Die Präsidentin. − Als nächster Punkt folgt die Aussprache über die Anfrage zur mündlichen Beantwortung an die Kommission zum Thema Flugsicherheit: von der Gemeinschaft erstellte Schwarze Liste der Luftfahrtunternehmen von Brian Simpson im Namen des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (O-0024/2010 – B7-0205/2010).
Silvia-Adriana Ţicău, in Vertretung des Verfassers. – Frau Präsidentin! Die Frage wurde von Brian Simpson, im Namen des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr des Parlaments infolge des Berichts des Ausschusses vorgebracht, der sich mit der Effektivität der schwarzen Liste der EU befasst. Die schwarze Liste der EU wurde 2006 eingeführt, um Fluggesellschaften, die die internationalen Sicherheitsvorschriften nicht einhalten, anzuprangern und zu verbieten. Sie wurde als Antwort auf Bedenken bezüglich der Durchsetzung internationaler Sicherheitsvorschriften und infolge mehrerer Flugzeugunglücke mit Todesopfern eingeführt, die sich innerhalb eines kurzen Zeitraums zwischen 2004 und 2005 ereigneten.
Vier Jahre später wissen wir, dass die schwarze Liste sich als ein effektives und wertvolles Mittel zur Förderung der Durchsetzung der ICAO-Sicherheitsvorschriften und zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger der EU erwiesen hat. Wie wir nun darauf aufbauen können, ist die Frage, mit der wir uns heute konfrontiert sehen. Mit anderen Worten, wie können wir den Schutz über unsere eigenen Grenzen hinaus ausweiten und weiter auf das Ziel hinarbeiten, die Luftfahrtsicherheit weltweit zu verbessern? Die schwarze Liste trägt eine Verantwortung, nicht nur um herauszufinden, wo die Sicherheitsrisiken liegen, sondern auch um sicherzustellen, dass diese Informationen effektiv an die Bürgerinnen und Bürger der EU weitergeleitet werden. Wie können wir im Einklang damit sicherstellen, dass Bürgerinnen und Bürger der EU, die Flüge außerhalb Europas antreten, über verbotene Fluggesellschaften, die weltweit noch in anderen Regionen weiterhin operieren, informiert sind?
Wie können wir in Fällen, in denen einer Fluggesellschaft die Lizenz entzogen wurde und die Fluggesellschaft daher nicht auf der schwarzen Liste erscheint, sicherstellen, dass Fluggäste über diese Situation Bescheid wissen? Wir haben gesehen, wie effektiv es ist, verschiedene nationale schwarze Listen zu einer umfassenden EU-weiten Liste zusammenzufassen. Die schwarze Liste ist jedoch nur so gut, wie der Zugang, den wir auf die Informationen bezüglich der Sicherheit von Fluggesellschaften haben. Wie können wir auf den Informationen aufbauen, die die Basis der schwarzen Liste bilden, indem wir den Zugang zu überprüfbaren und zuverlässigen Informationen verbessern? Das bedeutet, nicht nur die Überprüfung in EU-Mitgliedstaaten zu verstärken, sondern auch die zu Informationszwecken erhaltenen Daten von Nicht-EU-Mitgliedstaaten nachzuprüfen.
Würde die Kommission die Einführung harmonisierter und genormter Ramp-Checks - Kontrollen an ausländischen Luftfahrzeugen - mit Berichterstattung in Betracht ziehen? Würde die Kommission hinsichtlich der Verbesserung der zu Informationszwecken weitergeleiteten Daten aus Drittländern in Erwägung ziehen, ein effektives System zum internationalen Austausch zuverlässiger Daten einzuführen, um uns so näher an eine so genannte weltweite schwarze Liste heranzubringen, eineMöglichkeit, von der ich weiß, dass sie in der Vergangenheit bereits erörtert wurde? Darüber hinaus lohnt es sich, darauf hinzuweisen, dass die schwarze Liste sich als Anreiz für Fluggesellschaften zur Erfüllung internationaler Normen als effektives Mittel erwiesen hat. Aber wie können wir mehr Initiativen ergreifen, um auf das ultimative Ziel der Verbesserung der weltweiten Luftfahrtsicherheit hinzuarbeiten? Damit meine ich, wie beabsichtigt die Kommission nationale Zivilluftfahrtbehörden bei der Behebung der im Rahmen von ICAO-Audits festgestellten Sicherheitsdefizite zu unterstützen und deren Kontrollmöglichkeiten zu verbessern?
Es ist entscheidend, dass wir effektive Kommunikationskanäle mit der Öffentlichkeit gewährleisten, es ist jedoch auch sehr wichtig, dass wir langfristig betrachtet weiterhin an der Förderung der Durchsetzung internationaler Luftfahrtsicherheitsstandards weltweit arbeiten. Dies wird letztendlich die effektivste Art und Weise zur Verbesserung der Sicherheit aller Fluggäste sein. Der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr des Europäischen Parlaments freut sich darauf, mit der Kommission zusammenzuarbeiten und zu versuchen, auf den Errungenschaften der schwarzen Liste der EU aufzubauen.
Andris Piebalgs, Mitglied der Kommission. – Frau Präsidentin! Ich danke Frau Ţicău für ihre sehr positive Bewertung des Ansatzes zur schwarzen Liste. Die Kommission ist davon überzeugt, dass die existierenden Maßnahmen bereits jetzt ein sehr hohes Niveau an Informationen und Rechten für die Öffentlichkeit im Hinblick auf Flüge innerhalb und außerhalb der Europäischen Union sicherstellen.
Die Liste der innerhalb der Europäischen Union verbotenen Fluggesellschaften wird der Öffentlichkeit im Internet und mittels zielgerichteter Informationsmaßnahmen leicht zugänglich gemacht. Die Kommission arbeitet bei jeder Aktualisierung der Liste eng mit europäischen und internationalen Reiseveranstalterverbänden zusammen, wodurch Fluggästen durch die Tourismusbranche größtmögliche Unterstützung gewährt werden kann.
Nationale Zivilluftfahrtbehörden und Flughäfen in den Hoheitsgebieten der Mitgliedstaaten sind dazu verpflichtet, die Fluggäste sowohl via Internet als auch gegebenenfalls vor Ort über die EU-Liste zu informieren.
Die Liste liefert Personen, die außerhalb der Europäischen Union reisen möchten, nützliche Informationen, damit diese die betreffenden Fluggesellschaften umgehen können. Die Liste ist außerhalb der Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten unwirksam - sie gilt nicht außerhalb der Europäischen Union. Daher etabliert die Vorschrift das Recht von Fluggästen, die Identität jeder Fluggesellschaft, mit der sie während ihrer Reise fliegen, zu kennen. Die Fluggesellschaft - oder das Reisebüro oder der Reiseveranstalter - muss Fluggäste bei Abschluss einer Buchung von der Identität der Fluggesellschaft oder Fluggesellschaften, die den Flug durchführt/durchführen, in Kenntnis setzen. Der Fluggast muss ebenfalls darüber informiert werden, wenn eine andere Fluggesellschaft eingesetzt wird. Diese Information muss entweder beim Check-in oder allerspätestens beim Einsteigen ins Flugzeug erfolgen. Die Vorschrift verleiht Fluggästen darüber hinaus auch das Recht auf Kostenerstattung oder Umbuchung, wenn eine Fluggesellschaft, mit der der Flug gebucht wurde, nachträglich auf die Liste gesetzt wird und dies zur Stornierung des betreffenden Fluges führt.
Zur Überwachung und Bewertung der Einhaltung internationaler Sicherheitsstandards seitens der Fluggesellschaften werden unterschiedliche Informationsquellen genutzt, nämlich die von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation durchgeführten Audits, die von den zuständigen Behörden aus Drittländern zur Verfügung gestellten Informationen, die von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit im Rahmen ihrer Inspektionen und Untersuchungen innerhalb der Europäischen Union oder im Rahmen technischer Einsätze außerhalb der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Informationen, die Ergebnisse der Ramp-Checks - Kontrollen, die an Flugzeugen auf Flughäfen der EU im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen von Luftfahrzeugen aus Drittländern gemäß den Anforderungen der einschlägigen EU-Regelungen durchgeführt werden -, und zu guter Letzt fundierte, mit Unfällen zusammenhängende Informationen aus Berichten über Untersuchungen von Unfällen oder schwerwiegenden Vorfällen.
Ich sollte des Weiteren erwähnen, dass die Europäische Kommission zu diesem Zeitpunkt noch nicht über eine flächendeckende vollständige Liste der Länder verfügt, die eine ähnliche Gesetzgebung haben, jedoch finden in einigen Staaten - in der Republik Korea, Bahrain und im Königreich Saudi-Arabien - dieselben Einschränkungen, die in der europäischen Liste festgelegt sind, Anwendung.
Ich kann bestätigen, dass die Kommission bereit ist, mit dem Parlament zusammenzuarbeiten, um diese Gesetzgebung der schwarzen Liste wirklich zu verbessern, da sie für die äußerst notwendige Sicherheit in der Luft sorgt.
Christine De Veyrac, im Namen der PPE-Fraktion. – (FR) Frau Präsidentin! Da ich vor nahezu fünf Jahren Berichterstatterin für diese Vorschrift war, freue ich mich zu sehen, dass wir einen Mechanismus eingeführt haben, der funktioniert und der im Laufe der Jahre sogar erweitert wurde. Der Bericht der Kommission über die Anwendung der Vorschrift der „schwarzen Liste“ scheint umfassend zu sein und liefert interessante Denkanstöße. Insbesondere befürworte ich die Idee einer internationalen schwarzen Liste, der einzigen Garantie eines globalen harmonisierten Niveaus der Sicherheit von Flugzeugen.
Trotzdem möchte ich der Kommission einige Fragen stellen. Erstens würde ich gerne wissen, wie das Recht auf Verteidigung ausgeübt wird, wenn nicht nur eine, sondern alle Fluggesellschaften eines Staates verboten werden. Bringen alle Fluggesellschaften ihren Fall vor oder lediglich die Zivilluftfahrtbehörde des betreffenden Landes, und wie können bestimmte sichere Fluggesellschaften im Hinblick darauf vermeiden, auf die schwarze Liste gesetzt zu werden?
Darüber hinaus ist die Überwachung von Flugzeugen meiner Meinung nach ein weiterer sehr wichtiger Punkt. Überwacht die Kommission speziell alle Flugzeuge einer Fluggesellschaft, die auf die Liste gesetzt wurde oder deren Lizenz entzogen wurde, um sicherzustellen, dass diese Flugzeuge nicht unter einem anderen Namen wieder abheben? Hat die Kommission im Hinblick darauf Staaten ermittelt, deren Flaggen vermutlich als Billigflaggen verwendet werden und die verbotene Fluggesellschaften zulassen, die anschließend ihren Namen und den Staat ihrer Registrierung ändern? Verfügt die Kommission darüber hinaus für den Fall, dass eine Fluggesellschaft sich auf der schwarzen Liste befindet über Informationen darüber, wie Reisebüros und Ticketverkaufsstellen Reisende benachrichtigt und entschädigt oder diesen Alternativen angeboten haben?
Abschließend, bevor ich meine Ausführungen beende, habe ich eine Frage bezüglich einer speziellen Angelegenheit: Eine Reihe von Abgeordneten hat Informationen über Indonesien, ein Land, in dem alle Fluggesellschaften verboten wurden, erhalten, die als nachdrücklich bezeichnet werden können und in denen gefordert wird, dass wir die Kommission darum bitten, Indonesion von der schwarzen Liste zu streichen. Ich finde dieses Drängen unangemessen, da kommerzielle Gründe es nicht rechtfertigen, das Leben von Fluggästen zu gefährden. Ich würde gerne über die gegenwärtige Situation in diesem Land Bescheid wissen und darüber informiert werden, ob Indonesion aufgrund der Tatsache, dass es sich mehrere Jahre lang auf der schwarzen Liste befand, Maßnahmen eingeleitet hat, um die Sicherheitsdefizite, die man festgestellt hatte, zu beheben.
Saïd El Khadraoui, im Namen der S&D-Fraktion. – (NL) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Es ist offenkundig etwas surreal, zu einem Zeitpunkt über die schwarze Liste zu diskutieren, wo die Luftfahrt in ganz Europa sich im Chaos befindet, aber ich weiß, dass wir morgen die Gelegenheit zu einer themenbezogenen und dringlichen Aussprache haben werden.
Die schwarze Liste selbst ist ein wichtiges Thema, und wir können sagen, dass diese auch dank des Einsatzes von Frau de Veyrac, die vor einigen Jahren wirklich hart daran gearbeitet hat, sie in die Realität umzusetzen, ein Erfolg ist. Wir müssen auf den Erfahrungen, die wir gemacht haben, aufbauen und daraus lernen. In einigen Bereichen sind weitere Maßnahmen nötig.
Zunächst einmal im Bereich der Kommunikation mit den Fluggästen. Fluggäste müssen davon in Kenntnis gesetzt werden, wenn sie z.B. in einem Reisebüro einen Flug bei einer Fluggesellschaft buchen, die auf der schwarzen Liste steht, aber oftmals entscheiden Fluggäste sich erst dann für einen Inlandsflug, wenn sie sich bereits an einem bestimmten Ort befinden. Mein Vorschlag ist daher herauszufinden, ob Reisebüros und Fluggesellschaften, bei denen Flüge in Länder gebucht werden können, in denen unsichere Fluggesellschaften oder unsichere Flugzeuge operieren, Fluggäste automatisch davon in Kenntnis setzen könnten, obwohl diese Veranstalter selbst natürlich nicht auf der schwarzen Liste stehen. Darüber müssen wir nachdenken.
Ein zweiter Aspekt hier ist es, Fluggäste dabei zu unterstützen, Flugzeuge, Fluggesellschaften und Länder zu umgehen, die auf die schwarze Liste gesetzt wurden. Wenn es um die Unterstützung beim Kapazitätsaufbau für Drittländer und mit Sicherheit in den ärmsten Ländern geht, könnte die Europäische Union wesentlich mehr Hilfe und Know-how anbieten und sicherstellen, dass die Luftfahrtbehörden ebenfalls über die nötigen Kapazitäten verfügen, um eigene Probleme zu lösen. Ein von Frau de Veyrac erwähnter Punkt bezieht sich natürlich darauf, dass Leute sich täuschen lassen. Verfügen wir wirklich über ein hieb- und stichfestes System? Gibt es vielleicht nicht hier und da Gesetzeslücken, durch die Fluggesellschaften eines Landes, das sich auf der schwarzen Liste befindet, über andere Länder oder Inseln operieren könnten? Wir haben einige Beispiele hierfür gesehen.
Abschließend bin ich ebenfalls der Meinung, dass wir auf eine weltweite schwarze Liste hinarbeiten sollten. Es würde mich interessieren, welche Anstrengungen Sie zusammen mit Ihren Kolleginnen und Kollegen aus anderen Ländern, z.B. auf ICAO-Ebene unternommen haben, um solch eine Liste in die Realität umzusetzen.
Gesine Meissner, im Namen der ALDE-Fraktion. – Frau Präsidentin! Wir haben im Moment einen Stillstand am Luftfahrthimmel – das wissen wir, es wurde gerade erwähnt. Wir werden demnächst darüber sprechen, wie man dort Abhilfe schaffen kann. Es ist sogar zu befürchten, dass – gerade was wirtschaftliche Dinge angeht – Luftfahrtgesellschaften demnächst noch größere Probleme haben werden. Das muss natürlich nicht die Sicherheit beeinflussen.
Es geht hier um die Sicherheit im Luftverkehr für europäische Passagiere. Für uns in Europa ist es eine große Errungenschaft, dass man sich frei bewegen kann und dass man als Verbraucher frei entscheiden kann, wie man sich fortbewegen will, bei welchen Fluggesellschaften man buchen möchte und welche nicht. Um sich frei entscheiden zu können, ist es natürlich notwendig, dass man die entsprechenden Informationen auch tatsächlich bekommt.
Jetzt haben wir gerade schon gehört, dass wir diese Schwarze Liste schon seit 2006 haben und man im Prinzip darüber informiert sein sollte, ob man sicher ankommen kann oder nicht. Für mich ist wirklich die Frage – ähnlich wie das schon Frau De Veyrac und Herr El Khadraoui gesagt haben –, ob nicht tatsächlich Lücken im System bestehen, ob man bezogen auf die Sicherheit wirklich immer alle Informationen bekommt, die man braucht. Wir wollen eben, dass alle Menschen, die hier in Europa fliegen, auch heil befördert werden und heil ankommen.
Letztlich spielt hinsichtlich der Sicherheit auch mit eine Rolle, zu wissen, ob eine Fluggesellschaft finanzstark ist. Die Fluggesellschaften müssen regelmäßig bei ihren nationalen Behörden beantragen, dass sie im europäischen Luftraum auch wirklich zugelassen werden, und dabei wird nicht nur geprüft, ob sie ihre Sicherheitsverpflichtungen wirklich wahrnehmen, alle erforderlichen Checks machen und sicher transportieren können, sondern auch, ob sie finanzstark genug sind, um dauerhaft im Transportgeschäft bleiben zu können. Soweit ich weiß, hatten wir bis jetzt noch keine europäische Fluggesellschaft auf einer Schwarzen Liste. Tatsächlich hatten wir aber trotzdem, gerade im letzten Jahr, den Vorfall bei SkyEurope. Da hatten also europäische Bürger bei einer europäischen Fluggesellschaft gebucht, hatten aber keine Informationen darüber, dass diese Gesellschaft kurz vor der Pleite stand. Sie sind geflogen, sie sind gestrandet und hatten also entsprechend keine Informationen, die sie geschützt hätten.
Da stellt sich mir tatsächlich die Frage – auch wenn die Kommission sagte: wir haben die Informationen und wir veröffentlichen sie, es gibt eine Pflicht zur Veröffentlichung –, warum das zum Beispiel nicht bekannt war. Haben wir tatsächlich die Gewähr, dass immer alles, was Passagiere wissen müssen und was erforderlich ist, auch weitergegeben wird? Darauf hätte ich gerne generell in der Debatte noch eine Antwort.
Eva Lichtenberger, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Das Parlament hat sehr viel Initiative gezeigt, als es damals darum ging, diese Schwarze Liste zu erstellen, und zwar in einer verantwortungsvollen Art, nämlich so, dass sie möglichst viel Sicherheit für Konsumenten bietet. Allerdings – und das ist jetzt auch Thema – gilt es zu klären, ob uns das beim derzeitigen Stand wirklich hinreichend gelungen ist.
Meine erste Frage, die ich hierzu stellen möchte, lautet: Die Information über das Internet ist zugänglich, aber bei den unterschiedlichen Airlines nicht immer ganz so leicht. Ich habe das selbst ausprobiert. Es ist nicht immer sofort zu finden, z. B. wenn es um Flugverbindungen geht, bei denen in der Folge ein Drittstaat angeflogen wird – dann haben wir hier ein Problem.
Die zweite offene Frage, und das würde mich interessieren: Wie schauen die Erfahrungen beim wet leasing aus? Da hat es ja große Befürchtungen gegeben, dass das ein Einfallstor für nicht ganz zuverlässige Unternehmen werden könnte. Hat sich da etwas positiv oder negativ gezeigt?
Dritter, sehr wichtiger Punkt: Hatte diese Regelung der Schwarzen Liste einen präventiven Effekt auf Fluggesellschaften, so dass diese – vor allem auch außereuropäische – sich mehr an Sicherheitsbestimmungen gehalten haben? Und wie funktioniert die selektive Genehmigung für wenige Maschinen bestimmter Fluglinien, die nur mit manchen Maschinen nach Europa kommen dürfen?
Ryszard Czarnecki, im Namen der ECR-Fraktion. – (PL) Frau Präsidentin, Herr Piebalgs! Ich hoffe, bin mir jedoch keineswegs sicher, ob die Auswirkungen des Vulkanausbruchs in Island nicht zufällig auf europäische Fluggäste umgelegt werden, wenn wir über Ticketpreise sprechen. Da haben Sie natürlich Recht, dass diese Ausfälle im Luftverkehr wahrscheinlich durch höhere Ticketpreise ausgeglichen werden. Es lohnt sich, dies zur Verteidigung der Interessen der europäischen Verbraucher zu erwähnen. Das Europäische Parlament berät sich erneut über diese Angelegenheit. Das zeigt, wie wichtig uns diese Anglegenheit ist. Ich habe vor ein paar Monaten bereits darüber gesprochen. Viele von Ihnen haben damals ebenfalls darüber gesprochen, und ich erinnere mich an die vorangegangene Legislaturperiode, als wir ebenfalls sehr offen über dieses Thema diskutiert haben. Nach allem, was gesagt wurde, habe ich persönlich darüber nachgedacht. Ein Journalist der einflussreichsten Zeitung in Polen fragte mich, „Was macht ihr eigentlich im Europäischen Parlament? Es ist doch im Grunde nur eine unwichtige Angelegenheit.“ Erst jetzt sind die Medien darauf aufmerksam geworden, dass dies eine sehr wichtige Frage ist, eine Frage der Sicherheit und eine absolut elementare Frage vom Standpunkt der Interessen europäischer Bürgerinnen und Bürger, Steuerzahler, Wähler und Verbraucher aus betrachtet.
Es ist nicht normal, dass wir wissen, wie die schwarze Liste in der Europäischen Union aussieht, dass wir jedoch nicht wissen, wie sie außerhalb der Europäischen Union aussieht. Dies ist eine völlig schizophrene Situation.
Nun zur letzten und einer sehr wichtigen Angelegenheit: Es darf nicht sein, dass europäische Fluggäste für Sicherheit extra bezahlen - hier handelt es sich schließlich um eine Angelegenheit für Staaten und Regierungen.
Mathieu Grosch (PPE). - Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Die Schwarze Liste war so gesehen eine interessante Errungenschaft dieses Parlaments unter Federführung von Christine De Veyrac und den Kollegen der vorhergehenden Legislaturperiode.
Die Schwarze Liste kann Gesellschaften, Länder oder Flugzeuge betreffen, und ich glaube, dass in dem Zusammenhang die gestellten Fragen etwas präziser von der Kommission zu beantworten wären, besonders wenn es darum geht, wie in verschiedenen Ländern das Mitspracherecht der Gesellschaften aussieht, und darum, warum und wieso diese Prozedur im Zusammenhang mit einzelnen Flugzeugen läuft.
Die weitere Entwicklung ist für uns auch wichtig. Wir haben bereits in der Debatte vor einigen Jahren erklärt, dass es für uns wichtig bleibt, dass die Kommission die Weiterverfolgung dieser Akte und dieser Maßnahmen in der Kommunikation mindestens in Richtung Parlament verbessert, weil für uns einige Fragen offen bleiben, nicht zuletzt die Kontrolle der Fluggesellschaften bzw. der Flugzeuge, die plötzlich einmal unter einem anderen Namen fliegen könnten, und in Anbetracht dessen, dass ja heute besonders die Entscheidungen, die in letzter Minute erfolgen könnten, auch eine gewisse Transparenz verlangen.
Damit komme ich zum für mich wichtigsten Punkt, nämlich der Information. Wir sind insgesamt der Meinung – und ich glaube, das gilt quer durch die Fraktionen –, dass die Bürger und die Passagiere das Recht haben und dementsprechend die Verpflichtung bestehen müsste, dass die Gesellschaften systematisch über die Schwarzen Listen informieren, dass diese Informationen ganz problemlos an den Flughäfen erhältlich sind, nicht zuletzt auch in den Reiseagenturen, und dass besonders wenn „gewisse Länder“, die heute bereits für Probleme bekannt sind, angeflogen werden, in den Reiseagenturen darauf hingewiesen wird, welche Gesellschaften problematisch sind, wenn es Umbuchungen gibt.
Das Ziel für uns ist, dass sich diese Maßnahme, die im Wesentlichen bereits jetzt die Sicherheit verbessert hat, nicht nur auf Europa und europäische Passagiere erstreckt, sondern weltweit gültig wird.
Fiona Hall (ALDE). – Frau Präsidentin! Ich möchte eine Angelegenheit ansprechen, die in engem Zusammenhang mit der Luftfahrtsicherheit steht und die Notwendigkeit, die Effizienz der schwarzen Liste der EU zu optimieren, unterstreicht.
Im Dezember 2008 hat der Rat endgültig den EU-Verhaltenskodex bezüglich der Verbringung von Waffen angenommen. Dieser Kodex regelt den Export von Militärtechnologie und -gütern aus der EU. Es bestehen jedoch Bedenken, dass sich nicht alle Waffen exportierenden Länder der EU an diesen Kodex halten und dass Krisengebiete nach wie vor mit europäischen Waffen versorgt werden.
Eine Maßnahme war bei der Einschränkung der illegalen Bereitstellung von Waffen jedoch sehr effektiv, nämlich die schwarze Liste der Luftfahrt der EU. Eine schwedische Studie aus dem Jahr 2008 hat ergeben, dass die in die Verbringung von Waffen in Krisengebiete verwickelten Luftfrachtbetreiber dieselben sind wie diejenigen, die gewöhnlich gegen Luftfahrtsicherheitsstandards verstoßen.
Es überrascht vielleicht nicht, dass fragwürdige Betreiber mit einer laxen Einstellung zur Sicherheit auch als fragwürdige Betreiber im Hinblick auf die von ihnen beförderten Frachten angeht, enttarnt werden sollten. Aber die glückliche Fügung in diesem Zusammenhang ist, dass die Maßnahmen zur Gewährleistung einer strikten Kontrolle von Flugzeugen, Maßnahmen, die dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger Europas dienen, auch dazu beitragen, die Bürgerinnen und Bürger anderer Länder, insbesondere in Afrika, vor der Zerstörung zu schützen, die stattfindet, wenn Konflikte von im Überflüss verfügbaren Handfeuer- und leichten Waffen geschürt werden.
Deshalb möchte ich Kommissar Piebalgs als Kommissar für Entwicklung darum bitten, sich persönlich in die Bemühungen der Kommission einzubringen, um sicherzustellen, dass die schwarzen Listen effektiv und systematisch umgesetzt werden.
Marian-Jean Marinescu (PPE). – (RO) Die schwarze Liste unsicherer Fluggesellschaften ist eine Maßnahme zum Schutz europäischer Fluggäste, die ich sehr begrüße. Die Liste muss sowohl von der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten als auch insbesondere von Reiseveranstaltern weitreichend bekannt gemacht werden. Genaugenommen läuft das Ganze auf den guten Glauben und den guten Willen von Reiseveranstaltern und Reisebüros hinaus.
Andererseits muss eine Lösung für das Szenario gefunden werden, bei dem ein bestimmtes Urlausbziel nur von unsicheren Fluggesellschaften angeflogen wird. Sehr viele der Fluggesellschaften auf der schwarzen Liste fliegen Ziele in Entwicklungsländern in Afrika, Südostasien und Mittelamerika an. Dies wirft eine berechtigte Frage auf: In welchem Maße kann ein fairer Wettbewerb zwischen großen Fluggesellschaften aus Europa, den USA und dem Nahen Osten und kleinen Beförderern, die ihren Sitz in diesen Entwicklungsländern haben, nach wie vor garantiert werden?
Im Hinblick darauf bin ich der Meinung, dass wir darüber nachdenken müssen, wie die Europäische Union die Entwicklung dieser Länder durch die Verbesserung der Sicherheit ihrer Flüge unterstützen könnte, statt sie mittels eines Verbots vom Markt zu drängen. So könnte die Europäische Union eine Ehrenverpflichtung erfüllen, indem sie auch die nachhaltige Entwicklung des Lufttransportsektors in diesen weniger begünstigten Staaten unterstützt.
Jörg Leichtfried (S&D). - Frau Präsidentin! Ich hätte eine generelle Anmerkung und dann zwei bis drei Fragen, je nachdem, wie viel Zeit Sie mir zugestehen. Die generelle Anmerkung lautet wie folgt: Ich finde es beinahe skurril, dass wir als sozialdemokratische Fraktion in der jetzigen Situation in drei Luftsicherheitsberichten insgesamt neun Minuten Redezeit bekommen haben. Natürlich gibt es morgen diese Sondersitzung, aber ich glaube, es wird Zeit, dass sich dieses Haus vermehrt um Dinge kümmert, die die Menschen wirklich betreffen, und vielleicht bei künstlich aufgewerteten Debatten etwas zurückschraubt.
Zu den Fragen selbst, Herr Kommissar – für mich das Wichtigste: Was ist mit diesen code-share flights, mit diesen Flügen, die unter einer europäischen Fluggesellschaft geführt werden, die dann jedoch irgendeine andere Fluggesellschaft, sogar solche, die auf einer Schwarzen Liste stehen, durchführen kann? Was geschieht hier, um die Menschen zu informieren, die fliegen müssen? Das ist eine Frage, die mir sehr unter den Nägeln brennt, und ich würde erwarten, dass Sie diese beantworten. Ich bleibe bei dieser einen Frage.
Franz Obermayr (NI). - Frau Präsidentin! Nachdem die Luftsicherheit angesprochen wurde und übermorgen auch über die Europäische Agentur für Flugsicherheit gesprochen und abgestimmt werden soll, nutze ich die Gelegenheit, um eine andere Problematik anzuschneiden.
Luftsportler in Österreich und in anderen Mitgliedstaaten sind damit konfrontiert, dass existenziell wichtige Entwürfe von Regelungen für diesen Sport ausschließlich in englischer Sprache vorhanden sind. Die betroffenen Sportler sprechen häufig ein ausgezeichnetes Englisch, dennoch ist es oft nicht leicht, ein an sich schon komplexes Thema in einem Fachjargon in einer anderen Sprache zu verstehen. Die Mitgliedstaaten versuchen in der Folge, bei der EU Expertenstellungnahmen einzuholen. Ein vermeidbarer Aufwand, wie ich meine, wären die Regelungen in den entsprechenden Sprachen verfügbar. Ich ersuche darum, die Entwürfe zu existenziell wichtigen Verordnungen für Luftsportler jedenfalls auch auf Deutsch und Französisch, also in den zwei weiteren Arbeitssprachen, verfügbar zu machen.
Silvia-Adriana Ţicău (S&D). – (RO) Die schwarze Liste, die am 30. März dieses Jahres aktualisiert wurde, umfasst 278 Fluggesellschaften aus 17 Ländern. Die EU muss ihr technisches und verwaltungstechnisches Potenzial ausbauen, um die Einhaltung der nötigen Zivilluftfahrtnormen sicherzustellen, damit ausschließlich Fluggesellschaften, die die internationalen Sicherheitvorschriften einhalten, Flüge in der Europäischen Union betreiben können. Gleichzeitig müssen wir jedoch Drittländer dabei unterstützen, ihre Sicherheitsstandards in der Zivilluftfahrt zu verbessern.
Die zuständigen Behörden in Drittländern müssen ihre Möglichkeiten zur Überwachung der Fluggesellschaften, denen sie Lizenzen ausstellen, verbessern. Die in der Europäischen Union für Betreiber aus Drittländern durchgeführte Flugsicherheitsanalyse wird auch am Boden durchgeführte Überprüfungen der Flugzeuge dieser Gesellschaften umfassen, wobei Nachweise schwerwiegender Vorkommnisse und Unfälle im Zusammenhang mit Fluggesellschaften im vergangenen Jahr berücksichtigt werden. Fluggästen müssen jedoch über den gesamten Verlauf ihrer Reiseroute hinweg entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt werden, einschließlich Informationen über alle Fluggesellschaften, mit denen sie im Verlauf ihrer Route reisen werden. Diese Informationen sollten spätestens beim Kauf des Tickets zur Verfügung gestellt werden.
Andris Piebalgs, Mitglied der Kommission. – Frau Präsidentin! Ich möchte mich für die Fragen bedanken. Diese haben auf alle Fälle gezeigt, dass dieses Haus das Konzept der schwarzen Liste stark befürwortet. Ich verspreche Ihnen, im Namen von Vizepräsident Kallas, dass wir unseren Austausch mit dem Parlament bezüglich dieser Angelegenheiten verbessern werden.
Ich verspreche Ihnen auch, dass alle gestellten Fragen zur Erstellung einer schriftlichen Antwort weitergeleitet werden, denn wenn ich nun beginne, alle Fragen zu beantworten, wird mir dies in den verbleibenden eineinhalb Minuten mit Sicherheit nicht gelingen. Ich werde daher auf einige davon eingehen, aber nicht, weil ich nicht in der Lage wäre, alle zu beantworten.
Erstens, internationale Aspekte: Die Kommission unternimmt z.B. alle möglichen Anstrengungen zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit mit Drittländern, indem sie Staaten dazu ermutigt, an den Sicherheitsüberprüfungen von Luftfahrzeugen aus Drittländern teilzunehmen, an dem sich alle 40 Staaten in Europa beteiligen, aber auch durch technische Unterstützungsprojekte, um die weltweiten Standards zu erlangen.
Wir arbeiten auch sehr eng mit der ICAO zusammen. Wir haben an der ICAO-Konferenz für Sicherheit auf hoher Ebene Ende März in Montreal teilgenommen und verhandeln gegenwärtig des Weiteren ein Memorandum für eine zusätzliche Erweiterung der Zusammenarbeit mit der ICAO. Sie haben Recht. Wir benötigen einen globalen Ansatz im Hinblick auf diese Angelegenheit, wir sollten die Folgen, die sich aus dem Ansatz einer schwarzen Liste für andere Länder ergeben, jedoch nicht unterschätzen.
Ich werde ein Beispiel aus Indonesien erwähnen, zu dem eine Frage gestellt wurde. Indonesien hat große Anstrengungen unternommen, um sein Luftfahrtsystem und die einschlägigen Rechtsvorschriften, die Organisation der Luftfahrtbehörde und infolgedessen die Zertifizierungsverfahren, ein Überblick über die in diesem Land registrierten Fluggesellschaften, zu modernisieren. Bisher hat das Land gezeigt, dass es im Falle von vier Fluggesellschaften bedeutende Verbesserungen erzielt hat. Garuda, Airfast, Mandala und Premier. Diese wurden mit Unterstützung der Kommission und auch der Mitgliedstaaten und der Industrie erzielt. Dies ist ein Prozess, der entsprechende Mittel erforderlich macht, aber die Kommission arbeitet sehr eng mit diesen Behörden und Fluggesellschaften in diesem Land zusammen, um weitere positive Entwicklungen voranzutreiben. Unser Ansatz ermutigt Länder definitv dazu, ihr Konzept der Luftfahrtsicherheit zu ändern, und dies ist lediglich ein Beispiel.
Abschließend möchte ich etwas zu einem besonders wichtigen Thema sagen, das angesprochen wurde, nämlich zur Information der Verbraucher. Reisebüros müssen Fluggäste zum Zeitpunkt der Buchung mündlich und/oder schriftlich informieren. Des Weiteren fordern Reisebüros von Fluggästen oftmals, dass diese auf ihr Recht auf eine spätere Entschädigung verzichten, wenn sie einwilligen, mit einer verbotenen Fluggesellschaft zu reisen, aber ich beantworte gerne alle diese Fragen auch schriftlich, da ich sehe, dass ich am Ende meiner Redezeit angelangt bin, Frau Präsidentin.
Die Präsidentin. − Die Aussprache ist geschlossen.
Franz Obermayr (NI). - Frau Präsidentin! Ich melde mich gemäß Artikel 173 der Geschäftsordnung wegen eines Vorfalls, der sich hier vor wenigen Minuten ereignet hat, und zwar während des Tagesordnungspunkts der Ausführungen von einer Minute. Zu diesem Zeitpunkt – während Sie ihn aufgerufen haben bzw. während er tatsächlich hier war – hat sich Hans-Peter Martin an unserem Platz vorbeibewegt. Auf unsere humorvolle Frage, ob er seine Rede verschlafen habe, nahm Herr Martin hier Haltung an, schlug die Hacken zusammen und grüßte mit dem Hitlergruß.
Frau Präsidentin, das ist untragbar, das ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die Sitten des Hauses nach Artikel 9 und ich ersuche Sie daher, gegen dieses ungebührliche und untragbare Verhalten einen entsprechenden Ordnungsruf auszusprechen. Ich ersuche Sie auch, zu überprüfen, ob dieses Verhalten über die Aufzeichnungen in diesem Zusammenhang dokumentierbar ist. Es ist untragbar. Auch wenn es eine so genannte humorvolle Provokation sein sollte, haben Scherze dieser Art hier in diesem Haus nichts verloren!
Die Präsidentin. − Herzlichen Dank für den Hinweis. Wir werden ihm entsprechend nachgehen und schauen, was dort vorgefallen ist.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)
Bogdan Kazimierz Marcinkiewicz (PPE), schriftlich. – (PL) Frau Präsidentin! Bezugnehmend auf die von Herrn Simpson gestellten Fragen möchte ich die Kommission bitten, zu erläutern, welche neuen Prinzipien und Pläne diese in Verbindung mit der Sicherstellung der Sicherheit von Fluggästen aus Mitgliedstaaten vorsieht, die mit Fluggesellschaften reisen, die Inlandsflüge in Lufträumen unternehmen, die nicht der Rechtsprechung der Europäischen Union unterliegen und die häufig gegen Vorschriften verstoßen und somit Fluggäste gefährden. Ich schlage vor, dass die Kommission mittels der Bemühungen der Hohen Vertreterin eine internationale Vereinbarung bezüglich dieser Angelegenheit erarbeiten sollte, die als Garantie unserer allgemeinen Sicherheit dienen würde. Darüber hinaus würde ich mir wünschen, dass die schwarze Liste genaue Informationen über die Fluggesellschaften zur Verfügung stellt, die umfassende Daten und Statistiken beinhalten und die Risiken sowohl im Hinblick auf die Sicherheit als auch den Komfort aufzeigen und denen Fluggäste ausgesetzt sind.
Artur Zasada (PPE), schriftlich. – (PL) Die heutige Diskussion ist für die Sicherheit von Fluggästen, die Flüge in der Europäischen Union antreten, fraglos äußerst wichtig. Ich freue mich über die Tatsache, dass die EU-Mitgliedstaaten die ICAO-Standards auf dem Gebiet der Prinzipien und Techniken des internationalen Luftverkehrs einhalten. Es ist jedoch offensichtlich, dass der Luftverkehr nicht ausschließlich auf den Luftraum der Europäischen Union begrenzt ist. Es stellt sich daher eine Frage: Wie können wir die Sicherheit von Bürgerinnen und Bürgern der EU außerhalb der Hoheitsgebiete der EU gewährleisten? Meiner Meinung nach sollte die Europäische Kommission Länder außerhalb der Gemeinschaft dazu auffordern, zusammenzuarbeiten, um eine schwarze Liste nach EU-Standards ins Leben zu rufen, oder auch eine Führungsrolle bei der Einführung einer globalen schwarzen Liste spielen. Darüber hinaus möchte ich die Aufmerksamkeit auf ein mögliches Problem lenken: Wenn die Kommission eine Fluggesellschaft überwacht, die auf der schwarzen Liste steht, überwacht sie auch die gesamte Flotte dieser Gesellschaft genau? Es könnte nämlich sein, dass ein Flugzeug von einer Fluggesellschaft, die auf der schwarzen Liste steht, nicht eingesetzt wird, dieses Flugzeug jedoch von einer anderen Gesellschaft, die einzelne Flugzeuge chartert, mit einer anderen Livree eingesetzt wird.