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Verfahren : 2008/0228(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A6-0189/2009

Aussprachen :

PV 23/04/2009 - 22
CRE 23/04/2009 - 22

Abstimmungen :

PV 24/04/2009 - 7.18
CRE 24/04/2009 - 7.18
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2009)0326

Ausführliche Sitzungsberichte
Donnerstag, 23. April 2009 - Straßburg Ausgabe im ABl.

22. Besteuerung von Zinserträgen - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem zur Bekämpfung des Steuerbetrugs bei der Einfuhr und anderen grenzüberschreitenden Umsätzen (Aussprache)
Video der Beiträge
Protokoll
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  Präsident – Der nächste Punkt auf der Tagesordnung ist die gemeinsame Aussprache über folgende Berichte:

- A6-0244/2009 von Herr Hamon im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/48/EG im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen [KOM(2008)0727 – C6-0464/2008 – 2008/0215(CNS)] , und

- A6-0189/2009 von Herr Visser im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem zur Bekämpfung des Steuerbetrugs bei der Einfuhr und anderen grenzüberschreitenden Umsätzen [KOM(2008)0805 – C6-0039/2009 – 2008/0228(CNS)].

 
  
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  Benoît Hamon, Berichterstatter(FR) Herr Präsident! Ich möchte zu Beginn den Schattenberichterstattern - nicht zuletzt Frau Pietikäinen und Frau Raeva - danken, die zur Annahme dieses Berichtes im Ausschuss für Wirtschaft und Währung beigetragen haben. Ich möchte den Koordinatoren aus der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten), von den Europäischen Demokraten sowie der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa, Herrn Gauzès und Herrn Klinz, gratulieren, die eine wichtige Rolle dabei gespielt haben, sicherzustellen, dass dieser Bericht, der morgen in unserer Plenarsitzung zur Abstimmung vorgelegt wird, vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung angenommen wurde.

Sie wissen, dass bei Abschluss des G20-Gipfels einige - und zwar bedeutende - EU-Staatsoberhäupter von Sieg sprachen, als sie in einem Kommunikationsfluss bekannt gaben, dass die Ära des Bankgeheimnisses beendet sei.

Abgesehen von diesen stürmischen Stellungnahmen hat sich das Europäische Parlament - und ich begrüße dies - nun daran gemacht, praktisch zu arbeiten. Es interessiert sich nicht für Kommunikation, sondern für seine möglichen Beiträge zum Kampf gegen Steuerflucht, die schätzungsweise 200 Milliarden EUR jährlich ausmacht. Diese 200  Milliarden EUR sollten mit den Beträgen der Konjunkturprogramme verglichen werden, die Europas Staaten helfen, die Krise zu bewältigen; sie sollten mit dem Budget der Europäischen Union verglichen werden; und sie sollten mit dem Stand des Defizits der europäischen Staaten verglichen werden. Heute ist es vollkommen gerechtfertigt, dass Europas Steuerzahler den europäischen Bankensektor, und damit die europäischen Banken auffordern, den notwendigen Einsatz zu zeigen, um es den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten zu ermöglichen, einen Teil des Steuereinkommens, den sie durch Steuerflucht oder -betrug verlieren, wiederzuerlangen.

Wir haben eine konstruktive Arbeit geleistet, und ich bin überzeugt, dass wir es vermieden haben, auf Diktate oder gegenseitige Beschuldigungen zurückzugreifen. Wir sind an drei Fronten voran gekommen, und ich möchte den Entwurfstext der Europäischen Kommission sowie die um Kommissar Kovács geleistete Arbeit loben, der unbestreitbarerweise in die richtige Richtung gegangen ist. Wir haben so gut wir können versucht, den Kommissionstext in drei Richtungen zu verbessern und haben dabei als Maßstab genommen, was uns die europäischen Steuerzahler sagen.

Wir haben entschieden, dass der Text in Bezug auf den Richtlinienrahmen etwas zu schüchtern war - sowohl in den daran beteiligten rechtlichen Strukturen, als auch in der Definition von Sparprodukten. Wir wissen, dass Finanzierungstechniken erhebliche Fantasie an den Tag legen, wenn es darum geht, neue Finanzprodukte zu erfinden, die es manchen Personen ermöglichen, der Besteuerung zu entkommen. Deswegen bieten das Parlament und die Kommission die Einführung eines Verfahrensausschusses an, der die Definition von Sparprodukten an die aktuelle Wirklichkeit dieser Finanzierungstechnik anpasst.

Jedenfalls sind in diesem Bereich derzeit viele Produkte aus dem Gesetzesrahmen ausgeschlossen, und unserer Meinung nach sollten sie so schnell wie möglich einbezogen werden; dies gilt insbesondere für einige Rentenversicherungsarten, die mit Kapitalisierung arbeiten. Und im Allgemeinen denken wir, dass der Vorschlag, Produkte einzubeziehen, die 95% der Investition garantieren, nicht genug Sicherheiten bietet.

Deswegen denken wir, dass eine 90 %-Schwelle vernünftiger wäre. Änderungsanträge mit diesem Ziel werden morgen in der Plenarsitzung gestellt. Wir werden sehen, ob sie angenommen werden. Ich bedaure, dass wir im Ausschuss zu diesem Punkt keinen Kompromiss gefunden haben und hoffe, dass die Plenarsitzung ein starkes Zeichen setzt, indem sie Sparprodukte als solche Produkte definiert, die 90% des Kapitals garantieren und nicht nur 95 %-Produkte, wie es die Kommission vorschlägt.

Großes Einverständnis wurde jedenfalls darüber erreicht, wie der Rahmen der Richtlinie erweitert werden sollte, insbesondere im Wortlaut von Anhang I und III. Anhang I ist außerdem durch den Bericht erheblich gestärkt worden, da wir eine umfassende Liste von Steuerparadiesen aufsetzen, in der keine Gerichtsbarkeit geschont wird, und die im Unterschied zur G20-Liste Delaware und Nevada einschließt. Wir haben die rechtlichen Konstruktionen, von denen diese gerichtlichen Zuständigkeiten zeigen müssen, dass sie entweder auf ihrem Hoheitsgebiet nicht existieren oder steuerlich transparent sind, umfassender definiert als die Kommission, und ich bin überzeugt, dass diese Umkehr der Beweislast eine effizientere Art des Kampfes gegen Steuerflucht ist.

Jedenfalls hängt die Hauptschwäche dieses Texts - und ich werde damit abschließen - mit der Übergangsphase von drei Mitgliedstaaten zusammen: Belgien, Österreich und Luxemburg. Obwohl Belgien angekündigt hat, das System der Quellsteuer aufzugeben, hoffe ich, dass sich das System für den automatischen Informationsaustausch ausbreitet. Dafür wünsche ich, dass ein Datum für das Ende der Übergangszeit bestimmt wird. Trotz unseres Grundsatzes, dass eine Studie die jeweiligen Vorteile der Quellsteuer- und Informationsaustauschsysteme bis zur Überarbeitung der Richtlinie 2011 beurteilt, möchten wir, dass 2014 als Enddatum für diese Übergangszeit bestimmt wird. Ich möchte sagen, dass wir versucht haben, im Geiste der Transparenz und für verbesserte Transparenz zu arbeiten, zu einem Zeitpunkt, zu dem europäische Steuerzahler angehalten sind, etwas beizutragen, um insbesondere dem europäischen Banksektor zu Hilfe zu kommen.

 
  
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  Cornelis Visser, Berichterstatter(NL) Ich möchte damit beginnen, den Schattenberichterstattern für ihre starke Mitarbeit zu danken.

Lassen Sie mich die Dinge in die richtige Perspektive rücken. Der Kampf gegen Betrug kann nicht nur auf nationaler Ebene ausgetragen werden, obwohl er zu einem großen Teil in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liegt. Er muss für die Europäische Union eine Priorität sein, und wir müssen dafür sorgen, dass es eine enge Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission gibt. Da die Mehrwertsteuerreform vorerst zurückgestellt wurde, hat sich die Kommission auf das so genannte klassische Maß konzentriert, demzufolge Änderungen des Mehrwertsteuerrechts, die technische Verbesserungen einführen, das aktuelle System nicht grundlegend verändern.

Ich unterstütze die Initiative von Kommissar Kovács, weil sie in die richtige Richtung führt. Steuerbetrug führt zunächst zu Verstößen gegen das Prinzip der gerechten und transparenten Besteuerung und kann neben und über die Kosten für die Regierung hinaus zu Wettbewerbsverzerrungen führen, wenn ein Unternehmen Mehrwertsteuer verlangt, während ein anderes dies nicht tut. Dies berührt das Funktionieren des Binnenmarktes, da ehrliche Unternehmen aufgrund von Steuerbetrug einen Wettbewerbsnachteil haben. Ich begrüße herzlich die Bemühungen der Kommission, zu versuchen, den bewussten Missbrauch des Mehrwertsteuer-Systems durch kriminelle Banden in Angriff zu nehmen, die Systemmängel ausnutzen wollen.

Mehrwertsteuer ist nicht nur für die Mitgliedstaaten eine wichtige Einnahmequelle, sondern auch für die EU. Die Europäische Union erhält etwa 20 Milliarden Euro aus Mehrwertsteuereinnahmen. Es wird geschätzt, dass sich Mehrwertsteuer-Betrug in Europa auf 100 Milliarden Euro jährlich beläuft. Dies verweist auf die Summe, die von Importeuren an der Grenze nicht abgegeben wurde. Grund genug, sich mit jenen Importeuren und Exporteuren, die Betrügereien begehen, auf einen Kampf einzulassen.

Die Europäische Kommission führt jedenfalls eine wesentliche Änderung ein, indem sie versucht, Lieferanten zu fassen, die gutgläubig handeln und mit betrügerischen Importeuren gemeinsam haftbar sind. Ich habe deswegen versucht, den Rechtsschutz für gutgläubige Exporteure zu verbessern. In anderen Worten sollten Unternehmen nicht die Verantwortung für Mängel einer Amtshilfe zwischen Mitgliedstaaten tragen. Wenn Mitgliedstaaten einfach mehr Befugnis erhalten, Exporteure grenzüberschreitend zu verfolgen, werden die Mitgliedstaaten wenig Anreiz haben, die Amtshilfe zu verbessern.

Mit unseren Änderungen versuchen wir die ehrlichen Exporteure davor zu schützen, unnötig benachteiligt zu werden. Deswegen müssen ehrliche Exporteure zwei Monate vor der eigentlichen Strafe gewarnt werden, damit sie die Möglichkeit haben, ihr gutgläubiges Handeln zu beweisen. In dieser Beziehung muss über das Finanzamt des Exporteurs Kontakt aufgenommen werden und nicht über das des importierenden Mitgliedstaats.

Die sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament setzt sich für einen maximalen Rückforderungszeitraum von fünf Jahren ein. Ich stimme dem nicht zu. Der Gewährleistungszeitraum für Mehrwertsteuer auf nationaler Ebene wurde nicht harmonisiert. In Belgien beträgt er beispielsweise drei Jahre, außer im Fall nachweislichen Betrugs. Eine längere Dauer gemeinsamer und einzelner Gewährleistung für Mehrwertsteuer bei grenzüberschreitenden Geschäften ist unerwünscht, weil Unternehmen eine viel größere Verwaltungslast tragen müssen, die zu hohen Kosten für das Geschäft führt, was in der aktuellen Krise sicherlich nicht wünschenswert ist.

Außerdem werden Unternehmen ab 2010 monatlich zusammenfassende Erklärungen über grenzüberschreitende Geschäfte in der EU vorlegen müssen. Damit wird das Finanzamt automatisch die nötigen Daten erhalten, um innergemeinschaftliche Geschäfte gegenzuprüfen. Diese Daten müssen von den Finanzämtern in angemessener und gezielter Art und Weise verwendet werden.

Warum wäre es notwendig, ihnen fünf weitere Jahre zu geben, bevor sie die Gegenprüfungen vornehmen, wenn sie die monatlichen Daten bereits erhalten haben? Ich fürchte, dass das Ergebnis einer langen Reklamationsfrist von fünf Jahren sein wird, dass Finanzämter spät handeln und die Betrüger verschwunden sein werden. Im Ergebnis werden Rückforderungsansprüche gegen Unternehmen geltend gemacht, die vielleicht gutgläubig gehandelt haben.

Herr Präsident, ich komme zum Schluss. Wir müssen uns schnell mit betrügenden Importeuren befassen. Der ehrliche Exporteur muss nach Ankündigung zwei Monate zuvor und innerhalb einer maximalen Frist von zwei Jahren von seinem eigenen Finanzamt angesprochen werden, da diese Frist so weit wie möglich die Verwaltungslast für ehrliche Unternehmen beschränkt.

 
  
  

VORSITZ: FRAU KRATSA-TSAGAROPOULOU
Vizepräsidentin

 
  
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  László Kovács, Mitglied der Kommission Frau Präsidentin! In einer globalisierten Welt, in der Steuerhinterzieher und -betrüger den begrenzten Zuständigkeitsbereich von nationalen Steuerverwaltungen ausnutzen, sind effiziente Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe unter Steuerverwaltungen wesentlich, um Steuerhinterziehung und -betrug besser zu bekämpfen. Verbesserte Regelungen und größere Transparenz sind entscheidend.

Dies wurde kürzlich vom G20-Gipfel in London betont und ist auf dem Binnenmarkt inmitten der Finanzkrise und im Zusammenhang mit der Notwendigkeit, Steuerpolitik in der Europäischen Union zu straffen, sogar noch relevanter. In diesem Zusammenhang freue ich mich, mit Ihnen heute Abend zwei Vorschläge zu diskutieren, die beide zu den Zielen im Kampf gegen Steuerhinterziehung und -betrug in zwei unterschiedlichen Steuerbereichen beitragen.

Die vorgeschlagene Überarbeitung der Zinsbesteuerungsrichtlinie soll Schlupflöcher schließen und Steuerhinterziehung besser verhindern. Ich begrüße die konstruktive und fördernde Haltung zu diesem Vorschlag, die im Bericht von Herrn Hamon und der Stellungnahme von Frau Siitonen deutlich wurde.

Ich weiß, dass der umstrittenste Punkt der Diskussionen in den Ausschüssen Änderungsantrag 20 war. Dieser bestimmt ein Ende für den Übergangszeitraum, während dessen drei Mitgliedstaaten eine Quellensteuer erheben dürfen, anstatt automatisch Informationen auszutauschen. Ich beachte auch die entgegengesetzte Initiative von Frau Lulling und Herrn Karas, mit der durch Änderungsantrag 28 die Option dieser drei Mitgliedstaaten unterstützt wird, weiterhin Quellsteuer zu erheben und Informationen nicht dauerhaft automatisch auszutauschen.

Lassen Sie mich daran erinnern, dass das eigentliche Ziel der Zinsbesteuerungsrichtlinie in einem möglichst umfassenden automatischen Austausch von Informationen besteht, da dies das einzig vernünftige Mittel ist, dem Herkunftsland des Steuerzahlers zu ermöglichen, seine eigenen Steuerregeln auf grenzüberschreitende Sparerträge anzuwenden. Dies entspricht vollkommen aktuellen Entwicklungen auf internationaler Ebene, wie den G20-Schlussfolgerungen, da Transparenz und Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Steuerverwaltungen auf Grundlage des Informationenaustauschs begünstigt werden. Deswegen kann ich Ihnen versichern, dass die Kommission keine negative Meinung von Änderungsantrag 20 hat. Dagegen lehnt sie Änderungsantrag 28 ab, weil er den Zielen der Richtlinie widerspricht.

Jedenfalls berücksichtigen wir, dass die Bestimmung eines Datums für das Ende des Übergangszeitraums gegenwärtig übereilt ist und die notwendige schnelle Verabschiedung des Änderungsvorschlages durch den Rat behindern könnte. Es muss wirklich geprüft werden, wann und wie die politischen Versprechen über verbesserte Zusammenarbeit, die von einer Reihe von Jurisdiktionen gemacht wurden, tatsächlich umgesetzt werden können. Trotzdem wird die Kommission keiner Verstärkung von entsprechenden Bestimmungen der Richtlinie entgegenstehen, die einstimmig vom Rat angenommen werden könnten.

Im Änderungsantrag 22 der Kommission wird die Durchführung einer vergleichenden Studie bis Ende 2010 gefordert, in der Vorteile und Schwächen beider Systeme des Informationsaustauschs und der Quellensteuer untersucht werden. Der Stichtag für die Anfertigung dieser Studie scheint nicht realistisch zu sein: Alle Mitgliedstaaten müssten der Kommission von diesem Jahr an auch die statistischen Elemente zur Verfügung stellen, deren Übermittlung für sie gemäß den Schlussfolgerungen des Rates von Mai 2008 und gemäß Anhang V des Änderungsvorschlags optional ist.

Hinsichtlich weiterer fachbezogenerer Änderungsvorschläge, die entweder darauf abzielen, den Rahmen einer bestimmten Regelung - wie Änderungsvorschlag 17 für Versicherungen - zu erweitern oder die Verwaltungslast für Wirtschaftsbeteiligte zu begrenzen, betrachtet die Kommission ihren Vorschlag bereits als Ergebnis eines empfindlichen Gleichgewichts zwischen der Verbesserung der Effektivität der Richtlinie und der Einschränkung zusätzlicher Verwaltungslasten.

Die vorgeschlagenen Änderungsanträge könnten jedenfalls negative Auswirkungen auf dieses empfindliche Gleichgewicht haben. Sie könnten entweder die Verwaltungslast auf unverhältnismäßige Art und Weise steigern - dies gilt insbesondere bei Änderungsanträgen für eine Erweiterung des Anwendungsbereichs - oder einen ungünstigen Einfluss auf die Effektivität dieser Regelungen haben.

Trotz Würdigung des konstruktiven Ansatzes des Parlaments kann die Kommission deswegen einige der Änderungsanträge in ihrer aktuellen Form nicht akzeptieren. Jedenfalls wird die Kommission den Sinn einiger dieser Änderungsanträge in den Beratungen des Rates verteidigen, ohne ihren Vorschlag formell zu ändern.

Nun wende ich mich dem heiklen Thema des Mehrwertsteuerbetrugs zu. Ich möchte daran erinnern, dass der Rat die Kommission bei der Ecofin-Sitzung vom 4. Dezember 2007 aufgefordert hat, ihre Arbeit an konventionellen Maßnahmen zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs zu beschleunigen. Der Ecofin-Rat hat die Kommission auch aufgefordert, Gesetzgebungsvorschläge vorzulegen, um die Mängel der aktuellen Gesetzgebung zu korrigieren.

Daraufhin hat die Kommission im Dezember 2008 eine Mitteilung über eine koordinierte Strategie zur Verbesserung des Kampfes gegen Mehrwertsteuerbetrug in der Europäischen Union vorgelegt. Die Mitteilung zeigt eine Reihe von Maßnahmen auf, für welche die Kommission kurzfristig Gesetzgebungsvorschläge vorlegen will. Der gegenwärtige Vorschlag ist Teil der ersten Reihe von Vorschlägen, die in dieser Mitteilung angekündigt wurden.

Der Vorschlag wird es den Mitgliedstaaten ermöglichen, Mehrwertsteuerbetrug auf zwei Arten besser zu bekämpfen. Erstens durch die weitere Klärung der Voraussetzungen für eine Freistellung bestimmter Warenimporte und zweitens durch die Schaffung der rechtlichen Grundlage, mit der grenzüberschreitende gesamtschuldnerische Haftung für Händler möglich wird, die ihre Meldepflicht nicht erfüllen.

Ich möchte dem Parlament und insbesondere dem Berichterstatter, Herrn Visser, für die kurzfristige Bearbeitung des Vorschlags sowie den konstruktiven Bericht danken. Erlauben Sie mir jedoch einige Bemerkungen.

Die Änderungsanträge 2 und 4 des Berichts würden verlangen, dass die Kommission die Funktionsweise der Regelung grenzüberschreitender gesamtschuldnerischer Haftung bewertet. Leider verfügt die Kommission nicht über diese Informationen, da die Beurteilung von Steuern sowie ihre Einziehung rein nationale Zuständigkeit sind. Außerdem wird die Kommission ihre Verantwortung als Hüterin der Gemeinschaftsvorschriften annehmen und angemessene Maßnahmen treffen, wenn die Kommission Beschwerden von Wirtschaftsbeteiligten erhält, denen zufolge die Regelung von nationalen Steuerverwaltungen missbraucht wird oder zu ungerechtfertigten Ergebnissen führt. Dazu gehört bei Bedarf insbesondere die Vorlage eines Vorschlags für die Änderung dieser Regelung.

Die Änderungsanträge 3 und 5 widersprechen der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Mitgliedstaaten im Rahmen der allgemeinen Funktionsweise des Mehrwertsteuersystems der Gemeinschaft. Dieses System basiert auf einem steuerbegründenden Tatbestand, der in einem bestimmten Mitgliedstaat stattfindet und zu einer Mehrwertsteuerschuld sowie einer Mehrwertsteuerpflicht in diesem Mitgliedstaat führt. Der Mitgliedstaat, in dem diese Mehrwertsteuer geschuldet wird, wird das für die Erhebung dieser Mehrwertsteuer auch von gebietsfremden Steuerpflichtigen anzuwendende Verfahren bestimmen.

Deswegen wird ein Händler, der seine Meldepflicht im Abgangsmitgliedstaat nicht erfüllt hat, seine Fehler der Steuerverwaltung des Mitgliedstaats, in dem die Mehrwertsteuer geschuldet wird, erklären müssen, und nicht der Steuerverwaltung seines eigenen Mitgliedstaats. Die letztere wird nur auf Anfrage des ersten Mitgliedstaats zur Beschaffung von Zusatzinformationen oder im Rahmen des Steuererhebungsverfahrens eingreifen.

 
  
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  Eva-Riitta Siitonen, Verfasserin der Stellungnahme des Ausschusses für Recht (FI) Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich unterstütze den vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung erzielten Kompromiss. Herr Hamons Bericht über die Zinsbesteuerungsrichtlinie ist hervorragend und ausgeglichen. Sie befasst sich mit der Verhinderung von Steuerhinterziehung und mit größerer Transparenz.

Das Parlament muss auf diesem Gebiet streng sein. Beispielsweise sollten wir die Steuersysteme für Sparerträge in Form von Zinszahlungen harmonisieren. Wir müssen die letzten verbleibenden Mitgliedstaaten in das Informationsaustauschsystem mit einbeziehen. Das viel zu strenge Bankgeheimnis muss erschlossen werden, damit wir gegen Steueroasen kämpfen können. Der G20-Gipfel machte auch den Abbau von Steueroasen zu einem der Hauptanliegen.

Das Parlament muss vorbildlich handeln, damit wir uns von der Finanzkrise erholen und das Vertrauen der Öffentlichkeit zurückgewinnen können. Transparenz im Bankensektor muss gewährleistet werden, und das wird nur mit Informationsaustausch möglich sein.

 
  
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  Astrid Lulling, im Namen der PPE-DE-Fraktion(FR) Frau Präsidentin! Die Debatten und Diskussionen über das Steuersystem für Ersparnisse sind so leidenschaftlich geworden, dass es beunruhigend wird. Ich zögere nicht das zu verteidigen, was hier der Minderheitsstandpunkt zu sein scheint. Aber wir werden sehen, was morgen passiert, obwohl unser Berichterstatter und der Kommissar die Dinge noch immer durcheinander bringen.

Lassen Sie uns zur Wurzel des Problems zurückkehren. Die Zinsbesteuerungsrichtlinie ist 2005 in Kraft getreten und sollte für eine Besteuerung der Kapitaleinnahmen von Gebietsfremden sorgen. Zwei Systeme sind daran beteiligt: Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden und Quellensteuer.

Was beobachten wir nach mehreren Jahren Einsatz? Offizielle und inoffizielle Studien zeigen alle, dass Informationsaustausch gravierend versagt, weil er kompliziert, beschwerlich und teuer ist. Quellensteuer zeigt dagegen viele Vorzüge.

Was sollte Ihrer Meinung nach von all dem abgeleitet werden - insbesondere von unserem Berichterstatter und dem Kommissar? Nun, dass das System nicht funktioniert und nicht gewährleistet, dass die Zahlung geschuldeter Steuern zwingend wird. Das mag verstehen wer will!

Dem Thema fehlt es nicht an Würze, da auch zur Kenntnis genommen werden wird, dass das Quellensteuersystem in vielen Mitgliedstaaten ständig an Boden gewinnt - 19 von 27 wenden es zu allgemeiner Zufriedenheit an. Allerdings wird, was für zu Hause gut genug ist, untragbar, sobald man die Grenze überschreitet.

Diese Logik wird nur zu einer Auflösung dessen führen, was wir hier Jahrzehnte lang aufgebaut haben, in anderen Worten des Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen. Der gemeinschaftliche Besitzstand des freien Kapitalverkehrs wird ebenfalls in Frage gestellt, da die so genannten großen Länder auf eine Rückführung des Kapitals ihrer Einwohner drängen.

Jedenfalls kann nun jeder Schlag im Kampf gegen diese neue Hydra des Bankengeheimnisses versetzt werden. Ich sage meinen Kollegen im Parlament, die gegen dieses so genannte Monster kämpfen, das für alle Sünden verantwortlich ist: Sie haben das falsche Ziel gewählt, indem Sie die Fragen hinsichtlich dieser Richtlinie verwechseln und vor allem machen Sie sich selbst etwas vor.

Zum Abschluss, Frau Präsidentin, hoffe ich, dass viele meiner Kollegen im Parlament die Stimme der Vernunft erhören werden und für den Änderungsantrag 28 meiner Fraktion stimmen, der genau dazu führen wird, den Mitgliedstaaten die freie Wahl zwischen Quellensteuer und Informationsaustausch zu erlauben.

 
  
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  Kristian Vigenin, im Namen der PSE-Fraktion(BG) Frau Präsidentin! Herr Kommissar! Es tut mir leid, dass Herr Vissar nicht geblieben ist, um die Aussprache über dieses Thema bis zum Ende zu verfolgen, aber ich muss zu Beginn sagen, dass wir die Vorschläge der Kommission in dieser Richtung unterstützen. Eine vollständige Mehrwertsteuerreform würde natürlich viel bessere Dienste leisten. Da dies derzeit aber nicht möglich ist, sollte Ihr Vorschlag einige Probleme lösen, die Mitgliedstaaten bei ihrem Wunsch Mehrwertsteuerbetrug einzudämmen, angetroffen haben.

Insbesondere im Rahmen einer Krise halten wir es für höchst wichtig, dass Mehrwertsteuereinnahmen gewährleistet werden, da Mitgliedstaaten im Moment versuchen, Milliarden zu investieren, um die Wirtschaft zu stützen. In dieser Hinsicht sollte jede Möglichkeit der Einschränkung von Betrugsgelegenheiten vom Parlament unterstützt werden.

Ich möchte auch sagen, dass wir die von Herrn Vissar im Ausschuss für Wirtschaft und Währung gemachten Vorschläge im Ganzen unterstützen. Sie werden im Vergleich zu den ursprünglichen Vorschlägen der Kommission vielleicht etwas mehr Vertrauen im Wirtschaftssektor schaffen. Dennoch denken wir auch, dass der in Artikel 1, Punkt c) vorgeschlagene Zeitraum von zwei Jahren zwischen Warenlieferung und Empfangsbestätigung, auf den sich der zweite Unterabsatz bezieht, ziemlich kurz ist und unserer Meinung nach zusätzlich Gelegenheit schafft, den Anwendungsbereich und die Ergebnisse des Vorschlags der Europäischen Kommission einzuschränken.

Deswegen schlägt die PSE-Fraktion vor, dass dieser Zeitraum fünf Jahre betragen sollte, was unserer Meinung nach für den Wirtschaftssektor kurz genug ist, aber auch der Steuerverwaltung genügend Zeit für die Fertigstellung ihrer Arbeit bietet. Außerdem ist die Einführung dieses Punkt c) weder mit Vorschlägen dazu verbunden, ab welchem Datum er gelten soll, noch dazu, wie er in Kraft treten wird. Das wird unserer Meinung nach für die Mitgliedstaaten zusätzliche Probleme schaffen.

Wir hoffen, dass der Vorschlag Unterstützung finden und die erhofften Ergebnisse bringen wird.

 
  
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  Bilyana Ilieva Raevа, im Namen der ALDE-Fraktion(BG) Herr Kommissar! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund einer Wirtschafts- und Finanzkrise müssen wir die Europäische Union in ihren Bemühungen unterstützen, ein effizienter geführtes und effektiveres Steuersystem zu schaffen.

Der Kommissionsvorschlag für eine Änderung der Richtlinie über Zinsbesteuerung in anderen Mitgliedstaaten bietet eine Gelegenheit, das aktuelle Schema zu verbessern. Wir aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung im Europäischen Parlament unterstützen eine Erweiterung ihres Anwendungsbereichs auf neue Finanzinstrumente und geographische Gebiete. Europas Liberaldemokraten haben die Einbeziehung von Gebieten mit besonders geringfügig geregelten Steuersystemen, wie jene der Staaten Delaware und Nevada in den USA, sowie eine Versicherung der Gleichbehandlung zwischen Mitgliedstaaten und eine Reduzierung der Verwaltungslast, die mit der Durchführung der Richtlinie verbunden ist, vorgeschlagen.

Dennoch, Herr Kommissar, bleibt die grundlegende Debatte, ob das System einer Quellensteuer zugunsten eines automatisierten Informationsaustauschs abgeschafft werden soll. Aus Sicht der Liberalen geht es hier darum, wie wir höhere Steuereinnahmen erzielen können und wie die Durchsetzung reinen Informationsaustauschs - dies ist bereits durchgeführter Forschung zufolge eine bestätigte Tatsache - im Ergebnis nicht zur Verhinderung von Steuermissbräuchen oder höheren Steuereinnahmen führt, sondern nur einigen Mitgliedstaaten ihren Wettbewerbsvorteil nimmt. Quellenbesteuerung ist nicht nur effizienter, sondern bietet auch größere Transparenz bei der Erhebung.

Ich bin davon überzeugt, dass Mitgliedstaaten ihre Unabhängigkeit bewahren müssen, wenn es um die Wahl eines Steuersystems geht. Die ALDE-Fraktion hat die Durchführung einer vergleichenden Studie beider Systeme vorgeschlagen. Wir hoffen, dass wir die Ergebnisse von der Kommission spätestens bis Dezember 2010 erhalten werden. Wir hoffen auch, dass diese Ergebnisse die Grundlage für zukünftige Kommissionsvorschläge über die Änderung des Zinsbesteuerungssystems in der Europäischen Union bieten werden.

Morgen stimmen wir über einen anderen wichtigen Text bezüglich Mehrwertsteuerbetrug im Zusammenhang mit Importen ab. Das Ziel dieser Richtlinie ist es, den schnellen Austausch von angemessenen, hochwertigen Informationen zu gewährleisten. In diesem Fall sind fünf Jahre für den Wirtschaftssektor ein ziemlich langer Zeitraum. Sie soll auch einen Anteilshaftungsmechanismus einführen. Beim Schutz von Steuereinnahmen aller Mitgliedstaaten ist es für uns jedoch auch wichtig zu gewährleisten, dass Anteilshaftung nur ins Spiel kommt, wenn die bereitgestellten Informationen schwere Unregelmäßigkeiten enthalten oder es eine ungerechtfertigte Verzögerung bei ihrer Bereitstellung gibt. Ansonsten laufen wir Gefahr, den Betrieben weitere schädliche Belastungen aufzuerlegen.

Ich hoffe, dass wir morgen für diese Berichte stimmen werden.

 
  
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  Nils Lundgren, im Namen der IND/DEM-Fraktion (SV) Frau Präsidentin! Steuerumgehung ist nicht unser Hauptproblem, wenn die Weltwirtschaft in ihren Grundfesten erschüttert wird. Es stimmt, dass wir mit Steuerbetrug in ganz Europa, in den USA und in der Tat auf der ganzen Welt leben. Es stimmt, dass es Steueroasen auf der ganzen Welt gibt, in denen wohlhabende Leute und Unternehmen Geld hinterlegen und hinterlassen können. Das ist heute aber nicht unser Hauptproblem. Wenn wir uns darauf konzentrieren, stehlen wir uns aus der Verantwortung.

Wenn wir in Zukunft irgendwelche Steuergrundlagen haben sollen, müssen wir die Finanzkrise jetzt in den Griff bekommen. Warum befinden wir uns in der aktuellen Lage? Es liegt vor allem daran, dass wir jetzt einen herrenlosen Kapitalismus haben. In der Praxis werden Finanzunternehmen, die großen Banken und die meisten großen Unternehmen von Funktionären geleitet und diese Funktionäre können Prämien, Abfindungen und Ruhegehälter einführen, die alle vom Gewinn des Unternehmens abhängen, das diese Personen leiten. Es gibt nichts Einfacheres auf der Welt, als die Rentabilität kurzfristig zu steigern und damit auch den Gewinn, den diese Unternehmen erwirtschaften. Es ist nur eine Frage der Risikosteigerung. Es gibt zahlreiche Studien über „Taleb-Distribution“, wie wir sie oft nennen, in denen bei erheblicher Risikosteigerung mit dramatisch gesteigerten Gewinnen gerechnet werden kann und jeder kann diese Prämien und andere Leistungen, in anderen Worten diese „Vergünstigungen“ erhalten. Dann beginnen die Risiken natürlich Wirklichkeit zu werden, aber dann haben jene, die das Unternehmen geführt haben, dieses bereits verlassen oder müssen es verlassen. Sie werden Schlösser in Frankreich kaufen oder in Spanien Golf spielen. Sie sollten uns nicht Leid tun, aber das System ist ganz einfach untragbar.

Außerdem hat keiner dieser Akteure Anlass, diese Entwicklung zu vermeiden. Ratingagenturen sind darauf angewiesen, Kunden zu finden. Sie werden aber keine Kunden haben, wenn sie sagen, dass ihre Kunden nicht kreditwürdig sind. Kontoinhaber wissen, dass es Einlagensicherungen gibt und müssen sich deswegen nicht darum sorgen, auf welcher Bank sie ihr Geld anlegen. Andere Akteure wissen, dass sie eine Einigung mit der Gegenpartei erzielen können und verlassen sich auf die Tatsache, dass sie zu groß sind, um zu versagen, während der Steuerzahler die Kosten immer tragen muss. Das bedeutet, dass die Staaten zu Anfang sagen müssen, dass sie nicht all diese Risiken tragen werden. Es ist extrem schwierig, dies zu tun, es muss aber getan werden. Leider glaube ich nicht, dass das Europäische Parlament dabei kooperieren wird, ich möchte aber jedem in diesem Parlament empfehlen, dies zu tun.

 
  
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  Ieke van den Burg (PSE) - (NL) Entgegen meiner Gewohnheit werde ich mit einer politischen Erklärung beginnen, da ich Steuerhinterziehung und -vermeidung in diesen Zeiten steigender Arbeitslosigkeit und zunehmender Zahlungsungleichheit für einen echten Skandal halte. Während der Wahlen wird deutlich werden, welche Parteien dies wirklich auf sich nehmen wollen.

Herr Hamons Bericht über Zinsbesteuerung ist ein aktuelles Beispiel für diese Frage. Ich merke, dass es für den Kommissar schwer ist, gemäß der Einstimmigkeitsregel eine echte Übereinkunft darüber zu erreichen. Die sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament hat mehr Ambition, als im Kommissionsvorschlag gefunden werden kann und hat an einer Reihe von Änderungsanträgen gearbeitet, die wir vorgelegt haben.

Eine letzte Bemerkung zu Frau Lulling, welche die beiden Systeme des Informationsaustauschs und der Quellensteuer unterscheidet. Ich denke, dass es nicht wirklich darum geht. Wir sprechen von Schlupflöchern, die im aktuellen Recht beider Systeme existieren, und wir sollten uns darauf konzentrieren. Schritte wurden unternommen, es muss aber mehr getan werden, als der aktuelle Bericht vorschlägt.

 
  
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  László Kovács, Mitglied der Kommission Frau Präsidentin! Ich möchte Ihnen für Ihre Bemerkungen und die von Ihnen während dieser Aussprache ausgedrückten Ansichten danken. Ich freue mich darüber zu sehen, dass das Europäische Parlament und die Kommission Ansichten über Maßnahmen teilen, die für einen besseren Kampf gegen Steuerbetrug und -umgehung in der Europäischen Union getroffen werden müssen. Ich freue mich auch über die allgemeine Unterstützung der beiden Vorschläge.

Ich möchte Ihnen nochmals für den Vorrang danken, welcher der Zinsbesteuerungsakte gegeben wurde, sowie für Ihre Unterstützung der Kommissionsbemühungen zur Förderung verantwortungsbewusster Regierungsführung im Steuerbereich. Ein schneller Fortschritt in den Aussprachen über den Änderungsvorschlag ist auch eine der Prioritäten des tschechischen Vorsitzes. Aufgrund des internationalen Klimas - der Finanz- und Wirtschaftskrise - ist er für die meisten Mitgliedstaaten von Vorrang.

Ich bin davon überzeugt, dass der Rat die Kommission wahrscheinlich auffordern wird, auf ähnliche Art und Weise die Abkommen mit fünf Drittstaaten und 10 weiteren Zuständigkeitsgebieten, die am Zinsbesteuerungsmechanismus teilhaben, zu aktualisieren, sobald die Mitgliedstaaten sich über Wege der Schließung von in der Zinsbesteuerungsrichtlinie existierenden Schlupflöchern einig sind. Es ist übereilt, heute darüber zu spekulieren, wie sie auf unseren Ansatz reagieren werden. Die EU muss zunächst intern eine einstimmige Einigung erreichen. Dennoch bin ich auch in diesem Bereich optimistisch, wenn ich an den in den G20-Gesprächen über das Einhalten der OECD-Standards für Informationsaustausch erreichten Fortschritt denke.

Was Herrn Vissers Bericht angeht, habe ich zuvor darauf hingewiesen, dass die Kommission die Änderungsanträge des Parlaments nicht annehmen kann, aber wir haben die im Bericht enthaltenen Empfehlungen zur Kenntnis genommen. Insbesondere die Notwendigkeit besserer Koordinierung zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten, die notwendige Verbesserung der Qualität der Information, die ausgetauscht wird, die Notwendigkeit, anderen Mitgliedstaaten automatisierten Zugang zu gewissen Daten zu ermöglichen, die in Datenbanken von Mitgliedstaaten enthalten sind, sowie Deregistrierungsverfahren sind Ideen, die von der Kommission stark unterstützt werden. Deswegen wird die Kommission bis Ende Mai einen überzeugenderen Vorschlag für eine Neufassung der Regulierung der Verwaltungszusammenarbeit vorlegen, in den diese Vorschläge eingearbeitet sein werden.

Abschließend - und dies habe ich bereits bei vergangenen Gelegenheiten angemerkt - ist es klar, dass es keine einzige und globale Lösung für die Beseitigung von Steuerbetrug und - umgehung gibt. Die Vorschläge, die wir heute diskutiert haben sind zwei große Schritte vorwärts im Rahmen der globalen Strategie gegen Steuerbetrug auf EU-Niveau.

 
  
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  Benoît Hamon, Berichterstatter(FR) Frau Präsidentin! Ich werde mich sehr kurz fassen, da ich soeben schon ausführlich gesprochen habe.

Ich möchte zunächst Frau Raeva und Herrn Siitonen sowie den Abgeordneten für ihre Ansprachen und Beiträge zu diesem Text danken und Herrn Kovács sagen, dass ich meiner Meinung nach verstanden habe, was er gesagt hat.

Dennoch denke ich, dass ein starkes Zeichen morgen vom Europäischen Parlament zum Geltungsbereich, zur Frage des Bankgeheimnisses und zur Frage der Steueroasenlisten für den Rat eine wertvolle Hilfe sein wird, insbesondere wenn wir in Zukunft neue Abkommen mit Drittländern aushandeln müssen.

Nun möchte ich mit der Kritik - der milden Kritik möchte ich hinzufügen - von Frau Lulling gegenüber Herrn Kovács und mir abschließen. Sie kritisiert, dass wir „die Dinge durcheinander bringen“, auch wenn sie dies so sehr mild getan hat. Ich möchte ihr sagen, dass ich denke, dass dieses Parlament morgen - während es die Dinge manchmal durcheinander bringt - zwischen allgemeinen Interessen und privaten Interessen unterscheiden können wird, und ich hoffe, dass wir so dazu beigetragen haben, im Kampf gegen Steuerumgehung voranzukommen.

 
  
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  Astrid Lulling (PPE-DE)(FR) Frau Präsidentin! Ich bat um das Wort, um eine persönliche Erklärung zu machen. Herr Haman hat mich gerade für etwas kritisiert. Ich muss ihm aber sagen, dass ich sehe, dass er und der Kommissar die Dinge leider weiterhin durcheinander bringen. Ich muss ihm auch sagen, dass das einzige System, das gewährleistet, dass jeder Steuerzahler seine Steuern zahlt - was wir alle wollen - dass das beste System Quellensteuer ist, weil das System des Informationsaustauschs ein Misserfolg ist. Es hat nicht funktioniert, und wir wissen nicht, wer was bezahlt hat, weil die Behörden nicht wissen, wie man mit dem System umgeht.

Ich wollte das klar stellen.

 
  
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  Präsidentin - Die Aussprache ist beendet.

Die Abstimmung findet morgen, Freitag, den 24. April 2009 um 12.00 Uhr statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk (UEN), schriftlich – (PL) In der Debatte über Steuerumgehung im Bereich von Zins- und Mehrwertsteuerbesteuerung möchte ich die Aufmerksamkeit auf Folgendes lenken:

1. Die gesamte Steuerumgehung in allen Zuständigkeiten der Europäischen Union beläuft sich auf jährlich etwa 200 Milliarden Euro. Das entspricht über 2 % des Bruttosozialprodukts der Mitgliedstaaten und bedeutet, dass Ausgaben der öffentlichen Hand in den Mitgliedstaaten um einen großen Betrag reduziert sind.

2. Es ist deswegen gut, dass die neue Richtlinie Schlupflöcher schließt, die in der Steuergesetzgebung gefunden wurden und auch versucht, im Hinblick auf die Fantasie von Leuten, welche die Steuer umgehen, die Entwicklung neuer Strategien zur Umgehung der Steuergesetzgebung zu vermeiden.

3. Das Problem der Steueroasen auf dem Gebiet der Europäischen Union wurde angesprochen und auch jene in abhängigen Gebieten der EU-Mitgliedstaaten. Die gegenwärtige Finanzkrise hat gezeigt, dass das Dulden von missverständlicher Steuergesetzgebung, anonymen Transaktionen und mangelnder Kooperation in Steuersachen kurzfristig bestimmten Ländern und Nebengebieten zusätzliche Einnahmen gewährleisten kann, langfristig jedoch das Finanzsystem destabilisiert und Ursache gravierender Finanzkrisen sein kann.

 
  
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  Siiri Oviir (ALDE), schriftlich (ET) Der Einnahmeverlust aufgrund von Steuerbetrug in allen Steuerkategorien beträgt über 200 Milliarden Euro pro Jahr in der EU, was fast 2% des BSP entspricht.

Ein jährlicher Einnahmeverlust in Höhe von Milliarden Euro aufgrund von Steuerbetrug führt zur Reduzierung von zusätzlichen Investitionen in EU-Mitgliedstaaten und von Staatsausgaben von allgemeinem Interesse, was im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Finanzkrise die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten, in den Bereichen Soziales, Gesundheitswesen und Bildung auftretende Probleme zu lösen, deutlich reduziert.

Der Kampf gegen Steuerbetrug ist für die EU ein extrem wichtiges Thema und wir müssen unsere Führungsrolle auf diesem Gebiet beibehalten! Nur dadurch wird es möglich sein, eine Situation zu erreichen, in der wesentliche Finanzplätze außerhalb der Europäischen Union Maßnahmen umsetzen werden, die den in den Mitgliedstaaten durchgeführten Maßnahmen ähneln.

Ich unterstütze die Idee der Europäischen Kommission, dass wir bei gebührender Berücksichtigung des im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Grundsatzes des freien Kapitalverkehrs erwägen sollten, Bestimmungen hinzuzufügen, um Versuchen von in der EU ansässigen natürlichen Personen entgegenzuarbeiten, die Durchführung der Zinsbesteuerungsrichtlinie zu vermeiden, indem in der EU gewonnene Zinsen durch steuerfreie Deckunternehmen oder -gebilde geschleust werden, die außerhalb des EU-Gebietes oder außerhalb von Gebieten liegen, in denen ähnliche oder identische Maßnahmen durchgeführt werden, wie sie auf EU-Ebene vereinbart sind.

Auf Steueroasen muss eine Null-Toleranz-Politik angewandt werden. Jeder Aufschub beim Finden von Lösungen, die eine fairere und konsequentere Anwendung von Maßnahmen auf diesem Gebiet gewährleisten, ist in der aktuellen Wirtschaftslage ungerechtfertigt!

 
  
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  Sirpa Pietikäinen (PPE-DE), schriftlich (FI) Die Neufassung der Zinsbesteuerungsrichtlinie ist ein wichtiger Teil der Überarbeitung der Finanzarchitektur und der Regelungen der Finanzmärkte. Die aktuelle Richtlinie ist hoffnungslos veraltet. Es ist verhältnismäßig leicht, sie zu umgehen, indem man beispielsweise Investmentgesellschaften als Vermittler nutzt, welche die Richtlinie nicht als Zahlstelle definiert und die deswegen nicht am Informationsaustauschsystem teilnehmen müssen. Entsprechend war es möglich, Anlageportfolios so zu arrangieren, dass Einnahmen, die Zinserträgen entsprechen, aufgrund der „neuen Verpackung“ nicht unter die Definition fallen.

Die Reform ist ein Versuch, diese Probleme anzugehen. Um das Mittlerproblem zu lösen, erweitert die Kommission die Definition von Zahlstellen auf Stiftungen und Fonds. Es gibt auch Pläne, neue, innovative Produkte, beispielsweise gewisse Arten von Lebensversicherungspolicen, in diese Richtlinie einzuschließen.

Es ist viel schwieriger, andere neue Produkte einzuschließen. Leider ist es extrem schwierig, Definitionen festzulegen, die es ermöglichen könnten, alle Einnahmen zu umfassen, die mit Zinserträgen als Zinszahlungen verglichen werden könnten, insbesondere zumal es relativ leicht ist, neue Produkte zu schaffen. Im Hinblick darauf sollten wir ausführlich prüfen, wie diese Produkte am besten reguliert werden können, bevor sie von der Richtlinie erfasst werden. Die Kommission möchte auch einen Vorschlag für eine Änderung der Richtlinie über Amtshilfe vorlegen, der auch Reformen enthalten wird, die mit dem automatischen Informationsaustausch zusammenhängen.

Für die Vermeidung von Steuerumgehung ist es auch von entscheidender Bedeutung, dass die drei Staaten, die von dem gegenwärtigen System des Informationsaustauschs ausgenommen sind - Belgien, Luxemburg und Österreich - in das System, das die anderen Staaten anwenden, einbezogen werden. Der vom Berichterstatter vorgeschlagene Termin dafür - 2014 - sollte unsere volle Unterstützung erhalten.

 
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