Die Präsidentin. − Als nächster Punkt folgt der Bericht von Jörg Leichtfried im Namen des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Luftsicherheitsentgelte
Jörg Leichtfried, Berichterstatter. − Frau Präsidentin! Im Bereich der europäischen Luftfahrtsicherheit und der Luftfahrtsicherheitsgebühren haben wir derzeit ein bisschen die Situation, dass jeder tut, was er will. Keiner macht es wirklich richtig. Aber wir müssen dann dafür zahlen. Das ist etwas, was eigentlich nicht hinzunehmen ist, und dieser Bericht zielt darauf ab, die Dinge zu ändern. Was ändert er konkret, und was möchte er ändern?
Ich möchte gleich vorausschicken, dass bei fast allen Punkten – und ich möchte mich bei den Kolleginnen und Kollegen bedanken – die einhellige Auffassung besteht, dass der Bericht mehr Transparenz schaffen möchte. Transparenz bedeutet, dass einerseits Fluglinien in Zukunft in der Lage sein sollen, die Informationen zu bekommen, mit denen sie nachvollziehen können, was ihnen von den Flughäfen an Sicherheitsentgelten wirklich vorgeschrieben wird, für was es ist, ob es zuviel ist – was derzeit manchmal noch vorkommt –, und als nächster Schritt, dass natürlich auch die Passagiere nachvollziehen können, was ihnen die Fluglinien vorschreiben. Auch hier habe ich den Verdacht, dass die Transparenz der Fluglinien manchmal bewusst eingeschränkt wird, auch wenn sie sich sehr darum bemühen, wie sie sagen.
Ein Punkt, der dabei wichtig ist, ist folgender: Es gibt in ganz Europa unterschiedliche Systeme, wie Sicherheitseinrichtungen finanziert werden. Es gibt Staaten, die haben das rein steuerlich finanziert. Es gibt Staaten, in denen ausschließlich der Endverbraucher zahlt, und es gibt Staaten, die ein Mischsystem haben.
Unsere Absicht war, dafür zu sorgen, dass diese Systeme beibehalten werden dürfen. Wir wollen keinem Mitgliedstaat vorschreiben, wie Sicherheitsgebühren finanziert werden sollen, wir wollen nur dafür sorgen, dass der, der zahlt, am Ende weiß, was er bezahlt hat.
Es gibt oder gab unterschiedliche Auffassungen darüber, welche Flughäfen dabei sein sollten, und wir haben uns dafür entschieden, es geht um Sicherheit. Es geht nicht um Verdienst und nicht um Gewinne, es geht um Sicherheit. Und deshalb haben wir uns dafür entschieden, dass alle Flughäfen, die kommerziell betrieben werden, dabei sein sollten, und ich denke, auch das war die richtige Entscheidung.
Schließlich sind wir zu einem Punkt gelangt, zu dem hier im Plenum sehr große Einstimmigkeit herrscht, nämlich dass wir einen Unterschied machen sollen zwischen den Gebühren bei Sicherheitseinrichtungen, Sicherheitsmaßnahmen, die im EU-Regelwerk beinhaltet sind, und Gebühren für Sicherheitsmaßnahmen, die darüber hinausgehen, die so genannten more stringent measures.
Wir sagen, bei allem, was in den EU-Rahmen fällt, bleibt es dabei, wie es ist; jeder Mitgliedstaat kann tun, was er für richtig hält. Wenn aber darüber hinaus Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, dann haben das diese Mitgliedstaaten selbst zu finanzieren. Das soll einerseits dafür sorgen, dass damit vorsichtig umgegangen wird, dass nicht jede Sicherheitsmaßnahme sofort ergriffen wird, ohne zu überlegen, ob sie wirklich notwendig ist, dass auch mit überlegt wird, was das für die Passagiere bedeutet, was es für die Fluggesellschaften und die Flughäfen bedeutet.
Andererseits sollte auch sichergestellt werden, dass auch in dieser Frage ein Prinzip umgesetzt wird, nämlich dass Sicherheit auch eine öffentliche Aufgabe ist. Die Anschläge auf Fluglinien gelten in der Regel nicht den Fluglinien, sie gelten den Staaten, aus denen diese Fluglinien kommen, und deshalb meinen wir auch, dass im Prinzip Sicherheit immer noch öffentliche Aufgabe ist und deshalb auch öffentlich finanziert werden muss.
Ich darf noch kurz zu den Anträgen, die eine unglaublich hohe Anzahl erreicht haben – nämlich insgesamt drei –, etwas sagen: Ich denke, die sind alle sehr gerechtfertigt und gut begründet. Ich würde insbesondere zu den zwei grünen Anträgen meinen, dass sie sehr unterstützenswert sind, nicht, weil Frau Lichtenberger neben mir sitzt, sondern weil sie Sozialbedingungen für die Bediensteten auf den Flughäfen beinhalten. Ich denke, das ist ganz wichtig, insbesondere in Zeiten, in denen Fluggesellschaften und Flughäfen unter Druck stehen.
Andris Piebalgs, Mitglied der Kommission. – Frau Präsidentin! Der Vorschlag einer Richtlinie für Luftfahrtsicherheitsgebühren ist das Ergebnis der Aussprache über die Finanzierung der Luftfahrtsicherheit, die seit 2001 aktuell ist. Sie ist die Folge steigender Kosten für die Sicherheit, die seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 zu beobachten sind, sowie der Einführung von EU-Rechtsvorschriften für die Luftfahrtsicherheit.
Mit ihrer Gesetzesvorlage beabsichtigt die Kommission die Einführung eines transparenten und nicht diskriminierenden Rahmens zur Erhebung von Luftfahrtsicherheitsgebühren in Europa. Darüber hinaus ist die Kommission der Auffassung, dass Luftfahrtsicherheitsgebühren in Absprache mit Flughafennutzern festgelegt werden und kostenbezogen sein sollten. Ich möchte Herrn Leichtfried für seine fantastische Arbeit an diesem Bericht gratulieren und mich darüber hinaus bei den Mitgliedern des TRAN-Ausschusses bedanken, die ebenfalls zu diesem Bericht beigetragen haben.
Ich glaube, dass der Bericht genau in die von der Kommission beabsichtigte Richtung geht, und ich begrüße die Unterstützung für den Vorschlag der Kommission.
Ich möchte lediglich zwei spezielle Angelegenheiten hervorheben, die in diesem Bericht behandelt werden. Erstens führt der Bericht ein wirklich neues Element ein, nämlich die wichtige und manchmal sehr kontroverse Frage, wer für die Luftfahrtsicherheit bezahlt. Nun, der Vorschlag der Kommission hat sich nicht mit dieser Angelegenheit befasst und der Grund dafür ist, dass nahezu alle Mitgliedstaaten darauf bestehen, dass sie sich nicht in der Lage sehen, Verpflichtungen diesbezüglich einzugehen, obwohl sie zugeben, dass die öffentliche Finanzierung der Luftfahrtsicherheit genehmigt werden sollte.
Die Wahl sollte daher unserer Ansicht nach den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen bleiben und somit das Subsidiaritätsprinzip geregelt werden.
Unter Berücksichtigung dessen und im Hinblick auf die Position, die in dem zur Annahme vorgelegten Bericht umrissen wird, möchte die Kommission anmerken, dass der Änderungsantrag 32, der Mitgliedstaaten dazu verpflichten würde, striktere Maßnahmen zu finanzieren, zu ernsthaften Diskussionen mit dem Rat über diese vorgeschlagene Richtlinie führen wird. Ich bin jedoch davon überzeugt, dass der Berichterstatter all dies wusste und diese Auseinandersetzung mit dem Rat erwartet hat.
Die zweite Angelegenheit dient mehr der Klarstellung und bezieht sich auf die Bewertung der Auswirkungen, die vor weiteren Luftfahrtsicherheitsmaßnahmen unter der Rahmenregelung durchgeführt werden muss. Dies ist definitiv eine äußerst gerechtfertigte Maßnahme, aber ich möchte, dass Sie wissen, dass wir bereits über einige Mechanismen verfügen und wir uns nicht selbst überlasten sollten.
Zunächst einmal gibt es die Beratende Gruppe der Interessenvertreter für die Luftfahrtsicherheit, die sich u.a. aus Vertretern der Luftverkehrsindustrie zusammensetzt, und sie ist voll und ganz in die Konzeptionierung vorgeschlagener Maßnahmen bezüglich der Luftfahrtsicherheit eingebunden.
Zweitens, das Regelungsverfahren mit genauer Überprüfung stellt sicher, dass das Parlament von seinem Vetorecht Gebrauch machen kann, wenn es dies für angemessen erachtet.
Vielen Dank für diesen hervorragenden Bericht. Wir freuen uns sehr darauf, mit dem Berichterstatter und dem Parlament zusammenzuarbeiten und weitere Fortschritte bezüglich dieser Angelegenheit zu erzielen.
Hans-Peter Martin (NI). - Frau Präsidentin! Es tut mir leid, dass ich das Plenum belästigen muss, aber nach Artikel 151 sehe ich mich gezwungen, eine persönliche Bemerkung zu machen. Ich wurde vorhin angesprochen. Das ist so typisch, wenn Sie in Österreich leben. Da gibt es eine Gruppe, die nach internationalen Standards als rechtsradikal einzustufen ist. Die haben Parteiführer, die irgendwelche Gesten in der Luft machen und im Nachhinein nichts sagen. Das sind auch Leute, die es nicht ertragen, bei demokratischen Wahlen geschlagen zu werden, dann aber jede Form von Handschlag oder Kontakt verweigern. Winkt man ihnen dann zu, können sie daraus nur eines erkennen, nämlich das, worin sie wirklich Erfahrung haben, den Hitlergruß.
Das sind natürlich schon Probleme, die einfach zeigen, dass es meiner Heimat leider bisher nicht gelungen ist, die Vergangenheit aufzuarbeiten, dass wir es nicht nur mit einer rechtsradikalen Partei zu tun haben, die schon Vertreter hat, sondern bald mit zweien. Ich möchte einfach nochmals klarstellen: Wir sind die Demokraten. Da drüben sitzen die Rechtsradikalen. Und ich bin stolz darauf, einer politischen Gruppe anzugehören, die es geschafft hat, einen entscheidenden Beitrag zu leisten, dass wir noch keine rechtsradikale Fraktion in diesem Parlament haben und hoffentlich nie eine bekommen werden. Die Antwort ist nämlich mehr Demokratie und nicht mehr Rechtsradikalität, Menschenfeindlichkeit und zynische Menschenverachtung. Das sind die Herren, die mich schon in die Psychiatrie gewünscht haben, weil sie es nicht ertragen können, dass sie Wahlen auf demokratische Art und Weise verlieren.
Die Präsidentin. − Zu einer persönlichen Bemerkung nach Artikel 151 sind Fragen mit der blauen Karte nicht zugelassen. Insofern ist Ihre Wortmeldung zu diesem Punkt so nicht möglich.
Zoltán Balczó (NI). – (HU) Dies ist eine „Blue-Card“-Frage gemäß Artikel 149 Absatz 8 GO an den vorangegangenen Redner. Ich hätte gerne eine halbe Minute, um eine Frage zu stellen.
Ioan Mircea Paşcu (S&D). – Frau Präsidentin! Diese Intervention - die absolut akzeptabel ist - stört die Aussprache über ein Thema. Ich würde vorschlagen, dass sie diese Art von Angelegeneheit zwischen den Berichten einfügen.
Die Präsidentin. − Herzlichen Dank! Wir werden mit der Aussprache jetzt fortfahren. Die persönliche Erklärung habe ich deshalb zugelassen, weil der vorangegangene Geschäftsordnungsantrag sich unmittelbar auf Herrn Hans-Peter Martin bezog. Wir setzen jetzt die Aussprache fort und werden uns ihr auch mit voller Konzentration widmen.
Artur Zasada, im Namen der PPE-Fraktion. – (PL) Frau Präsidentin! Zu Beginn möchte ich dem Berichterstatter, Herrn Leichtfried, zu einem großartigen Bericht und für eine ideale Zusammenarbeit während unserer Arbeit an diesem Dokument danken.
Wir mussten vier Fragen beantworten, aber zunächst einmal mussten wir die Aufgabe festlegen, nämlich die Wahrung der Interessen von Fluggästen, und dies war der wichtigste Teil unserer Arbeit. Die vier Fragen, die wir uns selbst gestellt haben, waren eine Sache der Beantwortung einer Frage bezüglich der Transparenz, oder welchen Gruppen es erlaubt sein sollte, Teil des Verfahrens zu sein. Es war eine Frage bezüglich des Anwendungsbereichs der Richtlinie, oder an welchen Flughäfen die Richtlinie angewandt werden kann. Es gab eine sehr wichtige Frage bezüglich der Finanzierung, die die Kommission nicht beantworten konnte. Wir haben jedoch zusammen mit Herrn Leichtfried eine Lösung gefunden und ich bedanke mich bei ihm speziell dafür. Ich spreche über die strikteren Maßnahmen, die von den Mitgliedstaaten finanziert werden sollten.
Eine weitere Angelegenheit betraf die Befugnisse der unabhängigen Aufsichtsbehörde bei der Einführung von Gebühren im Zusammenhang mit der Luftverkehrssicherheit. Während unserer Arbeit haben wir einen gemeinsamen Standpunkt erlangt, den ich als sehr ehrgeizig betrachte. Heute werden der Rat und die Kommission herausgefordert. Ich bin der Meinung, dass wir als Fluggäste, und im Gegensatz zu Passagieren auf Schiffen, in Autos und in Zügen, nicht für diese Sicherheit zu bezahlen haben. Dies ist eine Geste in Richtung des Rats, ein Kompromiss, und ich erwarte heute eine gleichermaßen ehrgeizige Positionierung des Rates.
Saïd El Khadraoui, im Namen der S&D-Fraktion. – (NL) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Kommissar! Ich möchte mich zu Beginn beim Berichterstatter für eine ausgezeichnete Stück Arbeit bedanken, einige würden es vielleicht sogar eine fantastische Arbeit nennen. Vielen Dank dafür und vielen Dank auch denjenigen, die dazu beigetragen haben.
Darf ich Sie nur kurz daran erinnern, dass das Problem der Finanzierung nicht neu ist. Dieses Dossier ist genau genommen bereits seit der Zeit in Arbeit, als wir infolge der Anschläge vom 11. September 2001 eine europäische Verordnung zur Anwendung von Sicherheitsmaßnahmen auf europäischer Ebene angenommen haben. Das Europäische Parlament hat von Anfang an immer betont, dass das Problem der Finanzierung ein ernsthaftes ist und dass wir eine europäische Lösung dafür finden müssen. Der Rat hat dies jedoch immer verhindert. Im Anschluss an diese Aussprache sollten wir erneut an den Rat appellieren, die mit uns in der Vergangenheit getroffenen Vereinbarungen einzuhalten, insbesondere diejenigen, die es uns ermöglichen würde, einen separaten Vorschlag zu dieser Frage zu erarbeiten, und sich dazu zu verpflichten, mit uns zur Erzielung einer Lösung zusammenzuarbeiten.
Natürlich müssen wir einige Punkte berücksichtigen. Der erste und wichtigste davon ist Transparenz. Momentan überprüfen wir nicht, wer genau in den einzelnen Mitgliedstaaten für die Rechnung aufkommen sollte. Eine Sache, die wir jedoch sicherlich organisieren möchten, ist eine Konsultation über diesen Themenbereich, um Vereinbarungen zu treffen und diese anschließend einzuhalten. Mit anderen Worten, was wir erreichen möchten ist, dass die durch Sicherheitsgebühren erwirtschafteten Erträge auch wirklich für die Finanzierung von Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt werden und nicht z.B. für Parkmöglichkeiten. Das ist äußerst wichtig und es sollte klar sein, dass wir in dieser Angelegenheit nicht nachgeben dürfen.
Ein zweiter wichtiger, zu berücksichtigender Punkt ist, dass wir zwischen Sicherheitsmaßnahmen, die wir alle zusammen auf europäischer Ebene beschlossen haben und anderen zusätzlichen Maßnahmen, die von einzelnen Mitgliedstaat ergriffen werden, unterscheiden müssen. Was den ersten zu berücksichtigenden Punkt betrifft, sind die Regelungen bezüglich der Transparenz klar und müssen angewandt werden. Was den zweiten Punkt betrifft, müssen wir klarstellen, dass die finanzielle Verantwortung bei den Mitgliedstaaten liegt und dass diese die Rechnung für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen bezahlen müssen. Die Koordination von Sicherheitsmaßnahmen auf europäischer Ebene wäre ebenfalls ein Bonus, und wenn Mitgliedstaaten sich selbst dazu entscheiden, Körperscanner oder ähnliches einzuführen, müssen sie auch die finanziellen Konsequenzen daraus tragen.
Gesine Meissner, im Namen der ALDE-Fraktion. – Frau Präsidentin! Ich möchte mich auch zunächst beim Berichterstatter bedanken, bei Herrn Leichtfried, auch im Namen von Frau Hennis-Plasschaert. Sie kann heute nicht da sein. Sie hat ja mit Ihnen zusammen das Ganze ausgehandelt und war auch durchaus sehr zufrieden.
Man kann auch sagen, die Güte des Berichts zeigt sich auch daran, dass es doch eine ziemlich einstimmige Abstimmung im Ausschuss gegeben hat. Es geht hierbei auch – genau wie bei der Anfrage zur mündlichen Beantwortung gerade vorher – um eine Verbraucherschutzfrage, und es geht auch um Sicherheit im Luftverkehr. Wir wollen Sicherheit haben, wir wollen aber auch, dass Verbraucher wissen, wofür sie was bezahlen. Es wurde schon darauf hingewiesen, dass die Systeme in den verschiedenen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich sind; das wollen wir auch nicht generell ändern. Wir wollen nichts überstülpen. Wir wollen aber, dass auf jeden Fall Transparenz darüber besteht, wie die Kosten zusammengesetzt sind und was der Verbraucher letztlich anteilig bezahlen muss. Das ist im Moment nicht immer gegeben. Das heißt, wir wollen wissen, welcher Anteil am Ticketpreis – im Moment ist es ja noch ein Anteil des Ticketpreises, der für Sicherheit bezahlt wird – wirklich sicherheitsrelevant ist. Dann wollen wir auch die Garantie haben, dass das, was für Sicherheit bezahlt wird, auch wirklich für Sicherheit eingesetzt wird, ohne dass irgendjemand daran etwas verdient. Ich denke, das ist auch eine vollkommen logische Einstellung, die wir hierzu entwickelt haben.
Es gibt einen entscheidenden Knackpunkt zwischen dem, was das Parlament möchte, und dem, was die Mitgliedstaaten für gut befinden, und der liegt in der Frage, wer zahlt für zusätzliche Sicherheit, die über das, was wir in Europa für die Passagiere haben wollen, hinaus beschlossen wird. Da haben wir gesagt, das müssten eigentlich die Mitgliedstaaten tun. Es ist eine Frage nationaler Sicherheit, an der auch den Nationalstaaten gelegen sein muss. Die Staaten wollen es natürlich nicht bezahlen. Wir werden uns – das wurde eben schon angemerkt – bei der Frage, ob wir Körperscanner haben wollen oder nicht, sicherlich auch darüber Gedanken machen müssen, ob wir sie europaweit oder nicht europaweit haben wollen und wer sie letztlich bezahlen soll. Natürlich muss man auch fragen: Bringen sie wirklich mehr Sicherheit?
Also, Luftsicherheitsentgelt in dieser Form muss transparent gehandhabt werden.
(Die Präsidentin entzieht der Rednerin das Wort.)
Anna Rosbach, im Namen der EFD-Fraktion. – (DA) Frau Präsidentin! Ein Flughafen war einmal ein Ort, an dem man ein Ticket für einen Flug kaufte, sein Gepäck aufgab, seinen Reisepass vorzeigte und startete oder landete. Heutzutage sind Flughäfen eher wie eine kleine Stadt und bieten alle möglichen Einrichtungen an - jedoch mit Sicherheitsmaßnahmen, die eher Fort Knox gleichen, und der Trend geht nur in eine Richtung: Immer noch mehr Sicherheitsmaßnahmen.
Sicherlich sind früher Flugzeuge abgestürzt und leider passiert dies auch heute noch. Deshalb ist wichtig, dass sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU die gleichen Regeln gelten. In diesem Zusammenhang ist die EU zu klein, um eine isolierte Insel zu sein. Dies ist ein Bereich, in dem wir die Vorteile erkennen können, die sich daraus ergeben, dieselben Vorschriften, dieselben transparenten Vorschriften für Flugzeuge aus allen Ländern zu haben. Das gleiche gilt für Gebühren. Jeder - sowohl Fluggäste als auch Fluggesellschaften - muss sich darüber im Klaren sein, was von einer Luftfahrtsicherheitsgebühr abgedeckt wird. Keiner sollte sich in einem Dschungel aus unklaren Gebühren und Abgaben verlaufen. Fluggäste müssen genau darüber Bescheid wissen, was von der Gebühr abgedeckt wird. Darüber hinaus sollten sie keine speziellen nationalen oder zusätzliche Gebühren für bestimmte Fluggesellschaften bezahlen müssen. Ich unterstütze den Bericht des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr voll und ganz ...
(Der Präsident unterbricht die Rednerin.)
Mathieu Grosch (PPE). - Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Ich möchte zuerst dem Berichterstatter für die Arbeit danken, ebenso auch den anderen Fraktionen. Wir hatten im Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr eine interessante Diskussion. Aber ich bin der Meinung, dass wir bereits viele Kompromisse eingegangen sind mit dem Rat, der sich hier sehr kompromisslos zeigte und auch in der Vergangenheit gezeigt hat. Denn wenn es um die Anwendung geht, dann geht die Diskussion schon los. Hier sollten wir als Parlament auch die Unterstützung der Kommission dafür erwarten, dass Sicherheitsentgelte für alle Flughäfen Geltung haben. Wir sollten nicht das wiederholen, was wir bereits in anderen Bereichen – sei es Bodenabfertigung oder Fluggebühren – gemacht haben, nämlich dass es Ausnahmen gibt, die zwei oder fünf Millionen Passagiere betreffen.
Das Zweite ist – und das ist für mich noch wichtiger –, dass natürlich für die Passagiere die Transparenz – wer bezahlt wie viel wofür – gewährleistet wird, und dass das eindeutig als Auflage sowohl für die Flughäfen als auch für die Fluggesellschaften gilt. Denn das ist in meinen Augen ein ganz wichtiger Aspekt.
Damit komme ich zum dritten Punkt, wo natürlich immer die Knackpunkte sind, wenn es ans Bezahlen geht: zur Finanzierung. Ich persönlich bin der Meinung, öffentliche Sicherheit soll mit öffentlichen Mitteln bezahlt werden. Wir gehen schon den Kompromiss ein, dass wir Einiges in der so genannten Subsidiarität belassen. Das ist ja immer der gute Trick hier im Hause, auch zusammen mit der Kommission: Wenn man mit dem Rat keine Lösung findet, dann nennt man das einfach eine Frage der Subsidiarität. Persönlich bin ich nicht sehr glücklich darüber – aber gut. Deshalb, glaube ich, sollten wir mindestens das festhalten, was wir hier angeführt haben, nämlich dass besondere Maßnahmen, strengere Maßnahmen auf jeden Fall von der öffentlichen Hand bezahlt werden müssen. Die Sicherheitsgebühren und insgesamt die Sicherheit sind in den letzten Jahren im Kurs stark gestiegen. Deshalb hat dieses Dossier auch einen wirtschaftlichen Aspekt. Wir sprechen mittlerweile von circa 30 % der Kosten. Und wenn wir von Sicherheit sprechen und davon, wer das bezahlt, wird das ja auch morgen einen wirtschaftlichen Aspekt haben. Deshalb sind für mich diese drei Punkte ausschlaggebend. Ich hoffe, dass wir mindestens mit den jetzigen Forderungen beim Rat und bei der Kommission positiv ankommen werden.
Silvia-Adriana Ţicău (S&D). – (RO) Die vorgelegten Rechtsvorschriften liefern einen Rahmen für die Festlegung von Luftfahrtsicherheitsgebühren, der transparent und nicht diskriminierend ist und das Recht auf Einspruch gewährt. Die Sicherheit auf Flughäfen liegt in der Verantwortung der Mitgliedstaaten.
Jedoch bezahlen letzten Endes die Fluggäste durch den Preis ihres Tickets für Sicherheitsmaßnahmen. Deshalb steht es Fluggästen zu, separat darüber informiert zu werden, welcher Anteil des Ticketendpreises für Sicherheit abgeführt wird.
Die Richtlinie über Luftfahrtsicherheitsgebühren und die Richtlinie über Flughafengebühren sollten harmonisiert werden. Das Parlament hat wiederholt darum gebeten, dass die in dieser Richtlinie festgelegten Luftfahrtsicherheitsgebühren von den Fluggesellschaften und Flughafenbetreibern lediglich für die Umsetzung von Luftfahrtsicherheitsmaßnahmen verwendet werden. Das Parlament hat des Weiteren um Transparenz und um eine Zuordnung der Sicherheitssteuern und -gebühren zu den damit verfolgten Zielen gebeten.
Die Mitgliedstaaten können darüber hinaus auch strengere Sicherheitsmaßnahmen anwenden, deren Kosten die Mitgliedstaaten jedoch voll und ganz selbst zu tragen haben. Diese Sicherheitsmaßnahmen sollten den reibungslosen Verlauf der Fluggastabfertigung an Flughäfen jedoch nicht behindern. Leider werden wir, besonders hier in Brüssel, mit endlos langen Schlangen konfrontiert, in denen die Fluggäste warten müssen, um reisen zu können.
Des Weiteren möchte ich das Verbot erwähnen, Flüssigkeiten mit an Bord nehmen zu dürfen. Das bedeutet, dass verschiedene Gegenstände konfisziert werden können. Leider gibt es z.B. am Brüsseler Flughafen eine langwierige Prozedur, die sowohl mit zusätzlichen Gebühren als auch mit der Konfiszierung von Gegenständen einhergeht. Bedauerlicherweise bietet dieses Prozedere leider nicht die Möglichkeit, den Gegenstand später an seine Adresse schicken zu lassen.
Jaroslav Paška (EFD). – (SK) Die Einführung von Sicherheitsgebühren hat eine neue finanzielle Belastung für den Luftverkehrsmarkt mit sich gebracht, die Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften klugerweise an Fluggäste weitergeben werden.
Daher ist es richtig, nach Mechanismen zum Schutz von Fluggästen zu suchen, um zu vermeiden, dass als Sicherheitsgebühren getarnte, fiktive Summen auf nicht transparente Art und Weise als gut versteckte Posten mit dem Ziel aufgeschlagen werden, gewieften Unternehmern des Luftfahrtsektors ungerechtfertigte Gewinne zu bescheren. Die Höhe dieser Gebühren sollte lediglich den Kosten entsprechen, die nachweislich für die Sicherstellung der Sicherheit von Fluggästen angefallen sind.
Unsere Pflicht, Herr Kommissar, ist es daher, klare und transparente Regeln festzulegen - Regeln, die die gegenwärtig auf diesem Sektor herrschende Anarchie beseitigen und Betreiber in Zukunft daran hindern, obligatorische Maßnahmen zum Schutz von Fluggästen auszunutzen, um unlautere Gewinne zu erzielen.
Es ist nötig, Regeln festzulegen und nicht noch mehr Institutionen und Behörden ins Leben zu rufen, die Fluggästen, Fluggesellschaften und auch dem Steuerzahler noch mehr zusätzliche Kosten aufbürden.
Herr Kommissar, wenn wir Europa unterstützen wollen, wettbewerbsfähig zu werden, müssen wir davon Abstand nehmen, neue Behörden ins Leben zu rufen. Behörden schaffen nicht den Mehrwert, der den Lebensstandard unserer Bürgerinnen und Bürger verbessern kann. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Die Präsidentin. − Wir hatten hier ein technisches Problem, daher war es eine etwas längere Minute. Aber jetzt funktioniert die Uhr wieder, und es sollte jetzt hoffentlich alles im vorgegebenen Zeitrahmen bleiben.
Andreas Mölzer (NI). - Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Gerade die Auswirkungen der Vulkanaschenwolke auf den Luftraum Europas, aufgrund derer bekanntlich zigtausende Flüge gestrichen wurden, zeigt die Bedeutung der Flugsicherheit. Es tobt bereits ein heftiger Streit, wer für die dadurch entstehenden Kosten aufkommen soll, wer für die Naturkatastrophe sozusagen zahlen soll und inwiefern die Sperren gerechtfertigt sind. Während sich die Verkehrsminister darüber den Kopf zerbrechen, müssen wir entscheiden, welche Kosten im Zusammenhang mit den immer restriktiver werdenden Antiterror-Sicherheitsbestimmungen den Passagieren zugemutet werden können. Schließlich können die Kosten einer Staatsaufgabe, nämlich der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, nicht einfach so auf den Bürger abgewälzt werden. Nur wenn die Länder selbst für die vorgeschriebenen strengen Sicherheitsmaßnahmen finanziell einstehen müssen, lässt sich verhindern, dass hier ein Wildwuchs an Körperscannern und anderen eher skurril anmutenden Sicherheitsmaßnahmen entsteht.
Während wir noch mit dem SWIFT-Abkommen kämpfen, schließen die USA im Namen der Terrorabwehr Abkommen zum Passagierdatenaustausch mit der EU-Kommission und den verschiedenen Luftfahrtorganisationen. In der Diskussion gerät zudem in den Hintergrund, dass der Mangel an Fluglotsen und deren steigende Arbeitsbelastung fatale Auswirkungen auf die Flugsicherheit haben könnten. Seit der Liberalisierung der 90er Jahre und der Vision des einheitlichen europäischen Luftraums scheinen jedenfalls hauptsächlich Kosten und nicht so sehr die Sicherheit im Vordergrund zu stehen. Den angekündigten Lotsenstreik hat die Aschenwolke jedenfalls nur verschoben, das ist sicher. So könnte man ironisch meinen: Hoffentlich geraten wir nicht von einem Luftverkehrschaos in das nächste.
Christine De Veyrac (PPE). – (FR) Frau Präsidentin! Auch ich möchte unserem Berichterstatter, Herrn Leichtfried, zu seinem Text und seiner Zusammenarbeit im Hinblick auf diese Angelegenheit gratulieren, und ich unterstütze insbesondere seine Vorschläge zur Finanzierung der Luftfahrtsicherheit, da wir hier die Luftfahrtsicherheit und nicht die Flugsicherheit diskutieren.
Unser Ausschuss hat viele Jahre um die Anerkennung des Prinzips gekämpft, dass die striktesten Sicherheitsmaßnahmen von den Mitgliedstaaten finanziert werden sollten, und ich unterstütze unseren Berichterstatter in diesem Punkt voll und ganz. Vielmehr betrifft Sicherheit nicht nur Reisende, sondern alle Bürgerinnen und Bürger, und es liegt in der Verantwortung der Staaten Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung zu ergreifen.
Daher ist es nicht zu rechtfertigen, dass Fluggäste die Kosten für Sicherheitsmaßnahmen an Flughäfen und an Bord von Flugzeugen alleine tragen sollen, insbesondere auch deshalb, weil Sicherheitsmaßnahmen in anderen Transportmitteln, wie z.B. in Zügen und auf Schiffen, von den Staaten, je nach Angemessenheit, entweder teilweise oder ganz finanziert werden. Ich bin daher der Meinung, dass wir uns vor dem Rat behaupten und den Änderungsantrag 32 des vom Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr angenommen Berichts bis zum bitteren Ende verteidigen müssen.
Ich möchte noch kurz einen anderen Punkt ansprechen. Während ich den Fortschritt, den der Text auf dem Gebiet der Nichtdiskriminierung und Transparenz bringen wird, unterstütze, glaube ich nicht daran, dass das Ziel dieser Richtlinie ist, ein einziges und in ganz Europa identisches System für Sicherheitsgebühren einzuführen.
Obwohl die Regeln der Gemeinschaft eingehalten werden müssen, muss es den Mitgliedstaaten erlaubt sein, an ihren gegenwärtigen Systemen zur Erhebung von Gebühren festzuhalten. Daher werden die Gebühren in Staaten wie z.B. Spanien, Italien oder Frankreich von ihrem Parlament gebilligt, und in diesen Fällen ist dies die Behörde für die Untersuchung von Gesetzesanfechtungen, die daher als unabhängige Aufsichtsbehörde fungieren muss. Dies ist der Gegenstand des Änderungsantrags 40, den viele von Ihnen, wie ich hoffe, unterstützen werden, wenn wir darüber abstimmen.
Inés Ayala Sender (S&D). – (ES) Frau Präsidentin! Trotz der Schwierigkeiten, die diese Woche im Zusammenhang mit dem gegenwärtigen Mangel eines einheitlichen europäischen Luftraums und, noch wichtiger, einer wirklich einheitlichen Behörde zur Kontrolle und Regelung dieses einheitlichen Luftraums ganz offenkundig wurden, bewegen wir uns näher auf das uns selbst gesetzte Ziel zu, und dieser Text sollte ein weiteres Hilfsmittel sein, um uns auf diesem Weg zu unterstützen.
Ich bin mir der Zuverlässigkeit des Berichterstatters, Herrn Leichtfried, bewusst, dem ich zu seiner Arbeit gratuliere und auch zu seiner besonderen Sensibilität, die er gegenüber den Themenbereichen der Luftfahrt und sozialen Angelegenheiten zum Ausdruck gebracht hat. In diesem Fall habe ich jedoch das Gefühl, dass wir einem gewissen Grad an Naivität und Maximalismus zum Opfer fallen könnten und dass wir, indem wir nach Perfektion streben, das Risiko eingehen, nicht das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Während ich der Schaffung eines gemeinsamen Systems, einschließlich einer unabhängigen Überwachungsbehörde mit den Befugnissen zur Einführung fairer und transparenter Gebühren unter Berücksichtigung umwelttechnischer und sozialer Kriterien und des Schutzes von Fluggästen etc. voll und ganz zustimme, bin ich nach wie vor der Meinung, dass einige Aspekte fehlen, die ich die Kommission bitten würde, klarzustellen. So beziehe ich mich z.B. darauf, was Frau De Veyrac gerade gesagt hat: Ich kann kein klares Bekenntnis zu dem System erkennen, bei dem ein nationales Parlament durch parlamentarische Absprache über Gebühren abstimmt, da es die Einrichtung ist, die diese erheben muss. Des Weiteren finde ich es schwierig zu erkennen - und ich würde die Kommission bitten, dies klarzustellen -, wie realisierbar dieser Text angesichts der Unstimmigkeiten mit dem Rat und der Übereinstimmungen oder Diskrepanzen sein kann, die meiner Meinung nach zwischen diesem Text und der allgemeinen Richtlinie über Flughafengebühren bestehen.
Angesichts der großen Ungewissheit und Uneinigkeit darüber, wer für diese Sicherheit bezahlen wird - die, wie ich zugebe, eine öffentliche Sicherheit ist -, denke ich, dass wir klarstellen müssen, dass, wenn wir darüber sprechen, dass die Mitgliedstaaten bezahlen, es die allgemeine Öffentlichkeit ist, die bezahlen wird. Wenn wir über Mitgliedstaaten sprechen, klingt dies wie eine abstrakte Person, ist es aber nicht: Jeder einzelne von uns Bürgerinnen und Bürgern, die oder der reist, ist ebenfalls davon betroffen. Ich habe daher Angst, dass wir letztendlich nur einen sehr geringen Fortschritt erzielen werden.
Daher würde ich die Kommission darum bitten, ihre Meinung bezüglich der Zukunft dieses Textes darzustellen.
Marian-Jean Marinescu (PPE). – (RO) Es stimmt, dass Fliegen die sicherste Art der Fortbewegung ist. Vorkommnisse in der Luftfahrt mit globalen Auswirkungen, wie jenes vor 10 Tagen oder das von einem Vulkanausbruch verursachte Chaos, konfrontiert uns mit der ganzen Sicherheitskette im Luftfahrtsektor: Flughäfen, Fluggesellschaften, Kontrolltürme, Flugzeuge, Flugzeugbesatzungen und Fluggäste. Zwischen all diesen Bindegliedern muss eine besonders enge Verbindung zusammen mit einer offenen Kommunikation bestehen.
Fluggäste, die sich über ihre eigene Reise und Bequemlichkeit Sorgen machen, können die Notwendigkeit für Sicherheitsmaßnahmen, egal wie lax oder streng diese auch sein mögen, und die damit einhergehenden Kosten nicht verstehen, es sei denn, sie sind sich der Bedeutung solch dramatischer oder tragischer Ereignisse wie am 11. September 2001 bewusst. Eine Terrordrohung, ein Pilotenfehler, technische Defekte, ein Missverständnis zwischen dem Piloten und dem Kontrollturm und unvorhergesehene atmosphärische Bedingungen sind alles Faktoren, die vorhergesehen werden müssen, und es müssen strikte Maßnahmen ergriffen werden, um die Vorschriften sowohl im Geiste als auch dem Wortlaut nach anzuwenden.
Ich stimme zu, in den bereits erwähnten Szenarien Sondermaßnahmen einzusetzen. Diese Maßnahmen müssen jedoch transparent sein. Fluggäste haben in gleichem Maße ein Recht auf eine sichere Reise, in dem sie ein Recht darauf haben, die Wahrheit zu kennen. Leider sind Kommunikation und Transparenz Charakteristiken des Luftfahrtsicherheitssektors, die dringend verbessert werden müssen. Dies ist die Aufgabe von Flughäfen und Fluggesellschaften, die offener und transparenter werden müssen. Andererseits müssen Fluggäste einsehen, dass sie sich darüber im Klaren sein müssen, dass die an Flughäfen und an Bord von Flugzeugen angewandten Sicherheitsmaßnahmen, wie strikt auch immer diese sein mögen, letztendlich zur ihrem und nur zu ihrem eigenen Vorteil sind.
Thomas Ulmer (PPE). - Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine sehr geehrten Damen und Herrn Kollegen! Zunächst vielen Dank an Herrn Leichtfried für einen ausgezeichneten Bericht mit tragfähigen und guten Inhalten.
Worum geht es letzten Endes? Es geht darum, Transparenz, Verbraucherschutz, Sicherheit und Koordination sowie Qualitätsmanagement zu stärken. Ich warne jedoch davor, eine neue Behörde aufzumachen, die sich um diese Fragestellungen kümmert. Die Subsidiarität im Bericht sehe ich positiv, sie sollte auf jeden Fall erhalten bleiben. Sehr wesentlich ist für mich auch eine klare Trennung zwischen Steuern und Gebühren, und alle hoheitsrechtlichen Aufgaben – seien es erkennungsdienstliche, polizeiliche, sei es Terrorabwehr oder dergleichen – sind eindeutig aus Steuergeldern und nicht aus Benutzergebühren zu finanzieren. Wenn dann einzelne Nationalstaaten ein vitales Interesse daran haben, darüber hinausgehende Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, dann sehe ich sie ebenfalls in diesem Bereich in der Pflicht, die Kosten zu tragen. Wer die Sicherheit im hoheitsrechtlichen Bereich in Auftrag gibt, bezahlt sie auch. Anders sehe ich es mit Sicherheit im technischen oder im persönlichen Bereich, die sicher zu Lasten des Fluggastes gehen kann, sofern eindeutig deklariert wird, worum es geht.
Bemerkenswert ist allerdings auch, dass im Bereich der Folgenabschätzung, die uns die Kommission vorgelegt hat, mit einem Betrag von etwa 0,1 % des Gesamtbeförderungsentgelts für diese Maßnahmen gerechnet wird. Wir sollten also nicht zu hoch anfangen.
Ich glaube, dass wir einen tragfähigen Kompromiss, auch mit der Bundesrepublik Deutschland, zustande bringen, die hier im Bereich der Subsidiarität außerordentliche Bedenken hat. Ich wünsche mir, dass das Endergebnis sehr nahe an unserem Vorschlag liegt.
Zuzana Roithová (PPE). – (CS) Obwohl ich diesen Vorschlag voll und ganz unterstütze, da er die Transparenz und die Berechnung von Sicherheitsgebühren für alle mit Flugzeugen reisenden europäischen Verbraucher stark verbessert, bin ich erstaunt darüber, dass die Harmonisierung auf diesem wichtigen Gebiet nicht größer ist. Ich mache mir Sorgen, dass Fluggäste aufgrund der dominanten Position bestimmter Flughäfen übermäßig hohe Sicherheitsgebühren bezahlen müssen, ohne dass dies sich direkt auf das Prozedere (z.B. Schnelligkeit, Qualität) der Sicherheitsmaßnahmen beim Check-in auswirkt.
Die Kommission hätte in ihrem Evaluierungsbericht innerhalb von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten dieser Richtlinie wesentlich mutiger sein sollen und ein einheitliches und bindendes Verfahren zur Berechnung von Sicherheitsgebühren in der gesamten EU vorschlagen sollen.
Ich stimme der Forderung, dass striktere Maßnahmen, wie z.B. Körperscanner, von den Staaten und nicht von den Fluggästen finanziert werden sollen, voll und ganz zu, insbesondere, da die Debatte über deren Notwendigkeit und die damit verbundenen Gesundheitsrisiken nach wie vor andauert. Nicht zuletzt mache ich mir Sorgen über die Interpretation der Vorschriften bezüglich der Berechnung der Kosten für Sicherheitsmaßnahmen, die nicht von den Flughäfen, sondern direkt von den Fluggesellschaften eingeführt werden, da diese Kosten widrigerweise den Fluggästen berechnet werden könnten, und das bedeutet meiner Meinung nach, dass hier das Risiko des Missbrauchs in Form der Berechnung zu hoher Gebühren besteht.
Ioan Mircea Paşcu (S&D). – Frau Präsidentin! Herr Leichtfried hat Recht. Die Kosten für zusätzliche Sicherheit sollten letzten Endes von den Mitgliedstaaten abgedeckt werden. Schließlich bezahlen die Fluggäste und alle Bürgerinnen und Bürger bereits jetzt für die Sicherheit der Mitgliedstaaten im Allgemeinen.
Die Staaten können zu ihren Bürgerinnen und Bürgern nicht einfach sagen, „Sie bekommen genau das, wofür Sie bezahlen“. Ihre Verpflichtungen gehen darüber hinaus, da Staaten nicht einfach nur Dienstleistungsanbieter sind, die ausschließlich gewinnorientiert sind. Ich erinnere Sie an diese einfache Wahrheit, da letzten Endes trotz dieses Prinzips die Fluggäste und nicht ihre Staaten die Rechnung für zusätzliche Luftfahrtsicherheit bezahlen, wie der Berichterstatter ganz richtig angemerkt hat.
Darüber hinaus wird die zusätzliche Sicherheit, die Fluggäste durch die Bezahlung zusätzlicher Gebühren erfahren, sehr oft nicht einmal von den Staaten, sondern von damit beauftragten privaten Unternehmen bereitgestellt, wodurch die Rechte von Fluggästen im Rahmen des allgemeine Sicherheitsmaßnahmen abdeckenden Geheimhaltungsschutzes oftmals missachtet werden. Dies sollte ganz einfach ein Ende haben.
Franz Obermayr (NI). - Frau Präsidentin! Nachdem Luftsicherheitsentgelte innerhalb der EU sehr unterschiedlich gehandhabt werden, halte ich es für wichtig, dass hier ein objektiver Maßstab angewandt wird. Als Bemessungsgrundlage wäre eine Kombination aus der Anzahl der Fluggäste, aber auch Starthöchstgewicht durchaus sinnvoll. Wichtig ist aber, dass ein konkreter Zusammenhang zwischen dem erhobenen Sicherheitsentgelt und den tatsächlich erbrachten Dienstleistungen besteht. Es ist wichtig, Flugsicherheit an sich zu definieren, und man muss auch genau wissen, wofür man bezahlt. Es muss nachvollziehbar sein, wie die Sicherheitsentgelte genau berechnet werden. Informationen über die Höhe und Zusammensetzung der Entgelte müssen offen dargelegt werden. Es gilt das Gebot der Transparenz. Hierfür sind jedenfalls unabhängige Aufsichtsbehörden notwendig, um etwaigen Wettbewerbsverzerrungen schnell und effizient entgegenwirken zu können.
Andris Piebalgs, Mitglied der Kommission. – Frau Präsidentin! Diese Aussprache bezüglich Luftfahrtsicherheit war faszinierend und zeigt, dass wir alle über unsere eigenen Erfahrungen auf diesem Gebiet verfügen.
In meinem Fall musste ich den gesamten Käse, den ich mitbringen wollte, zurücklassen, da er streichfähig war! Ich hielt dies für übertrieben, denke jedoch, dass wir über das gesamte System hinweg Verbesserungen erzielt haben. Der Vorschlag der Kommission geht noch einen Schritt weiter, denn wo Sicherheit ist, da sind auch Gebühren, und die erste Regel ist Transparenz. Der Bericht und der Vorschlag der Kommission stärken einander.
Bezüglich der Frage, wer die Gebühren eintreiben sollte, bin ich der Ansicht, dass Subsidiarität immer noch der beste Weg ist, da es schließlich die Bürgerinnen und Bürger sind, die bezahlen, und nicht die Mitgliedstaaten. Die einzige Frage ist, ob alle Steuerzahler bezahlen sollten, oder nur diejenigen, die Fluggäste sind.
Das ist keine einfache Frage, jedoch denke ich, dass der Subsidiaritätsaspekt unseres Vorschlags mit den heutigen Luftfahrtsicherheitsvorkehrungen im Einklang steht.
Das Parlament geht einen Schritt weiter, indem es den Luftfahrtsicherheitssektor als Ganzes betrachtet. Wir werden sehen, wohin diese Debatte führt. Ich bin der Meinung, dass die Kommission einen sehr bescheidenen Vorschlag eingebracht hat ,und ich freue mich sehr, dass das Parlament diesen im Großen und Ganzen angenommen hat und wie gewöhnlich noch einen Schritt weiter geht als der Vorschlag der Kommission. Ich bin der Meinung, dass Zeitpunkt und Umfang des Vorschlags richtig sind.
Jörg Leichtfried, Berichterstatter. − Frau Präsidentin! Nach so viel Lob bin ich jetzt etwas verlegen und werde mich deshalb kurz fassen. Aber ich möchte trotzdem die Gelegenheit nutzen mich auch zu bedanken, nämlich bei den Berichterstattern und Schattenberichterstattern, die gemeinsam hart gearbeitet haben: Herr Zasada, Frau Hennis-Plasschaert, Frau Lichtenberger, Herr Kohlíček. Wir haben jetzt fast ein Jahr lang hart an dieser Materie gearbeitet. So stelle ich mir Europapolitik vor, und nicht als das Liefern von zänkischen Showeinlagen, wie das vielleicht andere Kolleginnen und Kollegen betreiben.
Als Zweites möchte ich auch auf den Rat eingehen und einen Appell an ihn richten. Der Verkehrsausschuss ist eigentlich ein sehr friedlicher Ausschuss, ein Ausschuss, der sachlich arbeitet und sachlich argumentiert, und in diesem Sinne sind wir mit diesem Gesetz dem Rat sehr entgegengekommen. Wir waren von Anfang an sehr kompromissbereit. Aber ich möchte den Rat davor warnen, schlafende Hunde zu wecken. Wenn man kompromissbereit ist, dann muss man auch vom Gegner, vom Partner Kompromisse erwarten können.
Wenn der Rat überhaupt nicht bereit ist, jetzt auf das Europäische Parlament zuzugehen, dann wird sich auch die Haltung dieses Ausschusses ändern. Das ist nicht nur meine Meinung. Ich habe schon von einigen Kolleginnen und Kollegen gehört, wenn der Rat nicht bereit ist, auf uns zuzugehen, dann werden wir auch über Körperscanner ganz anders diskutieren und vielleicht auch nicht bereit sein, auf den Rat zuzugehen. Das ist etwas, was nicht im Sinne des Ganzen ist und was nicht unbedingt passieren muss. Deshalb mein Appell an den Rat, an die Mitgliedstaaten: Bewegen Sie sich! Wir haben jetzt den Vertrag von Lissabon. Es müssen sich immer beide bewegen, denn sonst könnte es vielleicht wieder heißen: Come on, let’s SWIFT again!
Die Präsidentin. − Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet während der nächsten Plenartagung in Brüssel statt.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)
Nessa Childers (S&D), schriftlich. – Herr Leichtfried sollte für einen gründlichen und überzeugenden Bericht gelobt werden, der sich effektiv mit vielen der vom Dokument der Kommission offen gelassenen Angelegenheiten befasst hat. Jedoch bleiben einige Fragen nach wie vor offen, und diese Angelegenheiten sollten infolge der ausgedehnten Schließung des europäischen Luftraums in einem neuen Kontext betrachtet werden. Mit einem zu erwartenden Verlust für die Luftfahrtindustrie von bis zu 1 Mrd. EUR infolge der Vulkanaschewolke muss die EU schnell und entschlossen handeln, um den finanziellen Verlust für die Luftfahrtindustrie abzufangen. Obwohl wir Kommissar Almunia zu seinen heutigen positiven Anmerkungen bezüglich der Krise beglückwünschen müssen, haben wir als Abgeordnete auch die Möglichkeit, mit diesem Bericht eine Industrie zu unterstützen, die zum dritten Mal in den vergangenen zehn Jahren in die Knie gezwungen wurde. Dieses Haus und unsere Kolleginnen und Kollegen im Europäischen Rat und in der Kommission sollte/n damit beginnen, eine staatliche Finanzierung in Erwägung zu ziehen, um die vorgeschlagenen Sicherheitskosten abzudecken, insbesondere für den Fall, dass ein niedriger Fluggastschwellenwert nicht erreicht wird. Während die Maßnahmen vor dem Vulkanausbruch letzte Woche keinen großen Anklang fanden, sind wir gegenwärtig an dem Punkt angelangt, an dem jede verpasste Gelegenheit, die Luftfahrtindustrie zu unterstützen, sich als verhängnisvoll erweisen könnte.
Debora Serracchiani (S&D), schriftlich. – (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte Herrn Leichtfried für seine hervorragende Arbeit an dem Bericht über Luftfahrtsicherheitsgebühren danken, der unter seinen zahlreichen Aspekten einen wichtigen Punkt berücksichtigt: Verbraucherschutz und die Rechte von Fluggästen.
Es muss eindeutige und transparente Regeln geben, da, falls Fluggesellschaften ihren Fluggästen zusätzliche Gebühren für Sicherheitsmaßnahmen berechnen, diesen diese Informationen meiner Ansicht nach zur Verfügung gestellt werden sollten, um sicherzustellen, dass Fluggästen nicht das Geld ausgeht.
Ich bin der Meinung, dass es nur gerecht ist, dass Verbraucherschutzorganisationen an den Beratungen teilnehmen und so einen Einblick in die Preisgestaltung von Sicherheitsmaßnahmen gewinnen, die sie anschließend mit dem Ticketpreis vergleichen können. Nur so kann eine größere Transparenz und eine umfassendere Information von Fluggästen gewährleistet werden.