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Verfahren : 2009/0813(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A7-0115/2010

Aussprachen :

PV 05/05/2010 - 17
CRE 05/05/2010 - 17

Abstimmungen :

PV 06/05/2010 - 7.2
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0148

Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 5. Mai 2010 - Brüssel Ausgabe im ABl.

17. Änderung der Verträge – Übergangsmaßnahmen betreffend die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments - Beschluss, zur Änderung der Verträge in Bezug auf die Übergangsmaßnahmen im Hinblick auf die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments keinen Konvent einzuberufen (Aussprache)
Video der Beiträge
Protokoll
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  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die gemeinsame Aussprache über

– den Bericht von Íñigo Méndez de Vigo im Namen des Ausschusses für konstitutionelle Fragen über den Entwurf eines Protokolls zur Änderung von Protokoll 36 über die Übergangsbestimmungen betreffend die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments bis zum Ende der Wahlperiode 2009-2014: Stellungnahme des Europäischen Parlaments (Artikel 48 Absatz 3 des EU-Vertrags) [17196/2009 - C7-0001/2010 – 2009/0813(NLE)] (A7–0115/2010) und

– den Bericht von Íñigo Méndez de Vigo im Namen des Ausschusses für konstitutionelle Fragen über die Empfehlung betreffend den Vorschlag des Europäischen Rates zur Änderung der Verträge wegen der Übergangsmaßnahmen in Bezug auf die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments, keinen Konvent einzuberufen [17196/2009 - C7-0002/2010 – 2009/0814(NLE)] (A7–0116/2010).

 
  
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  Íñigo Méndez de Vigo, Berichterstatter.(ES) Herr Präsident, bitte gestatten Sie mir, meiner Rede einen Vers von Rilke voranzustellen: „Herr, es ist Zeit. Der Sommer war sehr groß .... Rilke war der Lieblingsdichter unseres kürzlich verstorbenen Kollegen Dimitris Tsatsos. Es ist schon eine Weile her, als Dimitris Tsatsos und ich am 19. November 1997 die Ehre hatten, diesem Haus den Bericht über den Vertrag von Amsterdam vorzulegen.

In genau diesem Bericht über den Vertrag von Amsterdam schlugen wir vor, dass jede Vertragsänderung im Vorfeld durch einen Konvent ausgearbeitet werden sollte.

Wir nannten das die Gemeinschaftsmethode. Diese Methode des Konvents wurde bei der Ausarbeitung der Charta der Grundrechte und vor allem bei der Ausarbeitung des Verfassungsvertrags angewandt.

Ich möchte gerade heute Dimitris Tsatsos gedenken, weil wir an der Schwelle zur ersten Reform des Vertrags von Lissabon stehen, der ja letztlich, Herr Präsident, der Verfassungsvertrag ist, für den wir so hart gekämpft haben.

Diese erste Reform, die in der Änderung von Protokoll 36 des Vertrags von Lissabon bestehen wird, ist bedingt durch eine Ausnahmesituation, denn als die Wahlen zu diesem Parlament im Juni letzten Jahres stattfanden, war der Vertrag von Lissabon aufgrund der uns wohlbekannten Unstimmigkeiten noch nicht in Kraft getreten.

Dementsprechend wurden die letzten Parlamentswahlen nach dem Vertrag von Nizza abgehalten, der zu jener Zeit Gültigkeit besaß, und ebendieser Vertrag von Nizza sieht 736 Abgeordnete vor, der Vertrag von Lissabon dagegen 751.

Um das Ganze noch komplizierter zu machen, Herr Präsident, legt der Akt von 1976 fest, dass ein Abgeordnetenmandat für die Dauer von fünf Jahren erteilt wird. Das heißt, wir können nicht jetzt einfach die im Vertrag von Lissabon vorgesehene Anzahl von 751 Parlamentariern gelten lassen, da nach dem Lissabonner Vertrag ein bestimmtes Land drei Abgeordnete verliert, die aber gewählt wurden und von daher das Parlament während dieser Wahlperiode nicht verlassen können.

Das ist der Grund, Herr Präsident, warum Protokoll 36 geändert werden muss, damit die Vereinbarungen von Lissabon in Kraft treten können, und warum in dieser Wahlperiode, 2009-2014, wenn die Änderung von Protokoll 36 in Kraft tritt, dieses Parlament ausnahmsweise 754 Mitglieder zählen wird.

Deshalb, Herr Präsident, hat der Europäische Rat ein Schreiben an Sie gerichtet, in welchem er das Parlament darum bittet, gemäß Artikel 48 Absatz 2 des Vertrags zu zwei Fragen eine Stellungnahme abzugeben:

Die erste Frage ist, ob ein Konvent nötig ist oder nicht, um den Änderungsantrag zu Protokoll 36 vorzubereiten. Die zweite Frage lautet, ob die Staats- und Regierungschefs eine Regierungskonferenz einberufen können oder nicht, um Protokoll 36 zu ändern.

Beide Fragen sind miteinander verknüpft, obwohl sie in zwei unterschiedlichen Berichten behandelt werden. Ich beginne mit der Einberufung einer Regierungskonferenz. Wie ich schon sagte, haben wir es mit dem politischen Ergebnis der Umsetzung des Vertrages von Lissabon zu tun, und wir haben es darüber hinaus mit einer außergewöhnlichen Übergangslösung zu tun, die nur ein einziges Mal in dieser Wahlperiode stattfinden wird. Von daher wird diese Regierungskonferenz sich auf das beschränken, auf was man sich bereits geeinigt hat, nämlich auf die Verteilung dieser 18 Sitze auf 12 Länder.

Dementsprechend, Herr Präsident, gibt es keine Debatte. Ich glaube, dass die Regierungskonferenz sehr rasch einberufen werden und die Frage sogar an einem einzigen Vormittag klären kann, da ja die politische Entscheidung schon getroffen wurde.

Daher möchte ich Sie ersuchen, für eine Regierungskonferenz zu stimmen, und meine Ansicht zum Ausdruck bringen, dass ein Konvent meines Erachtens für eine bereits gelöste Frage nicht erforderlich ist. Wir sind für eine Regierungskonferenz. Wir sind gegen einen Konvent.

 
  
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  Diego López Garrido, amtierender Ratspräsident.(ES) Herr Präsident, ich möchte meine Zufriedenheit darüber zum Ausdruck bringen, dass das Europäische Parlament unter der Schirmherrschaft meines lieben Kollegen und Freundes, Íñigo Méndez de Vigo, die Ansicht des Europäischen Rates in dem Sinne teilt, dass es keines Konvents bedarf, um die Änderung von Protokoll 36 des Vertrags von Lissabon zuwege zu bringen, da es um eine geringfügige Änderung geht, wenn auch um eine, die Voraussetzung dafür ist, dass wir bis zu den nächsten Wahlen in dieser Kammer so viele Abgeordnete haben, wie vorgeschrieben gewesen wäre, wenn der Vertrag von Lissabon Gültigkeit gehabt hätte.

Diese besondere Situation ist ziemlich paradox, da sowohl Herr Méndez de Vigo als auch ich dem Konvent angehörten, der den Verfassungsentwurf für Europa ausgearbeitet hat. In diesem Fall soll versucht werden, dieses Verfahren zu vermeiden, da wir es mit einer sehr geringfügigen – im Wesentlichen eigentlich formalen – Änderung des Vertrags von Lissabon zu tun haben.

Ich freue mich, dass auf diese Weise, wenn das Parlament den von Herrn Méndez de Vigo vorgebrachten Antrag genehmigt und wenn eine Regierungskonferenz abgehalten wurde und die entsprechenden Ratifizierungsverfahren in den 27 Parlamenten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union abgeschlossen sind, 18 zusätzliche Abgeordnete aus 12 Ländern – dem Vereinigten Königreich, Slowenien, Polen, den Niederlanden, Malta, Lettland, Italien, Bulgarien, Schweden, Frankreich, Österreich und Spanien – so bald wie möglich hierher kommen können.

Dann werden die Bürgerinnen und Bürger dieser Länder im Europäischen Parlament noch besser repräsentiert sein. Deswegen bin ich froh, dass dieser Bericht von Herrn Méndez de Vigo entworfen und in der von ihm vorgeschlagenen Form vom Ausschuss für konstitutionelle Fragen angenommen wurde. Ich hoffe darüber hinaus, dass es auf dieser Plenarsitzung eine breite Zustimmung geben wird, dass wir die fehlenden 18 Abgeordneten schon bald hier in diesem Haus begrüßen dürfen und dass der Vertrag von Lissabon dies sicherstellen wird.

 
  
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  Maroš Šefčovič, Mitglied der Kommission. − Herr Präsident, ich möchte Herrn Méndez de Vigo für den hervorragenden Bericht danken. Auch ich freue mich, das Europäische Parlament darüber in Kenntnis setzen zu können, dass die Kommission eine positive Stellungnahme zur Einberufung der Regierungskonferenz zur Überprüfung der für die 18 zusätzlichen Mitglieder des Parlaments erforderlichen Vertragsänderungen angenommen hat.

Der Europäische Rat hatte die Stellungnahme der Kommission aufgrund des Vorschlags der spanischen Regierung erbeten, und da der Vorschlag der spanischen Regierung die bereits seit Langem bestehende politische Einigung über die unverzügliche Einsetzung der 18 zusätzlichen Parlamentsmitglieder widerspiegelt, hat die Kommission die möglichst rasche Einberufung einer Regierungskonferenz empfohlen.

Im Einklang mit dem spanischen Vorschlag hat die Kommission in ihrer Stellungnahme auch betont, dass die Regierungskonferenz sich ausschließlich der Erörterung der Frage der 18 zusätzlichen Abgeordneten widmen solle. Ich war hocherfreut darüber, dass der Bericht von Herrn Méndez de Vigo von einer großen Mehrheit im Ausschuss für konstitutionelle Fragen mitgetragen wurde, und wir hoffen, dass dies auch in der morgigen Plenarsitzung der Fall sein wird.

Darüber hinaus möchte ich die Hoffnung der Kommission zum Ausdruck bringen, dass über die begrenzten Vertragsänderungen, die anlässlich dieser Regierungskonferenz erörtert werden sollen, rasch eine Einigung erzielt wird und dass die Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten den 18 zusätzlichen Parlamentsmitgliedern eine baldige Aufnahme ihrer Mandate ermöglichen wird.

 
  
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  Carlo Casini, im Namen der PPE-Fraktion.(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich werde mich ganz kurz fassen, da der Ausschuss, dem ich vorstehe, eine sehr umfassende Vereinbarung im Einklang mit dem bereits Gesagten erzielt hat. Von daher brauchen wir diese Aussprache nicht zu sehr ausufern zu lassen.

Das entstandene und im Ausschuss diskutierte Problem drehte sich im Wesentlichen um Folgendes: Sowohl der Akt von 1976 als auch der Vertrag von Lissabon verlangen, dass die Mitglieder dieses Parlaments in direkten Wahlen von den Bürgerinnen und Bürgern der verschiedenen Länder gewählt werden. Dies ist ein Problem, wenn das Wahlsystem, das bei der Wahl der Parlamentsmitglieder für die aktuelle Wahlperiode angewandt wird, nicht gestattet, Kandidaten ins Parlament aufzunehmen, die zwar nicht genügend Stimmen für einen Sitz erzielen konnten, die jedoch genügend Stimmen erhalten haben, um zu einem späteren Zeitpunkt ins Parlament aufgenommen zu werden.

Manche Wahlsysteme lassen dies zu, andere aber anscheinend nicht. Wenn wir die Aufnahme der neuen Mitglieder ins Parlament nicht erheblich hinauszögern wollen, sollten wir uns daher gemäß der Absicht des Rates mit Ausnahme- bzw. Übergangsbestimmungen behelfen, die eine Ernennung ermöglichen.

Nach langwierigen Debatten ist mein Ausschuss zu dem Schluss gekommen, dass dies eine faire Position ist. Daher unterstützen wir das, was bereits gesagt wurde. Zwar muss ich zugeben, dass ich selbst einen Änderungsantrag gestellt habe, der die Ernennung von Beobachtern für einen Übergangszeitraum vor der Wahl der neuen Mitglieder in dieses Parlament vorschlägt. Aber obwohl dieser Änderungsantrag noch diskutiert wird, müssten wir eigentlich dagegen stimmen – auch, wenn es mein eigener Änderungsantrag ist –, da der Kompromissänderungsantrag die rasche und unverzügliche Aufnahme der Abgeordneten ins Parlament vorsieht.

 
  
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  Ramón Jáuregui Atondo, im Namen der S&D-Fraktion.(ES) Herr Präsident, ich möchte damit beginnen, dass die Entscheidung, die wir hier zu treffen haben, nicht leicht ist. Erstens ändern wir den Vertrag. Schon so bald nach seinem Inkrafttreten schlagen wir die erste Vertragsänderung vor. Das ist keine Kleinigkeit.

Zweitens allerdings erneuern, bekräftigen und schaffen wir für 18 Abgeordnete, die ein Anrecht auf einen Sitz im Europäischen Parlament gehabt hätten, wenn der Vertrag vor den Wahlen angenommen worden wäre, die Möglichkeit, ihr Recht wahrzunehmen. Darüber hinaus ermöglichen wir 12 Ländern, die Anspruch auf eine Umgestaltung ihrer Situation in diesem Parlament haben, weil sie gemäß einer Vereinbarung mit der gesamten Europäischen Union stärker repräsentiert werden sollen, ihr Recht wahrzunehmen. Das ist im Grunde alles, aber es ist wichtig.

Nichtsdestotrotz verlangt der Vertrag selbst, dass für eine Vertragsänderung ein Konvent einberufen werden muss. Der Rat fragt uns nun vernünftigerweise, ob ein Konvent nötig ist, um eine Vereinbarung zu ratifizieren, die bereits mit allen EU-Mitgliedstaaten getroffen wurde. Das Parlament meint, dass ein Konvent nicht nötig ist. Bei diesem Anlass ist er nicht nötig.

Aus diesem Grund beauftragt das Parlament den Rat, eine Regierungskonferenz einzuberufen, den Vertrag zu ändern und damit zu ermöglichen, dass die 27 Mitgliedstaaten die Änderung ratifizieren, damit die 18 neuen Sitze hinzukommen und die 12 betroffenen Länder ihre volle parlamentarische Vertretung erreichen können.

Das ist der Sachverhalt, aber es gibt ein Problem. Wir hatten, das möchte ich vorausschicken, große Schwierigkeiten mit der Frage, ob die neuen Abgeordneten unbedingt direkt für diese Mandate gewählt werden müssen oder ob sie in irgendeiner anderen Form gewählt werden können.

Ich denke, dass dieses Problem, das untersucht und realistisch dargestellt werden muss, zufriedenstellend gelöst wurde. Ich möchte nicht nur dem Berichterstatter, Herrn Méndez de Vigo, für den Bericht danken, sondern auch Herrn Duff, und zwar dafür, dass wir es geschafft haben, eine meiner Ansicht nach äußerst wichtige Einigung zwischen allen drei Fraktionen zu erzielen.

Wir wollen den Vertrag ändern, aber ohne Konvent, damit für das Recht auf diese Bestätigung ein Anfang gemacht werden kann. Zugleich jedoch sollte dieses Haus die nationalen Parlamente daran erinnern, dass sie Abgeordnete entsenden müssen, die direkt ins Europäische Parlament gewählt wurden, und dass wir hier im Parlament beabsichtigen, das europäische Wahlsystem zu ändern, um das europäische Wahlmodell mit einem einheitlichen, supranationalen System für die Abgeordnetenwahl auszustatten.

Ich freue mich, dass diese beiden Überlegungen einen Mittelweg ermöglicht haben, sodass dieses Thema erneut erörtert werden kann.

 
  
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  Andrew Duff, im Namen der ALDE-Fraktion. – Herr Präsident, der uns vorliegende Vorschlag ist in der Tat älter als der kürzlich in Kraft getretene Vertrag. Wäre der Vertrag ins Leben gerufen worden, bevor ein solcher Vorschlag gemacht worden wäre, hätten wir ihn nicht akzeptiert.

Das Parlament hätte nicht akzeptieren können, dass Frankreich versuchen würde, zwei Abgeordnete aus der Assemblée Nationale zu Mitgliedern des Europäischen Parlaments zu ernennen. Und wenn wir uns nach Inkrafttreten des Vertrags darauf geeinigt hätten – wenn also dieser Vorschlag nicht vor dem Inkrafttreten vorgebracht worden wäre –, hätten wir ebenfalls den Vertrag gebrochen, da dieser Vorschlag das Prinzip der degressiven Proportionalität missachtet.

Wir akzeptieren nun eine Übergangslösung, aber die Auseinandersetzung hat doch recht deutlich gezeigt, welche Probleme in Bezug auf die Zusammensetzung des Parlaments und das Wahlverfahren bestehen. Ich bin froh, dass sich alle Fraktionen inzwischen darüber einig sind, dass eine tiefgreifende Reform des Wahlverfahrens nun notwendig ist, und das Parlament wird in Kürze Vorschläge zur Einberufung einer Regierungskonferenz unterbreiten, die umfassend und ordnungsgemäß von einem Konvent ausgearbeitet wird, der nationale Parlamente umfassen, weitgehend beratend tätig sein und nationale Parteien einbeziehen wird, um eine dauerhafte Regelung dieser Frage rechtzeitig bis 2014 zu beschließen.

Mein großer Dank gilt meinen Kolleginnen und Kollegen und den Koordinatoren der anderen Fraktionen für die konstruktiven Verhandlungen, die in der festen Absicht abgeschlossen wurden, das Wahlverfahren des Parlaments zu reformieren.

 
  
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  Gerald Häfner, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident! Liebe Kollegen! Wir haben hier in dieser Sache einen breiten Konsens. Wir freuen uns auf die Vergrößerung des Parlaments, wir freuen uns auf die 18 neuen Abgeordneten, und wir wollen jetzt die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sie zu uns kommen und mit uns gemeinsam arbeiten können.

Es gibt nur eine kleine Differenz, die in Wahrheit aber eine sehr große ist, weil sie die Grundlagen unserer Arbeit, auch unser Verständnis vom Demokratieprinzip und das Verständnis dieses Hauses selbst betrifft. Dabei geht es um die Frage, wer denn entscheidet, wer diese neuen Mitglieder sind. Das ist für uns keine nachrangige, sondern die zentrale Frage. Die Mitglieder des Europäischen Parlamentes, so heißt es im Vertrag, „werden in allgemeiner unmittelbarer freier und geheimer Wahl für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt”. Wählen tun die Bürger. In 11 von 12 Ländern ist das so passiert.

Ein Land sagt nun, das ginge nicht, und sie würden uns Abgeordnete schicken, die von ihren Bürgern für eine ganz andere Aufgabe gewählt wurden. Wir halten das für keinen adäquaten Umgang mit dem Parlament und auch nicht mit dem Wahlrecht der Bürger und dem Demokratieprinzip.

Wir könnten auf einen Konvent verzichten, wenn dies nur eine technische Frage wäre, wenn man sich also auf dieses Prinzip, nämlich die Einhaltung der Verträge, geeinigt hätte. An dieser Stelle aber droht der Vertrag zu brechen. Bestehen wir auf der Abhaltung eines Konvents, der eine wunderbare Methode ist, um gerade in solchen Fragen einen Konsens jenseits der Ebene von Regierungen in Europa zu erzielen!

 
  
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  Ashley Fox, im Namen der ECR-Fraktion. – Herr Präsident, ich begrüße diesen Bericht und dessen Schlussfolgerung, dass ein Verfassungskonvent nicht notwendig ist. Ein solcher Konvent würde nur Verschwendung von Zeit und Steuergeldern bedeuten. Meine Wähler haben wirklich kein Verlangen nach einem Konvent, der zweifellos Diskussionen über eine weitere politische Integration aufwerfen würde. Unterm Strich sind die Briten der Meinung, dass die politische Union bereits zu weit gediehen ist.

Obwohl ich für die Maßnahmen bin, die es den 18 zusätzlichen Abgeordneten ermöglichen, ihre Sitze einzunehmen, teile ich nicht die Auffassung, dass sie bis zum Inkrafttreten der Übergangsbestimmungen Beobachterstatus genießen sollten. Ein solcher Schritt würde sie zur Beanspruchung von Gehältern und Spesen berechtigen, bevor sie abstimmen dürfen, und ich halte das prinzipiell für falsch.

In einer Zeit, in der in nahezu allen Mitgliedstaaten umfangreiche Kürzungen der öffentlichen Ausgaben bevorstehen, sollte dieses Parlament mit gutem Beispiel vorangehen. Wir sollten stets sorgsam mit öffentlichen Geldern umgehen. Meine Fraktion wird gegen diesen Bericht stimmen, weil er dieses wichtige Prinzip missachtet.

 
  
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  Søren Bo Søndergaard, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. (DA) Herr Präsident, wir haben zu vielen Fragen, die die EU betreffen, unterschiedliche Ansichten. Unsere Meinungen gehen zweifellos auch in vielen Fragen, die das Europäische Parlament betreffen, auseinander. Dennoch glaube ich, dass es einen breiten Konsens darüber gibt, dass die Legitimierung des Europäischen Parlaments darin besteht, dass es demokratisch und direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt wird. Und heute nun werden wir mit einem Vorschlag konfrontiert, der uns zu der Einsicht zwingt, dass dies sich ändern kann. Uns liegt ein Vorschlag vor, der dazu führen könnte, dass in den nächsten vier Jahren möglicherweise in diesem Parlament Leute mitentscheiden, die nicht demokratisch gewählt, sondern ernannt wurden. Ich halte dies für eine sehr negative Entwicklung. Ich halte es auch für eine sehr bedauerliche Entwicklung.

Natürlich steht eine solche Regelung im Widerspruch zum Vertrag. Daher müssten wir den Vertrag ändern. Allerdings steht sie auch im Widerspruch zu unserer eigenen Praxis. Als Rumänien und Bulgarien der Europäischen Union 2007 beitraten, haben wir ihnen da gesagt, dass sie keine Wahlen abzuhalten brauchen? Haben wir zugestimmt, dass die Abgeordneten aus diesen Ländern ohne Wahlen zweieinhalb Jahre im Parlament sitzen können? Nein, wir haben sie angewiesen, Wahlen abzuhalten, und das sollte auch jetzt im Fall der neuen Abgeordneten getan werden. Das sollte sogar dann der Fall sein, wenn nur in einem einzigen Land Wahlen erforderlich wären, z. B. in Frankreich.

 
  
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  Morten Messerschmidt, im Namen der EFD-Fraktion. (DA) Herr Präsident, die Situation, in der wir uns gerade befinden, ist ziemlich seltsam. Jahrelang hörten wir, der Vertrag von Lissabon sei das Instrument zur Sicherung von Demokratie, Transparenz und Mitwirkung der Bürger an der Gesetzgebung in der EU. Nachdem das Europäische Parlament dies den Bürgerinnen und Bürgern jahrelang erzählt hat, ist es nun eine seiner ersten Amtshandlungen, direkte Wahlen abzulehnen, die Einberufung eines Konvents abzulehnen und alle Instrumente abzulehnen, die wir in der Vergangenheit eingesetzt haben, um den Bürgerinnen und Bürgern klarzumachen, warum dieser Vertrag nötig war. Das ist reichlich merkwürdig.

Eigentlich müsste es für uns selbstverständlich sein, zu unseren Versprechen gegenüber der Wählerschaft zu stehen und ernst zu nehmen, dass dieses Haus sich aus Menschen mit einem direkten Wählermandat zusammensetzen sollte und dass es nicht Regierungen, sondern gewählte Vertreter sind, die die Verträge ändern. Diese beiden fundamentalen Elemente – und, im Übrigen, fundamentalen Versprechen – werden zerstört, wenn die beiden Berichte angenommen werden. Die ganze Idee, ja sogar die gesamte Argumentation für den Vertrag von Lissabon, alles, was die Bürgerinnen und Bürger davon überzeugen sollte, dass die EU noch mehr Befugnisse braucht, von all dem wenden wir uns heute ab, nun, da wir bekommen haben, was wir wollten. Ich schließe mich daher meinem Vorredner an, wenn ich sage, dass meine Fraktion diese Berichte nicht unterstützen kann.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI).(FR) Herr Präsident, ich werde es gleich auf den Punkt bringen. In Ziffer 2 des Berichts von Herrn Méndez de Vigo wird zu Recht darauf verwiesen, dass einer der Vorschläge des Rates nicht mit dem Geist des Akts von 1976 vereinbar ist. Dieser Vorschlag will erreichen, dass die nationalen Parlamente Abgeordnete des Europäischen Parlaments ernennen dürfen, obwohl diese nach dem Akt von 1976 in direkten allgemeinen Wahlen gewählt werden müssen.

Bei allem Respekt gegenüber dem Berichterstatter bedaure ich, dass er dies nicht stärker gewichtet hat und in Ziffer 5 nicht in einer strikteren, klareren und kompromissloseren Form darauf eingegangen ist. Es ist ganz und gar nicht unmöglich, auf Wahlen zu bestehen. Wenn die Mitgliedstaaten keine Nachwahlen wollen, sollten sie einfach das Ergebnis der Wahlen von 2009 nehmen und auf einer proportionalen Grundlage das Ergebnis jener Wahlen auf die neue Abgeordnetenanzahl anwenden, die ihnen nunmehr zugeordnet wurde.

Jede andere Lösung ist undemokratisch, insbesondere in meinem Land, in Frankreich, wo das nationale Parlament nicht auf proportionaler Grundlage ernannt wird, also ohne Proportionalitätsregel. Das wäre in der Tat eine Form der Regierungsernennung, die dem Geist der Verträge widersprechen würde.

 
  
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  Mario Mauro (PPE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, es ist mir noch immer ein Rätsel, wie der Rat eine solche Frage auf die leichte Schulter nehmen konnte. Ich hoffe, dass dieser bedauerliche Umstand keine Probleme nach sich ziehen wird und dass die Glaubwürdigkeit unserer übrigen Organe und unseres Projekts nicht beschädigt wird. Ich möchte Ihnen ein passendes Beispiel geben. Italien soll in einer möglichen zusätzlichen Wahl einen Abgeordneten wählen. Was wäre schlimmer: eine Wahl mit einer wahrscheinlichen Wahlbeteiligung von höchstens 5 % abzuhalten oder auf die Ergebnisse der Wahlen von 2009 zurückzugreifen, um die Wahl eines Abgeordneten zu bestätigen, der auf jeden Fall in direkten allgemeinen Wahlen gewählt wurde?

Auf jeden Fall müssen wir eine Verschlechterung der Situation verhindern: Nie zuvor war es für Europa wichtiger, institutionelle Hürden und Verzögerungen im Integrationsprozess zu vermeiden. Auch ich möchte betonen, wie wichtig es für alle 18 Abgeordneten ist, ihre Sitze im Europäischen Parlament zur gleichen Zeit einzunehmen, damit die Ausgewogenheit zwischen den Nationalitäten im Parlament nicht beeinträchtigt wird. Dies ist eine Frage – ich wiederhole es –, die unverzüglich geklärt werden muss. Ich finde es unvorstellbar, dass die neuen Abgeordneten für den Rest der Wahlperiode 2009-2014 vielleicht nicht ins Parlament gewählt werden.

Daher müssen wir dringend die Empfehlung und den Bericht, die hier zur Debatte stehen, annehmen, damit die Änderung von Protokoll 36 des Vertrags von Lissabon grünes Licht bekommt, ohne Einberufung eines Konvents, aber gemäß dem Vorschlag des Berichterstatters durch direkte Einberufung einer Regierungskonferenz. Wir müssen wirklich den schnellsten Weg gehen, da es momentan nicht viel zu besprechen gibt. Stattdessen müssen wir ein neues Kapitel aufschlagen und nach dieser leider sehr negativen Episode einen konstruktiven Neustart schaffen.

 
  
  

VORSITZ: ROBERTA ANGELILLI
Vizepräsidentin-

 
  
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  Matthias Groote (S&D). - Frau Präsidentin! Als allererstes möchte ich mich beim Berichterstatter Méndez de Vigo bedanken. Ich sehe keine Notwendigkeit, einen Konvent einzuberufen. Es ist eine Detailfrage, die geklärt werden muss. Das Europäische Parlament wird seit 1979 in direkten und geheimen Wahlen gewählt, daran sollten wir uns auch in Zukunft halten. Der Rat und wir sind gut beraten, bei einer Regierungskonferenz dieses Problem schnellstmöglich anzupacken, denn von den 18 Kolleginnen und Kollegen sind 16 in einem so genannten Schwebezustand, der ziemlich unerträglich ist. Darum ist der Spielball jetzt wieder beim Rat. Ich bitte den Rat, hier nicht nachzugeben, weil es in einem Mitgliedstaat versäumt worden ist, klare Regeln zu finden, da man damit gerechnet hat, dass der Vertrag von Lissabon früher in Kraft tritt. Ich bin froh, dass wir diesen Vertrag jetzt haben, und wir müssen jetzt unsere Hausaufgaben machen.

Der Bericht Méndez de Vigo ist eine gute Grundlage, um diesen Prozess zu stärken. Aber der Rat ist gut beraten, nicht der Versuchung zu erliegen, es zu akzeptieren, dass Kolleginnen und Kollegen aus einem nationalen Parlament hierher entsandt werden. Denn damit würden wir einen Präzedenzfall schaffen, und dazu bin ich nicht bereit. Darum hat der Berichterstatter meine volle Unterstützung, mit der Einschränkung, dass keine Mitglieder aus nationalen Parlamenten entsandt werden.

 
  
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  Sandrine Bélier (Verts/ALE).(FR) Frau Präsidentin! Frankreich ist der einzige Mitgliedstaat, der das Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon nicht vorweggenommen hat und der es ablehnt, sich an die Ergebnisse der Europawahlen vom Juni 2009 zu halten. Durch die Billigung der dritten Option - der französischen Ausnahme -, zwei neue Abgeordnete zu ernennen, fordert man uns dazu auf, einen ernsten Verstoß gegen das EU-Primärrecht zu akzeptieren: die allgemeinen unmittelbaren Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments, von denen wir seit 31 Jahren unsere Rechtmäßigkeit ableiten.

Werden wir uns, unter Druck gesetzt von einem Mitgliedstaat, der Entscheidung des Rates fügen, was eine gewisse Missachtung der EU und der europäischen Bürgerinnen und Bürger bedeutet? Unser Parlament darf diesen ernsten Verstoß gegen das europäische Demokratieprinzip nicht dulden. Wir müssen es ablehnen, unsere Rechtmäßigkeit und unsere Glaubwürdigkeit als gewählte Vertreter des europäischen Volkes zu untergraben. Es sind die europäischen Bürgerinnen und Bürger, die entscheiden, wer sie im Europäischen Parlament vertreten soll, und nicht die Regierungen der Mitgliedstaaten.

Diese französische Ausnahme rechtfertigt unsere Forderung, das Parlament im Falle eines Konvents zur Änderung der Verträge zu beteiligen und jegliche Regierungskonferenz abzulehnen.

 
  
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  Trevor Colman (EFD). – Frau Präsidentin! Die Verzögerung der Ratifizierung des Vertrages von Lissabon bedeutete, dass 736 Abgeordnete und nicht die jetzt vorgeschlagenen 751 ernannt wurden. Diese höhere Zahl soll durch 18 Sitze erreicht werden, die zwischen 12 Mitgliedstaaten aufgeteilt werden, sowie durch den Verlust von drei Sitzen durch Deutschland. Dies kann jedoch so nicht durchgeführt werden, da es rechtswidrig ist, das Mandat der drei deutschen Abgeordneten vorzeitig zu beenden.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass im Vertrag eine Höchstzahl von 751 Abgeordneten festlegt wurde. Die Erweiterung um 18 zusätzliche Abgeordnete ohne den Verlust der drei deutschen Sitze erfordert eine Änderung des Protokolls Nr. 36 des Vertrages von Lissabon. Dies sollte durch einen Konvent erreicht werden, der Vorschläge erarbeitet, die mit Zustimmung der Mitgliedstaaten als Änderung in den Vertrag aufgenommen werden. Wird nicht auf diese Weise vorgegangen, wird jede Handlung dieses Parlaments auf der Grundlage eines Plenums von 754 Abgeordneten – drei über der Grenze von 751 – rechtswidrig.

In diesem Haus wurde der Vorschlag gemacht, dieses Problem durch eine Regierungskonferenz zu lösen, jedoch ist dies eine bedeutende Revision und Änderung des Vertrages von Lissabon, die die Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten erfordert und eine Gelegenheit für einzelne nationale Referenden bietet. Ich bitte dieses Haus dringend, diesen Bericht abzulehnen.

 
  
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  Rafał Trzaskowski (PPE). – Frau Präsidentin! Ich bin völlig anderer Meinung als mein Vorredner. Dieses Haus musste eine Antwort auf die Frage geben, ob wir einen Konvent zur Entscheidung dieser Frage einberufen sollten oder nicht, und wir haben uns entschieden, dies nicht zu tun, jedoch haben wir dies aus Respekt für dieses Instrument getan – dieses neue Instrument, das tatsächlich die Rechtmäßigkeit all unserer Entscheidungen stärkt. Natürlich schafft das keinen Präzedenzfall für die Zukunft, da alle wirklich wichtigen Fragen, die Änderungen des Vertrages wie zum Beispiel des Wahlverfahrens betreffen, die Einberufung eines Konvents erfordern würden.

Ich möchte Íñigo und den Koordinatoren für ihre Entscheidung danken. Sie war nicht einfach. Wir hatten ein Problem mit der Ernennung von 18 zusätzlichen Abgeordneten für dieses Haus, da bestimmte Mitgliedstaaten kein Wahlverfahren geplant hatten. Wir haben jedoch entschieden, dass unsere Repräsentativität am wichtigsten ist, dass dies der Grundsatz ist, der uns leiten sollte und dass dieses Haus so schnell wie möglich eine ausgeglichene Vertretung darstellen sollte. Deshalb haben wir eine pragmatische Lösung gewählt, indem wir die Mitgliedstaaten dazu veranlassen, ihre Wahlverfahren so schnell wie möglich abzuschließen, vorausgesetzt natürlich, dass alle Parlamentarier, die zu uns kommen werden, direkt gewählt werden.

 
  
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  Sylvie Guillaume (S&D).(FR) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Problem der Ernennung von zusätzlichen Abgeordneten ist nicht neu. Wir sollten nicht vergessen, dass unsere Kollegen Herr Severin und Herr Lamassoure während der letzten Legislaturperiode bereits an diesem Thema gearbeitet haben. Wie kann man daher über die überhaupt nicht vorhandene Vorbereitung eines Mitgliedstaats – nämlich meines Landes Frankreich – bezüglich der Ernennung seiner zwei neuen Abgeordneten nicht überrascht sein? Konnte nicht vernünftigerweise angenommen werden, dass der Vertrag von Lissabon eines Tages in Kraft treten und die Frage der neuen Abgeordneten aufkommen würde? Was erklärt also einen solchen Mangel an Voraussicht, solch eine nachlässige Haltung?

Tatsache ist, dass wir durch das Angebot an Frankreich, nach dem Entwurf von Protokoll Nr. 36 Abgeordnete aus dem nationalen Parlament zu ernennen – und dem Land damit zu ermöglichen, ohne großen Aufwand sein Gesicht zu wahren –, das Risiko eingehen, die grundlegende Regel zu verletzen, die besagt, dass die Abgeordneten des Europäischen Parlaments allgemein und unmittelbar gewählt werden müssen. Dies verstößt gegen den Geist des Aktes von 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments und würde die Rechtmäßigkeit und Glaubwürdigkeit des Europäischen Parlaments untergraben.

Andererseits dürfen nicht die Vertreter der 11 anderen Mitgliedstaaten, die ihrerseits ordnungsgemäß gewählt wurden, den Preis für solchen Dilettantismus zahlen müssen. Die Situation währt jetzt einfach schon zu lange für sie und für ihre Länder, und es ist nur richtig, dass diese gewählten Vertreter so schnell wie möglich zu uns kommen und mit ihrer Arbeit beginnen können. Deshalb glauben wir, dass diese Angelegenheit durch eine Regierungskonferenz gelöst werden sollte, die für eine schnelle Annahme der Ernennung dieser Abgeordneten sorgen kann.

Dennoch müssen wir darauf bestehen, dass Frankreich so wie seine europäischen Partner seinen Verpflichtungen nachkommt. Vereinbarungen dieser Art sind inakzeptabel in dem Haus, das die Vertreter der europäischen Völker zusammenbringt. Trotz allem wird diese Debatte den Nutzen gehabt haben, die Notwendigkeit aufzuzeigen, in Zukunft Vorkehrungen für ein einheitliches Verfahren der allgemeinen und unmittelbaren Wahl der Abgeordneten zu treffen. Diese Reform wird ihrerseits mit Hilfe eines Konvents durchgeführt werden müssen. Und noch einmal ist es die Stimme der Völker, die hier, in diesem Hause, Gewicht haben muss, nicht die der Regierungen.

 
  
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  Zita Gurmai (S&D). – Frau Präsidentin! Ich möchte Íñigo für seine großartige Arbeit und auch allen Kolleginnen und Kollegen, die mitgearbeitet haben, danken. Nach vielen Jahren der Arbeit und ziemlich ernsten Ratifizierungsproblemen ist der Vertrag von Lissabon nun endlich in Kraft. Er sorgt für die notwendige Stärkung der Rolle des Europäischen Parlaments.

Wir müssen diese Gelegenheit ernst nehmen und unsere Handlungen auf die erreichten institutionellen Reformen stützen. Wir müssen uns auf progressive Entscheidungen zum Vorteil aller europäischen Bürgerinnen und Bürger konzentrieren. Wir sollten nicht so viel Zeit auf administrative Belange verwenden. Ich bin die Art Mensch, die sich als schnelle und effiziente, aber guter Entscheidungsträger ausweist. Die europäischen Bürgerinnen und Bürger erwarten mit Recht, dass wir effizient und transparent arbeiten.

Ich respektiere das Gleichgewicht und die gute Zusammenarbeit zwischen den europäischen Institutionen voll und ganz, auch wenn ich davon überzeugt bin, dass der vorgeschlagene Kompromiss eine taugliche Lösung darstellt. Auf diese Weise können wir effizienter arbeiten. Wir werden folglich das Europäische Parlament stärken und den europäischen Bürgerinnen und Bürgern einen großen Dienst erweisen.

Zu guter Letzt kenne ich einige der bereits gewählten zukünftigen Kolleginnen und Kollegen persönlich, und je früher sie mit ihrer Arbeit beginnen können, desto besser. Ich glaube fest daran, dass ihre Expertise unseren Institutionen einen Mehrwert verschaffen wird.

 
  
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  Constance Le Grip (PPE).(FR) Frau Präsidentin! Auch ich möchte dem Beispiel der anderen Sprechern folgen und unserem Kollegen, Herrn Mendez de Vigo, danken. Er hat hervorragende Arbeit geleistet und dies unter Umständen, die zeitweise hitzig und stets aufregend waren. Die Debatten im Ausschuss für konstitutionelle Fragen haben lange gedauert. Sie waren der Herausforderung sowie der Tiefe und Wichtigkeit gewachsen, die die Abgeordneten natürlich und berechtigterweise mit einer größeren Angelegenheit in Zusammenhang bringen, die unmittelbare Auswirkungen für sie hat, nämlich mit der Zusammensetzung unseres Parlaments und den Methoden der Ernennung seiner Abgeordneten.

Erneut war der Berichterstatter in der Lage, zusammenzubringen, was mitunter verschiedene Ansichten und Beiträge waren, und diese – wie ich finde – in einem äußerst ausgewogenen Text zusammenzufassen. Hierfür möchte ich ihm danken. Ich glaube, dass die Empfehlungen dieser zwei Berichte und zwar sowohl des Berichts zur Einberufung einer Regierungskonferenz als auch des Berichts über die Übergangsbestimmungen betreffend die Zusammensetzung unseres Parlaments, von Realismus, Pragmatismus und Effektivität geprägt sind. Ich glaube, dass es das ist, was unsere Bürgerinnen und Bürger in dieser und auch in anderen Angelegenheiten im Großen und Ganzen von Europa erwarten.

 
  
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  Karin Kadenbach (S&D). - Frau Präsidentin! Ein herzliches Dankeschön ebenfalls an den Berichterstatter, aber auch an alle Schattenberichterstatter. Wir sollten heute als Parlament ein ganz klares Signal hinaus senden, dass wir uns schon sehr auf die neuen Kolleginnen und Kollegen hier im Parlament freuen, und dass der Rat wirklich säumig ist. Es sei hier nochmals der ganz klare Auftrag hervorgehoben, dass schnellstmöglich eine Lösung gefunden werden muss, damit frei gewählte Abgeordnete – und zwar 18 – ihre Arbeit schnellstmöglich aufnehmen können.

Wir haben als Parlament nicht nur ganz allgemein die Aufgabe, die Bevölkerung bestmöglich zu vertreten, sondern auch die Aufgabe, in den Ausschüssen so effizient und wirksam zu arbeiten wie möglich, und dazu erwarten wir auch die Expertise und das Wissen jener Kolleginnen und Kollegen, die zum Großteil schon frei und ordnungsgemäß gewählt wurden. Ich als Österreicherin freue mich schon sehr auf Joe Weidenholzer und ich hoffe, dass wir ihn so schnell wie möglich als Abgeordneten hier begrüßen können.

 
  
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  Franz Obermayr (NI). - Frau Präsidentin! Kaum ist die Tinte des missglückten Vertrags von Lissabon trocken, stehen schon die nächsten Änderungen ins Haus, und das Chaos um unsere neuen Abgeordneten – man spricht bereits von Phantomabgeordneten – ist tatsächlich perfekt. Ausgelöst wird dies natürlich unter anderem durch unterschiedliche Wahlsysteme, die demokratiepolitische Probleme mit sich bringen. So ist es etwa in Frankreich, wo auf regionaler Ebene kandidiert wird und keine Listen vorhanden sind, nicht sehr schwierig, Abgeordnete nachrücken zu lassen. Wir sollten uns klar für eine Wahl aussprechen und nicht für eine Auswahl, die von einem Parlament getroffen wird.

Zum Zweiten ist es auch sehr sinnvoll – und die Bürger erwarten dies –, dass wir konkrete Informationen über die Tätigkeit und über die Bezüge der Abgeordneten während der Beobachtungszeit liefern. Diese Phantomsituation trägt sicherlich nicht zum Vertrauen der Bürger in die EU bei. Es sollte auch schleunigst geklärt werden, wann die neuen Kollegen kommen und welchen Status sie haben sollen. Außerdem ist noch nicht geklärt, ob der Vertrag von Lissabon aufgerollt wird – was zu wünschen wäre – und wie es mit dem Beitritt Kroatiens bestellt ist. Die Bürger erwarten hier eine rasche Klärung von Seiten des Rates.

 
  
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  Czesław Adam Siekierski (PPE).(PL) Infolge der Bestimmungen des Vertrages von Lissabon hat sich die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments geändert. Obwohl dieser Vertrag bereits vor sechs Monaten in Kraft getreten ist, wurde bisher noch keine Regierungskonferenz zur Durchführung dieser Änderungen einberufen. Die Mitgliedstaaten müssen ein spezielles Protokoll bezüglich der zusätzlichen Zahl von Abgeordneten des Europäischen Parlaments ratifizieren. Dies ist ein umfangreiches Vorhaben, das jedoch nichts daran ändert, dass der Vertrag vollständig und ohne Verzögerung umgesetzt werden muss. In dieser Angelegenheit teile ich die Meinung des Berichterstatters.

Wir sollten nicht vergessen, dass dies im Interesse der Mitgliedstaaten ist, die nach den Bestimmungen des Vertrages nun eine größere nationale Delegation haben, damit ihre neuen Abgeordneten ihre Wählerschaft so bald wie möglich vertreten können. Dies steht im Einklang mit den grundlegenden demokratischen Grundsätzen, auf denen die Europäische Union basiert. Es ist wichtig, dass alle zusätzlichen Abgeordneten gleichzeitig ins Parlament kommen, um zu verhindern, dass man unserer Institution vorwirft, nicht richtig zu funktionieren.

 
  
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  Milan Zver (PPE). (SL) Auch ich möchte denjenigen unter Ihnen beipflichten, die die Notwendigkeit betonen, dass das Europäische Parlament absolut repräsentativ sein und so bald wie möglich mit voller Abgeordentenzahl arbeiten muss. Ich glaube, dass wir aufgrund der Änderung des Vertrages von Lissabon, der unsere Verfassung darstellt, noch nicht vollständig vertreten sind. Außerdem denke ich, dass die Regierungskonferenz den richtigen und den schnellsten Weg darstellt, um unsere Rechtsgrundlage festigen zu können und dem Europäischen Parlament zu ermöglichen, die volle Vertretung zu erreichen. Ich möchte dem Berichterstatter, Herrn Méndez de Vigo, der die Rechtsgrundlagen untersucht hat, gratulieren und ich denke, dass die heutige Entschließung diese wirklich gut zum Ausdruck bringt. Außerdem gehöre ich zu denen unter Ihnen, die sich darauf freuen, die neuen Abgeordneten im Europäischen Parlament willkommen zu heißen, und ich denke, dass wir sie brauchen. Denen, die bei ihren eigenen Wahlen, den letzten Europawahlen, nicht vorausgesehen haben, dass es notwendig sein würde, zusätzliche Abgeordnete zu ernennen oder vielmehr zu wählen, möchte ich sagen, dass dieses Haus nicht an Rechtmäßigkeit verlieren wird, nur weil zwei Abgeordnete aus nationalen Parlamenten zu uns kommen.

 
  
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  Seán Kelly (PPE). – Frau Präsidentin! Wie andere Kolleginnen und Kollegen auch, denke ich, dass, wenn Abgeordnete ins Europäische Parlament gewählt werden, sie genauso dazu berechtigt sind, ihre Sitze einzunehmen, wie es die 736 Abgeordneten in den letzten 12 Monaten auch getan haben. Dies ist ein kurzfristiges Problem, das eine kurzfristige Lösung erfordert, da in vier Jahren alles zur Ruhe gekommen sein und normal ablaufen wird.

Außerdem denke ich, dass es falsch ist, Mitgliedstaaten Vorwürfe zu machen, weil sie vor 12 Monaten keine vorläufigen Maßnahmen getroffen haben, da vor 12 Monaten durchaus noch die Möglichkeit bestand, dass der Vertrag von Lissabon nicht ratifiziert werden würde, und dies war sicherlich eine Ansicht, die viele Menschen in meinem Land und in anderen Ländern teilten. Doch jetzt, da alles ratifiziert wurde, ist es wichtig, dass den gewählten Abgeordneten erlaubt wird, ihre Sitze einzunehmen, sodass sie im Parlament mitwirken können und wir bis zu den nächsten Wahlen in vier Jahren, wenn alles, wie man sagt, „in Butter“ sein wird, weitermachen können..

 
  
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  Diego López Garrido, amtierender Präsident des Rates.(ES) Frau Präsidentin! Ich möchte lediglich hinzufügen, dass ich den Ansprachen der Abgeordneten zustimme, die die Wichtigkeit der Klärung dieser offenen Frage bezüglich des Vertrages von Lissabon hervorgehoben haben, nämlich des Falles der 18 Abgeordneten, die ihre Sitze im Parlament noch nicht eingenommen haben, da die letzten Wahlen kurz vor Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon stattgefunden haben.

Daher lohnt sich die Änderung von Protokoll Nr. 36. Außerdem stimme ich denjenigen völlig zu, die der Meinung sind, dass dies schnellstmöglich getan werden sollte und dass der Abwesenheit von 18 Abgeordneten in diesem Parlament, das die Bürgerinnen und Bürger von 12 Mitgliedstaaten vertritt, so schnell wie möglich entgegengewirkt werden sollte. Deshalb stimme ich letzten Endes dem Vorschlag von Herrn Méndez de Vigo zu, dass kein Konvent notwendig ist, dass so bald wie möglich eine Regierungskonferenz einberufen werden soll, dass die Parlamente der 27 Mitgliedstaaten die Entscheidung bei der nächsten Gelegenheit ratifizieren sollen und dass wir somit endlich die betreffenden 18 Abgeordneten in diesem Parlament sehen, die bereits zu Anfang dieser Legislaturperiode hätten hier sein sollen.

 
  
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  Maroš Šefčovič, Vizepräsident der Kommission. − Frau Präsidentin! Ich denke, dass diese Debatte klar gezeigt hat, dass wir versuchen eine Lösung für eine außergewöhnliche Situation zu finden, dass wir eine praktische Lösung suchen und dass dies die Übergangslösung darstellt. Daher begrüße ich den pragmatischen Ansatz von Herrn Méndez de Vigo sowie den Bericht, den er verfasst hat, sehr und, wie ich dieser Debatte entnehme, wird er auch in diesem Plenum kräftig unterstützt. Ich denke, es ist klar, dass unser gemeinsames Ziel darin besteht, so bald wie möglich 18 neue Abgeordnete zu haben.

Um auf die Position der Kommission zurückzukommen, denke ich, dass wir sehr direkt gefragt wurden, wie und durch welches Instrument diese Änderung bewerkstelligt werden sollte. Die Kommission hat der RK bezüglich des Ausmaßes und der Art der Änderung, die diskutiert werden wird, sehr klar zugestimmt.

Was die Art und Weise, wie die zusätzlichen Abgeordneten gewählt werden, betrifft, wird dies sicherlich im Rahmen einer Regierungskonferenz behandelt werden. Doch lassen Sie mich Folgendes hinzufügen: Als der Europäische Rat über dieses Thema beriet, war es, denke ich, ziemlich klar, dass er versuchte ein Gleichgewicht zu finden, ein Gleichgewicht zwischen dem selbstverständlichen Bestreben, die zusätzlichen Abgeordneten durch ein den Europawahlen möglichst ähnliches Verfahren auszuwählen, und der Notwendigkeit die nationalen Verfassungsbestimmungen zu respektieren. Das ist der Ursprung der drei Optionen zur Abdeckung aller Gegebenheiten der heutigen Situation, die sich bei den nächsten Wahlen natürlich normalisiert haben wird.

Abschließend möchte ich auch die internen Überlegungen im Europäischen Parlament über mögliche zukünftige Änderungen der Europawahlen begrüßen, jedoch sollte meiner Meinung nach betont werden, dass dies verschiedene Angelegenheiten sind und auch bleiben sollten. Heute diskutieren wir darüber, wie 18 zusätzliche Abgeordnete ins Europäische Parlament gelangen können. Beim nächsten Mal werden wir die möglichen Änderungen des Wahlverfahrens diskutieren.

 
  
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  Íñigo Méndez de Vigo, Berichterstatter.(ES) Frau Präsidentin! Wenn Abgeordnete mit so unterschiedlichen und voneinander entfernten Ansichten wie Herr Mauro, Herr Gollnisch und Herr Colman zu dem Schluss kommen, dass es Probleme beim Wahlverfahren, bei den Systemen zur Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments gibt, bedeutet dies, dass wir ein einheitliches Wahlverfahren benötigen.

Dies war ein Mandat, das bereits Teil der Verträge von Rom war. Daher haben wir Koordinatoren – und ich möchte die Gelegenheit nutzen, allen von Ihnen und besonders Herrn Jáuregui und Herrn Duff zu danken – uns auf die Abänderung 2 geeinigt, über die morgen abgestimmt wird. Ich hoffe, dass die Änderung von diesem Haus unterstützt wird, vor allem damit wir die Frage eines einheitlichen Wahlverfahrens für die Wahlen zum Europäischen Parlament bald entscheiden können. Auf diese Weise würden wir, denke ich, diese Art von Fragen beseitigen.

Herr Trzaskowski sprach über die Notwendigkeit der Repräsentativität dieses Parlaments, was die Mehrheit der Sprecher, unter anderen auch Herr Vizepräsident Šefčovič, hervorgehoben hat.

Dem stimme ich zu. Tatsächlich sagen wir in Absatz 1 des Berichts, dass die 18 Abgeordneten en blocins Parlament kommen sollten, da wir sonst an Repräsentativität verlieren würden.

Damit sie en bloc kommen können, damit diesem Akt der politischen Gerechtigkeit, den der Vertrag von Lissabon darstellt, entsprochen wird, müssen wir praktisch handeln, denn eine außergewöhnliche Übergangssituation, meine Damen und Herren, erfordert auch außergewöhnliche Übergangssituationen und -lösungen.

Deshalb, und das sage ich offen, gefällt mir die Möglichkeit nicht, dass Abgeordnete ins Parlament kommen, die nicht 2009 gewählt wurden, was ich übrigens in Absatz 2 des Berichts deutlich erwähne. Wenn ich jedoch zwischen diesem Standpunkt mit der Folge, dass 18 Abgeordnete ihre Sitze nicht einnehmen können, und dem Finden einer praktischen Lösung mit der Folge, dass die 18 ins Parlament kommen und wir so den Vertrag von Lissabon einhalten, wählen muss, bitte ich dieses Parlament, wie ich es schon in meinem Bericht getan habe, diese Lösung zu wählen. Es handelt sich um eine pragmatische Übergangslösung, jedoch vor allem, Frau Präsidentin, um eine gerechte Lösung.

Ich möchte allen für ihre Mitarbeit und die interessanten Beiträge zu diesem Bericht danken.

 
  
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  Die Präsidentin. − Die Aussprache ist damit beendet.

Die Abstimmung wird am Donnerstag, dem 6. Mai 2010 um 11.00 Uhr, stattfinden.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)

 
  
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  John Attard-Montalto (S&D), schriftlich. – Ich finde, es ist nicht gerecht, dass die Länder, denen zusätzliche Sitze im Europäischen Parlament zugewiesen wurden, noch nicht darin vertreten sind. Ich spreche nicht nur für mein Land Malta, dem ein sechster Sitz zugewiesen wurde, sondern auch für alle anderen Länder, die sich in der gleichen Lage befinden. Es ist eine Tatsache, dass rechtliche und verfassungsmäßige Beschränkungen überwunden werden müssen, damit die neuen europäischen Parlamentarier ihre rechtmäßigen Sitze einnehmen können. Andererseits zeigt die Zeit, die seit den Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2009 vergangen ist, dass die EU eine schwerfällige Institution geworden ist, die Monate, wenn nicht sogar Jahre braucht, um einige Teile des Vertrages von Lissabon umzusetzen, der schließlich vor weniger als 6 Monaten angenommen wurde. Abgesehen von dem Mangel an Vertretung der betroffenen Länder gibt es ein weiteres Element, das, wie ich finde, sofortiger Aufmerksamkeit bedarf. Ich beziehe mich auf das menschliche Element. Achtzehn zukünftige Parlamentarier durchleben sicherlich gerade eine sehr schwierige Zeit in ihrem Leben, besonders in psychologischer Hinsicht. Ich bin sicher, es gibt nicht einen einzigen unter den anwesenden europäischen Parlamentariern, der die Lage dieser achtzehn Politiker nicht versteht.

 
  
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  Krzysztof Lisek (PPE), schriftlich. (PL) Meiner Meinung nach ist das Europäische Parlament dazu verpflichtet, so schnell wie möglich über diese Angelegenheit zu entscheiden, damit unsere zukünftigen Kolleginnen und Kollegen, die demokratisch gewählt wurden, ihre Sitze einnehmen können. Dies ist äußerst wichtig und zwar nicht nur letzteren zuliebe, sondern hauptsächlich aus Respekt vor den von ihren Wählern getroffenen Entscheidungen. Wir dürfen sie nicht noch länger warten lassen.

Alle unsere neuen Kolleginnen und Kollegen sollten durch demokratische Wahlen gewählt werden. Ich bin mir bewusst darüber, dass derzeit beträchtliche Unterschiede zwischen den Wahlbestimmungen verschiedener Mitgliedstaaten bestehen. Daher möchte ich meine Hoffnung ausdrücken, dass die gegenwärtige Situation uns dazu motivieren wird, den Dialog über die Harmonisierung der Wahlverfahren in den Mitgliedstaaten der EU zu beginnen.

 
  
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  Indrek Tarand (Verts/ALE), schriftlich. – Wir möchten dem Berichterstatter für seine hervorragende Arbeit danken. Dennoch sind wir enttäuscht über die Entscheidung Frankreichs, den ursprünglichen Willen der europäischen Wählerschaft abzuändern, indem neue Abgeordnete des Europäischen Parlaments aus der Nationalversammlung rekrutiert werden. Ceterum censeo – Frankreich hat entschieden, ein Kriegsschiff der Mistral-Klasse an Russland zu verkaufen; wir glauben, dass das Land dies ehrlich bedauern wird.

 
  
  

VORSITZ: Jerzy BUZEK
Präsident

 
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