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Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

O-0145/2010

Aussprachen :

PV 09/02/2010 - 12
CRE 09/02/2010 - 12

Abstimmungen :

Angenommene Texte :


Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 9. Februar 2010 - Straßburg Ausgabe im ABl.

12. Wichtigste Zielsetzungen für die Konferenz der CITES-Vertragsparteien (Aussprache)
Video der Beiträge
Protokoll
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  Die Präsidentin. – Nach der Tagesordnung folgt die Aussprache über:

– die von Jo Leinen im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit an den Rat gerichtete mündliche Anfrage (O-0145/2009 – B7-0003/2010) zu zentralen Zielen bei der vom 13. bis zum 25. März in Doha stattfindenden Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES), und

– die von Jo Leinen im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit an die Kommission gerichtete mündliche Anfrage (O-0146/2009 – B7-0004/2010) zu zentralen Zielen bei der vom 13. bis zum 25. März in Doha stattfindenden Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES).

 
  
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  Jo Leinen, Verfasser. − Frau Präsidentin, Herr Ratspräsident, sehr geehrte Vertreter der Kommission! 2010 ist das internationale Jahr der Artenvielfalt und die EU ist dabei, eine neue Strategie für die Biodiversität voranzutreiben, also für den Schutz der Tier- und Pflanzenarten innerhalb des Gebietes der Europäischen Union. Es würde viel zur Glaubwürdigkeit der Europäischen Union beitragen, wenn wir auch international, auf der globalen Ebene, die gefährdeten Tier- und Pflanzenarten schützen und uns dafür einsetzen würden.

Da gibt es im nächsten Monat die Gelegenheit bei der 15. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen, der sogenannten CITES-Konvention in Doha. Die EU muss sich zum Anwalt all der Arten machen, die durch verschiedene Einflüsse, insbesondere durch Übernutzung oder durch zerstörerische und illegale Praktiken, gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht sind. Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit hat sich eingehend mit dem Thema beschäftigt und legt dem Plenum morgen einen Vorschlag zur Empfehlung vor, und wir würden uns wünschen, dass auch Rat und Kommission sich diesen Empfehlungen anschließen können.

Ich will wegen der Kürze der Zeit nur einige exemplarische Arten nennen, die unseres Erachtens einen hohen oder sogar höheren Schutz brauchen. Da ist einmal der afrikanische Elefant. Wir sind definitiv gegen die Herabstufung dieses Tieres aus Anhang I in Anhang II. Es muss bei dem Verbot des internationalen Handels, insbesondere mit Elfenbein, bleiben. Da ist zweitens der asiatische Tiger. Der ist nun wirklich von der Ausrottung bedroht, und wir fordern mit vielen Vertragsstaaten die Verschärfung der Schutzbestimmungen, insbesondere gegen den illegalen Handel mit Körperteilen und Derivaten des Tigers. Wir wissen, dass im asiatischen Raum ein großer Markt für Tigerknochen und Bestandteile des Tigers existiert, der diese Tiere bedroht. Da ist drittens der Schutz der Eisbären. Der Klimawandel bedroht sowieso den Lebensraum dieser Tierart, und auch hier gibt es einen zunehmenden Handel mit Körperteilen von Eisbären. Also hier sind wir auch für die Heraufstufung von Anhang II in Anhang I. Ich will noch den Schutz verschiedener Arten der Haie erwähnen. Es gibt eine Überfischung verschiedener Haiarten, insbesondere des Heringshais und des Dornhais, aber auch anderer Haiarten.

Soweit gibt es Konsens bei uns. Nun komme ich zu dem umstrittenen Thema. Umstritten ist die Einstufung des Roten Thunfischs, der im Mittelmeer und im Atlantik vorkommt. Meine Damen und Herren, wir kennen die Empfehlungen der Ad-hoc-Arbeitsgruppe der FAO, der Welternährungsorganisation, die den Roten Thunfisch in Anhang II belassen will. Wir kennen aber auch die Expertise des wissenschaftlichen Gremiums der Artenschutzkonvention, die den Roten Thunfisch in Anhang I hochstufen will. Hintergrund sind die Daten, die sich da vor einem auftun. Die Bestände des Roten Thunfischs sind zwischen 1957 und 2007 um 75 % reduziert worden, und allein in den letzten zehn Jahren hat ein Rückgang um 60,9 % stattgefunden. Es gibt eine Dynamik und eine Beschleunigung der Gefährdung dieses Fisches, und deshalb sind wir im Ausschuss mit großer Mehrheit der Meinung gewesen, diese Art gehört in den Anhang I.

Damit werden nur internationale Fangflotten eingeschränkt und verboten, nicht aber das Fischen vor Ort. Also die kleinen, lokalen Fischer können weiterhin diesen Fisch fischen, und die Erhaltung des Fisches in der Ökosphäre ist allemal wichtiger als das allseitige Vorhandensein von Sushi und Sashimi. Das ist der Konflikt, vor dem wir stehen. Wir müssen langfristig denken und sollten den Roten Thunfisch in Anhang I gebührend schützen. <BRK>

 
  
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  Silvia Iranzo Gutiérrez, amtierende Ratspräsidentin.(ES) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist für mich eine große Ehre, als Vertreterin des amtierenden Ratsvorsitzes zu Ihnen zu sprechen. Ich bin Ihnen überaus dankbar für Ihr Interesse an den Positionen, die wir auf der vom 13. bis zum 25. März in Doha (Katar) stattfindenden nächsten Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen vertreten werden.

Der Rat erachtet das Washingtoner Artenschutzabkommen für ein Instrument von fundamentaler Bedeutung für den Schutz von von der Ausrottung bedrohten Pflanzen- und Tierarten. Wir müssen daher eine aktive Rolle einnehmen, um sicherzustellen, dass CITES als ein effektives Werkzeug im zweifachen Interesse der Bewahrung wie der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen Fortbestand hat.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Europäische Union deutlich restriktivere Regelungen praktiziert als dies das Übereinkommen selbst vorsieht, und darin dem Vorsorgeprinzip im Interesse des Erhalts der Artenvielfalt beziehungsweise der Eindämmung von deren Verlust folgt.

Die kommende Vertragsstaatenkonferenz, die im März in Doha stattfinden wird, bietet eine hervorragende Gelegenheit zur Diskussion einer Reihe von Vorschlägen, die Einstufung verschiedener Pflanzen- und Tierarten in den Anhängen zum Übereinkommen entsprechend dem Bedrohungsgrad zu ändern, wie auch weitere Vorschläge, die auf eine vermehrte Umsetzung und Beachtung des Übereinkommens abzielen.

Die Europäische Union wird auf der Vertragsstaatenkonferenz eine konstruktive Rolle spielen, und ich bin besonders gespannt darauf, die Ansichten des Parlaments zu den verschiedenen Themen zu hören, die auf dem Tisch liegen.

Wir haben im Hinblick auf die Abfassung der Entschließung – die, wie ich höre, morgen zur Abstimmung gestellt werden soll – zu den strategischen Zielen, die sich die Europäische Union im Hinblick auf die Konferenz setzen sollte, mit Interesse die Debatten verfolgt, die im parlamentarischen Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit geführt worden sind.

Ich muss dazu feststellen, dass der Rat noch immer auf einen Vorschlag der Kommission im Hinblick auf die Position wartet, welche die Europäische Union in Bezug auf die Dokumente und Vorschläge einnehmen sollte, die der Vertragsstaatenkonferenz zur Debatte und gegebenenfalls zur Annahme vorgelegt werden. Dies macht es zum gegenwärtigen Zeitpunkt schwierig, Fragen zu diesen Themen in detaillierter Weise zu beantworten.

Sobald dem Rat der Vorschlag der Kommission vorliegt, wird der spanische Vorsitz dafür Sorge tragen, dass dieser einer Prüfung unterzogen wird, sodass der diesbezügliche Beschluss rechtzeitig vor Beginn der Vertragsstaatenkonferenz angenommen werden kann. Der spanische Vorsitz wird das Parlament darüber hinaus über die Position des Rates unterrichten, sobald sich dieser auf eine solche verständigt hat.

Wie bei vorangegangenen Treffen der CITES-Vertragsstaatenkonferenz werden die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um den gemeinsamen Standpunkt der EU zu verteidigen und dafür Sorge zu tragen, dass er mit den Strategien der Europäischen Union im Einklang steht.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass jegliche Ergänzung zu den Anhängen zu CITES auf den im Übereinkommen formulierten Einschlusskriterien beruhen sollte, welche dem Erhaltungszustand der betreffenden Arten Rechnung tragen.

Im Interesse einer Verbesserung des Erhaltungszustands, einer Minimierung unnötiger Verwaltungslasten sowie zur Gewährleistung einer unmittelbaren Zuordnung von Ressourcen zu Bereichen, die unter Bewahrungsaspekten ernsthafte Sorge bereiten, sollten diese Änderungsanträge darüber hinaus die Bedeutung von Kontrollen im Zusammenhang mit CITES berücksichtigen.

Die CITES-Vertragsstaatenkonferenz wird erneut einschneidendere Maßnahmen zum Schutz von durch übermäßige Ausbeutung bedrohten Arten beschließen müssen, wozu der internationale Handel einen Beitrag leisten könnte.

Die Europäische Union muss dafür Sorge tragen, dass das Übereinkommen auch weiterhin ein wesentliches Instrument im Dienste der Erhaltung und der nachhaltigen Nutzung wertvoller Wildtiere und -pflanzen darstellt.

Der Vorsitz, der darin mit den Mitgliedstaaten und der Kommission zusammenarbeitet, wird die Konferenz in Doha in diesem Geiste besuchen und in konstruktiver Weise dazu beitragen, sie zum Erfolg zu führen.

Ich warte darauf, meine Damen und Herren, Ihre Meinungen dazu zu hören, welche Ziele es auf dieser kommenden 15. Vertragsstaatenkonferenz zu verteidigen gilt, und ich werde diese Ihre Meinungen an den Rat weiterleiten. Ich weiß, dass der Rat Im Hinblick auf die Teilnahme an der Konferenz die Unterstützung des Parlaments genießt und wir uns in der Zielsetzung einig sind, dass das CITES-Übereinkommen auch weiterhin einen substantiellen Beitrag zur nachhaltigen Nutzung unseres Planeten leisten sollte, zu unserem eigenen Nutzen ebenso wie dem künftiger Generationen.

 
  
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  Paweł Samecki, Mitglied der Kommission. – Frau Präsidentin, die anstehende 15. Vertragsstaatenkonferenz bietet in der Tat eine einzigartige Gelegenheit, die Bewahrung und den Status zahlreicher vom Handel betroffener Arten zu verbessern.

Die Europäische Union stellt einen der Hauptabsatzmärkte für aus wildlebenden Tieren und Pflanzen produzierte Erzeugnisse dar. Ihr kommt von daher besondere Verantwortung dabei zu, dafür Sorge zu tragen, dass der Handel mit solchen Produkten in nachhaltiger Weise erfolgt und diesbezüglich im Rahmen des CITES-Übereinkommens robuste internationale Vorschriften verabschiedet werden.

Es ist ein Anliegen der Kommission, sicherzustellen, dass der internationale Handel sich nicht nachteilig auf bedrohte Pflanzen- und Tierarten auswirkt. Ihre bisherige diesbezügliche Führungsrolle innerhalb von CITES wird die EU auch bei der nächsten Konferenz wahrnehmen. Die Kommission wird in den kommenden Tagen eine Empfehlung im Hinblick auf die von der EU bei der Konferenz zu vertretende Position verabschieden. Die gemeinsame EU-Position wird sodann vom Rat übernommen werden.

In ihren Diskussionen mit den Mitgliedstaaten wird die Kommission darauf achten, dass die abschließende gemeinsame Position ehrgeizige und wissenschaftlich fundierte Maßnahmen unterstützt. Ich möchte auch dem Parlament für seine Haltung zu den besonders umstrittenen Themen danken, die auf der CITES-Vertragsstaatenkonferenz auf der Tagesordnung stehen werden. Diese Entschließung sendet eine klare Botschaft, der wir werden Rechnung tragen müssen.

Zwar steht die Position der Europäischen Union noch nicht bis in die letzten Einzelheiten fest, jedoch kann ich zu den Grundsätzen und Prioritäten Stellung nehmen, die unsere Entscheidungen bei den besonders heiklen Problemen leiten werden, die in Doha zur Diskussion anstehen.

Zunächst einmal erachtet die Europäische Union CITES für ein geeignetes Instrument zur Regulierung des Handels mit allen hiervon betroffenen Arten. Dies gilt gleichermaßen für Land- wie für Meereslebewesen, unabhängig davon, inwieweit diese Gegenstand von kommerziellen Interessen sind.

In diesem Sinne hat die Europäische Union Vorschläge zur Regulierung des Handels mit zwei Haiarten vorgelegt: dem Herings- und dem Dornhai. Es ist von größter Bedeutung, dass Haie endlich den Schutz erfahren, den sie nach jahrzehntelanger Überfischung verdienen.

Ihre Aufnahme in den CITES-Anhang II würde dem unkontrollierten internationalen Handel mit Hai-Produkten ein Ende bereiten, der eine der Hauptursachen für die Reduzierung der Bestände darstellt. Im Falle einer solchen Aufnahme würde der Handel mit besagten Hai-Produkten sich künftig auf Ware aus nachhaltig bewirtschafteten Beständen beschränken.

Die Europäische Union schlägt darüber hinaus vor, unter den Schutz der CITES-Übereinkunft auch den Tiger zu stellen, der eine der meistgefährdeten Arten weltweit darstellt. Der Umstand, dass 2010 zum Internationalen Jahr des Tigers erklärt worden ist, bietet eine ideale Gelegenheit zur Stärkung der gegenwärtig innerhalb von CITES vorhandenen Mechanismen einer kompromisslosen Bekämpfung des illegalen Handels mit dieser Spezies und einer verbesserten Transparenz im Hinblick auf die Bewahrung der Tigerpopulationen in den Arealstaaten.

Lassen Sie mich darüber hinaus einige weitere wichtige Vorschläge ansprechen, die das Parlament ebenfalls explizit vorgebracht hat. Der erste betrifft den Blauflossenthun. Ich muss an dieser Stelle wiederholen, dass wir in dieser Frage bislang zu keiner abschließenden Position gelangt sind. Was ich Ihnen sagen kann, ist, dass innerhalb der Kommission Besorgnis über den aktuellen Bestand besteht und wir uns nach Kräften darum bemühen, zu einem geeigneten Vorschlag zu gelangen, der dazu beitragen wird, dieses Problem auf internationaler Ebene anzugehen. Die abschließend von der Kommission eingenommene Position wird die neuesten wissenschaftlichen Daten zu den Beständen wie auch das Ergebnis des Treffens der Internationale Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik berücksichtigen, das im November des vergangenen Jahres stattgefunden hat.

Der zweite Punkt sind Elefanten und der Elfenbeinhandel. Hierbei handelt es sich um ein innerhalb von CITES und insbesondere unter den Ländern Afrikas selbst seit langem kontrovers diskutiertes Problem. Die Kommission ist überaus besorgt über das Ausmaß, das die illegale Jagd nach Elefanten und der illegale Handel mit Elfenbein in jüngster Zeit angenommen hat.

Die Elefanten bedürfen eines verbesserten Schutzes, und die Kommission wird keine Lösungen unterstützen, welche die Gefahr eines weiteren Anstiegs der Wilderei in sich tragen. In diesem Zusammenhand sind wir der Überzeugung, dass es der falsche Schritt wäre, wenn die anstehende Vertragsstaatenkonferenz sich auf eine Wiederaufnahme des Elfenbeinhandels verständigte.

Wir vertreten ferner den Standpunkt, dass die CITES vorgelegten Empfehlungen, die dahin gehen, eine Reihe von Elefanten-Populationen vom CITES-Anhang I in den CITES-Anhang II herabzustufen, einer objektiven Beurteilung auf Grundlage der innerhalb von CITES vereinbarten Bestimmungen bedürfen.

Gestatten Sie mir noch ein paar Worte zum auf ein Verbot eines internationalen Handels mit Eisbären zielenden Vorschlag der USA. Wir alle sind uns darüber bewusst, dass die Eisschmelze in der Arktis eine dramatische Bedrohung für den Fortbestand dieser Art bedeutet. Diesem Problem ist zu allererst mit einer überaus ehrgeizigen Politik zum Klimawandel zu begegnen, und meiner Meinung nach hat die EU einen klaren Weg aufgezeigt, den es in dieser Sache einzuschlagen gilt. Wir sind ferner davon überzeugt, dass es sich zu prüfen lohnt, wie jede zusätzliche Bedrohung dieser Spezies sich entschärfen ließe. Ein internationaler Handel findet zwar nur in beschränktem Umfang statt, könnte jedoch den Druck, der auf der Art lastet, möglicherweise weiter erhöhen. Unsere abschließende Position wird davon abhängen, inwieweit die von den Vereinigten Staaten vorgeschlagenen Maßnahmen reale Vorteile für den Fortbestand bieten.

Was schließlich noch die Frage der Korallen anbelangt, so steht außer Zweifel, dass rote und rosa Korallen in vielen Regionen der Welt in übermäßigem Umfang abgeerntet werden. Auf der letztes CITES-Konferenz 2007 unterstützte die Europäische Union den Vorschlag der Vereinigten Staaten einer Regulierung des internationalen Handels mit beiden Arten, und wir haben neuerlich einen Vorschlag der USA zur COP15-Konferenz mitinitiiert. Meiner Überzeugung nach sollte die Europäische Union angesichts der Tatsache, dass nach vorliegenden neuen Erkenntnissen die Lage sich in keiner Weise gebessert hat, an dieser Unterstützung konsequent festhalten. Ich möchte dabei betonen, dass eine solche Regulierung keineswegs ein Handelsverbot zu Folge hätte, sondern lediglich sicherstellen würde, dass dort, wo Handel getrieben wird, man dem Prinzip der Nachhaltigkeit folgt.

 
  
  

VORSITZ : Libor Rouček
Vizepräsident

 
  
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  Sirpa Pietikäinen, im Namen der PPE. Herr Präsident! Im Hinblick auf die Beschlussfassung bezüglich CITES bin ich der festen Meinung, dass das Verfahren der Beschlussfassung transparent sein und ausschließlich auf rein wissenschaftlichen Fakten basieren sollte. Denn das ist der Hintergrund für die Entschließung des Parlaments in Bezug auf Eisbären, Elefanten, Tiger, asiatische Großkatzen und Haie.

Insbesondere im Hinblick auf die Frage, ob der Rote Thun (auch Blauflossen-Thunfisch genannt) in Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens aufgenommen werden soll, möchte ich noch auf ein paar Aspekte zu sprechen kommen. Zuerst einmal ist man sich in breiten Teilen der wissenschaftlichen Gemeinschaft darüber einig, dass ein internationales Handelsverbot notwendig ist, um die Existenz der Art in der Zukunft zu gewährleisten. Laut ICCAT beträgt die derzeitige Biomasse der Laichbestände weniger als 15 % des Werts, der vor Beginn des Fischfangs ermittelt wurde. Von diesen wissenschaftlichen Schätzungen ausgehend besteht ein realer Grund zur Sorge, dass die Rogner im Jahre 2012 praktisch ausgestorben sein werden.

Die Mehrheit der Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) ist der Meinung, dass alle verfügbaren Belege für den Vorschlag sprechen, den Nördlichen Roten Thun in den Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens aufzunehmen, und sie erklärt darüber hinaus, dass durch diese Aufnahme wenigstens sichergestellt würde, dass die jüngsten längst nicht mehr nachhaltigen Fänge im Ostatlantik und im Mittelmeer reduziert werden. Aufgrund der Tatsache, dass die Arbeitsgruppe eine einstimmige Entscheidung treffen muss und es großen Widerstand von Seiten Japans gibt, war dies nicht der abschließende Vorschlag der Experten. Nichtsdestoweniger darf die Meinung der unbestrittenen Mehrheit der Gruppe nicht ungeachtet bleiben. Darüber hinaus wird eindeutig auf Grundlage von wissenschaftlichen Entscheidungen zu dem Schluss gekommen, dass die Kriterien für die Aufnahme des Roten Thuns in den Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens erfüllt sind.

Dies mag in verschiedenen Fällen eine Angelegenheit der politischen Meinung sein, aber was die Artenvielfalt und das Aussterben anbelangt, so dürfen wir weder Kompromisse eingehen, noch feilschen. Denn ohne Fisch kein Fang.

 
  
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  Kriton Arsenis, im Namen der S&D.(EL) Herr Präsident! Herr Leinen hat bereits alles gesagt, was auch ich sagen wollte, deshalb möchte ich mich jetzt nur noch kurz auf das Thema Thunfisch konzentrieren.

Wir müssen uns diesem Thema wirklich von einem wissenschaftlichen Ansatz her widmen. Der Rote Thun ist unmittelbar vom Aussterben bedroht. Deshalb ist der absoluter Schutz vor internationalem Handel, mit anderen Worten, dem Handel außerhalb der Europäischen Union, die einzig geeignete Lösung. Das CITES-Sekretariat hat letzte Woche seinen Vorschlag angekündigt, den Thunfisch in Anhang I aufzulisten, was ein Verbot des internationalen Handels bedeuten würde.

Es hat gesagt und ich zitiere: ‘the Secretariat concurs with the majority of the FAO ad hoc expert advisory panel that these species meet the criteria for inclosing appendix I’. („Das Sekretariat stimmt mit der Mehrheit der Ad-hoc-Arbeitsgruppe der FAO darin überein, dass diese Art das Kriterium für die Aufnahme in Anhang I erfüllt.“) Mit anderen Worten, es unterstützt diesen Vorschlag in dem entsprechenden FAO-Vorschlag, der wiederum auf dem ICCAT-Vorschlag basiert.

Der wissenschaftliche Teil der Debatte ist demnach gelöst worden. Lassen Sie uns nun das Problem aus politischer und gesellschaftlicher Perspektive betrachten. Der Thunfisch-Bestand bricht zusammen. Forschungsinstitute behaupten weiter, dass es ohne internationales Handelsverbot in ein paar Jahren keinen Roten Thun mehr geben wird. Die Regulierung der Fischerei ist bislang gescheitert. Statt der von der ICCAT für das Jahr 2008 vorgeschlagenen 19.000 Tonnen Roten Thun wurden geschätzte 50.000 Tonnen gefangen.

Wir schlagen vor, dass der internationale Handel heute gestoppt werden sollte, wo uns noch Zeit bleibt, den Thunfisch zu retten, dass der Handel innerhalb der Europäischen Union aufrecht erhalten bleiben soll, welcher nicht von CITES beeinflusst ist, und dass die Europäische Union aber gleichzeitig auch die Fischer und Betriebe, die von dem Exportverbot betroffen sind, entsprechend entschädigen sollte.

Die S&D-Fraktion hat diesbezüglich einen Änderungsantrag vorgelegt. Damit wäre eine Erholung des Bestands an Rotem Thun und eine Fortsetzung des Handels möglich. In diesem Hinblick ist es auch in Form einer Ausnahme vorgesehen, dass das weltweite Handelsverbot vollständig aufgehoben wird, sobald sich der Thunfischbestand erholt hat, und nicht erst schrittweise, wie es für andere Arten gilt. Wenn der internationale Handel nicht verboten wird, wird der Bestand an Rotem Thun zusammenbrechen, der Fischereisektor wird untergehen und niemand wird ein Recht auf Entschädigungen haben.

Wenn wir ernsthaft die Fischer schützen wollen, müssen wir die Aufnahme des Roten Thuns in den Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens unterstützen. Andernfalls werden Arbeitsplätze und eine wundervolle und einmalige Art für immer verloren gehen.

 
  
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  Chris Davies, im Namen von ALDE. Herr Präsident! Heute sollen wir eigentlich eine neuen Aufbruch für Europa repräsentieren, aber was haben wir stattdessen? Wir haben einen Kommissar und einen Minister, die sich auf einen Dienst nach Vorschrift beschränken. Das ist nicht ihr Fehler, Herr Kommissar, aber gehen Sie bitte zum Kollegium zurück und sagen Sie ihnen, dass wir uns mit den für die fraglichen Schriftsätze zuständigen Kommissaren erst aussprechen müssen.

Es ist fast genauso beschämend wie diese Entschließung hier vor uns, in der die einzelnen vom Aussterben bedrohten Arten lediglich nacheinander aufgeführt werden: ein getreues Abbild menschlichen Versagens, was die Planung der Zukunft angeht. Natürlich wird durch das Thema Roter Thun, das zweifellos die Debatte beherrschen wird, die ganze Angelegenheit hervorgehoben, sie wird darauf konzentriert, und es handelt sich dabei ja auch um eine Art, die allein in europäischen Gewässern vorkommt. Der teuerste Fisch der Welt, der jeweils für Zehntausende von Euro verkauft wird. Japan betreibt Lagerwirtschaft en masse. In Japan, wo das Wort „Konservierung“ offensichtlich die Bedeutung von „Kaufen en masse“ hat, wird der Fisch getötet und dann für 20 oder 30 Jahre eingefroren, so dass er in ein paar Jahrzehnten gegessen werden kann. Dann wird jedoch kein Fisch mehr im Mittelmeer übrig sein, aber die Leute werden immer noch Sushi essen können, sofern sie es sich leisten können.

Dieser Fall ruft sogar das organisierte Verbrechen im Fischereiwesen auf den Plan, was in Anbetracht der enormen Geldmenge, um die es geht, nicht verwunderlich ist. Die Mafia schaltet sich also in dieses Geschäft ein. Und Sie berufen sich auf die ICCAT, die Internationale Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände. „Erhaltung der Thunfischbestände“! Die Art hat bislang einen Rückgang von 80 bis 90 % verzeichnet. Sie steht vor dem Aussterben und Sie berufen sich auf eine Organisation, die angeblich deswegen eingerichtet wurde, um sich um den Schutz von Thunfisch zu bemühen! Nun, die Organisation hat auf ganzer Linie versagt. Die Ziele, die sie sich selbst gesetzt hat, werden absolut nicht erreicht werden. So wird wissenschaftliche Beratung ignoriert und Quoten werden viel zu hoch angesetzt. Nun werden einige Abgeordnete sagen, dass Anhang II ausreichend sei, aber dafür gibt es keinerlei Beweise. Anhang II wird nicht für den entscheidenden Unterschied sorgen. Sie werden in ein paar Jahren ankommen und sagen, „Tut mir leid, da hab ich wohl falsch gelegen.“ Aber dann wird kein Thunfisch mehr da sein.

Lassen Sie uns deshalb den Vorschlag unterstützen, diesen Fisch in Anhang I aufzunehmen. Besinnen wir uns darauf, dass es an der Zeit ist, der Gier der Menschheit Einhalt zu gebieten;. Es ist an der Zeit, über die Zukunft unserer Meere nachzudenken.

 
  
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  Bart Staes, im Namen von Verts/ALE.(NL) Die Art, wie Menschen mit natürlichen Ressourcen umgehen, die Art, wie Menschen Lebensräume zerstören und Raubbau an Wildpflanzen und Tierarten betreiben, die Art, wie Menschen illegalen Handel mit Flora und Fauna betreiben, stellt einen permanenten Angriff auf die Artenvielfalt des Raumschiffs Erde dar.

Aber genau diese Artenvielfalt ist von entscheidender Bedeutung. Dies erklärt auch die enorme Bedeutung von CITES (dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten) und das ist der Grund dafür, warum die Konferenz in Doha im kommenden Monat so wichtig ist. Wir haben eine überzeugende Entschließung vor uns. Wir müssen uns jedoch auch eingestehen, dass im Hintergrund Versuche unternommen werden, diese Entschließung zu schwächen. Es ist ein heftiger Kampf darüber ausgebrochen. Und das ist genau der Grund, warum ich jeden, und vor allem meine Kollegen aus den südlichen Ländern, von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten & Demokraten im Europäischen Parlament auffordern möchte, mit viel Nachdruck sicherzustellen, dass die im Rahmen ihrer Umweltpolitik erfolgten Empfehlung der Kommission, den Roten Thunfisch in den Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens aufzunehmen, angenommen wird. Dies ist für das Überleben dieser Art von entscheidender Bedeutung.

 
  
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  Kartika Tamara Liotard, im Namen von GUE/NGL.(NL) Herr Leinen, vielen Dank, Sie haben es auf den Punkt gebracht, wir können über viele Tierarten sprechen: Den Elefanten, den Asiatischen Tiger, Korallen. Ich möchte die Aufmerksamkeit jedoch speziell auf eine Tierart lenken.

Gestern hat der Blijdorp Zoo in Rotterdam verkündet, dass es keinem einzigen Zoo in Europa gelungen ist, Eisbären zu züchten. Die europäischen Zuchtprogramme für Eisbären sind nicht erfolgreich und das sind vor allem deshalb schlechte Neuigkeiten, weil der Eisbär in der freien Wildbahn vom Aussterben bedroht ist. Das Meereis schmilzt und der Lebensraum des Eisbären geht fortschreitend verloren. Innerhalb der nächsten 45 Jahre werden bis zu 70 % der in freier Wildbahn lebenden Eisbären verschwinden. Darüber hinaus ist der Eisbär auch durch Trophäenjagd und Handel bedroht. Es gibt offensichtlich Leute, die es aufregend finden, auf Eisbären zu schießen, was ich persönlich wahrlich widerwärtig finde.

Aus diesem Grund fordere ich die EU auf, den Vorschlag für ein Verbot des kommerziellen Handels in Bezug auf Eisbären zu unterstützen, bevor es zu spät ist, und der Rote Thun gehört ebenso und ohne großes Federlesen in den Anhang I.

 
  
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  Anna Rosbach, im Namen der EFD. – (DA) Herr Präsident! Wir haben uns heute hier versammelt, um über vom Aussterben bedrohte Arten zu sprechen. Die Rede ist von Haien, Thunfisch, Eisbären, Großkatzen und Elefanten. Wir reden über Fangquoten, Artenschutz, den Erhalt von Lebensräumen und so weiter und so fort. Wir debattieren darüber, ob diese Tiere unter Anhang I oder II aufgeführt werden sollen, oder ob sie schlichtweg entbehrlich sind.

Und in diesem Parlament sind mindestens zwei Seiten mit jeweils unterschiedlichen Einstellungen vertreten. Die eine Seite möchte den vollständigen Schutz einer langen Liste von Arten, die alle vom Aussterben bedroht sind. Für die andere Seiten können die Fang- und Verbrauchsquoten nicht hoch genug sein, und sie verspricht den Fischern vor Ort kurzsichtige Fischereirechte, die innerhalb kürzester Zeit zu einer Ausrottung bestimmter Arten führen werden.

Was wir brauchen, ist ein ausgewogener Mittelweg, mit dem gewährleistet wird, dass wir und unser Planet auch in Zukunft gedeihen werden. Die uns hier vorliegenden Dokumente sind so voller technischer Details, dass der Eindruck entstehen könnte, wir seien alle Experten auf diesem Gebiet. Sollten wir stattdessen nicht lieber unsere Zeit damit verbringen, uns gemeinsam dafür einzusetzen, dass Fisch und Schalentiere in ihren Brutperioden generell nicht gefangen werden dürfen, und sicherzustellen, dass Tiere, Pflanzen und Meere auch auf lange Sicht überlebensfähige Nahrungsmittellieferanten bleiben, indem wir den Tieren, die wir essen, ein für ihre Art angemessenes Leben geben, bevor sie durch den Menschen auf würdige Weise getötet werden?

Unser Denken ist zu kurzfristig und wir vergessen dabei die Artenvielfalt, die unser Planet braucht. Es geht nämlich nicht nur um die vom Aussterben bedrohte Flora und Fauna. Das Ganze ist eine sehr viel komplexere Angelegenheit. Es gibt so vieles, das es zu bewältigen gilt - und wie überraschend wäre es, wenn wir diesmal rechtzeitig damit anfangen würden, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, anstatt erst wieder im aller letzten Moment zu reagieren.

 
  
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  Claudiu Ciprian Tănăsescu (NI).(RO) Die Statistiken zeigen, dass der Rote Thunfisch in Mengen gefangen wird, die weit über die erlaubten Quoten hinausgehen, was bedeutet, dass die Population des Roten Thuns mit jedem Jahr schwindet. Der von Monaco vorgelegte Vorschlag, den Roten Thun in den Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens aufzunehmen, kann sich in Anbetracht der Tatsache, dass diese Art aussterben wird, wenn nicht schnelle und drastische Maßnahmen zu ihrem Schutze ergriffen werden, als heilsam erweisen.

Im Jahre 1992 ist von der Internationalen Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik die Empfehlung zur Überwachung des Handels mit Rotem Thun angenommen worden. Bedauerlicherweise hat sich dieses Instrument als absolut unbrauchbar erwiesen. Im Jahre 2007 ist von der Internationalen Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik ein weitaus umfangreicheres Programm, die so genannte „Fangdokumentationsregelung für Roten Thun“, die im Frühjahr 2008 in Kraft getreten ist, angenommen worden. Und obwohl dies ein Schritt nach vorne war, ist es immer noch zu früh, um eine Auswertung in Bezug auf die Wirksamkeit dieses Programms vorzunehmen. Daraus resultierend drängt sich mir folgende Frage auf: In welchem Ausmaß kann die Position der Europäischen Union, sich für eine Aufnahme des Roten Thuns in den Anhang I einzusetzen, im Rahmen der Washingtoner Artenschutzkonferenz den Wunsch bestimmter Gremien und Länder, die nicht Mitglieder der Europäischen Union sind, nach einer Zauderpolitik ausgleichen, bis die hypothetischen Ergebnisse der jüngsten Initiativen von der Internationalen Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik ausgewertet werden können?

 
  
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  Elisabetta Gardini (PPE).(IT) Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe gehört, wie der Minister CITES als effektives Instrument und die Kommission es als geeignetes Instrument beschrieben hat.

Dem stimme ich zu. Lassen Sie uns deshalb dieses Instrument nicht verändern, welches bis jetzt, im Gegensatz zu dem, was viele Mitglieder gesagt haben, in der Tat sehr wohl funktioniert hat. Seit der Thunfischfang reguliert wird und seit niedrigere Fangquoten festgelegt wurden, sind den Fischern nicht nur mehr, sondern auch größere Thunfische ins Netz gegangen.

Dieses Instrument funktioniert. Die Aufnahme einer Art, die - Gott sei Dank - immer noch Millionen von lebenden Exemplaren beziffert, in Anhang I, der Arten betrifft, die wirklich vom Aussterben bedroht sind, würde einen sehr gefährlichen Präzedenzfall schaffen.

Wir warten auf die jüngsten Zahlen und ich hoffe, dass wir unsere Regulierungsmaßnahmen dann genau auf diese Zahlen stützen werden, denn, wie ein berühmter amerikanischer Journalist einmal gesagt hat: „Zahlen lügen nicht, aber Lügner können zählen“, und wie sie lügen! Wir sind daran gewöhnt, insbesondere was umweltpolitische Themen angeht, mit sehr widersprüchlichen Zahlen konfrontiert zu werden, Es wird einige Zahlen geben, die lügen und andere, die es nicht tun.

Der Rote Thun steht nicht vor der Ausrottung, aber der Rote Thun muss reguliert werden. Wir dürfen nicht vergessen, dass es ganze Gemeinschaften gibt, deren Existenz auf dieser traditionellen Aktivität beruht, die seit mindestens 11.200 Jahren betrieben wird, und zwar so sehr, dass die UNESCO in einigen Fällen sogar überlegt, diese Aktivität als bewahrungswürdig und förderungswürdig anzusehen.

 
  
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  Edite Estrela (S&D).(PT) Herr Präsident! Die UN erklärt, dass die biologische Vielfalt derzeit in der schlimmsten Krise seit dem Aussterben der Dinosaurier vor 65 Millionen Jahren steckt. Die Zerstörung von Korallenriffs in den Tropen, die wachsende Wüstenbildung in Afrika und die Abholzung von Wäldern bedrohen die biologische Vielfalt und wirken sich auf viele Wirtschaftbereiche, wie Nahrungsmittelherstellung, Tourismus, Pharmaindustrie und Energiegewinnung negativ aus.

Die UN gibt außerdem zu, dass das im Jahre 2002 gesetzte Ziel, das Ausmaß des Verlusts der biologischen Vielfalt bis zum Jahre 2010 zu reduzieren, nicht erreicht wurde. Mit CITES wurde ein grundsätzliches internationales Übereinkommen über die Erhaltung wild lebender Arten mit der Absicht geschaffen, den durch den internationalen Handel betriebenen Raubbau an wilden Fauna- und Floraarten zu verhindern. Der Verbrauch natürlicher Ressourcen durch den Menschen, die Zerstörung von Lebensräumen, der Klimawandel, der Raubbau an wild lebenden Arten und illegaler Handel sind die Hauptursachen für die Reduzierung der Artenvielfalt.

Aus diesem Grund ist eine Garantie dafür wichtig, dass im Internationalen Jahr der Artenvielfalt mit den grundlegenden strategischen Zielen der Europäischen Union in Zusammenhang mit der bevorstehenden Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens insbesondere das Ziel des Schutzes der biologischen Artenvielfalt, und damit etwas, das für das Wohlergehen und das Überleben der gesamten Menschheit grundlegend ist, berücksichtigt wird.

Wir müssen uns ehrgeizig zeigen und den Schutz aller vom Aussterben bedrohter Arten fordern.

 
  
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  Gerben-Jan Gerbrandy (ALDE).(NL) Ich könnte über all die Arten auf der Tagesordnung der CITES-Konferenz Ende März sprechen, aber ich möchte mich auf eine beschränken, weil sie so perfekt zeigt, wie wir als biologische Art derzeit vorgehen: Der Rote Thun.

Es handelt sich hierbei um einen prächtigen, imposanten Fisch, der seit Jahrhunderten gefangen wird, und den wir seit Jahrhunderten verspeisen. Bedauerlicherweise steht dieser Fisch nun kurz vor dem Aussterben. Nach Jahren des Missmanagements durch Politiker, die Empfehlungen von Biologen von Mal zu Mal ignoriert haben, die es zugelassen haben, dass kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen der Vorrang vor langfristigen Perspektiven dieses Sektors eingeräumt wurde, haben wir nun keine andere Wahl mehr als den Handel mit dem Roten Thun vollständig zu verbieten.

Es liegen derzeit Änderungsanträge vor, in denen eine andere Handlungsoption als die des Verbots vorgeschlagen wird, aber dafür ist es bedauerlicherweise schon zu spät. Vor ein paar Wochen sind bereits 120.000 Euro für einen einzigen Roten Thun gezahlt worden. Das ist die derzeitige Realität. Das erklärt auch die enormen Mengen illegal gefangener Fische, die sich schätzungsweise auf das Doppelte der festgesetzten Quote belaufen. Aus diesem Grund sind Quoten kein wirklicher Ausweg. Angesichts der illegalen Fänge sind sie sinnlos. Die einzige Rettung für den Roten Thun ist ein internationales Handelsverbot.

Ich weiß, dass das für den Sektor schwerwiegende Folgen haben wird, ich bin mir dessen voll und ganz bewusst, aber lassen Sie uns aus dieser Erfahrung unsere Lehren ziehen: Wenn das Meer einmal leer ist, wird das für diesen Sektor sowieso das Aus bedeuten. Lassen Sie uns aus diesem Grund sorgsamer mit unserer Umwelt umgehen, aus wirtschaftlichen wie aus ökologischen Gründen.

Ich appelliere an die Europäische Kommission, die Entscheidung so schnell wie möglich dem Rat zu präsentieren, damit der Rote Thun in den Anhang I aufgenommen wird, und ich fordere den spanischen Vorsitz auf, über seinen eigenen Schatten zu springen und diese Entscheidung anzunehmen.

Meine Damen und Herren, im 17. Jahrhundert haben die Menschen den Dodo ausgerottet. Lassen Sie uns als Menschen nun zeigen, dass wir durchaus die Fähigkeit besitzen zu lernen, und verhindern wir, dass der Rote Thun zum Dodo des 21. Jahrhunderts wird.

 
  
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  Bas Eickhout (Verts/ALE).(NL) Im März wird es einen weiteren UN-Gipfel geben, der sich dann mit dem Handel bedrohter Tierarten beschäftigen wird. Das ist die Gelegenheit für die EU, sich erneut als Einheit zu präsentieren, und vor allem für die Wissenschaft, eine wichtige Funktion zu übernehmen. Lassen Sie uns einen Blick darauf werfen, was die Wissenschaft uns zu sagen hat. Die Option für kurzfristige Interessen mag sehr wohl eine Entscheidung für die kurzfristigen Interessen von Fischern und Jägern bedeuten, aber auf lange Sicht bedeutet dies das Aussterben von Tierarten sowie das Aus für viele Sektoren.

Die Alternative ist die Option für langfristige Lösungen, im Falle des Roten Thuns reden wir von 2012! Das ist aber nicht die lange Sicht, das ist morgen. Sie müssen deshalb den Empfehlungen des Europäischen Parlaments in Bezug auf ein Handelsverbot für Roten Thun nachkommen, aber es muss ebenso ein Handelsverbot für Eisbären geben, und darüber hinaus muss der Afrikanische Elefant auf die besagte Liste gesetzt werden, um zu verhindern, dass er in zunehmendem Maße wieder gejagt wird.

Schließlich wird auch eine Delegation des Europäischen Parlaments an der Artenschutzkonferenz in Doha teilnehmen. Ich wünsche mir, dass diese Delegation des Europäischen Parlaments auch ihren Teil dazu beitragen wird, die Position der EU zu verdeutlichen, so dass wir gemeinsam sicherstellen können, dass diese Tierarten für unsere Zukunft gerettet sind.

 
  
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  Willy Meyer (GUE/NGL).(ES) Herr Präsident! Ich möchte den spanischen Vorsitz auffordern, zwar den Roten Thun zu bewahren, aber ebenso die traditionellen, Almadraba genannten Fischfangmethoden des Mittelmeerraumes zu erhalten. Diese Methoden, die in einer Koexistenz mit dem Roten Thun seit mehr als tausend Jahren bestehen, sind für ihn niemals zu einer Bedrohung geworden. Was den Roten Thun aber tatsächlich bedroht, sind illegaler Fischfang, Ringwadenfischerei und die Ausbreitung von Farmen.

Das sind die wahren Probleme des Roten Thuns. Wir sollten jedoch nicht unfair sein: Wir müssen in der Lage sein zu unterscheiden, was den Roten Thun tatsächlich gefährdet, was diese Form des industriellen Fischfangs – die Ringwadenfischerei – ist, und diese von den traditionellen Fischfangmethoden abgrenzen.

Die Politik muss fair sein, und aus diesem Grund müssen wir einen Weg suchen, mit dem der Thunfisch erhalten bleibt, ohne dabei jedoch die traditionellen Fischfangmethoden zu bestrafen. Ich denke, dass es manchmal einfach unmöglich ist, ein perfektes Gleichgewicht zu finden, aber wir müssen wenigstens versuchen, diesen Weg zu finden, so dass wir diese Art retten können und sicherstellen, dass sie nicht ausgerottet wird, ohne dabei jedoch die traditionellen Fischfangmethoden wie die Almadraba-Technik zu belangen.

 
  
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  Bogusław Sonik (PPE).(PL) Herr Präsident! In den Mitgliedstaaten der Europäische Union sind zahlreiche Fälle von illegalem Handel mit vom Aussterben bedrohten Tierarten bekannt geworden. Bei Grenzkontrollen finden Zöllner in Flaschen gezwängte Vögel und Schildkröten, die in Autos zwischen Chassis und Polsterung gequetscht werden. Laut eines Berichts der polnischen Zollbehörde ist im Jahre 2008 die Rekordmenge von sage und schreibe 200.889 lebenden Exemplaren geschützter Tiere und Produkte, die aus geschützten Tieren gefertigt wurden, beschlagnahmt worden. In Indien hat zum Beispiel ein unbeholfener Kampf gegen Schmuggler zu der Situation geführt, dass die Population des Bengalischen Tigers durch den dramatischen Anstieg von Wilderei erneut bedroht ist.

Die Europäische Union, die über gemeinsame Außengrenzen verfügt, sollte insbesondere darauf achten, nicht zu einem Markt zu werden, in den geschützte Tiere oder Pflanzen ungestraft geschmuggelt oder eingeführt werden können. Die Europäische Kommission sollte ihr besonderes Augenmerk auf eine Aufklärungskampagne und eine angemessene Kommunikation mit den Bürgern legen. Ziel dieser Politik sollte es sein, dass Bewusstsein europäischer Touristen zu schärfen. Jedes Jahr werden von Zollbeamten Produkte in den Koffern von aus fernen Ländern zurückkehrenden europäischen Reisenden gefunden, die aus Exemplaren von vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten hergestellt wurden. Die sich gerade in Gang befindliche Aussprache über die Population des Roten Thuns ist absolut gerechtfertigt. Die Statistiken sprechen für sich. Die Population dieser Art ist in den letzten 50 Jahren um bis zu 75 % zurückgegangen. Die Mittelmeerbestände des Roten Thuns sind ebenfalls massiv bedroht. Die Aufnahme des Roten Thuns in den Anhang I der Washingtoner Artenschutzkonvention würde deshalb nur zu Recht erfolgen und der einzige Weg sein, ihre Ausrottung zu verhindern.

 
  
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  Antolín Sánchez Presedo (S&D).(ES) Herr Präsident! Ich teile die Bedenken in Bezug auf die biologische Situation der Population des Roten Thun und ich stimmt damit überein, dass wirksame Schutz- und Bestandsmaßnahmen angenommen werden müssen, die nicht nur verhindern, dass diese Art ausgerottet wird, sondern auch die Nachhaltigkeit in der Fischerei und einen verantwortungsvollen Handel gewährleisten.

Mein Land arbeitet seit Jahren darauf hin. Zusätzlich zu dem traditionellen Beispiel der Almadraba -Fangtechnik hat es eine Schutzzone im Mittelmeer eingerichtet, die Flotte der Ringwadenfischerei auf sechs Schiffe reduziert und mit der Annahme eines Förderprogramms für die Art und der Dokumentation der Handelsüberwachung Pionierarbeit geleistet.

Die Aufnahme des Roten Thuns in den Anhang I des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) würde ein internationales Handelsverbot zur Folge haben, ohne dabei jedoch die zugrunde liegenden Probleme zu lösen. Das Fangvolumen wird nicht begrenzt, die Fischereiflaggen können entsprechend der Verbraucherländer ausgetauscht werden und sie läuft den jüngsten Vereinbarungen von der Internationalen Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT), der regionalen Fischereiverwaltungsorganisation, die für das Management dieser Fischerei zuständig ist, zuwider. Es hätte also demzufolge eine Schwächung der internationalen Regulierung der Meere und des Prinzips des verantwortlichen Fischfangs zur Folge.

Wir müssen uns stattdessen mit den Ursachen der Probleme beschäftigen. Deshalb plädieren wir für eine Reduzierung der Fänge, wie sie bereits innerhalb der ICCAT vereinbart wurden, oder sogar für ein entsprechendes Moratorium, wenn dies durch wissenschaftliche Dokumente, die für die nächste Saison erarbeitet werden, belegt werden sollte. Wir möchten, dass die Europäische Union den Einsatz ihrer Kontrollen verschärft und den Empfehlungen der ICCAT nachkommt, die Rückverfolgbarkeit von Fangverfahren und Verkäufen zu gewährleisten.

Dieses Maßnahmenpaket ist mit der Aufnahme des Roten Thuns in Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens kompatibel, jedoch nicht mit Anhang I, der einem anderen Szenario vorbehalten bleiben und nicht für Umstände genutzt werden sollte, die seine entsprechende Glaubwürdigkeit als ein CITES-Instrument untergraben würden.

Von dieser Aussprache heute hier muss jedoch auf jeden Fall ein klares Signal ausgehen: Die Europäische Union ist voll und ganz der Nachhaltigkeit des Roten Thuns verpflichtet und wird die notwendigen Maßnahmen für seine Erhaltung ergreifen. Die Industrie muss beweisen, dass Quoten wirken und umgesetzt werden, und dass illegaler Fischfang kontrolliert werden kann.

Um die Fischerei zu erhalten, müssen wir die Arten retten.

 
  
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  Pat the Cope Gallagher (ALDE).(GA) Herr Präsident! Der Bestand an Rotem Thun im Atlantik und im Mittelmeer ist etwas, was uns alle beunruhigt. Die diesbezüglichen wissenschaftlichen Informationen sind über jeden Zweifel erhaben. Von der ICCAT, der für den Erhalt des Roten Thuns und die Vergrößerung und den Erhalt seines Bestands zuständigen internationalen Kommission, sind enorme Anstrengungen unternommen worden. Wenn der Rote Thun in Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens aufgenommen wird, so wird der Fang des Roten Thuns für mindestens zehn Jahre vollständig verboten sein.

– Das Fischereiwesen in Europa so zu behandeln, ist unzumutbar. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass es der ICCAT ermöglicht wird, ihre Arbeit zu tun.

Für das Jahr 2006 betrug das zulässige Fangvolumen zum Beispiel insgesamt 36.000 Tonnen. Das zulässige Fangvolumen für dieses Jahr ist auf 13.500 Tonnen reduziert worden. Und für 2011 wird es laut Vorschlag der ICCAT eine weitere Reduzierung um mindestens 50 % auf ein Gesamtvolumen von unter 6.750 Tonnen geben. Darüber hinaus sind für die Jahre 2012 und 2013 weitere Reduzierungen in Bezug auf das zulässige Fangvolumen vorgesehen.

Die von der ICCAT ergriffenen Maßnahmen müssen sorgfältig überwacht werden. Wenn sie sich als unzureichend herausstellen sollten, muss ein totales Verbot unter Anhang I in Betracht gezogen werden.

Ist aus der Sicht Irlands - und lassen Sie mich erwähnen, dass wir abgesehen von der Tatsache, dass wir einen Beifang von 100 Tonnen Roten Thun haben, kein begründetes Interesse daran hegen - tatsächlich zu erwarten, dass wir diesen Beifang nach dem Fang und seiner Tötung dann wieder zurück ins Meer werfen? Das ist mit Sicherheit kein vernünftiger Umgang. Ich glaube, dass es notwendig ist, vernünftige und realistische Maßnahmen zu ergreifen, und zwar um sowohl den Bestand als auch den Fischereisektor in Europa zu schützen.

Während hier Personen anwesend sind, denen der Schutz des Thunfischs sehr am Herzen liegt, möchte ich denjenigen sagen, die eventuell aus eher ländlichen Regionen kommen, die auf die Fischerei angewiesen sind, dass sie auch an die andere hier bedrohte Art denken mögen, und damit meine ich unsere Fischer.

Aus diesem Grund werde ich für den Änderungsantrag stimmen, den Roten Thun in den Anhang II aufzunehmen.

 
  
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  Isabella Lövin (Verts/ALE).(SV) Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schauen Sie sich doch einmal in diesem Plenarsaal um. Die leeren Sitzplätze können stellvertretend für all die Raubfische angesehen werden, die binnen 50 Jahren aus den Weltmeeren verschwunden sind. Es ist den weltweiten Fischereiflotten gelungen, die für das Ökosystem so wichtigen Raubfische auf dem gesamten Planeten auszurotten. Darin eingeschlossen sind Thunfisch, Kabeljau und Lachs. Die EU ist die zweitgrößte Fischereination in der Welt und wir sind zweifellos für das Schwinden der Fischbestände verantwortlich.

So wurden in den Jahren 2000 bis 2008 mittels EU-Fischereifonds mehr als 23 Millionen Euro für den Aufbau einer neuen Flotte für den Thunfischfang ausgegeben, und damit für eine Industrie, die den Steuerzahler jedes Jahr auch Millionen für die Überwachung zur Bekämpfung des illegalen Fischfangs kostet. Und all das nur damit 70 % des Fischfangs dann nach Japan exportiert und dann bei exklusiven Geschäftsessen verspeist werden können.

Ich möchte Sie alle daran erinnern, dass die Aufnahme des Roten Thuns in den Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens nicht gleichbedeutend mit einem Verbot der klein- und mittelständischen Fischereiwirtschaft in Europa ist, sondern lediglich die Exporte stoppen wird, die von den Steuerzahlern intensiv bezuschusst werden. Es wäre auf jeden Fall ein guter Einstieg in das von der UN ausgerufene Internationale Jahr der Artenvielfalt.

 
  
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  Catherine Soullie (PPE).(FR) Herr Präsident! Heute sind weniger als 15 % des ursprünglichen Bestands an Rotem Thun vorhanden. Angesichts solcher Zahlen scheint die Lösung nahe liegend. Wir sollten dabei jedoch nicht die durch diese Entscheidung, über die wir hier uns und heute aussprechen, betroffenen Arbeitsplätze vergessen. Es muss betont werden, dass es nicht das Ziel von CITES ist, die Fischerei zu verbieten, sondern lediglich den internationalen Handel mit dieser Sorte Fisch, der zu 80 % nach Japan exportiert wird.

Mit dem Schutz des Thunfischs wird einerseits natürlich eine vom Aussterben bedrohte Art geschützt, andererseits wird damit aber auch die Fortsetzung eines ausgeglicheneren und nachhaltigeren Fischfangs gefördert, und damit eines Fischfangs, der für unseren Binnenmarkt bestimmt ist und Arbeitsplätze schafft. Ich bin für die Idee, den Roten Thun in den Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens aufzunehmen, und während ich davon ausgehe, dass diese Entscheidung positiv sein wird, wird die Unterstützung der Kommission dabei von entscheidender Bedeutung sein, weil dies zur Folge hätte, dass der Fischereisektor vollständig reformiert werden kann.

Meine Frage betrifft deshalb die Bedingungen einer solchen Unterstützung. Frankreich beantragt eine 18-monatige Verlängerung in Verbindung mit finanziellen Maßnahmen für die von einem Handelsverbot betroffenen Fischer und Reeder. Wie lautet die diesbezügliche Meinung der Kommission?

Darüber hinaus mache ich mir, so wie viele meiner Kollegen, über die Fairness Gedanken. Wie können wir garantieren, dass von Booten unter der Flagge von Ländern wie Tunesien oder Libyen usw. das internationale Handelsverbot ebenso strikt eingehalten wird wie von uns? Wie sehen die neuen Kontroll- und Strafmaßnahmen aus?

Unsere Politik der nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten muss praxisbezogen sein und mag manchmal in bestimmten Sektoren auch Unmut hervorrufen, aber ich hoffe, dass die Kommission und der Rat nicht den Blick für die Anpassungen verlieren werden, die erforderlich sind, um diese Maßnahmen umzusetzen.

 
  
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  Guido Milana (S&D).(IT) Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich unterstütze - und ich habe auch bereits diesbezügliche Änderungsanträge eingereicht - die Aufnahme des Roten Thuns in den Anhang II. Diese Unterstützung lässt mich wahrlich nicht wie einen Verbrecher fühlen. Im Gegenteil, ich bin in etwa auf derselben Wellenlänge wie diejenigen, die vor mir und angefangen bei Frau Gardini, eine andere Meinung geäußert haben.

Es ist absolut falsch, Tiger, Eisbären, Elefanten und Thunfisch gleichzusetzen. Die FAO würde es sich selbst niemals gestatten, etwas anderes zu sagen oder eine andere Position für diese anderen vom Aussterben bedrohten Arten zu vertreten. Eine andere Meinung darüber zu haben, wie das Thema Thunfisch zu behandeln ist, bedeutet aber sicherlich nicht, dass Artenvielfalt als um jeden Preis zu verteidigender Wert missachtet wird.

Der Sinn und Zweck eines Entschließungsantrags ist absolut unterstützungswürdig. Zu einem Zeitpunkt, an dem einige Leute einen Rückschritt in Bezug auf die Einschätzung der Thunfisch-Biomasse im Meer zu machen scheinen, bedeutet ein schneller Entscheid für die Aufnahme in Anhang I wohl auch, dass über die Nebeneffekte dieser Entscheidung, die schwerwiegend und in vielen Wirtschaftszweigen irreversibel sind, hinweggesehen wird.

Das gilt in gewissem Maße auch für das Thema Korallen und die entsprechende Aufnahme in den Anhang II. Denn auch hier liegen Daten vor, aus denen nicht definitiv die Ausrottung oder Gefährdung der Tiefseekoralle, eine Korallenart, die in einer Tiefe von mehr als 150 bis 200 Metern vorkommt, hervorgeht, und das ist es doch, was durch diese Maßnahme bezweckt werden soll.

 
  
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  Carl Haglund (ALDE).(SV) Herr Präsident! Es war einmal vor langer Zeit möglich, den Roten Thun oben in meinem Teil der Ostsee zu fangen, aber wir wissen ja, wie die Situation heute aussieht. Der Rote Thun ist aufgrund der massiven Überfischung vom Aussterben bedroht.

Wir haben hier und heute diese ziemlich traurige Aussprache, weil zur rechten Zeit nicht die richtige Entscheidung getroffen wurde. Wir sind nun schließlich hier, weil die Entscheidungsträger sich seit Jahren weigern, den wissenschaftlichen Empfehlungen Gehör zu schenken. Demzufolge stehen wir nun vor dem Problem, in Anbetracht der Situation drastische Maßnahmen ergreifen zu müssen. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auch noch einmal auf die bereits von Menschen auf diesem Gebiet gemachten Fehler aufmerksam machen. Die kanadische Küste liefert ein gutes Beispiel dafür, wie es dem Menschen gelungen ist, den Kabeljaubestand vollständig zu zerstören. Dieser ist aufgrund von Überfischung vollständig zusammengebrochen und man hatte dort die gleiche Diskussion wie wir sie heute hier führen. Wir dürfen es nicht zulassen, dass dem Roten Thun ein ähnliches Schicksal widerfährt. Aus diesem Grund ist der Vorschlag Frankreichs, neben anderen, nicht besonders geeignet, weil er genau diesen Effekt provozieren könnte.

Die Tatsache, dass die Hälfte, oder fast der gesamte Fischereiausschuss hier sitzt, macht natürlich auch deutlich, dass in diesem Parlament sicher nicht optimal mit diesen Themen umgegangen wird; sprich, der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit diskutiert für sich und erarbeitet Ideen und dann kommen diejenigen von uns, die sich mit Fischereiangelegenheiten beschäftigen hier hin, und debattieren darüber. Das ist etwas, über das wir mal nachdenken sollten. Nichtsdestotrotz denke ich, dass der Vorschlag des Ausschusses gut ist. Er fußt auf einem soliden wissenschaftlichen Fundament, und es gibt keinen Grund, den vom Ausschuss gewählten Ansatz in Bezug auf diese Angelegenheit zu ändern.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE).(ES) Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für den Roten Thun ist bereits vor einiger Zeit schon die Alarmstufe Rot ausgelöst worden, und wir erhalten seit Jahren Informationen, die eindeutig zeigen, dass die Bestände schrumpfen und wie wir zu dieser Entwicklung beitragen, unter anderem durch öffentliche Subventionen. Die Europäische Union hat in den letzten Jahren allein 34 Millionen Euro für Modernisierungsmaßnahmen ausgegeben.

Ich denke, dass wir das einmal sagen müssen, dass wir für die Situation, in der wir derzeit stecken, selbst verantwortlich sind. Wir haben den Bestand an Rotem Thun bis kurz vor die Ausrottung gebracht und wir können jetzt nicht einfach so tun, als wäre dies nicht unsere Schuld. Wir haben nun die Gelegenheit, dieses Problem zu berichtigen, indem der Rote Thun in den Anhang I des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) aufgenommen wird, und dies ist die einzige Möglichkeit, die wir haben, denn ich möchte betonen, dass viele Menschen für die Bestreitung ihres Lebensunterhalts darauf angewiesen sind.

Es ist richtig, dass es Sektoren gibt, die sich richtig verhalten haben, und diese können und sollten auch damit so weitermachen, aber dafür braucht es eben Thunfisch. Ohne Thunfisch werden sie nicht in der Lage sein, auch nur irgendetwas tun zu können. Die einzige Garantie dafür ist der Anhang I und aus diesem Grund ist jede Maßnahme, die sich eindeutig gegen diesen Vorschlag richtet, eine schlechte Maßnahme, die das Problem nur noch hinauszögern, es aber keinesfalls beenden wird. Damit wir uns nicht missverstehen, lassen Sie mich Folgendes klarstellen: Wir haben eine historische Verantwortung gegenüber dieser Art und gegenüber den Menschen und Familien, die davon ihren Lebensunterhalt bestreiten. Lassen Sie uns mutig und mit der Ehre, die einer Europäischen Union würdig ist, dieses Mal uns dieser Verantwortung stellen.

 
  
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  Ioannis A. Tsoukalas (PPE).(EL) Herr Präsident! Von meinen Kollegen ist bereits jeder Aspekt dieser Angelegenheit angesprochen worden. Ich sollte vielleicht erklären, dass ich die von Herrn Milana bereits zuvor dargestellten Standpunkte unterstütze, und möchte sagen, dass wir im Hinterkopf behalten sollten, dass die Aufnahme vom Roten Thun in den Anhang I zahlreiche gesellschaftliche und wirtschaftliche Folgen haben wird, wie zum Beispiel Insolvenzen und die Schließung zahlreicher Unternehmen, insbesondere Klein- und Mittelbetriebe, Arbeitsplatzverluste und ein Wettbewerbsverlust für Europa.

Wir dürfen nicht vergessen, dass der Rote Thun einen 6 Milliarden Euro schweren internationalen Markt unterhält. Ich möchte vielmehr ein paar wissenschaftlich fundierte Vorschläge hören, die darauf abzielen, die Existenzfähigkeit der Populationen an Rotem Thun für die Zukunft sicherzustellen, und die darüber hinaus aber auch die Zukunftsfähigkeit europäischer Fischer und ihrer Familien berücksichtigen. Aus meiner Sicht ist der beste und am meisten geeignete Weg dafür die Aufnahme in Anhang II.

Es darf nämlich auch nicht vergessen werden, dass die Europäische Union da draußen nicht für sich alleine fischt, weder im Mittelmeer noch im Atlantik. Das Fangen von Rotem Thun ist eine globale Angelegenheit. Und die europäischen Fischer sind dabei einem harten und oftmals unfairen Wettkampf mit den nordafrikanischen Ländern ausgesetzt. Eine einseitiges Überleben von Thunfischpopulationen ist dabei jedoch Unsinn. Wir müssen sicherstellen, dass alle am Spiel Beteiligten sich an dieselben Regeln halten.

Darüber hinaus ist die Tatsache, dass Japan über einen Vorrat von 30.000 Tonnen tief gekühltem Roten Thun verfügt, gegebenenfalls auch von Interesse, und ein Verbot könnte dazu führen, dass der Bestandspreis von 10 Milliarden USD heute auf 20 Milliarden USD steigt.

 
  
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  Daciana Octavia Sârbu (S&D). Herr Präsident! Alle Elemente dieses Übereinkommens sind wichtig. Ich möchte mich jedoch auf das Thema Roter Thun konzentrieren.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir nun handeln, um einen Zusammenbruch des Bestands zu verhindern und eine Erholung der Anzahl von Rotem Thun zu ermöglichen. Im Jahre 2006 hat die Internationale Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik einen Aktionsplan erstellt, um die Dokumentation und die Überwachung der Bestände sowie die Kontrolle der Schiffe und Boote zu verbessern.

Es ist jedoch klar, dass das allein nicht ausreicht. Die Bestände, insbesondere der Ostbestand im Mittelmeer, befinden sich weiterhin in einem kritischen Zustand und es besteht das tatsächliche Risiko, dass wir sehr bald Zeugen des Aussterbens dieser bedrohten Art werden.

Die Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens sollte sich deshalb darauf einigen, den Roten Thun in den Anhang I des Übereinkommens aufzunehmen, und die Mitgliedstaaten und die Kommission müssen mehr unternehmen, um den illegalen Fischfang zu bekämpfen und die vereinbarten Beschränkungen und Quoten umzusetzen.

 
  
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  Ramon Tremosa i Balcells (ALDE).(ES) Herr Präsident! Im Hinblick auf das mögliche Fangverbot für Roten Thun im Mittelmeer bin ich sehr besorgt darüber, dass illegaler Fischfang den legalen Fischfang verdrängen wird, und dass am Ende Unschuldige für die Sünden der Schuldigen bezahlen müssen.

Allein in Katalonien stehen hunderte Arbeitsplätze auf dem Spiel. Der dort praktizierte Fischfang ist respektvoll, vollständig geregelt und überwacht, was sowohl das Management der Fischerei als auch des Handels angeht.

Seit 2006 ist das Fangvolumen für den Roten Thun im Ostatlantik und dem Mittelmeer um 30.000 Tonnen auf 13.500 Tonnen reduziert worden. Die Mindestgröße für einen einzelnen Fisch ist von 10 auf 30 Kilo gestiegen und aus einer elf Monate dauernden Fangsaison ist eine elfmonatige Fangsperre geworden.

Abschließend denke ich, dass es bei den internationalen Experten in Bezug auf die Ausrottungsgefahr des Roten Thuns keinen gemeinsamen Konsens gibt. Wenn die Populationen zwischen 1970 und 2010 miteinander verglichen werden, sofern entsprechende Kontrolldaten vorliegen, dann liegt die Population des Roten Thuns bei über 15 %. Sie liegt zwischen 21 % und 30 % und damit eindeutig über den für die Aufnahme in den Anhang I des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) festgelegten 15 %.

 
  
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  Carmen Fraga Estévez (PPE).(ES) Herr Präsident! Auch ich möchte über kommerziell gefangene Fischarten sprechen und ich möchte deutlich herausstellen, dass regionale Fischereiorganisationen bereits für das Management und die Erhaltung dieser Arten zuständig sind. Man braucht in der Tat wirklich nur einmal den Text des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) zu überfliegen, um zu erkennen, dass es dabei gegebenenfalls um Elefanten oder Eisbären, nicht jedoch um kommerziell gefangene Fischarten geht.

Ich bin nicht gegen einen Schutz des Roten Thuns, dies wäre absurd, selbst wenn es nur um seine Bedeutung für die Fangflotte ginge. Ich denke jedoch, dass die Maßnahmen von Organen ausgewählt werden müssen, die über die besten Experten sowohl auf dem Gebiet des Fischereimanagements als auch der wissenschaftlichen Forschung verfügen, weil es nämlich einen Grund dafür gibt, dass CITES auf externe Unterstützung zurückgreifen muss, wenn Vorschläge in Bezug auf diese Arten eingereicht werden.

Aus diesem Grund denke ich, dass der Vorschlag für die Aufnahme des Roten Thuns in den Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens unnötig und nicht gerechtfertigt ist, weil er bereits den von der Internationalen Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) festgelegten Maßnahmen unterliegt. Es wäre unfair, weil es unnötig eine Flotte zerstören würde, die sich gerade mit Nachdruck auf dem Weg befindet, den Fischfang zu reduzieren, und es wäre sogar kontraproduktiv, weil es zu einem unkontrollierten Schwarzmarkt für Roten Thun führen könnte.

Ich sehe den enormen Druck, dem die öffentliche Meinung im Allgemeinen und dieses Parlament, wie wir es gerade spüren, durch umweltpolitische NRO ausgesetzt sind. Meine Fraktion hat aus diesem Grund entschieden, die Aufnahme in den Anhang II zu befürworten, und zwar als ein Kompromiss zwischen dem Vorschlag des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit und denjenigen unter uns, die der Meinung sind, dass das Fischereimanagement nicht den regionalen Fischereiorganisationen entrissen werden darf. Unser Vorschlag beruht allerdings auch auf den wissenschaftlichen Empfehlungen für CITES. Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) hat empfohlen, den Roten Thun lediglich in den Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens aufzunehmen, was zeigt, dass der FAO-Bericht von vielen Leuten noch nicht mal gelesen wurde.

 
  
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  Catherine Bearder (ALDE). Herr Präsident! Ich begrüße die Zusicherungen, die an diesem Abend gegeben wurde, dass die EU keine Vorschläge unterstützen wird, die zu einem Anstieg der illegalen Jagd auf Elfenbein führen würden, und ich bin dennoch bestürzt zu hören, dass die Kommission dann hingeht und erklärt, dass alle Vorschläge, den Afrikanischen Elefanten nicht mehr in Anhang I, sondern nur noch in Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens aufzuführen, objektiv auf Grundlage der von CITES festgelegten Regeln bewertet werden sollen.

Diese beiden Aussagen stehen in direktem Widerspruch zueinander. Jede Diskussion über eine Lockerung der Schutzmaßnahmen für Elefanten im Rahmen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens wird die Wilderer in ihrer Hoffnung bestärken, dass es bald einen Markt für ihre auf illegale und grausame Weise beschafften Waren geben wird.

Sambia und Tansania verstoßen gegen das Übereinkommen, da sie nicht alle Länder mit Elefantenpopulationen befragt haben, wie es in Resolution 9.24 des Washingtoner Artenschutzübereinkommens als Kriterium für Änderungsanträge festgelegt ist. Wir erwarten, dass Kommission und Rat sicherstellen, dass sowohl die Verfassung von CITES als auch das beschlossene Moratorium respektiert werden. Wie beabsichtigen die beiden es zu verhindern, dass die illegalen Vorschläge von Tansania und Sambia von vornherein überhaupt auf der Tagesordnung landen?

 
  
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  Antonello Antinoro (PPE).(IT) Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, dass ich mit ausreichend Zuversicht sagen kann, dass der Beitrag von der Vorsitzenden des Fischereiausschusses, Frau Fraga Estévez, einige technische Informationen geliefert hat, die wir entweder bis dahin nicht so wahr haben wollten oder tatsächlich nicht gekannt haben.

Sie hat erklärt, wie die Empfehlung der FAO lautet, was die Wahrheit ist und was gefordert wird. Alles andere ist Manipulation und Konditionierung dieses Parlaments und vieler seiner Mitglieder. Ich möchte nicht, dass wir vergessen, dass Politik souverän sein muss, und dass wir den Einfluss und den Druck von wirtschaftlichen Gruppen, die wahrscheinlich andere Dinge wollen, von diesem Parlament fern halten müssen.

Wir wissen, dass in den letzten beiden Jahren der Preis für Thunfisch gefallen ist, und wir wissen, dass wir Beschränkungen festgelegt haben, durch die bereits eine Reduktion auf 40 % stattgefunden hat. Ausgehend von Untersuchungen, von denen keiner mit Sicherheit sagen kann, ob sie zutreffen, ist alles andere eine Manipulation von Seiten der wirtschaftlichen Mächte, die voraussichtlich das genaue Gegenteil dessen, wonach wir streben, wollen, nämlich dass der Thunfischpreis unverhältnismäßig ansteigt, und dafür sorgen, dass es dann am Ende nur die kleinen Betriebe mit ihren kleinen Fangflotten sind, von denen so viele Regionen in diesem wundervollen, unserem Europa abhängig sind, die die Rechnung dafür bezahlen.

Als Nächstes möchte ich die Empfehlung geben, dass die Kommission und der Kommissar, auch angesichts der Tatsache, dass die neue Kommission einen Minister für auswärtige Angelegenheiten umfasst und nun sicherlich adeliger als zuvor ist, sicherstellen, dass mit anderen nicht europäischen Staaten Abkommen geschlossen werden, so dass das Fangverbot für den Roten Thun nicht nur für Europa gilt, und dass eine Preiskontrolle, auch für nicht europäische Länder, angestrebt wird.

Wir unterstützen deshalb eindeutig den Änderungsantrag von Frau Estevéz mit all seinen Konsequenzen, was den Anhang II angeht.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE).(PT) Im November letzten Jahres hat die ICCAT umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um den Fang von Rotem Thun zu beschränken: Eine Reduzierung des Fangvolumens von 22.000 auf 13.500 Tonnen für das Jahr 2010 und eine Beschränkung für das Ringwadenfischen auf den Zeitraum vom 15. Mai bis 15. Juni. Ehrgeizige und noch nie vorher da gewesene Maßnahmen, um es mit den Worten von Kommissar Joe Borg zu sagen. Diese Entscheidungen sind in Übereinstimmung mit den jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Art getroffen worden, und ihre Auswirkungen sollten vor Ende 2010 bewertet werden.

Aus diesem Grund ist es unsinnig, neue Beschränkungen, die einer Aufnahme des Roten Thuns in den Anhang I gleichkämen, vorzubringen, welche in wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Hinsicht eine Strafe für den Sektor wären, insbesondere in der Phase der schweren Krise, in der er sich momentan befindet. Was der Fischereisektor stattdessen benötigt, ist ein dynamisches Gleichgewicht zwischen den drei Säulen seines Fundaments: Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft.

Im Hinblick auf die umweltpolitischen Anforderungen müssen diese wissenschaftlich fundiert sein, was auch tatsächlich der Fall bei der ICCAT-Tagung mit der aktiven Teilnahme der Europäischen Union gewesen ist. In Anbetracht dessen würde die Aufnahme des Roten Thun in den Anhang I einen schwerwiegenden Präzedenzfall für das Ignorieren der Notwendigkeit folgender Aspekte sein: Erstens, eine wissenschaftliche Basis für die Durchsetzung von Beschränkungen und zweitens, ein Gleichgewicht zwischen den Säulen Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft. So würde der Weg für andere, überhastet und voreingenommen getroffene Entscheidungen geebnet werden, mit denen die Normen des zuständigen Managements pervertiert würden.

 
  
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  Alain Cadec (PPE).(FR) Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, dass der vom Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit gemachte Vorschlag, den Roten Thun in Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens aufzunehmen, eine zu radikale Maßnahme darstellt. Aus diesem Grund möchte ich das von drei Anforderungen abhängig machen, die, so glaube ich, einen fairen Kompromiss ermöglichen.

Der Erste betrifft das unabhängige wissenschaftliche Gutachten, das bis Oktober 2010 veröffentlicht und auf der CITES-Tagung im September 2011 bestätigt werden muss. Ich glaube, dass dieses wissenschaftliche Gutachten von entscheidender Bedeutung ist. Wir müssen die Gewissheit haben, dass die Art tatsächlich bedroht ist, bevor wir eine radikale Entscheidung in Bezug auf Fang von und Handel mit Rotem Thun treffen.

Der Zweite ist, dass es unerlässlich ist, eine Garantie dafür zu haben, dass die Verordnung (EG) Nr. 865/2006 über das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) abgeändert wird, da dies zu einem allgemeinen Ausschluss für den internationalen Handel mit Rotem Thun führen wird. Dieser Änderungsantrag würde bedeuten, dass wir bekommen, was wir alle wollen: Das Überleben unserer klein- und mittelständischen Küstenfischerei, vor allem im Mittelmeerraum.

Der dritte Aspekt ist, dass meines Erachtens eine finanzielle Unterstützung seitens der Europäischen Union für die durch diese Entscheidung betroffenen Fischer und Reeder unbedingt notwendig ist, wenn wir uns für eine Aufnahme in den Anhang I entscheiden.

Und der letzte Aspekt ist, dass diese Entscheidung, falls sie unter den Bedingungen, die ich gerade aufgezählt habe, getroffen wird, mit entscheidend strengeren Kontrollen in Bezug auf den Kampf gegen illegale Fischerei einhergehen muss. Nur unter diesem Bedingungen und diese ausschließlich kann ich der Aufnahme des Roten Thuns in den Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens zustimmen. Ohne diese Zusicherungen wäre eine Aufnahme in Anhang II nicht die schlechteste Lösung, wenn nicht sogar die beste.

 
  
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  Esther de Lange (PPE).(NL) Herr Präsident! Wir können es uns nicht leisten, den Verlust der Artenvielfalt zu ignorieren. Das hätten auch meine Worte sein können, aber es sind die der Europäischen Kommission, die des Umweltkommissars, Herrn Dimas, um genau zu sein, die er während eines Austauschs über die Artenvielfalt im vergangenen Monat gesagt hat.

Ich vermute, dass die neue Kommission dies ebenso sieht und die Bedeutung der Artenvielfalt als ebenso wichtig erachtet. Falls dies nicht der Fall ist, so möchte man mir das mitteilen. Gerade weil sich die Europäische Kommission an der Diskussion um die Artenvielfalt beteiligt, wundert es mich, dass sie zum einen alles tut, um Arten zu retten und den Verlust von Artenvielfalt zu bekämpfen, während eben die gleiche Organisation nicht, oder noch nicht, den Mut besitzt, einfach vorzuschlagen, dass eine bedrohte Tierart wie der Rote Thun, in den Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens aufgenommen wird. Das klingt nach Zweigesichtigkeit. Natürlich müssen wir die Fischer finanziell unterstützen, die nach Treu und Glauben arbeiten, um über diesen Eingriff hinwegzukommen. Bei diesem Punkt stimme ich mit meinem Vorredner überein. Darüber hinaus müssen wir hartnäckiger gegen den illegalen Thunfischfang vorgehen.

Ich möchte jedoch, meine Damen und Herren der Kommission, noch einen Schritt weitergehen. Für mich ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, und insbesondere der Rote Thun, ein Musterfall. Ein Musterfall dafür, ob Sie, die Kommission, in der Lage sind, Ihren Worten auch Taten folgen zu lassen. Ein Musterfall dafür, herauszufinden, ob diese neue Kommission Führungsqualitäten unter Beweis stellen kann, oder ob sie stetig den Mitgliedstaaten ihr williges Ohr leiht, die, wie wir wissen, hier zu keiner Einigung kommen werden, und ob sie es zu verhindern weiß, sich in Formulierungen und Debatten zu verstricken, und stattdessen Maßnahmen ergreift.

Ich habe lediglich Ihre Worte zitiert, Sie sagen, dass sie darauf vorbereitet sind, deshalb ist es jetzt an der Zeit, den Worten auch Taten folgen zu lassen, und ich möchte der Kommission sagen: Beginnen Sie mit dem Roten Thun.

 
  
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  Simon Busuttil (PPE).(MT) Wenn wir die Fischer nach ihrem Gutdünken walten lassen, dass werden wir zum Abbau und der Ausrottung des Thunfischbestands beitragen. Gleichzeitig würden wir jedoch auch, Herr Präsident, wenn wir ein vollständiges Verbot für den Handel mit Thunfisch verhängen, die Fischer, die Gemeinschaft der Fischer, ihre Familien sowie die Gesellschaft, die von ihnen abhängig ist, zerstören.

Ich glaube jedoch, dass dies zwei Extreme sind: Wir sollten weder die Thunfischbestände ausrotten, noch sollten wir den Sektor zerstören, der voll und ganz darauf angewiesen ist. Zwischen diesen beiden Extremem gibt es jedoch einen Weg, den wir einschlagen können, und der zu einem Kompromiss führt. Es ist der Weg, mit dem man den Fischereisektor viel besser kontrollieren kann als bisher, ohne ihn dabei jedoch vollständig zu zerstören.

Deshalb glaube ich, dass die Aufnahme des Roten Thuns in den Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens eine extreme Maßnahme ist, deren Ergreifung es zu vermeiden gilt. Wir sollten besser daran tun, das umzusetzen, was die ICCAT vorschlägt, die seit Jahren die Reduzierung der Fischfangquoten praktiziert. Um jedoch einen Kompromiss zu erzielen, könnten wir ihn auch in den Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens aufnehmen.

Herr Präsident, um eine Ausrottung der Thunfischbestände zu verhindern, müssen wir den vielen Fischern, die darauf angewiesen sind, nicht ihre Existenzgrundlage entziehen. Es ist möglich, diese beiden Positionen miteinander zu vereinbaren.

 
  
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  Seán Kelly (PPE). Herr Präsident! Wenn Sie mir das Wortspiel verzeihen mögen, ich denke, es handelt sich hierbei um eine regelrechte Fangfrage: Wenn wir den Fischfang verbieten, vor allem den von Thunfisch, bedeutet dies das Aus für die Fischer. Verbieten wir ihn nicht, gibt's nichts mehr zu fangen.

Ich denke, dass eines der Schlüsselelemente dabei, und dieser Punkt kommt in vielen unserer Debatten vor, der wissenschaftliche Nachweis ist. Es ist gesagt worden, dass der wissenschaftliche Nachweis nicht ausreichend zuverlässig und aktuell genug sei.

Deshalb möchte ich Kommission und Rat fragen: Sind Sie mit dem wissenschaftlichen Nachweis, der erstellt wurde, zufrieden? Weil Sie sich nämlich auf wissenschaftliche Beweise berufen können, aber dann tritt vielleicht jemand mit einer anderen Art von Empfehlung von anderen Wissenschaftlern auf den Plan.

Deshalb denke ich, dass hier ein Schlüsselelement verborgen ist, und ich würde gerne hören, was Kommission und Rat dazu zu sagen haben.

 
  
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  Izaskun Bilbao Barandica (ALDE).(ES) Herr Präsident! Wir haben heute gehört, dass illegaler Fischfang mit der Mafia verknüpft ist, und auch ich möchte mich für einen Sektor aussprechen, der bereits bei vielen Gelegenheiten gezeigt hat, dass er verantwortlich handelt.

Ich plädiere für die Notwendigkeit, den Fischfang zu kontrollieren. Ich plädiere ebenso für die Notwendigkeit, die Mafia zu kontrollieren. Das kann jedoch nicht ein Grund dafür sein, den Roten Thun in den Anhang I aufzunehmen.

Ich muss darüber hinaus erwähnen, dass die baskische Fischereiflotte, die durch diese Entscheidung, wenn sie denn so ausfiele, maßgeblich betroffen wäre, gezeigt hat, dass sie sehr verantwortlich handelt, weil sie, um den Sektor zu verteidigen, schon bei Gelegenheit darum gebeten hat, den Fischfang von anderen Sorten, wie zum Beispiel Sardellen, auszusetzen.

Und ich muss auch sagen, dass wir darauf hören sollten, was die Internationale Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) sagt, da sie im Jahre 2009 einschneidendere und intensivere Managementmaßnahmen in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des wissenschaftlichen Ausschusses angenommen hat.

Ich möchte betonen, dass für das Jahr 2010 eine Fangquote von 3.500 Tonnen festgelegt worden ist. Im Jahre 2009 waren es 22.000 Tonnen und 2006 sind es 32.000 Tonnen gewesen. Aus diesem Grund ist ein Kompromiss geschlossen worden, um gegebenenfalls neue Kontrollmaßnahmen umzusetzen.

Ich bin gegen eine Aufnahme des Roten Thuns in den Anhang I, da dies viele Sektoren, einschließlich der Kleinbetriebe, zerstören könnte, was heute so noch nicht so zur Sprache gebracht worden ist. Wir sollten deshalb seine Aufnahme nur dann unterstützen, wenn sich diese Maßnahmen als nicht wirksam erweisen sollten.

 
  
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  Franz Obermayr (NI). - Herr Präsident! Lassen Sie mich als Alpineuropäer vom Wasser wieder auf das Land kommen. Ich möchte der Kommission gerne eine Bitte nach Doha mitgeben, und zwar betreffend die Anregung einer Kennzeichnungspflicht. Wie wir wissen, besteht für gezüchtete Greifvögel – ich denke hier an Falken – im Handel eine Kennzeichnungspflicht. Die Tiere sind registriert, sie sind mit Ringen oder bei größeren Tieren mit Chips gekennzeichnet, so dass bei Bedarf eine Identifikation möglich ist. Ohne Kennzeichnung kein Handel.

Da komme ich zum Punkt. Für andere Tierarten, die bedroht sind bzw. nachgezüchtet werden, wie etwa den Luchs in Mitteleuropa, existiert diese Pflicht nicht. So kann es passieren, dass freilaufende, freigekommene oder gehandelte Tiere nicht gekennzeichnet sind und eine genaue Erfassung nicht möglich ist. Das ist schlecht sowohl für die Verhaltensforschung als auch für die Bestandsforschung, und natürlich ist auch illegaler Handel leichter möglich. Daher schlage ich vor, dass diese Kennzeichnung als sinnvoller Beitrag zur Diskussion nach Doha mitgenommen wird. <BRK>

 
  
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  Mairead McGuinness (PPE). Herr Präsident! Ich bin in diesen Plenarsaal gekommen, um aufgeklärt zu werden, oder ich habe wenigstens gehofft, dass dies möglich sein würde, weil es zwei sehr stichhaltige Seiten in dieser Aussprache gibt, insbesondere, was den Roten Thun angeht.

Der erste Punkt, den ich machen möchte, ist, dass wir über illegale Fangtechniken gesprochen haben, und es scheint mir so, als ob die diejenigen, die sich dieser Techniken bedienen, sich nicht daran stören, was alles unter welchem Anhang aufgeführt ist. Sie werden damit fortfahren, bis wir eine effektive polizeiliche Kontrolle dieser Vorschriften und Bestimmungen haben.

Auf der einen Seite können wir die Logik für eine Klassifizierung unter Anhang I teilweise nachvollziehen, aber es gibt halt auch sozioökonomische Faktoren. Ich denke, dass wir uns deshalb auf die Ergebnisse konzentrieren sollten.

Es gibt den Aspekt der Rückwürfe und die Auswirkungen einer Anhang I-Kategorisierung in diesem Zusammenhang für die Fischer. Ich tendiere zu der Ansicht, aber ich werde später noch mit meinen Kollegen innerhalb der Fraktion darüber diskutieren, dass der Rote Thun nicht in Anhang I aufgenommen werden sollte und vielleicht ist der Anhang II der insgesamt bessere Ort. Es zeigt sich, dass trotz der Länge und Gehalt dieser Aussprache es immer noch Unklarheiten gibt, zumindest was mich betrifft.

 
  
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  Giovanni La Via (PPE).(IT) Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Bezug auf die kontroversen wissenschaftlichen Daten, über die verschiedene Parteien gesprochen haben, und im Hinblick auf ein Bestandsvolumen, das gewiss jetzt, und selbst im allerschlimmsten anzunehmenden Fall noch nicht so ist, dass eine Aufnahme in Anhang I gerechtfertigt wäre, glaube ich nicht, dass solch eine restriktive Maßnahme, selbst mit den Einschränkungen, die eindeutig bei bestimmten Regionen in Bezug auf die Fischerei verhängt würden, die beste Lösung ist.

Vor dem Hintergrund der Anstrengungen, die in den letzten Jahren in Richtung Reduzierung des Fangvolumens durch spezialisierte Thunfischfangunternehmen unternommen wurden, müssen wir, meiner Ansicht nach, diesen Ansatz weiterverfolgen, indem wir den Thunfisch unter Anhang II aufführen und nichts überstürzen, was für einige Regionen und für Betriebe in diesem Sektor nämlich extrem gefährlich wäre.

 
  
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  Silvia Iranzo Gutiérrez, amtierende Präsidentin des Rates.(ES) Als Erstes möchte ich mich für all Ihre Beiträge bedanken, die ich als sehr nutzbringend für das Formen einer gemeinsamen Position, die die Europäische Union auf der nächsten Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) einnehmen sollte. Die große Mehrheit hat die Validität des Washingtoner Artenschutzübereinkommens in Bezug auf die Erhaltung von Arten, die vom Aussterben bedroht sind, betont.

Wie ich bereits zu Beginn, nachdem die Kommission ihren Vorschlag dem Rat unterbreitet hatte, gesagt habe, wird der Rat in der Lage sein, seiner Position bei der CITES-Konferenz in Bezug auf die verschiedenen Aspekte auf der Tagesordnung für die Tagung in Verbindung mit den am meisten vom Aussterben bedrohten Arten Ausdruck zu verleihen. So sind beispielsweise von einigen Rednern wie Frau Bearder, die Tiger und Elefanten, oder wie Frau Liotard, die Eisbären angesprochen worden; die meisten Beiträge haben sich jedoch mit dem Fall des Roten Thuns befasst. In Zusammenhang mit diesem Thema haben wir eine Bandbreite unterschiedlichster Meinungen auf Grundlage verschiedenster Argumente gehört.

Der Rat kennt natürlich die Ergebnisse der letzten Tagung des wissenschaftlichen Ausschusses der Internationale Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) vom Oktober 2009 ebenso wie die Empfehlungen der unabhängigen Expertengruppe der FAO vom Dezember 2009. Der Rat ist sich deshalb der Folgen des Vorschlags, den Thunfisch in die Anhänge des Washingtoner Artenschutzübereinkommens aufzunehmen, die es nicht nur in Bezug auf den Erhalt der Art, sondern auch in Bezug auf das Überleben traditioneller Fangmethoden einiger Fischereien, die sich als nachhaltig für diese Art erwiesen haben, haben wird, voll und ganz bewusst. Der Rat wird deshalb alle diese Aspekte sorgfältig bewerten, bevor er seine Position einnehmen wird.

Abschließend möchte ich nochmals den Dank des amtierenden Vorsitz des Rates an Sie für Ihre Reden und Beiträge in dieser entscheidenden Phase für die Herausbildung einer Position der Europäischen Union für die nächste CITES-Konferenz wiederholen und ich freue mich sowohl den Inhalt Ihrer Beiträge als auch Ihr großes Interesse an den Angelegenheiten, über die in Doha diskutiert werden wird, an den Rat weiterzugeben. Ich möchte Ihnen auch die Zusicherung des spanischen Vorsitzes übermitteln, dass der Erhalt und die nachhaltige Entwicklung bedrohter Tierarten gewährleistet wird. Wir wissen, dass der Rat diesbezüglich vom Parlament voll und ganz unterstützt wird.

 
  
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  Paweł Samecki, Mitglied der Kommission. Herr Präsident! Ich möchte zuerst eine allgemeine Bemerkung machen und sagen, dass ich für all die Beiträge der Redner in Bezug auf all die Themen, über die auf der kommenden Konferenz diskutiert werden wird, wirklich sehr dankbar bin.

Ich kann Ihnen versichern, dass die Kommission sich für einen nachhaltigen Handel sowohl zugunsten der Artenvielfalt als auch der Gemeinschaften, die in Harmonie mit den betreffenden Arten leben müssen, einsetzen wird.

Und jetzt noch ein paar detailliertere Kommentare in Bezug auf Ihre Beiträge: Erstens wird die Kommission, wie ich bereits erklärt habe, in Kürze ihre allgemeine Position in Bezug auf den Roten Thun einnehmen. Dies ist eine wichtige Angelegenheit, weil es dabei in erster Linie um die Fänge durch EU-Fischereiflotten geht. Man ist der Meinung, dass es sinnvoller ist, wenn statt der aus dem Amt scheidenden Kommission, die neue Kommission eine klare Position zu diesem Thema bezieht, weil die neue Kommission dann ja auch dafür verantwortlich sein wird, die EU-Position auf der Konferenz zu verteidigen oder dafür zu werben.

Ich bin wirklich zuversichtlich, dass durch diesen Vorschlag eine nachhaltige Zukunft sowohl für diese Art als auch das damit verbundene Fischereiwesen sichergestellt wird. Dies macht jedoch ein Gleichgewicht zwischen kurzfristigen und langfristigen Perspektiven in Bezug auf dieses Thema erforderlich. In Bezug aber jetzt auf spezielleren Aspekte und die Fragen, die von den verehrten Parlamentariern gestellt wurden, denke ich, dass bei der Frage nach der Unterstützung, die den betroffenen Fischern gegebenenfalls gegeben werden kann, wir betonen sollten, dass die Kommission bereit wäre, die Möglichkeit der Bereitstellung einer solchen Unterstützung im größtmöglichen Ausmaß zu bewerten; wir dürfen dabei jedoch auch nicht vergessen, dass die Zuteilungen im Rahmen des Haushaltsplans für viele Jahre entschieden worden sind, und dass wir angesichts unseres festen finanziellen Budgets für die Jahre 2007 bis 2013 auch die finanziellen Folgen bewerten müssen.

Es gibt eine spezielle Angelegenheit in Bezug auf den Vorschlag, den Roten Thun in den Anhang II aufzunehmen, und ich denke, dass es wichtig ist anzumerken, das es sehr verschiedene Bestimmungen im Washingtoner Artenschutzübereinkommen gibt, die dann im Falle einer Aufnahme in Anhang II gelten würden. Es würde eine Reihe von Diskussionen in Bezug auf juristische und technische Fragen darüber geben, was eine Aufnahme in den Anhang II denn nun eigentlich für eine Bedeutung hat. Die praktischen Auswirkungen einer solchen Kategorisierung wären ungewiss. Aus diesem Grund müssen wir uns darüber Gedanken machen, was die Aufnahme des Roten Thuns in den Anhang II für praktische Konsequenzen hätte.

Im Hinblick auf die Frage nach den Elefanten, die von Frau Bearder aufgebracht wurde, gibt es verfahrenstechnische Schwächen bei den von Tansania und Sambia gestellten Anträgen, aber nach unserer juristischen Einschätzung reichen diese Mängel nicht aus, um diese Anträge verfahrensmäßig ex anteabzulehnen.

Abschließend möchte ich noch auf die Frage von Herrn Kelly zu sprechen kommen. Ist die Kommission mit den wissenschaftlichen Nachweisen zu diversen Themen zufrieden? Ich denke, dass es für die Kommission schwierig ist, wissenschaftliche Nachweise zu hinterfragen, weil dies bedeuten würde, dass die Kommission über bessere wissenschaftliche und forschungstechnische Kapazitäten als die Forschungsinstitute verfügen würde, was aber nicht der Fall ist. Deshalb ist es manchmal sehr schwierig, in Bezug auf einen wissenschaftlichen Nachweis eine Position zu beziehen.

 
  
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  Der Präsident. Ich habe sieben Entschließungsanträge (1) gemäß Regel 115 (5) der Geschäftsordnung erhalten.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Mittwoch um 12.00 mittags statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)

 
  
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  Sergio Berlato (PPE), schriftlich.(IT) Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Debatte, die wir hier und heute über die 15. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens führen, ist besonders für den rationalen Umgang mit wild lebenden Tier- und Pflanzenarten wichtig.

Der entsprechende Entschließungsantrag scheint sich für ein Verbot der Nutzung vieler Ressourcen auszusprechen. Ich beziehe mich dabei insbesondere auf den Vorschlag, die Mittelmeer-Edelkoralle in den Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens aufzunehmen. Ich sollte betonen, dass man in der Wissenschaft der Meinung ist, dass die Art der Familie Coralliidae nicht vom Aussterben bedroht ist, angesichts der Reichhaltigkeit, mit der diese Art in den von ihr bevölkerten Gewässern vertreten ist. Die Aufnahme von Korallen in den Anhang II scheint deshalb zu extrem und läuft den wissenschaftlichen Daten zuwider. Der Handel mit Roten Korallen ist in breiten Regionen des Mittelmeers eine wichtige Einkommensquelle und eine Aufnahme in das Washingtoner Artenschutzübereinkommen würde entscheidende wirtschaftliche Folgen mit einer akuten Beunruhigung in der Öffentlichkeit und entsprechenden Arbeitsplatzverlusten in zahlreichen Ländern, einschließlich Italien, haben.

Aus diesen Gründen sind wir gegen eine Aufnahme dieser Artenfamilie in den Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Darüber hinaus möchte ich die Europäische Kommission auffordern, die Position, die sie bis jetzt eingenommen hat, nochmals zu überdenken, da sie eher auf einem übermäßigen umweltpolitischen Extremismus als auf einer überlegten wissenschaftlichen Analyse zu basieren scheint.

 
  
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  Clemente Mastella (PPE), schriftlich.(IT) Europa ist immer sensibel mit den Probleme in Zusammenhang mit der Ausbeutung von wild lebenden Arten und dem illegalen Handel mit Flora und Fauna umgegangen.

Ich möchte sie daran erinnern, dass CITES als Organisation trotzdem ihre eigenen Entscheidungen auf Ergebnissen und auf wissenschaftlichen Daten, die von geeigneten internationalen Organen ermittelt wurden, stützen sollte. Dabei sind vor allem zwei Punkte heikel: Der Vorschlag, die Arten Corallium spp. und Paracorallium spp. in den Anhang II aufzunehmen und der Antrag, den Roten Thun in den Anhang I aufzunehmen.

In Bezug auf Korallen denken wir, dass es richtig ist, unseren Widerspruch vor dem Hintergrund der Mitte Dezember 2009 von der wissenschaftlichen Expertengruppe der FAO geäußerten negativen Einschätzung weiterhin zu vertreten, die bei ihren Forschungen keine Daten über einen Schwund dieser Arten ermitteln konnte, welche ihre Aufnahme in den Anhang II rechtfertigen würden. All das würde die Wettbewerbsfähigkeit der Korallen-Kunsthandwerksindustrie ernsthaft gefährden, die in vielen Regionen und Städten Italiens (allen voran in Torre del Greco, Alghero und Trapani) eine große Bedeutung für Wirtschaft und Arbeitsplätze hat.

In Bezug auf den Thunfisch sind vor allem Länder wie Frankreich und Italien in den Fang des Roten Thuns involviert und deshalb auch am Schutz dieser Art interessiert, damit sie nachhaltig gefischt werden kann. Wir können diesen Antrag unterstützen, fordern jedoch, dass diese Aufnahme an die Bedingungen geknüpft werden, die Umsetzung der Entscheidung um 12 bis 18 Monate hinauszuschieben und Ausgleichszahlungen für den Sektor bereitzustellen.

 
  
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  Véronique Mathieu (PPE), schriftlich.(FR) Im Gegensatz dazu, was einige Leute glauben machen wollen, ist CITES kein Instrument, das geschaffen wurde, um Handel zu verbieten. Vielmehr ist es Ziel dieses Instruments sicherzustellen, dass wild lebende Tier- und Pflanzenarten nicht durch den internationalen Handel in ihrem Überleben bedroht werden. Vor zwei Wochen hatte ich Gelegenheit, den namibischen Minister für Umwelt und Tourismus zu treffen. Indem in Namibia Elefanten ein tatsächlicher Geldwert beigemessen wird und damit ein streng regulierter Handel mit Elefanten ermöglicht wurde, sind die Bedingungen heute dort so, dass Wilderei bekämpft und verhindert wird. Dank dieser Maßnahmen ist die Anzahl der einzelnen zu dieser Art gehörenden Tiere, ein Fortbestand, der nicht vom Aussterben bedroht ist, deutlich gestiegen. Vor dem Hintergrund dieser Aspekte möchte ich Sie ermutigen, den Vorschlag von Tansania und Sambia, den Afrikanischen Elefanten aus Anhang I zu nehmen und ihn in Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens aufzunehmen, zu unterstützen und den von Kenia vorgelegten Vorschlag abzulehnen.

 
  
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  Edward Scicluna (S&D), schriftlich. Ich glaube sehr an eine nachhaltige Entwicklung und habe keinen Zweifel daran, dass der Rote Thun als Art überfischt ist und Schutz braucht. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen ist erfolgreich dazu eingesetzt worden, in Fällen, wo Kontrollen der unzähligen Wilderer und Jäger vor allem in Entwicklungsländern unmöglich waren, exotische Arten vor dem Aussterben zu bewahren. Ist dies aber nun auch hier der Fall?

Der Rote Thun ist im Nordostatlantik überfischt, weil eine Hand voll Schleppnetzfischereien jeweils tausende von Tonnen fangen. Diese Schleppnetzfischereien kommen aus führenden EU-Ländern: Frankreich, Spanien, Italien. Die EU braucht kein internationales Umweltschutzorgan, das ihr dabei hilft, die in ihren Mitgliedstaaten praktizierte Fischereiindustrie zu kontrollieren.

Wir müssen natürlich pragmatisch bleiben. Wenn die internationale politische Meinung bedeutet, dass wir nicht verhindern können, dass der Rote Thun in das Washingtoner Artenschutzübereinkommen aufgenommen wird, dann lassen Sie uns wenigstens mit gesundem Menschverstand und einer angemessenen Verhältnismäßigkeit diese Art in Anhang II aufnehmen, so wie es auch von der FAO-Expertengruppe vorgeschlagen wurde. Den Roten Thun in den Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens aufzunehmen würde die Wirtschaft meines Landes knapp 2 % des BIP kosten. Das wäre dann so, als ob man fordern würde, die gesamte Lachsindustrie in Schottland auf einen Schlag aufzugeben. Fast 1 % der Arbeiterschaft würde ihre Arbeitsplätze verlieren.

 
  

(1) Siehe Protokoll

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