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Ausführliche Sitzungsberichte
Donnerstag, 11. Februar 2010 - Straßburg Ausgabe im ABl.

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Durchführung der von HOSPEEM und EGÖD geschlossenen Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor (Aussprache)
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  Stephen Hughes, Verfasser. − Herr Präsident! Dies ist eine wichtige Rechtsvorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Liz hat den Hintergrund bereits in Zügen dargestellt. Es wurde lange an ihr gearbeitet – sechs Jahre seit den ersten Treffen, wie sie erwähnt hat. Es ist gut, dass Herr Kommissar Andor heute Morgen hier ist, aber es ist in gewisser Weise schade, dass Herr Kommissar Špidla nicht anwesend ist. Wir haben ihn in diesem Plenarsaal oft kritisiert, aber heute Morgen hätten wir ihm dazu gratulieren können, dass er endlich die Initiative ergriffen hat, um diesen Vorschlag zu den Verletzungen mit Nadeln oder scharfen/spitzen Instrumenten vorzulegen.

Es hat eine Weile gedauert, ihn davon zu überzeugen, zu handeln. Tatsächlich waren seine Dienste diejenigen, die immer wieder rieten, dass er nicht handeln solle, da die 2000 angenommene Richtlinie zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe sowie die Risikoabschätzungselemente der Rahmenrichtlinie von 1989 genügen würden, um diese Art von Verletzungen zu verhindern. Aber schlussendlich haben wir diese Dienste überzeugt, dass bei einer Million Verletzungen pro Jahr eindeutig etwas falsch läuft. Wir brauchten konkrete Rechtsvorschriften, die sich mit diesem Problem beschäftigen, wie sie in den Vereinigten Staaten und in Teilen Spaniens bereits bestehen und sehr wirksam sind.

Schließlich stimmte der Kommissar 2008 zu, wie Liz bereits sagte, zu handeln und entwarf einen Änderungsantrag zu der Richtlinie von 2000. Aber dann äußerten HOSPEEM und EGÖD, die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, ihr Interesse, eine Vereinbarung auszuformulieren. Sie haben diese Vereinbarung ausformuliert. Ich bin froh darüber. Es ist eine gute Vereinbarung, aber sie ist in bestimmten Teilen etwas mehrdeutig. Daher habe ich einen Änderungsantrag vorgelegt, der im Beschäftigungsausschuss angenommen wurde, damit um Veröffentlichung von Leitlinien zu der Richtlinie durch die Kommission gebeten wird, um sicherzustellen, dass eine reibungslose und einheitliche Umsetzung dieser Richtlinie in das Recht der Mitgliedstaaten gewährleistet wird.

Wir unterstützen den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie uneingeschränkt und wir verstehen, dass die Vereinbarung der Sozialpartner nicht berührt werden darf. Wir können sie nicht abändern. Der Rat kann sie nicht abändern. Es ist ihre Vereinbarung. Der wichtigste Teil der Vereinbarung, Klausel 6, die die Beseitigung, Vorbeugung und den Schutz behandelt, enthält jedoch leider eine Mehrdeutigkeit bezüglich der Gefahreneinschätzung und dazu, welche vorbeugenden Maßnahmen von den Arbeitgebern genau umgesetzt werden müssen und wann.

Wenn diese Mehrdeutigkeit nicht geklärt wird, dann gehen wir das Risiko ein, drastische Unterschiede bei der Umsetzung der Richtlinie zu erleben. Aus diesem Grunde bitten wir die Kommission, Leitlinien für die Umsetzung zu erstellen, um Arbeitgebern das Verstehen der Risiken und nötigen Vorsichtsmaßnahmen zu erleichtern, und eine einheitliche Anwendung der Richtlinie zu gewährleisten.

Verletzungen mit Nadeln sind die häufigste und gefährlichste Form von Verletzungen mit scharfen/spitzen medizinischen Instrumenten. Jedes Mal, wenn eine Hohlnadel an einem Patienten verwendet wird, besteht die Gefahr einer Nadelstichverletzung, die zu einer schwerwiegenden Infektion des Arbeitnehmers führen kann, da der Hohlraum als Gefäß für das Blut oder andere Körperflüssigkeiten des Patienten dient.

Es gibt eine große Menge an unabhängigen Beweisen, die gezeigt haben, dass die Einführung verbesserter Schulungsmaßnahmen, sicherer Arbeitstechniken und der Einsatz von medizinischen Geräten, die über sicherheitsoptimierte Schutzmechanismen verfügen, einen Großteil der Verletzungen mit Injektionsnadeln verhindern. All diese Maßnahmen sind nötig, nicht nur ein oder zwei, sondern all diese Maßnahmen zusammen sind nötig.

Studien haben außerdem gezeigt, dass sich der Nutzen beträchtlich verringert, wenn eines dieser drei Elemente nicht umgesetzt wird. Ebenso wären Versuche, sicherheitsoptimierte medizinische Geräte nur in bestimmten Bereichen oder bei bestimmten Patienten zu verwenden, weder praktisch noch wirksam.

In den Ländern, in denen es wirksame Rechtsvorschriften gibt, wie in Amerika, Kanada und Teilen Spaniens, ist klar vorgeschrieben, dass alle drei dieser Elemente umgesetzt werden müssen, um Verletzungen mit Injektionsnadeln zu verhindern. Es ist kein Zufall, dass in diesem Zusammenhang alle gleich sind. Das ist die Mehrdeutigkeit in Klausel 6, die wir durch die Veröffentlichung von Leitlinien zu überwinden versuchen.

Liz hat das Trauma erwähnt, dem Menschen nach Nadelstichverletzungen ausgesetzt sind. In den sechs Jahren, in denen wir an diesem Thema gearbeitet haben, habe ich Menschen getroffen, die sich Nadelstichverletzungen zugezogen hatten, und ich möchte dieses Trauma wirklich hervorheben. Ich traf einen Arzt, der wegen einer Instrumentenverletzung seine medizinische Tätigkeit aufgegeben hat. Ich traf jemanden, der aufgrund einer Instrumentenverletzung HIV bekommen hatte. Ich traf Menschen, bei denen sich herausgestellt hatte, dass sie nicht infiziert sind, aber erst nach Monaten der Unsicherheit. Ich habe auch Müllmänner und Gefängniswärter getroffen, die Nadelstichverletzungen erlitten hatten. Sie fallen nicht unter diese Vereinbarung. Das ist ein anderer Bereich, über den wir in Zukunft nachdenken müssen.

Trotzdem ist es eine gute Vereinbarung und ich denke, wenn wir gute Leitlinien haben, die eine einheitliche Anwendung in der gesamten Europäischen Union sicherstellen können, dann haben wir alle gute Arbeit geleistet und können hoffentlich diese Zahl von einer Million Injektionsnadelverletzungen im Jahr drastisch reduzieren.

 
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