen diese Innovationen und bewährten Verfahren eindeutig von Mitgliedstaaten und den Fischern selbst ausgehen. Aus diesem Grund haben wir gegen diesen Bericht gestimmt, der einen Kompetenzzuwachs der Kommission vorsieht.

 
  
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  Thomas Wise (NI), schriftlich. − Die Gemeinsame Fischereipolitik, die extrem viele Schwachstellen aufweist, hat sich auf die britische Wirtschaft und die Umwelt überaus nachteilig ausgewirkt. Obwohl wir den Bedarf an innovativen Neuerungen zur Verbesserung der Situation anerkennen, müssen diese Innovationen und bewährten Verfahren eindeutig von Mitgliedstaaten und den Fischern selbst ausgehen. Aus diesem Grund habe ich gegen diesen Bericht gestimmt, der einen Kompetenzzuwachs der Kommission vorsieht.

 
  
  

- Bericht: Simon Busuttil (A6-0251/2009)

 
  
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  John Attard-Montalto und Louis Grech (PSE), schriftlich. − Ich möchte in meinem Namen und im Namen meines Kollegen Louis Grech anmerken, dass wir, obwohl wir dem Bericht zugestimmt haben, auf die folgenden Punkte hinweisen möchten:

Wir unterstützen eine gemeinsame Einwanderungspolitik.

Im nationalen Interesse war der Einwanderungspakt unserer Ansicht nach unzureichend.

Wir stellen mit Enttäuschung fest, dass der Bericht weder direkt noch indirekt auf einen verbindlichen/zwingenden Lastenausgleich hinweist.

Wir nehmen zur Kenntnis, dass Zusammenarbeit generell ein hoher Stellenwert zukommt. Die EU kann jedoch nicht bezüglich der Art der bilateralen Abkommen eingreifen, die zwischen einem Herkunftsland und einem Transitland getroffen werden.

Aufgrund der demographischen Lage in Malta stimmen wir einem Wahlrecht für illegale Einwanderer nicht zu.

Wir lehnen ein einheitliches System für das Schengen-Visa als Ersatz nationaler Visasysteme ab, wenn dies mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und verminderter Flexibilität des Systems einhergeht.

 
  
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  Catherine Boursier (PSE), schriftlich. (FR) Ich begrüße die Annahme des Busuttil-Berichts, muss jedoch gleichzeitig eingestehen, dass ich mich nicht mit allen aufgeführten Punkten identifizieren kann. Insbesondere betrifft dies die positive Aufnahme, die dem Abschluss des Europäischen Pakts zu Einwanderung und Asyl zuteil wurde. Meine Fraktion hat sich im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres für die Streichung dieses Hinweises ausgesprochen, wir waren jedoch bei diesem Punkt in der Minderheit. Das galt auch in Bezug auf die gestärkte Rolle, die FRONTEX bei Rückführungsmaßnahmen zukommt.

Mit Hinblick auf das Endergebnis habe ich allerdings für diesen Bericht gestimmt, um mich ausdrücklich dafür auszusprechen, dass rechtliche Möglichkeiten für Einwanderung eröffnet werden. Ich unterstütze daher: die Anerkennung der Notwendigkeit für Einwanderer, innerhalb der EU einem Arbeitsverhältnis nachgehen zu können; die Notwendigkeit für vermehrte Absprache mit Vertretern der Zivilgesellschaft; Freizügigkeit innerhalb der EU nach einer fünfjährigen Aufenthaltsdauer; Wahrung der menschlichen Würde und Anwendung der günstigsten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Rückführungsrichtlinie; und das Wahlrecht bei Kommunalwahlen als abschließend wichtigsten Punkt, dem das Europäische Recht entschieden entgegenstand.

 
  
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  Philip Bradbourn (PPE-DE), schriftlich. − Britische Konservative stimmten gegen diesen Bericht, weil wir eine gemeinsame EU-Einwanderungspolitik nicht für notwendig halten und Großbritannien die uneingeschränkte Kontrolle über seine Landesgrenzen bewahren muss.

 
  
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  Philip Claeys (NI) , schriftlich. - (NL) Ich habe gegen diesen Bericht gestimmt, da eine Reihe der enthaltenen Elemente nicht annehmbar sind. Zunächst einmal wird davon ausgegangen, dass die EU 60 Millionen neue Einwanderer bis 2050 benötigen wird. Angesichts der aktuellen Problemlage der Masseneinwanderung handelt es sich hierbei um einen aberwitzigen Vorschlag. Zudem wird vorgeschlagen, dass die sogenannte „Blue Card“ nicht auf hoch qualifizierte Fachkräfte begrenzt werden soll. In dem Fall könnten wir den Einwanderern gleich Tür und Tor öffnen.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich. (PT) Ein gemeinsamer Ansatz für die Einwanderung in die EU ist unerlässlich. Ein fragmentierter und inkohärenter Ansatz ist für ein gemeinsames Gebiet ohne Binnengrenzen nicht zulässig, da sich die von einem Mitgliedstaat implementierten Maßnahmen und Politiken zur Einwanderung auf alle anderen Mitgliedstaaten auswirken.

Ich unterstütze daher die Einrichtung einer gemeinsamen europäischen Einwanderungspolitik, die auf einem hohen Maß an politischer und operativer Solidarität, gegenseitigem Vertrauen und gemeinsamer Verantwortung gründet.

Die Annahme des Europäischen Pakts zu Einwanderung und Asyl ist ein großer Schritt in diese Richtung, da er eine Einwanderungspolitik begründet, die kohärenter, kontrollierter und besser auf den Bedarf des Arbeitsmarktes in europäischen Ländern und zugleich auf die verfügbaren Ressourcen an Unterkunft, Gesundheitsversorgung und Bildung ausgerichtet ist. Überdies zielt er darauf ab, entschlossen gegen die illegale Einwanderung vorzugehen.

Dieser Ansatz wird in dem ausgezeichneten Bericht von Herrn Busuttil berücksichtigt. Das einzige Problem des Berichts besteht in einer von der sozialistischen Fraktion im Europäischen Parlament eingebrachten Änderung, die eine Gefährdung der Entschlossenheit darstellt, mit der wir gegen illegale Einwanderung vorgehen sollten. Denn gemäß den festgelegten Bedingungen besteht kein Zweifel darüber, dass den Einwanderern, die legal im Gebiet eines Mitgliedstaates ansässig sind, das Wahlrecht zugesprochen wird. Aus diesem Grund unterstütze ich den vom Berichterstatter eingebrachten Alternativvorschlag, der erneut darauf ausgelegt wurde, einen für alle Seiten annehmbaren Kompromiss zu erzielen.

 
  
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  Edite Estrela (PSE), schriftlich. (PT) Ich habe für die Entschließung einer gemeinsamen Einwanderungspolitik für Europa gestimmt, da die Einwanderungsfrage die europäische Politik gegenwärtig vor eine der größten Herausforderungen stellt. Im Rahmen der Problembewältigung können wir jedoch Strategien beschließen, welche die Einwanderungsfrage in eine Chance verwandeln.

Die Einwanderungsfrage ist ein gemeinsames Anliegen in den EU-Ländern. Daher sollten die Mitgliedstaaten gemeinsam handeln, um eine angemessene Lösung für dieses Problem zu finden. In diesem Bericht wird versucht, allen Aspekten und Dimensionen von Einwanderung gerecht zu werden und auf diese Weise eine gemeinsame europäische Einwanderungspolitik zu schaffen, die auf einem hohen Maß an politischer und operativer Solidarität gründet.

Zudem enthält der Bericht Maßnahmen, die Migranten die Möglichkeit eröffnen, am bürgerlichen und politischen Leben der Gesellschaft, in der sie leben, insbesondere hinsichtlich politischer Parteien und Gewerkschaften, teilzunehmen und ihnen ein kommunales Wahlrecht einräumen.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Ein Bericht mit 91 Artikeln sollte in jedem Fall einige Aspekte enthalten, denen wir zustimmen können. Trotz seiner Bemühungen, die „bittere Pille zu versüßen“, ist der vorliegende Bericht jedoch zutiefst negativ, weshalb wir ihn ablehnen müssen.

Der Bericht „unterstützt ausdrücklich die Begründung einer gemeinsamen europäischen Einwanderungspolitik“ und begrüßt die „institutionellen Einbindungen des Vertrags von Lissabon, insbesondere die Ausweitung der Mitentscheidung und der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit bei allen Einwanderungspolitiken“ und „die Annahme des europäischen Pakts zu Einwanderung“. Mit anderen Worten, eine unmenschliche sicherheitsbasierte Einwanderungspolitik, die Einwanderer kriminalisiert, ausbeutet und zielgerichtet auswählt.

Bestanden zuvor noch Zweifel an den Zielen der EU, werden sie mit diesem Bericht ausgeräumt: Die Zuwanderung ist „weiterhin notwendig, um... im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Arbeitskräften... den Bedarf Europas zu decken“ (fast „60 Millionen Wanderarbeiter bis 2050“). Das ist der Grund, warum „Einwanderungsprofile“ entwickelt werden müssen - „wobei die Arbeitsmarkterfordernisse einen zentralen Aspekt dieser Profile darstellen“ - und warum „die Attraktivität der Europäischen Union für hoch qualifizierte Fachkräfte erhöht werden muss“, insbesondere durch die „Blue Card“; in anderen Worten ein unmenschlicher Ansatz, in dem Einwanderer lediglich als Arbeitskräfte ausgenutzt werden sollen.

Statt einer gemeinsamen Politik bedürfen wir vielmehr einer anderen Politik, die sich für die Rechte von Einwanderern einsetzt und die grundlegenden Ursachen von Zuwanderung bekämpft.

 
  
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  Filip Kaczmarek (PPE-DE), schriftlich. – (PL) Ich habe für die Annahme des Busuttil-Berichts gestimmt. Dieser Bericht ist wichtig, weil Migration die Europäische Union vor eine der bedeutendsten Herausforderungen stellt. Wir sollten bereit sein, einzugestehen, dass wir die positiven Aspekte der Migration nicht voll ausschöpfen oder die Situationen verhindern können, die in keiner Hinsicht als förderlich erachtet werden können.

Eine zusätzliche Schwierigkeit besteht darin, dass Migration in den verschiedenen Mitgliedstaaten ganz verschiedene Formen annimmt und dass die diesbezüglichen Unterschiede sehr groß sind. Für einige Länder stellt Migration ein enormes soziales, finanzielles und politisches Problem dar. Für andere wiederum handelt es sich um ein untergeordnetes Phänomen, das auf wenig Interesse stößt. Daher ist es unter anderem auch so schwierig, eine einheitliche Zuwanderungspolitik zu formulieren und einzuführen. Weiterhin sollte bedacht werden, dass es für viele Menschen, die in Europa bleiben, wortwörtlich um Leben oder Tod geht. Durch die Rückführung in ihr Herkunftsland sprechen wir de facto vielleicht ihr Todesurteil aus. Die Instrumente der Einwanderungspolitik sollten daher flexibel einsetzbar und in Einzelfällen an spezifische Lebenssituationen angepasst werden können. Ich danke Ihnen ganz herzlich.

 
  
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  Carl Lang und Fernand Le Rachinel (NI), schriftlich. (FR) Wir können keine gemeinsame Einwanderungspolitik befürworten, die darauf ausgerichtet ist, die Öffnung legaler Einwanderungswege zu vereinfachen. Die Politik sollte das genaue Gegenteil bewirken.

Wir weisen nochmals darauf hin, dass dieser Bericht auf den gefährlichen Empfehlungen der Kommission gründet, die im letzten Grünbuch vom 11. Januar 2005 zur wirtschaftlichen Wanderungsbewegungen aufgeführt sind. In diesem Bericht wird die Anzahl der Wanderarbeitnehmer, die die Europäischen Union voraussichtlich im Jahr 2050 benötigen wird, auf 60 Millionen veranschlagt und zudem die Notwendigkeit hervorgehoben, die Wege für legale Wanderungsbewegungen zu öffnen.

Wie kann es nicht als äußerst unangebracht empfunden werden, dass uns inmitten einer wirtschaftlichen, finanziellen und sozialen Krise empfohlen wird, unsere Märkte für ausländische Arbeitnehmer zu öffnen, während unsere nationalen Arbeitsplätze gefährdet sind und die Arbeitslosigkeit dramatisch ansteigt?

Stattdessen ist auf dem Höhepunkt einer Krise von Belang, wirtschaftliche und soziale protektionistische Maßnahmen anzuwenden und den Staatsangehörigen Arbeitsplätze und auch soziale Beihilfe vorzubehalten.

Dieser Bericht basiert auf der falschen Annahme, dass, indem der legalen Einwanderung Tür und Tor geöffnet wird, die illegale Einwanderung erheblich zurückgehen oder insgesamt gestoppt wird. Wir wissen aber, dass dies nicht der Fall ist, sondern dass legale Einwanderung vielmehr der Vorreiter einer Einwanderung in großem Umfang ist.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Das Asylrecht soll zum Vehikel für eine Massenzuwanderung ungeahnten Ausmaßes werden. Für die Dritte Welt würden sich die Tore nach Europa sperrangelweit öffnen. Geht es nach dem Willen der Multi-Kulti-Visionäre, dann soll der Familienbegriff ausgeweitet werden, damit ganze Sippschaften problemlos zuwandern können.

Außerdem soll die Möglichkeit der Schubhaft eingeschränkt werden, Asylanten sollen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten und die Grundversorgung soll ausgeweitet werden. Damit würde – gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise – der heimische Arbeitsmarkt noch mehr unter Druck geraten und die Steuerzahler würden ordentlich zur Kasse gebeten werden. Den vorliegenden Bericht kann man aus diesen Gründen nur ablehnen.

 
  
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  Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich.(EL) Der Bericht zur gemeinsamen Einwanderungspolitik stellt die monopolfreundliche Einwanderungspolitik der Europäischen Union und dem diesbezüglichen Beitrag des Europäischen Parlaments in einem positiven Licht dar. Gleichzeitig wird in diesem Rahmen der Vorschlag unterbreitet, als nächstes Maßnahmen auf Kosten von Einwanderern zu ergreifen, die in eine noch reaktionärere Richtung weisen.

Im Bericht wird der Grundsatz angenommen, dass die EU-Einwanderungspolitik ein Instrument ist, um den am Arbeitsmarkt bestehenden Bedarf abzudecken, und in dieser Hinsicht der Wirtschaftlichkeit der europäischen Monopolstellung dient. Der Bericht präjudiziert zu diesem Zweck die Anwendung einer Politik von „Zuckerbrot und Peitsche“ gegenüber Einwanderern. Einerseits begrüßt er somit den inakzeptablen Pakt zu Einwanderung und Asyl und fordert eine Stärkung von FRONTEX und intelligentere Maßnahmen zur Erfassung und Repression gegen Einwanderer, die für das europäische Kapital nicht von Nutzen sind. Andererseits wird in dem Bericht die Attraktivität und die Legalisierung von „hoch qualifizierten“ Einwanderern und die vom Kapital benötigte zyklische, vorübergehende Einwanderung positiv aufgenommen und Maßnahmen eingebracht, um legale Einwanderer zu integrieren, damit sie ihren Arbeitgebern unmittelbar zur Verfügung stehen.

Die einzige Antwort auf diese reaktionäre Politik ist die Integration von Einwanderern in die Arbeiterbewegung, damit Einwanderer und einheimische Arbeiter Seite an Seite gegen die Politik der EU kämpfen, die sich gegen die Basisdemokratie und die Einwanderung richtet, und ihre Rechte und den von ihnen produzierten Reichtum einfordern.

 
  
  

- Bericht: Eva Lichtenberger (A6-0224/2009)

 
  
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  Šarūnas Birutis (ALDE), schriftlich. (LT) Nun ist der richtige Zeitpunkt gekommen, um eingehend über die Ziele und Maßnahmen der Politik zum transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V-Politik) nachzudenken, die auf einem fünfzehnjährigen Erfahrungsschatz begründet ist. Wir müssen Vorhaben und Maßnahmen überdenken, den Schwerpunkt zunehmend auf die EU-Koordination legen und verstärkt verbindliche Verpflichtungen von Mitgliedstaaten für vorrangige Vorhaben einfordern, deren Umsetzung von ihnen angenommen wurde.

Die vorrangigen Vorhaben und Karten der TEN-V-Politik bestehen zu einem großen Teil aus weitreichenden und aufwendigen nationalen Verkehrsinfrastrukturvorhaben, wobei einige der früheren 30 TEN-V-Projekte technisch nicht umsetzbar waren und andere Vorhaben, insbesondere nach der EU-Erweiterung, an Bedeutung stetig zunahmen, jedoch nicht in die Liste aufgenommen wurden.

Die gegenwärtige Wirtschaftskrise kann erneut dazu führen, dass wir bei Investitionen in Verkehrsanbindungen wieder diesem Ansatz folgen. Es müssen jedoch geplante Vorhaben und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur der Europäischen Union in Betracht gezogen werden, um die weitere Entwicklung der Verkehrsanbindungen über die nächsten 10-20 Jahre voranzutreiben. Entscheidungen über Verkehrsinfrastrukturprojekte sollten auf einer einwandfreien Evaluierung des Kosten-Nutzen-Aspekts, der Stabilität und des europäischen grenzübergreifenden Mehrwerts basieren.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Im Bericht werden die Leitlinien „für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes“ (TEN-V) festgelegt. Gegenwärtig betrifft dies 30 vorrangige Vorhaben, die „vorwiegend aufgrund nationaler Interessen angeregt“ wurden - welche anderen Interessen sollten berücksichtigt werden, etwa die von multinationalen Unternehmen? - und fast 5,3 Milliarden EUR aus gemeinschaftlicher Mitfinanzierung erhalten werden.

Dieser Bericht entspricht der Vorstellung von „transeuropäischen Verkehrsnetzen“, die auf der Erweiterung des Binnenmarktes und einer Steigerung des kapitalistischen Wettbewerbs und Konzentration gründet. Er „beharrt darauf, dass... die Ziele der Lissabon-Strategie... einbezogen werden müssen“ und macht sich für die Annahme des TEN-V stark, um sich an „ändernde Marktbedingungen anzupassen“, wobei „folgende Kriterien“ berücksichtigt werden müssen: „wirtschaftliche Lebensfähigkeit, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Förderung des Binnenmarktes“ und Entwicklung durch den Aufbau der „öffentlich-privaten Partnerschaft“ (beispielsweise indem von den „Mauteinnahmen von Straßeninfrastrukturen ein bestimmter Prozentsatz zur Finanzierung von TEN-V-Vorhaben bereitgestellt“ wird.

Ein Monat nach Ende der aktuellen Amtsperiode kann die Mehrheit dieses Hauses dem Wunsch nicht wiederstehen, die Europäische Kommission zu ersuchen, „bis zum Ablauf ihres Mandats eine Gesetzesinitiative im Hinblick auf die Öffnung der Binnenmärkte im Schienenpersonenverkehr ab 1. Januar 2012 vorzuschlagen“.

Um den Interessen der großen Wirtschafts- und Finanzkonzerne nachzukommen, die ihre Beherrschung auf Osteuropa ausweiten möchten, wird betont, dass Verbindungen zwischen West- und Osteuropa Priorität haben.

 
  
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  Marian-Jean Marinescu (PPE-DE), schriftlich. (RO) Die Entwicklung und Erweiterung des transeuropäischen Verkehrsnetzes ist eine zwingende Voraussetzung für die Konsolidierung des Binnenmarktes und die Festigung der Kohäsion der Europäischen Union. Aus diesem Grund habe ich für die Möglichkeit „C“ gestimmt, die von der Berichterstatterin Frau Eva Lichtenberger vorgeschlagen wurde. Dieser Ansatz ermöglicht den Zugang zu allen Arten finanzieller Ressourcen, die zukünftig für den Verkehr und die Infrastruktur eingesetzt werden können. Unter Berücksichtigung der zahlreichen abweichenden nationalen Interessen werden jedoch nicht alle Möglichkeiten zur Gewährleistung einer effektiven Implementierung geboten.

Jegliche andere Alternative, einschließlich der Möglichkeit, die im alternativen Entschließungsantrag der PPE-DE-Fraktion enthalten ist, hätte es für Mitgliedstaaten unmöglich machen können, den Kohäsionsfonds als Teil der Kohäsionspolitik für andere Verkehrsinfrastrukturvorhaben als den vorrangigen TEN-V-Vorhaben zu nutzen. Dies hätte Rumänien indirekt die Möglichkeit genommen, die in diesem Land stark benötigten finanziellen Mittel aus dem Kohäsionsfonds für den Verkehrssektor einzusetzen.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Der vorliegende Bericht bewertet die Implementierung von 30 vorrangigen TEN-V-Vorhaben, deren Verzögerungen einen erheblichen Einfluss auf die Zukunft der nachhaltigen europäischen Verkehrspolitik haben. Trotz der Schwierigkeiten ist ein Festhalten an den geplanten Veränderungen, die zur Schaffung intermodaler Verbindungen insbesondere für Bürgerinnen und Bürger und den Frachtverkehr notwendig sind, von entscheidender Bedeutung. Diese verschiedenen aktuellen Herausforderungen, die sich auf die Bereiche Sicherheit und regionale Fragen, soziale, wirtschaftliche und finanzielle Gewohnheiten und die Umwelt beziehen, müssen berücksichtigt werden. Demnach muss die Bedeutung eines integrierteren und konsequenteren Ansatzes für das Verkehrsnetz hervorgehoben werden.

Die Bedeutung grenzübergreifender Verbindungen beim Ausbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes ist offensichtlich. Aus diesem Grund unterstützen wir verbesserte Querverbindungen zwischen allen Beförderungsarten und beziehen insbesondere die Beförderung auf dem Schienen- und Seeweg und alle anderen Beförderungsarten mit ein, denen der Wandel und die Entwicklung größere Schwierigkeiten bereitet haben. Es müssen verbesserte Verbindungen zu See- und Flughäfen geschaffen werden, wobei eine ordnungsgemäße Implementierung von transeuropäischen Verkehrsnetzvorhaben sicherlich zur Erfüllung dieser Zielvorgabe beitragen wird.

Der Bericht spiegelt zwar einige dieser Bedenken wider, hält die Reihenfolge von Prioritäten, die ich für angemessen halte, jedoch nicht im gesamten Text ein. Ich habe aus diesem Grund dagegen gestimmt.

 
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