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Verfahren : 2009/0104(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0042/2009

Eingereichte Texte :

A7-0042/2009

Aussprachen :

PV 11/11/2009 - 20
CRE 11/11/2009 - 20

Abstimmungen :

PV 12/11/2009 - 8.1
CRE 12/11/2009 - 8.1
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2009)0062

Ausführliche Sitzungsberichte
Donnerstag, 12. November 2009 - Brüssel Ausgabe im ABl.

8.1. Staatsangehörige von Drittländern, die beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen oder von dieser Visumpflicht befreit sind (A7-0042/2009, Tanja Fajon) (Abstimmung)
Protokoll
 

- Vor der Schlussabstimmung:

 
  
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  Tanja Fajon, Berichterstatterin. – Herr Präsident! Wie bereits in unserer gestrigen Aussprache angekündigt, wurde eine gemeinsame politische Erklärung des Europäischen Parlaments und des Rates beschlossen, gewissermaßen als Verpflichtung der beiden Organe mit Billigung durch die Kommission, den Prozess für Bosnien und Albanien so bald wie möglich zum Abschluss zu bringen. Ich möchte Ihnen den Text der Erklärung einmal vorlesen:

„Die Europäische Union unterstützt mit Nachdruck das Ziel, die Visumpflicht für alle Länder des westlichen Balkans aufzuheben. Das Europäische Parlament und der Rat erkennen an, dass die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien sowie Montenegro und Serbien alle Bedingungen für eine Visaliberalisierung erfüllen. Dies ermöglichte die termingerechte Annahme der Änderungen zu der Verordnung (EG) Nr. 539/2001, um diesen drei Ländern ab dem 19. Dezember 2009 das visafreie Reisen zu gestatten.

Das Europäische Parlament und der Rat bringen die Hoffnung zum Ausdruck, dass Albanien sowie Bosnien und Herzegowina sich in Kürze ebenfalls für die Visaliberalisierung qualifizieren werden. Aus diesem Grund fordern das Europäische Parlament und der Rat diese beiden Länder dringend dazu auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Zielvorgaben des Fahrplans der Kommission zu erfüllen.

Das Europäische Parlament und der Rat bitten die Kommission um einen Legislativvorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001, sobald sie in ihrer Bewertung zu dem Schluss kommt, dass jedes der beiden Länder die in den Fahrplänen genannten Zielvorgaben erfüllt, damit so bald wie möglich eine Visaliberalisierung für Bürgerinnen und Bürger dieser Länder erreicht werden kann.

Das Europäische Parlament und der Rat werden einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung in Bezug auf Albanien sowie Bosnien und Herzegowina als dringliche Angelegenheit prüfen.“

 
  
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  Algirdas Šemeta, Mitglied der Kommission. – Die Kommission begrüßt die positive Resonanz auf diesen Legislativvorschlag, die das Parlament gestern im Plenum gezeigt hat. Die Verabschiedung dieses Vorschlags wird spürbare Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger der betreffenden Länder haben.

Wie bereits gestern gesagt, werden wir Bosnien und Herzegowina sowie Albanien nicht vergessen. Die Kommission wird 2010 so bald wie möglich Vorschläge zur Aufhebung der Visumpflicht in diesen Ländern vorlegen, sobald diese die erforderlichen Voraussetzungen des Fahrplans erfüllt haben.

In dieser Hinsicht unterstützt die Kommission die gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments und des Rates.

 
  
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  Anna Maria Corazza Bildt (PPE). – Herr Präsident! Ich halte es für bedauerlich, dass der schwedische Ratsvorsitz heute nicht auf der angemessenen ministerialen Ebene hier vertreten ist, weil man sie nicht eingeladen hat.

Der schwedische Ratsvorsitz hat die gemeinsame Erklärung ausgehandelt, was der wichtigste politische Erfolg im Bereich der Visaliberalisierung ist. Wir verdanken dies also dem Ratsvorsitz, können unseren Dank aber nicht einmal zum Ausdruck bringen. Ich möchte festhalten, dass der Ratsvorsitz heute keineswegs ferngeblieben ist, weil sie nicht kommen wollte, sondern weil man sie nicht eingeladen hat.

 
  
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  Der Präsident. – Verehrte Kollegin, ich verstehe vollkommen, was Sie meinen. Dennoch möchte ich klarstellen, dass der Rat jederzeit an unseren Sitzungen teilnehmen kann. Er hat also ein Anrecht, hier zu sein. Er muss nicht eigens eingeladen werden.

 
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