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Verfahren : 2009/2584(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

O-0071/2009 (B6-0230/2009)

Aussprachen :

PV 07/05/2009 - 7
CRE 07/05/2009 - 7

Abstimmungen :

Angenommene Texte :


Ausführliche Sitzungsberichte
Donnerstag, 7. Mai 2009 - Straßburg Ausgabe im ABl.

7. Entwurf einer Verordnung der Kommission über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Anhang XVII (Aussprache)
Video der Beiträge
Protokoll
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  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die Aussprache über die mündliche Anfrage an die Kommission über den Entwurf einer Verordnung der Kommission über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Anhang XVII von Herrn Ouzký und Herrn Sacconi im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (O-0071/2009 – B6-0230/2009).

 
  
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  Guido Sacconi, Verfasser. – (IT)Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die heutige Aussprache ist besonders wichtig, wie Sie wissen, und zwar aus zweierlei Gründen: Erstens, weil es hier um eine Substanz geht, die unzählige Schäden und Todesfälle unter Bewohnern und Arbeitern hervorgerufen hat, die in den Anlagen, in denen diese Substanz eingesetzt und hergestellt wird, beschäftigt sind – es geht um Asbest. Zweitens, weil wir von einer der ersten Maßnahmen zur Umsetzung einer extrem bedeutenden Verordnung sprechen, die auf gewisse Art und Weise diese Wahlperiode geprägt hat, nämlich der REACH-Verordnung.

Mit unserer Anfrage und dem Entschließungsentwurf, über den wir heute abstimmen – und das sage ich, um die Kommission und Vizepräsident Tajani, der sie heute hier vertritt, zu versichern – wollen wir uns nicht dem Entwurf für eine Durchführungsverordnung widersetzen, den die Kommission in diesem Bereich angenommen hat. Ich beziehe mich auf Punkt 2.6 dieses Entwurfs, der den fehlenden Anhang 17 enthält, der die Bestimmungen aus Anhang 1 zu Richtlinie 76 wiedergeben sollte – jener Richtlinie über gefährliche Substanzen, die durch die REACH-Verordnung ersetzt und somit außer Kraft gesetzt wird. In diesem Punkt 2.6 wird nun das Verbot, Asbestfasern und asbesthaltige Erzeugnisse in Verkehr zu bringen, ausgedehnt.

In Wahrheit können gemäß ebendieser Entschließung gewisse Mitgliedstaaten – nur fürs Protokoll, es sind deren vier – jedoch weiterhin Ausnahmen gewähren, nämlich für Artikel, die vor 2005 in Verkehr gebracht wurden, und für in bestehenden Elektrolyseanlagen eingesetzte Membranen, die Chrysotil enthalten. Die Möglichkeit, von diesen Ausnahmeregelungen Gebrauch zu machen, hängt davon ab, ob die Mitgliedstaaten sämtliche gemeinschaftlichen Arbeitsschutzbestimmungen erfüllen, also ob diese Anlagen, die ohnehin bald am Ende ihres Lebenszyklus angelangt sind, ein Gesundheitsrisiko für die Beschäftigten bergen oder nicht.

Es gibt einen Grund, weshalb wir uns dem nicht widersetzen: Diese Ausnahmen existieren zwar, aber wir müssen anerkennen, dass die Kommission sozusagen einen Mechanismus geschaffen hat, durch den diese Ausnahmen in absehbarer Zeit – 2012, um genau zu sein – einer Überprüfung unterzogen werden, und zwar über Berichte, die die betreffenden Mitgliedstaaten vorlegen müssen. Die Europäische Chemikalienagentur wird auf der Grundlage dieser Berichte ein Dossier erarbeiten, mit dem diese Ausnahmen schrittweise beseitigt werden sollen.

Wir sind also nicht dagegen, aber wir wollen der Kommission mit unserer Entschließung einen starken Impuls geben, um sozusagen ein wenig kühner zu sein, ein wenig weiter und ein wenig rascher zu gehen, vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass es bereits Alternativen zu Chrysotil gibt, zumindest für Hochspannungsanlagen, und auch für Niederspannungsanlagen haben die betreffenden Betriebe bereits vielversprechende Programme zur Erforschung von Alternativen auf den Weg gebracht.

Wie verfolgen dabei zwei Ziele. Erstes Ziel ist, dass wir uns selbst ein Datum, einen Termin für die Abschaffung dieser Ausnahmen setzen – wir schlagen 2015 vor – und mit einem tatsächlichen Ausstieg beginnen, einschließlich der dann notwendigen Maßnahmen zur sicheren Beseitigung dieser Anlagen und zur Gewährleistung der Sicherheit beim Export.

Das Zweite, worum wir die Kommission ersuchen – und auch hier würden wir eine Antwort begrüßen – betrifft einen Punkt, den wir als kritisch erachten, nämlich die Tatsache, dass bisher auf Gemeinschaftsebene noch keine Liste asbesthaltiger Erzeugnisse verabschiedet wurde, für die Ausnahmeregelungen gelten, und daher fordern wir, dies so bald wie möglich, bis 2012, nachzuholen, um eine bessere Kontrolle und ein besseres Verständnis gewährleisten zu können.

 
  
  

VORSITZ: MIGUEL ANGEL MARTÍNEZ MARTÍNEZ
Vizepräsident

 
  
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  Antonio Tajani, Vizepräsident der Kommission. (FR) Herr Präsident, verehrte Abgeordnete! Zunächst meine ausdrückliche Entschuldigung im Namen meiner Kollegen, Herrn Vizepräsident Verheugen und Herrn Dimas, die leider heute Vormittag nicht anwesend sein können, um an dieser Aussprache teilzunehmen. Ich weiß, Herr Verheugen hatte intensive und ergebnisreiche Diskussionen mit dem Berichterstatter, Herrn Sacconi, dem ich für seine exzellente Arbeit danken möchte - ich sage das auch auf einer persönlichen Ebene.

Die Kommission schließt sich dem Ziel der Gesundheits- und Umweltberufe vollumfänglich an, indem sie einerseits jegliche Asbestgefährdung verhindert und andererseits, indem sie an einem kompletten Verbot der Verwendung von Asbest in all seinen Formen arbeitet.

Innerhalb der Europäischen Union gibt es sehr strikte Vorschriften für die Vermarktung, die Verwendung, den Export und die Entsorgung von Asbestfasern. Das Inverkehrbringen und die Verwendung sämtlicher Asbestfasern wurden bereits durch die Richtlinie 1999/77/EG gänzlich verboten.

Soweit andere Verwendungen betroffen sind, können die Mitgliedstaaten die Verwendung in Form von Chrysotil in bereits seit 1999 in Betrieb befindlichen Elektrolyseanlagen zulassen, bis diese das Ende ihrer Betriebsdauer erreicht haben und entsprechende asbestfreie Ersatzstoffe gewährleistet werden können.

Vier Mitgliedstaaten nutzen diese Ausnahmeregelung. Eine Überprüfung in den Jahren 2006/2007 hat gezeigt, dass alle Auflagen für eine Asbestgefährdung am Arbeitsplatz eingehalten wurden und dass es zu der Zeit keine Alternative für einige sehr spezielle Verfahren gab. Dieser bestehende Grenzwert wird in Anhang XVII zur REACH-Verordnung aufgenommen, und die Ausnahmeregelung für chrysotilhaltige Membranen wird im Jahr 2011 erneut geprüft.

Im Juni 2011 werden die Mitgliedstaaten über ihre Anstrengungen, chrysotilfreie Membranen zu entwickeln, berichten müssen, ebenso über die Maßnahmen, die zum Schutz von Arbeitnehmern unternommen wurden, und über Herkunft und Mengen des verwendeten Chrysotils. Die Kommission wird dann die Europäische Chemikalienagentur darum bitten, die übersandten Angaben im Hinblick auf eine Aufhebung dieser Ausnahmeregelung zu prüfen.

Richtlinie 87/217/EWG zur Verhütung und Verringerung der Umweltverschmutzung durch Asbest bietet Maßnahmen zur Überwachung von Asbestemissionen während bestimmter Abriss-, Dekontaminierungs- und Abfallbeseitigungsarbeiten, um sicherzustellen, dass diese Tätigkeiten keine Verschmutzung durch Asbestfasern oder -staub hervorrufen.

Richtlinie 83/477/EWG in der geänderten Fassung von Richtlinie 2008/18/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz enthält eine Reihe von Maßnahmen zur Sicherstellung eines angemessenen Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmern dort, wo sie Risiken durch Asbestfasern ausgesetzt sind. Unternehmen müssen Nachweise hinsichtlich ihrer Eignung zur Durchführung von Abbruch- oder Asbestbeseitigungsarbeiten erbringen. Vor Abbruch- oder Asbestbeseitigungsarbeiten müssen sie einen Plan für Maßnahmen erstellen, die sicherstellen können, dass Arbeitnehmer keiner Asbestkonzentration in der Luft von mehr als 0,1 Asbestfasern pro cm3 während einer durchschnittlichen 8-Stunden-Schicht ausgesetzt sind.

Die EG-Abfallrahmenrichtlinie 2006/12/EG und die Richtlinie 1999/31/EG über Abfalldeponien sowie die Entscheidung des Rates zu den Kriterien für die Annahme von Abfällen auf Deponien verpflichten die Mitgliedstaaten zur Sicherstellung einer kontrollierten Entsorgung von Asbestfasern und asbesthaltigen Anlagen. Die Mitgliedstaaten müssen gewährleisten, dass der Abfall ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit und ohne das Erfordernis eines Einsatzes umweltschädlicher Verfahren oder Methoden wieder verwertet oder vernichtet wird.

Es gibt detaillierte Anforderungen zu Asbestentsorgungsverfahren und Asbestdeponien; zum Beispiel muss der Ablageplatz jeden Tag und vor jedem Müllverdichtungsvorgang erneut bedeckt werden. Die Deponie muss erneut mit einer Abschlussschicht bedeckt werden, um die Streuung der Fasern zu verhindern. Es müssen Maßnahmen unternommen werden, um jede mögliche Nutzung des Grundstücks nach der Schließung der Deponie zu verhindern. Alle potenziellen Ausfuhren von Asbetsfasern werden durch die Verordnung (EG) Nr. 689/2008 geregelt, und seit 2005 hat es nur einen amtlich mitgeteilten Fall des Exports von Asbestfasern aus der Europäischen Union in ein Drittland gegeben.

Darüber hinaus sind die in Anhang XVII der REACH-Verordnung aufgeführten asbestbezogenen Entscheidungen dazu bestimmt, die Herstellung von Asbestfasern innerhalb der Europäischen Union zu verbieten, was bedeutet, dass die Ausfuhr ausgeschlossen werden soll. Asbesthaltiger Abfall ist Giftmüll. Das Basler Übereinkommen und die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen verbieten die Ausfuhr von Asbestmüll in Länder, die nicht der OECD angehören. Die Verbringung zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der OECD unterliegt einer vorherigen schriftlichen Ankündigung und einem Genehmigungsverfahren.

Zum Abschluss kann ich Ihnen in Anbetracht dieser Punkte versichern, dass die Kommission prüfen wird, ob es Grundlagen für den Vorschlag weiterer legislativer Maßnahmen zur kontrollierten Asbestfaserentsorgung und zur Dekontaminierung oder Entsorgung asbestfaserhaltiger Anlagen gibt, die sowohl beim Abfallmanagement als auch beim Arbeitnehmerschutz über die gültige Gesetzgebung hinausgehen.

Vizepräsident der Kommission. (IT) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im Hinblick auf die Liste asbesthaltiger Erzeugnisse, die auf dem Gebrauchtwarenmarkt bewilligt werden könnten - sie ist noch nicht verfügbar, um sofort auf die Frage von Herrn Sacconi zu antworten -, aber die Kommission plant in der Tat, die Situation 2011 zu überprüfen, um eine harmonisierte, für die ganze Europäische Union geltende Liste zu erstellen. Daher hoffe ich, dass ich Ihrer Bitte entsprochen habe.

 
  
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  Anne Ferreira im Namen der PSE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Wie bereits gesagt wurde, hat die Europäische Union im Jahr 1999 eine Richtlinie verabschiedet, die Asbest ab dem 1. Januar 2005 verbietet, jedoch eine Ausnahmeregelung für Membranen für bestehende Elektrolysezellen gestattet, bis diese das Ende ihrer Betriebsdauer erreicht haben.

Diese Ausnahmeregelung, die vor dem 1. Januar nochmals überprüft werden sollte, sollte den betroffenen Unternehmen ermöglichen, Pläne für die Einstellung der Asbestnutzung zu machen. Mit einer 18-monatigen Verspätung stehen wir heute hier; es ist daher an der Zeit, voranzukommen. Es ist wahr, dass die Kommission als Teil der Prüfung von Anhang XVII zur REACH-Verordnung vorschlägt, das gegenwärtige Verbot zur Verwendung und Vermarktung von Asbestfasern und asbestfaserhaltigen Erzeugnissen zu erweitern, aber sie behält die Option für Asbest, welches in fabrikeigenen Elektrolyseanlagen verwendet wird, ohne Auflage einer zeitlichen Beschränkung bei, obgleich asbestfreie Alternativen wirklich existieren und von vielen Unternehmen genutzt werden.

Darüber hinaus billigt die Kommission eine Bestimmung, die das Inverkehrbringen von asbesthaltigen Erzeugnissen in Übereinstimmung mit einem System gestattet, welches sich von Land zu Land unterscheiden kann. Dies ist inakzeptabel, da die Verwendung dieses Erzeugnisses für eine Vielzahl von Krankheiten in Verbindung mit der Gefährdung durch Asbestfasern verantwortlich ist. Überdies scheint die Anzahl der diesen Krankheiten unterliegenden Personen in den nächsten Jahren weiter anzusteigen, da dieses Erzeugnis bis vor ein paar Jahren immer noch eingesetzt wurde. Die Auswirkungen von Asbest auf die Gesundheit sind seit langem bekannt.

Ich möchte hinzufügen, dass die Kommissionsentscheidung bestimmte REACH-Bestimmungen, nicht zuletzt den Substitutionsgrundsatz, aushöhlt; das ist ein schlechtes Signal für die anderen Unternehmen. Die gegenwärtige Wirtschaftskrise kann diese Ausweitung nicht rechtfertigen.

Darüber hinaus ist diese Kommissionsposition, die die Unterstützung einer Mehrheit von Mitgliedstaaten im Rat hat, unvereinbar mit der Position der Europäischen Union, die darauf abzielt, ein weltweites Asbestverbot einzuführen.

Ich habe einen letzten Punkt, bevor ich abschließe. Der Europäische Gewerkschaftsbund behauptet heute, dass er in dieser Angelegenheit nicht konsultiert wurde, und deutet an, dass nur die Meinung bestimmter Unternehmen vernommen und bedacht wurde. Die Kommission ihrerseits behauptet das Gegenteil. Könnten Sie für uns etwas Licht in diese Sache bringen?

 
  
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  Satu Hassi im Namen der Verts/ALE-Fraktion.(FI) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Geschichte des Asbests ist eine traurige Geschichte und ein abschreckendes Beispiel im Hinblick darauf, was passieren kann, wenn das Vorsorgeprinzip ignoriert wird. Asbest wurde zunächst als ein Material mit hervorragenden technischen Eigenschaften eingesetzt; später dann wurde bemerkt, dass es zum Tode von Menschen führte. Zum Beispiel in meinem Land ist die Zahl von Todesfällen jedes Jahr infolge von Asbest immer noch nicht zurückgegangen. Demnach kann es immerhin bis zu 40 Jahre dauern, bis die Krankheit auftritt.

Der Zweck der uns vorliegenden Entschließung ist nicht, die Komitologieentscheidung, auf die sie sich bezieht, zu verwerfen. Ich denke, die wichtigsten Punkte darin sind die Ziffern 8 und 9, die sich auf die Idee beziehen, dass die Kommission einen Gesetzgebungsvorschlag irgendwann in diesem Jahr im Hinblick darauf vorlegen sollte, wie Asbest, Asbestfasern und asbesthaltige Anlagen und Bauten vollständig vernichtet werden sollten.

Natürlich haben wir immer noch eine Vielzahl von Gebäuden, einschließlich öffentlicher Gebäude, Schiffe, Fabriken und Kraftwerke, mit asbesthaltigen Strukturen. Menschen sind diesen z. B. bei Gebäudesanierungen ausgesetzt, sofern nicht strikte Schutzmaßnahmen getroffen werden. Diese asbesthaltigen Strukturen müssen ermittelt und abgerissen werden, und der Asbest muss sicher und in einer Weise vernichtet werden, dass Menschen dem nicht erneut ausgesetzt werden.

Wir sollten eine Lehre aus der traurigen Geschichte des Asbests und aus unseren Erfahrungen damit ziehen, wenn wir neue und bestehende Gesundheitsrisiken angehen. Zum Beispiel haben Forscher auf dem Gebiet der Nano-Carbon-Röhren gesagt, dass deren Auswirkungen auf die Gesundheit ziemlich die gleichen wie die von Asbest sind. Aus dem Grund müssen wir eine Lehre aus unseren Erfahrungen ziehen und in Übereinstimmung mit dem Vorsorgeprinzip handeln, wenn wir zum Beispiel grundlegende legislative Instrumente zu Nanomaterialien verabschieden.

 
  
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  Vittorio Agnoletto im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, Herr Tajani, meine Damen und Herren! Es scheint wirklich, dass die Tausende Todesfälle, die bereits durch Asbest hervorgerufen wurden, und die Zehntausende Menschen, die in den kommenden Jahren infolge fortschreitender Asbesteinwirkung sterben könnten - die Latenzzeit kann, wie wir wissen, bis zu 15 oder sogar 20 Jahren betragen - überhaupt nicht zu zählen scheinen.

Es scheint, als ob der in Turin begonnene Eternit-Prozess zu den Vorfällen von Casale Monferrato, wo es nicht eine einzige Familie gibt, die keinen Verlust erlitt hat, nichts zählt. Asbest hätte operativ mit Annahme der Richtlinie von 1999 durch die Mitgliedstaaten verboten werden müssen. Die Staaten hätten jede mögliche Vorsorge zum Schutz gefährdeter Arbeitnehmer treffen müssen, indem sie die Richtlinie von 2003 angewandt, Fabriken geschlossen, kontaminierte Standorte neutralisiert und die Opfer und Ortsansässigen entschädigt hätten. Dies ist nicht überall geschehen. Wenig oder gar nichts ist getan worden.

Ich habe bereits den Prozess in Turin erwähnt, wo die Schweizer und die belgischen Besitzer angeklagt wurden. Jeder wusste davon, aber wenig wurde getan, und darüber hinaus hat sich die Industrie vor ihrer Verantwortung gedrückt, indem sie die durch die Trägheit der Behörden geschaffenen Schlupflöcher nutzte. Diese Trägheit kann bei den Vorfällen in Italien, Brioni, gesehen werden, wo Asbest nicht entfernt worden ist, in Porto Marghera und in Cengio, wo immer noch Todesfälle auftreten. Heute bittet die Industrie die Kommission um die Billigung einer weiteren Ausnahmeregelung bezüglich der REACH-Verordnung von 2006, die bereits für einen beschränkten Zeitraum für Chrysotilfasern bewilligt worden war.

Es trifft zu, dass Niedrigspannungs-Elektrolyseanlagen eine beschränkte Anwendungsmöglichkeit darstellen und dass es nur wenige solcher Anlagen gibt, aber wenn Industrielle behaupten, die Verwendung jeder beliebigen Alternative sei unmöglich, dann sollten diese Fabriken geschlossen werden. Dies kann Erpressung sein, aber es wurden Alternativen zu diesem Verfahren in Schweden gefunden, wo ersatzweise eine asbestfreie Membrantechnologie unter Niedrigspannung verwendet wurde, und eine ähnliche Lösung fand auch für die Erzeugung von Wasserstoff Anwendung. Warum „Ja“ in einigen Mitgliedstaaten und „Nein“ in anderen? Weil es in dem langen Kampf um das PCB-Verbot zahllose Versäumnisse und Hinhaltetaktiken gab, die sogar durch die Generaldirektion Unternehmen und Industrie der Europäischen Kommission gestützt wurden. Auch in diesem Fall ist kein gutes Beispiel gegeben worden.

Die Asbestverbotsrichtlinie von 1999 hat festgelegt, dass der Überprüfung dieser Genehmigung ein Gutachten des Wissenschaftlichen Ausschusses für Toxikologie vorausgehen muss, das nie erstellt wurde. Ist das die Art, mit der die Kommission Richtlinien respektiert? Ganz zu schweigen von den Gewerkschaften, die sagen, dass sie nicht einmal konsultiert worden sind.

Das Europäische Parlament leistet seinen Beitrag, um die Fehler von anderen auszugleichen. Diese Entschließung fordert die Kommission dazu auf, bis 2009 die Gesetzeslücke zum Verbot von gebrauchten, asbesthaltigen Erzeugnissen zu schließen; Dachelemente, Flugzeugteile und was auch immer sollten ein für allemal entsorgt werden. Schon wieder werden genaue Termine für eine Strategie zum Verbot aller Asbesttypen bis 2015 bestimmt, aber diese Ziele wurden bereits 1999 festgelegt. Zehn Jahre sind vergangen, und die Todesfälle gingen weiter.

Unter den ersten Initiativen dieser Wahlperiode war der Aufruf der Konföderalen Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordischen Grünen Linken, einen Gemeinschaftsfonds für die Opferenschädigung und Ad-hoc-Fonds für die Entseuchung einzurichten. Dies war eine besondere Bitte an die Kommission, die sich stattdessen heute dem Willen der multinationalen Konzerne beugt. Wir müssen uns jedoch weiter in Richtung praktischen Handelns und von Verpflichtungen bewegen. Nur wenn diese etabliert sind, angefangen bei den Forderungen dieser Entschließung, werden wir mehr Verständnis aufbringen. Heute ist diese Bereitschaft nicht offenkundig, und deshalb werden wir gegen eine Gewährung dieser Ausnahmeregelung stimmen.

 
  
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  Der Präsident. − Herr Bowis hat das Wort. Wir empfinden große Zuneigung und Respekt ihm gegenüber und sind erfreut zu sehen, dass er genesen ist.

 
  
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  John Bowis im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident! Sie sind sehr freundlich. Ich danke Ihnen für diese Worte. Es ist gut, wieder zurück zu sein in dieser meiner letzten Woche in diesem Parlament - oder in jeglichem Parlament. 25 Jahre in der gewählten Politik sind eine angemessene Zeitspanne, denke ich.

Bei dieser letzten Gelegenheit möchte ich nur sagen, dass viele von uns in diesem Parlament viel von sich in den REACH-Vorgang investiert haben: Guido Sacconi und viele Kollegen haben die Grundlagen für ein sichereres, besseres Rahmengesetz für chemische Erzeugnisse gelegt. Meine Botschaft an das nächste Parlament ist: „Bleiben Sie wachsam; behalten Sie den Prozess im Auge.“

Ähnlich, wie auch Satu Hassi gesagt, haben wir eine lange Asbestgeschichte, und wir haben das sehr starke Empfinden, hier aufpassen zu müssen. Als ich in meinem Krankenhausbett gelegen habe, mit meinem Herz-Bypass und in Selbstmitleid zerfließend, habe ich im Fernsehen das Erdbeben in Italien gesehen, und das hat meine Probleme ins rechte Licht gerückt. Aber es hat mich in dem Zusammenhang auch daran erinnert, dass, wenn sie eine Katastrophe wie diese haben, Asbest in die Atmosphäre entweichen kann. Asbest ist sehr oft sicher, solange es bedeckt ist. Die Gefahren entstehen dann, sobald es freigesetzt wird, und so muss eine der Botschaften sein, dass wir uns die Risikogebiete in unserer Europäischen Union anschauen müssen, um zu erkennen, wo wir die Risiken aufzeigen und für die Zukunft überwachen sollten. -

In diesem Sinne möchte ich meinen Kollegen einfach Danke sagen für ihre Freundschaft, ihre Unterstützung und ihre Mitteilungen in den letzten Wochen. Ich werde meine 10 Jahre in diesem Parlament in Erinnerung bewahren und mit Interesse verfolgen, wie das nächste Parlament die Projekte fortsetzen wird, die wir vielleicht in der Lage gewesen sind, einzuleiten.

(Beifall)

 
  
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  Der Präsident. − Vielen Dank, Herr Bowis. Seien Sie versichert, dass viele von uns Sie immer in Erinnerung behalten und dankbar für Ihre Anstrengungen und Ihren Einsatz im Parlament sein werden.

 
  
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  Guido Sacconi, Verfasser. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das ist genau meine Meinung. Auch ich möchte eine persönliche Bemerkung machen.

Zunächst muss ich jedoch einräumen, dass die Antwort der Kommission auf die spezifischen Fragen in unserem Entschließungsantrag größtenteils positiv war. Es wird natürlich beim neuen Parlament liegen, zu prüfen und zu gewährleisten, dass den Verpflichtungen, insbesondere innerhalb der bereitgestellten Zeiträume, entsprochen wird.

Zwei Sachen möchte ich ganz persönlich anmerken. Erstens, meine besten Wünsche für Herrn Bowis, mit dem wir eine Menge gearbeitet haben. Vielleicht könnten wir zwei einen Club der europäischen Parlamentsbeobachter bilden, insbesondere, um jene Angelegenheiten zu verfolgen, bei denen wir gemeinsam so viel Arbeit geleistet und, wie ich glaube, großartige Resultate gesehen haben.

Zweitens muss ich, ein wenig symbolisch, sagen, die Tatsache, dass meine letzte Rede in diesem Parlament zur REACH-Verordnung und deren Anwendung sein soll, die meine Zeit seit dem Beginn dieser Wahlperiode in Anspruch genommen hat, wobei es schien, dass wir nie am Ende dieser Legislaturreise angelangen würden, tja, das zeigt, dass ich Glück habe, auch deswegen, weil ich Menschen wie Sie und Sie, Herr Präsident, kennen gelernt habe; in der Zusammenarbeit sind wir zu einem wirklichen Einvernehmen gekommen und haben etwas erzielt, von dem ich glaube, dass es wirklich bedeutende Resultate für die europäischen Bürger und Bürgerinnen sind.

 
  
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  Der Präsident. – Ich danke Ihnen, Herr Sacconi. Sie können versichert sein, dass wir Sie gleichfalls auf Grund Ihrer Arbeit und Ihres Engagements vermissen werden. Ich darf Ihnen Glück und Freude bei Ihren künftigen Vorhaben wünschen, die, wie ich mir sicher bin, im gleichen Stil, den wir hier gewohnt waren, fortgesetzt werden.

 
  
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  Antonio Tajani, Vizepräsident der Kommission.(IT) Herr Präsident, verehrte Abgeordnete! Auch ich möchte, bevor ich diese Aussprache schließe, Herrn Sacconi und Herrn Bowis danken, und ich mache es in der Tat als ihr alter Klassenkamerad, der dem Parlament selbst so viele Jahre gedient hat.

Ich möchte Ihnen für die Arbeit, die Sie geleistet haben, und für Ihre Teilnahme an den verschiedenen Verbindungen, die unserem Parlament zur Ehre gereicht haben, danken. Daher, als ein Mitglied des Europäischen Parlaments und heute als Kommissar und Vizepräsident der Kommission, danke ich ihnen für den äußerst wertvollen Beitrag, den sie für die Parlamentsarbeit geleistet haben und der gezeigt hat, dass es - egal, was einige Journalisten bisweilen sagten - gute Vertreter in den Institutionen geben kann, die diesen Institutionen, die eine halbe Milliarde Europäer vertreten, wirklich dienen. Aus diesem Grund wollte ich Ihnen in dieser meiner letzten Rede als Kommissar in dieser Wahlperiode danken.

Wie ich sagte, wollte ich Herrn Sacconi als ein Mitglied des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit ohnehin dafür danken, dass er dieses Schlüsselthema auf den Tisch gebracht hat, und Herrn Bowis, dessen Rede und Anmerkungen gezeigt haben, wie wichtig diese Sache für alle Bürger ist. Ich denke und hoffe, dass es dieser Debatte gelungen ist, jegliche Zweifel und Bedenken zu zerstreuen: Die Kommission wird regelmäßig an das Parlament zur Anwendung der Vorschrift berichten und, lassen Sie mich deutlich sein, keine Kompromisse beim Schutz von Arbeitnehmern, Gesundheit und der Umwelt schließen.

Im Hinblick auf die Anmerkungen von Frau Ferreira und Herrn Agnoletto möchte ich im Namen der Kommission hervorheben, dass der Europäische Gewerkschaftsbund konsultiert wurde und sich insbesondere die Beschäftigten in der Chemiebranche für eine Beibehaltung der Ausnahmeregelung ausgesprochen hatten.

Ich möchte auch betonen, dass es nicht der Wahrheit entspricht, dass es keine Fristen gibt, da die Ausnahmeregelung, sobald ein Alternativerzeugnis verfügbar ist, ungültig wird. Lassen Sie mich darüber hinaus daran erinnern, dass die Kommission im Jahr 2011 eine allgemeine Überprüfung durchführen wird. Danke nochmals für Ihre Anmerkungen und die ganze harte Arbeit, die Sie in ein derart heikles, die Arbeitnehmergesundheit betreffendes und, wie ich auch sagen würde, die Gesundheit aller EU-Bürger und Bürgerinnen betreffendes Thema investiert haben.

 
  
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  Der Präsident. − Zum Abschluss der Debatte habe ich einen Entschließungsantrag((1)), eingereicht gemäß Artikel 108 Absatz 5 der Geschäftsordnung, erhalten.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet heute um 12.00 Uhr statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Richard Seeber (PPE-DE), schriftlich. – Die weitere Zurückdrängung von Asbest in Europa ist rückhaltlos zu begrüßen.

Da schon seit Jahrzehnten die krebserregende Eigenschaft von Asbestfasern bekannt ist und die EU 2003 auch ein Verbot gegen die Verwendung dieses gesundheitsschädlichen Stoffes bei neuen Produkten eingesetzt hat, sollten nun langsam auch die letzten Relikte der Asbestanwendung aus Europa verschwinden.

Der Großteil der Mitgliedstaaten geht bereits alternative Wege. Besonders im Bereich Elektrolyseanlagen können statt Asbest häufig auch andere Materialien verwendet werden.

Im Lichte der immer besseren Aufklärung der europäischen Bevölkerung in Gesundheitsfragen und der sehr hohen europäischen Schutzstandards im Umwelt- und Gesundheitsbereich geht es nicht an, dass in Europas Produktionsstätten immer noch krebserregende Stoffe im Umlauf sind.

 
  

(1)() Siehe Protokoll.

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