Der Präsident. – Der nächste Tagesordnungspunkt ist die Erklärung des Rates zu SWIFT.
Diego López Garrido, amtierender Präsident des Rates. – (ES) Herr Präsident, dies ist, wie Sie wissen, eine Erklärung des Rates zu einem Programm, das eine Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten zur Rückverfolgung der Finanzierung des Terrorismus darstellt, und das Ziel hat Finanzdaten auszutauschen und weiterzugeben, dem, wie ich denke, jeder zustimmt. Diese Vereinbarung gilt seit ein paar Monaten. Sie hat gut funktioniert und sorgt für einen ständigen Informationsfluss, der für das Programm zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (TFTP, Terrorist Finance Tracking Programme) bestimmt ist.
Die Vereinbarung läuft am 31. Januar ab. Daher hat der Rat während der vorangegangenen Amtszeit des schwedischen Ratsvorsitzes über die Notwendigkeit der Unterzeichnung einer Vereinbarung zur Fortsetzung dieses Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus nachgedacht. Aus diesem Grund hat der Rat am 30. November eine Entscheidung zur Unterzeichnung dieser Vereinbarung, des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus, getroffen.
Das ist eine vorläufige Vereinbarung. Sie ist daher für eine kurze Zeit gültig, die grundsätzlich am 31. Oktober 2010 abläuft. Daher wird die vorläufige Vereinbarung, die der Rat, wie gesagt, letztes Jahr angenommen hat, auf jeden Fall ungültig werden, wenn das Europäische Parlament nicht vorher während des Jahres 2010 eine Entscheidung trifft.
Das ist die gegenwärtige Situation. Die Kommission hat seitdem noch nicht mitgeteilt, was die Vereinbarung beinhaltet, die das Europäische Parlament immer noch nicht kennt, aber ich kann Ihnen sagen, dass es dies nächste Woche am 25. Januar erfahren wird. Am 25. Januar wird das dem Europäischen Parlament bekannt gemacht werden. Diese Vereinbarung wird hier ankommen, ordnungsgemäß übersetzt sein und wird weitergereicht werden, damit sie die Zustimmung des Europäischen Parlaments erhält.
Dies ist aus dem folgenden Grund, der uns von der Kommission genannt wurde, bisher noch nicht geschehen: die Kommission hat die erforderlichen Übersetzungen noch nicht abgeschlossen und daher hat der Rat sie noch nicht von der Kommission erhalten. Wie ich Ihnen eben gesagt habe, werden diese einzelnen Sprachfassungen gerade fertig gestellt, und wie Sie wissen, kann der Rat dieses Dokument, diese Vereinbarung, erst dann an das Parlament weiterleiten, wenn die einzelnen Sprachfassungen vorliegen, für die die Kommission verantwortlich ist. Dies wird am 25. Januar geschehen.
Außerdem beabsichtigt die Kommission für die Zukunft Empfehlungen für eine langfristige Vereinbarung abzugeben, eine, die nicht im Oktober nächsten Jahres abläuft, wie die, über die wir hier sprechen, sondern eine, die auf lange Sicht gilt. Diese langfristige Vereinbarung muss gemäß der neuen Rechtsgrundlage, die der Vertrag von Lissabon bietet und die eine vollständige Beteiligung für das Europäische Parlament vorsieht ist, ausgehandelt und abgeschlossen werden. Das Europäische Parlament ist bereits jetzt voll an diesen Vereinbarungen beteiligt, und ebenso wird es bei der kommenden Vereinbarung sein, zu der die Kommission bisher noch keine Empfehlungen gegeben hat.
Abschließend möchte ich sagen, dass diese Angelegenheit äußerst wichtig ist. Das ist ein Verfahren, ein Programm zur Terrorismusbekämpfung. Der Vorfall in Detroit hat gezeigt, dass die Gefahr besteht, dass sie weiter bestehen wird und dass die Mitgliedstaaten daher nicht erlauben dürfen, dass der beständige Fluss an Finanzdaten zum TFTP abbricht. Richter Bruguière hat dies in seiner vor diesem Parlament im November gefilmtenIntervention erklärt.. Er sagte, dass seiner Meinung nach einige Mitgliedstaaten in der Lage gewesen waren, die Informationen, die den Vereinigten Staaten zur Entdeckung und Verhinderung terroristischer Aktivitäten zur Verfügung gestellt wurden, zu nutzen und davon zu profitieren.
Dies hat dazu geführt, dass der Rat während des schwedischen Ratsvorsitzes einen vorläufigen Antrag auf eine neue Vereinbarung eingereicht hat, um den Ablauf der aktuellen Vereinbarung am 31. Januar und damit den Abbruch möglicher Informationsflüsse zu vermeiden. Das war die einzige Möglichkeit, die der Rat hatte, und ja, natürlich ist die Haltung des Parlaments zum Erhalt von Informationen verständlich. Das ist, wie ich Ihnen gesagt habe, noch nicht abgeschlossen, weil die Europäische Kommission bei der Erstellung der erforderlichen Übersetzungen in Verzug geraten ist.
Manfred Weber, im Namen der PPE-Fraktion. – Herr Präsident, sehr geehrter Herr Minister, geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die ganze Debatte war ja zunächst von dem Frust und dem Ärger geprägt, den viele im Europäischen Parlament hatten, weil wir das Gefühl hatten, dass im Rat noch einmal schnell vor Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags Fakten geschaffen werden. Deswegen bedanke ich mich jetzt auch, dass die Einsicht eingetreten ist, dass es gut ist, auf die Parlamentarier zu hören, den neuen Lissabon-Vertrag bei der Ratifikation jetzt anzuwenden und uns auch die Möglichkeit zu geben, darüber zu urteilen, ob dieser Vertrag zur Anwendung kommt oder nicht.
Die EVP-Fraktion wird in diesem Legislativprozess, wenn wir ihn jetzt angehen, klare Entscheidungskriterien anwenden. Es gibt zwei Seiten der Medaille. Auf der einen Seite haben wir als EVP das klare Prinzip, dass für europäische Daten – egal wo diese gespeichert sind – auch europäische Datenschutzstandards zu gelten haben. Wir haben das Prinzip, dass wir ein Klagerecht für Menschen wollen, die sich ungerecht behandelt und der Datenkontrolle ausgeliefert fühlen. Wir haben das Grundprinzip, dass nur im Einzelfall und nur im Verdachtsfall Daten weitergeben werden, und nicht einfach generell. Das sind Punkte, die für uns wichtig sind.
Die andere Seite der Medaille ist, dass wir natürlich die Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten von Amerika wollen. Wir wollen im Antiterrorkampf mit unseren Partnern zusammenarbeiten. Wir wollen nicht, dass es dazu kommt, dass einzelne Staaten – sollten Verträge auslaufen – besonders unter Druck geraten, wie zum Beispiel Belgien, weil dann vielleicht bilateral gearbeitet wird. Das gilt es auch abzuwägen. Wir als Europäische Volkspartei werden diese Abwägung vornehmen, wenn der Legislativvorschlag kommt.
Ich bitte den Rat und die Kommission noch einmal, nicht auf Zeit zu spielen, sondern jetzt den Text zu schicken, damit wir uns damit beschäftigen können. Wir als Parlament sind schnell arbeitsfähig und werden uns schnell damit beschäftigen können. Dann ist es die Aufgabe der Minister – und ich sage das so deutlich: der Innenminister –, uns als Parlamentarier davon zu überzeugen, dass diese Methoden, die jetzt in diesem Vertrag vorgesehen sind, auch für den Antiterrorkampf notwendig sind.
Wir sind offen für den Prozess, die Überzeugungsarbeit ist aber durch die Exekutive, durch die Minister, noch zu leisten.
Martin Schulz, im Namen der S&D-Fraktion. – Herr Präsident! Es handelt sich um einen seriösen, ernstzunehmenden Vorgang der Rechtssetzungspraxis, die jetzt mit dem Vertrag von Lissabon beginnt.
Herr Minister, wenn Sie uns hier erzählen, dass Sprachfassungen oder ihr Nichtvorhandensein in einem so sensiblen Bereich Verzögerungen hervorrufen, die wir akzeptieren müssen, dann muss ich bei allem Respekt vor Ihnen, Diego, sagen: Das ist eine Schutzbehauptung, die dazu dienen soll, uns hier ein bisschen zu beruhigen. Das kann aber nicht dazu führen, dass wir das ernst nehmen. Ich nehme das jetzt einmal einfach so zur Kenntnis und lasse es stehen.
Es geht in der Sache um etwas ganz anderes: die Nichtbeteiligung des Europäischen Parlaments. Bei internationalen Abkommen von einer so weitreichenden Bedeutung ist das einfach ein unzulässiger Vorgang. Was wir wollen, ist, dass das Parlament seriös vom ersten Tag an in die Umsetzung dieses Abkommens eingebunden ist. Warum? Kollege Buzek, der Präsident dieses Hauses, hat es ja sehr präzise in seinem Schreiben formuliert: Das SWIFT-Abkommen sieht weitreichende Eingriffe in bürgerliche Grundfreiheiten vor, die in den meisten Mitgliedstaaten verfassungsrechtlich garantiert sind und die auch die Grundrechte-Charta garantiert.
Wenn es aber Exekutivmaßnahmen aufgrund eines solchen Abkommens gibt, die Eingriffe in die bürgerlichen Grundfreiheiten vorsehen, dann muss der Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger gegen solche Eingriffe absolut garantiert sein. Das heißt, der Datenschutz muss in jeder Hinsicht garantiert sein, die Löschung von Daten muss nach einer gewissen plausiblen Frist garantiert sein, es müssen Klagemöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger im Falle der Verletzung ihrer Grundrechte präzise definiert werden. Eines der konstituierenden Elemente des Rechtsstaats ist, dass die Bürgerinnen und Bürger sich gegen die Willkür des Staates schützen können.
Die Europäische Union kann diese Rechtstradition, die in 27 Staaten verankert ist, nicht durch Hinweise auf nichtvorhandene Sprachfassungen außer Kraft setzen. Wenn wir also den Rechtsstaat auf europäischer Ebene seriös aufbauen wollen, dann müssen wir das Modell der Eingriffsnotwendigkeit aus Sicherheitsgründen einerseits, aber den berechtigten Schutz der Bürger andererseits auch auf die europäische Ebene übertragen.
Deshalb muss der Rat uns erklären, worin der Mehrwert des SWIFT-Abkommens besteht, wenn es jetzt – wie es ja im Rat gewünscht ist – provisorisch in Kraft gesetzt werden soll. Ich will mich jetzt nicht auf die Datenpannen der unzähligen Sicherheitsdienste der Vereinigten Staaten von Amerika beziehen. Man stopft sich ein bisschen Sprengstoff in die Unterhose und fliegt über den Atlantik. Das ist das Resultat der bisherigen intensiven Arbeit der amerikanischen Geheimdienste im Sicherheitsbereich. Daran kann es ja nicht liegen.
Ich frage mich, wieso wir in diesem Schnellverfahren operieren müssen, wenn es bereits seit dem 1. Februar das Abkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten über die vorläufige Rechtshilfe gibt, in dessen Artikel 4 präzise beschrieben ist, wie Bankdaten in berechtigten Verdachtsfällen zu übermitteln sind. Das heißt, es gibt keinen schutzorientierten Mehrwert durch das Inkrafttreten des SWIFT-Abkommens.
Deshalb ist auch dieser – im Deutschen würden wir "Schweinsgalopp" sagen –Beschleunigungsdruck nicht nachvollziehbar, und deshalb ist hier auch unisono der Wunsch an den Rat präzise zu formulieren: Schicken Sie die entsprechenden Unterlagen! Wir werden mit der gebotenen Schnelligkeit beraten und das parlamentarische Verfahren zum Abschluss bringen, weil wir wollen, dass Sicherheit herrscht, aber nicht nur für die Sicherheitsorgane, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger, die durch diese Sicherheitsorgane geschützt werden sollen. Ich glaube, das ist der Sinn dieses Abkommens, aber dann wollen wir auch, dass es als sinnvolles Gesetz erlassen wird.
Guy Verhofstadt, im Namen der ALDE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich möchte mit der guten Nachricht beginnen: der spanische Ratsvorsitz hat angekündigt, dass das Dokument am Montag, den 25. Januar, eingereicht werden muss, also nächsten Montag, das habe ich mir notiert. Das bedeutet also, dass wir jetzt eine Woche haben, um dies im Parlament zu diskutieren. Das ist die Realität.
Meine Bitte, Herr Präsident, ist – das habe ich bereits angekündigt, und ich hoffe, dass ich dafür die Unterstützung der anderen Fraktionen habe –, dass in der Konferenz der Präsidenten die Entscheidung getroffen wird, dass sowohl eine Ausschusssitzung als auch eine Sitzungsperiode durchgeführt werden, um diese vorläufige Vereinbarung zu untersuchen, denn es wäre nutzlos, wenn sie am 1. Februar in Kraft treten dürfte, ohne dass das Parlament sie zuvor diskutiert hat.
Es gibt zwei Möglichkeiten, Herr Zapatero: Ja oder Nein. Ich kann Ihnen sagen, dass ein „Ja“ von mehreren Bedingungen abhängt; es ist wichtig, das zu wissen, und dass wir vor dem 25. Januar eine Antwort darauf haben müssen. Bisher haben wir keine Reaktion auf die Bedingungen, die das Parlament vorgelegt hat, erhalten.
Diese Bedingungen sind die folgenden: Erstens muss das Parlament vollständig darüber informiert werden und alle notwendigen Informationen erhalten. Zweitens muss das Parlament an den Verhandlungen zu der endgültigen Vereinbarung beteiligt sein. Und drittens gibt es spezifische Bedingungen, insgesamt neun, die der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres in seiner Entschließung, die vom Parlament genehmigt wurde, angeführt hat und die sich auf den tatsächlichen Inhalt der Vereinbarung beziehen.
Unsere Bitte an Sie ist ganz einfach: Sie müssen uns nicht nur am 25. Januar die vorläufige Vereinbarung schicken; Sie müssen uns auch Ihre Antwort auf die drei Forderungen des Parlaments schicken. Wenn Ihre Antwort auf unsere drei Forderungen positiv ist, dann ist die Genehmigung der Vereinbarung eventuell möglich. Wenn Sie nicht positiv ist, dann denke ich, dass die Abstimmung wahrscheinlich negativ ausfallen wird – das ist zumindest die Ansicht meiner Fraktion.
Ich muss darauf hinweisen, dass eine negative Stimmabgabe bedeutet, dass die vorläufige Vereinbarung am 1. Februar nicht in Kraft tritt. Das ist die gegenwärtige Situation, und daher werde ich morgen auf jeden Fall die Konferenz der Präsidenten bitten, einen passenden Ausschuss zu dem Thema einzuberufen und eine Sitzungsperiode zur Diskussion dieser vorläufigen Vereinbarung abzuhalten.
Rebecca Harms, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident! Die ganze Verärgerung des Parlaments geht jetzt auf die frischgebackene spanische Ratspräsidentschaft nieder. Nehmen Sie das stellvertretend für den Rest des Rates jetzt mal so hin, aber ich halte Sie schon für beteiligt. Ich ärgere mich, dass auf Platz 21 und 22 nicht die Vertreter der Kommission sitzen, denn wenn ich die Lage richtig sehe, hätte die Kommission die Pflicht gehabt, diese ganze Sache zu beschleunigen, nachdem das Parlament darum gebeten hatte, die Zustimmungsprozedur in Gang zu setzen. Die Kommission hat sich aber einen schlanken Fuß gemacht und sich aus der Debatte herausgehalten.
Ich möchte jetzt nicht wiederholen, was meine Kolleginnen und Kollegen gesagt haben, aber ich möchte darauf hinweisen, dass ich es für hochriskant hielte, wenn der Rat, ohne dass das Parlament über das, was Sie uns vorlegen wollen, abgestimmt hat, dieses vorläufige SWIFT-Abkommen in Kraft setzt. Ich hielte das Vorgehen – wenn Sie das zum 1. Februar im Affentempo, im Schweinsgalopp dann weiter durchziehen, wie Martin Schulz das ganze Verfahren richtig beschrieben hat –, nicht nur für eine Provokation des Parlaments, sondern für einen Bruch der Verträge, einen Bruch des Lissabon-Vertrags, nachdem er gerade in Kraft getreten ist, der unverantwortlich ist.
Sie haben alle Möglichkeiten, in Dringlichkeitsfällen über bilaterale Rechtsabkommen mit den USA und mit jedem Land der Welt, mit dem solche Abkommen bestehen, dringliche Informationen auszutauschen. Also es gibt keine Eile!
Ich möchte eins nochmals verstärken: Die Bürgerinnen und Bürger in der EU sind gespannt, wie wir jetzt mit dem von uns hoch gelobten Lissabon-Vertrag umgehen. An dieser Stelle nicht zu gewährleisten, dass parlamentarische Kontrolle stattfindet, an dieser Stelle den Bruch von nationalen Datenschutzgesetzen hinzunehmen und gegen die charta of human rights zu verstoßen, die in der Debatte um Lissabon so oft zitiert worden ist, halte ich das für ein Kamikazevorgehen, und es ist durch nichts zu rechtfertigen. Die Verantwortung allerdings, sehr geehrter Herr Ratsvertreter, teilen Sie sich an dieser Stelle mit der Kommission.
Ich möchte Sie noch um eines bitten. Mir wurde eben per SMS mitgeteilt, dass etliche Sprachfassungen des SWIFT-Abkommens bereits veröffentlicht worden sind. Bitte teilen Sie uns doch mit, welche Sprachfassungen wann im Amtsblatt veröffentlich worden sind und warum diese Sprachfassungen dem Parlament noch nicht vorliegen.
Timothy Kirkhope, im Namen der ECR-Fraktion. – Herr Präsident! Die jüngsten Ereignisse haben uns wieder einmal daran erinnert, wie wichtig es ist, dass wir dieselben Informationen haben, damit wir die Sicherheit der EU-Bürger gewährleisten können. SWIFT ist dabei eine wertvolle Hilfe gewesen. Zum Glück konnte ich mich bei Treffen mit US-Regierungsvertretern, insbesondere Herrn David Cohen, dem stellvertretenden Sekretär für Terrorismusfinanzierung des US-Finanzministeriums, vor Kurzem in Washington von den mehrschichtigen Kontrollsystemen, Sicherheiten und der unabhängigen Aufsicht überzeugen, die hoffentlich zu einer Umsetzung dieser neuen Vereinbarung führen werden, die über jeden Tadel erhaben ist.
Worüber ich, wie bereits andere, starke Bedenken anmelden muss, ist die unzulängliche Beratung des Rats mit dem Parlament und den vorgeblichen Verzug der Kommission. Es ist erforderlich, dass das Parlament und die gewählten Vertreter dieses Hauses regelmäßig ordnungsgemäß informiert werden, und dass die Zustimmung des Parlaments kein rückwirkendes Werkzeug wird. Wenn der Rat dieses Parlament so behandelt, untergräbt er die Grundsätze und demokratischen Prinzipien, die den Wert dieses Hauses und dieses Parlaments ausmachen. Ich hoffe daher, dass der Rat und tatsächlich auch der Ratsvorsitz diese Bemerkungen genau beachtet.
Rui Tavares, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (PT) Herr Präsident, dieses Haus wurde in diesem ganzen Prozess auf beleidigende und fast erniedrigende Weise behandelt. Uns zu sagen, dass wir auf die Sprachfassungen warten müssen, ist nicht akzeptabel, wenn wir wissen, dass aufgrund ungeplanter Veröffentlichungen von Informationen mehrere Versionen in der Presse kursieren.
Trotzdem haben wir an einem Freitag in Brüssel, als die Abgeordneten nach Straßburg gefahren sind, einen Überblick über die Vereinbarung erhalten. Nur ein Abgeordneter war in Brüssel. Dieser Abgeordnete war zufällig ich.
Auch die wiederholten Hinweise auf den Bruguière-Bericht, einen Geheimbericht, sind unzulässig. Das ist wenig überzeugend, da jeder, der den Bruguière-Bericht gelesen hat, weiß, dass er fast keine empirischen Daten enthält.
Es ist nicht akzeptabel, dass dies als vorläufiger Bericht bezeichnet wird, wenn die Daten, die in den nächsten neun Monaten gesammelt werden, innerhalb der nächsten fünf Jahre in den Händen der US-Verwaltung sind, wobei es sein kann, dass dies die Verwaltung von Sarah Palin ist und nicht die von Obama. Wie kann sich ein europäischer Bürger da sicher fühlen? Sie geben uns eindeutig keine andere Alternative, als die, diese Vereinbarung abzulehnen, und Sie machen unser Leben nicht einfacher.
Wenn wir sie ablehnen, tun wir der Kommission jedoch einen Gefallen, da es jetzt zwei Kommissarinnen gibt, Frau Malmström und Frau Reding, die bekanntermaßen sicherlich in der Lage sein werden, die bestmögliche Vereinbarung ganz von Neuem auszuhandeln, und wir sind uns sicher, dass sie dies bereitwillig tun werden.
Martin Ehrenhauser (NI). - Herr Präsident! Unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung wurden ja in den letzten Jahren sehr viele Maßnahmen beschlossen, unter anderem auch vom Rat. Doch sehr viele dieser Maßnahmen stehen in keinem vernünftigen Verhältnis zu der realen Bedrohung durch den Terrorismus. Ganz im Gegenteil: Sie führten eigentlich zu inakzeptablen Einschränkungen der Bürgerrechte. Ein systematischer und verdachtsunabhängiger Datenaustausch im Zuge des SWIFT-Abkommens bildet dabei selbst natürlich keine Ausnahme. Selbst das deutsche Bundeskriminalamt, das eigentlich nicht als Datenschutzgruppe bekannt ist, musste diese Unverhältnismäßigkeit eingestehen. Wir müssen diese permanenten Einschränkungen der Bürgerrechte stoppen, und wir dürfen dem Interimsabkommen auch nicht zustimmen!
Zur Vorgangsweise des Rates möchte ich schon noch einmal ganz deutlich festhalten: Die USA überprüften und speicherten ohne jede Einschränkung die Daten von SWIFT-Benutzern. Doch der Rat sanktionierte diese Vorgangsweise nicht, er legalisierte sie! Ich möchte den Rat auch auffordern, dass er sämtliche Informationen in diesem Zusammenhang natürlich dem Europäischen Parlament übermittelt.
Diego López Garrido, amtierender Präsident des Rates. – (ES) Es gab eine besondere Anfrage, ich denke von Frau Harms, bezüglich der möglichen Veröffentlichung einer der Sprachfassungen. Es liegt auf der Hand, dass ich diese Information nicht habe. Ich werde das überprüfen und Sie schriftlich informieren. Ich habe Ihnen gesagt, dass die Vereinbarung, die am 1. Februar vorläufig in Kraft treten wird, am 25. Januar in den Händen des Europäischen Parlaments liegen wird. Gemäß europäischem Recht, gemäß Artikel 218 des Vertrags von Lissabon und gemäß dem Wiener Übereinkommen können unterzeichnete Vereinbarungen vorläufig in Kraft treten. Daher gilt sie.
Für die Europäische Union und natürlich für den Rat ist es wichtig, dass diese Vereinbarung in Kraft bleibt. Es ist wichtig, dass diese Vereinbarungen zum Programm zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus in Kraft bleiben. Wir sind der Ansicht, dass dies ein positiver Schritt ist, der der Bekämpfung des Terrorismus dient, und dass dies eine Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten umfasst, die ein vertrauenswürdiges Land sind, ein Partnerland, ein Nachbar, der dieselben Ziele hat wie wir: die Bekämpfung des Terrorismus. Das hat nichts zu tun mit dem Verzug bei den Sprachfassungen, das ist definitiv keine Ausrede, Herr Schulz. Es geht dabei nicht darum, Zeit zu gewinnen, Herr Weber.
Wie Sie wissen, hat vor einigen Wochen oder sogar Monaten der schwedische Ratsvorsitz, der Rat, vorgeschlagen, diese Version in einer einzigen Sprache vom Rat an das Parlament zu schicken, und die Kommission hat festgestellt, dass dies nicht möglich ist, dass die Kommission selbst die Sprachfassungen erstellen und sie an alle schicken muss. Der Rat hatte seitens des schwedischen Ratsvorsitzes gute Absichten, aber es war weder aus rechtlicher noch aus technischer Sicht möglich. Das ist der Grund für die gegenwärtige Situation. Ich verstehe, dass das Europäische Parlament diese Version gern eher gehabt hätte. Ich stimme völlig zu. Wenn ich Abgeordneter wäre, würde ich ganz und gar genauso denken und die Versionen eher haben wollen. Aus den Gründen, die ich Ihnen genannt habe, ist dies nicht geschehen. Es hat nichts damit zu tun, Zeit zu gewinnen oder etwas zu verstecken. Es ist auch keine Ausrede. Ganz und gar nicht.
Ich denke, dass dies eine Vereinbarung ist, bei der das Europäische Parlament völlig dazu berechtigt sein wird, teilzunehmen, weil der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten ist, und wir diesen Vertrag – ich denke mit großer Mehrheit – angenommen haben, was es dem Parlament erlauben wird, souverän daran teilzunehmen. Das Parlament wird, wenn es dies wünscht, die Gültigkeitsdauer dieser vorläufigen Vereinbarung kürzen. Das Parlament wird an der Verhandlung zu der nachfolgenden langfristigen Vereinbarung teilnehmen. Das Europäische Parlament wird, natürlich zusammen mit dem Rat, voll berechtigt sein, die SWIFT-Vereinbarung zu beeinflussen, die meiner Ansicht nach sehr wichtig ist, die es verdient, im Parlament gründlich, ernsthaft und ohne Hast oder Druck – um einen Ausdruck zu verwenden, den Sie selbst bereits verwendet haben – diskutiert zu werden.
Außerdem stimmen wir völlig darin überein, Herr Verhofstadt und andere Redner, dass es hier notwendig ist, die Grundrechte der Menschen, das Recht auf Privatsphäre und die europäischen Rechtsvorschriften zum Datenschutz zu achten. Außerdem haben wir jetzt ein weiteres Instrument zur Gewährleistung dieser Rechte: die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die gerade in Kraft getreten ist, da sie mit dem Vertrag von Lissabon verbunden ist, der jetzt vollständig in Kraft ist. Eines der darunter gewährten Rechte ist das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz. Daher sind alle Bedingungen erfüllt, damit wir zu einer guten Vereinbarung finden.
Was den Vorschlag von Herrn Verhofstadt angeht, einen Brief zu schreiben oder umgehend einen Standpunkt des Rates zu den vom Parlament vorgegebenen Bedingungen einzuholen, denke ich, dass es das Beste wäre, wenn das Parlament das Dokument hätte. Wir werden Ihnen zur Verfügung stehen, um dies mit Ihnen in jeder Hinsicht zu diskutieren, mit allen Bedingungen und damit zu einer ernsthaften, genauen und ungezwungenen Vereinbarung in diesem Zusammenhang zu gelangen.
Ja, natürlich denken wir momentan, dass es unbedingt erforderlich ist, dass diese vorläufige Vereinbarung in Kraft tritt, und das Parlament wird auf jeden Fall die volle Befugnis haben, die ihm vom Vertrag von Lissabon gewährt wird, um endgültig zu entscheiden, ob die Vereinbarung umgesetzt werden soll oder nicht. Das hängt von Ihnen ab. Es hängt vom Parlament als Ganzem ab.
Der Präsident. – Die Aussprache ist beendet. Ich habe bereits früher gesagt, dass es nicht möglich ist, anderen das Wort zu erteilen. Wenn es eine Frage zur Anwendung der Geschäftsordnung gibt, kann ich das Wort erteilen. Fahren Sie bitte fort.
Sophia in 't Veld (ALDE). – Herr Präsident, ich möchte nur eine Sache verstehen: Wenn nur eine oder wenige Sprachfassungen zur Verfügung stehen, möchte ich gern die Sprachkenntnisse der Mitglieder der Kommission und das Rates kennenlernen, die die Vereinbarung unterzeichnet haben und am 30. November darüber abgestimmt haben – also müssen sie vorliegen.
Der Präsident. – Das war keine Anwendung der Geschäftsordnung, aber wir haben es zugelassen, da Frau in ’t Veld bei ihrer Anfrage so höflich war, das Wort zu erbitten. Fahren Sie bitte fort, Herr Minister.
Diego López Garrido, amtierender Präsident des Rates. – (ES) Ich wiederhole, was ich gesagt habe. Ich werde die Informationen prüfen, die ich, ich denke von Frau Harms, bezüglich des Dokuments erhalten habe. Ich bin mir nicht sicher, weil ich sie natürlich nicht dabei habe, und ich werde sie darüber informieren, was sich in diesem Zusammenhang ergeben hat.
Auf jeden Fall werden Sie am 25. Januar die Vereinbarung vorliegen haben, und wir können so lange darüber diskutieren, wie Sie möchten. Der spanische Ratsvorsitz, die Regierung und der Rat stehen Ihnen zur Verfügung, um so lange, wie Sie das möchten, tiefgründig über diese Vereinbarung zu diskutieren, deren zukünftiges Inkrafttreten vom Europäischen Parlament abhängen wird.
Der Präsident. – Aus einer Ausnahme werden schnell mehrere, und so kann ich Herrn Schulz nicht das Wort verwehren. Fahren Sie bitte fort, Herr Schulz.
Martin Schulz (S&D). - Herr Präsident! Ich bitte um Entschuldigung, dass ich nochmals das Wort ergreife. Das kommt selten in meinem Leben vor, aber wir sind hier nicht auf dem Jahrmarkt. Herr Minister, das Abkommen ist am 13. Januar im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Sie sind daran nicht schuld, aber wenn Sie uns jetzt sagen: „Ich muss mich erst mal erkundigen, in welchen Sprachfassungen das Ding vorliegt“, dann muss ich jetzt noch einmal feststellen, das hier ist keine Freizeitveranstaltung zur gegenseitigen Erfreuung von Abgeordneten und Ministern. Das ist eine Gesetzgebungskammer, in der seriöse Arbeit erforderlich ist!
Und jetzt will ich Ihnen etwas sagen, nicht der spanischen Präsidentschaft, aber dem Rat: Die Art und Weise, wie der Rat mit diesen Themen umgeht, zeigt, dass ihm das Parlament schnurzpiepegal ist. Jetzt ist die Zeit gekommen, dem Rat zu sagen: Diese Spielchen sind aus! Es gibt ein seriöses Gesetzesverfahren – dazu gehört in Europa natürlich, dass alle Akten, alle Dossiers in allen Sprachfassungen zu Beginn des Verfahrens vorhanden sind, und nicht, dass wir nach einem vermeintlichen Ende mit der Wünschelrute auf die Suche nach den Akten gehen müssen. Das ist kein seriöses Verfahren. Ich verlange jetzt von Ihnen, dass Sie uns sagen, welche Sprachfassungen vorlagen, als das Abkommen am 13. Januar im Amtsblatt veröffentlicht worden ist. Das will ich jetzt hochoffiziell für unsere Fraktion wissen!
Der Präsident. – Bitte, meine Damen und Herren, nach der Rede von Herrn Schulz werden wir dem Herrn Minister das Wort erteilen, um eine abschließende Antwort zu geben, und dann diese Aussprache beenden.
Diego López Garrido, amtierender Präsident des Rates. – (ES) Wir werden das Parlament über alles informieren, wie es das erbeten hat: über die Sprachfassungen, welche verfügbar sind und so weiter. Vor allem werden wir dies gründlich und ernsthaft tun.
Ich glaube nicht, dass der Rat das Europäische Parlament auf erniedrigende Weise behandelt hat, er hat ihm auch in keiner Weise Informationen vorenthalten. Ich beziehe mich auf den schwedischen Ratsvorsitz, der zu seiner Zeit getan hat, was er konnte, um die Vereinbarung einreichen zu können, aber das war rechtlich nicht möglich, da einige der Sprachfassungen noch nicht übersetzt waren. Jetzt, wo der Vertrag von Lissabon in Kraft ist, wird das Europäische Parlament in der Lage sein, diese Angelegenheit vollumfänglich zu diskutieren, und der Rat ist bereit, dem Parlament alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen und einen Dialog zu der Angelegenheit zu eröffnen.
Ich glaube nicht, dass dies eine schlechte Behandlung des Europäischen Parlaments darstellt, und daher teile ich nicht die Gefühle, die Herr Schulz zu diesem Thema geäußert hat. Die Tatsachen werden dies zeigen. Ein vollständiger Text wird dem Europäischen Parlament zur Verfügung gestellt werden, und das Europäische Parlament wird in der Lage sein, diesen mit dem Rat so lange und tiefgründig, wie es möchte, zu diskutieren, und das Europäische Parlament wird das letzte Wort in der Angelegenheit haben.
So einfach ist das. Daher glaube ich, dass es nicht nötig ist, sich darüber Sorgen zu machen, dass der Rat Informationen zu irgendeinem Thema zurückhält. Der Rat glaubt völlig an die Notwendigkeit, die Grundrechte der Union zu achten, und glaubt völlig an die Notwendigkeit, das Parlament zu achten, das die Menschen Europas vertritt.
Der Präsident. – Die Aussprache ist beendet. Ich werde in dieser Angelegenheit niemandem sonst das Wort erteilen.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)
Franz Obermayr (NI), schriftlich. – (DE) Das sogenannten SWIFT Abkommen („Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication“) regelt die Weitergabe von Daten aus dem weltweiten Bankennetzwerk. Täglich kommunizieren 8.000 Geldinstitute aus 200 Ländern über die Leitungen der Gesellschaft mit Sitz in Belgien und Rechenzentren in Holland und den USA miteinander. Laut Kommission darf es sich bei den Abfragen nur um internationale Überweisungen handeln und der Zweck sei strikt auf geheimdienstliche Terrorermittlungen begrenzt. Sowohl hochrangige Politiker, als auch Kriminalexperten bezweifeln jedoch, dass die Daten in den USA nur zur Bekämpfung terroristischer Aktivitäten benützt würden. Datenmissbrauch, Verletzungen von Bürgerrechten, die Datenweitergabe an Dritte sind ganz konkrete Gefahren, die vom SWIFT-Abkommen ausgehen. Als EU-Parlamentarier dürfen wir das Inkrafttreten des Abkommens und den damit einhergehenden Datentransfer in die USA daher auf keinen Fall zulassen und schon gar nicht ohne Zustimmung des Europäischen Parlamentes! Ein zwischenzeitliches Inkrafttreten bis zur Behandlung im Europäischen Parlament im Februar wäre ein massiver Verstoß gegen das demokratische Grundprinzip!