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Ausführliche Sitzungsberichte
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Donnerstag, 22. Oktober 2009 - Straßburg Ausgabe im ABl.
1. Eröffnung der Sitzung
 2. Mittelübertragungen: siehe Protokoll
 3. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll
 4. Problematik des eingeschränkten Zugangs der Entwicklungsländer zu bestimmten Impfstoffen (Aussprache)
 5. Finanzielle und wirtschaftliche Lage in der Republik Moldau (Aussprache)
 6. Bericht der Internationalen Unabhängigen Untersuchungskommission zum Konflikt in Georgien (Aussprache
 7. Sacharow-Preis 2009 (Bekanntgabe des Preisträgers)(Bekanntgabe des Preisträgers)
 8. Abstimmungsstunde
  8.1. Haushaltsjahr 2010 (Abstimmung)
  8.2. Gesamthaushaltsplan 2010: Einzelplan III - Kommission (A7-0038/2009, László Surján) (Abstimmung)
  8.3. Gesamthaushaltsplan 2010: Einzelpläne I, II, IV, V, VI, VII, VIII und IX (A7-0037/2009, Vladimír Maňka) (Abstimmung)
  8.4. Anpassung der Grundgehälter und Zulagen der Europol-Bediensteten (A7-0040/2009, Claude Moraes) (Abstimmung
  8.5. Gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (Abstimmung)
  8.6. SIS II und VIS: Sachstand (Abstimmung)
  8.7. Aufbau der Demokratie im Bereich Außenbeziehungen (Abstimmung)
  8.8. Die institutionellen Aspekte der Errichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (A7-0041/2009, Elmar Brok) (Abstimmung)
  8.9. Vorbereitung des Transatlantischen Wirtschaftsrats und des Gipfels EU/USA (2. und 3. November 2009) (Abstimmung)
 9. Stimmerklärungen
 10. Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten: siehe Protokoll
 11. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll
 12. Aussprache über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit (Aussprache)
  12.1. Guinea
  12.2. Iran
  12.3. Sri Lanka
 13. Abstimmungsstunde
  13.1. Guinea (Abstimmung)
  13.2. Iran (Abstimmung)
  13.3. Sri Lanka (Abstimmung)
 14. Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten: siehe Protokoll
 15. Zusammensetzung der Ausschüsse: siehe Protokoll
 16. Beschlüsse betreffend bestimmte Dokumente: siehe Protokoll
 17. Schriftliche Erklärungen im Register (Artikel 123 GO): siehe Protokoll
 18. Übermittlung der in dieser Sitzung angenommenen Texte: siehe Protokoll
 19. Zeitpunkt der nächsten Sitzungen: siehe Protokoll
 20. Unterbrechung der Sitzungsperiode
 ANLAGE (Schriftliche Antworten)


  

VORSITZ: Miguel Angel MARTÍNEZ MARTÍNEZ
Vizepräsident

 
1. Eröffnung der Sitzung
Video der Beiträge
 

(Die Sitzung wird um 9.00 Uhr eröffnet.)

 

2. Mittelübertragungen: siehe Protokoll

3. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll

4. Problematik des eingeschränkten Zugangs der Entwicklungsländer zu bestimmten Impfstoffen (Aussprache)
Video der Beiträge
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  Der Präsident. – Der erste Punkt ist die mündliche Anfrage von Herrn Goerens, im Namen der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa, an die Kommission betreffend das Problem des begrenzten Zugangs von Entwicklungsländern zu einigen Impfstoffen (O-0100/2009 – B7-0214/2009).

 
  
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  Charles Goerens, Verfasser.(FR) Herr Präsident, im Kontext dieser Anfrage an die Kommission möchte ich dazu beitragen, die Möglichkeiten zu erforschen, die wahrscheinlich einer Ungerechtigkeit ein Ende bereiten, die darin besteht, dass 80 % der Weltbevölkerung der Zugang zu dem A (H1N1) Grippeimpfstoff im Besonderen und zu Impfstoffen im Allgemeinen verweigert wird.

Das Problem ist nicht neu. Tatsächlich taucht die Frage jedes Jahr im Zusammenhang mit der Grippesaison auf. Allgemein gesprochen, treten neue saisonale Grippeviren zuerst in Entwicklungsländern auf. Ab diesem Zeitpunkt beginnen die Labors in den Industrieländern mit der Herstellung eines neuen Impfstoffs. Sie können erst mit der Produktion beginnen, wenn sie zuvor Stämme aus dem Land – im Allgemeinen einem Entwicklungsland – in dem der neue Grippetyp erstmals aufgetreten ist, erhalten haben. Wenn der Impfstoff entwickelt ist, reicht er nur aus, um die Bevölkerungen der Industrieländer zu schützen. Das Ergebnis ist, dass die Bevölkerungen des Südens nicht vor Pandemien geschützt sind.

Ich wende mich an die Kommission, um sie zu fragen, was sie zu tun beabsichtigt, um diese Ungerechtigkeit zu beenden. Ist es moralisch vertretbar, dass das Niveau des Gesundheitsschutzes, der einer Bevölkerung zur Verfügung steht, von den finanziellen Mitteln ihres Landes abhängt? Ich möchte daher wissen, ob die Kommission uns sagen kann, welche Mittel sie mobilisieren kann, um diese Lücke zu füllen. Was wäre erforderlichenfalls die Strategie der Kommission und welche Partnerschaften würde sie mit den betreffenden Staaten und mit den Institutionen der Vereinten Nationen oder mit dem Privatsektor eingehen, um den Bürgerinnen und Bürgern in Entwicklungsländern Zugang zu dem Impfstoff zu verschaffen?

Stellt das System der WHO zum Schutz von geistigem Eigentum, das ich in meiner schriftlichen Version nicht erwähnt habe, ein Hindernis für die Produktion von Impfstoffen durch Entwicklungsländer dar? Falls ja, wäre die Europäische Union bereit, eine Debatte innerhalb der WHO einzuleiten, die auf die Beseitigung dieses Hindernisses abzielt?

Ich möchte eine abschließende Frage hinzufügen. Kann die Kommission die Maßnahmen umreißen, die zu ergreifen sind, um den Standard der Gesundheitsinfrastruktur in Entwicklungsländern zu verbessern, was eine wesentliche Voraussetzung für einen faireren Zugang zu Impfstoffen ist?

 
  
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  Leonard Orban, Mitglied der Kommission. – (RO) Ich möchte dem werten Abgeordneten Charles Goerens für seine Frage danken, die mir die Gelegenheit gibt, mich sowohl mit den Aspekten zu befassen, die sich direkt auf die Influenza A (H1N1) Pandemie beziehen, als auch mit den weiteren Aspekten betreffend den Beitrag der Europäischen Kommission zur Verbesserung der Gesundheitsinfrastrukturen in Entwicklungsländern.

Die Gemeinschaft hat sowohl intern als auch extern Maßnahmen gegen die Influenza A (H1N1) Pandemie ergriffen. Tatsächlich haben wir es mit einer Krise zu tun, die einen globalen Ansatz erfordert, sowohl aus Gründen der Effektivität hinsichtlich des Schutzes unserer Bürgerinnen und Bürger als auch aus Erwägungen im Zusammenhang mit der Solidarität mit weniger entwickelten Ländern.

Wir reden über Effektivität in Bezug auf die Frühwarnsysteme, die enge Überwachung der Entwicklung der Pandemie und des eigentlichen Virus selbst sowie die Bewertung der Effektivität der Präventiv- und Kurativmaßnahmen, die in den Ländern ergriffen wurden, in denen die Pandemie zuerst auftrat. Dies alles sind entscheidende Elemente bei der Vorbereitung und Anpassung unserer eigenen Reaktionen. Wir reden jedoch auch über Solidarität, weil die Europäische Union als einer der Hauptfinanzierer öffentlicher Entwicklungshilfe und als ein wichtiger Partner einer großen Zahl von Entwicklungsländern diese Länder bei der Konfrontation mit diesen neuen Bedrohungen unterstützen muss.

Bei unserer Reaktion auf diese Bedrohungen fangen die Kommission und die Europäische Union insgesamt nicht bei Null an. Basierend auf dem Präzedenzfall der Vogelgrippe, die aus dem H5N1-Virus resultierte, konnte die EU zusammen mit internationalen Organisationen wie der Weltgesundheitsorganisation, der Weltbank und anderen effektive Verfahren für den Informationsaustausch und die Koordinierung technischer Hilfe sowie Finanzierungsinstrumente wie einen Treuhandfonds bei der Weltbank einführen. Der Generaldirektorin der Weltgesundheitsorganisation, Frau Chan, zufolge ist die Welt nie zuvor so gut auf eine Pandemie vorbereitet gewesen. Die Kommission hat bereits eine besonders wichtige Rolle in diesen Systemen gespielt, deren Komponenten jetzt ausgeweitet worden sind, um jede Art von Grippebedrohung abzudecken, und sie wird dies auch weiterhin tun.

Was den allgemeinen Zugang der Entwicklungsländer zu Impfstoffen betrifft, so hat die neue Grippepandemie die Debatte wiederbelebt, die seit über zwei Jahren innerhalb der WHO und der Arbeitsgruppe andauert, welche die Vorbereitungen für die Grippepandemie trifft. Diese wurde auf Ersuchen der Weltgesundheitsversammlung eingerichtet, wobei der von Indonesien getroffenen Entscheidung gefolgt wurde, auf die sich Herr Goerens bezogen hat.

Diese Woche stellt die WHO in Genf ihre ersten Empfehlungen seitens der Gruppe vor, in der die Gemeinschaft eine aktive Rolle gespielt hat. Gemäß der Entschließung der Weltgesundheitsversammlung müssen die endgültigen Empfehlungen dem Exekutivrat der WHO vorgestellt werden, der Ende Januar zusammentreten wird. Zu diesem Zeitpunkt muss das bestmögliche Gleichgewicht zwischen einerseits der Förderung der Forschung zu und der schnellen Entwicklung von neuen Arzneimitteln, die größtenteils aus der Forschung des Privatsektors stammen, für die geistige Eigentumsrechte heutzutage eine wichtige Form des Anreizes darstellen, und andererseits Fairness in Bezug auf die Gewährung von Zugang zu den durch diese Forschung entwickelten Produkten ermittelt sein.

Die Europäische Gemeinschaft hat Vorbehalte hinsichtlich jeglicher Einschränkungen in Bezug auf den Austausch von biologischem Material, das zur Durchführung der relevanten Forschungstätigkeiten erforderlich ist. Aktive internationale Zusammenarbeit auf einer transparenten Basis, die durch legitimierte Institutionen wie die WHO und ihr Netzwerk koordiniert wird, ist entscheidend für die schnelle Entwicklung und Verbreitung von Lösungen, um auf die Pandemie zu reagieren.

Im spezifischen Fall von Influenza A (H1N1), für die keine Impfstoffvorräte zur Verfügung standen, geht es auch um die Produktionskapazität und darum, wer die erste Option in Bezug auf diese Kapazität hat, wenn riesige Bestellungen von den Ländern aufgegeben werden, die über die notwendigen Mittel verfügen. Die Verpflichtung einiger Impfstoffhersteller und kürzlich einiger Länder, 10 % ihrer Produktion oder Bestellungen für Spenden oder den Verkauf zu einem reduzierten Preis an Entwicklungsländer zuzuweisen, ist ein ermutigendes Zeichen für globale Solidarität.

Was die Kommission betrifft, so ist die Bereitstellung von Hilfe für Drittländer bei der Bekämpfung der Pandemie wesentlich und darf nicht nur auf den Zugang zu Impfstoffen beschränkt sein, wenn diese zur Verfügung stehen. Es ist von höchster Wichtigkeit, die von der Kommission und den Mitgliedstaaten in verschiedenen Formen bereitgestellte Unterstützung fortzusetzen, die auf die Konsolidierung von Gesundheitsinfrastrukturen sowie die Hilfe für Projekte, sektorale oder allgemeine Haushaltsunterstützung für Partnerländer und sogar Unterstützung für internationale Organisationen abzielt.

Die Achtung des Grundsatzes, den Ländern zu erlauben, Verantwortung für ihre eigene Entwicklung zu übernehmen, und die Verpflichtung zur Bereitstellung effektiver Hilfe müssen garantiert werden, indem insbesondere sichergestellt wird, dass sich die Aufmerksamkeit weiterhin auf vorrangige Krankheiten und Interventionen konzentrieren wird. Die Reaktion auf eine Pandemie basiert tatsächlich in erster Linie auf der Existenz besser ausgestatteter Gesundheitsinfrastrukturen und der frühzeitigen Behandlung von Fällen, um auf faire Art und Weise präventive Mittel verfügbar zu haben, wenn diese zur Verfügung stehen.

Im Falle einer ernsten Krise wird die Europäische Kommission in der Lage sein, ihre humanitären und Notfallressourcen zu mobilisieren und außerdem Flexibilität bei der Nutzung der Ressourcen zu demonstrieren, die bereits Partnerländern zugewiesen wurden, die um Hilfe ersucht haben. Während solcher schwerer Krisen werden Nichtregierungsorganisationen und, in der Tat, große institutionelle Netze definitiv eine wichtige Rolle zu spielen haben. Die Kommission weiß daher, dass sie sich darauf verlassen kann, dass diese Agenturen ebenfalls effektiv tätig werden.

 
  
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  Gay Mitchell, im Namen der PPE-Fraktion. – Herr Präsident, das unvermeidbare Auftreten und Wiederauftreten einer Grippepandemie hat das Thema Impfung an die Spitze der Nachrichtenagenda geschoben. Dies ist jedoch ein seit langem bestehendes und anhaltendes Problem für die Entwicklungsländer. Die mündliche Anfrage heute morgen wirft einen ausgezeichneten Punkt hinsichtlich der Scheinheiligkeit und Ungerechtigkeit der westlichen Welt auf, die Materialien für Impfstoffe aus Entwicklungsländern anfordert, um ihre reichen Bürgerinnen und Bürger zu schützen, und dann die Unverfrorenheit besitzt, dieselben Impfstoffe an die Armen zu verkaufen.

Über den Bedarf der Entwicklungsländer an ähnlichem Zugang zu Grippeimpfungen hinaus müssen wir die Einrichtung eines Systems anstreben, durch das die ärmsten Menschen in der Welt, die fast ausnahmslos stärker durch Krankheiten belastet werden, die Gelegenheit haben, die wir im Westen als selbstverständlich ansehen, sich vor verhütbaren Krankheiten zu schützen. Tuberkulose ist ein gutes Beispiel für den Unterschied zwischen uns und unseren Nachbarn in den Entwicklungsländern. In Europa erhalten Kinder routinemäßig die BCG-Impfung, deren Effektivität über 80 % beträgt. Dies hat zu einer Situation in Europa geführt, in der TB nicht mehr die ständige Bedrohung wie einst darstellt.

Bei einem Vergleich mit den Entwicklungsländern ist festzustellen, dass dort 26 % der vermeidbaren Todesfälle durch Tuberkulose verursacht werden. Die Auswirkungen von TB in diesen Ländern werden durch die Tatsache verschlimmert, dass es sich hierbei um eine hoch ansteckende, durch Luft übertragbare Krankheit handelt, die sich leicht in beengten Räumen wie den schmutzigen Elendssiedlungen ausbreitet, die in vielen Entwicklungsländern so häufig anzutreffen sind. Wenn man dazu die Tatsache ergänzt, dass 50 % der AIDS-Patienten in subsaharischen Ländern Afrikas, wo HIV/AIDS weit verbreitet ist, TB entwickeln werden, können wir sehen, wie glücklich wir sind, uns in dem relativ kontrollierten immunisierten Gebiet zu befinden und solche Programme zu haben, über die wir verfügen.

Für eine glänzende Erfolgsgeschichte der Macht der Immunisierung und des Bedarfs an Entwicklungshilfe im Allgemeinen, muss man nur das Beispiel der Masern in Afrika betrachten, wo die durch die Krankheit verursachten Todesfälle, größtenteils aufgrund von Impfprogrammen, zwischen 2000 und 2006 um 90 % zurückgegangen sind.

Herr Präsident, es ist klar, dass die Impfung fruchtet, und es ist klar, dass wir eine Verantwortung gegenüber den Menschen haben, die unter dem Fehlen von Impfungen leiden. Ich dränge darauf, dass wir in diesem Haus den Druck aufrechterhalten, um sicherzustellen, dass diese Versorgung den Ärmsten der Armen zur Verfügung gestellt wird.

Darf ich eine Bemerkung zur Anwendung der Geschäftsordnung machen, bevor ich mich setze: Bitte unternehmen Sie etwas zu den Aufzügen in diesem Haus. Ich bin im Aufzug hoch und runter gefahren, als die Türen klemmten, und ich kam gerade noch rechtzeitig für die Debatte hier an. Jeder beschwert sich darüber. Es muss etwas geschehen.

 
  
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  Der Präsident. (ES) Herr Mitchell, in Bezug auf das Thema der Aufzüge, das Sie angesprochen haben, möchte ich etwas preisgeben, das möglicherweise ein geheimer Teil der Debatten des Präsidiums ist. Auf der jüngsten Präsidiumssitzung habe ich die Situation kritisiert, die Sie gerade beschrieben haben und die schändlicherweise nicht nur ein Problem in Straßburg ist. Auch in Brüssel gab es Wochen, während denen es wirklich unmöglich war, sich in den verschiedenen labyrinthartigen Parlamentsgebäuden zu bewegen, weil die Aufzüge außer Betrieb waren.

Das Präsidium wird diese Angelegenheit an die zuständigen Dienststellen weiterleiten, damit der Aufzugsdienst auf die eine oder andere Art verbessert werden kann.

 
  
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  Michael Cashman, im Namen der S&D-Fraktion. – Herr Präsident, ich möchte das Haus von den Aufzügen wieder zu den Impfstoffen bringen, die Todesfälle verhindern. Meiner Meinung nach müssen wir uns genau darauf konzentrieren. Natürlich unterstütze ich die Forderung, die wir in Bezug auf das A (H1N1) Virus gehört haben, aber ich will viel weiter schauen: Tatsächlich, Herr Kommissar, gibt es Systeme, die funktionieren, und Impfstoffe tun es. Betrachten Sie die Pneumokokken-Krankheit. Sie ist eine bakterielle Infektion, die Lungenentzündung, Hirnhautentzündung und Blutvergiftung verursacht. Sie ist relativ unbekannt, obwohl sie die führende, durch Impfstoffe vermeidbare Todesursache bei Kindern unter fünf Jahren weltweit ist.

Pneumokokken-Bakterien sind die Hauptursache für Lungenentzündung, an der jährlich zwei Millionen Kinder sterben. Dies ist eine globale Gesundheitsherausforderung, für die es Lösungen gibt. Es könnte Sie interessieren, dass die Kommission und viele Mitgliedstaaten bereits versprochen haben, die Immunisierung in den ärmsten Ländern der Welt durch Unterstützung der GAVI, der Internationalen Finanzierungsfazilität für die Immunisierung, und die Vorabnahmeverpflichtung für Impfstoffe (Advance Market Commitment - AMC) gegen Pneumokokken zu fördern - etwas, das Sie nicht erwähnt haben.

Aber wir können und müssen mehr tun, um die Pneumokokken-Krankheit im Rahmen der bestehenden Gesundheits- und Entwicklungsbemühungen vorrangig zu behandeln und mit Entwicklungsländern zusammenzuarbeiten, damit diese dasselbe tun. Die AMC gegen Pneumokokken bietet eine bisher nie da gewesene Gelegenheit für Länder, ihre Kinder vor dieser vermeidbaren Todesursache zu schützen. Die traurige Tatsache ist jedoch, dass von den 71 in Frage kommenden Ländern weniger als 20 AMC-Finanzierung beantragt haben, die so viele Leben retten wird.

Ich möchte das Haus daran erinnern, dass ein erweiterter Zugang zu wesentlichen Impfstoffen ein wichtiger Hebel für das Erreichen des Millenniums-Entwicklungsziels 4 ist: eine Reduzierung der Kindersterblichkeit um zwei Drittel bis zum Jahr 2015. Wir müssen sicherstellen, dass wir diese Impfstoffe in die Hände von Ländern geben, die sie am dringendsten brauchen. Es ist ein einfacher Schritt, der ganz einfach das Leben von Millionen von Kindern retten wird. Diesem Haus liegt eine schriftliche Erklärung zu dieser Angelegenheit, einschließlich der Bündelung von Patenten, vor. Ich fordere die Abgeordneten auf, diese zu unterzeichnen und etwas zu tun, das von Bedeutung ist.

 
  
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  Frédérique Ries, im Namen der ALDE-Fraktion.(FR) Herr Präsident, wie wir wissen, leiten die meisten unserer Mitgliedstaaten diese Woche die erste Welle der Influenza A-Impfungen ein, während wir gleichzeitig die mageren Fortschritte in diesem Bereich bezüglich des Zugangs von Entwicklungsländern zu dem Impfstoff erkennen müssen.

Dies ist gerade gesagt worden: Millionen von Menschen, und in erster Linie Kinder, sterben jedes Jahr in diesen Ländern an einer Vielzahl von Krankheiten, wie zuvor insbesondere von meinem Kollegen, Herrn Mitchell, erwähnt wurde.

Ich sage nicht, dass die Lösung einfach ist, insbesondere – nicht nur, aber vor allem – weil die Frage des Zugangs zu dem Impfstoff in keiner Weise mit der des Zugangs zu Medikamenten vergleichbar ist. Dies hat mindestens zwei spezifische Gründe: die kleine Zahl von Herstellern und die Kontrolle der Kühlkette, die immer noch schwierig ist. Es gibt jedoch positive Elemente: die Tatsache, dass das Virus derzeit nicht mutiert, und die angekündigte Verfügbarkeit von drei Milliarden Dosen pro Jahr. Dies sind offensichtliche Fakten und sie verlangen, sie fördern die Einleitung einer weltweiten Strategie.

In der begrenzten Zeit, die mir gewährt wird, Herr Präsident, möchte ich abschließend sagen, dass ich daher denke, dass die Europäische Union die Forderung der WHO nach einer fairen Verteilung von Impfstoffen, zuallererst in den Gebieten mit hoher Sterblichkeit, ernsthaft unterstützen muss und dass wir auch die Bedingungen für private und öffentliche Partnerschaften schaffen und deren Entwicklung fördern müssen, um die Impfstoffknappheit in der Welt effektiv zu bekämpfen.

 
  
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  Marisa Matias, im Namen der Fraktion GUE/NGL.(PT) Herr Präsident, Herr Kommissar, ich möchte zuallererst die Bedeutung der Frage hervorheben, die von Herrn Goerens gestellt wurde und bei der es sich um eine Angelegenheit von grundlegender Gerechtigkeit handelt. Wir sind uns alle vollkommen im Klaren darüber, dass in einer Influenza A-Pandemiesituation die südlichen Länder dieses Problem und die Folgen der Ausbreitung des Virus am Stärksten zu spüren bekommen würden, und nicht die nördlichen Länder. Jedes Jahr sehen wir untätig zu, wie Tausende von Bürgerinnen und Bürgern infolge von Pandemien sterben, die in den nördlichen Ländern bereits ausgerottet oder behandelbar sind, und die Liste ist sehr lang: Malaria, Dengue-Fieber, Gelbfieber, Tuberkulose. Die Liste ist endlos, doch wir sehen zu und tun nichts gegen dieses Problem.

Tatsächlich benutzen wir die südlichen Länder als kostenlose Lieferanten von Proben neuer Virenstämme, damit wir die Behandlung in den nördlichen Ländern verbessern können, aber wir liefern keine effektive Reaktion auf diese Probleme. Ich möchte daher einfach den gestellten Fragen einige weitere hinzufügen.

Wollen wir eigentlich dieses Problem als ein öffentliches Gesundheitsproblem oder als ein Geschäft behandeln? Wenn wir es als ein öffentliches Gesundheitsproblem behandeln wollen, dann müssen wir gleichen Zugang zu Behandlung in allen Regionen der Welt sicherstellen, und wir müssen daher effektiver in unseren Anstrengungen sein. Vor diesem Hintergrund möchte ich fragen, und ich hoffe, dies ist nicht der Fall, ob wir darauf warten, dass es schließlich Überschussbestände an Impfstoffen in Europa gibt oder dass sich die Nebenwirkungen als zu schädlich erweisen, bevor wir unsere Großzügigkeit zeigen und plötzlich mit dem Versenden der nötigen Impfstoffe in südliche Länder beginnen.

Abschließend möchte ich einfach fragen, ob die Europäische Union, ob wir Europäer, und ob die Kommission sich wohl fühlen mit einem System oder mit einem Modell, bei dem die nördlichen Länder Pandemien mit Hilfe eines Präventionsmodells begegnen und die südlichen Länder Palliativa oder einfach Reste erhalten.

 
  
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  Der Präsident. – Jetzt wird Herr Guerrero Salom das Wort ergreifen, und ich möchte sagen, dass ich sehr erfreut und etwas gerührt bin, erstmals jemandem das Wort erteilen zu können, der seit vielen Jahren ein großartiger Freund und Kollege ist.

 
  
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  Enrique Guerrero Salom (S&D).(ES) Vielen Dank für Ihre freundlichen Worte, Herr Präsident! Es ist eine Ehre, für die Institution zu arbeiten, deren Vizepräsident Sie derzeit sind.

Ich habe das Wort ergriffen, um das durch diese Frage, nämlich die Bereitstellung von Unterstützung für Entwicklungsländer zur Vermeidung und Bekämpfung der H1N1-Grippepandemie, aufgeworfene Interesse zu unterstützen.

Über die Frage der Pandemie hinaus möchte ich jedoch auch herausstellen, dass Krankheiten derzeit größere Auswirkungen auf Entwicklungsländer als auf Industrieländer haben. Viele Krankheiten, die in den Industrieländern ausgerottet sind, fordern immer noch das Leben von mehreren zehn Millionen Menschen in den Entwicklungsländern.

Diese Länder müssen die Gesundheit ihrer Einwohnerinnen und Einwohner, die Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger schützen, aber ihnen fehlen die Mittel hierzu. Um AIDS, Tuberkulose, Malaria und andere Infektionskrankheiten zu bekämpfen, brauchen diese Länder Impfstoffe, zu denen sie derzeit keinen Zugang haben und die sie nicht kaufen können.

Ich möchte die Kommission auf die Art und Weise, die der Kommissar beschrieben hat, auffordern, dass sie versucht, Allianzen einzugehen, Programme zu fördern, Geberländer zu motivieren und darauf hinzuarbeiten, dass sichergestellt wird, dass die Entwicklungsländer Zugang zu generischen Arzneimitteln zu Preisen, die sich ihre Bürgerinnen und Bürger leisten können, haben.

 
  
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  Leonard Orban, Mitglied der Kommission. – (RO) Ergänzend zu dem, was ich zu Beginn meiner Rede gesagt habe, möchte ich noch die folgenden Punkte hervorheben. Die Europäische Kommission stellt dauerhaft finanzielle Unterstützung für gesundheitsbezogene Angelegenheiten für zahlreiche Entwicklungsländer im Rahmen von Projekten, Programmen und Haushaltsbeihilfen bereit.

Um die nationalen Prioritäten einzuhalten, wird die Kommission zusammen mit ihren Partnern prüfen, wie sie diese Ressourcen zur Verstärkung der Methoden nutzen kann, die zur Bekämpfung der Pandemie angewandt werden. Was ich bereits implizit gesagt habe, werde ich explizit wiederholen: Die Europäische Kommission verfügt nicht über die technischen und finanziellen Instrumente, um die Impfstoffe selbst zu kaufen.

Durch eine enge Zusammenarbeit mit der Weltgesundheitsorganisation und die Bildung von Allianzen sowie die Unterzeichnung von Abkommen mit verschiedenen Interessengruppen werden wir jedoch bei der Vorbereitung der Antworten auf die zu diesem Thema gestellten Anfragen zusammenarbeiten.

 
  
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  Der Präsident. – Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.

 

5. Finanzielle und wirtschaftliche Lage in der Republik Moldau (Aussprache)
Video der Beiträge
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  Der Präsident. – Der nächste Tagesordnungspunkt ist die Stellungnahme der Kommission zur Wirtschafts- und Finanzsituation in der Republik Moldau.

 
  
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  Leonard Orban, Mitglied der Kommission. – (RO) Die am 29. Juli in der Republik Moldau wiederholten Wahlen waren ein entscheidender Test für die Fähigkeit des Landes, seine demokratische Entwicklung zu konsolidieren und weiterhin Fortschritte in Bezug auf eine Annäherung an die Europäische Union zu erzielen. Wir sind erfreut, dass die Wahlen in einer ruhigen, geordneten Atmosphäre abgehalten wurden und dass die neue Regierung nicht nur ihre feste Absicht geäußert hat, einen pro-europäischen Kurs zu fördern, sondern auch eine Reihe von Maßnahmen ergriffen hat, die in diese Richtung deuten.

Andererseits sind die neuen Behörden in der Republik Moldau mit enormen Schwierigkeiten konfrontiert. Eine der schwersten Krisen und größten Schwierigkeiten ist die Notwendigkeit, die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise anzugehen. Unter den Nachbarn der Europäischen Union im Osten befindet sich die Republik Moldau wahrscheinlich in der prekärsten Wirtschaftssituation. Handel und Industrieproduktion sind zusammengebrochen, nicht nur infolge der Krise, sondern auch aufgrund der politischen Unruhen, die durch die Parlamentswahlen im April ausgelöst wurden.

Die aus dem Ausland von moldawischen Bürgerinnen und Bürgern überwiesenen Geldbeträge, die bis zum letzten Jahr über ein Drittel des BIP des Landes ausmachten, sind weit unter das übliche Niveau gesunken. Exporte und Importe sind dramatisch zurückgegangen. Dasselbe gilt für die Inlandsnachfrage und die Industrieproduktion. Für 2009 wird ein starker Rückgang, sogar um mehr als 10 % des BIP, prognostiziert.

Da die Republik Moldau bereits das ärmste Land in Europa ist, wird dieser Rückgang sie besonders hart treffen und die Schwierigkeiten noch weiter verschärfen, mit denen die Bevölkerung, insbesondere die anfälligsten Menschen in der Gesellschaft, zu kämpfen hat. Um der Republik Moldau und ihrer Bevölkerung Hilfe zur Verfügung zu stellen, ist die Europäische Union bereit, dieses Land durch das Angebot makrofinanzieller Hilfe zu unterstützen, zusätzlich zu dem, was von dem Internationalen Währungsfonds bereitgestellt wird, und im Rahmen einer koordinierten Anstrengung mit Letzterem. Außerdem werden wir Hilfe von Spezialisten zur Verfügung stellen und die Zahlung unserer üblichen Beihilfe an dieses Land beschleunigen.

In Bezug auf die makrofinanzielle Hilfe wird unsere Unterstützung, wie für diese Art von Hilfe erforderlich, von dem Abschluss eines Abkommens zu einem Unterstützungsprogramm zwischen der Republik Moldau und dem Internationalen Währungsfonds abhängen. Vertreter des IWF befinden sich derzeit in Chişinău, und wir erwarten deren Bericht mit Interesse. Wir können vor der Einleitung des Programms mit dem IWF nicht mit der Vorbereitung eines Programms für makrofinanzielle Hilfe fortfahren. Daher können wir noch nicht wissen, welche Form das Programm für makrofinanzielle Hilfe, das die Europäische Kommission bereitstellen könnte, haben wird.

Wir erwarten, dass die Behörden des Landes um Hilfe bitten werden, nicht nur um ihre Währungsreserven zu konsolidieren, sondern auch um ihr Haushaltsdefizit auszugleichen. Ich muss auch erwähnen, dass die Republik Moldau sowohl für Beihilfen als auch für Darlehen in Betracht kommt. Die endgültige Zusammenstellung dieses Hilfepakets wird natürlich von den Bedürfnissen abhängen, die ermittelt werden.

In der Zwischenzeit hat die Europäische Kommission bereits eine Mission von Experten unter der Leitung der Generaldirektion für Wirtschaft und Finanzen, GD ECFIN, nach Chişinău geschickt, um den Behörden in der Republik Moldau Hilfe bei der Erstellung ihres Wirtschaftsprogramms zur Verfügung zu stellen. Das Ziel der Mission, das sich aus der jüngsten Sitzung mit den Behörden in Chişinău ergab, bestand darin, diese bei der Bewertung der Reaktion des Landes auf die aktuelle Wirtschaftssituation zu unterstützen. Die Dienststellen der Kommission sind bei dieser Gelegenheit genutzt worden, um die für die Vorbereitung eines Programms für makrofinanzielle Hilfe erforderlichen Informationen zu sammeln.

Die Kommission steht weiterhin zur Verfügung, um den Behörden in Chişinău fortlaufend Beratung durch Spezialisten in diesem Bereich anzubieten. Gleichzeitig bemühen wir uns, die Zahlungen aus den Maßnahmen zur Haushaltsunterstützung zu beschleunigen, die Bestandteil des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments sind. Im September genehmigte die Europäische Kommission eine Erhöhung der Obergrenze für Zahlungen, die zur Haushaltsunterstützung in diesem Jahr vorgesehen sind, von 30,5 Mio. EUR auf 34,5 Mio. EUR. Natürlich ist das Ziel unserer Hilfe in der Form von Haushaltsunterstützung zuallererst, Reformen in den vereinbarten Sektoren zu fördern und nicht nur Löcher im Haushaltsplan zu stopfen.

In der derzeitigen Situation ist sie jedoch mehr als ein Mittel zur Ergänzung der begrenzten Haushaltsmittel. Sie ist auch eine Möglichkeit, der Bevölkerung der Republik Moldau zu helfen, die wirklichen Schwierigkeiten, mit denen sie konfrontiert ist, zu überwinden.

Wir begrüßen insbesondere, dass Abgeordnete des Europäischen Parlaments um dringende Unterstützung für die Republik Moldau gebeten haben. In den kommenden Monaten werden wir Sie auffordern, die Anstrengungen, die wir in diesem Bereich unternehmen, zu unterstützen. Wir sind zuversichtlich, dass das Parlament das Paket für makrofinanzielle Hilfe für die Republik Moldau unverzüglich genehmigen wird, wenn es ihm vorgelegt wird. So werden wir sicherstellen können, dass diese Hilfe rechtzeitig bereitgestellt wird.

Bevor ich meine Rede beende, meine Damen und Herren, erlauben Sie mir, kurz auf die Situation in Transnistrien einzugehen. Zuerst möchte ich betonen, wie wichtig es für uns ist, dieses Problem vor dem Hintergrund der bedeutenden politischen Veränderungen, die in der Republik Moldau stattfinden, nicht aus den Augen zu verlieren. Die auf die Lösung des Konflikts abzielenden Gespräche müssen so schnell wie möglich in dem Format 5+2 wieder aufgenommen werden. Wir sind diesbezüglich optimistisch, da die neue Regierung ihre Unterstützung für diesen Grundsatz in ihrem Programm bestätigt hat. Die Europäische Union hat einen zunehmend wichtigen Einfluss in diesem Prozess.

Wir gehen davon aus, dass die neue Regierung in Chişinău einen proaktiven Ansatz zu diesem Problem annehmen wird, der helfen wird, den Konflikt beizulegen. Was uns betrifft, so haben wir gerade, mit Finanzierung von der Europäischen Kommission, zwei Projektpakete zur Stärkung des Vertrauens in die Sektoren Gesundheit, Umweltschutz, Soziales und Wirtschaft eingeleitet. Diese Maßnahme ist Teil unserer konstanten umfassenderen Bemühungen zur Beilegung des Konflikts.

Meine Damen und Herren, die Republik Moldau befindet sich, sowohl politisch als auch wirtschaftlich, an einem Wendepunkt. Wir sind voll und ganz verpflichtet, die künftige Entwicklung des Landes zu unterstützen. Wir werden zu diesem besonders kritischen Zeitpunkt weiterhin unser Bestes geben, um sicherzustellen, dass unsere Unterstützung wesentlich und effektiv ist und dass sie im richtigen Moment erfolgt.

 
  
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  Marian-Jean Marinescu, im Namen der PPE-Fraktion.(RO) Die Republik Moldau macht eine ernsthafte Wirtschafts-, Finanz- und institutionelle Krise durch, die durch das globale Wirtschafts- und Finanzklima, und insbesondere durch acht Jahre kommunistische Regierung, verursacht wurde.

Die vorgezogenen, im Juli 2009 abgehaltenen Wahlen und der Sieg des Bündnisses für europäische Integration markieren einen wichtigen Schritt in Richtung der Erfüllung der europäischen Bestrebungen der Bürgerinnen und Bürger der Republik Moldau. Der Sieg wurde durch die Bemühungen der Parteien des Bündnisses gegen kommunistische Methoden und sowohl gegen den Einfluss der Situation in Transnistrien als auch den Einfluss der Russischen Föderation errungen. Wir müssen diejenigen bewundern, die diesen Sieg fast ganz alleine errungen haben, indem sie erfolgreich das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger der Republik Moldau gewonnen haben.

Die Republik Moldau braucht Hilfe. Die Stabilität der neuen Regierung in Chişinău hängt hiervon ab, ebenso wie die künftige Entwicklung dieses ehemaligen Sowjet-Staates in Richtung Westen oder Osten. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Republik Moldau Hilfe aus einer Reihe von Gebieten erhalten wird. Wir müssen dazu gehören.

Die Europäische Union hat keine andere Option, als positiv auf die Bemühungen des Bündnisses für europäische Integration in der Republik Moldau zu reagieren. Dies ist insbesondere gleichbedeutend mit der schnellstmöglichen Aushandlung eines Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau, der sehr schnellen Einleitung eines konstruktiven Dialogs, der auf die Einführung von Visafreiheit für die Bürgerinnen und Bürger der Republik Moldau abzielt, und der Bereitstellung finanzieller Unterstützung für die Republik Moldau, damit diese das Haushaltsdefizit ausgleichen kann. Die Europäische Kommission muss der Republik Moldau so schnell wie möglich die makrofinanzielle Hilfe zur Verfügung stellen, die sie so dringend benötigt.

Herr Kommissar, ich habe gut zugehört, was Sie gesagt haben, und ich bin erfreut, dass die Kommission der Republik Moldau Aufmerksamkeit schenkt und dass Sie ein Paket für makrofinanzielle Hilfe vorbereiten, außer dass dies alles auch von der Zusammenarbeit mit dem IWF abhängt. Ich möchte darum bitten, dass Sie, die Kommission und der IWF, sich nicht parallel mit der Republik Moldau befassen, sondern zusammenarbeiten, damit wir nicht schließlich das Szenario haben, dass der IWF erwartet, dass die Kommission tätig wird, und umgekehrt.

 
  
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  Kristian Vigenin, im Namen der S&D-Fraktion. – (BG) Es hat mich besonders gefreut, Herrn Orban zuzuhören, als er über die Absichten der Europäischen Kommission und ihren Ansatz für die Republik Moldau gesprochen hat. Ich bin der Meinung, dass wir der Republik Moldau sehr klare Signale seitens der europäischen Institutionen und der Europäischen Union insgesamt geben müssen und die notwendige Unterstützung, sowohl finanzielle als auch wirtschaftliche, bereitstellen müssen. Ich muss jedoch betonen, dass auch politische Unterstützung erforderlich ist für die derzeitige Regierung und ihre Versuche, die Republik Moldau aus der schwierigen Situation, in der sich das Land befindet, zu befreien. Nach zwei aufeinander folgenden Wahlen wird sich diese Regierung offensichtlich bemühen, die wahren Probleme der Bevölkerung anzugehen, was in den letzten Monaten, wenn nicht sogar Jahren, in den Hintergrund getreten zu sein schien. Zudem müssen wir berücksichtigen, dass sich die politische Lage in der Republik Moldau im Moment, selbst wenn sie stabiler und positiver erscheint, sehr schnell in eine andere Richtung verschieben kann. Ich denke, dass es immer noch völlig unklar ist, ob die Republik Moldau in der Lage sein wird, ihren Präsidenten zu wählen, und falls dies nicht passiert, wird das Land sicherlich im nächsten Jahr Neuwahlen durchführen. Dies wäre die schlechtest mögliche Entwicklung, nicht nur für das Land selbst, sondern auch für die Menschen in der Republik Moldau.

Daher unterstützen wir die Bemühungen der Kommission. Ich bin der Meinung, dass unsere Fraktion und das Parlament die Absichten der Europäischen Kommission unterstützen werden. Darüber hinaus müssen wir die Republik Moldau, ihre Regierung und die derzeitige Opposition sehr klar darauf hinweisen, dass es an der Zeit ist, dass sich die Republik Moldau den wahren Problemen der Bevölkerung stellt, und dass es keine politischen Spiele auf Kosten ihrer Bürgerinnen und Bürger geben darf. Es scheint mir, dass eine solch starke Warnung in der Republik Moldau zum jetzigen Zeitpunkt auch von der Opposition verstanden wird. Wir unterstützen ebenfalls die Vorstellung einer schnellen Unterzeichnung eines Assoziierungsabkommens, das, wie von Herrn Marinescu erwähnt, auch Visafreiheit beinhalten sollte, ein ernsthaftes Problem, das Spannungen zwischen der Republik Moldau und Rumänien verursacht hat. Dies sollte auch die Gründung einer Freihandelszone umfassen. Wir sind der Meinung, dass wir, abgesehen von den von der Kommission vorgeschlagenen dringenden Maßnahmen, dafür sorgen müssen, dass die Östliche Partnerschaft, die Mitte dieses Jahres eingeleitet wurde, ordnungsgemäß zu funktionieren beginnt. Wir müssen außerdem echte Ergebnisse in Übereinstimmung mit dieser Politik der Europäischen Union aufweisen können.

 
  
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  Cristian Silviu Buşoi, im Namen der ALDE-Fraktion. – (RO) Die Republik Moldau befindet sich in einer äußerst schwierigen wirtschaftlichen Lage. Die Finanzkrise in der Europäischen Union hat auch die an uns angrenzenden Länder getroffen, und es ist unsere Pflicht, ihnen zu helfen.

Die Wirtschaftskrise in der Republik Moldau ist nicht nur eine Folge der globalen Krise, sondern ist in erster Linie auf einen Mangel an unmittelbaren Maßnahmen zurückzuführen, die notwendig waren, als diese Krise in der Republik Moldau ausgebrochen ist. Tatsächlich hat die ehemalige kommunistische Regierung aufgrund der Wahlen die lokalen Haushaltspläne verfälscht, indem sie bevorzugte Zuweisungen an von Kommunisten kontrollierte Behörden vornahm. Außerdem wurde auch die Entscheidung getroffen, einen künstlichen Wechselkurs zwischen dem Leu und dem Euro auf einem Niveau aufrechtzuerhalten, das sicherstellen musste, dass die Bevölkerung in diesem Nachbarland der Europäischen Union nicht durch die Krise getroffen wurde. Jetzt laufen die lokalen Behörden angesichts des bevorstehenden Winters Gefahr, nicht für die Heizkosten aufkommen zu können, und die Regierung wird Probleme haben, Gehälter und Pensionen zu bezahlen.

Wir begrüßen die Einleitung von Verhandlungen zwischen der Regierung der Republik Moldau und dem IWF und der Weltbank. Ich bin zuversichtlich, dass sie mit einem Abkommen abgeschlossen werden, das die wirtschaftliche, politische und soziale Realität in der Republik Moldau berücksichtigen wird. Die Republik Moldau braucht angesichts der heiklen politischen und wirtschaftlichen Lage im Land keine auferlegten Bedingungen, die unmöglich zu erfüllen sind.

Im April gab es ein paar Gelegenheiten, bei denen wir im Europäischen Parlament über die Republik Moldau diskutierten. Wir stimmten alle zu, dass die Europäische Union finanzielle Unterstützung bereitstellen muss. Dies ist jetzt umso wichtiger, da liberale, pro-europäische Kräfte an der Macht sind. Daher bitte ich die Kommission im Namen der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa klar darum, sicherzustellen, dass der Vorschlag, den sie entwerfen wird, spezifische Angebote für makrofinanzielle Hilfe enthält, weil die Republik Moldau sofort Hilfe braucht, um das Haushaltsdefizit ausgleichen zu können, das bis Ende 2009 wahrscheinlich 14 % des BIP des Landes erreichen wird.

Mittelfristig kann die Östliche Partnerschaft als ein wichtiges Instrument dienen, aber sie muss so schnell wie möglich funktionsfähig werden und ausreichende Mittel zugewiesen bekommen. Wir bitten außerdem darum, in das künftige Assoziierungsabkommen einen Vorschlag zur Schaffung einer erweiterten, umfassenden, gemeinsamen Freihandelszone sowie einen Vorschlag zur Visafreiheit für die moldawischen Bürgerinnen und Bürger aufzunehmen.

 
  
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  Werner Schulz, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident! Herr Kommissar! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Möglicherweise wird sich die politische Situation in Moldawien schon morgen durch die Wahl eines Präsidenten, der von der Koalition der Europäischen Integration getragen wird, entspannen. Anderenfalls würde es – wie wir gehört haben – zu vorgezogenen Neuwahlen kommen, und falls es dazu kommt, sollte die EU konstruktive Hilfe leisten.

Das kann sich natürlich nicht nur auf Wahlbobachtung beschränken, sondern ich will hier ein Problem ansprechen, wie die Wahlbeteiligung gesteigert und das Ergebnis an Klarheit gewinnen kann. Ca. 1 Million Moldawier arbeitet und lebt im westlichen Ausland, vorwiegend in Italien, Portugal und Österreich. Ihre Wahlbeteiligung lag bei der letzten Wahl im einstelligen Prozentbereich, und das hat logistische Gründe. Zum Beispiel gab es in Italien nur die Möglichkeit, in Rom und Bologna abzustimmen und das haben viele der im Land verstreuten Moldawier aus Kostengründen nicht genutzt.

Wir, das EP, die Kommission, der Rat, aber auch die moldawische Regierung, sollten dafür sorgen, dass bei der nächsten Wahl mehr Wahlurnen und Sonderwahllokale eingerichtet werden, damit die im Ausland lebenden Moldawier sich an der Wahl beteiligen können. Denn gerade von Ihnen ist ja ein klares Bekenntnis zu Europa zu erwarten, und deswegen möchte ich Ihr Interesse, Ihren Fokus eben nicht nur auf die wirtschaftliche und finanzielle Unterstützung lenken, sondern wir sollten ganz bewusst und konstruktiv politische Unterstützung leisten.

 
  
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  Charles Tannock, im Namen der ECR-Fraktion. – Herr Präsident, die Republik Moldau ist das ärmste Land in Europa und außerdem ein Binnenstaat, aber sie hat kürzlich eine erfolgreiche demokratische Wahl durchgeführt. Das neue Parlament muss jetzt seinen Präsidenten weise wählen.

Es wäre jedoch zweifellos erfolgreicher und sicherer, wenn es nicht unter einer künstlichen territorialen Spaltung leiden würde. Es wurden sehr wenige Fortschritte in Richtung einer Beilegung des eingefrorenen Konflikts in Transnistrien erzielt – ein Problem, das etwa 17 Jahre zurückreicht. Dies ist größtenteils darauf zurückzuführen, dass Russland das illegale Regime in Tiraspol finanziert und weiterhin Truppen in Transnistrien stationiert hat.

Wir können üblicherweise die Aufrichtigkeit Russlands anhand seines Engagements zur Beilegung von Konflikten wie diesem beurteilen, aber Tatsache ist, dass Russland in Transnistrien sowie in Georgien und der Ukraine nicht widerstehen kann, sich einzumischen. Russland behauptet, dass sich die Republik Moldau als ehemalige Sowjet-Republik in ihrem Einflussbereich befindet. Solche Vorstellungen sind überholt. Die Republik Moldau könnte als offenkundig souveränes und europäisches Land eines Tages der NATO und sogar der EU beitreten.

Die EU muss ihre Anstrengungen jetzt verdoppeln, um die außergewöhnlichen Probleme in der Republik Moldau zu lösen und ihr die angemessene finanzielle Hilfe zukommen zu lassen, die sie benötigt. Dies wird jedoch nicht durch eine naive Wiederaufnahme der Beziehungen zum Kreml geschehen.

 
  
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  Jiří Maštálka, im Namen der GUE/NGL-Fraktion.(CS) Ich möchte über diese beiden Probleme und auch über den folgenden Bericht zu Georgien sprechen. Uns wird zu wenig Zeit gegeben, um solche komplexen Themen zu bewerten. Ich fühle mich verpflichtet festzustellen, dass sich der tschechische Präsident Václav Klaus nicht irrte mit seinen Erklärungen zur Situation in der Republik Moldau oder zum Grenzkonflikt zwischen Georgien und Russland. Das ist natürlich alles Vergangenheit, während wir heute mit einer neuen Reihe von Problemen konfrontiert sind, trotz der Tatsache, dass wir einen Kommissionspräsidenten, aber keine neue Kommission haben.

Ich möchte zumindest den Bericht über den Konflikt zwischen Georgien und Russland und seine Bemühung, eine objektive Bewertung der Gesamtsituation abzugeben, loben. Wir haben das ehrgeizige Östliche Partnerschaftsprogramm angekündigt und ich möchte einige kurze Vorschläge in Bezug sowohl auf die Republik Moldau als auch auf Georgien machen. Erstens, das Projekt der Östlichen Partnerschaft darf nicht als ein politisches Instrument gegen Russland betrachtet werden, sondern als ein Instrument zur gemeinsamen Lösung von Problemen mit Russland. Zweitens, die Frage der territorialen Integrität sowohl der Republik Moldau als auch Georgiens muss nach internationalem Recht gelöst werden und nicht durch die so genannte Thessaloniki-Kosovo-Variante. Drittens, beide Länder haben Interesse an einer engeren Zusammenarbeit mit der Europäischen Union bekundet und dies muss angemessene finanzielle Unterstützung sowie echte politische Unterstützung, zum Beispiel durch die Lockerung der Visa-Regelung, umfassen. Viertens, beide Länder brauchen eine Menge Hilfe im Bereich der Beratung, insbesondere in Bezug auf die Leitung öffentlicher Institutionen wie die Büros des Präsidenten, des Parlaments, des Staatsanwalts und so weiter. Fünftens, beide Länder haben dringenden Bedarf an Hilfe, insbesondere hinsichtlich der Einrichtung eines Rechtsrahmens für Meinungsfreiheit und freie Medien, wodurch sie ihren eigenen Bürgerinnen und Bürgern ein größeres Gefühl des Vertrauens geben können.

Damit all dies erfüllt wird, muss die Europäische Union bereit und in der Lage sein, die Integration dieser Länder in das neue Europa durch politische und finanzielle Unterstützung sowie andere Mechanismen abzuschließen. Andernfalls wird die Östliche Partnerschaft einfach als ein geopolitisches Manöver angesehen und bloß ein leeres Konzept bleiben. Andernfalls riskieren wir eine einfache Desillusionierung und weitere Worte am Ende unserer Wahlperiode über die Notwendigkeit neuer Orange-, Pink- oder sonstiger Revolutionen. Wir können diesen Ländern in der Tat Finanzierung bereitstellen, aber diese wird nicht zu einer wirklichen Lösung der Situation oder einer Verbesserung des Lebens der Einwohner führen.

 
  
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  Bastiaan Belder, im Namen der EFD-Fraktion.(NL) Herr Präsident, die finanzielle und wirtschaftliche Lage in der Republik Moldau kann mit ein paar Worten zusammengefasst werden. Es ist eine totale Katastrophe, wie Dr. Aneli Gabani, eine der führenden europäischen Sachverständigen zur Republik Moldau, mir gestern mitgeteilt hat. Ein neues Regierungsteam mit einem viel versprechenden Namen und Programm - das Bündnis für europäische Integration - mag zwar am 25. September in Chişinău sein Amt angetreten haben, aber die Kommunistische Partei ist weiterhin stark und bereitet bereits ihre Rückkehr an die Macht vor, indem sie, wie erwartet, Neuwahlen erzwingt.

Wenn die Europäische Union den Europakurs der aktuellen moldawischen Regierung unterstützen möchte, dann muss sich Brüssel sehr schnell darum kümmern. Daher müssen der Rat und die Kommission den IWF drängen, der Republik Moldau so schnell wie möglich Hilfe zukommen zu lassen, ohne unmittelbar soziale Sparmaßnahmen zu fordern. Wir sollten dem reformgewillten Kabinett eine politische Atempause gönnen. Es versteht sich von selbst, dass die Europäische Union ebenfalls großzügige Finanzierung in diesem Fall bereitstellen muss. Schließlich steht die politische Zukunft der Republik Moldau heute hier auf der europäischen Tagesordnung.

 
  
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  Cristian Dan Preda (PPE).(RO) Auch ich möchte die Absicht der Kommission, die Republik Moldau zu unterstützen, begrüßen. Die Republik Moldau braucht Unterstützung, die auf die Bevölkerung des Landes abzielen muss. Dies ist die einzige Möglichkeit, mit der die Bürgerinnen und Bürger der Republik Moldau das Vertrauen erlangen können, das sie brauchen, um einen Weg zu Stabilität und Wachstum zu finden.

Das Paket für makrofinanzielle Hilfe, das hier vereinbart wurde, muss offensichtlich so schnell wie möglich zusammengestellt werden. Die Maßnahmen dürfen nicht verzögert werden, denn, falls es irgendwelche Verzögerungen gibt, werden wir letzten Endes Enttäuschung in der Republik Moldau anstatt Vertrauen ernten. Darüber hinaus bin ich der Meinung, dass die Regierung in Chişinău politisch unterstützt werden muss, weil sich das Land nach einem langen Zeitraum letzten Endes wirklich gegenüber der Europäischen Union öffnet. Der von der Regierungskoalition gewählte Name ist sicherlich kein Zufall. Sie besteht aus Parteien, die wirklich eine andere Option wollen als die, welche die Republik Moldau bis jetzt gewählt hat.

Diese politische Unterstützung ist von entscheidender Bedeutung, umso mehr als die Gefahr besteht, und ich betone diesen Punkt stark, dass die Republik Moldau als ein lokales Problem angesehen wird, gerade an der Grenze, als ein Problem für die Rumänen innerhalb der Europäischen Union. Dies ist jedoch keineswegs der Fall. Es handelt sich um ein europäisches Problem, und ich bin erfreut, dass es Abgeordnete mit einer Vielzahl von Blickwinkeln gibt, die über dieses Thema sprechen. Schließlich liegt die Republik Moldau nahe bei Europa und muss zu einem Zeitpunkt, zu dem diese Öffnung dort stattfindet, unterstützt werden. Andernfalls laufen wir Gefahr, in einen Zyklus von Verzögerungen und Zaudern zurückzufallen, der typisch für die Voronin-Regierung war.

Demokratische Entwicklungen und Unterstützung durch die EU können tatsächlich auch zu einer Lösung der Situation in Transnistrien führen, da sich diese Region im Stillstand befand. Dies war darauf zurückzuführen, dass sich die Regierung in Chişinău weigerte, den Stillstand zu beenden, und einen unklaren, unkonstruktiven Standpunkt hierzu angenommen hat.

Abschließend möchte ich anmerken, dass die Bürgerinnen und Bürger der Republik Moldau Visa benötigen. Die Lage ist dort keineswegs schlimmer als in den westlichen Balkanländern. Den Bürgerinnen und Bürgern der Republik Moldau muss daher Freizügigkeit gewährt werden.

 
  
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  Cătălin Sorin Ivan (S&D).(RO) Wie ich auch am Montag hier im Europäischen Parlament gesagt habe, braucht die Republik Moldau konkrete Maßnahmen und keine Versprechen. Die Republik Moldau befindet sich derzeit von allen Staaten auf unserem Kontinent in der schwierigsten wirtschaftlichen Lage. Genau deshalb müssen die Institutionen der Europäischen Union Lösungen ermitteln, um der Republik Moldau unmittelbare makrofinanzielle Hilfe bereitzustellen.

Diese Hilfe soll das Haushaltsdefizit in Höhe von 14 % des BIP abdecken. Schon seit sehr langer Zeit besteht Bedarf an der Einleitung von Verhandlungen für ein neues Abkommen mit der Republik Moldau. Sie sind jetzt möglich geworden und wir hoffen, dass sie so schnell wie möglich geführt werden. Das Parlament in Chişinău befindet sich jedoch in einer schwierigen Lage. Die Gefahr von Neuwahlen ist immer noch vorhanden. Die Wahl eines neuen Präsidenten, die ursprünglich für morgen vorgesehen war, musste um weitere zehn Tage verschoben werden.

Ich freue mich über den Enthusiasmus, mit dem die Kommission den Beginn dieser Verhandlungen angekündigt hat, und ich hoffe, dass sich dieser Enthusiasmus fortsetzt. Wir können es uns nicht leisten, die Menschen in der Republik Moldau zu enttäuschen. Sie brauchen uns, sie brauchen Europa.

 
  
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  Ryszard Czarnecki (ECR).(PL) Herr Präsident, in unseren Diskussionen in diesem Haus über die Republik Moldau ist der sehr schlechten wirtschaftlichen Lage des Landes viel Aufmerksamkeit geschenkt worden, aber, offen gesprochen, ist die Lage heute weitaus besser als vor einem Jahr. Wir sehen, dass die Republik Moldau klare Fortschritte in Richtung einer Wirtschaft macht, die für das Wohlergehen ihrer Bürgerinnen und Bürger sorgen kann. Paradoxerweise ist die Republik Moldau jetzt in einer besseren Lage als vor einem Jahr, während sich die Ukraine, die als Beispiel angeführt wurde, dem alle folgen sollten, in einer schlechteren Lage befindet.

Wir können Fortschritte in dem, was die Republik Moldau und ihre Regierung tun, sehen. Die Europäische Union muss diesem Land eine klare europäische Perspektive in Aussicht stellen und die derzeitigen Behörden stark unterstützen, um eine Rückkehr des alten politischen Albtraums zu verhindern. Die aktuelle Lage der Republik Moldau ist das Ergebnis achtjähriger kommunistischer Regierung, und wenn wir nicht maßgeblich daran beteiligt sein wollen, dass dieses inkompetente Team wieder ins Amt gewählt wird, sollten wir der derzeitigen moldawischen Regierung und dem moldawischen Volk helfen.

 
  
  

VORSITZ: Diana WALLIS
Vizepräsidentin

 
  
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  Lena Barbara Kolarska-Bobińska (PPE). – Frau Präsidentin, ich möchte auch dem Kommissar und der Kommission für alle zur Republik Moldau abgegebenen Erklärungen und den von der Kommission geplanten Maßnahmen danken. Als Polin weiß ich, wie wichtig solche Schritte und die Erklärungen sind, die die Stärkung der schwachen Demokratie in Transformationsländern zum Ziel haben. Die Entwicklungen in der Republik Moldau sind für die Bevölkerung, aber auch für die gesamte Region sehr wichtig. Darauf möchte ich verstärkt hinweisen.

Während des Transformationsprozesses sind in vielen ehemaligen Sowjetstaaten die Reformbewegungen sehr anfällig, sodass die Erfolge in der Republik Moldau ein wichtiges Beispiel und ein wichtiges Zeichen für andere reformfreundliche Gruppen im postsowjetischen Raum darstellen.

Wenn gerade heute über die instabile Regierung und die Lage in der Republik Moldau gesprochen wird, dürfen die Geschehnisse zu Beginn der 1990er Jahre in diesem Land nicht vergessen werden, als aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage die Renten und Gehälter nicht ausgezahlt werden konnten und der Reformprozess unterbrochen werden musste. Wir beschäftigen uns nun damit, Abhilfe für die wirtschaftliche Lage zu schaffen. Doch auch die erforderliche Stärkung der Institutionen darf nicht ins Hintertreffen geraten, denn das Kernstück der Demokratie bilden die Institutionen: politische Institutionen, Institutionen für Rechtsstaatlichkeit, das Justizsystem und die Pressefreiheit.

Polen hat in der letzten Zeit erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Republik Moldau während der Wahlen und in der Zeit davor zu unterstützen. Es sollte jedoch vor allem die Östliche Partnerschaft als geeignetes Instrument genutzt werden, da sie zahlreiche Möglichkeiten bietet. Meiner Ansicht nach sollte nicht nur die Kommission wichtige Schritte unternehmen, sondern auch wir als Parlament sollten - bei Erhalt all dieser Dokumente - unser Verfahren und unsere Entscheidungsfindung beschleunigen, um zur Überwindung der Situation beizutragen.

 
  
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  Monica Luisa Macovei (PPE). – Frau Präsidentin, es darf nicht zugelassen werden, dass die proeuropäische Regierung in der Republik Moldau der gravierenden wirtschaftlichen Lage zum Opfer fällt. Ich fordere mehr umfangreiche Hilfeleistungen, die über das bereits von der Kommission verabschiedete Maßnahmenpaket hinausgehen, und ich bestehe auf meine Forderung.

Die Bevölkerung muss finanzielle Hilfe erhalten, aber auch die Reformen, die das Land auf Ersuchen der Union umzusetzen hat, müssen finanziell gefördert werden. Dieser Reformprozess muss durch verbesserte und schneller verfügbare finanzielle Mittel seitens der Union gestützt werden. Die Leistungen sollten dabei an einen Überwachungsmechanismus gekoppelt sein, um die ordnungsgemäße Verwaltung der bereitgestellten Mittel sicherzustellen und zu fördern. Schließlich sollte es sich bei dem neuen Abkommen mit der Republik Moldau um ein Assoziierungsabkommen handeln, wie dies mit der Europäischen Nachbarschaftspolitik auch bei anderen Ländern der Fall ist. Die Liberalisierung der Visaregelungen sollte ausgehandelt und vorangetrieben werden.

 
  
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  Elena Băsescu (PPE).(RO) Auch die Republik Moldau ist stark von der Wirtschaftskrise in Mitleidenschaft gezogen. Zwischen Rumänien und der Republik Moldau sind die bestehenden Wirtschaftsbeziehungen besonders eng. Mein Land ist der Hauptabnehmer von Exporten aus der Republik Moldau und die zweitgrößte Quelle für Einfuhren. Aufgrund der nachteiligen Einführung eines Visasystems durch die ehemalige kommunistische Verwaltung hatten sich die Handelsbeziehungen jedoch stark verschlechtert. Nach Beseitigung dieses Systems wurde der Handel wieder aufgenommen.

Der von der Kommission zugesagte Kredit in Höhe von 100 Mio. EUR sollte dringend bereitgestellt werden. Vor diesem Hintergrund dürfte eine Delegation des IWF in naher Zukunft Chişinău besuchen. Auch Polen hat erhebliche Hilfeleistungen zugesagt. Die Europäische Union sollte dem Ergebnis Rechnung tragen, für das sich die Bürger und Bürgerinnen der Republik Moldau im Juli ausgesprochen hatten und das ein Zeichen für ihre Öffnung nach Europa darstellt.

Um den europafeindlichen Kräften keinerlei Möglichkeit zu geben, die schwierige Lage, in der sich die Republik Moldau zurzeit befindet, zu ihrem Vorteil zu nutzen, ist ein erhebliches Eingreifen seitens der Europäischen Union vor Winteranfang erforderlich. Bisher hat die Republik Moldau jedoch nicht einen Euro erhalten.

 
  
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  Victor Boştinaru (S&D).(RO) Der Wille der moldauischen Bürgerinnen und Bürger hat zusammen mit der europafreundlichen Regierung, die sich einem eigenen Projekt für die Republik Moldau, einem europäischen Projekt, verschreiben will, einen radikalen Wandel in Chişinău herbeigeführt.

Die Republik Moldau hat gegenwärtig mit schwerwiegenden Problemen im wirtschaftlichen und sozialen Bereich zu kämpfen. Die Europäische Union sollte daher unter Beweis stellen, dass das symbolträchtige Wort „Solidarität” nicht nur als Slogan für Wahlkampagnen dient. Wir als Europäische Union müssen den Bürgern dieses Landes zeigen, dass wir ihren Erwartungen gerecht werden können. Konfrontiert mit der katastrophalen Lage, die das Voronin-Regime hinterlassen hat, und den Auswirkungen der Wirtschaftskrise, ganz zu schweigen vom Wintereinbruch, muss der Republik Moldau jetzt sofort geholfen werden. Hinsichtlich des IWF darf nicht vergessen werden, dass viele Mitgliedstaaten der Europäischen Union einflussreiche Akteure des Internationalen Währungsfonds sind und die Entscheidung jetzt getroffen werden muss.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D).(LT) Ich war während der Wahlen als Beobachter in der Republik Moldau und kenne die Situation. Dieser Staat hat eine recht komplizierte historische Vergangenheit, in der Transnistrien, Gagausien, Moldau und viele andere Belange eine Rolle spielten. Zunächst müssen fast alle ehemaligen Sowjetstaaten in einem gewissen Umfang finanziell gefördert werden. Daher möchte ich Sie dringend bitten, schnellstmöglichst Verhandlungen einzuleiten und Gespräche mit dem Internationalen Währungsfonds aufzunehmen, denn wir alle sollten diesem Staat und seiner Regierung, die sich im Zuge der letzten Wahlen formiert und den Weg der Demokratie eingeschlagen hat, echte Unterstützung zukommen lassen. Ich gebe meinen Kolleginnen und Kollegen Recht in Bezug auf das, was sie über zukünftige Sondermaßnahmen gesagt haben, denn dies würde die Möglichkeit für eine Freihandelszone und Visaregelungen eröffnen. Auch für diese alltäglichen Angelegenheiten müssen wir in Zukunft eine Lösung finden.

 
  
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  Agustín Díaz de Mera García Consuegra (PPE).(ES) Frau Präsidentin, ich möchte mein Verhalten bei der Stimmabgabe darlegen.

Ich befürworte, dass die Europäische Union die Republik Moldau bei der Bewältigung einer kritischen Situation unterstützt. Ich spreche mich für eine Bereitstellung von finanzieller Hilfe seitens des Internationalen Währungsfonds und der Europäischen Union aus, wobei es sich namentlich um dringende, finanzielle Unterstützung für die moldauische Bevölkerung handelt. Ich bin dafür, die Koalitionsregierung in Chişinău politisch zu stützen, da durch dieses Vorgehen die Tore der Hoffnung aufgestoßen werden. Diese Tore müssen durch finanzielle Hilfeleistungen offen gehalten werden.

Die Menschen in Moldau müssen ihr Land verlassen und reisen können, weshalb ich eine ordnungsgemäße Visumpolitik befürworte. Zudem möchte ich eindringlich bekräftigen, dass es sich bei dem Abkommen um ein Assoziierungsabkommen handeln sollte. Frau Präsidentin, die Summe von 100 Mio. EUR erscheint nicht ausreichend. Wir müssen unbedingt sofortige und dringende Hilfe leisten.

 
  
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  Ioan Enciu (S&D).(RO) Die zunehmend positiven Botschaften, die die Europäische Union kürzlich an Chişinău übermittelt hat, wurden dort mit großer Begeisterung aufgenommen. Der Grund dafür ist, dass die Mehrheit der Landesbürger große Hoffnungen damit verbindet, ein Teil Europas zu werden. Diese Bestrebungen sind leicht nachvollziehbar.

Die Europäische Union hat mehr als einmal ihre Fähigkeit unter Beweis gestellt, ihre Mitglieder aus schwierigen Konjunkturlagen herauszuhelfen, da sie über die erforderlichen Mechanismen verfügt. Die Gefahr, dass sich die Begeisterung der moldauischen Bevölkerung verflüchtigen könnte, gibt jedoch Anlass zu einer gewissen Besorgnis. Dies ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass der vorgeschlagene Abkommensentwurf für die Republik Moldau nicht dieselben Garantien für eine Integration bietet wie das den westlichen Balkanstaaten angebotene Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen. Wie jedoch bereits zu Beginn erklärt wurde, ist indes ein größerer Zeitrahmen für die Abkommensverhandlungen erforderlich.

Ich glaube, die Europäische Union sollte zudem rasch einen Alternativvorschlag in Form eines umfassenden wirtschaftlichen Hilfeplans einbringen, bei dem es sich sogar um einen Mini-Marshall-Plan für die Republik Moldau handeln könnte.

 
  
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  Leonard Orban, Mitglied der Kommission. – (RO) Ich habe eine äußerst wichtige Beobachtung gemacht: Das Parlament ist bereit, politische Unterstützung zu leisten, um die Beziehungen zur Republik Moldau zu festigen und eine Annäherung des Landes an die Europäische Union voranzutreiben.

Ich möchte insbesondere auf die Fragen antworten, die bisher aufgeworfen wurden. Eine der wichtigsten Fragen bezieht sich auf die Koordinierung zwischen der Europäischen Kommission und dem Internationalen Währungsfonds bei der Gewährung makrofinanzieller Hilfe. Wie ich bereits erwähnte, arbeiten wir bei der Koordinierung unserer Hilfsmaßnahmen eng mit dem IWF zusammen. Es ist noch zu früh, um zu beurteilen, wie diese Abkommen im Einzelnen aussehen werden. Die Europäische Union sollte jedoch gewährleisten, dass das Anpassungsprogramm ebenfalls eine Reihe von Reformen enthält, die wir als wesentlich erachten, um eine verantwortungsbewusste Regierungsführung und zukünftiges nachhaltiges Wachstum sicherzustellen.

Basierend auf der Erfahrung mit Makrofinanzhilfeplänen für andere Länder ist es möglich, dass als Teil der Verhandlungen zu der genauen Vorgehensweise, wie diese Unterstützung bereitzustellen ist, bestimmte Bedingungen gestellt werden, die beispielsweise mit verantwortungsbewusster Regierungsführung - wie von mehreren Rednern erwähnt - und der Harmonisierung der Europäischen Nachbarschaftspolitik verknüpft sind. Ich möchte nochmals auf Folgendes hinweisen: Aufgrund der von uns einzuhaltenden Vorschriften sind wir nicht in der Lage, ausschließlich makroökonomische Hilfe zu gewähren. Aus diesem Grund muss zwischen den Behörden der Republik Moldau und dem Internationalen Währungsfonds ein Abkommen geschlossen werden. Ohne dieses Abkommen könnte die im Detail besprochene Makrofinanzhilfe nicht bereitgestellt werden.

Allerdings kann ich Ihnen zusichern, dass wir unsere Maßnahmen mit dem Internationalen Währungsfonds abstimmen. Derzeit befindet sich eine Delegation des IWF in Chişinău. Wie ich bereits erwähnte, halten sich unsere Kolleginnen und Kollegen von der Generaldirektion Finanzen ebenfalls in Chişinău auf, um den Dialog mit dem Internationalen Währungsfonds sowie mit den Behörden der Republik Moldau zu koordinieren.

Ein anderes bereits genanntes Thema betraf die Frage, wie die Europäische Union die Republik Moldau weiter unterstützen und wie diese Hilfe der Bevölkerung zukommen kann. Wir möchten nämlich zeigen, dass wir nicht nur den Behörden in der Republik Moldau, sondern auch der Bevölkerung helfen möchten. Lassen Sie mich ein paar Beispiele anführen. Diese Gemeinschaftshilfe war und wird auch in Zukunft in spezifischen Bereichen für die Bevölkerung von Nutzen sein.

Wir kofinanzieren gegenwärtig Straßenbauprojekte, die Modernisierung des Flughafen Chişinău, den Ausbau des landesweit größten Allgemeinkrankenhauses (Republican Clinical Hospital) in Chişinău sowie die Sicherung der medizinischen Grundversorgung. Im Frühjahr dieses Jahres versorgten wir 60 Kliniken in der Republik Moldau mit medizinischer Ausstattung im Wert von 4,5 Mio. EUR.

Nach den palästinensischen Gebieten ist das Land der größte Pro-Kopf-Empfänger von Gemeinschaftshilfe. Der Haushaltsplan für Hilfeleistungen, der sich als Teil der Europäischen Nachbarschaftspolitik 2007 auf 40 Mio. EUR belief, stieg in diesem Jahr auf 62 Mio. EUR und dürfte auch in Zukunft weiter wachsen.

Wir können gegenwärtig keine präzisen Aussagen machen hinsichtlich des Umfangs des finanziellen Hilfspakets, das Teil der makroökonomischen Unterstützung ist. Dies gilt auch für die anderen Programme und Hilfsmaßnahmen, die wir bereitstellen werden. Zahlen werden genannt, sobald wir die Phase erreicht haben, in der der Abschluss eines Abkommens mit den Behörden der Republik Moldau möglich ist, wobei dieses Abkommen insbesondere den in diesem Land bestehenden Erfordernissen entsprechen muss.

Es wurden zwei weitere Themen angesprochen. Eines betraf den Zeitplan für die Verhandlungen und den Abschluss eines neuen Assoziierungsabkommens mit der Republik Moldau. Ich kann Ihnen hierzu sagen, dass die Europäische Kommission in der vergangenen Woche eine Delegation nach Chişinău geschickt hat, die technische Beratungen mit den Behörden hinsichtlich der Aushandlung eines neuen Abkommens führen wird.

Die Agenda für diese Gespräche enthält die Form, die Zielsetzungen und den Zeitplan für diese Verhandlungen sowie die Bestandteile des zukünftigen Abkommens. Die Verhandlungen zu diesem Thema haben also bereits begonnen.

Abschließend möchte ich auf die Frage des visumfreien Reisens eingehen. Entsprechend der gemeinsamen Erklärung vom 7. Mai 2009, die den Beginn der Östlichen Partnerschaft einläutete, wird die Europäische Union Maßnahmen verabschieden, die Schritt für Schritt ein visumfreies Reisen ermöglichen werden. Langfristig soll dies für jedes Land, das Mitglied dieser Partnerschaft ist, erreicht werden. Die Voraussetzungen dafür sind die Erfüllung der Anforderungen in Bezug auf verantwortungsvolle Regierungsführung, Sicherheit und die Gewährleistung der Freizügigkeit.

Die Europäische Kommission ist bereits heute sehr gespannt auf die Diskussion des Rates mit der Republik Moldau zur Einführung eines strukturierten Dialogs für visumfreies Reisen. Bis dahin werden wir die Behörden der Republik Moldau weiterhin anhalten, ihren Reformprozess beim Aufbau eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts fortzusetzen, was ohne Zweifel für die Diskussionen um eine Lockerung der Visaregelungen förderlich sein wird.

 
  
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  Die Präsidentin. - Die Aussprache ist geschlossen.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)

 
  
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  Sebastian Valentin Bodu (PPE), schriftlich.(RO) Der Bericht der Europäischen Kommission zur wirtschaftlichen und finanziellen Lage in der Republik Moldau lässt keinerlei Zweifel offen. Die Regierung in Chişinău durchlebt schwierige Zeiten, was nicht nur auf die weltweite Konjunkturflaute zurückzuführen ist, sondern auch auf Entscheidungen zu wirtschaftlichen Belangen, die sich entweder als falsch erwiesen haben oder von der vorhergehenden Regierung zu lange aufgeschoben wurden. Abgesehen davon können wir mit Gewissheit davon ausgehen, dass sich die Republik Moldau eindeutig für die europäische Option ausgesprochen hat und viel mehr als ein Grenzstaat der Europäischen Union sein möchte.

Die Republik Moldau sucht für sich und auch für ihre Verbündeten nach Hilfe, um den Konjunkturabschwung bewältigen zu können. Die Republik Moldau ist untrennbar mit Europa verbunden. Neben Anregungen und Erklärungen zu Unterstützung und Annäherung könnte die Hilfe der Gemeinschaft daher in Form von Sondermaßnahmen bereitgestellt werden. Wir leben in einem vernetzten, globalen Europa, in dem keine Regierung im Alleingang Wunder bewirken kann, vor allem dann nicht, wenn ihr Volk, das viel zu lange von seinen eigenen Entscheidungsträgern vergessen wurde, das Eintreten dieser Wunder über Nacht erwartet.

Ein Angebot für Zusammenarbeit von Europa an die Republik Moldau und eine stärkere Annäherung zwischen Chişinău und Brüssel wird den Anlegern in diesem Land mehr Vertrauen einflößen. Auf lange Sicht wird dies zu Stabilität und Wachstum führen.

 
  
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  George Sabin Cutaş (S&D), schriftlich.(RO) Der sehr holprige Weg der Republik Moldau zur Demokratie ist nun auf Europa ausgerichtet. Die neue Regierungsmehrheit in Chişinău ist jedoch in einer schwachen Position, da die aufgeschobene Abstimmung des Parlaments zur Ernennung des Präsidenten von Moldau verwunden werden muss.

Gleichzeitig könnte die schwierige wirtschaftliche Lage, mit der die neue Regierung konfrontiert ist, schwerwiegende soziale und politische Auswirkungen haben. In diesem Kontext ist eine dringende und umfangreiche Hilfe der Europäischen Union in zahlreichen Bereichen erforderlich, wozu auch die drei Schwerpunktbereiche des zukünftigen Assoziierungsabkommens gehören: das politische Abkommen, das Freihandelsabkommen und das visumfreie Reisen.

Finanzielle Unterstützung ist äußerst wichtig, um die Stabilität des Staates sicherzustellen und demokratische und wirtschaftliche Reformen voranzubringen. Um das Haushaltsdefizit und die Sozialausgaben für den kommenden Zeitraum abzudecken, müssen die EU und der IWF makroökonomische Hilfe in erheblichem Umfang bereitstellen.

Ich hoffe darauf, dass die Präsidentschaftswahlen in Moldau und die Veränderungen, die in der Europäischen Kommission und der EU-Präsidentschaft erfolgen werden, nicht die Priorität beeinträchtigen, die darin besteht, diesem Staat in unserer unmittelbaren Nachbarschaft europäische Hilfe zu gewähren. In diesem Gebiet findet schließlich der den EU-Grenzen am nächsten gelegene ungelöste Konflikt statt. Dieser Aspekt darf nicht außer Acht gelassen werden, da er die Stabilität von Osteuropa und die Sicherheit der europäischen Grenzen direkt beeinflusst.

 
  
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  Rafał Kazimierz Trzaskowski (PPE), schriftlich.(PL) Die Republik Moldau ist ein sehr wichtiger Partner der Europäischen Union, und die Lage innerhalb des Landes wirkt sich auf die Stabilität der gesamten Region aus. Die neue Regierung ist bestrebt, der Europäischen Union in Zukunft beizutreten. Aus diesem Grund sollten wir die Regierung dabei unterstützen, dass die im Land vorangetriebenen Veränderungen weiterhin in die richtige Richtung weisen. Es ist in diesem Zusammenhang sehr wichtig, die Möglichkeiten zu nutzen, die sich durch die Zusammenarbeit im Rahmen der Östlichen Partnerschaft ergeben, wozu auch die Unterzeichnung eines Assoziierungsabkommens und die Liberalisierung der Visapolitik gehören. Die Europäische Union darf nicht vergessen, wie wichtig es ist, ehemalige Sowjetstaaten bei der Demokratisierung ihres politischen Lebens zu unterstützen.

 
  
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  Iuliu Winkler (PPE), schriftlich.(RO) Die Erklärung des schwedischen Ratsvorsitzes, so bald wie möglich Verhandlungen zu einem neuen Abkommen mit der Republik Moldau einzuleiten, das das aktuelle Partnerschafts- und Kooperationsabkommen ersetzen soll, wird angesichts der neuen politischen Lage in diesem Staat mehr als begrüßt. Dem europäischen Schicksal der Republik Moldau wurde durch die pro-europäische Regierungsmehrheit, die sich im Parlament in Chişinău gebildet hat, weiter Nachdruck verliehen.

Gerade jetzt in Zeiten, in denen die Auswirkungen der Wirtschaftskrise tiefgreifend spürbar werden, muss die Republik Moldau von der Europäischen Union auch in finanzieller Hinsicht unterstützt werden. Gleichzeitig sollten Mechanismen zum Vorantreiben der Reformen in der Republik Moldau festgelegt werden, die den Staat wiederum seinem Ziel, nämlich dem EU-Beitritt, näher bringen. Mechanismen, die wirtschaftliche Zusammenarbeit und Handelsabkommen beinhalten, sind wirkungsvolle Instrumente, um die europäische Republik Moldau Wirklichkeit werden zu lassen.

Die präferenziellen Handelsbedingungen, die die Europäische Union Anfang 2006 gewährte, und die Unterzeichnung des CEFTA-Abkommens 2007 durch die Republik Moldau zusammen mit allen westlichen Balkanstaaten, von denen einige EU-Beitrittskandidaten sind, schlagen eine Brücke von der Wirtschaft dieses Landes zum europäischen Binnenmarkt. Das Land hat somit Aussicht auf eine Integration in die EU. Ich glaube, dass die europäischen Organe nicht nur den politischen Beziehungen mit der Republik Moldau, sondern auch den wirtschaftlichen und Handelsbeziehungen besondere Bedeutung beimessen sollten.

 

6. Bericht der Internationalen Unabhängigen Untersuchungskommission zum Konflikt in Georgien (Aussprache
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  Die Präsidentin. – Der nächste Punkt betrifft die Stellungnahme der Kommission zum Bericht der Internationalen Unabhängigen Untersuchungskommission zum Konflikt in Georgien.

 
  
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  Vytautas Landsbergis (PPE). – Frau Präsidentin, hinsichtlich eines Tagesordnungspunktes möchte ich gegen die Manipulation protestieren, die von einem Beschäftigten des Sekretariats ausgehen muss. Für die Debatte zur Untersuchungskommission zu Georgien wurde eine Liste bereitgestellt, doch die Namen einiger Redner, zu dem auch der meinige gehörte, wurden gestrichen. Ich bitte daher darum, dass meine Redezeit den zuletzt vereinbarten Regelungen entspricht. Ich bitte darum, dass mir nach Herrn Kasoulides das Wort erteilt wird.

 
  
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  Die Präsidentin. – Herr Landsbergis, es ist vorgesehen, dass nur Redner im Namen der Fraktionen zu Wort kommen, und für Ihre PPE-Fraktion gibt es bereits einen Redner. Ich kann Ihnen jedoch anbieten, Ihnen über das „Catch-the-eye“-Verfahren das Wort zu erteilen.

 
  
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  Leonard Orban, Mitglied der Kommission. – (RO) Ich freue mich über die Gelegenheit, heute mit Ihnen über Georgien sprechen zu können. Vor weniger als einem Jahr nach dem bewaffneten Konflikt mit Russland steht Georgien vor zahlreichen Herausforderungen, an denen die Europäische Union ein direktes Interesse hat. Wir sollten diesem Land daher unsere ungeteilte Aufmerksamkeit schenken.

Der Bericht der Internationalen Unabhängigen Untersuchungskommission zum Konflikt in Georgien unter der Leitung der Schweizer Botschafterin Heidi Tagliavini wurde auf Anfrage der Europäischen Union, der die Entscheidung des Rates zugrunde liegt, erstellt. Trotzdem ist dieser Bericht völlig unabhängig, und die Europäische Union war weder an dessen Erstellung beteiligt, noch hatte sie irgendeinen Einfluss auf dessen Inhalt. Ich möchte daher nicht auf die Ergebnisse des Berichts im Einzelnen eingehen.

Unserer Auffassung nach hat der Bericht seine Hauptaufgabe erfüllt, die darin bestand, Erklärungen für die Geschehnisse im August 2008 zu liefern und die Hauptursachen des Konflikts zu benennen. In dem Bericht wird deutlich hervorgehoben, dass, wie in den meisten Konfliktsituationen, keine Partei allein für den Konflikt verantwortlich gemacht werden kann. Sowohl Georgien als auch Russland werden für ihr Vorgehen kritisiert. Eine weitere Lehre, die aus dem Bericht zu ziehen ist, ist die Notwendigkeit eines schnelleren und entschiedeneren Vorgehens seitens der internationalen Gemeinschaft in besonders kritischen Situationen, die zu Kampfhandlungen führen können.

Die Europäische Union hält in allen Punkten an den Verpflichtungen fest, die sie im Hinblick auf die territoriale Integrität Georgiens eingegangen ist. Gegenwärtig sollten wir unsere Bemühungen auf die Vermeidung zukünftiger Konflikte und auf eine friedliche Lösung anhaltender Spannungen konzentrieren, da nur auf diese Weise Wohlstand und Stabilität in der Region auf längere Sicht möglich sind.

Meine Damen und Herren, der Krieg hat die georgische Bevölkerung nachhaltig geprägt, und das Land hat weiterhin mit grundlegenden Problemen zu kämpfen, wie beispielsweise der Absicherung der Grundversorgung von Tausenden Vertriebenen. Ich freue mich daher sagen zu können, dass die Umsetzung des Maßnahmenpakets zur Konfliktnachsorge, das von der Europäischen Kommission mit Unterstützung der Mitgliedstaaten und anderer Parteien ausgearbeitet wurde, sehr gut vorangeht. Wie Sie wissen, werden im Rahmen des Maßnahmenpakets der Europäischen Kommission Hilfeleistungen im Wert von bis zu 500 Mio. EUR für den Zeitraum 2008-2010 bereitgestellt. Einige der Bereiche, auf die das Paket ausgerichtet ist, betreffen die Versorgung von Vertriebenen sowie wirtschaftliche Maßnahmen, die auf Wirtschaftswachstum abzielen und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen sollen. Um dem Land zu helfen, die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise zu bewältigen, hat die Europäische Kommission zudem den Vorschlag eingebracht, dass Georgien eine makrofinanzielle Hilfe in Höhe von 46 Mio. EUR erhalten sollte.

Zurzeit ist die Untersuchungskommission der Europäischen Union in Georgien immer noch die einzige internationale Präsenz, die die Lage im Land beobachtet. Dieser Mission kommt eine wesentliche Rolle zu. Wir würden es jedoch zudem begrüßen, wenn ihr Tätigkeitsbereich sich über das gesamte Gebiet erstrecken würde. Die Gespräche in Genf unter gemeinsamer Leitung der Europäischen Union, der OSZE und der Vereinten Nationen bieten eine einmalige Gelegenheit für den politischen Dialog mit allen Partnern. Wir werden weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, um konstruktive Diskussionen zu fördern, die zu konkreten Ergebnissen führen.

Die Arbeitsgruppe für Binnenvertriebene und humanitäre Aspekte unter der gemeinsamen Leitung der Europäischen Kommission und des UNHCR thematisiert gegenwärtig eine Reihe von Maßnahmen, die für zurückkehrende Flüchtlinge und Binnenvertriebene sowie andere vertriebene Personengruppen angenommen werden sollen. Gleichzeitig erzielen zwei Mechanismen zur Vermeidung und Bewältigung von Zwischenfällen in Abchasien und Südossetien positive Resultate in Bezug auf die zahlenmäßige Verringerung von Zwischenfällen und den erleichterten Grenzübergang für diese Personen.

Unter Berücksichtigung der Geschehnisse in der jüngsten Vergangenheit ist es wichtig, Stabilität, Sicherheit und Wohlstand in Georgien zu verstärken. Das Land benötigt mehr als jemals zuvor wirtschaftliche und politische Reformen. Die Östliche Partnerschaft, die im Mai in Prag auf den Weg gebracht wurde, stellt einen wichtigen Rahmen dar, um unsere Unterstützung für Georgien auszubauen, die wir sowohl bilateral als auch durch multilaterale Zusammenarbeit mit anderen Partnern in der Region bereitstellen. Eines der Schlüsselelemente dabei ist der Vorschlag, engere politische und wirtschaftliche Beziehungen herzustellen. Im Rahmen der Östlichen Partnerschaft stimmte der Rat für Außenbeziehungen im September zu, dass für alle drei Länder im südlichen Kaukasus, einschließlich Georgien, die Richtlinien zur Verhandlung neuer Abkommen ausgearbeitet werden müssen.

Neben der Vertiefung unserer politischen Beziehungen werden wir den Vorschlag einbringen, dass das neue Abkommen mit Georgien die Schaffung einer erweiterten, umfassenden Freihandelszone enthalten sollte. Hierbei muss darauf hingewiesen werden, dass eine solche Zone die progressive Ausrichtung der georgischen Wirtschaft auf den EU-Binnenmarkt sicherstellen würde. Natürlich erfordert dieses langfristige, ehrgeizige Ziel weiterhin, dass Georgien Bemühungen hinsichtlich der Umsetzung von Reformen unternimmt und diese vorantreibt. Verhandlungen zu einer erweiterten, umfassenden Freihandelszone werden erst aufgenommen, nachdem die erforderlichen Bedingungen erfüllt wurden.

Bitte lassen Sie mich noch hinzufügen, dass in Bezug auf die Beziehungen mit Georgien unser Vorgehen, das darin besteht, Verbindungen herzustellen, Fortschritte macht.. Die Kommission hat die Verhandlungen zu einem Abkommen abgeschlossen, das visumfreies Reisen erleichtert und die Rückübernahme sicherstellt. Der diesbezügliche Text wird vom Rat bereitgestellt. Wir hoffen, dass die Verfahren sobald wie möglich abgeschlossen werden können.

Meine Damen und Herren, ich glaube, es herrscht Einigkeit darüber, dass Georgien ein Schlüsselakteur in unserer Nachbarschaft ist. Es ist für uns daher von zentraler Bedeutung, unseren Verpflichtungen in diesem Land nachzukommen, um ihm bei der Bewältigung seiner gegenwärtig zahlreichen Herausforderungen zu helfen und insbesondere den Reformprozess im Land voranzutreiben. Da Georgien bei der Umsetzung politischer und wirtschaftlicher Reformen echte Fortschritte macht, werden sich die Beziehungen der EU zu Georgien vertiefen und intensivieren.

 
  
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  Ioannis Kasoulides, im Namen der PPE-Fraktion. – Frau Präsidentin, zunächst einmal nehmen wir den Bericht zur Kenntnis, der uns gerade hinsichtlich der Unabhängigen Untersuchungsmission überreicht wurde. Unter den gegebenen Umständen ist es schwierig festzustellen, wer die Dinge ins Rollen gebracht hat und wer darauf reagierte. Ein wichtiger Punkt ist, dass sich die Lage ein Jahr nach dem Konflikt vor Ort nicht verändert hat und dass gegen zahlreiche Grundsätze verstoßen wird, die die Europäische Union zu verfechten hat.

Wie Sie sagten, Herr Kommissar, gibt es zunächst den Grundsatz, dass die territoriale Integrität Georgiens gestützt werden muss. All unsere diplomatischen und anderen Aktionen dürfen sich zu keinem Zeitpunkt für Udis oder Separatisten als förderlich erweisen. Vollendete Tatbestände, die auf Gewaltanwendung zurückzuführen sind, dürfen auch in Zukunft nicht hingenommen werden.

Zweitens besteht das Recht für Vertriebene, in ihre Heimat und zu ihren Liegenschaften zurückzukehren. Dies ist die grundlegende Freizügigkeit, mit der, wie Sie sagen, die Trennlinien überwunden werden. Grundbesitz und Ansiedlung sollten im Zentrum unserer Strategien stehen. Zudem müssen Initiativen ergriffen werden, um diese humanitären Aspekte und Menschenrechtsfragen unabhängig von politischen Vereinbarungen anzugehen.

Drittens haben die Feindseligkeiten in Südossetien bewiesen, dass ein so genannter eingefrorener Konflikt nicht besteht. Der Ausdruck eingefroren beinhaltet die Vorstellung einer Beschwichtigung. Das fehlende Interesse seitens der internationalen Gemeinschaft könnte zu einer Chronifizierung des Konflikts führen. Ein schwelender Konflikt ist jedoch eine potenzielle Gefahr für Frieden und Stabilität. Ein Jahr nach dem Konflikt möchte ich die erfolgreiche Rolle der Europäischen Union und des französischen Ratsvorsitzes herausstellen, die eine rasche Waffenruhe ermöglichte und die Mission zu deren Überwachung ins Leben rief. Die Präsenz des europäischen Beobachterteams ist ein Garant dafür, dass keine der beiden Parteien willkürlich behaupten kann, die Gegenpartei hätte feindliche Auseinandersetzungen initiiert. Wie schwer dies auch sein mag, sollten nun die Bemühungen auf einen politischen Lösungsansatz gelenkt werden. Zudem sollten die politischen Verhandlungen, die in Genf unmittelbar nach den Feindseligkeiten aufgenommenen wurden, verstärkt fortgesetzt werden.

Wir befürworten die Bemühungen im Rahmen der Östlichen Partnerschaft um ein neues Assoziierungsabkommen, das über Chancen für Handel und Investitionen hinausgeht. Wir sprechen uns auch für ein Abkommen aus, das Visumregelungen für Kurzaufenthalte und die Rückübernahme zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Georgien verfahrenstechnisch erleichtert. Außerdem halten wir das effiziente Hilfspaket für die Konfliktfolgezeit für ausreichend. --

 
  
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  Zoran Thaler, im Namen der S&D-Fraktion.(SL) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sehr geehrte Vertreter der Kommission, wir begrüßen die unparteiische und unabhängige Untersuchung und die Erstellung des daraus resultierenden Berichts zum Konflikt 2008 in Georgien, die von der Internationalen Untersuchungskommission unter der Leitung der Schweizer Diplomatin Heidi Tagliavini durchgeführt wurden. Vor dem Ausbruch der Feindseligkeiten in Südossetien in der Nacht vom 7. auf den 8. August 2008, die viele zivile Opfer forderten, hatten wir über Monate den Provokationen beider Seiten beiwohnen müssen. Die militärische Intervention Russlands sowie der nachfolgende Einfall in Georgien waren unverhältnismäßig und ungerechtfertigt. Beide Konfliktparteien hatten sich Verletzungen des humanitären Völkerrechts schuldig gemacht, was auch in dem Bericht und von verschiedenen Organisationen, wie Human Rights Watch, bestätigt wurde.

Was muss nun getan werden? Russland muss dem Friedensabkommen in allen Punkten nachkommen. Als Erstes muss es sich aus den seit dem 7. August 2008 besetzten Gebieten zurückziehen. Es sollte einen sofortigen, freien und unbegrenzten Zugang zu Südossetien ermöglichen, sodass die Mitglieder der EU-Beobachtermission und internationale Organisationen, einschließlich der Vereinten Nationen, die Waffenruhe kontrollieren und humanitäre Hilfe bereitstellen können. Ungefähr 25 000 bis 30 000 georgische Vertriebene halten sich weiterhin in Südossetien auf. De facto müssen die Behörden von Südossetien die Rückkehr dieser Vertriebenen in ihre Heimat erleichtern.

Die territoriale Integrität Georgiens muss unbeschadet bleiben. Die Anzeichen von Autoritarismus in Georgien geben jedoch Anlass zu Sorge. Der Missbrauch des Rechtssystems durch Präsident Saakashvili, die wachsende Ablehnung gegensätzlicher Ansichten, die ständig eingeschränktere Meinungsfreiheit und die zuweilen nationalistische Konfrontationsrhetorik schaden Georgien insgesamt. Georgien wird nur auf den pro-europäischen und demokratischen Pfad zurückkehren können und für andere Länder in der Region an Attraktivität gewinnen, wenn es an den Idealen festhält, für die es sich während der Rosenrevolution ausgesprochen hatte. Alle Akteure sollten bona fide die Möglichkeiten nutzen, die die Genfer Verhandlungen bieten. Beim nächsten EU-Russland-Gipfel muss die Lage im Kaukasus tiefgreifend erörtert werden.

 
  
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  Kristiina Ojuland, im Namen der ALDE-Fraktion. (ET) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im Namen der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa möchte ich diese Gelegenheit nutzen, um dem Berichterstatter meine Anerkennung auszusprechen. Dem Bericht kommt eine extrem wichtige Rolle zu, auch wenn er nur den weitverbreiteten Mythos widerlegt, der von der Russischen Föderation verbreitet wurde und nach dem Georgien den Krieg begonnen habe. Gleichzeitig vertritt der Bericht einen ausgewogenen Standpunkt, kritisiert beide Konfliktparteien und erklärt sogar, dass sie den Konflikt nicht hätten verhindern können. Der Bericht ist sicherlich sehr aussagekräftig, da in ihm eindeutig die Tatsache festgehalten wird, dass die Russische Föderation - direkt zu Beginn des Konflikts - Manöver auf dem Hoheitsgebiet von Südossetien organisiert und der Bevölkerung Südossetiens militärische Technologie sowie militärische Ausrüstung bereitgestellt hatte.

Ein weiterer wesentlicher Punkt in diesem Bericht ist sicherlich die Frage der „Passportisierung”, die die Russische Föderation viele Jahre hindurch in Abchasien und in Südossetien betrieben hat und die eine Verletzung des internationalen Rechts darstellte, ganz zu schweigen von der Untergrabung der guten nachbarschaftlichen Beziehungen. Der Bericht stellt deutlich heraus, dass die in Südossetien und Abchasien lebende Bevölkerung durch die Passportisierung nicht zu Bürgern der Russischen Föderation geworden sind, sondern de jure weiterhin Bürger Georgiens bleiben. Aus diesem Grunde ist die Behauptung der Russischen Föderation, sie hätte ihre Bürger in Südossetien beschützt oder Truppen zu deren Schutz entsandt, in keinem Fall stichhaltig. Ein weiteres wichtiges Element des Berichts ist die Tatsache, dass auf die ethnische Säuberung im Hoheitsgebiet von Südossetien in georgischen Dörfern hingewiesen wird. Dies ist ein sehr wichtiger Aspekt. Leider befasst sich der Bericht nicht mit der ethnischen Säuberung, die die Russische Föderation ab 1991 in Abchasien betrieb und in deren Rahmen, aufgrund der Unabhängigkeit Georgiens, fast eine Viertelmillion Georgier gezwungen wurde, ihr Heimatland Abchasien zu verlassen.

Abschließend, Frau Präsidentin, möchte ich das Allerwichtigste in diesem Bericht hervorheben, nämlich den Hinweis auf die Tatsache, dass Georgiens Unabhängigkeit, Autonomie, Souveränität und territoriale Integrität zu achten sind. Gegenwärtig stellt sich uns die Frage, ob dies wirklich möglich sein wird. Heute, wo wir in Kürze den 20. Jahrestag des Berliner Mauerfalls feierlich begehen werden, möchte ich Sie zudem fragen, meine Damen und Herren, wann werden wir den Tag feiern können, an dem Abchasien und Südossetien mit Georgien vereint sind?

 
  
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  Ulrike Lunacek, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Frau Präsidentin, ich möchte mich den vorhergehenden Rednern anschließen und Frau Tagliavini und ihr Team herzlich zu dem Bericht beglückwünschen, den sie erstellen konnten.

Aus dem Bericht geht deutlich hervor, dass beide Seiten verantwortlich waren für die Eskalierung, die im August 2008 schließlich zum Ausbrechen des Konflikts führte. Offensichtlich ist auch, dass Russland in Südossetien, das zum georgischen Hoheitsgebiet gehörte, eine militärische Präsenz aufgebaut hatte. Mit Sicherheit kann jedoch auch gesagt werden, dass diese Provokationen beim georgischen Präsidenten Saakashvili eine Überreaktion auslösten. Es war wichtig darzulegen, dass beide Seiten Verantwortung tragen, und nun sollten wir uns der Frage zuwenden, wie eine zukünftige Entwicklung aussehen kann. Hierin bestand die beachtliche Leistung des Berichts. Zudem stimme ich mit aller Deutlichkeit all denjenigen zu, die forderten, dass die territoriale Integrität Georgiens und aller Länder zu wahren ist. Internationales Recht muss Beachtung finden.

Es ist jedoch wichtig, einige der Gründe näher zu betrachten. Die aggressive, fremdenfeindliche und nationalistische Sprache begründeten teilweise das Entstehen dieses Konflikts. Als Nächstes muss auch das weitere Vorgehen der EU angesprochen werden. Wir verfügen über eine Beobachtermission, was natürlich wichtig ist. Doch muss diese Mission Zugang zu allen Regionen Georgiens erhalten, um den Vertriebenen und anderen Personen helfen zu können. -

In den heutigen Diskussionen hat das Mitglied der Kommission vorgeschlagen, mit Georgien in eine Freihandelszone überzugehen. Das Parlament wird zudem die mikrofinanzielle Hilfe für Georgien erörtern. Dabei sind die Erwägungen der EU, Georgien beispielsweise im Hinblick auf die Verringerung seines Militäretats Bedingungen aufzuerlegen, von Bedeutung. Dem Verteidigungshaushalt wurden in den vergangenen Jahren in Georgien zunehmend Mittel zugewiesen, die wiederum in anderen Bereichen, wie soziale Belange, Zivilgesellschaft und Medienfreiheit, fehlten. Die EU hat diese Entwicklung aufmerksam zu verfolgen. Kurz gesagt, es ist wichtig, dass die EU Bemühungen zur Abschwächung des aggressiven Tons unterstützt und dass die Zuweisung von finanzieller Hilfe an Bedingungen geknüpft ist.

 
  
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  Milan Cabrnoch, im Namen der ECR-Fraktion.(CS) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im Namen der ECR-Fraktion und im Namen der Delegation des Europäischen Parlaments für parlamentarische Zusammenarbeit mit dem Parlament Georgiens, deren Vorsitz ich wahrnehme, begrüße ich den von der Kommission vorgelegten Bericht. Der Bericht ist glaubwürdig und wurde von keiner der Konfliktparteien infrage gestellt. Wir verfolgen mit großer Aufmerksamkeit die Lage in Georgien und beobachten auch, wie sich Georgien im Einzelnen auf seine Mitgliedschaft in der NATO vorbereitet. Wir sprechen uns eindeutig für die territoriale Integrität und Souveränität Georgiens als unabhängiger Staat aus. Die Vorstellung, dass Georgien oder ein anderes Land im ausschließlichen Einflussbereich der Russischen Föderation oder eines anderen Landes liegt, ist für uns inakzeptabel. Im Zusammenhang mit der militärischen Auseinandersetzung, die sich vor einem Jahr in Georgien ereignete, beobachten wir mit großer Besorgnis die Situation, insbesondere auch in Südossetien. Wir sind beunruhigt über die Lage in Bezug auf die Einhaltung der Waffenstillstandsabkommen und haben große Bedenken hinsichtlich der Situation der Flüchtlinge, die unter Zwang ihre Häuser verlassen mussten und nicht in ihre Heimat zurückkehren können. Leider kann die humanitäre Hilfe der EU gegenwärtig nicht bis nach Abchasien und Südossetien vordringen. Dabei trifft die Not in diesen Gebieten aktuell sowohl ethnische Georgier als auch andere Bewohner. Wir empfinden zudem großes Bedauern darüber, dass die unabhängigen Friedensbeobachter, die von der EU nach Georgien entsandt wurden, ihre Tätigkeit in diesen Gebieten nicht einmal ausführen konnten.

In dem Bericht wird ausgeführt, dass beide Konfliktparteien gegen das internationale Recht verstoßen haben. Es ist nicht unsere Aufgabe, Urteile zu fällen. Trotzdem geht aus dem Bericht deutlich hervor, dass die von der Russischen Föderation unternommenen Schritte weit über das allgemeine Konzept der notwendigen Abwehr hinausgehen. Wir sind zutiefst betroffen über die Informationen zur ethnischen Säuberung und den Gewalttaten, die laut Bericht während und nach dem Konflikt gegen die Zivilbevölkerung begangen wurden. Künftig werden wir im Rahmen des interparlamentarischen Ausschusses unterstützen, dass jeglichen Gewalttaten unmittelbar ein Ende gesetzt wird, dass Blockaden, die die Lieferung von humanitärer Hilfe an die Bedürftigsten verhindert, sofort aufgehoben werden, dass internationale Friedensbeobachter Zugang erhalten und dass die Auswirkungen des Konflikts auf unschuldige Zivilisten weitgehend abgeschwächt werden. Wir werden alle Maßnahmen unterstützen, die zur Beilegung des Konflikts und der Wiederherstellung der territorialen Integrität und Souveränität von Georgien führen.

 
  
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  Bastiaan Belder, im Namen der EFD-Fraktion.(NL) Frau Präsidentin, „es gibt keine Gewinner” - das ist die Folgerung aus dem wichtigen Bericht der Untersuchungskommission zum bewaffneten Konflikt in Georgien im Sommer 2008. Ich teile diese Schlussfolgerung nicht.

Natürlich gab es - und gibt es - einen Gewinner: Russland. Mithilfe des georgischen Präsidenten bringt der Kreml entschlossen und unter Anwendung militärischer Mittel die politische Annektierung von Abchasien und Südossetien zum Abschluss. Der Verlierer ist der georgische Staat, auch wenn er sich zufällig der Unterstützung der Russischen Orthodoxen Kirche sicher weiß, die weiterhin erklärt, dass Menschen in Abchasien und Südossetien georgische Bürger sind. Ich möchte insbesondere auf diese lobenswerte Haltung seitens des Moskauer Patriarchats hinweisen, dessen Beispiel unentschlossene Mitgliedstaaten folgen sollten.

Die Tagliavini-Kommission kritisiert zu Recht die massenhafte Bereitstellung russischer Ausweisdokumente für georgische Bürger in Abchasien und Südossetien, die eine Verletzung des internationalen Rechts darstellt. Die Unterwanderung der georgischen Souveränität entspricht der gegenwärtigen Aushöhlung der nationalen Souveränität der Ukraine auf der Krim, wo Russland ukrainischen Bürgerinnen und Bürger freigiebig neue Pässe aushändigt.

Aus diesem Grunde sollte die Europäische Union aus dem Tagliavini-Bericht die wichtige politische Lehre ziehen, dass sie Kiew nun bei der Verteidigung seiner nationalen Unabhängigkeit gegenüber seinen Nachbarn aktiv unterstützen muss. Die europäischen Projekte auf der Krim sind hierbei eine ausgezeichnete Gelegenheit. Das Gleiche gilt für Georgien.

 
  
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  Franz Obermayr (NI). - Frau Präsidentin! Der Kaukasus-Konflikt im Jahr 2008, der auch 5-Tage-Krieg genannt wird, war ein bedauerlicher bewaffneter militärischer Konflikt auf georgischem Staatsgebiet zwischen Georgien und Russland, von dem auch die sogenannten „abtrünnigen Provinzen“ Südossetien und Abchasien betroffen waren.

Aufgrund der leider oftmals sehr einseitigen Berichterstattung der internationalen Medien über die Tatsachen und Hintergründe des Krieges möchte ich hier einige Klarstellungen vornehmen: Die USA verurteilten Russlands Militäraktion auf das Schärfste, stellten diese als reine Einschüchterungs- und Machtdemonstration dar und verteidigten Georgiens Haltung. Hierzu ist zunächst zu sagen, dass Russland in diesem Fall nicht der Aggressor war, sondern in Reaktion auf die Eröffnung des Krieges durch Saakaschwili handelte. Letzterem war bei der Umsetzung seines Wiedervereinigungsprogramms sehr wohl bewusst, dass ihm ein übermächtiger Gegner gegenüberstand, aber er rechnete mit der Rückendeckung der NATO und der USA. Daher entschloss er sich, abtrünnige Provinzen gewaltsam zurückzugewinnen.

Russlands Reaktion war zweifellos übertrieben, geschah aber völkerrechtlich in einer sogenannten Notwehrsituation. Die Unterstützung Georgiens durch die USA hatte demnach offensichtlich nicht nur den Zweck, das demokratische Selbstbestimmungsrecht zu schützen, sondern auch – und das muss gesagt werden – militärpolitische Ziele, zumal Georgien als strategischer Vasallenstaat im Kaukasus an der russischen Grenze fungiert.

Die Rückendeckung durch die USA sollten die Georgier mit Vorsicht genießen. Man denke nur an Ungarn 1956, als die USA auch ihre Unterstützung anboten, wie wir wissen. Allerdings war der Ausgang verheerend: Die Ungarn wurden in ihrem Freiheitskampf von der westlichen Welt im Stich gelassen.

Zuletzt möchte ich noch auf den Bericht vom 30. September 2009 hinweisen: Die vom EU-Ministerrat eingerichtete Untersuchungskommission legte ausführlich dar, dass die völkerrechtlichen Rechtfertigungsgründe, die Georgien für den Angriff vorbrachte, juristisch nicht stichhaltig sind.

 
  
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  Vytautas Landsbergis (PPE). – Frau Präsidentin, Frau Heidi Tagliavini, Leiterin der Mission, schrieb den folgenden Kommentar in einem gesonderten Pressespiegel: „Es muss gesagt werden, dass der Konflikt von 2008 vorhersehbar und vermeidbar war”; „Die internationale Gemeinschaft schaute jedoch weg, so als ob sie nicht nur die Beilegung des zugrunde liegenden Konflikts, sondern auch die Einhaltung einer zunehmend fragilen Waffenruhe aufgegeben hätte.” Wer könnte es vorziehen, an einer zunehmend unsicheren Lage und bewaffneten Auseinandersetzung festzuhalten, deren tragisches Ende sich abzeichnet?

Frau Tagliavini führte drei Rechtspersönlichkeiten an, um die Gleichgültigkeit seitens der internationalen Gemeinschaft darzustellen: die Vereinten Nationen, die OSZE und die Europäische Union. Nun gehören wir als Europäisches Parlament zu den drei großen Heuchlern, die die jüngste blutige Phase dieses 17-jährigen Krieges kommen sahen, darüber unterrichtet waren und diese nicht verhindern wollten.

Andere wichtige Schlussfolgerungen der Mission sind auch von globaler Bedeutung. Zu ihnen gehören: Keine Friedenswächter mehr, die von den Nachbarschaftsländern gestellt werden, da sie für gewöhnlich spezielle Staatsgebiete verteidigen wollen, nicht aber den Frieden. Der Einfluss einer Großmacht und ihre politischen und diplomatischen Zwangsmaßnahmen gegenüber einem kleinen und unterlegenen Nachbarn muss Beachtung finden, ganz abgesehen vom möglichen Verlust großer Teile des Staatsgebiets durch schleichende Annektierung. In diesem Konflikt gibt es keine Gewinner. Gehört die internationale Gemeinschaft zu den wichtigsten Verlierern, so nimmt die politische Kultur der Zusammenarbeit Schaden.

Zwei weitere Zitate: „Anerkannte Grundsätze des internationalen Rechts sowie die Wahrung der Souveränität und der territorialen Integrität der Staaten wurden nicht beachtet”; „folglich wird von zivilisierten Normen politischer Interaktion in Europa abgewichen”.

(Die Präsidentin entzieht dem Redner das Wort)

 
  
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  Jelko Kacin (ALDE).(SL) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, ich hatte im September vergangenen Jahres Gelegenheit, Tiflis selbst zu besuchen. Die Frage der territorialen Integrität und Stabilität Georgiens ist von großer Bedeutung für die Stabilität der Region insgesamt, die leider auf eine beständige Geschichte der Unbeständigkeit zurückblicken muss. Es gibt nicht nur eine Wahrheit, sondern mehrere, die zudem häufig im Widerspruch zueinander stehen. Verlieren politische Entscheidungsträger ihre politische Glaubwürdigkeit, kann dies unberechenbare und weitreichende Konsequenzen haben. Direkte Beeinträchtigungen und Kollateralschäden sind von großem Ausmaß, doch an erster Stelle wirken sich die Folgen auf unschuldige Menschen aus.

Weder ein Einschreiten der Großmächte, noch die Unterstützung von anderer Seite können zum Erfolg führen. Was wir brauchen, sind Maßnahmen, die Vertrauen wiederherstellen und fördern können. Daran fehlt es gegenwärtig. Der Kaukasus ist, wie der Balkan, eine vielschichtige Region, die mehr Geschichte erlebt hat, als sie verarbeiten und bewältigen kann. Mit Notlösungen und Fremdenhass kann das gewünschte Ziel nicht erreicht werden. Während jedoch die Nichtanerkennung von Rechten und gesetzlichen Freiheiten von Minderheiten die Hauptursache des Konflikts ist, sind die Gründe noch weiter gestreut und beziehen sich auch auf wirtschaftliche Aspekte, insbesondere im Energie- und geopolitischen Bereich. Die Geopolitik erfordert jedoch von den Großmächten verantwortungsvolles Handeln, denn dort, wo sich die Elefanten wälzen, wächst wenig Gras. Wir müssen diesen Elefanten beibringen, dass ihnen dieses Gras auch in Zukunft nicht allein gehören wird.

 
  
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  Paweł Robert Kowal (ECR).(PL) Frau Präsidentin, ich denke, dass die gegenwärtige Debatte nur dazu dient, in erster Linie die Symptome zu kurieren, die sich aus der ernsten Lage in Georgien ergeben haben. Georgien ist zurzeit ein Land, in dem über das Ansehen der Europäischen Union als Großmacht auf der internationalen Bühne entschieden wird. Tatsache ist, dass der Aktionsplan von Herrn Sarkozy allgemein nicht gewürdigt und bereits in den historischen Archiven ad acta gelegt wurde. Tatsache ist, dass Russland seine militärische Integration von Abchasien und Ossetien fortsetzt. Und Tatsache ist auch, dass die Europäische Union nicht in der Lage sein wird, ihren Machtstatus zu festigen, um sich hinsichtlich der Situation in Georgien Respekt zu verschaffen. Der beste Beweis dafür ist, dass die Kommissarin Ferrero-Waldner nicht an der heutigen Debatte teilnimmt, und dass lediglich Herr Orban die Position der Kommission vertritt. Nach den strikten Zeitvorgaben zu urteilen, die sie für die Redezeit zu diesem Thema bewilligt hat, hält Frau Wallis diese Angelegenheit offensichtlich nicht für sehr wichtig.

 
  
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  Csaba Sógor (PPE).(HU) Dieses Thema betrifft die Großmächte und ist doch gleichzeitig auch eine Frage der Menschenrechte. Bürgerinnen und Bürger, Minderheiten und die Demokratie, die Spielbälle der Großmächte, sind immer die Opfer dieser Situation. Wo Teilung und Trennung herrscht, wird Sicherheit durch Ungewissheit ersetzt, und anstatt Verhandlungen zu führen, lässt man Waffen sprechen. Was kann getan werden? Die Europäische Union muss sich Gehör verschaffen. Die EU muss die Minderheitenpolitik annehmen, die Minderheiten das Recht einräumt, ihre Muttersprache zu benutzen, ihre Kultur zu fördern und in Frankreich, Rumänien, Griechenland und auch der Slowakei Autonomie zu genießen. Der Schlüssel zur Überwindung der Lage in Russland, Georgien, Südossetien und Abchasien liegt in den Händen der EU. Die EU muss ein Lösungskonzept einbringen und für diese Länder ein Zeichen setzen.

 
  
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  Charles Tannock (ECR). – Frau Präsidentin, obwohl es den Tatsachen entspricht, dass Präsident Saakashvili 2008 Südossetien angegriffen hat, geschah dies nur nach Provokationen, zu denen auch schwerwiegende wirtschaftliche Sanktionen und ein Aufmarsch russischer Truppen in den besetzten Gebieten gehörten.

Meiner Ansicht nach stellt der Bericht nicht vollständig die tatsächliche Unverhältnismäßigkeit der Reaktion der russischen Truppen dar, zu denen unter anderem die Bombardierung von zivilen Zielen in Georgien wie Gori gehörte und in deren Rahmen eine systematische Säuberung der georgischen Bevölkerung in Südossetien und die Besetzung des georgischen Hoheitsgebiets durch Truppen aus Abchasien zugelassen wurde.

Saakashvili versuchte indessen auf unverhältnismäßige Weise die Kontrolle über das georgische Hoheitsgebiet zurückzuerhalten, und auch wenn es sich schließlich um das Hoheitsgebiet Georgiens handelte, glaube ich, dass er damit einen schrecklichen politischen Fehler begangen hat. Allerdings ist Russland nun dazu entschlossen, in anderen Ländern in seiner Nachbarschaft - dem so genannten Nahen Ausland („near-abroad“-Konzept) - illegal einen Einflussbereich zu etablieren. Natürlich handelt es sich bei diesen Ländern um Hoheitsgebiete, die nach dem internationalen Recht zu respektieren sind.

 
  
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  Tunne Kelam (PPE). – Frau Präsidentin, die aus diesem Konflikt zu ziehende Schlussfolgerung ist, dass die internationale Gemeinschaft viel zu lange und mit großer Bereitschaft die Existenz von so genannten eingefrorenen Konflikte akzeptiert hat, was nach den Worten meines Kollegen Herr Kasoulides einer Beschwichtigung gleichkommt. In diesem Konflikt ist von zentraler Bedeutung, dass Georgien nicht in russische Gebiete eingedrungen ist, dass aber Russland mit massiver militärischer Macht georgisches Staatsgebiet überfallen hat und fast die georgische Hauptstadt besetzt hätte. Dies war ein Verstoß ohnegleichen gegen das internationale Recht, der die Glaubwürdigkeit Russlands als verlässlicher Partner untergräbt.

Da die internationale Haltung zu dieser Invasion unklar blieb, betrachtet Russland sich selbst als Sieger. Infolgedessen besteht die Gefahr, dass ähnliche Angriffe, beispielsweise auf der Krim oder sogar im Ostseeraum, erfolgen könnten. Es ist daher erforderlich, dass sich die EU eindeutig verpflichtet, in Georgien Präsenz zu zeigen und die Wahlfreiheit und die territoriale Integrität des Landes zu gewährleisten. Es ist von äußerster Wichtigkeit, in diesem Land präsent zu sein.

 
  
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  Leonard Orban, Mitglied der Kommission. – (RO) Ich möchte mich sehr kurz fassen und damit beginnen, dass, wie sehr viele Redner bereits ausführten, der Grundsatz der territorialen Integrität Georgiens entscheidend für die von uns zu ergreifenden Maßnahmen sein muss. Wir müssen diese Grundsatzfrage bei allen unseren Maßnahmen berücksichtigen.

Ich möchte ganz deutlich darauf hinweisen, dass die Kommission weiterhin in vielen verschiedenen Bereichen die Zusammenarbeit und die Verbindungen zu Georgien fördern wird, um diesem Land Fortschritte und eine Annäherung an die Europäische Union zu ermöglichen. Diese Hilfe und diese Bemühungen werden, wie gesagt, in zahlreichen Bereichen umgesetzt.

Wir werden weiterhin bei den Verhandlungen in Genf und dem politischen Dialog, an dem alle Parteien teilnehmen, präsent sein. Dies ist zur Überwindung der Situation unerlässlich. Zudem werden wir auch in Zukunft Hilfe für Vertriebene bereitstellen. Außerdem leiten wir gegenwärtig Verhandlungen zum Assoziierungsabkommen und auch zu einem Freihandelsabkommen ein, wobei natürlich Fragen zur Lockerung der Visumregelungen zur Sprache kommen werden.

Ich möchte mit dem Hinweis abschließen, dass wir bei der Vorbereitung zu diesen Verhandlungen die georgischen Behörden mit Sicherheit ersuchen werden, bestimmte Bedingungen und bestimmte Verpflichtungen in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Grund- und Menschenrechte zu erfüllen. Hinzukommen werden definitiv weitere wirtschaftliche Bedingungen, die mit den Handelsbeziehungen in Zusammenhang stehen.

 
  
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  Die Präsidentin. – Die Aussprache ist geschlossen.

(Die Sitzung wird von 10.55 Uhr bis 11.05 Uhr unterbrochen.)

 
  
  

VORSITZ: Jerzy BUZEK
Präsident

 
  
  

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  Ana Gomes (S&D).(PT) Herr Präsident, gemäß Artikel 151 der Geschäftsordnung „Persönliche Bemerkungen” möchte ich anführen, dass mein Name missbräuchlich in Änderungsanträgen zum Haushaltsplan in Bezug auf Zwangsabtreibung, die von Herrn Deva und Herrn Szymański eingereicht wurden, verwendet wird. Der Änderungsantrag, auf den sie Bezug nehmen und den ich in einer Stellungnahme zum Bericht „Außenmaßnahmen der EU: Ein besonderer Platz für Kinder” eingebracht habe, führt wie folgt aus, ich zitiere:

– „Forderungen an die EU, die Beseitigung aller Formen von Diskriminierung gegen Mädchen (ab Empfängnis) entschlossen voranzutreiben und adäquate Ressourcen bereitzustellen, um die sich daraus ergebenden Asymmetrien zu überwinden”.

(PT) Mein Text zielt darauf ab, Mädchen vor der Geburt vor Diskriminierung, und zwar vor geschlechtsspezifischer selektiver Abtreibung, zu schützen, nicht aber darauf, alle mit dem Schwangerschaftsabbruch verbundenen Tätigkeiten zu unterbinden.

Mein Text unterscheidet sich in Wortlaut und Zielvorgaben vom Text, der von Herrn Deva und Herrn Szymański in den Änderungsanträgen zu diesem Haushaltsplan eingebracht wurden. Es ist daher nicht richtig, Parallelen zwischen diesen Texten zu ziehen, geschweige denn meinen Namen in diesem Zusammenhang zu nennen, was für meine Begriffe einen unstatthaften Versuch der politischen Manipulation darstellt.

Ich werde gegen die von Herrn Deva und Herrn Szymański eingebrachten Änderungsanträge 727, 732 und 734 stimmen.

 

7. Sacharow-Preis 2009 (Bekanntgabe des Preisträgers)(Bekanntgabe des Preisträgers)
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  Der Präsident. – Ich möchte diese Sitzung mit einigen wichtigen Informationen zum Sacharow-Preis 2009 eröffnen. In der heute Morgen stattfindenden Konferenz der Präsidenten des Europäischen Parlaments wurde der Sacharow-Preis 2009 an Oleg Orlov, Sergey Kovalev und Lyudmila Alexeyeva stellvertretend für ihre Bürgerrechtsorganisation „Memorial” und alle russischen Menschenrechtsverteidiger verliehen. Der diesjährige Preis ging also an die Bürgerrechtsorganisation „Memorial”. Wir hoffen aufrichtig, damit einen Beitrag leisten zu können, um den Kreislauf von Angst, Ungewissheit und Gewalt zu durchbrechen, in dem Menschenrechtsverteidiger in der Russischen Föderation gefangen sind.

Außerdem wollen wir unserer Botschaft Nachdruck verleihen, dass Bürgerrechtsaktivisten in allen Teilen der Welt die Freiheit haben müssen, ihre grundlegendsten Rechte der geistigen Freiheit, der Meinungsfreiheit und der Freiheit des geschriebenen Wortes ausüben zu können. Um unsere Überlegungen weiterführen zu können, müssen wir frei sein. Das ist wesentlich für die Wahrheitsfindung.

Ich möchte mit Ihnen meine große Freude darüber teilen, dass ich diesen Preis als Präsident des Europäischen Parlaments und insbesondere als früheres Mitglied von Solidarność bekannt geben kann. Es gab eine Zeit, in der wir mit schwerwiegenden Problemen zu kämpfen hatten, die den Problemen ähneln, mit denen unsere Kolleginnen und Kollegen und Partner heute in der Russischen Föderation konfrontiert sind. Ich bin sehr froh darüber, dass am Ende immer Wahrheit und Freiheit siegen werden. So verhielt es sich in vielen mittel- und osteuropäischen Ländern. Die Tatsache, dass die russischen Menschen ihre Wahrheitssuche nicht in Freiheit voranbringen können, ist ein großes Problem für ganz Europa und für sie selbst eine persönliche Tragödie. Mit diesem Preis möchten wir als Abgeordnete des Europäischen Parlaments unserer großen Unterstützung für ihr Vorgehen Ausdruck verleihen.

(Beifall)

Ich möchte einige allgemeine Bemerkungen hinzufügen. Im Jahr 1988, vor über 20 Jahren, führte das Europäische Parlament den jährlichen Sacharow-Preis für geistige Freiheit ein, um Persönlichkeiten oder Organisationen auszuzeichnen, die sich für die Entwicklung der Menschenrechte und Grundwerte einsetzen.

Wir wollen heute auch all jenen außergewöhnlichen Menschen gedenken, die sich aus eigenen Kräften und eigener Überzeugung der harten Realität von Unterdrückung, Verfolgung und Exil widersetzt haben. Dabei handelt es sich häufig um „ ganz normale” Menschen, die außerordentlichen Mut und Engagement beweisen. Häufig setzen sie viel dabei aufs Spiel, oftmals sogar ihr Leben. Wir haben den Preis an Schriftsteller, Journalisten, Politiker, Professoren, Rechtsanwälte und Organisationen vergeben, die sich für Arbeitsfreiheit einsetzen. Zudem wurden Frauenorganisationen ausgezeichnet, die sich gegen das Verschwinden lassen stark machen. Die geistige Freiheit ist ein universeller Wert.

Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um den zwei Nominierten, die den diesjährigen Sacharow-Preis nicht erhalten haben, unsere große Unterstützung auszusprechen. Sie gehören zu den Persönlichkeiten, die uns besonders stark beeindruckt haben. Indem wir ihre Namen erwähnen, indem sie so vielen unserer Debatten beigewohnt haben, sprechen wir ihnen unsere große Unterstützung für ihre Leistungen aus. Nicht nur den Preisträgern, sondern auch den nominierten Kandidaten gilt unsere höchste Achtung und unsere tiefste Anerkennung.

(Beifall)

Die feierliche Preisverleihung wird am Mittwoch, den 16. Dezember in Straßburg stattfinden.

 

8. Abstimmungsstunde
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  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die Stimmabgabe.

(Abstimmungsergebnisse und sonstige Einzelheiten der Abstimmung: siehe Protokoll)

 

8.1. Haushaltsjahr 2010 (Abstimmung)
  

- Vor der Abstimmung:

 
  
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  László Surján, Berichterstatter. – Herr Präsident, im Haushaltsausschuss haben wir zum Haushaltsplanentwurf 2010 über mehr als 1 100 Änderungsanträge abgestimmt. Unweigerlich gibt es einige wenige technische Anpassungen, die ich hiermit zur Abstimmung im Plenum vorlegen möchte.

Der Ausschuss hat zwei neue Absätze zum europäischen Konjunkturprogramm angenommen und den Haushaltslinien 06 04 14 01, 06 04 14 02 und 06 04 14 03 hinzugefügt. Sie sollten zusätzlich zu den bestehenden Erläuterungen zum Haushaltsplan eingetragen werden. Aufgrund eines technischen Fehlers werden sie jedoch als deren Ersatz angezeigt. Änderungsantrag 832 sollte daher entsprechend geändert werden.

Nach Prüfung der Haushaltsmargen hat die Abstimmung im Ausschuss eine Marge von 1 775 000 EUR in Rubrik 3b ergeben. Ich mache den Vorschlag, dass dieser Betrag dem Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger” zugewiesen wird. Dies würde bedeuten, dass der Änderungsantrag 889 in der Haushaltslinie 15 06 66 geändert werden müsste, um die gesamten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 32 255 000 EUR erteilen zu können, und der wiedervorgelegte Änderungsantrag 547 wäre somit abgedeckt.

Die Worte „nachhaltige und umweltschonende Maßnahmen... (Grüner New Deal)” sollten die Worte „(Grüner New Deal)” in den angenommenen Erläuterungen zu folgenden Haushaltslinien ersetzen:

04 02 17 Europäischer Sozialfonds (ESF) – Konvergenz

04 02 19 Europäischer Sozialfonds (ESF) – Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

13 03 16 Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – Konvergenz

13 03 18 Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

Außerdem werden in Linie 13 03 20 Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – Operative technische Unterstützung die ersten beiden neuen Absätze durch den folgenden ersetzt:

„Ein Teil dieser Mittel ist für die Finanzierung von nachhaltigen und umweltschonenden Maßnahmen (Grüner New Deal) bestimmt, mit denen sich die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Anforderungen im Bereich der Entwicklung miteinander in Einklang bringen lassen und die eine Wiederbelebung der europäischen Regionen nach der Wirtschafts- und Finanzkrise ermöglichen.”

Aus technischen Gründen erhält die Linie „Pilotprojekt: Globale Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Behörden, Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen zur Eingliederung von Personen in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt” die Ziffer 04 03 12.

Aus technischen Gründen erhält die Linie „Vorbereitende Maßnahmen - Erasmus für Journalisten” die Ziffer 09 06 05.

Bei Annahme des Änderungsantrags 943 zur Haushaltslinie 26 01 20 „Amt für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften” wird der entsprechende Anhang im Haushaltsplan für dieses Amt geändert.

Ich bitte den Sitzungsdienst, die erforderlichen Korrekturen in den Protokollen vorzunehmen - sofern mich das Plenum dabei unterstützt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Herr Präsident, bitte erlauben Sie mir, einige Worte des Dankes an das Sekretariat für den beachtlichen Arbeitsaufwand zu richten. Die Liste mit Anpassungen wird jährlich vorgelegt und stellt die hervorragende Arbeit des Sekretariats unter Beweis. Wir haben diese Angelegenheit mit Fraktionen und Koordinatoren erörtert, und meine Änderung wurde unterstützt, was nur im Sinne des allgemeinen Vorschlags sein kann.

Entscheidend ist, dass im Haushaltsausschuss Einigkeit darüber besteht, dass alle uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten genutzt werden, um die Marge in jeder Rubrik auszuschöpfen. Dies bedeutet, dass jede Abstimmung zur Gewährung zusätzlicher Mittel die Rechtmäßigkeit des Haushaltsplans in Frage stellt. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen und hoffe, dass die Kooperationsbereitschaft auch weiterhin bestehen wird. Zwar weisen unsere Ansichten geringfügige Abweichungen auf, doch das ist ganz normal.

(Beifall)

 
  
 

(Die mündlichen Änderungsanträge wurden angenommen.)

- Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 870:

 
  
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  Helga Trüpel (Verts/ALE). – Herr Präsident, gemäß der Stimmliste wird der Änderungsantrag 464 der Grünen/EFA-Fraktion hinfällig, wenn der Änderungsantrag 870 vom Haushaltsausschuss angenommen wird. Die Stimmliste folgt dem von Thomas von der Vring ausformulierten Artikel, nach dem über die vom Haushaltsauschuss angenommenen Änderungsanträge als erstes im Plenum abgestimmt werden muss. Bei ihrer Annahme werden dann alle anderen Änderungsanträge für die gleiche Haushaltslinie hinfällig.

Diese Praxis, die nicht Teil der Geschäftsordnung des Parlaments ist, wurde jedoch nur eingeführt, um sicherzustellen, dass sich die Gesamtposition des vom Parlament verabschiedeten Haushaltsplans innerhalb der finanziellen Obergrenzen bewegt, die für das Europäische Parlament festgelegt wurden. Da mit Änderungsantrag 464 nur der Vorschlag eingebracht wird, Mittel als Reserve anzulegen, kann er im Bezug auf die Überschreitung der Obergrenzen definitiv nicht problematisch sein. Dementsprechend kann über die beiden Änderungsanträge, die sich in keiner Weise gegenseitig ausschließen, abgestimmt werden.

Aus diesem Grund bitte ich dringend darum, Artikel 161 der Geschäftsordnung anzuwenden und auch Änderungsantrag 464 zur Abstimmung zuzulassen.

(Beifall)

 
  
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  Der Präsident. – Meine Damen und Herren, die Tagesordnung wurde zuvor festgelegt und eingehend überprüft. Ich möchte trotzdem den Berichterstatter bitten, das Wort zu ergreifen. Da Sie in dieser Angelegenheit am sachkundigsten sind, bitte ich Sie, einige Worte dazu zu sagen.

 
  
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  László Surján, Berichterstatter. – Herr Präsident, für gewöhnlich entscheidet nicht der Berichterstatter darüber, ob etwas korrekt ist oder nicht. Es gibt die Praxis und das Verfahren. Ich muss das Plenum darüber in Kenntnis setzen, dass, wenn als Erstes über die Änderungsanträge des Haushaltsausschusses, die nicht von der Grünen/EFA-Fraktion infrage gestellt werden, abgestimmt wird, ihr nachfolgender Änderungsantrag die Zahlungen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung um 300 Mio. EUR verringern wird.

Dies ist also ein Widerspruch in sich. Einerseits gäbe es eine Erhöhung, andererseits eine Minderung. Wir sollten an unserer Entscheidung festhalten, da es eindeutig im Änderungsantrag 464 vermerkt ist, dass die Zahlung nicht erhöht wurde. Die Erhöhung ist gleich null. Daher liegt hierbei ein Widerspruch vor - wie soll eine Aufstockung von 300 Mio. EUR möglich sein, während es gleichzeitig keine Erhöhung gibt?

 
  
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  Der Präsident. (...) Wir werden also jetzt zur Abstimmung übergehen. Dies ist die Meinung unserer Dienststellen, die den Gegenstand geprüft haben, sowie des Berichterstatters. Ich schlage daher vor, dass wir nun zur Stimmabgabe übergehen.

- Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 812:

 
  
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  Luis Manuel Capoulas Santos (S&D).(PT) Herr Präsident, ich möchte gemäß Artikel 173 der Geschäftsordnung, der sich mit der Nichteinhaltung der Geschäftsordnung befasst, um das Wort bitten. Ich möchte um einen Änderungsantrag in Bezug auf die Reihenfolge der Abstimmung bitten, da meiner Ansicht nach die Reihenfolge gemäß der Stimmliste gegen den Artikel 161 der Geschäftsordnung verstößt.

Ich beantrage daher, dass über Änderungsantrag 70, der eine Anpassung in Höhe von 600 Mio. EUR zur Stützung des Milchsektors vorsieht, dessen Lage äußerst gravierend ist, direkt vor Änderungsantrag 812 abgestimmt wird, der eine Anpassung von 300 Mio. EUR vorsieht. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Anpassung von 600 Mio. EUR einstimmig vom Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung angenommen wurde und in diesem Haus bei der letzten Sitzung am 17. September, als wir über die Entschließung zur Stützung des Milchsektors und dessen Krisenlage abstimmten, auf eine breite Mehrheit stieß.

 
  
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  Der Präsident. – Vielen Dank. Im Mittelpunkt stehen hierbei eindeutig die uns zur Verfügung stehenden Finanzressourcen, es handelt sich also um eine sehr wichtige Frage. Wir würden uns natürlich Hilfe wünschen, müssen jedoch wissen, welche Mittel zur Verfügung stehen. Der Vorschlag ist, zunächst über Änderungsantrag 812 abzustimmen. Das ist der Vorschlag. Ich möchte den Berichterstatter bitten, hierzu das Wort zu ergreifen. Wie sieht die Finanzlage aus, welche finanziellen Möglichkeiten gibt es?

 
  
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  László Surján, Berichterstatter. – Herr Präsident, ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass ich nicht über die Reihenfolge der Abstimmung entscheiden kann. Von meiner Kollegin Frau Trüpel wurde vor einigen Minuten ausgeführt, dass es einen so genannten informellen Artikel gibt, nach dem über den Änderungsantrag vom Haushaltsauschuss als Erstes abgestimmt werden sollte. Warum? Weil der Haushaltsauschuss ein parlamentarisches Organ ist, bei dem wir einschätzen können, ob wir einen Spielraum haben oder nicht.

Es kann nicht in unserem Interesse sein, die Artikel während des Abstimmungsverfahrens zu ändern. Dagegen spreche ich mich aus. Die Stimmliste wurde verteilt. Die Fraktionen haben entschieden, wie abgestimmt wird. Änderungen werden lediglich Verwirrung stiften und später viele Probleme aufwerfen. Werden ganz unabhängig von der Begründung die Artikel im Einzelfall geändert, sind wir verloren. Jedes Organ sollte seine eigenen Verfahren, Artikel und Bestimmungen beachten.

 
  
 

- Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 445:

 
  
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  María Paloma Muñiz De Urquiza (S&D). (ES) Herr Präsident, es ist ein technischer Fehler aufgetreten. Ich hatte die Absicht, gegen Änderungsantrag 444 zu stimmen.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI). (FR) Herr Präsident, ich kann die vom Berichterstatter vorgebrachte Begründung nachvollziehen, was uns dazu veranlasst, als Erstes über den Änderungsantrag 812 abzustimmen.

Wenn es sich hierbei jedoch lediglich um eine verfahrenstechnische Begründung handelt, hätte eine Abstimmung zugunsten von Änderungsantrag 812 nicht unbedingt bedeutet, dass Änderungsantrag 70 hinfällig gewesen wäre.

In parlamentarischen Sitzungen ist es üblich, wie Herr Capoulas Santos forderte, zunächst über die Änderungsanträge abzustimmen, die am meisten vom ursprünglichen Text abweichen. Aufgrund der vom Berichterstatter ausgeführten Gründe machen wir eine Ausnahme...

(Der Präsident unterbricht den Redner)

 
  
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  Der Präsident. – Vielen Dank. Wir können dies nachvollziehen. Wir verfügen über ein festgelegtes Abstimmungsverfahren. Ich bitte den Berichterstatter, das Wort zu ergreifen. Den Dienststellen zufolge und unserer Ansicht nach ist dieser zweite Änderungsantrag hinfällig. Kann der Berichterstatter dies bestätigen?

 
  
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  László Surján, Berichterstatter. – Auch nach der Abstimmung gibt es keinen Grund, die Debatte erneut aufzunehmen. Wir sind für die Abstimmung.

 
  
 

- Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 603:

 
  
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  Michael Cashman (S&D). – Herr Präsident, dies ist nur als Hinweis gedacht. Beim Aufruf haben einige unter uns unterschiedliche Ziffern gehört. Um jegliche Missverständnisse zu vermeiden, bitte ich Sie, diesen Bildschirm hier zu beachten. Dies ist nur für den Fall, dass es Probleme beim Verstehen oder Kommunizieren gibt. Ich möchte niemanden beschuldigen, aber lassen Sie uns Klarheit in die Sache bringen und orientieren Sie sich an diesem Bildschirm.

 
  
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  Der Präsident. – In Ordnung. Wir werden uns alle nach dem Bildschirm richten. Vielleicht lese ich die Ziffern zu schnell vor. Ich sollte sie langsamer vortragen. Vielen Dank.

- Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 937

 
  
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  Godfrey Bloom (EFD). – Herr Präsident, ich möchte mich nur kurz zu den Bemerkungen zur Anwendung der Geschäftsordnung äußern. Vor wenigen Minuten sagten Sie, dass Sie an die Artikel gebunden seien. Und welchen Spielraum hat man noch, wenn man an die Artikel gebunden ist? Ich verstehe Sie vollkommen, und dieses Haus sicherlich auch.

Darf ich, dürfen wir annehmen, dass Sie während Ihrer gesamten Amtszeit an die Artikel gebunden sein werden? Ihr Vorgänger nämlich fühlte sich nicht an die Artikel gebunden, und aufgrund von Erklärungen zur Abstimmung zerriss er das Regelwerk, weil er sich nicht daran gebunden fühlte. Ich überlasse das Ihnen.

 
  
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  Der Präsident. – Vielen Dank. Meine Damen und Herren, insbesondere während der Abstimmung kann das Wort nur für Bemerkungen zur Anwendung der Geschäftsordnung erteilt werden. Bitte sprechen Sie keine anderen Themen als die Bemerkungen zur Anwendung der Geschäftsordnung an, da wir ansonsten die Stimmabgabe nicht durchführen können. Und das wäre für uns alle von großem Nachteil.

(Beifall)

 

8.2. Gesamthaushaltsplan 2010: Einzelplan III - Kommission (A7-0038/2009, László Surján) (Abstimmung)

8.3. Gesamthaushaltsplan 2010: Einzelpläne I, II, IV, V, VI, VII, VIII und IX (A7-0037/2009, Vladimír Maňka) (Abstimmung)

8.4. Anpassung der Grundgehälter und Zulagen der Europol-Bediensteten (A7-0040/2009, Claude Moraes) (Abstimmung

8.5. Gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (Abstimmung)
  

- Vor der Abstimmung über Absatz 79:

 
  
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  Syed Kamall (ECR). – Herr Präsident, ich möchte mich zunächst bei meinen Kolleginnen und Kollegen für diese Unterbrechung entschuldigen, doch ich frage mich, ob mir jemand erklären kann, wofür „GMO” steht.

 
  
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  Der Präsident. – Die Abkürzung steht für „Gemeinsame Marktorganisation”, wobei der Ausdruck in den einzelnen Sprachen leicht abweichen kann.

 

8.6. SIS II und VIS: Sachstand (Abstimmung)

8.7. Aufbau der Demokratie im Bereich Außenbeziehungen (Abstimmung)

8.8. Die institutionellen Aspekte der Errichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (A7-0041/2009, Elmar Brok) (Abstimmung)
 

- Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 3:

 
  
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  Elmar Brok, Berichterstatter. − Frau Präsidentin! Ich möchte den Grünen einen Vorschlag für einen mündlichen Änderungsantrag machen. Wenn sie den annehmen könnten, würde ich für Ja plädieren. Wenn man in den Änderungsantrag den Satz: "There should be no duplication of external service in the Council or in the European Council" einfügen würde, dann würde ich dem Plenum ein Ja empfehlen.

 
  
 

(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen)

- Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 56:

 
  
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  Corien Wortmann-Kool (PPE). – Herr Präsident, wir könnten en bloc abstimmen. Ich schlage vor, wir stimmen von 56 bis 28 ab.

(Beifall)

 
  
 

(Das Parlament nimmt den Vorschlag nicht an.)

 

8.9. Vorbereitung des Transatlantischen Wirtschaftsrats und des Gipfels EU/USA (2. und 3. November 2009) (Abstimmung)
  

VORSITZ: Rainer WIELAND
Vizepräsident

 

9. Stimmerklärungen
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Mündliche Erklärungen zur Abstimmung

 
  
  

- Übung 2010

 
  
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  Daniel Hannan (ECR). – Herr Präsident! In einer Zeit, in der die nationalen Regierungen Haushaltskürzungen vornehmen müssen und in der alle unsere Wähler sparen müssen, ist es wieder einmal typisch, dass sich einzig und allein die Europäische Union anmaßt, ihren Haushalt wesentlich zu erhöhen.

Dies wird unmittelbare und spürbare finanzielle Auswirkungen in den Mitgliedstaaten haben. In meinem Land zum Beispiel werden unsere Budgetbeiträge in den nächsten 12 Monaten um 60 % steigen. Um das einmal in Relation zu setzen: Bei ihrem letzten Parteitag hat unsere Partei jährliche Einsparungen von 7 Mrd. GBP bei den gesamten Staatsausgaben zugesichert. Allein für diesen einen Posten – unsere Bruttobeiträge zum EU-Haushalt – geben wir somit das Zweifache dieses Betrages aus.

Sie können das als Kaufanreiz bzw. als Reaktion auf die Kreditklemme und all diese Dinge ausgeben, aber Sie wissen, dass das nicht wahr ist. In Wirklichkeit ziehen wir den Leuten das Geld aus der Tasche, damit unsere Bürokraten es in ihrem Namen ausgeben können. Wenn das der wirksamere Weg der Mittelzuweisung gewesen wäre, hätten wir den Kalten Krieg verloren. Jetzt erkennen wir die Wahrheit, dass nämlich die Hauptfunktion der EU die Beschäftigung ihrer eigenen Mitarbeiter ist, weshalb ihr Haushalt immer weiter ansteigt.

 
  
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  Diane Dodds (NI). – Herr Präsident! Ich würde gerne deutlich machen, dass ich die Änderungsanträge 732 und 733 unterstützt habe, und dass es sehr schade ist, dass sie von diesem Haus nicht unterstützt wurden. Ich begrüße jede Maßnahme, die die Finanzierung von Familienplanungsprogrammen, die eine Serie von Abtreibungsprogrammen und Zwangssterilisierungen zur Folge haben würden, verhindert.

Zudem ist die Anordnung von Programmen, für die Geldmittel bereitgestellt werden, um das Geschlechterungleichgewicht aufgrund von Geschlechtsselektion bei Kindern in bestimmten asiatischen Ländern aktiv zu bekämpfen, zu begrüßen. Mit dieser Änderung hätte die EU die Möglichkeit gehabt, ihren Worten der Verurteilung positive Taten folgen zu lassen und die Unterstützung für solche Vorhaben zu verweigern.

 
  
  

- Bericht: László Surján (A7-0038/2009)

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE). (CS) Herr Präsident! Ich möchte ebenfalls meinen Unmut darüber zum Ausdruck bringen, dass wir uns heute nicht auf die Bedingung einigen konnten, dass die für den Entwicklungshilfehaushalt bereitgestellten europäischen Mittel nicht für Aktivitäten wie Familienplanung durch Zwangsabtreibungen oder Zwangssterilisierungen verwendet werden dürfen. Ich möchte gegen Methoden protestieren, nach denen insbesondere in vielen asiatischen Ländern Frauen zu Abtreibungen gezwungen werden, vor allem wenn sie mit weiblichen Babys schwanger sind. Es heißt, dass von 35 Millionen Mädchen auf diese Weise beseitigt wurden. Wir dürfen diejenigen, die so etwas organisieren, nicht unterstützen, und sie dürfen keine Mittel aus Europa mehr erhalten. Die gemauschelte Abstimmung, die wir heute von Liberalen, Kommunisten und einigen Sozialisten bei der Verabschiedung unseres Haushalts erlebt haben, hat eine solche Absicherung verhindert.

 
  
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  Zoltán Balczó (NI).(HU) Der größte Teil der Änderungsanträge enthielt auch eine Textänderung, die den Nagel auf den Kopf getroffen hat. Sie lautet: „lehnt die Idee einer Verwendung des Gemeinschaftshaushalts zur Finanzierung einer militaristischeren und neoliberalerenEU ab“. Das Parlament hat diesen Änderungsantrag abgelehnt. Damit hat es gezeigt, dass es aus der Krise der letzten Jahre nichts gelernt hat und ebenso wenig aus den Erkenntnissen, zu denen selbst ehemalige Verfechter des liberalen Marktes gelangt sind, dass es nämlich auf diese Weise nicht weitergehen kann. Der Haushaltsplan der Europäischen Union stützt sich immer auf die Vorherrschaft des liberalen Marktes, was der Bevölkerung Europas so erheblich schaden kann, wie wir es kürzlich erleben mussten.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI).(FR) Herr Präsident! Während verschiedene Einrichtungen und Programme, die alle in die politisch vorherrschende Richtung der Kommunikation und der Schulung oder Umschulung der Bevölkerung gehen, Milliarden von Euro erhalten haben, hat ein verfahrenstechnischer Kunstgriff unsere Milcherzeuger der Beihilfen beraubt, die sie berechtigterweise hätten erwarten können.

In der Tat wurden uns zwei Änderungsanträge vorgelegt: Änderungsantrag 812, der vielleicht vom Rat unterstützt wurde, über lediglich 300 Mio. EUR, und Änderungsantrag 70 über 600 Mio. EUR. Es liegt auf der Hand, dass Änderungsantrag 70 zuerst zur Abstimmung gestellt werden müsste. Dies ist zudem ganz klar in Artikel 161 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung festgelegt: „Beziehen sich zwei oder mehrere Änderungsanträge, die sich gegenseitig ausschließen, auf denselben Textteil, so hat der Antrag, der sich vom ursprünglichen Text am weitesten entfernt, den Vorrang und ist zuerst zur Abstimmung zu stellen.“

Der Berichterstatter hat auf eine informelle Regel verwiesen, aber die formelle Regel hat Vorrang vor sogenannten informellen Regeln, und man hat sich dieses Verfahrens bedient, um den zweiten Änderungsantrag, der diese Zuweisung auf 600 Mio. EUR erhöhen wollte, für hinfällig zu erklären.

Das ist ein Skandal!

 
  
  

- Bericht: Vladimír Maňka (A7-0037/2009)

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D).(LT) Ich habe für den Haushalt 2010 gestimmt, weil die in diesem Haushaltsplan vorgesehenen Mittel die Lage der Bürgerinnen und Bürger der von der wirtschaftlichen, sozialen und finanziellen Krise betroffenen EU-Mitgliedstaaten wirklich etwas erleichtern wird. Außerdem sieht dieser Haushaltsplan mehr Mittel für soziale Zwecke vor, was im Augenblick besonders wichtig ist. Ich habe auch die Bestimmungen unterstützt, nach denen zusätzliche Mittel für mehr Beschäftigung und die Sicherung von Arbeitsplätzen bereitgestellt werden sollen. Es ist auch sehr wichtig, dass wir dem Milchsektor spezifische Mittel zugewiesen haben. Natürlich hätten wir dem Milchsektor noch mehr Geld zuweisen können, wie es Vertreter der Sozialdemokratischen Partei vorgeschlagen haben, aber es ist gut, dass zumindest einige Mittel dieses Entwurfs hierfür bereitgestellt wurden.

 
  
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  Peter van Dalen (ECR).(NL) Herr Präsident! Ich habe gegen den Haushaltsplan gestimmt, weil alle Posten entweder gleich geblieben sind oder erhöht wurden, während alle Mitgliedstaaten mit sinkenden Einnahmen zu kämpfen haben. Und hier in Europa geben wir immer mehr Geld aus! Dafür fehlt mir jedes Verständnis.

Ich habe auch mit „Nein“ gestimmt, weil nun feststeht, dass jedem Abgeordneten zusätzlich zu seinem oder ihrem Gehalt und der Erstattung von Reise- und anderen Kosten 4 202 EUR als allgemeine Kostenvergütung zustehen. Dieser stattliche Betrag soll beispielsweise den Büro- und Telefonkosten der Abgeordneten vorbehalten sein, aber niemand muss nachweisen, wofür dieses Geld ausgegeben wird. Das bedeutet, dass jeder Abgeordnete jeden Monat einen Blankoscheck erhält, der selbst den Weihnachtsmann überraschen würde.

Ich finde das zutiefst verwerflich. Wenn sich dieses Haus selbst ernst nimmt, muss es Schluss machen mit diesen Praktiken. Das kann erreicht werden, wenn man, wie ich es getan habe, gegen den Haushaltsplan stimmt, und ich möchte alle Abgeordneten dazu auffordern, freiwillig genau zu kontrollieren, wie die 4 202 EUR ausgegeben werden.

 
  
  

- Ver (CE) N°1234/2007 "OCM unique"<

 
  
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  Krisztina Morvai (NI).(HU) Natürlich habe ich für den Vorschlag zur Entschärfung der Krise im Milchsektor gestimmt. Ich möchte nochmals betonen, dass dies nur ein Almosen und nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist. Trotzdem hätte ich es für falsch gehalten, dagegen zu stimmen. Ich bin enttäuscht und traurig, dass ich auch nach mehreren Versuchen keine Antwort auf meine drei Fragen erhalten habe. Bei der ersten Frage ging es darum, was die Europäische Union zu tun gedenkt, um sicherzustellen, dass sie künftig nicht weiter von einer Krise in die nächste stolpert, ob nun im Milchsektor oder bei ähnlichen Krisen in anderen Bereichen. Welche Lehren hat die Europäische Union aus dieser schrecklichen Krise, die das Leben vieler Familien zerstört hat und weiterhin zerstört, gezogen? Bei meiner zweiten Frage, die ich der Kommissarin, als sie hier war, und somit der Kommission insgesamt gestellt habe, ging es darum, wie dieses Geld an Mitgliedstaaten verteilt werden kann oder ob es möglich ist, die Verteilung so zu gestalten, dass kleine Erzeuger, deren Existenz auf dem Spiel steht, das Geld als Erste erhalten. Bei meiner dritten Frage, auf die ich keine Antwort erhalten habe, ging es darum, welche Maßnahmen neue Mitgliedstaaten gegen die diskriminierende Situation, in der sie sich befinden, ergreifen wollen. 100 Prozent unseres Marktes mussten...

(Der Präsident entzieht der Rednerin das Wort)

 
  
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  Peter Jahr (PPE). - Herr Präsident! Ich möchte drei Anmerkungen zur Beschlussfassung zum Milchsektor machen: Erstens begrüße ich es ausdrücklich, dass die Kommission bei Marktstörungen im Milchsektor jetzt schneller handeln kann. Zweitens freue ich mich, dass es uns gemeinsam gelungen ist, den europäischen Milchbauern finanzielle Unterstützung zu gewähren. Drittens: Gerade weil Geld nicht alles ist, müssen wir jetzt gemeinsam die Zeit nutzen, um uns auf die Zeit nach der Milchquote vorzubereiten. Dazu wünsche ich mir einen intensiven Dialog zwischen Politik und Berufsstand, denn die Frage, wie unsere Milchbauern den Milchmarkt nach 2015 gestalten sollen, ist nach wie vor unbeantwortet, und darin besteht aus meiner Sicht das Hauptproblem.

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE).(CS) Ich bin voll und ganz dafür, den Geltungsbereich von Artikel 186 auf den Milch- und Milcherzeugnissektor auszuweiten. Dadurch wird es möglich sein, flexibel auf plötzliche Veränderungen auf dem globalen und europäischen Milchmarkt zu reagieren und auf diese Weise nachteilige Auswirkungen auf die Erzeuger sowie Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Ich habe jedoch meine Zweifel, ob aus dem Haushalt einzelner Mitgliedstaaten finanzierte Quotenkäufe ein wirksames Mittel zur Lösung der Krise im Milchsektor sind. Nicht alle EU-Staaten haben dieselben Möglichkeiten, wenn es um die Finanzierung dieser Maßnahme geht. Ich glaube, dass dies die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte in diesen Staaten und damit natürlich auch den Wettbewerb unterminieren wird. Als Abgeordnete aus der Tschechischen Republik wäre es mir in diesem Fall daher lieber, wenn die Quotenkäufe aus dem Gemeinschaftshaushalt, der von allen Staaten auf gleichberechtigter Basis verwendet werden kann, finanziert würden. Ich habe mich daher der Stimme enthalten.

 
  
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  Czesław Adam Siekierski (PPE).(PL) Herr Präsident! Nach vielen Monaten des Wartens, nach langen Diskussionen im Landwirtschaftsausschuss und nach massiven Protesten der Landwirte in mehreren Mitgliedstaaten haben wir zusätzliche Formen der Unterstützung für Milchbauern genehmigt. Dies reicht jedoch nicht aus, da diese Landwirte große Verluste erlitten haben, die viele an den Rand des Bankrotts gebracht haben, was der Autorität der Europäischen Union und auch der Autorität von uns Abgeordneten geschadet hat.

Musste das sein? Warum hat die Kommission so spät reagiert? Heißt das, dass wir den Markt nicht richtig beobachten? Wenn das so ist, dann ist das ein Armutszeugnis für den Zustand der Verwaltung in der Europäischen Union. Wir Abgeordnete haben dieses Thema monatelang immer wieder zur Sprache gebracht.

Uns muss klar sein, dass ein verspätetes Eingreifen weitaus weniger wirksam ist und letztendlich mehr kostet. Wir sollten daraus unsere Lehren für die Zukunft ziehen. Wir brauchen langfristige Stabilität für diese schwere, arbeits- und kostenintensive Tätigkeit der Milcherzeugung. Das ist unsere Pflicht gegenüber unseren hart arbeitenden Landwirten.

 
  
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  Der Präsident. − Vielen Dank, Herr Kollege Siekierski! Ich habe zwei weitere Stimmerklärungen vorliegen. Bei beiden Mitgliedern handelt es sich um neue Mitglieder. Ich darf darauf hinweisen, dass nach Artikel 170 Stimmerklärungen nicht mehr beantragt werden können, sobald die erste Erklärung zu einem Bericht begonnen hat. Ich werde ausnahmsweise die beiden Wortmeldungen zulassen, möchte aber vielleicht die Dienste bitten, die Fraktionen nochmals in geeigneter Weise darauf hinzuweisen. Wenn wir bei den Stimmerklärungen nicht einigermaßen geradlinig vorgehen, dann ufert die Sache aus.

Ich darf das Wort Herrn Kollegen Seán Kelly erteilen.

 
  
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  Seán Kelly (PPE). – Herr Präsident! Zunächst würde ich gerne sagen, dass auch ich mich darüber freue, dass wir heute die Zuweisung von Haushaltsmitteln an den Milchsektor beschlossen haben, was zeigt, dass die Europäische Union zuhört und reagiert – natürlich nach Maßgabe der ihr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Es wäre besser, wenn wir dem Milchsektor mehr Geld zuteilen könnten, aber wir hoffen, dass uns das in Zukunft gelingen wird. Wenig ist besser als nichts.

Zweitens würde ich gerne darauf hinweisen, dass bei der englischen Verdolmetschung heute einige Fehler gemacht wurden. Herr Buzek hat sehr freundlich gesagt, dass es eventuell daran lag, dass er zu schnell gesprochen hat. Das spielt auch keine Rolle, und es geht auch nicht darum, irgendjemanden zu beschuldigen, aber anstelle von 908 wurde 909 gesagt, anstelle von 444 wurde 445 gesagt, und anstelle von 440 wurde 444 gesagt, daher sollte das berücksichtigt werden, wenn in der Folge Fragen kommen. Auch der Bildschirm hat ja unglücklicherweise eine Zeit lang nicht funktioniert, aber das war ein technischer Fehler, kein menschlicher.

 
  
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  Jarosław Kalinowski (PPE).(PL) Herr Präsident! Ich habe für die Verordnung über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte gestimmt, obwohl ich meine Zweifel habe, ob die neue Art der Berechnung der bei Überschreitung einzelstaatlicher Quoten zu zahlenden Strafen schon ab 1. April dieses Jahres in Kraft treten sollte. Es bedeutet, dass Gesetze rückwirkend aufgehoben werden, was den Grundsatz der Rechtssicherheit untergräbt. Trotzdem habe ich dafür gestimmt, da die Milcherzeuger durch diese Änderung finanzielle Mittel in Höhe von 280 Mio. EUR erhalten werden und somit die Hoffnung besteht, dass die Milcherzeuger das Schlimmste überstanden haben.

Es bleibt jedoch die grundsätzliche Frage nach der Zukunft der Milcherzeugung in der Europäischen Union, und in diesem Bereich ist die wichtigste Frage die Zukunft der Milchquoten. Im Moment verhält sich die Kommission widersprüchlich. Einerseits gibt es einen Vorschlag zur Erhöhung der Quoten und zu ihrer Abschaffung im Jahr 2015. Andererseits sollen gemäß dem heute eingereichten Antrag die Liefermengen verringert werden. Wir müssen uns für einen Weg entscheiden. Ich bin für eine Fortführung der Quoten.

 
  
  

- Entschliessungsantrag RC-B7-0118/2009

 
  
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  Daniel Hannan (ECR). – Herr Präsident! Der französische Philosoph René Descartes hat bekanntlich gemutmaßt, dass unsere Sinne von einem bösen Dämon manipuliert werden.

Wenn ich mir diese Berichte anhöre, habe ich manchmal den Eindruck, dass wir in jenem kartesianischen Universum leben, in einer Welt, in der die Europäische Union nur für die Werte der Demokratie und der Freiheit und der Gerechtigkeit steht und ihre Werte durch Handelsabkommen anstatt durch Kriege in die Welt hinausträgt. Und dann, wieder zurück in der echten Welt, was tut die Europäische Union? Sie ist auf Schmusekurs mit den Tyrannen in Peking und isoliert Taiwan. Sie lehnt es ab, mit den Anti-Castro-Dissidenten in Kuba zu sprechen. Sie versucht, die Ayatollahs zu ermuntern, von ihren Atomwaffenambitionen abzulassen. Sie ist der Hauptzahlmeister des von der Hamas kontrollierten Palästina.

Dieser Bericht über die Verbreitung von Demokratie hat mit dem tatsächlichen Verhalten unserer Institutionen nichts zu tun. Ich sage nicht, dass sich die Europäische Union hier heuchlerisch verhält, denn wir wenden dieselben Standards ja auch innerhalb unserer eigenen Grenzen an und schlagen fröhlich die Ergebnisse von Referenden in den Wind, wenn wir der Meinung sind, dass sie den falschen Ausgang genommen haben. Im Ausland wie im Inland verachten wir die repräsentative Regierung und haben nur Geringschätzung übrig für den demokratischen Willen. Lassen Sie mich noch einmal wiederholen, dass über den Vertrag von Lissabon ein Referendum abgehalten werden sollte. Der Vertrag von Lissabon muss zur Abstimmung freigegeben werden!

 
  
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  Syed Kamall (ECR). – Herr Präsident! Ich denke, niemand wird bestreiten, dass es notwendig ist, die Demokratie überall auf der Welt zu fördern und zu unterstützen, und zwar sowohl außerhalb als auch innerhalb der EU. Und doch, wenn wir daran denken, was die Geschichte uns gelehrt hat, erinnere ich mich an die Zeiten, als die Vereinigten Staaten sich anschickten, auf der ganzen Welt die Demokratie zu fördern, und die Leute sagten: „Was ist mit eurer eigenen Demokratie, was ist mit den Afroamerikanern, die nicht wählen können oder denen das Wahlrecht verweigert wird?“ Vor vielen Jahren pflegten die Briten und andere Kolonialherren den Kolonien zu sagen: „Lasst uns die Demokratie verbreiten!“, verweigerten den Frauen aber das Wahlrecht.

Und nun schauen Sie sich an, was die EU tut. Die EU spricht darüber, die Demokratie über die Grenzen der EU hinweg zu verbreiten, und mein Kollege, Herr Hannan, hat bereits zahlreiche Details zu dieser Heuchelei genannt. Aber es gibt einen Punkt, den wir nicht vergessen sollten. Wenn wir über die Verbreitung von Demokratie sprechen, müssen wir sicherstellen, dass wir vor unserer eigenen Tür gekehrt haben. Als die Franzosen und Niederländer im Referendum über den Verfassungsvertrag mit „Nein“ gestimmt haben, haben wir gesagt, dass wir darüber nachdenken werden, und dann haben wir die Abstimmungen einfach ignoriert. Als die Iren in der ersten Runde mit „Nein“ gestimmt haben, haben wir gesagt: „Oh, wisst ihr was, wir sind für die Demokratie, aber nur, wenn ihr richtig abstimmt. Wir geben euch noch eine zweite Chance.“ Es ist an der Zeit, dass wir vor unserer eigenen Tür kehren.

 
  
  

- Bericht: Elmar Brok (A7-0041/2009)

 
  
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  Daniel Hannan (ECR). – Herr Präsident! Ich denke, ich muss meine Kolleginnen und Kollegen ein weiteres Mal daran erinnern, dass die Europäische Verfassung bzw. der Vertrag von Lissabon technisch noch nicht in Kraft ist. Jeder Satz, jeder Abschnitt des Berichts Brok setzt voraus, dass der Vertrag bereits wirksam ist, was aber gar nicht der Fall ist.

Ich muss sagen, dass es doch ein bisschen verdächtig ist, dass dieser Bericht zurückgehalten wurde, bis man das irische Referendum sicher in der Tasche hatte und alle Stimmen ausgezählt waren, und dann kommt man plötzlich mit dem Vorschlag, überall auf der Welt diesem Haus unterstellte EU-Botschaften und ein einheitliches diplomatisches Korps einzurichten.

Natürlich kennen wir alle die Wahrheit, dass eine EU-Außenpolitik de facto, wenn auch nicht de jure, bereits existiert. Wir haben Delegationen überall auf der Welt, die alle einzelstaatlichen Gesandtschaften in den Schatten stellen; wir haben EU-Botschafter, auch wenn sie offiziell nicht so bezeichnet werden, und nun regelt nachträglich wieder einmal ein Bericht etwas, was in der Europäischen Union schon seit vielen Jahren praktiziert wird.

Und jetzt, wo wir Einwände erheben, wird uns gesagt, dass es keinen Grund gebe, sich zu beschweren, weil das alles schon seit vielen Jahren gängige Praxis sei. Geht die europäische Politik nun also übergangslos vom Undenkbaren ins Unvermeidliche über?

 
  
  

- Entschliessungsantrag RC-B7-0095/2009

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D). – Herr Präsident! Ich habe diesen Entschließungsantrag unterstützt, weil ich dem bevorstehenden Gipfeltreffen EU-USA große Bedeutung beimesse. Beim jüngsten G20-Treffen wurden viele Versprechen gemacht, die schwer einzuhalten sein werden, wenn die Länder alleine agieren.

In dieser Hinsicht sollten die EU und die USA die Führungsrolle bei der Umsetzung der G20-Verpflichtungen übernehmen. Dafür brauchen wir eine bessere und effektivere Koordination der von der EU und den Vereinigten Staaten ergriffenen Maßnahmen. Wir brauchen keine strategische Partnerschaft zwischen der EU und den USA. Ich hoffe, dass die Kommission diese Aufforderung des Europäischen Parlaments ernst nehmen wird.

 
  
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  Syed Kamall (ECR). – Herr Präsident! Ich würde gerne allen für ihre Geduld danken, wobei ich auch alle Dolmetscher einschließen möchte, die eine großartige Arbeit leisten. Wir alle sind uns über die Bedeutung der Beziehungen zwischen der EU und den USA einig, und ich denke, wir alle begrüßen die Gipfeltreffen und Gespräche auf TWR-Ebene und die verschiedenen anderen transatlantischen Dialoge. Aber es ist wirklich wichtig, dass wir verstehen, dass die ganze Welt auf diese Gipfel schaut und auf die moralische Führung, die wir nicht nur auf EU-Ebene anbieten können, sondern die auch die US-Administration anbieten kann. Sicherlich ist es – insbesondere in dieser Krisenzeit – eines der besten Mittel zur Ankurbelung unserer Wirtschaft, sicherzustellen, dass wir unseren Worten auch wirklich Taten folgen lassen, wenn wir über offenen Handel sprechen.

Ich bin sehr beunruhigt, wenn ich mir unsere Gemeinsame Agrarpolitik ansehe, und wir scheinen unsere Gemeinsame Agrarpolitik immer weiter auszubauen und den Protektionismus auszuweiten, was den Landwirten in den Entwicklungsländern großen Schaden zufügt. Auch wenn man sich die Obama-Administration und ihre kürzlich verhängten Zölle auf chinesische Reifen anschaut, geraten wir immer mehr in eine Spirale des Protektionismus. Es wird Zeit, dass wir zur Ankurbelung der Weltwirtschaft zu unserem Grundsatz des offenen Handels zurückkehren.

 
  
  

Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung

 
  
  

- Übung 2010

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Die Bereitstellung von Mitteln aus dem europäischen Haushalt für 2010 zur Förderung von Wirtschaftswachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Kohäsion und den Schutz von Arbeitsplätzen ist eine unabdingbare Antwort auf die jüngste Wirtschaftskrise.

Als besonderen Impuls für die europäische Wirtschaft möchte ich das Europäische Konjunkturprogramm hervorheben, das unter anderem Projekte im Energiesektor fördert (Elektrizitätsnetz, Erdgasnetz und Projekte zur CO2-Abscheidung und -Speicherung), Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Breitband-Internet zur Ausweitung der sogenannten elektronischen Datenautobahnen auf ländliche Gemeinden finanziert, einen Fonds für die Milchwirtschaft als neue Herausforderung der Gemeinsamen Agrarpolitik schafft und andere Hilfsprogramme der Gemeinschaft, etwa die Verteilung von Obst und Milch an Schulen, fördert.

Insbesondere würde ich gerne den von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) eingereichten Änderungsantrag zum Entwurf des Gesamthaushaltplans für 2010 hervorheben, welcher die Unterstützung junger Erwachsener dabei, durch Ausbildung in Zusammenarbeit mit Unternehmen, durch Praktika und Kurse zur Förderung der unternehmerischen Initiative auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, zu einem weiteren Ziel des Erasmus-Programms erklärt.

 
  
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  Lena Ek (ALDE), schriftlich. (SV) Die zu Block 3 gehörenden Änderungsanträge zum EU-Haushaltsplan für 2010 enthalten Interventionen und Unterstützungsmaßnahmen, die ich prinzipiell ablehne. Diese umfassen verschiedene Maßnahmen zur Lagerhaltung, zum Beispiel von Alkohol, und eine umfangreiche Unterstützung des Weinsektors durch die EU. Sie beinhalten zudem eine EU-Unterstützung für Milch und Obst an Schulen, was wichtig sein mag, aber keine Sache ist, die auf EU-Ebene geregelt werden sollte. Andererseits enthält diese Gruppe von Änderungsanträgen zum Beispiel auch wichtige Investitionen in den Tierschutz und in die Kontrolle von Tiertransporten, die ich begrüße. Da mich das Abstimmungsverfahren jedoch dazu zwingt, über die Gruppe von Änderungsanträgen insgesamt abzustimmen, habe ich mich dazu entschlossen, mich bei der Abstimmung zu Block 3 zu enthalten.

Änderungsantrag 886 verfolgt eine lobenswerte Absicht – Investitionen in den Sport. Dennoch ist dies keine Sache, die auf EU-Ebene zu regeln ist. Deshalb habe ich dagegen gestimmt.

Änderungsantrag 905 beruht auf einer Haltung gegenüber Migranten, die ich aus Prinzip nicht akzeptieren kann. Zum Beispiel sollen Mittel bereitgestellt werden, um Menschen in Afrika zu erklären, wie gefährlich es ist, nach Europa zu gelangen. Wir sollten um unseren Kontinent keine Mauern errichten. Deshalb habe ich gegen diesen Änderungsantrag gestimmt.

Änderungsantrag 909 beinhaltet Mittel zur Überwachung europäischer Bürgerinnen und Bürger. Das lehne ich ab, und deshalb habe ich dagegen gestimmt.

 
  
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  Nigel Farage (EFD), schriftlich. – Die Abgeordneten der UKIP haben für diese Änderungsanträge gestimmt, weil wir grundsätzlich gegen JEDE Aufstockung des Haushalts sind und weil die von der EKR vorgeschlagene Einschränkung für die Verwendung dieser Haushaltslinien möglicherweise zu einer Verringerung der aus dem Haushalt getätigten Zahlungen führt. Dennoch möchten wir auch betonen, dass EU-Gelder, die in großem Umfang vom britischen Steuerzahler finanziert werden, nicht dafür verwendet werden dürfen, Minderheiten oder anderen Bevölkerungsgruppen, die unter antidemokratischen Regimes leiden, Praktiken wie beispielsweise Zwangsabtreibungen aufzuerlegen. Eine solche Verwendung ist gegen die Gesetze des Vereinigten Königreichs. Sie ist auch gegen die Gesetze in anderen Satellitenstaaten der EU und widerspricht der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die das Vereinigte Königreich unterzeichnet hat, und der Europäischen Menschenrechtskonvention, die das Vereinigte Königreich ebenfalls unterzeichnet hat. Ob der bereitgestellte Betrag nun in die Millionen geht oder nicht – die betroffene örtliche Bevölkerung hätte die UKIP zu Recht mit der Tyrannei ihrer eigenen Regierungen in Verbindung gebracht, wenn die UKIP-Delegation gegen diese Änderungsanträge gestimmt hätte.

 
  
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  Patrick Le Hyaric (GUE/NGL), schriftlich. (FR) Ich habe für den Änderungsantrag 812 in Block 3 gestimmt, um die Hilfe für die Milcherzeuger nicht zu sanktionieren, so lächerlich sie auch sein mag (280 Mio. EUR). Es ist jedoch nicht hinnehmbar, dass die Annahme dieses Änderungsantrags zur Ablehnung von Änderungsantrag 70 führen soll, gemäß welchem Beihilfen von 600 Mio. EUR anstelle von 280 Mio. EUR gewährt werden, wie vom parlamentarischen Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung gefordert. Ich protestiere gegen diese Regel des Haushaltsmitteldumpings auf Kosten der Landwirte!

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Ich glaube, dass die von Frau Kommissarin Fischer Boel am Ende der Tagung des Rates der Landwirtschaftsminister in Luxemburg und im Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung in Straßburg (am 19. Oktober) angekündigten Maßnahmen nicht angemessen sind. Dieses Paket, das noch vom Ecofin-Rat am 19. November angenommen werden muss, beläuft sich auf 280 Mio. EUR und wird den Mitgliedstaaten in Form eines Finanzrahmens zur Verfügung gestellt, der sich nach der Produktion und den jährlichen Quoten richtet. Den Berechnungen zufolge wird Portugal einen Finanzrahmen von 6 bis 7 Mio. EUR erhalten, um dem Einbruch der Erzeugerpreise entgegenzuwirken, der im Vergleich zu den Preisen der Jahre 2007-2008 bei über 50 % liegt. Ich finde, dass 0,003 EUR pro in Portugal erzeugtem Liter Milch (nach den Berechnungen der Erzeuger) ein Hungerlohn sind im Hinblick auf ein Problem, das sich nun schon über so viele Monate hinzieht, insbesondere wenn der Landwirtschaftsminister dieses Geld für die geplanten Reformen verwendet, wie er ja bereits angekündigt hat.

Dieser Betrag von 280 Mio. EUR ist ein wichtiges Signal der Europäischen Kommission, aber er ist unangemessen im Vergleich zu dem, was die Erzeuger tatsächlich zur Bewältigung der Krise brauchen.

 
  
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  Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. (PT) Die Haushaltsverhandlungen sind einer der wichtigsten Gemeinschaftsprozesse, in denen sich das Parlament, die Kommission und der Rat die Entscheidungsbefugnis teilen. Heute hat das Parlament nach Abschluss der ersten Lesung seine Rolle als Haushaltsbehörde erneut bekräftigt, indem es erfolgreich sowohl die Verpflichtungsermächtigungen als auch die Zahlungsermächtigungen im Vergleich zu dem Vorschlag des Rates erhöht hat, wenn auch um weniger, als wir uns gewünscht hätten. Wichtige, von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) im Hinblick auf die Ankurbelung der europäischen Volkswirtschaften vor dem Hintergrund der derzeitigen Krise unterstützte Punkte wurden nunmehr bestätigt durch eine Betonung der Kohäsionspolitik zur Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen, die der wichtigste Motor für die Schaffung von Arbeitsplätzen sind.

Als Abgeordneter der portugiesischen Sozialdemokraten habe ich besonderen Anlass zur Freude, weil ein Änderungsantrag unserer Delegation, der auf die Schaffung eines Erasmus-Programms zur Förderung von Erstanstellungen abzielt – einer unserer bei der letzten Europawahl vorgelegten Vorschläge – mit großer Mehrheit angenommen wurde. Unterstützung für Milcherzeuger und eine Garantie für mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, auch in Bezug auf die Energieversorgung, wurden ebenfalls sichergestellt. Dies ist aber noch nicht das Ende des Prozesses, da sich die drei Organe auf einen gemeinsamen Standpunkt einigen müssen, über den dann bei der zweiten Lesung im Dezember abgestimmt wird.

 
  
  

- Bericht: László Surján (A7-0038/2009)

 
  
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  Regina Bastos (PPE), schriftlich. (PT) Vor dem Hintergrund der derzeitigen wirtschaftlichen, finanziellen und sozialen Krise war es für den Haushaltsplan der Europäischen Union für 2010 von entscheidender Bedeutung, diese Situation besonders zu berücksichtigen und selbst zu einem wirkungsvollen Instrument für die Bewältigung der Krise zu werden. Ich habe daher für den Entwurf des EU-Haushaltsplans für 2010 gestimmt, weil ich glaube, dass er diesen Erfordernissen umfassend gerecht wird.

Das Parlament ist entschlossen, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um die angemessene Finanzierung aller Aktivitäten und Strategien zu gewährleisten, die das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern und Lösungen für die europäischen Bürgerinnen und Bürger bereithalten. Insbesondere bedeutet das eine verbesserte Energiesicherheit, mehr Unterstützung für Forschung und Innovation – vor allem im Bereich der sauberen Technologien –, Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen und mehr Unterstützung für lebenslanges Lernen. In diesem Zusammenhang möchte ich gemäß dem Vorschlag der Abgeordneten der portugiesischen Sozialdemokraten darauf hinweisen, wie wichtig zur Erreichung dieser Ziele die Einrichtung eines Erasmus-Beschäftigungsprogramms ist, das junge Erwachsene dabei unterstützt, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

Abschließend betone ich, dass ich den zusätzlichen Kürzungen des Rates bei den Haushaltslinien zur Unterstützung der Lissabon-Strategie nicht zustimme, da diese Einschnitte das Gegenteil dessen sind, was zur Förderung von Wachstum und zur Erholung der Wirtschaft getan werden müsste.

 
  
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  Sophie Briard Auconie (PPE), schriftlich.(FR) Obwohl die Kohäsionspolitik eine wichtige Rolle bei den Bemühungen zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise und des Klimawandels spielt, hat der Rat vorgeschlagen, die 2010 dafür vorgesehenen Zahlungsermächtigungen erheblich zu kürzen. Im Bewusstsein der Bedeutung europäischer Fonds und der vor Ort bestehenden Erwartungen war es unabdingbar, dass wir Abgeordnete die zuvor von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Beträge wieder einsetzen oder in manchen Fällen sogar erhöhen.

Diese Abstimmung ist Ausdruck des politischen Europa, das wir brauchen und das in der Lage ist, Haushaltsentscheidungen zu Gunsten von Solidarität, Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum zu treffen, zum Nutzen seiner Bürgerinnen und Bürger. Die Abgeordneten haben heute ihre Unterstützung für eine europäische Kohäsionspolitik bestätigt, die wirklich über die Mittel verfügt, ihrem Anspruch gerecht zu werden. Da ich die allgemeine Richtung der Berichte von Herrn Surján und Herrn Maňka zum Entwurf des Haushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 ebenfalls befürworte, habe ich mit voller Überzeugung für deren Annahme gestimmt.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE), schriftlich. (PT) Ich unterstütze den Bericht Surján als möglichen Kompromiss hinsichtlich des EU-Haushaltsplans. Ich bedaure, dass der Rat den Haushaltsvorentwurf der Kommission noch weiter gekürzt hat, der meiner Meinung nach schon hinter dem zurückblieb, was nötig wäre. Wir können mit derart mageren und eindeutig unangemessenen Haushaltsmitteln Europa nicht stärken. Ich lehne insbesondere die Einschnitte ab, die bei den Haushaltslinien zur Unterstützung der Lissabon-Strategie gemacht wurden. Die Diskrepanz zwischen den öffentlichen Erklärungen, der Bekämpfung der Wirtschaftkrise und der Unterstützung von „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung“ Vorrang einräumen zu wollen und den in diesem Haushaltsentwurf bereitgestellten Mitteln könnte nicht größer sein. Ich begrüße die Mittelerhöhungen für den Bereich Freiheit, Sicherheit und Justiz, und ich möchte unterstreichen, dass die Schaffung eines Europas der Bürgerinnen und Bürger auch von der richtigen Umsetzung dieser Haushaltslinien abhängt.

 
  
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  Vasilica Viorica Dăncilă (S&D), schriftlich. (RO) Ich habe nicht für die Einrichtung eines 300-Millionen-Euro-Fonds und für eine Soforthilfe für Milcherzeuger gestimmt, weil ich glaube, dass die Erzeuger von Milchprodukten mit einem Preisverfall konfrontiert sind, der große Unsicherheit auslöst. In der Tat wäre der von der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament (S&D) befürwortete 600-Millionen-Euro-Fonds ein schnelleres und wirksameres Mittel zur Bekämpfung der Ursachen und vor allem auch der Auswirkungen gewesen, die zu einem erheblichen Einbruch des Milcherzeugnismarktes geführt haben, welcher vor dem Hintergrund der derzeitigen Wirtschaftskrise weiter anhält. Ich glaube zudem, dass das von der Europäischen Kommission angenommene Paket von Hilfsmaßnahmen zu spät kommt. Der 600-Millionen-Euro-Fonds wäre in der Tat eine echte Unterstützung für die Mitgliedstaaten gewesen, die von dieser Krise betroffen sind.

 
  
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  Lena Ek, Marit Paulsen, Olle Schmidt und Cecilia Wikström (ALDE), schriftlich. (SV) Die zu Block 3 gehörenden Änderungsanträge zum EU-Haushaltsplan für 2010 enthalten Interventionen und Unterstützungsmaßnahmen, die wir prinzipiell ablehnen (ebenso kritisieren wir eine Unterstützung der EU für den Tabakanbau und stimmen dagegen). Diese umfassen verschiedene Maßnahmen zur Lagerhaltung, zum Beispiel von Alkohol, und eine umfangreiche Unterstützung des Weinsektors durch die EU. Sie beinhalten zudem eine EU-Unterstützung für Milch und Obst an Schulen, was an sich wichtig ist, aber wir glauben, dass diese Angelegenheit auf einzelstaatlicher Ebene geregelt werden müsste. Andererseits enthält Block 3 der Änderungsanträge beispielsweise auch wichtige Investitionen in den Tierschutz und in die Kontrolle von Tiertransporten, die wir grundsätzlich begrüßen, da wir diese Punkte in anderen Zusammenhängen sehr unterstützen, aber da uns das Abstimmungsverfahren dazu zwingt, über die Gruppe von Änderungsanträgen insgesamt abzustimmen, haben wir beschlossen, uns bei der Abstimmung zu Block 3 zu enthalten.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Ich denke, dass die vom Parlament für die verschiedenen Haushaltslinien vorgeschlagenen Mittelaufstockungen und der Betrag von 1,5 Mrd. EUR zur Finanzierung des Europäischen Konjunkturprogramms für die EU von entscheidender Bedeutung sind, um sich von der gegenwärtigen Wirtschaftskrise zu erholen und um die Rolle der Europäischen Union auf globaler Ebene zu stärken.

Wie ich bereits sagte, halte ich es für besonders entscheidend, die erforderlichen Mittel bereitzustellen, damit kleine und mittlere Unternehmen, die mit am stärksten von der Krise getroffen wurden, die Unterstützung erhalten, die ihnen ein Überleben dieser Krise ermöglicht. Die Mittelaufstockung für das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation wird es ermöglichen, Unternehmergeist und Innovation zu fördern, was für das Bestehen der EU auf dem Weltmarkt und für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung im Binnenmarkt unabdingbar ist.

Ich bedaure jedoch, dass nur 300 Mio. EUR für die Schaffung eines Fonds für den Milchsektor bereitgestellt wurden. Meiner Ansicht nach rechtfertigt die schwere Krise, die der Sektor derzeit durchlebt, die Bereitstellung höherer Mittel, zunächst von 600 Mio. EUR, um den Erzeugern bei der Überwindung der Schwierigkeiten zu helfen, mit denen sie derzeit konfrontiert sind. Ich halte daher 300 Mio. EUR für nicht angemessen und hoffe, dass die Bereitstellung dieses Betrags vor dem Hintergrund der Bedürfnisse der von diesem Beschluss betroffenen Parteien noch einmal gründlich überprüft wird.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Was die Position des Parlaments angeht, würde ich gerne Folgendes hervorheben: a) die von der Kommission eingereichten und später vom Rat zurückgezogenen Änderungsanträge zur Neuzuweisung der Mittel; b) das Europäische Konjunkturprogramm als Priorität für das Europäische Parlament, das „frisches“ Geld für dessen Finanzierung bereitstellen muss; c) die Vorschläge, die Mittel für Energiesicherheit, Forschung und Entwicklung, Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen und lebenslanges Lernen aufzustocken; d) die Schaffung eines Fonds für den Milchsektor im Wert von 300 Mio. EUR, ein zwar nicht angemessener, aber der maximal mögliche Betrag (ich halte einen Mechanismus zur Regulierung und Aufrechterhaltung der Milchquoten für unverzichtbar); e) die Finanzierung des Breitband-Internetzugangs für ländliche Gebiete aus dem gemäß Rubrik 2 zur Verfügung stehenden Spielraum; f) den von uns eingereichten Änderungsentwurf zur Stärkung und Änderung des Erasmus-Programms, das auch zu einem Instrument werden soll, das junge Erwachsene dabei unterstützt, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

Ich hoffe, dass der Gesamthaushalt mit Zahlungsermächtigungen von etwa 127 Mrd. EUR in voller Höhe verwendet wird, da es ja bei der Verwendung der Mittel für ein Haushaltsjahr Verzögerungen gibt.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Inmitten einer wirtschaftlichen und sozialen Krise, die drastische Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation und die Lebensbedingungen der Menschen hat, bleibt der Entwurf des Gemeinschaftshaushaltsplans für 2010, über den wir heute diskutieren, weit hinter dem Notwendigen zurück und zeigt wieder einmal, was „europäische Solidarität“ wirklich bedeutet. Anstatt auf die soziale Krise zu reagieren, wird ein erheblicher Anteil der Haushaltsmittel – übereinstimmend mit den steigenden militaristischen und neoliberalen Tendenzen der Europäischen Union – für eine Erhöhung der Militärausgaben und für die Unterstützung bestimmter Wirtschafts- und Finanzgruppierungen verwendet.

Obwohl der Vorschlag des Parlaments im Vergleich zum Haushaltsentwurf des Rates und der Europäischen Kommission eine Erhöhung darstellt, bleibt er dennoch um etwa 6 Mrd. EUR hinter dem zurück, was im mehrjährigen Finanzrahmen 2007-2013 für 2010 vorgesehen war, wobei der Endbetrag – der im Dezember beschlossen wird – noch offen ist. Wir begrüßen jedoch die Annahme unseres Vorschlags zur Schaffung einer neuen Haushaltsrubrik für Maßnahmen in der Textil- und Schuhindustrie mit Blick auf die Schaffung eines Gemeinschaftsprogramms für diese Branche. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, die Krise in diesem Industriezweig, die verursacht wurde durch den exponentiellen Anstieg der Importe aus Drittländern, zu bekämpfen, insbesondere in den von diesem Sektor am meisten abhängigen Regionen.

 
  
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  Gunnar Hökmark (PPE), schriftlich. (SV) Hinsichtlich des EU-Haushaltsplans für 2010 unterstützen wir die ihm zugrunde liegenden Prinzipien und betonen, dass er für die Bürgerinnen und Bürger einen guten Kosten-Nutzen-Faktor aufweisen muss. Der gemäß der finanziellen Vorausschau aufgestellte Rahmen sollte eingehalten werden, und wir begrüßen daher die Tatsache, dass der Haushaltsplan innerhalb dieses Rahmens bleibt. Wir wollen landwirtschaftliche und regionale Beihilfen drastisch kürzen und den Gesamthaushalt reduzieren. Wir wollen mehr von unseren gemeinschaftlichen Ressourcen in Forschung und Entwicklung, Wachstum, Infrastruktur und Sicherheit investieren.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Ich möchte zunächst mein Bedauern darüber ausdrücken, dass der Rat den Haushaltsvorentwurf der Kommission noch weiter gekürzt hat und dass trotz der Annahme, dass die Prioritäten des Haushaltsplans für 2010 die Bürger und die Bekämpfung der Wirtschaftskrise sind, für Rubrik 1a. – Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung – keine ausreichenden Mittel bereitgestellt wurden. Die vom Rat vorgenommenen Mittelkürzungen schmälern die Mittel zur Umsetzung der Lissabon-Strategie, was der Bekämpfung der aktuellen Wirtschaftskrise zuwiderläuft.

Ich begrüße dennoch die Tatsache, dass der von den Abgeordneten der portugiesischen Sozialdemokraten eingereichte Änderungsantrag, der ein Wahlversprechen an die portugiesischen Wähler war und darauf abzielt, ein Erasmus-Erstanstellungskonzept zur Förderung der Beschäftigung junger Erwachsener und zur Unterstützung der Bekämpfung der Wirtschaftskrise zu schaffen, angenommen wurde.

Abschließend möchte ich sagen, dass ich die vom Rat in Rubrik 1b – Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung – vorgenommenen Kürzungen zum einen deshalb ablehne, weil wir in einer Zeit leben, in der die Struktur- und Kohäsionsfonds für die Förderung von Wachstum und für die Erholung der Wirtschaft von großer Bedeutung sind, zum anderen aber auch deshalb, weil ein großer Teil wichtiger Strategien, die auf die Bekämpfung des Klimawandels und auf die Unterstützung von Wachstum und Beschäftigung abzielen, unter dieser Teilrubrik finanziert werden.

 
  
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  Daciana Octavia Sârbu (S&D), schriftlich. (RO) Ich habe für die Einrichtung eines neuen Fonds für Milcherzeugnisse gestimmt, der die Erzeuger bei ihren Bemühungen zur Überwindung der Krise in diesem Sektor unterstützen soll, obwohl diese Unterstützung schon viel früher hätte erwogen werden müssen. Ich bedaure, dass wir nicht über die Bereitstellung von 600 Mio. EUR abstimmen konnten, wie es im Initiativbericht vorgesehen war, für den der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung am 1. September gestimmt hatte, und wie es sich die S&D-Fraktion gewünscht hätte. Wenn die EU-Landwirte nicht mehr Beihilfen von der EU erhalten, dann haben sie das der Missgunst der europäischen Rechten zu verdanken.

 
  
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  Georgios Toussas (GUE/NGL), schriftlich. – Der vorgeschlagene basisfeindliche Haushaltsplan der EU für 2010 spiegelt alle Aspekte ihrer reaktionären Ziele wider und beweist wieder einmal, dass die EU eine transnationale imperialistische Union im Dienste des Kapitals ist. Die kapitalistische Krise wird benutzt, um tiefgreifende, reaktionäre, kapitalistische Umstrukturierungen auf Kosten der Arbeiterklasse vorzunehmen und um die Profite monopolistischer Unternehmen zu steigern. Programme werden finanziert, um Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen zu kippen, auf Arbeits- und Sozialrechten herumzutrampeln, flexible Arbeitsformen zu fördern und die Bedingungen von Tarifverträgen zu kippen.

Systeme ungesicherter Arbeitsverhältnisse und des Gefangenhaltens junger Erwachsener in Praktika und lebenslangem Lernen anstelle von festen Anstellungsverhältnissen werden gestärkt. Die Konzentration von Boden und die Beseitigung der Anwendung der GAP auf die Landwirte wird zugunsten der Nahrungsmittelindustrie und des Nahrungsmittelhandels gestärkt. Die Mittel und Mechanismen zur Verfolgung und Unterdrückung der Arbeiterbewegung, zum Beispiel von Frontex, Europol und Eurojust, werden ausgebaut und gestärkt, genau wie personenbezogene Datenbanken und Mechanismen zur Durchsetzung der imperialistischen Politik der EU sowie ihrer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und ihrer militärischen Infrastrukturen.

Die Tatsache, dass die Mitte-Rechts- und Mitte-Links-Parteien im Europäischen Parlament für den EU-Haushaltsplan gestimmt haben, stellt einen Sturmlauf gegen die Arbeiterklasse dar. Wir haben gegen den EU-Haushaltsplan gestimmt, weil er dem Großkapital dient und die Not der Völker noch weiter verschärft.

 
  
  

- Bericht: Vladimír Maňka (A7-0037/2009)

 
  
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  Robert Atkins (ECR), schriftlich. – Die britischen Konservativen glauben weiterhin an eine bessere Wertschöpfung und mehr Verantwortlichkeit im Haushaltsplan des Europäischen Parlaments.


Das Parlament wollte die Haushaltsmittel jedoch wieder einmal weit über die vom Ministerrat festgelegten Mittel hinaus aufstocken. Deshalb haben die Konservativen für Kürzungen in vielen Bereichen der EU-Ausgaben gestimmt.

Wir unterstützen weiterhin Bereiche, in denen die EU zusätzlichen Wert schafft, wie beispielsweise die Erforschung neuer Technologien, den Zugang zu Informationen für EU-Bürger, den europäischen Bürgerbeauftragten und den Rechnungshof. Wir haben aber auch gegen eine ganze Reihe anderer Haushaltslinien gestimmt, die in einer Zeit, in der wir alle wirtschaftliche Vernunft walten lassen sollten, nicht gerechtfertigt und unwirtschaftlich sind.

Insbesondere haben wir gegen die Bereitstellung von Mitteln für den Ausschuss der Regionen gestimmt und Vorstöße zur Abschaffung einiger der verschwenderischsten Haushaltslinien, beispielsweise der Tabaksubventionen, und einer Reihe anderer Haushaltslinien in Bezug auf Agrarsubventionen und Agrarregelungen und Verschwendungen in der Verwaltung unterstützt.

 
  
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  Martin Callanan (ECR), schriftlich. – Die ECR-Fraktion glaubt an eine bessere Wertschöpfung und mehr Verantwortlichkeit im Haushaltsplan des Europäischen Parlaments.


Das Parlament wollte die Haushaltsmittel jedoch wieder einmal weit über die vom Ministerrat festgelegten Mittel hinaus aufstocken. Deshalb hat die EKR für Kürzungen in vielen Bereichen der EU-Ausgaben gestimmt.

Wir unterstützen weiterhin Bereiche, in denen die EU zusätzlichen Wert schafft, wie beispielsweise die Erforschung neuer Technologien, den Zugang zu Informationen für EU-Bürger, den europäischen Bürgerbeauftragten und den Rechnungshof. Wir haben aber auch gegen eine ganze Reihe anderer Haushaltslinien gestimmt, die in einer Zeit, in der wir alle wirtschaftliche Vernunft walten lassen sollten, nicht gerechtfertigt und unwirtschaftlich sind.

Wir haben insbesondere gegen die Bereitstellung von Mitteln für den Ausschuss der Regionen gestimmt und Vorstöße für Kürzungen bei einigen der verschwenderischsten Haushaltslinien in Bezug auf Agrarsubventionen und Agrarregelungen und Verschwendungen in der Verwaltung unterstützt.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Bei dieser Aussprache über den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union bin ich dafür, dass die besonderen Bedingungen der Krise, die wir derzeit durchleben, berücksichtigt werden, wenn wir über die Zuweisung der Mittel an die verschiedenen Sektoren der europäischen Wirtschaft diskutieren.

Ich möchte auf die Dringlichkeit der Schaffung eines Fonds für den Milchsektor aufmerksam machen angesichts der schwierigen Umstände, mit denen Erzeuger konfrontiert sind, und ich hoffe, dass wirksame Hilfsmaßnahmen für diesen Wirtschaftszweig verabschiedet werden.

Es ist unerlässlich, die erforderlichen Mittel bereitzustellen, damit kleine und mittlere Unternehmen, die mit am stärksten von der Krise getroffen wurden, die Unterstützung erhalten, die es ihnen ermöglicht, diese Krise zu überleben. Die Mittelaufstockung für das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation wird es ermöglichen, Unternehmergeist und Innovation zu fördern, was für das Bestehen der EU auf dem Weltmarkt und für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung im Binnenmarkt unabdingbar ist.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Ich begrüße es, dass die Strategie der Null-Basis-Budgetierung zu Beginn einer jeden Wahlperiode, die ich im Namen der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) vorgeschlagen habe, angenommen wurde. In der Folge wird der Haushaltsplan des Parlaments den echten Bedarf widerspiegeln, und es wird mehr Transparenz, Haushaltsdisziplin und Effizienz geben. Ich unterstütze auch eine Abgrenzung zwischen festen und der variablen Kosten, wobei letztere durch eine Kosten-Nutzen-Analyse zu begründen sind. In Bereichen wie der Kommunikationspolitik ist eine solche Kosten-Nutzen-Analyse wichtig, um bessere Ergebnisse und eine bessere Mittelverwaltung zu gewährleisten.

Ich möchte betonen, dass in diesem Haushaltsentwurf Erfordernisse, die aus dem künftigen Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon entstehen, nicht berücksichtigt wurden, weshalb wahrscheinlich ein Berichtigungshaushaltsplans konzipiert werden muss. Ich möchte hervorheben, dass Exzellenz bei der Gesetzgebung die oberste Priorität des Parlaments sein sollte und die zu diesem Zweck erforderlichen Mittel bereitgestellt werden müssen. Ich glaube auch, dass es unerlässlich ist, eine langfristige Gebäudepolitik einzuführen, welche die Gebäudeinstandhaltungskosten berücksichtigt.

 
  
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  Sylvie Guillaume (S&D), schriftlich.(FR) Ich habe für die erste Lesung des Haushaltsplans für 2010 gestimmt, der Zahlungen in Höhe von 127,5 Mrd. EUR umfasst, wobei ich jedoch hoffe, dass wir bei der zweiten Lesung noch bessere Ergebnisse erzielen können, insbesondere bezüglich der Mittel für ein Konjunkturprogramm, das den Herausforderungen im Hinblick auf Arbeitsplätze, soziale Kohäsion, Klimawandel und Armutsbekämpfung gerecht wird. Es ging mir vor allem um die Verteidigung der Unterstützung für Mikrokredite, die ein vorrangiges Anliegen der Sozialisten ist, durch die Bereitstellung von Mitteln für die Sozialwirtschaft bei vollständiger Aufrechterhaltung des Programms PROGRESS. Die Mittel für diesen Haushaltsplan sind in der Tat begrenzt, insbesondere aufgrund der eingeschränkten finanziellen Vorausschau, die seinen Rahmen bildet. Bei der Erörterung der neuen finanziellen Vorausschau werden ernsthafte Anstrengungen nötig sein.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Ich begrüße es, dass der Gesamtbetrag des Haushaltsplans des Parlaments unter Rubrik 5 (Verwaltungsausgaben) des mehrjährigen Finanzrahmens unter der selbst auferlegten Obergrenze von 20 % liegt. In einem Krisenjahr ist es wichtig, dass das Parlament ein Bild von Disziplin und Kostenkontrolle vermittelt.

Der genehmigte Haushaltsplan beinhaltet keine Anpassungen, die bei Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon möglicherweise notwendig sind, insbesondere was die Gesetzgebung angeht. In dieser Hinsicht wird möglicherweise ein Berichtigungshaushaltsplan notwendig, falls der Vertrag von Lissabon in Kraft treten sollte. Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass die wichtigste Funktion des Parlaments (nach Meinung der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten)) seine gesetzgebende Rolle ist und dass das Parlament die erforderlichen Mittel erhalten sollte, um hier hervorragende Arbeit zu leisten.

Was die Informationspolitik angeht, begrüße ich die Zustimmung zur Bereitstellung von Mitteln für politische Parteien auf europäischer Ebene und für politische Stiftungen auf europäischer Ebene, was dazu beitragen wird, die Kommunikation mit den Bürgern und deren Teilnahme am politischen Leben der EU zu verbessern. Dies macht auch eine tiefer gehende Aussprache über die langfristigen Haushaltsgrundsätze in diesem Bereich notwendig.

Ich habe für diesen Bericht gestimmt.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Ich begrüße es, dass der Gesamtbetrag des Haushaltsplans des Parlaments unter Rubrik 5 (Verwaltungsausgaben) des mehrjährigen Finanzrahmens unter der selbst auferlegten Obergrenze von 20 % liegt. Es ist jedoch wichtig, darauf hinzuweisen, dass das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon und die damit verbundene Erweiterung der Kompetenzen des Parlaments bedeutet, dass ein Berichtigungshaushaltsplan erstellt werden muss und die Obergrenze von 20 % bei den Verwaltungsausgaben schwer einzuhalten sein wird. Exzellenz bei der Gesetzgebung sollte die oberste Priorität des Parlaments sein, und um dies umzusetzen, sollten die erforderlichen Bedingungen geschaffen werden.

Ich möchte auch die vom Schattenberichterstatter der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten), José Manuel Fernandes, geleistete Arbeit loben, der entscheidend dazu beigetragen hat, dass dieser Bericht zu einem Dokument von großer Wichtigkeit für das Parlament geworden ist. Von seiner Arbeit möchte ich gerne den gerade erst angenommenen Vorschlag zur Einführung einer Politik der Null-Basis-Budgetierung zu Beginn einer jeden Wahlperiode hervorheben, wodurch es möglich sein wird, dass der Haushaltsplan des Parlaments nur die realen Kosten widerspiegelt und wodurch es mehr Transparenz, Haushaltsdisziplin und Effizienz geben wird.

 
  
  

- Bericht: Claude Moraes (A7-0040/2009) <

 
  
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  Carlos Coelho (PPE), schriftlich. (PT) Seit 1998 hat das Europäische Parlament durchweg alle Initiativen abgelehnt, wenn es zu Detailfragen in Bezug auf Europol konsultiert wurde, solange Europol im zwischenstaatlichen Rahmen verblieb, ohne einer demokratischen oder gerichtlichen Kontrolle zu unterliegen. Nun, da der Beschluss gefasst wurde, Europol in eine aus dem Gemeinschaftshaushalt finanzierte EU-Agentur umzuwandeln und die Aufsichtsfunktion des Parlaments gestärkt wurde, ist es nicht länger notwendig, diese Linie weiterzuverfolgen.

Ich habe daher für diese Initiative der Tschechischen Republik gestimmt, die auf eine verwaltungstechnische Maßnahme abzielt, nämlich die Anpassung der Grundgehälter und Zulagen der Europol-Bediensteten, um dem Anstieg der Lebenshaltungskosten in den Niederlanden gerecht zu werden. Ich möchte dennoch betonen, dass jeder Beschluss zur Anpassung der Gehälter von Europol-Bediensteten vom Rat einstimmig gefasst werden muss.

 
  
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  Elisabeth Morin-Chartier (PPE), schriftlich.(FR) Ich habe für diesen Entschließungsvorschlag zur Anpassung der Grundgehälter und Zulagen der Europol-Bediensteten gestimmt. Dieser Bericht zielt auf die Anpassung ihrer Gehälter an den Anstieg der Lebenshaltungskosten in den Niederlanden sowie an die Änderungen bei den Gehältern im öffentlichen Dienst der Mitgliedstaaten ab. Diese Unterstützung ist umso mehr erforderlich, als Europol in eine aus dem Gemeinschaftshaushalt finanzierte Agentur der Europäischen Union umgewandelt wurde.

 
  
  

- Veränderung der Verordnung (CE) N°1234/2007 "OCM unique"

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für die Aufnahme von Milch in Artikel 186 gestimmt, um es der Kommission zu ermöglichen, schnell auf Krisensituationen zu reagieren, da sie auf diese Weise über ein Instrument verfügt, dessen Verwendung wichtig ist. Bei der Verwendung dieses Instruments darf das Parlament jedoch nicht von diesem Prozess ausgeschlossen werden, zumal die Mitentscheidung näher rückt, weshalb es von entscheidender Bedeutung ist, dass die Kommission diese Maßnahmen überwacht.

Bezüglich der freiwilligen Anpassung der Zusatzabgabenregelung, gemeinhin auch als „Geldstrafen“ bezeichnet, die zur Sicherstellung der internen Finanzierung zur Restrukturierung des Milchsektors dienen soll, glaube ich, dass dies eine Maßnahme ist, die zu einzelstaatlichen Reaktionen führt, obwohl es meiner Meinung nach angemessener wäre, europäische Antworten auf eine Krise zu finden, die Europa insgesamt betrifft.

Alles in allem bin ich der Meinung, dass, nachdem in den letzten Monaten so hart für die Unterbreitung von Maßnahmen durch die Kommission gekämpft wurde, wir nicht in der Position sind, irgendeinen Beitrag in dieser für die europäischen Milcherzeuger und ihre Familien so schweren Zeit abzulehnen.

 
  
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  Richard Ashworth (ECR), schriftlich. – Ich habe für diese Änderungen an der einheitlichen GMO gestimmt, weil ich glaube, dass das 280-Millionen-Euro-Paket realistisch ist und von der Milchindustrie positiv aufgenommen werden wird. Ich bin daher überzeugt, dass es erforderlich sein wird, dem Verwaltungsausschuss zeitlich begrenzt die entsprechenden Befugnisse gemäß Artikel 186 einzuräumen, damit diese Unterstützung geleistet werden kann. Ich denke jedoch, dass die Kommission nur maximal zwei Jahre über diese Befugnisse verfügen sollte, um die reibungslose Verwendung dieses Pakets zu gewährleisten.

Das nationale Rückkaufprogramm von Milchquoten, das von der Kommission ebenfalls vorgeschlagen wurde und das Pläne zur Abführung von Zusatzabgaben durch Erzeuger, die die Quoten überschreiten, enthält, kann ich jedoch nicht unterstützen. Wir sollten die Tüchtigen nicht bestrafen, die doch die Zukunft dieses Industriezweigs sind. Dieses Paket ist eine kurzfristige Maßnahme zur Herbeiführung einer kurzfristigen Lösung, der Sektor braucht für die Zukunft aber eine klare langfristige Strategie.

 
  
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  Anne Delvaux (PPE), schriftlich.(FR) Hinsichtlich der Aufnahme von Milch in Artikel 186 und des Quotenrückkaufprogamms freue ich mich, dass die Umsetzung dieses Beschlusses nicht auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wurde... wie einige von uns schon befürchtet hatten, da das Milchjahr (das am 1. April beginnt und am 31. März endet) bereits sehr weit fortgeschritten ist! Obwohl ich den vorgeschlagenen Maßnahmen zustimme, würde ich gerne noch weiter gehen: Diese Maßnahmen sind nämlich weit davon entfernt ausreichend zu sein, vor allem weil – was den Quotenrückkauf angeht – der Ball wieder den Mitgliedstaaten und der nationalen Finanzierung zugespielt wurde. Darüber hinaus sprechen wir hier über mittel- und langfristige Maßnahmen.

Trotzdem sind kurzfristige Gemeinschaftsmaßnahmen dringend erforderlich. Wichtig ist: Die diesbezüglichen Erwartungen vor Ort sind sehr hoch. Abschließend, was Artikel 186 angeht, wird es in Zukunft erforderlich sein, die jährliche Verlängerung des Mechanismus zu überwachen und der Kommission die Möglichkeit einzuräumen, diese Maßnahme jedes Jahr automatisch zu verlängern. Dadurch werden das Parlament und der Rat auch größeren Druck auf die Kommission ausüben können.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für den Vorschlag einer Verordnung über eine einheitliche GMO gestimmt, da vor dem Hintergrund der schweren Krise, die der Milchsektor in Europa durchlebt, dringende Maßnahmen erforderlich sind, um das Marktgleichgewicht wieder herzustellen und um den Landwirten ein angemessenes Einkommen zu garantieren, wie es auch in den Zielen der GAP vorgesehen ist, welche im Vertrag von Lissabon noch einmal bestätigt wurden.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Diese Vorschläge sind ein Eingeständnis des Scheiterns der Kommissionspolitik für den Milchsektor. Es gibt mehrere Gründe, warum wir dagegen gestimmt haben: 1) der von der Kommission zur Stabilisierung des Milchmarktes vorgeschlagene Betrag ist ganz klar unzureichend und wird erst 2010 zur Verfügung gestellt, weshalb es nicht möglich ist, eine äußerst dringliche Situation in dem Umfang, in dem es nötig wäre, anzugehen, vor allem was kleine und mittlere Unternehmen angeht; 2) die im Vorschlag genannte Aufnahme von Milch und Milcherzeugnissen in Artikel 186 gewährt der Kommission vom Parlament und vom Rat eingeräumte Befugnisse, ohne dass die Maßnahmen, die daraus entwickelt werden, näher benannt werden; 3) die vorgeschlagenen Maßnahmen ändern nichts an den Zielen der letzten GMO-Reform, die Marktregulierungsinstrumente, Quoten und Produktionsrechte komplett zu liberalisieren und zu demontieren – Leitlinien, die die Wurzel der derzeitigen Krise sind; 4) die bewilligten Mittel dienen vor allem der Umstrukturierung des Sektors, was für die Kommission heißt, dass tausende Erzeuger – mit all den damit einhergehenden sozialen und umweltrelevanten Folgen – ihre Tätigkeit aufgeben; 5) der Vorschlag wird das bestehende Ungleichgewicht bei der Verteilung der Mittel unter den Erzeugern und Ländern noch verschärfen, was die Situation für unzählige Erzeuger nur noch schlimmer machen wird.

 
  
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  Sylvie Guillaume (S&D), schriftlich.(FR) Ich habe für die neuen Anti-Krisen-Maßnahmen im Hinblick auf den Milchpreis gestimmt, um die Erzeuger zu unterstützen, die derzeit mit einer für ihren Berufsstand ganz besonders schwierigen Situation zu kämpfen haben. Diese Maßnahmen kommen spät, obwohl die Milcherzeuger schon seit dem letzten Frühjahr auf ihre Probleme hinweisen. Das von den Mitgliedstaaten vorgeschlagene 280-Millionen-Euro-Paket reicht nicht aus; wir müssen beweisen, dass wir mehr wollen, und ein Hilfspaket von 600 Mio. EUR unterstützen, damit unsere Erzeuger die Krise, in der sie sich befinden, überwinden können. Ich bin äußerst besorgt, was die Zukunft dieses Sektors angeht, da nichts getan wird, um die Erzeuger aus dem Klammergriff der reinen Marktmechanismen zu befreien, obwohl der Europäische Rechnungshof angekündigt hat, dass Instrumente zur Steuerung des Milchmarktes nötig sind, und dies mit dem Risiko, die Milcherzeugung in zahlreichen gefährdeten Gebieten zu untergraben und die Tatsache nicht zu sehen, dass es die Erzeugnisse mit hohem Mehrwert sind, mit denen sich Europa auf dem Weltmarkt positionieren kann.

 
  
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  Alan Kelly (S&D), schriftlich. – Die Milcherzeuger befinden sich derzeit unter erheblichem Druck. In Irland, wo die Milchindustrie von strategischer Bedeutung ist, wird fast jeder Milcherzeuger im Jahr 2009 Verluste machen. Dies ist für eine der Schlüsselindustrien Europas eine untragbare Situation. Ich habe für den heutigen Änderungsantrag gestimmt, um mich mit den Landwirten in einer Zeit der Krise solidarisch zu zeigen. Ich bedaure nur, dass wir nicht dafür stimmen konnten, ihnen 600 Mio. EUR anstatt 300 Mio. EUR zur Verfügung zu stellen, wie es ursprünglich von diesem Haus vorgeschlagen worden war. Die Abstimmung über diese Frage wurde jedoch auf Ausschussebene durch die Mitte-Rechts-Parteien im Parlament blockiert. 300 Mio. EUR sind besser als nichts, aber in Zukunft sind zur Unterstützung dieses Sektors drastischere Maßnahmen nötig.

 
  
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  Kartika Tamara Liotard (GUE/NGL), schriftlich. – Ich habe mich bei der Schlussabstimmung über die Verordnung über die einheitliche GMO (Artikel 142) enthalten, weil die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen meiner Meinung nach nicht weit genug gehen.

Die Krise im Milchsektor ist ein Problem, das dringlicher Maßnahmen bedarf, und deshalb habe ich auch für das Dringlichkeitsverfahren nach Artikel 142 für die Berichtigungen zu der Verordnung über die einheitliche GMO gestimmt. Der derzeitige Vorschlag der Kommission ist jedoch zu schwach und ich möchte, dass schnellstens angemessene und unterstützende Maßnahmen ergriffen werden, welche die Krise im Milchsektor wirksam bekämpfen. Diesem Vorschlag zuzustimmen würde alle künftigen, wirksameren Maßnahmen ausschließen.

 
  
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  Astrid Lulling (PPE), schriftlich. Die Krise in der Milchwirtschaft hat viele Landwirte an den Rand des Bankrotts gebracht. Nach monatelangem Abwarten auf bessere Milchpreise hat die Europäische Kommission endlich Notfallmaßnahmen für die Rettung der Milchproduzenten vorgelegt.

Die Beihilfen für die private Lagerhaltung von Käse wird auf 15 Millionen € aufgestockt, was vorwiegend den Italienern zu Gute kommt.

Der Interventionszeitraum für Milchpulver und Butter wird ausgedehnt, und die Exporterstattungen werden erhöht. Diese Maßnahmen sollen den Milchpreis mittelfristig stabilisieren.

Ein Milchfonds von rund 280 Millionen € wird auf die Mitgliedstaaten verteilt, um nationale Hilfsmaßnahmen zu finanzieren. Das ist allerdings nicht viel mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein.

Die Kommission bietet den Mitgliedstaaten einen freiwilligen Aufkauf von Quoten an, um Milcherzeuger zur teilweisen oder endgültigen Aufgabe der Milchproduktion zu bewegen. Produktive Betriebe, die zuviel liefern, würden stärker zur Kasse gebeten. Diese Maßnahmen sind mit einem hohen nationalen Kostenaufwand verbunden. Weil in Zeiten der allgemeinen Wirtschaftskrise Krise kein Spielraum in den nationalen Budgets verbleibt, halte ich nichts davon.

Die handfesteste Maßnahme in dem Krisenpaket ist die Aufnahme der Milch in Artikel 186 der Verordnung 1234/2007, so dass die Kommission schnelle Maßnahmen zur Krisenbekämpfung ergreifen kann. Es scheint mir allerdings fragwürdig, diese Maßnahme zeitlich zu begrenzen. Unter diesen Vorbehalten habe ich der Stellungnahme unseres Parlaments zugestimmt.

 
  
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  Willy Meyer (GUE/NGL), schriftlich.(ES) Ich habe gegen die Entschließung zum Milchsektor gestimmt, weil ich denke, dass der Vorschlag der Kommission, dem Sektor 280 Mio. EUR zur Verfügung zu stellen, zu spät kommt, um dieses Jahr umgesetzt zu werden, und ohnehin als Maßnahme nicht ausreicht. Aus diesem Grund habe ich den Vorschlag unterstützt, dem Sektor 600 Mio. EUR zuzuweisen. Andererseits räumt die Aufnahme von Milch und Milcherzeugnissen in Artikel 186 dem vom Europäischen Parlament eingesetzten Ausschuss und dem Rat bestimmte Befugnisse ein, obwohl keine genauen Angaben dazu gemacht wurden, welche praktischen Maßnahmen ergriffen werden sollen. Allerdings ändern die beschlossenen Maßnahmen nichts am Ziel der jüngsten GAP-Reform, nämlich der kompletten Liberalisierung des Milchmarktes, was unsere Fraktion ablehnt. Diese Maßnahmen begünstigen die Lebensmittelindustrie und die großen Vertriebsketten zu Lasten der kleinen und mittleren Erzeuger und tragen zur Konzentration der Produktion und zu einem Anstieg der Gewinne dieser Industrie bei, die sich in den letzten Jahren aufgrund des Rückgangs der an die Milcherzeuger gezahlten Preise und aufgrund des Anstiegs der Endverbraucherpreise bereits vervielfacht haben.

 
  
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  Elisabeth Morin-Chartier (PPE), schriftlich. (FR) Ich habe die Schaffung eines Milchfonds unterstützt, um dem Sektor in der Krise zu helfen, und insbesondere, um die Landwirte zu unterstützen, die sich dringlichsten Problemen gegenübersehen. Insbesondere habe ich für den Änderungsantrag gestimmt, der 20 Mio. EUR mehr als den von der Europäischen Kommission angekündigten Betrag fordert, so dass dieser auf 300 Mio. EUR ansteigt. Dies ist eine Änderung an der Verordnung über die einheitliche gemeinsame Organisation der Agrarmärkte (GMO), die es insbesondere der Europäischen Kommission ermöglicht, bei ernsten Störungen des Milchmarktes, wie dies nun schon seit mehreren Monaten der Fall ist, aus eigener Initiative Notfallmaßnahmen zu ergreifen. Diese Mittel reichen natürlich nicht aus, um alle Erzeuger aus der schwierigen Lage, in der sie sich befinden, zu befreien. Angesichts der derzeitigen Haushaltsspielräume wäre es bedauerlicherweise jedoch unverantwortlich gewesen, mehr zu fordern. Zudem würden wir bei höheren Forderungen auch das Risiko eingehen, ganz leer auszugehen. Ich möchte unterstreichen, dass es sich hier nur um Weichen handelt, die gestellt wurden. Die Debatte über den Rechtsrahmen, der nach 2013 eingesetzt werden muss, geht weiter, und das Europäische Parlament wird sich in dieser Frage weiterhin darum bemühen, einen wirksamen und verantwortungsvollen Rahmen für die Agrarmärkte zu schaffen. Ferner wird uns der Vertrag von Lissabon in dieser Hinsicht neue Werkzeuge an die Hand geben.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich.(PT) Bei der Plenarsitzung des Parlaments in Straßburg wurden Berichte angenommen, die drei spezifische Maßnahmen enthalten (280 Mio. EUR Direkthilfe für Erzeuger, eine zeitlich begrenzte Regelung zur Berechnung von Quotenrückkäufen und die Aufnahme von Milch in die GMO unter Artikel 186 (Notfallmaßnahmen)). Ich glaube, dass diese Maßnahmen wichtig sind, aber sie sind nicht ausreichend, es sind einmalige Maßnahmen für ein Problem, das bereits ernste strukturelle Ausmaße angenommen hat. Der Sektor braucht sinnvolle und wirksame Steuerungsmechanismen, so dass er bei Bedarf in den Markt eingreifen kann, was dem von der Europäischen Kommission empfohlenen Ansatz, der eine Liberalisierung und Deregulierung unterstützt, entgegensteht.

Diese Krise im Milchsektor hat deutlich gezeigt, dass die GMO für Milch noch immer entsprechender Instrumente bedarf, insbesondere die Quotenregelung, um Marktungleichgewichte auszugleichen.

Das Paket, dem der Ecofin-Rat am 19. November noch zustimmen muss, beläuft sich auf 280 Mio. EUR und wird den Mitgliedstaaten in Form eines Finanzrahmens auf der Grundlage von Produktion und jährlichen Quoten zur Verfügung gestellt. Den Berechnungen zufolge wird Portugal einen Finanzrahmen von 6 bis 7 Mio. EUR erhalten, um dem Einbruch der Erzeugerpreise entgegenzuwirken, der im Vergleich zu den Preisen der Jahre 2007-2008 bei über 50 % liegt…

(Stimmerklärung gekürzt gemäß Artikel 170 der Geschäftsordnung)

 
  
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  Georgios Toussas (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Die Maßnahmen der Kommission und der Regierungen im Hinblick auf die Krise im Sektor der Viehwirtschaft passen exakt zu der allgemeineren basisfeindlichen GAP und, noch wichtiger, zu dem Beschluss der EU zur vollständigen Liberalisierung des Milchmarktes. Am bedenklichsten ist jedoch, dass die vorgeschlagenen Rubriken zur Beschleunigung der Umstrukturierung verwendet werden, um die Gewinne der Lebensmittelindustrie in die Höhe zu treiben und damit die Handelskonzerne des Milchsektors auf Kosten der Viehzuchtbetriebe zu stärken. Die Maßnahmen bekämpfen nicht die akuten Probleme, gegen die kleine und mittlere Inhaber von Milcherzeugungsbetrieben demonstriert haben: nämlich die hohen Kosten der Erzeugung und die lächerlichen Erzeugerpreise.

Wichtiger noch, sie bekämpfen nicht die akuten Probleme aller Viehzuchtbetriebe in der Rinderzucht, der Fleischerzeugung und der Schaf- und Ziegenhaltung. Industrielle und Händler verdoppeln ihre Gewinne sowohl durch lächerliche Erzeugerpreise als auch durch die exponentiellen Preise, welche die Arbeiter für diese Lebensmittel des täglichen Bedarfs bezahlen. Wir haben gegen den Vorschlag gestimmt, weil er darauf abzielt, die Erzeugung in diesem Sektor noch weiter zu konzentrieren. Die Lösung für arme und mittlere Landwirtschaftsbetriebe ist der Kampf gegen die monopolfreundliche Politik der EU und für eine andere Art der Entwicklung, welche die Viehzuchtbetriebe von der Ausbeutung befreit, ihnen ein Einkommen und eine Zukunft garantiert und allgemein dem Nahrungsbedarf der Menschen gerecht wird und ihrem Wohlergehen dient.

 
  
  

- Entschliessungsantrag B7-0097/2009

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. (FR) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Tatsache, dass die Binnengrenzen der Europäischen Union abgeschafft wurden, ohne dass gleichzeitig oder sogar noch zuvor die Kontrollen der Außengrenzen verstärkt wurden und dass die ursprünglich vorgesehenen Sicherheitsinstrumente, ohnehin minimal, nicht voll funktionsfähig sind, stellt ein echtes Problem dar. Da wir aber der Realität ins Auge sehen müssen, werden wir uns diesem Entschließungsantrag, in dem die Besorgnis über die Verzögerungen bei der Inbetriebnahme der neuen Systeme zum Austausch von Informationen über Strafsachen und Visumangelegenheiten zum Ausdruck gebracht wird, nicht widersetzen. All dies ist jedoch gar nicht das wahre Problem: Das wahre Problem ist Schengen selbst, sein Pseudo-Besitzstand, der nun auch in die Verträge aufgenommen wurde, und die von Brüssel verfolgten Strategien in Bezug auf Visa, Einwanderung und Personenverkehr.

Heutzutage wird Europa mit legalen und illegalen Einwanderern überschwemmt, und die immer gewalttätiger werdende Kriminalität steigt sprunghaft an, weil die Nationen ihres Rechts auf Kontrolle ihrer eigenen Grenzen beraubt wurden. Durch Schengen haben die grenzüberschreitende Kriminalität und der illegale Verkehr von Personen und Waren, die ihrerseits manchmal legal sind und manchmal auch nicht, Hochkonjunktur, ohne einen wirklichen Nutzen für die Europäer. Solange diese Systeme noch nicht funktionieren, muss daher zumindest die Schutzklausel angewendet werden und müssen die Kontrollen wieder eingeführt werden!

 
  
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  Joanna Senyszyn (S&D), schriftlich. (PL) Ich unterstütze den Entschließungsantrag zur Situation im Hinblick auf das SIS II und das VIS voll und ganz. Die Entwicklung des SIS II hat zu lange gedauert, und zahlreiche technische Probleme haben bereits den Beitritt neuer Länder zum Schengener System verzögert. Daher ist eine durchgehende Überwachung der Fortschritte bei der Einrichtung des SIS II und des VIS durch das Europäische Parlament erforderlich.

Das SIS II ist ein zentrales politisches Projekt für die gesamte Union. Seine lang erwartete Einführung und korrekte Funktionsweise ist für die Erweiterung des Schengen-Raums und für den sich daraus ergebenden freien Personenverkehr innerhalb der EU durch die Bürger, die als nächstes dazu berechtigt sein werden (Bulgarien, Rumänien, Zypern und Liechtenstein), von wesentlicher Bedeutung. Das SIS II ist auch ein Schlüsselelement bei der Bekämpfung von Kriminalität und illegaler Einwanderung. Die polnischen Grenzposten konnten dank des Beitritts Polens zum Schengen-Raum im ersten Halbjahr 2008 50 % mehr illegale Einwanderer festnehmen als im gleichen Vorjahreszeitraum (laut einem Bericht des Innen- und Verwaltungsministeriums aus dem Jahr 2008).

Über 350 mit Europäischem Haftbefehl (EuHb) gesuchte Personen konnten auf polnischem Gebiet festgenommen und etwa 600 von der polnischen Justiz gesuchte Personen im Ausland verhaftet werden. Die Datenbank für vermisste Kinder, die es beim SIS I nicht gab und für das SIS II geplant ist, ist ganz besonders wichtig. Unsere Glaubwürdigkeit in den Augen unserer Bürgerinnen und Bürger hängt von zentralen Projekten wie diesen ab. Ein vereintes Europa kann sich keine weiteren Verzögerungen und Nachlässigkeiten leisten.

 
  
  

Entschliessungsantrag RC-B7-0118/2009

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Annahme dieses Entschließungsantrags erfordert einige Anmerkungen zu ihren Zielen und ihrem Inhalt. Erstens sollte sich die Europäische Union, anstatt für sich zu beanspruchen, eine Verfechterin der Demokratie zu sein – was sie nicht ist – und anderen Ländern „praktische Ratschläge“ zu erteilen, zunächst einmal um den Zustand der Demokratie innerhalb der EU kümmern. Der Ratifizierungsprozess des Vertrags von Lissabon ist, neben anderen möglichen Beispielen, eines der jüngsten Beispiele dafür, wie das sogenannte „europäische Projekt“ sich gegen die demokratische Beteiligung der europäischen Völker und gegen deren Interessen, Wünsche und Hoffnungen richtet, wie diese unter Druck gesetzt werden, erpresst werden und wie ihre Entscheidungen in Bezug auf den Kurs, den ihre gemeinsame Zukunft nehmen soll, missachtet werden. Zweitens: Was ihre Außenbeziehungen angeht, sollten die EU-Länder, anstatt ein Wiederaufleben des Wettrüstens und der Militarisierung internationaler Beziehungen zu fördern, zur Demokratie beitragen, indem sie eine echte Politik des Friedens und der internationalen Zusammenarbeit fördern, die auf der Anerkennung der Souveränität eines jeden Landes und der Einhaltung des Interventionsverbots sowie des internationalen Rechts und der Charta der Vereinten Nationen basiert. Wir sind leider weit davon entfernt, diesen Beitrag zu leisten. Eine EU mit einem immer größer werdenden demokratischen Defizit kann nicht als Beispiel dienen und kann noch weniger dabei helfen, die Demokratie in der Welt zu „konsolidieren“; deshalb haben wir dagegen gestimmt.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. (FR) Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Entschließung tut, wie üblich, die angeblich guten Absichten dieses Hauses in Bezug auf Menschenrechte kund: Die Aufgabe der EU ist scheinbar, die gesamte Menschheit mit ihren Vorstellungen von Demokratie zu erleuchten, die demokratischen Entwicklungen in allen Ländern zu finanzieren und so weiter. Aber wie kann sie glaubwürdig sein, diese Union, die die Schutzklauseln, die es diesbezüglich doch in all ihren Außenhandelsabkommen gibt, nur halbherzig oder gar nicht anwendet, wenn sie weiter Handel treibt und finanziert, egal was passiert?

Wie kann sie glaubwürdig sein angesichts der Art und Weise, wie sie sogar in Europa handelt, wo sie den Nationen eine europäische Verfassung, die in „Vertrag von Lissabon“ umgetauft wurde, auferlegt, obwohl einige von ihnen klar gesagt haben, dass sie das nicht wollen? Und wie können Sie, meine Damen und Herren Abgeordneten von der Linken, nach dieser jämmerlichen Farce gestern in Bezug auf Italien, wo Sie sich so sektiererisch und parteiisch wie nie zuvor gezeigt haben, noch glaubwürdig sein?

 
  
  

- Bericht: Elmar Brok (A7-0041/2009)

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht Brok zu den institutionellen Aspekten der Errichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) gestimmt, der äußerst wichtig sein wird, wenn es gelingen soll, die auswärtigen Beziehungen der Union kohärenter und effizienter zu gestalten. Es ist wichtig, zu gewährleisten, dass die Einrichtung des EAD, die sich aus den Neuerungen ergibt, die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt werden, die Wahrung und Weiterentwicklung des Gemeinschaftsmodells im Bereich der Außenbeziehungen der Union und die Wahrung des interinstitutionellen Gleichgewichts der Union ermöglicht.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Die Errichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes ist die logische Folge eines Prozesses, bei dem die Europäische Union immer mehr Außenkompetenzen erwirbt. Es könnte ein wichtiges Instrument zur Koordination und für die EU zur Stärkung ihrer Position nach außen werden, wenn sie es schafft, dem Druck der Direktionen standzuhalten und bei ihrer Tätigkeit mehr auf eine Zusammenarbeit mit den diplomatischen Vertretungen der Mitgliedstaaten setzt, anstatt mit ihnen zu konkurrieren.

Ich bedaure, dass ein von mir vorgeschlagener Änderungsantrag, in dem die Berücksichtigung der europäischen Weltsprachen bei der Festsetzung der internen Sprachenregelung des EAD gefordert wird, im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten keine Zustimmung gefunden hat.

Dies ist umso wichtiger, als es die Priorität des EAD sein sollte, Brücken zu bauen und Kontakte und Verbindungen mit dem Rest der Welt herzustellen, weshalb er als Arbeitssprachen die Sprachen wählen sollte, die sich für deren direkte Herstellung am besten eignen. Es ist daher nicht zu verstehen, dass sich das Parlament, wenn es um diese Frage geht, dafür entscheidet, die auswärtigen Aspekte der Mehrsprachigkeit und die strategische Natur dieser Sprachen, die es nicht nur selbst anerkennt, sondern die auch von der Europäischen Kommission anerkannt werden, zu missachten.

 
  
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  Sylvie Guillaume (S&D), schriftlich. (FR) Ich habe die Stellungnahme des Europäischen Parlaments zur Struktur des künftigen diplomatischen Dienstes der EU unterstützt. Ich hoffe, dass der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) im Wesentlichen einen gemeinschaftlichen Ansatz verfolgen und es der EU ermöglichen wird, ihren diplomatischen Einfluss wirksam und demokratisch geltend zu machen. Der EAD muss in Verwaltungs- und Haushaltsfragen der Kommission zugeordnet werden und muss offiziell Teil der Kommission sein. Ich hoffe auch, dass es dem neuen Kommissar für Entwicklung gelingen wird, voll unabhängig zu bleiben und seine Vorrechte in Bezug auf diesen Dienst entgegen der Vorstellung, selbiger könnte Befugnisse in Bereichen mit Bezug auf das auswärtige Handeln der Europäischen Union, darunter auch die EU-Handelspolitik und die EU-Erweiterung bündeln, zu wahren. Es ist wichtig, dass die Stimme des Parlaments vom Rat gehört wird, der bei seiner Tagung vom 29.-30. Oktober 2009 die Leitlinien für diesen neuen Dienst festlegen soll.

 
  
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  Willy Meyer (GUE/NGL), schriftlich. Ich habe gegen den Bericht von Herrn Brok zum Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) gestimmt, da ich ihn als das deutlichste Zeichen für die Militarisierung der Europäischen Union betrachte. Der Dienst, der nach der Ratifizierung des Vertrags von Lissabon eingeführt werden soll, deckt alle Bereiche der Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU ab. Gemäß dem Bericht werden der EAD und der Hohe Vertreter (und Vizepräsident der Europäischen Kommission) die Rolle von EU-Außenvertretern übernehmen, die von einem Netzwerk von 5 000 Beamten unterstützt werden, ohne dass sie irgendeiner parlamentarischen Kontrolle unterliegen. Der Hohe Vertreter wird für das zivile und militärische Krisenmanagement verantwortlich und für Menschenrechte zuständig sein, ist gegenüber den Mitgliedstaaten aber nicht rechenschaftspflichtig. Darüber hinaus wird der EAD aufgrund eines Ratsbeschlusses mit der Zustimmung der Kommission eingerichtet. Das Parlament wird lediglich konsultiert, was die antidemokratische Natur dieses Vorhabens zeigt. Ich denke, dass der Europäische Auswärtige Dienst nicht dem Geist des europäischen Projekts entspricht, den unsere Fraktion verteidigen möchte, nämlich ein für die Bürger und ein von den Bürgern geschaffenes Europa und kein Europa, das derzeit auf einem ökonomischen Modell errichtet wird, das auf einem Nichteingreifen in die Wirtschaft basiert.

 
  
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  Georgios Toussas (GUE/NGL), schriftlich. Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) der EU, der gemäß dem reaktionären Vertrag von Lissabon eingeführt wird, ist ein Mechanismus, mit dem die gesteigerte imperialistische Aggression und die basisfeindliche Politik der EU gefördert werden. Die eilige Zustimmung der politischen Vertreter des Kapitals im Europäischen Parlament – der Konservativen, Sozialdemokraten, Liberalen und Grünen in gleicher Weise – zum EAD zeigt deren Ergebenheit gegenüber der Wirtschaftspolitik und den militärischen Optionen des Euro-vereinigenden Kapitals:

• unabhängige Vertretung der EU bei allen internationalen Organisationen, unabhängig von ihren Mitgliedstaaten, wie im Vertrag von Lissabon festgelegt;

• Einrichtung des EAD, eines autonomen EU-Dienstes mit zivilen und militärischen Befugnissen, basierend auf der in der GASP und ESVP eingeschlagenen Richtung und mit dem Befehl des Hohen Vertreters unterstehenden hochrangigen Zivil- und Militärbeamten der EU besetzt;

• Nutzung des EAD als Werkzeug zur Förderung der imperialistischen Politik der EU durch eigene Botschaften und ein von den Mitgliedstaaten unabhängiges auswärtiges Handeln. Der Weg für diese Entwicklungen wurde im Vertrag von Maastricht geebnet, mit dem die GASP und ESVP der EU geschaffen wurden und der einen Anstieg der militärischen Aggression und der Militarisierung der EU signalisierte.

Die Kommunistische Partei Griechenlands hat gegen den Bericht gestimmt, der alle Aspekte des Vertrags von Lissabon offenbart und die Gefahren offenlegt, die seine Anwendung für das Volk birgt, das gegen die EU, diese transnationale Union des Kapitals, und ihre basisfeindliche Politik kämpft.

 
  
  

Entschliessungsantrag RC-B7-0095/2009

 
  
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  Françoise Castex (S&D), schriftlich. (FR) Ich habe mich an dieser Abstimmung nicht beteiligt, weil ich die Idee einer weiteren Stärkung unserer Wirtschaftsbeziehungen mit den Vereinigten Staaten ablehne. Die Partnerschaft zwischen der EU und den USA ist nicht die wichtigste Partnerschaft für Europa und nicht das, was die Doha-Verhandlungsrunde braucht: Die EU muss ihre Partnerauswahl breiter fächern, wenn sie so viel wie möglich von ihrer Unabhängigkeit wahren will. Zu diesem Zweck muss sie mehr Abkommen mit Entwicklungsländern schließen. Anstatt europäische Standards zu amerikanisieren, müssen wir der Einführung eines multipolaren Entwicklungsmodells Priorität einräumen, in dem Europa endlich seinen rechtmäßigen Platz und seinen vollen Sinn finden wird.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE), schriftlich. (PT) Die Beziehungen zwischen der EU und den USA stellen ohne Zweifel die wichtigste strategische Partnerschaft der EU dar. Wir haben eine gemeinsame Verantwortung, gemeinsame Werte wie die Achtung der Menschenrechte, die Demokratie, die Stabilität und den Frieden zu fördern, aber auch, bessere Lösungen für verschiedene globale Gefahren und Herausforderungen, unter anderem die Wirtschafts- und Finanzkrise, den Klimawandel oder die Verbreitung von Kernwaffen, zu finden, das internationale Verbrechen und den internationalen Terrorismus zu bekämpfen und Armut zu beseitigen.

Mit Blick auf die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz, Polizei und innere und äußere Sicherheit würde ich gerne hervorheben, dass es für den Erfolg künftiger Verhandlungen von entscheidender Bedeutung ist, dass Sicherheitsmaßnahmen nicht die bürgerlichen Freiheiten und Grundrechte, geschweige denn die Privatsphäre oder den Datenschutz verletzen.

Ich möchte noch einmal wiederholen, dass europäische personenbezogene Daten nur dann an Drittländer weitergegeben werden sollten, wenn zwei grundlegende Voraussetzungen erfüllt sind: Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit. Die vollumfängliche Einhaltung europäischer und nationaler Datenschutzgesetze ist ebenso zu berücksichtigen, und angemessene Verfahrensgarantien müssen gegeben sein.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für den gemeinsamen Entschließungsantrag zu dem bevorstehenden Gipfeltreffen EU-USA und dem Treffen des Transatlantischen Wirtschaftsrats (TWR) gestimmt, da er die Notwendigkeit der Stärkung der transatlantischen Beziehungen in einer Zeit, da große internationale Herausforderungen einer koordinierten globalen Antwort bedürfen, hervorhebt. Ich möchte die Rolle des TWR bei der Förderung und Gewährleistung einer koordinierten Antwort auf die globale Finanzkrise hervorheben, ebenso die Bedeutung der transatlantischen Beziehungen für die Erreichung eines internationalen Übereinkommens anlässlich der COP 15 in Kopenhagen, das eine adäquate finanzielle Unterstützung für Entwicklungsländer bei der Bekämpfung des Klimawandels umfasst, und zwar sowohl hinsichtlich der Abschwächung der Folgen des Klimawandels als auch hinsichtlich entsprechender Anpassungsmaßnahmen.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Aufgrund der strategischen Bedeutung der Vereinigten Staaten für die EU und umgekehrt sollte die transatlantische Partnerschaft beim nächsten Gipfel gestärkt werden, um besser in der Lage zu sein, Maßnahmen zum Umgang mit den Herausforderungen, denen wir uns derzeit gegenübersehen – von der aktuellen ernsten sozioökonomischen Krise bis hin zu Fragen wie Abrüstung, Kampf gegen den Terrorismus, Klimawandel, Achtung der Menschenrechte etc. – zu ergreifen.

Ein koordiniertes Handeln der USA und der EU ist auch entscheidend, um eine reifere Stufe der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen beiden Seiten zu erreichen, was bis 2015 zur Schaffung eines de facto transatlantischen Marktes mit weniger Bürokratie führen und den Unternehmen in beiden Märkten in der Folge ein stabileres und attraktiveres Umfeld mit geringeren Betriebskosten bieten soll.

Zudem entsteht der EU, sollten die USA entsprechende Maßnahmen – insbesondere im Bereich der Finanzregulierung – nicht ergreifen, ein Wettbewerbsnachteil, der für die europäische Wirtschaft extrem schädlich wäre.

Ich weise daher noch einmal auf die Notwendigkeit hin, die Interessen der EU durch eine kohärente und koordinierte Politik zwischen der EU und den USA in den zahlreichen Gebieten von gemeinsamem Interesse zu schützen.

 
  
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  Willy Meyer (GUE/NGL), schriftlich. (ES) Ich habe gegen den Entschließungsantrag zu dem bevorstehenden Gipfeltreffen zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union gestimmt, weil es bei Präsident Obama – trotz der großen Hoffnungen, die mit seinem Einzug in das Weiße Haus verbunden waren und trotz seiner historischen Wahl in einem Land, in dem ethnische Minderheiten noch immer diskriminiert werden – bisher nur zu symbolischen Gesten gereicht hat. Der derzeitige Präsident der Vereinigten Staaten vertritt, genau wie die vorherige Administration, das ökonomische Modell eines Nichteingreifens in die Wirtschaft, er hat die Militärpolitik seines Vorgängers fortgeführt (er hat weitere Truppen nach Afghanistan entsandt und errichtet neue Militärstützpunkte in Kolumbien), hat aber Guantánamo noch nicht geschlossen und auch das Embargo gegen Kuba noch nicht aufgehoben. Er hat keinen Druck auf Israel oder Marokko ausgeübt, damit diese sich an internationales Recht halten. Bis heute verhängen die Vereinigten Staaten weiterhin in 38 Bundesstaaten die Todesstrafe. Sie haben bisher weder das Übereinkommen von Ottawa zur Kontrolle des Waffenhandels noch das Kyoto-Protokoll ratifiziert. Aus diesen Gründen habe ich gegen diesen Entschließungsantrag gestimmt.

 
  
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  Elisabeth Morin-Chartier (PPE), schriftlich. (FR) Ich habe für diesen Entschließungsantrag gestimmt, weil ich dem Anfang November 2009 stattfindenden Gipfeltreffen zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union große Bedeutung beimesse. Beim jüngsten G20-Treffen wurden viele Versprechen gemacht, die schwer einzuhalten sein werden, wenn die Länder eigenmächtig handeln. In dieser Hinsicht sollten die EU und die Vereinigten Staaten eine Führungsrolle bei der Umsetzung der von der G20 eingegangenen Verpflichtungen übernehmen. Folglich brauchen wir eine effektivere Koordination zwischen den von der EU und den Vereinigten Staaten ergriffenen Maßnahmen. Deshalb befürworte ich diese Treffen zwischen Europäern und Amerikanern und insbesondere die Gespräche auf der Ebene des Transatlantischen Wirtschaftsrats (TWR).

 

10. Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten: siehe Protokoll
 

(Die Sitzung wird von 13.25 Uhr bis 15.00 Uhr unterbrochen.)

 

11. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll
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12. Aussprache über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit (Aussprache)

12.1. Guinea
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  Der Präsident. − Als nächster Punkt folgt die Aussprache über sechs Entschließungsanträge zu Guinea

 
  
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  Véronique De Keyser, Verfasserin.(FR) Herr Präsident! Ich glaube, dass das Interesse an dieser Frage die Menschenmenge, die sich hier heute Nachmittag in diesen Plenarsaal gestürzt hat – was ich für meine Fraktion und für die anderen wirklich bedaure – weit übertrifft.

Herr Präsident, Guinea-Conakry braucht die Unterstützung der internationalen Völkergemeinschaft. Nach dem Tod von Präsident Conté hat eine Militärjunta die Macht ergriffen. Obwohl von der internationalen Völkergemeinschaft kritisiert, erhielt sie im Land doch Unterstützung, weil sie einen schnellen Übergang zu einer Zivilregierung mit freien Wahlen versprach. Hauptmann Dadis Camara, der die Junta anführte, hatte sich verpflichtet, bei den Präsidentschaftswahlen nicht zu kandidieren, aber nach einer desaströsen Verwaltung des Landes – keine Haushaltsmittel, keine öffentlichen Aufträge, keine Grundversorgung für die Bevölkerung – hatte er Geschmack an der Macht gefunden und sich so fest an sie geklammert, dass er nun bei den Wahlen kandidiert. Sein Wahlkampf stützt sich auf alle organisatorischen, medialen und wirtschaftlichen Mittel des Landes. Angesichts dieser Verletzung der zuvor von der Junta zugesagten Verpflichtungen organisierte die Opposition eine Demonstration, die von der Präsidentengarde brutal unterdrückt wurde. Dabei wurden 150 Menschen getötet, mehr als 1 000 Menschen verletzt und zahlreiche Frauen vergewaltigt und aufgeschlitzt.

Die Reaktion des Europäischen Parlaments und, so hoffe ich, auch der Europäischen Union wird deutlich ausfallen. Wir fordern die Aussetzung des Fischereiabkommens der Europäischen Union. Wir fordern die Afrikanische Union auf, Sanktionen gegen die Militärjunta zu verhängen und mit Hilfe eines Vermittlungskomitees einen Dialog zu organisieren. Wir fordern die Einsetzung einer Übergangsregierung, um die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen vorzubereiten, da sich die Junta endgültig aus der internationalen Völkergemeinschaft ausgeschlossen hat.

Ich hoffe, dass diese Reaktionen, die dieser Tragödie angemessen sind, Schule machen und dass die Europäische Union in anderen Fällen so offenkundiger Menschenrechtsverletzungen den Mut haben wird, ebenso schnell zu reagieren.

 
  
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  Renate Weber, Verfasserin. – Herr Präsident! Wenn man sich die Situation in Guinea anschaut und von diesen Gräueltaten, die sich dort in den letzten Monaten ereignet haben, erfährt, stellt sich zunächst die berechtigte Frage, warum darüber kaum in den Medien berichtet wurde. Es wurden nur hier und da ein paar Zeilen darüber geschrieben, als ob dort nicht hunderte von Menschen umgebracht worden wären, schreckliche Folterungen und entsetzliche Vergewaltigungen stattgefunden hätten mit dem Ziel, die menschliche Würde völlig zu zerstören.

Es ist zwar richtig, dass die Militärjunta, die nach einem Staatsstreich die Macht ergriffen hat, von verschiedenen internationalen Einrichtungen verurteilt wurde, aber ich finde, dass viel mehr hätte getan werden müssen, um bei den normalen Bürgern, einschließlich bei den europäischen Bürgern, ein Bewusstsein für diese Geschehnisse zu schaffen. Deshalb bin ich froh, dass wenigstens das Europäische Parlament, das im Namen der Bürgerinnen und Bürger spricht, die uns in dieses Parlament gewählt haben, eine angemessene Antwort gefunden hat, und die Entschließung, über die wir heute abstimmen werden, enthält diese angemessene Antwort.

Dennoch bin ich der Meinung, dass es nicht nur von größter Wichtigkeit ist, das derzeitige Regime zu kritisieren und zu verurteilen, sondern auch, jede Möglichkeit zur Unterschlagung europäischer Mittel, mit denen den Menschen in Guinea geholfen werden soll, auszuschließen.

 
  
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  Cristian Dan Preda, Verfasser.(RO) Der 28. September ist ein wichtiges Datum für das guineische Volk, weil es der Tag ist, an dem das Referendum zur Unabhängigkeit stattfand. Von diesem Jahr an wird der 28. September jedoch für den Tag stehen, an dem von der Regierung, die in Conakry gewaltsam die Macht ergriffen hat, das Massaker an Regimegegnern verübt wurde.

Diese Militärjunta weiterhin an der Macht zu belassen, ist keine akzeptable Option. Tatsächlich hat Hauptmann Dadis Camara, der die Macht übernommen hat, die ganze Zeit über versprochen, dass er sich zurückziehen und nicht kandidieren wird. Diese Zeit ist nun vorbei, und das von der Afrikanischen Union gestellte Ultimatum wird ebenfalls bald ablaufen.

Es ist offensichtlich, dass das Militär, nun, da es an der Macht ist, lügt und nicht beim Wort genommen werden darf. Deshalb ist eine demokratische, auf Wahlen basierende Regierung nötig, und die internationale Völkergemeinschaft muss zu diesem Zweck den entsprechenden Druck ausüben.

 
  
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  Marie-Christine Vergiat, Verfasserin.(FR) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe mich bereits bei der Aussprache im Rahmen der Minisitzung in Brüssel vor zwei Wochen geäußert. Ich werde daher meine Rede nicht noch einmal halten.

Meine Kolleginnen und Kollegen haben bereits einige Punkte genannt. Ich für meinen Teil möchte sagen, dass ich sehr froh darüber bin, dass alle Fraktionen des Parlaments heute gemeinsam auf den Hilferuf der guineischen Zivilgesellschaft reagieren können, indem wir die Unterdrückung durch die Militärjunta, die seit Dezember an der Macht ist, die Unterdrückung einer friedlichen, zum Unabhängigkeitstag von Guinea organisierten Demonstration, verurteilen.

Diese guineische Zivilgesellschaft bittet uns, ihr zu helfen, und es wäre für die Europäische Union in der Tat vollkommen inakzeptabel, Mittel als Teil des Fischereiabkommens bereitzustellen, die, wie wir heute ganz genau wissen, direkt in die Taschen der sich an der Macht befindenden Militärjunta fließen würden und nicht, wie es im Abkommen vorgesehen ist, zur Unterstützung der guineischen Fischer verwendet würden.

Das guineische Regime ist heute das korrupteste der Welt. Das sage nicht ich, sondern die Einrichtungen, die für die Überwachung der Situation zuständig sind.

Ich hoffe daher wirklich, dass wir gemeinsam für den gemeinsamen Entschließungsantrag in seiner Gesamtheit, einschließlich des Absatzes, der zur Aussetzung des Fischereiabkommens auffordert, stimmen können, und ich hoffe, dass uns der Rat und die Kommission in dieser Frage unterstützen werden.

 
  
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  Adam Bielan, Verfasser.(PL) Herr Präsident! Als Hauptmann Camara Ende letzten Jahres die Militärjunta anführte, die nach dem Tod von Präsident Conté in Guinea die Macht ergriffen hat, hatte die internationale Völkergemeinschaft leider den naiven Glauben, dass Hauptmann Camara freie und demokratische Präsidentschaftswahlen abhalten würde, bei denen er nicht kandidieren würde. Wir wissen nun, dass, als sich am 28. September über 50 000 Oppositionelle im Nationalstadion versammelten, um gegen den Kurswechsel von Hauptmann Camara und gegen die nicht eingehaltenen Versprechen zu demonstrieren, Hauptmann Camara Truppen gegen diese Demonstranten gesandt hat. Über 150 Menschen starben, 1 200 Menschen wurden verletzt, und es gab zahlreiche Vergewaltigungen.

Ich bin froh, dass sich Javier Solana, der Hohe Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union, so schnell geäußert hat. Ich möchte der französischen Regierung für die Aussetzung der militärischen Zusammenarbeit mit Guinea danken. Nun aber, drei Wochen nach dem Massaker, haben diese Maßnahmen noch keine sichtbaren Ergebnisse gezeigt. Aus diesem Grund glaube ich, dass sich die Europäische Union darauf konzentrieren sollte, gemeinsam mit den Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union Druck auf Guinea auszuüben und die härtesten Sanktionen zu verhängen. Erst dann werden wir über eine Machtübergabe durch Hauptmann Camara sprechen können.

 
  
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  Isabella Lövin, Verfasserin.(SV) Herr Präsident! Ich begrüße den vom Kommissar für Fischerei, Joe Borg, vor ein paar Tagen angekündigten Entschluss, dass die Kommission ihren Vorschlag eines Fischereiabkommens mit Guinea zurückzieht. Der Fischereiausschuss hat bereits gegen ein solches Abkommen gestimmt. Das haben wir zwei Tage nach dem Massaker in Conakry getan, bei dem über 150 Menschen von Regierungstruppen, die von Moussa Camara befehligt werden, erschossen wurden.

Ich hoffe, dass dies der erste Schritt dahin ist, dass die Europäische Union ihre Handelspolitik mit Entwicklungsländern überprüft. Wenn es um Handel und Entwicklung geht, haben wir als einer der weltweit wichtigsten und größten Akteure eine große Verantwortung. Es muss eine Übereinstimmung geben zwischen unserem Handel und unseren Beziehungen mit derartigen Regimes. Über die Jahre haben wir versucht, das Fischereiabkommen zu verbessern, indem wir gesagt haben, dass ein Teil des Geldes aus dem Abkommen den lokalen Fischereien zugutekommen sollte. Die Auswertungen der Kommission selbst aber haben gezeigt, dass das Geld in Wirklichkeit nicht für den im Abkommen vorgesehenen Zweck verwendet wird, sondern direkt in die Taschen dieses Regimes fließt. Die Europäische Union muss diese Unterstützung einstellen.

 
  
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  Filip Kaczmarek, im Namen der PPE-Fraktion.(PL) Herr Präsident! Wir haben bereits vor zwei Wochen über Guinea gesprochen. Dennoch verdient die Situation in diesem Land unsere fortwährende Aufmerksamkeit und Reaktion. Am Montag dieser Woche hat der Entwicklungsausschuss einen Augenzeugenbericht des ehemaligen Premierministers und Führers der Oppositionspartei UFDG, Herrn Diallo, zu den Ereignissen vom 28. September angehört.

Mir scheint, dass es nicht ausreichen wird, die Junta zur Achtung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und auf Versammlungsfreiheit oder zur Einhaltung von Menschenrechten im Allgemeinen aufzufordern. Würde sich die Junta an diese Grundsätze und Werte halten, wäre es keine Junta, und daher können wir nicht davon ausgehen, dass sie diesen Aufforderungen Beachtung schenkt. Ein Mann der Tat – und Hauptmann Dadis Camara ist definitiv ein Mann der Tat – kann nur durch Taten und nicht durch Worte aufgehalten werden. Deshalb fordere ich die Europäische Kommission auf, zu handeln.

 
  
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  Patrice Tirolien, im Namen der S&D-Fraktion.(FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Guinea wird derzeit von tragischen Ereignissen erschüttert, durch die die internationale Öffentlichkeit schockiert und Recht und Gesetz mit Füßen getreten wurden.

In der Tat hat die von Hauptmann Dadis Camara geführte Militärjunta am 28. September 2009 eine friedliche Demonstration aller Oppositionsparteien blutig unterdrückt.

Nun gründen sich die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und ihren AKP-Partnern gemäß dem Cotonou-Abkommen aber auf der Achtung der Menschenrechte und demokratischer Grundsätze. Die einseitige Entscheidung Hauptmanns Dadis Camara zur Verschiebung der Wahlen und seine Weigerung, seine Kandidatur bei den guineischen Präsidentschaftswahlen in Frage zu stellen, ist daher eine schwere Verletzung der eingegangenen Verpflichtung zur Abhaltung freier und transparenter Wahlen innerhalb eines Jahres.

Die Europäische Union muss daher unverzüglich und im Einklang mit den Grundsätzen und festen Werten, die ihrem Handeln zugrunde liegen, entsprechende Maßnahmen ergreifen, damit diese Gewalt, die aus so viele Menschenrechtsverletzungen besteht, aufhört.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich freue mich darüber, dass der Kompromissentschließungsantrag in vollem Einklang mit unseren Werten und Grundsätzen steht, aber ich möchte hier noch einmal insbesondere auf Artikel 10 dieses Entschließungsantrags verweisen, nämlich auf die Aussetzung des Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Guinea so lange, bis ein demokratischer Prozesses begonnen hat.

Natürlich fragen sich manche, ob eine solche Entscheidung nicht desaströse soziale und wirtschaftliche Folgen für die Bevölkerung hat, aber angesichts der Gewalt vom 28. September müssen wir anerkennen, dass die guineische Regierung sich wenig um die Lebensbedingungen ihrer Bürgerinnen und Bürger schert und dass uns daher gar nichts anderes übrig bleibt, als entschieden zu handeln.

Seit seiner Unabhängigkeit im Jahr 1958 gab es in Guinea immer nur diktatorische Regime.

 
  
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  Carl Haglund, im Namen der ALDE-Fraktion.(SV) Herr Präsident! Ich werde nicht noch einmal all die klugen und sinnvollen Dinge wiederholen, die meine Kolleginnen und Kollegen bereits erwähnt haben. Ich möchte zunächst gerne sagen, dass ich mich sehr darüber freue, dass wir hier heute über dieses Thema sprechen. Ich werde kurz ein paar Worte zu der Aussprache sagen, die am 30. September im Ausschuss zum Fischereiabkommen stattgefunden hat. In der Tat hätte man bei der Aussprache zu diesem Thema den Eindruck gewinnen können, die EU sei gerade im Begriff, ein Handelsabkommen mit irgendeiner alten westlichen Demokratie zu schließen. Weder bei der Aussprache noch in den Unterlagen wurde an irgendeiner Stelle erwähnt, dass das vor uns liegende Abkommen mit einem Land geschlossen werden soll, in dem die Lage so ist, wie sie sich im Moment darstellt und wie sie in diesem Haus bereits sehr gut beschrieben wurde.

Vielleicht haben viele Leute gedacht, dass Fischerei und Menschenrechte zwei völlig verschiedene Dinge sind, die wir nicht vermischen sollten. Ich persönlich kann als Politiker nicht verstehen, wie man so denken kann. Die Tatsache, dass die Abstimmung im Ausschuss mit 11 gegen 9 Stimmen gegen das Abkommen ausgegangen ist, ist ebenfalls sehr bedenklich. Das bedeutet, dass es eine recht große Gruppe im Parlament gab, die – zumindest zu diesem Zeitpunkt – der Ansicht war, dass es völlig in Ordnung sei, ein Handelsabkommen mit einem Land wie Guinea und mit einem Regime, wie es dort an der Macht ist, zu schließen. Ich freue mich nun erstens, sagen zu können, dass es jetzt einen weitaus höheren Grad an Zustimmung dafür gibt, dass wir im Hinblick auf Guinea eine klare Linie verfolgen, und zweitens, dass es eine breite Unterstützung für den Rat gibt, der nun tatsächlich dieses Abkommen zurückgezogen hat. Darüber freue ich mich sehr.

Manche mögen vielleicht denken, dass die, die für eine Rücknahme des Abkommens sind, nicht an die Fischer denken, die davon betroffen sein werden, aber dies ist keineswegs der Fall. Natürlich müssen wir eine nachhaltige Lösung für die Fischer finden, aber wir können nicht einfach Menschenrechte unter den Teppich kehren, nur weil wir einige Fischerboote haben, für die gesorgt werden muss.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. Herr Präsident! Ich durfte an der Sitzung des Fischereiausschusses teilnehmen, als dieser, wenn auch nur mit knapper Mehrheit, gegen eine Verlängerung des Fischereiabkommens mit Guinea gestimmt hat, eben wegen der Massaker, Vergewaltigungen und aller anderen Menschenrechtsverletzungen, die stattgefunden haben und noch untersucht werden müssen.

Heute möchte ich das Europäische Parlament bitten, diesen Entschließungsantrag anzunehmen. Dieser Schritt würde sowohl an die europäischen Organe als auch an die Regierung Guineas die klare Botschaft senden, dass wir nicht bereit sind, mit dem Geld der Steuerzahler dazu beizutragen, dass eine korrupte Regierung, die in kriminelle Aktivitäten verwickelt ist, an der Macht bleibt.

Ich würde mich freuen, wenn endlich einmal – und ich hoffe, dass das Schule macht – Menschenleben und Menschenrechte für wichtiger erachtet werden als ein Wirtschaftsabkommen. Über einen solchen Schritt würde ich mich umso mehr freuen, als die Kommission, genau wie der Fischereiausschuss, diesen Schritt bereits gemacht hat. Es ist daher höchste Zeit, dass das Europäische Parlament diesem Entschließungsantrag auf seiner Plenartagung ebenfalls zustimmt.

Daher ist dies für uns eine großartige Gelegenheit, und ich hoffe, wie bereits erwähnt wurde, dass Artikel 10 beibehalten wird, so wie er ist.

(Beifall von verschiedenen Seiten)

 
  
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  Tomasz Piotr Poręba, im Namen der ECR-Fraktion.(PL) Herr Präsident! Mindestens 157 Tote und über 1 200 Verwundete sind das Ergebnis einer Intervention der guineischen Armee bei einer friedlichen Demonstration im Stadion von Conakry im September. Dies ist das größte Massaker seit der Unabhängigkeit Guineas im Jahr 1958.

Bei der Machtübernahme im Dezember letzten Jahres hat Präsident Camara versprochen, die Korruption und Anarchie zu bekämpfen und die Macht anschließend bei demokratischen Wahlen zu übergeben. Heute beherrscht die Militärjunta unter Missachtung des Rechtsstaatsprinzips und der Grundrechte noch immer das Land. Soldatenbanden sind regelmäßig in Überfälle, Raubzüge und Vergewaltigungen verwickelt.

Als Vertreter demokratischer Staaten müssen wir fordern, dass sich die Junta umgehend zurückzieht und dass alle für das blutige Massaker an Zivilisten, für das Schießen in Menschenmengen und für das öffentliche Vergewaltigen von Frauen Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden. Guinea ist ein Land mit großem wirtschaftlichem Potenzial, und trotzdem ist es eines der ärmsten Länder der Welt und einer der korruptesten Staaten Afrikas. Eine Weiterführung der Diktatur durch die Militärjunta könnte zu Bürgerkrieg führen und die Lage in ganz Westafrika destabilisieren.

 
  
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  Anne Delvaux (PPE).(FR) Herr Präsident! 150 Tote und unzählige Fälle sexueller Erniedrigung wurden heute zu Protokoll gegeben. Es war eine beispiellose Verletzung, die der guineischen Zivilbevölkerung am 28. September zugefügt wurde. Es war ebenfalls eine völlig unverhältnismäßige Unterdrückung durch die sich an der Macht befindende Militärjunta, und die Zeugenberichte lassen daran keinen Zweifel.

Angesichts einer solchen Barbarei müssen wir äußerste Entschiedenheit an den Tag legen, und ich begrüße die geplanten Sanktionen gegen die Junta von Hauptmann Moussa Dadis Camara, die gestern von den EU-Mitgliedstaaten beschlossen wurden. Die Geschehnisse zu verurteilen reicht aber natürlich nicht aus. Wir müssen verlangen, dass die Ereignisse in vollem Umfang von einer echten internationalen Untersuchungskommission untersucht werden und dass die verübten Verbrechen nicht unbestraft bleiben.

Darüber hinaus möchte ich gerne die Union in den 30 Sekunden, die mir noch bleiben, dazu auffordern, den Einsatz sexueller Gewalt als Kriegswaffe mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mittel zu bekämpfen. Dies ist ein immer häufiger auftretendes Phänomen in vielen Gebieten, in denen bewaffnete Konflikte ausgetragen werden. Die Opfer sind Frauen, oft sehr betagte oder sehr junge Frauen. In jedem Fall aber sind es immer schutzlose Menschen, die zum Ziel werden.

Das Eintreten für Rechtsstaatlichkeit und verantwortungsvolle Staatsführung muss automatisch auch mit der Einhaltung der Menschenrechte, der Gleichstellung von Frauen und Männern und dem Schutz derer, die am schutzlosesten sind, als Mindestvoraussetzungen für jedwede Art von neuen Kooperationsvereinbarungen einhergehen.

 
  
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  Harlem Désir (S&D).(FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Am 28. September ging das guineische Volk für die Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen und für die versprochene Abhaltung freier und demokratischer Wahlen auf die Straße.

Es wurde Opfer einer der schlimmsten Unterdrückungen durch ein Regime, das bereits jeder Legitimität entbehrte und das an diesem Tag jede Würde verloren hat. Männer wurden unterdrückt, Frauen mit Bajonetten aufgeschlitzt und vergewaltigt, politische Gegner und Gewerkschafter gefoltert und gequält.

Die Europäische Union muss der Afrikanischen Union, der ECOWAS und den Vereinten Nationen heute zur Seite stehen, um zu verhindern, dass dieses Verbrechen unbestraft bleibt und vor allem, um ihre Solidarität mit dem guineischen Volk zu demonstrieren. Dieses Land, das über so viele Reichtümer verfügt, wird diese niemals für seine Entwicklung nutzen können, solange korrupte Diktaturen sie sich zugunsten eines Clans aneignen können.

Deshalb begrüße ich die von der Europäischen Kommission angekündigte entschlossene Vorgehensweise, die auch unser Parlament heute zeigen kann. Wir können enge wirtschaftliche Interessen nicht gegen die Verpflichtungen aufwiegen, die die Partner der Europäischen Union eingegangen sind, insbesondere jene, die das Cotonou-Abkommen zur Achtung der Menschenrechte und der demokratischen Grundsätze unterzeichnet haben. Heute haben wir eine Verpflichtung gegenüber dem guineischen Volk: die Verpflichtung, es in seinem Kampf für Freiheit und Demokratie zu unterstützen.

 
  
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  Ioannis Kasoulides (PPE). – Herr Präsident! Ich habe um das Wort gebeten, um eine Bemerkung zum Vorschlag der Aussetzung des bestehenden EU-Guinea-Fischereiprotokolls zu machen. Ich habe meine Zweifel, ob ein brutales Regime, das nicht zögert, 156 seiner Bürger umzubringen, und das für so viele andere Grausamkeiten verantwortlich ist, sich von solch einer verhältnismäßig kleinen Sanktion in dieser Frage beeindrucken lässt. Wir sollten auch nicht vergessen, dass es hinsichtlich dieses Abkommens rechtliche Verpflichtungen gegenüber den Menschen gibt, die im Fischereisektor in Guinea arbeiten und mit dem brutalen Regime nichts zu tun haben. Deshalb zögert die EVP, diesen Vorschlag zu unterstützen.

 
  
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  Charles Tannock (ECR). – Herr Präsident! Die Geschehnisse von Guinea-Conakry folgen einem leider nur zu vertrauten afrikanischen Szenario: ein diktatorischer Führer; ein Militärstreich; ein autoritäres Regime löst das nächste ab, und die meisten Menschen leben noch immer in bitterer Armut. Mit seinen bedeutenden Bodenschätzen könnte Guinea eines der wohlhabendsten afrikanischen Länder sein. Stattdessen jedoch schürt dieser Reichtum Konflikte und Elend und zwar nicht nur in Guinea, sondern überall in einer Region, die in den letzten 20 Jahren ein entsetzliches Blutvergießen und eine chronische Instabilität erleben musste.

In der Vergangenheit habe ich die Europäische Kommission dringend dazu aufgefordert, die Entwicklung einer Art Kimberley-Prozess auch für andere Bodenschätze als nur für Diamanten zu unterstützen, um zu gewährleisten, dass mit den Geschäften der Minengesellschaften nicht Bürgerkriege oder skrupellose Diktatoren wie Hauptmann Camara in Guinea unterstützt werden. Ich bin daher vor allem hinsichtlich des bedeutenden Geschäftsabschlusses zwischen Guinea und verschiedenen chinesischen Gesellschaften besorgt, und ich hoffe, dass die Kommission und der Rat Peking mitteilen, dass wir erwarten, dass Chinas Geschäftstätigkeit in Guinea weder interne Konflikte hervorruft noch weiter zur Untergrabung der Menschenrechte beiträgt. Dennoch fürchte ich, genau wie Herr Kasoulides, dass der Vorschlag zur Aufhebung des EU-Fischereiabkommens nur örtliche Gemeinden und nicht die Militärjunta bestrafen wird.

 
  
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  Heidi Hautala (Verts/ALE).(FI) Herr Präsident! Da wir hier die Kommission für ihre Entscheidung loben, die sie insbesondere aufgrund von Menschenrechtsverletzungen hinsichtlich des Guinea-Fischereiabkommens getroffen hat, möchte ich die Kommission gerne fragen, ob sie nun beabsichtigt, eine systematische Überwachung anderer ähnlicher Situationen durchzuführen, oder ob sie zumindest vorhat, konsequent und genauso entschieden zu handeln, wenn solch schwere Menschenrechtsverletzungen an einem anderen Ort auftreten.

 
  
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  Eija-Riitta Korhola (PPE).(FI) Herr Präsident! Vor Kurzem hat mich ein finnischer Wähler gefragt, wie ich Menschenrechte definieren würde. Ich habe geantwortet, dass ich sie nicht eigenmächtig definieren würde und dass es auch nicht förderlich sei, dies zu tun; andernfalls würden sie nicht über meinen eigenen Horizont hinausgehen. Die Idee ist, dass Menschenrechte bereits definiert wurden und dass die Länder verpflichtet sind, sie zu achten. Sie sind für die internationale Völkergemeinschaft verbindlich. Deshalb fordern wir sie ein.

Guinea hat das Cotonou-Abkommen unterzeichnet, das die Einhaltung von Menschenrechten und Demokratie verlangt. Dies ist eine Grundvoraussetzung. Wir müssen wirklich darauf bestehen, dass die demokratische Entwicklung eines Landes tatsächlich auf den Weg gebracht wird, wenn wir weitere Kooperationsvereinbarungen auf der Grundlage des Cotonou-Abkommens schließen. Wie wir gehört haben, ist die Lage in Guinea derzeit untragbar und bedarf einer schnellen Reaktion und möglicher Sanktionen. Guinea hat bedeutende Erzvorkommen und daher ein großes Entwicklungspotenzial. Gleichzeitig ist es eines der korruptesten Länder der Welt. Es ist sehr bedauerlich, dass staatliche und private chinesische Unternehmen, die in Guinea investieren, auf keinerlei Verpflichtungen zur Einhaltung von Menschenrechten bestehen.

 
  
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  Leonard Orban, Mitglied der Kommission.(RO) Die Kommission hat schnell und nicht nur einmal (der Präsident unterbricht den Redner) und mit starken Worten die Massaker und eklatanten Menschenrechtsverletzungen, die sich am 28. September 2009 ereignet haben und seitdem anhalten, verurteilt.

Als Mitglied der Internationalen Kontaktgruppe für Guinea stimmte die Kommission den bei der Sitzung vom 12. Oktober erzielten Schlussfolgerungen zu, nach denen die Ergreifung verschiedener Maßnahmen zur Förderung der Einhaltung der Menschenrechte geplant ist.

Zunächst einmal müssen, was die humanitäre Ebene angeht, alle willkürlich festgenommenen Personen freigelassen werden, die Leichen der Opfer an ihre Familien übergeben werden, und alle Verletzten, insbesondere die vergewaltigten Frauen, müssen medizinische Hilfe erhalten. Wir können unsere Bestürzung und unsere Besorgnis nicht in Worte fassen, dass es im Moment so scheint, dass keines dieser Dinge bisher geschehen ist.

Zweitens begrüßt die Kommission die Entscheidung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, einen internationalen Untersuchungsausschuss zur Untersuchung der Massaker vom 28. September einzusetzen, damit diejenigen, die diese Verbrechen verübt haben, vor Gericht dafür zur Verantwortung gezogen werden. Es ist für uns von wesentlicher Bedeutung, dafür zu sorgen, dass sie nicht straffrei ausgehen und dass den Menschenrechtsverletzungen in Guinea ein Ende gesetzt wird. Der internationale Untersuchungsausschuss und die vom Internationalen Strafgerichtshof durchgeführten Beweiserhebungen werden dazu beitragen, die Situation in dieser Hinsicht zu verbessern.

In dieser Situation ist die Kommission bereit, die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung der Internationalen Beobachtermission und der Bereitstellung von entsprechendem Schutz zu prüfen, um die Mitglieder des Ausschusses sowie die Zeugen vor Einschüchterungen zu schützen und um dazu beizutragen, der guineischen Bevölkerung wieder ein Gefühl der Sicherheit zu geben.

Zum anderen ist die Kommission bereit, neben der Verhängung eines vollständigen Waffenembargos die Möglichkeit der Unterstützung einer Reform im Sicherheitsbereich zu prüfen, um die Armee zu reformieren und ihr Fachkenntnisse zu vermitteln, damit in Guinea wieder Stabilität hergestellt werden kann.

Abschließend möchte ich noch unterstreichen, dass die gemäß Artikel 96 des Cotonou-Abkommens erforderlichen Maßnahmen bereits am 27. Juli 2009 getroffen wurden.

Ich möchte auch einen Punkt erwähnen, der bereits betont wurde. Konsequenterweise und zur Erhöhung des Drucks auf die Militärjunta hat Herr Borg, der Kommissar für Maritime Angelegenheiten und Fischerei, die Absicht der Kommission angekündigt, das für den Fischereisektor geplante Partnerschaftsabkommen, das mit Guinea geschlossen werden soll, zurückzuziehen. In der Tat werden wir den entsprechenden finanziellen Beitrag bis auf Weiteres nicht zahlen (Beifall).

Auf die Frage, die mir gestellt wurde, antworte ich, dass die Kommission auch in anderen Fällen ganz gewiss einzelfallorientierte Maßnahmen ergreifen und die jeweiligen Ereignisse von Fall zu Fall prüfen wird.

Vielen Dank.

 
  
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  Der Präsident. − Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet im Anschluss an die Aussprachen statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 149

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich.(PT) Das Hauptziel des neuen Partnerschaftsabkommens zwischen der EU und Guinea-Conakry ist die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Republik Guinea, um die Schaffung einer Partnerschaft zu fördern, um auf diese Weise eine Politik der nachhaltigen Fischerei und verantwortungsvollen Nutzung von Fischereiressourcen in der Fischereizone von Guinea im Interesse beider Parteien zu entwickeln.

Die finanzielle Gegenleistung für die Fangmöglichkeiten in der Kategorie der weit wandernden Arten wird gemäß dem Protokoll auf 450 000 EUR pro Jahr festgesetzt. Der Gesamtbetrag wird für die Einführung einer nationalen Fischereipolitik auf Grundlage einer verantwortungsvollen Fischerei sowie einer nachhaltigen Nutzung der Fischereiressourcen in den Gewässern Guineas verwendet.

Obiges steht im Einklang mit dem Vorschlag der Portugiesischen Kommunistischen Partei betreffend Fischereiabkommen mit Drittländern, weshalb ich für dieses Dokument gestimmt habe.

 

12.2. Iran
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  Der Präsident. − Als nächster Punkt folgt die Aussprache über sieben Entschließungen zum Iran.

 
  
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  Ana Gomes, Verfasserin.(PT) Herr Präsident! Iran ist durch sprachliche, religiöse, ethnische und politische Vielfalt gekennzeichnet. Die schiitische Mehrheit lebt Seite an Seite mit Sunniten, Zoroastriern, Christen, Juden und Baha'i. Die persische Mehrheit teilt sich das Land mit zahlreichen ethnischen Minderheiten, die fast die Hälfte der Bevölkerung ausmachen: Aserbaidschaner, Araber, Kurden, Belutschen und anderen. Die Städte wimmeln von Menschen aus der modernen Mittelschicht und jungen Leuten, die bereit sind, in einem Iran des 21. Jahrhunderts zu leben. All diese Unruhe und all diese Vielschichtigkeit macht dem Regime Angst, das lieber einen einfachen Iran hätte: einfach im Sinne eines religiösen Fanatismus, einer Isolierung des Landes und einfach im Sinne einer von gewaltsamer Unterdrückung eingeschüchterten öffentlichen Meinung.

Dieser Entschließungsantrag beschreibt die systematische Verletzung von Menschenrechten, der die Iraner in ihrem eigenen Land ausgesetzt sind, einschließlich der häufigen Verhängung der Todesstrafe, sogar gegen Kinder, der Steinigung von Männern und Frauen, der weitgehenden Beschneidung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und der Verfolgung religiöser und ethnischer Minderheiten. Mit diesem Entschließungsantrag sendet das Parlament zwei verschiedene Botschaften. Die erste Botschaft ist eine Botschaft an das iranische Volk: Europa sieht in den Iranern und insbesondere in den jungen Iranern die Hoffnung für eine Zukunft, in der in ihrem Land Demokratie und Frieden herrschen wird und in der Iran eine wichtige Rolle in der Region spielen wird, wie es dieses Land verdient hat. Die zweite Botschaft ist eine Botschaft an das iranische Regime: Wir sagen ihm, dass Iran niemals in der Lage sein wird, sein Potenzial, über das das Land zweifellos verfügt, zu nutzen, solange Gewalt und Obskurantismus die Hauptmerkmale eines politischen Regimes sind, dessen Bekenntnisse zu den Werten Gerechtigkeit und Frieden reine Lippenbekenntnisse sind, und das sein Volk weiterhin brutal unterdrückt.

 
  
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  Marietje Schaake, Verfasserin. – Herr Präsident! Die Legitimität jeder Regierung leitet sich daraus ab, dass sie für das Wohlergehen ihrer Bürgerinnen und Bürger sorgt. Ein Regime, das diese grundlegende Verpflichtung nicht erfüllt, verliert seine Legitimität in der internationalen Völkergemeinschaft.

Die derzeitige Selbstisolierung führt in Iran zu Zerstörung und hat negative Auswirkungen auf die Nachbarländer und auf den Rest der Welt. Wir können nicht danebenstehen und zuschauen, wie minderjährige Straftäter gehängt und Menschen vergewaltigt werden und wie Bürgerinnen und Bürger der willkürlichen Gewalt ihres eigenen Regimes ausgesetzt sind. Wir stehen hier, um erneut zu bekräftigen, dass es für diejenigen, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit begehen, keine Straffreiheit geben kann und auch nicht geben wird, und wir werden dem iranischen Volk weiterhin bei der Geltendmachung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung und bei seinem friedlichen Protest für Freiheit und Demokratie zur Seite stehen.

Die Europäische Union hat eine Verantwortung dafür, dass diese universellen Rechte weiterhin auf der Tagesordnung stehen, und zwar auch dann, wenn es um Handelsinteressen oder das Nuklearprogramm von Iran geht. Erst wenn das iranische Regime von seinen Bürgern legitimiert wurde, kann es ein glaubwürdiger Akteur in der internationalen Völkergemeinschaft sein.

 
  
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  Tunne Kelam, Verfasser. – Herr Präsident! Diese Situation hat ihre Wurzeln in einer ganz speziellen religiösen Diktatur, die für ihre willkürliche Verletzung von Menschenrechten und Bürgerrechten bekannt ist. Die Situation hat sich seit den Wahlen im Juni noch verschlechtert. Verhaftungen, Folterungen und Hinrichtungen von Minderjährigen und Frauen haben zugenommen. In der Tat ist Iran nach China das Land mit den meisten Hinrichtungen weltweit.

Gemäß den neuesten Informationen, die nicht im Entschließungsentwurf enthalten sind, hat das iranische Regime gestern fünf Gefangene des Evin-Gefängnisses von Teheran gehängt, darunter auch Soheila Ghadiri, eine 28-jährige Frau. Sie ist die vierte Frau, die vom Regime im letzten Monat gehängt wurde.

Solch barbarische Urteile stehen in keinem Verhältnis zu den von den Gefangenen angeblich verübten Straftaten, sondern sollen dazu dienen, die Atmosphäre des Terrors im Land zu verstärken, vor allem bei Frauen und jungen Menschen, die ihre Entschlossenheit zur Schaffung von Demokratie und zum Widerstand gegen die Wahlen zum Ausdruck gebracht haben.

 
  
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  Rui Tavares, Verfasser.(PT) Egal, wie viele Personen in diesem Haus versammelt sind – wenn wir im Parlament sprechen, dann sprechen wir auch für die Millionen Menschen in Iran, die auf die Straße gegangen sind und ihr Leben und ihre Sicherheit aufs Spiel gesetzt haben, um gegen Wahlen zu demonstrieren, von denen sie glauben, dass sie gefälscht wurden.

Diese Millionen Iraner, im Inland wie im Ausland, erwarten etwas von uns, und deshalb kann der Ausgangspunkt nur Solidarität und Zusammenarbeit sein, um diesen Millionen Iranern zu helfen, die für Demokratie und Menschenrechte kämpfen und die, das sollte betont werden, viel größere Risiken eingehen, als die, welche die Diplomatie normalerweise fürchtet.

Deshalb würde ich sagen, dass der Ausgangspunkt kein anderer sein kann. Es ist wahr, dass der Westen es sich sehr oft zu einfach gemacht hat mit seiner Iran gegenüber ignoranten Politik. Es ist wahr, dass Europa zu häufig mit Strategien reagiert hat, die sich im Hinblick auf Iran als falsch erwiesen haben. Es ist wahr, dass wir sehr häufig nicht akzeptieren wollten, dass Iran die Anerkennung der internationalen Völkergemeinschaft haben sollte, nach der das Land als eine der Hauptmächte in der Region sicherlich strebt.

Wie ein iranischer Künstler im Exil nach den Protesten treffend sagte, wollte der Westen die Islamische Republik nicht, und jetzt haben wir nicht einmal mehr eine Republik. Nichts davon kann jedoch ein Regime entschuldigen, das die Freiheit unterdrückt, ein gewaltsames Regime, und nun auch noch ein Regime, das sich auf dem immer wackeligeren Fundament gefälschter Wahlen und auf der Unterdrückung seines Volkes gründet. Das iranische Volk erwartet Solidarität und Unterstützung vom Parlament, und diese wollen wir ihm mit diesem Entwurf vermitteln.

 
  
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  Fiorello Provera, Verfasser.(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir wissen um die politischen und sozialen Bedingungen, unter denen die Bürgerinnen und Bürger der Islamischen Republik Iran leben.

Wir wissen um das Ausmaß, in dem die Religion in politische Entscheidungen und in den Bereich der Menschenrechte eingreift. Das jüngste Beispiel hierfür ist die Ermordung von Behnood Shojaee, einem jungen Mann, der erst kürzlich hingerichtet wurde, obwohl er zum Zeitpunkt der Straftat minderjährig war. Dies ist der jüngste Vorfall in einer Serie von schweren Menschenrechtsverletzungen, zu denen schon die Unterdrückung von politischen Gegnern, Homosexuellen, Journalisten, Intellektuellen und all denen, die für eine soziale und zivile Entwicklung von Iran kämpfen, zählte.

Die Situation hat sich während des Regimes von Mahmud Ahmadinedschad verschlimmert, welcher seine Präsidentschaft mit der wiederholten Leugnung des Holocaust und der Aberkennung des Existenzrechts des Staates Israel begann. Seit 2005 hat sich die Anzahl der Hinrichtungen in Iran vervierfacht, und Iran ist das einzige Land der Welt, das minderjährige Straftäter hinrichtet. Die systematische Anwendung von Folter in den Gefängnissen und die Anwendung mittelalterlicher Bestrafungen wie Amputation und Steinigung sind bekannt, aber das Regime ist in Schwierigkeiten, wie die zehntausende Menschen gezeigt haben, die mutig genug waren, nach den letzten Wahlen auf der Straße zu protestieren.

Neda Agha-Soltan, die junge Frau, die auf der Straße getötet wurde, als sie für ihre Rechte als Frau und Bürgerin kämpfte, wurde nicht nur zum Symbol für die Unterdrückung, sondern auch für den Wunsch nach Freiheit eines Volkes, das von Europa unterstützt werden muss. Wie können wir helfen? Ein Weg ist das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte. Ein anderer konkreter Vorschlag ist die Benennung von Straßen und Plätzen in unseren Städten nach Neda Agha-Soltan. Dadurch würde nicht nur ihrem Opfer gedacht, sondern es würde auch unsere Solidarität mit der iranischen Opposition zeigen und die europäischen Bürgerinnen und Bürger besser über eine solch ernste Situation informieren und ein größeres Bewusstsein dafür schaffen. Ich würde gerne ein Bild von Neda Agha-Soltan neben dem Bild von Aung San Suu Kyi sehen, das auf einer Seite des Gebäudes des Europäischen Parlaments in Brüssel abgebildet ist.

Eine letzte Bemerkung: Wie kann Präsident Ahmadinedschad bei den Atomgesprächen glaubwürdig sein, wenn er sein eigenes Volk, das mehr Demokratie, mehr Freiheit und mehr Achtung für Menschenrechte fordert, verfolgt und gegen es vorgeht?

 
  
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  Struan Stevenson, Verfasser. – Herr Präsident! Während wir in diesem Plenarsaal sitzen und große Debatten führen, machen die Henker in Iran Überstunden. Wie wir von Tunne Kelam gehört haben, haben sie gestern wieder fünf Menschen gehängt, darunter auch eine junge Frau, obgleich die Eltern ihres Opfers ihr verziehen hatten. Also wäre sie eigentlich begnadigt gewesen, wurde aber in der Folge doch gehängt.

Wir in der EU aber verfolgen eine Politik der Beschwichtigung. Erst diese Woche haben wir beschlossen, die Russen darin zu bestärken, Uran für Ahmadinedschad anzureichern als Gegenleistung für dessen Garantie, sein eigenes Urananreicherungsprogramm zu beenden. Er hat aber weder eine Garantie gegeben, noch hat er den Inspekteuren freien Zugang gewährt, damit diese seine Nuklearanlagen prüfen können. Mit dieser Beschwichtigungspolitik spielen wir nur den Mullahs in die Hände. Wir müssen harte Sanktionen verhängen. Härte ist die einzige Sprache, die diese Mullahs verstehen.

 
  
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  Barbara Lochbihler, Verfasserin. − Herr Präsident! Am Anfang dieser Plenarwoche hat Präsident Buzek uns darauf hingewiesen, dass die Abschaffung der Todesstrafe ein Grundanliegen des Europäischen Parlaments ist. Das gilt für alle Regionen dieser Welt, dass diese unmenschliche und grausame Strafe abgeschafft werden muss.

Er hat auf Hinrichtungen hingewiesen, die im Iran stattfanden. In der uns vorliegenden Entschließung wird insbesondere auf vier Todesurteile hingewiesen. Es handelt sich um Personen, die zum Tode verurteilt wurden, weil sie angeblich an den Protesten nach der Wahl teilgenommen haben. Aber sie waren zur angeblichen Tatzeit alle vier in Haft. Also hier kann man noch in Berufung gehen, und diese Fälle brauchen unsere Aufmerksamkeit.

Es ist auch angesprochen worden, dass zur Tatzeit Minderjährige im Iran immer noch hingerichtet werden. Iran ist das einzige Land, das zur Tatzeit Minderjährige hinrichtet. Der Iran hat die Konvention für zivile und bürgerliche Rechte und die Konvention zum Schutz des Kindes ratifiziert und ist deshalb verpflichtet, ein nationales Gesetz zu erlassen, das die Hinrichtung von Minderjährigen verbietet. So eine Gesetzesinitiative gibt es im iranischen Parlament, und wir müssen unsere Kollegen dort auffordern, dass sie alles tun, damit die Verabschiedung dieses Gesetzes nicht mehr blockiert wird. Das halte ich für eine sehr wichtige Aufgabe.

Abschließend möchte ich all den Frauen und Männern im Iran meine Hochachtung ausdrücken, die sehr viel riskieren, die auf die Straße gehen, die verschiedene Aktivitäten unternehmen, um die Gewährung ihrer Rechte einzufordern, die ihnen auch laut der iranischen Verfassung zustehen. Ihre Entschiedenheit, ihr Engagement und ihr Mut, sie verdienen unsere uneingeschränkte Solidarität!

 
  
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  Martin Kastler, im Namen der PPE-Fraktion. – Herr Präsident! Am 2. Oktober dieses Jahres ließ die iranische Polizei in letzter Minute einen Mann nicht ins Flugzeug. Wegen seiner mutigen Arbeit für politisch Verfolgte sollte der Rechtsanwalt Abdolfattah Soltani den internationalen Menschenrechtspreis 2009 in meiner Heimatstadt Nürnberg entgegennehmen. Trotz gültigen Reisepasses hat die iranische Staatsmacht ohne Rechtsgrundlage Herrn Soltani die Ausreise verweigert. Seine Frau allerdings durfte ausreisen. Sie stellte zu Recht fest, und ich darf sie zitieren: "Ich bedauere, dass in einem Staat, der sich als Gottesstaat bezeichnet, Taten ausgeübt werden, die mit Gott nichts zu tun haben."

Der Iran hat völkerrechtlich verbindlich den UN-Zivilpakt ratifiziert, und dort ist das Menschenrecht festgelegt, jedes Land, einschließlich des eigenen, ungehindert verlassen zu dürfen. Ich finde, es ist ein Skandal, dass der Iran dieses Recht mit Füssen tritt. Ich habe mich deshalb dafür eingesetzt, dass der Fall Soltani heute in unsere gemeinsame Erklärung, in unsere Entschließung zum Iran aufgenommen wird, und ich möchte Sie um Ihre Unterstützung bitten.

 
  
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  Ryszard Czarnecki, im Namen der ECR-Fraktion. – Herr Präsident! Ich möchte diese Gelegenheit gerne nutzen, um unsere Besorgnis über die Lage in Iran und insbesondere über die Situation iranischer Oppositioneller im Lager Ashraf im Irak auszudrücken, das immer das Symbol des Widerstands für die Menschen in Iran war.

Die irakische Regierung muss aufhören, die Anordnungen der Mullahs in Teheran zu befolgen. Irak muss verstehen, dass das iranische Regime keine Zukunft hat und sich mit Unterdrückung und Hinrichtungen an der Macht hält. Wenn Irak also ein souveränes Land ist, sollte es die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zu Ashraf, welche Irak auffordert, alle Zwangsumsiedlungen von im Lager Ashraf lebenden Menschen innerhalb Iraks einzustellen, befolgen und umsetzen. Die Mullahs in Teheran möchten, dass Ashraf zerstört wird, und wir in Europa müssen diese schutzlosen iranischen Flüchtlinge unterstützen. Das ist unsere moralische Pflicht.

Wir sollten die EU-Präsidentschaft und die Kommission dazu aufrufen, die Vereinten Nationen dazu aufzufordern, sich durch die Aussendung einer ständigen Einheit – und sogar einer Friedenssicherungstruppe – dort mehr zu engagieren, um weitere Angriffe und eine Zwangsumsiedlung dieser Menschen in andere Teile Iraks zu verhindern.

 
  
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  Bastiaan Belder, im Namen der EFD-Fraktion.(NL) Herr Präsident! Es gibt keinen Zweifel daran, dass sich die Menschenrechtslage in der Islamischen Republik Iran in den letzten Monaten erheblich verschlechtert hat. Ein bezeichnendes Beispiel hierfür sind die derzeitigen Entwicklungen im Unterdrückungsapparat des Präsidenten Ahmadinedschad, das Aufkommen gleich welcher Art von Opposition gegen sein Regime, das von zweifelhafter Legitimität ist, im Keim zu ersticken. Die berüchtigte Miliz, die Basij, wurde nun in das Korps der Iranischen Revolutionsgarde, eine weitere finstere Vereinigung, integriert.

Was kann die Europäische Union hier noch ausrichten? Zwei Dinge vor allem. Zusammen mit den Vereinigten Staaten müssen wir, die westliche Welt, uns auf einzelne Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen in Iran konzentrieren (ich möchte hier auch auf unseren Entschließungsantrag verweisen). Direkt im Anschluss müssen wir Teheran dann deutlich machen, dass diese Verletzungen nicht toleriert werden können und ernste Konsequenzen haben werden.

Wenn nationale Interessen – insbesondere wirtschaftlicher Natur – ins Spiel kommen, werden sich die Iraner von selbst von ihrer pragmatischen Seite zeigen. Hierbei können sie sich sogar auf den verstorbenen Ayatollah Khomeini, den Gründer der Islamischen Republik Iran, beziehen. Wenn es ums Ganze ging, entschied er sich ebenfalls konsequent dafür, die nationalen Interessen den religiösen Anforderungen voranzustellen. Kommission und Rat, suchen Sie nach den Schwachstellen der Ayatollahs! Tun Sie dies zuallererst, um erträglichere Lebensbedingungen für das iranische Volk zu schaffen, aber auch für die Sicherheit des jüdischen Staates Israel, nicht zu vergessen der arabischen Welt und auch der Europäischen Union.

 
  
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  Krisztina Morvai (NI).(HU) Vor ein paar Tagen war Präsident Barroso hier, und ich habe ihn gefragt, was gegen die seit Herbst 2006 in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, nämlich in Ungarn, anhaltende Menschenrechtskrise getan werden kann. Ich habe bei mehreren Gelegenheiten darauf hingewiesen, dass viele hundert Menschen einer solch unbarmherzigen Polizeibrutalität ausgesetzt waren, dass sie ernste Verletzungen erlitten haben, während mehrere hundert Menschen willkürlich verhaftet wurden und mehrere hundert Menschen langwierige Strafverfahren durchleben mussten, bis sie für unschuldig erklärt wurden. Der Präsident hat geantwortet, dass dies eine interne Angelegenheit sei und die Europäische Union sich nicht in interne Angelegenheiten einmischen könne. Ich würde gerne wissen, was dies für eine Doppelmoral ist, die hier zur Anwendung kommt, und mit welcher rechtlichen Grundlage die Europäische Union sich in ein Land außerhalb der Europäischen Union einmischt, wenn sie zögert, die Menschenrechte in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zu schützen. Ich würde auch gerne die Gelegenheit nutzen, um unsere iranischen Freunde und die Iraner, die der Opposition angehören, und selbst die Iraner, die der Regierungspartei angehören, zu bitten, den Ungarn dabei zu helfen, ihre Menschenrechte zu schützen.

 
  
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  Eija-Riitta Korhola (PPE).(FI) Herr Präsident! Iran könnte eine wichtige Rolle bei den Friedensverhandlungen für den Nahen Osten spielen, aber leider scheint das Land sich immer weiter von einem demokratischen Rechtsstaat zu entfernen. Zunächst einmal gibt es Gründe, die Wahlergebnisse vom letzten Juni, die es Präsident Ahmadinedschad ermöglicht haben, im Amt zu bleiben, ernsthaft in Zweifel zu ziehen. Seit den Wahlen hat sich die allgemeine Menschenrechtslage sogar noch verschlechtert. Darüber hinaus hat sich die Zahl der Hinrichtungen seit der Machtübernahme durch Ahmadinedschad im Jahr 2005 vervierfacht, und Iran richtet nach China weltweit die meisten Menschen hin. Zweitens ist die Lage, was Religionsfreiheit und Meinungsfreiheit angeht, erbärmlich. Beispielsweise befinden sich die sieben Baha'i-Führer noch immer wegen ihrer religiösen Überzeugung in Haft.

In unserem Entschließungsantrag appellieren wir an die iranischen Behörden, und ich hoffe, dass wir auf diese Weise gleichzeitig auch unsere Unterstützung und Anerkennung für den Mut, den viele Iraner bei ihrem Kampf für Grundfreiheiten und demokratische Prinzipien beweisen, zum Ausdruck bringen können. Wir zollen den mutigen iranischen Frauen, die bei den Demonstrationen nach den Wahlen in Teheran eine entscheidende Rolle gespielt haben, besondere Anerkennung.

 
  
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  Peter van Dalen (ECR).(NL) Herr Präsident! In Iran herrscht ein eisernes Regime, das sich auf eine radikale Auslegung des Islam und des Korans stützt. Wer sich in Iran daran nicht beteiligen will, fällt in Ungnade. Iran ist ein beängstigendes Land, vor allem für die dort lebenden Christen. In Iran gibt es für Muslime, die zum Christentum konvertiert sind, buchstäblich kein Leben. Letztes Jahr hat das iranische Parlament ein Gesetz erlassen, nach welchem auf die Aufgabe des islamischen Glaubens die Todesstrafe steht.

Auch für Demonstranten gibt es kein Leben in Iran. Drei Menschen, die während den Demonstrationen nach den Ergebnissen der Präsidentschaftswahlen verhaftet wurden, sind jetzt zum Tode verurteilt worden. Es ist absolut falsch und unbegreiflich, dass ein Gericht ein solches Urteil fällt. Eventuell kann gegen dieses Urteil noch Berufung eingelegt werden, aber für jeden ist klar ersichtlich, dass selbst Demonstranten in Iran um ihr Leben fürchten müssen.

Ich fordere den Rat und die Kommission dazu auf, diese Demonstranten bei weiteren Verfahren mit aller Kraft zu unterstützen und sich vor allem dem brutalen iranischen Regime energisch entgegenzustellen.

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE).(LT) Die Menschenrechtslage in Iran verschlechtert sich deutlich. Die Präsidentschaftswahlen von zweifelhafter Legitimität, die dieses Jahr stattgefunden haben, und die Massenproteste der Menschen nach den Wahlen spiegeln die zunehmend angespannte und beunruhigende politische und soziale Lage in Iran wider.

Ich möchte unterstreichen, dass Iran dieses Jahr auf der Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen einen der letzten Plätze belegt hat, nämlich Platz 172 von 175, und nur Eritrea, Nordkorea und Turkmenistan noch hinter Iran rangierten.

Die Situation für Journalisten in Iran ist weltweit mit die schlechteste; Der freie Zugang zu Informationen im Internet wird blockiert, und Menschen, die Blogs schreiben, werden verfolgt. Wir kennen die Geschichte von der renommierten Bloggerin, Fariba Pajooh, die kürzlich verhaftet wurde und deren Zukunft noch ungewiss ist, nur zu gut.

Ich appelliere an die Europäische Kommission. Herr Kommissar, wir müssen in Teheran schnellstmöglich eine Kommissionsdelegation einrichten, um einen Dialog mit den iranischen Regierungsstellen über die sich verschlechternde Menschenrechtslage in diesem Land einzuleiten.

 
  
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  Jim Higgins (PPE). – Herr Präsident! Ich stimme den Bemerkungen von Herrn Czarnecki voll zu. Der Angriff vom letzten Juli auf das irakische PMOI-Lager in Ashraf, Irak, kann nur als brutal und barbarisch bezeichnet werden. Elf Menschen wurden getötet, und es hätte auch noch mehr Tote geben können; zahlreiche Menschen wurden auf brutale Weise verletzt – Sie müssen das Video sehen, um die Barbarei zu ermessen, die dort tatsächlich stattgefunden hat. Die Armee und das Militär ergingen sich in den sadistischsten Formen der Brutalität. Als Folge wurden 36 Menschen verhaftet; sie hatten keine andere Wahl, als in den Hungerstreik zu treten. Sie wurden vor zwei Wochen auf internationalen Druck freigelassen – und internationaler Druck nach 72 Tagen Hungerstreik: das war es, was die Leute in Verbindung mit der Malaki-Regierung zum Handeln gezwungen hat. Diese Menschen sind Flüchtlinge; sie haben das Recht, abends sicher zu Bett gehen und morgens sicher aufstehen zu können. Wie Herr Czarnecki bereits gesagt hat, brauchen wir zwei Dinge: Zunächst einmal brauchen wir eine ständige UN-Präsenz vor Ort, welche die Vereinigten Staaten ablöst, und zweitens brauchen wir eine absolute Garantie, dass die Menschen nicht umgesiedelt werden.

 
  
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  Véronique De Keyser, Verfasserin.(FR) Herr Präsident! Den vorherigen Äußerungen meiner Kolleginnen und Kollegen würde ich gerne noch drei kleine Punkte hinzufügen.

Zunächst einmal – und hier beziehe ich mich auf das, was Frau Gomes gesagt hat – glauben wir trotz aller Geschehnisse, trotz aller Tragödien, die sich in Iran ereignen, und trotz des Regimes immer noch fest an eine politische Zukunft für dieses Land und an die Stärke seiner Zivilgesellschaft.

Der zweite Punkt ist, dass nicht ausreichend betont wurde, dass wir die jüngsten Selbstmordattentate in Sistan und Belutschistan, auch wenn ihnen Mitglieder der Revolutionsgarde und leider auch Dutzende von Zivilisten zum Opfer gefallen sind, verurteilen. Wir sind gegen diese Art von Gewalt, auch wenn wir volles Verständnis für die Gründe haben, aus denen sie verübt werden; aber zu diesem Zeitpunkt müssen wir uns auf die Seite der Regimegegner stellen.

Der letzte Punkt ist, dass unser Parlament, wie ich denke, die Todesstrafe immer verurteilt – egal, ob Kinder, Frauen oder Erwachsene davon betroffen sind, und egal, in welchem Land sie verhängt wird.

 
  
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  Cristian Dan Preda, Verfasser.(RO) Auch ich möchte mein Bedauern darüber ausdrücken, dass sich die Lage in Iran im Hinblick auf die Menschenrechte nach den Wahlen im Juni verschlechtert hat. Diese Verschlechterung manifestiert sich in der großen Verhaftungswelle und der Gewalt gegenüber den Regimegegnern.

Zudem ist die Informationsfreiheit, wie bereits erwähnt wurde, ernsthaft bedroht, und Journalisten laufen Gefahr, zur Zielscheibe von Verfolgungen zu werden. Ein zentraler Punkt, der Anlass zur Sorge gibt, ist die Tatsache, dass sowohl Folterungen als auch die Todesstrafe in Iran in großem Maßstab zur Anwendung kommen. Amnesty International hat vor Kurzem ebenfalls die Tatsache betont, dass die Zahl der verurteilten und anschließend hingerichteten Menschen nach den Wahlen signifikant gestiegen ist.

Abschließend möchte ich gerne noch sagen, dass ich die Idee der Einrichtung einer Delegation der Europäischen Union in Teheran unterstütze. Eine solche Delegation kann mit der Zivilgesellschaft vor Ort zusammenarbeiten und auf diese Weise die Rechte der für Freiheit kämpfenden Aktivisten unterstützten.

 
  
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  Angelika Werthmann (NI). - Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Ihnen einen Vorschlag machen: Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind Themen, die zu wichtig und dringlich sind, um sie heute Nachmittag, an einem Donnerstag, zu behandeln. Es sind leider nur mehr wenige von uns anwesend.

Vor einem Monat haben wir über die Ermordung von Journalisten gesprochen, heute über die katastrophale Menschenrechtssituation in Guinea, Iran und Sri Lanka. Ich weiß, viele von uns teilen meine Meinung. Lassen Sie uns einen besseren, einen anderen Termin für diese wichtige Aussprache finden.

 
  
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  Der Präsident. − Es wäre Recht, Frau Kollegin, wenn man beim „Catch-the-eye“-Verfahren zum Thema sprechen würde. Sie nehmen anderen Kollegen die Redezeit weg.

Ich schließe das „Catch-the-eye“-Verfahren.

 
  
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  Leonard Orban, Mitglied der Kommission. – (RO) Lassen Sie mich zunächst damit beginnen, den Familien der Opfer der Terrorangriffe in der iranischen Provinz Sistan-Belutschistan unser Beileid auszudrücken. Die Kommission verurteilt Terrorangriffe, egal wo in der Welt sie verübt werden, und die damit verbundene Tatsache, dass Menschen ihr Leben verlieren.

Die Europäische Kommission ist über die derzeitige Lage im Hinblick auf Menschenrechte und Grundfreiheiten in Iran tief besorgt. Wenn wir über diese Frage sprechen, können wir Beispiele wie die Hinrichtung Minderjähriger, die Diskriminierung von Menschen, die verschiedenen Minderheiten angehören, erhebliche Beschneidungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, Misshandlungen von Gefangenen, die Verweigerung des Rechts auf ein faires Verfahren sowie die groß angelegte Unterdrückung und Einschüchterung von Menschenrechtsaktivisten und politischen Gegnern anführen.

Die Europäische Union hat den direkten Kontakt mit Iran aufrechterhalten und hat den iranischen Behörden ihren Standpunkt zu den Entwicklungen im Land offen dargelegt.

Die Europäische Union unterstützt die Grundfreiheiten und die universellen Werte, auf denen sie basieren, und fühlt sich daher verpflichtet, ihren Standpunkt jederzeit und überall, wo diese Grundsätze missachtet werden, deutlich zu machen. Leider hat sich die Menschenrechtslage trotz der zahlreichen Appelle und Verurteilungen seitens der Europäischen Union und der internationalen Völkergemeinschaft seit den Präsidentschaftswahlen, die im Juni 2009 in Iran stattgefunden haben, noch weiter verschlechtert.

Allein in den letzten Wochen wurden zahlreiche Menschen in Iran gehängt. Einer dieser Menschen war der von Ihnen bereits genannte Behnoud Shojaee, der zum Zeitpunkt der von ihm verübten Straftat minderjährig war, und der trotz der wiederholten Appelle seitens der EU, sein Urteil zu mildern, hingerichtet wurde. Auch anderen Minderjährigen droht in Iran die baldige Hinrichtung. Wir machen uns ebenfalls große Sorgen um die sieben Baha'i-Führer in Iran, die sich nun schon seit über 17 Monaten in Haft befinden, und die sich wegen schwerer Anschuldigungen wie Spionage und staatsfeindlicher Propaganda verantworten müssen. Der letzte für den Prozess angesetzte Termin wurde erneut auf den 18. Oktober verschoben, so dass diese sieben Menschen seither keine klare Aussicht mehr auf ein ordentliches Gerichtsverfahren haben.

Hunderte von Menschen wurden nach den Präsidentschaftswahlen festgenommen, weil sie an den Demonstrationen nach der Wahl teilgenommen und sich kritisch geäußert hatten. Die Verfahren gegen die an diesen Aktivitäten beteiligten Personen gehen weiter. Letzte Woche erst wurden vier Menschen zum Tode verurteilt, weil sie an Zwischenfällen nach den Wahlen beteiligt waren.

Abschließend möchte ich betonen, dass wir die von den Damen und Herren Abgeordneten geäußerten Sorgen über die Menschenrechtslage in Iran teilen. Die Kommission verfolgt die Entwicklung der Lage genau mit und wird auch weiterhin jede Gelegenheit nutzen, die iranischen Behörden dazu aufzufordern, ihre internationalen Menschenrechtsverpflichtungen einzuhalten, einschließlich den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Die Verbesserung der Menschenrechtslage in Iran ist ein wesentliches Elemente des Ansatzes der Europäischen Union zur künftigen Stärkung des politischen Dialogs und der Zusammenarbeit mit Teheran.

Zu der mir gestellten Frage möchte ich sagen, dass wir glauben, dass es im Moment angesichts der derzeit in Iran herrschenden Bedingungen nicht der richtige Zeitpunkt zur Einrichtung einer Kommissionsdelegation in Teheran ist.

 
  
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  Der Präsident. − Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet im Anschluss an die Aussprachen statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)

 
  
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  Bogusław Sonik (PPE), schriftlich.(PL) Meine Damen und Herren! Ich rufe die Europäische Union auf, nicht tatenlos zuzusehen, während in Iran Menschenrechte verletzt werden. Die Europäische Union muss sich viel entschiedener gegen die im Land verhängten Todesurteile und gegen die Hinrichtungen stellen, vor allem gegen die, die gegen junge minderjährige Straftäter verhängt werden. Auf das, was heute in Iran geschieht, zu reagieren, ist eine der größten Prüfungen in Bezug auf die Wirksamkeit unserer westlichen Welt.

Aus diesem Grund muss die Europäische Kommission schnellstmöglich eine Delegation der Europäischen Union in Teheran einrichten, um den Dialog mit den iranischen Führern zu fördern und zu stärken, damit insbesondere junge Leute, politische Gefangene und Journalisten Unterstützung erhalten. Die Europäische Kommission muss viel mehr Engagement zeigen für die Aussendung von Sondergesandten durch den Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte zur Überwachung der Situation im Hinblick auf politische Gefangene und zur Sicherstellung, dass die iranischen Behörden internationale Verfahrensstandards und rechtliche Verpflichtungen im Hinblick auf Menschenrechte einhalten.

Die Europäische Union wird auch jenseits unserer Grenzen immer ein Fahnenträger für bürgerliche Freiheiten und unsere gemeinsamen europäischen demokratischen Werte sein. Aus diesem Grund sollten wir durch einen intensiven Dialog mit den politischen Eliten alle Anstrengungen unternehmen, damit Iran im 21. Jahrhundert grundlegende Menschenrechte einhält und das Recht auf Leben achtet.

 

12.3. Sri Lanka
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  Der Präsident. − Als nächster Punkt folgt die Aussprache über sechs Entschließungsanträge zu Sri Lanka.

 
  
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  Geoffrey Van Orden, Verfasser. – Herr Präsident! Das Volk von Sri Lanka – Singhalesen und insbesondere die Tamilen – haben in den letzten 30 Jahren enorm unter einer skrupellosen, von der LTTE geführten Terrorkampagne gelitten. Nun, da die LTTE vor Ort besiegt wurde, brauchen die Regierung und das Volk von Sri Lanka bei ihrem Versuch, ihr Land erneut auf den Weg der Erholung und des Wohlstands zu führen und ein Wiederaufflammen des Terrorismus zu verhindern, unser Verständnis und vor allem unsere Unterstützung.

Dann gibt es aber auch die, darunter auch LTTE-Verfechter, die dem Volk von Sri Lanka durch die Untergrabung der APS+-Präferenzregelungen mit der EU einen weiteren Schlag versetzen wollen. Ich hoffe, dass die Kommission versteht, dass der beste Weg zur wirtschaftlichen Erholung Handel und nicht Hilfe ist. In diesem Sinne müssen die Behörden Sri Lankas auf die von Freunden aus der internationalen Völkergemeinschaft zum Ausdruck gebrachten Bedenken reagieren, damit es keinen Grund für eine Gefährdung des APS+-Status gibt.

Die unmittelbare Priorität ist aber natürlich die Neuansiedlung der Tausenden tamilischen Zivilisten, die während des Konflikts gefangengenommen wurden und nun unter erbärmlichen Bedingungen in Lagern festgehalten werden. Ihre Wiederansiedlung muss dringend erfolgen, und die internationale Völkergemeinschaft sollte aufgefordert werden, Hilfe zu leisten.

 
  
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  Proinsias De Rossa, Verfasser. – Herr Präsident! Ich unterstütze diesen Entschließungsantrag, obwohl ich finde, dass er gegenüber der Regierung Sri Lankas nicht kritisch genug ist. Anfang des Jahres wurden wir Zeugen der entsetzlichen Militär-Offensive auf das von den tamilischen Tigern kontrollierte Gebiet, bei der keine Rücksicht genommen wurde auf Menschenleben oder auf das Wohlergehen von Zivilisten, die meines Erachtens von allen Seiten als Schachfiguren missbraucht werden, und die 90 000 Menschen das Leben kostete. Die Welt sah geschockt und hilflos zu, und auch heute noch sind mehr als eine Viertelmillion sri-lankischer Bürgerinnen und Bürger ohne angemessenen Zugang zu medizinischen Einrichtungen, sauberem Wasser, sanitären Anlagen und ohne ausreichenden Wohnraum interniert.

Der heutige Entschließungsantrag ist ein relativ milder Appell an die Behörden Sri Lankas, die Menschenrechte ihrer Bürgerinnen und Bürger zu achten. Ich persönlich meine, dass, wenn es hinsichtlich der Forderungen in diesem Entschließungsantrag nicht bald sichtbare Fortschritte gibt, die Europäische Union wirtschaftlichen und politischen Druck auf das Regime in Sri Lanka ausüben muss.

Sri Lanka ist im Hinblick auf seine wirtschaftliche Erholung von ausländischen Direktinvestitionen und von der wirtschaftlichen Unterstützung durch die EU abhängig. Dieses Druckmittel müssen wir im Interesse des sri-lankischen einschließlich des tamilischen Volkes nutzen.

 
  
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  Thomas Mann, Verfasser. − Herr Präsident! Ich habe zwei Minuten. Der 25-jährige Bürgerkrieg in Sri Lanka scheint beendet zu sein. Im Mai eroberten die Regierungstruppen die von der LTTE gehaltenen Gebiete im Norden. Möge es gelingen, dass ein Neuanfang Frieden bringt, der mit Freiheit verbunden ist.

Die Menschen leiden nicht nur unter den Auswirkungen des Bürgerkrieges, sondern auch unter den Folgen des Tsunami und anderer Naturkatastrophen. Die EU hat den Außenhandel intensiviert und gewährt höhere Zollvergünstigungen als jedem anderen Land in Südasien. Internationale Hilfe ist auch eine Verpflichtung für die politischen Kräfte in Sri Lanka, die Menschenrechte zu verwirklichen. In überfüllten Lagern werden 250 000 Menschen festgehalten. Ihre Versorgung mit Trinkwasser und Medikamenten ist mangelhaft. Den Hilfsorganisationen wird der Zutritt verwehrt. Es sollte im eigenen Interesse der Regierung sein, schnellstmöglich die Rückkehr in die Heimatdörfer zu organisieren. Die EVP plädiert dafür, dass dabei das Internationale Rote Kreuz eine Schlüsselrolle erhält.

Ein weiteres Feld für notwendige Veränderungen ist die Presse- und die Meinungsfreiheit. Entführung und Verhaftung von Journalisten müssen ein Ende haben. Kritische Artikel dürfen nicht mehr mit Gefängnisstrafen geahndet werden. Als Mitglied der SAARC-Delegation habe ich Sri Lanka mehrfach besuchen können. Ich halte einen Neubeginn für dieses Land dann für chancenreich, wenn sich die Tamilenführer konstruktiv einbringen. Dazu gehört aber die Absage an jede Art von Terrorismus und Gewalt, und dazu gehört die Mitarbeit an einer Strategie zur Verwirklichung der Menschenrechte. Den Bürgern von Sri Lanka wünsche ich, dass eine Aussage, die ich immer wieder gehört habe: „war is an institution“ endlich der Vergangenheit angehört.

(Beifall)

 
  
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  Joe Higgins, Verfasser. – Herr Präsident! Die in Bezug auf das tamilische Volk von der Regierung unter Präsident Rajapaksa verfolgte Politik endete sowohl für die singhalesische als auch für die tamilische Bevölkerung Sri Lankas in einem Albtraum mit massiver Unterdrückung durch den sri-lankischen Staat gegen Einzelpersonen und Gruppierungen, die sich seiner chauvinistischen Politik widersetzt hatten.

Nach der Niederlage der tamilischen Tiger geht der Albtraum für die tamilische Bevölkerung, insbesondere im Norden Sri Lankas, mit der Zwangsinternierung von 300 000 Menschen – darunter 31 000 Kinder – in Lagern, in denen Krankheiten und Mangelernährung grassieren, weiter.

Jetzt droht ein neues Grauen, denn Berichten zufolge plant die Rajapaksa-Regierung, Singhalesen im Osten und Norden Sri Lankas anzusiedeln, mit anderen Worten die Gebiete zu kolonisieren, in denen tamilisch sprechende Menschen in der Mehrheit sind. Dies würde örtlichen Unruhen in Zukunft Tür und Tor öffnen.

Die Rajapaksa-Regierung ist in Wirklichkeit eine Diktatur mit einer äußerst brüchigen demokratischen Fassade. Ich begrüße die Gelegenheit, sie mit diesem Entschließungsantrag zu verurteilen. Was Ziffer 4 angeht, habe ich jedoch Vorbehalte, weil der größte Terrorismus, der gegen das Volk ausgeübt wird, von der Rajapaksa-Regierung ausgeht. Obgleich ich als Sozialist glaube, dass ein Partisanenkrieg unter den in Sri Lanka herrschenden Bedingungen zu keiner Lösung führen wird, haben die Tamilen doch das Recht, sich gegen die militärische Unterdrückung zu wehren.

Der beste Weg zur Verteidigung des tamilischen Volkes wäre ein gemeinsamer Kampf der tamilischen und singhalesischen Arbeiter und der Armen gegen die derzeitige Regierung und deren neue liberale Politik und die sozialistische Umformung der sri-lankischen Gesellschaft, durch welche die bedeutenden Ressourcen dieses Landes zum Nutzen der gesamten Bevölkerung genutzt werden könnten. Ich bin stolz auf meine Verbindung mit der United Socialist Party in Sri Lanka, die eine Schwesterpartei der irischen Socialist Party ist, und die sich für die Rechte des tamilischen und singhalesischen Volkes und für das Recht des tamilischen Volkes auf Selbstbestimmung heldenhaft gegen den Chauvinismus der Regierung zur Wehr gesetzt hat.

 
  
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  Heidi Hautala, Verfasserin.(FI) Herr Präsident! Alles, was meine Kolleginnen und Kollegen hier bezüglich der derzeitigen Lage in Sri Lanka gesagt haben, wurde bestätigt, als der Unterausschuss für Menschenrechte vor Kurzem eine Anhörung zu dieser albtraumhaften Lage organisierte.

Wir können in der Tat bestätigen, dass die Bewegungsfreiheit dieser 260 000 Tamilen entgegen allen internationalen Rechtsvorschriften noch immer eingeschränkt ist, obwohl der Krieg selbst schon seit Monaten beendet ist. Wir können bestätigen, dass es ernsthafte Beschneidungen der Pressefreiheit gibt. Gestern hat Reporter ohne Grenzen Sri Lanka auf der Rangliste der Pressefreiheit auf Platz 162 von 175 Ländern platziert.

Wir müssen jetzt fordern, dass den Vertretern aller delegierten UN-Einrichtungen Zugang zu den Lagern gewährt wird. In dem Entschließungsantrag wird die Abhaltung von lokalen Wahlen erwähnt, und wir als Fraktion Die Grünen/Europäische Freie Allianz, drücken es etwas weniger stark aus, und ich hoffe, dass wir Unterstützung finden. Wir würden gerne einfach nur festhalten, dass diese Wahlen abgehalten werden.

Was die Frage der Handelspolitik angeht, bin ich sehr froh, dass die Kommission jetzt prüft, inwieweit Sri Lanka die Anforderungen der verschiedenen Menschenrechtsabkommen umsetzt. Ich erwarte von der Kommission, dass sie vollkommen objektiv und unparteiisch arbeitet und rechtzeitig die entsprechenden Schlussfolgerungen zieht, ob Sri Lanka diese Präferenz gemäß APS+ tatsächlich verdient.

 
  
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  Bernd Posselt, im Namen der PPE-Fraktion. – Herr Präsident! Als Sieger soll man großzügig sein, und ich glaube, dass in Sri Lanka viele dies noch nicht erkannt haben. Es geht hier darum, die Ursache eines Nationalitätenkonfliktes zu lösen, der fürchterlich eskalierte. Wir müssen einfach sehen, dass es kein Konzept gibt, um den Tamilen ihre legitimen Rechte zu gewährleisten. Beide Seiten müssen sich aufeinander zubewegen, um eine politische Lösung zu finden.

Man hat mit Recht die Gewalt bekämpft, die Gewalttäter sind besiegt, und an Gewalt gibt es nichts zu beschönigen. Die Ursachen der Gewalt zu beseitigen, das ist die eigentliche Aufgabe. Es ist leichter, einen Krieg zu beenden als den Frieden zu gestalten. Wir sehen das im Moment in Bosnien, wo lange nach dem Ende des Krieges immer noch keine tragfähige Friedenslösung gefunden wurde.

Ich mache mir große Sorgen um die Stabilität von Sri Lanka, denn dieses Minderheitenproblem gibt es schon seit Jahrhunderten, verschärft durch die Kolonialperiode, und deshalb müssen wir alles daran setzen, zwischen beiden Seiten zu vermitteln und beide Seiten zum Einlenken zu bringen.

 
  
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  Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, im Namen der S&D-Fraktion.(PL) Herr Präsident! Im Mai dieses Jahres, nach dem Sieg der Regierung über die tamilischen Tiger, schien es, als sei der Bürgerkrieg in Sri Lanka nach vielen Jahren endlich beendet. In Wirklichkeit jedoch gibt es leider immer noch zahlreiche Probleme, die das Land lösen muss.

Die Regierung hält mehr als 250 000 Menschen aus politischen Gründen in Lagern fest und verweigert selbst humanitären Organisationen den Zutritt. Sie unterdrückt die Medien. Im September dieses Jahres hat der Oberste Gerichtshof in Colombo einen Journalisten zu 20 Jahren Haft verurteilt, was die EU-Präsidentschaft als Bedrohung des Rechts auf freie Meinungsäußerung sah und was rundweg verurteilt wurde.

Ein großes Hindernis für die Entwicklung des Landes sind die Antipersonenminen, die eine Gefahr für das Leben und die Gesundheit der Menschen darstellen. Sri Lanka ist noch immer nicht dem Ottawa-Übereinkommen über das Verbot von Antipersonenminen beigetreten. Die Unterzeichnung dieses Abkommens würde bei der Lösung dieses Problems sicherlich helfen und würde es dem Land gleichzeitig ermöglichen, Unterstützung für die Opfer von Landminen zu beantragen und die Minenräumungsarbeiten, die seit 2003 mit wenig Wirkung durchgeführt werden, zu beschleunigen.

Die Bürgerinnen und Bürger von Sri Lanka verdienen eine echte Demokratie und ein anständiges Leben.

 
  
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  Karima Delli, im Namen der Verts/ALE-Fraktion.(FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Seit Monaten hüllt sich die Regierung Sri Lankas nun schon über die Situation der tamilischen Zivilbevölkerung in Schweigen und verweigert ausländischen Medien und humanitären Organisationen den Zutritt. Seit März 2009 hält Colombo nun schon entgegen allen internationalen Rechtsvorschriften und unter Verletzung der Menschenrechte fast alle Zivilisten fest, die vor den Kämpfen zwischen der Armee und den tamilischen Tigern geflohen sind.

Im Juli hielt die Regierung Sri Lankas noch mehr als 280 000 Menschen in 30 von der Armee bewachten Lagern im Nordosten der Insel fest. Die Flüchtlinge dürfen die Lager nur verlassen, wenn sie dringend medizinische Hilfe benötigen, und auch dann in den meisten Fällen nur in Begleitung einer Militäreskorte. In manchen Lagern sterben jede Woche über 1 000 Menschen, meistens an der Ruhr. Die Lebensbedingungen sind entsetzlich. Präsident Rajapaksa erklärte letzte Woche, dass nur 100 000 tamilische Flüchtlinge freigelassen würden.

Angesichts des Ausmaßes dieser Tragödie muss die Europäische Union den Druck auf die Regierung Sri Lankas erhöhen, damit alle Zivilisten sofort und bedingungslos freigelassen werden, Journalisten Zutritt zu den Lagern erhalten und umgehend humanitäre Hilfe geleistet werden kann.

 
  
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  Charles Tannock (ECR). – Herr Präsident! Als ein Vertreter Londons, einer Stadt, die in den letzten 40 Jahren wiederholt zur Zielscheibe von Terroristen geworden ist, habe ich großes Mitgefühl mit den Sri-Lankern aller Ethnien. Die erbarmungslose, von den tamilischen Tigern geführte Terrorkampagne hat der Entwicklung dieses schönen Landes massiven Schaden zugefügt.

Präsident Rajapaksa kam demokratisch an die Macht und war entschlossen, die LTTE zu besiegen, und alle unter uns, die Terrorismus verachten, sollten ihm zu seinem Erfolg gratulieren. Die Regierung hat nun in der Konfliktfolgezeit die Pflicht, eine Gesellschaft aufzubauen, die allen Sri-Lankern Freiheit, Gerechtigkeit und Gleichheit bietet. Die Rückführung der Binnenflüchtlinge und die Verurteilung der Kriegsverbrecher muss jetzt Priorität der Regierung sein.

Ich räume ein, dass die weltweite Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Präsident Rajapaksa durch einige seiner direkt nach dem Konflikt eingeleiteten Notfallmaßnahmen geringer geworden sein mag, aber ich bin dennoch davon überzeugt, dass der beste Weg, voranzukommen die Gewährleistung der Entwicklung eines sicheren und florierenden Sri Lankas und die Unterstützung seines demokratisch gewählten Staatsoberhaupts und seiner demokratisch gewählten Regierung ist. Die EU muss die APS+-Handelsabkommen aufrechterhalten, denn ihre Abschaffung hätte eine direkte Vernichtung von einer Million Arbeitsplätze und indirekte wirtschaftliche Auswirkungen auf 2,5 Millionen unschuldige sri-lankische Bürgerinnen und Bürger zur Folge.

 
  
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  Seán Kelly (PPE). – Herr Präsident! Als irischer Abgeordneter freue ich mich sehr, dass meine Kolleginnen und Kollegen aus Irland, Joe Higgins und Proinsias De Rossa, verschiedene Besorgnisse im Hinblick auf Sri Lanka und Iran hervorgehoben haben, und ich pflichte ihnen bei. Es ist richtig, dass Irland sich Sorgen um diese Belange macht, da es in Nordirland selbst über viele Jahre Diskriminierungen und Verluste von Menschenleben erlebt hat. Und dennoch sind Diplomatie und Dialog letztendlich die einzige Lösung. Daher hoffe ich, dass bei Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon die neuen Befugnisse und der Status, die bzw. den der Präsident und der Hohe Vertreter haben, dazu genutzt werden, dass an diesen Orten – hoffentlich – Vernunft und ein gutes Einvernehmen einkehrt, so dass sie einen anderen Weg einschlagen und sich der Diplomatie und der Demokratie verpflichten.

 
  
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  Eija-Riitta Korhola (PPE).(FI) Herr Präsident! Wir haben die Lage in Sri Lanka bei zahlreichen Gelegenheiten mitverfolgt und kommentiert und manchmal schon fast die Hoffnung aufgegeben, zu einer Lösung zu gelangen. Dennoch endete der Konflikt, der 25 Jahre dauerte, dieses Jahr mit der Niederlage der tamilischen Tiger. Dieser lange Konflikt hat viele Opfer gefordert, hatte Binnenflüchtlinge im Land zur Folge und hat zu wirtschaftlichen Problemen und zu Problemen bei rechtsstaatlichen Entwicklungen geführt. Nun ist das Land in eine hoffnungsvolle, wenn auch kritische Phase eingetreten.

Es wurde hier die Besorgnis über die Notlage derer geäußert, die in den Lagern leben. Wie in der Entschließung erwähnt, hoffen wir, dass die Behörden bald internationale Unterstützung zulassen und die Lager für humanitäre Hilfe und geschultes Konfliktpersonal öffnen. Gleichzeitig brauchen wir aber auch die Verpflichtung der internationalen Völkergemeinschaft, sich ans Werk zu machen und einen dauerhaften Frieden für diese schöne Insel zu schaffen. Im Rahmen der Unterstützung sollte die Kommission definitiv auch zusätzliche Mittel für Minenräumungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE).(ES) Herr Präsident! Ich würde gerne das Wort ergreifen, um zunächst einmal zu unterstreichen, was meine Kollegin, Frau Hautala, gesagt hat. Wir dürfen nicht vergessen, welche Rolle in diesem Prozess nicht nur das Rote Kreuz, sondern auch die Vereinten Nationen spielen – und spielen sollten.

Ich wollte aber auch noch auf das antworten, was Herr Van Orden gesagt hat, da es mir völlig unangemessen erscheint, diejenigen von uns, die versuchen, ein direktes Instrument wie die APS+-Handelsabkommen zu nutzen, als Sympathisanten und Unterstützer der LTTE abzustempeln. Das ist einfach nicht wahr.

Wir wissen, dass derzeit untersucht wird, ob die sri-lankischen Behörden ihren Teil dazu beitragen, internationale Menschenrechtsbestimmungen in das nationale Recht zu integrieren.

Wird dies nicht in angemessener Weise getan, ist es nur normal und erforderlich, dass wir dazu aufrufen, das APS+-System nicht zu verlängern. Deshalb scheint es mir völlig falsch, diese Verlängerung, dieses Gesuch oder diesen Antrag mit einer Unterstützung der LTTE in Verbindung zu bringen.

 
  
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  Leonard Orban, Mitglied der Kommission.(RO) Die Europäische Kommission hat die Lage in Sri Lanka stets genau verfolgt und sich um die Einleitung eines entsprechenden Dialogs mit der Regierung dieses Landes bemüht, um die Basis für neue Beziehungen zu schaffen, bei denen beide Seiten Anstrengungen zur Zusammenarbeit unternehmen, um die wichtigsten Probleme zu lösen.

Wir sind über die kritische humanitäre Situation in den Lagern, in denen Flüchtlinge landesintern festgehalten werden, tief besorgt. Die willkürliche Internierung dieser Menschen in Sri Lanka ist eine eklatante Verletzung der völkerrechtlichen Bestimmungen. Wir müssen jetzt dringend sicherstellen, dass alle diese Menschen in den Lagern das Recht erhalten, sich frei zu bewegen, und dass humanitären Organisationen – auch zur Erfassung von Informationen vor Ort – freier Zutritt zu diesen Lagern gewährt wird, damit sie humanitäre Hilfe leisten und Schutz bieten können.

Zudem sorgt sich die Kommission fortwährend um die Menschenrechtslage in Sri Lanka. Grund hierfür sind Informationen über außergerichtliche Hinrichtungen, Entführungen und schwerwiegende Einschüchterungen der Medien. Solange die Unzufriedenheit der Tamilen ignoriert wird und eine Atmosphäre der Straffreiheit herrscht, wird eine Aussöhnung auf der Insel nur schwer zu erreichen sein. Die Europäische Kommission ist davon überzeugt, dass der Schlüssel zu einem Aussöhnungsprozess nur sein kann, dass die Parteien die Verantwortung für ihr Handeln übernehmen.

Die Europäische Kommission hat vor Kurzem eine eingehende Untersuchung zur Menschenrechtslage in Sri Lanka durchgeführt. Ziel dieser Untersuchung war es, festzustellen, ob das Land seine Verpflichtungen erfüllt, die es eingegangen ist, als ihm die Präferenzbehandlung zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und verantwortungsvollen Staatsführung, APS+, von der Europäischen Union eingeräumt wurde, und ob es insbesondere seine Verpflichtungen zur Einhaltung internationaler Menschenrechtsbestimmungen erfüllt oder nicht.

Als Ergebnis dieser Untersuchung wurden erhebliche Defizite bei der Umsetzung von drei Menschenrechtskonventionen der Vereinten Nationen festgestellt, nämlich des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, der Antifolterkonvention und der Kinderrechtskonvention. Dies zeigt, dass Sri Lanka diese Konventionen derzeit nicht durchsetzt.

Diese Situation wird die Einräumung zusätzlicher Handelsvorteile als Teil des APS+ zwangsläufig weiter gefährden, da die von allen Begünstigten dieses Systems zu erfüllende Bedingung die Ratifizierung und wirksame Durchsetzung dieser drei Konventionen ist.

Vielen Dank.

 
  
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  Der Präsident. − Die Aussprache ist geschlossen.

Wir kommen nun gleich zur Abstimmung.

 

13. Abstimmungsstunde
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  Der Präsident. − Ich will dies doch zum Anlass nehmen, zu einem Punkt etwas zu sagen, den wir heute Mittag bei den Stimmerklärungen hatten und jetzt auch bei dem „Catch-the-eye“-Verfahren haben: Die Geschäftsordnung sieht vor, dass nach Beginn der Stimmerklärungen und nach Beginn des „Catch-the-eye“-Verfahrens eigentlich keine Meldungen mehr zulässig sind. Ich hatte die Dienste gebeten, dies vielleicht noch einmal allgemein bekannt zu machen. Wir haben das heute noch einmal locker gehandhabt, aber wir sollten künftig darauf achten, weil wir sonst auch die Zeiten, die wir den Kollegen ankündigen, weit überschreiten.

***

Als nächster Punkt folgt die Abstimmung.

(Abstimmungsergebnisse und sonstige Einzelheiten der Abstimmung: siehe Protokoll)

 

13.1. Guinea (Abstimmung)

13.2. Iran (Abstimmung)

13.3. Sri Lanka (Abstimmung)
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  Thomas Mann, Verfasser. − Herr Präsident! Ich schlage vor, dass wir den Bezugsvermerk Nr. 3 aus der Entschließung herausnehmen, weil die Lage des Journalisten Ti Sei Nayagam nur am Anfang behandelt worden ist, aber nicht weiter in den Auswirkungen. Wir haben dieses Thema bei unseren gemeinsamen Verhandlungen von der Tagesordnung genommen. Deswegen empfehle ich, an dieser Stelle das Thema herauszunehmen. Es bietet sich sicherlich ein anderes Mal die Gelegenheit, das Thema erneut aufzugreifen.

 
  
 

(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen).

 

14. Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten: siehe Protokoll

15. Zusammensetzung der Ausschüsse: siehe Protokoll
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  Bernd Posselt (PPE). - Herr Präsident! Ich bitte um Entschuldigung, aber ich habe heute den ganzen Tag über mehrfach erlebt, dass eine ungarische Rechtsextremistin zu jedem Punkt über Ungarn gesprochen hat. Ich bitte Sie, darauf hinzuweisen, dass wir eine Tagesordnung mit gegliederten Themen haben. Vielleicht weiß das die Kollegin noch nicht.

(Beifall)

 
  
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  Der Präsident. − Die Kollegin ist leider nicht anwesend. Ich nehme an, dass Sie von Ihrer Bemerkung Kenntnis nehmen wird.

 

16. Beschlüsse betreffend bestimmte Dokumente: siehe Protokoll

17. Schriftliche Erklärungen im Register (Artikel 123 GO): siehe Protokoll

18. Übermittlung der in dieser Sitzung angenommenen Texte: siehe Protokoll
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19. Zeitpunkt der nächsten Sitzungen: siehe Protokoll

20. Unterbrechung der Sitzungsperiode
Video der Beiträge
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  Der Präsident. − Ich erkläre die Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments für unterbrochen.

(Die Sitzung wird um 16.35 Uhr geschlossen).

 

ANLAGE (Schriftliche Antworten)
ANFRAGEN AN DEN RAT (Für diese Antworten trägt der amtierende Ratsvorsitz der Europäischen Union die Verantwortung)
Anfrage Nr. 10 von Liam Aylward (H-0331/09)
 Betrifft: Finanzielle Vorausschau der EU für den Zeitraum 2014-2021
 

Kann der Rat den wahrscheinlichen zeitlichen Rahmen skizzieren, an den er sich beim Abschluss der Verhandlungen über die nächste Finanzielle Vorausschau der EU für den Zeitraum 2014-2021 halten will?

 
  
 

Diese Antwort, die vom Vorsitz des Rates ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht verbindlich ist, wurde in der Fragestunde (Anfragen an den Rat) der Tagung des Europäischen Parlaments im Oktober 2009 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Unter der Voraussetzung, dass der aktuelle Finanzrahmen den Zeitraum 2007 bis 2013 erfasst, vereinbarten die drei Institutionen in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006, dass die Kommission „vor dem 1. Juli 2011“ Vorschläge für einen neuen Finanzrahmen präsentieren wird.

Daher hängt der genaue Zeitrahmen für die Aussprache im Rat teilweise davon ab, wann genau die Kommission ihren Vorschlag präsentieren wird und wie der Ratsvorsitz dann die Ratsarbeit zu planen beabsichtigt.

Natürlich ist klar, dass der Rat den Vorschlag, sobald die Kommission ihn vorlegen wird, im Hinblick auf seine Annahme rechtzeitig vor Ablauf des aktuellen Finanzrahmens prüfen wird.

Die aktuelle Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 und der Finanzrahmen für den Zeitraum 2007-2013 werden in Kraft bleiben, bis sie novelliert oder durch einen neuen Rechtsakt und ein neues Rechtsinstrument ersetzt werden.

 

Anfrage Nr. 11 von Gay Mitchell (H-0335/09)
 Betrifft: Präsident des Europäischen Rates
 

Wenn der Vertrag von Lissabon angenommen wird, wird der Europäische Rat auf seiner Tagung im Oktober die Möglichkeit haben, die Frage der Nominierungen für das neugeschaffene Amt des Präsidenten des Europäischen Rates zu behandeln.

Dem neuen Präsidenten wird bei der Vertretung des Rates auf der Weltbühne eine sehr wichtige Rolle zukommen. Es ist daher unerlässlich, dass diese Nominierungen sorgfältig geprüft werden.

Welches Verfahren wird bei der Wahl des Präsidenten des Europäischen Rates angewandt werden, und wie gedenkt der schwedische Ratsvorsitz sicherzustellen, dass das Verfahren fair und demokratisch verläuft und dass der erfolgreiche Kandidat die Prinzipien und Werte der Bürger der Europäischen Union vertreten wird?

 
  
 

Diese Antwort, die vom Vorsitz des Rates ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht verbindlich ist, wurde in der Fragestunde (Anfragen an den Rat) der Tagung des Europäischen Parlaments im Oktober 2009 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Wie der Herr Abgeordnete betont, wird der künftige Präsident des Europäischen Rates auf der Weltbühne laut Vertrag von Lissabon eine wichtige Rolle spielen müssen. Aber auch in einem weiteren Sinne, wenn er die Arbeit des Europäischen Rates voranbringt und dessen Bereitschaft und Kontinuität sicherstellt.

Bislang gibt es noch keine Klarheit zum Datum des Inkrafttretens des neuen Vertrags und Ernennungszeitpunkt des zukünftigen Präsidenten des Europäischen Rates. Der Vertrag ist von 26 Mitgliedstaaten angenommen worden, aber noch Gegenstand der Ratifikation durch die Tschechische Republik.

Zum passenden Zeitpunkt wird der Präsident des Europäischen Rates alle seine Kolleginnen und Kollegen konsultieren, um unter den Staats- oder Regierungsoberhäupter eine Vereinbarung hinsichtlich der für diese Aufgabe am besten geeignetsten Person zu erzielen. Laut Vertrag von Lissabon liegt es ganz in der Hand des Europäischen Rates, seinen Präsidenten zu wählen, was durch eine qualifizierte Mehrheit im Europäischen Rat erfolgen wird. Der Präsident wird für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren, die einmalig verlängerbar ist, gewählt.

 

Anfrage Nr. 12 von Brian Crowley (H-0337/09)
 Betrifft: Die Gesellschaft der EU und die Vorteile der neuen Technologien 
 

Kann der Rat mitteilen, welche Programme er umsetzt, damit alle Bereiche der europäischen Gesellschaft die Vorteile der neuen Technologien und der technischen Entwicklung nutzen können, insbesondere in dieser sehr schwierigen wirtschaftlichen Lage?

 
  
 

Diese Antwort, die vom Vorsitz des Rates ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht verbindlich ist, wurde in der Fragestunde (Anfragen an den Rat) der Tagung des Europäischen Parlaments im Oktober 2009 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der Rat teilt die Ansicht des Herrn Abgeordneten, es sei entscheidend sicherzustellen, dass alle Bereiche der europäischen Gesellschaft von der Nutzung neuer und entwickelter Technologien profitieren. Für Europa wird dies, um auf unsere gemeinsamen, langfristigen Herausforderungen wie Globalisierung, Klimawandel und eine alternde Gesellschaft zu reagieren, von entscheidender Bedeutung sein. Auch ist es kurzfristig lebenswichtig, den Weg für eine nachhaltige Erholung unserer Wirtschaften zu bereiten.

Eine Reihe der durch die Europäische Gemeinschaft im Bereich Forschung, technologische Entwicklung und Innovation organisierten Programme und Aktivitäten helfen sicherzustellen, dass neue und entwickelte Technologien allen Bereichen der europäischen Gesellschaft von Nutzen sind:

- Das Siebte Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration, welches für den Zeitraum 2007 bis 2013 angenommen wurde, hat die Stärkung der wissenschaftlichen und technologischen Grundlage der Gemeinschaftsindustrie zum Hauptziel. Der Wissenstransfer, der eine Transformierung der Forschungsergebnisse und -technologien in die Gesellschaft gewährleistet, ist integraler Bestandteil des Rahmenprogramms. Dieses Programm versucht gleichfalls, eine stabilere Grundlage für den Europäischen Forschungsraum (EFR) zu bieten, indem attraktive Bedingungen und eine wirksame und effiziente Forschungs- und Investitionssteuerung in Forschung und technologischer Entwicklung geschaffen werden. Die künftigen Rahmenprogramme sollten die wichtigsten gesellschaftlichen Herausforderungen besser ansprechen. Die Ratsschlussfolgerungen, die unter einer hohen Beteiligung aller Interessenvertreter den Weg dafür skizzieren, wie dies umzusetzen ist, werden während des schwedischen Ratsvorsitzes vorgelegt.

- Das für den Zeitraum 2007 bis 2013 angenommene Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zielt hauptsächlich auf kleine und mittelständische Unternehmen ab. Ferner unterstützt das Programm Innovationsaktivitäten unter Einschluss von Öko-Innovationen und gewährleistet einen besseren Zugang zu Finanzierungs- und geschäftsunterstützenden Dienstleistungen. Es fördert sowohl eine bessere Aufnahme und Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien als auch Unterstützung der erweiterten Nutzung von erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz.

In Ergänzung zu den oben erwähnten Programmen soll das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT), welches durch eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom März 2008 gegründet wurde, zum nachhaltigen europäischen Wirtschaftswachstum und zur Wettbewerbsfähigkeit beitragen, indem die Innovationskraft von Mitgliedstaaten und Gemeinschaft verstärkt wird. Dieses Institut basiert auf dem Konzept des Wissensdreiecks, wonach die Interaktion zwischen Bildung, Forschung und Innovation gefördert werden soll, um europäische Wissensinvestitionen besser nutzbar zu machen. Die Förderung des Wissensdreiecks ist eine Priorität des schwedischen Ratsvorsitzes.

All diese Programme werden gegenwärtig durch die Kommission umgesetzt; das EIT hat für seinen Teil ein hohes Maß an Autonomie in seiner Arbeit.

In Ergänzung zu diesen europäischen Gemeinschaftsprogrammen und -aktivitäten ist der Rat daran beteiligt, über die freiwillige Koordinierung nationaler Programme der Mitgliedstaaten in Europa Initiativen für eine gemeinsame Programmplanungzu ermitteln. Dies hat zum Ziel, wichtige globale und gesellschaftliche Herausforderungen anzusprechen, um Europas Kapazität zu stärken, die Ergebnisse seiner Forschung in einen greifbaren Nutzen für die Gesellschaft und die allgemeine Wettbewerbsfähigkeit seiner Wirtschaft zu transformieren.

Im Bereich der Innovationspolitik wird sich die „Leitmarktinitiative“, die durch eine Mitteilung der Kommission auf Aufforderung des Rates hin begründet wurde, auf die Marktunterstützung innovativer Dienstleistungen und Produkte in Bereichen wie der elektronischen Gesundheitsdienste (eHealth) konzentrieren. Sie soll dabei helfen, praktischen Nutzen aus der Forschung und Entwicklung neuer Technologien für die Gesellschaft als Ganzes zu ziehen.

Im Dezember 2008 hat der Rat die „Vision 2020“ angenommen. In dieser wird zum Ausdruck gebracht, dass bis zum Jahr 2020 alle Akteure umfassend von der „fünften Grundfreiheit“ des Europäischen Forschungsraums profitieren werden: dem freien Verkehr von Forschern, Wissen und Technologien. Unter dem schwedischen Ratsvorsitz soll ein neues Lenkungsmodell unter Einschluss einer kohärenteren Strategie angenommen werden.

Die i2010-Strategie führt alle Politiken der Europäischen Union, Initiativen und Aktionen zusammen, die zum Ziel haben, die Entwicklung und Nutzung digitaler Technologien im Arbeits- und Privatleben zu erhöhen. Die i2010-Strategie vereint verschiedene Maßnahmen wie Regulierung, Förderung von Forschung und Pilotprojekten, Werbeaktionen und Partnerschaften mit Interessenvertretern. Um den Herausforderungen kontinuierlichen Wachstums und einer verstärkt öko-effizienten Entwicklung zu begegnen, unterstützt der Rat derzeit Anstrengungen für eine verlängerte europäische Strategie des ICT-Programms.

Abschließend möchte ich daran erinnern, dass das durch den Europäischen Rat im Dezember 2008 angenommeneEuropäische KonjunkturprogrammMaßnahmen im Bereich Forschung und technologische Entwicklung wie den Ausbau des Breitband-Internets unter Berücksichtigung unterversorgter Gebiete umfasst. Der Europäische Rat hat vereinbart, bis 2013 eine 100 %ige Internet-Abdeckung zu erreichen. Die EU-Mitgliedstaaten haben die Vorschläge der Europäischen Kommission von Januar 2009 befürwortet, 1 Mrd. EUR für die Unterstützung des Online-Zugangs im ländlichen Raum, die Schaffung neuer Jobs und die Förderung des Wirtschaftswachstums vorzusehen.

 

Anfrage Nr. 13 von Pat the Cope Gallagher (H-0339/09)
 Betrifft: Beitritt Islands
 

Kann der Rat eine Erklärung abgeben und den Stand der Dinge in Bezug auf die Beitrittsverhandlungen Islands mit der Europäischen Union erläutern?

 
  
 

Diese Antwort, die vom Vorsitz des Rates ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht verbindlich ist, wurde in der Fragestunde (Anfragen an den Rat) der Tagung des Europäischen Parlaments im Oktober 2009 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Islands Antrag auf Beitritt zur Europäischen Union wurde am 16. Juli 2009 offiziell beim Präsidenten des Europäischen Rates, dem schwedischen Premierminister Herrn Fredrik Reinfeldt und auch beim Präsidenten des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ und Außenbeziehungen, Herrn Carl Bildt, vorgelegt und sofort an die Mitglieder des Europäischen Rates weitergeleitet. Der schwedische Ratsvorsitz begrüßt Islands Beitrittsantrag.

Unter Hinweis auf den erneuerten Konsens über die Erweiterung, den der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 14./15. Dezember 2006 zum Ausdruck gebracht hat, und insbesondere auf den Grundsatz, dass jedes Bewerberland für sich beurteilt wird, hat der Rat auf seiner Tagung vom 27. Juli 2009 beschlossen, das Verfahren nach Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union einzuleiten. Entsprechend wurde die Kommission aufgefordert, dem Rat ihre Stellungnahme zu diesem Antrag zu übermitteln.

Der Rat wird diese Stellungnahme, sobald sie vorliegt, prüfen.

 

Anfrage Nr. 14 von Jim Higgins (H-0341/09)
 Betrifft: Öffnung der Seewege in Israel
 

Ist der Rat bereit, die israelischen Behörden aufzufordern, die Seewege zu öffnen, damit die Lieferung lebenswichtiger Versorgungsgüter an die palästinensische Bevölkerung im Gaza-Streifen erleichtert wird? Ist der Rat ferner der Ansicht, dass die israelischen Behörden die EuroMed-Abkommen in zufriedenstellender Weise einhalten?

 
  
 

Diese Antwort, die vom Vorsitz des Rates ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht verbindlich ist, wurde in der Fragestunde (Anfragen an den Rat) der Tagung des Europäischen Parlaments im Oktober 2009 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der Rat hat bei zahlreichen Anlässen die Dringlichkeit einer dauerhaften Lösung der Krise im Gazastreifen auf Grundlage der uneingeschränkten Erfüllung der Resolution des UN-Sicherheitsrates 1860 wiederholt. Sofern es die besondere Frage der Zugangsfreiheit betrifft, kann ich bestätigen, dass die EU immer wieder zur sofortigen und bedingungslosen Öffnung der Grenzübergänge für den Zugang humanitärer Hilfe, von Handelsgütern und den Personenverkehr nach und aus Gaza auffordert, da ansonsten die ungehinderte Zustellung humanitärer Hilfe, der Wiederaufbau und die wirtschaftlichen Erholung unmöglich sein werden. Dies auf der Grundlage der vollständigen Umsetzung des Abkommens über Zugangsfreiheit und Freizügigkeit aus dem Jahr 2005.

Das Europa-Mittelmeer-Abkommen mit Israel bietet einen Rahmen für den politischen Dialog, der die Entwicklung enger politischer Beziehungen zwischen den Beteiligten gestattet. Dieser Dialog und diese Zusammenarbeit können dabei helfen, eine bessere wechselseitige Verständigung aufzubauen und ermöglicht uns, alle relevanten Fragen mit den israelischen Behörden auf verschiedenen Ebenen anzusprechen.

Wie ich ferner ergänzen möchte, bleibt der Rat bei seiner Auffassung, dass der auf früheren Verpflichtungserklärungen der Beteiligten beruhende politische Prozess der einzige Weg ist, eine ausgehandelte, zwischen den Parteien vereinbarte Zwei-Staaten-Lösung zu erreichen, die zu einem unabhängigen, demokratischen, zusammenhängenden und verlässlichen palästinensischen Staat, der in Frieden und Sicherheit Seite an Seite mit Israel besteht, führt.

 

Anfrage Nr. 15 von Georgios Toussas (H-0346/09)
 Betrifft: Elektronische Überwachung in der EU
 

Von insgesamt 1 041 821 Personen, die nach Griechenland eingereist sind oder es verlassen haben, wurden die persönlichen Daten im Rahmen einer groß angelegten Aktion gespeichert, die von 24 EU-Mitgliedstaaten in der Woche vom 31. August bis 6. September 2009 durchgeführt wurde. Die Gesamtzahl derjenigen, deren Daten gespeichert und die elektronisch auf EU-Ebene registriert wurden, betrug 12 907 581. Diese Aktion erfolgte im Einklang mit dem Dokument Nr. 10410/09 des Strategischer Ausschusses für Immigration der EU, und ihr Ziel war es, die persönlichen Daten von all denjenigen zusammenzustellen, die die EU-Grenzen überschreiten. Bei der Umsetzung des institutionellen Rahmens der EU, dem die Regierungen der Nea Dimokratia und der Pasok zugestimmt hatten, führte Griechenland die Maßnahmen der Datenerhebung rasch durch und legte die fünftgrößte Anzahl von registrierten Personen vor.

Wie sieht der Rat Aktionen von dieser Art, die Teil der Konzepte zum Aufbau einer „Festung Europa” sind und durch die ein gigantisches System elektronischer Grenzkontrollen und von Überwachung aller Reisenden geschaffen wird, was eine drastische Einschränkung grundlegender demokratischer Rechte und Freiheiten darstellt?

 
  
 

Diese Antwort, die vom Vorsitz des Rates ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht verbindlich ist, wurde in der Fragestunde (Anfragen an den Rat) der Tagung des Europäischen Parlaments im Oktober 2009 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der Rat möchte die Aufmerksamkeit des Herrn Abgeordneten auf die Tatsache lenken, dass die vom 31. August bis 6. September 2009 durchgeführte Datenerhebungsaktion auf die Registrierung der Ein- und Ausreisezahlen verschiedener Kategorien von Reisenden an verschiedenen Arten von Außengrenzen beschränkt war. Nicht eingeschlossen darin war die Erfassung personenbezogener Daten.

Tatsächlich war das Ziel dieser Aktion, Vergleichsdaten zu Ein- und Ausreisen verschiedener Kategorien von Reisenden an verschiedenen Arten von Außengrenzen zu erlangen, und zwar unter der Voraussetzung, dass diese aktuell nicht in allen Mitgliedstaaten verfügbar sind. Diese Daten könnten bei Vorbereitungsarbeiten innerhalb der Kommission von Nutzen sein. Die Zielsetzung wäre, einen Legislativvorschlag zur Bildung eines elektronischen Ein- und Ausreisesystems Anfang des Jahres 2010 vorzulegen. Sofern es zur Vorlegung kommt, wird der Zweck eines solchen Systems sein, die Ermittlung von Personen die ihre autorisierte Aufenthaltsdauer überzogen haben, und Personen ohne gültige Ausweispapiere zu erleichtern.

Die Idee zur Entwicklung eines solches Systems wurde durch die Kommission in ihrer Mitteilung zur „Vorbereitung der nächsten Schritte für die Grenzverwaltung in der Europäischen Union“ vom Februar 2008 begründet. Die Mitteilung wurde durch den Rat unterstützt.

In seinen „Schlussfolgerungen zum Grenzschutz an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union“ vom Juni 2008 hat der Rat die Notwendigkeit des Einsatzes verfügbarer Technologien betont, um die Außengrenzen und die illegale Einwanderung besser zu überwachen. Daher hat der Rat die Kommission, sofern für angemessen erachtet, zur Präsentation von Vorschlägen für ein Einreise-/Ausreise- und Registrierungssystem für Staatsangehörige von Drittländern Anfang des Jahres 2010 aufgefordert.

Bei der Prüfung eines derartigen Vorschlags wird der Rat die Entschließung berücksichtigen, die durch das Europäische Parlament im März 2009 im Hinblick auf „Die nächsten Schritte für die Grenzverwaltung in der Europäischen Union und ähnliche Erfahrungen von Drittstaaten“ angenommen wurde. Die zuvor genannten Schlussfolgerungen hoben die Notwendigkeit neuer Systeme hervor, die sowohl dem Gemeinschaftsrecht, den Grundsätzen zu Datenschutz, den Menschenrechten, den Grundsätzen zum internationalem Schutz und zur Verhältnismäßigkeit umfassend folgen, als auch einen Kosten-Nutzen-Ansatz und einen Mehrwert hinsichtlich der Technologie reflektieren.

Ich versichere dem Herrn Abgeordneten, dass es nicht der Zweck eines Einreise-/Ausreisesystems ist, Menschen von Reisen in die Europäische Union abzuhalten oder eine „Festung Europa“ zu errichten, sondern ein besseres Bild davon zu bekommen, wer sich hier aktuell aufhält. Was die Balance zwischen Sicherheit und Integrität betrifft, so beobachten dies der schwedische Ratsvorsitz und, wie ich meine, auch die anderen Mitgliedstaaten jetzt sehr genau. Und da die Kommission ihren Vorschlag präsentieren wird, fahren wir damit weiterhin fort.

 

Anfrage Nr. 16 von Laima Liucija Andrikienė(H-0350/09)
 Betrifft: Standpunkt des Rates zum Bericht über den Krieg zwischen Russland und Georgien
 

Am 30. September 2009 veröffentlichte die von der EU beauftragte unabhängige Erkundungsmission für Georgien ihren Bericht über den im August 2008 zwischen Russland und Georgien ausgebrochenen Krieg. Der Bericht wurde von den gegnerischen Lagern in Bezug auf die Frage, wer tatsächlich für die Militäraktionen und die Hunderte von Todesopfern verantwortlich ist, unterschiedlich interpretiert. Allerdings wird in dem Bericht relativ deutlich auf die Provokationen der russischen Seite vor dem Krieg und auf die Tatsache hingewiesen, dass die Ausstellung von Reisepässen für georgische Staatsangehörige in Südossetien und Abchasien einige Jahre lang illegal war.

Welchen Standpunkt nimmt der Rat derzeit zu dem Bericht und seinen Ergebnissen ein? Wie verändert der Bericht die politische Lage in der Region? Erkennt der Rat nunmehr die Notwendigkeit, sich stärker in der Region zu engagieren, um eine weitere Eskalation des Konflikts zu vermeiden? Wie beabsichtigt der Rat, auf den Bericht und seine Ergebnisse zu reagieren?

 
  
 

Diese Antwort, die vom Vorsitz des Rates ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht verbindlich ist, wurde in der Fragestunde (Anfragen an den Rat) der Tagung des Europäischen Parlaments im Oktober 2009 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der Rat hat Botschafterin Heidi Tagliavini und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unabhängigen Internationalen Mission zur Untersuchung des Konflikts in Georgien (IIFFMCG) seine Anerkennung für die Arbeit ausgesprochen, die bei der Realisierung dieser sehr anspruchsvollen Aufgabe bewerkstelligt wurde. Dennoch möchte ich unterstreichen, dass dies ein unabhängiger Bericht ist. Die EU hat die Idee einer Untersuchung unterstützt, eine Untersuchungskommission beauftragt und dieser finanzielle Unterstützung zur Seite gestellt. Sie war jedoch in keiner Weise weder in die Untersuchung noch in die Ergebnisse involviert. Die EU hat die Präsentation des Berichts begrüßt. Die EU hofft, dass die Ergebnisse zu einem besseren Verständnis von Ursachen und Verlauf des Konflikts vom August 2008 beitragen können und in einer weiteren Perspektive als Beitrag zu künftigen internationalen Anstrengungen im Bereich der Präventivdiplomatie dienen.

Der Rat ist der Ansicht, dass eine friedliche und dauerhafte Lösung der Konflikte in Georgien auf der vollumfänglichen Achtung der Grundsätze von Unabhängigkeit, Souveränität und territorialer Integrität beruhen muss. Und zwar in einer Weise, wie sie durch internationales Recht einschließlich der Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa von Helsinki und der Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen anerkannt sind. Wir bleiben einem Erreichen dieser Ziele verpflichtet.

In diesem Sinne bleibt der Rat umfassend an die internationalen Genfer Gespräche gebunden. Trotz der bestehenden Schwierigkeiten und Unterschiede zwischen den Teilnehmern hält der Rat die Fortsetzung der Genfer Gespräche für sehr wichtig. Sie sind nämlich das einzige Forum, in dem alle Seiten vertreten sind und drei internationale Akteure - die EU, die OSZE und die UN - eng für die Förderung von Sicherheit und Stabilität in der Region zusammenarbeiten. Wir freuen uns auf die nächste Konsultierungsrunde am 11. November.

Auch möchte ich betonen, dass die EU weiterhin aktiv in Georgien engagiert sein wird. Die Umsetzung ihrer Verpflichtung erfolgt über mehrere Wege. Zunächst mit Hilfe der fortgesetzten Vor-Ort-Präsenz im Zusammenhang mit der Beobachtermission der Europäischen Union (EUMM) in Georgien - der einzigen internationalen Präsenz nach der Einstellung der OSZE- und UN-Missionen - um die Umsetzung der zu realisierenden Waffenstillstandsvereinbarungen vom 12. August und 8. September 2008 zu überwachen. Und um zur Stabilisierung und Normalisierung der Situation in den vom Krieg betroffenen Gebieten beizutragen und die Einhaltung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit zu beobachten. Das Mandat der EUMM ist bis September 2010 verlängert worden.

Wie der Herr Abgeordnete bereits weiß, hat die EU mit dem Sonderbeauftragten der Europäischen Union (EUSR) für die Krise in Georgien eine führende Rolle in diesem Sinne gespielt. Und zwar als Co-Vorsitzende der internationalen Genfer Gespräche sowie zusammen mit der UN und der OSZE, dem einzigen internationalen Forum, bei dem alle Parteien vertreten sind.

Die EU hat ferner verstärkte Finanzhilfen im Rahmen der internationalen Geberkonferenz am 22. Oktober 2008 bewilligt, die auf Rehabilitationsmaßnahmen nach der Beilegung des Konflikts ausgerichtet sind, um Binnenvertriebene (IDPs) und die wirtschaftliche Stabilität zu unterstützen.

Die EU gewährt über die Arbeit des Sonderbeauftragten der EU für den Südkaukasus und Finanzhilfen hinaus fortwährend Unterstützung, um Georgien sowohl in seinem auf die Stärkung demokratischer Institutionen und die Rechtsstaatlichkeit abzielenden Reformprozess im Inneren zu unterstützen, als auch die zwischenmenschlichen Kontakte und den Dialog innerhalb der Zivilgesellschaft zu fördern.

Schlussendlich spiegelt sich das Engagement der EU in dem Ziel und Angebot wieder, innerhalb der Östlichen Partnerschaft verstärkt sowohl enge Beziehungen zu Georgien als auch den anderen Ländern des Südkaukasus zu entwickeln.

 

Anfrage Nr. 17 von Jacek Włosowicz (H-0352/09)
 Betrifft: Integrität und Stärkung pluralistischer Demokratien
 

Die europäischen Staaten haben sich der Integrität und der Stärkung pluralistischer Demokratien verpflichtet. Welche Schritte schlägt der Rat vor, um zu verhindern, dass Gruppen wie etwa die Khalistanis die Zerstückelung einer liberalen, demokratischen Nation wie Indien anstreben?

 
  
 

Diese Antwort, die vom Vorsitz des Rates ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht verbindlich ist, wurde in der Fragestunde (Anfragen an den Rat) der Tagung des Europäischen Parlaments im Oktober 2009 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Die Europäische Union fördert aktiv Werte, die der Unterstützung von Frieden und Demokratie dienen. Dies umfasst Grundwerte wie Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit, Freiheit, Solidarität und die Achtung der Vielfalt.

Indien ist eine der größten und pluralistischsten Gesellschaften der Welt. Alle wichtigen Religionen einschließlich Buddhismus, Christentum, Hinduismus, Islamismus und Sikhismus haben in Indien eine Reihe von Anhängern. Die EU würdigt die Tatsache, dass Indiens Verfassung sowohl individuelle als auch Minderheitenrechte im verfassungsrechtlichen Rahmen sicherstellt.

Die Europäische Union lehnt den Einsatz von Gewalt, um die bestehenden demokratischen Institutionen von Staaten wie Indien zu schwächen, entschieden ab. Deshalb willigte der Rat im Jahr 2005 ein, die „Khalistan Zindabad Force - KZF“ auf die Liste bestimmter Personen und Organisationen zu nehmen, die Gegenstand spezifischer restriktiver Maßnahmen im Hinblick auf die Bekämpfung des Terrorismus sind. Als diese Liste im Juni 2009 überprüft wurde, entschied der Rat, die KFZ auf der Liste zu behalten.

 

Anfrage Nr. 18 von Tadeusz Cymański (H-0354/09)
 Betrifft: Eingliederung des Hoheitsgebiets der Provinz Balutschistan in Pakistan
 

Ist sich der Rat dessen bewusst, dass die Eingliederung des Hoheitsgebiets der Provinz Balutschistan in Pakistan auf Gewalt und Manipulation beruht? Wenn ja, ist der Rat der Auffassung, dass die Länder Europas das Streben der Menschen in Balutschistan nach Selbstbestimmung und Selbstverwaltung uneingeschränkt unterstützen müssen?

 
  
 

Diese Antwort, die vom Vorsitz des Rates ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht verbindlich ist, wurde in der Fragestunde (Anfragen an den Rat) der Tagung des Europäischen Parlaments im Oktober 2009 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Die Frage der Selbstbestimmung der Menschen von Balutschistan ist vom Rat nicht angesprochen worden. Daher hat er keine Position zu dem besonderen Sachverhalt, der in der Frage des Herrn Abgeordneten aufgeworfen wurde, eingenommen.

 

Anfrage Nr. 20 von Hans-Peter Martin (H-0359/09)
 Betrifft: Homepage des Rates
 

Laut der Information des Generalsekretärs des Rates zu dem Thema „Offenheit und Transparenz der Arbeiten des Rates” vom 22.12.2005 "hat jeder Bürger unter den in den geltenden Vorschriften vorgesehenen Bedingungen Zugang zu den Dokumenten des Rates. Ein öffentliches Register der Dokumente des Rates ist auf der Website des Rates (http://register.consilium.eu.int) zugänglich".

Warum findet sich auf der Internetseite des Rates (http://www.consilium.europa.eu) dann aber keine Verlinkung zu diesem Register?

Warum erfüllt das Register (http://register.consilium.eu.int) und die Internetseite des Rates insgesamt nicht die inzwischen etablierten internationalen Standards an Übersichtlichkeit, Klarheit und Einfachheit?

Was gedenkt der Rat zu tun, um dem Abhilfe zu schaffen?

 
  
 

Diese Antwort, die vom Vorsitz des Rates ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht verbindlich ist, wurde in der Fragestunde (Anfragen an den Rat) der Tagung des Europäischen Parlaments im Oktober 2009 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Tatsächlich hat die Webseite des Rates einen Link zum öffentlichen Dokumentenregister. Auf diesen Link hat man sehr leichten Zugriff, indem man auf den Banner mit der Bezeichnung „Zugang zu Dokumenten: Öffentliches Register“ klickt, der direkt auf der Homepage des Rates zu finden ist. Um den Zugang zum Register zu erleichtern, ist dieser Link in allen 23 Amtssprachen der Europäischen Union verfügbar.

Das öffentliche Register wurde 1999 als Mittel für den allgemeinen, öffentlichen Zugang zu Ratsdokumenten geschaffen, wodurch die Transparenz der Ratstätigkeit erhöht wurde. Seitdem ist es drastisch angewachsen und beinhaltet derzeit mehr als eine Million Dokumente, von denen beinahe drei Viertel unmittelbar im vollen Wortlaut verfügbar sind. Das Register wurde im vergangenen Jahr mehr als 900 000 mal besucht, ein weiteres Zeichen seiner Anerkennung durch die Nutzer, die mit Hilfe dieses Instruments in der Lage sind, in einfacher Weise auf Ratsdokumente zuzugreifen.

Ich möchte die Aufmerksamkeit des Herrn Abgeordneten auf die Tatsache lenken, dass das Informationsblatt, auf das sich der Abgeordnete bezieht, veraltet ist und nicht länger die aktuelle Situation reflektiert. Es wurde im Januar 2009 durch eine neue Broschüre „How to get information on the activities of the Council of the EU“ (Wie erhält man Informationen über die Arbeit des Rates?), welche in allen Amtssprachen der EU auf der Ratswebseite zum Download verfügbar ist, ersetzt.

Tatsächlich wird das Ratsregister regelmäßig aktualisiert, um auf den zunehmenden Informationsbedarf der Öffentlichkeit zu reagieren. Der benutzerfreundliche Zugriff auf das Register über das Internet und die Achtung des Grundsatzes der Mehrsprachigkeit haben nicht nur zu einer beachtlichen Zunahme der Zahl von Beratungen und Dokumentenanforderungen, sondern auch zu einer breiteren beruflichen und geografischen Verteilung von Internetnutzern, die auf dieses Mittel zugreifen, geführt.

Natürlich gibt es immer Verbesserungsmöglichkeiten, und der Rat arbeitet derzeit an der Aktualisierung dieser Webseite. Die erste Phase - die Neugestaltung - ist im Gang. In jedem Fall werden die Links auf der Homepage zum öffentlichen Register beibehalten.

 

ANFRAGEN AN DIE KOMMISSION
Anfrage Nr. 33 von Marian Harkin (H-0306/09)
 Betrifft: Besserer Zugang zu Kapital
 

Die Kommission und die Europäische Investitionsbank (EIB) haben positive Initiativen ergriffen, um sicherzustellen, dass die KMU Zugang zu dringend benötigtem Kapital erhalten (KMU-Bürgschaftsfazilität, Fazilität für wachstumsstarke und innovative KMU sowie Darlehen der Europäischen Investitionsbank für KMU). Eine unlängst in Irland durchgeführte Umfrage hat ergeben, dass über 54 % der KMU in Irland der Zugang zu Kapital von den Finanzinstitutionen verweigert wurde, die seit Januar 2009 Darlehen der EU verwalten. Welche konkreten Schritte ergreift die Kommission, um sicherzustellen, dass solche Finanzinstitutionen, die die entsprechenden Mittel verwalten, KMU den Zugang zu diesem Kapitel gewähren? Welche Mechanismen hat die Kommission eingeführt, um die Effizienz, die Wirkung und den komplementären Charakter dieser Darlehen an die KMU zu überwachen?

 
  
 

Die Kommission setzt das Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) in den Mitgliedstaaten und sonstigen teilnehmenden Ländern um.

Von den zwei in diesem Programm abrufbaren Instrumenten hat seit Beginn des Programms das Instrument für innovative kleine und mittlere Unternehmen („KMU“) mit hohem Wachstumspotenzial zum Abschluss eines Geschäfts mit einer irischen Risikokapitalfirma geführt, mit einer EU-Gesamtinvestition im Wert von 15 Mio. EUR. Ferner wurde bislang auch ein Vertrag in der KMU-Bürgschaftsfazilität mit einem irischen Finanzvermittler, der First Step Ltd., unterzeichnet. First Step Ltd. ist ein Mikrofinanzanbieter, der Kredite bis zu einem Höchstvolumen von 3 Mio. EUR für eine Verwendung im Rahmen der Geschäftsentwicklung sicherstellt.

Die Durchführungshinweise, die potenzielle Finanzvermittler über eine Antragsstellung zur Programmteilnahme informieren, wurden am 26.09.2007 und 14.12.2007 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Ferner werden alle derartigen Anträge durch den im Auftrag der Kommission handelnden Europäischen Investmentfonds (EIF) geprüft.

Die Bürgschaften und Investitionen innerhalb dieser Instrumente werden zu der Bedingung gewährt, dass eine derartige Förderung für Kredite oder Investitionen in den Zielsektoren verwandt wird, die in der Rechtsgrundlage des CIP-Programms niedergelegt sind.

Die Kommission nutzt die durch die Finanzregulierung und die Rechtsgrundlage des CIP-Programms geforderten Mechanismen, um die Effektivität, die Wirkung und den Mehrwert der Instrumente zu überwachen:

Die Effektivität der Instrumente wird mit Hilfe von Quartalsberichten der Finanzvermittler und externen Bewertungen überwacht;

Die Wirkung wird unter anderem durch Statistiken zur Anzahl der unterstützten Firmen, dem realisierten Investmentbetrag und der Anzahl der Arbeitsplätze in den kleinen Unternehmen, die von den EU-Bürgschaften oder -Investitionen profitieren, überwacht;

Der Mehrwert wird unter anderem dadurch erzielt, dass Vermittlern dabei geholfen wird, ihre Kreditvolumina entscheidend zu vergrößern und Risikokapitalinvestitionen vorzunehmen.

Zusätzlich zur Förderung, die durch die Kommission im Rahmen des CIP-Programms verfügbar ist, gewährt die Europäische Investitionsbank (EIB) Kredite an KMUs, die darauf abzielen, ihre Investitionen über mittel- und langfristige Finanzierungen zu unterstützen. Diese Unterstützung wird durch lokale Bankvermittler sichergestellt, die in Übereinstimmung mit ihrer individuellen Kreditpolitik ihrerseits wiederum die Weiterverleihung zum finanziellen Vorteil der KMU betreiben.

Während die Kommission nicht in die Vereinbarungen zwischen der Europäischen Investitionsbank (EIB) und den Kreditvermittlern involviert ist, überwacht die EIB aktiv die Zuteilung jener Subventionen an die KMU, welche die irischen EIB-Vermittler bereits bekommen haben (125 Mio. EUR wurden bereits verteilt und weitere 50 Mio. EUR aus insgesamt 350 Mio. EUR der EIB-Verpflichtung werden in Kürze folgen). Laut der EIB-Vereinbarung mit den Kreditvermittlern haben die Banken bereits eine Frist, bis zu der sie die Mittel an die KMU weitergeleitet haben müssen. Die Banken haben die EIB darüber informiert, dass die Zuteilungen relativ langsam in Höhe einer Quote voranschreiten, die den niedrigeren Bedarf der irischen KMU nach mittel- bis langfristigen Investitionskrediten reflektieren.

Laut EIB wird die Fortsetzung der Unterstützung der irischen Banken im Hinblick auf den KMU-Sektor eine der wichtigsten Prioritäten bleiben, da die KMU unter den aktuellen Umständen größere Schwierigkeiten hatten, Kredite zu erhalten. Insbesondere hatten die EIB-Vermittler nicht mitgeteilt, dass sie einen bedeutend höheren Anteil des förderwürdigen und relevanten Bedarfs der KMU zur Finanzierung ihrer mittel- bis langfristigen Investitionen ablehnen. Die EIB-Mitarbeiter werden die irischen Banken in Kürze treffen, um zu prüfen, ob es unerwartete Hindernisse bei der Verteilung der EIB-Finanzierung gibt. Ferner werden sie an der beschleunigten Zuteilung der Förderung an die KMU-Kunden durch die Banken arbeiten.

 

Anfrage Nr. 34 von Georgios Papastamkos (H-0307/09)
 Betrifft: Geldwäsche im europäischen Fußball
 

Kann die Kommission mitteilen, welche Informationen ihr über die Geldwäsche auf dem europäischen Fußballmarkt vorliegen? Welche Maßnahmen gedenkt sie zu ergreifen, um diesen Phänomen entgegen zu wirken?

 
  
 

In seinem im Juli 2007 veröffentlichten Weißbuch Sport(1) hat die Kommission festgestellt, dass Korruption, Geldwäsche und weitere Formen der Finanzkriminalität den Sport auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene beeinträchtigen können. Das Weißbuch enthält den Aktionsplan „Pierre de Coubertin“. Der Aktionsplan schlägt mit Hilfe der Maßnahmen 44 und 45 nämlich vor, grenzüberschreitende korruptionsbezogene Belange auf europäischer Ebene zu behandeln und die Umsetzung des Anti-Geldwäsche-Gesetzes der EU mit Bezug zum Sportsektor zu überwachen.

In diesem Stadium hat die Kommission keinen direkten Nachweis für Geldwäsche im europäischen Fußballmarkt. Die FATF (Financial Action Task Force - Arbeitsgruppe Bekämpfung der Geldwäsche innerhalb der OECD), die internationale Organisation, die die weltweiten Standards zur Verhinderung von Geldwäsche und den Kampf gegen die Geldwäsche setzt, hat im Juli 2009 einen Bericht zur Geldwäsche mit Hilfe des Fußballsektors veröffentlicht. Der Bericht untersucht den Sektor unter wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aspekten und bietet Fallbeispiele zur Identifizierung von Bereichen, die durch jene verwertet werden könnten, die illegales Geld in den Fußball investieren möchten. Die gefährdeten Bereiche stehen mit Eigentumsrechten an Fußballklubs, dem Transfermarkt und Eigentumsrechten an Spielern, mit Wettaktivitäten, Bildrechten, und Sponsoring sowie Werbeverträgen im Zusammenhang. Der Bericht zieht jedoch keine Schlussfolgerungen im Hinblick auf das Ausmaß der Geldwäsche im europäischen Fußballsektor.

Parallel zum Aktionsplan „Pierre de Coubertin“ und auch als Teil seiner Umsetzung, wurde durch die Kommission eine Reihe von Studien mit Bezug zu den Fragen des FATF-Berichts veröffentlicht oder befinden sich in Vorbereitung. Bis Ende 2009 sollte eine Studie über Sportagenten (Maßnahme 41) fertiggestellt sein. Die Studie wird Probleme ansprechen, die durch die Tätigkeit von Sportagenten in Europa aufgeworfen werden. Eine weitere Studie zu internen Marktbarrieren für die Sportfinanzierung wird im Jahr 2010 durchgeführt werden (Maßnahme 37). Sie wird unter anderem die Frage der Sportwetten ansprechen.

Abschließend sollte betont werden, dass die Kommission nicht die Kompetenzen hat, besondere Beschwerden bezüglich Geldwäsche und sonstige kriminelle Aktivitäten zu untersuchen. Es sei denn, sie stehen mit dem Schutz der gemeinschaftlichen Finanzinteressen im Zusammenhang und fallen unter die Zuständigkeit von OLAF.

 
 

(1) KOM(2007)391.

 

Anfrage Nr. 35 von Athanasios Plevris (H-0308/09)
 Betrifft: Mitgrationsströme nach Europa
 

Plant die Kommission wirtschaftliche Unterstützung für die Regionen der Mitgliedstaaten, die von einem starken Zustrom illegaler Einwanderer besonders betroffen sind (z.B. das Zentrum von Athen), und was gedenkt die EU auf kurze und lange Sicht zu unternehmen, um den Zustrom von Einwanderern nach Europa einzudämmen? Besteht insbesondere der Plan, Druck auf jene Länder auszuüben, aus denen diese Zuwanderer stammen, sowie auf jene, die den Transit erlauben (z.B. die Türkei), damit diese die Rückführung dieser Menschen ermöglichen? Plant die Kommission ferner, eine im Verhältnis zur Bevölkerungszahl ausgewogene Verteilung illegaler Zuwanderer auf alle Mitgliedstaaten zu akzeptieren, damit der gesamte Druck nicht alleine auf den Mittelmeerländern lastet?

 
  
 

Im Bereich der Migration gewährt die Europäische Union Mitgliedstaaten mit vier Fonds, die im Rahmen des Generellen Programms „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ installiert wurden, Finanzhilfen. Es sind dies der Europäische Integrationsfonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen, der Europäische Flüchtlingsfonds, der Europäische Außengrenzenfonds und der Europäische Rückkehrfonds. Besonders die letzten beiden helfen Mitgliedstaaten, die illegale Einwanderung zu verhindern und die Folgen derselben anzusprechen. Die Fonds werden dezentralisiert durch die nationalen Behörden jedes Mitgliedstaates verwaltet.

Zusätzlich gewährt die Europäische Kommission bereits technische und finanzielle Hilfen, entwickelt einen Dialog und in einigen Fällen führt sie auch Verhandlungen mit Herkunfts- und Transitdrittländern der Migration, um deren Kapazitäten bei der Bewältigung der illegalen Einwanderung gemäß internationalen Standards zu unterstützen und deren Zusammenarbeit mit der Europäischen Union in dieser Frage zu erleichtern.

Im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit dem Transitdrittländern ist zu betonen, dass die Kommission im Auftrag der Europäischen Gemeinschaft derzeit ein Rückübernahmeabkommen mit der Türkei verhandelt, das auch Bestimmungen bezüglich der Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen enthalten soll. Zusätzlich finanziert die Kommission bereits Projekte bis zu zirka 90 Mio. EUR in der Türkei, um deren Möglichkeiten zu unterstützen, ihre Rechtsprechung und Verwaltungspraxis an europäische Standards im Bereich Grenzkontrolle, Verhinderung und Umgang mit der illegalen Einwanderung sowie Asyl zu unterstützen. Ferner drängt sie die türkischen Behörden, ihre Zusammenarbeit mit der Europäischen Union in all diesen Bereichen weiter auszudehnen.

In diesem Kontext hat eine Delegation von ranghohen Beamten Ankara am 16. und 17. September 2009 besucht, im Anschluss an eine Zusammenkunft des Europäischen Rates vom 9. Juni 2009. Dies mit dem Ziel, mit den türkischen Behörden die Möglichkeiten einer Wiederaufnahme formeller Verhandlungen zu einem Rückübernahmeabkommen zwischen der Türkei und der Europäischen Gemeinschaft sowie Mittel und Wege zu erörtern, ihr Engagement bei der Verhinderung illegaler Einwanderung und dem Management gemischter Flüchtlingsströme zu erhöhen. Der Besuch war ein Zeichen für die Bereitschaft der türkischen Behörden, ihre Zusammenarbeit mit der EU zu intensivieren sowie formell einem stabilen Bekenntnis und einer Anzahl konkreter Maßnahmen aus Anlass eines Besuchs von Vizepräsident Barrot und Minister Billström Anfang November 2009 zuzustimmen.

Die Kommission ist sich vollauf bewusst, dass einige Mitgliedstaaten einem besonderen und unverhältnismäßigen Migrationsdruck unterliegen. Ferner stellt sie fest, dass der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 18./19. Juni 2009 betont, die Absicht der Kommission zur Ergreifung von diesbezüglichen Initiativen willkommen zu heißen. Während die Umverteilungsfrage von sich illegal aufhaltenden Einwanderern auf EU-Ebene gegenwärtig nicht vorgesehen ist, erachtet es die Kommission für grundlegend, den am meisten betroffenen Mittelmeerländern praktische Unterstützung anzubieten. Daher verfolgt sie Initiativen für neue Formen der Solidarität - wie die Umverteilung von Begünstigten internationalen Schutzes zwischen den Mitgliedstaaten auf einer freiwilligen Basis - mit dem Ziel, die unverhältnismäßige Last einiger Mitgliedstaaten mit Hilfe anderer zu reduzieren. Das erste Pilotprojekt wird derzeit in Malta entwickelt.

 

Anfrage Nr. 36 von Justas Vincas Paleckis (H-0309/09)
 Betrifft: Einsparung von Verwaltungskosten
 

Gegenwärtig, in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise, unternehmen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union besondere Anstrengungen, um die Verwaltungskosten des Staatsapparates zu senken und Mittel und Ressourcen so sparsam wie möglich zu verwenden. Die Mitgliedstaaten und, was noch wichtiger ist, die EU-Bürger warten zweifelsohne auf ähnliche Schritte auch aus Brüssel.

Welche Maßnahmen hat die Kommission bereits in dieser Richtung ergriffen und was gedenkt sie noch in Zukunft zu unternehmen?

 
  
 

Die Kommission ist einer maximalen wirtschaftlichen Nutzung seiner Verwaltungsressourcen gegenüber umfassend verpflichtet. Für das Jahr 2010 hat die Kommission eine moderate Zunahme von 0,9 % für ihre eigenen Verwaltungsausgaben vorgeschlagen.

Diese kleine Aufstockung des Haushalts deckt die Folgen des wachsenden Sicherheitsbedarfs, eine massive vertikale Personalumsetzung von der Zentrale in die Delegationen, um die Außenwirkung interner Politik als auch die Zunahme der Energiepreise zu unterstützen.

Zwecks Abstimmung politischer Prioritäten mit Haushaltsbeschränkungen hat die Kommission besondere Anstrengungen unternommen, um Ausgaben zu beschränken und Ressourcen auf die bestmögliche Weise zu nutzen.

Erstens hat die Kommission für das Jahr 2010 keine neuen Posten beantragt. Dem Personalbedarf für politische vorrangige Fragen wird über eine interne personelle Umbesetzung entsprochen werden (insgesamt zirka 600 im Jahr 2010).

Zweitens hat eine sorgfältige Untersuchung aller Ausgabenposten Ersparnisse dank einiger sinkender Warenkosten, der Anwendung ökologischer Grundsätze und der Technologienutzung eingebracht.

Drittens hat sich die Kommission bereits verpflichtet, dem kompletten Personalbedarf bis zum Jahr 2013 mit gleichbleibenden Ressourcen zu entsprechen, sofern sich keine bedeutsamen Vorfälle ereignen, die ernste Auswirkungen auf die Kompetenzen der Kommission oder ihre Sprachkenntnisse hätten. Sie wird ferner damit fortfahren, die verschiedenen Ausgabenformen sorgsam zu durchleuchten und alle Einsparmöglichkeiten zu nutzen.

Um zum Schluss zu kommen: Die Kommission wird ihre ehrgeizigen politischen Ziele umsetzen, und zwar parallel zur Beschränkung von Verwaltungsausgaben in einem größtmöglichen Maße.

 

Anfrage Nr. 37 von Anna Hedh (H-0313/09)
 Betrifft: Strategie der Europäischen Union gegen Alkoholmissbrauch
 

Es sind nun beinahe drei Jahre vergangen, seit die Strategie der Europäischen Union gegen Alkoholmissbrauch vom Parlament beschlossen wurde. Die Strategie sollte bis zum Sommer 2009 einer Bewertung unterzogen werden.

Die Kommission scheint die Bewertung der Alkoholstrategie jedoch verschoben zu haben.
 
Aus welchem Grund ist die Strategie keiner Bewertung unterzogen worden? Wann ist damit zu rechnen, dass die Bewertung der EU-Alkoholstratgie vorliegt? Wie hat die Kommission die Umsetzung der Strategie in den einzelnen Mitgliedstaaten überwacht?

 
  
 

Die Kommission möchte der Frau Abgeordneten für ihr Interesse an einem wichtigen Aspekt der Gesundheitspolitik danken: der Alkoholpolitik.

Während der „Expert Conference on Alcohol and Health“ (Fachkonferenz zu Alkohol und Gesundheit) (21. -22. September), die der schwedische EU-Ratsvorsitz und die Kommission organisiert haben, wurde der erste Fortschrittsbericht zur Umsetzung der EU-Alkoholstrategie durch die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz präsentiert. Der Bericht ist auf den Webseiten der Direktion Öffentliche Gesundheit verfügbar(1).

Wie der Fortschrittsbericht darlegt, unterstützt die Kommission in vielfacher Weise die Mitgliedstaaten bei der Strategieumsetzung auf nationaler Ebene. Dies umfasst die Gründung eines „Committee on National Alcohol Policy and Action“ (Ausschuss nationale Alkoholpolitik und -maßnahmen) als ein Forum für Mitgliedstaaten, um Erfahrungen auszutauschen und gemeinsame Vorgehensweisen zu entwickeln. Dieser Ausschuss hat sich bislang fünf Mal getroffen.

Auch hat die Kommission die Arbeit eines Ausschusses im Hinblick auf die Entwicklung gemeinsamer Indikatoren erleichtert, die eine vergleichende Analyse innerhalb der EU ermöglichen. Der Fortschrittsbericht beschreibt die Maßnahmen, die in den Mitgliedstaaten bislang speziell im Hinblick auf die guten Erfahrungswerte ergriffen wurden, die in den Ratsempfehlungen von 2001 vereinbart wurden(2). Die Kommission hat ferner zwei Expertisen zu Mitgliedstaatenaktivitäten in vorrangigen, in der Strategie bestimmten Bereichen durchgeführt. Anlage 1 des Fortschrittsberichts zeigt eine Aktualisierung der Mitgliedstaatenaktivitäten seit Annahme der Strategie.

 
 

(1) http://ec.europa.eu/health/ph_determinants/life_style/alcohol/Forum/docs/open300409_co01_en.pdf.
(2) Empfehlung des Rates vom 5. Juni 2001 zum Alkoholkonsum von jungen Menschen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, ABl. L 161 vom 16.6.2001

 

Anfrage Nr. 38 von Rolandas Paksas (H-0314/09)
 Betrifft: Energie
 

Bildet die schwierige wirtschaftliche Lage in den Staaten der Europäischen Union und in Litauen nicht eine ausreichende Grundlage für die Anwendung der Bestimmungen des Artikel 37 der Akte über die Bedingungen des Beitritts Tschechiens, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei und des Artikels 4 des Protokolls Nr. 4 und für einen Beschluss der Europäischen Kommission, den Termin, bis zu dem Litauen seiner Verpflichtung zur Schließung von Block 2 des Kernkraftwerks Ignalina nachkommen muss, von 2009 auf 2012 zu verschieben?

 
  
 

Die kerntechnische Sicherheit ist eine absolute Priorität für die EU, wie durch die einmütige Annahme der Richtlinie des Rates über nukleare Sicherheit am 25. Juni 2009 demonstriert wurde(1). Wegen der gegebenen inhärenten Schwächen des Reaktorkonzepts (insbesondere des fehlenden sekundären Sicherheitsbehälters des Reaktors) ist es unmöglich, das Kernkraftwerk Ignalina (INPP) auf geeignete Sicherheitsstandards aufzurüsten. Die in der Vergangenheit durchgeführten Aufrüstungen gewähren bis Ende 2009, wenn der zweite Block des Kernkraftwerks als Teil der litauischen Beitrittsverpflichtungen zur EU stillgelegt wird, eine Grundsicherheit. Die im Artikel 37 der Beitrittsakte von Litauen enthaltene Sicherheitsklausel, die sich auf ernste wirtschaftliche Schwierigkeiten bezieht, kann nach Litauens Beitritt nur drei Jahre lang herangezogen werden.

Die EU hat bereits und wird weiterhin insgesamt 1,3 Mrd. EUR gewähren, um die Stilllegung des INPP und die Entwicklung von alternativen Energieversorgungsmöglichkeiten in Litauen zu unterstützen. Diese Förderung hängt von Litauens Einhaltung des vereinbarten Datums für die Schließung des INPP ab.

Das Protokoll Nr. 4 der Beitrittsakte erachtet den umweltverträglichen Ausbau des litauischen Wärmekraftwerks als den wichtigsten Ersatz für das Kernkraftwerk Ignalina. Dieser Ausbau wurde im September 2008 abgeschlossen, und daher wird nach der Schließung des INPP bei den verfügbaren Energieversorgungen kein Engpass erwartet. Zusätzlich wurden in Ignalina sowohl Fernheizungsprojekte und Energieeffizienzmaßnahmen für Wohnhäuser als auch ein Vorhaben für ein Gaskombikraftwerk (CCGT), dessen Fertigstellung bis 2013 vorgesehen ist, durch die Kommission unterstützt.

Es ist wichtig, die Arbeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Energieversorgung im Ostseegebiet - einschließlich der Verbesserung der Energieeffizienz und der grenzüberschreitenden Verbindungen - fortzusetzen. Die Kommission ist zusammen mit der Unterstützung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung verpflichtet, die enge Zusammenarbeit mit Litauen fortzusetzen, um die effiziente Stilllegung des Kernkraftwerks Ignalina sicherzustellen.

 
 

(1) Richtlinie 2009/71/EURATOM des Rates vom 25. Juni 2009 über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen, ABl. L 172 vom 2.7.2009

 

Anfrage Nr. 39 von Sławomir Witold Nitras (H-0315/09)
 Betrifft: Autobahnvignetten in Österreich
 

In den meisten europäischen Staaten sind Gebühren für die Benutzung von Autobahnen sowie einigen anderen Arten von Schnellstraßen eingeführt worden. In Bezug auf die Entrichtung der Gebühren hat jeder Mitgliedstaat eigene Festlegungen getroffen. Die Gebühren sind entweder direkt an Mautstellen zu entrichten, nach denen ein bestimmter Straßenabschnitt beginnt, oder durch den Erwerb von Vignetten mit begrenzter zeitlicher Gültigkeit. Die Festlegung der Gebühren für die Vignetten liegt im Ermessen jedes einzelnen Mitgliedstaats.

In einigen Mitgliedstaaten werden beispielsweise Gebühren auf eine Art und Weise erhoben, die nach Auffassung des Verfassers der Anfrage ungerecht gegenüber Transitreisenden aus anderen Ländern ist. Diese Fahrer durchqueren den jeweiligen Mitgliedstaat in der Regel innerhalb eines Tages, haben aber nicht die Möglichkeit, eine Tagesvignette zu erwerben (z. B. in Österreich und der Tschechischen Republik).

Zweifellos hat jeder Mitgliedstaat das Recht, Gebühren für die Nutzung seiner Autobahnen festzulegen und zu erheben. Das Fehlen einheitlicher Regeln für die Anpassung der erhobenen Gebühren an die tatsächliche Zeit der Nutzung der Autobahnen kann jedoch zu einer erheblichen Gefahr für eines der Grundprinzipien der Europäischen Union, nämlich die Freizügigkeit, werden. Sollte die Europäische Gemeinschaft mit Blick auf den Grundsatz der Freizügigkeit der Unionsbürger nicht vielleicht Leitlinien für die Mitgliedstaaten verfassen, in denen ein Rahmen vorgegeben wird, der die Gleichheit aller Bürger in der zur Debatte stehenden Frage gewährleistet?

 
  
 

Es existiert bereits ein Rahmen für die Gewährleistung der Gleichbehandlung von Straßenbenutzern, sofern es kommerzielle Transporte betrifft. Die Richtlinie 1999/62 über Straßenbenutzungsgebühren (Eurovignette) (1), geändert durch die Richtlinie 2006/38(2), regelt den Gebührenrahmen für schwere Nutzfahrzeuge. Und zwar so, dass die Auferlegung von entfernungsabhängigen Gebühren (Maut) oder Benutzungsgebühren nicht zu einer direkten oder indirekten Diskriminierung auf Grund von Nationalität, dem Land oder Ort der Niederlassung, der Fahrzeugregistrierung oder des Ursprungs oder Ziels des Transportbetriebs führt. Die Richtlinie legt fest, dass die zeitabhängigen Gebühren für Fristen zwischen einem Tag und einem Jahr verfügbar sein müssen.

Die Mitgliedstaaten sind frei darin, Maut- und Benutzungsgebühren auch für andere Fahrzeugtypen wie leichte Lastkraftwagen, Busse und Personenkraftwagen nach nationalem Recht und unter der Voraussetzung zur Geltung zu bringen, dass die Vertragsgrundsätze der Nichtdiskriminierung und der Verhältnismäßigkeit eingehalten werden. Preislich angemessene Gebühren für den Transit oder einen kürzeren Nutzungszeitraum der Infrastruktur sollten innerhalb und außerhalb der Mitgliedstaaten, in denen sie angewandt werden, und mit geringstmöglicher Verkehrsbehinderung verfügbar sein.

 
 

(1) ABl. L 187, 20.7.1999.
(2) ABl. L 157, 9.6.2006.

 

Anfrage Nr. 40 von Carlos José Iturgaiz Angulo (H-0317/09)
 Betrifft: Plan für Sardellen
 

Im Juli 2009 nahm die Kommission einen langfristigen Plan zur Auffüllung der Sardellenbestände im Golf von Biscaye an. In Überstimmung mit den zuständigen Dienststellen der Generaldirektion Fischerei der Kommission wurde dieser Vorschlag unter gebührender Berücksichtigung der Wünsche der Vertreter dieses Sektors erarbeitet.

Joe Borg, Mitglied der Kommission, will vor Ende dieses Jahres ein Abkommen zustande bringen. Bedeutet dies, dass die Kommission eine Möglichkeit sieht, dass das Verbot des Fangs von Sardellen bereits im nächsten Jahr aufgehoben wird? Führt dieser Plan eine Änderung der bisher eingehaltenen wissenschaftlichen Kriterien für die Festsetzung der TAC ein?

 
  
 

Die Kommission möchte betonen, dass jedwede mögliche Aufhebung der gegenwärtigen Einstellung der Fischerei vom Zustand der Bestände abhängen wird. Dies hat die einschlägige wissenschaftliche Empfehlung, die der Kommission durch den Internationalen Rat für Meeresforschung (ICES) erteilt wurde, so eingeschätzt. Die nächste Gelegenheit für die Abrufbarkeit dieser Bewertung wird Juni 2010 sein, sobald die Ergebnisse des wissenschaftlichen Frühjahrsgutachtens aufbereitet sein werden. Laut vorgeschlagenem Plan könnte der Sardellenfang im Golf von Biskaya fortgesetzt werden, sollte die wissenschaftliche Empfehlung zu der Einschätzung kommen, dass die Biomasse des Bestands über 24 000 Tonnen liegt. Die Kommission hofft, dass der Plan dann in Kraft treten kann. Bei niedrigeren Werten schreibt der Plan eine bleibende Einstellung der Fischerei vor.

Die Entwicklung hin zu einem langfristigen Managementansatz garantiert keine automatische Wiedereröffnung der Fischerei, wenn das aktuell niedrige Biomasseniveau fortbesteht. Was der Plan in der Tat anbietet, sind Bewirtschaftungsgrenzen für den Bestand, wodurch das Risiko eines Zusammenbruchs reduziert wird. Daher zielt er sowohl darauf ab, der Industrie die besten Chancen auf eine stabile Fischerei zu garantieren, als auch darauf, die höchsten Erträge, die der Bestand innerhalb der Nachhaltigkeitsgrenzen erbringen kann, zu sichern. Die Kommission hat ihre Vorschläge immer auf die bestmögliche wissenschaftliche Expertise gegründet und die langfristigen Interessen der Industrie beherzigt. Die durch den Plan zur Bestimmung der jährlichen Fischereimöglichkeiten verfolgte Methode hat die volle Unterstützung des Beirats für südwestliche Gewässer.

 

Anfrage Nr. 41 von Jim Higgins (H-0323/09)
 Betrifft: Transfette
 

Wird die Kommission vor dem Hintergrund, das hydrierte Fettsäuren/Transfette nachweislich Mitverursacher von koronaren Herzkrankheiten sind, eine Richtlinie vorschlagen, durch die Obergrenzen für diese Stoffe in Nahrungsmitteln festgelegt werden?

 
  
 

Die Kommission ist verpflichtet, für die Förderung von Verbraucherschutz und Verbrauchergesundheit geeignete sowie verfügbare Mittel einzusetzen. Sie unterstützt Maßnahmen, die bei der Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Europa helfen können. Der Konsum von Trans-Fettsäuren ist parallel zur gesamten Fettaufnahme und der Aufnahme von gesättigten Fettsäuren einer der Risikofaktoren von Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Europa.

Die Kommission ist davon überzeugt, dass Diätgewohnheiten von vielen verschiedenen Faktoren abhängen. Die Einflussnahme darauf ist eine sehr komplexe, verschiedene Maßnahmen erfordernde Aufgabe. Diese sollten angemessen sein und die jeweiligen Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten berücksichtigen. Die Kommission unterstützt in diesem Rahmen die Annahme selbstregulierender Maßnahmen und zieht auch Rechtsvorschriften in Erwägung. Der Umfang der Rechtsvorschriften würde sicherlich durch die Wirksamkeit der selbstregulierenden Maßnahmen beeinflusst werden.

Derzeit würde eine rechtliche Beschränkung des Trans-Fettgehalts in Lebensmitteln durch die Kommission weder als eine angemessene noch verhältnismäßige Maßnahme auf EU-Ebene erachtet werden.

 

Anfrage Nr. 42 von Mairead McGuinness (H-0326/09)
 Betrifft:Pferdeschutz
 

Der wirtschaftliche Abschwung hat zu einem merklich sinkenden Verkaufswert von Vollblutpferden geführt. Die Zahl ausgesetzter Pferde ist in vielen Mitgliedstaaten deutlich angestiegen, da die Eigentümer nicht für die Pflege ihrer Tiere aufkommen können. Inwieweit teilt die Kommission die derzeitige Besorgnis von Tierschutzorganisationen um das Wohl der Pferde? Plant die Kommission diese Frage zu untersuchen bzw. konkrete Vorschläge vorzulegen?

 
  
 

Die Kommission hat von den Mitgliedstaaten keine Informationen oder Beschwerden von Nichtregierungsorganisationen erhalten, die sich auf den Tierschutz im Zusammenhang mit einer deutlichen Zunahme ausgesetzter Pferde infolge des sinkenden Verkaufswerts bei Vollblutpferden beziehen. Dennoch ist sich die Kommission der Frage wegen der veröffentlichten Pressebeiträge bewusst.

Die Richtlinie 98/58/EG des Rates vom 20. Juli 1998(1) legt die allgemeinen Mindeststandards für den Schutz von Tieren einschließlich Pferden fest, die für landwirtschaftliche Zwecke gezüchtet oder gehalten werden. Diese Richtlinie ist nicht auf Pferde anzuwenden, die für den Einsatz bei Wettkämpfen, Vorführungen, kulturellen oder Sportereignissen beziehungsweise sonstigen Aktivitäten vorgesehen sind. Die Richtlinie erfordert seitens der Mitgliedstaaten die Gewährleistung, dass der Eigentümer oder Halter alle geeigneten Maßnahmen trifft, um das Wohlergehen seiner Tiere zu gewährleisten und um sicherzustellen, dass den Tieren keine unnötigen Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.

Die Mitgliedstaaten sind vorrangig für die Umsetzung dieser Richtlinie und laut Verordnung (EG) Nr. 882/2004 (2) für offizielle Kontrollen verantwortlich. Sie müssen alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, die auf die Realisierung der Gemeinschaftsbestimmungen im Hinblick auf Tiergesundheit und artgerechte Tierhaltung abzielen.

Es liegt in der Verantwortung der Mitgliedstaaten, dafür Sorge zu tragen, dass die durch das Gemeinschaftsrecht gewährten Möglichkeiten sinnvoll genutzt werden, damit die Vernachlässigung und Aussetzung von Pferden, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht länger unter geeigneten Bedingungen gehalten werden können, verhindert wird. In dem Zusammenhang möchte die Kommission die Aufmerksamkeit der Frau Abgeordneten auf die Verordnung (EG) Nr. 504/2008(3) in Bezug auf Methoden zur Identifizierung von Equiden lenken. Dies ist wichtig, wenn man die Möglichkeit der Schlachtung eines Equiden unter kontrollierten Bedingungen im Hinblick auf die Lebensmittelsicherheit prüft.

 
 

(1) Richtlinie 98/58/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere, ABl. L 221, 8.8.1998.
(2) Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz, ABl. L 191, 28.5.2004
(3) Verordnung (EG) Nr. 504/2008 der Kommission vom 6. Juni 2008 zur Umsetzung der Richtlinien 90/426/EWG und 90/427/EWG des Rates in Bezug auf Methoden zur Identifizierung von Equiden, ABl. L 149, 7.6.2008

 

Anfrage Nr. 43 von Syed Kamall (H-0328/09)
 Betrifft: Beitritt der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
 

Im März dieses Jahres hat das Europäische Parlament über den Entschließungsantrag zum Fortschrittsbericht 2008 über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&reference=P6-TA-2009-0135&language=DE") abgestimmt. In Ziffer 10 dieser Entschließung heißt es, es sei bedauerlich, „dass die Beitrittsverhandlungen drei Jahre nach der Gewährung des Status eines EU-Bewerberlands immer noch nicht begonnen haben, was eine unhaltbare Situation ist, die sich demotivierend auf das Land auswirkt und die Region zu destabilisieren droht;” des Weiteren hält das Europäische Parlament es für wünschenswert, „dass diese Ausnahmesituation beendet wird”, und dringt darauf, „dass der Prozess beschleunigt wird”.

Das Parlament der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien hat inzwischen die vier noch ausstehenden Gesetze erlassen, durch die die zentralen Prioritäten der Beitrittspartnerschaft vollständig umgesetzt werden, nämlich das Gesetz über interne Angelegenheiten, das Beamtengesetz, das Gesetz über die Finanzierung von Parteien und das Gesetz über das Parlament.

Beabsichtigt die Kommission in Anbetracht der in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien eingeleiteten Reformen und der beispiellosen Verzögerungen bei der Festsetzung eines Datums für die Aufnahme von Verhandlungen, in ihrem nächsten Fortschrittsbericht der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien ein Datum für den Beginn der Verhandlungen zu empfehlen?

 
  
 

Die Kommission hat ihre jährliche Strategie für die Erweiterung am 14. Oktober angenommen. Sie hat in diesem Kontext befunden, dass die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien seit dem Erlangen des Kandidatenstatus im Jahr 2005 die Funktionsweise seiner Demokratie gestärkt hat. Und sie hat die Stabilität der Institutionen sichergestellt, die Rechtstaatlichkeit und die Achtung von Grundrechten garantieren, obgleich diese Bemühungen natürlich fortgesetzt werden müssen.

Darüber hinaus hat die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien die wichtigsten Prioritäten der Beitrittspartnerschaft im Wesentlichen behandelt. In Anbetracht des gesamten Reformfortschritts ist die Kommission der Ansicht, dass das Land die durch die Tagung des Europäischen Rates in Kopenhagen im Jahr 1993 und den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess festgelegen politischen Kriterien wirklich ausreichend erfüllt. Das Land hat sich weiter in Richtung einer funktionierenden Marktwirtschaft entwickelt und Fortschritte in einer Reihe von Bereichen gemacht, die auf sein Vermögen abstellen, die Verpflichtungen einer Mitgliedschaft annehmen zu können.

Vor dem Hintergrund der obigen Erwägungen und unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2005 und Dezember 2006 empfiehlt die Kommission daher, dass mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien Beitrittsverhandlungen zur Europäischen Union eröffnet werden sollten.

Die Aufrechterhaltung gut nachbarschaftlicher Beziehungen, einschließlich einer verhandelten und beidseitig akzeptierten Lösung im Streit um den Staatsnamen, unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen, bleibt von entscheidender Bedeutung.

 

Anfrage Nr. 44 von Carl Schlyter (H-0329/09)
 Betrifft: Grenzwertüberschreitungen bei Chemikalien in Kleidung
 

In einer kürzlich veröffentlichten Untersuchung (Sendereihe SVT Plus des schwedischen Fernsehens) wurde nachgewiesen, dass in Jeans hohe Konzentrationen von verschiedenen Chemikalien gemessen werden können, die die zulässigen Grenzwerte u. a. für Dimethylfuramat, Nonylphenolethoxylate und Schwermetalle deutlich übersteigen. Mehrere dieser Stoffe sind stark allergen; es darf nicht zu direktem Hautkontakt mit ihnen kommen. Dennoch prüfen die Hersteller und die Händler offenbar nicht, ob ihre Waren unbedenklich sind.

Welche Maßnahmen hat die Kommission ergriffen bzw. plant sie zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Marktteilnehmer die Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet einhalten?

 
  
 

Die Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts wie Produktkontrollen liegt in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Zu diesem Zweck verlangt Artikel 125 der Chemiekalienrichtlinie REACH (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) (1), dass die Mitgliedstaaten ein System offizieller Kontrollen und sonstiger geeigneter Maßnahmen aufrechterhalten, wobei Artikel 126 fordert, dass die Mitgliedstaaten Sanktionen für eine Verletzung der REACH-Verordnung festlegen. Die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten, die am 1. Januar 2010 in Kraft trat,(2)) ist ein weiteres Mittel für die Mitgliedstaaten, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Die Kommission war darüber informiert, dass die Mehrheit der Mitgliedstaaten (MS) von ihren für die Durchsetzung zuständigen Behörden erwartet hatten, im Jahr 2008 voll einsatzfähig zu sein. Dabei nutzten die meisten MS vorhandene Durchsetzungsstrukturen aus früheren Gesetzgebungen.

Die Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA) spielt eine begleitende Rolle bei der Unterstützung des Forums für den Austausch von Informationen zur Durchsetzung. Das ECHA-Forum behandelt in besonderer Weise Durchsetzungsfragen auf Gemeinschaftsebene. Es dient als Plattform für den Austausch von Informationen zur Durchsetzung und koordiniert ein Netzwerk der mit der Durchsetzung betrauten Behörden der MS. Einige Aufgaben des Forums sind der Vorschlag, die Koordinierung und die Bewertung im Hinblick auf harmonisierte Durchsetzungsprojekte und gemeinsame Inspektionen. Die erste Sitzung des Forums fand im Dezember 2007 statt. Seither hat es sich zweimal im Jahr getroffen.

Einige der Stoffe, wie Nonylphenolethoxylate und Schwermetalle, wurden mit Hilfe von Restriktionen durch die Richtlinie 76/769/EWG (3) geregelt, die jetzt durch REACH und den darin eingeschlossene Anhang XVII aufgehoben wird.

Die Kommission könnte die laufenden Maßnahmen auf Basis zusätzlicher Informationen überarbeiten. Da heißt, wann immer die Kommission oder ein MS künftig der Ansicht sind, dass inakzeptable Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt auf Gemeinschaftsebene angesprochen werden müssen, sieht REACH einen Prozess vor. Einen Prozess, der sicherstellt, dass geeignete Maßnahmen zu diesen Stoffen getroffen und, wo angebracht, zu einer Änderung von Anhang XVII von REACH führen werden.

Was Dimethylfumarate (DMF) anbelangt, verlangt die Entscheidung der Kommission 2009/251/EG(4), welche unter der Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit (5) eingeführt wurde, von den Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass Produkte, die Dimethylfumarat enthalten, nicht in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden. Ferner, dass derartige Produkte zurückgerufen werden müssen, und zwar zur parallel erfolgenden Information der Verbraucher hinsichtlich der Risiken von DMF. Demnach ist jedes DMF enthaltende Erzeugnis in der Europäischen Union verboten.

Das Inkrafttreten von REACH hat neue Pflichten für Produkterzeuger und/oder -importeure eingeführt. Seit dem 1. Juni 2008 muss jeder Produkterzeuger oder -importeur Stoffe registrieren, die dafür vorgesehen sind, aus diesen Produkten im Laufe normaler und sinnvoller, vorhersehbarer Nutzungsbedingungen herausgelöst zu werden. Und zwar wenn die Stoffe in diesen Erzeugnissen in Mengen vorhanden sind, die 1 Tonne überschreiten. Darüber hinaus müssen Produkterzeuger und -importeure das Vorhandensein von sehr bedenklichen Stoffen an die ECHA in Übereinstimmung mit den im Artikel 7 Absatz 2 niedergelegten Bestimmungen melden, wenn die Stoffe nach Artikel 59 Absatz 1 ermittelt und auf die Kandidatenliste gesetzt wurden. Dies wird Informationen zu sehr bedenklichen Stoffen, die in Produkten enthalten sind und durch diese freigesetzt werden, erweitern.

Kurz gesagt, indem mitgeteilt wurde, dass die Durchsetzung der Chemikalienvorschriften der Gemeinschaft vorrangig die Verantwortung der MS unterliegt, kann der Herr Abgeordnete sicher sein, dass sich die Kommission der Unterstützung einer umfassenden Umsetzung der REACH-Auflagen voll verpflichtet fühlt. Sie unterstützt ferner aktiv die Arbeit der ECHA, die für gewisse wissenschaftliche und technische Aufgaben bezüglich der Umsetzung der REACH-Anforderungen verantwortlich ist. Auch im Bereich der Verbraucherprodukte haben die MS die vorrangige Durchsetzungsverantwortung, und die Kommission ermutigt und unterstützt sie bei dieser Aufgabe. Die Veröffentlichung zu den Meldungen der MS über DMF enthaltende Produkte(6)ist ein praktisches Beispiel dafür.

 
 

(1) Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission, ABl. L 396 vom 30.12.2006.
(2) Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR), ABl. L 218 vom 13.8.2008.
(3) Richtlinie 76/769/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen, ABl. L 262, 27.9.1976.
(4) 2009/251/EG: Entscheidung der Kommission vom 17. März 2009 zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass Produkte, die das Biozid Dimethylfumarat enthalten, nicht in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 1723) (Text von Bedeutung für den EWR), ABl. L 74, 20.3.2009.
(5) Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit (Text von Bedeutung für den EWR), ABl. L 11, 15.1.2002.
(6) http://ec.europa.eu/consumers/dyna/rapex/rapex_archives_en.cfm, nach unten blättern und DMF suchen.

 

Anfrage Nr. 45 von Britta Thomsen (H-0330/09)
 Betrifft: Umsetzung der Richtlinie 2002/73/EG durch Dänemark
 

Im März 2007 übermittelte die Kommission der dänischen Regierung ein Aufforderungsschreiben, das die Umsetzung der Richtlinie 2002/73/EGhttp://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+QT+H-2009-0330+0+DOC+XML+V0//DE" \l "def1" durch Dänemark betraf. Am 4. November 2008 stellte die Fragestellerin der Kommission erstmals die Frage, welche Fortschritte es in dieser Angelegenheit gegeben hat und ob dabei etwas Neues zu erwarten ist. Am 20. November 2008 antwortete die Kommission, ihre Prüfung der Übereinstimmung des dänischen Rechts mit der Richtlinie 2002/73/EG sei noch im Gang.

Die Fragestellerin legt der Kommission jetzt erneut die Frage vor, wann und in welcher Weise sichergestellt wird, dass Dänemark die Richtlinie einhält.

Es wird auf die frühere Anfrage http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=QT&reference=H-2008-0863&language=DE" und die Antwort darauf verwiesen.

 
  
 

Die dänische Regierung hat die Kommission über die Annahme des Gesetzes Nr. 387 vom 27. Mai 2008 zur Begründung einer neuen Gleichbehandlungsbehörde unterrichtet. Im Kontext dieser Entwicklung hat die Kommission entschieden, ihre Bewertung zur Konformität des dänischen Rechts mit der Richtlinie 2002/73/EG zu überarbeiten(1). Die Kommission wird über den Fortgang in den kommenden Wochen entscheiden und die Frau Abgeordnete hierüber in Kenntnis setzen.

 
 

(1) Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. L 269, 5.10.2002, S. 15).

 

Anfrage Nr. 46 von Andres Perello Rodriguez (H-0334/09)
 Betrifft: Verzögerung bei den Arbeiten für die Vorlage der "Bioabfall-Richtlinie"
 

Die Kommission legte Ende 2008 das Grünbuch über die Bewirtschaftung von Bioabfall vor und leitete später ein Verfahren zur Konsultation der Öffentlichkeit ein, das im März 2009 abgeschlossen wurde. Es ist vorgesehen, dass die Kommission im Dezember 2009 der Arbeitsgruppe des Rates die Ergebnisse dieser Konsultationen und gegebenenfalls einen Vorschlag oder eine Initiative für die Strategie zur Bewirtschaftung von Bioabfall vorlegen soll.

In Anbetracht der Tatsache, dass

–die Arbeiten zur Bewertung der Auswirkungen eines etwaigen Legislativvorschlags ebenfalls Ende des Jahres abgeschlossen sein sollen und

–ein solcher Rechtsakt für den Rat eine Priorität darstellt, da, wie es in den Schlussfolgerungen seiner Tagung vom 25. Juni 2009 zu dem Grünbuch heißt, „eine verbesserte Bewirtschaftung des Bioabfalls einerseits zu einer nachhaltigen Ressourcenbewirtschaftung und einem besseren Schutz des Bodens und andererseits zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Verwirklichung der Ziele für die Abfallverlagerung weg von Deponien sowie Recycling und erneuerbare Energie beitragen wird”,

wird die Kommission um folgende Auskunft gebeten:

Kann die Kommission bestätigen, dass sie unter Einhaltung der vorgesehenen Fristen einen Legislativvorschlag fertigsstellen wird, der Anfang 2010 vorgelegt wird?

 
  
 

Die Arbeit an der Folgenabschätzung für die Bewirtschaftung von Bioabfall ist eine der vorrangigen Aufgaben der Generaldirektion Umwelt der Kommission. Die Kommission beendet derzeit den Entwurf einer Folgenabschätzung und wird ihn im November zwecks interner Genehmigung vorlegen.

Weitere Schritte im Hinblick auf die Bewirtschaftung von Bioabfall in der EU, einschließlich möglicher Maßnahmen (Legislativvorschlag oder eine Mitteilung), wird von der Ergebniseinschätzung von Pros und Contras verschiedener Bewirtschaftungsoptionen für Bioabfall abhängen. Es wird daher erwartet, dass diese Entscheidung nicht vor Abschluss der besagten Folgenabschätzung, die für Dezember 2009 vorgesehen ist, getroffen wird. Wenn die Abschätzung ergibt, dass die Annahme legislativer Maßnahmen erforderlich ist, könnte durch die Kommission im Frühjahr 2010 ein Vorschlag angenommen werden.

 

Anfrage Nr. 47 von Pat the Cope Gallagher (H-0340/09)
 Betrifft: Irisch als Arbeitssprache in der EU
 

Kann die Kommission ausführlich die praktischen Schritte erläutern, die seit Januar 2007 unternommen worden sind, um das Irische als Arbeitssprache innerhalb der EU zu integrieren?

 
  
 

Wie die Kommission bereits in ihren Antworten auf die mündlichen Anfragen H-0622/08 und H-0636/08 ausführte, hat das Irische seit dem 1. Januar 2007 kraft Verordnung Nr. 1 vom 15. April 1958, geändert durch Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 920/2005 des Rates vom 13. Juni 2005, den Status einer offiziellen Amtssprache und Arbeitssprache in den Institutionen der Europäischen Union.

ÜBERSETZUNGEN

Artikel 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 920/2005 enthalten eine einseitig verlängerbare 5-jährige Ausnahmegenehmigung zur Verwendung des Irischen durch die Gemeinschaftsorgane. Praktisch impliziert diese Ausnahmegenehmigung, dass nur Verordnungen für Mitentscheidungsverfahren (und bestimmte damit in Beziehung stehende Dokumente(1)) als auch der direkte Schriftverkehr mit der Öffentlichkeit vorerst ins (oder aus dem) Irischen übersetzt werden.

Demzufolge war die Kommission in Übereinstimmung mit diesen Bestimmungen in der Lage, alle Übersetzungen wie gefordert im legislativen Verfahren in Irisch zu erzeugen und deren pünktliche Zustellung sicherzustellen. Darüber hinaus wurden Antworten in Irisch für Bürgerinnen und Bürger oder juristische Personen erstellt, die die Kommission in dieser Sprache angesprochen hatten.

Die Kommission - einschließlich ihrer Generaldirektion Übersetzung - hat zu diesem Zweck eine unabhängige irische Sprachabteilung installiert. Sie ist zurzeit mit einem amtierenden Referatsleiter, einer Assistentin, fünf Vollzeit-Übersetzer(innen) und einer abgeordneten nationalen Sachverständigen besetzt. Dies ist ausreichend, um das Niveau des gegenwärtigen Arbeitspensums zu bewerkstelligen, aber die Situation wird laufend überwacht. Darüber hinaus wurde ein weiterer nationaler Sachverständiger abgeordnet, um in der Abteilung Internet-Übersetzungen zu arbeiten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sprachabteilung haben das für die Ausübung ihrer Tätigkeit erforderliche IT-Training erhalten. Auch wird eine themenbezogene Weiterbildung zu regelmäßigen Anlässen innerhalb der Generaldirektion Übersetzung organisiert. Die irischen Übersetzungen profitieren von der Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden - speziell im Bereich der Terminologieentwicklung, die besonders positiv und auch sehr willkommen in Anbetracht eines großen Maßes fehlenden gemeinschaftlichen Besitzstandes in Irisch ist. Seit 2007 hat die Generaldirektion Übersetzung ferner eine Reihe Ausschreibungen ins Irische für freiberufliche Übersetzer(innen) durchgeführt. Als Ergebnis davon arbeitet die Sprachabteilung auch mit einer Reihe professioneller irischer Übersetzungsagenturen zusammen, um Übersetzungsdienstleistungen in Spitzenbedarfszeiten anbieten zu können.

Aktuell läuft eine gemeinsame Rats-/Kommissionsausschreibung mit dem Ziel der Erstellung einer Reserveliste, von der die Referatsleiter der Sprachabteilungen sowohl für die irische Sprachabteilung des Rates als auch der Kommission rekrutiert werden. Es wird erwartet, dass die Reserveliste in Kürze veröffentlicht wird. Auch wird eine neue Ausschreibung für Übersetzer(innen) der irischen Sprache zur gegebenen Zeit organisiert werden.

Über ihre Verpflichtungen laut geänderter Verordnung Nr. 1 hinaus und innerhalb der verfügbaren Mittel hat die Kommission ferner damit begonnen, einige ihrer übergeordneten Webseiten ins Irische zu übersetzen. Damit wird Inhalten von besonderem Interesse für Irisch sprechende Bürgerinnen und Bürger Priorität eingeräumt. Seit dem Jahr 2007 veröffentlichte die Kommission eine zunehmende Anzahl von Webseiten in Irisch. Diese Arbeit wird in Irland zunehmend anerkannt, verschiedene Medien berücksichtigen sie.

Das Irische als offizielle EU-Amtssprache wird als eine der Sprachen im Rahmen des jährlichen Wettbewerbs für junge Übersetzer(innen) der Generaldirektion Übersetzung für weiterführende Schulen angeboten. Der allererste Gewinner aus Irland (im Jahr 2007) hat ins Irische übersetzt.

In Anbetracht ihres Personalbedarfs hat die Generaldirektion Übersetzung ein Interesse daran, im Übersetzungsbereich Lehrveranstaltungen in den Mitgliedstaaten zu entwickeln. Ferner hat die Kommission kürzlich ein Netzwerk „European Master in Translation“ begründet, in das auf Masterebene 34 hochkarätige Universitätsprogramme der Übersetzungswissenschaften einbezogen sind. Zwei der ersten erfolgreichen Bewerber waren der M.A. der Léann an Aistriúcháin, der von der Acadamh na hOllscolaíochta Gaeilge (NUI Nationaluniversität von Irland Gaylway) angeboten wird, und der M.A. Übersetzungswissenschaften, den das Institut für Angewandte Sprachen und Interkulturelle Studien der Dublin City University offeriert. Die Kommission freut sich darauf, eng mit diesen beiden Programmen und weiteren Universitäten zusammenzuarbeiten, die professionelle Übersetzungsprogramme mit der Möglichkeit des Irischen anbieten. Dabei ist die Kommission zuversichtlich, dass ausreichend viele Übersetzer(innen) der irischen Sprache, die die besonderen Anforderungen für eine Tätigkeit innerhalb oder für die Gemeinschaftsorgane in freiberuflicher Form erfüllen, in den Markt eintreten werden.

Darüber hinaus hat die Generaldirektion Übersetzung auf politischer Ebene eine sehr proaktive Haltung gegenüber den irischen Behörden eingenommen, um sicherzustellen, dass in Irland der universitären Ausbildung von Übersetzern, der Entwicklung der irischen Terminologie und der Rekrutierung von irischen Übersetzerinnen und Übersetzern ausreichende Beachtung geschenkt wird. Dies wurde unter anderem mit Hilfe von Besuchen der Generaldirektion, von deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und sonstigen Maßnahmen vollzogen.

DOLMETSCHEN

Auf Bitte der irischen Behörden wird die Verdolmetschung in das und aus dem Irischen bei Zusammenkünften der Kommission, des Ministerrates, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Parlaments seit Januar 2007 gewährleistet.

Die Generaldirektion Dolmetschen der Kommission hat ausreichende Ressourcen, um den aktuellen Bedarf für das Irische im Rat und im Ausschuss der Regionen zu decken. Im Parlament (welches Freiberufler aus dem gleichen Pool bezieht) kann die Bedarfskonzentration in den Plenarwochen zu Schwierigkeiten führen. Nach den letzten Parlamentswahlen scheint es, dass die Nachfrage für Irisch eher steigen als fallen wird.

Derzeit gibt es zwei fest angestellte Dolmetscher(innen) in der GD Dolmetschen, die aus dem Irischen arbeiten können. Zusätzlich gibt es jetzt 11 EU-akkreditierte freiberuflich tätige Dolmetscher(innen), die aus dem Irischen ins Englische arbeiten können. Fünf davon können auch aus dem Englischen ins Irische dolmetschen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es ferner einen freiberuflich tätigen Dolmetscher mit Irisch als Muttersprache, der auch ins Englische dolmetschen kann. Ferner sind weitere zwei Dolmetscher befristet akkreditiert. Zwei Kandidaten haben den Akkreditierungstest im Juni 2009 bestanden.

Im Hinblick auf Weiterbildung hat die University of Westminster (mit finanzieller Unterstützung des Parlaments und Unterstützung der Weiterentwicklung durch die GD Dolmetschen) für irische Dolmetscher(innen) von 2006-2007 und neuerlich von 2007-2008 einen Speziallehrgang durchgeführt. Insgesamt haben sechs Westminster-Absolventen aktuell den Akkreditierungstest bestanden (drei im Jahr 2007, drei im Jahr 2008). Die University of Galway hat einen neuen, postgradualen Dolmetschlehrgang im Herbst 2008 gestartet. Vier Studenten haben das erste Lehrgangsjahr abgeschlossen, einer davon bestand den interinstitutionellen Akkreditierungstest im Juni 2009. Der Lehrgang geht jetzt in sein zweites Jahr über. Acht Studenten haben sich bislang mit Sprachkombinationen wie Französisch oder Deutsch zusätzlich zu Irisch und Englisch angemeldet.

JURISTISCHE ÜBERPRÜFUNG

Wie im Fall der anderen Legislativorgane verfügt der Juristische Dienst der Europäischen Kommission über eine Gruppe juristischer Revisoren für alle Amtssprachen. Im Fall der Kommission betrifft dies zwei juristische Revisoren, die in der irischen Sprache arbeiten können. Dies entspricht der Situation für die anderen Amtssprachen.

 
 

(1) Besondere Änderungsvorschläge (Art. 250(2) TEC) und Anmerkungen zu Stellungnahmen, die durch das Europäische Parlament oder den Rat im Laufe des Mitentscheidungsverfahrens erfolgten (Art. 251(2) TEC).

 

Anfrage Nr. 48 von Eleni Theocharous (H-0342/09)
 Betrifft: Rückgabe der Stadt Famagusta
 

Beabsichtigen die EU und vor allem auch die Europäische Kommission, die rechtmäßigen Bürger der besetzten Stadt Famagusta in ihrer Forderung nach sofortiger Rückgabe der Stadt zu unterstützen, die sich unter der Kontrolle des türkischen Militär befindet – und zwar als vertrauensbildende Maßnahme zur endgültigen Beilegung des Zypern-Problems?

Die unmittelbare Rückgabe dieser Stadt ist auch in den Übereinkünften des Gipfeltreffens von 1979 (Kyprianou-Denktasch) vorgesehen sowie in den diesbezüglichen Resolutionen des Sicherheitsrats der UN.

 
  
 

Es liegt im Interesse der Gemeinschaft, die Wiedervereinigung von Zypern und das Ende dieses 40 Jahre alten Konflikts auf europäischem Boden zu sehen. Die Teilung der Insel ist in der Europäischen Union inakzeptabel.

Die Kommission wiederholt ihre vollumfängliche Verpflichtung, die Anstrengungen der Regierungschefs der beiden Gemeinschaften zur Erzielung einer umfassenden Lösung des Zypernproblems unter der Schirmherrschaft der UN zu unterstützen.

Angesicht der konkreten Gelegenheit einer Besiedlung und Wiedervereinigung der Insel hofft die Kommission, dass Varosia in Kürze an seine rechtmäßigen Bürger zurückgegeben wird.

Wenn die beiden Regierungschefs entscheiden sollten, Varosia als vertrauensbildende Maßnahme vorzeitig - wie die Frau Abgeordnete vorgeschlagen hat - an ihre Eigentümer zurückzugeben, so werden sie die volle Unterstützung der Kommission haben.

 

Anfrage Nr. 49 von Rosa Estaràs Ferragut (H-0344/09)
 Betrifft: Anwendung der Bestimmungen des EG-Vertrags über Inselgebiete
 

In Artikel 158 des EG-Vertrags und in der dem Vertrag von Amsterdam beigefügten Erklärung Nr. 30 zu den Inselgebieten wird anerkannt, dass „Inselgebiete unter strukturellen Nachteilen leiden, die mit ihrer Insellage verknüpft sind und die als ständige Gegebenheiten ihre wirtschaftliche und soziale Entwicklung beeinträchtigen”. Dementsprechend wird darin festgestellt, dass „das Gemeinschaftsrecht diesen Nachteilen Rechnung tragen muss und dass - soweit gerechtfertigt - spezielle Maßnahmen zugunsten dieser Gebiete getroffen werden können, um diese zu fairen Bedingungen besser in den Binnenmarkt einzugliedern”. Im Vertrag von Lissabon werden diese Bestimmungen bestätigt und verstärkt, wobei der territoriale Zusammenhalt eines der Hauptziele ist.

Der Artikel 158 des EG-Vertrags wurde bislang allerdings kaum angewandt und umgesetzt. Es bedarf einer speziellen europaweiten Politik zum Ausgleich der mit einer Insellage verbundenen Nachteile und zur Gleichstellung der Inselgebiete mit dem Festland.

Welche Maßnahmen wird die Kommission ergreifen, damit der Artikel 158 des EG-Vertrags sowie auch die Bestimmungen des Vertrags von Lissabon über Inselgebiete ab dem Inkrafttreten dieses Vertrags Anwendung finden?

 
  
 

Island stellt mit seiner beträchtlichen, durch geografische Besonderheiten hervorgerufenen Mannigfaltigkeit (z. B. Zugänglichkeit, klimatische Bedingungen) eine besondere Herausforderung für die Regionalpolitik dar.

Die Kommission ist sich natürlich dieser Situation bewusst und misst dem Erreichen eines besseren wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in Europa große Bedeutung bei. Die Gewährleistung einer harmonischen und ausgewogenen Entwicklung der Europäischen Union ist für die Kommission bei zeitgleicher Vermeidung der Zersplitterung der europäischen Politiken von höchster Bedeutung.

Insbesondere die Kohäsionspolitik bietet viele Möglichkeiten, um die Entwicklung von Gebieten mit besonderen geografischen Begebenheiten, wie Inseln, zu fördern und zu stärken. Sie bietet beispielsweise die Möglichkeit, Kofinanzierungssätze für das Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung anzupassen. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten und Regionen auf die spezifischen sozioökonomischen und territorialen Besonderheiten bestimmter Gebiete durch andere Mittel reagieren, wie beispielsweise spezielle Gebietsklauseln in den operationellen Programmen.

Auch sonstige Gemeinschaftspolitiken bieten Möglichkeiten für besondere Gebiete. Zum Beispiel gestatten Beihilfeverordnungen die Gewährung von Mitteln zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung bestimmter Gebiete. Dies betrifft unter anderem Inseln, Bergregionen und dünn besiedelte Gebiete - vorausgesetzt, dass sie bestimmten Bedingungen entsprechen.

Zusätzlich können die von fischereibezogenen Tätigkeiten abhängigen Inselgemeinden Hilfen aus dem Europäischen Fischereifonds (EFF) erhalten, dessen Inanspruchnahme auch auf territorialen Maßstäben basiert. Insbesondere sind Mittel nach Prioritätsachse 4 des EFF für die Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien verfügbar, die den lokalen Fischergemeinden dabei helfen, ihre Arbeit zu diversifizieren und den Lebensstandard in ihrer Region zu erhöhen. Diese Strategien können spezielle Nachteile behandeln oder auf besondere territoriale Vorzüge von Inselgebieten aufbauen.

Natürlich können die in diesem Bereich verfügbaren Instrumente noch weiter verbessert werden. Und zwar unter der Voraussetzung, dass die Bürgerinnen und Bürger imstande sind oder sein werden, ein Maximum aus den inhärenten Besonderheiten der durch sie bewohnten Gebiete zu machen - wie das Grünbuch zum territorialen Zusammenhalt feststellt.

Dennoch muss betont werden, dass die geografische Ausprägung an sich nicht notwendigerweise ein Problem darstellt. Statistiken suggerieren, dass diese Gebiete weit davon entfernt sind, in sozioökonomischer Hinsicht homogen zu sein. Daher macht ein Einheitsansatz (z. B. eine allgemeine Inselpolitik) nicht viel Sinn. Zusätzlich hat die überwältigende Mehrheit der zum Grünbuch Befragten die Erfordernis einer Sonderpolitik für diese Gebiete verneint.

Dennoch muss die Kommission die verfügbaren Analysewerkzeuge (z. B. Daten, Indikatoren, Folgenabschätzung) weiterentwickeln. Die Zielsetzung wäre eine diesbezügliche Wissenserweiterung und das verbesserte Vermögen, die speziellen Begebenheiten dieser Gebiete zu berücksichtigen. Die Europäische Union muss das Ausmaß ihrer Entwicklungsdynamiken vollumfänglich erfassen und diese dabei unterstützen, ihre komparativen Vorteile und Wettbewerbsvorteile zu stärken.

Daher hat die Kommission ein Arbeitspapier zu „Gebieten mit besonderen geografischen Begebenheiten“ erstellt, welches später im Herbst dieses Jahres veröffentlicht werden sollte. Zusätzlicher Stoff zum Nachdenken kann von der bevorstehenden Studie „A European perspective on specific types of territories“ (Eine europäische Sichtweise auf bestimmte Gebietstypen) von ESPON (European Spatial Planning Observation Network - Beobachtungsnetz für die europäische Raumordnung) erwartet werden.

Diese beiden Studien sollten der Kommission bei der Aufbereitung von Vorschlägen für zusätzliche Maßnahmen helfen, die zu einer weiteren Lageverbesserung von Gebieten mit besonderen geografischen Begebenheiten, insbesondere Inseln, führen.

 

Anfrage Nr. 50 von Anne E. Jensen (H-0345/09)
 Betrifft: Transfer für Fluggäste aus Drittstaaten
 

Wenn jemand aus einem Land, das nicht der EU angehört, in einen EU-Mitgliedstaat reist, kann es durchaus sein, dass er zunächst als Transfer-Passagier über einen anderen Mitgliedstaat reisen muss, bevor er die Reise zu seinem eigentlichen Ziel fortsetzt. Es gibt jedoch konkrete Beispiele von Personen aus Drittstaaten, denen dieser Transfer verweigert wurde, obwohl sie die Visaerfordernisse für ihren Zielort erfüllten. In einem Fall wurde einer in einem Drittstaat ansässigen Person in der Folge außerdem 6 Monate lang die Einreise in die EU untersagt.

Schließt sich die Kommission der Auffassung an, dass Transfers ermöglicht werden sollten, wenn die Visaerfordernisse für den Zielort erfüllt sind?

Schließt sich die Kommission der Auffassung an, dass es gegen das Grundrecht der Freizügigkeit innerhalb der Gemeinschaft verstößt, wenn die Behörden des Mitgliedstaates, durch den der Transfer erfolgt, den Drittstaatsangehörigen daran hindern, seinen Zielort zu erreichen?

Wird die Kommission tätig werden, um dafür zu sorgen, dass Drittstaatsangehörigen nicht nach dem Zufallsprinzip der Zugang zu ihrem Zielort verwehrt wird? Schließt sich die Kommission der Auffassung an, dass in dem Fall, dass ein derartiger Transfer nicht gewährt wird, eine stichhaltige Begründung vorgelegt werden sollte, gegen die der Betroffene Berufung einlegen kann?

 
  
 

Die auf die Überschreitung von Außengrenzen anzuwendenden Regelungen und Bedingungen für die Einreise von Drittstaatsangehörigen sind in der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex)(1)bestimmt.

Der Schengener Grenzkodex achtet die Grundrechte und befolgt die speziell in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannten Prinzipien. Es ist zu betonen, dass ein uneingeschränktes Recht auf Freizügigkeit - wie durch Artikel 45 der Charta bestätigt - nur für Unionsbürger und nicht für Staatsangehörige von Drittländern existiert. Ein Recht auf Freizügigkeit für Staatsangehörige von Drittländern innerhalb der EU besteht in dem Umfang, wie es durch Sonderregelungen des Gemeinschaftsrechts festgelegt ist.

Wenn man aus Ländern außerhalb der EU einreist und bevor man den Weg zu einem anschließenden Binnenflug einschlägt, sollen Fluggäste - in Übereinstimmung mit Artikel 7 des Schengener Grenzkodex - systematischen Grenzkontrollen unterworfen sein, die darauf abzielen, die Einhaltung der im Schengener Grenzkodex bestimmten Einreisebestimmungen zu überprüfen. Dies schließt insbesondere ein, im Besitz eines gültigen Reisedokuments und wenn erforderlich eines gültigen Visums zu sein, dass den Aufenthaltszweck und die Aufenthaltsbedingungen begründet, und zwar ohne dass man Anlass einer Warnung im SIS (Schengener Informationssystem) ist und nicht als Bedrohung für die öffentliche Polizei betrachtet wird.

Eine detaillierte, nicht erschöpfende Liste von Begleitdokumenten, die der Grenzschutz vom Drittstaatsangehörigen zwecks Überprüfung der Erfüllung der im Paragraph 1, Punkt c ausgeführten Bestimmungen verlangen kann, ist Bestandteil von Anhang I des Schengener Grenzkodex.

Daraus resultiert, dass die Existenz oder Nichtexistenz eines Visums zwar eine, aber nicht die einzige Anforderung ist, die durch den Grenzschutz bei der Durchführung von Grenzkontrollen berücksichtigt werden muss.

Artikel 13 bestimmt, dass einem Drittstaatsangehörigen, der nicht alle im Artikel 5 Absatz 1 niedergelegten Einreisebestimmungen erfüllt, die Einreise in das Gebiet der Mitgliedstaaten verweigert wird. Die Einreise kann jedoch nur durch eine fundierte, den genauen Ablehnungsgrund anführende Entscheidung abgelehnt werden. Personen, denen die Einreise verweigert wurde, haben - gemäß nationaler Gesetzgebung - ein Beschwerderecht gegen die ablehnende Einreiseentscheidung der nationalen Behörde.

Dies hat zur Folge, dass der Schengener Grenzkodex vollständig die Rechte der Einzelnen achtet, um eine negative Entscheidung durch eine Beschwerdeinstanz überprüfen lassen zu können.

Auf Basis der durch die Frau Abgeordnete übermittelten Informationen und wegen fehlender, präziserer Angaben (wie die Staatsangehörigkeit der betroffenen Personen, die beteiligten Mitgliedstaaten und die durch die nationalen Behörden angegebenen Ablehnungsgründe) ist die Kommission nicht imstande zu bewerten, ob eine Verletzung der oben erwähnten Regelungen des Schengener Grenzkodex in den durch die Frau Abgeordnete aufgezeigten Fällen stattgefunden hat.

 
 

(1) ABl. L 105, 13.04.2006.

 

Anfrage Nr. 51 von Georgios Toussas (H-0347/09)
 Betrifft: Selbstmorde von Mitarbeitern der "France Telecom"
 

Die tragischen Selbstmorde in dem privatisierten französischen Unternehmen „France Telecom” haben mit 24 Selbstmordopfern dramatische Ausmaße erreicht; diese Menschen haben ihrem Leben ein Ende gesetzt, weil sie mit den „mittelalterlichen Arbeitsbedingungen”, die in diesem französischen Konzern und generell in allen monopolistischen Großkonzernen herrschen, nicht mehr zurecht kamen. Diese Selbstmorde sind die tragische Folge der immer weiter verbreiteten Anwendung des „Flexicurity”-Prinzips, der Verwässerung und immer stärkeren Aufweichung von Arbeitsbeziehungen, einer extremen und übermäßigen Arbeitsbelastung und von dem Stress und der Unsicherheit, mit denen die Arbeitnehmer angesichts der düsteren Aussichten in den Zeiten rasch zunehmender Arbeitslosigkeit konfrontiert sind. Dieser politische Kurs stellt eine Wahl der EU und der Regierungen der Mitgliedstaaten dar; dies ist auch in Griechenland mit den jeweiligen Regierungen von Neuer Demokratie und PASOK der Fall.

Kann die Kommission daher folgende Mitteilungen machen? Ist die Kommission der Ansicht, dass diese Strategie der EU – d.h. allgemeine Anwendung des „Flexicurity”-Grundsatzes, Flexibilisierung von Arbeitsbeziehungen, Abschaffung von Tarifvereinbarungen Abschaffung und Aushöhlung jeglicher Rechtsvorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer – tatsächlich einen Nutzen für die Arbeitnehmer darstellt oder lediglich und ausschließlich im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit und des Profits der Unternehmen steht, die auf diese Weise sogar das Leben ihrer Arbeitnehmer opfern?

 
  
 

Die Kommission betont, dass die „Flexicurity“ (die Flexibilisierung von Arbeitsbeziehungen) nicht mit Flexibilität oder einer Politik zu verwechseln ist, die die Entlassung von Arbeitnehmern erleichtert. Im Gegenteil, das Hauptziel des „Flexicurity”-Grundsatzes ist die Erhöhung der Beschäftigungssicherheit. Dies geschieht, indem Hilfen für die Umwandlung in neue Beschäftigungsverhältnisse gewährt werden, um diese für Arbeitnehmer so sicher wie möglich zu gestalten, und um weitestgehend sicherzustellen, dass derartige Umwandlungen einen Schritt nach vorn bedeuten.

„Flexicurity“ umfasst eine Kombination von Maßnahmen für die Gewährung geeigneter Unterstützung an Betroffene. Mit dem Ziel, dass sie für den Fall des Arbeitsplatzverlustes in Beschäftigungsverhältnissen verbleiben oder rasch in diese zurückkehren. Sie zielen auf die Findung der richtigen Balance zwischen Beschäftigungssicherheit und Flexibilität ab: beide Komponenten sind für die „Flexicurity“ entscheidend. Und beide sind unverzichtbar, wenn Arbeitnehmer effektiv unterstützt werden sollen und von den Unternehmen erwartet wird, dass sie leichter Beschäftigungsverhältnisse anpassen und neue Stellen schaffen.

Die durch die Mitgliedstaaten im Dezember 2007 angenommen gemeinsamen „Flexicurity“-Grundsätze betonen, dass eine ausreichende vertragliche Flexibilität durch eine sichere Umwandlung eines Beschäftigungsverhältnisses in ein anderes begleitet sein muss. Die Anwendung der „Flexicurity“-Grundsätze impliziert keine Aufhebung von Haupttarifverträgen oder den Widerruf von Schutzrechten. Es handelt sich um die Kombination der richtigen Maßnahmen und der aktiven Einbindung und Unterstützung aller Hauptakteure einschließlich der Sozialpartner. Auch sind für das „Flexicurity“-Konzept die Förderung qualitativ anspruchsvoller, produktiver Beschäftigungsmöglichkeiten und eine solide Arbeitsorganisation wichtig. Darüber hinaus ist die Zusammenarbeit zwischen den und die Einbindung aller wichtigen Hauptakteure eine wichtige Voraussetzung für die richtige Funktionsweise.

Die Kommission ist davon überzeugt, dass „Flexicurity“ von entscheidender Bedeutung bleiben wird, wenn die Arbeitsmarktpolitik den Herausforderungen, mit denen die EU konfrontiert ist, begegnen soll. Dass „Flexicurity“ die richtige Politik für die Bekämpfung der Krise und das Konjunkturprogramm ist, wurde im Juni 2009 durch den Europäischen Rat und den Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss bestätigt, wobei diese aktuell(1) die Schlüsselrolle von „Flexicurity“ bei der Reduzierung der Arbeitslosigkeit betonen.

 
 

(1) CCMI/66 - CESE 794/2009 endg.

 

Anfrage Nr. 52 von Georgios Papanikolaou (H-0348/09)
 Betrifft: Mobbing von Minderjährigen im Internet (Cyber-Mobbing)
 

Am 10. Februar 2009, dem Tag des Sicheren Internets (Safer Internet Day) startete die EU eine Informationskampagne zur Bekämpfung des Cyber-Mobbing unter Jugendlichen. Im Rahmen dieser Kampagne wird im Verlauf des Jahres 2009 ein kurzer Fernsehspot auf öffentlich rechtlichen und privaten Fernsehkanälen gesendet der zum Ziel hat, Jugendlich zu ermutigen, kontrolliert im Internet zu surfen. Cyber-Mobbing, bei dem Schulkinder Opfer aber auch Täter sind, stellt ein ernsthaftes Problem dar, von dem alle EU-Mitgliedstaaten betroffen sind. Die Europäische Kommission hat die Internetprovider erfolgreich dazu gedrängt, eine Vereinbarung zu unterzeichnen, in der sie sich verpflichten, mehr zu einem effektiven Schutz jugendlicher Internetnutzer zu unternehmen. Diese Vereinbarung stellt aber lediglich einen ersten Schritt in Richtung des Schutzes jugendlicher Internetznutzer dar.

Kann die Kommission daher Folgendes mitteilen: Welche weiteren Maßnahmen beabsichtigt sie zu ergreifen. Ist sie der Auffassung, dass die Schule als Institution eine wichtige Rolle bei der Eingrenzung und Verhütung von Internetgewalt zwischen Jugendlichen spielen kann und wenn ja, auf welche Weise?

 
  
 

In Antwort auf die Anfrage des Herrn Abgeordneten ist die Kommission der Ansicht, dass die im Februar 2009 gestartete Kampagne gegen Cyber-Mobbing ein Erfolg war. Der Fernsehspot wurde sowohl über das Fernsehen als auch über das Internet verbreitet: An der Kampagne hatten mehr als 200 nationale und regionale Fernsehkanäle und 230 Webseiten teilgenommen. Der Fernsehspot hat junge Menschen mit einem besseren Verständnis von Cyber-Mobbing und der Fähigkeit ausgestattet, dies zu melden.

Die selbstregulierende Vereinbarung „Safer Social Networking Principles“ (Grundsätze für sicheres soziales Networking), die im Februar 2009 von 18 führenden Internetfirmen unterzeichnet wurde, ist ein wichtiger Prozess in Richtung einer verbesserten Sicherheit und Privatsphäre für jugendliche Internetnutzer. Seit Februar sind zwei weitere Unternehmen, die spanische Firma Tuenti und die estnische Firma Rate, der Vereinbarung beigetreten. Bislang haben 19 Unternehmen an die Kommission „Selbstverpflichtungen“ geliefert, die darlegen, wie sie diese Vereinbarung in ihren Sicherheitspolitiken umsetzen. Diese Angaben sind jetzt öffentlich zugänglich.

Die Kommission hat eine unabhängige Bewertung der Umsetzung dieser selbstverpflichtenden Vereinbarung beauftragt, die im Rahmen des Tags des Sicheren Internets (Safer Internet Day) am 9. Februar 2010 veröffentlicht werden soll. Sie wird sich auf die Übereinstimmung von Unternehmenspolitiken mit den Strategien und die Wirksamkeit im Hinblick auf den Schutz von Minderjährigen konzentrieren. Die Kommission wird aus diesem Bericht Schlussfolgerungen ziehen und dem, sofern erforderlich, Vorschläge zu neuen Regelungen folgen lassen.

Um der Notwendigkeit konkreter Maßnahmen gegen Mobbing in Schulen und dem zunehmenden Problem des Cyber-Mobbing zu entsprechen, hat die Kommission über das Daphne-Programm verschiedene Projekte finanziert, die alle Formen des Mobbing berücksichtigen. Dies wird sie auch in Zukunft tun. Die Beschäftigung mit Mobbing hat in den letzten Jahren in der Tat zugenommen, und es sind noch verschiedene interessante, laufende Projekte abzuschließen. Das Daphne-Programm hat die Projektergebnisse betreffs Mobbing an Schulen in der Publikation „Gewalt und Schule“ dargelegt und internetbezogene Gewalt insbesondere in der Broschüre „Gewalt und Technologie“ veröffentlicht. Diese sind auf der „Daphne Toolkit“-Webseite verfügbar:

http://ec.europa.eu/justice_home/daphnetoolkit/html/booklets/dpt_booklets_de.html

Schlussendlich hat die Kommission im Jahr 2004 bezüglich der Initiative des Europäischen Netzes für Kriminalitätsverhütung, welches sich auf die Jugendkriminalität konzentriert, eine Studie durchgeführt. Es handelt sich um eine Studie zu guten Erfahrungen, die durch Schulen bei der Eingrenzung und Verhütung von Mobbing gemacht wurden.

Die Kommission glaubt, dass ein sichereres Gestalten der Erfahrungen von Kindern im Umgang mit dem Internet in der gemeinsamen Verantwortung der öffentlichen Behörden, der Schulen und der Industrie liegt. Es ist bereits eine der Aufgaben der Aufklärung, das Safer-Internet-Programm dafür heranzuziehen, Lehrer und Schüler an Schulen über die Online-Risiken und den Umgang damit zu informieren. Einige der Aufklärungspunkte haben in dem Zusammenhang besondere „Train-the-Teacher“-Programme. Die Schule als einen Ort zu sehen, über die alle Kinder erreicht werden, ist eine unserer Prioritäten. Daher organisiert die Kommission eine Konferenz zur „Promoting online safety in schools“ (Förderung der Onlinesicherheit an Schulen), die vom 22.-23. Oktober 2009 in Luxemburg stattfindet, und zwar unter Einschluss eines Jugend- und eines Lehrerforums. Im Ergebnis erwarte ich sowohl eine Niveaueinschätzung der Safer-Internet-Bildung in Europa als auch eine Empfehlung an die Kommission und andere Interessenvertreter zur Frage zu erhalten, wie eine effektivere Safer-Internet-Bildung an Schulen unterstützt werden kann.

 

Anfrage Nr. 53 von Ivo Belet (H-0349/09)
 Betrifft: Hohe Strompreise in Belgien
 

Kann die Kommission Informationen über die durchschnittlichen Strompreise für Privathaushalte und Unternehmen in Belgien im Vergleich zu den Preisen in den Nachbarländern erteilen?

Teilt die Kommission die Auffassung, dass die relativ hohen Strompreise in Belgien auf den mangelnden Wettbewerb auf dem Elektrizitätsmarkt zurückzuführen sind?

Teilt die Kommission die Auffassung, dass eine längere Betriebszeit von abgeschriebenen Kernkraftwerken eine erhebliche Senkung der Verbraucherpreise für Strom erlauben würde?

Wie hoch schätzt die Kommission die maximale Höhe der Gewinne aus einer längeren Betriebszeit von drei Kernkraftwerken?

Wird die Kommission Initiativen zur Reinvestition der Gewinne aus einer längeren Betriebszeit von Kernkraftwerken in sowohl Preissenkungen als auch erneuerbare Energiequellen unterstützen?

 
  
 

Der Benchmarkbericht von 2008(1) hat gezeigt, dass parallel zu den auf dem internationalen Markt angestiegenen Ölpreisen auch die Strompreise gestiegen sind, obgleich die Strompreisänderungen zwischen den Mitgliedstaaten sehr variierten. Der Bericht hat auch gezeigt, das die Strompreise für Privathaushalte und Unternehmen in einigen Mitgliedstaaten, darunter Belgien, besonders zugenommen haben. Die Zahlen zeigen ferner, dass die Endverbraucherpreise in Belgien (einschließlich Mehrwertsteuer und Abgaben) für die Bereiche Haushalt und Industrie zu den höchsten in der EU gehören.

Verschiedene Faktoren erläutern die Unterschiede bei den Strompreisen zwischen den Mitgliedstaaten. Zunächst gibt es abweichende Kosten bei der Stromerzeugung, die vom eigenen Brennstoffmix der Erzeuger abhängen. Die zweite Komponente ist die Verfügbarkeit von ausreichenden Erzeugungs- und (grenzüberschreitenden) Übertragungskapazitäten. Drittens ist da die wichtige Rolle, die das Wettbewerbsniveau auf den Groß- und Einzelhandelsmärkten spielt.

Der belgische Elektrizitätsmarkt ist immer noch sehr konzentriert. Erst kürzlich hat die Kommission die Entscheidung der belgischen nationalen Wettbewerbsbehörden zur Kenntnis genommen, unangekündigte Kontrollen in den Büroräumlichkeiten der zwei wichtigsten Stromversorger einzuleiten. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen der Kommission noch keine Angaben zu den Ergebnissen dieser Untersuchungen vor. Die Kommission überprüft aktuell, ob die GDF Suez (Electrabel) ihre dominante Stellung auf dem belgischen Elektrizitätsmarkt für große Industriekunden ausgenutzt haben könnte. Darüber hinaus hinterfragt die Kommission auch den Einfluss, den Verschmelzungen und Übernahmen auf den Wettbewerb im belgischen Elektrizitätsmarkt haben könnten.

Eine Entscheidung, für die Schließung vorgesehene Kernkraftwerke weiterlaufen zu lassen (ob Abschreibung oder nicht), wird zu einer verstärkt verfügbaren Produktionskapazität zwecks Befriedigung der Verbrauchernachfrage führen. Dies könnte in Zukunft zu niedrigeren Preisen führen, als im Falle einer nicht längeren Verfügbarkeit dieser Kapazität.

Die Kommission ist nicht in der Position, den absoluten Wert der Zufallsgewinne zu quantifizieren, die durch die Laufzeitverlängerungen von Kernkraftwerken in Belgien erzeugt werden. Denn das ist nicht nur kein Teil ihres Mandats, sondern sie hat auch keinen Zugang zu den erforderlichen Angaben, die für die Durchführung einer solchen Berechnung erforderlich wären.

Wenn die zuständigen nationalen Behörden den Kernkraftwerke besitzenden Unternehmen erlauben würden, die Laufzeit zu verlängern, verbleibt es in der Zuständigkeit der Behörden, mit dem betroffenen Unternehmen die Bedingungen einer solchen Verlängerung auszuhandeln. Alle Maßnahmen müssen jedoch klar mit den im EG-Vertrag enthaltenen Regelungen im Hinblick auf den Binnenmarkt und den Wettbewerb vereinbar sein.

 
 

(1) KOM /2009/115/ endg. Version auf der Kommissionswebseite veröffentlicht:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2009:0115:FIN:FR:PDF.

 

Anfrage Nr. 54 von Laima Liucija Andrikienė (H-0351/09)
 Betrifft: Zu den Aussichten auf Abschluss weitreichender und umfassender Freihandelsabkommen mit den östlichen Partnern
 

Mit dem Beginn der Politik der Östlichen Partnerschaft hat sich die EU dazu verpflichtet, auf etwaige weitreichende und umfassende Freihandelsabkommen mit den sechs osteuropäischen Nachbarn – Belarus, Ukraine, Moldau, Georgien, Aserbaidschan und Armenien – hinzuarbeiten. Würden solche Abkommen in den nächsten paar Jahren geschlossen werden?

Auf welchem Stand befinden sich die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit der Ukraine? Wann wird das Abkommen voraussichtlich geschlossen werden? Welche Haltung nimmt die EU im Hinblick auf die Forderungen der Ukraine ein, landwirtschaftliche Erzeugnisse in das Abkommen einzubeziehen? Kann man sagen, dass die Verhandlungen mit der Ukraine als Beispiel für die Verhandlungen mit den anderen Ländern der Östlichen Partnerschaft dienen?

 
  
 

Wie in der gemeinsamen Erklärung des Prager Gipfeltreffens zur Östlichen Partnerschaft am 7. Mai 2009 festgestellt, besteht das Hauptziel der Östlichen Partnerschaft darin, „die notwendigen Voraussetzungen für die Beschleunigung der politischen Assoziierung und der weiteren wirtschaftlichen Integration zwischen der Europäischen Union und interessierten Partnerländern zu schaffen“.

Die bilaterale Zusammenarbeit soll die Basis dafür bilden, eine neue Generation von Assoziierungsabkommen anzubieten, die die Einrichtung oder die Absicht zur Schaffung von weitreichenden und umfassenden Freihandelszonen einschließen.

Für die weitreichenden und umfassenden Freihandelszonen wurde kein Zeitrahmen vorgegeben, da jedes Land individuell im Hinblick auf seine Bereitschaft bewertet wird. Die Entscheidung für den Start von Verhandlungen zwischen der EU und einem Östlichen Partner wird getroffen, sofern den notwendigen Bedingungen entsprochen wurde, die da sind:

- der Partner hat seinen Beitritt zur Welthandelsorganisation (WTO) vollzogen;

- die zukünftige Funktionsfähigkeit der weitreichenden und umfassenden Freihandelszonen wurde durch eine gründliche Machbarkeitsstudie nachgewiesen;

- der Partner hat bestätigt, das hohe Zielsetzungsniveau der künftigen Freihandelszone zu teilen, d. h. sie muss „weitreichend und umfassend“ sein und

- der Partner ist in der Lage, eine weitreichende und umfassende Freihandelszone zu verhandeln und folglich die übernommenen Verpflichtungen in nachhaltiger Weise umzusetzen.

Im Einklang mit den Ratsbeschlüssen vom 14.-15. September 2009 bereitet die Kommission aktuell Richtlinien für die Verhandlung eines Assoziierungsabkommens vor. Dieses umfasst die Einrichtung oder die Absicht zur Schaffung von weitreichenden und umfassenden Freihandelszonen mit jedem der drei südkaukasischen Länder – Armenien, Aserbaidschan und Georgien. Ähnliche Verhandlungsdirektiven für die Verhandlungen mit der Republik Moldau wurden zu einem früheren Zeitpunkt in 2009 angenommen. Die Verhandlungen können, sobald den oben genannten Bedingungen entsprochen wird, beginnen.

Im Jahr 2008 haben Verhandlungen über weitreichende und umfassende Freihandelszonen mit der Ukraine begonnen. Ein Jahr später begannen die Verhandlungen zu den politischen und kooperationsbezogenen Teilen des Assoziierungsabkommens (AA), da die Ukraine der Welthandelsorganisation (WTO) erst im Mai 2008 beigetreten ist. Die Freihandelszone mit der Ukraine wird Teil eines Gesamtassoziierungsabkommens mit der Ukraine sein und ist dafür vorgesehen, den Zugang der Ukraine zum europäischen Markt zwecks Förderung weiterer europäischer Investitionen in der Ukraine zu erweitern. Die Freihandelszone mit der Ukraine wird weitreichender und umfassender Natur sein, das bedeutet, sie bietet einen „jenseits-der-Grenzen“-Ansatz für die wirtschaftliche Integration und umfasst im Wesentlichen den gesamten Güter- und Dienstleistungshandel. Sie enthält ferner Bestimmungen für die Realisierung des Wirtschaftsverkehrs und der wirtschaftlichen Verpflichtungen, einschließlich konkreter Ziele für die Angleichung an den EU-Besitzstand. Die Verhandlungen sind komplex und erfordern ein hohes Erfahrungsniveau, was eine wirkliche Herausforderung für die Ukrainer und die EU darstellt. Die Kommission erwartet, dass die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit weiteren Ländern der Östlichen Partnerschaft vergleichbar anspruchsvoll sein werden.

Vom 5.-9. Oktober wurde in Brüssel die 8te Runde der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen abgehalten. Sowohl die EU als auch die Ukraine bleiben dem schnellstmöglichen Abschluss der Verhandlungen verpflichtet.

 

Anfrage Nr. 55 von Jacek Włosowicz (H-0353/09)
 Betrifft: Zivilregierung in Pakistan
 

Pakistan hat eine gewählte Zivilregierung. Hat diese Zivilregierung nach Auffassung der Kommission die Lage unter Kontrolle, oder ist die Kommission der Ansicht, dass die pakistanische Armee, wie bereits in der Vergangenheit, die wahre Macht im Land ist?

 
  
 

Die Europäische Kommission ist dem Aufbau einer starken und langfristigen Partnerschaft mit Pakistan verpflichtet. Sie ist davon überzeugt, dass die EU mit Pakistan in einer Reihe von gemeinsamen Interessenbereichen - unter Einschluss von politischen und regionalen Fragen, Demokratie und Menschenrechten, Sicherheitsfragen, Handels- und Entwicklungshilfen - eng zusammenarbeiten sollte.

Die Stärkung der Regierungsgewalt und insbesondere demokratischer, säkularer Institutionen sind Schlüsselelemente dieses Ansatzes. Dieser Punkt wurde auf dem EU-Pakistan-Gipfel im Juni 2009 betont. Die gemeinsame Verlautbarung anlässlich des Gipfels stellt einen Fahrplan für weiter fortgeschrittene Beziehungen bereit.

Wir haben es zum ersten Mal seit vielen Jahren mit einer demokratisch gewählten Regierung in Pakistan zu tun. Das Hauptziel der Kommission ist es, der demokratischen Regierung des Landes politische und materielle Unterstützung zu geben.

Es hat positive Entwicklungen gegeben. Die Regierung von Pakistan hat jetzt entschiedene Schritte gegen die Aufständischen im Distrikt Malakand einschließlich des Swat-Tales unternommen, was auch zu einer weiteren regionalen Stabilität beitragen sollte.

Die unmittelbare Herausforderung besteht jetzt darin, die Verpflichtung der Kommission einzulösen, die Rehabilitierung und den Wiederaufbau im Distrikt Malakand zu begleiten. Zusätzlich zu den 72 Mio. EUR für humanitäre Hilfe hat die Kommission bislang 52 Mio. EUR für Rehabilitations- und Wiederaufbauarbeiten bereitgestellt. Sie wird gleichfalls ihr Engagement für eine Reform des Sicherheitssektors, das Wahlsystem und die Förderung des Menschenrechtsdialogs vertiefen.

Die Kommission ermutigt Pakistan, den Umwandlungsprozess hin zu einer stabilen Demokratie zu konsolidieren, sodass die Tage der Militärherrschaft ein für allemal vorbei sind. Es wurden wichtige Schritte unternommen, um die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken. Es besteht die Notwendigkeit einer stärkeren institutionellen Konsolidierung des Regierungszentrums einschließlich der Rechenschaftspflicht gegenüber dem Parlament.

Die Kommission ist bereit, diesen Prozess in Übereinstimmung mit den Empfehlungen zu unterstützen, die durch die EU-Wahlbeobachtungsmission nach den Wahlen vom Februar 2008 vorgelegt wurden.

Entscheidend für Pakistans Anstrengungen bei der Bekämpfung der Extremisten und der Konsolidierung der demokratischen Ordnung wird seine Entschlossenheit sein, unter Beweis zu stellen, dass der Staat eine wirksame und unparteiische Justiz gewährleisten und die Geißel der Korruption bekämpfen kann.

 

Anfrage Nr. 56 von Tadeusz Cymański (H-0355/09)
 Betrifft: Pandschab
 

Der indische Bundesstaat Pandschab ist ein Beispiel für eine liberale, multireligiöse Gesellschaft, die sich dem Terror widersetzt hat und für die Demokratie engagiert. Beabsichtigt die Europäische Kommission (und wenn dies der Fall ist, auf welche Weise), Einfluss auf die Staaten Europas auszuüben, damit diese nicht die für ein Khalistan kämpfenden Gruppen religiöser Extremisten unterstützen, die die Destabilisierung des indischen Bundesstaats Pandschab anstreben?

 
  
 

Es ist festzustellen, dass der indische Bundesstaat Pandschab, der seit den 80er Jahren mehr als 15 Jahre unter der Gewalt zu leiden hatte, zur Normalität zurückkehrte, nachdem man sich Mitte der 90er Jahre erfolgreich mit der Gruppe befasst hatte. Nach Jahren der Direktherrschaft durch Neu-Dehli wurde der demokratische Prozess erfolgreich durch eine im Jahr 1997 demokratisch gewählte Regierung wiederbelebt. Die letzten Landtagswahlen im Jahr 2007 resultierten in einer Rückkehr der Akali-Dal-Partei (die ausschließlich die Interessen der Sikh vertritt) an das Ruder.

Trotz der unregelmäßigen Berichte zu Risiken im Zusammenhang mit einem verbleibenden Netzwerk von Sikh-Aktivisten hat die Kommission analysiert, dass eine Ideologie, die eineinhalb Jahrzehnte lang die Gewalt im Pandschab genährt hat, von der Bevölkerung abgelehnt wurde.

Folglich gibt es keine Notwendigkeit, europäische Länder zu überzeugen, Extremisten in Khalistan nicht zu unterstützen. In jedem Fall muss zunächst Indien bei jedweden Bedenken, die es zu dieser Frage haben könnte, handeln. Davon abgesehen sollte daran erinnert sein, dass Indien kürzlich auf die Solidarität der Mitgliedstaaten in dieser Frage verwiesen hat, die sie als lobenswert und nützlich bezeichnete.

 

Anfrage Nr. 57 von Ryszard Czarnecki (H-0356/09)
 Betrifft: Meinungsfreiheit und separatistische Tendenzen in Indien
 

Welche Schritte sieht die Europäische Kommission vor, um die Meinungsfreiheit im Hinblick auf die öffentliche Äußerung von Kritik sowie von unterschiedlichen politischen Meinungen in den an der Staatsgrenze gelegenen Bundesstaaten Indiens in einer Weise zu gewährleisten, die verhindert, dass diese der Unterstützung von gegen den indischen Staat gerichteten separatistischen Tendenzen dienen?

 
  
 

Die Meinungsfreiheit ist ein grundlegendes Recht, welches sowohl durch die EU als auch Indien anerkannt wird. Die Verantwortung für die Gewährleistung, dass das Recht auf Meinungsfreiheit nicht missbraucht wird, um in Indien separatistische Bestrebungen zu unterstützen, scheint jedoch vorrangig bei der indischen Regierung und gänzlich beim indischen Innenministerium zu liegen.

 
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