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Ausführliche Sitzungsberichte
Donnerstag, 22. Oktober 2009 - Straßburg Ausgabe im ABl.

6. Bericht der Internationalen Unabhängigen Untersuchungskommission zum Konflikt in Georgien (Aussprache
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Protokoll
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  Die Präsidentin. – Der nächste Punkt betrifft die Stellungnahme der Kommission zum Bericht der Internationalen Unabhängigen Untersuchungskommission zum Konflikt in Georgien.

 
  
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  Vytautas Landsbergis (PPE). – Frau Präsidentin, hinsichtlich eines Tagesordnungspunktes möchte ich gegen die Manipulation protestieren, die von einem Beschäftigten des Sekretariats ausgehen muss. Für die Debatte zur Untersuchungskommission zu Georgien wurde eine Liste bereitgestellt, doch die Namen einiger Redner, zu dem auch der meinige gehörte, wurden gestrichen. Ich bitte daher darum, dass meine Redezeit den zuletzt vereinbarten Regelungen entspricht. Ich bitte darum, dass mir nach Herrn Kasoulides das Wort erteilt wird.

 
  
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  Die Präsidentin. – Herr Landsbergis, es ist vorgesehen, dass nur Redner im Namen der Fraktionen zu Wort kommen, und für Ihre PPE-Fraktion gibt es bereits einen Redner. Ich kann Ihnen jedoch anbieten, Ihnen über das „Catch-the-eye“-Verfahren das Wort zu erteilen.

 
  
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  Leonard Orban, Mitglied der Kommission. – (RO) Ich freue mich über die Gelegenheit, heute mit Ihnen über Georgien sprechen zu können. Vor weniger als einem Jahr nach dem bewaffneten Konflikt mit Russland steht Georgien vor zahlreichen Herausforderungen, an denen die Europäische Union ein direktes Interesse hat. Wir sollten diesem Land daher unsere ungeteilte Aufmerksamkeit schenken.

Der Bericht der Internationalen Unabhängigen Untersuchungskommission zum Konflikt in Georgien unter der Leitung der Schweizer Botschafterin Heidi Tagliavini wurde auf Anfrage der Europäischen Union, der die Entscheidung des Rates zugrunde liegt, erstellt. Trotzdem ist dieser Bericht völlig unabhängig, und die Europäische Union war weder an dessen Erstellung beteiligt, noch hatte sie irgendeinen Einfluss auf dessen Inhalt. Ich möchte daher nicht auf die Ergebnisse des Berichts im Einzelnen eingehen.

Unserer Auffassung nach hat der Bericht seine Hauptaufgabe erfüllt, die darin bestand, Erklärungen für die Geschehnisse im August 2008 zu liefern und die Hauptursachen des Konflikts zu benennen. In dem Bericht wird deutlich hervorgehoben, dass, wie in den meisten Konfliktsituationen, keine Partei allein für den Konflikt verantwortlich gemacht werden kann. Sowohl Georgien als auch Russland werden für ihr Vorgehen kritisiert. Eine weitere Lehre, die aus dem Bericht zu ziehen ist, ist die Notwendigkeit eines schnelleren und entschiedeneren Vorgehens seitens der internationalen Gemeinschaft in besonders kritischen Situationen, die zu Kampfhandlungen führen können.

Die Europäische Union hält in allen Punkten an den Verpflichtungen fest, die sie im Hinblick auf die territoriale Integrität Georgiens eingegangen ist. Gegenwärtig sollten wir unsere Bemühungen auf die Vermeidung zukünftiger Konflikte und auf eine friedliche Lösung anhaltender Spannungen konzentrieren, da nur auf diese Weise Wohlstand und Stabilität in der Region auf längere Sicht möglich sind.

Meine Damen und Herren, der Krieg hat die georgische Bevölkerung nachhaltig geprägt, und das Land hat weiterhin mit grundlegenden Problemen zu kämpfen, wie beispielsweise der Absicherung der Grundversorgung von Tausenden Vertriebenen. Ich freue mich daher sagen zu können, dass die Umsetzung des Maßnahmenpakets zur Konfliktnachsorge, das von der Europäischen Kommission mit Unterstützung der Mitgliedstaaten und anderer Parteien ausgearbeitet wurde, sehr gut vorangeht. Wie Sie wissen, werden im Rahmen des Maßnahmenpakets der Europäischen Kommission Hilfeleistungen im Wert von bis zu 500 Mio. EUR für den Zeitraum 2008-2010 bereitgestellt. Einige der Bereiche, auf die das Paket ausgerichtet ist, betreffen die Versorgung von Vertriebenen sowie wirtschaftliche Maßnahmen, die auf Wirtschaftswachstum abzielen und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen sollen. Um dem Land zu helfen, die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise zu bewältigen, hat die Europäische Kommission zudem den Vorschlag eingebracht, dass Georgien eine makrofinanzielle Hilfe in Höhe von 46 Mio. EUR erhalten sollte.

Zurzeit ist die Untersuchungskommission der Europäischen Union in Georgien immer noch die einzige internationale Präsenz, die die Lage im Land beobachtet. Dieser Mission kommt eine wesentliche Rolle zu. Wir würden es jedoch zudem begrüßen, wenn ihr Tätigkeitsbereich sich über das gesamte Gebiet erstrecken würde. Die Gespräche in Genf unter gemeinsamer Leitung der Europäischen Union, der OSZE und der Vereinten Nationen bieten eine einmalige Gelegenheit für den politischen Dialog mit allen Partnern. Wir werden weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, um konstruktive Diskussionen zu fördern, die zu konkreten Ergebnissen führen.

Die Arbeitsgruppe für Binnenvertriebene und humanitäre Aspekte unter der gemeinsamen Leitung der Europäischen Kommission und des UNHCR thematisiert gegenwärtig eine Reihe von Maßnahmen, die für zurückkehrende Flüchtlinge und Binnenvertriebene sowie andere vertriebene Personengruppen angenommen werden sollen. Gleichzeitig erzielen zwei Mechanismen zur Vermeidung und Bewältigung von Zwischenfällen in Abchasien und Südossetien positive Resultate in Bezug auf die zahlenmäßige Verringerung von Zwischenfällen und den erleichterten Grenzübergang für diese Personen.

Unter Berücksichtigung der Geschehnisse in der jüngsten Vergangenheit ist es wichtig, Stabilität, Sicherheit und Wohlstand in Georgien zu verstärken. Das Land benötigt mehr als jemals zuvor wirtschaftliche und politische Reformen. Die Östliche Partnerschaft, die im Mai in Prag auf den Weg gebracht wurde, stellt einen wichtigen Rahmen dar, um unsere Unterstützung für Georgien auszubauen, die wir sowohl bilateral als auch durch multilaterale Zusammenarbeit mit anderen Partnern in der Region bereitstellen. Eines der Schlüsselelemente dabei ist der Vorschlag, engere politische und wirtschaftliche Beziehungen herzustellen. Im Rahmen der Östlichen Partnerschaft stimmte der Rat für Außenbeziehungen im September zu, dass für alle drei Länder im südlichen Kaukasus, einschließlich Georgien, die Richtlinien zur Verhandlung neuer Abkommen ausgearbeitet werden müssen.

Neben der Vertiefung unserer politischen Beziehungen werden wir den Vorschlag einbringen, dass das neue Abkommen mit Georgien die Schaffung einer erweiterten, umfassenden Freihandelszone enthalten sollte. Hierbei muss darauf hingewiesen werden, dass eine solche Zone die progressive Ausrichtung der georgischen Wirtschaft auf den EU-Binnenmarkt sicherstellen würde. Natürlich erfordert dieses langfristige, ehrgeizige Ziel weiterhin, dass Georgien Bemühungen hinsichtlich der Umsetzung von Reformen unternimmt und diese vorantreibt. Verhandlungen zu einer erweiterten, umfassenden Freihandelszone werden erst aufgenommen, nachdem die erforderlichen Bedingungen erfüllt wurden.

Bitte lassen Sie mich noch hinzufügen, dass in Bezug auf die Beziehungen mit Georgien unser Vorgehen, das darin besteht, Verbindungen herzustellen, Fortschritte macht.. Die Kommission hat die Verhandlungen zu einem Abkommen abgeschlossen, das visumfreies Reisen erleichtert und die Rückübernahme sicherstellt. Der diesbezügliche Text wird vom Rat bereitgestellt. Wir hoffen, dass die Verfahren sobald wie möglich abgeschlossen werden können.

Meine Damen und Herren, ich glaube, es herrscht Einigkeit darüber, dass Georgien ein Schlüsselakteur in unserer Nachbarschaft ist. Es ist für uns daher von zentraler Bedeutung, unseren Verpflichtungen in diesem Land nachzukommen, um ihm bei der Bewältigung seiner gegenwärtig zahlreichen Herausforderungen zu helfen und insbesondere den Reformprozess im Land voranzutreiben. Da Georgien bei der Umsetzung politischer und wirtschaftlicher Reformen echte Fortschritte macht, werden sich die Beziehungen der EU zu Georgien vertiefen und intensivieren.

 
  
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  Ioannis Kasoulides, im Namen der PPE-Fraktion. – Frau Präsidentin, zunächst einmal nehmen wir den Bericht zur Kenntnis, der uns gerade hinsichtlich der Unabhängigen Untersuchungsmission überreicht wurde. Unter den gegebenen Umständen ist es schwierig festzustellen, wer die Dinge ins Rollen gebracht hat und wer darauf reagierte. Ein wichtiger Punkt ist, dass sich die Lage ein Jahr nach dem Konflikt vor Ort nicht verändert hat und dass gegen zahlreiche Grundsätze verstoßen wird, die die Europäische Union zu verfechten hat.

Wie Sie sagten, Herr Kommissar, gibt es zunächst den Grundsatz, dass die territoriale Integrität Georgiens gestützt werden muss. All unsere diplomatischen und anderen Aktionen dürfen sich zu keinem Zeitpunkt für Udis oder Separatisten als förderlich erweisen. Vollendete Tatbestände, die auf Gewaltanwendung zurückzuführen sind, dürfen auch in Zukunft nicht hingenommen werden.

Zweitens besteht das Recht für Vertriebene, in ihre Heimat und zu ihren Liegenschaften zurückzukehren. Dies ist die grundlegende Freizügigkeit, mit der, wie Sie sagen, die Trennlinien überwunden werden. Grundbesitz und Ansiedlung sollten im Zentrum unserer Strategien stehen. Zudem müssen Initiativen ergriffen werden, um diese humanitären Aspekte und Menschenrechtsfragen unabhängig von politischen Vereinbarungen anzugehen.

Drittens haben die Feindseligkeiten in Südossetien bewiesen, dass ein so genannter eingefrorener Konflikt nicht besteht. Der Ausdruck eingefroren beinhaltet die Vorstellung einer Beschwichtigung. Das fehlende Interesse seitens der internationalen Gemeinschaft könnte zu einer Chronifizierung des Konflikts führen. Ein schwelender Konflikt ist jedoch eine potenzielle Gefahr für Frieden und Stabilität. Ein Jahr nach dem Konflikt möchte ich die erfolgreiche Rolle der Europäischen Union und des französischen Ratsvorsitzes herausstellen, die eine rasche Waffenruhe ermöglichte und die Mission zu deren Überwachung ins Leben rief. Die Präsenz des europäischen Beobachterteams ist ein Garant dafür, dass keine der beiden Parteien willkürlich behaupten kann, die Gegenpartei hätte feindliche Auseinandersetzungen initiiert. Wie schwer dies auch sein mag, sollten nun die Bemühungen auf einen politischen Lösungsansatz gelenkt werden. Zudem sollten die politischen Verhandlungen, die in Genf unmittelbar nach den Feindseligkeiten aufgenommenen wurden, verstärkt fortgesetzt werden.

Wir befürworten die Bemühungen im Rahmen der Östlichen Partnerschaft um ein neues Assoziierungsabkommen, das über Chancen für Handel und Investitionen hinausgeht. Wir sprechen uns auch für ein Abkommen aus, das Visumregelungen für Kurzaufenthalte und die Rückübernahme zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Georgien verfahrenstechnisch erleichtert. Außerdem halten wir das effiziente Hilfspaket für die Konfliktfolgezeit für ausreichend. --

 
  
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  Zoran Thaler, im Namen der S&D-Fraktion.(SL) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sehr geehrte Vertreter der Kommission, wir begrüßen die unparteiische und unabhängige Untersuchung und die Erstellung des daraus resultierenden Berichts zum Konflikt 2008 in Georgien, die von der Internationalen Untersuchungskommission unter der Leitung der Schweizer Diplomatin Heidi Tagliavini durchgeführt wurden. Vor dem Ausbruch der Feindseligkeiten in Südossetien in der Nacht vom 7. auf den 8. August 2008, die viele zivile Opfer forderten, hatten wir über Monate den Provokationen beider Seiten beiwohnen müssen. Die militärische Intervention Russlands sowie der nachfolgende Einfall in Georgien waren unverhältnismäßig und ungerechtfertigt. Beide Konfliktparteien hatten sich Verletzungen des humanitären Völkerrechts schuldig gemacht, was auch in dem Bericht und von verschiedenen Organisationen, wie Human Rights Watch, bestätigt wurde.

Was muss nun getan werden? Russland muss dem Friedensabkommen in allen Punkten nachkommen. Als Erstes muss es sich aus den seit dem 7. August 2008 besetzten Gebieten zurückziehen. Es sollte einen sofortigen, freien und unbegrenzten Zugang zu Südossetien ermöglichen, sodass die Mitglieder der EU-Beobachtermission und internationale Organisationen, einschließlich der Vereinten Nationen, die Waffenruhe kontrollieren und humanitäre Hilfe bereitstellen können. Ungefähr 25 000 bis 30 000 georgische Vertriebene halten sich weiterhin in Südossetien auf. De facto müssen die Behörden von Südossetien die Rückkehr dieser Vertriebenen in ihre Heimat erleichtern.

Die territoriale Integrität Georgiens muss unbeschadet bleiben. Die Anzeichen von Autoritarismus in Georgien geben jedoch Anlass zu Sorge. Der Missbrauch des Rechtssystems durch Präsident Saakashvili, die wachsende Ablehnung gegensätzlicher Ansichten, die ständig eingeschränktere Meinungsfreiheit und die zuweilen nationalistische Konfrontationsrhetorik schaden Georgien insgesamt. Georgien wird nur auf den pro-europäischen und demokratischen Pfad zurückkehren können und für andere Länder in der Region an Attraktivität gewinnen, wenn es an den Idealen festhält, für die es sich während der Rosenrevolution ausgesprochen hatte. Alle Akteure sollten bona fide die Möglichkeiten nutzen, die die Genfer Verhandlungen bieten. Beim nächsten EU-Russland-Gipfel muss die Lage im Kaukasus tiefgreifend erörtert werden.

 
  
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  Kristiina Ojuland, im Namen der ALDE-Fraktion. (ET) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im Namen der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa möchte ich diese Gelegenheit nutzen, um dem Berichterstatter meine Anerkennung auszusprechen. Dem Bericht kommt eine extrem wichtige Rolle zu, auch wenn er nur den weitverbreiteten Mythos widerlegt, der von der Russischen Föderation verbreitet wurde und nach dem Georgien den Krieg begonnen habe. Gleichzeitig vertritt der Bericht einen ausgewogenen Standpunkt, kritisiert beide Konfliktparteien und erklärt sogar, dass sie den Konflikt nicht hätten verhindern können. Der Bericht ist sicherlich sehr aussagekräftig, da in ihm eindeutig die Tatsache festgehalten wird, dass die Russische Föderation - direkt zu Beginn des Konflikts - Manöver auf dem Hoheitsgebiet von Südossetien organisiert und der Bevölkerung Südossetiens militärische Technologie sowie militärische Ausrüstung bereitgestellt hatte.

Ein weiterer wesentlicher Punkt in diesem Bericht ist sicherlich die Frage der „Passportisierung”, die die Russische Föderation viele Jahre hindurch in Abchasien und in Südossetien betrieben hat und die eine Verletzung des internationalen Rechts darstellte, ganz zu schweigen von der Untergrabung der guten nachbarschaftlichen Beziehungen. Der Bericht stellt deutlich heraus, dass die in Südossetien und Abchasien lebende Bevölkerung durch die Passportisierung nicht zu Bürgern der Russischen Föderation geworden sind, sondern de jure weiterhin Bürger Georgiens bleiben. Aus diesem Grunde ist die Behauptung der Russischen Föderation, sie hätte ihre Bürger in Südossetien beschützt oder Truppen zu deren Schutz entsandt, in keinem Fall stichhaltig. Ein weiteres wichtiges Element des Berichts ist die Tatsache, dass auf die ethnische Säuberung im Hoheitsgebiet von Südossetien in georgischen Dörfern hingewiesen wird. Dies ist ein sehr wichtiger Aspekt. Leider befasst sich der Bericht nicht mit der ethnischen Säuberung, die die Russische Föderation ab 1991 in Abchasien betrieb und in deren Rahmen, aufgrund der Unabhängigkeit Georgiens, fast eine Viertelmillion Georgier gezwungen wurde, ihr Heimatland Abchasien zu verlassen.

Abschließend, Frau Präsidentin, möchte ich das Allerwichtigste in diesem Bericht hervorheben, nämlich den Hinweis auf die Tatsache, dass Georgiens Unabhängigkeit, Autonomie, Souveränität und territoriale Integrität zu achten sind. Gegenwärtig stellt sich uns die Frage, ob dies wirklich möglich sein wird. Heute, wo wir in Kürze den 20. Jahrestag des Berliner Mauerfalls feierlich begehen werden, möchte ich Sie zudem fragen, meine Damen und Herren, wann werden wir den Tag feiern können, an dem Abchasien und Südossetien mit Georgien vereint sind?

 
  
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  Ulrike Lunacek, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Frau Präsidentin, ich möchte mich den vorhergehenden Rednern anschließen und Frau Tagliavini und ihr Team herzlich zu dem Bericht beglückwünschen, den sie erstellen konnten.

Aus dem Bericht geht deutlich hervor, dass beide Seiten verantwortlich waren für die Eskalierung, die im August 2008 schließlich zum Ausbrechen des Konflikts führte. Offensichtlich ist auch, dass Russland in Südossetien, das zum georgischen Hoheitsgebiet gehörte, eine militärische Präsenz aufgebaut hatte. Mit Sicherheit kann jedoch auch gesagt werden, dass diese Provokationen beim georgischen Präsidenten Saakashvili eine Überreaktion auslösten. Es war wichtig darzulegen, dass beide Seiten Verantwortung tragen, und nun sollten wir uns der Frage zuwenden, wie eine zukünftige Entwicklung aussehen kann. Hierin bestand die beachtliche Leistung des Berichts. Zudem stimme ich mit aller Deutlichkeit all denjenigen zu, die forderten, dass die territoriale Integrität Georgiens und aller Länder zu wahren ist. Internationales Recht muss Beachtung finden.

Es ist jedoch wichtig, einige der Gründe näher zu betrachten. Die aggressive, fremdenfeindliche und nationalistische Sprache begründeten teilweise das Entstehen dieses Konflikts. Als Nächstes muss auch das weitere Vorgehen der EU angesprochen werden. Wir verfügen über eine Beobachtermission, was natürlich wichtig ist. Doch muss diese Mission Zugang zu allen Regionen Georgiens erhalten, um den Vertriebenen und anderen Personen helfen zu können. -

In den heutigen Diskussionen hat das Mitglied der Kommission vorgeschlagen, mit Georgien in eine Freihandelszone überzugehen. Das Parlament wird zudem die mikrofinanzielle Hilfe für Georgien erörtern. Dabei sind die Erwägungen der EU, Georgien beispielsweise im Hinblick auf die Verringerung seines Militäretats Bedingungen aufzuerlegen, von Bedeutung. Dem Verteidigungshaushalt wurden in den vergangenen Jahren in Georgien zunehmend Mittel zugewiesen, die wiederum in anderen Bereichen, wie soziale Belange, Zivilgesellschaft und Medienfreiheit, fehlten. Die EU hat diese Entwicklung aufmerksam zu verfolgen. Kurz gesagt, es ist wichtig, dass die EU Bemühungen zur Abschwächung des aggressiven Tons unterstützt und dass die Zuweisung von finanzieller Hilfe an Bedingungen geknüpft ist.

 
  
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  Milan Cabrnoch, im Namen der ECR-Fraktion.(CS) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im Namen der ECR-Fraktion und im Namen der Delegation des Europäischen Parlaments für parlamentarische Zusammenarbeit mit dem Parlament Georgiens, deren Vorsitz ich wahrnehme, begrüße ich den von der Kommission vorgelegten Bericht. Der Bericht ist glaubwürdig und wurde von keiner der Konfliktparteien infrage gestellt. Wir verfolgen mit großer Aufmerksamkeit die Lage in Georgien und beobachten auch, wie sich Georgien im Einzelnen auf seine Mitgliedschaft in der NATO vorbereitet. Wir sprechen uns eindeutig für die territoriale Integrität und Souveränität Georgiens als unabhängiger Staat aus. Die Vorstellung, dass Georgien oder ein anderes Land im ausschließlichen Einflussbereich der Russischen Föderation oder eines anderen Landes liegt, ist für uns inakzeptabel. Im Zusammenhang mit der militärischen Auseinandersetzung, die sich vor einem Jahr in Georgien ereignete, beobachten wir mit großer Besorgnis die Situation, insbesondere auch in Südossetien. Wir sind beunruhigt über die Lage in Bezug auf die Einhaltung der Waffenstillstandsabkommen und haben große Bedenken hinsichtlich der Situation der Flüchtlinge, die unter Zwang ihre Häuser verlassen mussten und nicht in ihre Heimat zurückkehren können. Leider kann die humanitäre Hilfe der EU gegenwärtig nicht bis nach Abchasien und Südossetien vordringen. Dabei trifft die Not in diesen Gebieten aktuell sowohl ethnische Georgier als auch andere Bewohner. Wir empfinden zudem großes Bedauern darüber, dass die unabhängigen Friedensbeobachter, die von der EU nach Georgien entsandt wurden, ihre Tätigkeit in diesen Gebieten nicht einmal ausführen konnten.

In dem Bericht wird ausgeführt, dass beide Konfliktparteien gegen das internationale Recht verstoßen haben. Es ist nicht unsere Aufgabe, Urteile zu fällen. Trotzdem geht aus dem Bericht deutlich hervor, dass die von der Russischen Föderation unternommenen Schritte weit über das allgemeine Konzept der notwendigen Abwehr hinausgehen. Wir sind zutiefst betroffen über die Informationen zur ethnischen Säuberung und den Gewalttaten, die laut Bericht während und nach dem Konflikt gegen die Zivilbevölkerung begangen wurden. Künftig werden wir im Rahmen des interparlamentarischen Ausschusses unterstützen, dass jeglichen Gewalttaten unmittelbar ein Ende gesetzt wird, dass Blockaden, die die Lieferung von humanitärer Hilfe an die Bedürftigsten verhindert, sofort aufgehoben werden, dass internationale Friedensbeobachter Zugang erhalten und dass die Auswirkungen des Konflikts auf unschuldige Zivilisten weitgehend abgeschwächt werden. Wir werden alle Maßnahmen unterstützen, die zur Beilegung des Konflikts und der Wiederherstellung der territorialen Integrität und Souveränität von Georgien führen.

 
  
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  Bastiaan Belder, im Namen der EFD-Fraktion.(NL) Frau Präsidentin, „es gibt keine Gewinner” - das ist die Folgerung aus dem wichtigen Bericht der Untersuchungskommission zum bewaffneten Konflikt in Georgien im Sommer 2008. Ich teile diese Schlussfolgerung nicht.

Natürlich gab es - und gibt es - einen Gewinner: Russland. Mithilfe des georgischen Präsidenten bringt der Kreml entschlossen und unter Anwendung militärischer Mittel die politische Annektierung von Abchasien und Südossetien zum Abschluss. Der Verlierer ist der georgische Staat, auch wenn er sich zufällig der Unterstützung der Russischen Orthodoxen Kirche sicher weiß, die weiterhin erklärt, dass Menschen in Abchasien und Südossetien georgische Bürger sind. Ich möchte insbesondere auf diese lobenswerte Haltung seitens des Moskauer Patriarchats hinweisen, dessen Beispiel unentschlossene Mitgliedstaaten folgen sollten.

Die Tagliavini-Kommission kritisiert zu Recht die massenhafte Bereitstellung russischer Ausweisdokumente für georgische Bürger in Abchasien und Südossetien, die eine Verletzung des internationalen Rechts darstellt. Die Unterwanderung der georgischen Souveränität entspricht der gegenwärtigen Aushöhlung der nationalen Souveränität der Ukraine auf der Krim, wo Russland ukrainischen Bürgerinnen und Bürger freigiebig neue Pässe aushändigt.

Aus diesem Grunde sollte die Europäische Union aus dem Tagliavini-Bericht die wichtige politische Lehre ziehen, dass sie Kiew nun bei der Verteidigung seiner nationalen Unabhängigkeit gegenüber seinen Nachbarn aktiv unterstützen muss. Die europäischen Projekte auf der Krim sind hierbei eine ausgezeichnete Gelegenheit. Das Gleiche gilt für Georgien.

 
  
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  Franz Obermayr (NI). - Frau Präsidentin! Der Kaukasus-Konflikt im Jahr 2008, der auch 5-Tage-Krieg genannt wird, war ein bedauerlicher bewaffneter militärischer Konflikt auf georgischem Staatsgebiet zwischen Georgien und Russland, von dem auch die sogenannten „abtrünnigen Provinzen“ Südossetien und Abchasien betroffen waren.

Aufgrund der leider oftmals sehr einseitigen Berichterstattung der internationalen Medien über die Tatsachen und Hintergründe des Krieges möchte ich hier einige Klarstellungen vornehmen: Die USA verurteilten Russlands Militäraktion auf das Schärfste, stellten diese als reine Einschüchterungs- und Machtdemonstration dar und verteidigten Georgiens Haltung. Hierzu ist zunächst zu sagen, dass Russland in diesem Fall nicht der Aggressor war, sondern in Reaktion auf die Eröffnung des Krieges durch Saakaschwili handelte. Letzterem war bei der Umsetzung seines Wiedervereinigungsprogramms sehr wohl bewusst, dass ihm ein übermächtiger Gegner gegenüberstand, aber er rechnete mit der Rückendeckung der NATO und der USA. Daher entschloss er sich, abtrünnige Provinzen gewaltsam zurückzugewinnen.

Russlands Reaktion war zweifellos übertrieben, geschah aber völkerrechtlich in einer sogenannten Notwehrsituation. Die Unterstützung Georgiens durch die USA hatte demnach offensichtlich nicht nur den Zweck, das demokratische Selbstbestimmungsrecht zu schützen, sondern auch – und das muss gesagt werden – militärpolitische Ziele, zumal Georgien als strategischer Vasallenstaat im Kaukasus an der russischen Grenze fungiert.

Die Rückendeckung durch die USA sollten die Georgier mit Vorsicht genießen. Man denke nur an Ungarn 1956, als die USA auch ihre Unterstützung anboten, wie wir wissen. Allerdings war der Ausgang verheerend: Die Ungarn wurden in ihrem Freiheitskampf von der westlichen Welt im Stich gelassen.

Zuletzt möchte ich noch auf den Bericht vom 30. September 2009 hinweisen: Die vom EU-Ministerrat eingerichtete Untersuchungskommission legte ausführlich dar, dass die völkerrechtlichen Rechtfertigungsgründe, die Georgien für den Angriff vorbrachte, juristisch nicht stichhaltig sind.

 
  
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  Vytautas Landsbergis (PPE). – Frau Präsidentin, Frau Heidi Tagliavini, Leiterin der Mission, schrieb den folgenden Kommentar in einem gesonderten Pressespiegel: „Es muss gesagt werden, dass der Konflikt von 2008 vorhersehbar und vermeidbar war”; „Die internationale Gemeinschaft schaute jedoch weg, so als ob sie nicht nur die Beilegung des zugrunde liegenden Konflikts, sondern auch die Einhaltung einer zunehmend fragilen Waffenruhe aufgegeben hätte.” Wer könnte es vorziehen, an einer zunehmend unsicheren Lage und bewaffneten Auseinandersetzung festzuhalten, deren tragisches Ende sich abzeichnet?

Frau Tagliavini führte drei Rechtspersönlichkeiten an, um die Gleichgültigkeit seitens der internationalen Gemeinschaft darzustellen: die Vereinten Nationen, die OSZE und die Europäische Union. Nun gehören wir als Europäisches Parlament zu den drei großen Heuchlern, die die jüngste blutige Phase dieses 17-jährigen Krieges kommen sahen, darüber unterrichtet waren und diese nicht verhindern wollten.

Andere wichtige Schlussfolgerungen der Mission sind auch von globaler Bedeutung. Zu ihnen gehören: Keine Friedenswächter mehr, die von den Nachbarschaftsländern gestellt werden, da sie für gewöhnlich spezielle Staatsgebiete verteidigen wollen, nicht aber den Frieden. Der Einfluss einer Großmacht und ihre politischen und diplomatischen Zwangsmaßnahmen gegenüber einem kleinen und unterlegenen Nachbarn muss Beachtung finden, ganz abgesehen vom möglichen Verlust großer Teile des Staatsgebiets durch schleichende Annektierung. In diesem Konflikt gibt es keine Gewinner. Gehört die internationale Gemeinschaft zu den wichtigsten Verlierern, so nimmt die politische Kultur der Zusammenarbeit Schaden.

Zwei weitere Zitate: „Anerkannte Grundsätze des internationalen Rechts sowie die Wahrung der Souveränität und der territorialen Integrität der Staaten wurden nicht beachtet”; „folglich wird von zivilisierten Normen politischer Interaktion in Europa abgewichen”.

(Die Präsidentin entzieht dem Redner das Wort)

 
  
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  Jelko Kacin (ALDE).(SL) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, ich hatte im September vergangenen Jahres Gelegenheit, Tiflis selbst zu besuchen. Die Frage der territorialen Integrität und Stabilität Georgiens ist von großer Bedeutung für die Stabilität der Region insgesamt, die leider auf eine beständige Geschichte der Unbeständigkeit zurückblicken muss. Es gibt nicht nur eine Wahrheit, sondern mehrere, die zudem häufig im Widerspruch zueinander stehen. Verlieren politische Entscheidungsträger ihre politische Glaubwürdigkeit, kann dies unberechenbare und weitreichende Konsequenzen haben. Direkte Beeinträchtigungen und Kollateralschäden sind von großem Ausmaß, doch an erster Stelle wirken sich die Folgen auf unschuldige Menschen aus.

Weder ein Einschreiten der Großmächte, noch die Unterstützung von anderer Seite können zum Erfolg führen. Was wir brauchen, sind Maßnahmen, die Vertrauen wiederherstellen und fördern können. Daran fehlt es gegenwärtig. Der Kaukasus ist, wie der Balkan, eine vielschichtige Region, die mehr Geschichte erlebt hat, als sie verarbeiten und bewältigen kann. Mit Notlösungen und Fremdenhass kann das gewünschte Ziel nicht erreicht werden. Während jedoch die Nichtanerkennung von Rechten und gesetzlichen Freiheiten von Minderheiten die Hauptursache des Konflikts ist, sind die Gründe noch weiter gestreut und beziehen sich auch auf wirtschaftliche Aspekte, insbesondere im Energie- und geopolitischen Bereich. Die Geopolitik erfordert jedoch von den Großmächten verantwortungsvolles Handeln, denn dort, wo sich die Elefanten wälzen, wächst wenig Gras. Wir müssen diesen Elefanten beibringen, dass ihnen dieses Gras auch in Zukunft nicht allein gehören wird.

 
  
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  Paweł Robert Kowal (ECR).(PL) Frau Präsidentin, ich denke, dass die gegenwärtige Debatte nur dazu dient, in erster Linie die Symptome zu kurieren, die sich aus der ernsten Lage in Georgien ergeben haben. Georgien ist zurzeit ein Land, in dem über das Ansehen der Europäischen Union als Großmacht auf der internationalen Bühne entschieden wird. Tatsache ist, dass der Aktionsplan von Herrn Sarkozy allgemein nicht gewürdigt und bereits in den historischen Archiven ad acta gelegt wurde. Tatsache ist, dass Russland seine militärische Integration von Abchasien und Ossetien fortsetzt. Und Tatsache ist auch, dass die Europäische Union nicht in der Lage sein wird, ihren Machtstatus zu festigen, um sich hinsichtlich der Situation in Georgien Respekt zu verschaffen. Der beste Beweis dafür ist, dass die Kommissarin Ferrero-Waldner nicht an der heutigen Debatte teilnimmt, und dass lediglich Herr Orban die Position der Kommission vertritt. Nach den strikten Zeitvorgaben zu urteilen, die sie für die Redezeit zu diesem Thema bewilligt hat, hält Frau Wallis diese Angelegenheit offensichtlich nicht für sehr wichtig.

 
  
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  Csaba Sógor (PPE).(HU) Dieses Thema betrifft die Großmächte und ist doch gleichzeitig auch eine Frage der Menschenrechte. Bürgerinnen und Bürger, Minderheiten und die Demokratie, die Spielbälle der Großmächte, sind immer die Opfer dieser Situation. Wo Teilung und Trennung herrscht, wird Sicherheit durch Ungewissheit ersetzt, und anstatt Verhandlungen zu führen, lässt man Waffen sprechen. Was kann getan werden? Die Europäische Union muss sich Gehör verschaffen. Die EU muss die Minderheitenpolitik annehmen, die Minderheiten das Recht einräumt, ihre Muttersprache zu benutzen, ihre Kultur zu fördern und in Frankreich, Rumänien, Griechenland und auch der Slowakei Autonomie zu genießen. Der Schlüssel zur Überwindung der Lage in Russland, Georgien, Südossetien und Abchasien liegt in den Händen der EU. Die EU muss ein Lösungskonzept einbringen und für diese Länder ein Zeichen setzen.

 
  
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  Charles Tannock (ECR). – Frau Präsidentin, obwohl es den Tatsachen entspricht, dass Präsident Saakashvili 2008 Südossetien angegriffen hat, geschah dies nur nach Provokationen, zu denen auch schwerwiegende wirtschaftliche Sanktionen und ein Aufmarsch russischer Truppen in den besetzten Gebieten gehörten.

Meiner Ansicht nach stellt der Bericht nicht vollständig die tatsächliche Unverhältnismäßigkeit der Reaktion der russischen Truppen dar, zu denen unter anderem die Bombardierung von zivilen Zielen in Georgien wie Gori gehörte und in deren Rahmen eine systematische Säuberung der georgischen Bevölkerung in Südossetien und die Besetzung des georgischen Hoheitsgebiets durch Truppen aus Abchasien zugelassen wurde.

Saakashvili versuchte indessen auf unverhältnismäßige Weise die Kontrolle über das georgische Hoheitsgebiet zurückzuerhalten, und auch wenn es sich schließlich um das Hoheitsgebiet Georgiens handelte, glaube ich, dass er damit einen schrecklichen politischen Fehler begangen hat. Allerdings ist Russland nun dazu entschlossen, in anderen Ländern in seiner Nachbarschaft - dem so genannten Nahen Ausland („near-abroad“-Konzept) - illegal einen Einflussbereich zu etablieren. Natürlich handelt es sich bei diesen Ländern um Hoheitsgebiete, die nach dem internationalen Recht zu respektieren sind.

 
  
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  Tunne Kelam (PPE). – Frau Präsidentin, die aus diesem Konflikt zu ziehende Schlussfolgerung ist, dass die internationale Gemeinschaft viel zu lange und mit großer Bereitschaft die Existenz von so genannten eingefrorenen Konflikte akzeptiert hat, was nach den Worten meines Kollegen Herr Kasoulides einer Beschwichtigung gleichkommt. In diesem Konflikt ist von zentraler Bedeutung, dass Georgien nicht in russische Gebiete eingedrungen ist, dass aber Russland mit massiver militärischer Macht georgisches Staatsgebiet überfallen hat und fast die georgische Hauptstadt besetzt hätte. Dies war ein Verstoß ohnegleichen gegen das internationale Recht, der die Glaubwürdigkeit Russlands als verlässlicher Partner untergräbt.

Da die internationale Haltung zu dieser Invasion unklar blieb, betrachtet Russland sich selbst als Sieger. Infolgedessen besteht die Gefahr, dass ähnliche Angriffe, beispielsweise auf der Krim oder sogar im Ostseeraum, erfolgen könnten. Es ist daher erforderlich, dass sich die EU eindeutig verpflichtet, in Georgien Präsenz zu zeigen und die Wahlfreiheit und die territoriale Integrität des Landes zu gewährleisten. Es ist von äußerster Wichtigkeit, in diesem Land präsent zu sein.

 
  
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  Leonard Orban, Mitglied der Kommission. – (RO) Ich möchte mich sehr kurz fassen und damit beginnen, dass, wie sehr viele Redner bereits ausführten, der Grundsatz der territorialen Integrität Georgiens entscheidend für die von uns zu ergreifenden Maßnahmen sein muss. Wir müssen diese Grundsatzfrage bei allen unseren Maßnahmen berücksichtigen.

Ich möchte ganz deutlich darauf hinweisen, dass die Kommission weiterhin in vielen verschiedenen Bereichen die Zusammenarbeit und die Verbindungen zu Georgien fördern wird, um diesem Land Fortschritte und eine Annäherung an die Europäische Union zu ermöglichen. Diese Hilfe und diese Bemühungen werden, wie gesagt, in zahlreichen Bereichen umgesetzt.

Wir werden weiterhin bei den Verhandlungen in Genf und dem politischen Dialog, an dem alle Parteien teilnehmen, präsent sein. Dies ist zur Überwindung der Situation unerlässlich. Zudem werden wir auch in Zukunft Hilfe für Vertriebene bereitstellen. Außerdem leiten wir gegenwärtig Verhandlungen zum Assoziierungsabkommen und auch zu einem Freihandelsabkommen ein, wobei natürlich Fragen zur Lockerung der Visumregelungen zur Sprache kommen werden.

Ich möchte mit dem Hinweis abschließen, dass wir bei der Vorbereitung zu diesen Verhandlungen die georgischen Behörden mit Sicherheit ersuchen werden, bestimmte Bedingungen und bestimmte Verpflichtungen in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Grund- und Menschenrechte zu erfüllen. Hinzukommen werden definitiv weitere wirtschaftliche Bedingungen, die mit den Handelsbeziehungen in Zusammenhang stehen.

 
  
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  Die Präsidentin. – Die Aussprache ist geschlossen.

(Die Sitzung wird von 10.55 Uhr bis 11.05 Uhr unterbrochen.)

 
  
  

VORSITZ: Jerzy BUZEK
Präsident

 
  
  

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  Ana Gomes (S&D).(PT) Herr Präsident, gemäß Artikel 151 der Geschäftsordnung „Persönliche Bemerkungen” möchte ich anführen, dass mein Name missbräuchlich in Änderungsanträgen zum Haushaltsplan in Bezug auf Zwangsabtreibung, die von Herrn Deva und Herrn Szymański eingereicht wurden, verwendet wird. Der Änderungsantrag, auf den sie Bezug nehmen und den ich in einer Stellungnahme zum Bericht „Außenmaßnahmen der EU: Ein besonderer Platz für Kinder” eingebracht habe, führt wie folgt aus, ich zitiere:

– „Forderungen an die EU, die Beseitigung aller Formen von Diskriminierung gegen Mädchen (ab Empfängnis) entschlossen voranzutreiben und adäquate Ressourcen bereitzustellen, um die sich daraus ergebenden Asymmetrien zu überwinden”.

(PT) Mein Text zielt darauf ab, Mädchen vor der Geburt vor Diskriminierung, und zwar vor geschlechtsspezifischer selektiver Abtreibung, zu schützen, nicht aber darauf, alle mit dem Schwangerschaftsabbruch verbundenen Tätigkeiten zu unterbinden.

Mein Text unterscheidet sich in Wortlaut und Zielvorgaben vom Text, der von Herrn Deva und Herrn Szymański in den Änderungsanträgen zu diesem Haushaltsplan eingebracht wurden. Es ist daher nicht richtig, Parallelen zwischen diesen Texten zu ziehen, geschweige denn meinen Namen in diesem Zusammenhang zu nennen, was für meine Begriffe einen unstatthaften Versuch der politischen Manipulation darstellt.

Ich werde gegen die von Herrn Deva und Herrn Szymański eingebrachten Änderungsanträge 727, 732 und 734 stimmen.

 
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