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Verfahren : 2010/2572(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B7-0154/2010

Aussprachen :

PV 09/03/2010 - 15
CRE 09/03/2010 - 15

Abstimmungen :

PV 10/03/2010 - 7.7
CRE 10/03/2010 - 7.7
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0058

Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 10. März 2010 - Straßburg Ausgabe im ABl.

8. Stimmerklärungen
Video der Beiträge
Protokoll
  

Mündliche Erklärungen zur Abstimmung

 
  
  

Bericht: Klaus-Heiner Lehne (A7-0011/2010)

 
  
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  Viktor Uspaskich (ALDE).(LT) Herr Präsident, ich möchte Ihnen mitteilen, dass ich diesen Beschluss unterstütze. Meine Karte hatte anfangs nicht funktioniert, deshalb teile ich Ihnen meinen Standpunkt in dieser Form mit. Nun zum Thema, meine Damen und Herren, dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Bestimmungen für den Jahresabschluss von Kleinstunternehmen. Dieses Projekt hat ja auf fast allen Ebenen hitzige Debatten ausgelöst, sowohl in der Europäischen Union als auch in den Institutionen der Mitgliedstaaten. Ich bin davon überzeugt, dass wir in der Europäischen Union gemeinsame Vorschriften brauchen. Doch ich möchte auch darauf hinweisen, dass durch eine Verringerung des Verwaltungsaufwands für Kleinstunternehmen die Bedingungen für einen fairen Wettbewerb in den Inlandsmärkten der einzelnen Mitgliedstaaten und im europäischen Binnenmarkt nicht untergraben werden dürfen. Ich finde, dass für Kleinstunternehmen eine einzige Steuer eingeführt werden sollte, wie es sie ja in einigen Ländern bereits gibt. Als Grundlage für die Berechnung dieser Steuer könnte – je nach Art der Geschäftstätigkeit – entweder die Anzahl der Beschäftigten oder der Umsatz oder der Standort dienen. Das hätte zur Folge, dass solche Unternehmen kein Interesse mehr an illegalen Aktivitäten hätten.

 
  
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  Peter Jahr (PPE). - Herr Präsident! Mit der Möglichkeit der Befreiung von Kleinstunternehmen von der Verpflichtung zur Erstellung einer Jahresabschlussbilanz hat sich das Europäische Parlament deutlich für den Abbau von überflüssiger Bürokratie ausgesprochen. Mit einer EU-weiten Entlastung von circa 6,3 Milliarden Euro setzen wir zudem einen spürbaren Impuls für das Wachstum des europäischen Mittelstands. Da die Mitgliedstaaten individuell über die Befreiung von der Bilanzpflicht entscheiden können, erwarte ich, dass möglichst viele Länder, insbesondere auch Deutschland, von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Mithilfe dieser Regelung sparen die betroffenen Unternehmen nicht nur Zeit und Kosten von circa 2 000 Euro pro Unternehmen, sondern sie ist auch ein sehr gutes Beispiel dafür, dass Europa bürgerfreundlicher ist, als viele glauben. Es wäre schön, wenn diesem Beispiel in diesem Hause noch viele weitere Beispiele folgen könnten.

 
  
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  Tiziano Motti (PPE) . – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich habe den Bericht Lehne nicht unterstützt. Das bedaure ich, weil es in dem Bericht um Kleinstunternehmen geht, die ja das Rückgrat der Wirtschaft bilden. Aber ich glaube vor allem, dass die Entschließung in der vorliegenden Form zu Wettbewerbsunterschieden zwischen den Unternehmen der einzelnen Länder führen würde, und das wollen wir nicht, schon gar nicht in Anbetracht der Krise. Die Buchführung ist eine nützliche und notwendige Sache, denn sie ermöglicht es den Unternehmen, sich auf dem Markt zu messen und Bankdarlehen gewährt zu bekommen. Denn die Qualität der Unternehmensführung wird sowohl bei größeren als auch kleineren Unternehmen anhand der Buchführung beurteilt.

Ich finde, wir sollten den Kleinstunternehmen stattdessen mit Steuersenkungen unter die Arme greifen, damit Jungunternehmer und Familienunternehmen auf dem Markt wirklich wettbewerbsfähig sind und damit ihnen die Kreditinstitutionen Darlehen gewähren. Denn ich habe den Eindruck, dass diese sich bisher hauptsächlich um die großen Unternehmen kümmern.

 
  
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  Marian Harkin (ALDE). – Herr Präsident, ich unterstütze den Bericht Lehne sehr gern, da er den Verwaltungsaufwand für Kleinstunternehmen reduzieren wird.

Einige der Dinge, die kleine Unternehmen immer wieder zur Sprache bringen, sind die Überregulierung, die Bürokratie und das Gefühl, im Papierkram zu ersticken. Man kann die Argumentation der Kleinstunternehmen, die ja sagen, für sie sollten nicht dieselben Vorschriften wie für größere Unternehmen gelten, durchaus nachvollziehen.

Die Entscheidung, die wir heute getroffen haben, ist vernünftig und eine angemessene Reaktion auf die Sorgen der kleinen Unternehmen in Europa, die ja sowieso schon zu kämpfen haben. Meistens schlagen wir ja in diesem Haus neue Rechtsvorschriften vor, heute jedoch haben wir eine bestehende Rechtsvorschrift geändert. Das wird das Geschäftsumfeld der kleinen Unternehmen verbessern und sie wettbewerbsfähiger machen – und dafür hat sich unser Einsatz gelohnt.

 
  
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  Vito Bonsignore (PPE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich danke Herrn Lehne für seinen Bericht. Die Europäische Union blickt aufmerksam in Richtung Unternehmen – das ist heute klar geworden –, und insbesondere meine Fraktion, die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten), hat der Unterstützung den Klein- und Mittelbetrieben stets eine hohe Priorität eingeräumt. Deshalb glaube ich, dass unser heutiger Schritt zur Reduzierung der Bürokratie und der Kosten für Kleinstunternehmen zur richtigen Zeit kommt. Diese Maßnahme ist in diesen schwierigen Zeiten eine konkrete Hilfe für kleine Unternehmen.

Zudem begrüße ich die flexible Gestaltung der Maßnahme, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die Richtlinie zum passenden Zeitpunkt anzunehmen. Denn damit soll ja jede Art von Illegalität vermieden werden, die eine plötzliche und übermäßige Einschränkung der Kontrollen bewirken könnte.

 
  
  

Entschließungsantrag RC-B7-0151/2010

 
  
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  Philippe Lamberts, im Namen der Verts/ALE-Fraktion.(FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich halte das Abstimmungsergebnis aus zwei Gründen für bemerkenswert. Erstens, weil die drei großen Fraktionen beschlossen hatten, einen gemeinsamen Entschließungsantrag zu entwerfen, den sie dann sechs Minuten vor Ablauf der Frist einreichten und somit verhinderten, dass die anderen Fraktionen Änderungsanträge dazu einbringen konnten. Diese Abschottungshaltung ist dieses Hauses nicht würdig.

Zweitens, wenn dabei wenigstens ein sinnvoller Text herausgekommen wäre! Zu einer Zeit, da die Kommission mithilfe derselben politischen Familien in der Lage ist, fünf Ziele mit sechs Politiken zur Unterstützung dieser Ziele zu präsentieren, bringt dieses Plenum eine von den drei großen Fraktionen unterstützte Entschließung ein, die rein gar nichts aussagt.

Ich finde, dass die Entschließung dieses Haus ziemlich lächerlich macht, da es bei einer so wichtigen Debatte wie über die EU-2020-Strategie zu nichts anderem fähig ist, als offene Türen einzurennen.

 
  
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  Ramona Nicole Mănescu (ALDE).(RO) Wie Sie alle wissen, war die Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa eine der ersten, die einen konkreteren Ansatz für die Wirtschaftswachstumsstrategie gefordert hatte. Genau deshalb begrüße die Änderungen, die diese EU-2020-Strategie in diesem Bereich einführt.

Doch ich finde auch, dass bestimmte Aspekte dabei zu kurz gekommen sind. Deshalb möchte ich darauf hinweisen, dass aus der EU-2020-Strategie nicht besonders deutlich wird, wie die Kohäsionspolitik und diese Strategie zusammenhängen werden. Ich bin der Ansicht, Herr Präsident, dass der Schwerpunkt der Kohäsionspolitik, die ja hauptsächlich als Finanzierungsinstrument für die regionale Entwicklung gedacht ist, nach wie vor auf den Regionen liegen muss.

Außerdem werden in dem Kommissionsvorschlag vor allem der Rat und die Mitgliedstaaten damit betraut, die Schwerpunkte dieser Strategie umzusetzen und zu verwalten, wobei gleichzeitig übersehen wird, welche entscheidende Rolle den lokalen Behörden bei der Erzielung konkreter Ergebnisse auf regionaler und lokaler Ebene zukommt.

Ich bin der Meinung, dass der Erfolg der Strategie hauptsächlich davon abhängen wird, wie sie auf nationaler, lokaler und regionaler Ebene umgesetzt wird.

 
  
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  Petru Constantin Luhan (PPE).(RO) Auf der informellen Tagung des Europäischen Rates am 11. Februar nahmen die Staats- bzw. Regierungschefs eine Erklärung an, die Anstrengungen Griechenlands zur Verbesserung seiner wirtschaftlichen und finanziellen Lage zu unterstützen. Außerdem diskutierten sie darüber, wofür die Europäische Union im Jahr 2020, im Anschluss an die Strategie von Lissabon, stehen wird.

Ich glaube, dieses Votum ist ein Votum für die Solidarität, denn mit Blick auf die EU-2020-Strategie müssen die fest vereinbarten Prioritäten viel rigoroser verfolgt werden, um die besonderen Merkmale jeder Region zu nutzen und ihre Probleme zu lösen.

Die Wirtschaft muss noch wettbewerbsfähiger werden, damit neue Arbeitsplätze entstehen können, und in verschiedenen Bereichen, wie der Bildung und Forschung, werden Investitionen gebraucht. Ich bin fest davon überzeugt, dass die für jede Region und jeden Mitgliedstaat der Europäischen Union typischen Probleme angemessen und unter Berücksichtigung des Solidaritätsprinzips analysiert und behandelt werden, damit wir unsere Ziele für 2020 erreichen.

Um in die Bildung investieren zu können, brauchen wir eine Infrastruktur, die die praktische Wissensanwendung, den sozialen Zusammenhalt und die globale Verbesserung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit der EU fördert.

 
  
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  Georgios Papanikolaou (PPE).(EL) Herr Präsident, aus den Schlussfolgerungen des Rates und der anschließenden Debatte im Parlament in Brüssel sowie dem vom zuständigen Kommissar und verschiedenen Staats- und Regierungschefs vertretenen Standpunkt wird deutlich, dass wir in Krisenzeiten und wenn einige Mitgliedstaaten ernste wirtschaftliche Probleme haben, unter anderem und im Rahmen der bestehenden Wirtschafts- und Währungsunion eine europäische Solidarität und neue Politiken brauchen, um gegen spekulative Angriffe auf bestimmte Mitgliedstaaten vorgehen zu können.

Deshalb kommt es momentan besonders darauf an, welche Standpunkte im Zusammenhang mit der Einrichtung von Gemeinschaftsorganen und europäischen Strukturen zur Lösung solcher Probleme, wie zum Beispiel eines Europäischen Währungsfonds, vertreten werden. Wir erwarten vom Rat in den kommenden Tagen sehr viel und hoffen, dass wirksame Maßnahmen ergriffen werden, um die Probleme in dieser wichtigen Zeit anzugehen.

 
  
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  Viktor Uspaskich (ALDE).(LT) Meine Damen und Herren, ich möchte etwas zur EU-2020-Strategie sagen. Im Prinzip unterstützen wir jede Initiative, die die Situation der Europäischen Union verbessert, aber das heißt nicht, dass es keinen Raum für Kritik und Verbesserungen gibt. Ich finde, das gilt auch für die Strategie der Europäischen Union bis zum Jahre 2020. Ob wir nun wollen oder nicht, wir müssen die Grenzen zwischen den Wirtschaftsregeln der Nationalstaaten überwinden. Hiermit meine ich natürlich keinesfalls solche Bereiche wie Kultur, Tradition oder nationales Erbe. Dennoch müssen wir unterstreichen, dass der Markt der Europäischen Union in wirtschaftlicher Hinsicht ein gemeinsamer Markt ist. Sonst wäre die Union ja vergleichbar mit einem Land, das für seine verschiedenen Regionen unterschiedliche Regeln aufstellt. Deshalb muss in der Europäischen Union eine Frist für gemeinsame wirtschaftliche Vorschriften gelten – egal, wie sehr sich große und kleine Mitgliedstaaten der EU dagegen sträuben. Außerdem begrüße ich die Aufmerksamkeit, die der Entwicklung von Hightech, wissensbasierter Wirtschaft und Wissenschaft gewidmet wurde. Trotzdem müssen wir erkennen, dass jede Europäische Union...

 
  
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  Der Präsident. – Es tut mir leid, aber ich denke, wir haben genug gehört. Vielen Dank, Herr Uspaskich. Ich musste Sie leider unterbrechen.

 
  
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  Nikolaos Chountis (GUE/NGL).(EL) Herr Präsident, ich habe gegen den Bericht gestimmt, weil die EU-2020-Strategie denselben erfolglosen neoliberalen Weg einschlägt wie die Strategie von Lissabon, die zu einer größeren regionalen und sozialen Ungleichheit sowie zu mehr Armut und Arbeitslosigkeit geführt hat und die Hauptursache für die Krise in der Europäischen Union war. Deshalb muss der Rahmen für die Wirtschafts- und Sozialpolitik radikal verändert werden, um die Vollbeschäftigung und die Stärkung der sozialen Rechte in den Mittelpunkt dieser Politik zu rücken.

Als die Krise ausbrach, hielten sich die führenden Politiker der Europäischen Union auf der informellen Tagung zurück und ließen die einzelnen Mitgliedstaaten mit ihren Problemen allein, und jetzt wollen sie die Staatsdefizite überwachen. Sie machten Griechenland zum Sündenbock, und jetzt wollen sie, dass auf Kosten der Arbeitnehmer in Griechenland und anderen Ländern strenge Maßnahmen ergriffen werden.

Der antisoziale und entwicklungsfeindliche Stabilitätspakt muss deshalb durch einen Entwicklungs- und Erweiterungspakt ersetzt werden, wie er in dem Änderungsantrag beschrieben wird, den die Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke eingebracht hat.

 
  
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  Filip Kaczmarek (PPE).(PL) Die Europäische Union braucht zweifellos eine neue Strategie, die es uns ermöglicht und erlaubt, auf die Wirtschafts- und Finanzkrise zu reagieren. Ein wichtiges Element der Strategie sollte die Stärkung der Freizügigkeit für die Menschen sein, und zwar für alle Gruppen: Arbeitnehmer, Unternehmer, Wissenschaftler, Studenten und sogar Menschen im Ruhestand, und dieser Punkt ist in unserer Entschließung enthalten. Ein weiterer Pluspunkt ist die stärkere Konzentration auf die Unterstützung der kleinen und mittleren Unternehmen. Ohne die Gründung solcher Firmen wird es nicht möglich sein, die Lage der Union zu verbessern.

Manche Abgeordneten sind ja der Meinung, in der Strategie komme die Kohäsionspolitik zu kurz. Ich weiß nicht, ob das wirklich zutrifft, denn eigentlich gibt es ja einen Abschnitt über die grundlegende Bedeutung der Kohäsionspolitik für die Zukunft der Union. Doch mir ist bewusst, dass eine Strategie nur dann die Lage verbessern wird, wenn sie auch umgesetzt wird.

 
  
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  Vito Bonsignore (PPE).(IT) Herr Präsident, die Zeit ist reif, um politisch erwachsen zu werden. Die Krise hat gezeigt, dass die wichtigen und tonangebenden Gemeinschaftsagenturen besser koordinieren und führen müssen, dass wir mehr Mittel für Infrastrukturprojekte brauchen und wir die Klein- und Mittelbetriebe besser unterstützen müssen.

Wir müssen den Binnenmarkt mit vereinten Kräften umsetzen, und wir müssen uns dringend an einer gemeinsamen Steuerpolitik versuchen. In der Vergangenheit wollten viele den Müll, den die amerikanischen Banken auf dem Weltmarkt abkippten, einfach nicht wahrhaben und klammerten sich an sinnlose Formalitäten, selbst innerhalb der Union. Jetzt ist es an der Zeit, die Verantwortung zu schultern und Mut an den Tag zu legen. Die Entschließung, für die meine Fraktion und ich gestimmt haben, enthält einige dieser Punkte, aber ich denke, dass Präsident Barroso, der Rat und das Parlament mutiger sein sollten.

 
  
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  Ryszard Czarnecki (ECR).(PL) Die neue EU-Strategie ist sozusagen der kleine Bruder der Strategie von Lissabon. Und wenn der kleine Bruder dem Beispiel des Älteren folgt, wird er durch alle Prüfungen fallen und nichts erreichen.

Zur selben Zeit, als die führenden Politiker der Europäischen Union über die Notwendigkeit sprachen, die Strategie von Lissabon anzunehmen, beschnitten die Mitgliedstaaten die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und die Dienstleistungsfreiheit. Natürlich ist die neue Strategie etwas besser als die Fassung von vor einigen Monaten, in der die Kohäsion überhaupt nicht zur Sprache kam. Momentan liest sie sich trotzdem eher wie eine Wunschliste. Wir müssen abwarten, wie sich die Strategie auf unseren nächsten Siebenjahreshaushalt ab 2014 auswirken wird. Ich hoffe, dass sie nicht dazu beiträgt, dass die alten Länder der Europäischen Union die neuen Länder dominieren.

 
  
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  Zoltán Balczó (NI). (HU) Ich habe gegen die EU-2020-Strategie gestimmt. Ich habe mich gegen sie ausgesprochen, weil sie zweifellos eine neoliberale Wirtschaftspolitik verfolgt. In der Strategie wird der Wirtschaftsprotektionismus, mit anderen Worten die Rolle des Staates in der Wirtschaft, eindeutig verurteilt. Doch die globale Finanz- und Wirtschaftskrise hat gezeigt, dass wir die Märkte nicht sich selbst überlassen können. Darüber hinaus steht hinter der Strategie ein klares Herrschaftskonzept. So sieht sie ein automatisches Inkrafttreten der Rechtsvorschriften vor, wenn die Mitgliedstaaten diese nicht rechtzeitig umsetzen. Zudem sieht die Strategie die Einrichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde vor, und aus bestimmten Passagen ist außerdem ersichtlich, dass mithilfe verbindlicher Rechtsakte statt durch unabhängige Entscheidungen Ergebnisse erzielt werden sollen. Deshalb haben wir dagegen gestimmt.

 
  
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  Inés Ayala Sender (S&D).(ES) Herr Präsident, als Mitglied des Haushaltskontrollausschusses habe ich natürlich für die EU-2020-Strategie gestimmt, da ich es wichtig finde, dass sich das Parlament dazu äußert. Ich habe jedoch einen Vorbehalt, den ich den Kolleginnen und Kollegen gern erläutern möchte. Und zwar lässt die Formulierung von Absatz 18 Zweifel aufkommen, d. h. dieser Absatz ist falsch formuliert. Er entspricht einfach nicht der Wahrheit.

In diesem Absatz heißt es, der Europäische Rechnungshof habe die Kommission und die Mitgliedstaaten kritisiert, doch in Wirklichkeit ist das Gegenteil der Fall. Denn es ist nicht die Verwaltung von 80 % des EU-Haushalts kritisiert worden. Stattdessen hat uns der Rechnungshof zum ersten Mal seit elf Jahren gratuliert und sich positiv zu den etwas mehr als 33 % des Haushalts geäußert, die von den Mitgliedstaaten selbst verwaltet werden, nämlich die Ausgaben für die Landwirtschaft, und weil das Überwachungssystem verbessert wurde und jetzt besser funktioniert.

Deshalb glaube ich, dass die Formulierung von Absatz 18 in der Öffentlichkeit zu dem Missverständnis führen wird, 80 % des Haushalts seien schlecht verwaltet und man habe uns dafür kritisiert. Das, meine Damen und Herren, wollte ich für Sie und die europäische Öffentlichkeit gern klarstellen.

 
  
  

Entschließungsantrag RC-B7-0136/2010

 
  
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  Ramona Nicole Mănescu (ALDE).(RO) Ich habe gegen den Goldstone-Bericht gestimmt, obwohl ich diesen Bericht anfangs für eine gut gemeinte Initiative zur genauen Analyse des israelisch-palästinensischen Konflikts und zur Identifizierung der besten Lösungen für die Lage in der Region hielt.

Doch ich hätte mir einen objektiveren Bericht gewünscht, der die Bestimmungen des Völkerrechts und des humanitären Rechts einhält. Ich war sehr unangenehm überrascht, als ich feststellen musste, dass in diesem Bericht die israelische Regierung auf eine Stufe mit der Hamas gestellt wird. Denn wie wir wissen, ist die Hamas eine Organisation, die von der Europäischen Union als terroristische Vereinigung eingestuft wird. Deshalb glaube ich nicht, dass dieser Bericht den israelisch-palästinensischen Konflikt und die damit verbundenen Spannungen in irgendeiner Weise abmildern bzw. die allgemeine Lage in der Region verbessern wird. Aus diesem Grund habe ich gegen den Bericht gestimmt.

 
  
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  Alajos Mészáros (PPE). (HU) Die Verfasser des Berichts um Richter Richard Goldstone sind meines Erachtens international anerkannte Experten, an deren Urteilsvermögen und Objektivität wir nicht zweifeln sollten. Der Bericht ist unparteiisch und ausgewogen, und deshalb müssen wir die Bedingungen schaffen, die für die Umsetzung der darin enthaltenen Empfehlungen notwendig sind. Ich habe für den Bericht gestimmt, auch wenn ich nicht mit jedem einzelnen Punkt übereinstimme. Aber es ist eine gute Sache, dass wir den Bericht heute im Parlament angenommen haben. Hoffentlich wird er mit dazu beitragen, die Auswüchse der gegnerischen Parteien einzudämmen und langfristig den ersehnten und dauerhaften Frieden im Nahen Osten zu erreichen.

 
  
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  Krisztina Morvai (NI). (HU) Im Dezember 2008 startete Israel einen brutalen Angriff auf den Gazastreifen, bei dem mehr als 1 400 Menschen – überwiegend Zivilisten, einschließlich 450 Kinder – ums Leben kamen. Mithilfe objektiver Methoden und umfassender Zeugenbefragungen enthüllte der Goldstone-Bericht diese Gräueltaten und führte auf, gegen welche Bestimmungen des Völkerrechts Israel mit dieser brutalen Aktion verstoßen hatte. Natürlich hat die im Europäischen Parlament vertretene Delegation der Jobbik-Partei (Bewegung für ein besseres Ungarn) für die Entschließung des Europäischen Parlaments zur Annahme und Umsetzung der Goldstone-Empfehlungen gestimmt. Gleichzeitig entschuldigen wir uns bei den palästinensischen Opfern, denn die ungarische Regierung vertritt in internationalen Gremien in diametralem Gegensatz zur Meinung der ungarischen Bevölkerung schändlicherweise immer eine Position, die dem Goldstein-Bericht widerspricht.

 
  
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  Peter van Dalen (ECR).(NL) Herr Präsident, der Goldstone-Bericht ist zu einseitig. Israel ist für zu viele Dinge die Schuld zugeschoben worden, obwohl es die Hamas war, die sich in Wohngebieten und unter Zivilisten versteckt hielt, sie zur Waffenlagerung und als menschliche Schutzschilde missbrauchte. Leider erwähnt Herr Goldstone das mit keiner Silbe.

Vermutlich ist diese Einseitigkeit darauf zurückzuführen, dass Länder wie Saudi-Arabien, Libyen und Pakistan die Ausarbeitung dieses Berichtes durch den zuständigen Ausschuss der Vereinten Nationen überwachten. Diese Länder sind nicht gerade weltberühmt für ihre brillante Erfolgsbilanz in Sachen Demokratie und Meinungsfreiheit. Wer mit solchen Ländern verhandelt, steckt sich an. Leider hat das auch Herrn Goldstone beeinflusst, und aus diesem Grund habe ich gegen die gemeinsame Entschließung des Europäischen Parlamentes gestimmt. Die Entschließung ist sogar genauso einseitig wie der Goldstone-Bericht selbst.

 
  
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  Hannu Takkula (ALDE).(FI) Herr Präsident, ich habe gegen den Goldstone-Bericht gestimmt. Ich finde es eine Schande, dass das Europäische Parlament diesen Bericht – wenn auch mit knapper Mehrheit – angenommen hat, denn er ist sehr einseitig, und man muss sagen, dass es im Plenum viele interne Unstimmigkeiten gab.

Zu einem Punkt möchte ich etwas sagen: Mehr als 600 Abgeordnete des Europäischen Parlaments haben völlig zu Recht dafür gestimmt, die Hamas als terroristische Vereinigung einzustufen. Doch obwohl wir die Hamas fast einstimmig als terroristische Vereinigung eingestuft haben, haben wir – oder doch zumindest die meisten von uns – in diesem Plenum für den Bericht gestimmt und die darin enthaltenen Maßnahmen und die 8 000 Raketen, die die Hamas auf zivile Ziele in Israel gefeuert hat, anscheinend gebilligt.

Ich glaube, Israel ist in Gefahr und musste deshalb seine zivile Bevölkerung verteidigen. Unter diesem Aspekt ist es wirklich bedauerlich, dass dieser sehr einseitige Bericht angenommen wurde, wenn auch nur mit sehr knapper Mehrheit. Ich hoffe, dass wir so einen schändlichen Fehler nicht noch einmal begehen werden, sondern dass wir uns als Europäer mit ganzer Kraft für Demokratie, Menschenrechte und Meinungsfreiheit einsetzen und mehr dafür tun werden, um den Nahen Osten zu demokratisieren.

 
  
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  Ryszard Czarnecki (ECR).(PL) Richter Goldstone ist mit Sicherheit kein Vorbild an Objektivität. Ich habe gegen diesen Bericht gestimmt, weil ich den Eindruck habe, dass der Bericht die Lage im Nahen Osten schwarz-weiß malen will und Israel dabei in der Rolle des Schwarzen Schafes oder Schurken sieht. Doch in Wirklichkeit ist die Situation viel komplexer. Mir scheint, wir sollten solche einseitigen, rigorosen Urteile vermeiden. Ich persönlich war in einem Ort namens Sderot – und ich glaube, Sie, Herr Präsident, waren auch dort –, der das Ziel Hunderter von der Hamas abgefeuerter Raketen war, wie Herr Takkula vor kurzem sagte. Deshalb halte ich diesen Bericht nicht für etwas, dessen sich das Europäische Parlament in Zukunft rühmen kann.

 
  
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  Daniel Hannan (ECR). – Herr Präsident, in dieser Debatte ist viel über Verhältnismäßigkeit gesagt worden, und ich frage mich, was die Gegner Israels wohl für verhältnismäßig halten würden. Ich frage mich, ob sie es bevorzugt hätten, wenn der jüdische Staat einfach dieselben Geschütze aufgefahren und sie wahllos auf den Gazastreifen abgefeuert hätte. Wäre das eine verhältnismäßige Reaktion gewesen?

Ich möchte außerdem etwas zur Verhältnismäßigkeit – oder besser zum Mangel an Verhältnismäßigkeit – in diesem Bericht sagen. Wenn man den Goldstone-Bericht liest, hat man das unheimliche Gefühl, der Autor beschreibe einen gewalttätigen Übergriff und habe vergessen zu erwähnen, dass sich dieser bei einem Boxkampf zugetragen hat. Denn die Geschehnisse sind völlig aus dem Kontext gerissen.

Ich sage ja nicht, Israel sei über jede Kritik erhaben, genauso wenig wie ich sage, man dürfe die Operation „Gegossenes Blei“ nicht kritisieren. Es sind Fehler gemacht worden. Israel möchte eine stabile palästinensische Gebietseinheit als guten Nachbarn, aber diese Politik der Beschädigung der Infrastruktur verzögert dieses Ziel. Gleichzeitig haben die Einseitigkeit und der Ton dieses Berichts die Vorstellung von einer Zweistaatenlösung, in der eine israelische und eine palästinensische Gebietseinheit in friedlicher Nachbarschaft koexistieren, in weitere Ferne gerückt.

 
  
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  Alexander Graf Lambsdorff (ALDE). - Herr Präsident! Die FDP im Europäischen Parlament hat heute gegen die Entschließung mehrerer Fraktionen zur Umsetzung der Empfehlungen des Goldstone-Berichts gestimmt. Man kann einem Bericht nicht zustimmen, bei dem schon das Mandat hochgradig umstritten war – kein einziger Mitgliedstaat der Europäischen Union hatte zugestimmt. Einem Bericht, der das demokratische Israel mit einer von der EU offiziell als Terrororganisation bezeichneten Gruppierung gleichsetzt, und einem Bericht, der die tieferen Ursachen des Konflikts nicht angemessen berücksichtigt, dem können wir nicht zustimmen.

Unser Abstimmungsverhalten bedeutet aber nicht, dass wir eine Untersuchung der Vorgänge im Zusammenhang mit der Operation „Gegossenes Blei“ ablehnen würden. Das Gegenteil ist der Fall. Ja, Israel sollte alle Aspekte gründlich untersuchen, und wenn es Rechtsverletzungen gegeben hat, müssen diese geahndet werden. Unser Abstimmungsverhalten bedeutet auch nicht, dass wir die Politik der Regierung des Staates Israel im Friedensprozess gutheißen würden. Wir haben uns über die Signale gefreut, dass es wieder Gespräche zwischen Israel und den Palästinensern gibt, wenn auch zunächst nur indirekt.

Der Besuch von Vizepräsident Biden zeigt auch, dass die Regierung Obama ernst macht mit ihren Anstrengungen für einen dauerhaften Frieden in der Region. Dabei hat sie unsere Unterstützung. Umso unverständlicher ist die Brüskierung Bidens durch Israel, wenn noch während seines Besuchs der Ausbau weiterer Siedlungen im Westjordanland genehmigt wird – eine Maßnahme, die nicht nur die Palästinenser völlig zu Recht kritisieren.

 
  
  

Entschließungsantrag RC-B7-0134/2010

 
  
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  Miroslav Mikolášik (PPE). (SK) Ich bin überzeugt, dass die Europäische Union ein klares Signal an Belarus senden muss, sie werde die gegenseitigen Beziehungen neu bewerten, wenn Belarus nicht aufhört, die Menschenrechte zu verletzen und gegen die demokratischen Prinzipien zu verstoßen und sein Verhalten nicht korrigiert.

Gleichzeitig möchte ich meiner Empörung über das vom belarussischen Präsidenten erlassene Gesetz zur Kontrolle des Internets, das in mehrfacher Hinsicht die Meinungs- und Pressefreiheit verletzt, Ausdruck verleihen. Solche juristischen Maßnahmen sind ein Verstoß gegen die Freiheit und Demokratie in Belarus und verstärken das Misstrauen der Bürgerinnen und Bürger sowie anderer Länder, einschließlich der Europäischen Union, gegenüber den staatlichen Organen in Belarus und ihren Vertretern. Im Zusammenhang mit den jüngsten Verhaftungen von Vertretern der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition ist es unübersehbar, wie wenig Zeit zwischen dem Inkrafttreten des Gesetzes im Juli dieses Jahres und den nächsten Präsidentschaftswahlen Anfang kommenden Jahres liegt.

 
  
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  Jarosław Kalinowski (PPE).(PL) Ich möchte den Kolleginnen und Kollegen dafür danken, dass sie diese Entschließung ausgearbeitet haben und dass das Europäische Parlament sie angenommen hat.

Mit der Annahme dieser Entschließung haben wir zum Ausdruck gebracht, dass wir die Verteidigung der Grundrechte und Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger, einschließlich der nationalen Minderheiten, unterstützen. Gleichzeitig handelt es sich hierbei um eine Initiative zur Verteidigung der Grundsätze der Demokratie und Toleranz, auf denen Europa gründet. Ich freue mich über den offiziellen Standpunkt des Parlaments zu diesem Thema, mit dem wir die polnische Minderheit in Belarus unterstützen.

Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union für andere Länder und unsere Nachbarn ein Vorbild sein und darauf achten sollten, dass die Rechte der nationalen Minderheiten in unseren Mitgliedstaaten uneingeschränkt geachtet werden.

 
  
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  Filip Kaczmarek (PPE).(PL) Ich habe für die Entschließung zu Belarus gestimmt. In der Entschließung fordern wir die Legalisierung des Bundes der Polen in Belarus unter dem Vorsitz von Frau Angelika Borys, und wir bekunden unsere Solidarität mit allen belarussischen Menschen, die die Bürgerrechte nicht vollständig wahrnehmen können.

Gestern erhielt ich ein Schreiben vom belarussischen Botschafter in Polen. Er äußert seine Besorgnis im Zusammenhang mit den Absichten der Abgeordneten des Europäischen Parlaments, die die Entschließung annehmen wollten. Er führt die Absicht der Abgeordneten auf eine seiner Meinung nach wenig objektive Berichterstattung der polnischen Medien über die Situation zurück. Doch das ist nicht richtig. Die Absicht, die hinter der Entschließung steht, ist weitaus vielschichtiger. Es geht um die Achtung der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger, um die Achtung der Minderheitenrechte und um die Gewährleistung von Mindeststandards, alles zum Wohle von Belarus und seiner Menschen.

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE). – Herr Präsident, ich habe für die Entschließung zur Lage der Zivilgesellschaft und der nationalen Minderheiten in Belarus gestimmt, und möchte heute noch einmal meiner großen Besorgnis ob der jüngsten Menschenrechtsverletzungen in Belarus, die sich gegen Vertreter der Zivilgesellschaft und Angehörige nationaler Minderheiten und ihre Organisationen richteten, Ausdruck verleihen. Ich möchte meine uneingeschränkte Solidarität mit den Menschen bekunden, die ihre Bürgerrechte nicht vollständig wahrnehmen können.

Außerdem möchte ich die Verhaftung von Frau Angelika Borys, der Vorsitzenden des Bundes der Polen in Belarus, sowie von Herrn Anatoly Lebedko, dem Vorsitzenden der oppositionellen Vereinigten Bürgerpartei und Vorsitzenden der Vereinigten Demokratischen Kräfte in Belarus, der in diesem Haus bereits mehrmals zu Gast war, auf das Schärfste verurteilen.

Leider können die Menschen in Belarus nicht von den vielen Projekten und Vorschlägen profitieren, die die Europäische Union im Rahmen ihrer Östlichen Partnerschaft finanziert.

 
  
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  Hannu Takkula (ALDE).(FI) Herr Präsident, was die Lage in Belarus betrifft, so sollten wir Europäer uns unbedingt an unsere Werte erinnern.

Ich möchte Sie deshalb darauf aufmerksam machen, weil ich das bedauerliche Ergebnis der kürzlich erfolgten Abstimmung zum Goldstone-Bericht vor Augen habe und weil wir uns bei allen Themen, sei es nun im Zusammenhang mit Belarus, dem Nahen Osten, dem Fernen Osten oder Afrika, der Grundsätze besinnen müssen, die uns leiten. Ich meine die Demokratie, die Menschenrechte und die Meinungsfreiheit. Das ist das Recht der gesamten Europäischen Union: die Werte, die uns einen und mit deren Hilfe wir diese Ziele erreichen wollen. Wir müssen diese Botschaft nach Belarus tragen. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass dort die Minderheitenrechte geachtet werden. Außerdem müssen wir gewährleisten, dass die in verschiedener Hinsicht verfolgten religiösen Minderheiten anerkannt sowie ihre Menschenrechte und die Religionsfreiheit geachtet werden.

Es kommt darauf an, dass wir als Europäerinnen und Europäer auch die europäische Botschaft nach Belarus tragen und damit den Menschen in diesem Land Hoffnung geben.

 
  
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  Daniel Hannan (ECR). – Herr Präsident, obwohl ich den Wortlaut dieser Entschließung in großen Teilen unterstütze, frage ich mich doch, ob gerade wir Belarus über die Unzulänglichkeiten seiner Demokratie belehren sollten. Wir beklagen uns, Belarus habe ein schwaches Pseudoparlament, aber schauen Sie sich doch einmal um. Hier sitzen wir und nicken brav die Entscheidungen unseres 27-köpfigen Politbüros ab. Wir beklagen uns darüber, sie hätten zwar Wahlen, manipulierten diese jedoch; andererseits führen wir zwar ehrliche Referenden durch, ignorieren dann aber das Ergebnis. Wir beklagen uns, dort habe der Apparat der Sowjetunion überlebt, und ändern andererseits nichts an unserer gemeinsamen Agrarpolitik, unserem Sozialkapitel, unserer 48-Stunden-Woche und dem übrigen Apparat des Euro-Korporatismus.

Es ist kein Wunder, dass die alten systemischen kommunistischen Parteien der COMECON-Länder die „Ja“-Kampagnen anführten, als sich ihre Länder um Aufnahme in der Evropeyskiy soyuz bewarben. Tatsächlich war es für einige von ihnen, wie nach Hause zu kommen; und das Ganze erinnert mich an die gespenstischen Schlussseiten der Farm der Tiere, wo die Tiere vom Menschen zum Schwein und vom Schwein zum Menschen schauen und nicht mehr wissen, wer wer ist.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI).(FR) Herr Präsident, abgesehen davon, dass ich den Inhalt dieser Entschließung fragwürdig finde, möchte ich auch ihr Prinzip in Frage stellen.

Französische, flämische, ungarische, deutsche und österreichische Patrioten sind ständig rechtlicher, beruflicher und politischer Verfolgung ausgeliefert, und das unter den gleichgültigen Blicken dieses Parlaments, das diese Verfolgung sogar unterstützt. Es behauptet, praktisch der ganzen Welt und insbesondere der Welt außerhalb seiner Grenzen als Vorbild zu dienen.

Zum Beispiel haben wir vergangene Woche eine Entschließung zur Ukraine angenommen, die eine Passage enthielt, die viele ukrainische Patrioten zu Recht als Beleidigung ihres Nationalhelden, Stepan Bandera, empfinden. Zugegebenermaßen hatte dieser unter außergewöhnlich schwierigen Umständen versucht, einen Weg zwischen zwei totalitaristischen Modellen zu beschreiten: dem von Hitler und dem der Sowjets. Das macht ihn aber für viele Ukrainer, die sich zu Recht von der Mehrheit dieses Hauses gedemütigt fühlen, zu keinem geringeren Helden.

Nationalhelden kämpfen nun mal normalerweise gegen ihre Nachbarn. Oder nimmt es mir mein Freund, Nick Griffin, ein echter britischer Patriot, etwa übel, dass für uns Jeanne d'Arc eine Nationalheldin ist? Mit Sicherheit nicht! Ich persönlich würde mir wünschen, dass unser Parlament mit den Helden anderer Länder außerhalb der EU genauso sensibel umgeht.

 
  
  

Entschließungsantrag B7-0133/2010

 
  
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  Kay Swinburne, im Namen der ECR-Fraktion. – Herr Präsident, die Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformisten schließt sich der Meinung an, die Finanzdienstleistungsindustrie könne nicht erwarten, ungeschoren aus der Krise davonzukommen. Rücksichtsloses Verhalten hat enormen Schaden angerichtet, und die Kosten für die Beseitigung dieses Scherbenhaufens müssen diejenigen tragen, die ihn verursacht haben. Außerdem müssen neue Systeme eingerichtet werden, damit so etwas nie wieder passiert, und damit für Notfälle Fonds zur Verfügung stehen, die Fehler im System ausgleichen.

Möglicherweise ist die Zeit ja reif, um im Rahmen internationaler Übereinkommen Steuern auf Finanzgeschäfte einzuführen. Welche Zweifel an der praktischen Umsetzung eines solchen Systems auch immer bestehen – keine Maßnahme sollte für abwegig erklärt werden, solange sie die Unterstützung der gesamten internationalen Gemeinschaft hat und solange es Garantien gibt, die gewährleisten, dass das System funktioniert und nicht umgangen werden kann.

Wir unterstützen den größten Teil der heutigen Entschließung, jedoch mit Ausnahme von Absatz 7, aus den folgenden zwei Gründen: Erstens sind wir dagegen, die Europäische Union zur Erhebung von Steuern zu berechtigen. Dieser Absatz – so vorsichtig er auch formuliert ist – impliziert, man strebe eine solche Berechtigung an. Zweitens sollten Finanzgeschäfte nicht deshalb besteuert werden, um Mittel zur Finanzierung von Herzensprojekten aufzubringen, so nobel diese auch sein mögen. Stattdessen muss diese Steuer dazu dienen, die zukünftige Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten und uns vor solchen Ereignissen zu schützen, die das jüngste Wirtschaftschaos verursacht haben. -

Diese Entschließung in ihrer jetzigen Form legt den Schwerpunkt zu sehr auf die Besteuerung von Finanzgeschäften, sie impliziert die Berechtigung der EU – und nicht der Mitgliedstaaten – zur Erhebung von Steuern, impliziert die Verwendung der Steuer zur Finanzierung von Entwicklungshilfe- und Klimawandelprojekten statt zur Stabilisierung des Finanzsektors und impliziert außerdem, eine EU-Steuer sei ohne internationale Beteiligung machbar. Aus diesen Gründen haben wir gegen diesen konkreten Entschließungsantrag gestimmt.

 
  
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  Joe Higgins (GUE/NGL). – Herr Präsident, ich habe mich bei der Abstimmung über die Entschließung zu dem Thema „Steuern auf Finanzgeschäfte“ der Stimme enthalten, da sie hoffnungslos unangemessen ist, um die perversen gesellschaftsfeindlichen Spekulationen in der Welt durch riesige Hedge-Fonds und die so genannten „seriösen“ Banken wie Goldman Sachs zu bekämpfen.

Das Wall Street Journal berichtete neulich von einem privaten Abendessen, an dem am 8. Februar in New York Vertreter 18 größerer Hedge-Fonds teilnahmen und bei dem Spekulationen gegen den Euro verabredet wurden. Bereits seit Monaten spekulieren diese Finanzhaie, die man Hedge-Fonds nennt und die 2 Mrd. EUR kontrollieren, bewusst gegen den Euro und insbesondere gegen Griechenland, um Milliarden privater Profite einzustreichen.

Es ist unglaublich, aber die EU-Kommission tut nicht nur rein gar nichts, um sie zu stoppen, sondern verschwört sich auch noch mit diesen Finanzkriminellen. Das tut sie, indem sie die Arbeitnehmer und die Armen Griechenlands schikaniert und fordert, sie sollen ihren Lebensstandard senken, um das von diesen Schmarotzern verlangte Lösegeld zu zahlen.

Wir brauchen keine Finanzsteuer. Diese Hedge-Fonds und die größeren Banken müssen in Staatsbesitz übergehen und demokratisch kontrolliert werden, damit ihre gewaltigen Ressourcen für Investitionen genutzt werden können, die die Armut beenden und der Gesellschaft dienen, statt die Gesellschaft der privaten Gier Einzelner zu opfern.

 
  
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  Mario Borghezio (EFD).(IT)Herr Präsident, wir haben uns der Stimme enthalten, aber vor allem wollte ich ein Zeichen gegen die eindeutige Absicht der Europäischen Union und der Kommission, eine Steuer einzuführen, setzen. Eine solche Absicht geht auch aus den jüngsten Äußerungen von Herrn Kommissar Šemeta gegenüber der European Voicehervor, denen zufolge die Einführung einer Mindeststeuer auf Emissionen unmittelbar bevorzustehen scheint.

Wir sind gegen den Vorschlag, die Europäische Union zur Erhebung direkter Steuern zu berechtigen. Das gilt in fast allen Mitgliedstaaten als verfassungswidriges Privileg, weil es gegen den Grundsatz „keine Besteuerung ohne Vertretung“ verstößt. Wir werden uns auf jede erdenkliche Weise gegen den Versuch wehren, eine direkte Steuer einzuführen, und dabei erhalten wir auch Rückendeckung von einer Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom Juni 2009.

Ich möchte Sie daran erinnern, dass Präsident Van Rompuy so etwas auf einem geheimnisvollen Treffen der Bilderberg-Gruppe, die nicht gerade die transparenteste Gruppe der Welt ist, angedeutet hat. Auf diesem Treffen, das eine Woche vor seiner Ernennung stattfand, verkündete er, man fasse eine direkte EU-Steuer auf CO2-Emissionen ins Auge – und dafür setzt er sich sogar persönlich ein. Eine solche Steuer würde zu einem sofortigen Anstieg der Preise für Kraftstoff, Dienstleistungen etc. führen und den Bürgerinnen und Bürgern der EU somit zum Nachteil gereichen.

Dieser Vorschlag einer EU-Steuer ist verfassungswidrig.

 
  
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  Daniel Hannan (ECR). – Herr Präsident, ich finde die Besteuerung von Finanzgeschäften nicht überzeugend, aber ich respektiere die ehrliche Absicht derjenigen, die diesen Vorschlag unterstützen. Es ist ein Thema, bei dem Menschen, die etwas Positives bewirken wollen, zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen kommen werden.

Allerdings gibt es überhaupt keinen Grund, eine solche Steuer ausschließlich in der Europäischen Union zu erheben. Eine nur regional erhobene Tobin-Steuer wird zu einer Kapitalflucht in solche Länder führen, in denen keine solche Steuer abgeführt werden muss, also warum haben die Abgeordneten dieses Plenums dann so zahlreich für ein System gestimmt, das die Europäische Union benachteiligen wird?

Die Antwort lautet, dass es alle Kriterien einer bestimmten Sorte von Abgeordneten in diesem Parlament erfüllt. Dieses System greift die Banker und die City of London an, und vor allem versorgt es die Europäische Union mit einer unabhängigen Einnahmequelle, sodass sie sich nicht an die Mitgliedstaaten wenden muss.

Zusammen mit den diversen anderen Vorschlägen, die für die Harmonisierung der Finanzaufsicht geplant sind – die Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds etc. – stellt dieses System eine große Bedrohung für die City of London dar und wird die Europäische Union in Armut und Bedeutungslosigkeit stürzen.

 
  
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  Syed Kamall (ECR). – Herr Präsident, jeder, der sich die jüngste Finanzkrise genau anschaut, wird sich fragen, wie wir es bei vorhandenen Regulierungs- und Aufsichtsmechanismen zulassen konnten, dass wir unsere Banken aufgrund ihrer Größe für unzerstörbar hielten und dann Milliarden an Steuergeldern in die Rettung dieser Banken steckten.

Wenn man also an dieses Konzept einer globalen Besteuerung von Finanzgeschäften denkt, dann scheint es eine ganz vernünftige Idee zu sein, um den Opfern der Finanzkrise und den Menschen in ärmeren Ländern zu helfen.

Wenn wir uns jedoch die praktische Umsetzung und die tatsächlichen Auswirkungen vorstellen und in Gedanken einmal die Kette in den Finanzmärkten durchgehen, dann werden die Banken diese Kosten in der Realität wohl einfach an ihre Kunden weiterreichen. Eine solche Steuer würde auch diejenigen von uns hart treffen, die mit Entwicklungsländern handeln wollen, und genauso hart wären umgekehrt auch die Unternehmen in den Entwicklungsländern betroffen, die mit der übrigen Welt handeln wollen. Außerdem würde sie sich auf die Versicherungskosten auswirken, die doch so ein wichtiger Bestandteil des internationalen Handels sind.

Wenn wir dieses Problem wirklich angehen wollen, dann sollten wir nicht Milliarden an Steuergeldern an korrupte und inkompetente Regierungen ausreichen. Stattdessen sollten wir dafür sorgen, dass wir sowohl in der EU als auch in den ärmeren Ländern die Zollschranken aufheben, um die Unternehmern der ärmeren Länder dabei zu unterstützen, Wohlstand zu schaffen und die Menschen aus der Armut zu führen.

 
  
  

Entschließungsantrag B7-0132/2010

 
  
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  Jaroslav Paška (EFD). (SK) Ich weiß die Bemühungen der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Einführung eines einheitlichen Systems für Banküberweisungen im Euroraum zu schätzen.

Andererseits kann ich mir vorstellen, dass die Banken die Einführung dieser neuen Vorschriften dazu missbrauchen, um ihren Kunden mehr Gebühren aufzuerlegen. Wenn unsere Banken nun unter dem Druck der Europäischen Union ihre Systeme auf die grenzüberschreitenden SEPA-Überweisungen im Euroraum umstellen, um deren Niveau an das von Inlandsüberweisungen anzupassen, dann werden in den Filialen gleichzeitig die Gebühren für Einzahlungen und Auszahlungen erhöht werden. Uns allen ist klar, dass sich die Kosten, die den Banken durch den Barzahlungsverkehr in den Filialen entstehen, mit den neuen Vorschriften nicht im Geringsten geändert haben.

Und deshalb muss laut gesagt werden, dass der Missbrauch der neuen im Euroraum eingeführten Bestimmungen durch die Banken, die ihre Profite auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger steigern wollen, eine absolute Unverfrorenheit ist. Deshalb sollte es unsere Pflicht sein, genau zu überwachen, wie die neuen Vorschriften zu den Finanzinstitutionen umgesetzt werden.

 
  
  

Entschließungsantrag RC-B7-0154/2010

 
  
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  Jarosław Kalinowski (PPE).(PL) Ich habe für die Entschließung gestimmt, weil ich als Vertreter meiner Wählerinnen und Wähler nicht akzeptieren kann, dass irgendetwas hinter ihrem Rücken und gegen ihren Willen beschlossen wird. Der Vertrag von Lissabon hat dem Europäischen Parlament neue Kompetenzen verliehen, was auch ein Grund ist, warum das Europäische Parlament über die Bürgerrechte wachen sollte.

Ich stimme den Verfassern der Entschließung zu, wenn sie kritisieren, die Kommission halte die Verhandlungen über das Handelsabkommen zur Bekämpfung von Nachahmungen und Piraterie geheim und kooperiere in dieser Angelegenheit nicht ausreichend mit dem Europäischen Parlament. Dieses Vorgehen verstößt gegen die geltenden EU-Vorschriften zur Ermöglichung des allgemeinen Zugangs zu Informationen zur Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung, und außerdem wird das Recht auf Privatsphäre verletzt. Deshalb ist es gut, dass das Europäische Parlament das Thema der Transparenz der Verhandlungen der Europäischen Kommission sowie das Thema der Produkt- und Markenpiraterie und ihrer Bekämpfung aufgegriffen hat.

 
  
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  Marian Harkin (ALDE). – Herr Präsident, was das Handelsabkommens zur Bekämpfung von Nachahmungen und Piraterie (ACTA) betrifft, so sind die laufenden Verhandlungen überhaupt nicht transparent. Ein internationales Übereinkommen mit der gegenwärtigen Verhandlungsformel zu verhandeln, steht in völligem Widerspruch zu den transparenten und demokratischen Prozessen, die wir von unseren Gesetzgebern erwarten sollten. Ungeachtet des Inhalts des Übereinkommens ist es inakzeptabel, wenn bei einer Verhandlung über einen Vertrag, der so viele europäische Bürgerinnen und Bürger direkt betreffen wird, die öffentliche Kontrolle umgangen wird.

Was den Inhalt betrifft, so sollten wir unser Augenmerk insbesondere auf den Europäischen Datenschutzbeauftragten richten, der eine sehr deutliche Stellungnahme zu diesen Verhandlungen abgegeben hat. Er fordert die Europäische Kommission nachdrücklich dazu auf, in einen öffentlichen und transparenten Dialog über das ACTA zu treten. Weiterhin erklärt er, das geistige Eigentum sei für die Gesellschaft zwar wichtig und müsse geschützt werden, es solle jedoch nicht über die Grundrechte des Einzelnen auf Privatsphäre, Datenschutz und über andere Rechte wie die Unschuldsvermutung, den effektiven Rechtsschutz und das Recht auf freie Meinungsäußerung gestellt werden. Außerdem erklärt er, eine „Three Strikes“-Politik für den Abbruch von Internetverbindungen werde die Grundrechte und Grundfreiheiten der europäischen Bürgerinnen und Bürger stark verletzen.

Das ist für alle europäischen Bürgerinnen und Bürger ein sehr wichtiges Thema, und daran, wie Kommission und Parlament damit umgehen, wird sich sehr deutlich zeigen, wie verantwortungsvoll und transparent sie handeln.

 
  
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  Syed Kamall (ECR). – Herr Präsident, charakteristisch für diesen Entschließungsantrag war unter anderem, dass es uns gelungen ist, im Plenum eine echte Allianz zu schmieden.

Ein Punkt, in dem wir uns einig waren, war angesichts des Mangels an aussagekräftigen Informationen im Zusammenhang mit diesen Verhandlungen die Tatsache, dass in der Blogosphäre und anderswo Gerüchte über Vorschläge wie z. B. die Beschlagnahmung von Laptops und MP3-Geräten kursierten. Wir waren uns in diesem Haus recht einig darüber, dass wir im Zusammenhang mit den Verhandlungen über das Handelsabkommen zur Bekämpfung von Nachahmungen und Piraterie Informationen und mehr Transparenz wollten.

Der Kommissar hat diese Botschaft gestern Abend laut und deutlich vernommen, und ich freue mich, dass er uns mehr Informationen versprochen hat. Wenn die Kommission im Namen von 27 Mitgliedstaaten und im Namen der EU verhandelt, dann müssen wir unbedingt die Verhandlungsposition kennen, und außerdem muss unbedingt eine umfassende Folgenabschätzung über die Vorschläge vorgenommen werden, damit wir ihre zukünftigen Auswirkungen auf die EU-Industrie einschätzen können.

Ich begrüße das, was der Kommissar gestern Abend gesagt hat, und erhoffe mir mehr Transparenz.

 
  
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  Jaroslav Paška (EFD). (SK) Was mich beunruhigt, ist das Verhalten der Europäischen Kommission bei der Verhandlung über das Handelsabkommen zur Bekämpfung von Nachahmungen und Piraterie (ACTA).

Die Verhandlungen werden geheim und hinter verschlossenen Türen geführt, ohne das Europäische Parlament und seine Mitglieder – die den Vertrag ja am Ende absegnen sollen – angemessen zu informieren. Ich finde, wir sollten die Abläufe ändern, die festlegen, wann die Europäischen Kommission vom Parlament erwartet, dass es für irgendwelche ihm vorgelegten Verträge die Verantwortung übernimmt. Und es macht weder auf die europäische Öffentlichkeit noch auf die übrige Welt einen besonders guten Eindruck, wenn wir der Europäischen Kommission internationale Abkommen mehrfach zur Überarbeitung vorlegen müssen. Ein solches Verhalten zeugt nicht unbedingt von einer guten Kommunikation zwischen den wichtigsten Organen der Europäischen Union.

 
  
  

Entschließungsantrag RC-B7-0181/2010

 
  
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  Syed Kamall (ECR). – Herr Präsident, wie viele von uns wissen, soll das APS-System revidiert werden, und das jetzige System läuft aus.

Ein sehr wichtiger Punkt im Zusammenhang mit dem APS und dem APS+ ist die Tatsache, dass es während der Verhandlungen über die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen in den vorgeschlagenen Regionen viele Länder gab, die keinen Vertrag mit der EU unterzeichnen wollten.

Zu den Dingen, die ich an den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen immer kritisiert habe, gehört die Tatsache, dass sie mit Universallösungen für den Handel aufwarten. Während der Aussprache mit der Kommission empfand ich es außerdem als alarmierend, dass ein Vertreter der Kommission sagte, bei den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen gehe es nicht nur um Handel, sondern auch darum, das EU-Modell zur regionalen Integration zu exportieren.

Es gibt einzelne Länder, die Abkommen mit der EU unterzeichnen und ihre Waren und Dienstleistungen auf der Grundlage von Präferenzregelungen in die EU exportieren wollen. Deshalb sollten wir vorschlagen, den Ländern, die an einem Handelsabkommen interessiert sind, jedoch die Kriterien für die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen nicht erfüllen, als Alternative das APS+ anzubieten, und wir sollten versuchen, flexibler zu werden.

Hoffentlich gelingt es uns dann, die Unternehmer dabei zu unterstützen, Wohlstand zu schaffen und in vielen dieser Länder die Menschen aus der Armut zu holen.

 
  
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  Daniel Hannan (ECR). – Herr Präsident, fast unbemerkt gleiten Südamerika und Mittelamerika in eine Form der Autokratie – eine Art Neo-Gaullismus. In Nicaragua, Venezuela, Ecuador und Bolivien erleben wir eine Renaissance von Regimes, die zwar nicht unbedingt diktatorisch, aber definitiv keine Verfechter der parlamentarischen Demokratie sind – Menschen, die zwar rechtmäßig gewählt wurden, dann jedoch anfingen, jede mit der Kontrolle ihrer Macht betraute Institution zu demontieren: die Wahlkommission, den Obersten Gerichtshof und die Kammern ihres Parlaments. In vielen Fällen lösen sie ihre Verfassungen auf und gestalten ihre Länder nach sozialistischen Grundsätzen um – sie bezeichnen das als „Neugründung“.

Vor dem Hintergrund all dieser Geschehnisse – wen suchen sich die Linken für ihre Kritik in diesem Teil der Welt aus?! Ausgerechnet eines der wenigen Regimes, das wirklich vom Volk getragen wird – das von Álvaru Uribe in Kolumbien, den über drei Viertel der Bevölkerung unterstützen, weil er in diesem unglückseligen Land die Ordnung wiederhergestellt und bei den Paramilitärs der Linken und Rechten hart durchgegriffen hat. Es lässt auf eine außergewöhnliche Prioritätenkombination schließen, dass ausgerechnet er von einigen in diesem Plenum kritisiert wird. Und die sollten sich schämen.

(ES) Es ist falsch, den Paramilitärs unter die Arme zu greifen, was für eine Schande!

 
  
  

Bericht: Gabriele Albertini (A7-0023/2010)

 
  
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  Alfredo Antoniozzi (PPE).(IT) Herr Präsident, ich danke meinem Kollegen, Herrn Albertini, für die ausgezeichnete Arbeit, die er zu diesem zentralen Thema der europäischen Politik geleistet hat. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon hat die Union mehr Verantwortung für auswärtige Angelegenheiten und die gemeinsame Sicherheitspolitik übernommen, und ich glaube, viele von uns erhoffen sich von dem Organ, dem wir angehören, es möge mehr Verantwortung übernehmen und sich stärker an auswärtigen Angelegenheiten beteiligen.

Insbesondere stimme ich dem Punkt zu, die Hohe Vertreterin der GASP solle den zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments konsultieren, wenn sie Ernennungen für höhere Stellen im gerade im Aufbau befindlichen Europäischen Auswärtigen Dienst vornimmt, und sie solle gewährleisten, dass sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat Zugang zu vertraulichen Informationen haben.

Deshalb glaube ich, dass wir mit diesem Bericht einen ersten, wichtigen Schritt hin zum Aufbau einer starken europäischen Außenpolitik gemacht haben, die auf dem internationalen Parkett ihre eigene Rolle behaupten und ihr eigenes politisches Gewicht in die Waagschale werfen wird.

 
  
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  Nicole Sinclaire (NI). – Herr Präsident, ich habe gegen die Änderungsanträge 17D und 19 gestimmt, in denen die NATO angegriffen und die Schließung der Militärbasen hier in der Europäischen Union gefordert wird. Nun, eines der überzeugendsten Argumente derjenigen, die an dieses europäische Projekt glauben, ist der Fakt, dass die EU in Europa bereits seit 50, 60 Jahren den Frieden wahrt. Aber eigentlich ist das eine Lüge, denn tatsächlich war es die NATO, die den Frieden in Europa mit ihren Streitkräften gesichert hat.

Ich finde es beschämend für dieses Haus, einen solchen Änderungsantrag zur Abstimmung zuzulassen. Mir ist aufgefallen, dass die Fraktion, die diesen Änderungsantrag vorgeschlagen hat, das Überbleibsel einer gescheiterten Ideologie ist, in der die Menschen hinter Mauern gesperrt und ihre grundlegenden Menschenrechte mit Füßen getreten wurden. Es waren NATO-Streitkräfte, die das übrige Europa vor diesem Albtraum bewahrten. Ich möchte ausdrücklich zu Protokoll geben, dass ich den USA und Kanada sowie den anderen NATO-Ländern dankbar dafür bin, dass sie uns diesen Albtraum erspart haben. Und ich glaube, es liegt im Interesse des Vereinigten Königreichs, mit all diesen Ländern zusammenzuarbeiten, um eine neue Form des Totalitarismus zu bekämpfen – die Europäische Union.

 
  
  

Bericht: Arnaud Danjean (A7-0026/2010)

 
  
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  Alfredo Antoniozzi (PPE).(IT) Herr Präsident, ich habe für den Bericht gestimmt, weil ich unterstreichen wollte, dass die Hoffnung auf eine intensivere Nutzung der zivilen und militärischen Synergien und eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten, selbst unter Achtung des neutralen oder nichtpaktgebundenen Status einiger Länder, ein Standpunkt ist, den wir eigentlich alle teilen können.

Ich halte es außerdem für wichtig, eine Einrichtung für die Koordination von Mechanismen zu schaffen, wie z. B. ein ständiges Operationszentrum der EU, das der Hohen Vertreterin der GASP unterstünde und dessen Aufgabe in der gemeinsamen Planung und effektiven Koordinierung ziviler und militärischer Operationen bestünde. Ziel des Ganzen wäre es, Problemen, Störungen und Verspätungen zu begegnen, die unter dem gegenwärtigen System leider nach wie vor auftreten.

 
  
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  Nikolaos Chountis (GUE/NGL).(EL) Herr Präsident, vielen Dank für Ihre Geduld. Ich habe gegen diesen Bericht gestimmt, weil er die gefährlichen Leitlinien der europäischen Verteidigungs- und Sicherheitsstrategie aus dem Vertrag von Lissabon wiederholt. Mit anderen Worten: Er fordert die Militarisierung der Europäischen Union, legitimiert militärische Interventionen, erkennt die Vorherrschaft der NATO und die engen Beziehungen zu ihr an und fördert sogar – in Zeiten der Krise und großer gesellschaftlicher Probleme – den Ausbau der militärischen Macht.

Meines Erachtens sollte die Europäische Union – und jetzt, da die Architektur der Welt infrage gestellt wird, sogar mehr denn je – eine friedliche Politik verfolgen und ihr Verständnis von Sicherheit noch einmal überdenken. Sie sollte eine unabhängige, von den Vereinigten Staaten emanzipierte Außen- und Verteidigungspolitik verfolgen, sie sollte versuchen, internationalen Differenzen auf diplomatischem Wege zu begegnen, und sie sollte bei der Achtung des Völkerrechts und der stärkeren Rolle der UN mit gutem Beispiel vorangehen.

Ich finde, dass eine solche Politik die Ansichten der europäischen Bürgerinnen und Bürger besser zum Ausdruck bringt.

 
  
  

Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung

 
  
  

Bericht: Klaus-Heiner Lehne (A7-0011/2010)

 
  
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  Sebastian Valentin Bodu (PPE), schriftlich. (RO) Dass dieser Bericht mit großer Mehrheit angenommen wurde, zeigt, dass wir uns um die Klein- und Mittelbetriebe kümmern müssen. Gegenwärtig sind 5,4 Millionen Kleinstunternehmen zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet, auch wenn sich ihre Geschäfte auf den lokalen oder regionalen Markt beschränken. Wenn diese Unternehmen nicht grenzüberschreitend bzw. noch nicht einmal auf dem nationalen Markt tätig sind, dann ist diese Jahresabschlusspflicht nichts anderes als eine sinnlose Verwaltungslast, die für diese Unternehmen auch noch mit Kosten verbunden ist (etwa 1 170 EUR).

Deshalb enthält dieser Bericht die Empfehlung an die Mitgliedstaaten, solche Unternehmen von der Jahresabschlusspflicht zu befreien, die zwei der folgenden Kriterien erfüllen, um als Kleinstunternehmen eingestuft zu werden: Die Vermögenswerte müssen weniger als 500 000 EUR betragen, der Nettoumsatzerlös muss unter 1 Million EUR liegen bzw. sie müssen im Finanzjahr durchschnittlich 10 Angestellte beschäftigen. Die Kleinstunternehmen werden offensichtlich auch weiterhin Aufzeichnungen führen, gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der jeweiligen Mitgliedstaaten.

Während der Krise, in der sich Europa gerade befindet, muss der aus kleinen und mittleren Unternehmen bestehende Privatsektor (zu dem folglich auch Kleinstunternehmen gehören) gestärkt und in diesen schwierigen Zeiten zudem als ein Bereich betrachtet werden, der die Arbeitskräfte auffängt, die vom staatlichen oder privaten Unternehmenssektor entlassen wurden.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE), schriftlich. (PT) Ich stimme für den Bericht Lehne über den Jahresabschluss von Kleinstunternehmen, weil ich aktive Maßnahmen zur Entbürokratisierung und zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen begrüße. Die KMU zeichnen ja in Portugal und Europa für die Schaffung der meisten Arbeitsplätze verantwortlich. Doch ich möchte an dieser Stelle auch darauf aufmerksam machen, dass dadurch auf dem Binnenmarkt in Zukunft ungleiche Bedingungen herrschen werden. Da den Mitgliedstaaten die freie Entscheidung darüber überlassen wird, ob sie diese Maßnahme einführen oder nicht, wird es in den einzelnen Ländern unterschiedliche Vorschriften für dieselben Unternehmen geben.

Außerdem muss Sorge dafür getragen werden, dass sich die Art und Weise, wie diese Vorschriften umgesetzt werden, nicht negativ auf die laufenden Anstrengungen zur Bekämpfung von Betrug und Steuerhinterziehung und zur Bekämpfung der Wirtschafts- und Finanzkriminalität auswirken (sei es auf nationaler, europäischer oder internationaler Ebene). Zudem müssen wir Gesellschafter und Gläubiger schützen.

 
  
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  Vasilica Viorica Dăncilă (S&D), schriftlich. (RO) Die letzten beiden Erweiterungsrunden der Europäischen Union haben den alten und neuen Mitgliedstaaten zahlreiche Vorteile gebracht, sie aber gleichzeitig auch vor verschiedene neue Herausforderungen gestellt. Ich finde, dass die Entscheidung über die Gewährung bestimmter Erleichterungen für Kleinstunternehmen auf europäischer Ebene getroffen und nicht den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen werden sollte. Nur so lassen sich der bürokratische Aufwand von Kleinstunternehmen erfolgreich verringern und gleiche Bedingungen schaffen. Besonderes Augenmerk verdient die Beseitigung aller Schwierigkeiten, die die Tätigkeit von Kleinstunternehmen behindern und die Menschen entmutigen, sich um EU-Finanzhilfen zu bemühen.

 
  
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  Anne Delvaux (PPE), schriftlich. (FR) Am Mittwoch nahm das Europäische Parlament einen Vorschlag an, der zum Ziel hat, kleine und mittlere Unternehmen von der Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses auszunehmen. Zur Verringerung des Verwaltungsaufwands schlug die Europäische Kommission vor, Länder, die es wünschten, könnten ihre KMU von dieser Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses, die die geltende europäische Rechtsetzung vorsieht, befreien. Ich war gegen die Abschaffung dieser Pflicht, denn der Vorschlag der Kommission wird zur Folge haben, dass die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU für mehr als 70 % der europäischen Unternehmen ihre Gültigkeit verlieren werden.

Die Möglichkeit, Kleinstunternehmen von der Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung von Jahresabschlüssen zu befreien, wird keine Verringerung des Verwaltungsaufwands zur Folge haben. Ich fürchte, wenn die Mitgliedstaaten von dieser Möglichkeit zur Befreiung von Kleinstunternehmen unterschiedlichen Gebrauch machen, wird sich der Binnenmarkt spalten.

Darum sind die belgischen Abgeordneten und die belgische Regierung entschieden gegen den europäischen Vorschlag (Belgien hat auch eine Sperrminorität im Ministerrat, wo über den Vorschlag noch abgestimmt werden muss, zustande gebracht).

 
  
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  Robert Dušek (S&D), schriftlich.(CS) Der Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie über den Jahresabschluss von Unternehmen lockert den Rahmen und die Pflicht zur Erstellung von Jahresabschlüssen für Kleinstunternehmen. Das Ziel dieser Maßnahme ist die Verringerung des Verwaltungsaufwands, was die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum von Kleinstunternehmen fördern soll. Ich begrüße den Vorschlag des Berichterstatters, der den Mitgliedstaaten die freie Entscheidung überlässt und es ihnen ermöglicht, Kleinstunternehmen von der Pflicht zur Erstellung von Jahresabschlüssen auszunehmen, d. h. sie außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Richtlinie zu befreien. Unternehmen, deren Tätigkeit sich auf den regionalen und lokalen Markt beschränkt, ohne dass sie grenzüberschreitend agieren, sollten nicht mit weiteren Pflichten belastet werden, die die europäische Gesetzgebung für den europäischen Markt vorsieht. Aus den oben genannten Gründen stimme ich dem Wortlaut des Berichts zu.

 
  
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  Françoise Grossetête (PPE), schriftlich. (FR) Ich habe gegen den Bericht Lehne gestimmt, weil die Abschaffung der Buchführungspflicht für die Kleinstunternehmen die tatsächlichen Kosten der Unternehmen nicht senken und zu einer großen Rechtsunsicherheit führen wird. Eine solche Befreiung wird das Vertrauen untergraben, das für Beziehungen zwischen sehr kleinen Unternehmen und Dritten (Kunden, Lieferanten, Banken) nötig ist.

Um einen Kredit zu erhalten, muss man zuverlässige Informationen vorlegen können. Ohne einen Rahmen für die Buchführungspflicht werden sich Banker und andere Interessengruppen, die auch weiterhin Informationen benötigen, bei der Kreditvergabe in Zukunft eher zurückhalten. Diese Situation wird sich auf die ganz kleinen Unternehmen nachteilig auswirken.

 
  
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  Astrid Lulling (PPE), schriftlich. Ich habe heute gegen den Lehne-Bericht gestimmt, weil ich der Meinung bin, dass die Verringerung des Verwaltungsaufwands für Klein- und Mittelunternehmen im Rahmen eines einheitlichen und umfassenden Ansatzes für die gesamte Europäische Union erfolgen muss.

Im Falle einer Umsetzung des Vorschlags werden mehr als 70% – in Luxemburg sogar mehr als 90% – der europäischen Unternehmen von der Erstellung eines standardisierten Jahresabschlusses befreit.

In der Folge geht für das verantwortliche Management der betroffenen Unternehmen ein für die Entscheidungsfindung wichtiges Instrument verloren.

Wenn die Mitgliedstaaten die Möglichkeit einer Befreiung für Kleinstunternehmen nicht einheitlich umsetzen – was höchst wahrscheinlich ist –, wird dies zur einer Fragmentierung des Gemeinsamen Marktes führen.

Diese Maßnahme ist also unangebracht. Insbesondere die Betriebe, die grenzüberschreitenden Handel betreiben, werden dabei beeinträchtigt werden. Die einzige vernünftige Lösung besteht darin, eine gemeinsame Vereinfachung der Regeln für sämtliche Kleinstunternehmen in Europa einzuführen.

 
  
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  Rareş-Lucian Niculescu (PPE), schriftlich. (RO) Gerade in einer Zeit, in der Kleinunternehmen erheblich mit der Wirtschaftskrise zu kämpfen haben, sind wir verpflichtet, ihnen sämtliche Erleichterungen zukommen zu lassen, die ihnen wieder auf die Beine helfen können und auch die europäische Wirtschaft stützen. Der Bürokratieabbau ist in diesem Kontext wichtig. Ich begrüße daher den heute angenommenen Beschluss und hoffe, dass möglichst viele Mitgliedstaaten den Beschluss auf optimale und effiziente Weise umsetzen werden, so dass er Kleinunternehmern und der Wirtschaft insgesamt nutzen kann.

 
  
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  Georgios Papastamkos (PPE), schriftlich. (EL) Ich habe für den Lehne-Bericht gestimmt, da laut ihm Mitgliedstaaten nach ihrem Ermessen die verschiedenen Auswirkungen berücksichtigen können, die die Anwendung der Richtlinie auf ihre inneren Angelegenheiten haben könnte, insbesondere was die Anzahl der Unternehmen betrifft, die in ihren Geltungsbereich fallen. Die Aktivitäten von Kleinstunternehmen sind grenzüberschreitend relativ unbedeutend. Zudem gewährleistet die Veröffentlichung des Jahresabschlusses Transparenz und ist die unabdingbare Voraussetzung für den Zugang von Kleinstunternehmen zum Kreditmarkt und zu öffentlichen Auftragsvergaben sowie ihren unternehmensinternen Beziehungen.

 
  
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  Frédérique Ries (ALDE), schriftlich. (FR) Ich habe gegen den Lehne-Bericht und den Vorschlag der Kommission gestimmt. Für den Binnenmarkt sind sie ein Schritt zurück und stellen eine offensichtliche Gefahr für Wettbewerbsverzerrungen zwischen kleinen europäischen KMU dar.

Es sollte uns klar sein, dass die Folgen dieses Vorschlags schrecklich unterschätzt wurden. Zudem wurde die Tatsache nicht berücksichtig, dass aufgrund einer fehlenden europäischen Richtlinie jeder Mitgliedstaat in diesem Bereich seine eigenen Regeln durchsetzen wird. Daher ist es nicht erstaunlich, dass all die KMU-Organisationen, die europäischen – und in meinem Fall auch die belgischen – Organisationen wie die „l'Union des Classes Moyennes” oder der Verband belgischer Unternehmen sich mit großer Mehrheit gegen diesen Vorschlag aussprechen.

Ja, tausend Mal ja zu einem Abbau des Verwaltungsaufwands für Unternehmen und insbesondere für KMU; es muss sich hierbei jedoch um einen konsequenten Abbau handeln, der im Rahmen eines Vorschlags für eine allgemeine Überprüfung der vierten und siebten Richtlinie zum Gesellschaftsrecht erreicht werden muss.

 
  
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  Robert Rochefort (ALDE), schriftlich. (FR) Der Vorschlag, der uns unterbreitet wurde, ermöglicht den Mitgliedstaaten, bestimmte Unternehmen (Kleinstunternehmen) von der Pflicht zu entbinden, ihren Jahresabschluss aufzustellen und zu veröffentlichen. Ich befürworte natürlich in großem Maße die Reduzierung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen und insbesondere für KMU und sehr kleine Unternehmen. Der Vorschlag der Kommission verfehlt jedoch vollkommen das Ziel: Erstens ist nicht eindeutig, ob durch das vorgeschlagene Verfahren der Verwaltungsaufwand dieser Unternehmen tatsächlich verringert wird (die kürzlich zusammengetragenen Statistikdaten müssen auf andere Weise erfasst werden), und zweitens geht von dem Text, der den Mitgliedstaaten die Entscheidung zur eventuellen Anwendung der Ausnahmeregelung überlässt, die Gefahr einer Fragmentierung des Binnenmarktes aus (wobei mit größter Wahrscheinlichkeit einige Mitgliedstaaten die Regelung anwenden werden und andere nicht). Dieser Vorschlag hätte zurückgezogen werden müssen, und das Thema der Vereinfachung des Verwaltungsaufwands für diese kleinen Unternehmen (Gesellschaftsrecht, vereinfachte Anforderungen für Finanzberichte, Buchführung, Wirtschaftsprüfung usw.) hätte als Teil der Gesamtüberprüfung der vierten und siebten Richtlinie zum Gesellschaftsrecht, die aller Vorrausicht nach in naher Zukunft ausgeführt wird, in Erwägung gezogen werden müssen. Ich habe daher gegen den Bericht von Herrn Lehne gestimmt, der sich mit dem Jahresabschluss für bestimmte Arten von Unternehmen wie den Kleinstunternehmen befasst.

 
  
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  Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. (PT) Der vorliegende Vorschlag zielt auf die Vereinfachung des Geschäftsumfelds ab und insbesondere auf die Anforderungen für Kleinstunternehmen, Finanzinformationen bereitzustellen, um auf diese Weise ihre Wettbewerbsfähigkeit und ihr Wachstumspotenzial zu stärken.

In diesem Zusammenhang begrüße ich die in dem Bericht enthaltenen Änderungen in Bezug auf den Abbau des Verwaltungsaufwands für Kleinstunternehmen, da dies meiner Meinung nach eine wichtige Maßnahme darstellt, um die europäische Wirtschaft anzukurbeln und die Krise zu bekämpfen. Grund dafür ist, dass die Geschäftsaktivitäten von Kleinstunternehmen auf einen einzigen kommunalen oder regionalen Markt begrenzt sind, an dem die Erstellung eines Jahresabschlusses zu einer kostspieligen und komplexen Unternehmung wird.

Ich unterstütze jedoch nicht den Gedanken, Kleinstunternehmen von der Verpflichtung zur Vorlage eines Jahresabschluss zu befreien. Diese Entscheidung muss von den einzelnen Mitgliedstaaten getroffen werden, da sie direkte Auswirkungen auf die Bekämpfung von Betrug und Steuerhinterziehung und den Kampf gegen das Wirtschafts- und Finanzverbrechen sowie auf den Schutz von Aktionären und Kreditgebern haben könnte.

Ich bin daher dafür, nach ausgewogenen Lösungen mit dem Ziel zu suchen, die Art der Durchsetzung dieser Maßnahmen anpassen zu können, anstatt dass im Dokument eine spezifische Verpflichtung enthalten wäre, nach der eine Buchhaltung hinsichtlich Geschäftsvorgänge und die Finanzlage weiter vorhanden sein müsste. Ich stimme daher mit einigen Vorbehalten für den vorliegenden Bericht.

 
  
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  Marianne Thyssen (PPE), schriftlich. (NL) Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Annahme des „Small Business Act” im März 2009 durch das Parlament hat zu einer Reihe politischer Vorschläge geführt, die darauf ausgerichtet sind, das Geschäftsumfeld in Europa durch unter anderem die Verwaltungsvereinfachung KMU-freundlich zu gestalten. Die Abschaffung des Kontenrahmens für die sogenannten „Kleinstunternehmen” erscheint auf den ersten Blick als ein bedeutender Akt der Verwaltungsvereinfachung. Angesichts jedoch der Bedeutung von Finanzinformationen für alle Interessensgruppen, einschließlich Kreditgeber, Steuerbehörden und Handelspartner, wird dies stattdessen einem Mehr an Bürokratie und höheren Kosten die Tür und Tor öffnen. Außerdem wird Unternehmen ein nützliches Instrument für die interne Unternehmensnachfolge verwehrt.

Ich unterstütze jedoch die Forderung des Ausschusses für Wirtschaft, dass die Bedeutung etwaiger Befreiungen, die Kleinstunternehmen gewährt werden, auf ihre Auswirkungen hin eingehend bewertet und in eine allgemeine Überprüfung der vierten und siebten Richtlinien eingebunden werden. Für meine Begriffe enthält dieser Vorschlag nicht die Instrumente, die erforderlich wären, um das Thema der Verwaltungsbürokratie effektiv angehen zu können.

Aus diesen Gründen habe ich dafür gestimmt, den Vorschlag der Kommission abzulehnen. Da der Bericht meines geschätzten Kollegen Herrn Lehne an denselben Grundsätzen wie der Vorschlag der Kommission festhielt, konnte ich auch den Bericht nicht unterstützen. Ich sehe mit Interesse einer klugen und wohldurchdachten Entscheidung des Rates entgegen.

 
  
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  Derek Vaughan (S&D), schriftlich. – Ich habe für den Vorschlag gestimmt, Kleinstunternehmen (kleine Firmen) vom EU-Recht zu den Rechnungslegungsstandards zu befreien. Dieser Vorschlag ist von größter Wichtigkeit, da er die unnötige Belastung der Kleinunternehmen durch die Bürokratie verringern und über fünf Millionen Firmen helfen wird, Einsparungen in Höhe von ungefähr 1 000 GBP pro Unternehmen zu machen. Die EU hat sich dazu verpflichtet, die Belastungen kleiner und mittlerer Unternehmen bis 2012 um 25 % zu verringern, und dieses Gesetz ist ein wirklich wichtiger Schritt zur Erreichung dieser Zielvorgabe. Diese kleinen Firmen dienen häufig erfolgreichen Arbeitgebern der Zukunft als Sprungbrett und müssen insbesondere in Zeiten der Rezession gehegt und gepflegt werden.

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich. (FR) Ich habe für den Bericht von Herrn Lehne zum Jahresabschluss von Kleinstunternehmen gestimmt, da die Auswirkungsbeurteilung der Europäischen Kommission meiner Ansicht nach unvollständig und unzureichend ist und ich eindeutig für eine Vereinfachung der Rechnungslegungspflichten, die sehr kleinen Unternehmen auferlegt werden, Stellung beziehen wollte. In wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht ist es nicht sinnvoll, sehr kleinen Unternehmen die gleichen Verwaltungszwänge wie viel größeren Gesellschaften aufzuerlegen. Sehr kleine Unternehmen stellen 85 % der europäischen Unternehmen und sind also in anderen Worten das Rückgrat unserer Wirtschaft, die dringend angekurbelt werden muss. Ich bin daher davon überzeugt, dass eine abgestimmte Reduzierung ihrer Pflichten in die richtige Richtung geht, wobei dies jedoch mit der Zusicherung verbunden sein muss, dass ihnen dadurch keine Hürden beim Zugang zu Krediten entstehen. Die Beurteilung, die daher umfassend ausgeführt werden sollte, muss das gesamte wirtschaftliche Umfeld von Kleinstunternehmen sowie ihre Beziehungen zu Banken, zu Managementzentren – im Fall von französischen Unternehmen – und natürlich zu ihren Kunden berücksichtigen. Wir sollten nicht ständig an Pflichten denken, sondern unseren Unternehmern und Handwerkern vertrauen, die bei Ihrem Verwaltungsaufwand entlastet werden müssen.

 
  
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  Françoise Castex (S&D), schriftlich. (FR) Ich habe gegen diesen Vorschlag gestimmt, da er sich auf lange Sicht als Bumerang für KMU erweisen kann, indem ihr Zugang zu Krediten eingeschränkt wird und ihnen die Rahmenbedingungen für Transparenz und Vertrauen genommen werden, die für ihre Unternehmensführung und die Dynamik ihrer Aktivität unverzichtbar sind. Meiner Ansicht nach ist es nicht möglich, auf der einen Seite von den Banken größere Transparenz einzufordern und sie hinsichtlich der Undurchsichtigkeit der Finanzmärkte zu kritisieren, die zur aktuellen Krise geführt hat, und andererseits zu versuchen, die Instrumente der Transparenz abzuschaffen, die für die wirtschaftlichen Akteure selbst und auch für die wirtschaftlichen Regulierungsstrategien, die wir auf europäischer Ebene anwenden wollen, von entscheidender Bedeutung sind. Die Vereinfachung der Rechnungslegungspflichten für KMU, und insbesondere für die kleinsten unter ihnen, ist weiterhin dringend erforderlich. Die Europäische Kommission muss dringend die vierte und siebte Gesellschaftsrichtlinie überprüfen, die allein eine umfassende, faire und konsequente Lösung bieten können.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Ich begrüße die Annahme des Lehne-Berichts, die mit Sicherheit zu einer Reduzierung der betriebswirtschaftlichen Belastungen von Kleinstunternehmen beitragen wird. Kleinbetriebe beklagen sich häufig über die unverhältnismäßige Regulierung, Belastung und Bürokratie, die oft ihr finanzielles Überleben gefährden. Kleinstunternehmen wenden zu Recht ein, dass sie nicht den gleichen Regeln und Regulierungen wie größere Unternehmen unterliegen sollten. Hoffen wir darauf, dass die in dem Bericht vorgeschlagenen Regeln zu einer Steigerung des Umsatzes und der Wettbewerbsfähigkeit von Kleinstunternehmen führen werden. Dieser Bericht gibt den Mitgliedstaaten weiterhin die Flexibilität, die Richtlinie zum günstigsten Zeitpunkt umzusetzen und somit jegliche Schwierigkeiten zu vermeiden, die sich aus dem Abbau von Regulierung ergeben könnten. Kleinstunternehmen können jedoch weiterhin einen Jahresabschluss auf freiwilliger Basis erstellen, ihn prüfen lassen und an das nationale Handelsregister schicken. Auf jeden Fall werden Kleinstunternehmen weiterhin für Verwaltungszwecke und steuerliche Angaben über ihre Umsätze und Geschäftsvorgänge Buch führen. Die Kommission rechnet mit Gesamtersparnissen von zwischen 5,9 Mrd. EUR und 6,9 Mrd. EUR für 5 941 844 Kleinstunternehmen, unter der Voraussetzung, dass alle Mitgliedstaaten die Befreiung verabschieden. In Portugal würden im Fall einer Annahme der Befreiung durch die portugiesische Landesregierung 356 140 portugiesische Unternehmen in deren Geltungsbereich fallen.

 
  
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  Sylvie Guillaume (S&D), schriftlich. (FR) Ich habe gegen den Vorschlag für eine Richtlinie zum Jahresabschluss für bestimmte Arten von Unternehmen gestimmt, der am Mittwoch, 10. März 2010, angenommen wurde. Während ich mich für eine spürbare bürokratische Entlastung von KMU ausspreche, bin ich trotzdem davon überzeugt, dass ein betriebliches Rechnungswesen ein außerordentlich wichtiges Steuerungsinstrument für ihre externen Partner (Banker, Kunden, Lieferanten usw.) darstellt. Dieser Vorschlag, der den Zugang zu Krediten einschränkt, wird den KMU auf lange Sicht die Rahmenbedingungen für Transparenz und Vertrauen entziehen, die für ihre Unternehmensführung und die Dynamik ihrer Geschäftsaktivität unverzichtbar sind. Es ist paradox, auf der einen Seite von den Banken größere Transparenz einzufordern und sie für die Undurchsichtigkeit der Finanzmärkte, die zur aktuellen Krise geführt hat, zu kritisieren, und auf der anderen Seite zu versuchen, die Instrumente der Transparenz abzuschaffen, die für die wirtschaftlichen Akteure selbst und für die wirtschaftliche Regulierungsstrategien, die ich auf europäischer Ebene unterstütze, wesentlich sind.

 
  
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  Anna Záborská (PPE), schriftlich. (FR) Wie auch der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss unterstützt das Europäische Parlament das Ziel der Kommission, das sie mit der Einbringung dieser Initiative verfolgt und das darin besteht, Kleinstunternehmen von den Anforderungen hinsichtlich Verwaltung und Rechnungslegung zu befreien, die in Bezug auf den Bedarf und die internen Unternehmensstrukturen von Kleinstunternehmen und den Hauptnutzern von Finanzinformationen kostspielig und völlig unverhältnismäßig sind. Sie sollen somit in die Lage versetzt werden, die zahlreichen strukturellen Herausforderungen, die einem komplexen Unternehmen innewohnen, dank der vollständigen Implementierung der Europäischen Charta für Kleinstunternehmen und entsprechend eines in die Strategie von Lissabon integriertes Verfahren bewältigen zu können. Ich halte den Vorschlag der Kommission zur Vereinfachung für positiv. Mit dem Vorschlag soll sichergestellt werden, dass das Rahmenregelwerk zur Förderung des Unternehmergeist und Innovationen in Klein- und Kleinstunternehmen beiträgt, so dass die Unternehmen wettbewerbsfähiger werden können und das Potenzial des Binnenmarktes bestmöglich genutzt wird. Kleinstunternehmen sollten jedoch weiterhin der Verpflichtung unterliegen, Buch zu führen über ihre Geschäftsvorgänge und ihre Finanzlage. Den Mitgliedstaaten steht es frei, zu dieser Mindestanforderung weitere Pflichten hinzuzufügen. Letzten Endes werden wir die Klein- und Mittelbetriebe durch den Bürokratieabbau unterstützen, was ich begrüße.

 
  
  

Entschließungsantrag RC-B7-0151/2010

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für diese Entschließung gestimmt, da mit ihr die wirtschaftliche Koordinierung zwischen den europäischen Ländern, eine größere Kohärenz zwischen dem Stabilitäts- und Wachstumspakt und anderen europäischen Strategien, die Umsetzung einer ehrgeizigen Sozialagenda im Kampf gegen Arbeitslosigkeit, größere Flexibilität in Bezug auf das Rentenalter und die KMU selbst gefördert werden.

Zudem möchte ich verstärkt auf die Tatsache hinweisen, dass die Kommission im Rahmen der Reform aufgefordert ist, neue Anreize für die Mitgliedstaaten zur Implementierung der Strategie Europa 2020 zu entwickeln und in Zukunft denjenigen Sanktionen aufzuerlegen, die dieser Forderung nicht nachkommen. Für den Erfolg der Strategie ist dies von entscheidender Bedeutung, da unsere gegenwärtigen Probleme alle betreffen und einen Lösungsansatz auf europäischer Ebene erfordern.

Ich begrüße zudem den Beschluss des Europäischen Rates aufgrund des darin enthaltenen größeren strategischen Realismus, der dem Beschluss größere Klarheit verleiht und weniger, aber messbare Zielsetzungen.

Schließlich kann ich nicht umhin, die Einbeziehung der Landwirtschaft in die Strategie zu erwähnen, weil dies im ursprünglichen Vorschlag nicht vorgesehen war und zweifelsohne ein wesentliches Ziel darstellt, wenn Europa seine Zielsetzungen nicht nur hinsichtlich Wirtschaft, Nahrungsmittel und Umwelt erreichen will, sondern auch in Bezug auf eine bessere Lebensqualität in seinen ländlichen Regionen, was zur Schaffung neuer Arbeitsplätze führen wird.

 
  
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  Elena Oana Antonescu (PPE), schriftlich. (RO) Die Strategie Europa 2020 muss die durch die Wirtschafts- und Finanzkrise verursachten Probleme lösen, indem Maßnahmen ergriffen werden, die direkt auf die sensiblen Punkte in den Wirtschaften der Mitgliedstaaten ausgerichtet sind. Wenn die Strategie von Lissabon aufgrund eines Zuviel an Zielsetzungen kein voller Erfolg sein konnte, muss eine Strategie zum Ausgang aus der Krise auf wenige eindeutige und messbare Ziele ausgerichtet sein, zu denen unter anderem gehören: Bereitstellung von Lösungen zur effizienten Bekämpfung der Arbeitslosigkeit insbesondere von jungen Menschen, die Förderung und Unterstützung von Klein- und Mittelbetrieben, die die meisten Jobs und Innovationen generieren, sowie ein erhöhter Anteil am EU-Haushalt und den einzelstaatlichen Etats für Forschung und Entwicklung, der sich auf 3 % belaufen sollte.

Wir müssen uns darüber bewusst sein, dass der Handlungsspielraum für soziale Strategien in Europa aufgrund der Überalterung der Bevölkerung in Zukunft abnehmen wird und dass sich eine Produktivitätszunahme nur aus höheren Investitionen in Technologie und Bildung ableiten lässt. Wenn wir den Arbeitsmarkt wettbewerbsfähiger gestalten wollen, müssen wir die Sozialversicherungssysteme umstrukturieren und flexiblere Arbeitsbedingungen fördern. Gleichzeitig muss eine solche Strategie der Entwicklung von Produktionsmethoden förderlich sein, die die Umwelt und die menschliche Gesundheit schonen.

 
  
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  Regina Bastos (PPE), schriftlich. (PT) Am 3. März stellte die Europäische Kommission ihre EU-2020-Strategie vor: „Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum”. In diesem Vorschlag werden fünf messbare Ziele für die Europäische Union (EU) bis 2020 festgelegt, die einen Rahmen für die Verfahren bereitstellen und in einzelstaatliche Zielsetzungen umgesetzt werden müssen: Beschäftigung, Forschung und Innovation, Klimawandel und Energie, Bildung und die Armutsbekämpfung.

Die Strategie konzentriert sich auf konkrete, realistische und angemessene quantifizierbare Zielsetzungen: eine Zunahme der Beschäftigung von 69% auf mindestens 75%, eine Erhöhung der Forschungs- und Entwicklungsausgaben (FuE) auf 3% des BIP, eine Armutsverringerung um 25%, eine Verringerung des Schulschwänzens mit einem gegenwärtigen Anteil von 15% auf 10% und eine Steigerung des Anteils an Dreißigjährigen, die über Hochschulqualifikationen verfügen, von 31% auf 40%.

Ich habe für die Entschließung zur Strategie Europa 2020 gestimmt, weil die darin erklärten Ziele den Weg vorgeben, dem Europa folgen sollte, und weil darin auf eindeutige und objektive Weise auf die durch die Wirtschafts- und Finanzkrise aufgeworfenen Probleme hinsichtlich Beschäftigung, finanzieller Regulierung und Armutsbekämpfung reagiert wird. Diese Probleme sind für uns ein Bezugspunkt, an dem wir erzielte Fortschritte messen können.

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. (LT) Ich habe für diese Entschließung gestimmt. Da wir nicht in der Lage sind, die gegenwärtigen sozialen und wirtschaftlichen Probleme auf einzelstaatlicher Ebene zu lösen, müssen wir für sie auf europäischer und internationaler Ebene eine Lösung finden. Die Strategie Europa 2020 sollte in erster Linie eine effektive Maßnahme zur Bewältigung der Wirtschafts- und Finanzkrise sein, da das Ziel dieser Strategie in der Schaffung von Arbeitsplätzen und Wirtschaftswachstum besteht.

Die große Arbeitslosigkeit in Europa ist in den aktuellen Diskussionen das wichtigste Thema, da die Mitgliedstaaten mit einer stetig steigenden Arbeitslosigkeit und über 23 Millionen arbeitsloser Frauen und Männer konfrontiert sind, was zu schwerwiegenden sozialen Problemen und Existenzschwierigkeiten führt. Folglich wird in dieser Entschließung des Europäischen Parlaments der Schaffung neuer Arbeitsplätze und der Bekämpfung der gesellschaftlichen Vereinsamung ein besonderer Stellenwert eingeräumt.

Darüber hinaus fordert das Parlament die Kommission auf, die Arbeitslosigkeit und sozialen Probleme nicht nur in Betracht zu ziehen, sondern effektive Maßnahmen zu deren Lösung aufzuzeigen, so dass diese Strategie die realen Lebensumstände der Menschen positiv beeinflussen kann. Ich möchte auf die Tatsache aufmerksam machen, dass Europa bereits aus seinen Fehlern gelernt hat, da es nicht in der Lage war, die zuvor in der Strategie von Lissabon festgelegten Zielvorgaben vollständig umzusetzen. Die neue Strategie für die kommenden zehn Jahre muss folglich auf einem soliden Managementsystem basieren und Verantwortung sicherstellen. Demzufolge fordere ich die Kommission und den Europäischen Rat bei der heutigen Abstimmung zu dieser Entschließung auf, den Schwerpunkt auf die größten sozialen Probleme Europas zu setzen und weniger, aber klarere und realistischere Ziele festzulegen, die auch umgesetzt werden können.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Ich begrüße die jüngsten Aussprachen, die während des informellen Europäischen Rates am 11. Februar zu den Richtlinien für Europa 2020, der neuen Strategie für Europa, gehalten wurden. Ich beglückwünsche die Kommission zu ihrer Initiative und fordere zu einer stärkeren Zusammenarbeit mit dem Parlament hinsichtlich wichtiger Themen, wie der Zukunft Europas, auf. Es ist wesentlich, in Wissen und in Reformen zu investieren, die den technologischen Fortschritt, Innovation, Bildung und Schulung vorantreiben, um mittel- bis langfristig Wohlstand, Wachstum und Beschäftigung zu fördern. Zudem möchte ich die Bedeutung konkreter Ideen dieser Strategie, wie die digitale Agenda, unterstreichen. Es ist entscheidend, dass dieses Potenzial optimal genutzt wird, so dass Europa sich von der Wirtschaftskrise auf nachhaltige Weise erholen kann. Gleichbedeutend für die Wachstums- und Beschäftigungsförderung ist die Kohäsionspolitik, weshalb EUROPA 2020 auf regionaler Ebene diese Priorität als einen der Grundpfeiler für eine reichere, wohlhabendere und gerechtere Gesellschaft miteinbeziehen sollte. Ich weise darauf hin, dass ein Bedarf an der Entwicklung von Finanzierungs- und Führungsmechanismen besteht, die zur praktischen Ausführung dieser Strategien beitragen müssen.

 
  
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  Anne Delvaux (PPE), schriftlich. (FR) Mit der Strategie von Lissabon, den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zielsetzungen, die genauso erforderlich wie ehrgeizig waren, waren große Hoffnungen verknüpft. Die Nachfolgestrategie, die sogenannte Strategie Europa 2020, die heute zur Abstimmung steht, erscheint mir von viel weniger Ehrgeiz geprägt. Obwohl die Strategie die Erfüllung einiger Ziel vorsieht, wie den 3%igen-Anteil des BIP für Forschung und die Wahrung des Stabilitäts- und Wachstumspakt (3 %), ist es trotzdem zu bedauern, dass der Beschäftigung und der ökologischen Dimension (die weitgehend eingeschränkt wurde) kein Platz auf horizontaler Ebene zukommt. Wir sind weiterhin sehr weit von einer echten, globalen, nachhaltigen Entwicklungsstrategie entfernt.

Nichtsdestotrotz unterstützte ich diesen Vorschlag, weil sehr deutlich ist, dass wir gegenüber der Krise und ihren zahlreichen Auswirkungen insbesondere auf die Beschäftigung nicht weiterhin untätig zusehen können. Ich begrüße die Annahme der Absätze, die auf eine ehrgeizige soziale Agenda und auf mehr Unterstützung für KMU hinweisen. Kurz, der Aufschwung muss kommen. Hoffen wir darauf, dass die Strategie Europa 2020 ihn auslösen wird. In erster Linien sollten wir jedoch darauf hoffen, dass die 27 Mitgliedstaaten ihr Möglichstes tun werden, um die Strategie umzusetzen.

 
  
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  Harlem Désir (S&D), schriftlich. (FR) Die Strategie 2020 soll die Strategie von Lissabon ersetzen. Dabei besteht in erster Linie die Gefahr, dass die Strategie die bestehenden Missstände verlängert und schließlich genauso ergebnislos und enttäuschend verläuft. Dies ist weder eine echte Strategie für die Wirtschaftserholung, noch eine neue Perspektive für die wirtschaftlichen, sozialen, haushaltstechnischen und steuerlichen Strategien der Union. Die Unzahl an guten Absichten kann nur durch das Defizit an neuen Instrumenten zu deren Umsetzung abgeglichen werden.

Europa braucht einen anderen Ehrgeiz. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten überzeugendere Antworten. Seit Beginn der Krise ist die Arbeitslosenquote um mehr als sieben Millionen angestiegen. Die Banken spekulieren wieder, die Hedge-Fonds wurden nicht reguliert, und während von den Bürgerinnen und Bürger verlangt wird, den Gürtel enger zu schnallen, werden im öffentlichen Dienst drastische Kürzungen vorgenommen und der Sozialschutz eingeschränkt. Die Griechenland-Krise zeigt unseren Mangel an Solidarität auf.

Europa muss seine Zukunft daher in einem anderen Licht sehen, wobei die Grundlage eine echte wirtschaftliche Koordinierung, eine von Solidarität geprägte Erholung, eine Strategie für grünes Wachstum, eine Energiegemeinschaft, ein Kohäsionshaushalt, eigene Ressourcen, Investitionen in Bildung und Forschung, steuerliche und soziale Harmonisierung, der Kampf gegen Steuerparadiese und die Besteuerung internationaler Finanztransaktionen sein muss.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für den Antrag auf eine gemeinsame Entschließung als Fortsetzung des informellen Europäischen Rates vom 11. Februar 2010 gestimmt. Um eine soziale Marktwirtschaft zu schaffen, die nachhaltig, intelligenter und klüger ist, muss Europa seine Prioritäten festlegen und Einigkeit darüber erzielen. Keiner der Mitgliedstaaten kann im Alleingang Antworten auf diese Herausforderungen liefern. Die EU-Politik kann nicht nur die Summe der 27 einzelstaatlichen Politiken sein. Durch das Hinarbeiten auf ein gemeinsames Ziel wird das Ergebnis größer sein als die Summe seiner Teile.

Die EU wird eine weltweit führende Rolle entwickeln und auf diese Weise zeigen können, dass eine Kombination aus wirtschaftlicher Dynamik und sozialen und ökologischen Belangen möglich ist. Die EU wird in Bereichen wie erneuerbarer Energie, nachhaltigem Transport und Energieeffizienz neue Arbeitsplätze schaffen können. Für diesen Zweck müssen geeignete finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, mittels derer die Möglichkeiten genutzt und neue Quellen für eine weltweite Wettbewerbsfähigkeit von der EU ausgeschöpft werden können.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Die Europäische Kommission hat die Europe 2020 Strategie veröffentlicht, die die erfolglose Strategie von Lissabon ersetzt und Europa vor wichtige und ehrgeizige Herausforderungen stellt. Diese Herausforderungen beziehen sich im Wesentlichen auf fünf Bereiche, die die Kommission für strategisch hält: (i) Beschäftigung; (ii) Forschung und Innovation; (iii) Klimawandel und Energie; (iv) Bildung und (v) die Armutsbekämpfung.

Diese Bereiche sind für Europa von entscheidender Bedeutung für die Krisenbewältigung und um auf dem Weltmarkt seine Rolle als wichtiger Akteur, der über einen hohen Entwicklungsstand und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft verfügt, die Wohlstand, Beschäftigung und Innovation generieren kann, behaupten zu können. Um die Herausforderungen der Krise bewältigen zu können, muss die Europäische Union ehrgeizig sein. Ihr Ehrgeiz darf jedoch die Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung nicht behindern, die von den Mitgliedstaaten angesichts ihrer schwächelnden öffentlichen Finanzen und ihrer unverhältnismäßigen Haushaltsdefizite gefordert wird. Ich halte es daher auch für wesentlich, dass die Ziele der Strategie Europa 2020 höher angesetzt werden.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Der Solidaritätsgrundsatz sollte die Basis der Strategie Europa 2020 bilden; Solidarität zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Generationen, Regionen und Regierungen. Auf diese Weise werden wir Armut bekämpfen und wirtschaftliche, soziale und territoriale Kohäsion durch nachhaltiges Wirtschaftswachstum sicherstellen können. Das Solidaritätsprinzip muss der Garant für das europäische Sozialmodell sein.

Wir müssen Überlegungen zur Umstrukturierung von Sozialversicherungssystemen und zur Sicherstellung eines Mindestmaß an sozialen Rechten auf europäischer Ebene anstellen, die die Freizügigkeit von Arbeitnehmern, Fachpersonal, Geschäftsleuten, Forschern, Studenten und Rentnern erleichtern werden. Aufgrund dieses Grundsatzes und dem Bedarf an Nachhaltigkeit wird die effiziente Nutzung von Ressourcen zur Notwendigkeit.

Mit dieser Strategie müssen Arbeitsplätze geschaffen werden. Es ist nicht zu vertreten, dass es in der EU an die 23 Millionen arbeitsloser Männer und Frauen gibt. Daher muss grundsätzlich das Unternehmertum gefördert und müssen Klein- und Mittelbetriebe durch bürokratische und steuerliche Erleichterungen unterstützt werden.

Die Industrie oder Landwirtschaft darf dabei jedoch nicht ins Hintertreffen gelangen. Wir müssen die Reindustrialisierung Europas fortsetzen. Zudem muss unser Ziel eine nachhaltige Landwirtschaft mit Qualitätsprodukten sein. Zur Erreichung dieses Ziels müssen wir die nachhaltige Entwicklung unseres Primärsektors vorantreiben und in den Bereichen wissenschaftlicher Forschung, Wissen und Innovation die Führung übernehmen.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Strategie Europa 2020, die anerkannte Nachfolgestrategie der sogenannten Strategie von Lissabon, sollte mit einer angemessenen Evaluierung der Methoden ihrer Vorgängerstrategie beginnen. Es könnte somit festgestellt werden, dass die auf diese Weise implementierten Ansätze – insbesondere die Liberalisierung wichtiger Wirtschaftssektoren, die Deregulierung und erhöhte Flexibilität des Arbeitsrechts – die Ursachen für die praktischen Ergebnisse dieser Strategie waren: eine Zunahme der Arbeitslosigkeit, Unsicherheit, Armut und soziale Ausgrenzung, wirtschaftliche Stagnation und Rezession.

Die Kommission und das Parlament versuchen nun dieselben Konzepte anzuwenden. Der vorgegebene Weg ist klar, und weder die darin dargelegte soziale noch die ökologische Rhetorik genügen, um folgende Aspekte zu verschleiern: Hauptschwerpunkt auf dem Binnenmarkt, Fortsetzung der Liberalisierung, eine zunehmende Vermarktung von Aspekten des sozialen Lebens, fehlende Arbeitssicherheit und strukturelle Arbeitslosigkeit.

Der Konsens, der zwischen den rechten Kräften und den Sozialdemokraten hinsichtlich dieser Ansätze besteht, wurde deutlich aufgezeigt. Letzten Endes waren sie in den vergangenen Jahren gemeinsam deren treuste Protagonisten. Diese Strategie ist im Wesentlichen nichts anderes als die Reaktion zweier Tendenzen in einem System auf die Strukturkrise, in der dieses System steckt. Bei der Verfolgung dieses Ansatzes wird die Strategie selbst die Ursache für weitere und tiefere Krisen sein. Bei der Verfolgung dieses Ansatzes wird die Strategie zwangsläufig auf Widerstand stoßen und von den Arbeitnehmern und den Bürgerinnen und Bürgern bekämpft werden.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Ablehnung unseres Entschließungsantrags ist bedauerlich. Wir schlugen in diesem Antrag nicht nur einen umfassenden Diskussionsprozess zu den bereits von der Europäischen Kommission eingebrachten Vorschlägen und eine vollständige Evaluierung der Ergebnisse der Strategie von Lissabon mit dem Ziel vor, Schlussfolgerungen für die neue Strategie Europa 2020 ziehen zu können, sondern wir brachten auch eine Reihe neuer Vorschläge ein, die das Augenmerk auf einen Anstieg der Produktivität, die Schaffung einer mit Rechten verbundenden Beschäftigung, die Lösung von Problemen der Arbeitslosigkeit und Armut legt und eine Gleichbehandlung im gesellschaftlichen Prozess sicherstellt. Die neuen Vorschläge hätten zur Schaffung neuer makroökonomischer Rahmenbedingungen zur Förderung von nachhaltiger Entwicklung, Stärkung der Binnennachfrage und Schutz der Umwelt geführt, die auf einem höheren Verdienstniveau, mit Rechten ausgestatteter Vollzeitbeschäftigung und wirtschaftlicher und sozialer Kohäsion beruht hätten.

Wir haben gegen die angenommene gemeinsame Entschließung gestimmt, weil sie die Probleme nicht an der Wurzel bekämpft, keine Alternativmaßnahmen zum Stabilitätspakt einbringt und nicht das Ende der Liberalisierung oder der Arbeitsmarktflexibilität einläutet, die zu einer erhöhten Arbeitsunsicherheit und Niedriglöhnen geführt haben. Auf diese Weise erlauben Sie der Europäischen Kommission, sich für einen mehr oder weniger gleichen Ansatz einzusetzen, der bereits zur Arbeitslosigkeit von mehr als 23 Millionen Menschen geführt und 85 Millionen Menschen in die Armut gestürzt hat.

 
  
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  Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (S&D), schriftlich. (PL) Herr Präsident, in den letzten zwanzig Jahren war die Europäische Union auf zahlreichen Gebieten, wie den drei ehrgeizigen Erweiterungen bis hin zur Einführung einer Einheitswährung, dem Euro, erfolgreich. Die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union arbeiten weniger als die Amerikaner oder Japaner (10 % weniger Stunden jährlich) und gehen früher in Rente. Das Erreichte während einer Krise auf dem aktuellen Niveau zu halten ist kein leichtes Unterfangen. Aus diesem Grunde begrüße ich die vom Europäischen Rat und der Europäischen Kommission entscheidenden Maßnahmen, die mit Europa 2020 auf die Schaffung einer umfassenden Wirtschaftsstrategie abzielen.

Vor den Europäischen Ratssitzungen im März und Juni dieses Jahres, in der über die endgültige Form der Strategie entschieden wird, bestehen gleichzeitig zahlreiche Zweifel hinsichtlich des Dokuments, das von der Europäischen Kommission am 3. März dieses Jahres vorgestellt wurde. Erstens, welche Art von Daten werden als Grundlage dienen, um die einzelstaatlichen Zielsetzungen für die 27 verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union festzulegen? Mit welchen Sanktionen oder Vergütungen dürfen diese Mitgliedstaaten rechnen, die die in der Strategie vorgegebenen Ziele erfüllen, beziehungsweise nicht erfüllen? Schließlich, welche Rolle ist in dem Gesamtprozess für das Europäische Parlament vorgesehen angesichts der Tatsache, dass die Europa 2020 Strategie bisher ein Projekt war, das ausschließlich vom Rat und der Kommission gesteuert wurde? Es müssen vor dem Europäischen Rat im Juni Antworten auf diese Fragen gefunden werden. Andererseits wird nach einem Zitat von Herrn Barroso die Union ihren „Moment der Wahrheit” verpassen.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren, nach dem gewaltigen Misserfolg der Strategie von Lissabon, die darauf ausgelegt war, Europa bis 2010 zur weltweit wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Wirtschaft zu machen, liegt uns nun die Strategie Europa 2020 vor, die streng genommen eine Verlängerung dieser Strategie darstellt. Insbesondere hinsichtlich der Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt, der wohlbekannten Arbeitsunsicherheit für Arbeitnehmer, dem verstärkten Wettbewerb auf europäischer und internationaler Ebene, der liberalen Reform der nationalen Sozialschutzsysteme und der umfassenden Wahrung des albernen Stabilitäts- und Wachstumspakts...

Alle Zutaten stehen bereit, um aus dieser Strategie, gleich der vorhergehenden Strategie von Lissabon, eine Strategie des nationalen und sozialen Zerfalls zu machen. Die einzigen Innovationen gehen auf Ihre neuen Marotten zurück, die darin bestehen, die europäische wirtschaftliche Governance zwingend und verbindlich zu machen, auch wenn sich das Brüsseler Europa angesichts der weltweiten Krise als völlig ineffektiv erwiesen hat, und im Namen der sogenannten Erderwärmung, die zunehmend ein ideologischer Vorwand zu sein scheint, auf eine globale Governance abzuzielen. Wir sollten gegen diesen Text stimmen.

 
  
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  Sylvie Guillaume (S&D), schriftlich. (FR) Ich habe gegen die Entschließung gestimmt, da sie das Ziel der Vollbeschäftigung nicht genügend hervorhebt. Zweitens sollten unsere Prioritäten vermehrt auf die Armutsbekämpfung und nachhaltiges Wachstum ausgerichtet sein. Zudem hat sich das Europäische Parlament die Gelegenheit entgehen lassen, verstärkt auf die notwendige Bekämpfung aller Formen unsicherer Beschäftigung hinzuweisen mittels einer Richtlinie zur Teilzeitbeschäftigung, die Einführung einer Reihe sozialer Rechte, die unabhängig von der Art des Arbeitsvertrags gewährleistet sind, und Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung in Bezug auf Untervergabe und selbst unbezahlter Praktika. Schließlich wurde beschlossen, in Bezug auf die Entschließung die Erfordernis einer harmonisierten Besteuerungsgrundlage nicht zu beachten, die jedoch für die Schaffung eines europäischen Sozialmodells von entscheidender Bedeutung ist. Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass das Europäische Parlament hier eine wichtige Gelegenheit in Bezug auf den Aufbau eines sozialen und nachhaltigen Europas verpasst hat.

 
  
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  Cătălin Sorin Ivan (S&D), schriftlich. (RO) Uns ist allen bewusst, dass die Strategie Europa 2020 in Wirklichkeit nicht einmal mit ausreichend ökologischen oder sozialen Strategien ausgestattet ist. Weitere wichtige Beobachtungspunkte sind, dass die Zielsetzungen schwammig bleiben und die Wirtschaftskrise nicht entsprechend ihrer Schwere in Angriff genommen wird. Aus diesem Grund bin ich der Ansicht, dass die Rolle der Entschließung, über die in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments abgestimmt wurde, darin besteht, wichtige Beiträge zur europäischen Vision für die nächsten zehn Jahre zu liefern.

Obwohl unsere Rolle als Abgeordnete des Europäischen Parlaments auf den Wortlaut des Vertrages beschränkt ist, können wir einen wesentlichen Beitrag leisten. Wir müssen von den Mitgliedstaaten jedoch erwarten können, dass sie politische Bereitschaft zeigen und über unsere Position auf konstruktive Art nachdenken.

Zielsetzungen wie „eine soziale Marktwirtschaft” und „ein Haushalt, der intelligentes, integratives und nachhaltiges Wachstum wiederspiegelt” sind von grundlegender Bedeutung, um die durch die Wirtschaftskrise ausgelösten Folgen bewältigen zu können.

Investitionen in den Bereichen Bildung, verstärkte Mobilität von Studierenden und Ausbildung neuer Fähigkeiten, die der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt entsprechen, erfordern Handlungsalternativen, für die realistische Aktionspläne erstellt werden müssen.

 
  
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  Peter Jahr (PPE), schriftlich. Die Landwirtschaft leistet im Sinne der EU-2020 Strategie einen wichtigen Beitrag zum zukünftigen Erfolg Europas. Besonders für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung sowie in der Frage des Klimawandel ist die Europäische Agrarpolitik von großer Bedeutung, da sie einen unverzichtbaren Anteil zum Erhalt von Arbeitsplätzen im ländlichen und periurbanen Raum leistet. Zudem sollte man nicht vergessen, dass die Landwirtschaft 500 Mio. Europäer mit hochwertigen Lebensmitteln versorgt, für 40 Mio. Arbeitsplätze und rund 1,3 Billionen Euro jährlichen Umsatz steht. Die Produktion von erneuerbaren Energien schafft zusätzliche Arbeitsplätze und trägt zur Reduzierung der CO2-Emmissionen und der Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen bei. Landwirtschaft ist innovativ, wertschöpfend und stellt die eigentliche Quelle für nachhaltige regionale Wirtschaftskreisläufe dar. Der Europäischen Agrarpolitik muss deshalb noch mehr Beachtung im Rahmen dieser neuen Strategie geschenkt werden.

 
  
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  Jarosław Kalinowski (PPE), schriftlich. (PL) Ich möchte die Aufmerksamkeit auf einen Widerspruch lenken, der zwischen den Zielsetzungen der Strategie Europa 2020 und den Auswirkungen besteht, die sich aus den eingebrachten Änderungen der Haushaltsprioritäten für den Zeitraum 2010 bis 2020 ergeben. Eine der Zielsetzungen ist die Verbesserung von Umweltbedingungen. Im Zuge der veränderten Prioritäten des Haushaltsplans wird eine Begrenzung der für die gemeinsame Agrarpolitik verfügbaren Gelder eingebracht, die dazu führen wird, dass die Landwirtschaft 2020 hocheffizient oder geradezu industriell ausgelegt sein muss. Dies stellt eine Gefahr für die Umwelt dar und bedeutet wiederum, dass die EU vom europäischen Agrarmodell abweichen muss, das besonderen Schutz für die Umwelt, die Landschaft, Biodiversität, das Wohlergehen von Tieren, nachhaltige Entwicklung und die sozialen und kulturellen Werte der ländlichen Umgebung bietet. Es gibt eine alte und praktische Volksweisheit, die besagt, dass das „Bessere” der Feind „des Guten” ist. Wir müssen darauf achten, dass wir mit unserem Umweltschutz nicht der Umwelt Schaden zufügen.

 
  
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  Elisabeth Köstinger (PPE), schriftlich. Die künftige Strategie der Europäischen Union setzt sich zum Ziel, die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen anzunehmen und diese bestmöglich zu meistern. Im Sinne der EU 2020-Strategie leistet insbesondere der Agrarsektor einen bedeutenden Beitrag zu den neuen, von der EU definierten Herausforderungen wie Umwelt- und Klimaschutz, erneuerbare Energien, biologische Vielfalt sowie nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung gerade in den ländlichen Gebieten. Europa muss sich bewusst sein, dass etwa 40 Millionen Arbeitsplätze direkt oder indirekt an der Landwirtschaft hängen.

Oberste Priorität muss allerdings auch weiterhin die Versorgungssicherheit von 500 Millionen Europäerinnen und Europäern mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln sein, insbesondere vor dem Hintergrund einer Verdoppelung der Nahrungsmittelproduktion bis 2050. Aus diesem Grund muss der Europäischen Agrarpolitik verstärkt Beachtung im Rahmen dieser neuen Strategie geschenkt werden.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Die Strategie Europa 2020 ist die letzte Gelegenheit der EU, sich selbst als weltweite Wirtschaftsmacht zu profilieren, nachdem die Strategie von Lissabon scheiterte. Vor dem Hintergrund der Weltwirtschaftskrise muss die Strategie Europa 2020 das Modell sein, dem alle Mitgliedstaaten folgen sollten, damit wir in eine neue Ära mit neuen Paradigmen eintreten können, die nachhaltige Entwicklung auf Grundlage bewährter Praktiken fördert.

Nach der Vernichtung von vielen Millionen von Arbeitsplätzen in der gesamten EU ist der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit zu ihrem „Prüfstein” geworden. Wir müssen in der Lage sein, Beschäftigung zu schaffen und unsere Arbeitnehmer ausgebildeter und qualifizierter zu machen. Möglich ist dies nur mit der umfassenden Unterstützung von KMU, die für die Schaffung der meisten Arbeitsplätze verantwortlich sind. Damit die Strategie Europa 2020 ein Erfolg wird, dürfen wir jedoch nicht die gleichen Fehler machen, die wir mit der Strategie von Lissabon begangen haben. Dies betrifft insbesondere die fehlende Verpflichtung und Zuständigkeit der Mitgliedstaaten.

 
  
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  Wojciech Michał Olejniczak (S&D), schriftlich. (PL) Ich habe für den gemeinsamen Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments (RC-B7-0151/2010) gestimmt. Mit der Strategie Europa 2020 sollen neue Ziele nicht nur für politisches Handeln, sondern auch in Bezug auf unsere Denkweise festgelegt werden. Um uns bestmöglich von der Krise erholen zu können, müssen wir gemeinsame Instrumente und Mechanismen schaffen, die nicht nur die Folgen der gegenwärtigen Wirtschaftskrise ausmerzen, sondern uns auch die Möglichkeit geben, angemessen auf künftige Krisen reagieren zu können oder sie gar nicht erst entstehen zu lassen. Die Kommission, das Parlament und alle EU-Organe sollten im Auge behalten, dass für sie die Bemühungen um das Gemeinwohl der europäischen Bürgerinnen und Bürger eine Priorität darstellt. Den größten Stellenwert für uns haben die Probleme der Bürgerinnen und Bürger, und wir sollten ihnen behilflich sein, indem wir sie beraten, Unterstützung anbieten und Maßnahmen ergreifen. Im Kontext der Krise sind Probleme wie Arbeitslosigkeit, Armut und soziale Ausgrenzung an der Tagesordnung. Um ein modernes, höchst innovatives, auf Entwicklung und Kohäsion aufbauendes Europa schaffen zu können, müssen wir unseren Bürgerinnen und Bürgern ein Gefühl der Sicherheit für die Zukunft vermitteln. Ich bin enttäuscht darüber, dass die Landwirtschaft von den ursprünglichen Vorschlägen zur Strategie Europa 2020 ausgenommen war. Ein wirtschaftlicher Wiederaufbau und die Umsetzung der Zielsetzungen der Umweltpolitik sind Teil der Agrarpolitik. Wird diese Politik nicht in die Strategie Europa 2020 und auch in sonstige erfolgreiche Strategien eingebunden, werden wir weder in dem von mir erwähnten Bereich noch auf zahlreichen anderen Gebieten die Zielsetzungen erfüllen können.

 
  
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  Georgios Papastamkos (PPE), schriftlich. (EL) Ich habe gegen den zweiten Teil des Absatzes 6 des gemeinsamen Entschließungsantrags zur Strategie Europa 2020 gestimmt, da er die Absicht enthält, den historisch gewachsenen europäischen Sozialstaat weiter abzubauen. Die EU sollte ihrer sozialen Union mehr Sichtbarkeit verleihen, indem sie den Wettbewerbsdruck zurückweist, der auf internationaler Wirtschaftsebene von Kräften ausgeht, die entweder die Sozialleistungen oder -strukturen auseinandergenommen haben oder die auf Sozialdumping setzen. Wie es scheint, werden die Sozialpolitik und die Beschäftigungspolitik selektiv und flexibel an Marktkräfte angepasst.

Die vereinende Strategie zielt auf institutionelle Integrität für all die Bereiche ab, die mit Marktkräften verbunden sind. Es wäre jedoch politisch gesehen unzureichend, die Auswirkungen des Phänomens der Spaltung (wie Beschäftigung, regionale Ungleichheiten und dem Mangel an sozialer Kohäsion) zu regulieren. Jetzt erst recht müssen wir uns im Zeichen der Zeit für ein sozialeres Europa stark machen.

 
  
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  Rovana Plumb (S&D), schriftlich. (RO) Ich habe für die Entschließung gestimmt, da meiner Ansicht nach die Strategie Europa 2020 eine effektive Antwort auf die Wirtschafts- und Finanzkrise bereitstellen und dem Erholungsprozess in der EU neue Impulse und europäische Kohärenz verleihen muss, indem einzelstaatliche und europäische Instrumente mobilisiert und koordiniert werden.

Ich unterstütze die Forderung nach verbesserter Zusammenarbeit mit nationalen Parlamenten und der Zivilgesellschaft, da die Einbeziehung von mehr Akteuren den Druck auf die einzelstaatlichen Verwaltungen, Ergebnisse liefern zu müssen, erhöhen wird.

Gleichzeitig sollte die europäische Industrie ihre Vorreiterrolle in der nachhaltigen Wirtschaft und den grünen Mobilitätstechnologien nutzen, um ihr Exportpotenzial auszuschöpfen. Dadurch wird die Abhängigkeit von Ressourcen verringert und die Einhaltung der erforderlichen 20-20-20 Ziele für den Klimaschutz erleichtert.

 
  
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  Frédérique Ries (ALDE), schriftlich. (FR) Europa ist 2010 nicht die wettbewerbsfähigste Wirtschaft in der Welt. Weit gefehlt: Mit einem um 4 % gesunkenen BIP und 23 Millionen arbeitsloser Bürgerinnen und Bürger kann sein Gesundheitszustand nicht gerade als hervorragend bezeichnet werden. Falls die Europäische Union einen schweren Stromschlag benötigt, um die Wirtschaft und Beschäftigung in den positiven Kreislauf zurückzuführen, muss dies unter Verfolgung ähnlicher Zielsetzungen und zudem unter Anwendung einer Methode geschehen, die von der im Rahmen der Strategie von Lissabon genutzten Methode vollständig abweicht. Zudem müssen die kommenden Verhandlungen in den Bereichen Energie, Klimawandel, Industrie und Landwirtschaft berücksichtigt werden. Aus diesem Grund unterstütze ich die Entschlossenheit der neuen Strategie Europa 2020, die mit einem Anflug von Pragmatismus verbunden ist. Die Ziele, dass 75 % der Menschen im erwerbsfähigen Alter tatsächlich in Arbeit sind und dass sich das Risiko einer Investition von 3 % des BIP in die Forschung auszahlt, müssen von Europa heute mehr denn je erreicht werden. Ob die 27 Hauptstädte miteinander kooperieren werden, ist jedoch eine andere Frage. Wir fordern daher Strafmaßnahmen und Anreize, die für die guten und schlechten Schüler der Strategie Europa 2020 (Abschnitt 14) vorzusehen sind. Einerseits Strafmaßnahmen, andererseits Anreize. Zuckerbrot und Peitsche. Ein steinaltes Konzept, das jedoch funktioniert.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Ich habe beim Entschließungsantrag RC7-0151/2010, der heute im Parlament zur Abstimmung stand, aus den gleichen Gründen mit „Nein” gestimmt, aus denen wir Grüne gegen die Barroso-II-Kommission gestimmt haben, nämlich dem Mangel an Ehrgeiz. Bei dieser Gelegenheit enttäuscht die größte Fraktion im Parlament, indem sie eine Entschließung annimmt, die nur Schein ist und nicht einen Vorschlag in wirtschaftlicher, sozialer oder ökologischer Hinsicht enthält. Meiner Ansicht nach erwarten die Europäerinnen und Europäer mehr von diesem Parlament.

Das EU-Parlament wurde während der Gestaltung der Strategie Europa 2020 ruhig gestellt. Nun, da das Parlament verspätet die Möglichkeit hat zu reagieren, verschwört sich die größte politische Fraktion und bringt eine leere Entschließung ein. Dies ist eine verpasste Gelegenheit, um das Europäische Parlament in das Zentrum der Debatte um Inhalte und als Institution in den Mittelpunkt zu rücken.

 
  
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  Richard Seeber (PPE), schriftlich. Die Frage, wo die EU im Jahr 2020 im Bereich Beschäftigung und Wirtschaftsentwicklung stehen soll, ist von zentraler Bedeutung. Gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise soll die EU-2020-Strategie als Motor für einen Ausweg aus der Unsicherheit dienen. Umso wichtiger ist es, die Ziele so zu wählen, dass sie auch erfüllt werden können. Die Politik ist kein Selbstzweck, sondern hat die Aufgabe, realistische Programme zu gestalten, bei denen die Bevölkerung und die Wirtschaft Schritt halten können. Ein Hauptpunkt bei der unmittelbaren Zukunftsgestaltung muss die nachhaltige Wirtschaft sein.

Dies ist ein Ziel, das wir nicht zuletzt aufgrund der klimatischen Entwicklung Schritt für Schritt erreichen müssen. Auch die Frage der Rohstoffsicherheit wird Europa künftig immer mehr beschäftigen, daher sollten wir schon jetzt die Weichen für einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen stellen und die europäische Politik in diese Richtung positionieren.

 
  
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  Bart Staes (Verts/ALE), schriftlich. (NL) Ich habe gegen die gemeinsame Entschließung gestimmt, weil die drei größten Fraktionen sie augenscheinlich nutzen, um den Business-as-usual-Ansatz der Barroso-II-Kommission zu bekräftigen. Meine Wähler, die eine andere Vorgehensweise erwarten, fordern, dass die Strategie Europa 2020 einen neuen grünen Ansatz einführt, eine grüne Revolution des 21. Jahrhunderts, die die menschliche Entwicklung mit den physischen Grenzen der Erde in Einklang bringt.

Die Europäische Union hat sich weiterhin auf die Politik eines unkritisch steigenden Wachstums des BIP eingeschworen. Trotzdem pochen die Grünen und Umweltschützer darauf, die Strategie Europa 2020 in eine Strategie umzuwandeln, die zwar nach BIP-Wachstum strebt, jedoch lediglich in einem umfassenderen politischen Konzept für die Zukunft der EU als soziale und nachhaltige Union, die die Menschen und den Umweltschutz in den Mittelpunkt ihrer Strategien stellt, die das Wohlergehen der Menschen sichert und jedem die besten Chancen bereitstellt. Für unsere Begriffe muss das BIP eine Reihe von Indikatoren für das Wohlergehen sowie Indikatoren miteinbeziehen, die breiter angelegte, externe Wirtschaftsfaktoren und Umweltbelastungen berücksichtigen. Meine Fraktion hat daher einen acht Seiten langen Text eingebracht, in dem unser alternativer Ansatz detailliert erörtert wird. Ich ziehe diesen Text dem Kompromiss der drei größten Fraktionen vor.

 
  
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  Marc Tarabella (S&D), schriftlich. (FR) Ich habe gegen die Entschließung zur Strategie Europa 2020 gestimmt, weil Absatz 6, der auf die Restrukturierung von Sozialversicherungssystemen eingeht und größere Flexibilität von Arbeitnehmern zur Sprache bringt, angenommen wurde. Zudem ist die Entschließung auf Kosten von präzisen quantitativen und qualitativen Zielsetzungen ein Sammelsurium von mehr oder weniger guten Absichten. Es scheint daher, dass das fast vollständige Scheitern der Strategie 2010 von Lissabon keine Berücksichtigung gefunden hat.

 
  
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  Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. (PT) Die Strategie Europa 2020 zielt auf das Festlegen eines Plans für die Zukunft ab, um in der Europäischen Union Wirtschaftswachstum und Beschäftigungsförderung zu erzielen. Der Ansatz der Strategie muss auf Zielsetzungen gründen, die sich auf eine nachhaltige soziale Marktwirtschaft, die nachhaltige Wissensgesellschaft und die Rolle der KMU bei der Beschäftigungsförderung beziehen.

Das zentrale Element dieser Strategie muss eine tragfähige, moderne und flexible Kohäsionspolitik sein. Der Kohäsionspolitik, die durch horizontale Anwendung im neuen Vertrag von Lissabon verankert ist, kommt eine wesentliche Rolle bei der Annahme der Herausforderungen zu, denen die Europäische Union gegenübersteht. In diesem Kontext kann das Ziel der europäischen territorialen Kohäsion als grundlegend erachtet werden.

Die Prioritäten für die europäische Kohäsion dürfen nicht nur durch die effiziente Mittelzuwendung auf die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit auf europäischer Ebene abzielen, sondern müssen auch benachteiligte Regionen dabei unterstützen, ihre sozialen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu überwinden und bestehende Unterschiede zu verringern.

Zudem muss die aktive Rolle herausgestellt werden, die den europäischen Regionen bei der Förderung dieser Strategie zukommt. Auch die Bedeutung von Governance auf den verschiedenen Ebene muss unterstrichen werden. Es ist wünschenswert, dass die Europäische Union, die Mitgliedstaaten und die kommunalen und regionalen Behörden gemeinsam die Zielsetzungen, Aufgaben und Zuständigkeiten der Strategie Europa 2020 umsetzen.

Ich habe aus den vorhergehenden Gründen gegen den vorerwähnten Entschließungsantrag gestimmt.

 
  
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  Marianne Thyssen (PPE), schriftlich. (NL) Herr Präsident, meine Damen und Herren, eine Ausstiegsstrategie aus der Krise auszuarbeiten, ist kurzfristig sehr wichtig, auf mittelfristige Sicht wird jedoch anderes benötigt. Wenn wir der sozialen Marktwirtschaft, unserem Sozialmodell eine Chance geben wollen, brauchen wir mehr Wirtschaftswachstum, mehr grünes Wachstums, das unsere Wettbewerbsfähigkeit steigern und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze beitragen wird. Um unseren Lebensstandard in der Weltwirtschaft aufrechterhalten zu können, sind weitere Investitionen in Forschung und Entwicklung, in innovative Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen von entscheidender Bedeutung.

Die von der Kommission eingebrachte „2020 Strategie” spiegelt diesen Impuls für strukturelle Reformen wieder. Zudem muss die Kommission eine neue Richtung einschlagen und sich auf eine Anzahl kleinerer Ziele konzentrieren, die messbar und auf einzelne Mitgliedstaaten abgestimmt sind. Wie in der Entschließung zu Recht ausgeführt wird, wird die Strategie nicht gewährleisten können, dass die genannten Ziele durchzusetzen sind. Das Fehlen eines wirksamen Sanktionsmechanismus, der greift, wenn die Ziele nicht erfüllt werden oder sogar im Fall, dass diesbezüglich ungenügend Anstrengungen unternommen wurden, bedeutet, dass diese „2020 Strategie” ebenso große Schwachstellen aufweist wie ihre Vorgängerin.

Die gemeinsame Entschließung stellt eine gute Grundlage für weitere Erörterungen mit der Kommission, dem Rat und dem Europäischen Ratsvorsitz dar. Ich habe daher mit Nachdruck für diese Entschließung gestimmt.

 
  
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  Georgios Toussas (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Der gemeinsame Entschließungsantrag der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten), der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten & Demokraten im Europäischen Parlament und der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa zur Strategie Europa 2020 ist Ausdruck des gemeinsamen Entschlusses, politisch im Angesicht des Kapitals jedes Mittel zu nutzen, um den kaltblütigen Angriff und die volksfeindlichen Pläne der Monopole gegen die Arbeiterklasse und Arbeitnehmer in der ganzen EU umzusetzen. Die Strategie Europa 2020 folgt und weitet die gegen die Basis gerichtete Strategie von Lissabon aus, indem die strategischen Zielsetzungen und Pläne des Monopolkapitals festgelegt und die grundsätzlichen Verdienstansprüche und sozialen Rechte von Arbeitnehmern auf ein Prokrustesbett gelegt werden. Im Detail sind wir konfrontiert mit: weitverbreiteter Anwendung der berühmten „Flexicurity” in Verbindung mit „lebenslangem Lernen”, „Bildung und Umschulung” und „Mobilität” der Arbeitnehmer, Abschaffung von Tarifabschlüssen, Jobsharing, drastischen Lohn- und Rentenkürzungen, einem Anstieg des Rentenalters und umfassenden Änderungen in der Sozialversicherung, Gesundheit, Wohlfahrt und Bildung. Zudem werden dem Kapital enorme Summen aus dem Staatstresor in Form von Beihilfen und Anreizen für „grüne Entwicklung” zur Verfügung gestellt. Die Kommunistische Partei Griechenlands hat gegen die Entschließung des Europäischen Parlaments zur Strategie Europa 2020 gestimmt.

 
  
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  Anna Záborská (PPE), schriftlich. (FR) Vor langer Zeit pflegte Jacques Delors zu sagen, dass man sich in einen Binnenmarkt oder eine Einheitswährung nicht verlieben kann. Ich bin verliebt in eine Union, die die echten Bedürfnisse von Familien in den Mitgliedstaaten in strenger Übereinstimmung mit den einzelstaatlichen und europäischen Zuständigkeiten ernst nimmt. Beim Lesen der Strategie Europa 2020 und unserer parlamentarischen Entschließung sind unsere Ambitionen meiner Auffassung nach auf einen schüchtern Flirt mit der freien Marktwirtschaft begrenzt. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an sozialer Kohäsion oder Solidarität zwischen den Generationen wird nicht anerkannt. Sollten wir nicht in Bezug auf Arbeitsverhältnisse und die Schaffung von Mehrwert zu einer Perspektive wechseln, die für die Gesellschaft als Ganzes von Vorteil ist? Die Kommission schlägt ein messbares Ziel für die Armutsbekämpfung vor. Dieser Beschluss wird zwangsläufig den Abschöpfungsprozess wieder einstellen, der den ärmsten Bürgerinnen und Bürger kaum helfen kann. Die fehlende Liste von Armutsindikatoren veranschaulicht ungewollt das fehlende Verständnis dafür, was Armut bedeutet. Armut ist viel mehr als nur arbeitslos zu sein, und diejenigen, die täglich von extremer Armut betroffen sind, sind nicht lediglich auf der Suche nach einem Job, sondern fordern einen angemessenen Zugang zu bestehenden Rechten. Europa 2020 sollte auf diese Situation mit größerer Begeisterung und Entschlossenheit reagieren. Ich enthielt mich.

 
  
  

Entschließungsantrag RC-B7-0136/2010

 
  
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  Elena Băsescu (PPE), schriftlich. (RO) Ich habe sowohl den Bericht von Richter Richard Goldstone und die Schlussfolgerungen der Botschafterin Dora Hold gelesen, die viele Argumenten, die im Bericht der UN-Kommission unter dem Vorsitz von Richter Goldstone dargelegt werden, entkräften. Beim Vergleich zwischen beiden nahm ich den voreingenommenen Ton im Goldstone-Bericht wahr und unterstützte daher nicht die Entschließung zur Anwendung der Empfehlungen aus dem Goldstone-Report auf Israel und Palästina.

Die Maßnahmen müssen transparent und objektiv in Bezug auf beide Konfliktparteien analysiert werden. Im Goldstone-Bericht wird nicht erwähnt, warum die israelische Operation in Gaza ausgelöst wurde, nämlich aufgrund der rund 12 000 Angriffe mit Raketen und Minenwerfern auf israelische Zivilisten. Beim Rückzug der israelischen Truppen aus Gaza stieg die Anzahl der Raketenangriffe um 500 %. Während in den Jahren 2004 und 2005 jeweils 281 und 179 Raketenangriffe gegen das israelische Staatsgebiet erfolgten, stieg die Anzahl der Angriffe nach dem israelischen Rückzug aus Gaza (im September 2005) von 946 im Jahr 2006 auf 783 im Jahr 2007, während 2008 1 730 Angriffe durchgeführt wurden.

Nicht einer der Mitgliedstaaten der Europäischen Union hat für die Annahme des Goldstone-Berichts im Rahmen des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen gestimmt. Die Beachtung des internationalen Rechts muss für alle beteiligten Parteien Priorität haben.

 
  
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  Andrew Henry William Brons (NI), schriftlich. – Wir haben den Entschluss gefasst, uns von allen Abstimmungen zu Palästina und Israel zu enthalten. Wir konnten nicht über Entschließungen abstimmen, in denen vorgegeben wurde, dass der Europäischen Union die Zuständigkeit für die Gestaltung der Auslandspolitik übertragen wird, oder die nicht mit unserer Neutralitätspolitik zum Konflikt vereinbar waren. Wir beziehen eine politisch neutrale Position zwischen Israel, den Palästinensern und anderen arabischen und muslemischen Ländern. Unsere Politik ist jedoch nicht gleichzusetzen mit einer neutralen Gleichgültigkeit. Wir erkennen insbesondere an, dass Angriffe auf die Zivilbevölkerung sowohl von Staaten, als auch von Organisationen vollkommen unakzeptabel sind. Darüber hinaus würden wir ein Ende des Konflikts durch eine ehrenwerte Schlichtung begrüßen.

 
  
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  Nessa Childers (S&D), schriftlich. – Bei meinem kürzlichen Besuch in Gaza konnte ich persönlich nachvollziehen, wie wichtig es ist, dass das Parlament in diesem Gebiet tätig wird. Die Goldstone-Empfehlungen müssen vollständig umgesetzt werden, und ich werde dieses Thema über die nächsten Monate verfolgen.

 
  
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  Derek Roland Clark (EFD), schriftlich. – Obwohl ich den Konflikt in Gaza und im Westjordanland als humanitäre Tragödie anerkenne, befürworte ich mit meiner Stimme nicht das Vorhandensein eines internationalen Einflusses der europäischen Organe, da ich die Europäische Union nicht anerkenne. Meine Stimmabgabe im Parlament vom 10. März 2010 spiegeln meine Position in dieser Angelegenheit wieder.

 
  
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  Proinsias De Rossa (S&D), schriftlich. – Ich unterstützte die Entschließung, die verstärkt darauf hinweist, dass die Achtung der Internationalen Menschenrechte und humanitären Rechtsvorschriften eine wichtige Voraussetzung für einen gerechten und dauerhaften Frieden im Nahen Osten sind. In der Entschließung kommt der Druck zur Sprache, der von Israelis und Behörden in Gaza auf NRO ausgeübt wurde, da diese mit der Goldstone-Untersuchung kooperiert hatten. Die Entschließung fordert, die Blockade von Gaza ohne Bedingungen aufzuheben, und von Europa, Israel und die Palästina öffentlich dazu zu drängen, die Goldstone-Empfehlungen umzusetzen. Der Goldstone-Bericht selbst kommt zu der Schlussfolgerung, dass die extrem hohe Sterberate in der Zivilbevölkerung, die den Tod von 300 Kinder miteinschließt, auf die israelische Politik zurückzuführen ist, im Rahmen derer vorsätzlich und gegen internationales Recht unverhältnismäßig Gewalt angewendet wird. Der Bericht kommt zudem zu dem Schluss, dass die Belagerung des Gaza-Streifens gleichbedeutend mit einer kollektiven Bestrafung der 1,5 Millionen großen Bevölkerung ist und somit gegen internationales Recht verstößt. In dem Bericht wird empfohlen, dass die Teilnehmerstaaten der Genfer Konventionen, wozu auch Irland gehört, diejenigen verfolgen sollten, die für diese Strategien und deren Umsetzung verantwortlich sind. Ich bereite gegenwärtig eine formelle Beschwerde an die irische Polizei vor, die auf den Ergebnissen des Goldstone-Berichts beruht, um dem Generalstaatsanwalt die Möglichkeit zu geben, eine Verfolgung der Verantwortlichen in Irland in Erwägung zu ziehen.

 
  
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  Göran Färm, Anna Hedh, Olle Ludvigsson, Marita Ulvskog und Åsa Westlund (S&D), schriftlich. (SV) Als schwedische Sozialdemokraten vertreten wir nicht die Auffassung, dass die Hamas in die EU-Liste terroristischer Organisationen aufgenommen werden sollte. Wir stehen der Hamas nicht zuletzt aufgrund ihrer Angriffe auf die israelische Zivilbevölkerung sehr kritisch gegenüber. Gleichzeitig sind wir jedoch besorgt darüber, dass die bedingungslose Verurteilung durch die EU die Lage verschlechtern und dazu führen könnte, dass sich Hamas noch weiter abkanzelt. Den EU-Beschluss, an der politischen Isolierung von Hamas nach deren Erfolg in einer freien und demokratischen Wahl festzuhalten, halten wir nicht für richtig. Unserer Ansicht nach muss die EU einen Vergleich anstellen zwischen der Möglichkeit, den Erfolg durch Isolierung und Sanktionen zu erreichen, und der Anwendung des kritischen Dialogs und Kooperation.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Jeder, der wie ich über viele Jahre hinweg den israelischen-palästinensischen Konflikt mitverfolgt hat, muss traurig zu der Schlussfolgerung kommen, dass viele der aufrichtigen Bestrebungen für eine dauerhaften Frieden weiterhin unzureichend sind, um diejenigen zu überzeugen und zu motivieren, die sich für Gewalt und zur endgültigen Aufgabe der Friedensbemühungen entschieden haben. Der Wahlerfolg der Hamas und die Spaltung des palästinensischen Territoriums in zwei Teile, wobei jeder der Kontrolle einer eigenen Behörde untersteht, haben die bereits trostlose Situation deutlich verschlimmert.

Bis die Hamas die rechtmäßige Existenz des israelischen Staates nicht anerkennt, wird der Dialog nur Schauspielerei sein. Israel muss seinerseits dafür Sorge tragen, dass die von ihm angenommenen Haltungen angemessen und verhältnismäßig sind. Ansonsten setzt es die internationale Rechtmäßigkeit, über die es gegenwärtig verfügt, aufs Spiel. Wie Yitzhak Rabin vertrete auch ich die Auffassung, dass ein diplomatischer Frieden kein echter Frieden sein kann, dass er jedoch ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist. Anstrengungen in diese Richtung sind erforderlich, um Hindernisse abzubauen, die den Weg zu echtem Frieden versperren. Der Bericht von Richter Goldstone weist auf einige Hindernisse hin, die von beiden Seiten in diesen Prozess eingebracht wurden, nämlich Missbrauch und schwere Verbrechen, die ermittelt, verurteilt und bestraft werden müssen.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Der bewaffnete Konflikt in Gaza vom 27. Dezember 2008 bis zum 18. Januar 2009, der den Tod von über 1 400 Palästinensern und 13 Israelis gefordert hat, muss Beachtung finden. Der Verlust von Menschenleben war verbunden mit der Zerstörung der meisten zivilen Infrastrukturen.

Der Hohe Vertreter der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik und die Mitgliedstaaten müssen auf eine gemeinsame Position der EU zum Umgang mit dem Bericht der Erkundungsmission hinarbeiten, der zum Konflikt im Gaza-Streifen und in Südisrael erstellt wurde.

Ich möchte unterstreichen, dass die Beachtung des internationalen Menschenrechtsgesetzes und des humanitären Völkergesetzes wesentlich sind, um einen gerechten und dauerhaften Frieden im Nahen Osten erzielen zu können.

Ich stimme der Forderung zu, dass der Hohe Vertreter der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik und die Mitgliedstaaten die Implementierung der im Goldstone-Bericht enthaltenen Empfehlungen überwachen sollten, indem externe Missionen der EU und die in diesem Gebiet tätigen NRO konsultiert werden.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Annahme der Entschließung des Parlaments zum Konflikt in Gaza war ein positiver Schritt, da auf diesem Weg die Verstöße gegen internationales Recht durch Israel anerkannt werden. Dies zeigt auf, wie der Goldstone-Bericht den Friedensprozess im Nahen Osten beeinflusst hat, indem die ständigen Verstöße Israels gegen internationales Recht im Parlament bekannt gemacht wurden.

Tatsächlich enthält der Goldstone-Bericht eindeutige Beweise für die Verletzungen des humanitären Völkerrechts, die von den israelischen Streitkräften während ihrer militärischen Operationen 2008 in den palästinensischen Gebieten begangen wurden.

Aus diesem Grund fordern wir, dass die Schlussfolgerungen dieses Berichts unverzüglich angenommen und die darin enthaltenen Empfehlungen in die Praxis umgesetzt werden. Gleichzeitig drängen wir die Amtsträger der Europäischen Union darauf, sicherzustellen, dass es nicht zu einer Stärkung des Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Israel kommen wird, solange die Verstöße gegen internationales Recht und die grundlegenden Menschenrechte nicht eingestellt werden, die weiterhin von Israel in den besetzten Gebieten Palästinas begangen werden.

 
  
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  Charles Goerens (ALDE), schriftlich. (FR) Hierbei handelt es sich um eine weitere retrospektive Beurteilung der Fehler, die von beiden Konfliktparteien begangen wurden. Wenn die gleichen Ursachen die gleiche Wirkung erzielen, müssen die Ursachen hinterfragt werden, da die erzielte Wirkung stets fatal ist. Die gleichbleibenden Ursachen sind das Abschießen von Raketen über israelischen Städten. Die gleichbleibenden Ursachen sind die unverhältnismäßigen Gegenangriffe seitens des Staates Israel. Die gleichbleibenden Ursachen sind die miserable Lage der Einwohner von Gaza. Die gleichbleibenden Ursachen sind auch die Ausnutzung dieses Elends durch die radikalsten Fraktionen. Hier mein Vorschlag: Warum wird nicht damit begonnen, nur die Kräfte in beiden Lagern zu unterstützen, die sich wahrhaftig für den Frieden entschieden haben? Diese Kräfte gibt es auf beiden Seiten; zu häufig wird ihnen jedoch vorgeworfen, sie würden ihr eigenes Volk hintergehen, da sie von einem Szenario träumen, in dem die Spaltungen in der Region, die den Hintergrund für einen der gefährlichsten Konflikte weltweit bilden, überwunden werden.

 
  
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  Sylvie Guillaume (S&D), schriftlich. (FR) Ich habe für die Entschließung gestimmt, die eine Umsetzung der Goldstone-Empfehlungen fordert, weil es von entscheidender Bedeutung ist, von den israelischen und palästinensischen Behörden die Zusicherung zu erhalten, dass sie unvoreingenommene und transparente Untersuchungen in Bezug auf die Gaza-Tragödie der Jahre 2008-2009 durchführen, wobei diese Untersuchungen nicht von Aggressivität, sondern von Entschlossenheit geprägt sein sollten. Die Mitgliedstaaten müssen sich ihrerseits noch stärker um eine eindeutige Haltung bemühen und sollten sich verpflichten, an den Forderungen, die sie an ihre israelischen und palästinensischen Partner gestellt haben, festzuhalten. Das humanitäre Völkerrecht muss von allen am Konflikt beteiligten Parteien beachtet werden, und es muss das Ziel der EU sein, die Einhaltung dieser Grundsätze sicherzustellen.

 
  
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  Joe Higgins (GUE/NGL), schriftlich. – Ich habe für diese Entschließung gestimmt, da sie die furchtbaren Umstände aufzeigt, unter denen die weite Mehrheit der palästinensischen Bevölkerung in Gaza heute lebt, und insbesondere die „sofortige” und „bedingungslose” Öffnung aller Grenzen zu Gaza fordert. Ich unterstütze in allen Punkten das Recht der palästinensischen Bevölkerung auf Selbstbestimmung und ihr Recht darauf, sich gegen die wiederholten Angriffe der israelischen Armee und der staatlichen Streitkräften zu verteidigen. Ich widerspreche jedoch mit Nachdruck den Vorstellungen des politisch rechts ausgerichteten Islams und der Hamas. Zudem lehne ich einzelne Übergriffe auf jüdische Arbeitnehmer ab, die die israelische und palästinensische Arbeiterklasse weiter spalten. Dies dient der israelischen Regierung und anderen rechtsextremen Gruppierungen in Israel lediglich als Vorwand dafür, weitere Angriffe auf die palästinensische Bevölkerung zu unternehmen. Die israelische Regierung setzt sich nicht für die Interessen der palästinensischen Masse, noch für die Interessen der israelischen Arbeiterklasse ein. Angriffe auf den Lebensstandard und die demokratischen Rechte müssen von den israelischen und palästinensischen Arbeitnehmern gemeinsam bekämpft werden. Die einzige Lösung, um in der Region einen dauerhaften Frieden erzielen zu können, ist ein sozialistisches Israel, zusammen mit einem sozialistischen Palästina, in dem die Grenzen im Einvernehmen beider Gemeinschaften festgelegt werden und Teil einer demokratischen sozialistischen Konföderation im Nahen Osten sind.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Ich unterstütze mit Nachdruck die Ergebnisse des Goldstone-Berichts und freue mich darüber, dass das Parlament die darin enthaltenen Empfehlungen befürwortet. Ich hoffe, dass der Prozess für einen dauerhaften Frieden im Rahmen einer Zwei-Staaten-Lösung von den Feststellungen im Goldstone-Bericht untermauert wird.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Die EU sollte sich tiefgehend mit der Auflösung des israelischen-palästinensischen Konflikts beschäftigen, der, zusätzlich zu den geforderten Opfern, seit Jahrzehnten in der Region und in der Welt für große Instabilität sorgt.

Zudem glaube ich, dass Unterschiede bestehen zwischen einerseits Israel und dem, wie Israel als demokratischer und souveräner Staat vorgeht, der die Grundwerte der westlichen Gesellschaften teilt und fördert, und andererseits den radikalen Bewegungen wie die Hamas, die das Bestehen des Staates Israels größtenteils nicht anerkennen will. Aufgrund dieser Hürde ist eine vollständige Beendigung des Konflikts nicht möglich.

Dies kann uns jedoch nicht davon abhalten, unter allen Umständen die Gewaltakte zu verurteilen, die von beiden Konfliktparteien begangen wurden, die die Welt in einen Schockzustand versetzt haben und uns nur weiter dazu motivieren und verpflichten können, Wege zur Förderung des Verständnisses zu finden.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Der heutige gemeinsame Entschließungsantrag zum Goldstone-Bericht drückt nochmals das Bestreben der EU nach einer fairen Beurteilung und Aufarbeitung der Ereignisse während des Gaza-Konflikts aus. Am 26. Februar 2010 wurden beide Seiten von der UN-Generalversammlung nochmals zur Durchführung glaubwürdiger Ermittlungen sowie zur Einreichung weiterer Berichte innerhalb von fünf Monaten aufgefordert. Die palästinensischen Behörden haben nunmehr einen unabhängigen Untersuchungsausschuss eingesetzt, was sehr erfreulich ist. Das Vorgehen der Europäischen Union auf der internationalen Bühne muss auf die strikte Einhaltung der Grundsätze und Ziele der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts ausgerichtet sein. Genauso ist die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und internationaler Menschenrechtsnormen durch Israel und die Palästinenser eine wesentliche Voraussetzung für den Friedensprozess, in dessen Folge zwei in Frieden und Sicherheit koexistierende Staaten entstehen sollen. Die EU versucht mit der heutigen Entschließung, einen entschiedenen gemeinsamen Standpunkt zu den Maßnahmen infolge des Berichts der von Richter Goldstone geleiteten UN-Erkundungsmission zum Konflikt in Gaza und im südlichen Israel anzuregen. Der Bericht spricht sich auch dafür aus, öffentlich dafür einzutreten, dass die Empfehlungen des Berichts umgesetzt werden und Verantwortung für alle Verstöße gegen das Völkerrecht, auch für zur Last gelegte Kriegsverbrechen, übernommen wird, weshalb ich dafür gestimmt habe.

 
  
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  Franz Obermayr (NI), schriftlich. (DE) In dem gemeinsamen Entschließungsantrag zum Goldstone-Bericht wird auf ausführliche und faire Weise der Wunsch der Europäischen Union nach einer Aufklärung der Ereignisse während des Gaza-Konflikts dargelegt. Auch die UN-Generalversammlung hat ja am 26. Februar 2010 nochmals eine Untersuchung der Vorfälle und der angeblichen schweren Menschenrechtsverletzungen innerhalb von fünf Monaten eingefordert. Nach bisherigem Informationsstand ist dem bisher aber nur die palästinensische Seite nachgekommen, was sehr schade ist. Die Europäische Union muss sich in den internationalen Organisationen und Gremien meiner Meinung nach aktiv für die Einhaltung und Durchsetzung des Völkerrechts einsetzen. Gerade der Respekt vor der Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechtsnormen durch die beiden Konfliktparteien wäre im Nahost-Konflikt die Grundvoraussetzung für einen erkennbaren Fortschritt im Friedensprozess, der nun durch den geplanten Siedlungsbau Israels abermals einen schweren Rückschlag erleiden könnte. Die gemeinsame Entschließung spricht sich dafür aus, die Empfehlungen des Berichts der von Richter Goldstone geleiteten UN-Erkundungsmission zum Konflikt in Gaza und im südlichen Israel umzusetzen, weshalb ich dafür gestimmt habe.

 
  
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  Wojciech Michał Olejniczak (S&D), schriftlich. (PL) Die Menschenrechte müssen von allen Parteien im Nahost-Konflikt eingehalten werden. Sobald ein Verdacht besteht, dass die Menschenrechte von einer der Konfliktparteien verletzt wurden, muss diesem nachgegangen werden. Es muss hierbei jedoch ein für alle Seiten des Konflikts einheitlicher Ansatz angewandt werden. Der Goldstone-Bericht ist ein Dokument, das viele Emotionen und Kontroversen ausgelöst hat. Es wurden ihm mehrfach Parteilichkeit vorgeworfen. Viele haben darauf hingewiesen, dass der Bericht nicht alle Faktoren, die den Konflikt begründet haben, gleich behandelt. Die internationale Gemeinschaft darf dem Konflikt jedoch nicht den Rücken zukehren. Die Goldstone-Empfehlungen enthalten unter anderem den Vorschlag, eine internationale Ermittlung zu den Verbrechen durchzuführen, die vermutlich von einer der Konfliktparteien begangen wurden. Die tatsächlichen Gegebenheiten im Nahost-Konflikt stellen diese mögliche Vorgehensweise in Frage. Es besteht die große Gefahr, dass das Europäische Parlament die von der Hamas ergriffenen Maßnahmen nicht überwachen kann, sondern ausschließlich diejenigen, die von Israel angewandt werden. Unter Berücksichtigung dieser Umstände habe ich bei der Endabstimmung gegen die Annahme einer gemeinsamen Entschließung gestimmt.

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE), schriftlich. (CS) Ich unterstützte nicht die gemeinsame Entschließung der Sozialisten, Liberalen, des linken Blocks und der Grünen zur Anwendung der Empfehlungen, die im Goldstone-Bericht zu Israel enthalten sind. Dieser Bericht wurde im November vergangenen Jahres von der UN-Generalversammlung von lediglich fünf der 27 EU-Mitgliedstaaten angenommen. Grund hierfür ist, dass der Bericht nicht verantwortungsbewusst auf Ebene des Menschenrechtsrats analysiert worden war und die Generalversammlung daher über einen unausgewogenen Bericht abstimmte, der Israel als eine terroristische Organisation darstellt. Ich gehöre zu den Politikern, die sich für eine objektive und kompromisslose Untersuchung aller Fälle angeblicher Verletzungen der Menschenrechte im Gaza-Konflikt einsetzen. Die Glaubwürdigkeit der Schlussfolgerungen der Untersuchung steht jedoch auf dem Spiel. Es ist nicht zu vertreten, dass eine laufende Untersuchung politisiert wird, die noch nicht abgeschlossen wurde. Das Ziel sollte schließlich darin bestehen, eine friedliche Lösung für den israelisch-palästinensischen Konflikt und den künftigen Wohlstand der zwei unabhängigen Staaten Israel und Palästina zu finden, anstatt einen Machtkampf zwischen Europa und den Vereinigten Staaten um den Einfluss auf diese Region zu führen.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Ich habe in erster Linie für den Entschließungsantrag RC7-0136/2010 zu den Goldstone-Empfehlungen gestimmt, weil er an der Forderung nach einer tragfähigen EU-Position zur Nachverfolgung des Goldstone-Berichts und daran festhält, dass die Umsetzung der Empfehlungen und die Verantwortung für alle Verstöße gegen das Völkerrecht öffentlich eingefordert werden. Er fordert alle Parteien innerhalb von fünf Monaten zu Untersuchungen auf, die internationalen Standards entsprechen, und stellt die Forderung nach aktiver Überwachung der Umsetzung des Berichts durch den Hohen Vertreter der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik, den Vizepräsidenten der Kommission und die EU-Mitgliedstaaten. Zudem bringt er neue Punkte zu den vom Parlament in der Vergangenheit eingebrachten Themen vor, indem er beispielsweise den Hohen Vertreter der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik und den Vizepräsidenten der Kommission auffordert, die Ergebnisse der von allen Parteien durchgeführten Untersuchungen zu bewerten und dem Parlament darüber Bericht zu erstatten. Des Weiteren erinnert er daran, dass die Verantwortung und Glaubwürdigkeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten eine vollständige Überwachung der Untersuchungen erfordert, und meldet Bedenken an hinsichtlich des Drucks auf NRO, die an der Erstellung des Goldstone-Berichts und der nachfolgenden Untersuchungen beteiligt waren, wobei er auch auf die die restriktiven Maßnahmen hinweist, die ihnen in Bezug auf ihre Aktivtäten auferlegt wurden.

 
  
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  Olle Schmidt und Cecilia ikström (ALDE), schriftlich. (SV) Dies ist kein guter Zeitpunkt, um eine Entschließung über Israel anzunehmen. Wir können davon ausgehen, in Kürze eine vollständige Bewertung des Goldstone-Berichts zu erhalten, und ich denke, dass wir diesem nicht vorgreifen sollten. Die Situation ist heikel, und der Konflikt zwischen den Parteien hat zu einer Polarisierung geführt. Wir dürfen die Situation jetzt nicht auch noch verschärfen, indem wir eine Entschließung annehmen, die von den beiden betroffenen Parteien mit Sicherheit als unbefriedigend angesehen werden wird. Ich finde es auch seltsam, dass die EU eine Entschließung über ein Mandat annehmen kann, das von keinem der EU-Mitgliedstaaten im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen unterstützt worden ist.

 
  
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  Marek Siwiec (S&D), schriftlich. (PL) Ich habe den Eindruck, dass in der gemeinsamen Entschließung über die Umsetzung des Goldstone-Empfehlungen für Israel bzw. Palästina die von den Mitgliedern des Europäischen Parlaments während der Debatte vom 24. Februar in Brüssel vorgebrachten Positionen nicht vollständig wiedergegeben werden. Die Entschließung stellt keine angemessene Darlegung der Haltung der Mehrheit der Fraktionen, die sich an der Erstellung dieses Dokuments beteiligt haben, dar. Der Bericht, auf die sich die Entschließung bezieht, der Goldstone-Bericht, ist parteiisch, und in ihm werden nicht alle Faktoren, die zu dem Konflikt geführt haben, gleichwertig behandelt. Darüber hinaus werden in der gemeinsamen Entschließung weder die Umstände benannt, die zu dem Konflikt geführt haben, noch sind in ihr irgendwelche Verweise auf die von der Hamas und anderen bewaffneten Gruppen verübten 8.000 Angriffe auf israelische Zivilisten enthalten. Von Informationen darüber, wie die Hamas den Waffenstillstand ignoriert hat, ganz zu schweigen.

Punkt 7 des Dokuments, auf das ich mich beziehe, zeigt deutlich, dass das Europäische Parlament zwar in der Lage sein wird, die von Israel unternommenen Handlungen zu überwachen, nicht jedoch aber die von der Hamas. Durch solch eine Haltung wird die Glaubwürdigkeit des israelischen Rechtssystems ebenso wie die der israelischen Institutionen geschwächt und ihre Fähigkeit, Untersuchungen durchzuführen, untergraben. Deshalb habe ich bei der Schlussabstimmung gegen die Annahme der gemeinsamen Entschließung gestimmt.

 
  
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  Catherine Soullie (PPE), schriftlich. (FR) Den Israel-Palästina-Konflikt auf einen bloßen Vergleich der Anzahl der Getöteten in dem einen oder anderen Kriegslager zu reduzieren, kann nur zu einer verzerrten Sichtweise auf diesen Krieg führen, der bereits viel zu lange andauert. Wir sind uns alle darüber einig, dass es schwierig ist, für diesen Konflikt eine Lösung zu finden, da die Ursachen an sich bereits komplex und tief verwurzelt sind. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, in dieser Region der Welt die Dinge einfach nur schwarz und weiß zu sehen.

Die von Richter Goldstone durchgeführte Mission bestand darin, lediglich die Verstöße gegen das internationale Recht aufzulisten. Obwohl nicht alle Schlussfolgerungen in diesem Bericht ungerechtfertigt sind, scheint mir eine Stimmabgabe gegen diese Entschließungen, durch die der Ansatz und die Schlussfolgerungen eines Textes angenommen werden, der, so glaube ich, auf parteiische Weise und vor allem auf der Basis mangelhafter Richtwerte erstellt wurde, die rechtschaffenste und intelligenteste Lösung zu sein.

Ja, wir müssen die Verstöße, die von der einen oder anderen Kriegspartei in dieser Region unternommen werden, aufdecken und beenden, mir müssen aber auch im Hinblick auf das dementsprechend eingesetzte Verfahren vorsichtig sein, wenn wir wollen, dass die in dieser Region einzuführende Gerechtigkeit uns in die Richtung eines dauerhaften Friedens führt.

 
  
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  Bart Staes (Verts/ALE), schriftlich. (NL) Ich habe nicht zuletzt für die gemeinsame Entschließung über den Goldstone-Bericht gestimmt, weil in ihm zugegeben wird, dass die Bevölkerung des Gaza-Streifens nach wie vor unter schrecklichen Bedingungen als Folge der Blockade leben muss und weil in ihm eine sofortige, dauerhafte und bedingungslose Öffnung der Grenzübergänge gefordert wird. Mit dem genehmigten Text wird auf eine Umsetzung der Empfehlungen aus dem Goldstone-Bericht und eine Rechenschaftspflicht für die Verstöße gegen das internationale Recht, einschließlich der Angabe von Kriegsverbrechen, gedrängt. Der Bericht ist das Ergebnis einer ausgewogenen und gründlichen Untersuchung, deren Grundlage Besuche vor Ort und Zeugenbefragungen sind.

Und gemäß diesem Bericht haben die betreffenden Parteien Verstöße gegen das internationale Menschenrecht begangen. In dem Bericht werden hochrangige Offiziere der israelischen Armee für Folgendes verantwortlich gemacht: den rücksichtslosen Einsatz von weißem Phosphor, keine Unterscheidung zwischen Zivilisten und Kombatanten gemacht zu haben, die humanitären Folgen der Blockade, die ein Instrument der Kollektivstrafe ist, und den Verstoß gegen das Kriegsrecht.

In dem Bericht sind ausreichend Elemente enthalten, die erforderlich sind, damit der Generalsekretär der Vereinten Nationen und der Sicherheitsrat ein Verfahren einleiten, was der beste Weg für eine Gewährleistung dafür sein wird, dass alle Zweifel und Diskussionen um die Ereignisse im Gaza-Streifen ausgeräumt und beendet werden. Ich finde es bedauerlich, dass die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) diesen Text in keinster Weise unterstützt hat.

 
  
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  Charles Tannock (ECR), schriftlich. Der Goldstone-Bericht wird in großen Teilen von der Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformisten abgelehnt, und deshalb haben wir weder für den Entschließungsantrag der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) noch den gemeinsamen Entschließungsantrag gestimmt. Die Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformisten hat große Bedenken, was die Rechtmäßigkeit und die parteiische Natur dieses Berichts von Richter Goldstone angehen, und sie möchte vor allem nicht, dass Mitglieder der israelischen Verteidigungskräfte oder Politiker der Kriegsverbrechen beschuldigt werden. Wir unterstützen die fortlaufenden Gespräche in Bezug auf Frieden und Sicherheit in der Region, wir unterstützen eine Zwei-Staaten-Lösung und wir erkennen die humanitären Probleme an, die durch den andauernden Konflikt in der Region hervorgerufen werden.

 
  
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  Róża Gräfin Von Thun Und Hohenstein (PPE), schriftlich. (PL) Die Europäische Union sollte in ihrer Funktion als Global Player nicht nur das Wohl ihrer Bürgerinnen und Bürger im Auge behalten, sondern sie sollte sich darüber hinaus auch eine globale Sicht auf die Dinge bewahren. Aus diesem Grund sollten die von den Mitgliedern des Europäischen Parlaments getroffenen Entscheidungen auf einer Realität fußen, die über die rein Europäische hinausgeht. Über die Entschließung über die Umsetzung der Empfehlungen des Berichts von Richter Goldstone abzustimmen, bevor dieser von den Vereinten Nationen angenommen wurde, ist ein Fehler.

Abgesehen von der Tatsache, dass nicht genügend Zeit vorhanden war, um über diesen Bericht zu debattieren, so ist uns auch keine Präsentation des Berichts gegeben worden, mit der auch die gegenteiligen Argumente umfassend abgedeckt worden wären. In einer Situation, in der die Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht den Willen zeigen, konsequente Maßnahmen in Bezug auf Israel und Palästina zu ergreifen, ist die Annahme von jeglichen Entschließungen durch das Europäische Parlament für den Friedensprozess im Nahen Osten absolut nicht hilfreich.

Aus diesen Gründen habe ich mich bei der Abstimmung über die Entschließung von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) meiner Stimme enthalten, und ich habe gegen die gemeinsame Entschließung, die von den anderen Fraktionen vorgelegt worden ist, gestimmt. Ich habe insbesondere Vorbehalte gegen die Punkte J und 10 der gemeinsamen Entschließung, mit denen zwar einerseits die tragische Situation der Bevölkerung des Gaza-Streifens deutlich gemacht wird, aber andererseits darin nicht erklärt wird, dass dies ein direktes Ergebnis des Hamas-Regimes ist, und damit einer Gruppe, die von der internationalen Gemeinschaft als terroristische Vereinigung angesehen wird. Darüber hinaus kann ich den Punkten 2 und 4 der gemeinsamen Entschließung nicht zustimmen, mit denen eine Umsetzung der Goldstone-Empfehlungen gefordert wird, wobei nicht alle davon auch rechtmäßig sind.

 
  
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  Dominique Vlasto (PPE), schriftlich. (FR) Dank des Goldstone-Berichts ist es möglich gewesen, den Bedarf an schnell durchgeführten unabhängigen Untersuchungen herauszustellen, um die Gegebenheit der Ereignisse und die Verantwortlichkeit der daran beteiligten Parteien zu ermitteln, und um Schlussfolgerungen aus den während des Gaza-Konflikts erfolgten Verstößen gegen internationales Recht und Menschenrecht zu ziehen. Diese Untersuchungen müssen von palästinensischen und israelischen Behörden auf rechtschaffende Weise durchgeführt werden. Ich hoffe, dass sie so in der Lage sein werden, eine Wiederaufnahme der Verhandlungen zu ermöglichen, und aus diesem Grund findet das Prinzip dieser Untersuchungen meine uneingeschränkte Unterstützung. Ich möchte auch betonen, dass durch diesen Konflikt im Gaza-Streifen viele von der Europäische Union finanzierten Projekte zunichte gemacht worden sind, mit denen der unter der humanitäre Krise leidenden Bevölkerung, die Opfer der Knappheit an Bedarfsgütern und dem mangelnden Zugang zu öffentlichen Diensten ist, geholfen werden sollte. Der Bevölkerung vor Ort muss Hoffnung gemacht, und sie muss in ihrem Glauben an eine schnelle Lösung des Problems zwischen Israel und Palästina bestärkt werden. Denn nur unter diesen Umständen werden die Bedingungen für das Erreichen eines wahrhaften und dauerhaften Friedens zwischen einem palästinensischen Staat und einem israelischen Staat als existenzfähige, sichere und friedliche Nachbarn gegeben sein.

 
  
  

Entschließungsantrag RC-B7-0134/2010.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Es ist noch gar nicht so lange her, dass ich das Parlament daran erinnert habe, dass die Wahlen in Belarus nicht frei sind, dass es keine Freiheit für Meinungsäußerung, Versammlung und Protest gibt, und dass es eine wachsende Anzahl repressiver Maßnahmen durch die Behörden gibt. Darüber hinaus sind politische Gefangene nach wie vor nicht freigelassen, die Todesstrafe ist noch nicht abgeschafft worden und es ist bis jetzt weder eine Garantie für eine Teilung der Gewalten, insbesondere der Unabhängigkeit der Judikative, noch für die Achtung der Menschenrechte gegeben worden.

Der jüngste Einsatz der Polizei gegen die Union der Polen in Belarus und die Verweigerung ihrer Rechte sind zwei weitere Kapitel, die dazu beitragen, das europäische Vertrauen in die weißrussische Diktatur zu schwächen. Sie fordern alle europäischen Demokraten, und vor allem die europäischen Institutionen und die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, absolute Wachsamkeit walten zu lassen und den Behörden in Minsk, die mit ihrer Loyalität gegenüber einem der schlimmsten Erben des Kommunismus fortfahren, mit einer standhaften und koordinierten Reaktion gegenüberzutreten. Die Europäische Union kann nicht der Partner eines Belarus sein, das weder sein eigenes nationales Recht, noch das internationale Recht respektiert. Oder wie es ein Sprichwort in meinem Land sagt: „besser allein als in schlechter Gesellschaft!”

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Die Europäische Union sollte die Rechtmäßigkeit des belarussischen Parlaments solange nicht anerkennen, bis in diesem Land freie Wahlen abgehalten werden. Deshalb fordere ich die Behörden von Belarus auf, die Wahlgesetzgebung des Landes in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa bzw. dem Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte komplett zu reformieren.

Die Maßnahmen der belarussischen Behörden gegen die Mitglieder der Organisation, die die nationale polnische Minderheit repräsentiert, sind absolut verwerflich; Gleiches gilt für die politisch-parteiisch geführten Verfahren und die Tatsache, dass die Justizbehörden anscheinend auf Befehl der Exekutive handeln. Die EU kann nicht den belarussischen Behörden zustimmen, den Internetzugang zu beschränken oder die mangelnden Garantien für die Pressefreiheit, die Freiheit für friedliche Versammlungen und Vereinigungen sowie die Freiheit zur Teilnahme an Gottesdiensten außerhalb der belarussischen orthodoxen Kirche gutheißen, von anderen Rechten und politischen Freiheiten ganz zu schweigen.

Ich behaupte, dass das Niveau der Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und Belarus direkt proportional zu dem Niveau sein sollte, wie die Menschenrechte in diesem Land geachtet werden. Ich teile nach wie vor die Bedenken in Bezug auf die Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission bzw. der Hohen Vertreterin der Union für auswärtige Angelegenheiten und Sicherheitspolitik über die Unterdrückung der polnischen nationalen Minderheit, die schwach war und zu spät kam.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Seit dem Ende des Kalten Krieges haben sich die Beziehungen zwischen Belarus und dem Westen fortschreitend zu einem neuen Verständnis weiterentwickelt und die Europäische Union hat einen positiven Dialog, was die Motivation von Belarus angeht, in Bezug auf Demokratie und Menschenrechte weiterhin Fortschritte zu machen, entwickelt.

Ungeachtet des oben Genannten kann die EU jedoch keine Handlungen akzeptieren, die gegen internationale Prinzipien und die Gesetzgebung in Bezug auf die Rechte nationaler Minderheiten verstoßen. Die EU darf in Bezug auf Menschenrechte keine relativen Positionen vertreten.

 
  
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  Kristiina Ojuland (ALDE), schriftlich. (ET) Herr Präsident, als eine Mitverfasserin der Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage der Zivilgesellschaft und der nationalen Minderheiten in Belarus habe ich für diese Entschließung gestimmt. Obwohl die Lukaschenko-Regierung im letzten Jahr politische Gefangene freigelassen hat und insgesamt milder geworden ist, kann die Europäische Union angesichts der jüngsten Menschenrechtsverletzungen gegen Mitglieder der Union von Polen in Belarus nicht einfach wegschauen. Es wird nur möglich sein, die Vorteile der Östlichen Partnerschaft auch auf die belarussischen Bürger und Bürgerinnen auszudehnen, wenn durch die belarussische Verwaltung Menschenrechte und zivile Freiheiten für die Belarussen gewährleistet und demokratische Reformen eingeleitet werden. Die von der Regierung bis zu diesem Punkt gemachten Konzessionen sind stets unzureichend gewesen und die Verhaftung des Führerin der Union der Polen in Belarus, Angelika Borys, sowie die Weigerung einer Registrierung dieser Gemeinschaft und dem Einfrieren ihrer Vermögenswerte sind ein weiterer Schlag gegen die Beziehungen zu der Europäischen Union. Meiner Meinung nach hat die Europäische Union angesichts des kontinuierlichen Verstoßes gegen die Grundsätze der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit keine andere Wahl als zu überlegen, Sanktionen gegen die belarussische Verwaltung zu verhängen.

 
  
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  Wojciech Michał Olejniczak (S&D), schriftlich. (PL) Ich habe für die Annahme des gemeinsamen Entschließungsantrags des Europäischen Parlaments (RC-B7-0134/2010) gestimmt. Noch vor einigen Monaten hat das Europäische Parlament eine Entschließung angenommen, mit der die belarussischen Behörden aufgefordert wurden, die Todesstrafe für ihre Bürger und Bürgerinnen abzuschaffen. Und heute sprechen wir schon wieder über Belarus, Verletzungen der Menschenrechte und die Prinzipien einer Zivilgesellschaft. Die Europäische Union hat sich Belarus geöffnet. Wir haben die richtigen Maßnahmen ergriffen, indem wir zum Beispiel Belarus in die Östliche Partnerschaft aufgenommen haben. Das Vertrauen, das wir in Belarus gesetzt haben, sollte dazu dienen, einen Wandel in Richtung einer Demokratisierung und die Achtung der Bürgerrechte einzuleiten. Bedauerlicherweise ist dies nicht eingetreten. Angesichts dieser Tatsache muss die Europäische Union standhaft bleiben und eine stärkere Position in den Beziehungen zu Belarus beziehen, und sie muss wirksame Maßnahmen ergreifen, mit denen gewährleistet wird, dass die Rechte von Minderheiten geachtet werden. Ich hoffe, dass mit der vorliegenden Entschließung nun ein Wandel in die gewünschte Richtung eingeleitet wird. Sollte dies nicht passieren, erwarte ich, dass die Europäische Union ihren Ansatz in Bezug auf Belarus nochmals überdenkt und gegebenenfalls geeignete Sanktionen verhängt. Jede unwirksame Lösung wird Zeichen unserer Schwäche sein.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. Ich habe für diese Entschließung gestimmt, weil sie tatsächlich ein Textdokument ist, auf das sich alle großen Fraktionen, einschließlich unsere Fraktion, geeinigt haben. Die Entschließung ist einstimmig angenommen worden.

 
  
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  Czesław Adam Siekierski (PPE), schriftlich. (PL) Die fehlende Redefreiheit, Probleme mit der Registrierung politischer und sogar sozialer Organisationen und der Einsatz der staatlichen Medien zu Propagandazwecken sind symptomatisch für die exzessiv autoritäre Funktion des Staates. Die Union hat Belarus unterstützt, indem sie es in die Östliche Partnerschaft aufgenommen hat, und damit in ein Programm, das darauf abzielt, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu stärken. Die Aktivitäten der belarussischen Behörden entsprechen nicht den internationalen Normen für die Regelung des Umgangs mit der Opposition und Nichtregierungsorganisationen oder den Normen in Bezug auf den Schutz nationaler Minderheiten. Es ist nun wichtig, eine angemessene Lösung für diese Situation zu finden, bei der die Union ihre Missbilligung durch spezifische Maßnahmen, wie Sanktionen oder Visumsbeschränkungen beispielsweise, zum Ausdruck bringt, und aber gleichzeitig auch Belarus nicht vom Rest Europas isoliert, weil dann die belarussische Bevölkerung darunter zu leiden hätte und nicht die von der Union verurteilten Behörden. Wir sollten Belarus zeigen, wie sehr es von der Zusammenarbeit mit der EU profitieren kann und festlegen, dass das Ausmaß, wie Belarus den Anforderungen der EU entspricht, sich in der entgegengebrachten Unterstützung widerspiegelt, auf die sich Belarus dann verlassen kann.

 
  
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  Artur Zasada (PPE), schriftlich. (PL) Ich bin über die Ergebnisse der heutigen Abstimmung sehr erfreut gewesen. Wir haben eine Entschließung angenommen, in der wir die jüngsten Repressionen gegen die polnische Minderheit in Belarus verurteilen. Die Annahme des Dokuments durch Akklamation hat dabei eine besondere Auswirkung. Es ist die Entscheidung des gesamten Parlaments, aller Fraktionen und den Vertretern der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Belarus von den Angeboten der Östlichen Partnerschaft wird profitieren können, solange nicht zuvor die Union der Polen in Belarus legalisiert und ihr Eigentum zurückgegeben wurde und darüber hinaus politische Gefangene wie Andrei Bandarenko, Ivan Mikhailau und Arystom Dubski freigelassen wurden. Wir haben heute eine deutliche Botschaft an Belarus gesendet. Und warten nun auf eine Antwort.

 
  
  

Entschließungsantrag B7-0133/2010.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. (LT) Der Europäische Rat hat betont, dass es wichtig ist, den wirtschaftlichen und sozialen Vertrag zwischen den Finanzinstitutionen und der Gesellschaft, der sie dienen, zu überarbeiten und sicherzustellen, dass die Gesellschaft in guten Zeiten in der Lage ist, die entsprechenden Vorteile auch zu nutzen, und vor Risiken geschützt ist. In diesem Zusammenhang hat der Europäische Rat den IWF aufgefordert, bei der Durchführung einer Revision alle Möglichkeiten, einschließlich einer Finanztransaktionssteuer auf weltweiter Ebene, in Betracht zu ziehen. Ich unterstütze diese Entschließung und denke, dass die Europäische Union eine Einigung über eine gemeinsame Haltung in dieser Angelegenheit erzielen muss.

Die Europäische Kommission muss eine Bewertung der Auswirkungen einer allgemeinen Besteuerung von Finanztransaktionen erstellen und ihre Vor- und Nachteile analysieren. Ich stimme ebenso mit der Bestimmung der Entschließung überein, dass wir auf Gemeinschaftsebene analysieren müssen, wie der Finanzsektor dabei helfen kann, den durch ihn an der Wirtschaft verübten Schaden oder Schaden, der durch Interventionen seitens der Regierung mit dem Ziel, das Bankensystem zu stabilisieren, erfolgt ist, zu lindern.

 
  
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  Sebastian Valentin Bodu (PPE), schriftlich. (RO) Der aktuelle Entschließungsantrag, der im Sog der im Rahmen des Pittsburgh-Gipfels stattgefundenen G20-Gespräche und auf Antrag einer internationaler Organisationen wie dem IWF beispielsweise entstanden ist, kann sowohl eine Lösung für ein Verhindern neuer finanzieller Katastrophen als auch für das Abdecken der Summen, die aus den Staatskassen zur Verfügung gestellt wurden, um die Banken vor dem Zusammenbruch zu retten, sein. Auf jeden Fall wird die Annahme einer solchen Rechtsvorschrift in Frankreich und Belgien sehr begrüßt, die damit eine Vorreiterrolle übernehmen (ebenso wie das Vereinigte Königreich, das ebenfalls die Möglichkeit der Einführung einer solchen Rechtsvorschrift überprüft), und wir warten auf die entsprechenden Ergebnisse.

Französischen Schätzungen zufolge werden die französischen Banken durch die Steuer von 0,005 % mehr als 20 Mrd. EUR weniger in ihren Kassen haben. Wie wird der Bankensektor jedoch darauf reagieren? Wird er die Anzahl spekulativer Transaktionen, die als gefährlich eingestuft werden, beschränken oder wird er seinen Vorteil aus der Mobilität des Kapitals ziehen und solche Geschäfte über Bankfilialen abwickeln, die sich in Staaten befinden, in denen es diese Abgabe nicht gibt?

Aus diesem Grund denke ich, dass der Erfolg einer solchen Abgabe von einem internationalen Ansatz abhängt, was auch bedeutet, dass er internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen präsentiert werden sollte. Und selbst dann wird es schwierig sein, sich auf eine gemeinsame globale Maßnahme zu einigen (siehe Offshore-Gesetzgebung).

 
  
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  Marielle De Sarnez (ALDE), schriftlich. (FR) Dadurch, dass die heute angenommene Entschließung von einer sehr großen Mehrheit (536 Ja-Stimmen, 80 Nein-Stimmen, 33 Enthaltungen) getragen wird, hat die französische Delegation der Demokratischen Bewegung ihren Wunsch wiederholt, von der Europäischen Kommission eine Bewertung der Auswirkungen und praktische Vorschläge in Bezug auf die Einführung einer Steuer auf Finanzgeschäfte zu erhalten. Wir fordern die Kommission auf, einen Vorschlag zu entwerfen, um eine gemeinsame europäische Haltung festzulegen, die den G20 im Juni vorgestellt werden kann. Es wäre auch eine gute Idee, das Ausmaß zu bewerten, wie eine solche Steuer wirklich dazu beitragen kann, die Finanzmärkte zu stabilisieren. Die Fragen, auf die die Kommission eine Antwort liefern sollte, betreffen den Einsatz dieser Steuer zur Unterstützung von Entwicklungsländern bei ihrer Anpassung an den Klimawandel und die Finanzierung von Entwicklungshilfen, aber auch die Hebel, die die Kommission in Gang setzen kann, um ihre Partner davon zu überzeugen, diese Steuer einzuführen, um eine Abwanderung des Kapitals zu verhindern. Vor allem muss aber auf jeden Fall eine gründliche Bewertung der Auswirkungen erfolgen, um sicherzustellen, dass durch diese Steuern weder die Konkurrenzfähigkeit der Union gemindert oder nachhaltige Investitionen blockiert, noch negative Auswirkungen für mittelständische Unternehmen und einzelne Investoren auftreten.

 
  
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  Harlem Désir (S&D), schriftlich. (FR) Ich habe im Jahre 2000 mit der interfraktionellen Arbeitsgruppe „Globalisierung” die erste Entschließung vorgelegt, mit der die Kommission aufgefordert wurde, die Realisierbarkeit einer Besteuerung des spekulativen Kapitalverkehrs zu untersuchen. Die Entschließung ist nicht angenommen worden, weil sie knapp die erforderliche Stimmenanzahl verfehlt hat. Nun sind zehn Jahre vergangen, und die Idee einer solchen Steuer wird von den G20 so wie von verschiedenen Mitgliedstaaten nicht mehr ausgeschlossen, und vor allem hat uns die Finanzkrise den Schaden, der durch unbeständige Finanzmärkte verursacht werden kann, deutlich vor Augen geführt.

Aus diesem Grund begrüße ich die Annahme der Entschließung über die Besteuerung von Finanzgeschäften durch eine breite Mehrheit. Dies ist zwar nur ein kleiner Schritt, aber die Botschaft ist eindeutig: Das Parlament fordert die Kommission auf, sich nun endlich diesem Thema zu widmen und an der Umsetzung des Projekts zu arbeiten. Eine Steuer wie diese würde sich gleich doppelt positiv auswirken, indem sie einerseits dazu beiträgt, die Märkte zu stabilisieren und andererseits dadurch große Einkünfte erzielt werden, mit denen Entwicklungsländern bei der Anpassung an den Klimawandel und ihrem Kampf gegen die Armut geholfen werden kann.

Ihre Gegner sagen uns, dass sie nur wirksam sein kann, wenn die global ist, aber wir müssen einfach mal den Anfang machen, so wie es einige Länder auch mit der Besteuerung von Flugtickets gemacht haben. Mit Abwarten und Tee trinken werden wir nicht weiterkommen. Wir müssen die Richtung vorgeben.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Der Finanzsektor hat seine Verantwortung für die Wirtschaftskrise, die uns immer noch quält, übernommen. Bis heute ist es die reale Wirtschaft in Form von Steuerzahlern, Verbrauchern, öffentlichen Diensten und der Gesellschaft im Allgemeinen gewesen, die den Hauptanteil der Kosten und Folgen dieser Finanzkrise getragen haben. Es gibt mehrere Mitgliedstaaten, die eine Besteuerung von finanziellen Transaktionen gefordert haben.

Dabei ist der diesbezügliche politische und regulative Zusammenhang jedoch heute ein anderer. Es gibt neue regulative Initiativen, wie den Kampf gegen Steueroasen beispielsweise, die Beseitigung von Gesetzeslücken in Bezug auf die Vermögensverwaltung, die geltenden Anforderungen für Börsengeschäfte und der Einsatz von Transaktionsdepots für die Registrierung von zugeflossenen Mitteln.

Die Europäische Union muss im Hinblick auf den internationalen Rahmen der Treffen mit den G20-Staaten eine gemeinsame Haltung einnehmen. Um dies zu erreichen, muss vor dem nächsten G20-Gipfel von der Kommission eine Bewertung der Auswirkungen einer weltweiten Finanztransaktionssteuer erfolgen.

Bei dieser Prüfung müssen insbesondere die Auswirkungen einer Einführung einer Steuer auf Finanztransaktionen in der Europäischen Union im Gegensatz zu einer entsprechenden Einführung auf internationaler Ebene untersucht werden. Es müssen Kosten bestimmt und es muss untersucht werden, ob diese Steuer zu einer Stabilisierung der Finanzmärkte beiträgt.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die verschiedenen im Vorfeld der nun von der Mehrheit des Parlaments angenommenen Entschließung gemachten Erklärungen sind ein positives Zeichen. Dies gilt vor allem für die Erklärung, dass der Finanzsektor auch seinen entsprechenden Anteil an der Last des wirtschaftlichen Aufschwungs und der Entwicklung tragen muss, weil es bis heute die reale Wirtschaft in Form von Steuerzahlern, Verbrauchern, öffentlichen Diensten und der Gesellschaft im Allgemeinen gewesen ist, die den Hauptanteil der Kosten und Folgen dieser Finanzkrise getragen haben. Abgesehen davon gab es fast so etwas wie ein Bedauern über jede Maßnahme, mit der eine mögliche Besteuerung der Finanzgeschäfte ermöglicht werden könnte, bis hin zu dem Anhang der Entschließung, in der viele Vorgaben für die Anwendung festgelegt werden. Aus diesem Grund haben wir uns auch unserer Stimme enthalten.

Bedauerlicherweise ist es zu einer Verzögerung bei dem Vorantreiben neuer regulativer Initiativen und dem versprochenen Kampf gegen die Steueroasen, die Beseitigung von Gesetzeslücken in Bezug auf die Vermögensverwaltung, die geltenden Anforderungen für Börsengeschäfte und den Einsatz von Transaktionsdepots für die Registrierung von zugeflossenen Mitteln gekommen. Deshalb ist es nun notwendig, einen entscheidenden Fortschritt herbeizuführen und nicht weiterhin bloß im Trüben zu fischen, weil damit nur den Finanzspekulanten und den Interessen von Großkapitalisten gedient wird.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. Ich befürworte eine Finanztransaktionssteuer, und ich bin sehr erfreut darüber, dass diese Initiative eine so breite Unterstützung gefunden hat. Um effektiv zu sein, sollte es sich um eine globale Steuer handeln, und ich befürworte die Maßnahmen zur Einführung einer solchen Abgabe auf Finanzgeschäfte.

 
  
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  Arlene McCarthy (S&D), schriftlich. Wir haben uns heute mit überwältigender Mehrheit dafür ausgesprochen, die politische Eigendynamik hinter einer weltweiten Finanztransaktionssteuer aufrechtzuerhalten. Es ist eindeutig, dass die Zeit für eine radikale Maßnahme reif ist, um sicherzustellen, dass der Finanzsektor sich an den Folgen dieser Krise beteiligt und eine Finanztransaktionssteuer könnte dabei zu einem wichtigen Instrument werden. Sie findet sowohl in der Öffentlichkeit als auch bei den Nichtregierungsorganisationen und den Unionen in ganz Europa eine breite Unterstützung. Eine Finanztransaktionssteuer könnte bei einer Reduzierung unbeständiger und riskanter Finanzgeschäfte helfen und dabei gleichzeitig Milliarden erwirtschaften, mit denen die Auswirkungen des Klimawandels bekämpft und Entwicklungsländern geholfen werden könnten, die am stärksten von der Finanzkrise betroffen sind. Mit dieser Entschließung wird die Kommission aufgefordert, die Optionen für eine solche Steuer zu analysieren, und mit ihr wird das klare Signal gesendet, dass Europa diesbezüglich auf ein weltweites Abkommen hinarbeitet, um der Forderung der Öffentlichkeit nach Handeln nachzukommen. Es ist enttäuschend, dass sich die Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformisten und ihre konservativen Mitglieder, die sich deutlich gegen eine Finanztransaktionssteuer ausgesprochen haben, in ihren Erklärungen dazu entschlossen haben, die heutige Stimmabgabe mit ihrer Forderung einer Finanztransaktionssteuer nur für Europa vorsätzlich zu verzerren. Wenn Europa keine Maßnahmen ergreift und zu keinem gemeinsamen Nenner kommt, dann werden wir von der internationalen Debatte ausgeschlossen werden – durch unsere heutige Abstimmung haben wir Europa beauftragt, dabei zu helfen, diese Debatte zu führen.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Die portugiesische Demokratische und Soziale Zentrumspartei ist in der Regel gegen die Einführung europäischer Steuern. Darüber hinaus gibt es die Tatsache, dass Steuern den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehende wichtige Instrumente sind, und dies gilt insbesondere für schwierige Zeiten, wie die aktuelle Krise. Und schließlich würden die verschiedenen Optionen für die Besteuerung, sei es über Steuern oder andere Beiträge, die bereits in mehreren Mitgliedstaaten erhoben werden, zwangsläufig der hier zu Debatte stehenden Steuer eine mehr oder weniger bestrafende Qualität verleihen und Ungerechtigkeiten auf europäischer Ebene ermöglicht werden, was nicht sinnvoll wäre.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Es ist für mich unumgänglich, dass der Finanzsektor in fairer Weise zur Erholung und Entwicklung der Wirtschaft beiträgt, zumal erhebliche Kosten und die Folgen der Finanzkrise von der Realwirtschaft, den Steuerzahlern, den Verbrauchern, den öffentlichen Diensten und der gesamten Gesellschaft getragen werden. Eine mögliche Steuer auf Finanztransaktionen könnte das immense Volumen an Spekulationskapital, das die Realwirtschaft in letzter Zeit wiederholt negativ beeinflusst hat, reduzieren und so einen Schritt hin zu nachhaltigem Wachstum darstellen. Bis man sich jedoch zur Einführung einer diesbezüglichen Steuer durchringt, gilt es, die Vor- und Nachteile genau zu prüfen. Genau das fordert die vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung vorgelegte Entschließung, weshalb ich für die Entschließung gestimmt habe. Ein entscheidender Punkt, der im Text nur am Rande angesprochen wird, der aber vor der Beschlussfassung klar definiert werden muss, ist die allfällige Verwendung des Kapitals, welches über diese Steuer generiert werden könnte. Aus meiner Sicht muss die Steuer dort eingehoben werden, wo die Transaktion stattfindet, d. h. auch den jeweiligen Staaten, auf deren Gebiet die Börsen liegen, zugute kommen. Den genauen Abrechnungsmodus muss man noch klären. Wenn die EU darauf besteht die Steuer selbst einzuheben, muss sie auf jeden Fall mit den Bruttobeiträgen des Mitgliedstaates gegengerechnet werden. Keinesfalls darf es zu einer Steuerhoheit der EU kommen.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. Ich habe heute für den Entschließungsantrag B7-0133/2010 über die Besteuerung von Finanztransaktionen gestimmt, und ich bin erfreut darüber, dass das Parlament erstmalig eine Bewertung von Realisierbarkeit und Auswirkungen der Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf EU-Ebene gefordert hat. Dies ist ein beachtlicher Fortschritt. Jetzt muss Druck auf die Kommission ausgeübt werden, damit sie konkrete Schritte vorschlägt. Die Bürgerinnen und Bürger Europas erwarten, dass die Kosten der Finanzkrise von den Marktteilnehmern getragen werden, die sie auch verursacht haben. Wir dürfen uns deshalb nicht mit einer Minimallösung, die dem Vorschlag der USA entspricht, und mit der ein paar Milliarden Euro – einer relativ geringen Summe in Anbetracht der immensen Kosten – erwirtschaftet würden, zufrieden geben. Die Reduzierung der Armut, der Kampf gegen den Klimawandel und die Überwindung der Finanzkrise erfordern zusätzliche Einnahmen von mehreren hundert Milliarden Euro. Mit einer intelligenten und ausgewogenen Finanztransaktionssteuer würde für solche Einnahmen gesorgt und dabei gleichzeitig auch die Spekulationen auf den Finanzmärkten gedrosselt werden.

 
  
  

Entschließungsantrag B7-0132/2010.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für die Entschließung über den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) gestimmt, der darauf abzielt, die Errichtung eines integrierten Marktes für Dienstleistungen, die mit Zahlungen in Euro verbunden sind, zu fördern, was einen effektiveren Wettbewerb mit sich bringen wird, und was zur Folge hat, dass es keinen Unterschied mehr bei Zahlungen in nationalen oder ausländischen Euro geben wird.

Die SEPA-Initiative wird weiterhin nur unzureichend umgesetzt und mit ihr werden die wahren Bedürfnisse der entsprechenden Nutzer nicht abgedeckt. Die europäische Gemeinschaft muss eine angemessene und bindende Frist in Bezug auf den Einsatz der SEPA-Instrumente bestimmen, nach deren Ablauf alle Euro-Zahlungen den Normen dieses Systems gemäß erfolgen müssen. Darüber hinaus ist es gleichermaßen wichtig sicherzustellen, dass durch die Annahme dieses Systems keine zusätzlichen Kosten für die europäische Öffentlichkeit entstehen werden.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Die Einführung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) ist für eine umfassendere Integration der Märkte für Zahlungsdienstleistungen von entscheidender Bedeutung. Dadurch wird der Wettbewerb gefördert werden, indem grenzüberschreitende Euro-Zahlungen und Zahlungen innerhalb eines Landes auf dieselbe Weise abgewickelt werden und es kann darüber hinaus gegebenenfalls sogar eine direkte positive Auswirkung auf das öffentliche Leben in Europa haben.

Von daher erscheint es dringend notwendig, dass die SEPA-Dienstleistungen von den nationalen Regierungen umgesetzt und Vorschriften für eine angemessene Regulierung dieser Initiative gemacht werden, damit es in der Tat zu einer Vereinfachung der derzeitigen Situation in Bezug auf Zahlungsdienstleistungen und einer Reduzierung der Kosten zum Wohle der Verbraucher kommen wird.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) wird ein integrierter Markt für Zahlungsdienstleistungen sein, einem effektiven Wettbewerb unterliegen, und es wird in ihm keinen Unterschied zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen in Euro geben. Wir sollten eine rechtsverbindliche Frist für die Übernahme der SEPA-Instrumente festlegen. Die Übernahme der SEPA-Instrumente durch die öffentliche Verwaltung liegt unter unseren Erwartungen.

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass alle interessierten Parteien, die Gesetzgeber, der Bankensektor und die Nutzer dieser Zahlungsdienstleistungen in die Bildung dieses SEPA-Raums mit einbezogen werden. In allen Mitgliedstaaten sollte sichergestellt werden, dass die bereits vorhandenen Einzugsermächtigungen auch weiterhin gültig bleiben, da die Verpflichtung, in der Übergangsphase von den nationalen Einzugsermächtigungssystemen hin zum SEPA-System neue Einzugsermächtigungen zu erteilen, Kosten verursachen würde.

Aus diesem Grund muss von der Kommission eine eindeutige, angemessene und rechtsverbindliche Frist für die Übernahme der SEPA-Instrumente festsetzt werden, die nicht später als der 31. Dezember 2012 ist, und nach deren Ablauf alle Zahlungen in Euro den SEPA-Normen gemäß erfolgen müssen. Die Kommission muss den öffentlichen Behörden beim Übergangsprozess helfen, indem von ihr integrierte und synchronisierte Übergangspläne entwickelt werden.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) muss sich schnell in einen integrierten Markt für Zahlungsdienstleistungen verwandeln. Es muss jedoch noch viel getan werden, um dies zu erreichen, und trotz des Vorhandenseins von Richtlinien, in denen der Rahmen für SEPA-Karten und das SEPA-Einzugsermächtigungssystem bestimmt werden, sieht es in Wahrheit doch so aus, dass diese Systeme bis jetzt noch nicht in Betrieb sind. Es ist deshalb notwendig, alle Hindernisse, die eine Umsetzung des SEPA-Systems blockieren, auszuräumen, damit es so schnell wie möglich seine volle Leistung entfalten kann. Dabei ist es wichtig, dass die Übergangsphase nicht über den 21. Oktober 2012 hinausgehen wird.

 
  
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  Wojciech Michał Olejniczak (S&D), schriftlich. (PL) Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) ist ein Konzept, dessen Einführung den Alltag von Millionen Europäerinnen und Europäern erleichtern wird. Unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat sie leben, werden sie in der Lage sein, auf einfache Weise schnelle und preiswerte Zahlungen an Personen oder Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten vorzunehmen, und zwar zu denselben Kosten wie Zahlungen, die innerhalb der Grenzen ihres eigenen Landes erfolgen. Im Zeitalter des Internet-Bankings wird dies zu einem stärkeren Wettbewerb zwischen den Banken führen, von dem wiederum die Kunden profitieren werden. Die Einführung des SEPA-Raums ist der nächste Schritt in Richtung der Umsetzung einer der vier grundlegenden Freiheiten des gemeinsamen Marktes: der freie Kapitalverkehr. Was dabei extrem wichtig ist, ist die Tatsache, dass die SEPA-Initiative zu einer wirtschaftlichen Annäherung der Länder in der Euro-Zone mit den Ländern, die zwar Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind, aber eben nicht Bestandteil des Euroraums sind, sowie mit anderen Ländern der europäischen Freihandelszone kommen wird.

Aus diesem Grund findet die Entschließung des Europäischen Parlaments über die Umsetzung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) meine ganze Unterstützung. Gleichzeitig appelliere ich an die Europäische Kommission, den Interessen der privaten Bankkunden sowie den Fragen der Sicherheit des Systems Vorrang zu gewähren und dabei gleichzeitig an der Überwachung der Einführung des SEPA-Systems zu arbeiten.

 
  
  

Entschließungsantrag RC-B7-0154/2010.

 
  
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  Kader Arif (S&D), schriftlich. (FR) Die heutige Annahme der Entschließung über das ACTA-Übereinkommen, die unter anderem von mir verfasst wurde, ist in hohem Maße symbolisch, da sie einstimmig erfolgt ist. Damit wurde ein deutliches Signal an die Kommission gesendet, die dieses Abkommen während der letzten zwei Jahre in äußerster Geheimhaltung ausgehandelt hat. Vom Parlament wird eine vollständige Transparenz in Bezug auf die sich in Gang befindlichen Verhandlungen sowie die Achtung aller Abkommen, die sie dazu ermächtigen, dieselben Informationen wie der Rat zu bekommen, gefordert. Ich lehne sowohl was die Methoden als auch was unsere Kenntnis der eigentlichen Materie angeht, die Art und Weise, wie die ACTA-Verhandlungen bisher geführt worden sind, ab. Wir haben viele Befürchtungen in Bezug auf Infragestellung des gemeinschaftlichen Besitzstandes. Abgesehen von dem Risiko der Wiedereinführung einer „flexiblen Reaktion” könnten die Achtung der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf Freiheit der Meinungsäußerung und auf Schutz der Privatsphäre und Datenschutz sowie die Achtung des Prinzips des Haftungsausschlusses für Internetzugangsanbieter und Datenbankbetreiber in Frage gestellt werden. Das Parlament hat bereits sein Bekenntnis zu diesen Prinzipien unter Beweis gestellt, und wenn die Kommission ihre Vorgehensweise nicht ändert, werde ich eine Kampagne gegen die Ratifizierung des ACTA-Übereinkommens durch das Parlament anstrengen, so wie wir es auch schon beim SWIFT-Abkommen gemacht haben.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. Ich habe für diese Entschließung gestimmt. Zweifellos sind ein besserer Schutz der Rechte des geistigen Eigentums und der Kampf gegen Fälscherei und Piraterie sehr wichtige Themen sowohl in der Europäischen Union als auch auf der gesamten Welt, und ich begrüße es sehr, dass Verhandlungen nun auch der internationaler Ebene geführt werden, um gewerbliche und geistige Eigentumsrechte zu stärken und Fälscherei und Piraterie wirksamer zu bekämpfen. Ich bin jedoch über die Art und Weise, wie diese Verhandlungen geführt werden, sehr enttäuscht.

Dem Vertrag von Lissabon entsprechend muss das Europäische Parlament von der Kommission über alle Verhandlungsphasen internationaler Abkommen unverzüglich und vollständig informiert werden, was beim ACTA-Übereinkommen nicht der Fall ist. Darüber hinaus muss das Europäische Parlament seine Zustimmung zu dem ACTA-Vertrag geben, und zwar vor dem entsprechenden Inkraftteten in der EU. Wie sollen wir das bewerkstelligen, wenn wir weiterhin außen vor gelassen werden? Ich hoffe sehr, dass die Europäische Kommission ihre Pflichten erfüllen und alle notwendigen Informationen über den Stand der Verhandlungen liefern wird.

 
  
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  Jan Březina (PPE), schriftlich. (CS) Herr Präsident, ich habe für die Entschließung des Europäischen Parlaments über die Transparenz und den aktuellen Stand der Verhandlungen über das ACTA-Übereinkommen gestimmt, weil ich ebenso wir ihre Verfasser meine Zweifel in Bezug auf den Fortschritt der bislang erfolgten Verhandlungen hege. Diese finden im Geheimen statt, was bedeutet, dass nur der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedstaaten der Zugriff auf die Verhandlungsdokumente gewährt wird. Das Europäische Parlament wird vollkommen ausgeschlossen, obwohl seine Zustimmung doch eine wesentliche Voraussetzung für das Inkrafttreten eines Übereinkommens ist. Ich bin der Meinung, dass digitale Inhalte und ihre Handhabung nicht in den Vertragstext mit aufgenommen werden sollten, und falls dies doch der Fall sein wird, so sollten die entsprechenden Bestimmungen nicht repressiver Art sein. Ich glaube fest daran, dass das ACTA-Übereinkommen nicht den Rahmen der derzeit geltenden Rechte des geistigen Eigentums sprengen sollte und dass die Bestrafung für das Kopieren digitaler Inhalte dem Ermessen der einzelnen Staaten überlassen werden sollte. Der Schutz der Privatsphäre und der Schutz persönlicher Daten muss auch weiterhin eine der Säulen der europäischen Gesetzgebung bleiben, die nicht durch internationale Rechtsabkommen unterlaufen werden darf. Ich bin für ein ACTA-Übereinkommen, mit dem Fälscherei bekämpft wird, die eine wahre Bedrohung für Wirtschaft und Verbraucher darstellt und zweifellos gegen die Rechte des geistiges Eigentums verstößt. Auf der anderen Seite sollte das Kopieren, das ausschließlich für den privaten Gebrauch erfolgt, ausgeschlossen werden. Ein Einschluss dieses Sachverhalts würde meiner Meinung nach mit dem Recht auf persönliche Freiheit und dem Recht auf Information kollidieren. Oder um es auf einen Nenner zu bringen: Fälschen und Kopieren können nicht auf ein und dieselbe Art und Weise behandelt werden.

 
  
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  Derek Roland Clark (EFD), schriftlich. Wir haben zwar als Fraktion am Mittwoch, den 10. März, gegen die ACTA-Entschließung gestimmt, aber wir sind dabei von dem Prinzip ausgegangen, dass das ACTA-Übereinkommen an sich in keiner Form existieren sollte. Weil es einen katastrophalen Verstoß gegen das Recht auf privates Eigentum darstellt. Hätten wir für die Entschließung gestimmt, so hätten wir damit die Existenz einer solchen Rechtsvorschrift anerkannt, aber wir haben uns vor diesem Hintergrund dazu entschlossen, den Vertrag nicht anzuerkennen.

 
  
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  Marielle De Sarnez (ALDE), schriftlich. (FR) Trotz des Vertrags von Lissabon und der Mitentscheidungsbefugnis bei internationalem Handel wird von der Kommission und den Mitgliedstaaten verhindert, dass eine öffentliche Debatte über das Übereinkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) geführt wird. Diese mangelnde Transparenz verursacht einen Argwohn, der nur dadurch gemindert werden kann, indem die Öffentlichkeit und das Europäische Parlament mit einbezogen werden. Während die Bekämpfung von Piraterie in der Tat gerechtfertigt und notwendig ist, so würden durch den ACTA-Vertrag den Urheberrechten und Autorenrechten mehr Nachdruck verliehen. Darf es Internetdienstanbietern gestattet werden, den digitalen Datenaustausch zu kontrollieren und Benutzer zu bestrafen, einschließlich einer Sperrung ihres Internetzugangs? Die Kosten einer solchen Überwachung wären für die Dienstanbieter übermäßig hoch und die Prüfverfahren kompliziert. Darüber hinaus wird Internet-Piraterie weder im europäischen Recht noch im internationalen Recht als Straftat eingestuft. Aus diesem Grund ist die Idee einer systematischen Verhängung von Sanktionen in einem so großen Umfang nicht zu rechtfertigen und dies gilt umso mehr in Anbetracht der Tatsache, dass ein Internetzugang im Namen des Rechts auf Information nach wie vor eine grundlegende Freiheit ist. Dem Parlament muss von der Kommission ein Dokument übermittelt werden, in dem die Verhandlungen und alle die zur Diskussion stehenden Aspekte dargelegt werden. Falls diese dazu nicht in der Lage sein sollte, wird das Parlament möglicherweise den im Geheimen ausgehandelte Textentwurf genauso wie das SWIFT-Abkommen ablehnen.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für die Entschließung über die Transparenz und den derzeitigen Verhandlungsstand des Übereinkommens zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) gestimmt, weil ich ein transparentes Verfahren in Bezug auf die Durchführung der Verhandlungen unterstütze.

Dem in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon zufolge muss das Parlament seine Zustimmung zu der Textversion des ACTA-Übereinkommens geben, bevor es in der Europäischen Union Gültigkeit erlangt. Der Beitrag des Parlaments ist demzufolge eine wesentliche Voraussetzung für die Gewährleistung, dass durch die Mittel für die Anwendung der Rechte des geistigen Eigentums weder Innovation, Wettbewerb und der Schutz persönlicher Daten noch der freie Informationsaustausch behindert werden.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Produkt- und Markenpiraterie sind eine der großen Plagen der internationalen Wirtschaft, und es ist trotz der Bemühungen, sie zu bekämpfen, offensichtlich, dass die einzelnen Staaten augenscheinlich nicht in der Lage sind, diesen Kampf zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen. Das Risiko für die Gesundheit und die Sicherheit der Verbraucher, die der Kauf bestimmter Produkte mit sich bringen kann, sind heute eindeutig.

Aus Sicht von Handel und Industrie wird durch diese Parallelindustrie, die sich von der Kreativität und dem Ruf anderer ernährt, der Wert der Marken geschwächt und die Wirksamkeit ihrer speziellen Funktion gemindert. Auf diese Weise kann dies, obwohl es wichtig ist, einen offenen, freien und fairen Markt zu errichten, nur dann zu einem Erfolg werden, wenn Piraterie grundsätzlich abgelehnt und von den Hauptproduzenten bekämpft wird. Das Übereinkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie kann dabei ein Weg sein, der es wert ist, eingeschlagen zu werden, aber er muss zuvor auf transparente Weise nachvollziehbar gemacht und ausdiskutiert werden, im Gegensatz zu dem, was bisher diesbezüglich vonstatten gegangen ist.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Im Jahre 2008 haben die Europäische Union und andere Länder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die Verhandlungen über ein neues multilaterales Übereinkommen mit dem Ziel aufgenommen, die Umsetzung der Rechte des geistigen Eigentums zu festigen und Maßnahmen gegen Fälscherei und Produktpiraterie (Übereinkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie - ACTA) zu ergreifen. Dabei ist gemeinsam entschieden worden, eine Vertraulichkeitsklausel zu genehmigen. Jede von der Europäischen Union in Bezug auf das ACTA-Übereinkommen getroffene Vereinbarung muss sich an die gesetzlichen Verpflichtungen halten, die der EU in Bezug auf die Rechtsvorschriften zum Schutz von Privatsphäre, persönlichen Daten, den Richtlinien 95/46/EG und 2002/58/EG sowie der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entsprechend, auferlegt wurden. In Folge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon wird das Parlament seine Zustimmung für den Text des ACTA-Übereinkommens geben müssen, bevor es in der Europäischen Union in Kraft treten kann. Darüber hinaus hat die Kommission dem Parlament versprochen, es während des gesamten Prozesses der Verhandlung internationaler Vereinbarungen entsprechend umgehend und umfassend zu informieren. Aus diesem Grund hätte bereits vor Beginn der ACTA-Verhandlungen eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden müssen, und das Parlament hätte ein Mandat für die entsprechenden Verhandlungen erteilen sollen. Die Kommission sollte vor Beginn der nächsten Verhandlungsrunde Vorschläge vorlegen.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die allgemeine Aburteilung des Parlaments in Bezug auf die Unterdrückung von Informationen durch die Kommission in Verbindung mit den sich im Prozess befindlichen Verhandlungen über das Übereinkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) sowie der Versuch der Kommission, durch ihre entsprechende Vorgehensweise eine genaue Prüfung und eine demokratische Kontrolle einzuschränken, sind ziemlich eindeutig gewesen. Aus diesem Grund glauben wir, ist es wichtig, dass in der Entschließung herausgestellt wird, dass die Kommission gesetzlich dazu verpflichtet gewesen ist, das Parlament umgehend und umfassend über alle Phasen der internationalen Verhandlungen zu informieren.

Bei der Durchführung von Verhandlungen sind sowohl demokratische und transparente Verfahren als auch eine öffentliche Debatte erforderlich, und das ist etwas, was von uns als positiv erachtet wird. Darüber hinaus möchten wir das Argument herausstellen, mit dem die Notwendigkeit der Achtung der Grundrechte, wie das Recht der freien Meinungsäußerung und das Recht auf Privatsphäre bei vollständiger Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips, sowie der Schutz persönlicher Daten formuliert wird. Deshalb haben wir dafür gestimmt.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. (FR) Dieser Entwurf für ein Übereinkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie, genannt ACTA, mag zunächst vielleicht angesichts der Leiden von europäischer Wirtschaft und europäischen Arbeitsplätzen als Folge dieser unfairen Geschäftspraktiken in einer von Ihnen uns auferlegten Welt des exzessiven freien Handels als eine gute Idee erscheinen. Es gilt jedoch wie immer, wenn es um etwas essentiell Schädliches in einem von der Kommission ausgehandelten Übereinkommen geht, dass alles im Geheimen stattfindet.

Ich denke da zum Beispiel an das Blair-House-Abkommen, bei dem die europäische Landwirtschaft dem Appetit der multinationalen Konzerne der Nahrungsmittelerzeugung geopfert wurde. Ich denke dabei auch an MAI, dem skandalösen multilateralen Übereinkommen über internationale Investitionen, was darauf abzielte, internationale Konzerne von den gültigen nationalen Gesetzen in den Ländern, wo sie ihre Geschäfte betreiben, zu befreien. Glücklicherweise ist dieses Abkommen nicht durchgekommen. Und jetzt geht es im Bereich des Internets um das fragliche ACTA-Übereinkommen: Es läuft buchstäblich auf die Einführung eines riesigen internationalen Hadopi-Gesetzes hinaus.

Zollbehörden könnten die MP3-Player, Mobiltelefone und Laptops eines jeden Bürgers untersuchen, den sie des illegalen Herunterladens von Dateien verdächtigen. Internetdienstanbieter könnten dazu gezwungen werden, die Zugänge ihrer Kunden zu sperren oder Auskunft über sie zu erteilen. Dies ist untragbar, und aus diesem Grund haben wir für diese Entschließung gestimmt, mit der eine vollständige Transparenz in den Verhandlungen gefordert und damit gedroht wird, rechtliche Schritte gegen die Kommission einzuleiten, falls sie sich entsprechend weigern sollte.

 
  
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  Sylvie Guillaume (S&D), schriftlich. (FR) Ich befürworte die Entschließung, die darauf abzielt, von der Europäischen Kommission eine vollständige Transparenz in Bezug auf die Verhandlungen über das Übereinkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) zu erhalten, die derzeit noch im Geheimen stattfinden. Abgesehen von dem Risiko der Wiedereinführung einer „flexiblen Reaktion” könnten die Achtung der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf Freiheit der Meinungsäußerung und auf Schutz der Privatsphäre und Datenschutz sowie die Achtung des Prinzips des Haftungsausschlusses für Internetzugangsanbieter und Datenbankbetreiber in Frage gestellt werden. Daraus folgt, dass das Europäische Parlament als Stimme des europäischen Volkes nicht von diesen Verhandlungen ausgeschlossen werden darf, und dass es dieselben Informationen erhalten muss, die auch dem Rat übermittelt werden; dies ist eine demokratische Maßgabe. Und schließlich darf durch das ACTA-Übereinkommen nicht der Zugriff auf generische Arzneimittel beeinträchtigt werden. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der zu dieser Phase vorherrschenden Methoden und beunruhigenden Gerüchte in Bezug auf den Inhalt kann ich nur für eine Entschließung stimmen, die einem solchen Übereinkommen entscheidend gegenübersteht.

 
  
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  Małgorzata Handzlik (PPE), schriftlich. (PL) In der angenommenen Entschließung hat das Europäische Parlament klar und deutlich seine Forderung nach größerer Transparenz bei den Verhandlungen der Europäischen Kommission über das Übereinkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie zum Ausdruck gebracht. Produktpiraterie und Fälscherei stellen ein immer größer werdendes Problem für die europäische Wirtschaft und für die Wirtschaft überall auf der Welt dar.

In den Entwicklungsländern entwickelt sich die Wirtschaft immer mehr zu einer wissensbasierten Wirtschaft. Aus diesem Grund brauchen wir eindeutige und wirksame Grundsätze für den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums, die weder Innovation noch Wettbewerb behindern, den legal erfolgten Handel nicht ungerechtfertigt belasten und unsere Privat- und Grundrechte, wie die Redefreiheit, schützen. Deshalb wird mit der heute angenommenen Entschließung aber nicht die Idee des Abschlusses eines Abkommens an sich in Frage gestellt. Die von der Europäischen Kommission geführten Verhandlungen finden jedoch nach wie vor im Geheimen statt.

Weder das Europäische Parlament noch die europäische Bevölkerung werden über den Stand der Verhandlungen in Kenntnis gesetzt. Dieser Mangel an Information gibt Anlass zur Sorge. Wir wollen von der Kommission eine größere Transparenz. Wir wollen hier und heute wissen, welche Verpflichtungen die Verhandlungspartner im Namen der 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union eingehen.

 
  
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  Elisabeth Köstinger (PPE), schriftlich. Die ACTA-Verhandlungen über Bestimmungen des Urheberrechts und zur Bekämpfung von Fälschung sowie Produkt- und Internetpiraterie sind – ohne Zweifel – ein weiterer, wichtiger Schritt zum Schutze des geistigen Eigentums. Bedauerlicherweise lässt die Informationspolitik der Kommission in Bezug auf die Verhandlungen zu wünschen übrig.

Die fehlende Transparenz über den Stand der Verhandlungen erschwert es dem Europäischen Parlament, konstruktiv an der Ausarbeitung der Bestimmungen teilzunehmen und somit im Vorhinein sicherzustellen, dass es zu keiner Beschneidung der Bürgerrechte der Europäerinnen und Europäer sowie zu keiner Verletzung von Datenschutzrichtlinien kommen kann. Ich befürworte den Entschließungsantrag (RC7-0154/2010) und somit die Forderung des Europäischen Parlaments an die Kommission, ihre Informationspolitik im Zuge der ACTA-Verhandlungen transparenter, vollständiger und somit auch ganzheitlicher zu gestalten.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. Die Transparenz bei den ACTA-Verhandlungen ist von entscheidender Bedeutung, und ich freue mich darüber, dass das Parlament mit einer solch großen Mehrheit die vollständige Offenlegung gefordert hat. Ich bin einerseits erfreut darüber, dass Zusicherungen gemacht werden, den Privatgebrauch von Einzelpersonen nicht unter Strafe zu stellen und das ACTA-Übereinkommen nicht dafür einzusetzen, um zu verhindern, dass generische Arzneimittel in Entwicklungsländer gelangen und hoffe andererseits, dass das Parlament die Möglichkeit haben wird, auf alle Dokumente zugreifen und die Verhandlungen überwachen zu können, um sicherzustellen, dass dies auch weiterhin der Fall sein wird.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Die mangelnde Transparenz bei den Verhandlungen über das Übereinkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) steht im Gegensatz zu dem Geist des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Rat und Kommission müssen unbedingt und unverzüglich alle Dokumente, die Grundlage für diese Verhandlungen gewesen sind, zugänglich machen. Die Nichteinhaltung dieser grundlegenden Pflicht durch Kommission und Rat könnte dazu führen, dass das Parlament rechtliche Schritte einleitet, um Zugriff auf diese Dokumente zu erhalten, und damit zu etwas gezwungen wird, was dem Ansehen aller daran beteiligten europäischen Institutionen schaden würde.

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE), schriftlich. (CS) Ich möchte mich bei den Berichterstattern und allen Abgeordneten, die für die Tatsache verantwortlich sind, dass das Europäische Parlament mit solch einer großen Mehrheit seine kompromisslose Haltung in Bezug auf die nichttransparenten Verhandlungen über ein dermaßen wichtiges internationales Übereinkommen zum Ausdruck gebracht hat, bedanken. Wir gehen davon aus, dass durch das Übereinkommen eine neue internationale Dimension im Kampf gegen Fälscherei erreicht wird, ohne dabei jedoch die Rechte der europäischen Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf die Privatsphäre zu beeinträchtigen.

Ich sehe auch ein Problem darin, dass China nicht zu den Verhandlungen eingeladen worden ist. In der Debatte gestern hat die Kommission mir mitgeteilt, dass dies auch von ihr als ein strategischer Fehler angesehen wird. Die Vorstellung, dass China, das für die meisten Fälschungen weltweit verantwortlich ist, das ausgehandelte Übereinkommen nachträglich unterzeichnen wird, ist sehr unrealistisch. Ich vertraue darauf, dass unser kritischer Bericht die Kommission davon überzeugen wird, ihre Haltung gegenüber dem Parlament, das dank des Vertrags von Lissabon über gemeinsame Entscheidungsfindungskompetenzen auf neuen Gebieten, einschließlich Außenpolitik, verfügt, neu zu bewerten.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. Ich habe die Entschließung RC7-0154/2010 über das Abkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie unterstützt, und ich bin froh darüber, dass die große Mehrheit des Parlaments ebenso gehandelt hat. ACTA läuft Gefahr als „Abkommen über die Abwesenheit von Transparenz durch die Kommission“ gehandelt zu werden. Die Kommission sollte bei ihren Verhandlungen über das ACTA-Abkommen die Grundsätze von Transparenz, Menschenrechten und dem Recht des EU-Parlaments auf Information aufrechterhalten. Stattdessen versagt die Kommission bei diesem Lackmustest in Bezug auf die Einhaltung der Informationsweitergabe an das Parlament gemäß dem Vertrag von Lissabon. Die EU kann mit den ACTA-Verhandlungen nicht fortfahren, wenn die Menschen von dem Verfahren ausgeschlossen werden.

Die Situation, dass Abgeordnete hinter verschlossenen Türen die Kommission über den Inhalt von Abkommen befragen müssen, über die wir dann abstimmen sollen, ist einfach nur absurd und völlig inakzeptabel. Darüber hinaus hat das Parlament gezeigt, dass es keine Heimlichkeit akzeptiert, und dass es ein offenes Internet für alle wünscht. Die Abgeordneten haben ebenso bewiesen, dass das Parlament es nicht duldet, als Fußabtreter behandelt zu werden. Die Kommission ist deutlich angehalten worden, uns vollständig und unverzüglich über die ACTA-Verhandlungen auf dem Laufenden zu halten.

 
  
  

Entschließungsantrag RC-B7-0181/2010.

 
  
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  Harlem Désir (S&D), schriftlich. (FR) Das aktuelle Allgemeine Präferenzsystem (APS) wird bald auslaufen. Ich habe für die Entschließung gestimmt und damit für das Ziel, dass das Parlament bei der entsprechenden Überarbeitung bis 2012 vollständig beteiligt wird. Mit diesem Handelsinstrument wird es 176 Entwicklungsländern und -regionen ermöglicht, im Austausch für eine entsprechende Umsetzung von IAO-Übereinkommen über soziale Rechte und den Menschenrechtskonventionen der Vereinten Nationen vom bevorzugten Zugang zum europäischen Markt zu profitieren.

Das System ist bislang jedoch nur unzureichend umgesetzt worden. Aus diesem Grund fordern wir einen Bericht über den aktuellen Stand der Ratifizierung, die Umsetzung der Konventionen, eine Bewertung der Auswirkungen des APS für den Zeitraum von 2006 bis 2009, die Einführung der Bedingung, das die 27 grundlegenden Konventionen der Vereinten Nationen umgesetzt werden müssen sowie insgesamt mehr Transparenz bei dem Untersuchungsverfahren, insbesondere was den regelmäßigen Austausch mit dem Parlament angeht.

Es ist bedauerlich, dass während dieser Abstimmung ein Änderungsantrag für ein Untersuchungsverfahren, das in Kolumbien in Bezug auf die Ermordung zahlreicher Gewerkschaftler und dem Fund von Massengräbern mit mehreren hundert Leichnamen in der Region von La Macarena durchgeführt werden sollte, am Widerspruch der Rechten gescheitert ist.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Die Europäische Union ist weltweit der größte Lieferant für humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe. Wir wissen, dass die Europäische Union und die Mitgliedstaaten jedes Jahr Millionen in Programme für Zusammenarbeit und Entwicklung investieren, dass diese Hilfen notwendig sind und dass dadurch in vielen Fällen sehr viel bewegt wird.

Als Befürworter der Marktwirtschaft bin ich jedoch davon überzeugt, dass Entwicklungshilfe durch die Mittel der Außenhandelspolitik, bei der die Entwicklungsländer begünstigt werden, geleistet werden kann (und muss). Ich glaube, dass es in diesem Zusammenhang Aufgabe des Allgemeinen Präferenzsystems ist, es zu ermöglichen, dass Industrienationen eine bevorrechtigte und nicht wechselseitige Behandlung von Produkten, die aus Entwicklungsländern importiert werden, anbieten können.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Es kann derzeit, im Gegensatz zu dem, was in der Entschließung steht, überhaupt noch nicht gesagt werden, ob das aktuelle Allgemeine Präferenzsystem (APS) tatsächlich ein Mechanismus ist, der Entwicklungsländern hilft. Dieser Mechanismus hat Auswirkungen, durch die die wirtschaftliche Abhängigkeit dieser Länder betont wird, da sie zum Nachteil ihres Binnenmarkts für den Export produzieren. Es sind deshalb vor allem die großen multinationalen Unternehmen, die zum Teil aus den EU-Ländern stammen, die in großem Umfang von diesem System profitieren und nicht die Menschen in den Entwicklungsländern.

Deshalb stehen einerseits einige der Ziele, die eigentlich dem APS zugrunde liegen sollten, im Widerspruch zu den eigentlichen Ergebnissen.

Auf der anderen Seite ist es vor dem Hintergrund des wachsenden Drucks auf die Liberalisierung des internationaler Handels offensichtlich, dass die EU den Zweck dieser Verordnung als eine Form der Erpressung eingesetzt hat, um die Akzeptanz der oben erwähnten Freihandelsabkommen zu gewinnen, indem sie einen unzulässigen Druck auf diplomatischer und wirtschaftlicher Ebene auf diese Länder ausgeübt hat.

Um aus dem APS ein Instrument der Entwicklungshilfe zu machen, ist es, so wie wir es vorschlagen, notwendig, dieses und andere politische Strategien für die Entwicklungshilfe abzuschaffen und dann neu zu verhandeln, um eine wirksame Solidarität zu bilden und wirtschaftliche Abhängigkeiten sowie die Ausbeutung von Menschen und natürlichen Ressourcen durch Wirtschaftsgruppen in der EU zu bekämpfen.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Die Maßnahmen, die von der Europäischen Gemeinschaft seit 1971 in Bezug auf die Entwicklungsländer durch Handelspräferenzen im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems ergriffen wurden, sind ein Weg, um den Welthandel gerechter zu machen und dabei gleichzeitig auch jenen Ländern bei ihrem Wirtschaftswachstum und in ihrer Entwicklung zu helfen.

Die derzeitigen Verordnungen werden 2011 auslaufen, was bedeutet, dass es für uns notwendig ist, unverzüglich mit der Arbeit anzufangen, ein neues Instrument zu entwickeln, mit dem die Vorteile, die dieses System den Entwicklungsländern verschafft hat, und damit etwas erreicht hat, was im Zusammenhang mit dem Überwinden der internationalen Krise von besonderer Bedeutung ist, aufrechterhalten oder sogar noch ausgebaut werden können. Wenn wir Ungerechtigkeit vermeiden wollen, ist es jedoch von entscheidender Bedeutung, dass die wirtschaftliche Situation der Länder auf der neuen Liste, denen das System zugute kommt, realistisch eingeschätzt wird.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. Ich habe letztendlich für die gemeinsame Entschließung über das Allgemeine Präferenzsystem (APS) (RC7-0181/2010) gestimmt, obwohl ich es sehr bedauere und bestürzt darüber bin, dass es der kolumbianischen Botschaft erfolgreich gelungen ist, einige unserer Kollegen davon zu überzeugen, so gut wie alle Empfehlungen für den Bedarf an einer Untersuchung der Verstöße gegen die Menschenrechte in Kolumbien außen vor zu lassen und auf der Grundlage von entsprechenden Ergebnissen dann zu entscheiden, ob die Zollpräferenzen für Güter aus Kolumbien aufgehoben werden oder nicht.

 
  
  

Bericht: Gabriele Albertini (A7-0023/2010).

 
  
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  Charalampos Angourakis (GUE/NGL), schriftlich. (EL) In dem Bericht des Europäischen Parlaments über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU in Verbindung mit dem entsprechenden Bericht über die Gemeinsame Außen- und Verteidigungspolitik, der von der Anti-Basispolitik-Allianz der Konservativen, Sozialdemokratischen und Liberalen im Europäischen Parlament erstellt wurde, wird die dauerhafte Unterstützung politischer Kapital-Sprachrohre zur Förderung einer noch größeren Militarisierung der EU, insbesondere in Folge des Inkrafttretens des reaktionären Vertrags von Lissabon, sowie ihre aktive Rolle bei der Förderung der imperialistischen Politik der EU und die Interventionen und Kriege, die sie gegen Drittländer und Völker in jedem Winkel dieses Planeten ergreift und führt, um den Interessen und der Herrschaft des Monopolkapitals unter den Bedingungen eines eskalierenden imperialistischen Nahkampfs zu dienen, dargestellt.

In dem Bericht wird Folgendes gefordert:

a) Eine wirksame Organisation des Europäischen Auswärtigen Dienstes der EU (unter dem Vertrag von Lissabon gegründet), dem neuen politischen bzw. militärischen Arm für die Organisation, der die imperialistischen Interventionen der EU unterstützt und umsetzt.

b) Eine Steigerung der Ausgaben vom EU-Haushalt für die entsprechenden militärischen und politischen Interventionen.

c) Eine bessere Verknüpfung der politischen und militärischen Kapazitäten der EU untereinander mit einer stärkeren EU/NATO-Anbindung, die für eine wirksamere Ausübung ihrer imperialistischen Interventionen mit militärischen Mitteln ausschlaggebend ist.

Die Kommunistische Partei Griechenlands hat dagegen gestimmt und verurteilt diesen untragbaren Bericht, der nichts Weiteres ist als ein Handbuch für imperialistische Angriffe auf die Bevölkerung.

 
  
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  Elena Oana Antonescu (PPE), schriftlich. (RO) Die Europäische Union muss ihre strategische Autonomie mittels einer kraftvollen und wirksamen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik entwickeln, um ihre Interessen weltweit zu wahren, um die Sicherheit ihrer Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, und um die Achtung von Menschenrechten und demokratischen Werten überall auf der Welt zu fördern. Mittels effektiverer europäischer Sicherheitsabkommen müssen die Mitgliedstaaten ihre Bereitschaft in Hinblick darauf zeigen, die Europäische Union zu einem größeren Akteur auf der internationalen Bühne zu machen.

Ich glaube, dass der nächste Jahresbericht des Rates über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sich direkt auf die Umsetzung der Außenpolitik der Europäischen Union beziehen und eine Bewertung ihrer Wirksamkeit sowie das Angebot, Bedingungen für einen spezifischen, direkten Dialog mit dem Europäischen Parlament zu schaffen, der sich auf die Gestaltung eines strategischen Ansatzes für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik konzentriert, enthalten muss.

 
  
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  John Attard-Montalto (S&D), schriftlich. Ich habe gegen Änderungsantrag 18 gestimmt, da in diesem geänderten Text meiner Meinung nach ein Paradoxon enthalten ist. So wird in der Einleitung die Logik einer Militarisierung verurteilt und damit abgeschlossen, dass die „Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik auf friedlichen Prinzipien und einer Entmilitarisierung der Sicherheit basieren sollte”. Meine persönliche Haltung stimmt mit dem internationalen Status der Neutralität meines Landes überein, und deshalb bin ich, da der geänderte Text alles andere als klar ist, zu dem Entschluss gekommen, dass ich ihn nicht befürworten oder mich meiner Stimme enthalten konnte.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. (LT) Ich unterstütze diesen Bericht, weil ich glaube, dass eine klare und koordinierte Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik maßgeblich zu einer Verstärkung der Kräfte der Europäischen Union auf internationaler Ebene beitragen kann. Die steigenden Energieabhängigkeit der EU in Bezug auf Quellen und Transportwege sowie die Notwendigkeit, die Energieabhängigkeit der EU von Drittländern zu mindern, ist zweifellos einer der wichtigsten Aspekte der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Ich möchte die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin, Frau Catherine Ashton, auffordern, die Empfehlungen des Parlaments in Bezug auf die Bildung einer konsistenten und koordinierten Politik unverzüglich umzusetzen, indem zuallererst einmal die EU-Kohäsion durch einen konstruktiven Dialog mit den Energieversorgern, allen voran Russland, und den Transitländern gefördert wird, indem die Energieprioritäten der EU unterstützt werden, indem die gemeinsamen Interessen der Mitgliedstaaten verteidigt werden, indem eine effektive diplomatische Arbeit im Energiesektor geleistet wird, indem wirksamere Maßnahmen zur Krisenlösung entwickelt werden und indem eine vielfältige Energieversorgung, die Nutzung nachhaltiger Energiequellen und die Entwicklung erneuerbarer Energien gefördert werden. Ich bin davon überzeugt, dass die EU in Zukunft nur dann in der Lage sein wird, eine ununterbrochene und sichere Gas- und Ölversorgung ihrer Mitgliedstaaten zu gewährleisten und die Energieabhängigkeit der EU insgesamt zu mindern, wenn wir alle zusammenarbeiten.

 
  
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  Göran Färm, Anna Hedh, Olle Ludvigsson, Marita Ulvskog und Åsa Westlund (S&D), schriftlich. (SV) Als schwedische Sozialdemokraten glauben wir, dass die Partnerschaft zwischen EU und NATO nicht nur ausschließlich auf Grundlage der Charta der Vereinten Nationen entwickelt werden sollte. Aus diesem Grund denken wir, dass es für die entsprechende Formulierung wichtig ist, die Haltung der Mitgliedstaaten in Bezug auf diese Frage mit einzuschließen und die verschiedenen Traditionen und Positionen der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu berücksichtigen.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Wie viele ihrer Mitgliedstaaten (wenn nicht sogar alle) sieht sich die Europäische Union mit einem Haushaltsplan konfrontiert, der deutlich kleiner als die entsprechenden Ambitionen ausfällt und keinesfalls ausreichend ist, für all das, was sie eigentlich gerne tun möchte. Durch die Liste der verschiedensten europäischen Werte und Erwartungen in dieser Angelegenheit wird diese Schieflage noch verdeutlicht.

Die Tatsache, dass Politik, um hervorragende Leistungen zu erzielen, eine Aktivität ist, bei der es notwendig ist, Vorhersagen zu machen und Maßnahmen zu treffen, setzt eine bestimmte Relevanz voraus, wenn es sich bei den betreffenden Themen um Angelegenheiten handelt, die so wichtig für unser aller Leben wie die Außen- und die Sicherheitspolitik sind.

Der Vertrag von Lissabon und der daraus folgende Einrichtung des Amtes eines Hohen Vertreters machen die Überzeugung der Mitgliedstaaten deutlich, dass es tatsächlich Schnelligkeit, Koordination und Konvergenz im europäischen Handeln in Bezug auf die Außen- und Sicherheitspolitik gibt. Wir werden jedoch erst nach der Umsetzung in die Praxis feststellen können, ob die Bestimmungen des Vertrags ausreichend sind und ob das, was im Text formuliert worden ist, auch in der Realität erfolgreich ist.

Ich hoffe, dass die Union imstande sein wird, auf diese große Herausforderung entsprechend wirksam zu reagieren.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Der Bericht über die Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie ist ein vom Parlament erstelltes Jahresdokument, in dem die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik ausgewertet wird und Vorschläge zur Steigerung der Wirksamkeit und Sichtbarkeit dieser Politik gemacht werden. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon gewinnt das externe Handeln der EU eine neue Dimension und eine neue Bedeutung. Das Parlament spielt dabei als ein Hüter der demokratischen Rechtmäßigkeit des externen Handelns eine entscheidende Rolle. Die Bildung eines Europäischen Auswärtigen Dienstes wird die Funktion eines diplomatischen Corps und eines Instruments für die Union übernehmen, die bisher nur auf eine nationale Repräsentation zurückgreifen konnte. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, dass die EU über die nötigen Haushaltsmittel verfügen kann, um die Ziele der externen Repräsentation auch erreichen zu können.

 
  
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  Petru Constantin Luhan (PPE), schriftlich. (RO) Ich möchte auf ein paar Punkte in dem Unterkapitel „Westbalkanstaaten” des Berichts über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik für das Jahr 2008 zu sprechen kommen.

Es muss die Tatsache berücksichtigt werden, dass beim Treffen des Rats für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen im Februar 2008 die Entscheidung getroffen wurde, dass jeder EU-Mitgliedstaat in Übereinstimmung mit der nationalen Praxis und dem internationalen Recht über die Beziehung zum Kosovo selbst bestimmen sollte.

Zugleich wird aber auch auf das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs in der ersten Hälfte dieses Jahres in Bezug auf die einseitige Unabhängigkeitserklärung durch die provisorischen Institutionen der Selbstverwaltung im Kosovo und ihre Übereinstimmung mit dem internationalen Recht gewartet.

Es ist demzufolge ein ausgeglichener Ansatz bei der Bewertung der Entwicklung des Stabilisierungsprozesses im Kosovo erforderlich, bei dem auch die Tatsache berücksichtigt werden muss, dass es im Jahre 2009 einige kritische Situationen, vor allem während der Wahlperiode im November, gegeben hat. In dieser Hinsicht glaube ich, dass es noch zahlreiche Hürden zu überwinden gilt, insbesondere bezüglicher der Strafverfolgung, des Kampfes gegen Korruption und das organisierte Verbrechen, des Schutzes der Serben und anderer Minderheiten, der Aussöhnung zwischen den Gemeinschaften und der Umsetzung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Reformen.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Der Vertrag von Lissabon hat dem Parlament neue Zuständigkeiten im Hinblick auf die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik gebracht, und wir sind bereit, diese Verantwortung zu übernehmen und zu der Auswahl von Strategien und Personen, die diese politischen Strategien in der Welt präsentieren werden, beizutragen, indem diejenigen, die für den Europäischen Auswärtigen Dienst nominiert wurden, einschließlich der Sonderbeauftragten der EU, eingehend überprüft werden. Die EU muss vor der internationalen Gemeinschaft zeigen, dass sie über eine Außenpolitik verfügt, die in wachsendem Maße repräsentativ, kohärent, systematisch und effektiv ist. Die EU muss sich immer mehr hin zu der stärksten treibenden Kraft bei der Schaffung von weltweitem Frieden entwickeln.

 
  
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  Willy Meyer (GUE/NGL), schriftlich. (ES) Ich habe gegen den Jahresbericht des Rates an das Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) für das Jahr 2008 gestimmt, weil ich denke, dass es das Ziel der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sein sollte, die Außenpolitik der EU zu bestimmen, und nicht, ihr Hoheitsgebiet zu verteidigen. Ich bin mit der durch den Vertag von Lissabon hergestellten Verbindung zwischen EU und NATO nicht einverstanden. Ich bin stattdessen ein Befürworter der Entmilitarisierung und Nullrüstung. Ich verurteile die Logik der Militarisierung der EU, die sich mit der Annahme des Vertrags von Lissabon verstärkt hat, und die Veränderungen, die sie mit sich gebracht hat, wie den Europäischen Auswärtigen Dienst und die Rolle des Hohen Vertreters bzw. der Hohen Vertreterin. Wir werden derzeit Zeugen der umfangreichsten Militarisierung in der Geschichte. Die Ausgaben für Waffen sind höher als sie es zur Zeiten des Kalten Krieges waren. Die Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke fordert die Auflösung aller Militärbasen der Vereinigten Staaten und anderer Länder auf dem Boden von EU-Mitgliedstaaten, und wir verlangen, dass die Militärausgaben für zivile Zwecke verwendet werden, um die Millenniums-Entwicklungsziele zu erreichen.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Der vorliegende Bericht versucht, die EU noch stärker als globalen Akteur zu positionieren. Dabei gibt es aber keine klare Zielvorgabe, keine klare Ausrichtung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Das Verlangen nach stärkerer finanzieller Ausstattung muss daher in diesem Zusammenhang abgelehnt werden. Überhaupt sollten in Zukunft internationale Engagements auf die Sinnhaftigkeit und den Nutzen für die EU überprüft werden. Man sollte endlich einen strategiebezogenen Ansatz in der GASP entwickeln. Dem Ziel der Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips muss ich entschieden entgegentreten. Insbesondere wenn man, wie mehrfach ausgeführt, eine engere Partnerschaft mit der NATO anvisiert. Die EU muss es schaffen, eigene Strukturen aufzubauen, und dafür natürlich auch entsprechende Ressourcen bereitstellen. Im Hinblick auf die zahlreichen Einsätze und Missionen sollte man zahlreiche der derzeit 23 verschiedenen Aktionen, an denen die EU beteiligt ist, überdenken. Speziell in Afghanistan ist die dort unter Anleitung der USA verfolgte Strategie als gescheitert zu bezeichnen.

Das EU-Engagement sollte daher unverzüglich überdacht werden. Im Rahmen der östlichen Partnerschaft ist einmal mehr darauf zu verweisen, dass die Interessen Russlands aus historischen, kulturellen und geographischen Gründen zu berücksichtigen sind und einseitige Handlungen von Seiten der EU zu unterlassen sind. Da der Bericht dies nicht wirklich berücksichtigt und auch in anderen Bereichen mangelhaft ist, habe ich dagegen gestimmt.

 
  
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  María Muñiz De Urquiza (S&D), schriftlich. (ES) Im Hinblick auf die Berichte der Herren Albertini und Danjean über die Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union möchte ich klarstellen, dass durch die Stimmen der spanischen Delegation der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten & Demokraten im Europäischen Parlament die Nichtanerkennung des Kosovos als einen unabhängigen Staat bestätigt worden ist. Der Kosovo ist weder von Spanien oder vier weiteren EU-Mitgliedstaaten noch von 100 anderen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen anerkannt worden.

Aus diesem Grund haben wir sowohl im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten als auch heute in diesem Plenarsaal die Änderungsanträge unterstützt, die mit unserer Meinung in Einklang standen. Die spanische Sozialistendelegation steht jedoch der Stabilisierung und dem Erweiterungsprozess, in dem sich die Länder des westlichen Balkans, die Türkei und Island gerade befinden, positiv gegenüber.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. Ich habe letztendlich deshalb für den Bericht A7-0023/2010, auch als Jahresbericht über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik bekannt, gestimmt, weil zwei von fünf Änderungsanträgen angenommen wurden (über den transatlantischen Dialog der Gesetzgeber und über die Erwartung, dass es zwischen der EU und China zu einer strategischen Beziehung kommen wird). Und letztendlich ist der Originalentwurf nur unwesentlich verändert worden, und es ist bei den angenommenen Änderungsanträgen zu keinen Überraschungen gekommen. Der Bericht ist am Ende mit 592 Ja-Stimmen (einschließlich der Unsrigen) und 66 Nein-Stimmen angenommen worden.

 
  
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  Eva-Britt Svensson (GUE/NGL) , schriftlich. (SV) Ich habe gegen diesen Bericht gestimmt, in dem gesagt wird, dass die Werte und Interessen der EU weltweit ausgebaut werden müssen, indem das kollektive strategischen Denken der Union vertieft wird. Dies scheint mir ein neo-kolonialer Ansatz zu sein. Herrn Albertini zufolge sollte die Kompetenz der EU sich auf alle Bereiche der Außenpolitik und alle Sicherheitsangelegenheiten, einschließlich einer gemeinsamen Verteidigungspolitik, die zu einer gemeinsamen Verteidigung führen könnte, erstrecken. Europa ist jedoch geteilter Meinung, was das angeht. Das Parlament fordert ebenso mehr Haushaltsmittel von den Mitgliedstaaten, vor allem im Hinblick auf den Bedarf der EU, schnellstmöglich eine breite Präsenz bei den Vereinten Nationen zu entwickeln, die mit einer Stimme spricht. Die EU-Mitgliedstaaten werden natürlich ihre eigenen Sitze bei den Vereinten Nationen behalten, aber die EU wird mit ihrer einheitlichen Stimme über diese hinaus einen starken Einfluss ausüben. Das Europäische Parlament ist außerdem der Überzeugung, dass EU und NATO eine intensive und effektive Partnerschaft anstreben sollten. Dies läuft jedoch der Politik der Neutralität meines Landes zuwider. Die Bürgerinnen und Bürger Europas haben niemals die Gelegenheit gehabt, ihre diesbezügliche Meinung zu äußern, weil einige der Mitgliedstaaten sich geweigert haben, Referenden über den Vertrag von Lissabon abzuhalten.

 
  
  

Bericht: Arnaud Danjean (A7-0026/2010).

 
  
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  Charalampos Angourakis (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Der EU-Bericht über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik ist ein Aufruf zu einem breiten Krieg gegen die Bevölkerung durch das imperialistische Zentrum der EU. Er steht für eine neue Eskalation im Wettbewerb mit anderen imperialistischen Zentren.

In dem Bericht:

werden die 70.000 Mitglieder der 23 militärischen und „politischen” Missionen der EU überall auf der Welt und in den meisten Fällen in Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten und der NATO begrüßt.

wird die imperialistische maritime Überwachung Somalias durch die EU-Kriegsflotte begrüßt und die EU aufgefordert, für Somalia vor Ort einen den Staat überwachenden und aus Berufsheer bestehenden Mechanismus einzusetzen, der aber nicht die Regierung des Landes stürzen darf.

wird die Bildung einer politischen bzw. militärischen Direktion für Krisenbewältigung und Planung und die Einrichtung eines permanenten EU-Operationszentrums unterstützt.

wird im Namen des Kampfes gegen Terror und Radikalisierung ein erhöhter Staatsterrorismus und eine Beschneidung der demokratischen Rechte gefordert.

wird sich für die schnelle Organisierung eines Europäischen Auswärtigen Dienstes mit politischen und militärischen Kompetenzen ausgesprochen.

wird im Rahmen der vermeintlichen gegenseitigen Unterstützung durch die Solidaritätsklausel im Vertrag von Lissabon die Organisierung militärischer und politischer Interventionen sogar in den EU-Mitgliedstaaten selbst unterstützt.

Das einzige Interesse der Bevölkerung besteht darin, diese gänzlich imperialistische und antibasisdemokratische Politik sowie das gesamte Konstrukt der EU an sich zu stürzen.

 
  
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  Sebastian Valentin Bodu (PPE), schriftlich. (RO) Das Europäische Parlament hat, aufgrund der Wahl durch die Bürgerinnen und Bürger Europas, mehr Befugnisse in Bezug auf Angelegenheiten wie Haushaltsplan und Kontrolle über die Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik erhalten. Unter diesen Umständen müssen Mitglieder des Europäischen Parlaments von den anderen Gemeinschaftsorganen an den Entscheidungsfindungsprozessen und der Ernennung von Personen, die die EU international vertreten, beteiligt werden. Die Machtbefugnisse, die dem Europäischen Parlament durch den Vertrag von Lissabon zugesprochen wurden, zielen darauf ab, die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen in Bezug auf die Gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu erhöhen.

Damit wird die Forderung nach einer Errichtung eines Verteidigungsrates als Teil des Rats für Äußere Angelegenheiten sowie die Bildung eines permanenten EU-Operationszentrums für die Planung und Umsetzung militärischer Operationen gerechtfertigt. Die Diskussionen über den Raketenabwehrschild, so wie er von der US-Regierung vorgeschlagen wurde, müssen sich unter aktiver Beteiligung des Europäischen Parlaments über die gesamte EU erstrecken.

Es muss jedoch deutlich gemacht werden, dass die EU über exklusive Rechte verfügt, wenn es darum geht, die Verteidigungs- und Sicherheitspolitik zu bestimmen und Einmischungen von Drittländern sind diesbezüglich nicht gerechtfertigt. Die Europäische Union entscheidet allein, wie sie am besten die Sicherheit ihrer Bürgerinnen und Bürger gewährleisten kann, und dies erfolgt auf Grundlage einer Übereinstimmung innerhalb der Mitgliedstaaten und absolut nicht durch die Beteiligung von Nichtmitgliedstaaten.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Die EU ist bereits auf unterschiedliche Weise mal als wirtschaftlicher Riese, mal als politischer Zwerg bezeichnet worden und dies soll bedeuten, dass sie bislang noch nicht über die erforderlichen Mittel verfügt hat, einige ihrer Ziele, insbesondere in Bezug auf die Außenpolitik, tatsächlich auch zu verfolgen. So hat es viele Fälle gegeben, wo sich ein Mangel an einstimmigem Willen und Handeln unter den Mitgliedstaaten gezeigt hat.

Und ich bezweifele es, dass sich an dieser Situation kurzfristig etwas ändern wird. Ich glaube viel mehr, dass diese Situation in Anbetracht der Anzahl der Staaten, die die Union ausmachen, sowie ihrer individuellen Geschichtshintergründe und Interessen, nur zu erwarten war. Die Frage einer gemeinsamen Verteidigungspolitik, und hier geht es um das Wesen der Hoheitsgewalt, ist für die Länder Europas historisch betrachtet schon immer eine von Misstrauen geprägte Angelegenheit gewesen, und sie muss selbst heute noch mit viel Sorgfalt behandelt werden und das zu Recht.

Dies darf uns jedoch nicht davon abhalten, nach einer intensiveren Zusammenarbeit mit dem Ziel einer Verbesserung der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu streben. Ungeachtet ihrer Natur als sanfte Gewalt sollte die Europäische Union es in Betracht ziehen, eine wahrhaft zweite Säule in einer atlantischen Allianz zu werden, die nicht weiterhin einfach davon ausgehen kann, dass von den Vereinigten Staaten alle Opfer erbracht werden.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Dieser Bericht, der die konservative Rechte mit den Sozialdemokraten vereint, ist ein gefährliches Symptom für das, was wir bereits viele Male in Bezug auf den Vertrag von Lissabon angeprangert haben: Seinen Beitrag zu der Vertiefung eines Neoliberalismus auf der Grundlage von Föderalismus und Militarisierung der Europäischen Union als europäischer Stützpfeiler der NATO.

Auf Geheiß der Großmächte zielt die EU darauf ab, ihre eigenen Widersprüche abzulegen und sich selbst in einem Prozess der Anordnung von Machtverhältnissen auf internationaler Ebene neu zu positionieren und zwar auf Grundlage der Vision eines Wettbewerb zwischen den Mächten in Bezug auf natürliche Ressourcen und Märkte sowie einer breiteren Bestätigung der Europäischen Union als einer wirtschaftlichen, politischen und militärischen Blockeinheit mit Ambitionen auf einen weltweiten Interventionismus.

Die Mehrheit dieses Parlaments hat hier die Verordnung dessen angeboten, wofür viele Jahre lang plädiert wurde:

- Die Militarisierung der internationalen Beziehungen und die interne Sicherheit auf Grundlage des oben genannten Kampfes gegen den Terrorismus.

- Die Erhöhung des Haushalts in diesen Bereichen und die Schaffung neuer militärischer Kapazitäten, die zu einem neuen Wettrüsten beitragen.

- Die Anpassung an das Konzept der Präventivkriege von den USA und der NATO sowie eine Zunahme der Interventionen weltweit.

Das Ergebnis dieser Entwicklungen könnte zu mehr Konflikten, Ausbeutung und Armut in Erwiderung der Krise, in die die Welt durch den Kapitalismus gestürzt wurde, führen.

Für den Weg des Friedens ist jedoch ein Bruch mit diesen politischen Strategien erforderlich.

 
  
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  Charles Goerens (ALDE), schriftlich. (FR) Nach Maßgabe der folgenden Ausführungen habe ich für den Danjean-Bericht gestimmt: 1) In dem Bericht wird die Abschaffung der Versammlung der Westeuropäischen Union gefordert. Man sucht demzufolge in dem Bericht vergeblich nach irgendwelchen Verweisen auf die Arbeit, die von der Versammlung in Bezug auf die Förderung der europäischen Integration geleistet wurde. Es ist schade um die Arbeit des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments, wenn den lieben langen Tag lang Elemente gerühmt werden, die oftmals weniger verdienstvoll als die Ideen sind, die von der Versammlung in Paris bislang entwickelt wurden. 2) Die parlamentarische Kontrolle der europäischen Verteidigungsangelegenheiten wird den nötigen Beitrag der nationalen Parlamente berücksichtigen müssen. Denn sie sind in der Tat die Instanzen, von denen die Entscheidung, der EU nationale Truppen und Kapazitäten für militärische EU-Einsätze zur Verfügung zu stellen, abhängen werden, und das wird auch noch lange so bleiben. Gleiches gilt für die Finanzierung der militärischen Einsätze, die durch die nationalen Haushalte bezahlt werden. Der Wunsch, demokratische Defizite in europäischen Verteidigungsangelegenheiten zu verhindern, sollte uns zu einer institutionellen Lösung führen, die auf parlamentarischer Ebene auch wirklich akzeptabel ist.

 
  
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  Richard Howitt (S&D), schriftlich. Dieser Jahresbericht über die Europäische Sicherheitsstrategie und die Gemeinsame Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik wird von den Abgeordneten der Labour-Partei insbesondere vor dem Hintergrund der durch die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon bedingten Veränderungen begrüßt, und wir freuen uns in diesem Zusammenhang insbesondere über die Rolle der Hohen Vertreterin, Baroness Cathy Ashton, während der damit verbundenen Debatte im Parlament.

Während wir für den Bericht als Ganzes gestimmt haben, so haben wir uns doch dazu entschieden, gegen Absatz 20 zu stimmen, in dem die Einrichtung eines permanenten EU-Operationszentrums gefordert wird. Es ist von jeher unsere Meinung und die Haltung der britischen Regierung gewesen, dass es keines solchen Zentrums bedarf, mit dem nur unnötig bereits vorhandene Strukturen verdoppelt würden. In Bezug auf den Änderungsantrag 20 haben wir uns deshalb zur Enthaltung entschlossen, obwohl wir voll und ganz Vorstöße in Richtung einer atomwaffenfreien Welt begrüßen, weil wir die Ungenauigkeit in diesem geänderten Text bemerkt haben, dass mit den „US”-Waffen in diesem Kontext eher die Waffen der NATO gemeint sind und nicht die der USA, und wir deshalb glauben, dass die Frage des Abzugs nuklearer Sprengköpfe aus Deutschland oder anderen Ländern eine Debatte ist, die von den NATO-Partnern einschließlich den USA geführt werden müsste. Dies ist kein Gegenstand für eine interne Debatte der EU als einer davon ausgesonderten multilateralen Einheit.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik sind zwei fundamentale Säulen, die es der EU ermöglichen, innerhalb der internationalen Gemeinschaft zum Hauptakteur im Kampf gegen die Herausforderungen und Bedrohungen, die in der Europäischen Sicherheitsstrategie identifiziert wurden, zu werden.

Ungeachtet der Tatsache, dass die EU den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen als erste zuständige Instanz für Wahrung und Schutz des Weltfriedens und der Weltsicherheit anerkennt, muss die EU über politische Strategien verfügen, die effektiv sind und von allen Mitgliedstaaten geteilt werden, damit sie auf wirksame Weise auf diese Herausforderungen und Bedrohungen globaler Art reagieren kann.

 
  
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  Willy Meyer (GUE/NGL), schriftlich. (ES) Ich habe gegen den Danjean-Bericht gestimmt, weil in ihm eine zukünftige Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik vorgeschlagen wird, die sich auf die Förderung der Militarisierung der EU und ihres Interventionismus konzentriert. In ihm werden keine zivilen oder friedlichen Schwerpunkte oder Lösungen für Konflikte vorgeschlagen, stattdessen wird sich auf die Verteidigung und die Militarisierung der EU konzentriert. Darüber hinaus lehne ich diesen Text auch ab, weil er sich auf den Vertrag von Lissabon und die entsprechende Umsetzung bezieht. Damit wird eine Entwicklung in Richtung einer Machtzentralisierung ohne jeglichen parlamentarischen Kontrollmechanismus gefördert, der die EU zu einem Militärakteur auf der internationalen Bühne werden lässt. Anstelle einer dauerhaften, strukturierten Zusammenarbeit zwischen EU und NATO, wofür sich auch in dem Bericht ausgesprochen wird, befürworte ich alle Aktivitäten, die sich strikt an den Rahmen der Charta der Vereinten Nationen und das internationale Recht mit einer strikten Trennung dieser beiden Organe halten.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Der Bericht von Arnaud Danjean über die Umsetzung der europäischen Sicherheitsstrategie und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ist sehr umfassend und behandelt zahlreiche für Europa wichtige Themenbereiche. Dennoch fehlt eine klare Fokussierung auf die grundlegende Ausrichtung der EU-Außenpolitik in den nächsten Jahren sowie eine stringente Linie. Einerseits will man mit einer starken Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik die Autonomie der EU gegenüber anderen globalen Akteuren, insbesondere gegenüber den USA, stärken, was zu begrüßen ist. Andererseits spricht man sich wieder für eine stärkere Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO aus. So will man z.B. gemeinsame institutionelle Strukturen schaffen. Die Forderung nach einer Auflegung eines Weißbuchs zur GSVP, in dem deren Ziele klar definiert werden, ist daher mehr als ratsam. Obwohl ich dem zunehmenden Zentralismus in der EU kritisch gegenüberstehe, unterstütze ich die Schaffung eines ständigen Operationszentrums der EU.

Dies würde es uns ermöglichen die verschiedenen Operationen effizienter zu planen und auch durchzuführen. Nebenbei könnten durch die Vermeidung von Doppelgleisigkeiten auch Kosten eingespart werden. Die angesprochene Solidaritätsklausel im Hinblick auf Naturkatastrophen und die Schaffung einer europäischen Zivilschutztruppe ist zweifellos sinnvoll und anzustreben. Dennoch musste ich mich aufgrund der unklaren Haltung in verschiedenen Bereichen der Stimme enthalten.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. Ich habe mich letztendlich bei der abschließenden Abstimmung über den Jahresbericht über die Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie (A7-0026/2010) meiner Stimme enthalten. Dies ist für uns der komplizierteste und heikelste Bericht gewesen, aber wir sind gut damit umgegangen. So sind zweieinhalb von unseren elf Änderungsanträgen angenommen worden (unter anderem der sehr wichtige Antrag mit der Forderung an die Hohe Vertreterin bzw. Vizepräsidentin, das Ungleichgewicht zwischen zivilen und militärischen Planungskapazitäten abzuschaffen). Darüber hinaus ist für keine weiteren großen Veränderungen gestimmt worden. Der Bericht ist am Ende mit 480 Ja-Stimmen und 111 Nein-Stimmen angenommen worden. Und ich habe mich, wie bereits erwähnt, ebenso wie der Rest meiner Fraktion der Stimme enthalten.

 
  
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  Eva-Britt Svensson (GUE/NGL) , schriftlich. (SV) Ich habe gegen diesen Bericht gestimmt. Dieses Dokument ist eines der militaristischsten Dokumente, die ich während meiner ganzen Zeit im Parlament gelesen habe. Vom Europäischen Parlament wird die Einrichtung eines permanenten Operationszentrums gefordert, das für die Planung und Durchführung von militärischen Operationen und für eine verstärkte Zusammenarbeit mit der NATO zuständig ist. Die Europäische Verteidigungsagentur wird über das Potential der militärischen Raumüberwachung verfügen. Darüber hinaus wird ein Potential zur maritimen Überwachung geschaffen, das unter anderem für eine Beschränkung der „illegalen” Einwanderung sorgen soll. In dem Bericht wird außerdem gefordert, dass sich mehr Mitgliedstaaten als bisher an den Militäroperationen der EU beteiligen. Die EU und das Parlament werden in die Gespräche über eine strategisches Konzept für die NATO mit hineingezogen. Als Bürgerin eines blockfreien Staates kann ich diesen folgenschweren Bericht nicht befürworten.

 
  
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  Traian Ungureanu (PPE), schriftlich. (RO) Ich möchte all meinen Kolleginnen und Kollegen im Europäischen Parlament für die Unterstützung danken, die sie mir im Plenum gegeben haben, indem sie für den Änderungsantrag 34 über den Danjean-Bericht über die Europäische Sicherheitsstrategie gestimmt haben.

Ich habe den Änderungsantrag 34 mit der Absicht angeregt, den Text in Absatz 87 dieses Berichts abzuändern, der sich auf die Entwicklung des Raketenabwehrschilds in Europa als Folge des bilateralen Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und den Mitgliedstaaten, einschließlich Rumänien, bezieht. In dem Änderungsantrag wird vorgeschlagen, die Empfehlung, dieses System „in einem Dialog mit Russland” zu entwickeln, herauszunehmen und diese Phrase durch die ausgewogenere Formulierung „Dialog auf kontinentaler Ebene” zu ersetzen. Das neue US-Projekt um die Entwicklung des Raketenabwehrsystems ist von rein defensiver Natur, und mit ihm wird die Sicherheit von ganz Osteuropa und den westlicher Balkanländern sichergestellt. Das Projekt richtet sich nicht gegen Russland. Deshalb glaube ich nicht, dass es einen Grund dafür gibt, Russland insgesamt zu involvieren und gegebenenfalls sogar zu einem Entscheidungsträger bei der Entwicklung des Projekts zu machen.

Diese Überlegungen sind die Grundlage für den Änderungsantrag 34 gewesen. Ich bin erfreut darüber, dass dieser Änderungsantrag mit 358 Ja-Stimmen angenommen worden ist. Durch die Anzahl der Ja-Stimmen wird noch einmal deutlich, dass die geleistete Unterstützung die Grenzen von Fraktionen und nationaler Zugehörigkeit überwunden hat, indem die Bedeutung dieses Entschließungsantrags und das Vorhandensein einer europäischen Mehrheit, die einen gemeinsamen Standpunkt vertritt, gezeigt wurde.

 
  
  

Entschließungsantrag RC-B7-0137/2010.

 
  
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  Nikolaos Chountis (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Ich bin der Meinung, dass eine Intensivierung der Anstrengungen in Bezug auf eine Verhinderung der Verbreitung von Atomwaffen und dem Erreichen einer atomwaffenfreien Welt von höchster und dringendster Priorität ist. Eine Stärkung des Atomwaffensperrvertrags durch die Unterzeichnung von und die Umsetzung in allen Mitgliedstaaten fällt dabei genau in diesen Rahmen. Ich habe mich dazu entschlossen, mich bei diesem speziellen Entschließungsantrag meiner Stimme zu enthalten, weil in ihm ein grundlegender Punkt enthalten ist, den ich ablehne, und den die Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke erfolglos versucht hat abzuändern. Ich beziehe mich dabei auf die Formulierung und die Position, dass die EU „alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen kann, um Verbreitungsprogramme, die ernsthafte Probleme verursachen, vorzubeugen, sie zu verhindern, zu stoppen und, wenn möglich, unmöglich machen sollte”. Um genau zu sein, der Einsatz oder die Bedrohung durch den Einsatz militärischer Mittel, insbesondere im Hinblick auf den Iran, ist extrem gefährlich, wird sich nicht positiv auf einen Friedensprozess auswirken und läuft der Auffassung der Linken in Bezug auf Militärmaßnahmen durch die EU zuwider.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Die Grundsätze, die der Unterzeichnung des Atomwaffensperrvertrags zugrunde liegen und die bis in die Zeit des Kalten Krieges zurückreichen, sind auch heute noch von Bedeutung und einer noch höheren Dringlichkeit. Der Zusammenbruch des Ostblocks hat zu einer Ausbreitung von atomarem Material in den verschiedensten Staaten geführt, und das Ende einer einheitlichen Kontrolle von Verwendung und Lagerung schürt Ängste über einen entsprechenden unverantwortlichen Einsatz oder den Abbau selbst mit unvorstellbaren Folgen für die Gesundheit und die Sicherheit der Region.

Die wachsende Anzahl der Mitglieder im „Nuklear-Club”, die Bedrohung durch Terroristen und die relative Leichtigkeit, mit der heute Massenvernichtungswaffen hergestellt werden können, tragen dazu bei, das Klima der Unruhe, das uns heute umgibt, zu verstärken. Die Europäische Union muss in der Lage sein, eine gemeinsame und kohärente Haltung in Bezug auf diese Fragen einzunehmen, mit dem Ziel, eine Welt zu schaffen, die sicherer und in wachsendem Maße frei von Waffen ist.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Internationale Veränderungen führen zu neuen Möglichkeiten in Bezug auf die Nichtverbreitung von Kernwaffen. Präsident Obama hat zu Beginn seiner Amtszeit seine Absicht erklärt, eine Welt ohne Atomwaffen zu schaffen, und er hat versprochen, die Ratifizierung einer vollständigen Abschaffung von Atombombentests durch die Vereinigten Staaten aktiv zu verfolgen. Die Union muss den Herausforderungen in Bezug auf eine Nichtverbreitung von Kernwaffen, die insbesondere vom Iran und von Nordkorea gestellt werden, die nach wie vor die größte Bedrohung der internationale Sicherheit ausmachen, gewachsen sein. Für die Reduzierung der Atomwaffenarsenale insgesamt gilt weiterhin, dass die Verkleinerung der Bestände Russlands und der Vereinigten Staaten oberste Priorität hat, die insgesamt 95 % der weltweit vorhandenen Atomwaffen ausmachen. Von der Europäischen Union wird bei der nächsten Konferenz zur Überprüfung des Atomwaffensperrvertrags vom Parlament eine gemeinsame und engagierte Haltung erwartet.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die nukleare Abrüstung auf internationaler Ebene ist von grundlegender Bedeutung. Damit ist auch die Notwendigkeit begründet, den Atomwaffensperrvertrag zu unterstützen, auszubauen und sicherzustellen, dass er von allen Staaten ratifiziert wird. Im derzeit vorherrschenden Klima gibt die Gefahr eines neuen nuklearen Wettrüstens Anlass zu großer Sorge.

Die Abrüstungspflicht sowie das Ende der Entwicklung, Herstellung und Lagerung neuer Atomwaffen bilden die Grundlage für Geist und Wortlaut des Atomwaffensperrvertrags. Der andauernde Konflikt in Bezug auf die Nuklearprogramme des Irans braucht eine friedliche Lösung auf der Grundlage von Verhandlungen, die unbedingt wieder aufgenommen werden müssen. Dabei wird durch militärische Maßnahmen oder die Androhung von Gewaltanwendung nur das Gegenteil erreicht und werden Folgen provoziert, die für die Region potentiell gefährlich sind. Deshalb müssen wir diesbezüglich deutlich zeigen, dass wir Pläne ablehnen, die in irgendeiner Form die Tür für eine Rechtfertigung militärischer Interventionen öffnen könnten, so wie es bei Absatz G der Präambel der angenommenen gemeinsamen Entschließung der Fall gewesen ist.

 
  
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  Charles Goerens (ALDE), schriftlich. (FR) Das Problem um den Iran ist Kern der Debatte um die Vorbereitung auf die Konferenz zur Überprüfung des Atomwaffensperrvertrags. Zur kurzen Wiederholung: Der Iran hat, indem er den Atomwaffensperrvertrag angenommen hat, sich im Laufe der Zeit von der Option verabschiedet, sich selbst mit Atomwaffen auszurüsten. Wenn die Republik Iran sich nun nicht mehr länger an ihre Abmachungen halten würde, hätten wir zwei Probleme: Dies würde kurzfristig eine Bedrohung für die Stabilität in einer Region bedeuten, in der die meisten Akteure dazu neigen, radikale Positionen zu beziehen. Mittel- und langfristig würde die Weigerung des Irans, die Bestimmungen des Atomwaffensperrvertrags anzuerkennen, einen ernsthaften Präzedenzfall in Bezug auf die regionale und gewiss auch die internationale Sicherheit schaffen. Es würde dann den deutlichen Anschein haben, dass das Handeln der Mitglieder im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, die über das Vetorecht verfügen, plus Deutschland nicht mehr länger in der Lage wären, die Dinge nachhaltig zu verändern. Dabei könnte ein starkes Signal von den Vereinigten Staaten und Russland in Bezug darauf, dass beide für sich geneigt sind, ihre Nuklearbestände zu reduzieren, dabei helfen, den anderen Nuklearmächten, die ebenfalls bereit für eine Abrüstung sind, ein Gefühl der Verantwortlichkeit zu geben. Und schließlich könnten möglicherweise andere Länder, die sich derzeit nukleares Know-how aneignen, durch eine klare Botschaft von den Hauptmächten zur Abkehr von ihren Projekten bewegt werden.

 
  
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  Richard Howitt (S&D), schriftlich. Die Abgeordneten der Labour-Partei möchten ihr tiefes Bekenntnis zu dem Ziel, die Welt frei von Atomwaffen zu machen, zum Ausdruck bringen. Wir sind stolz darauf, dass sich Großbritannien als Atommacht führend bemüht, in Richtung eines Atomwaffensperrvertrags im Mai in New York eine weltweite Einigung zu erzielen. Wir haben diese Entschließung mit der eindeutigen Absicht befürwortet, eine Botschaft auszusenden, dass das Europäisches Parlament und die Abgeordneten der Labour-Partei alle Bemühungen unterstützen werden, mit denen sichergestellt wird, dass die schlechten alten Zeiten nuklearen Wettrüstens und gegenseitig angedrohter Vernichtung ein für alle Mal vorbei sind.

Wir haben uns dazu entschlossen, uns in Bezug auf Änderungsantrag 2 unserer Stimme zu enthalten, weil wir glauben, dass eine Militärdoktrin eine Angelegenheit der Entscheidungsgewalt nationaler Regierungen ist und nicht Vorrecht des Europäischen Parlaments ist. Wir haben uns darüber hinaus der Meinung unserer Fraktion in Bezug auf die Unterstützung des Änderungsantrags 3 angeschlossen, weil wir glauben, dass alle Staaten das Recht darauf haben, Atomkraft für zivile Zwecke zu nutzen, es aber eine Verantwortlichkeit für diese Staaten gibt, die Entwicklung von Atomwaffen abzulehnen. Die Abgeordneten der Labour-Partei werden damit fortfahren, die Abrüstung bei Eigentümerstaaten zu unterstützen, die Ausbreitung auf neue Staaten zu verhindern und letztendlich eine Welt zu schaffen, die frei von Atomwaffen ist.

 
  
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  Sabine Lösing (GUE/NGL), schriftlich. Ich bin mir vollkommen der Tatsache bewusst, dass das internationale nukleare Abrüsten und damit auch die Stärkung des Atomwaffensperrvertrags sowie seine Ratifizierung durch alle Staaten von wesentlicher Bedeutung sind und dass jede Anstrengung unternommen werden sollte, um den Vertrag in all seinen Aspekten umzusetzen. Um ein effektives multilaterales Engagement zu gewährleisten, muss dies innerhalb einer gut durchdachten Vision vom Erreichen einer atomwaffenfreien Welt zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Wir müssen darauf bestehen, dass Nuklearwaffen-Eigentümerstaaten ihrer Verpflichtung zu einem vollständigen Abrüsten gemäß Artikel VI des Atomwaffensperrvertrags nachkommen, da es sich hierbei um das Schlüsselversprechen handelt und der Vertrag von so vielen Ländern unterzeichnet worden ist, die somit dauerhaft auf Atomwaffen verzichten. Wir lehnen folgende Formulierung dieser gemeinsamen Entschließung (Erwägung G) ab: „... Gebrauch zu machen von allen ihr zur Verfügung stehenden Instrumenten, um zu verhindern ...”.

Ich warne, insbesondere in Bezug auf den Iran, davor, eine Verbreitung mit militärischen Maßnahmen zu verhindern, da dies völlig kontraproduktiv und extrem gefährlich ist. Ich bin davon überzeugt, dass dem Problem der Verbreitung am besten begegnet werden kann, indem die Kernenergie ein für alle Mal abgeschafft wird, da von ihr selbst bei ziviler Nutzung eine große Gefahr ausgeht, und darüber hinaus nicht mit ausreichender Gewissheit ausgeschlossen werden kann, dass zivile Atomtechnologie nicht auch für militärische Zwecke missbraucht wird.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Menschheit, den Frieden und die internationale Sicherheit dar. Extremer Terrorismus, unkontrolliert und oftmals fundamentalistisch, führt dazu, dass die Welt in Angst versetzt wird und sie versucht zu verhindern, dass sich Gruppen und Regierungen mit skrupellosen Führern dieser Technologie bemächtigen.

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Regierungen, die über diese Art Waffen verfügen, fortschreitend deutlich machen, dass sie beabsichtigen, ihre Arsenale zu reduzieren und damit mit gutem Beispiel vorangehen. Mit dem nächsten für April dieses Jahres angesetzten Gipfel könnte ein wichtiger Beitrag in dieser Angelegenheit geleistet werden, und es gibt in Bezug auf eine größere Gesetzesstrenge und Kontrolle über den ungenehmigten Handel mit nuklearem Material große Erwartungen.

Lassen Sie uns hoffen, dass die USA und China eine wichtige Rolle in der nuklearen Abrüstung der koreanischen Halbinsel spielen werden. Es ist nämlich nach wie vor wichtig, dass sich einzelne Staaten nicht vom Atomwaffensperrvertrag distanzieren, da er alle und nicht nur einige von uns angeht.

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE), schriftlich. (CS) Ich bin hoch erfreut darüber, dass das Europäische Parlament so eindeutig den Bericht über den Atomwaffensperrvertrag angenommen hat. Als Christin begrüße ich die Tatsache, dass die Vertreter der westlichen Zivilisation nach über mehr als 60 Jahren nach Kriegsende erkannt haben, dass die Existenz von Atomwaffen ein enormes Risiko für die Welt bedeuten und deshalb Anstrengungen unternommen wurden, um sie zu reduzieren. Von der Tatsache, dass der Iran und die Demokratische Volksrepublik Korea nicht vorhaben, den Atomwaffensperrvertrag zu unterzeichnen, geht ein großes Risiko aus. Denn diese Länder konnten bisher auch nicht die internationalen Anforderungen in Bezug auf die nukleare Sicherheit erfüllen. Die Tatsache, dass der Iran den Inspektoren der Internationalen Atomenergie-Organisation den Zutritt zu seinen Kernenergieanlagen verweigert, stellt ein reales Sicherheitsrisiko dar, und zwar nicht nur für die unmittelbaren Nachbarländer, sondern auch für die EU. Zum Abschluss möchte ich den Mitgliedern noch für ihre Bemühungen, den Wortlaut der Entschließung so ausgewogen wie möglich zu gestalten, danken.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. Ich habe schließlich dieser komplexen Entschließung (RC70137/2010) über den Atomwaffensperrvertrag doch meine Ja-Stimme gegeben. Ich bin im Grunde genommen glücklich darüber, dass der von der christdemokratischen, der sozialistischen, der liberalen und der grünen Fraktion präsentierte Originaltext bestätigt wurde, und dass einer von vier Änderungsanträgen angenommen wurde (mit 331 Ja-Stimmen und 311 Nein-Stimmen), insbesondere und das war überraschend, weil in diesem alle Parteien aufgefordert wurden, ihre jeweilige Militärdoktrin im Hinblick auf den Verzicht auf die Erstschlag-Option zu überprüfen. Die Bemühungen der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten), den Absatz über die atomwaffenfreien Zonen, einschließlich Naher Osten, herauszunehmen, ist hingegen abgelehnt worden.

 
  
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  Geoffrey Van Orden (ECR), schriftlich. Es gibt viele Elemente in dieser Entschließung, mit denen wir übereinstimmen. Wir sind sehr für einen stabilen und wirksamen Atomwaffensperrvertrag. Die Entschließung enthält allerdings so, wie sie jetzt ist, einige nicht hilfreiche Elemente, die dazu geführt haben, dass die Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformisten sich ihrer Stimme enthalten hat. So wird in Erwägung L der Besitz von taktischen Atomwaffen in fünf europäischen atomfreien Staaten zur Debatte gestellt. Wir befürworten die fortgesetzte Präsenz solcher Waffen, da sie zu einer Teilung der Last beitragen und damit das Bekenntnis des US-Militärs zur Sicherheit Europas gewährleistet wird. An zahlreichen Stellen wird jedoch heimlich Kritik an den engen Bündnispartnern geübt, wohingegen unsere Kritikpunkte sich vielmehr auf diejenigen konzentrieren sollte, die eine Bedrohung für die internationale Sicherheit darstellen. So werden heute weder vom Vereinigten Königreich oder Frankreich, noch von den Vereinigten Staaten spaltbares Material für die Waffenproduktion hergestellt. Es ist etwas anderes, wenn gesagt wird, dass ihre Produktionsanlagen für spaltbares Material zu diesem Zeitpunkt aufgegeben werden sollen. Die Forderung nach einer Bildung einer atomwaffenfreien Zone im Nahen Osten ist offenbar an Israel gerichtet. Israel sieht sich existentiell von seinen Nachbarn, von denen gleich mehrere in der Vergangenheit Atomwaffen und andere Massenvernichtungswaffen entwickelt haben, bedroht, und es ist in der Tat auch so, dass mit dem Iran auch mindestens einer von ihnen weiterhin an dieser Richtung festhält.

 
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