Präsidentin. - Der nächste Punkt ist die Aussprache über den Bericht (A6-0087/2009) von Herrn Schnellhardt im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit über den Vorschlag für eine Verordnung des Parlaments und des Rates über Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte (Verordnung über tierische Nebenprodukte) (KOM(2008)0345 – C6-0220/2008 – 2008/0110(COD)).
Horst Schnellhardt, Berichterstatter. − Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Wir haben einen guten Bericht vorliegen. Es ist gelungen, in erster Lesung die Verordnung über tierische Nebenprodukte im Konsens zu erarbeiten. Dafür gilt der französischen und tschechischen Ratspräsidentschaft, der Kommission und den Berichterstattern der einzelnen Fraktionen mein Dank.
Die Erstellung des Berichts war geprägt von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit und konnte zügig abgeschlossen werden, obwohl – und das muss man so einschätzen – der jetzt vorliegende Bericht den Kommissionsvorschlag erheblich verändert hat, weniger im Inhalt, aber mehr in der Gliederung. Viele Details wurden neu geordnet. Der neue Vorschlag war notwendig, da bei der Anwendung der Verordnung aus dem Jahre 2002 einige Mängel aufgetreten sind, die zu Problemen in der Praxis führten. Durch die Verordnung aus dem Jahre 2002 wurden zwar Tierseuchen wie BSE, Verunreinigungen mit Dioxin und die Verbreitung von anderen Tierseuchen wie Maul- und Klauenseuche oder Schweinepest eingedämmt, aber um hier weitere Fortschritte zu erzielen, war es unbedingt erforderlich, Fragen der Verantwortlichkeit, der Rückverfolgbarkeit und des Endpunktes eines Schlachtnebenprodukts festzulegen.
Ebenfalls war es notwendig, die Rechtsunsicherheit bezüglich des Anwendungsbereichs der Verordnung über Nebenprodukte von freilebendem Wild zu beseitigen. In logischer Folge der bisherigen Verordnungen zu Hygienefragen ist in Zukunft auch hier der Unternehmer für sein Produkt verantwortlich. Ich habe das auch bei den anderen Verordnungen schon gesagt. Dies darf aber nicht zu einer Verringerung der amtlichen Kontrollen führen.
Durch die neue Regelung wollen wir mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger und nicht nur eine Verschiebung der Verantwortung. Deshalb ist es wichtig, dass Unternehmen, die Nebenprodukte behandeln, einer Zulassung unterliegen. Es ist klar geregelt, welche Unternehmen zugelassen werden müssen. Dass es neben der Form der Zulassung die einer Registrierung gibt, ist dem Willen geschuldet, Bürokratie abzubauen. Wir werden in Zukunft sicher genau prüfen müssen, ob das Registrierungsverfahren ein genügendes Maß an Sicherheit gewährleistet. Ich denke auch, dass die Unsicherheiten, die bisher die Vorschriften über tierische Nebenprodukte von freilebendem Wild verursachten, beseitigt wurden. Nun ist klar, dass eine gute Jagdpraxis entscheidend ist. Es ist nichts einzusammeln im Wald. Ich denke auch, dass wir den Wünschen von vielen Abgeordneten, in bestimmten Regionen den Aasfressern entsprechende Nahrungsmittel zukommen zu lassen, entsprochen haben.
Ein wesentlicher Fortschritt wurde erzielt, indem der Endpunkt als Nebenprodukt festgelegt werden kann. Damit wird Rechtsunsicherheit beseitigt, und viele Unzulänglichkeiten und Schwierigkeiten werden bereinigt. Wir werden zu prüfen haben, ob die Festlegung des Endpunktes durch die Europäische Kommission diesen eben erwähnten Kriterien, nämlich der Rechtssicherheit, entspricht. Ich sehe natürlich ein, dass sie von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein kann und deswegen Flexibilität notwendig ist, aber ich sage auch gleich, liebe Kommission, dass auch Transparenz erforderlich ist, damit das auch für den Anwender erkennbar wird.
Damit sind wir schon bei dem kritischen Punkt. Das ist für mich immer wieder die Frage der Komitologie. Zu viele Regeln in der neuen Verordnung werden über das Komitologieverfahren umgesetzt. Hier werden wir genau prüfen müssen. Wir wissen ja als Abgeordnete, wir haben die Chance mitzuarbeiten, aber wir wissen auch aus der Praxis, dass wir gar nicht in der Lage sind, alle Verfahren der Komitologie zu verfolgen oder zu prüfen. Deswegen begrüße ich, dass die Kommission gesagt hat, dass sie ihre Vorschläge vor der Verabschiedung dem Umweltausschuss vorstellen möchte. Das ist ein guter Ansatz, weil es sehr viele Formen der Komitologie gibt. Ich denke, dass wir hier auf einem guten Weg sind.
Ich werde zum Schluss noch ein paar Bemerkungen zu anderen Themen machen.
Antonio Tajani, Vizepräsident der Kommission. − (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, heute wird das Parlament aufgefordert werden, über einen gemeinsamen Standpunkt abzustimmen, der auf dem Vorschlag der Kommission für eine neue Verordnung über tierische Nebenprodukte beruht. Zu diesem Zeitpunkt möchte ich mich bei dem Berichterstatter für seine Arbeit bedanken, die es uns ermöglicht hat, zu diesem gemeinsamen Standpunkt zu gelangen. Auch danke ich ihm für sein Wissen über die Vorschriften im Veterinärbereich, wodurch ein positives und einvernehmliches Ergebnis erzielt wurde. Meine Kollegin, Frau Vassiliou, entschuldigt sich, nicht persönlich bei dieser Aussprache anwesend zu sein, aber sie hat mich gebeten, dem Berichterstatter ihren persönlichen Dank für all seine Bemühungen zum Erreichen des Ziels auszusprechen.
Die Kommission ist natürlich auch den Schattenberichterstattern dankbar, die diese Arbeit aus einem konstruktiven Blickwinkel aus betrachtet haben, wie der Berichterstatter in seiner Rede hervorgehoben hat. Durch diese Zusammenarbeit konnten die hauptsächlichen Anliegen des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung in den gemeinsamen Standpunkt aufgenommen werden. Ich möchte es dem Berichterstatter gleich tun und mich auch bei der französischen Präsidentschaft bedanken, die viel Arbeit geleistet hat, obwohl ihr bewusst war, dass sie das endgültige Ergebnis nicht selbst erreichen würde, und der tschechischen Präsidentschaft, die keine Mühen gescheut hat, um ein klares und einheitliches Mandat für die Verhandlungen mit dem Parlament zu erreichen. Die Kommission unterstützt deswegen eindeutig den gemeinsamen Standpunkt.
Dieser Text klärt die Beziehung zwischen Gesundheitsvorschriften und Umweltvorschriften und trägt somit zu den Zielen einer "besseren Rechtsetzung" bei. Die Vorschriften, über die das Parlament jetzt abstimmen wird, ermöglichen einen umfangreicheren Gebrauch von tierischen Nebenprodukten, die momentan keinen Verwendungszweck haben. Dabei werden adäquate Sicherheitsauflagen eingehalten. Des Weiteren werden die Verwaltungskosten gesenkt und dies wird Anbietern erlauben, wettbewerbsfähiger zu sein. All das ist sehr wichtig, damit sie in Zukunft flexibel auf Herausforderungen reagieren können, die sich zum Beispiel durch Importe aus Nicht-EU-Ländern ergeben oder durch neue technologische Entwicklungen im Gebrauch von tierischen Nebenprodukten.
Die neuen Vorschriften stimmen vollständig mit dem Schutz der Artenvielfalt überein und - das ist der wichtigste Aspekt - werden ein hohes Maß an Schutz vor Gefährdungen der Gesundheit von Mensch und Tier in der Europäischen Union ermöglichen.
VORSITZ: DIANA WALLIS Vizepräsidentin
Thomas Ulmer, im Namen der EVP-ED-Fraktion. – Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begrüße ausdrücklich den Berichtsentwurf von Horst Schnellhardt und danke ihm für seine gute Arbeit. Nach den zahlreichen Krisen der letzten Jahre im Zusammenhang mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs, die eine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier darstellen, ist eine umfassende, rechtliche Regelung unerlässlich. Eine Überarbeitung der jetzigen Regelungen ist notwendig geworden.
Wir müssen nach wie vor ein hohes Maß an Sicherheit gewährleisten. Obwohl wir dem Bericht grundsätzlich zustimmen, sehe ich einige Punkte, die mich zum Nachdenken anregen. Die Verordnung wurde in vielen Punkten weniger streng gemacht und damit der Verkehr mit tierischen Nebenprodukten etwas gelockert. Einige Beispiele: Es gibt eine Erlaubnis zur Verwendung von bestimmtem Material der Kategorie I in Heimtierfutter. Materialien der Kategorie II oder III können unabhängig von ihrem Risiko unter offizieller Überwachung bei geringer Abfallmenge pro Woche erleichtert entsorgt werden. Das Risiko von tierischen Nebenprodukten jeglicher Kategorie wird jedoch nur zu einem Teil durch die Menge bestimmt. Es bleibt dabei, dass die Europäische Kommission die Durchführungsverordnung erlassen wird, und der Entwurf enthält wie der vorherige viele Ermächtigungen für die Kommission. Das heißt, die Kommission kann umfassende und grundlegende Regelungen zum Umgang mit tierischen Nebenprodukten im Komitologie-Verfahren treffen. Das bedeutet, dass das Parlament – wie leider oft üblich – außen vor ist.
Christel Schaldemose, im Namen der SPE-Fraktion. – (DA) Frau Präsidentin, als Erstes möchte ich Herrn Schnellhardt für seine äußerst ambitionierte Arbeit in Form seines fachlich sehr fundierten Berichts danken. Im Namen unserer Schattenberichterstatterin, Frau Westlund, möchte ich auch den anderen Schattenberichterstattern für die konstruktive Zusammenarbeit danken, die uns in die Lage versetzt, heute über einen Vorschlag abzustimmen, den wir alle unterstützen können. Der Vorschlag, über den wir jetzt abstimmen werden, ist sowohl klarer als auch einfacher in seiner Handhabung als die zur Zeit geltenden komplizierten Rechtsvorschriften in diesem Bereich. Wir, die Mitglieder der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament, freuen uns ganz besonders, dass wir eine Anhörung für unseren Änderungsantrag erreicht haben, der auch aasfressenden Tieren die Möglichkeit gibt, genug Nahrung zum Überleben zu finden. Außerdem sind wir froh darüber, das Augenmerk sowohl auf die Gesundheitsrisiken als auch auf die Sicherheit gelenkt und dabei trotzdem die notwendige Flexibilität gewahrt zu haben. Vielen Dank für Ihre Arbeit. Wir freuen uns, dass uns ein konstruktiver Vorschlag vorliegt.
Satu Hassi, im Namen der Grünen/FEA-Fraktion. – (FI) Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich möchte Herrn Schnellhardt meinen aufrichtigen Dank für seine hervorragende Arbeit und Zusammenarbeit aussprechen. Es ist gut, dass wir für dieses Problem einen erstklassigen, fachkundigen Experten hatten.
Das Hauptziel der vorliegenden Verordnung ist, Hygiene, menschliche Gesundheit und Sicherheit zu garantieren. Ich möchte jetzt aber noch auf ein anderes Detail aufmerksam machen, das für den Schutz der Artenvielfalt und der kleinen Naturtourismus-Unternehmen in meinem Land wichtig ist. Ich freue mich, dass wir innerhalb des Parlaments sowie mit dem Ministerrat einen politischen Konsens gefunden haben, um das Problem bzgl. -
der kleinen Unternehmen zu lösen, die Tierkadaver von Viehhöfen, z. B. aus der Schweinezucht, als Futter für Wildtiere direkt zu den Fressplätzen in freier Natur bringen. Dies ist z. B. in Spanien wichtig, um die wildlebende Raubvogelpopulation zu erhalten. Diese Praktiken haben in Finnland den Seeadler vor dem Aussterben gerettet, als seine natürliche Nahrung dermaßen chemisch verseucht war, dass er bei einer Ernährung von natürlichen Nahrungsquellen allein, nicht hätte brüten können.
In den nördlichen, sehr dünn besiedelten Teilen Finnlands nutzen Naturphotographen diese Methode, um wildlebende Tiere zu Orten zu locken, wo sie fotografiert werden können, und kleine Reiseunternehmen organisieren so z. B. auch Bärensafaris. Ich bin sehr froh, dass diese Rechtsvorschrift eine Lösung für den Schutz menschlicher Gesundheit und Sicherheit bieten würde, aber auch die Existenz der Tourismus-Kleinunternehmen schützen und die Artenvielfalt durch die Nutzung dieser Methode erhalten würde.-
Avril Doyle (EVP-ED-Fraktion). - Frau Präsidentin, ich stimme mit allen Mitwirkenden überein, dass die Gesundheit der Bevölkerung, Lebensmittelsicherheit und Hygiene ganz oben auf all unseren Tagesordnungen stehen müssen. Ich würde auf meiner Tagesordnung aber auch die maximale Nutzung aller natürlichen Ressourcen, inklusive der von tierischen Nebenprodukten, ganz nach oben stellen. Ich möchte unserem Berichterstatter, Horst Schnellhardt, für seine hervorragende Arbeit danken, dafür dass er all unseren Anliegen Rechnung getragen hat und auch für das hervorragende Ergebnis seiner Gespräche mit dem Europäischen Rat. Ich persönlich bedauere, dass der Hinweis auf die Richtlinie über die Verbrennung von Abfällen gestrichen wurde, habe hier jetzt aber nicht die Zeit, darauf einzugehen.
Ich hatte einen Änderungsantrag eingereicht, in dem ich um die Garantie bat, dass unterschieden wird zwischen tierischen Nebenprodukten, die in großen Mengen zwischen den Mitgliedsstaaten bewegt werden und das Risiko bergen, in die Nahrungs- oder Futtermittelkette zu gelangen, und speziellen tierischen Nebenprodukten, die für die pharmazeutische, diagnostische oder sonstige Forschung verwendet werden; die letzteren sind hochwertige Erzeugnisse aus sicherer Quelle, die in sehr kleinen Mengen zwischen den Mitgliedsstaaten von und zu registrierten Lieferanten, Verarbeitern und Nutzern transportiert werden.----
Ich hätte gerne noch einmal eine Bestätigung sowohl vom Kommissar als auch von Horst Schnellhardt in seinem Schlusswort, dass meinen Sorgen in diesem Bereich Rechnung getragen wird und dass diese Art der Nutzung tierischer Nebenprodukte weiterhin gewährleistet ist.--
Antonio Tajani, Vizepräsident der Kommission. − (IT) Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, die heutige Aussprache hat gezeigt, dass es eine breite Unterstützung für den gemeinsamen Standpunkt zu tierischen Nebenprodukten gibt, und das versetzt die Kommission in die Lage, zur nächsten Phase überzugehen. Die Kommission wird die Durchführungsvorschriften für die neue Verordnung unter Berücksichtigung Ihrer heutigen Kommentare vorbereiten; wir werden uns aufmerksam die Erfahrungen der Unternehmen anhören, uns mit unseren internationalen Partnern beraten und wir werden gegenüber dem Parlament während des ganzen Verfahrens absolute Transparenz wahren.
Ich kann also dem Berichterstatter die bereits getroffene Zusage der Kommission bezüglich Komitologie und fakultativer Bestimmungen bestätigen. In Bezug auf die Frage von Frau Doyle möchte ich sagen, dass die Verordnung, die zurzeit in Kraft ist, schon die speziellen Nahrungsbedürfnisse bestimmter wildlebender Tiere berücksichtigt und den Mitgliedstaaten erlaubt, tierische Nebenprodukte zur Fütterung wildlebender Tiere einzusetzen, vorausgesetzt, dass die Gesundheitsrisiken entsprechend kontrolliert werden.
Unlängst ist allerdings betont worden, dass die Kommission Anstrengungen zum Erhalt der Artenvielfalt verstärken sollte. Deshalb stimmt die Kommission der Entscheidung des Gesetzgebers zu, die Bestimmungen auf die Fütterung wildlebender Tierarten, die in ihrem natürlichen Lebensraum geschützt werden, mit tierischen Nebenprodukten auszuweiten; während sich die derzeitige Regelung auf Geier und Adler bezieht, eröffnet die neue Verordnung auch die Möglichkeit, für Wölfe und Bären eine angemessene Lösung zu finden.
Aufgrund jüngster Erfahrungen denken wir auch über die Zweckmäßigkeit nach, Vorkehrungen zu treffen, die über das jetzige System der Fixpunkte zur Fütterung geschützter Arten mit Tierkadavern hinausgehen, insbesondere für ausgedehnte Brutstätten, vorausgesetzt, dass bestimmte Gesundheitsstandards eingehalten werden. Diesbezüglich ist die Kommission bereit, mit allen Beteiligten Gespräche aufzunehmen.
Horst Schnellhardt, Berichterstatter. − Frau Präsidentin, Herr Kommissar, Herr Ulmer, ich habe natürlich die Sorge über die mögliche Vermischung von Kategorie I und II, die Sie angesprochen haben, vernommen, und wir haben dieses Problem auch am Ende der Verhandlungen von der Praxis gehört.
Ich denke, da muss man schon sehr kriminell handeln, um hier diese Vermischung durchführen zu können. Wir werden kontrollieren, ob hier eine strengere Regelung notwendig ist. Wir wollten mit dieser neuen Verordnung eigentlich erreichen, dass Schlachtnebenprodukte vielfältig eingesetzt werden können, und damit kann ich auch Frau Doyle sagen, dass ihre Sorge nicht berechtigt ist. Es ist alles so geblieben wie bisher. Wir haben sogar durch die Festlegung des Endpunkts der Schlachtnebenprodukte ganz klar geregelt, dass es dann ganz andere Bestimmungen sind, dass der Übergang zur Abfallrahmenrichtlinie klar gekennzeichnet ist. Ich denke, hier sind wir auf einem guten Weg.
Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass wir mit dieser neuen Regelung natürlich auch die Frage der Gammelfleischskandale angehen wollen. Wir sind da noch nicht hundertprozentig auf dem richtigen Weg, aber mit der Kennzeichnung und der garantierten Rückverfolgbarkeit glaube ich schon, dass wir hier einen guten Weg gehen. Wir müssen jetzt natürlich sehen, welche Kennzeichnung die Kommission vorschlagen wird. Da wird sie es nicht ganz einfach haben, denn wir kennen das Problem ja: „Blaues Chappi“, das möchte keiner. Hier sind sicherlich auch unsere Forscher gefordert, einen Ansatz zu wählen.
Bei der Frage der organischen Düngemittel, die ja auch zur Diskussion stand und noch nicht so richtig zum Ausdruck gebracht wurde – hier hatte die Kommission eigentlich vor, eine starke Einmischung von Material vorzusehen, damit die Tiere diese Produkte erst gar nicht aufnehmen. Das führt dann aber zu einer Veränderung der Qualität des Düngemittels, und ich glaube, da haben wir eine gute Regelung getroffen, dass unsere Kleingärtner, die organische Düngemittel ja sehr lieben, auch entsprechend versorgt werden können.
Im Großen und Ganzen ist das also eine gute Regelung. Ich bin sehr zufrieden, auch mit der Zusammenarbeit, und ich hoffe, wir werden nicht so bald wieder eine Änderung vornehmen müssen. Die Zusammenarbeit mit der Kommission war sehr angenehm. Vielen Dank dafür!
Paul Rübig (PPE-DE). - Frau Präsidentin, im Zusammenhang mit der Sitzungsplanung möchte ich anmerken, dass wir gestern sehr lange abgestimmt haben und dass das zu großen Problemen mit den anschließenden Terminen geführt hat.
Heute sind wir sehr bald fertig, und wir beginnen heute erst um 12.00 Uhr mit der Abstimmung. Vielleicht wäre es von der Planung her möglich, das so zu gestalten, dass es etwas besser aufgeteilt ist. Das würde den Abgeordneten helfen, vor allem aber auch den Besuchern, die gestern überdimensional lange auf uns warten mussten. Das sind ja Bürgerinnen und Bürger, die auch ein Recht haben, mit ihren Abgeordneten zu sprechen, und insofern würde ich es begrüßen, wenn die Sitzungsplanung derartige Vorgänge in Zukunft so plant, dass das zur Zufriedenheit aller geschehen kann.
Präsidentin. − Danke, Herr Rübig. Wir werden Ihre Anmerkungen zur Kenntnis nehmen und weitergeben. Wir nähern uns dem Ende des Mandats, und das ist natürlich eine schwierige Zeit.
Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet heute um 12.00 Uhr statt.
(Die Sitzung wird um 10.15 Uhr unterbrochen und um 10.50 Uhr wieder aufgenommen.)