Wie beurteilt der Rat die aktuelle Menschenrechtslage in Kuba, insbesondere was die politischen Häftlinge betrifft, und hat er Informationen über die Haftbedingungen des kubanischen Arztes Dr. Darsi Ferrer und seines Mitgefangenen Alfredo Dominquez, die offenbar unter extrem unmenschlichen Umständen einsitzen?
Cecilia Malmström, amtierende Präsidentin des Rates. – Ich bin natürlich bereit, vom Thema der Vereinigten Staaten zu Kuba und der Frage von Herrn Posselt, die ein sehr ernstes Thema betrifft, überzugehen. Vielen Dank für Ihre Frage, Herr Posselt.
Der Rat ist weiterhin sehr besorgt über die Lage der Menschenrechte in Kuba, insbesondere was den Mangel an Fortschritten bei politischen und Bürgerrechten betrifft. Die Menschen in Kuba verfügen nicht über Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Es gibt keine freie Presse. Der Zugang zu Informationen, einschließlich zum Internet, ist weiterhin beschränkt. Die Auflagen für die Bewegungsfreiheit nach und innerhalb von Kuba sind unverändert. Momentan befinden sich 208 politische Häftlinge in Kuba. Die Zahl ist von 2034 Häftlingen im Jahr 2007 gesunken, aber die meisten Freilassungen beruhten auf der vollendeten Verbüßung der Haftstrafe. Die Missionen der Mitgliedstaaten in Havanna überwachen die Liste der politischen Häftlinge sehr genau und verfügen über eine spezielle Arbeitsgruppe für Menschenrechte, in der wichtige Themen diskutiert werden.
Die Bedingungen sind, Menschenrechtsaktivisten, Zeugenaussagen von politischen Häftlingen und deren Familien zufolge, weit unter den Mindestvorschriften der UNO für die Behandlung von Strafgefangenen. Einigen Gefangenen geht es, ihren Familien zufolge, gesundheitlich sehr schlecht und Sie haben keinen Zugang zu geeigneter medizinischer Versorgung. Es gab bereits mehrere Berichte von brutaler oder entwürdigender Behandlung. Das beinhaltet, dass Häftlinge geschlagen werden, dass ihnen eine adäquate gesundheitliche Versorgung verweigert wird und dass sie unter psychologischem Druck stehen. Trotzdem gab es noch keine Berichte darüber, dass sich Gefängniswärter oder Polizisten wegen Missbrauch vor Gericht verantworten mussten.
Die kubanische Regierung streitet die Existenz von politischen Häftlingen ab und lehnt leider weiterhin ab, dass internationale unabhängige Menschenrechtsorganisationen die Lage der Menschenrechte im Land beobachten. Die Linie des Rates in Bezug auf Kuba wurde im Gemeinsamen Standpunkt von 1996 festgelegt und seitdem jährlich vom Rat neu bewertet. Im Oktober 2008 haben sich die EU und Kuba auf die Wiederaufnahme eines umfassenden politischen Dialogs geeinigt. Dieser Dialog bezieht, gemäß der EU-Politik, nicht nur die kubanischen Behörden, sondern auch die Zivilbevölkerung und die demokratische Opposition mit ein. Der Rat richtet bei der Neubewertung des Gemeinsamen Standpunkts im Jahr 2009 besondere Aufmerksamkeit auf die Prinzipien der Demokratie, auf die Menschenrechte und auf die Grundfreiheiten.
In den Ergebnissen vom Juni dieses Jahres haben wir klar dargelegt, dass diese Themen weiterhin zu den obersten Prioritäten in der Beziehung zu Kuba gehören. Der Rat hat die kubanische Regierung insbesondere aufgefordert, alle politischen Häftlinge bedingungslos freizulassen, einschließlich derer, die im Jahr 2003 verhaftet wurden, und wir haben unsere Bedenken gegenüber der Lage der Gefangenen und ihres Gesundheitszustandes geäußert.
Des Weiteren hat der Rat die kubanischen Behörden aufgefordert, internationalen Hilfsorganisationen den Zugang zu kubanischen Häftlingen zu erleichtern. Seit Beginn des politischen Dialogs mit Kuba im letzten Jahr hat die EU das Thema der politischen Häftlinge bei jedem Treffen angesprochen. Wie in den Ergebnissen des Rates festgestellt wurde, sollten die Menschenrechte auf solchen hochrangigen Treffen immer angesprochen werden und wenn möglich sollte an diesen Treffen auch die friedliche prodemokratische Opposition teilnehmen.
Der Rat hat entschieden, den Dialog mit Kuba weiterzuführen, da somit offene Themen von gemeinsamem Interesse und gemeinsamer Sorge diskutiert werden können, einschließlich der Situation der Menschenrechte. Trotzdem sind wir weiterhin sehr besorgt über die Situation in Kuba und werden individuelle Fälle weiterverfolgen, insbesondere die von Häftlingen in sehr schlechtem gesundheitlichem Zustand.
In Bezug auf die besondere Lage eines der Häftlinge, die vom Abgeordneten angesprochen wurde, hat die Europäische Union auf Initiative des schwedischen Ratsvorsitzes in Havanna im August Ihre Solidarität zum Ausdruck gebracht. Dadurch sollte der Familie des verhafteten Dr. Darsi Ferrer gezeigt werden, dass die Union besorgt darüber ist, dass das nationale Strafprozessrecht von den kubanischen Behörden nicht geachtet wird. Das Gleiche gilt für einen anderen Gefangenen, Herrn Alfredo Domínguez, dessen Fall auch vom Ratsvorsitz beobachtet und im Dialog mit Kuba angesprochen wird. Außerdem besteht Kontakt zu seiner Familie.
Bernd Posselt (PPE). - Frau Präsidentin! Ich möchte Ihnen Frau Ratspräsidentin für die extrem gute und detaillierte Antwort sehr danken.
Herr Brechtmann von der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte hat mir ausführliche Informationen über die Haftbedingungen gegeben, und ich möchte nur noch fragen, ob der Rat versuchen kann, die Haftbedingungen einzelner Häftlinge nachzuprüfen und wie er die Entwicklung in Kuba, was die Beziehungen zur Europäischen Union betrifft, beurteilt?
Cecilia Malmström, amtierende Präsidentin des Rates. – Wir haben keinen formellen Zugang zu Informationen, aber über internationale Organisationen, NGOs, Kontakte, politische Parteien etc. bekommen wir Informationen über die Lage der politischen Häftlinge, auch wenn sie etwas bruchstückhaft sind. Wir wissen, dass ihr gesundheitlicher Zustand in einigen Fällen sehr ernst ist. Wir versuchen uns mit den Familien und NGOs in Verbindung zu setzen, um die Situation zu erleichtern, aber eines der Probleme ist natürlich, dass wir nur wenig konkrete und bestätigte Informationen haben.
Ein weiteres Problem besteht darin, dass viele Häftlinge in den Gefängnissen sind, ohne dass ein Gerichtsverfahren eingeleitet wurde oder eine Anklage vorliegt. Das widerspricht dem kubanischen Gesetz. Sie haben das Recht zu wissen, warum sie im Gefängnis sind und was ihnen vorgeworfen wird. Das ist ein grundlegendes Menschenrecht in allen Gesellschaften, aber in Kuba existiert es nicht, wie wir wissen.
Im kubanischen Dialog tauchen natürlich viele Schwierigkeiten auf, aber momentan halten wir es für wichtig, diesen Dialog gemäß unserer Entscheidung zu führen, denn so haben wir die Gelegenheit, mit den Behörden in Kontakt zu treten, unsere Kritik ihnen gegenüber sehr streng und bestimmt vorzubringen, aber auch mit der Zivilbevölkerung zu kommunizieren und mit den friedlichen Dissidenten. Wir versuchen, das zu tun und sind momentan der Meinung, dass dieser Ansatz funktionieren könnte. In naher Zukunft sehe ich nicht, dass sich an dieser Situation etwas Grundlegendes ändern wird.
Nikolaos Chountis (GUE/NGL) . – (EL) Frau Präsidentin, Frau Ministerin, da ich der Meinung bin, dass wir im Bereich der Menschenrechte, die von Herrn Posselt angesprochen werden, besser mit Staaten kooperieren können, zu denen wir politische und diplomatische Beziehungen führen und mit denen Finanztransaktionen geführt werden, ist es erstaunlich, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten im Hinblick auf die logische und andauernde Aufforderung der Republik Kuba, dass die USA ihr Embargo aufheben, eine passive bis negative Haltung einnehmen.
Meine Frage ist deshalb folgende: Wie sieht der Ratsvorsitz diese Angelegenheit und wie sollten Ihrer Meinung nach die Mitgliedstaaten damit umgehen, da, wie wir alle wissen, Kuba am 28. Oktober einen Antrag an die UN-Generalversammlung auf Aufhebung des US-Embargos gestellt hat?
Krisztina Morvai (NI). – Ich bin eine friedliche Dissidentin aus einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, und zwar aus Ungarn. Ich würde Sie gerne um Rat fragen. Wie können wir es schaffen, dass Sie der Lage der Menschenrechte in Ungarn genauso viel Aufmerksamkeit schenken wie der in Kuba?
Seit Herbst 2006 ist die Polizei häufig brutal gegen friedliche Demonstranten vorgegangen und viele politische Häftlinge wurden in Gefängnissen gefoltert.
Ich möchte die kubanischen Politiker bitten, in unserem Namen zu verhandeln und auf der Basis aller...
(Die Präsidentin unterbricht die Rednerin.)
Die Präsidentin. – Es tut mir leid, aber Ihre Redezeit beträgt 30 Sekunden und die Frage bezieht sich auf die Menschenrechte in Kuba.
Cecilia Malmström, amtierende Präsidentin des Rates. – Die gesamte Europäische Union hat bei mehreren Gelegenheiten vorgebracht, dass wir gegen das amerikanische Embargo sind und dass es eine zukünftige Lösung für Kuba nicht einfacher macht.
Des Weiteren hat die Europäische Union zugesagt, dass wir bereit sind, je nach dem Fortschritt in der Menschenrechtslage enger mit Kuba zusammenzuarbeiten, auch was den Handel betrifft.
Momentan ist es uns aufgrund des mangelnden Fortschritts bezüglich der Menschenrechte, der Achtung der Demokratie und der zahlreichen politischen Häftlinge nicht möglich, in dieser Situation Fortschritte zu machen. Es ist Aufgabe der kubanischen Behörden uns zu zeigen, ob sie diesen Kontakt möchten und die Gelegenheit nutzen wollen, konkrete Fortschritte vorzuweisen. Leider wurden bisher nur sehr wenige Fortschritte erzielt.
Die Präsidentin. – Ich wäre den Abgeordneten dankbar, wenn sie sich an die Regeln der Fragestunde halten würden, die besagen, dass eine Zusatzfrage binnen 30 Sekunden gestellt werden darf und dass man sich an das Thema der eigentlichen Frage zu halten hat.
Schätzungen zufolge sind mehr als 10 % der älteren Menschen in ihrer häuslichen Umgebung oder in Pflegeinstitutionen körperlichem, psychischem, finanziellem oder seelischem Missbrauch ausgesetzt. Aufgrund der demographischen Entwicklung wird diese Zahl noch zunehmen. Wie wird die schwedische Ratspräsidentschaft ihrer Zusage nachkommen, die Zusammenarbeit europaweit zu stärken sowie auf Ebene der Gemeinschaft vermehrt tätig zu werden und dadurch die Pflegedienstleistungen für ältere Menschen zu verbessern und Missbrauch zu verhindern?
Cecilia Malmström, amtierende Präsidentin des Rates. – (SV) Frau Harkin spricht ein Thema an, dass heutzutage sehr relevant ist, da unsere Bevölkerung zunehmend älter wird. Die Maßnahmen in diesem Bereich fallen hauptsächlich in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft kann die Arbeit der Mitgliedstaaten hier nur unterstützen und vervollständigen.
Trotzdem möchte der schwedische Ratsvorsitz dieser Angelegenheit etwas Aufmerksamkeit schenken und wir werden alles in unserer Macht Stehende tun, um die Qualität der Altenpflege zu verbessern und um die Misshandlung älterer Menschen zu bekämpfen. Diesbezüglich möchte ich daran erinnern, dass vor einem Monat in Stockholm eine Konferenz über das Thema „Gesundes und würdevolles Altern“ stattgefunden hat. An der Konferenz haben 160 Personen aus 27 Ländern teilgenommen. Die Beteiligung war sehr hoch. Die Kommission war präsent, sowie die Mitgliedstaaten, Beamte der Gesundheits- und Sozialministerien und viele Freiwilligenorganisationen.
Ziel war es, genau die Probleme in den Vordergrund zu stellen, die auch von der Frau Abgeordneten angesprochen wurden: Wie ist mit dem Bedarf an stärkerer Kooperation zwischen dem Gesundheits- und Pflegebereich umzugehen, um den Bedürfnissen unserer älteren Mitbürger Rechnung zu tragen? Ziel der schwedischen Ratspräsidentschaft ist, dass der Rat diesbezüglich am 30. November im Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz Schlussfolgerungen annehmen wird. In den Entwürfen der Schlussfolgerungen streben wir eine vertiefte und engere Kooperation im Bereich „Gesundes und würdevolles Altern“ an, einschließlich des Austauschs von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten. Die Kommission wurde außerdem aufgefordert, einen Aktionsplan für die Würde, Gesundheit und Lebensqualität von älteren Leuten zu erstellen.
Ich möchte außerdem darauf hinweisen, dass der Rat im Juni dieses Jahres Schlussfolgerungen angenommen hat, mit dem Titel „Chancengleichheit für Frauen und Männer: aktives und würdiges Altern“, um die Versorgung mit qualitativen Pflegediensten in Verbindung mit häuslicher Pflege für ältere Menschen zu erleichtern, unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse älterer Männer und Frauen.
Besonders in Bezug auf das Thema der Misshandlung älterer Menschen, verbietet die Richtlinie 2000/78/EG des Rates bereits die Diskriminierung von Menschen am Arbeitsplatz aufgrund ihres Alters. Die Kommission hat vorgeschlagen, dass der Schutz, der durch diese Richtlinie gewährleistet wird, auf eine Reihe von anderen Bereichen ausgeweitet wird, wie soziale Sicherheit, Gesundheitsversorgung, Sozialleistungen, Bildung, Zugang zu Waren und Dienstleistungen, Unterbringung u. s. w.
Dieser Vorschlag enthält viele Aspekte, die sich auf die Misshandlung älterer Menschen beziehen. Er beinhaltet die Pflege zu Hause, Betreuungseinrichtungen und Gesundheitsdienstleistungen. Er verbietet Belästigung, welche eine Form der Diskriminierung darstellt und als unerwünschte Verhaltensweise definiert wird, durch die „die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.“
Über diesen Vorschlag wird momentan im Rat diskutiert und das Europäische Parlament hat bereits eine Stellungnahme abgegeben. Der Vorschlag muss vom Rat einstimmig verabschiedet werden. Natürlich möchten wir das Ergebnis der Debatte des Rates nichts vorwegnehmen, aber ich möchte trotzdem hinzufügen, dass wir alles in unserer Macht Stehende tun, um entsprechende Rechtsvorschriften einzuführen, die dazu beitragen, jegliche Form von Missbrauch oder Misshandlung älterer Menschen zu beseitigen, was vollkommen mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments übereinstimmt.
Natürlich sind wir der festen Überzeugung, dass niemand unter Belästigungen oder Missbrauch leiden sollte, am wenigsten ältere Menschen, die stark auf Betreuung angewiesen sind.
Marian Harkin (ALDE). – Vielen Dank für Ihre wohlüberlegte Antwort, Frau Präsidentin des Rates Malmström. Der Mitteilung der Kommission aus dem Jahr 2008 zufolge wurden in Bezug auf die Ressourcen, die Ausbildung und die Unterstützung des Pflegepersonals die richtigen Bedingungen geschaffen. Ich bin absolut überzeugt, dass das der Fall ist und verstehe, dass dies in die Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten fällt.
Trotzdem gibt es einige Bereiche, in denen die EU unterstützend eingreifen kann. Einer davon ist der gesamte Bereich der grenzüberschreitenden Angelegenheiten. Ich hätte gerne gewusst, was Sie von der Schaffung eines formellen Rahmens halten, der dem Austausch von Informationen in Bezug auf medizinisches Personal, in diesem Fall Pflegepersonal, das grenzübergreifend arbeitet, dient.
Cecilia Malmström, amtierende Präsidentin des Rates. – Ich danke der Abgeordneten für diesen Vorschlag. Ich höre das jetzt zum ersten Mal. Es hört sich nach einer guten Initiative an, aber ich werde den Vorschlag an die zuständigen Minister weitergeben und in den Diskussionsprozess einbringen müssen. Vielleicht können wir zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal darauf zurückkommen.
Silvia-Adriana Ţicău (S&D). – (RO) Die Bevölkerung der Europäischen Union altert. Ältere Menschen brauchen besondere Bedingungen, was die medizinische Versorgung und die Einrichtung von für sie geeigneten Anlagen in Gebäuden und den öffentlichen Verkehrsmitteln betrifft. Die Sozialpolitik hat in Schweden eine lange Tradition. Welche Vorschläge diskutieren Sie mit anderen Mitgliedstaaten, sodass die Lebensbedingungen für Ältere in der gesamten Europäischen Union verbessert werden können?
Seán Kelly (PPE). – Frau Ratspräsidentin, Frau Harkin hat Ihnen eine wichtige Frage gestellt und Sie haben Sie vorzüglich beantwortet, aber um das Spektrum der Frage ein wenig auszuweiten, von Diskriminierungen sind hauptsächlich Menschen über 65 betroffen. Würden Sie auf europaweiter Ebene empfehlen, das Rentenalter heraufzusetzen oder flexibler zu gestalten und würden Sie anstatt dem endgültigen Ausscheiden aus dem Arbeitsleben einen schrittweisen Übergang in den Ruhestand empfehlen, wofür sich mittlerweile die meisten Bürger entscheiden? Das würde enorm dazu beitragen, die Lebensqualität zu verbessern und sicherstellen, dass älteren Menschen mehr Respekt entgegengebracht würde.
Die Präsidentin. – Ich würde sagen, das übersteigt das Thema der Frage ein wenig, aber ich lasse die Ministerin darüber entscheiden, ob sie darauf antworten möchte oder nicht.
Cecilia Malmström, amtierende Präsidentin des Rates. – Die Antwort auf die erste Frage des Herrn Abgeordneten lautet „Ja“, besonders da wir diese Themen ansprechen müssen.
Das Trio, die französische, tschechische und schwedische Präsidentschaft, hat sich darauf geeinigt, den Dialog über Themen, die Gesundheit und ältere Menschen betreffen, zu intensivieren. Es gab beispielsweise eine Konferenz über Alzheimer und die Konferenz, über die ich bereits gesprochen habe, die vor einem Monat stattfand, hat sich mit der würdevollen Behandlung älterer Menschen beschäftigt. Es gab also Gelegenheiten, über dieses Thema zu sprechen und die Ergebnisse werden im Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz Ende November diskutiert werden, wo wir natürlich auch den Bericht des Europäischen Parlaments berücksichtigen werden.
Über das Rentenalter entscheidet jeder Mitgliedsstaat selbst, aber in den Diskussionen über die Strategie von Lissabon, zur Abwechslung nicht über den Vertrag, in denen darüber gesprochen wird, wie das Wachstum, die Entwicklung und die Beschäftigungsfähigkeit gefördert werden kann, und wie mit der demographischen Herausforderung, die uns erwartet, umzugehen ist, muss dieses Thema natürlich berücksichtigt werden. Wie kann die Kompetenz und Erfahrung auch älterer Menschen genutzt werden und welche Wege gibt es, damit sie erwerbstätig bleiben können? Es ist nicht Aufgabe des Rates zu entscheiden, in welchem Alter das genau passieren sollte, sondern eher die Mitgliedstaaten zu ermutigen, ihre Arbeitskräfte bestmöglich einzusetzen.
Die Präsidentin. – Frage Nr. 3 von Herrn Olle Schmidt (H-0310/09)
Betrifft: Dawit Isaak, schwedischer Journalist, inhaftiert in Eritrea
Laut Berichten in den schwedischen Medien ist der schwedische Staatsangehörige Dawit Isaak, der seit 2001 in Eritrea gefangen gehalten wird, inzwischen in ein neues Gefängnis verlegt worden. Berichten zufolge hat dieses Gefängnis noch kein Gefangener lebend wieder verlassen. Dawit Isaak wird bereits seit beinahe acht Jahren unter schrecklichen Verhältnissen von einem Schurkenregime festgehalten, ohne überhaupt zu erfahren, weshalb man ihn so brutal ins Gefängnis geworfen und von seiner Familie, seinen Freunden und seiner Arbeit getrennt hat. Bisher sind alle Versuche fehlgeschlagen, seine Haftentlassung zu erreichen. Die EU sollte in dieser Angelegenheit aktiver sein, denn Isaak ist auch Unionsbürger. Wenn nichts unternommen wird und weder Schweden noch die EU erreichen, dass der eritreische Präsident den Fall zumindest ernsthaft diskutiert, besteht die Gefahr, dass Isaak in der Haft ums Leben kommt.
Welche Maßnahmen plant der schwedische Ratsvorsitz, um den Fall Dawit Isaak auf höchster Ebene in der EU zu behandeln?
Sollte Eritrea tatsächlich EU-Beihilfen erhalten, obwohl das Land so klar gegen grundlegende Menschenrechte verstößt?
Cecilia Malmström, amtierende Präsidentin des Rates. – (SV) Vor acht Jahren wurde der schwedisch-eritreische Journalist Dawit Isaak in Eritrea festgenommen und eingesperrt. Er wird gefangen gehalten, ohne dass ein Gerichtsverfahren eingeleitet wurde und ohne dass es eine Anklage gäbe. Weder seine Familie noch die schwedischen Behörden oder internationale Menschenrechtsorganisationen dürfen ihn besuchen.
Leider hat es in den letzten Jahren überhaupt keine Anzeichen einer Verbesserung der Menschenrechtslage in Eritrea gegeben. Die Verantwortung für diese Situation liegt alleine bei der eritreischen Regierung. Die EU ist sehr besorgt darüber, dass Eritrea weiterhin seinen Verpflichtungen bezüglich der Menschenrechte, gemäß nationalem und internationalem Recht, nicht nachkommt.
Besonders besorgt sind wir über das Thema der politischen Häftlinge und über die mangelnde Redefreiheit. Die EU hat mehrmals um die bedingungslose Freilassung aller politischen Häftlinge in Eritrea gebeten, natürlich auch um die von Dawit Isaak. Am 18. September 2009 hat der Ratsvorsitz im Namen der Europäischen Union eine sehr eindeutige Erklärung veröffentlicht, in der wir unsere Forderung nach der bedingungslosen Freilassung aller politischer Häftlinge wiederholen und feststellen, dass Eritrea eindeutig die Verpflichtungen vernachlässigt, die im Internationalen Pakt der Vereinten Nationen über bürgerliche und politische Rechte festgelegt sind, und den Eritrea ratifiziert hat.
Leider konnte der Fall von Dawit Isaak nicht gelöst werden, aber er bleibt weiterhin eine der obersten Prioritäten für die EU, den schwedische Ratsvorsitz und die schwedische Regierung. Wir werden unsere Bemühungen nicht einstellen, bevor er nicht aus humanitären Gründen freigelassen wurde und zu seiner Familie zurückkehren kann. Ich kann Ihnen versichern, dass wir seinen Fall und die Situation seiner Mitgefangenen auf höchster Ebene in Asmara vorbringen werden.
Die Menschenrechte sind ein Schlüsselelement der Beziehungen zwischen der EU und Eritrea. Wir sind bereit, die eritreische Regierung bei der Verbesserung der Menschenrechtslage zu unterstützen. Die Beihilfe wird aufgrund der Vorschriften des Cotonou-Abkommens bestimmt. Dieses Abkommen befasst sich zugleich mit den Menschenrechten und dem politischen Dialog, der darauf abzielt, Druck auszuüben und Änderungen herbeizuführen. Es ist ein fortlaufender Prozess, der extrem langsam voranschreitet, aber wir hoffen, dass er als Werkzeug dienen kann, um Fortschritte zu machen.
Olle Schmidt (ALDE). – (SV) Ich brauche Ihnen keinen weiteren Informationen zu dem schrecklichen Fall von Dawit Isaak geben. Ich weiß auch, dass Frau Malmström sich sehr in dieser Angelegenheit einsetzt.
Soweit ich weiß, ist Dawit Isaak der einzige EU-Bürger, der gefangen gehalten wird, weil er von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht hat. Sollte die EU deswegen nicht eine gemeinsame Sondererklärung für Dawit Isaak herausgeben? Sollte die Frage einer Sondererklärung nicht im Rat vorgebracht werden? Vielleicht sollten Frau Malmström oder noch jemand anderes nach Eritrea fahren und versuchen, sich mit Dawit Isaak und mit Präsident Isaias Afewerki zu treffen. Ich hoffe, dass das geschehen wird, denn ich halte es für absolut unzumutbar, dass ein EU-Bürger Jahr für Jahr ohne Gerichtsverfahren gefangen gehalten wird, er anscheinend schwer erkrankt ist und das Risiko besteht, dass er im Gefängnis verstirbt.
Cecilia Malmström, amtierende Präsidentin des Rates. – (SV) Herr Schmidt, ich teile Ihre großen Sorgen und Ihre Frustration darüber, dass diese Situation Jahr für Jahr unverändert bleibt und dass es keinerlei Möglichkeit gibt, zu den eritreischen Behörden durchzukommen. Ich bin sicher, dass sowohl Herr Schmidt als auch andere Abgeordnete die Berichte aus Eritrea gelesen und sich die Interviews mit dem eritreischen Präsidenten angehört haben. Es ist nicht leicht, mit ihm umzugehen, und Missbrauch ist in Eritrea weitverbreitet.
Wir versuchen weiterhin, alle Mittel auszuschöpfen, die uns zur Verfügung stehen, aber wir haben keinen Zugang zum Gefängnis. Wir konnten ihn nicht besuchen und wissen nicht, wie es ihm geht. Natürlich werden wir nicht ausschließen, dort hinzufahren, falls wir glauben dass wir dadurch Fortschritte erzielen könnten. Momentan ist es allerdings unmöglich, irgendeine Zusage darüber zu erhalten, ob wir ihn besuchen dürften, Gespräche über ihn führen dürften oder seine Familie besuchen dürften, die auch in Eritrea lebt. Es ist extrem frustrierend. Wir haben eine klare Erklärung abgegeben. Wie Herr Schmidt erwähnt hat, ist Dawit Isaak soweit ich weiß der einzige politische Häftling europäischer Abstammung, der sich zurzeit im Gefängnis befindet. Wir versuchen auf verschiedenen Wegen, den Druck auf die eritreischen Behörden zu verstärken und ihnen zu erklären, dass Dawit Isaak und seine Mitgefangenen freigelassen werden müssen, nicht zuletzt um die Konventionen einzuhalten, die das Land selbst ratifiziert hat. Aber es stellt sich als sehr schwierig heraus, mit diesem Land einen normalen Dialog zu führen.
Die Präsidentin. – Es bestehen keine Zusatzfragen zu dieser Frage, deswegen gehen wir zur nächsten Frage über.
Betrifft: Strategie der Europäischen Union gegen Alkoholmissbrauch
Es sind nun beinahe drei Jahre vergangen, seit die Strategie der Europäischen Union gegen Alkoholmissbrauch vom Parlament beschlossen wurde. Die Strategie sollte bis zum Sommer 2009 einer Bewertung unterzogen werden. Diese Bewertung scheint jedoch leider aufgeschoben worden zu sein. Für Schweden ist die Alkoholpolitik stets ein wichtiger und vorrangiger Gegenstand der Zusammenarbeit im Rahmen der EU gewesen.
Wird sich der schwedische Ratsvorsitz dafür einsetzen, dass die Bewertung der Strategie so schnell wie möglich vorgenommen wird? Wenn dies der Fall ist: Wann wird es zu der Bewertung kommen?
Cecilia Malmström, amtierende Präsidentin des Rates. – (SV) Vielen Dank, Frau Hedh. Ich möchte Frau Hedh ganz zu Anfang daran erinnern, dass der schwedische Ratsvorsitz Alkohol und Gesundheit ganz oben auf die Agenda gesetzt hat, als wichtigen Aspekt bei der Durchführung der europäischen Strategie, welche die Mitgliedstaaten dabei unterstützt, alkoholbedingte Schäden zu reduzieren.
Zu diesem Thema haben wir bereits drei große Veranstaltungen organisiert. Die erste war das informelle Treffen der Gesundheitsminister im Juli in Jönköping, wo dem Verkauf und der Vermarktung von alkoholischen Getränken und deren Einfluss auf den Alkoholkonsum junger Menschen besondere Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Die zweite war eine Expertenkonferenz zu Alkohol und Gesundheit im Stockholm am 21. und 22. September, die darauf abzielte, in der EU eine nachhaltige, langfristige und umfassende Strategie im Hinblick auf den Alkoholkonsum zu unterstützen. Mehr als 450 Personen haben aus, im Prinzip, allen EU-Mitgliedstaaten teilgenommen und die Teilnehmer haben die Prioritäten Schwedens im Bereich Alkohol und Gesundheit stark befürwortet.
Die dritte Veranstaltung war das globale Expertentreffen über Alkoholkonsum, Gesundheit und soziale Entwicklung, das am 23. September stattgefunden hat. Die Veranstaltung wurde vom schwedischen Ratsvorsitz in Kooperation mit Sida (Schwedische Agentur für internationale Entwicklungszusammenarbeit) und dem Norwegischen Ministerium für Gesundheit und Pflege organisiert und wurde von der Weltgesundheitsorganisation gesponsert. Ziel war es, eine globale Strategie für die Weltgesundheitsversammlung auszuarbeiten, die im Mai nächsten Jahres stattfindet. Auf diesem Treffen wurden neuste Forschungsergebnisse vorgestellt in Bezug auf die Verbindung zwischen den schädlichen Auswirkungen von Alkoholkonsum, sozialer Entwicklung und der Verbreitung von Infektionskrankheiten wie HIV/AIDS und Tuberkulose. Es besteht eine wichtige Verbindung, die nicht außer Acht zu lassen ist.
Die Antwort auf die Frage: „Wird der schwedische Ratsvorsitz sich darum bemühen, dass die Strategie unverzüglich beurteilt wird?“ lautet Ja; die Annahme einer Strategie für die EU im Jahr 2006 war ein wichtiger Schritt. Durch diese Annahme hat die Kommission den Alkoholkonsum als einen der Schlüsselfaktoren bei der Bestimmung der Gesundheit innerhalb der EU anerkannt, sowie die Tatsache, dass die EU für die Bekämpfung des risikoreichen und schädigenden Alkoholkonsums verantwortlich ist. Das wurde durch die Unterstützung aller EU-Gesundheitsminister in Schlussfolgerungen, die im November 2006 angenommen wurden, noch weiter verstärkt.
Seit dem 1. Januar 2007 hat die Kommission die Entwicklung im Alkoholkonsum und die alkoholbedingten Schäden sowie die politischen Veränderungen in der EU mit verfolgt. Obwohl in vielen Bereichen Fortschritte verzeichnet wurden, war die Zeit bei Weitem zu knapp, um den gesamten Einfluss der Alkoholpolitik und des Alkoholkonsums auf die Gesundheit festzustellen. Der erste Bericht der Kommission, der bei der Expertenkonferenz vor ein paar Wochen vorgelegt wurde, war ein Lagebericht bezüglich der Alkoholstrategie der EU. Es handelt sich um einen Zwischenbericht vor dem Abschlussbericht, der 2012 vorgelegt werden soll.
Der Ratsvorsitz wird diesen Lagebericht natürlich durchgehen und sich die Ergebnisse der Expertenkonferenz zu Alkohol und Gesundheit ansehen. Wir werden die Fortschritte überprüfen. Wir haben auch eine Reihe von neuen Studien finanziert, um sicherzustellen, dass Alkoholkonsum ein wichtiges Thema auf der EU-Agenda bleibt. In einer der von uns finanzierten Studien wird der Vermarktungseffekt von Alkohol auf junge Leute untersucht, in einer weiteren werden die Auswirkungen von Alkohol auf ältere Menschen in zehn verschiedenen EU-Ländern untersucht und in noch einer weiteren wird die Auswirkung des grenzüberschreitenden Handels auf die nationale Alkoholpolitik untersucht.
In unseren Entwürfen für Schlussfolgerungen zu Alkohol und Gesundheit, über die momentan in der Arbeitsgruppe des Rates diskutiert wird, schlagen wir vor, dass die Kommission aufgefordert werden sollte, anzufangen die nächste Etappe für die Arbeit im Bereich Alkohol und Gesundheit zu analysieren und dafür Prioritäten abzustecken, um hervorzuheben, dass wir uns mit der Zeit nach 2012 beschäftigen müssen, wenn die Bewertung und die aktuelle Alkoholstrategie abgeschlossen ist. Aufgrund dieser Debatte möchte der Ratsvorsitz die Schlussfolgerungen des Rates annehmen, um im Dezember 2009 eine Alkoholstrategie zu unterstützen.
Anna Hedh (S&D). – (SV) Frau Malmström, ich weiß, dass der Ratsvorsitz einige konstruktive Konferenzen abgehalten und sich lange mit diesem Thema auseinandergesetzt hat.
Meine Frage bezog sich insbesondere auf die Alkoholstrategie, denn ich habe die gleiche Frage vor rund einem halben Jahr schon einmal gestellt. Damals hat man mir gesagt, dass die Alkoholstrategie vor dem Sommer noch bewertet werden würde. Deswegen habe ich diese Frage gestellt, da das Thema noch nicht auf die Tagesordnung gesetzt wurde.
Es ist viel passiert seitdem der schwedische Ratsvorsitz im Jahr 2001 eine Alkoholstrategie für die EU vorgeschlagen hat. Die Alkoholstrategie wurde 2006 angenommen und seitdem hat sich viel getan. Einige Mitgliedstaaten haben die Altersbeschränkungen erhöht, andere haben eine höhere Alkoholsteuer eingeführt und wieder andere haben zum Beispiel die Grenzwerte für den Blutalkoholgehalt herabgesetzt. Darüber freue ich mich sehr. Ich hätte es gerne gesehen, wenn der schwedische Ratsvorsitz in Bezug auf Werbung noch ein bisschen weiter gegangen wäre, aber ich freue mich trotzdem, dass eine solche Studie über Werbung, Alkohol und den Alkoholkonsum junger Leute durchgeführt wurde.
Cecilia Malmström, amtierende Präsidentin des Rates. – (SV) Vielen Dank für Ihre Unterstützung in dieser Angelegenheit. Wir haben in der Tat versucht, dieses Thema hervorzuheben, natürlich innerhalb des Rahmens, in dem die EU arbeitet: wir haben Konferenzen abgehalten, Studien durchgeführt und Zeitpläne festgesetzt, mit dem Ziel Fortschritte sicherzustellen und zukünftige Präsidentschaften einzubinden. Ich bin daher froh, dass wir das entstandene Missverständnis klären konnten. Ziel war es, einen Zwischenbericht vorliegen zu haben, der natürlich genauso wichtig ist und der die Situation prüft und analysiert. Der Abschlussbericht wird allerdings im Jahr 2012 vorliegen. In der Zwischenzeit gibt es eine Menge zu tun und ich kann bestätigen, dass in vielen Mitgliedstaaten enorme Bemühungen unternommen werden. In allen Mitgliedstaaten wurden die Bürgerinnen und Bürger bereits darauf hingewiesen, welche Auswirkungen der Alkoholkonsum auf die Gesundheit hat.
Justas Vincas Paleckis (S&D). – (LT) Frau Ministerin, die Anzahl der Straßenverkehrstoten in der EU sinkt, aber trotzdem werden die ehrgeizigen Ziele nächstes Jahr nicht erreicht werden. Der Hauptgrund dafür ist Alkohol. In einigen Ländern ist die Selbstmordrate beängstigend hoch und auch dafür ist der Alkoholkonsum verantwortlich zu machen.
Denken Sie nicht auch, dass wir europaweit die bereits strikten Maßnahmen bezüglich des Alkoholkonsums verschärfen sollten, nach dem Beispiel Skandinaviens? Besonders für junge Leute sollte der Konsum begrenzt werden. Würde Schweden das in die Wege leiten wollen?
Catherine Stihler (S&D). – Ich möchte die Aufmerksamkeit der Ministerin darauf lenken, dass in dem schottischen Wahlkreis, den ich repräsentiere, momentan über einen Mindestpreis für alkoholische Getränke diskutiert wird. Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um die Ministerin zu fragen, ob auch im Rat eine Diskussion über Mindestpreise für Alkoholprodukte stattfindet. In Schottland läuft eine angeregte Debatte darüber und ich habe mich gefragt, wie die Ansicht des Rates dazu aussieht und ob im Rat überhaupt über dieses Thema diskutiert wird.
Cecilia Malmström, amtierende Präsidentin des Rates. – Eine der fünf Prioritäten der europäischen Alkoholstrategie besteht genau darin, die Anzahl der Verletzten und tödlich Verunglückten bei alkoholbedingten Verkehrsunfällen zu reduzieren. Das ist, wie der Herr Abgeordnete gesagt hat, ein sehr großes Problem, das nicht nur sehr viel Leid, sondern auch Kosten verursacht.
Die Kommission hat die Einführung von niedrigeren Geschwindigkeitsbegrenzungen für unerfahrene und gewerbliche Fahrer vorgeschlagen, während Länder, die solche Begrenzungen bereits haben, sie nicht herabsetzen sollten. Es existiert eine Empfehlung zu diesem Thema und wir arbeiten mit den Mitgliedstaaten zusammen.
Viele Staaten haben diese Empfehlungen bereits umgesetzt und es hat viele Aufklärungsaktionen darüber gegeben.-
Ich bin mir keiner laufenden Diskussion über Preise bewusst. Es könnte eine geben. Ich werde meinen verantwortlichen Kollegen fragen, den Umweltminister, aber ich denke nicht, dass dieses spezielle Thema diskutiert wird.
Momentan werden viele andere Themen im Zusammenhang mit Alkoholkonsum erörtert, aber dieses wahrscheinlich nicht, denn es fällt natürlich nicht in den Zuständigkeitsbereich der EU.
Die Präsidentin. – Frage Nr. 5 von Herrn Justas Vincas Paleckis (H-0316/09)
Betrifft: Ökologischer Aspekt der Gaspipelines
In der Europäischen Union (EU) wird den ökologischen Aspekten der neuen Gaspipelines („Nabucco”, „Nord Stream” und „South Stream”), die in die EU führen werden, große Aufmerksamkeit geschenkt. Wegen ihrer Größe und ihrer möglichen ökologischen Auswirkungen auf den Ostseeraum stellt die Gaspipeline Nord Stream, die auf dem Ostseegrund verlegt wird, ein außergewöhnliches Projekt dar.
Welche Gefahren für die Natur sieht der schwedische Ratsvorsitz im Zusammenhang mit dem Bau der Gaspipelines und welche Maßnahmen gedenkt er zu ergreifen, um diese Gefahren zu beseitigen?
Cecilia Malmström, amtierende Präsidentin des Rates. – (SV) Nord Stream stellt aufgrund seiner Größe und der eventuellen Folgen ein besonderes Projekt im Ostseeraum dar. Der Rat ist sich der Einwände bewusst, die bezüglich des Umweltaspekts der Nord Stream Gaspipeline bestehen und hat die im Juli letzten Jahres angenommene Entschließung des Europäischen Parlaments über die ökologischen Auswirkungen der geplanten Gaspipeline im Ostseeraum zwischen Russland und Deutschland aufmerksam zur Kenntnis genommen.
Alle EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Gemeinschaft selbst haben das UN-Übereinkommen von Espoo aus dem Jahr 1991 unterzeichnet. Es ist das Übereinkommen zur Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen. Dieses Übereinkommen enthält zahlreiche wichtige und bindende Verpflichtungen, mit dem besonderen Ziel, sicherzustellen, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird, die die Konsultation anderer Parteien beinhaltet, die von einem speziellen Projekt betroffen sind.
Die Auswirkungen des Nord Stream Projekts im sensiblen ökologischen Umfeld der Ostsee sind von größter Bedeutung und müssen genau untersucht werden. Natura 2000-Gebiete könnten betroffen sein, sowie verminte Gebiete und solche, in denen chemische Munition verklappt wurde. Die Verbreitung von Ablagerungen könnte die Meeresflora und -fauna beeinträchtigen und das Fischereiwesen beeinflussen. Da sich die Pipeline in der Nähe wichtiger Schifffahrtswege befindet, könnte auch dies eine Gefahr für die Umwelt und die Sicherheit darstellen.
Alle Staaten rund um die Ostsee arbeiten seit über drei Jahren im Rahmen des UN-Übereinkommens von Espoo zusammen, um herauszufinden, wie diese Verpflichtungen mit der Art und Weise der Ausführung des Projekts zusammenhängen.
Der Rat möchte trotzdem hervorheben, dass das Nord Stream-Projekt ein privates Vorhaben ist. Deshalb müssen die für das Projekt verantwortlichen Parteien den betroffenen Mitgliedstaaten Informationen vorlegen, die beweisen, dass das Projekt die relevanten Rechtsvorschriften einhält.
Deshalb kann der Rat keinen Kommentar zum Nord Stream-Projekt abgeben, der irgendwie als Eingriff in die nationalen rechtsstaatlichen Verfahren ausgelegt werden könnte.
Justas Vincas Paleckis (S&D). – (LT) Vielen Dank Frau Ministerin für Ihre wirklich umfassende Antwort. Natürlich ist Schweden maßgeblich von dieser Angelegenheit betroffen, umso mehr da Schweden ein Land ist, das an der Ostsee liegt. Ich möchte bloß noch einen Aspekt hervorheben und zwar, dass man solchen Angelegenheiten nie genügend Aufmerksamkeit schenken kann. Ich würde mich freuen, wenn Sie das bestätigen könnten und mir sagen würden, dass Schweden diese Angelegenheit während seines Ratsvorsitzes kontinuierlich verfolgen sowie geeignete Maßnahmen ergreifen wird.
Cecilia Malmström, amtierende Präsidentin des Rates. – (SV) Ich kann Ihnen versichern, sehr geehrte Abgeordnete, dass Schweden das tun wird. Wir sind sehr wachsam, wenn es um das sensible ökologische Umfeld der Ostsee geht, das natürlich von jeglicher Art unternommener Projekte bedroht wird und deshalb haben wir gerade für dieses Projekt sehr strenge Umweltauflagen eingeführt und es wird momentan von verschiedenen zuständigen Behörden untersucht und geprüft. Schwedisches Hoheitsgebiet wird nicht davon beeinflusst, aber Schwedens Wirtschaftsraum, und deshalb haben wir sehr sorgfältig darauf hingewiesen, dass unser Standpunkt auf internationalen Konventionen wie der Espoo Konvention basieren wird. Wir dürfen keine politischen oder wirtschaftlichen Bewertungen vornehmen. Der schwedische Staat ist in der Lage, das zu prüfen und das wird mittlerweile auch getan.
Die Präsidentin. – Frage Nr. 6 von Frau Silvia-Adriana Ticau (H-0318/09)
Betrifft: Beseitigung der Barrieren für die Arbeitnehmerfreizügigkeit zwischen Mitgliedstaaten
Der schwedische Ratsvorsitz erkennt an, dass die Mitgliedstaaten angesichts der gegenwärtigen Wirtschaftskrise unbedingt in der Lage sein sollten, gemeinsam auf die Herausforderungen zu reagieren sowie Lösungen für einen Ausweg aus der Wirtschafts- und Finanzkrise zu finden und vor allem die Arbeitslosigkeit und ihre negativen sozialen Auswirkungen zu verringern. Die bestehenden Barrieren, durch die die Freizügigkeit der Arbeitnehmer aus Mitgliedstaaten, die der Union nach dem 1. Mai 2004 beigetreten sind, beeinträchtigt wird, stellen eine Einschränkung der Rechte der Bürger dieser Länder dar und können Schwarzarbeit und Sozialdumping begünstigen. Die Aufhebung dieser Barrieren dient gleichermaßen dem Schutze der eingewanderten und der einheimischen Arbeitnehmer. Welche konkreten Maßnahmen plant der Rat angesichts der vom schwedischen Ratsvorsitz eingegangenen Verpflichtung zu einer aktiven europäischen Arbeitsmarktpolitik, um die bestehenden Barrieren abzuschaffen, durch die die Freizügigkeit der Arbeitnehmer aus den Mitgliedstaaten, die der EU nach dem 1. Mai 2004 beigetreten sind, beeinträchtigt wird?
Cecilia Malmström, amtierende Präsidentin des Rates. – (SV) Der Rat möchte darauf hinweisen, dass die Freizügigkeit eines der Grundrechte ist, das im Gemeinschaftsrecht festgeschrieben ist und das Recht der EU-Bürger einschließt, in anderen Mitgliedstaaten zu leben und zu arbeiten.
Auf seinem Treffen am 9. März 2009 hat der Rat sich an die Mitgliedstaaten gewandt, die immer noch Übergangsregelungen anwenden, die das Recht auf Freizügigkeit einschränken. Zu dem Zeitpunkt hat der Rat aufgrund der vorliegenden Informationen verkündet, dass diese Mitgliedstaaten prüfen sollten, ob sie die Einschränkungen weiterhin anwenden wollen. Die Mitgliedstaaten wurden auch aufgerufen, die Einschränkungen der dritten Phase aufzuheben, falls keine ernsten Störungen auf ihren Arbeitsmärkten abzusehen waren oder kein Risiko für solcherlei Störungen bestand.
Der Rat hat die Mitgliedstaaten außerdem darauf hingewiesen, dass die Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten Vorrechte gegenüber Arbeitskräften aus Nicht-EU-Ländern haben, und dass der Schutz der Bürgerinnen und Bürger aus neuen Mitgliedstaaten, die bereits in einem anderen als ihrem eigenen Mitgliedstaat gewohnt und gearbeitet haben, in der Übergangsphase bestehen bleibt. Die Rechte von Familienmitgliedern wurden auch berücksichtigt, gemäß der Praxis von früheren Beitritten.
Der Rat hat in den Regeln der Freizügigkeit für Arbeitskräfte die starken Elemente der Differenzierung und der Flexibilität hervorgehoben. Die Mitgliedstaaten haben erklärt, dass sie, gemäß der nationalen Gesetzgebung, Bürgern von neuen Mitgliedstaaten mehr Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen wollen, um die Angleichung ihrer nationalen Rechtsvorschriften an das Gemeinschaftsrecht zu beschleunigen.
Die Kommission hat im November 2008 eine Mitteilung über die Auswirkungen der Freizügigkeit von Arbeitskräften vor dem Hintergrund der EU-Erweiterung vorgelegt. Die Kommission weist darauf hin, dass Arbeitskräfte aus Bulgarien, Rumänien und den EU-10 Mitgliedstaaten dazu beitragen, die höhere Arbeitsnachfrage in den Aufnahmeländern zu decken und somit einen wichtigen Beitrag zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum leisten. Vorliegende Beweise zeigen, dass die Freizügigkeit innerhalb der EU nach Erweiterungen nicht zu ernsthaften Störungen des Arbeitsmarktes geführt hat und wahrscheinlich auch nicht führen wird.
Die Kommission hat des Weiteren festgestellt, dass das Volumen und die Richtung der Mobilitätsströme in Europa eher vom allgemeinen Angebot und der Nachfrage nach Arbeitskräften abhängig ist als von Regeln, die den Zugang zum Arbeitsmarkt beschränken. Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass Beschränkungen der Mitgliedstaaten Arbeitsmarktanpassungen verzögern und sogar das Problem der Schwarzarbeit verstärken können.
Die Freizügigkeit der Arbeitskräfte ist eine wichtige Priorität in der Europäischen Union. Durch sie werden mehr Arbeitsplätze geschaffen, sodass die Wirtschaft sogar während einer Wirtschaftskrise reguliert werden kann. Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer trägt auch zur Reduzierung der sozialen Abgrenzung und der Armut bei.
Hinsichtlich der Übergangsphase für Freizügigkeit, nach der die Frau Abgeordnete gefragt hat, haben die Mitgliedstaaten das Recht, an ihren Beschränkungen bis Ende der dritten Phase des Übergangszeitraums festzuhalten. Allerdings ist der Rat der Ansicht, dass die Wirtschaftskrise mit der Europa momentan zu kämpfen hat, nicht als Grund dafür genommen werden sollte, die Übergangsregeln weiter anzuwenden. Sogar in Zeiten der niedrigen Nachfrage nach Arbeitskräften kann es schwierig für Arbeitgeber sein, alle Stellen mit Arbeitskräften aus dem eigenen Land zu besetzen.
Der Rat überprüft die Frage der Übergangsbestimmungen regelmäßig. Die jüngste Überprüfung fand bei seinem Treffen im Juni 2009 statt, als der Rat die Informationen der Kommission über die Auswirkungen der Freizügigkeit vor dem Hintergrund der EU-Erweiterung zur Kenntnis genommen hat. Die Kommission hat den Rat darüber informiert, dass vor dem 1. Mai 2009 drei der EU-15-Staaten der Kommission ernste Störungen des Arbeitsmarkts oder die Gefahr solcher Störungen gemeldet haben. In Deutschland und Österreich gelten weiterhin Beschränkungen für den Arbeitsmarkt, da an der Bedingung einer Arbeitserlaubnis festgehalten wird, während Großbritannien ein Ex-Post Registrierungssystem anwendet, das Arbeitnehmern ermöglicht, eine Arbeit aufzunehmen, aber sie dazu verpflichtet, sich binnen 30 Tagen anzumelden.
In den Informationen, die dem Rat vorgelegt wurden, hat die Kommission des Weiteren angegeben, dass sie für die Einhaltung der Beitrittsverträge sorgen würde und sich das Recht vorbehält, Erklärungen von den Mitgliedstaaten zu verlangen, die weiterhin Beschränkungen anwenden.
Silvia-Adriana Ţicău (S&D). – (RO) Ich hätte gerne gewusst, ob der schwedische Ratsvorsitz Maßnahmen auf seiner Agenda vorsieht, die zum Ziel haben, die Mitgliedstaaten, die weiterhin an diesen Barrieren der Freizügigkeit von Arbeitnehmern festhalten, zu überzeugen, die Barrieren aufzuheben. Meine zweite Frage ist, ob Sie vorhaben, solch einen Vorschlag zur Aufhebung der Barrieren der Freizügigkeit von Arbeitskräften in die Schlossfolgerungen des schwedischen Ratsvorsitzes mit einzuschließen.
Cecilia Malmström, amtierende Präsidentin des Rates. – (SV) Ich möchte mich bei der Frau Abgeordneten bedanken. Alle Mitglieder des hier präsenten Trios, der französische, tschechische und schwedische Ratsvorsitz, haben in ihren Schlussfolgerungen bestätigt, dass die Erweiterung der EU viele Vorteile gebracht hat. Sie hat zu Wirtschaftswachstum geführt und es gibt keinerlei Hinweise darauf, dass es ernste wirtschaftliche Störungen gab.
Wir verfügen zusammen mit der Kommission über Mechanismen, mit denen die Übergangsregelungen regelmäßig überprüft werden können. Zwischen diesen Überprüfungen können wir die Mitgliedstaaten natürlich auffordern, Maßnahmen zu ergreifen, um diskriminierende Rechtsvorschriften aufzuheben und sicherzustellen, dass qualifizierte Arbeitskräfte in der gesamten EU eingesetzt werden können, aber die rein rechtlichen Aspekte werden zusammen mit der Kommission behandelt. Wie schon erwähnt, haben wir solch eine Überprüfung dieses Jahr bereits durchgeführt.
Franz Obermayr (NI). - Frau Präsidentin! Die Fragestellerin konzentriert sich in ihren Ausführungen naturgemäß hauptsächlich auf die Situation der Mitgliedstaaten, aus denen Teile der Bevölkerung auswandern, um woanders Arbeit zu suchen. Ich verstehe das auch.
Österreich hingegen konnte – wie Deutschland – als Land mit massiver Zuwanderung eine Verlängerung der Übergangsfristen bis zur totalen Öffnung des Arbeitsmarktes erwirken. Die Gründe waren klar. Negative Verdrängungs- und Verteilungswirkungen bei den großen Einkommensunterschieden – insbesondere jetzt vor dem Hintergrund der unerfreulichen Entwicklung des Arbeitsmarktes – und eine verstärkte Zuwanderung hätten zu einer erheblichen Überlastung des Arbeitsmarktes geführt und damit zu sozialen Spannungen, die wir alle nicht wollen.
Daher meine Frage: Werden diese Probleme, wie sie sich für Österreich und Deutschland darstellen, auch erkannt, und sieht man auch entsprechende Lösungen vor?
Cecilia Malmström, amtierende Präsidentin des Rates. – (SV) Alle EU-Mitgliedstaaten sind natürlich schwer von der Wirtschaftskrise und von Arbeitslosigkeit betroffen. Die Zahlen weichen leicht voneinander ab, aber alle Länder wurden hart getroffen. Ein Land ist dazu berechtigt, die Übergangsregelung einzusetzen, was zum Beispiel Österreich getan hat, und es besteht die Möglichkeit, die Anwendung dieser Regeln gemäß besonderer Verfahren zu verlängern, wenn der Kommission eine Begründung vorgelegt wird. Ich bin nicht genügend über die Situation in Österreich informiert. Ich weiß nicht, ob es dort größere Probleme gibt als anderswo. Wie schon gesagt, haben alle Mitgliedstaaten mit enormen Problemen auf dem Arbeitsmarkt zu kämpfen.
Die Kommission erklärt in ihrem Bericht, dass keinerlei Anzeichen dafür sprechen, dass Freizügigkeit in irgendeinem Mitgliedstaat zu Störungen geführt hat. In meinem Heimatland Schweden, das auch stark von Arbeitslosigkeit betroffen ist, konnten wir gar keine Verbindung zwischen Freizügigkeit und Arbeitslosigkeit feststellen. Personen aus anderen EU-Mitgliedstaaten waren bei uns willkommen und wurden in den Arbeitsmarkt integriert.
Die Präsidentin. – Frage Nr. 7 von Herrn Nikolaos Chountis (H-0319/09)
Betrifft: Behinderung von Hubschraubern und Flugzeugen der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (Frontex) durch die Türkei
Seit Mai 2009 waren sechs Fälle zu verzeichnen, in denen Flugzeuge bzw. Hubschrauber der Agentur Frontex durch türkische Flugzeuge oder durch Radar behindert wurden. Der jüngste Zwischenfall ereignete sich am 8. 9. 2009, als ein Frontex-Hubschrauber mit zwei lettischen Piloten auf dem Weg von der Insel Kos zur Insel Samos war. Über der Insel Farmakonisi wurde der Hubschrauber durch die Radaranlage auf der türkischen Insel Datça gestört, deren Betreiber die Piloten über Funk aufforderten, das Gebiet zu verlassen und ihren Flugplan zu übermitteln.
Ist er Rat über diesen Zwischenfall unterrichtet? Wie bewertet er ihn? Welche Maßnahmen wird er gegenüber der Türkei ergreifen?
Cecilia Malmström, amtierende Präsidentin des Rates. – (SV) Ja, der Rat ist sich der Störungen bewusst, auf die der Abgeordnete hingewiesen hat. Der Ratsvorsitz ist der Meinung, dass die Türkei als Beitrittsland gemäß den Verträgen die Werte und Ziele der Europäischen Union teilen muss. Deutliches Engagement für gute nachbarschaftliche Beziehungen sowie friedliche Konfliktlösungen sind grundlegende und wichtige Bedingungen für die Mitgliedschaft in der EU. Gemäß dem Verhandlungsrahmen und den relevanten Schlussfolgerungen des Rates hat die EU die Türkei aufgefordert, jegliche Drohungen, mögliche Konfliktherde oder Maßnahmen, die gute Beziehungen beeinträchtigen könnten, zu vermeiden, sondern die Möglichkeit zu nutzen, Streitigkeiten friedlich zu lösen.
Ich möchte dem Herrn Abgeordneten versichern, dass das Thema guter nachbarschaftlicher Beziehungen von der EU systematisch vorgebracht wird. Gerade kürzlich auf der Tagung des Assoziationsrates am 19. Mai und bei dem Treffen der EU-Troika mit den führenden Politikern der Türkei letzten Juli in Stockholm.
Hinsichtlich der speziellen Angelegenheit der von Frontex genutzten Flugzeuge möchte ich darauf hinweisen, dass Frontex mehrere Gemeinschaftsunternehmen und Pilotprojekte koordiniert. Diese tragen maßgeblich zum Schutz der See-, Land- und Luftaußengrenzen der Europäischen Union bei.
Eine der Operationen ist Poseidon 2009, die von Griechenland koordiniert wird. Ziel der Operation ist es, Personen aus der Türkei, Personen, die die Türkei durchquert haben, und Personen aus nordafrikanischen Staaten, die versuchen, an die griechische Küste zu gelangen, daran zu hindern unerlaubt die Grenze zu überschreiten. Der Herr Abgeordnete ist darüber natürlich informiert. Poseidon beinhaltet auch die Einrichtung technischer Anlagen im europäischen Luftraum an den Grenzen der griechischen Inseln. Die Türkei wurde natürlich über diese Operation informiert.
Hinsichtlich der Kooperation zwischen Frontex und den zuständigen türkischen Behörden werden momentan Verhandlungen über die anzuwendenden Arbeitsmethoden geführt. Das ist sehr erfreulich. Ein Übereinkommen würde den Informationsaustausch beinhalten und den türkischen Behörden Möglichkeiten bieten, an den Gemeinschaftsunternehmen von Frontex teilzunehmen. Diese Art von Zusammenarbeit könnte einen wichtigen Beitrag zur Vorbeugung illegaler Einwanderung und zur Verbesserung der nachbarschaftlichen Beziehungen leisten.
Nikolaos Chountis (GUE/NGL). – (EL) Frau Präsidentin, Frau Ministerin, ich möchte Ihnen noch einmal für Ihre ehrlichen Antworten danken, aber aus Ihrer Argumentation schließe ich, dass Sie sich dieses Vorfalls bewusst sind. Wir arbeiten mit der Türkei zusammen, aber Sie haben mir keine klare Antwort auf meine Frage gegeben. Deshalb möchte ich sie noch einmal in den Mittelpunkt stellen und fragen, ob der türkische Luftraum wirklich, wie behauptet wird, während der Frontex-Einsätze verletzt wurde.
Der Grund weswegen ich das frage, ist, dass wir in diesem Verfahren untersuchen, ob die Türkei die griechischen Hoheitsrechte anfechtet. Des Weiteren möchte ich Sie daran erinnern, dass der Vize-Exekutivdirektor von Frontex, Herr Fernandez, auf einem kürzlichen Besuch in Griechenland gesagt hat, dass keine solchen Verletzungen stattgefunden haben, und dass er in dieser Angelegenheit auf den Bericht der Piloten verwiesen hat. Also, um auf meine Frage zurückzukommen: Wurden beim Frontex-Einsatz die Grenzen verletzt, wie Frontex von der Türkei vorgeworfen wird oder nicht und was tun Sie in dieser Hinsicht?
Cecilia Malmström, amtierende Präsidentin des Rates. – (SV) Es ist sehr schwierig für den schwedischen Ratsvorsitz festzustellen, wann genau eine Verletzung stattfindet und wann nicht. Wir wurden bei mehreren Gelegenheiten auf die Besorgnis hingewiesen, die viele meiner griechischen Kollegen fühlen. Wir haben darüber diskutiert und Diskussionen mit den türkischen Behörden und unseren türkischen Pendants gefordert und auch geführt. Des Weiteren haben wir sie dazu angehalten, die nachbarschaftlichen Beziehungen zu verbessern. Es ist sehr schwierig für einen Ratsvorsitz, genau festzustellen, ob eine Verletzung stattfindet oder nicht. Dies begründet sich natürlich auf internationalen Konventionen und ist ein bilaterales Problem zwischen den beiden Mitgliedstaaten.
Die Präsidentin. – Frau Morvai, Sie möchten noch einmal das Wort ergreifen. Wenn es um eine Zusatzfrage zu diesem Thema geht, erhalten Sie für 30 Sekunden das Wort.
Krisztina Morvai (NI). – Frau Präsidentin, Sie scheinen meine Gedanken zu lesen, denn ich habe mich nicht gemeldet, aber ich wollte mich dafür entschuldigen, dass ich zusätzliche 20 Sekunden dieser extrem lebhaften und demokratischen Debatte genutzt habe, um eine solch irrelevante Frage über häufige brutale Eingriffe der Polizei und politische Häftlinge in einem europäischen Mitgliedstaat zu stellen. Ich entschuldige mich.
Die Präsidentin. – Wenn Sie eine Frage haben, reichen Sie sie bitte auf dem normalen Weg schriftlich ein. Dann kann sie gegebenenfalls beantwortet werden. Viele Abgeordnete möchten, dass ihre Fragen heute Abend beantwortet werden, und aus Rücksicht auf Sie möchten wir diese Fragestunde ordnungsgemäß durchführen.
(Frage Nr. 8 fällt weg, da der Fragesteller abwesend ist.)
Frage Nr. 9 von Frau Mairead McGuinness (H-0325/09)
Betrifft: Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005
Welche Ansicht vertritt der Ratsvorsitz hinsichtlich der Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport? Ist sich der Vorsitz aller möglichen Folgen einer Überarbeitung bewusst?
Cecilia Malmström, amtierende Präsidentin des Rates. – (SV) Vielen Dank für Ihre Frage. Der Rat teilt natürlich die Besorgnis der Frau Abgeordneten hinsichtlich des Tierschutzes. Dem Ratsvorsitz wurde im September eine ähnliche Frage von Frau Harkin gestellt. Er hat daraufhin geantwortet, dass eines der Ziele des schwedischen Ratsvorsitzes darin besteht, die Debatte über den Tierschutz voranzutreiben. Außerdem ist der Tierschutz eine der Prioritäten des Ratsvorsitzes.
Auf der Sitzung am 7. September dieses Jahres hat die Kommission dem Rat mitgeteilt, dass der Entwurf für eine Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport so schnell wie möglich bearbeitet wird. Auf der gleichen Sitzung wurde der Rat über die Ansichten der Delegationen informiert, hinsichtlich der bestehenden Notwendigkeit für neue Instrumente zur Verbesserung der Kontrolle und Inspektion des internationalen Transports von lebenden Tieren, beispielsweise mithilfe von Satellitennavigationssystemen. Ein geeignetes Satellitennavigationssystem könnte die Überwachung durch Behörden der Mitgliedstaaten erleichtern, da es momentan mit den heutigen Instrumenten sehr schwierig ist, festzustellen, ob Vorschriften eingehalten werden oder nicht.
Die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 ist ein effizienterer Rechtsakt zum Schutz von Tieren beim Transport, da sie die beteiligten Parteien bestimmt, ihnen Verantwortungsbereiche zuteilt und striktere Maßnahmen einführt, wie Genehmigungen und Inspektionen, sowie strengere Regeln für den Transport.
Einige Aspekte des Transports von Tieren werden nicht von den Vorschriften abgedeckt, nämlich die maximale Anzahl der Transporte und die räumlichen Bedürfnisse der Tiere. Gemäß Artikel 32 der Verordnung müssen diese Aspekte in einem Bericht enthalten sein, der in vier Jahren vorzulegen ist und eventuell mit einem neuen Vorschlag einhergeht.
Der Ratsvorsitz kann bestätigen, den Vorschlag der Kommission auf Überprüfung der Verordnung untersuchen zu wollen, sobald die Kommission ihn eingereicht hat. Das hat sie noch nicht getan, aber sobald der Vorschlag vorliegt, werden wir mit den Untersuchungen beginnen, denn wir teilen das Interesse der Mitgliedstaaten an der Überprüfung der Verordnung.
Mairead McGuinness (PPE). – Vielen Dank für Ihre umfassende Antwort.
Ich teile die Sorgen über den Tierschutz, aber ich möchte eine realistische Verordnung, die auch einen legitimen und korrekt kontrollierten Handel mit Tieren ermöglicht. Deswegen denke ich, dass wir keine weiteren Regelungen benötigen. Wir brauchen eine absolut korrekte Umsetzung der bereits bestehenden Vorschriften und ich halte Ihre Anmerkungen über Navigationssysteme etc. in dieser Debatte für sehr hilfreich. Wir sollten uns von der Wissenschaft leiten lassen.
Ich würde Sie bitten, vielleicht den Transport von Pferden in den Mittelpunkt zu stellen. Dort gibt es besondere Probleme und die Vorschriften werden nicht umgesetzt. Vielleicht könnten Sie dazu noch etwas sagen?
Cecilia Malmström, amtierende Präsidentin des Rates. – Ich bin keine Expertin was den Transport von Pferden angeht, aber ich habe mir Ihren Vorschlag angehört und werde ihn mir zu Herzen nehmen.
Ich gebe Ihnen Recht. Es kommt relativ häufig vor, dass die Umsetzung der Vorschriften nicht gut funktioniert und es besteht nicht immer gleich Bedarf für neue Regelungen. Wenn der Vorschlag der Kommission vorliegt, werden wir ihn untersuchen und bewerten und abschätzen, ob zusätzliche Maßnahmen notwendig sind oder, wie Sie vorschlagen, nur die Umsetzung verbessert werden sollte. Wir kommen darauf zurück sobald der Vorschlag der Kommission vorliegt.
Seán Kelly (PPE). – Ich möchte noch etwas zu der Frage meiner Kollegin Frau McGuinness sagen: Irland ist ein Inselstaat und deswegen stark vom Seetransport von Tieren abhängig. Die Beschränkungen, die momentan umgesetzt werden und zur Umsetzung vorgeschlagen werden, halten viele Personen in der Branche für äußerst kostspielig. Würden Sie das bitte berücksichtigen, wenn Sie die Verordnung überprüfen? Andererseits, wenn es keinen Transport lebender Tiere mehr gäbe, würden die Betriebe untereinander ein schönes Kartell bilden, das die Preise noch weiter drücken und immer mehr Menschen aus der Landwirtschaft vertreiben würde.
Cecilia Malmström, amtierende Präsidentin des Rates. – Ich verstehe die Schwierigkeiten Irlands, die das Land aufgrund seiner Insellage und der Abhängigkeit vom Transport hat.
Ich denke, dass bei der Gesetzgebung immer besonders wichtig ist, dass wir stark betroffen sind. Wir sind uns des Drucks unserer Bürger bewusst, auf das Wohlbefinden der Tiere zu achten. Das sollte natürlich auf geeignete Art und Weise auch geschehen und es sollte bewertet werden, was bereits getan wurde. Reichen die Vorschriften aus? Werden sie benötigt? Werden zusätzliche Vorschriften benötigt? Muss die Umsetzung verbessert werden? All das müssen wir berücksichtigen, bevor wir weitere Vorschriften einführen.
Ich bin überzeugt, dass in unserem Gespräch mit den Mitgliedstaaten alle Länder die Gelegenheit haben werden, ihre spezifische Situation mit in die Diskussion mit einzubringen.
(Frage Nr. 10 fällt weg, da der Fragesteller abwesend ist.)
Betrachtet man sich einerseits die zunehmende Fettsucht bei Kindern in der EU-27 und andererseits die Bedeutung lebenslanger Gesundheit angesichts einer alternden Bevölkerung in der EU, so ist es zu begrüßen, wenn nach dem Vertrag von Lissabon der Sport in die EU-Zuständigkeiten einbezogen wird. Wird der Rat – um dem höheren Stellenwert Ausdruck zu verleihen, der dem Sport im Vertrag beigemessen wird – Initiativen unterstützen, die darauf abzielen, den Sport ausdrücklich in eines der Ressorts der künftigen Kommissionsmitglieder aufzunehmen?
Cecilia Malmström, amtierende Präsidentin des Rates. – Sportliche Aktivitäten unterliegen heutzutage dem EU-Recht. Wie der Herr Abgeordnete korrekt hervorgehoben hat, wird der Vertrag von Lissabon, sobald er in Kraft tritt, einen rechtlichen Rahmen bilden, um sportliche Themen in der EU zu fördern. Dabei wird die besondere Natur des Sports berücksichtigt, seine Strukturen, die sich auf freiwilliger Arbeit begründen, und seine soziale und erzieherische Funktion.
Allerdings kann sich der Rat kein Bild von der internen Aufteilung der zukünftigen Kommission machen, für die, gemäß Vertrag, der Präsident der Kommission zuständig ist.
Ich schließe mich Ihnen an: Gesundheit und Sport hängen ganz eng zusammen. Sportliche Aktivitäten fördern auch den sozialen Zusammenhalt, die Demokratie und die persönliche Entwicklung. Natürlich ist Sport auch Unterhaltung, wenn beispielsweise der örtliche Fußballclub spielt oder wenn internationale Wettkämpfe ausgetragen werden.
Meiner Ansicht nach hat eine freie und unabhängige Sportbewegung auch eine Verantwortung in gesellschaftlichen Angelegenheiten, wie in der öffentlichen Gesundheit und im Schutz der demokratischen Werte.
Für den schwedischen Ratsvorsitz ist Sportpolitik vor allem ein nationales Anliegen. Man muss auch bei neuen Vorschlägen und Programmen vorsichtig sein, die politische Maßnahmen auf EU-Ebene erweitern würden und dadurch bereits gut funktionierende Systeme beschädigt werden könnten, wie beispielsweise die, die sich die Zivilgesellschaft über Jahre hinweg aufgebaut hat.
Seán Kelly (PPE). – Erst einmal vielen Dank, dass Sie meine Frage ausgewählt haben, das freut mich sehr. Ich möchte Ihnen auch für die Antwort danken, die sehr umfangreich war. Ich denke Sie haben ganz deutlich den Nutzen von sportlicher Betätigung hervorgehoben, besonders den gesundheitlichen Nutzen, und ich bin zuversichtlich, dass wenn der Vertrag von Lissabon in Kraft tritt, wir uns zusammen dafür einsetzen können, dass Sport in der Europäischen Union eine entsprechende Unterstützung und Förderung erhält.
Mairead McGuinness (PPE). – Danke, dass Sie meine Frage beantwortet haben. Herr Kelly ist sehr zurückhaltend und hat nicht gesagt, dass er der ehemalige Präsident des Gaelic Athletic Association (des gälischen Leichtathletikverbands) ist, der größten Sportbewegung Irlands, weswegen er so großes Interesse am Sport hat. Er ziert sich, das zu sagen, aber ich dachte, dass Sie das wissen sollten.
Die Präsidentin. − Vielen Dank für diese Information.
Die Fragestunde ist geschlossen.
– Die Anfragen, die aus Zeitgründen nicht behandelt wurden, werden schriftlich beantwortet (siehe Anlage).