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Verfahren : 2010/0801(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0198/2010

Eingereichte Texte :

A7-0198/2010

Aussprachen :

PV 14/06/2010 - 22
CRE 14/06/2010 - 22

Abstimmungen :

PV 16/06/2010 - 8.9
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0220

Ausführliche Sitzungsberichte
Montag, 14. Juni 2010 - Straßburg Ausgabe im ABl.

22. Rechte auf Dolmetschleistungen und auf Übersetzungen in Strafverfahren (Aussprache
Video der Beiträge
Protokoll
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  Die Präsidentin. – Der nächste Punkt ist der Bericht (A70198/2010) von Frau Ludford im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres über den Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Rechte auf Dolmetschleistungen und auf Übersetzungen in Strafverfahren (00001/2010 – C70005/2010 – 2010/0801(COD)).

 
  
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  Sarah Ludford, Berichterstatterin. − Frau Präsidentin, die meisten unter uns haben seit mehr als einem Jahrzehnt erkannt, dass die EU handeln muss, um die Rechte von Verdächtigen und Beschuldigten innerhalb der Union zu stärken und den zur Gewährleistung fairer Verfahren notwendigen Schutz zu bieten. Dies ist im Rahmen einer viel engeren Zusammenarbeit in den Bereichen Polizei und Strafverfolgung, der Einführung eines Europäischen Haftbefehls und der Tatsache, dass zahlreiche EU-Bürgerinnen und Bürger die Rechte auf Freizügigkeit nutzen und so oftmals mit dem Gesetz in einem unbekannten Umfeld in Konflikt geraten können, unbedingt erforderlich.

Es wurde ein Versuch im Hinblick auf eine weit reichende Maßnahme im Bereich der so genannten Verfahrensrechte gestartet, ein Versuch, den die Abgeordneten nachdrücklich unterstützt hatten, für den man jedoch im Rat im Jahr 2007 keine Einigung erzielen konnte.

Ich war erfreut, als die Kommission im vergangenen Jahr mit Unterstützung des schwedischen Ratsvorsitzes das Thema in Form eines Fahrplans mit einem halben Dutzend Einzelmaßnahmen wieder aufgebracht hat. Und ich freue mich, dass die Vizepräsidentin, Frau Reding, heute in dieser Aussprache anwesend ist. Dieser Fahrplan ist der erste, der verwirklicht wird. Vorliegender Richtlinienentwurf besagt, dass Verdächtige, Verhaftete, behördlich Befragte oder Angeklagte, die die Landessprache nicht verstehen, unter bestimmten Bedingungen das Recht auf Übersetzungen und einen Dolmetschdienst für Anhörungen, Befragungen und Besprechungen mit ihrem Anwalt usw. haben sollten. Allgemein gesprochen soll der Betroffene die gleichen Bedingungen wie ein Einheimischer haben.

Die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten in Strafsachen ist die gegenseitige, ja fast automatische, Anerkennung von gerichtlichen Entscheidungen in anderen EU-Staaten auf der Grundlage des gegenseitigen Vertrauens. Jedoch kann nicht einfach von einem vorhandenen Vertrauen ausgegangen werden. Dieses muss durch die uneingeschränkte Einhaltung verschiedener Normen betreffend die Justiz und faire Verfahren durch die EU-Staaten gewonnen werden.

Alle hier Anwesenden haben wahrscheinlich schon mit Fällen zu tun gehabt, von denen sie glauben, dass es kein faires Verfahren gegeben hat. Ich habe mich kürzlich mit dem Fall Garry Mann befasst, der unter Europäischem Haftbefehl an Portugal ausgeliefert wurde. Im ursprünglichen Verfahren wurden sowohl die Anklage als auch das Urteil mündlich verkündet. Herr Mann wusste bis zu seiner Verurteilung nicht, wofür er angeklagt wurde. Der Dolmetscher war ein hiesiger Frisör, ein Freund der Ehegattin des Richters. Als er wieder nach Großbritannien ausgewiesen wurde, erhielt er einen einfachen Brief in englischer Sprache, der besagte, dass er innerhalb der nächsten zwei Jahre nicht nach Portugal zurückkehren dürfe. Dennoch wurde Jahre später ein Europäischer Haftbefehl gegen ihn ausgestellt, und Herr Mann musste zurück nach Portugal, um seine Strafe abzusitzen.

Eine nicht korrekte und unprofessionelle sprachliche Unterstützung ist auch einer der Gründe für Fehler im Fall Andrew Symeou, den ich zurzeit in Griechenland bearbeite.

Die vorliegende Maßnahme zielt nicht nur auf eine Sicherstellung der Umsetzung von Artikel 6 der Europäischen Konvention durch die Mitgliedstaaten, sondern auch auf einen Ausbau der Mindestnormen, ab. Wie der Fahrplan vom vergangenen November besagt, besteht Raum für weitere Maßnahmen seitens der Europäischen Union mit dem Ziel, die uneingeschränkte Umsetzung und Einhaltung der Rechtsnormen der Konvention sicherzustellen und gegebenenfalls die einheitliche Anwendung dieser Normen zu gewährleisten und diese Normen zu stärken.

Ich glaube, dass das Parlament seine durch den Vertrag von Lissabon neu erhaltene Macht der Mitverantwortung bei Rechtsvorschriften gut eingesetzt hat. Wir haben hart gekämpft, um mithilfe der Vizepräsidentin, Frau Reding, der ich meine Anerkennung ausspreche, sowie ihrer Mitarbeiter, die Rechtsnormen in einigen wesentlichen Punkten zu stärken. Dazu gehören auch die Dolmetschdienste für die Verständigung zwischen der verdächtigen Person und dem Rechtsbeistand in allen Phasen des Verfahrens sowie das Recht des Verdächtigen, die Entscheidung, dass keine Dolmetsch- oder Übersetzungsleistung benötigt wird, anzufechten und auch das Recht, eine Beschwerde mit der Begründung einzulegen, dass die Qualität unzureichend sei.

Wir haben das Recht sichergestellt, dass nur begrenzt auf Teilübersetzungen zurückgegriffen wird, sodass alle wesentlichen Unterlagen übersetzt werden müssen und mündliche Ausnahmen in der Tat Ausnahmen sein müssen. Auch darf die verdächtige Person nicht ohne vorherige rechtliche Beratung auf das Recht auf schriftliche Übersetzung verzichten. Dies sind nur einige der wesentlichen Punkte.

Kurz zusammengefasst, ich befürworte den Europäischen Haftbefehl, dennoch brauchen wir das Fahrplan-Programm, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und ein besseres Funktionieren des Haftbefehls zu gewährleisten. Die Verstärkung von Schutzmaßnahmen und Verteidigungsrechten bedeutet keineswegs, dass Verbrechen nicht angemessen zu ahnden sind. Denn darum geht es gerade. Eine gute und effiziente Justiz mit angemessener Urteilsfindung führt dazu, dass mehr Verbrecher verhaftet werden können. Mittel zu reduzieren ist nicht am preiswertesten, denn im Fall von nicht zufriedenstellenden Gerichtsurteilen oder schlechter polizeilichen Methoden werden Personen in Berufung gehen.

Billige Justiz ist keine Justiz. Deshalb empfehle ich Ihnen diese Richtlinie. Ich bedanke mich bei dem spanischen Ratsvorsitz, mit dem wir ähnlich wie mit der Kommission ein gutes Verhandlungsverfahren gehabt haben. In meiner Zusammenfassung werde ich auf die eingereichten Änderungsanträge eingehen.

 
  
  

VORSITZ: Diana WALLIS
Vizepräsidentin

 
  
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  Viviane Reding, Vizepräsidentin der Kommission. Frau Präsidentin, das stimmt. Verfahrensgarantien stellen in dem kommenden Jahren einen Aspekt von höchster Priorität im Bereich des Gerichtswesens dar, weil wir diese Mindestnormen für die Rechte von Beschuldigten in Strafverfahren brauchen. Sie sind für die Förderung eines wahren gegenseitigen Vertrauens zwischen den Justizbehörden der verschiedenen Mitgliedstaaten unverzichtbar. Ohne dieses Vertrauen wird es nie zu einer vollständigen gegenseitigen Anerkennung kommen.

Richter und Staatsanwälte müssen darauf vertrauen können, dass egal, wo das Verfahren innerhalb der Union auch stattfindet, doch ein gemeinsamer Kern von Grundrechten gewahrt wird. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sicher sein, dass durch Mindestnormen für Verfahrensrechte ihr Vertrauen in unser Rechtssystem und auch in die EU als ein Raum der Freiheit, Sicherheit und des Rechts gestärkt wird.

Aus diesem Grund begrüße ich das von den beiden Mitgesetzgebern erzielte Übereinkommen wirklich sehr. Ich möchte insbesondere der Berichterstatterin, Frau Baronin Ludford, und dem gesamten LIBE-Ausschuss für ihre hervorragende Arbeit an diesem Dossier danken.

Als Kommissarin bin ich erfreut darüber, dass viele der Kompromisslösungen durch unseren Vorschlag vom März 2010 inspiriert wurden. Der Vorschlag zielte darauf ab, das zu erreichen, was vom Parlament nun erreicht worden ist, nämlich hohe Normen für Beschuldigte sicherzustellen und jedes Risiko, sich außerhalb der Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention und des gemeinschaftlichen Besitzstands zu bewegen, zu verhindern. Durch diese Richtlinie werden, so wie sie jetzt vorgelegt wurde, die Mindestnormen erhöht. Die durchgängige Bereitstellung von Dolmetschern während des gesamten Verfahrens und die Übersetzung der wesentlichen Dokumente werden schlichtweg dafür sorgen, dass ein faires und vereinfachtes Verfahren in einer systematischeren Weise durchgeführt wird. Ich stimme mit der Berichterstatterin voll und ganz darin überein, dass billige Justiz keine Justiz ist, und dass sie letztendlich nur noch mehr Kosten verursacht und zu einem mangelndem Vertrauen sowohl bei den Richterinnen und Richtern als auch bei den Bürgerinnen und Bürgern führt.

Ich bin auch sehr froh darüber, dass es möglich gewesen ist, diese Richtlinie auf schnellem Weg anzunehmen. Dies ist der erste Schritt im Fahrplan, der zeigt, dass alle Institutionen die von ihnen gemachten Versprechen einhalten, diesem Dossier höchste Priorität einzuräumen.

Da gibt es nur noch ein Element, mit dem ich nicht einverstanden bin, und das ist das von einigen Mitgliedstaaten gestellte Gesuch, die Umsetzungsphase auf 36 Monate auszudehnen. Von der Kommission werden drei Jahre als ein übermäßig langer Zeitraum erachtet, weil auch keiner der Mitgliedstaaten im Vorfeld zu verstehen gegeben hat, dass die Umsetzung dieser Gesetzgebung schwierig sein würde. Darüber hinaus wussten die Mitgliedstaaten auch, dass diese Rechtsvorschriften angenommen werden würden, und dies war ihnen bereits seit Jahren bekannt.

Nachdem ich das nun auch losgeworden bin, werde ich ganz im Geiste eines Kompromisses die Lösung akzeptieren. Was ich nun noch sagen werde, ist für die Zukunft sehr wichtig. Unter der Bedingung, dass dies zu keinem Präzedenzfall für zukünftige Fahrplanmaßnahmen wird — und ich möchte dies dreimal betonen — werde ich dieses eine Mal „ja“ sagen, aber dann so nie wieder. Ich möchte ebenfalls betonen, dass die Kommission alle die ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen ausschöpfen wird, um der Verpflichtung der Mitgliedstaaten in Bezug auf die rechtzeitige und ordnungsgemäße Umsetzung dieser Entscheidung Nachdruck zu verleihen. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit dem Vertrag von Lissabon und dem Stockholmer Programm.

Wie Sie wissen, arbeitet die Kommission bereits an nachfolgenden Fahrplanmaßnahmen. So wird sie in Kürze einen Vorschlag über das Recht auf Information — den „Letter of Rights" — vorlegen. Dieser wird in der kommenden Woche präsentiert werden, sodass das, was von uns heute initiiert wird, die Arbeit von morgen ist.

 
  
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  Elena Oana Antonescu, im Namen der PPE-Fraktion.(RO) Ich möchte damit beginnen, die Berichterstatterin, Frau Baronin Ludford, für all ihre Bemühungen zu beglückwünschen und ihr für die Art und Weise zu danken, in der sie mit den Schattenberichterstattern zusammengearbeitet hat.

Die bestehenden gemeinsamen Normen sind eine grundlegende Voraussetzung für das gegenseitige Vertrauen innerhalb der Rechtssysteme der Mitgliedstaaten. Das Recht auf ein faires Verfahren für Verdächtige oder Beschuldigte ist ein in Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in Artikel 6 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verankertes Grundrecht. Bei fehlenden geeigneten Normen in Bezug auf das Verteidigungsverfahren besteht jedoch das Risiko, dass ein Ungleichgewicht zwischen den Instrumenten, die der Staatsanwaltschaft zur Verfügung stehen, und dem Grad des Schutzes, der Verdächtigen oder Beschuldigten durch ihre Rechte gewährt wird, entsteht.

Dabei sind schon seit langer Zeit Anstrengungen unternommen worden, die Verfahrensrechte innerhalb der Europäischen Union zu konsolidieren. So sind die ersten Schritte bereits im November 2000 unternommen worden, als vom Rat in Übereinstimmung mit den Schlussfolgerungen von Tampere ein Maßnahmenpaket zur Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung der Entscheidungen in Strafsachen angenommen wurde. Danach folgte 2004 dann ein Vorschlag der Kommission über einen Rahmenbeschluss für bestimmte Verfahrensrechte bei Strafverfahren. Es konnte jedoch darüber keine Einigung erzielt werden und so sind die Verhandlungen im Juni 2007 abgebrochen worden. Dann kam der vom schwedischen Vorsitz präsentierte Fahrplan im Juli 2009, in dem ein stufenweiser Ansatz in Bezug auf die Verfahrensrechte vorgeschlagen wurde. Von der Kommission ist dann im Juli 2009 und im Dezember 2009 ein Vorschlag vorgelegt worden, nachdem der Vertrag von Lissabon und der verabschiedete Rechtsrahmen in Kraft getreten waren. Und schließlich haben wir jetzt die Initiative von 13 Mitgliedstaaten.

Und hier stehen wir nun nach fast sieben Jahren und sind kurz davor, die erste Maßnahme in Bezug auf den Fahrplan für Verfahrensrechte anzunehmen: Die Richtlinie über die Rechte auf Dolmetschleistungen und auf Übersetzungen in strafrechtlichen Verfahren. Ich möchte Ihnen mitteilen, wie froh ich über das in den Verhandlungen mit den Institutionen erzielte Ergebnis bin. Der Text, über den wir am Mittwoch abstimmen werden, stellt eine deutliche Verbesserung zu dem Vorschlag der Mitgliedstaaten dar.

Ich hoffe ernsthaft, dass die Dreijahresfrist für die Umsetzung kein Präzedenzfall für die nachfolgenden Maßnahmen aus dem Fahrplan liefern wird, und dass die Mitgliedstaaten alle Anstrengungen unternehmen werden, sämtliche Bestimmungen dieser Richtlinie so schnell wie möglich in einer ordnungsgemäßen, konsistenten und fairen Art und Weise anzuwenden.

 
  
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  Carmen Romero López, im Namen der S&D-Fraktion.(ES) Frau Präsidentin, auch ich bin mit den Ergebnissen dieser Arbeit zufrieden, und ich danke Frau Baronin Ludford vor allem für die Art und Weise, wie sie mit all den Schattenberichterstattern zusammengearbeitet hat.

Dies ist der erste Text im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens, in dem das Parlament eine entscheidende Stimme in Bezug auf die Vorlage des Entwurfs einer Richtlinie durch drei Mitgliedstaaten gehabt hat, und es ist wichtig, dass eine britische Abgeordnete Berichterstatterin für diesen Text gewesen ist.

Wir bereits erwähnt wurde, haben die Mitgliedstaaten von ihrem im Vertrag von Lissabon gewährtem Vorrecht in Bezug auf gerichtliche Zusammenarbeit in Strafsachen Gebrauch gemacht, um Initiativen vorzubringen, aber der mangelnde Fortschritt bei den Verfahrensrechten seit 2004 ist durch dieses erste Recht aus dem vom schwedischen Vorsitz vorgelegten Fahrplan bereits teilweise behoben worden.

Der Weg war frei und ist nur vorübergehend durch die Wahl der neuen Kommission erneut blockiert gewesen. In dieser Situation ist von der Kommission auch entschieden worden, ihren eigenen Entwurf einer Richtlinie vorzubringen, an der sie bereits gearbeitet hatte. Vom Parlament sind dann Abänderungen an der Arbeit der Kommission erfolgt. Dies stellt deshalb auch ein Beispiel für eine gute institutionelle Zusammenarbeit dar, sodass keine Zeit vergeudet wird und diese primären Verfahrensrechte schneller eingeführt werden können.

Dies bedeutet aber auch, dass die Arbeit insgesamt zügiger vorangehen könnte. Wir hoffen deshalb nun, dass, wie die Kommissarin gerade gesagt hat, die verbleibenden Rechte, die Charta der Rechte, die das zweite Element des Pakets der Verfahrensgarantien darstellen, so schnell wie möglich im Parlament sein werden. Wir hoffen auch, dass der Rest des Pakets bald kommen wird, da es gegenstandslos wäre, ihn zu verschieben, und wir dann das Ganze nicht innerhalb eines vernünftigen Zeitraums abschließen könnten.

Wie von den anderen Rednern bereits gesagt wurde, kann kein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts geschaffen werden, wenn wir nicht mit dem Grundsatz dieser Verfahrensgarantien beginnen. Wie können wir jedoch in einem sicheren, gerechten und freien Raum leben, wenn Europäer willkürlich verhaftet, verdächtigt und beschuldigt werden können, wenn sie nicht diese Verfahrensgarantien, diese Mindestnormen in den Mitgliedstaaten haben? Was hat das Europa, das wir bauen wollen, in einem solchen Fall dann für eine Bedeutung?

Es ist wahr, wie auch bereits von anderen Rednern gesagt worden ist, dass die Bedrohungen durch den Terrorismus und das organisierte Verbrechen es erfordern, unsere Sicherheitsmaßnahmen zu verstärken, und der Europäische Haftbefehl ist genau ein Beispiel dafür. Wie wir jedoch alle wissen, werden wir, wenn wir nicht dieses Europa der Gerechtigkeit und der Freiheit haben, auch nicht zu der Zukunft gelangen, die wir uns alle wünschen.

(Der Sprecher erklärt sich bereit, im Rahmen des Verfahrens der „blauen Karte“ gemäß Artikel 149 Absatz 8 der Geschäftsordnung eine Frage zu beantworten.)

 
  
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  William (The Earl of) Dartmouth (EFD). Frau Präsidentin, ich möchte Frau Romero fragen, ob ihr schon mal der Gedanke gekommen ist, dass Bürgerinnen und Bürgern in Ländern mit weitaus höheren Normen der Rechte des Einzelnen, wie zum Beispiel das Vereinigte Königreich, durch den Europäischen Haftbefehl und die anderen europäischen Verfahrensrichtlinien den in anderen europäischen Ländern weitaus niedrigeren Normen der Rechte des Einzelnen unterliegen?

Haben Sie darüber schon mal nachgedacht?

 
  
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  Carmen Romero López (S&D).(ES) Ja, die Frage bezieht sich wahrscheinlich auf die Mindestnormen, die wir hoffen für die Mitgliedstaaten etablieren zu können, aber natürlich kann jeder Mitgliedstaat diese Normen auch noch erhöhen, so wie es selbstverständlich von Ihnen beabsichtigt wird.

Dies bedeutet ja gerade ein Europa aufzubauen, sodass wir in einem Raum mit den gewünschten Mindestnormen für alle Mitgliedstaaten leben können, und vor dem Hintergrund der historischen Tradition Ihres Landes und der so vieler anderer Länder, die ein Teil von Europa sind, bin ich mir sicher, dass diese Normen zweifellos noch weiter erhöht werden können.

 
  
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  Alexandra Thein, im Namen der ALDE-Fraktion. – Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Um die grenzüberschreitende Verfolgung von Verbrechen zur Sicherheit der Bürger in der Europäischen Union zu verbessern, arbeiten Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden immer enger zusammen. Ich verweise insofern beispielhaft auf den Europäischen Haftbefehl. Im Gegenzug sind aber fundamentale Rechte von beschuldigten Bürgern auf der gesetzgeberischen Strecke geblieben. Bisher ist jeder Versuch, rechtstaatliche Garantien im Strafverfahren EU-weit abzusichern, an der erforderlichen Einstimmigkeit im Rat bzw. an der gegenseitigen Anerkennung gescheitert.

Mit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags eröffnen sich nun neue Chancen für den Schutz grundlegender Verfahrensrechte der Bürger in Strafverfahren. Das Europäische Parlament ist nunmehr erstmals mitentscheidungsbefugt, und im Rat bedarf es nur noch der qualifizierten Mehrheit.

Wir Liberalen setzen uns bekanntlich für den Schutz und den weiteren Ausbau der Bürgerrechte ein. Daher haben wir uns auch dafür eingesetzt, dass zukünftig alle EU-Bürger das Recht auf einen Dolmetscher und auf eine schriftliche Übersetzung erhalten, wenn sie polizeilich oder gerichtlich als Beschuldigte in einem Mitgliedstaat vernommen werden, dessen Sprache sie nicht beherrschen.

Es ist absolut notwendig, dass nicht nur die Strafverfolgung grenzüberschreitend besser abgestimmt wird, sondern auch die Rechte der Bürger in Ermittlungs- und Strafverfahren – wie z.B. das Recht auf ein faires Verfahren – den Bürgern europaweit auf einem adäquaten Niveau zur Verfügung stehen. <BRK>

 
  
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  Heidi Hautala, im Namen der Verts/ALE-Fraktion.(FI) Frau Präsidentin, die Frage, die Frau Romero López gerade gestellt wurde, ist offensichtlich von sehr grundlegender Bedeutung. Dies ist ja genau der Grund, warum wir danach streben, Mindestverfahrensnormen einzuführen, die es uns ermöglichen, anderen Mitgliedstaaten zu vertrauen, wenn es zum Beispiel um die Auslieferung von Personen, die einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt werden, geht.

Ich möchte der Berichterstatterin für ihre hervorragende Zusammenarbeit mit all unseren Schattenberichterstattern danken. Die Hauptsache ist doch jetzt, dass wir nun eine Richtlinie haben, durch die garantiert wird, dass jeder das Recht darauf hat, die Behörden und das Verfahren in einem Gericht zu verstehen und in solchen Situationen selbst verstanden zu werden, was eine der Grundvoraussetzungen für Rechtsstaatlichkeit ist.

Ich möchte der Berichterstatterin auch dafür danken, dass sie die Arbeit auf sich genommen hat, Lösungen zur Überwindung bestimmter Probleme zu finden, die verschiedene Mitgliedstaaten aufgrund ihrer unterschiedlichen Rechtskulturen haben Es ist jedoch bedauerlich, dass es nun 36 Monate bis zum Inkrafttreten der Richtlinie dauern wird. Nichtsdestotrotz denke ich, dass wir dieses Ergebnis annehmen müssen, weil es auf jeden Fall ein Ergebnis ist, das uns ermöglicht, Fortschritte zu erzielen.

 
  
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  Bairbre de Brún (GUE/NGL).(GA) Frau Präsidentin, ich bin auf eine wichtige Sache aufmerksam geworden, als es schon zu spät war, um dem Ausschuss einen entsprechenden Änderungsantrag vorlegen zu können, einem Ausschuss, dem ich nicht angehöre. Sie bezieht sich auf die Sprachen, die von der Richtlinie abgedeckt werden.

Wir wissen den Verweis auf „Dolmetschleistungen und Übersetzungen... in die Muttersprache der Person, die verdächtigt oder beschuldigt wird“ in Absatz 10 Buchstabe e des vereinbarten Textes zu schätzen. Es besteht jedoch die Gefahr, dass die Bestimmung „oder in eine ihr verständlichen Sprache“ dazu verwendet wird, die Auswahl der Sprachen zu begrenzen und die verdächtigte oder beschuldigte Person gezwungen wird, eine Sprache zu gebrauchen, die nicht ihrer Wahl entspricht, und damit eine Sprache, die ihr zum Nachteil gereichen könnte, wenn es um möglicherweise komplexe Rechtsaspekte geht.

Kann die Kommissarin versprechen, dass dies nicht der Fall sein wird, und dass sich diese Richtlinie auch auf Minderheitensprachen beziehen wird?

Unsere Abänderungen beziehen sich auf verschiedene internationale und europäische Instrumente in Bezug auf die Verwendung von Minderheiten- oder Regionalsprachen. So verweisen wir insbesondere auf Artikel 21 der Charta der Grundrechte, in dem unter anderem der Grundsatz der Nichtdiskriminierung in Verbindung mit der Wahl der Sprache aufgenommen ist.

Wir hoffen, dass durch die Abänderungen dieser Aspekt der Sprache geklärt wird, und dass dadurch alle Unklarheiten beseitigt und sie insgesamt Unterstützung finden werden.

 
  
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  William (The Earl of) Dartmouth, im Namen der EFD-Fraktion. Frau Präsidentin, diese Richtlinie ist Teil einer Reihe, deren Gesamteffekt darin besteht, dass jeder Bürger und Einwohner des Vereinigten Königreiches möglicherweise in anderen europäischen Ländern einfach so verhaftet werden kann. Sei es in Portugal, wie im Fall von Garry Mann, oder in Ungarn, wie im Fall der beiden Wähler aus Südwestengland, es besteht einfach nicht derselbe gesetzliche Schutz für Personen, was das Vereinigte Königreich betrifft — unabhängig davon, welchen Illusionen man sich in diesem Plenarsaal auch hingeben mag.

Aus diesem Grund ist die Übersetzungsrichtlinie nichts weiter als ein Vorwand. Mit ihr wird versucht, eine Untergrabung der für das Vereinigte Königreich hart erkämpften Freiheiten durch den Europäischen Haftbefehl zu verschleiern. Ich möchte anmerken, dass diese Richtlinie selbst in ihren eigenen Bestimmungen voller Fehler ist. So liegt die Entscheidung, was übersetzungsrelevant ist, zum größten Teil beim Staatsanwalt. Darüber hinaus gibt es einen chronischen und absoluten Mangel an Dolmetschern und Übersetzern, nicht zuletzt deshalb, weil die Institutionen der Europäische Union so viele von ihnen beanspruchen.

Unsere geschätzte Kollegin, Frau Baronin Ludford, hat sich mehrere Male bereits selbst als eine Menschenrechtsaktivistin bezeichnet. Ich möchte sie deshalb auffordern, nur dieses eine Mal ihre Fixierung auf ein föderalistisches Europa außer Acht zu lassen und sich unserer Kampagne für die Aufhebung des Europäischen Haftbefehls anzuschließen. Denn das ist es, was zählt.

 
  
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  Simon Busuttil (PPE).(MT) Der Vorschlag, den wir an diesem Abend vor uns liegen haben, ist gut und er verdient unsere Unterstützung, da er den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union mehr — und nicht weniger — Rechte garantiert. Die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) wird deshalb dafür entscheiden, wir werden jedoch nicht für die Abänderungen stimmen, die vorgelegt werden, um nicht den sensiblen Kompromiss, der erzielt worden ist, zu gefährden. Im Rahmen dieser Rede möchte ich jedoch auf die ziemlich verworrene Situation zu sprechen kommen, die sich zwischen dem Rat und der Kommission im Hinblick auf die Vorlage dieses Legislativvorschlags entwickelt hat. Es ist nämlich nicht ein, sondern es sind zwei Vorschläge eingereicht worden. So hatten wir im letzten Dezember einen Legislativvorschlag vom Ministerrat und im März dieses Jahres hat die Kommission einen anderen Vorschlag über genau dasselbe Thema vorgelegt. Die Frage, die sich hier vor diesem Parlament ergeben hat, betrifft die nicht eindeutige Frage, an welchem Text wir denn eigentlich in diesem Parlament arbeiten werden? Ich denke allerdings auch, dass dies weder das erste noch das letzte Mal sein wird, dass so etwas passiert. Und wir müssen uns noch mit einem weiteren Vorschlag vom Ministerrat im Hinblick auf die Europäische Schutzanordnung beschäftigen, während die Europäische Kommission bereits ihre Absicht erklärt hat, ihren eigenen Vorschlag vorzulegen. Wir werden vom Rat aufgefordert, seinen Vorschlag anzunehmen — ich beziehe mich jetzt auf den Vorschlag über die Europäische Schutzanordnung — während wir von der Kommission gebeten werden, ihn abzulehnen. Es ist jedoch sicherlich von denjenigen, die den Vertrag ausgearbeitet haben, und die den Rat dazu ermächtigt haben, seine eigenen Legislativvorschläge vorzulegen, niemals beabsichtigt worden, unklare Situationen wie diese heraufzubeschwören, in der zwei Institutionen darüber streiten, welcher Vorschlag angenommen werden sollte. Aus meiner Sicht sollte in Fällen, in denen die Kommission beabsichtigt, einen Vorschlag vorzulegen, sie dazu auch die Berechtigung erhalten sollte, während der Rat seinerseits dann davon absehen sollte, einen eigenen Vorschlag vorzulegen. Andernfalls würden wir weiterhin Situationen wie diese erleben, die von Unklarheit und Gezänk geprägt sind, was tunlichst vermieden werden sollte.

 
  
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  Tatjana Ždanoka (Verts/ALE). Frau Präsidentin, ich möchte als Erstes Frau Baronin Ludford für ihre hervorragende Arbeit im Namen der Menschenrechte danken.

Ich spreche heute im Namen der Abgeordneten der Freien Europäischen Allianz stellvertretend für Regionen und Minderheiten. Ich betone, dass die Richtlinie auch für Sprachen gilt, die nicht Amtssprachen der Europäischen Union sind. Das bedeutet, dass die in dem Dokument aufgeführten Dolmetschleistungen und Übersetzungen auch in Regional- und Minderheitensprachen gewährleistet werden sollten. In solchen Gerichtsbezirken beispielsweise, in denen es durch die Anzahl der Einwohner, die eine Regional- oder Minderheitensprache sprechen, gerechtfertigt ist, muss die Möglichkeit des Gebrauchs solcher Sprachen auch gewährt werden. Es ist eine Schande, dass die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen nicht bereits Teil des Besitzstands ist, aber ich bin mir sicher, dass sie es eines Tages sein wird, und dass der Gebrauch solcher Sprachen in Strafverfahren in einem größeren Umfang, wenn auch nur allein von der EU, möglich sein wird.

 
  
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  Kinga Gál (PPE).(HU) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren, erlauben Sie mir, zuallererst der Berichterstatterin für ihre Beharrlichkeit zu danken, da eine Maßnahme, über die seit Jahren debattiert wird, nun endlich, dank des Vertrags von Lissabon, in die Tat umgesetzt wird. Es ist die erste von fünf Maßnahmen aus dem Fahrplan des Rates, die umgesetzt wird. Die Richtlinie ist von grundsätzlicher Bedeutung, weil es für einen Bürger in einer Zeit, in der wir innerhalb der Europäischen Union frei leben und uns frei bewegen können, wichtig ist, in Situationen, die so schwierig sind wie eine Anklageerhebung in einem Strafverfahren beispielsweise, in der Lage zu sein, verstehen zu können, was mit ihm oder ihr passiert und ihn oder sie dazu zu befähigen, sich selbst verständlich zu machen.

Diese Initiative, die sich aus dem Kontext des Stockholmer Programms ergeben hat, ist eine Initiative, die den grundlegenden Zielen der Europäischen Union einen konkreten Bezug zur Realität verleiht. Und dadurch erst wird den Gesetzen der EU und den von der Gemeinschaft unternommenen Anstrengungen einen Sinn gegeben, dass sie sich nämlich mit dem wirklichen Leben der Menschen auseinandersetzen, und dies macht wiederum das Stockholmer Programm den Bürgerinnen und Bürgern erst zugänglich. Ich bin eine unermüdliche Befürworterin der Aufnahme der einschlägigen Bestimmungen der Charta der Grundrechte und des Rates der Europäischen Menschenrechtskonvention. Nach Lissabon und kurz vor unserem Beitritt zur Menschenrechtskonvention ist dies nur zu erwarten.

Gleichzeitig halte ich es auch für wichtig, die Aufmerksamkeit auf einen wichtigen Aspekt zu lenken, der in dem Bericht nicht angesprochen wird. Bürgerinnen und Bürger, die in einem der Mitgliedstaaten einer nationalen Minderheit angehören, die oftmals sehr groß ist, sollten dasselbe Recht haben, in Strafverfahren ihre Muttersprache gebrauchen zu dürfen wie Bürgerinnen und Bürger, die sich durch Zufall in diesem Mitgliedstaat befinden. Außerdem wird ja genau mit dieser Maßnahme im EU-Recht vorgesehen, dass es einer Person ermöglicht wird, ihre Muttersprache zu verwenden.

Dieser wichtige rechtliche Vorteil sollte die Mitgliedstaaten dazu auffordern, sicherzustellen, dass diesem Grundsatz auch im Falle ihrer eigenen Bürgerinnen und Bürger, die eine nationale Minderheitensprache sprechen, entsprochen wird. Kohärenz innerhalb der Union setzt voraus, dass bei der Umsetzung von EU-Recht die Bestimmungen, die in die Zuständigkeitsbereiche der einzelnen Mitgliedstaaten fallen, wie es der Fall mit dem Gebrauch der Minderheitensprachen ist, ebenfalls auf den neuesten Stand gebracht werden.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE).(PT) Die Tatsache, dass sich die Regierungen der Mitgliedstaaten nicht einigen konnten, hat dem ersten Versuch, eine EU-Rechtsmaßnahme zur Gewährleistung einer stärkeren Vereinheitlichung bei Verfahrensgarantien in der Union einzuführen, ein Ende bereitet.

Dieser neue, schrittweise Ansatz beginnt mit dem Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren und ist die erste von sechs geplanten Maßnahmen des Fahrplans. Das Recht auf eine Übersetzung wichtiger Verfahrensdokumente existiert derzeit nicht in allen Mitgliedstaaten. Und selbst dort, wo es vorhanden ist, kann das Recht in beträchtlichem Maße variieren. So wird zum Beispiel das Recht auf Dolmetschleistungen zwischen den Verdächtigen und ihren Anwälten nicht immer gewährleistet. Mit dieser Richtlinie werden diese Rechte jedoch jedem in einem Strafverfahren Verdächtigen oder Beschuldigten bis zum Abschluss dieses Verfahrens gewährt.

Ich unterstütze deshalb die im Trilog erzielte Vereinbarung. Die erreichten Kompromisse entsprechen den meisten der vom Parlament vorgebrachten Bedenken sowie den Überlegungen, die sich aus dem Vorschlag der Kommission ergeben haben. Ich gratuliere Frau Kommissarin Reding dazu, einen guten Vorschlag überhaupt erst auf den Weg gebracht zu haben, und ich gratuliere Frau Baronin Ludford, unserer Berichterstatterin, dazu, dass sie in der Lage gewesen ist, in den meisten Punkten Kompromisse zu erzielen.

Ich möchte insbesondere noch einmal die Übersetzung der für das Verfahren unbedingt notwendigen Dokumente sowie die Garantie, dass der Grad des Schutzes niemals die in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegten Bestimmungen unterschreiten darf, hervorheben.

Und ich hoffe, dass die Mitgliedstaaten schnell das umsetzen werden, worauf man sich geeinigt hat, und nicht mit der Umsetzung dieser wichtigen Richtlinie bis zur letzten Minute warten werden.

Ich war sehr erfreut darüber, von Frau Reding zu hören, dass sie uns versichert, unverzüglich neue Fahrplan-Vorschläge auf den Weg zu bringen, und ich möchte sie dazu ermutigen, dies in die Tat umzusetzen. Wir müssen deutlich machen, dass wir nicht nur ein Europa der Sicherheit und ein Europa der Freiheit, sondern auch dauerhaft dabei sind, ein Europa der Gerechtigkeit aufzubauen. Und schließlich bin ich erfreut darüber, zu sehen, dass alle Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark durch diese Bestimmungen berücksichtigt werden, da sowohl das Vereinigte Königreich als auch Irland von ihrem Recht Gebrauch gemacht und ihre Zustimmung gegeben haben.

 
  
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  Axel Voss (PPE). - Frau Präsidentin! Liebe Frau Kommissarin, Ihnen auch recht herzlichen Dank dafür, dass Sie sich so vehement für die Verfahrensschutzrechte und Normen einsetzen, die uns immer weiter auf einen justiziellen Binnenmarkt zuführen. Ich bin ganz froh, dass wir es letztlich geschafft haben, auch dank meiner Kollegin Elena Antonescu, dass wir die Bagatellverfahren aus diesem Bereich heraushalten konnten. Es wäre noch ganz schön gewesen, bei den Übersetzern noch mehr Anforderungen zu stellen, denn was nützt eine Übersetzung, wenn man die Qualität der Übersetzer nicht sicherstellen kann. Die Umsetzung von drei Jahren halte ich zwar für schmerzlich, aber durchaus nicht für nachteilig für die Betroffenen, weil sie die europäische Menschenrechtskonvention haben und auch der ganze Justizdienst umgestellt werden muss. Das ist bei der Juristerei auch wichtig. Deshalb danke ich Ihnen, dass das so gut gelaufen ist. Vielen Dank! <BRK>

 
  
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  Evelyn Regner (S&D). - Frau Präsidentin! Der vorliegende Bericht ist ein Fortschritt für Europa. Er ist ein guter Schritt, um ein Europa des Rechts zu schaffen. Viel wird nun allerdings davon abhängen, ob nun auch der Rahmenbeschluss einheitlich angewendet wird, denn die einheitliche Anwendung des Rahmenbeschlusses ist von absoluter Bedeutung. Denn wenn Unterschiede bei den rechtlichen Mindeststandards bestehen, kann das Vertrauen in die jeweiligen Rechtssysteme nicht hergestellt werden. Darum geht es – Vertrauen herzustellen!

Persönlich möchte ich noch sagen, dass ich es toll gefunden hätte, wenn auch die Verwaltungsstrafverfahren Einzug gehalten hätten, denn nun wird ein sehr wichtiger Komplex des rechtlichen Lebens nicht erfasst. Aber mir ist natürlich bewusst, dass das ein ganz besonders wichtiges und weites Feld ist. Ich hoffe, dass dem im Zuge der Umsetzung des Stockholm-Programms auch bald entsprochen wird. <BRK>

 
  
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  Gerard Batten (EFD). Frau Präsidentin, das Grundproblem mit dem Europäischen Haftbefehl besteht nicht in den unzureichenden Übersetzungsleistungen, sondern vielmehr darin, dass er nationale Gerichte in eine absolute Machtlosigkeit versetzt, ihre eigenen Bürgerinnen und Bürger an erster Stelle gegen ungerechtfertigte Auslieferungen zu schützen.

So ist mein Wähler Andrew Symeou 11 Monate lang im griechischen Gefängnis Korydallos festgehalten worden und musste auf sein Verfahren warten. Und sechs weitere britische Bürger, unter ihnen Daniel Bell und George Hollands, müssen mit einer Auslieferung nach und einer Untersuchungshaft in Korydallos rechnen.

Es ist dem britischen Gerichtshof noch nicht einmal gestattet, die so genannten gegen sie vorgebrachten Beweise zu prüfen. In Korydallos müssen sich vier Gefangene eine Zelle teilen, die für eine Person ausgelegt ist, als Toilette fungiert ein Loch im Boden, es gibt kein Toilettenpapier, Drogen und Gewalt sind an der Tagesordnung und die Schreie der Opfer von Vergewaltigungen schallen durch die Nacht.

Die britische Regierung sollte sich dafür schämen, dass sie aufgrund eines Stück Papiers dazu bereit ist, britische Bürger dahin auszuliefern, was nur als „Drecksloch“ bezeichnet werden kann.

 
  
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  Andrew Henry William Brons (NI). Frau Präsidentin, es versteht sich von selbst, dass Personen, die vor einem Strafverfahren stehen, Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen zur Verfügung stehen sollten, vor allem, weil es durch den Europäischen Haftbefehl möglich geworden ist, dass Personen für Taten ausgeliefert werden, die in ihrem Land noch nicht einmal Straftatbestand sind. Dies ist jedoch einer der unausgesprochenen für die Migration im großen Maßstab zu zahlenden Preise, einen, den man sich zu Beginn der Entwicklung nicht eingestehen wollte.

 
  
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  Georgios Papanikolaou (PPE).(EL) Frau Präsidentin, auch ich möchte die Gelegenheit wahrnehmen und der Berichterstatterin für ihre sehr fruchtbare Zusammenarbeit mit mir danken. Von vielen von uns im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres sind Änderungsanträge zu diesem sehr wichtigen Bericht vorgelegt worden, und diese Änderungsanträge sind nun in den endgültigen Text aufgenommen worden.

Dabei ist das Verfahren in der Tat extrem schwierig gewesen. Die Ergebnisse sind dafür jedoch ergiebig. Wenn es also dann zu der Abstimmung über diese Richtlinie kommt, sollten wir alle daran denken, dass wir innerhalb des Rahmens von Strafverfahren den Schutz der Rechte für Beschuldigte, die eine andere Sprache sprechen, weiter stärken.

Wie dem auch sei, die kommenden drei Jahre, die im Rahmen des Fahrplans für die Anwendung gewährt werden, sind Zeit genug. Wir erwarten von der Kommission, was die Anwendung und konkrete Ergebnisse im Zuge der Umsetzung dieser Richtlinie angeht, eine Menge. Wir haben große Erwartungen. Wir hoffen, dass sich vieles verändern wird. Was jedoch wichtig ist, ist, wie von einigen meiner Vorredner bereits gesagt worden ist, dass wir uns nicht alles bis zum Schluss aufheben.

 
  
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  Viviane Reding, Vizepräsidentin der Kommission. Frau Präsidentin, ich möchte allen Mitgliedern dieses Hauses, die auf eine sehr glaubwürdige und überzeugende Art und Weise den Raum des Rechts, mit dessen Aufbau wir gerade begonnen haben, unterstützt haben, danken.

Durch den EU-Vertrag von Lissabon haben wir nun die Möglichkeit, da uns nun die entsprechenden Instrumente zur Verfügung stehen, uns Schritt für Schritt voranzubewegen, sei es, was die Rechte der Verurteilten oder die Rechte der Opfer anbelangt. Alles ist in Vorbereitung und wird bald umgesetzt werden.

Zu der Frage im Hinblick auf weitere Vorschläge für den Fahrplan Folgendes: Ja, nach dem Recht auf Übersetzungen, von dem ich hoffe, dass es morgen die Zustimmung des Plenarsaals finden wird, wird es noch das Recht auf Information, den „Letter of Rights“ geben, den ich dem Plenarsaal noch vor der Sommerpause vorlegen werde. Darauf folgt dann noch das Recht auf Rechtsbeistand und das Recht auf Kommunikation mit Angehörigen.

Sie sehen also, das wir in eine Richtung gehen, mit dem Ziel, Folgendes zu erreichen: Derselbe hohe Schutz für alle Bürgerinnen und Bürger der EU, unabhängig davon, wo sie sich befinden und was ihre Probleme sind. Es spielt dabei keine Rolle, ob sie sich dabei auf einer Studien-, Geschäfts- oder Urlaubsreise befinden. Sie sollten sich überall zu Hause fühlen und dieselben Rechte wie zu Hause haben, wo auch immer sie sich gerade in Europa aufhalten mögen.

Eine sehr wichtige Frage, die von einigen Mitgliedern hervorgehoben wurde, ist die Frage nach der Sprache. In Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 3 Absatz 1 wird sehr eindeutig festgelegt, dass die beschuldigte Person, die die Sprache, in der das entsprechende Strafverfahren geführt wird, nicht versteht oder spricht, ein Recht auf Dolmetschleistungen und eine Übersetzung der Dokumente hat. Dies bedeutet implizit, dass die Sprache, in die das Verfahren übersetzt oder gedolmetscht wird, eine Sprache ist, die von der Person verstanden wird. Deshalb geht es dabei nicht ausschließlich um Sprachen der Europäischen Union oder Minderheitensprachen. Es geht um die Sprache der Person, die vor Gericht steht. Ich glaube, dass dies nur fair ist, weil wir faire Verfahren haben müssen, um das Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger in unser Rechtssystem herzustellen, und auch, und dies ist von äußerster Wichtigkeit, um das gegenseitige Vertrauen von Richtern und Staatsanwälten in die Systeme der jeweiligen Nachbarländer zu gewährleisten, was nicht erreicht werden kann, wenn es kein vergleichbares Rechtsniveau gibt.

Es gab dann noch eine von Herrn Busuttil und anderen Mitgliedern gestellte Frage über Verfahren, aber nicht über Verfahrensrechte, sondern über interne Verfahren — aufgrund der Koexistenz von einer Initiative der Mitgliedstaaten und einem Vorschlag der Kommission. Nun, ich muss sagen, dass in diesem Fall die schnelle Annahme eines sehr guten und ausgewogenen Rechtsinstruments wirklich nicht in irgendeiner Weise beeinträchtigt worden ist.

Aber warum ist es überhaupt dazu gekommen? Wir befinden uns gerade in einer sehr außergewöhnlichen Situation. Wir verlassen die dritte Säule und finden uns in einer normalen Mitentscheidungssituation wieder. Ich denke, dass wir in ein paar Monaten gelernt haben werden, wie die Instrumente, die uns nun zur Verfügung stehen, am besten einzusetzen sind, um auf schnellstem Wege die besten Lösungen zu erzielen. Und wenn ich von den besten Lösungen spreche, dann meine ich damit, die Art und Weise, wie wir auch in der Vergangenheit solche Lösungen gefunden haben: Durch die Durchführung einer Folgenabschätzung, durch die Aufforderung von Personen, uns ihre Meinung über unsere Vorschläge mitzuteilen. Es handelt sich hierbei um die normalen Vorgehensweisen, die für uns Routine sind, und mit denen am Ende über das Mitentscheidungsverfahren und nach einer öffentlichen Anhörung und Folgenabschätzung sichergestellt wird, dass wir eine einwandfreie Strategie verfolgen. Eine einwandfreie Strategie, die dann auf nationaler Ebene umgesetzt werden kann, ohne dabei für mehr Verwirrung als Rechte zu sorgen, wie es leider in der Vergangenheit der Fall gewesen ist.

Wir sind aber heute mit dem neuen Vertrag hier, wir sind mit der Charta der Grundrechte hier und wir sind dabei, eine Partei der Europäischen Menschenrechtskonvention zu werden. Ich bin zuversichtlich, dass, wenn wir uns in ein paar Jahren wieder treffen sollten, wir dann sagen werden, ja, wir haben gemeinsam einen Raum des Rechts und der Grundrechte geschaffen, den unser Kontinent werden musste.

 
  
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  Sarah Ludford, Berichterstatterin. Frau Präsidentin, ich möchte vor allem und besonders meinen sehr guten Schattenberichterstattern für ihre Hilfe danken. Ich bin erfreut darüber, dass wir in dieser Woche und damit noch unter dem spanischen Vorsitz über diese Richtlinie debattieren und abstimmen werden. Das ist historisch, die erste im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens ausgehandelte strafrechtliche Maßnahme und das erste EU-Gesetz für ein faires Verfahren.

Ich stimme voll und ganz mit der Frau Vizepräsidentin Reding darin überein, was die dreijährige Umsetzungsphase angeht. Die Mitgliedstaaten haben sich sehr kühn verhalten, dies noch einseitig einfließen zu lassen, nachdem wir bereits einen Rats-Parlamentshandel erzielt hatten. Das wird ihnen nicht noch einmal gelingen. Und ich sage der UKIP, dass es keinen Grund gibt, nationalistisch zu werden, wenn es um die Qualität des Gerichtswesens geht. Ich stehe den niedrigeren Normen im Vereinigten Königreich, die sich in den letzten zehn Jahren entwickelt haben, wie Kontrollverfügungen, die Hausarrest und einen verlängerten Polizeigewahrsam von 20 Tagen umfassen, sehr kritisch gegenüber. Ich hoffe, dass die neue Regierung wieder voll und ganz zur Rechtsstaatlichkeit zurückkehren wird.

Ich bin sehr erfreut darüber, dass mein Land und Irland von ihrem Zustimmungsrecht Gebrauch gemacht haben, sodass mit dieser Richtlinie 26 Länder berücksichtigt werden. Diese Richtlinie steht im Geist der Magna Carta, dem „Habeas Corpus Act“ und den „Bill of Rights“, wobei die UKIP befürwortet, dass sich Bankräuber und Terroristen der Gerechtigkeit entziehen können.

Um nun auf die Änderungsanträge zu sprechen zu kommen, so sind von Frau de Brún die Abänderungen im Hinblick auf die Rechte auf den Gebrauch europäischer Regional- und Minderheitensprachen erklärt worden. Obwohl ich ihre Motivation gut nachvollziehen kann, so muss ich ihr doch widersprechen, weil sie einfach nicht in die Richtlinie passen. Die Richtlinie bezieht sich auf das Verständnis und die Fähigkeit, sich selbst verständlich zu machen, wie Vizepräsidentin Reding gesagt hat. Sie berücksichtigt jedoch nicht das Recht auf Auswahl als solches, denn es muss ein Verfahren für die Feststellung geben, ob und wie weit die Person in der Lage ist, die Sprache zu sprechen und zu verstehen, falls die ihr angebotene Sprache von ihr abgelehnt wird; die Option wäre, die Entscheidung anzufechten. Dabei bleiben die nationalen Gesetze der einzelnen Mitgliedstaaten, in denen die Rechte der Minderheitensprachen spezifiziert werden, davon unberührt, obwohl diese Rechte in der Praxis wohl eher noch ausgeweitet werden, wenn nämlich der Sprecher einer Minderheitensprache nicht in der Lage ist, das Verfahren zu verstehen, gelten für ihn dann gleichermaßen auch die in der Richtlinie festgelegten Rechte.

Ich bitte darum, dass die Richtlinie ohne Abänderungen und schnell angenommen wird, sodass sie in das Gesetzbuch aufgenommen werden kann. Und ich freue mich auf die Vorschläge der Kommission im Hinblick auf weitere Fahrplanmaßnahmen, der erste wird in zwei Wochen erwartet, und ich weiß, dass sie bei unserer resoluten Verfechterin, Frau Vizepräsidentin Reding, in guten Händen sein werden.

(Der Redner erklärt sich damit einverstanden, auf eine „Blue-Card“-Frage gemäß Artikel 149 Absatz 8 der Geschäftsordnung zu antworten.)

 
  
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  Gerard Batten (EFD). Frau Präsidentin, Frau Baronin Ludford hat in der Vergangenheit in diesen Aussprachen gesagt, dass die UKIP und ich persönlich das Leben von Verbrechern und Bankräubern an der Costa del Sol erleichtern wollten. Und gerade hat sie das auch wieder gesagt.

Frau Baronin Ludford, ich möchte Sie fragen: Haben Sie eigentlich genaue Angaben darüber, wie viele Kriminelle und Bankräuber seit der Einführung des Europäischen Haftbefehls von der Costa del Sol nach Großbritannien zurückgekehrt sind?

 
  
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  Sarah Ludford, Berichterstatterin. Frau Präsidentin, nein, habe ich nicht, aber ich bin mir sicher, dass ich das herausfinden kann und werde Herrn Batten dann über diese Zahl in Kenntnis setzen.

Darf ich Ihnen, Herrn Batten, denn im Gegenzug eine Frage stellen, dar Sie, genauso wie ich, ein Vertreter Londons sind? Hussain Osman, einer der Bombenleger, die versucht haben, weitere Bombenanschläge im Juli 2005 in London zu verüben, flüchtete nach Italien, um sich von dort aus absetzen zu können. Er hätte in der Vergangenheit jahrelang irgendwo vor sich hin dümpeln können, ohne dabei jemals wieder vor Gericht zu kommen. Jetzt wurde er innerhalb von sechs Wochen zurückgebracht. Er wurde verurteilt und des Terrorismus für schuldig befunden und sitzt nun im Gefängnis. Sie hingegen, so vermute ich, wären froh darüber gewesen, wenn er nie mehr vor Gericht gebracht worden wäre.

 
  
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  Die Präsidentin. − Die Aussprache wird geschlossen.

Die Abstimmung wird am Mittwoch, den 16. Juni 2010 stattfinden.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 149).

 
  
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  Raffaele Baldassarre (PPE), schriftlich.(IT) Mit dem Vorschlag für einen Entwurf eines Rahmenbeschlusses werden grundlegende Verpflichtungen auf der Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Fallrecht des Europäischen Gerichtshofes geschaffen. Das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen ist für diejenigen von entscheidender Bedeutung, die sich in einem Strafverfahren selbst verteidigen müssen und der Verfahrenssprache nicht mächtig sind. Darüber hinaus werden von der Union unter Artikel 6 des Vertrags die durch die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten gewährten Grundrechte anerkannt, womit das Recht auf ein faires Verfahren bestätigt wird.

Der Text, den wir heute erörtern, ist ein zufrieden stellender und vollkommen akzeptabler Kompromiss. Und der Vorsitz hat bei den Kompromisslösungen in der Tat die wesentlichen Punkte, die von den Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kosten, die sich aus der Umsetzung der Richtlinie und der entsprechenden Übergangphase ergeben, sichergestellt. Vor diesem gesamten Hintergrund bin ich über die innerhalb des Rates und des Europäischen Parlaments erzielten Ergebnisse erfreut: Es müssen Dolmetschleistungen in die Muttersprache des Verdächtigen oder in eine dem Verdächtigen verständliche Sprache angeboten werden, während Übersetzungen lediglich für die wesentlichen Dokumente angeboten werden und die Möglichkeit einer Ausarbeitung von mündlichen Zusammenfassungen der Hauptdokumente in Erwägung gezogen wird.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich.(IT) Eines der Ziele der Europäischen Union ist es, einen einheitlichen Raum des Rechts mit gemeinsamen Bestimmungen, einem hohen Maß an Zusammenarbeit und gleichzeitig auch Verfahrensgarantien für die beteiligten Parteien zu schaffen. Die Angelegenheiten sind aufgrund der Sensibilität der Thematik und in vielen Fällen auch aufgrund der Schwere des Verbrechens und der Strafe umso heikler, als es sich dabei um Strafverfahren handelt, bei denen ein hohes Maß an rechtlicher Sicherheit und die Gewährleistung der Anerkennung von Rechten notwendig ist.

Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon hat die Europäische Union nicht nur die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) anzuerkennen, sondern sie muss sie auch als Grundlage für die Einführung von Gesetzen auf EU-Ebene, die Verdächtigen und Beschuldigten in Übereinstimmung mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union Schutz bieten, anwenden.

Denn es ist insbesondere im Hinblick auf das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen wichtig, allen Beschuldigten die Möglichkeit zu garantieren, alle in der Verhandlung verwendeten Dokumente vollständig zu kennen und mit der Garantie eines Angebots für Übersetzungen und Dolmetschleistungen in der Lage zu sein, die Verhandlung zu verstehen und sich dabei selbst in ihrer Sprache auszudrücken. Dabei stellt die Möglichkeit, dass jedem Bürger dieselben Fähigkeiten und dieselben Rechte und Garantien, die sie auch in ihrem Herkunftsland genießen, zugesprochen werden, eine wesentliche Voraussetzung für einen einheitlichen Raum dar.

 
  
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  Zbigniew Ziobro (ECR), schriftlich.(PL) Ungeachtet ihrer Vorzüge haben freier Personenverkehr, der einer der größten Errungenschaften der Europäischen Union ist, und die fortgesetzte Immigration auch ihre Schattenseiten, die in der gestiegenen Anzahl von verübten Straftaten durch ausländische Täter zum Ausdruck kommt. Ist der Verdächtige dann ausländischer Nationalität, stellen Sprachbarrieren ein grundlegendes Problem bei der Durchführung eines effizienten Strafverfahrens dar. Wenn Gerichtsurteile ohne Vorbehalte von anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden sollen, so sollten in jedem Land Mindestverhandlungsgarantien in Kraft sein. Das Recht des Beschuldigten, über die Anklage in ihrer oder seiner eigenen Sprache informiert zu werden, ist zweifellos ein Grundelement in dem Recht auf eine Verteidigung, ohne die eine Verhandlung nicht fair sein kann. Der Entwurf einer Richtlinie über Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren wird deshalb an dieser Stelle ihren Zweck erfüllen, ungeachtet der Tatsache, ob adäquate Grundsätze in dem EU-Mitgliedstaaten bereits in Kraft sind. Ich bin sehr erfreut darüber, dass ein Kompromiss zwischen Parlament, Rat und Kommission dazu geführt hat, dass das Parlament schließlich seine vielen unangemessenen Forderungen, die zu einer Lahmlegung von Strafverfahren, insbesondere bei eher unkomplizierten Fällen geführt hätten, aufgegeben hat. Ich bin davon überzeugt, dass der Entwurf einer Richtlinie in seiner vorliegenden Form dazu dienen wird, das Vertrauen innerhalb der Rechtssysteme der einzelnen Mitgliedstaaten zu stärken, während ihre verschiedenen Rechtstraditionen gewahrt werden.

 
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