Der Präsident. – Der nächste Punkt ist der Bericht von Carlos Coelho im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres über den Verordnungsvorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen und der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 in Bezug auf den Verkehr von Personen mit einem Visum für den längerfristigen Aufenthalt (KOM/2009/0091 – C6-0076/2009 – 2009/0028(COD)) (A7-0015/2010).
Carlos Coelho, Berichterstatter. – (PT) Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Heute sprechen wir über solch absurde Situationen, wie die eines Studenten, der ein Visum bekommt, um an einem Kurs in Belgien teilzunehmen. Da dieser Fall nicht unter die Richtlinie 2004/114/EG fällt, kann dieser Student nicht in die Niederlande fahren, um sich in einer Spezialbibliothek Informationen für seine Abschlussarbeit zu besorgen, noch ein Wochenende nach Barcelona fliegen, um die Stadt kennenzulernen, da er in dem Land, in dem das Visum ausgestellt wurde, verhaftet würde.
Im Übereinkommen von Schengen wurde festgelegt, dass sich die Inhaber eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt nur auf dem Hoheitsgebiet des Mitgliedstaates, der das Visum erteilt hat, aufhalten dürfen. Sie dürfen weder in einen anderen Mitgliedstaat reisen noch bei der Rückkehr in ihr Herkunftsland einen anderen Mitgliedstaat passieren.
Schengen steht für den freien Personenverkehr. Eine Person, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhält, sollte sich in einem Gebiet ohne Binnengrenzen frei bewegen können. Die ideale Lösung bestände darin, dass die Mitgliedstaaten ihrer Verpflichtung nachkommen, Drittstaatsangehörigen, die Inhaber dieser Art von Visum sind, einen Aufenthaltstitel zu erteilen. Dies ist jedoch in der überwiegenden Mehrheit der Mitgliedstaaten nicht der Fall.
Einige Mitgliedstaaten haben dieses Problem zeitweise umgangen, indem sie Visa der Kategorie D+C ausgestellt haben, die es dem Inhaber eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt erlauben, sich in den ersten drei Monaten frei im Schengen-Raum zu bewegen. Diese Visakategorie wird im April 2010 mit dem Inkrafttreten des Visakodexes der Gemeinschaft abgeschafft, wodurch eine Lösung für dieses Problem noch dringlicher wird.
Die Änderungen, die ich vorgeschlagen habe, und die von der Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres unterstützt werden, tragen zur Lösung dieses Problems bei, ohne die Sicherheit im Schengen-Raum zu verringern.
Die Verpflichtung, bei der Bearbeitung von Anträgen auf Visa für den längerfristigen Aufenthalt den Schengener Informationsservice zurate zu ziehen, entspricht dem bereits bestehenden Verfahren für Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltstitel. Auf diese Weise haben wir jeglichen Ängsten bezüglich einer geringeren Sicherheit entgegengewirkt.
Tatsächlich haben verschiedene Mitgliedstaaten Visa für den längerfristigen Aufenthalt und danach Aufenthaltstitel ausgestellt, ohne vorher insbesondere hinsichtlich der Bestimmungen in Artikel 96 über die Auswirkungen einer Einreiseverweigerung das SIS zuratezuziehen.
Diese Vorgehensweise mindert die Sicherheit des Schengen-Raumes und sorgt für Probleme an dessen Außengrenzen in Fällen, in denen die Daten einzelner Inhaber eines gültigen Visums im SIS gespeichert werden. Dies schafft komplizierte und unnötige Situationen für einzelne Personen und Grenzschutzbeamte, die herausfinden müssen, ob die Visa gefälscht wurden, ob eine Angabe im SIS nicht richtig ist und gelöscht werden sollte, oder ob die Visa nie hätten erteilt werden dürfen.
Die Initiative, über die wir nun abstimmen, wird es Inhabern eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt ermöglichen, sich jedes Halbjahr für einen Zeitraum von drei Monaten frei im Schengen-Raum zu bewegen. Diese Zeitspanne ist gleich lang wie für Inhaber eines Aufenthaltstitels und bindet gleichzeitig die Mitgliedstaaten an ihre Verpflichtung, in Fällen, in denen ein Aufenthalt von über einem Jahr erlaubt wird, einen Aufenthaltstitel zu erteilen.
Außerdem wird die Notwendigkeit erkannt, das Datenschutzniveau des Übereinkommens von Schengen zu erhöhen, und empfohlen, dass die Kommission die notwendigen Initiativen vorstellen sollte, falls das SIS II nicht vor 2010 in Kraft tritt.
Mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon wurden die zwei ursprünglichen Vorschläge zusammengeführt und eine neue Rechtsgrundlage geschaffen. Der Text, über den wir in dieser Plenarsitzung abstimmen, ist das Ergebnis der Verhandlungen, die während des schwedischen und spanischen Ratsvorsitzes geführt wurden. Diese mündeten in eine Einigung in erster Lesung und ermöglichen damit die Annahme dieser Verordnung vor Inkrafttreten des Visakodexes.
Herr Präsident, ich hätte den spanischen Ratsvorsitz, der dieser Debatte ferngeblieben ist, gerne gebeten, dem Parlament zu garantieren, dass die Verordnung vor dem 5. April 2010 in Kraft treten kann. Dies ist notwendig, um eine Gesetzeslücke zu vermeiden.
Ich beglückwünsche die Europäische Kommission für diese rechtzeitige Initiative. Ich bin dankbar für die gewissenhafte Mitarbeit des Rates und besonders des schwedischen und spanischen Ratsvorsitzes sowie die Mitwirkung der Schattenberichterstatter, wodurch eine breite Übereinstimmung im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ermöglicht wurde. Durch diese Maßnahme können wir ein lästiges Problem Tausender Drittstaatsangehöriger lösen und dabei Freiheit und Sicherheit vermehren.
Cecilia Malmström, Mitglied der Kommission. – Herr Präsident! Wie der Berichterstatter ausgeführt hat, ist das Ziel dieses Vorschlags, Drittstaatsangehörigen, die sich mit einem Visum für den längerfristigen Aufenthalt der Kategorie D rechtmäßig in einem der Mitgliedstaaten aufhalten, das Reisen im Schengen-Raum zu erleichtern. Nach dem derzeitigen Schengen-Besitzstand können sich Drittstaatsangehörige, die Inhaber eines Aufenthaltstitels sind, frei im Schengen-Raum bewegen, da der Aufenthaltstitel einem Visum entspricht.
In den Mitgliedstaaten ist es jedoch in letzter Zeit zu dem Trend gekommen, Visa für den längerfristigen Aufenthalt nach der Ankunft der Inhaber nicht in Aufenthaltstitel umzuwandeln. Dies ist der Grund unserer heutigen Diskussion. Die Kommission, der Rat und das Parlament hatten eindeutig eine Lösung für dieses Problem zu finden. Die gegenwärtige rechtliche und praktische Situation hat beträchtliche negative Folgen für Drittstaatsangehörige, die sich mit einem Visum der Kategorie D rechtmäßig in unseren Mitgliedstaaten aufhalten. Diese Personen können weder legal in ein anderes Land reisen, noch auf der Rückkehr in ihr Herkunftsland das Hoheitsgebiet eines anderen Landes passieren. Die Absurdität dieser Situation wurde durch das Beispiel des Berichterstatters, Herrn Coelho, anschaulich dargestellt.
Die beste Lösung wäre natürlich, dass alle Mitgliedstaaten die notwendigen Aufenthaltstitel ausstellen und zwar rechtzeitig. Leider ist dies zurzeit nicht der Fall, und deshalb haben wir den vorliegenden Vorschlag gemacht, der darauf abzielt, den Grundsatz der Gleichwertigkeit eines Aufenthaltstitels und eines Visums für den kurzfristigen Aufenthalt auf Visa für den längerfristigen Aufenthalt der Kategorie D auszuweiten. Ein Drittstaatsangehöriger mit einem von einem Mitgliedstaat ausgestellten Visum für den längerfristigen Aufenthalt der Kategorie D wird somit unter denselben Bedingungen wie ein Inhaber eines Aufenthaltstitels für drei Monate pro Halbjahr in einen anderen Mitgliedstaat reisen dürfen. Dies würde uns zu der grundlegenden Philosophie der Schaffung eines Gebietes ohne Binnengrenzen zurückbringen, nämlich dass sich eine Person mit den Dokumenten, aufgrund derer sie sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhält, für kurzfristige Aufenthalte im Schengen-Raum bewegen darf.
Ich war sehr erfreut, zu erfahren, dass Herr Carlos Coelho von Anfang an seine Unterstützung für diesen Vorschlag zum Ausdruck gebracht hat, und dass der Berichterstatter zusammen mit dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und dem Rechtsausschuss eingesehen hat, dass etwas getan werden muss, um das Leben von Drittstaatsangehörigen zu erleichtern, weil wir Personen, die sich rechtmäßig in unserem Gebiet aufhalten, helfen möchten. Ich möchte dem Berichterstatter für seine konstruktive Haltung in dieser Angelegenheit danken.
Ich muss nicht daran erinnern, dass wir schnell eine Lösung finden müssen, insbesondere wegen des Visakodexes, der am 5. April dieses Jahres in Kraft tritt und durch den die Visa der Kategorie D+C, die der misslichen Lage der Inhaber von Visa der Kategorie D teilweise abhelfen sollten, abgeschafft werden. Ich glaube, dass der endgültige Text des Verordnungsentwurfs alle Parteien zufriedengestellt hat, da sich alle Institutionen auf den Kompromisstext geeinigt haben. Um einigen vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten geäußerten Bedenken - zum Beispiel hinsichtlich der Sicherheit - entgegenzukommen, hat der ursprüngliche Text einige Änderungen erfahren.
Ich möchte nur einige Beispiele nennen: Der Vorschlag sieht eine kürzere Gültigkeitsdauer von Visa für den längerfristigen Aufenthalt vor. Sie sollten eine Gültigkeitsdauer von höchstens einem Jahr haben. Nach diesem einen Jahr sind die Mitgliedstaaten nach dem Vorschlag dazu verpflichtet, einen Aufenthaltstitel auszustellen.
Außerdem wurde die Erfordernis systematischer Kontrollen im Schengener Informationssystem (SIS) verstärkt. Wenn ein Mitgliedstaat einen Aufenthaltstitel oder ein Visum der Kategorie D erteilen möchte, sollte die zuständige Behörde eine systematische Recherche im Schengener Informationssystem durchführen, um zu vermeiden, dass eine Warnung auftritt, wenn bereits ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt vorhanden ist.
Als Antwort auf die Sicherheitsbedenken bezüglich biometrischer Daten - und hierbei handelt es sich für viele Mitgliedstaaten natürlich um eine äußerst wichtige Angelegenheit - wurde dem Verordnungsentwurf, wie Sie wissen, eine politische Erklärung angefügt, in der die Kommission dazu aufgefordert wird, die Möglichkeit der Verwendung biometrischer Merkmale in Visa für den längerfristigen Aufenthalt zu prüfen und die Ergebnisse der Überprüfung diesem Plenum sowie dem Rat bis zum 21. Juli 2011 vorzustellen. Die Kommission war außerdem damit einverstanden, dass eine Berichtspflicht über die Umsetzung in den Verordnungsentwurf aufgenommen wurde.
Schließlich wurde eine gemeinsame Erklärung vereinbart, um eine Kompromissantwort auf die größten Bedenken des Europäischen Parlaments hinsichtlich der Gewährleistung eines hohen Datenschutzniveaus im Falle einer Warnung im SIS zu finden. Die Kommission wurde vom Rat und vom Europäischen Parlament dazu aufgefordert, die notwendigen Legislativvorschläge zur Änderung der betreffenden Datenschutzbestimmung des Übereinkommens von Schengen vorzustellen, wenn es zu weiteren beträchtlichen Verzögerungen bei der Umsetzung des SIS II über das Jahr 2012 hinaus kommen sollte. Ich glaube, dass wir mit diesen Änderungen eine vernünftige, ausgeglichene Lösung erzielt haben, die das Leben von Drittstaatsangehörigen, die sich rechtmäßig in unseren Ländern aufhalten, beträchtlich erleichtern wird. Außerdem entspricht sie in hohem Maße der Philosophie eines Europas ohne Binnengrenzen.
Ich möchte dem LIBE-Ausschuss, dem JURI-Ausschuss und dem Berichterstatter noch einmal für ihre äußerst konstruktive Einstellung hierzu danken.
Cecilia Wikström, Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Rechtsausschusses. – (SV) Herr Präsident! Die Zusammenarbeit in der EU basiert auf Werten und der grundlegendste dieser Werte ist die Freiheit. Thema unserer heutigen Debatte ist der freie Personenverkehr. In einer EU nach meiner Vorstellung gibt es in dieser Hinsicht keine Einschränkungen. Ich glaube, dass dies die wahre Größe der EU ist. Wir alle, die wir hier leben, genießen das Recht, uns frei zu bewegen, doch sollte dieses auch für all diejenigen gelten, die für einen längeren Aufenthalt hierher kommen.
Nach dem Übereinkommen von Schengen hat der Inhaber eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt gegenwärtig kein Anrecht auf Bewegungsfreiheit. Stattdessen darf er, wie Herr Coelho ausgeführt hat, sich nur in dem Mitgliedstaat aufhalten, der sein Visum ausgestellt hat. Daraus folgt, dass beispielsweise ein Professor aus Indien, der in meiner Heimatstadt Uppsala in Schweden wohnt und arbeitet, nicht nach Paris zu einer Konferenz reisen kann, ohne ein Visum für Frankreich zu beantragen, und ein chinesischer Student nicht nach Deutschland reisen darf, um für ein Wochenende einen Freund zu besuchen, ohne zuvor ein Visum für Deutschland beantragt zu haben.
Diese Art von Einschränkung der Freizügigkeit darf es in der EU nicht geben. Wir werden dies nun ändern. Zweck des vorliegenden Vorschlags ist es, langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen das Recht einzuräumen, sich im ganzen Schengen-Raum frei zu bewegen.
Ich möchte Herrn Coelho danken, der als Berichterstatter sehr gute Arbeit geleistet hat und die Ansichten, die ich in meiner Stellungnahme im Namen des Rechtsausschusses vorgebracht habe, wie auch die Meinungen anderer Schattenberichterstatter berücksichtigt hat. Wir haben das Ergebnis jetzt vor uns: Es handelt sich um einen positiven Vorschlag, der ein weiteres Glied der Gewährleistung von Bewegungsfreiheit auch für Drittstaatsangehörige in der EU darstellt. Er sorgt für eine Weiterentwicklung, und es macht mich stolz, in dieser EU zu leben und für sie zu arbeiten.
Kinga Gál, im Namen der PPE-Fraktion. – (HU) Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Ich begrüße die Gelegenheit, eine Entschließung im Parlament zu verabschieden, die Drittstaatsangehörigen, die sich rechtmäßig auf dem Gebiet der Europäischen Union aufhalten, das Reisen erleichtert, und ich beglückwünsche unseren Kollegen, Herrn Coelho, für seine ausgezeichnete parlamentarische Arbeit in diesem Zusammenhang. Dieser Vorschlag fördert auf greifbare Weise den Verkehr von Drittstaatsangehörigen im Besitz eines von einem Mitgliedstaat erteilten Visums für den längerfristigen Aufenthalt der Kategorie D innerhalb der Europäischen Union. Dies dient als Lösung für Situationen, in denen einige Mitgliedstaaten aus unterschiedlichen Gründen außerstande oder abgeneigt sind, rechtzeitig einen Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige auszustellen, die sich auf ihrem Hoheitsgebiet aufhalten. Das heißt, dass sie den durch die Schengen-Vorschriften bereitgestellten Rahmen nicht richtig nutzen. Ich bin froh, dass wir in dieser Hinsicht einen Schritt vorwärts machen können.
Unser Ziel ist es, zu vermeiden, dass Drittstaatsangehörige, die in die Europäische Union kommen, den Eindruck bekommen, eine undurchdringliche Festung zu betreten. Das integrierte Grenzmanagement und die Visumpolitik sollten diesen Zielen dienen. Als ungarische Abgeordnete dränge ich darauf, dass die Grenzen der Europäischen Union für Personen, die in guter Absicht reisen, durchlässig gemacht werden. Der Kontakt zwischen Bürgerinnen und Bürgern auf beiden Seiten der Grenze sollte nicht eingeschränkt werden. Es liegt im Interesse von Drittstaatsangehörigen, die in Nachbarländern der EU leben - einschließlich der Angehörigen der ungarischen Minderheit -, sich rechtmäßig und ohne bürokratische oder administrative Mühsal auf dem Gebiet der Europäischen Union aufzuhalten. Dies erfordert angemessene Gesetze sowohl auf der Ebene der Gemeinschaft als auch der Mitgliedstaaten, die sich nicht gegenseitig beeinträchtigen, sondern vielmehr die gegenseitigen Ziele fördern.
Ich hoffe, dass die neuen Rechtsvorschriften der Kommission, statt eine hochtrabende Idee zu bleiben, vor allem jungen Leuten, Studenten, die in den Mitgliedstaaten studieren möchten, tatsächlich praktische Unterstützung bieten werden. Hauptsächlich diese sollten von der Verordnung begünstigt werden. Von diesem Standpunkt aus kann ich nur zustimmen, dass die Kommission bis spätestens April 2012 einen Bericht über die Durchsetzung dieser Verordnung und, wenn nötig, um die gesetzten Ziele zu erreichen, einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung vorlegen sollte.
Vilija Blinkevičiūtė, im Namen der S&D-Fraktion. – (LT) Ich beglückwünsche den Berichterstatter, Herrn Coelho, zu diesem Bericht und bin ebenfalls der Meinung, dass es wichtig ist, Drittstaatsangehörigen im Besitz eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten, die Bewegungsfreiheit im Schengen-Raum zu gewährleisten. Aus der gegenwärtigen Praxis der Mitgliedstaaten wird ersichtlich, dass diese aus unterschiedlichen Gründen ziemlich viel Zeit dafür benötigen, ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen durch einen Aufenthaltstitel zu ersetzen. Ich könnte viele Beispiele aus den EU-Mitgliedstaaten, einschließlich meines Heimatlandes Litauen, nennen, in denen beispielsweise ein Fernfahrer mit einem Visum der Kategorie D seinem Beruf nicht nachkommen kann. Die Praxis, die sich in diesem Bereich entwickelt hat, untergräbt die berechtigten Erwartungen von Drittstaatsangehörigen, die zum Arbeiten oder Studieren in die Europäische Union gekommen sind. Zudem sollten die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen treffen, um die Verfahren der Visumerteilung zu erleichtern. Ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt sollte dieselben Auswirkungen auf die Freizügigkeit einer Person innerhalb des Schengen-Raumes ohne Binnengrenzen haben wie ein Aufenthaltstitel. Der wichtigste Aspekt hierbei ist nicht die Zeitdauer, während der ein Inhaber eines Visums der Kategorie D einen anderen Mitgliedstaat besucht, sondern die Möglichkeit selbst, dessen Bedürfnissen innerhalb des Schengen-Raumes besser zu entsprechen. Daher stimme ich dem Vorschlag zu, dass sich ein Drittstaatsangehöriger mit einem von einem Mitgliedstaat ausgestellten Visum für den längeren Aufenthalt unter denselben Bedingungen wie ein Inhaber eines Aufenthaltstitels für drei Monate im Halbjahr in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten können sollte. Gleichzeitig ist es sehr wichtig, sicherzustellen, dass der erleichterte Verkehr von Drittstaatsangehörigen innerhalb des Schengen-Raumes keine zusätzliche Bedrohung für die Sicherheit der Mitgliedstaaten birgt. Deshalb fordere ich Sie auf, diese teilweise geänderte Verordnung unverzüglich anzunehmen.
Nathalie Griesbeck, im Namen der ALDE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! In einem Meer der Schwierigkeiten, nehmen einige rettende Inseln Form an. Dies ist auch bei diesem Text der Fall, der eben von all meinen Kollegen aller Richtungen sehr gut erläutert wurde, und der alle Drittstaatsangehörigen betrifft, die - wie ich betonen möchte - rechtmäßig in Europa leben.
Es ist in der Tat höchste Zeit, dass dieser Text angenommen wird, höchste Zeit, dass das Recht, sich frei zu bewegen, für Drittstaatsangehörige in der EU festgelegt wird, und ich bin froh, dass wir diesen Punkt erreicht haben, an dem wir einen weiteren Stein für die Errichtung eines Europas der Freiheiten, in einem Gebiet, das man immer sicherer machen will, gelegt haben.
Dies ist sowohl eine Augenscheinlichkeit als auch ein Schritt nach vorne. Eine Augenscheinlichkeit, die in Erinnerung gerufen wurde: Es gibt praktisch keine größere Streitfrage in Zusammenhang mit diesem Text und die wenigen vorgenommenen Änderungen zeigen, dass wir alle ein Europa errichten wollen, in dem niemand in einem Mitgliedstaat festsitzt, ohne den Rest des europäischen Gebiets erkunden zu können. Und ein großer Schritt nach vorne, weil dies weitere Rechte für Drittstaatsangehörige - Studenten, Forscher oder andere, die auf EU-Hoheitsgebiet leben - bedeutet.
Schließlich wird dies die äußere Wahrnehmung von Europa als ungeteiltem Gebiet, vereintem Kontinent, gemeinsamem Raum begünstigen, und es wird die europäische Kultur und Identität über unsere Grenzen hinaus formen.
Rui Tavares, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (PT) Herr Präsident! Ich möchte zunächst dem Berichterstatter, Herrn Coelho, danken, dessen Vorschlag ich wie die anderen Schattenberichterstatter des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres unterstütze.
Ich hatte bereits die Gelegenheit hier zu sagen, dass Herr Coelho dem Grundsatz der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union, den Bürgerrechten - und zwar sowohl die der europäischen als auch die der Bürgerinnen und Bürger anderer Länder - und der europäischen Demokratie selbst einen guten Dienst geleistet hat. Letzteres betrifft nicht nur unsere eigenen Bürgerinnen und Bürger, sondern stützt sich auch auf den Beitrag Tausender oder sogar Millionen von Drittstaatsangehörigen, die europäisches Hoheitsgebiet passieren, sich hier aufhalten oder für eine längere oder kürzere Zeit zum Arbeiten oder Studieren hierher kommen.
Herr Coelho hat mit Unterstützung der Schattenberichterstatter in einem hervorragenden kooperativen und bereitwilligen Umfeld gearbeitet, um uns zu informieren. Vor allem hat er dies rechtzeitig getan und in dieser Angelegenheit ist Zeit ein wichtiger Faktor, da wir es mit dem Leben einzelner zu tun haben.
Wie andere Redner vor mir, könnte ich Beispiele von Studenten, Forschern und Wissenschaftlern nennen, die aufgrund der erwiesenen Qualität ihrer Arbeit nach Europa kommen, dann aber unsere Grenzen nicht überqueren können, die in einigen Fällen für Personen von anderen Kontinenten tatsächlich hermetisch geschlossen sind. In nur zwei Stunden kann ein Forscher Portugal verlassen und auf dem Weg zur Grenze eines anderen Mitgliedstaats nach Spanien einreisen oder vielmehr kann er das eben nicht, wenn er, wie es manchmal vorkommt, ein Visum für ein zweijähriges Masterstudium hat, das ihm nicht erlaubt, das Land zu verlassen, um seine Arbeit mit anderen zu teilen oder in einem anderen Mitgliedstaat zu recherchieren.
Wir selbst hatten einige Male mit solchen Fällen zu tun, wenn wir beispielsweise in Brüssel jemandes Beitrag zu einer Debatte hören wollten.
Wir sollten beachten, dass dies nicht nur eine unnötige und ungerechte Last für die besagten Drittstaatsangehörigen bedeutet. Es ist auch ein Verlust für diejenigen unter uns, die sich auf deren Beitrag verlassen haben. Es ist ein Verlust in Sachen Wettbewerbsfähigkeit, wenn wir beispielsweise diese Mobilität von ausländischen Bürgern in den Vereinigten Staaten oder in China, Indien oder Brasilien vergleichen und dann die Hürden für ihre Mobilität in der Europäischen Union sehen. Es ist ein Verlust hinsichtlich der Mobilität unseres Arbeitskräftepotenzials, unserer Wissenschaftsgemeinschaft, wenn wir erkennen, dass diese zunehmende Freizügigkeit in Krisenzeiten wie der, die wir gerade durchleben, sehr wichtig ist, und es ist ebenso ein Verlust für unsere Wissensgesellschaft.
Daher wird es Zeit, dass der Rat diese Vorschläge umsetzt, bevor der Visakodex im April in Kraft tritt und der Mobilität dieser Personen weitere unnötige Hindernisse in den Weg stellt. Im Namen meiner Fraktion bleibt mir daher nur noch zu sagen, dass wir den Vorschlag des Berichterstatters unterstützen und für ihn stimmen werden.
Gerard Batten, im Namen der EFD-Fraktion. – Herr Präsident! Im Bericht wird vorgeschlagen, dass Mitgliedstaaten Drittstaatsangehörigen Visa für einen längerfristigen Aufenthalt von bis zu 12 Monaten erteilen können, die von anderen Staaten des Schengen-Raumes anerkannt werden.
Großbritannien gehört nicht dem Schengen-Raum an und wäre daher nicht direkt hiervon betroffen. Dennoch würden diese Vorschläge Drittstaatsangehörigen, die einen Mitgliedstaat betreten, den Übergang in andere EU-Staaten leichter machen.
Großbritannien hat ein massives Problem mit illegaler Einwanderung. Es gibt mindestens eine Million illegaler Einwanderer in Großbritannien. Unter den vorgesehenen Voraussetzungen könnten Personen, die illegal nach Großbritannien einwandern möchten, völlig rechtmäßig in einen anderen EU-Staat kommen und ein Visum für den längeren Aufenthalt erhalten, das sie beispielsweise nach Frankreich bringt, von wo sie illegalen Zutritt nach Großbritannien bekommen könnten.
Die Abgeordneten der UK Independence Party werden daher gegen diesen Bericht stimmen, um unsere Grenzen gegen weitere illegale Einwanderung zu schützen.
Frank Vanhecke (NI). – (NL) Herr Präsident! In diesem Bericht bin ich auf ein wirklich sehr bizarres Beispiel dafür gestoßen, warum wir die Vorschriften in diesem Bereich unbedingt lockern müssen, nämlich das eines ausländischen Studenten, der ein Visum für ein Studium in Belgien bekommen hat und nun aufgrund der neuen Vereinbarung in einer niederländischen Bibliothek recherchieren und dann weiter nach Barcelona reisen kann. Das ist schön für ihn!
Aber darum geht es hier doch nicht. In der Praxis bedeuten Schengen und die europäische Visapolitik insgesamt etwas ganz anderes als die Reisefreiheit von Studenten. Es bedeutet das vollständige Niederreißen unserer Grenzen und freie Bahn für organisierte Kriminalität und illegale Einwanderung ohne jegliche Einhalt gebietende wasserdichte Außengrenzen, die ursprünglich ein Eckpfeiler des gesamten Systems sein sollten. Eine direkte Auswirkung des Übereinkommens von Schengen ist beispielsweise, dass die Massen in Spanien legalisierter illegaler Einwanderer ungehindert in die anderen Mitgliedstaaten wechseln können.
Meiner Meinung nach sollte sich dieses Parlament besser mit den Auswirkungen solcher Entscheidungen auf die Allgemeinheit der Europäer befassen, als über die alltäglichen praktischen Sorgen ausländischer Studenten nachzudenken.
Agustín Díaz de Mera García Consuegra (PPE). – (ES) Herr Präsident! Ich möchte damit beginnen, Herrn Coelho für seine hervorragende Arbeit und besonders für den hohen Grad an Übereinstimmung zwischen dem Rat, der Kommission und den verschiedenen Fraktionen im Parlament beglückwünschen. Dank seiner Arbeit wird es hier nur sehr wenig Widerspruch geben, denke ich.
Die Europäische Union stellt den größten Raum der Freiheit dar, der je errichtet wurde. Wir sollten alle Hindernisse beseitigen, die die Freizügigkeit sowohl der europäischen Bürgerinnen und Bürger als auch von Drittstaatsangehörigen, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten, einschränken. Wir sollten den absurden Situationen, in denen sich Inhaber von Visa für den längerfristigen Aufenthalt der Kategorie D so oft wiederfinden, ein für alle Mal ein Ende bereiten.
Wie Sie wissen, erlaubt ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt seinem Inhaber, sich in dem Mitgliedstaat aufzuhalten, der es erteilt hat. Jedoch können sich die Inhaber dieser Visa nicht über die Grenzen des visumerteilenden Mitgliedstaats hinaus frei in der Europäischen Union bewegen. Paradoxerweise kommen solche Situationen wie bereits beschrieben sehr häufig vor. Ich möchte Ihnen ein weiteres Beispiel nennen: Einem Studenten, der in Lissabon seine Doktorarbeit über die Geschichte von Amerika schreibt, ist es unmöglich in den Akten und Dokumenten des Indienarchivs in Sevilla, das eine Flugstunde entfernt liegt, zu recherchieren.
Letzten Endes ist es das Ziel des Vorschlags, die Inhaber von Visa für den längerfristigen Aufenthalt mit denselben Rechten auszustatten wie die Inhaber eines Aufenthaltstitels. Meine Damen und Herren, wir müssen den Grundsatz der Mobilität verbessern: Diese Mobilität ist zum Arbeiten sowie zu wissenschaftlichen und akademischen Zwecken unentbehrlich.
Obwohl dies, wie man sieht, völlig unnötig ist, möchte ich abschließen mit der Bitte an Sie alle, Herrn Coelhos Bericht zu unterstützen. Nicht nur, weil er außerordentlich gut ist, sondern auch weil er eine weitere Garantie für diesen großen von uns verteidigten Raum der Freizügigkeit darstellt. Ebenso unterstütze ich den von Herrn Coelho vorgeschlagenen Zeitplan.
Iliana Malinova Iotova (S&D). – (FR) Herr Präsident! Ich möchte zunächst dem Berichterstatter Herrn Coelho für seine Arbeit danken sowie der Zusammenarbeit von Parlament, Rat und Kommission bei der Konsolidierung der beiden Berichte und bei der ersten Lesung, welche auch die letzte sein sollte, meine Anerkennung aussprechen.
Es ist entscheidend, dass dieser Bericht vor Ende April 2010 angenommen wird, damit er gleichzeitig mit dem Visakodex eingeführt werden kann. Es ist enorm wichtig für alle, die sich in der Europäischen Union aufhalten, sich in allen Mitgliedstaaten bewegen zu können. Auf diesem Wege können wir die beiden Probleme der Anwendung der Visa der Kategorie D+C und der Regeln für Aufenthaltstitel auf einmal lösen.
Dank diesem Bericht werden alle Drittstaatsangehörigen mit einem Visum für den längerfristigen Aufenthalt berechtigt sein, sich sechs Monate im Jahr überall in Europa zu bewegen. Alle Betroffenen sollten bei Erhalt ihres Visums alle notwendigen Informationen bekommen und vor allem sollten sie darüber informiert werden, dass dieses Visum vor Ablauf seiner einjährigen Gültigkeitsdauer automatisch in einen Aufenthaltstitel umgewandelt wird.
Schließlich ist es wichtig, hervorzuheben, dass jede Person, die ein Visum der Kategorie D beantragt, sich aus Sicherheitsgründen einer Untersuchung zu unterziehen hat, jedoch nicht im SIS gespeichert werden muss. Der Vertragspartner muss allen bereits von anderen Vertragsparteien in das SIS eingespeisten Informationen gebührend Rechnung tragen.
Weiterhin fordern wir die Kommission und den Rat dazu auf, falls das SIS II nicht vor Ende 2012 eingeführt wird, die erforderlichen Rechtsvorschriften vorzustellen, um dasselbe Datenschutzniveau sicherzustellen, das das SIS II bietet.
Mario Borghezio (EFD). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Diese Vorschläge sollen es Drittstaatsangehörigen, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten, leichter machen, sich auf der Grundlage eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt der Kategorie D im Schengen-Raum zu bewegen.
Im Wesentlichen soll der bestehende Grundsatz der Gleichwertigkeit von Aufenthaltstiteln und Visa für den kurzfristigen Aufenthalt auf Visa für den längerfristigen Aufenthalt ausgeweitet werden, was uns Sorgen bereitet. Ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt wird so hinsichtlich der Bewegungsfreiheit im Schengen-Raum dieselbe Gültigkeit wie ein Aufenthaltstitel haben. Mit anderen Worten, es soll es jedem Inhaber eines Dokuments, das zeigt, dass er sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhält, möglich machen, sich für kurze Zeiträume von höchstens drei Monaten pro Halbjahr frei im Schengen-Raum zu bewegen.
Wir möchten die Kommission und den Rat auf die Sicherheitsprobleme aufmerksam machen, die sich aus dieser Bewegungsfreiheit ergeben könnten. Es ist bereits jetzt sehr schwierig, Kontrollen in einem Mitgliedstaat durchzuführen. Deshalb sollten wir die Risiken beachten, die wir durch eine überstürzte Einführung dieses Grundsatzes eingehen.
Franz Obermayr (NI). - Herr Präsident! Vor wenigen Monaten war hier nicht nur Weihnachtsstimmung, es herrschte auch Freudenstimmung bei den meisten hier im Saal, weil die Visabestimmungen für manche Länder in Europa vereinfacht wurden.
Nun, was ist die Realität? Mit der Aufhebung der Visapflicht für Bürger aus Montenegro, Mazedonien und Serbien im Dezember 2009 schwappte eine Einreisewelle aus dem Balkan über Österreich nach Mitteleuropa bis nach Skandinavien. Eine wahre Völkerwanderung! In nur sieben Wochen haben laut Innenministerium circa 150 000 Mazedonier diese neue Reisefreiheit genutzt. Zwei Drittel davon treten die Heimreise nicht an. In manchen Dörfern, vor allem albanisch-mazedonischen Dörfern, starten täglich fünf Busse nach Mittel- bzw. Westeuropa, mit Touristenvisum ausgestattet, das allerdings die Erwerbstätigkeit ausdrücklich untersagt. Das heißt also, nach Ablauf von 90 Tagen wird untergetaucht, und diese sogenannten Touristen finden sich dann auf dem Billigarbeitsmarkt zu Dumpingpreisen wieder. Das ist also der Unterschied zwischen der Realität und dem Wunschtraum, so wie er hier in diesem Plenum gelebt wird.
Auszubaden haben das unsere Heimatländer. Die müssen ausbaden, was die Mehrheit hier in diesem Saal beschließt. Auszubaden sind eine kaum kontrollierbare illegale Einwanderung und Illegalität und damit verbunden auch die Schwarzarbeit.
Simon Busuttil (PPE). – (MT) Auch ich möchte meinem Kollegen, Herrn Coelho, zu seinem Bericht über diese Initiative gratulieren, die Drittstaatsangehörigen die Möglichkeit zu mehr Bewegungsfreiheit in der europäischen Freizone gibt. Dennoch, Herr Präsident, muss ich auf eine Ironie hinweisen, die während dieser Debatte zum Vorschein gekommen ist, nämlich: Während wir Drittstaatsangehörigen mehr Rechte einräumen, haben die Europäische Union und ihre Bürgerinnen und Bürger gerade jetzt ernste Probleme, in Länder wie beispielsweise Libyen zu reisen. Dies ergibt sich aus den andauernden Problemen zwischen der Schweiz und Libyen, die zur Folge hatten, dass Libyen allen Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union und nicht nur denen der Schweiz die Einreise verweigert. Während wir also Drittstaatsangehörigen mehr Rechte einräumen, werden unseren Bürgerinnen und Bürgern weniger Rechte zur Einreise in Drittstaaten wie Libyen gestattet. Was sind die Konsequenzen? Die Konsequenzen sind sehr ernst. Es gibt Arbeitnehmer, die nicht zu ihrer Arbeit nach Libyen reisen können, Unternehmen, die in Libyen investiert haben und daran gehindert werden, ihre Arbeitnehmer in das Land zu schicken, während andere Arbeitnehmer derzeit in Libyen abwarten müssen, bis ihren Nachfolgern die Einreise gewährt wird. Dies ist eine prekäre Situation, und ich bitte Frau Kommissarin Malmström dringend, in dieser Angelegenheit zu vermitteln. Meiner Meinung nach handelt es sich hier um eine diplomatische Angelegenheit zwischen zwei Ländern, die nicht einmal der Europäischen Union angehören, was jedoch ernste Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union hat, deren Interesse darin liegt, nach Libyen zu reisen, um dort ihren Lebensunterhalt zu verdienen.
Monika Flašíková Beňová (S&D). – (SK) Der Bericht unseres Kollegen Herrn Coelho und auch der Verordnungsentwurf betreffen die Personenfreizügigkeit, die ein wesentliches Element der Demokratie in der Europäischen Union verkörpert. Daher ist es nicht tragbar, Inhabern von Visa für den längerfristigen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union das Reisen in der ganzen Europäischen Union zu verweigern.
Es gibt verschiedene Gründe zur Unterstützung der zuvor genannten Initiativen. Der erste besteht in der Respektierung und Aufrechterhaltung der grundlegenden Menschenrechte, die das Recht, sich frei zu bewegen, zweifellos einschließen. Wenn ein Mitgliedstaat den Aufenthalt eines Drittstaatsangehörigen für rechtmäßig erklärt, gibt es keinen Grund, warum sich diese Person nicht frei im Schengen-Raum bewegen sollte. Natürlich sollte die Beibehaltung des Sicherheitsniveaus im Schengen-Raum im Detail ausgearbeitet werden.
Es wurde hier auch über Studenten und Wissenschaftler gesprochen, denen es unmöglich ist, in andere Mitgliedstaaten zu reisen. Ich möchte diese Gruppe um Geschäftsleute erweitern, denn wenn wir diesen das Reisen nicht erlauben, wird dies die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union verringern. Daher glaube ich, dass dieser Vorschlag Unterstützung finden wird und beglückwünsche den Berichterstatter.
Piotr Borys (PPE). – (PL) Herr Präsident, ich möchte Herrn Coelho sehr danken. Meine Ansicht wurde in die Verordnung eingearbeitet. Ich hatte auch die Gelegenheit, selbst an der Verordnung mitzuarbeiten. Ich würde sagen, dass Herrn Coelhos Bericht nicht nur dringend und wichtig, sondern auch symbolisch ist. Ich kann heute als Vertreter eines der neuen Mitgliedstaaten mit Stolz sagen, dass wir die Regeln ändern können, um die Bewegungsfreiheit im Schengen-Raum zu ermöglichen, wo bis vor Kurzem noch einige der derzeitigen Mitglieder der Europäischen Union ähnlichen Schwierigkeiten begegnet sind. Ich denke, dass der Symbolcharakter dieser Veränderungen etwas ist, das heutzutage nicht überbewertet werden kann, und hoffe, dass die in diesem Haus erlangte Übereinstimmung für uns alle ein großer Erfolg wird.
Zweitens möchte ich sagen, dass die Abschaffung der Visa der Kategorie D+C und die Tatsache, dass einige Mitgliedstaaten nicht in der Lage sind, Aufenthaltstitel zu erteilen, uns dazu zwingen, dringend Maßnahmen zu treffen. Ich möchte nur einige Beispiele in dieser Hinsicht nennen, die heute in diesem Plenarsaal erwähnt wurden. Zwei ukrainische Studenten, die letztes Jahr von Wroclaw nach Berlin reisten, wurden bei der Überquerung der Grenze festgenommen und dies hauptsächlich, weil die jungen Leute nicht über die Vorschriften Bescheid wussten. Dabei wollten sie lediglich Gebrauch unserer geistigen Ressourcen machen. Ich denke, dass die heutige Abstimmung sehr bedeutsam und wichtig für uns sein wird.
Ich möchte nur auf den letzten Punkt hinweisen - die Frage der Sicherheit. Wir sollten inzwischen ein gutes System zum Austausch von in Schengen gesammelten Informationen haben, und wir sollten sicherlich an der zweiten Generation des Schengener Informationssystems und des Visa-Informationssystems arbeiten sowie vor allem möglicherweise noch häufiger Überprüfungen vornehmen und Berichte ausarbeiten. Ich möchte Frau Malmström dringend bitten, sicherzustellen, dass die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Sicherheit weiterhin so gut bleibt, und ich möchte noch einmal Herrn Coelho für seinen hervorragenden Bericht danken.
Kinga Göncz (S&D). – (HU) Herr Präsident! Ich möchte sagen, dass ich dem Berichterstatter und auch Frau Kommissarin Malmström völlig zustimme und sie dabei unterstütze, eine Lösung für dieses Problem zu finden, die im Einklang mit der Rechtsstaatlichkeit, dem Respekt der Menschenrechte, dem Datenschutz und natürlich auch mit Sicherheitsüberlegungen steht. Es wurden viele Bedenken geäußert. Ich möchte einige Themen hervorheben. Damit diese Verordnung funktionieren kann, müssen wir zu allererst mehr über die Praktiken jedes Mitgliedstaats herausfinden und erfahren. Wir wissen, dass einige Mitgliedstaaten in der Lage sind, die Aufenthaltstitel rechtzeitig auszustellen. Diese bewährten Methoden können sehr hilfreich für uns sein. Wir müssen die Methoden der Mitgliedstaaten koordinieren, um das Vertrauen zu stärken. Alle Mitgliedstaaten sollten das SIS nutzen - wir wissen, dass dies gegenwärtig nicht alle tun. Außerdem handelt es sich bei der Einführung des SIS II und der Ausführung des Visa-Informationssystems um äußerst dringende Aufgaben, da diese Systeme langfristige Garantien bieten. Es ist im Interesse Europas, dass Drittstaatsangehörige, die sich hier aufhalten, - Studenten, Geschäftsleute, Forscher - sich tatsächlich frei bewegen können.
Georgios Papanikolaou (PPE). – (EL) Herr Präsident! Auch ich möchte damit beginnen, Herrn Coelho für seine hervorragende Arbeit an diesem Bericht danken und Folgendes feststellen:
Zunächst bedeutet der Schengen-Besitzstand genau das: Freizügigkeit innerhalb der Grenzen des Schengen-Raumes. Daher müssen wir in dieser Debatte die erste grundlegende und einfache Schlussfolgerung ziehen: Es ist enorm wichtig für diese Verordnung, vorwärts zu schreiten. Das Beispiel des Studenten veranschaulicht dies gut; jeder Inhaber eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt sollte das Recht haben, sich frei zu bewegen.
Es kommt die Frage auf - und dieses möchte ich hervorheben -, ob dies, wenn auch indirekt, die illegale Einwanderung begünstigen wird, ob es Sicherheitsprobleme geben wird, und ob eine Person, die über dieses Recht verfügt, überhaupt über die Mittel zum Reisen verfügt, was die Mitgliedstaaten in Betracht ziehen sollten.
Natürlich muss jeder Mitgliedstaat bei der Visumerteilung sehr vorsichtig sein. An diesem Punkt tritt, wie im Bericht festgestellt, ein sehr wichtiger Aspekt auf, der entscheidendste Aspekt überhaupt: Die Datenverarbeitung im Schengener Informationssystem vor der Erteilung von Visa für den längerfristigen Aufenthalt wird nun obligatorisch. Letzten Endes sichern wir also nicht nur den Schengen-Besitzstand, sondern verstärken auf diese Weise auch die Sicherheit.
Somit sollten wir diesen Aussichten positiv gegenüberstehen und das SIS II, das eine Notwendigkeit darstellt, muss, komme was wolle, schnell eingeführt werden. Schließlich müssen wir in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und deren Dienststellen nicht nur den Schengen-Besitzstand, sondern gleichzeitig auch die Sicherheit fördern und stärken, da sie ein notwendiges Element für jeden Mitgliedstaat, für uns alle und für den Schengen-Besitzstand selbst darstellt.
(Beifall)
Tanja Fajon (S&D). – (SL) Die Freizügigkeit und die Abschaffung der Binnengrenzen sind zwei der wichtigsten Faktoren der europäischen Integration. Wir müssen Drittstaatsangehörigen, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten, das Reisen im Schengen-Raum erleichtern. Es ist untragbar, dass wir bürokratiebedingt Studenten, Forscher und Unternehmen am Reisen in Europa hindern.
Entsprechend müssen wir so bald wie möglich den Bürgerinnen und Bürgern von Bosnien und Herzegowina und Albanien und den Menschen aus dem Kosovo Bewegungsfreiheit einräumen, die heute paradoxerweise weniger Reisefreiheit haben als vor Jahren. Natürlich müssen die Bedingungen hierfür richtig sein, und wir sollten uns nicht von Daten über illegale Masseneinwanderung irreführen lassen.
Die Menschen der westlichen Balkanstaaten sind lange genug durch die Visaregelung ausgegrenzt worden. Sie müssen den Kontakt zu EU-Bürgerinnen und -Bürgern verstärken, doch meist hält sie die Ablehnung ihrer Visaanträge hiervon ab. Wir sollten es nicht riskieren, ein noch stärkeres Gefühl der Isolierung und Diskriminierung hervorzurufen, und dies besonders bei jungen Menschen, die vielleicht nie die Gelegenheit hatten, die EU kennenzulernen. Wir sollten daher keine Zeit verlieren, sobald Bosnien und Herzegowina oder Albanien die Kriterien der Visaliberalisierung erfüllt.
Jegliche Maßnahme zur Erleichterung des Reisens im Schengen-Raum bedeutet daher einen Schritt nach vorne und ist im Interesse der Europäischen Union.
Zbigniew Ziobro (ECR). – (PL) Herr Präsident! Der Vorschlag, der heute zur Diskussion steht, betrifft einen der maßgebenden Grundsätze der Funktion der Europäischen Union - die Beseitigung der Binnengrenzen und die Personenfreizügigkeit. Aus diesem Grund verdient er besondere Aufmerksamkeit. Es ist unverständlich und somit unannehmbar, dass Inhaber eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt weniger Bewegungsfreiheit im Schengen-Raum genießen als der eines Visums für den kurzfristigen Aufenthalt. Deshalb stehe ich dem Vorschlag der Europäischen Kommission wohlwollend gegenüber. Ich denke jedoch, dass wir, um Sicherheit zu gewährleisten, Änderungen an diesem Vorschlag vornehmen sollten. Daher unterstütze ich den Vorschlag des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, dass als Teil des Schengener Informationssystems ein Informationsfluss über unerwünschte Personen zwischen den Mitgliedstaaten bestehen sollte. Außerdem sollte die Europäische Kommission dazu aufgefordert werden, bis spätestens 5. April 2012 einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung vorzulegen. Die vorgeschlagenen Änderungen verdienen eine ernsthafte Betrachtung und - in den meisten Fällen - Unterstützung.
Elżbieta Katarzyna Łukacijewska (PPE). – (PL) Herr Präsident! Nicht nur die Bürgerinnen und Bürger von Drittstaaten würden es gerne sehen, dass das Reisen im Schengen-Raum für Menschen aus diesen Ländern einfacher wird, sondern auch wir, die Einwohner der Europäischen Union, warten darauf. Es ist paradox, dass der Inhaber eines Visums für den kurzfristigen Aufenthalt mehr Bewegungsfreiheit genießt als der Inhaber eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt und dass ein beispielsweise in Polen längerfristig aufenthaltsberechtigter Drittstaatsangehöriger nicht nach Deutschland oder Frankreich reisen kann. Die Freizügigkeit sollte nicht nur für die Einwohner der Europäischen Union gelten. Forscher, Studenten, Schulkinder und Geschäftsleute aus Drittstaaten sollten sich frei bewegen, Freunde besuchen und die Traditionen, Bräuche und Kulturen anderer Länder kennenlernen dürfen. Sie wären gute Botschafter der Idee der Europäischen Union und wir, die Einwohner der Europäischen Union, würden einen Schritt in Richtung der Verwirklichung der Idee eines Europas ohne Grenzen machen.
Andreas Mölzer (NI). - Herr Präsident! Das Visasystem der Schengen-Länder ist anscheinend so kompliziert, dass sich die Konsulatsmitarbeiter nicht mehr auskennen und rechtschaffene Visumreisende in die Visumfalle tappen lassen. Dass Konsularbedienstete die Visakategorien „D“ und „C“ nicht kennen, mutet schon seltsam an. Geradezu fahrlässig ist es, wenn man sich die Arbeit erleichtert und sich eine Konsultation des SIS-Systems erspart. Dass daraus unzählige und unnötige Probleme an den Außengrenzen resultieren, ist klar und gehört dringend geändert. In diesem Zusammenhang über nationale Visawarndateien zu diskutieren, macht wenig Sinn, wenn nicht einmal das EU-Warnsystem und die EU-Warnbestimmungen konsequent angewandt werden.
Die Visaliberalisierung für Balkanländer geht Hand in Hand mit einer Zunahme der aussichtslosen Asylgesuche aus jenen Ländern. Gerade jetzt, wo seit der Lockerung der Visabestimmungen für den Balkan eine wahre Einwanderungswelle droht, wo binnen sieben Wochen fast 150 000 Mazedonier die neue Reisefreiheit genutzt haben und Schätzungen zufolge fast zwei Drittel davon die Heimreise nicht antreten dürften, gilt es, die Durchführung der Visabestimmungen auf Vordermann zu bringen.
Krisztina Morvai (NI). – (HU) Als ungarische Parlamentarier befinden wir uns in einer besonderen Position, wenn es darum geht, abzustimmen und zu entscheiden, ob es Drittstaatsangehörigen möglich sein sollte, sich frei in der Europäischen Union zu bewegen oder ob man im Gegensatz dazu versuchen sollte, dies zu verhindern. Aufgrund der Tragödie von Trianon hat Ungarn einen Großteil seines Hoheitsgebiets eingebüßt und eine große Anzahl unserer ungarischen Landsleute lebt außerhalb der heutigen Grenzen Ungarns, und somit außerhalb der derzeitigen Grenzen der Europäischen Union, im ehemaligen Südungarn und den Unterkarpaten. Unsere Landsleute befinden sich in einer sehr demütigenden Position, wenn sie in ihrem eigenen beschnittenen Land studieren oder in der Forschung oder anderen Bereichen arbeiten und das Hoheitsgebiets Ungarns nicht verlassen dürfen. Dies ist ein außerordentlich bedauernswerter und unerträglicher Zustand, gegen den wir vorgehen müssen. Deshalb werden wir, die ungarischen Parlamentarier ungarischer Gesinnung, für diesen Vorschlag stimmen, um dieser absurden Position ein Ende zu bereiten.
Andrew Henry William Brons (NI). – Herr Präsident! Der Vorschlag stützt sich auf die Annahme, dass alle Drittstaatsangehörigen, die in die EU kommen, dies in guter Absicht tun und dass sie, wenn sie sagen, dass sie zum Studieren hierher kommen, dies auch wirklich vorhaben. Die EU ist reich an Scheininstituten und selbst an echten Instituten sind häufig Studenten eingeschrieben, die niemals in einem Vorlesungssaal erscheinen. Wenn diesen das Reisen in andere Staaten erleichtert wird, wird es viel schwieriger werden, die Echtheit ihres Status zu überprüfen und noch schwieriger sie zu lokalisieren, wenn man herausfindet, dass ihr Status nicht echt ist.
Obwohl das Vereinigte Königreich nicht dem Schengen-Raum angehört, weist die EU eine Erfolgsbilanz bei der Legalisierung illegaler Einwanderer auf. Die heutigen Inhaber eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt oder eines Aufenthaltstitels könnten die illegalen Einwanderer von morgen und übermorgen EU-Bürger mit vollständiger Bewegungsfreiheit sein.
Cecilia Malmström, Mitglied der Kommission. - Herr Präsident! Es sind zwei Fragen aufgekommen, die sich nicht speziell auf dieses Thema beziehen, aber ich möchte gerne die Gelegenheit dazu nutzen, trotzdem kurz auf diese einzugehen.
Herr Busuttil hat das Thema Libyen angesprochen. Ich kann ihm versichern, dass es sich hierbei um eine sehr komplizierte Angelegenheit handelt, wir jedoch aktiv am Dialog mit Libyen, der Schweiz und den Mitgliedstaaten beteiligt sind, um eine Lösung für dieses sehr komplizierte Problem zu finden, bevor es weiter eskaliert. Daher hoffe ich, dass ich bald mit weiteren Entwicklungen in diesem Bereich auf Sie zukommen kann.
Frau Fajon möchte ich sagen, dass die Situation von Albanien und Bosnien und Herzegowina natürlich ein weiterer Punkt ist, den es anzugehen gilt, und dass wir gerade dabei sind, dort eine Mission abzuschließen, um beurteilen zu können, wie weit diese beiden Länder hinsichtlich der Kriterien sind. Die Kommission wird sehr bald, nach der Beratung mit den Mitgliedstaaten und Sachverständigen, einen Bericht hierüber verfassen und die Beurteilung dieses Berichts wird mit den Mitgliedern des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres gemeinsam vorgenommen werden, bevor ein möglicher Vorschlag auf die Agenda gesetzt wird.
In Zusammenhang mit diesem Vorschlag kann ich den Damen und Herren Abgeordneten und dem Berichterstatter versichern, dass die Kommission sehr darauf bedacht ist, diesen zu verwirklichen und dass wir unser Bestes geben werden, um sicherzustellen, dass die Verordnung durchgesetzt wird. Es mag sich wie ein technisches Problem anhören, ist es aber nicht. Betroffen sind einzelne Bürgerinnen und Bürger, und wir möchten die Menschen dazu ermuntern, legal mit gültigen Papieren hierher zu kommen, egal ob es sich dabei um Studenten, Forscher, Sachverständige oder Wissenschaftler handelt. Das ist gut für sie und für uns und entspricht außerdem der Philosophie der Europäischen Union, über ein Gebiet ohne Binnengrenzen zu verfügen. Daher sollten wir es vermeiden, diesen Menschen das Leben unnötig schwer zu machen.
Ich denke wir haben in diesem Vorschlag eine gute Balance gefunden. Wir haben es geschafft, Sicherheitsüberlegungen zufriedenstellend zu berücksichtigen und dazu wir können uns beglückwünschen. Auf diese Weise, wenn drei Institutionen versuchen, ein Problem zu erkennen und eine konkrete Lösung zum Nutzen der Bürger zu finden,gibt die EU ihr Bestes.
Deshalb vielen Dank für Ihre Arbeit, Herr Coelho, und vielen Dank für die gute Debatte in diesem Plenum.
Carlos Coelho, Berichterstatter. – (PT) Herr Präsident! Vier abschließende Punkte. Erstens ist es bedauernswert, dass der Rat in dieser Debatte nicht anwesend ist. Zweitens möchte ich Frau Kommissarin Malmström für ihre freundlichen Bemerkungen danken uns sie außerdem dazu auffordern, zusammen mit dem Rat sicherzustellen, dass diese Verordnung am 5. April in Kraft tritt. Andernfalls haben wir eine Gesetzeslücke mit Folgen für alle unsere Bürger.
Drittens ist es bedauernswert, dass die Abgeordneten, die an dieser Debatte teilgenommen haben, und die Sicherheitsprobleme angesprochen haben, nicht dazu in der Lage waren, die Verbesserungen zu erkennen, die das Parlament mit Hilfe dieser Verordnung eingeführt hat, insbesondere die Verpflichtung zur vorherigen Abfrage des Schengener Informationssystems.
Wie ich eingangs betont habe, glaube ich, dass das Parlament seine Aufgabe gut gemacht hat, da es sowohl die Freizügigkeit als auch die Sicherheit verstärkt hat. Dies nicht zu erkennen, bedeutet, eine einseitige Betrachtungsweise zu haben und nicht das ganze Bild im Blick zu haben.
Mein letzter Punkt, Herr Präsident, besteht darin, allen Beteiligten, die in dieser Absicht zusammengearbeitet haben, nämlich allen, die es uns ermöglicht haben, eine Einigung in erster Lesung zu erlangen, insbesondere der Kommission und dem Rat, aber auch allen Fraktionen im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und im Rechtsausschuss, die diesen breiten Konsens möglich gemacht haben, zu danken. Ich glaube, dass wir, wenn wir auf diese Weise an einer Lösungsfindung teilhaben, unsere Arbeit auf die bestmögliche Art ausführen.
Der Präsident. – Die Aussprache ist beendet.
Die Abstimmung wird in Kürze stattfinden.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)
Petru Constantin Luhan (PPE), schriftlich. – (RO) Ich unterstütze die im Zusammenhang mit diesem Bericht unternommenen Bemühungen zur erfolgreichen Erweiterung der Bewegungsfreiheit der Inhaber von Visa für den längerfristigen Aufenthalt auf die der Inhaber von Aufenthaltstiteln und Visa für den kurzfristigen Aufenthalt. Die derzeit geltenden Vorschriften haben zahlreiche Nachteile für Drittstaatsangehörige mit sich gebracht, die sich rechtmäßig in einem der Mitgliedstaaten aufhalten und aus unterschiedlichen Gründen in der Europäischen Union reisen möchten. Es gibt Unstimmigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten hinsichtlich der erforderlichen Zeit, der Methode und den Kriterien für die Visumerteilung. In der Praxis wurde beobachtet, dass Antragsteller, die von einem Staat abgelehnt werden, ihr )„Glück“ in anderen Mitgliedstaaten versuchen. Dies kommt daher, dass einige Staaten bei der Ausstellung von Visa und Aufenthaltstiteln strenger sind, während andere lockerer dabei vorgehen. Um die Auslösung eines Massenzustroms von Visumanträgen über gewisse Staaten, die eine liberalere Visumpolitik ausüben, zu vermeiden, schlage ich vor, die Kontrollen und Methoden zur Genehmigung eines Visumantrags für alle Mitgliedstaaten zu standardisieren. Diese Verfahrensweise gewährleistet eine einheitliche Bearbeitung aller Anträge und beseitigt damit das Risiko jeglicher sich bildender „Eingangstore“ zum Schengen-Raum.
(Die Sitzung wurde um 11.50 Uhr unterbrochen und um 12.00 Uhr wieder aufgenommen.)