Krisztina Morvai (NI). – (HU) Der Bericht über den Europäischen Bürgerbeauftragten spiegelt nicht meine Erfahrungen als Menschenrechtsanwältin in Ungarn wider. Es wird darin nicht erwähnt, dass im Herbst 2006 die Polizei, gesteuert durch die Regierung, mehrere Hundert friedliche Passanten und Demonstranten verletzt, inhaftiert und inszenierten Strafgerichtsverfahren unterworfen hat. Die EU hat dazu geschwiegen. Auch wird mit keinem Wort erwähnt, dass die Polizei seit diesen Vorfällen regelmäßig und illegal die Papiere von Bürgern kontrolliert, die für Reformen demonstrieren. Solche Personen werden auch mit Videokameras aufgenommen, ohne Rechtsgrundlage schikaniert und oftmals willkürlich verhaftet.
Der außergewöhnlich passiven Haltung der Europäischen Union ist es auch zu verdanken, dass 16 Oppositionsaktivisten kürzlich wegen des Verdachts auf einen „Terrorakt“ monatelang in Untersuchungshaft genommen wurden. Ihr „Hauptverbrechen“ ist, dass sie eine Initiative gegründet haben, die die Offenlegung von Korruptionsdelikten der Regierung fordert. Die Art und Weise, wie man ihre Wohnungen durchsucht und ihre Habe beschlagnahmt hat, sowie die kontinuierliche, himmelschreiende Verletzung ihrer Gefangenenrechte stellen eklatante Verstöße gegen die europäischen Menschenrechtsnormen dar.
Zum Beispiel gab es, nur um die Menschen einzuschüchtern, zahllose willkürliche Hausdurchsuchungen durch maskierte Kommandos ohne Beteiligung von befugten Vertrauenspersonen oder Personen, die auf andere Weise die Sicherheit garantiert hätten. Computer wurden beschlagnahmt ohne jede Rechtsgrundlage und ohne die aktuell gespeicherten Daten fachgerecht zu sichern. Auf diese Weise hatten es die Behörden leicht, Beweismaterial zu fälschen und erneut alte Rechnungen mit politischen Gegnern zu begleichen. Wir erwarten von der EU, hier mit Nachdruck einzuschreiten. Ich habe gegen den Bericht gestimmt.
Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. – (LT) Integration ist eine großartige Maßnahme zur Erhaltung des Friedens. Wir brauchen diese Maßnahme auf dem westlichen Balkan. Es kommt jetzt darauf an, dass wir auf diesem Weg weitermachen und günstigere Bedingungen für eine Vereinfachung der Visumpflicht schaffen. Die Länder haben dann die Chance, engere Kontakte zu den Nachbarländern und zur Europäischen Union zu knüpfen. Die Aufhebung der Visumpflicht basiert auf einer regionalen Strategie und einer europäischen Perspektive ohne Benachteiligung der westlichen Balkanländer. Die Kriterien, die in den Aktionsplänen zur Visaliberalisierung festgelegt wurden, sollten für alle betroffenen Länder gleichermaßen gelten. Die Frage bezüglich Kosovo und Albanien bleibt offen. Wann werden die Bürgerinnen und Bürger dieser Länder in den Genuss des visumfreien Reisens kommen? Ich schließe mich der Meinung an, dass ein Aktionsplan erstellt werden muss und so bald wie möglich Gespräche aufgenommen werden sollten. Albanien und Bosnien müssen mit Mazedonien, Montenegro und Serbien gleichziehen. Die Visumpflicht sollte unverzüglich abgeschafft werden, sobald Albanien und Bosnien alle erforderlichen Bedingungen erfüllen.
Carlos Coelho (PPE), schriftlich. – (PT) Die Strategie der Europäischen Union in Bezug auf die Region des früheren Jugoslawien wurde vor etwa fünf Jahren in der Agenda von Thessaloniki festgelegt. Diese gewährleistete eine europäische Perspektive für die Völker des westlichen Balkans und sah die Abschaffung der Visumpflicht vor. Der slowenische Ratsvorsitz beschloss, 2008 entsprechende Verhandlungen aufzunehmen.
Fünf westliche Balkanländer führen also Gespräche über eine Liberalisierung, aber obwohl laut dem Bericht der Kommission alle fünf beachtliche Fortschritte erzielt haben, erfüllen nur drei von ihnen (die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro und Serbien) die Bedingungen für ein baldiges Inkrafttreten dieser Liberalisierung, während Bosnien und Herzegowina sowie Albanien als noch nicht bereit gelten. Ich schließe mich dem Standpunkt an, dass wir keine Präzedenzfälle schaffen dürfen, indem wir die vereinbarten Kriterien lockern. Wir freuen uns darauf, Bosnien und Herzegowina sowie Albanien begrüßen zu können, sobald sie bereit sind, die festgelegten Bedingungen zu erfüllen.
Cornelia Ernst (GUE/NGL), schriftlich. − Ich halte generell Visabefreiungen bzw. -erleichterungen für positive Schritte für das Zusammenleben der Menschen und zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Länder. Gerade für den Westbalkan ist es wichtig, dass allen Ländern dieser Region eine solche Perspektive gewährt wird. Ich begrüße daher ausdrücklich, dass auch Bosnien-Herzegowina und Albanien in die Regelungen einbezogen werden. Visabefreiung auf der einen Seite darf nicht die Benachteiligung von Bürgern des Westbalkan auf der anderen Seite bewirken. Dies träte ein, wenn allein bosnische Serben und Kroaten Visafreiheit genießen könnten, die bosnische muslimische Mehrheit aber nicht. Ich spreche mich auch für mittelfristige Lösungen mit dem Kosovo aus. Dabei stelle ich klar, dass das Kosovo ein integraler Bestandteil Serbiens ist und keinen völkerrechtlichen Status hat. Das enthebt uns nicht der Pflicht, darüber nachzudenken, wie künftig mit diesem Staat und seinen Bürgern verfahren werden soll. <BRK>
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Die hier empfohlene Visumregelung, gegen die wir gestimmt haben, ist ein enormer Rückschritt für die betreffenden Länder des ehemaligen Jugoslawien. Im Sozialismus hatten die Bürgerinnen und Bürger dieser Länder die Möglichkeit, ohne ein Visum in die zwischenzeitlich der Europäischen Union beigetretenen Länder zu reisen, nun aber benötigen sie ein Visum.
Darüber hinaus steckt die Regelung voller Widersprüche. Einerseits soll es Visumerleichterungen geben, andererseits aber werden noch immer zahlreiche ungerechtfertigte Verfahren verlangt, und man will biometrische Daten in Reisepässe aufnehmen, womit das Recht auf den Schutz persönlicher Daten ernstlich gefährdet wäre und die Rechte der Bürgerinnen und Bürger dieser Länder verletzt würden.
Zugleich werden die unzumutbaren Abkommen zur Rückführung von Personen ohne Aufenthaltserlaubnis aufrechterhalten. Länder müssen diese Abkommen unterzeichnen, um überhaupt die Möglichkeit einer Visumerleichterung zu erhalten. Damit werden nicht nur immer wieder die Rechte von Einwanderern verletzt, sondern auch der Weg dafür geebnet, Druck auf diese Länder auszuüben und sie zu erpressen.
Der Bericht enthält darüber hinaus die Empfehlung, auch mit dem Kosovo in einen Dialog über Visafragen einzutreten. Dies impliziert eine Anerkennung Kosovos und verstößt gegen internationales Recht und gegen die Souveränität Serbiens über dieses Gebiet.
Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Die europäische Politik der systematischen Visaliberalisierung ist ein ideologischer Versuch, nach der Zerstörung der Binnengrenzen der Europäischen Union nun auch ihre Außengrenzen niederzureißen. Dies bereitet den Boden für allzu vertraute Folgen: ein explosionsartiges Anschwellen der Migrantenströme und des Grenzverkehrs, von den hervorragenden Möglichkeiten für Terroristen jeglicher Couleur gar nicht zu reden.
Es ist ein Fehler, Länder wie Albanien und Bosnien sozusagen schon einmal vorsorglich in die Liste der Länder aufzunehmen, deren Bürgerinnen und Bürger von der Visumpflicht befreit werden sollen. Noch inakzeptabler ist die Forderung, Kosovo in diese Liste aufzunehmen! Warum nehmen wir dann nicht gleich alle Länder dieser Erde auf, im Namen der Freizügigkeit von Personen weltweit und ohne Rücksicht auf die grundlegendsten Sicherheitsmaßnahmen, die die politisch Verantwortlichen ihren Nationen gleichwohl schuldig sind?
Darüber hinaus muss wohl noch einmal an die Umstände der durch eine einseitige Erklärung erfolgten so genannten Unabhängigkeit Kosovos erinnert werden. Und daran, dass diese Unabhängigkeit von sämtlichen Ländern der Europäischen Union nicht einmal anerkannt wurde. Schließlich muss noch das tragische Schicksal der Serben im Kosovo wieder ins Gedächtnis gerufen werden, die auf dem nunmehr kolonisierten Grund und Boden ihrer Vorfahren verfolgt werden.
Sylvie Guillaume (S&D), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht Fajon zur Visaliberalisierung für den Westbalkan gestimmt, weil es die Verpflichtung des Europäischen Parlaments ist, eine deutliche Botschaft an alle westlichen Balkanländer zu senden, in der unser Bestreben zum Ausdruck gebracht wird, diese Länder in ihrem Bemühen um Erfüllung der von der Europäischen Kommission festgelegten Kriterien in Bezug auf die Liberalisierung der Visumpolitik zu unterstützen. Diese Kriterien wurden im Falle Serbiens und Montenegros bereits erfüllt, für Albanien und Bosnien konnte jedoch bis jetzt noch kein grünes Licht gegeben werden.
Viele junge Menschen in diesen Ländern fühlen sich, wie junge Ostdeutsche jenseits der Mauer sich einst fühlten. Dennoch fällt es heute schwer zu glauben, dass junge Menschen, die nur einen Steinwurf weit weg von Slowenien leben, Europa nicht kennenlernen und sich keine Zukunft innerhalb der EU vorstellen können. Nahezu 90 % der von der Kommission festgelegten Kriterien wurden also von Bosnien erfüllt. Wir müssen hier vorwärtskommen, denn die politische Situation könnte sich verschlechtern, wenn wir keinen klaren Standpunkt beziehen. Zu guter Letzt muss wirklich eine Lösung bezüglich der Lage im Kosovo gefunden werden, dem einzigen Teil des Balkans, der von diesem Prozess ausgeschlossen ist.
Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. – Vorstöße zu einer Liberalisierung der Visumpflicht für Bürgerinnen und Bürger der Balkanländer sind sehr zu begrüßen. Da die Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesse mit diesen Ländern sich weiterentwickeln und sie vom Status potenzieller Kandidatenländer zum Status vollberechtigter Kandidatenländer aufsteigen, scheint es nur angemessen zu sein, dass ihre Bürgerinnen und Bürger mehr Freizügigkeit genießen dürfen. Ich unterstützte voll und ganz den im Namen meiner Fraktion vorgelegten Änderungsantrag. Dieses Parlament hat ehemals alle EU-Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, die Unabhängigkeit Kosovos anzuerkennen, und Serbien sollte dieselben Maßnahmen und Kontrollen an seiner Grenze zum Kosovo umsetzen, die es auch an anderen international anerkannten Grenzen praktiziert.
Isabella Lövin (Verts/ALE), schriftlich. – (SV) Selbstverständlich bin ich für Reiseerleichterungen für Staatsangehörige aus Drittländern, die in die EU reisen möchten, einschließlich Bürgerinnen und Bürger der Balkanstaaten. Von daher hätte ich diesen Bericht gerne unterstützt. Leider wurden jedoch mehrere Änderungsanträge angenommen, die die Aufnahme biometrischer Daten in Reisepässe verlangen. Dies kann sowohl mangelnde Rechtssicherheit als auch eine Verletzung der Privatsphäre nach sich ziehen. Aus diesem Grund habe ich mich bei der Schlussabstimmung enthalten.
Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich. – (FR) Wir lehnen es ab, den Verzicht auf Visa für Serbien, Mazedonien, Montenegro, Albanien sowie Bosnien und Herzegowina für rechtsgültig zu erklären.
Wir stimmen gegen diesen Bericht, weil wir nicht akzeptieren, dass uns die De-facto-Anerkennung des Kosovo als souveräner Staat aufgezwungen wird.
Spanien, Zypern, Griechenland, Rumänien, die Slowakei und Bulgarien sind strikt dagegen. Also gibt es noch keinen gemeinsamen Standpunkt der EU in dieser Angelegenheit. Die in dem Bericht geforderte Aufnahme von Verhandlungen über Visaerleichterungen mit dem Kosovo setzt jedoch die Anerkennung der Staatsgründung des Kosovo voraus. Dies ist ein ganz klarer Verstoß gegen internationales Recht.
Nuno Melo (PPE), schriftlich. – (PT) Obwohl ich für den Bericht gestimmt habe, halte ich es für notwendig, diesen Prozess sorgfältig zu überwachen. Die Einführung von Visumbefreiungen für Bürgerinnen und Bürger der betreffenden Länder setzt voraus, dass wir uns im Klaren über die Begleitumstände sind. Vor allem dürfen wir nicht vergessen, dass wir illegale Einwanderung, Menschenhandel und organisierte Kriminalität zu bekämpfen haben.
Aus all diesen Beweggründen heraus glaube ich, dass die Zurückhaltung der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) gegenüber Albanien sowie Bosnien und Herzegowina mehr als angebracht ist, und ich wiederhole, dass die Länder, denen man die Möglichkeit einer Visumbefreiung in Aussicht gestellt hat, sorgfältig überwacht werden müssen. Die Sicherheit der Grenzen der Europäischen Union muss ein Anliegen europäischer Politik sein, ansonsten laufen wir Gefahr, dass wir infolge solcher Einreiseerleichterungen nicht mehr in der Lage sind, die Regeln innerhalb der EU einzuhalten und durchzusetzen.
Willy Meyer (GUE/NGL), schriftlich. – (ES) Ich wende mich nicht gegen eine Visaliberalisierung für die westlichen Balkanländer. Dennoch habe ich gegen den Bericht Fajon gestimmt, denn es ist nicht hinnehmbar, über eine Visaliberalisierung gegenüber dem Kosovo nachzudenken, wenn wir nicht bereit sind, die Unabhängigkeit des Kosovo anzuerkennen. Im Sinne des internationalen Rechts ist die Unabhängigkeit des Kosovo eine strafbare Handlung. Aus diesem Grund kann die EU nicht über eine Visaliberalisierung oder irgendeinen anderen Aspekt mit einem Gebiet verhandeln, das sich illegalerweise für unabhängig erklärt hat. Für den Bericht Fajon zu stimmen würde eine indirekte Anerkennung der Unabhängigkeit von Kosovo implizieren, und dies kann nicht akzeptiert werden. Darüber hinaus können wir unter keinen Umständen hinnehmen, dass biometrische Daten für die Erteilung von Visa verlangt werden.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − Die Abschaffung der Visumspflicht ist im Hinblick auf Serbien, Montenegro und Mazedonien durchaus zu begrüßen, da dies von der Kommission nach reiflicher Überprüfung und Erfüllung von Auflagen empfohlen wurde. Die Einbeziehung von Bosnien-Herzegowina und Albanien ist jedoch abzulehnen. Hier steht zu befürchten, dass der organisierten Kriminalität, dem Menschenhandel und der Zuwanderung Tür und Tor geöffnet wird. Der Kosovo kann seine Verwaltung derzeit nur mit massiver EU-Hilfe aufrechterhalten, deshalb haben Verhandlungen über die Visa-Freiheit zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Sinn. Wir müssen einerseits die Entscheidungsgründe besser kommunizieren, andererseits Albanien, Kosovo und Bosnien klar machen, dass sie eben noch gewaltige Anstrengungen unternehmen müssen, um europareif zu werden. <BRK>
Franz Obermayr (NI), schriftlich. – (DE) Für fünf westliche Balkanländer - Albanien, Bosnien, Herzegowina, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro und Serbien - wurden Voraussetzungen und Möglichkeiten zu Visaerleichterungen erörtert. Laut Kommissionsvorschlag haben Mazedonien, Montenegro und Serbien die meisten Zielvorgaben erfüllt und sollen aus diesem Grunde nun von ihrer Visumpflicht befreit werden. Der zur Beratung anstehende Bericht weist darüber hinaus auf die Fortschritte Albaniens, Bosniens und Herzegowina und eine dementsprechende baldige Aufnahme dieser Länder in die Positivliste zur Visumbefreiung hin. Angesichts des von den oben genannten Ländern ausgehenden illegalen Migrationspotenzials sowie bedenklicher radikal islamischer Tendenzen, insbesondere in Bosnien, Herzegowina und Albanien, stimme ich gegen die Annahme dieses Berichts. Darüber hinaus wäre mein Heimatland Österreich aufgrund seiner geografischen Lage in unmittelbarer Nähe des Westbalkans besonders betroffen. Die Visumpflicht in den betroffenen Staaten stellt eine gewisse Kontrolle unerwünschter Einwanderung dar und sollte daher bis auf weiteres beibehalten werden.
Carl Schlyter (Verts/ALE), schriftlich. – (SV) Ich bin auf jeden Fall für Reiseerleichterungen für Bürgerinnen und Bürger aus Drittländern, die in die EU reisen möchten. Dies schließt auch Bürgerinnen und Bürger der Balkanstaaten mit ein, weswegen ich diesen Bericht gerne unterstützt hätte. Leider wurden jedoch mehrere Änderungsanträge angenommen, die die Aufnahme biometrischer Daten in Reisepässe verlangen. Dagegen habe ich mich schon immer ausgesprochen, da biometrische Reisepässe eine Verletzung der Privatsphäre darstellen und mangelnde Rechtssicherheit die Folge sein kann. Ich habe mich daher in der Schlussabstimmung enthalten.
Marie-Christine Vergiat (GUE/NGL), schriftlich. – (FR) Da ich für die Abschaffung von Kurzaufenthaltsvisa bin, habe ich für Frau Fajons Bericht gestimmt, weil ich ihn für einen Schritt in die richtige Richtung halte. Dank dieser Maßnahme kann für die Mehrheit der Staatsbürger der betroffenen Länder auf die Bürokratie der Visumerteilung bei den Botschaften verzichtet werden.
Dennoch bedaure ich es, dass diese Ausnahmeregelung sich nur auf Inhaber biometrischer Reisepässe erstreckt, weil ich dies für unvereinbar mit dem Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre halte.
Darüber hinaus finde ich es schockierend, dass zwei von drei Nationalitäten in Bosnien und Herzegowina, nämlich die Serben und die Kroaten, von dieser Regelung profitieren sollen, die Bewohner des Kosovo aber ausgeschlossen werden.
Der Status der europäischen Bürgerinnen und Bürger darf nicht dazu benutzt werden, die Frage des Status der Mitgliedstaaten zu regeln, und erst recht nicht dazu, interne Spannungen wieder aufleben zu lassen, die ohnehin schon stark sind.
Auf dem Balkan müssen alle Staatsbürger und Bürger der Europäischen Union auf gleichberechtigter Ebene behandelt werden. Die Freizügigkeit von Personen muss in Europa ein Grundrecht sein.
- Entschließungsantrag: PROGRESS-Jahresarbeitsplan 2010 und nach Programmteilen aufgeschlüsselte Liste der Aktivitäten
Regina Bastos (PPE), schriftlich. – (PT) Der Vorschlag der Kommission hat die Einrichtung eines neuen europäischen Mikrofinanzierungsinstruments für Beschäftigung zum Gegenstand, das Arbeitslosen die Chance für einen Neuanfang eröffnen und einigen der in Europa am stärksten benachteiligten Gruppen, darunter jungen Menschen, den Weg zum Unternehmertum ebnen soll. Mit diesem neuen Instrument wird die Palette gezielter finanzieller Unterstützung für Neuunternehmer vor dem derzeitigen Hintergrund eines verringerten Kreditangebots erweitert. Ich kann dem Kommissionsvorschlag allerdings in dem Punkt nicht zustimmen, dass ein Teil (100 Mio. EUR) aus dem Programm PROGRESS - einem Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität - auf das europäische Mikrofinanzierungsinstrument umverteilt werden soll. Eine Umverteilung von PROGRESS-Mitteln wäre ein falsches Signal, da PROGRESS für die sozial schwächsten Gruppen konzipiert ist. Das europäische Mikrofinanzierungsinstrument braucht eine separate Haushaltslinie.
David Casa (PPE), schriftlich. – Da das Parlament die Untersuchung des Mikrofinanzierungsinstruments noch nicht abgeschlossen hat, ist bislang unklar, ob die Mittel, die für dieses Instrument zur Verfügung gestellt werden sollen, von PROGRESS abgezogen werden können. Daher muss die Kommission unbedingt davon absehen, Mittel zu verteilen, die momentan für PROGRESS vorgesehen sind. Aus diesem Grund habe ich für diesen Entschließungsantrag gestimmt.
Proinsias De Rossa (S&D), schriftlich. – Ich habe für diesen Entschließungsantrag gestimmt, der sich gegen den von der Kommission vorgeschlagenen Entwurf für den PROGRESS-Jahresarbeitsplan 2010 richtet, weil die Kommission hier deutlich ihre Kompetenzen überschritten hat. Sie hat versucht, Haushaltsressourcen aus dem Programm PROGRESS auf das Mikrofinanzierungsinstrument umzuverteilen, bevor das Europäische Parlament zu einer Entscheidung gekommen war. Die Kommission muss das Vorrecht des Parlaments respektieren und abwarten, bis alle drei Organe, das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission, eine Einigung in Bezug auf das Mikrofinanzierungsinstrument erzielt haben, bevor sie einen Entwurf für einen PROGRESS-Jahresarbeitsplan vorlegt.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Wir haben für diesen Entschließungsantrag gestimmt, da wir uns der ablehnenden Haltung anschließen, die der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten gegenüber der Position der Europäischen Kommission einnimmt. Diese besteht darin, Gelder von PROGRESS abzuziehen, um sie der Finanzierung eines Mikrokreditprogramms zuzuführen. Wenn die Kommission ein Mikrokreditschema auflegen will, soll sie dies mit neuen Ressourcen tun, nicht aber zu Lasten von PROGRESS.
Jedenfalls hat das Europäische Parlament seine Untersuchung der Kommissionsvorschläge zum Mikrofinanzierungsinstrument noch nicht beendet, von daher sollte die Kommission von der Annahme spezieller Maßnahmen bezüglich der Finanzierung des Programms PROGRESS Abstand nehmen, bis das Rechtsetzungsverfahren zum Mikrofinanzierungsinstrument abgeschlossen ist.
Daher gibt es eine klare Ablehnung des Entwurfs einer Entscheidung der Kommission bezüglich des PROGRESS-Jahresarbeitsplans 2010 und der nach Programmteilen aufgeschlüsselten Liste der Aktivitäten.
Wir halten es für erforderlich, dass die Kommission den Entwurf einer Entscheidung bezüglich des PROGRESS-Jahresarbeitsplans 2010 und der nach Programmteilen aufgeschlüsselten Liste der Aktivitäten zurückzieht und einen neuen Vorschlag vorlegt.
Lívia Járóka (PPE), schriftlich. – (HU) Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund des gegenwärtigen weltweiten Wirtschaftsabschwungs kommt einfachen Finanzinstrumenten, die die Gründung neuer Unternehmen begünstigen - vor allem in unterentwickelten Regionen bzw. für sozial benachteiligte Gruppen - eine außerordentlich hohe Bedeutung zu. Das Mikrokreditsystem, das in zahlreichen Ländern und auf mehreren Kontinenten Anwendung findet, hat bewiesen, dass es - sofern geeignete Schulungs- und Kontrollmechanismen vorhanden sind - den schwächsten Gruppen, die auf dem Arbeitsmarkt kaum Chancen haben, Unterstützung bieten kann. Bei dem von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen PROGRESS-Mikrofinanzierungsinstrument handelt es sich um eine extrem wichtige Initiative, mit der die Wiedereingliederung der von sozialer Ausgrenzung betroffenen Gruppen gelingen könnte. Bis das Mitentscheidungsverfahren zwischen der Kommission und dem Europäischen Parlament angelaufen und der Haushalt für das Mikrofinanzierungsinstrument abschließend geklärt ist, wäre es von Seiten der Europäischen Kommission jedoch vernünftig, ihren Vorschlag bezüglich des PROGRESS-Jahresarbeitsplans 2010 zurückzuziehen, anstatt ihre Mitgesetzgeber vor vollendete Tatsachen zu stellen. Sobald das Mitentscheidungsverfahren abgeschlossen ist, könnte dann das Europäische Parlament eine freie und verantwortungsvolle Entscheidung in dieser höchst wichtigen Angelegenheit treffen.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − Ich habe für den Entschließungsantrag zum Entwurf einer Entscheidung der Kommission bezüglich des PROGRESS-Mikrofinanzierungsinstruments gestimmt, da es aus meiner Sicht zwingend geboten ist, das Rechtsetzungsverfahren abzuschließen, bevor weitere Schritte erfolgen. Inhaltlich unterstütze ich selbstverständlich die Einrichtung eines Mikrofinanzierungsinstruments. <BRK>
Derek Vaughan (S&D), schriftlich. – Ich habe mich entschieden, diesen Entschließungsantrag zu unterstützen, da ich das Ansinnen der Kommission ablehne, den Finanzrahmen des Programms für Beschäftigung und soziale Solidarität – PROGRESS – um 100 Mio. EUR zu reduzieren und dieses Geld auf das europäische Mikrofinanzierungsinstrument für Beschäftigung und soziale Eingliederung umzuverteilen. Das Programm PROGRESS läuft nun seit drei Jahren mit gutem Erfolg. Ich begrüße den Vorschlag zur Einrichtung des Mikrofinanzierungsinstruments, da ich glaube, dass es für einige der in Europa am stärksten benachteiligten Gruppen einen Neuanfang ermöglichen wird, indem es die Bedingungen für die Bereitstellung und die Zugänglichkeit von Mikrokrediten verbessert und Menschen dabei unterstützt, ein eigenes Unternehmen zu gründen. Dennoch halte ich es für falsch, das Programm PROGRESS durch die Umverteilung von Geldern zugunsten des Mikrofinanzierungsinstruments zu gefährden. Ich würde es begrüßen, wenn beide Programme vollständig umgesetzt werden würden, und darum habe ich für diesen Entschließungsantrag gestimmt.
Silvia-Adriana Ţicău (S&D), schriftlich. – (RO) Ich habe für den Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments bezüglich des PROGRESS-Jahresarbeitsplans 2010 und der nach Programmteilen aufgeschlüsselten Liste der Aktivitäten gestimmt. Meines Erachtens müssen das Parlament, der Rat und die Kommission eine Einigung erzielen über den Vorschlag zur Einrichtung von PROGRESS, ein europäisches Mikrofinanzierungsinstrument für Beschäftigung und soziale Solidarität sowie über den Vorschlag zur Änderung des Gemeinschaftsprogramms PROGRESS. Demnach sollen 100 Mio. EUR auf PROGRESS, das neue europäische Mikrofinanzierungsinstrument für Beschäftigung und soziale Eingliederung, umverteilt werden, um das „gemeinsame Engagement für Beschäftigung“, das in der Mitteilung der Kommission KOM(2009)257 gefordert wird, umzusetzen. Ich halte den Betrag von 100 Mio. EUR für nicht ausreichend, um die gesteckten Ziele zu erreichen. Deshalb habe ich dafür gestimmt, dass die Kommission den Entwurf einer Entscheidung zu dem PROGRESS-Jahresarbeitsplan 2010 und der nach Programmteilen aufgeschlüsselten Liste der Aktivitäten zurückzieht und einen neuen Vorschlag vorlegt, sobald der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten ist und das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission eine Einigung über den Vorschlag der Kommission für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates (KOM(2009)0333) und über den Änderungsvorschlag (KOM(2009)0340) erzielt haben.
- Entschließungsantrag: EU/Russland-Gipfel am 18. November 2009 in Stockholm
Maria da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. – (PT) Ich begrüße die Bemühungen der Europäischen Union, ihre Beziehungen zu Russland auszubauen und so zu mehr Stabilität, Sicherheit und Wohlstand für Europa beizutragen. Einer der wichtigsten Bereiche für eine Zusammenarbeit zwischen der EU und Russland ist insbesondere der Bereich Energie und Energiesicherheit. Es ist wichtig, die nötige Stabilität zu schaffen, damit die Versorgungssicherheit der EU-Mitgliedstaaten und ihrer Verbraucher gewährleistet werden kann.
Ich hoffe, dass der Energiedialog und die Zusagen, die sich aus dem bevorstehenden EU/Russland-Gipfel ergeben werden, langfristig mehr Transparenz und Nachhaltigkeit für den Energiesektor bringen werden, und dass dieser Sektor wiederum dazu beitragen kann, durch den Ausbau der Zusammenarbeit in Handel und Wirtschaft neue strukturelle Beziehungen zwischen den beiden Blöcken aufzubauen. Ebenso wichtig ist die Zusammenarbeit zwischen der EU und Russland beim Thema Klimawandel, damit anlässlich der Klimakonferenz in Kopenhagen eine globale Vereinbarung getroffen werden kann. Besonders hervorheben möchte ich auch den strategischen Charakter der Beziehungen zwischen der EU und Russland und deren Bedeutung für den Prozess des Aufbaus von gegenseitigem Verständnis und Vertrauen, der wiederum für die Sicherung des Friedens und der Stabilität in ganz Europa unabdingbar ist.
David Casa (PPE), schriftlich. – Am 18. November 2009 wird ein Gipfeltreffen zwischen der EU und Russland stattfinden. In den letzten Jahren haben die Europäische Union und Russland eine enge Beziehung aufgebaut. Dennoch gibt es gewisse Bereiche, in denen noch Handlungsbedarf besteht. Ich bin der Meinung, dass der vorliegende Entschließungsantrag diese Bereiche recht gut beschreibt und habe dementsprechend für diesen Entschließungsantrag gestimmt.
Edite Estrela (S&D), schriftlich. – (PT) Ich habe für diesen Entschließungsantrag gestimmt, weil ich der Ansicht bin, dass dieser Gipfel, der zeitlich unmittelbar der Klimakonferenz in Kopenhagen vorausgeht, von größter Wichtigkeit ist und eine hervorragende Chance zur Stärkung der Beziehungen zwischen der EU und Russland darstellt. Dieser Partnerschaft kommt vielleicht eine entscheidende Rolle auf der Weltbühne zu, angesichts der Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise, der Vorbereitungen für Kopenhagen und der bevorstehenden Vereinbarung eines Frühwarnsystems zur Sicherstellung von mehr Energiesicherheit zwischen der EU und Russland, wodurch eine weitere Zusammenarbeit in diesem Bereich gefördert wird.
Diogo Feio (PPE), schriftlich. – (PT) Zu einem Zeitpunkt, wo das wiedervereinigte Europa den 20. Jahrestag des Falls der Berliner Mauer begeht, bekommen die Beziehungen zwischen der EU und Russland eine besondere Bedeutung und verdienen eine eingehende Betrachtung.
Heute ist es ganz offensichtlich, dass die Welle des Optimismus in Bezug auf Freiheit und Demokratie nach dem Fall des Eisernen Vorhangs so manchen Rückschlag erlitten hat und dass Russland weit davon entfernt ist, die rechtsstaatlich geprägte Demokratie zu sein, auf die man damals hoffte und die sich alle immer noch wünschen. Daher ist es nur verständlich, wenn die Menschen enttäuscht sind, weil sich die Änderungen nur so langsam vollziehen.
Ich sage dies und verurteile gleichzeitig zutiefst die revisionistischen Versuche der europäischen Linken, die abscheulichen Verbrechen des Kommunismus zu beschönigen und vergangene heile Welten zu beschwören. Damit wird das Andenken jener beleidigt, die gekämpft haben, um die Menschen vom sowjetischen Totalitarismus zu befreien.
Dieser Gipfel ist eine Chance für die EU, ihre Beziehungen mit Russland konsequent und auf eine für beide Seiten nutzbringende Weise auszubauen, ohne die Beharrlichkeit und Vorsicht zu vernachlässigen, die bei Themen wie Energie, Verteidigung, Demokratie und Menschenrechte angebracht sind.
Die Verleihung des Sacharow-Preises an die russische Bürgerrechtsorganisation „Memorial“ zeigt, wie viel hier noch getan werden muss, und demonstriert die große Aufmerksamkeit, die dieses Haus Russland entgegenbringt. Ich hoffe, die anderen europäischen Organe werden diesem Beispiel folgen.
Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. – Ich habe zugunsten des Entschließungsantrags zu Russland gestimmt. Russland ist einer der wichtigsten Partner der EU, und stabile Beziehungen zwischen der EU und Russland sind unabdingbar. Der in Kürze stattfindende Gipfel in Stockholm wird eine Reihe von Themen aufgreifen, die für die EU und Russland, aber auch für die weitere Weltgemeinschaft wichtig sind, und das Parlament hat heute eine gemeinsame Botschaft übermittelt, in der die Schlüsselbereiche hervorgehoben werden, die für uns von Interesse sind oder uns Anlass zur Sorge bereiten.
Jean-Marie Le Pen (NI), schriftlich. – (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Russland ist zweifellos das einzige Land auf der Welt, das niemals Anklang bei Ihnen findet und dessen Ansprüche, Bedürfnisse und Befindlichkeit Sie systematisch vertuschen. Es stimmt, dass die Sowjets fast 50 Jahre lang halb Europa unterjocht hatten, dass sowjetische Panzer Freiheitsbestrebungen blutig zurückgedrängt haben, 1956 in Budapest, 1968 in Prag, dann in Polen...
Damals allerdings fiel Ihre Missbilligung wesentlich dezenter aus, sofern sie überhaupt vorhanden war! Sogar, als 1989 die Berliner Mauer fiel, hofften und beteten nicht wenige europäische Staatschefs, der Kommunismus möge einfach reformiert werden und der Status quo gewahrt bleiben. Als ob die blutigste Diktatur des 20. Jahrhunderts und ihre 150 Millionen Toten reformiert werden könnten!
Russland ist aber nicht die UdSSR. Es ist ein großes Land, zu dem wir bevorzugt Beziehungen aufbauen müssen, weil wir gemeinsame Interessen haben und diese Beziehungen für beide Seiten von Nutzen sind, aber vor allem deshalb, weil Russland, anders als die Türkei, ohne Frage Bestandteil der europäischen Geografie, Kultur, Geisteshaltung und Zivilisation ist.
Nuno Melo (PPE), schriftlich. – (PT) Der bevorstehende EU-Russland-Gipfel findet 20 Jahre nach dem Fall der Berliner Mauer statt. Die Symbolkraft dieses Ereignisses gemahnt uns an zwei fundamentale Grundsätze, die wir stets in den Vordergrund stellen müssen.
Erstens: die Werte Freiheit, Achtung der Grundrechte, Demokratie, Frieden und staatliche Souveränität gelten weiterhin in vollem Umfang und leiten die Europäische Union in ihrer Innen- und Außenpolitik; sie sollten auch ein Land wie Russland leiten, das in der internationalen Gemeinschaft eine elementare Rolle innehat und diese auch haben muss. Leider muss man jedoch feststellen, dass Russland seine Achtung dieser Werte in seinem politischen Handeln nicht gerade unter Beweis gestellt hat.
Wenn wir auf die vergangenen 20 Jahre zurückblicken, dient dies außerdem dazu, uns wieder bewusst zu machen, dass Europas Beziehungen zu Russland sich verändert haben und jetzt auf einem Dialog basieren. Russland ist kein Verbündeter Europas, mit dem wir Wertvorstellungen teilen; Russland ist ein Nachbar, mit dem wir einen geografischen Raum teilen - es gibt Gegensätzlichkeiten und gemeinsame Interessen, zum Beispiel bei der Situation in Afghanistan. Diese realistische Sicht sollte für uns der Ausgangspunkt sein für den Entwurf einer zukünftigen neuen Kooperationsvereinbarung. Das Scheitern des Kommunismus bedeutet nicht das Ende aller Unterschiede, aber für unsere Beziehungen bedeutet es das Ende der Konfrontation.
Willy Meyer (GUE/NGL), schriftlich. – (ES) Die EU und Russland sind in höchstem Maße verantwortlich für Stabilität, Sicherheit und Wohlstand in ganz Europa.
Eine der Zielsetzungen der Zusammenarbeit zwischen der EU und Russland innerhalb des Nahost-Quartetts sollte es sein, Druck auf Israel auszuüben, die Abkommen einzuhalten, den Siedlungsbau zu stoppen und Verhandlungen über eine schnelle Lösung für die Schaffung eines unabhängigen palästinensischen Staates wiederaufzunehmen. Wir sind der Ansicht, dass Außenbeziehungen auf der Achtung der Souveränität und der territorialen Integrität aller Staaten basieren sollten, nicht aber auf der Schaffung von Einflusssphären.
Wir begrüßen den kontinuierlichen Austausch von Standpunkten zu Fragen der Menschenrechte in Russland. Wir nehmen aber auch die von Russland geäußerten Bedenken in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen innerhalb der EU ernst, insbesondere im Hinblick auf die russischsprachige Minderheit in den baltischen Staaten.
Ich habe mich der Abstimmung über diesen Entschließungsantrag enthalten, weil die Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke jede Initiative ablehnt, die zu einem neuen Wettrüsten führen könnte. Wir sind gegen die Pläne der USA, einen Raketenabwehrschild auf dem Gebiet der EU-Mitgliedstaaten zu errichten. Darüber hinaus lehnen wir jede Form der USA-Russland-EU-NATO-Zusammenarbeit zur Entwicklung eines Raketenabwehrsystems ab.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − Der gemeinsame Entschließungsantrag zum EU-Russland-Gipfel weist zwar auf die wichtigen gemeinsamen Beziehungen und Interessen hin. In einzelnen Punkten stellt er aber eine unzulässige Einmischung in innere Angelegenheiten dar. So will man Russland verbieten, mit einzelnen EU-Staaten Verhandlungen über Energieprojekte zu führen. Die einseitige Haltung im Hinblick auf den Georgien-Konflikt, wo man sich klar auf die Seite Georgiens stellt, widerspricht der Rolle der EU als unabhängige und faire Beobachterin. Der gesamte Tonfall des Antrags trägt nicht dazu bei, die Beziehungen zu diesem für Europa wichtigen Land zu verbessern. Ich habe daher gegen diesen Entschließungsantrag gestimmt. <BRK>
Franz Obermayr (NI), schriftlich. – (DE) Zweifellos bestehen demokratische und rechtsstaatliche Defizite in Russland. Meines Erachtens ist es jedoch der falsche Weg, sich selbstgerecht in innenpolitische Angelegenheiten anderer Staaten einzumischen, zumal die EU mitnichten die Rolle eines demokratischen Vorbilds einnehmen kann. Auch die einseitige Sichtweise bezüglich des Georgienkonflikts halte ich für verfehlt. Aufgrund dieser Erwägungen habe ich gegen den Entschließungsantrag zum EU-Russland-Gipfel gestimmt.
Czesław Adam Siekierski (PPE), schriftlich. – (PL) Ich habe den Entschließungsantrag zum EU-Russland-Gipfel unterstützt, da das bevorstehende Gipfeltreffen zwischen der Europäischen Union und Russland in Stockholm eine Gelegenheit bietet, die dringlichsten Probleme dieser strategischen Zusammenarbeit noch einmal neu zu überdenken. Die Entwicklung einer wirksamen Strategie für den Dialog mit der Russischen Föderation erfordert eine einheitliche und gemeinsame Politik der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Wir dürfen eines nicht vergessen: Wenn wir ein solches Konzept verwirklichen wollen, ist die Voraussetzung, dass wir über den Interessen bestimmter Mitgliedstaaten stehen. Die Idee einer einheitlichen und gemeinsamen Politik gewinnt im Kontext der europäischen Energiesicherheitspolitik noch an Bedeutung. In dieser Angelegenheit muss das gemeinsame Interesse der Europäischen Union über den Bemühungen stehen, persönliche Interessen in den Beziehungen mit Russland zu pflegen.
Ein weiteres wichtiges Thema für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland ist die Frage der Östlichen Partnerschaft. Russland muss begreifen, dass dieses Projekt sich nicht gegen Russland richtet. Die Entwicklung einer Strategie zur Sicherung der Stabilisierung und Entwicklung in der Region ist sowohl für die Länder der EU als auch für Russland von Vorteil. Eine wichtige Herausforderung für bilaterale Beziehungen sind auch die Kriterien für die Bewertung des Problems der Achtung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeitsprinzipien in Russland. Die Länder der EU sollten sich fragen, ob einige Maßnahmen Russlands im streng europäischen Sinne zur Gänze als demokratisch anerkannt werden können.
Peter Skinner (S&D), schriftlich. – Es liegt auf der Hand, dass die Beziehungen zwischen der EU und Russland mehr sind als nur Handelsbeziehungen. Die Menschenrechtsbilanz in Russland gibt vielen Bürgern in der EU Anlass zu größter Sorge. Armut und Kriminalität gemahnen uns immer wieder an die oftmals verheerende wirtschaftliche Situation vieler Menschen in Russland, vor allem der älteren Generation.
Diejenigen, die sich für demokratische Reformen einsetzen, müssen damit rechnen, dass ihrem Mut bzw. Widerspruch mit Schikanen und manchmal mit extremer Gewalt begegnet wird. Journalisten und international anerkannte Menschenrechtsaktivisten müssen von den demokratischen Regierungen die größtmögliche Unterstützung zur Sicherung ihrer Rechte gewährt werden. Die Ermordung von Makscharip Auschew beweist, mit welcher Brutalität leider gegen Proteste vorgegangen wird.
Bogusław Sonik (PPE), schriftlich. – (PL) Momentan sind Verhandlungen mit Russland im Gange, die letztes Jahr begonnen wurden. Diese Verhandlungen betreffen einen neuen Vertrag zwischen der EU und Russland und berücksichtigen das aktuelle Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits. Das Parlament hat stets die Wichtigkeit von Fragen wie Menschenrechte, Energiesicherheit und Minderheitenrechte betont, und somit werden diese Angelegenheiten auch auf diesem Gipfel unbedingt erörtert werden Gute Beziehungen zu Russland sind von großer Bedeutung für die Europäische Union, weil es sich hier um einen wichtigen und kostbaren Partner handelt, aber unter keinen Umständen ist es hinnehmbar, dass die EU Fragen nicht ansprechen darf, die der Russischen Föderation unbequem sind. Besondere Beachtung verdient der vom Europäischen Parlament angenommene Änderungsantrag 3 zu dem EU-Russland-Gipfel in der Resolution zum Stockholm-Programm, durch den der Resolution ein neuer Absatz 9a hinzugefügt wird: „Betont, dass der Aufbau von Infrastrukturverbindungen zwischen der EU und der Russischen Föderation für beide Seiten von Nutzen ist und aus diesem Grund unterstützt und auf die Minimierung von ökonomischen und ökologischen Aufwänden ausgerichtet werden sollte; hält Russland ausdrücklich dazu an, in Energiekooperationsprojekten mit der EU die in der Energiecharta formulierten Grundsätze einzuhalten“.
Nur eine geschlossene Haltung aller Mitgliedstaaten einschließlich eines gemeinsamen Standpunktes von Rat, Parlament und Kommission kann dem neuen Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit zwischen der EU und Russland zu einer endgültigen Fassung verhelfen.
- Entschließungsantrag: Gemeinsame Programmplanung von Forschungstätigkeiten zur Bekämpfung neurodegenerativer Krankheiten
David Casa (PPE), schriftlich. – Von der Alzheimer-Krankheit und anderen neurodegenerativen Krankheiten ist eine erschreckend hohe Anzahl von EU-Bürgern betroffen. Bisher gibt es nur wenige Informationen zu den Vorbeugungs- und Behandlungsmöglichkeiten für diese Krankheiten. Wegen des Schweregrads dieser Erkrankungen ist es dringend erforderlich, auf EU-Ebene mehr für die Bewältigung dieser Probleme zu tun. Aus diesem Grund habe ich zugunsten dieses Berichts gestimmt.
Nessa Childers (S&D), schriftlich. – Ich habe für den Entschließungsantrag gestimmt, weil es unerlässlich ist, die Alzheimer-Krankheit auf europäischer Ebene anzugehen. Als Mitglied des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit bin ich daran gewöhnt, Zeit und Mühe in ein Problem zu investieren, damit künftige Generationen davon profitieren können. Da die Bevölkerung Europas immer älter wird, wird die Alzheimer-Krankheit in der ganzen EU immer größere Verbreitung finden. Daher muss das Europäische Parlament sich zum jetzigen Zeitpunkt dieses Problems annehmen und auf diese Weise versuchen, den Schaden zu begrenzen, den dieser Anstieg der Alzheimer-Erkrankungen anrichten wird.
Edite Estrela (S&D), schriftlich. – (PT) Ich habe für den Entschließungsantrag zu der gemeinsamen Programmplanung von Forschungstätigkeiten zur Bekämpfung neurodegenerativer Krankheiten gestimmt, weil ich es für erforderlich halte, auf europäischer Ebene die Erforschung dieser Krankheiten, insbesondere der Alzheimer-Krankheit, zu fördern. Da 7,3 Millionen Menschen an Alzheimer oder ähnlichen Krankheiten leiden (diese Zahl wird sich Schätzungen zufolge bis 2020 verdoppelt haben), ist die Förderung der Prävention sowie der frühzeitigen Erkennung und Behandlung neurodegenerativer Erkrankungen von besonderer Wichtigkeit.
Ich bin der Überzeugung, dass Artikel 182 Absatz 5 des Vertrags von Lissabon, der das Mitentscheidungsverfahren für die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums regelt, über eine umfangreichere Einbeziehung des Europäischen Parlaments eine angemessenere Rechtsgrundlage für künftige Initiativen zur gemeinsamen Programmplanung im Forschungsbereich bieten könnte.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Wir haben für diesen Entschließungsantrag gestimmt, da wir uns der Tatsache bewusst sind, dass neurodegenerative Erkrankungen wie Alzheimer und Parkinson über 7 Millionen Menschen in den Ländern der Europäischen Union betreffen.
Wir begrüßen ebenfalls das von der Kommission vorgeschlagene Pilotprojekt für eine gemeinsame Programmplanung von Forschungstätigkeiten auf diesem Gebiet, obgleich wir es für unzureichend halten. Wir erkennen jedoch an, dass es einer Fragmentierung der Forschungsbemühungen entgegenwirken kann, indem es eine kritische Masse von Ressourcen (Fertigkeiten, Wissen und Finanzmittel) bündelt.
Es kommt nun darauf an, weitere Fortschritte zu erzielen, insbesondere mit einem fachgebietsübergreifenden Ansatz, der sich auf sozialwissenschaftliche Forschung über das Wohlergehen von Patienten und deren Angehörigen erstreckt, und durch die Förderung von Lebensweisen, die der Gehirngesundheit förderlich sind, sowie durch spürbare Verbesserungen der Lebensumstände und des Gesundheitszustands der Bevölkerung im Allgemeinen.
Wir sind uns darüber im Klaren, dass neurodegenerative Erkrankungen wie Alzheimer und Parkinson eine der größten Herausforderungen im Bereich der geistigen Gesundheit sind, und dass die Bekämpfung dieser Krankheiten einer dreifachen Herausforderung begegnen muss: tägliche Pflege von immer mehr Patienten, Verbesserung der Bedingungen, unter denen diese Pflege größtenteils erfolgt, also mehr Unterstützung für Angehörige und Pflegepersonen, und schließlich mehr Mittelbeschaffung für die Forschung, damit die Zahl der Erkrankten künftig stetig abnimmt.
Sylvie Guillaume (S&D), schriftlich. – (FR) Neurodegenerative Erkrankungen wie die Alzheimer- und die Parkinson-Krankheit tragen erheblich zu langfristigen Behinderungen bei. Sie betreffen über 7 Millionen Europäer, wobei sich diese Zahl in den nächsten Jahrzehnten infolge der Überalterung der Bevölkerung wahrscheinlich verdoppeln wird.
Daher unterstütze ich die europaweite Umsetzung jedes Systems, das uns befähigt, unsere Bemühungen zur Bewältigung der Auswirkungen neurodegenerativer Erkrankungen, insbesondere Alzheimer und Parkinson, auf sozial- und gesundheitspolitischer Ebene zu verstärken. Es gibt zwar derzeit keine Therapien für neurodegenerative Erkrankungen, aber dennoch ist dies eine der größten Herausforderungen im Bereich der geistigen Gesundheit für Europa, und wir müssen sie mit den am besten geeigneten Mitteln bewältigen.
Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. – Ich unterstütze rückhaltlos den Entschließungsantrag über neurodegenerative Krankheiten und begrüße den Vorschlag zu einer EU-übergreifenden Koordinierung in diesem Bereich. Demenz ist ein großes Problem, von dem Millionen Menschen und ihre Angehörigen in ganz Europa betroffen sind. Es wird geschätzt, dass sieben Millionen Menschen in der EU an Demenz leiden, etwa 70 000 davon in Schottland, und diese Zahlen sollen in Zukunft noch steigen. Die Kommission hat Schottland ausdrücklich als eines der wenigen Länder anerkannt, in dem bereits mit einer nationalen Demenzpolitik begonnen wurde. Die in Schottland bereits geleistete Arbeit wird sich gut in die Vorschläge der EU integrieren lassen, und gemeinsam werden wir eher in der Lage sein, Alzheimer und andere degenerative Erkrankungen besser zu verstehen und entsprechende Präventivarbeit zu leisten.
Elisabeth Morin-Chartier (PPE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Entschließungsantrag zu der gemeinsamen Programmplanung von Forschungstätigkeiten zur Bekämpfung neurodegenerativer Krankheiten, insbesondere der Alzheimer-Krankheit, gestimmt, weil ich es für wichtig halte, die gemeinsame Forschungsarbeit der Mitgliedstaaten über neurodegenerative Erkrankungen zu beschleunigen. Es darf nicht vergessen werden, dass circa 7,3 Millionen Menschen in Europa an der Alzheimer-Krankheit oder einer ähnlichen Erkrankung leiden; diese Zahl wird sich bis 2020 wahrscheinlich noch verdoppelt haben. Leider gibt es gegenwärtig keine Therapien, und es steht nur ein sehr begrenztes Wissen über Prävention und Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Aus diesen Gründen empfehle ich eine Bündelung der Ressourcen und Bemühungen der Mitgliedstaaten, um die Forschung gemeinsam voranzubringen, denn, wenn wir als Europäer zusammenarbeiten, sind wir in einer stärkeren Position bei der Bekämpfung dieser Krankheiten. Darüber hinaus appelliere ich an die europäischen Forschungsminister, am 3. Dezember einen ähnlichen Standpunkt zu verabschieden. Es sei auch darauf verwiesen, dass die Abgeordneten mehr denn je in künftige Initiativen bezüglich der gemeinsamen Programmplanung von Forschungstätigkeiten eingebunden werden wollen, und zwar über das Gesetzgebungsverfahren, das im Vertrag von Lissabon für Forschung festgelegt ist, nämlich Mitentscheidung.
Franz Obermayr (NI), schriftlich. − In Europa leiden rund 7 Millionen Menschen unter neurodegenerativen Krankheiten. Ob der immer älter werdenden Bevölkerung wird sich diese Zahl in den nächsten Jahrzehnten vermutlich verdoppeln! Zudem gibt es im Bereich der neurodegenerativen Störungen bislang leider nur Behandlungsmethoden zur Verlangsamung des Krankheitsprozesses, nicht aber hinsichtlich der Prävention und der tatsächlichen Heilung. Demenzerkrankungen und insbesondere Alzheimer verursachen enorme Ausgaben im Gesundheitsbereich: Auf circa 21 000 Euro werden die jährlichen Kosten für nur einen Demenzpatienten geschätzt. Weitere Kosten entstehen außerdem durch die Folgeprobleme einer solchen Erkrankung, da die Patienten dazu neigen, sich bei zusätzlichen physischen Leiden nicht untersuchen zu lassen, und auf ärztliche Behandlung oft uneinsichtig reagieren. Europa steht hier vor einer großen gesundheitspolitischen Herausforderung, wobei der Austausch von Wissen, bewährten Verfahren und Methoden im Rahmen einer gemeinsamen, europaweiten Forschung mit Sicherheit ein sinnvoller Ansatz ist. Ich stimme dem Entschließungsantrag daher zu. <BRK>
Frédérique Ries (ALDE), schriftlich. – (FR) Als ein echtes Problem der Volksgesundheit stellen neurodegenerative Erkrankungen und insbesondere die Alzheimer-Krankheit die am häufigsten auftretenden Erkrankungen mit aufwändiger klinischer Behandlung bei Menschen über 65 dar. Alzheimer ist eine Krankheit, die sich mit der zu erwartenden Alterung der europäischen Bevölkerung unweigerlich immer mehr ausbreiten wird: Sieben Millionen Europäer leiden heute schon daran, und diese Zahl wird sich in den kommenden Jahrzehnten wahrscheinlich verdoppeln.
Aus diesem Grund brauchen wir eine konzertierte Aktion auf EU-Ebene. Und aus diesem Grund agiert das Europäische Parlament als Sprachrohr der Bürgerinnen und Bürger, wenn es in dem heute angenommenen Entschließungsantrag eine koordinierte Forschungstätigkeit in diesem Bereich fordert. Klare Priorität muss dabei einem fachgebietsübergreifenden Ansatz eingeräumt werden, der Diagnose, Prävention, Behandlung und Unterstützung für Patienten und deren Angehörige umfasst.
Ebenso müssen wir auf die Appelle der Forscher eingehen, die mehr Freiwillige für klinische Versuche brauchen, wenn wir wollen, dass wirksame Medikamente zur Behandlung kognitiver Erkrankungen auf den Markt kommen. In dieser Hinsicht muss eine groß angelegte Kampagne durchgeführt werden, die sich an Angehörige richtet.
Eine weitere Aufgabe, die die bessere Versorgung von Patienten und insbesondere die Hinauszögerung des Ausbruchs der Symptome angeht, besteht darin, den Patienten abwechslungsreiche intellektuelle Anforderungen zu bieten und sie Tag für Tag geistig zu beschäftigen.
Elena Oana Antonescu (PPE), schriftlich. – (RO) Ich bin überzeugt von der Notwendigkeit, dass Bürger, Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen und sonstige Einrichtungen so umfassend wie möglich über die Aufgabe und die Funktionen des Europäischen Bürgerbeauftragten informiert werden müssen, weil dies auch zur Verringerung der Zahl der Beschwerden beitragen könnte, die eingereicht werden, für die diese Institution aber gar nicht zuständig ist. Im Allgemeinen wissen die Bürgerinnen und Bürger nur sehr wenig darüber, was der Bürgerbeauftragte tut.
Die neue Internetseite, die zu Beginn des Jahres 2009 für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, ist eine lobenswerte Maßnahme. Dennoch denke ich, dass die Bemühungen um bestmögliche Informationen für die Bürgerinnen und Bürger intensiviert werden müssten. Von daher begrüße ich den Vorschlag der Berichterstatterin zur Erarbeitung eines interaktiven Handbuchs, das es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, möglichst viele Informationen darüber zu finden, wie man eine Beschwerde einreicht oder welche Möglichkeiten es zur Lösung spezifischer Probleme gibt.
Elena Băsescu (PPE), schriftlich. – (RO) Ich habe für Frau Paliadelis‘ Bericht gestimmt, weil ich der Meinung bin, dass er einen vollständigen und detaillierten Überblick darüber gibt, wie der Europäische Bürgerbeauftragte die Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger handhabt und löst.
Zugleich möchte ich Herrn Diamandouros für seine Arbeit im Jahr 2008 und für die Rekordzahl abgeschlossener Untersuchungen und Fälle danken. Der Europäische Bürgerbeauftragte ist eine besonders wichtige Institution und bringt die Europäische Union den Bürgerinnen und Bürgern näher. In seiner Vermittlerrolle gewährleistet er, dass die Organe und Einrichtungen der Europäischen Union im Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger handeln, und zwar in einer transparenten, fairen, korrekten und nicht diskriminierenden Art und Weise und in vollkommener Übereinstimmung mit den Arbeitsvorschriften.
Die Anzahl der 2008 registrierten unzulässigen Beschwerden ist extrem hoch und steigt - verglichen mit früheren Jahren - immer weiter an. Daher denke ich, dass zweckentsprechende, regelmäßige, dynamische Informationskampagnen in allen Mitgliedstaaten erforderlich sind. Da die Bürgerinnen und Bürger in der EU oft nicht wissen, an wen sie sich wenden müssen, um ihre Rechte geltend zu machen, wenden sie sich sehr häufig zu Unrecht an den Europäischen Bürgerbeauftragten. Der Europäische Bürgerbeauftragte kann jedoch nur Fälle von Verwaltungsmissstand lösen, die die Arbeit der Organe der Europäischen Union betreffen. Die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Bürgerbeauftragten und den Organen der EU muss verbessert werden.
Carlos Coelho (PPE), schriftlich. – (PT) Dieser Bericht vermittelt ein klares und umfassendes Bild von der Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten im Jahr 2008. Das neue Layout und die neuartige Präsentation statistischer Daten haben dazu beigetragen, diesen Bericht klarer und verständlicher zu machen als die vorangegangenen.
Der Bürgerbeauftragte verzeichnete einen Anstieg der an ihn gerichteten Beschwerden, obwohl nur 802 der eingegangenen 3 406 Beschwerden in sein Aufgabengebiet fielen. Ich halte es für ausgesprochen positiv, dass in 36 % der abgeschlossenen Fälle eine einvernehmliche Lösung erzielt werden konnte. Die Zahl der unzulässigen Beschwerden ist jedoch immer noch zu hoch, und wir brauchen eine Informationskampagne, damit die europäischen Bürgerinnen und Bürger sich der Funktionen und der Zuständigkeit des Bürgerbeauftragten stärker bewusst werden.
Eine der Prioritäten des Europäischen Bürgerbeauftragten besteht darin, sicherzustellen, dass im Gemeinschaftsrecht verankerte Bürgerrechte auf jeder Ebene der Union gewahrt werden und dass die Organe und Einrichtungen der EU höchste Verwaltungsstandards einhalten. Ein zentrales Anliegen besteht darin, dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger rasche und aussagekräftige Antworten auf ihre Anfragen, Beschwerden und Petitionen erhalten und dass ihr Vertrauen in die Europäische Union und deren Organe gestärkt wird.
Sylvie Guillaume (S&D), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht Paliadeli zum Jahresbericht über die Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten, Herrn Diamandouros, gestimmt, weil dank diesem Bericht das europäische Entscheidungsfindungssystem in der alltäglichen Praxis unter größtmöglicher Berücksichtigung des Prinzips der Offenheit und möglichst bürgernah anzuwenden ist,.
Dies ist ein höchst wirkungsvolles Mittel für Bürger, Unternehmen und andere Organisationen in ganz Europa, die mit Fällen von Verwaltungsmissstand innerhalb der europäischen Organe konfrontiert sind. Es freut mich besonders, dass die Überarbeitung der Regelungen für den Bürgerbeauftragten und speziell die Stärkung seiner Untersuchungsbefugnisse dazu beitragen werden, zu gewährleisten, dass Bürgerinnen und Bürger volles Vertrauen in die Fähigkeit des Bürgerbeauftragten zu einer gründlichen Untersuchung ihrer Beschwerden ohne Beschränkungen haben können.
Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. – Ich habe zugunsten des Berichts Paliadeli über die Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten gestimmt. Der Bürgerbeauftragte leistet wichtige Dienste für die Bürgerinnen und Bürger der EU und trägt dazu bei, dass die Arbeit der europäischen Organe sowohl im Einklang mit den Rechtsvorschriften als auch mit weiter gefassten allgemeinen Grundsätzen erfolgt. Diese Grundsätze beinhalten Gleichheit, Nichtdiskriminierung sowie Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, und ich habe dementsprechend den Änderungsantrag meiner Kollegin, Frau Auken, unterstützt, in dem der Begriff „Verwaltungsmissstand“ genauer definiert werden soll.
Iosif Matula (PPE), schriftlich. – (RO) Ich habe für den Bericht von Frau Paliadeli über die Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten gestimmt, da Herr Diamandouros meines Erachtens Großes geleistet hat, indem er die Probleme vieler Bürgerinnen und Bürger gelöst und eine größere Bürgernähe der Organe der Europäischen Union bewirkt hat. Gleichzeitig möchte ich der Berichterstatterin zu ihrer Arbeit an diesem Bericht gratulieren.
Der Europäische Bürgerbeauftragte hat eine Schlüsselrolle dabei gespielt, Transparenz und Verantwortlichkeit als Bestandteil des Entscheidungsprozesses und des Verwaltungssystems der Europäischen Union zu fördern. Ich hoffe wirklich, dass die 44 Untersuchungen, die 2008 mit kritischen Anmerkungen abgeschlossen wurden, in Zukunft zu einer Verringerung der Fälle von Missständen in der Verwaltungstätigkeit führen werden. Ich befürworte eine weite Auslegung des Begriffs „Missstand in der Verwaltungstätigkeit“, der nicht nur unrechtmäßige Verwaltungsakte oder Verstöße gegen verbindliche Rechtsvorschriften oder -grundsätze beinhalten sollte, sondern auch z. B. Fälle umfassen muss, in denen die Verwaltungsbehörden ihren Pflichten gegenüber den Bürgern nur nachlässig oder unzureichend nachgekommen sind, nicht transparent genug gearbeitet oder gegen andere Grundsätze einer guten Verwaltungspraxis verstoßen haben.
Nuno Melo (PPE), schriftlich. – (PT) Angesichts der wichtigen Aufgabe des Europäischen Bürgerbeauftragten, mehr Transparenz in das Verhältnis zwischen der Europäischen Union und ihren Bürgerinnen und Bürgern zu bringen, wiederhole ich meinen Standpunkt, dass zwischen allen Gemeinschaftsorganen und -einrichtungen konstruktive Beziehungen aufgebaut werden konnten.
Willy Meyer (GUE/NGL), schriftlich. – (ES) Ich habe für den Bericht Paliadeli über den Jahresbericht über die Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten gestimmt, weil ich der Auffassung bin, dass der Bürgerbeauftragte seine Befugnisse aktiv und ausgewogen ausgeübt hat, sowohl in Bezug auf die Prüfung und Bearbeitung von Beschwerden und auf die Durchführung und den Abschluss von Untersuchungen als auch in Bezug auf die Aufrechterhaltung konstruktiver Beziehungen zu den Organen und Einrichtungen der Europäischen Union und im Hinblick auf die Ermutigung der Bürgerinnen und Bürger, ihre Rechte gegenüber diesen Organen und Einrichtungen wahrzunehmen. Anerkennung verdient auch die gute Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Bürgerbeauftragten und anderen europäischen Einrichtungen, besonders dem Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments. Indem wir für diesen Bericht stimmten, wollten wir den Bürgerbeauftragten in seiner Rolle eines externen Kontrollmechanismus und als wertvolle Quelle für Verbesserungsvorschläge in der europäischen Verwaltung unterstützen.
Elisabeth Morin-Chartier (PPE), schriftlich. – (FR) Ich habe für die Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten 2008 gestimmt, in der die steigende Anzahl der Beschwerden über die mangelnde Transparenz der EU hervorgehoben wird. Diese Zahlen finde ich sehr beunruhigend. Aus diesem Grund unterstütze ich die Entschließung, die eine stärkere Profilierung der Tätigkeit des Bürgerbeauftragten erreichen will. Es ist in der Tat bedauerlich, dass 36 % der 355 vom Bürgerbeauftragten 2008 abgeschlossenen Untersuchungen die mangelhafte Transparenz der europäischen Organe betreffen und dass in einigen Fällen sogar Ersuchen um Informationen abgelehnt wurden. Ich halte es für besonders wichtig, zu betonen, dass eine verantwortungsvolle und transparente Verwaltung der Europäischen Union eine Garantie für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in diese Union darstellt.
Joanna Senyszyn (S&D), schriftlich. – (PL) Ich unterstütze voll und ganz die Entschließung des Europäischen Parlaments zum Jahresbericht über die Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten 2008 und habe für deren Annahme gestimmt. Der Vorschlag, eine gemeinsame Internetseite für die Organe der EU zu schaffen, ist besonders wertvoll. Auf diese Weise könnten Interessierte das für ihre Angelegenheit jeweils zuständige Organ finden und Briefe, Anfragen und Beschwerden sofort an die richtige Adresse richten. Dies wäre eine unschätzbare Hilfe für die Bürgerinnen und Bürger der EU-Mitgliedstaaten. Zurzeit haben die meisten Menschen damit noch Probleme. Schon oft wollten Bürgerinnen oder Bürger z. B. von mir wissen, wo man Zugang zu bestimmten Dokumenten bekäme oder eine Beschwerde einreichen könnte, weil die Leute nicht wissen, an wen sie sich wenden sollen. Sie schreiben an alle möglichen Stellen und ärgern sich dann, weil sie keine Antwort bekommen, bzw. sie sind enttäuscht von der Arbeitsweise der EU-Organe und der Dauer der Verwaltungsverfahren. Andererseits muss sich der Bürgerbeauftragte, anstatt auf Beschwerden zu antworten, die zu seinem Kompetenzbereich gehören, mit Beschwerden auseinandersetzen, von denen über 75 % nicht in seine Zuständigkeit fallen. Die neue Internetseite wäre ein hervorragender Führer zu den Kompetenzbereichen der europäischen Organe. Bis sie eingerichtet ist, würde ich den Europäischen Bürgerbeauftragten bitten, jede Beschwerde direkt an den jeweils zuständigen nationalen bzw. regionalen Bürgerbeauftragten weiterzuleiten. Ich unterstütze auch die Idee einer verstärkten Informationskampagne, die zu einem besseren Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger für die Funktionen und Zuständigkeitsbereiche der Mitglieder des Netzwerks des Bürgerbeauftragten führen soll.
Elena Oana Antonescu (PPE), schriftlich. – (RO) Es muss klare Regeln bezüglich des EU-Haushalts für die Übergangszeit zwischen dem Vertrag von Nizza und dem Vertrag von Lissabon geben.
Angesichts der Tatsache, dass die kommenden Monate entscheidend sind für die Haushaltspolitik der Europäischen Union und dass, nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, bis zum Beginn des Jahres 2010 Mittelübertragungen oder Haushaltsüberprüfungen folgen werden, muss ein klares Verfahren für diese Übergangsperiode eingeführt werden, um die Ausführung des Haushaltsplans und den Erlass von Berichtigungshaushaltsplänen zu vereinfachen. Als Teil des Haushaltskonzertierungsverfahrens, das für den 19. November angesetzt ist, müssen die Europäische Kommission, der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament Übergangsleitlinien vereinbaren. Die Delegation des Europäischen Parlaments muss bei den Verhandlungen eine starke und feste Position einnehmen. Aus diesem Grund habe ich für den Bericht von Herrn Lamassoure gestimmt.
Diogo Feio (PPE), schriftlich. – (PT) Das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wird den gegenwärtigen Haushaltsrahmen der EU verändern und letztlich den Erlass von Rechtsakten zur Ausführung des Haushaltsplans erforderlich machen. Diese umfassen insbesondere die Verabschiedung der neuen Verordnung über den mehrjährigen Finanzrahmen und der Haushaltsordnung über die neuen Grundsätze für die Feststellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie die Einigung auf die neue Interinstitutionelle Vereinbarung. Da das Verfahren zum Erlass dieser neuen Vorschriften mehrere Monate in Anspruch nehmen wird, stimme ich dem Berichterstatter zu, dass Übergangsleitlinien erforderlich sind, die bei Inkrafttreten des Vertrags verfügbar sein sollten.
Diese Übergangsleitlinien sind wichtig, um den Organen die Ausführung des Haushaltsplans und die Genehmigung von Berichtigungshaushaltsplänen zu ermöglichen, und gegebenenfalls auch für das Haushaltsverfahren für 2011.
José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. – (PT) Ich begrüße das bevorstehende Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, der die Rolle des Parlaments in verschiedenen Bereichen stärkt, besonders in Bezug auf den Haushalt. Ich stimme dem Bericht Lamassoure über übergangsweise geltende Verfahrensleitlinien zu und habe deshalb für diesen Bericht gestimmt, da Übergangsleitlinien erforderlich sind, bis der Vertrag von Lissabon in Kraft tritt.
Ich möchte dem Berichterstatter zu seinem engagierten Ansatz und zu der Qualität seiner Arbeit gratulieren. Betont werden muss, dass die Übergangsmaßnahmen weder von den durch den neuen Vertrag vorgegebenen allgemeinen Grundsätzen abweichen noch den künftigen Legislativverfahren vorgreifen dürfen. Ich möchte außerdem hervorheben, dass die derzeitige Anzahl von Berichtigungshaushaltsplänen überhöht ist und reduziert werden muss, und die Kommission dazu auffordern, möglichst bald Vorschläge für den Erlass einer Verordnung zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens und für die Anpassung der Haushaltsordnung vorzulegen.
João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Der Bericht beschäftigt sich mit übergangsweise geltenden haushaltstechnischen Verfahrensleitlinien im Hinblick auf das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon. Wegen der Änderungen am Haushaltsverfahren erfordert das Inkrafttreten des Vertrags - den wir nach wie vor ablehnen - in der Tat die Verabschiedung dieser Übergangsmaßnahmen, vorausgesetzt, der Haushalt der Europäischen Union für 2010 wird noch im Rahmen des Vertrags von Nizza gebilligt. Das Thema dieses Berichts ist daher eigentlich nicht der Vertrag von Lissabon, sondern die Notwendigkeit, ein Verfahren zu verabschieden, das die Ausführung des Haushaltsplans für 2010 ermöglicht.
Da wir uns dieser Notwendigkeit bewusst sind, haben wir gegen alle zu dem Bericht vorgebrachten Änderungsanträge gestimmt, die letzten Endes die Ausführung des Haushaltsplans blockieren würden, was ein sehr negatives Ergebnis wäre. Dennoch können wir einen Bericht nicht unterstützen, bei dem schon Absatz 1 lautet: Das Europäische Parlament „begrüßt das bevorstehende Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon“. Unsere Haltung ist nur konsequent angesichts der Tatsache, dass der Vertrag schwere Nachteile für die Zukunft der Arbeiter und Bürger Europas mit sich bringen würde - die Gründe dafür haben wir bereits bei vielen Gelegenheiten erklärt - und dass der Ratifizierungsprozess dieses Vertrags zutiefst undemokratisch war; folglich haben wir beschlossen, uns in der Schlussabstimmung zu enthalten.
Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Die neuen im Vertrag von Lissabon festgelegten Haushaltsverfahren machen die Europäische Union auf einer institutionellen Ebene wahrscheinlich wirklich zu einem Superstaat. Das liegt daran, dass die Beiträge zu den Gemeinschaftshaushalten nach wie vor im Wesentlichen Staatsbeiträge aus nationalen Steuergeldern bleiben, die Abstimmung über den Haushalt aber in Zukunft stattfinden wird, ohne dass die Regierungen der Mitgliedstaaten das letzte Wort haben können.
Das ist besonders beunruhigend im Hinblick auf die Landwirtschaft, die keine obligatorische Ausgabe mehr darstellt und die zweifellos den klientelistischen Launen dieses Hauses geopfert werden wird. Neben diesem fundamentalen Problem ist es nicht hinnehmbar, wie daran gebastelt wird, die unverzügliche Anwendung der neuen Verfahren durchzusetzen. In diesen Zeiten der Krise kann man nicht wegen politischer Empfindlichkeiten mit dem Geld europäischer Steuerzahler herumspielen. Wir brauchen eine Haushaltsordnung und eine interinstitutionelle Vereinbarung, die ordnungsgemäß ausgehandelt werden, und wenn das seine Zeit dauert, kann man es nicht ändern.
In der Zwischenzeit müssen wir weiterhin die bestehenden Methoden und Verfahren anwenden und jeden Berichtigungshaushaltsplan und jede Mittelübertragung ablehnen, die nicht dringend erforderlich sind.
Cătălin Sorin Ivan (S&D), schriftlich. – (RO) Das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wird signifikante Änderungen in vielen Bereichen nach sich ziehen, zuallererst beim Haushaltsverfahren. Ein Bericht, der den Übergang zwischen den beiden Verfahren - nämlich dem gegenwärtig angewandten und dem in dem neuen Vertrag vorgestellten - sichert, ist außerordentlich sinnvoll. Daher hielt ich es für richtig, diesen Bericht in vollem Umfang zu unterstützen. In einem Bericht dargestellte Übergangsleitlinien vereinfachen die haushaltsbezogenen Aktivitäten der drei beteiligten Organe, sodass der Haushaltsplan effizient ausgeführt werden kann, insbesondere im Hinblick auf Mittelübertragungen. Das Ansuchen auf Initiative des Berichterstatters, die Haushaltsordnung so schnell wie möglich an die neuen Vorschriften des Vertrags von Lissabon anzupassen, ist eine weitere dringend erforderliche Maßnahme. Darüber hinaus rechnen wir mit der Vereinbarung der Übergangsleitlinien anlässlich der für den 19. November 2009 angesetzten Haushaltskonzertierung vor der zweiten Lesung des Rates, in dem Vertrauen, dass diesen Leitlinien ein angemessener Stellenwert eingeräumt wird.
Petru Constantin Luhan (PPE), schriftlich. – (RO) Der Vertrag von Lissabon bringt zahlreiche Änderungen mit sich, darunter auch sehr wichtige Änderungen für den Haushaltsplan, insbesondere die Aufhebung der Unterscheidung zwischen obligatorischen und nicht obligatorischen Ausgaben. Der Haushaltsplan für 2010 wurde nach dem alten Vertrag verabschiedet, bis zur Ausführung des Haushaltsverfahrens für 2011 müssen die Organe jedoch unter Umständen noch Maßnahmen zur Ausführung des Haushaltsplans treffen, Berichtigungshaushaltspläne feststelle und das Haushaltsverfahren für 2011 in Angriff nehmen, bevor der Vertrag von Lissabon in Kraft tritt.
Der Bericht Lamassoure legt die Grenzen und Bedingungen für das Mandat dar, das das Europäische Parlament dem zuständigen Ausschuss für die Aushandlung der Leitlinien bei der am 19. November stattfindenden Haushaltskonzertierung erteilen könnte. Ich begrüße die Initiative in diesem Bericht, der in Rekordzeit fertiggestellt wurde. Auch gratuliere ich der Kommission dazu, wie effizient sie uns die aktuellen Übergangsregelungen bereitgestellt hat.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − Wenn man die überhöhte Anzahl von Berichtigungshaushaltsplänen betrachtet, könnte der Eindruck entstehen, die EU sei nicht in der Lage zu planen. Und damit hat man sicher nicht ganz Unrecht. Man denke nur etwa an das immer dichter werdende Netz an EU-Agenturen mit stetig wachsendem Budget und den damit einhergehenden potenziellen Kompetenzüberschneidungen und Doppelgleisigkeiten. Dies gilt auch für den durch den Lissabonner Vertrag neu geschaffenen Auswärtigen Dienst, für den notwendig wird, das EU-Budget so zu gestalten, dass durch das neue System einerseits keine Doppelgleisigkeiten entstehen, sondern Synergieeffekte genutzt werden können, andererseits die parlamentarische Kontrolle nicht umgangen werden kann und die Mitgliedsstaaten nicht ausgebremst werden sowie nationale Kompetenzen unbeschnitten bleiben. Der vorliegende Berichtigungshaushalt aufgrund des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon ist wohl verfrüht, da einige Punkte noch ungeklärt scheinen, deshalb habe ich dagegen gestimmt. <BRK>
Elisabeth Morin-Chartier (PPE), schriftlich. – (FR) Ich habe für die Entschließung zu dem Bericht meines Kollegen und Vorsitzenden des Haushaltsausschusses, Herrn Lamassoure, gestimmt. Dieser Bericht ruft dazu auf, die neuen Vollmachten des Europäischen Parlaments nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon zu respektieren, und daher sind Übergangsbestimmungen für die Zeit bis zur Anwendung der neuen Haushaltsregelungen, die durch diesen Vertrag festgelegt werden, erforderlich. Durch den neuen Vertrag erhält das Parlament zur Feststellung des Haushaltsplans dieselben Kompetenzen wie der Rat, sogar in Bezug auf „obligatorische“ Ausgaben (Landwirtschaft und internationale Übereinkünfte), über die bisher ausschließlich die Mitgliedstaaten entschieden haben. Die neuen Vollmachten des Parlaments können erst dann umgesetzt werden, wenn neue Verwaltungsvorschriften, die für die Umsetzung der allgemeinen Bestimmungen des neuen Vertrags erforderlich sind, erlassen worden sind. Der Bericht betont, dass dies eine beunruhigende Situation ist, und ich möchte nicht, dass der Rat und die Kommission zwischenzeitlich mit ihrem „business as usual“ fortfahren. Daher fordere ich, dass unverzüglich Übergangsregelungen verabschiedet werden, und das nächste Treffen von Rat und Parlament zur Verhandlung des Haushaltsplans 2010 könnte eine Gelegenheit sein, sie zu verabschieden...