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Verfahren : 2009/2155(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A7-0051/2010

Aussprachen :

PV 19/04/2010 - 25
CRE 19/04/2010 - 25

Abstimmungen :

PV 18/05/2010 - 8.16
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0172

Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 18. Mai 2010 - Straßburg Ausgabe im ABl.

9. Stimmerklärungen
Video der Beiträge
Protokoll
  

Mündliche Erklärungen zur Abstimmung

 
  
  

Bericht: Rui Tavares (A7-0125/2010)

 
  
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  Philip Claeys (NI).(NL) Ich habe gegen den Tavares-Bericht gestimmt, da die Einrichtung eines gemeinsamen Neuansiedlungsprogramms der x-te Schritt hin zu einer vollkommen einheitlichen europäischen Asylpolitik ist.

Man muss kein Hellseher sein, um bereits heute vorhersagen zu können, dass durch eine einheitliche Politik wie diese die Anzahl der Asylbewerber in den Mitgliedstaaten stark zunehmen wird. Die im Bericht enthaltene Erwägung, der zufolge die Einrichtung eines gemeinsamen Neuansiedlungsprogramms die illegale Einwanderung unattraktiver machen würde, ist besonders widerlich. Dieses heuchlerische Scheinargument wird immer wieder angeführt, wenn Abstimmungen in diesem Haus zu Texten zur Einwanderung oder zum Asyl erfolgen. Es streut den Menschen Sand in die Augen. In Ländern wie Belgien kommt es im Allgemeinen zu illegaler Einwanderung, wenn Menschen nach ihrem Asylverfahren in den Untergrund gehen und nachfolgend mit einer Regularisierung belohnt werden.

Diese Vorkommnisse müssen bekämpft werden, ein gemeinsames Neuansiedlungsprogramm bietet jedoch auf keinen Fall eine Lösung.

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE). (CS) Wir haben eine Richtlinie verabschiedet, die sicherlich weitere Forschungsmöglichkeiten zur Energieeffizienz von Gebäuden eröffnen und zu Einsparungen bei der Beheizung von Gebäuden beitragen wird. Problematisch sind in erster Linie nicht nur Wohnblöcke, sondern natürlich alte Gebäude. Gestern erwähnte mein Kollege Marian-Jean Marinescu einen Spezialfonds. Die Bereitstellung zusätzlicher Mittel in einer Zeit der Krise ist problematisch. Daher müssen verfügbare Mittel, die sich im Zeitraum 2010 bis 2014 auf 4 % belaufen, besser genutzt werden.

 
  
  

Bericht: Carlos Coelho (A7-0126/2010)

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE). (CS) Ich wollte nochmals den Bericht zum Flüchtlingsfonds ansprechen und habe mich daher zu Wort gemeldet. Ich möchte darauf hinweisen, dass das Abstimmungssystem angezeigt hat, dass ich mich enthalten habe. An dieser Stelle möchte ich jedoch erklären, dass ich eine gemeinsame Verantwortung in Bezug auf menschenwürdigere Bedingungen für rechtmäßige Asylbewerber unterstütze und dass ich mich dafür ausgesprochen habe. Andererseits müssen wir die illegale Einwanderung wirksamer bekämpfen.

Nun möchte ich zum Thema Schengen übergehen. Wir haben heute weitere Schritte angenommen, um die zweite Version des Schengener Informationssystems auf den Weg zu bringen, das die Garantien für die Sicherheit aller Europäer, die in einem einheitlichen Raum ohne Grenzen leben, verstärkt.

Die Maßnahmen der deutschen und österreichischen Polizei werfen jedoch einen dunklen Schatten auf den Schengener Gedanken und die europäische Solidarität, da zahlreiche tschechische Bürgerinnen und Bürger gezwungen werden, überflüssige, intime und entwürdigende Kontrollen an Binnengrenzen zu durchlaufen. Ich habe dieses Problem zusammen mit anderen Themen vor zwei Jahren in einer Anfrage an die Europäische Kommission angesprochen, die Situation wurde jedoch bisher nicht zufriedenstellend beigelegt. Dies entspricht einer eindeutigen Verletzung der Vorschriften, und es beschränkt im Fall von tschechischen Bürgerinnen und Bürgern, zu denen Geschäftsleute und Arbeitnehmer gehören, die Freizügigkeit, die als eine der Grundfreiheiten durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantiert wird.

 
  
  

Bericht: Rui Tavares (A7-0131/2010)

 
  
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  Clemente Mastella (PPE).(IT) Eine Einwanderungspolitik, Herr Präsident, die gerecht und realistisch sein will, erfordert notwendigerweise die Annahme gemeinsamer europäischer Asylverordnungen und muss zudem Vorkehrungen für ein effektives, tragfähiges und nachhaltiges Neuansiedlungsprogramm treffen. An diesem Punkt muss ich verstärkt darauf hinweisen, dass eine Neuansiedlung nicht nur ein humanitäres Ziel, sondern auch das politische und wirtschaftliche Ziel der Entlastung von Drittländern verfolgt, die eine große Anzahl an Flüchtlingen aufnehmen müssen, und sie gleichermaßen durch eine gemeinsame Übernahme von Kosten und finanzieller Verantwortung stark entlasten soll.

Unserer Meinung nach ist jedoch eine Haushaltslinie und eine Form der finanziellen Unterstützung nicht ausreichend, und wir fordern daher die Mitgliedstaaten dringend dazu auf, die Schaffung von weiteren privaten Finanzierungsmechanismen zu fördern und öffentlich-rechtliche Partnerschaften mit NRO und anderen Sozialpartnern wie religiösen und Menschenrechtsorganisationen zu unterstützen, um die ehrenamtliche Arbeit in diesem Sektor auszuweiten. In Bezug auf eine neue finanzielle Perspektiven sind wir der Meinung, dass es begrüßenswert wäre, beispielsweise Vorkehrungen für eine spezielle Ad Hoc-Mittelausstattung zu treffen, indem vielleicht zu diesem Zweck ein neuer Fonds eingerichtet wird.

Schließlich befürworten wir ein entschiedenes Engagement all derjenigen, die Flüchtlingen und insbesondere den schutzbedürftigsten unter ihnen Zugang zu angemessener Unterkunft, Bildung und Sprachkursen, Gesundheitspflege, psychologischen Diensten sowie einen Zugang zum Arbeitsmarkt bieten, was für die Gewährleistung ihrer einwandfreien Integration von wesentlicher Bedeutung ist.

 
  
  

Empfehlung für die zweite Lesung: Astrid Lulling (A7-0146/2010)

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE). (CS) Ich bin erfreut darüber, dass der Bericht des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter bei der heutigen Abstimmung eine so breite Unterstützung gefunden hat. Mir ist bewusst, dass die Mitgliedstaaten in erster Linie dafür verantwortlich sind, Unternehmerinnen soziale Bedingungen zu gewähren, die denen von Arbeitnehmerinnen gleichgestellt sind. Dennoch enthält dieser Bericht klare Leitlinien, die die Länder befolgen sollten. Ich erachte dies nicht als eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips; falls jedoch Zweifel darüber bestehen sollten, kann eine Überprüfung eingeleitet werden. Selbst einzelstaatliche Parlamente sind dank des Vertrags von Lissabon dazu in der Lage. Ich bin gespannt darauf, ob sie Nutzen aus dieser Kritik ziehen oder lediglich endlose inhaltslose Gespräche führen werden.

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE).(LT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt und halte es für wichtig hervorzuheben, dass Frauen in der Europäischen Union für jede Arbeitsstunde, die sie leisten, im Durchschnitt weiterhin weniger Vergütung erhalten, nämlich 17,4 % weniger als Männer. Dieser Unterschied wurde in den vergangenen 15 Jahren nur wenig verringert und hat sich in einigen Ländern sogar intensiviert. Ich stimme der Forderung des Parlaments zur Erstellung regelmäßiger Berichte zum geschlechterspezifischen Lohngefälle in der Europäischen Union zu und unterstütze alle Maßnahmen, die dazu beitragen, die Diskriminierung von Frauen in der Europäischen Union abzubauen.

 
  
  

Bericht: Toine Manders (A7-0122/2010)

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE). (CS) Wir haben dem umstrittenen Vorschlag zugestimmt, weil unser IMCO-Ausschuss diesen durch die Einführung der Angabe des Herkunftslands auch für die Europäische Union ausweitete und verstärkte. Italienische Abgeordnete haben bei der heutigen Plenarsitzung weitere Vorschläge eingebracht, einschließlich einer Erweiterung der Verordnung, um auch Schuhe darin aufzunehmen. Ich habe lange Zeit diesen Gedanken vehement verfochten, er muss jedoch von der Europäischen Kommission ausgearbeitet werden, um einem hohen Standard gerecht zu werden. Es handelt sich hierbei um eine Klärung der technischen Definitionen, die das Parlament nicht selbst ausführen kann. Ich habe daher nicht dafür gestimmt; gleichzeitig möchte ich jedoch die Kommission auffordern, unverzüglich die Arbeit aufzunehmen und den Vorschlag einzureichen.

 
  
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  Morten Løkkegaard (ALDE) . – (DA) Frau Präsidentin! Ich möchte darauf hinweisen, dass ich gegen die Teile des Berichts gestimmt habe, die die Kennzeichnung „hergestellt in“ betreffen, weil meiner Ansicht nach nicht belegt werden kann, dass die Vorteile die Nachteile überwiegen. Meines Erachtens geht dies in Richtung Protektionismus, und es ist daher für mich problematisch, mich dafür auszusprechen. Ich habe deshalb gegen die entsprechenden Teile gestimmt.

 
  
  

Bericht: Luís Paulo Alves (A7-0054/2010)

 
  
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  Marek Józef Gróbarczyk (ECR).(PL) Frau Präsidentin! Ich habe mich entschieden, diese Initiative zu unterstützen, die bestimmten Regionen in Europa Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet. Es sollte auf die Tatsache hingewiesen werden, dass verschiedene Regionen in Europa selbst in wirtschaftlicher Hinsicht zu Gebieten in äußerster Randlage werden. Aus diesem Grund zielen Programme wie dieses unter anderem auf die Entwicklung von Gebieten in Europa ab, und ich hoffe, dass sie die Entwicklung durch die Landwirtschaft und auch das Fischereiwesen fördern werden.

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE). – Frau Präsidentin! ich möchte meine Bedenken zur Lage der Bananenerzeuger auf den Kanarischen Inseln, den Inseln Guadeloupe, Martinique und Madeira zum Ausdruck bringen, die gemäß dem Vertrag zu den Gebieten in äußerster Randlage gehören.

Ihre Situation hat sich deutlich verschlechtert, seit die EU im Rahmen der Welthandelsorganisation ein Abkommen mit lateinamerikanischen Ländern zur Senkung von Zöllen für Bananenimporte aus dieser Region getroffen hat. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass die EU ihre gemeinsame Marktorganisation für Bananen im Jahr 2006 einer Reform unterzogen hat. Sie hat im Rahmen des Haushaltsplans Hilfefonds für Bananenerzeuger in diesen Regionen eingerichtet. Seit der Reform hat die EU jährlich 208 Mio. EUR zur Unterstützung der Bananenerzeuger auf den Kanaren, den Französischen Antillen und Madeira sowie in geringerem Ausmaß auf den Azoren aufgewendet.

Obwohl eine solche Unterstützung begrüßenswert ist, wird diese Hilfe für viele Bananenerzeuger nicht ausreichend sein. Ich möchte daher die zuständigen Institutionen eindringlich bitten, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass traditionelle Wirtschaftszweige in der EU nicht durch weitere strategische Handelsziele beeinträchtigt werden.

 
  
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  Mairead McGuinness (PPE). – Frau Präsidentin! Ich befürworte diesen Bericht, weil er sich mit dem Thema der Diversität und unserer Agrarpolitik zwischen den Regionen befasst. Ich möchte mich jedoch zu den Schlussbemerkungen von Kommissar Cioloş äußern. Er reagierte auf Bedenken, die zur Wiederaufnahme der Gespräche mit Ländern des Mercosur geäußert wurden. Während seine Worte einige seiner Zuhörer beruhigten, weil er zusicherte, dass er die Interessen der EU-Landwirtschaft und das EU-Agrarmodell schützen würde, konnten sie mich leider nicht überzeugen.

Aus den Dokumenten der Kommission selbst geht eindeutig hervor, dass den Erzeugern von Rindfleisch, Hähnchen- und Schweinefleisch in der Europäischen Union Nachteile erstehen, wenn ein Abkommen zustande kommt. Die Gespräche werden zu einer Zeit wieder aufgenommen, in der wir die Agrarpolitik einer Reform unterziehen. Der Haushaltsplan ist gefährdet. Es könnte uns an Mitteln fehlen. Zudem sind wir mit einem weiteren Einbruch der Agrarpreise und Einkommen konfrontiert. Es macht keinen Sinn, und ich hoffe, dass der Kommissar diese Ansichten zur Kenntnis nimmt.

 
  
  

Bericht: Richard Ashworth (A7-0051/2010)

 
  
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  Krisztina Morvai (NI).(HU) Ich unterstütze diesen Bericht, weil er den erheblichen Verwaltungs- und Bürokratieaufwand, dem Landwirte gegenwärtig ausgesetzt sind, vereinfacht. Ich bin sehr zuversichtlich, dass als Resultat des Berichts eine neue Form der Beziehung zwischen den Funktionsträgern, die für die Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik in den Mitgliedstaaten, insbesondere in den postkommunistischen Staaten wie Ungarn, zuständig sind, und den Landwirten entstehen wird. Dies wird der gegenwärtig angewandten Praxis ein Ende setzen, nach der Landwirte systematisch bestraft, benachteiligt und in Schrecken versetzt werden. Zudem hoffe ich, dass sich schließlich eine neue Form der Zusammenarbeit zwischen Funktionsträgern und Klienten entwickelt. Meiner Ansicht nach ist es sehr wichtig, dass die Verantwortung nicht nur bei den Landwirten liegt, denen bisher für jeden geringfügigen Zwischenfall Geldstrafen auferlegt wurden, sondern dass auch der Staat Verantwortung übernimmt, beispielsweise wenn die Behörde den Landwirten die ihnen zustehenden Gelder verspätet auszahlt. Solche Zahlungsforderungen sollten von Landwirten und Klienten gerichtlich einklagbar sein.

 
  
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  Alfredo Antoniozzi (PPE).(IT) Ich habe für den Ashworth-Bericht gestimmt, weil meines Erachtens eine Vereinfachung und Reduzierung der bürokratischen Verfahren im Zusammenhang mit der GAP, der gemeinsamen Agrarpolitik, nicht nur wünschenswert, sondern notwendig sind, damit europäische Landwirte deren Vorteile optimal nutzen können und nicht, wie dies so häufig geschieht, auf verwaltungstechnische Schwierigkeiten und Verzögerungen stoßen.

Ich denke zudem, dass vielen daran gelegen sein wird, klarere und verständlichere Rechtsvorschriften sowohl für die zuständigen Behörden als auch für die Landwirte sicherzustellen, alle überflüssigen Regelungen abzuschaffen und den Austausch bewährter Verfahren zwischen Mitgliedstaaten und Kommunalbehörden zu fördern.

 
  
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  Peter Jahr (PPE). - Frau Präsidentin! Die Gemeinsame Agrarpolitik muss immer wieder auf ihre Praxistauglichkeit überprüft werden, denn unnötige bürokratische Regelungen kosten uns und vor allem unsere Landwirte viel Zeit und Geld. Dinge, die nicht sinnvoll und angemessen sind, müssen abgebaut und vereinfacht werden. Das gilt insbesondere für die oftmals sehr komplizierten und umstrittenen Cross-Compliance-Vorschriften.

Unser erklärtes Ziel ist es, die Agrarpolitik einfacher und transparenter zu machen. Die Bauern in der Europäischen Union sollen wieder mehr Zeit auf dem Feld als am Schreibtisch verbringen dürfen. Ich hoffe sehr, dass die Kommission diese wichtige Botschaft unseres Berichtes beachtet und umsetzt.

 
  
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  Diane Dodds (NI). – Frau Präsidentin! Ich habe wie viele andere, die sich aktiv für die Landwirte in ihrer Region einsetzen, für diesen Bericht gestimmt. Eines der Schlüsselelemente, von denen ständig gesprochen wird, ist die mit der Branche verbundene Bürokratie. Daher muss ein zentraler Aspekt der neuen GAP der Abbau des Verwaltungs- und Bürokratieaufwands sein. Die Landwirte benötigen aussagekräftige Rechtsvorschriften, und wir dürfen sie nicht von der Nahrungsmittelproduktion abhalten. Es ist jedoch nicht nur eine Straffung der Rechtsvorschriften wichtig, sondern auch Flexibilität für Mitgliedstaaten und in erster Linie in Verbindung mit der Kommission und dem Europäischen Rechnungshof.

Beim Erlass von Strafmaßnahmen hat der Europäische Rechnungshof wenig bis gar keine Flexibilität bewiesen und nicht einmal den gesunden Menschenverstand walten lassen. Es ist dringend erforderlich, sich mit diesen Rechtsvorschriften auf vernünftigere Weise zu beschäftigen. Eine finanzielle Überprüfung ist zudem notwendig, um die Kosten für Inspektionen von Agrarbetrieben und die durch Strafmaßnahmen eingezogenen Geldbeträge einzuschätzen und somit nachverfolgen zu können, ob dies für den Steuerzahler tatsächlich kosteneffektiv ist.

 
  
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  Mairead McGuinness (PPE). – Frau Präsidentin! Als eine Entkopplung eingeführt wurde, waren meines Erachtens nur wenigen von uns die Auswirkungen der Cross-Compliance-Vorschriften als Teil des Pakets bewusst, denen Landwirte nun entsprechen müssen. Ich glaube, es handelt sich um über 17 verschiedene Richtlinien. Wir sollten uns in diesem Haus vielleicht selbst die Frage stellen, inwieweit unsere zur Vereinfachung erlassenen Gesetze nutzbringend sind.

Ich möchte jedoch insbesondere auf einen Bereich, den Bereich der Inspektionen, eingehen. Es gibt die umfassende Inspektion für Cross-Compliance durch die zuständigen Behörden; Landwirte müssen jedoch vermehrt auf anderen Ebenen Inspektionen von Verarbeitungsbetrieben, Einzelhändlern und allen Arten von Gruppen durchlaufen. Wir benötigen daher ein wenig Koordinierung und keine Verdopplung von Inspektionen. Sie fügen dem Endprodukt keinen zusätzlichen Wert oder ein höheres Maß an Schutz oder Sicherheit hinzu, erhöhen jedoch erheblich den Verwaltungsaufwand und die Frustration der Erzeuger, die all diese Inspektoren empfangen und sich mit ihnen auseinandersetzen müssen. Ich begrüße diesen Bericht.

 
  
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  Hannu Takkula (ALDE).(FI) Frau Präsidentin! Ich möchte zunächst dem Berichterstatter, Herrn Ashworth, für seinen ausgezeichneten Bericht danken. Meiner Meinung nach gibt es triftige Gründe dafür, uns verstärkt mit unserer Fähigkeit zur Verfahrensvereinfachung in Bezug auf die Landwirtschaft in der Europäischen Union zu beschäftigen. Das bei den Zahlungen bestehende Gewirr gestaltet sich derart, dass der gemeine Landwirt, ob im Norden oder im Osten Finnlands oder an jeglichem anderen Ort in Europa, allgemein nicht gewillt ist, sich damit zu beschäftigen. Es sind daher klare, praktikable und verständliche Modelle erforderlich. Um Fortschritte erzielen zu können, ist es zudem notwendig, dass zwischen der landwirtschaftlichen Erwerbsbevölkerung und der Regierung ein Vertrauensverhältnis besteht.

Gegenwärtig existieren in der Agrarpolitik der Europäischen Union mit ihren 27 verschiedenen Ländern und 27 unterschiedlichen Kulturen derart chaotische Zustände, dass es neben einer Vereinfachung und Klärung der Systeme keine eindeutigen Zukunftsperspektiven zu geben scheint. Der von Herrn Ashworth erstellte Bericht ist ein ausgezeichneter Schritt in diese Richtung und ich hoffe, dass wir diesen Weg mit klaren, einfachen Anweisungen und Leitlinien für die Landwirtschaft jetzt und auch in Zukunft fortsetzen können.

 
  
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  Seán Kelly (PPE). – Frau Präsidentin! Es ist meiner Ansicht nach erfrischend, dass dem Parlament heute ein Bericht vorgelegt wird, der mit dem Wort „Vereinfachung“ beginnt. Natürlich sollte dies nicht erforderlich sein, es weist jedoch darauf hin, dass die Gestaltung bisher zu kompliziert war.

Alles, was mit einem pädagogischen Ansatz zu einem bestimmten Thema in Verbindung steht, sollte eher von Vereinfachung als von Kompliziertheit geprägt sein. Wie jeder wissen wird, der an Treffen von Landwirten teilgenommen hat, hatte bisher die Kompliziertheit die Oberhand. Die Landwirte werden durch die Menge an Formularen, die sie auszufüllen haben, und die anmaßenden Aufsichtsbehörden, die sie erdulden müssen, buchstäblich verrückt gemacht.

Ich begrüße daher diesen Vorschlag. Es muss natürlich auch darauf hingewiesen werden, dass jeglicher Umgang mit Formularen nichts darüber aussagt, wie das Land bewirtschaftet wird. Die für uns erforderliche Rückverfolgbarkeit, Rechenschaftspflicht und Ernährungssicherheit und -qualität gründet auf der Art des Umgangs der Landwirte mit ihrem Vieh und der Methode, die sie bei der Bewirtschaftung ihrer Ackerflächen anwenden.

Dies ist somit ein Schritt in die richtige Richtung. Ich hoffe, dass viele dieser Schritte umgesetzt werden und es zu gegebener Zeit nicht mehr erforderlich sein wird, den Begriff „Vereinfachung“ einzubringen, weil dies eine Selbstverständlichkeit sein sollte.

 
  
  

Bericht: Helga Trüpel (A7-0134/2010)

 
  
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  Anneli Jäätteenmäki (ALDE).(FI) Frau Präsidentin! Ich habe für den Bericht gestimmt, ich habe mich jedoch in Bezug auf den äußerst wichtigen Artikel 34 im Änderungsantrag 5 falsch entschieden. Es ist sehr wichtig, dass wir die Größe dieses CO2-Fußabdrucks abklären und des Weiteren feststellen, welche Kosten damit verbunden sind. Es ist höchste Zeit, dass das Europäische Parlament über einen einzigen Sitzungsort verfügt, und ich bin sehr erfreut darüber, dass die neue Regierung im Vereinigten Königreich beschlossen hat, sich mit mit dieser Angelegenheit als Teil ihres Regierungsprogramms zu befassen. Ich hoffe, dass sich auch die anderen Mitgliedstaaten dieses Anliegens annehmen werden. Dies ist eine Frage der Umwelt und eine Kostenfrage. Solange das Europäische Parlament in der Lage ist, derart viele Mittel wie gegenwärtig auf eine solche Rally zu verwenden, nehmen wir die Wirtschaftskrise weiterhin nicht zur Kenntnis.

 
  
  

Empfehlung für die zweite Lesung: Silvia-Adriana Ţicău (A7-0124/2010)

 
  
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  Sonia Alfano (ALDE).(IT) Bezüglich des Ţicău-Berichts habe ich für den gemeinsamen Standpunkt zu einer Aktualisierung der Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden gestimmt, weil das Ziel darin besteht, dass ab Ende 2020 alle neuen Gebäude Niedrigstenergiegebäude sein müssen. Es handelt sich hierbei um eine Zielsetzung, für deren Erreichung die europäischen Institutionen alle Anstrengungen unternehmen müssen. Europa verfolgt ein gemeinsames Engagement und vertritt die feste Überzeugung, dass es in naher Zukunft nicht erforderlich sein wird, mehr Energie zu produzieren, sondern dass die bereits erzeugte Energie optimaler genutzt werden muss.

Energieeinsparungen und Energieeffizienz sind gewissermaßen eine Quelle der Energieproduktion. Wir brauchen nicht zehn Jahre zu warten, um in diesem Sinne zu handeln. Stattdessen müssen sich die Mitgliedstaaten mit sofortiger Wirkung dazu verpflichten, Energieeffizienzziele zu erfüllen und finanzielle Mittel zu nutzen, die bisher zur Erzeugung größerer Energiemengen bestimmt waren.

Ich möchte Sie insbesondere an den skandalösen Start des Nuklearprogramms in Italien erinnern, der die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger und die Umwelt schädigt und gefährdet. Öffentliche Mittel in erheblichem Umfang wurden auf diese Einführung verwandt, um in weniger als zwanzig Jahren die gleiche Energiemenge zu produzieren, die nicht erforderlich wäre, wenn wir diese Mittel sofort in Energieeffizienz investieren würden. Grüne Investitionen für unsere Kinder, nicht radioaktiver Abfall!

Ich möchte mit der Erklärung zur Abstimmung zum Rühle-Bericht fortfahren.

 
  
  

Bericht: Heide Rühle (A7-0151/2010)

 
  
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  Sonia Alfano (ALDE).(IT) Ich habe dafür gestimmt, weil es meines Erachtens für das Parlament wichtig ist, die Vereinfachung und Rationalisierung des öffentlichen Vergaberechts zu unterstützen. Es wird die Arbeit sowohl für die Verwaltungsorgane als auch für Unternehmen und insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe einfacher gestalten, für die dadurch die Teilnahme an Ausschreibungen vereinfacht wird.

Meines Erachtens ist es von wesentlicher Bedeutung, das öffentliche Vergaberecht als ein Mittel zu nutzen, um Wege zur nachhaltigen Entwicklung zu fördern, indem umwelttechnische und soziale Kriterien in Ausschreibungsverfahren mit einbezogen werden. Zudem halte ich es für die Pflicht dieses Parlaments und der europäischen Institutionen, weiterhin auf eine umfassende Transparenz bei der Verwendung öffentlicher Mittel, insbesondere hinsichtlich des öffentlichen Auftragswesens, zu drängen und alle zur Verfügung stehenden Mittel und vor allem das Internet dazu zu nutzen.

Die Kontrolle seitens der Bürger stellt einen wichtigen Beitrag dar, um öffentliche Fonds so zu nutzen, dass sie wirklich dem Allgemeinwohl und, wie uns der Ausschuss für regionale Entwicklung erinnert, der Bekämpfung der Korruption zugute kommen, die innerhalb lokaler und regionaler Behörden vorherrscht.

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE). (CS) Das öffentliche Auftragswesen ist leider einer der Bereiche, in denen die Korruption am weitesten verbreitet ist. Ich war erfreut darüber, den Bericht von Heide Rühle, der eine Vereinfachung des öffentlichen Auftragswesens einfordert, unterstützen zu können. Ich möchte jedoch gleichzeitig darauf hinweisen, dass sich nicht viel ändern wird, bis die Kommission ein öffentliches Portal eingerichtet hat, über das Informationen über die Umstände von suspekten Verträgen bereitgestellt werden, die von der Union gefördert wurden. Der Wettbewerb wird für Klein- und Mittelbetriebe nicht effizient, fair und offen sein. Ich spreche dabei von einer Überwachung und Auswertung, einem Referenzpreis pro Kilometer Autobahn und beispielsweise der Veröffentlichung der Namen der tatsächlichen Eigentümer von erfolgreichen Firmen, einschließlich Tochterunternehmen von Muttergesellschaften, und der Firmennamen, denen wiederholt der Zuschlag erteilt wird, so dass die Medien und die Öffentlichkeit Ermittlungen anstellen können.

 
  
  

Bericht: Franziska Keller (A7-0140/2010)

 
  
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  Mairead McGuinness (PPE). – Frau Präsidentin! Ich wollte mich auch zur Energieeffizienz äußern, aber anscheinend besteht die Regelung, dass, wenn keine Änderungsanträge vorliegen, keine mündlichen Erklärungen abgegeben werden können. Daher werde ich eine schriftliche Erklärung einreichen.

Bezüglich des Keller-Berichts möchte ich deutlich hervorheben, dass ich ihn auf Grundlage der Absätze 44 und 45 und der Erwägung I ablehne. Ich halte den Absatz 44 für zutiefst bedenklich.

Zudem: Auf welcher Seite ist dieses Parlament? Im letzten und vorletzten Jahr drängten wir die Kommission, Unterstützungsmaßnahmen für Milchbauern in der gesamten Europäischen Union zu ergreifen, die sich in einer schrecklichen Lage befanden. Die Kommission reagierte darauf mit Ausfuhrerstattungen als Notmaßnahme. Die einzigen Menschen, die sich bei mir darüber beschwerten, kamen aus Neuseeland, das kein Entwicklungsland ist. Meiner Meinung nach erweist die Aufnahme dieser Absätze in den ansonsten guten Bericht diesem Parlament und unseren sich abmühenden Erzeugern in der gesamten Europäischen Union einen schlechten Dienst. Wir verringern die Produktion in Europa, was sich auf die Entwicklungsländer auswirken wird. Wir müssen dies bedenken.

 
  
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  Die Präsidentin. – Frau McGuinness, hinsichtlich der Regelungen hatten Sie vollkommen Recht. Ich hatte gedacht, dass Frau Alfano in ähnlicher Weise wie Frau Jäätteenmäki fortfahren würde. Tatsache ist jedoch, dass zu diesem Bericht keine Erklärungen zur Abstimmung hätten abgegeben werden sollen. Sie haben Recht.

 
  
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  Seán Kelly (PPE). – Frau Präsidentin! Ich möchte lediglich einfügen, dass ich meiner Kollegin, Frau McGuinness, zustimme. Einige der Vorschläge haben uns Schwierigkeiten bereitet, und aus diesem Grund haben wir der von der EVP verfolgten Linie nicht zugestimmt, was uns jedoch normalerweise ein Anliegen ist. Ich denke, Frau McGuinness hat den Grund dafür erläutert. Ich verstehe vollkommen ihre Aussage und pflichte ihr völlig bei und hoffe daher, dass die EVP dies auch nachvollziehen wird.

 
  
  

Bericht: Hella Ranner (A7-0130/2010)

 
  
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  Peter van Dalen (ECR).(NL) Frau Präsidentin! Ich habe für den Ranner-Bericht gestimmt, da er eine gute Lösung für die Problematik der Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr bietet. Diese Lösung besteht in der Harmonisierung und Auslegung der Rechtsvorschriften, was im Absatz 17 in seiner geänderten Fassung niedergelegt wurde.

Die Europäische Kommission muss in Zusammenarbeit mit der Confederation of Organisations in Road Transport Enforcement (CORTE), Tispol und Euro Contrôle Route eine artikelweise Auslegung der Anwendung der Rechtsvorschriften ausarbeiten. Außerdem muss diese Auslegung den Stellen klar und bekannt sein, die an der Anwendung der Rechtsvorschriften auf den Straßen Europas beteiligt sind.

Ich begrüße zudem den geänderten Absatz 27 und fordere alle Fahrer auf, die von Euro Contrôle Route eingerichtete Meldestelle für unverhältnismäßige Strafmaßnahmen zu nutzen. Fahrer, die Dinge müssen sich in Europa hinsichtlich Lenk- und Ruhezeiten ändern, und dafür sind Nachweise erforderlich. Ich ermutige Sie daher, Ihre Beschwerden bei der von Euro Contrôle Route bereitgestellten Meldestelle einzubringen.

 
  
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  Alfredo Antoniozzi (PPE).(IT) Frau Präsidentin! Im Bericht meiner Kollegin wird eingehend darauf hingewiesen, dass weiterhin erhebliche Diskrepanzen bestehen, wie schwerwiegende soziale strafbare Handlungen im Straßenverkehr in den verschiedenen Mitgliedstaaten geahndet werden. Ich stimme daher den vorgeschlagenen Maßnahmen zur Harmonisierung und Anpassung von strafbaren Handlungen und der entsprechenden europäischen Strafmaßnahmen und einer möglichen Einrichtung eines koordinierenden Instruments auf Ebene der Europäischen Union zu.

 
  
  

Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung

 
  
  

Antrag auf Konsultation des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses - Ein europäischer Raum der Straßenverkehrssicherheit: strategische Leitlinien für die Straßenverkehrssicherheit bis 2020

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Nach wie vor passieren noch immer viel zu viele Unfälle auf den Straßen Europas. Das hat zum einen mit dem steigenden Verkehrsaufkommen, aber auch mit der Überforderung der Verkehrsteilnehmer durch beruflichen oder privaten Stress, Übermüdung, aber auch schlichtweg einem Wirrwarr an Verkehrsschildern und Reklamewänden und Co. zu tun. Nicht vergessen werden darf auch, dass der Schwerverkehr gerade bei Unfällen mit Schwerverletzungen bzw. Todesfolge einen negativen Beitrag leistet.

Im Sinne der Umwelt gilt es einerseits, Lippenbekenntnisse wie die Güterverlagerung auf die Schiene endlich umzusetzen, aber auch intelligente Verkehrsregelungen wie Ampelphasen einzusetzen. Verkehrsberuhigte Zonen, Fahrverbote in den Innenstädten usw. sind noch nicht hinreichend erforscht und sollten daher nicht großflächig eingesetzt werden. Auf manche Problematiken wird einfach zu wenig eingegangen, weshalb ich dagegen gestimmt habe.

 
  
  

Empfehlung für die zweite Lesung: Jean Lambert (A7-0118/2010)

 
  
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  Carlos Coelho (PPE), schriftlich. (PT) Dieser Vorschlag ist Teil der Anstrengungen der Union auf legislativer Ebene zur Einrichtung eines europäischen Asylsystems. Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen muss daher den Mitgliedstaaten fachkundige Unterstützung bereitstellen, die erforderlich ist, um eine konsequente und anspruchsvolle gemeinsame europäische Asylpolitik betreiben zu können.

Die Einrichtung dieses neuen Büros wird zweifellos einen Mehrwert für die Vertiefung des gegenseitigen Vertrauens und die gemeinsame Verantwortung zwischen den Mitgliedstaaten bedeuten. Es muss den Austausch von Informationen, Analysen und Erfahrungen zwischen ihnen erleichtern, Schulungsprogramme organisieren und eine konkrete Zusammenarbeit zwischen den für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Behörden aufbauen. Es ist wichtig, die bedeutenden Abweichungen, die beim Entscheidungsfindungsverfahren der 27 Mitgliedstaaten in Bezug auf internationale Schutzanträge bestehen, anzugehen und erfolgreich eine gewisse Übereinstimmung bei der Prüfung und Behandlung dieser Anträge in den Mitgliedstaaten zu erzielen.

Ich unterstütze den Vorschlag des Berichterstatters, das Angebot für Unterstützung zur Neuansiedlung mit einzubeziehen. Ich stimme zu, dass durch die erforderlichen haushaltspolitischen Änderungen am Europäischen Flüchtlingsfonds ausreichend finanzielle Mittel für die neue Agentur in ihrer Anfangsphase bereitstehen werden.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Fragen in Bezug auf Einwanderung und insbesondere auf das Asylrecht haben eine besondere Brisanz. Ob dieses Recht Nicht-EU-Bürgern gewährt wird oder nicht, kann dramatische Auswirkungen auf deren Leben haben. Die Entscheidung muss daher ernsthaft und durchdacht getroffen und mit Menschlichkeit behandelt werden. Meiner Ansicht nach ist es eine Frage der Vernunft, dass eine Politik der offenen Tür - ohne Kriterien zur Einschränkung des Zugangs zum Hoheitsgebiet der Union - inakzeptabel ist, dass jedoch eine Politik, die eine Aufnahme vollständig untersagt, nicht zu vertreten ist. Ein ausgewogenes Gleichgewicht ist notwendig, um die rechtmäßigen Interessen und Anliegen der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten mit den Bedürfnissen derjenigen in Einklang zu bringen, die sich an die Mitgliedstaaten wenden.

Die Schaffung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen könnte einen wichtigen Schritt hin zu einer Annahme von bewährten Verfahren in diesem Bereich darstellen und somit das gegenseitige Vertrauen der Mitgliedstaaten vertiefen und zu einem verbesserten Informationsaustausch führen.

Ich muss dennoch hervorheben, dass die Mitgliedstaaten weiterhin über die Handlungsfreiheit verfügen müssen, diejenigen, die innerhalb ihrer Grenzen um Asyl ansuchen, aufzunehmen oder nicht. Ich möchte auch betonen, dass die EU nicht darüber hinwegtäuschen darf, dass die Interessen ihrer Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet nicht in allen Punkten übereinstimmen.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Das Ziel des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen besteht darin, fachkundige Unterstützung bereitzustellen, die erforderlich ist, um eine konsequente und anspruchsvolle gemeinsame europäische Asylpolitik betreiben zu können. Das Büro ermöglicht die Vertiefung des gegenseitigen Vertrauens und die gemeinsame Verantwortung und wird für die Koordinierung des Informationsaustauschs und anderer Maßnahmen in Verbindung mit der Neuansiedlung durch die Mitgliedstaaten zuständig sein. Als Förderin von Werten der menschlichen Würde, zu denen die Grundelemente der Freiheit, der Demokratie und der sozioökonomischen Entwicklung gehören, muss die Europäische Union im Kontext der gegenwärtigen globalen Landschaft eine Wegbereiterin und ein Beispiel für andere im Bereich Asylrecht sein. Die Einrichtung eines europäischen Büros, das die Mitgliedstaaten in diesem Interventionsbereich mit Bürgerinnen und Bürgern aus Drittländern unterstützen soll, wird ein entscheidender Faktor sein, um das gemeinsame europäische Asylsystem und die Solidarität der Mitgliedstaaten als koordiniertes Vorgehen umzusetzen und somit den Werten und Grundsätzen des Projekts zum Aufbau Europas zu entsprechen. Ich fordere die erforderlichen Mechanismen und Mittel ein, um eine rasche Einrichtung des Unterstützungsbüros für Asylfragen sicherzustellen.

 
  
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  Sylvie Guillaume (S&D), schriftlich. (FR) Ich habe für die Schaffung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen gestimmt in der Hoffnung, dass es einem europäischen Asylsystem, das heute eindeutig Mängel aufweist, einen gewissen Mehrwert hinzufügen kann. Ich hätte es sicherlich begrüßt, wenn der Auftrag dieses Büros ehrgeiziger und wenn es das Instrument gewesen wäre, durch das ein Solidaritätsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten letztlich etabliert worden wäre, um auf diesem Weg der Lotterie des Asylrechts ein Ende zu setzen. Bis gemeinsame Asylverfahren eingeführt werden, wird dies jedoch ein frommer Wunsch bleiben. Hoffentlich wird dieses Büro jedoch zumindest den Vorzug haben, Asylfragen und -probleme besser zu identifizieren, um Menschen optimalen Schutz zu gewähren, die Opfer von Verfolgung sind und in unserem Land Zuflucht suchen.

 
  
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  Petru Constantin Luhan (PPE), schriftlich. – (RO) Ich habe für die Einrichtung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen gestimmt, da im Falle von Mitgliedstaaten, deren nationales Asylsystem unter Druck geraten ist, das Büro die Umsetzung von Solidaritätsmechanismen unterstützen kann, die darauf abzielen, eine optimalere Zuweisung von Personen mit internationalem Schutzstatus von solchen Mitgliedstaaten an andere zu fördern und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Asylsysteme nicht missbraucht werden. Ich begrüße, dass das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen die gemeinsamen Hilfeaktionen der Mitgliedstaaten koordinieren wird, die beispielsweise durch Massenzuströme von Staatsangehörigen aus Drittländern, die um internationalen Schutz nachsuchen, besonders belastet sind.

Es ist von grundlegender Bedeutung für uns, sowohl das Asylrecht als auch die Asylpraxis zu vereinheitlichen. Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen wird bewährte Verfahren ermitteln, Schulungsprogramme auf europäischer Ebene organisieren und den Zugang zu präzisen Herkunftslandinformationen verbessern. Darüber hinaus sollte das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen bei der Erstellung von Leitlinien tätig werden, um auf diesem Weg eine gerechtere Bewertung von Asylanträgen zu erleichtern und gleichzeitig die Einhaltung und Stärkung der entsprechenden gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften überwachen.

 
  
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  Clemente Mastella (PPE), schriftlich. (IT) Wir sind überzeugt davon, dass das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen für die Vertiefung des gegenseitigen Vertrauens und für die gemeinsame politische und finanzielle Verantwortung einen Mehrwert darstellen wird. Die Mitgliedstaaten der EU müssen eine endgültige Einigung über den Umgang mit Flüchtlingen und das Profil von Einzelpersonen, denen der Flüchtlingsstatus gewährt wird, erzielen, und vor allem müssen sie die Bedenken einiger Regierungen zu entstehenden Kosten ausräumen.

Das Büro wird für das Erbringen fachkundlicher Unterstützung zuständig sein. Seine Rolle wird sich unter anderem auf die Koordinierung, den Informationsaustausch und Neuansiedlungsmaßnahmen für Flüchtlinge beziehen. Es wird Schulungsprogramme für diejenigen durchführen, die in diesem Bereich in den jeweiligen Ländern verantwortlich sind, und auf diesem Weg zu einer stärkeren Harmonisierung der verschiedenen Verfahren beitragen. Als Abgeordnete des Europäischen Parlaments behalten wir uns das grundlegende Recht vor, den Verwaltungsdirektor des Büros zu ernennen.

Ich halte es für meine Pflicht, mit Nachdruck auf unsere Forderung hinzuweisen, die erforderlichen Änderungen am Europäischen Flüchtlingsfonds vorzunehmen, um ein angemessenes Funktionieren der neuen Agentur sicherzustellen. Die größte politische Frage bleibt weiterhin das Verhältnis zwischen menschlicher Solidarität und der Umverteilung der finanziellen Belastung. Die EU ist verpflichtet, die Staaten effektiv zu unterstützen, die besonders durch Migrationsströme und eine hohe Anzahl von Asylbewerbern belastet sind und die aufgrund ihrer relativ geringen Größe einem speziellen und häufig unangemessenen Druck ausgesetzt sind.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Bei einem so brisanten Thema wie dem der Menschenrechte ist die Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen wichtig, um auf EU-Ebene fachkundige Unterstützung mit dem Ziel bereitzustellen, eine konsequente und anspruchsvolle gemeinsame europäische Asylpolitik betreiben zu können. Dies begründet mein Abstimmungsverhalten.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Das Unterstützungsbüro für Asylfragen könnte eine durchaus sinnvolle Einrichtung werden, dann nämlich, wenn es bei der Rückführung eine koordinierende Tätigkeit übernimmt und so die Rückführungsmaßnahmen beschleunigt. Demzufolge wäre auch die Unterstützung bei der Neuansiedlung hilfreich. Im vorliegenden Bericht kommt dieses für mich wichtige Ziel aber nur untergeordnet zum Ausdruck. Stattdessen enthält er viele bürokratische Vorschläge, die einen aufgeblähten Apparat und eine schleppende Vollziehung der Maßnahmen erwarten lassen. Ich habe mich daher der Stimme enthalten.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Ich unterstütze den Vorschlag zur Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen. Die Rolle dieses Büros, das in seiner Anfangsphase durch den Europäischen Flüchtlingsfonds finanziert wird, wird darin bestehen, die erforderliche fachkundige Unterstützung bereitzustellen, um eine gemeinsame Asylpolitik auf den Weg zu bringen und den Informationsaustausch und Neuansiedlungsmaßnahmen für Flüchtlinge zu koordinieren. Es wird Aufgabe des Europäischen Parlaments sein, den Verwaltungsdirektor des Büros zu ernennen, um auf diesem Weg Grundsätze der Transparenz und demokratischen Kontrolle umzusetzen. Die gemeinschaftliche Solidarität wird durch eine Einigung zwischen den Mitgliedstaaten mit Zustimmung von Interessengruppen gewährleistet. Ich unterstütze zudem die Schaffung eines Beirats, die auf den Druck zurückzuführen ist, der von uns als Abgeordneten des Europäischen Parlaments ausgeübt wurde. Der Beirat stellt einen engen Dialog zwischen dem Unterstützungsbüro für Asylfragen und den verschiedenen Interessengruppen sicher.

 
  
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  Georgios Papanikolaou (PPE), schriftlich. (EL) Wir geben heute grünes Licht für die Einrichtung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen, das in vielerlei Hinsicht von Nutzen sein wird. Das Unterstützungsbüro für Asylfragen wird entscheidend zur Integration eines gemeinsamen europäischen Asylraums beitragen. Es wird in kürzester Zeit eine Organisation betreiben, die die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei Asylfragen koordinieren und vertiefen wird und somit einer Annäherung zwischen den verschiedenen einzelstaatlichen Verfahren förderlich ist. Das Büro wird zudem einheitliche Regelungen fördern, die in der EU im Bereich des Asylrechts Anwendung finden. Vor dem Hintergrund all dieser Vorteile und der Zustimmung seitens der Mitgliedstaaten und der europäischen Institutionen zur Schaffung des Europäischen Büros habe ich erfreut für dessen Einrichtung gestimmt.

 
  
  

Empfehlung für die zweite Lesung: Silvia-Adriana Ţicău (A7-0124/2010)

 
  
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  Alfredo Antoniozzi (PPE), schriftlich. (IT) Obwohl eine Abstimmung zugunsten dieses Berichts eine reine Formalität ist, da die Umsetzung des Vertrags von Lissabon eine Anpassung der Gesetzesgrundlage und delegierter Rechtsakte erfordert, möchte ich trotzdem verstärkt auf die Bedeutung der Gesamtenergieeffizienz im Baugewerbe hinweisen, um das EU-Ziel zur Senkung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen um 20 % und einer um 20 % erhöhten Deckung des Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen bis 2020 zu erreichen. Wie allseits bekannt sein dürfte, beruht die Erreichung der Ziele zur Energieeffizienz und der Senkung von Emissionen hauptsächlich auf einer verbesserten Energieeffizienz vorhandener und im Bau befindlicher Gebäude.

Meiner Ansicht nach werden jedoch in der Richtlinie sehr ehrgeizige Ziele vorgegeben, die Kommunalverwaltungen nur mit großer Mühe erfüllen können, wenn ihnen keine finanzielle Hilfe, einschließlich EU-Hilfe, bereitgestellt wird. Insbesondere denke ich dabei an die weitreichenden Bemühungen zur Energierückgewinnung, die für den vorhandenen Gebäudebestand wie Sozialwohnungen erforderlich sind. In diesem Bereich sind von den Kommunalbehörden bedeutende finanzielle Mittelbindungen zur energetischen Renovierung, durch die Familien ihre Gas-, Wasser- und Stromrechnungen zum Teil reduzieren könnten, erforderlich.

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich. (FR) Das Ziel dieses ehrgeizigen Textes besteht darin, den Bau bzw. die Renovierung von Gebäuden nach Standards zu fördern, die aufgrund ihrer erhöhten Energieeffizienz umweltfreundlicher sind. Ich habe entschieden für die Annahme des Textes gestimmt. Mit dieser Art von Initiative stellt die Europäische Union ihre Vorreiterrolle im Bereich nachhaltiger Entwicklung unter Beweis. Diese Richtlinie stellt in Bezug auf umweltverantwortliches Bauen einen tragfähigen Kompromiss zwischen Unterstützung und Auflagen dar.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Auf den Gebäudesektor entfallen 40 % des Energieverbrauchs der EU und 35 % der damit verbundenen Emissionen. Mit diesen Rechtsvorschriften wird festgelegt, dass neue Gebäude bis 2020 Niedrigstenergiegebäude sein müssen und dass der renovierte Gebäudebestand die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz zu erfüllen hat. Die Rechtsvorschriften werden folglich dazu beitragen, die Energieabhängigkeit in Europa zu verringern, CO2-Emissionen zu senken, die Luftqualität in und außerhalb der EU zu verbessern und die Lebensqualität in den Städten zu steigern. Der Anreiz, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern, bietet zudem die Möglichkeit, unsere Städte neu zu klassifizieren und somit zum Tourismus, der Arbeitsplatzschaffung und einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum in der EU beizutragen. Eine Neueinstufung erfordert jedoch öffentliche und private Investitionen. Wir ziehen direkte öffentliche Investitionen in Betracht, die umgehend die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Beteiligung von Klein- und Mittelbetrieben bewirken. Ein Programm zur Stadterneuerung wird für den Konjunkturaufschwung zweckmäßig sein. Ich fordere daher die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Strukturfonds zur umwelt- und energietechnischen Neuklassifizierung von Gebäuden einzusetzen und diese Finanzierung als einen Katalysator für private Finanzierung zu nutzen. Zudem rufe ich sie auf, das geeignete Finanzierungsmodell zur Renovierung des vorhandenen Gebäudebestands auszumachen.

 
  
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  Marielle De Sarnez (ALDE), schriftlich. (FR) Wir verbringen die Hälfte unseres Lebens zu Hause. Obwohl zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten große Diskrepanzen bestehen, sind in Europa 30 % des vorhandenen Wohnraums in einem gesundheitsschädlichen Zustand. Aus diesem Grund ist nicht nur die Förderung von neuen nachhaltigen Gebäuden wichtig, sondern auch die Durchführung nachhaltiger Renovierungsarbeiten. Ich begrüße diese neuen Rechtsvorschriften, die Verbrauchern helfen werden, ihre Energiekosten zu senken und der EU insgesamt ihre Klimaziele zur Senkung des Energieverbrauchs um 20 % in 10 Jahren zu erfüllen. Die Mitgliedstaaten müssen ihre baurechtlichen Vorschriften anpassen, damit ab Ende 2020 alle neuen Gebäude den hohen Energiestandards entsprechen. Vorhandene Gebäude müssen, falls möglich, verbessert werden. Für die Demokratische Bewegung steht das Thema Wohnungsbau zudem mit dem Urbanismus und der Bauqualität in Zusammenhang. Wir müssen der Konstruktionsart unserer Häuser Priorität einräumen. Daher sollte die Renovierung unseres Gebäudebestands beispielsweise durch eine Anpassung der Vermögenssteuern an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden begünstigt werden. Wir fordern daher die Mitgliedstaaten zur Schaffung eines Steuersystems auf, das neu darauf ausgerichtet wird, alle beteiligten Parteien zu einem ökologisch verantwortlicheren Handeln zu ermutigen.

 
  
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  Ioan Enciu (S&D), schriftlich. (RO) Meiner Ansicht nach ist dieser Bericht für die Zukunft des Energiesektors der Europäischen Union von Vorteil, sofern die darin umrissenen Zielsetzungen realisierbar und mit der finanziellen Situation aller Mitgliedstaaten vereinbar sind. Ich begrüße die vom Rat am 14. April 2010 verabschiedeten Zielsetzungen zur Erfordernis, die größten Ungleichheiten zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf eine effiziente Beheizung von Gebäuden abzubauen, sowie das vorgeschlagene Ziel, dass alle Gebäude bis zum 31. Dezember 2020 Niedrigstenergiegebäude sind, wobei dies auf den von den Mitgliedstaaten im Jahr 2015 und 2018 schrittweise zu ergreifenden Maßnahmen basiert. Die Kommission und der Rat müssen jedoch berücksichtigen, dass viele Mitgliedstaaten weiterhin mit einer wirtschaftlichen Rezession zu kämpfen haben und finanzielle und logistische Unterstützung benötigen, um die eingebrachten Zielsetzungen zu erfüllen. Die Kommission muss zukünftig den Entwurf eines finanziellen Interventionsplans in Erwägung ziehen, der auf der Zuweisung von Entwicklungsgeldern basiert, mit denen Mitgliedstaaten unterstützt werden, die insbesondere für Renovierungsarbeiten nicht die notwendigen Mittel bereitstellen können. Diese Maßnahme muss aus Sicht des einfachen Bürgers als nutzbringend erachtet werden, da er zum Teil für die Renovierungskosten aufkommen muss.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für die Empfehlung zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden gestimmt, weil sie ehrgeizige und realisierbare Vorschläge für eine Senkung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen um 20 % bis 2020 in den Sektoren enthält, die nicht durch das Emissionshandelssystem erfasst werden. Diese Richtlinie wird direkt auf das Leben der europäischen Bürgerinnen und Bürger Einfluss nehmen, da sie Verbraucher dazu verhelfen wird, die Energiekosten zu senken. Gleichzeitig kann sie durch die geplanten Investitionen in verbesserte Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zur Schaffung von Millionen von Arbeitsplätzen in der gesamten EU beitragen.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Im Jahr 2008 verpflichtete sich die EU zu einer Senkung des Energieverbrauchs um 20 % bis 2020 und einer um 20 % erhöhten Deckung des Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energiequellen. In Sektoren, die nicht am System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten teilnehmen, lässt sich eine Senkung des Energieverbrauchs und der Emissionen um 20 % am ehesten durch eine Verbesserung der Energieeffizienz erreichen. Darüber hinaus liegen die Energieeinsparungen, die sich bei energieeffizienten Gebäuden gegenüber herkömmlichen Gebäuden erzielen lassen, bei durchschnittlich 30 %.

Am 13. November 2008 legte die Kommission ihren Änderungsvorschlag zur Richtlinie 2002/91/EG über das Energieprofil von Gebäuden vor. Diese geänderten Texte werden maßgeblichen Einfluss auf das Leben der europäischen Bürgerinnen und Bürger nehmen, weil sie sich direkt auf die von ihnen bewohnten und genutzten Gebäude auswirken und die Notwendigkeit schaffen, effizientere Technologien im Gebäudesektor zu erforschen und zu entwickeln. Zudem werden durch diese Strategie Arbeitsplätze entstehen und Impulse für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum gesetzt. Da der vorliegende Entwurf auf einer im November 2009 erzielten Vereinbarung zwischen dem Parlament und dem Rat basiert, unterstütze ich den Vorschlag der Berichterstatterin.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Die Annahme der Richtlinie über das Energieprofil von Gebäuden ist ein wichtiger Schritt zur Senkung der CO2-Emissionen und der Energieabhängigkeit Europas. Diese Faktoren entscheiden zunehmend über die Lebensqualität der europäischen Allgemeinheit und die Wettbewerbsfähigkeit unserer wirtschaftlichen und sozialen Organisation. Angesichts der Tatsache, dass auf den Gebäudesektor 40 % des Energieverbrauchs und 35 % der insgesamt verursachten CO2-Emissionen entfallen, gewinnt die Selbstversorgung und das verbesserte Energieprofil von renovierten Gebäuden entscheidend an Bedeutung für die Fähigkeit der Europäischen Union, bis 2020 das Ziel eines um 20 % gesenkten Energieverbrauchs und einer um 20 % erhöhten Deckung des Energiebedarfs durch die Nutzung erneuerbarer Energiequellen und Gesamtenergieeffizienz zu erfüllen. Neben ihrem Beitrag zur Senkung der Energiekosten für private Verbraucher und öffentliche Stellen besteht die Hoffnung, dass durch die Anwendung dieser neuen Rechtsvorschriften die Krise im privaten Bausektor bekämpft wird und dass die Rechtsvorschriften zur Entwicklung von Programmen zur Stadterneuerung beitragen werden, die sich positiv auf die Lebensqualität und das Wohlbefinden der Allgemeinheit auswirken werden.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Eine Verbesserung des Energieprofils von Gebäuden ist insbesondere für die Erhöhung der allgemeinen Energieeffizienz in der EU und die Senkung der Treibhausgasemissionen von Bedeutung. Wenn die Europäische Union die von ihr eingebrachten Zielsetzungen, nämlich die Senkung des Energieverbrauchs um 20 %, eine um 20 % erhöhte Deckung des Energieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen und eine Steigerung der Energieeffizienz um 20 % bis 2020, erfüllen will, ist von ihr ein deutliches Engagement für das Energieprofil von Gebäuden gefordert.

Die politische Einigung, die zwischen dem Parlament und dem Rat erzielt wurde, hat zu einer Klärung von technischen Aspekten, Mindestanforderungen des Energieprofils in Abhängigkeit vom Baujahr der Gebäude und ob sie renoviert wurden oder nicht, der Bewertung der Rolle kommunaler und regionaler Stellen und der Unterstützung der öffentlichen Stellen bei der Anwendung der Empfehlungen geführt.

Wir hegen dennoch Bedenken gegenüber der stärkeren Rolle, die der Kommission bei der Bewertung von einzelstaatlichen Plänen und Inspektionsberichten zukommt, sowie gegenüber den Anpassungen an den Vertrag von Lissabon, der durch die sogenannten „delegierten Rechtsakte“ die Machtbefugnisse vermehrt auf die Kommission konzentriert.

 
  
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  Adam Gierek (S&D), schriftlich.(PL) Die grundlegenden Faktoren, die das Energieprofil betreffen, sind folgende: 1. Umwandlung einer Energieform in eine andere, so dass diese einer speziellen Verwendung dienen kann. Je länger die Kette der Umwandlungen, desto größer der Energieverlust. In der Praxis betrifft dies in erster Linie die Menge an Heizenergie, die aus Primärenergiequellen freigesetzt wird. Zu einem großen Teil wird diese Energie an die Umwelt abgegeben. Diese Folge kann durch eine Kraft-Wärme-Kopplung gemindert werden, durch die ein Nutzeffekt von bis zu 90 % erzielt werden kann. 2. Elektrischer Widerstand oder Ohmscher Widerstand, der bei der Übertragung von elektrischer Energie von Bedeutung ist. 3. Wärmewiderstand. Niedriger Widerstand ist für Wärmeüberträger wichtig, während hoher Widerstand aufgrund der geringen Wärmeleitfähigkeit von Dämmstoffen maßgeblich ist. Der Einsatz dieser Dämmstoffe – wie Polystyrol, Mineralwolle und Zellenbeton – reduziert erheblich den Wärmeenergiebedarf von Eigenheimen. Aktuell ist dieser Bedarf mit ungefähr 40 % der gesamten Energienutzung relativ hoch. 4. Reibung bei Verfahren zur Reibungsvermeidung, wie in Lagern, und bei Reibungsverfahren wie Bremsvorrichtungen. Dies betrifft hauptsächlich PKW und die Verwirbelung bei Flugzeugen. Der Reibungsverlust beläuft sich auf ungefähr 30 % der Gesamtenergie.

Ich habe für die Verordnung ohne die Änderungsanträge gestimmt, weil der Energieverlust in Eigenheimen zusammen mit Umwandlungsverlusten am bedeutendsten ist, während Einsparungen armen Menschen helfen werden. Im Fall von Polen kann die Thermomodernisierung zusammen mit der Kraft-Wärme-Kopplung in wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Hinsicht von Vorteil sein. In diesem Bereich sollte der Durchführung eine gewisse Priorität eingeräumt werden, weil neue Verordnungen häufig die Umsetzung älterer Verordnungen verlangsamen.

 
  
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  Sylvie Guillaume (S&D), schriftlich. (FR) Ich habe für den Entwurf der überarbeiteten Richtlinien über das Energieprofil von Gebäuden gestimmt, weil meiner Ansicht nach bei neuen Gebäuden der Grundsatz der Energieeinsparungen befolgt werden sollte und verbindliche Standards auf diesem Gebiet zum Tragen kommen sollten, so dass diese allerorts effektiv eingehalten werden. Ab 2018 werden öffentliche Gebäude eine Vorreiterrolle übernehmen, um auf diesem Weg öffentlichen Stellen im Rahmen ihrer Informationskampagnen, die sich an Bürgerinnen und Bürger richten, mehr Gewicht und Legitimität zu verleihen. In diesen Texten wird zudem festgelegt, dass Energieeinsparungen bei der Gebäuderenovierung ein grundlegendes Element sein müssen. Ich wünsche mir daher, dass diese Maßnahmen KMU eine neue Dynamik verleihen und dass die Mitgliedstaaten für Arbeitskräfte, die für die energiesparende Gestaltung von Gebäuden zuständig sind, verbesserte Schulungsprogramme anbieten. Was die Energieetikettierung von energiebetriebenen Produkten betrifft, sollten sich die Verbraucher gleichfalls über die Energiemerkmale der von ihnen gekauften Produkte bewusst sein.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Das Thema Energieeffizienz ist für die 2020 Strategie von entscheidender Bedeutung. Mit der Annahme dieser Empfehlung, die Niedrigstenergiegebäude bis 2020 anstrebt, wurde ein wichtiger Schritt hin zu einer Verringerung des Energieverbrauchs in den kommenden Jahren unternommen. Diese Bemühung sollte nicht nur beim Bau neuer Gebäude, sondern auch bei umfangreichen Renovierungsprojekten für den vorhandenen Gebäudebestand Anwendung finden. Zudem wird dies äußerst wichtig sein, um mit gutem Beispiel im Rahmen öffentlicher Bauprojekte voranzugehen. Dies ist die Begründung für mein Abstimmungsverhalten.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Leicht durchführbare energiesparende Maßnahmen wurden in den vergangenen Jahren bereits vielfach umgesetzt, wie hoch tatsächlich noch das leicht – also ohne extrem aufwendige Sanierungen – erreichbare Energieeinsparpotential ist, lässt sich schwer abschätzen. Das Ganze darf jedenfalls nicht dahingehend ausarten, dass großartig energieeffizient renovierte Gebäude leer stehen, weil die Miete exorbitant steigt. Generell darf selbst im Namen des Klimaschutzes bei Renovierungen nicht unzulässig ins Eigentumsrecht der Bürger eingegriffen werden.

Energiesparlösungen sind zum Teil sehr kostenintensiv und nicht immer komplett ausgereift, da darf nicht einfach etwas vorgeschrieben werden, sondern es gilt mit Förderungen Anreize zu setzen. Angesichts bevorstehender Lohn- und Sozialkürzungen gilt es doppelt und dreifach zu checken, dass die neuen Vorschriften den einfachen Häuslbauer oder -besitzer nicht in den Ruin treiben. Die Auswirkungen des Energievorhabens sind nicht klar abschätzbar, weshalb ich dagegen gestimmt habe.

 
  
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  Justas Vincas Paleckis (S&D), schriftlich. (LT) Der Gebäudesektor wurde von der EU als einer der Märkte ausgemacht, der das höchste Energieeinsparungspotenzial aufweist. Die Energieeinsparungen, die sich bei energieeffizienten Gebäuden gegenüber herkömmlichen Gebäuden erzielen lassen, liegen bei durchschnittlich 30 %. In den neuen Mitgliedstaaten der EU, einschließlich Litauen, beläuft sich die Verschwendung von thermischer Energie in vielen Wohnblöcken auf rund 60 %. Allein in Litauen gibt es über 35 000 Wohnblöcke, deren Bewohner nicht nur hohe Heizkosten zu bestreiten haben, sondern auch Tonnen von CO2-Emissionen erzeugen. Die konservative Regierung in Litauen ist nicht in der Lage, mit der Isolierung der Gebäude zu beginnen. Nachdem fast zwei Jahre lang Versprechungen gemacht wurden, dass die Renovierungsarbeiten unverzüglich aufgenommen würden, wurde bisher noch nicht ein einziges Gebäude renoviert.

Ich habe für diese Empfehlung über das Energieprofil von Gebäuden gestimmt, da sie das Ziel unterstützt, zu Niedrigstenergiegebäuden überzugehen. Auf diese Weise wird rechtzeitig gewährleistet, dass Gebäude in der EU aus energietechnischer Sicht nachhaltig werden. Mit der Umsetzung dieser Richtlinie werden wir den Prozess zur Senkung des Energieverbrauchs in der EU einleiten, um diesen bis zum Jahr 2020 um ein Fünftel zu verringern. Durch Investitionen in eine gesteigerte Energieeffizienz werden Millionen von Arbeitsplätzen entstehen und Impulse für das Wirtschaftswachstum in der EU gesetzt.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Ich möchte meiner Unterstützung für die Empfehlung zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Ausdruck verleihen. Dabei bedeutet Energieeffizienz nicht nur Energieeinsparungen, sondern auch die Reduzierung von CO2- und Treibhausgasemissionen. Zur Erreichung dieses Ziels sollte der Energieverlust in Haushalten eingeschränkt werden, der auf eine Technologie zurückzuführen ist, die die Energiekosten von der Konstruktion auf die Wartung abwälzt. Die Forschung im Bausektor orientiert sich zunehmend an einem umweltverträglicheren Ansatz in der Gebäudetechnik.

Gegenwärtig sind die größten Projekte auf Länder mit gemäßigtem Klima konzentriert, in denen sich diese Technologie mit einer Geschwindigkeit verbreitet, die darauf hinweist, dass unsere Städte in einer nicht allzu fernen Zukunft nachhaltig sein werden. In Mittelmeerstaaten können diese neuen Technologien nicht mit dem gleichen Tempo Fuß fassen. Auch wenn das Problem des Wärmeverlusts in diesen Gebieten weniger bedenklich ist, sind die Gebäude keineswegs ökologisch nachhaltiger.

Die zunehmende Nutzung von Klimaanlagen, die in Eigenheimen immer mehr Verbreitung findet, ist dagegen sehr energieintensiv. Die Europäische Union muss aus diesem Grund Informationskampagnen durchführen und unter Einsatz von Gemeinschaftsmitteln, Anreizen und Informationskampagnen sowie durch die Anwendung und Erforschung neuer Produktionstechnologien aktiv werden.

 
  
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  Georgios Papanikolaou (PPE), schriftlich. (EL) Zur Erreichung des Ziels „20-20-20 bis 2020“, d. h. einer Senkung des Energieverbrauchs um 20 %, einem in Bezug auf den Gesamtenergieverbrauch um 20 % gesteigerten Anteil an Energie aus erneuerbaren Quellen und einer um 20 % gesteigerten Gesamtenergieeffizienz, ist ein koordiniertes und zielgerichtetes Handeln seitens der EU und der Mitgliedstaaten gefordert. Darüber hinaus lässt sich in Sektoren, die nicht vom System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten erfasst werden, eine Senkung des Energieverbrauchs und der Emissionen um 20 % am ehesten durch eine Verbesserung der Energieeffizienz erreichen. Genauer gesagt liegen die Energieeinsparungen, die sich bei energieeffizienten Gebäuden gegenüber herkömmlichen Gebäuden erzielen lassen, bei durchschnittlich 30 %. Darüber hinaus fallen der Wasserverbrauch, die Wartungskosten sowie die Gas-, Wasser- und Stromrechnung bei energieeffizienten Gebäuden niedriger aus. Ich habe deshalb für die Richtlinie über das Energieprofil von Gebäuden gestimmt, denn sie wird voraussichtlich maßgeblichen Einfluss auf das Leben der europäischen Bürgerinnen und Bürger nehmen, weil sie sich direkt auf die von ihnen bewohnten und genutzten Gebäude auswirkt. Darüber hinaus werden durch die Investitionen in die Verbesserung der Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energieträger Millionen von Arbeitsplätzen entstehen und Impulse für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum in der EU gesetzt. Gleichzeitig werden diese Investitionen dazu beitragen, die Gelder, die derzeit für die Wartung energieintensiver Gebäude verschwendet werden, zu senken.

 
  
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  Rovana Plumb (S&D), schriftlich. (RO) Gebäude verursachen fast die Hälfte der CO2-Emissionen, die nicht durch den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der EU erfasst werden, und bieten daher für diese Emissionen ein erhebliches Reduktionspotenzial mit negativen oder niedrigen Reduktionskosten. Die neue Richtlinie über das Energieprofil von Gebäuden legt eine Reihe von Mindestindikatoren/-anforderungen für die Gesamtenergieeffizienz neuer Gebäude fest, so dass diese bis 2020 das Ziel von Niedrigstenergiegebäuden erreichen können, in denen ein großer Anteil der Energie durch erneuerbare Energieträger abgedeckt wird. Diese Anforderungen sollen dabei auch auf vorhandene Gebäude angewandt werden.

Entscheidend dabei ist, dass Bürgerinnen und Bürger über diese Anforderungen informiert und dazu ermutigt werden, intelligente Messsysteme einzuführen, um Warmwasser- und Klimaanlagesysteme durch energieeffizienten Alternativen wie reversiblen Wärmepumpen zu ersetzen. Die Förderung energieeffizienter Maßnahmen wird zum Teil im Rahmen des EU-Haushaltsplans finanziert. Die Mitgliedstaaten müssen zur raschen Umsetzung dieser Richtlinie geeignete Maßnahmen ergreifen. Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da die neuen Rechtsvorschriften Verbraucher dabei unterstützen werden, die Höhe ihrer Energiekosten zu reduzieren, und der EU dazu verhelfen werden, ihr Ziel einer Senkung des Energieverbrauchs von 20 % bis 2020 zu erfüllen.

 
  
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  Teresa Riera Madurell (S&D), schriftlich. (ES) Ich habe für diese wichtige Richtlinie gestimmt, da Bedarf daran besteht, die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. In diesem Bereich existiert nämlich das größte Potenzial, um zu den allgemeinen Zielsetzungen der EU zur Erhöhung der Energieeffizienz um 20 % bis 2020 beizutragen. Laut dem zwischen dem Parlament und dem Rat vereinbarten Text müssen alle neuen Gebäude bis Ende 2020 Niedrigstenergiegebäude sein, die durch ihre Energieproduktion ihren Energieverbrauch abdecken. Öffentliche Gebäude müssen ein Beispiel geben, indem sie diesen Rechtsvorschriften vor dem 31. Dezember 2013 entsprechen. Die Kosten dieser Reformen werden zum Teil aus dem EU-Haushaltsplan finanziert. Darüber hinaus müssen vorhandene Gebäude den sehr hohen Energieeffizienzstandards entsprechen, die auf Grundlage eines gemeinsamen, in der Richtlinie festgelegten Rahmens von den Mitgliedstaaten ermittelt wurden. Der über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes angegebene Indikator muss in veröffentlichten Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen angegeben werden. Ein weiteres wichtiges neues Element sind intelligente Mess-, Kontroll- und Verwaltungssysteme, die auf Energieeinsparungen abzielen. Eine Überprüfung der Richtlinie wird vor 2017 erfolgen.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. (FR) Die heutige Abstimmung zu den EU-Regeln über das Energieprofil von Gebäuden stellt einen erheblichen Fortschritt im Bereich Energieeffizienz dar. Wir bedauern jedoch zutiefst, dass in den Rechtsvorschriften nicht die Renovierungsanforderungen von vorhandenen Gebäuden berücksichtigt sind, auf die 40 % des Energieverbrauchs und 36 % der Treibhausgasemissionen in Europa entfallen. Anstatt mit erheblichen Investitionen in die Renovierung von Gebäuden eine ehrgeizige Energieeffizienzpolitik festzulegen, legt die EU den Schwerpunkt ausschließlich auf neue Gebäude. Dadurch wird die Gelegenheit vertan, Millionen von Arbeitsplätzen zu schaffen, unsere Energieabhängigkeit gegenüber unseren Nachbarn zu reduzieren und den Klimawandel umfassend zu bekämpfen.

 
  
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  Bart Staes (Verts/ALE), schriftlich. (NL) Der Bausektor weist ein erhebliches Energieeinsparungspotenzial auf. Auf diesen Sektor entfallen 40 % des Energieverbrauchs und 35 % der insgesamt verursachten Treibhausgasemissionen.

Eine Senkung des Energieverbrauchs und der Emissionen lässt sich am ehesten durch eine Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden erreichen.

Diese Vereinbarung verdient unsere volle Unterstützung. Spätestens zum 31. Dezember 2020 müssen alle neuen Gebäude Niedrigstenergiegebäude sein. Bei allen Gebäuden im öffentlichen Sektor muss dieses Ziel zwei Jahre zuvor erreicht werden. Von nun an müssen auch bei der Renovierung älterer Gebäude die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz erfüllt werden. Niedrigstenergiegebäude sind Gebäude, deren Gesamtenergieeffizienz sehr hoch ist. Zusätzlich sollte ihr unerheblicher oder sehr geringer Energieverbrauch in sehr hohem Maß durch erneuerbare Energieträger abgedeckt werden.

Es ist begrüßenswert, dass die Richtlinie auf die Bereitstellung von Finanzierungsinstrumenten zur Umsetzung dieses Übergangs eingeht. Die Mitgliedstaaten müssen bis spätestens zum 30. Juni 2011 eine Liste mit Maßnahmen zur Erreichung der Zielsetzungen dieser Richtlinie erstellen. Schließlich muss die Kommission das Funktionieren der Richtlinie rechtzeitig, d. h. bis spätestens zum 1. Januar 2017, bewerten. Diese Richtlinie stellt einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels dar.

 
  
  

Bericht: Rui Tavares (A7-0125/2010)

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. (LT) Das Stockholmer Programm sieht die Schaffung einer tragfähigen und nachhaltigen gemeinsamen Asylpolitik in der Europäischen Union vor. Um die Ziele der Asylpolitik umsetzen und garantieren zu können, ist es jedoch erforderlich, die Mitgliedstaaten zur freiwilligen Teilnahme am gemeinsamen EU-Neuansiedlungsprogramm für Flüchtlinge zu ermutigen. Das Europäische Parlament verfolgt daher das Ziel, einer größtmöglichen Anzahl an Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, sich an den EU-Neuansiedlungsprogrammen für Flüchtlinge zu beteiligen. Das Europäische Parlament unterstützt den Vorschlag der Kommission und vertritt die Ansicht, dass der Neuansiedlung von Flüchtlingen eine zentrale Rolle in der externen Asylstrategie der EU zukommen sollte. Das Programm sollte durch die EU weiter entwickelt und zu einem effektiven Schutzinstrument erweitert werden.

 
  
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  Vito Bonsignore (PPE), schriftlich. (IT) Mit der Abstimmung zugunsten dieses Berichts hat Europa einen Schritt hin zu einer gemeinsamen Asylpolitik unternommen. Auf diesem Weg wird es möglich sein, die Menschenrechte wirksamer zu schützen und gleichzeitig die illegale Einwanderung einzuschränken.

In Bezug auf Einwanderung und Integration muss die EU ihrer Stimme Gehör verschaffen. Sie muss Verantwortung übernehmen, indem sie europäische Regelungen festlegt und sich an den Ausgaben beteiligt, die EU-Ländern durch Migrationsströme entstehen. Die Neuansiedlung kann und darf jedoch nicht von einer gemeinsamen Linie beim Vorgehen gegen illegale Einwanderung getrennt werden. Ein solches Vorgehen erfordert nicht nur die Zustimmung angrenzender Länder, sondern auch der Staaten, aus denen zukünftige illegale Einwanderer kommen werden.

 
  
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  David Casa (PPE), schriftlich. – Die Neuansiedlung von Flüchtlingen bezeichnet einen Prozess, bei dem es auf Ersuchen des UNHCR für diese Personen möglich ist, neu angesiedelt zu werden, vorausgesetzt, sie werden als Personen betrachtet, die internationalen Schutz benötigen. Dies ist eines der förderfähigen Kriterien des Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF). Für diejenigen, deren Sicherheit nicht angemessen durch die Erstasylländer gewährleistet werden kann, stellt dieses Verfahren eine ideale Lösung dar.

Ich stimme den Schlussfolgerungen des Berichterstatters zu und habe mich daher entschieden, für diesen Bericht zu stimmen.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE), schriftlich. (PT) Wir können einzig durch eine gemeinsame Asylpolitik und ein gemeinsames Neuansiedlungssystem eine echte Menschenrechtspolitik in der EU verfolgen. Die Neuansiedlung ist zweifellos eine der dauerhaften Lösungen für Flüchtlinge, deren Schutz in den Erstasylländern nicht gewährleistet werden kann. Es muss eine angemessene Finanzierung bereitgestellt werden, wobei die teilweise Zuweisung von Haushaltsplanmitteln nicht als wirkliches Neuansiedlungsprogramm für Flüchtlinge erachtet werden kann.

Wir sind von der Wichtigkeit dieses Änderungsantrags zum Flüchtlingsfonds überzeugt, der die Möglichkeit schafft, eine in zahlreichen Mitgliedstaaten bestehende Lücke zu schließen und die Neuansiedlungskapazität dieser Länder zu verbessern. Ich bin erfreut darüber, dass die Anzahl der sich an diesem Programm beteiligenden Mitgliedstaaten in den vergangenen Jahren gestiegen ist. Es ist wichtig, dass wir auch die anderen Staaten zur Teilnahme ermutigen. Die EU muss das Instrument zur Neuansiedlung weiter entwickeln und zur Gewährleistung des effektivsten Schutzes erweitern.

Die Kommission wird daher in der Lage sein, die gemeinsamen Prioritäten der EU mit Hinblick auf die jährliche Neuansiedlung von Personen festzulegen. Diese Prioritäten können sich auf bestimmte geografische Regionen, Nationalitäten oder Kategorien von neu anzusiedelnden Flüchtlingen beziehen. Ich bin jedoch auch der Ansicht, dass eine gewisse Flexibilität garantiert werden muss, um auf Notfälle reagieren zu können.

 
  
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  Corina Creţu (S&D), schriftlich. (RO) Der Druck der Migrationsströme verschärft sich, und es gibt eine Anzahl von Migrationszielländern, deren Sorge über dieses Phänomen nachvollzogen werden muss. Aus diesem Grund ist eine Aufnahme des Neuansiedlungsprogramms wichtig, das eine gerechte Verteilung der Verantwortung zur Erfüllung von internationalen Pflichten zum Flüchtlingsschutz vereinfachen und die Länder entlasten würde, die durch die große Anzahl an Flüchtlingen, denen sie Unterkunft gewähren, stark belastet sind.

Ein positiver Schritt wäre die Einrichtung und Arbeitsaufnahme des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen in diesem Jahr, da es Mitgliedstaaten bei der Anwendung von Neuansiedlungsinitiativen unterstützen kann. Unabhängig von dem Land, in dem Flüchtlinge neu angesiedelt werden, ist es von größter Bedeutung, dass ihnen unverzüglich Sprachkurse und Einweisungen in die Kultur des jeweiligen Landes sowie gegebenenfalls andere Einrichtungen religiöser Art oder psychologische Beratung angeboten werden.

Meiner Ansicht nach muss sich ein solches Programm, dem infolge dieser Entscheidung eine längerfristige Haushaltsperspektive gewährt wird, in erster Linie durch Nachhaltigkeit auszeichnen. Die Begünstigten sind bereits durch den Bruch mit ihrer Kultur und den Traditionen ihres Heimatlandes traumatisiert. Da sie sich eine neue Identität schaffen müssen, durchlaufen sie einen traumatischen Prozess, der nicht durch die Prekarität und Unsicherheit ihrer Zukunft verschärft werden sollte.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Die Notwendigkeit der Neuansiedlung von Flüchtlingen gewinnt in einem Europa, das sich nach außen hin nicht verschließen oder ignorieren möchte, was in der übrigen Welt geschieht, zunehmend an Bedeutung. Gastfreundschaft und Solidarität gegenüber denjenigen, die Leid erfahren, sind zwei christlich geprägte europäische Eigenschaften, die vollständig wiederhergestellt werden sollten. Dabei dürfen die von den Mitgliedstaaten festgelegten rechtmäßigen Grenzen jedoch nicht außer Acht gelassen werden. Die gemeinsamen jährlichen Prioritäten der EU in Bezug auf geografische Regionen und bestimmte Kategorien neu anzusiedelnder Flüchtlinge müssen wirklich die Bedürfnisse und jeweiligen Umstände der Mitgliedstaaten berücksichtigen; die Beteiligung der Mitgliedstaaten an Neuansiedlungsmaßnahmen muss gefördert werden.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Die Neuansiedlung stellt eine der „förderfähigen Maßnahmen“ im Rahmen des Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) dar. Das Stockholmer Programm besagt, dass die EU gegenüber Drittstaaten, die eine große Anzahl von Flüchtlingen aufnehmen, partnerschaftlich handeln und mit ihnen zusammenarbeiten muss. Die Kommission definiert jährlich die gemeinsamen EU-Prioritäten in Bezug auf neu anzusiedelnde Personen, und diese Definition muss hinreichend flexibel sein, um auf Notfallsituationen reagieren zu können. Besondere Aufmerksamkeit muss den Opfern der repressivsten kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Systeme gelten. Die Zahl der an den EU-Neuansiedlungsprogrammen beteiligten Mitgliedstaaten nimmt zu und muss auf so viele Mitgliedstaaten wie möglich ausgeweitet werden. Betonen möchte ich die positive Auswirkung der Einführung von Fördermitteln zur Unterstützung der Neuansiedlung, mit höheren Beträgen für das erste und zweite Jahr des Prozesses. Diese Fördermittel sind einerseits eine Reaktion auf die erhöhten Kosten, die zwangsläufig durch die Schaffung von Mechanismen und Strukturen entstehen, und andererseits auf die Notwendigkeit, Bedingungen zu gewährleisten, die die größtmögliche Nachhaltigkeit und Qualität des Prozesses der Neuansiedlung von Flüchtlingen sicherstellen.

 
  
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  Sylvie Guillaume (S&D), schriftlich. (FR) Angesichts seiner eher schwachen Leistung muss sich Europa stärker an den Bemühungen zur Neuansiedlung von Flüchtlingen beteiligen, deren Existenz in den Ländern, die sie aufgenommen haben, gefährdet ist. Ich habe dem Bericht, dessen Ziel die Förderung der Aufnahme und Neuansiedlung von Flüchtlingen in Europa ist, meine Stimme gegeben, um die Mitgliedstaaten zu ermutigen, sich dieser kollektiven Solidaritätsbewegung anzuschließen. Gute Absichten allein reichen nicht mehr aus; wir müssen Worten Taten folgen lassen und insbesondere Frauen und Kindern, die Opfer von Gewalt und Ausbeutung sind, unbegleiteten Minderjährigen, Folteropfern und schwer kranken Menschen Vorrang einräumen.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Nur 10 Mitgliedstaaten der EU, einschließlich Portugal, nehmen Flüchtlinge zur Neuansiedlung auf. Die Neuansiedlung von Flüchtlingen ist ein Prozess, bei dem Drittstaatsangehörige oder Staatenlose auf Ersuchen des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen, das auf ihr Bedürfnis nach internationalem Schutz gestützt ist, aus einem Drittstaat in einen Mitgliedstaat überstellt werden. Mit der Annahme dieser Empfehlung soll die Zahl der Mitgliedstaaten, die Flüchtlinge neu ansiedeln, erhöht werden. Zu diesem Zweck erhalten jene Staaten, die sich erstmals am Neuansiedlungsprogramm beteiligen, für die ersten zwei Jahre eine erweiterte finanzielle Unterstützung. Ungeachtet der von der EU gegebenenfalls für einen bestimmten Zeitraum festgesetzten geografischen Prioritäten muss der Neuansiedlung folgender Personen Vorrang eingeräumt werden: Kinder und Frauen, denen Gewalt oder psychische, physische oder sexuelle Ausbeutung droht, unbegleitete Minderjährige, Personen, die besondere medizinische Betreuung benötigen, Überlebende von Gewalt und Folter sowie Personen, die aus rechtlichen Gründen oder Schutzgründen dringend neu angesiedelt werden müssen.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Zu den förderfähigen Maßnahmen des Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) gehört auch die Neuansiedlung von Flüchtlingen aus Drittländern. Der Ausdruck „Neuansiedlung“ bezeichnet den Prozess, bei dem Drittstaatsangehörige oder Staatenlose auf Ersuchen des UNHCR, das auf ihr Bedürfnis nach internationalem Schutz gestützt ist, aus einem Drittstaat in einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem sie sich a) in der Eigenschaft als Flüchtlinge oder b) in einer Eigenschaft, die nach dem nationalen und Unionsrecht dieselben Rechte und Vergünstigungen gewährt wie die Flüchtlingseigenschaft, aufhalten dürfen.

Die im Bericht dazu vorgeschlagenen Maßnahmen werden dazu führen, dass die EU, die jetzt schon mit dem Problem der Massenzuwanderung zu kämpfen hat, noch attraktiver für Migranten wird. Die Zahlen des UNHCR bestätigen dies. Während im Jahr 2008 durch die EU ungefähr 5 000 Personen neu angesiedelt wurden, besteht derzeit weltweit bei 750 000 Personen diese Notwendigkeit. Ich habe daher gegen den Bericht gestimmt.

 
  
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  Franz Obermayr (NI), schriftlich. (DE) In zahlreichen Mitgliedstaaten, darunter auch in meinem Heimatland Österreich, sind die Kapazitäten zur Aufnahme neuer Flüchtlinge bereits jetzt überstrapaziert und die Bevölkerung wehrt sich zu Recht gegen neue Erstaufnahmezentren und ähnliche Einrichtungen. Umso unverständlicher ist der Bericht zum Europäischen Flüchtlingsfonds, der eine Förderung der Neuansiedlung von Flüchtlingen in der EU anstrebt. Ich habe daher gegen den Bericht gestimmt.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Das Flüchtlingsproblem ist ein europäisches Problem und kann daher nicht den einzelnen Staaten überlassen werden, insbesondere angesichts ihrer geografischen und wirtschaftlichen Unterschiede. Aus diesem Grund unterstütze ich die Einrichtung eines Fonds auf europäischer Ebene.

Ein solcher Fonds muss zwei Zielen dienen: Er muss zum einen die in unseren Ländern – häufig an unseren Küsten – ankommenden hilfesuchenden Flüchtlinge unterstützen, und zum anderen auch jene Staaten, die aufgrund ihrer geografischen Lage die höchste Zahl dieser verzweifelten Menschen aufnehmen. Das Problem ist und muss ein europäischen Problem sein, und wir können bestimmte Staaten nicht mit seiner Lösung allein lassen. Ich hoffe, der Fonds ist erst der Anfang eines Weges hin zu einem stärker europäischen und geschlossenerem Vorgehen in dieser Frage.

 
  
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  Czesław Adam Siekierski (PPE), schriftlich.(PL) Angesichts der Notwendigkeit, Flüchtlingen in Europa zu helfen, betrachte ich die diesbezügliche Entscheidung des Europäischen Parlaments als äußerst wichtig. Das Hauptziel des Fonds besteht darin, Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu unterstützen, die oftmals mit zusätzlichen Ausgaben verbunden sind. Diese Maßnahmen sollen menschenwürdige Lebensbedingungen für Flüchtlinge sicherstellen und betreffen darüber hinaus die rechtliche Regelung ihres Aufenthalts in den Ländern der Union. Es ist meines Erachtens unbedingt notwendig, die finanzielle Unterstützung für Länder zu erhöhen, die sich in der Flüchtlingshilfe engagieren.

Wir dürfen keinerlei Anlass zu der Kritik geben, dass wir als Industrieländer versuchen, den Zustrom zu verhindern, anstatt die Flüchtlinge mit allen Mitteln zu schützen. Flüchtlinge, die aus Ländern der Dritten Welt nach Europa kommen und oftmals mit ungeheuren Problemen wie Gewalt, fehlenden Mitteln zum Leben sowie mangelnder medizinischer Versorgung konfrontiert waren, sollten von Seiten der EU-Mitgliedstaaten die bestmöglich organisierte Fürsorge erhalten.

 
  
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  Anna Záborská (PPE), schriftlich. (SK) Meine Damen und Herren! Im Ausschuss wurden zahlreiche Änderungsvorschläge zur Abstimmung gestellt, die die Bedeutung der Kirche und von Glaubensgemeinschaften bei der Lösung des Flüchtlingsproblems aufzeigen sollten. All diese Änderungsvorschläge wurden abgelehnt. Wenn die Liberalen und linksgerichteten Politiker behaupten, dass die tägliche Arbeit mit Flüchtlingen hinreichend durch Nichtregierungsorganisationen und staatliche Beihilfen gedeckt ist, zeigt sich darin ihr kurzsichtiger Zynismus und ihre Heuchelei. In Wirklichkeit ist genau das Gegenteil der Fall. Stimmt es vielleicht nicht, dass Staaten häufig der Kritik ausgesetzt sind, die Bedingungen in den Flüchtlingslagern seien zum größten Teil menschenunwürdig? Wäre es unangebracht, die Heuchelei von Ländern wie Deutschland, Spanien, Frankreich, Italien oder Malta offen auszusprechen? Die Regierungen versagen bei der Aufnahme und Versorgung der Flüchtlinge. Das Elend der Ärmsten ist ein Affront gegenüber dem wohlhabenden Europa, also schicken wir sie zurück. Aufgrund von politischer Korrektheit ignorieren wir die Tatsache, dass im größten Elend der Aufnahmelager, dort, wo die politisch korrekten Nichtregierungsorganisation den Kampf bereits aufgegeben haben, es nun allein die bescheidenen katholischen Ordensschwestern sind, die mit Enthusiasmus weiterarbeiten. Dank des Malteserordens, des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes und zahlreicher christlicher Organisationen erkennen die Regierungen ihre Verpflichtung an, sich dem Schicksal der Flüchtlinge zuzuwenden. Die christlichen Organisationen sind unserem Gewissen ein Dorn. Dafür gebührt ihnen unser Dank – sogar jetzt, da sie nur sehr begrenzte Mittel aus dem EU-Haushalt erhalten und nicht einmal in dem Initiativbericht zu diesem Thema erwähnt werden können.

 
  
  

Bericht: Carlos Coelho (A7-0126/2010)

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich. (FR) Der Bericht über das Schengener Informationssystem und seiner Modernisierung trägt zu diesem großartigen Durchbruch in der innereuropäischen Freizügigkeit bei. Angesichts der zunehmenden Bewegungen von Personen zwischen den Mitgliedstaaten im Schengen-Raum sowie dessen Erweiterung müssen wir den Umgang mit Daten verbessern, um sicherzustellen, dass diese Freiheit in vollständiger Sicherheit ausgeübt werden kann. Der Coelho-Bericht leistet einen Beitrag im Bemühen nach höherer Effektivität im Datenverkehr und unterstützt die notwendige Achtung der von der Europäischen Union gewährleisteten individuellen Freiheiten. Konsequenterweise habe ich für diesen Bericht gestimmt.

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. (LT) Ziel dieses Vorschlags ist die Gewährleistung der Migration vom derzeitigen Schengener Informationssystem SIS + zum Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II). Es ist in der Tat bedauerlich, dass die Einführung dieses Systems verzögert wurde. Das Europäische Parlament hat alles unternommen, um sicherzustellen, dass dieses System so schnell wie möglich in Betrieb gehen und der Umsetzungsprozess des SIS II in aller Transparenz stattfinden kann. Dennoch muss die Zustimmung aller Institutionen eingeholt werden. Es ist wichtig, zu betonen, dass die Kommission beim Scheitern des SIS II Projekts ein alternatives Programm anwenden müsste, und dass das Parlament in den Entscheidungsprozess bezüglich der Migration einbezogen werden sollte. Vor dem Übergang zum neuen SIS II System sollte das Parlament von der Kommission umfassend über die Testergebnisse informiert werden und die Möglichkeit haben, eine Stellungnahme abzugeben.

 
  
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  David Casa (PPE), schriftlich. – Vor der Migration zum neuen SIS ist es notwendig, dass die entsprechenden Tests durchgeführt werden und die erforderlichen Schutzbestimmungen vorhanden sind. Wenngleich ich der Meinung bin, dass dies in professioneller und gewissenhafter Weise geschehen muss, teile ich auch die Enttäuschung des Berichterstatters über die langen Verzögerungen, die eine Migration zu dem neuen System behindern.

 
  
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  Mário David (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe weitgehend für den Änderungsvorschlag zu dieser Verordnung gestimmt. Die Datenmigrationsphase ist die letzte Aufgabe im Rahmen des Entwicklungsmandats für das Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II). Dies rechtfertigt die Notwendigkeit, der Kommission ein Mandat für die Entwicklung des Systems zu erteilen, das bis zu seiner Inbetriebnahme gilt. Angesichts der bereits bestätigten beträchtlichen Verzögerungen und steigenden Kosten des SIS II Projekts verstehe ich, dass die Verfallsklausel beibehalten werden muss. Das neue Mandat der Kommission muss gemäß dem vorgesehenen Datum für die Inbetriebnahme des SIS II – Ende 2011 – festgelegt werden.

Die Kommission muss jedoch über eine gewisse Flexibilität verfügen, um die Termine im Wege der Komitologie verschieben zu können, so dass sie den Rechtsrahmen einer Alternativlösung anpassen kann, falls das SIS II Projekt nicht erfolgreich sein sollte. Das Unvermögen der Kommission, ein voraussichtliches Datum für die Inbetriebnahme des SIS II festzulegen, ist inakzeptabel, da eine bessere Gewährleistung von Sicherheit, Frieden und Recht im europäischen Raum davon abhängig ist. Zudem gibt es Anlass zu Zweifeln über die Transparenz im Hinblick auf die Umsetzung des Prozesses.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Die besondere Sensibilität des Themas rechtfertigt es, einen Abgeordneten dieses Parlaments mit der Erstellung des Berichts zu betrauen, das sich in diesem Bereich am meisten engagiert hat, mein Kollege, Herr Coelho. Ich möchte ihm zu seiner Arbeit gratulieren. Die Verzögerungen im Rahmen dieses Prozesses sind bedauerlich, aber ich teile seine Vorsicht bezüglich des Erfolgs des Migrationsverfahrens und seine Besorgnis im Hinblick auf das Recht des Parlaments, über Entwicklungen informiert zu werden.

 
  
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  Sylvie Guillaume (S&D), schriftlich. (FR) Die „Saga“ der Migration von SIS I zu SIS II währt einfach schon zu lang. Aus diesem Grund habe ich für den vorliegenden Bericht gestimmt: um auf die notwendige Einhaltung der gesetzten Fristen zu verweisen und um zu beenden, was nach zahlreichen fruchtlosen Resultaten und angesichts der zur Erreichung des oben genannten Ziels der Migration eingesetzten Mittel – bislang ohne Erfolg – als Misswirtschaft angesehen werden könnte. Die Kommission ist jetzt am Zug, doch als Haushaltsbehörde muss das Europäische Parlament seine Befugnisse wahrnehmen und sich selbst das Recht vorbehalten, den Europäischen Rechnungshof aufzufordern, eine eingehende Prüfung der Verwaltung des Projekts und der finanziellen Auswirkungen auf den EU-Haushalt im Falle eines Scheiterns vorzunehmen.

 
  
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  Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich. (FR) Ich sehe einen leichten Fortschritt in den Änderungsanträgen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, die in diesem Bericht enthalten sind. Letzterer fordert in der Tat die Einbindung des Europäischen Parlaments in das Beschlussfassungsverfahren und weist darauf hin, dass dessen befürwortende Stellungnahme für eine Migration zur zweiten Version des Schengener Informationssystems erforderlich ist. Allerdings ist dieser Bericht noch immer inakzeptabel. Wir können die Möglichkeit der Migration zu SIS II – dem neuen Werkzeug für „absolute Sicherheit“ – nicht ungestraft unterstützen.

Mit diesem System können mehr und mehr persönliche Daten zusammengetragen werden, aus Gründen, deren Gültigkeit Auslegungssache ist. Wie kann der Verdacht, eine terroristische Handlung begehen zu wollen, als gültig angesehen werden? Und am schlimmsten ist, dass den Vereinigten Staaten der Zugang zu den Daten gewährt werden könnte. In dieser Stunde der Krise errichtet die herrschende Eurokratie um uns weiter ein Europa, das von Wettbewerb und einer Überbetonung von Recht und Ordnung gekennzeichnet ist. Mehr denn je ist es jetzt allerdings an der Zeit, das Europa der Solidarität und der Zusammenarbeit zu bauen, das wir brauchen.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Wir haben ein Schengener Informationssystem, das funktioniert und ausbaufähig ist, und wir haben ein Millionenprestige-Projekt, das anscheinend baden geht. Es ist an der Zeit, das Millionengrab nicht weiter zu schaufeln, sondern zu retten, was zu retten ist. Wenn die EU dann tatsächlich noch weitere Millionen ausgeben will, dann sind diese in den Grenzschutz zu stecken bzw. müssen diese den autochthonen Familien zugute kommen. Statt quasi ein „Kopfgeld“ für die Flüchtlingsaufnahme auszuschreiben, ist die Genfer Flüchtlingskonvention endlich genau anzuwenden, und die gilt nun einmal nicht für das Heer an Wirtschaftsflüchtlingen.

Und schließlich brauchen wir kein neues Asyl-Büro, das den Asyldschungel und das Dickicht an EU-Agenturen, die Millionen verschlingen, nur noch weiter ausbaut. Bis wir ein funktionierendes Schengener Informationssystem haben, darf der Schengenraum nicht ausgeweitet werden. Die neuen Vorschläge sind nicht nur schlecht durchdacht, sondern schlichtweg kontraproduktiv, deshalb habe ich mich der Stimme enthalten.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Ich unterstütze den Bericht von Herrn Coelho in jeder Hinsicht. Das Schengener Informationssystem hat sich als ausgezeichnetes und wirksames Instrument zur Verwaltung und Kontrolle innerhalb der Europäischen Union erwiesen. Dennoch hat es im Verlauf seiner Entwicklung und auch im Hinblick auf weitere Anforderungen, die deutlich geworden sind, Änderungen und Anpassungen benötigt.

Der Vorschlag des Berichterstatters stimmt voll und ganz mit diesem Standpunkt überein: Die Migration zur zweiten Generation kann nicht länger verschoben oder hinausgezögert werden. Wir brauchen wirksame und effiziente Instrumente, um die Personen, die in und durch den Schengen-Raum reisen, zu überprüfen und Informationen über sie zu koordinieren. Daher schließe ich mich Herrn Coelho an, der hervorhebt, dass die Kommission die neue zweite Generation des SIS-Systems schnellstmöglich umsetzen muss.

 
  
  

Bericht: Carlos Coelho (A7-0127/2010)

 
  
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  David Casa (PPE), schriftlich. – Vor der Migration zum neuen SIS ist es notwendig, dass die entsprechenden Tests durchgeführt werden und die erforderlichen Schutzmaßnahmen bestehen. Wenngleich ich der Meinung bin, dass dies in professioneller und gewissenhafter Weise geschehen muss, teile ich auch die Enttäuschung des Berichterstatters über die langen Verzögerungen, die eine Migration zum neuen System behindern.

Zudem halte ich es für notwendig, den Rechnungshof aufzufordern, die Art und Weise, wie dieses Projekt gehandhabt wurde, eingehend zu prüfen.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Die erhöhte Anzahl der Mitgliedstaaten hat den Übergangsprozess und die Migration vom Schengener Informationssystem zum Schengener Informationssystem der zweiten Generation erheblich erschwert. Das Parlament hat genaue und aktuelle Informationen über den Fortschritt dieses Berichts gefordert, und das mit Recht. Ich hoffe, dass die Migration auf effizientestem Wege durchgeführt wird, dass diese Änderung in keiner Weise der Sicherheit Europas schadet, und dass das Projekt zu einem zufriedenstellenden Ergebnis führt.

 
  
  

Bericht: Rui Tavares (A7-0131/2010)

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. (LT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da die Flüchtlingsfrage in der Gemeinschaft noch immer von großer Relevanz ist. Derzeit wird das Thema der Neuansiedlung von Flüchtlingen in der Europäischen Union nicht angemessen koordiniert und es gibt lediglich 10 Mitgliedstaaten, die jedes Jahr Flüchtlingen neu ansiedeln, was zu einer mangelhaften strategischen Nutzung der Neuansiedlung als einem außenpolitischen EU-Instrument führt. Ich begrüße die Entscheidung der Kommission, das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen einzurichten, das in der Lage sein wird, diejenigen Mitgliedstaaten, die sich an Neuansiedlungsinitiativen beteiligen, zu unterstützen und gleichzeitig die Koordinierung der politischen Maßnahmen innerhalb der EU sicherzustellen.

 
  
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  Jean-Luc Bennahmias (ALDE), schriftlich. (FR) Die EU ist im Vergleich zu den Vereinigten Staaten und Kanada weitaus weniger an der Aufnahme und Neuansiedlung von Flüchtlingen aus Drittländern beteiligt. Ich habe für den Initiativbericht des Europäischen Parlaments über ein gemeinsames Neuansiedlungsprogramm der EU gestimmt. Dieser fordert, dass ein ehrgeiziges und nachhaltiges Neuansiedlungsprogramm innerhalb der EU aufgestellt wird und schlägt eine finanzielle Unterstützung für diejenigen Mitgliedstaaten vor, die beabsichtigen, sich an ihm zu beteiligen.

Aus dem Bericht geht auch hervor, dass wir den Standpunkt des Rates nicht teilen, der die Nationalität der Flüchtlinge als Entscheidungsgrundlage dafür festlegen möchte, welchen Personen im Neuansiedlungsprozess Vorrang eingeräumt wird. Zusätzlich zur geografischen Herkunft von Flüchtlingen wollen wir die Einführung einer Kategorie „schutzbedürftiger Flüchtlinge“ (Frauen und Kinder, die Gewalt und Ausbeutung ausgesetzt sind, unbegleitete Minderjährige, Menschen, die medizinische Betreuung benötigen, Folteropfer usw.). Jene müssen immer vorrangig berücksichtigt werden.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Eine faire und realistische Migrationspolitik ist für die Europäische Union unerlässlich. Aus diesem Grund begrüße ich das wirksame, vernünftige und nachhaltige Neuansiedlungsprogramm, das eine dauerhafte Lösung für Flüchtlinge bietet, die nicht in ihr Heimatland zurückkehren können. Das Neuansiedlungsprogramm kann dazu beitragen, die illegale Immigration für Flüchtlinge, die in die Europäische Union gelangen wollen, weniger attraktiv zu machen. Ein erfolgreiches und wirksames Neuansiedlungsprogramm erfordert den Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten für Erwachsene sowie die sofortige Integration von Minderjährigen in das Schulsystem. Daher ist der Zugang zu bildungs- und berufsbezogenen Beratungsdiensten von grundlegender Bedeutung. Die Folgemaßnahmen müssen von verschiedenen Stellen des öffentlichen Sektors (z. B. Stadtverwaltungen) und der Zivilgesellschaft sowie auch von Nichtregierungsorganisationen, gemeinnützigen Einrichtungen, Schulen und Sozialdiensten ergriffen werden. Die Zusammenarbeit zwischen den Stellen muss unbedingt unterstützt werden. Ich fordere die Mitgliedstaaten auf, die Entwicklung privater Finanzierungsmechanismen sowie breiterer öffentlich-privater Initiativen zu fördern, um das europäische Neuansiedlungsprogramm zu stärken.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE), schriftlich. (PT) Es ist erfreulich, dass die Zahl der an diesem Neuansiedlungsprogramm beteiligten Mitgliedstaaten in den vergangenen Jahren zugenommen hat. Dennoch sind es nur 10 Mitgliedstaaten, die sich jedes Jahr an der Neuansiedlung von Flüchtlingen beteiligen, und dies ohne Koordinierung untereinander oder einem gemeinsamen Neuansiedlungsprogramm der EU. Es ist wichtig, dass die Mitgliedstaaten gegenseitige Solidarität üben und die Verantwortung für die Erfüllung internationaler Verpflichtungen gerecht unter ihnen verteilt ist.

Ein wirksames und nachhaltiges europäisches Neuansiedlungsprogramm bringt Vorteile für die neu angesiedelten Flüchtlinge, die Mitgliedstaaten und die EU selbst, die auf diese Weise eine führende Rolle auf dem Gebiet der internationalen humanitären Hilfe einnimmt. Wünschenswert ist ein multilateraler Ansatz, der auf lokaler Ebene alle wichtigen Akteure einbindet, ohne dabei die grundlegende Rolle des Hohen Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen zu vergessen.

Ein wirksames EU-Neuansiedlungsprogramm muss dauerhaften Schutz und nachhaltige Lösungen bieten sowie Mechanismen zur Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten schaffen. Solch ein Programm muss den Austausch bewährter Praktiken ermöglichen, eine gemeinsame Strategie entwerfen und die Kosten für Neuansiedlungsmaßnahmen senken. Ich unterstütze den Vorschlag des Berichterstatters, Herrn Tavares – dem ich zu einem ausgezeichneten Bericht gratulieren möchte – ein Neuansiedlungsreferat zu schaffen, das die Koordinierung und Vereinfachung des Neuansiedlungsprozesses ermöglicht.

 
  
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  Robert Dušek (S&D), schriftlich.(CS) Der Entwurf der Verordnung über das EU-Programm zur Verwaltung und Regelung der Neuansiedlung wird vorrangig die Frage der Ansiedlung von Flüchtlingen und ihrer Anpassung an die neue Umgebung lösen. Humanitäre Katastrophen und andere unvorhersehbare Ereignisse können eine Flüchtlingswelle hervorrufen, auf die wir innerhalb eines EU-Rahmens gemeinsam reagieren können müssen. Dennoch lehne ich es entschieden ab, wenn Flüchtlinge innerhalb der EU politisches Asyl beantragen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in irgendeinem der EU-Mitgliedstaaten rechtlich zulässig wäre, einen Bürger aus politischen Gründen zu verfolgen. Die Beteiligung kommunaler Behörden an einem Neuansiedlungsprogramm sollte – wie es auch bei den Mitgliedstaaten der Fall ist – immer auf freiwilliger Basis erfolgen.

Einige Länder sind erhöhte Ausländerzahlen in ihrer Bevölkerung gewöhnt, aber für andere ist es natürlich etwas Neues. Um in einigen Ländern und Regionen Phobien und Ängste in Bezug auf Ausländer zu vermeiden, sollten wir ihr Interesse oder fehlendes Interesse an einer Beteiligung respektieren. Im Interesse der Konformität und Komplementarität des EU-Neuansiedlungsprogramms mit anderen EU-Strategien im Asylbereich wäre es auch sinnvoll, das vorgeschlagene Programm im Rahmen eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen zu koordinieren. Trotz der genannten Vorbehalte unterstütze ich den gesamten Bericht.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Die Neuansiedlung von Flüchtlingen hat sich in den Fällen als notwendig erwiesen, in denen aufnehmende Drittstaaten nicht in der Lage sind, ihnen Sicherheit und eine Existenzgrundlage zu bieten, um sich dort ansiedeln zu können. Aus diesem Grund erkennen verschiedene vor Ort aktive Stellen die Notwendigkeit, dieses Problem auf europäischer Ebene anzugehen, und das von der Kommission vorgeschlagene gemeinsame Neuansiedlungsprogramm der EU könnte in diesem Zusammenhang das geeignete Mittel sein. Unabhängig davon, welches Modell sich schlussendlich durchsetzt, ist es dringend geboten, dass die Mitgliedstaaten sowohl untereinander als auch mit den Erstaufnahmeländern verstärkt zusammenarbeiten, um eine dauerhafte, nachhaltige und vernetzte Lösung für dieses schwerwiegende humanitäre Problem herbeizuführen.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. (FR) Die europäischen Bürgerinnen und Bürger sollten sich nicht von dem Titel dieses Berichts täuschen lassen: Neuansiedlung. Es geht nicht um irgendein Hilfspaket für die Rückführung von Einwanderern, sondern um die Aufnahme von Menschen in die Europäische Union, auf Empfehlung des Amts des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge, die bereits in einem Drittland Asyl begehrt haben – dem Erstasyl- oder Aufnahmeland, das ihnen oder den Vereinten Nationen aus irgendeinem Grund nicht zusagt. Dies schafft einen ungeheuren neuen Anreiz für die mit einem Antrag auf internationalen Schutz getarnte Wirtschaftsmigration, während ein Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen in zunehmendem Maße für die Verteilung von Antragstellern in der gesamten EU zuständig sein wird, ob es uns gefällt oder nicht. Wie können wir den Vereinten Nationen und Erstasylländern vertrauen, solch eine Kontrolle durchzuführen? Wie können wir tolerieren, dass eine europäische Behörde den Mitgliedstaaten vorschreibt, wen sie auf ihrem Gebiet aufnehmen müssen und unter welchem Status? Dem Hohen Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen zufolge könnten weltweit 750 000 Menschen Asyl beantragen. Müssen unsere Länder sie alle aufnehmen, auf Geheiß dieser Organisation? Das ist absolut unverantwortlich.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Nur 10 Mitgliedstaaten der EU, einschließlich Portugal, nehmen Flüchtlinge zur Neuansiedlung auf. Diese Situation muss geändert und Lösungen und Anreize müssen gefunden werden, um die Mehrheit der Mitgliedstaaten dazu anzuregen, die Neuansiedlung von Flüchtlingen zu akzeptieren. Die Schaffung dieses Programms ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Es wird zudem dazu beitragen, die Beteiligung der EU am Neuansiedlungsprozess auf globaler Ebene zu verstärken und somit auch für die Bemühungen der EU von Bedeutung sein, in weltweiten humanitären Fragen sowie auf internationaler Bühne eine führende Rolle einzunehmen.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Erlauben Sie mir, meine Unterstützung für den Bericht von Herrn Tavares zum Ausdruck zu bringen. Wie ich im Hinblick auf die Einrichtung eines Europäischen Flüchtlingsfonds hervorgehoben habe, erfordert dieses Problem eine europäische Vorgehensweise.

Ich glaube, dass zu diesem Zweck die Verfahren für die Gewährung des Flüchtlingsstatus harmonisiert werden sollten. Es kann auf europäischer Ebene keine Unterschiede in Bezug auf diese Definition geben. Ein gemeinsamer Ansatz würde die „Migration“ von Flüchtlingen innerhalb der europäischen Staaten verhindern und eine angemessenere Verwaltung ermöglichen. Daher scheint mir, dass uns ein gemeinsames Programm in die richtige Richtung führen würde. Schlussendlich sollte ein wirksames EU-Neuansiedlungsprogramm Schutz und nachhaltige Lösungen bieten, und dies nicht nur in langfristigen Flüchtlingssituationen, sondern auch, um in Notsituationen oder in Fällen zwingender Dringlichkeit schnell und angemessen reagieren zu können.

 
  
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  Georgios Papanikolaou (PPE), schriftlich. (EL) Die Annahme des europäischen Neuansiedlungsprogramms für die Aufnahme von Flüchtlingen aus Drittstaaten in Mitgliedstaaten der EU ist ein Schritt in die richtige Richtung, und natürlich habe ich für den Bericht gestimmt, für den ich als Berichterstatter der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) fungierte. Tatsächlich ist es von großer Bedeutung, in Flüchtlingsfragen Solidarität zwischen der EU und Drittstaaten herzustellen. Dennoch müssen wir bald den Mut haben und die gleiche Solidarität innerhalb der EU zeigen, indem wir ein internes Zurückweisungsprogramm schaffen, mit dessen Hilfe der unverhältnismäßige Druck, der im Vergleich zu anderen auf bestimmten Mitgliedstaaten lastet, abgeschwächt werden kann. Das Pilotprogramm in Malta ist ein sehr gutes Beispiel, das in diese Richtung geht.

 
  
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  Czesław Adam Siekierski (PPE), schriftlich.(PL) Es ist gut, dass ein gemeinsames Neuansiedlungsprogramm der EU geschaffen worden ist. Die Zahl der Flüchtlinge, die neu angesiedelt werden müssen, steigt im Gegensatz zu der Zahl der verfügbaren Aufnahmeplätze. Dennoch gehören die Flüchtlinge aufnehmenden Mitgliedstaaten häufig zu den ärmsten der Union und verfügen nicht über die Ressourcen, die es erlauben würden, eine große Zahl an Menschen aufzunehmen. Neuansiedlung sollte als letzter Ausweg betrachtet werden – als einzige Lösung in den Fällen, in denen Flüchtlinge nicht in ihr eigenes Land zurückkehren können und in einem Drittland keinen sicheren Zufluchtsort finden. Die Mitgliedstaaten sollten ein ehrgeizigeres Programm annehmen, das die Qualität und Wirksamkeit der Neuansiedlung sicherstellt.

Wir müssen die Schaffung privater Finanzierungsmechanismen sowie die Einführung häufigerer öffentlicher und rechtlicher Initiativen unterstützen, um das europäische Neuansiedlungsprogramm zu stärken. Besondere Aufmerksamkeit sollte den für das derzeitige und künftige Neuansiedlungsprogramm notwendigen personellen Mitteln gelten, so dass ein Verfahren eingeführt werden kann, das in Bezug auf die Anpassung von Flüchtlingen an bzw. ihre Integration in das Aufnahmeland bewährte Praktiken ermöglicht.

Das Ziel ist die Schaffung eines gemeinsamen Neuansiedlungsprogramms der EU, so dass dank der engeren Zusammenarbeit der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten die Zahl der neu angesiedelten Menschen erhöht und ihre Situation in der Union verbessert werden kann. Es sollte alles unternommen werden, um mehr Mitgliedstaaten der EU für die Beteiligung an dem Neuansiedlungsprogramm zu gewinnen, das die politische und praktische Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten für den dauerhaften Schutz von Ausländern anregen wird.

 
  
  

Berichte: Rui Tavares (A7-0125/2010 - A7-0131/2010), Carlos Coelho (A7-0126/2010 - A7-0127/2010)

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Ich habe, wie auch mit den Berichterstattern im Laufe unserer Debatten im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten vereinbart, für diese Berichte gestimmt.

 
  
  

Bericht: Maria Badia i Cutchet (A7-0141/2010)

 
  
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  Maria Badia i Cutchet (S&D). schriftlich. (ES)Der Bericht, der unter Ihnen hoffentlich eine breite Mehrheit finden wird, ist eine Bewertung der in Europa erzielten Fortschritte der Politik für allgemeine und berufliche Bildung im Zeitraum 2007-2009. Er erörtert zudem die von der Initiative „Neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen“ festgestellten Herausforderungen. Die Ergebnisse zeigen, dass noch immer ein zu großer Mangel im Bereich der Ausbildung unserer jungen Menschen herrscht, sowohl was die Vorbereitung auf die neuen Wirtschaftsbereiche anbelangt als auch die Vermittlung der Fertigkeiten, um sich in einem Kontext entwickeln zu können, in dem Europa und die gesamte Welt sich zunehmend öffnen und miteinander verflochten sind. Die Strategie 2020 spiegelt die Bedeutung der allgemeinen und beruflichen Bildung wider, um die sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen, denen wir im nächsten Jahrzehnt gegenüberstehen, erfolgreich anzugehen. Vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise der EU möchte ich daher hervorheben, wie wichtig es ist, die Bildungs- und Ausbildungsetats auf Ebene der Mitgliedstaaten und der Union zu schützen.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. (LT) Ich habe den Bericht unterstützt, da wir die Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung in der EU meiner Ansicht nach verbessern müssen. Leider werden die in der Strategie von Lissabon aufgeführten Leitlinien erst Ende 2010 umgesetzt. Trotz der Fortschritte in den vergangenen Jahren sind zahlreiche Bürgerinnen und Bürger Europas noch immer unzureichend qualifiziert, wobei ein Drittel der europäischen Bevölkerung sehr niedrige Bildungsabschlüsse besitzt. Besorgniserregend ist auch die Tatsache, dass immer mehr Jugendliche die Schule vorzeitig verlassen und auch später keinerlei Abschluss erwerben. Meiner Ansicht nach ist es von großer Bedeutung, schnellstmöglich mit der Umsetzung einer Politik zu beginnen, in deren Rahmen die Qualität der allgemeinen und beruflichen Ausbildung in den Mitgliedstaaten verbessert werden soll. Die Europäische Kommission, die Mitgliedstaaten und die Arbeitgeber sollten eng mit den Verantwortlichen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zusammenarbeiten, um einen höheren und weitreichenderen Bildungsstand sicherzustellen und auf diese Weise den Anforderungen der Berufsgruppen und des Arbeitsmarktes gerecht werden zu können.

 
  
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  Mara Bizzotto (EFD), schriftlich. (IT) Ich habe für den Bericht über die Umsetzung des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ gestimmt, da er einige sehr wichtige Passagen enthält, von denen ich hoffe, dass sie in den Politikfeldern der EU konkrete Anwendung finden und anschließend vollständig von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden können.

Ich beziehe mich insbesondere auf die Punkte zur beruflichen Bildung und zum Zusammenhang zwischen Ausbildungsprozessen und den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes. Unter diesem Gesichtspunkt bleibt für die Zukunft sowohl unseres Bildungssystems als auch unseres Wirtschaftssystems, das fast ausschließlich durch kleine und mittlere Unternehmen gekennzeichnet ist, zu hoffen, dass die Notwendigkeit einer stärkeren Verbindung zwischen Einrichtungen – insbesondere Berufsbildungseinrichtungen – und Unternehmen erkannt wird.

Die Förderung von Partnerschaftsformen zwischen nationalen und lokalen Unternehmen auf der einen Seite und Ausbildungseinrichtungen auf der anderen Seite ist zweifelsfrei eine gute Idee: Auf diese Weise hätten Schulen mehr Erfolg bei der Koordinierung von Ausbildungsprogrammen mit den tatsächlichen Bedürfnissen vor Ort und der Wirtschaft, in der sich eben diese Bedürfnisse widerspiegeln. Davon abgesehen würde diese Idee Schulen ebenfalls bei der Überwindung des fortwährenden Problems der Suche nach den geeigneten Mitteln unterstützen, um jungen Menschen eine anspruchsvolle Ausbildung zu ermöglichen, die sie im Beruf sofort anwenden können.

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. (LT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da jetzt ein geeigneter Zeitpunkt ist, die in der Strategie von Lissabon festgelegten Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zu überprüfen und zu bewerten, in welchen Punkten keine Erfolge erzielt werden konnten. Ich freue mich, dass eines der wichtigsten Ziele der neuen Strategie Europa 2020 darin besteht, das Bildungsniveaus zu verbessern, die Zahl der Jugendlichen ohne Schulabschluss zu senken und den Anteil der Bevölkerung mit Hochschulabschluss oder gleichwertigem Abschluss zu erhöhen. Zunächst möchte ich hervorheben, dass das Bildungsumfeld aufgrund der raschen Entwicklung von Informationstechnologien und technologischen Innovationen zunehmend komplizierter und heterogener wird, und es notwendig ist, sich an die neuen Bedürfnisse einer sich verändernden Welt anzupassen. Daher ist es erforderlich, den Lehrinhalt an Schulen und Universitäten zu reformieren und zu verbessern und dabei die Bedürfnisse des sich wandelnden Marktes zu berücksichtigen. Zweitens fordere ich vermehrte Anstrengungen, um den Alphabetisierungsgrad zu erhöhen und die Qualifizierung von Angehörigen benachteiligter Gruppen zu fördern. Eines der wichtigsten Ziele dieses Programmes ist die Modernisierung der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Hochschulbildung. Mit anderen Worten: Engere Beziehungen zur Wirtschaft sind zunehmend gefragt, und für die Teilnehmer an Maßnahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung müssen unbedingt neue, attraktivere Qualifikationsperspektiven und Mobilitätsangebote entwickelt werden. Ich freue mich, dass das Europäische Parlament besonders auf die Notwendigkeit verwiesen hat, Menschen mit Behinderungen die Einbeziehung in die allgemeine und berufliche Bildung zu erleichtern. Ich stimme auch zu, dass wir angemessene Mittel bereitstellen müssen, um die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in den Bereich der Fortbildung sicherzustellen.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Eine hochwertige allgemeine und berufliche Bildung ist für die individuelle Entfaltung der Persönlichkeit, für die Gleichheit und den Kampf gegen soziale Ausgrenzung und Armut sowie für die aktive Bürgerschaft und den sozialen Zusammenhalt ein unbedingtes Erfordernis. Die Unterrichts- und Ausbildungsqualität für alle Schüler und Studenten muss verbessert werden, um bessere Ergebnisse und höhere Qualifikationen zu erzielen. Das ist der einzige Weg, um die erneuerte Sozialagenda in Bezug auf Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität umzusetzen und zur Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen beizutragen. Die Mobilität zwischen Hochschulen, Wirtschaft und beruflicher Aus- und Weiterbildung muss gefördert werden, um studentenorientiertes Lernen und den Erwerb von Kompetenzen, unternehmerisches Denken, interkulturelle Verständigung, kritisches Denken und Kreativität zu unterstützen. Ich fordere die Mitgliedstaaten zudem auf, die Agenda der Hochschulbildung zu modernisieren und insbesondere die Studienpläne an die Anforderungen des Arbeitsmarktes anzupassen.

 
  
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  Mário David (PPE), schriftlich. (PT) Seit der Einleitung der Strategie von Lissabon hat die Bildungs- und Berufsbildungspolitik innerhalb der Europäischen Union zunehmend an Bedeutung gewonnen. Aus diesem Grund begrüße ich diesen Bericht allgemein und insbesondere die Mitteilung der Kommission „Schlüsselkompetenzen für eine Welt im Wandel“. Dennoch bin ich besorgt angesichts der Diskrepanz zwischen den in der Schule erworbenen Kompetenzen und den Anforderungen des Arbeitsmarktes in der Europäischen Union.

Ein klares Bekenntnis zu Berufsbildung und lebensbegleitendem Lernen wird ebenso viel zum Erfolg der Initiative „Neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen“ beitragen wie auch die Entwicklung bereichsübergreifender Schlüsselkompetenzen wie der digitalen Kompetenz, der Lernkompetenz, der sozialen, bürgerschaftlichen, sportlichen und künstlerischen Kompetenzen, der unternehmerischen Kompetenz sowie dem Kulturbewusstsein.

Damit künftige Generationen die gegenwärtige Kluft zwischen den erworbenen Fertigkeiten und den Bedürfnissen des Marktes überwinden können, ist es meiner Ansicht nach von wesentlicher Bedeutung, dass die Vorschulbildung von hoher Qualität ist und als Instrument für den frühzeitigen Erwerb grundlegender Kompetenzen begriffen wird. Als wesentlich erachte ich auch, dass sich die Primar- und Sekundarbildung auf die Entwicklung spezifischerer Kompetenzen konzentriert, wie etwa der Beherrschung von Fremdsprachen und der Anpassung an die Erfordernisse der Gemeinschaften, in denen sich die Schulen befinden. Die Koordinierung der Hochschulbildung mit den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes, der Unternehmen und der Gesellschaft insgesamt ist ebenso von entscheidender Bedeutung.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht über Schlüsselkompetenzen für eine Welt im Wandel: Umsetzung des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ gestimmt. Trotz einiger Verbesserungen sind wir noch immer weit von der Erreichung der in der Strategie von Lissabon dargelegten Ziele im Bereich allgemeine und berufliche Bildung entfernt. Dieser Bericht analysiert, was falsch gelaufen ist und führt Herausforderungen an, die es noch zu bewältigen gilt, wie etwa die bessere Verknüpfung zwischen dem Unterrichtswesen, der Berufsbildung und Systemen des lebensbegleitenden Lernens.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Als früherer Regierungsverantwortlicher für Bildungsfragen in meinem Land finde ich es äußerst bedauerlich, dass es fortwährend in nahezu allen Indikatoren, die sich auf diesen Bereich beziehen, falsch klassifiziert wird. Ich fürchte, dass diese unbefriedigenden Ergebnisse in hohem Maße auf eine Lernideologie zurückzuführen sind, die in der Mitteilung der Kommission und der Entschließung des Parlaments vollkommen zu fehlen scheint: Dort sucht man vergeblich nach den Begriffen „Leistung“, „Strenge“, „Einsatz“, „Konzentration“ und „Disziplin“, und „Wissenstransfer“ und „Auswendiglernen“ werden als weniger wichtig erachtet als die Dimension der auf „Schlüsselkompetenzen“ basierenden „Fähigkeiten“ und „Einstellungen“.

Es wäre von Vorteil, wenn die Regierungen aufhörten, sich über Statistiken zu sorgen und stattdessen das Problem bei den Wurzeln packen und Methoden abschaffen würden, die viel Gerede beinhalten und allen am Bildungsprozess und der statistischen Tarnung beteiligten Menschen die Verantwortung abnehmen. Sie müssen vielmehr Methoden einführen, die sich vor allem auf den wissenschaftlichen Inhalt und kognitive Prozesse konzentrieren; auf effektives Lernen und Lehren. Man sollte sich weniger darauf konzentrieren, gemeinsame Standpunkte zu äußern, die so leer sind, wie wohlgemeint. In Anbetracht des insgesamt positiven Inhaltes werde ich für die Entschließung stimmen, jedoch nicht, ohne meine entschiedene Ablehnung gegenüber der Auslegung dessen zum Ausdruck zu bringen, wie das Bildungssystem gestaltet sein sollte.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Fragen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sind angesichts der anhaltenden Fortschritte in Wissenschaft und Technologie und der zunehmenden Einbindung wissenschaftlicher und technischer Kenntnisse in Produktionsprozesse zweifelsfrei von größter Bedeutung. Vor diesem Hintergrund erachtet es der hier diskutierte Bericht als „sehr wichtig, Maßnahmen zur Verbesserung der Unterrichts- und Ausbildungsqualität “ einzuführen; natürlich teilen wir dieses Interesse.

Dennoch erwähnt der Bericht in diesem Punkt nicht einmal die Bedeutung staatlicher Schulen für die Erreichung dieses Ziels, noch nimmt er Bezug auf die Folgen mangelnder Investitionen in öffentliche Schulen oder auf den Ausschluss vieler junger Menschen von der allgemeinen und beruflichen Bildung. Stattdessen führt er einen fehlgeleiteten und verschwommenen Verweis auf die Stärkung der „Zusammenarbeit des öffentlichen und des privaten Sektors“ an. In Bezug auf die Hochschulbildung werden im Rahmen des Bologna-Prozesses keinerlei Lösungsvorschläge zu den notwendigen Verbesserungen bei der Bildung vorgelegt: im Gegenteil, in Ländern wie Portugal ist sie, und nicht zuletzt das öffentliche System, dadurch schlechter geworden.

Wir kommen nicht umhin, die Forderung nach „Flexibilität“ hervorzuheben und zu verurteilen, die junge Menschen in ungewisse, unbeständige und schlecht bezahlte Arbeitsverhältnisse drängt. Ebenso wenig teilen wir das Konzept der ehrenamtlichen Arbeit als Ersatz für Arbeitsplätze, da auf diese Weise die Ausbeutung junger Menschen, die einen Einstieg in die Arbeitswelt suchen, verschärft wird.

 
  
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  Emma McClarkin (ECR), schriftlich. – Meine Kolleginnen und Kollegen der britischen Konservativen und ich können diesem Bericht in vielen Punkten zustimmen. Wir unterstützen weiterhin Versuche, Strategien für lebensbegleitendes Lernen zu entwickeln und die berufliche Aus- und Weiterbildung sowie die bessere Einbeziehung von Schlüsselkompetenzen etwa aus den Bereichen Fremdsprachen, Mathematik und Wissenschaft zu fördern. Und unserer Ansicht nach ist es am wichtigsten, dafür Sorge zu tragen, dass der Arbeitsmarkt flexibel genug ist, um zu gewährleisten, dass junge Menschen eine Beschäftigung aufnehmen können.

Dennoch können wir den in diesem Bericht vorgebrachten Punkt nicht unterstützen, alle Kinder mit Migrationshintergrund in ihrer Muttersprache zu unterrichten. Dies wäre unserer Überzeugung nach in höchstem Maße impraktikabel, kostenintensiv und ineffizient – insbesondere in Schulen mit Kindern aus sehr unterschiedlichen Sprachkreisen – und würde kaum dazu beitragen, die Integration von Migranten in die örtlichen Gemeinschaften zu fördern. Zudem ist die Bildungspolitik den einzelnen Nationalstaaten vorbehalten, und das sollte auch so bleiben. Aus diesem Grund haben wir gegen den Bericht gestimmt.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Gestützt auf die Lissaboner Strategie 2000 ist eine Reihe von Initiativen umgesetzt worden, um das vom Europäischen Rat gesetzte strategische Ziel zu erreichen, „bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu werden“. Engagement im Bereich der allgemeinen und beruflichen Ausbildung ist von wesentlicher Bedeutung und muss mit der Verbesserung der Qualität und Effizienz der Bildungssysteme in Europa einhergehen. Es muss sich dafür eingesetzt werden, die Weiterbildung der Lehrer und Ausbilder zu fördern, allen Menschen den Zugang zu Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung zu gewähren, den Lehrprozess attraktiver zu gestalten, der übrigen Welt Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu erschließen und stärkere Verknüpfungen mit der Arbeitswelt zu unterstützen. Die Vereinheitlichung von Zielen innerhalb eines Bezugsrahmens zu Schlüsselkompetenzen war ein wichtiger Schritt hin zur Verwirklichung der für 2010 vorgeschlagenen Ziele, die allerdings nicht vollständig erreicht worden sind. Im Hinblick auf die Prüfung und Bewertung der bislang geleisteten Arbeit gewinnt dieses Dokument sogar noch mehr an Bedeutung, wenn man es aus der Perspektive der Vorbereitung von Sanierungsstrategien zur Erreichung der ursprünglich im Bildungsbereich vorgeschlagenen Ziele betrachtet und den neuen Vorschlag zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf diesem Gebiet berücksichtigt: Allgemeine und berufliche Bildung 2020.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Bildung ist wichtig, aber de facto ist gute Ausbildung bzw. Weiterbildung schon seit langem kein Garant mehr für Beschäftigung, geschweige denn für gute Jobs. Statt gegebenenfalls Geld in entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen zu stecken, sollen mit allen möglichen Kartenlösungen Billig-Qualifizierte in die EU verfrachtet werden, und Übergangsfristen im Arbeitsmarkt werden als unnütz abgetan. Im Zusammenhang mit den genannten Rahmenbedingungen ist das Bildungsprogramm nicht ausreichend, weshalb ich dagegen gestimmt habe.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Die Erkenntnis, dass die allgemeine und berufliche Bildung für eine Wissensgesellschaft und die Zukunft der Wirtschaft einen wesentlichen Faktor darstellt, ist kein Mythos mehr. Diese Dinge sind die Basis unserer Gesellschaft und die Grundlage für die Zukunft heutiger und kommender Generationen.

Die allgemeine Bildung (Vorschul-, Primar-, Sekundar- und Hochschulbildung) sowie eine gute Berufsausbildung sind für die Bewältigung der Herausforderungen, denen Europa sich – auch im Rahmen der Strategie 2020 – stellen muss, unerlässlich. Ich unterstütze die Mitteilung, in der verschiedene Strategien genannt werden, die sich umsetzen ließen, unter anderem die Unterstützung der Kompetenzentwicklung bei Lehrkräften, die Aktualisierung von Bewertungsmethoden und die Einführung neuer Methoden der Lernorganisation. Ich möchte meine Unterstützung zum Ausdruck bringen und der Berichterstatterin zur der Sensibilität gratulieren, die sie bei der Erstellung des Berichts gezeigt hat.

 
  
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  Georgios Papanikolaou (PPE), schriftlich. (EL) Ich habe für den Bericht über Schlüsselkompetenzen für eine Welt im Wandel: Umsetzung des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ gestimmt. Der Text stellt einen globalen Ansatz zur Verbesserung der Bildung und ihrer Anpassung an die heutigen Anforderungen vor. Die Ermittlung der Ursachen, die zu einem Scheitern des im Rahmen des Bologna-Prozesses festgelegten Ziels der Konvergenz zwischen den Hochschulsystemen der Mitgliedstaaten geführt haben, die Bedeutung der Anpassung der Bildungssysteme, um die europäischen Gesellschaften vorzubereiten und in die Lage zu versetzen, die Wirtschaftskrise zu überwinden und nachhaltiges Wachstum wiederaufnehmen zu können, und die Bedeutung der Einführung neuer Technologien auf allen Bildungsebenen sind Kernpunkte für das Bildungssystem von morgen. Aus diesem Grund habe ich entsprechende Änderungsanträge eingereicht, die vom Ausschuss für Kultur und Bildung angenommen wurden.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Ich freue mich sehr, dass wir heute den in Verantwortung meiner katalanischen Kollegin der S&D-Fraktion, Maria Badia i Cutchet, erstellten Bericht über das sehr wichtige Thema der allgemeinen und beruflichen Bildung als Schlüsselkompetenzen für eine Welt im Wandel verabschiedet haben.

 
  
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  Marie-Thérèse Sanchez-Schmid (PPE), schriftlich. (FR) Ich habe für diesen Bericht gestimmt und möchte noch einmal daran erinnern, wie wichtig der Erwerb der Grundkenntnisse für jeden Europäer ist. Die Zahl der Jugendlichen, die im Alter von 15 Jahren nicht richtig lesen können, nimmt stetig zu (21,3 % im Jahr 2000 und 24,1 % im Jahr 2006). Mit einer auf hochwertige Arbeitsplätze und eine intelligente Wirtschaft ausgerichteten europäischen Strategie wird diese Wissenskluft einen immer größeren Teil der Bevölkerung ins Abseits drängen. Die Mitgliedstaaten müssen die Priorität des Erwerbs der Grundkenntnisse (Lesen, Schreiben, Mathematik) in ihre Bildungsprogramme integrieren, bevor sich die Schüler spezialisieren. Darüber hinaus ist das Erlernen von Fremdsprachen von entscheidender Bedeutung. Als Englischlehrerin bin ich mir dessen besonders bewusst. Die Tatsache, dass einige europäische Länder im Fremdsprachenunterricht zurückgefallen sind, verschließt Schülern und Studenten viele Türen, in einer Zeit, in der Arbeitsplätze zunehmend international ausgerichtet sind. Die Anpassung der Bildungsmodelle an die neuen Berufe der grünen oder digitalen Wirtschaft stellt schlussendlich eine große Herausforderung für das Bildungswesen in Europa dar. Daher ist die Unterstützung des lebensbegleitenden Lernens der Schlüssel zu einer flexiblen und an die Arbeitsplätze der Zukunft angepassten Berufslaufbahn.

 
  
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  Joanna Senyszyn (S&D), schriftlich.(PL) Ich habe dem Bericht über das Arbeitsprogramm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ mit Freude zugestimmt und hoffe auf eine rasche Umsetzung der in dem Programm enthaltenen Ideen. Als Hochschullehrerin und Professorin mit langjähriger Erfahrung gilt mein Augenmerk insbesondere der notwendigen Stärkung der Mobilität zwischen tertiären Bildungseinrichtungen, der Wirtschaft und der beruflicher Aus- und Weiterbildung.

Das moderne Hochschulwesen sollte Studenten umfassend auf den Einstieg in den Arbeitsmarkt vorbereiten. Neben solidem Wissen gewinnen Kompetenzen wie unternehmerisches Denken, interkulturelle Verständigung und Kreativität zunehmend an Bedeutung und sind gemeinsam mit der formalen Bildung maßgeblich für den beruflichen Erfolg verantwortlich.

Unter diesem Aspekt ist Bildung daher sehr wichtig. Darüber hinaus müssen wirksame Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Wissenschaft und wissenschaftlicher Forschung ergriffen werden. Ich habe die Europäische Kommission in dieser Angelegenheit bereits ersucht, eine Stellungnahme vorzulegen und die Möglichkeit spezieller Programme zur Herstellung der Chancengleichheit für Frauen in der Wissenschaft in Erwägung zu ziehen.

Angesichts der alarmierenden Statistiken über die Abschlüsse der Europäer – darunter z. B. die Tatsache, dass 77 Mio. Menschen bzw. nahezu ein Drittel der europäischen Bevölkerung in der Altersgruppe 25-64 Jahre keine oder nur niedrige formale Abschlüsse vorweisen können – erachte ich diesen Bericht für die Förderung der Wissenschaft und die Verbesserung der beruflichen Qualifikationen als äußerst wichtig. In diesem Zusammenhang fordere ich die Mitgliedstaaten der EU und die Kommission zur wirksamen Umsetzung der in dem Programm enthaltenen Ideen auf.

 
  
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  Czesław Adam Siekierski (PPE), schriftlich.(PL) Bildung erfüllt wichtige soziale Funktionen, sie öffnet Türen und bietet Chancen für eine bessere Zukunft. Aus diesem Grund müssen wir alles daran setzen, um die Ausbildung junger Menschen mit Hilfe von Programmen und Stipendien der EU sowie einzelstaatlichen Maßnahmen zu unterstützen. In einem Zeitalter der Globalisierung, des erhöhten Wettbewerbs und des raschen Wandels ist lebensbegleitendes Lernen von wesentlicher Bedeutung.

Dank Studenten-Austauschprogrammen wie Erasmus vertiefen junge Menschen nicht nur ihr Wissen in bestimmten Fachgebieten, sondern erweitern auch ihren Horizont. Das Kennenlernen neuer Kulturen und Sprachen sowie das Knüpfen internationaler Kontakte führt zu festeren Bindungen innerhalb Europas und trägt zur Entwicklung der europäischen Identität bei. Europa ist bestrebt, im Bereich der Wissenschaft und Entwicklung, der Innovation und der neuen technologischen Lösungen für eine bessere Bewirtschaftung der Energieressourcen an der Spitze zu stehen.

Unsere Hoffnungen ruhen auf der Jugend, also müssen wir uns vorrangig um diese Gruppe bemühen. Für junge Hochschulabsolventen ist der Einstieg in den Arbeitsmarkt schwierig, da Arbeitgeber sehr häufig Wert auf berufliche Erfahrung legen, über die junge Menschen zu diesem Zeitpunkt ihres Lebens nicht verfügen. Aus diesem Grund müssen wir den Dialog zwischen Universitäten und Unternehmen fördern, die Studienrichtungen an die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes anpassen und einen Schwerpunkt auf Praktika sowie berufsbezogene Erfahrungen setzen, die die Arbeitssuche erleichtern werden.

 
  
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  Viktor Uspaskich (ALDE), schriftlich. (LT) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die enger geschnallten Gürtel in ganz Europa – eine schmerzhafte und harte Maßnahme – werden allmählich spürbar. Opfer und Kompromisse sind in zahlreichen Bereichen der EU bereits an der Tagesordnung, aber es ist wichtig (insbesondere in Zeiten der wirtschaftlichen Rezession), dass wir unsere Verpflichtungen in solch grundlegenden Politikbereichen wie der Bildung nicht vernachlässigen. Wie die Geschichte zeigt, ist Bildung etwas, für das es sich zu kämpfen lohnt – seien es die im Untergrund operierenden Bildungseinrichtungen im nationalsozialistisch besetzen Europa oder die „Fliegenden Universitäten“ der Dissidenten in der Stalin-Ära. Die globale Wirtschaftskrise zwingt uns zu einer erneuten Anpassung. Die berufliche Aus- und Weiterbildung muss den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes angepasst werden. Die Alphabetisierungsrate in Europa muss verbessert werden, da wir in diesem Bereich weit hinter den Vereinigten Staaten und Japan zurückliegen. Wir müssen die Lücke schließen. Nicht nur ist es wichtig, die Grundfertigkeiten des Lesen, Schreibens und Rechnens sowie die Informatikkenntnisse bei jungen Menschen zu verbessern, sondern auch bei arbeitslosen Erwachsenen aus den schwächeren sozioökonomischen Schichten. Lebensbegleitendes Lernen von der Wiege bis zur Bahre sowie so genannte Programme der „zweiten Chance“ für Erwachsene mit begrenzten Fähigkeiten sind sowohl für die Stimulierung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes als auch für die gesellschaftliche Eingliederung und aktive Bürgerschaft von Bedeutung. Es ist unsere Pflicht, die Qualität der Berufsbildung in ganz Europa zu verbessern und die allgemeine Bildung attraktiver erscheinen zu lassen. Dies ist ein langwieriger Kampf, aber er lohnt sich.

 
  
  

Bericht: Klaus-Heiner Lehne (A7-0135/2010)

 
  
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  Sebastian Valentin Bodu (PPE), schriftlich. (RO) Die Verwaltung und Führung wirtschaftlicher Unternehmen ist ein Bereich, der insbesondere während der gegenwärtigen Krise neue Bedenken hervorruft, auch wenn er der fortwährenden Regulierung unterworfen ist. Da wir Systemrisiken senken wollen, ist es in der Tat absolut notwendig, Geschäftsführer – und ich meine hier nicht nur Verwalter – zur Rechenschaft zu ziehen. Im Fall von in strategischen Sektoren agierenden Unternehmen mit einem hohen Umsatz oder bedeutenden Marktanteil gehen die finanziellen Probleme, auf die ein solches Unternehmen gegebenenfalls trifft, über das einfache Interesse von Aktionären hinaus und dringen in den Bereich von „Interessensvertretern“, oder mit anderen Worten, von Gläubigern, Arbeitnehmern, Konsumenten, dem jeweiligen Industriesektor oder Staat vor.

Der von mir vorgeschlagene Änderungsantrag, Mitglieder des Verwaltungsrats zur Verantwortung zu ziehen, indem darauf bestanden wird, dass sich ein Teil der Mitglieder dieses Gremiums aus Fachleuten zusammensetzt, unterstützt in diesem Zusammenhang die Verringerung der Systemrisiken, da es im Moment nicht mehr ausreicht, ein Vertreter des Aktionärs zu sein, solange – wie ich gerade gezeigt habe – der Nutzen für die finanzielle Gesundheit und Stabilität bestimmter Unternehmen den strikten Investitionsnutzen in Form des Haltens von Gesellschaftskapital übersteigt. Darüber hinaus sollte die elektronische Abstimmung geregelt werden, um das Engagement von Aktionären in diesen Gesellschaften zu fördern, das bei einer zu geringen Höhe des Kapitalanteils oftmals passiv ist.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Die Unternehmensführung und die damit verbundene Berufsethik ist ein wichtiges Thema, insbesondere in der derzeitigen Situation, in der viele Aktionäre aufgrund der Verletzung einiger dieser Grundsätze Verluste aus Kapitalanlagen erleiden. Gute Geschäftsführer, die Verantwortung übernehmen und deren Handeln ethisch geprägt ist, sind für den ausgewogenen Beschlussfassungsprozess, mit dessen Hilfe die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gesteigert wird, von entscheidender Bedeutung. Wenn wir über die Regulierung bestimmter ethischer Grundsätze sprechen, dürfen wir das Prinzip der Privatautonomie nicht außer Acht lassen und nicht vergessen, dass es eine Grenze geben muss, ab der bestimmte Grundsätze geregelt werden müssen.

Ich erachte es auch als wesentlich, dass Aktionäre sich stärker daran beteiligen und mehr Verantwortung dafür übernehmen, dass gute Geschäftsführer über den Markt abgegolten werden und jene Geschäftsführer, deren Handeln weniger ethisch geprägt ist, bestraft werden, so dass ihre Praktiken die Rechte der Aktionäre nicht verletzen oder den gesamten Markt negativ beeinflussen.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Die jüngste Finanzkrise hat die Notwendigkeit verstärkt, uns mit berufsethischen Fragen in einer verantwortungsvolleren Unternehmensführung auseinanderzusetzen. Fragen zur Struktur der Vergütung der Unternehmensleitung und der Geschäftsführung börsennotierter Gesellschaften sowie der Kontrolle dieser Vergütung müssen durch ethische und berufsethische Grundsätze geregelt werden, die Situationen wie in der jüngsten Vergangenheit unmöglich machen, in denen Tantiemen in Unternehmen ausgezahlt wurden, die unmittelbar danach Konkurs anmelden mussten oder sich in ernsthaften Schwierigkeiten wiederfanden. Die EU braucht ein Produktions-, Gesellschafts- und Umweltmodell, das langfristig angelegt ist und das Allgemeininteresse achtet: der Unternehmen, der Aktionäre und der Arbeitnehmer. Aus diesem Grund habe ich so und nicht anders gestimmt.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Ich unterstütze den Bericht von Herrn Lehne. Die jüngste Finanzkrise hat die Notwendigkeit verdeutlicht, Fragen zur Vergütungspolitik von Unternehmensvorständen zu prüfen. Ich unterstütze den Vorschlag des Berichterstatters, verbindlichen Maßnahmen einzuführen, die vermeiden, dass der variable Teil der Vergütung (Boni, Aktien etc.) zu einer allzu riskanten Investitionspolitik führt, die zu weit von der realen Wirtschaftslage entfernt ist.

Zu diesem Zweck scheinen rechtliche Maßnahmen erforderlich, die uns die Lösung des Problems der unterschiedlichen einzelstaatlichen Vergütungsregelungen für Unternehmen, insbesondere bei grenzübergreifenden Fusionen, ermöglichen. Ethische Fragen müssen, vor allem wenn es um den Finanzsektor geht, in den Mittelpunkt gerückt werden; nicht nur in moralischer Hinsicht, sondern vor allen Dingen in sozialer Hinsicht. Um dies zu erreichen, müssen wir einheitliche und globale Leitlinien einführen.

 
  
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  Evelyn Regner (S&D), schriftlich. Ich habe für den Initiativbericht über berufsethische Fragen in der Unternehmensführung gestimmt, weil ich vor allem die Forderung des EU-Parlaments zur Förderung von Frauen in Führungspositionen und die Aufforderung an die EU-Kommission, einen entsprechenden Vorschlag zur Einführung einer Regelung bei der Besetzung von Unternehmensorganen sowie bei der Besetzung sonstiger Gremien und Stellen vorzulegen, unterstütze. Gleichzeitig bedauere ich aber, dass mein Änderungsvorschlag, dies verpflichtend zu machen, nicht in die endgültige Entschließung aufgenommen wurde.

Hier hätte ich mir gewünscht, dass das Europäische Parlament ambitioniertere Forderungen stellt. Im Zusammenhang mit der Vergütungspolitik möchte ich außerdem auf die in der Realität herrschenden gravierenden Unterschiede hinweisen und unterstreichen, dass die in den europäischen Richtlinien verankerten Grundsätze des gleichen Entgelts und der Gleichbehandlung von Männern und Frauen zu achten und zu fördern sind. Ich trete dafür ein, dass diese Grundsätze verpflichtend für alle Mitgliedsstaaten werden und die Möglichkeit einer entsprechenden Sanktionierung bei Nicht-Einhaltung geschafft werden sollte.

 
  
  

Bericht: Georgios Papanikolaou (A7-0113/2010)

 
  
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  Alfredo Antoniozzi (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe den Bericht von Herrn Papanikolaou unterstützt, da ich mir dessen bewusst bin, dass die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise bereits das Gesellschaftsgefüge erreicht und getroffen haben – insbesondere die Jugend Europas, die alarmierenden Arbeitslosenquoten ausgesetzt ist.

Daher erachte ich es als Pflicht der europäischen Institutionen, eine klare Strategie festzulegen, die bereits bestehende Programme im Bereich der Aus- und Weiterbildung und Mobilität (wie etwa Comenius, Erasmus und Leonardo da Vinci ) bestmöglich nutzt und gleichzeitig auch die Übereinstimmung zwischen dem Ausbildungsangebot, den Kompetenzen und den Anforderungen sowie Bedürfnissen des Arbeitsmarkts erhöht, um den erforderlichen Übergang von der beruflichen Bildung ins Berufsleben fließender und sicherer zu gestalten.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. (LT) Ich stimme dieser Entschließung zu, da wir in der Gestaltung der heutigen Politik eine große Verantwortung gegenüber jungen Menschen und künftigen Generationen tragen. Die Europäische Union verfügt über wichtige Instrumente im Zusammenhang mit der Jugendpolitik, jedoch müssen diese Instrumente in vollem Umfang genutzt, vermittelt und integriert werden. Ich bin besorgt über die steigende Zahl arbeitsloser, unterbeschäftigter oder in unsicheren Arbeitsverhältnissen stehender junger Menschen, insbesondere in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise. Es ist sehr wichtig, sicherzustellen, dass in der Lissabon-Strategie für den Zeitraum nach 2010 und in der Strategie Europa 2020 eine Jugendperspektive enthalten ist. Ich unterstütze auch den Vorschlag, in den Konjunkturprogrammen, die im Rahmen der Pläne zur Bewältigung der Wirtschafts- und Finanzkrise aufgelegt wurden, angemessene Maßnahmen für junge Menschen zu entwickeln und eine bessere Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt sicherzustellen.

 
  
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  Mara Bizzotto (EFD), schriftlich. (IT) Der Bericht, dem ich meine Stimme gegeben habe, enthält interessante Überlegungen und Vorschläge für die Entwicklung einer konstruktiven Politik, die in der heutigen Gesellschaft unter jungen Menschen ein Verantwortungsbewusstsein schaffen soll.

Junge Menschen begegnen auf ihrem Weg in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft heute zahlreichen Herausforderungen. Ich stimme dem grundlegenden Gedanken des Berichts zu: Das Parlament könnte für die Umsetzung europäischer Jugendstrategien ein nützliches Instrument sein, da es mit seinen demokratischen Wurzeln in der Lage ist, die Wünsche und Anliegen junger Menschen vor Ort und innerhalb der Mitgliedstaaten zusammenzutragen und ihren Forderungen in Europa Gehör zu verschaffen.

Wie auch meine Vorredner möchte ich hervorheben, von welcher Bedeutung es ist, dass die Berufsbildungswege den Geschäftsmodellen vor Ort entsprechen: Nur auf diese Weise können wir den heutigen und künftigen jungen Generationen zu einem leichteren und zufriedenstellenderen Einstieg in den Arbeitsmarkt verhelfen. Noch immer sind mangelnde Arbeitsplätze für Millionen von jungen Menschen in Europa heute das größte Problem, insbesondere in der gegenwärtigen Krise, durch die die Jugendarbeitslosigkeitsquote auf über 20 % gestiegen ist.

Ich stimme auch in vollem Umfang mit dem Bericht überein, der die soziale und menschliche Bedeutung der Freiwilligentätigkeit junger Menschen als Beitrag sowohl für die persönliche Entwicklung als auch für das kollektive Wachstum hervorhebt.

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. (LT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da die Vorbereitung und Umsetzung einer EU-Jugendstrategie von großer Bedeutung ist, insbesondere in einer Zeit, in der die Wirtschafts- und Finanzkrise negative Folgen für die Jugendbeschäftigung hat und noch immer den zukünftigen Wohlstand junger Menschen bedroht. Da junge Menschen die Zukunft Europas sind, ist es unsere Pflicht, ihnen durch die Umsetzung einer gut vorbereiteten Jugendstrategie zu helfen. Aus diesem Grund müssen die Mitgliedstaaten vor allen Dingen das Recht aller Kinder und jungen Menschen auf öffentlichen Unterricht schützen und ihnen – unabhängig von ihrer sozialen Herkunft und finanziellen Lage – gleichberechtigte Bildungs- und Berufsbildungschancen ermöglichen. Ich möchte darauf hinweisen, dass es – wie in der neuen Strategie Europa 2020 vorgesehen – notwendig ist, schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um die Zahl der Jugendlichen ohne Schulabschluss zu senken. Nur durch flexiblere Lernbedingungen für alle jungen Menschen und die Gewährleistung des Rechts auf Bildung für alle können wir ihnen Möglichkeiten schaffen, um auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Ich möchte auch hervorheben, dass es notwendig ist, konkrete politische Leitlinien zur Umsetzung der Beschäftigungspolitik und zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit zu erstellen. Es ist von großer Bedeutung, den Unternehmergeist junger Menschen zu fördern und ihnen flexiblere Bedingungen für die Nutzung von Instrumenten wie Kleinstkrediten und Mikrofinanzierungen einzuräumen.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Die Finanzkrise hat ernste Auswirkungen auf das Leben junger Menschen. Daher begrüße ich die erneuerte Jugendstrategie, mit der das Wohlergehen künftiger Generationen auf die politische Tagesordnung gesetzt wird. Da das Wissensdreieck ein Schlüsselelement für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist, möchte ich hervorheben, wie wichtig es ist, jungen Menschen durch eine verstärkte Wechselwirkung zwischen Bildung, Forschung und Innovation mehr Chancen in Bildung und Beruf zu eröffnen. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments spielen bei der Förderung der europäischen Jugendpolitik in den Mitgliedstaaten eine wesentliche Rolle. Ich möchte auf das Problem der Schulabbrecher hinweisen sowie auf die Notwendigkeit, sicherzustellen, dass ein höherer Anteil junger Menschen die Pflichtschulzeit absolviert.

Das Europäische Parlament ist auch bei der Formulierung, Durchführung, Überwachung und Bewertung der Jugendstrategie von entscheidender Bedeutung. Die Programme und bereitgestellten Mittel der Union müssen den ehrgeizigen Zielen Europas für junge Menschen angemessen sein, und die Politik, die Programme und die Maßnahmen der EU im Hinblick auf eine EU-Jugendstrategie müssen aufeinander abgestimmt werden.

 
  
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  Nessa Childers (S&D), schriftlich. – Ich habe dafür gestimmt, da es – auch wenn die EU-Jugendstrategie ihrem Wesen nach ein weitreichendes und allumfassendes Dokument darstellt – von entscheidender Bedeutung ist, zu bekräftigen, dass jede neue Strategie die Bildung in den Mittelpunkt ihrer Zielsetzung und Politik rücken muss. In der Vergangenheit hätte solch eine Bildungspolitik ihren Schwerpunkt zu Recht auf die Notwendigkeit gelegt, dass alle Schüler in der EU eine Primar- und Sekundarbildung absolvieren müssen. Glücklicherweise sind wir nun an einen Punkt gelangt, an dem wir unsere Aufmerksamkeit auf ehrgeizigere Ziele richten können. In den letzten rund 20 Jahren sind zahlreiche Initiativen getestet worden, die darauf abzielen, Bevölkerungsgruppen, die traditionell nicht zu einer Hochschulbildung tendieren, für den Besuch tertiärer Bildungseinrichtungen zu gewinnen. Einige dieser Initiativen waren erfolgreicher als andere, dennoch sind es im Allgemeinen noch immer dieselben gesellschaftlichen Gruppen, die die überwiegende Mehrheit der Studenten der Tertiärstufe stellen. Das darf nicht so weitergehen. Wenn wir die in der EU bestehende aber oftmals unbemerkte Armut wirklich bekämpfen wollen, müssen wir ein wirksames System schaffen, durch das weniger geneigte Gruppen der Gesellschaft an den Fach- und Hochschulen allmählich wirklich repräsentiert werden.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE), schriftlich. (PT) Ich unterstütze den von Herrn Papanikolaou erarbeiteten Bericht über „Eine EU-Strategie für die Jugend – Investitionen und Empowerment“. Ich stimme seiner Aufforderung an die Mitgliedstaaten zu, die Bestimmungen des Vertrags von Lissabon im Bereich der Jugendpolitik vollständig umzusetzen, wie beispielsweise die Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben, und besonderes Augenmerk auf junge Sportlerinnen und Sportler sowie die rechtliche Durchsetzung der Charta der Grundrechte zu richten.

Betonen möchte ich die Bedeutung, die den Programmen Comenius, Erasmus und Leonardo da Vinci bei der Entwicklung europäischer Politiken im Bereich der Aus- und Weiterbildung zukommt. Ich fordere die Kommission auf, Instrumenten, mit deren Hilfe die Abschlüsse junger Menschen verbessert und mehr Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden können, Vorrang einzuräumen und vor allem das Programm „Erasmus Erstanstellung“ zu entwickeln. Ich unterstütze die Bekämpfung von Drogen- und Alkoholkonsum sowie tabakbedingter Schäden und anderer Formen von Abhängigkeiten, einschließlich des Glücksspiels.

Ich möchte die Bedeutung der sexuellen Aufklärung junger Menschen für den Schutz ihrer Gesundheit hervorheben. Darüber hinaus möchte ich unterstreichen, wie wichtig es ist, sich der Freiwilligentätigkeit zu widmen und, wofür die Sozialdemokratische Jugend Portugal stets eingetreten ist, jungen Menschen bei der Ausarbeitung und Umsetzung der Jugendpolitik auf europäischer, einzelstaatlicher und regionaler Ebene entscheidende Zuständigkeiten zu übertragen.

 
  
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  Mário David (PPE), schriftlich. (PT) Die Investition in die Jugendpolitik ist für die Zukunft der europäischen Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung, insbesondere in einer Zeit, in der der Anteil der Jugendlichen an der Gesamtbevölkerung stetig abnimmt. Ich habe die Annahme der „EU-Strategie für die Jugend“, in der erstmalig Informationen zur Lage der jungen Menschen in Europa enthalten waren, sowie auch die von der Kommission festgelegten drei jugendpolitischen Prioritäten begrüßt.

Mehr Möglichkeiten für junge Menschen in Bildung und Beschäftigung, bessere Zugangsmöglichkeiten und umfassende Teilhabe aller jungen Menschen an der Gesellschaft sowie die Förderung der sozialen Eingliederung und gegenseitigen Solidarität zwischen der Gesellschaft und der Jugend sind die grundlegenden Ziele für eine wirkungsvolle europäische Jugendpolitik, die zur Entwicklung einer europäischen Mentalität beitragen kann. Unterschiedliche Definitionen von „Jugend“ in den einzelnen Mitgliedstaaten sowie die Tatsache, dass die Jugendpolitik unter das Subsidiaritätsprinzip fällt, zeigen jedoch die für eine wirksame Umsetzung der Instrumente der Jugendpolitik bestehenden Probleme. Ein starker Wille und großer Einsatz von Seiten der Regierungen der Mitgliedstaaten sind ebenso Voraussetzungen für eine erneuerte europäische Zusammenarbeit und konkrete Ergebnisse im Bereich Jugend wie auch die dringend gebotene Stärkung der offenen Methode der Koordinierung.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht über „Eine EU-Strategie für die Jugend – Investitionen und Empowerment“ gestimmt. Die Finanzkrise stellt, zumindest kurzfristig, eine schwere Belastung für die berufliche Zukunft von Millionen von jungen Menschen in der gesamten Europäischen Union dar, insbesondere aufgrund des sich schwieriger gestaltenden Einstiegs in den Arbeitsmarkt. Wir müssen dringend sicherstellen, dass Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung eine bessere Übereinstimmung der Fähigkeiten und der Anforderungen des Arbeitsmarktes gewährleisten und auf diese Weise die Autonomie und wirtschaftliche Unabhängigkeit der jungen Menschen gefördert wird; anderenfalls laufen wir Gefahr, das Talent junger Menschen zu verschwenden.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) In einer Zeit, in der sich Europa durch die größte und schwerste Wirtschafts- und Finanzkrise der letzten Jahrzehnte kämpft, ist es von entscheidender Bedeutung, dass sich die hier diskutierte europäische Jugendstrategie auf jene Probleme konzentriert, die durch die Krise ausgelöst wurden und vor allem Auswirkungen auf junge Menschen haben. In diesem Zusammenhang hervorheben möchten wir die hohe Jugendarbeitslosigkeitsquote, die Schwierigkeiten beim Einstieg in den Arbeitsmarkt, niedrige Löhne, die mangelnde Abstimmung der formalen Aus- und Weiterbildung an Schulen und Universitäten auf die Anforderungen des Arbeitslebens sowie die immer bestehenden Schwierigkeiten im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Berufseinstieg und Familienleben.

Diese Probleme müssen in jeder europäischen Strategie für die Jugend aufgegriffen werden. Politiken und Strategien, mit deren Hilfe sich die Europäer besser und schneller den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts anpassen können – insbesondere in einer Krisensituation –, müssen ebenfalls angestrebt werden. Besonders hervorheben möchte ich Maßnahmen, die der Bildung ihre gebührende Bedeutung beimessen, die auf den Erwerb neuer Fertigkeiten abzielen und Kreativität sowie Unternehmergeist fördern. Und schließlich glaube ich, dass es für die erfolgreiche Umsetzung der vorgeschlagenen Ziele notwendig ist, die Koordinierung zwischen den verschiedenen an der Jugendstrategie beteiligten Akteuren zu verstärken.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Engagement für junge Menschen erfolgt über ein gutes Bildungssystem, das den Problemen des Schulabbruchs und der Analphabetenquote absolute Priorität einräumt und den gleichberechtigten Zugang aller jungen Menschen zu qualitativ hochwertiger allgemeiner und beruflicher Bildung auf allen Ebenen unterstützt. Wir haben uns auch für die Förderung der Möglichkeiten des lebenslangen Lernens ausgesprochen. Angesichts der hohen Arbeitslosenquoten, denen die Jugend Europas ausgesetzt ist, wobei insbesondere junge Menschen mit niedrigem Bildungsniveau mit höherer Wahrscheinlichkeit von Arbeitslosigkeit betroffen sind, ist es wichtig, für eine bestmögliche Ausbildung der Jugendlichen zu sorgen, um einen schnellen Einstieg in und eine nachhaltige Teilhabe am Arbeitsmarkt sicherzustellen. Die erste Anstellung ist sehr wichtig. Aus diesem Grund haben wir ein Programm mit dem Titel „Erasmus Erstanstellung“ vorgeschlagen, das angenommen worden ist; wir warten darauf, dass die Kommission diesen Vorschlag verfolgt. Die EU sollte die ihr bereits zur Verfügung stehenden Instrumente besser mitteilen, entwickeln und umsetzen. Junge Menschen müssen zu einer verstärkten Teilhabe aufgerufen werden, nicht zuletzt am Aufbau der Recyclinggesellschaft und am Kampf gegen den Klimawandel, wozu sie tatsächlich bereits einen erheblichen Beitrag geleistet haben.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir sind der Ansicht, dass dieser Bericht sich den Problemen der jungen Menschen aus der richtigen Perspektive nähert, indem er sie als etwas betrachtet, das verschiedene Bereiche der Gesellschaft berührt. Auf diese Weise ermittelt er konkrete Probleme auf verschiedenen Gebieten: allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung, Gesundheit, Wohlergehen und Umwelt, Kultur und andere. Zu diesen Problemen zählen unter anderem: Schulabbruch, unsichere Arbeitsplätze, unbezahlte Praktika, Abwanderung von Fachkräften, Umweltzerstörung, Drogenabhängigkeit und soziale Ausgrenzung.

Obgleich der Berichterstatter in Bezug auf diese Probleme einige Lösungsvorschläge vorlegt, die uns vernünftig erscheinen und unsere Unterstützung verdienen, gibt es andere, die völlig unzulänglich sind; einige sind gar doppeldeutig oder widersprüchlich. Wir können beispielsweise nicht akzeptieren, dass eine Strategie Europa 2020, die „junge Menschen stärker in den Mittelpunkt stellt“, unsichere oder gelegentliche Beschäftigungsverhältnisse als „strategische“ Lösungen für junge Menschen einführt; beide Konzepte sind in der erwähnten Strategie enthalten, die sich auch für die Wettbewerbsfähigkeit als möglichen Weg aus der Krise stark macht.

Wie auch in anderen Bereichen bedarf es hier einer Harmonisierung durch sozialen Fortschritt und nicht durch den gleichen, niedrigen Lebensstandard. Einige Länder – einschließlich Portugal – haben ein breites Spektrum an Jugendrechten in ihre Verfassungen aufgenommen; es ist wichtig, dass diese umgesetzt und nicht eingeschränkt werden.

 
  
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  Elisabetta Gardini (PPE), schriftlich. (IT) Arbeitslosigkeit, Zeitarbeit, Praktika. Welche Aussichten haben die jüngeren Generationen? Welche Erwartungen an das Leben? Wie müssen sie sich wohl fühlen, wenn sie gezwungen sind, zu Hause zu bleiben und von ihren Eltern unterstützt zu werden, und sie nicht einmal daran denken können, eine Familie zu gründen? Unregelmäßige Arbeit, oftmals unterbezahlt und weit unter ihrem Bildungsniveau. Keine Aussichten auf eine Rente. Was hält die Zukunft für sie bereit?

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es sind die jungen Menschen, die Hauptleidtragende der Krise sind.

Sie sind desillusioniert und beunruhigt angesichts der Möglichkeit, vom Arbeitsmarkt abgeschnitten zu werden. Es nützt nichts, sich hinter guten Absichten und Versprechen zu verstecken. Junge Menschen wollen Fakten. Und es ist unsere Pflicht, ihnen vernünftige Antworten zu geben.

Wir müssen investieren, wir müssen Sicherheit geben und Chancen bieten. Die Arbeitswelt ist im Wandel begriffen, und wir müssen Bedingungen schaffen, in denen sich zuerst junge Menschen an diese Veränderungen anpassen können, indem neue Technologien bestmöglich ausgenutzt und Bildungswege verfolgt werden, die den neuen Bedürfnissen entsprechen.

Wir müssen unsere Anstrengungen verdoppeln. Wir müssen die Jugend in den Mittelpunkt unserer europäischen Politik rücken. Wenn es keine Zukunft für junge Menschen gibt, gibt es auch keine Zukunft für die Gesellschaft insgesamt.

 
  
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  Tunne Kelam (PPE), schriftlich. – Ich habe für den Bericht über die neue Strategie für die Jugend gestimmt, da ich denke, dass die Jugend von heute das Europa von morgen ist. Wir müssen jetzt Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die jungen Menschen so gut wie möglich für ihr künftiges Leben vorbereitet und gewappnet sind, die bestehenden Herausforderungen zu meistern.

Ich fordere die Mitgliedstaaten dringend auf, die neue Strategie für die Jugend ernst zu nehmen und die vorgeschlagenen Maßnahmen lückenlos umzusetzen. Die Strategie für die Jugend muss die persönliche und berufliche Entwicklung junger Menschen in ganz Europa fördern, indem ihnen Mittel für eine Ausbildung zu Hause und im Ausland, sei es auf formalem, nicht formalem oder informellem Weg, zur Verfügung gestellt werden. Die Strategie sollte ferner dazu dienen, der Position junger Menschen mehr Gewicht zu verleihen und ihre Teilhabe in der Gesellschaft zu verstärken.

Darüber hinaus kann keine Politik wirklich funktionieren, wenn sie nicht interdisziplinär umgesetzt wird. Sämtliche wichtigen Akteure, quer durch alle Bereiche, müssen zusammenarbeiten, um den Erfolg dieser Strategie zu sichern. Obwohl Jugendpolitik in Europa auf einzelstaatlicher Ebene stattfindet, müssen wir voneinander lernen und mit gutem Beispiel voran gehen. Nationale Berichte zu veröffentlichen, ist ein wichtiger Schritt, wenn es darum geht, uns unseren jungen Mitbürgerinnen und Mitbürgern anzunähern, aber auch darum, durch den Austausch bewährter Verfahren und mögliche Herausforderungen voneinander zu lernen.

 
  
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  Iosif Matula (PPE), schriftlich. (RO) Die globale Wirtschaftskrise ist nur einer der Faktoren, die einen Wandel in der Verhaltensweise und den Lebensbedingungen der europäischen Jugend hervorgerufen haben. Sowohl die Mitgliedstaaten als auch die gesamte Europäische Union sollten sich dessen gewahr sein.

Seit längerem sind wir in Europa mit sinkenden Bevölkerungszahlen konfrontiert, mit den dramatischen Folgen, die dies für unsere Wirtschaften und Sozialhilfesysteme mit sich zieht. Die Tatsache, dass junge Menschen heute immer später heiraten und immer weniger Kinder in immer höherem Alter haben, ist besorgniserregend. Darüber hinaus sind für sie keine geeigneten Bedingungen für die Weiterentwicklung ihrer Fähigkeiten und ihre aktive Beteiligung in der Gesellschaft gegeben.

Bildung, Beschäftigung, soziale Eingliederung und Gesundheit sind die Hauptsorgen der jüngeren Generationen und stellen für die Mitgliedstaaten Herausforderungen dar. Aus genau diesem Grund habe ich für den Berichtsentwurf von Herrn Papanikolaou gestimmt. Diese Änderungsvorschläge – davon bin ich fest überzeugt – werden wesentlich zur Aufgabe, Strategien für junge Menschen zu entwickeln, beitragen indem sie es ihnen ermöglichen, selbständig Entscheidungen zu treffen, und ihre persönlichen Initiativen, den gleichberechtigten Zugang zu Bildung für benachteiligte junge Menschen und deren Unterbringung auf dem Arbeitsmarkt unterstützen.

Ich glaube, dass die Partnerschaft mit den Massenmedien zur Profilierung der europäischen Programme und Projekte für die Jugend ein wesentlicher Faktor im Hinblick auf die Erreichung unserer Zielsetzungen ist.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Die EU-Strategie für die Jugend hat zunehmend an Bedeutung gewonnen und muss jetzt als eine der politischen Prioritäten der Union angesehen werden, zumal sich die Bevölkerung zu 20 % aus jungen Menschen zusammensetzt. Die Zielsetzungen sind klar festgelegt und mit anderen wichtigen Bereichen verknüpft, wie der Schaffung besserer Beschäftigungsmöglichkeiten oder der Motivierung der Jugend zu verstärkter Beteiligung in der Gesellschaft. Angesichts der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise, gepaart mit dem Problem der Überalterung, zählen junge Menschen zu den besonders verletzlichen Gruppen. Ich bin daher für ein noch stärkeres Engagement für Strategien für die Jugend auf EU-Ebene. Aus diesem Grund habe ich dafür gestimmt.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Gerade die Jugend ist besonders stark von der momentanen Krise betroffen. Angesichts der steigenden Jugendarbeitslosigkeit ist es wichtig, die Bildungschancen zu verbessern. Während wir auf EU-Ebene noch über Förderungen reden, wird in den EU-Staaten bereits der Rotstift an den Unis angesetzt.

Und wenn man der Jugend wirklich helfen will, dann gilt es auch dem Phänomen des „ewigen Praktikanten“ Einhalt zu gebieten. Die vorliegenden Maßnahmen sind bestenfalls eine Absichtserklärung, werden aber angesichts der Rahmenbedingungen in dieser Krisenzeit kaum ausreichen, um tatsächlich etwas zu bewirken. Deshalb habe ich mich der Stimme enthalten.

 
  
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  Radvilė Morkūnaitė-Mikulėnienė (PPE), schriftlich. (LT) Ich habe für diesen Text gestimmt, da ich selbst zu der jüngeren Generation gehöre, die die Zukunft der EU mitgestaltet, und ich mache mir Sorgen über das, was mich und andere Vertreter meiner Generation erwartet. Das größte Problem, mit dem junge Menschen in meinem Land Litauen und anderen Mitgliedstaaten der EU derzeit zu kämpfen haben, ist die Arbeitslosigkeit, und wir sprechen schon jetzt von der heutigen Jugend als der verlorene Generation unserer Zeit. Ein weiteres Problem ist die Unvereinbarkeit des Bildungssystems mit den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts. Obwohl wir alle mit der Mitteilung der Kommission über eine EU-Strategie für die Jugend einverstanden sind, befürchte ich, dass sie, wie viele anderen Strategien, die wir angenommen haben, nie viel mehr sein wird als eine Reihe verheißungsvoller Erklärungen auf einem Stück Papier. Wir, das Europäische Parlament, die anderen Gemeinschaftsorgane und die Mitgliedstaaten, müssen einsehen, dass, wenn wir uns jetzt nicht um die Jugend kümmern, unsere anderen Strategien, einschließlich EU-2020, vielleicht niemals umgesetzt werden, weil niemand mehr da sein wird, der sie umsetzen könnte. Ich fordere daher die Kommission, die anderen zuständigen Organe und die Mitgliedstaaten auf, so zügig wie möglich spezifische Maßnahmen einzuleiten, damit diese Strategie in die Tat umgesetzt wird.

 
  
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  Wojciech Michał Olejniczak (S&D), schriftlich.(PL) Ich habe für die Entschließung Nr. A7-0113/2010 des Europäischen Parlaments zum Bericht „Eine EU-Strategie für die Jugend — Investitionen und Empowerment“ (2009/2159(INI) gestimmt, da die Formulierung einer Strategie für junge Menschen heute außerordentlich wichtig ist. Der junge Teil der europäischen Gesellschaft steht vor vielen Herausforderungen, die wir in der nahen Zukunft in Angriff nehmen müssen. Die Wirtschaftskrise und das Älterwerden der Gesellschaft sind zweifelsohne wichtige und dringende Fragen und sie betreffen hauptsächlich jene, die die Zukunft gestalten werden. Was wir tun sollten, nein, müssen, ist, gleiche Bedingungen und den gleichen Zugang für all jene zu schaffen, die heute und in absehbarer Zukunft ins Erwachsenenalter kommen. Leider gibt es viele junge und talentierte Menschen, die aus vielerlei Gründen auf der Strecke geblieben sind. Wir sollten ihnen noch eine Chance geben. Maßnahmen, wie finanzielle Unterstützung für Menschen mit Hochschulabschluss, sind für einen reibungslosen Übergang in den Arbeitsmarkt wesentlich. Die Arbeitslosigkeitsquote unter jungen Menschen ist leider hoch, und Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt bestehen nach wie vor. Es gibt gewiss noch andere Probleme als die, die ich erwähnt habe. Ich stimme daher mit dem Berichterstatter darin überein, dass der vorliegende Bericht „einen weiteren Schritt im Zuge anhaltender Anstrengungen“ darstellt. Anstrengungen, die zu unserer Pflicht gehören. Für immer unsere Pflicht gegenüber den künftigen Generationen“. Das wird von uns heute erwartet, und das ist es, was wir tun sollten.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Ich stimme Herrn Papanikolaou zu. Die Schaffung einer neuen EU-Strategie für die Jugend ist von wesentlicher Bedeutung. Das Hauptziel dieser neuen Strategie sollte es sein, bestehende Instrumente auf wirksamere Weise zu nutzen und Wissen zu fördern. Ein Fortschritt kann erzielt werden, indem die Regierungen dazu aufgefordert werden, in diesem Bereich vermehrt zusammenzuarbeiten, ungeachtet der bestehenden Unterschiede zwischen den einzelstaatlichen Strategien im Zusammenhang mit der Jugend.

Dies ist wesentlich, wenn es darum geht, künftigen Generationen europäischer Bürgerinnen und Bürger eine vielversprechende Zukunft zu bieten. Die Wirtschaftskrise hat tiefgreifende Auswirkungen auf die Jugend und stellt eine Bedrohung ihres Wohlstands in der Zukunft dar. Auch die alternde Bevölkerung wird auf ihre Zukunft einen wesentlichen Einfluss haben. Angesichts des Drucks, unter dem die Jugend in vielerlei Hinsicht steht, der sich daraus ergebenden Pflicht, ihnen mithilfe einer wirksamen Strategie zur Seite zu stehen, der Tatsache, dass Strategien zugunsten der Jugend dem Subsidiaritätsprinzip unterliegen und dass die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in diesem Punkt auf freiwilliger Basis erfolgt, ist es wesentlich, dass die neue Strategie nicht dieselben Schwachpunkte wie die vorangehenden Strategie aufweist, sondern zu konkreten Ergebnissen führt.

 
  
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  Ioan Mircea Paşcu (S&D), schriftlich. – Die Erziehung der Jugend ist eine wesentliche Aufgabe, denn wenn Fehler gemacht und diese nicht rechtzeitig korrigiert werden, können sie sich auf ganze Generationen auswirken und es besteht die Gefahr, dass sie wiederholt werden, wodurch sich die Dinge weiter verschlimmern. Das Problem mit unseren „Strategien“ ist, dass wir, sobald sie einmal ausgearbeitet worden sind, völlig besessen von ihrer Umsetzung sind, wodurch wir die Notwendigkeit, sie regelmäßig zu überarbeiten und zu verbessern, aus den Augen verlieren.

Die aktuelle Strategie für die Jugend, die im Wesentlichen vor der gegenwärtigen Krise erarbeitet worden ist, nimmt bereits eine Reihe von Herausforderungen in Angriff: Wie schützen wir die Jugend vor den negativen psychologischen Auswirkungen der Krise? Wie bereiten wir sie auf die Welt von morgen, nicht die von heute, vor? Wie können wir einen gleichberechtigten, einkommensunabhängigen Zugang zu Bildung ermöglichen? Wie kann man Mobilität und die Abwanderung von Fachkräften voneinander trennen? Und wie kann durch gemeinsame Aktionen ein Gleichgewicht zwischen „virtuellen Freundschaften“ über das Internet einerseits und realen zwischenmenschlichen Beziehungen und Teamgeist andererseits geschaffen werden?

Diese „strategischen“ Herausforderungen verlangen „strategische“ Aufmerksamkeit von den Entscheidungsträgern aller EU-Länder.

 
  
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  Marie-Thérèse Sanchez-Schmid (PPE), schriftlich. (FR) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, denn er zielt auf die Förderung von aktiven Bürgerrechten, sozialer Eingliederung und der Solidarität zwischen jungen Menschen ab. Was die Jugendpolitik betrifft, in der Subsidiarität oberste Maxime ist, müssen wir die Mitgliedstaaten dazu anspornen, gemeinsame Zielsetzungen und Agenden festzulegen und ihre Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Verfahren zu verbessern. Dies ist eine dringende Angelegenheit, da, wie wir wissen, in Europa einer von vier 15-Jährigen nicht ordentlich lesen kann. Während wir den Haushaltsplan 2011 erörtern, mache ich mir Sorgen über die Kluft zwischen den hehren Zielen des Berichts, über den wir gerade abgestimmt haben, einerseits und der 3,4 %-igen Kürzung des Haushalts für „Jugend in Aktion“ andererseits. Wieso sollte man ein Programm, das die Entwicklung eines staatsbürgerlichen Bewusstseins, von Solidarität und Toleranz zwischen jungen Europäerinnen und Europäern zum Ziel hat, beschneiden? Ich hoffe daher, dass die Strategie 2020, die auf einer intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wirtschaft beruht, zu ehrgeizigen finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Aus- und Weiterbildung von jungen Menschen führen wird, denn in Zeiten dieser Systemkrise hängt das Überleben der EU mittelfristig von der Jugend ab, die durch das europäische Vorhaben geformt und mobilisiert wird.

 
  
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  Joanna Senyszyn (S&D), schriftlich.(PL) Ich habe mit voller Überzeugung und Zuversicht hinsichtlich ihres Erfolgs für die Strategie der EU für die Jugend gestimmt. Sie fällt in einen der wesentlichen Arbeitsbereiche des Ausschusses für Kultur und Bildung, dessen Mitglied ich bin. Die Lage der jungen Menschen und ihre bildungstechnischen und beruflichen Chancen müssen verbessert werden. In dieser Hinsicht sind drei Punkte maßgebend.

1. Die jungen Menschen in der EU, auch in Polen, beteiligen sich gerne an EU-Programmen, wie Comenius, Erasmus und Leonardo da Vinci. Es ist daher wichtig, die Mittel für diese Programme zu erhöhen und sie zur Grundlage für die Entwicklung einer mehrjährigen EU-Strategie für die Jugend zu machen. Diese Programme sollten künftig vermehrt finanzielle Unterstützung erfahren. In die Ausbildung junger Menschen zu investieren ist die bestmögliche Weise, den EU-Haushalt einzusetzen. Ich fordere ferner die Verbesserung und vollständige Umsetzung des Programms Erasmus Mundus.

2. Als Sozialistin möchte ich die Notwendigkeit der Schaffung gleicher Chancen für junge Menschen beim Zugang zu Bildung hervorheben. Diejenigen, die sich die Absolvierung einer Hochschulausbildung nicht leisten können, müssen finanziell unterstützt werden. Es ist ferner wichtig, dass den jungen Menschen der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert wird.

3. Hinsichtlich des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon möchte ich die Mitgliedstaaten an ihre Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Strategie erinnern. Dazu gehört die Motivierung junger Menschen zu aktiver demokratischer Beteiligung, mit speziellem Augenmerk auf junge Sportlerinnen und Sportler und die rechtliche Umsetzung der Charta der Grundrechte.

 
  
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  Czesław Adam Siekierski (PPE), schriftlich.(PL) Der vom Europäischen Parlament angenommene Bericht analysiert eingehend die vielschichtige Frage der Jugend – eine Frage, der manchmal zu wenig Beachtung geschenkt oder die ins Abseits gedrängt wird. Die jungen Menschen von heute werden das Europa der Zukunft schaffen, wir müssen daher dafür sorgen, dass sie sich gut entwickeln, und wir müssen ihnen dabei helfen, die Möglichkeiten, die die Gemeinschaft bietet, auf bestmögliche Weise zu nutzen. Junge Menschen bringen einen besonderen Mehrwert: Sie bringen frischen Wind und Innovation und können die soziale Vision Europas auf der Grundlage von Toleranz, Vielfalt und Gleichberechtigung in die Tat umsetzen. Im Licht der aktuellen Lage gewinnt die Jugendfrage zusätzlich an Bedeutung. Ich denke dabei an die Wirtschaftskrise und demografische Faktoren in Europa.

Junge Menschen sind angesichts der negativen Auswirkungen der gegenwärtigen Wirtschaftkrise besonders gefährdet. Die Arbeitslosigkeit in dieser Gruppe ist beinahe doppelt so hoch wie die Gesamtarbeitslosenquote, und die finanzielle Situation der jungen Menschen zwingt diese oft dazu, ihre Ausbildung aufzugeben, was wiederum zu Armut und Ausgrenzung führen kann.

Angesichts einer alternden Bevölkerung müssen Maßnahmen eingeleitet werden, um die jungen Menschen dazu zu animieren, eine Familie zu gründen. Diese Option verwerfen die jungen Menschen oft aufgrund ihrer ungünstigen finanziellen Lage, Schwierigkeiten beim Finden einer Arbeit oder der Notwendigkeit, Arbeit und Familie unter einen Hut zu bringen. Was die Organisation und die Strukturen der Zusammenarbeit im Jugendbereich betrifft, sollten wir eindeutiger und konkreter sein. Bei der Jugend handelt es sich um eine komplexe Frage, die die Einbeziehung vieler Politikbereiche erfordert.

 
  
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  Joanna Katarzyna Skrzydlewska (PPE), schriftlich.(PL) Die heute angenommene Entschließung zur Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Eine EU-Strategie für die Jugend“, beruhend auf einem ganzheitlichen Ansatz zur Bewältigung der Probleme und Bedürfnisse der Jugend, geht in die richtige Richtung. Wir sind zuversichtlich, dass durch die Berücksichtigung der Interessen der jungen und künftigen Generationen bei der Ausarbeitung politischer Strategien auf allen Ebenen der Politik die besonders dringlichen Fragen auf wirksame Weise gelöst werden können. Die anhaltend hohe Arbeitslosenquote in dieser Bevölkerungsgruppe weist zum Beispiel auf einen Mangel an strukturellen Lösungen hin, wie etwa Lücken in den Bildungssystemen, in denen die jungen Menschen nicht den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts entsprechend ausgebildet werden.

Wir müssen die Jugend ermutigen, sich aktiv in der Zivilgesellschaft zu beteiligen, politisch aktiv und unternehmerisch zu werden. Wir müssen für sie die Bedingungen für mehr Kreativität im Kulturbereich schaffen und in ihnen ein Interesse für Kunst, Wissenschaft und neue Technologien wecken. Ferner sollten wir die Jugend vermehrt vor Diskriminierung schützen und Kampagnen zur Förderung von Umweltschutzinitiativen ins Leben rufen. Dabei darf die Bekämpfung von Drogenmissbrauch und anderen Abhängigkeiten, für die gerade junge Menschen eher empfänglich sind, nicht auf der Strecke bleiben. Aus diesem Grund war es mir heute eine Freude, den von Herrn Papanikolaou erarbeiteten Bericht zu unterstützen.

 
  
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  Silvia-Adriana Ţicău (S&D), schriftlich. – (RO) Die 96 Millionen jungen Europäer im Alter zwischen 15 und 29 stellen annähernd 20 % der Bevölkerung der Europäischen Union. Die Jugendarbeitslosigkeit hat aufgrund der Wirtschaftskrise Anfang des Jahres die 20 %-Schwelle erreicht, die Anzahl der Schulabbrecher hingegen 17 %, wobei hauptsächlich Jugendliche im ländlichen Raum davon betroffen waren. Darüber hinaus werden jungen Menschen vermehrt befristete Arbeitsverträge angeboten, wodurch die Wahrscheinlichkeit, finanzielle Stabilität und ein Eigenheim zu erlangen, immer geringer ist. Die Jugend ist unsere Zukunft und wir sollten sie mehr in den Entscheidungsfindungsprozess auf europäischer Ebene einbinden. Sie sollte gemeinsam mit uns planen und umsetzen können und so zur Entwicklung unserer Gesellschaft beitragen. Ich rufe die Kommission und die Mitgliedstaaten dringend auf, eine konkrete Strategie und Maßnahmen zur Unterstützung der Jugend im Hinblick auf eine stärkere Einbeziehung in die Gesellschaft anzunehmen. Diese Maßnahmen sollten Folgendes zum Ziel haben: Diskriminierungsfreien Bildungszugang, damit die jungen Menschen die Fähigkeiten erlangen, die sie brauchen, um eine Arbeit zu finden, die ihnen einen ordentlichen Lebensunterhalt bietet; Zugang zur Kinderbetreuung, um Privat- und Berufsleben unter einen Hut zu bringen; Unterstützung der Jugend beim Eintritt in den Arbeitsmarkt und sozialer Wohnbau für junge Menschen.

 
  
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  Viktor Uspaskich (ALDE), schriftlich. (LT) Die globale Wirtschaftskrise war für uns alle ein harter Schlag. Das Traurigste ist jedoch, dass den härtesten Schlag diejenigen erhalten haben, von denen unsere Zukunft abhängt. Der finanzielle Tsunami der letzten Jahre hat die meisten jungen Menschen in die Arbeitslosigkeit oder in schlecht bezahlte Berufe getrieben. Laut dem vorliegenden Bericht hat sich die Jugendarbeitslosigkeit in den meisten Mitgliedstaaten der EU gegenüber der berufstätigen Gesamtbevölkerung fast verdoppelt. Jetzt haben wir die Möglichkeit, die Krise als Chance zu sehen. Das schulden wir der nächsten Generation Europas.

Für mein Land Litauen, so wie für die meisten seiner Nachbarländer, ist es wichtig, die vermehrt ansteigende Abwanderung von Fachkräften zu stoppen. Wie der Titel des Berichts besagt, können wir das schaffen, indem wir Investitionen tätigen und Möglichkeiten eröffnen. Bildung und Beschäftigung sind die wesentlichen Bereiche, wenn es um Investitionen geht. Wir müssen den Übergang von der Ausbildung zum Arbeitsmarkt erleichtern. Diese wichtigen Investitionen werden sich jedoch nur begrenzt auswirken, wenn wir unseren jungen Menschen keine Möglichkeiten bieten. Wir müssen sie ermutigen, sowohl sozial als auch politisch aktivere Bürgerinnen und Bürger zu werden. Die Wahlbeteiligung ist unter jungen Menschen in Osteuropa sehr gering. Wir müssen daher ihr Interesse am politischen Prozess wieder wecken.

Die Zivilgesellschaft und die entsprechenden Nichtregierungsorganisationen können sich für die Interessen der EU einsetzen: Das Projekt „My vote“ zum Beispiel, das innovative Internettechnologien eingesetzt hat, konnte zu einem erhöhten politischen Bewusstsein unter jungen Menschen beitragen. Darüber hinaus müssen wir mit den jungen Menschen und Jugendorganisationen in Europa in einen konstruktiven Dialog treten, jedoch fernab der Fangnetze von Bürokratie und Fachjargon.

 
  
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  Derek Vaughan (S&D), schriftlich. – Ich habe den Bericht über eine europäische Strategie für die Jugend unterstützt, weil ich der Meinung bin, dass diese sich bei der Sicherstellung von Vollzeitarbeitsplätzen für junge Menschen in den nächsten Jahren als wesentlich herausstellen wird. Bei 5,5 Millionen Arbeitslosen unter den unter 25-jährigen Europäerinnen und Europäern ist es offensichtlich, dass eine wirksame Strategie zur Bekämpfung des Problems erforderlich ist.

Dieses Problem ist jedoch nicht nur auf die Wirtschaftskrise zurückzuführen. Die Arbeitgeber suchen Menschen mit Arbeitserfahrung. Ich bin mit dem Vorschlag, die Hochschulausbildung enger mit dem Arbeitsmarkt zu verknüpfen, vollauf einverstanden. Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten ist der Schlüssel zur Bewältigung der Jugendarbeitslosigkeit, die schwerwiegende soziale wie auch wirtschaftliche Kosten verursachen kann.

 
  
  

Empfehlung für die zweite Lesung: Astrid Lulling (A7-0146/2010)

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich. (FR) Es war wichtig, den Schutz von selbständig tätigen Frauen zu verbessern. Der Bericht von Frau Lulling über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Er sorgt für einen 14-wöchigen Mutterschutz und Sozialschutz für den mithelfenden Ehepartner, was vorher nicht der Fall war. En weiteres Mal steht das Europäische Parlament für den Schutz von Frauen am Arbeitsplatz ein. Da ich für dieses Engagement bin, habe ich auch für diesen Bericht gestimmt.

 
  
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  Regina Bastos (PPE), schriftlich. (PT) Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, die Richtlinie 86/613/EWG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, aufzuheben, ist dieser Änderungsantrag ein wichtiger Schritt vorwärts, auch hinsichtlich der Situation der Ehepartner von selbständig Erwerbstätigen.

Was den sozialen Schutz betrifft, ist vorgeschlagen worden, dass dort, wo ein Sozialversicherungssystem für selbständig Erwerbstätige vorhanden ist, der betreffende Mitgliedstaat Maßnahmen einleitet, damit der Ehepartner im Einklang mit der einzelstaatlichen Gesetzgebung ebenfalls die Vorteile einer Sozialversicherung genießt. Obwohl die Sozialversicherung für Ehepartner nicht verpflichtend ist, stellt dieser Vorschlag einen wichtigen Schritt dar, da in vielen Mitgliedstaaten Ehepartner keinerlei Sozialschutz, sei es nun auf Pflicht- oder freiwilliger Basis, erhalten.

Darüber hinaus ist in diesem Bericht ein Vorschlag in Bezug auf den Mutterschutz enthalten, wenn auch nicht dahingehend, dass mithelfende Ehepartner von selbständig erwerbstätigen Arbeitnehmern genauso lange Anrecht auf Mutterschutz haben sollten wie Angestellte. Immerhin werden sie das Recht auf angemessene Bezahlung haben, wodurch es ihnen möglich sein wird, ihre Tätigkeit mindestens 14 Wochen lang zu unterbrechen und/oder eine Karenzvertretung anzufordern. Aus diesen Gründen habe ich für diesen Bericht gestimmt.

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. (LT) Um die wirtschaftliche Rezession zu überwinden, muss in Humankapital und soziale Infrastruktur investiert werden, damit für Männer und Frauen die Bedingungen geschaffen werden, all ihre Möglichkeiten wahrnehmen zu können. Die Europäische Union ist nun dem Ziel der Lissabon-Strategie einer Beschäftigungsquote bei Frauen von 60 % bis 2010 sehr nahe gekommen, doch die einschlägigen Quoten der verschiedenen Mitgliedstaaten weichen stark voneinander ab. Die Kommission und die Mitgliedstaaten müssen daher wirksame Maßnahmen ergreifen, um so bald wie möglich die Richtlinie über die Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, umzusetzen. Die Frage des Mutterschutzes für selbständig erwerbstätige Frauen und mitarbeitende Ehe- oder anerkannte Lebenspartner ist von großer Wichtigkeit. Ihr Bedürfnis nach einer Beihilfe, mit der sie ihre berufliche Tätigkeit lange genug unterbrechen können, um die Schwangerschaft ohne Schwierigkeiten zu überstehen und sich nach einer normalen Geburt physisch zu erholen, muss anerkannt werden, ebenso wie auch die Tatsache, dass das Mutterschaftsgeld für Frauen entsprechend hoch sein sollte. Ich stimme daher mit der Berichterstatterin hinsichtlich der Vorschläge zur zweiten Lesung der Richtlinie vollauf überein. Darüber hinaus wird in den Anhörungen der Kommission zu dieser neuen 2020-Strategie der Gleichstellung der Geschlechter nur unzureichende Aufmerksamkeit geschenkt. Wir müssen die Fragen im Zusammenhang mit der Gleichstellung der Geschlechter in der neuen Strategie festigen und integrieren.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Ich begrüße die Annahme dieser Richtlinie, die einen Rahmen für die einzelstaatliche Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von selbständig erwerbstätigen oder bei einer solchen Tätigkeit mithelfenden Männern und Frauen schafft. Die geringere Beteiligung von Frauen an selbständiger Erwerbstätigkeit stellt insofern eine Ungleichheit dar, als familiäre Verpflichtungen sich auf die Unternehmerschaft von Frauen stärker auswirken als auf die von Männern. Was mitarbeitende Ehepartner angeht, verleiht das Fehlen einer Sozialversicherung und die mangelnde Anerkennung ihres Beitrags in der Familie einigen Unternehmen einen unfairen Wettbewerbsvorteil. Diese Initiative würde daher gleiche Bedingungen in Europa schaffen. Es ist wesentlich, dass Maßnahmen zur Beseitigung der Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen in der Unternehmerschaft ergriffen werden, damit Privat- und Berufsleben besser miteinander vereinbart werden können. Ich rufe die Mitgliedstaaten auf, volle Gleichstellung zwischen Männern und Frauen im Berufsleben sicherzustellen, mit Hinblick auf die Förderung unternehmerischer Initiativen von Frauen.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE), schriftlich. (PT) Die Richtlinie vom Dezember 1986 hat sich als unwirksam herausgestellt, zumal sie den Berichten über ihre Umsetzung zufolge ziemlich unbefriedigende Ergebnisse erzielte. Es ist daher dringend erforderlich, den Schutz von selbständig erwerbstätigen Frauen in der Mutterschaft zu verstärken und die Gleichbehandlung dieser Frauen, einschließlich der mitarbeitenden Ehepartner, sicherzustellen.

16 % der berufstätigen Bevölkerung in Europa sind Selbständige, nur ein Drittel davon sind Frauen. Diese Zahlen sind zweifelsohne das Ergebnis der zahlreichen Hindernisse, auf die berufstätige Frauen stoßen, nicht zuletzt was den Balanceakt zwischen Familie und Beruf betrifft. Die Richtlinie von 1986 sah ihre Zielsetzungen nicht verwirklicht, und auch dem aktuellen Vorschlag mangelt es an Ehrgeiz.

Es ist betrüblich, dass das Potential dieser Richtlinie gemindert worden ist, um zu einem politischen Kompromiss im Rat zu gelangen. Nichtsdestotrotz kann sie als erster Schritt zur Verbesserung der aktuellen Lage hinsichtlich des sozialen Schutzes von selbständig Erwerbstätigen und mitarbeitenden Ehepartnern angesehen werden. Es sind Mindestanforderungen geschaffen worden, darunter erstmals auf EU-Ebene das Recht auf Mutterschutzgeld, das es Frauen ermöglicht, ihre berufliche Tätigkeit für mindestens 14 Wochen zu unterbrechen.

 
  
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  Anna Maria Corazza Bildt, Christofer Fjellner, Gunnar Hökmark, Anna Ibrisagic und Alf Svensson (PPE), schriftlich. (SV) Die schwedische Delegation in der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) hat gestern (18. Mai 2010) gegen die Empfehlung für die zweite Lesung betreffend den Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG (A7-0146/2010) gestimmt. Es ist wesentlich, dass die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die Gleichbehandlung von Männern und Frauen zu gewährleisten, damit mehr Frauen einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen können. Gleichzeitig finden wir nicht, dass es Aufgabe der EU sein sollte, Entscheidungen im Bereich der Gleichstellung zu treffen, die weitreichende Folgen für die öffentlichen Finanzen der Mitgliedstaaten hätten. Darüber müssen alle Mitgliedstaaten selbst entscheiden. Darüber hinaus glauben wir nicht, dass Frauen und Männer gleich behandelt werden, wenn nur selbständig erwerbstätigen Frauen (und nicht Männern) nach einer Geburt Beihilfen und Elternzeit zugestanden werden. Abschließend halten wir fest, dass eine größere Gleichstellung eine der wesentlichen Herausforderungen der EU ist, für deren Bewältigung die Mitgliedstaaten der Union sich an Schweden orientieren könnten. In Zeiten der Wirtschaftskrise ist es überaus wichtig, dass selbständig Erwerbstätige unterstützt und gefördert werden.

 
  
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  Corina Creţu (S&D), schriftlich. (RO) Es ist mehr als zwei Jahre her, dass wir den Bericht über die Situation der Frauen in ländlichen Gebieten erörtert und vehement die notwendigen Aktualisierungen der Sozialschutzvorschriften gefordert haben. Jetzt übermittelt uns der Rat eine neue Richtlinie, deren Reichweite sich hinsichtlich ihrer Anwendung nur auf die Landwirtschaft beschränkt. Ich glaube nicht, dass es für diese Einschränkung irgendwelche triftigen Gründe gibt. Die Situation der Frauen in ländlichen Regionen ist alles andere als einfach, insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten, und wir müssen uns anhaltend und aktiv damit auseinander setzen. Wenn wir aber über selbständige Erwerbstätigkeit sprechen, dürfen wir nicht diejenigen außer Acht lassen, die in den Bereichen Kunsthandwerk, Handwerk, KMU und den freien Berufen tätig sind.

Darüber hinaus denke ich, dass diese vom Rat vorgeschlagenen Bestimmungen, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen könnten, den Zugang zu Sozialschutzleistungen zu beschränken, verhindert werden müssen. Im Einklang mit den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität schafft die Richtlinie in der vom Parlament vorgeschlagenen abgeänderten Fassung den erforderlichen Rahmen für die Verringerung der Ungleichheiten zwischen selbständig erwerbstätigen Frauen und Männern. Einerseits denke ich, dass der Mutterschutz wesentlich ist, und zwar ausgehend von einem Anspruch auf mindestens 14 Wochen Mutterschaftsurlaub und auf Mutterschaftsgeld. Andererseits ist das Recht von Ehe- oder Lebenspartnern auf die rechtsgemäße Gründung eines Unternehmens ebenso wichtig.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Als überzeugter Verfechter der Menschenrechte und des Gleichbehandlungsgrundsatzes würde ich niemals Initiativen untergraben, die den Schutz von Frauen auf dem Arbeitsmarkt zum Ziel haben, wie im Fall des Berichts meiner hochgeschätzten Kollegin Frau Lulling. Wie ich bereits gesagt habe: Männer und Frauen müssen gerecht behandelt werden und die gleichen Rechte erhalten, doch zugleich müssen ihre jeweiligen Bedürfnisse berücksichtigt werden. Was die Frauen betrifft, gilt dies besonders für Bereiche wie Mutterschutz, die Vereinbarung von Arbeit und Familie...

Ich begrüße daher, dass hier unter anderem dem Mutterschutz bei selbständig Erwerbstätigen Aufmerksamkeit gewidmet wird. Nichtsdestotrotz bin ich auch ein überzeugter Vertreter des Subsidiaritätsprinzips und glaube, dass viele der erörterten Themen in der gesetzlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten bleiben sollten.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Ich begrüße die Anstrengungen des Europäischen Parlaments zur Stärkung der Mechanismen für soziale Gerechtigkeit und die Gleichstellung der Geschlechter in der Europäischen Union. Über ihre Rolle als unbestreitbares Prinzip der zivilisierten Welt hinaus, nicht zuletzt in einem Europa, das sich selbst als kulturell und sozial fortgeschritten ansieht, ist die Gleichbehandlung von selbständig erwerbstätigen Männern und Frauen – insbesondere in Bezug auf soziale Schutzmechanismen, vor allem im Zusammenhang mit Mutterschaft – in dieser langen Zeit der tiefgreifenden wirtschaftlichen und sozialen Krise zu einer immer dringlicheren und offensichtlicheren Notwendigkeit geworden. Angesichts der wohlbekannten Entwicklungen auf der Ebene der Organisation von sowie der Werkzeuge und Mechanismen für Arbeit oder Herstellung, drängen wir darauf, dass die unterschiedliche Behandlung der jeweiligen Aktivitätsbereiche aufgehoben wird. Für alle Arbeitnehmer müssen hinsichtlich der Beiträge und der Privilegien dieselben Kriterien für den Zugang zu sozialen Schutzsystemen gelten. Ich möchte auch betonen, dass diese Empfehlung die Anreize für weibliches Unternehmertum definitiv stärken wird. Für die europäische Wirtschaft gäbe es durch eine stärkere und umfassendere Einbeziehung der Frauen noch vieles zu erschließen und sie hat noch viel Entwicklungspotential.

 
  
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  Sylvie Guillaume (S&D), schriftlich. (FR) Als jemand, dem Fragen der Gleichstellung zwischen Mann und Frau und der Gleichberechtigung im Allgemeinen, gerade im Zusammenhang mit sozialen Rechten, besonders am Herzen liegen, begrüße ich die Annahme dieses Berichts. Es ist für mich wesentlich, dass die Mitgliedstaaten sozialen Schutz für selbständig erwerbstätige Frauen und mitarbeitende Ehepartner gewährleisten und dass dieser dem Schutz für angestellt erwerbstätige Frauen entspricht. Diese Maßnahme wird die unternehmerische Tätigkeit von Frauen in Europa, die immer noch zu selten ist, ungemein ankurbeln. Darüber hinaus ermöglicht sie es diesen Frauen, Mutterschaftsurlaub in Anspruch zu nehmen, so wie es andere Frauen in anderen Berufen können. Der Mutterschaftsurlaub muss in allen Mitgliedstaaten und für alle Frauen gelten, ungeachtet ihres beruflichen Status. Da diese Maßnahme dem Subsidiaritätsprinzip unterliegt, können wir nur hoffen, dass die Mitgliedstaaten das tun, was notwendig ist, damit diese Männer und Frauen Familie und Beruf so rasch und einfach wie möglich unter einen Hut bringen können.

 
  
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  Lívia Járóka (PPE), schriftlich. (HU) Ich möchte meiner Kollegin Astrid Lulling zur Annahme ihres Berichts gratulieren, der einen wichtigen Schritt vorwärts bei der Lösung eines extrem langwierigen Problems darstellt. Die Lage der Ehepartner bzw. Lebensgefährten von selbständig erwerbstätigen Arbeitnehmern, die zu Betrieb und Umsatz von Unternehmen beitragen, ohne den Status eines Angestellten oder Geschäftspartners zu haben, konnte in der Richtlinie des Rates von 1986 nicht zufriedenstellend geregelt werden. Es war daher an der Zeit, den genannten Gesetzestext aufzuheben und eine neue Richtlinie zu erarbeiten, die die Arbeit von mithelfenden Ehepartnern anerkennt, und sie in Bezug auf Sozialschutz auf eine Stufe mit den selbständig erwerbstätigen Arbeitnehmern zu stellen.

Darüber hinaus besteht eine wichtige Leistung der Berichterstatterin und des Europäischen Parlaments darin, dass sich im Vergleich mit der ursprünglichen Empfehlung des Rates der Anwendungsbereich nicht mehr ausschließlich auf selbständige Erwerbstätigkeiten in der Landwirtschaft beschränkt, da diese Zielgruppe auch in Klein- und Mittelbetrieben arbeitet, oder im Einzelhandel, wo sie die Mehrheit stellt. Obwohl der Rat mehrere wichtige Empfehlungen der Berichterstatterin und des Rates nicht angenommen hat – wodurch den Mitgliedstaaten die Sicherstellung gleicher sozialer Schutzmaßnahmen für Ehe- und Lebenspartner überlassen und ihnen erlaubt wird, restriktive Bestimmungen im Bereich bestimmter Programme oder Ebenen des Sozialschutzes beizubehalten – ist der Entwurf der Richtlinie als Ganzes dennoch ein wichtiger Schritt.

 
  
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  Barbara Matera (PPE), schriftlich. (IT) Ich begrüße die Annahme des Vorschlags für eine Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben. Endlich äußert das Europäische Parlament eine Meinung zur Anwendung dieses Prinzips, das so sehr Inbegriff des sozialen und wirtschaftlichen Fortschritts ist!

Ich glaube, dass es, natürlich unter Achtung der einzelstaatlichen Vorrechte, nicht nur notwendig ist, Mindeststandards für den Schutz von selbständig erwerbstätigen Frauen mit Kindern und für mitarbeitende Ehe-und anerkannte Lebenspartner festzusetzen, sondern darüber hinaus, die Schutzmaßnahmen denen für angestellt erwerbstätige Frauen mit Kindern anzupassen.

Ich hoffe, dass die Erklärung dieser Rechte zu einer tatsächlichen Beachtung führen wird, und dass die Staaten sich zur Einführung entsprechender Maßnahmen verpflichten werden, insbesondere was den Schutz von selbständig erwerbstätigen Frauen und mitarbeitenden Ehepartnern während der Schwangerschaft und Mutterschaft betrifft. Wir müssen Diskriminierungen am Arbeitsplatz in all ihren Formen bekämpfen, um die Emanzipation der Frauen und auch der Männer zu unterstützen.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Der Vorschlag der Kommission soll die Gleichbehandlung von selbständig erwerbstätigen Frauen und Männern sicherstellen. Ich erachte daher die Annahme dieses Textes als einen wichtigen und sehr positiven Schritt hin zur Annäherung an die gegenwärtige europäische Gesetzgebung für angestellte Arbeitnehmer, da die fundamentalen Rechte auf Gleichbehandlung und Sozialschutz bereits geschützt sind, und die vorgeschlagenen Abänderungen des ursprünglichen Texts in Richtung einer allgemeinen Verbesserung hinsichtlich des Schutzes der Ehepartner von selbständig erwerbstätigen Arbeitnehmern gehen, insbesondere was die Gewährung einer Mutterschaftsbeihilfe für selbständig erwerbstätige Frauen und Ehepartner oder anerkannte Lebensgefährten von selbständig erwerbstätigen Arbeitnehmern betrifft. Aus diesem Grund habe ich dafür gestimmt.

 
  
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  Justas Vincas Paleckis (S&D), schriftlich. (LT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, nicht nur weil er wichtig ist und Millionen von EU-Bürgern betreffen wird. Ich kenne viele Künstler, Anwälte und andere selbständig Erwerbstätige und weiß, dass sie häufig durch Familienmitglieder, üblicherweise ihre Frau oder Kinder, unterstützt werden. Dass diese nun ein Recht auf Sozialschutz haben, wird ihre finanzielle Lage, ihr Selbstbewusstsein und ihre Arbeitsfreude zweifelsfrei verbessern. Dies ist für Litauen besonders wichtig, weil nun, da die Krise die baltischen Staaten hart getroffen hat, viele Familien am Rande der Armutsgrenze leben.

Wir dürfen nicht länger tatenlos zusehen, wie selbständig erwerbstätige Frauen oder Männer mit Familie sozialer Ungerechtigkeit ausgesetzt sind. Die Annahme dieses Berichts ist ein klares Signal an die Regierungen der Mitgliedstaaten der EU, damit diese die Ehepartner von selbständig Erwerbstätigen unterstützen, ihnen das Recht auf eine Pension, auf bezahlten Urlaub, Mutter- oder Vaterschaftsurlaub einräumen und ihnen dabei helfen, sich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Ich möchte meine Unterstützung für den Bericht von Frau Lulling zum Ausdruck bringen. Der Vorschlag ist notwendig aufgrund der großen Kluft, die im Bereich der selbständigen Erwerbstätigkeit zwischen Männern und Frauen besteht und noch größer zu werden droht. Der Vorschlag sieht ferner vor, dass auch mitarbeitende Ehepartner sozialen Schutz erhalten sollten, da sie oft einen wesentlichen Beitrag zur Tätigkeit von selbständig Erwerbstätigen leisten, jedoch in vielen Mitgliedstaaten ungeschützt sind.

Der Vorschlag, der Anreize schaffen soll, damit Frauen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten, und der die Bekämpfung von Schwarzarbeit unterstützen soll, bringt im Wesentlichen drei Änderungen des Gemeinschaftsrechts mit sich: Der Begriff „mitarbeitender Ehepartner“ wird geändert, sodass auch nicht verheiratete Paare eingeschlossen sind, sofern sie vom einzelstaatlichen Recht anerkannt werden. Selbstständig angestellte Frauen und mitarbeitende Ehepartner erhalten das Recht, auf Wunsch mindestens 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub in Anspruch nehmen zu können. Der mitarbeitende Ehepartner erhält ferner optional das Recht, einer Sozialversicherung beizutreten.

 
  
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  Rovana Plumb (S&D), schriftlich. (RO) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil ich glaube, dass die Annahme dieser Richtlinie vor dem Hintergrund der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise für die gesamte EU von Bedeutung wäre. Angesicht der Tatsache, dass in den meisten Mitgliedstaaten mitarbeitende Ehepartner nicht in den Genuss derselben sozialen Sicherheiten wie ihr Ehepartner kommen, finde ich, dass in den Fällen, in denen ein Mitgliedstaat selbständig Erwerbstätige dazu verpflichtet, einer Sozialversicherung beizutreten, dies auch für den mitarbeitenden Ehe- bzw. Lebenspartner gelten sollte.

Die Position des Rates ist insofern bedauerlich, dass er nicht akzeptiert, dass für mitarbeitende Ehepartner und – in den Ländern, in denen dieser Status anerkannt ist – Lebenspartner von selbständig Erwerbstätigen der Beitritt zu einer Sozialversicherung verpflichtend sein sollte. Da die meisten aber nicht Mitglied einer Sozialversicherung sind, kommen sie bei Krankheit, Behinderung oder im Pensionsalter nicht in den Genuss dieser Einrichtungen.

Als Schattenberichterstatterin für die Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten & Demokraten im Europäischen Parlament unterstütze ich die Position, dass selbständig erwerbstätige Frauen, Ehepartner und Lebenspartner, die sich für Kinder entscheiden, ein Recht auf sozialen Schutz und bezahlten Urlaub erhalten und nicht vom Erhalt der Kinderbeihilfe ausgeschlossen sein sollten, wie es die rumänische Regierung tut.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Ich bin sehr erfreut, dass das Europäische Parlament heute in zweiter Lesung seinen Standpunkt hinsichtlich der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG angenommen hat.

Frauen spielen eine wichtige Rolle bei der Aufrechterhaltung selbständiger Erwerbstätigkeit, ob als Unternehmerinnen oder mitarbeitende Ehe- bzw. Lebenspartner. Ich begrüße die Entscheidung des Parlaments, den Grundsatz der gleichen Behandlung von selbständig erwerbstätigen Männern und Frauen und ihrer Ehepartner als wichtigen Teil der EU-Gesetzgebung anzuerkennen.

 
  
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  Marina Yannakoudakis (ECR), schriftlich. – Die Mitglieder der EKR-Fraktion sind überzeugte Verfechter der Anstrengungen zur Überbrückung der Kluft zwischen den Geschlechtern bei selbständig Erwerbstätigen und ihren Partnern. Wir unterstützen die Zielsetzung des Berichts und hoffen, dass alle Länder der EU den selbständig Erwerbstätigen Unterstützung und Schutz bieten werden. Allerdings sind wir dagegen, dass diese Rechtsvorschriften auf EU-Ebene gelten. Die EKR-Fraktion hat das Subsidiaritätsprinzip immer verfochten und ist davon überzeugt, dass die Mitgliedstaaten bei der Schaffung und Umsetzung von Beschäftigungsbestimmungen und Sozialpolitik die Führung übernehmen sollten. Aus diesen Gründen hat die EKR-Fraktion sich bei den Änderungsanträgen 1-17 der Stimme enthalten.

 
  
  

Bericht: Toine Manders (A7-0122/2010)

 
  
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  Roberta Angelilli (PPE), schriftlich. (IT) Das Parlament hat heute die Notwendigkeit eines hohen Maßes an Verbraucherschutz in der gesamten EU bekräftigt, ebenso wie die Bedeutung der Harmonisierung der Verordnungen im Zusammenhang mit der Etikettierung von Textilerzeugnissen, und dies zu einer Verpflichtung für sämtliche in Europa vermarkteten Kleidungsstücke gemacht. Die Einführung einer künftigen Verordnung über die Bezeichnung von Textilerzeugnissen sowie die Materialinformationen auf den Etiketten wird das bestehende Regelwerk vereinfachen und transparenter, verständlicher und für Verbraucher sowie Klein- und Mittelbetriebe vorteilhafter machen.

Verbraucher werden dank der Etikettierung beim Kauf von Produkten eine bewusste Wahl treffen können, auch auf der Grundlage ethischer Überlegungen, etwa in Bezug auf Gesundheit, oder Überlegungen hinsichtlich der Auswirkungen auf die Umwelt, die Menschenrechten und die Bezahlung und Situation der Arbeitnehmer, die an der Herstellung von Textilerzeugnissen beteiligt sind. Klein- und Mittelbetriebe sowie die Textilindustrie im Allgemeinen werden in der Lage sein, Qualität, Design und Innovation ihrer Produkte zu schützen, wodurch sie nicht nur auf dem europäischen Markt sondern weltweit wettbewerbsfähiger sein werden. Durch die „Made in“-Etikettierung erhalten Verbraucher nicht nur zusätzliche Informationen über Produkteigenschaften, sondern tragen darüber hinaus zur Stärkung der Wirtschaft bei, namentlich durch die Entwicklung neuer Produkte für viele Bereiche, die Förderung der Beschäftigung und die Unterstützung des Kampfes gegen Fälschungen, was Erzeugnisse aus Drittländern betrifft.

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich. (FR) In Zeiten der Globalisierung, in der Erzeugnisse immer häufiger eine internationale Montagelinie durchlaufen, ist es schwer, ihre „Nationalität“ zu bestimmen. Gleichzeitig wollen die Verbraucher in der Lage sein, beim Kauf eines Produktes genau Bescheid zu wissen, und bevorzugen dabei manchmal Erzeugnisse aus Ländern mit höheren Qualitätsnormen und Sozial- oder Umweltstandards. Ich habe beschlossen, für diesen Bericht zu stimmen, da er vorschlägt, die Angabe des Ursprungslandes auf Etiketten verpflichtend einzuführen. Meiner Meinung handelt es sich dabei um eine wesentliche Information, die dem Verbraucher in jedem Fall mitgeteilt werden muss. Ich unterstütze ferner die Überlegung der Europäischen Kommission, in zwei Jahren einen Bericht oder gar einen Gesetzesvorschlag zur Harmonisierung der Etiketten von Textilerzeugnissen auszuarbeiten. Wie ist es angesichts der Tatsache, dass wir seit Jahrzehnten einen gemeinsamen Markt teilen, möglich, dass Größen und andere, genauso wichtige Informationen immer noch von einem Mitgliedstaat zum anderen unterschiedlich sind?

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. (LT) Ich habe für diese Verordnung gestimmt, da ich glaube, dass sie mehr Klarheit für die Hersteller und Verbraucher von Textilerzeugnissen schaffen wird. Ich begrüße die Form der Verordnung, die die verschiedenen derzeit geltenden Richtlinien zusammenführt und so den Bürokratieaufwand der Mitgliedstaaten verringern wird, wenn es darum geht, die technischen Anpassungen, die jedes Mal, wenn ein neue Faserbezeichnung eingeführt wird, notwendig sind, in einzelstaatliches Recht zu überführen. Dennoch bin ich der Ansicht, dass es an der Zeit ist, über eine Überarbeitung der Systems der Etikettierung von Textilerzeugnissen zu sprechen, die keine zusätzliche Belastung für Hersteller bedeuten und von den Verbrauchern zweifelsohne verstanden und akzeptiert werden würde. Daher unterstütze ich die in der Verordnung angenommenen Vorschläge dahingehend, dass der Bericht der Europäischen Kommission Punkte wie ein EU-weit einheitliches Etikettiersystem für die Größe von Kleidung und Schuhen, den Hinweis auf potenziell allergene oder gefährliche Stoffe und die Fragen im Zusammenhang mit umweltbezogenen und sozialen Angaben enthalten sollte.

 
  
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  Jean-Luc Bennahmias (ALDE), schriftlich. (FR) So überraschend es sein mag, ist die Bezeichnung „Made in “, die wir auf vielen Kleidungsetiketten finden, heute nicht verpflichtend und ihr Einsatz ist von einem Mitgliedstaat zum anderen unterschiedlich. Wir haben die Erwägung des Vorschlags der Kommission für eine Verordnung über die„Time-to-market“-Zeit einer neuen Faser dazu genutzt, dieses Etikettierungsproblem zu lösen. Das Fehlen von europäischen Rechtsvorschriften vergrößert das Risiko, dass Produkte auf den Markt kommen, die in Drittländern hergestellt worden sind, deren Etikett aber vorgibt, sie seien in Europa hergestellt worden. Im Bericht wird die Kommission aufgerufen, eine Etikettierung in Erwägung zu ziehen, die den Verbrauchern Zugang zu Informationen über die umweltbezogenen und sozialen Herstellungsbedingungen der gekauften Produkte gewährt.

 
  
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  Vito Bonsignore (PPE), schriftlich. (IT) Ich gratuliere dem Berichterstatter Herrn Manders zum Ergebnis seiner harten Arbeit zur Zusammenführung dreier komplexer Richtlinien. Der Bericht sorgt für die Vereinfachung des bestehenden Rechtsrahmens, um beispielsweise sicherzustellen, dass eine neue Faser schnell auf den Markt gebracht werden kann. Für unsere Klein- und Mittelbetriebe bedeutet das Einsparungen bei den Administrationskosten und schnellere Gewinne aus dem Verkauf neuer Fasern. Mit diesen Maßnahmen soll Innovation gefördert werden, ein Element, das aus meiner Sicht für die europäischen Unternehmen wesentlich ist. Natürlich können wir nur mit innovativen und qualitativ hochwertigen Erzeugnissen gegen die harte weltweite Konkurrenz antreten und diese schwere Krise überwinden.

Mit dem Text sollen darüber hinaus auch die Verbraucher geschützt werden, deren Interessen, das möchte ich betonen, im Mittelpunkt unserer Politik steht. Mit den angenommenen Bestimmungen werden eindeutigere und transparentere Vorschriften für die europäischen Bürgerinnen und Bürger geschaffen. Diese können damit auch schneller von innovativen Erzeugnissen profitieren. Zudem wird auch die öffentliche Gesundheit besser geschützt sein: Durch eine detailliertere Etikettierung erhalten die Bürger Informationen über den Ursprung von Garn und ähnlichen Erzeugnissen.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Ich begrüße diesen Vorschlag für eine Verordnung, mit der der gegenwärtig gültige Rechtsrahmen vereinfacht und verbessert werden soll, mit dem Ziel, Innovation im Textil- und Bekleidungssektor zu fördern und es gleichzeitig den Verarbeitern von Fasern und den Verbrauchern zu ermöglichen, schneller von innovativen Produkten zu profitieren. Eine Vereinfachung ist für die Förderung von Innovation in der europäischen Wirtschaft und die vermehrte Information für die Verbraucher wesentlich. Es ist darüber hinaus wichtig, alternative Rechtsvorschriften auszuarbeiten, die weniger schwerfällig in Bezug auf Verfahren und Kosten bei der Umsetzung von Richtlinien in einzelstaatliches Recht sind. Die Industrie wird davon profitieren, dass die Zeitspanne zwischen der Einreichung eines Antrags und der Genehmigung über die Markteinführung eines Produkts geringer ist, wodurch Verwaltungskosten eingespart werden können und die Möglichkeit gegeben ist, dass das Produkt früher auf den Markt kommt und so die Verkaufserträge steigen.

 
  
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  Lara Comi (PPE), schriftlich. (IT) Endlich haben wir die „Made in“-Vorschriften im Textilsektor angenommen! Das Parlament hat bereits 2005 für den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Angabe des Ursprungslandes bei ausgewählten Einfuhrwaren aus Drittländern gestimmt, der jedoch vom Rat abgelehnt wurde. Da es sich nicht um ein Mitentscheidungsverfahren handelte, konnte man nicht viel gegen die Opposition einiger nationaler Regierungen ausrichten.

Die heutige Abstimmung ist ein starkes politisches Signal der Versammlung, die die europäischen Bürgerinnen und Bürger vertritt und vom Rat nun dringend fordert, diese Vorschriften anzunehmen. Dieses Ziel ist heute ein bisschen näher gerückt und befindet sich auch im Einklang mit den Zielsetzungen des Vertrages von Lissabon.

Dies mag erst die erste Lesung sein, doch es ist ein wichtiges Stimmergebnis, das Resultat vieler mit den Kollegen anderer nationaler Delegationen und Fraktionen in den letzten Monaten gemeinsam unternommenen Anstrengungen. Diese neue Verordnung schützt die europäischen Verbraucher, die den Ursprung von Textilerzeugnissen wissen wollen, und Klein- und Mittelbetriebe, die sie in den Mitgliedstaaten herstellen. Das bedeutet zum Beispiel, dass wir nicht länger behaupten können, dass ein Produkt in einem Mitgliedstaat erzeugt wurde („Made in“), wenn das in Wahrheit nur auf 25 % zutrifft. Von nun an müssen mindestens 50 % eines Erzeugnisses im „Made in“-Land hergestellt worden sein.

 
  
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  Lena Ek, Marit Paulsen, Olle Schmidt und Cecilia Wikström (ALDE), schriftlich.(SV) Im Wesentlichen unterstützen wir den Bericht unseres Kollegen Herrn Manders zur Bezeichnung und Etikettierung von Textilerzeugnissen. Wir sind jedoch sehr skeptisch gegenüber der verpflichtenden Ursprungskennzeichnung, da wir überzeugt sind, dass dies zu höheren Preise für die europäischen Verbraucher führen würde und darüber hinaus zu schlechteren Bedingungen und höheren Kosten, insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe. Wir glauben an den freien Handel und daran, dass es wichtig ist, nicht noch größere technische Handelshemmnisse durch unnötige Rechtsvorschriften zu schaffen. Wir sind stattdessen für ein freiwilliges Etikettierungssystem je nach Nachfrage seitens der Verbraucher nach einer Ursprungskennzeichnung.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Am 30. Januar 2009 hat die Kommission einen Vorschlag für eine neue Verordnung über die Bezeichnung und Etikettierung von Textilerzeugnissen angenommen. Der Vorschlag fasst sämtliche bestehenden Rechtsvorschriften zur Bezeichnung und Etikettierung von Textilerzeugnissen in einer einzigen Verordnung zusammen. Um mit den Worten des Berichterstatters zu sprechen, ist die Studie im Wesentlichen eine technische Übung ohne größere politische Auswirkungen.

Nichtsdestotrotz wissen wir, dass die Konkurrenz Europas in diesem Bereich – hauptsächlich chinesische Produkte – es notwendig macht, künftig tiefer greifende Maßnahmen hinsichtlich der Etikettierung einzuleiten, und dessen sollte sich die Kommission von nun an annehmen. Darüber hinaus machen es die Herausforderungen, vor denen die Europäische Union heute steht, erforderlich, den Markt zu verbessern und zu stärken. Es müssen daher Anstrengungen unternommen werden, um Hindernisse zu beseitigen, damit dies erreicht werden kann. Die Harmonisierung und Vereinfachung von Normen für Textilbezeichnungen tragen dieser Zielsetzung Rechnung, da dadurch die Informationen für die Verbraucher verständlicher werden, was wiederum die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors steigert.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Die Möglichkeit, zu erfahren, wo und wie ein Produkt hergestellt worden ist und woraus es im Wesentlichen besteht, ist ein grundlegendes Recht der Verbraucher und dient dazu, ihr Vertrauen zu stärken und ihre Rechte zu wahren. Darüber hinaus spielt sie eine wichtige Rolle bei der Förderung des fairen Wettbewerbs im globalen Textilmarkt dar. Von der Vereinheitlichung der Etikettierung von Textilien wird die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Textil- und Bekleidungsindustrie profitieren und die von Portugal ganz besonders. Hervorheben möchte ich ferner die Notwendigkeit von harmonisierten Regeln für die Angabe des Ursprungs von aus nicht-EU-Ländern importierten Textilerzeugnissen sowie von klaren Kriterien für die Verwendung einer „Made in“-Bezeichnung für innerhalb der Union gefertigte Produkte und Sozialgütesiegel, um die Verbraucher über die Einhaltung von Gesundheits- und Sicherheitsstandards und von Menschenrechten zu informieren. Umweltbezogene Angaben zur Bewertung der Umweltverträglichkeit von Textilerzeugnissen halte ich ebenfalls für wichtig. Die Einführung dieser eindeutigeren und transparenteren Vorschriften zur Etikettierung – darunter Informationen über nichttextile Bestandteile tierischen Ursprungs – wird es den Verbrauchern erlauben, Produkte und ihre Qualität differenzierter zu betrachten.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir haben für diesen Bericht gestimmt, weil er für Ursprungskennzeichnungen ist und sich mit der Wahrung der Rechte von Verbrauchern, Arbeitnehmern und mit der Produktion der Textil- und Bekleidungsindustrien unserer Länder auseinandersetzt. Wir sind jedoch mit einigen Einzelheiten in Bezug auf die Etikettierung nicht einverstanden, namentlich über allzu detaillierte Inhalte im Zusammenhang mit den Fasern, insbesondere wenn aufgrund der möglicherweise auftretenden Kosten Klein- und Mittelbetrieben (KMU) davon betroffen sind.

Obwohl wir im Allgemeinen dafür gestimmt haben, gibt es daher einige vorgeschlagene Einzelheiten, mit denen wir nicht einverstanden sind. Wir denken, dass sie überarbeitet werden sollten oder dass zumindest unterstützende Maßnahmen zum Schutz der KMU eingefügt werden müssten.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Die Angabe des Ursprungs eines Produkts ist wichtig, damit Verbraucher die genaue Herkunft des von ihnen gekauften Produkts kennen. Es ist nicht korrekt, ein bestimmtes Produkt als aus der EU stammend zu kennzeichnen, wenn es in der EU zwar verpackt worden ist, die anderen Phasen der Produktion aber in Ländern außerhalb der Gemeinschaft abgewickelt werden. Die neuen angenommenen Regeln werden zu erhöhter Transparenz im internationalen Handel beitragen und die Dinge für die Verbraucher verständlicher machen. Aus diesem Grund habe ich dafür gestimmt.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Einmal mehr verspricht das Bio-Etikett etwas ganz anderes, als tatsächlich enthalten ist – man denke nur an den „Organic-Cotton-Skandal“ oder an die Bio-Chemikalien-Pantoffeln der jüngsten Zeit. Zum einen entsteht auf diesem Bio-Markt erneut ein Etiketten- und Siegel-Wirrwarr – da könnte die EU endlich einmal sinnvoll vereinheitlichen, etwas, was sie doch sonst so gerne macht –, und zum anderen ist es an der Zeit, dass sich die EU der gentechnisch veränderten Baumwolle annimmt. Wenn man schon mit Studien über mögliche Auswirkungen schädlicher Stoffe wartet, dann sollte Gentechnik-Baumwolle in der Zwischenzeit wenigstens auf dem Etikett ausgewiesen sein.

Und es ist höchste Zeit, dass sich die EU auch um die „Radiofrequenz-Identifikation“ kümmert. Es geht nicht an, dass elektronische Etiketten ohne Wissen der Betroffenen an Textilien angebracht sind, entsprechende Etikett-Vorschriften lassen auf sich warten. Wenn Fußgänger an RFID-Kleidung sichtbar gemacht werden sollen, wird Überwachung auf Schritt und Tritt möglich. Da dies im Bericht auch so gesehen wird, habe ich dafür gestimmt.

 
  
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  Cristiana Muscardini (PPE), schriftlich. (IT) Ich bin für den Bericht von Herrn Manders über die Ursprungskennzeichnung von Textilerzeugnissen, da er ein Problem löst, das die Entscheidungsfreiheit unserer Verbraucher lange beeinträchtigt hat. Ursprungskennzeichnungen sind wichtig, um Transparenz, Sicherheit und Informationen für die europäischen Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten und gleichzeitig unseren Unternehmen eindeutige gemeinsame Regeln zu geben.

Das Problem bleibt jedoch für Textilerzeugnisse aus Drittländern, unseren Handelspartnern, nach wie vor bestehen. Ich fordere daher meine Abgeordnetenkollegen auf, der derzeit im Ausschuss für internationalen Handel erörterten Verordnung über Ursprungskennzeichnungen ihre Unterstützung zukommen zu lassen. Dadurch werden unsere Verbraucher und Unternehmen geschützt, nicht nur hinsichtlich Textil- und Bekleidungserzeugnissen, sondern auch in Bereichen, die in Bezug auf ein europäisches Wirtschaftswachstum besonders angreifbar sind.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Die europäische Textilindustrie hat auf die großen wirtschaftlichen Herausforderungen der letzten Jahre reagiert, indem sie sich einem schwierigen Prozess der Umstrukturierung, Modernisierung und technologischen Innovation unterzogen hat. Die europäischen Unternehmen konnten ihre Position auf dem globalen Markt festigen, indem sie sich auf Wettbewerbsvorteile wie Qualität, Design und technologische Innovation dieser Produkte mit dem größtmöglichen Mehrwert konzentriert haben. Die europäische Industrie spielt weltweit eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung neuer Produkte, sei es Hightech- und ungewebte Textilien für neue Anwendungsmethoden sowie Produkte für den Reinigungssektor, die Automobilindustrie oder den Medizinsektor.

Ich begrüße den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung, da ich glaube, dass er das bestehende Regelwerk für die Entwicklung und den Anbau neuer Fasern vereinfacht und das Potenzial hat, die Innovation im Textil- und Bekleidungssektor anzukurbeln und es gleichzeitig Faserverarbeitern und Verbrauchern ermöglicht, früher von innovativen Produkten zu profitieren.

Darüber hinaus unterstütze ich vollauf die „Made in“-Verordnung, denn ich glaube, dass sie wesentlich dafür ist, dass die Verbraucher ausreichende Informationen über die Zusammensetzung und den Ursprung des Produkts erhalten, das sie kaufen wollen.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Wir Grüne haben uns bei der endgültigen Abstimmung über diesen Bericht der Stimme enthalten, hauptsächlich weil einige der von PPE, Liberalen und EFD eingebrachten Änderungsanträge angenommen worden sind. Alles in Allem zielen diese Änderungsanträge darauf ab, die „Made in“-Vorschriften auszuweiten.

 
  
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  Tokia Saïfi (PPE), schriftlich. (FR) Ich habe die Änderungsanträge im Manders-Bericht über die Bezeichnung und Etikettierung von Textilerzeugnissen in Bezug auf die Angabe „Made in“ (47/49, 48, 12 und 67) nicht unterstützt. Diese Änderungsanträge, mit denen die Ursprungskennzeichnung für aus Drittländern importierte Textilerzeugnisse (außer Türkei und EWR-Mitgliedstaaten) sowie die Bedingungen für die freiwillige Ursprungskennzeichnung für in Europa hergestellte Produkte durchgesetzt werden sollen, würden die baldige Annahme dieser wichtigen Rechtsvorschriften in Gefahr bringen. Der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission über Ursprungskennzeichnungen wird immer noch im Rat erörtert und ist Gegenstand eines Berichts des Ausschusses für internationalen Handel.

Ich bin kein Gegner von Transparenz und der Rückverfolgbarkeit von Erzeugnissen zugunsten der Verbraucher. Als Abgeordnete des Europäischen Parlaments haben wir jedoch die Verpflichtung, bestimmte Rahmenbedingungen zu erfüllen. Meiner Meinung nach hätten wir, bevor der verpflichtende „Made in“-Hinweis auf den Etiketten von in Europa verkauften Kleidungsstücken angenommen worden ist, sicherstellen müssen, dass der Verordnungsentwurf über „Made in“-Etiketten alle erforderlichen Garantien, insbesondere hinsichtlich der Umsetzungsmethoden, enthält.

 
  
  

Bericht: Vital Moreira (A7-0058/2010)

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. – Ich habe diesen Bericht unterstützt. Die Beziehungen zwischen der Kommission und der Ukraine waren immer sehr eng und haben auf einem konstruktiven Dialog basiert. Die ukrainische Wirtschaft ist, wie die Wirtschaft der EU-Mitgliedstaaten, immer stärker von der internationalen Finanzkrise betroffen, die zu einem dramatischen Einbruch der Wirtschaftstätigkeit, einer Verschlechterung der Haushaltslage und der Zunahme des Außenfinanzierungsbedarfs geführt hat. Die EU-Makrofinanzhilfe in Höhe von 500 Millionen Euro sollte nicht nur Programme und Ressourcen aus dem IWF und der Weltbank ergänzen, sondern den Mehrwert der EU-Beteiligung sichern. Diese Hilfe kann jedoch nur dann zur Stabilisierung der ukrainischen Wirtschaft beitragen, wenn die maßgeblichen politischen Kräfte die politische Stabilität im Land gewährleisten und einen breiten Konsens über eine rigorose Umsetzung der erforderlichen Strukturreformen erzielen.

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. (LT) Die Makrofinanzhilfe für die Ukraine ist zu dieser Zeit überaus wichtig. Diese Hilfe könnte den Einfluss der EU auf die Gestaltung der ukrainischen Politik erhöhen und der Ukraine dabei helfen, die gegenwärtige tiefe Wirtschaftskrise zu überwinden. Die EU-Finanzhilfe zeigt, dass die Ukraine als potenzielles Bewerberland für den EU-Beitritt von strategischer Bedeutung ist. Die Makrofinanzhilfe würde zu einer Zeit gewährt werden, in der die EU auch zur Mobilisierung von Finanzmitteln zur Unterstützung der Reform des ukrainischen Energiesektors beiträgt. Die Kommission und andere beteiligte Einrichtungen arbeiten gemeinsam an einem Unterstützungspaket für die ukrainischen Behörden, das darauf abzielt, eine nachhaltige Lösung der mittelfristigen Verpflichtungen der Ukraine in Bezug auf die Erdgasdurchleitung und die Bezahlung der Erdgaslieferung zu entwickeln. Obwohl die vorgeschlagene Makrofinanzhilfe nicht direkt mit diesem Paket verknüpft ist, würden die wirtschaftliche Stabilisierung der Ukraine und Wirtschaftsreformen dadurch unterstützt. Ich stimme der Entscheidung zu, der Ukraine eine außerordentliche Makrofinanzhilfe zu gewähren. Ohne diese Hilfe könnte sich die Ukraine nicht länger vollständig in viele Wirtschaftsbereiche eingliedern und ihre weiteren Ziele umsetzen.

 
  
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  Sebastian Valentin Bodu (PPE), schriftlich. (RO) Die Ukraine zahlt nun den Preis für eine schwere Wirtschaftskrise sowie für eine lange währende politische Instabilität, die es den Behörden in Kiew ermöglichten, in den gegenüber internationalen Finanzinstitutionen eingegangenen Verpflichtungen zurück zu fallen. Für die Europäische Union ist eine Einbindung in die Hilfeleistung für ihren Nachbarn an der östlichen Grenze wichtig, gerade zu einer Zeit, in der sich die soziale Situation vor dem Hintergrund eines fehlenden, zur Aufrechterhaltung jedes Staates notwendigen Cashflows verschlechtert.

Die Ukraine braucht Stabilität. Durch das von der Europäischen Kommission mit Zustimmung der Legislative der Gemeinschaft gewährte Darlehen wird ebenfalls bestätigt, dass Kiew als Beitrittskandidat in Betracht gezogen werden kann. Die Europäische Kommission muss jedoch von nun an vermehrte Aufmerksamkeit auf die Mechanismen zur Überwachung der Verwendung des Kiew gewährten Darlehens legen.

Darüber hinaus ist die Europäische Union in der Lage, die Ukraine aufzufordern, für die Festigung des Rechtsstaats dringend notwendige Reformen entschiedener anzugehen. Der Übergang der Ukraine von der Plan- zur Marktwirtschaft ist vor allem für die Bevölkerung ein schwieriger und schmerzhafter Prozess. Diese wirtschaftliche Umgestaltung muss von Bestrebungen gestützt werden, die auf eine institutionelle Reform abzielen. Die Ukraine muss in beiden Angelegenheiten in den sauren Apfel beißen, unabhängig davon, wie schwierig dies im Moment scheint.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Ich begrüße die Annahme der legislativen Entschließung über eine Makrofinanzhilfe für die Ukraine, da es dem Land so ermöglicht wird, die Konsequenzen der globalen Finanzkrise anzugehen, indem die Tragfähigkeit des Haushalts und der Zahlungsbilanz gewährleistet wird. Diese Antwort auf die Anfrage der Ukraine, in Verbindung mit dem laufenden Programm des Internationalen Währungsfonds, ist für die wirtschaftliche Stabilisierung essenziell. Die Ukraine muss jedoch angemessene Maßnahmen ergreifen, um Betrug, Korruption und jegliche andere Unregelmäßigkeiten zu verhindern und dagegen anzugehen sowie für Kontrollen durch die Kommission und für Prüfungen durch den Rechnungshof zu sorgen. Ich beziehe mich hier auf die Absichtserklärung und die mit den ukrainischen Behörden festgelegte Darlehensvereinbarung, die spezifische Maßnahmen vorsieht, die von dem Land zur Verhinderung von und den Kampf gegen Betrug, Korruption und andere Unregelmäßigkeiten, die die Hilfe beeinträchtigen, umzusetzen sind.

 
  
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  Mário David (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe mit Freuden für den Vorschlag des Parlaments zur Gewährung einer Makrofinanzhilfe für die Ukraine gestimmt. Als potenzieller Kandidat für den Beitritt zur Europäischen Union ist die Ukraine ein privilegierter Partner und muss das Ziel spezifischer Strategien sein, die auf die Lösung ihrer besonderen Probleme abzielen. Die Makrofinanzhilfe durch die Europäische Union wird jedoch nur dann zur wirtschaftlichen Stabilisierung des Landes beitragen, wenn sich die parteipolitische Landschaft stabilisiert und die maßgeblichen politischen Kräfte – die in den letzten Jahren mit ihren kleinen internen Kämpfen um Macht und Einfluss zu beschäftigt waren – einen breiten Konsens über die strikte Umsetzung der Strukturreformen erreichen, die für die Zukunft des Landes notwendig sind.

Für die ukrainische Regierung ist es entscheidend, etwas zu tun, um der mangelnden Unabhängigkeit der Justizbehörden ein Ende zu bereiten, da sowohl von Seiten der Politik als auch von Seiten der Wirtschaft zu viel Einfluss auf sie ausgeübt wird. Ohne ein freies und unabhängiges Justizsystem können weder Rechtsstaatlichkeit noch Menschenrechte garantiert werden, da es keine ausländischen Investitionen und keinen Fortschritt gibt. Jegliche durch das Darlehensabkommen festgelegten Maßnahmen müssen diese Faktoren berücksichtigen, damit die EU-Institutionen in der Lage sein können, genau zu überprüfen, wie effizient die Maßnahmen umgesetzt werden.

 
  
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  Ioan Enciu (S&D), schriftlich. (RO) Die Ukraine, unmittelbares Nachbarland der Europäischen Union, ist auch eines der europäischen Länder, die von der Weltwirtschaftskrise schwer getroffen worden sind Die dramatischen Auswirkungen der Krise auf die ukrainische Wirtschaft gefährden nicht nur die innere Stabilität, sondern auch die der Region als Ganzes. Ich habe für die Gewährung einer Makrofinanzhilfe für die Ukraine gestimmt, die einen besonders wichtigen Beitrag zur Schaffung von Stabilität sowie zur Weiterführung der wirtschaftlichen Reformen in dem Land leistet.

Die Kommission und andere mitwirkenden Institutionen – der Internationale Währungsfonds, die Weltbank, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und die Europäische Investitionsbank – müssen den Prozess der Zusammenstellung eines Unterstützungspakets für die Ukraine beschleunigen, um eine nachhaltige Lösung im Hinblick auf die Reform der Wirtschaft und allem voran des Energiesektors zu identifizieren und umzusetzen.

Die Lösung von Problemen in Zusammenhang mit der Erdgasdurchleitung über ukrainisches Gebiet ist von strategischer Bedeutung. Ich bin der Meinung, dass die Einbindung der Erdgasdurchleitung in die Assoziierungsagenda EU-Ukraine begrüßt wurde. Ich bin der festen Überzeugung, dass diese Zusammenarbeit gestärkt werden muss, was auch bedeutet, dass neue Formen der Zusammenarbeit gefunden werden müssen. Die Ukraine muss bei der Weiterführung der Reformen unterstützt werden, um ihr auf dem Weg zur europäischen Integration dabei zu helfen, sich weiterzuentwickeln, was in Einklang mit den Zielen der Europäischen Union ist, die im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik festgelegt wurden.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Die jüngsten Nachrichten über den Ausbruch von Gewalt zwischen ukrainischen Parlamentariern versetzte ganz Europa in Sorge und zeigte eindeutig die Spaltung in der ukrainischen Gesellschaft, den Scheideweg, an dem sich das Land heute befindet, und die unausweichliche Rolle Russlands in der Region. Die Europäische Union darf meiner Meinung nach nicht aufhören, der Ukraine den europäischen Weg zu weisen. Zu diesem Zweck muss die soeben gewährte Makrofinanzhilfe ein weiteres Zeichen der Annäherung an die Ukraine sowie eine Solidaritätsbekundung mit einem gegenwärtig sozial, wirtschaftlich und finanziell schwachen Land darstellen.

Ich hoffe, dass die Ukraine vorbehaltlos einen Konvergenzprozess mit der Europäischen Union eingeht, dass das vorgeschlagene Assoziierungsabkommen in Kraft tritt und die bilateralen Beziehungen und den Austausch stärkt, und dass am Ende dieses Weges der Beitritt der Ukraine zu unserem gemeinsamen Raum steht. Ich hoffe ferner, dass der Bedarf an dieser Art von Hilfe zunehmend nachlässt, dass die Ukraine die politische Stabilität wiedererlangen und es schaffen wird, das soziale Gleichgewicht wiederherzustellen und die wirtschaftliche Struktur zu erneuern, und dass sie sich weiterhin für Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit entscheiden kann.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Die ukrainische Wirtschaft ist mit einem dramatischen Einbruch der Wirtschaftstätigkeit, einer Verschlechterung der Haushaltslage und der Zunahme des Außenfinanzierungsbedarfs zunehmend von der internationalen Finanzkrise betroffen. Die finanzielle Unterstützung durch die EU trägt der strategischen Bedeutung der Ukraine als potenzielles Bewerberland für den EU-Beitritt Rechnung. Aus diesem Grund habe ich für eine Makrofinanzhilfe für die Ukraine in Form einer Darlehensfazilität mit einem Kapitalbetrag von maximal 500 Mio. EUR gestimmt, um das Land bei der wirtschaftlichen Stabilisierung zu unterstützen und seinen im laufenden Programm des Internationalen Währungsfonds festgestellten Zahlungsbilanz- und Haushaltsfinanzierungsbedarf zu verringern. Ich erachte es als wichtig, der Ukraine dabei zu helfen, ein sozio-ökonomisches Mindestniveau zu erreichen sowie ihr die Stabilisierung seiner öffentlichen Finanzen zu ermöglichen und so Chancen für Wachstum und politisches Selbstvertrauen zu schaffen. Darüber hinaus stimme ich der Einrichtung von Kontrollmechanismen für mehr Klarheit, Transparenz und Rechenschaftspflicht zu. Das Europäische Parlament sollte regelmäßige über den aktuellen Stand der Arbeit des Wirtschafts- und Finanzausschusses in Kenntnis gesetzt werden.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die soeben gewährte Makrofinanzhilfe für die Ukraine stellt keine echte, uneigennützige Hilfe dar: Das Gegenteil ist der Fall. Die Abhängigkeit der Hilfe von den Bedingungen des Internationalen Währungsfonds und „den wichtigsten Grundsätzen und Zielen der Wirtschaftsreform, die in der Assoziierungsagenda EU-Ukraine festgelegt sind“ bedeutet Folgendes: Die Schaffung einer umfassenden Freihandelszone zwischen der EU und der Ukraine; Verpflichtung gegenüber den Zielsetzungen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU; engere Zusammenarbeit über militärische Kanäle zur Klärung von Angelegenheiten des gemeinsamen Interesses; die mögliche Teilnahme der Ukraine an der EU-Marineoperation ATALANTA; die Einführung einer vollständigen und voll funktionsfähigen Markwirtschaft und der von der EU festgelegten Prinzipien der makroökonomischen Stabilität in der Ukraine; und den Austausch bewährter Verfahren zwischen der EU und der Ukraine zur Reform des Wohlfahrtsstaates mit dem Ziel, das ukrainische Rentensystem nachhaltiger zu machen. Als Ergebnis von all dem, was explizit festgesetzt worden ist, sowie dem, was zwischen den Zeilen steht und angesichts der wohl bekannten Bedeutung eines Großteils der oben erwähnten EU-Sprache, können wir nur gegen diesen Vorschlag stimmen. Durch diese Gegenstimme bringen wir auch unsere Solidarität mit dem ukrainischen Volk zum Ausdruck.

 
  
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  Filip Kaczmarek (PPE), schriftlich(PL) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe dem Bericht über die Makrofinanzhilfe für die Ukraine zugestimmt. Dies ist eine wichtige Entscheidung, die bedeutet, dass wir einem sehr wichtigen Nachbarn der Europäischen Union und Polens helfen.

Ein Darlehen in Höhe von 500 Millionen EUR wird der Ukraine helfen, die Finanzkrise zu bewältigen. Ich nehme an, dass ich niemanden davon überzeugen muss, dass die wirtschaftliche Stabilisierung der Ukraine und die Reform des ukrainischen Energiesektors im Interesse der Union liegen. Ob es möglich sein wird, diese Ziele zu erreichen, hängt von den Ukrainern selbst ab. Es freut mich, dass wir heute gezeigt haben, dass wir mit ihnen zusammenarbeiten und helfen möchten.

 
  
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  Iosif Matula (PPE), schriftlich (RO) Ich habe für die Finanzhilfe gestimmt, die der Ukraine von der Europäischen Union gewährt wurde, da ich der Meinung bin, dass wir uns solidarisch zeigen müssen, was auch eine Unterstützung bei der Bewältigung der gegenwärtigen Wirtschaftskrise bedeutet. Als ein Nachbarland Europas, das der EU zukünftig beitreten möchte, muss die Ukraine ein klares politisches Signal erhalten, das die Behörden dazu ermuntert, die mit der EU vereinbarten Reformmaßnahmen zu implementieren.

Gleichzeitig ist es für uns als Europäer wichtig, wohlhabende Nachbarn mit einer stabilen innenpolitischen Situation zu haben, die im Einklang mit den Standards und Werten Europas steht. Im Hinblick darauf hoffen wir, dass das diesem Nachbarland von der EU zugesprochene Darlehen dazu verwendet werden wird, der gesamten ukrainischen Gesellschaft zu helfen. Diese umfasst über eine halbe Million Rumänen, die in Nordbukowina, Nordmaramures und in Südbessarabien leben. Die Europäische Kommission muss natürlich alle erdenklichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass diese außergewöhnliche finanzielle Unterstützung umsichtig und dort eingesetzt wird, wo sie benötigt wird, um die erwartete Wirkung zu erzielen. Die Bedingungen für die Gewährung dieser Hilfe müssen im Einklang mit den wichtigsten Zielen der Assoziierungsagenda EU-Ukraine stehen, und die Vorgehensweise für den Einsatz der Geldmittel muss von Europa streng überwacht werden, wobei das Europäische Parlament regelmäßig informiert werden muss.

 
  
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  Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich (FR) Es ist nicht hinzunehmen, dass europäische Darlehen und Subventionen einschränkenden Auflagen des IWF unterliegen. Es ist inakzeptabel, dass die Europäische Kommission sich selbst die Aufgabe zuteilt, zu überprüfen, ob die Mitgliedstaaten, die von diesen profitieren, die Strategien der Weltbank und des IWF, ungeachtet der Souveränität der Bürgerinnen und Bürger der Ukraine, anwenden.

Ich stimme gegen die dem Europäischen Parlament heute vorgelegte Makrofinanzhilfe. Es ist nicht so, dass ich die Bürgerinnen und Bürger der Ukraine nicht unterstütze. Ganz im Gegenteil, ich möchte nicht, dass sie noch mehr unter dem überalterten und gefährlichen neoliberalen System leiden, das der IWF, die Weltbank und die Europäische Kommission ihnen auferlegen, als sie das bereits jetzt tun.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich (PT) Der Prozess der wirtschaftlichen Stabilisierung und Erholung in der Ukraine wird von der Finanzhilfe des Internationalen Währungsfonds unterstützt. Angesichts ihrer sich verschlechternden wirtschaftlichen Aussichten hat die Ukraine um Makrofinanzhilfe von der Union gebeten. Das Makrofinanzhilfeprogramm ist für die Verbesserung der Finanzstabilität europäischer Nationen, die die gegenwärtige weltweite Krise durchlebt und unter den Auswirkungen dieser Krise auf ihre wichtigste Handelspartner gelitten haben, unerlässlich. Die finanziellen Schieflagen beziehen sich auf Haushaltspläne und die Zahlungsbilanz. Diese Unterstützung ist wichtig, damit die Ukraine die Krise auf die kohärenteste Art und Weise bewältigen kann. Die EU muss daher ein Raum der Solidarität sein. Darum habe ich so und nicht anders gestimmt.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Die Ukraine, ein großer und wichtiger Partner der EU unter ihren östlichen Nachbarländern, ist von der Weltwirtschaftskrise hart getroffen worden. Aus diesem Grunde ist der Bereitstellung einer Makrofinanzhilfe von bis zu 500 Millionen EUR in Form eines Darlehens gemäß dem Vorschlag der Kommission zuzustimmen. Diese Mittel wurden zur Deckung des allgemeinen Zahlungsbilanzbedarfs des Landes und seines vom Internationalen Währungsfonds (IWF) festgestellten Außenfinanzierungsbedarfs verwendet.

Die Ukraine soll bei der Stärkung ihrer langfristigen makroökonomischen Stabilität unterstützt werden, da sie ja auch ein wichtiger Handelspartner der EU ist. Es war für mich aber auch wichtig, dass die aus dem EU-Haushalt gewährte Hilfe nicht nur dem Programm des IWF, sondern auch den wichtigsten Grundsätzen und Zielen der EU-Politik gegenüber der Ukraine entspricht. Durch die Hilfe der EU werden auf der Grundlage einer positiven Konditionalität weitere erforderliche Strukturreformen in der Ukraine in Gang gesetzt. Ich habe daher für den Bericht gestimmt.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich (IT) Ich habe für den Bericht von Herrn Moreira gestimmt. Die vorgeschlagene Makrofinanzhilfe zielt darauf ab, sowohl die vom IWF als Teil des Stand-by-Rahmenübereinkommens zur Verfügung gestellte Unterstützung als auch die Unterstützung durch die Weltbank zu ergänzen, die in Form von Darlehen für die Haushaltsunterstützungspolitik gewährt werden sollte.

Das Makrofinanzhilfeprogramm ist darauf ausgelegt, andere Finanzierungshilfen der Union zu ergänzen. Die finanzielle Unterstützung der Union spiegelt die strategische Bedeutung der Ukraine als potentielle Kandidatin für eine EU-Mitgliedschaft wider. Die MFH wird zu einem Zeitpunkt gewährt, zu dem die EU sich des Weiteren an der Mobilisierung von Finanzmitteln beteiligt, um den Energiesektor der Ukraine zu reformieren. Ich stimme der Zielvorgabe des Berichterstatters zu, die Übersichtlichkeit, Transparenz und Dokumentierbarkeit des vorgeschlagenen Projekts zu verbessern.

 
  
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  Ioan Mircea Paşcu (S&D), schriftlich – Niemand bestreitet, dass die Ukraine unsere „strategischer Partnerin“ ist, deren Situation für uns von großem Interesse ist. Die Ukraine steht gegenwärtig wirtschaftlich, aufgrund ihrer schwierigen Situation und politisch, mit einer neuen Regierung, die engere Beziehungen mit Russland favorisiert, an einem Scheideweg. Der Ukraine durch die Zurverfügungstellung von 500 Millionen EUR zu helfen, ist daher strategisch betrachtet die richtige Entscheidung, die wir unterstützen werden. Liegt taktisch betrachtet jedoch nicht eine Diskrepanz zwischen dem Umfang der finanziellen Unterstützung - lediglich eine halbe Milliarde, im Vergleich zu anderen Programmen, bei denen es sich um zig Milliarden dreht - und der Kontrolle über die Wirtschaftspolitik der Ukraine vor, die wir im Gegenzug dazu erreichen möchten?! Die EU verfügt natürlich über strikte Regeln, die Nutznießer deren finanzieller Unterstützung, unabhängig von den erhaltenen Geldsummen, respektieren müssen, aber manchmal, insbesondere wenn diese Unterstützung relativ gering ausfällt, spiegelt die Aufrechterhaltung der selben, hohen Konditionalität eine politische Starrheit wider, die die Effektivität dieses Instruments lediglich schwächt, insbesondere zu einem Zeitpunkt, zu dem Andere im Hinblick auf ihre Unterstützung wesentlich flexibler sind.

 
  
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  Traian Ungureanu (PPE), schriftlich – In meiner Funktion als Vizepräsident von EURONEST, habe ich für die Makrofinanzhilfe für die Ukraine gestimmt. Ich hoffe, dass diese schnell und gemäß den der Bestimmung zugrunde liegenden Bedingungen gewährt wird. Ich begrüße insbesondere die Beteiligung des Europäischen Parlaments an diesem Entscheidungsfindungsprozess, als Folge des Inkrafttretens der Bestimmungen des Vertrages von Lissabon. Die Makrofinanzhilfe für die Ukraine ist der erste Fall, der im Rahmen des neuen Verfahrens entschieden wird. Indessen ist die aufgrund des neuen Verfahrens verzeichnete Verzögerung im Entscheidungsfindungsprozess bedauerlich.

Ich halte die EU-Institutionen dazu an, aus den im Rahmen der Gewährung der Makrofinanzhilfe für die Ukraine gemachten Erfahrungen zu lernen, um weitere Verzögerungen zu vermeiden. Unseren Partnern im Osten sollten unnötige Verzögerungen erspart werden. Ich beziehe mich hier insbesondere auf den Fall der Republik Moldau und deren pro-europäischer Regierung, die nach wie vor auf die Zahlung der Makrofinanzhilfe der EU wartet. Während die Republik Moldau die Hilfe dringend benötigt, kommt der Vorschlag der Europäischen Kommission bereits inakzeptabel spät. Er wird dem Europäischen Parlament erst diese Woche vorgelegt werden. Ich appelliere an alle EU-Institutionen, weitere Verzögerungen bei der Beschlussfassung bezüglich der Makrofinanzhilfe für die Republik Moldau zu vermeiden.

 
  
  

Bericht: Luís Paulo Alves (A7-0054/2010)

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich (FR) Unsere neun Regionen in äußerster Randlage (die Azoren, die Kanaren, Guadeloupe, Französisch-Guayana, Madeira, Martinique, Réunion, Saint Barthélemy und Saint Martin) sind ein wirklicher Gewinn für die Europäische Union. Da deren Abgeschiedenheit ihre Entwicklung erschwert, muss die Europäische Union spezielle Ausgleichsmaßnahmen ergreifen. So muss es z. B. auf Réunion möglich sein, UHT-Milch für den menschlichen Verzehr aus Milchpulver wiederherzustellen. Diese nützliche, Madeira gewährte Ausnahme, muss auf Réunion ausgeweitet werden, eine Insel, die dieses Merkmal erheblicher geographischer Abgeschiedenheit teilt. Ich habe daher für diesen Bericht mit dem Ziel der Einführung, Ausweitung oder Anpassung der existierenden Ausnahmen für die Azoren, die Kanaren, Réunion und Madeira in den Sektoren Zucker, Milch und Wein gestimmt.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich (PT) Die Regionen in äußerster Randlage sehen sich aufgrund ihrer geographischen Lage, fernab vom Zentrum der Union, größeren Herausforderungen gegenüber. Ich begrüße daher die Annahme spezieller Maßnahmen auf dem Gebiet der Landwirtschaft, um diesen Regionen während der gegenwärtigen Wirtschaftskrise zu helfen. Ich möchte vor allem die besondere Natur der Regionen der Azoren und Madeiras hervorheben, und ich begrüße die wichtigsten der angenommenen Maßnahmen. Diese Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit der Einführung, Erweiterung oder Anpassung bestimmter Ausnahmeregelungen in den Sektoren Zucker, Milch und Wein. Es ist wichtig zu betonen, dass eine integrierte Strategie für die Regionen in äußerster Randlage entscheidend ist, ohne dabei zu vergessen, dass jede einzelne davon ihre eigene Spezifität aufweist: Es ist wichtig, die besten Antworten für jede der verschiedenen Regionen zu finden. Einige bereits existierende EU-Instrumente, wie z. B. regionale Strategien und die Europäische Nachbarschaftspolitik, sollten hervorgehoben werden, sowie auch die Bedeutung dessen, dass wir weiterhin über strategische Richtlinien für die Regionen in äußerster Randlage diskutieren, um die Entscheidungsträger auf die Spezifitäten und Potentiale dieser Regionen aufmerksam zu machen.

 
  
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  Marielle De Sarnez (ALDE), schriftlich (FR) Es gibt mehr als nur eine Randregion. Jede Insel, jedes Land hat ihren bzw. seinen eigenen Charakter, ihre/seine Identität und Probleme. Der Bericht, den wir gerade angenommen haben, wird die Einführung bestimmter Ausnahmen auf dem Gebiet der Landwirtschaft ermöglichen, um den Regionen in äußerster Randlage zu helfen. So wird es z. B. den Menschen auf Réunion nun möglich sein, UHT-Milch aus Milchpulver, das seinen Ursprung in der EU hat, wiederherzustellen, um so die unzureichende Produktion frischer Milch auszugleichen. Die Azoren wiederum werden von einer Ausnahme von den Regelungen profitieren, die Zuckerexporte in die EU begrenzen, da die Produktion von Zuckerrüben die wachstumsfähigste Alternative für die Insel darstellt - sowohl für ihre Wirtschaft als auch für ihre Umwelt -, wenn Milchquoten enden. Diese Ausnahmeregelungen werden den Regionen in äußerster Randlage helfen. Dies ist eine gute Sache, und daher würden wir uns wünschen, dass diese langfristig garantiert werden. Das ist, was wir von der Kommission erwarten.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich (PT) Ich habe für den Bericht über den Verordnungsvorschlag gestimmt, der spezifische Maßnahmen für die Landwirtschaft in den Regionen in äußerster Randlage der Europäischen Union festlegt. Dieser Bericht bedeutet, zusätzlich zur Bereitstellung einer Gelegenheit für eine landwirtschaftliche Diversifizierung, auch, dass das Verbot der Wiederausfuhr bestimmter Produkte aufgehoben wurde. In Zeiten der Wirtschaftskrise ist dies ein entscheidender Beitrag zur Umstrukturierung und Erhaltung, nicht nur einer Vielzahl von Arbeitsplätzen auf den Azoren, sondern auch der Aktivität in der Zuckerindustrie der Region.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich (PT) Der Vorschlag der Kommission sieht Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 247/2006 vor, die spezifische Maßnahmen für die Landwirtschaft in den Regionen in äußerster Randlage der Union festlegt. Die Änderungen beziehen sich auf die Sektoren Zucker, Milch und Wein. Ich gratuliere den daran beteiligten Berichterstattern zur Qualität ihrer Arbeit. Eines der grundlegenden Prinzipien des gegenwärtigen mehrjährigen Finanzrahmens und der nächsten finanziellen Vorausschauen muss das Prinzip der Solidarität sein. Die soziale und die territoriale Kohäsion müssen auf diese Art und Weise gewährleistet werden. Wir alle wissen über die natürlichen Schwierigkeiten Bescheid, mit denen die Regionen in äußerster Randlage der Europäischen Union aufgrund ihrer geographischen Lage und Bedingungen zu kämpfen haben und die negative Auswirkungen auf ihre wirtschaftliche Aktivität und auf ihr Produktionspotential haben. Die vorgeschlagenen Änderungen stehen im Einklang mit diesem Solidaritätsprinzip, daher unterstütze ich sie.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich (PT) Der diesem Bericht zugrunde liegende Haushaltsplan - der in der Einleitung des ersten Punktes des Kompromissvorschlags detailliert dargestellt wird und ein Ende von Milchquoten toleriert - ist für uns nicht akzeptabel, weshalb wir dagegen gestimmt haben. Vielmehr wird eine Beendigung von Quoten - wie der angenommene Bericht eingesteht, wodurch dies als ein fait accompli dargestellt wird - äußerst ernsthafte Auswirkungen auf den Milchsektor auf den Azoren und auf den gesamten Molkereisektor der Region haben.

Die Auswirkungen der Abschaffung der Milchquoten auf die Wirtschaft der Region - gegen die wir gekämpft haben und auch weiterhin kämpfen werden - werden durch die auf die zuckerverarbeitende Industrie abzielenden Maßnahmen, die nun vorgeschlagen werden, in Anbetracht dessen, dass die Möglichkeit der Wiederausfuhr verlängert wird, nicht abgeschwächt werden. Dies ist ein faires Ziel. Es wird von Beginn an geschwächt, wenn akzeptiert wird, dass diese Maßnahme über einen Zeitraum von fünf Jahren nach und nach ebenfalls abgeschafft wird.

Was Madeira betrifft, hinkt der Prozess der Umstellung von Weinreben beträchtlich hinter dem Zeitplan hinterher und könnte sogar auf dem Spiel stehen, wenn die Anreize nicht verstärkt werden. Die negativen Auswirkungen des sogenannten „Genfer Abkommens“ über den Bananenhandel auf die Region werden ebenfalls ignoriert. Ein weiterer Punkt, der berücksichtigt werden muss, ist die Möglichkeit, Fördermittel zur Belebung eines Marktes zwischen den Inseln für den Vertrieb lokaler landwirtschaftlicher Erzeugnisse bereitzustellen.

 
  
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  Elie Hoarau (GUE/NGL), schriftlich (FR) Ich habe für den endgültigen Wortlaut gestimmt, der eilig durchgeboxt wurde, da die Anwendung dieser unterschiedlichen Ausnahmeregelungen für Réunion, die Azoren, die Kanaren und Madeira entscheidend war, um den Schutz von Arbeitsplätzen und die Fortsetzung landwirtschaftlicher Aktivitäten und insbesondere der Milcherzeugung auf Réunion zu gewährleisten. Ich habe jedoch gegen den von der Europäischen Kommission und vom Rat vorgeschlagenen Kompromiss gestimmt, da letzterer Vorschläge gemacht hat, die weit hinter den von uns vorgeschlagenen und vom Ausschuss für regionale Entwicklung und vom Landwirtschaftsausschuss angenommen Maßnahmen zurückblieben.

Es ist bedauerlich, dass die Quoten für Zuckerexporte nicht bei 3 000 Tonnen für die Azoren belassen wurden, dass die Réunion gewährte Ausnahmeregelung für die Milcherzeugung nicht auch für die anderen französischen Übersee-Departments in Betracht gezogen wurde und dass die Schutzmaßnahmen bezüglich der Nachhaltigkeit der von den Milchproduzenten Réunions erzielten Ergebnisse von der Kommission nicht aufrechterhalten wurden. Ich würde all diese Fragen während der Verhandlungen erneut aufgreifen, die sich mit der Reform des POSEI-Programms befassen werden.

 
  
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  Jarosław Kalinowski (PPE), schriftlich(PL) Die Regionen in äußerster Randlage sind für gewöhnlich durch eine geringe Bevölkerungsdichte, geringe Größe, Stagnation und schwierige wirtschaftliche Bedingungen charakterisiert. Es handelt sich um Regionen, die sehr stark auf klimatische und geographische Bedingungen angewiesen sind und deren Zugang zu Produkten und Dienstleistungen auf einer Zusammenarbeit mit dem Festland der Union basiert. Die Unterstützung dieser Regionen sollte permanent garantiert werden, wie auch die Schwierigkeiten, mit denen die Menschen in Regionen in äußerster Randlage fertig werden müssen, permanent sind. Um den Aufbau von Unternehmen, die Belebung gewerbsmäßiger Aktivitäten und das selbe Niveau auf dem landwirtschaftlichen Sektor wie in Gesamteuropa zu garantieren, müssen wir neue Gesetzgebungsbefugnisse einführen - und die bereits existierenden weiterentwickeln -, die an die Bedürfnisse bestimmter Regionen angepasst sind.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich (PT) Die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Regionen in äußerster Randlage der Europäischen Union wird von deren extremer Abgeschiedenheit, deren geringer Größer, ihrem schwierigen Gelände und Klima sowie von deren wirtschaftlicher Abhängigkeit von einer kleinen Anzahl von Produkten bestimmt. Da diese Faktoren zusammengenommen ihre Entwicklung stark einschränken, ist in Artikel 349 des Vertrages von Lissabon eine Regelung für spezifische Maßnahmen vorgesehen, von denen die Regionen in äußerster Randlage profitieren und die mittels angemessener Initiativen, die auf das Eingehen auf deren spezifische Bedürfnisse, nicht zuletzt auf dem landwirtschaftlichen und auf dem Fischereisektor abzielen, in die Praxis umgesetzt werden müssen. Die wichtigsten Änderungen beziehen sich auf die Einführung, Erweiterung oder Anpassung bestimmter Ausnahmeregelungen in den Sektoren Zucker, Milch und Wein. Wir stimmen aufgrund all dieser Einschränkungen und der internationalen Krise, die uns heimsucht, für diese Maßnahmen. Darum habe ich so und nicht anders gestimmt.

 
  
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  Wojciech Michał Olejniczak (S&D), schriftlich(PL) Ich habe für die Entschließung (A7-0056/2010) des Europäischen Parlaments gestimmt, da die zweite Säule der gemeinsamen Agrarpolitik, nämlich die Politik zur ländlichen Entwicklung, für die Verbesserung der Effektivität der GAP selbst, aber auch für die Erleichterung der Bewirtschaftung von Land mit natürlichen Nachteilen äußerst wichtig ist. Das vom Berichterstatter entworfene Dokument ist äußerst notwendig, nicht nur für uns, sondern für die gesamte Europäische Union. Wir müssen über Information über Land verfügen, das aus Gründen, die nicht von den Eigentümern abhängen, nicht effektiv oder gut genutzt werden kann. Ich stimme dem Berichterstatter hinsichtlich seiner Bewertung der 2005 begonnenen Revision der Kriterien für die Klassifizierung benachteiligter Gebiete zu. Die bisherigen Kriterien für die Unterstützung dieser Gebiete müssen modifiziert werden, so dass sie tatsächlich vorhandene Nachteile widerspiegeln. Des Weiteren sollte berücksichtigt werden, dass es Gebiete gibt, für die spezielle Kriterien gelten, in denen die Nachteile durch die Anwendung effektiver Maßnahmen nun jedoch beseitigt wurden. Es sind die Mitgliedstaaten, die für die Ermittlung weniger begünstigter Gebiete sowie für die Ausarbeitung von Hilfs- und Entwicklungsprogrammen verantwortlich sein sollten. Natürlich müssen alle Maßnahmen auf einem gemeinschaftlichen Rahmen basieren.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich (IT) Der durch den Berichterstatter verbesserte Vorschlag der Kommission sieht einige Änderungen bisheriger Gemeinschaftsrechte vor, insbesondere der Verordnung Nr. 247 aus dem Jahr 2006. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Einführung, Erweiterung und Anpassung einiger Ausnahmeregelungen in den Sektoren Zucker, Milch und Wein. Ich bin der Meinung, dass die vorgeschlagenen Änderungen für die betroffenen Regionen in äußerster Randlage positive Auswirkungen haben werden.

Die Situation ist sehr schwierig, insbesondere in einigen Gebieten, deren wichtigste Wirtschaftssektoren von den gegenwärtigen Krisen getroffen wurde (z. B. der Milchsektor auf den Azoren, Zuckerrüben, usw.). Daher wäre es anzuraten, die Diversifizierung wirtschaftlicher Aktivitäten zu fördern. Um eine derartige Diversifizierung anzuregen, müssen Produzenten und Umwandlern jedoch langfristige Perspektiven geboten werden und Wirtschaftsbeteiligten muss es ermöglicht werden, ein angemessenes Niveau industrieller und kommerzieller Aktivität zu erreichen. Angesichts des vom Berichterstatter umrissenen Systems und der von meinen Kolleginnen und Kollegen der relevanten Ausschüsse vorgelegten Änderungsanträge erkläre ich mich mit dem Bericht einverstanden.

 
  
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  Nuno Teixeira (PPE), schriftlich (PT) Als Berichterstatter für die Stellungnahme des Ausschusses für regionale Entwicklung zum Bericht von Herrn Alves bin ich mit dem eingeschlagenen Weg in Richtung einer rascheren, effektiveren Anpassung der maximalen Exportmengen für Produkte, die in den Regelungen für die Belieferung aus den Regionen in äußerster Randlage enthalten sind, zufrieden. Den Rahmen für diesen Bericht stellt Artikel 349 des Vertrages von Lissabon dar, in dem Hilfsmaßnahmen für die Regionen in äußerster Randlage vorgesehen sind, damit diese ihre permanenten, sich aus ihrer geographischer Situation, ihrer Topographie und ihrem Klima ergebenden Schwierigkeiten überwinden können.

Die Bestimmungen dieser Verordnung müssen sich mit den spezifischen Bedürfnissen dieser Regionen und den Realitäten der lokalen Märkte befassen. Darauf habe ich beim Entwurf meiner Vorschläge abgezielt, zu deren erneuter Aufnahme im Rahmen der allgemeinen Revision dieser Verordnung, die 2010 noch durchgeführt werden muss, sich die Europäische Kommission verpflichtet hat.

Des Weiteren machte ich mir Sorgen über den Schutz der Einkommen von Weinproduzenten von Madeira und den Azoren, die Hybridreben züchten, die von der gemeinsamen Organisation des Weinmarktes verboten werden und die Möglichkeit, dass diese weiterhin derartige Sorten für den Konsum durch ihre eigenen Familien züchten dürfen, was bedeutet, dass sie sie nicht ausjäten müssen. Wie ich gehofft hatte, wurde der sich aus dem Dreiergespräch zwischen dem Parlament, der Kommission und dem Rat resultierende Kompromiss heute von einer großen Mehrheit im Parlament bestätigt.

 
  
  

Bericht: Helga Trüpel (A7-0134/2010)

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich (FR) Der Trüpel-Bericht über den Haushaltsplan 2011 ist ein neuer Schritt im Haushaltsplanannahmeverfahren des Europäischen Parlaments. Im März hat das Parlament die Leitlinien für 2011 angenommen. Das Ziel besteht hier darin, die Entwürfe der Voranschläge anzunehmen, die den zwischen dem Haushaltsausschuss und dem Präsidium des Europäischen Parlaments, der für diese Angelegenheit zuständigen Institution, abgehaltenen Verhandlungen folgen. Ich habe diesen Bericht unterstützt, der beträchtlich zur Annahme der zweiten Teilzahlung der sich pro Monat um 1 500 EUR erhöhenden parlamentarischen Beihilfe, der Finanzierung der 18 neuen Abgeordneten bei deren Amtsantritt, der Verbesserung der den Abgeordneten zur Verfügung gestellten Unterstützungsdiensten (Verwaltungsdirektionen, Bibliotheksdienste) und der Erhöhung der Anzahl von Besuchern von 100 auf 110 beiträgt, die jeder Abgeordnete finanziell fördern kann. Diese vielfältigen Verordnungen stehen im Einklang mit den neuen Verantwortlichkeiten, die dem Europäischen Parlament im Rahmen des Vertrages von Lissabon gewährt werden: Künftig müssen Abgeordnete als Mitgesetzgeber mit Ministern der Mitgliedstaaten in nahezu allen europäischen Zuständigkeitsbereichen in der Lage sein, von detailliertem technischem Fachwissen im Hinblick auf gesetzgeberische Angelegenheiten zu profitieren, aber auch die Bürgerinnen und Bürger über ihre Arbeit informieren können, insbesondere indem sie sie im Parlament in Straßburg oder Brüssel empfangen.

 
  
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  Martin Ehrenhauser (NI), schriftlich. Ich habe gegen den Bericht von Frau Trüpel gestimmt. Damit spreche ich mich deutlich gegen die Erhöhung der Sekretariatszulage und gegen jegliche Aufstockung des Beamtenpersonalstandes hier im Europäischen Parlament aus. Das Argument, wonach mit dem Vertrag von Lissabon mehr Arbeit für die EU-Abgeordneten entsteht, muss erst bewiesen werden.

Sollte dies der Fall sein, kann die Lösung in Zeiten von explodierenden Staatsschulden jedoch nur lauten: Mehr Effizienz und nicht mehr Bürokratie. Es gibt in diesem Hause ein enormes Potenzial zur Effizienzsteigerung und es wäre ein Leichtes, auch mit weniger Personal und finanziellen Mittel die Arbeitsleistung zu erhöhen.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich (PT) Wie ich bereits sagte, wird sich die Anzahl der Angelegenheiten, mit denen das Parlament sich im Rahmen des normalen Gesetzgebungsverfahrens befassen muss, unter dem Vertrag von Lissabon erhöhen. Es sind angemessene technische und logistische Hilfsmittel nötig, damit die Arbeit rasch und effizient ausgeführt werden kann.

Unter Berücksichtigung der zukünftigen Erweiterung der Europäischen Union und der Notwendigkeit, die Öffentlichkeit besser über die Arbeit dieses Hauses zu informieren, ist es erforderlich Finanzmittel bereitzustellen, dies es ermöglichen, 2011 effizient zu arbeiten, so dass die gesamte Gesetzgebung der Union sich nicht aufgrund der Tatsache verlangsamt, dass dem Parlament nicht genügend Mittel zur Verfügung stehen.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich (PT) In Übereinstimmung mit den Strategien die ich befürwortet habe, betrachte ich die Annahme der Strategie einer Haushaltsplanung auf Nullbasis zu Beginn jeder Legislaturperiode des Parlaments als wichtig. Als Folge davon wird der Haushaltsplan des Parlaments wirkliche Bedürfnisse widerspiegeln und Transparenz, Haushaltsdisziplin und Effizienz erhöhen. Ich befürworte des Weiteren eine Unterscheidung zwischen fixen und variablen Kosten, wobei letztere mittels einer Kosten-Nutzen-Analyse gerechtfertigt werden müssen. Diese Kosten-Nutzen-Analyse ist wichtig, um bessere Ergebnisse und ein besseres Ressourcenmanagement zu gewährleisten. Mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon wurden neue Zuständigkeitsbereiche zugeordnet und die Aufnahme von 18 neuen Mitgliedern macht es notwendig, Bedingungen zu schaffen, die es diesen ermöglichen, ihr Mandat auf angemessene, effektive Art und Weise auszuüben. Ich möchte betonen, dass eine hervorragende Gesetzgebung die wichtigste Priorität des Parlaments sein muss. Dieses Haus muss mit den nötigen Ressourcen ausgestattet werden, um ordnungsgemäß funktionieren zu können. Dies ist besonders in diesen schwierigen Zeiten wichtig, die wir gerade durchleben, während derer die Institutionen der EU eine entscheidende Rolle für Europäerinnen und Europäer und für die Gesellschaft im Allgemeinen spielen müssen.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich – Wir als Grüne haben für den Bericht unserer Kollegin, Helga Trüpel, gestimmt. Alle zum Bericht vorgelegten Änderungsanträge wurden abgelehnt. Die Voranschläge des Europäischen Parlaments für das Jahr 2011 werden daher zur Aufnahme in den Entwurf des Haushaltsplans für 2011 an die Kommission weitergeleitet. Was die zweite Erhöhung der Assistentenbeihilfe für 2011 betrifft, bedeutet dies, dass die Mittel gegenwärtig zurückgehalten werden und dass diese vom Ausgang einer detaillierten Finanzaufstellung aller damit zusammenhängenden Kosten abhängt. Das Parlament kann während der ersten Lesung des Haushalts 2011 im September/Oktober auf diese Angelegenheit zurückkommen. Über die erste Erhöhung der Sekretariatszulage für 2010 wird morgen, als Teil des Maňka-Berichts über den Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2010, abgestimmt. Wir befinden uns hier bereits im richtigen Haushaltsplanverfahren, und die Stimmabgabe hier wird das Endergebnis darstellen.

 
  
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  Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (S&D), schriftlich(PL) Wir haben es geschafft, uns an die Tatsache zu gewöhnen, dass der Haushaltsplan des Europäischen Parlaments komplizierte Kompromisse zwischen dem Europäischen Parlament und anderen EU-Institutionen widerspiegelt und auch - indirekt - zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten.

Das kommende Jahr könnte sich im Hinblick darauf als besonders schwierig erweisen, wenn wir einen Blick auf die Bedeutung und den Umfang der Arbeit werfen, die das Parlament erwartet. Denn einerseits sieht sich das Parlament damit konfrontiert, sich an neue Bedingungen anpassen zu müssen, die sich aufgrund des Inkrafttretens des Vertrages von Lissabon und der Erweiterung der EU um Kroatien ergeben - ich muss lediglich die 18 neuen Mitglieder, die 68 zusätzlichen Stellen und die 62 Stellen erwähnen, die mit der kroatischen Erweiterung zusammenhängen. Andererseits wird der Haushalt des Parlaments sich im Vergleich zu 2010 nicht erheblich erhöhen (5,5 %), wodurch sich die Frage aufwirft, wie diese Zahl sich mit der neuen Realität unter einen Hut bringen lässt. In diesem Zusammenhang begrüße ich den Vorschlag, der sich über den gesamten Bericht hinweg wiederholt, dass Ausgaben umsichtig geplant werden müssen.

Ich bin wie die Verfasserin des Dokuments der Meinung, dass es nötig ist, den Grad der Subventionierung der Familien von Angestellten erneut zu überprüfen, um die Anzahl der Beschäftigten in der Bibliothek nur nach einer gründlichen Analyse der Bedürfnisse der Abgeordneten zu erhöhen und um die Sicherheit des Personals des Parlaments zu einem vernünftigen Preis zu gewährleisten, basierend auf dem Prinzip der Offenheit gegenüber normalen Bürgerinnen und Bürgern. Das Parlament ist als Institution nach wie vor zu verschlossen, und wir sollten, soweit möglich, mehr Geld für Projekte wie das Haus der Europäischen Geschichte und für Führungen durch das Parlament zur Verfügung stellen.

 
  
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  Nuno Teixeira (PPE), schriftlich (PT) Das Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon hatte zur Folge, dass die Befugnisse des Europäischen Parlaments ausgeweitet wurden, was natürlich die Zurverfügungstellung weiterer finanzieller Mittel bedeutet, um den gestiegenen Bedürfnissen gerecht zu werden. Aufgrund dessen weist der Voranschlag für den Haushaltsplan 2011 im Vergleich zum Haushaltsjahr 2010 eine Steigerung um 5,8 % auf, um zu versuchen sicherzustellen, dass das Parlament seine Vorrechte vollständig nutzen und ausüben kann.

Der Haushaltsplan für 2011 wird sich auf 1 710 574 354 EUR erhöhen, wovon 20,32 % auf Kapitel 5 (Verwaltung) entfallen werden, wodurch die politischen Ziele mit den entsprechenden Finanzen in Einklang gebracht werden können. Dieser Haushaltsvorschlag umfasst Bestimmungen bezüglich der Vertretung Kroatiens, zusätzlicher Finanzmittel für die Sekretariatsdienstleistungen von Mitgliedern, zusätzlicher Arbeitsplätze, einer Erhöhung der Anzahl von Besuchern pro Jahr, die von Mitgliedern eingeladen werden können, der Verringerung der CO2-Bilanz des Parlaments sowie der Finanzierung des Hauses der Europäischen Geschichte und des Besucherzentrums.

Dieser Bericht spiegelt einen vernünftigen Haushaltsplan wider, der auf eine Strategie der Nachhaltigkeit des Parlaments abzielt. Er versäumt es jedoch nicht, einen strikten Ansatz zur effektiven Nutzung zur Verfügung stehender Ressourcen darzustellen.

 
  
  

Bericht: Richard Ashworth (A7-0051/2010)

 
  
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  William (The Earl of) Dartmouth (EFD), schriftlich – Wir haben im Einklang mit UKIP-Grundsätzen und auf der Basis dessen, dass wir Rechtsvorschriften nur dann unterstützen, wenn diese die Befugnisse der EU einschränken oder an Nationalstaaten zurückgeben, gegen diesen Bericht gestimmt. Jegliche Änderungsanträge, bei denen wir der Meinung waren, dass sie britischen Landwirten schaden, wurden nicht unterstützt, ebenso jegliche Änderungsanträge, die die Kontrolle der EU auf diesem Sektor ausweiteten. Die UKIP wird auch weiterhin die Interessen britischer Landwirte gegen eine Einmischung durch die EU verteidigen, da wir der Auffassung sind, dass der britische Agrarsektor voll und ganz dazu in der Lage ist, sich um seine eigenen Angelegenheiten zu kümmern und bereits jetzt über hohe Standards sowohl für Qualität als auch Sicherheit verfügt. Die UKIP ist dagegen, dass britische Steuerzahler dazu gezwungen werden, landwirtschaftliche Betriebe in anderen Teilen Europas zu subventionieren, die mit unseren eigenen Landwirten konkurrieren. Die UKIP hat sich dazu verpflichtet, landwirtschaftliche Erzeugnisse gemäß den Regelungen der WHO zu handeln.

 
  
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  Liam Aylward (ALDE), schriftlich(GA) Die Landwirten auferlegte verwaltungstechnische Belastung muss verringert und die im Rahmen landwirtschaftlicher Angelegenheiten oftmals anzutreffende, übermäßige Bürokratie muss abgebaut werden. Landwirten sollte es möglich sein, sich auf ihre Hauptaufgabe zu konzentrieren: Die Erzeugung qualitativ hochwertiger Produkte.

Ich habe für die Bestimmungen dieses Berichts gestimmt, die sich auf die Abschaffung des gegenwärtigen Doppelaufwands und die Verbesserung der Flexibilität beziehen. Des Weiteren stimme ich den Ausführungen des Berichts in Bezug auf die Gesetzgebung auf diesem Sektor zu, d. h., dass die Gesetzgebung im Verhältnis zur Zielsetzung stehen sollte und dass keinerlei Gesetze eingeführt werden sollten, bevor die Auswirkungen dieser Rechtsvorschriften im Hinblick auf ihre potentielle finanzielle Belastung bewertet worden sind. Übermäßige Bürokratie muss abgebaut werden, wenn wir einen effizienten, wettbewerbsfähigen landwirtschaftlichen Sektor in Europa schaffen wollen.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich (LT) Ich habe für dieses Dokument gestimmt, da ich glaube, dass es nötig ist, die Vereinfachung der Verordnung und der Bestimmungen der gemeinsamen Agrarpolitik, die 2005 ins Leben gerufen wurde, fortzuführen. Landwirte und andere Wirtschaftsbeteiligte auf dem landwirtschaftlichen Sektor sollten von der Bürokratie und von zur Erzielung politischer Ziele und zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Verwaltung der Gelder von Steuerzahlern nicht nötigen Erfordernissen befreit werden. Die Vereinfachung der GAP ist unerlässlich, um unsere Landwirtschaft wettbewerbsfähiger zu machen, Arbeitsplätze zu erhalten und zu schaffen und zu einer guten Entwicklung unserer ländlichen Gebiete beizutragen. In einigen Mitgliedstaaten wurde eine hohe Anzahl von Fehlern bei der Anwendung verzeichnet, wodurch es Landwirten erschwert wird, Unterstützung rechtzeitig zu erhalten. Mitgliedstaaten sollten potentiellen Nutznießern Systeme zur Verfügung stellen, die einfach, klar und transparent sind. Daher appelliere ich an die Kommission, diese Angelegenheit in die bilateralen Gespräche mit den Mitgliedstaaten mit einzubeziehen.

 
  
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  Mara Bizzotto (EFD), schriftlich (IT) Drei Jahre nach der GAP-Reform fragen wir uns nun, wie wir unsere Agrarpolitik an die aktuellen Herausforderungen anpassen können. Der Initiativbericht bietet nützliche und weit verbreitete Empfehlungen zum Erreichen des Ziels eines Agrarsektors, der Qualität und Wettbewerbsfähigkeit vereint. Wir müssen den Geist dieses Berichts positiv begrüßen, da das Parlament mit diesem Bericht zur Einführung einer neuen GAP 2013 aufruft, die die Bürokratie für Landwirte verringert. Alle Maßnahmen, die für eine Verringerung der verwaltungstechnischen Arbeitsabläufe und Belastungen sorgen können, die Produzenten landwirtschaftlicher Erzeugnisse - und nicht zu vergessen, die betroffenen Kommunalbehörden - belasten und die Qualitätsstandards nicht beeinträchtigen, verdienen auf jeden Fall unsere Unterstützung. Ein Bericht wie dieser, der aufmerksam auf die Bedürfnisse von Landwirten eingeht, einschließlich der Notwendigkeit, dass diese nicht durch übermäßige bürokratische Lasten behindert werden, wird mit Sicherheit ein nützlicher Beitrag zum Prozess der Neugestaltung der gemeinsamen Agrarpolitik sein, der aus offensichtlichen Gründen ein komplexer und äußerst heikler Prozess für die Zukunft der europäischen Wirtschaft und für den Schutz der unzähligen Arten traditioneller lokaler Erzeugnisse sein wird. Daher habe ich für den Bericht gestimmt.

 
  
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  Vito Bonsignore (PPE), schriftlich (IT) Die Landwirtschaft lag der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) immer sehr am Herzen, und wir betrachten sie als einen elementaren Sektor der europäischen Wirtschaft. Unseren Landwirten wurden jedoch bereits zu lange zu viele bürokratische und verwaltungstechnische Bürden auferlegt: Es ist an der Zeit, ihre Last zu erleichtern.

Ich bin in der Tat davon überzeugt, dass eine Vereinfachung der bürokratischen Abläufe, die mit der GAP-Reform ab 2013 angenommen werden sollen, nicht nur wünschenswert, sondern nötig ist. Daher bin ich der Meinung, dass es richtig ist, die Regelungen für die elektronische Kennzeichnung von Tieren zu vereinfachen und in jedem EU-Mitgliedstaat einen telefonischen Beratungsdienst einzurichten, um den Zugang zu Informationen zu verbessern. Darüber hinaus ist es äußerst wichtig, das Vertrauen zwischen Behörden und Landwirten wiederherzustellen.

Des Weiteren dürfen Landwirte nicht länger ihre Tage damit zubringen müssen, Formulare und Erklärungen auszufüllen, sondern damit, sich um ihre Felder zu kümmern und somit bessere landwirtschaftliche Erzeugnisse zu liefern, die höheren Standards gerecht werden. Ich habe daher für diese Maßnahmen gestimmt, die einen Teil des Prozesses der Vereinfachung der Bürokratie darstellen, und ich werde dahingehend von meiner Fraktion stark unterstützt, die in Krisenzeiten echte Antworten liefert.

 
  
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  David Campbell Bannerman (EFD), schriftlich – Wir haben im Einklang mit UKIP-Grundsätzen und auf der Basis dessen, dass wir Rechtsvorschriften nur dann unterstützen, wenn diese die Befugnisse der EU einschränken oder an Nationalstaaten zurückgeben, gegen diesen Bericht gestimmt. Jegliche Änderungsanträge, bei denen wir der Meinung waren, dass sie britischen Landwirten schaden, wurden nicht unterstützt, ebenso jegliche Änderungsanträge, die die Kontrolle der EU auf diesem Sektor ausweiteten. Die UKIP wird auch weiterhin die Interessen britischer Landwirte gegen eine Einmischung durch die EU verteidigen, da wir der Auffassung sind, dass der britische Agrarsektor voll und ganz dazu in der Lage ist, sich um seine eigenen Angelegenheiten zu kümmern und bereits jetzt über hohe Standards sowohl für Qualität als auch für Sicherheit verfügt. Die UKIP ist gegen die korrupte Art und Weise, auf die die GAP seit jeher angewandt wird (z. B. für Schein-Weingüter) oder die Art und Weise, auf die sie verwendet wird, um die Einkommen bestimmter Politiker in EU-Ländern zu bereichern, die „landwirtschaftliche Betriebe“ besitzen. Die UKIP ist des Weiteren dagegen, dazu gezwungen zu werden, landwirtschaftliche Betriebe in anderen Teilen Europas zu subventionieren, die mit unseren eigenen Landwirten konkurrieren. Die UKIP hat sich dazu verpflichtet, landwirtschaftliche Erzeugnisse gemäß den Regelungen der WHO zu handeln.

 
  
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  Derek Roland Clark (EFD), schriftlich – Die UKIP hat gegen den Bericht über die Vereinfachung der GAP gestimmt, da, obwohl die Implementierung des Berichts die Politik besser verständlich, transparenter und praktikabler machen und die Inspektion landwirtschaftlicher Betriebe vereinfachen würde und so zu einer flexibleren Gestaltung von Zahlungen beitragen und sie für Landwirte besser gestalten würde, diese dazu führen würde, dass die GAP aufrechterhalten wird und potentiell hilft, sie eine weitere Generation lang beizubehalten! Daher hat die UKIP gegen die Entschließung als Ganzes gestimmt, insbesondere da diese keine gesetzgeberischen Auswirkungen hat.

 
  
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  Lara Comi (PPE), schriftlich (IT) Ich habe für den Bericht über die Vereinfachung der gemeinsamen Agrarpolitik gestimmt und ich gratuliere Herrn Ashworth und dem Schattenberichterstatter zu der hervorragenden Arbeit, die sie geleistet haben. Wir müssen handeln, um die bürokratischen Abläufe und Anforderungen, die landwirtschaftlichen Betrieben auferlegt werden, zu vereinfachen, um ihre Kosten zu verringern und gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit und Rechtssicherheit zu erhöhen. Obwohl landwirtschaftliche Betriebe Grundnahrungsmittel erzeugen, vergessen wir oftmals, dass sie auch Unternehmen sind, deren Wettbewerbsfähigkeit in Folge übermäßiger Bürokratie leidet.

Aus genau diesem Grund bin ich der Meinung, dass Berichte wie dieser wichtig sind, da sie die Probleme unterstreichen, die aufgrund von Auflagen oder übermäßig komplizierten Abläufen auftreten, während sie gleichzeitig Lösungen zur Vereinfachung und Verbesserung des, zumindest in finanzieller Hinsicht, immerhin nach wie vor wichtigsten EU-Programms vorschlagen. Ich bin der Meinung, dass das Parlament, indem es für diesen Bericht gestimmt hat, einen weiteren Schritt in Richtung einer GAP unternommen hat, die zeitgemäßer, effizienter und wirtschaftlicher ist, und die vor allem dazu in der Lage ist, sicherzustellen, dass der Nahrungsmittelbedarf Europas nicht nur jetzt, sondern auch in den kommenden Jahren gedeckt werden kann.

 
  
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  Vasilica Viorica Dăncilă (S&D), schriftlich (RO) Landwirte sind seit jeher die leidenschaftlichsten und unerschütterlichsten Befürworter der Integration der Europäischen Union. Sie glauben fest daran, dass die GAP immer noch eine im wahrsten Sinne des Wortes gemeinsame Politik ist. In einer globalisierten Welt muss die Europäische Union, mit ihrem Gemeinschaftsmarkt, einheitlich handeln, um die Sicherstellung des Nahrungsangebots zu gewährleisten und erneuerbare Ressourcen zu fördern. Des Weiteren muss sie gegen den Klimawandel ankämpfen und ihre Forschungsanstrengungen verstärken, um die von der Forschung zur Verfügung gestellten Möglichkeiten bestmöglich nutzen zu können.

Die potentiellen Kürzungen im Haushaltsplan der GAP würden zu erheblichen sozialen und wirtschaftlichen Störungen führen und die Landwirtschaft so daran hindern, den Herausforderungen der Zukunft gerecht zu werden. Es ist wichtig, dass wir verstehen, dass die Landwirte bei ihren Einkommen auf Direktzahlungen angewiesen sind, obwohl diese alleine den Landwirten keinen angemessenen Lebensstandard verschaffen. Das durchschnittliche landwirtschaftliche Einkommen in der EU, einschließlich aller Direktzahlungen, macht lediglich die Hälfte des Durchschnittsgehalts aus, das in den übrigen Wirtschaftsbereichen bezahlt wird.

Ich glaube, dass eine Verringerung von Direktzahlungen, als Teil der 1. Säule der GAP, verheerende Auswirkungen, nicht nur für die Landwirte, sondern ebenso auf ländliche Gebiete und auf öffentliche Dienste haben würde, die ihm Zusammenhang mit der Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte stehen, sowie auf Verbraucher und die Gesellschaft, die als Ganzes von diesen Zahlungen profitiert. Direktzahlungen sind daher entscheidend und müssen erhalten werden.

 
  
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  Mário David (PPE), schriftlich (PT) Im Allgemeinen habe ich für die Bemühungen zur Vereinfachung der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gestimmt. Landwirte sollten von dieser Vereinfachung profitieren, da sie es ihnen ermöglichen sollte, sich auf die Erzeugung sicherer, qualitativ hochwertiger Nahrungsmittel zu konzentrieren. Des Weiteren sollte sie auch nationalen und EU-Behörden nutzen, indem sie die bürokratische Last verringert, die mit der Implementierung der GAP zusammenhängt.

Die GAP ist für die EU von grundlegender Bedeutung, da sie sowohl die Erzeugung sicherer Nahrungsmittel gewährleistet, als auch aufgrund ihres Interesses an der Erhaltung der Umwelt oder ländlicher Gebiete sowie an einer wirklich nachhaltigen Entwicklung. Vereinfachung muss für alle beteiligten Akteure mehr Verantwortung bedeuten.

Ich möchte daher die Notwendigkeit betonen, die GAP in ein einfacheres, faireres und transparenteres Instrument umzuwandeln. Zu Beginn möchte ich den Vorschlag hervorheben, ein einheitliches System für die Kennzeichnung von Tieren zu schaffen. Dieses System muss die Möglichkeit der Ausstellung von Herstellerbescheinigungen durch die Erzeuger selbst, die Verringerung von Inspektionsquoten auf Werte unterhalb der gegenwärtig geltenden sowie die Angelegenheit der Nachverfolgbarkeit des Fleisches von Schafen und Ziegen umfassen. Ich beziehe mich insbesondere auf den Vorschlag für eine Herdenkennzeichnung von Viehbeständen. Zu guter Letzt muss die notwendige Reform der GAP zwischen der Unterstützung einzelner Landwirte oder von Genossenschaften solcher Einzelpersonen unterscheiden und Großerzeuger landwirtschaftlicher Nahrungsmittel den Märkten überlassen.

 
  
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  Robert Dušek (S&D), schriftlich(CS) Der Berichtsentwurf über die Vereinfachung der gemeinsamen Agrarpolitik ist ein weiterer Schritt auf dem Weg, die GAP einfacher und effizienter zu gestalten. Natürlich müssen wir weitaus mehr unternehmen, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft anzukurbeln, Arbeitsplätze zu erhalten und zusätzliche zu schaffen sowie die natürliche Entwicklung ländlicher Gebiete zu unterstützen. In diesem Zusammenhang möchte ich das Thema der Direktzahlungen in Grenzregionen erwähnen, in denen es abhängig vom Registrierungsort landwirtschaftlicher Betriebe zu unfairem Wettbewerb und zu Benachteiligungen kommt.

In an Mitgliedstaaten angrenzenden Regionen mit unterschiedlichen Preisniveaus gibt es Anzeichen gewaltiger wirtschaftlicher Handlungen seitens einiger landwirtschaftlicher Betriebe als Reaktion auf diese Preisunterschiede. Ein landwirtschaftlicher Betrieb, der in seinem Ursprungsland höhere Preise erzielen kann, betreibt Geschäfte in einem anderen Land (mit niedrigeren Direktpreisen) zu geringeren Herstellungskosten und verzeichnet die Verkäufe auf der anderen Seite der Grenze. Auf diese Art und Weise werden landwirtschaftliche Rechtsträger in Ländern mit niedrigeren Direktpreisen diskriminiert und auf dem heimischen Markt wirtschaftlich benachteiligt, während landwirtschaftliche Rechtsträger aus Mitgliedstaaten mit höheren Direktpreisen sich als Folge von EU-Strategien auf dem Markt einen wirtschaftlichen Vorteil sichern. Aus diesen Gründen ist es nötig, bei der Reformierung der GAP die Auswirkungen auf die Preise zu berücksichtigen, d. h. den Herstellungsort mit dem Ort zu vergleichen, wo die Direktpreise verzeichnet werden. Mittels dieser Verordnung werden wir des Weiteren auch dazu beitragen, einen neuen und fairen Agrarmarkt zu schaffen. Ich bin für den vorgelegten Bericht.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich (PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da ich die Vereinfachung der gemeinsamen Agrarpolitik als entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft der EU, die Erhaltung von Arbeitsplätzen und die nachhaltige Entwicklung der ländlichen Gebiete Europas betrachte. Die Regeln für Überprüfungen müssen vereinfacht und Landwirten mittels Hilfe und Beratungen durch nationale Stellen zugänglicher gemacht werden, um sicherzustellen, dass die Qualität europäischer landwirtschaftlicher Erzeugnisse keine unnötigen Belastungen und zusätzlichen Schwierigkeiten für mit landwirtschaftlichen Aktivitäten im Zusammenhang stehende Akteure mit sich bringt.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich (PT) Die Vereinfachung der Gesetzgebung ist ein entscheidendes Ziel, um der Öffentlichkeit Europa näherzubringen. Einfache und vorausschauende Strategien sind für jene vonnöten, die den Code der Union nicht verstehen und kein „Europäisch“ sprechen. Deshalb muss eine Politik, die so elementar und permanent ist wie die gemeinsame Agrarpolitik (GAP), von ihren wichtigsten Nutznießern verstanden werden, in diesem Fall, von den europäischen Landwirten.

Ich möchte dem Berichterstatter daher zustimmen, dass er absolut Recht hat, wenn er sagt, dass „eine neue GAP es den Landwirten ermöglichen sollte, sich auf das Kernziel der Erzeugung unbedenklicher, hochwertiger und rückverfolgbarer Nahrungsmittel zu konzentrieren, und sie außerdem bei der Bereitstellung nicht vermarktbarer öffentlicher Güter unterstützen sollte". Ich hoffe, dass die neue GAP einfacher, transparenter und fairer sein wird, dass sie besser auf die Bedürfnisse der Landwirte und des Marktes ausgerichtet ist, und dass ihre Abläufe schneller und weniger bürokratisch, aber sicher und effektiv sein werden. Rechtssicherheit erfordert keine Komplexität oder schleppende Abläufe, sondern vielmehr Einfachheit und Effektivität. Das ist genau das, was wir uns von der neuen GAP wünschen.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich (PT) Die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) muss einerseits eine ausreichende Versorgung mit unbedenklichen Nahrungsmitteln gewährleisten und andererseits auf Herausforderungen wie den Schutz ländlicher und benachteiligter Gebiete, sowie von Bergregionen und auf die Multifunktionalität der europäischen Landwirtschaft eingehen. Die Harmonisierung von Rechtsvorschriften muss von der Eliminierung von Entlassungen begleitet werden. Es bleibt zu hoffen, dass das Ziel der Verringerung der verwaltungstechnischen Belastung um 25 % vor 2012 erreicht wird. Die GAP muss vereinfacht werden, da unsere Agrarwirtschaft dadurch wettbewerbsfähiger wird, wodurch Arbeitsplätze erhalten und geschaffen werden und zur nachhaltigen Entwicklung ländlicher Gebiete beigetragen wird. In erster Linie müssen Landwirte und nicht nur die nationalen Behörden und Zahlstellen in den Mitgliedstaaten von einer Vereinfachung der GAP profitieren. Landwirte müssen Zugang zu praktikablen Systemen haben, die es ihnen ermöglichen, einfach und ohne überflüssige Bürokratie dort Anträge für Direktzahlungen einzureichen, wo sie ihren Wohnsitz haben. Diese Vereinfachung muss mit der Vereinfachung ihrer Implementierung einhergehen, und die Mitgliedstaaten müssen die bürokratischen Formalitäten minimieren, die von den Leistungsempfängern gefordert werden, insbesondere auf dem Gebiet der ländlichen Entwicklung. Es wird mehr Flexibilität benötigt, weshalb wir die Zulassung flexiblerer Zahlungsregelungen befürworten, sogar noch bevor alle Überprüfungen vollständig abgeschlossen sind.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich (PT) Dieser Bericht weist positive Aspekte auf, von denen wir folgende hervorheben möchten: Die Vereinfachung der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) darf nicht weniger Unterstützung für Landwirte und die Abschaffung traditioneller Instrumente zur Lenkung von Märkten bedeuten. Die Notwendigkeit zur Überarbeitung der Bußgelder, insbesondere dann, wenn diese mit Vergehen zusammenhängen, die nicht auf die Verantwortlichkeit des Erzeugers zurückzuführen sind, die Vereinfachung des Antragsstellungsverfahrens und sehr positive Änderungen bezüglich der Kennzeichnung von Tieren, insbesondere von Schafen und Ziegen.

Trotzdem zielt der vom Berichterstatter vorgeschlagene Ansatz hauptsächlich auf den Markt, auf die Wettbewerbsfähigkeit, auf „den Abbau des übermäßigen Protektionismus“ und auf eine weitergehende Liberalisierung mit ihren allseits bekannten und katastrophalen Folgen ab. Der Bericht unterstützt darüber hinaus weiterhin das gegenwärtige Modell für die Aufteilung von Fördermitteln. Er besagt, dass „eine gerechte Verteilung der einheitlichen Betriebsprämie sichergestellt werden sollte“, schlägt jedoch keine spezifischen Maßnahmen zum Erreichen dieses Ziels vor.

Er bringt seine Meinung zum Ausdruck, dass die gegenwärtige Definition landwirtschaftlicher Erwerbstätigkeit zum Zwecke der einheitlichen Betriebsprämie überarbeitet werden sollte, macht jedoch keine Vorschläge zur Abänderung des gegenwärtigen Modells, im Rahmen dessen Menschen dafür bezahlt werden, nichts zu erzeugen. Zusammenfassend kann man sagen, dass es dem Bericht an Vorschlägen und Maßnahmen zur Änderung des gegenwärtig geltenden GAP-Modells mangelt, in erster Linie (jedoch nicht nur) im Hinblick auf die Aufteilung von Fördermitteln.

 
  
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  Marian Harkin (ALDE), schriftlich – Ich stimme voll und ganz zu, dass die Vereinfachung der GAP nicht zu einer geringeren Unterstützung von Landwirten oder zur Abschaffung traditioneller Instrumente zur Lenkung von Märkten führen sollte. Darüber hinaus stimme ich einer Zurückstellung der Verpflichtung zur elektronischen Kennzeichnung von Schafen zu.

 
  
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  Jarosław Kalinowski (PPE), schriftlich(PL) Eine Vereinfachung der Grundsätze, die die Funktionsweise der gemeinsamen Agrarpolitik festlegen, ist äußerst wichtig. Die GAP sollte nicht nur auf die Verteilung von Geldern reduziert werden. Ich persönlich würde mir wünschen, dass einzelnen Agrarinvestoren, die landwirtschaftliche Betriebe effektiver modernisieren und die Erzeugung ausweiten könnten, umfangreichere Ressourcen zugesprochen werden. Die Erhöhung der Finanzierung von Direktzahlungen ist meiner Meinung nach jedoch eine Art und Weise, um die Armut in den rückständigsten Regionen aufrechtzuerhalten, da diese Menschen unterstützen, die in Wirklichkeit nichts mit Landwirtschaft zu tun haben und die Umstrukturierung der Landwirtschaft behindern. Nur eine Subventionierung „echter“ Landwirte - Erzeuger gesunder Nahrungsmittel und qualitativ hochwertiger Produkte - kann Sicherheit auf diesem Gebiet für Europa und die Welt gewährleisten.

 
  
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  Cornelis de Jong, Kartika Tamara Liotard und Eva-Britt Svensson (GUE/NGL), schriftlich. – Ich habe aufgrund von Absatz 12 gegen den Ashworth-Bericht über die Vereinfachung der GAP (A7-0051/2010) gestimmt. Landwirte brauchen keine zusätzlichen Direktzahlungen von der EU. Sie brauchen fairere Preise für ihre Erzeugnisse.

Im Wesentlichen stimme ich dem Bericht jedoch zu. Die GAP ist zu kompliziert und für Landwirte, Mitgliedstaaten und dezentralisierte Regierungen und Behörden unnötig beschwerlich. Diese verwaltungstechnische Belastung muss dringend abgebaut und die Bürokratie muss verringert werden, insbesondere in diesen Krisenzeiten.

Darüber hinaus sollten Landwirte, die unbeabsichtigt oder aufgrund von Faktoren, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, Verstöße begangen haben und deshalb bestraft werden, die Möglichkeit haben, Fehler zu berichtigen. Außerdem sollten diese Strafmaßnahmen transparenter gestaltet werden.

 
  
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  Petru Constantin Luhan (PPE), schriftlich (RO) Die gemeinsame Agrarpolitik ist ein äußerst wichtiges Element der Europäischen Union, egal ob wir über die Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürger mit Nahrungsmitteln oder über die Erhaltung und den Schutz von Gebirgsregionen und ländlichen Gebieten, sowie der Gebiete in äußerster Randlage oder benachteiligter Regionen reden. Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da ich die Notwendigkeit der Vereinfachung der GAP unterstütze. Sie muss ergebnisorientiert sein und ein größeres Reaktionsvermögen bieten. Des Weiteren bin ich der Meinung, dass Mitgliedstaaten und lokale Behörden im Hinblick auf den Austausch bewährter Praktiken enger zusammenarbeiten müssen. Gleichzeitig müssen Landwirte immer gut informiert und von den Behörden besser unterstützt werden.

 
  
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  Erminia Mazzoni (PPE), schriftlich (IT) Die Landwirtschaft ist eine der wichtigsten Ressourcen in Europa, jedoch ist sie gleichzeitig der Sektor, der am meisten von den Mühlen der EU-Bürokratie belastet ist. Außerdem dürfen wir auch die Auswirkungen von Klima- und Umweltfaktoren nicht unterschätzen, die aufgrund ihrer Natur schwer vorherzusehen sind und die Landwirtschaft aufgrund der weltweit stattfindenden Veränderungen mit neuen und schwierigen Herausforderungen konfrontieren.

Vor diesem Hintergrund betrachtet das Europäische Parlament es als unabdingbar, daran zu denken, dass das Ziel der Verringerung des verwaltungstechnischen Aufwands um 25 %, das im Rahmen des Programms 2003 festgelegt wurde, aufgrund der Tatsache, dass wir es wahrscheinlich vor 2012 erreichen werden, nicht ausreichend und nicht ehrgeizig genug ist. Das Parlament ist des Weiteren der Meinung, dass es der Kommission und dem Rat dringende Strategien zur weiteren Verringerung der Belastungen für unsere Landwirte vorschlagen muss.

Die Vorschläge dieser parlamentarischen Entschließung zielen auch darauf ab, den Neuentwurf der GAP angesichts der EU-2020-Strategie vorwegzunehmen. Dieser Schritt ist für die Gewährleistung des Wachstums auf diesem Sektor und für die Sicherstellung, dass dessen Finanzrahmen angesichts der Aushöhlung der EU-Ressourcen, die für 2013 vorauszusehen ist, aufrechterhalten wird, entscheidend.

 
  
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  Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich (FR) Dieser Bericht macht sich dadurch verdient, dass er darauf hinweist, dass der öffentliche Dienst alleine die Unabhängigkeit und Objektivität von Überprüfungen garantiert, und dass er das Konzept der Landwirtschaft als ein öffentliches Gut betont. Darauf zu bestehen, dass Nahrungsmittel rückverfolgbar sein müssen, ist ebenfalls wichtig, obwohl die Kennzeichnung bezüglich ihres Umweltfußabdrucks eher dazu geeignet ist, das Bewusstsein aller Bürgerinnen und Bürger (Erzeuger und Verbraucher) für die Bedeutung der Verlagerung und der Umweltqualität von Erzeugnissen zu schärfen.

Die in dem Bericht an den Tag gelegte Entschlossenheit zur Vereinfachung der Verwaltungsvorschriften der gemeinsamen Agrarpolitik ist ebenfalls wichtig. Jedoch hält die Tatsache, dass die GAP, in direkter Tradition der Strategien, die von der Europäischen Union in den vergangenen paar Jahren implementiert wurden, nur aus der Perspektive der Wettbewerbsfähigkeit und des Neoliberalismus betrachtet wird, mich davon ab, dafür zu stimmen. Daher enthalte ich mich, als ein Zeichen des guten Willens für die in den gezeigten Absichten gemachten Fortschritte, bezüglich dieses Textes.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich (PT) Es ist unerlässlich, die gemeinsame Agrarpolitik zu vereinfachen, wenn das Ziel einer Verringerung des Verwaltungsaufwands auf dem Landwirtschaftssektor um 25 % bis 2010 erreicht werden soll. Bürokratie ist eine ernsthafte Behinderung für Landwirte, die ihre täglichen Aktivitäten auf den Feldern vernachlässigen, da sie sehr viel Zeit mit dem Papierkrieg verschwenden. Des Weiteren werden die neuen Änderungen eine Verringerung der Hunderte Millionen Euro an Kosten bedeuten, die für den Verwaltungsaufwand anfallen und von den Landwirten getragen werden, mit augenfälligen Vorteilen, insbesondere wenn wir die gegenwärtig schwierige wirtschaftliche Situation in Betracht ziehen. Die Vereinfachung von Standards und Überprüfungsmechanismen ist für Landwirte entscheidend, da sie die Nahrungsmittelversorgung von 500 Millionen Menschen zu einem vernünftigen Preis sicherstellen müssen. Darum habe ich so und nicht anders gestimmt.

 
  
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  Rareş-Lucian Niculescu (PPE), schriftlich (RO) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, der wichtige Bestimmungen enthält, die auf den Abbau der Bürokratie abzielen, von der europäische Landwirte betroffen sind, insbesondere zu diesem Zeitpunkt, zu dem die Landwirtschaft sehr hart von der Finanzkrise getroffen wird. Ich möchte meinen Kolleginnen und Kollegen danken, die für die vorgelegten Änderungsanträge gestimmt haben, wodurch der im Ausschuss bereits gebilligte Text beibehalten wird.

Ich verweise hauptsächlich auf Änderung 49, die sich auf das hohe Niveau von Fehlern in Anträgen für Direktzahlungen bezieht, das in einigen Mitgliedstaaten zu verzeichnen ist, was auch aufzeigt, dass diese Fehler hauptsächlich eher der verwendeten orthophotographischen Ausrüstung statt den Landwirten selbst zuzuschreiben sind. Ich verweise auch auf Änderung 65, bezüglich der Zurückstellung der Verpflichtung zur elektronischen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen ab 2010, da die Kosten dafür in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise übermäßig hoch sind.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich (IT) Der Vorschlag, die GAP zu vereinfachen, ist Teil des umfangreicheren Prozesses der Verringerung bürokratischer Verfahren, ein Prozess, der bereits vor längerer Zeit von verschiedenen Mitgliedstaaten der EU angeregt wurde, um effizientere und zugänglichere Dienste für Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.

Diese Reform ist auch für den landwirtschaftlichen Sektor nötig, um es Landwirten zu ermöglichen, Zeit und Geld zu sparen und um im Rahmen des Systems von Konditionalität und Direktzahlungen Zugang zu den Leistungen zu haben, sowie im Hinblick auf einige Aspekte der ländlichen Entwicklung und in Bezug auf Methoden der Kennzeichnung von Zuchttieren.

Gegenwärtig und mit der Diskussion über die GAP nach 2013 bereits im Gange, stellt dieser Vorschlag für eine Vereinfachung einen Prüfstand dar, der benutzt werden kann, um Möglichkeiten und Gefahren aufzuzeigen und um die Basis für einen Vorschlag bezüglich der europäischen Landwirtschaft in der Zukunft zu bilden. Aus den oben angegebenen Gründen habe ich für den Bericht gestimmt.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich (PT) Der Bericht über die Vereinfachung der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) untersucht eine Angelegenheit, die für Landwirte als die hauptsächlichen Nutznießer der GAP und auch für die europäische Öffentlichkeit im Allgemeinen, für die es sehr schwierig ist, die GAP aufgrund der Komplexität ihres Mechanismus zu verstehen, von sehr großem Interesse ist. Die Vereinfachungsmaßnahmen werden daher von jedermann als nötig und dringend anerkannt. Es ist äußerst wichtig, dass diese Maßnahmen direkte Auswirkungen auf die Landwirte und nicht nur auf die Verwaltungen der einzelnen Mitgliedstaaten haben, wie dies so oft der Fall war. Die Abschaffung der Instrumente zur Lenkung des Marktes kann nicht als eines der Mittel zur Vereinfachung vorgebracht werden.

Ein Punkt, mit dem die Vereinfachung sich befassen muss, ist die Notwendigkeit der Abschaffung von Benachteiligungen bei der Betriebsprämienregelung in verschiedenen Mitgliedstaaten, ein Problem, das sich aufgrund der Ineffizienz nationaler Verwaltungen, z. B. im Hinblick auf Überprüfungen, Termine, Zahlungen usw. ergibt. Die Ausmerzung dieser Benachteiligungen wird verhindern, dass wir eine GAP mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten haben, die Ungleichheiten zwischen den Landwirten verschiedener Mitgliedstaaten begünstigt.

 
  
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  Daciana Octavia Sârbu (S&D), schriftlich (RO) Ich habe für den Ashworth-Bericht für eine einfachere gemeinsame Agrarpolitik gestimmt, die auch für Landwirte einfacher zu verstehen ist. Die Verwaltung der gemeinsamen Agrarpolitik ist oftmals übermäßig kompliziert. Folglich ist es für den gesamten Agrarsektor von höchster Bedeutung sie zu vereinfachen und das Leben von Landwirten einfacher zu gestalten. Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Regelungen sind in einer Vielzahl von Fällen äußerst schwierig zu implementieren und der Grad der Bürokratie hinsichtlich der Anwendung von Rechtsvorschriften bezüglich der Landwirtschaft ist in den Mitgliedstaaten hoch. Insbesondere die Rechtsvorschriften bezüglich der Kennzeichnung von Tieren müssen überarbeitet werden, um sie flexibler und weniger bürokratisch zu gestalten. Die gegenwärtig auf diesem Gebiet gültigen Rechtsvorschriften sind oftmals viel zu starr und kontraproduktiv.

 
  
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  Nuno Teixeira (PPE), schriftlich (PT) Die Vereinfachung der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist entscheidend, um die Landwirtschaft Europas wettbewerbsfähiger zu machen, Arbeitsplätze zu erhalten, deren Neuschaffung zu fördern und zur Entwicklung ländlicher Gebiete beizutragen. Es scheint mir unumgänglich, dass die Kommission versucht, unnötige bürokratische Hürden aus dem Weg zu schaffen und gleichzeitig neue Verordnungen auf diesem Gebiet vorschlägt.

Je einfacher die Rechtsvorschriften, desto leichter ist es für interessierte Parteien, diese zu verstehen, egal ob es sich dabei um Landwirte, nationale und regionale Behörden oder Stellen zur Überwachung des Einsatzes von Fördermitteln handelt. Ebenso werden diese Akteure desto weniger Fehler machen, je weniger Zeit sie mit der Vorbereitung von Anträgen verbringen müssen. Die Kosten für die Überwachung der Finanzierung werden ebenfalls niedriger sein.

Die Überwachung der Art des Einsatzes von Fördermitteln muss ebenfalls vereinfacht werden, und meiner Meinung nach sind externe Audits die effizienteste Art und Weise dafür. Bußgelder müssen auf transparente und verhältnismäßige Art und Weise verhängt werden und darüber hinaus die Größe des landwirtschaftlichen Betriebs und die Situation vor Ort mit einkalkulieren, nicht zuletzt in Regionen in äußerster Randlage wie Madeira. Ich habe heute hier für diesen Bericht gestimmt, da er versucht, diese Angelegenheiten in Angriff zu nehmen. Wir müssen nun sicherstellen, dass die Koordination zwischen der Agrar- und der Kohäsionspolitik bei der allgemeinen Überarbeitung der GAP verbessert wird.

 
  
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  Artur Zasada (PPE), schriftlich(PL) Durch die Zustimmung zu diesem Dokument haben wir unsere Entschlossenheit bezüglich der Vereinfachung der gemeinsamen Agrarpolitik zum Ausdruck gebracht. Dieser Prozess ist unerlässlich, um den richtigen Grad an Wettbewerbsfähigkeit auf dem europäischen Agrarsektor zu gewährleisten. Es ist offenkundig, dass wir uns mittels der Harmonisierung von Verordnungen, der Verringerung bürokratischer Belastungen und der Beschränkung von Kosten die Chance sichern, die gemeinsame Agrarpolitik einfacher, fairer und leichter verständlich zu gestalten. Es sollte jedoch daran gedacht werden, dass die beabsichtigten Adressaten der Vereinfachungen nicht nur Behörden und nationale Stellen sein sollten, die den Agrarsektor verwalten, sondern in allererster Linie die Landwirte, die von Verordnungen übermäßig belastet werden.

 
  
  

Bericht: Heide Rühle (A7-0151/2010)

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich (FR) Der von Frau Rühle vorgelegte Bericht ist ein Initiativbericht, der darauf abzielt, Wege zu untersuchen, um die Verfahrensabläufe der öffentlichen Auftragsvergabe in Europa zu verbessern, um einen stabileren und transparenteren Rechtsrahmen zu erzielen. Die unsachgemäße Anwendung der Regelungen bezüglich des öffentlichen Auftragswesens ist vielmehr eine der häufigsten Fehlerursachen bei der Zahlung der Europäischen Strukturfonds. Ich unterstütze die wichtigsten Punkte des Initiativberichts: Die Forderung nach einer besseren Koordination der Verfahrensabläufe der öffentlichen Auftragsvergabe innerhalb der verschiedenen Direktionen der Europäischen Kommission, ein Zugeständnis, dass die im Rahmen der Überprüfung 2004 gesteckten Ziele bezüglich der Richtlinien hinsichtlich des öffentlichen Auftragswesens (eine Klarstellung der Regelungen und größere Rechtssicherheit) noch nicht vollständig erreicht sind. Des Weiteren stimme ich der von dem Bericht eingenommen Haltung zu, dass kleine und mittlere Unternehmen besonders unter der Komplexität dieser Verfahrensabläufe leiden, wodurch diese unter Umständen aufgrund eines fehlenden Rechtsbeistandes manchmal daran gehindert werden, sich an einer Ausschreibung zu beteiligen. Daher habe ich für diesen Bericht gestimmt, und ich werde die ordnungsgemäße Anwendung der bereits geltenden Richtlinien des öffentlichen Auftragswesens in unseren Mitgliedstaaten und insbesondere in Frankreich genau beobachten.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich (LT) Ich habe diesen Bericht unterstützt, da ein ordnungsgemäß und transparent arbeitendes System für das öffentliche Auftragswesen für den Binnenmarkt besonders wichtig ist, um den grenzüberschreitenden Wettbewerb und Innovationen zu fördern und um den optimalen Nutzen für Regierungsinstitutionen daraus zu ziehen. Die Ziele der Überarbeitung der Richtlinien für die öffentlichen Auftragsvergabe von 2004 wurden bisher noch nicht erreicht, insbesondere im Hinblick auf die Vereinfachung der Auftragsvergaberegelungen und die Schaffung einer größeren Rechtssicherheit. Der Europäische Gerichtshof hat eine unverhältnismäßig hohe Anzahl an gegen das Recht verstoßenden Fällen auf dem Gebiet der öffentlichen Auftragsvergabe untersucht. Aus dieser Untersuchung geht hervor, dass viele Mitgliedstaaten Probleme hatten, die Richtlinien für die öffentliche Auftragsvergabe zu befolgen. Der Vertrag von Lissabon hat die erste Anerkennung des Rechts auf regionale und lokale Selbstverwaltung in das Primärrecht der Europäischen Union mit einbezogen und das Konzept der Subsidiarität konsolidiert. Angesichts der Tatsache, dass das Gesetz für die öffentliche Auftragsvergabe dazu dient, sicherzustellen, dass öffentliche Mittel gut und effizient verwaltet werden, und dass interessierte Unternehmen die Möglichkeit erhalten, im Kontext eines fairen Wettbewerbs öffentliche Aufträge zugesprochen zu bekommen, appelliere ich an die Kommission, die Verfahrensabläufe der öffentlichen Auftragsvergabe zu vereinfachen, um sowohl Lokalverwaltungen als auch Unternehmen viel Zeit und Geld im Zusammenhang mit rein bürokratischen Angelegenheiten zu sparen und KMU den Zugang zu derartigen Verträgen zu erleichtern und es ihnen zu ermöglichen, sich auf gerechterer und fairerer Basis zu beteiligen.

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich (LT) Ein bedeutender Anteil der Finanzmittel aus Haushalten von Mitgliedstaaten wird für das öffentliche Auftragswesen ausgegeben. Daher stimme ich der Meinung der Berichterstatterin zu, dass öffentliche Mittel transparent und einer Überprüfung durch die Öffentlichkeit zugänglich sein sollten. Öffentliche Aufträge müssen unter transparenten Bedingungen vergeben werden, wobei alle Interessenvertreter gleich behandelt und das Verhältnis zwischen Preis und Projektleistung das ausschlaggebende Kriterium sein muss, damit diese an den besten und nicht nur an den billigsten Bieter gehen. Um die Transparenz des öffentlichen Auftragswesens zu erhöhen. ist es nötig, die Verfahrensabläufe der öffentlichen Auftragsvergabe zu vereinfachen, um sowohl Lokalverwaltungen als auch Unternehmen viel Zeit und Geld im Zusammenhang mit rein bürokratischen Angelegenheiten zu sparen. Die Vereinfachung der Verfahrensabläufe wird auch den Zugang von KMU zu solchen Aufträgen erleichtern und es diesen ermöglichen, sich auf einer gleichwertigeren und faireren Basis zu beteiligen. Aufgrund von Globalisierungsvorgängen ist es besonders wichtig für die Kommission, sich auf Verfahrensabläufe für die Anwendung sozialer Kriterien zu konzentrieren. Daher sind Richtlinien oder andere praktische Hilfestellungen für staatliche Behörden und andere öffentliche Stellen in Verbindung mit einer nachhaltigen Vergabe entscheidend.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich (PT) Ich begrüße diese Entschließung, die versucht, Regelungen für die öffentliche Auftragsvergabe zu vereinfachen und gleichzeitig zur Schaffung einer größeren Rechtssicherheit beizutragen. Europäische Initiativen bezüglich öffentlicher Auftragsvergaben erfordern Koordination auf europäischer Ebene, um Ungereimtheiten und rechtliche Probleme zu vermeiden. Eine Klärung der Bedingungen, unter denen das Vergaberecht für institutionalisierte öffentlich-private Partnerschaften gilt, ist ebenfalls wichtig. Ich appelliere an die Kommission, die Verfahrensabläufe zu vereinfachen, um sowohl Lokalverwaltungen als auch Unternehmen viel Zeit und Geld im Zusammenhang mit rein bürokratischen Angelegenheiten zu sparen. Die Vereinfachung der Verfahrensabläufe wird auch den Zugang von kleinen und mittleren Unternehmen zu solchen Aufträgen erleichtern und es ihnen ermöglichen, sich auf einer gleichwertigeren und faireren Basis zu beteiligen. Staatliche Behörden müssen dazu ermuntert werden, die öffentliche Auftragsvergabe auf Umwelt-, Sozial- und anderen Kriterien zu basieren. Ich appelliere an die Kommission, die Möglichkeit der Nutzung grüner öffentlicher Aufträge als ein Hilfsmittel zur Förderung nachhaltiger Entwicklung zu untersuchen.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich (PT) 2004 hat die Kommission eine Überprüfung der Richtlinien für die öffentliche Auftragsvergabe durchgeführt, deren Zweck die Vereinfachung der Verfahrensabläufe war, um das öffentliche Auftragswesen transparenter, effizienter, flexibler und weniger bürokratisch zu gestalten.

Wie der Berichterstatter sagt: „Hauptaufgabe der öffentlichen Beschaffung ist der wirtschaftliche und kostengünstige Einkauf von Gütern und Dienstleistungen zur öffentlichen Aufgabenerfüllung. Die öffentliche Hand ist jedoch kein Marktteilnehmer wie jeder andere, sondern trägt, da sie öffentliche Gelder verwaltet, eine besondere Verantwortung.“

Ich bin einmal mehr dazu gezwungen zu sagen, dass ein komplexes Gesetz nicht das ist, was den Interessen der Parteien am besten gerecht wird. Genau das Gegenteil ist bei der öffentlichen Auftragsvergabe der Fall. Je komplexer, je weniger transparent und je langsamer die Verfahrensabläufe sind, desto wahrscheinlicher ist es, dass das Gesetz umgangen wird und dass es in Extremfällen zur Korruption kommt. Daher ist es entscheidend, dass während des Prozesses der Überarbeitung der gegenwärtigen Richtlinien für das öffentliche Auftragswesen nach einfacheren und effektiveren Regelungen gesucht wird, um einen Sektor zu regulieren, der nahezu 16 % des BIP der Europäischen Union ausmacht.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich (PT) Die jährlichen Kosten für die öffentliche Auftragsvergabe für Güter und Dienstleistungen in der Europäischen Union beläuft sich auf 1 500 Milliarden EUR, oder mehr als 16 % des Bruttoinlandsproduktes der EU. Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Wirtschaftskrise dürfen die Richtlinien des öffentlichen Auftragswesens den Ablauf der Vergabe von Aufträgen nicht verlangsamen oder verteuern. Auftragnehmer, insbesondere Klein- und Mittelbetriebe, verlangen Rechtssicherheit und schnelle Abläufe. Ich denke, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten, in Zusammenarbeit mit regionalen und lokalen Behörden, die zahlreichen Regeln überarbeiten sollten, die für die öffentliche Auftragsvergabe gelten, um diese Regeln einheitlich zu machen und den gesamten Rechtsrahmen für die öffentliche Auftragsvergabe zu vereinfachen, mit dem Ziel, das Fehlerrisiko zu verringern und die Effizienz beim Einsatz der Strukturfonds zu erhöhen. Es sollte angemerkt werden, dass die unsachgemäße Umsetzung von EU-Auftragsvergaberegeln zu einem hohen Maß an Unregelmäßigkeiten bei der Implementierung europäischer Projekte führt, die durch die Strukturfonds und den Kohäsionsfonds kofinanziert werden. Ich bin der Meinung, dass die Kommission die Möglichkeit in Betracht ziehen muss, im Zusammenhang mit den Strukturfonds weiterhin beschleunigte Verfahrensabläufe einzusetzen, selbst nach 2010, damit die Mitgliedstaaten diese Ressourcen nicht verschwenden.

 
  
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  Françoise Grossetête (PPE), schriftlich (FR) Während ich das Ziel des Berichts, die Kommission dazu aufzufordern, die Verfahrensabläufe bei der öffentlichen Auftragsvergabe zu vereinfachen, unterstütze, um sowohl Lokalverwaltungen als auch Unternehmen viel Zeit und Geld im Zusammenhang mit rein bürokratischen Angelegenheiten zu sparen, bedauere ich die Wortwahl des zweiten Teils von Absatz 9.

Ich denke, dass diese Auslegung einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union, die andeutet, dass lokale Behörden zusammenarbeiten können, ohne je auf den Markt zurückzugreifen, vom Prinzip der Neutralität abweicht. Dies könnte für Unternehmen (private oder der öffentlichen Hand), die aufgrund dessen von der Möglichkeit ausgeschlossen werden, sich um Aufträge zur Bereitstellung öffentlicher Dienste mit wirtschaftlichem Charakter zu bewerben, von großem Nachteil sein.

 
  
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  Sylvie Guillaume (S&D), schriftlich (FR) Dieser Bericht wirft etwas Licht auf die Sozial- und Umweltstandards, die wir in der Lage sein müssen, in Ausschreibungen mit einzubeziehen. Er spricht darüber hinaus Empfehlungen zur Vereinfachung des Zugangs für KMU zu Märkten des öffentlichen Auftragswesens aus. Trotzdem weist er aufgrund des eindeutigen Fehlens jeglicher Referenz zur erforderlichen Annahme eines Rechtsaktes, der die Definition und den Status von Dienstleistungskonzessionen zum Zeitpunkt der Überarbeitung der Richtlinien für die öffentliche Auftragsvergabe spezifiziert, ein großes Manko auf. Wir können uns mit der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bezüglich öffentlicher Dienstleistungskonzessionen nicht zufriedengeben. Die Notwendigkeit für eine Rahmenrichtlinie im Hinblick auf Dienstleistungen von allgemeinem Interesse wird als dringend befunden. Eine rechtliche Klärung ist zum Vorteil aller entscheidend. Deshalb habe ich mich der Schlussabstimmung über diesen Bericht enthalten.

 
  
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  Małgorzata Handzlik (PPE), schriftlich(PL) Das öffentliche Auftragswesen des Binnenmarktes der Europäischen Union macht ca. 15 % des BIP aus. Die auftragerteilenden Institutionen profitieren von der Öffnung des Marktes des öffentlichen Auftragswesens, da größere Märkte mehr Auswahlmöglichkeiten und somit geringere Kosten und bessere Qualität bieten. Es ist sehr wichtig, wofür öffentliche Gelder ausgegeben werden, insbesondere momentan, da die Nachkrisenwirtschaft Anreize benötigt und die Mitgliedstaaten Haushaltsprobleme haben. Wie die Berichterstatterin richtig beobachtet hat, sind die gegenwärtig gültigen Rechtsvorschriften ziemlich kompliziert, was eine besondere Herausforderung für lokale und regionale Behörden sowie für Klein- und Mittelbetriebe darstellt. Darüber hinaus müssen Fragen wie z. B. bezüglich öffentlich-privater Partnerschaften, der Stadtplanung und Dienstleistungskonzessionen nach wie vor geklärt werden.

Daher stimmt ich den Hauptpunkten des Berichts von Frau Rühle zu, die die Notwendigkeit für eine größere rechtliche Transparenz auf dem Gebiet des öffentlichen Auftragswesens aufzeigen und die momentan keine Änderung der gegenwärtigen Richtlinien fordern, sondern, dass existierende Probleme von den Diensten der Europäischen Kommission gründlich analysiert werden müssen.

 
  
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  Petru Constantin Luhan (PPE), schriftlich. – (RO) Das öffentliche Auftragswesen macht einen bedeutenden Anteil des BIP der Europäischen Union aus. Sein Zweck besteht darin, Güter und Dienstleistungen zum besten Preis-Qualitäts-Verhältnis zu erwerben. Europäische Richtlinien für das öffentliche Auftragswesen verzögern den Ablauf der Vergabe von Aufträgen, gestalten diese kostspieliger und schränken den Handlungsspielraum des öffentlichen Beschaffers ein. Leider sehen sich immer mehr Mitgliedstaaten mit derartigen Problemen konfrontiert. Aus diesem Grund habe ich für den Bericht gestimmt, da ich Maßnahmen zur Vereinfachung und Aktualisierung der Verfahrensabläufe voll und ganz unterstütze. Es sind vereinfachte, einheitliche Rechtsvorschriften für alle Mitgliedstaaten erforderlich. Diese werden es uns ermöglichen, gegenwärtige Diskrepanzen zwischen den von den einzelnen Mitgliedstaaten angewandten Verordnungen zu eliminieren, sowie öffentliche Gelder effizienter einzusetzen.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich (PT) Das öffentliche Auftragswesen ist eine äußerst heikle Angelegenheit, die es verdient, sehr ernst genommen zu werden, da sie öffentliche Gelder betrifft. Daher müssen öffentliche Aufträge transparent und der Untersuchung durch die Öffentlichkeit vollständig zugänglich sein, damit sie keinerlei Verdacht erregen. Aus diesem Grund müssen öffentliche Aufträge unter transparenten Bedingungen vergeben werden, wobei alle interessierten Parteien gleich behandelt werden und das Verhältnis zwischen Preis und Projektleistung das ausschlaggebende Kriterium ist, damit diese an den insgesamt besten und nicht an einen Bieter vergeben werden, der vielleicht einfach nur der billigste ist. Darum habe ich so und nicht anders gestimmt.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich (IT) Das öffentliche Auftragswesen macht ca. 18 % des BIP der Gemeinschaft aus und spielt daher bei der Wiederbelebung der Wirtschaft und bei der Beschäftigung eine wichtige Rolle. Die Auftragsvergabe hat darüber hinaus auch bedeutende Auswirkungen für Klein- und Mittelbetriebe, die oftmals als Subunternehmer fungieren.

Im gegenwärtigen Kontext, in dem die Wechselbeziehung zwischen dem Binnenmarkt und den internationalen Märkten immer klarer wird, gehen europäische Unternehmen das ernsthafte Risiko ein, sich unfairem Wettbewerb von Unternehmen aus Drittländern (z. B. China) gegenüber zu sehen, die von staatlichen Subventionen profitieren, die europäischen Unternehmen nicht zugestanden werden. Diese Unternehmen können aufgrund der Nichteinhaltung europäischer Standards im Hinblick auf Sicherheit und Arbeitnehmerrechte wesentlich geringere Kosten und kürzere Herstellungszeiten anbieten.

Um diesem Effekt entgegenzuwirken, müssen wir koordinierte Maßnahmen auf europäischer Ebene ergreifen. Abschließend möchte ich Sie an die Bedeutung der Einhaltung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit und der Verhältnismäßigkeit erinnern. So haben z. B. chinesische Unternehmen Zugang zum europäischen Markt, jedoch können europäische Unternehmen sich nicht an Ausschreibungen in China beteiligen. Ich gratuliere der Berichterstatterin zu ihrer Arbeit und ich stimme für diesen Bericht.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich – Ich bin sehr froh darüber, dass die von der Fraktion der Sozialisten und der Demokraten vorgeschlagene Änderung abgelehnt wurde, wodurch unsere Fraktion, Grüne/EFA, für den Rühle-Bericht stimmen konnte.

 
  
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  Bernadette Vergnaud (S&D), schriftlich (FR) Ich verurteile die Vogel-Strauß-Strategien jener, die denken, dass die gegenwärtige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bezüglich Dienstleistungskonzessionen zufriedenstellend ist und keinerlei Bedarf für das Erlassen von Gesetzen besteht. Jahrelang haben die Sozialisten darum gekämpft, Rahmenrichtlinien zum Schutz von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zu erwirken, und es steht außer Frage, dass wir dieses Engagement aufgeben. Die einzige langfristige Garantie für öffentliche Dienste ist eine wirklich europäische Gesetzgebung, nicht gerichtliche Entscheidungen, wie fundiert diese auch immer sein mögen. Wie wir anhand der Schwierigkeiten bei der Umstellung der Dienstleistungsrichtlinie in Bezug auf Sozialdienstleistungen erkennen können, kann nur ein spezieller Rahmen Rechtssicherheit und Dienstqualität bieten. Klein- und Mittelbetriebe und lokale und regionale Behörden erwarten Klarheit und Rechtssicherheit bei der Vergabe von Aufträgen im Rahmen des öffentlichen Auftragswesens, wie z. B. bei Aufträgen für den sozialen Wohnungsbau. Wir wollten jedoch auch nicht gegen diesen Bericht stimmen, der wichtige Elemente enthält, insbesondere bezüglich Sozial- und Umweltstandards, die wir in der Lage sein müssen, in Ausschreibungsverfahren mit einzubeziehen, Empfehlungen zur Erleichterung des Zugangs von KMU und einen eindeutigen Appell zur Wachsamkeit bei Verträgen öffentlich-privater Partnerschaften.

 
  
  

Bericht: Franziska Keller (A7-0140/2010)

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich (FR) Es ist entscheidend, dass europäische Entwicklungsstrategien kohärent sind. Dieser Bericht von Frau Keller hat jedoch manchmal die Tendenz, in seiner Formulierung zu genau oder zu vage zu sein. Ich sage ganz klar „Ja“ zu einer Kohärenz der EU-Politik, aber „Nein“ zur Infragestellung der von der Europäischen Union (und von Frankreich) eingegangenen Verpflichtungen innerhalb des Rahmens der Welthandelsorganisation. Unsere Landwirtschaft muss sich Schritt für Schritt und durch Reagieren auf die Schwierigkeiten entwickeln, mit denen unsere Landwirte konfrontiert werden, die nicht nur die wichtigsten Akteure in unseren ländlichen Gebieten, sondern auch in unseren Städten sind. Daher habe ich gegen diesen Bericht gestimmt.

 
  
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  Sebastian Valentin Bodu (PPE), schriftlich (RO) Die Europäische Union stellt weltweit die meisten Fördermittel zur Verfügung. Es wird erwartet, dass die nicht-EU-Staaten zur Verfügung gestellte Entwicklungshilfe dieses Jahr 69 Milliarden EUR erreichen wird, eine 20 %-ige Steigerung im Vergleich zu 2008. Die Europäische Union hat sich im Hinblick auf die von ihr eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf die internationalen Institutionen als konsequent erwiesen. Der Konflikt zwischen den Entwicklungsstrategien und den Handelsstrategien Europas ist eine Realität. Die Europäische Union hat sich jedoch dazu verpflichtet, bei allen EU-Strategien, die Auswirkungen auf Entwicklungsländer haben, die angenommenen Entwicklungsziele zu berücksichtigen.

Entgegen anfänglicher Prognosen trifft die Wirtschaftskrise arme Länder, von denen viele an Entwicklungsprojekten teilnehmen, die durch europäische Fonds finanziert werden, besonders hart. Andererseits wirken sich die von der EU in diesen Ländern angewandten Export- und Agrarstrategien nachteilig auf deren Entwicklung aus. Daher müssen wir mit einem unerwünschten Fazit daraus fertig werden: Die EU baut auf Makro-Ebene auf und hat auf Mikro-Ebene einen nachteiligen Einfluss. Unter diesen Umständen erlangen die Ziele, die mittels der Entschließung, über die gestern während der Sitzung im Europäischen Parlament abgestimmt wurde, angenommen wurden, enorme Bedeutung und müssen von allen EU-Institutionen angenommen werden.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE), schriftlich (PT) Angesichts der wirtschaftlichen und humanitären Krise, mit der die Welt momentan zu kämpfen hat, ist es dringender denn je, dass die Entwicklungshilfestrategien der Union auf eine Art und Weise abgewickelt werden, die konsequent und zwischen den Mitgliedstaaten einheitlich ist und die vollständig mit den anderen Strategien der Union hinsichtlich Handel, Umwelt, usw. verknüpft ist. Es ist nun klar, dass, obwohl die EU sich der Entwicklungspolitik verpflichtet hat und trotz der Tatsache, dass sie weltweit den größten Anteil an Entwicklungshilfe zur Verfügung stellt, nicht immer eine effektive Verbindung zwischen ihren Strategien besteht, wodurch die Errungenschaften der Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) unterminiert werden.

Wir zielen darauf ab, den Status Quozu ändern, und das zu Recht. Wir müssen die öffentliche Entwicklungshilfe unter einem langfristigen Gesichtspunkt des Zusammenführens von Synergien zwischen allen Mitgliedstaaten und der Übereinstimmung zwischen Strategien betrachten. Diese Übereinstimmung muss erzielt werden, da sie dazu beiträgt, den Entwicklungsbedarf Hilfsbedürftiger zu decken. Ich unterstütze diesen Bericht des Europäischen Parlaments im Allgemeinen und betrachte es als entscheidend, dass EU-Akteure alles geben, um der Entwicklung im Weg stehende Hindernisse zu beseitigen, die MDG zu erreichen, Armut zu bekämpfen und um sicherzustellen, dass Menschen-, Sozial-, Wirtschafts- und Umweltrechte in Entwicklungsländern tatsächlich in die Tat umgesetzt werden.

 
  
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  Anna Maria Corazza Bildt, Christofer Fjellner, Gunnar Hökmark und Anna Ibrisagic (PPE), schriftlich – (SV) Die Delegation der schwedischen Konservativen hat gestern (18. Mai 2010) gegen den Bericht A7-0140/2010 über das Konzept der EU für Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung und „Öffentliche Entwicklungshilfe-plus“ (2009/2218(INI)) gestimmt. Der Hauptgrund dafür ist, dass wir den Vorschlag zur Einführung einer internationalen Transaktionssteuer nicht unterstützen. Die Einführung einer Tobin-Steuer würde Entwicklungsländern nur schaden und zu noch größerer Armut führen. Wir möchten jedoch betonen, dass der Bericht auch Elemente enthält, die mit unserer Denkweise im Einklang stehen, z. B. der Punkt, dass die EU-Exportsubventionen für europäische Agrarerzeugnisse katastrophale Auswirkungen auf die Nahrungsmittelsicherheit und die Entwicklung eines existenzfähigen Agrarsektors in Entwicklungsländern hatten.

 
  
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  Marielle De Sarnez (ALDE), schriftlich (FR) Eine Milliarde vierhundert Millionen Menschen weltweit überleben mit weniger als 1 EUR pro Tag. Die Europäische Union ist dazu verpflichtet, diese Situation zu bekämpfen. Dies erfordert eine effizientere und effektivere Entwicklungszusammenarbeit und Hilfsstrategien. Öffentliche Entwicklungshilfe (ODA)-Verpflichtungen werden nach wie vor nicht zufriedenstellend erfüllt. Um auf die Dringlichkeit von Entwicklung aufmerksam zu machen, appellieren wir an die Kommission, dringend innovative zusätzliche Finanzierungsquellen für die Entwicklung, wie z. B. eine Steuer auf internationale Finanztransaktionen, festzusetzen, die dafür bestimmt ist, zusätzliche Ressourcen zu erwirtschaften, um die schlimmsten Folgen der Krise zu bewältigen. Im gleichen Geist sollten die Mitgliedstaaten die beim Millenniumsgipfel eingegangene Verpflichtung, im Verlauf des nächsten Jahrzehnts 0,7 % des BIP für ODA zu verwenden, erneut bekräftigen, wobei gleichzeitig die Aufnahmefähigkeit und die verantwortungsvolle Staatsführung der Empfängerstaaten berücksichtigt werden sollte. Zu guter Letzt muss die europäische Entwicklungspolitik an eine flexible Verordnung bezüglich des Personen-, Waren- und Kapitalverkehrs mit Entwicklungsländern gekoppelt werden.

 
  
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  Lena Ek, Marit Paulsen, Olle Schmidt und Cecilia Wikström (ALDE), schriftlich (SV) Wir unterstützen das Ziel dieses Berichts, die EU-Politik mit dem Ziel der Union, die Entwicklung in Ländern mit eher niedrigem Einkommen zu fördern, in Einklang zu bringen. Der Bericht von Frau Keller spricht jedoch z. B. von einem entwickelten Dienstleistungsmarkt und eindeutigen Wettbewerbsregelungen als Hindernissen, um die Millenniums-Entwicklungsziele zu erreichen. Als Ergebnis daraus fühlen wir uns nicht dazu in der Lage, den Bericht als Ganzes zu unterstützen. Klar definierte Ziele sind eine Voraussetzung für die Fähigkeit einer Marktwirtschaft, ordnungsgemäß zu funktionieren, und der Handel mit Dienstleistungen ist ein wichtiges Element für die Entwicklung von Volkswirtschaften.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich (PT) Die Europäische Union stößt oftmals auf Paradoxe, die sie selbst geschaffen hat, und auf die Missverhältnisse, die ihre Strategien den Mitgliedstaaten und deren Bürgerinnen und Bürgern sowie Drittländern und deren Bevölkerung bescheren. Die Europäische Union, als die weltweit größte Geberin von Entwicklungshilfe, und die Mitgliedstaaten müssen darauf hin arbeiten, dass ihre Entwicklungshilfepolitik nicht nur effizient, sondern auch konsequent und kohärent ist. Dies war nicht immer der Fall. Alle Anstrengungen, diese Konsequenz zu fördern und die zahlreichen Bedürfnisse der Menschen, denen die Hilfe zuteil wird, zu berücksichtigen, sollten begrüßt werden. Die Handelspolitik kann sich diesem Ziel gegenüber nicht verschließen.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich (PT) Das Thema dieses Berichts ist äußerst relevant, da wir wissen, dass die EU-Strategien und -maßnahmen in verschiedenen Bereichen oftmals ausgewiesenen „Entwicklungshilfe“-Zielen widersprechen. Es gibt einige bedeutende und positive Aspekte, wie z. B.: Die Aufmerksamkeit auf die Tragödie des Hungers auf weltweiter Ebene zu lenken, auf die Unvereinbarkeit und Unwirksamkeit von Übereinkünften im Fischereiwesen angesichts erklärter Entwicklungszusammenarbeitsziele hinzuweisen, die Auswirkungen von Subventionen der Union auf Exporte anzuprangern, die Liberalisierung von Dienstleistungen, die Einführung von Wettbewerbsregeln, Steueroasen, den Kapitalfluss aus Entwicklungsländern in die EU, der von inkohärenten Strategien verursacht wird, sowie die geringe Menge an Fördermitteln, die für die Landwirtschaft reserviert ist, zu kritisieren und die Schaffung einer Patentgemeinschaft für HIV-/Aids-Medikamente zu befürworten. Leider ist die Berichterstatterin selbst inkonsequent, besonders durch ihre Befürwortung der Weiterentwicklung von Instrumenten, wie z. B. Freihandelszonen und den sogenannten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen. Die Berichterstatterin ignoriert die Tatsache, dass diese Instrumente die Interessen von Entwicklungsländern in verschiedenen Bereichen bedrohen, wie aus der Zurückhaltung vieler dieser Länder, diese Abkommen zu unterzeichnen, klar wurde, die in einigen Fällen nur mittels eines inakzeptablen Drucks und Erpressung von Seiten der EU überwunden wurde.

 
  
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  Georgios Papastamkos (PPE), schriftlich (EL) Ich erkenne die Bedeutung der EU-Entwicklungspolitik und der Unterstützung von Entwicklungsländern voll und ganz an. Ich habe jedoch aufgrund der Haltung, die der Bericht hinsichtlich der Auswirkungen von EU-Agrarexportsubventionen auf den Agrarsektor in Entwicklungsländern einnimmt und welche völlig falsch ist, gegen den Bericht gestimmt.

Darüber hinaus ist die EU ein im Hinblick auf Importe von Produkten aus Entwicklungsländern, u. a. als Folge des „Alles außer Waffen“- sowie anderer Präferenzabkommen, ein besonders offener Markt. Es sollte angemerkt werden, dass die von den Mitgliedstaaten der WHO beim Weltgipfel auf Ministerebene in Hong Kong (2005) eingegangene Verpflichtung die gleichzeitige Abschaffung von Exportsubventionen und die Bestrafung aller Exportmaßnahmen mit entsprechendem Wettbewerbseffekt betrifft.

 
  
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  Evelyn Regner (S&D), schriftlich. Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil es mir ein besonderes Anliegen ist, dass rechtlich bindende Sozial- und Umweltstandards in internationalen Freihandelsabkommen enthalten sein sollen. Für mich ist besonders wichtig, dass die Europäische Union das Prinzip der sozialen Marktwirtschaft nicht nur innerhalb der EU anwendet, sondern auch nach außen trägt. Die Partner in den Freihandelsabkommen sollen gewisse Standards einhalten, ansonsten spreche ich mich dafür aus, Verhandlungen mit Staaten, die solche Standards nicht einhalten, zu stoppen.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich – Ich habe mit Begeisterung für den Bericht von Franziska Keller über Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung gestimmt, und ich freue mich sehr, dass er mit einer Mehrheit angenommen wurde. Ich bedauere die Nein-Stimme der Fraktionen der EVP und der EKR.

 
  
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  Alf Svensson (PPE) , schriftlich – (SV) Bei der Abstimmung im Europäischen Parlament habe ich gegen den Bericht über das „Konzept der EU für Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung und „Öffentliche Entwicklungshilfe-plus““ gestimmt. Das Europäische Parlament sollte ein Hauptaugenmerk auf das Betreiben einer verantwortungsbewussten, effektiven Entwicklungspolitik legen. Dies ist etwas, woran ich, zusammen mit vielen anderen, im Entwicklungsausschuss täglich arbeite. Es ist ganz klar absurd und alles andere als verantwortungsbewusst, dass die EU mit einer Hand nimmt - z. B. mittels Agrarsubventionen, aufgrund derer Entwicklungsländer weniger wettbewerbsfähig werden - und dann mit der anderen Hilfe zur „Behebung des Schadens“ anbietet. Die Diskussion über die Politikkohärenz der EU im Interesse der Entwicklung ist wichtig und nützlich.

Der vorliegende Bericht enthält jedoch Elemente, die ich nicht unterstützen kann, wie z. B. den Absatz über die Erhebung einer Steuer auf Finanztransaktionen und die Verwendung des vage definierten Begriffs „Umweltrechte“. Große Teile des Berichts - der im Plenum angenommen wurde - sind jedoch sehr gut, und meine „Nein“-Stimme sollte nicht als Unwilligkeit interpretiert werden, an der Arbeit über die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung teilzunehmen. Ganz im Gegenteil - dies ist ein Prozess, den ich sehr gut finde, und ich bin dafür, dass er auf die bestmögliche Art und Weise ablaufen sollte.

 
  
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  Marc Tarabella (S&D), schriftlich (FR) Ich freue mich besonders über die Annahme des Berichts über das Konzept der EU für Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung und „Öffentliche Entwicklungshilfe-plus“, da dies ein hervorragender Bericht ist, der darauf abzielt, größeren Respekt für Entwicklungsländer sicherzustellen. Insbesondere begrüße ich die Annahme, mit einer knappen Mehrheit, von Absatz 70, der die Kommission dazu auffordert, systematisch rechtlich bindende Sozial- und Umweltstandards in von der Europäische Union ausgehandelte Handelsabkommen mit einzubeziehen. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines faireren Handels. Die Europäische Union muss in diesem Bereich mit gutem Beispiel vorangehen.

 
  
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  Nuno Teixeira (PPE), schriftlich (PT) Angesichts der momentanen globalen wirtschaftlichen Situation ist dieser Bericht sehr wichtig, da er darauf abzielt, die Strategien der Union konsequenter zu machen, damit sie die Ziele erreichen kann, die sie sich selbst gesteckt hat, wie z. B. die Millenniums-Entwicklungsziele. Die EU stellt weltweit am meisten Entwicklungshilfe zur Verfügung - die aktuellsten Schätzungen gehen von ca. 49 Millionen EUR aus - und ihre Interventionen berücksichtigen sowohl die Länder als auch deren Bürgerinnen und Bürger, sodass es sich um eine weitreichende Unions-Politik mit Handels-, Umwelt- und Sozialinteressen handelt.

Es wird die Notwendigkeit betont, den Zugang von Produkten aus diesen Ländern zu europäischen Märkten zu fördern, u. a. die Entwicklung von Instrumenten auf Ebene der Union zur Senkung von Zöllen. Ich möchte jedoch meine Bedenken bezüglich einiger Vorschläge zum Ausdruck bringen, da gesagt werden muss, dass diese Konsequenzen für europäische Erzeuger haben könnten, nicht zuletzt für jene, die aus geographischen Bereichen kommen, die spezielle Aufmerksamkeit verdienen. Entwicklungshilfe und die Ausmerzung von Armut sind Aufgaben von höchster Bedeutung, die meine volle Unterstützung verdienen. Trotzdem bin ich der Meinung, dass Verpflichtungen, die nicht erfüllt werden können, ohne die Interessen unserer Mitbürgerinnen und -bürger zu gefährden, nicht eingegangen werden dürfen. Unsere Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht vergessen oder zweitrangig gemacht werden: Wir haben ihnen gegenüber spezielle Verpflichtungen.

 
  
  

Bericht: Hella Ranner (A7-0130/2010)

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich (FR) Ich habe für diesen Initiativbericht des Europäischen Parlaments gestimmt, der auf die Analyse der Europäischen Kommission bezüglich Sanktionen für schwerwiegende Verstöße gegen die Sozialvorschriften im Straßenverkehr eingeht. Gegenwärtig existieren Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, die sich nachteilig auf das gerechte Funktionieren des Binnenmarktes und die Straßenverkehrssicherheit auswirken. Der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr des Europäischen Parlaments schlägt diesbezüglich einige Lösungsmethoden vor. Insbesondere schlägt der Bericht eine Harmonisierung von Sanktionen mittels deren allgemeiner Kategorisierung vor. Er fordert die Schaffung eines Koordinierungsinstruments, das für die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Implementierung von Sozialvorschriften, sowie für die Einrichtung von Kontrollstellen verantwortlich ist. Schlussendlich unterstreicht der Bericht die Notwendigkeit, Frachtführer und Fahrer mittels Druckmedien, Informationstechnologie und intelligenter Transportsysteme mit ausreichend Informationen bezüglich der relevanten Sozialvorschriften sowie der Sanktionen für Verstöße zu versorgen. Da ich diese Vorschläge voll und ganz unterstütze, habe ich für diesen Bericht gestimmt.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich (LT) Die Sanktionssysteme in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union weisen große Diskrepanzen auf und daher ist es für Unternehmen und insbesondere für Fahrer sehr schwer, die Rechtslage im Hinblick auf internationale Transporte zu verstehen. Die aktuell gültigen Verordnungen und die Richtlinie über Sozialvorschriften im Straßentransport lassen den Mitgliedstaaten einen großen Interpretationsspielraum, was dazu führt, dass keine einheitliche Umwandlung in das nationale Recht der einzelnen Mitgliedstaaten möglich ist. Der Vertrag von Lissabon bietet die Möglichkeit, die Bestimmungen des Strafrechts und anderer Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten anzunähern. Ich bin der Meinung, dass die Kommission diese Möglichkeit ergreifen muss, um derartige harmonisierte Ansätze zu Überprüfungen zu entwickeln und zu fördern und regulierend einzugreifen, um Hindernisse für den europäischen Binnenmarkt aus dem Weg zu räumen und die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern. Um die effektivste Implementierung der Sozialvorschriften für den Straßentransport sicherzustellen, sollte die Europäische Kommission eine einheitliche und bindende Auslegung der Verordnung bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten vorlegen, die von den nationalen Kontrollstellen berücksichtigt werden sollte.

 
  
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  Jean-Luc Bennahmias (ALDE), schriftlich (FR) Seit 2006 verpflichtet eine europäische Verordnung alle in Europa fahrenden Frachtführer dazu, die gleichen Grenzwerte für die tägliche maximal Lenkzeit einzuhalten und Pausen einzulegen, um die Sicherheit auf Europas Straßen zu gewährleisten. Leider ist die Art und Weise, auf die diese Maßnahmen Anwendung finden, alles andere als optimal: Die Sanktionen im Falle eines Verstoßes sind in allen Mitgliedstaaten völlig unterschiedlich.

Daher ist das Bußgeld für einen Fahrer, der die pro Tag erlaubte maximale Lenkzeit um mehr als zwei Stunden überschreitet, in Spanien zehnmal so hoch wie in Griechenland. In einigen Mitgliedstaaten kann bei schwerwiegenden Verstößen unter Umständen eine Gefängnisstrafe verhängt werden, während in anderen einfach nur der Führerschein entzogen wird. Diese fehlende Harmonisierung unterminiert die Effektivität der Verordnung und führt zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit für Frachtführer.

Ich habe für den Bericht von Frau Ranner gestimmt, der an die Kommission appelliert, Mindest- und Höchststrafen für Verstöße vorzuschlagen, die in allen Mitgliedstaaten harmonisiert werden würden. Der Bericht fordert darüber hinaus die Schaffung einer einfachen und zugänglichen Informationsbroschüre, um LKW-Fahrer über die Risiken zu informieren, die sie bei einem Verstoß eingehen.

 
  
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  Sebastian Valentin Bodu (PPE), schriftlich (RO) Die Bedenken der Europäischen Union bezüglich des Fehlens eines einheitlichen Systems für die Regulierung von Straßenverkehrsstrafmaßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten sind gerechtfertigt. Die Durchsetzung solcher Sanktionen, zumindest nicht-finanzieller, die für alle Fahrer in den Mitgliedstaaten gleichermaßen gelten, würde die Verwirrung verringern, der sich viele Frachtführer aufgrund rechtlicher Diskrepanzen zwischen ihrem Herkunftsland und einem dritten EU-Mitgliedstaat, in dem sie fahren, gegenübersehen.

Andererseits haben die Europäische Kommission und spezialisierte parlamentarische Ausschüsse Recht, wenn sie sagen, dass es noch zu früh ist, um auch nur darüber nachzudenken, die finanziellen Sanktionen für Verkehrsdelikte zu standardisieren. In der Europäischen Union gibt es erhebliche Unterschiede hinsichtlich der wirtschaftlichen Lage von Unternehmen und der Bevölkerung, was bedeutet, dass die für die gleichen Verkehrsdelikte verhängten Bußgelder nicht in allen Mitgliedstaaten durch die Bank die gleichen sein können. Die Standardisierung der für den Transport von Passagieren angewandten Verordnungen würde Transportbetrieben jedoch eine größere Verantwortung übertragen.

Die Harmonisierung der Verordnungen in allen Mitgliedstaaten, unterstützt von deren strikter Durchsetzung, ohne es den einzelnen Mitgliedstaaten zu überlassen, ob sie die europäischen Empfehlungen übernehmen wollen oder nicht, würde darüber hinaus auch die Sicherheit auf Europas Straßen erhöhen.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich (PT) Verstöße sind ein schwerwiegendes Problem beim Straßentransport, wodurch sich wichtige Fragen bezüglich Grenzübertritten aufwerfen. Daher ist es wichtig, dass die Kommission die Situationen in den verschiedenen Mitgliedstaaten betrachtet, sowie was im Rahmen der unterschiedlichen nationalen Rechtssysteme einen Verstoß begründet und die entsprechenden Sanktionen und Bußgelder. Bezüglich dieses Themas argumentiert die Berichterstatterin, „dass ein wirksames, ausgewogenes und abschreckend wirkendes Sanktionssystem nur auf klaren, transparenten und zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbaren Sanktionen basieren kann“ und „fordert die Mitgliedstaaten auf, legislative und praktische Lösungen zu finden, um die zum Teil sehr großen Unterschiede bei der Art und Höhe der Sanktionen zu reduzieren“.

Ich tendiere dazu, der Wichtigkeit eines effektiven und ausgeglichenen Sanktionssystems zuzustimmen und dass die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten sollten, um die Unterschiede bei der Handhabung von Straßenverkehrsdelikten zu verringern. Ich habe jedoch mehr Schwierigkeiten damit, mir vorzustellen, dass nationale Gesetzgeber zugunsten einer Harmonisierung auf Ebene der Union bei Strafsachen bezüglich der Art von Sanktionen und der Höhe von Bußgeldern ihre Befugnis verlieren sollten.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich (PT) Der von der Europäischen Kommission ausgearbeitete Bericht fasst die verschiedenen Arten der in den Mitgliedstaaten existierenden Sanktionen zusammen und zeigt die Unterschiede zwischen den von den einzelnen Mitgliedstaaten für diesen Bereich eingeführten Systemen auf und kommt zu dem Schluss, dass die Situation unbefriedigend ist. Ich appelliere daher an die Mitgliedstaaten, die Sozialvorschriften beim Straßentransport auf harmonisierte Art und Weise anzuwenden. Die Berichterstatterin des Europäischen Parlaments schlägt vor, die Harmonisierungsbemühungen auf diesem Gebiet zu verstärken, insbesondere auf Ebene des „Verständnis der Anwendung der Sozialvorschriften“ und Sanktionen, durch deren „Einstufung“, um so „zur Umsetzung eines Verkehrsbinnenmarktes und zur Erhöhung der Rechtssicherheit“ zu gelangen.

Straßenverkehrssicherheit ist zweifelsohne eine wichtige Angelegenheit, wie auch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Straßentransportsektor und nicht zuletzt der Lenk- und Ruhezeiten. Wir möchten nochmals bekräftigen, dass diese Ziele nicht notwendigerweise durch eine generische Harmonisierung erreicht werden. Eine Harmonisierung ist gewiss nötig, jedoch durch Fortschritt und nicht dadurch, dass jeder sich auf die gleiche niedrige Ebene herablässt, wie dies bei Versuchen zur „Umsetzung eines Binnenmarkts“ bisher gang und gäbe war. Eine Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit ist notwendig, sowie auch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen auf dem Transportsektor. So wird sich die Straßenverkehrssicherheit in allen Mitgliedstaaten verbessern.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich (PT) Straßentransportsicherheit war der EU schon immer ein Anliegen. Die Annahme dieser Entschließung ist ein weiterer Schritt in Richtung der Eliminierung schwerwiegender Verstöße gegen die Sozialvorschriften auf diesem Gebiet. Eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten ist erforderlich, um ein einfaches Kommunikationsnetzwerk für alle Beschäftigten des Sektors zu schaffen, das sie immer dann benutzen können, wenn sie in einem anderen als ihrem eigenen Mitgliedstaat arbeiten. Darüber hinaus sind finanzielle Anstrengungen nötig, um eine angemessene Infrastruktur zu etablieren, einschließlich einer ausreichenden Anzahl sicherer Parkplätze und Raststätten entlang des europäischen Straßennetzes, damit die Fahrer die Bestimmungen bezüglich Lenk- und Ruhezeiten auch wirklich einhalten können. Darum habe ich so und nicht anders gestimmt.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Statistiken belegen, dass gerade Schwerkraftfahrzeuge einen hohen Anteil an Verkehrsunfällen tragen. Da ist es umso wichtiger, dass das Fahrzeug tadellos in Ordnung ist. Die Aufmerksamkeit sinkt bei Übermüdung fast ebenso stark wie unter Alkoholeinfluss. Konsequenterweise gilt es im Namen der allgemeinen Sicherheit für eine Einhaltung dieser Vorschriften zu sorgen. Es ist wichtig, dass hier für Arbeitnehmer die gleichen Voraussetzungen gelten wie für Selbständige, damit nicht immer mehr Menschen in die Scheinselbständigkeit gedrängt und bis an oder über die Grenzen ihrer Belastbarkeit ausgenutzt werden.

Geldbußen sind aber oft nicht geeignet, um die Einhaltung der Ruhezeiten zu garantieren, das ist nur mit der Stilllegung eines Fahrzeugs möglich. Da eine Ausweitung dieser die Verkehrssicherheit fördernden Maßnahme nicht vorgesehen ist, habe ich dagegen gestimmt.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich (IT) Der Bericht von Frau Ranner, der ich zu ihrer Arbeit gratuliere, gibt nicht nur Aufschluss über die Unterschiede zwischen den Bußgeldern in den verschiedenen Mitgliedstaaten, sondern auch über Unterschiede bezüglich der Art der Sanktionen, indem er den unbefriedigenden Charakter dieser Situation für Fahrer und Transportbetriebe aufzeigt.

Ich stimme dem Ansatz des parlamentarischen Berichts zu, der die Bedeutung der vollständigen Implementierung von Sozialverordnungen für den Binnenmarkt unterstreicht, indem nötigenfalls häufiger Überprüfungen durchgeführt werden und ein europäisches Koordinationsinstrument etabliert sowie Verstöße und die damit verbundenen Sanktionen harmonisiert werden. Nur wenn eine einheitliche Abmachung vorliegt, wird es möglich sein, die rasche Eintreibung von für Verstöße ausstehenden Geldsummen sicherzustellen. Daher habe ich dafür gestimmt.

 
  
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  Nuno Teixeira (PPE), schriftlich (PT) Dieser Bericht meiner Kollegin aus dem Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr ist eine ausgezeichnete Initiative in Richtung der Lösung einiger der existierenden Probleme bezüglich der Sanktionen im Straßentransport, die für ernsthafte Verstöße gelten. Die im Falle ernsthafter Verstöße gegen die Sozialvorschriften geltenden Regeln variieren in den einzelnen Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Höhe der Geldbußen und die Art und Kategorisierung von Sanktionen erheblich und machen daher eine bessere Harmonisierung erforderlich.

Ich begrüße die in dem Bericht für derartige Unterschiede vorgeschlagenen Lösungen, nicht zuletzt die nötige harmonisierte Einstufung schwerwiegender Verstöße und die Implementierung eines Überprüfungssystems - die auf europäischer Ebene von einer Stelle mit den entsprechenden Eigenschaften koordiniert wird -, dessen Zweck es sein würde, die Zusammenarbeit im Hinblick auf die Implementierung von Sozialvorschriften zu verbessern und die Schulung von Mitarbeitern der Kontrollstellen, die mit der Anwendung dieser Regeln beauftragt sind, zu gewährleisten.

Des Weiteren möchte ich die Bedeutung der Entwicklung von Initiativen betonen, um angemessene Informationen über Sozialvorschriften zur Verfügung zu stellen und eine entsprechende Infrastruktur und Parkplätze zu schaffen, um sicherzustellen, dass die Regeln eingehalten werden. Aus obigen Gründen habe ich für den dem Parlament heute vorgelegten Bericht gestimmt.

 
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