Der Präsident. – Zunächst möchte ich Ihnen einige Informationen weitergeben. Erstens wird heute der 6. Internationale Tag gegen Homophobie in der Europäischen Union begangen. Vor genau 20 Jahren hat die Weltgesundheitsorganisation Homosexualität aus der Internationalen Klassifikation der Krankheiten genommen. Die Europäische Union bekämpft Diskriminierung an allen Fronten, und dazu gehört auch die Homophobie. Die Verpflichtung zum Schutz vor Diskriminierung ist in unseren bedeutendsten Rechtsakten verankert – im Vertrag und in der Charta der Grundrechte, auf die im Vertrag verwiesen wird.
Zweitens feierten wir in diesem Monat den 60. Jahrestag der Schuman-Erklärung, und am 8. und 9. Mai veranstaltete unser Parlament die „Tage der offenen Tür” in Brüssel und Straßburg. Die Besucher konnten ganz aus der Nähe die Arbeit des Parlaments verfolgen und unseren Alltag kennen lernen. Die Gebäude standen allen Bürgerinnen und Bürgern offen. Insgesamt besuchten über 33 000 Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union die Parlamente in Brüssel und Straßburg. Außerdem gab es hier im Hause eine Zusammenkunft mit 800 jungen Leuten aus allen Ländern der Europäischen Union. 11 Mitglieder des Europäischen Parlaments haben mich begleitet. Wir haben mit den jungen Leuten gesprochen, zusammengesessen und über Themen im Zusammenhang mit der Union diskutiert.
Mein dritter Punkt: Vergangene Woche, am Dienstag den 11. Mai, hatte ich die große Ehre, in Aachen an der Verleihung des Europäischen Karlspreises für die Jugend teilzunehmen. Der erste Preis ging an das deutsche Projekt „Zug für Europa“. Den zweiten Platz errang ein Projekt aus Irland, und den dritten Preis erzielte ein bulgarisches Projekt. Junge Leute aus allen Ländern der Union haben sich an dem Wettbewerb beteiligt. Das deutsche Projekt vereinte Vertreter aus 21 europäischen Ländern, und 24 Berufsschulen arbeiteten zusammen am Entwurf und am Bau des Zuges. Der eigentliche Internationale Karlspreis wurde am 13. Mai, zwei Tage nach dem Jugendpreis, ebenfalls in Aachen dem polnischen Ministerpräsidenten Donald Tusk verliehen.
Viertens habe ich vergangene Woche an der Konferenz der Präsidenten der Parlamente der Europäischen Union in Stockholm teilgenommen. Die Präsidenten aller 40 nationalen Parlamente waren vertreten. Themen der Diskussionen waren die künftige Zusammenarbeit und der anstehende belgische Ratsvorsitz. Die Konferenz wurde von unseren Freunden vom schwedischen Parlament sowie vom Parlament Spaniens, das derzeit den Ratsvorsitz innehat, organisiert. Unter anderem wird es regelmäßige Zusammenkünfte der parlamentarischen Ausschüsse sowie gemeinsame Sitzungen der europäischen nationalen Parlamente geben.
Ich möchte ferner meine guten Wünsche und Glückwünsche aussprechen. Zwei Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Großbritannien und Ungarn, haben eine neue Regierung. Wir wünschen ihnen Stabilität. Die Europäische Union benötigt unbedingt stabile Regierungen, unter anderem, um rasche Entscheidungen zu ermöglichen. Wir vertreten die Gemeinschaftsmethode der Europäischen Union, aber die Zusammenarbeit mit den Regierungen ist für uns von grundlegender Bedeutung für die Wirksamkeit der Tätigkeit der Europäischen Union und ihre Effektivität für die Bürger.
3. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung
(Das Protokoll der vorangegangenen Sitzung wird genehmigt.)
Mario Mauro (PPE). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte Sie nur kurz daran erinnern, dass heute Morgen in Afghanistan zwei Soldaten der Brigade Taurinense bei einem Attentat getötet wurden.
Die Europäische Union spielt eine schwierige Rolle auf der Bühne von Krieg und Frieden, und ich bitte darum, dass sich das Parlament bei der Eröffnung der Sitzung den Beileidsbezeugungen und der Unterstützung für die Familien der Opfer in dieser schwierigen Zeit anschließt.
Gianni Pittella (S&D). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich hatte eigentlich um eine einminütige Redezeit gebeten, um dasselbe zu sagen wie Herr Mauro, und so schließe ich mich Herrn Mauro an und bringe hiermit mein Beileid zum Ausdruck. Ich denke, das gesamte Parlament ist vereint im Gedenken an die beiden italienischen Soldaten, die heute Morgen getötet wurden.
Unsere Trauer muss einhergehen mit Empörung, Solidarität mit den Familien, Unterstützung für die Verletzten und Ablehnung jeglicher Form von Terrorismus. Europa und die einzelnen Nationalstaaten müssen jedoch neue Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass die Friedensmission noch effektiver wird und unter sichereren Bedingungen erfolgen kann.
Der Präsident. – Vielen Dank, meine Herren, für diesen Hinweis. Es ist sehr wichtig, dass wir stets unsere Solidarität mit den Soldaten, die in unserem Auftrag den Terrorismus und verschiedene andere Formen des Missbrauchs in Afghanistan und anderen Ländern bekämpfen, zum Ausdruck bringen. Wir sollten unsere Solidarität mit ihrem großartigen Einsatz für unsere gemeinsame Sache ausdrücken, eine Sache, die weiterhin überall in der Welt wichtig ist. Dies haben wir im Europäischen Parlament stets getan. Beiden Abgeordneten nochmals vielen Dank für diesen Hinweis.
Geoffrey Van Orden (ECR). – Herr Präsident! Wenn wir der tragischen Verluste in Afghanistan gedenken, sollten wir uns auch daran erinnern, dass wir nahezu täglich britische Soldaten verlieren, die ihr Leben für die NATO-Mission in diesem Land lassen. Wir sollten die tragischen Verluste anerkennen und besonderes Mitgefühl für die Familien all unseres diensttuenden Personals, ganz gleich aus welchem Land, das unter der Führung der NATO dient, empfinden.
Der Präsident. – Ich stimme Ihnen vollkommen zu. Ich denke, wir sind hier alle einer Meinung. Sie sind Europäer, die jeden von uns im Kampf gegen den Terrorismus und alle Formen von Gewalt weltweit vertreten. Sie sind unsere Vertreter.
Jacky Hénin (GUE/NGL). – (FR) Herr Präsident! Ich halte es nur für richtig, dass wir denen, die im Krieg ihr Leben lassen, Anerkennung zollen, so wie Sie es gerade getan haben. Es ist auch nur richtig, dass wir all der Beschäftigten gedenken, die jeden Tag bei Arbeitsunfällen sterben, da ihre Arbeitgeber ihnen nicht die für gute Arbeitsbedingungen erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen.
4. Tagungskalender 2011: siehe Protokoll
5. Zusammensetzung der Ausschüsse und Delegationen: siehe Protokoll
Der Präsident. – Wir kommen nun zum Arbeitsplan. Der endgültige Entwurf der Tagesordnung, wie er bei der Konferenz der Präsidenten in ihrer Sitzung vom Mittwoch, dem 12. Mai 2010, gemäß Artikel 140 der Geschäftsordnung festgelegt wurde, ist verteilt worden.
Montag – keine Änderungen.
Dienstag – keine Änderungen.
Mittwoch:
Ich habe von Herrn Casini, dem Vorsitzenden des Ausschusses für konstitutionelle Fragen, ein Schreiben erhalten, in dem der Ausschuss die Anhörung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen durch das Parlament zu dem Vorschlag für eine Verordnung zur Europäischen Bürgerinitiative gemäß den Artikeln 304 und 307 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union beantragt. Ich rechne damit, dass die Abstimmung über diese Vorschläge für eine Anhörung am Mittwoch um 12.00 Uhr stattfindet.
(Das Parlament nimmt den Antrag an.)
Wir kommen nun zur endgültigen Festlegung des Arbeitsplans. Für Montag und Dienstag liegen keine Anträge oder Vorschläge für Änderungen des Arbeitsplans vor. Es gibt jedoch einen Antrag zum Mittwoch. Die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) beantragt eine Abstimmung über den Bericht von Ryszard Czarnecki betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008, Einzelplan II – Rat. Frau Gräßle wird den Antrag im Namen der PPE-Fraktion begründen.
Gräßle, Ingeborg, im Namen der PPE-Fraktion. – Herr Präsident! Der Rat hat heute Morgen über die spanische Ratspräsidentschaft die noch ausstehenden Fragen beantwortet. Damit hat er eine wichtige Bedingung erfüllt, damit wir über den Bericht abstimmen können. Er hat außerdem über die spanische Ratspräsidentschaft in Aussicht gestellt, dass wir ein ordentliches Entlastungsverfahren mit ihm besprechen und ausarbeiten können, sodass damit die zweite wichtige Bedingung erfüllt ist.
Damit unterwirft sich der Rat der parlamentarischen Kontrolle, und das ist ein Meilenstein, den wir anerkennen sollten. Deswegen empfehle ich den Fraktionen, für die Aufnahme der Entscheidung zur Entlastung auf die Tagesordnung zu stimmen. Die Entschließung werden wir allerdings während der Juni-Tagung behandeln.
Hannes Swoboda, im Namen der S&D-Fraktion. – Herr Präsident! Ich möchte es kurz machen. Wir können diesem Antrag aus den genannten Gründen zustimmen. Ein offizieller Brief ist an dieses Parlament unterwegs. Auch ich sehe darin ein gutes Zeichen, dass der Rat – ich hoffe es zumindest – auch hinsichtlich des Auswärtigen Dienstes bereit ist, jene Transparenz und jene Konsensbereitschaft zu zeigen, die er hier gezeigt hat. In diesem Sinn möchte ich Frau Gräßle zustimmen.
Bart Staes, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (NL) Meine Damen und Herren! Ich muss sagen, ich bin überrascht, dass die zwei großen Fraktionen jetzt versprechen, über diesen Bericht abzustimmen. Im Haushaltskontrollausschuss fand eine Sitzung der Koordinatoren stand, bei der ich den Vorsitz geführt habe. Heute Morgen wurden in der Tat Dokumente vom Rat empfangen, die ich geprüft habe. Sie enthalten einen Anhang, der mit dem Anhang zu dem Dokument, das wir am 10. März erhielten, identisch ist.
Tatsächlich hat sich also nichts geändert, und ich empfehle daher, dass wir gegen die Aufnahme des Berichts Czarnecki in die Tagesordnung für diese Plenartagung stimmen. Meiner Meinung nach – und ich sage dies mit Nachdruck – führt uns der Rat einfach an der Nase herum.
(Das Parlament nimmt den Antrag an.)
Der Präsident. – Die Abstimmung über den Bericht Czarnecki findet am Mittwoch statt. Die Frist für die Einreichung von Änderungsanträgen wird auf Dienstag, 18. Mai, 12.00 Uhr festgelegt.
Die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) hat die Vertagung der Debatte über den Bericht von Edit Bauer über die Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben, auf die nächste Tagung beantragt. Der Antrag wird von der Berichterstatterin, Frau Bauer, begründet.
Edit Bauer , Berichterstatterin. – (HU) Herr Präsident! Am 22. März habe ich eine Antwort vom Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten auf meinen Antrag auf Aufnahme dieses Berichts in die Tagesordnung der Mai-Tagung erhalten. Der Ausschuss teilte in seiner Antwort mit, dieser Bericht könne nicht in die Tagesordnung der Mai-Tagung aufgenommen werden, da der Zeitraum zwischen dem 28. April, als der Ausschuss über diesen Bericht abgestimmt hat, und dieser Tagung weniger als einen Monat, der üblichen Bedenkzeit, betrage. Der Ministerrat hat jedoch, ohne dass ihn irgendjemand darum gebeten hätte, – vermutlich aber auf Empfehlung der sozialdemokratischen Fraktion – entschieden, dass der Bericht dennoch in dieser Tagung vorgelegt werden sollte, unabhängig davon, ob ein Monat vergangen ist oder nicht. Die politischen Fraktionen haben daher einfach nicht die Zeit gehabt, ihre Standpunkte zu diesem Bericht zu formulieren oder den Bericht zu besprechen. Ich beantrage daher, dass wir dies auf die Juni-Tagung verschieben.
Hannes Swoboda, im Namen der S&D-Fraktion. – Herr Präsident! Ich finde es eigenartig, dass Frau Kollegin Bauer, die ich ja sonst sehr schätze, nicht erwähnt hat, dass der Bericht abgelehnt worden ist. Und ich finde es ebenso eigenartig, dass Frau Kollegin Bauer vergessen hat, zu erwähnen, dass sie den Rat zu einem Bericht kontaktiert hat, der abgelehnt worden ist. Das ist keine normale parlamentarische Vorgangsweise! Daher ist es absolut richtig, das auf die Tagesordnung zu setzen.
(Beifall)
Corien Wortmann-Kool, im Namen der PPE-Fraktion. – (NL) Es ist richtig, dass dieser Legislativvorschlag der Kommission im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten abgelehnt wurde.
In diesem Hohen Hause ist jedoch eine anschließende einmonatige Bedenkzeit üblich um sicherzustellen, dass wir alle gut auf die Plenartagung vorbereitet sind. Gegen den Wunsch der Berichterstatterin wurde in diesem Falle dieses Gewohnheitsrecht des Parlaments verletzt. Es handelt sich um einen sehr komplizierten Vorschlag, und die Fraktionen benötigen ebenfalls Zeit, um sich vorzubereiten, was in zwei Tagen nicht möglich ist.
Aus diesem Grund fordere ich Sie auf, den Vorschlag der Berichterstatterin zu unterstützen, die Abstimmung über diesen Vorschlag auf die Juni-Tagung zu vertagen.
(Das Parlament nimmt den Antrag an.)
Der Präsident. – Die Aussprache über den Bericht Bauer wird auf die nächste Tagung vertagt.
Donnerstag
Für Donnerstag liegt der folgende Antrag vor: Die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) hat beantragt, die Aussprache über die Verhaftung des Journalisten Ernest Vardanyan in Transnistrien, die für Donnerstagnachmittag angesetzt ist, durch eine Aussprache zur Lage in Thailand zu ersetzen. Anstelle der Aussprache über die Verhaftung des Journalisten Ernest Vardanyan in Transnistrien soll also eine Aussprache über die Lage in Thailand erfolgen. Der Antrag wird von Herrn Preda erläutert.
Cristian Dan Preda (PPE). – (RO) Wir haben beantragt, die Aussprache über die Situation des unrechtmäßig in Transnistrien wegen Besorgnis erregender Vorwürfe verhafteten Journalisten durch die Aussprache zu Thailand zu ersetzen, da sich die Lage in Thailand in den vergangenen Tagen dramatisch verschlechtert hat. Wir fordern die Abgeordneten aller politischen Fraktionen dringend auf, sicherzustellen, dass wir unsere Aufmerksamkeit auf die Lage in Thailand konzentrieren.
Der Präsident. – Wir haben eine Erläuterung des Antrags vernommen. Wer möchte sich für den Antrag aussprechen?
Ioannis Kasoulides, im Namen der PPE-Fraktion. – Herr Präsident! Die Lage in Thailand verschlechtert sich von Stunde zu Stunde; es stehen Menschenleben auf dem Spiel. Dies scheint ein weitaus wichtigeres Thema für eine Dringlichkeitsdebatte zu sein, mit dem sich das Parlament am Donnerstag beschäftigen sollte. Zugleich gibt es einige Entwicklungen im Falle von Herrn Ernest Vardanyan in dem losgelösten so genannten Staat Transnistrien, die die Initiatoren gerne prüfen würden. Ich befürworte daher die Ersetzung dieses Themas durch eine Aussprache über Thailand.
Francesco Enrico Speroni (EFD). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Meines Erachtens werden unsere Diskussionen und Entscheidungen in diesem Hause in keiner Weise irgendetwas in Thailand oder Transnistrien bewirken, daher ist es unerheblich, ob Dinge geändert werden.
Der Präsident. – Die Aussprache über die Verhaftung des Journalisten Ernest Vardanyan in Transnistrien wird durch eine Aussprache über die Lage in Thailand ersetzt. Dies sind Dringlichkeiten, die am Donnerstagnachmittag erörtert werden.
Der Arbeitsplan für unsere Plenartagung ist festgelegt.
(Das Parlament nimmt den Antrag an.)
(Der Arbeitsplan ist somit festgelegt.)
14. Ausführungen von einer Minute zu wichtigen politischen Fragen
Der Präsident. – Der nächste Punkt sind die Ausführungen von einer Minute zu Fragen von politischer Bedeutung (Artikel 150 der Geschäftsordnung).
Georgios Papastamkos (PPE). – (EL) Herr Präsident! Abgesehen von dem Druck der Finanzmärkte, ist die Unsicherheit im Euro-Währungsgebiet ...
(Der Präsident unterbricht den Redner und bittet um Ruhe im Saal.)
Der Präsident. – Meine Damen und Herren! Bitte sprechen Sie während der Plenartagung nicht im Saal, es sei denn, Sie können dies leise tun. Die Kolleginnen und Kollegen auf beiden Seiten des Europäischen Parlaments und in der Mitte, die Vorsitzenden der politischen Fraktionen, lieber Herr Kollege aus Luxemburg, bitte setzen Sie sich und stellen Ihre Gespräche ein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies ist eine Plenartagung, bitte stellen Sie daher Ihre Gespräche ein, damit wir die Ausführungen von einer Minute fortsetzen können.
Georgios Papastamkos (PPE). – (EL) Herr Präsident! Abgesehen von dem Druck der Finanzmärkte, ist die Unsicherheit im Euro-Währungsgebiet auch das Ergebnis von reichlicher politischer Rhetorik seitens EU-Institutionen und Politikern. Die mangelhafte wirtschaftspolitische Steuerung der EU hat meiner Meinung nach zu spät reagiert. Natürlich brauchen wir ein finanzielles Gleichgewicht in Europa.
Zugleich ist es jetzt für die europäische politische Union an der Zeit, die wirtschaftliche Union durch eine Strategie zur Überwindung der globalen Krise zu lenken und einen effektiveren Regulierungsrahmen für die Finanzmärkte und für den Schutz des Euro vor spekulativem Druck einzuführen. Ich beziehe mich beispielsweise auf die Notwendigkeit, die Richtlinie über Marktmissbrauch zu überarbeiten. Ebenso wiederhole ich meinen Vorschlag, eine europäische Rating-Agentur zu gründen.
Teresa Jiménez-Becerril Barrio (PPE). – (ES) Herr Präsident! Da ich am „Europäischen Tag der Opfer des Terrorismus“ am 11. März keine Gelegenheit dazu hatte, möchte ich nun heute in diesem Hause diesen Menschen die wohlverdiente Anerkennung zollen in Würdigung des enormen Opfers, das von denen erbracht wurde, die im Namen der Freiheit den höchsten Preis gezahlt haben.
Wir müssen dringend mit der Arbeit an einer Richtlinie zum Schutz der Rechte von Opfern des Terrorismus beginnen, die immer diejenigen sind, die übersehen werden und die Demütigung erleiden, ungerechterweise mit ihren Mördern gleichgesetzt zu werden.
Es ist höchste Zeit, dass wir in diesen europäischen Institutionen die Würde der Opfer des Terrorismus anerkennen und die Verteidigung ihres Rechts auf Schutz und Gerechtigkeit unterstützen. Dieses Recht sollte rasch in einem Gesetz verankert werden, das all jene auszeichnet, die dies ermöglichen, dessen erster Artikel verfügen sollte, dass die Unterstützung für Opfer des Terrorismus einhergeht mit der Anerkennung ihres Rechts auf Gerechtigkeit, und dass keine Regierung jemals einen Preis hierfür zahlen sollte.
Ich rufe alle, die in der Lage sind, die Opfer zu verteidigen, auf, niemals zu vergessen, dass wirklicher Frieden ein Frieden ist, der aus Gerechtigkeit entstanden ist, und dies ist der einzige Frieden, den diejenigen unter uns, die an Freiheit und Demokratie in Europa und in der ganzen Welt glauben, verteidigen sollten.
Rosa Estaràs Ferragut (PPE). – (ES) Herr Präsident! Die Schließung eines großen Teils des europäischen Luftraums in den vergangenen Wochen nach dem Ausbruch des Vulkans auf Island hatte ernsthafte Folgen für die gesamte europäische Wirtschaft. Dies gilt ganz klar für die Fluggäste, Fluggesellschaften und Flughäfen im Flugsektor, aber ebenso für den Tourismussektor.
Dies wollte ich Ihnen mitteilen. In Spanien ist der Tourismus der zweitgrößte Wirtschaftszweig. Auf den Inseln, von denen ich stamme, ist er der wichtigste Wirtschaftszweig. Es herrscht große Sorge über die Auswirkungen der Aschewolke auf die Tourismusbranche. Die Rede ist von Verlusten in Höhe von 42 Mio. EUR täglich. Dies hat dem Tourismussektor, der sich noch immer über die möglichen künftigen Auswirkungen sorgt, einen schweren Schlag versetzt.
Der EU-Kommissar für Industrie und Unternehmen, Antonio Tajani, hat zugesagt, die Verluste in diesem Sektor zu untersuchen. Mein Antrag heute ist, einem Nothilfepaket sowohl für diese Fluggesellschaften und die anderen Geschäftszweige im Tourismussektor als auch dem Tourismussektor Vorrang einzuräumen.
Henri Weber (S&D). – (FR) Herr Präsident! Die Europäische Union verfügt über zahlreiche Instrumente, um sie zu einem Weltmarktführer für die Herstellung von sauberen Autos und insbesondere von Elektroautos zu machen.
Die Kommission muss dafür sorgen, dass dieses Projekt ein Hauptziel der EU ist, indem die großen Automobilhersteller auf unserem Kontinent zur Zusammenarbeit ermutigt werden, wobei sich eine solche Zusammenarbeit von der Forschung und Entwicklung bis zum Marketing erstreckt. Sie muss die weit verbreitete Installation von zugänglichen und interoperablen Ladestellen in Europa, beginnend in Ballungsräumen, fördern. Sie muss gemeinsame Regeln und Normen entwerfen und durchsetzen – wenn möglich auf internationaler Ebene, sicherlich aber auf europäischer Ebene –, und dies unverzüglich. Abschließend muss sie die Mitgliedstaaten dazu anhalten, ihren Fuhrpark aus Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren durch Elektrofahrzeuge zu ersetzen.
Tanja Fajon (S&D). – (SL) Heute begehen wir den Internationalen Tag gegen Homophobie. Es ist mir unbegreiflich, dass es noch immer viele Menschen gibt, die vor Gewalt, die auf der sexuellen Orientierung und Identität basiert, die Augen verschließen. Ich verurteile dies ganz entschieden, ebenso wie jede Form von Gewalt aufgrund der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder einer Behinderung.
Ich bin sehr besorgt über die irreführenden, beleidigenden und sogar hasserfüllten Meinungsäußerungen, die noch immer zu hören sind. Ich bin immer wieder schockiert über Gewalttaten, verbale wie physische, gegen Menschen gleichgeschlechtlicher Ausrichtung oder Angehörige verschiedener Minderheiten.
Heute spricht sich die Mehrzahl der Europäerinnen und Europäer für ein Verbot der Burka aus. Auch wenn ich zustimme, dass niemand Frauen zwingen sollte, ein solches Kleidungsstück zu tragen, so bin ich doch besorgt, dass ein Verbot zu einem der Absicht genau entgegengesetztem Ergebnis führen könnte: Frauen, die bereit sind, die Burka zu tragen, landen im Gefängnis. Wir dürfen nicht zulassen, dass religiöse Argumente Diskriminierung und Gewalt Vorschub leisten. Schließlich sind wir alle Menschen, daher müssen wir gründlich prüfen, ob wir wirklich nicht in der Lage sind, denen, die anders sind als wir, mehr Toleranz entgegen zu bringen, oder ob wir dies einfach nicht wollen.
Teresa Riera Madurell (S&D). – (ES) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte Sie auf die Initiative „Citizen's Agenda on Science and Innovation“ aufmerksam machen, die vom spanischen Ratsvorsitz über das Ministerium für Wissenschaft und Innovation eingeleitet wurde.
Die europäischen Bürgerinnen und Bürger können auf der Website www.reto2030.eu darüber abstimmen, welche Herausforderungen im Bereich der Wissenschaft und Innovationen, die von 14 europäischen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens vorgeschlagen wurden, bis zum Jahr 2030 überwunden werden sollen. Die Ergebnisse werden auf einer elektronischen Anzeigetafel in der Eingangshalle des Gebäudes des Rates der Europäischen Union in Brüssel bis zum 26. Mai in Echtzeit angezeigt. Das Endergebnis wird an diesem Tag an den Rat für Wettbewerbsfähigkeit weitergeleitet.
Ich fordere Sie alle auf, für eine dieser Herausforderungen zu stimmen und Informationen über diese Initiative in Ihren jeweiligen Ländern zu verbreiten, damit, wie Jean Monnet sagen würde, unsere persönliche Beteiligung es uns ermöglicht, auf dem Weg zu einer Europäischen Union für den Einzelnen, einer Europäischen Union für die Öffentlichkeit, voranzukommen.
Filiz Hakaeva Hyusmenova (ALDE). – (BG) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Demokratie erfordert Institutionen, deren Aufgabe darin besteht, die Unabhängigkeit der Bürgerrechte von Staats- und Parteibehörden zu überwachen. Die Anforderungen in EU-Richtlinien im Hinblick auf Regulierungsstellen sind identisch in Bezug auf völlige Unabhängigkeit und umfassende Kontrollfunktionen, Unparteilichkeit und Transparenz.
Leider geschehen in Bulgarien Veränderungen an einigen erklärten Erfolgen unseres demokratischen Systems, beispielsweise die Verlängerung der Amtszeit über fünf Jahre hinaus, die Möglichkeit der Wiederwahl und ein Rotationssystem für den Personalwechsel – alles Maßnahmen, die die Unabhängigkeit garantieren. Die Änderungen erfolgen ohne jede Analyse oder Perspektive und entfernen sich von guten europäischen Praktiken.
Kostensenkung ist das einzige Argument für die Unterminierung der Institutionen, die Diskriminierung bekämpfen, die Medien regulieren und den Wettbewerb schützen. Es besteht bereits die Tendenz, dass Maßnahmen auf Finanz- und Rechnungskontrollinstitutionen abzielen.
Ich warne das Europäische Parlament und die Europäische Kommission hiervor, da derartige Absichten so hoffentlich abgewendet werden.
Luigi de Magistris (ALDE). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte erneut die Wichtigkeit der schriftlichen Erklärung zu Korruption betonen, die ich gemeinsam mit vier weiteren Abgeordneten vorgeschlagen habe und die das Europäische Parlament mit der Hälfte der Stimmen plus einer Stimme angenommen hat, mit dem Ziel, den Rat und die Kommission zu wirklich effektiven Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Korruption zu verpflichten.
Ich bin von einer Reise nach Griechenland im Namen des Haushaltskontrollausschusses zurückgekehrt, und einer der Gründe für die strukturelle Krise Griechenlands ist sicherlich die Verschwendung öffentlicher Gelder, wie es auch in Italien geschieht: Italien wird, wie wir jüngst gesehen haben, von Korruption zerstört. Diese Korruption hängt in erster Linie von der illegalen Verwaltung öffentlicher Gelder ab und von der Beziehung zwischen einer politischen Fraktion und einer Fraktion von Geschäftsleuten und dem organisierten Wirtschaftsverbrechen.
Das Europäische Parlament muss spürbaren Druck auf die Kommission und auf die Mitgliedstaaten – Mitgliedstaaten, die sich nicht an die Regeln halten, sollten bestraft werden – ausüben, damit die für die Kontrolle der Korruption und die Bekämpfung des organisierten Verbrechens zuständigen europäischen Institutionen gestärkt werden.
Elisabeth Schroedter (Verts/ALE). - Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute, am Internationalen Tag gegen Homophobie, möchte ich Sie alle darum bitten, all der Opfer zu gedenken, die im letzten Jahr in unseren EU-Mitgliedstaaten wegen ihrer sexuellen Identität Schmähungen, persönlichen Beleidigungen sowie psychischer und physischer Gewalt ausgesetzt waren.
Nach dem EU-Vertrag ist Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung verboten, jedoch wird dieses Verbot nicht konsequent von den Mitgliedstaaten durchgesetzt. In Mitgliedstaaten wie Litauen wird durch ein behördliches Verbot versucht, die Diversity Parade zu verbieten und dann die Stimmung für Homophobie anzuheizen. In meinem Land, in Deutschland, wird versucht, die Homophobie in den Schulen nicht zu bekämpfen. Herr Präsident, es muss dafür gesorgt werden, dass der Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung als Menschenrecht geachtet wird.
Valdemar Tomaševski (ECR). – (LT) Am 24. Februar habe ich, zusammen mit Abgeordneten aus Lettland und Polen, eine schriftliche Erklärung zur Gleichbehandlung von Landwirten in der Europäischen Union vorgelegt, die auf die unterschiedliche Subventionierung von Landwirten in EU-Mitgliedstaaten aufmerksam macht. In einigen Mitgliedstaaten übersteigen die Subventionen das Minimum um ein Siebenfaches, im Durchschnitt um ein Vierfaches, und zahlreiche neue Mitgliedstaaten liegen unter dem EU-Durchschnitt. Diese Situation ist nicht vereinbar mit einem der wichtigsten Grundsätze der Gemeinschaft – dem Grundsatz der Solidarität. Ich fordere den Rat, die Kommission und das Parlament auf, die Direktzahlungen anzugleichen oder zumindest die Disparitäten zu verringern und zugleich der Ungleichbehandlung von Landwirten in den Mitgliedstaaten ein Ende zu bereiten. Ich fordere meine Kolleginnen und Kollegen auf, die genannte schriftliche Erklärung Nummer 11 zur Ungleichbehandlung von Landwirten in der Europäischen Union zu unterstützen.
Kyriacos Triantaphyllides (GUE/NGL). – (EL) Herr Präsident! Ich möchte Sie auf das Thema Chiropraktik aufmerksam machen. Dies ist ein unabhängiger Gesundheitsberuf, der primär auf die Diagnose, Behandlung und Prävention von mechanischen Störungen des Bewegungsapparates und ihrer Auswirkungen auf das Nervensystem und die allgemeine Gesundheit ausgerichtet ist und Verfahren der manuellen Therapie einsetzt.
Die Chiropraktik wird in unabhängigen, harmonisierten universitären Kursen in der gesamten Europäischen Union gelehrt, sie ist jedoch in der Union noch nicht einheitlich anerkannt. Um Patienten in der ganzen Europäischen Union den Zugang zu denselben Pflegeleistungen und Behandlungen zu sichern, fordere ich Sie auf, die schriftliche Erklärung, die ich mit der Hilfe und Unterstützung anderer Abgeordneter entworfen habe, zu unterzeichnen, damit die Chiropraktik auf EU-Ebene anerkannt wird.
John Bufton (EFD). – Herr Präsident! Die britischen Steuerzahler werden letzten Endes 10 Mrd. GBP als Teil der Zahlung des Internationalen Währungsfonds in Höhe von 215 Mrd. GBP zur Stützung des Euros – einer Währung, die wir entschieden abgelehnt haben – beitragen. Diese Zahlung erfolgt zusätzlich zu den 8 Mrd. GBP, wenn Griechenland seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, und den 5 Mrd. GBP an Bürgschaften für Lettland und Ungarn. Großbritannien könnte letztlich insgesamt 23 Mrd. GBP zur Stützung des Euros aufwenden.
Läge der Fall andersherum, kann ich mir nur vorstellen, dass die Kommission sich die Hände reiben würde in der freudigen Aussicht auf ein nachgebendes Pfund und ein geschwächtes London. Die jüngsten belastenden Regelungen für Hedge-Fonds sind ein klares Zeichen hierfür. Die Berufung auf Artikel 122 des Vertrags von Lissabon ist die lockerste Auslegung von Gesetzen, die ich je erlebt habe, und sie zeigt meines Erachtens eine Art politischer Täuschung, die beweist, dass jeder Paragraph oder Artikel eines jeden Vertrags das Papier, auf dem er gedruckt wurde, nicht wert ist.
Außergewöhnliche Ereignisse als Begründung anzuführen berücksichtigt meiner Ansicht nach nicht die finanzpolitische Verantwortungslosigkeit, die zu dieser Misere geführt hat. Die neueste Maßnahme beraubt Großbritannien wichtiger Vetobefugnisse, indem bei künftigen Rettungsaktionen Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit zugelassen werden.
(Der Präsident entzieht dem Redner das Wort.)
Andrew Henry William Brons (NI). – Herr Präsident! Für einen funktionierenden Rechtsstaat ist es unabdingbar, dass Institutionen ihren eigenen Gesetzen und Regeln unterstehen. In Artikel 24 Absatz 2 der Geschäftsordnung heißt es ganz deutlich: „Die fraktionslosen Mitglieder entsenden ein Mitglied aus ihren Reihen zu den Sitzungen der Konferenz der Präsidenten.” Der Artikel besagt nicht, dass die entsandten Mitglieder mittels Abstimmung ausgewählt werden, aber mit welcher anderen Methode sind gemeinsame Entscheidungen zu treffen? Telepathische Signale vielleicht?
Die Verwaltung für die Fraktionslosen hat gesagt, die entsandten Mitglieder sollten im Konsens ausgewählt werden. Sie hat jedoch nicht versucht zu definieren, wie ein Konsens zustande kommen könnte, und hat nicht versucht dafür zu sorgen, dass ein Entsandter mit dieser Methode ausgewählt wird. Wenn Versuche unternommen worden sind, das entsandte Mitglied mittels einer Abstimmung auszuwählen, wurden diese Versuche für ungültig erklärt.
Wie lautete die Antwort des Parlaments hierauf? Sie werden die Geschäftsordnung ändern, damit die – so genannten – Entsandten vom Präsidenten des Parlaments anstatt von den Entsendenden ausgewählt werden können. Wie lange wird es noch dauern, bis der Präsident des Parlaments unser Stimmrecht in der Plenartagung beschneidet?
Der Präsident. – Ich möchte Sie daran erinnern, dass der Ausschuss für konstitutionelle Fragen des Europäischen Parlaments Situationen wie diese bewertet und sich sicherlich weiter damit befassen wird.
Slavi Binev (NI). – (BG) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Aschewolke über Europa hat die Abläufe in den europäischen Institutionen beeinträchtigt. Sie hat insbesondere die Plenartagung des Europäischen Parlaments in Straßburg behindert, da es nahezu der Hälfte der Abgeordneten nicht gelungen ist, dorthin zu gelangen.
Straßburg ist vermutlich ein schwer, und in Ausnahmesituationen geradezu unmöglich, zu erreichendes Ziel. Zu diesem Punkt möchte ich folgende Frage stellen: Ist dies nicht ein weiteres Zeichen, dass das Europäische Parlament sich entscheiden muss, ob es nur einen Hauptsitz, und zwar in Brüssel, haben sollte? Ich nehme an, Sie werden alle zustimmen, dass vor dem Hintergrund einer Wirtschaftskrise die Einrichtung eines einzigen Hauptsitzes für das Parlament Steuergelder in Höhe von mehreren Millionen Euro einsparen wird. Dies würde auch dafür sorgen, dass der Reisezirkus, wie unser monatlicher Umzug oft beschrieben wird, der Vergangenheit angehört.
Eduard Kukan (PPE). – (SK) Der Schutz von Menschen, die ethnischen Minderheiten angehören, ist richtigerweise ein wichtiger Bestandteil der internationalen Entwicklung und der zwischenstaatlichen Beziehungen. Wir diskutieren auch hier im Europäischen Parlament über dieses Thema, und wir betonen europäische Werte und die Pflicht der Regierungen, sich an diese Werte zu halten.
In diesem Zusammenhang möchte ich über die politische Brisanz dieses Themas sprechen, da hier zahlreiche Missbrauchsmöglichkeiten bestehen, insbesondere jetzt, wo Regierungen bei der Behandlung dieser Angelegenheiten einseitig handeln, ohne die davon Betroffenen hinzuzuziehen.
Ich halte es für nicht wünschenswert und inakzeptabel, dass diese Fragen unsensibel angegangen werden mit dem Ziel, die innenpolitische Situation in einem anderen Land zu beeinflussen, bisweilen kurz vor Wahlen, da dies üblicherweise als Arroganz angesehen wird. Falls jemand mich nicht verstanden hat, ich spreche über die gegenwärtigen Probleme in den Beziehungen zwischen der Slowakei und Ungarn.
Monica Luisa Macovei (PPE). – Herr Präsident! Korruption war ein wichtiger Grund für die Krise, mit mächtigen Unternehmen und mächtigen Einzelpersonen, die Politiken, Institutionen und Geldmittel zu ihrem privaten Vorteil missbrauchen. Die Herausforderungen der Korruption verschwinden nicht mit Entwicklung: Sie wird nur raffinierter. Bisher waren nationale Bemühungen nicht in allen Mitgliedstaaten wirkungsvoll. Wir sollten diese Realität nicht ignorieren; wir sollten sie anerkennen. Wir sind an dem Punkt angekommen, an dem die Kommission und der Rat dringend eine solide Antikorruptionsstrategie in der Union und in den Mitgliedstaaten etablieren müssen. Jede Verzögerung wird den Interessen der europäischen Bürgerinnen und Bürger schaden.
Zoran Thaler (S&D). – (SL) Slowenien und Kroatien sind zwei benachbarte Länder, Nationen, die jahrhundertelang ohne ernsthafte Probleme koexistiert haben. Dies ist auch heute der Fall, und die Mehrheit der Slowenen befürwortet die Aufnahme Kroatiens in die Europäische Union zum frühest möglichen Zeitpunkt. Nach 18 Jahren der Verhandlungen gelang es den beiden Regierungen 2009, ihre Grenzstreitigkeiten beizulegen, insbesondere in Bezug auf die ungeklärte Seegrenze in der nördlichen Adria, einer Frage von legitimem Interesse für Slowenien.
Eine internationale Schlichtungsvereinbarung, die dieses Problem auf gerechte Weise lösen sollte, wurde in Stockholm in Anwesenheit des schwedischen Ratsvorsitzes unterzeichnet. Der Ratifizierungsprozess der Vereinbarung befindet sich nunmehr in der Schlussphase. In Slowenien müssen wir hierüber noch abstimmen, in einem für den 6. Juni dieses Jahres angesetzten Referendum.
Ich fordere die europäischen politischen Kräfte, insbesondere die Europäische Volkspartei, auf, sich mit der in meinem Land in diesem Monat stattfindenden Kampagne vertraut zu machen und einen Beitrag zu einem positiven Ergebnis zu leisten, das gute nachbarschaftliche Beziehungen stärken und den instabilen Balkanstaaten eine europäische Zukunft ermöglichen wird.
Ramon Tremosa i Balcells (ALDE). – Herr Präsident! Das Euro-Währungsgebiet stand vor zehn Tagen äußerst nahe am Zusammenbruch, aber das europäische Rettungspaket hat unserer gemeinsamen Zukunft eine Chance gegeben. Meines Erachtens hat die Krise mehr mit den tief greifenden Problemen in einigen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets als mit Spekulanten zu tun: Mitgliedstaaten mit finanzpolitischer Disziplinlosigkeit, ineffizienten Arbeitsmärkten und massiven Schulden im privaten Sektor.
Um den Euroraum zu retten müssen wir seine Steuerung reformieren. Der letzte Woche von der Kommission vorgelegte Vorschlag zur wirtschaftspolitischen Steuerung enthielt einige gute Ideen: beispielsweise viel mehr Nachdruck auf die Finanzpolitik und eine klare Koordinierung der Finanzpolitiken zwischen den Mitgliedstaaten. Diese Vorschläge sollten auch ein gemeinsames Strukturreformprogramm in Betracht ziehen. In Spanien hat Ministerpräsident Zapatero vergangene Woche das Sparprogramm gewählt, so dass er die wahltaktisch riskantere Arbeitsmarktreform vermeiden konnte.
Und schließlich, machen Sie sich keine Sorgen über den Wert des Euro: das Nachgeben der gemeinsamen Währung ist gut für die Wirtschaft im Euroraum.
Marie-Christine Vergiat (GUE/NGL). – (FR) Herr Präsident! Wir im Parlament waren bestürzt zu erfahren, dass eine Arbeitsgruppe eingerichtet wurde, deren Aufgabe die Erörterung eines „fortgeschrittenen Status” für Tunesien ist.
Warum sind wir bestürzt? Wir sind bestürzt, weil nicht ein Tag vergeht, ohne dass uns Berichte aus diesem Land erreichen, die die zunehmenden Bedrohungen und Einschüchterungen gegen all die Männer und Frauen zeigen, die es immer noch wagen, die Methoden dieses Regimes zu kritisieren.
Ohne auf die jüngsten Ergebnisse der Kommunalwahlen – 90 % der Stimmen waren zugunsten der Machthaber – einzugehen, werde ich einige Beispiele anführen. Am 6. Mai wurde der Journalist Zouhair Makhlouf auf dem Weg zu einem Abendessen mit dem ehemaligen Präsidenten der Rechtsanwaltskammer von Paris von der Polizei festgenommen und misshandelt. Am 18. Mai wird der Journalist Fahem Boukadous zweifellos zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt werden. Welches Verbrechen wird ihm zur Last gelegt? Ein Bericht über die sozialen Unruhen im Gafsa-Becken und über die anschließenden Repressionen. Die Anwälte Abderraouf Ayadi, Ayachi Hammami, Mohamed Abbou und Radhia Nasraoui sind Opfer konstanter Einschüchterung.
Das Internet wird in zunehmendem Maße zensiert. Ich werde ein Beispiel nennen, Herr Präsident, wenn ich darf: Mein Blog wird nun zensiert ...
(Der Präsident entzieht der Rednerin das Wort.)
Martin Ehrenhauser (NI). - Herr Präsident! Derzeit drehen sich ja fast alle politischen Debatten zur Wirtschafts- und Finanzkrise eigentlich nur um die Frage, wie viele Milliarden Euro wir in das nächste schwarze Loch stopfen. Meist werden diese Debatten auch noch unter dem Rockzipfel von Ackermann und Co. geführt.
Was wir aber wirklich brauchen, wäre eine fundamentale Diskussion über das derzeitige Geldsystem. Wir sollten endlich Fragen debattieren wie z. B.: Wie bekommen wir den Wachstumszwang aus unserem System? Was können wir gegen den Kreditvergabezwang der Banken unternehmen? Sollen wir Zinsen abschaffen? Wie können wir die Unterscheidung zwischen Wert und Geldwert erreichen? Mit Geld sollen Werte für unsere Gesellschaft geschaffen werden, nicht Geldwerte! Bevor uns die Realität überholt, sollten wir mit einer solchen Debatte versuchen, das Geldsystem von innen heraus zu reformieren. Das ist aber nur mit einer starken und vor allem unabhängigen Politik möglich.
Gerard Batten (EFD). – Herr Präsident! Wie jeder sicherlich weiß, haben wir im Vereinigten Königreich jetzt eine neue Regierung, die wir die Lib-Dem/Kon-Koalition nennen können. In der zwischen den Konservativen und den Liberaldemokraten erzielten Vereinbarung heißt es: „Wir vereinbaren, dass es keine weitere Übertragung von Hoheitsrechten oder Befugnissen im Laufe der kommenden Legislaturperiode geben wird” – d. h. an die Europäische Union. Natürlich weiß jeder, der sich in diesem Bereich auskennt, dass es keine weitere Übertragung von Hoheitsrechten, die ein Referendum erfordert, geben wird, da dies unter dem Vertrag von Lissabon geschehen ist. So wird es nicht nötig sein, die Menschen in Großbritannien oder irgendeinem anderen Land der Europäischen Union zu befragen, es wird sowieso geschehen.
Wenn jedoch Herr Cameron wirklich aufrichtig ist bei dem, was er sagt, hat er eine einmalige Gelegenheit, dieses Versprechen tatsächlich zu halten, da, wie mein Kollege Trevor Coleman vor einigen Wochen hier in diesem Hause ausgeführt hat, die Aufnahme neuer Mitglieder im Europäischen Parlament bedeutet, dass der Vertrag von Lissabon von allen Mitgliedstaaten neu ratifiziert werden muss. Im Falle Großbritanniens hat Herr Cameron somit die einmalige Gelegenheit, den Vertrag entweder nicht neu zu ratifizieren oder ihn einem Volksentscheid der britischen Bevölkerung zu unterwerfen. Wir wollen hoffen, dass er sein Wort hält und dies tut.
Ivo Vajgl (ALDE). – (SL) Am vergangenen Samstag fanden im Belvedere Palast in Wien die Feierlichkeiten für den 55. Jahrestag der Unterzeichnung des Österreichischen Staatsvertrags statt. Dies ist zweifellos ein wichtiges Datum in der Geschichte Österreichs, da es die tatsächliche Feststellung der Staatlichkeit und Würde Österreichs bedeutete.
Über seinen Botschafter teilte der slowenische Außenminister der österreichischen Regierung bei dieser Gelegenheit mit, oder machte sie vielmehr darauf aufmerksam, dass die Bestimmungen des österreichischen Staatsvertrags zu den Rechten der slowenischen Minderheit in Österreich noch umzusetzen sind. Zweisprachige Straßenschilder in Kärnten sind noch immer sozusagen ein Tabu-Thema, und die Regierung in Wien hat immer wieder den extremistischen Ansichten der Kärntner Nationalisten nachgegeben.
Ich beglückwünsche die Österreicher zu diesem Jahrestag und fordere sie zugleich auf, eine freundlichere Politik gegenüber ihren Minderheiten zu verfolgen.
Sylvie Guillaume (S&D). – (FR) Herr Präsident! Der heutige Internationale Tag gegen Homophobie muss für uns eine Gelegenheit sein, unsere Verpflichtung zur universellen Wahrung der Menschenrechte überall in der Welt zu bekräftigen, zu einer Zeit, in der in zahlreichen Ländern noch immer Bestimmungen oder Praktiken, die eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung oder Geschlechtsidentität beinhalten, bestehen.
Wir müssen ebenso und noch vehementer die zunehmende Zahl körperlicher Übergriffe und die Wiederholung homophober Äußerungen verurteilen. Das Stillschweigen muss hier ein Ende haben. Toleranz zu lehren ist ein Teil der Lösung, da sich noch immer die Einstellungen ändern müssen, auch in unseren europäischen Ländern. Wir dürfen nicht das Lehren von Toleranz aus den Augen verlieren, ganz im Gegenteil.
Schließlich muss die europäische Diplomatie ausgeschöpft werden um zu gewährleisten, dass Gesetze, die Homosexualität unter Strafe stellen, in den Ländern, in denen sie weiterhin gelten, abgeschafft werden. Ich möchte diese Gelegenheit nutzen und einen diesbezüglichen Appell an Baroness Ashton richten.
Andrey Kovatchev (PPE). – (BG) Herr Präsident! Ich möchte meine Meinung zu den Kommentaren einiger Abgeordneter der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament und der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa, die die bulgarische Regierung unbegründet angegriffen haben, äußern.
Zum ersten Mal seit dem Beginn seines postkommunistischen Übergangs hat Bulgarien politischen Willen nicht nur mit Worten, sondern auch mit Taten unter Beweis gestellt, indem es Korruption und organisiertes Verbrechen bekämpft. Die hier erzielten greifbaren Ergebnisse werden sowohl von Bulgariens internationalen Partnern als auch von der Zivilgesellschaft in dem Land begrüßt. Die Unterstützung für den Ministerpräsidenten und den Innenminister beträgt 56 % bzw. 60 %.
Es stellt sich jedoch nach wie vor die Frage, warum Bulgarien soweit hinterher hinkt und den niedrigsten Lebensstandard in der Europäischen Union aufweist. Die Antwort auf diese Frage muss noch immer in den egoistischen Bestrebungen der kommunistischen Elite aus den späten 1980ern gesucht werden. Es ist ihr gelungen, während der 20jährigen Übergangszeit unter Einsatz des repressiven Staatssicherheitssystems und seiner Tentakel in der staatlichen Wirtschaft dieser Zeit, sowohl ihre politische Macht auch in wirtschaftliche Macht umzuwandeln und diese an ihre Söhne und Enkel weiterzugeben als auch ihre Agenten in Schlüsselministerien, Banken und Industriesektoren im Land zu halten.
Die aktuelle Regierung bekämpft die unregulierte verbindliche Beziehung zwischen Politik und Wirtschaft unter Einsatz jedes in einem europäischen Rechtsstaat erlaubten Rechtsinstruments.
Abschließend möchte ich an die Kolleginnen und Kollegen in der S&D-Fraktion appellieren, von den Erfahrungen ihrer deutschen Kolleginnen und Kollegen im Hinblick auf die Nachfolger der ehemaligen kommunistischen Partei in der DDR zu lernen. Die BSP (Bulgarische Sozialistische Partei) ist die direkte Nachfolgerin der Kommunistischen Partei in Bulgarien, genau wie die Partei Die Linke in Deutschland. Die Schwierigkeiten bei der Regierungsbildung in Nordrhein-Westfalen zeigen, wie aktuell dieses Thema auch jetzt in Europa ist.
Cătălin Sorin Ivan (S&D). – (RO) Vergangene Woche habe ich den Gemeinschaften der Saisonarbeiter in der Region Huelva in Südspanien einen Arbeitsbesuch abgestattet. Ich habe dort einige ausgezeichnete Dinge gesehen, und den spanischen Behörden gebühren hierfür unsere Glückwünsche. Es gibt jedoch auch zahlreiche Probleme im Zusammenhang mit legaler und illegaler Einwanderung, mit Arbeitsverträgen, die künftig in der Muttersprache der ausländischen Arbeitnehmer verfasst sein müssen, ganz zu schweigen von einer Fülle von Problemen im Bereich Arbeits- und Wohnbedingungen. Die EU-Richtlinie über ein Programm für Saisonarbeiter muss dem Parlament so rasch wie möglich vorgelegt werden, damit wir uns in einer möglichst hilfreichen und effizienten Weise mit den Problemen befassen können.
Metin Kazak (ALDE). – (BG) Herr Präsident! Am Abend des Dienstags 14. Mai wurden mir in Kardzhali in Südbulgarien 54 000 Unterschriften übergeben, die von Bürgerinnen und Bürgern gesammelt wurden, die sich normale Arbeitsbedingungen und eine starke lokale Regierung wünschen. Diese Petition wurde von den sieben Stadtbezirken von Kardzhali in nur 10 Tagen zusammengetragen. Die Menschen unterstützen den Kampf gegen die Korruption auf jeder Regierungsebene. Sie lehnen jedoch die Gewaltmethoden und nur zum Schein durchgeführten Maßnahmen ab, die von der Exekutive benutzt werden, um die Gerichte und die Staatsanwaltschaft von ihren Pflichten zu befreien und die Kompetenzen der lokalen Regierung zu beschneiden und diese zu unterdrücken.
Beispielsweise hat der Bürgermeister von Kardzhali selbst im vergangenen Jahr 138 Mal ermittelt, allein 13 Mal für dasselbe Projekt. Mehr als 700 Kontrollen wurden in den 30 Bezirken mit DPS-Bürgermeistern (Bewegung für Rechte und Freiheiten) in weniger als einem Jahr durchgeführt, während Bezirke mit GERB-Bürgermeistern (Bürger für die europäische Entwicklung Bulgariens) von derartigen Kontrollen verschont blieben. Außerdem erlaubte es uns der Provinzgouverneur von Kardzhali nicht einmal, die Petition im eigentlichen Verwaltungsgebäude einzureichen, und wir waren gezwungen, uns im Freien zu versammeln. Ich habe mich bereit erklärt, die europäischen Institutionen über diese Protestbewegung zu informieren.
President. – Herr Kazak, Sie haben zu schnell für unsere Dolmetscher gesprochen. Es war ihnen nicht möglich, ihre Rede präzise zu dolmetschen.
Die Präsidentin. – Der nächste Tagesordnungspunkt ist der Bericht von Astrid Lulling im Namen des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/631/EWG (17279/3/2009 – C7-0075/2010 – 2008/0192(COD)) (A7-0146/2010).
Astrid Lulling, Berichterstatterin. – (FR) ) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in einer Zeit, in der uns die Umstände zu einer besonders reaktionsfähigen Politik zwingt, beweist das Thema, über das ich mit Ihnen sprechen werde, dass Beharrlichkeit auch eine Tugend ist.
Seit Anfang der 1980er-Jahre habe ich immer wieder eine Neugestaltung der Richtlinie von 1986 gefordert, da diese nicht ihr vorrangiges Ziel erreichte, nämlich die Verbesserung der Stellung der in Familienbetrieben mitarbeitenden Ehepartner auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit und des Mutterschutzes.
Mit der Annahme meines Berichts von 1997 hatte das Parlament bereits eine Abänderung dieser Richtlinie gefordert, deren Wortlaut zu zaghaft war, obschon der Ministerrat nicht einmal die ehrgeizigere Vorlage der Europäischen Kommission von 1984 befürwortet hatte. Trotz zahlreicher Erinnerungen musste gegenüber der Kommission viel Überzeugungsarbeit geleistet werden, bis diese im Oktober 2008 endlich die Aufhebung der verwässerten Richtlinie von 1986 vorschlug, um diese durch einen Text mit einer solideren rechtlichen Grundlage zu ersetzen.
Das Parlament nahm seine Änderungsanträge bei der ersten Lesung am 4. Mai 2009 an. Zur Verbesserung der Kommissionsvorlage glaubten wir insbesondere, dass die Beteiligung von Ehepartnern und eingetragenen Partnern am System des Sozialschutzes von Selbständigen verbindlich sein sollte, unter anderem um sicherzustellen, dass sie einen persönlichen Anspruch auf eine Altersrente erhalten.
Tatsächlich neigen zu viele Ehepartner dazu, wenn die Zugehörigkeit auf freiwilliger Basis erfolgt, die Gelegenheit zur Schaffung eigener Rechte verstreichen zu lassen und finden sich – beispielweise nach einer Scheidung – in einer Situation ohne Sozialschutz wieder, sogar wenn sie jahrzehntelang im Familienbetrieb mitgearbeitet und zu dessen Erfolg beigetragen haben.
Leider erhielt das Prinzip der Pflichtmitgliedschaft im Ministerrat keine Mehrheit. Darüber hinaus brauchte er neun Monate, um zu einem gemeinsamen Standpunkt zu gelangen. Dieser wurde schließlich von der spanischen Ratspräsidentschaft herausgebracht, die außergewöhnliches Fingerspitzengefühl und Beharrlichkeit bewiesen hat. Ich möchte der Ratspräsidentschaft und Frau Redings Mitarbeitern danken, mit denen ich seit Januar verhandelt habe. Dank ihres Verständnisses und ihrer Sorgfalt war es uns möglich, zu einer Übereinkunft mit dem Rat zu gelangen, mit der die neue Richtlinie nach unserer morgigen Stimmabgabe in Kraft treten kann.
Natürlich mussten wir Zugeständnisse machen, aber wir können zufrieden sein, die Interessen der selbstständig Erwerbstätigen gut vertreten zu haben. Mit einem Anteil von 16 % der Erwerbsbevölkerung, wovon ein Drittel Frauen sind, stellen sie eine wichtige Kraft in Europa dar. Ihre Ehepartner – hauptsächlich Frauen – die in der Tat den Familienbetrieb unterstützen, sei es im landwirtschaftlichen, handwerklichen, gewerblichen oder professionellen Sektor, sind weiterhin in einigen Mitgliedstaaten nur unsichtbare Mitarbeiter, mit denen, wenn sie erfasst wären, die Erwerbsquote erhöht würde und die Ziele der 2020 Strategie schneller erreicht werden könnten.
Nachdem ich die lange und schwierige Geburt dieser Richtlinie angesprochen habe, muss ich auch die Fortschritte erwähnen, die auf dem Gebiet des Mutterschutzes für selbständige Frauen und die Ehepartnerinnen von Selbständigen erzielt wurden. Auf ihren Wunsch hin gestattet ihnen die neue Richtlinie, 14 Wochen Urlaub zu nehmen. Es gibt eine deutsche Redewendung: Politik ist die Kunst des Erreichbaren. Ich weiß, dass es einige Abgeordnete in diesem Hohen Haus gibt – glücklicherweise sind sie in der Minderheit – die die Ansicht vertreten, dass Selbständige und deren Ehepartner ihre soziale Absicherung selber regeln sollten. Ich bin mit diesem Argument sehr vertraut, habe ich es doch vor 20, 30 Jahren in meinem eigenen Land gehört, als für Ehepartner von Landwirten der Eintritt in die landwirtschaftliche Rentenversicherung obligatorisch wurde.
Heute sind diese Menschen zufrieden. Ich möchte ebenfalls unterstreichen, dass die von mir beschriebenen Fortschritte das Subsidiaritätsprinzip einhalten, denn es steht den Mitgliedstaaten frei, darüber zu entscheiden, wie sie den Sozialschutz von Ehepartnern in Übereinstimmung mit ihrem nationalen Recht regeln, und ob sie sie auf einer obligatorischen oder auf einer freiwilligen Basis umsetzen.
Wie Sie sehen, Frau Präsidentin, habe ich nicht die Zeit, Ihnen hier über alles Weitere zu berichten, das mir an dieser Richtlinie gefällt, aber Sie können sehen, dass wir weiterhin in der Lage sind, europäische Richtlinien zu erstellen, die den Interessen der Europäer im sozialen Bereich dienen und die sogar zu einer Verringerung der Wettbewerbsverzerrungen innerhalb des Binnenmarkts führen. Ich bin jedem dankbar, der zu dieser Richtlinie beigetragen hat, auch meinen Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter.
(Beifall)
Die Präsidentin. – Frau Lulling, ich wollte Sie nicht unterbrechen, aber Sie haben Anspruch auf vier Minuten jetzt und zwei Minuten am Ende. Sie habe daher eine Minute für das Ende übrig.
Günther Oettinger, Mitglied der Kommission. – Frau Präsidentin, ich freue mich, heute hier zu sein anlässlich der Aussprache des Parlaments über den Empfehlungsentwurf von Frau Lulling zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frauen und Männern, die einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen.
Unsere Vorlage sendet ein starkes Signal aus, nämlich dass wir nicht die Hände in den Schoß legen können, während Frauen aufgrund eines mangelnden Sozialschutzes in die Armut abgleiten. Auch wird damit ein großer Schritt nach vorn bei der Förderung des Unternehmertums von Frauen gemacht. Ich muss wohl kaum die Bedeutung dieser beiden Punkte in der gegenwärtigen Lage betonen.
Ich möchte die Leistung der Berichterstatterin, Frau Lulling, würdigen, mit der spanischen Ratspräsidentschaft zu diesem technisch komplexen und politisch sensiblen Thema zu einer Einigung gelangt zu sein. Die Kommission unterstützt voll und ganz den vom Ausschuss mit einer überwältigenden Mehrheit am 3. Mai gebilligten Text, und ich fordere das Parlament auf, dies ebenfalls zu tun. Mit Annahme des Textes in der jetzigen Form würde an die Adresse des Rates eine deutliche Botschaft gesendet und der Weg für eine endgültige Annahme des Vorschlags geebnet. Noch wichtiger ist, dass dies einen echten Unterschied vor Ort zu einem Zeitpunkt ausmachen würde, in dem dieser sehr benötigt wird.
Anna Záborská, im Namen der PPE-Fraktion. – (SK) Ich möchte zu Beginn unserer Kollegin, Frau Astrid Lulling, für die langwierigen und systematischen Bemühungen danken, die sie der Abänderung dieser Richtlinie gewidmet hat. Im Zusammenhang mit der vorgelegten Stellungnahme möchte ich drei Punkte hervorheben, die ich als wichtig erachte.
In der heutigen Europäischen Union besteht ein unzureichender Schutz für selbstständig erwerbstätige Frauen, die Mütter sind. Ferner sind die Verbesserungen der Situation von Ehepartnern von selbstständig Erwerbstätigen unzureichend. Ich vertraue darauf, dass der angenommene Text nicht nur für den Agrarsektor, sondern für alle Sektoren gelten wird.
Die Schaffung von günstigen Bedingungen für die Entwicklung von Familienbetrieben bezieht die Unterstützung von Klein- und Mittelbetrieben mit ein. Es umfasst die Schaffung von Raum für private Initiative und neue Arbeitsplätze. Ein Element eines solchen Umfelds ist der soziale Schutz derjenigen, die sich dazu entschließen, ihren Ehepartner bei seiner Geschäftstätigkeit zu unterstützen. Ihre Arbeit ist für die Wirtschaft von gleichem Nutzen wie die Arbeit eines Angestellten. Sie haben daher Anspruch auf den gleichen sozialen Schutz, wie der Staat den Angestellten gewährt.
Jedoch müssen wir bei der Suche nach geeigneten Mechanismen für diesen Schutz das Subsidiaritätsprinzip voll und ganz respektieren. Die Wahl der Instrumente muss in den Händen der Mitgliedstaaten verbleiben.
Schließlich brauchen Kinder ihre Mutter in den ersten Lebensmonaten mehr als alles andere, egal ob sie in Frankreich, Deutschland oder der Slowakei geboren wurden. Ich hoffe, dass mit der neu entworfenen Richtlinie über Mutterschaftsurlaub in Kürze der Bezug von Mutterschaftsgeld auf 18 Wochen für alle erwerbstätigen Mütter ohne Ausnahme erweitert wird.
Rovana Plumb, im Namen der S&D-Fraktion. – (RO) Danke, Frau Präsidentin. Ich möchte dem Kommissar, den Vertretern des Rats und nicht zuletzt Frau Lulling, mit der ich ausgezeichnet zusammengearbeitet habe, sowie all meinen Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter meinen Dank aussprechen.
Tatsächlich stehen wir in der Europäischen Union, die gerade eine Krise durchlebt, an einem wichtigen Punkt, aber diese Richtlinie unterstützt das Unternehmertum von Frauen. Die Europäische Union muss gerade zum gegenwärtigen Zeitpunkt das Unternehmertum von Frauen entwickeln und fördern, um die Schaffung von Arbeitsplätzen zu unterstützen und Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt zu garantieren.
Ich möchte sagen, dass wir in diesem Vorschlag für eine Richtlinie den Standpunkt unterstützt haben, dass selbständig erwerbstätige Frauen, Ehepartner und Lebenspartner von selbständig erwerbstätigen Personen, die sich für Kinder entscheiden, Anspruch auf sozialen Schutz und bezahlten Urlaub haben sollten. Wir unterstützen die notwendige Sicherstellung des Schutzes für die Ehepartner von Selbständigen, um so Hindernisse aus dem Weg zu räumen, die dem Unternehmertum von Frauen im Weg stehen. Ebenfalls unterstützen wird die Erteilung von klaren Kompetenzen an einzelstaatliche Organe zur Förderung von Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen.
Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit während des Mutterschaftsurlaubs sollten Müttern nicht zum Nachteil gereichen. Die Mitgliedstaaten sollten in der Tat geeignete Mittel finden, um sie dabei zu unterstützen, dass sie ihre berufliche Rolle in der Gesellschaft beibehalten können, in der Absicht, Familie und Beruf miteinander in Einklang zu bringen. Zugleich teile ich die Meinung, dass es wichtig ist, Wege zu finden, wie diese Mütter wieder ins Geschäftsleben eingegliedert werden können und dadurch ihre Familie aktiv unterstützen können.
Die Durchsetzung und der Schutz von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten sowie die Verbesserung von Berufs- und Familienleben sind grundlegende Zielsetzungen, die mit dieser neuen Richtlinie gefördert werden müssen.
Antonyia Parvanova, im Namen der ALDE-Fraktion. – (BG) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zuallererst möchte ich Frau Lulling meinen Dank aussprechen für die unendlich vielen Stunden, die sie mit der Erreichung eines guten Kompromisses und einer Einigung mit dem Rat verbracht hat. Ungeachtet der vielen verschiedenen Meinungen über die einzelnen zentralen Fragen in der Richtlinie und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sie noch in zweiter Lesung geprüft wird, möchte ich voller Zuversicht erklären, dass die Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa mit dem erreichten Kompromissbeschluss übereinstimmt, sodass diese Rechtsvorschriften schnellstmöglich von den Mitgliedstaaten eingeführt werden können.
Mit der Aktualisierung dieser Rechtsvorschriften können wir die Gleichbehandlung von Männern und Frauen sicherstellen und unser besonderes Augenmerk auf das Thema des sozialen Schutzes richten, insbesondere den Schutz selbstständig erwerbstätiger Frauen. Mit diesem neuen Gesetzgebungsrahmen werden wir dasselbe Schutzniveau in beiden Fällen sicherstellen können, sowohl wenn Frauen selbständig erwerbstätig, als auch wenn sie nur Ehegattinnen und Partnerinnen von Selbständigen sind.
Aufgrund dieser Abänderung der Richtlinie werden die Mitgliedstaaten Standardsozialleistungen anbieten, darunter auch den bezahlten Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen für selbständig erwerbstätige Frauen und für die Ehegattinnen oder Lebenspartnerinnen von Selbständigen.
Die Änderung der Richtlinie stellt eine angemessen aktuelle und positive Entscheidung dar, die selbständig erwerbstätigen Frauen und den Ehe- oder Lebenspartnern von Selbständigen die Möglichkeit bietet, die gleichen Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, die auch für Angestellte gelten. Die Ehegatten und Partner sind keine Angestellten. Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass diese für gewöhnlich beim selbständig Erwerbstätigen mitarbeiten – eine in meinem Land im Agrarsektor, in kleinen Betrieben und bei den freien Berufen gängige Praxis.
Mit dieser Aktualisierung der Rechtsvorschriften können die Mitgliedstaaten entscheiden und den selbständig erwerbstätigen Frauen sowie Ehepartnern, die beim selbständig Erwerbstätigen mitarbeiten, die Möglichkeit bieten, einem System der sozialen Sicherheit auf einer freiwilligen oder einer obligatorischen Grundlage beizutreten. Hiermit sollten gleichermaßen ein Sozialschutz und Rechte für Frauen garantiert sein, wenn diese in einem landwirtschaftlichen Familienbetrieb angestellt sind. Neben dem Umgang mit Marktrisiken, Produktion und der Finanzkrise müssen sie zudem für das optimale System für ihre eigenen Kranken- und Sozialversicherung sorgen.
Dies ist der einzige Weg zur effektiven Verbesserung der Lage von selbständig erwerbstätigen Frauen und ihren Ehepartnern und von Lebenspartnerinnen, hauptsächlich im Hinblick auf ihre soziale und wirtschaftliche Absicherung, unabhängig von der ihrer Ehegatten und Partner.
Ich glaube, dass mit diesem umfassenden Legislativtext ein kleiner Schritt vollzogen wird, der dennoch hinsichtlich der Gleichbehandlung von Männern und Frauen außerordentlich wichtig ist. Dies ist der Weg zur Erreichung des strategischen Ziels der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und in Richtung des von uns kürzlich aktualisierten Programms Peking +15 – UN-Plattform für Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter.
Indem wir diesen kleinen, aber wesentlichen Schritt vollziehen, glaube ich, dass wir bei reproduktiven Gesundheitsprogrammen, einem Gesamtmarkt für europäische Gesundheitsversorgung und Versicherungsleistungen und beim Mutterschutz sowie einer guten Lebensqualität weiter voranschreiten werden, unabhängig von geographischen, sozialen, kulturellen und ethnischen Unterschieden. Mit dem Schritt in diese Richtung erhalten wir die Möglichkeit, Prioritäten zu setzen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen und dadurch eine tragfähige und harmonische Grundlage für eine gleichberechtigte und geteilte Verantwortung zwischen den Geschlechtern zu etablieren.
Raül Romeva i Rueda, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (ES) Frau Präsidentin, auch ich möchte natürlich Frau Lulling sowie allen Mitgliedern des Rates und der Kommission, die an dieser Richtlinie mitgearbeitet haben, meine Glückwünsche aussprechen.
Gleichwohl möchte ich auf denselben Punkt wie Frau Lulling hinweisen. Ich denke, dass die Tatsache, dass einige Mitgliedstaaten der Standardisierung von Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung auf europäischer Ebene dermaßen viele Hindernisse in den Weg legen, Anlass zur Sorge ist. Auch bei anderer Gelegenheit haben wir dies erlebt: Wir erleben dies auch im Fall der Richtlinie über Mehrfahrdiskriminierung und Gleichbehandlung in anderen Bereichen, und ich denke, dies sollte für uns Anlass zum Nachdenken sein.
Wir können uns bei einer derartig wichtigen Grundsatzfrage wie den klaren Grundrechten von jedem, der in der Europäischen Union lebt, nicht auf Subsidiarität berufen. Ich glaube, dass dies niemals eine Entschuldigung dafür sein darf, zuzulassen, dass irgendeine Person innerhalb der Europäischen Union unter Diskriminierung zu leiden hat.
Ich glaube, dass die Direktive, die angenommen werden soll – und ich hoffe sie wird angenommen – dieses Problem teilweise lösen wird. Ich denke, dass dies eine gute und wichtige Sache ist. Sie gewährleistet eine größere Gleichbehandlung für diejenigen Einzelpersonen, die gegenwärtig nach Möglichkeiten zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit Ausschau halten und logischerweise auch für ihre Angehörigen: die Ehefrauen beziehungsweise Ehemänner dieser selbständig erwerbstätigen Personen.
Trotzdem gibt es ein weiteres wichtiges Thema und dies ist etwas, was wir meines Erachtens hervorheben müssen. Einige haben die Anhebung des Mutterschaftsurlaubs auf 14 Wochen als einen Fortschritt bezeichnet, was es in der Tat auch ist. Lassen Sie uns aber nicht vergessen, dass eine weitere Richtlinie auf dem Tisch liegt, die ebenfalls die Notwendigkeit zur Ausweitung dieses Urlaubs aus Gleichheitsgründen hervorhebt – und ich bestehe darauf, dass es sich hier um Urlaub und nicht um Abwesenheit aufgrund von Krankheit handelt.
Dies bedeutet auch zwangsläufig, dass es keine Diskriminierung geben kann, nicht nur zwischen den Mitgliedstaaten untereinander, sondern auch zwischen den Tätigkeitsfeldern, die diejenigen, die diesen Urlaub beantragen, ausführen möchten. Infolgedessen ist die Notwendigkeit, Gleichberechtigung sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch in Bezug auf das Tätigkeitsfeld und die Art der Deckung der sozialen Sicherheit, die wir heute haben, zu gewährleisten – und das sage ich ausdrücklich – eine vorrangige Sache, die über die von uns heute anzunehmende Richtlinie hinausgeht.
Marina Yannakoudakis, im Namen der ECR-Fraktion. – Frau Präsidentin, ich möchte zunächst Frau Lulling zu ihrem Bericht gratulieren: Sie hat ihr Bestes gegeben.
Als ich zum ersten Mal von diesem Bericht gehört habe, fragte ich mich, wie dieser logistisch funktionieren würde. Das Ziel dieses Bericht ist bewundernswert und unterstützt den Grundsatz der Gleichbehandlung von selbständig erwerbstätigen Männern und Frauen und deren Ehepartnern.
Dann dachte ich jedoch darüber nach, wie dieser Bericht beispielsweise von einem selbständigen Einzelunternehmer, wie etwa einem Klempner oder einem Elektriker, aufgenommen würde. Angenommen, seine Frau hilft ihm an den Abenden bei der Büroarbeit und nimmt Telefonate von Zuhause aus an. Wie fügt sich der Bericht hier ein?
Hätte er für seine Ehegattin Sozialbeiträge zu entrichten, damit diese nötigenfalls Anspruch auf Mutterschaftsurlaub hätte? Könnte sich dieser Einzelunternehmer, der im heutigen wirtschaftlichen Klima zu kämpfen hat, diese indirekte Steuer leisten, und möchten er und seine Frau tatsächlich diese zusätzliche Belastung tragen? Wenn sie dies nicht als einen Nutzen sehen, würden sie einfach die Beiträge nicht entrichten – schließlich weiß keiner wirklich, dass sie ihrem Ehemann hilft – und ist dies nicht das, was Verheiratete tun, einander helfen?
Dann ging ich bei diesem Szenario noch einen Schritt weiter: Einige Jahre später lassen sie sich scheiden – was häufig genug geschieht - was passiert dann? Diesem armen Mann wird von seiner Frau vor den Gerichten für die Nichtzahlung der Beiträge das Fell über die Ohren gezogen. Interessante Zeiten und ein interessanter Nebeneffekt zu unserem Bericht.
Die Zahl der Selbständigen im Vereinigten Königreich ist auf 1,7 Millionen angestiegen. Ein Grund für diesen Anstieg ist, dass es heutzutage weniger Beschäftigungsmöglichkeiten gibt, sodass Menschen in Erwägung ziehen, sich selbständig zu machen. Sollte der Staat unter diesen Umständen nicht ihre Bemühungen unterstützen?
Ich habe Frau Lullings Abänderungen studiert und glaube, dass sie ihr Bestes zur Verbesserung dieses ursprünglich unbeholfenen Berichts über selbstständige Erwerbstätigkeit gegeben hat. Ich bin jedoch noch immer besorgt über die von Brüssel gemachten Rechtsvorschriften bei Beschäftigungsangelegenheiten. Ich glaube, dass man diese Arbeit am besten den nationalen Regierungen überlassen sollte, die – wie der Bericht schon tatsächlich verlauten lässt – am besten die Bedürfnisse ihrer Bürgerinnen und Bürger beurteilen können.
Ich unterstütze Frau Lullings Empfehlungen, dass die einzelstaatlichen Systeme die Bedeutung der Absicherung von selbständig Erwerbstätigen anerkennen sollten, und wir sollten uns gegen jegliche Formen von Diskriminierung stellen. Ich bin aber noch nicht davon überzeugt, dass dieses Hohe Haus für den Umgang mit Beschäftigungsangelegenheiten am besten geeignet ist.
Eva-Britt Svensson, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (SV) Frau Präsidentin, ich möchte dem Rat und der Kommission meinen Dank aussprechen. Auch möchte ich Frau Lulling meinen aufrichtigen Dank aussprechen; dank ihres großartigen Engagements und ihrer hervorragenden Arbeit an diesem Thema haben wir jetzt die zweite Lesung erreicht. Wir haben eine Einigung über den Anspruch der selbständig Erwerbstätigen und deren Lebenspartner auf Gleichbehandlung, und die Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke unterstützt diesen Vorschlag.
Die Erwerbsbevölkerung, über die wir sprechen, besteht hauptsächlich aus Frauen, die zuvor unsichtbar gewesen sind. Diese notwendige Überarbeitung der früheren Richtlinie beseitigt die Diskriminierung, die bis dahin die selbständig Erwerbstätigen und deren Lebenspartner benachteiligte.
Selbständig erwerbstätige Frauen und die Partner von selbständig Erwerbstätigen müssen eindeutig von den Sozialversicherungssystemen der Mitgliedstaaten erfasst werden. Ein weiterer wichtiger Punkt in der Richtlinie, der verhandelt wurde, ist, dass im Falle einer zukünftigen Richtlinie über eine längere Elternzeit für Angestellte die Kommission das Parlament und den Rat zu informieren hat, damit wir gegebenenfalls diejenigen, die einer selbständigen Tätigkeit nachgehen, mit den gleichen wie die für Angestellte geltenden Rechte ausstatten können.
Ebenfalls möchte ich hinzufügen, dass angesichts der EU-Strategie für 2020 und der Anstrengungen zur Steigerung des Wachstums innerhalb der EU die Diskriminierung gegen Unternehmerinnen beendet werden muss. Auch sie müssen Anspruch auf Elternzeit und die Möglichkeit haben, Familie und Beruf miteinander in Einklang zu bringen – etwas, das wir so häufig diskutieren.
Mara Bizzotto, im Namen der EFD-Fraktion. – (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sofern noch irgendwelche Unterschiede zwischen Männern und Frauen auf dem Beschäftigungsmarkt bestehen, sind wir uns durchaus dessen bewusst, dass diese Unterschiede unter den selbständig Erwerbstätigen sogar noch deutlicher zutage treten. Tatsächlich sind Frauen zu oft gezwungen, ihre eigenen Karrierepläne der Übernahme einer bestimmten Rolle und einer Arbeitsbelastung wegen zu opfern, die sich aus der absurden Annahme ergibt, sie müssten sich ihrer Familie widmen.
Um dieses Problem zu lösen, müssen wir meines Erachtens Maßnahmen umsetzen – wie etwa diejenigen, die in der von uns erörterten Richtlinie enthalten sind – wobei wir stets die Familie als unser Leitbild vor Augen haben sollten, da nur so diese Maßnahmen sinnvoll und erfolgversprechend sein werden!
Die Befreiung der Frauen vom quälenden Dilemma der Entscheidung zwischen der Rolle als Mutter, Ehefrau und Unternehmerin bedeutet eine Erleichterung der Arbeitsbelastung innerhalb der Familie, und wir befassen uns damit durch spezielle positive Maßnahmen zur Unterstützung der Familie direkt mit dem Kern der Sache. Wenn nicht die Familie in den Mittelpunkt gerückt wird, wird jedes Maßnahmenpaket ein Sammelsurium von Strategien sein, das sich letztendlich als erfolglos erweisen wird.
Christa Klaß (PPE). - Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Nach 24 Jahren wird es Zeit für eine Aktualisierung und Anpassung der Richtlinie zum Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Tätigkeit ausüben.
Zwei Jahre nach der Vorlage des Kommissionsvorschlags hat die spanische Ratspräsidentschaft nun mit unserer Berichterstatterin, Astrid Lulling, einen tragbaren und akzeptablen Kompromiss ausgehandelt. Natürlich bleiben Wünsche offen. Mehr Regulierung, mehr Versicherungspflichten standen in der Diskussion. Es war die Frage zu lösen, wie eng das Korsett für die notwendige soziale Absicherung der Frauen in der Selbständigkeit und insbesondere der mithelfenden Ehegatten, welche ja in der Mehrheit Frauen sind, sein muss bzw. sein darf. Wenn Frauen in den kleineren und mittleren Unternehmen mithelfen, dann müssen sie zumindest eine eigene Absicherung haben. Das muss bei dem Unternehmen doch auch herausspringen!
Selbständigkeit, das wissen wir, bedeutet Chance, aber auch Risiko, besonders was die Höhe des Einkommens anbelangt, und oft schwanken die Einkommen. Das Risiko der sozialen Grundabsicherung kann aber nicht nur privat abgesichert werden. Jeder in der Gesellschaft sollte – soweit er kann – selbstverantwortlich für die eigene Absicherung sorgen, um nicht zur Last für die Allgemeinheit zu werden, und in allen Lebenssituationen auch selbst abgesichert sein. Ich freue mich, dass der Vorschlag alle selbständig Tätigen umfasst und dass wir hier keine Begrenzung nur auf die Landwirtschaft haben. Die Mitgliedstaaten können entscheiden, welche Wege sie einschlagen, ob sie diese Absicherung obligatorisch oder auf freiwilliger Basis anbieten. Das ist Subsidiarität.
Die 14 Wochen Mutterschutz für selbständig tätige Frauen sind eine gute Entscheidung, und sie ermöglichen diesen Frauen Gleichstellung mit den Erwerbstätigen und sehen die ausreichend Zeit für eine gesundheitliche Erholung von Mutter und Kind vor. Diese neue Richtlinie ist ein wichtiger Schritt für die Gleichstellung und eine wichtige Risikominderung für Männer und Frauen, die sich der Herausforderung einer Selbständigkeit stellen. Danke an alle, die daran mitgewirkt haben! <
Britta Thomsen (S&D). – (DA) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine Damen und Herren, diese Richtlinie zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, ist von entscheidender Bedeutung, da mit ihr soziale Bedingungen für Millionen von europäischen Frauen, die selbständig, Unternehmerinnen oder mitarbeitende Ehepartner sind, garantiert werden, die mit denjenigen der weiblichen Angestellten vergleichbar sind.
Das wichtigste Element der Richtlinie ist der Anspruch auf mindestens 14 Wochen Mutterschaftsurlaub. Die Notwendigkeit der Sicherstellung von besseren Bedingungen für selbständig erwerbstätige Frauen wird offensichtlich, wenn wir uns ansehen, wie wenig Frauen sich im Verhältnis gesehen derzeit selbständig machen. In der EU sind nur 8 % der weiblichen Erwerbsbevölkerung selbständig tätig, wohingegen die Quote für Männer bei 16 % liegt. Wir müssen mehr Frauen für eine selbständige Erwerbstätigkeit motivieren. In dieser Hinsicht stellt die Richtlinie einen Schritt in die richtige Richtung dar. Viele Frauen möchten sich selbständig machen, es fehlt ihnen aber aufgrund der unsicheren sozialen Bedingungen der Mut. Meiner Meinung nach sollte diese Richtlinie im Licht der wichtigen Arbeit des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter an einer allgemeinen Mutterschaftsrichtlinie betrachtet werden. Die Sicherstellung des Rechts auf die Inanspruchnahme von Mutterschaftsurlaub für alle europäischen Frauen, ohne dass deren Position auf dem Arbeitsmarkt geschmälert wird, ist ein Eckpfeiler der Gleichstellung in Europa.
Wenn wir in der EU unser Ziel der Garantierung des Wohlstands all unserer Bürgerinnen und Bürger erreichen wollen, müssen wir den Frauen in der EU ausreichend Gelegenheit zur Inanspruchnahme des Mutterschaftsurlaubs geben. Wenn wir in der EU unser Ziel der Garantierung des Wohlstands all unserer Bürgerinnen und Bürger erreichen wollen, müssen wir ebenfalls die Geburtenrate erhöhen. Ich hoffe, dass diese Richtlinie zumindest den ersten von zwei Schritten zur Erreichung dieses Ziels darstellt. Wir sorgen jetzt dafür, dass alle europäischen Frauen ein Anrecht auf Mutterschaftsurlaub haben. Der nächste Schritt muss auch die Gewährung von Vaterschaftsurlaub sein, sodass wir eine wirkliche Gleichstellung sicherstellen können.
Riikka Manner (ALDE). – (FI) Frau Präsidentin, zuallererst möchte ich der Berichterstatterin für diesen ausgezeichneten Kompromiss danken. Vor kurzem haben wir in Europa über Wettbewerbsfähigkeit gesprochen, besonders im Rahmen von Europa 2020, und wie wir diese Art der Wettbewerbsfähigkeit erreichen können, insbesondere über eine Erhöhung der Zahl von Klein- und Mittelbetrieben.
Wenn wir das Unternehmertum fördern wollen, sind die derzeit betrachteten Themen bezüglich der Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frauen und Männern, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben, von zentraler Bedeutung und Bestandteil dieser Debatte. Beim Unternehmertum sowohl von Frauen als auch von Männern müssen wir eine echte Alternative schaffen. Darüber hinaus sollte das akademische Unternehmertum unterstützt werden, indem dies eine Komponente von Studienprogrammen wird. Diesbezüglich liegen wir weit hinter den Vereinigten Staaten und anderen zurück.
Wenn wir von Gleichbehandlung sprechen, müssen wir uns daran erinnern, dass einer der Indikatoren, mit dem die Gleichbehandlung dargestellt wird, insbesondere die Frage des Unternehmertums und der geschlechterunabhängigen Möglichkeiten, ein Unternehmer zu werden, ist. Vergleichen wir die Zahlen in Europa, so sehen wir, dass die Unternehmer weiterhin mehrheitlich Männer sind. Wenn wir uns die Frage des unternehmerischen Wachstums ansehen, und wie wir dieses unterstützen könnten, so schmerzt es mich zu sagen, dass zum jetzigen Zeitpunkt laut den Statistiken der Wunsch nach Wachstum bei weiblichen Unternehmern deutlich schwächer ausgeprägt ist als bei den Männern.
Natürlich gibt es viele Gründe für diese Zahlen, aber die Tatsache bleibt bestehen, dass beispielsweise die Sozialversicherungssysteme für Unternehmer derzeit so unzufriedenstellend sind, dass sie besonders für Unternehmerinnen eine Herausforderung darstellen, wie wir im Rahmen dieser Diskussion gehört haben. Wenn wir darüber hinaus Fragen der Mutterschaft, der Elternschaft und des Unternehmertums zusammenbringen wollen, besteht ein besonderer Handlungsbedarf, da die Tätigkeit eines Selbständigen häufig von unregelmäßiger Natur ist, der Arbeitstag lang und der Lebensunterhalt unsicher ist. Dieser Legislativtext ist ein ausgezeichneter Schritt in Richtung einer motivierenderen und gleichberechtigteren Einstellung zum Unternehmertum.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL). – (PT) Frau Präsidentin, es ist wichtig, dass sich dieser Prozess trotz seiner Beschränkungen dem Ende zuneigt. Es ist an der Zeit dafür zu sorgen, dass alle berufstätigen Frauen – einschließlich der Millionen von selbständig erwerbstätigen Frauen sowie die Ehegatten und de facto Partner von selbständig Erwerbstätigen – die gleichen Rechte haben, insbesondere beim Mutterschutz.
Obgleich diese Richtlinie in die richtige Richtung geht, geht sie nicht weit genug bei der Bekämpfung der Diskriminierung und der Wahrung der Gleichbehandlung. Es handelt sich um einen positiven Schritt, der von uns unterstützt wird. Wir möchten es aber nicht bei 14 Wochen Mutterschaftsurlaub belassen, und wir beabsichtigen, dass die neue Richtlinie über Mutter- und Vaterschaftsurlaub auch für diese Situationen in der Zukunft gilt.
Natürlich wird dies ein ständiger Kampf werden, obgleich wir die bisher erzielten Fortschritte begrüßen, und wir gratulieren der Berichterstatterin zu ihrem Engagement während des gesamten Prozesses.
Pascale Gruny (PPE). – (FR) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, heute sendet das Europäische Parlament eine starke Botschaft an diejenigen Frauen aus, die bei ihren selbständig erwerbstätigen Ehegatten mitarbeiten. Von nun an werden ihre sozialen Rechte erheblich verbessert, und ich möchte unsere Berichterstatterin, Frau Lulling, zu der von ihr geleisteten Arbeit beglückwünschen.
Europa muss schützen. Gemäß der neuen Begriffsbestimmung des „mitarbeitenden Ehepartners“ haben Ehegatten und Partner Anspruch auf soziale Absicherung im Krankheitsfall oder Ruhestand. Bäckersfrauen werden jetzt soziale Rechte erhalten.
Es ist jedoch bedauerlich, dass sich der Rat nicht auf eine Pflichtmitgliedschaft einigen konnte und nur ein System der freiwilligen Mitgliedschaft verabschiedete.
Der Mutterschaftsurlaub ist ebenfalls für alle Frauen vorgesehen. Der neue Text sieht einen Mindestzeitraum des Mutterschaftsurlaubs für selbständig erwerbstätige Frauen und Ehefrauen von selbständig Erwerbstätigen in der gesamten Europäischen Union vor. Die Dauer dieses Urlaub ist derzeit auf 14 Wochen festgelegt. Ich bin der Schattenberichterstatter für die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) für die Richtlinie zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz von schwangeren Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz. Ich hoffe sehr, dass die Dauer des Mutterschaftsurlaubs mit der Annahme dieses Textes angehoben wird; und warum diese im Anschluss nicht auch für selbständig erwerbstätige Frauen anheben?---
Schließlich hat Europa einige kreative und pragmatische Lösungen vorgeschlagen, um Paare dabei zu unterstützen, Familie und Beruf miteinander in Einklang zu bringen. Es ist jetzt an der Zeit, Maßnahmen zu ergreifen und die Vorschläge schnellstmöglich umzusetzen. Europas Offensive für den Schutz von Frauen hat mit diesem Text Fortschritte erzielt. Wir Abgeordnete aber müssen weiterhin die Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern beseitigen.
Edite Estrela (S&D). – (PT) Frau Präsidentin, diese Richtlinie muss dringend überarbeitet werden. Dieser Bericht ist wichtig, denn mit ihm wird die ungerechte und diskriminierende Lage der selbständig Erwerbstätigen geklärt und gleichzeitig das Unternehmertum von Frauen gefördert.
Von jetzt an haben selbständig erwerbstätige Frauen sowie die Ehegattinnen und de facto Partnerinnen von Selbständigen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, das dem der Angestellten, was die Dauer und die Höhe der Auszahlung betrifft, gleichgestellt ist. Die Einzahlung in das Sozialsystem ist jedoch eine Voraussetzung. Dies ist nur gerecht, da Angestellte ebenfalls Sozialversicherungsbeiträge leisten.
Ebenfalls wird als grundsätzlich fair betrachtet, dass der Anspruch auf Mutterschaftsurlaub für den Agrarsektor nicht gesenkt werden sollte und dass dieser auf alle selbständig Erwerbstätigen ausgeweitet werden sollte, die – wie ich erinnere – im Jahr 2007 10,5 % aller Erwerbstätigen in der Europäischen Union ausmachten. Aus diesem Grund sollte er meines Erachtens für alle selbständig Erwerbstätigen unabhängig vom Tätigkeitsfeld gelten; sei es im Handwerk, im Handel, bei den freien Berufen oder den Klein- und Mittelbetrieben.
Wir müssen die Gleichstellung fördern, daher hoffe ich, dass das Europäische Parlament die Vorschläge, die bereits vom Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter angenommen wurden, verabschieden wird.
Lena Kolarska-Bobińska (PPE). – (PL) Die Annahme der aktuellen Maßnahmen ist sowohl aus einem wirtschaftlichen und sozialen Blickwinkel aber auch im Hinblick auf die Werte des Schutzes der Familie und der Chancengleichheit von großer Bedeutung.
Die aktuelle Krise und die daraus resultierende höhere Arbeitslosigkeit treffen besonders die schwächeren Gruppen. Eine dieser Gruppen stellen die Frauen. Daher werden rechtliche Maßnahmen, mit denen Selbständige gleichgestellt werden, es Frauen leichter machen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen. Das ist insofern wichtig, als es nötig ist, die wirtschaftliche Entwicklung in Europa zu beschleunigen und die Arbeitslosigkeit zu senken, aber auch angesichts der wachsenden Zahl von Frauen, die sich dazu entschließen, sich selbständig zu machen. Sie sind es, die Entscheidungen treffen, die für ihre eigenen Betriebe verantwortlich sind, die darüber entscheiden, was zu tun ist und wie das Geld auszugeben ist, und sie sollten nicht diskriminiert werden.
Kleinbetriebe sind daher ein Ort, an dem Frauen sich verwirklichen können – Frauen, die beruflich tätig sein möchten, die aber nicht ihr Familienleben aufgeben wollen. Tatsächlich werden diejenigen Mitgliedstaaten, die ernsthaft über Familienpolitik nachdenken, mit diesen Maßnahmen Gelegenheit zur Verbesserung ihrer eigenen Rechtsvorschriften haben. Ebenfalls möchte ich auf eine bestimmte Gruppe aufmerksam machen, die weiteren Schutz benötigt und deren Situation wir auch berücksichtigen müssen. Ich spreche von Frauen, die den Haushalt führen. Die Arbeit im Haushalt wird nicht als Arbeit angesehen, obwohl damit tatsächlich die Erbringung von etwa 200 Aufgaben tagtäglich verbunden ist. Hausfrauen sind häufig nicht durch Alters- oder Gesundheitsversorgung abgesichert und haben keinen Urlaubsanspruch. Diesbezüglich sollten meines Erachtens Regelungen in Kraft treten, die es diesen Frauen erleichtern, von allen Arten des sozialen Schutzes zu profitieren.
Iratxe García Pérez (S&D). – (ES) Frau Präsidentin, ich wollte nur meinen Dank sowohl an Frau Lulling als an die spanische Ratspräsidentschaft wiederholen. An Frau Lulling für ihre Ausdauer, Beharrlichkeit und harte Arbeit, um an den Punkt zu gelangen, an dem wir uns heute befinden, und an den spanischen Ratsvorsitz dafür, dass er unterschiedliche und entgegengesetzte Ansichten zugelassen hat, die innerhalb des Rates zum Ausdruck gebracht wurden und wodurch diese Übereinkunft heute auf dem Tisch liegt.
In dieser Debatte haben wir es mit der Abänderung der Richtlinie 86/613/EG zu tun, die deutlich gezeigt hat, dass sie nicht die mit ihr festgelegten Zielsetzungen erfüllt. Ich denke, es ist unbedingt die entscheidende Bedeutung dieser Einigung hervorzuheben, in einer Zeit der Krise und Unsicherheit in Europa, einer Zeit, die dennoch den Fortschritt im Bezug auf sozialen Schutz der weiblichen Selbständigen in der Union nicht behindert hat.
Ich möchte Sie daran erinnern, dass im Jahr 2007 mehr als 10 % der Erwerbstätigen in der Europäischen Union selbständig waren. Die von uns erreichte Einigung ist vielleicht nicht die optimale Lösung, sie bietet aber die Möglichkeit für weitere Fortschritte in der Zukunft.
Das Hauptziel dieser Richtlinie ist die Ausweitung des sozialen Schutzes auf die Partner aller Selbständigen, einschließlich unverheirateter Paare, sowie die soziale Absicherung aller Selbständigen und selbständig erwerbstätigen Paare, die heutzutage nicht von allen Mitgliedstaaten angebotenen wird.
Gegenwärtig beschäftigen wir uns aktiv mit der Gestaltung der EU 2020 Strategie, in der wir die Zukunft des europäischen Modells festlegen werden. Diese Zukunft kann das Prinzip der Gleichbehandlung nicht außer Acht lassen, und es ist daher unerlässlich, diese Art von Maßnahmen, die diesen Grundsatz garantieren, voranzutreiben. Ich hoffe, dass dem Schritt, den wir heute mit der Annahme dieses Vorschlags tun, noch viele weitere folgen werden.
Joanna Katarzyna Skrzydlewska (PPE). – (PL) Ich bin erfreut über die fast einstimmige Annahme von Frau Lullings Bericht durch den Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter. Der Bericht betrifft Änderungen an der Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frauen und Männern, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben.
Es ist sehr wichtig, dass ein Kompromiss erzielt worden ist und die Situation der selbständig Erwerbstätigen, die ungefähr 10 % aller Menschen auf dem Arbeitsmarkt ausmachen, verbessert wurde. Von den vorgenommenen Änderungen ist die wichtigste die Möglichkeit für Selbständige und ihre Ehegatten oder Lebenspartner, soziale Leistungen zu erhalten, einschließlich vor allem der Möglichkeit zur Einzahlung von Beiträgen in die eigene Altersversorgung und auch der Anspruch auf bezahlten Mutterschaftsurlaub, der dem entspricht, was Frauen gewährt wird, die für einen Arbeitgeber tätig sind. Diese Ansprüche sind mithilfe von Rechtsvorschriften auf EU-Ebene bereitzustellen.
Sie stellen Maßnahmen dar, mit deren Hilfe nicht nur die Situation von Frauen verbessert wird, sondern zudem die erheblichen Ungleichheiten zwischen den Selbständigen und den Angestellten verringert werden. Millionen von Menschen, die in Familienbetrieben tätig sind, können endlich von einem freiwilligen sozialen Schutz auf der Grundlage der Zugehörigkeit zu einem Sozialversicherungssystem profitieren, in Ermangelung dessen sie sich vorher in einer schlechteren Lage befunden hatten. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn, umso mehr, als der in diesem Jahr erzielte Kompromiss für viele Jahre unerreichbar war.
Ich ermutige alle Kolleginnen und Kollegen, diesen Bericht zu unterstützen. Ich möchte an diesem Punkt Frau Lulling ganz herzlich danken, denn dieser Bericht wird vielen selbständig erwerbstätigen Frauen das Leben erleichtern.
Marc Tarabella (S&D). – (FR) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine Damen und Herren, mit diesem ausgezeichneten Bericht von Frau Lulling versucht das Europäische Parlament, die Unterschiede bei der Behandlung von Frauen und Männern noch weiter zu verringern, und ich begrüße diesen Schritt. Es ist ein weiterer Schritt auf einem noch sehr langen Weg.
In der Tat muss die Bedeutung des sozialen Schutzes für die mitarbeitenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner von Selbständigen hervorgehoben werden. Lassen Sie uns nicht vergessen, dass mitarbeitende Ehegatten in vielen europäischen Ländern noch keinen eigenen rechtlichen Status haben, dass ihre Tätigkeit nicht anerkannt wird und dass sie keinen Anspruch auf Sozialschutz für selbständig Erwerbstätige haben. Wir befinden uns im Jahr 2010, und Frauen haben in einigen Mitgliedstaaten noch immer an der fehlenden Anerkennung ihrer Rechte zu leiden und sind vollständig von der Versicherung ihrer Ehegatten abhängig.
In diesen wirtschaftlichen Krisenzeiten können wir nicht zulassen, dass diese mitarbeitenden Ehegatten von einem System abhängig sind, durch das sie von einem Tag auf den anderen, wie etwa bei Scheidung oder Trennung, in die Armut abgleiten könnten. Aus diesem Grund können wir nicht akzeptieren, dass Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, einzelstaatliche Bestimmungen beizubehalten, durch die der Zugang zu bestimmten Sozialschutzsystemen oder zu einer bestimmten Zuwendungshöhe beschränkt wird. Mitarbeitende Ehegatten müssen Anspruch auf Altersbezüge, Kindergeld, Gesundheitsversorgung sowie Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit und Mutterschaft haben.
Schließlich sind es in dieser Verhandlungsphase die Mitgliedstaaten, die darüber entscheiden werden, ob dieser Sozialschutz auf einer obligatorischen oder freiwilligen Basis umgesetzt werden sollte. Aus diesem Grund ersuche ich alle Mitgliedstaaten dringend, alles in ihrer Macht stehende zu tun, damit dieser Schutz obligatorisch ist. Wir alle müssen Arbeitsplatzunsicherheit und die Nichtanerkennung von Rechten bekämpfen, insbesondere in wirtschaftlichen Krisenzeiten.
Zuzana Roithová (PPE). – (CS) Auch ich möchte der Berichterstatterin, Frau Astrid Lulling, für ihre Arbeit danken. Wie andere Abgeordnete teile ich ebenfalls ihre Ansicht, dass sich der Mutterschutz für selbständig erwerbstätige Frauen und die Verbesserungen für Ehegatten von Selbständigen in dieser Richtlinie nicht nur auf die in der Landwirtschaft tätigen Personen beschränken sollte, sondern selbstverständlich auch auf anderen Feldern, einschließlich der freien Berufe, gelten muss. Mitarbeitende Ehepartner haben nicht überall ihren eigenen rechtlichen Status, sodass ihre Arbeit nicht immer anerkannt wird; ferner haben sie keinen eigenen Sozialversicherungsschutz. Es ist zwingend erforderlich, dass ihr beruflicher Status anerkannt und ihre Rechte festgelegt werden. Ich freue mich, dass der Rat die Meinung des Parlaments aus der ersten Lesung anerkannt hat, dass Mutterschaftsleistungen eine Pause von mindestens drei Monaten, die für einen normalen Schwangerschaftsverlauf und für die physische Erholung der Mutter nach einer normalen Geburt erforderliche Mindestzeit, ermöglichen sollten, obwohl für die gesunde Entwicklung des Kindes eine individuelle Betreuung zu Hause von mindestens zwei Jahren optimal wäre. Ich bedaure, dass der Rat diese drei Monate nicht als den absoluten Mindeststandard ansieht, den die Sozialsysteme der Mitgliedstaaten automatisch festlegen sollten, und dass nur zusätzliche Zahlungen auf einer freiwilligen Grundlage erfolgen könnten.
Antigoni Papadopoulou (S&D). – (EL) Frau Präsidentin, auch ich befürworte den gegenwärtigen Kompromiss und möchte dazu gratulieren, da mit ihm die Frage von Demokratiedefiziten aufgeworfen wird, mit denen insbesondere Frauen seit Jahren konfrontiert werden, wenn sie ihren selbständig erwerbstätigen Männern im Handel, im Handwerk, in Klein- und Mittelbetrieben und in den freien Berufen helfen, ohne dass im Laufe der Jahre ihre geleistete Arbeit anerkannt wurde.
Selbständig erwerbstätige Personen und ihre Partner, von denen die Mehrzahl Frauen sind, haben Rechte. Sie sind keine unsichtbaren Mitarbeiter; sie haben Anspruch auf soziale Sicherheit, auf Gesundheitsversorgung, auf eine Rente, auf Mutterschaftsurlaub, Vaterschaftsurlaub und auf Elternzeit. Indem sie billige, unbezahlte Arbeit zur Verfügung stellten, haben Frauen sich jahrelang für ihre Ehemänner und deren berufliche Entwicklung, für ihre Kinder und Familien aufgeopfert. Häufig bleiben sie nach einer Scheidung oder dem Ableben ihres Ehemanns ohne Absicherung, ohne Unterstützung oder Entschädigung zurück.
Der aktuelle Kompromiss wendet sich einigen der bestehenden Ungleichheiten zu. Es zeichnet sich jedoch unbestreitbar ab, dass weitere Unterstützung der Frauen notwendig sein wird, um die Gleichstellung des Unternehmertums von Frauen zu fördern, insbesondere in einer Zeit der Wirtschaftskrise, in der die Europäische Union ihre Strategie von morgen, für die Europäische Union im Jahr 2020 bestimmt.
Franz Obermayr (NI). - Frau Präsidentin! Vielen Dank, dass ich mich zu diesem Thema zu Wort melden darf. Rund 30 % aller Selbständigen in der EU sind Frauen. Besonders vertreten sind kleine und mittlere Unternehmen, speziell im Dienstleistungssektor, und sie leisten damit einen wesentlichen wirtschaftlichen Beitrag für unsere Gesellschaft.
Diese Frauen sollen über dieselben Chancen wie ihre männlichen Kollegen verfügen, ohne jedoch auf Quotenlösungen und Ähnliches zurückgreifen zu müssen. Oft haben selbständige erwerbstätige Frauen mit dem Problem zu kämpfen, mit der allfälligen Mutterschaft ihre Existenz zu gefährden. Angesichts der zunehmenden Alterung der Bevölkerung ist es heute mehr denn je wichtig, einen wirksamen Mutterschutz sicherzustellen und die Familie in den Vordergrund zu rücken.
Auch Familienbetriebe, bei denen die Frauen im Unternehmen mithelfen, spielen eine wichtige Rolle, sei es in freien Berufen, im Handwerk, im Handel oder vor allem in der Landwirtschaft. In all diesen Bereichen ist es notwendig, einen angemessenen sozialen und rechtlichen Schutz zu gewährleisten.
Grundsätzlich soll allerdings die Kompetenz der Sozialgesetzgebung in den Mitgliedstaaten verbleiben und nicht auf die EU übergehen. Es gilt, mittels Kompromissen und Wahlmöglichkeiten auf die verschiedenen sozialpolitischen Traditionen einzugehen, wie etwa bei den Systemen obligatorischer oder freiwilliger Versicherung für die mitarbeitenden Ehegatten.
Angelika Werthmann (NI). - Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich den Glückwünschen an Frau Lulling an. Ich begrüße das Faktum, dass mit diesem Bericht ein weiterer Schritt hin zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen auch im Bereich der Selbständigen getan wird. Ein wichtiger und richtiger Eckpunkt ist, dass es jetzt nicht nur um die Ehe-, sondern auch um die Lebenspartnerin geht. Und endlich kann die mitarbeitende Partnerin den gleichen sozialen Schutz genießen. Das betrifft auch den Mutterschutz.
Paul Rübig (PPE). - Frau Präsidentin! Auch ich möchte der Kollegin Lulling sehr herzlich gratulieren. Gerade Frauen haben im Bereich der Selbständigkeit in kleinen und mittleren Betrieben völlig neue Chancen. Wir sollten gerade jetzt in der Krise darauf achten, dass Selbständigkeit zukunftsfähig ist, dass hier neue Arbeitsplätze geschaffen werden können und dass wir hier auch völlig neue Bereiche weiterentwickeln können. Wir haben z. B. den Girls' Day entwickelt, um junge Frauen aufzufordern, auch technische Berufe zu ergreifen, weil gerade in technischen Berufen völlig neue Chancen bestehen und in der heutigen Gesellschaft das gesamte Berufsspektrum, das Frauen zur Verfügung steht, gar nicht wirklich bekannt ist. Letztlich sind es auch Frauen, die im Bereich der Finanzen immer wieder für Stabilität sorgen, und ich glaube, dass man gerade in Krisenzeiten schauen muss, dass das Eigenkapital und das Risikokapital in den Betrieben auch von Frauen entsprechend genutzt werden kann.
Günther Oettinger, Mitglied der Kommission. – Frau Präsidentin, heute haben wir Fortschritte bei der Armutsbekämpfung und der Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit von Frauen erzielt. Dies ist nicht das Ende des Prozesses, sondern ein großer Schritt nach vorne. Vorbehaltlich der Unterstützung des Rates werden selbständig erwerbstätige Frauen erstmals Anspruch auf Mutterschaftsurlaub haben. Die Mitgliedstaaten werden außerdem eindeutig dazu verpflichtet, mitarbeitenden Ehegatten auf Verlangen sozialen Schutz zu gewähren.
Ich möchte dem Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter sowie dem gesamten Parlament für all die Arbeit danken, die diesen Erfolg ermöglicht hat.
Abschließend möchte ich noch ein Wort zu Frau Lulling sagen, die viele Jahre lang persönlich für dieses Thema gekämpft hat. Dieser Kampf wurde jetzt gewonnen, und ich bin sehr dankbar für ihr Engagement, das zu diesem beachtlichen Erfolg geführt hat.
Astrid Lulling, Berichterstatterin. − Frau Präsidentin! Ich möchte zuerst Herrn Oettinger danken, der mit seinem Beitrag in exzellentem Englisch seine Kollegin, Frau Reding, vertreten hat.
Berichterstatterin.– (FR) Meine Damen und Herren, ich bin zufrieden. Ich bin allen Abgeordneten dankbar, die das Wort ergriffen haben, weil sie die von der überwiegenden Mehrheit des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter eingenommene Position unterstützen, wodurch dieser Text morgen angenommen werden kann.
Ich möchte Herrn Romeva i Rueda versichern, dass dieser Text nicht perfekt ist. Er wird noch immer nicht meinen Ansprüchen gerecht. Wir haben noch nicht den Krieg, aber eine wichtige Schlacht gewonnen. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Ebenfalls möchte Herrn Romeva i Rueda und Frau Figueiredo sagen, dass sie sich um den Mutterschutz keine Sorgen machen sollten; was sie wollen, ist in Erwägung 17a vorgesehen. Lesen Sie es, ich habe nicht die Zeit, es vorzulesen. Es gibt nur eine Abänderung. Müssten wir dafür abstimmen, wäre es unmöglich, die Richtlinie unter der spanischen Ratspräsidentschaft anzunehmen, und wir würden riskieren, Monate, wenn nicht Jahre zu verlieren und dies alles umsonst, denn – ich möchte den Autoren versichern – was sie in ihrem Abänderungsantrag vorschlagen, findet sich mit anderen Worten in Abänderung 4 wieder, die in der ersten Lesung angenommen und vom Rat vollständig übernommen wurde. Daher glaube ich, dass diese Abgeordneten guten Gewissens für die anderen Abänderungen stimmen können.
Die Präsidentin. - Die Aussprache wird geschlossen.
Die Abstimmung findet am Dienstag, den 18. Mai 2010, statt.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)
Robert Dušek (S&D), schriftlich. – (CS) Die Richtlinie zur Gleichbehandlung von selbständig tätigen Männern und Frauen hat die Vereinheitlichung der geltenden europäischen Rechtsvorschriften und die Erneuerung einer Reihe von Richtlinien zum Ziel, die sich dieser Politik nur fragmentarisch zuwenden. Soziale Bedingungen für Selbständige und Angestellte variieren in den Mitgliedstaaten erheblich, und eine soziale Absicherung im Falle des langfristigen oder ständigen Ausschlusses von der Arbeit ist in einigen Fällen praktisch nicht vorhanden. Selbständige haben häufig keine Krankenversicherung. Sie arbeiten, wenn sie krank sind, denn dies ist in finanzieller Hinsicht vorteilhafter für sie. Frauen nehmen nach der Geburt ihre Arbeit wieder auf und nehmen keinen Mutterschaftsurlaub. Mitarbeitende Ehepartner haben keine eigenen Sozialversicherungsregelungen. Selbständige sind für eine funktionierende Wirtschaft unerlässlich und haben eine nicht zu ersetzende Funktion in der Gesellschaft. Diese Menschen sorgen finanziell für sich und für ihre Familien, zahlen Steuern in die Staatskassen ein und entrichten Kranken- und Sozialversicherungsabgaben. Der Staat beteiligt sich nicht an ihrem Lebensunterhalt. Ihre Rolle ist insbesondere in den Regionen nicht zu ersetzen, in denen es aus verschiedenen Gründen einen Mangel an Arbeitsplätzen bei den sogenannten „großen“ Arbeitgebern gibt und ebenso in der Landwirtschaft. Es ist daher notwendig, Mindeststandards zu vereinheitlichen, mit denen für eine Gleichstellung zwischen Selbständigen und Angestellten und zwischen selbständig erwerbstätigen Frauen und Männern gesorgt wird. Das Ziel sollte ein größerer Schutz während der Mutterschaft, Anerkennung von Urlaub für die Pflege von Familienmitgliedern und die Anerkennung des Beitrags eines mitarbeitenden Ehegatten sein.
Zita Gurmai (S&D), schriftlich. – Der von uns in dieser Woche erörterte Vorschlag ist kein technischer. Es handelt sich um eine Frage der Gerechtigkeit und des gesunden Menschenverstands - in zweierlei Hinsicht. Es ist nicht nur aus moralischer, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht klar, dass wir selbständig erwerbstätigen Schwangeren und schwangeren Ehefrauen oder Lebenspartnerinnen von selbständig erwerbstätigen Männern sozialen Schutz und Mutterschaftsleistungen gewähren müssen. Wir können diese Frauen oder Partnerinnen der Männer, die sich dazu entschlossen haben, sich dieser Art der Arbeit zu widmen, nicht benachteiligen, insbesondere dann nicht, wenn wir alle darin übereinstimmen, dass wir den Eintritt von mehr Frauen in das Geschäftsleben fördern wollen. Während wir nach Wegen heraus aus der Krise suchen, ermutigen wir die Schaffung von Arbeit, einschließlich der von selbständig Erwerbstätigen. Daher müssen wir auch Anreize für Frauen schaffen, derartige Beschäftigungsmöglichkeiten zu nutzen. Zweitens können wir nicht die Neugeborenen in diesen Familien benachteiligen. Es ist unannehmbar, wenn das eine Kind das Recht hat, in seinen ersten Lebenswochen Mutter oder Vater um sich herum zu haben (ohne dass der Lebensunterhalt der Familie gefährdet wird), während das andere Kind dieses Recht nicht hat, weil ein Elternteil selbständig sind.
16. Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) (Aussprache)
Die Präsidentin. – Nächster Tagesordnungspunkt ist die Empfehlung für die zweite Lesung von Silvia-Adriana Ţicău im Namen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie über den gemeinsamen Standpunkt des Rates in der ersten Lesung im Hinblick auf die Annahme einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Umgestaltung) (05386/3/2010 – C7-0095/2010 – 2008/0223(COD)) (A7-0124/2010).
Silvia-Adriana Ţicău, Berichterstatterin. – (RO) Im Jahr 2008 verpflichtete sich die EU dazu, den Energieverbrauch um 20 % zu senken und sicherzustellen, dass bis 2020 20 % des Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden. Im Rahmen des Treffens des Europäischen Rates vom 25. und 26. März 2010 legten die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union eine Erhöhung der Energieeffizienz von 20 % bis 2020 als gemeinsames Ziel fest.
Gebäude sind für 40 % des Gesamtenergieverbrauchs sowie für 35 % der Schadstoffemissionen verantwortlich. Eine Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden wird maßgeblich Einfluss auf das Leben der europäischen Bürgerinnen und Bürger haben. In der gesamten EU wenden Familien durchschnittlich 33 % ihres Einkommens für Wasser, Strom, Gas und Wartung auf. Und dieser Anteil kann im Falle von Familien mit sehr geringem Einkommen sogar bis zu 54 % erreichen. Investitionen in die Verbesserung der Energieeffizienz werden nicht nur zu niedrigeren Energierechnungen, sondern auch zur Schaffung von 2,7 Mio. Arbeitsplätzen in der EU bis 2030 führen.
Im November 2008 brachte die Kommission einen Gesetzgebungsvorschlag zur Umgestaltung der Richtlinie 91/2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ein. Im April 2009 nahm das Europäische Parlament mit großer Mehrheit seinen Standpunkt in erster Lesung im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens an. Anschließend führten das Parlament und der Rat intensive Verhandlungen während der schwedischen Präsidentschaft des Rates der Europäischen Union. Im November 2009 gelangte man zu einer politischen Einigung über die technischen Aspekte des Gesetzgebungsvorschlags.
Die wichtigsten Ergebnisse dieser Einigung sind folgende:
Es wurde ein separater Artikel eingeführt, zusammen mit mehreren Erwägungen und Bestimmungen zu Aspekten hinsichtlich der Förderung. Die Kommission muss die bestehenden Finanzinstrumente und steuerlichen Instrumente identifizieren und neue Vorschläge bis zum 30. Juni 2011 vorlegen. Ebenfalls werden diese Bestimmungen durch eine Erklärung der Kommission ergänzt.
Alle neuen Gebäude müssen einen Nettoenergieverbrauch von nahe Null bis zum 31. Dezember 2020 aufweisen, wobei die Energie mehrheitlich von erneuerbaren Energien stammen muss. Diese Frist wurde für den öffentlichen Sektor um zwei Jahre vorverlegt. Im Falle der Gebäude mit einem Nettoenergieverbrauch von nahe Null werden die Mitgliedstaaten klare Ziele festlegen und Aktionspläne entwickeln, die ebenfalls unterstützende Maßnahmen enthalten.
Die Energieeffizienz der Gebäude, die größeren Renovierungsarbeiten unterzogen werden, oder der renovierten Gebäudeteile muss die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz erfüllen. Dies gilt auch für diejenigen gebäudetechnischen Systeme und Komponenten, die erhebliche Auswirkungen auf die Energieeffizienz des Gebäudes haben.
Neue Bestimmungen über Ausweise wurden eingeführt. Es müssen Mindestangaben in einem Ausweis aufgeführt sein, einschließlich Finanzierungsmöglichkeiten. Es wurden Bestimmungen über die Ausstellung und den Aushang von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz festgelegt.
Der Energieeffizienzindikator aus dem Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes muss in Anzeigen für den Verkauf oder die Vermietung des Gebäudes oder von Teilen hiervon enthalten sein.
Es muss für mehr Informationen und eine größere Transparenz im Hinblick auf die Zulassung und die Weiterbildung von Sachverständigen sowie für die Weitergabe von Informationen an Eigentümer und Mieter gesorgt werden.
Es müssen Beratschlagungen mit den örtlichen Behörden erfolgen und diese müssen bei der Umsetzung von Empfehlungen und der Einführung neuer Bestimmungen Hilfestellung leisten, die darauf abzielen, dass örtliche Stadtplaner und Architekten die Gebäudeenergieeffizienz berücksichtigten.
Es wurden intelligente Messgeräte und aktive Steuersysteme wie Automatisierungs-, Steuer- und Überwachungssysteme zur Einsparung von Energie eingeführt.
Es wird keine gemeinsame Methodologie entwickelt, aber bis zum 30. Juni 2011 wird die Kommission einen Rahmen für komparative Methoden zur Ermittlung des optimalen Niveaus im Hinblick auf Kosten und minimale Energieeffizienzanforderungen erstellen. Die Richtlinie wird zum 1. Januar 2017 überprüft. Der gemeinsame Standpunkt des Rats stützt sich auf die im November 2009 zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat unterzeichnete Vereinbarung. Daher empfehle ich dessen Annahme.
VORSITZ: Stavros LAMBRINIDIS Vizepräsident
Günther Oettinger, Mitglied der Kommission. − Herr Präsident, verehrte Damen und Herren Abgeordnete! In der Politik hat man selten Gelegenheit, Vorschläge und Maßnahmen als Win-win-Lösung zu präsentieren. Heute haben wir eine solche Gelegenheit: die anstehende Verabschiedung der Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
Für 40 % des Energiebedarfs und für 36 % des Kohlendioxidausstoßes in der EU sind Gebäude verantwortlich. Durch Umsetzung wirtschaftlicher Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs von Häusern kann ein bedeutender Beitrag zur Erreichung unserer 2020-Ziele zur Treibhausgasreduzierung und zur Energieeinsparung geleistet werden. Wir stärken dadurch zugleich unsere Energieversorgungssicherheit und schaffen Wachstum und Arbeitsplätze in der Baubranche. Die neugefasste Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden trägt dazu bei, nationale Bauregeln im Hinblick auf den Energieverbrauch von Häusern auf ein anspruchsvolleres Niveau zu heben, und hilft, die Energierechnungen der Konsumenten zu verringern. Energieeffizienz ist die günstigste Möglichkeit, den Klimawandel zu bekämpfen.
Ich will drei Elemente der neu gefassten Richtlinie herausgreifen, die aus unserer Sicht einen großen Fortschritt gegenüber der bisherigen Situation bedeuten.
Erstens werden durch die nationalen Bauvorgaben für Neubauten und Renovierungen Gebäude entstehen, die deutlich mehr Energie einsparen. Diese Richtlinie deckt auch kleinere Gebäude unter 1 000 m2 Nutzfläche sowie kleinere energierelevante Renovierungen ab, ebenso wie den Kessel- oder Fensteraustausch.
Zweitens wird mit der Neufassung das Informationsangebot für unsere Bürger verbessert. Hauseigentümer und Mieter werden mit konkreten Angaben zum Energieverbrauch und zum Energieeinsparpotenzial eines Gebäudes gut informiert. Damit soll die Realisierung von Niedrigstenergiehäusern und von Sanierungen auf breiter Front vom Markt angeregt werden.
Drittens müssen alle Neubauten ab 2020 dem äußerst strengen Niedrigstenergiehaus-Standard entsprechen. Außerdem sollen die Mitgliedstaaten nationale Aktionspläne erstellen, um auch den Gebäudebestand verstärkt auf das Niedrigstenergiehaus-Niveau zu heben.
Aus all diesen Gründen stellt die neue Richtlinie einen Erfolg der europäischen Energiepolitik dar. Ich danke den Abgeordneten des Parlaments und Ihnen, Frau Abgeordnete Ţicău, für die gute Zusammenarbeit in den letzten Monaten und auch für die ungewöhnlich rasche Verabschiedung der Richtlinie.
Sie haben bereits betont, dass die Neufassung ihr Energieeinsparpotenzial nur dann voll entfalten kann, wenn sie effektiv und rasch umgesetzt wird und es auch unterstützende Instrumente gibt. Dazu müssen wir bestehende Finanzierungsinstrumente besser nutzen, z. B. den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, bei dem von der Möglichkeit, 4 % des Budgets für Energieeffizienzmaßnahmen abzurufen, von den Mitgliedstaaten bisher kaum Gebrauch gemacht worden ist.
Darüber hinaus wollen wir die Bemühungen der Mitgliedstaaten bei der Transformation des Gebäudebestands finanziell unterstützen. Wir bereiten in diesen Tagen – wie bereits im Industrieausschuss angekündigt – die Umwidmung von mindestens 150 Millionen Euro nicht abgerufener Gelder aus dem Europäischen Konjunkturprogramm für Projekte im Bereich erneuerbare Energie und Energieeffizienz vor.
Ich bin mir sicher, dass wir mit der Unterstützung des Parlaments heute einen wichtigen Schritt setzen. Ich danke Ihnen allen für die Mitarbeit!
Paul Rübig, im Namen der PPE-Fraktion. – Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar, werte Kollegin Ţicău! Ich gratuliere zu diesem Bericht. Ich glaube, er stellt einen großen Schritt in die richtige Richtung dar. Wir haben in Europa über 160 Millionen Gebäude, und diese Gebäude müssen einer thermischen Sanierung zugeführt werden, damit möglichst wenig Energie verbraucht wird und der gesamte Energieverbrauch entsprechend reduziert wird.
40 % der Energie fließen in die thermische Ausstattung der Gebäude. Wir hoffen, dass wir bis 2020 mit der thermischen Sanierung das Ziel von 5 % des Gesamtenergieverbrauchs erreichen können. Es geht aber auch darum, neue Arbeitsplätze zu schaffen. Hier brauchen wir sicherlich noch Ausbildungskonzepte für die Handwerker, die dann diese Gebäude nicht nur sanieren, sondern auch neue errichten. Wir brauchen kleine und mittlere Betriebe, die sich auf dieses Gebiet spezialisieren und denen es möglich gemacht wird, Gewinne in diesem Bereich zu erwirtschaften und höhere Nettolöhne zu zahlen. Ich glaube, das ist der beste Weg aus der Krise, weil damit natürlich auch ein neues Steueraufkommen möglich ist, Energie aus dem fossilen Bereich ersetzt wird und somit weniger fossile Energie verbraucht wird und erneuerbare Energie zum Einsatz kommen kann.
Ich glaube, dass die Substitution der fossilen Energie im Verbrauch und in der Produktion zukunftsweisend ist und natürlich auch zu einer spürbaren Kostensenkung in den Haushalten führt, dass sich diese Investitionen rechnen und dass wir nicht weitermachen sollten mit dem Verbrauch, so wie wir es in den letzten Jahrzehnten getan haben. Wir sollten wieder damit beginnen zu investieren. Gerade in Krisenzeiten ist das Investieren die wesentliche Voraussetzung, um aus der Krise wieder herauszukommen, und dies mit möglichst wenig Bürokratie.
Zigmantas Balčytis, im Namen der S&D-Fraktion. – (LT) Zuerst möchte ich meiner Kollegin Silvia Ţicău für die außerordentliche Arbeit gratulieren, die sie bei der Vorbereitung dieses wichtigen Berichts geleistet hat. Meiner Meinung nach ist die mit dem Rat erzielte Vereinbarung sehr ehrgeizig und stellt einen qualitativen Durchbruch im gesamten Sektor dar. Daher ist es jetzt sehr wichtig, dass jeder Mitgliedstaat die Bestimmungen der Richtlinie richtig und rechtzeitig umsetzt. Das Problem des Energieverbrauchs von Gebäuden ist insbesondere im Gesamtzusammenhang des Energiebinnenmarktes relevant. Der Gebäudesektor in der Europäischen Union ist einer der Sektoren, in denen es die besten Möglichkeiten für Energieeinsparungen gibt. Das gilt insbesondere für die Menschen in den neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, weil diese Länder am meisten alte und energieineffiziente Wohngebäude haben, und die Bewohner dieser Wohngebäude – Menschen mit den geringsten Einkommen – gezwungen sind, die höchsten Gebühren für kommunale Dienste zu bezahlen. Die Entwicklung hin zu Niedrigstenergiekosten für Gebäude bedeutet, dass die Messlatte für Bauunternehmer noch höher angesetzt worden ist, als es bis jetzt in der Diskussion um Passivbautechnologien geplant war. Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal wiederholen, dass dies ein wirklich sehr wichtiges und sehr ehrgeiziges Vorhaben ist, das hoffentlich auch verwirklicht wird.
Fiona Hall, im Namen der ALDE-Fraktion. – Herr Präsident, ich möchte auch Frau Ţicău gratulieren, die mit enormem Einsatz an diesem Dossier gearbeitet hat. Aufgrund der rechtlichen Anpassungen, die wegen des Vertrags von Lissabon notwendig waren, ist es zu großen Verzögerungen gekommen, was zur Folge hatte, dass viel mehr CO2 ausgestoßen worden ist, als dies der Fall gewesen wäre, wenn wir in der Lage gewesen wären, dies früher abzuschließen.
Während dieses langen Reifeprozesses kann man leicht vergessen, dass einige Aspekte in dieser Neufassung eigentlich als ziemlich radikal angesehen worden sind, als sie zum ersten Mal angesprochen wurden. Insbesondere die Abschaffung des 1 000 m2-Schwellenwerts, die das Parlament ursprünglich in seinem Bericht über den Aktionsplan für Energieeffizienz vorgeschlagen hat, und auch der Schritt, bis 2021 Niedrigstenergiegebäude einzuführen. Leider wird uns diese neue Anforderung für neue Gebäude nicht bei den 20-20-20-Zielen helfen, besonders, weil wir zunehmend erkennen, dass wir eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um mindestens 30 % in Betracht ziehen werden müssen. Um überhaupt einen Einfluss darauf auszuüben, dass unsere Ziele in Bezug auf den Klimawandel erreicht werden, müssen wir uns auf bestehende Gebäude konzentrieren und auf die damit verbundenen Anforderungen in Bezug auf die Energieeffizienz.
Ich möchte drei Schlüsselmaßnahmen vorschlagen, die wir umsetzen müssen, wenn wir das Potenzial der Energieeinsparungen in bestehenden Gebäuden ausschöpfen wollen.
Erstens ist es sehr wichtig, dass die Kommission eine tragfähige kostenoptimale Methodik für Renovierungen vorlegt. Der Zeitplan ist ziemlich eng, was jedoch notwendig ist, da schon so viel Zeit verschwendet worden ist, und die kostenoptimale Methodik wird nicht vor 2014 gelten.
Zweitens müssen alle Mitgliedstaaten darüber nachdenken, jährliche Ziele auf nationaler Ebene einzuführen, um einen gewissen Anteil ihrer bestehenden Gebäude zu renovieren. Ich bin mir sicher, dass, wenn wir ein „verbindliches“ Ziel bei der Energieeffizienz auf europäischer Ebene hätten, die Mitgliedstaaten solche Maßnahmen sehr schnell einleiten würden, weil sie erkennen würden, dass Energieeffizienz am einfachsten durch die systematische Modernisierung bestehender Gebäude erreicht werden kann.
Drittens, und das ist entscheidend: Die Mitgliedstaaten müssen die Vorfinanzierung von energieeffizienten Verbesserungen einführen, und trotz der Arbeit der Berichterstatterin und der größten Anstrengungen der Schattenberichterstatter sind wir in dieser Neufassung in Bezug auf diesen Aspekt nicht so weit gekommen, wie wir es uns aus Sicht des Parlaments gewünscht hätten. Daher ist es besonders wichtig, dass wir jetzt im Rahmen der Konjunkturprogramme Mittel für Energieeffizienz bekommen, und ich hoffe, dass die Kommission den Vorschlag für diese Angelegenheit nicht hinauszögert.
Schließlich möchte ich die Kommission angesichts der Kommentare im State-of-play-Dokument über die unzureichende Umsetzung der Rechtsvorschriften über Energieeffizienz in der Vergangenheit fragen, ob sie sicherstellen kann, dass diese Richtlinie vollständig und rechtzeitig umgesetzt wird.
Claude Turmes, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar, liebe Kollegen aus dem Parlament! Viele Glückwünsche an Frau Ţicău und an das ganze Team der Schattenberichterstatter! Ohne ein starkes Europaparlament wäre diese Richtlinie nicht so gut ausgefallen!
Ich werde in meinen zweieinhalb Minuten weniger auf die Richtlinie eingehen als auf den Ausblick darauf, was zusätzlich zu tun ist, um die Schwächen der Richtlinie auszugleichen, und zwar im Hinblick auf den Altbaubestand. Was liegt in der Krise näher, als die Ressourcen in Europa besser zu nutzen und die Energieproduktivität zu steigern. Wir bräuchten eigentlich jetzt von der Kommission eine europäische Gebäudeinitiative mit vier Hauptpunkten.
Erstens: Hilfestellung der nationalen Regierungen bei der Umsetzung der Richtlinie. Die letzte Richtlinie wurde nicht angemessen umgesetzt. Herr Oettinger, Sie haben in Ihrer Generaldirektion zur Zeit einen ganzen Beamten, und der geht im Juli. Wie werden Sie sich – auch personell – aufstellen, um eine korrekte Umsetzung sicherzustellen?
Zweitens – und das haben Sie erwähnt: Finanzierungsmodelle. Was können wir auch in der Kommission tun, um die Mittel aus dem Regionalfonds besser für Gebäude zu nutzen? Vielleicht könnten Sie auch noch ein paar Details zu den bereits angesprochenen Restmitteln aus dem Konjunkturprogramm anführen.
Drittens: Wir brauchen eine höhere Arbeitsproduktivität am Bau, und deshalb brauchen wir mehr Weiterbildung. Besser ausgebildete Arbeiter werden die Produktivität steigern, aber natürlich auch die Arbeits- und Lohnbedingungen, die heute in Europa am Bau herrschen, in Frage stellen. Deshalb bräuchten wir von der Kommission auch eine Initiative zum Sozialdialog auf europäischer Ebene zwischen der Bauwirtschaft und den Gewerkschaften.
Und viertens: Auch im Bereich Forschung und Entwicklung müsste der Schwerpunkt dringend verstärkt auf Gebäude, auf den Bau von kostengünstigen Null-Energie- oder Niedrigstenergiehäusern und – sehr, sehr wichtig – neue Organisationsformen der Gebäuderenovierung gesetzt werden. Wir können nämlich nur kostengünstiger bauen oder renovieren, wenn der ganze Ablauf der Renovierung besser gestaltet wird. Auch hier könnten wir über europäische Forschungsgelder den nationalen Regierungen und auch der Bauwirtschaft wirklich wesentlich weiterhelfen.
Vicky Ford, im Namen der ECR-Fraktion. – Herr Präsident, ich möchte auch zu Anfang Frau Ţicău und den anderen Berichterstattern dafür danken, wie diese Richtlinie ausgehandelt worden ist. Die Gespräche zwischen den Fraktionen verliefen äußerst harmonisch, und es ist sehr ermutigend zu hören, dass die Debatte über die nächsten Schritte bereits begonnen hat.
Ich begrüße diesen Bericht. Wie viele vor mir schon erwähnt haben, werden 40 % der Energie in Gebäuden verbraucht. Wir brauchen nicht nur wegen der CO₂-Problematik ein nachhaltigeres Wohnen, sondern auch wegen der steigenden Energiepreise und der Sicherheit der Energieversorgung, die uns allen Sorgen bereitet.
Einige Mitgliedstaaten sind in ihrer nationalen Gesetzgebung über Energieeffizienz bereits sehr viel ehrgeiziger, und ich hoffe, dass diese Richtlinie andere dazu ermutigen wird, ihrem Beispiel zu folgen. Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz helfen dabei, das Bewusstsein dafür zu schärfen, wo Energie und Kosten eingespart werden können, und animieren dazu, in Neubauten und renovierten Gebäuden intelligente Messgeräte anzubringen, um den Verbrauchern eine größere Kontrolle über ihre Entscheidungen in Bezug auf den Energieverbrauch zu geben. Dies ist eine gute Entwicklung.
Es kam zu dieser Neufassung, weil die ursprüngliche Richtlinie nur unzureichend umgesetzt worden ist. In der Zukunft müssen das Parlament und die Kommission aufmerksam beobachten, wie die Mitgliedstaaten diese Richtlinie umsetzen. Die Kommission muss helfen: Fördern Sie bitte den Austausch empfehlenswerter Verfahren unter den Mitgliedstaaten und stellen Sie auch sicher, dass Mindeststandards für die Gesamtenergieeffizienz untereinander vereinbar sind und gleichzeitig die regionalen Unterschiede berücksichtigen.
Wir wissen alle, dass es, um uns der Herausforderung des Energiesparens zu stellen, wichtig ist, dass die Verbraucher sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor die Vorteile einer direkten Beteiligung an Energiesparmaßnahmen sowohl in ökologischer als auch in ökonomischer Hinsicht anerkennen, aber ich möchte Sie warnen, denn es gab in meinem eigenen Heimatland ein Beispiel dafür, dass die Richtlinie überfrachtet wird, insbesondere in Bezug auf die Anforderungen für die Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz in öffentlichen Gebäuden. Dies hat in einigen Fällen zu zusätzlichen bürokratischen Kosten bei kaum wahrnehmbaren Energieeinsparungen beigetragen, was zu einem Verlust der öffentlichen Unterstützung geführt hat; das ist bedauerlich.
Zum Schluss möchte ich denjenigen, die befürchten, dass die EU mit einer Identitätskrise konfrontiert ist, empfehlen, aus diesem Bericht Mut zu schöpfen. Seitdem ich hier am Europäischen Parlament tätig bin, gab es gemeinsame Ziele und Überzeugungen – und ich weiß, dass das viele Jahre zurückreicht, bevor ich diesen Sommer Mitglied dieses Parlaments geworden bin. Lassen Sie uns die Lehre beherzigen, dass die EU am stärksten ist, wenn sie sich auf ihre Kerngebiete konzentriert, auf denen durch die Zusammenarbeit in einem gemeinsamen Interesse ein Mehrwert erzielt werden kann.
Marisa Matias, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (PT) Herr Präsident! Ich möchte auch zu Anfang Frau Ţicău für ihre harte Arbeit und ihren Einsatz gratulieren, den sie in so einen bedeutenden Bericht gesteckt hat, und zu der Arbeit, die sie in Bezug auf die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und für die Förderung eines nachhaltigeren Europas geleistet hat. Wie wir wissen, ist der Energieverbrauch in der Europäischen Union weit über dem akzeptablen Niveau, und aus diesem Grund ist es so wichtig, derartige Vorschläge voranzutreiben.
Es ist höchste Zeit, dass wir eine Strategie bekommen, die im europäischen Maßstab ehrgeizig ist, und dass wir diese ehrgeizige Strategie mit weiteren Maßnahmen ergänzen, besonders inmitten dieser Krisensituation, in der wir uns befinden. Der Gebäudesektor wird als einer der Sektoren oder Märkte mit dem größten Potenzial in Bezug auf Energieeinsparungen etc. gesehen, was auch der Grund dafür ist, dass er der herausragende Sektor für die Unterstützung der staatlichen Politik ist. Ich möchte damit schließen, Herr Präsident.
Wir erwarten daher, dass die Möglichkeit für Investitionen in die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden wahrgenommen wird, und dass in den nächsten Jahren das Potenzial zur Schaffung von Millionen von Arbeitsplätzen besteht. Zudem geht es nicht nur um Neubauten, sondern auch um die Instandsetzung und Sanierung von bestehenden Gebäuden, die verfallen oder heruntergekommen sind.
Lassen Sie uns also die Gelegenheit wahrnehmen, diese Rechtsvorschriften als bedeutenden Beitrag zur Wiederbelebung der europäischen Wirtschaft zu nutzen; wir müssen damit anfangen, Investitionen, die von strategischer Bedeutung sein können und müssen, optimal zu nutzen, um uns von dieser Krise zu erholen. Lassen Sie uns hoffen, dass es Investitionen seitens der Kommission geben wird, und dass die Mitgliedstaaten wissen werden, wie sie diese optimal nutzen können.
Jaroslav Paška, im Namen der EFD-Fraktion. – (SK) Zu Anfang möchte ich sagen, wie froh ich bin, dass die Europäische Union das Potenzial bedeutender Energieeinsparungen in Bezug auf die Nutzung von Gebäuden erkannt hat. Energieeinsparungen können auf relativ schnelle und effiziente Weise durch die Verbesserung der Wärmeisolationsfähigkeit von Gebäudehüllen erreicht werden, sogar bei einer zusätzlichen Beheizung von älteren Gebäuden.
Wärmeverluste, die mit der Beheizung von Gebäuden zu tun haben, stellen jedoch nicht die einzige Form der Energieverschwendung in Gebäuden dar. Aus der Perspektive des Energieverbrauchs stellen die Warmwasserbereitung für die persönliche Hygiene und Klimaanlagen in geschlossenen Räumen in entwickelten Gesellschaften ein wichtiges Element dar. Auf diesen Gebieten werden Energiesparmethoden aber eher schwieriger und komplizierter sein. Sie werden die Verbesserung der Effizienz von relativ komplizierten, technisch ausgefeilten Systemen einschließen, die die Energieregulierung und den Energieaustausch zwischen verschiedenen Medien im Gebäude sicherstellen.
Da die meisten Gebäude aus der Perspektive der Vereinheitlichung Unikate sind, muss die Energieversorgung innerhalb jedes Gebäudes auch auf einer mehr oder weniger individuellen Basis für den jeweiligen Arbeitsplatz oder Haushalt entsprechend geplant und umgesetzt werden. Daher müssen unsere Ziele auch bedeutend weiter gefasste Ansprüche in Bezug auf die Komplexität und den Schwierigkeitsgrad der mit der Entwicklung und Planung verbundenen Arbeit beinhalten, um die intelligenten Energielösungen für individuelle Gebäude korrekt spezifizieren zu können.
Herr Kommissar, wir müssen daher auch nach Möglichkeiten suchen, um die Menschen, die auf diesem Gebiet arbeiten, dazu zu ermutigen, ihre Qualifikationen zu verbessern. Ich persönlich würde es begrüßen, wenn die Ziele dieser Richtlinie gut umgesetzt werden. Ich denke jedoch, dass dies auf einigen Gebieten schwierig sein wird.
Maria da Graça Carvalho (PPE). – (PT) Herr Präsident, Herr Kommissar! Der Gebäudesektor ist verantwortlich für 40 % des Energieverbrauchs und für 35 % der Emissionen in der EU. Diese Rechtsvorschriften legen fest, dass bis 2020 alle Neubauten Niedrigstenergiegebäude sein müssen, und dass renovierte bestehende Gebäude Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz erfüllen müssen.
Diese Rechtsvorschriften werden daher zur Reduzierung der Energieabhängigkeit in Europa, zu einem niedrigeren CO2-Ausstoß, einer verbesserten inneren und äußeren Luftqualität und einer höheren Lebensqualität in den Städten beitragen. Der Anreiz zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden stellt auch eine Chance dar, unsere Städte aufzuwerten und auf diese Weise einen Beitrag zum Tourismus, der Schaffung von Arbeitsplätzen und einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum in der EU zu leisten.
Diese Aufwertung erfordert jedoch höhere öffentliche und private Investitionen. Wir sprechen hier über direkte öffentliche Investitionen, mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und mit der Beteiligung von Klein- und Mittelbetrieben. Ein Programm, das die Aufwertung unserer Städte beinhaltet, ist ein sicherer Weg zur Wiederbelebung unserer Wirtschaft.
Ich fordere daher die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Strukturfonds zu nutzen, um Gebäude im ökologischen Sinne und in Bezug auf ihren Energieverbrauch aufzuwerten, wobei diese Finanzierung als Katalysator für private Finanzierungen dienen soll. Ich fordere sie außerdem auf, zusammenzuarbeiten, um ein geeignetes Finanzierungsmodell für die Renovierung bestehender Gebäude zu finden.
Ivari Padar (S&D). – (ET) Der Bericht von Frau Ţicău ist eines der bedeutendsten Instrumente zur Energie- und Klimapolitik, die wir in den letzten Jahren verabschiedet haben. Ich möchte jedem, der an diesem Bericht beteiligt war, gratulieren, aber ganz besonders der Berichterstatterin Frau Ţicău. Ich werde nicht wiederholen, was bereits gesagt worden ist, sondern ich werde mich auf zwei Punkte konzentrieren.
Erstens bietet die Richtlinie viele neue wirtschaftliche Möglichkeiten für Unternehmer. Neben neuen Technologien für die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden wird es in der Zukunft eine erhöhte Nachfrage nach umweltfreundlichen Baustoffen, eine Reduzierung des Materialverbrauchs und des Abfalls im Gebäudesektor, das Recycling von Bauabfällen und die Entwicklung von intelligenten Häusern geben. Daher sollten europäische Unternehmer in Zusammenarbeit mit der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten heute in Technologien investieren, die die großen Auswirkungen, die diese Gebäude auf die Umwelt haben, reduzieren werden, denn momentan verbrauchen Gebäude ungefähr 40 % der Energie in der Europäischen Union, sie sind für 38 % der CO2-Emissionen in der Europäischen Union verantwortlich und zusätzlich ist der Gebäudesektor der ressourcenintensivste Wirtschaftssektor der Europäischen Union.
Zweitens bietet die Richtlinie nur eine unvollständige Antwort auf die Frage, wer für das alles bezahlen soll. Zum Beispiel enthält die Richtlinie Vorschläge dafür, dass die Europäische Kommission einen größeren Teil der Mittel der Strukturfonds der Europäischen Union für die Finanzierung der Energieeffizienz von Gebäuden einsetzen sollte. Ich sehe es als äußerst wichtig an, dass bei der Überarbeitung der aktuellen finanziellen Vorausschau die Gelegenheit genutzt werden sollte, um Ressourcen zu finden, damit mehr Mittel für die Energieeffizienz von Gebäuden bereitgestellt werden können. Energieeinsparungen sind die preisgünstigste Möglichkeit, Energie zu erzeugen, also sollten wir sie nutzen.
Karima Delli (Verts/ALE). – (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich begrüße die positive Entwicklung, die diese Richtlinie angesichts der dringenden Notwendigkeit, den Klimawandel zu bekämpfen, darstellt.
2010 ist das Jahr der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Nach Schätzungen der European Partnership for Energy and the Environment (EPEE) sind 50 bis 125 Mio. Europäer von Energiearmut betroffen. Diese neuen Rechtsvorschriften beziehen sich jedoch nur auf neue Gebäude und werden jährlich nur 2,7 Mio. Neubauten betreffen, wo es doch in der Europäischen Union 200 Mio. alte Gebäude gibt. Tatsache ist, dass bis 2050 mindestens 150 Mio. Gebäude renoviert werden müssen, um Primärenergiefaktor 4 zu erreichen.
Herr Kommissar! Seit 2007 sind 4 % des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden bestimmt worden, aber es wurde nur ein sehr begrenzter Teil dieser Mittel genutzt. Wie wollen Sie Druck auf die Mitgliedstaaten ausüben, diese Mittel wirklich einzusetzen, denn wenn sie nicht genutzt werden, könnten sie nach 2013 verschwinden, obwohl einige von ihnen eigentlich aufgestockt werden müssten?
Algirdas Saudargas (PPE). – (LT) Wie bereits viele von Ihnen erwähnt haben, sind Energieeinsparungen die preisgünstigste Möglichkeit, um die Sicherheit der Energieversorgung zu gewährleisten und die Menge der CO₂-Emissionen zu verringern. Ich möchte außerdem allen Kolleginnen und Kollegen, vor allem jedoch der Berichterstatterin, zu dieser erfolgreichen Überarbeitung der Richtlinie gratulieren. Dieser Bereich, der Gebäudesektor, besitzt ein großes Potenzial, das noch nicht genutzt wird, nicht nur im Bereich der Energieeinsparungen, sondern auch bei der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen und der Einführung neuer Technologien. Zum Beispiel wurden in meinem Heimatland Litauen über 80 % der Gebäude vor über 20 Jahren gebaut und sind sehr unwirtschaftlich. Daher kommt die Überarbeitung dieser Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zur rechten Zeit und ist im Rahmen der gegenwärtigen Krise auch notwendig. Die mit dem Rat erreichte Einigung auf den Wortlaut der neuen Richtlinie ist sehr ausgewogen und wird dem Subsidiaritätsprinzip vollständig gerecht. Die Richtlinie sieht Mindestanforderungen sowohl für neue als auch für renovierte Gebäude vor und wird angemessene Bedingungen für die Optimierung des Verbrauchs von Energieressourcen schaffen und dazu beitragen, dass die Bewohner und der Staat Geld sparen. Gleichzeitig werden strengere Regeln bei der Erstellung von Ausweisen für Gebäude und die Bereitstellung von Informationen die Bewohner dazu animieren, ihre Verbrauchsgewohnheiten zu ändern. Herr Präsident! Auch wenn dies schon einige Male gesagt worden ist, möchte ich dennoch ein weiteres Mal unterstreichen, dass der Erfolg der Richtlinie von ihrer raschen Umsetzung in den Mitgliedstaaten abhängen wird. Zu diesem Zweck müssen wirksame finanzielle Fördermaßnahmen sowohl auf der Ebene der Mitgliedstaaten als auch auf EU-Ebene gewährleistet werden. Die Energieeffizienz, die zu den Prioritäten der Europäischen Union gehört, sollte auch eine politische Priorität für alle Mitgliedstaaten werden.
Marian-Jean Marinescu (PPE). – (RO) Die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wird einen direkten Einfluss auf neue Investitionsarten im Gebäudesektor haben. Investitionen in neue Technologien, die die Senkung des Energieverbrauchs zum Ziel haben werden, werden maßgeblichen Einfluss auf den nationalen und regionalen Arbeitsmarkt haben und die Sicherheit der Energieversorgung in der Europäischen Union verbessern.
Es sind finanzielle Instrumente erforderlich. Die europäischen Bürgerinnen und Bürger können die Kosten für die Modernisierung der Energiesysteme nicht alleine tragen. Der Höchstbetrag an Finanzmitteln, die zu diesem Zweck aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zugewiesen werden können, ist nicht ausreichend und muss auf das höchstmögliche Niveau erhöht werden. Die Kommission muss durch die Schaffung des Energieeffizienzfonds bis 2014, der durch die Europäische Union, die Europäische Investitionsbank und die Mitgliedstaaten kofinanziert werden könnte, zusätzliche Unterstützung bereitstellen.
Ich ermutige die Europäische Kommission, die Entwicklung der Initiative „intelligente Städte“ fortzusetzen und die Mechanismen, die derzeit in Mitgliedstaaten genutzt werden, zu überprüfen, um bewährte Praktiken, den Wissensaustausch und technische Unterstützung in der Europäischen Union zu verbreiten, um neue finanzielle Ressourcen für die Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden zu schaffen.
Csaba Sándor Tabajdi (S&D). – (HU) Ich gratuliere Frau Ţicău zu ihrem Bericht und zu der Richtlinie. Diese Richtlinie ist jedoch nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben ist, wenn kein Geld für ihre Umsetzung bereitgestellt wird. Ich würde gerne die Aufmerksamkeit von Kommissar Oettinger auf die Tatsache lenken, dass die Finanzierungsquellen für den Zeitraum nach 2013 im Haushaltsplan und in den Kohäsionsfonds garantiert werden müssen. Es ist klar, dass wir zusätzlich zu Mitteln der Europäischen Union auch eine Finanzierung durch die Mitgliedstaaten, privates Kapital und durch Beiträge aus der Bevölkerung benötigen, in anderen Worten eine ausgeprägte Form der Kofinanzierung. Herr Marinescu hat bereits erwähnt, dass wir solche innovativen Praktiken festlegen müssen, wie sie bestimmte Mitgliedstaaten, die direkte Zuschüsse, Kreditfazilitäten oder andere Methoden nutzen, eingeführt haben. In Ungarn wurden 250 000 Hochhauswohnungen renoviert, da der Zustand der alten Hochhauswohnungen in den neuen Mitgliedstaaten, wie meine estnischen und lettischen Kollegen bereits erwähnt haben, besonders schlimm ist. Meiner Meinung nach muss dieses Gebäuderenovierungsprogramm fortgesetzt und auf die armen Bewohner von ländlichen Gebieten ausgeweitet werden, wie meine Kollegin aus der Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz bereits festgestellt hat.
Andreas Mölzer (NI). - Herr Präsident, Herr Kommissar! In der anstehenden Diskussion sollte meines Erachtens einiges bedacht werden. Zum einen ist das Energiesparpotenzial der nächsten Jahre bei Wohnhäusern umstritten. Was leicht durchführbar ist, wurde zum Teil ja bereits umgesetzt. Sanierungen, vor allem denkmalgeschützter Gebäude, könnten aber sehr teuer werden. Da nutzt es dann wenig, wenn zwar großartig energieeffizient renoviert wurde, das Gebäude aber leer steht, weil die Miete exorbitant steigt. Selbst im Namen des Klimaschutzes darf bei Renovierungen meines Erachtens nicht unzulässig ins Eigentumsrecht der Bürger eingegriffen werden. Eine Solarpflicht bei Hausbau, Dachsanierung, Gebäudeerweiterung oder Austausch der Heizungsanlage etwa – nach dem Muster Marburgs – darf keinesfalls kommen.
Mit Null-Energie-Gebäuden ist das auch so eine Sache. Den Eigenstrombedarf aus Photovoltaik zu decken, ist bekanntlich nur möglich, wenn für sonnenschwache Zeiten weiter das Stromnetz zur Verfügung steht. Die Kosten für den Stromnetzbetrieb bleiben also gleich. Auch die Kombination mit Kraft-Wärme-Kopplung bringt teure Doppelstrukturen. Selbst bei der besten Stromsteuerung sind noch viele Fragen offen und könnten drastische Preisspitzen entstehen, ganz abgesehen davon, dass die entsprechenden intelligenten Geräte zumeist auch noch fehlen.
Seán Kelly (PPE). – (GA) Herr Präsident! Ich begrüße diesen Bericht und insbesondere auch die exzellenten Argumente und Empfehlungen meiner Kolleginnen und Kollegen. Es ist zweifellos klar, dass die Mehrzahl der gegenwärtig bestehenden Gebäude und Privathäuser nicht nur 2020, sondern auch 2050 noch da sein wird. Daher sollten wir uns schleunigst auf diese Gebäude und Häuser konzentrieren.
In meinem eigenen Heimatland gibt es viele Menschen, die gegenwärtig arbeitslos sind und Häuser bauen usw. Abertausende Häuser stehen jedoch leer und sind unbewohnt. Daher besteht keine Notwendigkeit, neue Häuser zu bauen. Aus diesem Grund sollten wir uns, wie meine Kolleginnen und Kollegen bereits festgestellt haben, auf die gegenwärtig bestehenden Häuser konzentrieren. Ich stimme mit dem Kommissar überein – die Regierungen sollten die Strukturfonds etc. nutzen, um diese Aufgabe sofort in Angriff zu nehmen. Dies ist äußerst wichtig, und ich empfehle außerdem, dass der Plan umgesetzt wird.
Elena Băsescu (PPE). – (RO) Ich möchte der Berichterstatterin, Frau Ţicău, zu ihrer Arbeit an diesem Bericht gratulieren. Der Gebäudesektor bietet ein großes Potenzial für Energieeinsparungen. Es ist unerlässlich, dass die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verbessert wird, um die Ziele der „Europa 2020“-Strategie zu erreichen. Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz sind vorwiegend erforderlich, um die Käufer über die Gesamtenergieeffizienz eines Hauses zu informieren.
Rumänien hat beabsichtigt, Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz für Immobiliengeschäfte ab diesem Jahr einzuführen, aber die Entscheidung über die Genehmigung des Entwurfs des entsprechenden Rechtsakts wurde verschoben. Die Hauptursachen dafür waren die unzureichende Zahl von Energieauditoren und das Risiko der Preissteigerung von alten Häusern. Die Ausweise werden laut den Aussagen von Regierungsvertretern spätestens zum 1. Januar 2011 in Rumänien eingeführt. Der wichtigste Vorteil, den einfache Bürgerinnen und Bürger aus der Erneuerung des Heizsystems in Wohngebäuden ziehen, ist die Tatsache, dass ihre Instandhaltungskosten gesenkt werden. Das Ministerium für Regionalentwicklung und Tourismus hat dieses Jahr 150 Mio. RON für diesen Zweck bereitgestellt.
Zuzana Roithová (PPE). – (CS) Es steht zweifellos fest, dass höhere Energieeinsparungen in Gebäuden, teilweise dank dieser Richtlinie, politisch sehr sinnvoll sind. Es ist ein kleines Teil im Mosaik der Verantwortung für nachhaltiges Wohnen, und trägt gleichzeitig zur politischen Unabhängigkeit Europas von Energiequellen aus Drittländern bei. Wie Sie, hoffe auch ich, dass wir die Emissionen wirklich in zehn Jahren reduzieren können und gleichzeitig unsere wachsende Abhängigkeit von Energiequellen aus Drittländern, insbesondere von Öl und Gas, verlangsamen können. Ich begrüße diese Richtlinie, die einen neuen Impuls für Innovationen auf dem Gebiet der Beheizung nicht nur von neuen, sondern auch von alten Gebäuden geben wird. Gebäude sind für ein Drittel der Treibhausgasemissionen verantwortlich, weshalb unser Ziel natürlich auch die aktive finanzielle Unterstützung seitens der Mitgliedstaaten einschließt. Ich begrüße auch den Vorschlag von meinem Kollegen, Herrn Marinescu, einen Spezialfonds zu schaffen. Dieser Fonds würde selbstverständlich nicht nur die Beheizung für Wohngebäude unterstützen, sondern für alle Gebäude in der EU.
Angelika Werthmann (NI). - Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! 2008 hat sich die EU verpflichtet, bis 2020 den Energieverbrauch um 20 % zu senken. Mit einer Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden – mit dem Ziel von Niedrigstenergiehäusern – lässt sich nicht nur der Energieverbrauch senken. Diese Richtlinie leistet auch einen Beitrag zur Bewältigung der Krise. Wir brauchen zu ihrer Realisierung Fachleute und Spezialisten und schaffen damit Arbeitsplätze. Zudem senken wir langfristig die Kosten in den Haushalten der europäischen Bürger und Bürgerinnen. Abschließend weise ich noch auf die Energiesituation der so genannten alten Häuser und Gebäude und die Notwendigkeit einer entsprechenden Verbesserung von deren Energiesituation hin.
Günther Oettinger, Mitglied der Kommission. − Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordneten! Wir sind uns einig, welche Bedeutung der Gebäudebestand, die Sanierung bestehender Gebäude und der Neubau von Gebäuden für unsere gemeinsamen Ziele Energieeffizienz und Verringerung der CO2-Emissionen haben. Bei anderen Aufgabenbereichen, Kraftwerken, dem Energiemix generell oder auch dem Thema Automotive, haben Sie eigentlich relativ wenige Akteure, die anzusprechen sind: Energieunternehmen oder die 12 bis 15 autoproduzierenden Konzerne Europas. Das heißt die Zahl der Partner, die man gewinnen muss, ist überschaubar.
Im Bereich der Gebäude stehen sich enorm viele Akteure gegenüber. Hauseigentümer: Mieter, Nutzer, die Kommunen mit ihren Bebauungsplänen, ihrer Stadtentwicklung generell, die regionalen Akteure für die Baugesetze, oftmals die Länder oder die Nationalstaaten, kurzum: Kein Bereich ist mit den beschriebenen Prozentsätzen im Energie- und Klimabereich so wichtig wie der Gebäudebereich, und keiner hat vertikal und horizontal so viele Millionen Partner, die es an Bord zu nehmen gilt. Dafür ist heute die Richtlinie ein wichtiger Schritt, aber mit Sicherheit noch nicht der Weisheit letzter Schluss.
Gerne greife ich Ihre Anregungen und Ihre Beiträge auf, wir haben sie aufmerksam verfolgt. Bitte glauben Sie mir, dass mir der Vollzug der Richtlinie genauso wichtig wie ihre Erarbeitung ist. Die Richtlinie steht heute auf dem Papier. An Wert gewinnt sie in der Umsetzung. Da brauchen wir alle Akteure, die Mitgliedstaaten, aber auch die kommunale Selbstverwaltung und die Eigentümer und Nutzer unseres Gebäudebestands.
Wir wollen unsere Energiesparmaßnahmen nicht nur bei den Neubauten, sondern auch bei Sanierungsaktivitäten ansetzen. Wir legen unseren Vorschlag, wie man die 115 oder mehr Millionen Euro konkret und zeitnah einsetzen kann, in den nächsten Wochen vor. Die Vorarbeiten laufen bei uns sehr intensiv. Wir wollen ihn so spät wie möglich vorlegen, um zu wissen, ob es mehr als 115 Millionen Euro sind, aber rechtzeitig, damit kein Geld auf der Zeitachse verfällt. Gerne sind wir dann im Juli und September zu weiteren Gesprächen mit den interessierten Abgeordneten über dieses Programm für erneuerbare Energien und für Energieeffizienz bereit.
Wir sind derzeit mit dem Kollegen Hahn darüber im Gespräch, wie wir in der laufenden Finanzperiode Regionalprogramme etwas stärker noch an energetischen Zielen ausrichten – er unterstützt diese Überlegung ausdrücklich – und wie wir in der nächsten Finanzperiode mit den nächsten Förderprogrammen dem Thema Energie und Gebäude mehr Gewicht geben können. Dafür brauche ich Sie. Denn wir bereiten schon längst die nächste Finanzperiode vor. Sie kennen die großen Programme im Haushalt der Europäischen Union. Ich vermute nicht, dass die Mitgliedstaaten uns mehr Geld geben werden. In der Krise und im Zuge der Haushaltskonsolidierung müssen wir uns vermutlich mit dem, was wir bisher haben, diesem prozentualen Ansatz am BIP, begnügen.
Umso mehr kommt es auf die Prioritäten Energie, Energieforschung, Energiesparprogramme für die Akteure vor Ort und ergänzend auch auf die Infrastruktur an. Mir ist im Vorfeld der nächsten Finanzperiode daran gelegen, mit Ihnen die Frage zu besprechen, wie wir lokale, regionale und nationale Programme der Gebäudesanierung mit unseren Zielen und gegebenenfalls auch mit einem europäischen ergänzenden Finanzprogramm vernetzen. Wie gesagt, das ist ein wichtiger Schritt, aber nicht der letzte. Deswegen nehmen wir Ihre Anregungen gerne auf.
Ich bin sicher, Sie werden uns kontrollieren, damit die Richtlinie auch erfolgreich in die Praxis umgesetzt werden kann. Ich danke Ihnen, allen Abgeordneten, und der federführenden Berichterstatterin. Ich darf Ihnen sagen, dass diese Rahmenrichtlinie in anderen Regionen der Welt, in den USA und in China, mit Interesse verfolgt wird. Europa ist damit anderen Kontinenten zumindest einen großen Schritt voraus.
Silvia-Adriana Ţicău, Berichterstatterin. – (RO) Ich möchte an erster Stelle den Schattenberichterstattern für ihre Unterstützung danken. Dies ist erst der Beginn eines Prozesses, der die Erhöhung der Energieeffizienz in Gebäuden zum Ziel hat, und der das Europäische Parlament als dauerhaften und ehrgeizigen Partner einbeziehen wird. Er wird außerdem erfordern, dass bei der Verabschiedung von delegierten Rechtsakten eine entsprechende Transparenz gewährleistet ist. Wir haben tatsächlich klar zwischen neuen und bestehenden Gebäuden unterschieden und dabei sowohl die Gebäudearten, die je nach Land variieren, als auch den gegenwärtigen Gebäudebestand berücksichtigt.
Ich denke, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission die Halbzeitüberprüfung der finanziellen Vorausschau, die 2010 stattfinden soll, nutzen müssen, um die Operationellen Programme zu überprüfen und der Energieeffizienz von Gebäuden umfangreichere Mittel zuzuweisen. Die Mitgliedstaaten können 4 % der EFRE-Mittelzuweisung nutzen, und, wo sie es für nötig erachten, für Arbeiten im Zusammenhang mit der Energieeffizienz von Gebäuden einen reduzierten Mehrwertsteuersatz anwenden, dieser darf jedoch nicht unter 5 % liegen.
Ich möchte unterstreichen, dass alle Mittel für die Energieeffizienz in Gebäuden sich angesichts der Tatsache, dass diese Arbeiten auf lokaler Ebene stattfinden werden, in Arbeitsplätzen und in Steuern und Gebühren niederschlagen werden, die auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene gezahlt werden. Nur wenn wir den Aufnahmegrad der EFRE-Mittelzuweisung in Höhe von 4 %, die für die Energieeffizienz von Gebäuden von 2010-2013 vorgesehen sind, erhöhen, werden wir später in der Lage sein, eine bedeutende Erhöhung dieser Quote für den Finanzierungszeitraum 2014-2020 zu fordern. Ich würde eine Quote zwischen 8 und 12 % vorschlagen.
Außerdem bitte ich die Europäische Kommission, die 115 Mio. EUR, die vom Europäischen Konjunkturprogramm übrig geblieben sind, der Initiative „intelligente Städte“ zuzuweisen. Ich denke, dass insbesondere bei der Planung des Finanzierungszeitraums 2014-2020 die Energieeffizienz, zusammen mit den Programmen, die auf ländliche Gebiete zugeschnitten sind, unsere oberste Priorität sein muss.
Das Europäische Parlament hat bei der ersten Lesung auch gefordert, dass 2014 ein Fonds speziell für Energieeffizienz geschaffen werden soll. Herr Kommissar, wir werden Sie bei der Schaffung dieses Fonds unterstützen.
Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet am Dienstag, den 18. Mai 2010, statt.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)
Ivo Belet (PPE), schriftlich. – (NL) Mit diesem Legislativmaßnahmenpaket machen wir einen Riesenschritt hin zu einer umweltfreundlichen Gesellschaft. Schließlich sind Gebäude für ungefähr 40 % der CO2-Emissionen verantwortlich. In den nächsten Jahren werden wir diese Emissionen schrittweise vollständig zurückfahren. Dies ist einerseits gut für die Geldbeutel aller Verbraucher und andererseits gut für die Beschäftigung, da Investitionen in umweltfreundliche Gebäude arbeitsintensiv sind. Wir sollten jetzt kurzfristig alle Hebel in Bewegung setzen, um die Renovierung insbesondere von bestehenden Gebäuden zu forcieren, und wir müssen auch Privatpersonen dabei helfen. In diesem Zusammenhang müssen wir Mietern von Sozialwohnungen besondere Aufmerksamkeit schenken. Soziale Wohnungsbaugenossenschaften müssen ermutigt werden und einen wesentlichen Anschub erhalten, um sicherzustellen, dass sie die älteren Gebäude schnell renovieren, damit die am meisten benachteiligten Mieter auch den maximalen Nutzen aus ihnen ziehen können.
Véronique Mathieu (PPE), schriftlich. – (FR) Die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist ein Bereich mit großem Potenzial für die Europäische Union. Die durch die in diesem Text vorgestellten Maßnahmen geförderte Reduzierung des Energieverbrauchs wird dazu beitragen, die Energieunabhängigkeit der EU zu erhöhen und bringt uns einer europäischen Politik im Bereich der Energieeffizienz näher. Der Erfolg dieser Politik hängt auch von den Mitgliedstaaten ab, die finanzielle Maßnahmen einführen müssen, wie die Senkung des Mehrwertsteuersatzes, die Bereitstellung des größtmöglichen Anteils an EU-Mitteln für die Gesamtenergieeffizienz usw. Auf der Ebene der Bürgerinnen und Bürger werden auch die europäischen Haushalte durch eine Senkung ihrer Energiekosten davon profitieren. Diese machen durchschnittlich 33 % des Einkommens eines Haushaltes aus und können bei Haushalten mit einem bescheideneren Einkommen sogar bis zu 54 % ausmachen. Ich wünsche mir daher, dass die Verbesserungen der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in der Praxis vor allem der letzten Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern zugute kommen. Wir müssen uns der Kosten bewusst sein, die durch die Einführung neuer Normen entstehen. Wenn die Bau- und Renovierungskosten Auswirkungen auf die Mieten haben, könnte dies die Vorteile aus der Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden für diejenigen, die sie am meisten brauchen, unerreichbar machen.
Alajos Mészáros (PPE), schriftlich. – (HU) Was energieoptimierte Gebäude betrifft, halte ich es für sehr wichtig, dass wir diese Frage behandeln. Wir müssen diese Frage als Priorität behandeln, weil Europa vor einer aufkommenden Energiekrise steht. Die Europäische Union hat sich dazu verpflichtet, ihren Energieverbrauch bis 2020 um 20 % zu senken, und sicherzustellen, dass 20 % der genutzten Energie aus erneuerbaren Energiequellen stammen werden. Zusätzlich muss jedoch auch der Frage der Energieeffizienz Aufmerksamkeit geschenkt werden, insbesondere im Gebäudesektor, da dieser Sektor einer der größten Energieverbraucher (40 %) und einer der größten Emittenten von Kohlendioxid ist. Insbesondere in den mitteleuropäischen Ländern, wo die vom vorherigen Regime geerbten veralteten Gebäude dazu führen, dass wir mit der uns zur Verfügung stehenden Energie verschwenderisch umgehen, ist diese Schwerpunktsetzung auf den Gebäudesektor besonders wichtig. Die Modernisierung von Wohngebäuden bietet besonders wichtige Möglichkeiten. Der Austausch von Türen und Fenstern und die Anbringung einer hochmodernen Isolierung kann die Energiekosten eines Haushalts niedrig halten. In Westeuropa befindet sich der Bau von energieoptimierten Gebäude bereits im Aufschwung, wobei die Popularität dieser Gebäude vor allem auf staatliche Zuschüsse zurückzuführen ist. Leider gibt es in Mitteleuropa noch kein System, das größere Anreize für Investitionen in Passivhäuser schafft, obwohl diese Technologie dazu beitragen könnte, die stetig steigende Abhängigkeit von Gas zu reduzieren. Aus diesem Grund sehe ich es als wichtig an, diesen Bericht zu unterstützen, weshalb ich dafür gestimmt habe.
Zbigniew Ziobro (ECR), schriftlich. – (PL) Der Energieverbrauch von Gebäuden macht fast ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs in der Europäischen Union aus. Aus genau diesem Grund besteht in diesem Sektor ein bedeutendes Potenzial für die Senkung des Energieverbrauchs – nicht nur wegen der in Bezug auf die Reduzierung der Treibhausgasemissionen eingegangenen Verpflichtungen, sondern auch wegen der Frage der Sicherheit der Energieversorgung. Zu den wichtigeren Bestimmungen der Richtlinie, an der wir gerade arbeiten, gehört das Konzept der „Niedrigstenergiegebäude“. Erinnern wir uns daran, dass bis Ende 2020 alle Neubauten Niedrigstenergiegebäude sein sollen, und das Gleiche soll zwei Jahre vorher für den öffentlichen Sektor, der mit gutem Beispiel vorangehen soll, erreicht werden. Zwei Elemente der fraglichen Richtlinie verdienen jedoch eine positive Erwähnung. Erstens die Schaffung des Energieeffizienzfonds bis 2020, eines Instruments, das dazu beitragen wird, private und öffentliche Investitionen in Projekte, die die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden zum Ziel haben, zu steigern. Diese Art der strukturellen Unterstützung bietet eine Gelegenheit für das Erreichen unserer Ziele. Zweitens: Die Aufnahme einer Bestimmung über die Einführung von intelligenten Messmethoden und aktiven Steuersystemen (intelligente Messgeräte), die Energie sparen sollen, in den Entwurf der Richtlinie. Die umfassende Einführung dieser Systeme kann für die Verbraucher Vorteile in Bezug auf den Preis, die Effizienz des Verbrauchs und die Sicherheit der Energieversorgung bringen.
17. Bezeichnung und Etikettierung von Textilerzeugnissen (Aussprache)
Der Präsident. – Der nächste Tagesordnungspunkt ist der Bericht von Toine Manders im Namen des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz über einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bezeichnung und Etikettierung von Textilerzeugnissen (KOM(2009)0031 – C6-0048/2009 – 2009/0006(COD)) (A7-0122/2010).
Toine Manders, Berichterstatter. – (NL) Ich möchte zu Anfang allen für die enorm konstruktive Zusammenarbeit danken. Ich hoffe, dass wir nach der morgigen Abstimmung gleichberechtigt weiterarbeiten werden, da das Parlament fast einstimmig mit der Kommission und dem Rat gesprochen hat; mit dem übergeordneten Ziel, eine Einigung zugunsten der europäischen Verbraucher, der europäischen Bürgerinnen und Bürger zu erreichen.
Meiner Meinung nach ist der Vorschlag der Kommission, die Etikettierung von Textilerzeugnissen in Form einer Verordnung festzulegen, besser, als wenn man dies in eine bestehende Richtlinie eingliedern würde. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den Bericht von Herrn Monti, laut dem die Probleme in Europa durch die Umsetzung von Richtlinien verursacht werden, die dann auf 12 bis 27 verschiedenen Niveaus enden. Ich bin immer ein Befürworter von Verordnungen gewesen, und ich hoffe, dass die Kommission in Zukunft mehr Vorschläge für Verordnungen vorlegen wird.
Ziel dieser Verordnung ist es, eine schnellere Markteinführung von neuen Textilfasern zu ermöglichen. Dies genießt auch im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz eine breite Unterstützung, da wir den Binnenmarkt so weit wie möglich optimieren wollen.
Es gibt noch etwas, was wir angestrebt haben, und dies ist auch etwas, was für die europäische Öffentlichkeit wichtig ist. In diesem Bericht haben wir versucht, die Etikettierung von Kleidung, die auch ein Textilerzeugnis ist, zum Beispiel durch die Einführung einer europäischen Normierung zu vereinfachen. Wir wissen, dass dies nicht mehr so einfach ist, weshalb wir eine Studie angefordert haben, eine Folgenabschätzung, um zu beurteilen, ob weniger vielleicht mehr ist; das heißt weniger Verbraucherinformation. Verbraucher können bei Bedarf zusätzliche Informationen auf einer Website oder in einer anderen Quelle nachschlagen.
Etiketten müssen einfach kürzer werden, damit die Erzeuger die Kunden des ganzen Binnenmarktes ansprechen können und keine ganzen Zeitungen in die Kleidungsstücke einnähen müssen, wodurch die Verbraucher verwirrt werden; die Lebensmittelkennzeichnung hat uns bereits gezeigt, wie weit dies gehen kann. Das wollen wir vermeiden.
Wir haben einige Vorschläge, in denen wir die Kommission auffordern, zu gestatten, dass einfachere Etiketten an Textilerzeugnissen angebracht werden. Tatsache ist, dass Verbraucher Anspruch auf gewisse grundlegende Informationen haben, zum Beispiel: „Was kaufe ich?“, „Woraus ist es hergestellt?“ und „Wo kommt es her?“. Wir sind der Überzeugung, dass Verbraucher Anspruch auf diese Informationen haben, wenn sie einen Artikel kaufen, und sie sollten ihnen nicht verschwiegen werden. Wir befinden uns also wieder auf dem Gebiet der unlauteren Geschäftspraktiken. Die Überwachung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften ist auf diesem Gebiet sehr schwierig, weshalb wir einige Vorschläge in diesem Zusammenhang gemacht haben.
Wir sprechen folglich über die Bereitstellung von sehr einfachen Informationen, und wenn die Verbraucher mehr wissen wollen, können sie die Informationen auf Anfrage erhalten; wenn das gut geht, wird die Kommission sich für den besten Weg entscheiden, wie sie den Verbrauchern helfen kann.
Wir haben einige Vorschläge gemacht. Wenn Spielzeug einen Textilanteil von über 85 % hat, dann muss es diesen Vorgaben entsprechen. Einige Leute sagen, das ist schön und gut, aber wir haben bereits eine Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug. Aber diese Richtlinie betrifft speziell die Sicherheit, und nicht so sehr die Verbraucherinformation darüber, woraus das Produkt hergestellt ist, und ich kann mir vorstellen, dass die Verbraucher dies wissen wollen.
Dann gibt es beispielsweise den folgenden Änderungsantrag: Die Verbraucher haben Anspruch darauf, zu wissen, ob ein Produkt aus Materialien tierischen Ursprungs hergestellt wurde, und sie müssen nicht weiter danach suchen: Der Hersteller muss angeben, ob das Produkt irgendwelche tierischen Erzeugnisse enthält. Wir sprechen hier nicht über Fasern, sondern über andere Materialien, wie Pelzstücke.
Schließlich die berühmte „Made in“-Frage, zu der die Kommission 2005 Vorschläge gemacht hat. Wir haben diese Vorschläge tatsächlich Wort für Wort übernommen und hoffen, dass der Rat mit der Unterstützung der Kommission und des Parlaments seine Meinung ändert und die Dinge in einem positiven Licht sieht. Daher fordere ich den Rat auf, einem Kompromiss mit der Kommission und dem Parlament, der zu einer Verbesserung dieser Verordnung im Interesse der Verbraucher und einer besseren Information führen wird, zuzustimmen.
Antonio Tajani, Vizepräsident der Kommission . – (IT) Herr Präsident! Bevor ich mich äußere, möchte ich mich den Beileidsbekundungen dieses Parlaments anlässlich des Todes zweier europäischer Soldaten, die heute Morgen in Afghanistan infolge eines Terroranschlags getötet worden sind, anschließen.
Meine Damen und Herren, die Kommission hat im Rahmen der Kampagne „Bessere Rechtsetzung“ damit begonnen, Normen zu Namen von Textilien zu überprüfen. Das Hauptziel dieses Vorschlags ist die Verbesserung des geltenden Rechtsrahmens und die Vereinfachung der Prozedur zur Annahme neuer Textilbezeichnungen. Der Vorschlag hat also die Förderung der Innovation im Textilsektor zum Ziel.
Das Ziel dieser neuen Verordnung ist es daher, Erzeugern, Nutzern und Verbrauchern einen schnelleren Zugang zu innovativen Produkten zu ermöglichen, die neue Textilfasern enthalten; ein Thema, das den europäischen Verbrauchern, den Unternehmen der Textil- als auch der Bekleidungsindustrie und auch den nationalen Verwaltungen am Herzen liegt.
Ich möchte zuerst dem Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz für die Annahme des Berichts am 8. April danken. Ich möchte besonders dem Berichterstatter, Herrn Manders, und den Schattenberichterstattern für ihre gründliche und genaue Arbeit an diesem Vorschlag danken, der so eine lebendige und konstruktive Aussprache über die Etikettierung von Textilerzeugnissen angeregt hat. Da dies ein Vorschlag zur Vereinfachung der Vorschriften ist, ist die Kommission von den Bestimmungen, wie sie im Originaltext der Richtlinie festgelegt sind, abgewichen. Diese Bestimmungen müssen jetzt durch die hier diskutierte Verordnung ersetzt werden.
In diesem Sinne stimmt die Kommission der großen Mehrheit der in diesem Bericht, der vom Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz angenommen wurde, vorgeschlagenen Änderungsanträgen zu. Wir sind uns darüber bewusst, dass über einige Änderungsanträge, insbesondere die, die vorschlagen, den Anwendungsbereich der Verordnung zu erweitern, im Rat entschieden werden muss. Wir werden unser Bestes tun, um die Debatte zwischen den Institutionen zu erleichtern, und wir werden uns mit aller Kraft dafür einsetzen, akzeptable Kompromisse zu erreichen.
Einer dieser Änderungsanträge betrifft die Ursprungskennzeichnung, das „Made in“-Etikett, die nicht Teil des ursprünglichen Vorschlags der Kommission war: Das Parlament hat dieser Angelegenheit, die von so großer Bedeutung für die Verbraucher ist, immer sehr viel Aufmerksamkeit gewidmet.
Die auf diesem Gebiet vorgeschlagenen Änderungsanträge beziehen sich auf den 2005 von der Kommission vorgelegten Vorschlag bezüglich der Ursprungskennzeichnung für viele wichtige Produktkategorien, einschließlich Textilerzeugnissen. Wie ich bereits während eines Treffens mit dem Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz betont habe, werde ich diese Änderungsanträge unterstützen. Ich werde in Bezug auf den Änderungsantrag, der die Etikettierung von nicht textilen Teilen tierischen Ursprung vorschlägt, den gleichen Ansatz verfolgen.
Ich möchte auch ein paar Anmerkungen zu anderen Änderungsanträgen machen. Was Änderungsantrag 19 betrifft, so hat der Vorschlag der Kommission bereits festgelegt, dass traditionelle Schneider von der Etikettierungspflicht befreit sind. Die Ausweitung dieser Befreiung auf alle Textilerzeugnisse, die den Verbrauchern als Einzelanfertigungen angeboten werden, würde jedoch bedeuten, dass eine zu große Zahl an Bekleidungserzeugnissen von der Etikettierungspflicht befreit wäre. Dieser Bereich repräsentiert gewissermaßen eine der Hauptentwicklungslinien für europäische Bekleidungserzeugnisse. Solche Erzeugnisse wären also von der Etikettierungspflicht befreit, und die Zahl der Befreiungen könnte zu groß werden.
Hinsichtlich Änderungsantrag 63, der zum Ziel hat, Spielzeug von der Liste der Erzeugnisse, die von Etikettierungsplicht befreit sind, zu streichen, möchte ich Sie daran erinnern, dass das Hauptproblem in Bezug auf Spielzeug die Sicherheit ist. Die entsprechende Norm ist detailliert genug und ist 2009 gründlich überprüft und im Rat und dem Europäischen Parlament ausführlich diskutiert worden.
Da die Frage der Sicherheit bereits in den Rechtsvorschriften zu Spielzeug behandelt wird, befürchten wir, dass diese zusätzliche Belastung für die Erzeuger unverhältnismäßig wäre. In Bezug auf den Antrag, andere Etikettierungsmöglichkeiten für Textil- und Bekleidungserzeugnisse zu untersuchen, setze ich mich dafür ein, eine breit angelegte und offene Diskussion mit den interessierten Parteien zu eröffnen, über all die anderen Fragen, die während der Diskussionen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat angesprochen wurden.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und werde Ihren Kommentaren in dieser Aussprache aufmerksam zuhören.
Lara Comi, im Namen der PPE-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Textilindustrie ist ein Schlüsselbereich unseres europäischen Marktes. Der von der Europäischen Kommission vorgelegte Vorschlag stellt bereits einen ausgezeichneten Ausgangspunkt für die Verbesserung und Vereinfachung des derzeit in den Mitgliedstaaten geltenden Regelungsrahmens dar, insbesondere in Bezug auf die Transparenz und die Flexibilität der Rechtsvorschriften zu den technischen Entwicklungen in der Textilindustrie.
Die Arbeit, die wir bisher im Parlament geleistet haben, hat es uns auf jeden Fall ermöglicht, den ursprünglichen Anwendungsbereich zu erweitern und Normen für andere Etikettierungsanforderungen einzuführen, die wir für absolut unerlässlich erachten. Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit besonders auf die Normen im Hinblick auf die Herkunftsbezeichnung lenken.
Wir haben in diesem Fall zwei verschiedene Etikettierungssysteme vorgeschlagen: ein obligatorisches System für Erzeugnisse aus Drittländern, wie es bereits die Verordnung von 2005 vorsieht, das, wie Sie wissen, momentan vom Rat blockiert wird; und ein fakultatives System für Erzeugnisse aus den Mitgliedstaaten.
Im Allgemeinen dienen die Systeme zwei Zielen, wobei das wichtigere Ziel zweifellos ist, das tatsächliche Herkunftsland des Erzeugnisses anzugeben. Die Verbraucher müssen in der Lage sein, beim Kauf von Textilerzeugnissen aufgrund von Information eine Entscheidung zu treffen. Durch die Anwendung der vorgeschlagenen Zuordnungskriterien in Bezug auf die Herkunft wollen wir Etiketten vermeiden, die falsche oder irreführende Informationen enthalten könnten, die sicherlich nachteilig für die Verbraucher wären.
Mit diesen neuen Regelungen wollen wir außerdem Klein- und Mittelbetriebe schützen, die sich dafür entschieden haben, mit ihren Unternehmen weiterhin in den Mitgliedstaaten zu bleiben.
Die Entscheidung, darüber im Plenum abzustimmen, war vom Wunsch des Europäischen Parlaments bestimmt, in Bezug auf diese Fragen eindeutig Position zu beziehen, vor allem unter Berücksichtigung des politischen Konsens, der zwischen den drei größten Fraktionen erzielt worden ist. Ich möchte betonen, dass die Zusammenarbeit mit dem Berichterstatter und den Schattenberichterstattern eine wirklich außerordentliche Erfahrung war.
Trotz unserer verschiedenen politischen Anschauungen konnten wir uns auf einen gemeinsamen Standpunkt verständigen, der, wie wir hoffen, den besten Weg zum Schutz der Interessen der europäischen Bürgerinnen und Bürger und der Europäischen Union selbst darstellt. Ich hoffe daher, dass es morgen eine geschlossene Abstimmung über diesen Bericht geben wird, wodurch wir an den Rat ein starkes politisches Signal senden werden im Hinblick auf die Aufgaben, die in der zweiten Lesung auf uns warten. Ich danke Ihnen allen herzlich für Ihre Zusammenarbeit.
VORSITZ: Libor ROUČEK Vizepräsident
Christel Schaldemose, im Namen der S&D-Fraktion. – (DA) Herr Präsident! Ich möchte damit beginnen, Herrn Manders und unseren Kollegen für ihre sehr konstruktive Zusammenarbeit in Zusammenhang mit diesem Vorschlag zu danken. Diese Textilverordnung ist ein solider und notwendiger Vorschlag. Es macht tatsächlich vollkommen Sinn, die Regeln dafür zu harmonisieren, wie wir neue Fasern für den Binnenmarkt genehmigen. In der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten & Demokraten im Europäischen Parlament unterstützen wir den Vorschlag deswegen als Ganzes.
Dennoch sind wir der Meinung, dass dieser Vorschlag nicht nur für eine Seite vorteilhaft sein sollte. Er darf nicht nur der Industrie nutzen. Es ist auch sehr wichtig, dass wir uns darauf konzentrieren, was für Verbraucher gut ist. Deswegen hielten wir es bei unserer Arbeit an diesem Vorschlag für entscheidend, zu gewährleisten, dass Verbraucher klare Informationen über die Fasern und Textilien erhalten, die sie kaufen. Daher wollten wir auch, dass er eine Liste der 100%igen Faserzusammensetzung enthält.
Aber wir wollten es dabei nicht belassen. Wir sind natürlich auch dafür, dass eine Untersuchung darüber durchgeführt wird, wie wir allgemein Textilien in der EU etikettieren, und wir waren daran beteiligt, Vorschläge zu diesem Zweck vorzubringen. Ich bin der Meinung, dass es für Verbraucher sehr wichtig ist, den Inhalt dessen zu kennen, was sie kaufen, wo die Kleidung hergestellt wurde, ob sie Stoffe enthält, die eine allergische Reaktion auslösen könnten, oder was immer sie sonst noch möglicherweise wissen müssen. Ich bin davon überzeugt, dass viele dieser Dinge – einschließlich der Bedingungen, unter denen sie hergestellt werden – für Verbraucher sehr wichtig sind, und deren Bedeutung in Zukunft noch zunimmt. Es war für uns deswegen wichtig zu sagen, dass für uns von Bedeutung ist, dass eine detailliertere Untersuchung darüber durchgeführt wird, wie wir ein geeignetes System zur Etikettierung von Textilien schaffen können, das Verbrauchern nutzt. Das ist auch einer der Gründe, warum wir diesen Vorschlag so eindeutig unterstützt haben. Ich halte es persönlich auch für sehr wichtig, dass wir uns eingehender mit Kleidergrößen befassen. Ich bin davon überzeugt, dass es zu vermehrter Handelstätigkeit innerhalb des Binnenmarktes führen kann, wenn wir sicher sein könnten, dass die angegebenen Größen unabhängig vom Land, in denen die Kleider gekauft werden, dieselben sind.
Wir Sozialdemokraten unterstützen den Vorschlag gänzlich, und ich bin davon überzeugt, dass es für die Industrie vorteilhaft sein könnte, aber vor allem, dass es auch Verbrauchern zugutekommen könnte.
Niccolò Rinaldi, im Namen der ALDE-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Wir sollten Herrn Manders zu dieser Entschließung und diesem Bericht gratulieren, die sich bemühen, etwas Ordnung in das wachsende Chaos auf dem Weltmarkt zu bringen.
Ich bin insbesondere an der Frage der obligatorischen Ursprungskennzeichnung interessiert. Im Ausschuss für internationalen Handel, meinem Ausschuss, arbeite ich daran gerade als Schattenberichterstatter für die Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa zusammen mit der Berichterstatterin Christiana Muscardini. Diese Frage wird in kleinerem Umfang auch vom Manders-Bericht vorweggenommen.
Tatsächlich gibt es auf dem Weltmarkt, auf dem wir tätig sind, in den Vereinigten Staaten, China, Australien, Mexiko, Japan und vielen anderen Ländern Bestimmungen für eine verbindliche Kennzeichnung des Ursprungslandes. Dies schafft ein Ungleichgewicht, das sich erheblich sowohl auf Hersteller, als auch auf Verbraucher auf unserem Kontinent auswirkt und zu Anomalien führt, die korrigiert werden müssen.
Dies gilt sogar noch mehr für Textilprodukte, die ein Sicherheitsproblem haben, an das wir bereits erinnert wurden; aber ich könnte fast poetisch sagen, dass sie irgendwie auch auf ihr Ursprungsland verweisen, was besonders bedeutsam ist.
Heute ist die Situation, in der wir uns befinden, ziemlich undurchsichtig und verwirrend, weil die Ursprungskennzeichnung an einigen Produkten gezeigt wird, weil es dem Hersteller gelegen kommt, in anderen Fällen ist sie jedoch nicht vorhanden, weil es dem Hersteller nicht passt; in wieder anderen Fällen ist sie vorhanden, aber gemäß den Bestimmungen anderer Länder, weil die Produkte auch in die Vereinigten Staaten und nach Japan exportiert werden, und deswegen auch unter Beachtung dieser Märkte hergestellt werden. Wir benötigen ganz klar unsere eigenen europäischen Normen zu diesem Thema.
Zu diesem Zweck versucht das Europäische Parlament sowohl durch den Bericht von Herrn Manders, den wir gerade gehört haben, als auch mittels der Arbeit, die wir im Ausschuss für internationalen Handel leisten, sozusagen unser Netz zu spinnen, um mehr Klarheit für Verbraucher ebenso wie für Hersteller zu schaffen.
Heide Rühle, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident! Ich möchte mich ausdrücklich den Worten meines Vorredners anschließen. Auch wir sind froh, dass der INTA-Ausschuss in diesem Bereich arbeitet. Ich möchte mich auch dem Dank an den Berichterstatter anschließen. Trotzdem teile ich seine Position letztlich nicht, und wir werden uns ihm morgen in bestimmten Punkten auch nicht anschließen können.
Ich möchte nochmals betonen, dass es um Folgendes geht: Wir alle wollen eine klare Herkunftsbezeichnung. Wir alle sind der Meinung, dass man den Rat drängen muss, und wir alle bedauern, dass im Rat nun schon seit Jahren eine klare Herkunftsbezeichnung blockiert ist. Allerdings ist diese Richtlinie eine Richtlinie und keine symbolische Entschließung, in der man so etwas festlegen kann. Ich selber habe beispielsweise eine schriftliche Erklärung unterstützt, in der nochmals ausdrücklich gefordert wurde, dass man tätig werden muss, und finde es wichtig, dass man in diesem Bereich weiter arbeitet.
Aber diese Richtlinie hat einen anderen Sinn und Zweck, nämlich bei der Bezeichnung neuartiger Fasern und neuartiger Materialien für Transparenz zu sorgen und den Verbrauchern Sicherheit zu bieten. Wir befürchten nun, dass diese Richtlinie, wenn ihr Anwendungsbereich erweitert wird, genau das gleiche Schicksal erleiden wird wie der letzte Versuch, eine Ursprungskennzeichnung „Hergestellt in“ einzuführen, dass sie also wieder im Rat blockiert wird. Und das würden wir bedauern, weil wir wirklich glauben, dass wir hier relativ schnell tätig werden müssen. Wir unterstützen alle anderen Aktionen im Bereich der Ursprungskennzeichnung „Hergestellt in“, das ist überhaupt keine Frage – da finden Sie uns immer als Bündnispartner –, aber wir halten es für falsch, die vorliegende Verordnung dazu zu missbrauchen.
Malcolm Harbour, im Namen der ECR-Fraktion. – Herr Präsident! Ich spreche heute Abend im Namen der Schattenberichterstatterin für meine Fraktion, Emma McClarkin, die dieses Dossier ebenfalls sehr eifrig mitverfolgt hat.
Ich möchte entsprechend den Aussagen von Frau Rühle etwas zurückgehen. Ich stimme mit ihr gänzlich überein, wie die Frage einer Kennzeichnung des Ursprungslandes gehandhabt werden soll. Bei den Vorschlägen hier gab es einige bedeutende Verbesserungen im Hinblick auf den Kern selbst des Vorschlags: nämlich darüber, wie Fasern etikettiert werden, wie die Zusammensetzung gekennzeichnet wird und über die Klarheit der Etikettierung.
Dennoch fällt mir auf, dass der Berichterstatter es deutlich versäumte, zu erwähnen, dass dies wirklich eine äußerst wichtige Binnenmarktsrichtlinie sowie eine Verbraucherschutzrichtlinie ist, deren Ziel darin besteht, die Rechtsvorschriften zu vereinfachen, und die es erleichtert, dass neue Namen anerkannt werden und neue Textilien auf den Markt kommen - etwa 12 Monate schneller - und auch in Zusammenhang mit der Arbeit, die wir zur Standardisierung leisten, dass dort bedeutende Verbesserung erreicht werden, indem wir die Verordnungen dem Europäischen Komitee für Normung unterstellen. Das alles wird erhebliche Einsparungen für die Industrie bedeuten und den Verbrauchern mehr Vorteile bringen.
Die wahre Frage für den Berichterstatter besteht darin, ob wir all diese positiven Auswirkungen gefährden wollen, indem wir die Frage der Ursprungskennzeichnung an diesen Vorschlag mit anfügen, was – wie Frau Rühle zu Recht aufzeigt – bereits von der Kommission für eine ganze Reihe von Produkten vorgeschlagen wurde. Ich denke, dass wir sehr vorsichtig sein sollten, um die Vorteile nicht zu verhindern. Ich stimme dem zu, dass wir den politischen Standpunkt klarmachen sollten, und wir sollten auch nach den anderen Dingen, die er fordert, fragen, aber ich denke, dass es hier eine Reihe von Aspekten gibt, wo er seine Rolle als Berichterstatter für diesen Ausschuss überschritten hat, und es ist eher eine Art „Weihnachtsbaum" einiger seiner eigenen Ideen geworden. Ich hoffe, dass er das in die morgige Abstimmung mitnehmen wird, damit wir die Vorteile für die Verbraucher und Hersteller verwirklichen können. Machen Sie einige politische Stellungnahmen, aber lassen Sie uns dies nicht unnötig aufhalten.
Eva-Britt Svensson, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (SV) Herr Präsident! Wenn Verbraucher die richtige Wahl treffen und ihre Macht zum Tragen bringen können sollen, müssen sie Zugang zu Informationen über Produkte haben. Dieser Bericht ist ein erster Schritt und bedeutet, dass Textilien mit ihrem Ursprungsland gekennzeichnet werden sollen; mit anderen Worten, mit Information darüber, wo die Güter hergestellt wurden. Als Verbraucher haben wir das Recht, dies zu wissen.
Nun haben wir auch die Gelegenheit, von der Kommission zu fordern, dass die Verbraucher noch mehr Macht erhalten. Ich denke dabei unter anderem an Pflegeanleitungen und Gesundheits- sowie Sicherheitswarnungen. Menschen mit Allergien dürfen keinen Gütern ausgesetzt werden, die Spuren von allergenen Substanzen enthalten.
Unsere Bürgerinnen und Bürger haben oft den Eindruck, dass die Regeln des Binnenmarktes Unternehmen und der Industrie den Vorrang geben. Die Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke einschließlich mir hält es für höchste Zeit, dass wir die Bedürfnisse der Verbraucher voranstellen. Dies würde nicht nur Verbrauchern, sondern auch seriösen Unternehmen nutzen.
William (The Earl of) Dartmouth, im Namen der EFD-Fraktion. – Herr Präsident! Der Bericht versteht sich als – ich zitiere – „im Wesentlichen eine technische Übung ohne größere politische Implikationen". Die Europäische Kommission vergeudet nie eine gute Krise. Ebenso war das Europäische Parlament geschickt bei der Verwendung technischer Berichte, um einen harmonisierten europäischen Superstaat herbeizuführen. Daraus folgt, dass die UK Independence Party diesem Bericht misstrauisch gegenübersteht.
Dennoch fasst der erste Teil des Berichts drei Richtlinien in eine Verordnung zusammen, was die Dinge vereinfachen würde. Später gibt es sogar einen Hinweis auf Aufhebung. Nichtsdestotrotz lehnen wir den zweiten Teil, insbesondere Änderungsantrag 58, nachdrücklich ab, in dem die Einführung neuer Anforderungen an die Etikettierung auf Unionsebene beabsichtigt wird. Mir fällt insbesondere der Vorschlag für – ich zitiere – „ein EU-weites Etikettierungssystem für Bekleidung und Schuhe" auf. Im Vereinigten Königreich haben wir ein vollkommen effektives Größensystem. Es ist ein ganz anderes System als jenes, das im Großteil von Kontinentaleuropa existiert. Die Bürgerinnen und Bürger des Vereinigten Königreiches kennen und verstehen es, und es sollte für ein EU-weites System nicht verändert werden.
Erneut beabsichtigt ein Berichterstatter des Europäischen Parlamentes die Verwendung einer eindeutig technischen Übung, um das gänzlich undemokratische Ziel eines europäischen Superstaates voranzutreiben.
Hans-Peter Martin (NI). - Herr Präsident! In Tausenden Diskussionen in den vergangenen Jahrzehnten zum Thema Globalisierung ist man immer an den Punkt gekommen, an dem interessierte Zuhörer fragen: Was tun? Da taucht dann immer die Macht des Konsumenten auf. Dort aber, wo er sie ausüben könnte – nämlich beim Einkauf –, werden ihm unnötig Steine in den Weg gelegt. Gerade bei den Textilien gibt es gewisse Vereinheitlichungen, aber was mir fehlt, ist der Mut.
Liebe Kommission, werte Kolleginnen und Kollegen! Es wundert mich, dass ich der Erste bin, der das hier anspricht. Warum sind wir nicht viel ambitionierter in Richtung des Sozialgütesiegels vorgegangen? Warum haben wir das immer noch nicht? Warum nützen wir nicht dieses ideale Instrument, Transparenz herzustellen, wo, wie und unter welchen Bedingungen solche Produkte tatsächlich produziert werden? Warum bejammern wir hier ständig den Verlust von Arbeitsplätzen und tun nicht das, was den Konsumenten am meisten interessiert, nämlich ihm zu ermöglichen, in einer für ihn nachvollziehbaren Form zu erfahren, was er tatsächlich kauft?
Evelyne Gebhardt (S&D). - Herr Präsident, Herr Kommissar und Herr Manders! Vielen Dank für die gute Arbeit, die Sie in Bezug auf diese Verordnung geleistet haben. Ich möchte mich auch besonders bei meiner Schattenberichterstatterin bedanken, denn hier handelt es sich zwar um einen technischen Bericht – das wurde schon mehrfach gesagt –, aber dieser technische Bericht hat sehr viele und sehr weitreichende Konsequenzen für die Bürgerinnen und Bürger. Denn hier geht es ja um die Zulassung neuartiger Fasern auf dem Markt in der Europäischen Union.
Ja, wir wollen das ermöglichen. Da hat die Europäische Kommission recht. Aber nicht irgendwie, sondern die Fasern müssen geprüft sein, damit die Bürgerinnen und Bürger auch wirklich in den Genuss des Verbraucherschutzes, über den wir immer wieder reden, kommen können. Da ist es wichtig, dass die Fasern geprüft werden, zum Beispiel, ob sie allergen sind. Sie müssen aber auch eine klare Kennzeichnung erhalten, damit die Bürgerinnen und Bürger – die ja immer als mündige Bürger bezeichnet werden – sich auch entsprechend verhalten können.
In diesem Zusammenhang muss ich den Kolleginnen und Kollegen widersprechen, die gesagt haben, dass wir die Ursprungsbezeichnung außen vor lassen sollten. Das ist ganz wichtig und ganz richtig. Viele Bürgerinnen und Bürger wollen wissen, woher die Fasern, woher die Textilien kommen. Was ist der Hintergrund? Der Hintergrund ist unter anderem auch die Art und Weise, wie sie hergestellt worden sind. In manchen Staaten ist leider immer noch Kinderarbeit oder auch Sklaverei zu beklagen. Und es gibt Bürger, die entsprechende Informationen erhalten wollen, damit sie auch mündig einkaufen können.
Es ist eigentlich nicht die Aufgabe dieser Verordnung, aber es ist die Aufgabe von uns Abgeordneten, den Rat endlich daran zu erinnern und Druck zu machen, dass der seit 2005 vorliegende Text zur Ursprungskennzeichnung endlich wahrgenommen wird. Das ist eine Möglichkeit, diesen Druck zu erhöhen, und die sollten wir auch wirklich nutzen, damit am Ende eine gute Verordnung stellt, von der die Bürgerinnen und Bürger sagen: Ja, damit können wir gut leben, ja, das ist das, was wir von den Abgeordneten auch wirklich erwarten.
Jacky Hénin (GUE/NGL). – (FR) Herr Präsident! Wenn es einen Industriesektor in Europa gibt, in dem die Beschäftigung rücksichtslosen Standortverlagerungen, dem freien Kapitalverkehr, einem starken Euro und Dumping zum Opfer gefallen ist, ist es der Textilsektor. Was Produktion und Beschäftigung betrifft, bleiben heute nur einige wenige Nischen in den mittleren und oberen Segmenten, in Luxus- und Hightech-Sektoren. Dennoch bleibt all das anfällig, und Fälschungen sowie dem technologischen Fortschritt von Schwellenländern ausgeliefert, die nur zu oft vom Kapital europäischer Firmen finanziert werden.
Deswegen ist alles, das dabei helfen kann, Arbeitsplätze und Knowhow im europäischen Textilsektor zu schützen, positiv. Daher bin ich auch für ein Soziallabel von Textilgütern, um Verbraucher dabei zu unterstützen, Güter auf Grundlage ethischer Kriterien wie Gesundheit, Sicherheit, Rechten, Wohlergehen, Arbeitsbedingungen und Bezahlung von Arbeitnehmern auszuwählen.
Ich befürworte auch die Etikettierung als Mittel im Kampf gegen Fälschungen, solange wir auch tatsächlich Personal für die Betrugsbekämpfung bereitstellen. Wir sollten dann mit der Schaffung einer echten Gemeinschaftspräferenz weitergehen. Dennoch können wir alle Etikettierungsmaßnahmen der Welt haben, sie werden für uns aber ohne den politischen Willen, wieder eine Textilindustrie zu entwickeln, die Arbeitsplätze in Europa schafft, von wenig Nutzen sein.
Anna Rosbach (EFD). – (DA) Herr Präsident! Die Textilindustrie erlebt eine Zeit des dramatischen Wandels. Neue Fasern und Materialien kommen auf den Markt, und es ist für Verbraucher schwierig zu verstehen, was sie gerade kaufen. Leider wird ein großer Anteil der Güter in Ländern mit keinerlei Produktkontrolle produziert. Seit Jahrzehnten informieren wir Verbraucher über den Inhalt von Lebensmitteln und Arzneimitteln, aber nicht darüber, was in den Kleidungsstücken enthalten ist, die sie tragen. Deswegen ist es in diesem „Nanozeitalter" gut, dass wir beginnen, uns auf dieses Thema zu konzentrieren, und ich stimme sowohl der Kommission als auch dem Berichterstatter zu, dass wir ein einheitliches System zur Größenkennzeichnung für Kleidung und Schuhe benötigen.
Das Internet eröffnet vollkommen neue Möglichkeiten sowohl für Händler als auch für Käufer, unter Verwendung der Identifikationsnummer Informationen über ein bestimmtes Produkt zu finden. Es ist jedoch besonders wichtig, die Verbraucher über allergene und gefährliche Substanzen zu informieren. Außerdem sind auch Pflegehinweise, das Herstellungsland, Entflammbarkeit und die Verwendung von Chemikalien bei der Herstellung wichtig. Aber beim tagtäglichen Umgang mit Produkten ist die Verwendung von sprachneutralen Symbolen für Verbraucher entscheidend.
Zuzana Roithová (PPE). – (CS) Gerechter Wettbewerb für europäischen Wirtschaftsverkehr und Industrie kann ebenso wie der Schutz der europäischen Bürgerinnen und Bürger nicht in einem globalisierten Handel geschaffen werden, ohne bestimmte Normen für die Produktion und auch Verbraucherinformationen über Hersteller festzulegen. Diese Verordnung wird zweifelsohne besser als die alte Richtlinie weitere Verbesserungen in den Bereich der Textiletikettierung einbringen, die Vermarktung neuer Fasern um ein Jahr beschleunigen und gleichzeitig Verbraucherlabel abschaffen.
Trotzdem bleibt eine Reihe von Konflikten zwischen dem Parlament und dem Rat, beispielsweise über die Kombination von Fasernamen mit sprachneutralen Symbolen oder die Kennzeichnung textilfremder tierischer Bestandteile von Textilprodukten oder problematische Allergietests, was schade ist. Ich freue mich jedoch, dass es weniger Streit über die Kennzeichnung des Ursprungslandes für Produkte und ihre Nutzungsbedingungen gibt. Diese sind für aus Drittländern importierte Textilien zwingend, aber für in Mitgliedstaaten produzierte Textilien keine Pflicht mehr. Das ist ein gutes Zeichen, und europäische Hersteller und Verbraucher, die sich um Qualität sorgen, fordern dies seit Jahren. Ich hoffe, dass wir dieses Prinzip bald auf aus Glas und Porzellan hergestellte Produkte sowie auch andere Waren ausweiten werden und dass wir dies schaffen werden, bevor europäische Produkte völlig von unserem Markt verschwinden, unter dem Druck von minderwertiger Billigware.
Ich widerspreche denen, die dies als Protektionismus bezeichnen. Schließlich ist die Information darüber, wo und unter welchen Bedingungen ein wesentlicher Teil des Produktes hergestellt wurde, keine Geheimhaltung wert; im Gegenteil, diese Information wird Verbrauchern bessere Orientierung auf dem globalisierten Markt ermöglichen. Sie wird die Förderung hochwertiger europäischer Marken verstärken und vielleicht zu Recht den Stolz der Bürgerinnen und Bürger dafür wecken, was Europäer trotz des Wettbewerbs durch billige Arbeitskräfte noch produzieren können. Der größte Mehrwert, den Verbraucher erwarten, besteht in der Hoffnung, dass es leichter sein wird, den Kauf von gefährlichen Produkten zu vermeiden, von denen es trotz der verbesserten Kontrollen noch immer sehr viele gibt. Ich begrüße die Unterstützung der Kommission, und ich bin davon überzeugt, dass ein Kompromiss auch mit dem Rat gefunden werden wird.
Alan Kelly (S&D). – Herr Präsident! Zunächst möchte ich dem Berichterstatter und den Schattenberichterstattern gratulieren, die eine positive und verbraucherfreundliche Haltung zu diesem Thema auf allen Ebenen des Ausschusses gezeigt haben. Ich bin der Meinung, dass die Arbeit zeigt, dass das Parlament zu den anpassungsfähigsten und am meisten konsensbildenden Institutionen der Europäischen Union gehören kann. Dies ist vielleicht das zweite oder möglicherweise dritte Thema, mit dem ich mich beschäftige, seit ich Mitglied des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz bin. Und dieses Parlament kann progressiver sein als der Rat, und ich wünsche mir, dass weitere Beispiele dafür in Zukunft verwirklicht werden.
Hinsichtlich der eigentlichen Frage ist der Versuch, Vorschriften für die Etikettierung von Textilien zu harmonisieren und Namen zu benennen ein sehr positives Beispiel dafür, wie der Binnenmarkt Verbrauchern und Herstellern helfen kann. Dieser Vorschlag ist sowohl für die Industrie als auch für Verbraucher gleichermaßen wichtig. Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, und manchmal denke ich, dass den Verbrauchern nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt wird.
Dieser Vorschlag begann als ein hauptsächlich technischer und nicht politischer Vorschlag und war nur ein Mittel, drei Richtlinien zusammenzuführen. Aber in Anbetracht der Tatsache, dass wir solche Fragen als Parlament selten wieder aufgreifen, macht es Sinn, dass wir es versuchen und alle Vorschläge darüber so umfassend wie möglich gestalten.
Verbraucher haben ein Recht auf genaue, relevante, verständliche und vergleichbare Information über die Zusammensetzung von Textilprodukten. Sie haben auch ein Recht auf eine vollständige – und ich meine vollständige – Liste der Fasern in Produkten; das ist zur Verhinderung von Allergien usw. notwendig.
Ich halte es persönlich für sehr wichtig, dass bei Produktionsmethoden und -bedingungen Transparenz herrscht und dass es genaue Angaben über den Herkunftsort gibt. Dies wird soziale Entscheidungen bei der Einkaufswahl ermöglichen. Ich bin davon überzeugt, dass dies in unserer Welt in Anbetracht von Kinder- und Sklavenarbeit usw. zunehmend notwendig wird.
Deswegen unterstütze ich viele der Ideen der Kommission. Ich unterstütze aber auch die Rufe nach einem allgemeineren System für die Etikettierung von Textilprodukten. Wir sollten dies als eine Gelegenheit betrachten, die besten Rechtsvorschriften zu haben, die den Binnenmarkt vertiefen und verbessern werden.
Regina Bastos (PPE). – (PT) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Ich möchte damit beginnen, Herrn Manders zu seiner Arbeit an diesem Bericht zu gratulieren und den anderen Kollegen, die mit ihm daran gearbeitet haben, danken. Fürwahr ist dieser Vorschlag nur wichtig, weil er den geltenden Gesetzgebungsrahmen vereinfacht und verbessert, indem er alle existierenden Rechtsvorschriften – drei grundlegende Richtlinien über die Bezeichnung und Etikettierung von Textilprodukten – zusammenbringt.
Außerdem wird sich dieser Vorschlag aber auf private Akteure und die öffentlichen Behörden positiv auswirken und auch ermöglichen, dass neu entwickelte Fasern entwickelt werden, und damit Innovation im Textil- und Bekleidungssektor fördern. Diese Überarbeitung wird Aufnahmeverfahren neuer Fasern auf die Liste harmonisierter Fasernamen transparenter machen. Es scheinen keine Zweifel mehr daran zu bestehen, dass diese Verordnung für die beteiligten Akteure vorteilhaft sein wird.
Denken Sie an die Textilindustrie, die von reduzierten Verwaltungskosten sowie der Möglichkeit, neue Fasern schneller auf den Markt zu bringen, profitieren wird. Die Behörden der Mitgliedstaaten werden ihrerseits die Änderungen nicht in nationale Gesetzgebung umsetzen müssen, wodurch sie ihre Kosten erheblich reduzieren können. Darüber hinaus wird Verbrauchern gewährleistet, dass benannte Fasern bestimmte Eigenschaften erfüllen. Sie werden auch von der Tatsache profitieren, dass neue Fasern früher auf den Markt kommen. Die Einführung dieser Fasern ist für die europäische Industrie wichtig, da sie Innovation fördert. Das wird bedeuten, dass mehr Information die Verbraucher erreichen wird.
Angesichts der heutigen globalisierten Welt und Schwellenländern mit immer größeren Märkten, auf denen Millionen Produkte, die von Millionen Unternehmen hergestellt wurden, im Umlauf sind, ist Engagement für Innovation und die Geschwindigkeit, mit der diese Innovation die Verbraucher erreicht, für Unternehmen, insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe, absolut entscheidend. Die Anwendung dieser Verordnung könnte zu einer Zunahme der Wettbewerbsfähigkeit von KMUs führen. Diese neue Verordnung wird eindeutig bedeuten, dass diese KMUs ihren Marktanteil vergrößern und wird dadurch zu mehr Beschäftigung in Europa beitragen.
Sylvana Rapti (S&D). – (EL) Herr Präsident! Es gibt das Redewendung „das Leben eines Menschen hängt am seidenen Faden". Stellen Sie sich nur vor, dieser Faden ist nicht stark genug, er ist nicht aus dem richtigen Material hergestellt; dieses Leben wäre verloren. Ich sage das, um zu illustrieren, wie wichtig Fäden und Fasern sind.
Es ist nicht nur eine technische Angelegenheit. Wir debattieren hier keinen technischen Bericht. Ich bin der Ansicht, dass der hervorragende, von Herrn Manders entworfene Bericht - und ich danke ihm dafür - eine politische Dimension hat. Diese Dimension wirkt sich auf den Händler und den Hersteller aus: Mit dieser Verordnung wird ihre Arbeit leichter und schneller sein.
Er hat eine politische Dimension, die sich auf Verbraucher und damit auf den Binnenmarkt auswirkt; eine politische Dimension, die ethische Fragen aufwirft. Wir müssen wissen, woher ein Produkt stammt, wo es hergestellt wurde. Das „made in"-Label ist keine technische Angelegenheit. Es ist, denke ich, in erster Linie eine hochpolitische Angelegenheit. Wenn wir wissen, aus welchem Land ein Produkt kommt, haben wir Informationen darüber, wie es hergestellt wurde, über die dort verwendeten Arbeitskräfte, über Arbeitsrechte und darüber, ob sie geachtet werden.
Wir sind hier als Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union keine Technokraten, die mit geschlossenen Augen umherlaufen. Wir sind Menschen, die im Namen anderer Menschen denken, Gesetze schaffen und handeln. Das Thema „made in" ist also möglicherweise ein technokratisches Verfahren mit einer ernsten politischen Dimension, und wir müssen das festigen. Ich denke, dass unser Beitrag hier eine große Rolle spielen wird.
Daniel Caspary (PPE). - Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich wusste immer schon, dass Kollegin Rühle mir sehr sympathisch ist, aber dass ich nach sechs Jahren tatsächlich einen Punkt finde, in dem sie mir aus der Seele spricht, ist doch eine Premiere. Denn auch ich habe die Befürchtung, dass wir im Moment leider zwei Dossiers miteinander verquicken und damit den Bürgern in der Europäischen Union, aber auch uns im Parlament, der Kommission und dem Rat keinen Gefallen tun.
Wir sind uns alle einig, dass das Thema Produktkennzeichnung bei Textilien ein Thema ist, das für die Verbraucher sehr weit oben auf der Tagesordnung steht und für das wir dringend eine Lösung finden sollten. Aber wir sollten wirklich auch darauf achten, dass wir nicht unterschiedliche Dinge miteinander verbinden. Ich habe so etwas hier im Parlament in dieser Art und Weise noch nie erlebt: Wir beraten im Außenhandelsausschuss im Moment über einen Verordnungsentwurf der Kommission, und dann packen wir bei einem anderen Dossier genau dieses Thema irgendwie mit hinein.
Ich spreche konkret von der Ursprungskennzeichnung „Hergestellt in“. Ich werde jetzt gar nicht inhaltlich auf all die Fragen eingehen, die wir im Rahmen der „Hergestellt in“-Verordnung im Außenhandelsausschuss in den nächsten Wochen und Monaten beraten werden: Wo kommt ein Produkt her, das in Italien designt wird, bei dem Leder aus Argentinien verarbeitet wird, bei dem Baumwolle aus Turkmenistan dazukommt, dessen Stoff in China gewebt wird, das in Vietnam zusammengenäht wird und das in Italien dann z. B. als ganzes Hemd noch gebügelt und verpackt wird? Wo kommt dieses Produkt her? Schaffen wir es, eine Regelung für den Verbraucher zu finden?
Ich bin der festen Überzeugung, wenn wir es schaffen, dann sicherlich nicht im Rahmen der Verordnung, über die wir heute diskutieren, sondern dann im Rahmen des Projekts, für das meine Kollegin Muscardini verantwortlich zeichnet. Ich wäre sehr dankbar, wenn wir die beiden Themen in der zweiten Lesung möglichst schnell wieder entflechten könnten. Ich glaube, wir tun wirklich uns, den Verbrauchern, dem Parlament, der Kommission und dem Rat keinen Gefallen, wenn wir das jetzt alles zusammenmischen und miteinander verknüpfen. Ich würde mich freuen, wenn man hier noch eine Lösung findet, die wirklich eine mögliche Blockade verhindert!
Gianluca Susta (S&D). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vielen Dank, Herr Berichterstatter und auch den Schattenberichterstattern sowie Kommissar Tajani, oder sollte ich sagen Vizepräsident Tajani, für die präzisen und sorgfältigen Antworten, die Sie uns heute zu Kernpunkten gegeben haben.
Vor 18 Jahren führte die Universität Barcelona eine Studie durch, die zu dem Schluss kam, dass die Textilindustrie bis zum Jahr 2000 aus Europa verschwinden würde. Es ist nun 2010 und die finstere Prophezeiung ist nicht wahr geworden. Und sie ist aus einem einfachen Grund nicht wahr geworden: Forschung und Innovation, die in Europa und in Ländern entwickelt wurden, die ihre Produktionsgrundlage aufrechterhalten haben, weil sie nicht nur als Forschungszentren, sondern auch als Zentren angewandter Forschung und Industrie agierten, haben für die Produktion neuer innovativer Fasern gesorgt. Daher sind diese Verordnungen anstatt einer Richtlinie für die Gewährleistung von Anpassungsfähigkeit, zum Schutz von Verbrauchern, wenn es um Etikettierung geht, und auch als Nachweis für das Ursprungsland notwendig.
Vizepräsident Tajani, ich bin davon überzeugt, dass es sich lohnt, sich eine Zukunft vorzustellen, in der wir auch eine europäische Kontrollabteilung für den Schutz von Gesundheit und Sicherheit, mit anderen Worten eine Behörde für den Schutz der Echtheit haben. Ich bin der Ansicht, dass wir alle diesem positiven Aspekt, der aus diesem Bericht hervorgegangen ist, zustimmen müssen.
Elisabetta Gardini (PPE). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich denke, wir stimmen alle dem Ansatz des heute diskutierten Verordnungsvorschlags zu. Dies gilt insbesondere für die Aspekte in Zusammenhang mit einer Minderung der Bürokratie, mit der Förderung einer innovativeren Industrie, mit Klarheit und vor allem mit dem Verbraucher – und diesen letzten Aspekt muss ich betonen.
Aus diesem Grund möchte ich den Punkt über das Ursprungsland betonen, weil ich ihn für einen unverzichtbaren Bestandteil halte: Verbraucher wollen heutzutage informiert werden, und sicherlich ist das Ursprungsland eine der sensibelsten Informationen, die wir Verbrauchern anbieten können. Wenn wir irgendeinen Markt in einer europäischen Stadt betrachten, bin ich davon überzeugt, dass wir Menschen sehen werden, die ein Interesse daran haben, was sie eigentlich kaufen: Sie wollen wissen, was sie kaufen, woraus die Produkte hergestellt wurden und woher das Produkt kommt. Es ist definitiv eine extrem sensible und wichtige Information, und sie ist wichtig, weil die Europäische Union zu einem Mehrwert geworden ist. Die Europäische Union gewährleistet Verbrauchern Sicherheit und Schutz.
Wir wissen, und Verbraucher wissen, dass Länder außerhalb der EU – es schmerzt uns, dies zu sagen, aber wir wissen, dass es stimmt, und es macht keinen Sinn, es zu verbergen, meine Damen und Herren – weniger strenge Vorschriften, weniger strenge Gesetze haben, die mit vielen Aspekten, an die uns viele meiner Kollegen bereits erinnert haben, weniger sensibel umgehen: Arbeitsbedingungen, Schutz von Minderjährigen, Frauen und Arbeitnehmern, aber auch Kenntnis von Normen und verwendeten Substanzen.
Nur zu oft haben Zeitungsberichte unsere Aufmerksamkeit auf Fälle von Allergien bei Kindern und Frauen gelenkt. Wir sprechen mit Ärzten, mit Kinderärzten, Gynäkologen, und wir wissen, dass die Verwendung von gesundheitsgefährdenden Produkten und Substanzen leider weit verbreitet ist. Ich möchten Sie an einen weiteren Punkt erinnern: Es geht hier nicht um Protektionismus, sondern vielmehr um die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen auf dem globalen Markt, da so viele unserer Partner, darunter auch die Vereinigten Staaten, Kanada und Japan, bereits diese Art der Etikettierung angenommen haben.
Andreas Schwab (PPE). - Herr Präsident, Herr Kommissar! Ich habe mir die Diskussion zur Textilkennzeichnungsrichtlinie in voller Länge angehört und darf zunächst einmal festhalten, dass es für die EVP-Fraktion wichtig ist, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich bei Textilkäufen für die Informationen interessieren, diese Informationen auch erhalten.
Der Vorschlag des Berichterstatters, wonach wir stärker auf Techniken zurückgreifen sollten, bei denen im Produkt selber nur noch eine Erkennungsnummer und kein ewig langer Slip vorhanden ist und diese Informationen in anderen – möglicherweise im Internet – vorhandenen Dokumenten abgerufen werden können, ist sicherlich eine Hilfe für diejenigen, die wirklich viele Informationen wollen. Gleichzeitig hilft es jenen, die diese Informationen nicht brauchen, weil sie nämlich dann diese langen Informationen auf dem Kleidungsstück selber nicht mehr lesen müssen.
Zum Zweiten sind ja auch in der vom Berichterstatter mit den Schattenberichterstattern – denen ich an dieser Stelle nochmals ausdrücklich danken möchte – vorgeschlagenen Studie eine Reihe von Fragen aufgeworfen worden, die individuell jeweils einer Prüfung wert sind, die zusammengenommen aber wahrscheinlich dazu führen, dass dieser Vorschlag im Rat auf großen Widerstand stößt. Das ist umso bedauerlicher, als dieser Vorschlag für die europäische Textilindustrie besonders wichtig wäre, weil wir mit hochinnovativen Fasern in einem sehr umkämpften Weltmarkt natürlich einen Fortschritt erzielen könnten. Wenn diese Verordnung so nicht kommt, dann ist das für uns alle ein Stück weit nachteilig.
Die berechtigten Anliegen, die in den Änderungsanträgen im Ausschuss angenommen wurden, sollten wir nicht beiseiteschieben. Wir sollten uns jetzt darauf konzentrieren, diesen Vorschlag in der eher ursprünglichen Version der Kommission hin zu bekommen. Die Fragen im Zusammenhang mit der Herkunftskennzeichnung und den einheitlichen Größen, die auch der Kollege Caspary angesprochen hat, sollten wir zu einem späteren Zeitpunkt vielleicht noch einmal behandeln.
Ich hoffe, dass wir in diesem Dossier zu einer Lösung kommen können, und zwar in zweiter Lesung so früh wie möglich, und dass wir die wichtigen Fragen in dieser zweiten Lesung zur Klärung bringen und uns nicht zu lange mit Randthemen beschäftigen.
Marco Scurria (PPE). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich trage gern zu dieser Debatte bei, weil wir über eine meiner Meinung nach extrem wichtige Maßnahme abstimmen wollen: Es ist wichtig, die Arbeit unserer Unternehmen zu rationalisieren, aber insbesondere ist es wichtig, unsere Verbraucher zu schützen. Käufer müssen wissen, was sie kaufen, und wer Qualität sucht muss Qualität finden! Es ist aber auch wichtig, eine Vorstellung von der sozialen Nachhaltigkeit unserer Einkäufe zu haben.
Es wurde bereits gesagt – aber ich möchte es noch einmal betonen, weil ich denke, dass dies ein besonderer Punkt ist, der aus dieser Diskussion im Europäischen Parlament hervorgehen muss: Ich möchte wissen, ob ein bestimmtes Produkt an einem Ort hergestellt wurde, wo die Arbeitnehmer geschützt werden; ich möchte wissen, ob das Produkt mit der Ausbeutung von Kindern verbunden ist; ich möchte wissen, ob das Produkt das Ergebnis von unlauterem Wettbewerb ist.
Wir haben hier also eine Maßnahme, die – so hoffe ich – bald auf andere Branchen der Fertigung und des Handwerks erweitert wird, weil ich davon überzeug bin und schlussfolgere, dass diese Maßnahme Europa seinen Bürgerinnen und Bürgern viel näher bringen wird. Dafür danke ich den Berichterstattern, die diese Maßnahme ins Leben gerufen haben, sowie der Kommission und Kommissar Tajani dafür, eine treibende Kraft dahinter zu sein.
Mairead McGuinness (PPE). – Herr Präsident! Ein Großteil dieser Debatte über Textilien ist auch in Debatten zu finden, die wir über Nahrungsmittel, die Herkunft von Lebensmitteln und darüber, wie wir Lebensmittel kennzeichnen, führen. Es ist interessant, dass eine beispielsweise in Irland hergestellte Pizza Zutaten aus 60 verschiedenen Ländern enthalten könnte. Es ist sehr komplex, unsere Etikettierung korrekt zu machen.
Eines der erwähnten Themen betrifft Bedenken der Verbraucher darüber, wie die Dinge hergestellt werden, über das Wohl der Arbeitnehmer sowie Umweltstandards. Ich habe einen sehr beunruhigenden Bericht auf CNN über den Zustand des Perlflusses in China gesehen. Die europäische Jeans-Hauptstadt befindet sich an den Ufern dieses Flusses, der stark verschmutzt ist, weil sie ihre billigen Produkte in die EU, die USA und andere Märkte exportieren – und Verbraucher sie kaufen. Obwohl wir also sagen, dass Verbraucher Informationen haben möchten, um eine sachkundige Wahl zu treffen, scheinen viele Verbraucher die vorhandene Information zu ignorieren und ihre Wahl auf Grundlage des Preises zu treffen. Ich denke wirklich, wir müssen mehr über nachhaltige Produktion und nachhaltigen Verbrauch auf allen Gebieten sprechen – bei Lebensmitteln und in der Tat bei Textilien.
Sergio Paolo Francesco Silvestris (PPE). – (IT) Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte dem Berichterstatter Herrn Manders sowie der Schattenberichterstatterin Lara Comi danken und bei allem Respekt Frau Rühle leicht widersprechen.
Sie sagt, dass es ein Fehler ist, „made in"-Normen in diese Verordnung einzuschließen; aber wo sonst sollten wir diese Normen einbringen, die Verbraucher und in Europa tätige Kleinbetriebe seit Jahren, seit zu vielen Jahren dringend erwarten? Ihr zufolge besteht das Ziel dieser Verordnung darin, den Markt neuen Fasern, Innovation und einem schnelleren Kodiersystem zu öffnen, aber das Ursprungsland zu verbergen, weil das Europa der Angst, das Europa der Verheimlichung, das Europa der Verschleierung, das Europa, das nicht sagt, wo die Dinge produziert wurden, die Vermarktung neuer Fasern zu Recht beschleunigen muss, aber Verbrauchern nicht mitteilen darf, wo Textilprodukte hergestellt werden.
Worin besteht der Sinn dieses zweigleisigen Fahrens? Warum müssen wir noch immer die Idee eines bürokratischen, missverständlichen Europas und - was noch schlimmer ist – eines Europas, das Angst schürt und sich der Klarheit entzieht, aufrecht erhalten? Wir wollen „made in"-Normen und wir wollen sie aus einem einfachen Grund bald. Ich komme gerade zum Ende, Herr Präsident. Dieser Grund besteht darin, dass die Kennzeichnung von Textilprodukten mit „Made in Europe" bedeutet, dass ein Produkt mit dieser Kennzeichnung nicht unter Verwendung von giftigen oder für die Umwelt gefährlichen Lösungsmitteln geschaffen wurde, dass es nicht von praktisch versklavten Kindern oder unter Ausbeutung von Frauen hergestellt wurde, dass es nicht unter Ausbeutung von Arbeitnehmern mit mörderischen Arbeitstagen ohne jegliche Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit, Sozialleistungen und Löhnen hergestellt wurde.
Die Aussage „Made in Europe" ist für den Verbraucher eine Gewährleistung und ist auch eine Garantie dafür, wie das Produkt hergestellt wurde. Wir müssen auf diese Aussage stolz sein und dafür sorgen, dass sie umgehend eingeführt wird. Deswegen unterstützen wir diesen Vorschlag genau so, wie er von dem zuständigen Ausschuss vorgelegt wurde, und wir können bereits Kommissar Tajani für die bedeutende Rückversicherung danken, die er dem Parlament zu diesem Punkt gegeben hat.
Seán Kelly (PPE). – Herr Präsident! Ich halte es für gut, dass wir eine Diskussion zu einem Thema haben, das alle Bürgerinnen und Bürger betrifft, weil nahezu jeder Bürger ein Verbraucher und Käufer von Textilprodukten ist.
Die Etikettierung ist auch sehr wichtig. Ich erinnere mich daran, in meinem eigenen Land vor Jahren mehrmals verwirrt gewesen zu sein, als ich ein Produkt in die Hände nahm und darauf „Deantús na hÉireann" – „Produkt aus Irland" las. Man konnte das Label abziehen und darunter stand „Made in China"; mit anderen Worten, die Verbraucher wurden getäuscht.
Nun haben wir seitdem viel geschafft, aber wir müssen weiter gehen. Insbesondere die von Lara Comi hinsichtlich von Produkten aus Drittländern angesprochenen Punkte sind sehr wichtig. Wir waren bezüglich unserer eigenen Länder viel zu streng, und mit Drittländern waren wir es nicht. Das bezieht sich auch auf den Agrarsektor, und die anstehenden Mercosur-Vorschläge bestätigen dies besonders. Also begrüße ich dies.
Schließlich ist die Anregung, dieselben Kleidergrößen in der Europäischen Union zu haben, sehr gut. Dies wird es den Leuten sehr erleichtern, einzukaufen und auch ein Gefühl der Europäischen Union schaffen, ohne den Superstaat zu schaffen, über den sich der gute Earl einige Sorgen macht.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL). – (PT) Herr Präsident! Diese Diskussion bezüglich der Ursprungskennzeichnung auf den Etiketten und Verpackungen von Textilien und Kleidung ist für den Schutz von Verbraucherrechten sehr wichtig, aber auch für den Schutz der Belegschaft und Produktion von Textil- und Kleidungsindustrien unserer Länder.
Wir wollen gegen Sozialdumping und Kinderarbeit kämpfen und soziale Rechte und die Umwelt schützen. Die Etikettierung muss Verbrauchern eine klare Wahl und den Einsatz für eine für alle bessere Zukunft ermöglichen, egal ob hier in der Europäischen Union oder in anderen Ländern. Durch diesen Vorgang klarer Kennzeichnung des Ursprungs und der Inhaltstoffe von Produkten werden wir eine bewusstere Wahl treffen können; er wird zu einer besseren Zukunft beitragen.
Antonio Tajani, Vizepräsident der Kommission. – (IT) Herr Präsident! Ich teile die Meinung jener, die sagen, dass dieser Verordnungsvorschlag eindeutige technische Konnotationen hat, aber auch politisch von Bedeutung ist: Er ist politisch wichtig, da er die Interessen von europäischen Bürgerinnen und Bürgern betrifft, weil wir Normen vereinfachen. Das bedeutet, dass die Arbeit für Bürgerinnen und Bürger und für alle Unternehmen, die in diesem Sektor tätig sind, erleichtert wird.
Wir leisten den Bürgerinnen und Bürgern einen Dienst, weil das Parlament nun in überwältigender Art und Weise die Etikettierung befürwortet und wir es den Bürgerinnen und Bürgern deswegen ermöglichen, zu erfahren, was für ein Produkt sie kaufen. Das bedeutet, dass wir ihre Gesundheit sowie unveräußerliche Rechte gewährleisten. Ich stimme den von Frau Gebhardt in ihrer Rede vorgebrachten Ideen aber auch jenen von Frau Figueiredo zu.
Wir sind auch der Verteidigung der europäischen Textilindustrie verpflichtet: Wir dürfen nicht vergessen, dass in diesem Sektor viele Arbeitsplätze verloren gegangen sind – manchmal aufgrund von unlauterem Wettbewerb. Es ist unsere Pflicht, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen auf dem Weltmarkt zu verteidigen, und wir müssen Dumping in der Europäischen Union verhindern. Die Verteidigung des Textilsektors bedeutet die Verteidigung von Abertausenden Arbeitsplätzen und gleichzeitig die Verteidigung von Bürgerrechten.
Mit der Annahme dieses Textes werden wir eine ganze Reihe von Interessen schützen: Interessen, die meiner Meinung nach noch immer die Werte unserer Europäischen Union achten. Ich bin der Meinung, dass Herr Kelly Recht hat, und ich möchte Lord Dartmouth unterstützen, auch wenn er den Plenarsaal bereits verlassen hat. Er hatte Angst bezüglich eines Superstaats geäußert.
Ich denke nicht, dass die Europäische Union eine moderne Version des Leviathan von Hobbes ist; sie ist einfach eine Institution, die Prinzipien von Solidarität und Subsidiarität verkörpert, Menschenrechte verteidigt und dem Schutz der sozialen Marktwirtschaft sowie dem Markt selbst als ein Instrument zur Schaffung von Sozialpolitik verpflichtet ist; es gibt hier also nichts, wodurch versucht wird, irgendjemandes Freiheit einzuschränken. Wir verteidigen nur die Rechte einer halben Milliarde europäischer Bürgerinnen und Bürger, die in unserer Union leben.
Antonio Tajani, Vice-President of the Commission. –Position der Kommission zu den Änderungsanträgen des Parlaments
Die Kommission kann folgende Änderungsanträge nicht akzeptieren: 19, 37, 38, 63, 68 und 71.
Toine Manders, Berichterstatter. – (NL) Ich bin geehrt, dass eine so große Anzahl von Rednern an diesem Montag Abend anwesend ist, um einen technischen Bericht zu diskutieren, und auch, dass dieser Bericht so breite Unterstützung findet.
Einige meiner Kollegen haben Kritik geäußert und gesagt, dass der Rahmen des Berichtes nicht missbraucht, nicht ausgeweitet werden sollte. Ich verstehe das, aber ich möchte die Worte meiner Kollegin Frau Gebhardt in diesem Zusammenhang betonen. In manchen Situationen ist es notwendig, die Lage zu nutzen, um etwas zu schaffen, und ich stehe auf dem Standpunkt, dass es ausgesprochen möglich ist, so zu verfahren.
Eine breite Unterstützung morgen ist wichtig, und ich kann diese Unterstützung an den Reaktionen vieler spüren. Dies wird diesem Parlament einen hervorragenden Ausgangspunkt insbesondere für Verhandlungen mit dem Rat geben, denn ich bin davon überzeugt, dass das Parlament zusammen mit der Kommission – und ich danke dem Kommissar für seinen klaren Standpunkt – morgen eine Situation schaffen können wird, die schließlich zu einem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen mit dem Rat führen wird.
Das Ziel dieses Vorschlags besteht darin, bessere Rechtsvorschriften für die Zukunft zu schaffen, da die Menschen immer mehr über das Internet kaufen und wir also einen Binnenmarkt benötigen, der funktioniert, einen Binnenmarkt, in dem 500 Millionen Verbraucher die gewünschte Information auf faire Art und Weise erhalten. Wir beginnen mit Textilerzeugnissen und ich hoffe, dass dies irgendwann auf alle im Binnenmarkt zum Verkauf stehenden Produkte erweitert wird. Die Absicht besteht nicht darin, mehr Information zu geben, sondern klare Information mit einer einzigen europäischen Grundlage; und ich würde mich sehr freuen, wenn das gelingt.
Herr Präsident, abschließend möchte ich nur erwähnen, dass ich mich bewusst entschieden habe, mit dem Rat kein Einvernehmen in einer einzigen Lesung zu erzielen. Ich bin der Ansicht, dass wir diesen gewöhnlichen Weg viel öfter einschlagen sollten und dass das Parlament, das Plenum ein Urteil über den von der Kommission zu Binnenmarkt und Verbraucherschutz vorgelegten Bericht fällen sollte, bevor es Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission aufnimmt, um einen Abschluss zu erzielen. Ich denke, dass die Demokratie untergraben wird, wenn wir noch vor einer Diskussion im Plenum eine Einigung erzielen. Also hoffe ich, dass viele diesem Beispiel folgen werden und dass alle Dossiers normal in einer ersten und zweiten Lesung bearbeitet werden.
Ich hoffe auf ein gutes Ergebnis morgen und mit unserem Ausgangspunkt – einer breiten Unterstützung – werden wir hervorragend aufgestellt sein, um, wie man beim Fußball sagt, das Finale gegen den Rat zu gewinnen.
Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet morgen statt (Dienstag, 18. Mai 2010).
Schriftliche Erklärung (Artikel 149)
Sergio Berlato (PPE), schriftlich. – (IT) Die Textilindustrie der Europäischen Union hat in Reaktion auf die bedeutenden wirtschaftlichen Herausforderungen, mit denen dieser Sektor in den vergangen Jahren konfrontiert gewesen ist, einen langen Prozess der Umstrukturierung und der technologischen Innovation begonnen. Meiner Meinung nach erleichtert der zur Diskussion stehende Bericht den freien Verkehr dieser Produkte im Binnenmarkt und gewährleistet ein hohes und einheitliches Niveau des Verbraucherschutzes innerhalb der Europäischen Union, indem er die Harmonisierung und Normung von Aspekten der Etikettierung von Textilerzeugnissen erlaubt. Ich unterstütze daher die Aufforderung an die Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über jedwede neue Etikettierungsanforderungen innerhalb von zwei Jahren der Umsetzung dieser neuen Verordnung vorzulegen. Dies wird dem doppelten Ziel dienen, die Etikettierung von Textilerzeugnissen zu vereinfachen und Verbrauchern genaue und vergleichbare Information über Eigentum, Ursprung und Größe von Textilerzeugnissen zu geben. Beim Erreichen dieser Ziele halte ich es für notwendig zu gewährleisten, dass die Ausdehnung obligatorischer Etikettierung Unternehmen und insbesondere Klein- und Mittelbetriebe nicht zusätzlich belastet. Derzeit gibt es keine zufriedenstellenden Tests, die zeigen, wie sich allergene oder gefährliche Substanzen bei der Herstellung und Verarbeitung von Textilerzeugnissen auf die menschliche Gesundheit auswirken. Ich ersuche die Kommission daher dringend, eine Studie durchzuführen, um ihre Auswirkungen zu untersuchen.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. – (DE)Wieder einmal verspricht ökologische Etikettierung etwas ganz anderes, als sie tatsächlich leistet. Man denke nur an den „Biobaumwoll"-Skandal oder das kürzliche Theater mit Biochemikalien. Zunächst entsteht auf dem Biomarkt weitere Verwirrung von Etiketten und Marken. Die EU könnte das vernünftig ein für alle Mal vereinfachen, was sie gewöhnlich sehr gern tut; und zweitens ist es Zeit, dass die EU genveränderte Baumwolle akzeptiert. Wenn wir noch immer auf Studien über die möglichen Auswirkungen gefährlicher Substanzen warten, sollte genveränderte Baumwolle in der Zwischenzeit zumindest auf dem Etikett genannt werden. Es ist auch höchste Zeit, dass die EU etwas im Bereich von „Radiofrequenz-Identifikation" tut. Wir können nicht zulassen, dass elektronische Kennzeichnung auf Textilien ohne das Wissen der Betroffenen angewendet wird, während wir gleichzeitig noch auf die notwendigen Etikettierungsverordnungen warten. Wenn Fußgänger mit RFDI-Kleidung erkennbar gemacht werden, wird es möglich, die Menschen auf Schritt und Tritt zu beobachten. Angesichts des Drucks, der Political Correctness zu entsprechen, würden die Leute bald extrem vorsichtig sein, welche Einrichtungen sie besuchen, wenn sie RFID-Kleidung tragen. Vielleicht müssen die Leute in Zukunft jedoch einfach nur ihre RFID-Nummer aus Google Street View löschen. Alternativ könnten die Chips den Sicherheitsalarm auf Flughäfen auslösen. George Orwell hätte es sich nicht ausdenken können; wir haben seine Vision einer Überwachungsgesellschaft längst überholt.
18. Neue Entwicklungen im öffentlichen Auftragswesen (kurze Darstellung)
Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt eine kurze Darstellung des Berichts von Heide Rühle im Namen des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz über neue Entwicklungen im öffentliches Auftragswesen [2009/2175 (INI)] -(A7-0151/2010).
Heide Rühle, Berichterstatterin. − Herr Präsident! Mein Dank gilt auch allen Schattenberichterstatterinnen und -berichterstattern für die gute Zusammenarbeit und für das vorläufig gute Ergebnis im Ausschuss. Ich möchte nochmals die wichtigsten Punkte meines Berichtes ausführen und herausstellen.
Wir brauchen zum einen mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten, Auftraggeber und Auftragnehmer, ganz im Sinne von better regulation. Mein Bericht betont die große Bedeutung, die die öffentliche Auftragsvergabe gerade in Zeiten der Krise hatte. Mein Bericht kritisiert aber auch, dass das komplexe Zusammenspiel von europäischer Gesetzgebung und nationaler Umsetzung nicht zu einer Vereinfachung und Entbürokratisierung der öffentlichen Auftragsvergabe geführt hat, wie es eigentlich das Ziel der Revision im Jahr 2004 war, sondern im Gegenteil ein hoher Aufwand, hohe externe Kosten für Rechtsberatung, langwierige Verfahren die Folge sind. Dies geht leider zu Lasten von Innovation und Qualität. Das zeigen auch zahlreiche Studien. Viel zu häufig wird aufgrund von Rechtsunklarheit das billigste Angebot statt dem besten Angebot gewählt.
Während nun im Bereich des green procurement bereits Hilfestellungen durch die Kommission vorliegen, fehlt das völlig für die Bereiche sozial verantwortliche Vergabe, fair trade oder aber auch die Förderung von Innovation durch Vergabe. Hier muss die Kommission dringend nacharbeiten.
Auch eine bessere Koordination innerhalb der Kommission ist dringend angesagt. Der Europäische Gerichtshof hat in mehreren Urteilen in jüngster Zeit Rechtsunklarheiten beseitigt und die öffentlichen Auftraggeber in ihrer Rolle gestärkt, so zum Beispiel mit dem Hinweis, dass die Richtlinien nicht über ihren eigentlichen Anwendungsbereich hinaus auf Fragen wie Stadtplanung ausgeweitet werden sollen. Diese Urteile geben öffentlichen Auftraggebern aber keinen Blankoscheck, sondern sie setzen ihnen einen klaren Rahmen. Auch dies galt es in meinem Bericht nochmals deutlich zu machen.
Bleibt ein letzter Punkt: die Frage der Dienstleistungskonzessionen, wo wir im Ausschuss große Differenzen hatten. Meine Position dazu ist nicht neu. Die Dienstleistungskonzessionen sind bewusst aus den Richtlinien zur Auftragsvergabe ausgenommen worden, um gerade hier für mehr Flexibilität zu sorgen und um kulturellen Unterschieden gerecht zu werden. Diese Position ist auch von allen Stakeholdern, mit denen ich gesprochen habe, unterstützt worden, seien es kommunale Spitzenverbände, seien es die öffentlichen Unternehmen – vor allem im Wasserbereich – oder auch die Industrieverbände, Gewerkschaften und nicht zuletzt die NGO. Auch das wollte ich in meinem Bericht noch einmal deutlich zum Ausdruck bringen.
Bleibt noch ein Punkt zu erwähnen, der mir auch sehr wichtig ist: Öffentliche Auftragsvergabe darf nicht dazu führen, dass die gewählten Institutionen ihre demokratischen Rechte verlieren. Wenn wir feststellen, dass in vielen Kommunen inzwischen Beschlüsse gefasst werden, wonach fair trade bei der öffentlichen Auftragsvergabe eine wichtige Rolle spielen soll, sei es bei der Beschaffung von Kaffee oder von anderen Produkten, dann finde ich es wichtig, dass man dies stärkt. Und es wäre wirklich wichtig, dass die Kommission in so einem Fall den Kommunen hilft und, wenn sie Fehler machen, ihnen mit Beratung zur Seite steht. Stattdessen hat die Kommission ein neues Gerichtsverfahren gegen die Niederlande eröffnet, wo genau wegen solcher Fehler geklagt wird. Und genau das halte ich für kontraproduktiv, weil es die politischen Beschlüsse, die politische Gremien gefasst haben, konterkariert.
President. – Ich sehe, dass sich mehrere Redner äußern möchten. Denken Sie daran, dass Sie je eine Minute haben.
Frank Engel (PPE) . – (FR) Herr Präsident! Ich möchte damit beginnen, der Berichterstatterin zu gratulieren und ihr für ihre ausführliche Arbeit und ihre Aufgeschlossenheit zu danken. Es war mir eine Freude, mit ihr an diesem Bericht zu arbeiten. Ich bin davon überzeugt, dass das Ergebnis dieser Arbeit ein ausgewogener Bericht ist, der den Schwerpunkt auf die Erhöhung der Rechtssicherheit legt. Deswegen besteht das Ziel nun nicht darin, um jeden Preis mehr Gesetzgebung vorzuschlagen, sondern darin, die existierenden Rechtsvorschriften zugänglicher und verständlicher zu machen.
Ein besonderer Punkt, der angesprochen werden muss – Frau Rühle hat ihn bereits angesprochen – besteht in Dienstleistungskonzessionen. Dies ist ein heikles Thema, das auch innerhalb der Kommission zu einiger Kontroverse geführt hat. Ich möchte erneut betonen, dass die Kommission, da sie beabsichtigt, uns neue Rechtsvorschriften zu diesem Thema vorzuschlagen, dabei daran denken sollte, dass das Funktionieren des Binnenmarktes verbessert werden muss. Derzeit könnte nichts anderes große Gesetzgebungsinitiativen zu diesem Thema rechtfertigen.
Evelyne Gebhardt (S&D) . – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion hätte eigentlich gern dem Bericht von Frau Rühle zugestimmt, weil in ihm sehr viele sehr positive Elemente enthalten sind.
Leider gibt es jedoch drei Punkte, die wir vermissen bzw. die wir so nicht akzeptieren können, wie sie in dem Bericht stehen: Zum einen konnte Frau Rühle nicht akzeptieren, dass wir wirklich einen Rechtsrahmen für die Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse brauchen, und zweitens hat sie auch verabsäumt, ganz klar zu sagen, dass es gerade im Bereich der sozialen Dienstleistungen um mehr Rechtssicherheit geht. Das ist ein Manko dieses Berichtes, das wir natürlich sehr bedauern.
Ein Punkt, den wir gar nicht akzeptieren können, ist die Ablehnung der Dienstleistungskonzessionen. Es kann nicht sein, dass wir einfach sagen, dass wir das nicht wollen. Der Gerichtshof hat das alles schon geregelt. Das ist sehr unpolitisch. Es ist sehr wichtig, dass wir ganz klar sagen, was wir wollen, wenn wir wissen, dass die Europäische Kommission einen Rechtstext vorbereitet. Es ist wichtig, dass wir die Europäische Kommission auffordern, dass sie dem, was der Gerichtshof in dieser Frage sehr positiv gesagt hat, auch wirklich folgt und da auch für Rechtssicherheit sorgt. Das ist unsere Forderung, und deswegen haben wir eine alternative Entschließung eingebracht. Wir bitten unsere Kolleginnen und Kollegen, dieser alternativen Entschließung zuzustimmen.
Cristian Silviu Buşoi (ALDE) . – (RO) Ich möchte der Berichterstatterin zu ihren Bemühungen bei diesem Bericht gratulieren. Ich stimme voll und ganz zu, dass es notwendig ist, die europäischen Rechtsvorschriften für das öffentliche Auftragswesen zu vereinfachen und die Transparenz zu erhöhen. Ich mache mir um die große Anzahl von Streitigkeiten über das öffentliche Auftragswesen in vielen Mitgliedstaaten Sorgen.
In Rumänien beispielsweise führt der besonders komplexe Gesetzgebungsrahmen zu Verfahrensfehlern, während die falsche Anwendung von Bestimmungen für das öffentliche Auftragswesen die Verwendung von Strukturfonds behindern kann. Deswegen benötigen wir einen einfacheren, klareren Gesetzgebungsrahmen, um die Dinge auf beiden Seiten zu erleichtern.
Ich möchte auch etwas zum Problem des niedrigsten Preises sagen. Ich stimme zu, dass ein öffentlicher Auftrag nicht einfach auf Grundlage des niedrigsten Preisangebotes vergeben werden sollte. Ich stimme der Berichterstatterin auch zu, dass das Preis-Leistungs-Verhältnis und der wirtschaftliche Nutzen der Ausschreibung die wichtigsten Faktoren sein müssen, und nicht nur der Preis. Die Überprüfung der Gesetzgebung muss diese Tatsache deswegen berücksichtigen und weit mehr Beweglichkeit für öffentliche Beschaffer einführen. Wir müssen dies jedoch mit großer Vorsicht tun, denn wenn es uns nicht gelingt, klare Kriterien zu schaffen, werden wir eine echte Büchse der Pandora öffnen, mit dem Risiko, erneut Rechtsunsicherheit und sogar Korruption auszulösen.
Malcolm Harbour (ECR). – Herr Präsident! Als Schattenberichterstatter für meine Fraktion, aber auch als Vorsitzender des verantwortlichen Ausschusses möchte ich mich anschließen und Heide Rühle für einen wirklich wichtigen Bericht danken. In der Tat ist es eine Schande, dass unter den recht seltsamen Regeln dieses Parlaments ein so wichtiger Bericht über ein Schlüsselelement für den Binnenmarkt, und zwar öffentliche Ordnung, auf nur einminütige Interventionen begrenzt ist.
Ich halte es für begrüßenswert, dass Herr Tajani hier ist, weil ich ihm sagen möchte, dass das öffentliche Auftragswesen ein Schlüsselinstrument für die Förderung innovativer Unternehmen in der ganzen Europäischen Union ist. Wir wissen, dass Herr Barnier nun einen Blick auf die Strategie werfen wird, und ich hoffe, er wird viele dieser Dinge übernehmen.
Aber der Kern des Problems, meine Kolleginnen und Kollegen, besteht darin, dass wir ein System haben, das, wie dieser Bericht sagt, verwirrend und komplex ist und das viele öffentliche Einrichtungen tatsächlich als bürokratische Zumutung und nicht als eine Gelegenheit betrachten. Herr Kommissar, wir können das öffentliche Auftragswesen nutzen, um Bereiche wie die Klein- und Mittelbetriebe und Möglichkeiten für Innovation und umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen voranzubringen und um wirklich die ganze Agenda für Innovation zu fördern. Das müssen wir erreichen, aber es wird einer gemeinsame Anstrengung von allen Teilen der Kommission bedürfen, um die Empfehlungen aus diesem Bericht zu verwirklichen.
Jaroslav Paška (EFD). – (SK) Das öffentliche Auftragswesen scheint eine effektive Möglichkeit für den Kauf von Gütern und Dienstleistungen für den öffentlichen Sektor zu sein, denn es ermöglicht das Erzielen von vernünftigen Preisen und mindert gleichzeitig den Verdacht der Korruption. In Zukunft wäre es jedoch gut, an der Vereinfachung von Mechanismen des Verfahrens öffentlicher Ausschreibungen zu arbeiten und auch zu versuchen, die Entscheidungsfindung zu beschleunigen.
Meiner Meinung nach sollten wir das grundlegende Prinzip dieses Zieles unterstützen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass es auch gut ist, Aufträge im Internet zu veröffentlichen, da es so einer breiteren Öffentlichkeit ermöglicht wird, sich mit diesen Aufträgen vertraut zu machen und sie von deren Vorteilen überzeugt werden können. Die Erfahrung bestätigt dies insbesondere bei den Kommunen, wo der Umgang mit dem Vermögen der Gemeinde sehr oft unter dem wachsamen Auge der Bürger erfolgte. Und als man anfing, alle Aufträge im Internet zu veröffentlichen, waren die Leute zufriedener und vertrauten den Kommunen mehr.
Zuzana Roithová (PPE). – (CS) Ich bin davon überzeugt, dass dieser Bericht über das öffentliche Auftragswesen, der vom Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz mit absoluter Mehrheit angenommen worden ist, ein guter Leitfaden für die Arbeit der Kommission an der Überarbeitung der Richtlinie sein wird. Unser Ziel ist es, das öffentliche Auftragswesen für kleine und mittlere Unternehmen viel zugänglicher zu machen und zu erreichen, dass Ausschreibungen weniger bürokratisch werden und gleichzeitig leichter zu kontrollieren sind. Das größte Teil des öffentlichen Auftragswesens von EU-Mitteln findet im Gebäudesektor statt, wo oft ein Verdacht – und manchmal mehr als das – der Korruption besteht.
Ich bedaure, dass wir in diesem Bericht nicht über meinen Vorschlag abstimmen werden. Darin geht es darum, dass die Kommission ein öffentliches Portal einrichtet, in dem es möglich wäre, Preisunterschiede zwischen erfolgreichen Aufträgen und den tatsächlichen Baukosten nach der Umsetzung zu verfolgen. Das Portal sollte kontrollieren und damit auch verdächtige Preisunterschiede zwischen Mitgliedstaaten beispielsweise beim Bau von einem Kilometer Autobahn aufdecken. Ich bin fest davon überzeugt, dass KMUs erst dann Zugang zu einem wirklich offenen öffentlichen Auftragswesen erhalten werden, sobald Korruption ausgemerzt worden ist.
Silvia-Adriana Ţicău (S&D). – (RO) Der öffentliche Auftragsmarkt auf EU-Ebene macht 16 % des BIPs der EU aus. Der Binnenmarkt setzt voraus, dass jedes europäische Unternehmen Zugang zu Akquisitionen in jedem Mitgliedstaat hat. Die Dienstleistungsrichtlinie gewährleistet, dass jedes europäische Unternehmen Dienstleistungen in jedem anderen Mitgliedstaat, einschließlich auf elektronischem Wege, anbieten kann.
Der Binnenmarkt muss die Interoperabilität zwischen Systemen des e-Government, und deswegen auch zwischen Systemen der digitalen Signatur und elektronisch funktionierenden Ausschreibungssystemen gewährleisten. Ich begrüße das von der Kommission gestartete PEPPOL-Pilotprojekt für die Online-Vergabe von öffentlichen Aufträgen, sowie die Entscheidung über die Liste akkreditierter Anbieter von Zertifizierungsdiensten sowie den europäischen Plan zur Schaffung eines digitalen Validierungsdienstes für Signaturen.
Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass sich die Regierungen der Mitgliedstaaten 2005 verpflichtet haben, bis 2015 50 % der Transaktionen aus dem öffentlichen Auftragswesen in Europa elektronisch auszuführen. Rumänien hat das Online-System für das öffentliche Auftragswesen bereits 2002 umgesetzt, was zu einer Reduzierung von öffentlichen Ausgaben, größerer Transparenz und besserem Zugang zum öffentlichen Auftragsmarkt für KMUs geführt hat.
Andreas Schwab (PPE). - Herr Präsident, Herr Kommissar! Auch von meiner Seite möchte ich gerne Frau Rühle und den Schattenberichterstattern für diesen durchaus soliden Bericht Dank sagen. Die EVP-Fraktion ist mit sehr vielem, was in dem Bericht zu finden ist, zufrieden. An der einen oder anderen Stelle haben wir uns auch auf Kompromisse geeinigt, denn wie es in diesem Hohen Hause eben ist, man kann sich nie ganz durchsetzen. Insgesamt ist der Bericht eine gute Grundlage für die weitere Diskussion mit der Europäischen Kommission über eine Reihe von Themen.
Frau Kollegin Rühle hat bereits die Frage angesprochen, wie man vergebenden Einrichtungen, Stellen und Behörden etwas an die Hand geben kann, um Kriterien sozialer Natur bei der Beschaffung dergestalt zu berücksichtigen, dass sie gleichwohl den Binnenmarktgrundsätzen entsprechen. Zweitens: Wie kann man – das ist vom Kollegen Engel angesprochen worden – die Dienstleistungskonzessionen so gestalten, dass sie auch langfristig binnenmarktkonform sind?
Ich bin ganz mit den Kollegen Engel und Rühle einig, dass wir neue Gesetzgebung nur unter der Maßgabe akzeptieren können, dass ein klarer Vorteil für den Binnenmarkt erkennbar ist. Vor diesem Hintergrund haben wir hier einen guten Kompromiss erzielt, und ich würde mich natürlich freuen, wenn auch die Sozialdemokraten dem am Schluss zustimmen könnten.
Elena Băsescu (PPE). – (RO) Vor dem Hintergrund der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise musste die Regierung meines Landes die Besoldungen von Staatsangestellten, die Pensionen und Arbeitslosengelder reduzieren und Subventionen kürzen. Unter Berücksichtigung dieser besonders harten Maßnahmen muss das öffentliche Auftragswesen so transparent und zügig wie möglich durchgeführt werden, damit gewährleistet wird, dass öffentliche Gelder ordentlich und effektiv ausgegeben werden.
Darüber hinaus muss die Verwendung eines Online-Systems für Ausschreibungen gefördert werden. Es wird dazu beitragen, Korruption und Betrug im System der öffentlichen Auftragsvergabe auszulöschen. Aktuelle Verwaltungsprozeduren, das verwirrende und komplizierte Rechtssystem zusammen mit der Notwendigkeit, das Verfahren für Beschwerden in Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen Aufträgen klarer zu gestalten, haben den Fortschritt einiger wichtiger Aufträge blockiert. Nach Beratungen mit dem IWF hat die rumänische Regierung ihr Gesetz für das öffentliche Auftragswesen geändert. Es soll zum 1. Juni in Kraft treten.
Lara Comi (PPE). – (IT) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Die Wirtschafts- und Finanzmarktkrise hat die Schlüsselrolle des öffentlichen Auftragswesens deutlich gemacht. Dadurch sollen groß angelegte Arbeiten entstehen, Innovation angeregt und natürlich interner und externer Wettbewerb auf europäischer Ebene gefördert werden.
Wir halten es für wesentlich, Normen zu vereinfachen und mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Dies würde definitiv die Transparenz hinsichtlich der Zusammensetzung und der Arbeit des beratenden Ausschusses für öffentliche Aufträge, für den die Kommission verantwortlich ist, verbessern.
Wir begrüßen die Rolle einer institutionalisierten öffentlich-privaten Partnerschaft bei der Erleichterung des Zugangs für Klein- und Mittelbetriebe, welche die Grundlage unserer Wirtschaft bilden. Wir müssen unsere Bemühungen steigern, um Diskriminierung zu verhindern, die oft Klein- und Mittelbetriebe in Europa betrifft. Ich gratuliere meinen Kolleginnen und Kollegen zu ihrer geleisteten Arbeit, und sie können morgen auf meine Unterstützung zählen.
Seán Kelly (PPE). – Herr Präsident! Ich denke, wenn wir nach Gründen für die wirtschaftliche Rezession suchen, in der wir uns befinden, wird zu Recht auf Bänker, Bauunternehmer, Regulierer, Spekulanten usw. gezeigt. Ich denke jedoch, dass der Bereich des öffentlichen Auftragswesens ebenfalls zu vielen der Problemen geführt hat, wo es „Vetternwirtschaft", einen Mangel an Transparenz sowie einen Mangel an Integrität gab. Die Aufträge sind unweigerlich ständig an dieselben Personen gegangen, die natürlich immer wieder Zeit oder Budget überschritten haben und nie dafür bestraft wurden.
Ich begrüße diese neuen Entwicklungen, die uns größtmögliche Transparenz bei dem Verfahren ermöglichen. Aber wir müssen auch dafür sorgen, dass diejenigen über diese Aufträge urteilen, die über das größte Fachwissen und die größte Unabhängigkeit verfügen, und nicht die Beauftragten der einflussreichen Parteien.
Schließlich möchte ich sagen, dass Vereinfachung natürlich entscheidend ist, weil es nichts bringt, wenn zu viel Zeit und zu viel Geld von einer sehr wichtigen, aber letztlich einer vorbereitenden Übung verschlungen wird.
Antonio Tajani, Vizepräsident der Kommission. – (FR) Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Kommission und insbesondere Kommissar Barnier, für den ich heute Abend hier stehe, haben die Vorbereitung des Initiativberichts des Parlaments über neue Entwicklungen im öffentlichen Auftragswesen und die Debatte bezüglich der Änderungsanträge sehr aufmerksam verfolgt.
Wie Frau Ticǎu, Frau Comi und Herr Harbour sagten, ist eine gute Disziplin auf dem Gebiet des öffentlichen Auftragswesens entscheidend für die Gewährleistung der bestmöglichen Verwendung öffentlicher Gelder zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger sowie der Klein- und Mittelbetriebe, insbesondere in der aktuellen knappen Haushaltslage.
Die im Bericht gemachten Kommentare werden bei der Vorbereitung neuer Initiativen ordnungsgemäß berücksichtigt. Die Arbeit an einigen Initiativen hat bereits begonnen, und sie gehen auf diese Kommentare ein. Die Dienste der Kommission haben eine Ex-post-Bewertung der Richtlinien zum öffentlichen Auftragswesen begonnen. Eine Mitteilung um zu klären, wie das öffentliche Auftragswesen genutzt werden soll, um nachhaltige Entwicklung, soziale Eingliederung und Innovation zu fördern, wird gerade entworfen. Eine Analyse der Rechtsprechung des Gerichtshofes über öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit wird ebenfalls durchgeführt, und sie wird es uns erlauben, den Umfang der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit zu bestimmen, die möglicherweise in den Rahmen eines neuen europäischen Gesetzes für das öffentliche Auftragswesen eingearbeitet wird.
Hinsichtlich einer möglichen Initiative für Konzessionen übernimmt die Kommission die Beweislast und arbeitet an einer Auswirkungsstudie, die 2010 fertiggestellt wird. Diese Prüfung ist eine Voraussetzung für jedwede legislative Initiative auf dem Gebiet. Wenn dabei herauskommt, dass der aktuelle Gesetzesrahmen die wirtschaftliche Entwicklung oder die Entwicklung einer neuen, qualitativ hochwertigeren Dienstleistung von allgemeinem Interesse drosselt, dann werden wir dem zweifelsohne abhelfen müssen, indem wir mehr Transparenz, Rechtssicherheit und Klarheit hinsichtlich der einschlägigen Vorschriften gewährleisten.
Auf internationaler Ebene tun wir alles, was wir können, um den öffentlichen Auftragsmarkt der größten Volkswirtschaften der Welt zu öffnen. Um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu gewährleisten, steht Reziprozität im Zentrum all unserer Verhandlungen. Wir wollen in enger Zusammenarbeit mit dem Parlament arbeiten, und wir bitten Sie, eine konstruktive und offene Herangehensweise an die Diskussion beizubehalten.
Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet morgen statt (Dienstag, 18. Mai 2010).
19. Konzept der EU für Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung und „Öffentliche Entwicklungshilfe-plus" (kurze Darstellung)
Der Präsident. – Der nächste Punkt ist die kurze Darstellung des Berichtes von Franziska Keller im Namen des Entwicklungsausschusses über das Konzept der EU für Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung und „Öffentliche Entwicklungshilfe-plus“ [2009/2218(INI)] (A7-0140/2010).
Franziska Keller, Berichterstatterin. − Herr Präsident! Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung heißt, dass wir nicht mit der einen Hand nehmen, was wir mit der anderen geben. Es macht z. B. wenig Sinn, Fördergelder in den Aufbau der Landwirtschaft in Entwicklungsländern zu stecken, wenn wir gleichzeitig die lokalen Märkte durch direkte oder indirekte Exportsubventionen zerstören.
Ebenfalls können wir uns noch so sehr für bessere Gesundheitsversorgung einsetzen, wenn wir den Handel mit Generika behindern oder durch Patentverlängerungen die Medikamentenpreise in unerschwingliche Höhen treiben. Und Agrotreibstoffe reduzieren vielleicht den CO2-Ausstoß in der EU ein wenig, führen aber in den Entwicklungsländern zu Entwaldung und Flächenumnutzung und damit zu mehr Klimawandel, den wir eben gerade vermeiden wollten, nicht zu sprechen von der Vertreibung indigener Bevölkerung und dem Verlust an Biodiversität und Anbaufläche für Nahrungsmittel. Momentan sind wir – d. h. die EU als solche – also nicht besonders kohärent.
Dass Politikmaßnahmen sich nicht widersprechen sollten, hat die EU in der Theorie schon länger erkannt. Im Vertrag von Lissabon wird die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung festgeschrieben. In Artikel 208 heißt es: „Bei der Durchführung politischer Maßnahmen, die sich auf Entwicklungsländer auswirken können, trägt die Union den Zielen der Entwicklungszusammenarbeit Rechnung.“ An dieser Forderung müssen wir uns messen lassen.
Dieses Jahr überprüfen wir die Fortschritte beim Erreichen der Millenniumsziele. Es ist klar, ohne Politikkohärenz wird es uns nicht gelingen, unser Versprechen einzulösen. Wir müssen uns dieser Verantwortung bewusst werden, wir alle, die wir Gesetze beschließen und umsetzen! Bevor wir eine Maßnahme beschließen, muss es eine Folgenabschätzung geben, damit wir überhaupt erkennen können, was von der europäischen Gesetzgebung negative Auswirkungen auf Entwicklungsländer haben kann. Wir brauchen Expertisen in Rat, Kommission und Parlament, die Inkohärenzen erkennen. Das Arbeitsprogramm der Kommission zur Politikkohärenz ist dabei ein guter Schritt. Jetzt kommt es darauf an, wie dieser Plan umgesetzt wird.
Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung heißt, dass wir bei der Fischereireform die Interessen der Menschen vor Ort mehr berücksichtigen müssen und nicht den Interessen der europäischen Fischereikonzerne unterordnen dürfen. Sie bedeutet, dass wir Steueroasen, in die Gelder aus Entwicklungsländern abfließen, austrocknen müssen. Sie bedeutet, dass wir ACTA nicht zustimmen können, wenn der Verdacht bleibt, dass dieses Abkommen den Zugang zu Medikamenten oder Technologien in Entwicklungsländern stören könnte. Bisher hat die Kommission diesen Verdacht nicht ausräumen können. Politikkohärenz heißt auch, dass bei der Schaffung des Auswärtigen Dienstes Entwicklungspolitik ein starkes eigenständiges Politikfeld bleiben muss und die Kompetenzen des Entwicklungskommissars ausgeweitet und nicht eingeschränkt werden. Und es gehört eben auch dazu, dass wir z. B. fair trade als Kriterium bei der Auftragsvergabe in den Kommunen ermöglichen, wie es meine Kollegin Heide Rühle vorgeschlagen hat.
In vielen Fällen müssen wir Abgeordnete der Kommission und dem Rat genau auf die Finger schauen, damit sie Politik kohärent gestalten. In vielen Fällen liegt es aber auch bei uns Abgeordneten, im Interesse der Entwicklung kohärent zu sein. Wir müssen uns besser zwischen den Ausschüssen vernetzen und wir brauchen eine oder einen ständige(n) Berichterstatter/-in.
Der Bericht, den der Entwicklungsausschuss einstimmig angenommen hat, enthält viele gute Vorschläge und bringt uns einen großen Schritt vorwärts. Ich möchte allen Schattenberichterstattern und Schattenberichterstatterinnen, dem Ombudsmann und all den NGO für ihre Mithilfe und Mitarbeit danken und hoffe, dass unser gemeinsamer Bericht morgen ebenso vom Plenum angenommen werden kann.
Mairead McGuinness (PPE). – Herr Präsident! Ich hasse es, in diesem frühen Stadium der Aussprache meine Unzufriedenheit mit dem Bericht zum Ausdruck bringen zu müssen, aber ich möchte mich insbesondere auf Erwägung I und die Absätze 44 und 45 beziehen. Ich heiße vieles an diesem Bericht gut, aber ich bin der Meinung, dass diese Absätze teilweise auf einer historischen Sicht der Agrarpolitik und sicherlich nicht auf der tatsächlichen aktuellen Situation vor Ort basieren.
Bevor ich Zeit habe, mich damit ausführlich auseinanderzusetzen, lassen Sie mich nur sagen, dass Absatz 15 ein wirklich entscheidender Absatz in dem Bericht ist, und vielleicht hätte man ihn detaillierter bearbeiten sollen. Er besagt, dass nur vier Prozent der Entwicklungshilfe in Übersee der Landwirtschaft gewidmet sind. Das ist eine recht schockierende Zahl, und es ist eine Zahl, die ich in einem Bericht erwähnte, den ich in der vorherigen Legislaturperiode dieses Parlamentes ausgearbeitet habe.
Ich denke, es gibt in diesem Bericht, vielleicht unglücklicherweise, einen Angriff auf europäische Landwirte. Ich halte das nicht für angemessen. Ich werde diesen Bericht auf dieser Grundlage sicherlich nicht unterstützen, und ich bedaure diese Situation. Ich möchte meine Kolleginnen und Kollegen dringend bitten, jene Absätze sorgfältig zu beachten.
Enrique Guerrero Salom (S&D). – (ES) Herr Präsident! Der Bericht, über den wir heute debattieren, der Bericht von Frau Keller, betont eine Angelegenheit, die für die Effektivität von Entwicklungspolitik entscheidend ist. Kohärenz verleiht immer Effektivität; wenn es um Entwicklungsländer geht, ist Inkohärenz gleichbedeutend mit Unwirksamkeit und auch mit Ungerechtigkeit.
Ich spreche von Entwicklungspolitik, nicht nur von öffentlicher Entwicklungshilfe. Kohärenz bedeutet, dass alle sektoriellen Politiken – Handelspolitik, Agrarpolitik, alle externen Aktionen – in einer einzigen Politik zusammengefasst werden müssen; in eine Politik, die mit den globalen Zielen, die wir verfolgen, in Einklang steht.
Nur so können wir bessere Synergien schaffen, und nur so können wir dank der globalen öffentlichen Güter Erfolge erzielen. Deswegen habe ich in Frau Kellers Bericht die Forderung an das Parlament unterstützt – und werde sie weiterhin unterstützen, einen Sprecher zu benennen, um die Entwicklungspolitiken, zu denen dieses Parlament seine Ansicht ausdrückt, zu prüfen und zu beobachten.
João Ferreira (GUE/NGL). – (PT) Die Strategien und Maßnahmen der Europäischen Union auf mehreren Gebieten widersprechen häufig erklärten Zielen der Entwicklungshilfe. Die Liberalisierung und Deregulierung des Welthandels, welche die Europäische Union befürwortet und verfolgt hat, sind eine Bedrohung für die schwächsten Produktionssysteme von Entwicklungsländern. Wir dürfen die Tatsache nicht ignorieren, dass ein bedeutender Anteil der Mittel für diese Länder als öffentliche Entwicklungshilfe schließlich in Form des Einkaufs von Gütern und Dienstleistungen in die Ursprungsländer zurückkehrt.
Wir können den ernsten Zwang, den die enormen Auslandsschulden darstellen, nicht ignorieren; sie sind bereits mehrmals bezahlt worden, was ihre Löschung unerlässlich macht. Es ist inakzeptabel, dass viele Entwicklungsländer erpresst werden, indem ihre öffentlichen Hilfen von der Unterzeichnung sogenannter „Wirtschaftspartnerschaftsabkommen“ abhängig gemacht werden, und das trotz des Widerstandes und der Besorgnis vieler dieser Länder. Anstatt aufgedrängt zu werden, müssen die Prioritäten des Europäischen Entwicklungsfonds unter Berücksichtigung der Meinung, der Prioritäten und der wahren Bedürfnisse von Entwicklungsländern überarbeitet werden.
Antonio Tajani, Vizepräsident der Kommission. – (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Kommission und insbesondere Kommissar Piebalgs, für den ich hier stehe, gratulieren der Berichterstatterin zu ihrem exzellenten und gründlichen Entschließungsantrag über Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung.
Die Kommission teilt ihre Ansicht zu der Bedeutung dieser ehrgeizigen Aufgabe gänzlich und unterstützt die verschiedenen in der Entschließung enthaltenen Vorschläge zur Verstärkung der Arbeit des Europäischen Parlaments auf diesem Gebiet. Diese Entschließung kommt genau zum richtigen Zeitpunkt. Wie Sie wissen, hat die Kommission einen 12-Punkte-Aktionsplan zur Unterstützung der Millenniumsentwicklungsziele vorgeschlagen. Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung gehört zu den Prioritäten dieses Plans, der gerade im Rat diskutiert wird. Die hauptsächlichen Problemfelder, die aus den Entschließungsanträgen des Parlaments hervorgehen, decken sich weithin mit den in den Arbeitsprogrammen der Kommission über zukünftige Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung aufgezählten Prioritäten, obwohl wir nicht allen in der Entschließung enthaltenen Kommentaren zustimmen.
Diese beiden Dokumente stellen eine solide Grundlage für die Institutionen der EU dar, um Fortschritte zu erzielen und daran zu arbeiten, größtmögliche Kohärenz von EU-Politiken mit den Entwicklungszielen zu gewährleisten. Bei Politikkohärenz geht es nicht nur darum, jedweden negativen Einfluss, den EU-Politiken auf die Entwicklungsziele haben könnten, zu verzeichnen. Es geht auch darum, unsere Bemühungen mit jenen unserer Partner zu kombinieren, um erfolgreiche Lösungen zu entwickeln, die die EU-Politiken wieder auf die Entwicklungszielen ausrichten werden.
Deswegen hat die Kommission eine neue und verbesserte Herangehensweise an Politikkohärenz im Interesse von Entwicklung angenommen. Diese Herangehensweise verbindet alle EU-Politiken zu dem Thema mit fünf internationalen Herausforderungen. Sie schränkt den Umfang unserer Bemühungen nicht ein. Sie verbindet die Bewertung von Politiken mit echten strategischen Zielen.
Darüber hinaus basiert das Arbeitsprogramm auf Zielen und Indikatoren, und Auswirkungsstudien werden häufiger verwendet werden, um die Kohärenz der Politiken zu bewerten.
Ich habe eines über offizielle Entwicklungshilfe zu sagen: Der Standpunkt der Kommission zu dieser Frage ist sehr klar. Die Europäische Union und die Mitgliedstaaten müssen ihre Verpflichtungen auf diesem Gebiet erfüllen.
Dazu hat die Kommission vorgeschlagen, einen Verantwortungsmechanismus innerhalb der Union einzurichten. Dieser Vorschlag wird gerade von den Mitgliedstaaten geprüft.
Gleichzeitig werden Entwicklungsländern andere öffentliche Finanzmittel als offizielle Entwicklungshilfe zur Verfügung gestellt, um ihnen unter anderem zu helfen, gegen den Klimawandel zu kämpfen. Deswegen müssen wir uns bemühen, eine Möglichkeit zu finden, um diese Mittel zu kontrollieren und zu gewährleisten, dass sie für Entwicklungszwecke verwendet werden.
Wenn wir unsere Politiken kohärenter gestalten wollen, müssen wir unsere Partner mit einbeziehen. Artikel 12 des Cotonou-Abkommens sieht ein Kommunikationsmittel, ein Forum vor, um es den AKP-Staaten zu ermöglichen, ihren Bedenken bezüglich der EU-Politiken Ausdruck zu verleihen. Diese Option muss viel systematischer verwendet werden. Wir werden deswegen unseren Dialog über Politikkohärenz im Interesse von Entwicklung in anderen internationalen Organen wie der Asien-Europa-Konferenz für Entwicklung, die gerade stattfindet, und der Sondersitzung der Vereinten Nationen zu den Millenniumsentwicklungszielen, die im September stattfinden wird, stärken.
Ich möchte noch eine letzte Bemerkung machen: Wenn wir die verschiedenen betroffenen strategischen Gebiete – Handel, Landwirtschaft, Fischerei und andere – betrachten, können wir nicht übersehen, dass nur eine gemeinsame und kooperative Bemühung aller Hauptwirtschaftsmächte, und nicht nur der Europäischen Union, helfen wird, eine Umwelt zu schaffen, die Entwicklung begünstig. Jetzt und in Zukunft muss Politikkohärenz im Interesse von Entwicklung eine hohe Priorität auf europäischer und internationaler Ebene sein.
Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet morgen statt (Dienstag, 18. Mai 2010).
Schriftliche Erklärung (Artikel 149)
Elisabeth Köstinger (PPE), schriftlich. – (DE) Ich möchte hinsichtlich Erwägung I und der Absätze 44 und 45 des vorliegenden Berichtes mehr ins Detail gehen. Ihre Formulierung ist sehr unglücklich und spiegelt die tatsächliche Lage nicht wider. Zunächst muss verdeutlicht werden, dass Ausfuhrerstattungen ein Instrument der Europäischen Kommission für Marktkontrolle sind, das die Kommission sehr vorsichtig und nur in sehr wenigen Ausnahmefällen einsetzt. Ausfuhrerstattungen wurden als eine Art Sicherheitsnetz entworfen und können deswegen nicht für großen Schaden für den Agrarsektor in Entwicklungsländern verantwortlich gemacht werden, wie es in der Erwägung suggeriert wird. Außerdem muss aufgezeigt werden, dass die EU der größte Importeur von Agrarprodukten aus Entwicklungsländern ist. Die EU schwächt also die Entwicklung und die Schaffung eines lebensfähigen Agrarsektors in Entwicklungsländern nicht; ganz im Gegenteil. Die EU hat zweifelsohne eine große Verantwortung auf dem Gebiet des internationalen Handels im Agrarsektor, insbesondere in Bezug auf Entwicklungsländer. Das steht nicht in Frage, und die Union ist sich dessen vollkommen bewusst. Angesichts dessen muss ich gegen pauschale Urteile protestieren, die nichts mit einer differenzierten und objektiven Herangehensweise zu tun haben. Ich habe Einwände gegen Erwägung I sowie die Absätze 44 und 45 und damit gegen den Bericht insgesamt.
Proinsias De Rossa (S&D), schriftlich. – Ich unterstütze diese Entschließung zur Politikkohärenz im Interesse von Entwicklung. Wie es der Vertrag von Lissabon vorsieht, muss die Europäische Union Ziele der Entwicklungszusammenarbeit beachten, wenn sie Strategien umsetzt, die sich auf Entwicklungsländer auswirken könnten. Zu einer Zeit, in der mehrere Krisen ernsthaft das Erreichen der Millenniumsentwicklungsziele bedrohen, ist es umso wichtiger, dafür zu sorgen, dass unsere Entwicklungsstrategien nicht von Aktionen auf anderen Politikfeldern untergraben werden. Die Beseitigung von Armut ist das Hauptziel der Entwicklungspolitik der EU ist und viele Politikinitiativen untergraben dieses Ziel. Agrarexportsubventionen der EU untergraben die Ernährungssicherheit anderswo erheblich, und wir müssen die ökologischen und sozialen Folgen unserer Fischereiabkommen mit Entwicklungsländern erst noch bewerten. Politikkohärenz im Interesse von Entwicklung kann bei der Verhandlung bilateraler und regionaler Handelsabkommen nicht auf das Abstellgleis geschoben werden und muss eine Schlüsselrolle spielen, wenn wir gewährleisten wollen, dass das Ergebnis der Doha-Runde sich nicht negativ auf die Entwicklung auswirkt. Die Darlehenstätigkeit der Europäischen Investitionsbank in Drittländern muss sich auf Investitionen konzentrieren, die zur Auslöschung von Armut beitragen und sich von in Steuerparadiesen ansässigen Unternehmen abwenden. Menschenrechte, Arbeits- und Umweltnormen sowie Besteuerung müssen die Verhandlungen der EU mit Entwicklungsländern leiten.
20. Sanktionen für schwerwiegende Verstöße gegen die Sozialvorschriften im Straßenverkehr (kurze Darstellung)
Der Präsident. –Als nächster Punkt folgt eine kurze Darstellung des Berichts von Hella Ranner im Namen des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr zu Sanktionen über schwerwiegende Verstöße gegen die Sozialvorschriften im Straßenverkehr [2009/2154(INI)] (A7-0130/2010).
Hella Ranner, Berichterstatterin. − Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst ist es mein Anliegen, mich bei allen Kolleginnen und Kollegen für die konstruktive Zusammenarbeit im Ausschuss bedanken! Dieser Bericht betrifft ein wichtiges Thema: Jeder, der unsere Straßen in Europa befährt, hat damit zu tun. Es geht um die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten im Frachtverkehr, die erheblich verbessert werden muss.
Die Diskussion im Ausschuss hat gezeigt – ebenso wie die vielen Gespräche, die mit verschiedensten Interessenvertretern auf allen Seiten geführt wurden, und auch die Gespräche mit einigen Vertretern von Mitgliedstaaten –, dass eine Verbesserung bei der Umsetzung der Regelungen von Lenk- und Ruhezeiten unbedingt und dringend notwendig ist.
Auch die Regelungen zum Tachographen müssen verbessert werden. Die Kommission hat im Mai 2009 einen Bericht vorgelegt, in dem sie die Implementierung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr in den Mitgliedstaaten analysiert. Das Ergebnis – man muss es wirklich sagen – war ernüchternd. Denn für ein und dasselbe Delikt kann der Strafrahmen in den verschiedenen Mitgliedstaaten in Europa zwischen 500 und 5 000 Euro liegen. Das hat zur Konsequenz, dass Lenker natürlich in Staaten fliehen – soweit es möglich ist, vor allem in grenznahen Gebieten –, wo die Strafen geringer sind. Eine unerträgliche Situation! Auch die unterschiedliche Frequenz der Kontrollen führt zu großen Unsicherheiten bei den Fahrern und Unternehmern.
Unterschiede gibt es aber nicht nur, was die Höhe der Geldstrafen betrifft, sondern auch die Arten der vorgesehenen Sanktionen sowie die Kategorisierung der einzelnen Verstöße unterscheiden sich sehr. Das ist eine Situation, die unerträglich ist, denn Ziel derartiger Vorschriften müssen ja Straßenverkehrssicherheit und Arbeitnehmerschutz sein, aber auch – das soll nicht vergessen werden – ein fairer Wettbewerb. In Zeiten der Krise wächst der Druck auf Unternehmer. Es gibt einen Preisdruck. Es muss daher unbedingt darauf geachtet werden, dass die Sicherheit für alle Teilnehmer im Straßenverkehr – nicht zuletzt aber natürlich auch für die direkt beteiligten Lenker – gewährleistet ist.
Das kann natürlich, wie wir alle wissen, nur mit einem wirksamen Strafsystem erreicht werden. Dieses braucht klare, transparente, aber auch – und vor allem – vergleichbare Strafen. Wenn wir wollen, dass die Lenk- und Ruhezeiten-Verordnung erfolgreich ist, dann müssen die Verordnungen – und das ist das wichtigste in diesem Bericht – auch in den Mitgliedstaaten vernünftig umgesetzt werden! Und wir brauchen auf alle Fälle häufigere und bessere Kontrollen sowie auch Informationen über die Regelungen, und zwar nicht nur für Lenker aus den Mitgliedstaaten, sondern auch für Lenker, die aus Drittstaaten kommen. Denen sind unsere Systeme zum Teil natürlich unbekannt.
Es ist daher wesentlich, Informationsaustausch zu betreiben, und dieser müsste bei der Kommission angesiedelt sein. Dafür könnte eine Agentur zuständig sein, die sich mit dem Straßenverkehr im Allgemeinen befasst. Es ist für mich in diesem Zusammenhang nicht relevant, welche Stelle sich mit der Zusammenführung von Kontrollen und von Ergebnissen befasst. Klar ist aber eins: Geben muss es diese Stelle! Der Vertrag von Lissabon hat uns die Möglichkeit gegeben, gemäß Artikel 83 Absatz 2 auch in die Regelungen der einzelnen Mitgliedstaaten einzugreifen und zu überprüfen, ob die Rechtsvorschriften entsprechend angeglichen werden. Es war im Ausschuss überhaupt keine Frage und es war auch völlig unstrittig, dass diese Möglichkeit doch wohl genutzt werden müsste – in unser aller Interesse und zu unser aller Sicherheit.
Eines, und damit komme ich auch schon zum Schluss, ist natürlich auch von Bedeutung: Wenn wir wollen, dass Lenker Ruhezeiten einhalten, dann müssen wir ihnen auch die nötige Infrastruktur liefern. Es gibt in vielen Mitgliedstaaten noch nicht wirklich ausreichend sichere Parkplätze. Es wird Sache der Mitgliedstaaten sein, hierfür zu sorgen, denn nur dann können die Regelungen auch wirklich die Wirkung entfalten, die sie haben sollten.
Ich hoffe sehr, dass sich die Kommission dieses Problems weiterhin sehr annehmen wird, und ich bin davon überzeugt, dass das Parlament hier dranbleiben wird und muss. Die Arbeit kann mit diesem Bericht nicht zu Ende sein. Vielleicht beginnt sie erst. Es geht darum, hier wirklich einen Zusammenschluss und eine bessere Kontrolle, eine Harmonisierung zu finden, und ich erwarte mir von der Kommission innerhalb des nächsten Jahres einen Bericht über die möglichen Harmonisierungsmaßnahmen, auch gemäß der neuen Regelung des Vertrags von Lissabon.
Georgios Papanikolaou (PPE). – (EL) Herr Präsident! Ich muss der Berichterstatterin wirklich zu ihrem hervorragenden Bericht gratulieren. Es ist eine Tatsache, dass sich Sanktionen, die Art der Strafmaßnahmen, Geldbußen und deren Klassifizierung von einem Mitgliedstaat zum anderen, – und das möchte ich betonen – deutlich unterscheiden. Genau darauf legt der Bericht großen Wert, und die Berichterstatterin sagt es am Ende ihres Berichtes zu Recht, dass wir spezifische Harmonisierungsmaßnahmen seitens der Kommission benötigen.
In Griechenland gibt es viele und häufige Unfälle und es gibt viele Verstöße. Und wenn wir es nicht schaffen, die Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene zu koordinieren, wenn wir es nicht schaffen, Praktiken zu harmonisieren und schließlich zu gewährleisten, dass Kontrollen in spezifischerer und koordinierter Art und Weise auf europäischer Ebene durchgeführt werden, dann wird es uns leider nicht gelingen, diesem massiven Problem Einhalt zu gebieten.
Insbesondere für Griechenland ist dies ein sehr heikles Thema. Deswegen sind wir davon überzeugt, dass dieser Bericht ein hervorragender Ausgangspunkt für weitere Maßnahmen sein wird.
Antonio Tajani, Vizepräsident der Kommission. – (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst sowohl persönlich als auch im Namen meines Kollegen, Herrn Kallas, für den ich hier stehe, Frau Ranner für ihren Bericht zu einem besonders wichtigen Aspekt der Sozialvorschriften im Straßenverkehr danken.
Der ursprüngliche Bericht der Kommission hat die sehr bedeutenden Unterschiede zwischen den in den Mitgliedstaaten anwendbaren Sanktionen bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Sozialvorschriften im Straßenverkehr betont. Die Sanktionen variieren hinsichtlich ihrer Art und der Einstufung ihrer Schwere sowie hinsichtlich der Höhe von Bußgeldern. Beispielsweise riskiert ein Fahrer, der die maximale tägliche Fahrzeit überschreitet, ein Bußgeld, das in Spanien zehnmal höher sein kann als in Griechenland.
Die Kommission begrüßt die Entscheidung des Parlaments, den von ihr entworfenen Bericht weiterzuverfolgen. Das Parlament betont, wie unbefriedigend die aktuelle Situation insofern ist, als Fahrer und Spediteure zu Unrecht glauben können, dass ein Verstoß in einem Mitgliedstaat weniger schwerwiegend ist als in einem anderen. Eindeutig kann dies für Straßensicherheit und Wettbewerb von Nachteil sein. Der Bericht des Parlaments leistet daher einen wertvollen Beitrag zu den Bemühungen der Kommission, die harmonisierte Umsetzung der geltenden Regeln zu koordinieren.
Der Bericht des Parlaments schlägt unter anderem die Schaffung von Minimal- und Maximalsanktionen für jeden Verstoß gegen die Sozialvorschriften vor und betont, dass Artikel 83 des Vertrages von Lissabon die Möglichkeit der Festsetzung minimaler Regeln in Bezug auf Strafmaßnahmen vorsieht, wie die Berichterstatterin erwähnte. Die Kommission wird bald den Umfang und die Art und Weise prüfen, in denen diese neuen Bestimmungen des Vertrages verwendet werden können, um die Umsetzung von Sozialvorschriften im Straßenverkehr zu verbessern.
Ich bin Ihnen für diesen überaus konstruktiven Bericht dankbar, und ich kann Ihnen versichern, dass die angesprochenen Fragen und die Vorschläge des Parlaments von der Kommission geprüft werden.
Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet morgen statt (Dienstag, 18. Mai 2010).
Schriftliche Erklärung (Artikel 149)
Artur Zasada (PPE), schriftlich. – (PL)Die heutige Diskussion hat uns die erheblichen Unterschiede bei Sanktionen für schwerwiegende Verstöße gegen die Sozialvorschriften im Straßenverkehr, wie sie in der Gesetzgebung der 27 EU-Mitgliedstaaten vorgesehen werden, vor Augen geführt. Deswegen halte ich es für eine besonders wertvolle Idee, eine mehrsprachige Broschüre auszuarbeiten, die Fahrern und Unternehmen klare Information über Sozialvorschriften in unterschiedlichen Mitgliedstaaten bietet. Die Broschüre sollte eine Liste der geschätzten Strafmaßnahmen, die einem Fahrer für einen Verstoß gegen eine bestimmte Vorschrift auferlegt werden können, enthalten. Ein weiterer interessanter Punkt ist die Verwendung der RDS-TMC-Technologie anstelle von GPS, um Fahrer in Echtzeit über Strafmaßnahmen zu informieren, die in dem Land gelten, in dem sie sich gerade befinden.
21. Tagesordnung der nächsten Sitzung: siehe Protokoll