Bruno Gollnisch (NI). – (FR) Herr Präsident, ich sehe, dass Sie im Unterschied zu Präsident Buzek nicht an einer Schwäche des seitlichen Sichtfeldes leiden und mich sehen konnten.
Herr Präsident, ich habe eine ganz kurze Frage zur Geschäftsordnung. Mit dem Bericht von Herrn Martin sollen Probleme der Anpassung des Vertrags von Lissabon geklärt werden, doch ist unter den verschiedenen Änderungsanträgen, über die wir abzustimmen haben, einer, der in keiner Weise mit dem Vertrag von Lissabon in Zusammenhang steht und aus meiner Sicht den allgemeinen Grundsätzen der parlamentarischen Verfahren entgegensteht. Es ist der Änderungsantrag, nach dem den fraktionslosen Abgeordneten die Befugnis entzogen wird, ihre eigenen Vertreter zu bestimmen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, das ist eine sehr ernsthafte Angelegenheit, ganz abgesehen von Ihren politischen Standpunkten. Dem Präsidenten des Parlaments – so unparteiisch er auch sein mag – an Stelle der fraktionslosen Abgeordneten selbst die Verantwortung für die Auswahl eines Abgeordneten zu übergeben, die fraktionslosen Abgeordneten in der Konferenz der Präsidenten zu vertreten, auf der Grundlage von Gott weiß was für Kriterien, verstößt meiner Auffassung nach wirklich gegen die allgemeinen Rechtsgrundsätze und gegen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
Aus diesem Grund, Herr Präsident, bin ich der Ansicht, dass dieser Änderungsantrag von der Liste der Änderungsanträge, über die wir heute abstimmen, zurückgezogen werden sollte.
Der Präsident. – Vielen Dank, Herr Gollnisch. Sie erinnern sich vielleicht, dass ich mehrere Monate fraktionsloser Abgeordneter war und, wenn ich das so sagen darf, Ihre und meine politische Anschauung so weit auseinander gehen, dass dies nur unter Beweis stellt, dass die Fraktionslosen keine Fraktion sind und es niemals sein können.
- Am Schluss der Abstimmung:
David Martin, Berichterstatter. – Herr Präsident, ich möchte den Ablauf der Sitzung nicht aufhalten, doch bevor wir dieses Thema abschließen, sind zwei technische Punkte zu behandeln.
Wie Sie wissen, hat dieses Verfahren letzten November begonnen. Um die Abstimmung von November mit dieser Abstimmung zu verbinden, müssen wir einen neuen Bezugsvermerk hinzufügen, und ich möchte das Plenum aufrufen, dem Zusatz des folgenden Wortlauts zuzustimmen: „unter Hinweis auf den Beschluss vom 25. November 2009 zu der Anpassung der Geschäftsordnung des Parlaments an den Vertrag von Lissabon“. Dies ist, wie ich sagte, nur ein technischer Punkt.
Zum zweiten Punkt: Wir sprechen derzeit davon, dass diese Regelungen am 1. Dezember 2009 in Kraft treten sollen. Das ist offenbar nicht möglich, und daher rufe ich dazu auf, dass wir den normalen Artikel 212 Absatz 3 anwenden, das heißt, dass die Geschäftsordnung am ersten Tag der nächsten Tagung in Kraft treten würde.
Der Präsident. – Herr Martin, vielen Dank für Ihre ganze Arbeit hierzu wie auch in anderen Bereichen.