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Verfahren : 2009/0027(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0118/2010

Eingereichte Texte :

A7-0118/2010

Aussprachen :

PV 20/04/2010 - 13
CRE 20/04/2010 - 13

Abstimmungen :

PV 18/05/2010 - 8.2
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0158

Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 20. April 2010 - Straßburg Ausgabe im ABl.

13. Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (Aussprache)
Video der Beiträge
Protokoll
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  Der Präsident. – Der nächste Tagesordnungspunkt ist die Empfehlung für die zweite Lesung (A70118/2010) durch Jean Lambert im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres betreffend den Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen(16626/2/2009 – C7-0049/2010 – 2009/0027(COD)).

 
  
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  Jean Lambert, Berichterstatterin. – Herr Präsident, ich bin mir nicht sicher, ob ich Inspiration bieten kann, aber es handelt sich hierbei offensichtlich um ein sehr kontroverses Thema, das viele Abgeordnete dieses Parlaments davon abgeschreckt hat, zu kommen und einen Redebeitrag zu leisten, daher müssen diejenigen von uns, die tapfer genug sind, um hier anwesend zu sein, die Gelegenheit ergreifen.

Ich möchte damit beginnen, mich bei all den Schattenberichterstattern, die an diesem Bericht gearbeitet haben, für ihren sehr aktiven Einsatz herzlich zu bedanken, und dafür, dass wir in der Lage waren, eine gemeinsame Verhandlungsposition zu finden und als Team zu handeln. Ich möchte auch den beiden beteiligten Ratsvorsitzen – dem tschechischen und insbesondere dem schwedischen Ratsvorsitz – für ihre Einstellung danken, die offener war als das, was wir in einigen Verhandlungen gesehen haben, da wir in der Lage waren, zu verhandeln, anstatt das Gefühl zu bekommen, dass wir nur das zu tun haben, was der Rat verlangt – nun ja, zumindest zeitweise.

Was haben wir also erreicht? Das Ziel des gemeinsamen europäischen Asyl-Unterstützungssystems besteht darin, einheitliche und qualitativ hochwertige Entscheidung im Interesse derjenigen zu treffen, die Schutz benötigen, wobei es sich für die Betroffenen tatsächlich um eine Frage von Leben und Tod handeln kann. Es ist allgemein bekannt, dass das System in den verschiedenen Mitgliedstaaten nicht einheitlich angewendet wird. Manchmal sind die Unterschiede zwischen der besten und schlechtesten Umsetzung so groß, dass ein Vertrauensmangel herrscht, der dazu führt, dass diejenigen, die versuchen, objektive Entscheidungen zu fällen, das Gefühl haben, dass ihre Bemühungen von denen unterminiert werden, die dies nicht tun. Die Leidtragenden sind letztendlich diejenigen, die Schutz bedürfen.

Einige Mitgliedstaaten, die besonders unter Druck stehen, haben das sehr starke Gefühl, dass ein Mangel an Solidarität vonseiten der anderen vorliegt, und dass es auf ihren Unterstützungsbedarf keine echte praktische Reaktion gibt. Unter dem Flüchtlingsfonds gibt es eine Fördermittelausrichtung für die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten, die zu einigen positiven Entwicklungen geführt hat, aber es ist ebenfalls deutlich geworden, dass dieser eher fragmentarische Ansatz seine Grenzen hat.

Das Unterstützungsbüro für Asylfragen wird daher eingerichtet, um eine anhaltende Unterstützung zu gewährleisten und so einen einheitlichen Ansatz zu fördern und den unter besonderem Druck stehenden Ländern aktive Unterstützung zu geben. Ihm werden durch andere Rechtsvorschriften bereits Spezialaufgaben zugewiesen.

Die Schlüsselpunkte für das Europäische Parlament während der Verhandlungen waren die Rolle des Europäischen Parlaments selbst im Verhältnis zum Unterstützungsbüro für Asylfragen, wie eine größere Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten erreicht werden kann, und die Rolle der Zivilgesellschaft und des UNHCR im Bezug auf das Büro.

Die Fragen bezüglich der Rolle des Parlaments konzentrierten sich auf unser Verhältnis zum Direktor, was dessen Ernennung und anhaltende Beziehungen betrifft. Wir haben uns schließlich auf eine Anhörung des empfohlenen Kandidaten durch das Europäische Parlament, die Abgabe einer vertraulichen Stellungnahme und den Erhalt einer Rückmeldung darüber, inwieweit dies berücksichtig wurde, geeinigt.

Der Direktor wird ebenfalls bei dem Jahresbericht an den betreffenden Ausschuss anwesend sein – ich kann kaum glauben, dass wir darum kämpfen mussten, aber so ist es –, und wir können den Direktor auch dazu auffordern, über die Durchführung bestimmter Aufgaben Bericht zu erstatten.

Die Rolle des Parlaments im Verhältnis zu Agenturen ist jetzt ein Diskussionsthema innerhalb der interinstitutionellen Arbeitsgruppe, und ich bin jetzt ein Mitglied des Teams des Europäischen Parlaments für diesen Bereich – was teilweise auf meine Erfahrungen und ein gewisses Gefühl der Frustration über die Verhandlungen über das Unterstützungsbüro für Asylfragen zurückzuführen ist.

Was die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten betrifft, wollte das Parlament verpflichtende Mechanismen, der Rat wollte den freiwilligen Charakter der Zusammenarbeit zementieren, und die endgültige Wortwahl ist eher neutral, aber wir können uns auf eine externe Bewertung des Unterstützungsbüros für Asylfragen freuen, die die Auswirkungen des Unterstützungsbüros auf die praktische Zusammenarbeit in Asylfragen umfasst.

Was die Rolle des Beratungsforums angeht, so steht den Mitgliedstaaten eine Menge echten Fachwissens zur Verfügung, und es erschien uns offensichtlich, dass ein solches Fachwissen wertvoll sein könnte. Wir wissen, dass einige Mitgliedstaaten aktive Beziehungen zu NRO pflegen, und wir wollten außerdem gewährleisten, dass die Kommunalbehörden, die oft vieles von dem bereitstellen, was unter dem gemeinsamen System erforderlich ist, auch eine Möglichkeit hatten, einbezogen zu werden. Daher sind wird zufrieden darüber, dass wir diesem Körper wieder ein wenig Leben einhauchen konnten.

Abschließend sind wir der Auffassung, dass das Unterstützungsbüro für Asylfragen eine wertvolle Rolle bei der Entwicklung eines gemeinsamen Systems spielen könnte. Wir hoffen, dass es von hoher Qualität sein wird – auch wenn wir dies nicht ganz in den endgültigen Text bekommen konnten – und dass es ein Gefühl von gegenseitigem Vertrauen und gegenseitiger Unterstützung fördern wird. Ich möchte die beteiligten Mitgliedstaaten ebenfalls auffordern, offener für die Beiträge anderer Institutionen, gewählter Behörden und der Zivilgesellschaft zu sein, denn, obwohl es hier um die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten geht, findet diese nicht ausschließlich zwischen Regierungen statt. Wir sind dabei, eine europäische Institution zu schaffen.

 
  
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  Cecilia Malmström, Mitglied der Kommission. – Herr Präsident, ich bin sehr froh darüber, dass wir nun kurz vor der Annahme einer Verordnung zur Einrichtung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen stehen. Die Kommission hat dies bereits im Februar 2009 vorgeschlagen, und der Rat und das Parlament haben sich stark dafür eingesetzt.

Die Einrichtung eines gemeinsamen Asylsystems ist seit vielen Jahren ein Ziel der Europäischen Union, und die Kommission und ich selbst fühlen uns diesem Ziel weiterhin verpflichtet.

Wir müssen ein System einrichten, das gerecht und effizient ist, auf der Grundlage von gemeinsamen Standards und gemeinsamen Prinzipien. Dieses System sollte außerdem auf Solidarität basieren, und damit ist Solidarität mit den Migranten, mit den Herkunfts- und Transitländern und Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten gemeint. Um die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu stärken, ist die praktische Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden im Asylbereich ein wichtiger Bestandteil der Gestaltung des europäischen Asylsystems. Um diese praktische Zusammenarbeit zu intensivieren, wurde die Einrichtung des Unterstützungsbüros für Asylfragen durch den Europäischen Pakt zu Einwanderung und Asyl von 2008 gefordert und im Stockholmer Programm von 2009 vereinbart. Das Unterstützungsbüro wird daher ein Eckpfeiler beim Aufbau eines gemeinsamen Asylsystems sein.

Das Unterstützungsbüro wird, wie Sie alle wissen, seinen Sitz in Valletta haben. Es wird den Behörden der Mitgliedstaaten konkrete und operative Unterstützung bieten, und es wird die Entwicklung der erforderlichen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und die Entwicklung gemeinsamer Verfahren erleichtern. Dies wird durch die Schulung von Einzelpersonen, die mit Asylanträgen zu tun haben, und durch den Austausch von Informationen und empfehlenswerten Verfahren erfolgen. Das Unterstützungsbüro wird außerdem Mitgliedstaaten, die unter besonderem Druck stehen, Hilfe leisten, indem es Expertenteams schickt, die bei der Registrierung von Asylanträgen helfen können.

Ich möchte dem Europäischen Parlament und allen verantwortlichen Berichterstattern herzlich danken – Frau Jean Lambert natürlich für ihre Arbeit und Herrn Moraes für die erforderlichen Anpassungen an den Europäischen Flüchtlingsfonds, sowie allen Mitberichterstattern und Schattenberichterstattern. Ihre volle und andauernde Unterstützung war sehr wertvoll, und ich freue mich darauf, mit Ihnen an den letzten Schritten vor der Eröffnung dieses Büros zu arbeiten, was hoffentlich bald der Fall sein wird.

 
  
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  Simon Busuttil, im Namen der PPE-Fraktion. (MT) Herr Präsident, ich möcht ebenfalls beginnen, indem ich Frau Jean Lambert zu ihrem Bericht und zum Erfolg dieses Dossiers gratuliere, sowie zu der loyalen Art und Weise, in der sie mit uns, den Schattenberichterstattern, zu diesem Thema zusammen gearbeitet hat. Die Europäische Volkspartei sieht die Einrichtung des Unterstützungsbüros für Asylfragen unter positiven Vorzeichen, da sie dies als einen wichtigen Schritt vorwärts bei der Einrichtung und Umsetzung einer gemeinsamen Asylpolitik innerhalb der Europäischen Union betrachtet. Ganz persönlich bin ich als maltesischer Abgeordneter offensichtlich nicht nur zufrieden sondern auch stolz darauf, dass diese Büro in der Hauptstadt meines Landes, in Valetta, eingerichtet wird. Ich möchte darauf hinweisen, dass dieses Büro anerkennen muss, dass eine gemeinsame Asylpolitik auf einem Wort aufbauen muss, das bereits erwähnt wurde, und zwar auf Solidarität: Solidarität gegenüber Asylbewerbern, die nach Europa reisen und Anspruch auf Schutz haben, den das besagte Büro gewährleisten muss, und, wie die Kommission richtig festgestellt hat, Solidarität gegenüber denjenigen Ländern, die die Last bisher allein getragen haben, ohne jede Hilfe. Daher muss dieses Konzept der Solidarität in seiner Gesamtheit verstanden werden; es ist in der Tat so, als ob wir zwei Seiten der gleichen Medaille betrachten, wenn wir gegenüber denjenigen, die Schutz verdienen, und gegenüber den Mitgliedstaaten, die eine unverhältnismäßige Last zu tragen haben, Solidarität zeigen. Ich möchte sagen, dass es bisher den Anschein hat, dass die Botschaft bezüglich der Bedeutung von Solidarität verstanden wurde. Wir sind jedoch bisher noch nicht einen Schritt weiter gegangen. Nun würde ich gerne sehen, wie Worten Taten folgen, und wie dieses Prinzip auf einer praktischen Ebene umgesetzt wird. Hier wird das Unterstützungsbüro eine wichtige Rolle spielen – dieses Prinzip mit Leben zu füllen, es umzusetzen und zu gewährleisten, dass die ergriffenen Maßnahmen tatsächlich dazu führen werden, gegenüber allen Solidarität zu bezeugen, die diese benötigen. Ich hoffe daher, dass dieses Büro seine Arbeit so bald wie möglich aufnehmen wird und möchte anderen versichern, dass wir als Abgeordnete des Parlaments seine Arbeitsweise in den kommenden Monaten und Jahren genau überwachen werden.

 
  
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  Sylvie Guillaume, im Namen der S&D-Fraktion.(FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren, auch ich möchte damit beginnen, sowohl Frau Lambert als auch Herrn Moraes zu ihrer hervorragenden Arbeit zu gratulieren, die es uns in den nächsten Tagen – sobald der Luftraum wieder in den Normalzustand zurückgekehrt ist – ermöglichen wird, die Verordnung zur Einrichtung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen anzunehmen. Ich denke daher, dass wir alle in einem Punkt übereinstimmen: Wir begrüßen die bevorstehende Einrichtung dieses Büros.

Durch seine eindeutige Ausrichtung auf die praktische Zusammenarbeit wird das Büro zur Verringerung der beträchtlichen Diskrepanzen beitragen, die trotz einer ersten während des Europäischen Rates in Tampere begonnenen, so genannten Harmonisierungsphase immer noch zwischen den Asylpraktiken der verschiedenen Mitgliedstaaten bestehen. Diese Einrichtung wird es uns ermöglichen, die Konsequenz zu gewährleisten, die in der gegenwärtigen Praxis fehlt.

Ich möchte auch die wichtige Rolle betonen, die die Zivilgesellschaft in diesem Büro über ihre Beteiligung an den Beratungsforen spielen wird. Die basisdemokratische Beteiligung der Zivilgesellschaft wird einen besseren Einblick in die Schwierigkeiten geben, denen sich Asylbewerber gegenüber sehen, und in die Unzulänglichkeiten der nationalen Systeme.

Wir müssen jedoch anerkennen, dass diese Sache einen etwas bitteren Nachgeschmack hinterlässt. Für das Parlament ist es das Bedauern, dass man nicht in der Lage ist, eine umfassende Rolle bei der Ernennung des Direktors des Büros zu spielen, und für das Büro selbst ist es die Unmöglichkeit, zur Einführung eines Systems erzwungener Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten beizutragen, um für eine Erleichterung der Länder zu sorgen, die sich an den Toren zur Europäischen Union befinden.

In praktischer Hinsicht ist diese freiwillige Solidarität eine leere Floskel. Die Tatsache ist, wenn wir uns weigern, ein stärker verpflichtendes System zu erwähnen, wie werden wir es dann jemals erreichen können? Dies bleibt ein wichtiges Thema bei unseren Debatten, und wir werden unsere Partner, den Rat und die Kommission, auch weiter daran erinnern.

Die Schaffung dieses Büros veranschaulicht perfekt, dass es der Einrichtung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems bedarf. Alle Mitgliedstaaten sind sehr dafür, wenn es ein Fall von Erklärungen ist, wie bei dem Europäischen Pakt zu Einwanderung und Asyl im Jahre 2008. Seltsamerweise haben die gleichen Mitgliedstaaten dann Erinnerungslücken, wenn es darum geht, den Worten Taten folgen zu lassen und ihr Engagement von allgemeinen Regeln in Texte umzusetzen.

So ist es beispielsweise sehr bedauerlich zu sehen, wie bereitwillig der Rat eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Einwanderung angenommen hat, wie es beim Rat Justiz und Inneres im Februar der Fall war. Er zeigt sich jedoch sehr viel vorsichtiger, wenn es um die Verhandlungen über das Asylpaket geht, bei denen jetzt seit mehreren Monaten ein Stillstand herrscht. Ich fordere die Mitgliedstaaten auf, ein echtes Europa der Solidarität aufzubauen, anstatt ein rein opportunes politisches Schauspiel aufzuführen, das durch Zwangsmaßnahmen erreicht wird.

Einerseits wissen wir, dass diese repressiven Maßnahmen eine echte Bedrohung des Rechts auf Asyl in Europa für Einzelpersonen bedeuten, die aufgrund der gesteigerten Überwachung und anderer Barrieren immer gefährlichere Reisen auf sich nehmen. Andererseits könnte Europa endlich tatsächlich harmonisierte Asylverfahren auf der Grundlage echter Garantien für Asylsuchende vorweisen.

Wir können sehen, dass die Mitgliedstaaten dem Asylpaket sehr viel Widerstand entgegen bringen, und dass die Tendenz besteht, nationale Vorgehensweisen beizubehalten. Dieser Widerstand findet einen deutlichen Widerhall in Auseinandersetzungen über die Haushaltskosten einer solchen gemeinsamen Strategie, die anscheinend im Kontext der Krise unvertretbar sind. Dennoch hat Europa eine riesige Verantwortung, was Asyl angeht.

Wir sollten die Tatsache betonen, dass es bis heute in den meisten Fällen so ist, dass Drittländer, die weniger wohlhabend als wir sind, ihre Rolle bei der Aufnahme von Flüchtlingen übernommen haben. Lassen Sie uns daher hoffen, dass dieses Asylpaket genauso erfolgreich ist wie das Büro und dass dieser Erfolg schnell kommen wird, da ein dringender Handlungsbedarf besteht.

 
  
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  Marie-Christine Vergiat, im Namen der GUE/NGL-Fraktion.(FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren, das Recht auf Asyl ist einer der Grundwerte der Europäischen Union und niemand wagt es, dieses Recht öffentlich in einer Rede in Frage zu stellen. Dennoch gibt die Realität der europäischen Strategien und der Strategien der Mitgliedstaaten Anlass zu Fragen.

Im Jahr 1999 begann die Europäische Union mit der Harmonisierung ihrer Strategien zu diesem Thema, und heute gibt es offensichtliche ein Gefühl der Befriedigung angesichts des spektakulären Rückgangs bei der Anzahl der Asylbewerber. Wir von der Konföderalen Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke könnten damit ebenfalls zufrieden sein, wenn diese Zahlen eine Verbesserung der Menschenrechtssituation in der gesamten Welt widerspiegeln würden. Wir wissen jedoch alle, dass dies nicht der Fall ist. Unsere Debatten werden dies erforderlichenfalls beweisen, wenn sie am Donnerstagnachmittag stattfinden.

Seit 2004 ist eine abwärts gerichtete Harmonisierung insbesondere der Aufnahmeverfahren und -bedingungen zu verzeichnen. Zwischen den Vorgehensweisen der einzelnen Länder gibt es deutliche Unterschiede, und wir wissen, dass einige der Anwendungen ausgelagert wurden und dass heute manche Asylbewerber nicht länger die Möglichkeit haben, ihre Anträge registrieren zu lassen. Der Preis für die stärkste Reduzierung bei der Anzahl der Asylanträge geht wieder einmal an Frankreich. Als in Frankreich tätige Menschenrechtsaktivistin weiß ich ganz genau, was diese Resultate hervorgebracht hat. Wenn man einen Asylbewerber nur einmal zu den Diensten des Französischen Büros für den Schutz von Flüchtlingen und staatenlosen Personen begleitet hat, weiß man bereits, was der Grund dafür ist. Es ist unerträglich, wenn man zusehen muss, wie diese Männer und Frauen aufgefordert werden, Beweise für die von ihnen erlittenen Folterungen vorzulegen.

Daher könnte der Vorschlag, den wir heute prüfen, etwas frischen Wind in diese Sache bringen. Er hilft dabei, die Umsetzung des europäischen Systems für das Asylrecht zu verbessern. Er zielt darauf ab, die praktische Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern, insbesondere indem er den Zugang zu genauen Informationen über das Herkunftsland verbessert, was eine gute Sache ist. Die Mehrheit der von Parlament bei der ersten Lesung gemachten Vorschläge wurden vom Rat angenommen. Wir wissen, dass wir dieses Ergebnis vor allem dem schwedischen Ratsvorsitz verdanken und sind ihm sehr dankbar dafür. Ich möcht noch hinzufügen, dass Schweden tatsächlich Modellfunktion hat und dass ich es sehr begrüßen würde, wenn sich andere Staaten in diesem Bereich an Schweden ausrichten würden.

Wir haben unsere Berichterstatterin sowohl bei der ersten als auch bei der zweiten Lesung im Ausschuss unterstützt, und ich möchte ihr gratulieren und mich bei ihr bedanken. Wir werden dies ebenfalls im Plenum tun, und wir geben unserer aufrichtigen Hoffnung Ausdruck, dass dieser kleine Schritt nach vorn einen Wendepunkt bei der europäischen Politik in diesem Bereich darstellt. Wir haben die Hoffnung, dass Europa, anstatt sich in das, was wir in diesem Parlament als die Festung Europa bezeichnen, zurückzuziehen, diese Männer und Frauen, die ein Recht auf Asyl haben, willkommen heißen wird, wie dies in den internationalen Verträgen und in der Europäischen Menschenrechtskonvention, die wir bald ratifizieren werden, proklamiert wird.

 
  
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  Mario Borghezio, im Namen der EFD-Fraktion.(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich habe gehört, dass diese Maßnahme Solidarität erfordert. Meiner bescheidenen Ansicht nach fehlt noch etwas anderes, nämlich Sicherheit.

Dabei muss man sich nur mit denjenigen unterhalten, die sich mit diesen Angelegenheiten beschäftigen, beispielsweise mit der Polizei – in dieser Hinsicht hatte ich das Glück, mit einigen Mitgliedern der Strafverfolgungsbehörden zu reisen, mit Carabiniere Beamten des Versorgungsbüros in Turin, die ich namentlich erwähnen möchte, Romanini und Tavano. Sie haben mir gegenüber bestätigt, dass diese Asylbewerber in vielen Fällen falsche Karten und Dokumente vorlegen; solche Fälle wurden von verschiedenen Polizeikräften und anderen Behörden berichtet.

Wäre es nicht eine gute Idee, diese Frage auch unter dem Aspekt der Sicherheit zu betrachten? Ich bin nicht der Auffassung, dass die Frage der Sicherheit in diesem Dokument besonders betont wird, und dennoch ist sie sehr wichtig, denn wir müssen es vermeiden, ein wichtiges Prinzip, eine wichtige Institution mit einem so großen humanitären Wert, mit anderen Worten das Recht auf Asyl, durch die schmutzigen Interessen derjenigen kontaminiert wird, die ihr Geschäft mit illegalen Einwanderern machen und die oft das Asyl als Möglichkeit nutzen, um Menschen einzuschleusen, die keine Rechte und keine Beziehungen zu denjenigen haben, die tatsächlich verfolgt werden.

Zweitens besagt Artikel 2 der Verordnung, dass das Büro die praktische Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in allen Aspekten des Asylrechts erleichtern, koordinieren und intensivieren soll, um zu einer besseren Umsetzung des gemeinsamen europäischen Asylsystems auch im Außenbereich beizutragen. Artikel 7 sollte dies spezifizieren, tut dies jedoch nur sehr vage, indem gesagt wird, dass das Büro mit Drittländern in technischen Fragen Zusammenarbeitsmethoden einrichten kann.

Ich bin der Ansicht, dass wir sehr viel weiter gehen müssen, und ich frage mich, wieso niemand über den Vorschlag der Einrichtung dieser Büros auch in Drittländern spricht, obwohl dies von vielen Menschen, einschließlich uns, vorgeschlagen wird? Was verhindert dies? Ich denke, dass es sehr wichtig ist, zu filtern, teils um die Arbeitsbelastung und die Situation der Länder zu erleichtern, die davon direkter betroffen sind. Jemand hat von den Bedürfnissen dieser Länder gesprochen, aber diese Länder müssen unterstützt werden, und ich glaube, dass Büros in Drittländern eingerichtet werden sollten, beispielsweise in Nordafrika, in der Subsahara-Region, wo es eine Konzentration von Asylanträgen und Asylbewerbern gibt.

Dort müssen wir filtern, möglicherweise unter Einsatz des Auswärtigen Dienstes der Europäischen Union, der Operationen durchführt, an denen bestimmte Entwicklungsländer, die einen Teil der Verantwortung übernehmen, beteiligt sind; wir müssen ihnen in der Asylfrage ein Verantwortungsbewusstsein vermitteln.

Ich bin der Ansicht, dass diese Themen sehr wichtig sind, und dass wir sie nicht vernachlässigen sollten; auch die Bedürfnisse der von diesen Themen betroffenen europäischen Mittelmeerländer dürfen wir nicht ignorieren und nicht nur darüber reden oder einige Beamte schicken; wir haben in Italien schon unsere eigenen Bürokraten. Was wir brauchen, um mit dieser Situation fertig zu werden, ist Geld, Ressourcen und echte Unterstützung.

Es wurde gesagt, dass in Schweden alles gut läuft. Das mag ja der Fall sein, aber Schweden ist weit von den Bedürfnissen entfernt, die in Malta, Italien, Frankreich und dem Mittelmeerraum herrschen: Dort liegt das Problem, und es muss angegangen werden – und wir müssen die Länder der Europäischen Union dafür in die Verantwortung nehmen. Privilegien und Belastungen gehen Hand in Hand, und da wir die Belastung haben, sollten wir auch die Mittel erhalten, um sie bewältigen zu können.

 
  
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  Franz Obermayr (NI). - Herr Präsident! Eine einheitliche Anwendung von Asylrechtsregelungen zur Minderung einer Sekundäremigration innerhalb der EU zur Unterstützung jener Mitgliedstaaten, die einen besonders hohen Ansturm von Asylanten zu bewältigen haben, ist sicherlich keine schlechte Idee. Aber es bestehen doch erhebliche Zweifel, ob die Neuschaffung dieses Unterstützungsbüros zur Verbesserung überhaupt erforderlich ist und ob diese nicht zu stark in die Kompetenzen der Mitgliedstaaten eingreift.

Die Errichtung der Agentur ist ein weiterer Schritt in Richtung Zentralisierung der EU-Asylpolitik. Insgesamt wird ein deutlich hohes Schutzniveau, das sich am Handeln der großzügigsten Mitgliedstaaten, wie z. B. Österreich, orientiert, angestrebt. Bestehende Unterschiede sollen abgebaut werden, wobei die großzügigeren Länder auf Kurs bleiben und die anderen sich anpassen sollen. Das ging alles sehr gut, doch die ausufernde Gründung und Aufgabenerweiterung von EU-Agenturen – wir haben seit 2000 eine Verdreifachung – widerspricht klar dem Bestreben der Lissabon-Strategie nach Deregulierung und Subsidiarität.

Das viel angesprochene Ziel einer zirkulären Migration – ein bisschen da, ein bisschen dort, zeitweise hier – halte ich für absolut verfehlt. In der Praxis funktioniert das nicht, und aus einer zirkulären Migration wird häufig eine dauerhafte. Weitere Kritikpunkte sind natürlich auch zu vermerken: Unrealistische Schubhaftbedingungen gehen auf Kosten der Sicherheit und auf Kosten unserer Exekutive. Eine Ausdehnung des Familienbegriffs bis zur Großmutter hin wird auch hier zu einem weiteren Zuzug einladen, und erleichterter Arbeitsmarktzugang in Zeiten hoher Arbeitslosenzahlen ist untragbar.

Die Erweiterung der Grundversorgung auf das Niveau von Ländern wie Österreich und Deutschland ist unfinanzierbar. Das neue Asylbüro ist daher nicht zweckmäßig und sollte eingespart werden. Eine gemeinsame Asylstrategie muss von Grund auf überdacht werden, denn so, wie Sie sie empfehlen, wird das in den betroffenen Ländern jedenfalls nicht funktionieren.

 
  
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  Georgios Papanikolaou (PPE).(EL) Herr Präsident, die Einrichtung eines europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen ist in der Tat extrem wichtig und daher sehe ich es von der Symbolwirkung her für wichtig an, dass es in Malta eingerichtet wird, einem Land im Süden Europas, das durch Asylbewerber und auch im Rahmen der illegalen Einwanderung großem Druck ausgesetzt ist.

Es ist wichtig, dass wir die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in Asylfragen noch weiter verstärken und koordinieren und schließlich von den verschiedenen nationalen Vorgehensweisen zu einem einheitlichen Ansatz gelangen, insbesondere da wir alle die riesigen Unterschiede erkennen, die gegenwärtig existieren. Zum Beispiel – diese Information steht der Kommission zur Verfügung, aber ich glaube, dass sie bereits weiß, dass ein irakischer Asylbewerber in einem Mitgliedstaat eine Chance von 71 % hat, dass sein Antrag akzeptiert wird, während dies Chance in einem anderen Mitgliedstaat lediglich bei 2 % liegt, und natürlich gibt es auch verschiedene Probleme zwischen den Mitgliedstaaten.

Die Dublin-II-Verordnung wird einigen Mitgliedstaaten unweigerlich eine schwerere Bürde auferlegen als anderen, und natürlich wird dieses Büro für Asylfragen auch die durch den Europäischen Flüchtlingsfonds verfügbaren Solidaritätsmechanismen unterstützen. Ich beziehe mich auf die Beförderung und Umverteilung von Flüchtlingen aus Drittländern in Europa und auf die sogenannte interne „Umverteilung“ von Flüchtlingen.

Was die Umverteilung aus Drittländern betrifft, so machen wir nur kleine Schritte, aber wir kommen weiter. Was jedoch die interne Umverteilung von Flüchtlingen angeht, möchte ich betonen, dass, trotz der Tatsache, dass wie alle anerkennen, dass einige Mitgliedstaaten, insbesondere in Südeuropa, eine größere Belastung haben als andere, wir bisher keinen genauen Vorschlag gemacht haben; wir haben bezüglich dieser Fragen keine Initiative ergriffen. Wir erwarten die Vorschläge der Kommission; wir haben außerdem zu diesem Thema ein Schreiben im Rahmen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres verschickt, und wir müssen in jedem Fall in diesen Fragen mutiger vorgehen, da der Druck groß ist.

Abschließend muss ich dies sagen: Es ist sehr wichtig, dass wir in der Europäischen Union Mechanismen zur Aufnahme von Flüchtlingen, zur Aufnahme von Asylbewerbern entwickeln, nicht nur aus humanitären und den von vielen Abgeordneten bereits genannten Gründen, sondern auch zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung. Wir müssen allen, die auf der Suche nach einer besseren Heimat, einer besseren Zukunft sind, die Botschaft übermitteln, dass in Europa jeder, der den legalen Weg geht, letztendlich eine bessere Chance hat als derjenige, der den Weg der illegalen Einwanderung geht, über die unglücklicherweise sehr viel Druck aufgebaut wird.

 
  
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  John Bufton (EFD). – Herr Präsident, die Einrichtung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen läuft der britischen Opt-out-Klausel im Bereich Einwanderung völlig zuwider und ist mit der Zurückweisung des Schengen-Besitzstands durch das Vereinigte Königreich unvereinbar. Der Vorschlag, dass 40 Mio. EUR dafür ausgegeben werden sollen, ein vollständiges Büro in Malta einzurichten und mit Personal zu besetzen, um sich mit Asylbewerbern in der gesamten EU zu befassen, vermittelt den Eindruck, dass diese Kommission die Entscheidungen treffen möchte, die den nationalen Regierungen überlassen werden sollten.

Jede gemeinsame europäische Asylpolitik bedroht die britische Souveränität über die Grenzkontrolle. Die wiederholten Appelle, das Vereinigte Königreich darüber entscheiden zu lassen, wer das Land betritt und verlässt und wer aufgenommen werden kann, rühren von der Tatsache her, dass wir ein riesiges Bevölkerungsproblem haben, das der Situation im restlichen Europa völlig unähnlich ist.

Die Kommission bietet keine Hilfe oder Unterstützung an, wenn das Vereinigte Königreich Schwierigkeiten hat. Stattdessen nimmt sie das Geld des britischen Steuerzahlers, um die Kosten dafür zu decken, dass unsere Entscheidungen für uns getroffen werden. 40 Mio. EUR wären besser für den Bau neuer Schulen, Krankenhäuser und Wohnungen im Vereinigten Königreich eingesetzt worden sowie zur Bereitstellung lebenswichtiger Dienste wie einer sauberen Wasserversorgung, die dringend benötigt wird, wenn wir auch weiterhin eine der Ersten Welt entsprechende Lebensqualität für alle gewährleisten wollen.

Bei einer von vier Geburten wurde die Mutter selbst nicht im Vereinigten Königreich geboren, das sind 170 000 Geburten pro Jahr. Wo ist das Geld, das es dem britischen Steuerzahler ermöglichen soll, für all dies aufzukommen? Befindet es sich in Ihrer Tasche oder wurde es bereits für die Einrichtung eines neuen Asylbüros ausgegeben, das zweifellos noch mehr Druck auf das Vereinigte Königreich ausüben wird?

In unseren Wahlkämpfen versprechen alle Parteien des Vereinigten Königreichs, etwas gegen die Einwanderung zu tun, weil die Menschen zuhause verlangen, dass etwas getan werden soll. Aber was kann Westminster tun, solange wir in der EU sind, denn zu genau dem gleichen Zeitpunkt verlangt die Europäische Kommission, dass ihr die gesamte Befugnis über Asylbewerber übertragen wird?

Die Kommission hat immer wieder ihre Geringschätzung für die Wünsche und Bedürfnisse der Menschen des Vereinigten Königreichs gezeigt. Beabsichtigt die Kommission die Opt-out-Klausel des Vereinigten Königreichs in diesem Bereich ebenfalls zu widerrufen? Die Menschen zuhause verdienen Ihre Ehrlichkeit, weil diese Frage sehr wichtig für sie ist. Von Ihnen wird erwartet, dass Sie sie vertreten, und sie verdienen es, zu erfahren, was Sie geplant haben.

 
  
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  Sergio Paolo Francesco Silvestris (PPE).(IT) Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren, wir dürfen ein Büro, das ein Verfahren zur Feststellung der tatsächlichen Umstände von Asylbewerbern unterstützen soll, nicht in Solidarität einhüllen.

Wir glauben, dass dies wichtig und nützlich ist, aber es muss gewährleistet sein, dass einerseits diejenigen, die tatsächlich ein Recht auf Asyl haben, es schneller gewährt bekommen, und dass andererseits gegen all diejenigen, die nicht über die erforderliche Berechtigung verfügen und die versuchen, das System zu missbrauchen, entschieden vorgegangen wird, da es klar ist, dass nicht allen, die das Recht auf Asyl haben, auch Asyl gewährt wird.

Ich möchte nur ganz kurz die Aussagen von Herrn Borghezio wiederholen: Bestimmte Länder wie Italien und insbesondere der südliche Teil Italiens, aus dem ich stamme, bieten der Einwanderung natürliche Zugangswege und sind aufgrund ihrer historischen Traditionen der freundlichen Aufnahme von Einwanderern besonders von Asylanträgen betroffen.

Europa muss sich hier engagieren, und die Europäische Union muss ihre Aufmerksamkeit und ihre Bemühungen, auch ihre wirtschaftlichen Bemühungen, auf die Gebiete konzentrieren, die die meisten Einwanderer aufnehmen.

 
  
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  Cecilia Malmström, Mitglied der Kommission. – Herr Präsident, ich bin für die starke Unterstützung dankbar, die die Mehrheit dieses Plenums der Einrichtung dieser Agentur entgegen bringt. Wie Sie wissen haben die Mitgliedstaaten die Einrichtung dieser Agentur einstimmig gefordert, sogar diejenigen mit Opt-out-Klauseln, die wissen, dass die Kommission nicht die Absicht hat, irgendwelche Änderungen der Opt-out-Klauseln des Vereinigten Königreichs zu erzwingen. Diese Entscheidung bleibt den Menschen im Vereinigten Königreich überlassen.

Aber auch in diesem Plenum hat es eine starke Unterstützung für eine Agentur gegeben, und ich bin sehr froh darüber, dass diese nun geschaffen wird. Wir wissen, dass besonders in bestimmten Jahreszeiten ein großer Druck auf den Mittelmeerländern lastet, und diese Agentur kann Hilfe und Unterstützung bieten. Migranten kommen auch nach Nord-, Ost-, West- und Mitteleuropa, daher ist dies eine Agentur für das gesamte Europa, auch wenn sie nicht zufällig ihren Sitz in Valetta hat.

Es ist nicht einfach eine weitere Agentur. Es ist ein Eckpfeiler beim Bau eines gemeinsamen Asylsystems und wird ein wichtiges Instrument bei der Unterstützung der Mitgliedstaaten sein, wenn es darum geht, Verfahren und gemeinsame Standards zu entwickeln und Mitgliedstaaten zu unterstützen, die besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Sie würde Informationen sammeln, ein Portal errichten, Experten haben usw. Letztendlich bleibt es den Mitgliedstaaten überlassen, zu entscheiden, wer bleiben darf, aber es gibt bestimmte Verfahren, die harmonisiert werden müssen.

Wie einige von ihnen gesagt haben, ist dies ein Bestandteil der Entwicklung eines gemeinsamen Asylsystems in Europa. Dies ist nur ein Bestandteil. Wie die Berichterstatterin glaube ich gesagt hat, stecken wir fest, was den Rest des Asylpakets angeht. Die Kommission rechnet auf die Hilfe und die Unterstützung des Europäischen Parlaments dabei, in diesem Bereich voranzukommen, damit wir in nicht allzu ferner Zukunft tatsächlich innerhalb der Europäischen Union eine gemeinsame Asylpolitik haben werden.

 
  
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  Jean Lambert, Berichterstatterin. – Herr Präsident, ich möchte die Gelegenheit ergreifen, um eine oder zwei aufgetretene Fragen zu klären, obwohl es schade ist, dass diejenigen, die die Fragen gestellt haben, nicht mehr da sind, um die Antworten zu hören.

Die Asylverpflichtungen sind in den von allen Mitgliedstaaten einzeln unterzeichneten internationalen Übereinkommen eindeutig festgelegt. Dies ist nicht das gleiche wie eine Einwanderungspolitik, und man sollte wirklich den Unterschied erkennen.

Was diejenigen angeht, die sich um das Geld Sorgen machen – wenn ich hier eine parteipolitische und nationalpolitische Aussage machen darf –, wenn einige der Mitgliedstaaten mit der Schaffung von Asylbewerbern aus dem Irak und Afghanistan aufhören würden, dann könnten wir sicherlich sehr viel mehr Geld sparen und in der Tat den Menschen sehr viel Leid ersparen.

Was einige andere der angesprochenen Punkte betrifft, so hoffen wir, dass die Verbesserung der Qualität des Systems in bestimmten Mitgliedstaaten dazu führen wird, das Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten zu stärken und die Blockaden in einigen der anderen Teile des Asylsystems aufzuheben sowie Mitgliedstaaten das Gefühl zu vermitteln, dass sie Unterstützung erhalten, wenn sie besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Wie andere bereits gesagt haben, sind viele der überlasteten Länder gar nicht in der Europäischen Union sondern anderswo, auch wenn einige unserer Mitgliedstaaten durch die ankommenden Flüchtlingsströme beträchtlichem geographischem Druck ausgesetzt sind.

Ich habe interessiert zugehört, als ein Kollege weitere Unterstützung bezüglich des Unterstützungsbüros für Asylfragen verlangte, aber ich fürchte, ich habe die Änderungsvorschläge nicht mitbekommen, die er zu diesem Thema vorgelegt hat.

Ich möcht außerdem klarstellen, dass das Unterstützungsbüro für Asylfragen nicht dazu da ist, um über den Status zu entscheiden; es übernimmt nicht die Rolle der Mitgliedstaaten in diesem Bereich.

Insgesamt gesehen begrüße ich die Kommentare meiner Kolleginnen und Kollegen, ich begrüße die aktive Beteiligung derjenigen, die mir bei diesem Bericht sehr geholfen haben, und ich bin mir sicher dass wir alle – oder zumindest die meisten von uns – uns darauf freuen, dabei zu sein, wenn in Valletta das Unterstützungsbüro für Asylfragen eröffnet wird und wir mit unserer Arbeit beginnen können.

 
  
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  Der Präsident. – Ich werde die Aussprache beenden. Ich werde dies jedoch nicht tun, ohne vorher mit Nachdruck zu sagen, dass ich nicht unbewegt von der Tatsache bin, dass die Person, die bei dieser Aussprache den Vorsitz geführt hat, in den Genuss des Asylrechts gekommen ist, und zwar aufgrund der Großzügigkeit der Regierungen und der Menschen von Frankreich, Österreich und Belgien, denen ich heute meinen Dank aussprechen möchte, da es für Dankbarkeit keine zeitliche Begrenzung gibt, obwohl dies vor mehr als 40 Jahren stattgefunden hat.

Die Aussprache wird geschlossen.

Die Stimmabgabe erfolgt während der Sitzungsperiode in der ersten Maiwoche.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)

 
  
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  Ioan Enciu (S&D), schriftlich.(RO) Die Einrichtung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen ist ein wichtiger Schritt zur Schaffung eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, wie es der Europäische Pakt zu Einwanderung und Asyl und das Stockholmer Programm vorsehen.

Das Büro wird zu einer Steigerung der Zusammenarbeit zwischen europäischen Institutionen, Kommunalbehörden und der Zivilgesellschaft beitragen und gemeinsame Verfahren im Asylbereich identifizieren. Ich bin mir sicher, dass dies zu einer Annäherung der Standpunkte der Mitgliedstaaten hinsichtlich asylbezogener Strategien führen wird. Bei dieser Sache handelt es sich um eine absolute Notwendigkeit, da einige Mitgliedstaaten einem starken Zustrom von Asylbewerbern gegenüberstehen. Zusammenarbeit und Solidarität sind zwischen den Mitgliedstaaten ebenfalls erforderlich, nicht nur um diesen Ländern bei der Bewältigung der vor ihnen liegenden Probleme zu helfen, sondern auch um das Europäische Gemeinsame Asylsystem zu verbessern.

Ich muss erwähnen, dass sich dieses System unter juristischen und praktischen Aspekten auf eine vollumfängliche Anwendung der Europäischen Konvention für den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten gründet.

 
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