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Verfahren : 2009/0027(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A6-0279/2009

Aussprachen :

PV 06/05/2009 - 12
CRE 06/05/2009 - 12

Abstimmungen :

PV 07/05/2009 - 9.8
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2009)0379

Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 6. Mai 2009 - Straßburg Ausgabe im ABl.

12. Europäischer Flüchtlingsfonds (2008 bis 2013) - Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern (Neufassung) - Anträge von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat auf internationalen Schutz (Neufassung) - Einrichtung von Eurodac für den Abgleich von Fingerabdruckdaten (Neufassung) - Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (Aussprache)
Video der Beiträge
Protokoll
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  Präsident. – Der nächste Punkt ist die gemeinsame Aussprache über:

- den Bericht (A60280/2009) von Frau Dührkop Dührkop im Namen des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Entscheidung Nr. 573/2007/EG zur Einrichtung des Europäischen Flüchtlingsfonds für den Zeitraum 2008 bis 2013 im Hinblick auf die Aufhebung der Finanzierung bestimmter Gemeinschaftsmaßnahmen und die Änderung der Finanzierungsobergrenze für die geförderten Maßnahmen (KOM(2009)0067 – C6-0070/2009 – 2009/0026(COD)),

- den Bericht (A6-0285/2009) von Herrn Masip Hidalgo im Namen des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten (Neufassung) (KOM(2008)0815 – C6-0477/2008 – 2008/0244(COD)),

- den Bericht (A6-0284/2009) von Frau Hennis-Plasschaert im Namen des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung) (KOM(2008)0820 – C6-0474/2008 – 2008/0243(COD)),

- den Bericht (A6-0283/2009) von Hr Popa im Namen des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung von „EURODAC“ für den Abgleich von Fingerabdruckdaten zum Zwecke der effektiven Anwendung der Verordnung (EG) Nr. […/…] zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung) (KOM(2008)0825 – C6-0475/2008 – 2008/0242(COD)) und

- den Bericht (A6-0279/2009) von Frau Lambert im Namen des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (KOM(2009)0066 – C6-0071/2009 – 2009/0027(COD)).

 
  
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  Bárbara Dührkop Dührkop, Berichterstatterin. (ES) Frau Präsidentin, mir wird die Ehre zuteil, diese gemeinsame Debatte über fünf äußerst wichtige Berichte zur Etablierung einer gemeinsamen europäischen Asylpolitik zu eröffnen.

Mein Bericht ist auf die Änderung des Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) in Bezug auf die Neuzuweisung von Geldern zur Generierung eines europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen begrenzt, das den institutionellen Status einer Regulierungsbehörde haben wird. Eine der Zuständigkeiten der Agentur wird die Förderung und Optimierung der praktischen Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten sein, um so die Implementierung des gemeinsamen europäischen Asylsystems zu fördern.

Da einige der Aufgaben, die derzeit unter dem EFF zugewiesen und finanziert werden, nun vom Büro ausgeführt werden – dies gilt beispielsweise für die Förderung von „Good Practices“, die Dolmetsch- und Übersetzungsdienste sowie die Unterstützung der Entwicklung und Anwendung allgemeiner Statistiken mit dem Ziel der Transparenz und der nachhaltigen Ressourcenverwaltung – müssen einige der EFF-Gelder an das Büro überwiesen werden.

Gegenwärtige Bestimmungen besagen, dass diesen Aufgaben 10 % der Fondsressourcen zuzuweisen sind. Die Kommission schlägt uns vor, dass dieser Prozentsatz auf 4 % verringert, und dass die Ressourcenbilanz an das neue Büro übertragen wird. Auf diese Weise würde die finanzielle Zuweisung für den Zeitraum 2008-2013 von 628 Millionen EUR auf 614 Millionen EUR verringert. Wir stimmen der Kommission zu, dass diese Beträge für die erste Phase des Fonds bis 2013 ausreichend sind, für diesen Zeitpunkt ist eine Revision angesetzt.-

Der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres hat mich mit der willkommenen Aufgabe betraut, für die Zweckmäßigkeit der Schaffung dieses Büros zu argumentieren. Der Vorschlag wurde von den beiden betroffenen Ausschüssen einstimmig genehmigt: dem Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten und dem Ausschuss für den Haushalt. Obgleich das Parlament, wie wir wissen, hinsichtlich der Schaffung neuer Agenturen eher zögerlich ist, liegt seine Hauptaufgabe als Haushaltsautorität in der korrekten und angemessenen Verwaltung der zugewiesenen Mittel; in diesem Fall zur Gewährleistung einer praktischen Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten, was Asylfragen anbelangt.

Wir alle wissen, dass die Akzeptanzraten für Asylanträge je nach Mitgliedstaat erheblich schwanken, was zu einer Vielzahl von Verwaltungsproblemen für die Asylanten aufnehmenden Mitgliedstaaten führt. Dies gilt insbesondere für Staaten, die sich an den südlichen Grenzen der Europäischen Union befinden und die sich regelmäßig von großen Menschenmengen überflutet sehen, die plötzlich an ihren Grenzen auftauchen, da es für diese auch notwendig ist, diejenigen unter all diesen Menschen herauszufinden, die wirklich auf Schutz angewiesen sind.

Ein Hilfsangebot in Bezug auf die Umsiedlung und den internen, freiwilligen Transfer von Asylsuchenden sind der beste Beweis für die und Ausdruck von Solidarität, den die Mitgliedstaaten zeigen sollten. Dies ist und sollte auch künftig das Hauptziel für die Schaffung dieses Büros sein.

Frau Präsidentin, dies ist das Ende meiner Rede zu dem Thema, mit dem wir derzeit befasst sind, und wie Sie möchte auch ich einige Minuten - meine letzten - für einige Abschiedsworte in Anspruch nehmen.

Dies ist meine letzte Rede in dieser Plenarsitzung. Wie Sie, Frau Präsidentin, möchte ich allen Abgeordneten dieses Hauses, meinen Fraktionskollegen, dem Vorsitzenden des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten und meinen Mitgliedskollegen im Ausschuss für die gute Zusammenarbeit der letzten Jahre danken. Wir hatten Debatten, und wir waren uns nicht immer einig, aber ich glaube, dass wir am Ende immer gute Arbeit geleistet und mit in die Plenarsitzung dieses Parlaments gebracht haben.

Frau Präsidentin, als ich vor 22 Jahren zum ersten Mal hierher kam, kam ich in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mit ihren 12 Mitgliedstaaten an. Ich bin froh, dass ich nun eine Europäische Union mit 27 Mitgliedern verlasse. Es ist ein wahres Privileg, im Maschinenraum der europäischen Integration sein zu dürfen. Es war eine einzigartige, großartige Erfahrung. Frau Präsidentin, ich bin zudem der Ansicht, dass einer der größten Erfolge das „Nie wieder“ war, das die Grundlage für die europäische Einigung bildete. Ich denke, dazu können wir uns gratulieren.

Bei meinem Abschied bin ich nun sehr froh, die Gelegenheit für diese Erfahrung gehabt zu haben, und ich bitte um Ihr Verständnis, weil ich mich nun aus dieser Debatte verabschieden werden. Ich kehre ins Baskenland zurück, wo wir einige historische Ereignisse erleben: Nach 30 Jahren unter einer baskischen nationalistischen Regierung werden wir mit Patxi López nun einen sozialistischen Präsidenten im Baskenland haben, und ich möchte meine politische Gruppe morgen, wenn er das Amt antritt, repräsentieren.

Nochmals vielen Dank und zum letzten Mal Lebewohl.

(Beifall)

 
  
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  Antonio Masip Hidalgo, Berichterstatter. (ES) Frau Präsidentin, der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres hat Einwandererzentren in vielen Teilen Europas besucht – wie auch Sie, Frau Präsidentin, dies mit besonderem Eifer getan haben – und ist auf sehr unterschiedliche Bedingungen und untragbare Zustände gestoßen, die behoben werden müssen.

Asylsuchende sind nicht mit illegalen Einwanderern zu vergleichen. Asylsuchende flüchten vor Verfolgung; sie werden nicht von Wirtschaftsfaktoren angezogen, sondern sie werden von freiheitsfeindlichen Regimen ausgewiesen. Uns Spaniern ist dies deutlich bewusst, da so viele von uns als republikanische Flüchtlinge von Mexiko, Frankreich und anderen Ländern aufgenommen wurden.

Als über die Rückführungsrichtlinie debattiert wurde, wurde sehr deutlich gemacht, dass diese Gesetzgebung nicht für die künftige Gesetzgebung für die Aufnahme von Asylsuchenden gelten würde. Kollegen aus der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und Europäische Demokraten sagten dasselbe. Meiner Ansicht nach ist es für Asylsuchende wichtig, dass sie Informationen in einer Sprache erhalten, die sie verstehen. Die Beschränkung der Bereitstellung von Informationen für den Asylsuchenden in einer Sprache, die er versteht, oder wo davon ausgegangen wird, dass er sie versteht, mindert die vorhandenen Anforderungen und wäre meiner Ansicht nach aus rechtlicher Sicht inakzeptabel, was die Interpretation der Menschenrechte anbelangt. Das Recht, ordnungsgemäß informiert zu werden, ist ein grundlegendes, da es die Basis für alle anderen Rechte darstellt.

Ich habe die finanziellen Kosten meines Vorschlags über materielle Unterstützung geprüft. Mein Vorschlag fordert eine Unterstützung für Asylsuchende, die einen adäquaten Lebensstandard gewährleistet, sie mit den erforderlichen Lebensmitteln versorgt und ihre körperliche und mentale Gesundheit gewährleistet. Um weniger zu bitten, würde meiner Ansicht nach die Würde der Asylsuchenden beleidigen.

Mein Vorschlag verdeutlicht den zweiten Grund für die Inhaftnahme (Artikel 8(2)(b)) und stellt ihn in eine Rahmenkonstruktion einer Vorbefragung in Übereinstimmung mit den Richtlinien für die Inhaftnahmen, wie sie von dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen ausgeführt wird. Ich schlage in Artikel 9(5)(1) zudem eine ex officio -Überprüfung der Inhaftnahme durch die Justizbehörden vor, wenn sich eine Änderung der Umstände ergibt oder wenn neue Informationen verfügbar werden, auf Anfrage des Asylsuchenden oder, wie ich zuvor ausgeführt habe, in Abwesenheit desselben automatisch.

Mündliche Änderung 2 und Kompromissänderung 5, angenommen vom Ausschuss, stellen die Frage einer Rechtsbeihilfe, insoweit wie notwendig und kostenlos, auf Anfrage des Asylsuchenden. Ich bitte um getrennte Abstimmung über diese beiden Punkte, um auf den Punkt der Rechtsbeihilfe zurückzukommen, die eher kostenlos ist, da ich glaube, im Recht zu sein.

Wenn schließlich die anfänglichen Vorschläge für Sozialleistungen für Einwanderer reduziert werden, wie dies andere Gruppen bei der Abstimmung im Ausschuss erreicht haben, denke ich, dass es notwendig ist, auch wenn wir uns derzeit in Krisenzeiten befinden, den wirksamen Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Auf diese Weise erreichen Asylsuchende Unabhängigkeit, integrieren sich in die Gastgesellschaft und verringern die ihnen zugewiesenen sozialen Aufwendungen. Ich möchte mich ferner herzlich bei Herrn Barrot und seinem Ausschuss für all die Bemühungen im Verlauf dieser Richtlinie bedanken.

 
  
  

VORSITZ: Edward McMILLAN-SCOTT
Vizepräsident

 
  
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  Jeanine Hennis-Plasschaert, Berichterstatterin. (Die Niederlande) Herr Präsident, gestatten Sie mir, zuerst ein paar allgemeine Bemerkungen zu machen. Ich bin bei der Ausarbeitung der europäischen Asyl- und Immigrationspolitik in den letzten Jahren im Namen meiner Gruppe, der Gruppe der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa, sehr stark involviert gewesen. Ich bin sicher, dass praktisch jeder den Nutzen und die Notwendigkeit einer derartigen Politik erkennen kann. Ein Europa ohne innere Grenzen sehnt sich doch regelrecht nach einem gemeinsamen Vorgehen auf diesem Gebiet. Andererseits möchte ich darauf hinweisen, dass die Normen, über die wir übereingekommen sind, und die von uns bis dato erzielten Ergebnisse sehr stark im Kontrast zu den Zielen stehen, die im Tampere-Programm, dem Haager Programm und erst kürzlich im französischen Bündnis für Asyl und Immigration aufgeführt sind.

Das Problem ist, dass jedes Mal, wenn der Rat eine konkrete Entscheidung zu fällen hat, aus dem größten gemeinsamen Nenner plötzlich der kleinste zu werden scheint und die gewünschte Harmonisierungswirkung entsprechend nicht zustande kommt. Zusätzlich haben viele Mitgliedstaaten, wenn es um die Überführung in die nationale Gesetzgebung geht, sich nicht an die von uns vereinbarten Abmachungen gehalten, sowohl was den Zeitpunkt angeht als auch die Genauigkeit.

Dies hat in der Praxis zu enormen Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten geführt. Dies sorgt nicht nur für Verwirrung, sondern spielt auch in die Hände derer, die das System missbrauchen. Anscheinend hat der Rat entweder vollständig oder teilweise nicht verstanden, dass eine Verbesserung der Qualität und Sicherstellung einer größeren Konsistenz und Solidarität nicht nur im Interesse der Asylanten liegt, sondern ebenfalls im Interesse der Mitgliedstaaten selbst.

Was meinen eigenen Bericht anbelangt, würde ich gern Folgendes sagen: Die bestehende Dublin-Verordnung ist auch das Produkt eines unsicheren politischen Kompromisses, der im Rat erzielt wurde. Als Ergebnis haben wir jetzt einen Text, der zu viele mehrdeutige Passagen sowie Lücken enthält. Von ganzem Herzen unterstütze ich das Ziel der Kommission, ein einheitliches und wirkungsvolles Dublin-System zu erschaffen.

Meiner Ansicht nach ist der Paragraph 31 das wichtigste politische Element im vorgeschlagenen Neuentwurf. Wie ich im Prinzip gerade erst sagte, sehe ich im Mangel an Konsistenz und Solidarität auf Seiten des Rates den größten Stolperstein bei der Erreichung einer gemeinsamen Asyl- und Immigrationspolitik. Allein aus dieser Perspektive gesehen kann ich die Bestimmungen des Paragraphen 31 des Rats-Vorschlages sehr gut verstehen.

Es bleibt jedoch die Tatsache, dass das Dublin-System nicht entwickelt worden und auch nicht gewollt ist als ein Instrument zur Lastenteilung. Eine andere Sache, die absolut offensichtlich ist, ist der Umstand, dass das Dublin-System als solches sich nicht erwiesen hat als Antwort auf einen außergewöhnlichen Asyldruck oder auf übergroße Lasten für gewisse Mitgliedstaaten. Aus diesem Grund befürchte ich, dass der Vorschlag der Kommission, trotz aller guten Absicht, nicht zu einer größeren Konsistenz und Solidarität unter den Mitgliedstaaten beitragen wird.

Dürfte ich ebenso darauf hinweisen, dass den Mitgliedstaaten, die jetzt mit übergroßen Lasten aufgrund ihrer demografischen Situation oder möglicherweise ihrer geographischen Lage zu kämpfen haben, durch diesen Vorschlag nicht oder nur in unzureichendem Maße geholfen wird. Das bedeutet, dass das Problem der Solidarität in einem breiteren Kontext behandelt werden muss.

In den letzten Jahren ist es sonnenklar geworden, dass das, was die Mitgliedstaaten brauchen, eine Politik mit Zuckerbrot und Peitsche ist. Was mich angeht, so bedeutet dies, dass es ebenfalls Zeit ist, höchste Zeit sogar, dass wir einen Durchbruch erzielen, weil Solidarität unter Mitgliedstaaten auf irgendeine Weise durchgesetzt werden muss.

Ich weiß, dass gewisse Mitgliedstaaten, um es eher vorsichtig auszudrücken, ziemlich negativ auf die Vorschläge geantwortet haben, die durch den Ausschuss für Bürgerrechte, Justiz und Innenpolitik angenommen worden sind. Ich bin mir auch bewusst, dass ich mich hier auf vermintem Boden befinde hinsichtlich dem Initiativrecht der Kommission Allerdings gilt, dass gerecht nun einmal gerecht ist, und, um offen und ehrlich zu sein, habe ich mittlerweile genug davon, immer nur schöne Worte in dieser Sache zu hören.

Ich bin sicher, dass das Stockholm-Programm des neu ernannten schwedischen Präsidenten ebenfalls höchstwahrscheinlich wunderbar formulierte Bestimmungen enthält, allerdings, wenn ich das einmal so sagen darf, Herr geschätzter amtierender Ratspräsident, möchte ich dazu raten, am besten nichts mit der Sache zu tun zu haben, da die Mitgliedstaaten in der täglichen Praxis dieser Sache schon bald wieder den Rücken zukehren werden.

 
  
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  Nicolae Vlad Popa, Berichterstatter. – (Rumänien) Mit dem Eurodac-IT-System der Gemeinschaft begann man im Januar 2003 zu arbeiten, und es ist konzipiert für den Vergleich der Fingerabdrücke von Asylbewerbern und gewissen Personen aus Drittländern oder staatenlosen Personen. Das System stellt die sichere, genaue und schnelle Anwendung der Dublin-Verordnung sicher, welche darauf abzielt, eine wirkungsvolle und praktikable Methode zur Bestimmung der Verantwortlichkeiten bei Asylbewerbungen in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft zu schaffen.

Eurodac ist eine rechnergesteuerte Datenbank, die die Fingerabdrücke aller Bewerber ab 14 Jahren für den internationalen Schutz beinhaltet. Der Zweck dieses Berichts ist es, das System wirkungsvoller zu gestalten und die Probleme zu lösen, die nach einer Beurteilung der ersten Betriebsjahre des Systems festgestellt worden sind. Wir haben eine Anzahl an wirkungsvollen und praktischen Lösungen der Probleme erstellt, die die Sammlung und die Übertragung der Fingerabdrucksdaten durch die Mitgliedstaaten betreffen.

Zur ersten Stufe gehört die Sammlung der Fingerabdrücke innerhalb von 48 Stunden nach Einreichung der Asylbewerbung, während die zweite Stufe das Einsenden der so erhaltenen Daten an das Eurodac-Zentralsystem durch die Mitgliedstaaten innerhalb von 24 Stunden vorsieht. Der Bericht enthält Bestimmungen, die es erlauben, dass die 48-Stunden-Frist in den folgenden Ausnahmefällen verlängert wird: wenn eine Quarantänedauer aufgrund einer ernsthaften ansteckenden Krankheit durchgeführt wird; wenn die Abdrücke zerstört sind; genauso wie in Fällen von höherer Gewalt, die korrekt nachgewiesen ist und für die Dauer, in der diese Umstände vorherrschen.

Der Bericht unterstützt die Idee, sobald wie möglich eine dezentralisierte Agentur zur Verwaltung von Eurodac, VIS und SIS II zu errichten, die sicherstellt, dass diese Systeme so wirkungsvoll wie möglich funktionieren. Diese Verwaltungsagentur wird einen gemeinsam erstellten Anforderungskatalog aufsetzen, der durch jeden erfüllt werden muss, dem der Zugang zur Eurodac-Infrastruktur und den Eurodac-Daten gewährt wird. Zusätzlich sind Bestimmungen eingeführt worden, die darauf abzielen, die Bereitstellung von Daten an unbefugte Drittländern zu verbieten, insbesondere dem Ursprungsland der Asylbewerber, um die Mitglieder der Asylbewerberfamilien vor den schwerwiegenden Konsequenzen zu schützen, denen diese möglicherweise ausgesetzt sein könnten.

Bei der Abfassung des Berichts haben wir ein paar Regelungen dargelegt, die sicherstellen werden, dass das System so wirkungsvoll wie möglich funktioniert, während gleichzeitig persönliche Daten und Menschenrechte geschützt werden.

Schließlich möchte ich mich bedanken bei den Schatten-Berichterstattern, mit denen wir hervorragend zusammengearbeitet haben sowie bei unseren Kolleginnen und Kollegen vom Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Innenpolitik, die mit großer Mehrheit für den Bericht gestimmt haben. Auch möchte ich den Autoren der Novellen danken. Ich möchte die außergewöhnlich gute Zusammenarbeit mit den Vertretern des Rates und der Europäischen Kommission erwähnen, denen ich ebenfalls danken möchte.

 
  
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  Jean Lambert, Berichterstatter. − Herr Präsident, wir haben vorher von Frau Dührkop Dührkop etwas über den Europäischen Flüchtlingsfonds und die Änderungen gehört, die bei diesem vorgebracht wurden, um die Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen zu unterstützen, und ich bin der Berichterstatter für die Verordnung, die sich mit diesem Vorschlag befasst - dem Unterstützungsbüro für Asylfragen.

Die Vorstellung ist, dass es sich hierbei um ein Büro handelt, das die Mitgliedstaaten bei der Verbesserung der - wir würden sagen Qualität (wir wissen, dass einige Mitgliedstaaten sich mit diesem Konzept der Qualitätsverbesserung schwer tun) der Lieferung der Entscheidungsfällung bei Asylanträgen unterstützt; dieses Büro hat aber ebenfalls zum Ziel, zur Entwicklung der Konsistenz in den Mitgliedstaaten beizutragen sowie jene Länder zu unterstützen, die sich immer wieder unter besonderem Druck befinden, entweder durch einen anhaltenden Zustrom an Menschen in diese Länder oder aus anderen Gründen.

Wir haben bereits von einigen Personen von den Problemen gehört, die zwischen den Mitgliedstaaten durch den Mangel an Konsistenz bei der Entscheidungsfällung bei Asylanträgen verursacht werden, und dieser Umstand ist sicherlich teilweise mitverantwortlich für die Schwierigkeiten, die es mit dem Dublin-System gibt.

Was wir aber sehen möchten, ist diese Verbesserung, und ein Teil hiervon ist, Schulungen anzubieten. Wir befürworten, dass die UNHCR-Richtlinien auch hierzu gehören - möglicherweise als Ausgangspunkt, selbst wenn sie nicht leiten können - und dass Mitgliedstaaten in der Lage sein sollten, auf Erfahrungen zurückzugreifen, dass das Büro in der Lage sein sollte, gemeinsame Schulungen anzubieten oder, wenn möglich, spezifische Schulungen für Mitgliedstaaten, sofern der Bedarf da ist, wobei auf Erfahrungen aus dem Kreis der Mitgliedstaaten selbst zurückgegriffen wird, aber ebenfalls vom UNHCR und, möglicherweise, den in Frage kommenden Nichtregierungsorganisationen (NROs).

Wir dachten an einem Punkt, wir hätten möglicherweise eine Vereinbarung hierüber bei der ersten Lesung, aber die Zeit und auch unser Wunsch, das Maßnahmenpaket zusammen zu halten, wenn wir uns das gemeinsame europäische Asylsystem ansehen, bedeuten, dass wir nicht so weit gekommen sind. Wir haben hierüber aber beträchtliche Diskussionen zwischen den Schatten-Berichterstattern und auch mit dem Rat gehabt, und dies erklärt einige der gerade vor uns liegenden Änderungen, von denen gewisse technischer Natur sind, was das Einbringen von Dingen angeht, die normalerweise in der Regelung zu finden sind, die in dem ursprünglichen Vorschlag übergangen worden sind.

Für das Parlament ist die Rolle des UNHCR (Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen) innerhalb des Unterstützungsbüros für Asylfragen von entscheidender Bedeutung. Wir hätten auch gern, dass Nichtregierungsorganisationen eng mit dem Büro im beratenden Bereich verbunden sind und möglicherweise auch involviert sind im Angebot von Schulungen oder auch bei der eigenen Schulung in den Fällen, in denen sie Teil der Lieferung eines Asylsystems in einen Mitgliedstaat sind.

Es zeigt sich jedoch, dass das Parlament etwas größere Schwierigkeiten hat, mit dem Rat eine Übereinkunft zu finden. Wir sehen, dass das Parlament ziemlich eng involviert ist in der Ernennung des Direktors, wobei man vielleicht die EU-Agentur für Grundrechte als unser Modell hierfür sieht. Die andere Streitfrage ist, wie es Jeanine in ihrer Einführung des Dublin-Systems angedeutet hat, die Frage, wie stark wir tatsächlich auf Mitgliedstaaten sehen können, die sozusagen von einem Ausgangspunkt aus kooperieren, was die Sache eher verpflichtend als freiwillig macht. Damit sind dies im Moment gewiss die beiden großen Probleme.

Wir freuen uns, dass der Rat angedeutet hat, unsere Änderungen hinsichtlich der Schulungen als solche und darüber hinaus das Einbringen externen Sachverstands, beispielsweise bei der gegebenenfalls nötigen Deutung, annehmen zu können.

Wir glauben also, dass wir uns in dieser Sache vorwärts bewegen, aber wir werden sehen - wenn wir möglicherweise Anzeichen aus der Kommission darüber erhalten, wie wir die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verbessern können - exakt wie weit wir mit diesem Vorschlag kommen werden.

 
  
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  Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission.(Frankreich) Herr Präsident, das Ziel der Legislativvorschläge, zu denen Sie gerade Ihr Urteil abgegeben haben, ist die Errichtung eines wirklich gemeinschaftlichen Asylsystems, welches einen größeren Schutz bietet, wirkungsvoller und einheitlicher ist.

Ich danke den fünf Berichterstattern ganz herzlich für ihre umfangreiche und hervorragende Arbeit. Dies ist das erste Mal, dass das Parlament sein Urteil als Mitgesetzgeber bei Asylproblemen abgegeben hat. Man muss sagen, dass eine fruchtbare Arbeitsbeziehung soeben begonnen hat. Ich freue mich zu sehen, dass das Parlament die Ziele der Kommissionsvorschläge in weiten Teilen unterstützt. Diese Unterstützung ist sehr wichtig, wenn wir die gewissen Mängel bei den gesetzgebenden Instrumenten aus der ersten Phase überwinden sollen. Damals wurden sie lediglich nach Beratung des Parlaments angenommen.

Ich würde jedoch gern einige der vorgeschlagenen Änderungen kommentieren, die Anlass zur Sorge geben und es wert sind, besondere Aufmerksamkeit zu erhalten. Als erstes wende ich mich an Herrn Popa. Was Eurodac angeht, so stimme ich mit seinen Vorschlägen grundsätzlich überein. Jetzt möchte ich mich Herrn Masip Hidalgo zuwenden und über den Zugang zu den Aufnahmebedingungen reden. Ich werde eine Änderung bei der heiklen Frage der Gleichwertigkeit der materiellen Unterstützung, die Asylbewerbern angeboten wird, und der Mindest-Sozialhilfe, die Einheimischen garantiert wird, annehmen.

Für die Kommission jedoch muss es einen Bezugsindikator geben. Dieser Indikator wird die Mitgliedstaaten nicht dazu verpflichten, Asylbewerbern Sozialhilfe zukommen zu lassen, wird aber die Einführung klarer Regeln gestatten, um die Menschenwürde der Asylbewerber nicht zu verletzen und uns und folglich der Kommission dabei zu helfen, den Antrag auf gemeinsame Normen in jedem Mitgliedstaat zu überwachen.

Das Gleiche gilt für das Prinzip der Gleichheit mit Staatsangehörigen bezüglich des Zugangs zur Gesundheitsversorgung für Menschen mit speziellen Bedürfnissen. Auch hier kann ich die Änderung akzeptieren, ich hätte aber auch gern, dass ein Bezugsindikator beibehalten wird, da der Kommissionsvorschlag darauf abzielt, die aktuellen Mängel beim Schutz der Gesundheit gefährdeter Personen abzustellen. Zum Thema Aufnahmebedingungen sind dies alle Punkte. Ich danke Herrn Masip Hidalgo nochmals für seine hervorragende Präsentation.

Jetzt wende ich mich der Dublin-Verordnung zu. Ich bin auch Frau Hennis-Plasschaert dafür dankbar, dass sie uns eine sehr gute Präsentation ihres Berichts über die Überarbeitung der Dublin-Verordnung gegeben hat. Ich möchte das Augenmerk auf ein Problem lenken, das für mich eine sehr große Bedeutung hat. Die Familienzusammenführung und das Problem der unbegleiteten Minderjährigen. Das Dublin-System ist oft kritisiert worden wegen der negativen Auswirkungen, die es möglicherweise auf Asylbewerber hat, besonders im Falle von Familien und gefährdeten Personen.

In ihrem Vorschlag wollte die Kommission sicherstellen, dass Familien in der Praxis nicht getrennt werden und dass Minderjährige nicht übergeben werden, außer um ihre Familien wieder zu treffen. Die Änderungen, die diese Haltung ändern, können nicht unsere Unterstützung bekommen. Ich möchte die Frage der Solidarität betonen, die Gegenstand einiger Änderungen ist, die im Rahmenwerk der Dublin-Verordnung vorgelegt wurden.

Ich möchte zuerst unserer Berichterstatterin, Frau Hennis-Plasschaert, ebenso dem Parlament, für die Einführung der Wahlmöglichkeit danken, die Verbringungen von Asylbewerbern auszusetzen, wenn ein Mitgliedstaat auf Schwierigkeiten trifft. Es ist jedoch schwierig, im Rahmenwerk der Dublin-Verordnung weiter zu gehen, da diese Regelung, Frau Hennis-Plasschaert, kein Instrument als solches für die Verteilung der Asylbewerber unter den Mitgliedstaaten sein kann. Ich habe Ihren Ruf nach Solidarität tatsächlich gehört, und die Kommission kann eine Änderung der Regelungspräambel akzeptieren, um ein politisches Signal zur Schaffung von verbesserten, formalen Solidaritätsmechanismen zu geben.

Tatsächlich bin ich entschlossen, zu einem späteren Zeitpunkt konkrete Instrumente zur Steigerung der Solidarität auf der Ebene der Europäischen Union vorzuschlagen und den Druck auf die Asylsysteme in einigen Mitgliedstaaten zu senken. Wir müssen zu einer gerechteren Verteilung der Nutznießer internationalen Schutzes unter den Mitgliedstaaten gelangen. Die Union hat dem Europäischen Flüchtlingsfonds bereits erlaubt, Pilotprojekte in diesem Bereich zu unterstützen. Außerdem wird das Unterstützungsbüro, wenn es funktionsfähig ist, in der Lage sein, denjenigen Mitgliedstaaten, die sie anfordern, fachmännische Unterstützung zukommen lassen. Sie zeigen jedoch mit Ihrem Finger auf ein Problem, nämlich das Bedürfnis nach Solidarität und mehr Konsistenz unter den verschiedenen Mitgliedstaaten.

Ich werde mich jetzt dem Unterstützungsbüro zuwenden. Vielen Dank, Frau Dührkop Dührkop und Frau Lambert, für Ihre bemerkenswerte, schnelle und effektive Arbeit, da die Kommission erst am 18. Februar ihre Vorschläge präsentierte. In diesem Fall brauche ich wirklich die Unterstützung des Parlaments, um das Büro schnell einzurichten, und ich stelle mit Zufriedenheit fest, dass der Vorschlag über den Zusatz zum Europäischen Flüchtlingsfonds unterstützt wird.

Einige Aspekte der Frage zum Unterstützungsbüro sollten kommentiert werden. Die Frage der Solidarität ist ganz offensichtlich der Kern der Sorgen des Parlaments, sie macht auch mir zu schaffen. Ich nehme den Entwurf des Zusatzes zur Kenntnis, der fordert, dass das Büro die Etablierung einer verbindlichen Vorgehensweise zur Verteilung der Personen, die internationalen Schutz empfangen, unterstützt. Der Vorschlag der Kommission gibt den Text des Pakts zu Einwanderung und Asyl wieder, der ein freiwilliges System vorsieht.

Wie ich jedoch gerade erst in einer der vorhergehenden Antworten gesagt habe, wird die Lösung, während die Kommission an einer koordinierteren Vorgehensweise arbeitet, nicht leicht sein. Das Büro wird zwischenzeitlich die internen Wiederverteilungs-Vorgehensweisen, so wie sie definiert sind, unterstützen, ungeachtet dessen, wie diese aussehen. Die Verordnung zur Errichtung des Büros ist nicht der richtige Ort, um Gesetze über die Gründungsprinzipien dieser Vorgehensweisen zu erlassen, aber die Kommission wird nochmals, wie bei der Dublin-Verordnung, eine Ergänzung in der Präambel akzeptieren.

Außerdem glaubt die Kommission, dass das externe Mandat des Büros nicht auf Umsiedlungsaktivitäten und regionale Schutzprogramme beschränkt sein sollte. Zusätze, die das Mandat des Unterstützungsbüros beschränken, müssen vermieden werden. Es gibt Zusätze mit dem Ziel der radikalen Änderung des Verfahrens zur Ernennung des Direktors des künftigen Büros. Vorsicht! Das durch diese Zusätze vorgeschlagene Verfahren könnte die Ernennung des Direktors erheblich verzögern. Dieses Büro muss auf jeden Fall schnell und effektiv errichtet werden. Die von der Kommission vorgeschlagene Formel ist die horizontale Formel, die gegenwärtig bei 20 Aufsichtsämtern, die in den ersten Bereich fallen, angewandt wird. Wir würden es bedauernswert finden, uns von einer harmonisierten Formel zu verabschieden, wenn eine horizontale Diskussion innerhalb der zwischeninstitutionellen Gruppe über Agenturen geführt wird, an der das Parlament teilnimmt.

Ich komme zum Ende. Ich habe bereits viel Ihrer Zeit in Anspruch genommen, aber die Arbeit des Parlaments ist so wichtig, dass ich gern eine detaillierte Antwort geben möchte. Einige haben die Vorschläge zu Dublin und den Aufnahmebedingungen als zu großzügig kritisiert. Einige sagen: „Ja, aber dieses Europa des Asyls wird ein Leuchtsignal für unbegründete Asylanfragen sein.“ Andere haben sich natürlich auf das Prinzip der Subsidiarität berufen. Offen gesagt, ich teile diese Kritik nicht. Nur die echte Harmonisierung der europäischen Asylbestimmungen entlang klarer Normen, die die Gerechtigkeit und Wirksamkeit fördern, wird Europa in die Lage versetzen, seinen Wunsch in die Praxis umzusetzen, diejenigen zu schützen, die diesen Schutz auch wirklich benötigen, während Missbrauch vermieden wird, der durch mehrdeutige, ungleich angewandte Normen gefördert wird. Die Erfahrung zeigt uns, dass in den Fällen, in denen Mitgliedstaaten Asylanträge auf objektive und professionelle Weise bearbeitet haben, keine Leuchtsignalwirkung erzeugt wurde, ganz im Gegenteil. Ich glaube, dass es keine Inkompatibilität gibt zwischen dem Kampf gegen den Missbrauch der Verfahren und dem Erhöhen der Schutznormen.

Zum Abschluss möchte ich dem Parlament danken für seine Tätigkeit als Mitgesetzgeber bei der heiklen Asylfrage. Ich sage dies sehr einfach aber ehrlich, sogar vor dem Präsidenten. Wir brauchen das Europa-Parlament wirklich, um Akzeptanz für diese Asylpolitik zu erhalten. Dies ist eine Politik, die im Einklang steht mit unseren europäischen Werten, die manchmal tatsächlich Ängste und Kritik hervorrufen können, selbst wenn dies alles Teil des humanitären Geists und der humanitären Tradition unseres Kontinents ist.

Deshalb bin ich, Herr Präsident, allen Mitgliedern und speziell den fünf Berichterstattern für ihre hervorragende Arbeit äußerst dankbar.

 
  
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  Jan Kohout, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident, diese neue Arbeitsphase, die zur Errichtung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems führen soll, wird erhebliche Anstrengungen auf Seiten des Parlaments und des Rates erfordern.

Der Rat unterstützt voll und ganz das Bedürfnis, eine stärkere Harmonisierung auf dem Gebiet des Asyls zu erreichen. Der Europäische Rat hieß den Fortschritt willkommen, der bis dato auf dem Gebiet des Asyls erzielt wurde, als er den europäischen Vertrag über Immigration und Asyl annahm, aber er anerkannte auch, dass wichtige Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen blieben, was die Gewährung von Schutz angeht und die Form, in der dieser Schutz gewährt wird.

Während er wiederholte, dass die Gewährung von Schutz und des Flüchtlingsstatus' in der Verantwortung jedes Mitgliedstaates liegt, hat der Europäische Rat auch angezeigt, dass die Zeit zur Ergreifung neuer Initiativen zur Fertigstellung der Errichtung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems gekommen ist, das im Haager Programm vorgesehen ist, um auf diese Weise einen höheren Schutzgrad zu bieten, wie dies von der Kommission in ihrem Vorgehensplan zum Asyl vorgeschlagen wird.

Der Rat heißt deshalb die vier wichtigen Legislativvorschläge willkommen, welche die Kommission zwischen Dezember und Februar 2009 zu diesem Zweck vorlegte und welche den Kernpunkt unserer heutigen Debatte darstellen.

Diese Vorschläge handeln von den Aufnahmebedingungen für Bewerber für den internationalen Schutz, die so genannte Dublin-Verordnung, und Eurodac, die alle im Dezember letzten Jahres vorgelegt wurden sowie dem Vorschlag zur Errichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen, der dieses Jahr im Februar vorgelegt wurde.

Diese Vorschläge sind in der kurzen Zeit, seit sie vorgelegt worden sind, bereits Thema intensiver Diskussionen im Rahmen der Ratsversammlungen gewesen. Das Wesen der Vorschläge und die Komplexität der Probleme, mit denen sie sich beschäftigen, bedeutet, dass die Prüfung noch nicht auf allen Ebenen des Rates abgeschlossen ist.

Deshalb kann ich, was den Rat betrifft, keine feste Position angeben in Bezug auf die Zusätze, welche das Parlament in den Entwurfsberichten vorschlägt. Ich kann sagen, dass der Rat sich alle Elemente des Parlamentsberichts genau ansehen wird, mit der Absicht, Fortschritte bei diesen wichtigen Maßnahmen im kürzest möglichen Zeitrahmen zu erzielen.

Insbesondere will ich hoffen, dass wir frühzeitig Fortschritte bei zwei Vorschlägen machen, deren Gültigkeitsbereich beschränkter ist. Dies sind die Vorschläge, die sich auf die Errichtung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen und den Zusatz der Eurodac-Verordnung beziehen. Diese sind folglich auch die Vorschläge, bei denen die Diskussion innerhalb der Ratsgremien am weitesten gediehen ist, und bei denen es bereits möglich ist zu sagen, dass es einen beträchtlichen Grad an Zustimmung zwischen den Ansichten des Rates und denen des Parlaments gibt.

Die Errichtung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen wird den Austausch an Informationen, Analysen und Erfahrungen zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern und helfen, die praktische Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen, die für die Untersuchung der Asylanträge verantwortlich sind, weiter zu entwickeln. Es wird auch das gemeinsame Wissen der Herkunftsländer nutzen, um dabei behilflich zu sein, nationale Praktiken, Verfahren und folglich Entscheidungen miteinander in Einklang zu bringen. Sowohl der Rat als auch das Parlament sind für die Einrichtung eines solchen Büros. Der Präsident glaubt, dass der Vorschlag Gegenstand einer frühen Vereinbarung zwischen dem Parlament und dem Rat auf einer für beide Institutionen akzeptablen Basis sein kann und sollte. Wie die ehrenwerten Mitglieder wissen, wird dieser Vorschlag begleitet von einem Vorschlag zur Änderung des Europäischen Flüchtlingsfonds. Da sein Zweck die Sicherstellung der Finanzierung des Unterstützungsbüros ist, sollten beide Instrumente gleichzeitig angenommen werden.

Der Rat hofft auch, dass eine frühe Vereinbarung bezüglich der Eurodac-Verordnung möglich sein könnte, da nur ein paar technische Verbesserungen von der Kommission vorgeschlagen werden, und diese sollten zum besseren Funktionieren des Systems beitragen.

Die bis jetzt im Rahmen des Rates stattgefundenen Diskussionen bezüglich der anderen beiden Vorschläge - die Zusätze zur Aufnahmebedingungen-Richtlinie und die so genannte Dublin-Verordnung - zeigen an, dass die durch diese Vorschläge aufgeworfenen Fragen unzweifelhaft komplexer und schwieriger sind.

Die Kommissionsvorschläge in Bezug auf die Aufnahmebedingungen-Richtlinie sind, wie die ehrenwerten Mitglieder wissen, dafür gedacht, die bestehende Richtlinie mit der Absicht zu ergänzen, die durch die Kommission in den letzten Jahren identifizierten Mängel zu beheben. Die Kommission denkt, dass der Ermessensspielraum, der den Mitgliedstaaten durch die geltende Richtlinie gewährt wird, zu groß ist, und dass dieser Umstand das Ziel der Sicherstellung entsprechender Empfangsbedingungen für Asylbewerber in allen Mitgliedstaaten unterminiert hat. Aus diesem Grund hat die Kommission eine Anzahl an Zusätzen vorgeschlagen, die sich um Dinge drehen wie etwa den Zugang zu Beschäftigung durch Asylbewerber, verbesserte materielle Aufnahmebedingungen, verbesserte Bedürfnisbefriedigung gefährdeter Personen und Rückgriff auf Haft.

Die Dublin-Verordnung, das heißt die Verordnung, welche die Kriterien und Methoden festlegt zur Bestimmung, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags verantwortlich ist, ist gedacht zur Verhinderung des Missbrauchs von Asylverfahren in Form von mehrfachen Anträgen, die von der gleichen Person in verschiedenen Mitgliedstaaten eingereicht werden. Die Kommission schlägt jetzt eine Anzahl an Zusätzen vor, die abzielen auf die Effektivitätserhöhung des aktuellen Systems und ebenso bessere Schutznormen für Asylbewerber sicherstellen sollen. Der Vorschlag enthält ebenfalls eine Methode zur Aufschiebung von Verbringungen in Fällen, in denen ein Mitgliedstaat besonderen Druck auf sein Asylsystem erfährt, welches nicht gestattet, Asylbewerbern entsprechende Schutznormen und Empfangsbedingungen zu bieten.

Die detaillierte Prüfung der Kommissionsvorschläge über die Aufnahme und Dublin ist im Rat gerade im Gange. Der Rat muss seine Position bei einer Anzahl an Fragen, die in den beiden Vorschlägen behandelt werden, noch definieren, und eine Diskussion über gewisse Schlüsselfragen befindet sich noch im Gange. Zu diesen gehören die Frage des Beschäftigungszugangs und der Haft im Kontext der Aufnahmebedingungen-Richtlinie und wie man am besten auf die Bedürfnisse der Mitgliedstaaten antwortet, die sich mit einem besonderen Druck im Zusammenhang mit der Dublin-Verordnung konfrontiert sehen. Es ist dem Präsidenten bereits klar, dass mehr Arbeit auf Ratsebene nötig sein wird, um die nötige Zustimmung zu diesen Vorschlägen unter den Mitgliedstaaten zu erhalten, welche es diesem ermöglichen würde, in Diskussionen mit dem Parlament zu treten mit dem Ziel, eine Vereinbarung zwischen den beiden Institutionen zu erreichen. Das bleibt natürlich unser Ziel und das Parlament kann sicher sein, dass der Rat die Ansichten des Parlaments, die durch in den relevanten Entwurfsberichten vorgeschlagene Zusätze dargestellt werden, vollständig berücksichtigt werden.

Sowohl der Rat als auch das Parlament stehen hinter der Errichtung eines gemeinsamen Europäischen Asylsystems, das ein hohes Maß an Schutz bietet und effektiv funktioniert. Deshalb stehen wir vor einer wichtigen Herausforderung bei der Suche nach den richtigen Lösungen, die uns in die Lage versetzen werden, dieses Ziel zu erreichen. Ich bin zuversichtlich, dass der Wille sowohl auf Seiten des Rates als auch des Parlaments da ist, um dies zu ermöglichen, und vor diesem Hintergrund wird der Rat jetzt eine detaillierte Untersuchung der Parlamentsvorschläge bei allen vier dieser Instrumente durchführen.

 
  
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  Simon Busuttil, Ersteller des Gutachtens des Etatausschusses.(MT) Wie meine Kollegin Jeanine Hennis-Plasschaert richtig sagte, und an dieser Stelle möchte ich hier hierzu gratulieren, ist dieses Paket aufgebaut auf dem Prinzip der Solidarität. Solidarität muss für diejenigen da sein, die Schutz verdienen, aber ebenso erstmals Solidarität mit den Ländern, die eine unverhältnismäßig große Last tragen. Diese Solidarität wird gerade eingeführt nach der Zustimmung zu dem Vorschlag der Kommission, die Dublin-Verordnung im Falle von Ländern, die eine unverhältnismäßig große Last tragen, auszusetzen. Die gleiche Solidarität ist auch zu finden in dem Vorschlag des Europäischen Parlaments zur Einführung einer lastenteilenden Methode, die nicht mehr freiwillig sondern überall rechtlich bindend ist.

Unsere Anstrengungen für die Solidarität werden jedoch durch das, was gerade draußen in der Welt vor sich geht, unterlaufen, und die Leute können nicht verstehen, wie wir hier über Solidarität reden können, während draußen in der Welt jeder versucht, seine Verantwortlichkeit auf einen anderen abzuwälzen. Genau im jetzigen Augenblick, während wir all dies in dieser Kammer diskutieren, findet etwas Schwerwiegendes zwischen Malta und Italien statt, und dieses Vorkommnis ist das dritte dieser Art innerhalb von ein paar Tagen.

Zwei Boote, die Richtung Lampedusa fahren und 130 Immigranten befördern, sind gerade vor Lampedusa, Italien jedoch weigert sich, hinauszufahren und sie zu retten. Gemäß Internationalem Recht müssen diese Personen zum nächstliegenden Hafen eskortiert werden, und wie Vizepräsident Barrot zum Zeitpunkt des ersten Vorkommnisses sagte, ist der nächstliegende Hafen in diesem Fall der von Lampedusa. Herr Präsident, das Verhalten Italiens oder, besser gesagt, das des italienischen Ministers Maroni, ist illegal nach internationalem Recht, übervorteilt Malta und ist inhuman, was all die betroffenen Immigranten angeht. Dieses Verhalten ehrt in keiner Weise Italien, und diese Situation, Herr Präsident, ist auch deshalb schlimm, weil sie eine gefährliche Botschaft aussendet, die lautet, dass man keine Immigranten retten sollte, weil man in diesem Fall die Last der Aufnahme auf den eigenen Schultern zu tragen hat. Dies ist eine äußerst gefährliche Botschaft.

Deshalb wende ich mich jetzt dem Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Jacques Barrot, zu und bitte ihn, ohne Verzögerung hier einzugreifen und diese Situation zu entschärfen. Ich möchte ihn auch bitten, darauf zu bestehen, dass Italien seinen internationalen Verpflichtungen nachkommt, und ich bitte ihn ebenfalls, allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union klar zu machen, dass es sich hier nicht einfach um ein Problem zwischen Malta und Italien handelt, sondern dass es hier um die Verantwortung jedes Einzelnen geht und die Verantwortung folglich von allen getragen werden sollte. Herr Präsident, wenn wir hier keine Solidarität in der Praxis zeigen, dann werden wir das Vertrauen, das zwischen uns liegt, aushöhlen und wir werden auch das Vertrauen aller europäischen Bürger verlieren. Wenn wir wirklich an Solidarität glauben, dann können wir nicht erlauben, dass nationaler Egoismus die Oberhand gewinnt. Jeder muss seinen Beitrag leisten. Vielen Dank.

 
  
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  Agustín Díaz de Mera García Consuegra, im Namen der Fraktion PPE-DE.(Spanien) Herr Präsident, ich möchte der Berichterstatterin, Frau Hennis-Plasschaert, zu ihrer Bereitschaft gratulieren, in den Dialog und Verhandlungen über diesen Bericht zu treten.

Ich möchte Sie daran erinnern, dass Asyl eine moralische Pflicht für die wohlhabenderen Länder ist. Wir dürfen nicht vergessen, dass trotz der ernsten wirtschaftlichen Umstände, die wir gerade erfahren, Solidarität ein bedeutendes Element ist, das unsere Asyl- und Immigrationspolitik bestimmen muss. Solidarität mit denen, die aus gutem Grund um unseren Schutz bitten, und Solidarität mit denen unserer Gemeinschaftspartner, die aufgrund geographischer Umstände und ihrer Größe mit dem größten Migrationsdruck zu kämpfen haben.

In diesem Bereich ist das „Asylpaket“ ein Instrument, das sowohl notwendig als auch äußerst wichtig ist für die zukünftige Entwicklung der immigrationspolitischen Vorgehensweisen in der Europäischen Union. Ich würde jedoch gern darauf hinweisen, dass Maßnahmen, die so wichtig sind wie diese, mit der wir es heute zu tun haben, mehr Bedenk- und Abwägungszeit bedürfen. Der enge Manövrierspielraum, den wir als Ergebnis der uns auferlegten Fristen hatten, ist absolut nicht ausreichend.

Der Vorschlag enthält verschiedene Aspekte, die sicherlich in nächster Zukunft überprüft werden müssen. Ich beziehe mich hier auf die Lage der Asylbewerber, die Fälle, in denen sie möglicherweise inhaftiert werden, den grundsätzlichen Unterschied zwischen den Begriffen „Verwahrung“ und „Haft“, den Einrichtungen, in denen sie möglicherweise inhaftiert werden, die Formulierung der Ausnahmen bei der Überführung, die Existenz von Ausnahmen zum allgemeinen Prinzip, wobei festgelegt wird, welches Land verantwortlich ist für die Berücksichtigung des Antrags, die spezifischen Einzelheiten, wer Teil der „Kernfamilie“ ist, und die Hilfestellung, die Mitgliedstaaten zuteil werden sollte, die mit einer größeren Last an Antragen zu kämpfen haben.

Trotz dieser Fragen und angesichts der Geschwindigkeit, mit der wir gearbeitet haben, können wir sagen, dass im Allgemeinen ein ausgeglichener Bericht angenommen worden ist. Es handelt sich um ein ausgeglichenes Paket, das die Mehrheit der Sorgen meiner politischen Gruppe wiedergibt, insbesondere jene, die die Rechte der Menschen, die um internationalen Schutz bitten, garantieren und jene, die zur Unterstützung derjenigen Mitgliedstaaten, die mit einer größeren Anzahl an internationalen Anträgen zu kämpfen haben, konzipiert sind.

Ich würde gern mit der Erinnerung daran abschließen, dass das Recht auf wirksamen Rechtsschutz ein Grundrecht ist, verankert in den Verfassungen und insbesondere in Paragraph 47 der Grundrechtecharta der Europäischen Union. Die Judikative sollte deshalb der höchste Garant der individuellen Rechte der Menschen sein, die internationalen Schutz suchen. Um dies zu erreichen, wird es nötig sein, dass Bewerbern, die ihn möglicherweise benötigen, Rechtsbeistand zuteil wird.

Herr Präsident, ich will nun zum Ende kommen, indem ich Sie dringend um die Errichtung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen bitte und um die Hilfe, die durch den Europäischen Flüchtlingsfonds geleistet werden kann.

 
  
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  Roselyne Lefrançois, im Namen der Fraktion der PSE.(Frankreich) Herr Präsident, als Schattenberichterstatter bei der Umgestaltung der Dublin-Verordnung möchte ich der Europäischen Kommission für die Qualität des uns vorgeschlagenen Textes danken. In der Tat wird das Dublin-System erheblich verbessert, insbesondere in Bezug auf die Achtung der Grundrechte jener, die internationalen Schutz suchen.

Zu den Höhepunkten dieser Fortschritte gehört die Stärkung des Grundsatzes der Einheit der Familie; die zusätzliche Aufmerksamkeit, die Minderjährigen zuteil wird und das Konzept der besten Interessen des Kindes. die Garantie der besseren Information und der Berufungsmittel für diejenigen, die internationalen Schutz suchen; die strenge Begrenzung der Haftanwendung. und die Option, Verbringungen an Mitgliedstaaten, deren Aufnahmemöglichkeiten unter besonderem Druck stehen, oder die kein entsprechendes Schutzniveau bieten, vorübergehend aufzuschieben.

Als der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres abstimmte, gelang es uns, die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christlich-demokratische Fraktion) und der Europäischen Demokraten abzublocken, die einige dieser Bestimmungen loswerden wollte, einschließlich der, die die Haft für Asylbewerber regelt. Es handelt sich hier tatsächlich um eine wesentliche Garantie für uns, da die Personen, die internationalen Schutz suchen, keine Kriminellen sind und es deshalb keinen Grund gibt, sie einzusperren.

Einige der Punkte in dem Bericht bleiben jedoch problematisch, nicht zuletzt die Frage, welche Sprache verwendet werden sollte, um dem Bewerber Informationen mitzuteilen. Unserer Ansicht nach muss es sich dabei um eine Sprache handeln, die Letzterer verstehen wird und keine, die er oder sie angeblich versteht. Ich möchte noch beifügen, dass in den Fällen, in denen eine Person inhaftiert ist, dies etwas ist, für das die Europäische Menschenrechtskonvention sorgt.

Wir hätten auch gern, dass Anträge von Minderjährigen, von denen sich kein Elternteil auf dem Gebiet der Europäischen Union befindet, von dem Mitgliedstaat untersucht werden, bei welchem der letzte Antrag eingereicht worden ist um zu vermeiden, dass Minderjährige von einem Staat in einen anderen überführt werden. Dies war im Ausgangstext der Kommission vorgesehen, aber die Fraktion der Europäischen Volkspartei opponierte gegen diesen Vorschlag mit Unterstützung des Berichterstatters.

Schließlich scheint es meiner Ansicht nach wesentlich, da die Dublin-Verordnung nicht abzielt auf die Sicherstellung einer gerechten Verteilung der Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Untersuchung von Anträgen auf internationalen Schutz, dass andere Instrumente geschaffen werden, um so, wie Sie, Kommissar Barrot, sagten, die Solidarität mit den Mitgliedstaaten, die sich an den äußeren Grenzen der Union befinden, zu stärken.

 
  
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  Jeanine Hennis-Plasschaert, im Namen der Fraktion der ALDE. (Die Niederlande) Wie ich bereits in meiner ersten Rede vor dem Haus gesagt habe, gibt es immer noch enorme Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, und die gewünschte Harmonisierung ist in dieser Hinsicht tatsächlich ein Misserfolg gewesen. Wir können dies nicht länger leugnen. Die Richtlinien sorgen für eine Anzahl an Verfahrensnormen und nicht für ein standardisiertes Verfahren. Aufgrund der vielen Unterschiede, die wir jetzt versuchen, miteinander in Einklang zu bringen, stimmt die Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa ziemlich deutlich für eine pragmatische Vorgehensweise.

Soweit wir betroffen sind, ist die weitere Annäherung der Gesetze der Mitgliedstaaten, natürlich einschließlich der Leitlinien für eine korrekte Durchsetzung, der einzige Weg nach vorn, aber, nochmals, dies muss mit den notwendigen Realitätsprüfungen und einer pragmatischen Überzeugung gekoppelt sein.

Wir halten die Errichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen und das Durchführen der vorgeschlagenen Umgestaltung der Richtlinie für die Aufnahmebedingungen und die EURODAC-Verordnung für wesentlich in diesem Kontext. Es ist deshalb schade, und ich wende mich hierfür an die Kommission, dass wir noch immer auf die Veröffentlichung sowohl der Umgestaltung als auch der Anerkennungs-Richtlinie warten müssen. Ihre Veröffentlichung ist für den 24. Juni geplant. Vom Standpunkt eines größeren Zusammenhalts und besserer Gesetzgebung aus gesehen wäre es jedoch logischer gewesen, wenn diese beiden Vorschläge dem aktuellen Asylpaket beigefügt worden wären.

Ich akzeptiere, dass es der Rat ist, der das letzte Wort in dieser Angelegenheit haben wird. Gestatten Sie mir jedoch, die Tatsache nochmals zu betonen, dass ein größerer Zusammenhalt, bessere Qualität und größere Konsistenz und Solidarität wichtig sind für alle Mitgliedstaaten. Ich werde unsere Besuche an die äußeren Grenzen Europas und insbesondere an die wohl bekannten Krisenherde nicht so schnell vergessen. In dieser Hinsicht steht die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union seit einiger Zeit auf dem Spiel. Darf ich Sie deshalb auffordern, Ihre Versprechen zu halten!

 
  
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  Mario Borghezio, im Namen der UEN.(Italien) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, vor kurzem hörte ich einige sehr ernste und sogar verleumderische Aussagen, die ein maltesischer Kollege gegen die italienische Regierung und Minister Maloni im Besonderen machte.

Das, was gerade in Malta gespielt wird, ist tatsächlich nicht ganz klar, und ich werde mich sofort erklären. Ich möchte es nicht dreckiges Spiel nennen, einfach aus Respekt, der einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gegenüber zu zollen ist, aber unser Kollege hätte ehrlich sagen müssen, dass Malta immer darauf aus war, seine exzessive Ausdehnung der territorialen Gewässer beizubehalten, die sich bis zur Insel Lampedusa ausdehnen. Die italienische Regierung hat Malta bei vielen Gelegenheiten darum gebeten, seine Ausdehnung der territorialen Gewässer einzuschränken. Malta zieht es vor, es so zu halten, wie es ist, damit es seine Forderung nach Beiträgen von der Europäischen Union ebenso hoch halten kann.

Deshalb sollte die ganze Wahrheit gesagt werden. Die Wahrheit über die Fähigkeit und Bereitschaft Italiens, die Rechte der Immigranten, die an diesem illegalen Handel teilnehmen und Opfer davon sind, willkommen zu heißen, zu schützen und sicherzustellen, ist so schreiend offensichtlich und gut dokumentiert, dass es für mich nicht notwendig ist, sie hochzuhalten.

Um auf den springenden Punkt dieses Berichts zu kommen, möchte ich betonen, dass es unsere Pflicht ist - anstatt mit diesen Streitereien fortzufahren, die den Hahnenkämpfen in Manzonis berühmtem Roman ähneln - es ist die Pflicht unserer Mitgliedstaten, nicht den Lockrufen der Weltverbesserer, die vielleicht mit Scheinheiligkeit und sehr spezifischen politischen und wirtschaftlichen Interessen gespickt sind, nachzugeben, sondern uns selbst sehr zu zwingen, das geheiligte Prinzip des Asyls anzuwenden und dabei keinen Deut jenen nachzugeben, die es für unsaubere Zwecke benutzen möchten, die nicht im Einklang stehen mit den edlen Prinzipien, die es inspirieren, und seine Ausbeutung zu verhindern, die exakt solche kriminellen Organisationen begünstigt, die den Handel mit illegalen Immigranten organisieren und ausbeuten, auf den wir uns in der vorliegenden Situation beziehen.

Ich wiederhole: Es ist unsere Pflicht, nichts vorzugeben, keine Argumente auszusuchen, die ausgenutzt werden können, sondern eine gemeinsame Vorgehensweise zu finden, so weit zu gehen, um zu kämpfen und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass das Recht auf Asyl hochgehalten wird und nicht zum Recht der Ausbeuter und organisierten Verbrechersyndikate wird, die edle und gute Gesetze benutzen, um ihr abscheuliches Ziel der Ausbeutung der Menschen aus Entwicklungsländern zu erreichen.

 
  
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  Jean Lambert, im Namen der Fraktion der Verts/ALE. – Herr Präsident, auch ich bin im Schatten bei diesem Paket und ich würde gern das aufnehmen, was Herr Díaz de Mera García Consuegra über die moralische Pflicht hier gesagt hat. Außerdem, wenn wir über die rigorose Anwendung reden, wie dies von einigen Mitgliedern erwähnt wurde, dann sind einige unter uns mehr darum besorgt, dass die Anwendung der Regeln tatsächlich gerecht ist, und dass sie nicht dazu führt, dass schutzbedürftige Menschen diesen Schutz nicht erhalten. Einer der Punkte über dieses Paket ist der, wie wir es verbessern und sicherstellen, dass alle Mitgliedstaaten auf dem gleichen hohen Niveau tätig sind.

Was die Aufnahme der Asylbewerber-Umgestaltung angeht, so begrüßen wir in starkem Maße die ursprünglichen Vorschlag der Kommission und möchten gewisse Teile davon beibehalten, nicht zuletzt diejenigen, welche den Zugang zum Arbeitsmarkt und entsprechende Einkommensunterstützung betreffen, über die wir vorher abgestimmt haben. Ich bedauere sehr, dass mein eigenes Land, das Vereinigte Königreich, aussteigt aufgrund dieser beiden Vorschläge. Das ist eine wirkliche Schande im wahrsten Sinne des Wortes.

Der Zugang zur Gesundheitsversorgung ist natürlich auch von wesentlicher Bedeutung, nicht nur bei Notfällen, sondern ebenso bei der dauerhaften Gesundheitsversorgung, insbesondere für diejenigen, die beispielsweise gefoltert worden sind und aus diesem Grund Hilfe für ihr mentales Wohlergehen benötigen.

Auch was die Dublin-Umgestaltung angeht, so heißen wir den ursprünglichen Vorschlag willkommen, wir unterstützen die Aufschiebemethode und werden tatsächlich so stimmen, dass die breitest mögliche Definition der Familienzusammenführung beibehalten wird.

 
  
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  Giusto Catania, im Namen der Konföderalen Fraktion der GUE/NGL. (Italien) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, recht emotional bewegt halte ich heute meine letzte Rede in dieser Parlamentsperiode, und ich möchte beginnen mit den Dingen, die in dieser Kammer gesagt worden sind, als Kommissar Barrot aufgefordert wurde, zu intervenieren und diese Angelegenheit beizulegen, bei der allzu oft Mitgliedstaaten involviert sind, die gern vorgeben, dass das Schicksal der Asylbewerber in der Verantwortung anderer liegt.

Erst vor einigen Minuten sahen wir, wie der Schwarze Peter zwischen Italien und Malta weitergegeben wurde, genauso wie wir vor wenigen Tagen etwas hörten über das Boot Pinar, welches zu lange auf See war, was zum Tod von Menschen führte, die wahrscheinlich hätten überleben können. Aus diesem Grund, glaube ich, reden wir über Asyl. Wir reden über dieses echte Bedürfnis, dieses Engagement, das Mitgliedstaaten bei der Aufnahmepolitik zeigen müssen.

Ich heiße die Vorschläge, die durch meine Kollegen, Herrn Masip Hidalgo und Frau Hennis-Plasschaert, über den Zusatz zur Aufnahme-Richtlinie und die Dublin-Verordnung vorgelegt wurden, in höchstem Maße willkommen. Beide Vorschläge bewegen sich in Richtung Verbesserung des Aufnahmesystems der Europäischen Union für Asylbewerber.

Ich glaube, dass wir eine Verpflichtung haben, die Gleichwertigkeit der Europäer und Asylbewerber zu betonen, weil das Asyl nicht etwas ist, das Mitgliedstaaten den Menschen gewähren, die vor Kriegen fliehen, Asyl ist eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, und es ist das Recht dieser Menschen, in unseren Ländern zu bleiben mit all den Rechten, die die europäischen Bürger genießen. Deshalb glaube ich, dass dies ein Orientierungspunkt für die Zivilisation unserer politischen Initiative und unserer Gesetzgebungsfähigkeit ist.

Aus diesem Grund stimme ich den Zusätzen zu dieser Richtlinie und dieser Regelung zu, ich glaube, dass wir das Asylrecht allen jenen garantieren müssen, die darum bitten, weil die Zukunft der Europäischen Union von unserer Aufnahmequalität abhängt. Ich glaube, dass dies ein Punkt sein sollte, der die bloße Idee dessen definiert, was wir für die Europäische Union halten.

 
  
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  Johannes Blokland, im Namen der Fraktion IND/DEM. (Die Niederlande) Herr Präsident, morgen, am letzten Tag, an dem sich diese Zusammensetzung des Hauses trifft, werden wir abstimmen über ein Paket an Vorschlägen zur Verbesserung unserer Asylpolitik. Nach fünf Jahren des Debattierens und des Besuchs von Asylantenheimen wird es höchste Zeit, dass wir endlich mit konkreten Maßnahmen aufwarten. Wenn man uns, nach all dem, noch länger auf die Durchführung warten lässt, wird die Schlussreaktion wirklich eher zu spät gekommen sein.

Wegen der Ereignisse der Jahre 2005 und 2006 mussten wir uns um die illegale Immigration kümmern, aber dabei ist der Asylbewerber im wahrsten Sinne des Wortes über Bord gefallen. Obwohl ich für die Errichtung einer Agentur für Zusammenarbeit bin, habe ich doch einige Bedenken hinsichtlich ihrer Form und Aufgabe. Wie bekommen wir eine verlässliche Liste sicherer Ursprungsländer? Welche Quellen werden wir benutzen, um eine solche Liste zu erstellen? Wie können wir den Informationsquellen, die aus den Ländern kommen, die nicht sicher sind, entsprechenden Schutz bieten? Können derartige Quellen öffentlich bekannt gegeben werden, und wie glaubwürdig wird eine solche Liste für einen unabhängigen Richter sein? Ich würde gern vom Rat hören, wie wir dieses Problem vermeiden könnten.

Warum haben wir die praktische Zusammenarbeit nicht an Frontex delegiert? Die Aufgabe dieser Agentur ist begrenzt, und sie wäre sehr wohl in der Lage, sich um diese Aufgabe zu kümmern, wenn wir ihre Finanzausstattung verbessern würden. Auf diese Weise wären wir auf jeden Fall auch fähig, adäquat auf die eigentlich zugrunde liegenden Tatsachen zu antworten, um die sich Frontex bereits kümmert. Basierend auf unserer Erfahrung mit den illegalten Grenzübertritten der Asylbewerber und Immigranten könnten wir dann die richtigen Vorkehrungen für die Aufnahme von Asylbewerbern treffen. Für mich scheint das eine sehr praktische Lösung zu sein.

 
  
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  Hubert Pirker (PPE-DE). - Herr Präsident, Herr Kommissar! Von den vorliegenden Entwürfen unterstütze ich sehr gerne den Verordnungsentwurf zum Unterstützungsbüro, den Flüchtlingsfonds und die Verordnung zu EURODAC.

Ich möchte mich aber mit der Richtlinie zur Aufnahme von Flüchtlingen und mit der Dublin-Verordnung kritisch auseinandersetzen – und da bin ich offensichtlich der Einzige bei der bisherigen Diskussion, der das macht!

Die Aufnahmerichtlinie ist ja dazu geschaffen, dass wir Flüchtlingen – wirklichen Flüchtlingen – möglichst rasch optimale Hilfe zuteil werden lassen. Mit den Änderungsvorschlägen, die hier vorliegen, scheint mir aber ein Weg eingeleitet zu werden, der eine Einladung ist, eine Einwanderung über einen Asylantrag zu versuchen, das heißt, letzten Endes eine Einladung zum Asylmissbrauch darstellt, wenn Sie das so interpretieren wollen.

Warum? Alle Asylwerber sollten rasch Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Ich vertrete folgende Ansicht: Es ist Sache der Mitgliedstaaten, diese Entscheidung zu treffen. Hier wird vorgeschlagen, dass der Personenkreis, der einen Asylantrag stellen darf, auf Personen ausgeweitet wird, die psychische Probleme haben – ja, ich kenne viele Leute, die psychische Probleme haben, aber nicht alle haben dann tatsächlich das Recht auf Asyl –, oder auf alle älteren Menschen usw. Es sind unbestimmte Rechtsbegriffe, die verwendet werden, und ich akzeptiere auch nicht, dass allen Asylbewerbern gleich wie den eigenen Staatsbürgern Sozialhilfe gewährt werden sollte, wo noch dazu etwa 95 Prozent dann in der Folge überhaupt kein Asyl bekommen. Das ist, glaube ich, der falsche Weg, der mit diesen Änderungsvorschlägen hier eingeschlagen wird. Ich werde daher mit der ÖVP-Delegation dagegen stimmen.

Bei der Dublin-Verordnung verhält es sich in einigen Punkten ähnlich, weil nämlich damit das Asylshopping gefördert wird. Wenn es nämlich mit dieser neuen Klausel, die hier als Ermessensklausel eingeführt wird, quasi ermöglicht wird, dass sich ein Asylbewerber das Land aussucht, in dem er seinen Asylantrag stellt – natürlich sofern das genehmigt wird – führt dies eben zu einem Asylshopping.

Zum anderen halte ich es für problematisch, die Überstellungen vorübergehend auszusetzen. Ich verstehe die Situation von Malta sehr, aber ich glaube, der Weg, dort Unterstützungsteams rasch zu Hilfe kommen zu lassen, hilft mehr, als diesen Weg zu gehen, der hier vorgeschlagen worden ist. Wir müssen schauen, dass wir Flüchtlingen rasch helfen, aber Asylmissbrauch in jeder Form vermeiden.

 
  
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  Claude Moraes (PSE). - Herr Präsident, wenn ich darf, dann möchte ich sofort einen anderen Blickwinkel vorstellen, der da lautet, dass das Asylpaket und die fünf Berichterstatter, die sich sehr darum gekümmert haben, die Unterstützung des gesamten Hauses verdienen.

Wir haben einen Schatten beim Eurodac und den Lambert-Vorschlägen, und ich denke, wir haben bei der Zusammenstellung des Pakets exzellent zusammengearbeitet. Beispielsweise bei der Eurodac-Frage - die heikle Frage des Asylbewerber-Fingerabdrucks - wir hatten Verbesserungen hinsichtlich der Art, wie Fingerabdrucksdaten genutzt werden und bei der Verbesserung der Rolle und der Klärung der Befugnisse des Europäischen Datenschutzbeauftragten.

Wir würden gern die Hauptbezüge zu mehr Paragraphen der Grundrechte-Charta und der Menschenwürde und Kinderrechte, und dem guten Beschluss zur Sprachen- und Asylbewerberfrage sehen, die schon sehr gut von Antonio Masip Hidalgo und Rosalyne Lefrançois aufgeworfen wurde.

Zum Lambert-Bericht, der ein Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen errichtet, glauben wir, dass dies ein bedeutender Schritt nach vorn zu einer Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten ist, die das gemeinsame Europäische Asylsystem Realität werden lässt. Die Sozialistische Fraktion unterstützt diesen Bericht, aber wir haben auch Zusätze vorgelegt. Wir möchten eine größere Transparenz und Rechenschaftspflicht sehen, da ich glaube, dass dies dem Berichterstatter auch vorschwebt. Wir möchten die entsprechende Beteiligung des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge und der Nichtregierungsorganisationen, und ich habe Zusätze hinzugefügt, durch die ein hohes Prüfungsniveau des Europäischen Parlaments in das System eingeführt wird.

Ich verstehe, was die Kommission über den schnellen Entschluss und die Errichtung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen sagt, aber die Rechenschaftspflicht und Transparenz und Qualität der Asylinformationen sind ebenfalls sehr wichtig. Um gut zu arbeiten, muss das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen die nützlichste, transparenteste und objektivste Information regelmäßig prüfen. Mit diesen Sicherheitsklauseln werden wir eine starke Ergänzung zu einem gerechten und ausgeglichenen gemeinsamen Europäischen Asylsystem haben.

 
  
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  Bogusław Rogalski (UEN).(Polen) Herr Präsident, die Grundrechtecharta der Europäischen Union, die Europäische Übereinkunft zum Schutz der Menschenrechte und die Entscheidungen des Ständigen Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte enthalten erschöpfende Informationen über Asylrechte. Es ist ein Grundrecht, wenn es zu einer Verfolgung im Geburtsland einer Person aus Gründen der Rasse, Religion, des ethnischen Ursprungs, der politischen Meinung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten politischen Gruppierung kommt und dies ist ziemlich häufig der Fall in der heutigen Welt. Menschen dieses Recht zu verleihen, sollte auch bedeuten, ihnen das Recht zu geben, ihr Leben zu entwickeln. Dies muss eine grundsätzliche Bedingung sein.

Um dies zu erreichen, sollten wir Menschen, die um Asyl nachgesucht haben, den Zugang zum Arbeitsmarkt geben, weil dies der beste Weg ist, den Asylbewerbern die Möglichkeit zu geben, unabhängig zu sein. Dies verhindert auch die soziale Isolierung und hilft dem Asylbewerber, die Kultur des Gastlandes besser kennen zu lernen. Menschen, die sich um Asyl beworben haben, sollte der Zugang zu der größten Bandbreite an Verfahrensbeistand garantiert werden, und hierzu gehört das Recht auf qualitativ hochwertigen Rechtsbeistand, um es ihnen zu erleichtern, ihre Rechte verstehen zu können.

 
  
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  Adamos Adamou (GUE/NGL). - (Griechenland) Herr Präsident, das Eurodac-System wird benutzt zur Sammlung von Fingerabdrücken der Asylbewerber. Obwohl wir anerkennen, dass gerade ein Versuch unternommen wird, das vorherige funktionelle Rahmenwerk des Eurodac zu verbessern, haben wir noch immer Zweifel bei zwei Hauptproblemen: Erstens, der Achtung der Grundrechte der Menschen, die einer besseren Zukunft wegen nach Europa kommen, da es sich bei diesen Aufzeichnungen eigentlich um „Euro-Polizei-Aufzeichnungen“ handelt, mit denen wir uns kategorisch nicht einverstanden erklären. Zweitens, ob die gerade angenommenen Maßnahmen im Einklang stehen mit den Grundprinzipien der Union selbst, wie etwa dem Schutz persönlicher Daten, und ob die getroffenen Maßnahmen im Einklang stehen mit dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Wir sind nicht einverstanden mit der Fingerabdruckmethode bei Kindern im Alter von 14 Jahren.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen, mit denen wir nicht einverstanden sind, halten Asylbewerber davon ab, einen anderen Mitgliedstaat um eine zweite Chance zu bitten, wenn sie vom ersten zurückgewiesen werden, und dies zu einer Zeit, von der wir alle wissen, dass die Asylbewerbungsverfahren immer einen gewissen Grad an Subjektivität beinhalten, der sich als nachteilig für eine Person herausstellen kann, die bereits schikaniert worden ist.

Da dies meine letzte Rede vor diesem Haus ist, möchte ich mich bei Ihnen, meinen Kollegen, und dem Personal für ihre Zusammenarbeit bedanken.

 
  
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  Catherine Boursier (PSE).(Frankreich) Herr Präsident, Herr Barrot, sehr geehrte Damen und Herren, auch ich freue mich, dass ich meine Meinung über eine solch bedeutende Debatte wie der des Asylpakets geben darf, speziell am vorletzten Tag der Parlamentsperiode.

Durch unsere verschiedenen Anstrengungen und trotz der Annahme der ersten Phase des Europäischen Asylsystems sind uns die anhaltenden Unterschiede zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten bewusst geworden, wenn es um die Anerkennung des Flüchtlingsstatus geht.

Uns muss auch klar sein, trotz der bedeutenden Fortschritte, die durch die Richtlinie in Bezug auf die Aufnahmebedingungen gemacht worden sind - wie dies insbesondere von meiner Kollegin, Frau Lefrançois, erwähnt worden ist, deren Ansichten ich vollkommen unterstütze - uns muss klar sein, dass die Mitgliedstaaten immer noch zu viel Manövrierspielraum in dieser Frage haben. Deshalb bestehe ich darauf, dass auf diesem Gebiet - vor allem auf diesem Gebiet - eine Möglichkeit gefunden wird, die europäische Solidarität anzuwenden.

Schließlich möchte ich, jetzt noch mehr als früher, darauf hinweisen, dass Asylbewerber und diejenigen, die internationalen Schutz benötigen, verletzlich sind und ihnen daher besondere Aufmerksamkeit zuteil werden muss. Dies bedeutet insbesondere, dass sie nicht inhaftiert werden sollten.

Die Debatte über die Rückführungs-Richtlinie ist hiermit beendet; Wir haben alle übereingestimmt. Es besteht kein Bedarf, diese Debatte erneut zu eröffnen, wenn wir über das Asyl diskutieren.

 
  
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  Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission.(Frankreich) Herr Präsident, ich möchte allen Rednern und insbesondere den Berichterstattern noch einmal danken. Ich möchte lediglich ein oder zwei Bemerkungen anbringen, die erste geht die Sprachenfrage an und ist insbesondere an Frau Lefrançois gerichtet. Ich muss sagen, dass die Kommission dachte, dass der Vorschlag, dem zufolge die Asylbewerber in einer für sie wahrscheinlich verständlichen Sprache informiert werden müssen, ausgewogen sei. Das Ziel dieser Maßnahme ist es, den Asylbewerbern entsprechende Informationen zu geben, während es ermöglicht wird, potenzielle Missbrauchsfälle auf Seiten der Asylbewerber zu bekämpfen.

Ich würde jetzt gern dem Parlament danken. Sie werden mir jedoch erlauben, meine Verwunderung insbesondere über die Rede von Herrn Pirker zum Ausdruck zu bringen. Herr Pirker, ich kann es Ihnen nicht gestatten, den Vorschlag der Kommission zu verdrehen. Wenn ich Sie sagen höre, dass die Dublin-Überarbeitung zu einem „Einkaufs-„Forum führen könnte, so kann ich dies nicht gestatten, dies ist nicht möglich und nicht wahr. Der Vorschlag der Kommission ändert die Prinzipien nicht, auf denen das Dublin-System basiert. Asylbewerber werden nicht in der Lage sein, den Asylstaat auszuwählen, obwohl es stimmt, dass der verantwortliche Staat auf der Grundlage von objektiven Kriterien bestimmt wird, aber hierbei fließen humanere Überlegungen ein, insbesondere die Familienzusammenführung.

Ich kann, als ein Mitglied der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und der Europäischen Demokraten nicht glauben, dass Sie nicht an das Problem der Familienzusammenführung denken. Ich kann es nicht erlauben, dass Sie diesen Vorschlag verdrehen. Auch für die Kommission handelt es sich darum, klare Garantien aufzustellen, damit ein Missbrauch des Systems vermieden wird. Wir haben unter anderem eine Methode eingeführt, um gefährdete Personen zu identifizieren. Natürlich müssen die Mitgliedstaaten die gerechte und ausgewogene Durchführung der Prinzipien, die wir vorgeschlagen haben, sicherstellen.

Ich will Herrn Blokland auch sagen, dass es wichtig ist, den Auftrag von Frontex nicht mit dem des Unterstützungsbüros zu verwechseln. Es gibt hier eine unterschiedliche Aufgabenstellung, wobei unterschiedliche Fähigkeiten benötigt werden, wenn wir wirklich möchten, dass Asylanträge in Europa mit der nötigen Strenge und Humanität bearbeitet werden.

Ich kann nicht glauben, dass das Europäische Parlament unfähig ist, eine breite Übereinstimmung auf der Grundlage der durch die Berichterstatter geleisteten Arbeit zu finden. Natürlich gehören Sie verschiedenen politischen Gruppierungen mit unterschiedlichen politischen und philosophischen Ausrichtungen an, aber lassen Sie uns nicht vergessen, dass dieses Europa, das Zeuge von Verfolgung und manchmal großen Risiken wurde, die das Leben der Verfolgten in Gefahr brachten, kein Vorbild auf diesem Gebiet ist. Hier handelt es sich nicht um idealistisches Predigen. es handelt sich darum, dass wir unseren Werten treu bleiben. Darauf bestehe ich. Ich persönlich benötige sehr breite Unterstützung vom Europäischen Parlament.

 
  
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  Jan Kohout, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident, in meinen letzten Bemerkungen möchte ich betonen, dass der Rat den Wunsch des Parlaments willkommen heißt, zu einem frühen Zeitpunkt Fortschritte bei diesen wichtigen Akten zu machen und der Anerkennung ihrer Bedeutung für ein richtiges Funktionieren des gemeinsamen Europäischen Asylsystems.

Ich kann Ihnen versichern, dass der Rat bei seiner Arbeit, die sich im Rahmen der relevanten Ratsgremien fortsetzen wird, die Position, die das Parlament bei diesen Vorschlägen eingenommen hat, sorgfältig bedenken wird. Der Rat wird insbesondere die Zusätze des Parlaments detailliert untersuchen in Hinsicht auf die Feststellung, ob eine Übereinkunft über die Vorschläge, bei denen die Arbeit schon sehr weit gediehen ist, möglich ist.

Lassen Sie mich auch einen Kommentar abgeben über das Solidaritätsprinzip. Ein paar ehrenwerte Mitglieder haben zu Recht darauf hingewiesen, dass einige Mitgliedstaaten aufgrund ihrer geographischen und demographischen Situation tatsächlich einen besonderen Druck auf ihre Asylsysteme spüren.

In diesem Licht hat der Europäische Rat das Solidaritätsprinzip im Europäischen Pakt zu Einwanderung und Asyl, der im Herbst 2008 angenommen wurde, betont. Der Pakt fordert deutlich Solidarität auf einer freiwilligen und koordinierten Grundlage für eine bessere Neuverteilung von Empfängern internationalen Schutzes ebenso wie genehmigte Gesetzgebung, wie etwa der Teil des Programms „Solidarität und Steuerung der Migrantenströme“ und sieht die Finanzierung von Aktivitäten vor, an denen die Mitgliedstaaten teilnehmen können, wiederum auf freiwilliger Grundlage.

Es sollte angemerkt werden, dass das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen bei innergemeinschaftlichen Verbringungen hilfreich sein kann durch Erleichterung des Informationsaustausches bei derartigen Verbringungen. Außerdem kann das Büro helfen durch den koordinierten Einsatz von Beamten aus anderen Mitgliedstaaten in Mitgliedstaaten, die unter besonderem Druck stehen. Diese Verordnung kann jedoch nicht als eine Rechtsgrundlage für die Schaffung einer innergemeinschaftlichen Verbringungsmethode dienen.

Lassen Sie mich am Ende meiner Bemerkungen noch sagen, dass weitere Arbeit in diesem Bereich noch vor uns liegt, da die Kommission bereits angekündigt hat, weitere Legislativvorschläge zum Zweck der Fertigstellung des Europäischen Asylsystems vorzulegen. Diese Vorschläge werden Asylverfahren und die Qualifikationsnormen und den Status für die Qualifikation von Bewerbern als Flüchtlinge ebenso betreffen wie die Erstellung von Umsiedlungsplänen für Personen unter dem Schutz des UN-Flüchtlingskommissariats. Wir müssen so schnell wie möglich Fortschritte erzielen, während sichergestellt wird, dass Geschwindigkeit nicht auf Kosten der Qualität geht. Dies ist ein Punkt, bei dem ich zuversichtlich bin, dass wir alle übereinstimmen.

 
  
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  Antonio Masip Hidalgo, Berichterstatter. (Spanien) Kommissar Barrot, Sie haben meine Unterstützung; um was Sie das Haus bitten, das haben Sie schon zumindest vom Berichterstatter erhalten, und Sie erhalten es direkt von der ersten Zeile meines Berichts an. Ich würde auch gern sagen, dass Sie uns heute Nachmittag in Ihren beiden Reden eine Rechts-, Moral- und Geschichtslektion erteilt haben.

Einer der Redner bezog sich auf den wirksamen Rechtsschutz. Natürlich ist wirksamer Rechtsschutz ein Grundprinzip. Aus diesem Grund bitte ich darum, dass Asylbewerber in einer für sie verständlichen Sprache informiert werden müssen und nicht in irgendeiner Sprache. Findet dies nicht statt, dann wird es keinen wirksamen Rechtsschutz geben und bitte widersprechen Sie hier nicht, weil Sie sich gegen Grundprinzipien des Rechts richten würden, auf die Sie sich vorher noch berufen haben.

 
  
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  Nicolae Vlad Popa, Berichterstatter. – (Rumänien) Das Land, aus dem ich komme, Rumänien, wurde bis 1989 von einem totalitären kommunistischen Regime regiert, das man sogar als kriminell beschreiben könnte. Dieses Regime ging mit seinen Bürgern um, als würden sie sich in einem großen Gefängnis befinden. Nichtsdestotrotz riskierten Zehntausende ihr Leben, indem sie aus dem Land flüchteten und um politisches Asyl baten. Ich kenne eine große Zahl dieser Leute und ich weiß, wie wichtig internationaler Schutz ist, insbesondere der Schutz, den die Institution des politischen Asyls bietet.

Es ist für uns jedoch unerlässlich, in der Lage zu sein, echte Asylbewerber zu identifizieren, deren Anträge auf politisches Asyl tatsächlich vollauf gerechtfertigt sind. Durch die Verbesserung des Registrierungssystems können wir natürlich diese Fälle viel schneller lösen. Gleichzeitig würde ich jedoch gern ein anderes Problem diskutieren, das mit Netzwerken zu tun hat, genauer ausgedrückt mit den kriminellen Aktivitäten der Netzwerke, die Asylbewerber illegal einschleusen. Diese Netzwerke erhalten riesige Geldsummen aus dem Transport von Asylbewerbern in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Ich glaube auch, dass der Kampf gegen diese kriminellen Aktivitäten eine vorrangige Sorge von uns sein muss, und eine Strategie, um sie zu bekämpfen, muss gefunden werden.

 
  
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  Jean Lambert, Berichterstatter. − Herr Präsident, ich begrüße die allgemeine Unterstützung, die wir heute Nachmittag für das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen gehört haben und möchte den Kolleginnen und Kollegen für ihre Zusammenarbeit und die Arbeit, die wir dafür geleistet haben, recht herzlich danken.

Wir hoffen, dass dieses Büro so bald wie möglich errichtet wird. Sein Ziel ist es natürlich, das Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern, da sich die Leistung der Asylsysteme auf der Grundlage der praktischen Zusammenarbeit zwischen Experten, der Schulung und allem, was hier involviert ist, verbessert. Vielleicht werden wir, wenn das Vertrauen stärker ist, erleben, dass Mitgliedstaaten sich weniger Sorgen machen wegen der Tatsache, dass sie möglicherweise zur Zusammenarbeit verpflichtet sind, um Verpflichtungen zu erfüllen.

Ich begrüße die Klarheit des Kommissars in Bezug auf die verschiedenen Aufträge des Unterstützungsbüros für Asylfragen und Frontex. Diese haben einen äußerst unterschiedlichen Charakter mit äußerst unterschiedlichen Zielen, obwohl die Zusammenarbeit und die Leistung bei ihnen natürlich wichtig sind. Einer der Aspekte, der angesprochen worden ist, ist derjenige der Information über Drittländer - die Ursprungsländer derjenigen, die internationalen Schutz suchen. Natürlich ist dies eines der Dinge, um das sich das Unterstützungsbüro für Asylfragen kümmern wird: wie man sich diese Informationen aus einer Vielzahl von Quellen in einem standardisierteren Format beschafft und vielleicht einem Format, bei dem die Menschen ein größeres Zutrauen haben, dass die Informationen nicht politisch benutzt werden.

Ich glaube, es ist für viele von uns so etwas wie ein großes Wunder, wie ein Land Menschen aus Tschetschenien als Flüchtlinge mit einer ziemlich hohen Aufnahmequote aufnimmt, während ein anderes benachbartes Land nicht eine einzige Person aus Tschetschenien aufnimmt. Viele von uns können dies absolut nicht glauben, wenn sie über die gleichen Informationen verfügen. Das Vertrauen in die Qualität der Informationen und die Weise, in der diese dann durch die Mitgliedstaaten benutzt werden können, ist ebenfalls ein äußerst wichtiger Teil der verbesserten Zusammenarbeit, die wir erleben werden. Wir freuen uns darauf zu erleben, wie dies entstehen wird.

 
  
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  Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission.(Frankreich) Herr Präsident, obwohl ich nicht in der Lage bin, eine vollständig zufrieden stellende Antwort zu geben, möchte ich nicht, dass die Fragen von Herrn Busutti, den italienischen Mitgliedern, die gesprochen haben - Herr Borghezio, Herr Catania - und allen anderen unbeantwortet bleiben; Ich möchte jedoch sagen, dass das Problem, dem wir im Mittelmeer gegenüberstehen, eines ist, das nicht Malta und Italien allein angehen können. Die Europäer müssen sich wirklich der immer tragischeren und dramatischeren Situation bewusst werden, die hier beschrieben worden ist.

Ich persönlich bin in Lampedusa und auf Malta gewesen. Ich traf die beiden Minister in Brüssel, als sich der erste Vorfall ereignete. Wir waren Gott sei Dank in der Lage, eine Lösung zu finden. Ich werde jedoch die Frage wieder mit allen Innenministern bei der nächsten Besprechung des Rates Justiz und Inneres Anfang Juni aufwerfen.

Wir werden, so weit wie möglich, versuchen, Malta und Italien zu helfen, es stimmt aber, dass Europa und alle Mitgliedstaaten eine Situation in den Griff bekommen müssen, die nicht zwei Mitgliedstaaten allein überlassen werden kann.

Wir müssen uns deshalb mit dieser Sache befassen. darum wurde so viel Vertrauen in diese Diskussion gesetzt, die jetzt stattgefunden hat und die das Bedürfnis nach stärkerer Solidarität unter den Europäern aufgezeigt hat.

 
  
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  Präsident. − Die Aussprache ist beendet.

Die Abstimmung wird am Donnerstag, dem 07. Mai 2009, stattfinden.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Marian-Jean Marinescu (PPE-DE), schriftlich.(Rumänien) Eurodac ist ein Schlüsselinstrument bei der Verwaltung der Daten der Bewerber für internationalen Schutz und Immigranten, die entweder inhaftiert worden sind für illegales Überschreiten der Grenze oder die sich weiterhin im Gastland aufhalten, obwohl ihre Aufenthaltsgenehmigung im Land des Mitgliedstaats abgelaufen ist.

Die Reform der Eurodac-Verordnung wird Schwierigkeiten lösen, die verbunden sind mit der Wirksamkeit ihrer Rechtsverordnungen, wie etwa Verzögerungen von einigen Mitgliedstaaten bei der Sendung von Fingerabdrücken an das zentrale Eurodac-System, Austausch von Daten bei anerkannten Flüchtlingen in einem bestimmten Mitgliedstaat und die ungenaue Bezeichnung der Behörden, die Zugang zur Eurodac-Datenbank haben.

Ich glaube, dass ein wirksamerer Gebrauch der Eurodac-Datenbank nur erreicht werden wird, wenn Eurodac die gleiche technische Plattform wie die SIS II und VIS verwendet. Das Biometrische Abgleichsystem muss das gleiche sein wie bei SIS, VIS und Eurodac, um seine Kompatibilität sicherzustellen und die Kosten niedrig zu halten.

Ich fordere die Kommission auf, die Legislativvorschläge einzureichen, die zur Errichtung einer Agentur notwendig sind, die verantwortlich ist für die Verwaltung dieser drei IT-Systeme, damit diese Hilfsprogramme an einem Ort zusammengebracht werden können, wodurch auf Dauer eine optimale Synergie zwischen diesen sichergestellt wird und eine Verdoppelung und Inkonsistenz vermieden werden.

 
  
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  Toomas Savi (ALDE), schriftlich. Herr Präsident, ich begrüße die Idee der Errichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen sehr, da sich die Situation in Drittländern, speziell in Afrika und dem Mittleren Osten, stetig verschlechtert. Ich erhebe Widerspruch gegen Begriffe wie „Festung Europa“, die isoliert wären von den Problemen der Dritten Welt, viele von denen direkt oder indirekt durch die früheren Kolonialherren verursacht worden sind. Europa kann seinen Verpflichtungen gegenüber den Ländern, die einst schonungslos ausgebeutet worden sind, nicht den Rücken zukehren.

Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen wird für eine koordinierte Vorgehensweise bei der Gemeinsamen Europäischen Asylpolitik sorgen. Ich stimme dem Solidaritätsprinzip innerhalb Europas zu, wenn es um Asylbewerber geht. Die Grenzen einiger Mitgliedstaaten stellen die äußere Grenze der Europäischen Union dar, und deshalb werden sie konstant durch Immigrantenströme beeinträchtigt.

Hoffentlich wird das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen dabei behilflich sein, die Last der betroffenen Mitgliedstaaten zu erleichtern.

 
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